Finanzielle Bewertung der indirekten und der direkten Förderung … · Kollektiv Anzahl der...

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1 Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Finanzielle Bewertung der indirekten und der direkten Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Andy Selter Freiburg, 03. Mai 2016

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    Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen

    Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

    Finanzielle Bewertung der indirekten und der

    direkten Förderung von forstwirtschaftlichen

    Zusammenschlüssen

    Andy Selter

    Freiburg, 03. Mai 2016

  • 2

    Inhalt

    1 Einführung 3

    2 Material und Methoden 3

    3 Strukturvergleich 3

    4 Kennzahlen der Betreuungsleistung 13

    5 Analyse der Stundensätze 25

    6 Fazit 40

    7 Anhang 43

  • 3

    1 Einführung

    Während die indirekte Förderung das dominierende System in der Privatwaldbetreuung darstellt und

    flächendeckend durch den Landesbetrieb Wald und Holz angeboten wird, wird die direkte Förderung

    durch private Dienstleistungsförster in sieben Forstbetriebsgemeinschaften des Sauerlandes

    durchgeführt. Eine Evaluierung dieser Pilotprojekte zur direkten Förderung ergab, dass grundsätzlich

    beide Akteure, staatliche und private, die Leistungserbringung gewährleisten können (Selter, Hörnig

    & Schraml 2013).

    Nachdem die Zusammenarbeit der Akteure und deren Zufriedenheit mit den jeweiligen

    Fördersystemen in einer begleitenden Evaluation in den Jahren 2011 bis 2013 analysiert wurde, wird

    in der vorliegenden Studie die indirekte Förderung mit der direkten Förderung des Privatwaldes auf

    Basis ausgewählter Zusammenschlüsse finanziell bewertet und damit ein Beitrag zur Konzeption der

    genannten Dienstleistungsangebote geleistet.

    2 Material und Methoden

    Die Datenbasis stellt eine differenzierte Erfassung der Arbeitszeiten der Betreuungsförster, der

    mobilisierten Holzmengen und Waldpflegemaßnahmen in sieben direkt und sechs indirekt

    geförderten Forstbetriebsgemeinschaften des Sauerlands dar. In Aufgaben- Holzernte- und

    Waldpflegeprotokollen wurden alle Arbeitszeiten, die eingeschlagenen Holzmengen und

    Waldpflegemaßnahmen mit den zugehörigen Mengeneinheiten erfasst (siehe Anhang I bis IV). Der

    Erfassungszeitraum erstreckte sich von 1. Oktober 2014 bis 30 Juni 2015.

    Die erhobenen Daten, die die gesamte geförderte Betreuungsleistung abdecken sollen, werden mit

    Strukturdaten der Forstbetriebsgemeinschaften verglichen.

    Um die Kosten der eingesetzten Stunden zu errechnen wurden zudem Buchführungsdaten des

    Landesbetriebs Wald und Holz analysiert und auf Referenzwerte verwandter Branchen

    zurückgegriffen.

    Allen Beteiligten wurde zugesichert, dass die Ergebnisse anonymisiert dargestellt werden und keine

    öffentliche Gegenüberstellung einzelner Forstbetriebsgemeinschaften erfolgt.

    3 Strukturvergleich

    3.1 Sozioökonomische Strukturkennzahlen

    Alle zwölf in diesen Strukturvergleich einbezogenen FBGen verfügen zusammen über eine

    Betriebsfläche von 12.751 ha. Darunter entfällt ein Flächenanteil von 6.026 ha (47,3 %) auf die FBGen

    in der Standardbeförsterung1. Die übrigen 6.725 ha (52,7 %) entfallen auf die FBGen die durch private

    Dienstleister beförstert werden.

    1 Da es sich bei der Betreuung durch Mitarbeiter des Landesbetriebs Wald und Holz um das etablierte und

    bisher gebräuchliche Modell handelt, wird die indirekte Förderung in diesem Dokument auch als

  • 4

    Abbildung 1: Vergleich der Flächenstrukturen zwischen den FBGen in der Standardbeförsterung und der privaten Beförsterung

    Die Größenklassenverteilung in Abb. 1 offenbart eine große Ähnlichkeit zwischen den FBGen beider

    Kollektive. Die Flächenstrukturen in den 6 FBGen der privaten Beförsterung unterscheiden sich in den

    Größenklassen bis 25 ha nur geringfügig von den 6 FBGen, die im Rahmen der Standardbeförsterung

    beraten und betreut werden.

    Eine deutliche Abweichung gibt es in der Klasse 50 bis 100 ha. Hier liegt die Flächensumme der direkt

    geförderten FBGen mit 1.885 ha um mehr als das 3-fache über der Flächensumme der Standard-

    FGBen (510 ha). Ähnlich stark weichen die Flächensummen in der Größenklasse über 100 ha ab; hier

    ist das Verhältnis allerdings gerade umgekehrt.

    Die Summe der Flächen von FBGen in der Standardbeförsterung ist um knapp 700 ha geringer als in

    den FBGen mit privaten Betreuungsförstern. In diesen Strukturvergleich wurde eine FBG mit

    überdurchschnittlich großen Mitgliedsflächen und vergleichsweise wenigen Mitgliedern nicht

    einbezogen, da sie die Mittelwertberechnungen zu stark beeinflusst hätte und diese somit keine

    validen Aussagen für die Mehrzahl der untersuchten Forstbetriebsgemeinschaften zulassen würden.

    Ggf. wird kenntlich gemacht, ob es sich um Auswertungen mit der genannten FBG handelt.

    Standardbeförsterung (alternativ „indirekt“) bezeichnet. Die direkte Förderung wird synonym als private Beförsterung (alternativ „direkt“) beschrieben.

    6026 ha

    6725 ha

    0 ha

    1000 ha

    2000 ha

    3000 ha

    4000 ha

    5000 ha

    6000 ha

    7000 ha

    bis 5 ha über 5 bis 10ha

    über 10 bis25 ha

    über 25 bis50 ha

    über 50 bis100 ha

    über 100 ha Gesamt

    Vergleich der Flächenstrukturen

    Standardbeförsterung

    Private Beförsterung

  • 5

    Tabelle 1: Strukturkennzahlen der Vergleichskollektive – Fläche.

    Kollektiv Anzahl der Eigentümer

    Fläche Anteil Ø Fläche je Eigentümer

    Z 1 Standardbeförsterung 595 6.026 ha 47 % 10,1 ha

    Z 2 Private Beförsterung 638 6.725 ha 53 % 10,5 ha

    Z 3 Summe 1.233 12.751 ha 100,0 % 10,3 ha

    Hinsichtlich der durchschnittlichen Eigentumsfläche je FBG-Mitglied gibt es mit rund 10,1 – 10,5 ha in

    beiden Kollektiven eine recht große Übereinstimmung. Die durchschnittliche Fläche je Waldbesitzer

    im Gesamtkollektiv beträgt 10,3 ha. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Betriebsgröße des

    Privatwaldes in Nordrhein-Westfalen beträgt 4,1 ha. Demgemäß liegen in beiden

    Vergleichskollektiven hinsichtlich der Bewirtschaftungsmöglichkeiten und der Anzahl der zu

    beratenden Waldbesitzer günstige Rahmenbedingungen vor.

    Abbildung 2: Vergleich der Mitgliederstrukturen zwischen den FBGen in der Standardbeförsterung und der privaten Beförsterung

    Abbildung 2 zeigt, dass die Struktur der Mitgliedsflächen in den Fördersystemen vergleichbar ist. Die

    durchschnittliche Mitgliederzahl je FBG liegt in den landesbetrieblich betreuten FBGen bei 99 und in

    den privat betreuten FBGen bei 106 (Tab. 2).

    595638

    0 Mitglieder

    100 Mitglieder

    200 Mitglieder

    300 Mitglieder

    400 Mitglieder

    500 Mitglieder

    600 Mitglieder

    700 Mitglieder

    bis 5 ha über 5 bis10 ha

    über 10 bis25 ha

    über 25 bis50 ha

    über 50 bis100 ha

    über 100 ha Gesamt

    Vergleich der Mitgliederstrukturen

    Standardbeförsterung

    Private Beförsterung

  • 6

    Tabelle 2: Strukturkennzahlen der Vergleichskollektive – Mitglieder.

    Kollektiv FBGen gesamt

    Anzahl der Mitglieder

    Ø Mitgliederzahl

    je FBG

    Z 1 Standardbeförsterung 6 595 99

    Z 2 Private Beförsterung 6 638 106

    Z 3 Summe 12 1233 103

    In beiden Kollektiven entfallen die meisten Betriebe auf die Größenklassen bis 10 ha. In der Gruppe

    mit Standardbeförsterung sind es sogar 75 % aller Betriebe, in der Gruppe mit privater Beförsterung

    immerhin noch 72 %. Durchschnittlich gehören 73 % aller Betriebe der Größenklasse bis 10 ha an

    (Tab. 3).

    Tabelle 3: Betriebe und Waldflächen bis 10 ha

    Kollektiv Anzahl der Betriebe

    insgesamt

    Betriebe bis 10 ha

    Anteil am

    Gesamt-kollektiv

    Summe der Flächen bis

    10 ha

    Anteil an der

    Gesamt-fläche

    Z 1 Standardbeförsterung 595 447 75 % 1334 ha 22 %

    Z 2 Private Beförsterung 638 458 72 % 1.600 ha 24 %

    Z 3 Summe 1233 905 73 % 2934 ha 23 %

    Trotz des hohen Mitgliederanteils in der Größenklasse bis 10 ha entfällt nicht einmal ein Viertel der

    betreuten Waldflächen auf diese Betriebsgrößenklasse. Somit gehört die überwiegende Zahl der

    Waldbesitzer in den untersuchten Kollektiven zu den Klein- oder Kleinstwaldbesitzern.

  • 7

    3.2 Struktur der Waldflächen

    Die nachfolgende Abbildung 3 schlüsselt die Waldflächenstruktur weiter auf:

    Abbildung 3: Vergleich der FBGen in der Standardbeförsterung und der privaten Beförsterung

    Werden die FBGen der beiden Fördersysteme paarweise, nach aufsteigender Mitgliedsfläche

    gegenübergestellt, so ergeben sich Abweichungen zwischen 3 % und 33 % und im Mittel sind die

    privat betreuten FBGen um 12 % größer als das Vergleichskollektiv. Dies zeigt, dass die zu

    vergleichenden FBGen in einer ähnlichen Größenordnung liegen und die Kollektive hinsichtlich ihrer

    Größenstruktur vergleichbar sind.

    3.2.2 Struktur der Bestandeseinheiten

    Die Zahl der zu bewirtschaftenden Bestandeseinheiten gibt weiteren Aufschluss darüber, wie hoch

    der potenzielle Aufwand ist, den die Förster in den von ihnen betreuten Waldflächen erbringen

    müssen. Die Bestandeseinheit ist die kleinste Flächeneinheit in einem Wirtschaftswald, die sich

    dadurch charakterisieren lässt, dass in ihr gleiche Bewirtschaftungsmaßnahmen vorgesehen sind. Bei

    der Analyse der Bestandeseinheiten ergibt sich eine ähnliche Struktur wie bei den Mitgliedsflächen

    der FBGen.

    Die kleinste Anzahl liegt bei 480 Bestandeseinheiten in der privaten Beförsterung und bei 588

    Bestandeseinheiten in der Standardbeförsterung. Die FBGen mit den meisten zu bewirtschaftenden

    Bestandeseinheiten weisen 2.713 in der privaten und 2.635 in der Standardbeförsterung auf.

    Im Durchschnitt sind in den FBGen 1.309 Bestandeseinheiten (private Beförsterung) und 1.288

    Bestandeseinheiten (Standardbeförsterung) zu bewirtschaften.

    Zusammenfassend kann gefolgert werden, dass die ausgewählten Kollektive hinsichtlich Größe und

    Struktur gut vergleichbar sind und ein ähnlicher Pflege- und Betreuungsaufwand zu leisten ist.

    0 ha

    200 ha

    400 ha

    600 ha

    800 ha

    1.000 ha

    1.200 ha

    1.400 ha

    1.600 ha

    1.800 ha

    2.000 ha

    2.200 ha

    2.400 ha

    Private Beförsterung

    Standardbeförsterung

    Minima

    Maxima

    Mittelwerte

    Vergleich der FBGen nach Mitgliedsflächen

  • 8

    3.3 Naturalausstattung

    3.3.1 Baumartenverteilung in den Projekt-FBGen

    Die Baumartenverteilung gibt einen Überblick über die flächenmäßigen Anteile der unterschiedlichen

    Holzarten. Dies spielt auch eine Rolle für die Bestandespflege, die Holzernte und die Erlöse, die durch

    den Holzverkauf erzielt werden können. Von vorrangigem Interesse ist dabei das Verhältnis von

    Nadelholz- zu Laubholzarten.

    Abbildung 4: Vergleich der Flächenanteile von Nadelholz und Laubholz zwischen den FBGen in der Standardbeförsterung und der privaten Beförsterung

    Wie Abbildung 4 zeigt, sind die relativen Anteile von Nadelholz zu Laubholz zwischen den Kollektiven

    Standardbeförsterung und private Beförsterung nahezu gleich groß. In beiden Kollektiven überwiegt

    der Nadelholzanteil auf über drei Viertel der Fläche. Zu den Nadelhölzern zählen die Baumarten

    Fichte, Douglasie und Lärche. Die Baumart Kiefer ist unterrepräsentiert und spielt daher keine Rolle

    in der Analyse. Eiche, Buche sowie die Laubhölzer mit hoher Umtriebszeit (ALh) bzw. niedriger

    Umtriebszeit (ALn) sind die übrigen Baumarten, die auf den Waldflächen der Projekt-FBGen stocken.

    Wie aus den Zahlen ersichtlich wird, liegt die Flächendominanz bei der Baumart Fichte. Die

    nachfolgenden Darstellungen verdeutlichen dies:

    24% 22%

    76% 78%

    0%

    10%

    20%

    30%

    40%

    50%

    60%

    70%

    80%

    90%

    100%

    Standardbeförsterung Private Beförsterung

    Prozentuale FlächenanteileNadelholz:Laubholz

    ∑ NH

    ∑ LH

  • 9

    Abbildung 5: Baumartenverteilung in den FBGen mit Standardbeförsterung

    Abbildung 6: Baumartenverteilung in den privat beförsterten FBGen

    Mit Anteilen von 71 % (Standardbeförsterungs-FBGen) bzw. 70 % (privat beförsterte FBGen) nimmt

    der Fichtenanteil einen typischen Wert für das Sauerland an, ist aber beinahe doppelt so hoch wie im

    Landesdurchschnitt NRW (36 %).

    Bei den Laubholzarten ist das Verhältnis zwischen Eiche und Buche im Kollektiv der

    Standardbeförsterungs-FBGen nahezu ausgeglichen. Dort bringt es die Buche auf einen Anteil von

    10 %, während die Eiche einen Anteil von 9 % erreicht. Demgegenüber ist die Eiche mit einem Anteil

    von 11 % auf den Flächen der direkt geförderten-FBGen nahezu doppelt so häufig vertreten wie die

    Buche (6 %).

    Laubhölzer mit hoher Umtriebszeit machen in beiden Kollektiven jeweils 2 % der Gesamtfläche aus.

    Laubhölzer mit niedriger Umtriebszeit sind jeweils auf 4 % der Waldflächen vertreten.

    9%

    10%

    2%

    4%1%

    71%

    3%

    Baumartenverteilungin den FBGen mit Standardbeförsterung

    Eiche

    Buche

    ALh

    Aln

    Lärche

    Fichte

    Douglasie

    11%

    6% 2%

    4%1%

    70%

    6%

    Baumartenverteilung in den FBGen mit privater Beförsterung

    Eiche

    Buche

    ALh

    Aln

    Lärche

    Fichte

    Douglasie

  • 10

    3.3.2 Altersklassenverteilung in den Projekt-FBGen

    Ein Vergleich der Altersklassen zeigt, dass der Flächenschwerpunkt deutlich im Bereich der

    Altersklassen (AKL) 1 bis 4 liegt. Dies ist wesentlich auf die Flächendominanz der Baumart Fichte

    zurückzuführen. Die Fichte erreicht ihren Kulminationspunkt in der AKL 3 (41 – 60 Jahre). Hier liegt

    auch das Maximum in der Holznutzung bei dieser Baumart. Von der AKL 6 an verliert die Fichte ihre

    flächenmäßige Vorherrschaft. Dagegen gewinnen ab AKL 4 zunehmend die Laubholzarten Eiche und

    Buche an Relevanz. Diese Baumarten erlangen deutlich später ihre Hiebsreife als die meisten

    Nadelholzarten.

    Abbildung 7: Altersklassenverteilung in den direkt (Standardbeförsterung) und indirekt (private Beförsterung) geförderten FBGen

    Während insbesondere in der AKL 4 und 5 (bis 100 Jahre) die Eiche unter den Laubholzarten die

    größten Flächenanteile einnimmt, gewinnt ab Altersklasse 6 die Buche immer mehr an Bedeutung.

    Ab AKL 8 (141 – 160 Jahre) werden sowohl Eiche als auch Buche kaum mehr genutzt und auch

    flächenmäßig praktisch bedeutungslos.

    Zusammenfassend wird deutlich, dass die Waldfläche etwaig noch vorhandener Blößen mit

    explizitem Aufforstungsbedarf und die Waldfläche mit Jungwuchspflegebedarf (1. Altersklasse) im

    Kollektiv der privat beförsterten FBGen um 470 ha bzw. 40 % größer ist, als im Kollektiv der

    landesbetrieblich beförsterten FBGen.

    0 ha

    200 ha

    400 ha

    600 ha

    800 ha

    1000 ha

    1200 ha

    1400 ha

    1600 ha

    1800 ha

    Stan

    dar

    d

    Pri

    vat

    Stan

    dar

    d

    Pri

    vat

    Stan

    dar

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    Pri

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    Stan

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    Pri

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    Stan

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    Pri

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    Pri

    vat

    Stan

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    Pri

    vat

    Stan

    dar

    d

    Pri

    vat

    Stan

    dar

    d

    Pri

    vat

    Stan

    dar

    d

    Pri

    vat

    Blöße AKL 1 AKL 2 AKL 3 AKL 4 AKL 5 AKL 6 AKL 7 AKL 8 AKL > 9

    Altersklassenübersicht nach Baumartenfür Standardbeförsterung und private Beförsterung

    Eiche

    Buche

    ALh

    Aln

    Lärche

    Fichte

    Douglasie

  • 11

    3.4 Hiebsmengenvergleich in den Projekt-FBGen

    Aus dem Vergleich der Hiebsätze geht hervor, wie viel Holz jährlich eingeschlagen und potenziell am

    Holzmarkt zum Verkauf angeboten werden kann.

    Mit einem Hiebsatz von 36.784 EFm/Jahr liegt die potenziell mögliche jährliche Nutzungsmenge bei

    den FBGen in der Standardbeförsterung um 12 % über dem Hiebsatz der privat beförsterten FBGen

    (32.416 EFm/Jahr).

    Abbildung 8: Vergleich zwischen den indirekt und direkt geförderten FBGen hinsichtlich des

    gesamten und des flächenbezogenen Hiebsatzes

    Beim Laubholz ist der durchschnittliche Hiebsatz der FBGen in der Standardbeförsterung mit 8.906

    EFm um ca. 1.700 Festmeter (+19 %) größer als der Hiebsatz der direkt geförderten FBGen (7.193

    EFm/Jahr).

    Einen deutlichen Unterschied gibt es ebenso bei den potenziell möglichen Nutzungsmengen von

    Nadelholz. Hier liegt der durchschnittliche Hiebsatz bei den indirekt geförderten FBGen mit 27.878

    EFm um ca. 2.650 Efm (+10 %) höher als bei den direkt geförderten FBGen (25.223 EFm/Jahr).

    In Summe können im Kollektiv der Standardbeförsterung jährlich potenziell rund 4.400 Efm mehr

    Holz geerntet werden, als im Kollektiv der privat beförsterten FBGen.

    Der auf die forstliche Betriebsfläche bezogene Hiebsatz in den FBGen mit Standardbeförsterung (6,1

    EFm/Jahr/ha) liegt somit mit einer Abweichung von +22 % ein gutes Fünftel über dem Hiebsatz der

    direkt geförderten FBGen (4,8 EFm/Jahr/ha).

    36.784 EFm

    32.416 EFm

    0 EFm

    5.000 EFm

    10.000 EFm

    15.000 EFm

    20.000 EFm

    25.000 EFm

    30.000 EFm

    35.000 EFm

    40.000 EFm

    Standardbeförsterung Private Beförsterung

    Summe Hiebsatz - jährlich

    Δ 12 %

    6,1 Efm/ha/a

    4,8 Efm/ha/a

    Efm/ha/a

    Vergleich der Hiebsätze

  • 12

    Abbildung 9: Vergleich zwischen den Hiebsätzen bei Laub- und Nadelholz in den indirekt und direkt geförderten FBGen

    3.5 Fazit Strukturvergleich

    Hinsichtlich der durchschnittlichen Eigentumsfläche je FBG-Mitglied gibt es mit rund 10,1 ha

    bei den FBGen in der Standardbeförsterung und 10,5 ha bei den FBGen der privaten

    Beförsterung eine große Übereinstimmung.

    Die Anzahl der FBG-Mitglieder ist bei der Standardbeförsterung (595 Mitglieder) nur um 43

    Mitglieder geringer als bei den FBGen der privaten Beförsterung (638 Mitglieder).

    Die durchschnittliche Flächengröße liegt bei FBGen mit Standardbeförsterung bei 1.004 ha

    und bei FBGen in privater Beförsterung bei 1.121 ha. Im Durchschnitt sind bei den zuerst

    genannten 1.288 Bestandeseinheiten und bei den Privaten 1.309 Bestandeseinheiten zu

    bewirtschaften.

    Der potenziell zu leistende Aufwand im Bereich der expliziten Waldpflege (Blößen /

    Jungwüchse, Dickungen) ist bei den privat beförsterten FBGen um 40 % höher, als bei den

    Standardbeförsterungs-FBGen.

    Die durchschnittlichen Hiebsätze sind bei den Standardbeförsterungs-FBGen im Durchschnitt

    um 12 % höher als bei den privat beförsterten FBGen. Bezogen auf den durchschnittlichen

    flächenbezogenen Hiebsatz liegt der Wert sogar um 22 % höher.

    8.906 EFm

    27.878 EFm

    36.784 EFm

    7.193 EFm

    25.223 EFm

    32.416 EFm

    0 EFm

    5.000 EFm

    10.000 EFm

    15.000 EFm

    20.000 EFm

    25.000 EFm

    30.000 EFm

    35.000 EFm

    40.000 EFm

    Hiebsatz LH Hiebsatz NH Hiebsatz ∑

    Vergleich der jährlichen Hiebsätze Laubholz und Nadelholz

    Standardbeförsterung

    Private Beförsterung

    Vergleich der Hiebsätze

    Laubholz und Nadelholz

  • 13

    4 Kennzahlen der Betreuungsleistung

    Anmerkung: In die mit „*“ markierten Mittelwerte, z.B. „Direkte Förderung*“ wurden nur 6 direkt

    geförderte FBGen einbezogen. Eine FBG, die bezüglich ihrer naturalen Ausstattung und auf Grund

    ihrer Mitgliederstruktur mit den übrigen FBGen nur schwer vergleichbar ist, wurde in die mit „*“

    markierten Mittelwerte nicht einbezogen.

    4.1 Inanspruchnahme des Betreuungsangebots

    Der durchschnittliche Stundeneinsatz je Hektar FBG-Fläche liegt in direkt geförderten FBGen etwas

    tiefer als in indirekt geförderten FBGen: 28,6 Minuten je ha im Erfassungszeitraum (9 Monate) in den

    direkt geförderten Forstbetriebsgemeinschaften, 32,8 Minuten je ha im Erfassungszeitraum (9

    Monate) in den indirekt geförderten Forstbetriebsgemeinschaften. 28,6 Minuten bzw. 32,8 Minuten

    je ha in 9 Monaten ergeben hochgerechnet auf 12 Monate (25,6 bzw. 32,8 / 9 x 12) 38,1 Minuten

    (direkt) bzw. 43,7 Minuten (indirekt) je ha.

    Im 12-Monatszeitraum der Jahre 2011/12 (Pilot-FBGen) und des Jahres 2010 (LB WuH) lag der

    Hektarsatz zwischen 36 und 37 Minuten und somit im Vergleich mit der aktuellen Erhebung auf

    gleichem Niveau wie bei den direkt geförderten FBGen und etwas tiefer als bei den indirekt

    geförderten FBGen.

    Der Blick auf die einzelnen Forstbetriebsgemeinschaften zeigt, dass Mittelwerte für die in Anspruch

    genommene Betreuungsleistung wenig aussagekräftig sind, da die Werte der einzelnen FBGen auf

    Grund von standörtlichen, sozioökonomischen oder strukturellen Rahmenbedingungen stark streuen

    (siehe Tabelle 4).

    Tabelle 4: Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen der FBGen.

    FBG

    Min. je ha FBG-Fläche (9 Monate)

    Min. je ha FBG-Fläche (12 Monate)

    Direkte Förderung FBG 1 40 53 FBG 2 20 27 FBG 3 35 47 FBG 4 27 36 FBG 5 10 13 FBG 6 31 41 FBG 7 20 26

    Indirekte Förderung FBG 1 44 58 FBG 2 17 22 FBG 3 22 30 FBG 4 25 33 FBG 5 42 56 FBG 6 37 49

  • 14

    4.2 Betreuungsstrukturen

    Die Kleinteiligkeit im Privatwald birgt wechselnde Rahmenbedingungen der Betreuung. So haben es

    die betreuenden Förster selten mit wenigen großen Waldbesitzern zu tun, sondern meist mit vielen

    Kleineren mit diversen Zielvorstellungen, verstreuten Besitzstücken, entfernten Wohnorten und

    eingeschränkter zeitlicher Ansprechbarkeit. Zwar kann die FBG Maßnahmen bündeln, für

    Entscheidungen, die Auswirkungen auf das Grundeigentum haben, ist bei den hier untersuchten

    Organisationsformen aber die persönliche Einwilligung der Klienten obligatorisch. Entsprechend der

    großen Diversität sind situativ angepasste Betreuungsportfolios erforderlich. Dies wirkt sich auf die

    Anzahl der Kontakte und die Diversität der Dienstleistungen aus. Innerhalb beider Kollektive zeigt

    sich aber noch ein anderes Bild. Tendenziell nimmt hier die Anzahl der Geschäftsfälle mit der

    Waldfläche je Mitglied zu. Erklären lässt sich dies durch die vermutlich größere Nachfrage nach

    Betreuungsleistungen größerer Waldbesitzer, was stets auch eine Zunahme der Geschäftsfälle mit

    sich bringt.

    Tabelle 5: Anzahl und Dauer der Geschäftsfälle (GF) je ha und je Mitglied nach FBG

    FBG Betreuungs-

    zeit (min)

    GF

    (Anzahl)

    Minuten

    je GF

    GF

    je ha

    GF je

    Mitglied

    Fläche (ha)

    je Mitglied

    Direkte Förderung

    FBG 1 73662 988 75 0,53 52,0 97 FBG 2 8490 226 38 0,53 2,3 4 FBG 3 41941 1109 38 0,92 11,1 12 FBG 4 11535 256 45 0,59 5,9 10 FBG 5 7306 213 34 0,29 1,5 5 FBG 6 68520 1046 66 0,47 6,7 14 FBG 7 34260 491 70 0,28 4,8 17 Gesamt d 245714 4182 59 0,49 6,4 13,1 Gesamt d* 172052 3341 53 0,50 5,2 10,5 Indirekte Förderung FBG 1 22425 612 37 1,19 8,4 7 FBG 2 7262 193 38 0,44 2,2 5 FBG 3 12964 207 63 0,35 3,0 8 FBG 4 36960 1431 26 0,96 11,7 12 FBG 5 57427 1598 36 1,19 11,4 10 FBG 6 60825 1905 32 1,15 18,3 16 Gesamt i 197863 6057 33 1,01 10,2 10,1

    Gesamt 443577 10315 43 0,71 8,2 11,7

    Im Vergleich zeigen die Betreuungsmodelle eine unterschiedliche Struktur der Geschäftsfälle. Die

    durchschnittliche Zeitdauer, die private Dienstleister einem gleichgearteten Geschäftsfall widmen

    können, liegt bei 53* (59) Minuten. Dagegen liegt dieser Wert in indirekt geförderten FBGen bei 33

    Minuten. Im Durchschnitt fallen 0,5 (direkt) bzw. 1,0 Geschäftsfälle (indirekt) je ha an. Je Mitglied

    macht dies 5 bzw. 10 Geschäftsfälle. Die Datenlage lässt keine Interpretation nach Anzahl der

    tatsächlich betreuten Waldbesitzer zu.

  • 15

    4.3 Tätigkeitsschwerpunkte

    Der Anteil von Stunden, die für forstliche Grundberatung aufgewendet werden liegt in den

    landesbetrieblich betreuten FBGen mit 20% um 7% höher als in den durch private Dienstleister

    betreuten Forstbetriebsgemeinschaften. Der Anteil der aktiven Fälle, also der Beratungstätigkeit, die

    auf Initiative des Betreuungsförsters zurückgeht liegt dagegen in den privat betreuten FBGen bei 73%

    im Vergleich zu 64% bei den staatlich betreuten FBGen.

    Abbildung 10: Anteil der geleisteten Stunden nach Fördersystem und Leistungsfeldern (d/d* =

    direkt geförderte FBGen, i = indirekt geförderte FBGen)

    Sowohl bei besitzübergreifenden Aufgaben als auch bei Holzernte Einzelleistungen für FBG-

    Mitglieder weichen die Anteilsmittelwerte der geleisteten Stunden der beiden Kollektive nicht

    nennenswert voneinander ab. Große Abweichungen zeigen jedoch die Werte der einzelnen FBGen.

    Die besitzübergreifenden Aufgaben, die zum Kerngeschäft einer FBG gehören, nehmen lediglich rund

    20 % der geleisteten Betreuungszeit in Anspruch. Manche FBGen haben einen Schwerpunkt bei

    diesen Aufgaben gesetzt, andere nehmen für die Unterstützung gemeinschaftlicher

    Waldbewirtschaftung wenig Betreuungsleistungen in Anspruch. Entsprechend schwanken die Werte

    zwischen 10 % (6 %) bis 48 %. Entsprechend verhält sich der Stundenaufwand für Holzernte

    Einzelleistungen 31 % bis 62 % (86 %)

    Im Verhältnis zu der großen Prominenz, die der Aufwand für Verkehrssicherungsmaßnahmen in

    Diskussionen um die Erholungsnutzung von Wäldern hat, erscheinen die Durchschnittswerte beider

    Kollektive sehr gering. Je nach Lage der Wälder an Verkehrsachsen, Siedlungen oder

    Erholungsschwerpunkten können die Kosten im Einzelfall stärker zu Buche schlagen.

    0%

    10%

    20%

    30%

    40%

    50%

    60%

    70%

    An

    teil

    de

    r ge

    leis

    tete

    n S

    tun

    de

    n

    d

    d*

    i

  • 16

    Sonderleistungen für FBG-Mitglieder sind direkt mit dem Management des individuellen

    Waldbesitzes verknüpft. Diese werden häufiger von den Mitgliedern privat beförsterter FBGen

    nachgefragt, was auf ein vergleichsweise großes Interesse am eigenen Wald schließen lässt.

    Abbildung 11: Anteil der geleisteten Stunden je FBG nach Leistungsfeldern (d = direkt geförderte

    FBGen)

    0%

    10%

    20%

    30%

    40%

    50%

    60%

    70%

    80%

    90%

    An

    teil

    de

    r ge

    leis

    tete

    n S

    tun

    de

    n

    d FBG 1

    d FBG 2

    d FBG 3

    d FBG 4

    d FBG 5

    d FBG 6

    d FBG 7

  • 17

    Abbildung 12: Anteil der geleisteten Stunden je FBG nach Leistungsfeldern (i = indirekt geförderte

    FBGen)

    4.4 Holzmobilisierung

    4.4.1 Hiebsgröße

    Die durchschnittliche Hiebsgröße liegt zwischen 21 und 97 (539) Fm je Hieb. Der Durchschnitt

    (arithmetischer Mittelwert) liegt bei 66 Fm je Hieb bei den direkt geförderten FBGen* und bei 55 Fm

    je Hieb bei den indirekt geförderten FBGen. Da einige große Hiebe den Durchschnitt stark

    beeinflussen, ist der Median eine verlässlichere Größe, um die Hiebsgröße zu beschreiben. Dieser

    liegt bei 36 Fm (direkt*) und 33 Fm je Hieb (indirekt). Der geringfügig höhere Wert in den direkt

    geförderten FBGen kann mit einer geringfügig größeren Einschlagsfläche je Hiebsmaßnahme

    begründet werden.

    0%

    10%

    20%

    30%

    40%

    50%

    60%

    70%

    80%

    90%A

    nte

    il d

    er

    gele

    iste

    ten

    Stu

    nd

    en

    i FBG 1

    i FBG 2

    i FBG 3

    i FBG 4

    i FBG 5

    i FBG 6

  • 18

    Tabelle 6: Durchschnittliche Hiebsgröße in den FBGen

    FBG Holzeinschlag im Erfassungszeitraum

    (Efm)

    Anzahl der Maßnahmen

    Hiebsgröße (Efm)

    Direkte Förderung FBG 1 10247 19 539 FBG 2 995 30 33 FBG 3 4209 83 51 FBG 4 2141 22 97 FBG 5 1094 19 58 FBG 6 7508 104 72 FBG 7 5783 69 84

    Gesamt d/arith. MW d 31976 346 92 Gesamt d*/arith. MW d* 21729 327 66 Median d 40 Median d* 36

    Indirekte Förderung FBG 1 1927 38 51 FBG 2 794 37 21 FBG 3 1812 51 36 FBG 4 5033 78 65 FBG 5 5523 138 40 FBG 6 10647 129 83

    Gesamt i/arith. MW 25734 471 55 Median i 33

    4.4.2 Holzeinschlag

    Bezogen auf die Mitgliedsfläche der FBGen wurde in den indirekt geförderten FBGen mehr Holz

    eingeschlagen, als im Vergleichskollektiv. Hochgerechnet auf ein Jahr mobilisierten erstere 5,5 Fm je

    ha gegenüber 4,2 Fm je ha* Mitgliedsfläche und damit 1,3 Fm mehr (Tab. 7).

  • 19

    Tabelle 7: Holzeinschlag in neun Monaten und hochgerechnet auf ein Jahr bezogen auf die FBG-

    Mitgliedsfläche. Der Holzeinschlag wurde auf 12 Monate hochgerechnet (Annahme: Okt

    bis Juni = 77 % des Holzeinschlags).

    FBG

    Holzeinschlag Fm je ha FBG Mitgliedsfläche

    (9 Monate)

    Holzeinschlag Fm je ha FBG Mitgliedsfläche

    (12 Monate)

    Direkte Förderung* 3,2 4,2 FBG 1 5,5 7,2 FBG 2 2,3 3,1 FBG 3 3,5 4,6 FBG 4 5,0 6,5 FBG 5 1,5 1,9 FBG 6 3,4 4,4 FBG 7 3,4 4,4 Indirekte Förderung 4,3 5,5 FBG 1 3,8 4,9 FBG 2 1,8 2,4 FBG 3 3,1 4,0 FBG 4 3,4 4,4 FBG 5 4,1 5,3 FBG 6 6,4 8,3 Gesamt (direkt*/indirekt) 3,7 4,8

    Der Vornutzungsanteil liegt bei 71 % (direkt*) und bei 75 % (indirekt). Zwangsnutzungen als Folge

    von Kalamitäten machen im Durchschnitt beider Kollektive nur 6 % (d=12 %) aus. Der Sturm Niklas

    vom Frühjahr 2015 hat in den Projekt-FBGen nur punktuell Schäden verursacht.

    Tabelle 8: Durchschnittlicher Anteil der Nutzungsarten am Einschlag

    Fördersystem Ndh Lbh Enh Gesamt

    Endnutzung

    Direkte Förderung* 22% 22% 19% 22%

    Indirekte Förderung 19% 20% 4% 18%

    Vornutzung

    Direkte Förderung* 70% 78% 81% 71%

    Indirekte Förderung 75% 80% 80% 75%

    Zufällige Nutzung

    Direkte Förderung* 8% 0,2% 0% 7%

    Indirekte Förderung 6% 0,0% 16% 6%

  • 20

    4.4.3 Hiebsatzerfüllung

    Der Holzeinschlag kann natürlich nicht getrennt von der potenziell möglichen Nutzungsmenge, dem

    geplanten Hiebsatz, betrachtet werden. Ein Vergleich der Hiebsätze bildet den Unterschied im

    Einschlag gut ab und es zeigt sich, dass beide Kollektive dicht an den geplanten jährlichen

    Nutzungssatz herankommen. Im Durchschnitt wurden beachtliche 87 % des Hiebsatzes in den Pilot

    FBGen und 91 % des Hiebsatzes in den WuH FBGen durch die Betreuungsförster koordiniert. Im

    Nadelholz erreichen die durch Betreuungsförster koordinierten Holzmengen über 100 % des FBG

    Hiebsatzes. Der Anteil des Laubholzes am Hiebsatz, der durch Betreuung koordiniert wird, liegt

    lediglich bei rund 30 % (Tabelle 9). Es kann angenommen werden, dass ein erheblicher Anteil des

    Laubholzes komplett in Eigenregie geerntet, als Brennholz aufbereitet, einzelbetrieblich vermarktet

    oder verbraucht wird und daher nicht durch die Betreuungsförster erfasst wird.

    Tabelle 9: Hiebsatz, Einschlag und Ausschöpfung des Hiebsatzes (Quote). Der Holzeinschlag wurde auf 12 Monate hochgerechnet (Annahme: Okt bis Juni = 77 % des Holzeinschlags - der Wert von 77 % für die Monate Oktober bis Juni ergibt sich aus gemittelten Werten für den Kleinprivatwald der Jahre 2014 und 2015 des RFA Märkisches Sauerland).

    Nadelholz Laubholz Gesamt

    Hiebsatz Efm

    Einschlag Efm

    Quote %

    Hiebsatz Efm

    Einschlag Efm

    Quote %

    Hiebsatz Efm

    Einschlag Efm

    Quote %

    Direkte Förderung*

    25.223 26.299 104 % 7.193 1.921 27 % 32.416 28.220 87 %

    Indirekte Förderung

    27.878 30.633 110 % 8.906 2.788 31 % 36.784 33.421 91 %

    Die Eingriffsstärke in der Vornutzung ist in beiden Kollektiven etwa gleich intensiv. In

    Durchforstungsbeständen wurden im Mittel 56 Efm je ha (direkt) bzw. 55 Efm je ha (indirekt)

    genutzt. Die Spannweite zwischen den FBGen ist auch hier groß. Sie reicht von 39 bis 82 Efm je ha in

    den direkt geförderten und von 41 bis 76 Efm je ha in den indirekt geförderten FBGen.

    4.4.4 Weitere Kennzahlen der Holzmobilisierung

    Der Stundeneinsatz als Summe der aufgewendeten Stunden in allen Tätigkeitsfeldern bezogen auf

    den Einschlag ist im Durchschnitt in beiden Kollektiven (indirekte/direkte Förderung) gleich hoch:

    0,13 Std. je Fm bzw. 7,8 Fm je Std. Auch hier variieren die Einzelwerte der

    Forstbetriebsgemeinschaften stark (Tab. 10).

  • 21

    Tabelle 10: Eingesetzte Betreuungszeit für die Holzmobilisierung

    FBG Std. je Fm Fm je Std.

    Direkte Förderung FBG 1 0,12 8,4 FBG 2 0,14 7,0 FBG 3 0,17 6,0 FBG 4 0,09 11,1 FBG 5 0,11 9,0 FBG 6 0,15 6,6 FBG 7 0,10 10,1

    Indirekte Förderung FBG 1 0,19 5,2 FBG 2 0,15 6,6 FBG 3 0,12 8,4 FBG 4 0,12 8,2 FBG 5 0,17 5,8 FBG 6 0,10 10,5

    Der Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen innerhalb einer FBG

    und deren mobilisierter Holzmasse wird durch Abbildung 13 aufgezeigt. Es wird deutlich, dass mit

    intensiverer Betreuungsleistung auch die Masse des mobilisierten Holzes je Hektar steigt. Ein noch

    engerer Zusammenhang besteht erwartungsgemäß zwischen den erbrachten Einzelleistungen für

    Holzernte und der mobilisierten Holzmenge (Abb. 14).

    Abbildung 13: Zusammenhang zwischen in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen und

    Holzeinschlag je FBG

    R² = 0,5119

    0

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    0 10 20 30 40 50

    Fm je

    ha

    Min. gesamt je ha

    Direkte Betreuung

    IndirekteBetreuung

    Linear (Fm je ha)

  • 22

    Abbildung 14: Zusammenhang zwischen in Anspruch genommenen Einzelleistungen für Holzernte

    und Holzeinschlag je FBG

    Wird die Zeit für Einzelleistungen für FBG-Mitglieder, die direkt der Planung, Durchführung und

    Aufnahme von Holzerntemaßnahmen zugeordnet werden kann, in Beziehung zur eingeschlagenen

    Holzmasse gesetzt, so zeigt sich, dass die privaten Dienstleister, bezogen auf die Mitgliedsfläche der

    FBGen etwas weniger Zeit in diesem Segment aufwenden, als die Betreuungsförster des

    Landesbetriebs Wald und Holz. Bezogen auf die Leistungseinheit Fm setzen die Kollektive im

    Durchschnitt die gleiche Zeit ein.

    Tabelle 11: Einzelleistungen für FBG-Mitglieder, die direkt der Holzernte zugeordnet werden können

    FBG Einzelleistungen Holzernte Std. je Fm

    Einzelleistungen Holzernte Fm je Std.

    Einzelleistungen Holzernte Std. je ha

    Mitgliedsfläche

    Direkte Förderung

    FBG 1 0,10 9,7 0,57

    FBG 2 0,04 22,5 0,10

    FBG 3 0,07 14,3 0,25

    FBG 4 0,04 23,0 0,22

    FBG 5 0,05 20,5 0,07

    FBG 6 0,09 11,1 0,31

    FBG 7 0,05 18,4 0,18

    Gesamt (direkt*) 0,07 14,7 0,22

    R² = 0,5872

    0

    1

    2

    3

    4

    5

    6

    7

    0 10 20 30 40

    Fm je

    ha

    Min. Einzelleistungen je ha

    Direkte Betreuung

    Indirekte Betreuung

    Linear (Fm je ha)

  • 23

    Indirekte Förderung

    FBG 1 0,11 9,1 0,41

    FBG 2 0,05 19,0 0,10

    FBG 3 0,05 18,4 0,17

    FBG 4 0,05 20,0 0,17

    FBG 5 0,10 9,8 0,42

    FBG 6 0,06 17,0 0,38

    Gesamt (indirekt) 0,07 14,4 0,30

    Alle FBGen* 0,07 14,5 0,26

    Bezogen auf die Hiebsfläche werden zwischen 4 und 5 Stunden je ha für solche Einzelleistungen

    aufgewandt, die direkt der Holzernte zugeordnet werden können. Davon werden rund 1,5 Stunden

    für das Auszeichnen und die Hiebsvorbereitung benötigt (Tab. 12).

    Tabelle 12: Stundeneinsatz für Einzelleistungen, die direkt der Holzernte bzw. dem Auszeichnen

    zugeordnet werden, bezogen auf die Hiebsfläche

    FBG Einzelleistungen Holzernte Std. je ha Hiebsfläche

    Gesamt

    Davon Auszeichnen u. Vorbereitung Hiebsvollzug

    Direkte Förderung

    FBG 1 8,05 1,49

    FBG 2 2,95 1,32

    FBG 3 5,81 1,34

    FBG 4 3,66 1,13

    FBG 5 3,64 1,68

    FBG 6 5,18 1,78

    FBG 7 3,28 1,38

    Gesamt (direkt*) 4,45 1,52

    Indirekte Förderung

    FBG 1 10,28 1,74

    FBG 2 3,34 1,36

    FBG 3 4,03 1,10

    FBG 4 3,37 1,34

    FBG 5 5,74 1,88

    FBG 6 2,46 0,84

    Gesamt (indirekt) 3,70 1,19

    Gesamt (indirekt ohne FBG 6 5,06 1,58

    Alle FBGen* 4,00 1,32

  • 24

    4.4 Waldpflege

    Tabelle 13 gibt eine Übersicht über die Waldpflegemaßnahmen der FBGen. Werden diese auf die in

    den jeweiligen Kollektiven betreuten Flächen bezogen, so zeigt sich, dass die direkt geförderten

    FBGen im Vergleich zu den indirekt geförderten FBGen etwas weniger Neukulturen anlegten, aber

    auf der dreifachen Fläche Nachbesserungen und auf der fünffachen Fläche Verbissschutz

    durchgeführt haben. Im flächenbezogenen Durchschnitt liegt der Anteil an Waldpflegemaßnahmen

    wie Neukultur, Nachbesserung, Verbissschutz, Jungwuchspflege, Läuterung und Ästung bei den

    direkt geförderten FBGen um 48 % über dem Vergleichskollektiv. Hier macht sich der höhere Anteil

    an Blößen und Kulturflächen bemerkbar, der intensiver Verbissschutz- und

    Nachbesserungsmaßnahmen bedarf. Der Wald wurde im Erfassungszeitraum lediglich in zwei indirekt

    geförderten FBGen gekalkt und in jeweils einer FBG wurden neue Wege gebaut. Die

    Wegeinstandhaltung wurde in direkt geförderten FBGen auf einer 20 % längeren Strecke notwendig.

    Tabelle 13: Waldpflege-, Wegebau- und –instandhaltungsmaßnahmen nach Fördersystem

    FBG

    Neukultur

    Nachbesseru

    ng

    Verb

    issschutz

    Jungw

    uch

    spfle

    ge

    Läute

    rung

    Ästu

    ng

    Kalk

    ung

    Weg

    ene

    uba

    u

    Weg

    ein

    sta

    ndse

    tzung

    ha lfm

    Direkte Förderung

    FBG 1 2,3 0 2,9 3,3 0 0 0 0 720

    FBG 2 4,7 4,8 28,1 18,5 5,1 0 0 783 2.966

    FBG 3 5,1 0 4,7 5,3 0 0 0 0 0

    FBG 4 1,2 0 0,7 1,4 0 0 0 0 0

    FBG 5 8,3 17,5 11,2 7,3 2,0 0 0 0 3.690

    FBG 6 4,4 3,5 10,6 1,3 7,7 0 0 0 0

    Summe d* 26 26 58 37 15 0 0 783 7.376

    Indirekte Förderung

    FBG 1 3,3 0,6 2,4 7,6 0 0 0 0 850

    FBG 2 0,7 0 0 0 0,2 0 137 0 0

    FBG 3 3,6 0,5 4,0 3,5 0 0 0 0 210

    FBG 4 13,5 5,5 0,7 11,9 3,2 2,0 0 0 1.580

    FBG 5 2,1 0,5 2,9 2,9 2,6 0 623 1.098 2.595

    FBG 6 6,7 1,3 0 8,2 7,6 0 0 0 180

    Summe i 30 8 10 34 14 2 760 1.098 5.415

  • 25

    5 Analyse der Stundensätze

    5.1 Grundlagen der Stundensatzanalyse

    5.1.1 Kalkulation der Arbeitszeit

    Reine Arbeitszeit

    Die reine Arbeitszeit (RAZ) ist eine wesentliche Größe zur Berechnung des Stundensatzes. Sie umfasst

    die Arbeitszeit, von Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhe- und Erholungspausen. Als Arbeit

    werden alle Zeiten definiert, die unmittelbar dem oder den Geschäftszwecken dienen und/oder

    unmittelbar erforderlich sind. Die RAZ liegt unterhalb der Gesamtarbeitszeit, weil nennenswerte

    vergütungsrelevante oder kalkulatorisch vergütungsrelevante nicht produktive Zeiten wie Urlaub

    oder Zeiten im Krankenstand in Abzug gebracht werden.

    Tabelle 14: Herleitung der reinen Arbeitszeit bei einem 8 Stunden Arbeitstag.

    Elemente der Arbeitszeit Tage/Jahr Stunden/Jahr

    Tage insgesamt 365

    -Samstage/Sonntage 104

    -Gesetzliche Feiertage NRW, die nicht auf Sa. oder So. fallen 8

    =Arbeitstage/Jahr 253

    Jährliche Gesamtarbeitszeit (GAZ) 2.024 Stunden/Jahr

    -Urlaubstage/Jahr 30

    =Verbleibende Arbeitstage/Jahr 223

    Jährliche, kalkulatorisch mögliche Arbeitszeit (MAZ) 1.784 Stunden/Jahr

    -Krankentage/Jahr (Durchschnitt für Deutschland 2013) 7,9

    Jährliche, kalkulatorisch reine Arbeitszeit (RAZ) 1.721 Stunden/Jahr

    Fakturierbare Arbeitszeit

    Als fakturierbare Arbeitszeit (fAZ) ist die Zeit definiert, die für den Kunden geleistet wird und

    fakturierbar ist. Dabei kann die Fakturierung auf pauschaler Basis oder auf Stundenbasis erfolgen. Die

    Kennzahl fAZ ist eine entscheidende Größe zur Ermittlung der Stundensätze.

    Es können nicht alle Arbeitszeiten der RAZ fakturiert werden. Dieser Umstand rückt insbesondere bei

    dem Abrechnungsmodell der direkten Förderung in den Fokus, weil - anders als bei der indirekten

    Förderung - grundsätzlich zunächst einmal jede geleistete Arbeitsstunde (RAZ) gegenüber dem

    forstlichen Zusammenschluss mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz fakturierbar sein

    sollte. Allerdings ergeben sich Tätigkeitsbereiche, die nicht immer zu 100 % durch den Dienstleister in

    Rechnung gebracht werden können.

    Hinter nicht fakturierbaren Tätigkeiten verbergen sich überwiegend verwaltende und

    organisatorische Aufgaben zur Erfüllung der Geschäftszwecke. Ihren Zeitanteil preist der

    Unternehmer kalkulatorisch in die Verrechnungsstundensätze ein. Im Kern jedoch definiert jeder

    Unternehmer seine Abrechnungskultur selbst.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Beruf

  • 26

    Typische Tätigkeitsbereiche, die nicht adäquat abrechenbar sind, stellen beispielsweise „im

    Nachhinein unnötig lange Ortstermine“, dar. Ebenso kann es zu Arbeitsunterbrechungen (Beispiel:

    Unterbrechung bei der Auszeichnung einer Holzerntemaßnahme bei Waldbesitzer A und dadurch

    bedingt mehrmaliges Anfahren des Bestandes) kommen, die der zahlungspflichtige

    Zusammenschluss ggf. nicht zu verantworten hat. Derartige Umstände sind dem Kunden gegenüber

    schwer zu argumentieren und deshalb nicht immer zu 100 % fakturierbar. Ebenso sind interne

    Aufgaben zur Erhaltung der Geschäftstätigkeit notwendig wie zum Beispiel die Buchhaltung,

    Korrespondenzen mit Unfallversicherungsträgern oder allgemeine Planung der eigenen

    Arbeitskapazität.

    Im Bereich der indirekten Förderung kommen vorgenannte Beispiel ebenso arbeitszeitrelevant vor.

    Auch im Bereich der indirekten Förderung werden die Arbeitszeiten je Produkt gebucht und zu

    Produktgruppen aggregiert.

    5.1.2 Kalkulation der Kosten

    Neben der tätigkeits- und kundenbezogenen Arbeitszeiterfassung müssen die Kosten möglichst der

    Leistung zugeordnet werden. Dies spielt vor allem im Dienstleistungssektor der

    Einheitsforstverwaltung eine große Rolle, weil über Synergieeffekte einerseits effiziente

    Prozessstrukturen geleistet werden können, andererseits aber die Gefahr besteht, dass die Aufgaben

    und deren Kostenzuordnung Intransparenz aufweisen.

    Am besten eignet sich eine leistungsfeldgeordnete Ist-Kostenstruktur, um die erforderlichen

    Kostenblöcke Personal, sonstiger betrieblicher Aufwand sowie Overhead-Kosten effektiv zu

    ermitteln. Dafür ist eine aussagefähige Lohn- und Finanzbuchhaltung mit einem daran

    anschließenden Controlling erforderlich.

    Dabei sollten die Ist-Kosten aus einem ausreichend langen Zeitraum ausgewählt werden. Ein Jahr ist

    meist die beste Wahl, weil sich saisonbedingte Schwankungen der Kosten dann genügend

    ausgleichen. Weiterhin sind die Kosten buchhalterisch-kalkulatorisch zu eliminieren, die nichts mit

    dem hier fokussierten Geschäftsfeld Beförsterung zu tun haben.

    Sofern auf keine IST-Kosten der Beförsterung zurückgegriffen werden kann, müssen die Kosten

    kalkulatorisch ermittelt werden.

    Personalkosten

    Zu den Personalkosten gehören die Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie

    alle übrigen Personalnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft).

    Der kalkulatorische Unternehmerlohn der selbständig tätigen Revierleiter wird in diesem Gutachten

    zu den Personalkosten gruppiert.

    Betriebskosten

    Die Betriebskosten bilden in diesem Gutachten sämtliche Kostenarten einschließlich der

    Abschreibungen ab, die nicht den Personalkosten zugeordnet sind. Nennenswerte Positionen bilden

    dabei Raumkosten, PKW-Kosten, Kosten der Kommunikation, Fortbildung und der Bürobedarf.

  • 27

    Die Buchung der Kostenarten und die ggf. erforderliche Umlage auf Kostenstellen, müssen dabei

    verursachungsgerecht erfolgen. Es sind alle Kosten zu eliminieren, die nichts mit der Beförsterung zu

    tun haben.

    Overheadkosten

    Ebenso wie die Sammelposition der Betriebskosten, müssen die Kosten des „Overheads“ der zu

    analysierenden Geschäftstätigkeit „Beförsterung“ verursachungsgerecht zugeordnet werden.

    Die Kosten des Overheads unterteilen sich in Overhead-Personalkosten und Overhead-

    Betriebskosten. Diese Position wird vor allem im Kollektiv der „indirekten Beförsterung“ betrachtet.

    Im Feld der „direkten Beförsterung“ sind im Vergleichskollektiv Unternehmen tätig, deren

    Personalstruktur bislang lediglich geringe Overhead-Strukturen aufweisen (Unternehmensgröße: 1 -

    3 Mitarbeiter).

    Kalkulatorische Kosten

    Zu den kalkulatorischen Kosten zählen beispielsweise Wagniszuschläge aus unternehmerisch,

    selbständiger Tätigkeit, kalkulatorische Zinseinnahmen oder -ausgaben oder ein kalkulatorischer

    betrieblicher Liquiditätsaufbau. Ebenso sollte eine zukünftige Teuerungsrate auf der Kostenseite

    kalkulatorisch eingepreist werden.

    Kostenstundensatz

    Die Summe aller der Beförsterung zugeordneten Kosten (Personalkosten, Betriebskosten,

    Overheadkosten) wird durch die fakturierbaren Stunden dividiert.

    Verrechnungsstundensatz

    Der Verrechnungsstundensatz ist der Stundensatz, der den FBGen in Rechnung gestellt wird. Er

    unterscheidet sich vom Kostenstundensatz im Wesentlichen dadurch, dass im

    Verrechnungsstundensatz die tatsächlichen Kosten der Arbeit und des Betriebes inkl. Vorsorge und

    einem angemessenen Unternehmerlohn ausgedrückt werden. Gleichzeitig werden aber z.T.

    erhebliche Abschläge, z.B. im Zuge des Bieterwettbewerbs in Kauf genommen.

    5.2 Verrechnungs- und Kostenstundensätze

    5.2.1 Verrechnungsstundensätze privater Dienstleistungsförster in direkt geförderten FBGen

    Im Rahmen der Ausschreibungen in der Initialphase der Pilotprojekte zur direkten Förderung haben 8

    Forstbetriebsgemeinschaften das Angebotsverfahren zum Pilotprojekt durchgeführt. Sieben FBGen

    haben einen Zuschlag erteilt. Eine FBG hat keinen Zuschlag erteilt. Insgesamt wurden somit 42

    Angebote abgegeben. Der minimale Verrechnungsstundensatz wurde mit netto 21,15 €/Stunde

    angeboten. Der maximale Verrechnungsstundensatz lag bei netto 70,00 €/Stunde. Tabelle 15 zeigt

    die durchschnittlichen angebotenen Stundenverrechnungssätze je FBG.

    Im Rahmen der Zuschlagserteilung spielte aber nicht ausschließlich der Stundensatz die

    ausschlaggebende Rolle. Nach Abwägung weiterer Kriterien, die sowohl die Angebotsleistungen wie

    auch die lokalen Bedingungen umfassten, wurde das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. An dieser

    Stelle wird dazu auf den Arbeitsbericht 01/2013 der Professur für Forst- und Umweltpolitik

  • 28

    „Pilotprojekte brauchen einen Piloten - Evaluation der Pilotprojekte zur direkten Förderung der

    Holzvermarktung und der Waldbewirtschaftung in Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

    Nordrhein-Westfalens“ verwiesen.

    Tabelle 15: Mittlere angebotene Verrechnungssätze und der mittlere zugeschlagene

    Verrechnugssatz im Rahmen der Ausschreibungen zur eigenständigen Beförsterung

    forstlicher Zusammenschlüsse (Pilotprojekt 2). Die Angebote stammen aus den Jahren

    2009/2010. Der mittlere Verrechnungsstundensatz aller Angebote (N=42) beträgt netto

    45,37 €.

    FBG Anzahl der

    Bieter

    Mittlerer Verrechnungs-

    stundensatz (netto)

    Mittlere angebotene Verrechnungssätze

    FBG 1 3 50,67 €

    FBG 2 4 42,28 €

    FBG 3 11 46,54 €

    FBG 4 4 41,50 €

    FBG 5 4 46,25 €

    FBG 6 3 49,83 €

    FBG 7 3 49,83 €

    FBG 8 10 42,25 €

    Gesamt 42 45,37 €

    Mittlerer zugeschlagener Verrechnungssatz

    FBG 1-7 7 42,21 €

    Der mittlere Verrechnungsstundensatz aller zugeschlagenen Angebote (N=7) beträgt netto 42,21 €.

    Damit liegt der mittlere zugeschlagene Verrechnungsstundensatz 7 % unter dem mittleren,

    angebotenen Verrechnungsstundensatz. Die Angebotsspanne reicht von 39,00 € bis 49,00 €.

    Insgesamt sind fünf Unternehmen in den sieben direkt geförderten FBGen tätig. Vier

    Zusammenschlüsse werden durch den Inhaber oder Geschäftsführer des beförsternden

    Dienstleistungsunternehmens betreut. Zwei Zusammenschlüsse werden durch Mitarbeiter eines

    Dienstleistungsunternehmens betreut. Ein Zusammenschluss wird durch einen angestellten

    Mitarbeiter der FWV Olpe beförstert.

  • 29

    5.2.2 Kostenstundensätze des Geschäftsfeldes Dienstleistung des Landesbetriebes Wald und Holz

    NRW

    5.2.2.1 Grundlagen der Ermittlung

    Arbeitszeit

    Die RAZ wird im Geschäftsfeld Dienstleistung durch die aufgabenindividuelle Buchung der

    aufgewendeten Stunden ermittelt. Die Buchung erfolgt auf Ebene der „angefangenen Viertelstunde“

    mit Hilfe des Zeiterfassungsmanagementsystem "DISTER" in den jeweils vorgesehenen

    Produktgruppen. Dementsprechend erfolgt eine scharfe Trennung der Arbeitszeit im Rahmen der

    Dienstleistungsbeförsterung und hoheitlicher Tätigkeiten. Ferner werden Fehlzeiten, bedingt durch

    Urlaub oder Krankheit, erfasst. Ebenso werden Fortbildungsmaßnahmen und Sonderaufgaben

    separat dokumentiert.

    Die Arbeitszeiten weiterer Mitarbeiter des Regionalforstamtes sowie der Zentrale werden ebenso

    produktgruppenspezifisch gebucht und ausgewertet. Dadurch können auf Ebene der Zentrale sowie

    der Regionalforstämter die Overhead-Zeiten für das Geschäftsfeld Dienstleistungsbeförsterung

    ausgewiesen werden.

    Personalkosten

    Dem Gutachter wurden durch Wald und Holz NRW die nachfolgend dargestellten Personalkosten,

    getrennt nach Laufbahngruppen als gewichteter Mittelwert für den gesamten Landesbetrieb Wald

    und Holz NRW zur Verfügung gestellt. Ebenso wurde die Methodik und die Berechnungsergebnisse

    einzelner Ebenen sowie die Aggregation schlüssig dargestellt und dem Gutachter zur Überprüfung

    zur Verfügung gestellt (vgl. Anhang B).

    In der Laufbahngruppe des höheren Dienstes wurden zum Stichtag 31.12.2013

    100 Mitarbeiter beschäftigt. 88 Gehaltsempfänger sind verbeamtet. 12 Gehaltsempfänger werden im

    Angestelltenverhältnis besoldet. In der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes werden zum

    Stichtag 31.12.2013 464 Mitarbeiter beschäftigt. Davon sind 322 verbeamtet und 142

    Gehaltsempfänger im tariflichen Angestelltenverhältnis beschäftigt.

    Neben den direkten Personalkosten (Nettopersonalkosten) werden folgende Lohnnebenkosten den

    Nettopersonalkosten hinzuaddiert. Die Summe ergibt die Bruttopersonalkosten je Laufbahngruppe.

    Lohnnebenkosten der verbeamteten Mitarbeiter

    Jahressonderzahlungen

    Versorgungszuschlag

    Beihilfe

    Lohnnebenkosten der angestellten Mitarbeiter

    Jahressonderzahlungen

    Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Die Summe der Bruttopersonalkosten aller Mitarbeiter einer Laufbahngruppe ergibt die

    Gesamtpersonalkosten. Die Division der Gesamtpersonalkosten je Laufbahngruppe mit den

  • 30

    Gesamtpersonalstunden je Laufbahngruppe ergibt als Kennzahl den Gesamtstundensatz der

    jeweiligen Laufbahngruppe für alle Produkte (Dienstleistung, Hoheit, Internes, Sonderaufgaben).

    Ferner werden von den Gesamtpersonalstunden die Gesamtzeiten für Urlaub und die Summe der

    IST-Krankheitsstunden subtrahiert. Das Ergebnis bilden die reinen Arbeitsstunden

    (∑RAZ/Laufbahngruppe). Durch die Zeiterfassung werden die einzelnen Produktgruppen analysiert.

    Die Zeiten, die für interne Produkte (nicht verrechenbare Arbeiten) aufgewendet werden, werden

    von den Gesamtpersonalstunden subtrahiert. Das Ergebnis ist die produktive Gesamtarbeitszeit je

    Laufbahngruppe.

    Der Produktivstundensatz je Laufbahngruppe ist die zentrale Größe der Personalkosten. Diese

    Kennzahl wird durch die Division der Gesamtpersonalkosten mit der Summe der produktiven

    Gesamtarbeitszeit je Laufbahngruppe ermittelt.

    Sachkosten

    Die Sachkosten beinhalten sämtliche Arbeitsmittel, Materialien und betriebliche Aufwendungen, die

    zur Erfüllung der Geschäftszwecke notwendig sind.

    Beispielhaft sind folgende Kostenarten genannt:

    Bürobedarf

    Raumkosten

    Energiekosten

    Fahrtkosten

    Betriebsbedarf

    Abschreibungen

    Die Summen der Sachkosten werden auf den Ebenen Forstbetriebsbezirk, Regionalforstamt und

    Zentrale getrennt gebucht.

    Die Summe der Materialkosten wird durch die produktive Gesamtarbeitszeit aller Laufbahngruppe

    dividiert. Das Ergebnis sind die Sachkosten je produktiver Arbeitsstunde.

    5.2.2.2 Aktuelle Kostenstruktur im Geschäftsfeld

    „Dienstleistung“ des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

    Im Zuge der Neugestaltung der Entgeltordnung 2015 wurde im Jahr 2014 im Fachbereich III Privat-

    und Körperschaftswald des Landesbetriebes Wald und Holz NRW eine umfassende Kosten-

    Leistungsanalyse der Produktgruppe Dienstleistung durchgeführt.

    Dazu wurden die verursachungsgemäßen Kosten des Geschäftsfeldes „Dienstleistung“ aus der IST-

    Lohnbuchhaltung und der kaufmännischen Buchhaltung ermittelt. Datengrundlage war das

    Geschäftsjahr 2013 mit Laufzeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013.

    Personalkosten je Stunde

    Die Analyse der Personalkostenstruktur im Geschäftsfeld Dienstleistung des Landesbetriebs Wald

    und Holz NRW ergibt für das Jahr 2013:

    Produktivstundensatz mittlerer Dienst: netto 35,13 € / Stunde

    Produktivstundensatz gehobener Dienst: netto 49,96 € / Stunde

  • 31

    Produktivstundensatz höherer Dienst: netto 68,96 € / Stunde

    Sachkosten je Stunde

    In der Produktgruppe 200 (Verträge mit Zusammenschlüsse) wurden Sachkosten in Höhe von netto

    10,13 € pro produktiver Arbeitsstunde über alle Laufbahngruppen ermittelt.

    Kostenstundensatz der Laufbahngruppen

    Die Summe der produktiven Personalkosten und Sachkosten für die Produktgruppe 200 ergibt

    folgendes Bild:

    Produktiver Kostenstundensatz mittlerer Dienst: netto 45,26 € / Stunde

    Produktiver Kostenstundensatz gehobener Dienst: netto 60,09 € / Stunde

    Produktiver Kostenstundensatz höherer Dienst: netto 79,09 € / Stunde

    Laufbahngewichteter Kostenstundensatz in der Produktgruppe 200 – Dienstleistung mit

    Zusammenschlüssen aller Laufbahngruppen

    Die Produktgruppe PG 200 beinhaltet alle vertraglichen Dienstleistungen der Entgeltordnung mit

    Zusammenschlüssen (biologische Produktion, technische Produktion, Holzverkauf). Der

    Gesamtaufwand aller Laufbahngruppen (Gesamtpersonalkosten und Sachkosten) wurde 2013 mit

    netto 17.452.300 € kaufmännisch ermittelt.

    Der produktive Stundenaufwand aller Laufbahngruppen (mittlerer Dienst, gehobener Dienst und

    höherer Dienst) wurde mit 303.161 Stunden ermittelt.

    Demgemäß ergibt sich für das Basisjahr 2013 ein laufbahngewichteter Kostenstundensatz in Höhe

    von netto 57,57 € / Stunde in der Dienstleistungsbeförsterung.

    Kostenstundensätze nach Entgeltordnung 2015

    Der Kostenstundensatz in der Dienstleistung mit Zusammenschlüssen lag 2013 bei 57,57 €. Mit Blick

    auf die tariflichen Kostensteigerungen im Gehaltssegment (Nominallohnindex) und

    Kostensteigerungen der Sachkosten wird dieser Kostensatz auf 60,48 € für das Jahr 2015 prolongiert.

    Tabelle 16: Kostenstundensätze (netto) in der Produktgruppe 200 (Dienstleistung) des

    Landesbetriebs Wald und Holz

    Laufbahngruppe Prod. Personal-stundensatz

    2013

    Sachkosten-stundensatz

    2013

    Stundensatz

    2013

    Prolongierter Stundensatz

    2015

    Mittlerer Dienst 35,13 €/h 10,13 €/h 45,26 €/h 47,55 €/h

    Gehobener Dienst 49,96 €/h 10,13 €/h 60,09 €/h 63,13 €/h

    Höherer Dienst 68,96 €/h 10,13 €/h 79,09 €/h 83,09 €/h

    Leistungen PG 200 alle Laufbahngruppen* 47,44 €/h 10,13 €/h 57,57 €/h 60,48 €/h

    * = gewichteter Mittelwert aus verbeamteten und angestellten Mitarbeitern

  • 32

    Da der Kostenstundensatz in Höhe von netto 57,57 € den betrieblichen, landesweiten Mittelwert

    über alle vertraglichen Tätigkeiten mit Zusammenschlüssen (PG 200) Landesteile widerspiegelt,

    wurden durch den Gutachter weitere Analysen auf Ebene von zwei Regionalforstämtern

    durchgeführt. Dazu wurde das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland betrachtet, weil hier im

    Wesentlichen die Pilot- wie auch die Vergleichs-FBGen lokalisiert sind. Zum weiteren Vergleich

    wurden Daten des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abgefragt, weil hier eine ähnliche

    Baumartenstruktur, jedoch realteilungsbedingt eine deutlich kleinstrukturiertere Waldbesitzstruktur

    vorliegt.

    Kalkulatorischer Kostenstundensatz RFA Kurkölnisches Sauerland und Rhein-Sieg-Erft

    Der Kostenstundensatz in der Produktgruppe 200 beträgt unter der Prämisse, dass die

    Produktivstunden, die IST-Personalkosten und IST-Sachkosten des Revierdienstes eingerechnet sind,

    netto 53,26 €/Stunde im Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland und netto 53,24 €/Stunde im

    Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft (vgl. Anhang C und D). Prolongiert auf das Jahr 2015 ergeben sich

    somit regionale Kostenstundensätze von 55,96 €/Stunde bzw. 55,94 €/Stunde.

    Bei diesen Kalkulationen wurden ausschließlich die Daten der Mitarbeiter des Revierdienstes der

    Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes im Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland bzw. Rhein-

    Sieg-Erft aus dem Jahr 2013 betrachtet.

    5.2.3 Fazit aus dem Vergleich der Stundensätze

    Der Datenpool (Arbeitskräfte und Arbeitsmittel) zur Herleitung der Stundenverrechnungssätze ist im

    Kollektiv der direkten Förderung deutlich geringer als im indirekten Fördersystem. Zudem wurde im

    Rahmen des Pilotprojektes zur Einführung der direkten Betreuung die Beförsterungsdienstleistung

    expliziter Kleinprivatwald-Zusammenschlüsse erstmalig in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben und

    stellt damit „Neuland“ für viele Beteiligten Dienstleister wie auch für die forstlichen

    Zusammenschlüsse dar.

    Aus den Angeboten geht hervor, dass der mittlere Verrechnungsstundensatz kleiner

    Forstbetriebsgemeinschaften nicht höher ist als bei den größeren Forstbetriebsgemeinschaften.

    Im evaluierten Bereich der direkten Beförsterung liegen die mittleren zugeschlagenen

    Stundenverrechnungssätze von netto 42,21 €/Stunde aus dem Jahr 2010 vor. Diese

    Stundenverrechnungssätze resultieren aus der internen Kalkulation im Rahmen des

    Bieterwettbewerbs. Aus den zugeschlagenen Stundenverrechnungssätzen geht jedoch nicht hervor,

    ob der Stundensatz eine beständige direkte Beförsterung durch Forstsachverständige - als

    selbständig Tätige oder als Angestellte eines Forstdienstleistungsunternehmens - gewährleisten

    kann.

    Nachfolgend wird ein Stundenverrechnungssatz eines selbständigen Dienstleisters in der Betreuung

    eines forstlichen Zusammenschlusses hergeleitet. Dieser sollte für den Dienstleister einen der

    Verantwortung und dem Ausbildungsgrad entsprechenden Gewinn ermöglichen, um das zu

    versteuernde Einkommen und respektive die soziale Absicherung des selbständigen Unternehmers

    kontinuierlich zu gewährleisten. Im Falle eines angestellten Mitarbeiters muss der

    Stundenverrechnungssatz die Personalkosten und Lohnnebenkosten des Mitarbeiters erwirtschaften

    sowie die Sachkosten und einen Unternehmensgewinn abbilden.

  • 33

    5.2.4 Kalkulatorischer Verrechnungsstundensatz der direkten Beförsterung

    Es wird davon ausgegangen, dass die Mindestqualifikation Dipl. Forstingenieur oder BSc.

    Forstwirtschaft bei einem durchschnittlichen Alter von 45 Jahren und einem Renteneintrittsalter von

    65 Jahren so vergütet wird, dass die Arbeitskraft ein durchschnittliches, der Qualifikation

    entsprechendes Einkommen erzielt.

    Ebenso wird davon ausgegangen, dass das Einkommen in einer reinen Wochenarbeitszeit in Höhe

    von rund 41 Stunden erzielt werden kann, um eine Vergleichbarkeit mit der wöchentlichen

    Arbeitszeit der Arbeitskräfte in der indirekten Beförsterung durch den Landesbetrieb Wald und Holz

    NRW herzustellen.

    Die Kosten der privat zu leistenden Sozialversicherung wurden durch ein Versicherungsbüro anhand

    von IST-Verträgen ermittelt. Eventuelle Kosten für die Arbeitslosenversicherung wurden nicht

    kalkuliert. Demgegenüber wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit in die Berechnung

    einbezogen.

    Die im Einzelnen als Berechnungsgrundlage aufgestellten Prämissen zu Arbeitszeit, Urlaubstagen,

    Krankheitstagen und Fortbildung sowie der Fahrleistung des PKW im Rahmen der Beförsterung

    können Anhang E entnommen werden.

    Kalkulatorische, betriebliche Sachkosten

    Die betrieblichen Kosten (auch Sachkosten genannt) resultieren aus einem Büroraum, den betrieblich

    erforderlichen Versicherungen, den PKW-Kosten, dem Bürobedarf, den sonstigen Kosten wie

    Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen und Arbeitskleidung. Ferner sind den betrieblichen

    Kosten kalkulatorische Abschreibungen für Investitionsgüter zuzurechnen (vgl. detaillierte

    Aufstellung und Berechnung im Anhang F). Insgesamt bewegen sich die betrieblichen Kosten im

    Durchschnitt bei monatlich rund 1.200 €.

    Kalkulatorische Einkünfte aus selbständiger Beförsterungstätigkeit zur Privatentnahme

    Es wird eine fortlaufende, monatliche Privatentnahme unterstellt. Diese Privatentnahme aus der

    freiberuflichen Beförsterungstätigkeit dient zur Deckung folgender Kostenblöcke:

    Kosten der sozialen Absicherung

    Lebenshaltungskosten

    Private Steuerlasten (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag)

    Kalkulatorische Kosten der sozialen Absicherung

    Die Kosten der sozialen Absicherung bestehen aus:

    Kranken- und Pflegeversicherung

    Krankentagegeldversicherung

    Unfallversicherung

    Altersversorgung

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die soziale Absicherung wird von einem selbständigen Dienstleistungsförster auf dem

    Versicherungsmarkt eingekauft.

  • 34

    Die Analyse der Kosten zur sozialen Absicherung ergab, dass bei gleicher Leistungsbreite, die

    günstigsten Angebote in Summe eine monatliche Zahllast von rund 1.450 € ergeben. Die

    kostenintensivsten Angebote erbrachten in Summe eine monatliche Zahlungsverpflichtung in Höhe

    von rund 2.050 €.

    Zur kalkulatorischen Herleitung wurden daher die Angebote der sich preislich zwischen den Minimal-

    und Maximalangeboten bewegenden Anbieter in die Kostenberechnung der sozialen Absicherung

    eingepreist (vgl. Anhang G).

    Die kalkulatorischen Gesamtkosten der sozialen Absicherung betragen monatlich rund 1.700 €.

    Davon entfallen ca. 40 % auf die Absicherung im Krankheitsfall, ca. 50 % auf die Altersvorsorge und

    ca. 10 % € auf die Absicherung von Berufsunfähigkeit.

    Kalkulatorische Kosten der Lebenshaltung

    Die kalkulatorischen Einkünfte dienen zur Deckung der zuvor dargelegten sozialen Absicherung, zur

    Deckung der Lebenshaltungskosten und zur Bedienung der Steuerlast.

    Grundsätzlich legt jeder Unternehmer die Verdienstziele zur Deckung der Lebenshaltung selbst fest.

    Dennoch muss die Frage beantwortet werden, wie hoch die Kosten der Lebenshaltung angesetzt

    werden können oder sollen?

    Als ersten Fingerzeig dienen hier die durchschnittlichen Ausgaben zur Lebenshaltung eines

    Haushaltes in Deutschland. Sie betrugen im Jahr 2012 gut 2.300 €.

    Einen weiteren Eindruck liefert der Vergleich der durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienste der

    vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland. Demzufolge werden bei freiberuflichen und

    technischen Dienstleistungen im Durchschnitt 4.316 € im Angestelltenverhältnis erzielt. Unter den

    Prämissen der Steuerklasse 3 ergibt sich ein Nettolohn nach Steuern als Beitrag für die laufende

    Lebenshaltung in Höhe von 2.890 €.

    Mit Blick auf die Verantwortung für Arbeitssicherheit, Umsatz durch Holzbereitstellung (Ø > 500.000

    €/Jahr und Revier), Akquise von Fördermitteln, Abwehr von Vermögensschäden (Käfermonitoring,

    Veranlassung der Holzabfuhr, Überprüfung der Holzerntelisten) und der waldbaulichen

    Wertsteigerung und damit einhergehendem Vermögenwachstum der Waldeigentümer, hält der

    Gutachter ein kalkulatorisch anzusetzendes monatlich verfügbares Einkommen für die Lebenshaltung

    in Höhe von monatlich 2.800 € für angemessen und notwendig.

    Daraus resultiert umgerechnet eine Steuerlast in Höhe von monatlich rund 650 € (Steuerklasse 3,

    verheiratet, 1 Kind - 2.800 € Lebenshaltung zzgl. 650 € Steuerlast = 3.400 € Einkommen vor Steuern).

    Tabelle 17 zeigt das Ergebnis der Kalkulation der Einkünfte aus selbständiger Beförsterungstätigkeit

    unter den dargelegten Prämissen. Danach müssen mit der unterstellten Arbeitszeit monatlich rund

    5.100 € für die Privatentnahme erwirtschaftet werden.

  • 35

    Grundlegender kalkulatorischer Stundenverrechnungssatz im Rahmen der direkten

    Beförsterungstätigkeit durch private Forstfachdienstleister

    Tabelle 17 fasst die Grunddaten zusammen. Unter der Maßgabe der genannten Prämissen ergibt sich

    ein Netto-Stundenverrechnungssatz in Höhe von gerundet 49,58 € / Stunde. Dieser basiert auf

    jährlich rund 1.528 produktiven und fakturierbaren Jahresarbeitsstunden (vgl. detaillierte

    Aufschlüsselung im Anhang E).

    Dieser Verrechnungsstundensatz trägt vollständig die Kostenblöcke:

    Betriebliche Ausstattung

    Kosten der privaten Lebenshaltung

    Private Steuern

    Kosten der sozialen Absicherung

    Prodynamischer, kalkulatorischer Stundenverrechnungssatz im Rahmen der direkten

    Beförsterungstätigkeit durch private Forstfachdienstleister

    Der grundlegende, kalkulatorische Stundenverrechnungssatz in Höhe von netto rund 49,50 € /

    Stunde beinhaltet keinen kalkulatorischen Risikozuschlag und finanzielle Rückstellungen für die

    unternehmerische Tätigkeit. Im Falle eines angestellt beschäftigten Försters, müssten nicht nur die

    gesamten Lohn- und Sachkosten sondern auch ein Unternehmergewinn erwirtschaftet werden.

    Mit Blick auf die beständige Handlungsfähigkeit der Beförsterungsunternehmen sollten diese

    Positionen zur Sicherung einer nachhaltig erfolgreichen Geschäftstätigkeit unbedingt im

    Verrechnungssatz enthalten sein, weil die Beförsterungstätigkeit hohe Anteile an Fixkosten

    beinhaltet (Lebenshaltung, Betriebskosten, Steuern).

    Sofern die Einkünfte im Jahresverlauf, beispielsweise witterungsbedingt oder krankheitsbedingt,

    schwanken, muss ein ausreichender kaufmännischer Liquiditätspuffer vorhanden sein. Dieser sollte

    mindestens auf einen halben Monatsumsatz bemessen sein (hier: 3.150 €). Demgemäß ist ein

    Zuschlag von 2,50 € je Arbeitsstunde bzw. 5 % auf den hergeleiteten Kostenstundensatz von 49,58 €

    zweckmäßig.

    Ferner ist die Geschäftstätigkeit auf Dauer auszulegen. Daher müssen auch Zuschläge für die

    Unternehmens- und Strukturentwicklung (Einstellung von Mitarbeitern, Zertifizierungen,

    Netzwerkbildung) eingepreist werden.

    Werden diese Positionen nicht bedient, sind Dienstleistungsunternehmen, die intern keine derartige

    technische, wie personelle Entwicklung betreiben, nicht dauerhaft im Wettbewerb konkurrenzfähig.

    Zur Stärkung der Belastbarkeit des Unternehmens wäre daher ein Zuschlag von rund 5,00 € je

    Arbeitsstunde bzw. 10 % auf den hergeleiteten Kostenstundensatz von 49,58 € angebracht.

    Unter der Maßgabe der zwei Zuschlagsfaktoren Risiko und Strukturentwicklung ergibt sich ein

    prodynamischer Verrechnungssatz in einer Größenordnung von netto 57,00 € / Arbeitsstunde.

  • 36

    Tabelle 17: Kalkulatorischer Richtstundensatz der Beförsterungstätigkeit durch private

    Forstfachdienstleistungsunternehmen. Grundlegende kalkulatorische Gesamtkosten

    und prodynamischer Verrechnungsstundensatz.

    Kostenarten / Arbeitszeit €/Monat €/Jahr €/produktiver Arbeitsstunde

    Anteil

    Gesamtkosten der betrieblichen Ausstattung 1.219 14.627 9,57 19 %

    Einkommen aus selbst. Beförsterungstätigkeit vor Steuern 3.400 40.800 26,69 54 %

    Gesamtkosten der sozialen Absicherung 1.696 20.348 13,31 27 %

    Summe der grundlegenden Gesamtkosten 6.315 75.775 49,58 100 %

    Arbeitskapazität Beförsterung

    Jährlich kalk. mögliche Arbeitszeit 1.840,0 h Krankenzeit -50,6 h Fortbildungszeit -40,0 h Sachl. und persönl. Verteilzeiten, nicht fakturierbar -220,8 h Jährliche, fakturierbare (produktive) Arbeitszeit =1.528,4 h

    Grundlegende kalkulatorische Gesamtkosten 49,58 100 %

    Risikozuschlag und Rückstellungen für unternehmerische Tätigkeit 3.798 2,48 5 %

    Zuschlag für langfristige Unternehmens- und Strukturentwicklung 7.581 4,96 10 %

    Prodynamischer Verrechnungsstundensatz 57,02 115 %

    Mit dem Ziel der Liquiditätssicherung und einer fortwährenden Unternehmensentwicklung sind

    jährlich Einnahmen in Höhe von rund 11.000 € zur Unternehmenssicherung und nachhaltigen

    Entwicklung zweckmäßig. Diese prodynamischen Kosten belaufen sich auf rund 7,50 €/Arbeitsstunde.

    5.3 Vergleich der Stundensätze der direkten und indirekten Beförsterungstätigkeit

    Die folgende Übersicht zeigt den abschließenden Vergleich. Als Basisjahr wurde das Jahr 2015

    verwendet. Demgemäß wurden die Stundenverrechnungssätze des Pilotprojektes mit

    durchschnittlicher Steigerung des Nominallohnindexes von jährlich 2,5 % auf das Jahr 2015

    prolongiert.

  • 37

    Tabelle 18: Aktueller zugeschlagener Stundenverrechnugssatz der privaten Forstfachdienstleister und

    Stundenverrechnungssatz des Landesbetriebs Wald und Holz. Um Verrechnungssätze, wie

    sie unter heutigen Bedingungen angeboten werden könnten herzuleiten, wurden

    zugeschlagener und angebotener Verrechnungssatz prolongiert.

    mittlerer, im Jahr 2010

    zugeschlagener

    Stundenverrechnungs-

    satz nach aktueller

    Gültigkeit

    mittlerer,

    zugeschlagener

    Stundenverrechnungs-

    satz prolongiert mit

    2,5 %/a

    mittlerer, angebotener

    Stundenverrechnungs-

    satz prolongiert mit

    2,5 %/a

    Kostenstundensatz

    nach PG 200 WuH

    NRW

    42,21 €/h 47,76 €/h 51,33 €/h 60,48 €/h

    Auf Basis des Bieterwettbewerbes hat sich ein Stundenverrechnungssatz von 42,21 € ergeben. Wird

    dieser mit einer jährlichen Steigerungsrate des Nominallohnindex von 2,5 % angepasst, so berechnet

    sich der prolongierte Stundenverrechnungssatz auf 47,76 €. Es wird davon ausgegangen, dass sich

    dieser Stundensatz nach einem Bieterwettbewerb zum heutigen Zeitpunkt ergeben würde. Dieser

    Wert liegt 7 % unter dem mittleren, gebotenen Stundensatz und 21 % unter dem mittleren

    Kostenstundensatz des Landesbetriebs Wald und Holz.

    Folgende Faktoren beeinflussen die Stundensätze:

    Stundensatz privater Forstfachdienstleister:

    - Bieterwettbewerb

    Wenn das Bieterangebot größer ist als Gebotsnachfrager existieren, so führt ein

    Bieterwettbewerb tendenziell zu sinkenden Angebotspreisen.

    - FBG-Kulisse („starker Kleinprivatwald“)

    Die Gebietskulisse Sauerland ist durch „starken“ Kleinprivatwald in der forstwirtschaftlichen

    Kernregion Südwestfalen geprägt. Die FBG-Strukturen können als fortschrittlich bezeichnet

    werden. (Ø Mitgliedsgröße ≈ 10 ha; zum Vergleich: Ø NRW: 4 ha). Es gibt in Olpe eine aktive FWV,

    die die Forstbetriebsgemeinschaften maßgeblich unterstützt.

    - Anzahl regionaler Forstfachdienstleister hoch (Waldschwerpunkt Südwestfalen)

    Es gibt regional vorhandene Forstfachdienstleister, die die Beförsterungstätigkeit in der

    Projektregion personell gut abbilden können

    - Unternehmensstruktur der Bieter

    Die Forstfachdienstleister sind bisweilen personell solitär selbständig tätig oder beschäftigen ein

    bis drei Angestellte.

    Letztgenannter Spiegelstrich bedeutet, dass die privaten Forstdienstleister bislang geringe

    innerbetriebliche Strukturkosten „Overheadkosten“ erwirtschaften müssen.

    Overheadkosten resultieren daraus, dass in einem Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern (> 10)

    mehr Personen mit internen Aufgaben und der Steuerung beschäftigt sind als in Kleinunternehmen.

    Dies gilt z.B. für Abteilungen, Sekretariat und Verwaltung. Ebenso entstehen bei größeren

  • 38

    Dienstleistungsunternehmen tarifliche Bindungen und der Faktor Arbeit wird bei steigender

    Unternehmensgröße mit höheren Versicherungs- und Beitragskosten belastet. Allerdings ergeben

    sich in größeren Unternehmen Synergieeffekte, die bestimmte Kostenarten wieder deutlich

    reduzieren können.

    Stundensatz Wald und Holz NRW EO 2015

    - Stundensatz beinhaltet Overhead-Kosten

    - Stundensatz basiert auf tariflich fixierten Gehaltsstrukturen

    - Stundensatz basiert auf dem Landesdurchschnitt Dienstleistung

    - Aufgrund der hohen tariflichen Koppelung von Gehalt und Dienstalter im öffentlichen Dienst,

    steigt der Stundensatz tariflich bedingt bei steigendem Durchschnittsalter der Belegschaft.

    5.4 Vergleich der kalkulatorischen Kostenstundensätze der direkten und indirekten

    Beförsterungstätigkeit

    Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet die Gewinnziele der Unternehmer bzw. die Margen, die ein

    langfristiges unternehmerisches wirtschaften ermöglichen, z.B. die langfristige Absicherung der

    betrieblichen Ziele, den Erhalt der Ressourcen und die betriebliche Weiterentwicklung. Diese sind je

    nach Dienstleistungsunternehmen unterschiedlich. Sie können nicht aus den abgegebenen

    Angeboten des Bieterverfahrens hergeleitet werden, weil sie, wie kaufmännisch generell üblich, nicht

    explizit ausgewiesen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass im erstmalig durchgeführten

    Bieterverfahren, eingepreiste Margen eher gering bis unberücksichtigt geblieben sind, weil der

    angebotene Stundenverrechnungssatz die zentrale Stellgröße für die Wettbewerber im

    Bieterverfahren war.

    An dieser Stelle sollen die Kostenstundensätze der direkten und indirekten Beförsterung verglichen

    werden, weil sie die Mindesteinnahmen ausdrücken, die notwendig sind, um die Leistungen der

    Beförsterung gewinnneutral zu leisten.

    Als Vergleichsbasis wird hier der kalkulatorische Kostenstundensatz eines selbständig tätigen

    Revierleiters verwendet, weil bei diesem Stundensatz die gegebenen Prämissen offengelegt sind.

    Ferner wird davon ausgegangen, dass in den Stundenverrechnungssätzen der Gebote der

    Unternehmerlohn erwirtschaftet werden soll, aber keine explizite Gewinnmarge eingepreist ist, so

    dass die angebotenen und zugeschlagenen Stundenverrechnungssätze hier als Kostenstundensätze

    interpretiert werden.

  • 39

    Tabelle 19: Verrechnungs- und Kostenstundensätze im Vergleich

    Bieterverfahren

    direkte Förderung

    Bieterverfahren

    direkte Förderung

    Vergleichsbasis

    direkte Förderung

    Bieterverfahren

    direkte Förderung

    RFA Kurkölnisches

    Sauerland

    LB WuH Gesamt

    zugeschlagener

    Stundenver-

    rechnungssatz

    nach aktueller

    Gültigkeit

    zugeschlagener

    Stundenver-

    rechnungssatz

    prolongiert mit

    2,5 %/a

    Kalkulatorischer

    Kosten-

    stundensatz

    angebotener

    Stundenver-

    rechnungssatz

    prolongiert mit

    2,5 %/a

    Kosten-

    stundensatz

    PG 200

    Kosten-

    stundensatz

    PG 200

    Revierdienst

    ohne Overhead

    Revierdienst

    ohne Overhead

    Revierdienst

    ohne Overhead

    Revierdienst

    ohne Overhead

    Revierdienst

    ohne Overhead

    Revierdienst

    mit Overhead

    42,21 €/h 47,76 €/h 49,58 €/h 51,33 €/h 55,96 €/h 60,48 €/h

    Abweichung von kalkulatorischem Kostenstundensatz

    -7,37 €/h -1,82 €/h - +1,75 €/h +6,38 €/h +10,90 €/h

    Abweichung in %

    -15 % -4 % - +4 % +13 % +22 %

    Der mit Einführung des Pilotprojekts zur direkten Förderung mittlere angebotene und prolongierte

    Stundenverrechnungssatz liegt 1,75 €/Stunde (4 %) über dem kalkulatorischen Kostenstundensatz.

    Demgegenüber liegt der in den Pilot-FBGen mittlere zugeschlagene und prolongierte

    Stundenverrechnungssatz 1,82 €/Stunde (-4 %) unter dem kalkulatorischen Kostenstundensatz.

    Die indirekte Beförsterung innerhalb der Projektarena ist mit einem Kostenstundensatz der

    Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in Höhe von 55,96 €/Stunde um 6,38 €/Stunde (13 %)

    kostenintensiver als die Basiskalkulation. Im Vergleich zum mittleren, zugeschlagenen und aktuell

    gültigen Stundenverrechnungssatz beträgt die Differenz 13,75 € / Stunde.

    Der auf Landesebene erhobene Dienstleistungs-Kostenstundensatz der indirekten Beförsterung aller

    Laufbahngruppen in Höhe von 60,48 €/Stunde ist 10,90 €/Stunde (22 %) kostenintensiver als die

    Basiskalkulation. Im Vergleich zum mittleren, zugeschlagenen Stundenverrechnungssatz beträgt die

    Differenz 18,27 €/Stunde.

  • 40

    6 Fazit

    Der Strukturvergleich hat gezeigt, dass die sozioökonomischen Strukturen wie Mitgliederbestand der

    FBGen, Größe der FBGen und die forstliche Ordnung (Bestandeseinheiten) im Hinblick auf den

    forstlichen Betreuungsaufwand beim Kollektiv der privat beförsterten FBGen weitgehend

    vergleichbar mit dem Kollektiv der FBGen in der Standardbeförsterung sind. Abweichungen ergeben

    sich aus dem Vergleich der naturalen Ausstattung der Kollektive. So sind die Flächen, die einen hohen

    Waldpflegeaufwand erfordern im Kollektiv der Privaten um 40 % größer als im Kollektiv der

    Standardbeförsterung. Demgegenüber ist der Aufwand in der Holzernte im Kollektiv der

    Standardbeförsterung potenziell um 12 % höher, weil die mittleren Hiebsmöglichkeiten dieses

    Kollektives aufgrund der naturalen Ausstattung jährlich über 4.000 Efm mehr betragen als im

    Kollektiv der privaten Beförsterung. Sowohl der im Durchschnitt etwas höhere Waldpflegeaufwand

    als auch der höhere Holzernteaufwand werden durch die in den jeweiligen Bereichen realisierten

    Maßnahmen und erbrachten Betreuungsleistungen abgebildet.

    Der Blick auf die einzelnen Forstbetriebsgemeinschaften zeigt aber auch, dass Mittelwerte für die in

    Anspruch genommene Betreuungsleistung wenig aussagekräftig sind, da die Werte der einzelnen

    FBGen stark streuen. Die starken Schwankungen in der Inanspruchnahme von Förderleistungen

    lassen sich einerseits durch die Flächen- und Mitgliederstruktur sowie die naturale Ausstattung der

    Zusammenschlüsse erklären. Diese sind im Durchschnitt der Vergleichskollektive zwar sehr ähnlich,

    variieren innerhalb der Fördersysteme aber erheblich. Andererseits ergab die Auswertung örtlicher

    Sondereffekte (z.B. Kampagnen der Kalkung, des Wegebaues, Kalamitäten, punktuell gehäufte

    Endnutzung von Fichtenaltholz aus ökologischen Gründen), dass diese einen erheblichen Einfluss auf

    die statistisch erfassten Leistungseinheiten haben.

    Der Betreuungsbedarf, die Möglichkeiten der Ansprache von Waldbesitzern und letztendlich die

    tatsächliche Inanspruchnahme von und der Aufwand für Betreuungsleistungen hängen daher viel

    weniger vom Betreuungssystem ab, als viel mehr von der Waldbesitzgröße, der Baumartenmischung,

    der Altersklassenverteilung, der sozioökonomischen Situation der Waldbesitzer und deren

    Eigeninitiative sowie von der Person des Betreuungsförsters. Dies bedeutet aber auch, dass die

    derzeit in der indirekten Förderung angewandte Fakturierung nach pauschalen Entgeltkatalogen

    immer einen von FBG zu FBG und von Waldbesitzer zu Waldbesitzer variierenden Deckungsbeitrag

    und damit unterschiedliche Förderquoten enthält.

    Auf das Betreuungssystem zurückführen lässt sich lediglich der etwas höhere Anteil an forstlicher

    Grundberatung in den indirekt geförderten FBGen. In indirekt geförderten FBGen werden 20 % der

    Arbeitszeit auf dieses Segment gebucht gegenüber 13 % in direkt geförderten FBGen. In diesem

    Leistungsfeld finden sich Angebote, die im Rahmen der indirekten Förderung der hoheitlichen

    Beratung zugeschrieben werden können und damit für Waldbesitzer kostenfrei erbracht werden

    können. Private Forstfachdienstleister müssen dieses Angebot fakturieren.

    Aktuell arbeiten die privaten Betreuungsförster zu einem durchschnittlichen Stundensatz von

    42,21 €. Diesem Wert steht ein Kostenstundensatz des Landesbetriebs Wald und Holz von 60,48 €

    gegenüber. Daraus ergibt sich eine Differenz von 18,27 €/Std.

    Bezogen auf eine für das Sauerland durchschnittlich große FBG mit einer Mitgliedsfläche von 1.100

    ha, einer Förderquote von 80 % und einem Zeiteinsatz von 40,5 Minuten je ha (Durchschnitt aller 13

    FBGen) ergibt sich somit eine Kostendifferenz von 10.850 € für das Land Nordrhein-Westfalen als

    Träger der Förderung.

  • 41

    Langfristig müssen auch bei privaten Dienstleistern Kosten kalkuliert werden, die ein nachhaltiges

    Wirtschaften und eine Unternehmensentwicklung ermöglichen. Nach Berechnung des

    Kostenstundensatzes von 49,58 und einem Zuschlag für die Liquiditätssicherung und

    Unternehmensentwicklung ergibt sich somit ein prodynamischer Stundensatz von 57,02 € für die

    privaten Dienstleistungsunternehmen.

    Wird der regional erhobene Kostenstundensatz von 55,96 € um Overheadkosten von 10 %, die an

    übergeordneten betrieblichen Ebenen entstehen, erhöht, so ergibt sich ein regionaler Stundensatz

    von 61,56 €. Die Differenz zwischen prodynamischem Stundensatz der privaten Forstfachdienstleister

    und regionalem Stundensatz des Landesbetriebs Wald und Holz liegt somit bei 4,54 €/Std.

    Hochgerechnet auf die durchschnittliche FBG mit 1.100 ha Größe und einer Förderquote von 80 %

    ergibt sich eine Differenz von 2.700 €.

    Direkte Beförsterung bedingt im Vergleich zur indirekten Beförsterung zusätzliche

    Verwaltungskosten (Bearbeitung von Förderanträgen, Ausschreibungen, Auszahlungen). Darüber

    hinaus muss hoheitlich tätiges Personal in der Fläche vorgehalten werden. Dieser erhöhte Aufwand

    kann im Rahmen des vorliegenden Gutachtens nicht abgeschätzt werden. Bezogen auf die

    gegenwärtige Gebietskulisse und die gegenwärtigen Stundensätze (durchschnittlich 42,21 €) der

    sieben direkt geförderten FBGen im Sauerland würde das Einsparpotenzial theoretisch ausreichen,

    um die zusätzlichen administrativen und hoheitlichen Aufgaben durch eine Stelle des gehobenen

    Dienstes abzudecken.

    Ökonomisch könnte unterstellt werden, dass der Stundenverrechnungssatz der Anbieter dergestalt

    kalkuliert wird, dass er betriebliche fixe und variable sowie kalkulatorische Kosten deckt und einen

    angestrebten Unternehmerlohn oder respektive die Gewinnmarge enthält. Die Spanne zwischen den

    Berechnungsansätzen zwischen tatsächlich abgerechneten Kosten und dem Preis, der eine

    langfristige betriebliche Entwicklung zulassen würde, ist jedoch sehr groß. Die Förderung durch

    Anteilsfinanzierung und das damit verbundene Ausschreibungsverfahren, das in der Initialphase der

    Pilotprojekte zur direkten Förderung angewandt wurde, bergen die Gefahr, dass sich die Anbieter

    von Betreuungsleistungen zunächst mit unrealistisch tiefen Stundensätzen unterbieten und damit

    ihre betrieblichen Ressourcen aufzehren.

    Die tatsächlichen Kosten für Waldbesitzer und öffentliche Hand werden ohnehin durch den

    Stundensatz multipliziert mit dem kalkulierten Zeiteinsatz bestimmt. Dieser ist im Voraus sehr

    schwierig abzuschätzen, hat aber neben dem Stundensatz den größten Einfluss auf den

    Angebotspreis und damit auf die Frage, ob ein Angebot als das wirtschaftlichste bewertet wird. Die

    vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass der Zeiteinsatz von den unterschiedlichsten Faktoren

    beeinflusst wird, die nicht im Betreuungssystem, sondern in den sozioökonomischen, strukturellen

    und naturalen Rahmenbedingungen der Zusammenschlüsse begründet sind. Im Rahmen der direkten

    Förderung empfiehlt der Gutachter daher eine Festbetragsfinanzierung. Diese könnte sich an einem

    Stundensatz von 57 € netto orientieren und eine jährliche Steigerungsrate in Anlehnung an die

    wirtschaftliche Entwicklung (z.B. Nominallohnindex) berücksichtigen. Bei einer Förderquote von 80 %

    und auf Basis eines einheitlichen Stundensatzes von 57 € (im Jahr 2016) würden somit, unabhängig

    vom Fördersystem, maximal 45,60 zurückerstattet. Den Zusammenschlüssen bleibt es nun

    überlassen, ob sie ggf. einem teureren Angebot den Zuschlag erteilen und folglich einen höher