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Werknorm Juli 2019 Die Werknorm ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der DREWAG unzulässig; das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzungen, Microverfilmungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Norm TR FERNWÄRME Gestaltungsrichtlinie Fernwärmeanlagen FW.01 Ersatz für Ausgabe 2013-05 Inhalt 1 Anwendungsbereich 2 Abkürzungen und Begriffe 3 Planung 4 Baudurchführung 5 Abnahme/Inbetriebnahme/Übernahme 6 Betriebstechnische Forderungen an Fernwärmenetze 7 Ausführung von Fernwärmenetzen Mitgeltende Unterlagen Weitergehende Vorschriften und Bestimmungen Anhang A – Inhalt Projektunterlage Fernwärme Anhang B – Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen KMR Anhang C – Vorspannprotokoll Anhang D – Schemata für Vorspannung mit Netzmedium Anhang E – Umbindung Dreileitersystem auf Zweileitersystem Anhang F – Technische Beurteilung der Flanschverbindungen nach DIN EN 1092-1, PN25 Anhang G – Flanschverbindungen, Material Anhang H – Flanschverbindungen, Montagedrehmomente und Montagereihenfolge Anhang I – Demontage und Montage von Flanschverbindungen an Druckgeräten oder Rohrleitungen, Handlungsempfehlung für fachkundiges Montagepersonal Anhang J – Muffensysteme und -verbindungen Fortsetzung Seite 2 bis 68

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  • Werknorm Juli 2019

    Die Werknorm ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der DREWAG unzulässig; das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzungen, Microverfilmungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

    NormTR

    FERNWÄRME

    Gestaltungsrichtlinie Fernwärmeanlagen FW.01

    Ersatz fürAusgabe 2013-05

    Inhalt

    1 Anwendungsbereich2 Abkürzungen und Begriffe3 Planung4 Baudurchführung5 Abnahme/Inbetriebnahme/Übernahme6 Betriebstechnische Forderungen an Fernwärmenetze7 Ausführung von FernwärmenetzenMitgeltende UnterlagenWeitergehende Vorschriften und BestimmungenAnhang A – Inhalt Projektunterlage FernwärmeAnhang B – Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen KMRAnhang C – VorspannprotokollAnhang D – Schemata für Vorspannung mit NetzmediumAnhang E – Umbindung Dreileitersystem auf ZweileitersystemAnhang F – Technische Beurteilung der Flanschverbindungen nach DIN EN 1092-1, PN25Anhang G – Flanschverbindungen, MaterialAnhang H – Flanschverbindungen, Montagedrehmomente und MontagereihenfolgeAnhang I – Demontage und Montage von Flanschverbindungen an Druckgeräten oder Rohrleitungen, Handlungsempfehlung für fachkundiges MontagepersonalAnhang J – Muffensysteme und -verbindungen

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    Änderungen

    gegenüber Ausgabe 2013-05:

    Abschnitt Änderungen1 Anwendungsbereich – Erweiterung für ENSO/ENSO NETZ

    – Nahwärme- und Inselnetze mit einbezogen– Gestaltungsrichtlinie WÜS als Anlage

    2 Abkürzungen und Begriffe

    − Abschnitt neu

    3 Planung3.2 Mindestanforderungen

    an die statische Bemessung

    − rohrstatische Nachweise/Berechnungen für KMR werden bei Rahmenvertragsvorhaben durch den KMR-Lieferanten geführt

    4 Baudurchführung − Hinweis Rohrreinigung bei Erfordernis5 Abnahme/Inbetrieb-

    nahme/Übernahme− Verweis auf ZTV

    7 Ausführung von Fernwärmenetzen

    7.47.5

    Rohrleitungen und Rohrverbindungen

    − Diffusionssperrschichten nicht generell ausgeschlossen− Tabellen J.1 und J.2 Muffensysteme und Mantelrohr-

    abdichtungen vereinfacht und zusammengeführt− Fallnahtschweißung bis DN 200 nicht zugelassen− Pressverbindungen in Sekundärsystemen: Pressverbindungen

    zwischen Hauseingangsarmaturen und Übergabeteil bedürfen der gesonderten Zustimmung der DREWAG NETZ

    − minimaler Schweißnahtabstand: Festlegung zu Abständen zwischen Flanschen und Nähten usw.

    − Anbohrung auch größer DN 150− Flansche: generelle Überarbeitung

    7.13 Halterungen − Rohrlager sind vorzugsweise geschellt auszuführen7.15 Funktionsanlagen − Tabelle 7 Wandabstände überarbeitet

    − Tabelle 8 Achsabstände überarbeitet− Entleerungen: Festlegung Abstand Schlammfang – Sohle und

    Entleerungsleitung zu Boden7.16 Armaturen − generelle Überarbeitung

    − Entleerung am Gehäuse (Prüfhahn) ab DN 250 in DN 25- Wärmedämmung − entfällt- Korrosionsschutz − entfällt- EMSR-Anlagen − entfällt- KMR-Überwachung − entfälltAnhang A − Überarbeitung und ErgänzungAnhang C − kleinere AktualisierungenAnhang F − technische Beurteilung der Flanschverbindungen nach

    DIN EN 1092-1, PN 25 für FernwärmenetzeAnhang G − Tabelle G.1 Flanschverbindungen, MaterialAnhang H − Flanschverbindungen: Montagedrehmomente und -reihenfolgeAnhang I − Demontage und Montage von Flanschverbindungen an

    Druckgeräten oder Rohrleitungen (Handlungsempfehlung für fachkundiges Montagepersonal)

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    Frühere Ausgaben

    − Werknorm (WN) TR FW.01:2013-05

    1 Anwendungsbereich

    Diese WN:− enthält grundsätzliche Festlegungen zur Gestaltung von Fernwärmeanlagen von DREWAG/

    DREWAG NETZ/ENSO und ENSO NETZ− gilt für alle Wärmenetze einschließlich zugehöriger Anlagen unter Beachtung der jeweiligen

    Parameter− gilt für Neubau sowie für Durchführung von Sanierungen bzw. Veränderungen bereits

    bestehender Fernwärmeanlagen. Ausnahmen dazu benötigen die Zustimmung der technischen Führungskraft Betrieb Fernwärme.

    − ist in Verbindung mit den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der DREWAG verbindliche Grundlage für die Ausrüstung der Fernwärme-Übergabestation in Kundenanlagen und Empfehlung zur Gestaltung der Hauszentrale des Kunden.

    Die spezifischen Anforderungen zur Gestaltung von Wärmeübertragerstationen (WÜS) und Kälte-anlagen (KA) sind in den Gestaltungskriterien für Baumaßnahmen in WÜS/KA geregelt. Diese werden durch den zuständigen Planer der DREWAG NETZ zur Verfügung gestellt. Die Erfüllung dieser Festlegungen ist Voraussetzung für die Abnahme des Projektes, die Freigabe zur Realisierung des Vorhabens, die Inbetriebnahme und die Abnahme der Anlage.

    2 Abkürzungen und Begriffe

    α mittlerer linearer Wärmeausdehnungskoeffizient bezogen auf 20 °C in m/(m · K)α∆Τ Wärmedehnung in mm/mα t wahrer linearer Wärmeausdehnungskoeffizient bei Berechnungstemperatur t in m/(m · K)FWL Fernwärmeleitung(en)PS höchstzulässiger Druck bei höchstzulässiger Temperatur TSPN NenndruckTS höchstzulässige Temperatur bei höchstzulässigem Druck PSUmgebungstemperatur

    Temperatur der umgebenden Atmosphäre in unmittelbarer Umgebung des Rohrleitungssystems (DIN EN 13480-1)

    3 Planung

    3.1 Grundsätze

    Die Planungsunterlage ist in ihrem Mindestumfang entsprechend Anhang A zu erstellen. Vereinfachte Planungen entsprechend AGFW-Arbeitsblatt FW 401 Teil 9 sind auf Grund der Parameter des Fernwärmenetzes Dresden nur nach Abstimmung mit DREWAG NETZ zugelassen. Für die detaillierte Planung gelten:− Die Festlegungen der vorliegenden WN− Können die Festlegungen dieser WN keine Anwendung finden oder sind hier keine Festlegungen

    getroffen, ist eine vorhabenkonkrete Aufgabenstellung erforderlich, die sich an die Regelungen der FW 401 anlehnt.

    Ausführungsunterlagen sind von DREWAG NETZ, Assetmanagement Wärme, zu prüfen und vor derAusführung freizugeben.

    Sonderlösungen der Gestaltung und des Anlageneinsatzes, die nicht in dieser WN beschrieben sind, müssen mit dem Betreiber abgestimmt und vor der Freigabe zur Ausführung bestätigt werden.

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    3.2 Mindestanforderungen an die statische Bemessung

    3.2.1 Belastungen der Fernwärmerohrleitungen Versorgungsgebiet ZFHN Dresden, Primärsystem

    3.2.1.1 Allgemeines

    Die Parameter des Fernwärmenetzes bilden die Grundlage für die statische Berechnung und sind den TAB Fernwärme der DREWAG zu entnehmen.

    Für Sekundär- und Nahwärmenetze gelten andere Parameter, diese sind vor Planungsbeginn von DREWAG NETZ, Abteilung Fernwärmebetrieb, einzuholen.

    3.2.1.2 Druck- und Temperaturangaben

    Die statische Auslegung des Vor- und Rücklaufes hat für folgende Temperaturen zu erfolgen:

    Für die Dimensionierung wird der höchste zulässige Druck PS bei höchster zulässiger Temperatur TS zu Grunde gelegt. Sämtliche Drücke in bar sind als Überdruck zu berechnen.

    Betriebsmedium Heizwasser nach FW 510.

    Wärmedehnung des Rohrleitungssystems (Auszug aus TGL 22160/6):

    Die Ausdehnung der Rohrleitung in Längsrichtung ist durch den linearen Wärmeausdehnungs-koeffizienten α in der Berechnung zu erfassen. Als Kenngröße ist die Wärmedehnung α∆Τ zu verwenden. Der Wert ∆Τ ist die Temperaturdifferenz zwischen Berechnungstemperatur und tiefster Umgebungstemperatur bei Stillstand der Anlage.

    Für die tiefste Umgebungstemperatur (Montagetemperatur) bei Stillstand einer Anlage gelten für die Berechnung folgende Richtwerte:

    − gebäudeverlegt (einschl. Keller): +10 °C− kanalverlegt: 0 °C− erdverlegt: +10 °C− Freileitungen: -20 °C

    Erfolgt die Montage der Fernwärmerohrleitungen bei anderen Umgebungstemperaturen, sind die Nachweise unter Berücksichtigung der tatsächlichen Montageschlusstemperatur (kurz vor Inbetriebnahme) durchzuführen.

    Die Belastungen, denen das Rohrleitungssystem ausgesetzt ist, können nach ihrer zeitlichen Einwirkung in ständig oder gelegentlich wirkende Belastungen unterschieden werden.

    Ständig einwirkende Belastungen:

    − Innendruck− Gesamtgewicht bestehend aus Rohrleitung, Dämmung und Wasserfüllung− Vorspannung, Wärmedehnung, Abstützungsbedingungen− Verkehrslasten− Erddruck (erdverlegte Systeme)− Grundwasser (hydrostatischer Druck)

    Gelegentlich einwirkende Belastungen:

    − Wind- und Schneelasten nach DIN 1055− Schwingungen

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere spezielle Belastungsformen, z. B. der Anprall von Fahr-zeugen, die im Einzelfall untersucht werden müssen. Eine Übersicht der möglichen Belastungen ist EN 13480-3 zu entnehmen.

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    3.2.2 Statische Berechnungen

    3.2.2.1 Allgemeines

    Für die Planung und Konstruktion der Fernwärmeleitung (FWL), die Berechnung der Belastungen (Kräfte und Momente) von Auflagern, Führungslagern und Festpunkten sowie für den Spannungsnachweis bei Rohrleitungen im Bereich von kritischen Stellen gilt allgemein:Die Leitungen sind so zu berechnen, zu verlegen und zu isolieren, dass keine Beschädigungen durch Bewegungsbehinderungen auftreten.Wird ein neuer Rohrabschnitt in ein vorhandenes Rohrsystem eingebunden, ist die Rohrstatik des bestehenden Verlegesystems und des neu zu errichtenden Rohrabschnittes zwingend zu beachten.Bei der Einbindung des neuen Rohrabschnittes ist durch einen statischen Nachweis sicherzustellen, dass das bestehende Verlegesystem seine Funktion weiterhin erfüllt und die Beanspruchungen in den zulässigen Grenzen bleiben (siehe auch AGFW-Arbeitsblatt FW 436).Notwendige Angaben über das vorhandene Verlegesystem werden durch DREWAG NETZ zur Verfügung gestellt. Systemübergänge zu einem nachfolgenden Verlegesystem sind nach oben getroffenen Grundsätzen analog zu berücksichtigen und nachzuweisen.Die rohrstatischen Nachweise/Berechnungen für KMR werden bei Rahmenvertragsvorhaben durch den KMR-Lieferanten geführt und durch den Verlegeplan einschl. seiner Fortschreibungen doku-mentiert. Eine separate Nachhaltung der Berechnungen beim Auftraggeber (AG)/DREWAG NETZ entsprechend FW 401/18 erfolgt nicht.

    3.2.2.2 Leitungskategorie

    − Haupttransportleitung = 150 Volllastwechsel− Verteilleitung = 300 Volllastwechsel− Hausanschlussleitung = 2.500 Volllastwechsel

    3.2.2.3 Spannungsermittlung und -bewertung

    − KMR: AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 10 und 11, Berechnung nach ASME und AD-S2− frei-/gebäude-/kanalverlegte Systeme nach DIN EN 13480− Innendruckbemessung nach DIN EN 13480-3− KMR-Festpunkte sind nicht zugelassen.− Gesamtsystem muss einem hydrostatischen Prüfdruck nach Richtlinie 2014/68/EU standhalten.

    3.3 Gliederung Rohrstatische Berechnung

    3.3.1 Deckblatt

    − Name des Bauvorhabens und des Bauabschnittes− Bauherr− Name und Adresse des Auftragnehmers (AN)− Name und Adresse des Erstellers der Statik− Erstellungsdatum− Revisionsfassung (Stand, Index)

    3.3.2 Inhaltsverzeichnis und Gesamtseitenzahl

    3.3.3 Vorbemerkungen

    − Angabe aller zu Grunde gelegten Unterlagen oder Pläne− Lasten, wie Eigengewicht, Innendruck und Temperatur− Reibungskoeffizient der Rohrlager− Bodenwerte, wie Dichte und Reibwinkel− Wind- und Eislasten (Freileitungen) nach DIN 1055

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    3.3.4 Statische Berechnungen

    3.3.4.1 Frei-, gebäude-, kanalverlegte Systeme

    Ist das Rohrleitungssystem in den Anwendungsbereich des AGFW-Merkblattes FW 411 einzuordnen, so kann die statische Auslegung unter Anwendung der Diagramme und Tabellen für statische Aus-legungen von Gebäudeleitungen bis zur ausgewiesenen Nennweite nach diesem Merkblatt erfolgen. Die Dokumentation erfolgt durch Eintrag auf Planunterlage.

    Bei allen Leitungen, für die diese Vorschrift nicht gilt, sind folgende statische Bemessungen zu erbringen:

    − Statische Berechnung für freiverlegte Rohrsysteme nach DIN EN 13480, ergänzend nachAD-2000, wenn Angaben fehlen; z. B. Abnutzungszuschlag c2 = 1,0 mm nach AD-2000-B0 und kleinste Wanddicke smin = 2,0 mm nach AD-2000-B1.Gleichmäßige Auslastung aller Bauteile mit F/FTrag ≤ 0,75.

    − Berechnung der Beanspruchung durch die Wärmedehnung des Systems− Berechnung der Beanspruchung der Rohre durch das Eigengewicht− Berechnung der Beanspruchung durch Auflager− Statischer Nachweise für Festpunkte, Lager, Bögen, T-Stücke/T-Abzweige/Anbohrstutzen,

    Dehnschenkel− Stützweitenberechnung nach AD-2000 Merkblatt HP100R sowie FDBR Richtlinien, Kap.8− Wanddickendimensionierung auf Innendruck nach DIN EN 13480 für Rohr und Bögen,

    Ausschnitte und T-Stücke, Reduzierungen, gewölbte und ebene Böden− Standsicherheitsnachweise für Fundamente von Sockel- oder Stützentrassen.

    Bei der Berechnung von Festpunkts- und Zwangsführungskräften ist mit folgenden Haftreibungs-koeffizienten zu rechnen, falls keine anderen Vorgaben von DREWAG NETZ erfolgen:

    Tabelle 1 – Reibungskoeffizient der Rohrlager

    Werkstoffpaarung Zustand ReibungskoeffizientµH

    Stahl/Stahl 0,8

    Stahl/Polyamid 0,5

    Stahl oder Guss/Polypropylen 0,6

    verschmutzt 0,4Edelstahl/PTFE

    sauber 0,2

    verschmutzt 0,2Rollenlager/Edelstahl

    sauber 0,1

    Bei vorgefertigten Rohrhalterungssystemen ist der Reibungskoeffizient µH gemäß Herstellerangaben und Abstimmung mit DREWAG NETZ festzulegen.

    Im Regelfall werden für Fernwärmerohrleitungen in Schachtbauwerken, in Heizkanälen und im Freien bis DN 350 Gleitlager Stahl/Stahl eingesetzt.

    Ab DN 400 sind die Halterungssysteme mit DREWAG NETZ grundsätzlich abzustimmen.

    Bei Federhängern bzw. Federstützen sind Angaben zur Federsteifigkeit, zur Vorspannung und zum Arbeitsweg zu machen. Der Einsatz von Federhängern bzw. Federstützen erfolgt nur nach Abstimmung und Freigabe durch DREWAG NETZ.

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    3.3.4.2 Kunststoffmantelrohr- (KMR-) Leitungen

    − Auslegung gemäß AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 10 - Grundlagen der Spannungsermittlung, und Teil 11 – Bemessungsdiagramme

    − Auslegung mittels Berechnungsprogramm nach ASME und AD-S2− Wanddickendimensionierung aus Innendruck nach DIN EN 13480 für Rohr und Bögen,

    Ausschnitte und T-Stücke, Reduzierungen, Böden

    Für folgende Rohrleitungskomponenten sind statische Nachweise zu führen:

    − Bögen− T-Stücke/T-Abzweige/Anbohrstutzen− Dehnschenkel, z. B. Z-Schenkel, L-Schenkel, U-Bögen, etc., mit Angabe der Verschiebungen und

    Vorspannwege sowie der Dehnpolsterdicken und -längen und die Zulässigkeit der PE- und PUR-Spannungen

    − Schaumbelastung am Bauwerkseintritt (Einspannung) KMR/Beton. Dabei muss die Notwendigkeit des Einsatzes von flexiblen Hauseinführungen zur Aufnahme der Querverschiebung bzw. zur Verringerung des Querdrucks auf den PUR-Schaum geprüft werden.

    − Rohretagen (vertikal/horizontal)− Knicke über 3° zwischen zwei geraden Rohren (Gehrungsschnitte)− Längsspannungen im geraden Rohr infolge von Reibungskräften aus Erdüberdeckung und

    Wärmedehnung− Schubspannung im PUR-Schaum des geraden Rohres außerhalb der Dehnungsschenkel.

    Zulässige Verlegelänge des geraden Rohres ohne Vorwärmung.− Generell sind bei der statischen Auslegung der KMR-Leitungen im Straßenraum eine

    Überdeckungsminderung im Zuge von komplexen Straßensanierungen von - 0,80 m, im Bereich von Geh- und Radwegen von - 0,40 m zu berücksichtigen. Die Dehnpolster sind entsprechend auszulegen. Ein entsprechender Vermerk ist auf den Verlegeplänen vorzunehmen.

    Bei der Vorwärmung von KMR sind die Randbedingungen unter 7.11 zu beachten.

    Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen KMR sind in Anhang B festgelegt.

    3.3.4.3 Stahlmantelrohr- (SMR-) Leitungen

    Für folgende Bauteile sind statische Nachweise bei grundsätzlicher Berücksichtigung der Kräfte aus Lagerreibung zu erbringen:

    − Bögen− T-Abzweige (Berücksichtigung der Verschiebungen gegenüber den Mantelrohren)− Festpunkte− Rollen-, Gleit- bzw. Führungslager und deren Unterstützungsabstände mit Angabe der Rohr-

    verschiebungen, Gleitschuhlängen und der Materialpaarung (Lagerplatten an Dehnschenkeln)− Dehnschenkel, z. B. Z- bzw. L-Schenkel, U-Bögen, etc., mit Angabe der Verschiebungen und

    Vorspannwege− Rohretagen (vertikal/horizontal)− Mantelrohre − Notwendiger Innenraumdurchmesser (Ringraum für Wärmedämmung und Verschiebung infolge

    Temperatur in Dehnschenkeln)− Verkehrslastnachweis unter Berücksichtigung der Bodenüberdeckung, Belastung: nach

    DIN EN 1991-2, Lastmodell 1 für Grenzzustand der Tragfähigkeit− Bauwerkseinführungen− Nachweis der Kompensatorlinse für den Übergang Mantelrohr auf Mauerhülsrohr mit der

    Verschiebung des Mantelrohres infolge Temperatur und Reibung− Nachweis des Abschlusskompensators zwischen Mediumrohr und Mantelrohr

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    Für vorgespannte SMR (bei Verlegelängen bis ca. 200 m) zusätzlich:

    − Angabe der Vorspanntemperatur− Vorspannabschnitte und deren Verschiebungen bei Vorwärmung− Verschiebung infolge Temperatur von Mediumrohr und Mantelrohr− Beanspruchungen des geraden Rohres− Weitere Hinweise sind AGFW FW 410 zu entnehmen.

    3.3.4.4 Weitere erdverlegte Rohrleitungssysteme

    3.3.4.4.1 Starre und flexible Systeme aus polymeren Medienrohren (PMR)

    PMR sind selbstkompensierend, d. h. sie können im Allgemeinen ohne besondere Maßnahmen zum Dehnungsausgleich temperaturbedingter Längenänderungen verlegt werden. Ein rohrstatischer Nachweis ist nicht erforderlich.

    − Statischer Nachweis von Systemübergängen, z. B. KMR auf PMR (keine Querkräfte und Biegemomente) bzw. Gebäudeeintritt PMR auf Gebäudeleitung

    − Nachweis über die Abschlussfestpunkte (Endfestpunkte)

    3.3.4.4.2 Flexible Rohrsysteme mit gewellten Edelstahlmedienrohren (Metallische Wellrohre)

    Wellrohrsysteme sind selbstkompensierend, d. h. sie können im Allgemeinen ohne besondere Maßnahmen zum Dehnungsausgleich temperaturbedingter Längenänderungen verlegt werden.Ein rohrstatischer Nachweis ist nicht erforderlich.

    − Statischer Nachweis von Systemübergängen, z. B. KMR auf das Wellrohrsystem bzw. Gebäudeeintritt Wellrohrsystem auf Gebäudeleitung

    − Nachweis über die Abschlussfestpunkte (Endfestpunkte)

    3.4 Dehnungsausgleich/Kompensatoren

    Als Dehnungsausgleicher werden Konstruktionselemente zur Beherrschung von thermisch bedingten Dehnungen bezeichnet.

    Bei FWL wird angestrebt, durch Wahl einer entsprechenden Trassenführung eine natürliche Dehnungsaufnahme zu erreichen. Sie sind deshalb vorzugsweise weich und elastisch zu verlegen. Dies ist meist durch Anordnung von L-Schenkeln oder Z-Bögen, die Idealerweise dem Trassenverlauf entsprechen, möglich. Bietet die vorgesehene Trasse keine derartigen Abwinklungen, sind U-Bogen-Dehnungsausgleicher einzusetzen.

    3.4.1 Natürlicher Dehnungsausgleich in Freileitungen und Kanalleitungen

    Die auftretenden Kräfte sind zu bestimmen, die erforderlichen Festpunkte und Führungslager sind zu berechnen. Mit einer Festigkeitsberechnung ist das sichere Beherrschen der Belastungen nach-zuweisen.

    Für die Auslegung und statische Bemessung ist die Anwendung des AGFW-Merkblattes FW 411 unter Beachtung der Einsatzgrenzen zulässig.

    3.4.2 Dehnungsausgleich in KMR-Leitungen

    Die Auslegung von KMR-Leitungen erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer rohrstatischen Berech-nung. Mit dieser werden die erforderlichen Dehnschenkellängen und Dehnpolsterstärken vorgegeben.

    Bei Festlegung der Trassenführung ist zu beachten, dass vorzugsweise durch die Anordnung vonL-, U- oder Z-Dehnungsausgleichern eine natürliche Kompensation erreicht wird.

    Die in den Endbereichen der Gleitzonen an Abwinklungen, z. B. Bogen, auftretenden Verschiebungenwerden mit Dehnpolstern kompensiert (vgl. dazu AGFW-Arbeitsblatt FW 401).

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    Ist der Einsatz natürlicher Dehnungsausgleicher nicht möglich, sind KMR-Leitungen vorzugsweise thermisch vorgespannt entsprechend FW 401 Teil 13 zu verlegen.

    Der Einsatz von Einmalkompensatoren ist in Abstimmung mit DREWAG NETZ zulässig. Dabei sind die allgemeinen Forderungen nach FW 401, Teil 3, und die Anforderungen an die Medienrohrbauteile zum Anschweißen an die KMR-Systembauteile nach FW 401, Teil 3, zu erfüllen.

    Einer „Kaltverlegung“ nach FW 401, Teil 13, wird nicht zugestimmt.

    3.4.3 Kompensatoren in freiverlegten Systemen

    Wenn die Aufnahme der Wärmedehnung durch eine entsprechende Trassenführung oder/und eine Vorspannung nicht realisiert werden kann, ist der Einsatz von Kompensatoren erforderlich.Der Einsatz erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DREWAG NETZ.

    Im Fernwärmenetz der DREWAG NETZ sind nur mehrwandige Balgkompensatoren (Wellrohr-kompensatoren) zugelassen.

    Der Einbau von Kompensatoren erfolgt grundsätzlich in Bauwerken, damit Zugänglichkeit und Kontrolle jederzeit möglich sind. Vor dem Einbau ist ein Montageplan, die statische Berechnung einschließlich der Festpunkte und Führungslager, die Montage-/Einbaurichtlinien des Herstellers sowie zur Abnahme ein Vorspannprotokoll (siehe Anhang C) bei DREWAG NETZ einzureichen.

    Der AN hat beim Einbau von Kompensatoren rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Rohr-leitungen und vor der Montage der Wärmedämmung eine Abnahme mit dem Rohrstatiker und DREWAG NETZ zu veranlassen. Zudem ist vor dem Vorspannen ein Nachweis über die Einbaulage zur Freigabe vorzulegen.

    Das Vorspannen darf nur in Anwesenheit der DREWAG NETZ ausgeführt werden. Der Vorspannweg ist zu protokollieren.

    Bei Axialkompensatoren mit Leitrohren ist beim Einbau die Fließrichtung zu beachten.

    Beim Einsatz von Kompensatoren und thermischer Vorspannung in KMR-Systemen ist eine rohr-statische Berechnung sowie eine Vorspannkonzeption und eine Einbaurichtlinie den Projektunter-lagen beizufügen.

    3.5 Übergabe der Berechnungen

    Statische Berechnungen, sofern unter 3.2.2 nicht abweichend festgelegt, und dazugehörige Pläne sind gemäß WN, die Pläne 1-fach gefaltet auf DIN A4-Format mit Heftrand, zu erstellen. Weiterhin sind alle Pläne, Berechnungen und Unterlagen 1-fach auf digitalem Datenträger zu übergeben. Die Übergabeformate, wie z. B. DWG-/DXF-, SiSkmr-, Word-, Excel-, PDF-Format usw., sind mit DREWAG NETZ abzustimmen.

    Zur Übergabe der Dokumentation in digitaler Form werden ausschließlich CD-ROM oder DVD verwendet. Übergebene Dateien sind grundsätzlich unkomprimiert auf dem Datenträger abzulegen. Die Inhalte der Datenträger sind analog zu den übergebenen Ordnern aufzubauen. Das Cover der CD-ROM und die CD-ROM sind identisch zu beschriften.

    Wenn die Inhalte eines Papierordners nicht komplett auf einer CD-ROM zusammengefasst werden können, sind weitere CD-ROM anzulegen und die Cover fortlaufend über die "Datenträgerkennung" zu nummerieren.

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    4 Baudurchführung

    Die Baudurchführung erfolgt auf der Grundlage der von DREWAG NETZ zur Ausführung freige-gebenen Planungsunterlagen.

    Die Organisation des Vertrages und des Bauablaufes ist nach den Geschäfts- und Vertrags-bedingungen der DREWAG NETZ zu realisieren.

    DREWAG NETZ kann Material, wie Armaturen und sonstige Einbauteile, ab Lager DREWAG/ENSO zur Verfügung stellen.

    Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die der Sächsischen Bauordnung entsprechen.

    Die Anerkennung weiterer Verfahrensprüfungen und Nachweise nach Technischen Regelwerken,z. B. DVGW-Regelwerk, bedürfen der Zustimmung durch DREWAG NETZ.

    Es sind die zur Qualitätssicherung erforderlichen Zustandsfeststellungen nach VOB/B § 4, Abs. 10, (keine Abnahme) gemeinsam vorzunehmen. DREWAG NETZ behält sich das Recht von Kontrollen und Prüfungen jeglicher Art vor.

    Montageschweißnähte sind im vereinbarten Umfang einer zerstörungsfreien Schweißnahtprüfung gemäß 7.6.4 zu unterziehen.

    Leitungssysteme sind unter Anwesenheit DREWAG NETZ einer Druckprüfung zu unterziehen.

    Bei der Rohrverlegung sind generell saubere Rohre einzusetzen. Bei Erfordernis sind Rohrreinigungs-arbeiten vorzunehmen. Während der Montage- und Vorrichtarbeiten sind Innenbesichtigungs-kontrollen vorzunehmen und im Rohrbuch zu dokumentieren.

    Für Anschlussarbeiten an das bestehende Fernwärmenetz, bei denen eine Freischaltung erforderlich wird, hat der Errichter bei dem Bauüberwacher DREWAG NETZ die Freischaltung rechtzeitig zu beantragen. Auf dem Freischaltantrag ist die Montagezeit anzugeben. Die Freischaltung wird von DREWAG NETZ mit Freimeldeschein (Arbeitserlaubnis) bestätigt.

    Bei Anwendung der Anbohrtechnologie unter Betriebsdruck werden diese Leistungen im Auftrag der DREWAG NETZ durch eine Fremdfirma ausgeführt. Detaillierte Abstimmungen sind mit dem zuständigen Bauüberwacher DREWAG NETZ zu führen, siehe HBN 5.5.16.

    DREWAG NETZ ist generell zu folgenden Zwischenprüfungen – soweit zutreffend – einzuladen:

    − Baugrundabnahme− Dränageanlage− Baukonstruktion und Auflagekonstruktion− Bewehrung bei monolithischem Stahlbeton− Rohrmontage komplett− Vorspannung der Rohrleitung− Montageschweißnähte/Druckprüfung− Komplette Muffenabnahme bei KM-Rohren einschließlich Feuchtewarnsystem− Wärmedämmung− Korrosionsschutz− Sperrung und Dichtung von Bauwerken− Elt- und MSR-Installation.

    5 Abnahme/Inbetriebnahme/Übernahme

    Die Abläufe bei Abnahme/Inbetriebnahme/Übernahme von Fernwärmeanlagen der DREWAG sind im Handbuch Versorgungsnetze der DREWAG NETZ in folgenden Arbeitsanweisungen beschrieben:

    − HBN 2.4.01 Abnahme/Inbetriebnahme/Übernahme− HBN 5.4.01 Abnahme/Inbetriebnahme/Übernahme - Fernwärme/Fernkälte

    Darüber hinaus gelten die Bedingungen der jeweils gültigen ZTV.

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    6 Betriebstechnische Forderungen an Fernwärmenetze

    6.1 Allgemeines

    Für Fernwärmenetze werden als Wärmeträger Heizwasser oder Dampf (nur noch bei bestehenden Kundenanschlüssen) verwendet. Das Heizwasser muss einer vorgegebenen Qualität gemäß den Forderungen der TAB entsprechen.

    6.2 Betriebsdaten

    Die Betriebsdaten des Primär-Heizwassernetzes der DREWAG sind den TAB zu entnehmen.Die Betriebsdaten der Sekundär-Heizwasser- und Inselnetze werden auf Anforderung von DREWAGzur Verfügung gestellt.

    6.3 Betriebsweise

    Die Fernwärmenetze der DREWAG sind durchgehend betriebsbereit, d. h. täglich 24 Stunden.Der Umfang der Versorgung sowie notwendige Versorgungsunterbrechungen sind in der AVBFernwärmeV, § 5, geregelt.

    7 Ausführung von Fernwärmenetzen

    7.1 Verlegeverfahren

    7.1.1 Allgemeines

    Vorlaufleitungen sind im Allgemeinen in Fließrichtung des Vorlaufwassers rechts im Leitersystem, bei übereinander angeordneten Rohrleitungen unten anzuordnen.

    Bei der Auswahl des jeweiligen Verlegeverfahrens ist von folgenden Grundsätzen auszugehen:

    − die zulässigen Betriebsparameter (Druck, Temperatur) sind für die Auswahl entscheidend− es ist das sowohl in Herstellung und späteren Betrieb kostengünstigste Verfahren anzuwenden− die Forderungen der Grundstückseigentümer und der Kommune sind bei der Auswahl zu

    berücksichtigen.

    Für die Heizwasser- und Dampfnetze der DREWAG/DREWAG NETZ dürfen folgende Verlegeverfahren, in Abhängigkeit des Konzessionsvertrages Fernwärme mit der Landeshauptstadt Dresden, angewendet werden:

    − Freiverlegung als Freileitungen auf Sockeln, Stützen, Brücken oder auf Konsolen an Gebäuden− Erdverlegung mit KMR, SMR, metallische Wellrohrsysteme, z. B. Flexwell-Fernheizkabel (FHK),

    Systeme aus polymeren Medienrohren (PMR) - unter Beachtung der maximalen Betriebsparameter des Wärmeträgers.Das Produkt Casaflex (CFL) und flexible Stahlrohrleitungen (Stahlflex) sind für den generellen Einsatz nicht freigegeben.

    − Gebäudeverlegung (Keller oder Leitungsgang)− Kanalverlegung, begehbar oder unbegehbar.

    Die Anwendung weiterer oder neuentwickelter Verlegeverfahren bedarf der Zustimmung der DREWAG NETZ.

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    7.1.2 Freiverlegte FWL

    Freileitungen sind nur dort anzuwenden, wo sie aus landschaftsgestalterischen Gründen vertretbar sind. Die Zugänglichkeit zu den Freileitungstrassen ist zu berücksichtigen. Eine Bepflanzung der Freileitungstrassen mit Bäumen und Sträuchern ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Betriebsabteilung.Stahlbetonsockel und -stützen sind im Sprühnebelbereich von Straßen und befestigten Verkehrs-flächen aller Art 10 m neben und über den Fahrbahnen mit den Expositionsklassen XC4, XD1, XF4 sowie im Spritzwasserbereich bis mind. 0,5 m über OFG im freien Gelände mit den Expositions-klassen XC4, XD3, XF4 nach DIN 1045-1 zu bemessen und zu errichten.Stahlbauteile, die zur Aufnahme von Festpunkten, Lagern, Halterungen u. a. erforderlich sind, müssenentsprechend Statik und zugehöriger Konstruktionsunterlagen ausgeführt/errichtet werden. Über die Ausführung ist eine revidierte Dokumentation („as built“) zu erstellen. Änderungen sind vor Beginn der Arbeiten verfahrenstechnisch und konstruktiv (statisch) zu prüfen. Sie müssen einen gleich-wertigen Korrosionsschutz entsprechend WN TN A 1.01 und 1.02 erhalten.Köpfe von Sockeln und Stützen sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser ungehindert ablaufen kann.Werden Ankerplatten, -schrauben u. a. nachträglich in Aussparungen von Sockeln, Stützen oder Fundamenten eingesetzt, sind diese Aussparungen mit Vergussmörtel zu schließen. Aufgeschraubte Ankerplatten von Stahlstützen sind stets mit Vergussmörtel zu unterfüllen.Bei der Berechnung von Sockeln und Stützen sind mögliche Anpralllasten aus Straßen- und Betriebsfahrzeugen, z. B. Gabelstapler, zu berücksichtigen. Ggf. sind separate Schutzkonstruktionen in Abstimmung mit DREWAG NETZ zu errichten.Weitere Hinweise sind AGFW-Merkblatt FW 411 zu entnehmen.

    7.1.3 Erd- und kanalverlegte FWL

    Für erdverlegte FWL sind nachfolgende AGFW-Arbeitsblätter zu beachten:

    − KMR FW 401− SMR FW 410− Flexible Leitungssysteme FW 420− Verlegesysteme/Systemübergänge FW 436Die Trassen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich so festzulegen, dass die FWL parallel zu den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen verlaufen. Trassenknicke oder Abgänge sind möglichst rechtwinklig anzuordnen.Die geforderten Abstände der FWL zu anderen Versorgungsleitungen und zu Gleiskörpern sind ein-zuhalten. Die Mindestabstände bei einer Parallelverlegung oder Kreuzung von Leitungen sind in WN TR N.02 angegeben. Abstände zu baulichen Anlagen sowie Gebäuden sind mit dem entsprechenden Eigentümer nachweislich abzustimmen. Die Mindestabstände sind so zu planen und auszuführen, dass Instandhaltungsarbeiten zu einem späteren Zeitpunkt problemlos möglich sind.Die erforderlichen Abstände von FWL zu bestehenden Bäumen sind der gültigen Gehölzschutzsatzungzu entnehmen. Schutzmaßnahmen sind mit den zuständigen Ämtern abzustimmen. FWL dürfen grundsätzlich nicht überbaut oder bepflanzt werden. Abweichungen hiervon müssen in einer Überbauungsvereinbarung geregelt werden.Über allen erdverlegten Leitungen, bei Ausnahme von Durchörterungen, sind Warnbänder mit der Aufschrift "Achtung Fernheizung" zu verlegen. Werden bei der Errichtung von FWL gleichzeitig DREWAG NETZ-Fernmeldekabel oder Leerrohre verlegt, sind darüber Kabelabdeckplatten anzuordnen.Wird die FWL mit KMR gebaut, gelten die in der WN TR FW.05 angegebenen Regelquerschnitte für Gräben und Kopflöcher sowie die Festlegungen zum Aushub und zur Wiederherstellung. Beim Verlegen anderer FWL-Systeme gelten zusätzlich die Angaben der Hersteller über erforderliche Regelquerschnitte.

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    Erdverlegte Leitungen sind allseitig mindestens 100 mm einzusanden.Bei flexiblen FWL sind die Angaben der Hersteller über zulässige Biegeradien, Verlegetiefen sowie die Angaben der Belastungsklassen einzuhalten.Transportleitungen sind so tief zu verlegen, dass die nach oben abgehenden Abzweigleitungen eine ausreichende Überdeckungshöhe besitzen. Die höhenmäßige Einordnung der Leitungen hat unter Berücksichtigung der betriebstechnischen und wirtschaftlichen Belange einschließlich der Möglichkeit der späteren Anbindung weiterer Hausanschlüsse unter Beachtung der Mindestabstände zum vorhandenen Leitungsbestand zu erfolgen. Mindestüberdeckungshöhen sind den Angaben der Hersteller zu entnehmen. In Abstimmung mit DREWAG NETZ ist im Bereich von Grünanlagen eine Flachverlegung zulässig.Bei der statischen Berechnung ist der Lastfall Minderüberdeckung in Folge Straßenausbau (Aufgrabung bis 0,8 m unter OKG) zu berücksichtigen.Werden FWL im Kanal verlegt, gelten die bisher bei DREWAG NETZ verwendeten Konstruktions-prinzipien und Elementgruppen grundsätzlich weiter. Vor einer Anwendung von Kanalelementen hat in jedem Fall eine Abstimmung mit DREWAG NETZ zu erfolgen. Die entsprechende technische Spezifikation der Elemente nach WN TR FW.05 ist einzuhalten.

    7.1.4 Gebäudeverlegte FWL

    Bei Verlegung von FWL in Gebäuden und Bauwerken mit Mediumrohren aus Stahl ist das AGFW-Merkblatt FW 411 zu berücksichtigen.Entleerungseinrichtungen mit Pumpensumpf oder Entleerungsschacht und Entlüftungsarmaturen sind im Gebäude so anzuordnen, dass die Schlauchlänge zum Abpumpen des Heizwassers 15 m nicht übersteigt. Ggf. sind geeignete Fenster bzw. Durchbrüche zu verwenden bzw. vorzusehen und zu kennzeichnen.Sämtliche Absperr-, Entlüftungs- und Entleerungsarmaturen und erforderliche Schlauchwege müssen dem DREWAG NETZ-Betriebspersonal jederzeit zugängig sein. Hierfür gelten gesonderte Regelungen in Verbindung mit dem Schlüsseltresor.Wanddurchführungen von Gebäudeleitungen sind nur an solchen Stellen zulässig, die zu keinerlei Beeinträchtigung der Stand- und Tragsicherheit des Gebäudes oder einzelner Konstruktionselementeführen. Bei Erfordernis ist eine andere Leitungstrasse zu wählen. Verantwortlich für die Sicherheit ist der bautechnische Planer, ggf. unter Hinzuziehung eines Statikers. Brandschutztechnische Auflagen sind zu beachten. Ausführungshinweise sind WN TR FW.05 sowie WN TR N.05 zu entnehmen.Befestigungselemente der Rohrhalterungen, wie Dübel und Anker etc., müssen geeignet sein, die Kräfte und Momente sicher in die Baustrukturen (Wände, Decken, etc.) einleiten zu können. Es sind nur Befestigungselemente mit bauaufsichtlicher Zulassung einzusetzen. Im Bereich von Decken und Wänden sind bei der Verwendung von Dübeln ausschließlich Metallspreizdübel einzusetzen.Die in den Zulassungen genannten Vorgaben sind zu beachten und einzuhalten.Der ausführende Betrieb hat für die Montage von Brandwand-/deckendurchführungen und Dübel-verankerungen entsprechend geschultes Personal einzusetzen.

    7.2 Fernwärme-Bauwerke

    7.2.1 Allgemeines

    Für Fernwärmenetze werden zur Aufnahme von Armaturen, Abgangsleitungen, Funktionsanlagen und anderen Anlagenteilen bautechnische Konstruktionen benötigt, für die bestimmte Bedingungen bestehen. Sie können je nach Anforderung nichtbegehbar oder begehbar ausgeführt werden.

    7.2.2 Schächte

    Begehbare Schächte sind Bauwerke, die als bauliche Hülle der Aufstellung, der Revision und der Unterhaltung von technischen Anlagen dienen und ganz oder überwiegend unterirdisch angeordnet sind. Die Oberfläche der Abdeckung überragt die Umgebungsfläche nicht mehr als die halbe Bauwerkshöhe.

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    7.2.3 Kanäle

    Kanäle sind Bauwerke, die als bauliche Hülle der Aufstellung, der Revision und der Unterhaltung von technischen Anlagen dienen. Kanäle sind ganz oder überwiegend unterirdisch angeordnet. Die Oberfläche der Abdeckung überragt die Umgebungsfläche nicht mehr als die halbe Bauwerkshöhe.

    Ein Kanalbauwerk wird als nichtbegehbar bezeichnet, wenn die Grenzmaße gemäßDGUV Regel 103-002 unterschritten sind. Mit betrieblicher Sondergenehmigung der DREWAG NETZdarf abweichend davon eine Begehung von Kanälen erfolgen, wenn die uneingeschränkte Durchgangshöhe mindestens 1,60 m bzw. die uneingeschränkte Breite des Bedienungsganges mindestens 0,40 m beträgt.

    Anlagen in fremdem Eigentum fallen nicht unter diese Regelungen.

    7.2.4 Oberirdische Bauwerke

    Bei oberirdischen Bauwerken und Freiluftleitungen ist eine Sicherung gegen unbefugte Benutzung vorzusehen (z. B. Stationen sind einzuzäunen, Schieberkappen zur Sicherung). Zäune sind mit einer Höhe von mindestens 1,80 m ggf. mit Übersteigschutz auszuführen.

    Tür- und Torschlösser sind für das DREWAG NETZ-Schließsystem (Wärme) vorzubereiten.

    Die sicherheitstechnischen Anforderungen aller Fernwärme-Bauwerke (z. B. Arbeits-, Brandschutz) sind während der Planungsphase mit DREWAG NETZ, Arbeitssicherheit, abzustimmen.

    Weiterführende Erläuterungen zur Planung und Ausführung von Schacht- und Sonderbauwerken sowie Kanälen sind in WN TR FW.05, für begehbare Versorgungskanäle in WN TN A 2.07 enthalten.

    7.3 Grabenloser FWL-Bau/Schutzrohrverlegung

    7.3.1 Grabenloser FWL-Bau

    Als Verfahren kommen überwiegend unbemannt arbeitende, steuerbare und nichtsteuerbare Tech-niken zur Anwendung. Bei beiden Verfahren werden die Bohr- oder Durchörterungsrohre i. d. R. als Schutzrohr für FWL genutzt. Die Werkstoffe der Vortriebsrohre sind mit DREWAG NETZ hinsichtlich der Korrosions- und Temperaturbeständigkeit (Lastfall Medienaustritt) abzustimmen.

    Ein direkter Einzug der FWL in den Erdboden ist auf Grund der möglichen Beschädigung des Außenmantels nicht gestattet.

    Vorrangig sind steuerbare Verfahren zur Gewährleistung eines Mindestgefälles der FWL anzuwenden.

    Die nichtsteuerbaren Verfahren sind ausschließlich für gerade, kurze Strecken anzuwenden, bei denen die Richtungsgenauigkeit nicht maßgebend ist. Die zu erwartende und zu akzeptierende Abweichung von der Solllage steigt mit zunehmender Vortriebslänge ca. zum Quadrat an. Bei der Ausführung sollten deshalb Strecken von 5 m nicht überschritten werden.

    Bei Einsatz von Bohrrohren aus Stahl ist der zwischen Bohrrohr und Stahlschutzrohr verbleibende Raum mit Beton auszupressen. Die Medienrohre müssen sich aus dem Schutzrohr ausziehen und wieder einschieben lassen. Es dürfen keine Festpunkte im Schutzrohr angeordnet werden.

    Der Einsatz von Betonrohren beim gesteuerten Vortrieb ist zulässig. Ein Schutzrohr ist unter der Voraussetzung der Wasser- und Gasdichtheit des Vortriebsrohres und seiner Verbindungen dann nicht erforderlich.

    7.3.2 Schutzrohrverlegung

    Als Schutzrohre bei Bauausführung in offener Baugrube sind Kunststoffschutzrohre bzw. Stahl-schutzrohre nach DIN EN 10220 mit PE-Umhüllung nach DIN 30670 einzusetzen. Bei Verlegungvon KM-Rohren im Schutzrohr darf der Zwischenraum nicht mit Beton/fließfähigem Verfüllmaterialverpresst werden.

  • TR FW.01 Seite 15

    Im Zwischenraum sind Gleitkufenringe oder Gleitrollenringe anzuordnen. Bei Gleitkufen sind vorzugsweise die schraublosen Steckverbindungen mit Schubsicherungsband zu verwenden.

    Die Stirnseiten der Stahlschutzrohre sind mit einer druckdichten Abschlussmanschette abzudichten (Druckdichtigkeit = 0,8 bar) und mit Dehnpolstern abzupolstern. Die eingesetzten Spannbänder müssen aus rostfreiem, korrosionsbeständigem Stahl bestehen. Die Einbauhinweise der Hersteller zur Sicherung der Dichtigkeit sind zu beachten.

    Zur Entlastung der ersten Gleitkufenringe an den Stirnseiten der Schutzrohre bei notwendigen Verdichtungsarbeiten sind Rohrsattel aus PE einzusetzen.

    Das direkte Berühren von Medien- und Schutzrohr muss ausgeschlossen sein.

    Bei Stahlschutzrohren ist die Notwendigkeit eines kathodischen Korrosionsschutzes (KKS-Anlage) zu prüfen (Hinweis: Bei mit Beton verpressten Bohrrohren und Stahlschutzrohren nicht erforderlich). Bei PE-ummanteltem Schutzrohr ist die Notwendigkeit der Anwendung vom Einbauort, d. h. dem Vorhandensein von Streuströmen und damit Potenzialunterschieden abhängig.

    Für spätere Instandhaltungen sind Hindernisse/die Einbaulage zu beachten und entsprechende Auszugslängen vorzusehen.

    Bei der Anwendung von Rohrvortriebsverfahren sind nachfolgende Richtlinien zu berücksichtigen:

    − Technische Regeln des DVGW: Arbeitsblätter GW 304, GW 312 und GW 321− AGFW-Merkblatt FW 438− Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien (GWKR 2012)− AfK-Empfehlung Nr. 1 (Arbeitsgemeinschaft für Korrosionsfragen)− Technische Richtlinien des DCA (Verband Güteschutz Horizontalbohrungen e.V.)− Empfehlungen der GSTT (Deutsche Gesellschaft für grabenloses Bauen und Instandhalten von

    Leitungen e. V.).

    7.4 Rohrleitungen

    7.4.1 Rohre – Auswahl und Lieferzustand

    In Fernwärmeanlagen der DREWAG NETZ werden in der Regel Rohre aus unlegierten Stählen mit Warmstreckgrenzen bis +300 °C als medienführende Rohre verwendet.

    Für die Abmessungen gilt bei nahtlosen und geschweißten Stahlrohren DIN EN 10220. Die Auswahl erfolgt nach Tabelle 5.

    Unterliegen Anlagen und Geräte der Druckgeräterichtlinie dürfen nur Rohre und Rohrzubehör verwendet werden, für die die Konformität mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz besteht.

    Die Berechnung und Auswahl der Rohrwerkstoffe und -wanddicken erfolgt in Abhängigkeit von den Auslegungsparametern und der Kompensation der temperaturbedingten Längenänderungen.

    Bezüglich der Werkstoffauswahl können eingesetzt werden:

    − geschweißte kreisförmige Rohre für Druckbeanspruchungen aus unlegiertem Stahl mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen nach DIN EN 10217-2 und -5

    − nahtlose kreisförmige Rohre für Druckbeanspruchungen aus unlegiertem Stahl mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen nach DIN EN 10216-2

    Tabelle 2 – Rohrarten

    Nennweite Rohrart Euro-Norm Materialqualität(Werkstoffnummer)elektrisch geschweißt DIN EN 10217-2

    UP-geschweißt DIN EN 10217-5allenahtlos DIN EN 10216-2

    P235GH (1.0345)

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    Für erhöhte mechanische Beanspruchungen kann auch Stahlqualität P265GH nach DIN EN 10217-2 verwendet werden.

    Eine gute Schweißeignung der Rohre ist zu gewährleisten. Diese sind komplett entmagnetisiert zu montieren, als maximal zulässiger Grenzwert gilt eine Flussdichte von 0,5 mT.

    Der Einsatz von Stahlrohren aus niedrig- oder hochlegierten Stählen bedarf der Zustimmung durch DREWAG NETZ.

    Der Einsatz von Gewinderohren ist nicht zugelassen.

    Stahlrohre und Formstücke sollen bei Lieferung auf die Baustellen mindestens dem Rostgrad C nach EN ISO 8501-1 genügen. Sie müssen frei von sonstigen Beschichtungen, wie z. B. Walzzunder, und Verschmutzungen sein.

    7.4.2 Zeugnisse

    Für Rohre, Formstücke und Armaturen wird das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 verlangt. Die erhöhten Streckgrenzen gegenüber DIN EN 10216 und DIN EN 20217 sind in den Materialzeugnissen durch Bezug auf DIN EN 253 nachzuweisen.

    Die Abnahmeprüfzeugnisse sind DREWAG NETZ oder deren Beauftragten mit der Dokumentation zu übergeben. Für durch den AG beigestellte Armaturen werden die Zeugnisse bei Materialwirtschaft zentral nachgehalten.

    Für überwachungsbedürftige Anlagen gemäß Druckgeräterichtlinie gilt:

    − Das Kennzeichnen von Erzeugnissen mit Bescheinigungen über Materialprüfung ist vor dem Trennen oder Bearbeiten der Teile entsprechend den Technischen Regeln vorzunehmen und zu dokumentieren.

    Über gekennzeichnete Teile sind Dokumentationen zu führen, aus denen alle Vorgänge (Werkstoff, Abmessungen, Aufteilung, zugehörige Bescheinigung über Materialprüfungen) ersichtlich sind. Dies gilt für alle Werkstoffe und Erzeugnisse, die für die Herstellung von Druckbehältern, Rohrleitungenund deren Unterstützung sowie Teile von diesen bestimmt sind und mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 belegt sind.

    Eine Umstempelung von Erzeugnissen, die für die Verwendung in den o. g. Anlagen ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach DIN EN 10204 bzw. alt APZ 3.1A/C erfordern, entfällt.

    Ausnahmen für die Weiterverarbeiter gemäß AD 2000-Merkblatt HP 0, 4.2.1, sind auf Anforderung des AN mit DREWAG NETZ zusätzlich zu vereinbaren.

    7.4.3 Kunststoffmantelrohre

    7.4.3.1 Verarbeitungsbedingungen KMR

    Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Hersteller zu beachten.

    7.4.3.2 KMR, Stahlrohr

    KMR-Leitungen sind nach AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 3, Tabelle 3, mit einer erhöhten Stahlrohrwanddicke von 3,2 mm im Nennweitenbereich DN 32 bis DN 80 herzustellen und zu liefern.

    Es sind möglichst große Lieferlängen einzusetzen.

    7.4.3.3 PUR-Wärmedämmstoff

    Es sind nur pentangetriebene PUR-Schäume einzusetzen.

    Vor Ort hergestellte Montage- und Maschinenschäume müssen die gleichen Inhaltsstoffe und die gleiche Qualität wie im Werk hergestellte Schäume aufweisen.

  • TR FW.01 Seite 17

    Grundsätzlich obliegt die Wahl des entsprechenden Verfahrens (Maschinen-, Hand-, Kartuschen-schaum) dem Muffenmontageunternehmen/Muffenmonteur, wenn nicht objektkonkret im Rahmen der Planung/Ausführung andere Regelungen getroffen werden.

    Vorgefertigte PUR-Dämmschalen sind nur in Abstimmung mit DREWAG NETZ zugelassen.

    Die Oberflächentemperatur des Mediumrohres beim Schäumen sollte zwischen 15 °C und 50 °C betragen. Bei Außentemperaturen unter 5 °C bzw. einer Luftfeuchtigkeit über 90 % darf ohne geeignete Maßnahmen, die mit DREWAG NETZ abzustimmen sind (z. B. Vorwärmen der KMR, Wetterschutz), nicht geschäumt werden. Die Temperatur der PUR-Schaumkomponenten bei Verarbeitung sollte zwischen 15 °C und 25 °C liegen. Bei der Verschäumung im Betriebsfall ist geeigneter „Hochtemperaturschaum“ einzusetzen.

    Weiterhin sind die Hinweise des Herstellers der verwendeten PUR-Schaumkomponenten zu beachten.

    Vor jedem Baubeginn ist eine Probeschäumung zur Ermittlung der realen Startzeit, der Abbindezeit und zur Qualitätskontrolle durchzuführen. Diese Probe ist DREWAG NETZ vorzuweisen und auf Anforderung zu übergeben.

    7.4.3.4 KMR-Dämmdicken

    Nennaußendurchmesser, Wanddicke und zulässige Abweichungen der Mantelrohre gemäß AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 3, Tabelle 4.

    7.4.3.5 PE-Mantelrohr KMR

    Die Wanddickenvorgabe gemäß AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 3, Tabelle 4, gilt für alle Bauteile einschließlich der Muffenrohre. Größere Wanddicken der PE-Mantelrohre, als die in der Tabelle aufgeführten, sind zulässig.

    Es sind nur KMR aus diskontinuierlicher Fertigung zugelassen.

    Der Einsatz von nicht mit dem Mantelrohr untrennbar verbundenen Diffusionssperrschichten ist ausgeschlossen.

    Die KMR sind auf dem PE-Mantelrohr entsprechend der DIN EN 253 und FW 401, Teil 3, zu kennzeichnen.

    7.4.3.6 KMR-Formstücke

    Bei Formstücken sind die Hinweise im AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 4, zu beachten.

    Alle Schweißnähte an mediumführenden Rohren von werksgefertigten Formstücken sind einer5%igen Durchstrahlungsprüfung bei Anwendung eines herstellereigenen QM-Systems mit ausge-wiesenem Prüfplan zu unterziehen und müssen der DIN EN 25817 Bewertungsgruppe B genügen.Der AG behält sich vor, die Anwendung des QM-Systems im Rahmen des zyklischen Audits zu prüfen.

    Die anzuwendenden Verfahren sind der vorliegenden WN zu entnehmen. Die Prüfberichte sind bei Lieferung ohne Auditierung durch den AG auf der Baustelle der DREWAG NETZ zu übergeben.

    In der Regel sind Formstücke als Fertigteile einzusetzen, Montagteile sind zu vermeiden. Werden sie trotzdem auf besondere Anforderung der DREWAG NETZ erforderlich, gelten die Bedingungen für PE-Schweißungen gemäß DVS-Richtlinie 2207, Teil 5, und DVS-Richtlinie 2209, Teil 1, sowie die Bedingungen für Stahlrohre.

    Die Fertigung ausgehalste Formstücke ist nach erfolgreicher Auditierung durch DREWAG NETZ und Anwendung eines QM-Systems zugelassen.

    Die Montage von Schutzschläuchen über den Fühleradern ist nicht gestattet.

  • Seite 18 TR FW.01

    7.4.3.7 Mantelrohrverbindungen

    Die Anforderungen an die Mantelrohrverbindungen sind dem AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 6, zu entnehmen.

    Es sind vorrangig vernetzte PE-X-Abschrumpfmuffen zu verwenden (siehe Anhang J und K).

    Das Muffenfabrikat ist bereits in der Planung mit DREWAG NETZ abzustimmen und durchDREWAG NETZ freizugeben.

    Der Einsatz von Biegemuffen ist nicht zulässig.Für die Mantelrohrverbindung gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für vorkonfektionierte KMR-Systembauteile nach AGFW-Arbeitsblatt FW 401.

    7.4.3.8 Muffenmontage

    DREWAG NETZ behält sich vor, eine Muffe vor Montagebeginn zur Probe herstellen und prüfen zu lassen.

    Die Dichtigkeit für Schrumpf- und Schweißmuffen ist durch eine Luftdruckprobe mit 0,3 bar, Prüfzeit ca. 3 Minuten und Abseifen gemäß AGFW-Merkblatt FW 602 nachzuweisen. Nach der Dichtheits-prüfung mit Luft ist die Muffe auszuschäumen. Nach dem Abkühlen sind bei den vernetzten bzw. unvernetzten Schrumpfmuffen die Schrumpfmanschetten zu montieren.

    Für die Muffenmontage ist das Muffen-Protokoll gemäß WN TR FW.07, Anhang B, vorzulegen.

    Die Schaumeinfüll- und Entlüftungsöffnungen für den PUR-Schaum müssen mit qualitativ geeigneten PE-HD-Schweißstopfen verschlossen werden. Die Verwendung von Einschlagstopfen mit zusätzlichen PE-Lochverschlüssen (Klebeabdichtungen) ist nicht gestattet.

    Bei der Verwendung von PE-HD-Schweißstopfen muss das/der zum Einsatz kommende Schweiß-gerät/-dorn und die Bohrung konisch mit gleichen Winkeln ausgeführt werden. Stopfen und Muffe müssen kompatible Materialqualitäten besitzen. Zur Montage sind die Hinweise des Herstellers zu beachten.

    Die Kennzeichnung des MFR-Wertes für die Verbindungsmuffe ist auf den Produktaufklebern anzugeben.

    − Der MFR-Wert für den (Schweiß-)Stopfen muss mindestens auf der Verpackung der Stopfen angegeben sein.

    Der ausführende Muffenmonteur bzw. PE-Schweißer muss den MFR-Wert des (Schweiß-)Stopfens auf den Produktaufkleber übertragen.

    7.4.3.9 KMR-Endkappe

    Mittels einer KMR-Endkappe erfolgt die stirnseitige Abdichtung der KM-Rohre gegenüber anstehenderLuftfeuchte und/oder Spritzwasser einschließlich ggf. erforderlicher Kabeldurchführung für das Überwachungssystem.

    Vorzugsweise sind ungeteilte Endkappen zu montieren.

    Die Anforderungen nach AGFW-Arbeitsblatt FW 401, Teil 7, sind zu erfüllen.

    7.4.3.10 Überwachungs- und Fehlerortungssysteme

    WN TR FW.07 enthält grundsätzliche Festlegungen zu Planung, Ausführung und Betrieb von KMR-Überwachungssystemen in Nahwärme-, Fernwärme- und Fernkältenetzen der DREWAG NETZ.Für weitere erdverlegte Leitungssysteme mit integrierten Überwachungssystemen ist diese WN gleichfalls anzuwenden.

  • TR FW.01 Seite 19

    7.4.4 Stahlmantelrohre (SMR)

    Für Planung und Ausführung gilt AGFW-Merkblatt FW 410. Berechnung und Auswahl der Innenrohr-werkstoffe und -wanddicken erfolgen in Abhängigkeit von den Berechungsparametern und der Kompensation der temperaturbedingten Längenänderungen der Innenrohre.

    Vorzugsweise sind nahtlose Stahlrohre nach den technischen Lieferbedingungen der EN 10216-2oder geschweißte Stahlrohre nach EN 10217-2 oder -5 mit Materialqualität P235GH oder höher-wertig zu verwenden.

    7.4.5 Flexible erdverlegte Rohrleitungen

    Die Vorgabe des Verlegeverfahrens erfolgt durch DREWAG NETZ.

    Tabelle 3 – Zugelassene Verlegeverfahren

    Verlegeverfahren zugelassen/Anforderungen nichtzugelassenFlexwell Fernheizkabel (FHK) AGFW FW 420-3, Dichtigkeitsklasse A -PMR (PE-X, PB-1)* AGFW FW 420-1, Dichtigkeitsklasse A -Kupfer-Flex - XStahlflex - XCasaflex (CFL) - X* Einsatzparameter (Druck, Temperatur) sowie die Möglichkeit der Feuchteüberwachung und

    Längswasserdichtigkeit sind zu beachten

    7.4.6 Gebäude-/Freileitungen

    Frei verlegte Rohrleitungsysteme sind unter Beachtung des AGFW-Merkblattes FW 411 zu planen und auszuführen.

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    Tabelle 4 – Rohrabmessungen für Stahlrohr nach DIN EN 10220

    Rohrabmessungmm

    Rohrgewichtkg/m

    Nenn-weite DN

    Rohr nachEN 10216-2

    nahtlos

    Rohr nachEN 10217-2 längsnaht-geschweißt

    Rohr nachEN 10217-5spiralnaht-geschweißt

    nahtlos geschweißt

    15 21,3 x 2,0 21,3 x 2,0 - 0,952 0,952

    20 26,9 x 2,3 26,9 x 2,3 - 1,40 1,395

    25 33,7 x 2,6 33,7 x 2,6 - 1,99 1,994

    32 42,4 x 2,6 42,4 x 2,6 - 2,55 2,552

    40 48,3 x 2,6 48,3 x 2,6 - 2,93 2,930

    50 60,3 x 2,9 60,3 x 2,9 - 4,11 4,105

    65 76,1 x 2,9 76,1 x 2,9 - 5,24 5,235

    80 88,9 x 3,2 88,9 x 3,2 - 6,76 6,763

    100 114,3 x 3,6 114,3 x 3,6 - 9,83 9,828

    125 139,7 x 4,0 139,7 x 3,6 - 13,4 12,1

    150 168,3 x 4,5 168,3 x 4,0 - 18,2 16,2

    200 219,1 x 6,3 219,1 x 4,5 - 33,1 23,8

    250 - 273,0 x 5,0 - - 33,0

    300 - 323,9 x 5,6 - - 44,0

    350 - 355,6 x 5,6 - - 48,3

    400 - 406,4 x 6,3 406,4 x 8,8 - 62,2

    500 - 508,0 x 6,3 508,0 x 11,0 - 77,9

    600 - - 610 x 11,0 - 106

    700 - - 711 x 12,5 - 123

    800 - - 813 x 12,5 - 159

    900 - - 914 x 14,2 - 223

    Geltungsbereich: Heizwasserleitungen, Parameter entsprechend TABRohrabmessungen vorbehaltlich zu erfolgender Wanddickendimensionierung auf Innendruck nachEN 13480 sowie rohrstatischer Anforderungen. Bei Unterschreitung der Mindestwanddicke ist der Nachweis nach den harmonisierten Normen der EU zu erbringen. Für die darin nicht geregelten Sachverhalte kann AD-2000 herangezogen werden.

    7.5 Rohrverbindungen

    Es gelten die Forderungen des AGFW-Arbeitsblattes FW 446. Für Anlagen der DREWAG NETZ wurden folgende Präzisierungen getroffen.

    Rohre sind generell durch Schweißverbindungen untereinander zu verbinden. Für die Verarbeitung sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten.

  • TR FW.01 Seite 21

    Als Schweißverfahren sind möglich:

    − Wolfram-Inertgas-Schweißen (WIG-Schweißen)− Lichtbogenhandschweißen (E-Hand-Schweißen) − Metall-Aktivgasschweißen (MAG-Schweißen), für Nennweiten ≥ DN 150− Verfahrenskombination WIG-Schweißen für Wurzellage und E-Hand-Handschweißung für Mittel-

    und Decklagen− Verfahrenskombination WIG-Schweißen für Wurzellage und MAG-Schweißen für Mittel- und

    Decklagen, für Nennweiten ≥ DN 150

    Alle Schweißnähte sind mehrlagig und mit Schweißzusatz auszuführen.

    Für die Auswahl des Schweißverfahrens gelten folgende Grundsätze:

    In Abweichung zum AGFW-Arbeitsblatt FW 446 ist für direkt erdverlegte FWL (KMR) ≤ DN 80 ausschließlich WIG-Schweißen anzuwenden.

    Die Fallnahtschweißung und Verfahrenskombinationen mit Fallnahtschweißung sind für Rohr-leitungen < DN 200 nicht zugelassen.

    7.6 Schweißnahtausführung

    7.6.1 Allgemeines

    Verbindungsnähte der mit Innendruck beaufschlagten Nähte dürfen nur als Stumpfnähte ausgeführt werden.

    Für geschweißte Abzweigverbindungen ist nur die HV-Naht mit vollem Anschluss und Stutzenkanten gebrochen zugelassen. Die Ausführung von Sattelstutzen ist grundsätzlich nicht gestattet.

    Gehrungsschnitte > 3º sind nicht zulässig. Können Gehrungsschnitte aus konstruktiven Gründen nicht vermieden werden, sind diese durch DREWAG NETZ zu genehmigen.

    Die Schweißnahtvorbereitung von Stumpfnähten hat nach DIN EN ISO 9692-1 zu erfolgen.

    Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass bei längsnahtgeschweißten Rohren, HF-geschweißte Rohre ausgenommen, die Längsnaht nach oben zeigt. Beim Schweißen der Verbindungsnaht zwischen den Rohrsträngen ist darauf zu achten, dass bei längsnaht- wie auch bei spiralgeschweißten Rohren diese Nähte 100 mm zueinander versetzt angeordnet werden. Es dürfen keine Kreuzstöße entstehen.

    Nahtabstände müssen so groß sein, dass eine gegenseitige negative Beeinflussung der Schweiß-nähte ausgeschlossen ist. Der Abstand zwischen den Decklagen soll mindestens 25 mm betragen. Die Länge eines in die Rohrleitung einzuschweißenden Rohrstücks sollte mindestens 100 mm bzw. bei Rohren DN > 200 mindestens 0,5 x DN betragen. Eine Mindestlänge von 50 mm darf nicht unterschritten werden. Abweichende Schweißnahtabstände, die ggf. durch örtliche oder techno-logische Zwangspunkte entstehen, sind zwingend durch den AN mit der Schweißaufsicht des AGabzustimmen.

    Die zu verschweißenden Rohre sollen in Zentriervorrichtungen ohne Versatz und spannungsfrei zueinander ausgerichtet werden. Die Zentriervorrichtung darf erst nachdem ca. 60 % bis 70 % der Wurzellage geschweißt sind, wieder gelöst werden. Die Naht ist ohne Unterbrechung fertigzustellen.

    Heftstellen, die Bestandteil der Rohrleitungsschweißnähte werden, sollen mindestens 30 mm lang und ausreichend dick sein. Sie dürfen keine Schweißnahtfehler enthalten. Für die Wurzellage ist mit dem für die gesamte Wurzel vorgesehenen Schweißverfahren zu heften. Gerissene oder fehlerhafte Heftstellen müssen ausgearbeitet werden. Das Gleiche gilt für Heftstellen in Wurzellage, die nicht mit dem für die Wurzeln vorgesehenen Schweißverfahren hergestellt werden.

    Für Schweißnahtvorbereitung, -durchführung und Fugenformen gelten DIN EN ISO 2560,DIN EN ISO 636 und DIN EN ISO 9692-1. Der lichte Querschnitt darf durch die Schweißnaht nicht eingeengt werden. Schweißzusätze sind auf die zu verschweißenden Werkstoffe abzustimmen.Stumpfnähte an FWL sind grundsätzlich in der Bewertungsgruppe B nach DIN EN ISO 5817 auszuführen. Im Einzelfall entscheidet DREWAG NETZ über die Grenzwerte der zulässigen Unregelmäßigkeiten.

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    Alle Last tragenden Nähte an Stahlkonstruktionen sowie Anschweißungen an Druck tragenden Wänden sind gemäß DIN EN 1090 als durchgeschweißte Nähte (voller Anschluss) auszuführen.

    Verbindungsnähte zwischen FWL und Auflagern, Halterungen u. a. sind in der Bewertungsgruppe C auszuführen.

    Im Bereich von Auflagern soll keine Längs- oder Rundnaht liegen. Ist dies nicht zu vermeiden, sind bei Gleitlagern in U- oder T-Form Ausklinkungen des Lagers vorzunehmen. Bei Auflagerschalen muss die vorhandene Naht in diesem Bereich abgeschliffen werden. Nahtunterschleifungen unter die Rohrwanddicken sind nicht zulässig. Das Rohr muss auf der gesamten Schale aufliegen. Lager-schalen sind umlaufend dicht zu verschweißen. Kehlnähte und HV-Nähte sind mittels Lichtbogen-oder WIG-Schweißen herzustellen.

    Die Arbeitstemperatur bei Schweiß- und Schneidarbeiten ist entsprechend den Vorschriften sowie den Angaben des Stahlherstellers festzulegen.

    Es muss sichergestellt werden, dass bei Schweißarbeiten so wenig diffusibler Wasserstoff wie möglich in die Naht übergeht (besonders bei kaltrissanfälligen Stählen). Maßnahmen hierfür sindz. B. Vorwärmung, Verwendung von Schweißzusätzen mit besonders niedrigem Wasserstoffgehalt im Schweißgut und das Rücktrocknen von Schweißzusätzen nach Herstellerangaben.

    Weiterhin ist die Bildung von Kondenswasser zu vermeiden (bei Temperaturen unter +5 °C oder starker Luftfeuchtigkeit). Hierzu ist der Schweißnahtbereich auf 50 °C bis 100 °C vorzuwärmen.

    Um schädlichen Luftbewegungen im Rohr (Kaminwirkung) entgegenzuwirken, ist bei Schweißarbeitenim Freien mindestens ein Rohrende zu verschließen.

    Nähte sind ohne Unterbrechung fertig zu stellen. Sämtliche Witterungseinflüsse (Wind, Regen usw.) sind von der Schweißnaht bis zur Abkühlung fernzuhalten.

    Schweißnähte, die aus betriebstechnischen oder vergleichbaren Gründen nicht den geforderten Prüfungen unterzogen werden können, sind unter Einhaltung besonderer qualitätssichernder Maßnahmen auszuführen. Sie werden als Sondernähte gewertet und sind vom Ausführenden speziell zu dokumentieren.

    Für die genannten Sondernähte werden als qualitätssichernde Maßnahmen gefordert:

    − Einsatz besonders versierter Schweißer− Überwachung der Schweißarbeiten vor Ort durch verantwortliche Schweißaufsichtsperson

    (vSAP) des AN.

    Diese Sondernähte sind rechtzeitig vor dem Schweißen DREWAG NETZ anzuzeigen.DREWAG NETZ legt weitere qualitätssichernde Maßnahmen fest (VT visuelle Prüfung und MT Magnetpulverprüfung erforderlich).

    Alle fertig geschweißten Nähte sind an gut sichtbarer Stelle (Nahtnähe) mit dem Schweißerzeichen (z. B. durch Aufschreiben oder Aufstempeln der Kurzzeichen) unverlierbar zu kennzeichnen.Bei dickwandigen Rohren empfiehlt es sich, mit Schlagstempel zu arbeiten. Die Kennzeichnung der Schweißnähte ist in die Fertigungsunterlagen (Aufmassskizzen oder Rohrbuch) einzutragen. Eine einwandfreie Zuordnung zwischen ausführendem Schweißer und Objekt muss gewährleistet sein.

    7.6.2 Anforderungen an den AN

    DREWAG NETZ fordert von Rohrleitungsbauunternehmen, die in ihrem Auftrag Schweißarbeiten an den Primär-Heizwassernetzen (max. zulässiger Betriebsüberdruck 19 bar, max. Vorlauftemperatur 150 °C) ausführen, die Zertifizierung nach AGFW-Arbeitsblatt FW 601, Prüfgruppe FW1.

    Für die Ausführung von Schweißarbeiten an Sekundär-Heizwassernetzen (max. zulässiger Betriebs-überdruck ≤ 10 bar, Vorlauftemperatur ≤ 110 °C) ist es ausreichend, dass der AN gute Ingenieur-praxis gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Artikel 4, Absatz 3 nachweist.

    AN, die Schweißarbeiten an FWL ausführen, haben die Verfahrensprüfung nach EN ISO 15614-1 unter Maßgabe VdTÜV-Merkblatt 1052 nachzuweisen. Entsprechend der Verfahrensprüfung muss Übereinstimmung in Schweißverfahren, Halbzeug (Rohr), Werkstoffgruppe, Schweißzusatz und Schweißhilfsstoff (Gase) mit den Bedingungen der auszuführenden FWL bestehen.

  • TR FW.01 Seite 23

    Die regelmäßige Kontrolle des Geltungsbereichs zu den geforderten Schweißaufgaben obliegt der vSAP des Ausführenden.

    Der AN hat für die schweißtechnischen Belange der Baustelle eine Schweißaufsicht zu benennen. Vor Beginn der Schweißarbeiten sind durch die Schweißaufsicht Schweißanweisungen zu erstellen und DREWAG NETZ vorzulegen.

    Schweißarbeiten dürfen nur von geprüften, zuverlässigen und geübten Schweißern ausgeführt werden. Die Eignung der Schweißer ist durch gültige Prüfbescheinigungen nach DIN EN ISO 9606-1 nachzuweisen, bei der das Schweißen unter Baustellenbedingungen nach VdTÜV 1052 erfolgt sein muss.

    Schweißer, die an FWL der DREWAG NETZ Schweißarbeiten vornehmen, müssen zusätzlich ihre Eignung durch das Schweißen von Arbeitsproben unter simulierten Baustellenbedingungen nachweisen. Arbeitsproben umfassen Rohrrundnähte, geschweißt in den Positionen PH (Zwangs-position) und PC (Querposition) bzw. PJ (Fallnaht).

    Ort und Termin zur Durchführung der Arbeitsproben sind mit DREWAG, KTA Anlagentechnik, Qualitätssicherung, abzustimmen. Prüfstücke sind rechtzeitig vor Beginn der ersten Schweißnaht der Baumaßnahme unter Aufsicht der Schweiß- und Prüfaufsicht DREWAG zu schweißen.

    Arbeitsproben werden im Prüflabor der DREWAG geprüft und von der Schweiß- und Prüfaufsicht DREWAG bei positivem Ergebnis bescheinigt. Diese Bescheinigungen können nur nach Vorlage der gültigen Schweißer-Prüfungsbescheinigungen ausgestellt werden. Sie behalten drei Jahre Gültigkeit, rechtzeitig vor Ablauf hat der AN bei DREWAG die Verlängerung zu beantragen. Jeder Schweißer erhält nach erfolgreicher Arbeitsprobe eine ihm persönlich zugeordnete DREWAG-interne Schweißernummer, welche zur Beschriftung der ausgeführten Schweißnähte zu verwenden ist.

    Tabelle 5 – Umfang der Arbeitsproben

    Verfahren AbmessungenmmProben-anzahl Position Bemerkungen

    2/3 PHE (111) 168 x 4,5

    1/3 PC

    Bei Ausführungen in kleinerer DN müssen in dieser

    Nennweite Arbeitsproben geschweißt werden

    PJ (Rohr)E-Fallnaht (111) 168 x 4,5 1

    PG (Blech)PH

    WIG (141) 88,9 x 3,2 1PC

    2/3 PFWIG/E (141/111) 168 x ≥ 4,5

    1/3 PCWIG/E-Fallnaht 168 x ≥ 4,5 1 PH/PJ

    Anforderungen an AN, die im Auftrag von Kunden Fernwärmeanlagen errichten, die an die Fernwärmenetze der DREWAG angeschlossen werden, sind in den TAB der DREWAG enthalten.

    7.6.3 Ausnahmeregelung für Sekundärsysteme

    Abweichend von den vorgenannten Regelungen können Rohrverbindungen in Sekundärsystemen nach der Übergabestation von Fernwärme-Hausstationen mit Pressverbindungen hergestellt werden.Der Einsatz von Pressverbindungen zwischen Hauseingangsarmaturen und Übergabeteil bedarf der gesonderten Zustimmung der DREWAG NETZ, Abteilung Betrieb Fernwärme.

  • Seite 24 TR FW.01

    7.6.4 Schweißnahtprüfungen

    7.6.4.1 Allgemeines

    Für die Festlegung der zulässigen Unregelmäßigkeiten gilt AGFW-Arbeitsblatt FW 446 in Anlehnung an DIN EN ISO 5817, Bewertungsgruppe B. Alle Schweißnähte sind einer visuellen Prüfung nach DIN EN ISO 17637 und DIN EN ISO 5817 zu unterziehen.Schweißnähte sind nach Fertigstellung im nachgenannten Umfang zerstörungsfrei zu prüfen.Die zerstörungsfreien Schweißnahtprüfungen erfolgen grundsätzlich mittels Durchstrahlungsprüfung. Ultraschallprüfungen erfordern die Zustimmung der DREWAG NETZ. Schweißnähte können zum Zweck einer Prüfung herausgeschnitten werden. Dementsprechende Festlegungen werden durch die Bauüberwacher der DREWAG NETZ getroffen.Schweißnahtprüfungen werden durch DREWAG NETZ gesondert beauftragt.Als Prüfumfang wird mindestens gefordert:− oberirdisch verlegte Leitungen (Freileitungen), Leitungen in begehbaren Kanälen, Schächten und

    Gebäuden− 10 % der gesamten Schweißnähte bis DN ≤ 150 oder 10 % der Schweißnahtlänge bei

    DN > 150. In die Prüfung sind die Nähte mit hoher Beanspruchung einzubeziehen,die Schweißnähte aller Schweißer sind zu erfassen

    − 100 % der Schweißnähte mit besonders hoher Beanspruchung, bei besonderer Bedeutung für die Versorgung, an exponierten Leitungsabschnitten, z. B. Kreuzung von Bahnstrecken, wichtigen Verkehrswegen u. ä., Festlegungen hierzu werden durch DREWAG NETZ getroffen

    − unterirdisch verlegte Leitungen (KMR, nicht begehbare Kanäle)− 100 % der Schweißnähte; die nach Fertigstellung nicht mehr oder nur mit sehr großem

    Aufwand zugängig sind− unter Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken− unter Autobahnen, Bundesstraßen, städtischen Hauptstraßen− unter Hochbauten− alle Schweißnähte von Rohrbauunternehmen als Neueinsteiger für die ersten drei

    Bauvorhaben− 50 % aller Schweißnähte im sonstigen Bereich

    − Bei Sekundärleitungen mit PN ≤ 10 in Gebäuden, begehbaren Kanälen und Schächten entfällt die Durchstrahlungsprüfung.

    − HV-Nähte (Stutzenschweißungen) sind bei Neubau, ohne Betriebsbedingungen, mindestens einer Farbeindringprüfung zu unterziehen. Unter Betriebsbedingungen ist eine augenscheinliche Prüfung (VT) besonders auf Maßhaltigkeit, Ansätze, Gleichmäßigkeit, Kerbwirkung notwendig.

    In die Prüfung sind die Nähte mit hoher Beanspruchung einzubeziehen, Schweißnähte aller Schweißer sind zu erfassen.Der Bauüberwacher der DREWAG NETZ legt die zu prüfenden Nähte entsprechend der vorgenom-menen Sichtprüfung und unter Beachtung der Einbeziehung aller Schweißer fest. Eine Reduzierung des festgelegten Prüfumfanges kann durch DREWAG NETZ erfolgen.Die Ausbesserung von fehlerhaften Schweißnähten und somit eine nochmalige zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung geht zu Lasten des AN. Für jede fehlerhafte Schweißnaht werden auf Kosten des AN drei weitere Nähte desselben Schweißers durchstrahlt. Zeigen diese Schweißnähte wieder Fehler, so wird eine 100%ige Prüfung der Nähte dieses Schweißers bzw. aller Schweißnähte zu Lasten des AN vorgenommen.

    7.6.4.2 Prüfverfahren

    Vom Ausführenden sind Prüfpläne zu erstellen. Sie werden Bestandteil der Dokumentation.Die zerstörungsfreien Schweißnahtprüfungen sind von einem gegenüber dem Ausführenden unabhängigen Unternehmen auszuführen, das über ausreichende Erfahrung, moderne Prüftechnik und qualifiziertes Prüfpersonal, zertifiziert nach DIN EN ISO 9712, mindestens Stufe 2, verfügt.

  • TR FW.01 Seite 25

    7.6.4.3 Durchstrahlungsprüfungen

    erfolgen in Vorbereitung und Durchführung nach DIN EN ISO 17636 unter folgenden Bedingungen:

    − Durchstrahlte Dicke w = Nennwanddicke, ohne Schweißnahterhöhung in Richtung des Zentralstrahles

    7.6.4.4 Röntgenprüfung

    − Prüfklasse A− Filmklasse mindestens C 5− erforderliche Filmschwärzung s ≥ 2.0 im auswertbaren Bereich− für jede Aufnahme ist ein Bildgüteprüfkörper (Drahtsteg) zu verwenden, die erreichte Bildgüte ist

    zu dokumentieren− Bewertung nach DIN EN ISO 10675-1, Zulässigkeitsgrenze 1

    7.6.4.5 Isotopenprüfung

    Die Anwendung der Isotopenprüfung kann nur erfolgen, wenn günstige Einstrahlrichtung und objektive Gegebenheiten vor Ort qualitativ hochwertige Aufnahmen erlauben bzw. Röntgenprüfung nicht möglich ist.

    − Prüfklasse A− Filmklasse C5− erforderliche Filmschwärzung s ≥ 2,3 im auswertbaren Bereich− für jede Aufnahme ist ein Bildgüteprüfkörper (Drahtsteg) zu verwenden, die erreichte Bildgüte ist

    zu dokumentieren− Bewertung nach DIN EN ISO 10675-1, Zulässigkeitsgrenze 1− Ausreichend lange Belichtungszeiten zur Begrenzung der Bewegungsunschärfe sind einzuhalten.− durchstrahlte minimale Dicke:

    − Bei Verwendung von Selen Se 75 durchstrahlte Dicke w: 10 ≤ w ≤ 40. Eine Verringerung der durchstrahlten Dicke auf ≥ 5 mm ist möglich, sie erfordert die Vorlage von Referenz-aufnahmen von der zu prüfenden FW-Leitung und die Zustimmung der DREWAG NETZ.

    − Bei Verwendung von Iridium Ir 192 durchstrahlte Dicke w: 20 ≤ w ≤ 100. Eine Verringerung der durchstrahlten Dicke auf ≥ 10 mm ist möglich, sie erfordert die Vorlage von Referenz-aufnahmen von der zu prüfenden FW-Leitung und die Zustimmung der DREWAG NETZ.

    − Aufnahmeanzahl nach DIN EN 1435.

    7.6.4.6 Ultraschallprüfungen

    der Schweißnähte erfolgen in Vorbereitung, Durchführung und Bewertung nach AD 2000-Merkblatt HP 5/3 und Anlage 1 zu AD 2000-Merkblatt HP 5/3 unter folgenden Bedingungen:

    − Prüfklasse B− Materialdicke s > 6mm− Bewertung und Fehlerprüfung nach HP 5/3 und Anlage 1 zu AD 2000-Merkblatt HP 5/3− Längsfehlerprüfung nach Bild 1, Position 1 und 2− Schrägfehlerprüfung nach Bild 3, Position 2− Querfehlerprüfung nach Bild 3, Position 3− 10 % der mit erfüllt bewerteten Nähte sind einer Durchstrahlungsprüfung zu unterziehen

    Ist mittels Ultraschallprüfung eine eindeutige Aussage nicht gegeben, so sind Durchstrahlungs-prüfungen vorzunehmen.

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    7.6.4.7 Farbeindringprüfungen

    der Schweißnähte erfolgen in Vorbereitung und Durchführung nach DIN EN ISO 3452-1, die Bewertung nach AD 2000-Merkblatt HP 5/3, Abschnitt 4.5, unter folgenden Bedingungen:− Prüfmittelsystem II C d - 2, Empfindlichkeitsklasse 2− Bewertung nach HP 5/3Der Einsatz anderer Prüfverfahren kann von DREWAG NETZ gefordert werden.

    7.7 Druckprüfungen

    Leitungssysteme sind unter Anwesenheit der DREWAG NETZ einer Druckprüfung nach AGFW-Merkblatt FW 602 zu unterziehen, ggf. abschnittsweise entsprechend den Montagebedingungen.Auf die Festigkeitsprüfung vor Ort wird entsprechend des AGFW-Merkblattes FW 602 verzichtet.Die dort genannten Bedingungen für den indirekten Nachweis der Tragfähigkeit der Rohrleitungen werden bei DREWAG NETZ eingehalten.Vorrangig wird als Druckprüfung die Dichtheitsprüfung nach dem Sichtverfahren mit innerem Luftüberdruck angewendet. Hausanschluss- und Verteilleitungen sind mit Luft oder Stickstoff bei einem Druck von 1,3 bis 1,5 bar (abs.) zu prüfen.Auf Anforderung DREWAG NETZ sind Anlagen einer Wasserdruckprüfung zu unterziehen. Diese hat entweder mit Stadtwasser oder, wenn möglich, mit Netzinhaltswasser ≤ 50 °C bei 1,3-fachem Betriebsdruck zu erfolgen. Die Prüfdauer beträgt mindestens 30 min nach erfolgtem Druckaufbau. Prüfmanometer müssen die Fehlerklasse 0,6 besitzen.Der Einsatz der Vakuumbrille bedarf im Einzelfall der Zustimmung von Assetmanagement Wärme.Die Durchführung der Druckprüfung ist im Inbetriebsetzungsprotokoll zu dokumentieren.Schweißnähte, die aus betriebstechnischen oder vergleichbaren Gründen nicht den geforderten Schweißnaht- und/oder Druckprüfungen unterzogen werden können, sind unter Einhaltung besonderer qualitätssichernder Maßnahmen auszuführen. Diese werden nach dem Sichtverfahren unter Betriebsmedium geprüft (FW 602, Pkt. 5.4) und mit der Inbetriebnahme dokumentiert.

    7.8 Anbohrtechnologie

    7.8.1 Allgemeines

    Um FWL (Heizwasser) bei Anschluss neuer Abzweigleitungen nicht außer Betrieb nehmen und entleeren zu müssen, ist es häufig zweckmäßig, für den Neuanschluss der Abzweigleitung für Nennweiten ab DN 25 eine Anbohrung an in Betrieb befindlichen FWL herzustellen. Für Leitungen ab DN 400 gilt eine Mindestanbohrnennweite von DN 50.Der Nennweitenunterschied zwischen Grundrohr und Anbohrstutzen muss mindestens zwei Nennweiten betragen. Die kleinste Grundrohrnennweite beträgt DN 40.In Abstimmung mit DREWAG NETZ sind bei einer Grundrohrnennweite ≥ DN 65 Anbohrungen mit einem Nennweitenunterschied möglich. Die Mindestwanddicke richtet sich nach den Prüfbeschei-nigungen B215/01/702838 des TÜV Süddeutschland vom 27.09.2001 und B318/09/702838 derTÜV SÜD Industrie Service GmbH vom 28.03.2009. Zur Vorbereitung der Anbohrung sind im betreffenden Bereich des Grundrohres sowohl eine Ultraschall-Wanddickenmessung als auch eine Ultraschall-Prüfung auf Dopplungsfreiheit durchzuführen.Das Aufschweißen des Anbohrhahnes und die Anbohrung selbst werden nach den Angaben des Planers von DREWAG NETZ bei einer von DREWAG NETZ festgelegten Ausführungsfirma beauftragt. Die betrieblichen Mindestanforderungen an die Erstellung eines Rohrabzweiges nach dem Anbohrverfahren regelt HBN 5.5.16 und AGFW-Arbeitsblatt FW 432. Die zur Durchführung der Anbohrung erforderlichen Nachweise, Genehmigungen und Freigaben sind über den zuständigen Bauüberwacher der DREWAG NETZ zu leiten.Eventuell erforderliche Verstärkungsbleche sind unter Berücksichtigung der Dehnkräfte und -momentezu berechnen und der Ausführungsfirma für die Anbohrung mitzuteilen.Folgende Anbohrtechnik ist zugelassen:− Anbohrung mit Kugelhahn mit und ohne Bedienhebel (Anbohrkugelhähne mit vollem Durchgang).

  • TR FW.01 Seite 27

    7.8.2 Anbohrung mit Kugelhahn

    Beim Anbohrsystem wird ein Kugelhahn auf das Grundrohr aufgeschweißt. Das Aufschweißen des Anbohrhahnes bei Grundrohr DN 50 und DN 65 ist nur in der 12-Uhr-Position möglich. Bei Grund-rohren ab DN 80 ist jede Einbaulage gestattet, wobei die Festlegungen unter 7.12 zu beachten sind.

    Die Einbaulage wird auch durch den Mindestabstand von 50 mm zu benachbarten Schweißnähten gleich welcher Art und durch den genügenden Platz zum Anbohren (Bohrfreiheit) beeinflusst.Eine örtliche Prüfung der geplanten Einbaulage ist mit DREWAG NETZ anzustreben.

    Folgende Bohrfreiheiten sind zu beachten:

    Tabelle 6 – Bohrfreiheit für Anbohrungen

    AnbohrhahnDN

    Bohrfreiheitmm

    2532

    1.200

    4050

    1.250

    6580

    1.300

    100125150

    1.400

    7.9 Flanschverbindungen mit Flachdichtungen

    7.9.1 Allgemeines

    Flanschverbindungen sind gemäß 7.16 beim Anschluss von Armaturen oder Funktionsanlagen zugelassen. Hinweise und Anforderungen enthält AGFW-Arbeitsblatt FW 411, Teil 4, diese sind anzuwenden und einzuhalten.

    Weitere Hinweise sind Anhang F bis I zu entnehmen.

    Flanschverbindungen müssen stets zugänglich sowie ausreichender Platz für Montage- und Demontagearbeiten gegeben sein.

    7.9.2 Flansche

    7.9.2.1 Form der Bauteile

    Es werden Flansche nach DIN EN 1092-1verwendet.

    Blindflansch: Typ 5, Dichtfläche A

    Vorschweißflansch: Typ 11, Dichtfläche B1

    7.9.2.2 Werkstoffe

    7.9.2.2.1 Allgemeines

    Die Auswahl des einzusetzenden Werkstoffes erfolgt nach EN 1092-1 und ist abhängig von der gewählten Nenndruckstufe, dem maximal zulässigen Druck (PS) und der maximal zulässigen Temperatur (TS). Die üblicherweise verwendeten Werkstoffe der Flansche sind AGFW-MerkblattFW 411, Teil 4, zu entnehmen.

  • Seite 28 TR FW.01

    7.9.2.2.2 Stahlflansche

    Für das Primärnetz des ZFHN Dresden sind für Stahlflansche anzuwenden:

    − Werkstoffgruppe 3E0, Werkstoff P 250 GH, DIN EN 10222-2 oderWerkstoffgruppe 3E1, Werkstoff P 280 GH, DIN EN 10222-2

    − Nennweiten ≤ DN 800PS = 19 bar ≤ PN = 25 barTS = 135 °C

    Die Werkstoffe P 250 GH und P 280 GH wurden rechnerisch für die benannten Druck- und Temperaturgrenzen bis zur Nennweite DN 800 seitens DREWAG NETZ nachgewiesen.

    7.9.2.2.3 Nicht rostende Edelstahlflansche

    − Werkstoffgruppe 15E0, Werkstoffnummer 1.4571, Werkstoff X6CrNiMoTi17-12-2

    7.9.2.3 Abmessungen

    Nach DIN EN 1092-1 muss die reduzierte Wanddicke des Flansches (Sp) der Wanddicke des anzuschließenden Rohres entsprechen.

    7.9.2.4 Anwendungstemperatur

    Flansche werden bei witterungs- und betriebsbedingten Temperaturen von -20 °C bis +160 °C eingesetzt.

    7.9.3 Flachdichtungen

    7.9.3.1 Allgemeines

    Es sind Wellringdichtungen mit Grafitauflage einzusetzen.

    Dichtungen aus Grafit mit Metallfolieneinlage (GR nach DIN 28091-4) können in Abstimmung mit dem Fernwärmebetrieb bei bestehenden Anlagen eingesetzt werden. Der rechnerische Nachweis der Flanschverbindung ist zu führen. Höhere Vorspannkraftverluste in den Schrauben, bedingt durch das Setzverhalten der Dichtung, sind zu berücksichtigen. Bei der Montage sind die Dichtungsflächen von allen Altdichtungsbestandteilen zu reinigen, die Flanschflächen sind dabei nicht zu beschädigen.

    Dichtungen aus mit Elastomeren gebundenem Fasermaterial (FA nach DIN 28091-2) und aus PTFE (TF nach DIN 28091-3) sind nach dem Stand der Technik nicht für eine auf Dauer technisch dichte Flanschverbindung geeignet und nicht zugelassen.

    7.9.3.2 Form der Bauteile

    − Wellringdichtung ähnlich DIN EN 1514-4, gewellter Metallträger mit 0,5 mm Grafitauflagen

    7.9.3.3 Werkstoffe

    Wellring, gewellter Metallträger: Blech 0,5 mm aus 1.4541, 1.4571 oder 1.4404 (316L)Grafitauflagen: Folien 0,5 mm aus reinem Grafit mindestens 99 %, Dichte 1,0

    Dicke der Dichtung im Lieferzustand: 2,5 mm.

    Die Verwendung von Wellringdichtungen mit Grafitauflagen der Stärke 0,8 mm sind nicht zugelassen.

    Um eine leichtere Demontage zu ermöglichen, sind Flachdichtungen zu verwenden, die serienmäßig mit einer Antihaftbeschichtung ausgerüstet sind.

  • TR FW.01 Seite 29

    7.9.3.4 Abmessungen

    Die Abmessungen der Flachdichtungen ergeben sich aus DIN EN 1514-1.

    7.9.3.5 Anwendungstemperatur

    Dichtungen werden bei witterungs- und betriebsbedingten Temperaturen von -20 °C bis +160 °C eingesetzt.

    7.9.3.6 Qualifikation des Herstellers

    Ein Hersteller, qualifiziert nach DGRL, Anhang I, Absatz 4.3, belegt die Güteeigenschaften mit einen Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 auf dem Weg über ein Qualitätsmanagementsystem.Ein nicht zertifizierter Hersteller belegt die Güteeigenschaften über ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 nach DIN EN 10204.

    7.9.3.7 Nachweis der Güteeigenschaften

    Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Qualität der gelieferten Flachdichtungen ist DIN EN 14772 zu beachten. Güteeigenschaften sind analog zu DIN EN 10204 nachzuweisen. Prüfbescheinigungen sind in DIN EN 764-5 festgelegt.Flachdichtungen müssen für Wasserqualitäten nach AGFW FW 510 geeignet sein.

    7.9.3.8 Kennwerte für Berechnungen

    Die Kennwerte für Berechnungen sind vom Dichtungshersteller nach DIN EN 13555 zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen.

    7.9.3.9 Kennzeichnung

    Flachdichtungen sind wie folgt zu kennzeichnen:− Name oder Zeichen des Herstellers− Werkstoffbezeichnung− Nenndruck (PN)− Nennweite (DN)− Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit der Charge− Herstelldatum des Grundmaterials bei Flachdichtungen aus Faserwerkstoffen

    7.9.3.10 Verpackung

    Die Verpackung muss so gewählt werden, dass bei Transport und Lagerung ausreichender Schutz für die Dichtungen besteht.Für die Bedingungen der Lagerung bzw. Lagerfähigkeit sind ISO 2230 und DIN 7716 zu beachten.

    7.9.4 Sechskantschrauben und Sechskantmuttern für Flanschverbindungen

    7.9.4.1 Allgemeines

    Kommen Schraubenverbindungen im Anwendungsbereich der DGRL zum Einsatz, so mussDIN EN 1515-4 in Verbindung mit DIN EN ISO 16426 und DIN EN 10269 beachtet werden.Insbesondere sind die zusätzlichen Angaben über die Rückverfolgbarkeit und Prüfbescheinigungen der verwendeten Werkstoffe zu beachten.

    7.9.4.2 Form der Bauteile

    Es sind Sechskantschrauben nach EN ISO 4017 und Sechskantmuttern nach DIN 2510-5, Form NF,zu verwenden.

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    7.9.4.3 Werkstoff

    Stahlflansch:

    − Sechskantschrauben und Muttern, Werkstoff 25CrMo4 (1.7218) nach DIN EN 10269

    Flanschverbindungen aus Edelstahl nach DIN EN 1092-1, Werkstoff A4-70:

    − Sechskantschrauben und Muttern, Werkstoff gemäß DIN EN 1515-4, Tabelle 3, nachDIN EN 10269 (1.4401 +C700 oder 1.4404 +C700) mit erhöhter Streckgrenze auf 450 MPa.

    7.9.4.4 Beschaffung

    DREWAG NETZ stellt für oben aufgeführte Stahlflansche der Nennweiten DN 15 bis DN 800 sowie für Flanschverbindungen aus Edelstahl, Nennweite DN 50, ab Lager ENSO, Dresden Kesselsdorf, die Sechskantschrauben und Muttern bei.

    Für alle abweichenden Flansche und Flanschverbindungen sind vom AN die entsprechenden Schraubverbindungen gemäß AGFW Merkblatt FW 411, Teil 4, und der DREWAG NETZ Spezifikation zu beschaffen und zu dokumentieren.

    7.9.4.5 Spezifikation

    Die Spezifikation wird auf Anforderung von DREWAG NETZ, Assetmanagement, bereitgestellt.

    7.9.4.6 Oberflächenschutz – Schmierung

    Stahlflansch:− Sechskantschrauben und Muttern sind zum Schutz vor Korrosion mit einer Zinklamellen-

    beschichtung nach DIN EN ISO 10683 und DIN EN 13858 mit integrierter Trockenschmierung(z. B. Dörken KL105, silber) zu beschichten.

    Flanschverbindungen aus Edelstahl nach DIN EN 1092-1, Werkstoff A4-70:− Zur Erzielung anwendungsfähiger Reibwerte ist eine Trockenschmierung (z. B. microGLEIT)

    aufzubringen. Ist diese nicht vorhanden, muss bei der Montage eine geeignete, metallurgisch unbedenkliche Schraubenpaste (z. B. microGLEIT LP 475) verwendet werden.

    7.10 Formstücke

    Nachfolgend genannte Formstücke sind nach DIN EN 10253-2, Typ A oder B, vorzugsweise in der Materialqualität P235 GH einzusetzen:

    − T-Stücke− Rohrbögen− Reduzierungen− Kappen/Klöpperböden, Spezifikation siehe WN TN GAS 2.2.2.02

    Alternativ kann je nach Erfordernis der Werkstoff P265 GH zum Einsatz kommen.

    Formstücke des Typs A (verminderter Ausnutzungsgrad) haben an den Schweißenden und am Formstückkörper die gleiche Wanddicke wie ein Rohr mit gleicher Wanddicke. Ihre Festigkeit gegen Innendruck ist geringer als die eines Rohres mit gleichem Durchmesser, gleicher Wanddicke und aus gleicher Stahlsorte.

    Formstücke des Typs B (voller Ausnutzungsgrad) haben am Formstückkörper eine erhöhte Wanddicke und weisen die gleiche Festigkeit gegen Innendruck auf wie Rohre mit gleichem Durchmesser, gleicher Wanddicke und aus gleicher Stahlsorte.

    Die Mindestwanddicken müssen denen von geraden Rohren nach Tabelle 4 entsprechen.

    Vorzugsweise sind Formstücke des Typs A besonders bei kleineren Leitungsdimensionen einzusetzen.Die Verschwächung des Grundrohres ist hinsichtlich Innendruckbelastung, Tragfähigkeit und Ermüdungsfestigkeit nachzuweisen.

  • TR FW.01 Seite 31

    Wanddickenverstärkungen oder scheibenförmige Verstärkungen sind nach AD 2000-Merkblatt B 9 zu berechnen. Die Wanddicke der Verstärkung darf nicht größer sein als die des Grundrohres.Erforderlich werdende Verstärkungen des Haupt- bzw. Abzweigrohres sind auf die technischenBelange des jeweiligen Rohrsystems abzustimmen (Innendruck, Kräfte, Momente, ggf. weitere Zusatzlasten).

    Aushalsungen (T-Abzweige) sind, soweit nicht durch DREWAG NETZ vorgegeben, nur mit schriftlicher Bestätigung DREWAG NETZ zugelassen.

    Für Abzweige mit gleicher Nennweite sowie bis zwei Nennweiten kleiner als die Hauptleitung sind generell vorgefertigte T-Stücke zu verwenden. Für größere Nennweitenunterschiede sind Abzweig-verbindungen mit vollem Anschluss des Rohrquerschnittes (HV-Naht als aufgesetzter Stutzen oder eingesetzter Stutzen) zugelassen. Das Abzweigrohr ist in der Regel im Winkel von 90° zum Grundrohr aufzusetzen.

    Für Bögen sind vorwiegend Glattrohrbögen einzusetzen, vorgefertigte Segmentbögen sind zugelassen(Schweißnahtfaktor = 1,0). Kaltverformte Rohrbögen sind nicht zulässig.

    Als Biegeradius für Dehnungselemente ist vorzugsweise 2,5 x D oder größer zu verwenden,1,5 x D ist in Ausnahmefällen zugelassen.

    Für Reduzierstücke sind vorzugsweise exzentrische Reduzierungen in Abhängigkeit vom Rohrgefälle einzusetzen.

    Als Übergangsstücke von TGL- auf DIN-Rohre (veränderte Abmessungen) sind generell vorgefertigte Formstücke zu verwenden.

    7.11 Thermische Vorspannung

    Durch thermische Vorspannung von Rohrleitungen ist es möglich, die Maximalspannung im Haft-bereich zu reduzieren.

    Dazu wird das im Rohrgraben frei verlegte Rohr auf die mittlere Betriebstemperatur erwärmt, nachfolgend eingesandet oder mittels Sandsattel festgesetzt und wieder abgekühlt. Somit steht das Rohrsystem bei Umgebungstemperatur unter Zugspannung. Diese baut sich bei Erwärmung linear ab, erreicht bei Vorspanntemperatur den Nullpunkt und geht bei weiterem Aufheizen in Druckspannung über. Da die Maximalspannung im gesamten Haftbereich konstant bleibt, können beliebig lange gerade Leitungsabschnitte ohne zusätzliches Kompensationselement verlegt werden.

    Bei der Vorwärmung von KMR sind folgende Größen durch Berechnung unter Berücksichtigung der Umgebungstemperatur insbesondere im Sommer bei direkter Sonneneinstrahlung zu bestimmen:

    − Vorwärmtemperatur− Erdwiderlager für die Festlegung der Fernwärmerohrleitungen im offenen Graben vor dem

    Vorwärmen− Endverschiebung nach Erreichen der Vorwärmtemperatur im offenen Graben− Endverschiebung (Zurückziehen) nach dem Abschalten der Vorwärmung (Das Abschalten der

    Vorwärmung erfolgt nach vollständiger Verfüllung des Rohrgrabens)− Endverschiebung nach dem ersten Anfahrvorgang.

    Das Vorspannkonzept ist in der Planungsphase mit DREWAG NETZ, Betrieb Fernwärme,abzustimmen.

    Vorzugsvariante ist die Vorspannung mit Betriebsmedium ab einer Nennweite von DN 50.In begründeten Ausnahmefällen wird auch die elektrische Vorspannung zugelassen.

    Der Ablauf der Vorspannung ist in einem Vorspannprotokoll zu dokumentieren. Folgende Angaben sind für jeden Vorspannabschnitt mindestens erforderlich:

    − Montagetemperatur− Dokumentation der Ausgangslage− erforderliche Verschiebung nach Vorwärmung− Dokumentation der Rückziehung nach Abschaltung der Vorspannung

  • Seite 32 TR FW.01

    In Anhang D sind schematische Darstellungen möglicher Umpumpvarianten für die Vorspannung mit Betriebsmedium enthalten:

    Variante 1: mit großem Umpumpaggregat, für Nennweiten > DN 100

    Variante 2: mit normalem Beimischaufbau, für Nennweiten ≤ DN 100

    Variante 3: ohne Beimischung, für Nennweiten ≤ DN 65 in Abstimmung mit DREWAG NETZ,Assetmanagement Wärme und Betrieb Fernwärme

    7.12 Abzweige und Anschlüsse

    Abzweige und Anschlüsse sind nach Bild 1 a bis 1 f in die Hauptleitungen einzubinden.

    Vorzugsvarianten sind die Konstruktionen nach Bild 1 a und 1 b.

    Es sind Abgänge in folgenden Positionen möglich:

    − Vorlauf: Abgänge in der 9-Uhr- bis 3-Uhr-Position (oberhalb des horizontalen Rohrquerschnittes). Abgänge unterhalb der 3-Uhr- und 9-Uhr-Position