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FAIRNESS VERTRAUEN TRANSPARENZ Verbraucherbildung an Schulen in Baden- Württemberg c: manfred reiter RP KA 2010 WAG Jahrestagung am Seminar Offenburg 23. 11.2010 Verbraucherrecht im Unterricht Nach Prof. Dr. Brönneke Pforzheim

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FAIRNESS VERTRAUENTRANSPARENZ

Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

c: manfred reiter RP KA 2010

WAG Jahrestagung am Seminar Offenburg

23. 11.2010

Verbraucherrecht im Unterricht

Nach Prof. Dr. Brönneke Pforzheim

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FAIRNESS VERTRAUENTRANSPARENZ

Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

c: manfred reiter RP KA 2010

Einführung:

Welche Rolle könnte Verbraucherrecht im Unterricht spielen?

• Bildungsziele, Kompetenzen

• Aufhänger

• Inhalte

• Probleme

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FAIRNESS VERTRAUENTRANSPARENZ

Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

c: manfred reiter RP KA 2010

Welche Rolle könnte Verbraucherrecht im Unterricht spielen?

Aufhänger: „Geschichten“ aus der Lebenswelt der Schüler

Fall 1: „Reinfall beim Surfen“: Internetvertragsfalle

Fall 2: Paket kommt nicht und Geld ist weg

Fall 3: (un)cooles T-Shirt

Fall 4: Ferngesteuertes Auto funktioniert nicht

(Fall 5: Der Stromschlag)

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

c: manfred reiter RP KA 2010

Fall 1: „Reinfall beim Surfen“: Internetvertragsfalle

Aufhänger:

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

c: manfred reiter RP KA 2010

Fall2: Paket kommt nicht und Geld ist weg

Aufhänger:

http://pages.ebay.de/paypal/kaeuferschutz.html

http://www.ebay.de/

Bestellsicherheit –

Vorkasse

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Fall 3: (un)cooles T-Shirt

Aufhänger:

AGB – Umtauschrecht – Rückgaberecht -

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Fall 4: Ferngesteuertes Auto funktioniert nicht

Aufhänger:

Mängelanzeige –

Fehlerhaft –

Umtausch –

Garantie

Der Käufer hat beim Vorliegen von Sachmängeln eine ganze Palette an Rechten:

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(Fall 5: Der Stromschlag)

Aufhänger:

Mängel –

Gefahr –

Test –

Prüfzeichen –

Sicherheit

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

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Inhalte – Abgrenzung des Verbraucherrechts:

These 1:

Verbraucherrecht im engeren Sinne setzt voraus:

b2c

Business to consumer

Unternehmer <-> Verbraucher

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

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Inhalte – Abgrenzung des Verbraucherrechts:

These 2: Verbraucherrecht baut auf dem allgemeinen Recht auf. Erst wenn dieses keine Lösung parat hält, ist das Verbraucherrecht im engeren Sinne gefragt.

• Rolle von Verträgen

• Verträge sind einzuhalten!

• Ich habe auf Vertragsinhalte Einfluss!

Mögliche Kerninhalte

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

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Inhalte – Abgrenzung des Verbraucherrechts:

These 3:

Unmittelbar lebenspraktische Inhalte: Zivilrecht

Staatsbürgerkunde: Öffentliches Verbraucherrecht

Politisch: Entstehen des Verbraucherzivilrechts

Mögliche Kerninhalte

Staatsaufbau/Markenkontrolle

Europa nimmt auf > 90% aller rechtlichen Regelungen Einfluss!

Öffentlichkeit und Politik beeinflusst dir rechtlichen Regeln

Rolle von Verträgen, Verträge sind einzuhalten, ich habe auf Vertragsinhalte Einfluss!

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

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Inhalte – Abgrenzung des Verbraucherrechts:

These 4:

einzubeziehender Nachbarbereich: Minderjährigenschutz „Taschengeld“ Internetfallen

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Inhalte – Abgrenzung des Verbraucherrechts:

Mögliche Kerninhalte

These 5:

Sinnvolle Erweiterung: Datenschutz

www.schülervz.net

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www. vzbv.de Verbraucherrecht

Newsletter Urteile zum VerbraucherrechtSie können sich per eMail über die neu eingestellten Urteile informieren lassen. Der Newsletter "Urteile zum Verbraucherrecht" erscheint alle vier bis sechs Wochen. Klicken Sie auf der Newsletter-Seite das Abo "Urteile zum Verbraucherrecht" an.

Materialien zum Verbraucherrecht:

Auskunfteien: Fehler über Fehler

01.06.2010

Von den Daten der Auskunfteien hängt ab, zu welchen Konditionen Kunden Kredite und Verträge erhalten. Ein Test bei den sechs größten Auskunfteien hat ergeben, dass die Daten häufig unvollständig und falsch sind. Bei der Schufa haben nur 11 von 89 Testpersonen eine korrekte Auskunft erhalten.

www.test.de

http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/index.htm

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These 6:

Rechtsverletzung im Internet „Schüler als Täter“

Urheber /Markenrechte

Selbstdatenschutz (Projekt? Schüler als Experten?)

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Grundlegendes zu Verbraucherschutzgesetzen:

Grundkonstellation: „b2c“ nicht c2c oder b2b

Aber: Anwendbarkeit der Verbraucherschutzvorschriften nur in spezifischen, vom Gesetz genau abgegrenzten Fällen, nicht bei allen b2c – Geschäften (insbesondere nicht beim „ganz normalen statoinären Handel“

www.luebeckonline.com

www.verbraucherbildung.de

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Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

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Käuferrechte

Bedeutung der Vorleistung

Recht auf Widerruf und Umtausch

Aufforderung zur (Nach)erfüllung /Mahnung

Frist setzen, Beweisbarkeit

Bedeutung des Kleingeduckten („AGB“)

Mögliche Kerninhalte

Mängelgewährleistung im Kaufvertrag:

Ausgangspunkt: Mängel §434

Primäre Rechte: Nacherfüllung §439

Sekundäre Rechte Rücktritt §323 + §326

Minderung: §441

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FAIRNESS VERTRAUENTRANSPARENZ

Verbraucherbildung an Schulen in Baden-Württemberg

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Zusammenfassung:

Verbraucherrecht im Unterricht?

Bildungszie/Kompetenzen: Lebenspraxis – Staatsbürgerkunde

Aufhänger: Erfahrungswelt der SchülerInhalte: • Staatsbürgerkundliche Inhalte:Staatsaufbau/Marktkontrolle, Europa 90% Einfluss auf rechtliche Regelungen; Öffentlichkeit beeinflußt die rechtlichen Regen - ….

• Rolle von Verträgen – • Verträge sind einzuhalten! – • Ich habe auf Vertragsinhalte Einfluss! – • Miderjährigenschutz/Taschengeld – • Recht auf Widerruf und Umtausch – • Bedeutung der Vorleistung – Käuferrechte – • Frist setzen! Beweisbarkeit – Bedeutung der „AGB“ – • Selbstdatenschutz/Datenschutz – • Internet: Urheber- und Markenrechte

Probleme: Komplexität -> instrumentelle Fähigkeiten in der Informationsgesellschaft

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