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50 Jahre Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg 1949 - 1999 Festschrift Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg - Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank -

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50 JahreLandeszentralbank

in Berlin und Brandenburg1949 - 1999

Festschrift

Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg-Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank-

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Am 20. März 1999 feiert die Landes-zentralbank in Berlin und Brandenburgden 50. Jahrestag ihrer Errichtung. Ausdiesem Anlaß legt der Vorstand der Lan-deszentralbank eine Festschrift zur Ge-schichte der Bank vor.

Die Gründung der Zentralbank isteng verbunden mit der Einführung derD-Mark (West) im Westteil Berlins.Unbeschadet der Aufteilung in vier Sek-toren bildete Berlin auch in der Nach-kriegszeit zusammen mit seinem Umlandeinen eng verflochtenen Wirtschafts-raum. Aus diesem Grund versuchten diewestlichen Alliierten, die währungspoliti-sche Einheit Berlins zu erhalten, auchnachdem am 20. Juni 1948 mit der Ein-führung der D-Mark (West) in dendamaligen Westzonen die politischeSpaltung Deutschlands de facto vollzo-gen wurde.

Unmittelbar nachdem die sowjetischeBesatzungsmacht eine Währungsreformfür ihre Zone und Gesamtberlin ankün-

digte, beschlossen die westlichen Stadt-kommandanten am 24. Juni 1948, dieD-Mark (West) im Westteil Berlins einzu-führen. Zu diesem Zweck wurde dieWährungskommission gegründet. Nebender Ausstattung der Wirtschaft, deröffentlichen Hand und der Bevölkerungmit dem neuen Geld wirkte sie bei derAusgestaltung und der praktischenDurchführung der währungsrechtlichenBestimmungen mit. Da die Währungs-kommission auch typische Zentralbank-aufgaben übernahm, kann sie als Vorläuferder Landeszentralbank im Westteil Berlinsangesehen werden.

Anders als in westlichen Besatzungszo-nen konnte in den Westsektoren Berlinsauch die im Ostsektor gültige Währung -die Kuponmark bzw. später die D-Mark(Ost) - verwendet werden. Bei der Bezah-lung lebensnotwendiger Güter mußtedie Ostwährung sogar zu einemZwangskurs von 1:1 zur D-Mark (West)angenommen werden. Der gleichzeitigeUmlauf von zwei Währungen war von

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Vorwort

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Anfang an mit vielen Problemen verbun-den, zumal die Bevölkerung der Ost-währung wenig Vertrauen entgegen-brachte. Die Einführung der D-Mark(West) als alleiniges Zahlungsmittel hät-te jedoch die politische und wirtschaftli-che Spaltung Berlins besiegelt. Daherentschlossen sich die Westalliierten erstnachdem die politische Spaltung Berlinsbereits vollzogen war, die D-Mark (West)zum alleinigen Zahlungsmittel in den Westsektoren Berlins zu erklären.

Mit Inkrafttreten der Währungsreform-bestimmungen und der Gründung derBerliner Zentralbank am 20. März 1949wurde die Währungsumstellung imWestteil der Stadt abgeschlossen. DieBerliner Zentralbank wurde als Pendantzu den Landeszentralbanken in denwestlichen Besatzungszonen eingerich-tet. Sie hatte jedoch zusätzliche geldpoli-tische Kompetenzen und war wegen derSonderstellung Berlins nur durch einenAssoziierungsvertrag mit der Bank deut-scher Länder verbunden.

Für die folgenden 40 Jahre trenntensich die währungsgeschichtlichen Wege.Im Westteil der Stadt wurde 1957 mit

der Errichtung der Landeszentralbank inBerlin als Rechtsnachfolgerin der Berli-ner Zentralbank die Einbindung in dasbundesdeutsche Notenbanksystem voll-endet. Als eine von insgesamt elf Landes-zentralbanken verlor sie damit auch ihrenoch formell existierende institutionelleUnabhängigkeit. Ostberlin war seit Juli1948 als Sitz der Deutschen Notenbankund seit Dezember 1967 als Sitz derStaatsbank der DDR das Zentrum desostdeutschen Monobankensystems. Erstim Zuge der deutschen Vereinigungwurde Deutschland auch währungspoli-tisch wieder zu einer Einheit. Die durchdie Eingliederung Ostdeutschlands not-wendig gewordene Neustrukturierungder Deutschen Bundesbank führte 1992zur Errichtung der seither für zwei Bun-desländer zuständigen Landeszentral-bank in Berlin und Brandenburg.

Eine Zäsur stellt der Eintritt in die drit-te Stufe der Europäischen Wirtschafts-und Währungsunion am 1. Januar 1999dar. Seither ist die geldpolitische Verant-wortung für das Euro-Währungsgebietvon den nationalen Notenbanken auf dieEuropäische Zentralbank übergegangen.Gleichwohl wird die Landeszentralbank

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in Berlin und Brandenburg auch zukünf-tig eine wichtige Rolle bei der Umsetzungder gemeinsamen Geldpolitik ausüben.Die Durchführung der Refinanzierungs-geschäfte, die Bargeldversorgung derWirtschaft und der Bevölkerung sowiedie Abwicklung des unbaren Zahlungs-verkehrs sind drei Beispiele für die vielfäl-tigen Aufgaben, die auch weiterhin vonden Landeszentralbanken zu leisten sind.

Berlin, im März 1999

Klaus-Dieter Kühbacher Ulrich Preuss

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Inhalt

1 Die Ausgangssituation in Berlin nach dem Zweiten Weltkrieg 8

2 Die Währungsreform in West-Berlin 11

2.1 Verhandlungen der Alliierten über die Währungsfrage Deutschlands 11

2.2 Die Berliner Währungsfrage 14

2.3 Einführung der D-Mark in West-Berlin und Beginn der Berlinblockade 172.3.1 Ankündigung der Währungsreform 172.3.2 Beginn der Berlinblockade 192.3.3 Die Einführung der D-Mark (West) in West-Berlin 20

2.4 Die Zeit des Währungsdualismus 252.4.1 Gründe für die Errichtung des Mischwährungssystems 252.4.2 Teilung der Finanzverwaltung 27 2.4.3 Das Problem fehlender Einnahmen in D-Mark (West)

bei Unternehmen und dem Magistrat 282.4.4 Auflösungstendenzen des Mischwährungssystems 30

2.5 Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Berliner Währungsfrage 32

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2.6 Der Abschluß der Währungsreform und die Eingliederung West-Berlins in das westdeutsche Notenbankwesen 35

2.6.1 Die Einführung der D-Mark (West) als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel 35

2.6.2 Die Errichtung der Berliner Zentralbank 392.6.3 Die vollständige Integration der Berliner Zentralbank in das west-

deutsche Notenbankwesen 44

3 Das Notenbankwesen der DDR 48

3.1 Die wirtschaftliche und monetäre Ausgangslage in der sowjetischenBesatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg 48

3.2 Der Neuaufbau des ostdeutschen Bankensystems 493.2.1 Blockade der Konten und Neueröffnung der Banken 493.2.2 Die Gründung der Deutschen Notenbank 51

3.3 Die Währungsreform in Ostdeutschland 533.3.1 Die Währungsumstellung 533.3.2 Auswirkungen der Währungsreform in Ostdeutschland 54

3.4 Die Zentralisierung des Bankensystems 55

3.5 Probleme der monetären Steuerung im DDR-Wirtschaftssystem 573.5.1 Einbindung der Deutschen Notenbank in das staatliche Planungssystem 573.5.2 Monetäre Überversorgung als Resultat des ineffizienten Planungssystems 58

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3.6 Reformen im realwirtschaftlichen und monetären Bereich 603.6.1 Der Währungsschnitt von 1957 603.6.2 Dezentralisierung wirtschaftlicher Planungs- und Lenkungsprozesse 603.6.3 Zwischenzeitliche Errichtung eines zweistufigen Bankensystems 613.6.4 Rezentralisierung des Bankensystems 62

3.7 Die Auflösung der Staatsbank im Zuge der deutschen Währungsunion 63

4 Gründung der Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg nach der Deutschen Vereinigung 66

4.1 Provisorische Einbindung Ostdeutschlands in das westdeutsche Notenbankwesen 66

4.2 Neustrukturierung der Bundesbank – Errichtung der Landes-zentralbank in Berlin und Brandenburg 68

5 Die Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken 71

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In den Londoner Protokollen (12.September 1944), den Beschlüssen vonJalta (11. Februar 1945) und Potsdam(2. August 1945) sowie der BerlinerErklärung (5. Juni 1945) legten die Alli-ierten fest, daß Deutschland zunächst indrei und später – nach der AufnahmeFrankreichs in den Kreis der Sieger-mächte – in vier Besatzungszonen aufge-teilt wird. Neben den einzelnen Besat-zungszonen hatten die Londoner Proto-kolle ein besonderes von der sowjeti-schen Besatzungszone getrenntes Ge-biet, den Berliner Großraum, abge-grenzt. Für die Besatzungszonen wurdejeweils ein militärischer Oberbefehlsha-ber ernannt. Gemeinsam bildeten dieseden für die Regierung Gesamtdeutsch-lands zuständigen Alliierten Kontrollrat,dessen Anordnungen bis in die Einzel-heiten der Kommunalpolitik Gesetzge-bungskraft hatten.

Ähnlich wie Gesamtdeutschland wur-de Berlin in Sektoren aufgeteilt. An dieStelle der Befehlshaber der Besatzungs-

zonen traten die Sektorenkommandan-ten, die gemeinsam die Alliierte Kom-mandantur bildeten. Vom AlliiertenKontrollrat erlassene Befehle erlangtenin Berlin erst dann Gesetzgebungskraft,nachdem sie von der Alliierten Kom-mandantur gebilligt worden waren. DieStadt erwies sich damit als eine fünfte,besondere Zone.

Nach der Besetzung der WestsektorenBerlins durch die Truppen der West-mächte sowie dem Rückzug der sowjeti-schen Truppen in den ihnen zugewiesenöstlichen Teil der Stadt konnte die Alli-ierte Kommandantur ihre Tätigkeit auf-nehmen.

Auf ihrer konstituierenden Sitzungam 11. Juli 1945 wurde der für die wei-tere Entwicklung Berlins folgenschwereEntschluß gefaßt, daß alle von dersowjetischen Militärregierung in denbeiden vorausgegangenen Monatenerlassenen Befehle und Anordnungen bisauf weiteres in Kraft bleiben sowie weite-

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1 Die Ausgangssituation in Berlin nach demZweiten Weltkrieg

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re Verfügungen nur einstimmig gefaßtwerden sollten. Die Sowjetische Militär-administration Deutschlands hattesomit die Möglichkeit, über ihr Veto zuverhindern, daß auch nur einer der vor-her erlassenen Beschlüsse rückgängiggemacht werden konnte.

Gültigkeit behielt daher auch derBefehl Nr. 1 des sowjetischen General-obersten Bersarin vom 28. April 1945,sämtliche Banken in Berlin zu schließen.Ausgenommen von der allgemeinenBankenschließung war zunächst ledig-lich die Sparkasse der Stadt Berlin, dieam 15. Mai 1945 die Erlaubnis zur Fort-setzung ihrer Geschäfte erhielt.

Die bis zum Kriegsende entstandenenKonten waren jedoch – wie bei allenanderen Kreditinstituten – blockiert.Am 5. Juni 1945 wurde der Befehl Nr.1vom Berliner Magistrat mit der Verord-nung über die Neuordnung des BerlinerBankwesens konkretisiert und das Berli-ner Stadtkontor (anfangs: BerlinerStadtbank) als öffentliches Kreditinstitutgegründet. Das Berliner Stadtkontorstand unter der Aufsicht des Magistratsund hatte weder eine eigene Rechtsper-

sönlichkeit noch eine Satzung. Als einzi-ges privatrechtliches Kreditinstitut wur-de Anfang 1946 die Berliner Volksbanke.G. zugelassen.

Während in den Westzonen die Alli-ierten im Interesse der Wirtschaft dieGeschäftsbanken schnell wieder zu-ließen, blieb das Geldwesen Berlins biszur endgültigen politischen und wirt-schaftlichen Spaltung der Stadt im März1949 gelähmt. Neben dem Postscheck-amt und der nahezu ausschließlich fürdie sowjetische Besatzungsmacht arbei-tenden Garantie- und Kreditbank warendas Berliner Stadtkontor, die BerlinerSparkasse und die Berliner Volksbankdie drei einzigen in Berlin tätigen Kre-ditinstitute.

Doch nicht nur geld- sondern auchgüterwirtschaftlich befand sich Berlinbuchstäblich am Nullpunkt. Nochschwerwiegender als die Kriegsschädenwirkten sich die von der SowjetischenMilitäradministration veranlaßten De-montagen aus. In den zweieinhalb Mona-ten unmittelbar nach Kriegsende, indenen Berlin unter alleiniger Kontrolleder sowjetischen Besatzungsmacht

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stand, wurde ein Großteil der Industrie-anlagen Berlins demontiert. DieDemontagen konzentrierten sich aufWest-Berlin. In den Westsektoren gin-gen etwa 85% der bei Kriegsende nochvorhandenen industriellen Kapazitätenverloren. Demgegenüber fiel die Verrin-gerung des Produktionspotentials imOstteil der Stadt mit einem Abbau um33% wesentlich geringer aus. Keineandere Region in Deutschland wardurch Kriegsschäden und Demontagen

in seiner wirtschaftlichen Kraft so beein-trächtigt worden wie Berlin. Eine ameri-kanische Zeitung brachte den Zustandder Berliner Industrie treffend mit demKommentar zum Ausdruck: „Das Pro-blem der deutschen Nachkriegsindustrieist für Berlin gelöst: Es gibt dort keineIndustrie mehr“.

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2.1 Verhandlungen der Alliierten überdie Währungsfrage Deutschlands

Angesichts des zerrütteten Geldwe-sens in Deutschland sahen alle vierBesatzungsmächte es als eine der dring-lichsten wirtschaftspolitischen Aufgabenan, den vorhandenen Geldüberhang zubeseitigen. Zwar begannen auf Initiativeder Amerikaner schon Ende 1945 ersteVerhandlungen über eine Währungsre-form im Alliierten Kontrollrat. Diesescheiterten jedoch zunächst, da die briti-schen Verhandlungsführer nicht derAnsicht waren, daß die Bedingungen füreine erfolgreiche Währungsreform gege-ben waren.

Einen zweiten Vorstoß unternahmendie Amerikaner im August 1946, als sieden Colm-Dodge-Goldsmith-Report alsGrundlage für eine Währungsreform imAlliierten Kontrollrat einbrachten. Deramerikanische Währungsreformplan,der eine Geldreform mit einem umfas-senden Lastenausgleich kombinierte,

wurde von allen vier Besatzungsmächtenals Verhandlungsgrundlage akzeptiert.

Trotz anfänglicher Fortschritte beider Aushandlung von Detailproblemen,verfingen sich die Verhandlungen jedochschließlich in der Frage, an welchem Ortdie Banknotenherstellung erfolgen soll-te. Während die Amerikaner daraufbestanden, daß die neuen Banknotenausschließlich in Berlin unter wirksamerViermächtekontrolle hergestellt werden,wollte die Sowjetische Militäradmini-stration, daß der Druck in Berlin undLeipzig stattfindet. Hinter dem Dissensstand dabei weit mehr als ein technischesDetailproblem.

Letztendlich ging es um die Frage, obdie Banknotenherstellung zentral unterAufsicht des Alliierten Kontrollratesoder dezentral unter Mitwirkung desKommandanten der jeweiligen Besat-zungszone erfolgen sollte. Die sowjeti-sche Position war dabei, daß, ohne eineÜbereinkunft der vier Mächte über

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2 Die Währungsreform in West-Berlin

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Reparationsleistungen und die Schaf-fung einer einheitlichen Finanzverwal-tung jede Besatzungsmacht das Rechthaben müsse, Banknoten in ihrer Zonezu drucken. Die Amerikaner waren nichtbereit, in dieser Frage Zugeständnisse zumachen, da sie angesichts der Möglich-keit einer autonomen Ausweitung derGeldmenge durch die SowjetischeMilitäradministration den Erfolg einer Währungsreform bedroht sahen.

Nachdem sich abzeichnete, daß ange-sichts der bestehenden Interessenge-gensätze sowie der immer weiter ausein-anderlaufenden politischen und wirt-schaftlichen Entwicklung in den West-zonen und in der sowjetischen Besat-zungszone eine gemeinsame Währungs-reform nicht zustande kommen würde,intensivierten sowohl die westlichenAlliierten, insbesondere die Amerikaner,als auch die Sowjetunion ihre Überle-gungen bezüglich eines separaten Vorge-hens in der Währungsfrage.

Beide Seiten wollten auf ein mögli-ches Vorpreschen der jeweils anderenSeite schnell reagieren können. Denn fürdasjenige Gebiet, in dem die alte Reichs-

mark noch beibehalten wurde, mußtebei einer Beseitigung des monetärenÜberhangs im anderen Zonengebiet miteinem großen Zustrom an Altgeld ge-rechnet werden.

Als sich in der zweiten Jahreshälfte1947 Gerüchte verdichteten, daß dieSowjetische Militäradministration inihrer Besatzungszone bereits damit be-gonnen hatte, Kupons zu drucken, mit-tels derer die alten Reichsmarkscheinebeklebt und eine separate Währungsre-form rasch durchgeführt werden konnte,begannen auch die Amerikaner im Rah-men der „Operation Bird Dog“ Bankno-ten für Deutschland zu drucken und nachFrankfurt am Main zu transportieren.

Trotz dieser Vorbereitungen in Ostund West für separate Währungsrefor-men wurden die Verhandlungen imAlliierten Kontrollrat über ein gemeinsa-mes Vorgehen in der Währungsfragefortgesetzt.

Beide Seiten scheuten sich nochdavor, die Verantwortung für das mitseparaten Währungsreformen verbunde-ne endgültige Vollziehen der wirtschaftli-

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chen und politischen Spaltung Deutsch-lands auf sich zu nehmen.

Nach dem Scheitern der Außenmini-sterkonferenz in London im Dezember1947 wurde auf Initiative des amerika-nischen Außenministers Marshall derAlliierte Kontrollrat ein letztes Malbemüht, um doch noch zu einer alle vierZonen umfassenden Währungsreformzu gelangen. Zur Überraschung derWestalliierten zeigte sich der Militär-gouverneur der Sowjetischen Militärad-ministration Deutschlands, Solokowski,zunächst kompromißbereiter als infrüheren Verhandlungen.

Am 11. Februar 1948 vereinbarteman, innerhalb einer 60-Tage Frist allenoch strittigen Fragen zu lösen, und mitdem Druck neuer Banknoten unterViermächteaufsicht zu beginnen. Trotzeines stärkeren Entgegenkommens Solo-kowskis (insbesondere in Fragen derErrichtung einer zentralen Finanzver-waltung für Gesamtdeutschland als Vor-bedingung für eine Währungsreformund der zentralen Herstellung der Bank-noten) sahen die westlichen Militärgou-verneure einem erfolgreichen Abschluß

der Verhandlungen weiterhin skeptischentgegen und führten die Gesprächewohl primär aus taktischen Gründenfort. Jedoch entschied sich die amerika-nische Regierung noch vor Ablauf derFrist gegen eine gemeinsame Währungs-reform.

In Washington war man sich ange-sichts der gesamtpolitischen Entwick-lung darüber klar geworden, daß einevierzonale Währungsreform nicht mehrim amerikanischen Interesse lag. Daherwurde der Militärgouverneur Clayinstruiert, nach Ablauf der 60-Tage-Fristdie Währungsreformverhandlungen alsaus amerikanischer Sicht gescheitert zuerklären.

Die Sowjetische Militäradministrati-on bewahrte Clay jedoch davor, die ver-änderte amerikanische Haltung im Kon-trollrat vertreten zu müssen. Am20.März 1948 kündigte Solokowski mitder Begründung, daß wegen des Vorge-hens der Westalliierten in ihren Besat-zungszonen der Viermächtestatus fak-tisch nicht mehr bestünde, den Auszugder Sowjetunion aus dem AlliiertenKontrollrat an.

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2.2 Die Berliner Währungsfrage

Nach dem Auszug der Sowjetunionaus dem Alliierten Kontrollrat war derWeg für eine auf Westdeutschlandbeschränkte Währungsreform frei. EndeMärz 1948 waren dabei schon eine ganzeReihe von Voraussetzungen für eineschnelle Realisierung geschaffen worden.

Mit der im März gegründeten BankDeutscher Länder stand eine Zentral-bank zur Verfügung, die die Emissionder neuen Währung übernehmen konn-te. Die Banknoten waren bereits ge-druckt und ihre Verschiffung nachDeutschland im Gange. Ein einheitli-cher Wechselkurs von 0,3 Dollar proD-Mark (West) war festgelegt worden.

Anfang April einigte man sich, daßdie Modalitäten der Währungsreformdem Colm-Dodge-Goldsmith-Reportfolgen sollten, einschließlich der Ände-rungen, auf die man sich im AlliiertenKontrollrat geeinigt hatte. Gleichzeitigvereinbarte man, den Plan einer kleinenAnzahl von deutschen Experten vorzule-gen, deren Aufgabe es sein sollte, imRahmen des sogenannten Konklaves von

Rothwesten die notwendigen Gesetzeund Verordnungen sowie die logisti-schen Voraussetzungen zur Durchfüh-rung der Währungsreform im Detailauszuarbeiten.

Mit der sich abzeichnenden Möglich-keit einer auf die Westzonen beschränk-ten Währungsreform stellte sich zuneh-mend die Frage, was bei einem separatenVorgehen der westlichen Alliierten mitBerlin geschehen solle. Die Dringlich-keit, zu einer gleichzeitigen Lösung derWährungsfrage in Berlin zu kommen,wurde dabei relativ bald erkannt, ohnedaß man sich auf eine geeignete Strategiefestlegen konnte.

Im Stab der Finanzberater des ameri-kanischen Militärgouverneurs Clay wur-de noch Ende 1947 ein Bericht fertigge-stellt, der sich mit der Berliner Wäh-rungsproblematik auseinandersetzte.Auch im Außenministerium in Wa-shington erkannte man das Berlinpro-blem und gab entsprechende Studien inAuftrag. Gemeinsam ist den ersten Stra-tegiepapieren, daß von einer Einführungder D-Mark (West) in den westlichenSektoren Berlins abgeraten wurde.

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Befürchtet wurde, daß angesichts derspeziellen Verhältnisse Berlins in diesemFall der Erfolg der gesamten Währungs-reform gefährdet wäre. Die beste Lösungsah man in einer Viermächtewährung(der sogenannten Bärenmark) für alleSektoren Berlins. Falls es – wie erwartetwurde – nach vollzogener Währungsre-form in den Westzonen zu keiner Eini-gung der Siegermächte bezüglich Berlinskommen sollte, wurden als Alternativeneine separate Währung für West-Berlinbzw. die Übernahme der Währung dersowjetischen Besatzungszone diskutiert.Letzteres sollte aber nicht vorbehaltlosgeschehen, sondern nur unter der Voraus-setzung, daß den Westalliierten Kontroll-rechte hinsichtlich der Geld- und Kredit-politik in Berlin eingeräumt würden.

Zu einer ersten Erörterung der Berli-ner Währungsfrage auf der Ebene derdrei westlichen Militärgouverneure kames erst am 11. April 1948. Eine Einigungüber eine gemeinsame Vorgehensweisekonnte auf diesem Treffen nicht erzieltwerden. Jedoch war man sich einig, daßeine einseitig von der SowjetischenMilitäradministration Deutschlands ver-kündete Währungsreform für Gesamt-

berlin nicht hingenommen werdenkonnte. Die weitere Erörterung der Ber-linfrage wurde den Finanzberatern derMilitärgouverneure übergeben. Bis zum24. April 1948 arbeiteten diese einen„Emergency-Plan“ (Notfallplan) fürBerlin aus, der gegenüber den vorherge-henden Plänen einen entscheidendengedanklichen Durchbruch darstellte.

Als beste Lösung sah dieser Emer-gency-Plan zwar weiterhin eine einheit-liche Währung für den GesamtberlinerRaum vor. Auch die Übernahme der ost-deutschen Währung in den Westsekto-ren Berlins blieb eine Option. Allerdingsempfahl der Emergency-Plan bei man-gelnden Zusagen seitens der Sowjetuni-on trotz der möglichen Risiken, die fürden Erfolg der westdeutschen Wäh-rungsreform gesehen wurden, die Ein-führung der D-Mark (West) in den Ber-liner Westsektoren.

Der Emergency-Plan bildete dieGrundlage für das Vorgehen der Westal-liierten in der Berliner Währungsfrage.Während der weiteren Expertenge-spräche erfuhr er jedoch in einem zentra-len Punkt eine Revision. In Washington

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hatte sich bereits im April 1948 dieÜberzeugung durchgesetzt, daß eineAusdehnung des Währungsgebietes Ostauf die Berliner Westsektoren aushoheitlichen Gründen verhindert wer-den müßte. Andernfalls würden diewestlichen Alliierten West-Berlin de fac-to preisgeben, da die Sowjetische Militär-administration Deutschlands befähigtwäre, mit Hilfe der D-Mark (Ost), ihrewirtschaftspolitischen Vorstellungen imGesamtberliner Raum durchzusetzen.Insbesondere wären Banken und Unter-nehmen in den westlichen Sektoren beider Liquiditätsversorgung von der Will-kür der Sowjetischen Militäradministra-tion abhängig gewesen.

Als wünschenswertes Ergebnis wurdees zwar angesehen, sich in Verhandlun-gen mit der Sowjetunion auf die Ein-führung einer Währung für Gesamtber-lin zu einigen. Im Falle eines Scheiternssollte jedoch die D-Mark (West) in denWest-Berliner Sektoren eingeführt wer-den. Um eventuelle Risiken für die west-deutsche Währungsreform auszuschlies-sen, wurde dabei empfohlen, die D-Mark(West) in Berlin besonders zu kennzeich-nen. Ein Einzug der in Berlin emittierten

Noten konnte somit – falls erforderlich –jederzeit erfolgen. Die amerikanischenVorstellungen setzten sich in den weite-ren Beratungen mit den Briten undFranzosen durch.

Die Sowjetische Militäradministrati-on sollte 48 Stunden vor Beginn derWährungsreform in Westdeutschlandvon den Maßnahmen der westlichenAlliierten offiziell informiert werden.Gleichzeitig sollten entsprechend demStatus von Berlin Verhandlungen übereine separate unter Viermächtekontrollestehende Währung für Gesamt-Berlinangeboten werden. Berlin war damitzunächst von der westdeutschen Wäh-rungsreform ausgenommen.

Angesichts der relativ späten Festle-gung einer geeigneten Berlin-Strategie,war man für eine Währungsreform inden Westsektoren der Stadt – in welcherForm diese auch erfolgen sollte – unzu-reichend vorbereitet. Selbst in dem Fallder Einführung der D-Mark (West) wareine einfache Übernahme der für dieWestzonen Deutschlands ausgearbeite-ten Gesetzestexte nicht möglich. Dennsowohl die Trennung der Stadt in zwei

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Währungsgebiete als auch die Tatsache,daß im Gegensatz zu Westdeutschlandnahezu alle Kreditinstitute seit April1945 geschlossen waren, mußten be-rücksichtigt werden. Konnte man sichim Fall der Übernahme der D-Mark(West) noch an der westdeutschenWährungsreform orientieren, gab es kei-nen ausgearbeiteten Plan für die Ein-führung einer eigenständigen Gesamt-berliner Währung.

Detaillierte Vorbereitungen für eineWährungsreform in West-Berlin be-gannen im eigentlichen Sinne erst am15. Juni 1948 – also nur wenige Tage vorder westdeutschen Währungsreform –mit der Einberufung des West-BerlinerKonklaves. In Analogie zum Konklave inRothwesten oblag es dieser sich ausrenommierten Vertretern des BerlinerBankwesens zusammensetzenden Exper-tenkommission, die technischen Detailsfür eine Währungsreform auszuarbeiten.

Zunächst beschäftigte sich das Kon-klave mit drei Optionen: der Ein-führung der D-Mark (West), der Über-nahme der Ostwährung und der Schaf-fung einer Sonderwährung für Gesamt-

berlin. Erst nach der einseitigen Ankün-digung der Sowjetischen Militäradmini-stration Deutschlands vom 23. Juni, eineWährungsreform für die sowjetischeBesatzungszone einschließlich Gesamt-berlins vorzunehmen, befaßte man sichausschließlich mit der Einführung derD-Mark (West) in den Westsektoren derStadt. Die grundlegenden Entscheidun-gen wurden allerdings – wie bei demwestdeutschen Konklave – außerhalbdes Expertengremiums von den Alliier-ten selbst getroffen. Dazu zählte die Ent-scheidung, neben der D-Mark (West)auch die ostdeutsche Währung inbestimmten Bereichen als gesetzlichesZahlungsmittel zuzulassen.

2.3 Einführung der D-Mark in West-Berlin und Beginn der Berlinblockade

2.3.1 Ankündigung der Währungsreform

Am 18. Juni 1948 kündigten dieMilitärgouverneure der drei westlichenBesatzungsmächte der sowjetischen Seitedie Einführung der D-Mark in West-deutschland für den 21. Juni an. Aus-drücklich betont wurde, daß der West-

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teil Berlins wegen des Viermächtestatusder Stadt von dieser Währungsreformausgenommen wird. Die SowjetischeMilitäradministration Deutschlands rea-gierte auf diese Ankündigung unmittel-bar mit einer Einschränkung des Interzo-nenverkehrs. Von westlicher Seite wurdedies zunächst als eine verständlicheAbwehrreaktion der Sowjetischen Militä-radministration interpretiert, da es anson-sten zu einem raschen Zustrom entwerte-ter Reichsmarkbestände in die sowjeti-sche Besatzungszone gekommen wäre.

Obwohl sich die Sowjetische Militär-administration Deutschlands in ihrer offi-ziellen Stellungnahme über das Vorge-hen der westlichen Alliierten be-schwerte, kam es zu einer nochmaligenEinberufung des Finanzdirektoratesdes Alliierten Kontrollrates zurBehandlung des Berliner Währungs-problems am 22. Juni 1948. Dortprallten die gegensätzlichen Auffassun-gen aufeinander. Sehr schnell war ange-sichts der sowjetischen Haltung klar, daßes keine separate Berliner Währunggeben würde. Die Westalliierten versuch-ten dabei auszuloten, zu welchen Bedin-gungen die Einführung der D-Mark

(Ost) in Gesamt-Berlin stattfindenkönnte. Da die sowjetische Seite denViermächtestatus Deutschlands durchdie Währungsreform in Westdeutsch-land verletzt sah, war sie nicht bereit,den Viermächtestatus Berlins bei einerWährungsreform in Ostdeutschland zurespektieren. Nach dem Scheitern derGespräche kündigte Solokowski nocham gleichen Tag eine Währungsreformfür Ostdeutschland einschließlich Ge-samtberlins an.

Die Einzelheiten der Währungsre-form wurden am folgenden Tag von derSowjetischen MilitäradministrationDeutschlands durch den Befehl 111 fest-gelegt. Die bisherigen Reichsmark-noten verloren ihre Gültigkeit als gesetz-liches Zahlungsmittel, sofern sie nichtmit einem aufgeklebten Spezialkuponversehen waren. Daher wurde die neueWährung zunächst Kuponmark ge-nannt. Neben dem Münzgeld bliebenlediglich die kleinen Ein- und Zwei-Reichsmarknoten ohne Kupons gültig.

Die Einführung der Kuponmarkerfolgte im Zeitraum vom 24. bis 28.Juni 1948. Der Umlauf der D-Mark

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(West) wurde in der sowjetischen Besat-zungszone einschließlich Gesamtberlinsverboten. Noch am 23. Juni 1948 rea-gierten die westlichen Alliierten. In ähn-lich lautenden Schreiben der drei westli-chen Sektorenkommandanten wurde derStadtverwaltung verboten, den sowjeti-schen Befehl in den Westsektoren auszu-führen und die Einführung der D-Mark(West) angekündigt. Als Notmaßnah-men wurden gleichzeitig die sofortigeSchließung der Banken sowie allerGeschäfte mit Ausnahme der Lebensmit-telgeschäfte und der Apotheken und dievorläufige Einstellung des Schuldendien-stes befohlen.

2.3.2 Beginn der Berlinblockade

Noch in der Nacht zum 24. Juni1948 reagierte die Sowjetische Militär-administration auf die westalliiertenMaßnahmen mit der Einstellung desPassagier- und Güterverkehrs auf derEisenbahnstrecke Berlin-Helmstedt.Gleichzeitig wurde die Fernstromver-sorgung West-Berlins abgeschaltet.

Was zunächst mit dem Hinweis auftechnische Störungen begründet wurde,

war der Beginn einer umfassendenBlockade Berlins. In den folgendenTagen wurde der Straßen-, Schienen-und Schiffahrtsverkehr vollständigunterbrochen. Damit verblieb als einzigeVerbindung zu West-Berlin der Luftweg.

In dieser Situation entschieden dieWestalliierten unter Führung der Ameri-kaner, West-Berlin über eine Luftbrückemit lebenswichtigen Gütern zu versor-gen. Weil die Westalliierten von Beginnder Blockade an unmißverständlich klargemacht hatten, daß sie eine Unterbre-chung des ihnen vertraglich garantiertenLuftkorridors unter keinen Umständendulden würden, wagte es die SowjetischeMilitäradministration nicht, die Blocka-de auf den Luftverkehr auszudehnen.Während der nahezu ein Jahr anhalten-den Blockade gelang es den Westalliier-ten, in einer einzigartigen logistischenLeistung die Versorgung Berlinsüber den Luftweg sicherzustellen.

Über die Motive bei der Verhängungder Blockade West-Berlins kann nur spe-kuliert werden. Die Sowjetunion konntekein Interesse daran haben, daß imadministrativen Zentrum Ostdeutsch-

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lands eine zweite, wahrscheinlich wert-stabilere Währung umlief. Es dürfte abernicht allein um die Währungsfrage Ber-lins gegangen sein. Vermutlich sollte dieBerlinblockade als Druckmittel zurÄnderung der gesamten Deutschlandpo-litik der Westalliierten dienen. Des wei-teren dürfte die Sowjetische Regierungdie Entschlossenheit der Westalliiertenunterschätzt haben und zunächst davonausgegangen sein, die Preisgabe West-Berlins über kurz oder lang erzwingen zukönnen.

Letztendlich konnte die Sowjetunionkeines ihrer Ziele erreichen. Wederkonnte auf die westdeutsche Staatenbil-dung Einfluß genommen werden, nochdie Alliierten zu einer Preisgabe Berlinsgezwungen werden. Darüber hinaus trugdie Blockade zur Solidarisierung derWest-Berliner Bevölkerung mit denwestlichen Alliierten bei, die nun nichtmehr als Besatzungsmächte, sondern alsSchutzmächte angesehen wurden.

2.3.3 Die Einführung der D-Mark (West)in West-Berlin

Am 24. Juni, wenige Stunden nachdem Beginn der Berlinblockade, wurdedie Einführung der D-Mark (West) inden Westsektoren Berlins angeordnet.Die „Verordnung zur Neuordnung desGeldwesens“ – die sogenannte Wäh-rungsverordnung – bestimmte, daß jederEinwohner im Umtausch gegen Altgeldeinen Kopfbetrag von 60 D-Mark (West)erhielt.

Anders als bei der westdeutschenWährungsreform, bei der zunächst nur40 D-Mark (West) zur Auszahlungkamen, wurde in Berlin der gesamteKopfbetrag in einem Schritt ausgezahlt.Gleichzeitig erhielten die öffentlicheHand und die Berliner Wirtschaft eineErstausstattung mit dem neuen Zah-lungsmittel.

Die Bezirksverwaltungen und dasLandesfinanzamt wurden mit D-Mark-West-Beträgen versorgt, die einem Sech-stel der angefallenen Ausgaben in demhalben Jahr vom 1. Oktober 1947 biszum 31. März 1948 entsprachen. Die

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Postverwaltung erhielt 60 D-Mark(West) für jeden Angestellten. JuristischePersonen und Personenvereinigungen,einschließlich der Sozialversicherungs-träger sowie die Gewerbetreibenden undAngehörige freier Berufe erhielten alsÜbergangshilfe einen „Geschäftsbetrag“in D-Mark (West). Dieser orientiertesich an der Anzahl der beschäftigten Ar-beitnehmer und der Höhe der unterhal-tenen Altgeldguthaben. Pro Arbeitneh-mer wurden 60 D-Mark (West) zur Verfü-gung gestellt, höchstens jedoch ein demReichsmarkguthaben entsprechender Be-trag an D-Mark (West). Die Regelung inder Währungsverordnung entsprach so-mit hinsichtlich der Erstausstattung anD-Mark (West) im wesentlichen derje-nigen im westdeutschen Währungsgesetz.

Im Unterschied zu Westdeutschlandkonnten sich die Westalliierten bei derWest-Berliner Währungsreform jedochnicht auf einen eingespielten Verwal-tungsapparat und ein funktionsfähigesBankensystem stützen.

Ein besonderes Problem war, daß sichder Magistrat, große Teile der Stadtver-waltung sowie das Bankenzentrum im

sowjetischen Sektor der Stadt befanden.Dort durfte die D-Mark (West) abernicht verwendet werden. Folglich konn-te die zentrale Verwaltung nur begrenzt,und die Hauptstellen der Geldinstitutesowie die Stadthauptkasse überhauptnicht in die Durchführung der Wäh-rungsreform einbezogen werden. Dahermußten in West-Berlin die erforderli-chen bankmäßigen und sonstigen Ver-waltungseinrichtungen aus dem Steh-greif geschaffen werden.

Als Sonderorgan für die Währungsre-form und als bankmäßige Abwicklungs-stelle wurde im Auftrag der westlichenAlliierten als öffentlich rechtliche Kör-perschaft die Deutsche Mark- oderWährungskommission errichtet, die fürdie West-Berliner Sektoren die Funktioneiner Landeszentralbank übernehmensollte. Sie rekrutierte sich zum Teil ausMitgliedern des Währungskonklaves,dessen Tätigkeit mit der Errichtung derWährungskommission eingestellt wur-de. Zunächst war sie als vorübergehendeunter alliierter Kontrolle stehende Ein-richtung gedacht, die weder eigeneOrgane besaß noch mit Eigenkapitalausgestattet war.

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Neben der Erstausstattung der öffent-lichen Hand und der Wirtschaft mitneuen Zahlungsmitteln überwachte dieWährungskommission alle mit demGeldumtausch und der Kontenumstel-lung zusammenhängenden Arbeiten.Die Bezirksverwaltungen, das Landesfi-nanzamt sowie die Postdienststellenerhielten die neue Währung direkt vonder Währungskommission. Die übrigenVerwaltungsstellen erhielten die erfor-derlichen D-Mark-West-Beträge vonden Bezirksverwaltungen und dem Lan-desfinanzamt. Die Kopfbeträge für dieBevölkerung und die Geschäftsbeträgefür die private Wirtschaft wurden in denWest-Berliner Filialen der drei in Berlinzugelassenen Kreditinstitute (sowie spe-ziell eingerichteten Umtauschstellen)ausgezahlt.

Für die über den Kopfbetrag hinaus-gehenden Altgeldnoten wurde das glei-che Verfahren wie bei der westdeutschenWährungsreform angewendet. Zunächstbestimmte die Währungsverordnung,daß die vorhandenen Altgeldnoten vom28. Juni bis zum 2. Juli 1948 bei einerUmtauschstelle abgeliefert werden muß-ten. Dabei war ein Anmeldebogen ein-

zureichen, auf dem neben dem Abliefe-rungsbetrag sämtliche Altgeldguthabendes Ablieferers einzutragen waren.Zugleich wurde ein Geldinstitut be-stimmt, das die Umwandlung vornahm.Die konkreten Modalitäten der Behand-lung der Altgeldguthaben wurden zehnTage nach der Ankündigung derWährungsreform in der Umstellungsver-ordnung vom 4. Juli 1948 festgelegt.Zum Zeitpunkt der Anmeldung warweder der konkrete Umstellungssatz nochdie Summe, oberhalb derer die Finanz-ämter das Zustandekommen der ange-meldeten Beträge überprüfen würden,bekannt. Zweck dieser zeitlichen Tren-nung war es, die Umwandlung von Ein-nahmen aus unversteuerter Spekulationund Schwarzmarktgeschäften zu behin-dern und damit die Höhe der zur Anmel-dung kommenden Altgeldbestände zuverringern.

Die in der Umstellungsverordnungfestgelegten Umstellungsmodalitätenentsprachen im großen und ganzen demwestdeutschen Umstellungsgesetz. Alt-geldguthaben wurden im Verhältnis10:1 umgestellt. Als Altgeldguthabenwaren aber nur solche Einlagen definiert,

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die nach dem 9. Mai 1945 bei den dreinoch in Berlin zugelassenen Kreditinsti-tuten entstanden waren.

Die sogenannten Uraltkonten, alsoKonten, die aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 stammten, waren weiter-hin stillgelegt. Regelungen zu ihrerBehandlung wurden noch nicht getrof-fen. Mit ihrer Umstellung wurde erstEnde 1949 begonnen (siehe Kapitel2.6.1). Um Nachteile aus der Konten-sperrung etwas zu mildern, wurde andersals in Westdeutschland auf eine Anrech-nung der Kopfgeldbeträge auf An-sprüche, die sich aus der Altgeldum-wandlung ergaben, verzichtet.

Im Unterschied zur westdeutschenWährungsreform wurde die D-Mark(West) nicht zum alleinigen gesetzlichenZahlungsmittel in West-Berlin. Nebenihr lief als weiteres Zahlungsmittel die inder sowjetischen Besatzungszone undOstberlin eingeführte Kuponmark – später die D-Mark (Ost) – um.

Die Währungsverordnung legte fest,in welchen Fällen die Kuponmark inZahlung genommen werden mußte.

Dies betraf Güter und Leistungen, dievon lebenswichtiger Bedeutung für dastägliche Leben waren, wie zum BeispielBrot, Kartoffeln, Fleisch, Mieten, Post-gebühren, Lieferungen von Strom undGas sowie Steuern und andere städtischeAbgaben. Für diese in der Währungsver-ordnung ausgewiesenen Güter wurdeein Zwangskurs für D-Mark (West) undKuponmark im Verhältnis von 1:1 fest-gelegt. Für alle anderen Güter bestandgrundsätzlich die Möglichkeit, als Zah-lungsmittel D-Mark (West) oder Ku-ponmark vertraglich festzulegen, ohnedaß allerdings ein festes Kursver-hältnis gesetzlich vorgegeben war.

Weitere Bestimmungen für die Ver-wendung der Kuponmark in West-Ber-lin enthielt die Umstellungsverordnunghinsichtlich der Behandlung von Löh-nen und Gehältern. Wie bei der west-deutschen Währungsreform war eineUmwandlung im Verhältnis 1:1 vorgese-hen. Allerdings konnten Löhne undGehälter entweder in D-Mark (West)oder in Kuponmark ausgezahlt werden.

Über das Aufteilungsverhältnis derbeiden Währungen durften die Vertrags-

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parteien frei entscheiden, jedoch mit derentscheidenden Einschränkung, daß dieSektorenkommandanten eine Höchst-grenze für den von Arbeitnehmern inWestwährung einforderbaren Teil festle-gen konnten. Die Festlegung einer sol-chen Höchstgrenze erfolgte bereits amTag der Veröffentlichung der Umstel-lungsverordnung. Die erste Durchfüh-rungsbestimmung zur Umstellungsver-ordnung untersagte es den Arbeitneh-mern, mehr als 25 % ihrer Löhne bzw.Gehälter in D-Mark (West) zu fordern.

Mit der Währungsverordnung wur-de die D-Mark (West) zum gesetzli-chen Zahlungsmittel in West-Berlin.Für Westdeutschland und West-Berlingalten jedoch voneinander abweichen-de Währungsbestimmungen, die je-weils nur im entsprechenden GebietAnwendung fanden. Daher war West-Berlin nicht Teil des Währungsgebietesder D-Mark (West).

Der Sonderstatus West-Berlinsdrückte sich zum einen darin aus, daßdie Berliner Währungsreform losgelöstund teilweise unabhängig von der west-deutschen Reform stattfand. Zum ande-

ren war die Währungskommission –und auch später die Berliner Zentral-bank – nicht kraft Gesetzes Teil des west-deutschen Zentralbanksystems. Die Ver-sorgung der Währungskommission mitBargeld erfolgte über die Bank deut-scher Länder auf alliierten Befehl hin.Zudem wurden die in Berlin ausgegebe-nen Banknoten mit einem aufgestem-pelten „B“ gekennzeichnet. In dieserKennzeichnung der Banknoten sowie inder Zulassung der ostdeutschen Wäh-rung zeigte sich der provisorische Charak-ter der West-Berliner Währungsreform.

Anders als in den WestzonenDeutschlands, wo bereits vor der Wäh-rungsreform vom 20. Juni 1948 ein Zen-tralbanksystem aufgebaut worden war,mußte in West-Berlin mit der Währungs-kommission eine Währungsbehörde adhoc geschaffen werden.

Zunächst für die Wahrnehmungvon Hoheitsaufgaben im Zusammen-hang mit der West-Berliner Währungs-reform gegründet, wuchs die Wäh-rungskommission nach und nach indie Rolle einer Zentralbank hinein underwies sich als Vorläufer der im Früh-

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scher Währung bezogen. Insgesamt dürf-te es sich um rund 500 000 Betroffenegehandelt haben.

2.4.2 Teilung der Finanzverwaltung

Das Ziel, eine einheitliche Finanzver-waltung für Gesamtberlin aufrechtzuer-halten, erwies sich von Anfang an alsillusorisch. Probleme ergaben sichzunächst daraus, daß die Konten desMagistrats in den Bankzentralen, diesich im sowjetischen Sektor befanden,geführt wurden und damit der Kontrol-le der Sowjetischen Militäradministrati-on Deutschlands unterstanden. Nachden Bestimmungen zur Währungsre-form in der sowjetischen Besatzungszo-ne hätten die Reichsmarkguthaben aufdiesen Konten zu Vorzugsbedingungenim Verhältnis von 1:1 umgetauscht wer-den müssen (zu den näheren Details derostdeutschen Währungsreform sieheKapitel 3.3).

Die Konten blieben aber mit derBegründung gesperrt, daß sich der Magi-strat an der Einführung der D-Mark(West) beteilige und damit gegen dasVerbot der Verwendung der West-

Währung verstoße. Der Magistrat konn-te somit zunächst nicht über Kupon-mark verfügen, so daß der D-Mark- (Ost-)Anteil der Löhne und Gehälter erst mitVerspätung, in zwei Tranchen aufgeteilt,ausgezahlt werden konnte.

Um eine gemeinsame Finanzverwal-tung aufrechterhalten zu können,beschloß der Magistrat am 7. Juli 1948die gesamte Stadtverwaltung einheitlich inder Währung der sowjetischen Besat-zungszone zu führen. Dies bedeutete, daßalle Einnahmen und Ausgaben des Magi-strats ausschließlich in Kuponmarkgebucht wurden. Einnahmen und Ausga-ben in D-Mark (West) wurden von einereigens für diesen Zweck geschaffenen Ein-richtung, der späteren Hauptausgleichs-stelle, im Verhältnis 1:1 umgetauscht.Dadurch schien es möglich zu sein, dieeinheitliche Haushaltsführung Berlinsfortsetzen zu können. Allerdings wurdendiese Hoffnungen bereits am folgendenTag zerstört, nachdem die SowjetischeMilitäradministration Deutschlands esdem Magistrat verbot, Zahlungen an diewestlichen Alliierten sowie verschiedeneEinrichtungen – wie beispielsweise dieVerwaltungsgerichte – vorzunehmen.

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Die westlichen Alliierten gingen dar-aufhin immer mehr dazu über, den Magi-strat betreffende Zahlungen über dieBezirksverwaltungen und Finanzamtkas-sen in ihren Sektoren vorzunehmen. Dieendgültige Teilung der FinanzverwaltungBerlins vollzog sich nur wenig später.

Am 28. August erließ die SowjetischeMilitäradministration die Anordnung,daß die Steuern und Gebühren aller Per-sonen, die im sowjetischen Sektor berufs-tätig waren, unabhängig vom Wohnsitzausschließlich an die Kassen im Ostteilder Stadt zu zahlen seien. Die westlichenAlliierten erließen am 12. November eineentsprechende Anordnung für die Steu-erpflichtigen in ihren Sektoren, die rück-wirkend zum 28. August gültig wurde.

2.4.3 Das Problem fehlender Einnahmenin D-Mark (West) bei Unternehmen unddem Magistrat

Die Zulassung der Kuponmark undspäter der D-Mark (Ost) in vielen Berei-chen als gesetzliches Zahlungsmittel hat-te zur Folge, daß zahlreiche Unterneh-men überwiegend D-Mark (Ost) ein-nahmen. Doch auch bei Gütern, für die

die D-Mark (Ost) nur fakultatives Zah-lungsmittel war, richteten sich die Ein-nahmen in westlicher Währung nach derFähigkeit der jeweiligen Unternehmen,in D-Mark (West) fakturieren zu können.

Sofern der Großteil der Einnahmenin ostdeutscher Währung erfolgte, wäh-rend die Ausgaben, insbesondere dieLohnkosten in D-Mark (West) zu täti-gen waren, hätte dies die Zahlungsun-fähigkeit einer Vielzahl von Unterneh-men bedeutet. Daher war eine Begren-zung des in D-Mark (West) einforderba-ren Lohnanteils notwendig.

Das Problem fehlender Einnahmenin D-Mark (West) ergab sich insbeson-dere auch für den Berliner Magistrat,dem größten Arbeitgeber der Stadt.Zwar wurden durch die Erstausstattungmit D-Mark (West) genügend Mittelbereitgestellt, um für den erstenGehaltszahlungstermin die Löhne undGehälter öffentlich Bediensteter imWestteil der Stadt vollständig in derneuen Währung entrichten zu können.Da sämtliche Steuern und städtischeAbgaben in Kuponmark geleistet wer-den durften, waren Schwierigkeiten mit

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der Erfüllung der Mindestquote jedochabzusehen.

Die westlichen Alliierten warennicht bereit, dem Magistrat über dieErstausstattung hinausgehende Beträgein D-Mark (West) zur Verfügung zu stel-len. Dies hätte entweder zu einer Aus-weitung des Banknotenumlaufs mitihren inflatorischen Risiken geführt oderes hätte eine Sondersteuer eingeführtwerden müssen, um den Magistrat mitden benötigten Einnahmen in D-Mark(West) zu versorgen. Von daher schlugendie Finanzberater der westlichen Alliier-ten vor, lediglich 10% der Löhne undGehälter von Arbeitern und Angestelltendes Magistrats in D-Mark (West) zubezahlen. Angesichts des Widerstandesim Magistrat, beließen es die Alliiertenallerdings bei einer Empfehlung, so daßdie erste Durchführungsbestimmungmit der Festlegung der 25%-Quote auchfür die öffentliche Verwaltung galt.

Während der Magistrat den festgeleg-ten Mindestanteil an D-Mark (West)auszahlen konnte, hatte ein Großteil derUnternehmen Schwierigkeiten, die not-wendigen Einnahmen in D-Mark

(West) zu erzielen. Insbesondere Unter-nehmen, die Güter für den Grundbedarfder Bevölkerung produzierten, hattennahezu ausschließlich Einnahmen inOstwährung.

Aufgrund des sich einstellenden Wech-selkurses konnten sich diese Unterneh-men die zur Erfüllung der 25 %-Quotenotwendigen D-Mark-West-Beträge nichtbeschaffen. Arbeitnehmer verzichtetendabei wegen der Konsequenzen für dieLebensfähigkeit der betroffenen Unter-nehmen und damit für ihre Arbeitsplätzenicht selten auf die Durchsetzung ihrerAnsprüche. Andere Unternehmen hat-ten zwar einen hohen Anteil an Einnah-men in D-Mark (West), gaben diese abernicht an ihre Beschäftigten weiter.

Angesichts des sich einstellendenWechselkurses kam dies einer Lohnsub-vention gleich und dürfte in nicht weni-gen Fällen das Überleben der Unterneh-men erleichtert haben. Nur wenige Unter-nehmen zahlten einen Großteil der Löhneund Gehälter in D-Mark (West) aus. Dasbedeutendste Beispiel hierfür waren dieBerliner Siemensbetriebe mit einem An-teil an D-Mark (West) von 75 % bis 80 %.

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Die mangelnde Fähigkeit der Arbeit-geber, den Mindestanteil an D-Mark(West) in den Lohn- und Gehaltszahlun-gen zu erfüllen, zeigte eine Meinungs-umfrage der amerikanischen Militärre-gierung, die im Sommer 1948 durchge-führt wurde.

Das Gros der befragten Arbeitnehmer(insgesamt 38% der Befragten) gab an,ausschließlich Einkünfte in der Ost-währung zu haben. 45% hatten einendeutlich geringeren als den administrativfestgelegten Mindestanteil. Ungefähr einDrittel der Befragten erhielt näherungs-weise den Mindestanteil von 25% D-Mark (West). Lediglich ein Viertel derBefragten empfing einen deutlich höhe-ren Anteil der Westwährung, wobei ins-gesamt 4% angaben, ausschließlich Ein-nahmen in Westwährung zu erzielen.

2.4.4 Auflösungstendenzen des Misch-währungssystems

Ein Kennzeichen des Mischwäh-rungssystems in West-Berlin war der fort-dauernde Mangel an D-Mark (West). DieBargeldversorgung in D-Mark (West) warzwar anfangs mit der in Westdeutschland

vergleichbar und hätte daher gemessenan den Transaktionserfordernissen derWest-Berliner Wirtschaft ausreichendsein müssen. Ein Abfluß der West-währung ergab sich jedoch zum einenaus dem defizitären Handel mit denWestzonen Deutschlands. Das Ausmaßdieses Bargeldabflusses läßt sich ange-sichts der Kennzeichnung der in West-Berlin ausgegebenen D-Mark (West)mit einem „B“ abschätzen. Allein in derZeit vom 8. bis 23. Juli 1948 wurden beiden Landeszentralbanken in der ameri-kanischen Zone B-gestempelte Bankno-ten im Gesamtumfang von 18 MillionenD-Mark (West) registriert. Versuche derWestalliierten, diesen Liquiditätsentzugüber eine Kontingentierung der maxi-mal zulässigen Bargeldausfuhr einzu-dämmen, blieben erfolglos.

Zum anderen führte die von Beginnan große Disparität zwischen demZwangs- und dem Marktkurs dazu, daßdie wertstabilere D-Mark (West) zuneh-mend aus dem Zahlungsverkehr ver-schwand. Da kein Vertrauen in dieWertstabilität der Kuponmark bzw. spä-ter der D-Mark (Ost) bestand, hattejeder einen Anreiz, seinen Zahlungsver-

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pflichtungen in D-Mark (Ost) nachzu-kommen und D-Mark (West) mög-lichst für sich zurückzuhalten.

Am Schwarzmarkt kam es bereits inden Monaten Juni und Juli 1948 zueinem Tauschverhältnis von 1:3 zugun-sten der D-Mark (West). Unmittelbarnach der Zulassung von WechselstubenAnfang August 1948 stellten sichzunächst Kursrelationen in dem Verhält-nis 1:2,5 bis 1:3,5 ein. Der Wechselkursunterlag dabei nicht zuletzt wegen derUnsicherheiten über die Zukunft West-Berlins großen täglichen Schwankungen.

Beispielsweise kam es zu einer deutli-chen Verbesserung des Kurses der D-Mark(Ost) von 1:3,25 auf 1:2,45, als im Zugeder Moskauer Verhandlungen (sieheKapitel 2.5) die Einführung der D-Mark(Ost) als alleiniges gesetzliches Zahlungs-mittel auch in West-Berlin befürchtetwurde. Insgesamt stand aber die D-Mark(Ost) unter einem fortdauernden Abwer-tungsdruck. Im ersten Quartal 1949 ver-schlechterte sich das Tauschverhältnis zwi-schen D-Mark (West) und (Ost) auf Wer-te zwischen 1:4 und 1:5.

Neben der Verdrängung der D-Mark(West) aus dem Zahlungsverkehr führ-ten die Ungerechtigkeiten, die sich ausdem Mischwährungssystem ergaben, zueiner wachsenden Unzufriedenheit inder Bevölkerung West-Berlins. Das mitdem Mischwährungssystem verbundeneZiel, Personen, die mehr oder wenigervollständig auf Einnahmen in Ostmarkangewiesen waren, erträgliche Lebensbe-dingungen zu ermöglichen, konnte nuräußerst ungenügend erreicht werden.Obwohl durch die Währungsverord-nung sichergestellt wurde, daß bestimm-te Güter des täglichen Bedarfs im Kurs-verhältnis von 1:1 für Ostmark zu erwer-ben waren, blieben wichtige Güter, wiebeispielsweise Obst und Gemüse, Tex-tilien und Schuhe, Brennstoffe undGlühbirnen sowie anfangs auch Medika-mente und Zeitungen von dieser Rege-lung ausgenommen. Da für diese Güterdie westliche Währung zum Marktkursbeschafft werden oder ein entsprechen-der Betrag in D-Mark (Ost) hergegebenwerden mußte, gestaltete sich für Perso-nen ohne oder mit geringen Einnahmenin D-Mark (West) die Lebensführungäußerst schwierig.

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Die zunehmende Unzufriedenheitder West-Berliner mit der Währungssi-tuation wurde durch die extrem un-gleiche Verteilung der Einkommen inD-Mark (West) verstärkt. Während imöffentlichen Dienst der D-Mark-West-Anteil am Einkommen dem vorge-schriebenen Mindestanteil von 25 %entsprach, mußten sich die in der priva-ten Wirtschaft tätigen Arbeitnehmermit wenigen Ausnahmen mit einemweitaus geringeren Anteil begnügen. Indieser Situation erwiesen sich die hohenD-Mark-West-Beträge, die bei Siemens– dem größten privaten Arbeitgeber derStadt – gezahlt wurden, als sozialerSprengstoff. Die Verstimmung über das„Währungparadies“ Siemens ging so-weit, daß die Westalliierten im Novem-ber 1948 der Firmenleitung von Siemensuntersagten, ihren Arbeitnehmernmehr als 50% der Löhne und Gehälterin D-Mark (West) auszuzahlen. Ange-sichts des immer noch hohen D-Mark-West-Anteils blieb jedoch die Unzufrie-denheit in der Berliner Arbeiterschafthoch, so daß die Westalliierten weiter-gehende Schritte in Erwägung zogen.Der Konflikt sollte sich erst auflösen,als sich Anfang 1949 abzeichnete, daß

die Einführung der D-Mark (West) alsalleiniges Zahlungsmittel kurz bevor-stand.

2.5 Wiederaufnahme der Verhandlun-gen über die Berliner Währungsfrage

Die westalliierten Militärregierungenwaren sich von Anfang an bewußt, wel-che Schwierigkeiten mit einem Misch-währungssystem verbunden sein wür-den. Ein Festhalten an dem mit derWährungsverordnung vom Juni 1948eingeschlagenen Kurs war dabei nichtunumstritten. Es bestand allerdings allesandere als Einigkeit über die zu wählen-de Alternative.

Eine Anerkennung der ostdeutschenWährung als alleiniges gesetzliches Zah-lungsmittel wurde angesichts der engenVerflechtung West-Berlins mit seinemUmland weiterhin in Betracht gezogen.Jedoch wurde befürchtet, daß dies zurpolitischen Preisgabe der Stadt führenwürde. Andererseits hätte die sofortigeEinführung der D-Mark (West) als allei-niges gesetzliches Zahlungsmittel dieTeilung der Stadt besiegelt. Demgegenü-ber schien es durch die mit dem

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Mischwährungssystem gefundene Zwi-schenlösung einerseits möglich, die ein-heitliche Finanzverwaltung der Stadtaufrechtzuerhalten. Andererseits wollteman sich die Möglichkeit offenhalten, inden Verhandlungen mit der Sowjeti-schen Militäradministration Deutsch-lands über die Währungsfrage dochnoch eine Einigung zu erzielen, umdamit die politische Spaltung der Stadtzu verhindern. Keines dieser beiden Zie-le konnte erreicht werden.

Die Trennung der gemeinsamenFinanzverwaltung vollzog sich bereitsim Sommer 1948. Die politische Spal-tung Berlins folgte wenig später, kurzvor den am 5. Dezember 1948 an-stehenden Magistratswahlen. Am30.November wurde der amtierendeMagistrat auf einer eigens zu diesemZweck einberufenen Versammlung vonder Sozialistischen EinheitsparteiDeutschlands (SED) und anderen sozia-listischen Organisationen für abgesetzterklärt und durch einen „provisorischendemokratischen Magistrat“ ersetzt. Wäh-rend der von der SED kontrollierte Magi-strat im Ostteil der Stadt amtierte, führ-te der von der Bevölkerung gewählte

Magistrat seine Geschäfte im Westteilder Stadt fort.

Die parallel zur Mischwährungspha-se stattfindenden Verhandlungen ver-deutlichen, wie stark die Westmächtedaran interessiert waren, die endgültigeSpaltung der Stadt zu vermeiden. Ent-gegen früheren Plänen signalisiertendie Westalliierten ihre Bereitschaft, dieD-Mark (Ost) als alleiniges gesetzlichesZahlungsmittel auch in West-Berlin zuakzeptieren. Sie forderten lediglich eineZusage der Sowjetunion, das Wäh-rungs- und Kreditwesen Berlins einergemeinsamen Kontrolle aller Alliiertenzu unterstellen. Während der MoskauerBotschaftergespräche im Juli undAugust 1948 schien sich zunächst einKompromiß auf dieser Grundlageabzuzeichnen.

Angesichts des zunächst positivenVerlaufs der Moskauer Gespräche wur-den die für Berlin zuständigen Militär-gouverneure beauftragt, die näherenEinzelheiten einer Vereinbarung auszu-arbeiten. Diese Verhandlungen scheiter-ten jedoch am 26. September 1948, dadie sowjetische Seite trotz vorher getrof-

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fener Zusagen letztlich nicht bereit war,die Währungshoheit in Berlin mit denWestalliierten zu teilen.

Nach dem Scheitern der Viermächte-gespräche beschlossen die Westalliierten,die Berlinfrage dem UN-Sicherheitsratzur Beratung vorzulegen. Der Sicher-heitsrat der Vereinten Nationen befaßtesich erstmalig am 4. Oktober 1948 mitder Berlinkrise. Nach umfangreichemNotenaustausch und zahlreichen Sitzun-gen wurde am 30. November 1948 zurLösung der Berliner Währungsfrage einExpertengremium eingesetzt. Da sich zudiesem Zeitpunkt die politische Spal-tung Berlins bereits vollzogen hatte, warjedoch abzusehen, daß es zu einer ein-heitlichen Währung für Gesamtberlinnicht mehr kommen würde.

Um sich nicht dem Vorwurf ausset-zen zu müssen, eine Einigung auf demVerhandlungswege boykottiert zu ha-ben, erklärten sich die Westalliierten mitdiesem Verfahren dennoch einverstan-den. Die Expertenkommission tagte biszum Jahresende 1948 in New York 28Mal und danach bis zum 11. Februar1949 in Genf noch 22 Mal.

Trotz umfangreicher und sehr detail-lierter Arbeitspapiere bis hin zur Klärungvon Haushaltsfragen für Berlin und derOrganisation einer nur für Berlinzuständigen Filiale der DeutschenNotenbank konnte die UN-Kommissi-on am Ende nur die unüberbrückbarenGegensätze beider Seiten feststellen.Zwar waren sich die westlichen Militär-regierungen bereits während des Verlaufsder UN-Expertengespräche darüberklargeworden, daß es angesichts derunüberbrückbaren Differenzen zu kei-ner Einigung in der Währungsfragekommen würde. Jedoch bestand immernoch keine Einmütigkeit über die letzt-endliche Lösung des Berliner Währungs-problems.

Während die Amerikaner für die voll-ständige Einführung der D-Mark (West)waren, wurde von britischer Seite dieEinführung einer separaten Währungfür West-Berlin vorgeschlagen. Die briti-sche Haltung änderte sich erst EndeDezember 1948, nachdem sich ein vonden Westalliierten einberufenes Gremi-um mit westdeutschen Währungs- undWirtschaftsexperten eindeutig gegeneine separate Währung ausgesprochen

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hatte. Die Franzosen lehnten hingegendie endgültige Einführung der D-Mark(West) ab, da sie befürchteten, daß diesBerlin wieder enger an die Westzonenbinden und einer Rückkehr zu den altenStrukturen Deutschlands den Wegebnen würde.

Mit dem Plan X vom Januar 1949versuchten die Amerikaner, den franzö-sischen Bedenken entgegenzukommen.Der Plan sah zwar die endgültige Ein-führung der D-Mark (West) in denWest-Berliner Sektoren vor. Jedoch soll-te die zu errichtende Berliner Zentral-bank von der Bank deutscher Länder organisatorisch unabhängig sein.

Zum Durchbruch in der Währungsfra-ge kam es im Februar 1949. Auf französi-scher Seite wurde signalisiert, einer Ände-rung der Währungsverhältnisse in Berlinauf Grundlage des Plans X zuzustimmen.Hinzu kam, daß die UN-Bemühungenam 11. Februar 1949 ergebnislos beendetwurden. Entscheidend dürfte aber gewe-sen sein, daß sich die sowjetische Seitebereit zeigte, eine Beendigung der Berlin-blockade nicht mehr – wie zuvor – von der Währungsfrage abhängig zu machen.

2.6 Der Abschluß der Währungsreformund die Eingliederung West-Berlins indas westdeutsche Notenbankwesen

2.6.1 Die Einführung der D-Mark (West)als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel

In den ersten Märztagen beschlossendie Westalliierten, die vollständigeUmstellung der Berliner Westsektorenauf D-Mark (West) am 20. März 1949vorzunehmen. Am 4. März 1949 wurdeauf Anordnung der westlichen BerlinerStadtkommandanten erneut ein BerlinerWährungskonklave einberufen.

Der Kreis der Beteiligten war wesent-lich weiter gezogen als beim BerlinerWährungskonklave von 1948. NebenSpezialisten aus den Rechts- und Finanz-abteilungen der Alliierten Kommandan-tur waren deutsche Finanz- undWährungssachverständige nicht nur ausBerlin, sondern auch aus Westdeutsch-land anwesend.

Des weiteren nahmen an den Bera-tungen auch Vertreter des Magistratssowie der Berliner Arbeitnehmer undArbeitgeber teil. Letztere Gruppe wur-

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de von Friedrich Spennrath, dem späte-ren Präsidenten der Berliner Industrie-und Handelskammer, geleitet. Zu denBerliner Finanz- und Währungsexper-ten zählten unter anderem der BankierFriedrich Ernst und der BankjuristFriedrich Trost, die bereits an demersten Währungskonklave teilgenom-men hatten und anschließend in denVorstand der Berliner Zentralbank be-rufen worden waren. Die Interessen derBank deutscher Länder wurden vonWolfgang Budczies und Hans Möllervertreten. Beide waren im Frühjahr 1949bereits Mitglieder des Währungskonkla-ves in Rothwesten. Dritter Vertreter ausden Westzonen war Joachim v. Spindler,Beamter in der Verwaltung der britisch-amerikanischen Bizone.

Die Vorgabe der Westalliierten ge-genüber dem Währungskonklave war,den zur vollständigen Währungsumstel-lung notwendigen Betrag an D-Mark(West) möglichst gering zu halten. Vorallem sollten die während der Misch-währungszeit entstandenen Bar- undBuchgeldbestände in D-Mark (Ost)nicht umgestellt werden. Die zusätzli-che Ausstattung der Bevölkerung mit

D-Mark (West) sollte überwiegend überdie Löhne und Gehälter erfolgen. Desweiteren sollte eine Lösung für das Pro-blem der Ostgänger ausgearbeitet wer-den, die nicht zu einer Erhöhung desGeldumlaufs der D-Mark (West) führenwürde. Innerhalb einer Woche erarbeite-te das Konklave Entwürfe für dieWährungsergänzungsverordnung(WEVO), die Umstellungsergänzungs-verordnung (UEVO) und die Verord-nung zur Errichtung der Berliner Zen-tralbank (BZB-VO). Diese Entwürfewurden am 15. März 1949 den westli-chen Alliierten vorgelegt und mit gering-fügigen Änderungen am 20. März 1949erlassen.

In der Währungsergänzungsverord-nung wurde bestimmt, daß vom 20. März1949 an die D-Mark (West) alleinigesgesetzliches Zahlungsmittel sein sollte.Besitz und Verwendung der D-Mark(Ost) blieben aber erlaubt. Schuldnerdurften ihren Verpflichtungen in D-Mark(Ost) durch Zahlung in D-Mark (West)zum aktuellen Tageswechselkurs nach-kommen. Die Annahmepflicht der D-Mark (Ost) zum Pariwert mit der D-Mark(West) wurde aufgehoben. Gleichzeitig

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wurde festgelegt, in welchen Bereichenübergangsweise noch die D-Mark (Ost)verwendet werden konnte.

Rationierte Lebensmittel konntennoch bis zum 31. März in D-Mark (Ost)bezahlt werden. Soweit Händler da-durch noch D-Mark (Ost) annehmenmußten, war es für sie möglich, diese biszum 31. März zum Einkauf von Warenzu verwenden. Wohnungsmieten undAbgaben (Steuern und Sozialversiche-rungsbeiträge) durften bis Mitte bzw.Ende April 1949 mit Einschränkungenin D-Mark (Ost) bezahlt werden. Eineähnliche Übergangsregelung bestand fürLöhne und Gehälter. Zusätzlich wurdebestimmt, daß West-Berliner einenKopfbetrag von 15 D-Mark (West)erhielten. Diese zusätzliche Kopfquotewar anfangs nicht von den Westalliiertenvorgesehen. Sie wurde erst auf Drängender deutschen Experten im Währungs-konklave zugestanden.

Da weiterhin das Problem bestand,daß viele West-Berliner ihre Löhne undGehälter in D-Mark (Ost) bezogen(Ostgänger), wurde eine Lohnaus-gleichskasse eingerichtet, die sich selbst

finanzieren sollte. Ostgänger warenberechtigt, je nachdem ob ihre Lebens-mittelkarte an ihrem Wohnsitz im West-teil der Stadt oder an ihrem Arbeitsplatzin der sowjetischen Besatzungszone Gül-tigkeit hatte, 60% bzw. 30% ihres Loh-nes oder Gehalts bei der Lohnausgleichs-kasse im Verhältnis 1:1 in D-Mark(West) umzutauschen. Zur Finanzierungder hieraus resultierenden Währungsver-luste wurden die Westgänger herangezo-gen, also in West-Berlin Beschäftigte, dieim Ostteil der Stadt wohnten. IhreArbeitgeber waren verpflichtet, 90% desLohnes oder Gehalts an der Lohnaus-gleichskasse im Verhältnis 1:1 in D-Mark(Ost) zu tauschen und an die Arbeitneh-mer auszuzahlen. Diese Regelungen zurLohnausgleichskasse wurden später er-weitert und vervollständigt.

Unter anderem wurde auch einWährungsausgleich für Gewerbetreiben-de und Selbständige West-Berlins, dieauf Einkünfte in D-Mark (Ost) angewie-sen waren, eingeführt. Das Prinzip derSelbstfinanzierung der Lohnausgleichs-kasse konnte allerdings nur zum Teil ver-wirklicht werden. Ende 1949 standenbei der Lohnausgleichskasse 87 000 Ost-

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gängern nur etwa 45 000 abgabenpflich-tige Westgänger gegenüber. Zum Aus-gleich der sich hieraus ergebendenDeckungslücke mußten die Umtausch-quoten mehrfach angepaßt werden.Zudem wurde zusätzlich zur Lohn-, Ein-kommens- und Körperschaftsteuer einebesondere Abgabe, das Währungsnotop-fer, erhoben. Trotzdem wurde der Berli-ner Haushalt durch das Defizit der Lohn-ausgleichskasse und die Finanzierung deranderen Maßnahmen zur Minderungder Währungshärten erheblich belastet.

Die Umstellungsergänzungsverord-nung enthielt im wesentlichen Bestim-mungen über die Deckung der Verbind-lichkeiten der Kreditinstitute und derVersicherungsunternehmen. Die Rege-lungen für die Kreditinstitute konntensich lediglich auf die rechtlich selbstän-digen West-Berliner Niederlassungender drei in Berlin zur Geschäftstätigkeitzugelassenen Kreditinstitute (Stadtkon-tor, Sparkasse und Volksbank) beziehen.

Die Kreditinstitute erhielten eineErstausstattung, die ihnen bei der Berli-ner Zentralbank als Guthaben einge-räumt wurde. Diese bemaß sich zum

einen an den Geschäftsbeträgen, die sieim Zusammenhang mit der Währungs-verordnung vom Juni 1948 an Unter-nehmen ausgezahlt hatten. Zum ande-ren wurde für je 100 D-Mark (West) anEinlagen, die durch Umwandlung vonAltgeldguthaben entstanden waren,jeweils weitere 40 D-Mark (West) beider Berliner Zentralbank gutgeschrie-ben. Die Erstausstattung – zusammenmit den vorhandenen Vermögenswertenund liquiden Mitteln – reichten jedochnicht aus, um die Verbindlichkeiten undein unterstelltes Eigenkapital von 3%(Volksbank: 5%) zu decken. Dahererhielten alle drei Kreditinstitute Aus-gleichsforderungen gegenüber derGebietskörperschaft Berlin, die in einSchuldbuch eingetragen und mit 3%verzinst wurden.

Eine Umstellung der Uraltkonten,also der Guthaben bei Berliner Kreditin-stituten aus der Zeit vor dem 9. Mai1945, war auch in der Umstellungser-gänzungsverordnung ausgenommen.Eine Regelung erfolgte erst im Dezem-ber 1949. Die Konten wurden im Ver-hältnis 1:20 umgestellt.

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Um unerwünschte Kaufstöße zu ver-meiden, erfolgte die Freigabe der Uralt-konten in mehreren Tranchen. Bei derKontenumstellung wurden auch Uralt-guthaben bei Geldinstituten im Ostsek-tor erfaßt, sofern die Kontoinhaber vordem 1. Oktober 1949 ihren Wohnsitz inWest-Berlin hatten. Westdeutsche fan-den bei der Uraltkontenumstellungzunächst keine Berücksichtigung. Erstim Herbst 1953 erhielten sie die Mög-lichkeit, ihre Uraltkonten bei West-Ber-liner Kreditinstituten umzuwandeln.Die Kontenumstellung insgesamt wurdeim Frühjahr 1957 mit einer Regelungfür die Ostberliner Altgeldguthaben,also Guthaben, die zwischen dem 8. Mai1945 und dem 24. Juni 1948 im sowjeti-schen Sektor von Berlin begründet wor-den waren, abgeschlossen.

2.6.2 Die Errichtung der Berliner Zen-tralbank

Als dritter Bestandteil der Währungs-gesetze vom 20. März 1949 wurde dieVerordnung zur Errichtung der BerlinerZentralbank beschlossen. Das Statut derBerliner Zentralbank entsprach in wei-ten Bereichen dem der Landeszentral-

banken in Westdeutschland. Allerdingswar die Berliner Zentralbank weder amGrundkapital der Bank deutscher Län-der beteiligt noch in die gesetzlichenRegelungen über die Zusammenarbeitder Bank deutscher Länder mit den Lan-deszentralbanken einbezogen. Sie warnicht an Weisungen politischer Körper-schaften oder Verwaltungsbehörden ge-bunden, unterstand allerdings direkt derKontrolle der Alliierten. Die Zusam-menarbeit zwischen der Berliner Zen-tralbank und der Bank deutscher Länderberuhte auf einem Assoziationsabkom-men. Der Präsident der Berliner Zentral-bank nahm bis zur Neugestaltung desbundesdeutschen Notenbanksystems1957 nur als Gast mit beratender Stim-me an den Sitzungen des Zentralbank-rats der Bank deutscher Länder teil.

Die Berliner Zentralbank war dieRechtsnachfolgerin der Währungskom-mission und führte deren laufendenGeschäftsbetrieb fort. Von den leitendenPersonen der Währungskommissionwurden Rudolf Gleimius zum erstenPräsidenten der Berliner Zentralbankund Rudolf Ernst zum Vorsitzenden desVerwaltungsrats bestellt. Der Personal-

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bestand der Währungskommission, dersich im März 1949 auf 168 Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter belief, wurdevollständig von der Berliner Zentralbankübernommen. Er stieg bis Ende 1956auf 561 an.

Während zunächst nur Arbeiter undAngestellte beschäftigt waren, bot dasPersonalstatut vom 1. Januar 1955 dieVoraussetzungen, einen Teil der Beschäf-tigten ins Beamtenverhältnis zu über-nehmen. Ende 1956 wurden 133 Beam-te beschäftigt. In den ersten Monatenihrer Tätigkeit nutzte die Berliner Zen-tralbank die Räumlichkeiten der Wäh-rungskommission in der Bismarckstraße48-52 in Berlin-Charlottenburg. Im Mai1950 zog die Berliner Zentralbank in diefrühere Reichsbankhauptstelle Charlot-tenburg in der Leibnizstraße 7/8.

Die Berliner Zentralbank wurde alsKörperschaft des öffentlichen Rechtserrichtet und von der Gebietskörper-schaft Berlin mit einem Grundkapitalvon 5 Mio D-Mark (West) ausgestattet.Oberste Organe der Berliner Zentral-bank waren das Direktorium und derVerwaltungsrat.

Das Direktorium setzte sich auseinem Präsidenten, einem Vizepräsiden-ten und (ein bis zwei) weiteren Mitglie-dern zusammen. Der Präsident und derVizepräsident wurden auf Vorschlag desBerliner Magistrats durch die Militärre-gierung bestimmt, während die übrigenMitglieder des Direktoriums auf Vor-schlag des Präsidenten vom Verwal-tungsrat der Bank ernannt wurden. AlleMitglieder des Direktoriums konntenjederzeit von den Stellen, die für ihreErnennung zuständig waren, aus „wich-tigen Gründen“ abberufen werden. Beider Festlegung der Grundsätze für dieAufgabenerfüllung war das Direktoriuman die Entscheidungen des Verwaltungs-rats gebunden, der die gesamte Ge-schäftsführung der Bank zu überwachenhatte.

Der Vorsitzende des Verwaltungsratswurde auf Vorschlag des Magistrats vomBerliner Oberbürgermeister ernannt.Der Präsident der Berliner Zentralbankwar von Amts wegen sein Stellvertreter.Die übrigen vier Mitglieder, je ein Ver-treter des Handels, der Industrie, derArbeiter und Angestellten sowie derBanken, wurden auf Vorschlag des Lei-

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ters der jeweils zuständigen Berliner Ver-waltungsstelle von der Militärregierungeingesetzt.

Entsprechend der Geschäftsvertei-lung innerhalb des Direktoriums war dieBerliner Zentralbank in fünf Abteilun-gen gegliedert (um 1950): die Personal-abteilung, die Organisations- und Revi-sionsabteilung, die Rechtsabteilung, dievolkswirtschaftliche Abteilung sowie dieAbteilung für Fragen der Bankpolitik von übergeordneter Bedeutung.

Aufgabe der Berliner Zentralbankwar es, den Geldumlauf und die Kredit-versorgung in Berlin zu regeln sowie dieZahlungsfähigkeit der Kreditinstitute zupflegen. Um diese weitgefaßten Noten-bankaufgaben erfüllen zu können, wardie Bank ermächtigt, Zins-, Diskont-und Mindestreservesätze festzusetzenund Richtlinien über die allgemeineKreditpolitik aufzustellen.

Als typische Notenbankgeschäfte stan-den der Berliner Zentralbank beispielswei-se die Wechseldiskontierung, die Gewährvon Lombardkrediten und der Abschlußvon Offenmarktgeschäften zur Verfügung.

Aufgrund der durch Demontagenund die Folgen der Berlinblockade danie-derliegenden Wirtschaft konnte derHandelswechsel erst allmählich die ihmzugedachte Rolle als Hauptrefinanzie-rungsquelle der Geschäftsbanken erfül-len. Der Ankauf von Inlandswechselnerhöhte sich von 78 Mio D-Mark (West)im Jahr 1949 über 346 Mio D-Mark(West) im Jahr 1950 auf 793 Mio D-Mark(West) im Jahr 1956.

Während die Diskontierung vonWechseln Ende 1949 lediglich 18,5%der kurzfristigen Kredite an Nichtban-ken ausmachte, stieg dieser Anteil zum30. Dezember 1950 bereits auf 35,6 %.

Mit der zunehmenden Bedeutung derRefinanzierung über den Ankauf vonWechseln ging die relative Bedeutungder Bereitstellung von Liquidität überden Ankauf von Ausgleichsforderungender Geschäftsbanken zurück. Ähnlichwie bei den Landeszentralbanken inWestdeutschland deckte der teurereLombardkredit den Spitzenrefinanzie-rungsbedarf der Kreditinstitute.

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Die Banknoten wurden weiterhinausschließlich von der Bank deutscherLänder zur Verfügung gestellt. Die Berli-ner Zentralbank mußte sich – wie auchdie übrigen Landeszentralbanken –daher bei der Bank deutscher Länderrefinanzieren. Dies erfolgte durch dieWeitergabe angekaufter Wechsel und dieAufnahme von Lombardkrediten. Diehierfür von der Bank deutscher Länderin Rechnung gestellten Sätze lagen in derRegel um 3 Prozentpunkte niedriger alsder bei der Berliner Zentralbank gültigeDiskont- oder Lombardsatz.

Ein eigenes Recht zur Notenausgabehatte die Berliner Zentralbank nicht. ImUnterschied zu den übrigen Landeszen-tralbanken mußte die Berliner Zentral-bank für die Einlagen, die die Kreditin-stitute bei ihnen unterhielten, bei derBank deutscher Länder keine Mindestre-serven halten. Sie hielt trotzdem in derRegel dem Mindestreservesoll entspre-chende freie Liquiditätsreserven bei derBank deutscher Länder.

Da die Berliner Zentralbank nichtTeil der Bank deutscher Länder war, hat-te sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben

eine größere Autonomie als die Landes-zentralbanken in den westdeutschenBesatzungszonen bzw. im Bundesgebiet.

Die Beschlüsse des Zentralbankratsder Bank deutscher Länder waren nichtautomatisch für die Berliner Zentral-bank verbindlich. Vielmehr mußten diein Frankfurt getroffenen Entscheidun-gen zunächst dem Verwaltungsrat derBerliner Zentralbank zugeleitet werden,um dort im Licht der besonderen Berli-ner Verhältnisse geprüft zu werden. Erstdurch einen förmlichen Beschluß, dender Verwaltungsrat in freier Entschei-dung faßte, konnten die kreditpoliti-schen Maßnahmen der Bank deutscherLänder auch in Berlin – gegebenenfallsden örtlichen Erfordernissen angepaßt –Geltung erlangen. Bei seinen kreditpoli-tischen Entscheidungen ist der Verwal-tungsrat der Berliner Zentralbank in derRegel dem Zentralbankrat der Bankdeutscher Länder gefolgt. Daß die Berli-ner Zentralbank zeitweilig eine von derBank deutscher Länder unabhängigePolitik vertrat, zeigte sich imHerbst/Winter 1950/51.

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Während der Zentralbankrat unterdem Druck der Zahlungsbilanzkrise u.a.eine Anhebung des Diskont- und Lom-bardsatzes um jeweils zwei Prozentpunk-te verfügte, wurde diese Maßnahme inBerlin zunächst nicht mitgetragen. DieBerliner Zentralbank erhöhte ihre Refi-nanzierungssätze erst im Februar 1951und begründete ihre abweichende Posi-tion mit der besonderen politischen,sozialen und wirtschaftlichen Situationin Berlin, insbesondere mit dem großenRückstand im Wiederaufbau gegenüberWestdeutschland.

Auf ihre Weisungsfreiheit war dieBerliner Zentralbank auch im Verhältniszum Berliner Magistrat bedacht. AlsHausbank des Magistrats war sie nichtnur zur Erledigung von Kassengeschäf-ten und zur Anlage von Haushaltsmit-teln, sondern auch zur Gewährung vonkurzfristigen Krediten verpflichtet.Dabei beharrte sie aber auf einer unbe-dingten Einhaltung des Kassenkredit-rahmens und der vom Verwaltungsratbeschlossenen Schatzwechselankaufs-grenze. Selbst unter dem Druck der sehrprekären Haushalts- und FinanzlageBerlins im Frühjahr/Sommer 1950 hat

die Berliner Zentralbank gegenüber denKreditforderungen des Magistrats, dieauch vom Bundesminister der Finanzenunterstützt wurden, eine äußerst strengeLinie vertreten.

In späteren Jahren, als die Berlinförde-rung voll wirksam wurde und die Finanz-lage sich etwas zu entspannen begann,wurden Kassenkredite nur noch seltenund kurzzeitig in Anspruch genommen.

Besondere Zuständigkeiten besaß dieBerliner Zentralbank im überregionalenZahlungsverkehr, bei der Durchführungvon Devisengeschäften und bei der Wei-terentwicklung des Währungsreform-rechts.

Bis Januar 1950, als die gegen Kapi-talflucht gerichteten Verfügungsbe-schränkungen aufgehoben wurden, wardie Berliner Zentralbank in das Geneh-migungsverfahren bei Geldtransfersnach Westdeutschland eingeschaltet.Aber auch nach der Liberalisierung desÜberweisungsverkehrs hatte die BerlinerZentralbank im überregionalen Zah-lungsverkehr zentrale Bedeutung, da alleüberregionalen Zahlungen über ein

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Konto bei der Bank deutscher Länderverrechnet werden mußten.

Auch im Bereich des Devisenverkehrsnahm die Berliner Zentralbank eineSchlüsselstellung ein. Aufgrund ihrerGenerallizenz durfte sie im Rahmen derDevisenbewirtschaftung allgemeine De-visengenehmigungen erteilen, sofern siedazu von der Bank deutscher Länderermächtigt worden war. An der Weiter-entwicklung des Währungsreformrechtsund seiner Anwendung war die BerlinerZentralbank als Rechtsnachfolgerin derWährungskommission maßgeblich be-teiligt. Sie war zum einen berechtigt,über die weitere Rechtskraft frühererWeisungen deutscher Stellen zu Wäh-rungsreformregelungen in Bankangele-genheiten zu entscheiden. Zum anderenkonnte sie die im Rahmen der sogenann-ten Uraltkontenbestimmung notwendi-gen Ausführungs- und Ergänzungsvor-schriften erlassen.

Schließlich hatte die Berliner Zentral-bank in Zusammenarbeit mit dem Auf-sichtsamt für Banken und dem Senatorfür Kreditwesen über die Funktions-fähigkeit und Sicherheit des Berliner

Bankwesens zu wachen sowie über Neu-gründungen oder Wiederzulassungenvon Kreditinstituten mit zu befinden.Dabei erstreckten sich ihre Befugnissenicht nur auf Kreditinstitute, sondernauch auf die im Ostmarktausch tätigenWechselstuben.

2.6.3 Die vollständige Integration der Berliner Zentralbank in das westdeutscheNotenbankwesen

Mit der Gründung der Bundesrepu-blik Deutschland am 24. Mai 1949erhielt der Bund die ausschließlicheGesetzgebungskompetenz auf wäh-rungsrechtlichem Gebiet. Das Zentral-banksystem, das aus der Bank deutscherLänder, den Landeszentralbanken undspäter auch der Berliner Zentralbankbestand, beruhte auf Besatzungsrecht. Esspiegelte die föderative Struktur desStaatswesens vor dem Inkrafttreten desGrundgesetzes wider.

Bei der Erfüllung des verfassungs-mäßigen Auftrags, „eine Währungs- undNotenbank als Bundesbank“ zu errich-ten, war strittig, in welchem Ausmaß dieföderative Struktur erhalten werden soll-

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te. Da das Bundesgebiet immer mehr zueinem einheitlichen Wirtschaftsraumzusammenwuchs und sich die großenBanken wieder zu landesübergreifendenInstituten zusammengeschlossen hatten,gab es Bestrebungen, ein zentralistischesNotenbanksystem nach dem Muster derReichsbank zu errichten. Andererseitsbestand auf der Ebene der Länderregie-rungen der Wunsch, das dezentraleSystem in seiner bestehenden Form soweit wie möglich beizubehalten. Vertre-ter eines föderativen Systems konntendabei auf die geldpolitischen Erfolge derBank deutscher Länder verweisen.

Erste Entwürfe eines Gesetzes überdie Deutsche Bundesbank wurden demParlament bereits 1952 vorgelegt. Ange-sichts der starken Interessengegensätzewurde jedoch erst 1956 ein mehrheits-fähiger Kompromißvorschlag einge-bracht, der das Prinzip einer Einheits-bank festschrieb, gleichzeitig aber auch föderative Elemente beibehielt.

Die Vorbehalte der westlichen Besat-zungsmächte gegen eine Verschmelzungder Berliner Zentralbank mit dem west-deutschen Notenbankwesen wurden mit

der sogenannten Berlin-Erklärung derAlliierten Kommandantur vom 5. Mai1955 fallengelassen. Das Bank- und Kre-ditwesen sowie die Währungspolitik fie-len damit nicht mehr unter die Macht-befugnisse der Alliierten Kommandan-tur. Der Weg war frei, die Berliner Zen-tralbank in die von der deutschenGesetzgebung geplante Deutsche Bun-desbank zu integrieren. Rechtlich wur-den die Landeszentralbanken und dieBerliner Zentralbank mit der Bank deut-scher Länder zur Deutschen Bundesbankmit dem Inkrafttreten des Gesetzes überdie Deutsche Bundesbank am 1. August1957 verschmolzen. Die Berliner Zen-tralbank wurde damit zur Landeszentral-bank in Berlin. Sie verlor, wie auch dieLandeszentralbanken in den westdeut-schen Bundesländern, ihre rechtlicheSelbständigkeit. Diesen neuen Statusbringt der Zusatz „Hauptverwaltung derDeutschen Bundesbank“ zum Ausdruck.

Wie schon in der Bank deutscherLänder blieb auch in der DeutschenBundesbank das Direktorium das zen-trale Exekutivorgan. Es war verantwort-lich für die Durchführung der Beschlüs-se des Zentralbankrats und für die Lei-

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tung und Verwaltung der Bank imRahmen seiner Zuständigkeiten. DerZentralbankrat blieb das oberste Ent-scheidungsgremium und legte die Leitli-nien der Geld- und Kreditpolitik fest. Ersetzt sich aus dem Präsidenten und demVizepräsidenten der Deutschen Bundes-bank, den weiteren Mitgliedern desDirektoriums sowie den Präsidenten derLandeszentralbanken zusammen. Im Ver-gleich zum vorhergehenden Notenbank-system wurden die zentralistischen Ele-mente der Notenbankverfassung ausge-baut, indem die Mitglieder des Direkto-riums in den Zentralbankrat aufgenom-men wurden. Vorher war nur der Präsi-dent des Direktoriums, der gleichzeitigVizepräsident des Zentralbankrats war,stimmberechtigtes Mitglied im Zentral-bankrat.

Die Landeszentralbanken verlorenzwar ihre juristische Selbständigkeit,behielten aber in der Führung der Ge-schäfte und in Angelegenheiten der Ver-waltung in ihrem regionalen Bereich einähnliches Maß an Unabhängigkeit, wiesie es zuvor innehatten. Ausdrücklichsind ihnen Geschäfte mit dem Land, denöffentlichen Verwaltungen im Land so-

wie den im Land ansässigen Kreditinsti-tuten vorbehalten.

Noch stärker als in der Geschäftsver-teilung kommen die dezentralen Ele-mente in der Struktur der DeutschenBundesbank in den Vorschriften überdie Bestellung der Organmitgliederzum Ausdruck. Bei der Bestellung derMitglieder des Zentralbankrats durchden Bundespräsidenten liegt das Vor-schlagsrecht für den Präsidenten, denVizepräsidenten sowie die weiterenMitglieder des Direktoriums bei derBundesregierung. Demgegenüber wer-den die Landeszentralbankpräsidentenauf Vorschlag des Bundesrates bestellt.Der Bundesrat folgt den Vorschlägender Landesregierungen. Er kann denVorschlag einer Landesregierung zwarablehnen, besitzt aber kein eigenes Vor-schlagsrecht.

Die Sonderstellung der Berliner Zen-tralbank im deutschen Notenbanksy-stem wurde mit dem Inkrafttreten desGesetzes über die Deutsche Bundesbankweitgehend aufgehoben. Der Präsidentder Landeszentralbank in Berlin verlorseinen Status als „Gast mit beratender

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Stimme“ im Zentralbankrat und erhieltdas volle Stimmrecht.

An die Stelle des Direktoriums derBerliner Zentralbank trat der Vorstand,der aus dem Präsidenten und dem Vize-präsidenten der Landeszentralbank inBerlin bestand. Nachdem die BerlinerZentralbank ihre rechtliche Selbständig-keit verloren hatte, bestand kein Raummehr für den Verwaltungsrat. Statt des-sen wurde, wie bei den übrigen Landes-zentralbanken, ein Beirat gebildet, „dermit dem Präsidenten der Landeszentral-bank über Fragen der Geld- und Kredit-politik und dem Vorstand der Landes-zentralbank über die Durchführung derihm in seinem Bereich obliegenden Auf-gaben“ berät. Der Beirat ist kein Organder Landeszentralbank und hat keineEntscheidungsbefugnisse. Seine Haupt-aufgabe ist es, die Wirtschaftsnähe derDeutschen Bundesbank zu fördern.

Den besonderen Verhältnissen Berlinswurde lediglich durch die sogenannte„Berlin-Klausel“ Rechnung getragen.Nach § 45 des Bundesbankgesetzes hattedie Deutsche Bundesbank „die wirt-schaftliche Lage Berlins erforderlichen-

falls durch Sonderregelungen zu berück-sichtigen“. Eine Anwendung der Berlin-Klausel wurde jedoch nie als erforderlichangesehen. Mit der Anpassung desGesetzes über die Deutsche Bundesbankan die Satzung des Europäischen Systemsder Zentralbanken wurde die Berlin-Klausel am 8. Juli 1994 aufgehoben.

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3.1 Die wirtschaftliche und monetäreAusgangslage in der sowjetischen Be-satzungszone nach dem Zweiten Welt-krieg

Der Zweite Weltkrieg hatte auch inder sowjetischen Besatzungszone verhee-rende wirtschaftliche Schäden hinterlas-sen. Rund ein Fünftel der industriellenKapazitäten und ein Viertel des Woh-nungsbestands wurden in den kriegeri-schen Auseinandersetzungen vernichtet.Noch größer war der durch umfangrei-che Demontagen durch die sowjetischenAlliierten verursachte Substanzverlustindustrieller Kapazitäten.

Insgesamt beliefen sich die bis 1953verursachten Kriegs- und Kriegsfolge-schäden auf rd. 50% der 1944 vorhan-denen produktiven Kapazitäten der ost-deutschen Industrie. Hingegen ging inden westlichen Zonen infolge vonKriegszerstörung und Demontage ledig-lich rd. ein Viertel der industriellenKapazitäten verloren. Zusätzlich wurde

der Wiederaufbau in der sowjetischenBesatzungszone durch umfangreicheReparationen erschwert. Zwischen 1945und 1953, d.h. großenteils in der Zeit,als die westlichen Zonen längst in denGenuß der Marshall-Plan-Hilfe kamen,mußte rd. ein Viertel des ostdeutschenBruttosozialprodukts an die Sowjetuni-on abgeführt werden.

Die deutlich kleinere Wirtschaft Ost-deutschlands litt zudem unter der Tei-lung des gemeinsamen Wirtschafts-raums in der Nachkriegszeit. Quasi„über Nacht“ wurden die Beziehungenzwischen Zulieferern bzw. Abnehmernzerschnitten. Trotz des insgesamt hohenIndustrialisierungsgrads offenbarten sichbei wichtigen Vorleistungsgütern großeLücken.

Einem Anteil von rd. 25% am ge-samtdeutschen Sozialprodukt standenlediglich knapp 2% an der gesamtdeut-schen Eisenproduktion und 7% derStahlerzeugung gegenüber. Schließlich

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3 Das Notenbankwesen der DDR

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wurde die wirtschaftliche Entwicklungauch durch oftmals willkürliche Be-schlagnahmungen und Enteignungenprivatwirtschaftlicher Unternehmen undden Verlust von unternehmerischemKnow-how in Mitleidenschaft gezogen.

Der verminderten gesamtwirtschaft-lichen Produktion nach Kriegsendestand ein enorm aufgeblähter Geldbe-stand gegenüber. Die Finanzierung desKrieges durch die Begebung von Anlei-hen, die unter politischem Druck quasi„geräuschlos“ bei Geschäftsbanken pla-ziert worden waren, hatte zu einer massi-ven Liquiditätsausweitung geführt.

Nur durch einen von den Nationalso-zialisten verhängten allgemeinen Preis-und Lohnstopp konnten inflationäreProzesse unterdrückt werden. Da durchdie strikte Devisenbewirtschaftung eine„Flucht“ aus der Reichsmark verhindertwurde, kam es mangels alternativerAnlageformen zu einem starken Anstiegder Kassenhaltung, der sich schon gegenKriegsende in explodierenden Schwarz-marktpreisen entlud.

3.2 Der Neuaufbau des ostdeutschenBankensystems

3.2.1 Blockade der Konten und Neueröff-nung der Banken

Die vordringlichste währungspoliti-sche Aufgabe nach Kriegsende bestanddarin, den aus Kriegszeiten übernomme-nen Geldüberhang abzutragen, mit demZiel, inflationäre Risiken zu vermeiden.Als eine der ersten einschneidendenMaßnahmen wurden durch den BefehlNr. 1 der Sowjetischen Militäradmini-stration vom 23. Juli 1945 Auszahlun-gen aus bestehenden Bankkontenstrengstens untersagt und sämtliche Kre-ditinstitute vorübergehend geschlossen.Lediglich Kleinsparer mit Konten bis zueiner Höhe von 3 000 Reichsmark (RM)bekamen aus sozialen Gründen 300 bis400 RM ausgezahlt.

Durch die Blockade der Altguthabenwurde in der sowjetischen Besatzungszo-ne Buchgeld in Höhe von rd. 37 Mrd RMstillgelegt. Allerdings verblieben noch65 Mrd RM in ganz Deutschland imUmlauf. Zum Vergleich: Das Bruttosozi-alprodukt belief sich im Jahre 1943 auf

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rd. 150 Mrd RM und dürfte 1945bestenfalls die Hälfte betragen haben.Der Anteil des in der sowjetischen Besat-zungszone umlaufenden Bargelds läßtsich kaum ermitteln. Hinweise liefernAngaben, nach denen bei der Wäh-rungsreform in der sowjetischen Besat-zungszone Bargeld in Höhe von 28 MrdRM zum Umtausch eingereicht wurde.

Im Gegensatz zu den Einlagen wur-den die Forderungen der Kreditinstitutenicht eingefroren und waren zu bedie-nen. Mit der Sichtung der Geschäftsun-terlagen und der treuhänderischen Ver-waltung des Vermögens der geschlosse-nen Institute wurde auf Befehl derSowjetischen Militäradministration einezu diesem Zweck gegründete „Banken-Kommission“ in Berlin beauftragt.

Daneben hatte die Alliierte Kom-mandantur eine in allen Sektoren Berlinstätige „Inkasso-Kommission“ eingerich-tet, die die Außenstände geschlossenerBanken einziehen sollte. Ausgenommenhiervon waren an Bürger mit Wohnsitzin der sowjetischen Besatzungszone aus-gereichte Darlehen und Hypothekarkre-dite, die – sofern möglich – zugunsten

der ostdeutschen Länder bzw. Provinzeneingezogen wurden.

Mit der Schließung der Banken wur-den jedoch auch politische Zielsetzun-gen verfolgt. Führende Geldtheoretikerder DDR sprachen davon, daß damit„...die Voraussetzungen für die Ausrot-tung des deutschen Faschismus undMilitarismus mit ihren sozial-ökonomi-schen Grundlagen...“ geschaffen wur-den. Geldzirkulation und Kredit solltenunter „demokratische“ Kontrolle ge-bracht werden.

Der Auflösung des alten Bankensy-stems folgte unmittelbar der Neuaufbau.Die Altguthaben blieben zwar weiterhineingefroren; zur Abwicklung bargeldlo-ser Zahlungen konnten jedoch Kontenneu eröffnet werden. Noch im Sommer1945 wurden parallel zur Errichtungneuer Verwaltungsstrukturen in denLändern Sachsen, Mecklenburg undThüringen sowie in den Provinzen Bran-denburg und Sachsen-Anhalt auf Initia-tive der Sowjetischen Militäradministra-tion Provinzial- bzw. Landesbankengegründet. Über ihr dichtes Zweigstel-lennetz sollten sie die Kreditversorgung

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der Wirtschaft und den bargeldlosenZahlungsverkehr auf Landesebenesicherstellen.

Die Abwicklung bargeldloser Zah-lungen über die Ländergrenzen hinwegerfolgte durch die „Banken- und Ver-rechnungsstelle Potsdam“, während derallerdings eher unbedeutende interzo-nale Überweisungsverkehr über dasBerliner Stadtkontor geleitet wurde.

Eine flächendeckende Versorgung derBevölkerung mit Bankdienstleistungenkonnten die Landesbanken jedoch nichtgewährleisten. Deshalb konnten einigeWochen nach ihrer Schließung die Spar-kassen und kurze Zeit später auch dielandwirtschaftlichen und gewerblichenGenossenschaftsbanken ihren Geschäfts-betrieb wieder aufnehmen.

Die wesentliche Funktion der Spar-kassen und Genossenschaftsbankenbestand darin, durch das Angebot ver-zinslicher Sparguthaben den vorhande-nen Geldüberhang einzusammeln, wasjedoch nur unzureichend gelang. Aucheinige Privatbanken erhielten dieErlaubnis zum Führen von Bankgeschäf-

ten. Aufgrund politischen Drucks,ungenügender Refinanzierungsmöglich-keiten und des fehlenden Kunden-stamms gaben sie innerhalb kurzer Zeitihren Geschäftsbetrieb auf.

3.2.2 Die Gründung der DeutschenNotenbank

Die zunehmend zähflüssiger verlau-fenden Gespräche der Alliierten im Kon-trollrat zeigten, daß eine gesamtdeutscheEinigung über die zukünftige Ausgestal-tung der Wirtschafts- und Währungspo-litik in immer weitere Ferne rückte.Infolgedessen begannen auch in dersowjetischen Besatzungszone vorberei-tende Maßnahmen zum Aufbau einesZentralbanksystems.

Parallel zum Aufbau von Landeszen-tralbanken in den westlichen Ländernwurden im Frühjahr 1947 auf Befehl derSowjetischen Militäradministration inden ostdeutschen Ländern und Provin-zen sogenannte „Emissions- und Giro-banken“ errichtet. Sie übernahmen vonden Landesbanken die Verantwortungfür den Zahlungsverkehr innerhalb derLandesgrenzen sowie die Funktion als

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Hausbank der Länder. Ein Emissions-recht besaßen sie jedoch nicht.

Mit der 1947 vollzogenen Errichtungder für die zentralstaatliche Wirtschafts-planung zuständigen „Deutschen Wirt-schaftskommission“ wurde auch dieZentralisierung des Geldwesens immerdringlicher. Nachdem sich die Alliiertennicht auf eine gemeinsame Wirtschafts-politik für alle vier Besatzungszoneneinigen konnten, begannen die Sowjeti-sche Militäradministration und dieDeutsche Wirtschaftskommission einKonzept für eine separate Notenbank im Ostteil Deutschlands auszuarbeiten.

Im Mai 1948 wurde zunächst die„Deutsche Emissions- und Girobank“als Spitzeninstitut der auf Länderebeneagierenden Emissions- und Girobankengegründet. Das Notenausgaberecht wur-de ihr allerdings vorenthalten.

Bevor es (vier Wochen nach dereigentlichen Währungsreform) zur Aus-gabe neu gedruckter D-Mark-(Ost-)Noten kam, ordnete die Deutsche Wirt-schaftskommission die Umbenennungder Deutschen Emissions- und Giro-

bank in „Deutsche Notenbank“ an undverlieh ihr das Emissionsrecht.

Die Deutsche Notenbank hatte dieAufgabe, auf der Grundlage des Volks-wirtschaftsplans mit den Mitteln derGeld- und Kreditpolitik an der Entwick-lung der Wirtschaft mitzuwirken. Siewar für die Regelung des Geldumlaufs,des Zahlungsverkehrs und für die Verga-be kurzfristiger Kredite zuständig.

Dabei legte sie Regelungen für dieKreditgewährung der Banken in Bezugauf die Höhe des Kredits, Sicherheiten,Fristen und Zinssätze detailliert fest,ohne jedoch selbst Kredite zu vergeben.Darüber hinaus war sie Hausbank fürdie gesamte öffentliche Verwaltung.Zudem nahm sie in Kooperation mitdem Ministerium für Finanzen und spä-ter auch der Staatlichen Plankommissi-on das Valutamonopol des Staates war,d.h. sie kontrollierte den Kapitalverkehrmit dem Ausland und die Finanzierungvon Außenhandelsgeschäften.

Darüberhinaus bestimmte die Deut-sche Notenbank den Wechselkurs derMark gegenüber anderen Währungen

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und war mit der Verwaltung der Devi-senreserven betraut. Ihren Sitz hatte dieDeutsche Notenbank in der Charlotten-straße 33/33a in Berlin-Mitte.

3.3 Die Währungsreform in Ost-deutschland

3.3.1 Die Währungsumstellung

Unter den Währungsexperten in dersowjetischen Besatzungszone bestandweitgehende Einigkeit, daß die fortlau-fende Erosion des Geld- und Kreditsy-stems einschneidende Maßnahmen er-forderlich machte. Weder die Ausgabeverzinslicher Staatsschuldtitel noch dieFreigabe der Preise stellten systemkon-forme Mittel zum „Absaugen“ desGeldüberhangs dar. Somit blieb letztlichnur der Ausweg eines Währungsschnitts.

Mit der separaten Durchführung derWährungsreform am 21. Juni 1948 inden westlichen Zonen geriet die Sowjeti-sche Militäradministration unter Hand-lungszwang. Am 23. Juni 1948, d.h.zwei Tage nach der Währungsreform inden westlichen Zonen, erließ sie denBefehl zur Durchführung der Wäh-

rungsreform in der sowjetischen Besat-zungszone einschließlich Groß-Berlins.Da druckfrische Banknoten nicht recht-zeitig produziert werden konnten, wur-den alte Reichsmarknoten provisorischmit einem Kupon überklebt. Am 24. Juni1948 begann in der sowjetischen Besat-zungszone die Ausgabe der „Kupon-mark“, im Volksmund auch „Tapeten-mark“ genannt. Einen Monat nach ihrerEmission wurde die provisorische„Kuponmark“ durch die „DeutscheMark der Deutschen Notenbank“ er-setzt. Der Umtausch der Münzen folgteeinige Monate später.

Die Festlegung der Umtauschkurseerfolgte unter sozial- und wirtschaftspo-litischen Gesichtspunkten. Stromgrößenwurden, wie auch in den westlichenZonen, im Verhältnis 1:1 umgestellt,d.h. Löhne, Preise, Steuern etc. bliebenunverändert. Bargeldbestände wurdenbis zu 70 Reichsmark pro Familienmit-glied im Verhältnis 1:1, darüber hinaus-gehende Beträge im Verhältnis 10:1getauscht. Für die Umstellung privaterSparguthaben, die nach dem 8. Mai1945 gebildet wurden, gab es eine Stu-fenregelung. 100 RM wurden 1:1, bis zu

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1 000 RM im Verhältnis 5:1 und Beträgezwischen 1 000 und 5 000 RM zumKurs von 10:1 umgestellt. Darüber hin-ausgehende Guthaben wurden aufSperrkonten übertragen und bei Nach-weis ihres rechtmäßigen Erwerbs nachUmstellung im Verhältnis 10:1 gutge-schrieben. Die vor 1945 bestehenden„Uraltkonten“ wurden auf Antrag imVerhältnis 10:1 umgestellt.

Offiziell hatte die differenzierte Um-stellung zum Ziel, private Geldvermö-gen zu nivellieren und Kriegsgewinnler,Spekulanten und Profiteure zu enteig-nen. Die kurzen Fristen der Antragstel-lung und die Schwierigkeiten, alle Un-terlagen beizubringen, führten jedoch invielen Fällen zu ungerechtfertigten Ver-mögensverlusten.

Die Forderungen der Banken an denUnternehmenssektor wurden einheitlichim Verhältnis 10:1 umgestellt. Gleich-wohl kamen volkseigene Betriebe in denGenuß einer Vorzugsbehandlung, da siedie Verbindlichkeiten ihrer Vorgänger-unternehmen nicht übernehmen muß-ten. Privatwirtschaftliche Unternehmenhatten hingegen ihre Verbindlichkeiten –

wenn auch im Verhältnis 10:1 abgewertet– zu bedienen. Diese Hypothek schwäch-te das Entwicklungspotential privaterUnternehmen und veranlaßte etlicheEigentümer, ihr Geschäft aufzugeben.

3.3.2 Auswirkungen der Währungsreformin Ostdeutschland

Die mit der Währungsumstellungverbundenen währungspolitischen Ziel-setzungen konnten nur teilweiseerreicht werden. Die Umstellungsbedin-gungen waren derart großzügig, daßauch nach der Währungsreform einGeldüberhang bestehen blieb. In Ost-deutschland ergab sich nach derUmstellung mit rd. 600 D-Mark (Ost)je Einwohner ein gut doppelt so hoherBetrag an Bar- und Buchgeld wie in denwestlichen Zonen. Bezogen auf das1950 erwirtschaftete Nettosozialpro-dukt zu Marktpreisen lag die Relationsogar bei rd. 3:1.

Der verbleibende Liquiditätsüber-schuß konnte nicht auf marktkonformeWeise abgebaut werden, da in der sowjeti-schen Besatzungszone – im Gegensatz zuden westlichen Zonen – das Preisbin-

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dungs- wie auch das Zuteilungssystemauf Bezugsscheinbasis auch nach derWährungsreform fortbestanden. DerWirtschaft fehlte jedoch die Dynamik,um in den in „Übergröße geschneider-ten Geldmantel“ hineinzuwachsen.Infolge des Überangebots an Liquiditätund des ungenügenden Angebots anGütern bestand eine fortlaufende Ten-denz zum Handel auf Schwarzmärkten.

3.4 Die Zentralisierung des Bankensy-stems

Die bevorstehende Errichtung einesdemokratischen Teilstaates in West-deutschland veranlaßte auch die Sowjet-union, die Gründung eines eigenen Staa-tes in ihrer Besatzungszone voranzutrei-ben. Wenige Monate nach der Gründungder Bundesrepublik Deutschland wurdeam 7. Oktober 1949, durch die Volks-kammer die „Deutsche DemokratischeRepublik“ errichtet. Wilhelm Pieckwurde von der Volkskammer, die auchdie erste Regierung unter Ministerpräsi-dent Otto Grotewohl bestätigte, zumersten Staatspräsidenten der DDRgewählt. Mit der Errichtung eines Zen-tralstaates in Ostdeutschland wurde die

Deutsche Wirtschaftskommission aufge-löst. Aus ihr gingen insgesamt 14 Mini-sterien hervor. Die fünf Länder wurdenaufgelöst und das Gebiet der DDR in 14Bezirke gegliedert.

Die Zentralisierung der Verwaltungwar begleitet von einer fortschreitendenZentralisierung und Konsolidierung desBankensystems. 1950 wurden die Emis-sions- und Girobanken der Länder sowiedie zuvor in „Landeskreditbanken“umgewandelten Landesbanken in dieDeutsche Notenbank eingegliedert.

Mit der Übernahme des kurzfristigenKreditgeschäfts der Institute erhielt dieDeutsche Notenbank erstmals auchGeschäftsbankenfunktionen und wurdesomit untrennbarer Bestandteil dersozialistischen Staatsmacht und einunentbehrliches Instrument staatlicherLenkung.

Im Oktober 1951 erhielt die DeutscheNotenbank den gesetzlichen Status einerStaatsbank, wenngleich sie (zunächst)ihren Namen behielt. Sie unterstand demMinisterrat, in dem der Notenbankpräsi-dent Sitz und Stimme hatte.

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Bereits im Oktober 1948 war das seitKriegsende daniederliegende langfristigeKreditgeschäft reaktiviert worden. Abge-sehen von betragsmäßig begrenzten Aus-leihungen an kleine Betriebe gingen alleAusleihungen mit einer Laufzeit vonmehr als einem Jahr auf die im Oktober1948 hierfür ins Leben gerufene „Deut-sche Investitionsbank“ mit Sitz in Berlinüber. Kunden der Investitionsbank waren vorrangig die volkseigenen Betriebe.

Die Hauptaufgabe der Investitions-bank bestand darin, die Mittel entspre-chend den von der Deutschen Wirt-schaftskommission bzw. später der Pla-nungskommission genehmigten Investi-tionsplanungen auf die Konten derBetriebe zu transferieren und die plan-mäßige Mittelvergabe zu überwachen.Der Ermessensspielraum bei der Kredit-vergabe war dementsprechend gering.

Noch 1950 kam es zur Gründungweiterer Spezialkreditinstitute. Die bisdahin dezentral betriebene Finanzierungder Landwirtschaft wurde mit Errich-tung der „Deutschen Bauernbank“ zen-tralisiert. Mit der 1963 vollzogenenUmbenennung in „Bank für Landwirt-

schaft und Nahrungsgüterwirtschaft“übernahm sie auch die Zuständigkeit fürdas Kreditgeschäft mit dem Nahrungs-und Genußmittelhandel. 1956 wurdedie „Deutsche Handelsbank“ gegründet.Ihr wurde die Zuständigkeit für dieAußenhandelsfinanzierung und deninternationalen Geld- und Devisenhan-del der DDR von der Deutsche Noten-bank übertragen.

Im Jahre 1966 ging aus der Deut-schen Handelsbank die „DeutscheAußenhandelsbank“ hervor, die fortanderen Tätigkeitsfeld übernahm. DieDeutsche Handelsbank blieb als Haus-bank der unabhängig von Planvorgabenwirtschaftenden Außenhandelsunter-nehmen des Bereichs „KommerzielleKoordinierung“ (KoKo) bestehen.

Nach Abschluß der Neuordnung desDDR-Bankensystems ergab sich das fürsozialistische Wirtschaftssysteme typi-sche Bild einer zentralen Monobank,umringt durch einige Spezialbanken undeine Vielzahl von Sparkassen und Genos-senschaftsbanken als Sammelstellen fürdie Ersparnisse der privaten Haushalte.

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3.5 Probleme der monetären Steuerungim DDR-Wirtschaftssystem

3.5.1 Einbindung der Deutschen Noten-bank in das staatliche Planungssystem

Die Deutsche Notenbank hatte lautStatut die Wirtschaftsplanung mit denMitteln der Geld- und Kreditpolitikaktiv zu unterstützen. Dementsprechendmußten sich die zentralen Kreditplänean den gesamtwirtschaftlichen Produkti-onsvorgaben orientieren.

Der Geldbedarf der Betriebe wurdeaufgrund eines mit der Mengenplanungkorrespondierenden Finanzplans ermit-telt. Dabei mußten auf der Grundlage derstaatlich fixierten Löhne und Preise sämt-liche Kosten, Erlöse, Gewinne, Lagerbe-stände, Abschreibungen, Investitionenund Steuerlasten spezifiziert werden.

Aus dem hierbei zugrundegelegtenEin- bzw. Ausgabenprofil konnte derKreditbedarf der Betriebe abgeleitet wer-den. Die Richtigkeit der Angaben sowiedie Kontrolle über die Verwendungzugeteilter Kredite oblag den Filialen derDeutschen Notenbank. Im Sinne einer

„Kontrolle durch die Mark“ hatten sieIneffizienzen aufzudecken und „planwid-riges Verhalten“ mit Strafzinsen zu sank-tionieren.

Durch Aggregation der Finanzpläneder Betriebe wurde der gesamtwirtschaft-liche Kreditplan erstellt. Die nach Revisi-on durch die Deutsche Wirtschaftskom-mission bzw. später durch die StaatlichePlankommission autorisierten Plänewurden dann bis hinunter zur Betriebs-ebene aufgeschlüsselt. Den Kreditinstitu-ten oblag es, die Auszahlungen der Gel-der an die Betriebe vorzunehmen.

Große Bedeutung für die Stringenzund Kohärenz staatlicher Planung besaßdie Kontrolle des Bargeldumlaufs. Einschnell wachsender Bargeldumlauf galtals Beleg für illegal beschäftigte Arbeits-kräfte, illegalen Handel auf Schwarz-märkten oder illegale Käufe von Güternin West-Berlin oder der Bundesrepublik.

Um die mißbräuchliche Bargeldnut-zung zu erschweren, wurde das Haltengrößerer Mengen von Bargeld untersagtund eine Kontoführungs- und Bargeld-einzahlungspflicht für Betriebe und Pri-

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vatpersonen erlassen. Zahlungen ab 50D-Mark (Ost) waren bargeldlos abzu-wickeln. Darüber hinaus mußten Betrie-be, Handelsorganisationen und Kon-sumgenossenschaften Bargeldumsatz-pläne mit den zu erwartenden Bargeld-zu- und -abflüssen erstellen. Die Bankenhatten die Ist-Ergebnisse mit den Plan-zahlen zu vergleichen. Existierten Diffe-renzen, hatten sie die Beseitigung derMängel zu veranlassen.

Nicht nur durch den Kleinhandel aufSchwarzmärkten, sondern auch durchvielfältige Kompensationsgeschäfte auf„grauen“ Märkten und den Aufbau zwi-schenbetrieblicher Verrechnungen droh-te die staatliche Planung unterminiert zuwerden. Insbesondere der Lieferanten-kredit war mit einer zentralstaatli-chen Mengenplanung unvereinbar.

Aus diesem Grund forcierte die Deut-sche Notenbank in den fünfziger Jahrendie Einführung des Rechnungs- und For-derungseinzugsverfahrens. Zahlungsfor-derungen und -verbindlichkeiten vonLieferanten bzw. Empfängern richtetensich nunmehr direkt an die kontoführen-de Bankfiliale. Verkäufer und Abnehmer

traten nicht mehr in unmittelbareFinanzbeziehungen.

3.5.2 Monetäre Überversorgung alsResultat des ineffizienten Planungssystems

Die monetäre Steuerung der Noten-bank mußte zwangsläufig unter denIneffizienzen der staatlichen Produktionleiden. Dem Versuch, einen „sozialisti-schen Wettbewerb“ der Betriebe übereine selektive Kreditvergabe der Bankenzu initiieren, war kein durchschlagenderErfolg beschieden. Hierzu mangelte esden Banken insbesondere an einemwirksamen Sanktionsmechanismus.

Auch nicht-kostendeckend arbeiten-de Betriebe konnten nicht geschlossenwerden, da ansonsten das Postulat per-manenter Vollbeschäftigung nicht auf-recht zu erhalten gewesen wäre. DerAnteil „überfälliger Kredite“ nahmbeständig zu, und vorhandene Finanzie-rungslöcher mußten durch die Vergabekurzfristiger Kredite gestopft werden.Die Betriebe wirtschafteten unter einer„weichen Budgetrestriktion“.

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Das fehlende Konkursrisiko und dieStarrheiten der staatlichen Planungerschwerten auch die Produktions- undLiquiditätsplanung der Betriebe. Um dieRisiken von Produktions- und Absatz-einbußen aufgrund ausbleibender Liefe-rungen zu begrenzen, stockten die Betrie-be ihre Lagerhaltung auf und formulier-ten strategisch überzogene Finanzie-rungsanforderungen. Auch hierin lageine Ursache für die Tendenz zurmonetären Überversorgung.

Verstärkt wurde das monetäre Un-gleichgewicht durch die teilweise Fehllei-tung von Ressourcen. Angesichts staat-lich administrierter Preise und starrerPlanvorgaben fand eine Angleichung desGüterangebots an die Präferenzen derKonsumenten – wenn überhaupt – nurstark verzögert statt. Somit blieben diedurch simultane Angebots- und Nachfra-geüberhänge gekennzeichneten Un-gleichgewichte auf den Gütermärktenbestehen. In Anbetracht fehlender Alter-nativen wurden die Konsumenten zuungewollter Ersparnisbildung gezwungen.

Die systematisch überzogene Liqui-ditätsbereitstellung führte zu einem das

Wachstum des realen Nationaleinkom-mens permanent übersteigenden Geld-mengenwachstum. Da sich die staatlichePreissetzung in erster Linie an sozialpoliti-schen Faktoren ausrichtete, schlug sichdas übermäßige Geldmengenwachstumstatistisch in einem Anstieg der gesamt-wirtschaftlichen Kassenhaltung nieder.

In den fünfziger Jahren zeigte sich diesogenannte Kassenhaltungsinflation dar-in, daß ein immer größerer Anteil desEinkommens auf den Konten der Spar-kassen und Volksbanken gehalten wur-de. Dieser Anteil, der sogenannte Kas-senhaltungskoeffizient, wuchs um jah-resdurchschnittlich gut 10%.

In den sechziger und siebziger Jahrenreduzierte sich die jahresdurchschnittli-che Zunahme kontinuierlich bis auf rd.2 %. Erst in den achtziger Jahren kam esdann wieder zu einem leicht beschleunig-ten Anstieg der erzwungenen Ersparnis.

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3.6 Reformen im realwirtschaftlichenund monetären Bereich

3.6.1 Der Währungsschnitt von 1957

Ein erster Versuch, den beträchtlichgewachsenen Geldüberhang in denGriff zu bekommen, wurde im Oktober1957 mit einem nochmaligen Wäh-rungsschnitt unternommen. Diese„kleine Währungsreform“ blieb jedochauf den Bargeldbestand beschränkt undwurde mit dem Umtausch alter Bank-noten verknüpft.

In einer Blitzaktion wurde in derNacht zum Sonntag, den 13. Oktober1957 erklärt, daß jeder Besitzer von biszu 300 D-Mark (Ost) an Bargeld diesesim Verhältnis 1:1 in neue Noten eintau-schen könne. Darüber hinausgehendeBeträge wurden dem Konto des Betref-fenden gutgeschrieben und nach Prüfungihres rechtmäßigen Erwerbs freigegeben.

Die überraschende „Aktion Schieber-tod“ richtete sich vor allem gegen die„Profiteure illegaler Geldgeschäfte“, dieim Besitz großer Ost-Mark-Beständewaren. Mit der Verkündung des Um-

tausches wurden die Sektorengrenzeninnerhalb Berlins zunächst ganz, späternoch zum Teil geschlossen und mitumfangreich angelegten Personenkon-trollen überwacht. Wer versuchte, großeBargeldbeträge in D-Mark (Ost) nachOstberlin zu verbringen, riskierte seineFestnahme und möglicherweise die Ver-urteilung zu einer Haftstrafe.

Angesichts dieser Risiken verwundertes nicht, daß nur ein Teil des Bargeldeszum Umtausch eingereicht wurde. Diehierdurch erzielte Reduktion des Geld-bestandes um rd. 270 Mio D-Mark(Ost) nicht umgetauschter Gelder bliebjedoch recht bescheiden. Infolgedessengelang es mit dieser Aktion weder, denbestehenden Geldüberhang zu vernich-ten, noch die eigentlichen Ursachen fürdas Entstehen des Geldüberhangs zubeseitigen.

3.6.2 Dezentralisierung wirtschaftlicher Planungs- und Lenkungsprozesse

Ende der fünfziger Jahre verschärftensich die wirtschaftlichen Probleme in derDDR. Die Wachstumsraten gingen deut-lich zurück, die Arbeitsproduktivität und

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das Wohlstandsniveau hinkten weit hin-ter dem westdeutschen Niveau hinterher.Die Unzufriedenheit in der Bevölkerungwuchs, was sich in den sprunghaft stei-genden Flüchtlingszahlen widerspiegel-te. Im August 1961 reagierte die DDR-Führung mit der Abriegelung ihresStaatsgebietes und dem Bau der „Berli-ner Mauer“.

Im Frühjahr 1963 veranlaßte dieRegierung der DDR – ermutigt durchentsprechende Reformschritte in derSowjetunion unter dem damaligen Gene-ralsekretär der KPdSU Chruschtschow –eine stärkere Dezentralisierung wirt-schaftlicher Entscheidungsprozesse.Kernpunkt dieser als „Neues ökonomi-sches System der Planung und Lenkung“(NÖSPL) und als „ÖkonomischesSystem des Sozialismus“ (ÖSS) 1963bzw. 1968 eingeleiteten Reformen wares, durch eine stärkere Differenzierungder Löhne sowie die Gewährung vonPrämien Leistungsbereitschaft zu beloh-nen und die Motivation der Beschäftig-ten zu erhöhen.

Zudem sollte das eigenverantwortli-che Handeln der Betriebe durch eine Par-

tizipation am Gewinn gefördert werden.Im Rahmen einer „Industriepreisreform“erhielten die Betriebe sogar beschränktePreissetzungsmöglichkeiten.

3.6.3 Zwischenzeitliche Errichtung eineszweistufigen Bankensystems

Die Dezentralisierung betrieblicherPlanungs- und Lenkungsprozesse führteauch zu organisatorischen Veränderun-gen bei der Deutschen Notenbank. Ineinem ersten Schritt wurden 1963 Indu-striebankfilialen gegründet, die unmit-telbar bei den als Konzernspitzen bzw.„Holding-Gesellschaften“ der volkseige-nen Betriebe fungierenden „Vereinigun-gen der Volkseigenen Betriebe“ angesie-delt waren.

Sie sollten das Finanzgebahren dernunmehr mit größerer Unabhängigkeitausgestatteten Vereinigungen der Volks-eigenen Betriebe kontrollieren. Auf demVII. Parteitag der SED wurde beschlos-sen, auch die kurzfristige Finanzierungder Betriebe und die Kontrolle der Mit-telverwendung zum 1. Januar 1968 aufdie in „Industrie- und Handelsbank derDDR“ umbenannte Deutsche Investiti-

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onsbank zu übertragen. Die DeutscheNotenbank wurde im Dezember 1967in „Staatsbank der DDR“ umbenannt.Sie war als ausführendes Organ desMinisterrates der DDR für die Verwirk-lichung der Kreditpolitik „in ihrerGesamtheit“ und für die Emission derseit Ende 1964 auf „Mark der DDR“lautenden Noten verantwortlich. Informaler Hinsicht wurde somit einzweistufiges Bankensystem in der DDRerrichtet.

Faktisch konnte jedoch von einerechten Zweistufigkeit des DDR-Ban-kensystems nicht die Rede sein. DerRefinanzierungsrahmen, den die Staats-bank den Banken zur Verfügung stellte,mußte sich unverändert an den Perspek-tivplänen der Staatlichen Plankommis-sion orientieren.

Insoweit flossen zentralstaatliche Vor-gaben für die Produktionsentwicklungin die geldpolitischen Entscheidungender Staatsbank ein. Insbesondere auf-grund des Fehlens eines Interbanken-marktes hingen die Kreditinstitute wei-terhin eng „an der Kandare“ der Staats-bank.

3.6.4 Rezentralisierung des Bankensystems

Die stärkere Gewinnorientierungvolkseigener Betriebe führte dazu, daßsie ihre Produktion zu Lasten wichtigerVorleistungs- oder Konsumgüter um-stellten und so in Konflikt mit den zen-tralstaatlichen Planvorgaben gerieten.Gegen Ende der sechziger Jahre kam esimmer öfter zu Lieferstörungen undVersorgungsengpässen, die teilweiseauch internationale Verpflichtungender DDR im Rahmen des Rates fürGegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)berührten. Zudem stärkten die Ereig-nisse des „Prager Frühlings“ die Beden-ken, daß mit der wirtschaftlichen Libe-ralisierung auch eine Unterminierungder politischen Vormachtstellung derSED verbunden sein könnte. Infolgedes-sen wurden bereits 1970 die Reformex-perimente abgebrochen.

Im Bankensektor vollzog sich die Wie-dereinrichtung zentralistischer Struk-turen mit etwas Verzögerung. Im Dezem-ber 1974 wurde die Industrie- und Han-delsbank der DDR in die Staatsbankintegriert und die kurze Phase der Zwei-stufigkeit im DDR-Bankensystem been-

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det. Die Staatsbank übernahm ganz imStile einer für sozialistische Volkswirt-schaften typischen Monobank sowohldie Notenbank- als auch die Geschäfts-bankenfunktion. Nach der Eingliede-rung der Industrie- und Handelsbankder DDR sind der organisatorische Auf-bau und die Funktionen der Staatsbanknicht mehr verändert worden.

Der Zentraldirektion mit Sitz in Ber-lin waren die Industriebankfilialen alsHausbanken der Vereinigungen derVolkseigenen Betriebe sowie die 14Bezirksdirektionen unterstellt. Dieunterste Hierarchieebene bildeten dierund 300 Kreisfilialen, Zweigstellen undWechselstuben. Eine wesentliche Aufga-be der Bezirksdirektionen bestand in derKoordination der Arbeit zwischen denIndustriebank- und Kreisfilialen.

3.7 Die Auflösung der Staatsbank imZuge der deutschen Währungsunion

Die politische Liberalisierung und die– unter dem Eindruck zunehmenderVersorgungsschwierigkeiten eingeleite-ten – wirtschaftlichen Reformversuchein der Sowjetunion hinterließen auch in

der DDR ihre Wirkung. Dabei geriet dieDDR-Wirtschaft in immer größereSchwierigkeiten, dem Schuldendienstauf ihre insbesondere in den achtzigerJahren drastisch gestiegenen Auslands-verbindlichkeiten nachzukommen.

Die permanente Abwertung der Markerhöhte noch zusätzlich die reale Last derAuslandsschulden. 1988 entsprachen diefälligen Zins- und Tilgungsleistungenbereits 43,4 % der gesamten Exporte.Somit schwand auch der Spielraum derDDR-Regierung, den Lebensstandarddurch ein größeres Angebot importierterKonsumgüter zu heben. Die erkennbareUnfähigkeit der SED-Führung, wirt-schaftliche und politische Reformen ein-zuleiten, ließ im Verlauf des Jahres 1988die Zahl der Flüchtlinge und Übersiedlersprunghaft ansteigen.

Mit der Bekanntgabe Ungarns, seineGrenze zu Österreich zu öffnen, kam esschließlich zum Exodus hunderttausen-der Menschen. Im November 1989 fielschließlich die Mauer und die Grenzenzur Bundesrepublik wurden geöffnet.

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Die realwirtschaftlichen Problemehinterließen auch in den monetärenBilanzen ihre Spuren. Steigende Kostenund rückläufige Umsätze ließen dieFremdfinanzierungsquote der Betriebevon rd. 25% in der ersten Hälfte derachtziger Jahre auf rd. 60% zwischen1986 und 1988 steigen. Hierzu trugenauch die gewaltig erhöhten Preisstüt-zungsmaßnahmen und sonstigen Sub-ventionen bei, die wiederum steigendeAbgaben der Betriebe an den Staatshaus-halt nach sich zogen.

Dementsprechend stand einemWachstum der Kredite an die Wirtschaftum knapp 80% in der Zeit von 1980 bis1989 ein Anstieg des Nationaleinkom-mens von lediglich 40% gegenüber.Wenngleich eine direkte Kreditvergabeder Staatsbank an den Staat unterblieb,mußte sie diesen indirekt, vermittelt überdie Betriebe, mitfinanzieren. Spiegelbilddieser Entwicklung war der Anstieg derSparquote der privaten Haushalte, diesich von rd. 4% zwischen 1975 und1985 auf knapp 10% in den Jahren von1985 bis 1989 erhöhte. Parallel nahmauch die Abhängigkeit von externenFinanzierungsquellen zu.

Der Anteil der in Inlandswährungumgerechneten Auslandsverschuldungam gesamten Geldumlauf erhöhte sichvon 17,4 % im Jahre 1975 auf 37,4 %im Jahre 1988. Der hiermit verbundeneAnstieg der Tilgungslast mußte ange-sichts der rückläufigen Ausfuhrentwick-lung letztlich in die Zahlungsunfähigkeitder DDR münden.

Mit den unübersehbaren Auflösungs-erscheinungen der DDR gewann auchdie Frage einer grundlegenden Reformdes Bankwesens und einer währungspo-litischen An- bzw. Einbindung der DDRin das Westdeutsche Währungssysteman Bedeutung. Erste Schritte zur Errich-tung eines zweistufigen Bankensystemswurden im Frühjahr 1990 eingeleitet.Noch unter der Regierung Modrowwurden die Geschäfts- und die Noten-bankfunktion getrennt und der Staats-bank die formelle Unabhängigkeit zuer-kannt. Während das Emissionsrecht beider Staatsbank verblieb, wurde das Woh-nungsbau- und Industriekreditgeschäftder Staatsbank auf die neu gegründeteDeutsche Kreditbank AG übertragen.Für eine eigenständige Transformationdes DDR-Wirtschaftssystems kamen

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diese Reformen jedoch zu spät. Mangelsgeeigneter Alternativen wurde der wahr-scheinlich einzig realistische, wenn auchsicherlich schmerzhafteste Weg der früh-zeitigen Errichtung einer Währungsuni-on mit der Einführung der D-Mark inder DDR zum 1. Juli 1990 – rd. dreiMonate vor der staatlichen Vereinigung– beschritten.

Mit der Übernahme der währungspo-litischen Verantwortung durch dieDeutsche Bundesbank verlor die Staats-bank ihre Funktion als Notenbank. Siewurde eine Körperschaft des öffentli-chen Rechts und in „Staatsbank Berlin“umbenannt.

Im Einigungsvertrag wurde ihre spä-tere Abwicklung festgeschrieben. Inden ersten Jahren nach der Vereinigungwar die Staatsbank mit dem Einbringenvon Transferrubelforderungen gegenü-ber früheren RGW-Staaten und demManagement des „Ausgleichsfonds Währungsumstellung“ beauftragt.

Beide Aufgaben überdauerten dieInstitution Staatsbank, die Ende 1994 indie Kreditanstalt für Wiederaufbau inte-

griert wurde. Darüber hinaus sind nochAltforderungen der 1945 geschlossenenBanken sowie Ansprüche westdeutscherBürger aus ihren ostdeutschen Spargut-haben auch nach Erlöschen der Staats-bank nunmehr durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bearbeiten.

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4.1 Provisorische Einbindung Ost-deutschlands in das westdeutscheNotenbankwesen

Mit der Übertragung der geldpoliti-schen Verantwortung für Ostdeutsch-land auf die Deutsche Bundesbankmußten auch die institutionellen Vor-aussetzungen für die Einführung derD-Mark geschaffen werden. Entspre-chend den Vereinbarungen im Staatsver-trag über die Errichtung der Wirtschafts-,Währungs- und Sozialunion zwischenbeiden Teilen Deutschlands wurden eine„Vorläufige Verwaltungsstelle“ in Berlinsowie 15 Filialen, davon eine in Ost-Ber-lin und die übrigen in der Regel in denehemaligen Bezirkshauptstädten derDDR, errichtet.

Während die Vorläufige Verwaltungs-stelle sowie die Filiale im Ostteil Berlinsim ehemaligen Reichsbankgebäude undspäteren Sitz des Zentralkomitees derSED ihre Tätigkeit aufnahmen, wurden

die Filialen, sofern die baulichen Gege-benheiten dies zuließen, in den Bezirks-filialen der Staatsbank untergebracht.Die Bundesbankfilialen waren der Vor-läufigen Verwaltungsstelle zugeordnet,die wiederum dem Direktorium derDeutschen Bundesbank unterstand.

Die Vorläufige Verwaltungsstelleübernahm, ähnlich den westdeutschenLandeszentralbanken, sukzessive dieFunktionen einer Hauptverwaltung derDeutschen Bundesbank für die neuenBundesländer. Sie war insbesondere mitder Refinanzierung der ostdeutschenKreditinstitute und der Durchführungder Geschäfte mit den ostdeutschenLändern betraut. Daneben war sie auchan der Beaufsichtigung ostdeutscherKreditinstitute beteiligt. Die unmittel-bar zu bewältigende Aufgabe der Filia-len bestand in der Abwicklung der Refi-nanzierungsgeschäfte mit den ostdeut-schen Kreditinstituten und deren Ver-sorgung mit einer ausreichenden Mengean D-Mark-Zahlungsmitteln (Noten

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4 Gründung der Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg nach der deutschen Vereinigung

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und Münzen). Um den wirtschaftlichenAufbau in den neuen Bundesländernnicht zu behindern, war es aber auchwichtig, in kurzer Zeit die technischenVoraussetzungen für eine westdeutschenStandards entsprechende Abwicklung desunbaren Zahlungsverkehrs zu schaffen.

Zur Bewältigung ihrer Aufgabenerhielten die Bundesbankfilialen in per-soneller und technischer Hinsicht Unter-stützung durch die westdeutschen Lan-deszentralbanken. Das Rechenzentrumder Landeszentralbank in Berlin über-nahm dabei die Funktion eines Bereichs-zentrums für die neuen Bundesländer,wobei es durch das Rechenzentrum derLandeszentralbank in Hamburg maß-gebliche Unterstützung erhielt.

Bei der Einbindung ostdeutscherKreditinstitute in das Refinanzierungs-geschäft mit der Bundesbank mußtendie Besonderheiten der Ausgangslageberücksichtigt werden. Weder verfügtendie ostdeutschen Institute über ausrei-chende Bestände bundesbankfähigerHandelswechsel noch über ausreichendeBestände handelbarer Wertpapiere, umam Rediskont- bzw. Wertpapierpen-

sionsgeschäft teilnehmen zu können.Damit die Institute ihren Liquiditätsbe-darf abdecken konnten, wurde es ihnenvorübergehend ermöglicht, sich durchdie Rediskontierung von Banksolawech-seln zu refinanzieren. Hierfür wurdenihnen, abweichend von den üblichenRegelungen, großzügig bemesseneRediskontkontingente eingeräumt.

Ab Februar 1991 konnten ostdeut-sche Kreditinstitute erstmals auch anden Ausschreibungen von Wertpapier-pensionsgeschäften teilnehmen. Diesemit nur geringem Bearbeitungsaufwandbelastete Form der Refinanzierung stießauf reges Interesse und wurde innerhalbkurzer Zeit bevorzugt in Anspruchgenommen.

Im Zuge der fortschreitenden Anpas-sung der Geschäftstätigkeit der Kreditin-stitute in den neuen Bundesländern andie Strukturen der Kreditinstitute inWestdeutschland wurden die Sonderre-gelungen im Refinanzierungsgeschäftfür ostdeutsche Institute schrittweiseabgebaut.

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4.2. Neustrukturierung der DeutschenBundesbank – Errichtung der Landes-zentralbank in Berlin und Brandenburg

Im „Einigungsvertrag“ zwischen bei-den deutschen Staaten war vorgesehen,innerhalb eines Jahres nach Inkrafttretender deutschen Vereinigung die neuenBundesländer in die Struktur und dasOrganisationsgefüge der DeutschenBundesbank einzugliedern. Die Anpas-sung der Bundesbankstruktur gestaltetesich jedoch überaus schwierig.

Eine Mehrheit der Bundesländerwollte das Prinzip „ein Bundesland –eine Landeszentralbank“ auch nach derVereinigung beibehalten und plädiertesomit für die Einrichtung von fünf neu-en Hauptverwaltungen in Ostdeutsch-land. Demgegenüber favorisierte eineMehrheit im Zentralbankrat im Ein-klang mit dem Bund eine Straffung derBundesbankstruktur durch die Errich-tung annähernd gleichgewichtiger undgegebenenfalls auch länderübergreifen-der Landeszentralbanken. Nach lang-wierigen Auseinandersetzungen mitgegensätzlichen Voten in Bundestag undBundesrat gelangte man im Vermitt-

lungsausschuß beider Kammern zueinem Kompromiß. Der föderale Auf-bau als ein konstitutives Element derUnabhängigkeit der Bundesbank miteiner Mehrheit der Präsidenten der Lan-deszentralbanken im Zentralbankratblieb erhalten.

Gleichzeitig wurde jedoch auch derForderung nach Einrichtung effizienterVerwaltungsstrukturen durch die Errich-tung von fünf länderübergreifendenLandeszentralbanken Rechnung getra-gen. Die Zahl der Landeszentralbankenim gesamten Bundesgebiet reduziertesich somit auf neun.

Mit Inkrafttreten der Novellierungdes Bundesbankgesetzes zum 1. Novem-ber 1992 stellte die Vorläufige Verwal-tungsstelle ihre Tätigkeit ein. Die Mitar-beiter bildeten zum größten Teil denPersonalstamm für die neu errichteteLandeszentralbank in den FreistaatenSachsen und Thüringen. Die Bundes-bankfilialen wurden in den Bereich derihnen übergeordneten Hauptverwaltun-gen in den Status einer Bundesbank-Hauptstelle überführt.

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Im Zuge der Neuordnung der Orga-nisationsstruktur der Deutschen Bundes-bank wurde der Zuständigkeitsbereichder Landeszentralbank Berlin auf denOstteil der Stadt sowie auf das Bundes-land Brandenburg ausgedehnt.

Der Hauptverwaltung der Landeszen-tralbank in Berlin und Brandenburg mitdem Präsidenten und Vizepräsidenten ander Spitze waren nunmehr neben der bis-herigen Hauptstelle in Westberlin auchdie von der Vorläufigen Verwaltungsstellein Ostberlin sowie in Brandenburg inden früheren Bezirkshauptstädten Pots-dam, Cottbus und Frankfurt (Oder)errichteten Filialen unterstellt.

Die Filiale und spätere HauptstelleBerlin-Mitte war im ehemaligen Reichs-bankgebäude im Ostteil der Stadt unter-gebracht. Damit konnten insbesonderedie dort vorhandenen umfangreichenTresorkapazitäten – die größten inDeutschland – für die Lagerung vonNoten und Münzen benutzt und einereibungslose Versorgung Berlins mit Bar-geld sichergestellt werden. Zusammenmit der ehemaligen „West-Berliner“Hauptstelle in der Leibnizstraße in Char-

lottenburg waren in Berlin somit für eineÜbergangszeit zwei Hauptstellen tätig.1996 wurden die beiden Berliner Haupt-stellen zur „Hauptstelle Berlin“ imGebäude der Leibnizstraße zusammen-gelegt. Da die dortigen Tresorkapazitätennicht ausreichen, wird der Tresor in derBetriebsstätte in Berlin-Mitte bis zumJahre 2003 weiterbenutzt. Zu diesemZeitpunkt ist die Fertigstellung einesNeubaus für die Hauptstelle Berlin unddie Hauptverwaltung der Landeszentral-bank in Berlin und Brandenburg andem bisherigen Standort der Hauptstel-le Berlin in der Leibnizstraße geplant.

Der Vorstand und die Mitarbeiter derHauptverwaltung sind seit 1995 bis zumUmzug in den Neubau in einem ange-mieteten Bürogebäude am Steinplatz 2,Berlin-Charlottenburg untergebracht.Die zuvor seit Mitte 1992 von derHauptverwaltung mitgenutzten Räumeim ehemaligen Reichsbankgebäudemußten 1995 wieder geräumt werden,da mit den Renovierungs- und Umbau-arbeiten für den Einzug des Bundes-außenministeriums im Jahre 1999begonnen wurde. Schon bei der Einrich-tung der drei Hauptstellen in Branden-

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burg war klar, daß an allen drei Plätzendie baulichen Gegebenheiten den Bauneuer, den strengen Sicherheitsanforde-rungen der Deutschen Bundesbankgenügender Dienstgebäude erforderlichmachten. Die unter Federführung derLandeszentralbank in Nordrhein-West-falen in Potsdam, Cottbus und Frank-furt (Oder) errichteten Neubauten sindbereits 1996 bzw. 1997 fertiggestellt und in Betrieb genommen worden.

Dem erweiterten Zuständigkeitsbe-reich der Landeszentralbank wurde auchin der Zusammensetzung des Beirats derLandeszentralbank in Berlin und Bran-denburg Rechnung getragen. Statt bis-lang zehn umfaßte der Beirat der Lan-deszentralbank nunmehr 14 Mitglieder.Im Fall einer länderübergreifenden Lan-deszentralbank benennt der Bundes-bankpräsident die Mitglieder aufgrundeines einvernehmlichen Vorschlags bei-der Bundesländer.

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Mit dem Eintritt in die Stufe 3 derEuropäischen Wirtschafts-und Wäh-rungsunion ist das gesamte deutscheNotenbanksystem – und mit ihm dieLandeszentralbank in Berlin und Bran-denburg – Teil des EuropäischenSystems der Zentralbanken geworden,an dessen Spitze die Europäische Zen-tralbank steht. Die Entscheidungskom-petenz für die Geldpolitik ist seit dem1.Januar 1999 auf den Rat der Europäi-schen Zentralbank übergegangen, indem die Deutsche Bundesbank – wieauch die Notenbanken der zehn weite-ren Teilnehmerländer – durch ihren Prä-sidenten vertreten ist.

Durch die Übertragung der nationa-len geldpolitischen Souveränität auf dieEuropäische Zentralbank werden sichdie praktischen Aufgaben der Landes-zentralbank in Berlin und Brandenburgsowohl inhaltlich als auch ihrem Um-fang nach kaum verändern. Zwar verlorsie, wie alle Landeszentralbanken, ihrenunmittelbaren Einfluß auf die Geldpoli-

tik, den sie durch die Mitgliedschaftihres Präsidenten im Zentralbankrat derDeutschen Bundesbank hatte. Sie bleibt(unter anderem) aber weiterhin für dieAusgabe von Bargeld, die Unterstützungder Kreditinstitute bei der Abwicklungdes bargeldlosen Zahlungsverkehrs, dieRefinanzierungsgeschäfte mit den Kre-ditinstituten und – in Zusammenarbeitmit dem Bundesaufsichtsamt für dasKreditwesen – für die bankaufsichtlicheÜberwachung der Kreditinstitute, derFinanzdienstleistungsinstitute sowie dieVerfolgung unerlaubter Bank- oderFinanzdienstleistungsgeschäfte zustän-dig. Unverändert fungiert die DeutscheBundesbank als Hausbank des Staatesund wirkt als solche an der staatlichen Kreditaufnahme am Markt mit.

Seit dem 1. Januar 1999 führt dieLandeszentralbank Refinanzierungsge-schäfte der Europäischen Zentralbankzur Versorgung der Kreditinstitute mitZentralbankgeld durch. Das dabei ein-gesetzte Instrumentarium ist im Ver-

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5 Die Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken

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gleich zu den Refinanzierungsoperatio-nen der Bundesbank stärker marktorien-tiert gestaltet worden. Ihr Schwerge-wicht liegt deshalb bei befristeten unddurch Sicherheiten gedeckten Offen-marktgeschäften. Die Geschäfte werdenim Kreis der zugelassenen Kreditinstitu-te ausgeschrieben und das Zentralbank-geld dann entweder zum vorab festgeleg-ten Zins (Mengentender) oder entspre-chend den gebotenen Zinsen (Zinsten-der) auf die Institute verteilt.

Die beiden wichtigsten Refinanzie-rungsgeschäfte der Europäischen Zentral-bank sind der sogenannte „Haupttender“(wöchentliche Operationen mit einerLaufzeit von 14 Tagen) und der sogenann-te „Basistender“ (monatliche Operationenmit einer Laufzeit von drei Monaten).

Der Haupttender steht damit in derTradition der Wertpapierpensionsge-schäfte der Bundesbank. Die Basistenderder Europäischen Zentralbank ersetzenfür die deutschen Kreditinstitute funk-tional den zum Jahresbeginn 1999 aus-gelaufenen – in der Regel unterhalb ver-gleichbarer Marktsätze zu verzinsenden– Rediskontkredit, der nicht in das

Instrumentarium der Europäischen Zen-tralbank übernommen wurde.

In Deutschland werden die Tender-geschäfte seit 1997 von den Landeszen-tralbanken über ein „AutomatisiertesBietungssystem“ (ABS) auf der Basiseines digitalen Kommunikationsmedi-ums (E-Mail) abgewickelt. Nur durchdie Nutzung solcher elektronischer Syste-me wird eine schnelle und sichere Kom-munikation zwischen den Kreditinstitu-ten und ihrer Landeszentralbank ermög-licht, die sicherstellt, daß alle deutschenKreditinstitute gleichberechtigten Zu-gang zu den Tenderoperationen derEuropäischen Zentralbank erhalten. ImBereich der Landeszentralbank in Berlinund Brandenburg haben bereits 36 Kre-ditinstitute die Voraussetzungen für dieTeilnahme am ABS-System geschaffen.

Die Offenmarktgeschäfte der Euro-päischen Zentralbank werden nunmehrals Kredite gegen Verpfändung refinan-zierungsfähiger Sicherheiten durchge-führt. Die Offenmarktgeschäfte derBundesbank wurden dagegen als Wert-papierpensionsgeschäfte mit An- und Verkauf der Wertpapiere gestaltet.

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Die im Europäischen System der Zen-tralbanken mögliche Besicherung aufPfandbasis erlaubt es, alle refinanzie-rungsfähigen Sicherheiten eines Kreditin-stituts in einem Pfandpool zusammenzu-fassen und „en bloc“ für die Besicherungder Refinanzierungskredite zu nutzen.

Die im Europäischen System der Zen-tralbanken zur Besicherung von Noten-bankkrediten zugelassenen Sicherheitensind in zwei Kategorien eingeteilt. ZurKategorie 1 gehören marktfähige Schuld-titel, die die Zulassungskriterien derEuropäischen Zentralbank erfüllen. ZurKategorie 2 gehören solche marktfähigenund nicht marktfähigen Sicherheiten, dieeine der zum Europäischen System derZentralbanken gehörenden nationalenNotenbanken für refinanzierungsfähigerklärt hat, weil sie für den nationalenFinanzmarkt oder das nationale Banken-system von besonderer Bedeutung sind.

Die Bundesbank hat in diesemZusammenhang bestimmte Handels-wechsel und bestimmte Kreditforderun-gen an Unternehmen und wirtschaftlichSelbständige als Kategorie-2-Sicherhei-ten zugelassen. Sie verdeutlicht damit,

daß auch nach dem Wegfall des Redis-kontkredites private, nicht marktfähigeSicherheiten in gleicher Weise wieSchuldtitel der öffentlichen Hand zurBesicherung von Refinanzierungskredi-ten genutzt werden können.

Im Pfandpool stehen den Kreditinsti-tuten die bisher schon der Landeszen-tralbank verpfändeten Wertpapiere imDispositionsdepot und die nunmehr alsPfand geeigneten Handelswechsel undKreditforderungen zur Besicherung vonNotenbankkrediten zur Verfügung. Dar-über hinaus können aber auch Wertpa-piere, die durch das XEMAC-System der„Deutschen Börse Clearing“ verwaltetwerden, zur Besicherung von Refinan-zierungskrediten herangezogen werden.Auch anderen Notenbanken innerhalbdes Europäischen Systems der Zentral-banken verpfändete Sicherheiten stehenim Rahmen einer grenzüberschreitendenBesicherung für Refinanzierungskreditebei der Landeszentralbank in Berlin undBrandenburg zur Verfügung.

Zum Instrumentarium der Europäi-schen Zentralbank zählen neben denHaupt- und Basistendern, die nach

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einem festen Rhythmus und „Fahrplan“zu bestimmten Terminen ausgeschrie-ben, abgeschlossen und gebucht werden,auch zwei ständige Fazilitäten. Die soge-nannte Spitzenrefinanzierungsfazilitätsteht den Kreditinstituten geschäftstäg-lich auf Antrag zur Verfügung, umunvorhergesehene Liquiditätsengpässebis zum nächsten Geschäftstag abzu-decken.

Zum Geschäftsschluß auf den Giro-konten bei der Landeszentralbank beste-hende Soll-Salden werden automatischdurch Kreditaufnahme im Rahmen derSpitzenrefinanzierungsfazilität ausgegli-chen. Die Höhe der Kreditaufnahme istgrundsätzlich nicht begrenzt, wird aberdurch die Höhe der vorhandenen freienSicherheiten limitiert.

Die Funktion der Spitzenrefinanzie-rungsfazilität entspricht damit weitge-hend der des bisherigen Lombardkredi-tes der Deutschen Bundesbank. Neu isthingegen die zweite ständige Fazilität,die sogenannte Einlagenfazilität derEuropäischen Zentralbank. Hiermitkönnen die Kreditinstitute auf Antragbei ihrer Landeszentralbank Liqui-

ditätsüberschüsse in unbegrenzter Höhezu dem vom Rat der Europäischen Zen-tralbank bestimmten Zinssatz anlegen.Ein entsprechender Antrag zur Anlagebis zum nächsten Geschäftstag kann täg-lich nach Abschluß der Tagesgeschäftebis zu einem bestimmten Zeitpunktgestellt werden. Die Zinssätze für die bei-den ständigen Fazilitäten bilden dieOber- bzw. Untergrenze für die Geld-marktsätze.

Sollte es trotz der regelmäßigen Of-fenmarktgeschäfte und der Bereitstel-lung der ständigen Fazilitäten zu uner-warteten Liquiditätsschwankungen amGeldmarkt kommen, stehen der Euro-päischen Zentralbank noch weitereInstrumente zur Feinsteuerung zur Ver-fügung, um entweder überschüssigeLiquidität abzuschöpfen oder Liqui-ditätsengpässe kurzfristig auszugleichen.

In Betracht kommen dabei außer-planmäßige Offenmarktgeschäfte (soge-nannte Schnelltender), definitive Käufeoder Verkäufe von Wertpapieren (soge-nannte Outrightgeschäfte), Devisen-swapgeschäfte oder die Hereinnahmevon Termineinlagen. Gemeinsam ist

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allen Feinsteuerungsmaßnahmen, daßdie Europäische Zentralbank sie in derRegel nur einem relativ kleinen Kreisbesonders geldmarktaktiver Bankenanbietet oder im Rahmen bilateralerGeschäfte gezielt einzelne Bankenanspricht. Dadurch soll gewährleistetwerden, daß innerhalb kürzester Zeit einmöglichst großer Liquiditätseffekt er-zielt wird. Die technische Abwicklungder mit den Feinsteuerungsmaßnahmenverbundenen Geschäfte wird, wie beiden regelmäßigen Offenmarktgeschäf-ten und den ständigen Fazilitäten, imwesentlichen durch die Landeszentral-banken vorgenommen.

Mit Beginn der Stufe 3 der Europäi-schen Wirtschafts- und Währungsunionwurde in allen Teilnehmerstaaten eineMindestreservepflicht eingeführt. InBerlin und Brandenburg sind insgesamt60 Kreditinstitute reservepflichtig.

Die Landeszentralbank ermittelt ausihren Kontounterlagen die Höhe dergehaltenen Reserven und überwacht dieErfüllung der Mindestreservepflicht.Dabei sind die Europäische Zentralbankund die nationalen Notenbanken be-

rechtigt, die Richtigkeit und Qualitätder erhobenen Daten zu überprüfen.Die bisher durch Prüfer der Landeszen-tralbank bei den Kreditinstituten durch-geführten turnusmäßigen Routineprü-fungen der Mindestreservehaltung wer-den jedoch nicht fortgeführt. Zukünftigwird die Landeszentralbank in Berlinund Brandenburg die Institute nur nochauf Veranlassung der Europäischen Zen-tralbank einer Prüfung unterziehen.

Die Landeszentralbank in Berlin undBrandenburg wird weiterhin in die „fis-cal agent“-Tätigkeit der Deutschen Bun-desbank für den Bund eingebunden blei-ben. Dies gilt insbesondere für die Emis-sion von Wertpapieren des Bundes undderen Kurspflege an der Berliner Börse.Privatanleger können insbesondere dieDaueremissionen des Bundes direkt beiden Hauptstellen der Landeszentralbankin Berlin und Brandenburg gebührenfreierwerben.

Das Angebot umfaßt Finanzierungs-schätze, Bundesschatzbriefe und Bun-desobligationen ex Emission. Die Kre-ditinstitute ihrerseits beziehen dieDaueremissionen bei der Landeszen-

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tralbank, sobald ihnen entsprechendeKundenaufträge vorliegen. Die Landes-zentralbank kümmert sich um die tech-nische Abwicklung der Aufträge.

Eine wichtige Aufgabe der Landeszen-tralbank in Berlin und Brandenburgbesteht in der Bargeldversorgung derBevölkerung und der Wirtschaft, die inder Region Berlin-Brandenburg durchihre vier Hauptstellen in Berlin, Pots-dam, Cottbus und Frankfurt (Oder)wahrgenommen wird. Die bei denHauptstellen eingezahlten Noten undMünzen werden durch moderne Bear-beitungsmaschinen gezählt und aufEchtheit und ihren Zustand überprüft.Verschmutzte und beschädigte Scheinesowie Falsifikate werden aus dem Verkehrgezogen. Im statistischen Durchschnittkommt jeder Geldschein – z.Z. befindensich etwa 2,5 Mrd D-Mark-Banknotenim Umlauf – dreimal pro Jahr zu einerder Zweiganstalten der Bundesbankzurück und wird dort bearbeitet.

Zusätzliche Arbeit für die Landeszen-tralbanken bringt die Übergangsphasebis zum Jahr 2002 – dem Zeitpunkt derEinführung des Euro-Bargelds – mit

sich. Die nationalen Banknoten sind nurnoch Ausprägungen der gemeinsamenWährung, des Euro. Dementsprechendhandelt es sich im eigentlichen Sinnenicht mehr um unterschiedliche Wäh-rungen. Aus diesem Grund werden dieLandeszentralbanken Banknoten deranderen an der Währungsunion teilneh-menden Staaten gebührenfrei zum fest-gelegten Umrechnungskurs umtauschen.

Der Umtausch von D-Mark-Notenund -Münzen in Euro-Bargeld wird am1.Januar 2002 beginnen; während einerÜbergangsphase von einem halben Jahrkönnen dann Euro- und D-Mark-Bar-geld parallel umlaufen. Möglicherweiseläßt sich die Übergangsfrist noch etwasverkürzen.

Zu Beginn des Jahres 2002 haben dieLandeszentralbanken sicherzustellen, daßBürger, Unternehmen und öffentlicheHaushalte rasch mit dem neuen Euro-Bargeld versorgt sowie D-Mark-Notenund -Münzen eingezogen und vernichtetwerden. Die Prägung der Euro-Münzenist bereits angelaufen. Die Euro-Bankno-tenproduktion wird voraussichtlich nochin diesem Jahr aufgenommen.

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Der geplante Umtausch der nationa-len Geldzeichen stellt eine enorme logi-stische Herausforderung für die Bundes-bank dar. Bis zum Umtausch müssensowohl Euro-Noten und -Münzen alsauch D-Mark-Noten und -Münzen ver-wahrt und verwaltet werden. Umfang-reiche Transport- und Lagerkapazitätensind bereitzustellen, damit der Eurosicher zu den regionalen Ausgabestättenund das eingezogene D-Mark-Bargeldzur Vernichtung in die Zweiganstaltender Landeszentralbanken gelangen.

Während die in Deutschland be-nötigten ca. 2,6 Mrd Euro-Noten bis zuihrer Ausgabe ausschließlich in den Tre-soren der Bundesbank eingelagert wer-den, sind für fast 60 000 Tonnen Euro-Münzen zusätzliche abgesicherte Lager-stätten einzurichten und zu verwalten.

Nach den bisherigen Schätzungenwerden voraussichtlich 80 000 Tonnenan D-Mark-Münzen und 2,4 MilliardenD-Mark-Noten zu den Landeszentral-banken zurückfließen. Auf die Haupt-stellen der Landeszentralbank in Berlinund Brandenburg wird aller Voraussichtnach mit dem Rückfluß der in Mittel-

und Osteuropa als Parallelwährung ver-wendeten D-Mark-Noten eine besonde-re Belastung zukommen. Immerhindürften zwischen 30 % und 40 % desD-Mark-Bargelds im Ausland und da-von ein Großteil in den mittel- und ost-europäischen Staaten umlaufen.

Die Bundesbank wird auch nach Ein-tritt in die dritte Stufe der Währungs-union für die bankmäßige Abwicklungdes unbaren Zahlungsverkehrs imInland und mit dem Ausland sorgen. ImInland fungiert die Landeszentralbankmit ihrem wettbewerbsneutralen Zah-lungsverkehrssystem als Clearing-Stellezwischen den Gironetzen der jeweiligenBankengruppen. Sie wird damit auchzukünftig den reibungslosen Fluß derZahlungen sowohl im Großbetrags- alsauch im Massenzahlungsverkehr inner-halb Deutschlands garantieren.

Zur Durchführung der einheitli-chen Geldpolitik durch das Europäi-sche System der Zentralbanken wurdedas Zahlungsverkehrssystem TARGET(Trans-European Automated Real-TimeGross Settlement Express TransferSystem) geschaffen. TARGET ist ein

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von der Europäischen Zentralbank undden nationalen Zentralbanken betriebe-nes Bruttoechtzeitsystem, das die natio-nalen Zahlungsverkehrssysteme aller 15EU-Mitgliedstaaten verbindet. Damitauch bei nicht-zeitgleich erfolgendenZahlungsaus- und -eingängen die End-gültigkeit der Übertragungen gewährlei-stet ist, können die TARGET-Teilneh-mer innerhalb eines Tages ihr Konto inHöhe der beim Europäischen Systemder Zentralbanken hinterlegten Sicher-heiten zinslos überziehen.

Über TARGET können zunächst nurGroßbetragszahlungen transferiert wer-den. Es dient insbesondere der Abwick-lung von grenzüberschreitenden Geld-marktgeschäften der Banken unterein-ander. Prinzipiell steht es aber auch fürsonstige Zahlungen innerhalb derEuropäischen Union zur Verfügung.

Die Verrechnung der Zahlungenerfolgt grundsätzlich in Euro. TARGETwird täglich zwischen 7 und 18 Uhr, inDeutschland auch an Feiertagen (außerdem 25. Dezember und dem 1. Januar),geöffnet sein. Grenzüberschreitende Zah-lungen können von der Bundesbank aber

auch weiterhin über Korrespondenzbank-verbindungen abgewickelt werden.

Die Tätigkeiten der Landeszentral-bank in Berlin und Brandenburg imBereich der Bankenaufsicht werden vomEintritt in die Stufe 3 der EuropäischenWährungsunion praktisch nicht be-rührt. Im Bereich der Bankenaufsichtfindet in den Mitgliedstaaten derEuropäischen Union zwar schon seit vie-len Jahren ein Prozeß der Harmonisie-rung durch die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht statt.Über eine Harmonisierung hinaus isteine europaweite Zentralisierung derBankenaufsicht (etwa bei der Europäi-schen Zentralbank) aber nicht beabsich-tigt. Sie wäre aufgrund der sehr unter-schiedlichen Aufsichtsphilosophien undstark divergierender Rechts- und Ban-kenstrukturen innerhalb der Mitglieds-länder auch nicht wünschenswert. Diebankaufsichtlichen Zuständigkeiten lie-gen deshalb unverändert bei den zustän-digen Stellen der nationalen Staaten, inDeutschland beim Bundesaufsichtsamtfür das Kreditwesen, der Bundesbankund den Landeszentralbanken. Die Lan-deszentralbanken mit ihrem bundeswei-

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ten Zweiganstaltennetz gewährleistendabei eine ortsnahe Beaufsichtigung, diedem Bundesaufsichtsamt in Berlin alleinnicht möglich wäre. Aufgrund dieserOrtsnähe ist die Landeszentralbank seit1998 auch in die Aufsicht über dieFinanzdienstleistungsinstitute in Berlinund Brandenburg sowie in die verstärktaufgenommenen Ermittlungen im soge-nannten schwarzen Kapitalmarkt, indem Bankgeschäfte oder Finanzdienst-leistungen ohne Erlaubnis erbracht wer-den, eingebunden.

Auch zukünftig werden die Landes-zentralbanken Erhebungen auf demGebiet der Banken- und Zahlungsbi-lanzstatistik durchführen. Aufgrund derNotwendigkeit, statistische Daten imEuro-Währungsgebiet zu harmonisie-ren, hat sich die inhaltliche und formaleAusgestaltung der Erhebungen in eini-gen Bereichen etwas verändert. Dagegenentfällt die bisherige Zuständigkeit derLandeszentralbanken bei währungs-rechtlichen Genehmigungen nach §3Währungsgesetz.

Während das zuvor nur ausnahms-weise genehmigte Eingehen von Fremd-

währungsverbindlichkeiten zwischenInländern zukünftig nicht mehr demGenehmigungsvorbehalt unterliegt,bleibt die Indexierung beispielsweise vonMiet- oder Schuldverträgen an einenPreisindex in bestimmten Fällen geneh-migungspflichtig. Zuständige Genehmi-gungsbehörde ist nunmehr jedoch dasBundesamt für Wirtschaft in Eschborn.

Auf den Personalbestand der Landes-zentralbank in Berlin und Brandenburgmit ihrer Hauptverwaltung in Berlinund den Hauptstellen in Berlin, Cott-bus, Frankfurt (Oder) und Potsdam wirdder Eintritt in die Stufe 3 der Europäi-schen Wirtschafts- und Währungsunionvorerst nur geringe Auswirkungen haben.

Nur ein Prozent der Ende 1998beschäftigten 763 Mitarbeiter ist unmit-telbar mit Fragen der geldpolitischenAnalyse und Beratung befaßt. Die Aufga-ben aller anderen Mitarbeiter bleibenauch nach Eintritt in die dritte Stufe derEuropäischen Wirtschafts- und Wäh-rungsunion – wenn auch teilweise verän-dert – bestehen. Kurzfristig könnte dieVorbereitung und Durchführung desUmtausches der Banknoten und Mün-

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zen in Euro sogar noch zusätzliche perso-nelle Kapazitäten erfordern. Unbescha-det dessen werden die Landeszentralban-ken ihr Dienstleistungsangebot und ihreKapazitäten der sich kontinuierlich ver-ändernden Nachfrage des durch Rationa-lisierung und Zentralisierung gekenn-zeichneten Kreditgewerbes anpassen.Das mit nur vier Hauptstellen sehr „straf-fe“ Zweiganstaltennetz der Landeszen-tralbank in Berlin und Brandenburg bie-tet aber schon heute die Gewähr dafür,daß sich künftig notwendige Strukturan-passungen in Grenzen halten werden.

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Impressum

Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg

Steinplatz 210623 Berlin

Telefon (030) 3475-0Telefax: (030) 3475-2390

Internet: http://www.bundesbank.de/lzb-bbb

Verfasser: Dr. Andreas Bley, Dr. Rainer Naser, Dr. Albrecht Sommer

Entwurf, Layout und Satz: M/P/W/ADruck: Enka Druck