Fakultät | Geisteswissenschaften Fakultäts-Service-Center ... · der Bildung der Gesamtnote der...
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Fakultät | Geisteswissenschaften
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Sekretariat H 36
Raum H 3045
Straße des 17. Juni 135
D-10623 Berlin
Telefon +49 (0)30 314-73201
Telefax +49 (0)30 314-24620
Sachbearbeiterin
Gabriela Brünner
Mein Zeichen:
H 36 / Br
An die Mitglieder des Fakultätsrates der FK I die Frauenbeauftragten der Fakultät I das Referat für Lehre und Studium der Fakultät I nachrichtlich an den Präsidenten der TUB -K 31- die Institute u. Zentren der Fakultät I Hochschularchiv
Pressestelle
Berlin, den 16. 04. 2014
Genehmigtes Beschlussprotokoll
der 147. o. Sitzung des Fakultätsrates
am 16. 04. 2014, Raum H 3005
Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 16.30 Uhr
Sitzungsleiter: Herr Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Protokoll: G. Brünner
Anwesend:
HL Prof. Dr. S. Weinzierl
Prof. Dr. H. Marburger
Prof. Dr. G. Abel ab 13.10h-14.10h, ab 15.25h
Prof. Dr. H.-C. von Herrmann für Prof. Dr. A. Ittel
Prof. Dr. M. Bushart für Prof. Dr. B. Savoy
Prof. Dr. J. Meyser
Prof. Dr. S. Hark
AM K. Svensson bis 14.20h, ab 14.25h
Dr. des. H. Haug
St M. Günther
St D. Hamrol
SM C. Rothfuß für M. Schweichler bis 16.05h, ab 16.10h
P. Seibert bis 14.10h, ab 14.20h Frauenbeauftragte H. Koszarski
Referat für Lehre und Studium R. Orlowsky-Ott
Geschäftsf. f. d. Prüfungsausschuss P. Jordan
Gäste: s. Anwesenheitsliste
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TOP 1: Fakultätsrat
TOP 1 a) Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss FKR I-147.o./1a/2014-04-16
Öffentlicher Teil: TOP 1: Fakultätsrat
a) Genehmigung der Tagesordnung b) Genehmigung des Protokolls der 146. o. FKR-Sitzung c) Entscheidungen des Dekans/der Prodekanin d) Wahl der Forschungsdekanin / Wahl des Forschungsdekans e) FKR-Termine für das WS 2014/2015 f) FKR-Termine für das SoSe 2015
g) FKR-Zusatztermin im SoSe 2014 TOP 2: Haushalt und Personal a) Wiederzuweisung einer W3-Professur Fachgebiet "Arbeitslehre/Technik, Fachdidaktik" am Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre b) Vergabe der LINF-Ausschüttung
c) Verteilung der Haushaltssachmittel 2014 d) Verteilung von Stellen im Akadem. Mittelbau für 2014 e) Kriterienkatalog für Stellen im Akadem. Mittelbau
f) Verwaltungspersonal Fakultät I / Verteilung Wissenschaftliche Einrichtungen / Stand: 1.4.2014 / ohne FSC und Service-Zentrum Lehrerbildung (Mitteilungspunkt)
TOP 3: Forschung a) Genehmigte Projekte b) Forschungskurzberichte / Kurzes Abstract über Forschungsfreisemester c) Forschungsfreisemester SoSe 2014 TOP 4: Lehre und Studium
a) Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Historische Urbanistik/Historical Urban Studies“ b) Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Audiokommunikation und -technologie“
c) Benennung von Studiengangsverantwortlichen für uni-assist d) Abschließende Stellungnahme zum QM-Prozess „Studiengang einführen“
TOP 5: Mitteilungen des Dekans a) Termine b) Personalia c) Berichte aus den Gremien
d) Faculty Retreat TOP 6: Fakultäts-Service-Center TOP 7: Frauenbeauftragte TOP 8: IT-Beauftragter (FIO) TOP 9: Verschiedenes Vertraulicher Teil: TOP 10: Berufungsangelegenheiten a) Berufungskommission W1-Juniorprofessur für das FG „Ernährung/Lebensmittelwissenschaften“
im Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre b) Berufungskommission W1-Juniorprofessur für das FG „Ethik und Technikphilosophie“ im Institut für Philosophie, Literatur-, Wissenschafts- und Technikgeschichte c) Berufungskommission W3-Professur für das FG „Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft mit den Schwerpunkten Technik, Gender und Arbeitswelt“ im Institut für Erziehungswissenschaft
TOP 11: Angelegenheiten von Hon. Prof., apl. Prof., Priv.-Doz. a) Antrag auf Umhabilitierung (WE 3132)
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b) Antrag auf Beendigung einer Lehrbefugnis (WE 3131) TOP 12: Habilitationen
a) Hauptberuflichkeit in Habilitationsverfahren
b) Wiederholung von nicht bestandenen Habilitationsvorträgen
c) Weiterführung eines Habilitationsverfahrens (OKZ 3135 Allg. Linguistik) TOP 13: Hauptamtlichkeit in Promotionsverfahren TOP 14: Verschiedenes
12:0:0
TOP 1 b) Genehmigung des Protokolls der 146. o. FKR-Sitzung
Beschluss FKR I-147.o./1b/2014-04-16
Der Fakultätsrat beschließt das Protokoll der 146. o. FKR-Sitzung ohne Änderung. 12:0:0
TOP 1 c) Entscheidungen des Dekans/der Prodekanin Der Fakultätsrat bestätigt folgende Entscheidungen des Dekans/der Prodekanin: Entscheidungen gem. § 71 (1) BerlHG Genehmigung einer Nebentätigkeit M. Roska Genehmigung einer Nebentätigkeit E. Schneider Genehmigung einer Nebentätigkeit L. Schulz Promotionsanmeldungen Stefanie Nordmann, FG Soziologie am Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung, Arbeitstitel: „Eigentlich wollte ich was ganz anderes machen…“ Eine vergleichende Untersuchung der motivationalen Ausgangslage von IT-Studentinnen in monoedukativen und koedukativen Studiengängen, Betreuerinnen: Prof. Hark, Prof. Lucht Linda Giesel, FG Allgemeine Linguistik, Arbeitstitel: Antisemitische Verbalisierungen in Online-Kommentarbeiträgen des politisch linken Spektrums - eine korpuslinguistische Untersuchung, Betreuerin: Prof. Schwarz-Friesel Chen ZHAO, FG Technikgeschichte, Arbeitstitel: Die Entwicklung der Zulieferindustrie für die chinesische Automobilproduktion seit 1979, Betreuer: Prof. König Marina Wesner, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Sakrale Bauten in der Stadt, Auswirkungen des Stadtraums auf die Kirchenplanung, Betreuerin: Prof. Wittmann-Englert Qi GUO, FG Deutsch als Fremdsprache, Arbeitstitel: Zur Medienkompetenz in der Landeskundedidaktik mit dem Einsatz neuer Medien, Betreuer: Prof. Steinmüller Johanna Smalcerz, FG Kunstgeschichte, Arbeitstitel: Wilhelm von Bode und die Erwerbungen für die Berliner Skulpturensammlung. Akteure und Vorfahren im Handel mit Skulpturen Alter Meister in Europa um 1900, Betreuerin: Prof. Savoy Maja Ossig, FG Technikgeschichte, Arbeitstitel: Geschichte der Verwendung der Kunststoffe in der Restaurierung in Deutschland, Betreuer: Prof. König Promotionseröffnungen Daniela Hartmann, FG Deutsch als Fremdsprache, Titel: Die Förderung der Aneignung der akademischen Wissenschaftssprache DaF bei internationalen Studierenden mittels einer Online-Lernplattform. Eine Bedarfsanalyse, Vorsitzende: Prof. Lipinska, Berichter/in: Prof. Steinmüller, PD Dr. Tesch Mario Wenzel, FG Geschichte, Titel: Die Arbeitslager für Juden im Distrikt Krakau des Generalgouvernements 1939-1944, Vorsitz: Prof. Griese, Berichter: Prof. Benz, Prof. Pohl (Uni. Klagenfurt) Christina Herkommer, FG Geschichte, Titel: Erinnerung - Medien - Geschlecht. Die Repräsentation der Rollen von Frauen im Nationalsozialismus in der Berichterstattung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, 1947-2010, Vorsitz: Prof. Steinle, Berichter/in: Prof. Bergmann, Prof. Schüler-Springorum
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Alexander Lindau, FG Audiokommunikation, Titel: Binaural Resynthesis of Acoustical Environments. Technology and Perceptual Evaluation, Vorsitz: Prof. Dienel, Berichter: Prof. Weinzierl, Prof. Vorländer (RWTH Aachen) Marcel Bois, FG Geschichte, Titel: Kommunisten gegen Hitler und Stalin. Die linke Opposition der KPD in der Weimarer Republik. Eine Gesamtdarstellung, Vorsitz: Prof. Bushart, Berichter/in: Prof. Schüler-Springorum, Prof. Kessler (Univ. Potsdam) Petra Raschkewitz, FG Kunstgeschichte, Titel: Die Stiftungen des burgundischen Hofrats Guillaume Fillastre des Jüngeren (1400/07-1473), Vorsitz: Prof. Abel, Berichter/in: Prof. Suckale, Prof. Savoy, Prof. Brachmann (Univ. of North Carolina, USA) Entscheidungen nach § 72 (3) BerlHG (Eilbeschlüsse): Abänderung der Beschlüsse FKR I-145.o.4b/2014-02-05 und FKR I-146.o./4f/2014-02-19: Folgende
Zulassungszahlen zu ersten Semester für das Studienjahr 2014/15: BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Kunstwissenschaft 40 BA Kultur und Technik mit dem Kernfach Sprache und Kommunikation 40 MA Kunstwissenschaft und Kunsttechnologie 30 (WS 2014/15) - 5 (SoSe 2015) MA Interdisziplinäre Antisemitismusforschung 30
Beurlaubung v. Fr. Prof. Ittel für die Wahlperiode 01.04.2014-31.03.2016 aufgrund der Wahrnehmung Ihres Amtes als Vizepräsidentin
MA „Interdisziplinäre Antisemitismusforschung“: Es gehen abweichend von AllgStuPO § 47 (6), bei der Bildung der Gesamtnote der Masterprüfung die Module der Freien Wahl (18 LP) nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein
Änderung im Modulkatalog der Berufsorientierung in den BA-Studiengängen „Kultur und Technik“
Modul BA-KulT BO 14 „Informationskompetenz“
Zulassung zu den Masterstudiengängen zum WS 2014/2015
TOP 1 d) Wahl der Forschungsdekanin / Wahl des Forschungsdekans Beschluss FKR I–147.o./1d/2014-04-16
Als Kandidatin für das Amt der Forschungsdekanin/des Forschungsdekans wird Frau Prof. Dr. Sabine Hark
vorgeschlagen. Frau Hark ist mit der Kandidatur einverstanden. Weitere Vorschläge gab es nicht. Frau Prof.
Dr. Sabine Hark wird zur Forschungsdekanin der Fakultät I gewählt. Frau Prof. Hark nimmt die Wahl an. 10:0:3
TOP 1 e) FKR-Termine für das WS 2014/2015
Beschluss FKR I–147.o./1e/2014-04-16
Für das Wintersemester 2014/2015 legt der Fakultätsrat folgende FKR-Termine fest:
AS-Termine FKR-Sitzungen
15. 10. 2014 22. 10. 2014
12. 11. 2014 19. 11. 2014
10. 12. 2014 17. 12. 2014
14. 01. 2015 21. 01. 2015
11. 02. 2015 04. 02. 2015
13:0:0
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TOP 1 f) FKR-Termine für das SoSe 2015
Beschluss FKR I–147.o./1f/2014-04-16
Für das Sommersemester 2015 legt der Fakultätsrat folgende FKR-Termine fest:
AS-Termine FKR-Sitzungen
22. 04. 2015 15. 04. 2015
13. 05. 2015 06. 05. 2015
03. 06. 2015 10. 06. 2015
24. 06. 2015 08. 07. 2015
15. 07. 2015
Der Fakultätsausflug der Fakultät findet am 17. Juni 2015 statt. 13:0:0
TOP 1 g) FKR-Zusatztermin im SoSe 2014 Beschluss FKR I–147.o./1g/2014-04-16 Für das Sommersemester 2014 legt der Fakultätsrat folgenden zusätzlichen Fakultätsratstermin fest:
28. Mai 2014 13:0:0
TOP 2: Haushalt und Personal TOP 2 a) Wiederzuweisung einer W3-Professur für das Fachgebiet "Fachdidaktik Arbeitslehre am Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre_________________________________
Beschluss FKR I-147.o./2a/2014-04-16 Der Fakultätsrat stimmt dem Antrag auf Wiederzuweisung der Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors der Besoldungsgruppe W3 für das Fachgebiet "Fachdidaktik Arbeitslehre“ im Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (Nachfolge Prof. Meschenmoser) zu. Er genehmigt folgenden Ausschreibungstext (s. Anlage).
13:0:0 TOP 2 b) Vergabe der LINF-Ausschüttung
Der Dekan berichtet, dass auf der Grundlage der LINF-Auswertung der Leistungen in Forschung und Lehre
für das Jahr 2012
die Fachgebiete
1. Philosophie (Kst.-St. 31311100, Prof. Abel)
2. Audiokommunikation (Kst.-St. 31351200, Prof. Weinzierl)
für den Bereich Forschung,
und das Fachgebiet
1. Deutsch als Fremdsprache (Kst.-St. 31351900, ehem. Prof. Schlak)
für den Bereich Lehre
im TU-weiten Ranking in der höchsten Leistungsstufe 5 eingeordnet wurden.
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Beschluss FKR I-147.o./2b/2014-04-16 Auf Grundlage der durch den FKR-Beschluss der 138. o. FKR-Sitzung (Beschluss FKR I–138.o./3d/2013-05-22) modifizierten Gewichtung der Leistungen in Forschung und Lehre wird an die zehn Fachgebiete mit der höchsten LINF-Punktzahl ein Gesamtbetrag von 20.000 € ausgeschüttet.
13:0:0 TOP 2 c) Verteilung der Haushaltssachmittel 2014
Beschluss FKR I-147.o./2c/2014-04-16
Der Fakultätsrat genehmigt folgende Verteilung der Haushaltssachmittel 2014 für die Fakultät I (s. Anlage).
13:0:0 TOP 2 d) Verteilung von Stellen im Akadem. Mittelbau für 2014
Beschluss FKR I-147.o./2d1/2014-04-16 Der Fakultätsrat beschließt die Verlängerung der Arbeitszeiterhöhung von zwei Beschäftigten im Akademischen Mittelbau am Fachgebiet Medienwissenschaft / Prof. Bolz / über den 30.09.2014 hinaus bis zum 30.09.2015.
13:0:0
Beschluss FKR I-147.o./2d2/2014-04-16 Der Fakultätsrat beschließt die Vertragsverlängerung eines bestehenden Dienstverhältnisses (halbtags) im Akademischen Mittelbau im FG Arbeitslehre/Ökonomie und Nachhaltiger Konsum / Prof. Schrader / über den 27.10.2014 hinaus um ein sechstes Jahr.
13:0:0
Beschluss FKR I-147.o./2d3/2014-04-16 Der Fakultätsrat beschließt die Vertragsverlängerung eines bestehenden Dienstverhältnisses im Akademischen Mittelbau am Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung / Prof. Hark über den 31.05.2014 hinaus bis zum 30. 09. 2015.
13:0:0 Folgende Anträge werden ins Jahr 2015 übernommen:
Antrag auf Stellenausschreibung im Akademischen Mittelbau, Fachgebiet Kunstgeschichte/Schwerpunkt Bildkünste / Prof. Bushart
Antrag auf Zuweisung einer Struktur-Stelle im Akademischen Mittelbau an das Fachgebiet Erziehungswissenschaft/Schulpädagogik und Berufspädagogik / Prof. Lehmkuhl
Antrag auf Zuweisung einer Struktur-Stelle im Akademischen Mittelbau an das Fachgebiet Kommunikationswissenschaft / Prof. Sendlmeier
Vertragsverlängerung eines bestehenden Dienstverhältnisses (halbtags) im Akademischen Mittelbau im FG Arbeitslehre/Ökonomie und Nachhaltiger Konsum / Prof. Schrader
TOP 2 e) Kriterienkatalog für Stellen im Akadem. Mittelbau
Beschluss FKR I-147.o./2e/2014-04-16
Für die Verlängerung von WM-Stellen in das sechste Jahr soll es keinen Automatismus geben. Die
Fachgebietsleiter/innen haben dafür Sorge zu tragen, dass Promotionen innerhalb der i.d.R. fünfjährigen
Laufzeit beendet werden können.
Eine Verlängerung soll nur dann in Erwägung gezogen werden,
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wenn besondere Leistungen des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin in Forschung und/oder in der Lehre
vorliegen,
wenn anhand des Fortschritts im Rahmen der Promotion oder Habilitation ein Abschluss im 6. Jahr
erwartet werden kann,
wenn besondere familiäre Belastungen vorliegen (z.B. Elternzeit zur Betreuung von Kindern unter
18 Jahren, Pflege von Angehörigen oder längerfristige Erkrankungen).
12:0:1 Begründung: Mit Beschluss FKR I-106.o.2b/10.3.2010 wurde erstmalig ein Kriterienkatalog zur Vergabe von Stellen im Akademischen Mittelbau beschlossen. Folgende Kriterien sind seitdem zur Anwendung gekommen: Höhe der Lehrverpflichtung (der dem Fachgebiet zugeordneten Beschäftigten / Pflicht- und Wahlpflicht-lehre), Studierendenzahlen, Anzahl der Stellen im Akademischen Mittelbau, Wartezeit im Rahmen einer Wiederzuweisung und Forschungsleistung (Drittmittel). Mit Beschluss FKR I-137.o./2c2/24.4.2013 wurde grundsätzlich die Möglichkeit einer Verlängerung in das sechste Beschäftigungsjahr eröffnet. Die Haushaltskommission wurde gebeten hierfür einen Kriterienkatalog zu erstellen. TOP 2 f) Verwaltungspersonal Fakultät I / Verteilung Wissenschaftliche Einrichtungen / Stand: 1.4.2014 / ohne FSC und Service-Zentrum Lehrerbildung (Mitteilungspunkt)
Der Dekan erläutert die Übersicht über das Verwaltungspersonal Fakultät I / Verteilung Wissenschaftliche Einrichtungen ohne FSC und Service-Zentrum Lehrerbildung (s. Anlage).
Beschluss FKR I-147.o./2f/2014-04-16 Der Fakultätsrat beschließt, dass bei Freiwerden von Personalressourcen im Verwaltungsbereich, in den Fachgebieten darauf geachtet werden muss, dass die Ausstattung unter den Instituten angeglichen wird.
12:0:1 Der Dekan begrüßt Herrn Prof. Dr. Marcus Popplow sehr herzlich als neues Mitglied der Fakultät I. Herr Prof. Popplow hat am 01. April 2014 die Professur für das Fachgebiet „Technikgeschichte“ angetreten.
TOP 3: Forschung
TOP 3 a) Genehmigte Projekte Prof. Dr. Liudger Dienel: FORCE (FOResight Coordination for Europe)
Für das das genehmigte EU-Projekt von Herrn Prof. Dr. Liudger Dienel wurde ein Betrag von 136.000,00
Euro zur Verfügung gestellt. Laufzeit: 01. April 2014 bis 31. März 2016.
FORCE will examine previous civil security foresight studies and horizon-scanning activities in FP7 and
elsewhere in Europe and produce, based on this work, a corresponding Intelligent Decision Support System
(IDSS), evolvable and scalable with future Foresight research activities conducted in Europe in order to
assist policy makers and stakeholders in the Security domain determine expectations about short-term, mid-
term and long-term social and technological trends using methodologies and information from past, current
and future Foresight research activities. This will allow them to strategically plan for risks related to
emerging technologies and social changes in society.
The consortium includes Partners from the United Kingdom (EFPC Ltd, Coordinator), Portugal (GLOBAZ,
S.A., INOVAMAIS SERVICOS DE CONSULTADORIA EM INOVACAO TECNOLOGICA S.A), Israel
(TEL AVIV UNIVERSITY) and Spain (ATOS SPAIN SA). Within the project, TUB (IBBA) will be
responsible for the foresight model.
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FORCE activities will include:
1. Examining outputs from civil security projects funded in FP7 and other
sources in Europe (Internet, studies, journals etc.) related to foresight and horizon-scanning activities
via: Workshops; interviews; collaboration with national and international foresight networks
2. Producing a foresight model, scalable and sustainable beyond the end of the project, based on best
practice methods and recommendations for future application. This will include:
a. Mapping identified risks against foresight methodologies
b. Assessing used methods and results regarding strengths and weaknesses
c. Identification of appropriate methods with respect to mix of methods for future research
d. Identifying gaps between potential future risks and methods used so far
3. Developing an Intelligent Decision Support System (IDSS) as an end-user tool that will interface into
the Foresight Model. The IDSS will be designed for utilisation by different types of users
4. Integration of the IDSS with the Foresight model and testing the integrated system using futuristic
scenarios
5. Supporting the visibility and the take up of security research results at stakeholder level, especially
focusing on the end users, via dissemination of the Foresight model and corresponding IDSS.
Prof. Dr. Magdalena Bushart bei der Fritz Thyssen Stiftung: Spur der Arbeit
Für die genehmigte Tagung von Frau Prof. Bushart mit dem Titel Spur der Arbeit. Oberfläche und
Werkprozess. Dritte internationale Tagung des Forschungsprojekts ,Interdependenzen. Künste und
künstlerische Techniken’ wurde ein Betrag von 6.163,00 Euro zur Verfügung gestellt. Zum Inhalt: Im
aristotelischen Denken ist ein Werk vor allem das Resultat eines Formtriebs, der auf die Materie einwirkt
und sich in ihr verstofflicht. In diesem Sinne entwarf Antonio Maria Venustis noch 1563 in seinem
Discorso Generale ein Modell künstlerischen Schaffens, in dem das fertige Werk vollständig vom
Entstehungsprozess gelöst betrachtet und als materialisierter Gedanke verstanden wird. So langlebig das
Idealmodell eines „autonomen“, von allen Entstehungsspuren befreiten Artefakts war (und ist), hat es doch
wenig mit der künstlerischen Praxis zu tun. Vor allem die Oberfläche weist in ihrer Beschaffenheit in
vielfältiger Weise auf den Werkprozess zurück: in Form von (Arbeits-)Spuren, die (vorsätzlich oder
unbewusst) im Werk belassen worden sind. Dies gilt keinesfalls nur für die Moderne, in der die
Oberflächengestaltung wesentliches Moment einer „technique of originality“ (Richard Shiff) geworden ist,
sondern auch für die ältere Kunst. Hier wie dort finden sich Spuren der Arbeit, die Aufschlüsse über
künstlerische Haltungen und Handlungen geben. Sie können absichtsvoll gesetzt sein, etwa, wenn die
Materialität beziehungsweise der mediale Charakter der Werke herausgestellt oder eine spontane Geste und
mit ihr ein performativer Akt behauptet wird. In diesen Fällen sollen sie als „Handschrift“ gelesen werden,
mit der sich die Urheber in ihr Werk eingeschrieben haben, als Hinweis auf die Prozessualität
schöpferischen Tuns, auf die Virtuosität in der Beherrschung der Mittel oder auf spezifische Eigenschaften
des Materials (Härte, Formbarkeit, Konsistenz), dem so ein eigener künstlerischer Wert zugemessen wird.
Sie können aber auch entgegen den Intentionen des Künstlers Auskunft über den Arbeitsprozess geben: so,
wenn das Werk unvollendet aufgegeben beziehungsweise die Materialbearbeitung missglückt ist, so, wenn
eigentlich alles, was auf den Autor, seine Hand und sein Werkzeug hinweist, getilgt sein sollte, um einen
möglichst hohen Grad an Perfektion zu suggerieren. Hie ist insbesondere an komplexe Verfahren zu
denken, die mehrere Arbeitsschritte erfordern. Und schließlich können die Spuren absichtsvoll in die Irre
führen; in diesem Fall entsprechen die Informationen, die die Oberflächenbehandlung gibt, nicht oder nur
bedingt den tatsächlichen Arbeitsschritten.
Den unterschiedlichen Ausprägungen materieller Spuren, die auf Werkgenese zurückweisen, will die dritte
Tagung der Reihe „Interdependenzen. Die Künste und ihre Techniken“ am Institut für Kunstwissenschaft
und Historische Urbanistik/ Fachgebiet Kunstgeschichte der TU Berlin nachgehen. Um das Phänomen
möglichst umfassend und facettenreich zu thematisieren, ist die Konferenz sowohl epochen- als auch
gattungsübergreifend angelegt: Erbeten wurden in einem Call for Papers Vorschläge aus den Bereichen
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Malerei, Bildhauerei, Architektur und graphische Künste. Die Resonanz war so groß und die Vorschläge
waren so spannend, dass wir ein sehr dichtes Programm entwerfen konnten und dennoch zahlreiche
Absagen erteilen mussten. Als Referenten/Referentinnen eingeladen wurden neben ausgewiesenen
SpezialistInnen eine Reihe von NachwuchsforscherInnen, darunter sechs DoktorandInnen. Mit Johanna
Malt, Bastian Eclercy und Anthony Sigel sind zudem KollegInnen aus einer Nachbardisziplin, aus dem
Museum und aus dem Kreis der Restauratoren vertreten. Die Bandbreite der Themen geht über die
traditionellen Gattungen hinaus und berücksichtigt nun auch die Bereiche Filme und Fotografie. Dafür hat
sich gezeigt, dass mit der Architektur neue Problemfelder beschrieben werden, die den Rahmen der Tagung
gesprengt hätten. Der zeitliche Rahmen ist weit gespannt; er reicht vom 13. Jahrhundert bis zur Gegenwart.
Die Tagung gliedert sich in vier Sektionen, die keiner chronologischen, sondern einer thematischen
Ordnung folgen. Die Beiträge der ersten Sektion fokussieren auf die Präsenz des Körpers des Künstlers in
seinem Werk - sei es als Geste, als Abdruck oder als Repräsentation. Die zweite Sektion; Spurenelemente’
nimmt die Thematisierung des schöpferischen Aktes im Kunstwerk in den Blick, die in der Regel zugleich
eine Störung illusionistischer Modelle bedeutet. Die dritte Sektion; Spur der Linie’ wendet sich der
Zeichnung zu, die seit der Antike als ,Handschrift’ des Künstlers gilt. Die abschließende vierte Sektion,
Spur im Material’ geht der Frage nach den Informationen zu Herkunft des Kunstwerks, der Beschaffenheit
des Materials und der Spezifik der Technik nach, die sich an den Oberflächenspuren ablesen lassen.
Schon die beiden letzten Tagungen der Reihe „Interdependenzen“ haben international rege Resonanz
erfahren; die Veranstaltungen verstehen sich als Beitrag zum „material turn“, der die Wechselwirkung
zwischen Produktions- und Formgebungsprozessen analysiert. So ist auch diesmal zu erwarten, dass die
Tagung nicht nur das fruchtbare Gespräch zwischen dem wissenschaftlichen Nachwuchs und den
ausgewiesenen SpezialistInnen fördert, sondern auch den Blick auf die Beschaffenheit der Werke schärfen
wird. Zudem intensiviert sich mit der Zusammenarbeit mit der Wissenschafts- und Technikgeschichte, mit
der die beiden Organisatorinnen seit langem einen fruchtbaren Austausch pflegen.
Prof. Dr. Stefan Weinzierl bei der Ernst von Siemens Stiftung: Kompositionen für den Raum
Für das genehmigte Symposium vom 09.-11.07.2014 von Herrn Prof. Weinzierl in Zusammen-arbeit mit
Frau PD Dr. Martha Brech mit dem Titel Kompositionen für hörbaren Raum: die frühe Elektroakustische
Musik bis ca. 1980 und ihre Kontexte, hat die Ernst von Siemens Stiftung einen Betrag von 5.000,00 Euro
zur Verfügung gestellt. Zum Inhalt: Das musikwissenschaftliche Symposium ist der Pioniertätigkeit der
Komponisten elektroakustischer Raummusik und der Spezifizierung ihrer Arbeiten gewidmet. Die
Besonderheit dieser Musik, die Berücksichtigung technischer Gegebenheiten bei der kreativen
künstlerischen Arbeit sowie der Bezug auf historische und rezente Vorgänger der rein instrumentalen
Raummusik sollen herausgearbeitet werden.
Prof. Dr. Christoph Asmuth beim DAAD: PPP Brasilien
Für das genehmigte Projekt von Herrn Prof. Asmuth mit dem Titel PPP Brasilien hat der DAAD eine
Gesamtsumme von 29.524,00 Euro zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist auf drei Jahre ausgelegt.
Zum Inhalt: Das deutsch-brasilianische Projekt wendet sich zunächst der Geschichte eines aktuellen
philosophischen Problems zu. Seit dem Beginn der Neuzeit gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Begriffe
Bedeutung erlangen. In vorliegendem Projekt steht speziell die Frage nach dem Leben und dem
Organischen im Fokus. Die These lautet, dass der Übergang vom mechanistischen zum organizistischen
Weltbild, beginnend im 17. Jahrhundert einen entscheidenden Einfluss auf die Lösungsvorschläge der
Philosophie gehabt hat, insbesondere auf die erkenntnistheoretischen Grundlagen. Es geht um die
Konstruktion und Rekonstruktion einer epistemologisch bedeutsamen und wissenschaftstheoretisch
einflussreichen methodischen Konstellation. Die innovative Leitfrage des Projekts betrifft zum einen das
Verhältnis epistemologischer Begriffe zum Lebendigen und zum anderen um den Dualismus von
Organismus und Umwelt: Das Verhältnis epistemologischer Begriffe zum Lebendigen ist nicht zuletzt
darum besonders spannungsreich, weil die immanente Zweckmäßigkeit des Organischen im scheinbaren
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Widerspruch zu zentralen Kategorien der Erkenntnistheorie wie zum Beispiel dem Kausalnexus steht.
Ausgehend vom problematischen Verhältnis des Lebendigen als zweckmäßiger Organisation zu seiner
Umwelt stellt sich die Frage nach dem Verhältnis von Innen und Außen gerade im Bezug auf die
Wahrnehmung. Wie lässt sich vor diesem Hintergrund die Vorstellung von dem, was Leben ist, mit den
erkenntnistheoretischen Rahmenbedingungen zusammendenken? Welche Konfigurationen ergeben sich
durch die systemische Beziehung von Wahrnehmung, Begriff und Zweck für ein Verständnis des
Organischen?
Der rekonstruktive Teil des Projekts wendet sich wichtigen Stationen in der kontinentalen Philosophie der
Neuzeit und Moderne zu, die insbesondere grundlegende methodologische Konfigurationen entwickeln.
Der durch Descartes’ Metaphysik induzierte Dualismus versuchte in der Folge nicht nur die Vermittlung
der unversöhnlich erscheinenden Gegensätze von ausgedehntem Ding und denkender Substanz aufzuheben,
sondern initiierte gleichzeitig auch eine völlige Neubewertung des funktionalen Zusammenhangs von
Wahrnehmung, Begriff und Zweck. Diese Neubewertung korrespondierte mit einem sich allmählich
herausbildenden Wechsel des wissenschaftlichen Leitbildes – weg von der Mechanik, hin zum Organismus.
Als wichtige Stationen auf diesem Gebiet sind die Entwürfe von Spinoza, Leibniz, Kant, Schelling und
Hegel zu nennen. An diesen Autoren lässt sich studieren, unter welchen Bedingungen sich
epistemologische Kategorien in der Konstruktion des Lebens, des Organischen, niederschlagen. Leibniz
beispielsweise offeriert mit seiner Monadologie eine Theorie, die einerseits eine epistemologische Wende
vom Dualismus Descartes’ zu einem Monismus vollzieht. Monaden haben keine Fenster, sie perzipieren
immanent. Andererseits entwickelt Leibniz eine Theorie des Organischen, insofern Monaden unteilbare
lebendige Einheiten sind. Dies ist eine exemplarische Konfiguration, die eine monadisch-immanente
Lösung entwickelt. Das Projekt unterscheidet fünf Konfigurationen: Parallelismus (Spinoza),
Immanentismus (Leibniz), Als-ob (Kant), Naturphilosophie (Schelling), Sytematismus (Hegel), die jeweils
in einem eigenen Modul diskutiert werden sollen.
Drei weitere Module transformieren die historische Perspektive in systematische Horizonte: Es geht (1) um
den Begriff des Organismus (Plessner), (2) die Frage der Raumwahrnehmung und (3) um die kritische
Prüfung des Repräsentationalismus. Während die historischen Rekonstruktionen verschiedene
Traditionslinien bündeln, bieten die systematischen Module exemplarische Ausblicke auf relevante Felder
einer Transformation.
TOP 3 b) Forschungskurzberichte / Kurzes Abstract über Forschungsfreisemester Kurzbericht über ein Forschungsfreisemester im SoSe 2013 von Herrn Prof. Dr. Friedrich Steinle: In meinem Forschungsfreisemester habe ich mich mit folgenden Arbeiten befasst: Verfassen und Einreichen eines wissenschaftlichen Aufsatzes: Wie Begriffe entstehen. Der Fall der
Elektrodynamik. In: Konrad Kleinknecht (Hg.): Quanten. Stuttgart: S. Hirzel (Schriftenreihe der Heisenberg-Gesellschaft, 1), (2013), S. 45–96.
Vorbereitung eines Sammelbandes als Mitherausgeber (zusammen mit M. Bushart): Colour Histories. Science, art, and technology in the 17th and 18th centuries. Berlin: De Gruyter. (2014)
Vorbereitung eines Sammelbandes als Mitherausgeber (zus. mit M. Dönike, J. Müller-Tamm, B. Savoy): Farben der Klassik (Schriftenreihe des Zentrums für Klassikforschung), Wallstein Verlag (2014)
Arbeit an einem Drittmittelantrag „Farbenforschung im 18. Jahrhundert“ Fortführung des Forschungskolloquiums Wissenschaftsgeschichte Fortführung und Abschluss der Berufungskommission „W2 Technikgeschichte“ als Vorsitzender
der Kommission Erarbeitung und Durchführung eines dreiwöchigen Sommerkurses „History of Experiment“ an der
Chinese Academy of Sciences, Institute for the History of Natural Sciences, Beijing (1. – 20. September 2013)
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TOP 3 c Forschungsfreisemester SoSe 2014
Es wurden folgende Forschungsfreisemester vom Dekan gewährt:
Sommersemester 2014
Prof. Dr. D. Brantz
Prof. Dr. S. Hark
Prof. Dr. H.-C. von Herrmann
Prof. Dr. S. Schüler-Springorum
TOP 4: Lehre und Studium TOP 4 a) Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Historische Urbanistik/Historical Urban Studies“
Beschluss FKR I-147.o./4a1/2014-04-16 Der Fakultätsrat beschließt die Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Historische Urbanistik/Historical Urban Studies “ (s. Anlagen).
11:0:0
Beschluss FKR I-147.o./4a2/2014-04-16
Der Fakultätsrat beschließt den Modulkatalog zur Studien- und Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang „Historische Urbanistik/Historical Urban Studies“ (siehe Anlage).
11:0:0 TOP 4 b) Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Audiokommunikation und -technologie“
Beschluss FKR I-147.o./4b1/2014-04-16 Der Fakultätsrat beschließt die Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Audiokommunikation und -technologie“ (siehe Anlagen).
11:0:0
Beschluss FKR I-147.o./4b2/2014-04-16
Der Fakultätsrat beschließt den Modulkatalog zur Studien- und Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang „Audiokommunikation und -technologie“ (siehe Anlage).
11:0:0
TOP 4 c) Benennung von Studiengangsverantwortlichen für uni-assist
Beschluss FKR 147 o./4c/2014-04-16
Der Fakultätsrat benennt folgende Verantwortliche aus den Masterstudiengängen, die einen Zugang zu
Ansicht der Bewerbungen bei uni-assist erhalten sollen:
Master Audiokommunikation und –technologie
Herr Prof. Dr. Stefan Weinzierl, Herr Dr. Steffen. Lepa, Herr Dr. Hauke Egermann
Master Bildungswissenschaft-Organisation und Beratung
Frau Prof. Dr. Helga Marburger, Herr Thomas Müller
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Master Deutsch als Fremd- und Fachsprache
Herr Prof. Dr. Ulrich Steinmüller, Frau PD Dr. Felicitas Tesch, Frau Kerstin Zimmermann
Master Geschichte und Kultur der Wissenschaft und Technik
Herr Prof. Dr. Hans-Christian von Herrmann, Herr Prof. Dr. Friedrich Steinle
Master Historische Urbanistik
Frau Dr. Dagmar Thorau, Herr Dr. des Stefan Höhne
Master Kommunikation und Sprache, Sprach- und Kommunikationswissenschaft
Frau Prof. Dr. Monika Schwarz-Friesel, Herr PD Dr. See-Young Cho, Herr Dr. Markus Brückl
Master Kunstwissenschaft
Frau Prof. Dr. Magdalena Bushart, Frau Dr. des Henrike Haug, Frau Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert
Master Medienwissenschaft
Herr Prof. Dr. Norbert Bolz, Frau Johanna Lange, Herr Stephan Frühwirth
Master Philosophie des Wissens und der Wissenschaften
Herr Prof. Dr. Thomas Gil, Frau Dr. Astrid Wagner, Herr Stefan Tolksdorf
Master Interdisziplinäre Antisemitismusforschung
Herr Prof. Dr. Werner Bergmann, Herr Dr. Marcus Funck
Frau Jordan erhält für alle Masterstudiengänge der Fakultät bei uni-assist nach wie vor Zugang.
11:0:0
TOP 4 d) Abschließende Stellungnahme zum QM-Prozess „Studiengang einführen“
Beschluss FKR 14.o./4d/2014-04-16 Der Fakultätsrat nimmt die geänderte Vorlage zum QMS-Prozess „Studiengang einführen“ zur Kenntnis, sieht sich jedoch aufgrund der bisherigen gelieferten Vorlagen der ZUV zu weiteren Äußerungen nicht in der Lage. Er verweist nochmals mit Nachdruck auf seinen Beschluss vom 18.12.2013 (FKR I-143o./4c/2013-12-18)
nicht jeden Prozess in aller Detailtiefe darzustellen und sich auf die wesentlichen Prozessbeschreibungen zu
beschränken.
11:0:0
TOP 5: Mitteilungen des Dekans TOP 5 a) Termine 16. 04. 2014, 18h, H 3005 Faculty Seminar, FG Prof. Lipinska Thema: "Künstlerische Migration im frühneuzeitlichen
Ostmitteleuropa...und die Folgen." 23. 04. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 24. 04. 2014 Wahl der Frauenbeauftragten der Fakultät I und ihrer Stellvertreterin 24. 04. 2014, 15.30h, MAR 1065b wiss. Aussprache L. Jandok 29. 04. 2014, 10h, HBS 2.19 wiss. Aussprache D. Hartmann
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07. 05. 2014, 13h, H 3005 148. o. FKR-Sitzung 07. 05. 2014, 18.00 Uhr Faculty Seminar 09. 05. 2014, 9-12,30h, H 1035 Kuratorium 10. 05. 2014 Lange Nacht der Wissenschaften 12. 05. 2014, bis 15h, H2028/30 Abgabeschluss der Briefwahlunterlagen der Gruppe der Hochschullehrer/innen für die Nachwahl des Beirates für d. hauptberufl. Frauenbeauftragte (01.04.2014-31.03.2016) 14. 05. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 16. 05. 2014, 14 h, TEL 813 wiss. Aussprach S. Kinas 20.-21. 05. 2014 TU-Infotage für Schülerinnen und Schüler 21. 05. 2014 Strukturkommission (SK) 23.-24.05.2014, Ziethen Faculty Retreat 28. 05. 2014, 13h, HBS 005 149. o. FKR-Sitzung 04. 06. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 11. 06. 2014, 10-15h, H 2037 Wahl der Mitglieder zum Kuratorium 11. 06. 2014, 13h, HBS 005 150. o. FKR-Sitzung 11. 06. 2014 Strukturkommission (SK) 11. 06. 2014, 18h, H 3005 Faculty Seminar, FG Prof. Schüler-Springorum Thema: "Antisemitismus und Geschlecht“ 18. 06. 2014 Fakultätsausflug nach Oberschöneweide 25. 06. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 25. 06. 2014, 14-16h Sitzung der Prüfungsausschüsse 02. 07. 2014 Strukturkommission (SK) 09. 07. 2014, 13h, H 3005 151. o. FKR-Sitzung mit anschließender Begrüßungs-
u. Verabschiedungsfeier in H 2036 09. 07. 2014, 18h, H 3005 Faculty Seminar, Antrittsvorlesung
Prof. Dr. Marcus Popplow 16. 07. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 25. 07. 2014, 9-12,30h, H 1035 Kuratorium 20. 08. 2014 Strukturkommission (SK) 03. 09. 2014, 13h, H 1035 AS (Ferien)-Sitzung 15. 10. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 16. 10. 2014, 9-12,30h, H 1035 Kuratorium 22. 10. 2014, 13h, HBS 005 152. o. FKR-Sitzung 22. 10. 2014, 18h Faculty Seminar 05. 11. 2014, 12-14h Lehrkonferenz Bachelorstudiengänge 05. 11. 2014, 14-16h Lehrkonferenz Masterstudiengänge 12. 11. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 04. 12. 2014, 9-12,30h, H 1035 Kuratorium 10. 12. 2014, 13h, H 1035 AS-Sitzung 14. 01. 2015, 13h, H 1035 AS-Sitzung 21. 01. 2015, 13h, H 3005 FKR-Sitzung 21. 01. 2015, 18h, H 3005 Faculty Seminar 11. 02. 2015, 13h, H 1035 AS-Sitzung 04. 02. 2015, 13h, H 2035 FKR-Sitzung 04. 02. 2015, 18h, H 2035 Faculty Seminar 11. 03. 2015, 13h, H 1035 AS-(Ferien)Sitzung 15. 04. 2015, 13h, H 3005 FKR-Sitzung 15. 04. 2015, 18h, H 3005 Faculty Seminar 22. 04. 2015, 13h, H 1035 AS-Sitzung 06. 05. 2015, 13h, H 3005 FKR-Sitzung 06. 05. 2015, 18h, H 3005 Faculty Seminar 13. 05. 2015, 13h, H 1035 AS-Sitzung 03. 06. 2015, 13h, H 1035 AS-Sitzung
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06. 06. 2015, 13h, H 3005 FKR-Sitzung 06. 06. 2015, 18h, H 3005 Faculty Seminar 17. 06. 2015 Fakultätsausflug 24. 06. 2015, 13h, H 1035 AS-Sitzung 08. 07. 2015, 13h, H 3005 FKR-Sitzung 08. 07. 2015, 18h, H 3005 Faculty Seminar 15. 07. 2015, 13h, H 1035 AS-Sitzung 02. 09. 2015, 13h, H 1035 AS-(Ferien)Sitzung TOP 5 b) Personalia Herr Prof. Dr: Marcus Popplow hat die Professur für das Fachgebiet „Technikgeschichte“ am 01. April
2014 angetreten. TOP 5 c) Berichte aus den Gremien Kein Vortrag. TOP 5 d) Faculty Retreat Der Dekan berichtet kurz über die Vorbereitungen zum Faculty Retreat, 23.-24.05.2014 in Ziethen.
TOP 6: Fakultäts-Service-Center Kein Vortrag.
TOP 7: Frauenbeauftragte Kein Vortrag.
TOP 8: IT-Beauftragter (FIO) Kein Vortrag.
TOP 9: Verschiedenes Der Dekan erinnert die Institute noch einmal an die in der 144. o. FKR-Sitzung (Beschluss FKR I-144.o./4d/2014-01-22) beschlossenen Bitte um Stellungnahme zum Verhaltenskodex für Lehrende an der Fakultät I und verlängert die Frist bis zum 30. April 2014.
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Vertraulicher Teil:
TOP 10: Berufungsangelegenheiten
TOP 10 a) Berufungskommission W1-Juniorprofessur für das FG „Ernährung/Lebensmittel-
Wissenschaften“ im Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre
TOP 10 b) Berufungskommission W1-Juniorprofessur für das FG „Ethik und Technikphilosophie“
im Institut für Philosophie, Literatur-, Wissenschafts- und Technikgeschichte
TOP 10 c) Berufungskommission W3-Professur für das FG „Allgemeine und Historische Erziehungswissenschaft mit den Schwerpunkten Technik, Gender und Arbeitswelt“ im Institut für Erziehungswissenschaft
TOP 11: Angelegenheiten von Hon. Prof., apl. Prof., Priv.-Doz. TOP 11 a) Antrag auf Umhabilitierung (WE 3132)
TOP 11 b) Antrag auf Beendigung einer Lehrbefugnis (WE 3131)
TOP 12: Habilitationen
TOP 12 a) Hauptberuflichkeit in Habilitationsverfahren TOP 12 b) Wiederholung von nicht bestandenen Habilitationsvorträgen TOP 12 c) Weiterführung eines Habilitationsverfahrens (OKZ 3135 Allg. Linguistik)
TOP 13: Hauptamtlichkeit in Promotionsverfahren
TOP 14: Verschiedenes
__________________________ __________________________________ (G. Brünner, Protokoll) (Prof. Dr. Stefan Weinzierl, Dekan)
Anlage zu TOP 2 a) Wiederzuweisung einer W3-Professur Fachgebiet „Arbeitslehre/Technik, Fachdidaktik“ am Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre Anlage zu TOP 2 c) Verteilung des Haushalts 2014 Anlage zu TOP 2 f) Verwaltungspersonal Fakultät I / Verteilung Wissenschaftliche Einrichtungen / Stand: 1.4.2014 / ohne FSC und Service-Zentrum Lehrerbildung Anlagen zu TOP 4 a) Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Historische Urbanistik/Historical Urban Studies“ Anlagen zu TOP 4 b) Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Audiokommunikation und -technologie“
> Seite 1/10 | www.ibba.tu-berlin.de
Fakultät | Geisteswissenschaften Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre (IBBA) MAR 1-1/ MAR 1-4 Marchstraße 23 10587 Berlin
Berlin, 17.04.2014
Antrag auf
Zuweisung einer W3-Professur
für das Fachgebiet „Fachdidaktik Arbeitslehre“
(Nachfolge Meschenmoser)
am Institut für Berufliche Bildung und Arbeitslehre
der Fakultät I - Geisteswissenschaften
> Seite 2/10
1. Ausgangslage
Arbeitslehre ist ein integratives Schulfach an allgemeinbildenden Schulen, das technische und
ökonomische Grundlagen von Erwerbsarbeit und Hausarbeit vermittelt. Das Fach hat sich seit
Ende der 1960er Jahre – insbesondere von West-Berlin ausgehend – in vielen westdeutschen
Bundesländern etabliert. Nach der Wende wurde das Fach auch in ostdeutschen Bundeslän-
dern eingeführt und knüpft hier an die Tradition des polytechnischen Unterrichts an.
Ähnlich wie in anderen Bundesländern wurde in Berlin der Name des Schulfachs im Zuge der
letzten Schulstrukturreform zum Schuljahr 2010/2011 in „Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT)“ ge-
ändert (eine andere übliche Bezeichnung, die etwa von der KMK in ihren „Ländergemeinsa-
me[n] inhaltliche[n] Anforderungen“ für die Lehrkräftebildung verwendet wird, ist „Arbeit, Tech-
nik, Wirtschaft (ATW)“). WAT wird von der Senatsverwaltung für Bildung in Berlin als „Leitfach
des Dualen Lernens“ bezeichnet. Das Duale Lernen ist wiederum profilgebend für die neu ein-
geführte „Integrierte Sekundarschule (ISS)“, die als zweite Schulform neben dem Gymnasium
gleichwertig zum Abitur oder zu einem anderen Abschluss führen soll.
Arbeitslehre/WAT vermittelt Inhalte und Kompetenzen, die derzeit in öffentlichen bildungspoliti-
schen Debatten vielfach eingefordert werden:
So wird im Zuge des Mangels an Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Fachar-
beiterinnen und Facharbeitern im sog. MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissen-
schaften, Technik) von Verbänden wie dem VDI und dem VDE eine stärkere technische Bil-
dung an Schulen gefordert.
Unternehmensverbände und Gewerkschaften setzen sich für eine intensivere ökonomische
Schulbildung ein – bei allen Divergenzen über deren inhaltliche Ausgestaltung.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, der Verbraucherzentrale Bundesverband
und andere Akteure haben Initiativen für eine verstärkte Ernährungs- und Verbraucherbil-
dung an Schulen gestartet.
Ausbildende Unternehmen, die Arbeitsagentur und Hochschulen erwarten von Schulen ver-
stärkte Anstrengungen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung und die Sicherstel-
lung der Berufsbildungsreife von Schulabgängerinnen und -abgängern.
Teilweise fordern diese Interessengruppen für jeden dieser Bereiche ein eigenes neues Schul-
fach. In Anbetracht der bereits jetzt sehr umfangreichen Stundenpläne ist eine solche Entwick-
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lung wenig realistisch – zumal es bereits das Integrationsfach Arbeitslehre/WAT gibt, das die
zuvor genannten Bereiche inhaltlich abdeckt.
Diese besondere Bedeutung des Faches Arbeitslehre/WAT ist – wie oben benannt – in der
Berliner Bildungsverwaltung erkannt. Eine Konsequenz der breiteren Verankerung des Faches
im Zuge der ISS-Einführung ist ein großer Mangel an ausgebildeten Fachlehrkräften für Ar-
beitslehre/WAT. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa die Hälfte des WAT-Unterrichts
durch fachfremde Lehrkräfte erfolgt. Von daher haben derzeit alle Absolventinnen und Absol-
venten der Arbeitslehre nach erfolgreich abgeschlossenem Referendariat de facto eine „Jobga-
rantie“ in Berlin. Auch für das Lehramt in anderen Bundesländern qualifiziert das Studium an
der TU Berlin.
An der TU Berlin sind die beiden Arbeitslehre-Studiengänge die mit Abstand größten Lehr-
amtsstudiengänge. Etwa 500 Arbeitslehre-Studierende gibt es derzeit, Tendenz steigend. Die
hier beantragte Professur ist die einzige fachdidaktische Professur für die Lehramtsstudien-
gänge der Arbeitslehre an der TU Berlin. Die beiden anderen Arbeitslehre-Fachgebiete kon-
zentrieren sich ausschließlich auf die Fachwissenschaft. Eine besondere aktuelle Herausforde-
rung ergibt sich für das Fachgebiet durch das im Januar 2014 durch das Berliner Abgeordne-
tenhaus verabschiedete Lehrkräftebildungsgesetz. In dessen Folge sind die Studiengänge an
neue Vorgaben anzupassen und ein Praxissemester zu implementieren. Für die Lehrkräftebil-
dung an der TU Berlin kommt der Fachdidaktik Arbeitslehre hier eine Schlüsselposition zu. Un-
ter anderem ist der Masterstudiengang Arbeitslehre von zwei auf vier Semester auszudehnen.
Diese Herausforderungen kann die Professur nur auf einem Fundament starker fachdidakti-
scher Forschung angemessen bewältigen.
2. Zukünftige Ausrichtung
2.1 Ausrichtung am Entwicklungsplan
Das Fachgebiet Fachdidaktik Arbeitslehre ist Teil der an der TU Berlin verankerten Lehrkräfte-
bildung, die in der Fakultät I am IBBA in Zusammenarbeit mit dem Institut für Erziehungswis-
senschaften und den Fakultäten II, III, IV, V und VI (für die Fachwissenschaften der Beruflichen
Fachrichtungen) organisiert wird. Das Fachgebiet ist im derzeit gültigen Entwicklungsplan der
TU Berlin als Strukturprofessur verankert und entspricht den von der Gemeinsamen Kommissi-
on für Lehrerbildung (GKLB) und der Fakultät I vorgegebenen Rahmenbedingungen.
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2.2 Ausrichtung am Zukunftskonzept und am Leitbild der TU Berlin
Das Fachgebiet Fachdidaktik Arbeitslehre kann einen sichtbaren Beitrag zur Profilierung der
„Key Application Area“ „Knowledge and Communication Systems“ leisten. Darüber hinaus lie-
fert es wesentliche bildungswissenschaftliche Ergänzungen für andere im Zukunftskonzept der
TU Berlin genannte Bereiche, insbesondere „Human Health“ und „Sustainable Resource Ma-
nagement“.
Zum Leitbild der TU Berlin soll das Fachgebiet Fachdidaktik Arbeitslehre unter anderem durch
eine starke curriculare Ausrichtung am Prinzip der nachhaltigen Entwicklung beitragen. Auch
die im Leitbild genannten Ziele wie Ganzheitlichkeit, Interdisziplinarität, Geschlechtergerechtig-
keit, Praxisbezug und hohe Lehrqualität decken sich mit der geplanten Ausrichtung dieses
fachdidaktischen Fachgebiets.
2.3 Forschung
Die zentralen Schwerpunkte der Forschung am Fachgebiet Fachdidaktik Arbeitslehre sollen im
Bereich der Fachdidaktik von technischer und ökonomischer Bildung, Ernährungs- und Ver-
braucherbildung und/oder Berufsorientierung sowie ihrer handlungsorientierten Integration lie-
gen. Hier werden einschlägige Beiträge zur Unterrichtsforschung erwartet, aus denen Hand-
lungsempfehlungen für die Gestaltung von Unterricht im Fach WAT abzuleiten sind. Dazu ist
insbesondere der Einsatz fachspezifischer Methoden zu analysieren und weiterzuentwickeln.
Fachdidaktische Forschungsansätze, die sich auf die Bedingungen der Vermittlung von Ar-
beitslehre-Inhalten fokussieren, sind zu verknüpfen mit den Querschnittsthemen Gender und
Diversity, Duales Lernen, Inklusion, Sprachbildung und/oder Nachhaltigkeit. Beispielsweise
sind hier mögliche geschlechtsspezifisch unterschiedliche Lernzugänge zu technischen und
ökonomischen Bildungsinhalten von Interesse. Im Bereich der Verbraucherbildung wäre etwa
die Differenzierung von Erfolgsfaktoren der Prävention z.B. von ernährungsassoziierten Er-
krankungen oder von Überschuldung nach Geschlecht oder dem Vorliegen eines Migrations-
hintergrunds eine relevante Themenstellung.
Eine so ausgerichtete Forschung ist bezogen auf die Anforderungen des Berliner Lehrkräftebil-
dungsgesetzes (LBiG). Sie dient unmittelbar der Qualitätssteigerung in der Lehrkräftebildung.
Die Forschung ist zugleich Grundlage für die curriculare Weiterentwicklung des Faches. Des-
halb sind auch die Entwicklung relevanter Kompetenzmodelle und Standards sowie die Ent-
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wicklung fachspezifischer Methoden der Kompetenzmessung in der Forschung zu berücksich-
tigen.
2.4 Lehre
In der Lehre geht es um die Vermittlung einer praxisorientierten Didaktik der Arbeitslehre als
Grundlage für einen erfolgreichen WAT-Unterricht an Schulen. Voraussetzung dafür ist die
Vermittlung von Methoden- und Medienkompetenz unter Berücksichtigung von Gender- und
Diversity sowie Dualem Lernen. Dazu ist die fachdidaktische Ausbildung zukünftig noch stärker
mit der Arbeit in den Lehrwerkstätten der Arbeitslehre zu verknüpfen.
Eine zentrale aktuelle Herausforderung besteht darin, das Studienangebot an die Vorgaben
des im Januar 2014 verabschiedeten Lehrkräftebildungsgesetzes anzupassen. Dazu gehört die
Konzeption eines „großen“, 4-semestrigen Masters mit Praxissemester. Darauf ist auch der
Bachelorstudiengang abzustimmen. In diesem Zusammenhang trägt die Fachdidaktik auch
Verantwortung für eine angemessene Implementierung der zentralen Querschnittsthemen In-
klusion und Sprachbildung.
Inhaltlich soll das Fach Arbeitslehre/WAT stärker als Beitrag zur Bildung für Nachhaltige Ent-
wicklung (BNE) profiliert werden. Damit wird die zentrale gesellschaftliche Zukunftsherausfor-
derung im Sinne der UN Dekade Bildung für Nachhaltige Entwicklung adressiert. Die Inhalte
und Vermittlungsformen der Arbeitslehre sind dafür prädestiniert – wie auch die Neuausrich-
tung des Nachbarfachgebiets Arbeitslehre/Ökonomie und Nachhaltiger Konsum zeigt.
2.5 Marktsicht und Kooperationen
Mit einer starken Fachdidaktik Arbeitslehre profiliert sich die TU Berlin als zentrale Ansprech-
partnerin für bildungswissenschaftliche, lehrkräftebildungsbezogene und schulpraktische Fra-
gen im Kontext der Schulbildung für die Bereiche Wirtschaft, Arbeit und Technik. Damit lässt
sich die Tradition der Berliner Arbeitslehre zukunftsorientiert weiterführen. Die TU Berlin leistet
dadurch auch einen Beitrag zur Stärkung der Bereiche MINT und Ökonomie an allgemeinbil-
denden Schulen und trägt damit indirekt zur Gewinnung zukünftiger Studierender bei.
Innerhalb der TU Berlin wird das Fachgebiet Fachdidaktik Arbeitslehre vor allem mit den ande-
ren in die Lehrkräftebildung involvierten Fachgebiete zusammenarbeiten. Dies betrifft zunächst
die Fachwissenschaften Arbeitslehre, also den Bereich „Ökonomie und Nachhaltiger Konsum“
(ALÖNK) sowie „Technik“ (ArTe). Auch mit der demnächst auszuschreibenden W1-Professur
(mit Tenure-Track) „Ernährung/ Lebensmittelwissenschaft (Fachwissenschaft Arbeitslehre/
> Seite 6/10
Fachdidaktik Berufliche Bildung)“ wird eine enge Zusammenarbeit angestrebt. Eine solche Zu-
sammenarbeit ist schon deshalb sinnvoll, da die Lehrwerkstätten der Arbeitslehre im Verant-
wortungsbereich der Fachwissenschaften liegen, aber in die didaktische Ausbildung angehen-
der Lehrkräfte unbedingt zu integrieren sind. Die Kooperation mit den Fachdidaktiken der beruf-
lichen Fachrichtungen am IBBA ist ebenfalls auszubauen, etwa im Bereich der Unterrichtsfor-
schung.
Auch mit dem Institut für Erziehungswissenschaft wird das Fachgebiet eng zusammenarbeiten,
beispielsweise bei der Organisation des Praxissemesters oder der Betreuung von Masterarbei-
ten. Für den Bereich Sprachbildung ist hier zudem das Institut für Sprache und Kommunikation
zu beteiligen.
Im Hinblick auf Kooperationen innerhalb der Fakultät I und mit anderen an der Lehrkräftebil-
dung beteiligten Fakultäten ist auch die geplante Weiterentwicklung der Gemeinsamen Kom-
mission Lehrerbildung (GKLb) zu einer „School of Education“ relevant. An diesem Prozess ei-
ner stärkeren Profilierung und Zusammenarbeit aller an der Lehrkräftebildung der TU Berlin
beteiligten Institute wird sich das Fachgebiet intensiv beteiligen. In diesem Rahmen können
wichtige Impulse auch für die geplante Stärkung der Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen
und Lehrer des Faches Arbeitslehre/WAT, aber auch für Pädagoginnen und Pädagogen, die in
außerschulischen Bildungseinrichtungen mit berufsorientierenden Maßnahmen für sozial be-
nachteiligte Jugendliche befasst sind, erwartet werden.
Soweit die Lehrkapazitäten dies erlauben wird sich das Fachgebiet auch an inhaltlich verwand-
ten Studiengängen beteiligen. In diesem Zusammenhang sind an der Fakultät I insbesondere
die Bachelorstudiengänge „Kultur und Technik“ sowie die Master-Studiengänge „Bildungswis-
senschaft - Organisation und Beratung“ und „Audiokommunikation“ zu nennen.
Im Bereich der Forschung gibt es zu den oben genannten bildungswissenschaftlichen Frage-
stellungen zahlreiche weitere Kooperationsmöglichkeiten mit anderen geistes-, sozial-, ingeni-
eur- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebieten der TU Berlin.
Das Aufgabenfeld der Professur ist ohne außeruniversitäre Vernetzung nicht angemessen
wahrzunehmen. Hierzu gehören Kooperationen mit den relevanten Senatsverwaltungen (Bil-
dung, Wissenschaft, Wirtschaft, Arbeit), mit den Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und
Handelskammer), mit der Bundesagentur für Arbeit, mit den Arbeitgeberverbänden und Ge-
werkschaften sowie mit denjenigen Organisationen, die sich inhaltlich mit Fragen von Arbeit,
Beruf, Haushalt, Wirtschaft und Technik befassen. Auch die Zusammenarbeit mit den und in-
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nerhalb der relevanten wissenschaftlichen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Öko-
nomische Bildung - DeGÖB, Deutsche Gesellschaft für Technische Bildung – DGTB, Gesell-
schaft für Arbeit, Technik und Wirtschaft im Unterricht – GATWU, Haushalt in Bildung und For-
schung – HaBiFo) ist zu pflegen.
3. Einschätzung der Bewerbungslage, insbesondere auch im Hinblick auf
Bewerberinnen
Die Bewerbungslage für die auszuschreibende W3-Professur wird als befriedigend einge-
schätzt. Zwar ist die Zahl an Fachgebieten, die explizit die Fachdidaktik Arbeitslehre vertreten,
relativ begrenzt, jedoch sind für die Professur auch Bewerberinnen und Bewerber geeignet, die
zumindest in einem Teilbereich der Arbeitslehre fachdidaktisch einschlägig sind. Zu diesen
Teilbereichen gehören insbesondere die Technische Bildung, die Ökonomische Bildung und
die Hauswirtschaft. Bei den wenigen Arbeitslehre-Professuren und vor allem bei den Hauswirt-
schaftsprofessuren ist der Anteil von Frauen weit überdurchschnittlich. Eine Nachfrage bei der
HaBiFo ergab, dass dort sechs aktive Hochschullehrerinnen und vier aktive Hochschullehrer
Mitglied sind, zudem neun weibliche und vier männliche Promovierte. In der DeGöB sind 30
Hochschullehrer/innen organsiert, davon 5 Frauen; zudem sind von den 26 promovierten Mit-
gliedern 5 Frauen. Weitere relevante Kandidatinnen und Kandidaten sind in der GATWU und
der DGTB organisiert. Nicht alle potenziellen Bewerberinnen und Bewerber sind von diesen
Mitgliederzahlen erfasst, allerdings bestehen zwischen den Fachgesellschaften auch geringe
personelle Überschneidungen und selbstverständlich sind nicht alle Promovierten berufungsfä-
hig. Insgesamt zeigt die Marktanalyse, dass es eine noch befriedigende Anzahl an geeigneten
Kandidatinnen und Kandidaten für die Stelle gibt. Um für die potenziellen Bewerberinnen und
Bewerber attraktiv zu sein, ist es von großer Bedeutung, dass die Stelle als W3-Professur aus-
geschrieben wird.
4. Ausstattung
Was Personalmittel anbelangt, so ist die derzeit notwendige Ausstattung an Lehrpersonal mit
einer LbA-Stelle (16 SWS) und einer WM-Stelle (4 SWS) gegeben; dieser Zuweisungsantrag
ist damit im Hinblick auf das Lehrpersonal neutral. Bei der Verwaltungsstelle wäre eine Aufsto-
ckung von jetzt 0,5 auf 0,75 notwendig.
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Eine angemessene Sachmittelausstattung ist ebenfalls weitgehend gewährleistet: Räumlichkei-
ten und Büroeinrichtungen sind im Prinzip vorhanden; sie müssten ggf. nach den Ansprüchen
der neuen Professorin oder des neuen Professors angepasst werden. Über Nachbesserungen
bei den apparativen Einrichtungen ist im Rahmen des Berufungsverfahrens zu entscheiden.
5. Ausschreibungstext
An der Technischen Universität Berlin - Fakultät I – Geisteswissenschaften - ist am Institut für
Berufliche Bildung und Arbeitslehre eine
Universitätsprofessur – BesGr. W3
für das Fachgebiet „Fachdidaktik Arbeitslehre“ zu besetzen.
Kennziffer: xx (besetzbar ab sofort).
Aufgabengebiet: Die Professur „Fachdidaktik Arbeitslehre“ verantwortet die fachdidaktische
Ausbildung für das Fach „Wirtschaft-Arbeit-Technik“ (WAT) an allgemeinbildenden Schulen.
Zu den Kernbereichen der Arbeitslehre gehören die technische Bildung, die ökonomische Bil-
dung, die Ernährungs- und Verbraucherbildung sowie die Berufsorientierung. Kennzeichnend
für die Berliner Arbeitslehre ist die starke Integration dieser Bereiche im Rahmen eines hand-
lungs- und projektorientierten sowie werkstattbasierten Unterrichts.
In der Lehre vertritt der/die Stelleninhaber/in das Fach in den lehramtsbezogenen Bachelor-
und Masterstudiengängen. Ziel ist vor allem die Vermittlung einer praxisorientierten Didaktik
der Arbeitslehre als Grundlage für einen erfolgreichen WAT-Unterricht an Schulen. Vorausset-
zung dafür ist die Vermittlung von Methoden- und Medienkompetenz unter Berücksichtigung
der Querschnittsthemen Gender- und Diversity sowie Dualem Lernen. Inklusion und Sprachbil-
dung sind am Fachgebiet ebenfalls von zunehmender Bedeutung. Auch die geplante Einfüh-
rung des Praxissemesters ist von der Professur verantwortlich zu begleiten. Zudem soll das
Fachgebiet dabei mitwirken, Arbeitslehre/WAT als Beitrag zur Bildung für Nachhaltige Entwick-
lung (BNE) zu profilieren.
Die Forschung soll im engen Zusammenhang mit den genannten Lehraufgaben stehen. Er-
wünschte Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Fachdidaktik von technischer und
ökonomischer Bildung, Ernährungs- und Verbraucherbildung und/oder Berufsorientierung so-
wie ihrer handlungsorientierten Integration. Auch hier wird die Verknüpfung mit oben genannten
> Seite 9/10
Querschnittsthemen befürwortet. Die Forschung soll Grundlagen schaffen für die curriculare
Weiterentwicklung des Faches.
Von dem/der Stelleninhaber/in wird hohes inner- und außeruniversitäres Engagement als Ver-
treter/in des Faches Arbeitslehre/WAT im Rahmen der Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung
erwartet.
Anforderungen: Erfüllung der Berufungsvoraussetzungen gem. § 100 BerlHG. Hierzu gehören
ein abgeschlossenes Hochschulstudium, hervorragende Promotion und Habilitation (oder
gleichwertige Leistungen) im Bereich der Arbeitslehre oder ihrer Teilbereiche sowie Nachweis
der besonderen pädagogischen Eignung durch einschlägige Praxiserfahrungen in der Schule
und in der Lehrkräftebildung. Zusätzlich sollten Bewerber/innen Erfahrungen in der erfolgrei-
chen Akquisition und Bearbeitung von Drittmittelprojekten besitzen.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis zum xx.2014 unter Angabe der Kennziffer
mit den üblichen Unterlagen an die Technische Universität Berlin – Der Präsident –, Dekan der
Fakultät I, Sekr. H 36, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin.
Die TUB strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils an und fordert daher Frauen nachdrücklich
zur Bewerbung auf. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen bevorzugt eingestellt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie
nur Kopien ein.
Die Stellenausschreibung ist auch im Internet unter http://www.personalabteilung.tu-
berlin.de/menue/jobs/ abrufbar.
6. Beschlusslage
6.1 Institutsratsbeschluss
Der Institutsrat des Instituts für Berufliche Bildung und Arbeitslehre beschließt den vorliegenden
Antrag auf Zuweisung einer W3-Professur „Fachdidaktik Arbeitslehre“.
Beschlussnummer: Abstimmung:
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6.2 Fakultätsratsbeschluss
Der Fakultätsrat der Fakultät I Geisteswissenschaften übernimmt den vorliegenden Antrag auf
Zuweisung einer W3-Professur „Fachdidaktik Arbeitslehre“ und beschließt die Aufnahme des
Zuweisungsverfahrens. Er bittet die nachfolgenden Gremien um zügige Behandlung dieses
Antrags.
Beschlussnummer: Abstimmung:
1 Verteilung der Haushaltsmittel 2014 der Fakultät I Der Haushaltsausschuss der FK I empfiehlt dem Fakultätsrat die folgende Verteilung der Haushaltsmittel 2014 Beschluss FKR I – 147.o./2c/16.4.2014 / Der Fakultätsrat beschließt die folgende Verteilung der Haushaltsmittel 2014 Verteilung des Fakultätsbudgets auf die Einzeltitel
42704 Lehraufträge
42705 Gastvorträge
52508/43 Lehre u.
Forschung
52301 Bibliotheks-
mittel
53405 Sammeltitel
81279/89 Investitionen
Gesamt
Zuweisung 2013 59.600 € 7.700 € 98.800 € 15.000 € 79.300 € 120.000 € 380.400 € Zuweisung 2014 45.200 € 7.500 € 95.100 € 14.500 € 76.300 € 116.000 € 354.600 €
Verteilung 2014
durch FKR-Beschluss
45.200 €
221.900,00 €
-30.000 € -40.000 € -17.500 €
Investitions- mittel, TAP 2014,
Lehraufträge
Erläuterung
Verteilungsschlüssel: die Summe aller Titel (bis auf die Lehraufträge) für die Wissenschaftlichen Einrichtungen werden in zwei Tatbestände untergliedert: 1. Pro-Kopf-Berechnung nach Personalschlüssel, 2. Einzelmaßnahmen. Die Lehrauftragsmittel werden nicht auf die Wissenschaftlichen Einrichtungen verteilt. Sie werden durch FKR-Beschluss festgelegt und durch das Fakultäts-Service-Center bezahlt. Die Investitionsmittel werden durch den FKR festgelegt und auf Antrag vom Dekan in Zusammenarbeit mit der IuK-Kommission verteilt.
2 2. Verteilung auf die Wissenschaftlichen Einrichtungen / Prof. / J.-Prof. / Gast- u. S-Prof. / AM / AM-Drittm. / Techn. Pers. 93.400,00 € Personalschlüssel (besetzte Stellen am 1.1.2014 / Punkte)
Institutsverteilungsschlüssel: 243,70 Punkte Punkte = 243,70 Punkte = 93.400,00 € / 93.400,00 € geteilt durch 243,70 = 383,26 € pro Punkt
OKZ 3131 383,26 € x 43,67 = 16.736,96 € OKZ 3132 383,26 € x 39,09 = 14.981,63 € OKZ 3134 383,26 € X 27,34 = 10.478,33 € OKZ 3135 383,26 € x 55,01 = 21.083,13 € OKZ 3136 383,26 € x 46,59 = 17.856,08 € OKZ 3151 383,26 € x 20,50 = 7.856.83 € OKZ 3152 383,26 € x 11,50 = 4.407,49 €
Kategorie / Punkte 3131 Pers.
3131 Pkt.
3132 Pers.
3132 Pkt.
3134 Pers.
3134 Pkt.
3135 Pers.
3135Pkt.
3136 Pers.
3136 Pkt.
3151 Pers.
3151 Pkt.
3152 Pers.
3152 Pkt.
Prof 3 6 18 4 12 4 12 7 21 5 15 2 6 1 3 AM/Haushalt 2 9 18 10 20 7,17 14,34 12,5 25 11 22 4,5 9 3 6 AM/Drittmittel 1 7,67 7,67 6,59 6,59 1 1 8,51 8,51 7,42 7,42 5,5 5,5 2,5 2,5 TP 0,5 0 0 1 0,5 0 0 1 0,5 4,34 2,17 0 0 0 0 Gesamt-Punktzahl 22,67 43,67 21,59 39,09 12,17 27,34 29,01 55,01 27,76 46,59 12 20,5 6,5 11,5
243,70
3 Gesamt = 93.400,45 € Erläuterungen Die Wissenschaftlichen Einrichtungen verteilen die zugewiesenen Summen nach Bedarfseinschätzung auf die Einzeltitel 42705, 52508/43, 52301 und 53405. Mit der Zuweisung sind die Ausgaben für Lehre und Forschung, Gastvorträge, Bibliotheksbedarf, Geschäftsbedarf, Reisekosten, Möbel, EDV-Geräte und die Telefonkosten von den Wissenschaftlichen Einrichtungen zu begleichen. Ein Jahresplus oder – minus wird im folgenden Jahr erstattet bzw. abgezogen und ist hier noch nicht berücksichtigt.
3. Verteilung auf besondere
Fakultäts-einrichtungen
OKZ
Gesamtbetrag
3121 FSC (einschließlich Praktikumsbüro, Ref, f. Lehre & Studium, Prüfungsausschüsse, Frauenbeauftragte, Reisekosten für Prom. & Habil.)
40.000,00 €
3121 Zuschuss aus LINF-Auswertungen (2012) 20.000,00 € 3122 IT-Zentrum / Fakultät I / PC-Pools / ehem. AV-Studio / ehem. Medientechnik 7.500,00 € 3131 Center for Cultural Studies on Science and Technology in China 500,00 € 3132 Diathek/Fotolabor Kunstgeschichte 1.500,00 € 3132 Bleibeverhandlung / Prof. Savoy 5.000,00 € 3132 Zuschuss zum Transatlantischen Graduiertenkolleg Berlin / New York / Toronto (Juniorprof. Brantz) 5.000,00 € 3132 Zuschuss Juniorprofessur FG „Kunstgeschichte Ostmitteleuropa mit den Schwerpunkten ………“. 4.000,00 € 3135 Audiokommunikation (Labor) 6.000,00 € 3135 Mediathek 2.000,00 € 3135 Kommunikationswissenschaft 3.000,00 € 3135 Didaktische Sammlung Deutsch und Fremdsprachen 1.000,00 € 3136 Arbeitslehre (Werkstätten, Labore, Küche) 20.000,00 € 3136 Didaktische Sammlung Berufliche Fachrichtungen 500,00 €
43136 Fachdidaktische Unterrichtsforschung / Prof. Meyserl 500,00 € 3136 Fachdidaktische Unterrichtsforschung / Prof. Schütte 500,00 € 3136 Fachdidaktische Unterrichtsforschung Arbeitslehre / Prof. Knab 500,00 € 3136 Fachdidaktische Unterrichtsforschung Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaft / H. Horlacher 500,00 € 3151 Berufungszusage Prof. Schüler-Springorum (dauerhaft) 10.000,00 € 3152 Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung 500,00 €
Summe/Gesamt 128.500,00 € 4. Investitionsmittel Investitionsmittel werden 2014 im Umfang von 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Erläuterungen Die Haushaltskommission hat die entsprechende Vorlage des Haushalts 2014 in seiner Sitzung am 7.3.2014 beraten und der vorge- schlagenen Verteilung zugestimmt. Weitere Einzelheiten entnehmen sie bitte der beiliegenden Auflistung.
Anlage zu TOP 2 f) der 147. o. FKR-Sitzung am 16. April 2014
Historie/Verwaltungspersonal
Mit dem Hochschulentwicklungsplan 1998 hatte der damalige Fachbereich 1 und 2 ein Soll an Stellen
für Verwaltungspersonal in Höhe von insgesamt 39,1 Stellen (Geisteswissenschaften 24,8 Stellen,
Lehrerbildung 14,3 Stellen).
Im Zuge der Ausstattungsplanung 2005 (inzwischen Fakultät I) der Technischen Universität Berlin ist
die Durchschnittsausstattung eines Struktur-Fachgebiets mit Verwaltungspersonal von 0,9 Stellen
pro Fachgebiet auf 0,75 Stellen pro Fachgebiet abgesenkt worden. Daraus ergab sich, dass die Fakultät
I künftig nur noch 18 Vollzeitstellen haben wird. Nach der Über-
sicht über das Verwaltungspersonal der Wes der Fakultät I (Stand: 1.4.2014) sind augen-
blicklich 19,75 Vollzeitstellen besetzt.
Übersicht über das Verwaltungspersonal der WEs der Fakultät I (Stand: 1.4.2014)
WE 3131
Ges.: 3,50
0,7 VP pro FG
WE 3132
Ges.: 3,25
1,1 VP pro FG
0,81 VP pro FG (incl. JP)
WE 3134
Ges.: 2,50
0,62 VP pro FG
WE 3135
Ges.: 4,00
0,80 VP pro FG
0,66 pro FG (incl. JP)
WE 3136
Ges.: 3,00
0,60 VP pro FG
WE 3151
Ges.: 1,50
0,75 VP pro FG
WE 3152
Ges.: 1,00
1,00 VP pro FG
1
Neufassung der Studien- und Prüfungsord-nung für den Masterstudiengang Histori-sche Urbanistik / Historical Urban Studies an der Fakultät I - Geisteswissenschaften an der Technischen Universität Berlin
Vom 16. April 2014 Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissen-schaften der Technischen Universität Berlin hat am 16. April 2014 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 der Grundordnung der Technischen Universität Berlin, § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hoch-schulgesetz - BerlHG ) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudien-gang Historische Urbanistik / Historical Urban Studies beschlossen. Inhalt I. Allgemeiner Teil § 1 - Geltungsbereich § 2 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten II. Ziele und Ausgestaltung des Studiums § 3 - Inhalte, Qualifikationsziele und beruf-
liche Tätigkeitsfelder § 4 - Studienbeginn, Regelstudienzeit und
Studienumfang § 5 - Zugangsvoraussetzungen § 6 - Gliederung des Studiums III. Anforderung und Durchführung von Prü-fungen § 7 - Zweck der Masterprüfung § 8 - Akademischer Grad § 9 - Umfang der Masterprüfung § 10 - Prüfungsformen und Prüfungsanmel-
dung § 11 - Prüfungsform Hausarbeit § 12 - Masterarbeit § 13 - Bildung der Gesamtnote IV. Anlagen Anlage 1: Modulliste Anlage 2: Exemplarische Studienverläufe - Vollzeit- und Teilzeitstudium
I. Allgemeiner Teil § 1 - Geltungsbereich Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt die Ziele und die Ausgestaltung des Studiums so-wie die Anforderungen und Durchführung der Prüfungen im konsekutiven forschungsorien-tierten Masterstudiengang Historische Urbani-sitk / Historical Urban Studies Sie ergänzt die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Stu-dien- und Prüfungsverfahrens der Technischen Universität Berlin (AllgStuPO) um studien-gangspezifische Bestimmungen. § 2 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Ver-öffentlichung in Kraft. (2) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkraft-tretens dieser Ordnung bereits im Masterstudi-engang Historische Urbanistik / Historical Urban Studies an der TU Berlin immatrikuliert waren, können ihr Studium entweder nach dieser oder nach der Studien- und Prüfungs-ordnung für den Masterstudiengang Histori-sche Urbanistik / Historical Urban Studies vom 21.01.2009 (AMBl. 06/2010) fortsetzen. Die Entscheidung ist der zuständigen Stelle der zentralen Universitätsverwaltung mit der nächsten anzumeldenden Modulprüfung schriftlich bekannt zu geben und dort akten-kundig zu machen. (3) Die bisher geltende Studien- und die gel-tende Prüfungsordnung vom 21.01.2009 (AMBl. TU 06/2010) tritt spätestens nach Ab-lauf von sechs Semestern nach Inkrafttreten der vorliegenden Ordnung außer Kraft. Studierende, die ihr Studium nicht bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens nach Satz 1 abgeschlossen haben, setzen ihr Studium nach der vorliegenden Ordnung fort. II. Ziele und Ausgestaltung des Studiums § 3 – Inhalte, Qualifikationsziele und berufli-che Tätigkeitsfelder Der konsekutive forschungsorientierte Master-studiengang „Historische Urbanistik / Histori-cal Urban Studies“ vermittelt eine vertiefte Einsicht in die spezifischen Gestaltungs- und
2
Lebensformen des europäischen Städtewesens im internationalen Vergleich. Die Studierenden erwerben grundlegendes, von der Forschung erarbeitetes Wissen zu den Themenschwerpunkten Urban Governance und Public Sector, Dekonstruktion, Rekonstruktion und Leitbildwandel, Öffentlicher Raum und Stadtkultur, Visionen, Innovationen und Identi-täten, Ressourcen und Akteure der Stadtpro-duktion sowie Stadt im Netz. Sie erarbeiten wissenschaftliche Methoden der Interpretation und erproben sie durch kritische Bewertungen in sachgerechten Diskussionen, Kurzreferaten und Präsentationen sowie eigenständigen for-schungsorientierten schriftlichen Hausarbeiten. Die Studierenden bauen eigene analytische und konzeptionelle Kompetenzen aus, entwickeln selbstständig fachwissenschaftliche Positionen und können sie argumentativ reflektiert vertre-ten. Sie können die Relevanz der Geschlech-terdifferenz für die Strukturierung städtischer Räume und Lebenswelten benennen und kri-tisch erörtern. In einem Praxis-Modul erproben und evaluieren die Studierenden theoretische Einsichten und Fähigkeiten praktisch, entwi-ckeln in den Projekten als Kleingruppe kreati-ve Ideen und setzen sie zielgruppenorientiert um (Ausstellung, Buchpublikation, Website, Stadtführung). Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, historisch informiert und mithilfe eines an interdisziplinären Zugängen geschul-ten wissenschaftlichen und praxiserprobten Instrumentariums der Analyse und Bewertung die Probleme gegenwärtiger wie zukünftiger Stadtentwicklung kritisch zu durchdringen und zu gestalten. Sie können auf der Grundlage der integrieren-den Perspektive dieser Interdisziplinarität die Strukturen und Qualitäten städtischer Räume als gestaltete, gelebte und imaginierte Orte reflektiert analysieren und als Ensemble aus-differenzierter und in spezifischer historischer Lagerung überlieferter Stadträume eigenstän-dig entschlüsseln und kritisch bewerten. Der den systematischen Zugriff durchdringen-de diachrone Blickwinkel des Studiengangs befähigt die Absolventinnen und Absolventen, Prozesse und Strukturen der Herstellung, Ge-staltung und Transformation städtischer Le-bensräume in ihrer historischen Entwicklung zu verstehen. Studienziel ist die Ausbildung von breit und historisch gegründet informierten, mit den
internationalen Prozessen der Stadtentwicklung vertrauten Generalistinnen und Generalisten, die in unterschiedliche Theorie- und Praxisfel-der und Problemzusammenhänge eingearbeitet werden und in einem breiten Spektrum stadt-bezogener Handlungsfelder erforderliche inno-vative Arbeit leisten können. Als Berufsfelder öffnen sich den Absolventin-nen und Absolventen alle geisteswissenschaft-liches Wissen nutzenden Einrichtungen und Projektkontexte, deren Aufgabe die Produktion und Gestaltung, das Lesen und Erklären, das Analysieren, Rekonstruieren und Bewerten, das Erhalten und Verändern städtischer Räume ist, verstanden als umfassend historisch ge-prägte und gebaute Lebens-Räume. Dies sind vor allem: Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing; Tourismus; öffentliche wie private Stiftungen (insbesondere der großen Konzer-ne); Consulting, Politikberatung; Kulturarbeit (Museen, Gedenkstätten, Archive, Ausstel-lungswesen, Denkmalpflege, Management von Kulturevents, Bildungseinrichtungen etc.); Public Sector, Public Service, Verwaltung; EU-Kommissionen; Verbände; Weiter- und Fort-bildung; Sozialarbeit (Quartiersmanagement, Mediation, Organisationen des Bürgerengage-ments und der Selbsthilfe vor Ort); lokal wie international ausgerichtete NGOs; Medien, Verlage; Parteien und nationale wie inter-nationale Interessenverbände; kommunale Unternehmen und genossenschaftliche wie gemeinnützige Wohnungsbaufirmen (inklusive der privatisierten kommunalen Unternehmen); universitäre und außeruniversitäre Forschungs- und Lehrinstitute. § 4 - Studienbeginn, Regelstudienzeit und Stu-dienumfang (1) Das Studium beginnt im Wintersemester. (2) Die Regelstudienzeit einschließlich der Anfertigung der Masterarbeit umfasst vier Semester. Ein Teilzeitstudium ist gemäß § 23 AllgStuPO möglich. (3) Der Studienumfang des Masterstudien-gangs beträgt 120 Leistungspunkte. (4) Das Lehrprogramm sowie das gesamte Prüfungsverfahren sind so gestaltet und orga-nisiert, dass das Studium innerhalb der Regel-studienzeit absolviert werden kann.
3
(5) Der Studiengang ist so organisiert, dass innerhalb der Regelstudienzeit optional ein studienbezogener Auslandsaufenthalt durchge-führt werden kann. Hierfür sind Mobilitäts-fenster in Vollzeit- und Teilzeitstudium vorge-sehen (s. Anlagen 2a und 2b). Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen ihres Studiums absolvieren wollen, wird die vorherige Teilnahme an einer entspre-chenden Studienberatung und ggf. der Ab-schluss eines „Learning Agreement“ dringend empfohlen. Die/der zuständige Beauftragte der Fakultät I für Auslandsstudien unterstützt die Studieren-den bei der Auswahl der Hochschule und der Zusammenstellung ihres Studienplans. § 5 - Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für den Zugang zum Mas-terstudiengang Historische Urbanistik / Histo-rical Urban Studies ist ein erster berufsqualifi-zierender Hochschulabschluss in Wissen-schaftsgeschichte, Technikgeschichte, Ge-schichte, Politikwissenschaft, Soziologie, Wirt-schaftswissenschaften, Kulturwissenschaft, Literaturwissenschaften, Kunstgeschichte, Medienwissenschaft, Architektur, Stadt-, Regi-onal- oder Landschaftsplanung. (2) Entsprechende Abschlüsse, die nicht an einer deutschen Hochschule erworben wurden, bedürfen der Äquivalenzanerkennung durch den zuständigen Prüfungsausschuss. (3) Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber bei der Immatrikulation folgende Qualifikationen nachweisen: - Kenntnisse des Englischen. Sie sind unab-
dingbare Voraussetzung für das kontinuier-liche wissenschaftliche Arbeiten mit fremdsprachiger Literatur.
Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse erfolgt durch das Abiturzeugnis, durch Schulzeugnisse (erfolgreicher Spracherwerb über vier Jahre hinweg) oder durch geeignete außerschulische Sprachkurse und Sprachprüfungen. Wurde ein vorhergehender Hochschulab-schluss an einer deutschen Hochschule erwor-ben, so gilt der Nachweis der Sprachkenntnisse als erbracht.
§ 6 - Gliederung des Studiums (1) Die Studierenden haben das Recht, ihren Studienablauf individuell zu gestalten. Sie sind jedoch verpflichtet, die Vorgaben dieser Stu-dien- und Prüfungsordnung einzuhalten. Die Abfolge von Modulen wird durch die exempla-rischen Studienverlaufspläne (Vollzeit- und Teilzeitstudium) als Anlagen dieser Ordnung empfohlen. (2) Es sind Leistungen im Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten zu absolvieren; davon 90 LP in Modulen und 30 LP in der Masterar-beit. (3) Im Pflichtbereich werden Module im Um-fang von 75 LP absolviert. (4) Pflichtmodule enthalten sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtlehrveranstaltungen. Der An-teil der Wahlpflichtveranstaltungen umfasst 12 LP. (5) Im Wahlbereich werden Module im Um-fang von 15 LP absolviert. Wahlmodule dienen dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfach-licher und berufsqualifizierender Fähigkeiten und können aus dem gesamten Fächerangebot der Technischen Universität Berlin, anderer Universitäten und ihnen gleichgestellter Hoch-schulen im Geltungsbereich des Hochschul-rahmengesetzes sowie an als gleichwertig an-erkannten Hochschulen und Universitäten des Auslandes ausgewählt werden. Es wird emp-fohlen, Angebote des fachübergreifenden Stu-diums zu wählen. Zu den wählbaren Modulen gehören auch Module zum Erlernen von Fremdsprachen. III. Anforderung und Durchführung von Prü-fungen § 7 - Zweck der Masterprüfung Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob ein Kandidat bzw. eine Kandidatin die Qualifi-kationsziele gemäß § 3 dieser Ordnung erreicht hat.
4
§ 8 - Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Masterprüfung ver-leiht die Technische Universität Berlin durch die Fakultät Geisteswissenschaften den aka-demischen Grad "Master of Arts" (M. A.). § 9 - Umfang der Masterprüfung Die Masterprüfung besteht aus den in der Mo-dulliste aufgeführten Modulprüfungen (Anlage 1) sowie der Masterarbeit gemäß § 12. § 10 - Prüfungsformen und Prüfungsanmel-dung Prüfungsformen sowie das Verfahren zur An-meldung zu den Modulprüfungen sind in der jeweils geltenden Fassung der AllgStuPO ge-regelt. Darüber hinaus gilt als Form der Mo-dulprüfung die Hausarbeit. Ergänzend zu den Ausführungen der AllgStu-PO in § 45 dürfen pro Modul höchstens vier Prüfungselemente angesetzt werden § 11 - Prüfungsform Hausarbeit (1) In der Hausarbeit soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er eine ausgewählte Thematik ihres/seines Faches selbständig nach wissen-schaftlichen Methoden bearbeiten und ange-messen darstellen kann. (2) Der/die Prüfer/in stellt das Thema der Hausarbeit nach Beratung mit der/dem Studie-renden und legt die Bearbeitungsfrist fest. Das Thema muss so gestellt sein, dass die zur Be-arbeitung vorgesehene Frist eingehalten wer-den kann. Sie endet spätestens zwei Wochen vor Ende eines Semesters. (3) Die Hausarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Ausnahmen ent-scheidet der/die Prüfer/in. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas muss eine deutsche Zusammenfassung im Um-fang von maximal zwei Seiten beigefügt wer-den. (4) Die Hausarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden Werken wört-
lich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Am Schluss der Arbeit hat die/der Studierende zu versichern, dass sie/er die Hausarbeit selb-ständig verfasst sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. (5) Die Hausarbeit ist bei dem/der Prüfer/in in schriftlicher und elektronischer Form (pdf) einzureichen. Sie wird von ihm/ihr und ei-nem/einer zweiten Prüfer/in bewertet. Bei voneinander abweichender, jedoch jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) lautender Be-urteilung wird das arithmetische Mittel gebil-det. Bewertet ein/e Prüfer/in die Hausarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0), so durch den zustän-digen Prüfungsausschuss ist ein/e dritter/dritte Gutachter/in hinzuzuziehen, und es wird das arithmetische Mittel gebildet. (6) Der/dem Studierenden muss bis spätestens zum Ende des Semesters, in dem die Hausar-beit eingereicht wurde, per Aushang mitgeteilt werden, ob die Hausarbeit mindestens mit „ausreichend” (4,0) bewertet wurde. (7) Das endgültige Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle der Zentralen Universi-tätsverwaltung zur Kenntnis und Aufnahme in die Akten weitergeleitet. Die Hausarbeit ver-bleibt bei dem/der Prüfer/in. (8) Hausarbeiten können auch in Form von Gruppenarbeiten erbracht werden, wenn auf-grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzah-len oder von anderen nachvollziehbaren Krite-rien der als Prüfungsleistung zu bewertende individuelle Beitrag deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. § 12 - Masterarbeit (1) Die Masterarbeit wird in der Regel im vier-ten Fachsemester angefertigt. Sie hat einen Umfang von 30 LP, der Bearbeitungsaufwand beträgt 900 Zeitstunden. (2) Für den Antrag auf Zulassung zur Master-arbeit ist der Nachweis über erfolgreich abge-legte Modulprüfungen im Umfang von min-destens 60 LP im Masterstudiengang Histori-sche Urbanistik / Historical Urban Studies bei
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der zuständigen Stelle der Zentralen Universi-tätsverwaltung vorzulegen. (3) Das Thema der Masterarbeit muss so ge-stellt sein, dass die zur Bearbeitung vorgesehe-ne Frist von sechs Monaten eingehalten wer-den kann. Diese Frist läuft vom Tag der Ausgabe des Themas an. Sie wird durch die Abgabe der Arbeit bei der zuständigen Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung gewahrt. Liegt ein wichtiger Grund vor, kann die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Fristverlänge-rung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall bis zu drei Monaten gewähren. Über weitere Aus-nahmeregelungen entscheidet der Prüfungsaus-schuss. (4) Das Thema der Masterarbeit kann einmal zurückgegeben werden, jedoch nur innerhalb der ersten acht Wochen nach der Aushändi-gung durch die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung. (5) Die Masterarbeit soll den Umfang von 80 Seiten nicht überschreiten. Sie ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Über Aus-nahmen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung der/des Erstprüferin/-prüfers. Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung des Themas muss eine deutsche Zusammenfas-sung im Umfang von maximal zehn Seiten beigefügt werden. Die Masterarbeit ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Stellen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen un-ter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. (6) Die Verfahren zum Antrag auf Zulassung zu sowie zur Bewertung von Abschlussarbeiten sind in der jeweils geltenden Fassung der All-gStuPO geregelt. § 13 - Bildung der Gesamtnote Abweichend von AllgStuPO § 47 (6) geht bei der Bildung der Gesamtnote der Masterprü-fung die Freie Wahl § 6 (5) nicht in die Be-rechnung der Gesamtnote ein. IV. Anlagen Anlage 1: Modulliste Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne - Vollzeit- und Teilzeitstudium
Anlage 1: Modulliste Die Masterprüfung im Studiengang Historische Urbanistik besteht aus - der Masterarbeit (30 LP) - und folgenden Modulprüfungen:
Modul LP Schriftliche
Modulprüfung (Klausur)
Hausarbeit Mündliche Modulprüfung
Portfolioprüfung1 Benotung
MA-HistU 1: Governance und Public Sector in der europäischen Stadtgeschichte
9 X
(180 Minuten)
ja
MA-HistU 2: Dekonstruktion und Rekonstruktion
12 X(20 Minuten)
ja
MA-HistU 3: Öffentlicher Raum und Stadtkultur
12 X(25 Seiten)
ja
MA-HistU 4: Visionen, Innovationen, Identitäten
9 X(20 Minuten)
ja
MA-HistU 5: Ressourcen und Dynamik der Stadtentwicklung
9 X(20 Seiten)
ja
MA-HistU 6: Stadt im Netz
9 X(20 Minuten)
ja
MA-HistU 7: Methodik und Projektarbeit
15 X nein
Freie Wahl 15 Siehe gewählte/s Modul/e siehe StuPO§ 132
90
1 Die Festschreibung der Portfolioprüfungen erfolgt in den Modulbeschreibungen des Modulkatalogs. 2 Gemäß § 13 StuPO geht, abweichend von AllgStuPO § 47 (6), bei der Bildung der Gesamtnote der Masterprüfung die Freie Wahl nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.
Anlage 2 Anlage 2a: Exemplarischer Studienverlauf Masterstudiengang Historische Urbanistik / Historical Urban Studies (Vollzeitstudium)
LP/ Sem
1. Semester 2. Semester 3. Semester1 4. Semester
1 2 Dekonstruktion Stadt Governance und Public 3 und im Netz Sector in der euro- 4 Rekonstruktion päischen Stadtgeschichte 5 6 7 8 9 10 11 Methodik Visionen, Innovationen, 12 und Identitäten 13 Projektarbeit 14 15 Masterarbeit 16 Öffentlicher Raum 17 und 18 Stadtkultur 19 20 Ressourcen 21 und Dynamik 22 der Stadtentwicklung 23 24 25 26 27 Freie Wahl 28 29 30 31 31 LP 29 LP 30 LP 30 LP
Legende = Pflichtmodule = Wahlpflichtlehrveranstaltungen in Pflichtmodulen = Freie Wahl = Masterarbeit
1 Studierende, die das 3. Semester als Mobilitätsfenster für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt nutzen wollen, belegen Module mit äquivalenten Qualifikationszielen zu den Modulen "Governance und Public Sector in der europäischen Stadtgeschichte", "Visionen, Innovationen, Identitäten", Ressourcen und Dynamik der Stadtentwicklung" sowie einen Teil der Freien Wahl. Die Äquivalenzanerkennung erfolgt über ein Learning Agreement.
Anlage 2b: Exemplarischer Studienverlauf Masterstudiengang Historische Urbanistik / Historical Urban Studies (Teilzeitstudium)
LP/ Sem
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
1 2 Dekonstruktion Stadt Öffentlicher Raum Methodik 3 und im Netz und und 4 Rekonstruktion Stadtkultur Projektarbeit 5 6 7 8
9 10 11 12
13 Freie Wahl 14 15
16
15 15 14 15
LP/ Sem
5. Semester2 6. Semester2 7. Semester 8. Semester
1 2 Governance und Public Visionen, Innovationen, 3 Sector in der euro- Identitäten 4 päischen Stadtgeschichte 5 6 7 Masterarbeit 8 9 10 11 Ressourcen 12 und Dynamik Freie Wahl 13 der Stadtentwicklung 14 15
16
16 LP 15 LP 15 LP 15 LP
Legende = Pflichtmodule = Wahlpflichtlehrveranstaltungen in Pflichtmodulen = Freie Wahl = Masterarbeit
2 Studierende, die das 5. und 6. Semester als Mobilitätsfenster für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt nutzen wollen, belegen Module mit äquivalenten Qualifikationszielen zu den Modulen "Governance und Public Sector in der europäischen Stadtgeschichte", "Visionen, Innovationen, Identitäten", Ressourcen und Dynamik der Stadtentwicklung" sowie einen Teil der Freien Wahl. Die Äquivalenzanerkennung erfolgt über ein Learning Agreement.
Forschungsorientierter Masterstudiengang
Historische Urbanistik / Historical Urban Studies
Modulkatalog
Technische Universität Berlin Fakultät I: Geisteswissenschaften
Institut für Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik
1
Titel des Moduls : Governance und Public Sector in der europäischen Stadtgeschichte
LP (nach ECTS): 9
Kurzbezeichnung: MA-HistU 1
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: PD Dr. Christoph Bernhardt
Sekr.: HBS 6
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, - Governance-Konzepte und historische Varianten der Daseinsvorsorge zu beschreiben und kri-
tisch zu analysieren. - Zusammenhänge von Staatsform, Bürger- und Wahlrechten sowie politischen Partizipationsfor-
men epochenübergreifend aufzuzeigen und kompetent zu diskutieren. - den Status von Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung im Kontext des Staatsaufbaus
in verschiedenen historischen Kontexten wissenschaftlich zu charakterisieren. - grundlegende Texte im Seminar kompetent zu präsentieren und kritisch zu diskutieren. - verschiedene historische Textsorten zu interpretieren und kritisch zu bewerten. 2. Inhalte Zu den heute brennenden Fragen des Übergangs vom Interventions- zum Verhandlungs- oder ko-operativen Staat, zum sprunghaften Bedeutungsgewinn stadtbürgerlicher Initiativen und Gruppen, zur Privatisierung bisher öffentlicher Betriebe, Dienstleistungen usw. bestehen ein enormer gegenwarts-bezogener Wissensbedarf und eine reiche historische Erfahrung. Aufgearbeitet werden: der langfris-tige Wandel im Verhältnis von Stadt, Staat und Zivilgesellschaft; der Forschungsstand zur Geschichte der europäischen Städte zwischen Abhängigkeit und Autonomie; die Ausbildung eines Public Sec-tors und die Genese der kommunalen Sozialpolitik; städtische Konflikt- und Krisendynamiken sowie Mechanismen zu ihrer Regulierung.
3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS LP (nach
ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP) Semester
(WiSe / SoSe) 2 P-LV + 1 WP-LV aus: 9 Stadt, Staat und Zivilgesellschaft - Governance: Stadtpolitik und Public Sector
- Europäische Städte der Vormoderne: Au-tonomie und Abhän-gigkeit
SE
SE
2
2
P
WP
WiSe
Ordnung, Widerständigkeit, städtische Regulierungsprozesse - Konflikt und Krise - Städtische Herr-
schafts- und Partizipationsformen
SE CO-SE
2 2
P
WP
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare Nähere Beschreibung AllgStuPO § 35
2
5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: --- 6. Verwendbarkeit Pflichtmodul im Masterstudiengang Historische Urbanistik Die Lehrveranstaltung zum Themenbereich „Governance: Kommunalpolitik und Public Sector“ wird vom Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung (IRS) im Rahmen der vertraglich festgelegten Kooperation zwischen der TU Berlin und dem IRS angeboten. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Prüfungsvorbereitung: Gesamt:
6 x 15 h = 90 h 3 x 30 h = 90 h 90 h 270 h = 9 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls: Schriftliche Modulprüfung (Klausur: 180 Minuten) Die Modulnote entspricht der Note für die Klausur. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TUB. 12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? ReproBerlin | Hardenbergstraße 7 | 10623 Berlin Skripte in elektronischer Form vorhanden nein Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: Literaturhinweise finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, auf der Website der/des Lehrenden und/oder werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges
3
Titel des Moduls : Dekonstruktion und Rekonstruktion
LP (nach ECTS): 12
Kurzbezeichnung: MA-HistU 2
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Dorothee Brantz
Sekr.: HBS 6
Email: dorothee.brantz@ metropolitanstudies.de
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, - historische Wandlungsprozesse der gebauten Stadt kritisch zu analysieren. - das Potential von Wachstum, Schrumpfung und die Zerstörung städtischer Räume zu verstehen
und forschungsorientiert zu untersuchen. - verschiedene Formen von Repräsentationsarchitektur und Leitbildfunktionen zu benennen und
einzuordnen. - grundlegende Texte und Primärquellen im Seminar zu diskutieren. - erworbenes Wissen und eigene Thesen mündlich zu präsentieren und argumentativ zu vertreten. 2. Inhalte Vermittelt werden grundlegende baurelevante Bezüge von Stadt. Einerseits sollen die Prozesse und Phasen des Stadtumbaus infolge von historischen Zäsuren analysiert werden, die mit einer Neuorien-tierung von Architektur und ihrer Leitbilder verknüpft waren. Andererseits sollen Bestrebungen zur Konservierung des hergebrachten Stadtbildes aufgearbeitet werden. Hierzu zählen die Wiedererrich-tung von Baudenkmalen und von ganzen Stadtquartieren in Wiederaufbau und Sanierung. Nach der Verwahrlosung und der Zerstörung infolge von Kriegen sowie von Naturkatastrophen einte oder ent-zweite der Streit über die Neugestaltung die Bürgerschaften in partizipativer Kommunikation. Zur architektonischen Bau-Produktion von Stadt gehören auch ihre tradierten und inszenierten Leit-bilder und Stadt-Repräsentationen in Festen und Öffentlichkeitswerbung. Sie sollen als Bedeutungs-träger einer kollektiven Sinnproduktion des Urbanen mit theoretisch anspruchsvollen Konzepten ana-lysiert werden. Hieraus folgen Praxisbezüge zum Stadtmarketing und zu Stadtnarrationen in der Pub-lizistik.
3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS LP (nach
ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP) Semester
(WiSe / SoSe) 3 P-LV + 1 WP-LV aus: 12 Die fragile Stadt - Stadtkatastrophen - Industriestädte zwischen Industrialisie-
rung und Deindustriali-sierung
SE SE
2 2
WP P
WiSe
Stadtumbau und Stadt-repräsentation - Stadtrekonstruktion,
Denkmalpflege und Bautechnologien
- Leitbilder und Reprä-sentationsräume der europäischen Stadt seit der Antike
- Große Exkursion
SE
CO-SE
EX
2 2
7 Tage à 9h
WP
P
P
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare, Exkursion Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
4
5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit Pflichtmodul im Masterstudiengang Historische Urbanistik
Zum Themenbereich „Stadtrekonstruktion, Denkmalpflege und Bautechnologien“ werden wechselnde Lehrveranstaltungen von der Fakultät VI angeboten.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Seminare: Exkursion: Vor- und Nachbereitung: Seminare: Exkursion: Prüfungsvorbereitung: Gesamt:
6 x 15 h = 90 h 7 Tage à 9 h = 63 h
3 x 30 h = 90 h 30 h 90 h 363 h = 12 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls: Mündliche Modulprüfung (20 Minuten) Die Modulnote entspricht der Note für die mündliche Prüfung. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über ein elektronisches Anmeldesystem der TUB. 12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? ReproBerlin | Hardenbergstraße 7 | 10623 Berlin Skripte in elektronischer Form vorhanden nein Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: Literaturhinweise finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, auf der Website der/des Lehrenden und/oder werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges
5
Titel des Moduls : Öffentlicher Raum und Stadtkultur
LP (nach ECTS): 12
Kurzbezeichnung: MA-HistU 3
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Dr. Dagmar Thorau
Sekr.: HBS 6
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele Das Modul dient dem Erwerb von Überblickswissen zur Genese, Vielfalt und Lesbarkeit heutiger städ-tischer Räume. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, - die gegenwärtige Stadt als Palimpsest ihrer Stadtentwicklungsperioden zu entschlüsseln. - in historischer Perspektive und mit vergleichendem Blick auch auf außereuropäische Städte
Raumvielfalt und Raumqualitäten europäischer Städte zu identifizieren. - die Interdependenzen zwischen Strukturen und Qualitäten öffentlicher Räume und den Optionen
und Formen öffentlichen Handelns zu analysieren. - räumliche Dimensionen eines jeweils spezifischen Stadtentwicklungsprozesses zu erfassen und
im Hinblick auf gegenwarts- wie zukunftsrelevante Entscheidungen zu untersuchen. - qualitative Transformationsprozesse städtischer Räume in diachroner Perspektive vor dem Hinter-
grund gesellschaftlicher Transformationsprozesse zu deuten. - Inklusion und Exklusion in städtischen Räumen vor dem Hintergrund epochenspezifischer Macht-
konstellationen und Deutungshoheiten als politische, gesellschaftliche und soziale Konstruktionen zu interpretieren.
- die Relevanz der Geschlechterdifferenz für die Strukturierung gesellschaftlicher Wirklichkeit zu erörtern und im Hinblick auf Prozesse gesellschaftlichen Wandels zu reflektieren.
- Primärquellen und Forschungspositionen sowohl im Plenum als auch in Kleingruppen differenziert zu diskutieren und im Kontext der jeweiligen Themenschwerpunkte fundiert zu interpretieren.
- unterschiedliche Quellengattungen und Positionen der Sekundärliteratur kritisch zu bewerten. - sich kritisch mit unterschiedlichen Forschungspositionen auseinanderzusetzen und eigene Positio-
nen zu entwickeln. - eigene analytische und konzeptionelle Fähigkeiten auszubauen. - eigenständig fachwissenschaftliche Positionen und thematische Zusammenhänge zu erarbeiten
und reflektiert darzustellen. - Kurzreferate und Präsentationen sachgerecht zu gestalten. - Hausarbeiten eigenständig anzufertigen. 2. Inhalte Das Modul vermittelt grundlegendes Wissen zur Entwicklung der Stadt und zur Gestaltung der Quali-tät städtischer Lebensräume in der Vormoderne und Moderne Europas. In einer Vorlesung und zwei exemplarischen Lehreinheiten werden anhand ausgewählter Entwicklungsdimensionen, Gestaltungs-formen und Problemfelder der Stadt Kenntnisse zu den Analyseverfahren räumlich gebundener Pro-zesse öffentlichen Handelns in der Stadt und vertiefte Einsichten in die Komplexität der gegenwärti-gen Situation europäischer Stadtgesellschaften vermittelt. Insbesondere die Veränderungspotentiale im städtischen Raum können anhand von konkreten Raumbezügen aufgearbeitet werden, angefan-gen von der Agora, dem Versammlungsplatz der Demokratie in der griechischen Polis, bis zur städti-schen Flaniermeile des bürgerlichen Boulevards, dem Ort der Verheißung von Konsumegalität.
6
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
3 P-LV + 1 WP-LV aus: 12 Gebauter, gelebter und gedachter Raum: - Probleme der Stadt-
entwicklung gestern und heute
VL
2
P
WiSe
Einheit und Vielfalt in europäischen Städten
- Migration, Alltagskultur und Raummuster in Großstädten
- Inklusion und Exklusion
SE
UE
2 2
P
WP
Urbanität: Kulturen der Begegnung in öffentli-chen und halböffentli-chen Räumen der Großstadt
- Metropolen-Kultur: Zeit-, Zeichen- und Handlungsstrukturen in Großstädten des 19. / 20. Jahrhunderts
- Stadtraum und Ge-schlechterrollen
- Orte des Heiligen. Religion und Kirche in der europäischen Stadt
CO-SE
UE
2 2
P
WP
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Vorlesung, Seminare, Übungen Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: --- 6. Verwendbarkeit Pflichtmodul im Masterstudiengang Historische Urbanistik 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Modulprüfung: Gesamt:
8 x 15 h = 120 h 4 x 30 h = 120 h 120 h 360 h = 12 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls: Hausarbeit (25 Seiten) Die Modulnote entspricht der Note für die Hausarbeit. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl
7
11. Anmeldeformalitäten Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TUB. 12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? ReproBerlin | Hardenbergstraße 7 | 10623 Berlin Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: Literaturhinweise finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, auf der Website der/des Lehrenden und/oder werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges
8
Titel des Moduls : Visionen, Innovationen, Identitäten
LP (nach ECTS): 9
Kurzbezeichnung: MA-HistU 4
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Dr. Dagmar Thorau
Sekr.: HBS 6
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, - anhand historischer und aktueller Fallbeispiele Strategien und Medien der Identitätsbildung und
Prozesse der Selbstausdeutung des Städtischen zu benennen. - auf der Basis methodologischer Grundkenntnisse Stadt als Bedeutungsträger von Innovationspo-
tentialen und spezifischen Identitätskonstruktionen des Urbanen mit fachrelevanten Methoden auf-zuarbeiten.
- durch die Anwendung der wissenschaftlichen Hermeneutik und der Technik und Methodik der Analyse identitätsstiftende Sinndeutungen des Städtischen zu untersuchen.
- den visionären kritischen Gehalt jeweils zeittypischer utopischer Gegenkonzepte zur bestehenden städtischen Wirklichkeit epochenspezifisch zu erörtern.
- die Innovationspotentiale städtischer Identitätsbildungsprozesse in die jeweiligen historischen, politischen und sozialen Kontexte ihrer Entstehungszusammenhänge einzuordnen.
- städtische Selbstbildkonstruktionen und ihre praktische Relevanz für die Öffentlichkeitsarbeit re-flektiert zu beurteilen.
- Theorien und Konzepte zur Deutung und Erklärung der Geschlechterdifferenz zu benennen und kritisch zu erörtern.
- Provenienz, Umfang und Qualität von städtischen Identifikationsmustern und visionären Alternativ-entwürfen kritisch zu bewerten.
- Primärquellen und Forschungspositionen im Plenum und in Kleingruppen differenziert zu diskutie-ren und im Kontext der jeweiligen Themenschwerpunkte fundiert zu interpretieren.
- eigene analytische und konzeptionelle Fähigkeiten auszubauen. - sich kritisch mit unterschiedlichen Quellengattungen und fachwissenschaftlichen Positionen ausei-
nanderzusetzen. - Kurzreferate und Präsentationen sachgerecht zu gestalten. - eigenständig fachwissenschaftliche Positionen zu erarbeiten und argumentativ zu vertreten. 2. Inhalte Visionen über die Stadt, die von außen an sie herangetragen wurden, und komplementäre Visionen, die aus der städtischen Bürgerschaft heraus wuchsen, sollen als Ausgangspunkte für die Analyse von identitätsstiftenden Potentialen der Stadt analysiert werden. Auch die Suche nach individuellen Lebensstilen in der Stadt soll als ein zentraler Bezugspunkt von städtischer Selbst- und Fremdkon-struktion analysiert werden. Darüber hinaus soll der bürgerschaftliche Selbstverständigungsprozess nach dem Epochenbruch der Moderne im 19. und 20. Jahrhundert dahingehend befragt werden, in welchem Umfang die damit verknüpften Innovationen von Technik, Infrastruktur und städtischer Kultur Urbanität veränderten und die etablierten Klassengesellschaften, Geschlechterordnungen und Lebensstil-Gemeinschaften in Frage stellten, um neue hervorbringen zu können.
3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS LP (nach
ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP) Semester
(WiSe / SoSe) 2 P-LV + 1 WP-LV aus: 9 Stadt als Suchbewegung: Innovation und Identität
- Visionen und Identi-tätskonstruktionen des Urbanen
- Die Ästhetik urbaner Identität und ihre me-diale Inszenierung
SE
SE
2 2
P
WP
WiSe / SoSe
9
- Entwürfe und Realisa-tionsformen von Geschlechterrollen
Stadt als Faszination, Stadt als Schrecken
- Von der Utopie zum Plan. Die kreative Stadt
- Stadtwahrnehmung und städtisches Selbstverständnis von der Antike bis in die
Moderne
CO-SE
SE
2 2
P
WP
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: --- 6. Verwendbarkeit Pflichtmodul im Masterstudiengang Historische Urbanistik
Zum Themenbereich „Visionen und Identitätskonstruktionen des Urbanen“ werden wechselnde Lehr-veranstaltungen vom Fachgebiet Kunstwissenschaft der Fakultät I angeboten. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Prüfungsvorbereitung: Gesamt:
6 x 15 h = 90 h 3 x 30 h = 90 h 90 h 270 h = 9 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls: Mündliche Modulprüfung (20 Minuten) Die Modulnote entspricht der Note für die mündliche Prüfung. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 11. Anmeldeformalitäten Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TUB. 12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? ReproBerlin | Hardenbergstraße 7 | 10623 Berlin Skripte in elektronischer Form vorhanden nein Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: Literaturhinweise finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, auf der Website der/des Lehrenden und/oder werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges
10
Titel des Moduls : Ressourcen und Dynamik der Stadtentwicklung
LP (nach ECTS): 9
Kurzbezeichnung: MA-HistU 5
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Dr. Celina Kress
Sekr.: HBS 6
Email: celina.kress @metropolitanstudies.de
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele Die Studierenden erwerben Kenntnisse der politischen, wirtschaftlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Dynamiken von Stadtentwicklungsprozessen Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, - komplexe Problemlagen der Stadtentwicklung zu verstehen und kritisch zu hinterfragen. - Akteure der Stadtproduktion zu identifizieren und ihre Handlungsmuster zu beschreiben und wis-
senschaftlich zu analysieren. - materielle und immaterielle Ressourcen der Stadt zu benennen und zu bewerten. - Sekundärliteratur eigenständig auszuwählen und auszuwerten. - grundlegende Texte und Primärquellen im Seminarplenum und in Kleingruppen zu diskutieren. - sich kritisch mit unterschiedlichen Textformaten, Bildquellen und aktuellen und historischen The-
men der Stadtentwicklung auseinanderzusetzen und eigene Positionen zu entwickeln. - Kurzreferate und Präsentationen sachgerecht zu gestalten. - eigenständig fachwissenschaftliche Positionen und thematische Zusammenhänge zu erarbeiten
und reflektiert darzustellen. eigene analytische und konzeptionelle Fähigkeiten auszubauen. - eigene analytische und konzeptionelle Fähigkeiten auszubauen. - Kurzreferate und Präsentationen sachgerecht zu gestalten. - Hausarbeiten eigenständig anzufertigen. 2. Inhalte Das Modul richtet den Fokus auf die baulich-räumlichen Grundlagen der Entstehung von Städten. Vermittelt wird Grundlagenwissen über die materiellen Ressourcen, die ökonomischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die jeweiligen Akteure in der Produktion der Städ-te. Untersucht werden die natürlichen Ressourcen von Stadtbau und -umbau, so z.B. Boden, Wasser, Topographie, klimatische Verhältnisse, Bodenschätze sowie auch vorgefundene bauliche Strukturen und die Möglichkeit der Verwertung und Manipulation dieser Grundlagen durch Planung (Produktion von Lage). Beziehungen, Abhängigkeiten, Wechselwirkungen und Austauschprozesse zwischen ver-schiedenen Formen und Arten von Ressourcen bilden Antriebskräfte der Stadtentwicklung. Gesteuert werden diese Prozesse durch Planer, Politiker, Investoren, Architekten, sowie durch zivilgesellschaft-liche Akteure. Die wissenschaftliche Reflexion der verschiedenen Elemente, Ebenen und Dynamiken im Prozess der Stadtproduktion führt auf der Basis fundierter historischer Informationen zum Ver-ständnis komplexer Problemlagen aktueller Stadtentwicklung.
3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS LP (nach
ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP) Semester
(WiSe / SoSe) 2 P-LV + 1 WP-LV aus: 9 Ressourcen und An-triebskräfte der Stadt-entwicklung
- Urbanisierung, Subur-banisierung und Schrumpfung
- Stadt - Umland - Um-welt: Stadtgebiets-, Ensemble- und Bau-planung
CO-SE
SE
2 2
P
WP
WiSe
11
Stadtproduktion - Wirtschaft, Politik und
Planung. Die Akteure der Stadtproduktion
- Stadtgründungen und Städtetypen
SE
SE
2 2
P
WP
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminare Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: --- 6. Verwendbarkeit Pflichtmodul im Masterstudiengang Historische Urbanistik
Zum Themenbereich „Stadt – Umland – Umwelt: Stadtgebiets-, Ensemble- und Bauplanung“ werden wechselnde Lehrveranstaltungen von der Fakultät VI angeboten. 7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Modulprüfung: Gesamt:
6 x 15 h = 90 h 3 x 30 h = 90 h 90 h 270 h = 9 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls Hausarbeit (20 Seiten) Die Modulnote entspricht der Note für die Hausarbeit. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 11. Anmeldeformalitäten Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TUB. 12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? ReproBerlin | Hardenbergstraße 7 | 10623 Berlin Skripte in elektronischer Form vorhanden nein Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: Literaturhinweise finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, auf der Website der/des Lehrenden und/oder werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges
12
Titel des Moduls : Stadt im Netz
LP (nach ECTS): 9
Kurzbezeichnung: MA-HistU 6
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: (Nachfolge Prof. König)
Sekr.: HBS 6
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse über technische Netzwerke als Garanten der Funkti-ons- und Kommunikationsfähigkeit der modernen Stadt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, - jenseits von Akteurskonstellationen und Betreibermodellen – anhand ausgewählter Praxisfelder
die Bedeutung lokaler Vernetzungen und der Anbindung einer Stadt an überregionale Netzwerke zu erklären und einzuordnen.
- in der jeweiligen regionalen Spezifik die hohe Bedeutung solcher Netze zum einen für die Standortqualitäten einer Stadt innerhalb der nationalen wie internationalen Städtekonkurrenz (Wirt-schaftswachstum, Beschäftigung), zum anderen aber auch für die Lebensqualität (Angebot, Nach-frage, Konsum von Dienstleistungen und Gütern) und für das Alltagsverhalten ihrer Bewohner (so-zio-kulturelle Prägungen) zu analysieren.
- sowohl in der Gesamtgruppe als auch in Kleingruppen grundlegende Texte zu diskutieren und im Gesamtzusammenhang der jeweiligen Themenschwerpunkte zu interpretieren.
- eigene analytische Fähigkeiten auszubauen. - fachwissenschaftliche Themenzusammenhänge eigenständig mündlich darzustellen. 2. Inhalte
Die Ausstattung der Städte mit technischer Infrastruktur ist in den westlichen Industrieländern im Lau-fe der letzten beiden Jahrhunderte zur Selbstverständlichkeit geworden. Wie stark diese Städte von solchen technischen Standards abhängig sind, tritt bei Versorgungsengpässen (z.B. Stromausfällen) schlaglichtartig zu Tage. In den letzten Jahrzehnten haben demographischer Wandel („schrumpfende Städte“), ausbleibende Instandhaltungsinvestitionen und die strukturelle Finanzkrise der Kommunen die Erhaltung bedarfsgerechter infrastruktureller Netzwerke zu einem Überlebensproblem der Städte werden lassen. Sachkundige Entscheidungen über heute diskutierte und erprobte neue Lösungsmus-ter bedürfen dringend der historischen Aufklärung über die wirtschaftlichen, wissenschaftlich-technischen, sozialen wie politischen Ursachen und Entwicklungsmuster und über die Folgen der Durchsetzung solch hoch elaborierter „Städtetechniken“.
3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS LP (nach
ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP) Semester
(WiSe / SoSe) 2 P-LV + 1 WP-LV aus: 9 - Technische Netzwerke
und Infrastrukturen SE 2
P
SoSe
- Technologische Inno-vation und Wandel des Alltagslebens in der Stadt der Moderne
SE 2 P
- Stadt im Netz: interlokal, international, global
- Kontroll- und Über- wachungssysteme
SE 2 WP
4. Beschreibung der Lehrformen Seminare Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
13
5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit Pflichtmodul im Masterstudiengang Historische Urbanistik
Die Lehrveranstaltungen zu den Lehrgebieten „Technische Netzwerke und Innovation“ sowie „Innova-tion und Wandel des Alltagslebens in der Stadt“ werden vom Fachgebiet Technikgeschichte der Fa-kultät I angeboten.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Prüfungsvorbereitung: Gesamt:
6 x 15 h = 90 h 3 x 30 h = 90 h 90 h 270 h = 9 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls Mündliche Prüfung (20 Minuten) Die Modulnote entspricht der Note für die mündliche Prüfung. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl 11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TUB. 12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? ReproBerlin | Hardenbergstraße 7 | 10623 Berlin Skripte in elektronischer Form vorhanden nein Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: Literaturhinweise finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, auf der Website der/des Lehrenden und/oder werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges
14
Titel des Moduls : Methodik und Projektarbeit
LP (nach ECTS): 15
Kurzbezeichnung: MA-HistU 7
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Dorothee Brantz
Sekr.: HBS 6
Email: dorothee.brantz@ metropolitanstudies.de
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, - verschiedene interdisziplinäre Methoden der Stadtforschung zu benennen und eigenständig anzu-
wenden. - unterschiedliche Arten von Quellen auszuwerten und fachrelevant einzuordnen. - öffentlichkeitswirksame Projekte zu bearbeiten. - Projekte gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen. - kreative Ideen zu entwickeln und als Teil einer Gruppe weiterzuentwickeln. - berufspraxisorientiert zu denken. 2. Inhalte Das Methodenlernen folgt den vorgegebenen Curricula und Propädeutik der Geschichtswissenschaft, indem es sie auf das Feld der Stadtgeschichte ausdehnt. Praxisbezogene Veranstaltungen werden in Kooperation mit außeruniversitären Planungs- und Forschungsinstitutionen, Stiftungen oder Stadt-marketing-Agenturen durchgeführt. Begleitende Exkursionen zu Orten des Stadt-Umbaus in größeren Studiengruppen erweitern darüber hinaus Einsichten in konkrete Entwicklungsdynamiken städtischer Räume sowie über den Handlungsspielraum regionaler Akteure und Betroffener.
3. Modulbestandteile LV-Titel LV-Art SWS LP (nach
ECTS) Pflicht (P) / Wahl (W)
Wahlpflicht (WP) Semester
(WiSe / SoSe) - Methoden und Quellen
moderner Stadtforschung
SE 2 15
P
WiSe
- Exkursion EX 2 SoSe - Projekt in der
Stadtentwicklung PJ 4
- Forschungs- und berufsorientiertes Colloquium
CO 2
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen Seminar, Exkursion, Projekt, Kolloquium Nähere Beschreibung Siehe AllgStuPO § 35 5. Voraussetzungen für die Teilnahme a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert:--- 6. Verwendbarkeit Pflichtmodul im Masterstudiengang Historische Urbanistik
15
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Seminar + Colloquium: Projekt: Exkursion: Portfolioprüfung: Gesamt:
10 x 15 h = 150 h 2 x 30 h = 60 h 90 h 30 h 120 h 450 h = 15 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls Portfolioprüfung:
Zu erbringen sind 3 Leistungen: eine Projektarbeit im Projekt-Seminar und 2 kleine Leistungen (je ein 5-seitiger Essay zu einem aus dem SE, der Exkursion oder dem Colloquium gewählten Gegenstand). Die Gewichtung ist 2 : 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung er-reichte Gesamtpunktezahl aus. Es muss mindestens 1 Punkt erzielt werden, damit das Modul be-standen ist. Das Modul wird mit "bestanden" bzw. "nicht bestanden" bewertet und nicht benotet. 9. Dauer des Moduls Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden. 10. Teilnehmer(innen)zahl Pro Projekt und Exkursion begrenzt auf 15 Studierende 11. Anmeldeformalitäten Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TUB. 12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? ReproBerlin | Hardenbergstraße 7 | 10623 Berlin Skripte in elektronischer Form vorhanden nein Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: Literaturhinweise finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis, auf der Website der/des Lehrenden und/oder werden in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. 13. Sonstiges
1
Neufassung der Studien- und Prüfungsord-
nung für den Masterstudiengang Audio-
kommunikation und -technologie an der
Fakultät I - Geisteswissenschaften an der
Technischen Universität Berlin
Vom 16. April 2014
Der Fakultätsrat der Fakultät I - Geisteswissen-
schaften der Technischen Universität Berlin hat
am 16. April 2014 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 der
Grundordnung der Technischen Universität
Berlin, § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die
Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hoch-
schulgesetz - BerlHG ) in der Fassung vom 26.
Juli 2011 (GVBl. S. 378) die folgende Studien-
und Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Audiokommunikation und -technologie
beschlossen.
Inhalt
I. Allgemeiner Teil
§ 1 - Geltungsbereich
§ 2 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten
II. Ziele und Ausgestaltung des Studiums
§ 3 - Inhalte, Qualifikationsziele und beruf-
liche Tätigkeitsfelder
§ 4 - Studienbeginn, Regelstudienzeit und
Studienumfang
§ 5 - Zugangsvoraussetzungen
§ 6 - Gliederung des Studiums
III. Anforderung und Durchführung von Prü-
fungen
§ 7 - Zweck der Masterprüfung
§ 8 - Akademischer Grad
§ 9 - Umfang der Masterprüfung
§ 10 - Prüfungsformen und Prüfungsanmel-
dung
§ 11 - Prüfungsform Hausarbeit
§ 12 - Masterarbeit
§ 13 - Bildung der Gesamtnote
IV. Anlagen
Anlage 1: Modulliste
Anlage 2: Exemplarische Studienverläufe -
Vollzeit- und Teilzeitstudium
I. Allgemeiner Teil
§ 1 - Geltungsbereich
Diese Studien- und Prüfungsordnung regelt die
Ziele und die Ausgestaltung des Studiums so-
wie die Anforderungen und Durchführung der
Prüfungen im konsekutiven forschungsorien-
tierten Masterstudiengang Audiokommunikati-
on und -technologie. Sie ergänzt die Ordnung
zur Regelung des allgemeinen Studien- und
Prüfungsverfahrens der Technischen Universi-
tät Berlin (AllgStuPO) um studiengangspezifi-
sche Bestimmungen.
§ 2 - Inkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Ver-
öffentlichung in Kraft.
(2) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkraft-
tretens dieser Ordnung bereits im Masterstudi-
engang Audiokommunikation und -techno-
logie an der TU Berlin immatrikuliert waren,
können ihr Studium entweder nach dieser oder
nach der Studien- und Prüfungsordnung für
den Masterstudiengang Audiokommunikation
und -technologie vom 11. Februar 2009
(AMBl. 13/2010), zuletzt geändert am 24. Ap-
ril 2013 (AMBl. 8/2013), fortsetzen. Die Ent-
scheidung ist der zuständigen Stelle der zentra-
len Universitätsverwaltung mit der nächsten
anzumeldenden Modulprüfung schriftlich be-
kannt zu geben und dort aktenkundig zu ma-
chen.
(3) Die bisher geltende Studien- und die gel-
tende Prüfungsordnung vom 11. Februar 2009
(AMBl. 13/2010), zuletzt geändert am 24.April
2013 (AMBl. 8/2013), tritt spätestens nach
Ablauf von sechs Semestern nach Inkrafttreten
der vorliegenden Ordnung außer Kraft.
Studierende, die ihr Studium nicht bis zum
Zeitpunkt des Außerkrafttretens nach Satz 1
abgeschlossen haben, setzen ihr Studium nach
der vorliegenden Ordnung fort.
II. Ziele und Ausgestaltung des Studiums
§ 3 – Inhalte, Qualifikationsziele und berufli-
che Tätigkeitsfelder
Die Kommunikation auditiver Inhalte wie Mu-
sik und Sprache findet in der modernen Infor-
2
mations- und Wissensgesellschaft überwiegend
über elektronische Medien statt. Die Analyse
dieser medialen Kommunikationsprozesse mit
ihren technischen, psychologischen, künstleri-
schen und gesellschaftlichen Aspekten - auch
unter Einbeziehung genderspezifischer Ge-
sichtspunkte - erfordert häufig einen dezidiert
interdisziplinären Ansatz. Dies gilt sowohl für
die Perspektive und das Methodenrepertoire
der Forschenden als auch für die in der berufli-
chen Praxis von Medienunternehmen erforder-
lichen Kenntnisse.
Der Masterstudiengang Audiokommunikation
und -technologie gewährleistet diese interdis-
ziplinäre Perspektive durch eine fakultätsüber-
greifende Vernetzung von Lehrangeboten der
Institute für Sprache und Kommunikation (Fa-
kultät I), Strömungsmechanik und Technische
Akustik (Fakultät V), Telekommunikationssys-
teme (Fakultät IV), Wirtschaftsinformatik und
Quantitative Methoden (Fakultät IV), Softwa-
retechnik und Theoretische Informatik (Fakul-
tät IV) sowie Energie- und Automatisierungs-
technik (Fakultät IV).
Er befasst sich schwerpunktmäßig mit der
Kommunikation auditiver Inhalte auf der Ebe-
ne von Produktion, Übertragung und Rezepti-
on. Dazu gehören Fragen der Erzeugung,
Wandlung, Kodierung, Übertragung, Speiche-
rung und Distribution audiovisueller Inhalte,
die mediengerechte Gestaltung und Aufberei-
tung in technischer, dramaturgischer und ästhe-
tischer Hinsicht sowie die Analyse der indivi-
duellen und gesellschaftlichen Rezeption durch
empirische Verfahren.
Die Absolventinnen und Absolventen des kon-
sekutiven forschungsorientierten Masterstudi-
engangs verfügen über fachspezifisches Wis-
sen in den o. g. Bereichen und an Schnittstellen
zwischen diesen Bereichen. Auf der Grundlage
einer fundierten Kenntnis empirischer Metho-
den im Bereich der technischen Akustik, der
Audiosignalverarbeitung und Messtechnik, der
Musikinformatik, der Psychoakustik, der Mu-
sik- und Medienpsychologie sowie der akusti-
schen Medienkunst sind sie in der Lage, wis-
senschaftliche Arbeiten reflektiert durchführen,
kritisch beurteilen und am Markt konkret an-
wenden zu können. Mit der Fähigkeit zu inter-
disziplinärem Arbeiten können die Absolven-
tinnen und Absolventen auch komplexe Frage-
stellungen durch ein breites Repertoire adäqua-
ter Methoden angehen.
Die Absolventinnen und Absolventen sind für
Tätigkeitsfelder im fachspezifischen Bereich
von auditiven Medieninhalten, -technologie,
-ästhetik, -kunst und -wirkung oder deren
Schnittstellen qualifiziert. Dazu gehören Be-
reiche wie die akustische Planung und Ent-
wicklung, die Signalverarbeitung audio-
visueller Inhalte, die Musikinformatik, die
Planung und Realisierung akustischer Medi-
enkunst oder die Marktforschung. Die geschul-
te Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten und
vernetztem Denken qualifiziert sie auch für
Tätigkeiten in nicht-fachspezifischen Berei-
chen, in denen eine Doppelqualifikation auf
geisteswissenschaftlichem und technischem
Gebiet von Bedeutung ist. Insoweit sind viel-
fältige Tätigkeitsfelder wie Produktion, Redak-
tion oder Beratung in den Medien erschlossen
ebenso wie Forschung, technische Entwick-
lung, Evaluation in öffentlichen Institutionen
und der freien Wirtschaft oder Aufgaben im
Kulturbereich.
§ 4 - Studienbeginn, Regelstudienzeit und Stu-
dienumfang
(1) Das Studium beginnt im Wintersemester.
(2) Die Regelstudienzeit einschließlich der
Anfertigung der Masterarbeit umfasst vier
Semester. Ein Teilzeitstudium ist gemäß § 23
AllgStuPO möglich.
(3) Der Studienumfang des Masterstudien-
gangs beträgt 120 Leistungspunkte.
(4) Das Lehrprogramm sowie das gesamte
Prüfungsverfahren sind so gestaltet und orga-
nisiert, dass das Studium innerhalb der Regel-
studienzeit absolviert werden kann.
(5) Der Studiengang ist so organisiert, dass
innerhalb der Regelstudienzeit optional ein
studienbezogener Auslandsaufenthalt durchge-
führt werden kann. Hierfür sind Mobilitäts-
fenster in Vollzeit- und Teilzeitstudium vorge-
sehen (s. Anlagen 2a und 2b).
Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt im
Rahmen ihres Studiums absolvieren wollen,
wird die vorherige Teilnahme an einer entspre-
chenden Studienberatung und ggf. der Ab-
schluss eines „Learning Agreement“ dringend
empfohlen.
Die/der zuständige Beauftragte der Fakultät I
für Auslandsstudien unterstützt die Studieren-
3
den bei der Auswahl der Hochschule und der
Zusammenstellung ihres Studienplans.
§ 5 - Zugangsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für den Zugang zum Mas-
terstudiengang Audiokommunikation und -
technologie ist ein erster berufsqualifizierender
Hochschulabschluss in einem natur-, ingeni-
eur-, geistes- oder gesellschaftswissenschaftli-
chen, einem künstlerisch-wissenschaftlichen,
betriebswirtschaftlichen oder juristischen Fach
oder ein entsprechender Lehramtsabschluss.
(2) Entsprechende Abschlüsse, die nicht an
einer deutschen Hochschule erworben wurden,
bedürfen der Äquivalenzanerkennung durch
den zuständigen Prüfungsausschuss.
(3) Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und
Bewerber bei der Immatrikulation folgende
Qualifikationen nachweisen:
- gute Kenntnisse der Höheren Mathematik
(Analysis, Lineare Algebra) auf dem Ni-
veau der Grundvorlesungen eines natur-
bzw. ingenieurwissenschaftlichen Studien-
gangs, nachzuweisen durch entsprechende
Studienanteile im vorangegangenen Studi-
um.
- Kenntnisse einer Programmiersprache oder
eines Computer Algebra Systems, nachzu-
weisen durch entsprechende Studienanteile
im vorangegangenen Studium oder geeig-
nete äquivalente Nachweise.
- Kenntnisse des Englischen. Sie sind unab-
dingbare Voraussetzung für das kontinuier-
liche wissenschaftliche Arbeiten mit
fremdsprachiger Literatur.
Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse er-
folgt durch das Abiturzeugnis, durch
Schulzeugnisse (erfolgreicher Spracher-
werb über vier Jahre hinweg) oder durch
geeignete außerschulische Sprachkurse
und Sprachprüfungen.
Wurde ein vorhergehender Hochschulab-
schluss an einer deutschen Hochschule er-
worben, so gilt der Nachweis der Sprach-
kenntnisse als erbracht.
§ 6 - Gliederung des Studiums
(1) Die Studierenden haben das Recht, ihren
Studienablauf individuell zu gestalten. Sie sind
jedoch verpflichtet, die Vorgaben dieser Stu-
dien- und Prüfungsordnung einzuhalten. Die
Abfolge von Modulen wird durch die exempla-
rischen Studienverlaufspläne (Vollzeit- und
Teilzeitstudium) als Anlagen dieser Ordnung
empfohlen.
(2) Es sind Leistungen im Gesamtumfang von
120 Leistungspunkten zu absolvieren; davon
90 LP in Modulen und 30 LP in der Masterar-
beit.
(3) Im Pflichtbereich werden Module im Um-
fang von 48 LP absolviert.
(4) Im Wahlpflichtbereich werden Module im
Umfang von 18 LP absolviert.
(5) Im Wahlbereich werden Module im Um-
fang von 24 LP absolviert. Wahlmodule dienen
dem Erwerb zusätzlicher fachlicher, überfach-
licher und berufsqualifizierender Fähigkeiten
und können aus dem gesamten Fächerangebot
der Technischen Universität Berlin, anderer
Universitäten und ihnen gleichgestellter Hoch-
schulen im Geltungsbereich des Hochschul-
rahmengesetzes sowie an als gleichwertig an-
erkannten Hochschulen und Universitäten des
Auslandes ausgewählt werden. Es wird emp-
fohlen, Angebote des fachübergreifenden Stu-
diums zu wählen. Zu den wählbaren Modulen
gehören auch Module zum Erlernen von
Fremdsprachen.
(6) Pflicht- und Wahlpflichtmodule enthalten
sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtlehrveran-
staltungen.
III. Anforderung und Durchführung von Prü-
fungen
§ 7 - Zweck der Masterprüfung
Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob
ein Kandidat bzw. eine Kandidatin die Qualifi-
kationsziele gemäß § 3 dieser Ordnung erreicht
hat.
§ 8 - Akademischer Grad
Aufgrund der bestandenen Masterprüfung ver-
leiht die Technische Universität Berlin durch
die Fakultät Geisteswissenschaften den aka-
demischen Grad "Master of Science" (M. Sc.).
4
§ 9 - Umfang der Masterprüfung
Die Masterprüfung besteht aus den in der Mo-
dulliste aufgeführten Modulprüfungen (Anlage
1) sowie der Masterarbeit gemäß § 12.
§ 10 - Prüfungsformen und Prüfungsanmel-
dung
Prüfungsformen sowie das Verfahren zur An-
meldung zu den Modulprüfungen sind in der
jeweils geltenden Fassung der AllgStuPO ge-
regelt. Darüber hinaus gilt als Form der Mo-
dulprüfung die Hausarbeit.
Ergänzend zu den Ausführungen der AllgStu-
PO in § 45 dürfen pro Modul höchstens vier
Prüfungselemente angesetzt werden.
§ 11 - Prüfungsform Hausarbeit
(1) In der Hausarbeit soll die/der Studierende
zeigen, dass sie/er eine ausgewählte Thematik
ihres/seines Faches selbständig nach wissen-
schaftlichen Methoden bearbeiten und ange-
messen darstellen kann.
(2) Der/die Prüfer/in stellt das Thema der
Hausarbeit nach Beratung mit der/dem Studie-
renden und legt die Bearbeitungsfrist fest. Das
Thema muss so gestellt sein, dass die zur Be-
arbeitung vorgesehene Frist eingehalten wer-
den kann. Sie endet spätestens zwei Wochen
vor Ende eines Semesters.
(3) Die Hausarbeit ist in der Regel in deutscher
Sprache abzufassen. Über Ausnahmen ent-
scheidet der/die Prüfer/in. Im Falle einer
fremdsprachigen Bearbeitung des Themas
muss eine deutsche Zusammenfassung im Um-
fang von maximal zwei Seiten beigefügt wer-
den.
(4) Die Hausarbeit ist mit Seitenzahlen, einem
Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der
benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen.
Stellen der Arbeit, die fremden Werken wört-
lich oder sinngemäß entnommen sind, müssen
unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein.
Am Schluss der Arbeit hat die/der Studierende
zu versichern, dass sie/er die Hausarbeit selb-
ständig verfasst sowie keine anderen Quellen
und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt
hat.
(5) Die Hausarbeit ist bei dem/der Prüfer/in in
schriftlicher und elektronischer Form (pdf)
einzureichen. Sie wird von ihm/ihr und ei-
nem/einer zweiten Prüfer/in bewertet.
Bei voneinander abweichender, jedoch jeweils
mindestens „ausreichend“ (4,0) lautender Be-
urteilung wird das arithmetische Mittel gebil-
det.
Bewertet ein/e Prüfer/in die Hausarbeit mit
„nicht ausreichend“ (5,0), so durch den zustän-
digen Prüfungsausschuss ist ein/e dritter/dritte
Gutachter/in hinzuzuziehen, und es wird das
arithmetische Mittel gebildet.
(6) Der/dem Studierenden muss bis spätestens
zum Ende des Semesters, in dem die Hausar-
beit eingereicht wurde, per Aushang mitgeteilt
werden, ob die Hausarbeit mindestens mit
„ausreichend” (4,0) bewertet wurde.
(7) Das endgültige Prüfungsergebnis wird an
die zuständige Stelle der Zentralen Universi-
tätsverwaltung zur Kenntnis und Aufnahme in
die Akten weitergeleitet. Die Hausarbeit ver-
bleibt bei dem/der Prüfer/in.
(8) Hausarbeiten können auch in Form von
Gruppenarbeiten erbracht werden, wenn auf-
grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzah-
len oder von anderen nachvollziehbaren Krite-
rien der als Prüfungsleistung zu bewertende
individuelle Beitrag deutlich unterscheidbar
und bewertbar ist.
§ 12 - Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit wird in der Regel im vier-
ten Fachsemester angefertigt. Sie schließt eine
20-minütige Präsentation und Diskussion ihrer
Ergebnisse ein. Sie hat einen Umfang von 30
LP, der Bearbeitungsaufwand beträgt 900 Zeit-
stunden.
(2) Für den Antrag auf Zulassung zur Master-
arbeit ist der Nachweis über erfolgreich abge-
legte Modulprüfungen im Umfang von min-
destens 60 LP im Masterstudiengang Audio-
kommunikation und -technologie bei der zu-
ständigen Stelle der Zentralen Universitäts-
verwaltung vorzulegen.
5
(3) Das Thema der Masterarbeit muss so ge-
stellt sein, dass die zur Bearbeitung vorgesehe-
ne Frist von sechs Monaten eingehalten wer-
den kann.
Diese Frist läuft vom Tag der Ausgabe des
Themas an. Sie wird durch die Abgabe der
Arbeit bei der zuständigen Stelle der Zentralen
Universitätsverwaltung gewahrt. Liegt ein
wichtiger Grund vor, kann die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses eine Fristverlänge-
rung bis zu einem Monat, im Krankheitsfall bis
zu drei Monaten gewähren. Über weitere Aus-
nahmeregelungen entscheidet der Prüfungsaus-
schuss.
(4) Das Thema der Masterarbeit kann einmal
zurückgegeben werden, jedoch nur innerhalb
der ersten acht Wochen nach der Aushändi-
gung durch die zuständige Stelle der Zentralen
Universitätsverwaltung.
(5) Die Masterarbeit soll den Umfang von 80
Seiten nicht überschreiten. Sie ist in der Regel
in deutscher Sprache abzufassen. Über Aus-
nahmen entscheidet der Prüfungsausschuss
nach Anhörung der/des Erstprüferin/-prüfers.
Im Falle einer fremdsprachigen Bearbeitung
des Themas muss eine deutsche Zusammenfas-
sung im Umfang von maximal zehn Seiten
beigefügt werden.
Die Masterarbeit ist mit Seitenzahlen, einem
Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der
benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen.
Stellen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich
oder sinngemäß entnommen sind, müssen un-
ter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein.
(6) Die Verfahren zum Antrag auf Zulassung
zu sowie zur Bewertung von Abschlussarbeiten
sind in der jeweils geltenden Fassung der All-
gStuPO geregelt.
(7) Zeitnah nach der Festlegung der Note für
die schriftliche Arbeit wird zwischen den Prü-
fer/inne/n und der/dem Studierenden ein Ter-
min vereinbart, an dem die Ergebnisse der
Masterarbeit im Rahmen einer 20-minütigen
mündlichen Präsentation und Diskussion von
der/dem Studierenden vorgestellt werden. Die
Benotung erfolgt unmittelbar; die Note für die
Präsentation und Diskussion geht zu 25 % in
die Gesamtnote für die Masterarbeit ein.
§ 13 - Bildung der Gesamtnote
Abweichend von AllgStuPO § 47 (6) geht bei
der Bildung der Gesamtnote der Masterprü-
fung die Freie Wahl § 6 (5) nicht in die Be-
rechnung der Gesamtnote ein.
IV. Anlagen
Anlage 1: Modulliste
Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne
- Vollzeit- und Teilzeitstudium
1
Anlage 1: Modulliste
Die Masterprüfung im Studiengang Audiokommunikation und -technologie besteht aus - der Masterarbeit inkl. einer 20-minütigen Präsentation und Diskussion 30 LP) - und folgenden Modulprüfungen:
Modul LP Schriftliche
Modulprüfung
(Klausur)
Hausarbeit Mündliche Modulprüfung
Portfolioprüfung1 Benotung
Pflichtmodule
MSc-AKT 1-12: Digitale Signalverarbeitung
6 + 6 x ja
MSc AKT 1-22: Grundlagen der Elektrotechnik
x (90 Minuten)
MSc-AKT 1-32: Grundlagen der Musikwissenschaft
x
MSc-AKT 1-42: Einführung in die Kultur- und Geisteswissenschaften
x
MSc-AKT 2: Empirisch-wissenschaftliches Arbeiten
6 x (10-15 Seiten)
ja
MSc-AKT 3: Musik und Medienpsychologie
6 x ja
MSc-AKT 4: Grundlagen der Akustik
9 x (20 Minuten)3
ja
MSc-AKT 5: Audiotechnik I
9 x ja
MSc-AKT 6: Medienpraktikum
6 X (10 Seiten)
nein
Summe 48
Wahlpflichtmodule (Aus der folgenden Modulliste sind Module im Umfang von 18 LP zu wählen.)
MSc-AKT 7: Audiotechnik II
6 x ja
MSc-AKT 8a: Musikinformatik I
6 x ja
MSc-AKT 8b: Musikinformatik II
6 x ja
MSc-AKT 9a: Musikinformatik und Medienkunst I
6 x ja
MSc-AKT 9b: Musikinformatik und Medienkunst II
6 x ja
MSc-AKT 9c: Musikinformatik und Medienkunst III
6 x ja
MSc-AKT 10: Virtuelle Akustik
9 x ja
MSc-AKT 11: Allgemeine Musiklehre
6 x ja
MSc-AKT 12: Musikanalyse und auditive Wahrnehmung
6 x ja
MSc-AKT 13: Informatik & Gesellschaft - Information Rules
6 x ja
MSc-AKT 14: Datenkompression
6 x ja
MSc-AKT 15: Signalverarbeitung
6 x (90 Minuten)
ja
1 Die Festschreibung der Portfolioprüfungen erfolgt in den Modulbeschreibungen des Modulkatalogs. 2 Von den Modulen MSc-AKT 1-1, 1-2, 1-3 und 1-4 sind nach Beratung/Empfehlung durch eine/n Hochschullehrer/in des Masterstudien-
gangs zwei Module zu absolvieren. 3 Zulassungsvoraussetzung: Unbenotete Bescheinigungen über die Teilnahme an der Rechenübung (UE) und am Praktikum
(PR).
2
MSc-AKT 16: Signalprozessor-Projekt
6 x ja
MSc-AKT 17: Luftschall für Fortgeschrittene
6 x (20 Minuten)4
ja
MSc-AKT 18: Schallmessung und Signalverarbeitung
6 x5 ja
MSc-AKT 19: Psychoakustik
6 x4 ja
MSc-AKT 20: Vision and Imaging
6 x ja
MSc-AKT 21a: Speech and Audio Technology
9 x ja
MSc-AKT 21b: Speech Signal Processing and Speech Technology
6 x ja
MSc-AKT 22a: Usability
9 x ja
MSc-AKT 22b: Usability Engineering
6 x ja
MSc-AKT 22c: Study Project Quality § Usability
9 x ja
MSc-AKT 22d: Study Project Quality § Usability
6 x ja
MSc-AKT 23: Mobile Interaction
6 x ja
MSc-AKT 24: Theoretische Akustik
6 x ja
Summe 18
Freie Wahl 24 Siehe gewählte/s Modul/e siehe StuPO § 136
90
4 Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Prüfung ist eine unbenotete Bescheinigung über die Teilnahme an der Übung. 5 Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Prüfung ist ein unbenoteter Schein im Praktikum. 6 Gemäß § 13 StuPO geht, abweichend von AllgStuPO § 47 (6), bei der Bildung der Gesamtnote der Masterprüfung die Freie
Wahl nicht in die Berechnung der Gesamtnote ein.
1
Anlage 2
Anlage 2a: Exemplarischer Studienverlauf Masterstudiengang Audiokommunikation und -technologie
(Vollzeitstudium)
LP/
Sem
1. Semester 2. Semester 3. Semester1 4. Semester
1
2
3 Digitale Grundlagen der Medienpraktikum
4 Signalverarbeitung2 Musikwissenschaft1
5
6
7
8 Empirisch-
9 wissenschaftliches Audiotechnik
10 Arbeiten
11
12
13
14 Musik- und Masterarbeit
15 Medienpsychologie (inkl. 20-minütiger
16 Grundlagen der Präsentation und
17 Akustik Diskussion)
18
19
20 Freie Wahl
21
22
23
24
25
26 Wahlpflicht3
27
28
29
30
30 LP 30 LP 30 LP 30 LP
Legende
= Pflichtmodule
= Wahlpflichtmodule
= Freie Wahl
= Masterarbeit
1 Studierende, die das 3. Semester als Mobilitätsfenster für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt nutzen wollen,
komplettieren das Modul "Audiotechnik" (4 LP), und absolvieren das Medienpraktikum sowie Module der Freien Wahl im
Umfang von 20 LP. Die Äquivalenzanerkennung erfolgt über ein Learning Agreement. 2 Je nach Beratung und Empfehlung durch eine/n Professor/in des Masterstudiengangs sind von den Modulen MSc 1-1:
Digitale Signalverarbeitung, 1-2: Grundlagen der Elektrotechnik, 1-3: Grundlagen der Musikwissenschaft oder 1-4:
Einführung in die Kultur- und Geisteswissenschaften zwei zu absolvieren. 3 Aus den in der Modulliste (Anlage 1 zur StuPO) aufgeführten Wahlpflichtmodulen sind Module im Gesamtumfang von 18
LP zu absolvieren.
2
Anlage 2b: Exemplarischer Studienverlauf Masterstudiengang Audiokommunikation und -technologie
(Teilzeitstudium)
LP/
Sem
1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester
1
2
3 Digitale Grundlagen der Audiotechnik
4 Signalverarbeitung1 Musikwissenschaft1 Grundlagen der
5 Akustik
6
7
8 Empirisch-
9 wissenschaftliches Musik- und
10 Arbeiten Medienpsychologie
11
12
13 Freie Wahl
14 Wahlpflicht2
15
15 15 15 15
LP/
Sem
5. Semester3 6. Semester3 7. Semester 8. Semester
1
2
3
4
5
6 Masterarbeit
7 Medienpraktikum (inkl. 20-minütiger
8 Präsentation und
9 Diskussion)
10
11
12
13
14
15
15 LP 15 LP 15 LP 15 LP
Legende
= Pflichtmodule
= Wahlpflichtmodule
= Freie Wahl
= Masterarbeit
1 Je nach Beratung und Empfehlung durch eine/n Professor/in des Masterstudiengangs sind von den Modulen MSC 1-1:
Digitale Signalverarbeitung, 1-2: Grundlagen der Elektrotechnik, 1-3: Grundlagen der Musikwissenschaft oder Modul 1-4:
Einführung in die Kultur- und Geisteswissenschaften zwei zu absolvieren. 2 Aus den in der Modulliste (Anlage 1 zur StuPO) aufgeführten Wahlpflichtmodulen sind Module im Gesamtumfang von 18
LP zu absolvieren.
3 Studierende, die das 5. und 6. Semester als Mobilitätsfenster für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt nutzen wollen,
komplettieren das Modul "Audiotechnik" (4 LP), und absolvieren das Medienpraktikum sowie Module der Freien Wahl im
Umfang von 20 LP. Die Äquivalenzanerkennung erfolgt über ein Learning Agreement.
Forschungsorientierter Masterstudiengang
Audiokommunikation
und -technologie
Modulkatalog
Technische Universität Berlin Fakultät I: Geisteswissenschaften
1
Titel des Moduls: Digitale Signalverarbeitung
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 1-1
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
Audiosignale mit Hilfe des Computer Algebra Systems MATLAB erzeugen und analysieren.
elementare Eigenschaften diskreter Systeme bestimmen.
das Verhalten diskreter Signale und Systeme im Zeitbereich und im Frequenzbereich analysieren.
dafür benötigte Transformationen (Fouriertransformation, z-Transformation) analytisch sowie numerisch unter Benutzung von MATLAB durchführen.
für Audio-Effekte und für die akustische Messtechnik wichtige Signalprozesse (Faltung, Schnelle Faltung, FFT, IFFT, STFFT) berechnen.
einfache digitale Filter (IIR, FIR) entwerfen.
2. Inhalte
Diskrete Signale und Systeme
Systemeigenschaften: Linearität, Zeitinvarianz, Kausalität, Stabilität
Diskrete Faltung
Zeitdiskrete Fouriertransformation
Amplitudengang, Phasengang, Gruppenlaufzeit
z-Transformation, Konvergenzbereich, Pol-Nullstellen-Darstellung
Inverse Filter, Minimalphasige Systeme
Digitale Fouriertransformation (DFT, FFT), Fensterung
Faltung im Frequenzbereich
Filterentwurf: Fenstermethode, IIR-Prototypen
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Einführung in die digitale Signalverarbeitung
VL 2 6 P WiSe
Rechenübung digitale Audiosignalverarbeitung
UE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Übung Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Eine Beratung und Empfehlung durch eine/n Professor/in des Masterstudiengangs b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology
2
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Drei Aufgabenblätter (Gruppenarbeit) - Schriftlicher Test (75 Min.) Die Gewichtung ist 1 : 2. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur: A.V. Oppenheim, R.W. Schafer, J.R. Buck: Zeitdiskrete Signalverarbeitung, 2. Aufl., Pearson, 2004
13. Sonstiges
3
Titel des Moduls: Grundlagen der Elektrotechnik
LP (nach ECTS): 6 LP
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 1-2
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
Einfache Gleichstromkreise analysieren.
Unterschiede zwischen idealen und realen Bauteilen erklären.
Physikalische Phänomene (Induktion, Ladungstrennung) deuten und erklären.
Eigenschaften von Halbleitern erklären.
Stromkreise mit mehreren aktiven Quellen analysieren.
Einfache Wechselstromkreise analysieren.
Passive und aktive Filter 1.Ordnung berechnen, aufbauen und messtechnisch überprüfen.
Mit Oszilloskop, Multimeter und regelbaren Netzteilen umgehen.
2. Inhalte
Elektrische Ladung, Spannung und Strom
Gleichstromkreise (Spannungs- und Stromquelle, elektrischer Widerstand)
Ohmsches Gesetz, Kirchhoffschen Gesetze
Strom- und Spannungsteiler
Elektrische Leistung
Elektrische und magnetische Felder
Wechselspannungskreise (Kondensator und Spule, reale Bauteile)
Passive Filterschaltungen
Halbleiter (PN−Übergang; Diode, LED )
Operationsverstärker (Grundlagen und Schaltungen)
Messen von elektrischen Größen (Spannung, Strom, Leistung)
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Grundlagen der Elektrotechnik I
VL 2 6 P WiSe
Grundlagen der Elektrotechnik II
UE 2 SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Übung Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Eine Beratung und Empfehlung durch eine/n Professor/in des Masterstudiengangs b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Prüfungsvorbereitung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
4
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (Klausur: 90 Minuten) Die Modulnote entspricht der Note für die Klausur.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
5
Titel des Moduls: Grundlagen der Musikwissenschaft
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 1-3
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul ergänzt die sich aus der Fächerkombination des vorangegangenen Studiums ergebende wissenschaftliche Vorbildung durch musikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls können die Studierenden
zentrale Epochen der Musikgeschichte identifizieren und beschreiben (zeitliche Einordnung, kompositorische Stilelemente, Komponisten, Tonsysteme, Instrumentierung).
grundlegende kultur- und geisteswissenschaftliche Arbeitstechniken fächerspezifisch anwenden.
2. Inhalte
Das Modul vermittelt methodische Grundlagen der Musikwissenschaft. Hierzu gehört ein in den Lehrveranstaltungen zu erwerbender Überblick der Musikgeschichte in wichtigen Epochen sowie eine Einführung in das kultur- und geisteswissenschaftsgeschichtliche Arbeiten an ausgewählten Beispielen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Zwei Lehrveran-staltungen zur Musikwissenschaft
VL/SE 2 6 WP WiSe / SoSe
SE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Seminar Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Eine Beratung und Empfehlung durch eine/n Professor/in des Masterstudiengangs. b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: Lehrveranstaltung 1: Referat oder Projektmitarbeit Lehrveranstaltung 2: Referat oder Projektmitarbeit mit schriftl. Ausarbeitung (8–10 Seiten) Die Gewichtung ist 1 : 2. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
6
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
7
Titel des Moduls: Einführung in die Kultur- und Geisteswissenschaften
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 1-4
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul ergänzt die sich aus der Fächerkombination des vorangegangenen Studiums ergebende wissenschaftliche Vorbildung durch kulturwissenschaftliche Lehrveranstaltungen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls können die Studierenden
die kulturelle Konstitution moderner Gesellschaften durch gegenwartsorientierte, historische, hermeneutisch-reflexive und sozialwissenschaftliche Herangehensweisen analysieren.
hochkulturelle und alltagskulturelle Phänomene im Kontext sozialer, historischer und gesellschaftspolitischer Entwicklungen - auch unter Einbeziehung genderspezifischer Gesichtspunkte - untersuchen.
systematisch, theoriebezogen und methodenreflektiert zu arbeiten, empirisch zu recherchieren und Ergebnisse verständlich präsentieren.
2. Inhalte
Das Modul vermittelt methodische Grundlagen der Kultur- und Geisteswissenschaften. Hierzu gehört ein in den Lehrveranstaltungen zu erwerbender Überblick ausgewählte Themen und Techniken der kultur- und geisteswissenschaftsgeschichtlichen Forschung.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Zwei Lehrveran-staltungen zu Themen aus den Kultur- und Geisteswissenschaften
VL/SE 2 6 WP WiSe / SoSe
SE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Seminar Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Eine Beratung und Empfehlung durch eine/n Professor/in des Masterstudiengangs. b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: Lehrveranstaltung 1: Referat oder Projektmitarbeit Lehrveranstaltung 2: Referat oder Projektmitarbeit mit schriftl. Ausarbeitung (8–10 Seiten) Die Gewichtung ist 1 : 2. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: Literatur:
13. Sonstiges
9
Titel des Moduls: Empirisch-wissenschaftliches Arbeiten
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 2
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
einschlägige wissenschaftliche Fachliteratur unterschiedlicher Herkunftsdisziplinen mit Bezug zur Audiokommunikation recherchieren, auswählen, verstehen und bewerten.
selbständig empirische Forschungsarbeiten unter Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durchführen.
eigene Forschungsarbeiten nach aktuellen wissenschaftlichen Standards und unter Beachtung genderneutraler Sprachverwendung beschreiben und dokumentieren.
in Kleingruppen wissenschaftliche Arbeitsaufgaben kooperativ bearbeiten und lösen.
in mündlichen Präsentationen und Diskussionen fachwissenschaftliche Positionen eigenständig vertreten.
2. Inhalte
Einführung in den Gegenstandsbereich und die wissenschaftlichen Bezugsdisziplinen der Audiokommunikation
Einführung in die Wissenschaftstheorie und das interdisziplinäre Arbeiten
Vertiefung vorhandener Fähigkeiten wissenschaftlichen Recherchierens und Schreibens mit besonderer Betonung gegenstandsbezogener Interdisziplinarität
Methodischer Überblick über die Planung, Durchführung und Auswertung empirischer Untersuchungen
Einführung in Methoden und Versuchsdesigns der empirischen Human- und Sozialwissenschaften (Befragung, Inhaltsanalyse, Beobachtung, Experiment)
Univariate und multivariate Deskriptiv- und Inferenzstatistik, grafische Datenanalyse
Einführung in spezielle empirische Verfahren der Audiokommunikation
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Wissenschaftliches Arbeiten
SE 2 6 P WiSe
Grundlagen empirischer Forschung
SE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --- b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Modulprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 60 h 180 h = 6 LP
10
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Hausarbeit (10-15 Seiten) Die Modulnote entspricht der Note für die Hausarbeit.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
11
Titel des Moduls: Musik- und Medienpsychologie
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 3
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
einschlägige wissenschaftliche Fachliteratur der systematischen Musikwissenschaft und Kommunikationswissenschaft auswählen, verstehen und bewerten.
eigene empirische Forschungsarbeiten mit Schwerpunkt auf Musik- und Medienpsychologie durchführen und nach wissenschaftlichen Standards auswerten und dokumentieren.
die Funktionsweisen der menschlichen Wahrnehmungssysteme verstehen.
mediale Produktions- und Rezeptionsmechanismen wissenschaftlich beschreiben.
die Qualität empirischer Studien nach methodologischen Gütekriterien bewerten.
2. Inhalte
Produktion, Übertragung, und Rezeption von medial vermittelter Musik, Sprache und anderen auditiven Inhalten
Durchführung von empirischer Untersuchungen im Bereich der Audiokommunikation
Auditive und visuelle Sensorik, Psychoakustik, Multi- und Intermodalität, Musikalische Wahrnehmung und Kognition, angewandte Wahrnehmungsforschung
Maximen der Gestaltung von audiovisuellen Medieninhalten
Produktionsmittel und –prozesse der medialen Musikproduktion
Ästhetisches Urteil, Emotion und Erleben unter Einbeziehung genderspezifischer Aspekte
Rezeptions- und Nutzungsverhalten unter Berücksichtigung genderbezogener Spezifika
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Ausgewählte Felder der Wahrnehmungs-psychologie
SE 2 6 P SoSe
Produktions- und Rezeptionsforschung
SE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Erfolgreicher Abschluss des Moduls AKT 2: Empirisch-wissenschaftliches Arbeiten b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
12
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Ausgewählte Felder der Wahrnehmungspsychologie: Projektmitarbeit oder Referat mit schriftlicher
Ausarbeitung des Projekt-/ Referatsthemas im Umfang von 8-10 Seiten - Produktions- und Rezeptionsforschung: Projektmitarbeit oder Referat mit schriftlicher Ausarbeitung
des Projekt-/ Referatthemas im Umfang von 8-10 Seiten Die Gewichtung ist 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
13
Titel des Moduls: Grundlagen der Akustik
LP (nach ECTS): 9
Kurzbezeichnung:MSc-AKT 4
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr.-Ing. Michael Möser
Sekr.: TA 7
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Das Modul hat das Lernziel, Wesen und Eigenschaften des Schalls zu begreifen, Werkzeuge zu seiner Beschreibung kennen zu lernen, um so fundierte Grundlagenkenntnisse für die verschiedenen Anwendungsgebiete der Akustik erarbeiten zu können. Dieses Grundlagenmodul ist für alle diejnigen gedacht, die sich für die physikalisch-analytischen Zusammenhänge, insbesondere beim Luftschall interessieren. Es wird die Basis für aufbauende Module vermittelt.
2. Inhalte
VL: Wahrnehmung von Schall; Definition der Pegel; Pegel-Rechengesetze; Thermodynamik des Luftschalls; Wellengleichung; Energie- und Leistungstransport; Doppler-Effekt; Strömendes Medium; Abstrahlung von Punkt- und Linienquellen; Volumenflussgesetz; Quell-Kombinationen; Lautsprecherzeilen: "Beamforming" und elektronisches Schwenken; Rayleigh-Integral; Fernfeldbetrachtung.
UE: Die in der VL erlernten Kenntnisse können im Rahmen dieser Rechenübung im Computer-Laboratorium mittels einer Ingenieursoftware (Matlab) vertieft und die Zusammenhänge begreifbarer gemacht werden.
PR: Das Praktikum dient ergänzend dem besseren Verständnis des Vorlesungsstoffes durch praktische Versuche, damit entsteht außerdem der Bezug zur Praxis und die Befähigung zur Umsetzung des Erlernten.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Technische Akustik I VL 2 9 P WiSe
Computerlabor 0531 L 503
UE 2
Praktikum 0531 L 581
PR 2
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Das Modul setzt sich aus Vorlesung, Rechenübung (Computerlabor) und Praktikum zusammen. Es sind Vorbereitungszeiten, Protokollausarbeitungszeiten und Rücksprachetermine einzuplanen, was zu einem höheren Arbeitsaufwand führt und was durch entsprechende Leistungspunkte Berücksichtigung findet. Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology Das Modul wird vom Fachgebiet „Technische Akustik“ der Fakultät V durchgeführt.
14
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenzzeit: VL 15 x 2 SWS= 30 h UE 15 x 2 SWS= 30 h PR 5 x 2 SWS= 10 h Vor- und Nachbereitung: VL 15 x 2 h= 30 h UE 15 x 4 h= 60 h PR 5 x 12 h= 60 h (inkl. Protokoll und Rücksprache) Prüfungsvorbereitungen: VL 1 Wo= 60 h Summe: 280 h = 9,3 LP (9 LP)
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Modulprüfung (20 Minuten)
Zulassungsvoraussetzung: Unbenotete Bescheinigungen über die Teilnahme an der Rechenübung (UE) und am Praktikum (PR).
Die Modulnote entspricht der Note für die mündliche Prüfung.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester absolviert werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Im PR liegt die Begrenzung bei 36 bis 40 Teilnehmer/inne/n; in der UE sind die Plätze auf etwa 20 Teilnehmer/innen/ beschränkt.
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden: nein x, liegt als Teil eines Buches vor (Lit. [1]) Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden: ja x ( nur Skripte zu Praktikumsthemen (als PDF Datein)) Wenn ja Internetseite angeben: www.tu-berlin.de/fb6/ita/index.html unter > Lehrveranstaltungen > Downloads. Literatur: 1. L. Cremer und M. Möser, 2003. Technische Akustik. 5. neu überarbeitete Aufl.. Springer-Verlag, Berlin. ISBN 3-540-44249-9. 2. M. Heckl und H.A. Müller (eds.), 1995. Taschenbuch der Technischen Akustik. Springer-Verlag, Berlin. ISBN 3-540-54473-9.
13. Sonstiges
Wünschenswert ist eine Vertiefung der Thematik mit Modul TA 7 “Technische Akustik II” und/oder mit Modul TA 4 “Akustische Messtechnik und Signalverarbeitung”. Generelle Kombinationsmöglichkeiten mit Modulen TA 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10.
15
Titel des Moduls: Audiotechnik I
LP (nach ECTS): 9
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 5
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
raumakustische Messungen durchführen und anhand gängiger raumakustischer Parameter auswerten.
die perzeptiven Qualitäten und die funktionale Eignung von Räumen anhand dieser Parameter bewerten.
anhand akustischer Theorien das raumakutische Verhalten erklären und die Wirksamkeit akustischer Maßnahmen analytisch oder durch Simulation vorhersagen.
die Systemeigenschaften (Frequenzgang, Richtcharakteristik, Impedanz, Linearität) elektroakustischer Wandler messtechnisch bestimmen und im Hinblick auf akustische und elektrische Wirkprinzipien bewerten.
das Verhalten stereofoner Aufnahmesysteme anhand einschlägiger Kriterien beschreiben.
den Frequenzgang elektroakustischer Wandler und elektroakustischer Wiedergabesysteme durch
messtechnisch optimierte, digitale Filter entzerren.
2. Inhalte
Empirische Raumakustik: Messverfahren, Post-Processing und raumakustische Parameter, Gütekriterien
Raumakustische Theorien: Energetisch-statistische Raumakustik, geometrische Akustik, wellentheoretische Phänomene
Primärstruktur und Sekundärstruktur von Räumen, Absorbertypen
Mikrofone und Lautsprecher: Wandlertypen, Empfängerprinzipien, messtechnische Parameter
Monofone, stereofone und mehrkanalige Aufnahmesysteme und ihre Eigenschaften
Lautsprecher: Gehäuseprinzipien, Mehrwegesysteme, Frequenzweichen, Lautsprecherzeilen und Line Arrays
Entzerrung von Einzelsystemen, Beschallungsanlagen und studioakustischen Wiedergabesystemen durch digitale Controller
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
a) Audiotechnik I: Elektroakustik und Raumakustik
VL 2 9 P SoSe
a) Rechenübung zu Audiotechnik I
UE 2 SoSe
b) Labor Audiotechnik PR 2 WiSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Übung, Praktikum Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Erfolgreicher Abschluss des Moduls 4: Grundlagen der Akustik b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Die Vorlesung und die Rechenübung zur Audiotechnik bilden im Double Degree AKT / Sonology das Modul 5a.
16
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
6 x 15 h = 90 h 90 h 90 h 270 h = 9 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Drei Aufgabenblätter (Gruppenarbeit) - Schriftlicher Test (75 Min.) Die Gewichtung ist 1 : 2. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur: S. Weinzierl (Hrsg.). Handbuch der Audiotechnik, Springer Verlag, Berlin 2008
13. Sonstiges
17
Titel des Moduls : Medienpraktikum
LP (NACH ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 6
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
EMAIL: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
im Studium erworbenes Wissen und Kompetenzen in ausgewählten Praxisfeldern anwenden.
aus der beruflichen Praxis gewonnene Erkenntnisse und Fragen in ihr Studium einbringen.
eine spätere reflektierte Berufswahlentscheidung treffen. 2. Inhalte
4-wöchiges Praktikum in einem Medienbetrieb / einer Medienanstalt
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Praktikum PR 4 Wochen 6 P zwischen SoSe und WiSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Praktikum Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Pflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Modulprüfung: Gesamt:
4 Wochen à 38 h = 152 h 30 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Hausarbeit (10 Seiten) Das Modul wird nicht benotet.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
18
13. Sonstiges
---
19
Titel des Moduls: Audiotechnik II
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 7
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
die durch die Abtastung und Quantisierung von Audiosignalen induzierten Beeinträchtigungen des Signal- und Systemverhaltens durch statistische Modelle und Größen einerseits und durch Messgrößen andererseits beschreiben.
die durch Signalverarbeitungstechniken wie Überabtastung, Dither, Noise-Shaping oder Delta-Sigma-Modulation erreichbaren Genauigkeiten analytisch oder durch Simulation vorhersagen.
die Funktionsweise von verlustlosen und verlustbehafteten Verfahren der Quellenkodierung verstehen und einfache Realisierungen selbst implementieren.
an ausgewählten Beispielen digitale Audio-Effekte, wie sie im Bereich der Musikproduktion eingesetzt werden, selbst implementieren.
2. Inhalte
Statistische Signal- und Systembeschreibung: Verteilungsdichte, Erwartungswerte und Momente, Verteilungsmodelle, Korrelation und Leistungsdichte.
Zahlendarstellung und Formate für digitale Audiosignale
Abtastung und Quantisierung, Dither, Spektralformung von Quantisierungsfehlern (Noise Shaping), Delta-Sigmal-Modulation
Funktionsweise von A/D- und D/A-Wandlern im Audiobereich, Kenn- und Messgrößen
Grundlagen der Quellenkodierung, Entropie und Koderedundanz, Redundanzkodierung, Verlustbehaftete Kodierung: Psychoakustische Modelle und Implementierung
Grundlagen der Kanalkodierung, Leitungskodierung und Audio-Protokolle (AES3, AES10)
Digitale Audio-Effekte an Beispielen
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Audiotechnik II: Digitale Audiotechnik
VL 2 6 P WiSe
Rechenübung zur Digitalen Audiotechnik
UE 2 WiSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen Seminare Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Modul Digitale Signalverarbeitung (AKT 1-1) b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
20
8. Prüfung und Benotung des Moduls Benotete Portfolioprüfung:
- Drei Aufgabenblätter (Gruppenarbeit)
- Schriftlicher Test (75 Min.)
Die Gewichtung ist 1 : 2. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls Das Modul kann in einem Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
21
Titel des Moduls: Musikinformatik I
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 8a
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
Systeme zur musikalischen Analyse von Audiosignalen verstehen.
Algorithmen zur musikalischen Analyse von Audiosignalen algorithmisch entwerfen.
komplexe Signalverarbeitungs-Algorithmen in Matlab implementieren.
die systematische Evaluierung eines solchen Systems planen und durchführen.
eine Gruppen-Projektarbeit, bestehend aus Zielsetzung, Planung & Design, Durchführung und Präsentation selbständig durchführen.
2. Inhalte
Audiodeskriptoren (Features)
Tonhöhenanalyse
Tempoanalyse
Tonarterkennung
Genreklassifizierung
Fingerprinting
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
LV Musikinformatik VL 2 6 P SoSe
LV Musikinformatik UE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Übung Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Erfolgreicher Abschluss des Modus AKT 1-1: Digitale Signalverarbeitung b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Projektarbeit mit Präsentation (Gruppenarbeit) Die Gewichtung ist 2 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
22
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
23
Titel des Moduls: Musikinformatik II
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 8b
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
Systeme zur musikalischen Analyse von Audiosignalen verstehen.
Algorithmen zur musikalischen Analyse von Audiosignalen algorithmisch entwerfen.
komplexe Signalverarbeitungs-Algorithmen in Matlab implementieren.
die systematische Evaluierung eines solchen Systems planen und durchführen.
eine Gruppen-Projektarbeit, bestehend aus Zielsetzung, Planung & Design, Durchführung und Präsentation selbständig durchführen.
2. Inhalte
Audiodeskriptoren (Features)
Tonhöhenanalyse
Tempoanalyse
Tonarterkennung
Genreklassifizierung
Fingerprinting
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
LV Musikinformatik SE 2 6 P SoSe
LV Musikinformatik UE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Übung Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Erfolgreicher Abschluss des Modus AKT 1-1: Digitale Signalverarbeitung b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Projektarbeit mit Präsentation (Gruppenarbeit) Die Gewichtung ist 2 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
24
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
25
Titel des Moduls: Musikinformatik und Medienkunst I
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 9a
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
wichtige Werke der Computermusik, der elektroakustischen Musik oder der Klangkunst im Hinblick auf ihre ästhetischen Konzepte und ihre kompisitorisch-technischen Werkzeuge analysieren.
eigene künstlerische Ideen mit Hilfe dieser Werkzeuge realisieren bzw. bei der Realisierung mitwirken.
2. Inhalte
Geschichte und ästhetische Konzepte der elektroakustischen Musik, der Computermusik und der akustischen Medienkunst
Werkzeuge der Computermusik: Klanganalyse, Klangsynthese, Signalverarbeitung und Transformationen, Spatialisierung
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
2 Seminare mit wechselnden Schwerpunkten aus dem Bereich ‚Musikinformatik und Medienkunst‘
SE 2 6 WP WiSe / SoSe
SE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare. Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --- b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: In jedem der Seminare entweder eine Projektbeteiligung oder eine Hausarbeit (8–10 Seiten) Die Gewichtung ist 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
26
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TU Berlin
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
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Titel des Moduls: Musikinformatik und Medienkunst II
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 9b
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
wichtige Werke der Computermusik, der elektroakustischen Musik oder der Klangkunst im Hinblick auf ihre ästhetischen Konzepte und ihre kompisitorisch-technischen Werkzeuge analysieren.
eigene künstlerische Ideen mit Hilfe dieser Werkzeuge realisieren bzw. bei der Realisierung mitwirken.
2. Inhalte
Geschichte und ästhetische Konzepte der elektroakustischen Musik, der Computermusik und der akustischen Medienkunst
Werkzeuge der Computermusik: Klanganalyse, Klangsynthese, Signalverarbeitung und Transformationen, Spatialisierung
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
2 Seminare mit wechselnden Schwerpunkten aus dem Bereich ‚Musikinformatik und Medienkunst‘
SE 2 6 WP WiSe / SoSe
SE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare. Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --- b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: In jedem der Seminare entweder eine Projektbeteiligung oder eine Hausarbeit (8–10 Seiten) Die Gewichtung ist 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
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9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TU Berlin
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
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Titel des Moduls: Musikinformatik und Medienkunst III
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 9c
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
wichtige Werke der Computermusik, der elektroakustischen Musik oder der Klangkunst im Hinblick auf ihre ästhetischen Konzepte und ihre kompisitorisch-technischen Werkzeuge analysieren.
eigene künstlerische Ideen mit Hilfe dieser Werkzeuge realisieren bzw. bei der Realisierung mitwirken.
2. Inhalte
Geschichte und ästhetische Konzepte der elektroakustischen Musik, der Computermusik und der akustischen Medienkunst
Werkzeuge der Computermusik: Klanganalyse, Klangsynthese, Signalverarbeitung und Transformationen, Spatialisierung
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
2 Seminare mit wechselnden Schwerpunkten aus dem Bereich ‚Musikinformatik und Medienkunst‘
SE 2 6 WP WiSe / SoSe
SE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare. Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --- b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: In jedem der Seminare entweder eine Projektbeteiligung oder eine Hausarbeit (8–10 Seiten) Die Gewichtung ist 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
30
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldeverfahren der TU Berlin
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
31
Titel des Moduls: Virtuelle Akustik
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 10
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Stefan Weinzierl
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
die technischen Konzepte zur Erzeugung virtueller akustischer Umgebungen verstehen und in ihren Grundzügen selbst implementieren.
optimierte Anregungssignale für die Messung monauraler und binauraler Raumimpulsantworten synthetisieren, Messungen durchführen und auswerten.
einfache Algorithmen zur raumakustischen Simulation in MATLAB selbst implementieren, sowie existierende Softwaretools geeignet parametrieren.
virtuelle akustische Szenen durch Binauraltechnik in MATLAB selbst implementieren, sowie existierende Softwaretools geeignet parametrieren.
einfache virtuelle akustische Szenen durch Schallfeldsynthese in MATLAB selbst implementieren sowie technische Defizite der Synthese analysieren.
die Qualität von Systemen zur virtuellen Akustik durch geeignete Maße perzeptiv bewerten lassen.
2. Inhalte
Akustische Messtechnik zur Akquise monauraler und binauraler Raumimpulsantworten: Sweep-Synthese, FFT-basierte Messverfahren
Raumakustische Simulationsalgorithmen: Spiegelschallquellen, Ray Tracing, Hybride Verfahren
Binauraltechnik: Psychoakustische Grundlagen, Signalverarbeitung, Auralisation, Qualitätsaspekte
Grundlagen der Schallfeldsynthese: Lösungen der Wellengleichung in kartesischen Koordinaten, in Zylinder- und Kugelkoordinaten, Rayleigh-Integrale
Varianten der Schallfeldsynthese: Spectral Division Method (SDM), Wellenfeldsynthese (WFS), Higher Order Ambisonics (HOA)
Maße zur perzeptiven Bewertung der Qualität virtueller akustischer Umgebungen
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Virtuelle Akustik VL 2 6 P SoSe
Rechenübung zur virtuellen Akustik
UE 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Übung Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: Grundlagen der Akustik (AKT 4) b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im Masterstudiengang Audiokommunikation und -technologie
Pflichtmodul im Double Degree AKT / Sonology
32
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 2 x 30 h = 60 h 3 x 20 h = 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Drei Aufgabenblätter (Gruppenarbeit) Die Gewichtung ist 1 : 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TUB.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
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Titel des Moduls: Allgemeine Musiklehre
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 11
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Oliver Schwab-Felisch
Sekr.: EN-8
Verantwortlich für das Modul: Oliver Schwab-Felisch
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
musikalischen Notaten Informationen über musikalische Sachverhalte entnehmen.
musikalische Fachbegriffe verstehen und auf singuläre musikalische Gegenstände anwenden.
strukturelle Eigenschaften singulärer musikalischer Gegenstände auf ihre systematischen Grundlagen beziehen.
musikalische Sachverhalte historisch kontextualisieren.
ihr Wissen über historische kompositorische Regelsysteme in selbstgeschriebene Stilkopien umsetzen.
sich insbesondere musikanalytische Passagen der musikwissenschaftlichen Fachliteratur eigenständig erschließen.
2. Inhalte
Tonsysteme und ihre akustischen Grundlagen
Stimmung und Temperatur
Musikalische Notation
Partitur- und Instrumentenkunde
Intervalllehre
Moduslehre und Skalentheorie
Kontrapunkt
Generalbass
Akkordlehre
Theorien tonaler Harmonik
Rhythmik und Metrik
Melodielehre
Musikalische Syntax und Form
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Allgemeine Musiklehre I SE 2 6 P WiSe
Allgemeine Musiklehre II SE 2 SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --- b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im Masterstudiengang Audiokommunikation und -technologie
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
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8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Allgemeine Musiklehre I: Protokollierte praktische Leistungen und Kurzreferat bzw. Protokoll. - Allgemeine Musiklehre II: Protokollierte praktische Leistungen und Kurzreferat bzw. Protokoll. Die Gewichtung ist 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
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Titel des Moduls: Musikanalyse und auditive Wahrnehmung
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 12
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Oliver Schwab-Felisch
Sekr.: EN-8
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls können die Studierenden
Zentrale Prinzipien der Tonhöhenorganisation in historischen Stilen westlicher Kunstmusik benennen.
Die Faktur musikalischer Kompositionen in unterschiedliche Funktionssysteme differenzieren.
Methoden musikalischer Analyse in ihren theoriegeschichtlichen Kontexten verorten.
Interdependenzen zwischen Inhalten der Akustik und der Musiktheorie aufzeigen.
akustische und psychologische Grundlagen der Wahrnehmung von Tonhöhen und Tonhöhenkonstellationen benennen.
die erarbeiteten Inhalte in eigenständigem Umgang mit der Forschungsliteratur erweitern und vertiefen.
Möglichkeiten und Grenzen einzelner theoretischer Ansätze kritisch reflektieren.
2. Inhalte
Methoden musikalischer Analyse:
Melodielehre
Kontrapunktlehre
Fundamenttheorie
Stufentheorie
Funktionstheorie
Schenkerian Analysis
Pitch-Class Set Theory
Diatonic Theory
Neo-Riemannian Theory Auditive Wahrnehmung musikalischer Strukturen:
Theorien der Tonhöhenwahrnehmung
Perzeptuelle Grundlagen der Stimmführung in mehrstimmiger Musik
Konsonanztheorien
Psychoakustische Theorien der Harmonik
Musik und Erwartung
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Methoden musikalischer Analyse
SE 2 6 P SoSe
Auditive Wahrnehmung musikalischer Strukturen
SE 2 WiSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Seminare Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --- b) wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im Masterstudiengang Audiokommunikation und -technologie
36
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: - Methoden musikalischer Analyse: schriftlicher Test, maximal 75 Minuten. - Auditive Wahrnehmung musikalischer Strukturen: Referat. Die Gewichtung ist 1 : 1. Mit jedem Prüfungselement können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die jeweils erzielten Punkte werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert, addiert und durch die Summe der Gewichtungsfaktoren dividiert. Das Ergebnis weist die in der Modulprüfung erreichte Gesamtpunktezahl aus.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://www.ak.tu-berlin.de/ Literatur:
13. Sonstiges
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Titel des Moduls: Informatik & Gesellschaft -Information Rules
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 13
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr.-Ing. Frank Pallas
Sekr.: MAR 5-4
Email: [email protected]
Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Teilnehmenden befähigt
informatische Systeme in ihrem ökonomischen, politischen und rechtlichen Kontext zu sehen und zu bewerten.
Dies versetzt die Teilnehmer/innen in die Lage, in Führungspositionen durch den gewonnenen Weitblick strategisch bessere Entscheidungen zu treffen.
Ebenso sind sie in der Lage, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten und Fallanalysen, wissenschaftliche Beiträge sowie Gutachten zu schreiben.
Durch die intensive Gruppenarbeit werden die Teilnehmer/innen zudem dazu befähigt, gemeinsames wissenschaftliches Arbeiten zu koordinieren.
Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 30% Methodenkompetenz 40% Systemkompetenz 0% Sozialkompetenz 30%
2. Inhalte
Grundlagen - der Mikroökonomie - des Vertragsrechts - der Institutionenökonomik - der Regulierungstheorie - des technischen und rechtlichen Datenschutzes sowie - der Implikationen dieser Konzepte und Theorien für strategisches und gesellschaftliches
Handeln als Informatiker/in. Wissenschaftliche Methodologie und Propädeutik
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht(P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Information Rules 1 IV 4 6 P SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
- Vorlesungsbasierte, diskursorientierte Vermittlung von Fach- und Methodenkompetenz primär an Hand von Fallbeispielen - selbstständige und gruppenbasierte Erarbeitung von Vorträgen und wissenschaftlichen Ausarbeitungen - Bearbeitung von aktuellen Fragen aus der Praxis Integrierte Veranstaltung Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: b) Wünschenswert: Gute Englischkenntnisse, gutes deutschsprachiges Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift, ökonomische und/oder rechtliche Zusatzqualifikationen, Interesse am politischen Zeitgeschehen
38
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Modul im Studienbereich Freie Wahl der geisteswissenschaftlichen Masterstudiengänge der Fakultät I
Pflichtmodul im BSc Informatik (gesellschaftswissenschaftlicher Block)
Basisveranstaltung Diplom Informatik: Informatik und Gesellschaft
Wahlpflichtmodul im BSc Wirtschaftsinformatik
Zusatzmodul Technische Informatik
Zusatzmodul Mathematik Das Modul wird vom Fachgebiet Informatik und Gesellschaft" der Fakultät IV angeboten.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: Die Gesamtnote setzt sich aus prüfungsäquivalenten Studienleistungen wie folgt zusammen: - Übungsaufgaben (40%) - Vortrag (20%) - Ausarbeitung (40%)
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über QISPOS /ISIS2.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein (vorlesungsbegleitendes Skriptum und Folien) Wenn ja Internetseite angeben: http://ig.cs.tu-berlin.de/ Literatur: Informationsökonomie: Shapiro, Varian - „Information Rules“ Mikroökonomik: Varianz - „Grundzüge der Mikroökonomik“ Regulierungstheorie: Lessig - „Code and other Laws of Cyberspace Version 2.0“ Wiss. Arbeiten: Deininger, Lichter, Ludewig, Schneider - „Studien-Arbeiten. Ein Leitfaden...“ Zum Nachlesen: eine jeweils aktuelle Literaturliste auf der Website
13. Sonstiges
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Titel des Moduls: Datenkompression
LP (NACH ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 14
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr.-Ing. Thomas Sikora
Sekr.: EN 1
Email: [email protected]
Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele
Qualifikationsziel ist die Erarbeitung von Grundlagen der Kompression von Mediendaten. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 30 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 30 % Sozialkompetenz 10 %
2. Inhalte
Die wachsende Nachfrage nach einer effizienten und zuverlässigen Übertragung von Daten, Sprach-, Audio- und Bildsignalen stellt hohe Anforderungen an Nachrichtenübertragungssysteme, insbesondere wenn, beispielsweise in mobilen Kommunikationsnetzen, nur beschränkte Bandbreiten zur Verfügung stehen. Im Modul „Datenkompression“ werden stochastische Signal- und Systembeschreibungen, und Prinzipien der Datenkompression vermittelt. Typische Anwendungsszenarien kommen aus den Bereichen Multimediakommunikation. 3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Statistische Nachrichtentheorie
VL 2 6 P SoSe
Quellencodierung VL 2 WiSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Vorlesungen Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: grundlegende Kenntnisse der Signaltheorie, wie sie insbesondere im Pflichtfach „Signale und Systeme“ der Studiengänge „Elektrotechnik“ und „Technische Informatik“ vermittelt werden. b) fakultativ: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie Das Modul wird vom Fachgebiet „Nachrichtenübertragung“ der Fakultät IV angeboten.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Portfolioprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung:
Statistische Nachrichtentheorie: Schriftlicher Test maximal 75 Minuten
Quellencodierung: Schriftlicher Test Die Gewichtung ist 1 : 1.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
40
10. Teilnehmer(innen)zahl
---
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin..
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja x nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? SNT u. QC bei Herrn Scholz, Raum EN 341 (3. Stock) Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: Literatur:
13. Sonstiges
---
41
Titel des Moduls: Signalverarbeitung
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 15 (= MTI-EuI-SigV.W11)
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Reinhold Orglmeister
Sekr.: EN 3
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Ziel dieses Moduls ist es, dass die Absolventen am Ende grundlegende Methoden zum Verständnis und Entwurf signalverarbeitender Systeme beherrschen. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 45% Methodenkompetenz 45% Systemkompetenz 0% Sozialkompetenz 10%
2. Inhalte
- In der Vorlesung werden im wesentlichen der Entwurf analoger und digitaler Filter betrachtet. Dabei werden auch Wortlängeneffekte und Filterstrukturen untersucht. Hardware-Gesichtspunkte finden sich am Semesterende.
- Innerhalb der Integrierten Veranstaltung gibt es hauptsächlich Programmierübungen in MATLAB zum Entwurf und zur Simulation digitaler Filter sowie zum Sigma-Delta-Umsetzer.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Signalverarbeitung VL 2 3 3
P
WiSe
Signalverarbeitung IV 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Integrierte Veranstaltung Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 Die Lehrinhalte werden vermittelt durch Vorlesungen, Programmierübungen und Vorträge. Unterrichtssprache in dem Modul ist Deutsch.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
- Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie - Wahlpflichtmodul in den Masterstudiengängen Technische Informatik/ Studienschwerpunkt
Technische Anwendungen (Elektrotechnik und Informatik) und Biomedizinische Technik oder - Wahlmodul im Masterstudiengang Elektrotechnik
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Prüfungsvorbereitung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Schriftliche Modulprüfung (Klausur: 90 Minuten) Die Modulnote entspricht der Klausurnote.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Maximal 90 Studierende in der IV
42
11. Anmeldeformalitäten
Eine Anmeldung vor Beginn der Vorlesungszeit im Sekretariat EN3 ist für die Planung der IV erforderlich. Nähere Informationen zu den Lehrveranstaltungen des Moduls und zur Anmeldung im Internet oder dem Aushang des Sekretariats EN 3 Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://emsp.tu-berlin.de Literatur:
Oppenheim, Alan V.; Schafer, Ronald W.; Buck, John R.: Zeitdiskrete Signalverarbeitung. 2.Aufl., Pearson Studium 2004 Proakis, John G.; Manolakis, Dimitris G.: Digital Signal Processing. Pearson 2007
13. Sonstiges
43
Titel des Moduls: Signalprozessor-Projekt
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 16 (=MTI-EuI-SigP/PJ.S11)
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Reinhold Orglmeister
Sekr.: EN 3
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Im Modul „Signalprozessor-Projekt“ haben die Teilnehmer/innen die praktische Fähigkeit zur Entwicklung eines DSP-Systems mit Software und peripherer Hardware erlernt. Neben den fachlichen Inhalten sind auch Erfahrungen im Projektmanagement und in der Teamarbeit vermittelt und eine systematische Herangehensweise und Dokumentation geübt worden. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 30% Methodenkompetenz 30% Systemkompetenz 10% Sozialkompetenz 30%
2. Inhalte
Gruppen von jeweils ca. acht Studierenden definieren sich ein eigenes Projekt zur Entwicklung eines Systems oder eines Gerätes auf der Basis eines DSP- Entwicklungsboards. Das Projekt wird in Arbeitspakete unterteilt, wobei auf Schnittstellenfestlegungen besonders zu achten ist. In Teamarbeit findet die Schaltungs- und Software-Entwicklung der Aufbau und Test statt. Die Ergebnisse werden in einem Bericht dokumentiert und am Semesterende gemeinsam demonstriert. Beispiele: autonome Fahrzeuge, drahtlose Datenkommunikation, Körpermonitoring-System etc.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Praktikum Signalverarbeitung (Signalprozessor-Labor)
PJ 4 6
P
WiSe / SoSe
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Projekt Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 Das Modul wird in Form eines selbstdefinierten Projektes im Team mit ca. acht Studierenden durchgeführt. Unterrichtssprache in dem Modul ist Deutsch.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: Grundkenntnisse der Schaltungstechnik, Mikroprozessortechnik und Analog- und Digitalelektronik und Signalverarbeitung, z.B. durch die Module „Schaltungstechnik“ , „Prozessorelektronik“ und „Analog- und Digitalelektronik“ sowie „Signalverarbeitung“, Programmierkenntnisse in „C“
6. Verwendbarkeit
- Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie - Wahlpflichtmodul in den Masterstudiengängen Technische Informatik/ Studienschwerpunkt
Technische Anwendungen (Elektrotechnik und Informatik) und Biomedizinische Technik - Wahlmodul im Masterstudiengang Elektrotechnik
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Vorbereitung der Projektdemonstrationen und Verfassen der Zwischen- und Abschlußberichte sowie des Abschlussvortrages Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 60 h 60 h 180 h = 6 LP
44
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Benotete Portfolioprüfung: Die Studienleistungen bestehen aus dem eigenen fachlichen Beitrag(40%), der Teamarbeit(20%), dem Projektergebnis(25%) und den Berichten/ Präsentationen(15%).
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
Ein bis zwei Gruppen mit jeweils acht Studierenden pro Semester
11. Anmeldeformalitäten
Eine Anmeldung ist vor Semester(Vorlesungs-)beginn durch Eintragung im Sekretariat EN3 erforderlich. Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? Skripte in elektronischer Form vorhanden ja nein x Wenn ja Internetseite angeben: http://emsp.tu-berlin.de Literatur: Tietze, U. Schenk, CH.: Halbleiter-Schaltungstechnik, Springer-Verlag, Berlin, 2002
Parhami, Behrooz: Computer Arithmetic. Oxford University Press 2000. Flik, Thomas: Mikroprozessortechnik. Springer 2001. Oppenheim, Alan V.; Schafer, Ronald W.; Buck, John R.: Zeitdiskrete Signalverarbeitung. 2.Aufl., Pearson Studium 2004 Weitere aktuelle Literaturhinweise erfolgen in der Lehrveranstaltung.
13. Sonstiges
45
Titel des Moduls : Luftschall für Fortgeschrittene
LP (NACH ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 17
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr.-Ing. Michael Möser
Sekr.: TA 7
EMAIL: [email protected]
Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele
Aufbauend auf dem Modul MA-AKT 4 (= TA 1), vermittelt das Modul weitere theoretische und physi-kalische Kenntnisse über die Eigenschaften des Schalls und deren analytisch numerische Behandlung, insbesondere hinsichtlich der Schallabstrahlung und -beugung. Es befähigt damit, über Standard-situationen hinaus, Schallvorgänge zu analysieren und zu berechnen. Die Fähigkeit, Probleme fundiert zu behandeln, macht darüber hinaus eine Abschätzung über deren Praxisrelevanz sicherer und leichter. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 60 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 5 % Sozialkompetenz 5 %
2. Inhalte
Vorlesung, Übung Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 - VL: Grundlagen der Systemtheorie; Differentialgleichungen der Akustik; Abstrahlung von ebenen
Flächen; Randwertprobleme in Zylinderkoordinaten; Beugung; numerische Abstrahlberechnungen, theoretische Grundlagen der Raum- und Bauakustik.
- UE: Die in der VL erlernten theoretischen Zusammenhänge werden im Rahmen einer Computer-Rechenübung vertieft, um die Zusammenhänge begreifbarer zu machen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Technische Akustik II VL 2 6 P SoSe
Rechenübung UE 2
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Rechenübung (Computerlabor) Nähere Beschreibung siehe AllgStuPO § 35
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: MA-AKT 4 (= TA 1) b) Wünschenswert: ---
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie. Es wird vom Fachgebiet „Technische Akustik“ der Fakultät V durchgeführt.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Prüfungsvorbereitung + Modulprüfung: Gesamt:
4 x 15 h = 60 h 80 h 40 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Modulprüfung Zulassungsvoraussetzung: Unbenotete Bescheinigung über die Teilnahme an der Übung
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester absolviert werden.
46
10. Teilnehmer(innen)zahl
---
11. Anmeldeformalitäten
Die Anmeldung zur Modulprüfung erfolgt über das elektronische Anmeldesystem der TU Berlin.
12. Literaturhinweise, Skripte
VL basiert in Teilen auf Lit. 1 VL- Skript: Sekr. TA 7, Zi TA 111 Literatur: 1. L. Cremer und M. Möser, 2003. Technische Akustik. 5. neu überarbeitete Aufl.. Springer-Verlag, Berlin. ISBN 3-540-44249-9.
13. Sonstiges
---
47
Titel des Moduls: Schallmesstechnik und Signalverarbeitung
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 18
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr.-Ing. Michael Möser
Sekr.: TA 7
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Die Studierenden - besitzen fundierte Kenntnisse in der messtechnischen Verarbeitung physikalisch-akustischer
Signale inklusive gerätetechnischer Umsetzungen für die verschiedenen Anwendungsgebiete. - besitzen die Fähigkeit, messtechnische Werkzeuge der technischen Akustik problemorientiert
anwenden zu können. - können Daten kritisch bewerten. - sind sowohl auf eine eher praktisch orientierte Tätigkeit wie auch analysierende Forschungs-
arbeiten vorbereiten.
2. Inhalte
- VL Grundlagen der akustischen Mechanik (inkl. einfache Resonanzen; elektroakustische Wandler; Körperschallaufnehmer). Signalverarbeitung/Frequenzanalyse: Fourierreihen,- transformation, -diskrete FFT; Abtasttheorem; praktische Rechentechnik; numerische methoden; Fenster und Gewichtung; Folgen; stationäre Zufallsprozesse.
- PR: Das Praktikum dient der Vertiefung des Vorlesungsstoffes anhand praktischer Versuche, um den Bezug zur Praxis herzustellen und damit die Befähigung zur Umsetzung des Erlernten sicher zu stellen. Messverfahren: Schallintensität; Modalanalyse; Korrelation.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Akustisches Laboratorium III
PR 2 6 P
WiSe
Messtechnik und Signalverarbeitung
VL 2
4. Beschreibungen der Lehr- und Lernformen
Das Modul setzt sich aus Vorlesung und Praktikum zusammen. Für das Praktikum sind Vorbereitungszeiten und Rücksprachetermine einzuplanen, was zu einem höheren Arbeitsaufwand führt und was durch entsprechende Leistungspunkte Berücksichtigung findet.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: IV ""Schallschutz"" LV 0531 L 510, Luftschall - Grundlagen
6. Verwendbarkeit
- Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie - BSc Physikalische Ingenieurwissenschaften (PI) im Schwerpunkt Technische Akustik - MSc Physikalische Ingenieurwissenschaften im Kernbereich Technische Akustik - MSc Energie- und Gebäudetechnik (Bestandteil der Wahlpflichtliste Vertiefung Akustik, Lichttechnik,
regenerative Energien) - MSc Technischer Umweltschutz ( Bestandteil der Ergänzungsmodulliste) - Wahlmodul - Studiengänge anderer Studiengänge können dieses Modul ohne Kapazitätsprüfung belegen.
48
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Akustisches Laboratorium III: Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Messtechnik und Signalverarbeitung (VL) Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Gesamt:
2 x 15 h = 30 h 4 x 15 h = 60 h 2 x 15 h = 30 h 4 x 15 h = 60 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Modulprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist ein unbenoteter Schein im Praktikum.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Prüfungen werden spätestens zwei Wochen vor der Prüfung im Prüfungsamt und beim Prüfer angemeldet.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja x nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? VL ist Teil der angegebenen Lit 2 Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: akustik.tu-berlin.de http://emsp.tu-berlin.de Literatur: M. Heckl. und H.A. Müller (des.), 1995. Taschenbuch der Technischen Akustik. Springer-Verlag, Berlin. ISBN 3-540-54473-9. M. Möser, 1988. Analyse und Synthese akustischer Spektren. Springer-Verlag, Berlin. ISBN 3-540-18947-5. M. Möser, 2009. Messtechnik in der Akustik. Springer-Verlag, Berlin. ISBN 3-540-68086-1.
13. Sonstiges
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Titel des Moduls: Psychoakustik
LP (nach ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 19 (= TA3a)
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp
Sekr.: TA 7
Email: [email protected]
Modulbeschreibung
1. Qualifikationsziele
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls - haben die Studierenden die wissenschaftlichen Grundlagen der Psychoakustik vertieft und können
entsprechende Fragestellungen bearbeiten. - sind die Studierenden befähigt, grundlegende Aspekte in einem interdisziplinären Kontext
umzusetzen. - sind die Studierenden in der Lage, ihre Kenntnisse auf die Praxis zu übertragen im Team Probleme
zu analysieren, prinzipielle Vorgehensweisen zu erarbeiten und Lösungen zu formulieren. Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 50 % Methodenkompetenz 30 % Systemkompetenz 10 % Sozialkompetenz 10 %
2. Inhalte
- VL Psychoakustik I: Begriffe der Psychophysik, - akustik, Begriff der Psychophysik/Psychoakustik, Messen und Skalen, Verfahren zum Bestimmen von Schwellen und Unterschiedschwellen, psychophysikalische Grundgesetze (Weber, Fechner, Stevens), intermodaler Wahrnehmungsvergleich (Cross Modality), Signalerkennungstheorie, Adaptionstheorie (Helson), Skalierungsverfahren
- VL Psychoakustik II: Anatomie des Gehörorgans und Hörbahn, Nervöse Kodierung akustischer Signale, Tonhöhenwahrnehmung, Residuum, Pulsationsschwelle, Wiederholungstonhöhe, Richtungshören und zweiohrige Phänomene, Aurale Nichtlinearitäten
- PR: Das Praktikum dient der Vertiefung des Vorlesungsstoffes Psychoakustik anhand praktischer Versuche, um damit den Bezug zur Praxis herzustellen und die Befähigung zur Umsetzung des Erlernten sicher zu stellen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Psychoakustik I VL 2 2 P WiSe
Psychoakustik II VL 2 2 SoSe
Laborpraktikum IV PR 2 2 SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Das Modul setzt sich aus Vorlesungen und einem Praktikum zusammen. Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 Für das Praktikum sind Vorbereitungszeiten und Rücksprachetermine einzuplanen, was zu einem höheren Arbeitsaufwand führt und durch entsprechende Leistungspunkte Berücksichtigung findet.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) Obligatorisch: --- b) Wünschenswert: LV 0531 L 510 IV „Schallschutz“
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Verwendbar in den Masterstudiengängen Physikalische Ingenieurwissenschaften, Technischer Umweltschutz oder Energie- und Gebäudetechnik als Ergänzungsmodul und kann mit weiteren Modulen aus dem Bereich der technischen Akustik zu einem Schwerpunkt ausgebaut werden
Das Modul kann generell als Wahlmodul verwendet werden.
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7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenz (Kontaktzeiten): Vor- und Nachbereitung: Prüfungsvorbereitung: Gesamt:
VL: 4 x 15 h = 60 h, PR: 5 x 2 SWS = 10 h VL: 2 x 15 h = 30 h VL: 2 Wochen à 25 h = 50 h 180 h = 6 LP
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Modulprüfung Zulassungsvoraussetzung ist ein unbenoteter Schein im Praktikum (PR).
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 2 Semestern abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
11. Anmeldeformalitäten
Prüfungen werden spätestens 2 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsamt und bei dem/der Prüfer /in angemeldet.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja x nein Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? VL-Skript: Sekr TA 7, Zi TA 111 Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: www.akustik.tu-berlin.de unter > Studium & Lehre > Materialien/Download Literatur: - Zwicker, E.; Feldtkeller, R.: Das Ohr als Nachrichtenempfänger. Monographien der elektrischen
Nachrichtentechnik; 19. S. Hirzel Verlag Stuttgart; 1967 - Zwicker, E.: Psychoacoustics – Facts and Models. Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, NY, 1999
13. Sonstiges
Wünschenswert ist eine Verknüpfung mit dem Modul TA 3b « Lärmwirkungen, Soundcapes und städtebaulicher Schallschutz » sowie mit den überwiegend physikalisch orientierten Modulen TA 1 und TA 7 « Luftschall-Grundlagen » und « Luftschall f. Fortgeschrittene » und/oder auch mit den Modulen TA 2 und TA 6 « Noise and Vibration Control » und « Advanced Noise and Vibration Control ».
51
Name of Module: Vision and Imaging
CP (according to ECTS): 9
Code designation: MSc-AKT 20 ( MTI-TA-V&I.S12)
Stand: WS 2014/15
Person responsible for Module: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Secretariat: TEL-18
E-mail address: [email protected]
Module Description
1. Qualification Aims
Students gain: Up-to-date knowledge in Computer Vision and Image Processing techniques. Insight into current research trends in CV and its applications to both HCI and new media content
creation. Skills in vision based system development and design Knowledge in camera- and sensor-based interaction and design. Understanding of factors affecting imaging Experience in working in teams and making effective presentations of ideas and concepts and bring them
to completion in projects. The course is principally designed to impart: technical skills 40% method skills 40% system skills 10% social skills 10%
2. Content
VL “Advanced Topics in Computer Vision” This course shall address advanced topics in Computer Vision dealing with weird new camera designs using mirrors and complex lenses or networks for panoramic and high dynamic range imaging, recognition and 3D reconstructions. To do this the students shall be introduced to the basic mathematical and scientific tools needed to address advanced topics, starting with imaging geometry and camera models, low level image processing for recognition, reconstruction and HDR imaging. SP „Selected Projects in Vision & Augmented Reality” The students will be expected to work in groups or alone developing ideas within the scope of Augmented Reality and/or HCI. Typical projects either are Mobile AR apps under Android or similar platforms. Knowledge of computer graphics is a plus, while knowledge of computer vision (see VL “Advanced Topics in Computer Vision”) is advantageous.
3. Module Components
Course Name Course
type
Weekly hours per semester
CPs (acc. to ECTS)
Compulsory(C) / Compulsory Elective
(CE)
Semester (WiSe / SoSe)
Advanced Topics in Computer Vision VL 2 3 C SoSe
Selected Projects in Vision & Augmented Reality
SP(PJ) 4 6 C WiSe
4. Description of Teaching and Learning Methods
Lecture part: Lectures with in-class presentation excercises. Exercise part: Small solo- or group exercises in conjunction with the lectures. Seminar: Talks and exercises related to various research directions. Student Project:: Project work related to a specific subject within Vision based Interaction.
5. Prerequisites for Participation
Mandatory: Knowledge of mathematics and geometry, and computer science. Students have to start the modul in the summer semester with the lecture “Advanced Topics in Computer Vision”. Desirable: Understanding and aptitude for image processing techniques. Basic programming skills in Matlab, Java or C++ and tools including OpenCV are desirable.
52
6. Target Group of Module
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik Bachelor Technische Informatik: Fachstudium Technische Informatik Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Informationstechnik Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationssysteme Master Technische Informatik: Technische Anwendungen Master Technische Informatik (StO/PO 2012): Digitale Medien (Digital Media; Elektrotechnik oder
Technische Informatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer Interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems and Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme Master Elektrotechnik: „Ergänzungsmodule“ Master Audiokommunikation Creditable for other study courses on request
7. Work Requirements and Credit Points
Course Type Calculation Factor Hours
Presence plenary meetings und talks 25*2 50
Study/Homework/Course Preparation 30*2 60
Literature research 25
Programming 120
Preparation of presentations 9
Oral Presentations 2
Final Examination 2*2 4
Sum 270
8. Module Examination and Grading Procedures
Grading procedure: Portfolio Exam The cumulative grade for this module is the result of the following individual performances during the courses and other academic activities: 25% – Oral consultation on the matters of the courses at the end of term, under consideration of performances during laboratory courses as a bonus. 50% – Result of homeworks and assignments. 25% – Result of the concept, written preparation and the project paper as well as the final talk.
9. Duration of Module
The module can be completed in two semesters.
10. Number of Participants
60
11. Enrolment Procedures
No prior registration required. Registration for the exam through QISPOS.
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12. Recommended Reading, Lecture Notes
Lecture notes available in paper form? yes no X Lecture notes in paper form are sometimes made available during class. Lecture notes available in electronic form? yes X no http://www.qu.t-labs.tu-berlin.de/, http://www.deutsche-telekom-laboratories.de/~srahul/ and http://www.deutsche-telekom-laboratories.de/~velisavl/ Recommended Reading:
Computer Vision : A Guided Tour of Computer Vision
Signal and Image Processing: Wavelets and Subband Coding
13. Other Information
The language of this module is English. The topics of the module can serve as a foundation of a master thesis in the area.
54
Name of Module: Speech and Audio Technology
CP (according to ECTS): 9
Code Designation: MSc-AKT 21a
Stand: WS 2014/15
Person Responsible for Module: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Sekr. TEL-18
E-mail Address: [email protected]
Module Description
1. Qualification Aims
Students gain Understanding of the most important principels of acoustical human-computer interaction. Basic knowledge of the production, transmission and perception of speech signals. Basic knowledge of the transmission and coding of speech and audio signals Basic knowledge of speech-technological systems (speech recognition, speech synthesis, spoken
dialogue systems) Basic knowledge of communication-acoustical phenomena and systems Knowledge about the technical realisation of acoustical human-computer interfaces Presentation and knowledge transfer skills
Students will be able to use the learned knowledge for designing exemplary acoustical human-computer interfaces The course is principally designed to impart technical skills 40% method skills 10% system skills 40% social skills 10%
2. Content
- IV „Speech Communication“ Speech signals and phones; Human speech production; Speech signal analysis; Auditory perception; Speech signal transmission and coding; Speech and speaker recognition; Speech synthesis; Spoken dialogue systems; Multimodal dialogue systems - IV „Kommunikationsakustik“ Basics of acoustics: wave propagation, room acoustics, microphones, speakers; Basics of hearing: monaural, binaural; Recording techniques: Microphone arrays, Algorithms for preprocessing; Playback techniques: binaural, stereophonic, WFS; Coding and meta data; Quality: Spreech intelligibility, multi-channel audio systems, virtual acustics; Applications. - IV „Computer-supported Interaction“ This course gives an overview over statistical methods and their application on speech recognition, extraction of metadata (identity, age, gender, speech), audio-visual speech recognition, multi-lingual speech recognition, speech translation, multimodal interfaces: applications and technology (multimodal fusion und fission), Information Retrieval, Beamforming and microphon-arrays.
3. Module Components
Course Name Course
type
Weekly hours per
semester
CPs (according to
ECTS)
Compulsory(C) / Compulsory Elective (CE)
Semester (WS / SS)
Sprachkommunikation IV 4 6 C WiSe
Kommunikationsakustik IV 2 3 CE
Computer-supported Interaction IV 2 3 CE (C, see 13)
4. Description of Teaching and Learning Methods
Lecture part: Lecture with practical presentations. Exercise part: Practical and theoretical exercises.
55
5. Prerequisites for Participation
Basic knowledge of communications engineering and digital signal processing.
6. Target Group of Module
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik Bachelor Technische Informatik: Fachstudium Technische Informatik Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Informationstechnik Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationssysteme Master Technische Informatik: Technische Anwendungen Master Technische Informatik (StO/PO 2012): Digitale Medien (Digital Media; Elektrotechnik oder
Technische Informatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer Interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems and Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme Master Elektrotechnik: „Ergänzungsmodule“ Master Human Factors: Informations- und Kommunikationstechnologien Master Audio Communication and Technology (see Section 13) Master Human Computer Interaction and Design (HCID): Specialisation Multimodal Interaction
7. Work Requirements and Credit Points
Course Type Calculation Factor Hours
Presence lectures 15*6 90
Presence exercises 15*3 45
Preperation and wrap-up 10*6 60
Preparation of exams 75
Sum 270
8. Module Examination and Grading Procedures
Grading procedure: Oral exam The cumulative grade for this module consists of: 66% - Oral exam about the subjects of the compulsory IV. 34% - Oral exam about the subjects of the chosen compulsory elective IV. Not compensated!
9. Duration of Module
The module can be completed in one semester.
10. Number of Participants
60
11. Enrolment Procedures
Registration for the courses not necessary. Registratation for the exam through QISPOS or the examination office.
12. Recommended Reading, Lecture Notes
Lecture notes available in paper form? yes X no If yes, where can they be purchased? Lecture notes in paper form are sometimes made available during class. Lecture notes available in electronic form? yes X no
Web address: http://www.qu.t-labs.tu-berlin.de/ Recommended Reading: Vary, P., Heute, U., Hess, W. (1998). Digitale Sprachsignalverarbeitung. Stuttgart: Teubner. O’Shaughnessy, Douglas (2000). Speech Communications. Human and Machine. New York: IEEE Press. Furui, Sadaoki (2001). Digital Speech Processing, Synthesis, and Recognition. New York: Marcel Dekker. Blauert, Jens, Hrsg. (2005). Communication Acoustics. Berlin: Springer.
13. Other Information
Important: Students studying Master Audio Communication and Technology can not take the course “Kommunikationsakustik”. Instead, “Sprachkommunikation” and “Computer-supported Interaction” are compulsory. Language of the module is German, except “Computer-supported Interaction” in English. The topics of the module can serve as a foundation of a bachelor or master thesis in the area.
1
Name of Module: Speech Signal Processing and Speech Technology
CP (according to ECTS):
6
Code Designation: MA-AKT 21b
Stand: WS 2014/15
Person Responsible for Module: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Sekr. TEL-18
E-mail Address: [email protected]
Module Description
1. Qualification Aims
The students gain Understanding of the most important principels of acoustical human-computer interaction. Basic knowledge of the production, transmission and perception of speech signals. Basic knowledge of the transmission and coding of speech and audio signals Basic knowledge of speech-technological systems (speech recognition, speech synthesis, spoken
dialogue systems) Practical experience in the design of acoustical human-computer interfaces. Presentation and knowledge transfer skills
The course is principally designed to impart technical skills 40% method skills 40 % system skills 10% social skills 10%
2. Content
- IV „Speech Communication“ Speech signals and phones; Human speech production; Speech signal analysis; Auditory perception; Speech signal transmission and coding; Speech and speaker recognition; Speech synthesis; Spoken dialogue systems; Multimodal dialogue systems
3. Module Components
Course Name Course
type Weekly hours per semester
CPs (according to
ECTS)
Compulsory(C) / Compulsory Elective (CE)
Semester (WS / SS)
Speech Communication IV 4 6 C WiSe
4. Description of Teaching and Learning Methods
Lecture: Lectures with practical demonstrations Excercise: Practical and theoretical excercises
5. Prerequisites for Participation
Mandatory: None Desirable: Basic knowledge of signal processing
6. Target Group of Module
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik Bachelor Technische Informatik: Fachstudium Technische Informatik Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Informationstechnik Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationssysteme Master Technische Informatik: Technische Anwendungen Master Technische Informatik (StO/PO 2012): Digitale Medien (Digital Media; Elektrotechnik oder
Technische Informatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer Interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems and Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme Master Elektrotechnik: „Ergänzungsmodule“ Master Human Factors: Informations- und Kommunikationstechnologien Master Audiokommunikation und -technologie
2
7. Work Requirements and Credit Points
Seminars Calculation Factor Hours
Presence lecture 15*4 60
Post-processing / computer exercise 15*2 30
Preparation of oral presentation 2*20 40
Preparation of written version 1*20 20
Preperation of exam 1*30 30
Sum 180
8. Module Examination and Grading Procedures
Grading procedure: Oral exam. 100% - Oral exam on the subjects of the lecture
9. Duration of Module
The module can be completed in one semester.
10. Number of Participants
60
11. Enrolment Procedures
No prior registration required. Registration for the exam through QISPOS.
12. Recommended Reading, Lecture Notes
Lecture notes available in paper form? yes X no Lecture notes available in electronic form? yes X no
If yes, please specify web address: www.qu.tlabs.tu-berlin.de. Recommended Reading: Vary, P., Heute, U., Hess, W. (1998). Digitale Sprachsignalverarbeitung. Stuttgart: Teubner. O’Shaughnessy, Douglas (2000). Speech Communications. Human and Machine. New York: IEEE Press.
13. Other Information
German name of the module “Sprachsignalverarbeitung und Sprachtechnologie” The courses in this module are in German. The topics of the module can serve as a foundation of a bachelor or master thesis in the area.
3
Titel des Moduls: Usability
LP (nach ECTS): 9
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 22a
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Sekr.: TEL-18
Email: [email protected]
Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele
Verständnis des Bereiches „Usability“ als interdisziplinäres Forschungs- und Anwendungsgebiet bei der Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Grundlegende Kenntnis der Prozesse der menschlichen Wahrnehmung und Beurteilung, die für die Qualität und Gebrauchstauglichkeit (Usability) informations- und kommunikationstechnische Systeme von Bedeutung sind.
Grundlegende Kenntnisse der multimodalen Mensch-Maschine Interaktion.
Kenntnis der technischen Realisierungen von Mensch-Meschine-Schnittstellen.
Kenntnis der Methoden zur Messung von Qualität und Gebrauchstauglichkeit.
Anwendung dieser Kenntnisse im Entwurfszyklus technischer Systeme.
Praktische Erprobung und Einübung des erlernten Wissens bei der Beurteilung der Qualität und Gebrauchstauglichkeit ausgewählter technischer Systeme.
Darstellung und Vermittlung des erlernten Wissens an andere Das Modul vermittelt: Fachkompetenz 40%, Methodenkompetenz 40%, Systemkompetenz 10%, Sozialkompetenz 10%
2. Inhalte
- IV „Usability Engineering“ Begriff der Qualität, Usability und Ergonomie; Grundlagen der Psychophysik und Psychometrie; Qualitätsmessung und -vorhersage, Skalierung; Qualitätselemente und Qualitätsmerkmale; Usability Engineering Lifecycle; Usability-Heuristiken; Usability-Tests; weitere Usability-Evaluierungsmethoden; Qualität graphischer Schnittstellen; Qualität von Übertragungssystemen; Qualität interaktiver Systeme; Modelle zur Qualitätsvorhersage; Standards. - SE „ Quality and Usability“: Hier werden aktuelle Themen aus dem Forschungsschwerpunkt des Fachgebietes bezüglich der notwendigen Grundlagen aufgearbeitet und auf praktische Problemstellungen angewendet.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art
SWS LP (nach ECTS)
Pflicht(P) / Wahl(W)
Wahlpflicht(WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Usability Engineering IV 4 6 P SoSe
Quality and Usability SE 2 3 P WiSe / SoSe
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Vorlesungsteil: Lehrvortrag mit praktischen Vorführungen Übungsteil: Praktische und theoretische Übungsaufgaben; Gruppenarbeit zur Durchführung praktischer Usability-Messungen Seminarteil: Literaturarbeit und schriftliche Ausarbeitung unter Anleitung; Vortrag und Diskussion im Plenum. Unterrichtssprache in dem Modul ist Deutsch.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
Grundkenntnisse der Informations- und Kommunikationstechnik
4
6. Verwendbarkeit
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik
Bachelor Technische Informatik: Fachstudium und Technische Informatik
Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Infromationstechnik
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Elektrotechnik/Informations- und Kommunikationssysteme
Bachelor Wirtschaftsinformatik
Master Technische infromatik: Technische Anwendungen
Master Technische informatik (StO/PO 2012): Digitale medien (Digital media; Elektrotechnik oder Technische Infromatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems an Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme
Master Elektrotechnik: "Ergänzungsmodule"
Master Wirtschaftsingenieurwesen: Informations- und Kommunikationssysteme (alle Vertiefungen)
Master Audiokommunikation und -technoligie
Master Wirtschaftsinformatik
Bei ausreichenden Kapazitäten auch als Wahlpflichtmodul in anderen Studiengängen wählbar.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
IV: Präsenz Vorlesung Präsenz Übung Nachbereitung und Rechnerübungen Praktische Durchführung einer Usability- Messung Prüfungsvorbereitung Gesamt
Anzahl Std.gesamt
15 * 2 15 * 1 5 * 3
30 15 15 60 45 165
SE: Präsenz Plenumssitzungen Vor- und Nachbereitung Literaturrecherche Lesen Gliederungskonzept Schriftliche Ausarbeitung Vorbereitung Vortrag Vortrag üben Zwischensumme Gesamt
15*2
30 5 10 10 6 30 10 4 105 165
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Prüfung 100% – Mündliche Prüfung über die Inhalte des Moduls
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester absolviert werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
60
11. Anmeldeformalitäten
Eine Anmeldung zur IV ist nicht erforderlich. Zum Seminar ist eine Anmeldung in der ersten Vorlesungswoche notwendig (Termin wird jeweils bekannt gegeben). Anmeldung zur Modulprüfung über QISPOS bzw. das Prüfungsamt.
5
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden: ja X nein
Skripte in elektronischer Form vorhanden: ja X nein Internetseite angeben: www.qu.tlabs.tu-berlin.de Literatur: Nielsen, J. (1993). Usability Engineering. Morgan Kaufmann, Amsterdam. Shneiderman, B., Plaisant, C. (2005). Designing the User Interface. Addison Wesley, Boston. Literatur zu den Seminaren wird jeweils aktuell bekannt gegeben.
13. Sonstiges
Es besteht die Möglichkeit, ein Thema des Moduls in Form einer Studien-, Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit weiter zu führen.
6
Name of Module: Usability Engineering
CP (according to ECTS): 6
Code Designation: MSc-AKT 22b
Stand: WS 2014/15
Person Responsible for Module: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Secretariat: TEL-18
E-mail Address: [email protected]
Module Description
1. Qualification Aims
The students gain Comprehension of „Usability“ as interdisciplinary research and application field at the development of
Information and Communication Technologies. Basic knowledge of the processes of human perception and judgement that are a crucial factor for the
quality and usability of information and communication technologies. Basic knowledge of multimodal human-machine interaction. Knowledge of methods for measuring quality and usability. Competence in the presentation of the learned knowledge to others
The students know wie man diese Kenntnisse im Entwurfszyklus technischer Systeme anwendet. how to apply this knowledge in the design cycle of technical systems how to apply the learned methods for the judgement of quality and usability of selected technical systems.
The course is principally designed to impart technical skills 40% method skills 40 % system skills 10% social skills 10%
2. Content
- IV „Usability Engineering“ Terms of quality, usability and human engineering; Psychophysics and psychometrics basics; Measurement and prediction of quality; Scaling; Quality units and characteristics; Usability Engineering Lifecycle; Usability heuristics; Usability tests; Usability evaluation methods; Quality of graphical interfaces; Quality of transmission systems; Quality of interactive systems; Quality prediction models; Standards
3. Module Components
Course Name Course
type
Weekly hours per
semester
CPs (according to
ECTS)
Compulsory(C) / Compulsory Elective (CE)
Semester (WiSe / SoSe)
Usability Engineering IV 4 6 C SoSe
4. Description of Teaching and Learning Methods
Lecture part: Lecture with practical demonstrations Exercise part: Practical and theoretical exercises; group work for conducting usability tests
5. Prerequisites for Participation
Desirable: Basic knowledge of information and communication technology
7
6. Target Group of Module
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik Bachelor Technische Informatik: Fachstudium Technische Informatik Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Informationstechnik Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationssysteme Master Technische Informatik: Technische Anwendungen Master Technische Informatik (StO/PO 2012): Digitale Medien (Digital Media; Elektrotechnik oder
Technische Informatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer Interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems and Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme Master Elektrotechnik: „Ergänzungsmodule“ Master Audiokommunikation und -technologie
7. Work Requirements and Credit Points
Seminars Calculation Factor Hours
Presence lecture 15*2 30
Presence exercise 15*2 30
Post-processing / computer exercise 5*3 15
Usability tests 1*60 60
Preparation of exam 1*45 45
Sum 180
8. Module Examination and Grading Procedures
Grading procedure: Oral exam. 100% - Oral exam on the subjects of the lecture
9. Duration of Module
The module can be completed in one semester.
10. Number of Participants
60
11. Enrolment Procedures
No prior registration required. Registration for the exam through QISPOS.
12. Recommended Reading, Lecture Notes
Lecture notes available in paper form? yes X no Lecture notes available in electronic form? yes X no
If yes, please specify web address: www.qu.tlabs.tu-berlin.de. Recommended Reading:
Nielsen, J. (1993). Usability Engineering. Morgan Kaufmann, Amsterdam. Shneiderman, B., Plaisant, C. (2005). Designing the User Interface. Addison Wesley, Boston.
13. Other Information
The language of this module is German. The topics of the module can serve as a foundation of a master thesis in the area.
Name of Module: Study Project Quality & Usability
CP (according to ECTS):
9
Code Designation: MSc-AKT 22c
Stand: WS 2014/15
Person Responsible for Module: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Secretariat: TEL-18
E-mail Address: [email protected]
Module Description
1. Qualification Aims
The students gain Knowledge in working on specific State-of-the-Art topics in the filed of usability. Measurement of quality and usability of interactive systems. Practical experience in technical realization of human-machine interfaces. Knowledge of the design and implementation cycle of interactive systems. Procatical proving of the knowledge in quality and usability judgment on selected technical systems. Presentation of project work.
The course is principally designed to impart technical skills 30% method skills 30 % system skills 30% social skills 10%
2. Content
Current topics in the research focus of the department will be reviewed to gain the necessary basics and will be applied to practical problems. These topics are: - Measurement and prediction of quality, for instance VoIP, IPTV, etc. - Measurement and design of the usability of human-machine interfaces, user simulation, quality and - Mobile and physical interaction - Speech technology - Audio technology - Visual interaction
3. Module Components
Course Name Course
type
Weekly hours per
semester
CPs (according to
ECTS)
Compulsory(C) / Compulsory Elective (CE)
Semester (WiSe / SoSe)
Master Study Project Quality & Usability (9LP)
SP 6 9 C WiSe/SoSe
4. Description of Teaching and Learning Methods
Study project: Introduction into the topics by the lecturer, following supervised project work and concluding presentation of the results
5. Prerequisites for Participation
Basic knowledge in information and communication technology is recommended.
6. Target Group of Module
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik Bachelor Technische Informatik: Fachstudium Technische Informatik Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Informationstechnik Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationssysteme Bachelor Wirtschaftsinformatik Master Technische Informatik: Technische Anwendungen Master Technische Informatik (StO/PO 2012): Digitale Medien (Digital Media; Elektrotechnik oder
Technische Informatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer Interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems and Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme Master Elektrotechnik: „Ergänzungsmodule“ Master Wirtschaftsingenieurwesen: Informations- und Kommunikationssysteme Master Human Factors: Domänenbezogene Vertiefung Master Audiokommunikation und -technologie Master Wirtschaftsinformatik
7. Work Requirements and Credit Points
Seminars Calculation Factor Hours
Presence plenary meetings and talks 15*4 60
Preparation of the project topic 10
Literature research 10
Project work 180
Preparation of presentations 10
Sum 270
8. Module Examination and Grading Procedures
Grading procedure: Portfolio Exam The cumulative grade for this module consists of: 80% - Appraisal of the project work 20% - Appraisal of the presentation Not Compensated!
9. Duration of Module
The module can be completed in one semester.
10. Number of Participants
30
11. Enrolment Procedures
Registration for the project will be in the first meeting. Registration for the exam through QISPOS or examination office.
12. Recommended Reading, Lecture Notes
Lecture notes available in paper form? yes X no Lecture notes available in electronic form? yes X no
If yes, please specify web address: www.qu.tlabs.tu-berlin.de. Recommended Reading: Will be announced specifically for each project.
13. Other Information
The language of this module is English (for some projects German is possible). The topics of the module can serve as a foundation of a master thesis in the area.
Name of Module: Study Project Quality & Usability
CP (according to ECTS):
6
Code Designation: MSc-AKT 22d
Stand: WS 2014/15
Person Responsible for Module: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Secretariat: TEL-18
E-mail Address: [email protected]
Module Description
1. Qualification Aims
The students gain Knowledge in working on specific State-of-the-Art topics in the filed of usability. Measurement of quality and usability of interactive systems. Practical experience in technical realization of human-machine interfaces. Knowledge of the design and implementation cycle of interactive systems. Procatical proving of the knowledge in quality and usability judgment on selected technical systems. Presentation of project work.
The course is principally designed to impart technical skills 30% method skills 30 % system skills 30% social skills 10%
2. Content
Current topics in the research focus of the department will be reviewed to gain the necessary basics and will be applied to practical problems. These topics are: - Measurement and prediction of quality, for instance VoIP, IPTV, etc. - Measurement and design of the usability of human-machine interfaces, user simulation, quality and - Mobile and physical interaction - Speech technology - Audio technology - Visual interaction
3. Module Components
Course Name Course
type
Weekly hours per
semester
CPs (according to
ECTS)
Compulsory(C) / Compulsory Elective (CE)
Semester (WiSe / SoSe)
Master Study Project Quality & Usability (9LP)
SP 4 6 C WiSe/SoSe
4. Description of Teaching and Learning Methods
Study project: Introduction into the topics by the lecturer, following supervised project work and concluding presentation of the results
5. Prerequisites for Participation
Basic knowledge in information and communication technology is recommended.
1
6. Target Group of Module
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik Bachelor Technische Informatik: Fachstudium Technische Informatik Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Informationstechnik Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationssysteme Bachelor Wirtschaftsinformatik Master Technische Informatik: Technische Anwendungen Master Technische Informatik (StO/PO 2012): Digitale Medien (Digital Media; Elektrotechnik oder
Technische Informatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer Interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems and Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme Master Elektrotechnik: „Ergänzungsmodule“ Master Wirtschaftsingenieurwesen: Informations- und Kommunikationssysteme Master Human Factors: Domänenbezogene Vertiefung Master Audiokommunikation und -technologie Master Wirtschaftsinformatik
7. Work Requirements and Credit Points
Seminars Calculation Factor Hours
Presence plenary meetings and talks 15*4 60
Preparation of the project topic 10
Literature research 10
Project work 90
Preparation of presentations 10
Sum 180
8. Module Examination and Grading Procedures
Grading procedure: Portfolio Exam The cumulative grade for this module consists of: 80% - Appraisal of the project work 20% - Appraisal of the presentation Not Compensated!
9. Duration of Module
The module can be completed in one semester.
10. Number of Participants
30
11. Enrolment Procedures
Registration for the project will be in the first meeting. Registration for the exam through QISPOS or examination office.
12. Recommended Reading, Lecture Notes
Lecture notes available in paper form? yes X no Lecture notes available in electronic form? yes X no
If yes, please specify web address: www.qu.tlabs.tu-berlin.de. Recommended Reading: Will be announced specifically for each project.
13. Other Information
The language of this module is English (for some projects German is possible). The topics of the module can serve as a foundation of a master thesis in the area.
Name of Module: Mobile Interaction
CP (according to ECTS): 6
Code Designation: MSc-AKT 23
Stand: WS 2014/15
Person Responsible for Module: Prof. Dr.-Ing. Sebastian Möller
Secretariat: TEL-18
E-mail Address: [email protected]
Module Description
1. Qualification Aims
Students gain
Knowledge in the fundamentals of multimodal human-computer interaction
Knowledge in the fundamentals ob mobile and perceptive user interfaces
Understanding of human information processing capabilities
Skills in user-centered iterative interface design
Skills and knowledge of usability tsting an evaluation techniques
Knowing camera- and senso-based interaction of heuristic evaluation multimodal systems Students will be able
to apply design principles for heuristic evaluation of multimodal systems Tho module is principally designed to impart Technical skills 30% method skills 30% system skills 30% social skills 10%
2. Content
- IV „Mobile Interaction“ Usability of mobile and wearable systems, human information processing, input and output technologies for mobile devices, design process and requirements analysis, prototyping and scenarios, usability tests and evaluation techniques, usability “on the go”, interruptions, camera- and sensor-based mobile interaction, physical-virtual integration, context and location awareness, information navigation an visualization on small displays, design of mobile applications
3. Module Components
Course Components
Course type Weekly hours per semester
CP (according to ECTS)
Compulsory (C) / Compulsory
Elective (CE) / Elective (E)
Semester (WiSe / SoSe)
Mobile Interaction IV 4 6 C WiSe
4. Description of Teaching and learning methods
- Lecture part: Lectures with in-class exercises - Exercise part: Assignments on practical and conceptual aspects, project work to cover the user-centered design cycle
5. Prerequisites for Participation
a) Mandatory: Basic knowledge of information an communication systems b) Desirable: Basic programming skills
1
6. Target Group of Module
Bachelor Informatik: Kommunikationstechnik und Softwaretechnik Bachelor Technische Informatik: Fachstudium Technische Informatik Bachelor Elektrotechnik: Elektronik und Informationstechnik Bachelor Wirtschaftsinformatik Master Technische Informatik: Technische Anwendungen Master Technische Informatik (StO/PO 2012): Digitale Medien (Digital Media; Elektrotechnik
oder Technische Informatik), Mensch-Maschine-Interaktion (Human-Computer Interaction and Design; Technische Informatik), Kognitive Systeme (Kognitive Systems and Robotics; Informatik)
Master Informatik: Kommunikationsbasierte Systeme Master Elektrotechnik: „Ergänzungsmodule“ Master Human Factors: Informations- und Kommunikationstechnologien Master Audio Communication and Technology (see Section 13) Master Wirtschaftsinformatik
7. Work Requirements and Credit Points
Course Type Calculation Factor Hours
Presence lecture 15*2 30
Presence tutorial 15*2 30
Post-processing und computer exercise 5*3 15
Preparation for examination 45
Practical execution of a usability measurement 60
Sum 180
8. Module Examination and Grading Procedures
Grading procedure: Written exam. 100% – Written exam on the matters of the courses at the end of term
9. Duration of Module
The module can be completed in one semester.
10. Number of Participants
60
11. Enrolment Procedures
No prior registration required.
12. Recommended Reading, Lecture Notes
Lecture notes available in paper form? yes no X If yes, where can they be purchased? Lecture notes in paper form are sometimes made available during class. Lecture notes available in electronic form? yes X no
Website www.qu.tlabs.tu-berlin.de. Recommended Reading:
Dix, Finlay, Abowd, Beale: Human Computer Interaction. 3rd Edition, Prentice Hall, 2004 Jones: Mobile Interaction Design, Wiley & Sons, 2006 Preece, Rogers, Helen Sharp: Interaction design: beyond human computer interaction. John
Wiley & Sons, 2002
2
13. Other Information
The German name of the module is “Mobile Interaktion”. The language of this module is English. The topics of the module can serve as a foundation of a master thesis in the area.
3
Titel des Moduls: Theoretische Akustik
LP (NACH ECTS): 6
Kurzbezeichnung: MSc-AKT 24
Stand: WS 2014/15
Verantwortlich für das Modul: N.N.
Sekr.: TA 7
Email: [email protected]
Modulbeschreibung 1. Qualifikationsziele
Die Studierenden - besitzen ein tieferes Verständnis der theoretischen Zusammenhänge von Schallfeldeigenschaften
und die Befähigung zur methodischen Lösung von entsprechenden Fragestellungen - können selbständig komplexe Aufgaben analysieren und berechnen, die über eine praktische
Ingenieursarbeit hinausgehen, die aber für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit akusti-schen Problemen unerlässlich sind.
2. Inhalte
- VL: Eigenschaften akustischer Strukturen, Beschreibung akustischer Strukturen, Impulsantwort, Übertragungsfunktion, Faltungssatz, Differentialgleichungen in der Akustik, Biegewellen von Stäben und Platten, Schallausbreitung in Gasen, adiabatische Zustandsänderung, Lighthill-Gleichung und Wellengleichung. Leistungsbetrachtungen. Schallabstrahlung von ebenen Flächen, Fernfeld Rayleigh-Integral, Kolbenmembran, Strahler in Form von stehenden Wellen, Randwertprobleme in Zylinderkoordinaten, Wellengleichung, Abstrahlung von Zylinderoberflächen, Beugung an Zylindern, Abschirmwände und Abschirmwälle.
- UE: Die in der VL erlernten theoretischen Kenntnisse werden im Rahmen einer Rechenübung vertieft, um die Zusammenhänge begreifbarer zu machen.
3. Modulbestandteile
LV-Titel LV-Art SWS LP (nach ECTS)
Pflicht (P) / Wahl (W) Wahlpflicht (WP)
Semester (WiSe / SoSe)
Rechenübung UE 2 6 P SoSe
Theoretische Akustik VL 2
4. Beschreibung der Lehr- und Lernformen
Vorlesung, Übung Beschreibung siehe AllgStuPO § 35 Das Modul setzt sich aus Vorlesung und Rechenübung zusammen, was einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet und was durch entsprechende Leistungspunkte Berücksichtigung findet.
5. Voraussetzungen für die Teilnahme
a) obligatorisch: --- b) wünschenswert: Analysis I
6. Verwendbarkeit
Wahlpflichtmodul im MSc Audiokommunikation und -technologie
Master Gebäudetechnik - Wahl nach ECTS-Punkten
Master Physikalische Ingenieurwissenschaft (MSc-PI) - Freie Wahl
Master Technischer Umweltschutz (MSc-TU) - Wahl nach ECTS-Punkten Im Master Physikalische Ingenieurwissenschaften im Ergänzungsbereich Technische Akustik, im Master Energie- und Gebäudetechnik (Bestandteil der Wahlpflichtliste Vertiefung Akustik, Lichttechnik, regenerative Energien, im Master Technischer Umweltschutz (Bestandteil der Ergänzungsmodulliste), im Master Audiokommunikation und -technologie al Wahlpflichtmodul. Studierende anderer Studiengänge können dieses Modul ohne Kapazitätsprüfung belegen.
7. Arbeitsaufwand und Leistungspunkte
Präsenzzeit UE: Vor- und Nachbereitung UE: Präsenzzeit VL: Vor- und Nachbereitung VL: Summe:
2 x 15 h = 30 h 4 x 15 = 60 h 2 x 15 h = 30 h 4 x 15 H = 60 h 180 h = 6 LP
4
8. Prüfung und Benotung des Moduls
Mündliche Modulprüfung Die Modulnote entspricht der Note für die mündliche Prüfung.
9. Dauer des Moduls
Das Modul kann in 1 Semester abgeschlossen werden.
10. Teilnehmer(innen)zahl
---
11. Anmeldeformalitäten
Prüfungen werden spätestens zwei Wochen vor der Prüfung im Prüfungsamt beim Prüfer / der Prüferin angemeldet.
12. Literaturhinweise, Skripte
Skripte in Papierform vorhanden ja nein x Wenn ja, wo kann das Skript gekauft werden? SNT u. QC bei Herrn Scholz, Raum EN 341 (3. Stock) Skripte in elektronischer Form vorhanden ja x nein Wenn ja Internetseite angeben: Literatur: E. Skudrzyk, 1971. The Foundations of Acoustics. Springer-Verlag, Wien New York. ISBN 3-211 80988-0 P.M. Morse and K.U. Ingard, 1968, Theoretical Acoustics. McGraw Hill Inc., Princeton University Press, New Jersey, USA. ISBN 0-691-02401-4
13. Sonstiges
Wünschenswert ist eine Kombination mit Modulen TA 1 "Luftschall-Grundlagen", TA 7 "Luftschall für Fortgeschrtittene" und/oder mit Modul TA 4 "Schallmesstechnik und Signalverarbeitung".