Ferienfreizeiten 2016 - EKJM Mannheim

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FERIEN FREIZEITEN www.freizeiten.ekjm.de Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mannheim 2016

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Das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mannheim bietet jedes Jahr Freizeiten im Sommer für Kinder und Jugendliche an, egal welcher Nationalität, Konfession und Religion. Unsere Werte sind Gemeinschaft, Zusammenhalt, Toleranz und jede Menge Spaß. Wir gestalten unsere Freizeiten nach den Wünschen unserer Teilnehmer, soweit diese mit den Gesetzen und unseren Wertvorstellungen vereinbar sind.

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FerienFreizeitenwww.freizeiten.ekjm.de

Evangelisches Kinder- und

Jugendwerk Mannheim

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Vorwort Dekan

•  Sommer, Sonne•  Tapetenwechsel •  neue Freundinnen und Freunde •  gemeinsam mit Gleichaltrigen unterwegs •  Spaß haben•  Gemeinschaft erleben 

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Teamerinnen und Teamern der evangelischen Jugend wünsche ich schöne Ferientage und Gottes Segen für alles, was Ihr vorhabt.

Dekan Ralph HartmannEvangelische Kirche in Mannheim

Ferienzeitist Frei-Zeit!

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Überblick Freizeiten 2016

Deutschland Kinder-Ferien-Aktionen

Fasching FA 16 / 01 | 8.2. - 12.2.2016 | 6 - 12 Jahre 6

Pfingsten FA 16 / 02 | 17.5. - 20.5.2016 | 6 - 12 Jahre 6

Sommer FA 16 / 03 | 5.9. - 9.9.2016 | 6 - 12 Jahre 6

Herbst FA 16 / 04 31.10. - 4.11.2016 | 6 - 12 Jahre 6

Freizeiten

Ober-Mumbach, Ritterfreizeit | 23.5. - 28.5.2016 | 10 - 14 Jahre 7

Friedelsheim, Pfalz | 30.7. - 6.8.2016 | 7 - 11 Jahre 8

Ludwigshafen, Bodensee | 13.8. - 21.8.2016 | 10 - 13 Jahre 9

Sylt, Nordsee | 28.8. - 7.9.2016 | 12 - 15 Jahre 10

Kroatien

Mali Lošinj, Zeltfreizeit | 20.8. - 1.9.2016 | 14 - 16 Jahre 14

Schottland

West Highland Way, Wanderung | 28.7. - 14.8.2016 | 16 - 19 Jahre 15

Niederlande Ijsselmeer, Segeln | 7.8. - 13.8.2016 | 14 - 17 Jahre 11

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Das sind wir

Das Freizeiten-Team der Evangelischen Jugend Mannheim (ejm) organisiert einzigartige Ferienfreizeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Unsere langjährige Erfahrung sichert Teilnehmern und Eltern den hohen  Standard an Qualität, Sicherheit und pädagogischer Betreuung, der das Kennzeichen aller öffentlich ausge-schriebenen Freizeiten der Evangeli-schen Kinder- und Jugendabeit der Landeskirche Baden ist.

Was uns ausmacht

Das Wohlbefinden der Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht im Mittelpunkt unserer ansprechenden und abwechs-lungsreichen Programm-Angebote. Diese orientieren sich stets an Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugend-lichen. Motivierte, engagierte Mitarbeite-rInnen schaffen von Beginn des Urlaubs an eine Atmosphäre zum Wohlfühlen und ermöglichen der Gleichaltrigengruppe wo immer möglich die aktive Mitgestaltung ihres Ferienaufenthaltes.

Wir sind Freizeit

Wir reisen ökologisch

Schonender Umgang mit der Umwelt ohne Beeinträchtigung von Reisespaß, das ist bei der ejm gesichert. Laufend überprüfen wir dazu immer neue Mög-lichkeiten umweltentlastenden Reisens und bieten deshalb auch keine aufwen-digen Fernreisen an. Arbeitsplätze und Wirtschaft unserer besuchten Regionen fördern wir durch Nutzung regionaler Produkte und Dienstleistungen. Kultur und Gesellschaft, Land und Leuten im Gastland begegnen wir auf respektvolle Weise. Unsere Preise sind in aller Regel Komplettpreise und enthalten Kosten für z.B. Ausflüge, Eintrittsgelder oder Sportprogramme; zusätzliches „Taschen- geld” wird dabei selten oder gar nicht benötigt.

Sicherheit geht vor

Unsere Busunternehmen suchen wir schon seit jeher mit höchster Sorgfalt aus. Alle BetreuerInnen sind in Gruppen- leitung ausgebildet und haben den dafür erforderlichen Nachweis erbracht (z.B. die Jugend-Leiter-Card JuLeiCa). Sie nehmen mehrmals jährlich an aktuel-len Fort- und Weiterbildungen teil. Bei ejm-Freizeiten sind genügend Betreuer- Innen vor Ort, die sich um die reisen-den Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen kümmern.

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Keine Lust auf Langeweile in den Ferien? Neue Freunde kennenlernen! Mehr über deine Stadt erfahren!

Dann bist du genau richtig bei „Mannheim entde-cken  und  kennenlernen“.  Hier  schauen  wir  hin-ter die Kulissen. Für uns öffnen sich Türen, Tore,  Garagen  und  Vorhänge. Wir  sind  dort,  wo  nicht jede und jeder hinkommt. Wir aber schon! 

Für  2016  haben  wir  wieder  ein  abwechslungs- reiches und spektakuläres Programm vorbereitet. Für jede und jeden ist etwas dabei. Technik, Kunst, Religionen und Kommunikation. 

Der  Spaß  darf  natürlich  nicht fehlen, ebenso wie Spiele, gutes Essen und viel Zeit zum Chillen. 

Unser  Programm  startet  um 8.30  Uhr  mit  einem  gemeinsa-men  Frühstück  in  der  Jugend-kirche auf dem Waldhof. Danach geht es auf Besichtigungstour in der Metropolregion. Das Mittag-essen gibt es entweder als Picknick oder wieder in der Jugendkirche. Nachmittags bleibt viel Zeit für Spiele, Sport und Bastelangebote. Um 16.30 Uhr endet das Tagesprogramm. Zum Abschluss findet am Freitag-Nachmittag dann der Gottesdienst mit unserem Jugendpfarrer statt. 

In  der Regel  nehmen  ca.  18 Kinder  an  den  ein-zelnen  Aktionen  teil.  Der  Preis  für  die  Woche Kinderferienprogramm  liegt  bei    60,-  EUR/Kind. Darin  enthalten  sind  Ausflüge,  Fahrt,  Verpfle-gung,  Betreuung,  Spiel-  und  Bastelmaterial.  Zuschüsse können gewährt werden.

Kinder-Ferien-Aktionen Deutschland

Mannheim entdecken und kennenlernen

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Kinder-Ferien-Aktionen

Deutschland

Mit  Führungen  durch  das  Nationaltheater,  die DUCKOMENTA,  ein  Detektiv-Museum  und  und und. Wir werden uns zu Fasching auch verkleiden. So, dass uns keiner erkennt!

Welche  kleinen  Tiere  leben  im Wald, welche  ge-fährlichen hinter Glas, wo gibt es große Tiere und wo schwimmen Tiere vor unserer Nase. Lasst uns auf Entdeckungsreise gehen.

Was  transportiert  der  LKW,  wieviel  Sand  passt in  die  Baggerschaufel  und  wo  werden  Schiffe  „gelöscht“? Kleine Füße vor riesigen Rädern.

Egal ob Moschee, Synagoge, katholische oder evan-gelische  Kirche.  Sie  haben  viel  gemeinsam,  aber auch große Unterschiede. Das wollen wir erkunden.

Mannheim entdecken und kennenlernen Und die passende Verkleidung macht`s

Von großen und kleinen Tieren

Logisch + Logistik = Gütertransport auf Straße, Schiene und Wasser

Gott hat viele Häuser - Religionen in Mannheim

FA 16 / 01FASCHINGSFERIEN8.2. - 12.2.2016

FA 16 / 02PFINGSTFERIEN17.5. - 20.5.2016

FA 16 / 03SOMMERFERIEN5.9. – 9.9.2016

FA 16 / 04HERBSTFERIEN31.10. - 4.11.2016

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OrtOber-Mumbach, Odenwald

Teilnehmeranzahl min. 20 - max. 34 Jungs

TeamPhilip Orschitt, Lutz Wöhrle, Michael Eberle, Simon Idemudia, Christian Rettig, Lucas Eufinger, Jakob Strammer, Jonas Buchloh, Dennis Bosecker

LeistungenUnterkunft in Mehrbettzimmern, Vollpension, Material, Versiche-rung, pädagogische Betreuung, Programm & Ausflug

Teilnehmerbeitrag160,- EUR

Willst du ein Ritter werden? 

In den sechs Tagen, die Du zusammen mit vielen anderen Knappen, Rittern und Freiherrn  in unse-rem Ritterlager verbringst, wirst du dich dieser He-rausforderung stellen! 

Tauch mit uns ab in die mythenhafte Welt des Mit-telalters zu Arthur, Jvanhoe, Löwenherz und Co. 

Bei Wettkämpfen, Feiern und Werkstätten erlernst du alles was du brauchst, um beim großen Finale zum Ritter geschlagen zu werden. Nach erfolgrei-chen Schlachten  und  gefundenen Schätzen  ver-bringen wir die Abende am lodernden Lagerfeuer. 

Wir orientieren uns an den Kardinaltugenden wie Weisheit, Gerechtigkeit, Hoffnung, Liebe und Tap-ferkeit.

Auf unserer Burg werdet ihr in Orden eingeteilt, die von gut ausgebildeten Herzögen geleitet werden.

Die besondere Ritterfreizeit für Jungs

23.5. - 28.5.2016

10 - 14 JahreDeutschland

VeranstalterEvang. Kinder- und Jugendwerk Heidelberg in Kooperation mit dem Jugendwerk Mannheim

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Zeltlager Friedelsheim

Langeweile  in  den  Ferien  und  keinen  Bock,  zu Hause zu bleiben? Dann pack deine Sachen und fahr mit uns ins Adler-Camp.

Du bist gespannt, was dich erwartet? Freu dich auf Spaß, Action und Abenteuer! Wir werden gemein-sam spielen, basteln und herumtoben. Außerdem stehen eine aufregende Nachtwanderung und ein Besuch im Schwimmbad auf unserem Programm. Und das ist nicht alles! Eine spannende Zeit verbrin-gen wir bei unseren Ausflügen in den Kurpfalzpark und den Holiday-Park. Abends lassen wir dann die ereignisreichen Tage am Lagerfeuer ausklingen. Die Nächte verbringen wir  in gemütlichen Rundzelten. Frühstück  und  Mittagessen  bereiten  wir  gemein-sam zu, abends wird für uns gekocht. Während der gesamten Zeit  im Zeltlager  ist bestens für gut ge-schulte Betreuung und für Sicherheit gesorgt.

Wir freuen uns auf eine unvergessliche Woche mit dir!

30.7. - 6.8.20167 - 11 Jahre

Deutschland

OrtFriedelsheim, Pfalz

Teilnehmeranzahlmin. 20 - max. 44

Team Achim Lorösch, Antonia Welker, Anatoli Rabinstein, Anne Süß, Imme Wendrich, Ronja Kolb  und Jens Gräfe u.a.

LeistungenÜbernacht in Gruppenzelten (je 5 Personen), 3 Mahlzeiten, Geträn-ke, Busfahrt ab/bis Mannheim, Ausflug, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

 Schlafsack und Isomatten wer-den auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

TeilnehmerbeitragNormalpreis  199,- EUR*

Förderpreis  99,- EUR*  (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)

„Adler  helfen  Menschen“  ist auch  in  diesem  Jahr  wieder unser  bewährter  Kooperati-onspartner.  Gesponsert  wird unser  Zeltlager  zusätzlich  von „Odenwald  QUELLE“  und „Holger Tours“.

* jeweils inkl. 1

0,- EUR Taschenge

ld

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Pack die Badehose ein und verbringe mit uns er-lebnisreiche Tage am größten See Deutschlands. Dich  erwartet  eine  große  Villa mit  direktem Blick aufs Wasser und einem riesigen Grundstück.

Auf dem hauseigenen Fußball- und Volleyballplatz können wir uns zusammen so richtig auspowern.Unsere gemeinsame Zeit verbringen wir außerdem mit Bastelaktionen, Gruppenaktivitäten und vielfälti-gen Ausflügen. Unter anderem laden die nahe Stadt Konstanz und der Affenberg Salem zu aufregenden Besuchen ein. Und wenn es uns zu heiß werden sollte, bietet uns der nahe gelegene Bodensee eine wohltuende  Abkühlung.  Abends  können  wir  den Tag gemütlich am Lagerfeuer ausklingen lassen. 

Das  erfahrene Küchenteam  vor Ort  versorgt  uns mit leckerem Essen.

Du merkst, Spaß ist vorprogrammiert – also komm mit, wir freuen uns auf dich!

HausfreizeitLudwigshafen am Bodensee

13.8. - 21.8.2016

10 - 13 JahreDeutschland

OrtLudwigshafen, Bodensee

Teilnehmeranzahlmin. 18 - max. 20

Team Patrick Fallenbacher, Julia Mucha, Gerrit Bauer, Marco Straub und Janine Fuchs

LeistungenFahrt mit der Bahn / dem Bus,  ab/bis Mannheim, Übernachtung in 4/6 Bett-Zimmern, Vollverpfle-gung, Ausflug, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

TeilnehmerbeitragNormalpreis  399,- EUR

Förderpreis  199,- EUR (Sprechen Sie mit uns. Vorlage Hartz IV Bescheinigung notwendig.)

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OrtHaus Leuchtfeuer - Hörnum

Teilnehmeranzahlmin. 20 - max. 24

Team Fabian Meinzer, Selina Kokott, Lisa Discher, Tabea Bühler und Marvin Pätz

LeistungenBahnfahrt von/bis Mannheim, Übernachtung in Mehr-Bett Zim-mern, Vollverpflegung, Versiche-rungen, Ausflug, Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag465,- EUR

Hausfreizeit NordseeHörnum auf Sylt

Komm mit uns an die wunderschöne Nordseeküs-te - wir laden Dich ein! Abenteuer, abwechslungs-reiche  Aktionen  und  natürlich  jede  Menge  Spaß sind bei uns vorprogrammiert. 

Neben  einer Wattwanderung und  Inselerkundun-gen bleibt uns noch genug Zeit zum Sonne tanken am Strand. Egal, ob du dich beim Beachvolleyball oder  Fußball  auspowerst  –  das  Meer  bietet  dir stets eine erfrischende Abkühlung.

Außerdem warten spannende Gruppenspiele, wie eine Inselschnitzeljagd, Capture the Flag und vie-les mehr auf dich.

Das Haus  "Leuchtfeuer"  inmitten  der Sanddünen wird für elf Tage unser Zuhause sein. Dort bereiten wir auch gemeinsam unser Essen zu. Unsere Aben-de lassen wir beispielsweise mit einem wärmenden 

Lagerfeuer bei gemütlichem Bei-sammensein ausklingen.

Auf eine unvergessliche Zeit mit dir freuen wir uns schon jetzt!

28.8. - 7.9.201612 - 15 Jahre

Deutschland

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OrtIjsselmeer, Makkum 

Teilnehmeranzahl min. 12 - max. 14

TeamCarolin Beez, Jurek Beckmann, Gregor Hollerbach und  Maike Harbarth

LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Vollverpflegung, Schiffsmiete, Hafengebühren, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag485,- EUR

Segeln auf dem Ijsselmeer

Eine  eindrucksvolle  Segeltour.  Das  holländische Ijsselmeer.  Die  Kunstmetropole  Amsterdam.  Das alles erwartet dich in diesem Sommer.

In zwei Kleinbussen  fahren wir zu unserem Able-ge-Hafen Makkum.  Von  dort  aus  setzen  wir  die Segel, und starten unser einwöchiges Abenteuer. Auf unserem Schiff – der Noordster – lernst du das Leben auf einem Einmaster hautnah kennen und unterstützt  das  erfahrene  Schiffspersonal  beim Hissen der Segel. Doch nicht nur auf See erwartet dich ein mächtig abwechslungsreiches Programm. Auch  bei  den  unterschiedlichen  Landgängen kannst  du  Amsterdam  und  andere  Hafenstädte erkunden. Unsere Mahlzeiten bereiten wir gemein-sam in unserer gut ausgestatteten Bordkombüse zu. Die Nacht verbringst du in der gemütlich einge-richteten  Vier-Bett  Kajüte.  Erleb‘  unser Nachbar-land auf die ganz besondere Art und Weise.

Wir, der Captain und seine Crew erwarten dich!

7.8. - 13.8.2016

14 - 17 JahreNiederlande

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Kinder-Ferien-Aktionen & Freizeiten

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West Highland Way, Wanderung 15

16 - 19 Jahre

Friedelsheim, Pfalz 8

7 - 11 Jahre

Ludwigshafen, Bodensee 9

10 - 13 Jahre

Ijsselmeer, Segeln 11

14 - 17 Jahre

...

...

Juli August

September

28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9

Pfingstferien 6

6 - 12 Jahre

Ober-Mumbach, Ritterfreizeit 7

10 - 14 Jahre

Faschingsferien 6

6 - 12 Jahre

......

...

Februar Mai

8 9 10 11 12 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 30 31

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Deutschland

Schottland

Kroatien

Niederlande

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Sommerferien 6

6 - 12 Jahre

Mali Lošinj, Zeltfreizeit 14

14 - 16 Jahre

Nordsee, Hörnum 10

12 - 15 Jahre

...

...

Juli August

September

28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9

Herbstferien 6

6 - 12 Jahre

......

Oktober November31 1 2 3 4

......

...

Februar Mai

8 9 10 11 12 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 30 31

Page 14: Ferienfreizeiten 2016 - EKJM Mannheim

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OrtMali-Lošinj

Teilnehmeranzahlmin. 20 - max. 29

Team Helge Wildmoser, Sven Schüßler,  Anna Wagner, Janina Bauder  und Eva Haberzettel

LeistungenBusfahrt von/bis Mannheim, Ausflug, Versicherungen,Vollverpflegung, Unterkunft in Bungalowzelten (Campingplatz), Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag595,- EUR

Sommercamp KroatienMali-Lošinj

Sonne satt, kristallklares Wasser und eine wunder-schöne Landschaft erwarten dich an den  traum-haften Inselstränden Kroatiens.

Hier stehen unter schattenspenden Bäumen geräu-mige Zeltbungalows für uns bereit. Dank des naht-losen  Übergangs  von  Campingplatz  und  Strand eröffnen  sich  uns  zahlreiche  Möglichkeiten  wie Schnorcheln,  Klippen  springen,  Kajak  fahren  und vieles mehr. Auf unserem Campingplatz können wir auch gemeinsam aktiv werden: Von Volleyball über Tischtennis bis hin zu  Bogenschießen wird uns al-les geboten.

Die  nahegelegene  Stadt  der  Delfine,  Mali-Lošinj, hat  nicht  nur  eine  wunderschöne  Promenade, sondern  lädt auch zum Eis essen und Bummeln ein.  Als  Ausflugsmöglichkeiten  bieten  sich  eine Fahrradtour entlang der Küste und eine Bootstour auf dem Meer an. Geheimtipp der Region  ist ein Aussichtspunkt, von dem aus mit etwas Glück De-lfine beobachtet werden können. 

Nach  einem  erlebnisreichen  Tag  sorgen  wir  mit gemeinsam zubereiteten Mahlzeiten für unser leib-liches Wohl.

Verbringe eine unvergessliche Zeit unter der Son-ne Kroatiens – wir freuen uns auf dich!

20.8. - 1.9.201614 - 16 Jahre

Kroatien

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OrtWest Highland Way

Teilnehmeranzahl14

Team Christian Rettig, Teresa Kaeselitz, Franziska Pich und René Pätz

LeistungenFahrt in Kleinbussen von/bis Mannheim, Fähre, Gepäcktrans-port, Vollverpflegung, Unterkunft in Zelten / Jugendherbergen, Versicherungen, Leitung durch erfahrenes Team

Teilnehmerbeitrag699,- EUR

Erlebe mit uns zwei unvergessliche und abenteu-erliche Wochen  in  der  schottischen Wildnis. Ge-meinsam wandern wir den berühmten West High-land Way von Milngavie nach Fort Williams - durch grüne Wiesen und Wälder, entlang der Seen und Flüsse, über Berge und durch Täler durchqueren wir die atemberaubenden schottischen Highlands. Nach  gut  machbaren  Tagesetappen  füllen  wir unsere Mägen mit  leckeren Gerichten,  die wir  in unserem geräumigen Küchenzelt gemeinsam zu-bereiten. Danach lassen wir den Abend gemütlich am Lagerfeuer oder mit einem lustigen Abendpro-gramm ausklingen. 

Geschlafen wird in Dreierzelten, die wir zum Teil auf Campingplätzen oder  in der Wildnis aufschlagen. Du bekommst jedoch nicht nur die schönsten Sei-ten der  schottischen Landschaft  zu  sehen,  auch London  und  Edinburgh  laden  zu  einem  Besuch ein.  In Edinburgh bietet sich uns sogar die Gele-genheit,  das  legen- däre  „Fringe-Festival“  hautnah  mitzuerleben. Anreisen  werden  wir  mit  Kleinbussen,  die  während  der  Wande-rung auch dein Gepäck  transportieren.

Wir freuen uns auf dich!

Wanderfreizeit Schottland

28.7. - 14.8.2016

16 - 19 JahreSchottland20.8. - 1.9.2016

14 - 16 Jahre

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Kinderzeltlager für 9 - 12 Jährige 29.7. - 5.8.2016 Preis: ca. 129,- EUR  bei Anmeldung bis 9.7.16,  danach ca. 139,- EUR

Teenzeltlagerfür 13 - 17 Jährige 5.8. - 13.8.2016  Preis: ca. 153,- EUR  bei Anmeldung bis 16.7.16, danach ca. 163,- EUR

Weitere Infos und Flyer gibt`s beim CVJM Mannheim e.V.

www.cvjm-mannheim.de oder [email protected],

K 2, 10-11, 68159 Mannheim Tel.: 0621 104500 Fax: 0621 24655

Kinder- und Teen-Zeltlager am Erlichsee

Manche Erlebnisse sind einfach jedes Jahr wieder sehr besonders und ein Gewinn für jeden Teilneh-mer und jede Teilnehmerin.  So ist es auch mit den beliebten Freizeiten für Kinder und Jugendliche am Erlichsee  in  der  Nähe  von  Hockenheim,  die  der CVJM Mannheim e.V. jedes Jahr anbietet.

Bei  diesem  gemeinsamen  Aktiv-Urlaub  geht  es sowohl  um  Schwimmen,  Spielen  und  Kanufah- ren wie auch darum, dass die Kinder und Jugend- lichen  persönlich  gestärkt  werden  und  neue  Er- fahrungen machen – Jede/r   wird   wertgeschätzt und   soll seinen Platz  in der Gemeinschaft haben. 

Unser Zeltplatz gehört zum Freizeitzentrum Erlich-see mit zwei wunderschönen Seen zum Schwim-men  und  Kanufahren  (Aufsicht  gewährleistet), großen Wiesen und Sportflächen, Grill- und Lager-feuermöglichkeiten  etc.  und guten  sanitären Ein-richtungen.

Viele Angebote und Programme lassen diese Wo-chen  zu  einem  unvergesslichen  Erlebnis  für  die Kinder und Jugendlichen werden: angefangen bei Zeiten mit der Bibel über Wasserspiele, Gelände- spiele, Lagerfeuer bis zu Nachwanderungen u.v.m.

ZeltlagerJuli - August 2016

Deutschland

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Auf  unserer  Facebook  Seite  er-hältst du alle Neuigkeiten aus erst- er  Hand.  In  unseren  Events  und  Bildergalerien kannst du dich aus- führlich  über  deine  Freizeit  infor-mieren und dich mit anderen Teil- nehmern  vernetzen.  Bei  Fragen  kannst  du  deine  Teamern  gerne  direkt ansprechen.

Hier  findest  du  alle wichtigen  In-formationen zu den Freizeiten und Teamern. Du kannst in den Bilder-galerien der letzten Freizeiten stö-bern und dich bequem online für deine Wunschfreizeit anmelden.

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Zu faul zum Tippen? Kein Problem, scanne einfach den QR Code mit deinem Smartphone!

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Träger der FreizeitenPatenaktionen des sjr

Für Teilnehmende des Evangelischen Kin-der- und Jugendwerks Mannheim im Alter von 6 - 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien können Zuschüsse aus  dem Landesjugendplan gewährt werden. 

Wir  sind  gerne  bereit  auf  Wunsch  Un-terlagen  zu  zusenden.  Für  nähere  Infor- mationen und bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.(siehe oben unter Veranstalter)

Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mannheim 

Achim LoröschSpeckweg 14  |  68305 MannheimTel.: 0621/777366-32Fax.: 0621/77736644E-Mail: [email protected]: www.freizeiten.ekjm.de

Stadtjugendring MannheimKennwort: FerienpateSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE14 6705 0505 0030 2696 67BIC MANSDE66XXX

Verwendungszweck:Teilnehmer/In, Freizeit-Nr./OrtSparkasse Rhein Neckar NordIBAN DE36 6705 0505 0030 1680 03BIC MANSDE66XXX

Zuschüsse

Veranstalter/Impressum

So werden Sie FerienpateZiel  des  Projekts  ist,  möglichst  vielen Kindern und Jugendlichen aus Hartz  IV- Familien eine Freizeit  in den Sommerferi-en zu ermöglichen und so deren Ausgren-zung zu verhindern.

Dazu werden Firmen und Privatpersonen gesucht, die eine oder mehrere (Teil-)Pa-tenschaften  übernehmen wollen.  Bereits ab 20,- EUR ist eine Beteiligung möglich.

Der  Stadtjugendring  sammelt  die  Spen-den ein und bezahlt damit Freizeiten bei den  Jugendverbänden:  von  der  Kinder-

sportwoche über das Zeltlager oder schö-ne Ferien auf dem Bauernhof  im In- und Ausland  ist  alles  dabei. Wer  sich  schon jetzt dafür interessiert und in diesem Jahr dabei sein möchte, kann sich bei Manfred Shita, Stadtjugendring Mannheim(0621/33856-12) informieren.

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REISEBEDINGUNGEN1. Anmeldung/Vertragsabschluss1.1  Mit  der  Freizeitanmeldung,  welche  ausschließlich mit  dem Anmeldeformular  erfolgen  kann,  bietet  der  TN (soweit diese/dieser minderjährig ist, durch seine gesetz-lichen Vertreter) dem jeweiligen VA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingun-gen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den An-melder auch  für alle  in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmel-der wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er  eine  entsprechende  gesonderte  Verpflichtung  durch ausdrückliche  oder  gesonderte  Erklärung  übernommen hat.1.2  Der Reisevertrag bei Minderjährigen mit seinem ge-setzlichen Vertretern ist zu Stande gekommen, wenn die Anmeldung vom dem VA schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche  Nebenabreden  sind  unwirksam,  solange  sie nicht  von  uns  schriftlich  bestätigt  sind.  Bei  volljährigen Teilnehmern  bedarf  die  Annahme  keiner  bestimmten Form.  Bei  oder  unverzüglich  nach  Vertragsabschluss wird der VA dem TN die Reisebestätigung aushändigen. Weicht  der  Inhalt  der  Reisebestätigung  vom  Inhalt  der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des VAs vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebo-tes  zustande, wenn  der  TN  innerhalb  der Bindungsfrist dem VA die Annahme erklärt.

2. Leistungen2.1  Die  Leistungsverpflichtung  des  VA  ergibt  sich  aus-schließlich  aus  dem  Inhalt  der  Buchungsbestätigung  in Verbindung  mit  dem  zum  Zeitpunkt  der  Reise  gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hin-weise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem  TN  zur  Verfügung  gestellt  wurden.  Im  Preis  inbe-griffen sind - sofern nichts anderes angegeben  ist  - die Kosten  für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung  (drei Mahlzei-ten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrieben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Der VA bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter/ Frei-zeitleiterin  (FL)  vermitteln  bei  unseren  Freizeiten  vor Ort verschiedene  Zusatzangebote  (z.B.  Ausflüge,  Sportver-anstaltungen, Skipässe). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätig-ten Reiseangebots sind, vom FL lediglich als Fremdleis-tung vermittelt. 2.2  Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen sowie  zu den  Reisebedingungen  bedürfen  einer  ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.2.3  Der  VA  behält  sich  jedoch  ausdrücklich  vor,  aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorherseh-baren  Gründen  vor  Vertragsschluss  eine  Änderung  der Prospektangaben  zu  erklären,  über  die  der  TN  vor Bu-chung selbstverständlich informiert wird.

3. Zahlungsbedingungen3.1  Zu  den  nachfolgenden  Zahlungsbedingungen  be-achten Sie unbedingt die Erläuterungen in den Wichtigen Hinweisen Ziffer 8.3.2  Nach Vertragsabschluss bei Erhalt der Reisebestäti-gung wird eine Anzahlung von € 75,- fällig. Wird die An-

zahlung  nicht  geleistet,  so  ist  damit  kein  Rücktritt  vom Reisevertrag gegeben.3.3  Der  gesamte  Reisepreis  ist  zwei  Wochen  vor  Rei-sebeginn,  jedoch  frühestens nach erfolgter Anmeldebe-stätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an das EKJM bzw. VA zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen4.1  Änderungen  und  Abweichungen  von  dem  verein-barten  Inhalt  des  Reisevertrages,  die  nach  Vertragsab-schluss notwendig werden und die  vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit  die  Änderungen  oder  Abweichungen  nicht  er-heblich  sind,  nicht  zu  einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung  führen  und  den Gesamtzuschnitt  der  ge-buchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewäh-rungleistungsansprüche  bleiben  unberührt,  soweit  die geänderten  Leistungen mit  Mängeln  behaftet  sind.  Der VA  ist  verpflichtet,  den  TN  über  Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird es dem TN eine kostenlose Umbuchung oder  einen  kostenlosen Rücktritt  anbieten. Der  VA  behält  sich  vor,  die  ausgeschriebenen  und  mit der  Buchung  bestätigten  Preise  im  Falle  der  Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimm-te Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der  für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse  in  dem  Umfang  zu  ändern,  wie  sich  die Erhöhung  der  Beförderungskosten  oder  der  Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf  den Reisepreis  auswirkt,  sofern  zwischen  Vertrags-schluss  der  Reisebestätigung  beim  Kunden  und  dem vereinbarten Reisetermin mehr  als  4 Monate  liegen.  Im Falle  einer  nachträglichen  Änderung  des  Reisepreises oder  einer  Änderung  einer  wesentlichen  Reiseleistung hat der VA den TN unverzüglich,  spätestens  jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon  in Kenntnis zu setzen. Prei-serhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen  Änderung  einer  wesentlichen  Reiseleistung ist der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwerti-gen  Reise  zu  verlangen,  wenn  der  VA  in  der  Lage  ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat die Rechte unverzüglich nach Erklärung des VAs über die Preiserhöhung der Rei-seleitung diesen gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson5.1  Der/die  TN  kann  bis  Freizeitbeginn  jederzeit  vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktritt-serklärung beim VA.5.2  Tritt  der/die  TN  vom  Reisevertrag  zurück  oder  tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, stehen dem VA eine pauschale Entschädigung zu.  Diese  beträgt:  bei  einem  Rücktritt  bis  43  Tage  vor Reisebeginn 10% zwischen dem 42 und 22 Tag vor Frei-zeitbeginn 20% des Reisepreises, vom 21. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7. Tag bis zum Reisebeginn 60% des Reisepreises.5.3  Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rück-

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REISEBEDINGUNGENtrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der / die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.5.4  Bis  zum Reisebeginn kann der TN verlangen, dass statt  seiner  ein  Dritter  in  die  Rechte  und  Pflichten  aus dem Reisevertrag eintritt. Das VA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Rei-seerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme der gesetzlichen Vorschriften entgegensteht.  Tritt  ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem VA als Gesamtschuldner für den Reisepreis.5.5  Lässt sich der TN durch eine geeignete Person ver-treten,  oder wird  eine Umbuchung  vorgenommen, wird eine Kostenpauschale von € 25,- pro Person erhoben. 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 6.1  Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen  infolge vor-zeitiger  Rückreise  wegen  Krankheit  oder  aus  anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des TN kein Anspruch auf anteili-ge Rückerstattung. Das VA bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen  zurück,  sobald  und  soweit  sie  von  den einzelnen  Leistungsträgern  tatsächlich  an  das  den  VA zurückerstattet worden sind.

7. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist7.1  Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitaus-schreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere  dem  Informationsbrief,  enthaltenen  Hin-weise verpflichtet.7.2  Bei  verschiedenen  Freizeiten  übernehmen  die  TN das  Bettenmachen,  beteiligen  sich  an  der  Reinhaltung des  Hauses,  beim  Küchen-  und  Abwaschdienst  und beim Einkaufen.7.3  Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungs-störungen  im  Rahmen  der  gesetzlichen  Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder ge-ring zu halten.7.4  Der  TN  ist  insbesondere  verpflichtet,  seine  Bean-standungen  unverzüglich  der  örtlichen  Reiseleitung  zur Kenntnis  zu  geben.  Diese  ist  beauftragt,  für  Abhilfe  zu sorgen,  sofern  dies  möglich  ist.  Unterläßt  es  der  TN schuldhaft,  einen  Mangel  anzuzeigen,  so  tritt  ein  An-spruch auf Minderung nicht ein.7.5  Der TN  ist  verpflichtet sämtliche Ansprüche, die  im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten  Leistungen  stehen,  innerhalb  eines  Monats nach den vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum ge-genüber dem VA geltend zu machen.7.6  Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,  so  kann  der  TN  den  Vertrag  kündigen. Dasselbe gilt, wenn  ihm die Reise  infolge eines solchen Mangels  aus  wichtigen,  dem  VA  erkennbaren,  Grund nicht  zuzumuten  ist.  Die  Kündigung  ist  erst  zulässig, wenn der VA bzw. seine Beauftragten (FL, örtliche Agen-tur) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Pflicht haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. 

8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter8.1  Das VA kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Rei-se den Reisevertrag kündigen, und zwar:8.1.1  1  bis  4 Wochen  vor  Reiseantritt  bei  Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das VA ist 

verpflichtet, den TN unverzüglich nach Eintritt der Voraus-setzungen  für  die  Nichtdurchführung  der  Reise  zu  unter-richten und  ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.  Weitere Ansprüche bestehen nicht.8.1.2  Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durch-führung der Reise nachhaltig  stört,  oder wenn er/sie  sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung  des  Reisevertrages  gerechtfertigt  ist.  Kündigt der Veranstalter, so behalt er den Anspruch auf den Reise-preis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der  ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.8.1.3  Ohne  an  eine  Frist  gebunden  zu  sein,  wenn  die Durchführung  der  Freizeit  infolge  bei  Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträch-tigt  ist. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reisever-anstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine ange-messene Entschädigung verlangen.

9. Haftung9.1  Der VA haftet  im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;2. Die  sorgfältige Auswahl  und Überwachung der  Leis-tungsträger;3.  Die  Richtigkeit  aller  in  den  Katalogen  angegebenen Reiseleistungen,  sofern  der  VA  nicht  gem.  Ziffer  3  vor Vertragsschluss  eine  Änderung  der  Prospektangaben erklärt hat; 4. Die ordnungsgemäße Erbringung der ver-traglich  vereinbarten  Reiseleistungen.  Der  VA  haftet  für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrau-ten Personen. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätz-lich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und den TN hierfür ein entsprechender Beförderungsaus-weis ausgestellt, so erbringt der VA  insoweit Fremdleis-tungen, sofern er in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.  Eine  etwaige  Haftung  regelt  sich  in  diesem  Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unterneh-men, auf die der TN ausdrücklich hinzuweisen ist und die auf Wunsch auch zugänglich zu machen sind.9.2  Die Haftung des VAs ist bei Schäden, die nicht Körper-schäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1.  Soweit  ein  Schaden  des  TN weder  vorsätzlich  noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder2. soweit der VA für einen dem TN entstehenden Schaden allein  wegen  eines  Verschuldens  eines  Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den VA aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der VA bei Personenschäden bis € 75.000,00  je Kunde und Reise.  Die  Haftungsbeschränkung  für  Sachschäden  be-trägt je Kunde und Reise € 4.000,00. Liegt der Reisepreis über € 1.360,00, ist die Haftung auf die Höhe des 3fachen Reisepreises  beschränkt.  Dem  Kunden  wird  in  diesem Zusammenhang  im  eigenen  Interesse  der  Abschluss  ei-ner Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der VA haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-

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REISEBEDINGUNGEN hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden, z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesu-che, Ausstellungen usw. und die in der Reisebeschreibung - Ausschreibung - ausdrücklich als Fremdleistung gekenn-zeichnet  werden.  Ein  Schadensersatzanspruch  gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden  gesetzlichen  Vorschriften,  die  auf  die  von einem  Leistungsträger  zu  erbringenden  Leistungen  an-zuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Leistungsträger  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Gewährleistung/AbhilfeWird  die  Reise  nicht  vertragsgemäß  erbracht,  so  kann der TN Abhilfe verlangen. Der VA kann die Abhilfe verwei-gern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der VA kann auch  in der Weise Abhilfe schaf-fen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11. Minderung des ReisepreisesFür  die  Dauer  einer  nicht  vertragsgemäßen  Erbringung der  Reise  kann  der  TN  eine  entsprechende  Herabset-zung des Reisepreises  verlangen  (Minderung). Der Rei-sepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem jetzigen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der TN schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

12. Kündigung des VertragesWird  eine Reise  infolge  eines Mangels  erheblich  beein-trächtigt  und  leistet  der  VA  innerhalb  einer  angemes-senen  Frist  keine  Abhilfe,  so  kann  der  TN  im  Rahmen der  gesetzlichen  Bestimmungen  den  Reisevertrag  in seinem  eigenen  Interesse  und  aus  Beweissicherungs-gründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kün-digen.  Dasselbe  gilt,  wenn  dem  TN  die  Reise  infolge eines  Mangels  aus  wichtigem  Grund  dem  VA  erkenn-baren  Grund  -  nicht  zuzumuten  ist.  Der  Bestimmung einer  Frist  für  die  Abhilfe  bedarf  es  auch  dann  nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom VA verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein  besonderes  Interesse  des  TN  gerechtfertigt  wird.  Er  schuldet  dem  VA  den  auf  die  in  Anspruch  genom-menen  Leistungen  entfallenden  Teil  des  Reisepreises, sofern die Leistungen für ihn von Interesse waren.

13. SchadensersatzDer TN kann unbeschadet der Minderung oder der Kün-digung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es  sei  denn,  der  Mangel  der  Reise  beruht  auf  einem  Umstand, den der VA nicht zu vertreten hat. 

14. Pass-, Visa-, Zoll, Devisen, Gesundheitsbe-stimmungen und Versicherungen14.1  Das VA ist verpflichtet, die Teilnehmer über Bestim-mungen  der  Pass-,  Visa-  und  Gesundheitsvorschriften zu  unterrichten,  soweit  sie  ihm  bekannt  sind/oder  bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Ohne besonde-re Mitteilung  an  den  Veranstalter wird  dabei  unterstellt, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist und kei-ne  Besonderheiten  (Doppel-Staatsbürgerschaft,  Flücht-

lingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen rechtzeitig ein Visum für  das  jeweilige  Reise-  und  Aufenthaltsland  besorgen. Soweit  der  VA  ihrer  Hinweispflicht  nachkommt,  ist  der TN  zur  Einhaltung  dieser  Bestimmungen  verpflichtet. Der VA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die  jeweilige diplomati-sche Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter  übernommen wird,  es  sei  denn,  dass die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. Anga-ben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilneh-merlinnen können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies  mit  der  Anmeldung  im  Freizeitumschlag  schriftlich bekannt gegeben wird. 14.5 Jede/jeder TN ist bei Freizei-ten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine  Krankenversicherung.  Von  der  Unfallversicherung werden  Heilkosten  nur  übernommen,  soweit  kein  aus-reichender  Krankenversicherungsschutz  besteht.  Die Krankenkasse  bzw.  der  Krankenversicherer  ist  vorleis-tungspflichtig Bei Freizeiten im Ausland schließen wir eine zusätzliche Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass in die Teilnehmerpreise kei-ne Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisege-päckversicherung  eingeschlossen  sind.  Da  wir  im  Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren  entsprechend Ziffer 5  unserer  Reisebedingungen  erheben,  empfehlen  wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskos-tenversicherung.  Diese  können  Sie  auch mit  einer  Rei-segepäckversicherung kombinieren. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne Unterlagen zu. 

15. Verjährung, Datenschutz15.1  Ansprüche  wegen  nicht  vertragsgemäßer  Erbrin-gung der Reise hat der TN innerhalb eines Monats nach vertraglich  vorgesehener Beendigung der Reise  gegen-über dem VA geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden  an der Einhaltung der  Frist  verhindert war.Vertragliche Ansprüche des TN verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag  nach  enden  sollte.  Hat  der  TN  solche  Ansprü-che geltend gemacht,  so  ist die Verjährung bis  zu dem Tag gehemmt, an dem der VA die Ansprüche schriftlich zurückweist.  Ansprüche  aus  unerlaubter  Handlung  ver-jähren in 3 Jahren.15.2  Die  für  die  Verwaltung  der  Freizeiten  benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom jeweiligen Veranstalter verwendet und nicht wei-tergegeben.

16. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit  einzelner Bestimmungen  des Reise- vertrages  hat  nicht  die  Unwirksamkeit  des  ganzen  Vertrages zur Folge.

17. GerichtsstandDer TN kann den VA nur an dessen Sitz verklagen. Für Kla-gen des VA gegen den TN ist der Wohnsitz des TN maßge-bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleu-te oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthaltsort  ins  Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf-enthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des VAs maßgebend.

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Page 24: Ferienfreizeiten 2016 - EKJM Mannheim

Vorname

Nachname

Geburtsdatum

männlich weiblich

Freizeitort

Anmeldekarte

2016 für die Teilnahme an einer

Freizeit des ekj Mannheim

Wir haben die Reisebedingungen zur Kenntnis genommen.

Datum Unterschrift des Teilnehmers Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Straße Nr.

PLZ Ort

Telefon

Mobil

E-Mail

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