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Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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Preispolitische Maßnahmen erfolgsorientiert vorbereiten und steuern 1. Preis- und Konditionenpolitik 1.1 Einflussgrößen der Preispolitik
Bei der Festlegung der jeweiligen Verkaufspreise muss die Kosten-Situation des Han-delsbetriebes berücksichtigt werden. Gemäß der Handelskalkulation kann ein Handels-betrieb langfristig nur bestehen, wenn die Gesamtkosten gedeckt sind.
Im Normalfall muss gelten: p ≥ k Bei der Preisgestaltung muss der Großhandelsbetrieb aber neben seiner innerbetriebli-
chen Kostensituation eine Reihe außerbetrieblicher Einflussgrößen berücksichtigen:
- Marktstruktur Marktformenschema
Erläuterung: M. Monopol, O. = Oligopol, P. = Polypol N A viele wenige einer viele P. (vollst. Konkurrenz)
Börse Angebots-O. Markt für Benzin
Angebots-M. Ehem. Briefpost
wenige Nachfrage-O. Winzergenossenschaft
Zweiseitiges O. Werften, Reedereien
beschr. Angebots –M. Markt für Diamanten
einer Nachfrage-M. Öffentl. Straßenbau
beschr. Nachfrage-M.
Zweiseitiges M. Tarifpartner
- Verfügb. Einkommen der Kunden Anpassung an Kundenkreis
- Verhalten der Kunden gilt bei Preisänderungen
- Preise der Konkurrenz ist heute sehr wichtig geworden
- Gesetzliche Bestimmungen UWG (Gesetz gg unlauteren Wettbewerb ) PangV (Preisangabenverordnung)
Aufgrund dieser verschiedensten internen und externen Bedingungen ergeben sich 3 verschiedene Ansätze der Preisgestaltung:
1.1.1 Kostenorientierte Preisgestaltung
Für diese Unternehmen ist der Preis das Ergebnis der Kalkulation. Ein solches Unternehmen kann den Preis auf 2 Arten bestimmen:
Kostenorientierte Preisgestaltung
Preisbildung auf Vollkostenbasis
Preisbildung auf Teilkostenbasis
siehe KLR, Vorwärtskalkulation siehe KLR, Deckungsbeitragsrechnung
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1.1.2 Nachfrageorientierte Preisgestaltung
Ein Großhändler, der sich an der jeweiligen Nachfragestruktur für seine Produkte und Preise richtet, reagiert besonders empfindlich bei veränderten Nachfragesitua-tionen:
- höheres Einkommen dadurch höherer Lebensstandard
- Änderung der Bedarfsstruktur Zugriff auf Substitutionsgüter + Komplementärgüter
- Änderung der Preise anderer Güter
- Preis des angebot. Gutes ändert sich
- Erwartungen über die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Nachfragerverhalten in Abhängig- keit von der Konjunktur
- Anzahl der Nachfrager s. Marktformenschema
1.1.3 Konkurrenzorientierte Preisgestaltung
Hierbei richtet sich der Großhändler für ein bestimmtes Gut am Durchschnittspreis der Gesamtkonkurrenz (anhand Daten der Marktforschung bzw. Statistik) oder er orientiert sich am jeweiligen Preisführer.
Begriff Preisführerschaft:
Auf diesem Markt ist ein einzelner Unternehmer in der Lage, den Preis zu be-stimmen. Der preisanführende Unternehmer kann seine Rolle zur Verdrängung von Mitbewerbern nutzen, um so deren Kunden zu gewinnen. Er tut dies z.B. durch ruinösen Wettbewerb, indem er seinem Konkurrenten solange die Kunden durch niedrigere Preise fernhält, bis dieser keinen ausreichenden Gewinn mehr erwirtschaftet und insolvent wird.
- Monopole sind eindeutige Fälle von Preisführerschaft auf einem Markt.
- Durch den Wettbewerb zwischen oligopolistischen Wettbewerbern hat der Kunde dann einen Vorteil, wenn sich die konkurrierenden Unternehmen gegensei-tig preislich unterbieten, um ihren Marktanteil auszuweiten.
- Im polypolistischen Markt finden in einigen Fällen Preisabsprachen statt, die es den Unternehmen ermöglichen, nebeneinander zu existieren und eventuell ei-nen Gewinn über dem Unternehmerlohn zu erwirtschaften. Das Kartellamt soll si-cherstellen, dass keine Kartelle, Preisabsprachen und Monopolstellungen entste-hen.
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1.2 Preisstrategien
o Preisdiskriminierung/ -differenzierung (PD)
PD liegt vor, wenn gleiche Produkte zu unterschiedlichen Preisen auf dem Markt an-geboten werden. Sofern ähnliche Produkte zu unterschiedlichen Preisen verkauft werden, so ist dies keine PD. Man unterscheidet:
- Räumliche PD
unterschiedliche Preise auf räumlich getrennten Märkten - Zeitliche PD
unterschiedliche Preise in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Nachfrage - Mengenmäßige PD
unterschiedliche Preise in Abhängigkeit von der Abnahmemenge - PD nach dem Verwendungszweck
z.B. verschiedene Tarife für Haushalts- und Gewerbestrom
o Mischkalkulation
Bei einer Mischkalkulation (auch: Ausgleichskalkulation) werden die Verkaufspreise für einzelne Produkte nicht (nur) von den Herstellkosten bestimmt, es sind besonders marktstrategische Absichten (Konkurrenzdruck, Niedrigpreispolitik mit Einführungs-preisen, Herstellervorgaben, Premiumpolitik mit hohen Preisen). Durch den Abver-kauf der verschiedenen Produkte erzielt man unterschiedlich hohe Gewinne, z.T. so-gar Verluste, aber die Kombination aus den verschieden hohen Stückgewinnen sorgt in der Summe für ausreichend hohe Gewinne.
1.3 Preisstellungssysteme
o Bruttopreissystem
Der ursprüngliche, vom Anbieter festgelegte Listenpreis kann durch verschiedene Rabatte günstiger ausfallen: - Funktionsrabatte
Rabattgewährung z.B. für Wiederverkäufer, Barzahlung
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- Mengenrabatte
bei größeren Mengen
- Zeitrabatte z.B. Einführungsrabatt, Saisonrabatt, Messerabatt, Auslaufrabatt
o Nettopreissystem
Hierbei werden auf die vom Anbieter festgelegten Preise keine Rabatte mehr ge-währt, jedoch werden Staffelpreise, abhängig von der jeweiligen Bestellmenge ge-währt, beispielhaft für den Artikel Fahrradlenker der Marke X: Artikel Abnahmemenge Preis/ Stück Fahrradlenker, Marke X
200 Stück 300 Stück 500 Stück 1000 Stück
35,99 € 33,20 € 29,89 € 27,75 €
o Lieferungs- und Zahlungsbedingungen/ Mindestabnahmemengen/ Mindermen-
genzuschläge
s. Handelsprozesse I/ II
2. Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
2.1 Aufgaben und Stufen (Teilbereiche) der Kosten und Leistungsrechnung
Mithilfe der Finanzbuchhaltung wird durch Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Er-träge des Geschäftsjahres im GuV-Konto das Gesamtergebnis der Unternehmung, d. h. der Unternehmensgewinn oder der Unternehmensverlust, ermittelt. Die Gewinn- und Verlustrech-nung ermöglicht somit eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der gesamten Unternehmung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung liefert jedoch keine Informationen über
• die Wirtschaftlichkeit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, weil ein Teil der Aufwen-dungen der Finanzbuchhaltung nicht durch das Sachziel der Unternehmung (Kauf und Verkauf von Waren) verursacht worden ist.
• die Wirtschaftlichkeit einzelner Teilbereiche (Abteilungen, Arbeitsplätze), weil die Auf-wendungen der gesamten Unternehmung in einer Summe ausgewiesen werden.
• die Wirtschaftlichkeit einzelner Produkte, weil die Zurechnung der entsprechenden Auf-wendungen zu den Produkten in der Finanzbuchhaltung fehlt.
Um Schlüsse dieser Art ziehen zu können, ist es notwendig, zusätzlich zur Finanzbuchhaltung in der Unternehmung eine Kosten- und Leistungsrechnung einzurichten.
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Sie ermittelt
• welche Leistungen der Betrieb erstellt und welche Kosten diese Leistungserstellung ver-ursacht hat,
• wo die Kosten verursacht wurden und • welchen Leistungen die Kosten zuzurechnen sind.
Entsprechend sind Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung als Teilbereiche bzw. Stufen der KLR zu unterscheiden:
1. Kostenartenrechnung (KAR) Welche Kosten? - In welcher Höhe? Erfassung und Gliederung der Kosten
Folie 2. Kostenstellenrechnung (KSTR) Wo sind Kosten angefallen? Verteilung der Kosten auf Betriebsbereiche (Kostenstellen), in denen sie angefallen sind 3. Kostenträgerrechnung (KTR) Wie hoch sind die Kosten pro Stück/ Periode? Verteilung der Kosten auf die Leistungen/Produkte
Teilbereiche/Stufen der KLR
KAR KTRKSTR
Welche Kosten sind angefallen?
Wofür sind die Kosten
angefallen?
Wo sind die Kosten
angefallen?
Zahlenmaterial stammt v.a. aus der Finanz-buchhaltung (einschl. al-ler Nebenbuchhaltungen
Zahlenmaterial wird v.a. verwendet für:- Finanzbuchhaltung- Betriebsstatistik- Planungsrechnungen- Kurzfristige Erfolgs-rechnung
Teilbereiche/Stufen der KLR
KAR KTRKSTR
Welche Kosten sind angefallen?
Wofür sind die Kosten
angefallen?
Wo sind die Kosten
angefallen?
Zahlenmaterial stammt v.a. aus der Finanz-buchhaltung (einschl. al-ler Nebenbuchhaltungen
Zahlenmaterial wird v.a. verwendet für:- Finanzbuchhaltung- Betriebsstatistik- Planungsrechnungen- Kurzfristige Erfolgs-rechnung
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2.1.1 Die Buchführung als Zweikreissystem
Folie
Buchführung
Geschäftsbuchfg.
(Finanzbuchfg.
Betriebsbuchführung
Jahresabschluss (Bilanz, GuVR) nach steuerlichen Vorschriften(Abschreibung, Bewertung)
Grundlage für betriebs-wirtschaftliche Planungenund Entscheidungen.
Zweck
Bestands-rechnung
Erfolgs-rechnung
RK I RK II
IKR-Konten-klassen
Rechnungs-kreis
Ziel: Gewinn-Erfolgser-mittlung
Gesamtergebnis(unternehmensbez.)
Betriebsergebnis(betriebsbezogen) .
alle A/ E nur betriebsbezogene A = Kosten (K) E = Leistungen (L)
GuV Betriebsergebnis A E
Gesamtgewinn (E > A)
Gesamtverlust (E < A)
K LBetriebsgewinn (L > K)
Betriebsverlust (L < K)
Erfasst werden:
Buchführung
Geschäftsbuchfg.
(Finanzbuchfg.
Betriebsbuchführung
Jahresabschluss (Bilanz, GuVR) nach steuerlichen Vorschriften(Abschreibung, Bewertung)
Grundlage für betriebs-wirtschaftliche Planungenund Entscheidungen.
Zweck
Bestands-rechnung
Erfolgs-rechnung
RK I RK II
IKR-Konten-klassen
Rechnungs-kreis
Ziel: Gewinn-Erfolgser-mittlung
Gesamtergebnis(unternehmensbez.)
Betriebsergebnis(betriebsbezogen) .
alle A/ E nur betriebsbezogene A = Kosten (K) E = Leistungen (L)
GuV Betriebsergebnis A E
Gesamtgewinn (E > A)
Gesamtverlust (E < A)
K LBetriebsgewinn (L > K)
Betriebsverlust (L < K)
Erfasst werden:
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2.1.2 Aufspaltung von Aufwendungen und Erträgen (Abgrenzung A/K und E/L)
(Übereinstimmung der Ergebnisse in RK I und RK II)
RK I (Erfolgsbereich)
Aufwendungen Erträge
betriebsbezogene A
= Kosten K
unternehmensbez. A
= neutrale Aufw. NA
= Nichtkosten
betriebsbezogene E
= Leistungen L
unternehmensbez. E
neutrale Erträge NE
- betriebsbedingt - in regelm. Höhe - in Abrechnungsper. .
- betriebsfremd (1) - außerordentlich (2) - periodenfremd (3) .
Absatzleistung Lagerleistung Eigenleistung Eigenverbrauch
- betriebsfremd (1) - außergew.Höhe (2) - periodenfremd (3) .
Bei-spiele
Material-A. (6000)Personal-A. (6200)
WP-Verlust (7460) (1) Verl. Abg. V. (6960) (2) Steuernachz. (6990) (3)
Miet-E (5400) (1) Zins-E (5710) (1) E Abg. Verm (5460) (2) Steuererstatt.(5490) (3)
Betriebsergebnis
RK II
K L
Neutrales Ergebnis
RK II
N A N E
Gesamtergebnis
RK II = RK I
RK I (Erfolgsbereich)
Aufwendungen Erträge
betriebsbezogene A
= Kosten K
unternehmensbez. A
= neutrale Aufw. NA
= Nichtkosten
betriebsbezogene E
= Leistungen L
unternehmensbez. E
neutrale Erträge NE
- betriebsbedingt - in regelm. Höhe - in Abrechnungsper. .
- betriebsfremd (1) - außerordentlich (2) - periodenfremd (3) .
Absatzleistung Lagerleistung Eigenleistung Eigenverbrauch
- betriebsfremd (1) - außergew.Höhe (2) - periodenfremd (3) .
Bei-spiele
Material-A. (6000)Personal-A. (6200)
WP-Verlust (7460) (1) Verl. Abg. V. (6960) (2) Steuernachz. (6990) (3)
Miet-E (5400) (1) Zins-E (5710) (1) E Abg. Verm (5460) (2) Steuererstatt.(5490) (3)
Betriebsergebnis
RK II
K L
Neutrales Ergebnis
RK II
N A N E
Gesamtergebnis
RK II = RK I
Folie Um die Wirtschaftlichkeit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit = Betriebsergebnis ermitteln zu können, müssen zunächst diejenigen Aufwendungen und Erträge des GuV-Kontos, die aus dem Betriebszweck (Erzielung von Gewinn durch den Einkauf und Verkauf von Waren) entstanden sind, abgegrenzt (herausgefiltert) werden. Sie werden eingeteilt in betriebliche und neutrale Aufwendungen und Erträge:
Fazit: 1. Die Aufwendungen und Erträge der Geschäftsbuchführung aus RK I werden jeweils getrennt in betriebsbezogene A/ E und in neutrale (unternehmensbezogene) A/ E.
2. Aus den betriebsbezogenen A/ E (Kosten/ Leistungen) ermittelt man das Betriebs-ergebnis, aus den neutralen A/ E ermittelt man das neutrale Ergebnis (geschieht in RK II)
3. Durch Zusammenfassung von Betriebsergebnis und neutralem Ergebnis erhält man in RK II das Gesamtergebnis. Es muss übereinstimmen mit dem Gesamtergebnis in RK I, da in RK II lediglich eine Umgruppierung der A/ E aus RK I erfolgt ist.
4. Die Kosten aus dem Betriebsergebnis sind nach weiteren Ergänzungen (vgl. später) Grundlage für die Kostenrechnung.
5. Kosten ergeben sich aus dem Wert der Produktionsfaktoren, die zur Erstellung der betrieblichen Leistungen angesetzt werden.
6. Einfache Kostenrechnung (Einproduktunternehmung): Kosten des Erzeugnisses 200.000,00 €/ Monat
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Menge an Handelserzeugnissen: 4.000 Stück/ Monat
Kosten pro Stück = 200.000€4.000Stück
= 50 €/ Stück
7. Die Abgrenzungsrechnung als Vorstufe zur KLR filtert aus den gesamten Aufwen-
dungen und Erträgen der Finanzbuchhaltung die neutralen A/E sowie die betrieblichen A/E heraus.
Übungsbeispiele zur Abgrenzungsrechnung: 1. Aufwendungen Kosten
Aufwendungen = gesamter Werteverzehr an Gütern, Dienstleistungen (FiBu)
betriebliche Aufwendungen neutrale Aufwendungen = Kosten (KLR)
Verzehr von Gütern und Dienstleistungen, die bei der betrieb-lichen Leistungserstel-lung anfallen
betriebsfremde Aufwendungen
außerordentl. Aufwendungen
periodenfremde Aufwendungen.
Aufwendungen Neutrale Aufwendungen (NA) und Betriebl. Aufwendungen/ Kosten (BA/ K); Buch S. 194, Nr. 217
a) Lohnzahlungen BA/ K b) Verluste aus Wertpapierverkäufen NA c) Abschreibungen auf Sachanlagen BA/ K d) Brandschaden im Warenlager NA e) Abschreibungen auf ein vermietetes Lagergebäude NA f) Verlust aus dem Verkauf einer nicht mehr benötigten Maschine NA g) Gesetzliche soziale Aufwendungen BA/ K h) Gehaltszahlungen BA/ K i) Instandhaltungsaufwendungen für Fahrzeuge BA/ K j) Hoher Forderungsausfall durch Insolvenz eines Kunden NA k) Nachzahlung von Betriebssteuern für vergangene Geschäftsjahre aufgrund einer Betriebsprüfung
NA
l) Warenaufwendungen BA/ K m) Mietzahlung für gemietetes Lagergebäude BA/ K n) Überweisung der Kfz-Steuer für Betriebs-LKW BA/ K o) Zinsaufwendungen BA/ K p) Aufwendungen für Altersversorgung der Arbeitnehmer BA/ K q) Zahlung der Gebäudeversicherung BA/ K
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2. Erträge Leistungen
Ertrag = alle erfolgswirksamen Wertzuflüsse (FiBu)
betriebliche Erträge neutrale Erträge = Leistungen (KLR)
o Absatzleistungen (= Umsatzerlöse)
o Für private Zwecke unentgeldlich entnommene Waren oder Leistungen
o Aktivierte Eigenleistungen (=selbst erstellte Anlagen)
betriebs-fremde Erträge
außerordent-liche Erträge
periodenfremde Erträge
Erträge Neutrale Erträge (NE) und Betriebliche Erträge/ Leistungen (BE/ L);
Buch S. 197, Nr. 220
a) Warenverkauf BE/ L b) Mieterträge NE c) Ertrag aus dem Abgang eines Vermögensgegenstandes NE d) Selbst erstellte Maschine für die Verwendung im eigenen Betrieb BE/ L e) Zinsgutschrift der Bank NE f) Provisionsertrag aus einem Gelegenheitsgeschäft NE g) Unentgeltliche Entnahme von Waren für private Zwecke BE/ L h) Erträge aus Wertpapierverkäufen NE i) Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen NE j) Erstattung zu viel entrichteter Betriebssteuern für vergangene Jahre durch das Finanzamt
NE
k) Periodenfremde Erträge NE
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2.1.2 Abgrenzungsrechnung 2.1.2.1 Aufgaben der Abgrenzungsrechnung: Es werden die neutralen Aufwendungen und neutralen Erträge von den Kosten und Leistungen getrennt; nur die Kosten und Leistungen gehen in die KLR ein. RECHNUNGSKREIS I RKI RKII RECHNUNGSKREIS II
Aufwend. Kosten betriebliche Abgrenzungsrech- GB nung betriebliche KLR neutrale als "Filter Erträge Leistungen
Neutrale Aufw. und Erträge GESAMTERGEBNIS = NEUTRALES ERGEBNIS + BETRIEBSERGEBNIS Die Abgrenzungsrechnung stellt das Bindeglied zwischen Geschäftsbuchführung und Kosten- und Leistungsrechnung dar. Neutrales Ergebnis u. Betriebsergebnis führen im Rechnungskreis II zum Gesamtergebnis. Dadurch ist eine Abstimmung mit dem Gesamtergebnis der GB mög-lich. 2.1.2.2 Instrument der Abgrenzungsrechnung – Ergebnistabelle Die Ermittlung des Betriebsergebnisses wird in Form einer Tabelle, der Ergebnistabelle durchge-führt. Aus den gesamten Aufwendungen und Erträgen der FiBu werden die neutralen Aufwen-dungen und Erträge herausgefiltert = Neutrales Ergebnis. Nur die betrieblichen Aufwendungen fließen als Kosten und die betrieblichen Erträge als Leistungen in die KLR ein (= unternehmens-bezogene Abgrenzung).
Beispiel:
Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung
Gesamtergebnisrechnung Abgrenzungsrechnung Betriebsergebnis- laut G u V - Konto (untern.-bez. Abgrenzungen) rechnung
Konto neutrale Aufwendungen Erträge Aufwendungen Erträge Kosten Leistungen
2040 40.000 40.000 2110 35.000 35.000 2421 26.000 26.000 2610 5.000 5.000 2760 38.000 38.000 2780 1.000 1.000
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3010 1.296.000 1.296.000 4010/ 4020 480.000 480.000
4040 50.000 50.000 4100 60.000 60.000 42.. 55.000 3.000 1) 52.000
4260 5.000 5.000 4400 40.000 40.000 4500 20.000 20.000 4620 80.000 80.000 4710 60.000 60.000 4910 50.000 5.000 2) 45.000 8010 2.490.000 2.490.000
2.271.000 2.560.000 48.000 70.000 2.223.000 2.490.000 289.000 22.000 267.000 2.560.000 2.560.000 70.000 70.000 2.490.000 2.490.000 Gesamtergebnis = neutrales Ergebnis + Betriebsergebnis
289.000 = 22.000 + 267.000
1) 3.000 € Grundsteuer für vermietetes Gebäude 2) 5.000 € Abschreibung für vermietetes Gebäude Merke:
Gesamtergebnis = Neutrales Ergebnis + Betriebsergebnis
Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Er-träge des GuV-Kontos
Finanzbuchhaltung
Gegenüberstellung aller neutralen Aufwendungen und Erträge Abgrenzungsrechnung
Gegenüberstellung aller Kosten und Leistungen
KLR Übung: Gegeben: Konto 9300 GuV (alle Aufwendungen und Erträge, die das Gesamtergebnis ange-ben).
Die Posten der GuV sind in aufsteigender Reihenfolge der Kontennum-mern anzuordnen.
Aufgabe: Erstellung der Ergebnistabelle anhand der Beispielaufgabe Buch S. 202, Nr. 222
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Nr. 222:
FIBU KLR Gesamtergebnisrechnung der
Finanzbuchhaltung Abgrenzungsrechnung Betriebsergebnisrechnung
(Unt.bez. Abgrenzungen)
Konto Aufwendungen
€ Erträge
€
neutrale Auf-wendungen
€
neutrale Er-träge
€ Kosten
€ Leistungen
€ 2050
40.000
40.000
2110 10.000
10.000
2421
14.000 14.000
2610
4.000
4.000
2710
56.000
56.000
2770
30.000
30.000
3010 330.000
330.000
4010 520.000
520.000
4020 130.000
130.000
4040 140.000
140.000
4210 35.000
35.000
4240 10.000
10.000
4400 12.000
12.000
4710 3.000
3.000
4910 60.000
60.000
4930 6.000
6.000
8010 1.280.000
1.280.000
8710 15.000
15.000
Sum-men 1.296.000 1.399.000 46.000 104.000 1.250.000 1.295.000
GG 103.000 NG 58.000 BG 45.000 1.399.000 1.399.000 104.000 104.000 1.295.000 1.295.000
Abstimmung der Ergebnisse:
1. Gesamtergebnis (FiBu) + 103.000,002. Neutrales Ergebnis + 58.000,00 3. Betriebsergebnis + 45.000,00 4. Gesamtergebnis der KLR + 103.000,00
Übung: Buch S. 203, Nr. 223, 224
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2.2.1.1 Vollständige Ergebnistabelle – Kalkulatorische Kosten
Beispiel 1: Die in der FiBu vorgenommenen Abschreibungen (Bilanzabschreibungen) können neben planmäßigen auch Sonderabschreibungen enthalten, die aus steuerlichen Gründen erlaubt sind, nicht aber tatsächliche Wertminderungen von Anlagen dar-stellen. In der KLR des RK II kann man Bilanzabschreibungen nicht verwerten, sondern muss den Betrag der tatsächlichen Wertminderung verrechnen. Diese kalkulatorischen Abschreibungen sind Aufwand in anderer Höhe als die Bilanzabschreibungen.
Beispiel 2: Arbeitet der Unternehmer selbst in seinem Unternehmen, so wird kein Aufwand für
sein Arbeitsentgelt in der FiBu erfasst. Würde ein angestellter Geschäftsführer dies für ihn tun, so würde sein Gehalt auf 4020 (Gehälter) als Aufwand gebucht. Hier muss in der KLR ein entsprechender kalkulatorischer Unternehmerlohn ver-rechnet werden (Kosten der KLR, kein Aufwand in der FiBu).
Kostenrechnerische Korrekturen sind also dann erforderlich, wenn die betriebsbedingten Aufwendungen der FiBu nicht die verursachungsrechten Kosten wiedergeben. Die meisten Aufwendungen der FiBu können unverändert als Kosten in die KLR übernommen werden. Sie werden als Grundkosten = aufwandsgleiche Kosten bezeichnet. Es gibt aber auch Kosten, bei denen der in der Fibu ermittelte Aufwand kalkulatorisch ungeeignet ist und die deshalb mit einem anderen Wert in der KLR angesetzt werden. Kosten dieser Art heißen Anderskosten = aufwandsungleiche Kosten.
Korrekturbedürftige Aufwendungender Fibu Kosten- und Leistungsrechnung
• Bilanzmäßige Abschreibungen • Fremdkapitalzinsen
• Kalkulatorische Abschreibungen
• Kalkulatorische Zinsen
erscheiin
der KLR als
nen
Zusatzkosten liegt gar kein Aufwand in der Fibu zugrunde. Sie dürfen in der Fibu nicht erfasst werden, weil mit ihnen keine Geldausgaben verbunden sind. Sie stellen jedoch einen echten leistungsbedingten Werteverzehr dar und müssen deshalb in der KLR berücksichtigt werden (z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn).
• Auswirkung auf das Betriebsergebnis: Die kalkulatorischen Kosten bilden zusammen mit den Grundkosten die Grundlage der Angebotskalkulation, d. h. beim Verkauf der Ware fließen sie über die Umsatzerlöse in das Unternehmen zurück.
A 225, 226, 228
• Berücksichtigung in der Ergebnistabelle: In der Ergebnistabelle nimmt die Abgrenzungsrechnung eine weitere Spalte „Kosten-rechnerische Korrekturen“ auf. Hier werden in zwei Unterspalten die in der KLR ermittelten kalkulatorischen Kosten den aus der Fibu übernommenen Aufwendungen gegenübergestellt.
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Deren Saldo stellt das zweite neutrale Teilergebnis dar, das „Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen“. Somit umfasst das neutrale Ergebnis der Abgrenzungsrechnung zwei Teilergebnisse:
− das Ergebnis aus unternehmensbezogenen Abgrenzungen und − das Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen.
Gesamtergebnis = Neutrales Ergebnis
Unternehmensbezogene Abgrenz. + Kostenrechnerische Korrekturen
+ Betriebsergebnis
• Auswertung der Ergebnistabelle
Umsatzrentabilität = Betriebsgewinn x 100% Warenverkaufserlöse Wirtschaftlichkeit = Leistungen Kosten
Übung: Buch, S. 217, Nr. 233
Konto- Aufwen- Er- Neutrale Neutrale betriebliche verrechneteNummer dungen träge Aufwendungen Erträge Aufwendungen Kosten Kosten Leistungen
2050211024212610271030104010402040404100491080108710
kalk. ULSummen
Umsatzrentabilität = Wirtschaftlichkeit =
BetriebsergebnisGesamtergebnis der KLR
Abstimmung der Ergebnisse
Gesamtergebnis der FiBu Ergebnis aus unt.bez. Abgrenzungen Ergebnis aus kostenrechner. Korrekturen
Untbez. Abgrenzungen Kore. Korrekturen
ErgebnistabelleFinanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung
Gesamtergebnisrechnung FiBuAbgrenzungsrechnung Betriebsergebnis-
rechnung
A 234
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2.2.1.2 Einteilung der Kostenarten
Kostenarten
nach dem Ver-halten bei Be-schäftigungs-änderungen
nach der Zure-chenbarkeit
nach ihrer Er-mittlung
nach der Ver-brauchsart
nach Leistungs-Arten
Werkstoffkosten
Betriebsmittel-kosten
Personalkosten
Dienstleistungs-kosten
Einzelkosten (Ek)
Direkte Zurechnungauf betr. Produktemöglich: -Material-Ek-Fertigungslöhne-Sonder-Ek
der Fertigungdes Vertriebs
Gemeinkosten(Gk)
Keine direkte Zu-Rechnung auf betr. Produkte möglich:-Material-Gk-Gehälter-Steuern + Beiträge-Versicherungen
Fixkosten (Kf)
ändern sich nicht:-absolutfixe K(Gesch.führergehalt)
-Intervallfixe K(bestimmte Abschr.)
Variable Kosten(Kv)
ändern sich mit der Beschäftigung:-Akkordlöhne-Materialeinzelkosten
Mischkosten
Enthalten zugleich fixe und variable Kosten:-Telefonkosten-Wartungskosten
Istkosten
Tatsächlich entstan-dene (nachgew.) K.
Normalkosten
Durchschnittswerte von Istkosten verg. Perioden
Plankosten
Durch Studien ermit-telte Kosten mit Vor-gabecharakter
Absatzleistungen
Umsatzerlöse aus Verkauf eigener Er-zeugnisse/ Waren
Lagerleistungen
In der Periode herge-stellte, noch nicht ver-kaufte Erzeugnisse
Eigenleistungen
selbst erstellte Anla-gen zur Verwendung im eigenen Betrieb
Kostenarten
nach dem Ver-halten bei Be-schäftigungs-änderungen
nach der Zure-chenbarkeit
nach ihrer Er-mittlung
nach der Ver-brauchsart
nach Leistungs-Arten
Werkstoffkosten
Betriebsmittel-kosten
Personalkosten
Dienstleistungs-kosten
Einzelkosten (Ek)
Direkte Zurechnungauf betr. Produktemöglich: -Material-Ek-Fertigungslöhne-Sonder-Ek
der Fertigungdes Vertriebs
Gemeinkosten(Gk)
Keine direkte Zu-Rechnung auf betr. Produkte möglich:-Material-Gk-Gehälter-Steuern + Beiträge-Versicherungen
Fixkosten (Kf)
ändern sich nicht:-absolutfixe K(Gesch.führergehalt)
-Intervallfixe K(bestimmte Abschr.)
Variable Kosten(Kv)
ändern sich mit der Beschäftigung:-Akkordlöhne-Materialeinzelkosten
Mischkosten
Enthalten zugleich fixe und variable Kosten:-Telefonkosten-Wartungskosten
Istkosten
Tatsächlich entstan-dene (nachgew.) K.
Normalkosten
Durchschnittswerte von Istkosten verg. Perioden
Plankosten
Durch Studien ermit-telte Kosten mit Vor-gabecharakter
Absatzleistungen
Umsatzerlöse aus Verkauf eigener Er-zeugnisse/ Waren
Lagerleistungen
In der Periode herge-stellte, noch nicht ver-kaufte Erzeugnisse
Eigenleistungen
selbst erstellte Anla-gen zur Verwendung im eigenen Betrieb
2.2.1.2.1 Einzel und Gemeinkosten Nach der Zurechenbarkeit der Kosten auf die einzelnen Waren bzw. Waren-gruppen (Kosten-träger) unterscheidet man:
• Einzelkosten Können dem Kostenträger direkt zugerechnet werden, weil sie von ihnen direkt verur-sacht wurden. Bsp.: Gehälter, Löhne, Transportkosten, Wareneingänge, Warenbezugskosten
• Gemeinkosten Können dem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden, da sie für alle Warengruppen insgesamt anfallen. Sie müssen erst in der Kostenstellen-rechnung den Abteilungen zu-gerechnet werden, in denen sie verursacht wurden, und werden dann erst auf die Kos-tenträger umgeschlüsselt. Bsp.: Gehälter von Angestellten der Verwaltung, Energie, Instandhaltung, Kalkulatori-sche Kosten
Nach der Abhängigkeit von der Beschäftigung unterscheidet man:
• Variable Kosten sind abhängig von der Beschäftigung (= Umsatz, Absatz).
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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Variable Kosten sind Einzelkosten.
• Fixe Kosten fallen in bestimmter Höhe unabhängig vom Leistungsumfang an = Kosten der Betriebsbereitschaft.
Der überwiegende Teil der Gemeinkosten gehört zu den fixen Kosten (z. B. Personalkosten (Angestellte), Mieten, kalkulatorische Abschreibungen) Übung (ehem. Prüfungsaufgabe) Nehmen Sie durch Ankreuzen die richtige Zuordnung vor:
Kosten Einzel-kosten
Gemein-kosten
Fixe Kosten
Variable Kosten
Rohstoffverbrauch
x x
Benzinverbrauch Lieferwa-gen
x x
Gehälter kaufm. Angestellte
x x
Energieverbrauch Lager
x x
Miete für Verwaltungsge-bäude
x x
Versandverpackung für Produkte
x x
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
17
2.2.2 Ermittlung eines einheitlichen Handlungskostensatzes (HKZ) Gemeinkosten können nicht der einzelnen Ware bzw. der einzelnen Warengruppe (allg.: Kostenträger) zugerechnet werden, sie heißen daher auch Handlungskosten.
Mit Hilfe eines einheitlichen Handlungskostenzuschlagssatzes können für jede Ware die Handlungskosten und damit auch die Selbstkosten ermittelt werden: Um die Selbstkosten (= SKP) einer Ware zu kennen, muss im Vorfeld der Handlungskostensatz berechnet sein: a. Ermittlung des Wareneinsatzes ( = ∑ der verkauften Waren, bewertet zum Einstandspreis)
aus der Ergebnistabelle (z.B. ∑ Warenaufwendungen aller WGR eines Monats)
b. Ermittlung der gesamten Handlungskosten aus der Ergebnistabelle
c. Berechnung HKZ: 100HandlungskostenHKZWareneinsatz
=
BZP
+ HKZ = SKP
Handlungskostenzuschlagssatz = Handlungskosten1 x 100 Wareneinsatz2 Handlungskosten = Bezugspreis x Handlungskostenzuschlagssatz Selbstkostenpreis = Bezugspreis + Handlungskosten
1) Alle Kosten inkl. der kalkulatorischen Kosten 2) Wareneinsatz = Warenaufwendung
Nachteil: Alle Waren oder Warengruppen werden mit dem gleichen, einheitlichen Zuschlagssatz kalku-liert. Dies führt zu ungenauen Ergebnissen, da nicht alle Waren oder Warengruppen gleiche Handlungskosten verursachen. Will man die Handlungskosten verursachungsrecht auf die Kostenträger verteilen, müssen für die einzelnen Waren oder Warengruppen unterschiedliche Zuschlagssätze ermittelt werden. Dies geschieht in der Kostenstellenrechnung mit Hilfe eines Betriebsabrechnungsbogens.
Übung:
1) S. 222, Nr. 235
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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2) S. 222, Nr. 237
2.2.3 Kostenstellenrechnung (KSTR)
2.2.3.1 Gliederung der Kostenstellen
Kostenstellen
Hauptkostenstellen Hilfskostenstellen Allgemeine Kostenstellen
i.d.R. nach Kostenträgern ausgerichtet, d.h. nach Warengruppen
Betriebsabteilungen, die Hauptkostenstellen Hilfs-dienste leisten, z. B. Lager, Vertrieb, Verwaltung
Funktionen, die den Gesamt-betrieb betreffen, z. B. Ge-schäftsführung, Fuhrpark
2.2.3.2 Aufgaben der Kostenstellenrechnung
• verursachungsgerechte Verteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen • Umlegung der Gemeinkosten der Allgemeinen Kostenstellen und der Hilfskostenstel-
len auf die Hauptkostenstellen • Ermittlung des Handlungskostenzuschlagsatzes • Kostenkontrolle
2.2.3.3 Betriebsabrechnungsbogen BAB
Das Sortiment eines Großhandelsunternehmens setzt sich aus unterschiedlichen Waren /-gruppen zusammen, die demzufolge unterschiedlich hohe Handlungskosten verursachen. Um diese zu bestimmen, greift man auf eine besondere Rechentabelle, den sog. Betriebsab-rechnungsbogen (BAB) zurück, um die entstandenen Kosten verursachungsgerecht zuord-nen zu können. Er stellt die Kostenstellenrechnung in tabellarischer Form dar. Der BAB ist in Spalten (senkrecht) nach Kostenstellen aufgeteilt. Es existieren Haupt- und Hilfs-kostenstellen (waagerecht), wobei die Hilfskostenstellen die Hauptkostenstellen unterstützen. Durch die monatsweise Erstellung eines BAB wird es möglich, die Kostenentwicklung jeder Kostenstelle zu verdeutlichen.
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
19
Vorgehensweise: 1. Übertragung der Einzelkosten auf die Hauptkostenstellen 2. Ermittlung Summe Einzelkosten 3. Aufteilung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen: direkt über Beleg oder indirekt über Verteilungsschlüssel 4. Ermittlung Summe Gemeinkosten 5. Umlegung der Kosten der Allgemeinen Kostenstellen und der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln 6. Gesamte Handlungskosten je Kostenträger: Handlungskostenzuschlagssatz
HKZ = Summe Handlungskosten / Summe Einzelkosten x 100 7. Ermittlung des Betriebsgewinns/-verlustes je Kostenträger
Betriebsgewinn/-verlust = Nettoverkaufserlöse - Selbstkosten 8. Berechnung der Gewinnzuschlagssätze je Kostenträger
Gewinnzuschlag = Betriebsgewinn/-verlust / Selbstkosten
SummeLager Verwaltung Warengruppe 1 Warengruppe 2 Warengruppe 3
Warenaufwendungen WG 1 WG 2 WG 3Summe der Einzelkosten 104.375,00 79.000,00 60.700,00 244.075,00Löhne 1.000,00 4.200,00 1.000,00 1.000,00 800Gehälter 4.000,00 20.000,00 4.000,00 4.000,00 3.000,00Mieten 3.000,00 2.000,00 2.000,00 3.000,00 2.000,00Werbung 6.000,00Bürokosten 4.000,00 20.000,00 9.000,00 6.000,00 6.000,00Kalk. Abschreibungen 3.000,00 2.000,00 1.000,00 2.000,00 2.000,00Summe der Gemeinkosten 15.000,00 54.200,00 17.000,00 16.000,00 13.800,00
6.000,00 6.000,00 3.000,0027.100,00 13.550,00 13.550,00
1. 50.100,00 35.550,00 30.350,00 116.000,00154.475,00 114.550,00 91.050,00 360.075,00
2. 48% 45% 50%185.370,00 142.042,00 103.797,00 431.209,00
3. 30.895,00 27.492,00 12.747,00 71.134,0020% 24% 14%
3.783,06 2.898,82 2.118,31189.153,06 144.940,82 105.915,319.995,42 7.628,46 5.574,49
199.108,48 152.569,28 111.489,804. Kalkulationszuschläge = 90,76% 93,13% 83,67%
5 % Kundenrabatt Angebotspreise
BetriebsgewinnGewinnzuschlagssätze 2 % Kundenskonto (auf Netto-VK-erlöse) Zielverkaufspreis
Summe der HK in den HK-StellenSelbstkostenHandlungskostenzuschlagssätzeNettoverkaufserlöse
60.700,00
Verteilung LagerVerteilung Verwaltung
104.375,0079.000,00
BABKostenarten Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen
5. Bezugspreis + % Handlungskosten = Selbstkostenpreis + % Gewinn = Barverkaufspreis Ergebnis: Die jeweils errechneten HKZ weisen deutliche Abweichungen voneinander auf genauere Kostenrechnung
s. Buch, S. 241, Nr. 277 (mit Lösung; Erarbeitung siehe nächstes Arbeitsblatt)
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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2.2.4 Kostenträgerrechnung
Nachdem in den ersten beiden Stufen der KLR die Kostenarten ermittelt und die Einzel- und Gemeinkosten den Kostenträgern verursachungsgerecht zugeordnet wurden, erfolgt in der drit-ten Stufe der KLR die Kalkulation des Verkaufspreises. Aufgaben der Kostenträgerrechnung:
− Ermittlung der Selbstkosten und Angebotspreise der Waren − Kostenkontrolle − Lieferung von Informationen für Planung und Entscheidungen
(Bsp.: Annahme oder Ablehnung eines Auftrages, mögliche Preisuntergrenzen)
Grundgedanke der Vollkostenrechnung ist die Erfassung aller Kosten und deren Umlage auf die einzelnen Kostenträger. Die Kosten sind damit Grundlage der Kalkulation und führen zu (kalkulierten) Preisen, die marktfähig sind.
2.2.5 Kalkulationsverfahren (Vollkostenrechnung) 2.2.5.1 Handelswarenkalkulation (Vorwärtskalkulation)
Der Verkaufspreis wird mithilfe eines Kalkulationsverfahrens, der Zuschlagskalkulation, be-rechnet. Die Zuschlagskalkulation geht vom Listeneinkaufspreis einer Ware aus und rechnet schrittweise die anteiligen Kosten und sonstigen Zuschläge ein. Beispiel: Listeneinkaufspreis 46,- €/ Stück, Rabatt 12,5 %, Skonto 2 % (10 Tage), Verpackung + Fracht 3,60 €. Der Industriebetrieb kalkuliert mit 28 % Handlungskostenzuschlag; 10 % Gewinnzu-schlag, 3 % Skonto, 2 % Vertreterprovision und 8,5 % Rabatt.
Zu welchem Preis gelangt die Ware ins Lager des Betriebs ( = Einstands-/Bezugspreis )?
Listen-EK-Preis LEP 46,00 100 % Liefererrabatt ./. LiR (12,5 %) - 5,75 Bezugs- Ziel-EK-Preis = ZEP = 40,25 100 % kalkulation Liefererskonto ./. LiSk (2 %) - 0,81 Bar-EK-Preis = BEP = 39,44
Bezugskosten + BZK + 3,60 Bezugs-/ Einstandspreis = BZP = 43,03 Handlungskostenz. + HKZ (28 %) + 12,05 100 % Selbstkostenpreis = SKP = 55,04 Gewinnzuschlag + GZ (10 %) + 5,51 Bar-VK-Preis = BVP = 60,60 95 % Verkaufs- Kundenskonto + KuSk (3 %) + 1,91 kalkulation Vertriebsprovision + VProv (2 %) + 1,28 Ziel-VK-Preis = ZVP = 63,79 91,5 % Kundenrabatt + KuR (8,5 %) + 5,93 Listen-VK-Preis, netto = LVP,
netto = 69,72
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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Merke:
1. Handelskalkulation verfolgt die Wertentwicklung der Ware vom Lieferer (Einkauf) bis zum VKP im kalkulierenden Unternehmen.
2. Handelskalkulation setzt sich zusammen aus Bezugs- und Verkaufskalkulation. 3. Handelskalkulation enthält keine USt-Beträge, nur Nettowerte. 4. Handelskalkulation beginnt mit Abzügen für Rabatt und Skonto (LiR, LiSk) und endet mit Zuschlägen
für Skonto und Rabatt (KuSk, KuR). 5. BZK umfassen die Beschaffungskosten bis zum Lager (Verpackung, Fracht, Transportversicherung). 6. HKZ umfassen alle anfallenden Kosten vom Wareneingang bis zum Verkauf an Kunden. 7. Gewinnzuschlag ist Entgelt für Unternehmerrisiko (Verluste), U-Lohn und EK-Verzinsung sowie für
Betriebserweiterungen. 8. Vertriebsprovision ist Entgelt für Vermittlungstätigkeit von Absatzhelfern (Vertreter, Reisende) 9. Für alle Zuschläge bis zum BVP ist die vorausgehende Größe = 100 %, für KuSk, VProv und
KuR die nachfolgende Größe. 2.2.5.2 Arten der Kalkulation (1) nach Teilkalkulationen (2) nach der Kalkulationsrichtung
1. Bezugskalkulation 1. Vorwärtskalkulation 2. Verkaufskalkulation 2. Rückwärtskalkulation 3. Differenzkalkulation
(2) nach dem Umfang der Kalkulation
1. vollständige Kalkulation (alle wesentlichen Zuschläge enthalten) 2. vereinfachte Kalkulation (Zuschlagsgrößen zusammengefasst)
Übung: Buch, S. 156 Nr. 156, Seite 158 Nr. 165, Seite 226 f., Nr. 239-248 2.2.5.3 Vereinfachte Vorwärtskalkulation Werden die Verkaufspreise mehrerer Waren oder Warengruppen stufenweise mit den gleichen Zuschlagssätzen kalkuliert, lässt sich die Berechnung des Listenverkaufspreises dadurch ver-einfachen, dass man die einzelnen Zuschlagssätze zu einem einzigen Zuschlagssatz zusam-menfasst. Man rechnet somit in einem Schritt vom Bezugspreis (100 %) zum Listenverkaufs-preis.
LiR, LiSk, BZK HKZ, GZ, KuSk, VProv, KuR
vom Lieferanten bestimmte Größen, von uns bestimmte Größen, i.d.R. von Fall zu Fall veränderlich für längere Zeit konstant
nicht zusammenfassbar zusammenfassbar zu einem Prozent- satz: Ausgangswert: BZP
Schlusswert: LVKP
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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Beispiel:
LEP 46,- .
. .
BZP 43,04 + HKZ + 12,05 SKP 55,09 + GZ + 5,51 Zuschlag: BVP 60,60 + KuSk + 1,91 LVP …… € + VProv + 1,28 ./. BZP …… € ZVP 63,79 = Zuschlag ………€ = KalkZ in € + KuR + 5,95 LVP (netto) 69,72
2.2.5.3.1 Kalkulationszuschlag (KalkZ)
- Preise gegeben: Wie viel % beträgt der Zuschlag bezogen auf den BZP?
Lösung: 43,04 € - 100 % 26,68 € - x %
x = KalkZ = 100 * 26,68 = 61,99 % 43,03
Formel: ( )*100 (69,72 43,04)
43,03LVP BZP
KalkZBZP− −
= = = 61,99 %
- Zuschlagsprozentsätze gegeben:
Der Betrieb will seine Kalkulation vereinfachen und mit dem Kalkulationszuschlag kalkulieren. Bisher hatte man folgende Einzelzuschlagssätze: HKZ = 30 %; GZ = 12,5 %; KuSk = 2,5 %; KuR = 8 %
Welcher Kalkulationszuschlag umfasst diese Größen?
Lösung: KalkZ = Differenz zwischen LVP und BZP in % vom BZP . BZP = 100 % BZP 100,00 einfach mit 100,00 € kalkulieren + HKZ + 30,00 SKP = 130,00 + GZ + 16,25 BVP = 146,25 KalkZ = (163,04 – 100,00)* 100 = __63,04 % + KuSk + 3,75 100,00 + VProv + -- ZVP = 150,00 + KuR + 13,04 LVP (netto) = 163,04
Übung: geg.:
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
23
2.2.5.3.2 Kalkulationsfaktor (KF) Die Anwendung des Kalkulationsfaktors stellt eine weitere Vereinfachung der Warenkalkulation dar. Während bei der Verwendung des Kalkulationszuschlages ein prozentualer Zuschlag aus-zurechnen und zum Bezugspreis zu addieren ist, wird beim Rechnen mit dem Kalkulationsfaktor der Verkaufspreis durch eine einzige Multiplikation ermittelt. Definition: KF = die Zahl, mit der man den BZP multipliziert, um in einem Schritt den LVP zu ermitteln.
Beispiel: BZP = 122,18 €, KalkZ = 60 %
_ BZP__ _ 122,18_ 100 % _ 1,0_ + KalkZ_ + 73,31_ + 60 % _+ 0,6_ _= LVP_ = 195,49_ = 160 % _= 1,6__
Formeln: (1) KF = _1_ + 60/100 = _1,6_ KF = _1__ + KalkZ/100 (2) _122,18_ _1,6__ = _195,49_ _BZP_ _• KF_ = _LVP_
(3) KF = 195,49 / 122,18 = _1,60_ KF = LVP / BZP
Übung: Buch, Seite 231, Nr. 251-254
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
24
2.2.5.4 Handelswarenkalkulation (Rückwärtskalkulation)
Die Marktlage, in der sich der Händler befindet, ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass er den Verkaufspreis seiner Waren nicht frei festsetzen kann. Deshalb muss er vor Aufnahme einer Ware in das Sortiment prüfen, wie hoch der Einkaufspreis sein darf, wenn die kalkulato-rischen Zuschläge in voller Höhe abgedeckt werden sollen. Die Rechnung erfolgt ausgehend vom Verkaufspreis stufenweise rückwärts:
Listen-EK-Preis LEP 46,00 100 % 100 %
Liefererrabatt ./. LiR (12,5 %) - 5,75 12,5 %
Ziel-EK-Preis = ZEP = 40,25 100 % 100 % 87,5%
Liefererskonto ./. LiSk (2 %) - 0,81 2 %
Bar-EK-Preis = BEP = 39,44 98 %
Bezugskosten + BZK + 3,60
Bezugs-/ Einstandspreis = BZP = 43,03 100 %
Handlungskostenz. + HKZ (28 %) + 12,05 100 % 28 %
Selbstkostenpreis = SKP = 55,04 100 % 128 %
Gewinnzuschlag + GZ (10 %) + 5,51 10 %
Bar-VK-Preis = BVP = 60,60 95 % 110 %
Kundenskonto + KuSk (3 %) + 1,91 3 %
Vertriebsprovision + VProv (2 %) + 1,28 2 %
Ziel-VK-Preis = ZVP = 63,79 91,5 % 100 %
Kundenrabatt + KuR (8,5 %) + 5,93 8,5%
Listen-VK-Preis, netto = LVP, netto
= 69,72 100 %
Übung: S. 233, Nr. 256-262
2.2.5.4.1 Vereinfachte Rückwärtskalkulation
Mithilfe der Handelsspanne lässt sich – ausgehend vom Listenverkaufspreis – der Bezugs-preis in einem Rechenschritt ermitteln:
Beispiel:
LEP 46,- .
. .
BZP 43,04 + HKZ + 12,05 SKP 55,09 + GZ + 5,51 Abschlag: BVP 60,60 + KuSk + 1,91 LVP 69,72 € + VProv + 1,28 ./. BZP 43,03 € ZVP 63,79 = Abschlag 26,68 € = HSP in € + KuR + 5,95 LVP (netto) 69,72
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
25
Handelsspanne (HSP)
- Preise gegeben:
HSP ist ein Abschlag, der sich auf den LVKP bezieht; sie wird als Prozentsatz vom LVKP abge-zogen, man erhält dann den BZP.
Beispiel: BZP = 43,04 € 69,72 € - 100 % LVP = 69,72 € 26,68 € - x % Aufschlag = 26,68 € x = HSP = 100 * 26,68 = 38,27 % % 69,72
( )*100LVP BZPHSP
LVP−
= ⇔ ( )*100LVP BZP
KalkZBZP−
=
- Zuschlagssätze gegeben:
Für ein Gut gelten folgende Daten: LVP = 100,- €, netto; HKZ = 30 %; GZ = 12,5 %; KuSk = 2,5 %; KuR = 8 %. Berechnen Sie den Bezugspreis sowie die Handelsspanne. Lösung:
HSP = Differenz zwischen LVP und BZP in % vom LVP . LVP = 100 % BZP 61,33 + HKZ (30 %) 18,40 SKP 79,73 130 % HSP = (100-61,33)*100 = 38,67 % + GZ (12,5 %) 9,97 100 BVP 89,70 112,5% + KuSk (2,5 %) 2,30 HSP = __LVP__ ./. _BZP__ in € + VProv - = 38,67 € ZVP 92,00 100 % + KuR (8 %) 8,00 LVP (netto) 100,00 100 %
Übung: a) Berechnen Sie Handelsspanne und Bezugspreis in €:
HSP = 35 %; LVP = 990,- €
LVP = 100 % HSP =35/100 * LVP = 35/100 * 990 = 346,50 BZP = LVP – HSP = 990 – 346,50 = 643,50
b) Berechnen Sie Kalkulationszuschlag und Bezugspreis in €:
KalkZ = 55 %; LVP = 2.500,-
BZP = 100 % und LVP = 155 %; 155 % = 2.500 und 100 % = x BZP = 2500*100/155 = 1.612,90
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
26
KalkZ = 0,55*BZP = 887,10
c) Berechnen Sie Handelsspanne und Listenverkaufspreis in €: HSP = 50 %; BZP = 86,70 €
BZP = LVP (100 %) – HSP (50 %) LVP = 2*BZP = 173,40 HSP = 0,5*LVP = 86,70
Merke: Ist die HSP gegeben, so entspricht der _LVP_ = 100 %. Ist die KalkZ gegeben, so entspricht der _BZP_ = 100 %. Umrechnung von Kalkulationszuschlag (KalkZ) in Handelsspanne (HSP) und umgekehrt
(1) Gegeben: KalkZ = 80 % ; gesucht: HSP
Lösung: BZP ( 100 % ) + KalkZ ( _80 % )
= LV P ( 180 % ) HSP = (LVP – BZP)*100 / LVP
= (180-100)*100 / 180 = _44,44 % (2) Gegeben: HSP = 40 % ; gesucht: KalkZ
Lösung: BZP ( _60_ % ) + HSP ( _40_ % )
= LV P ( _100_ % ) KalkZ = (LVP-BZP)*100 / BZP
= (100-60)*100 / 60 = _66,66 %
Übung: Eine Ware hat einen BZP von 280,40 € und einen LVP von 392,56 €. Errechnen Sie: a) den KalkZ: KalkZ = (LVP-BZP)*100 / BZP = (392,56-280,40)*100 / 280,40
=40 %
b) den KF: KF = 1 + KalkZ / 100 = 1,40 = LVP / BZP = 1,4 aus KalkZ die HSP: HSP = (392,56-280,40)*100 / 392,56 =
Übung: S. 235, Nr. 264-269
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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2.2.5.5 Handelswarenkalkulation (Differenzkalkulation)
Mit der Differenzkalkulation ermittelt man üblicherweise den Gewinn bei gegebenem Ein- und Verkaufspreis und gegebenen Kalkulationssätzen. Dazu führt man das Kalkulationsschema von beiden Seiten bis zum Gewinn durch:
Listeneinkaufspreis - Liefererrabatt = Zieleinkaufspreis - Liefererskonto
= Bareinkaufspreis + Bezugskosten
= Bezugspreis + Handlungskosten = Selbstkostenpreis + Gewinn = Barverkaufspreis + Kundenskonto = Zieleinkaufspreis + Kundenrabatt = Listenverkaufspreis
Gewinn
Übung:
Der Zwischenhändler Z will 1000 Zahnbürsten netto vom Großhändler G erwerben und für 1,- € pro Stück an Einzelhändler weiterverkaufen. Vom Großhändler G erhält Z folgendes Angebot: Lieferung frei Haus, 1000 Stück zu 560,- €, 5 % Rabatt, 3 % Skonto. Die Bezugskosten betra-gen pauschal 23,96 €. Die Handlungskosten des Z betragen 14 %. Z rechnet beim Verkauf der 1000 Zahnbürsten mit 30 % Kundenrabatt und 8 % Kundenskonto. Berechnen Sie den Gewinn des Z in € und in %!
= Listeneinkaufspreis 560,00 €. - Rabatt 5% 28,00 €. = Zieleinkaufspreis 532,00 €. - Skonto 3% 15,96 €. = Bareinkaufspreis 516,04 €. + Bezugskosten 23,96 €. = Bezugspreis 540 €. + HKZ 14% 75,60 €. = Selbstkosten 615,60 €. + Gewinn 4,613385% 28,40 €. = Barverkaufspreis 644,00 €. + Kundenskonto 3% 21,00 €. + Verkaufsprovision 5% 35,00 €. = Zielverkaufspreis 700,00 €. + Kundenrabatt 30 % 300,00 €. = Listenverkaufspreis 1.000,00 €.
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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2.3 Teilkostenrechnung 2.3.1 Abgrenzung: Vollkostenrechnung - Teilkostenrechnung
Vollkostenrechnung Teilkostenrechnung
• Fixe und variable Kosten • Nur variable Kosten
• KLR: Kostenstellen- und –trägerrechnung
• Deckungsbeitragsrechnung
• Nachteil: durch starre Kostenrechnung keine Anpassung an veränderte Marktlage, aber:
Langfristig notwendige Rechnung zur Kostenkontrolle
• Nachteil: Berücksichtigt nur einen Teil der Kosten, die variablen Kosten aber:
Liefert die geeigneten Ergebnisse für kurzfristig zu treffende marktorientierte Entscheidungen
2.3.2 Deckungsbeitragsrechnung
Die Deckungsbeitragsrechnung verrechnet nur die variablen Kosten (Einzelkosten und va-riable Gemeinkosten) auf die Kostenträger und stellt diese den tatsächlich erzielten Um-satzerlösen gegenüber. Es wird geprüft, ob die Differenz = Deckungsbeitrag zur Deckung der fixen Kosten und zur Erzielung eines angemessenen Gewinnes ausreicht. Deckungsbeitrag = mit wie viel Euro trägt die Warengruppe zur Deckung der fixen Kosten und zur Erzielung von Gewinn bei? Voraussetzung: Kostenauflösung in variable und fixe Kosten:
Großhandelsbetrieb
Variable Kosten: Fixe Kosten:
Verändern sich mit der Absatzmenge: Warenpreis, Bezugskosten, Provisionen, Ausgangsfrachten, Abschreibungen auf Forderungen
Kosten der Betriebsbereitschaft: Gehälter, Mieten, Abgaben und Pflicht-beiträge, Abschreibungen auf Sachanlagen
2.3.2.1 Grundschema der Deckungsbeitragsrechnung
Nettoumsatzerlöse - Warenaufwendungen
= Warenrohgewinn - variable Gemeinkosten
= Deckungsbeitrag - fixe Kosten
= Betriebserfolg
Summe Deckungsbeiträge > fixe Kosten = Betriebs………… Summe Deckungsbeiträge < fixe Kosten = Betriebs………….
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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Nach diesem Schema werden die Deckungsbeiträge für einzelne Waren und Warengruppen er-mittelt und die Deckungsbeiträge addiert. Ist deren Summe größer als die fixen Kosten, ergibt sich ein Betriebsgewinn, ist sie kleiner als die fixen Kosten ergibt sich ein Betriebsverlust. Bsp.:
WG 1 WG 2 WG 3 Summe Nettoumsatzerlöse 620.000,00 € 380.000,00 € 225.000,00 € 1.225.000,00 € - Warenaufwendungen 500.000,00 € 300.000,00 € 180.000,00 € 980.000,00 € = Warenrohgewinn 120.000,00 € 80.000,00 € 45.000,00 € 245.000,00 € - variable Gemeinkosten 18.000,00 € 12.000,00 € 13.000,00 € 43.000,00 € = Deckungsbeitrag 102.000,00 € 68.000,00 € 32.000,00 € 202.000,00 € - fixe Kosten 170.500,00 € = Betriebserfolg Betriebsgewinn 31.500,00 €
2.3.2.2 Optimale Sortimentsgestaltung
Bei den nach obigem Schema ermittelten Deckungsbeiträgen für einzelne Waren und Waren-gruppen handelt es sich um den absoluten Deckungsbeitrag in Euro. Grundsätzlich gilt: Solan-ge eine Warengruppe einen positiven Deckungsbeitrag erzielt, trägt sie zur Deckung der fixen Kosten und/oder Erzielung von Gewinn bei und bleibt im Sortiment. Setzt man die absoluten Deckungsbeiträge der einzelnen Warengruppen ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen der jeweiligen Warengruppe, also Deckungsbeitrag/Umsatzerlöse * 100, erhält man den relativen Deckungsbeitrag in Prozent Bsp.:
WG 1 WG 2 WG 3 Deckungsbeitrag 102.000,00 € 68.000,00 € 32.000,00 €
Umsatzerlöse 620.000,00 € 380.000,00 € 225.000,00 €
Deckungsbeitrag in % des Umsatzes
16,5 % 17,9 % 14,2 %
Der relative Deckungsbeitrages wird genutzt, um das Warensortiment zu optimieren, d. h. auf einen möglichst hohen Gesamtertrag auszurichten. Dazu werden die einzelnen Warengruppen in eine Rangfolge ihrer relativen Deckungsbeiträge gebracht, in der sie im Sortiment gepflegt werden. Bsp.:
1. Rang: WG 2 mit 17,9 % 2. Rang WG 1 mit 16,5 %
3. Rang WG 3 mit 14,2 %
2.3.2.3 Annahme von Zusatzaufträgen
Der Großhändler ist zur Annahme von Zusatzaufträgen bereit, wenn er damit das Betriebser-gebnis verbessern kann. Um dies zu entscheiden genügt nicht die Kenntnis des Barverkaufs-preises auf Vollkostenbasis. Er muss die variablen Kosten des Zusatzauftrages und kennen. Es gilt:
Zusätzliche Verkaufserlöse > zusätzliche Variable Kosten Auftrag wird angenommen Zusätzliche Verkaufserlöse < zusätzliche Variable Kosten Auftrag wird nicht angenommen
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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2.3.2.4 Kurzfristige und langfristige Preisuntergrenze
Die Preisuntergrenze gibt den Verkaufspreis an, den ein Großhandelsunternehmen für eine Ware fordern muss, um kurzfristig oder langfristig bestehen zu können. In Zeiten, in denen Ab-satzeinbußen hingenommen werden müssen ist es wichtig zu wissen, in welchem Ausmaß Preissenkungen vorgenommen werden können, ohne das Unternehmen in Schwierigkeiten zu bringen.
Die kurzfristige Preisuntergrenze (= absolute Preisuntergrenze) legt den Preis fest, der genau die variablen Kosten der jeweiligen Warengruppe deckt:
Verkaufspreis = variable Kosten Verlust in Höhe der gesamten fixen Kosten
Das Unternehmen kann nur kurz auf den Ersatz der ohnehin anfallenden fixen Kosten verzich-ten und wird nur in Notfällen diese Preisuntergrenze anstreben.
Die langfristige Preisuntergrenze legt den Preis fest, dass kostendeckende Umsatzerlöse er-zielt werden, d. h. der Preis deckt alle Kosten (fixe und variable Kosten):
Verkaufspreis = Gesamtkosten Betriebsgewinn = 0 Das Unternehmen kann in dieser Situation über längere Zeit fortgeführt werden, da alle Kosten gedeckt werden und somit Ersatzinvestitionen durchführbar sind.
2.3.2.5 Stückdeckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag wird nicht für die gesamte Absatzmenge einer Warengruppe ermittelt, sondern je verkaufte Einheit, d. h. je Stück berechnet.
Stückdeckungsbeitrag = Preis pro Stück – variable Stückkosten: db = p- kv
Aus dem Stückdeckungsbeitrag können preispolitische Entscheidungen abgeleitet werden: • Deckungsbeitrag je Stück > 0 …………………………………
Der Verkaufspreis deckt wenigstens teilweise die fixen Kosten, d.h. er könnte vorübergehend gesenkt werden (max. bis der DB pro Stück = 0 ist), um z. B. eine Absatz-steigerung und damit größere Gewinne zu erzielen
• Deckungsbeitrag je Stück = 0 ……………………….. Der Verkaufspreis leistet keinen Beitrag zur Deckung der fixen Kosten = Absolute Preisuntergrenze
• Deckungsbeitrag je Stück < 0 ……………………………..
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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2.3.2.6 Gewinnschwellenmenge –Break-even-Point In der Break-even-Analyse wird die so genannte kritische Menge (Break-even-Point oder auch Gewinnschwelle) gesucht. Das ist die Absatzmenge, bei der die Gesamterlöse den Gesamtkosten entsprechen. In diesem Fall ist der Gewinn gleich Null. Es ist oft von exis-tentieller Bedeutung für Unternehmen, diese Menge zu kennen. Für die Berechnung gilt:
Break-even-Point: Gesamterlös = Gesamtkosten
oder Fixe Kosten Deckungsbeitrag je Stück
Bsp. fixe Kosten KF 144.000,00 € variable Kosten/Stück (kv) 42,00 € Erlöse/Stück (p) 72,00 € Deckungsbeitrag/Stück (db) 30,00 € Absatzmenge x Gesamterlöse 72 • x variable Kosten 42 • x Gesamtkosten K 42 • x + 144.000,00
Berechnung: Gesamterlöse = Gesamtkosten
72 x = 144.000 + 42 x ¦- 42 x 30 x = 144.000 ¦: 30 x = 4.800
oder alternativ: fixe Kosten = 144.000,00 = 4.800 Deckungsbeitrag je Stück 30,00
Der Break-Even-Point liegt bei einer Absatzmenge von 4.800 Stück. Wie wirken sich folgende Sachverhalte auf die Gewinnschwellenmenge aus?
a) Preis steigt / sinkt Gewinnschwellenmenge …………/….…….. b) Variable Kosten steigen / sinken Gewinnschwellenmenge …………/….…….. c) Fixe Kosten steigen / sinken Gewinnschwellenmenge …………/….……..
Finanzprozesse LF 8: Preispolitische Maßnahmen
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3. Controlling
− Begriff − Funktionen
− Planung − Analyse/Kontrolle − Information − Steuerung
Buch Cornelsen S. 318 Budgetierung