Finanzgeheimnisse? Bei diesen Themen besser nicht!

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Rund ums Geld Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at Nr. 62 vom 3. Mai 2016 Factbox Finanzgeheimnisse? Bei diesen Themen besser nicht! Viel schneller als gedacht kann etwas passieren: Durch Krankheit oder Unfall ist man nicht mehr ansprechbar oder scheidet gar vollkommen unerwartet aus dem Leben. Um Angehörigen finanziellen Kummer, organisatorischen Ärger und wirtschaftliche Sorgen zu sparen, macht es Sinn, wenn eine zweite Person des Vertrauens über Finanzangelegenheiten Bescheid weiß. Diese Versicherungspolizzen sollten für Vertrauenspersonen griffbereit sein Krankheit Unfall Leben Haushalt Auto Die Kontaktdaten zum Versicherungsberater oder -makler können ebenfalls hilfreich sein. Konten, Sparbücher, Depots etc. Auflistung samt Nummern und Bankverbindung Verwahrungsort der Sparbücher Ev. Hinweise auf diverse Zugangsdaten bzw. Losungswörter Geheimverstecke Befinden sich Bargeld, Schmuck, Münzen etc. an geheimen Plätzen, sollte jemand darüber informiert werden. Eigener Safe oder Schließfächer Ort Schlüssel Zugangsmöglichkeit Wichtige Urkunden Wo befindet sich ein vorhandenes Testament? Dieses kann hinterlegt oder in ein Testamentsregister eingetragen werden. Wurden Verfügungen oder Vollmachten erstellt? Auch hier ist ein Eintrag in das Österreichische Zentrale Verwaltungsregister (ÖZVV) möglich. Kaufverträge, Typenscheine etc. Gutachten, Echtheitszertifikate usw.

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Rund ums Geld

Ein Redaktionsservice der ING-DiBa Austria

Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at

Nr. 62 vom 3. Mai 2016

Factbox Finanzgeheimnisse? Bei diesen Themen besser nicht!

Viel schneller als gedacht kann etwas passieren: Durch Krankheit oder Unfall ist man nicht

mehr ansprechbar oder scheidet gar vollkommen unerwartet aus dem Leben. Um

Angehörigen finanziellen Kummer, organisatorischen Ärger und wirtschaftliche Sorgen zu

sparen, macht es Sinn, wenn eine zweite Person des Vertrauens über Finanzangelegenheiten

Bescheid weiß.

Diese Versicherungspolizzen sollten für Vertrauenspersonen griffbereit sein

Krankheit

Unfall

Leben

Haushalt

Auto

Die Kontaktdaten zum Versicherungsberater oder -makler können ebenfalls hilfreich sein.

Konten, Sparbücher, Depots etc.

Auflistung samt Nummern und Bankverbindung

Verwahrungsort der Sparbücher

Ev. Hinweise auf diverse Zugangsdaten bzw. Losungswörter

Geheimverstecke

Befinden sich Bargeld, Schmuck, Münzen etc. an geheimen Plätzen, sollte jemand darüber

informiert werden.

Eigener Safe oder Schließfächer

Ort

Schlüssel

Zugangsmöglichkeit

Wichtige Urkunden

Wo befindet sich ein vorhandenes Testament? Dieses kann hinterlegt oder in ein

Testamentsregister eingetragen werden.

Wurden Verfügungen oder Vollmachten erstellt? Auch hier ist ein Eintrag in das

Österreichische Zentrale Verwaltungsregister (ÖZVV) möglich.

Kaufverträge, Typenscheine etc.

Gutachten, Echtheitszertifikate usw.

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Bei Rückfragen: Andrea Hansal, Corporate Communications ING-DiBa Direktbank Austria Galaxy Tower, Praterstraße 31, 1020 Wien, Telefon: 01/68000-50148, E-Mail: [email protected], www.ing-diba.at

Bescheide oder Ähnliches

Und wenn kein Vertrauen zu einer Person besteht?

Aufschreiben aller wesentlichen Informationen

Hinterlegung bei einem Anwalt oder Notar mit der Anweisung, wer diese Informationen

im Ernstfall erhalten soll

Nutzung der Eintragungsmöglichkeiten in dafür vorgesehene Register

Information der Angehörigen, dass es eine derartige Zusammenfassung gibt

Weitere wichtige Informationen, deren Wissen es den Angehörigen leichter macht

Schlüssel für Wohnung oder Haus

Was passiert mit dem Haustier?

Mitgliedschaften sowie Abonnements

Gibt es sonstige vertragliche Verpflichtungen?

Miet- oder Pachtverträge etc.

Sonderfall Beerdigungswünsche

Testamente werden in der Regel erst später geöffnet. Wer ausdrückliche Wünsche betreffend

seine Beerdigung hat, sollte diese in einem Extra-Dokument kundtun und so verwahren, dass

es vor der Beerdigung gefunden wird, bzw. es einer Vertrauensperson übergeben. Eine

wertvolle Hilfe stellen auch folgende Informationen dar:

Wer soll benachrichtigt werden? Mit Adressen bzw. Kontakt (Verwandte, Freunde,

Kollegen)

Wie soll die Beerdigung erfolgen?

Wie soll die Feier gestaltet werden?