Flächennutzungsplan der Verbands- gemeinde Neuerburg...Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht...

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan der Verbands- gemeinde Neuerburg Umweltbericht Teil 2 der Begründung Fassung zur Genehmigung gem. § 6 BauGB Juli 2011 Verbandsgemeindeverwaltung Neuerburg, den ................... Norbert Schneider Bürgermeister

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan der Verbands-

gemeinde Neuerburg

Umweltbericht Teil 2 der Begründung

Fassung zur Genehmigung gem. § 6 BauGB

Juli 2011

Verbandsgemeindeverwaltung

Neuerburg, den ................... Norbert Schneider Bürgermeister

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Inhalt 1. Planungsgrundlagen und -vorgaben ................................................................... 1

1.1 Anlass der Planung .......................................................................................... 1 1.2 Untersuchungsumfang und -methodik.............................................................. 1 1.3 Inhalte und wichtigste Ziele des Flächennutzungsplans ................................... 2 1.4 Gesetzliche und planerische Vorgaben ............................................................ 4

1.4.1 Ziele nach einschlägigen Umwelt-Fachgesetzen ....................................................... 4 1.4.2 Zielvorgaben der Raumordnung und Landesplanung ................................................ 7

1.5 Grunddaten der Landschaft ............................................................................. 8 1.5.1 Naturräumliche Gliederung......................................................................................... 8 1.5.2 Gesteine ..................................................................................................................... 8 1.5.3 Böden ......................................................................................................................... 9 1.5.4 Grundwasser und Oberflächengewässer ................................................................. 11 1.5.5 Klima ......................................................................................................................... 13 1.5.6 Standortverhältnisse (HPNV) ................................................................................... 14 1.5.7 Historische Entwicklung der Landschaft ................................................................... 15 1.5.8 Aktuelle Nutzungsstruktur......................................................................................... 15

2. Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands .................... 17 2.1 Schutzgut Mensch ......................................................................................... 17 2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ......................................... 19 2.3 Schutzgut Boden ........................................................................................... 27 2.4 Schutzgut Wasser .......................................................................................... 30 2.5 Schutzgut Klima/Luft ...................................................................................... 34 2.6 Landschaft - Schutzgut Landschaftsbild / Erholung ........................................ 37 2.7 Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten .......... 40 2.8 Sonstige ökologisch empfindliche Gebiete ..................................................... 41 2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter ...................................................................... 42 2.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ............................................. 46 2.11 Emissionen sowie Sachstand des Umgangs mit Abfällen und Abwässern ..... 47 2.12 Stand der Nutzung erneuerbarer Energien .................................................... 48 2.13 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes ..................................... 50

3. Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Raumnutzung .......................... 50 3.1 Ziele der landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeption ........................... 50

3.1.1 Allgemeines Leitbild .................................................................................................. 50 3.1.2 Landespflegerische Zielvorstellungen ...................................................................... 51 3.1.3 Örtliche Entwicklungsschwerpunkte und -prioritäten ............................................... 53

3.2 Darstellungen und Ziele sonstiger umweltrelevanter Fachpläne..................... 58 3.2.1 Pläne nach Wasserrecht .......................................................................................... 58 3.2.2 Pläne nach Abfall- und Immissionsschutzrecht ........................................................ 58

3.3 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität ....................................................... 58 4. Umweltbezogene Auswirkungen von Baugebieten sowie Möglichkeiten zur

Vermeidung, zur Schadensbegrenzung und zum Ausgleich ........................... 59 4.1 Vorbemerkungen ........................................................................................... 59 4.2 Sammelprüfungen.......................................................................................... 60 4.3 Einzelprüfungen ............................................................................................. 72

5. Umweltverträglichkeit sonstiger Darstellungen .............................................. 136 5.1 Landwirtschaft .............................................................................................. 136 5.2 Forstwirtschaft ............................................................................................. 136 5.3 Wasserwirtschaft ......................................................................................... 137 5.4 Verkehr ........................................................................................................ 137 5.5 Ver- und Entsorgung .................................................................................... 137 5.6 Lagerstätten und Gesteinsabbau ................................................................. 137

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5.7 Fremdenverkehr/Erholung ........................................................................... 137 5.8 Energie ........................................................................................................ 137

6. Umweltüberwachung ........................................................................................ 138 7. Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................. 138

7.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Flächennutzungsplans ................................. 138 7.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen ...................... 139 7.3 Belange des Umwelt- und Naturschutzes .................................................... 139 7.4 Bestehende Nutzungskonflikte..................................................................... 140 7.5 Generelle Entwicklungsziele für den Außenbereich ..................................... 140 7.6 Auswirkungen der Planung auf Umwelt-Schutzgüter ................................... 141 7.7 Ausgleich der möglichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern .................. 144 7.8 Hinweise zur Methodik der Umweltprüfung .................................................. 144 7.9 Umweltüberwachung ................................................................................... 144

8. Literatur- und Quellenverzeichnis .................................................................... 146

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1. Planungsgrundlagen und -vorgaben 1.1 Anlass der Planung Der Rat der Verbandsgemeinde Neuerburg hat in seiner Sitzung vom 07.05.2002 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde beschlossen. Der bisher gültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stammt aus dem Jahre 1987 und bedurfte dringend einer Fortschreibung, die nach § 5 Abs. 1 BauGB spätestens nach 15 Jahren zu erfolgen hat. Wegen besonderer Dringlichkeit wurde bereits eine Teilfortschreibung für den Bereich Windkraft durchgeführt, die mit Bekanntmachung vom 01.08.2003 wirksam wurde. Der Landschaftsplan für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde nach Prüfung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und durch die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Untere Landespflegebehörde, im Oktober 2003 fertiggestellt. Er wird im Rahmen der Abwägung in den Flächennutzungsplan in-tegriert. Zum 20.07.2004 ist das Gesetz zur Anpassung des BauGB an EU-Richtlinien (EAG-Bau, BGBl. S. 1359) in Kraft getreten. Nach § 244 Abs.1 BauGB sind Ver-fahren, die nach dem 20.07.2006 abgeschlossen werden, nach neuem Recht durchzuführen. Dies bedeutet, dass eine Umweltprüfung einschließlich eines Umweltberichts bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung notwendig ist. Bei der Ausweisung der Bauflächen und der Ermittlung des Bedarfs ist auf die Vorschriften zum Umweltschutz gemäß § 1a Abs. 2 Satz 1 bis 3 des BauGB 2004 (EAG-Bau) besonders hinzuweisen. 1.2 Untersuchungsumfang und -methodik Ergebnis des Scopingverfahrens, Aufgaben und Problemschwerpunkte Fachliche Grundlage der Umweltprüfung ist die Landschaftsplanung für die VG Neuerburg, fertiggestellt im Oktober 2003. Ihre fachlichen Aussagen wurden für die Umweltprüfung ergänzt um Aussagen zu den Schutzgütern „Menschen“ und „Kultur- und Sachgüter“. Die Ergebnisse des Scoping-Verfahrens wurden in die Umweltbeurteilungen für die einzelnen Baugebiete (Kap. 4) sowie die Umweltverträglichkeit sonstiger Dar-stellungen (Kap 5) integriert. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Der Untersuchungsraum erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Verbands-gemeinde Neuerburg sowie auf unmittelbar angrenzende Ortsgemeinden anderer Verbandsgemeinden, soweit von geplanten Vorhaben Wirkungen auf diese Orts-gemeinden zu erwarten sind.

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Es werden die aus der Landschaftsplanung zu übernehmenden Schutzgüter Ar-ten und Biotope (bzw. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/ Luft sowie das Landschaftsbild behandelt. Darüber hinaus werden die Wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf Kultur- und Sach-güter untersucht. Außerdem wird das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern betrachtet, so-wie der Umgang mit Abfällen und Abwässern und der Stand der Nutzung erneu-erbarer Energien bzw. die Effizienz der aktuellen Energienutzung dargestellt. Angewandte Untersuchungsmethoden Angaben und Bewertungen basieren auf speziellen Geländekartierungen (Biotop-typen), die eigens für die Landschaftsplanung eine Vegetationsperiode lang durchgeführt wurden (2002), sowie auf analogen und digitalen Daten verschiede-ner Fachämter und -behörden (siehe Quellenverzeichnis im Anhang). Die Angaben und Bewertungen werden für alle fünf nach den Naturschutzgeset-zen zu beachtenden Schutzgüter flächendeckend durchgeführt. Dies gewährleis-tet eine lückenlose Begründung bei der Bewertung von Planungsalternativen, wodurch alle Anforderungen an eine vollständige Abwägung nach dem Natur-schutzrecht erfüllt werden. Für Bewertungen wird der methodische Ansatz der Nutzwertanalyse gewählt, der mit nur wenigen Wertstufen auskommt. Die Wertskalen sind nicht „kardinal“, d.h. sie besitzen keinen Abstandscharakter (z.B. „hoch“ ist doppelt so gut wie „mittel“), sondern „ordinal“ („hoch“ ist besser als „mittel“). Hierdurch wird vermieden, dass nicht messbare Einschätzungen zu Rechenoperationen missbraucht werden (z.B. 1 ha „hoch“ bewertete Feuchtwiese wird mit 2 ha als „mittel“ bewerteter Hecke ausgeglichen). Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen Wichtige Informationsdefizite bei den Grunddaten bestehen noch beim Thema der Natura-2000-Schutzgüter (nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU). Die in Aufstellung befindlichen „Managementpläne“, die erhebliche Auswirkungen auf planerische Entscheidungen haben können, werden erst bei einer späteren Än-derung in den Flächennutzungsplan einfließen können. Ähnliches gilt für Pläne, die nach der „Wasserrahmenrichtlinie“ der EU zu erstel-len sind und ebenfalls Festlegungen in der Fläche treffen. 1.3 Inhalte und wichtigste Ziele des Flächennutzungsplans Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die erste Stufe im zweigliedrigen System der Bauleitplanung dar. Er wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet, weil er im Unterschied zum Bebauungsplan, dem verbindlichem Bauleitplan, die allgemeinen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar-stellt. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbu-ches (BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für die nächsten 10 - 15 Jahre dar, indem er die angestrebte Art der Bodennutzung

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für das gesamte Verbandsgemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Ge-meinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz usw.) die vor-handenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden sollen. Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die über-geordneten Ziele der Raumordnung sowie der Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind, im Gegensatz zu Festsetzungen in Bebauungsplänen, nur verwaltungsintern bindend. Für den Bürger entfalten sie in der Regel keine rechtliche Wirkung, d.h. Flächeneigentü-mer sind nicht verpflichtet, die Vorgaben des FNP auf ihren Grundstücken umzu-setzen. Andererseits ergibt sich aber auch kein Anspruch an die Gemeinde, z.B. im Hinblick auf die Ausweisung von Bauflächen. Die Inhalte des Fläche-nnutzungsplans werden erst durch verbindliche Planungen, z.B. die konkrete Festsetzung in einem Bebauungsplan (für Teilbereiche des Gemeindegebietes) für den einzelnen Bürger rechtsverbindlich, d.h. durch ein eigenständiges Verfah-ren mit Beteiligung der Betroffenen. Die wesentlichen Inhalte des Flächennutzungsplans sind folgende: In 36 der ins-gesamt 49 Ortsgemeinden stellt der FNP-Entwurf neue Wohnbauflächen in un-terschiedlichem Flächenumfang dar, die von wenigen Baustellen bis zu mehreren Hektar in den Schwerpunktgemeinden reichen. In einigen Fällen wurde anderer-seits problematische Darstellungen des alten FNP, z.B. Bauflächen in Bachauen, herausgenommen. Gewerbeflächen weisen 8 Ortsgemeinden aus (Ammeldingen b.Nbg., Geichlingen, Karlshausen, Körperich, Lahr, Niel, Nusbaum und Sinspelt). Die Bedeutung des Tourismus manifestiert sich in von den jeweiligen Ortsge-meinden gewünschten Ausweisungen von Flächen für Campingplätze und Feri-enhäuser in Gemünd, Gentingen und Körperich. Neben diesen Bauflächen werden nahezu flächendeckend Flächen für die Land-wirtschaft sowie für Wald dargestellt, wobei auf Teilflächen zugleich Inhalte der Landschaftsplanung integriert werden (Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Gebiete oder von Extensivgrünland, Waldflächen mit hohem Laubholzanteil, Nie-derwald, Wald auf Sonderstandorten). Die bei der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergienutzung werden als „Sondergebiet Windkraft“ übernommen. Neben nachrichtlichen Über-nahmen von Schutzgebieten und sonstigen Darstellungen (Altablagerungen, Ab-bauflächen) werden in der Landschaftsplanung vorgeschlagene Maßnahmen (Al-leepflanzungen, Renaturierung von Bachläufen) in den FNP integriert.

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1.4 Gesetzliche und planerische Vorgaben 1.4.1 Ziele nach einschlägigen Umwelt-Fachgesetzen • Baugesetzbuch (BauGB) § 1a: Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maß-nahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begren-zen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Um-fang umgenutzt werden. (...) (3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbil-des sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzun-gen nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Land-schaftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinba-rungen nach § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestell-ten Flächen getroffen werden. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der pla-nerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. (4) Soweit ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigt werden kann, sind die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen einschließ-lich der Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden. • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 1: Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und

nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesi-

chert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederher-stellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).

(2) Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere 1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhal-

ten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,

2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken, 3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer reprä-

sentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlas-sen bleiben.

(3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere 1. die räumlich abgrenzbaren Teile seines Wirkungsgefüges im Hinblick auf die prägenden biologischen

Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen zu schützen; Naturgüter, die sich nicht erneuern, sind sparsam und schonend zu nutzen; sich erneuernde Naturgüter dürfen nur so ge-nutzt werden, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen,

2. Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können; nicht mehr genutzte ver-siegelte Flächen sind zu renaturieren, oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, der natürlichen Entwicklung zu überlassen,

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3. Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche Selbstreinigungs-fähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für natürliche und naturnahe Gewässer ein-schließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürli-che oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Sorge zu tragen,

4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversor-gung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeu-tung zu,

5. wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten,

6. der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen Raum und Zeit zu geben.

(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere 1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bo-

dendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, 2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen

vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen. (5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu be-wahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so ge-ring wie möglich gehalten werden. Beim Aufsuchen und bei der Gewinnung von Bodenschätzen, bei Ab-grabungen und Aufschüttungen sind dauernde Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbe-sondere durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiedernutzbar-machung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern. (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanla-gen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausrei-chendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. • Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) § 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verur-sachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Bo-den zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) § 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre

sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Ent-stehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.

(2) Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt ins-

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gesamt zu erreichen, sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.

• Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 1a Grundsatz (1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu

sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutz-gut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Be-rücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.

(2) Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

• Landeswassergesetz (LWG) von Rheinland-Pfalz § 2 Grundsätze (1) Die Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 1 a, 25 a bis 25 d, 32 c und 33 a

WHG. Darüber hinaus sollen in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befindliche Gewässer er-halten werden; bei anderen Gewässern ist ein naturnaher Zustand anzustreben. Beim Vollzug dieses Gesetzes ist die öffentliche Wasserversorgung zu sichern. Daneben sind die anderen öffentlichen Be-lange, insbesondere die der Gesundheit der Bevölkerung, des Wohnungs- und Siedlungswesens, der gewerblichen Wirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, des Verkehrs, des Sports, der Erholung und der Freizeitgestaltung angemessen zu wah-ren. Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen.

(2) Jeder ist verpflichtet, mit Wasser sparsam umzugehen. Der Anfall von Abwasser ist soweit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser soll nur in dafür zugelassene Anlagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit vertretbarem Aufwand verwertet oder versickert wer-den kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewäs-ser mittelbar oder unmittelbar abfließen zu lassen.

Die Abwägung und Einarbeitung der umweltbezogenen Zielvorstellungen in den Flächennutzungsplan ist einer der für die Gemeinde entscheidenden Punkte in-nerhalb des Planverfahrens. Um die Genehmigungsfähigkeit der Gesamtplanung zu erreichen, müssen die erarbeiteten Zielvorstellungen und deren planerische Festsetzungen den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entsprechen.

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1.4.2 Zielvorgaben der Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) Das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) ist am 25. November 2008 in Kraft getreten. Durch das LEP IV wird das seit 1995 gültige LEP III abgelöst. In Kap. IV des LEP IV werden für alle Umweltressourcen sowie die Nutzung des Freiraums Ziele und Grundsätze aufgestellt, die in dem integrierten Landschafts-programm weiter konkretisiert werden. Soweit sich daraus Konsequenzen für die Umweltziele und die Umweltprüfung ergeben, sind diese in den entsprechenden Kapiteln benannt.

Regionaler Raumordnungsplan der Region Trier (ROP) Zielvorgaben für die Landschaftsplanung innerhalb der Bauleitplanung auf örtli-cher Ebene legt die Landschaftsrahmenplanung fest, die in den Regionalen Raumordnungsplan zu integrieren ist. Der aktuell noch gültige Raumordnungsplan der Region Trier stammt aus dem Jahre 1985. Dort heißt es wörtlich: Eine vorausschauende Planung zur Verbesserung der Umweltqualität hat die Aufgabe - durch flächenschonende Ausweisung von Bereichen für Siedlungen, Anlagen und Einrichtungen

Umweltschäden vorzubeugen - dazu beizutragen, bereits eingetretene Schäden zu beseitigen oder in ihren Auswirkungen zu mil-

dern - die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Erfordernisse mit den natürlichen

Gegebenheiten in Einklang zu bringen.

Der ROP wird derzeit fortgeschrieben. Das Freiraumkonzept ist weitgehend fertig gestellt. Die sich aus dem Freiraumkonzept ergebenden Entwicklungsziele für das Gebiet der VG Neuerburg werden bei der Behandlung der einzelnen Schutz-güter aufgeführt.

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1.5 Grunddaten der Landschaft 1.5.1 Naturräumliche Gliederung Das Gebiet gehört zur übergeordneten Naturräumlichen Einheit „Eifel“ (Teil des rheinischen Schiefergebirges), die hier durch weitere Einheiten untergliedert ist: Haupteinheit Untereinheit Charakter 280 - Islek

280.12 – Karlshauser

Hochfläche

280.10 – Arzfelder Hoch-fläche

280.30 – Viandener Ourtal

280.11 – Neuerburger Enztal

Schiefergebirge, Intensiv-Landwirtschaft auf flachwelligen Hochflächen, kaum Wald, Ortslagen meist in Quellmulden wie oben

ins Schiefergebirge tief eingeschnittene, enge und ge-wundene Kerbsohlentäler mit bewaldeten Steilhängen, schmale Talsohlen als Grünland genutzt

280 - Islek

280.5 – Islek-Vorstufe 280.31 - Gentinger Ourtal

Hügeliges Vorland des Islek auf Oberem Buntsandstein mit breiten Tälern; vorwiegend Ackerbau, auf Talsohlen Grünland, nur randlich anschließende Wäldern; Ortslagen Sinspelt, Geichlingen, Körperich auffallend breitsohliges Tal im Buntsandstein mit überwie-gend ackerbaulicher Nutzung

261 - Bitburger

Gutland

261.6 – Mettendorfer Stu-

fenland 261.7 - Wallendorfer Ourtal

bewegtes kuppiges Relief mit plateauartigen Verebnungen; waldarme Ackerbaulandschaft auf Kalk- Mergel- und Tonstein; Ortslagen Nusbaum-Freilingen, Kruchten, Biesdorf breites Tal, gekennzeichnet durch Streuobst und Halbtro-ckenrasen

262 - Ferschweiler

Sandstein-hochfläche

262.03 - Ferschweiler

Plateau

überwiegende bewaldete Lias-Sandstein-Hochfläche

1.5.2 Gesteine Im Bereich des Schiefergebirges (Erdaltertum) nördlich einer Linie Geichlingen - Sinspelt - Utscheid befindet sich ein etwa 5 km breiter Streifen mit sandigem Tonschiefer im Wechsel mit tonigem Quarzit und Grauwacke (Unterems). Parallel dazu schließt sich nördlich etwa ab Höhe der Stadt Neuerburg ein 2 km breiter Streifen mit dunklem sandigen Tonschiefer und Sandstein an (Stadtfeld-Schichten). Den nördlichen Abschluss der VG bilden Tonschiefer, Siltsteine und Sandsteine der Klerfschichten. Örtlich sind hier auch weißer Quarzit und quarzitischer Sandstein in Form von schmalen Streifen (tektonisch angelegte Muldenränder) anzutreffen, wie beispielsweise nördlich von Affler und im Raum Heilbach. Südlich der Linie Geichlingen - Sinspelt - Utscheid befinden sich die Gesteine der Bitburger Triasmulde (Erdmittelalter). Dabei erstreckt sich der tonige Sandstein

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aus der Zeit des Oberen Buntsandsteins als 2 - 4 km breites Band von der Our bis zur östlichen VG-Grenze. Die südlich anschließenden Muschelkalkflächen sind durch Abtrag in den Tälern und entlang tektonischer Störungslinien stark zerlappt und gegliedert. Von Nor-den nach Süden bzw. von unten nach oben können unterschieden werden:

- der untere Muschelkalk mit mergeligem Sandstein (Muschelsand-stein) und sandigem Dolomitstein (Orbicularis-Schichten) v.a. östlich und westlich von Hüttingen und bei Niedersgegen

- der mittlere Muschelkalk aus Mergel- und Tonmergelstein mit Gipsla-gen bildet die Hänge unterhalb der Plateaus von Nusbaum und Hommerdingen

- der obere Muschelkalk oder Hauptmuschelkalk aus Dolomitstein und dolomitischem Kalk- und Mergelstein. Als sehr widerstandsfähiges Gestein bildet er die Steilhänge und Kanten der Plateaus von Nusbaum und Hommerdingen sowie im Bereich Niehl und Burg

Dem oberen Muschelkalk liegt der untere Keuper aus Mergel- und Tonmergel-steinen auf (z.T. auch Sandstein und Dolomit). Seine Hauptverbreitung ist im Raum Kruchten, Hommerdingen, Freilingen und Nusbaum. Nach Süden im Raum Biesdorf - Neuafrika - Nusbaumer Höhe - Schwarzenbruch findet sich der mittlere Keuper mit Ton- und Mergelstein, z.T. auch Gips (Neuafrika - Nusbaumer Höhe). Die bewaldeten Höhen des nördlichen Teils des Ferschweiler Plateaus bestehen aus Luxemburger Sandstein aus der Zeit des Lias bzw. des Schwarzen Jura (vor etwa 180 - 190 Mio Jahren). Es handelt sich dabei im Plangebiet um hell verwit-ternden kalkigen Sandstein. Gesteine und Ablagerungen aus der Erdneuzeit (Tertiär und Quartär) sind nur kleinflächig verbreitet. Südöstlich von Hüttingen und westlich von Hommerdingen finden sich tertiäre Lehme auf dem Muschelkalkplateau. Eiszeitliche Flußterrassen, die mit der Hebung des Rheinischen Schiefergebirges im ausgehenden Tertiär und der damit verbundenen Eintiefung der Flüsse ent-standen sind, spielen im Plangebiet flächenmäßig ebenfalls keine Rolle. Lediglich zwischen Ammeldingen und Gaymühle sind auf einer Höhe von 300 - 350 m ü. NN Reste erhalten geblieben. Die heutigen Auen werden aus wechselnd mächtigen Sand- und Lehmablage-rungen, vereinzelt auch Kies gebildet. In abflußschwachen Mulden haben sich im Holozän Nieder- und Übergangsmoore entwickelt. Entlang von Our, Gaybach, Geichlinger Bach, Lahrer Bach und Enz befinden sich grob- bis feinkörnige allu-viale Aufschüttungen wechselnder Mächtigkeit. 1.5.3 Böden Bedingt durch die Vielfalt der Ausgangsgesteine sowie der partiellen Überde-ckung mit Solifluktionsdecken und Löß, kleinflächig auch Terrassenmaterial ergibt sich in der VG Neuerburg ein vielfältiges Mosaik unterschiedlichster Bodentypen. In den Schiefergebieten im Nordteil der VG dominieren auf den Höhenrücken saure Braunerden und Regosole aus Schluff- und Lehmfließerde, die zum Teil durch Staunässe pseudovergleyt sind. In den stärker geneigten Hanglagen zu

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den Tälern hin treten fast ausschließlich Braunerden aus Schluff- und Lehmfließ-erde auf. Lokal können auch Ranker (Steilhänge) und Hanggleye (Quellvernässungen) auftreten. Als Bodenarten herrschen sandiger Lehm bis to-niger Lehm vor. Aus den grobkörnigen Gesteinen des Mittleren Buntsandstein bilden sich saure basenarme Braunerden, die in Kuppenlagen und an steilen Oberhängen mit ho-hem Bodenabtrag in Ranker übergehen. Bei anstehendem Festgestein oder be-sonders grobkörnigem Ausgangsgestein können unter Nadelwald auch Podsole und podsolige Braunerden auftreten, auf Kuppen und an steilen Oberhängen Podsol-Ranker. Als Bodenart herrscht in der Regel lehmiger Sand vor. Die Bodenbildungen auf dem Oberen Buntsandstein sind entsprechend dem Ausgangsgestein tonreicher. Als Bodentypen treten auch hier Braunerden und Ranker auf, die basenhaltig bis basenarm sind. Durch die Feinkörnigkeit und das plattige Gesteinsgefüge sind auf ebenen Hochflächen und in Mulden auch Pseudogleye weit verbreitet. Aus den Gesteinen des Unteren Muschelkalk (Muschelsandstein) entwickeln sich Rendzinen und Rendzina-Braunerden, bei Lößbeimengungen können auch Über-gänge zu Pararendzinen, Parabraunerden und Pseudogleyen entstehen. Domi-nierende Bodenart ist der schluffig-tonige Lehm, im Bereich der dolomitischen Sandsteine auch sandiger Lehm. Diese Böden sind basenhaltig bis basenreich. Der Mittlere Muschelkalk (Mergel- und Tonsteine mit Gipseinlagerungen) umfasst überwiegend Rendzinen und Rendzina-Pelosole, bei Lößüberdeckung auch Pa-rabraunerden und Pseudogley. Hauptbodenarten sind toniger Lehm bis lehmiger Ton. Die Bodentypen des Oberen Muschelkalk, der vorwiegend durch dolomitische Gesteine geprägt ist, reichen von Braunerden über Braunerde-Rendzinen bis zu Terra Fusca (Braunlehm)-Rendzinen. Braunlehme und Lößlehme sind durch eis-zeitliches Bodenfließen oftmals miteinander vermischt und später unter Pflugnut-zung erneut durch Bodenabtrag und -auftrag umgelagert worden. Diese Gemi-sche aus Lößlehm und Braunlehm sind z.T. ausgezeichnete Getreideböden, während hingegen Braunlehme alleine schwer bearbeitbar sind und zur Staunäs-se neigen. Je nach Lößanteil herrschen als Bodenarten schluffig-toniger Lehm oder toniger Lehm vor. Aus den bunten Tonen und Mergeln des Unteren Keuper haben sich überwie-gend Pararendzinen mit Übergängen zu Pelosolen und Pseudogleyen entwickelt, je nachdem wie mächtig sich die unterliegenden Schlufffließerden aus Dolomitmergelstein und Tonsteinverwitterungsmaterial darstellen. Der Mittlere Keuper auf dem Gebiet der VG Neuerburg ist nicht weiter unterglie-dert und setzt sich im Wesentlichen aus Ton- und Mergelstein, oft mit Gips durchsetzt zusammen, so dass ähnliche Bodentypen wie auf den Gesteinen des Unteren Keuper entstanden sind. Es handelt sich meist um schwere, kalkhaltige Böden, die örtlich zu Staunässe neigen. Diese Böden sind auch als „Minutenbö-den“ bekannt, da sie rasch zur Austrocknung neigen, im Frühjahr aber oft für die Bearbeitung zu nass sind und daher meistens nur kurzzeitig günstige Bearbei-tungsbedingungen vorherrschen. Auf dem Luxemburger Sandstein bilden sich (saure) Braunerden, Regosole und Podsole, je nach Mächtigkeit und Sandanteil der unterliegenden Fließerden. Wo

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die Podsolierung weit fortgeschritten ist, stehen in der Regel Kiefernwälder. Die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich auf Braunerden und Regosole. Tertiäre Tone und Lehme nehmen auf dem Gebiet der VG nur eine vernachläs-sigbar geringe Flächenausdehnung an. Sie sind meist mit pleistozänen Löß und Lößlehm überlagert. Wegen des dichten Untergrundes haben sich oftmals Pseudogleye entwickelt. Bei großer Mächtigkeit der Lößauflagerung treten basenreiche bis basenhaltige Parabraunerden und deren Übergänge zum Pseudogley auf. In Mulden und an Unterhängen sind durch Sammlung abgetragenen Bodenma-terials Kolluvien entstanden. In den Bachtälern finden sich in Bereichen rezenter oder ursprünglicher Umla-gerung und Sedimentation Auenböden (Braune Vega, Auengley, Auen-Braun-erde) unterschiedlichster Ausprägung je nach Art und Mächtigkeit der abgela-gerten Sedimente und des vorherrschenden Grundwasserflurabstands. Daneben treten Gleye und Pseudogleye auf. An Quellhorizonten und in abflußschwachen Senken sind Quellengleye und Niedermoorböden entstanden, die heute zu einem großen Teil entwässert sind. 1.5.4 Grundwasser und Oberflächengewässer Grundwasser Das Gebiet der Verbandsgemeinde Neuerburg ist in den Bereichen des Bunt-sandstein und des Luxemburger Sandstein sowie im Bereich der Bachauen als grundwasserreich zu bezeichnen. Entsprechend konzentrieren sich die Trinkwas-serentnahmen auf diesen Raum. Die bedeutenden Trinkwasserschutzgebiete liegen südöstlich Körperich, südlich von Geichlingen, im Raum Lahr und östlich von Sinspelt - also alle im Bereich des Oberen Buntsandstein bzw. der Bachtäler.

Die Sandsteine und Konglomerate des Mittleren Buntsandstein sind ein ergiebi-ger Poren- und Kluftgrundwasserleiter, während der Obere Buntsandstein durch seine Feinkörnigkeit und das tonige Bindemittel ein schlechter Porengrundwas-serleiter ist, durch die starke Klüftigkeit aber einen guten Kluftgrundwasserleiter darstellt. Der Stauhorizont für den Hauptaquifer ist der unterdevonische Schiefer, auf dem die Basiskonglomerate des Mittleren Buntsandstein aufliegen. Die Grundwasserneubildungsrate ist mit 160 - 170 mm pro Jahr relativ hoch.

Der grobkörnige Luxemburger Sandstein ist durchweg gut geklüftet, weist aber auch ein nicht unerhebliches Porenvolumen auf, so dass auch hier von einem kombinierten Poren- und Kluftgrundwasserleiter gesprochen werden kann, der aber weit unter der Ergiebigkeit des Mittleren Buntsandstein liegt.

Die alluvialen Talfüllungen entlang der Bäche stellen im allgemeinen gute Poren-grundwasserleiter wechselnder Mächtigkeit dar. Durch den Kontakt mit den Ge-wässern ist ihre Grundwasserführung in der Regel von der Wasserführung der Bäche abhängig. Insbesondere Gaybach- und Enztalaue sind hier zu nennen.

Die Gesteine des Muschelkalk müssen hinsichtlich ihrer Grundwasserführung differenziert werden. Im Unteren Muschelkalk sind die Gesteine nur dann Was-serleiter, wenn sie in Störungszonen entsprechend geklüftet ist. Die Gesteine des

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Mittleren Muschelkalks sind mit ihren Mergellagen ausgesprochene Wasserstauer und gewinnen wodurch der Obere Muschelkalk als Kluftgrundwasserleiter nach unten abgedichtet wird, und deshalb oberhalb dieser stauenden Schicht eine bedeutende Wasserführung aufweisen kann.

Die Gesteine des Keuper spielen zum einen wegen ihrer geringen Wasserwegsamkeit, zum anderen vor allem im Bereich des Unteren und Oberen Keuper wegen ihrer geringen Mächtigkeit keine nennenswerte Rolle für die Was-sergewinnung.

Die devonischen Schiefer sind ausgesprochene Wasserstauer und weisen dem-entsprechend auch eine sehr geringe Grundwasserführung auf. Oberflächengewässer Die Hauptentwässerungslinien in der Verbandsgemeinde Neuerburg verlaufen in Nord-Süd-Richtung, d.h. die Bäche entspringen im devonischen Schiefer des Islek, durchfließen den niedriger gelegenen Nordteil der Triasmulde und münden letztendlich in die Prüm bzw. in die Sauer.

Bedeutendste Fließgewässer sind die Our mit der Irsen als Hauptzufluß, der Gaybach mit seinen großen linksseitigen Zuflüssen Geichlingerbach und Notzenbach/Lahrer Bach sowie die Enz, deren großen Zuflüsse Wahlbach und Radenbach mit Michelbach ebenfalls linksseitig liegen. Daneben sind im östlichs-ten Teil der VG der Echtersbach und der Altscheiderbach für die Entwässerung von Bedeutung. Sie fließen unmittelbar der Prüm zu, die selbst das Gebiet der VG nicht erreicht.

Die Dichte des Gewässernetzes variiert mit der Durchlässigkeit des Untergrun-des. Über den undurchlässigen Schieferbereichen im Norden der VG ist die Ge-wässerdichte deutlich höher als im Bereich der Triasmulde. Im Islek schneiden sich die Bäche mit ihren Nebenbäche in steilen Kerbtälern mit sehr engen Tal-sohlen bis zu 180 m tief ein. In Bereich der Triasmulde hingegen haben die Hauptgewässer breite Talauen entwickelt, die bei Hochwasser als wichtige Re-tentionsräume gelten. Die Bäche beginnen meist in weiten, flachen Quellmulden und fließen als Kerb-talgewässer in Richtung Süden. Zwischen Neuerburg und Sinspelt bildet die Enz ein sogenanntes Mäandertalgewässer, in dem der Bachlauf zwanghaft dem ge-krümmten Talverlauf folgt und selbst nicht frei in der Talaue schwingen kann. Zum gleichen Gewässertypus gehört auch die Our. Auetalgewässer, die sich oh-ne Kontakt zum Untergrundgestein frei in den Auesedimenten entwickeln können, stellen Abschnitte des Gaybaches, des Geichlinger Baches, des Notzenbaches und der Enz zwischen Mettendorf und Sinspelt dar. Nach Wasserrecht ist die Our entlang der Grenze der VG Neuerburg trotz ihrer geringen Größe ein Gewässer I. Ordnung. Dies ist eine Folge einer rechtlichen Besonderheit, die die Our nach dem Preußisch-Niederländischen Grenzvertrag vom 26. Juni 1816 als sogenanntes Kondominium, also als gemeinschaftliches Hoheitsgebiet der heutigen Anrainerstaaten Großherzogtum Luxemburg und Bundesrepublik Deutschland ausweist. Gewässer II. Ordnung sind die Irsen (auf dem Gebiet der VG), der Gaybach ab-wärts von der Mündung des Notzenbaches, sowie die Enz abwärts von der

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Wahlbachmündung. Alle anderen Bachläufe sind Gewässer III. Ordnung und so-mit in der Unterhaltungspflicht der Verbandsgemeinde. Allgemein ist die Wasserführung der als schnellfließende Bergbäche ausgepräg-ten Gewässer unausgeglichen. In sommerlichen Trockenperioden fallen sie na-hezu trocken, um bei Gewitterschauern plötzlich anzuschwellen. Im Winter bei wassergesättigtem Boden und geringer Verdunstung kommt es häufiger zu Hochwasser, bei Zusammentreffen mit Schneeschmelze oder gefrorenem Boden treten Spitzenabflüsse auf. Stehende Gewässer spielen abgesehen vom Our-Stausee (Unterbecken des Pumpspeicherwerks Vianden) flächenmäßig im VG-Gebiet keine Rolle. Es beste-hen aber eine Vielzahl kleiner Angelteiche verstreut über die VG. 1.5.5 Klima Die Verbandsgemeinde Neuerburg erstreckt sich vom subatlantisch geprägten feuchtkühlen Mittelgebirgsraum des Islek bis zum submediterranen Klima des Sauertales. Auch klimatisch spiegelt sich die aus der Geologie und Orographie schon bekante Zweiteilung der VG wider. Die durchschnittliche Jahresmitteltem-peratur liegt im Sauertal mit 8 - 9°C um 2° C höher als auf der Hochfläche im Raum Hütten-Koxhausen mit 6 - 7° C. Nach dem Klimaatlas von Rheinland-Pfalz beträgt die mittlere Januartemperatur in der Südhälfte um die 0° C, in der Nordhälfte dagegen unter -1°, die mittlere Julitemperatur liegt in der Nordhälfte bei 15 - 16 °C, in der Südhälfte bei 16 – 17°C. Entsprechende Unterschiede lassen sich auch bei der Zahl der Frosttage oder der Zahl der Sommertage (Höchstwert der Temperatur mind. 25° C) feststel-len. Diese Unterschiede werden auch in der alljährlichen Vegetationsentwicklung deutlich. So beginnt die Apfelblüte im unteren Ourtal im langjährigen Mittel 10 Tage früher als auf der Islek-Hochfläche (alle Angaben aus dem Klimaatlas von Rheinland-Pfalz 1957). Die Niederschlagsverhältnisse lassen sich anhand der Stationen Körperich (270 m ü. NN) und Arzfeld (497 m ü. NN) darstellen, die jeweils die Verhältnisse im Süd- bzw. Nordteil der Verbandsgemeinde widerspiegeln. Durchschnittlich sind im Zeitraum von 1951 - 1980 in Körperich jährlich 756 mm Niederschlag gefallen, in Arzfeld hingegen 854 mm. Im Jahresverlauf sind die Niederschläge mit einem leichten Wintermaximum relativ gleichmäßig verteilt. Die vorherrschenden Windrichtungen sind Südwest und Nordost mit einer schwächer ausgeprägten Nordwest-Komponente.

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1.5.6 Standortverhältnisse (HPNV) Bodeneigenschaften, Wasserversorgung, Relief und Klimaverhältnisse bestim-men als Standortfaktoren maßgeblich das Vorkommen bzw. die Konkurrenzfä-higkeit von Pflanzen- und Tierarten. Eine Möglichkeit zur Beschreibung der sich aus dem Zusammenwirken dieser Faktoren ergebenden Standortverhältnisse einzelner Flächen bietet das von TÜXEN entwickelte Konzept der "Heutigen Po-tentiell Natürlichen Vegetation" (HPNV). Die HPNV bezeichnet einen "gedachten natürlichen Zustand der Vegetation" (TÜXEN 1956, Kursivsetzung ergänzt) als Einschätzung der gegenwärtigen Standortverhältnisse einer Fläche. Für das Ge-biet liegt eine HPNV Kartierung des LfUG Rheinland-Pfalz vor. Die Ergebnisse der Kartierung sind im folgenden kurz zusammengefasst. Der Nordteil der Verbandsgemeinde wäre mit Ausnahme der Talauen und klein-flächiger Extremstandorte fast vollständig von Buchenwäldern bewachsen, wobei auf den nährstoff- und basenarmen bis basenhaltigen, sauren Böden der Schie-fergebiete Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) stocken würden. Die Talauen von Our, Gaybach und Enz sowie die Täler ihrer Seitenbäche mit stark schwankendem Grundwasserstand und demzufolge wechselfeuchten Bedingun-gen wären von Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwäldern (Stellario-Carpine-tum) eingenommen. Die Gewässer selber wären von einem schmalen Band des Bach-Eschen-Erlenwaldes (Stellario nemori-Alnetum) gesäumt. An versumpften, ständig nassen Standorten wären bei stagnierendem Grundwasser kleinflächig Erlenbrücher (Alnetum glutinosae), auf wasserzügigen Standorten Erlen-Eschen-Sumpfwälder (Pruno-Fraxinetum) zu finden. Auf flachgründigen, trockenen Steilhängen auf Silikatgestein würden sich Tro-ckenwälder vom Typ des Hainsimsen-Traubeneichenwaldes bzw –gebüschs (Luzulo-Quercetum) entwickeln. Fels- und Gesteinshaldenvegetation kommt meist nur kleinstflächig auf steilen Felspartien an den Hängen der Kerbtäler vor. Der Südteil der Verbandsgemeinde mit seinem basenreicheren Untergrund wäre mit Ausnahme der Talauen fast vollständig mit Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum) bestanden. Auf den weniger basenreichen Böden fände sich die Vari-ante des Hainsimsen-Perlgras-Buchenwalds. In allen Fällen handelt es sich um mäßig trockene bis frische Standorte hoher Produktivität. Auf den basenarmen Gesteinen des Lias wäre der Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) mit deutlich geringerer Produktivität verbreitet. Natürliche stehende Gewässer fehlen dem Untersuchungsgebiet. Allerdings sind einige Fisch- und Zierteiche bei geringerer Wassertiefe potentielle Standorte von Röhrichten und Großseggenriedern (Phragmitetea), bei größerer Tiefe auch von Laichkraut- und Seerosengesellschaften (Potamogetonetea). Auf flach über-schwemmten Standorten kommen Erlenbruch- und Erlensumpfwald (Carici laevigatae- bzw. elongatae-Alnetum und „Pruno-Fraxinetum“) vor. Letzterer findet sich auch auf ständig grundnassen, aber wasserzügigen Stellen in Bachtälern und Quellbereichen.

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1.5.7 Historische Entwicklung der Landschaft Ein Blick auf die Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und v. Müffling zeigt für das Gebiet der VG Neuerburg, dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Teilen der VG die heutige Verteilung zwischen Wald und Offenland bereits be-stand. Im Nordteil der VG hingegen, vor allem an den Steilhängen, ist allerdings auch eine deutliche Ausbreitung der Waldflächen gegenüber damals zu erken-nen. Durch die Übernutzung der Wälder vor allem im 17. und 18. Jahrhundert (Holzkohlegewinnung und Beweidung) kam es zu großflächiger Verheidung, die erst durch Aufforstungsmaßnahmen ab ca. 1840 wieder zu einer Ausbreitung der Waldflächen führte. Im Südteil fällt vor allem im Bereich des Alsbachtales west-lich Mettendorf die Zunahme der Waldfläche auf. Als bemerkenswerter Unterschied zu heute sind auch die damals erheblich weiter verbreiteten Ackerflächen zu nennen. Grünlandnutzung beschränkte sich auf die Talböden entlang der Bäche und in der unmittelbaren Umgebung der Siedlungen. Ein Vergleich der amtlichen topographischen Karten vom Beginn des 20. Jahr-hunderts und der aktuellen Bestandsaufnahme (Karte 2) veranschaulicht, dass im Lauf des letzten Jahrhunderts ein Wandel der Landschaftsstruktur in mehrfacher Hinsicht zu verzeichnen ist:

• Die ackerbaulich genutzte Fläche ist in den Höhenlagen ca. um die Hälfte zu-rückgegangen.

• Der Anteil des bewirtschafteten Grünlandes hat sich dementsprechend in den Hochlagen fast verdoppelt. Waren vor hundert Jahren fast ausschließlich die feuchten Talniederungen als Grünland genutzt, so wird heute Grünlandnut-zung auf allen stärker geneigten Hängen betrieben. Dagegen sind manche Bachauen wie im unteren Enz- und Gaybachtal in Acker umgewandelt.

• Der Waldanteil hat vor allem im Nordteil der VG geringfügig zugenommen. Teilweise ist der Anteil der Nadelwaldbestände in der Verbandsgemeinde an-gestiegen.

• Inwieweit Brachen bzw. ungenutzte Flächen in den letzten hundert Jahren zu- oder abgenommen haben lässt sich nicht quantifizieren, da auf den histori-schen Topographischen Karten derartige Flächen nicht eindeutig zu identifizie-ren waren. Heute haben sie ca. 2 % Flächenanteil.

• Die Siedlungsfläche hat sich im Vergleichszeitraum mehr als verdoppelt. Die stärksten Zunahmen sind im Enztal (Neuerburg, Sinspelt, Mettendorf) sowie im Raum Körperich zu verzeichnen.

1.5.8 Aktuelle Nutzungsstruktur Deutlich erkennbar in der nachfolgenden Karte ist die Zweiteilung des Verbands-gemeindegebiets, die durch die naturräumlichen Ausgangsbedingungen vorge-geben ist. Im nördlichen Teil, dem Schiefergebirgsbereich des Islek, beschränkt sich die landwirtschaftliche Nutzung auf die schmalen zergliederten Hochflächen, wäh-rend die steil eingeschnittenen Talflanken bewaldet sind. Ackerbau und Grünland sind flächenmäßig ähnlich weit verbreitet.

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Im tiefer gelegenen Südteil, dem durch die mesozoischen Gesteine (Kalk, Sand-stein) geprägten Bekow oder Gutland , dominiert hingegen der Ackerbau, der Wald ist auf wenige Steilhänge zurückgedrängt. Nur in den wenig fruchtbaren Sandsteingebieten des Lias im äußersten Süden dominiert der Wald. Die bedeutendsten Siedlungen (Neuerburg, Sinspelt, Mettendorf und Körperich) konzentrieren sich in den Tälern von Enz und Gaybach.

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2. Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Um-weltzustands (gem. §1 (6) Nr. 7 BauGB)

2.1 Schutzgut Mensch

(gem. §1 (6) Nr.7c BauGB) Der Mensch kann von der Umsetzung der Darstellungen des Flächennutzungsplans un-mittelbar oder mittelbar betroffen sein, wobei sich Überschneidungen mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern ergeben. Für den Umweltbericht relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen bezie-hen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige materielle Grundlagen betref-fen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden haben kann). Bei der Betrachtung ist von direkten Auswirkungen auf das Wohnumfeld (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm, Immissionen) und für die Erholungsfunktion (Verlust von Er-holungsflächen, Barrierewirkungen, Verlärmung) auszugehen. Neben den unmittelbar angrenzenden Nutzungen sind dabei auch Fernwirkungen zu berücksichtigen. Auswir-kungen auf die Luftqualität werden zudem in Kapitel 2.1.4 und Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ausschließlich in Kap. 2.1.5 behandelt. Zustandsbeschreibung Bewertung

LÄRM Lärm-Emissionen gehen von stärker befahrenen Straßen, sowie von bestimmten Gewerbebetrieben aus. Außerdem kann Lärm zeitweise von Sport- und Vergnügungsstätten ausgehen. Lärmbeein-trächtigungen durch militärische Tiefflüge spielen heute nur mehr eine geringe Rolle. Indirekt kann Lärm auch durch Ziel- und Quellverkehr bzw. Zulie-ferverkehr zu großflächigen Einzelhandels-betrieben, Sportstätten, Tankstellen u.ä. verursacht werden.

Belastungen durch Verkehrslärm sind in der VG Neuerburg nur lokal begrenzt festzustel-len. Mit 2000 – 4000 Kfz/Tag sind lediglich die B 50 (Abschnitte Roth-Obersgegen u. Sinspelt-VG-Grenze) sowie die L 4 zwi-schen Neuerburg und Mettendorf mäßig belastet, dabei insbesondere die Ortsdurchfahrten Neuerburg, Sinspelt und Mettendorf. Über sonstige Lärmquellen lie-gen keine Informationen vor.

IMMISSIONEN Emissionen von Schadstoffen oder störende Ge-ruchsemissionen gehen neben dem Straßenver-kehr von Heizvorgängen in Siedlungen, einzelnen Gewerbebetrieben und der Landwirtschaft aus Nur wenige Straßenabschnitte in der VG werden von mehr als 2000 Kfz/Tag befahren: B 50 (Ab-schnitte Roth-Obersgegen u. Sinspelt-VG-Grenze) und L 4 Neuerburg - Mettendorf Gewerbliche Anlagen, die einer Genehmigung nach dem BImSchG1

bedürfen, sind in folgenden Orten angesiedelt: Geichlingen (Schlachthaus), Heilbach

Verkehrsbedingte Immissionen spielen nur in den stärker befahrenen Ortsdurchfahrten von Neuerburg, Sinspelt und Mettendorf eine Rolle. Dem BImSchG unterliegende Betriebe ver-ursachen u.U. erheblich störende Immissio-nen in angrenzenden Wohngebieten und

1 BundesImmissionsschutzgesetz

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(Steinbruch), Körperich (mobile Brecheranlage), Mettendorf (Anlage zum Räuchern von Fleischwa-ren), Neuerburg (Aluminiumschmelze), Nusbaum (Windpark) Standorte von Landwirtschaftsbetrieben, die dem BImSchG unterliegen sind in folgenden Ortsge-meinden vorhanden: - Rinderhaltungen in Hüttingen, Niedergeckler

und Körperich - Mastschweinehaltungen in Bauler (3 Betriebe)

und Ammeldingen/Our. Daneben sind zahlreiche nicht dem BImSchG un-terliegende Betriebe in Dorfgebieten vorhanden, von denen ebenfalls landwirtschaftstypische Emis-sionen ausgehen. Dabei handelt es sich um mind. 15 viehhaltende Betriebe mit mehr als 200 Tieren (v.a. Milchvieh).

beeinträchtigen ggf. die Erholungsfunktion, besonders in inversionsgefährdeten Talla-gen (v.a. Enztal) Emissionen aus der Massentierhaltung kön-nen sich beeinträchtigend auf die Wohn- und die Erholungsfunktion auswirken, z.B. im Ourtal oder in Körperich). Beeinträchtigungen durch nicht dem BImSchG unterliegende landwirtschaftliche Betriebe sind eher nicht zu erwarten. Die Erholungsfunktion wird nicht beeinträchtigt. Die Benachbarung von Landwirtschaftsbe-trieben und W-Funktion kann jedoch zu Konflikten führen.

SONSTIGE BEEINTRÄCHTIGUNGEN Stark befahrene Straßen oder Gewerbeansiedlun-gen können die Zugänglichkeit von Naherholungs-möglichkeiten in Wohnungsnähe erschweren.

Aktuell werden nur in Neuerburg durch aus-gedehnte Gewerbezonen im schmalen Talraum nördlich der Stadt potentielle Nah-erholungsbereiche belegt bzw. von den Wohngebieten abgeschnitten.

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2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Gesetzliche Vorgaben

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (2) Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere 1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer

Lebensstätten zu erhalten und der Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen,

2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten entgegenzuwirken,

3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer repräsentativen Verteilung zu erhalten; bestimmte Land-schaftsteile sollen der natürlichen Dynamik überlassen bleiben.

(3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-haushalts sind insbesondere ... 5. wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope

und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Natur-haushalt zu erhalten,

6. der Entwicklung sich selbst regulierender Ökosysteme auf hierfür geeigneten Flächen Raum und Zeit zu geben.

Zielvorgaben

Landesentwicklungsprogramm IV „Leitbild Ressourcenschutz: „Zu Sicherung heimischer Tier- und Pflanzenarten, deren Populationen sowie ihrer Lebensräume und –gemeinschaften wird auf Lan-desebene ein naturschutzfachlicher Biotopverbund festgelegt“.

G 97: Die Sicherung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktionen des Biotopverbundes sollen bei allen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt wer-den.

Der landesweite Biotopverbund liegt als Karte 11 des LEP IV vor. In der Verbandsgemeinde sind die bestehenden Naturschutz- und FFH-Gebiete als Kernflächen und die Auen von Our und Enz als Verbindungsflächen Be-standteile des landesweiten Biotopverbundes. Gem. Vorgabe des MIS ist das landesweite Biotopverbundsystem unverän-dert in die ROP-Fortschreibung zu übernehmen und strikt zu beachten. Es ist einer Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung nicht zugänglich. Regionaler Raumordnungsplan (Planungsregion Trier)

Das Freiraumkonzept des Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalen Raumord-nungsplanes stellt für die VG Neuerburg im Wesentlichen folgende Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz dar (z.T. NSG): Bach- und Flussauen (Our, Irsen, Gaybach nördlich Obersgegen, Enz, Radenbach, Michelbach bei Utscheid), z.T. mit Feuchtgrünland Trockenbiotope bei Neuafrika und am Rommersberg Wälder südlich Schwarzenbruch und an den Steilflanken der o.g. Täler Trocken- und Niederwälder bei Neuerburg Diese werden ergänzt durch großflächige Vorbehaltsgebiete, in denen eine Abwägung mit anderen Zielen möglich ist .

Im noch rechtskräftigen ROP von 1985 sind zum Arten- und Biotopschutz folgende Ziele angegeben (5.3.2):

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Für die Tier- und Pflanzenarten sind ausreichend große, miteinander vernetzte ökologisch intakte Lebensräume zu sichern und in ihrer Vielfalt auf Dauer zu er-halten; für ökologisch beeinträchtigte Lebensräume ist eine Wiederherstellung an-zustreben. Die zu schützenden Arten und Biotoptypen sind planmäßig zu erfassen unter be-sonderer Angabe der erforderlichen Mindest-Arealgröße ihrer Lebensräume sowie räumlichen Vernetzung. Die Teillebensräume (Brut- und Nahrungshabitate) gefährdeter, größerer Einzelar-ten bedürfen einer besonderen Unterschutzstellung. Dies betrifft vornehmlich die gebietsübergreifenden, großflächigen Lebensräume von Greifvögeln und wan-dernden Vogelarten.

In den genutzten Bereichen bzw. bei der Entwicklung von Planungs-vorstellungen sind die nachstehenden Grundsätze zu beachten:

- Erhaltung von charakteristischen Arteninventaren und Biotopen im land-wirtschaftlich genutzten Raum, insbesondere im Zusammenhang mit exten-siver Bewirtschaftungsweise. Größe und Gestaltung der landwirtschaftlich genutzten Fläche muss auf die Notwendigkeit der Landschaftsgliederung durch Vernetzungsbiotope Rücksicht nehmen, einschließlich der Anlage zusätzlicher Vernetzungsbiotope u.a. im Rahmen von Flurbereinigungs-maßnahmen.

- Umwandlung von artenarmen Waldbeständen in artenreiche und standort-gerechte Wälder.

- Innerörtliche Bebauung hat auf die Erhaltung der Tier- und Pflanzenarten Rücksicht zu nehmen; brachliegende Flächen sind als zusätzliche Lebens-räume zu entwickeln.

- Bei der Rekultivierung von Abbauflächen sind verstärkt ökologische Ge-sichtspunkte zu beachten, indem vor allem neu entstandene Sekundärbioto-pe als Rückzugs- und Entwicklungsgebiete seltener, bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten der Sukzession überlassen werden.

Zustandsbeschreibung (Biotoptypen)

Bewertung (Schutzbedürftigkeit)

Bruchwälder nur noch sehr kleinflächig (z.B. am Unterlauf des Gaybachs, am Bollen-dorfer Bach, am Rohrbach, am Teggelbach, am Altscheider Bach) naturnahe Quellbereiche, Quellbäche, Bäche u. Bachabschnitte, naturnahe Flussufer überwiegend in bewaldeten Gebieten, aber auch an Our, Gaybach und Enz im Südteil der VG Nass-, und Feuchtgrünland, Röhrichte u. Großseggenrieder in extensiv genutzten Tälern oder kleinflächig in Quellbereichen (z.B. im oberen Gaybachtal, am Burscheider Bach und am Notzenbach) Felsbiotope (Gesteinshalden/ -wald und Felstrockenwald) v.a. an den Our-Hängen, aber auch Nebentäler der Enz bei Mettendorf Borstgrasrasen u. Zwergstrauchheiden nur noch kleinflächig auf saurem Gestein in höheren Lagen; durch Nut-zungsaufgabe gefährdet (z.B.: nordöstl. Obergeckler, südwestl. Bauler)

sehr hoch (bundes-/ lan-desweite Bedeutung), § 28 LNatSchG sehr hoch; § 28 LNatSchG sehr hoch; § 28 LNatSchG sehr hoch; § 28 LNatSchG sehr hoch; § 28 LNatSchG

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Trockenrasen meist kleinflächig (z.B.: Ourhänge bei Waldhof-Falkenstein, Hänge bei Gaymühle) Halbtrockenrasen, Wacholderheiden, Orchideenwiesen sehr kleinflächig (z.B.: Rommersberg bei Niedersgegen; bei Neuafrika) Niederwälder nur im devonischen Nordteil der VG (größere Flächen noch bei Überei-senbach, Gemünd und östlich Bauler) Extensivgrünland im Südteil nur kleinflächig mit Ausnahme des Genterbachtals, im Nordteil v.a. an den Hängen von Our- und Irsental sowie westlich Obergeckler Streuobstwiesen im Südteil weit verbreitet, im Nordteil größere Flächen nur bei Utscheid Feuchtwälder nur kleinflächig in Bachauen o. quelligen Hangpartien

sehr hoch; § 28 LNatSchG sehr hoch; § 28 LNatSchG sehr hoch; Rote Liste sehr hoch; Rote Liste sehr hoch; Rote Liste sehr hoch; Rote Liste (teilw. § 28 LNatSchG)

alte meist strukturreiche Laub(Misch)-wälder in größerer Ausdehnung vorwiegend auf den Hängen des Our- und Enztales, aber auch am Ringsbach und Fußbach östl. Sinspelt verbaute Quellbereiche u. Bäche häufig in intensiv genutzten Gebieten, v.a. Enz und Lammischbach Halboffenland sehr strukturreiches Grünland mit vielen Hecken, Gehölzen etc., in der VG selten (z.B.: Burg/Niehl, Herbstmühle) sehr strukturreiche Siedlungsgebiete z.B. in Neuerburg, Niedersgegen, Körperich

hoch (regionale Bedeu-tung); Rückzugsgebiete hoch hoch hoch

Laubwälder größere Areale in der gesamten VG, insbes. Kammerforst westl. Geichlingen strukturreiche Kiefernwälder fast ausschließlich auf Lias-Sandstein im Süden der VG landwirtschaftl. Flur mit Biotop-Mindestausstattung strukturreiche Siedlungsgebiete Großteile der besiedelten Fläche

deutlich (lokale Bedeu-tung); Vernetzungsfunktion deutlich deutlich deutlich

strukturarme Nadelforsten besonders im Süden der VG (Lias-Sandstein) und südlich Burscheid landwirtschaftl. Flur ohne Biotopmindestausstattung vorwiegend im S der VG und auf den nördlichen Hochflächenresten strukturarme Siedlungsgebiete v.a. in Gewerbe- u. Neubaugebieten

mäßig u. gering; nur noch wenige standort-typische Arten

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Beeinträchtigungen Altlastverdachtsfläche (nach §25 Abs. 4 LAbfWAG)/ Altablagerung Straßenverkehr >2.000 KFZ/Tag Windkraftanlagen

evtl. Kontaminationsgefahr Immissionsbelastung/ Zer-schneidung evtl. Störung von Vogelzug

Vorkommen seltener oder schutzbedürftiger Tierarten Angaben zum Vorkommen von Tierarten stammen aus der Biotopsystemplanung (VBS), der Bio-topkartierung des Landes und aus den FFH-Datenblättern (vgl. auch Kapitel FFH- Gebiete). Im Gaybachtal nennt der Pflege- und Entwicklungsplan für das geplante Naturschutzgebiet Tier-beobachtungen und Artenlisten. Tierarten von besonderer Bedeutung (siehe nachfolgende Abbildung) Schwarzstorch in den ruhigen, ungestörten Kerbtälern im Devon mit bewaldeten Hängen (vom Gaybach

bis zum Gecklerbach) und dazugehörige offene Täler Haselhuhn bevorzugt in Niederwäldern mit lichten, sonnigen Partien, keine neueren Beobachtungen

mehr Wildkatze

ähnlicher Lebensraum wie Haselhuhn: ungestörte Waldgebiete mit sonnigen Bereichen

Fledermäuse leben v.a. in Ruinen der ehemaligen Bunkeranlagen des Westwalls

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Örtliche Zielsetzung und Entwicklungsbedarf Lage Ortsgemeinde

ERHALTUNG (incl. Sanierung/Pflege)

Sicherstellung aller noch vorhandenen Bestände mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz:

geschützte Biotoptypen nach § 28 LNatSchG: Naß-wälder, naturnahe Quellbereiche, naturnahe Bachab-schnitte und Flussufer, Nass- und Feuchtgrünland, Silikatmagerrasen, Borstgrasrasen/Zwergstrauchheiden, Felsbiotope, Kalkmagerrasen, Felstrockenwälder, Ge-steinshaldenwälder landesweite Bedeutung, da sehr selten und nicht ersetzbar (Extrem-

standorte: nass/ trocken, nährstoffarm) gefährdete Biotoptypen nach Roter Liste Rheinland-Pfalz: Extensivgrünland mittlerer Standorte, alte Streu-obstbestände, Nieder- und Mittelwälder, Feuchtwälder landesweite Bedeutung, da überall stark zurückgehend, kaum

ersetzbar und wichtig für Biotopvernetzung Biotoptypen mit geringer Regenerierbarkeit: Laub-Altholzbestände (> 100 Jahre), Laubwälder mittlerer Stan-dorte mit Altholzanteil > 3 %, Halboffenland (> 15 % Feld-gehölze, Einzelbäume), Trockenmauern, historische Bau-substanz, Ruinen, Bunker, Parks mit altem Baumbestand, junge Streuobstbestände

lokale Bedeutung für die Repräsentanz der Arten- und Biotopviel-falt auf mittleren Standorten und deren Vernetzung.

Strukturreiche Feldflur: > 5 % naturnahe Elemente (Ge-hölze, Wegsäume) sowie kleinflächige Extensivwiesen und -äcker (Nutzung der Extensivierungsprogramme)

Rückzugsgebiete und Wanderleitlinien (Vernetzung) für die Feldflora/-fauna inmitten intensiver Nutzungsflächen

Bunker

lokale Bedeutung als potentielle Rückzugsgebiete für Fledermäuse

kleinflächig in ges. VG kleinflächig in ges. VG größere Areale im Our-, Enz und Gaytal, sowie auf dem Ferschweiler Plateau; klein-flächig in ges. VG Rand von Islek und Ferschweiler Plateau im Westen der VG

verstreut über alle Gemarkungen verstreut über alle Gemarkungen großflächig: Über-eisenbach, Gemünd, Wald-hof-Falkenstein, Roth, Neuerburg, Nusbaum; klein-flächig ges. VG Teile der Gemar-kungen von Kör-perich, Geichlingen, Lahr, Mettendorf, Kruchten Bauler, Roth, Ammeldingen, Biesdorf

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Örtliche Zielsetzung und Entwicklungsbedarf Lage Ortsgemeinde

ENTWICKLUNG 1. Priorität

Unverzichtbare Stabilisierung der schutzbedürftigen Bestände Renaturierung/ Extensivierung aller Extremstandorte (nass/ trocken, mager)

Ausschöpfung des Potentials seltener Biotoptypen Verbesserung des Umfeldes geschützter Biotoptypen: Bruchwald: Laubwald im Einzugsgebiet Quellbäche: naturnaher Quellbachwald Bäche: Bachuferwald, extensive Feuchtwiesen in der Aue Felsen: Extensivierung angrenzender Flächen / Laubwald

Vernetzung von Lebensräumen / Biotopverbund: Gewässer- und Auenbiotope: Renaturierung/ Extensivierung aller wiederherstellbaren Abschnitte, Abbau von Barrieren insbes. in Bächen Magerwiesen, Halbtrockenrasen: Verbindungskorridore/ Tritt-steine aus Extensivgrünland/ Gebüschen mit Krautsäumen

Our- und Enztal, Irsental, Gaytal gesamte VG gesamte VG

Affler, Übereisen-bach, Gentingen Körperich, Geichlingen, Met-tendorf alle alle

Ausbau wichtiger Habitatelemente gefährdeter Tierarten Wiesenvögel: Nass-/ Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren; Waldvögel: Waldmäntel, Feldgehölze, naturnah strukturierte

Laubwälder; spezielle Strukturen für Schwarzstorch Amphibien: Laichgewässer in Bachauen; Insekten: Säume, Waldmäntel, Extensivwiesen Fledermäuse: Extensivwiesen, blütenreiche Brachen in der

Umgebung von Höhlen/Bunkern u. Altbäumen Wildkatzen: ungestörte strukturreiche Wälder mit Lichtungen

Sicherung der Lebensraumansprüche gefährdeter Tierarten, Erhal-tung und Stabilisierung der vorhandenen Restpopulationen

Extensivierung strukturreicher Gebiete: Extensivgrünland in Nachbarschaft von Hecken, Feldgehölzen und Waldrän-dern; Aufbau von Waldmänteln, wo nicht vorhanden Verbesserung der Lebensraumfunktion der Einzelstrukturen durch Benachbarung von funktionell zusammengehörigen Er-gänzungsbiotopen. Anreicherung der Feldflur auf 3-5 % Gehölze und Wegsäume, Ackerrandstreifen/ Extensiväcker und Extensivwiesen

Wiederherstellung der Biotopmindestausstattung zur Sicherung der Feldflora und -fauna; Rückzugsfunktion, Vernetzung

gesamte VG Ourtal, Ferschweiler Pla-teau gesamte VG Gutland

alle Übereisenbach, Keppeshausen, Waldhof-Falkenst. Nusbaum u.a. Karlshausen, Emmelbaum, Körperich, Obergeckler Lahr, Hüttingen, Kruchten, Hommerdingen, Nusbaum

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Örtliche Zielsetzung und Entwicklungsbedarf Lage Ortsgemeinde

ENTWICKLUNG 2. Priorität

Verbesserung der Leistungsfähigkeit für den Arten- und Biotopschutz über den Status quo hinaus

Wiederherstellung von Nass- und Feuchtgrünland durch Rückbau von Dränagen,

Ausschöpfung des Standortentwicklungspotentials für landesweit schutzwürdige Feuchtflächen

Bestandsziel Laubwald im Einzugsgebiet von Quellbä-chen

Abbau der Versauerung von Quellbächen, Verbesserung der Le-bensmöglichkeiten für Gewässerorganismen

Erhöhung des Laubholzanteils in zusammenhängenden Waldgebieten

Verbesserung der Lebensraumfunktion im Wald Renaturierung von Abbau- u. Deponieflächen mit Schwer-punkt Feucht-/Trockenkomplex

Wiederherstellung von naturnahen Biotoptypen

Talgründe von Irsen, Our, Enz, Gaybach, Geichlinger u. Notzenbach gesamte VG Islek u. Ferschweiler Pla-teau Steinbruch bei Heilbach

v.a. Mettendorf, Sinspelt, Hüttingen, Lahr, Körperich, Geichlingen, Gentingen, Ammeldingen/Our, Gemünd gesamte VG Affler, Neuerburg, Berkoth, Scheu-ern, Nusbaum Heilbach

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2.3 Schutzgut Boden

Gesetzliche Vorgaben

Baugesetzbuch (BauGB) § 1a

(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind

zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nut-zungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wie-dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur In-nenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.

weitere relevante Gesetze:

- Bundesbodenschutzgesetz - Bundesnaturschutzgesetz

Zielvorgaben

Landesentwicklungsprogramm IV

Um die Schutzfunktion des Bodens zu erhalten, sind Versiegelung, Erosion, Aus-waschung und Schadstoffanreicherung zu minimieren.

Regionaler Raumordnungsplan (Planungsregion Trier)

Das Freiraumkonzept des Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalen Raum-ordnungsplanes sieht im Hinblick auf das Schutzgut Boden für die VG Neuerburg folgendes vor:

- Große Teile des zum Gutland gehörenden Südens der Verbandsge-meinde sind im ROPneu als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt, die insbesondere im Umfeld der Ortslagen durch Vorbehaltsgebiete er-gänzt werden, die eine Abwägung zwischen Landwirtschaft und Sied-lungsentwicklung ermöglichen. Im Islek sind die Kernbereiche der Hoch-flächen als Vorranggebiete vorgeschlagen.

- Vorranggebiete für den Ressourcenschutz mit Schwerpunkt Boden sind vereinzelt in Bereichen mit erhöhter Erosionsgefährdung dargestellt.

Im noch rechtskräftigen ROP von 1985 ist folgendes Ziel relevant: Eine weitere Versiegelung von Flächen durch Überbauung und Straßenbau ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Großflächig versiegelte Bereiche sind durch vielseitige Grünbestände aufzulockern.

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Zustandsbeschreibung Bewertung Bodenversiegelung: Durch Siedlungen oder Straßen bzw. Wirt-schaftswege versiegelte Flächen nehmen in der VG nur wenige % der Fläche ein.

Aufgrund der dünnen Besiedlung ist Boden-versiegelung nur von untergeordneter Bedeu-tung

Erosionsgefährdung: 37% der VG sind mit Wald bedeckt (davon 60% Laubwald) im Islek werden 60%, im Gutland 50% des Offen-landes als Grünland genutzt Ackerflächen nehmen im Islek 40%, im Gutland 50% des Offenlandes ein; ca. 3.000 ha Ackerland werden als erosionsgefährdet bzw. stark erosi-onsgefährdet eingestuft.

Wald auf erosionsgefährdeten Standorten wirkt als Bodenschutzwald; auch Grünland verhindert Bodenerosion. Erosionsprobleme treten vor allem im Raum Hüttingen, südöstlich Mettendorf und kleinflä-chiger verstreut auf den steilen Hangpartien im Islek auf.

Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeintrag Nadelforsten auf pufferschwachem Untergrund-gestein (Quarzit und Schiefer im Islek; , Bunt-sandstein im Übergangsbereich zum Gutland) Intensive Landwirtschaft mit Starkdüngung und chemischem Pflanzenschutz (90% der LNF) Landwirtschaft im Nahbereich vielbefahrener Straßen: B 50 (Roth-Obersgegen u. Sinspelt Biburg); L 4 (Neuerburg-Mettendorf) mit >2.000 Kfz/Tag)

Bodenversauerung durch schwer abbaubare Nadelstreu und Auskämmung von Luftschad-stoffen Beeinträchtigung des Bodenlebens durch Überdüngung und Abbauprodukte von Pflan-zenschutzmitteln Eintrag von Schadstoffen aus Abgasen, Rei-fenabrieb, Schmiermitteln und Treibstoffen

Besondere Bodentypen Auenböden in den breiteren Flusstälern (Our, Enz); durch Grund- und Hangwasser geprägte Böden (Gleye, Quellengleye bis hin zu Anmoor) in Bachtälern, Quellmulden und an quelligen Hängen Ranker auf felsigen Steilhängen im Bereich der Täler im Islek

im Gutland meist beeinträchtigt durch Inten-siv-Landwirtschaft (mit Drainagen), bzw. Forstwirtschaft (Aufforstung mit Fichten) überwiegend naturnaher Laub-wald/Niederwald; z.T. jedoch durch Nadel-holz-Aufforstungen beeinträchtigt

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Örtliche Zielsetzung und Entwicklungsbedarf Lage Ortsgemeinde

a) Bodenerhaltung Vermeidung unnötigen Bodenverbrauchs bzw. Begren-zung der Bodenversiegelung sparsamer Umgang mit nicht nachwachsenden Ressourcen Erhaltung von Wald und Grünland in erosionsgefährde-ten Bereichen, Erhaltung des Bodens und seiner natürlichen Fruchtbarkeit im Ackerbau erosionsmindernde Bewirtschaftung (oder Umwandlung in Grünland)

bei Baugebiets-erweiterungen auf allen steileren Hängen großflächig im Gutland auf Bunt-sandsteinböden; kleinflächig am Rand der Hochflächen im Islek

auf allen Gemar-kungen auf allen Gemar-kungen v.a. Körperich, Hüttingen, Lahr u. Mettendorf

b) Schutz vor Bodenbelastungen Umbau von Nadelholzbeständen in Laubwald, v.a. auf versauerungsgefährdeten oder seltenen Böden

Vermeidung von Beeinträchtigungen der Bodenfunkti-on

Waldkalkung in versauerungsgefährdeten Beständen

Erhaltung der Bodenfunktionen

Extensivierung der Landwirtschaft auf potentiellen Feuchtstandorten (ggf. mit Wiedervernässung) auf 970 ha einschl. Erhaltung bestehender Feuchtwiesen (170 ha) Wiederherstellung eines schutzwürdigen Zustands Erhaltung extensiver Grünlandwirtschaft auf mageren, z.T. trockenen Hängen (450 ha) Erhaltung / Entwicklung eines schutzwürdigen Zustands Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis

Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit

Ergänzung von Immissionsschutzpflanzungen entlang vielbefahrener Straßenabschnitte (B 50, L 4)

Vermeidung von flächigen Bodenbelastungen

Nadelwälder über Schiefer/ Quarzit/ Buntsandstein Kuppenlagen im Islek Auen, breite Talg-ründe (v.a. Our, Irsen, Gaybach u. Enz) Hangbereiche am Rand von Tälern allgemein Gutland, Enztal

alle Gemeinden im Islek Körperich, Met-tendorf, Geichlingen, Lahr, Gentingen, Ammeldingen, Affler, Gemünd, Waldhof-Falken-stein, Gentingen, Obergeckler, Roderhausen Roth, Körperich Sinspelt, Metten-dorf

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2.4 Schutzgut Wasser

Gesetzliche Vorgaben

Landeswassergesetz (LWG) RP, §2 ...

(1) Die Bewirtschaftung der Gewässer erfolgt nach den Grundsätzen der §§ 1 a, ... WHG.

Darüber hinaus sollen in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befindliche Gewäs-ser erhalten werden; bei anderen Gewässern ist ein naturnaher Zustand anzustreben.

(2) Jeder ist verpflichtet, mit Wasser sparsam umzugehen. Der Anfall von Abwasser ist so-weit wie möglich zu vermeiden. Niederschlagswasser soll nur in dafür zugelassene An-lagen eingeleitet werden, soweit es nicht bei demjenigen, bei dem es anfällt, mit ver-tretbarem Aufwand verwertet oder versickert werden kann, und die Möglichkeit nicht besteht, es mit vertretbarem Aufwand in ein oberirdisches Gewässer mittelbar oder un-mittelbar abfließen zu lassen.

... und § 64: (1) Die Gewässerunterhaltung erstreckt sich auf das Gewässerbett und die das Gewässer be-

gleitenden Uferstreifen. Sie verpflichtet insbesondere dazu, ... die Ufersicherung, soweit diese erforderlich ist, durch Erhaltung, Neuanpflanzung und Pflege standort-charakteristischer Ufervegetation sowie in naturnaher Bauweise vorzunehmen, die bio-logische Wirksamkeit der Gewässer als Lebensstätte von wild lebenden Pflanzen und Tieren zu erhalten und zu fördern sowie das Gewässerbett und die Uferstreifen zu die-sem Zweck in angemessener Breite zu gestalten und zu bewirtschaften, die für den Na-turhaushalt und die Gewässerlandschaft günstigen Wirkungen zu erhalten und zu entwi-ckeln, ...

weitere relevante Gesetze:

- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Bundesnaturschutzgesetz

Ziel-vorgaben

Landesentwicklungsprogramm IV

„Das Naturgut Wasser, ein intakter und leistungsfähiger Wasserhaushalt, der frei von schädlichen Einflüssen ist, stellt in qualitativer und quantitativer Hinsicht eine grundlegen-de Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und damit auch der Lebensqualität des Menschen dar. Diese gilt es zu bewahren und ggf. wie-derherzustellen. .... Die Raumordnung sichert dabei vorsorgend die Freiräume zur Gewähr-leistung eines vorbeugenden Hochwasserschutzes, der auch den Anforderungen der mögli-chen Folgen des Klimawandels Rechnung trägt.“

Gem. Karte 12 – Grundwasserschutz sind in der VG Neuerburg große Teile des Gutlandes als „Landesweit bedeutsamer Bereich für die Sicherung des Grundwas-sers dargestellt. Gem. Karte 13 – Hochwasserschutz sind in der VG Neuerburg die Auen von Gaybach, Enz und Our als landesweit bedeutsame Bereiche für den Hochwasser-schutz dargestellt.

Regionaler Raumordnungsplan (Planungsregion Trier) Das Freiraumkonzept des Entwurfs zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes sieht im Hinblick auf das Schutzgut Wasser für die VG Neuerburg folgendes vor:

- Das gesetzlich festgestellte Überschwemmungsgebiet der Our ist als „Vor-ranggebiet Wasserwirtschaft mit Schwerpunkt Hochwasserschutz“ darge-

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stellt. - Irsen, Gaybach und Enz sind als „Vorranggebiet Wasserwirtschaft mit

Schwerpunkt Oberflächengewässer“ dargestellt, ihre Auen als „Vorbehalts-gebiet Wasserwirtschaft mit Schwerpunkt Hochwasserschutz“.

Weiterhin gültig sind die Vorgaben des ROP von 1985 (Kap.5.5): Gewässerschutz, Abwasserbeseitigung

In belasteten Gewässern ist mindestens die Gewässergüteklasse II sicherzustellen. Ge-wässer mit besseren Güteklassen sind so zu schützen, dass keine Verschlechterung eintritt. Bei der Anwendung und Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionsmethoden sind die Erfordernisse der Gewässerreinhaltung zu beachten.

Abflußregelung, Hochwasserschutz und Niedrigwasseraufhöhung

Das vorhandene Abführungsvermögen der Gewässer ist weitestgehend zu erhalten. Dies er-fordert die Sicherung der natürlichen Retentionsräume sowie das Freihalten der Talsohlen und der Abflußquerschnitte der Wasserläufe von abflußstörenden Nutzungen. Sicherung von Wasservorkommen

Die für die Grundwasserentnahme geeigneten Gebiete sind von allen Nutzungen freizu-halten, die der Trinkwassergewinnung abträglich sind und so zu schützen, dass sie bei Be-darf uneingeschränkt für die Trinkwasserversorgung genutzt werden können.

Zustandsbeschreibung Bewertung A GRUNDWASSER Grundwasserleiter:

Luxemburger Sandstein (Lias) : Po-ren- und Kluftgrundwasserleiter Buntsandstein: Poren- und Kluftgrundwasserleiter alluviale Talfüllungen: grundwasser-führendes Lockermaterial Muschelkalk und Keuper: Kluftgrundwasserleiter devonische Schiefer und Grauwa-cken: Kluftwasserleiter Emsquarzit (Devon): Kluftwasserleiter

Grundwasserführung: mittel bis stark mittel bis stark mittel mittel - gering gering mittel - gering

Verschmutzungsempfindlichkeit: hoch: Ferschweiler Plateau hoch: Oberer Buntsandstein von

Gentingen bis Utscheid, sehr hoch: Mittlerer B. bei

Utscheid und Altscheid sehr hoch: breite Talauen von

Our, Gaybach und Enz mittel: südlicher Teil des Gutlan-

des gering: gesamter Islek mittel: Quarzitzüge im Norden der

VG (Windhausen)

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Zustandsbeschreibung Bewertung B GEWÄSSER 1. Gewässerstruktur: Quellen und Quellbäche: - im Wald meist naturnah - im Offenland meist begradigt oder verbaut größere Bäche:

- Strukturgüte 1–3 naturnah bis mäßig verändert: Un-terlauf der Irsen, Teggelbach, Gaybach zw. Gaymühle und Obersgegen, sowie im Unterlauf, Oberlauf Geckler Bach, Unterlauf Geichlinger B.,Oberlauf Notzenbach, Oberlauf Burscheider Bach, Wahlbach, Abschnitte von Our u. Enz)

- Strukturgüte 4–5 deutlich bis stark verändert: (Our, Irsen-Mittellauf, mittlerer Gaybach, Geichlinger Bach, Notzenbach, Enz und Nebenbäche)

- Strukturgüte 5 – 7 stark bis vollständig verändert: Our-Stausee, Unterlauf Teggelbach, Oberlauf Wenglgracht, Lammischbach, Alsbach, sowie die meisten Siedlungsabschnitte anderer Bäche

naturnahe bis mäßig veränderte Bäche (Güteklasse 1 – 3) entsprechen den Min-destanforderungen (im Wald überwie-gend erfüllt, im Offenland selten) naturnahe Bäche sind in ihrem Zustand zu erhalten und ggf. durch Gewässer-randstreifen zu sichern an deutlich bis vollständig veränderten Bächen besteht Handlungsbedarf (Rena-turierung, Rückbau, Entwicklung eines Ufergehölzsaums): gilt für fast alle Bach-abschnitte im Offenland und einige Waldbäche

2. Wasserqualität Alle in der VG untersuchten Gewässer (Our, Irsen, Gaybach, Geichlinger B., Notzenbach, Enz, Wahlbach, Radenbach, Michelbach, Rohrbach) sind gering belastet (Güteklasse I-II), mit Ausnahme der Our unterhalb des Stausees (Güteklasse II – mäßig belastet) Stoffbelastungen bestehen in Form von Kläranlagen-Abläufen Ackernutzung bis unmittelbar ans Gewässer (an zahlrei-chen Bächen im Gutland, u.a. an der Enz) und Säureein-trag durch angrenzenden Nadelwald (am Großteil der Waldbäche im Islek und auf dem Ferschweiler Plateau, insbes. Quellbäche)

das Umweltqualitätsziel für Fließgewäs-ser dieser Größenordnung (Güteklasse I – II) wird außer am Unterlauf der Our durchgehend erreicht einige Kläranlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik (Mettendorf, Neuerburg, Biesdorf, Körperich) Ackernutzung und Nadelforsten auf Ge-wässerrandstreifen beeinträchtigen einen Großteil der Bäche

C BELASTUNGEN UND RISIKEN Lokal Säureeintrag durch Nadelwaldbestände auf puffer-schwachem Untergrund bzw. in versauerungsgefährdeten Grundwassergebieten (Buntsandstein) Intensive Landwirtschaft auf ungeschützten Grundwasser-vorkommen (Buntsandstein von Gentingen bis Altscheid, Talauen von Enz, Gaybach und Our); z.T. in WSG (bei Körperich, Geichlingen, Lahr und Sinspelt) Im gesamten VG-Gebiet vereinzelte Altablagerungen (zT. Grundwasser (Buntsandstein; Bachauen)

starke Auskämmung von sauren Luft-schadstoffen sowie versauernde Nadel-streu führt zur Belastung mit Al-Ionen Eintrag von Nitrat und Pflanzenschutz-mitteln führt potentiell zu Belastungen des Grundwassers (erhöhte Nitratwerte im Rohwasser) Kontamination von Grundwasservor-kommen möglich

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Örtliche Ziele mit Begründung Lage Ortsgemeinde

A GRUNDWASSER Freihalten verschmutzungsempfindlicher Gebiete von Gewerbegebieten; betriebssichere Lagerung wasser-gefährdender Stoffe Vermeidung von Grundwasserverschmutzung

Extensivierung der Landwirtschaft im Bereich ver-schmutzungsempfindlicher Gebiete mit Priorität in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten Vermeidung von Grundwasserbelastung (Nitrat, Pestizide)

Umbau von Nadelholz-Reinbeständen in laubholz-reiche Mischbestände in versauerungsgefährdeten Gebieten Verringerung der Versauerung des Grundwassers

Erkundung und ggf. Sanierung von Altablagerungen Vermeidung einer Verschmutzung des Grundwassers

Buntsandstein-gebiete, Talauen, Ferschweiler Pla-teau Buntsandstein-gebiet, Talauen Waldgebiete auf Buntsandstein Schwerpunkt im Südwesten der VG

u.a. Körperich, Lahr, Mettendorf, u.a. Gentingen, Körperich, Geichlingen, Lahr, Niedergeckler, Mettendorf, Utscheid u.a. Mettendorf, Utscheid

B GEWÄSSER Gewässerabschnitte mit Strukturgüteklasse 1 bis 3 sind zu erhalten, schlechtere sind auf mind. 3 außer-orts und 5 innerorts zu verbessern, dabei auch Offen-legung verrohrter Abschnitte

Erhaltung bzw. Entwicklung der landesweit gültigen Min-destanforderungen zur Gewässerstrukturgüte

Umbau von Nadelforsten in Quellgebieten sowie auf Gewässerrandstreifen in naturnahen Bachuferwald

Vermeidung von Versauerung; Verbesserung der Selbst-reinigungskraft;

Erhaltung der Wasserqualität bei Güteklasse I-II bzw. Verbesserung auf diesen Wert, z.B. durch Freihalten der Gewässerrandstreifen von Ackerbau Erhaltung bzw. Entwicklung der landesweit gültigen Mindest-

anforderungen zur Gewässergüte

Verbesserung der Reinigungsleistung veralteter Klär-anlagen

Abwasserklärung nach Stand der Technik

Freihaltung der festgesetzten Überschwemmungs-gebiete sowie aller potentiell überflutbarer Flächen von Bebauung Erhaltung/ Wiederherstellung der Hochwasserschutzfunktion Rückhaltung und teilw. Versickerung des Ober-flächenabflusses von versiegelten Flächen im Gelände Vermeidung von Hochwasserspitzen

Our, Enz, Gaybach, Irsen, Radenb., Geichlinger B., Notzenbach, Alsbach, Michelb. und Wenglgracht zahlreiche Bäche u. Quellbäche in gesamter VG alle Bäche lokal Talauen von Our, Enz und Gaybach Neubaugebiete

auf allen Gemar-kungen auf allen Gemar-kungen auf allen Gemar-kungen Neuerburg, Met-tendorf, Biesdorf, Körperich Roth, Neuerburg, Sinspelt, Metten-dorf, Körperich auf allen Gemar-kungen

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2.5 Schutzgut Klima/Luft Gesetzliche Vorgaben

Bundesnaturschutzgesetz, § 1 (3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere ... 4. Luft und Klima auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu

schützen; dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimati-scher Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nut-zung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu.

Zielvorgaben Landesentwicklungsprogramm IV Das LEP IV weist für den Bereich der VG Neuerburg keine zu beachtenden Funk-tionen aus.

Regionaler Raumordnungsplan 1985 (Planungsregion Trier) 5.3.3.4 Als weitere Freiräume sind auch im ländlichen Bereich freizuhalten: - topographische Elemente wie Wiesentäler und Hangbereiche, die in bioklima-tischer, ökologischer und ästhetischer Hinsicht von besonderer Bedeutung sind.

Zustandsbeschreibung Bewertung REGIONALKLIMA: feucht-kühles Mittelgebirgsklima Lufttemperatur: Durchschnitt im Jahr: 6°C, Jan: -1°C, Juli: 14°C Lokale Unterschiede zwischen Hoch- und Tieflagen: bis 1,5°C

Niederschläge 800-1000mm / Jahr

Jahreszeiten: Zahl der Eis- Frost und Schneetage Zahl der Sommertage Eintritt Frühling / Erntezeit

Windverhältnisse: Hauptwindrichtung West / Südwest; starke Windexposition auf offenen Höhenzügen im Islek und offenen Plateaus im Gutland

Bioklima: Bioklimaklasse 2 in Tälern, 3 in Hoch- und Mittellagen

Vergleich mit Mittelwerten2

geringere Werte als im Landes-durchschnitt

weit überdurchschnittlich

überdurchschnittlich weit unterdurchschnittlich sehr spät

ausgeprägt windoffene Lage mit z.T. hoher Windgeschwindigkeit

Wärmebelastung gering, Kältereiz normal bis hoch

2 Vergleich landesweiter Klimadaten nach Klimaatlas Rheinland-Pfalz (1957)

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Zustandsbeschreibung Bewertung LOKAL - / GELÄNDEKLIMA Waldbetontes Klima (großflächig nur im Süden der VG: Ferschweiler Plateau, sonst im Bereich steiler Talhänge) Offenlandbetontes Klima (Acker- und Grünlandareale, konzentriert vor allem im Gutland): Frischluft-/Kaltluftabfluss in Tälern und Rinnen. (Our-, Enz und Gaytal und Seitentäler bei unbewaldeter Talsohle; Hindernisse baulicher Art oder Gehölzriegel in der Abflussbahn bewirken Kaltluftstau (s.u. Kaltluftsam-melgebiet)) Kaltluftsammelgebiete, z.T. Kaltluftstau in Talniederun-gen. (Ourtal, Enztal, Gaytal unterhalb Obersgegen mit Seitentälern von Geichlinger und Notzenbach) Die Kaltluftschicht kann bis 50m mächtig werden, Tempe-raturen können 3-5°C kühler als in der Umgebung sein Einstrahlungsbegünstigte Flächen (Südost-, Süd-, Südwest-, Westhänge mit mehr als 3,5% Neigung in allen Teilen der VG außerhalb der Kaltluftab-fluss- und -sammelgebiete) Windexponierte Flächen Hoch- und Kammlagen im Islek, Hochebene des Gutlan-des

Örtliche Klimaeffekte: Frischluftentstehung, Filterung (v.a. Ferschweiler Plateau; Täler im Islek) Kaltluftentstehung, flächiger Kaltluft-abfluss, schwacher Kaltluftstrom bei unbewaldeten Einzugsgebieten < 3km² starker Kaltluftstrom bei unbewal-deten Einzugsgebieten > 3km² Inversionsanfälligkeit, (zu geringer Luftaustausch / Schad-stoffanreicherung), Nebelbildung, ungünstiges feucht-kaltes Wohnkli-ma Gesundes Klima für Wohnen und Erholung, gute Eignung zur Nutzung von Solarenergie (aktiv und passiv) Starke Durchlüftung / Luftaustausch, im Winter starke Abkühlungseffekte in Siedlungen

Beeinträchtigungen Straßenverkehrsbelastung >2000-4000 KFZ/Tag (Abschnitte von B 50 und L 4) Emittierende Gewerbebetriebe im Enztal (Kaltluftsam-melgebiet)

Örtliche Belastungseffekte: mäßig hohe Abgasimmissionen auf Flächen bis ca. 50m Entfernung Immissionsbelastung für benachbar-te Wohngebiete, z.B. in Neuerburg

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Örtliche Ziele mit Begründung Lage Ortsgemeinde

A Lufthygiene: Erhaltung von Hangwäldern im Frischluft-Einzugsgebiet der großen Täler

Gewährleistung ausreichender Frischlufterneuerung in inversionsgefährdeten Tallagen

Erhaltung kaltluftproduzierender Freiflächen im Ein-zugsgebiet von Tal-Siedlungen Gewährleistung ausreichender Frischlufterneuerung bei Siedlungen in immissionsbelasteten, inversionsgefährdeten Tallagen Vermeidung von weiterer Bebauung und Gewerbean-siedlung in Kaltluftabfluss- und –sammelgebieten

Vermeidung von Imissionsbelastungen

Reduzierung / Begrenzung der Emissionen aus Gewer-bebetrieben in inversionsanfälligen Gebieten

s.o. Immissionschutzpflanzungen an vielbefahrenen Straßen in Nachbarschaft zu Siedlungen / landwirtschaftlichen Flächen ergänzen/erweitern

Minimierung der Schadstoffbelastung B Geländeklima: Offenhaltung von Kaltluftabflussbahnen zur Frischluft-versorgung und Vermeidung von Kaltluftstaus; Beseiti-gung bestehender Barrieren, wo dies möglich ist (z.B. Entfernung von Fichtenriegeln in Tälern)

Erhaltung der Funktionen für die Klimaverbesserung empfindlicher Talsiedlungen

Keine großflächige Neubebauung in den Talniederungen

Vermeidung von bioklimatisch ungünstigen Wohnsi-tuationen, Vermeidung von Immissionsbelastung

Durchgrünung von Siedlungen

Verbesserung des Kleinklimas (ausgleichende Wir-kung auf Temperatur und Luftfeuchte)

Windschutzpflanzungen an windexponierten Sied-lungsrändern

Verringerung von Auskühlung der Siedlungen

Ausnutzung einstrahlungsbegünstigter Hänge bei not-wendigen Siedlungserweiterungen

Minimierung des Heizenergiebedarfs, aktive und pas-sive Solarenergienutzung

Our, Enz und Gaybach und Seitentäler mittleres Enztal, unteres Gaytal v.a. im Ourtal und Enztal Enztal B 50 (Ab-schnitte), L 4 (im Enztal) Our-, Enz- und Gaytal mit Haupt-Nebenbächen Ourtal, unte-res Enztal, Gaytal dicht bebaute Ortskerne Ortsränder auf Plateaus und in Hoch-lagen in allen Orts-lagen

Neuerburg, Sinspelt, Metten-dorf, Körperich, Biesdorf

Neuerburg, Sinspelt, Metten-dorf, Körperich,

Neuerburg, Met-tendorf

Roth/Our, Körper-ich, Sinspelt, Met-tendorf, Neuerburg

wie Lage

Körperich, Lahr, Hüttingen, Roth, Sinspelt, Metten-dorf Körperich, Geichlingen, Sinspelt, Metten-dorf

u.a. Scheitenkorb, Karlshausen, Kox-hausen, Hommerdingen, Nusbaum

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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2.6 Landschaft - Schutzgut Landschaftsbild / Erholung Gesetzliche Vorgaben

Bundesnaturschutzgesetz, § 1 Ziele

(4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erho-lungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere 1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, 2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen. (5) Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, hat Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vor-haben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Beim Aufsu-chen und bei der Gewinnung von Bodenschätzen, bei Abgrabungen und Aufschüttungen sind dauernde Schäden des Naturhaushalts und Zerstörungen wertvoller Landschaftsteile zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind insbe-sondere durch Förderung natürlicher Sukzession, Renaturierung, naturnahe Gestaltung, Wiedernutzbarmachung oder Rekultivierung auszugleichen oder zu mindern. (6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestand-teile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Wald-ränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und land-wirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichen-dem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.

Zielvorgaben

Landesentwicklungsprogramm IV Im LEP IV ist das Ourtal als „Raum mit landesweiter Bedeutung für Er-holung und Landschaftserlebnis“ ausgewiesen. In ihm ist gem. Ziel 91 „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft vorrangig zu sichern und zu entwickeln“. Regionaler Raumordnungsplan (Planungsregion Trier) Der Entwurf zur Neuaufstellung des ROP sieht für den Norden der VG die Aus-weisung als „Vorbehaltsgebiet mit Schwerpunkt Ressourcenschutz für das Land-schaftsbild und die landschaftsgebundene Erholung“ vor, während der Süden „Vorbehaltsgebiet mit Schwerpunkt infrastrukturorientierter Erholung“ werden soll. Ein Überschneidungsbereich im unteren Ourtal soll beide Funktionen in Überlagerung erhalten und wird als „Vorbehaltsgebiet mit Schwerpunkt infra-strukturorientierte u. landschaftsgebundene Erholung“ vorgeschlagen. Der nach wie vor gültige ROP von 1985 weist die besondere Funktion „Erholung“ (E) den Ortsgemeinden Ammeldingen b.Neuerburg, Biesdorf, Fischbach-Oberraden, Karlshausen, Koxhausen, Kruchten, Nusbaum, Roth/Our, Sinspelt und Utscheid zu.

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Neuerburg, Körperich und Gemünd sind darüber hinaus Schwerpunktorte des Fremdenverkehrs (E). Mit der Neuaufstellung sollen Gentingen, Hüttingen b.Lahr, Karlshausen, Mettendorf und Übereisenbach hinzu kommen.3

Dabei wird die Funk-tion „E“ (Erholung) durch „F“ (Fremdenverkehr) ersetzt.

Da die VG fast vollständig im Naturpark Südeifel liegt, gelten folgende Ziele:

In den Naturparken sind die Erholungsfunktion und der Schutz der Landschaft gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen zu sichern. Sie dienen der Erholung der Bevölke-rung (vgl. § 27 BNatschG) und sind entsprechend dieser Zielsetzung zu entwickeln.

Die ausgewiesenen Kernzonen sollen der Erholung und der Stille dienen [in der VG be-finden sich zwei der drei Kernzonen: Gaybachtal-Berscheiderbachtal (ganz) und Prümtal-Burscheidertal (teilweise)].

Die Naherholungsgebiete in der Region dürfen nur in unabweisbaren Fällen für größere bauliche Anlagen in Anspruch genommen werden.

Bei Maßnahmen der Grunderschließung (Wanderparkplätze, Wege, Grillhütten) sowie der Waldbewirtschaftung ist darauf zu achten, dass die landschaftsästhetischen und öko-logischen Potentiale des zu erschließenden Erholungsraumes erhalten bleiben.

Zustandsbeschreibung und Bewertung Beschreibung Erlebnisräume

Leitbilder für kleinräumige visuelle Erlebnisqualität Indikatoren für die Werteinstufung (vgl. Karte 10)

Bewertung der Eigenart / Schönheit

w bewaldete Hochebe-ne / Höhenrücken h offene Hochebene / Höhenrücken t Talweitung m Mulden / flache Hän-ge

w3 naturnaher Laubwald / Altholz / attraktive Wald-

ränder w2 Laub- / Mischwald w1 Nadelforst h3 strukturreiches Offenland mit Gehölzen / Streu-

obst h2 Offenland mit Gehölzstrukturen, ergänzungsbe -

dürftig/ weiträumige Flur mit 3-5% Gehölzstrukturen h1 strukturarmes Offenland (ausgeräumte Flur < 3% Gehölzanteil pro 10 ha) t3 naturnahe Bäche, Gewässer mit Gehölzbewuchs,

Nass-/ Extensivgrünland, Streuobst, Nass-/ Feuchtwald

t2 naturferne Gewässer, Intensivgrünland mit Gehölzanteil <3%, Buschwald, Verbuschung, Feldge-hölze <10 ha, Gehölzstrukturen 3-5% Anteil

t1 ausgeräumte Ackerfluren, Hochwald > 10 ha (Nadel-/Laubwald) m3 mit Feucht-/Extensivgrünland / Gehölze, Streu-

obst, naturnahe Wälder m2 großflächiges Grünland und Gehölzstrukturen 3.5%, Laub-Mischwald

hoch = Leitbild mittel gering hoch = Leitbild mittel gering hoch = Leitbild mittel gering hoch = Leitbild mittel

3 Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm (Schreiben vom 02.11.2004)

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k Kerbtäler / Steilhänge s Siedlung

m1 großflächig Intensivgrünland/ Acker / Nadelforst k3 Hänge mit naturnahen Wäldern (Altholz, lichte

Trockenwälder) / mit Gehölzstrukturen 15-50%, offene Wiesentäler

k2 Hänge mit Laub-/ Mischwald / Niederwald / naturnahe Waldbäche / Offenland mit 3-5% Gehölzen

k1 Hänge mit Nadelwald / Acker Grünland s3 kulturhistorisch dominiert / ländlich geprägt mit

z.T. hoher Durchgrünung s2 ländlich geprägt mit geringer Durchgrünung /

durch Neubauten geprägt mit hoher Durchgrünung s1 durch Gewerbegebäude geprägt,

überwiegend mit geringer Durchgrünung

gering hoch = Leitbild mittel gering hoch = Leitbild mittel gering

Örtliche Ziele mit Begründung Lage Ortsgemeinde

generelles Ziel: Erhaltung von dem Leitbild entsprechenden Landschaftsteilen Aufwertung von Erlebnisräumen mit mäßig oder gering ausgeprägter Eigenart / Schönheit Entwicklungsprioritäten: • bewaldete Hochflächen: Umwandlung der Nadel-

forste in Laub- und Mischwald, Schaffung von Lich-tungen

• offene Hochflächen: Anreicherung mit Gehölzen

(auf mind. 5%) durch Pflanzung von Bäumen, He-cken und Feldgehölzen, Alleen), Erhaltung von of-fenen Hangkanten und Ausblicken in die Täler, Freistellung von Aussichtspunkten.

• Talweitungen: Anreicherung strukturarmer Flächen • Mulden/flache Hänge: Anreicherung mit Struktur-

elementen (5 % - 10 % Gehölze durch Pflanzung von Einzelbäumen, Hecken und Feldgehölzen, Entwicklung von Brachflächen).

• Kerbtäler/Talhänge: Offenhaltung der Talböden,

Waldauflichtung an den Hängen

in allen Teilen der VG in allen Teilen der VG Lias-Hochfläche südlich Rohrbach und im Raum Schwarzenbruch Umfeld von Karlshau-sen, Rodershausen, Ammeldingen/Nbg., Koxhausen unteres Enztal, unteres Ourtal, mittleres Gaytal. Nordrand des Gutlandes bei Geichlingen und Bierendorf oberhalb des Our-Stausees und im Raum Burscheid

Nusbaum, Kruchten wie links Mettendorf, Körper-ich, Gentingen, Ammeldingen Geichlingen, Lahr

Keppeshausen, Übereisenbach, Berkoth

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2.7 Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH- und Vogel-schutzgebieten

(Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung nach EU-Recht gem. §1 (6) Nr.7b BauGB) Folgende Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura2000 sind als FFH-Gebiete auf dem Gebiet der VG Neuerburg gemeldet. Sie setzen sich auf dem Gebiet der angrenzenden Verbandsgemeinden Arzfeld, Irrel und Bitburg-Land fort. EU-Vogelschutzgebiete sind weder auf VG-Gebiet noch benachbart vorhanden. Nr. Bezeichnung Größe 6003-301

Ourtal von Wallendorf bis Welchenhausen/Stupbach (erweitert bei Übereisenbach, im unteren Irsental mit östlichen Rand-hängen, sowie um das Tal des Pletschbaches (Seitenbach der Irsen)

2.395 ha (Anteil VG Neuerburg)

5903-301

Enztal oberhalb Neuerburg, zw. Neuerburg und Sinspelt, sowie unter-halb Mettendorf; Tal des Ringsbaches östl. Sinspelt; einzelne Tal-abschnitte von Radenbach, Lambach, Michelbach und Burscheider Bach

571 ha (Anteil VG Neuerburg)

6004-301

Ferschweiler Plateau: Teilbereich der Nusbaumer Hardt südlich und östlich Rohrbach

280 ha (Anteil VG Neuerburg)

Es bestehen folgende Erhaltungsziele bzw. folgender Schutzzweck:

Gebiet Schutzzweck / Erhaltungsziel prioritäre Arten Ourtal Eutrophe Stillgewässer / Fließgewässer

Trockene europäische Heiden / Lückige Kalk-Pionierrasen* / Kalk-Trockenrasen* Borstgrasrasen* Feuchte Hochstaudenfluren Magere Flachland-Mähwiesen Kalktuffquellen / Kalkreiche Niedermoore Silikatschutthalden Kalkfelsen / Silikatfelsen / Pionierrasen auf Silikatfelsen Hainsimsen-Buchenwald / Waldmeister-Buchenwald / Orchideen-Buchenwald Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald / Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Schlucht- und Hangmischwälder* Erlen- und Eschenwälder, Weichholzauenwälder*

Bachneunauge Fischotter Flussperlmuschel Gekielte Smaragdlibelle Gelbbauchunke Gemeine Flussmuschel Groppe Großer Feuerfalter Großes Mausohr Bechsteinfledermaus Wimperfledermaus Prächtiger Hautfarn

Enztal Fließgewässer Feuchte Hochstaudenfluren Magere Flachland-Mähwiesen Silikatfelsen / Pionierrasen auf Silikatfelsen Hainsim-sen-Buchenwald / Waldmeister-Buchenwald Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Erlen- und Eschenwälder, Weichholzauenwälder*

Groppe

Ferschweiler Plateau

Fließgewässer Wacholderheiden / Kalk-Trockenrasen(*) Feuchte Hochstaudenfluren Magere Flachland-Mähwiesen Kalktuffquellen / Kalkreiche Niedermoore Kalkschutthalden* / Kalkfelsen Hainsimsen-Buchenwald / Waldmeister-Buchenwald / Orchideen-Buchenwald Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald / Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Schlucht- und Hangmischwälder* Erlen- und Eschenwälder, Weichholzauenwälder*

Groppe Großes Mausohr Lachs

* prioritäre Lebensräume Quelle: LandschaftsInformationsSystem Rheinland-Pfalz

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2.8 Sonstige ökologisch empfindliche Gebiete

(gem. Anl. 4 Nr 2.6 bzw. Anl. 2 Nr. 2.3 UVPG vom 25.06.2005) Folgende Gebiete sind gemäß den geänderten Vorschriften des UVPG im Rah-men einer Strategischen Umweltprüfung zu beachten. Gebiete von gemeinschaft-licher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete wurden bereits in Kapitel 2.7 berücksichtigt, in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder archäologisch bedeutsame Land-schaften werden im Kapitel 2.9 (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) behandelt. Es bestehen zwei Naturschutzgebiete in der VG: „Tongrube bei Utscheid“ (5 ha, Gem. Utscheid; Nr. 23224; RV v. 24.05.1996) und „Ourschleife / Falkenstein“ (270 ha, Gem. Waldhof-Falkenstein, Nr. 23203; RV v. 06.09.1984). Pauschal geschützte Biotoptypen gem. § 28 LNatSchG sind lokal und zumeist kleinflächig in allen Ortsgemeinden der VG zu finden, und zwar überwiegend in den Tälern. Es handelt sich um : • Quellen, Quellbäche, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, Auwaldreste • Feuchtwiesen, feuchte Hochstaudenfluren, Röhrichte und

Großseggenriede; stehende Gewässer mit Verlandungszone • Bruch-/Moorwälder, Feuchtwälder • Halbtrockenrasen, Orchideenwiesen, Silikat-Magerrasen • Trockenbiotope, Felsen Folgende Wasserschutzgebiete bestehen auf VG-Gebiet: Bezeichnung Gemarkung max. Entnahme/Jahr Brunnen Körperich Körperich 100.000 m³ Quelle Geichlingen Geichlingen 30.000 m³ Brunnen I u. II und Quelle Lahr

Lahr; Hüttingen b. Lahr

840.000 m³

Quelle Sinspelt Sinspelt; Mettendorf 29.200 m³ Quellen Nusbaum Nusbaum 52.000 m³ Quelle Mettendorf Mettendorf; Burg 100.000 m³

Quelle: Kreiswasserwerk Bitburg-Prüm Die Trinkwassergewinnungsgebiete liegen hauptsächlich im Buntsandstein. Nur das Schutzgebiet „Quellen Nusbaum“ befindet sich im Luxemburger Sand-stein. Es ist zugleich das einzige vollständig im Wald gelegene WSG.

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2.9 Kultur- und sonstige Sachgüter (gem. §1 (6) Nr.7d BauGB)

An kulturhistorischen Sehenswürdigkeiten bestehen in der Verbandsgemeinde u.a. rund 60 Kirchen und Kapellen in 37 Gemeinden, von denen mehrer als Bau-denkmäler geschützt sind. Wichtigste Denkmalschutzzone ist die Altstadt von Neuerburg mit seiner Burg, den Resten der mittelalterlichen Stadtbefestigung und zahlreichen historischen Gebäuden. Hinzu kommen mehrere Schlösser und Gutshöfe (Falkenstein, Kewenig, Roth). Die Denkmaltopographie Rheinland-Pfalz benennt folgende Objekte in den einzelnen Ortsgemeinden: Gemeinde Objekt Kategorie Affler Kath. Filialkirche Einzeldenkmal Altscheid Kath. Pfarrkirche St. Matthias

2 Wohnhäuser (Hauptstraße 24 u. 26) 4 Wegekreuze (davon 3 innerorts) Ortskern

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet

Ammeldingen/Our Kath. Filialkirche St. Urban u. St. Wendelin 3 Wohnhäuser (Dorfstraße 2, 3 u. 5) Friedhof Bildstock (Gemarkung) Ortskern

Einzeldenkmale Denkmalzone Einzeldenkmal Erhaltungsgebiet

Ammeldingen b.Neuerburg

Kath. Pfarrkirche St. Isidor Bildstock (OT Grimbach) Wegekreuz (Gemarkung)

Einzeldenkmale

Bauler Kath. Pfarrkirche St. Quirinus Wohnhaus (Sandbergstr. 8/9) Wegekreuz (Gemarkung)

Einzeldenkmale

Berkoth 2 Wohnhäuser (Burscheid u. Itzfelder Hof) 3 Wegekreuze (Gemarkung Burscheid)

Einzeldenkmale

Berscheid Kath. Filialkirche St. Bernhard Gehöft (Dorfstr. 9)

Einzeldenkmale

Biesdorf Kath. Filialkirche St. Remaclus Wohnhaus (Brunnenstr. 5)

Einzeldenkmale

Burg Kath. Filialkirche Herz Jesu Gehöft (Dorfstr. 4)

Einzeldenkmal Kennz.Grundriss

Dauwelshausen Ortskern Erhaltungsgebiet Fischbach-Oberraden

Filialkirche St. Karl Borromäus (Fischbach) Siedlung Kleiwersdell (Fischbach) 2 Wegekreuze (1 Fischb., 1 Oberraden) 1 Wohnhaus (Oberraden, Kapellenstr.1) 1 Gehöft (Oberraden, Talstr. 9)

Einzeldenkmal Denkmalzone Einzeldenkmale

Geichlingen

Kath. Pfarrkirche St. Laurentius 4 Wohnhäuser (Berscheider Str. 3, 17, Kirchstr. 2, 3/5, 3 Gehöfte (Berscheider 25, Gaytal- 11, Haupt- 12,Threidt1) ehem. Schulhaus (Schulstr. 1) Kapelle und Bildstock (Gemarkung)

Einzeldenkmale

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Gemeinde Objekt Kategorie Gemünd Kath. Filialkirche St. Servatius

2 Gehöfte (Dorfstr. 10, 25) 1 Wegkreuz Ortskern

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet

Gentingen Kath. Filialkirche St. Johannes d.Täufer Einzeldenkmal Heilbach Wohnhaus (Neuerburger Str. 2)

2 Wegekreuze (Gemarkung) Einzeldenkmale

Herbstmühle Kath. Filialkirche St. Antonius Wegekreuz

Einzeldenkmale

Hommerdingen Wohnhaus (gegenüber Dorfstr. 15) Einzeldenkmal Hütten Bildstock Einzeldenkmal Hüttingen bei Lahr

Kath. Filialkirche St. Antonius 1 Gehöft (Antoniusstr. 6) 1 Wohnhaus (Talstr. 38)

Einzeldenkmale

Karlshausen Kath. Pfarrkirche St. Bartholomäus Kapelle ehem. Pfarrhaus (Dorfsr. 62)

Einzeldenkmale

Körperich - Seimerich - Niedersgegen - Obersgegen

Kath. Pfarrkirche St. Hubertus 1 Gehöft (Hubertusstr. 20) 1 Wohnhaus (Schneidemühlenweg 18) 1 Friedhofskreuz Ortskern Seimerich Brücke Ortskern Niedersgegen mit ... - Kath. Filialkirche St. Dionysius - 4 Wohnhäuser (Donatusstr. 1, 2; Schloßstr. 8, 12) - Schlossgut Niedersgegen Schloß Kewenig (Gemarkung) Kath. Filialkirche St. Antonius 2 Wohnhäuser (Antoniusstr. 1, 4) Wegekreuz

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet Einzeldenkmal Denkmalzone Denkmalzone Einzeldenkmale

Koxhausen Kath. Pfarrkirche St.Kosmas u. St. Damian Bildstock

Einzeldenkmale

Kruchten Kath. Pfarrkirche St. Maximin Wohnhaus (Maximinstr. 45)

Einzeldenkmale

Lahr

Kath. Pfarrkirche Heiligkreuz 4 Wohnhäuser (Am Kettenberg 7, Hauptstr. 23, Obersgegener Weg 1, Zur Lehmkaul 2) 1 Gehöft (Hauptstr. 18) Pfarrhaus (Tellstr. 3) Kreuzweg am Hüttenberg westl. Teil des Ortskerns Gehöft mit Kapelle (OT Bierendorf) Wegekreuz (Gemarkung Bierendorf)

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet

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Gemeinde Objekt Kategorie Mettendorf Kath. Pfarrkirche St. Margaretha

2 Friedhofskreuze 4 Gehöfte (Enztalstr.52, Fausenburg 3/5, Hauptstr. 10, 21) 5 Wohnhäuser (Hangenbach 11, Hauptstr. 12, Im Bungert 3, 8, Im Kiemen 7) 2 Wirtschaftsgebäude (Gartenstr.2, Schulstr.1) sog. Paulskapelle (Im Bungert) Pfarrhof (Im Fronhof 7) Ehlenhof (Gemarkung) Kapelle (Enztalstr. 52) 2 Wegekreuze (Gemarkung) Teile des Ortskerns

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet

Muxerath Kath. Filialkirche St. Donatus Einzeldenkmal Nasingen Kath. Filialkirche St. Maria

1 Gehöft (Dorfstr. 5) Einzeldenkmale

Neuerburg Burg Neuerburg Stadtbefestigung Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus Eligiuskapelle Bereich zwischen Burg und Pfarrkirche Straßenzug Oberstraße Wohnhäuser (Burgfried 11, Graf-Dietrich-Str. 9,12,14,Hohlstr.1, Kirchgasse 2,Herrenstraße 5, 8, Marktstr. 1, Oberstr. 1, 2, 5, 23, 31, 35, Weiherstr.4,7) Altarkreuz (Friedrichplatz),Nischenkreuz (Mühlenstr.15) Friedhofskreuz (Pestalozzistr.) Nepomukstatue (Graf-Dietrich-Str.) Gartenhaus (Heidbachstraße) Weiherstraße mit Eligiusplatz Bereich an der Enz zw. Mühlen- u. Poststr. Graf-Dietrich-Str. Braubachstr. Kreuzkapelle (Gemarkung) Schwarzbildchen (Gemarkung) Wegekreuz (Gemarkung) Tunnel der Bahnlinie Neuerburg-Arzfeld Kapelle St. Quintinus (Daudistel) Gehöft (Daudistel 9)

Einzeldenkmale Denkmalzone Denkmalzone Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet Erhaltungsgebiet Denkmalzone Erhaltungsgebiet Einzeldenkmale

Niedergeckler Kath. Filialkirche St. Martin Wohnhaus (Dorfstr. 16) Kriegerdenkmal (Friedhof)

Einzeldenkmale

Niederraden 2 Wohnhäuser (Dorfstr. 2,3) Einzeldenkmale Niehl

2 Wegekreuze (Dorfstraße 4; Flur „Beim Hofhaus“

Einzeldenkmale

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Gemeinde Objekt Kategorie Nusbaum Kath. Pfarrkirche St. Peter

Nischenkreuz (Kreuzstr. 4) Wegekreuze (Petrusstr.15; Abzweig/Schulstr.; Gemarkung) 2 Wohnhäuser (Petrusstr. 23, Schulstr.1) Ortskern (Petrusstr./Kreuzstr.) „Wikingerburg“, „Fraubillenkreuz, u.a. vorgeschichtliche Denkmäler (Gemarkung: Nusbaumer Hardt) Kath. Filialkirche St. Georg (Freilingen), sowie ... … 6 Gehöfte in der Umgebung (Corneliusstr.2,3,5,7,9,13) gegenüberliegende Straßenseite der Corneliusstr. Bildstock (Bergstr., Ecke Hommerdinger Str.)

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet Denkmalzone Erhaltungsgebiet Einzeldenkmal

Obergeckler 2 Nischenkreuze, Bildstock (Dorfstr.) Gehöft (Dorfstr. 19) Wohnhaus (Dorfstr. 36) ... mit Umgebung Kapelle (Dorfstr.44)

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet Einzeldenkmal

Plascheid 2 Wegekreuze (Str. n. Heilbach; alte Str. n. Neuerburg) Einzeldenkmal Rodershausen Kath. Pfarrkirche St. Jakobus

Kapelle (Hauptstr./Ecke Kapellenstr.) 2 Bildstöcke (zw. Hauptstr. u. Kapellenstr.; Gemarkung) mehrere Hausgruppen an Kapellen- u. Poststr.

Einzeldenkmale Erhaltungsgebiet

Roth a.d.Our Kath. Filialkirche St. Peter und Schloss Roth Hausgruppe am Teggelbach

Einzeldenkmale u. Denkmalzone Erhaltungsgebiet

Scheitenkorb Kath. Filialkirche St. Peter Bildstock (Dorfstr.)

Einzeldenkmale

Scheuern 3 Wegekreuze (Dorfstr., sowie Gemarkung) Einzeldenkmale Sevenig b. Neuerburg

Kath. Filialkirche St. Gertrud Gehöft (Dorfstr. 6)

Einzeldenkmale

Sinspelt Gehöft (In der Gracht 4) Einzeldenkmal Utscheid Kath. Pfarrkirche St. Peter

Gehöft (Schulstr.1) nördl. Ortskern (Schulstr. , Mühlenweg, Sinspelter Str.) ehem. Pfarrhaus (Weidinger Str. 2) Wegekapelle(Sinspelter Str./Abzw. Bansengarten) Wegekreuz (Bitburger Str./Abzw. Im Büschel) Wasserturm (Gemarkung)

Einzeldenkmale Denkmalzone Einzeldenkmale

Waldhof-Falkenstein

Burg Falkenstein Denkmalzone

Weidingen Kath. Pfarrkirche Maria Empfängnis Wegekapelle (gg. Gartenstr.4) 3 Wohnhäuser (Gartenstr.11,12, Hauptstr. 11) Pfarrhaus (Königsbergstr. 7) Nischenkreuz (b. Gartenstr.7) 4 Wegekreuze (gg. Königsbergstr.4, sowie Gemarkung) Gehöft (Niederweidingen: Michelbachstr. 5) Bildstock (Niederweidingen: gg. Michelbachstr.6)

Einzeldenkmale

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In den Ortsgemeinden Emmelbaum, Keppeshausen, Leimbach, Übereisenbach, Uppershausen und Zweifelscheid bestehen keine denkmalwürdigen Objekte. Angaben zu Bodendenkmälern/archäologischen Fundstellen wurden vom Rhei-nischen Landesmuseum übermittelt. Demzufolge konzentrieren sich die Fundstel-len im Gutland. Die Flächen sind im FNP dargestellt. Rohstoffvorkommen Im Verbandsgemeindegebiet befinden sich zwei regionalplanerisch ausgewiese-ne Rohstoffvorkommen:

• Steinbruch Heilbach mit dem regionalplanerisch als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung ausgewiesenen Quarzitvorkommen.

• Ebenfalls raumplanerisch als Vorranggebiet für die Rohstoffsicherung aus-gewiesen ist ein Bereich in der Südspitze der VG im Luxemburger Sand-stein.

2.10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

(gem. §1 (6) Nr.7i BauGB)

Die nach den Vorgaben des UVPG zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffes zu betrachten, um sekundäre Ef-fekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechsel-wirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Umweltgüter Mensch A B

Bod

en

Was

ser

Klim

a

Arte

n +

Bio

-to

pe

Land

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und

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Boden

_

Wasser

(Mikro-)Klima

_

Tiere + Pflan-zen

Landschaft _ _ _

Kulturgüter

_ _ _

Wohnen

Erholung _

_

A beeinflusst B: stark, mittel, wenig, - nicht

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushalts, die soge-nannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf ein Schutzgut in-direkte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Über-bauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusam-menhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ge-ben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Schutzgut negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Errichtung eines Lärmschutzwalls einen zusätzlichen Eingriff ins Land-schaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstroms bewirken. Betrachtet werden die mit den Vorhaben verbundenen Wirkfaktoren, wobei nur dieje-nigen Auswirkungen erwähnt werden, die sich bei der Untersuchung der Umweltver-träglichkeit als erheblich herausgestellt haben.

2.11 Emissionen sowie Sachstand des Umgangs mit Abfällen

und Abwässern (gem. §1 (6) Nr.7e BauGB)

Luftschadstoffe und Gerüche Verkehrsbedingte Emissionen sind aufgrund des durchweg geringen Verkehrsaufkom-mens nur an den stärker befahrenen Straßenabschnitten der B 50 (Roth-Obersgegen und Sinspelt-VG-Grenze) und der L 4 (Neuerburg-Mettendorf) in erwähnenswertem Um-fang zu erwarten, wobei aber auch hier bei 2.000 – 4.000 Kfz/d keine erheblichen Beein-trächtigungen auftreten dürften. Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde bestehen die folgenden nach BundesImmissi-onsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Anlagen:

- Schlachthaus (Geichlingen), - Steinbruch, Anlage zum Brechen von Gestein und Aufbereitungsanlage für bituminö-

se Straßenbaustoffe (Heilbach) - mobile Brecheranlage (Körperich-Niedersgegen) - Anlage zum Verarbeiten und Räuchern von Fleischwaren und erdgedeckter Gasla-

gertank (Mettendorf) - Anlage zum Schmelzen von Aluminium (Neuerburg) - Windfarm mit 18 Windkraftanlagen (Nusbaum) Nach BImSchG genehmigungspflichtige Betriebe mit Tierhaltung bestehen in Hüttingen, Niedergeckler und Körperich (Rinderhaltungen – je ein Betrieb), sowie Mastschweinehal-tungen in Bauler (3 Betriebe) und in Ammeldingen/Our (1 Betrieb).

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Abwasser Die Ortsgemeinden Affler, Altscheid, Ammeldingen/Nbg, Biesdorf, Dauwelshausen, Emmelbaum, Geichlingen, Hütten, Karlshausen, Körperich, Koxhausen, Kruchten, Met-tendorf, Neuerburg, Niedergeckler, Nusbaum, Obergeckler, Rodershausen, Sevenig, Utscheid und Weidingen sind an kommunale Kläranlagen angeschlossen. Die Gemein-den im Ourtal werden im Rahmen grenzüberschreitender Abwasserprojekte entsorgt, und zwar Ammeldingen/Our mit Hoesdorf (L), Übereisenbach und Keppeshausen mit Stolzembourg, Ober- und Untereisenbach (L), sowie Roth und Gentingen mit Bettel und Fouhren (L). Die Kläranlagen in Mettendorf, Neuerburg, Biesdorf und Körperich-Niedersgegen entsprechen bezüglich ihrer Reinigungsleistung nicht mehr dem Stand der Technik. Die Abwasserentsorgung der Aussiedlerhöfe und Kleinsiedlungen erfolgt in Eigenregie. Von den derzeit knapp 10.000 Einwohnern der VG sind ca. 1.800 nicht an zentrale Kläranlagen angeschlossen. Abfälle Die Abfallentsorgung wird vom Landkreis Bitburg-Prüm organisiert. Dabei steht die Müll-vermeidung und –verwertung vor der Entsorgung:

- Altglas wird flächendeckend über Depotcontainer erfasst. - Die Altpapier- und Gelbe-Sack-Fraktion wird monatlich gesammelt. - Grüngut kann flächendeckend an Grüngutannahmestellen abgegeben werden. - Elektronikschrott und Kühl- oder Gefriergeräte werden vom Elektro-Fachhandel und über Entsorgungsunternehmen erfasst und wiederverwertet. - Erdaushub wird über eine Erdaushubbörse weitervermittelt. - Eigenkomportierung wird gefördert Nicht wiederverwertbare Abfälle werden auf der zentralen Hausmülldeponie in Plütscheid abgelagert. Erddeponien bestehen in Daleiden, Rittersdorf und Dudeldorf. Auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Neuerburg sind nach dem Abfalldeponiekataster Rheinland-Pfalz 46 Ablagerungsstellen von Bauschutt, Erdaushub, Siedlungs- und Son-derabfällen erfasst, die je nach Schadstoffpotential und Lage eine Gefährdung von Bo-den, Grund- und Oberflächenwasser darstellen.

2.12 Stand der Nutzung erneuerbarer Energien

sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie (gem. §1 (6) Nr.7f BauGB)

In der Verbandsgemeinde bestehen zwei große Windparks: im Bereich Koxhausen-Hütten-Leimbach (seit 1994) mit derzeit 13 Anlagen und bei Nusbaum / Hüttingen mit 18 Anlagen. Zwei einzelne WKA befinden sich auf den Gemarkungen Burg und Kruchten. Am Stichtag 30.9.2003 waren in der VG insgesamt 33 Anlagen mit einer Nennleistung von 21,9 MW am Netz4

; 3 weitere Anlagen waren genehmigt und 9 in Planung, wodurch eine Verdopplung der Nennleistung erreicht worden wäre.

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung hat der Verbandsgemeinderat im Mai 2002 eine Windkraftstudie5

4 nach Angaben der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm

beauftragt. Dem Ergebnis dieser Gesamtkonzeption stimmte der VG-Rat am 25.07.2002 als Vorentwurf und am 17.10.2002 nach Abwägung der eingegangenen Anregungen als Entwurf für die Fortschreibung

5 Bielefeld.Gillich.Heckel (2002)

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des Flächennutzungsplans, Teilbereich Windkraft zu. Nach Eingang der landes-planerischen Stellungnahme wurde am 6. Mai 2003 die 1. Änderung der Fort-schreibung des mit Bekanntmachung vom 19.06.1987 wirksamen FNP für den Teilbereich Windkraft beschlossen.

Entsprechend diesen Beschlüssen des Verbandsgemeinderats werden zwei Standorte auf der Gemarkung Nusbaum und ein Standort auf der Gemarkung Hommerdingen als Sondergebiete für Windkraft im Flächennutzungsplan, Teilfortschreibung Windkraft, der VG Neuerburg dargestellt. Diese Standorte sind auch in der am 07.06.2004 verbindlich gewordenen neuen Teilfortschreibung "Windenergie" des Regionalplans Trier festgelegt. Da diese Standorte bereits weitgehend bebaut sind und in beiden Plänen außerhalb die-ser Bereiche Windenergienutzung grundsätzlich ausgeschlossen wird, ist somit keine weitere Entwicklung der Windkraft im Gebiet der VG Neuerburg an neuen Standorten möglich. Damit gibt es auch für die oben genannten 9 geplanten Anlagen keine Realisie-rungschance. Neben der bereits stark ausgebauten Windenergie ist die energetische Verwertung von Biomasse in der VG Neuerburg in Entwicklung begriffen. In einer Pilotanlage in Nusbaum-Freilingen werden landwirtschaftliche Abfällen von 17 angeschlossenen Be-trieben (anfallende Gülle, Festmist, nachwachsende Rohstoffe sowie Speisereste und Fette) zur Biogaserzeugung genutzt. Weitere entsprechende Anlagen sollen folgen.6

Für ein Biomassekraftwerk zur Verwertung einheimischer, eiweißarmer Biomasse wurde ein Standort in einem ehemaligen Steinbruch auf der Gemarkung Körperich-Niedersgegen im FNP ausgewiesen. Das Heizen mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln wird vom Forstamt Neuerburg ge-fördert. Anlagen bestehen in Berscheid, Geichlingen, Körperich, Neuerburg und Scheitenkorb.7

Im Rahmen des Projekts „Regionen Aktiv“ werden im gesamten Landkreis Beratungen zum Thema „Regenerative Energien“ durchgeführt.

Das Regionale Energiekonzept für die Region Trier als Beitrag für eine nachhaltige Ent-wicklung (Regionale Planungsgemeinschaft 2001) stellte die Entwicklungspotentiale im Bereich regenerativer Energien heraus. Diese erstrecken sich auf die Bereiche Biomas-se, Windkraft, Solarenergie (Photovoltaik) und Wasserkraft. Letztere ist in der VG Neuerburg mit dem (überwiegend auf luxemburgischen Territorium liegenden) Pump-speicherkraftwerk Vianden (Our) und den vorhandenen Kleinwasserkraftanlagen nahezu ausgeschöpft.

Bezüglich des Gebäudebestands wurde im Regionalen Energiekonzept in der VG Neuerburg in den folgenden Ortsgemeinden ein hoher energetischer Sanierungsbedarf festgestellt, der sich aus einem hohen Anteil von Altbauten an der gesamten Bausub-stanz ergibt: Altscheid, Bauler, Berkoth, Dauwelshausen, Gemünd, Herbstmühle, Hommerdingen, Lahr, Roth an der Our, Sevenig bei Neuerburg.

6 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung VG Neuerburg (2004) 7 IFAS (2004): Studie zur Weiterentwicklung der energetischen Verwertung von Biomasse in Rh-Pf.

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2.13 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes (mit und ohne Umsetzung der Gesamtplanung) Die Umsetzung des Flächennutzungsplans in der vorliegenden Form hat einer-seits v.a. durch Siedlungserweiterungen negative Auswirkungen auf den Natur-haushalt zur Folge. Andererseits werden aber durch die begleitenden Aus-gleichsmaßnahmen auch Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle ver-bessert. Insgesamt wird auf diese Weise eine geordnete Entwicklung erreicht. Eine weitere bauliche Entwicklung ohne Gesamtfortschreibung des FNP, d.h. auf Grundlage von Teilgenehmigungen ist nicht möglich. 3. Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Raum-

nutzung 3.1 Ziele der landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeption

(gem. §1 (6) Nr.7g BauGB) 3.1.1 Allgemeines Leitbild

Das Leitbild der Landespflege ist in der Landschaftsplanung der VG Neuerburg dokumentiert. Für die beiden unterschiedlichen Landschaftseinheiten des Islek und des Bekow (Gutland) werden dabei verschiedene Leitbilder skizziert: Leitbild für den Islek: • auf den Höhenrücken landwirtschaftlich genutzte Flächen mit mäßiger

Strukturierung durch Hecken, Baumreihen und Säume, sowie ein vielfältiger Wechsel von halboffenem Weideland und Wald, kleinflächigen Brachen und Extensivgrünland (insbesondere Quellmulden)

• mit Gehölzen eingegrünte Siedlungsränder (keine weitere Zersiedlung der Höhen)

• an den Hängen naturnahe Wälder mit Nieder- und Mittelwaldpartien sowie felsreichen Trockenwäldern

• in den Kerbtälern einzelne offene Talzüge mit extensiver Grünlandnutzung (Gaybach, Gecklerbach), sonst Bachauenwald

• in den breite Talmulden extensiv genutztes Wiesen- und Weideland mit feuchten Stellen, renaturierte Bäche (keine Siedlungserweiterungen in den Tälern)

Das Leitbild für das Gutland sieht vor: • landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einem Mindestanteil an

Gehölzstrukturen und Säumen, mit Streuobstwiesen an den flachen Hän-gen und um die Siedlungen,

• Laubwälder mit Waldmänteln auf Kuppen und an Hängen, sowie auf dem Ferschweiler Plateau

• breite Talauen mit extensivem Grünland, feuchten Partien, renaturierte Bä-che mit Gehölzsaum (keine weiteren Siedlungserweiterungen in die Auen)

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3.1.2 Landespflegerische Zielvorstellungen Durch Überlagerung der verschiedenen in Text und Karten der Landschaftspla-nung dargestellten Schutz- und Entwicklungsziele der einzelnen Schutzgüter wurden in der Landschaftsplanerischen Entwicklungskonzeption Zielvorstellun-gen in den Plankategorien der Flächennutzungsplanung entwickelt, die als gu-tachterlicher Vorschlag sozusagen die „Optimal-Variante“ des zukünftigen Flä-chennutzungsplans aus landespflegerischer Sicht darstellen. Der anzustrebende Zustand der Landschaft ist in Form der Planzeichen für die örtliche Flächennutzungsplanung/Landschaftsplanung dargestellt. Die Flächen-symbole unterscheiden nach Schutzflächen, Flächenwidmung für bestimmte Nut-zungen und Nutzungsbeschränkungen. Darin kommt eine funktionsgerechte Gliederung nach Art und Intensität der menschlichen Nutzung zum Ausdruck, die an der jeweiligen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und an der Wahrung eines typischen Landschaftsbildes orientiert ist. Die einzelnen Darstellungen und die Maßnahmen zur Realisierung des ange-strebten Zustandes werden nachfolgend erläutert. Die Unterscheidung nach 2 Kategorien in "Bestand" und "Vorschlag" bzw. "Entwicklung" hat folgende Bedeu-tung: a) Bestand - Die vorhandenen Schutzgebiete sind nachrichtliche Übernahmen von

Flächen mit rechtlicher Bindung unter Ausschluss oder starker Be-schränkung anderer Nutzungen. Hier besteht kein Entscheidungs-spielraum.

- Die Bestandsdarstellungen der übrigen Nutzflächen sollten zur Siche-rung der Leistungsfähigkeit des Landschaftshaushaltes und Erhaltung des Landschaftsbildes in den Flächennutzungsplan übernommen wer-den. Hierzu zählt auch die Art der Nutzungsbeschränkungen. Abwei-chende Entwicklungsvorstellungen sind möglich, unterliegen aber dem Abwägungs- und Begründungsgebot einschließlich der Darstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

b) Vorschlag/Entwicklung (= landespflegerische Zielvorstellung)

Die Entwicklungsziele werden fast ausschließlich als überlagernde Dar-stellungen über land- und forstwirtschaftliche Nutzungen wiedergegeben. Damit werden die Flächen eindeutig der Landwirtschaft gewidmet, ande-rerseits aber die Anforderungen des Natur- und Umweltschutzes an die Nutzung dokumentiert. Zugleich wird die Eignung der Flächen für den Ausgleich dokumentiert8

8 entsprechend Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen Rh.-Pf. vom 27. Juli 1998, Hinweise zum Vollzug des Baugesetzbuches, Ziffer 4.4.4.1). Dies ist eine anerkannte Form der Darstellung von Ausgleichs-flächen im Flächennutzungsplan. Gegenüber einer Umgrenzung von Flächen mit festgelegter Zuordnung zu Eingriffsflächen bietet dies einen großen Flächenpool mit hoher Flexibilität bei der Umsetzung. Es erlaubt z.B. die Anpassung an Flächenverfügbarkeit oder jeweilige Interessenlage land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu späteren Zeitpunkten, die jetzt noch nicht vorhersehbar sind. In Abstimmungsverfahren mit den entsprechenden Fachverwaltungen (Landwirtschaftskammer, Forstämter) wurde diese Darstellungsvariante

.

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Generell gilt für beabsichtigte Nutzungsänderungen/Bebauungen: Je mehr Funktionen einer Fläche zugesprochen sind (z.B. Wasserschutz-/ Klima-schutzfunktion), desto höher ist der Kompensationsbedarf an Ausgleichsflächen. Bei bestimmten Schutzgebietskategorien (NSG, Flächen nach § 28 LNatSchG) ist eine Nutzungsänderung i.d.R. ausgeschlossen. Im Umkehrschluss sind kon-fliktarme Räume für Nutzungsänderungen ablesbar. Besonders schutzwürdige Flächen (v.a. in den Bachtälern) für den Arten- und Biotopschutz, die über formelle Schutzkategorien hinausgehen, ergeben sich aus Vorkommen von Arten und/oder Biotoptypenkomplexen der Anhänge I und II der „FFH-Richtlinie“ der EU-Kommission.

unterstützt. Es liegen genehmigte Flächennutzungspläne mit dieser Darstellungsform vor (z.B. VG Arzfeld, VG Prüm). Die Art der Entwicklungsziele leitet sich von Zielvorgaben des Raumordnungsplans, der Roten Liste Biotoptypen oder Erfordernissen der Umweltvorsorge, wie Schutz des Grundwassers, Biotopvernet-zung ab.

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3.1.3 Örtliche Entwicklungsschwerpunkte und -prioritäten Ortsgemeinde FFH-Gebiet9 Handlungsschwerpunkte (weitere Handlungsmöglichkeiten sind in der Karte der

Entwicklungskonzeption dargestellt) Affler Ourtal und

Irsental Ourtal und Irsental: Offenhaltung sowie Erhalt und Entwicklung von Extensivgrünland auf dem Talbo-den, Erhöhung Laubwaldanteil an den Hängen, Schaffung lichter Wälder; Ortslage: Randeingrünung

Altscheid Talhänge des Altscheider Bachs und des Wirbesbachs: Erhaltung, Entwicklung, teilweise Wiederher-stellung von Niederwald; Ortslage: Randeingrünung; Echtersbach und Altscheider Bach: Erhaltungs-pflege des Nass- und Feuchtgrünlands in der Talaue, am Echtersbach streckenweise Renaturierung

Ammeldingen a.d. Our Ourtal Ourtal: Auenextensivierung; Our südlich Ammeldingen: Gewässerentwicklung; Ackerflächen auf Steilla-gen: erosionsmindernde Maßnahmen

Ammeldingen b. Neuerburg mit Kleinweis und Grimbach

Enztal Enztal: Gewässerentwicklung Enz, Entwicklung von Extensivgrünland; Ortslage: Randeingrünung; Grimbach: Windschutzpflanzung; Alleenpflanzung entlang der K57 und der K59

Bauler Gaybachtal: Auenextensivierung; entlang L1: Alleenpflanzung; Umspannwerk: Randeingrünung

Berkoth mit Burscheid u. Markstein Radenbach und Herlbach

Ortsteil Markstein: Randeingrünung/Windschutzhecke; Alleenpflanzung entlang der K61; landwirtschaftl.Flur: Anreicherung mit Gehölzen/ naturnahen Elementen für Landschaftsbild und Erosi-onsschutz; Burscheider Bach: Erhaltungspflege Nass- und Feuchtgrünland; Gewässerentwicklung

Berscheid mit Gaymühle Gaybachtal: Entwicklung von Extensivgrünland; entlang der K6: Alleenpflanzung; Ortslage Berscheid: Randeingrünung im Norden bis Westen; Naturparkkernzone: Auflichtung der Laubwälder;

Biesdorf Gaybach Ortslage: Ortsrandeingrünung im Norden; Waldflächen: Erhöhung des Laubwaldanteils, Auflichtung; Biesdorfer Bach: Uferrandstreifen, Renaturierung

Burg Ringsbachtal Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maßnahmen; entlang L8 und K10: Alleenpflanzung

9 Maßnahmen in FFH-Gebieten werden auf der Grundlage noch zu erstellender FFH-Managementpläne durchgeführt.

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Ortsgemeinde FFH-Gebiet Handlungsschwerpunkte (weitere Handlungsmöglichkeiten sind in der Karte der Entwicklungskonzeption dargestellt)

Dauwelshausen Irsentalhänge landwirtschaftl. Flur: Strukturanreicherung mit Gehölzen und naturnahen Elementen; entlang der L1: Alleenpflanzung; Ortslage: Randeingrünung und/oder Windschutzhecke

Emmelbaum Enztal Ortslage: Randeingrünung, Windschutzpflanzung; Enztal: Entwicklung von Extensivgrünland, Erhal-tungspflege des bestehenden Nass- und Feuchtgrünlands

Fischbach-Oberraden Radenbach-tal

Erhöhung des Laubwaldanteils in der Naturparkkernzone; Radenbachaue südlich Fischbach-Oberraden: Entwicklung von Extensivgrünland; Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maß-nahmen

Geichlingen Gaybachtal und Geichlinger Bachtal: Auenextensivierung; Wasserschutzgebiet: Verringerung des Stoff-eintrags in das Grundwasser durch kontrollierte Düngung oder ggf. Nutzungsextensivierung; Gaybachtalhänge: Erhöhung des Laubwaldanteils; entlang der B50: Alleenpflanzung;

Gentingen

Ourtal Ourtal: Auenextensivierung; Ortslage und Campingplatz: Randeingrünung

Gemünd Ourtal und Irsental

Irsen- und Ourtal: Auenextensivierung; Nadelwälder: Erhöhung des Laubholzanteils; Auflichtung des strukturreichen Mischwalds am Ourtalhang

Heilbach mit Windhausen landwirtschaftl. Flur: Anreicherung mit Gehölzen und naturnahen Elementen, erosionsmindernde Maß-nahmen in Steillagen mit Ackerbau; Wahlbach- und Heilbachtal: Entwicklung von Extensivgrünland, Erhaltungspflege des Nass-und Feuchtgrünlands; entlang der K60: Alleenpflanzung

Herbstmühle

Gaybachtal: Offenhaltung des Talbodens und Erhaltungspflege des Nass- und Feuchtgrünlands

Hommerdingen Ortslage: Windschutzpflanzung ; landwirtschaftl. Flur: Anreicherung mit Gehölzen und naturnahen Ele-menten; entlang der K2: Alleenpflanzung;

Hütten mit Neuhütten Alleenpflanzung entlang der K53 und K54; Randeingrünung Neuhütten; Gaybachtal: Auenextensivie-rung;

Hüttingen b. Lahr Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maßnahmen; Notzenbachtal: Auenextensivierung

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Ortsgemeinde FFH-Gebiet Handlungsschwerpunkte (weitere Handlungsmöglichkeiten sind in der Karte der Entwicklungskonzeption dargestellt)

Karlshausen Irsental, Ne-benbäche

Ortslage: Ortsrandeingrünung und Windschutzpflanzung; landwirtschaftl. Flur: Anreicherung mit Gehöl-zen und naturnahen Elementen, erosionsmindernde Bewirtschaftung in Steillagen mit Ackerbau

Keppeshausen Ourtal Ourtal: Auenextensivierung; Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maßnahmen; Hänge der Our-Nebentäler: Erhöhung des Laubwaldanteils

Körperich mit Niedersgegen, Obersgegen u.Seimerich

Ourtalhänge Gaybach- und Geichlinger Bachtal: Auenextensivierung; Ortslage Obersgegen: Randeingrünung im Osten; entlang der B50 Richtung Geichlingen: Alleenpflanzung; Wasserschutzgebiet Körperich und umgebende landwirtschaftl. Flur: Verringerung der Stoffeinträge in das Grundwasser durch kontrollier-ten Düngereinsatz oder/und Nutzungsextensivierung; landwirtschaftl. Flur östlich der B50: Anreicherung mit Gehölzen und naturnahen Elementen, Ackerflächen in Steillagen im Raum Niedersgegen: erosi-onsmindernde Maßnahmen

Koxhausen Alleenpflanzung entlang der K50 sowie Ortsrandeingrünung und Windschutzpflanzung; teilweise Wie-derherstellung von Niederwäldern oder niederwaldartige Bewirtschaftung an den Talhängen

Kruchten mit Neuafrika u. Schwarzenbruch

landwirtschaftl. Flur nördlich des Lammischbach: Anreicherung mit Gehölzen und naturnahen Elemen-ten; Ortslage Neuafrika: Randeingrünung; Wälder westlich Schwarzenbruch: Auflichtung

Lahr mit Bierendorf Wasserschutzgebiet: Verringerung des Stoffeintrags in das Grundwasser durch kontrollierte Düngung oder ggf. Nutzungsextensivierung; Notzenbachtal: Auenextensivierung; Notzenbach südlich Lahr: Ge-wässerentwicklung; entlang der B50: Alleenpflanzung; Ortslage Bierendorf: Randeingrünung im Westen

Leimbach Enz Alleenpflanzung entlang der L10 und K53 in Verbindung mit Ortsrandeingrünung; Enzaue: Entwicklung von Extensivgrünland

Mettendorf Ringsbachtal,Enz, Enzaue

Enztal: Auenextensivierung, Umwandlung von Ackerland in Grünland; Neubaugebiet im Süden Metten-dorfs: Randeingrünung und innere Durchgrünung; Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maß-nahmen; Alsbachtalhänge: Erhöhung des Laubwaldanteils;

Muxerath

entlang der K53: Alleenpflanzung; Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maßnahmen; Ortsla-ge: Randeingrünung / Windschutzhecke im Westen; Erhaltung des Extensivgrünlands

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Ortsgemeinde FFH-Gebiet Handlungsschwerpunkte (weitere Handlungsmöglichkeiten sind in der Karte der Entwicklungskonzeption dargestellt)

Nasingen Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maßnahmen; Ortslage: Randeingrünung / Windschutz-hecke im Westen

Neuerburg Enz, Lambach Enztalhänge: Entwicklung, Erhaltung und Wiederherstellung von lichten Niederwäldern; Erhöhung des Laubholzanteils in Nadelwäldern; entlang der K50, K53 und K63: Alleenpflanzung; Entwicklung von Extensivgrünland in der Enztalaue südwärts von Neuerburg sowie streckenweise Gewässerentwicklung

Niedergeckler

Ortslage: Randeingrünung;

Niederraden Radenbach, Michelbach

Radenbachaue: Entwicklung von Extensivgrünland; Radenbach und Michelbach: Gewässerentwicklung; Ortslage: keine weitere Ausdehnung der Bebauung

Niehl landwirtschaftl. Flur: Anreicherung mit naturnahen Elementen; Ortslage: Randeingrünung / Windschutz-hecke; entlang der L8: Alleenpflanzung

Nusbaum mit Freilingen, Freilinger Höhe, Nusbaumerhöhe, Rohrbach, Silberberg, Stockigt

Ferschweiler Plateau

landwirtschaftl. Flur: Anreicherung mit naturnahen Elementen; Ortslagen Freilingen, Nusbaum und Nusbaumerhöhe: Randeingrünung; Waldflächen südlich Rohrbach: Erhöhung des Laubwaldanteils, Schaffen von Lichtungen; Freilingen und Freilinger Höhe: Windschutzpflanzung

Obergeckler Enztalhang Ackerflächen in Steillagen: erosionsmindernde Maßnahmen; entlang der K63: Alleenpflanzung; südliche Ortslage: Randeingrünung; Wiederherstellung / Auflichtung ehemaliger Niederwälder an den Nebental-hängen der Enz; Erhaltung des Extensivgrünlands

Plascheid Wahlbachtal: Entwicklung von Extensivgrünland; K60: Alleenpflanzung; Ackerflächen in Steillagen: ero-sionsmindernde Maßnahmen

Rodershausen Ourtalhänge entlang der L1: Alleenpflanzung; Ortslage: Randeingrünung; Ackerflächen in Steillagen: erosionsmin-dernde Maßnahmen; Ourtalhänge: Auflichtung der Laubwälder; Erhöhung des Laubwaldanteils in Na-delwäldern

Roth a.d. Our

Ourtal Ourtal: Auenextensivierung, Entwicklung von Ufergehölzsäumen entlang der Bäche, Erhaltung des be-stehenden Extensivgrünlands

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Ortsgemeinde FFH-Gebiet Handlungsschwerpunkte (weitere Handlungsmöglichkeiten sind in der Karte der Entwicklungskonzeption dargestellt)

Scheitenkorb Hang mit Stol-len NO v.

Scheitenkorb

Ortslage: Windschutzpflanzung; Anreicherung der landwirtschaftl. Flur mit Gehölzen und naturnahen Elementen, erosionsmindernde Maßnahmen auf Ackerflächen in Steillagen; Alleenpflanzung entlang der K49, der L10 und der L1

Scheuern mit Altscheuern Lambachtal, Raden-bachtal

Wahlbachtal: Entwicklung von Extensivgrünland; K50: Alleenpflanzung; Naturparkkernzone: Umwand-lung von Nadelwald in Laubwald

Sevenig b. Neuerburg Irsental Irsental: Offenhaltung, Erhalt und Entwicklung von Extensivgrünland; Wiederherstellung des Niederwal-des zwischen Irsen und Seveniger Bach; Ortslage: Randeingrünung

Sinspelt Enztal Enz: Auenextensivierung, z.T. Auwaldentwicklung; streckenweise Gewässerentwicklung; landwirtschaftl. Flur: im Wasserschutzgebiet:: Reduzierung des Stoffeintrags durch kontrollierte Dün-gung oder ggf. Nutzungsextensivierung; entlang der B50: Immissionsschutzpflanzung

Übereisenbach Ourtal, Irsental

Ourtal und Irsental: Entwicklung und Erhalt von Extensivgrünland auf dem Talboden

Uppershausen Herlbachtal Alleenpflanzung entlang der K50 und der K61; Wahlbachtal: Entwicklung von Extensivgrünland, Erhal-tungspflege der gem. § 28 LNatSchG geschützten Nass- und Feuchtwiesen

Utscheid mit Buscht Rußdorf

Michelbachtal und Tongru-

ben

Michelbach: Gewässerentwicklung; Ackerflächen auf Steillagen: erosionsmindernde Bewirtschaftung

Waldhof-Falkenstein Ourtal Naturschutzgebiet Ourtalhänge: Wiederherstellung strukturreicher, lichter Niederwälder

Weidingen mit Niederweidingen Michelbachtal landwirtschaftl. Flur: Anreicherung mit Gehölzen und naturnahen Elementen für Landschaftsbild und Erosionsschutz; entlang der L8: Alleenpflanzung; Erhaltungspflege des Feucht- und Nassgrünlands am Altscheider Bach

Zweifelscheid mit Engelsdorf u. Juckerstraße

Enz und Enztal

Landwirtschaftl. Flur: Anreicherung mit Gehölzen und naturnahen Elementen für Landschaftsbild und Erosionsschutz; Enzaue: Gewässerentwicklung, Grünlandextensivierung

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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3.2 Darstellungen und Ziele sonstiger umweltrelevanter Fachpläne (gem. §1 (6) Nr.7g BauGB)

3.2.1 Pläne nach Wasserrecht

In der VG Neuerburg wurden Gewässerpflegepläne für die folgenden Gewässerab-schnitte erstellt :

Name Gewässerabschnitt

Strecke (km)

Beginn der Um-setzung

Radenbach Gemarkung Fischbach -Niederraden

6,7 12/1989

Irsen Gemarkung Sevenig bei Neuerburg

1,5 Projekt wurde 1997 aufgegeben

Geichlinger Bach Gemarkung Geichlingen

1,5 05/1992

Enz Gemarkung Neuerburg

2,6 12/1995

Quelle: SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz; Trier Von der Wasserwirtschaftsverwaltung werden in der VG die Bäche Irsen, Gaybach und Enz als vorrangig zu entwickelnd beurteilt, die dementsprechend als Vorrang-gebiete in die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes aufgenommen wurden. Eine Renaturierung und Gewässerentwicklung der Enz und der Our mit ihren Ne-benbächen wird vom Naturpark Südeifel betrieben, wobei die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Beseitigung von Barrieren) im Vordergrund steht. Zahlreiche Querbauwerke wurden in diesem Zusammenhang umgestaltet. 3.2.2 Pläne nach Abfall- und Immissionsschutzrecht Nach aktuellem Kenntnisstand liegen keine entsprechenden Pläne vor.

3.3 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität

(gem. §1 (6) Nr.7h BauGB) Weder die Verbandsgemeinde Neuerburg noch Teile davon sind im Hinblick auf die Luftqualität besonders belastete Gebiete. Luftreinhaltepläne existieren demzufolge nicht und sind auch nicht vorgesehen.

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

59

4. Umweltbezogene Auswirkungen von Baugebieten so-wie Möglichkeiten zur Vermeidung, zur Schadensbe-grenzung und zum Ausgleich (gem. §1 (6) Nr. 7 BauGB und §1a BauGB)

4.1 Vorbemerkungen Im Jahr 2004 wurde bei der Erstellung der Unterlagen für das Beteiligungsverfahren gem. §3(1) und §4(1) BauGB eine erste Einschätzung der umweltbezogenen Auswir-kungen von Baugebieten aus Umweltsicht vorgelegt. Nach Vorliegen der Stellung-nahmen von Behörden und Bürgern erfolgte eine intensive Beratung in den Ortsge-meinden. Dabei wurden z.T. konfliktreiche Baugebiete entnommen, verkleinert oder verlagert, so dass hier hohe Umwelt-Konflikte ausgeräumt wurden. Dennoch ver-bleibt aufgrund gemeindlicher Beschlüsse ein Anteil auch konfliktträchtiger Vorha-ben, für die es aus gemeindlicher Sicht keine Entwicklungsalternativen gibt. Die Be-urteilung dieser Vorhaben erfolgt in Kap. 4.3. Für eine Vielzahl von Baugebieten sind die Umweltwirkungen gering. In der Regel handelt es sich um geplante kleine Baugebiete auf Flächen mit geringen Funktionen für Umweltschutzgüter. Diese Baugebiete werden einer Sammelbeurteilung unterzo-gen, die in Kap. 4.2 aufgelistet und bewertet sind. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit der Vorhaben wird auf einem Beurteilungs-bogen anhand von Bewertungskriterien nach einer dreistufigen Skala eingeordnet. Kriterien sind hierbei die mehr oder weniger gravierenden Abweichungen von Um-welt-Zielvorstellungen vorliegender Planungen (Landschaftsplanung (gem. §§ 9 u. 11BNatSchG, AEP, ROP) und die Beeinträchtigungsrisiken für Umwelt-Schutzgüter (§ 1a und § 2a BauGB). Des weiteren werden Hinweise zur Vermeidung und zum Ausgleich unvermeidbarer Beeinträchtigungen gegeben. Dabei ist zu beachten, dass Ausgleichsmaßnahmen nur beispielhaft genannt wer-den. Grundsätzlich erfolgt im Flächennutzungsplan noch keine Zuordnung von Aus-gleichmaßnahmen zu dem jeweiligen Eingriff, da ein großer Pool von Ausgleichs-möglichkeiten im Außenbereich dargestellt wird, der nach Abstimmung mit Land- und Forstwirtschaft und den Ortsgemeinden aus den Zieldarstellungen der Landschafts-planung übernommen wird. Die genaue Zuordnung soll erst in der verbindlichen Bau-leitplanung erfolgen. Einer Umweltprüfung i.R. der FNP-Aufstellung nicht unterzogen wurden fol-gende Fälle, bei denen im FNP (neu) gegenüber dem noch verbindlichen Flä-chennutzungsplan Bauflächen dargestellt werden:

• Bauflächen, für die bereits Bebauungspläne und Satzungen aufgestellt wur-den oder die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Planaufstellung be-finden, da die Umweltprüfungen hier bereits im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt wurde (z.B. Roth „Brodschrank“)

• Erstaufnahme von bereits bebauten Flächen in den FNP, die bisher nicht im FNP dargestellt waren (z.B. Gemünd Campingplatz)

• Umnutzung im Bestand ohne erhebliche Änderung der auf FNP-Ebene beurteilbaren Umweltwirkungen (z.B. Neuerburg: Umnutzung von GE zu SO Einzelhandel im Wahlbachtal)

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

60

• Baulücken, für die bereits nach §34(1) BauGB Baurecht existiert (z.B. Leim-bach Bereich „Schlinkert“)

• Kleine Grundstücksabrundungen ohne Relevanz auf Umweltwirkungen Die Abgrenzung der Vorhaben ist den Ortslagenausschnitten 1 : 5.000 sowie dem städtebaulichen Teil der Begründung zu entnehmen. Die im Verfahren zur eindeutigen Kennzeichnung verwendete Nummerierung der Vorhaben wird aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit für den Umweltbericht beibehalten. 4.2 Sammelprüfungen Für eine große Anzahl von geplanten, in der Regel kleinen Vorhaben sind die zu er-wartenden Umweltwirkungen gering. Diese werden in der Beurteilung zusammenge-fasst, da die Beeinträchtigungen vergleichbar sind. Dies betrifft die folgenden Vorha-ben: Gewerbeflächen Ammeldingen bei Neuerburg 3N

Geichlingen 6N

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

61

Wohnbauflächen Affler 1N, 2N

Ammeldingen bei Neuerburg 1N

Ammeldingen bei Neuerburg 2N

Berkoth 1N

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62

Berscheid 1N, 2N

Biesdorf 1N

Dauwelshausen 1N

Dauwelshausen 2N, 3N

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63

Emmelbaum 1N

Geichlingen 6N

Herbstmühle 1N

Hommerdingen 1N

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64

Hüttingen 2N

Hüttingen 3N

Karlshausen 1N

Körperich 4N

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

65

Körperich 6N

Koxhausen 1N

Koxhausen 2N

Lahr 7N

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

66

Leimbach 1N

Leimbach 4N

Mettendorf 4N

Nasingen 1N

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67

Niedergeckler 3N

Nusbaum 1N Ost, 1N Nord

Obergeckler 1N

Obergeckler 2N

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68

Plascheid 1N, 2N

Rodershausen 1N, 2N

Rodershausen 3N

Sinspelt 3N

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

69

Sinspelt 6N

Uppershausen 1N

Utscheid 1N

Waldhof-Falkenstein 1N

WF-1N

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

70

Weidingen 1N, 4N

Zweifelscheid 1N

Zweifelscheid 3N

In die Sammelprüfung aufgenommen wurden auch Flächen, die zwar ggf. sied-lungsstrukturell oder städtebaulich als problematisch zu werten sind, deren Umweltwirkungen aber gering sind.

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Vorhaben: Wohngebiet, Mischgebiet , Gewerbegebiet - Sammelbeurteilung Vorhabensbeschreibung: Kleines Baugebiet mit i.d.R. 1-6 Baustellen

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung / Zielabweichung

gering mittel hoch Bestand

Intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche, z.T. in den Randbereichen Hecken und Einzelbäumen Erschließung vorhanden (vorh. Straße oder Wirtschaftsweg) oder mit geringem Aufwand herstellbar

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente bzw. ohne besondere Funktionen

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Es sind keine erheblichen Lärm- oder Schadstoffimmissionen auf Wohnstätten zu erwarten

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: i.d.R. geringe Grundwasserführung bei gerin-ger Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch geringe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: nicht unmittelbar betroffen

x

Luft/Klima Keine besondere Funktion als Sammel-, Abfluss oder Zielge-biet lokalklimatischer Prozesse

x

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche ist Bestandteil eines Landschaftsraumes mit ge-ringer bis mittlerer Ausprägung der Eigenart/Schönheit auf-grund der vorhandenen Strukturelemente

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Zur Schaffung von preiswerten Bauflächen ist eine vorhan-dene Erschließung Voraussetzung. Dies ist an einem ande-ren Standort in der Ortslage i.d.R. nicht gegeben oder andere Standorte sind mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Landwirtschaft, Städtebau) verbunden.

Auswirkungen auf europ. Netz „Natura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist i.d.R. ausgeschlossen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind mögliche Auswirkun-gen auf Arten oder naheliegende Gebiete zu untersuchen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen (Bodenver-brauch, Landschaftsbild, Wasserhaushalt) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung evtl. vorhandener Strukturelemente (Bäume, Hecken) Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung, ggf. i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

72

4.3 Einzelprüfungen In der Folge sind alle Bauvorhaben aufgelistet, bei denen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind, die über das unter Kap. 4.2 festgestellte Ausmaß hinaus gehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Baugebieten an oder in FFH-Gebieten die Erheblichkeitsprüfung erst im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt. Damit sollen Doppelprüfungen vermieden werden, die ansonsten bei zu großen zeit-lichen Abständen zwischen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Be-bauungsplanes unvermeidlich sind. Ammeldingen a. d. Our

Sonderbaufläche Landwirtschaft SO Der Ort nimmt aufgrund seiner Gebietsausweisung „Sonder-gebiet Landwirtschaft“ innerhalb der VG Neuerburg eine Son-derstellung ein. Die gesamte Ortsentwicklung wird durch die 3 Vollerwerbsbetriebe geprägt. Hier bestehen starke Expansi-onsabsichten, die sich in der Ausdehnung des Sondergebietes wiederspiegeln

Nr. A-1N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung / Zielabweichung

gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland und Gartenland

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: im Norden: Extensivgrünland 2. Priorität als Pufferflächen zu den zu entwickelnden Extensivbereichen im Überschwem-mungsgebiet im Süden:Landwirtschaftliche Nutzung unter Erhalt der vor-handenen Strukturelemente Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Geringe Immissionen durch Straßenlärm (L.)

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit aktuell geringer Bedeutung. Mittlere Standorte mit besonderem Entwicklungspotential für extensive Nutzung aufgrund der Lage auf dem Talgrund, aber außerhalb des Überschwemmungsbereiches.

x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

73

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit. Vorbelastung durch landwirtschaftliche Intensivnutzung Gelände entwässert zu zur Our. Voraussetzungen für Rück-haltung / Ableitung von Niederschlagswasser sind günstig. Hohe Wahrscheinlichkeit diffuser Stoffeinträge in die Our.

x

Luft/Klima Kaltluftsammelgebiet: Hohe Inversionshäufigkeit, Anreiche-rung mit Luftschadstoffen in bodennahen Luftschichten

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung flach Die Fläche ist Bestandteil der Talweitung der Our mit mittle-rer Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund der vorhan-denen Strukturelemente. Der Our-Talraum ist ein regional bedeutsamer Landschafts-raum für die Erholung und als wesentlicher Träger der Ei-genart der VG entsprechend zu entwickeln.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Es sind keine Alternativen erkennbar. Die Gemeinde ist auf allen Seiten von landwirtschaftlichen Kernräumen / landwirtschaftlichen Vorrangflächen umge-ben. Wenn die Betriebe sich baulich entwickeln wollen, muss kleinräumig ein Teil dieser Flächen für Bauzwecke genutzt werden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Erweiterungsflächen liegen im FFH-Gebiet Ourtal.

Biotoptypen gem. Anhang 1 der FFH-Richtlinie sind mittel- oder unmittelbar nicht betroffen.

Durch Stoffausträge aus den landwirtschaftlichen Betrieben kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Fließgewässer-biozönose entstehen, da diese auf sehr gute Wasserqualitä-ten angewiesen sind. Dies betrifft allerdings die gesamten Betriebe, nicht nur die Erweiterung. Der Ausbau einer Kläran-lage und die Sammlung aller landwirtschaftlichen Abwässer ist deshalb vordringlich.

Eine sonstige Beeinträchtigung von Arten gem. Anhang 2 der FFH-Richtlinie ist aktuell nicht erkennbar. Die indirekte Beeinträchtigung des FFH-Gebietes ist nicht ausgeschlossen; eine FFH-Erheblichkeitsprüfung ist erforder-lich.

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Aufgrund der Lage im FFH-Gebiet ist eine FFH-Erheblich-keitsprüfung erforderlich. Das Vorhaben ist mit ansonsten geringen Umweltwirkungen (Bodenverbrauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der Einzelzulassung zu bewältigen sind.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Neuanlage von Gehölzen in Richtung Our als Eingrünung i.V. mit der Anlage von Was-serrückhaltungen für Niederschlagswasser. Minderung diffuser Stoffeinträge in die Our.

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74

Biesdorf

Gemeinbedarfsfläche Fläche für praxisnahe schulische Lernmaß-nahmen im Bereich Natur und Umwelt durch das örtliche Gymnasium. Errichtung einer Blockhütte (ca. 30 qm) als „Klassenraum“

Nr.

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung / Zielabweichung

gering mittel hoch Bestand

Intensivgrünland, kleine Fläche mit Extensivgrünland, kleine Streuobstwiese, im Süden mit Gehölzen überstandene ältere Brache Fläche ist aufgrund ihrer Struktur ideal für den geplanten Zweck

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhaltung der Strukturelemente Darstellung ROP 85: keine Darstellung Schutzgebiets-VO Naturpark Südeifel

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

-

Tiere und Pflanzen Mittlere Bedeutung für den breiten Biotop- und Artenschutz. Wenn die Obstwiese sowie die Extensivwiese für die Errich-tung der Blockhütte nicht beansprucht werden, sind die Aus-wirkungen gering.

x x

Boden Böden mittlerer Standorte, im südlichen Gebietsteil Altabla-gerung (Altlastenverdachtsfläche), derzeit unter Gebüschen liegend

x

Wasser Grundwasser: Mittlere Grundwasserführung bei geringer Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch geringe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden

x

Luft/Klima Keine besondere Funktion

x

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche ist Bestandteil der Hangflächen mit mittlerer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit . Wenn die Blockhütte im Offenlandbereich errichtet wird und die Obstwiese geschont wird, sind die Auswirkungen gering

x

Kultur- + Sachgüter - -

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

75

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Alternativen sind nicht erkennbar

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen zu verwirk-lichen. Für die baulichen Anlagen sollten die Obst- und Extensivwiesenbereiche nicht in Anspruch genommen wer-den. Das Gehölz im Südbereich der Fläche sollte unangetas-tet werden, da darunter eine Altablagerung (Altlastenver-dacht) liegt.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

-

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76

Geichlingen

Wohngebiet WA und Mischgebiet MI Baugebiet für Wohnen und gemischte Bauflä-chen (30-35 Baustellen)

Nr. GL-1N / GL-2N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland und Ackerflächen, im Bereich des geplan-ten MI alte Streuobstbestände, zwischen B50, K6 und Orts-rand (Neubebauung) gelegen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente. An Grundwasserschutz angepasste Bewirtschaftung Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Immissionen durch Straßenlärm (B 50, K 6)

x

Tiere und Pflanzen Überwiegend intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeu-tung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential Im Westen alte Streuobstwiese hoher Bedeutung, aber iso-liert zwischen Straßen und Ortsrand.

x x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände (flache Kup-pe) entwässert in zwei Richtungen. Voraussetzungen für Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser sind günstig.

x

Luft/Klima Wärmebegünstigte Exposition Richtung Süden

x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

77

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung gering (ca. 5%) Die Fläche ist Bestandteil der Hochfläche mit mittlerer bis hoher Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund der vorhandenen Strukturelemente, Fernblicke nach Westen und Süden möglich.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Alternativen am Nordrand der Ortslage sind mit höheren Umwelt-Beeinträchtigungen (ausgedehnte Streuobstberei-che) verbunden. Die Gemeinde ist auf allen Seiten von landwirtschaftlichen Kernräumen / landwirtschaftlichen Vorrangflächen umge-ben. Wenn die Gemeinde sich baulich entwickeln will, muss kleinräumig ein Teil dieser Flächen für Bauzwecke genutzt werden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

In Teilen Überbauung einer älteren Streuobstwiese mit Funk-tionen für Landschaftsbild sowie Arten- und Biotopschutz, dadurch erhöhter Ausgleichsbedarf Wegen Straßenimmissionen ist ein Abstand zu den klassifi-zierten Straßen erforderlich.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der vorhandenen Strukturelemente (Obstbäume) Im Bereich des Immissionsschutz-Abstandes zu den klassifizierten Straßen: Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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78

Geichlingen

Gewerbegebiet GE Erweiterung der Gewerbeflächen für einen vorhandenen Betrieb

Nr. GL-5N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland, randlich ältere Obstbäume

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente, an Grundwasserschutz angepasste Nutzung Die Flächen sind größtenteils in rechtskräftigen Baugeneh-migungen für den angrenzenden Gewerbebetrieb als Kom-pensationsflächen und zur Durchführung bestimmter Kom-pensationsmaßnahmen festgelegt. Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Immissionen durch B 50

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung, alte Obst-bäume mit erhöhter Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential. Bei Durchführung der festgelegten Kompensationsmaßnah-men erhöht sich die Lebensraumeignung für Pflanzen und Tiere deutlich.

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände entwässert über Geländemulde zum Geichlinger Bach. Voraussetzungen für Rückhaltung von Niederschlagswasser sind günstig.

x

Luft/Klima Keine Funktion

-

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung gering (ca. 5%) Die Fläche ist Bestandteil der Hochfläche mit geringer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund weitgehend feh-lender Strukturelemente. Vorprägung durch bestehenden Gewerbebetrieb.

x

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79

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel Lage in WSG-Zone II

x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Umsetzung der in Genehmigungen festgelegten Kompensa-tionsmaßnahmen auf dem Großteil der Flächen

x

Alternativen Die Fläche ist eine Erweiterungsfläche des bestehenden Betriebes und kann nur an dieser Stelle verwirklicht werden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Aufgrund der Lage in der WSG-Zone II sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich (Vorabstimmung mit der Wasserbehörde ist bereits erfolgt). Für eine Bebauung ist die Verlagerung der genehmigten naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen aus Genehmigungen für die Erweiterung des bestehenden Be-triebes erforderlich. Das Vorhaben ist ansonsten mit geringen Umweltwirkungen (Bodenverbrauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu be-wältigen sind.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der vorhandenen Strukturelemente (Bäume) am Rand des Gebietes Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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80

Gentingen

Sondergebiet Freizeit/Erholung SO Vom bestehenden Campingplatz unabhängige Fremdenverkehrseinrichtung „Ferienhäuser und Camping“ im Anschluss an Ortslage

Nr. GT-2N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensivgrünland, z.T. mit älteren und jungen Obstbäumen bestanden an Südhang Seitenbach der Our

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Entwicklung von Extensivgrünland 2. Priorität zur Ergänzung der angrenzenden Extensivgrünländer auf dem Talgrund Darstellung ROP 85: -) Entwurf ROP: - Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kern- Entwicklungs-raum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Geringe Immissionen von K5.

-

Tiere und Pflanzen Überwiegend Flächen hoher Bedeutung: Streuobstbestände unterschiedlichen Alters im Verbund mit anderen Streuobst-beständen.

x x

Boden Böden mittlerer Standorte ohne besonderes Entwicklungs-potential keine Altablagerungen

x

Wasser Grundwasser: Geringe Verschmutzungs- Empfindlichkeit Oberflächenwasser: Im Osten an ausgebauten Bach ansto-ßend. Außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Our liegend.

x x

Luft/Klima Kaltluftsammelgebiet Einstrahlungsbegünstigte südexponierte Hangfläche

x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

81

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche ist ein flacher Unterhang im Übergangsbereich vom Talraum zu den Steilhängen mit aktuell mittlerer bis hoher Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund der vorhandenen Strukturelemente. Gentingen liegt in einem Raum mit hoher Ausprägung der landschaftlichen Vielfalt und besitzt damit besonders gute Voraussetzungen für landschaftsbezogene Erholung. Es besteht eine deutliche Prägung durch die Campingplatz-nutzung im Tal.

x

Kultur- + Sachgüter

- -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Keine Nutzungsänderung.

x

Alternativen nicht vorhanden

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Wegen der Lage in einem FFH-Gebiet ist eine FFH-Erheblichkeitsprüfung i.R. der verbindlichen Bauleitplanung erforderlich; die Konflikte scheinen lösbar.

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Durch das Vorhaben entstehen Beeinträchtigungen für Arten und Biotope sowie das Landschaftsbild. Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes sind durch eine FFH-Erheblichkeitsprüfung i.R. der verbindlichen Bauleitplanung zu überprüfen.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Einhalten eines Abstandes von mind. 10m zum Seitenbach der Our. Bachrenaturierung Neuanlage junger Streuobstbestände

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

82

Gentingen

Sondergebiet Camping SO Erweiterung des bestehenden Campingplatzes nach Nordwesten (ca. 1,0 ha)

Nr. GT-4N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensivgrünland Lage zwischen Ortsrand, C-Platz, Zufahrt zum C-Platz, Hochspannungsleitung

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Extensivgrünland 2. Priorität Darstellung ROP 85: Offen zu haltendes Wiesental (Z) Entwurf ROP: Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz, Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Entwicklungsraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

-

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit aktuell geringer Bedeutung. Der Talgrund ist eine bedeutsame Entwicklungsflächen für den Biotopverbund. Wegen der Lage zwischen Ortsrand, C-Platz, Zufahrt zum C-Platz, Hochspannungsleitung allerdings eingeschränkte Funktion und Entwicklungspotential

x x

Boden Durch landwirtschaftliche Nutzung veränderte ehemalige seltene Auenböden, keine Altablagerungen

x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

83

Wasser Grundwasser: Sehr hohe Grundwasserführung bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch sehr hohe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: Im Osten an Nebenbach der Our an-stoßend, der lt. B-Plan zu renaturieren ist. Ein Abstand von 10m zum Gewässer ist einzuhalten. Außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Our lie-gend.

x x

Luft/Klima

Kaltluftsammelgebiet

x

Landschaftsbild/ Erholung

Der Ort ist stark durch die Sondernutzung „Camping“ geprägt Die Fläche ist Bestandteil des Talraumes mit aktuell geringer Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund fehlender Strukturelemente und der Überprägung durch die Camping-platznutzung sowie die Hochspannungsleitung. Der Our-Talraum ist ein regional bedeutsamer Landschafts-raum und als wesentlicher Träger der Eigenart der VG ent-sprechend zu entwickeln.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Keine Nutzungsänderung.

x

Alternativen nicht vorhanden

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Wegen der Lage in einem FFH-Gebiet ist eine FFH-Erheblichkeitsprüfung erforderlich; eine Beeinträchtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist nach derzeitigem Wis-sensstand unwahrscheinlich.

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit relativ geringen zusätzlichen Beein-trächtigungen bei fast allen Schutzgütern zu verwirklichen. Dies ist durch die Lage zwischen Ortsrand, C-Platz, Zufahrt zum C-Platz, Hochspannungsleitung bedingt, die eine deutli-che Vorbelastung darstellen und das landschaftliche Entwick-lungspotential stark einschränken. Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes sind unwahrschein-lich.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Abpflanzungen am neuen Rand des C-Platzes Einhalten eines Anstandes von mind. 10m zum Seitenbach der Our.

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84

Hüttingen bei Lahr

Wohngebiet Kleines Wohngebiet am südlichen Ortsrand

Nr. HT-4N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland oberhalb einer mit einem Gehölz bestan-denen steilen Böschung, in der Fläche einige ältere Obst-bäume Am Südrand Wäldchen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaft unter Bei-behaltung der Strukturen und Schutz des Grundwasssers Darstellung ROP 85: - Entwurf ROP: -

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Geringe Immissionen durch Straßenlärm (K2)

x

Tiere und Pflanzen Geringe Bedeutung. Lokale Bedeutung besitzt die ältere Hecke sowie das Wäldchen am Südrand (allgem. Biotop-schutz)

x

Boden Keine Sonderstandorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Verschmutzungsempfindlichkeit bei hoher Grundwasserführung, Vorbelastung durch intensive landwirtschaftliche Nutzung. Oberflächenwasser: Im Gebiet n.v.. Angrenzend Talaue des Notzenbaches.

X x

Luft/Klima Keine besonderen lokalklimatischen Prozesse; einstrah-lungsbegünstigte Fläche; Lage in Kaltluftsammelgebiet der Talmulde des Notzenbaches

x

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85

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche ist Bestandteil eines Hangbereiches mit mittlerer Ausprägung der Eigenart/Schönheit. Lage des Baugebietes auf einer Plateaufläche oberhalb des Talgrundes. Hüttingen liegt in einem Raum mit hoher Ausprägung der landschaftlichen Vielfalt, der sich bis Körperich und Körper-ich-Niedersgegen zieht und besitzt damit besonders gute Voraussetzungen für landschaftsbezogene Erholung

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - x

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel

x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Seit Jahren versucht die Ortsgemeinde, eine Baufläche aus-zuweisen. Alternativen werden durch landwirtschaftliche HE-Betriebe beansprucht.

x

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist geringen Umweltwirkungen zu verwirkli-chen.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich

- Erschließung des Baugebietes von Süden über einen flachen Hangbereich unter Erhal-

tung der alten Gehölzbestände auf der Böschung. - Einhaltung eines Abstandes von mind. 25m zum südlich angrenzenden Wäldchen. - Wasserrückhaltung in der angrenzenden Aue des Notzenbaches.

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86

Karlshausen

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen (ca. 24 Baustellen)

Nr. KH -6N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland in Kuppenlage

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Entwicklung von Strukturelementen Darstellung ROP 85: - Landwirtschaftliche Vorrangfläche - Vorranggebiet für Erholung mit hervorragender Eignung für

landschaftsbezogene Freizeit und Erholung - Schwerpunktbereich der weiteren Fremdenverkehrs-

entwicklung Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Entwicklungsraum-raum Schutzgebiets-VO Naturpark Südeifel

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

-

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Geringe Grundwasserführung bei geringer Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch geringe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden Voraussetzungen für Rückhaltung von Niederschlagswasser sind günstig.

x

Luft/Klima Windexponierte Flächen gegenüber Westwinden

x

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87

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung gering (ca. 5%) Die Fläche ist Bestandteil der Hochfläche mit geringer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund fehlender Struktur-elemente Es ist im Bebauungsplanverfahren besonderer Wert auf die Integration in die umgebende Landschaft zu legen.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Alternativen sind nicht vorhanden. Am nördlichen Ortsrand fällt das Gelände nach Norden oder es werden Talmulden mit wesentlichen Funktionen beansprucht, am Südrand ha-ben alle anderen Flächen Funktionen für den Landschafts- haushalt. Die ausgewählte Fläche ist diejenige mit den geringsten Umweltwirkungen. Die Gemeinde ist auf allen Seiten (außer den Talmulden) von landwirtschaftlichen Vorrangflächen umgeben. Wenn die Gemeinde sich baulich entwickeln will, muss kleinräumig ein Teil dieser Flächen für Bauzwecke genutzt werden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen (Bodenver-brauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind. Es ist im Bebauungsplanverfahren besonderer Wert auf die Integration in die umgebende Landschaft zu legen.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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88

Körperich

Gewerbegebiet GE Kleines Gewerbegebiet. Aufgrund der Ausweisung des Gewerbegebietes an der B 50 in Richtung Roth (Kö-11N) wurde das Gewerbegebiet Kö-1N in der Ausdehnung deutlich zurück genommen.

Nr. KÖ-1N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland und Ackerflächen, im ortsnahen Bereich Hecken und Einzelbäume

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: - Landwirtschaftliche Nutzung unter Erhalt/Entwicklung von Strukturelementen - Alleenpflanzung entlang B50

Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche

Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Geringe Immissionen durch Straßenlärm (B50)

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände entwässert über eine Geländemulde zum Gaybach.

x

x

Luft/Klima Lage abseitig der Ortslage bezogen auf die Hauptwindrich-tung

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung gering (ca. 5%) Die Fläche ist Bestandteil der Hochfläche mit geringer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund weitgehend feh-lender Strukturelemente. Die Fläche ist die Ortseingangssituation zum Fremden-verkehrsort; durch den bestehenden Gewerbebetrieb besteht eine Vorbelastung

x

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89

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen Wegen gegenüberliegendem Fremdenverkehrszentrum „Gaybachtal“ gute Gehölzabschirmung und bauliche Höhen-beschränkung erforderlich

-

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Es wurde ein Gewerbegebiet als Alternative an der B50 in Richtung Roth ausgewiesen, dieses wird durch einen priva-ten Investor umgesetzt. Die Fläche 1N ist Eigentum der OG Körperich und lässt damit eigene Entwicklungsvorstellungen der Ortsgemeinde zur Umsetzung zu. Alternativen sind in der Fremdenverkehrsgemeinde Körperich nicht gegeben (enger Talraum, Fremdenverkehrseinrichtungen)

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Der Standort ist wg. Konfliktsituation mit Gaytalpark (Land-schaftsbild) sowie Fremdenverkehrsort (Ortseingang) nicht unproblematisch. Allerdings sind innerhalb der Ortslage auch keine besseren Flächen mit geringeren Beeinträchtigungen vorhanden. Zur Reduzierung der Konflikte ist eine sehr gute Ortsrandge-staltung in Form dichter Gehölzpflanzungen erforderlich Das Vorhaben ist ansonsten mit geringen Umweltwirkungen (Bodenverbrauch) zu verwirklichen, deren Folgen im Rah-men der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Ausschluss wassergefährdender Betriebe Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft und in Richtung Gaytalpark als Bauge-biets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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90

Körperich

Sondergebiet Jugendzeltplatz SO Erweiterung des Jugendzeltplatzes

Nr. KÖ-3N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland, randlich eingefasst von Hecken und mit Einzelbäumen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Fläche mit Hecken mit geringer bis mittlerer Bedeutung; Lage innerhalb eines größeren Raumes mit vielen Strukturen und Extensivnutzungen. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential Südlich angrenzend gut ausgeprägtes Extensivgrünland. Potentieller Lebensraum heckenbewohnender Vogelarten. Über empfindliche Tierarten in diesem Raum, die von dem Vorhaben gestört werden können, gibt es aktuell keine Kenntnis.

x x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden,

x

Luft/Klima keine Funktion

-

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91

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche liegt am Schnittpunkt verschiedener Raumeinhei-ten in einem Raum besonders hoher Ausprägung der land-schaftlichen Vielfalt. Die Fläche selbst ist von Hecken umgeben und tritt deshalb im Landschaftsbild nicht in Erscheinung. Bereits jetzt wird ein Teil der Flächen als Jugendzeltplatz genutzt.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Die Fläche ist eine Erweiterung einer bestehenden Nutzung. Alternativen mit geringeren Umweltwirkungen sind nicht vorhanden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Fläche liegt am Rand innerhalb des FFH-Gebietes Ourtal. Es ist eine FFH-Erheblichkeitsprüfung i.R. der ver-bindlichen Bauleitplanung erforderlich, eine erhebliche Beein-trächtigung ist nach aktuellem Kenntnisstand unwahrschein-lich.

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit nach aktuellem Kenntnisstand geringen Umweltwirkungen (Arten und Biotope) zu verwirklichen.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der vorhandenen Strukturelemente (Bäume, Hecken)

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92

Körperich

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen (ca. 4 ha)

Nr. KÖ-5N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung / Zielabweichung

gering mittel hoch Bestand

Grünlandflächen in nach Osten geneigter Mulde, umgeben von Waldflächen, Brachen, Obstwiesen Elektr. Mittelspannungsleitung quert Gebiet

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente Darstellung ROP 85: - Darstellung Entwurf ROP-neu: Vorbehaltsfläche Erholung/ Fremdenverkehr sowie Grundwasserschutz

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

-

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: im Gebiet nicht vorhanden, Gelände entwässert zum Gaybach (Entfernung ca. 200 m). Voraus-setzungen für Rückhaltung / Ableitung von Niederschlags-wasser sind günstig.

x

Luft/Klima Der Nordteil weist Südost- bis Ostlage im Kaltluftsammelge-biet des Gaybachtales auf. Der südliche Teil des Gebietes ist nach Norden geneigt und relativ steil (über 20% Hangneigung), dadurch starke Be-schattung durch am Südrand stockenden Wald und gegen-seitige Beschattung von Häusern.

x x

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Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung hoch (z.T. über 20%) Die Fläche liegt am Rand des Gaybachtales mit mittlerer bis geringer Ausprägung der Eigenart/Schönheit.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Die Fläche ist eine Optionsflächen unter mehreren in der

Ortsgemeinde Körperich.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen (Bodenver-brauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind. Der südliche Teil des Baugebietes ist aber aufgrund des starken Nordhanges für eine klimaangepasste Bebauung nicht geeignet. Dieser Bereich sollte aus der Bebauung aus-genommen werden.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

-

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Körperich

Gewerbegebiet GE an der B 50 westlich von Körperich - Obersgegen Bruttogröße: 4,4 ha

Nr. KÖ-11N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Ackernutzung. Im nördlichen Teil der Fläche erfolgt derzeit eine genehmigte Deponierung von unbelastetem Erdaushub - Angrenzend nach Norden reich strukturiertes steiles Gelän-

de (Obstwiese und Hecken) - In etwa 100m Entfernung nach Norden Hangkante mit

Laubholz- und Mischwald (Grenze zum FFH-Gebiet Ourtal) - Im Umfeld Acker und konventionell genutzte Grünlandflä-

chen Lage unmittelbar an der B 50. Die B 50 weist nach der Zäh-lung des LBM von 2005 eine Verkehrsbelastung von 2.840 KFZ pro 24h auf, davon 10% Güterverkehr / 4% Schwerver-kehr Gegenüber der B 50 ehemalige Zollhäuser, in gemischter Nutzung u.a. für Wohnzwecke genutzt Lage in einer Kernzone des Naturparks Süddeifel

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung / FNP: - Landwirtschaftliche Nutzung unter Entwicklung von Struk-

turelementen - Entlang der B 50 Immissionsschutzpflanzung Die Naturparkkernzone dient der Erholung in Stille. Das für eine gewerbliche Nutzung vorgesehene Gelände ist aller-dings durch den Verkehrslärm der B 50 vorbelastet Ziele für FFH-Gebiet s. gesonderte Darstellung Darstellung ROP 85: „Schwerpunktbereich der weiteren Fremdenverkehrsentwicklung“ Darstellung Entwurf ROP-neu: Landwirtschaftliche Vorrang-fläche

x x

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Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen Die nächstgelegenen, auch für Wohnzwecke genutzten Gebäude (vier ehemalige Zollhäuser – Nutzung wird als MI eingestuft) liegen gegenüber der südöstlichen Ecke des geplanten Gewerbegebietes jenseits der B 50. Die Gebäude sind durch Emissionen des Kfz-Verkehrs auf der B50 bereits vorbelastet. Eine wesentliche Erhöhung des bestehenden Verkehrs ist aufgrund der geringen Größe des Gewerbege-bietes nicht zu erwarten. Was das zu erwartende Emissionsverhalten von den Gewer-beflächen angeht, ist hier zweifelsohne mit Einschränkungen zu rechnen. Diese sind im konkreten Bauleitplanverfahren zu ermitteln. Ein Nachtbetrieb von Betrieben ist aufgrund der Ausweisung als GE ausgeschlossen. Dem Gewerbegebiet wird im Be-bauungsplanverfahren auf der Grundlage eines Lärmgutach-tens ein flächenbezogener Schalleistungspegel zuzuordnen sein, mit dem die Anforderungen an gesunde Lebensverhält-nisse in den bestehenden Gebäuden gewährleistet werden. Dabei sind die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 in Höhe von 60 dB(A) tags für die bestehenden Ge-bäude einzuhalten. Die Haupterschließung an die B 50 erfolgt voraussichtlich im Westen des Gewerbegebietes. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebäudebestandes durch Emissionen aus dem Gewerbegebiet ist unter diesen Umständen nicht zu erwarten.

x

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung als Le-bensraum für Pflanzen und Tiere. Es existiert kein besonde-res Standortpotential zur Entwicklung. Nördlich angrenzend Obstwiesen und Hecken mit mittlerer bis hoher Bedeutung. Eine erhebliche Beeinträchtigung die-ser Flächen ist durch das Vorhaben voraussichtlich nicht gegeben. Entsprechende Untersuchungen zum Nachweis sind im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durchzufüh-ren.

x x

Boden Vorherrschend Regosole und Braunerden aus Sand- oder Lehmfließerde aus Sandsteinverwitterungsmaterial. Die Erosionsgefährdung ist aufgrund der Hängigkeit und der Ackernutzung mit einem Abtrag von 15-30t pro Jahr hoch. Keine Altablagerungen

x

Wasser Grundwasser: Porengrundwasserleiter hoher Grundwasser-führung bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten, da-durch hohe Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffeinträgen. Ggf. sind besonderer Vorkehrungen zum Schutz des Grund-wassers erforderlich (z.B. Ausschluss von Betrieben, die wassergefährdende Stoffe lagern oder verarbeiten). Oberflächenwasser: nicht unmittelbar betroffen. Das Gelände entwässert nach Südwesten über eine Mulde in den Delsbach und über diesen bei Roth in die Our. Das Oberflä-chenwasser ist durch Stoffeintrag aus der landwirtschaftli-chen Nutzung sowie von der B 50 vorbelastet. Wegen der besonderen Bedeutung der Our als FFH-Gebiet und als Lebensraum für Anhang I-Arten der FFH-Richtlinie sind stoff-liche Verunreinigungen des ablaufenden Niederschlagswas-sers so weit wie möglich zu vermeiden bzw. durch geeignete Anlagen (z.B. Abscheider, Ablauf über begrünte Rückhaltun-gen) so weit wie möglich zu reduzieren.

x x

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Luft/Klima Aufgrund der Südexposition sonnenbegünstigt; energiespa-rendes Bauen fördernd. Die Fläche bildet ein Kaltluftsammelgebiet zusammen mit den angrenzenden Tallagen von Our und Gaybach. Aufgrund der Ausweisung als Gewerbegebiet sind keine erheblichen stofflichen Belastungen, die zu erheblichen Luftbelastungen führen können, zu erwarten. Es besteht keine besondere Funktion als Entstehungs-, Ab-fluss- oder Zielgebiet lokalklimatischer Prozesse

x

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche liegt an einem Oberhang und erstreckt sich bis auf eine flache Kuppe. Diese ist Bestandteil des Erlebnis-raumtyps „Flache Hänge/Mulden“. Die Ausprägung der Ei-genart/Schönheit ist aufgrund der weitgehend fehlenden Strukturelemente gering. Nach Norden und Westen wird der Landschaftsbildraum begrenzt durch gut ausgeprägte bewaldete Steilhangkanten und ist aus dieser Richtung nicht einsehbar. Zwischen der Ortslage Obersgegen und dem Gewerbegebiet liegt eine landwirtschaftlich genutzte Kuppe und ein Wäld-chen, es ist daher von dort nicht einsehbar. Nach Osten ist das geplante Gewerbegebiet darüber hinaus durch eine wegebegleitende Strauchhecke abgeschirmt. Nach Südenwesten reicht der Blick bis zu den luxemburger Ourtalhängen mit der Ortslage Bettel. Von sonstigen beste-henden Siedlungsflächen aus ist das Gelände aufgrund von abschirmenden Heckenzügen / Wäldchen nicht einzusehen. Von dem geplanten Baugebiet “Brodheck“ bei Roth liegt das Gewerbegebiet etwa 600m entfernt und ist von seinem Rand aus einzusehen. Der geplante Gewerbestandort liegt isoliert von der sonstigen Ortslage in einer ansonsten wenig durch technische Elemen-te geprägten Kulturlandschaft. Das für das Gewerbegebiet vorgesehene Gelände steigt von 287 auf 307 Ü.NN an und weist eine durchschnittliche Nei-gung von etwa 12% bei einer Grundstückstiefe von 120-220m auf. Zur Erzielung von ebenen Gewerbeflächen sind Böschungshöhen von ca. 6-7m erforderlich. Diese sollten zur Begrünung des Gewerbegebietes genutzt werden. Zur Minderung der sichtbaren Höhe ist ein abschirmender bepflanzter Rand nach Süden, Südwesten und Osten anzu-legen.

x x

Kultur- + Sachgüter Es sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen -

Wechselwirkungen Die Abstandsflächen zur B 50 können zur Anlage der not-wendigen Wasserrückhaltungen genutzt werden, die mit Gehölzpflanzungen auch der Abschirmung des Gebietes dienen (s. Planskizze).

-

Schutzgebiete Lage in einer Kernzone des Naturparks Südeifel. Die Integration in die umgebende Landschaft erfolgt durch die unter Landschaftsbild beschriebenen Maßnahmen

x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Beibehaltung der Nutzung als Ackerfläche auch nach Erdauf-füllung im Norden des Gebietes

x

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Alternativen Der westliche Teil der VG Neuerburg mit Gaybachtal und Ourtal ist der touristisch Entwicklungsbereich der VG. Die Tallagen sind der Kernbereich des Entwicklungspotenzials und sollten für gewerbliche Nutzungen nicht in Anspruch genommen werden. Zur Vermeidung von Ortsdurchfahrten ist ein gewerblicher Standort an der B50 westlich von Obersgegen sinnvoller als ein Standort östlich der Ortslage. Dort kumulieren daneben Konflikte mit anderen Belangen, u.a. der Entwicklung des Gaytalparks sowie seines Umfeldes. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist ein anderer Standort im Umfeld nicht vorhanden oder mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Städtebau) verbunden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Das geplante Gewerbegebiet grenzt an das FFH-Gebiet 6003-301 „Ourtal“ an. Die nächstgelegene Abgrenzung verläuft ca. 100m nördlich des geplanten Gewerbegebietes. Lebensraumtypen gem. Anlage 1 (zu §25 Abs.2) LNatSchG sind unmittelbar nicht betroffen. Durch wassertransportierte Schadstoffeinträge potentiell mittelbar betroffen werden kann der Lebensraumtyp „3260 Fließgewässer“ sowie die gem. Anhang II FFH-Richtlinie geschützten und in diesem Lebens-raumtyp zumindest zeitweise lebenden Arten Groppe, Bachneunauge, Fischotter, Flussperlmuschel, Gemeine Flussmuschel, Gekielte Smaragdlibelle. Entsprechend dem Stand der Technik sind bereits nach dem Wasserrecht entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die den Eintrag von Schadstoffen in die Fließgewässer vermeiden (Flache be-wachsene Erdmulden zur Wasserrückhaltung und –Versickerung, Stoffabscheider). Bei Einhaltung der entspre-chenden Vorschriften ist eine Beeinträchtigung des Le-bensraumtyps sowie der genannten Arten nach dem jetzigen Kenntnisstand voraussichtlich nicht zu erwar-ten. Gem. „LVO über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten“ v. 18.07.2005 (GVBl. S. 323) sind folgende Erhal-tungsziele für das FFH-Gebiet bestimmt: „Erhaltung oder Wiederherstellung

- der natürlichen Gewässer- und Uferzonendynamik, der typischen Gewässerlebensräume und – Gemeinschaften sowie der Wasserqualität, auch als wertvolles Libellen- und Muschelhabitat

- von Laubwald - von nicht intensiv genutztem Grünland, Magerrasen, un-

beeinträchtigten Felslebensräumen, Kalktuffquellen und Niedermooren

- von möglichst ungestörten Fledermausquartieren in Höh-len und Stollen.“

Die Erhaltungsziele werden durch das Vorhaben nach dem jetzigen Kenntnisstand nicht erheblich beeinträch-tigt.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist bei fast allen Umwelt-Schutzgütern mit geringen (bis mittleren) Umweltwirkungen zu verwirklichen. Lediglich bei den Schutzgütern Landschaftsbild und Wasser-haushalt sind etwas erhöhte Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Lärmkontingentierung auf der Basis eines Lärmgut-achtens ist im Rahmen der Bauleitung dafür Sorge zu tragen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebäude an der B 50 unterbleibt.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der abschirmenden vorhandenen Hecke am Ostrand des Gebietes Neben den Wasserrückhaltungen im Gebiet entlang der B 50, Randeingrünung und Böschungsbepflanzung sind planexterne Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Es wird empfohlen, diese innerhalb des FFH-Gebietes Ourtal umzusetzen.

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Körperich

Vorhaben: Mischgebiet Kleines Baugebiet für gemischte Bauflächen am Westrand von Obers-gegen südlich der B 50. Flä-che wird u.a. als betriebliche Erweiterungsfläche für den bestehenden Betrieb (Getränkehandel) benö-tigt (Stellplätze PKW und LKW, Container, bauliche Erweiterung).

Nr. KÖ – 12N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch

Bestand

- Westlich der Erschließungsstraße: Parkplatz, Intensiv land-wirtschaftlich genutzte Fläche, z.T. in den Randbereichen Hecken und Einzelbäumen - Erschließung vorhanden (vorh. Wirtschaftsweg) - östlich der Straße an Getränkehandel angrenzend Grün-land, randlich dichte Heckenstrukturen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente bzw. ohne besondere Funktionen

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Durch angrenzenden Getränkehandel sind erheblichen Lärm-immissionen auf neu entstehende Wohnhäuser zu erwarten. Lärmgutachten ist erforderlich

x x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer bis aufgrund der Gehölzstrukturen leicht erhöhter Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential.

x x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: nicht unmittelbar betroffen

x

Luft/Klima Keine besondere Funktion als Sammel-, Abfluss oder Zielge-biet lokalklimatischer Prozesse

x

Landschaftsbild/ Erholung

Der vorhandene Wirtschaftsweg auf dem höchsten Punkt der Ortslage Obersgegen stellt eine klare Zäsur zur offenen Landschaft dar. Die Bebauung westlich des Weges greift in die freie Landschaft am Beginn eines Seitentals der Our ein. Allerdings besteht aufgrund der Nutzung einer Teilfläche als Parkplatz bereits eine Vorbelastung. Vorhandene Gehölze am Rand der geplanten Baufläche sind zu erhalten und durch eine dichte Pflanzung zu ergänzen

x

Kultur- + Sachgüter - -

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

99

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Zur Schaffung von preiswerten Bauflächen ist eine vorhan-dene Erschließung Voraussetzung. Dies ist an diesem Standort gegeben. Der Standort ist einer von mehreren Entwicklungsflächen in der Ortslage Körperich

Auswirkungen auf europ. Netz „Natura 2000“

Die Beeinträchtigung des westlich liegenden FFH-Gebietes „Ourtal“ ist unwahrscheinlich. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind mögliche Auswirkungen auf das Gebiet und evtl. betroffene Arten zu untersuchen.

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen bis mittleren Umweltwirkun-gen zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindli-chen Bauleitplanung zu bewältigen sind. Bei Fortführung der Planung ist nachzuweisen, dass durch den angrenzenden Getränkehandel keine erheblichen Im-missionen in der neuen, z.T. auch für Wohnzwecke genutz-ten Fläche zu erwarten sind. Es ist ein neuer Ortsrand durch Erhaltung und Neupflanzung von Gehölzen zu schaffen.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung vorhandener Strukturelemente (Bäume, Hecken) Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung, ggf. i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

100

Körperich

Sondergebiet regenerative Energien Die Ausweisung entstand aus Anlass einer Planung für ein Biomasse-kraftwerk; die dargestellten Umweltwirkungen sind auf diesen Planungs-fall bezogen. Das Biomassekraftwerk besteht voraussichtlich aus folgenden Kompo-nenten: - Gasproduktion (überwiegend Wasserstoff) in einem Gaserzeuger durch

Erhitzung von unbelasteter naturbelassener Biomasse - Höhe der Gaserzeuger-Anlage ca. 25-30m, Durchmesser ca. 8-10m o Stäube werden nicht emittiert. o An gasförmigen Emissionen entsteht im wesentlichen nur CO2 und

das auch nur in dem Ausmaß, in dem es vorher in Pflanzen gebunden wurde. CO2 ist in der zu erwartenden Konzentration kein Schadstoff für Menschen, Tiere oder Pflanzen

o Es entstehen Lärmemissionen durch Zulieferung, Aufbereitung, Lüfter, Pumpen etc., die entsprechend den lärmtechnischen Anforderungen durch Einhausung, Standortwahl innerhalb des Betriebsgeländes etc. auf ein verträgliches Maß reduziert werden

o Geruchsemissionen entstehen nur durch angelieferte Biomassen und werden die üblichen Geruchsemissionen von landwirtschaftlichen Be-trieben nicht überschreiten.

o Die verbleibende Asche ist unbelastet und kann auf landwirtschaftli-che Flächen ausgebracht werden.

o Für die Ansiedlung ist eine immissionsschutzrechtliche Erlaubnis er-forderlich; erforderliche Gutachten werden in diesem Zusammenhang erstellt.

- Der Gaserzeuger wird z.T. in das Gelände eingesenkt, der Erdaushub zur Höhenminderung zu einem bepflanzten Wall um die Anlage aufgeschich-tet

- Für die Anlagenkomponenten (Lager, Aufbereitung, Aufenthaltsräume, BHKW etc.) werden voraussichtlich mehrere Hallen benötigt (Größe von ca. 10 x 15m bis ca. 25 x 30m)

- Der Flächenbedarf an Nutzflächen beträgt ca. 1-2 ha - Das erzeugte Gas wird entweder vor Ort in einem Blockheizkraftwerk

(BHKW) zu Strom und Wärme umgewandelt und die Wärme zu den Wär-meabnehmern in Leitungen transportiert oder das Gas wird transportiert und bei den Wärmeabnehmern in BHKWs genutzt.

- Der Betrieb erfolgt – bis auf Wartungsarbeiten – kontinuierlich - Es werden pro Jahr etwa 10.000t Biomasse als Trockenmasse zum Be-

trieb benötigt. Die Zulieferung erfolgt durch 3-6 Fahrzeuge täglich im Durchschnitt

- Ein landwirtschaftlicher Betrieb am südlichen Ortsrand von Hüttingen hat Interesse, als Biomassenlogistiker seine umfangreichen Lagerhallen und Lagerflächen zur Lagerung und Aufbereitung der benötigten Biomassen zu nutzen

- Die Netto-Stromeinspeisung beträgt 1,2 – 1,6 MW (elektrisch) Bei Nutzung der Fläche für andere regenerative Energien (z.B. Solarpark) sind die Umweltauswirkungen voraussichtlich geringer. Es ist mit der zuständigen Raumordnungsbehörde abzuklären, ob bei einer anderen geplanten Nutzung eine Anpassung des FNP erforderlich wird.

Nr. KÖ- 14N

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

101

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung / Zielabweichung

gering mittel hoch

Bestand

Ehemaliger Steinbruch und Erdaushubdeponie des Land-kreises – Verfüllung noch nicht vollständig abgeschlossen

- Angrenzend nach Nordwesten kleine Obstwiese und Hecken,

- In etwa 100m Entfernung nach Norden und Westen Hangkante mit Buchen-Hochwald

- Im Umfeld ansonsten Ackerflächen Erschließung vorhanden (vorh. Straße zur K1)

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung / FNP: - Renaturierung Steinbruch - Im Umfeld: Landwirtschaftliche Nutzung unter Entwick-

lung von Strukturelementen

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen Das nächstgelegene Wohngebäude (Knappmühle bei Niedersgegen) ist etwa 550 m entfernt und liegt etwa 100m tiefer als der Standort. Die nächstgelegene Wohnbebauung von Kruchten liegt etwa 1,3 km entfernt auf etwa gleicher Höhe wie der Standort der Anlage. Eine erhebliche Beein-trächtigung durch Immissionen ist nicht zu erwarten.

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Der Steinbruch besaß ein besonderes Entwicklungspotential zu Trockenstandorten, das durch die Verfüllung verloren gegangen ist

x

Boden Verfüllter Steinbruch in einer Mächtigkeit von bis zu ca. 6 m, kein natürlich gelagerter Boden, keine Altablagerungen

x

Wasser Geologie: Oberer Muschelkalk in Kuppenlage, abgebaut Grundwasser: i.d.R. mäßige Grundwasserführung bei mäßi-ger Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch mäßige Empfindlichkeit Oberflächenwasser: nicht unmittelbar betroffen. Gelände entwässert oberflächennah nach Süden in eine Mulde und über diese in den Gaybach

x

Luft/Klima Windexponierte Fläche in Kuppenlage, dadurch gute Durchwindung; keine Gefahr der Anreicherung von Stoffen in der bodennahen Luftschicht. Keine besondere Funktion als Sammel-, Abfluss oder Zielge-biet lokalklimatischer Prozesse

x

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche liegt auf einer flachen Kuppe und ist Bestandteil des Landschaftsbildtyps „Offene Hochebene mit Mulden und flachen Hängen“. Die Ausprägung der Eigenart/Schönheit ist aufgrund der weitgehend fehlenden Strukturelemente gering. Nach Norden und Westen wird der Landschaftsbildraum begrenzt durch gut ausgeprägte bewaldete Steilhangkanten und ist aus dieser Richtung nicht einsehbar. Nach Süden und Osten reicht der Blick weit bis zur bewalde-ten Schichtstufe des Lias südlich von Biesdorf. Von Siedlun-gen aus ist das Gelände auf dem jetzigen Niveau aufgrund von abschirmenden Heckenzügen nicht einzusehen. Zur Minderung der sichtbaren Höhe ist der Gaserzeuger in das Gelände einzusenken und ein abschirmender bepflanz-ter Wall nach Süden und Südwesten anzulegen.

x x

Kultur- + Sachgüter - -

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

102

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Endgültige Verfüllung mit anschließender Nutzung als Acker-fläche

x

Alternativen Ein Standort mit vergleichbar günstigen Rahmenbedingun-gen (s.o.) ist in der VG Neuerburg nicht vorhanden oder mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Städtebau) ver-bunden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen. Das nächstgelege-ne Natura 2000-Gebiet liegt etwa 1,2 km nach Südwesten entfernt (FFH-Gebiet Gaybachtal)

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist bei fast allen Umwelt-Schutzgütern mit geringen (bis mittleren) Umweltwirkungen zu verwirklichen. Lediglich beim Schutzgut Landschaftsbild sind etwas erhöhte Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Folgen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen. Nach aktuellem Wissensstand entstehen keine relevanten Emissionen, die zu erheblichen Belästigungen führen kön-nen. Ein entsprechendes Gutachten wird i.R. des immissi-onsrechtlichen Genehmigungsverfahrens erstellt.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der abschirmenden vorhandenen Bäume, Hecken im Umfeld Zur Minderung der sichtbaren Höhe sollte der Gaserzeuger so weit wie möglich in das Gelände eingesenkt werden und ein abschirmender bepflanzter Wall nach Süden und Südwesten angelegt werden.

Nr. KÖ- 14N

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103

Kruchten

Wohngebiet WA und Mischgebiet M Baugebiet für Wohnen und gemischte Nutzun-gen (ca. 25 Baustellen)

Nr. Kr-1N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Weitgehend ausgeräumte, intensiv landwirtschaftlich genutz-te Fluren mit kleinen Resten von älteren Obstbaumbestän-den; Neupflanzungen von Obstbäumen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Geringe Immissionen durch Straßenlärm (K2) und bestehen-de Gewerbebetriebe

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: mittlere Empfindlichkeit Oberflächenwasser: im Gebiet nicht vorhanden, Gelände entwässert z.T. über Dränagen zum südlich verlaufenden Lammischbach.

x

Luft/Klima Windexponierte Flächen gegenüber Westwinden

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung gering (ca. 5%) Die Fläche ist Bestandteil der Hochfläche mit geringer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund des weitgehenden Fehlens von Strukturelementen.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

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104

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Wegen fehlender Flächenverfügbarkeit (hoher Anteil land-wirtschaftlicher HE-Betriebe) sind keine Alternativen erkenn-bar. Die Gemeinde ist auf allen Seiten von landwirtschaftlichen Kernräumen / landwirtschaftlichen Vorrangflächen umge-ben. Wenn die Gemeinde sich baulich entwickeln will, muss kleinräumig ein Teil dieser Flächen für Bauzwecke genutzt werden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen (Bodenver-brauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der vorhandenen Strukturelemente (Bäume, Hecken) Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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105

Lahr

Wohngebiet WA

Nr. L-2N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Grünlandfläche auf höher liegendem Plateau, Hangkanten mit alten Gehölzbeständen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhaltung der Strukturelementen, Darstellung ROP 85:- Darstellung Entwurf ROP neu: Vorranggebiet Wasserwirt-schaft, Schwerpunkt Grundwasserschutz

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

-

Tiere und Pflanzen Raum mit aufgrund der starken Strukturierung mittlerer Be-deutung.

x

Boden Böden mittlerer Standorte, x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit. Lage im Wasserschutzgebiet. Es sind Auflagen der Wasser-behörde zu beachten (s. unten)1 Oberflächenwasser: im Gebiet nicht vorhanden, Gelände entwässert zum Notzenbach (unmittelbar östlich angrenzend) Voraussetzungen für Rückhaltung / Ableitung von Nieder-schlagswasser sind ungünstig.

x

Luft/Klima Keine Funktion

-

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

106

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche ist Bestandteil eines Raumes mit hoher Ausprä-gung der Eigenart/Schönheit aufgrund der gut ausgeprägten Strukturelemente. Gut ausgeprägter Kulturlandschaftsaus-schnitt. Durch die Bebauung muss zwangsläufig in die bestehenden Böschungen mit ihrem alten Gehölzaufwuchs eingegriffen werden, wodurch sie verloren gehen.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Mehrere Baugebietsalternativen im Entwurf des FNP enthal-ten

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist nur mit hohen Umweltwirkungen (Wasser-haushalt, Landschaftsbild, Arten und Biotope) und entspre-chenden Auflagen zu verwirklichen. Niederschlagsbewirt-schaftung im Gebiet selbst kaum umsetzbar.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung

1) Bezüglich der Fläche L-2N wurden mit der SGD Nord hinsichtlich der Verträglichkeit mehrere Gespräche ge-

führt. Laut Schr. vom 04.02.2009 kommt die SGD zu folgendem Ergebnis: Die Datenauswertung der Grundwassermessstelle kommt zu dem Ergebnis, dass eine ausnahmsweise Bebau-ung der vorgesehenen Flächen „unter strengen Auflagen“ möglich ist: • Zulassung lediglich von reiner Wohnbebauung, keine Großtierhaltung (auch keine einzelnen Reitpferde),

keine Weidenutzung • Verzicht auf Unterkellerung (max. 1,0 m Gründungstiefe) • Ausführung der Entsorgungsleitungen in doppelwandiger Bauweise oder gleichwertiger technischer Lösung;

Kontrollschächtte an den hausanschlüssen • Keine Bohrungen für Erdwärmesonden, auch keine Erdwärmenutzung durch andere Systeme (z.B. Erdreich-

/Bodenkollektoren) • Keine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöl); Alternativen wie Erdgas-, Flüssigga-,

Pelletsheizungen sind somit möglich • Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (Straße „Zur Lehmkaul“ Anforderungen an die Abwasserbeseitigung • Schmutzwasser ist in die kommunale Kanalisation einzuleiten • Bei Bau und Betrieb von Schmutz- und Mischwasserleitungen sind folgende Anforderungen einzuhalten

- Das Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 142 (Stand: November 2002) und das Merkblatt ATV-DVWK-M 146 (Stand: Mai 2004) sind zu beachten

- Vor Inbetriebnahme sind die Grundleitungen nach DIN EN 1610 auf Wasserdichtheit zu prüfen. - Die Grundleitungen sind entspr. DIN 1986-30 regelmäßig zu inspizieren und zu prüfen. Hierzu gehören

optische Untersuchungen im Rhythmus von 5 Jahren. Ist eine optische Untersuchung nicht durchführbar oder wird sie als nicht ausreichend angesehen, ist eine Wasserdichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchzuführen.

Unter Voraussetzung der Erfüllung der genannten Auflagen / Randbedingungen kann das von der Ortsgemeinde Lahr gewünschte Neubaugebiet im Bereich des Plangebietes L-2N (Bereich: Straße „Zur Lehmkaul“) realisiert werden.

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

107

Die bauplanungsrechtlichen Genehmigungen (Bebauungsplan) können somit seitens der Ortsgemeinde Lahr auf den Weg gebracht werden. Die entspr. Auflagen und Randbedingungen sollten formuliert und in den Bebauungs-plan integriert werden, so dass die Bauwilligen direkt Kenntnis darüber erlangen können. Die erforderliche wasserrechtliche Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Befreiung nach § 13 Absatz 6 LWG) gemäß § 3 Absatz 2 der WSG-Rechtsverordnung vom 15.07.1987 für die betroffenen Verbotskriterien (u.a. Wohnsiedlung, Baustellen) wird somit seitens der zuständigen Wasserbehörde in Aussicht gestellt. Bezüglich der Thematik „Niederschlagswasserbewirtschaftung“ sind Detail-Abstimmungen mit der SGD Nord, RSWAB Trier erforderlich.

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108

Mettendorf

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen (ca. 15 Baustellen)

Nr. ME-1N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Alter Streuobstbestand mit ca. 40 Altbäumen, Unterwuchs als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt Im Süden angrenzend: Verrohrter Bach

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: - Landwirtschaftliche Nutzung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente - Am Südrand: Renaturierung Bach mit angrenzenden Extensivgrünlandbereichen Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Immissionen durch Straßenlärm (L4)

x

Tiere und Pflanzen Flächen sehr hoher Bedeutung (Alter Streuobstbestand). Vorkommen geschützter Arten ist nicht auszuschließen

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Hohe Grundwasserführung bei hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch hohe Empfindlichkeit Oberflächenwasser: am Südrand Tälchen mit verrohrtem Bach, Voraussetzungen für Rückhaltung / Ableitung von Niederschlagswasser sind günstig.

x

Luft/Klima Wärmebegünstigte Exposition. Unterhang liegt im Kaltluft-sammelgebiet

x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

109

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung: hoch Die Fläche ist z.T. Bestandteil der Hangbereiche mit hoher Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund der vorhande-nen Strukturelemente. Bedeutsames Element der historischen Kulturlandschaft. Durch die geplante Bebauung wird die bandartige Siedlungs-entwicklung von Mettendorf im Enztal verstärkt.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete - -

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung. Mittelfristig Zusam-menbruch der Streuobstbestände wegen fehlender Unterhal-tung

x

Alternativen Innerörtliche Bauflächen stehen dem Markt nicht zur Verfü-gung. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind wegen der Tallage sehr begrenzt. Andere Standorte in der Ortslage sind nicht vorhanden oder mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Landwirtschaft, Städtebau) verbunden. Eine Ausweitung auf die Hochflächen wird aus Gründen der fehlenden Anbindung an die Ortslage aus der Sicht der Orts-gemeinde abgelehnt.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen (Trennwirkung der L 4 zum FFH-Gebiet Enztal). Schützenswerte Tierarten (Vögel) in den Streuobstbeständen möglich.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist nur mit deutlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“ sowie „Landschaftsbild“ zu verwirklichen. Dadurch ergibt sich ein deutlich erhöhter Kom-pensationsbedarf. Artenschutzrechtliche Auswirkungen sind i.R. der verbindli-chen Bauleitplanung zu prüfen, z.B. durch ein Vogelgutach-ten. Immissionen des Straßenverkehrs beeinträchtigen die Wohnqualität Wegen der Lage des Ortes entlang des Talzuges ist die Fläche eine der wenigen verbliebenen Flächenpotentiale. Andere Standorte in der Ortslage sind nicht vorhanden oder mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Landwirtschaft, Städtebau) verbunden.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Freihaltung des südlich angrenzenden Tälchens incl. Hänge Erhaltung möglichst vieler der vorhandenen alten Bäume. Frühzeitige Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen (Neue Streuobstbestände) im Vorfeld der Planung im Zuge eines Ökokontos wg. langer Entwicklungszeit. Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser im südlich angrenzenden Tälchen i.V. mit einer Bachrenaturierung

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110

Mettendorf

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen (ca. 3,5 ha)

Nr. ME-2N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Acker entlang der Enz schmaler Uferstreifen im Südteil ausgebauter Seitenbach

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Extensivgrünland Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche Entwurf ROP: Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz sowie Oberflächengewässerentwicklung. Vorbehaltsgebiet Hoch-wasserschutz Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum sowie Ent-wicklung Extensivgrünland

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Immissionen durch Straßenlärm (L 4)

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit aktuell geringer Bedeutung. Feuchte Standorte mit sehr hohem Entwicklungspotential Bedeutsame Entwicklungsflächen für den Biotopverbund

x

Boden Durch Dränage veränderte ehemalige seltene Auenböden, keine Altablagerungen

x

Wasser Grundwasser: Sehr hohe Grundwasserführung bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch sehr hohe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: Enz, eingetieft, Gewässerstrukturgüte z.T. 4 (Bedarf Renaturierung), im Südteil grabenartiger Sei-tenbach (Gütestufe 7) mit sehr hohem Renaturierungsbedarf. Im Westteil Überschwemmungsgebiet, das sich bei Renatu-rierung der Enz ausdehnen wird. Größter potentieller Hoch-wasserrückhalteraum in der VG Neuerburg.

x x

x x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Die Wohnbaufläche ragt geringfügig in das HQ 100 der Enz. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Baufensters für diesen Bereich unzulässig. ( § 31 b WHG). Voraussetzungen für Rückhaltung / Ableitung von Nieder-schlagswasser sind günstig.

x

Luft/Klima

Kaltluftsammelgebiet x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung sehr gering; die Fläche ist Bestandteil des Talraumes mit aktuell geringer Ausprägung der Eigen-art/Schönheit aufgrund fehlender Strukturelemente. Talräume sind wesentliche Träger der Eigenart der VG und entsprechend zu entwickeln

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Aufgrund wasserwirtschaftlicher Anforderungen voraussicht-lich Nutzungsumwandlung zu Grünland, breiter Gewässer-entwicklungsbereich ohne Nutzung

x

Alternativen Innerörtliche Bauflächen stehen dem Markt nicht zur Verfü-gung. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind wegen der Tallage sehr begrenzt. Andere Standorte in der Ortslage sind nicht vorhanden oder mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Landwirtschaft, Städtebau) verbunden. Eine Ausweitung auf die Hochflächen wird aus Gründen der fehlenden Anbindung an die Ortslage von der Ortsgemeinde abgelehnt. Die Gemeinde ist auf allen Seiten von landwirtschaftlichen Kernräumen / z.T. landwirtschaftlichen Vorrangflächen umgeben. Wenn die Gemeinde sich baulich entwickeln will, muss kleinräumig ein Teil dieser Flächen für Bauzwecke genutzt werden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Wegen des unmittelbar angrenzenden FFH-Gebietes ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i.R. der verbindlichen Bauleit-planung erforderlich, eine Beeinträchtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist nach derzeitigem Wissensstand nicht auszuschließen.

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist nur mit hohen Umweltbeeinträchtigungen bei fast allen Schutzgütern zu verwirklichen. Beeinträchtigungen des angrenzenden FFH-Gebietes sind nicht auszuschließen

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Bei der verbindlichen Bauleitplanung ist das HQ 100 frei von Baufenstern zu halten. Zum Seitenbach der Enz ist ein Abstand von mind. 10m einzuhalten. Damit ist auch der südliche Rand des Baugebietes definiert.

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Mettendorf

Wohngebiet WA Kleines Baugebiet für Wohnen (ca. 5 Baustel-len)

Nr. ME-3N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Steiler Hangbereich mit Sukzessionsflächen, Wäldchen und Obstwiese

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaft unter Erhal-tung der Strukturelemente Darstellung ROP 85: - Entwurf ROP: Vorbehaltsgebiete Erholung / Fremdenverkehr und Grundwasserschutz

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

x

Tiere und Pflanzen Gebiet sehr hoher Bedeutung als Bestandteil eines extensiv genutzten Ringes von Obstwiesen, Sukzessionsflächen und Obstwiesen im Osten der Ortsgemeinde. Gebiet von besonderer Bedeutung im überregionalen Biotop-verbund.

x

Boden Mittlere Standorte, keine Altablagerungen

x

Wasser Grundwasser: Sehr hohe Grundwasserführung bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch sehr hohe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorh. Voraussetzungen für Rückhaltung / Ableitung von Nieder-schlagswasser sind nicht günstig.

x x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

113

Luft/Klima

Keine besonderen Funktionen

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung steil; die Fläche ist Bestandteil des Hangberei-ches mit aktuell hoher Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund vielfältiger Strukturelemente. Baugebiet lässt sich ohne Beseitigung der Strukturen nicht verwirklichen.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete - x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Tendenz zur weiteren Nutzungsaufgabe und Verbuschung aufgrund der Steilheit des Geländes.

x

Alternativen Mehrere Baugebiete

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

-

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist nur mit hohen bis sehr hohen Umweltbe-einträchtigungen bei den Schutzgütern Landschaftsbild sowie Arten- und Biotopschutz zu verwirklichen.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Keine Vorschläge

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114

Neuerburg

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen entlang der K50 Richtung Scheuern „Am Rosenberg“

Nr. N-1N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Oberhalb der Straße ältere Laubholzwälder, z.T. mit Felsen durchsetzt Unterhalb der Straße alte Gärten im Steilhang, z.T. aufgege-ben, stark durchsetzt mit Gehölzen unterschiedlichen Alters

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: - Erhaltung der Wälder oberhalb der K50 - Die Gärten unterhalb der K50 wurden als Bestandteile der

Siedlungsflächen aufgefasst, eigenständige Umwelt-Ziele wurden nicht aufgestellt

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Lärm-Belastung durch K50

x

x

Tiere und Pflanzen Wälder oberhalb der Straße sind Bestandteil eines größeren Waldkomplexes, der in der Biotopkartierung erfasst ist. Vor-belastung der Flächen entlang der K50 Flächen unterhalb der K50: Bedeutung für den breiten Arten-schutz aufgrund starker Strukturierung

x x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Geringe Grundwasserführung bei geringer Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch geringe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände (Oberhang) entwässert Richtung Enztal. Rückhaltung von Niederschlagswasser vor Ort wegen Steil-hang nicht möglich.

x x

Luft/Klima Wärmebegünstigte Exposition (SW)

x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

115

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche ist Bestandteil der das Stadtbild prägenden Hangbereiche mit hoher Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund vieler Strukturelemente. Hangneigung sehr steil (über 25%), dadurch hoher Anteil an Stützmauern erforderlich. Von der K50 erschlossene Gebäu-de unterhalb der Straße werden voraussichtlich 2 nutzbare Untergeschosse erhalten, dadurch starke bauliche Überprä-gung des Hangbereiches. Überblick über die Stadt möglich.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung, Langfristig Aufgabe der Gartennutzungen und Entwicklung von Wald

x

Alternativen Die gesamte Ortslage incl. Randlagen wurde auf ihre Eig-nung zur Ausweisung eines neuen Baugebietes untersucht. Aufgrund der beengten Tallage der Kernstadt stehen im Tal selbst keine Flächen zur Verfügung (Enz mit Überschwem-mungsgebiet sowie bewaldete Steilhangbereiche). Sonstige stadtnahe Hochflächen sind steil nach Norden exponiert und deshalb ungeeignet.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit mittleren Umweltwirkungen (Arten- und Biotopschutz, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Fol-gen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewälti-gen sind.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Oberen Hangbereich unterhalb der K50, der besonders stark im Ortsbild sichtbar ist, nicht bebauen. Alte Wälder und Felspartien oberhalb der K50 von Bebauung aussparen. Erhaltung der vorhandenen Strukturelemente (Bäume, Hecken) in den Randlagen Starke Durchgrünung des Baugebietes mit hanglinien-parallelen großen Gehölzen zur Milderung der Wirkungen auf das Landschaftsbild sowie das Lokalklima.

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116

Neuerburg

Wohngebiet WA Großes Baugebiet für Wohnen westlich angren-zend an Bebauungsplan „Plascheider Berg“. Durch Gemarkungsänderung wurde das Baugebiet, das bisher in der Gemarkung Plascheid lag, in die Gemarkung Neuerburg einbezogen

Nr. N-2N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Ackerflächen, im Süden und Westen außerhalb der Grenzen Hecken

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: - Landwirtschaftliche Nutzung unter Erhalt/Entwicklung von Strukturelementen - Freihalteflächen zur Sicherung der Durchlüftung von Siedlungsflächen im Tal - Für Erholung bedeutsame Aussicht im Oberhangbereich Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Durch die Zufahrt über Straßen im Baugebiet „Plascheider Berg“ erfolgt Lärm-Belastung der dortigen Bewohner

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Geringe Grundwasserführung bei geringer Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch geringe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände (Oberhang) entwässert Richtung Enztal

x

Luft/Klima Wärmebegünstigte Exposition Überbauung von „Freihalteflächen zur Sicherung der Durch-lüftung von Siedlungsflächen im Tal“

x x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung steil (ca. 15%), dadurch voraussichtlich hoher Anteil an Stützmauern erforderlich. Die Fläche ist Bestandteil der Hangbereiche mit geringer Ausprägung der Eigenart/Schönheit aufgrund weitgehend fehlender Strukturelemente, Fernblicke nach Süden möglich. Der Oberhangbereich (Nordöstlicher Teil des Baugebietes) ist im Landschaftsbild sehr exponiert. Er sollte von einer Bebauung frei gehalten werden.

x x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Die gesamte Ortslage incl. Randlagen wurde auf ihre Eig-nung zur Ausweisung eines neuen Baugebietes untersucht. Aufgrund der beengten Tallage der Kernstadt stehen im Tal selbst keine Flächen zur Verfügung (Enz mit Überschwem-mungsgebiet sowie bewaldete Steilhangbereiche). Sonstige stadtnahe Hochflächen sind steil nach Norden exponiert und deshalb ungeeignet.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit überwiegend geringen bis mittleren Umweltwirkungen (Bodenverbrauch, Landschaftsbild, Klima) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Nordöstlichen Teil des Gebietes nicht bebauen, statt dessen hier Grünfläche mit hervor-ragender Aussicht anlegen. Erhaltung der vorhandenen Strukturelemente (Bäume, Hecken) in den Randlagen Starke Durchgrünung des Baugebietes mit hanglinien-parallelen großen Gehölzen zur Milderung der Wirkungen auf das Landschaftsbild sowie das Lokalklima.

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Niederraden

Darstellung als Gemischte Baufläche (ca. 2 Baustellen)

Zwischen Radenbach und Natur-denkmal Linde

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Garten (Traditioneller Bauerngarten, Rasen, Bäume), Trockenwald an Steilhang, Radenbach

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: - Steilhang: keine Bebauung - Radenbach: Schutzfläche gem. §28 LNatSchG - Der Gartenbereich wurde als Bestandteil der Sied-

lungsfläche aufgefasst Radenbach, Teile des Gartens und Waldbereiche sind als FFH-Gebiete ausgewiesen: Erhaltungsziele dürfen nicht verschlechtert werden Keine Bebauung in der 10m-Zone entlang des Radenbaches

x x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

x

Tiere und Pflanzen Radenbach mit Uferzone: Gebiet sehr hoher Bedeutung als Biotopverbundes. Da diese Zone von einer Bebauung aus-geschlossen ist, sind nur geringe Konflikte zu erwarten. Der Trockenwald besitzt hohe Bedeutung. Die Waldbereiche sind von einer Bebauung auszuschließen. In diesem Fall geringes Konfliktpotential

x x

Boden Sonderstandorte (trocken) in den Steilhangbereichen (sind von Bebauung auszuschließen) , keine Altablagerungen

x

Wasser Grundwasser: Sehr hohe Grundwasserführung bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch sehr hohe Emp-findlichkeit Radenbach, Mindestabstand von 10m wird eingehalten.

x x

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119

Luft/Klima

Kaltluft- Sammel und -Abflussgebiet

x

Landschaftsbild/ Erholung

Offene Gartenbereich mit traditionellen Elementen mit be-sonderer Eigenart innerhalb der Ortslage

x x

Kultur- + Sachgüter Traditioneller Bauerngarten x

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete FFH-Gebiet (s. Auswirkungen auf Natura 2000) x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Keine Änderungstendenzen erkennbar x

Alternativen Mehrere Baustellen in der Ortslage

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Radenbach und angrenzende Bereiche sind als FFH-Gebiet DE-5903-301 – Enztal ausgewiesen. Die Bebauung greift in das FFH-Gebiet ein und ist damit vom Grundsatz her unzu-lässig. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung / Einzelgenehmigungsverfahren der Nachweis geführt wird, dass Erhaltungsziele nicht nega-tiv betroffen sind.

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist nur mit z.T. hohen bis sehr hohen Umwelt-beeinträchtigungen verwirklichen. Vor Umsetzung ist eine FFH-Erheblichkeitsprüfung durchzu-führen. Der Wald an dem Steilhang darf nicht beansprucht werden. Üblicherweise ist zwischen Wald und Bebauung ein Schutz-abstand von mind. 25m einzuhalten, der nur im Einzelfall und in Absprache mit dem Forstamt unterschritten werden darf. Inwieweit ein Streifen von ca. 25m zwischen Straßenrand und Wald ausreicht, um ein Bauvorhaben umzusetzen, ist im Einzelfall nachzuweisen.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Keine Vorschläge

Rotbraune Rautenschraffur: FFH-Gebiet

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Nusbaum

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen

Nr. NU-2N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland, zu großen Teilen mit alten Obstwiesen bestanden

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: - Landwirtschaftliche Nutzung unter Erhalt der vorhandenen Obstwiesen - keine Siedlungserweiterung in diesen Bereich Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche Darstellung ROP neu: Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotop-schutz Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Geringe Immissionen durch Straßenlärm (L3)

x

Tiere und Pflanzen Fläche hoher Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Ggf. Lebensraum gefährdeter (Vogel)Arten.

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Mittlere Grundwasserführung bei mittlerer Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch mittlere Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände liegt auf einer flachen Kuppe. Voraussetzungen für Rückhaltung von Nie-derschlagswasser sind günstig.

x

Luft/Klima Wärmebegünstigte Exposition

x

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Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung überwiegend gering (ca. 5%) Einer der wenigen verbliebenen, sehr schön ausgeprägten Ortsränder in Nusbaum mit hoher Bedeutung für das Er-scheinungsbild des Ortes als landwirtschaftlich geprägtes Dorf. Letzter Rest der historischen Kulturlandschaft. Fernblicke nach Süden möglich.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung, Bei zunehmender Überalterung der Obstbaumbestände werden diese mittelfris-tig wegfallen.

x

Alternativen Verschiedene Baugebiete

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen. Nach FFH-Richtlinie geschützte Vogelarten können betroffen sein.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist nur mit hohen Umweltwirkungen (Arten- und Biotopschutz, Landschaftsbild) zu verwirklichen. Artenschutzrechtliche Belange ggf. betroffen – im Zuge der Aufstellung des bebauungsplanes ist ein Vogelgutachten erforderlich.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der vorhandenen Obstbäume zumindest in den Randlagen und Nachpflan-zungen Neuanlage von Obstwiesen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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122

Nusbaum

Gewerbegebiet Kleines Gewerbegebiet für Neuansiedlung von Gewerbe (ca. 2,8 ha), das die bereits bebau-ten Flächen der Gemeinschafts-Biogasanlage mit einbezieht.

Nr. NU-4N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Ackerflächen, z.T. Lagerplatz, in der Umgebung Lagerflä-chen und Gewerbe

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Entwicklung von Strukturelementen zur Schaffung eines angemessenen Ortsrandes Darstellung ROP 85: Landwirtschaftliche Vorrangfläche Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Kernraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

Geringe Immissionen durch Straßenlärm (L3)

x

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Mittlere Grundwasserführung bei mittlerer Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch mittlere Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände liegt auf einer flachen Kuppe. Voraussetzungen für Rückhaltung von Nie-derschlagswasser sind günstig.

x

x

Luft/Klima Windexponierte Flächen gegenüber Westwinden

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung gering (ca. 5%) Die Fläche ist Bestandteil der Hochfläche mit geringer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund fehlender Struktur-elemente, Vorbelastung durch angrenzende Lagernutzung

x

Kultur- + Sachgüter - -

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Wechselwirkungen Mit der Ausweisung ist die Chance verbunden, einen vorbe-lasteten Ortsrand neu zu entwickeln.

x

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Es wurden verschiedene Standorte auf ihre Eignung über-prüft. Alle anderen Standorte sind mit erheblichen Umweltbe-lastungen verbunden, greifen in betriebsnahe landwirtschaft-liche Flächen ein oder stehen dem Markt nicht zur Verfü-gung.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen (Bodenver-brauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind. Mit der Ausweisung ist die Chance verbunden, einen vorbe-lasteten Ortsrand neu zu entwickeln.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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124

Nusbaum Sondergebiet Windkraft – Gebiet für Repowering Für diese Fläche wurde eine eigenständige 1. Änderung des Flä-chennutzungsplanes 2010 zum Abschluss geführt. Diese 1. Än-derung wird nunmehr in die Gesamtfortschreibung des FNP inte-griert.

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung / Zielabweichung

gering mittel hoch

Bestand

Darstellung im aktuellen FNP als „Sonderbaufläche für Wind-kraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis maximal unter 100 m über Grund“ (Ergebnis der Teilfortschreibung Windkraft 2003)

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nutzung unter Erhaltung / Entwicklung der Strukturele-mente Darstellung ROP : Vorranggebiete für die Windenergienut-zung Schutzgebiets-VO Naturpark Südeifel: Landschaftserhaltung und Förderung des Tourismus

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko

gering mittel hoch

Menschen

Gem. Beschluss des VG-Rates vom 25.07.2002, die der Teilfortschreibung Windenergie des FNP von 2003 zugrunde liegt, wurde der zulässige Mindestabstand von Windenergie-anlagen zu Siedlungen und Einzelgehöften festgelegt auf mind. 800m, zu Wohngemeinden nach ROP auf mind. 1.200m. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aufgrund fehlender Konkretisie-rung keine Lärmausbreitungsprognose, mit der die Betrof-fenheit von Wohngebäuden abgeschätzt werden könnte, durchgeführt werden. Beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die neuen, leistungsstärkeren Anlagen ist auf der Basis einer detaillierten Lärmausbreitungsprognose der Nachweis zu führen, dass Lärmbeeinträchtigungen auf einem Niveau gehalten werden, das den Vorsorge-Anforderungen der DIN 18005 Teil 1 genügt (WA tags 55, nachts 40 dB(A); MI tags 60, nachts 45 dB(A))

?

?

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125

Tiere und Pflanzen Aktuell besitzt die Fläche aufgrund der Nutzung als Windpark mit der Flächennutzung Landwirtschaft nur geringe Bedeu-tung für den breiten oder speziellen Biotop- und Artenschutz. Im unmittelbaren Umfeld existieren aber an trockenen Hän-gen als potentielle Lebensräume für Fledermäuse und Vögel interessante Laubholzwälder. Zur Abschätzung der Auswir-kungen wurden 2009 Gutachten zu Fledermäusen und Vö-geln erstellt. Nach mündlicher Auskunft der Gutachter (Fa. FÖA, Trier) ist festzustellen:

- Es sind keine planungsrelevanten Auswirkungen fest-stellbar.

- Es wird keine UVP-Pflicht ausgelöst. - Es ergeben sich keine artenschutzrechtlichen Probleme.

Befreiungen werden nicht erforderlich. Die Gutachten sind im immissionsschutzrechtlichen Verfah-ren vorzulegen. Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren ist zudem zur Sicherung der Standsicherheit der Waldbestände aus forst-wirtschaftlicher Sicht der Nachweis zu führen ist, dass bei Windkraftanlagen in Waldnähe mindestens 15m Abstand zwischen dem Rotorblattende und der maximalen Baumhöhe von 40m verbleiben. Ggf. weiterreichende Anforderungen von Seiten der Forstwirtschaft (Brandschutz etc.) sind im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu klären.

x

Boden Gegenüber der aktuellen Nutzung keine relevanten Verände-rungen. Die bestehenden 18 Fundamente werden abgebaut und voraussichtlich durch 14 größere Fundamente ersetzt. Die Unternutzung durch die Landwirtschaft verändert sich nicht

x

Wasser Keine Veränderungen x

Luft/Klima Keine Veränderung der lokalklimatischen Funktion Durch das Repowering erhöht sich die jährliche Strompro-duktion des Windparks von derzeit ca. 20.000 MWh auf ins-gesamt ca. 51.000 MWh. Dadurch wird der Schadstoff-Ausstoß gegenüber der Strom-erzeugung mit fossilen Energieerzeugern wie folgt reduziert: 43.656 t CO2, 46,27 t SO2-Äquivalent, 26,05 t SO2, 29,01 t NOx, 1,4 t Staub/Flugasche

x Ver-

besse-rung

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Landschaftsbild/ Erholung

Die Sondergebietsfläche liegt in einem flachen Kuppenbereich, der aus dem näheren Umfeld sowie aus mittlerer und großer Distanz sehr gut einsehbar ist. Eine Sichtbarkeitsanalyse erbrachte folgende Ergebnisse: • Die für die Erholung in der VG Neuerburg bedeutsa-

men Talzüge von Our und Gaybach werden durch die FNP-Änderung nicht belastet, da die Windkraftanlagen hier nicht sichtbar sind.

• Im relevanten Bereich bis ca. 5km Entfernung sind die Anlagen bereits jetzt, außer von tief eingeschnittenen Tälern, von ca. 90% des Offenlandes sichtbar. Nur im Osten im Umfeld der Gemeinden Stockem, Halsdorf und Schankweiler kommen in relevantem Umfang zu-sätzliche Sichtbarkeitsbereiche hinzu. Hier existiert aber bereits im Nahbereich eine hohe Landschaftsbild-belastung durch den bestehenden Windpark Halsdorf.

• Auch im weniger relevanten Bereich von 5-10km Ent-fernung ist der bereits bestehende Windpark von ca. 50% des Offenlandes aus sichtbar. Relevante zusätzli-che Flächen, von denen die höheren Anlagen aus sichtbar sind, liegen im Umfeld von Baustert. Zwischen diesen zusätzlichen belasteten Bereichen und dem Windpark liegt der Windpark Halsdorf, der seinerseits bereits eine erhebliche Landschaftsbildbelastung dar-stellt.

• Im bisherigen Sichtbarkeitsbereich nimmt die Belas-tung des Landschaftsbildes durch die Erhöhung der Gesamthöhe der Anlagen tendenziell zu.

Insgesamt werden die zusätzlichen Auswirkungen durch die FNP-Änderung als gering bis mäßig eingestuft. Dies ist durch die Vorbelastungen durch den bereits bestehenden Windpark sowie weitere Windkraftanlagen im Umfeld begründet. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist durch fotorealistische Situation die zu erwartende Land-schaftsbildveränderung nachzuweisen; ggf. sind bei starken Belastungen Gegenmaßnahmen, z.B. Kulissenpflanzungen vorzusehen.

x x

Kultur- + Sachgüter Im Plangebiet liegen archäologische Fundstellen. Diese stehen dem Repowering mit z.T. neuen Anlagenstandorten nicht grundsätzlich entgegen. Im immissionsschutzrechtli-chen Genehmigungsverfahren sind die archäologischen Belange und Anlagenstandorte aufeinander abzustimmen.

x

Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Landesverordnung über den Naturpark Südeifel, dessen Schutzzweck u. a. auch die Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Gebietes ist. Dementsprechend sind Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch Nutzung der neuesten technischen Möglichkeiten zur Reduzierung von Beeinträchtigungen zu minimieren (z. B. einheitlicher Anlagentyp, landschaftsbildverträglichste Form der farblichen Kennzeichnung und Befeuerung der Anlagen, Synchronisati-on der Befeuerung, Sichtweitenmessung und sichtweitenabhängige Lichtstärkenreduzierung, Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten soweit zulässig und langsames „Ein- und Ausblenden".

x

Voraussichtliche Ent-wicklung ohne Ände-rung des FNP

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

127

Alternativen Alternativen sind nicht erkennbar, da im FNP der VG Neuerburg keine weiteren Standorte für die Windenergienut-zung dargestellt sind und außerhalb der dargestellten Son-dergebiete eine Nutzung der Windenergie ausgeschlossen wurde.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Das nächstgelegene FFH-Gebiet „5903-301 – Enztal“ liegt östlich in einer Entfernung von min. 500m. Eine Beeinträchti-gung des FFH-Gebietes oder europarechtlich geschützter Arten ist nach den in 2009 erstellten Gutachten (Fa. FÖA, Trier) ausgeschlossen. Die Gutachten sind im immissions-schutzrechtlichen Verfahren vorzulegen.

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Die Änderung des FNP ist mit geringen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. In 2009 erstellte Gutachten haben erge-ben, dass die Auswirkungen auf Arten und Biotope nicht erheblich sind, Befreiungen werden nicht erforderlich. Die Landschaftsbildveränderungen sind aufgrund der Vorbelas-tungen durch weitere Windparks im Umfeld gering, verblei-bende Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Die auf Menschen potentiell wirkenden Beeinträchtigun-gen (Lärm, Schatten, Reflektionen) sind im immissions-schutzrechtlichen Verfahren durch Vorlage von Gutach-ten zu behandeln.

Ungeklärte Sachfragen sind im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu klären.

x

FNP-Änderungsbereich ohne Maßstab blau umrandet: Darstellung der 1. Änderung: „Sondergebiet Windkraft – Gebiet für Repowering“

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128

Roth an der Our

Wohngebiet WA Kleines Baugebiet für Wohnen (2-4 Baustellen)

Nr. R-5N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung / Zielabweichung

gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland, durch Straße bereits erschlossen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Extensivgrünland außerhalb des Überschwemmungsge-bietes als Puffer für flussnahe Entwicklungsflächen ROP neu: Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

-

Tiere und Pflanzen Besonderes Entwicklungspotential zu Extensivgrünland. Vorbelastung durch bestehende Bebauung und Straßener-schließung

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Sehr hohe Grundwasserführung bei hoher Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch sehr hohe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: Our mit Überschwemmungsgebiet an-grenzend

x

Luft/Klima Kaltluftsammelgebiet

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung gering (ca. 5%) Die Fläche ist Bestandteil des Talraumes mit mittlerer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund der vorhandenen Strukturelemente. Vorbelastung durch bereits in den Talraum vorgerückte Be-bauung und Erschließung

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

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Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel Lage im FFH-Gebiet Ourtal

x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Zur Schaffung von preiswerten Wohnbauflächen ist eine vorhandene Erschließung Voraussetzung. Dies ist an einem anderen Standort in der Ortslage nicht gegeben oder mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Landwirtschaft, Städtebau) verbunden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird eine FFH-Erheblichkeitsprüfung erforderlich; eine erhebliche Beein-trächtigung von Erhaltungszielen ist nach aktuellem Kennt-nisstand aber unwahrscheinlich.

x

x

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Die Ausweisung von Bauflächen südlich des Wirtschaftswe-ges (bereits im FNP alt ausgewiesene Flächen und geringfü-gige Erweiterung) greift in bedeutsame Flächen für das Landschaftsbild sowie den Arten- und Biotopschutz (FFH-Gebiet) ein. Aufgrund der zu Vorbelastung durch die bereits genehmigte Ergänzungssatzung nördlich des Wirtschaftswe-ges ist die Erweiterung um eine Baustellentiefe allerdings nicht mehr als erheblich zu werten. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich; eine erhebliche Beein-trächtigung von Erhaltungszielen ist nach aktuellem Kennt-nisstand aber unwahrscheinlich.

x

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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Sinspelt

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen (ca. 30 Baustellen)

Nr. S-1N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Fast ausschließlich intensiv genutzte Grünlandflächen mit kleinen Resten von Obstbaumbeständen und Extensivgrünland

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Entwicklungsraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Geologischer Bruch im Gebiet: von geringer zu hoher Grundwasserführung bei geringer bis hoher Durch-lässigkeit der Deckschichten, dadurch geringe bis hohe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände entwässert Richtung Enz / Ortslage: Wasserrückhaltung schwierig

x x

Luft/Klima Nordgeneigte, steile Fläche: winterkalt, gegenseitige Be-schattung der Häuser. Energetisch problematisch zu bebau-ender Standort

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung steil (ca. 15%) Die Fläche ist Bestandteil der Hangflächen mit geringer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund weitgehend feh-lender Strukturelemente,

x

Kultur- + Sachgüter - -

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Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Alternativstandorte sind wegen der Tallage mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Landwirtschaft, Städtebau) verbunden.

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen (Bodenver-brauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind. Das Wohngebiet liegt allerdings an einem steilen Nordhang und ist aus energetischer Sicht problematisch.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der vorhandenen Strukturelemente (Bäume, Hecken) Neuanlage von Gehölzen zur freien Landschaft als Baugebiets-Eingrünung i.V. mit der Anlage von Wasserrückhaltungen für Niederschlagswasser

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

132

Sinspelt

Wohngebiet WA Baugebiet für Wohnen (ca. 15 Baustellen) nördlich der Ortslage (Auf Kehrscheid)

Nr. S-2N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland auf Hochfläche, auf angrenzenden Hän-gen Laubwälder

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung, Erhaltung der umgebende Wälder Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Entwicklungsraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

-

Tiere und Pflanzen Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential Waldränder haben Bedeutung für breiten Biotopschutz

x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: Geringe Grundwasserführung bei geringer Durchlässigkeit der Deckschichten, dadurch geringe Emp-findlichkeit Oberflächenwasser: nicht vorhanden, Gelände entwässert über Hangflächen zur Enz.

x

Luft/Klima Lage am oberen Rand des Kaltluftsammelgebietes Enztal

x

Landschaftsbild/ Erholung

Hangneigung steil (ca. 20%) Die Fläche ist Bestandteil der Hochfläche mit mittlerer Aus-prägung der Eigenart/Schönheit aufgrund der vorhandenen Strukturelemente. Fernblicke nach Osten möglich.

x

Kultur- + Sachgüter - -

Wechselwirkungen - -

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133

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Wegen der Lage von Sinspelt im Talraum der Enz sind die Entwicklungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Vorhandene Bau-lücken stehen dem Markt nicht zur Verfügung. Bauflächen müssen deshalb in die Hanglagen oder Hochflächen auswei-chen. Andere Standorte sind (außer S-2N) in der Ortslage nicht vorhanden oder mit erheblichen Beeinträchtigungen (Umwelt, Landwirtschaft, Städtebau) verbunden.

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die nördlich angrenzenden Hangwälder sind Bestandteil des FFH-Gebietes Enztal; hier ist eine FFH-Erheblichkeitsprüfung erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine erheb-lichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen (Bodenver-brauch, Landschaftsbild) zu verwirklichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu bewältigen sind.

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Abstand mit Häusern zu Waldrand einhalten (Mindestens 25m).

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Sinspelt

Grünfläche „Freizeit und Erholung“ Grünfläche als Naherholungsfläche auf der Ostseite der Enz (Geringfügige Erweiterung in der Mettendorfer Gemarkung)

Nr. S-5N

Bewertung Umweltverträglichkeit Bedeutung /

Zielabweichung gering mittel hoch Bestand

Intensiv-Grünland, Freizeitgärten und Sportplatz, am Hang alte Obstwiesen

Umweltziele

Darstellung Landschaftsplanung: Landwirtschaftliche Nut-zung unter Erhalt der vorhandenen Strukturelemente sowie Grünflächen Darstellung AEP: Landwirtschaftlicher Entwicklungsraum

x

Erhebliche Auswir-kungen auf Umwelt-schutzgüter

Erläuterung und Beurteilungskriterien

Beeinträchtigungs- Risiko gering mittel hoch

Menschen

-

x

Tiere und Pflanzen Hangflächen: Hohe Bedeutung (Alte Streuobstbestände) Intensiv genutzte Flächen mit geringer Bedeutung. Mittlere Standorte ohne besonderes Entwicklungspotential

x x

Boden Böden mittlerer Standorte, keine Altablagerungen x

Wasser Grundwasser: In den flachen Bereichen hoch anstehendes Grundwasser Oberflächenwasser: Enz mit Überschwemmungsgebiet nach Westen angrenzend

x

Luft/Klima Kaltluftsammelgebiet

x

Landschaftsbild/ Erholung

Die Fläche ist Bestandteil des Übergangsbereiches vom Tal zu den Hängen mit mittlerer bis hoher Ausprägung der Ei-genart/Schönheit aufgrund der vorhandenen Strukturelemen-te und eignet sich deshalb besonders für landschaftsgebun-dene Erholung. Bestandteil eines größeren, sich weiter nach Osten erstre-ckenden Bereiches mit kleinräumigem Wechsel von beson-deren Erlebnisräumen.

x

Kultur- + Sachgüter - -

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Wechselwirkungen - -

Schutzgebiete Lage im Naturpark Südeifel x

Voraussichtliche Ent-wicklung

Weiterführung der bisherigen Nutzung x

Alternativen Flächen mit vergleichbarer Lagegunst und vergleichbarer naturräumlicher Ausstattung sind nicht vorhanden

Auswirkungen auf das europ. Netz „Na-tura 2000“

Die Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder europäischen Vogelschutzgebietes ist ausgeschlossen.

-

-

-

Gesamtbewertung der Umweltwirkungen

Das Vorhaben ist mit geringen Umweltwirkungen zu verwirk-lichen, deren Folgen im Rahmen der verbindlichen Bauleit-planung zu bewältigen sind. Bei entsprechender Gestaltung sind Verbesserungen der Umweltwirkungen zu erzielen

x

Vorschläge für Ver-meidung / Ausgleich von Beeinträchtigun-gen

Erhaltung der vorhandenen Streuobstbestände an den Hängen

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5. Umweltverträglichkeit sonstiger Darstellungen 5.1 Landwirtschaft Die Darstellungen im FNP orientieren sich am Ergebnis der AEP und bleiben im Hin-blick auf das Ziel „Extensivierung von Intensivgrünland“ deutlich hinter den Zielen der Landschaftsplanung zurück. In den Bachtälern sowie den FFH-Gebieten (Bereiche 1. Priorität) wurde das Ziel jedoch in vollem Umfang integriert. Ebenso wurde das Ziel einer Anreicherung der Flur auf einen Mindestanteil naturnaher Elemente flächig übernommen. Das Vorhandensein geschützter Biotoptypen innerhalb landwirtschaft-licher Nutzflächen wird ebenso dargestellt, so dass entsprechende Anforderungen im Rahmen der Bewirtschaftung erkennbar sind. Nicht dargestellt sind die Anforderun-gen an die Landwirtschaft im Bereich der Wasserschutzgebiete (Vermeidung von Nitrat- und Pestizideinträgen), da sich dies bereits aus der Darstellung als Wasser-schutzgebiet auf der Grundlage der einschlägigen Fachgesetze ergibt. Die Umwelt-verträglichkeit der Darstellung ist damit gegeben. 5.2 Forstwirtschaft Die vorhandenen Waldflächen sind grundsätzlich als „Fläche für Wald“ dargestellt, wobei der bestehende Laubholzanteil zu erhalten ist. Auf Waldflächen mit überwie-gendem Nadelholzanteil bzw. reinen Nadelholzbeständen wird, entsprechend der geltenden waldbaulichen Richtlinien, eine Anreicherung mit Laubholz zu „deutlichen“ bzw. „hohen“ Anteilen als Zielsetzung im FNP dargestellt. „Hohe“ Laubholzanteile werden insbesondere in Wasserschutzgebieten und bei sonstigen empfindlichen Grundwasservorkommen dargestellt, da dies aus wasser-wirtschaftlicher Sicht auf den überwiegend versauerungsempfindlichen Standorten geboten ist. Im Islek sind die noch vorhandenen landschaftstypischen Niederwälder / Stockaus-schlagwälder als zu erhaltend dargestellt. Das Ziel einer (Wieder-) Entwicklung sol-cher Bestände wurde in begründeten Fällen (FFH-Gebiet Enztal mit Nebenbächen, Lebensraum des Haselhuhn im Osten der VG auf den Gemarkungen Burscheid und Altscheid) im FNP dargestellt. Zur Förderung licht- und wärmebedürftiger Waldarten (u.a. Haselhuhn und Wildkat-ze) sollen auf sonnenexponierten Hängen im FFH-Gebiet Ourtal, die forstwirtschaft-lich nicht produktiv und regelmäßig bewirtschaftbar sind, im Rahmen der Forstbewirt-schaftung Lichtungen offen gehalten oder frei gestellt werden und mittelwaldartige Strukturen geschaffen werden. Generell wurden Laubwälder auf (feuchten oder trockenen) Sonderstandorten als zu erhaltend bzw. bei nicht naturnaher Bestockung als zu entwickelnd dargestellt. Diese Darstellungen wurden im Rahmen der AEP mit dem zuständigen Forstamt Neuerburg abgestimmt. Die Umweltverträglichkeit der Darstellungen ist gegeben.

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5.3 Wasserwirtschaft Es werden lediglich Wasserflächen und Fließgewässer, sowie Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete als nachrichtliche Darstellungen übernommen. Da-mit verbunden sind Umwelt- und Bewirtschaftungsauflagen, die sich aus den ein-schlägigen Gesetzen und Verordnungen ergeben. 5.4 Verkehr Straßen und überörtliche Radwege werden als nachrichtliche Übernahmen darge-stellt. Umweltauswirkungen wurden im Rahmen der jeweiligen Plangenehmigungen behandelt. Weitergehende Umweltauswirkungen ergeben sich nicht. 5.5 Ver- und Entsorgung Hierbei handelt es sich ausschließlich um Bestandsdarstellungen. 5.6 Lagerstätten und Gesteinsabbau Es werden die Vorranggebiete für die Rohstoffsicherung im Bereich Heilbach und Nusbaumer Hardt aus dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans nachricht-lich übernommen. Im Bereich Heilbach bezieht diese Darstellung neben intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen auch naturnahe Laubwaldbestände ein. Auf der Nusbaumer Hardt schließt dies überwiegend Nadelwaldbestände, aber auch Laub-waldbestände und randlich nach § 30 BNatSchG geschützte Felsbiotope ein. Die Umweltverträglichkeit (und im Fall der Nusbaumer Hardt auch die FFH-Verträg-lichkeit) dieser Vorhaben ist in einem eigenständigen Verfahren zu klären. 5.7 Fremdenverkehr/Erholung Die ursprünglich vorgesehenen Campingplatzerweiterungen entlang der Fließgewäs-ser in den Ortsgemeinden Roth, Gemünd, Gentingen, Keppeshausen und Körperich wurden im Verlaufe der Diskussionen um die Umweltverträglichkeit dieser Vorhaben wieder zurückgenommen. Nur noch in der Ortsgemeinde Gentingen sind eine Cam-pingplatzerweiterung nach NW (statt der strittigen Süderweiterung GT-3N) und die Anlage eines Feriendorfes im FNP-Entwurf dargestellt. Zur Umweltverträglichkeit dieser Vorhaben siehe Kap. 4.3. 5.8 Energie Der FNP-Entwurf stellt auf den Gemarkungen Nusbaum und Hommerdingen drei Sondergebiete für die Windkraftnutzung als nachrichtliche Übernahmen aus der FNP-Fortschreibung bzw. dem ROP dar. Da diese Standorte bereits weitestgehend mit Anlagen bestückt sind, können zusätzliche Umweltbeeinträchtigungen ausge-schlossen werden. Die bereits bestehenden Anlagen auf verschiedenen Gemarkun-gen werden als Bestand dargestellt. Auf der Gemarkung Körperich-Niedersgegen ist ein Standort für ein „Sondergebiet Biomassenutzung“ dargestellt. Die Umweltwirkungen sind im Kap. 4 beschrieben.

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6. Umweltüberwachung Eine Überwachung von Ausgleichsmaßnahmen vor Ablauf der Geltungsdauer des Flächennutzungsplans (ca. 2020) ist nicht erforderlich, da dies auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen hat. Erst im Zuge einer Gesamtfortschrei-bung sollten die Zielerfüllungsgrade summarisch mit Hilfe einer aktualisierten Land-schaftsplanung überprüft werden. Eine Überwachung der Auswirkungen der Windenergie ist nur bei geänderten Rah-menbedingungen erforderlich, z.B. bei Beteiligungsverfahren zur Änderungen des Regionalen Raumordnungsplans zum Thema Windenergie mit dem Ziel, zusätzliche Standorte auszuweisen oder höhere Anlagen zuzulassen und die Flächennutzungs-planung daran anzupassen. Nach einer zurückliegenden Umweltüberwachung der Auswirkungen der vorhande-nen WKA (im Rahmen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Wind-energie im Jahr 2002) wurde die bis dahin noch nicht vorbelastete Fläche der VG mit Ausschluss für Windkraft belegt. Dies wurde mit der sonst zu erwartenden Überlas-tung des Raumes begründet. Auch in den bereits belasteten Gemarkungen wurden weitere Ausweisungswünsche stark beschnitten. Eine zusätzliche Neuausweisung ist auch nach dem jetzt gültigen Regionalen Raumordnungsplan nicht mehr vorgese-hen. Teile der bestehenden Windkraftflächen wurden nicht als Vorrangflächen aus-gewiesen. Nach Abnutzung der Anlagen sind diese zurückzubauen. Dies bedeutet, dass zukünftig die Zahl der Windkraftanlagen wieder abnehmen wird. Sonstige Umweltprüfungen (z.B. unvorhergesehene Immissionsverstärkungen, Ge-wässerbelastungen, Veränderungen in Schutzgebieten) obliegen im Geltungs-zeitraum des Flächennutzungsplans nicht der Gemeinde, sondern den einschlägigen Fachbehörden, die ihrerseits zur Informationsweitergabe verpflichtet sind. 7. Allgemein verständliche Zusammenfassung 7.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Flächennutzungsplans Bis zum Jahr 2020 wurde für die Verbandsgemeinde Neuerburg ein Bedarf an zu-sätzlichen Wohn- und Gewerbeflächen ermittelt. Oberstes Ziel der Flächennutzungsplanung ist es, diesen Bedarf durch Innenentwick-lung der Siedlungen zu befriedigen. Neuausweisungen sollen auf das unvermeidliche Mindestmaß beschränkt werden, um nachteilige Umweltauswirkungen durch Flä-chenverbrauch und Bodenversiegelung zu vermeiden. Fast in allen Gemeinden werden Bauflächen ausgewiesen. Dabei entfällt ein erhebli-cher Anteil auf Flächen, die im verbindlichen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, aber einen landwirtschaftlichen Baubestand auf-weisen. Diese werden nunmehr in den meisten Ortslagen als „Gemischte Bauflä-chen“ dargestellt. Daneben werden in etwa 2/3 der Gemeinden zusätzliche Bauflä-chen am Ortsrand ausgewiesen, die von einzelnen Baustellen bis zu größeren Bau-gebieten in den Schwerpunktgemeinden gehen.

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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7.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen Folgende umweltrelevante Fachgesetze sind in besonderem Maße für die Flächen-nutzungsplanung relevant:

- Baugesetzbuch, insbes. § 1(6), § 1a, § 2a - Bundesnaturschutzgesetz, insbes. §§ 1, 2, 5, 11, 18 - Bundesbodenschutzgesetz, insbes. § 2(3) - Bundesbodenschutzverordnung - Wasserhaushaltsgesetz, insbes. §1a

Es besteht ein Anpassungsgebot an folgende Zielvorgaben übergeordneter Planun-gen:

- Landesentwicklungsprogramm IV - Regionaler Raumordnungsplan Region Trier (einschließlich Stand der Landschaftsrahmenplanung) - Planung Vernetzter Biotopsysteme des Kreises Bitburg-Prüm

Diese gesetzlichen und planungsrechtlichen Vorgaben wurden zunächst in der Land-schaftsplanung für den Planungsraum und für jedes Schutzgut konkretisiert und in der Karte „Entwicklungskonzeption“ in den Darstellungskategorien der Flächennut-zungsplanung zusammengefasst. Sie ist als Optimalvariante des Flächennutzungs-plans aus Sicht der Umweltvorsorge zu verstehen. In der Abwägung mit anderen öffentlichen Belangen wurden die Umweltkriterien in den meisten Fällen vorrangig beachtet. Nur in Bezug auf landwirtschaftliche Belange, die im Rahmen einer agrarstrukturellen Entwicklungsplanung erhoben wurde, wurden Abstriche an Umweltbelangen zugunsten der landwirtschaftlichen Nutzung vorge-nommen. 7.3 Belange des Umwelt- und Naturschutzes Der geologische Untergrund und die Bodenverhältnisse sind sehr vielfältig. Im Norden herrscht Tonschiefer vor mit mäßigen Bodenqualitäten, geringer Wasser-durchlässigkeit und daher wenig Grundwasser und viel Oberflächengewässern, die von hoher Güte sind. Der Süden ist von Sandstein und kalkhaltigem Ausgangsgestein geprägt und weist hochwertige Böden auf (Gutland). Hier sind hochwertige Grundwasservorkommen zu beachten. Es herrscht ein feucht-kühles Mittelgebirgsklima vor, das zu den wenig begünstig-ten in Rheinland-Pfalz gehört. Die Höhenlagen sind stark windexponiert. In Tieflagen der Täler kommen Kaltluftsammelgebiete und Bodeninversionen vor. Reliefbedingt gibt es aber auch viele sonnenbegünstigte und windgeschützte Hanglagen. An Biotopqualitäten besitzt der Raum entsprechend den geologischen und kleinkli-matischen Unterschieden eine hohe Typenvielfalt. Von europäischer Bedeutung sind die großen zusammenhängenden Hangwälder mit Vorkommen des Schwarzstorches und der Wildkatze sowie die Bachtäler von Our und Enz mit ihren Seitenbächen. Eine hohe Landschaftsbildqualität und Erholungseignung ist vor allem im West-teil der Verbandsgemeinde festzustellen, insbesondere an den Ourtalhängen sowie

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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im Umfeld der Täler von Gaybach und Irsen. Ein weiterer Erholungsschwerpunkt liegt um Neuerburg. 7.4 Bestehende Nutzungskonflikte Die landwirtschaftliche Nutzung führt in Teilbereichen weiterhin zu Konflikten mit dem Naturhaushalt, dabei handelt es sich um Fälle von

- intensiver Nutzung von Gewässerrandsteifen und in Wasserschutzgebieten - Ackernutzung in Überschwemmungsgebieten von Enz und Our - Ackernutzung in einzelnen Steillagen mit Erosionsgefährdung

Im Bereich der Forstwirtschaft sind durch geänderte Waldbaurichtlinien bereits viele Konfliktfälle abgebaut. Trotz der Zunahme von Laubwald verbleiben jedoch noch immer Fälle von ungünstiger Fichtenbestockung an Gewässern und im Bereich versauerungsgefährdeter Grundwasservorkommen. Durch einige Siedlungsflächen (vor allem Gewerbe) relativ nahe an der Enz (u.a. Mettendorf, Sinspelt, Neuerburg) sind Nachteile für die Hochwasserrückhaltung und Gewässerqualität verbunden. Durch Windenergienutzung besteht eine starke technische Überprägung des Land-schaftsbildes im Bereich Mettendorf, Hüttingen, Nusbaum sowie um Koxhausen. 7.5 Generelle Entwicklungsziele für den Außenbereich Neben der begrenzten Neuausweisung von Siedlungsflächen stellt der Fläche-nnutzungsplan auch die übrigen Nutzungs- und Schutzflächen flächendeckend dar. Rechtlich bindende Schutzgebiete (Naturschutz-, FFH-, Wasserschutz-, Über-schwemmungsgebiete usw.) sind nachrichtlich übernommen. Die bestehenden Siedlungsflächen (unterschieden nach Wohnen und Gewerbe) und Bauten im Außenbereich (Landwirtschaftliche Gebäude, Windenergieanlagen) sowie Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sind als Hauptkategorien unterschieden (Bestandsschutz). Überlagernd über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sind Entwicklungsoptio-nen dargestellt, die zu einer höheren Verträglichkeit mit Umwelt und Landschaft füh-ren können:

- Extensivierung der Landwirtschaft in Überschwemmungsgebieten, an Gewäs-serrandstreifen und in der Umgebung von wichtigen Biotopkomplexen (z.B. in FFH-Gebieten)

- Anreicherung der Flur mit Gehölzen in der nahen Umgebung der Siedlungen (z.B. mit Streuobst)

- Anreicherung der Waldflächen mit Laubholz entlang der Gewässer, in Wasser-schutzgebieten und im Bereich des Lebensraums von Schwarzstorch und Wildkatze

- Renaturierung von Gewässerabschnitten Diese Darstellungen zeigen Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen auf und dienen als Hinweis für sinnvolle Anwendung von Fördermaßnahmen durch EU-, Bundes- und Landesprogramme.

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7.6 Auswirkungen der Planung auf Umwelt-Schutzgüter Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Im Rahmen der Vorab-Beteiligung der Ortsgemeinden wurden verschiedene Varian-ten zur Befriedigung des Wohnflächenbedarfs diskutiert, und zwar anhand verglei-chender Bewertungskriterien (vorgegeben durch §1(6)Nr.7 BauGB). In den meisten Fällen wurde die umweltverträglichste Variante ausgewählt. Die verbleibenden unvermeidbaren negativen Auswirkungen werden hier generell nach Schutzgütern zusammengefasst. Tiere und Pflanzen / Biotopverbund / Biologische Vielfalt Der überwiegende Teil der neu ausgewiesenen Baugebiete liegt auf Flächen gerin-ger Bedeutung für dieses Schutzgut (i.d.R. Acker- und Intensivgrünland). Ausnah-men bilden:

- Geichlingen 2N, teilweise Beanspruchung von Streuobstbeständen - Gentingen 2N, Beanspruchung von Teilen eines alten Streuobstgürtels - Mettendorf 1N: Beanspruchung eines alten Streuobstbestandes - Mettendorf 3N: Beanspruchung von Streuobstbestand und Wäldchen - Nusbaum 2N, Beanspruchung des verbliebenen Restes alter Streuobstwiesen

Boden Ziel war die Ausweisung von Bauflächen in weniger steilen bis flachen Hanglagen, um unnötige Bodenverluste durch große Abgrabungen zu vermeiden. Dies wurde überall erreicht. Ein weiteres Ziel ist die Erhaltung besonderer Standorte, insbesondere von Auenbö-den. Solche Standorte werden nur in Mettendorf mit dem neuen Baugebiet 2N bean-sprucht. Wasser Die Freihaltung der Überschwemmungsgebiete und eng benachbarter Flächen wur-de überall beachtet, auch die Vermeidung von Gewässerbelastungen durch Berück-sichtigung ausreichender Abstände zu Fließgewässern. Nur in Mettendorf (2N) wird ein Bereich als Baugebiet ausgewiesen, der bei einer Renaturierung der Enz als potentieller Retentionsraum dienen kann. Da einige Ortslagen komplett im Bereich empfindlicher Grundwasservorkommen lie-gen, sind gewisse Konflikte nicht vermeidbar (Neuausweisungen Lahr, Geichlingen, Körperich, Niedergeckler). Der Umgang mit grundwassergefährdenden Stoffen lässt sich in Wohngebieten i.d.R. aber minimieren, und eine weitgehende Versickerung des Niederschlagswassers von versiegelten Flächen zur Erhaltung der Grundwas-serneubildung ist möglich. In Geichlingen ist ein Gewerbegebiet für die Erweiterung eines bestehenden Betrie-bes in der Wasserschutzgebietszone II ausgewiesen. Details sind mit den Fachbe-hörden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu regeln.

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Klima / Luft Klimatisch am günstigsten ist eine Ausweisung von Wohngebieten auf sonnenbe-günstigten Südhängen. Gegenüber Nordhängen oder Kaltluftsammel- und Abflussge-bieten in Niederungen beträgt der Unterschied bis zu 5°C im Mittel und es wird bis zu 50% weniger Heizenergie benötigt. Immissionen oder Kaltluftstaus, auch in benach-barten Bereichen, werden damit minimiert. Die meisten geplanten Baugebiete liegen klimatisch begünstigt. Bei einigen Neuaus-weisungen (z.B. Sinspelt 1N) wurden Baugebiete aber auch in steile Nordhangberei-che gelegt. Landschaftsbild / Erholung Erlebnisreiche Flächen im Nahbereich der Siedlungen sollen für die Naherholung freigehalten und wichtige landschaftliche Leitstrukturen, wie Kuppen und Talzüge, nicht überformt werden und historische Kulturlandschaftsteile nicht beansprucht wer-den. In einigen Ortslagen ließ sich aufgrund mangelnder Alternativen oder wegen anderer städtebaulicher oder eigentumsrechtlicher Fragen Beanspruchungen historischer Kulturlandschaftsreste (Streuobstwiesen, Alte Gehölzbestände) nicht vermeiden. Dies betrifft die Baugebiete Geichlingen 2N, Gentingen 2N, Lahr 2N, Mettendorf 1N, Mettendorf 3N, Nusbaum 2N. „Natura-2000“-Gebiete Das europäische Biotopverbundnetz Natura2000 soll möglichst nicht für Bauvorha-ben beansprucht werden. Einige Gebiete liegen innerhalb der ausgewiesenen FFH-Gebiete (Gentingen 2N und 4N, Körperich 3N, Roth 5N oder unmittelbar angrenzend (Sinspelt 2N). Nachteilige Wirkungen sind nicht auszuschließen. Hier wird ein spezi-elles Verträglichkeitsgutachten bei Durchführung des Bebauungsplanverfahrens er-forderlich. Mensch / menschliche Gesundheit Nachteile können vor allem durch die Folgen einer klimatisch ungünstigen Lage (feucht-kaltes Klima) oder Immissionen entstehen. Deshalb sind die Einstufungen für Sinspelt 1N (Nordhang) oder Mettendorf 1N und 2N (Straßenlärm) nicht optimal. Es fehlen jedoch realisierbare bessere Alternativen. Kultur- und Sachgüter Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht zu erkennen. Vermeidung Emissionen, Umgang mit Abfällen / Abwässern Entsprechend der Einstufung zum Klima ist die Neuausweisungen in Sinspelt 1N energetisch und damit auch hinsichtlich der Vermeidung von Emissionen nicht opti-miert. Alle Baugebiete erhalten eine gesicherte Ver- und Entsorgung ohne Umweltbeein-trächtigungen. Regenerative / effiziente Energienutzung Die Vorteile einer Nutzung von passiver und aktiver Sonnenenergie sind vor allem auf Süd- bis Westhängen gegeben. Deshalb ist die Einstufung der Vorhaben gleich-lautend wie beim Klima.

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Das Potential für Windenergie mit vertretbaren Folgen für andere Schutzgüter ist nach derzeitigem Kenntnisstand bereits voll ausgeschöpft. Abweichung von Zielen der Landschaftsplanung Jede Bebauung stellt eine Zielabweichung dar, weil sie per gesetzlicher Definition als Eingriff zu werten ist. Bei den meisten Vorhaben treten nur Abweichungen von nach-rangigen Zielen ein. Ausnahmen hiervon bilden die Vorhaben Geichlingen 2N u. 5N, Gentingen 2N, Lahr 2N, Mettendorf 1N, Mettendorf 1N, 2N und 3N, Nusbaum 2N und Niederraden, bei denen auch hochrangige Ziele betroffen sind. Abweichung von Zielen sonstiger Umweltfachplanungen sind nicht bekannt. Wechselwirkungen Grundsätzlich ergeben sich aus jeder Änderung der Bodennutzung oder durch jeden Eingriffstatbestand Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, da die Umwelt ein vernetztes System darstellt. Hier sollen für den Landschaftsraum die wichtigsten Faktoren genannt werden, die eine Verkettung von Wirkungen nach sich ziehen: umweltentlastend: Gewässer-Renaturierung, Grünlandextensivierung umweltbelastend: Bodenversiegelung, Bebauung in Kaltluftsammelgebieten oder auf Schatthängen Ziel der Flächennutzungsplanung ist es, die umweltentlastenden Wechselwirkungen zu stärken (u.a. durch Ausgleichsmaßnahmen) und die umweltbelastenden so gering wie möglich zu halten. Letzteres geschieht bei den erforderlichen Ausweisungen zur Deckung des Wohnflächenbedarfes durch

- Vorrangige Innenentwicklung (Minimierung der Bodenverluste, des Oberflä-chenabflusses, des Lebensraumentzuges)

- Vorrangige Ausweisung der zusätzlich notwendigen Bauflächen auf energe-tisch günstigen Sonnenhängen (Vermeidung von Emissionen, Energieeinspa-rung, gesundes Bioklima)

Umweltauswirkungen der sonstigen Darstellungen des Flächennutzungsplans Außer der Neuausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten sind keine weiteren Änderungen von Nutzungsdarstellungen (z.B. Aufforstungen) im Zeitraum bis 2020 vorgesehen. Die überlagernden Darstellungen mit Entwicklungsoptionen für land- und forstwirtschaftliche Flächen sind aus den Analysen der Schutzgüter und deren Entwicklungszielen abgeleitet und in der Entwicklungskonzeption der Landschafts-planung auf die Verträglichkeit untereinander abgeglichen. In den meisten Fällen gibt es keine Zielkonflikte: Biotopschutz-, Wasserschutz-, Bodenschutz- und Klimaschutz-funktionen unterstützen sich in der Regel gegenseitig. Konfliktträchtig können über-lagernde Entwicklungsziele für Erholung und empfindlichen Biotopfunktionen sein. In der Regel ist hierbei den nicht ersetzbaren Biotopfunktionen der Vorrang einzuräu-men. In Einzelfällen müssen spezielle Pflege- und Entwicklungspläne zur Problemlö-sung erarbeitet werden (z.B. für Flächen innerhalb der FFH-Gebiete im Rahmen der FFH-Managementplanung). Die genannten optionalen Darstellungen mit Hilfe der Planzeichen des Flächen-nutzungsplans stellen Hinweise dar, wie die Nutzungen auf bestimmten Standorten noch umweltverträglicher angepasst werden können. Sie zielen im Falle ihrer Umset-zung auf nachgelagerten Ebenen regelmäßig auf die Verbesserung des Umweltzu-

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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standes insgesamt und führen in keinem einzelnen der zu prüfenden Schutzgüter zu nachteiligen Auswirkungen. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung In der Regel ist hierfür die Beibehaltung der angegebenen derzeitigen Nutzung zu prognostizieren. Es handelt sich beinahe um marginale Veränderungen oder Nicht-änderungen im Verhältnis zu der allgemein zu prognostizierenden Entwicklungs-dynamik in der Landschaft. Diese kann für die meisten Schutzgüter in großem Um-fang dann positiv ausfallen, wenn die folgenden staatlichen Fördermaßnahmen grei-fen:

- Umsetzung von Managementplänen für FFH-Gebiete - Umsetzung von Maßnahmen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie - Anwendung von Agrar-Umweltmaßnahmen - Förderung Regenerativer Energie und Energiesparmaßnahmen u.a.

7.7 Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen von Schutzgütern Die überlagernden Darstellungen zu den Flächen für die Land- und Forstwirtschaft zeigen viele Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen auf, ohne auf dieser vorberei-tenden Stufe der Bauleitplanung allzu enge Festlegungen zu treffen. Dies erhöht die Flexibilität bei der Flächenbeschaffung im Rahmen der Bebauungsplanung und trägt zur Kostensenkung durch höhere Flächenkonkurrenz bei. Auch land- und forstbe-triebliche Aspekte können zeitnäher berücksichtigt werden. 7.8 Hinweise zur Methodik der Umweltprüfung Die Angaben und Bewertungen basieren auf der aktualisierten Landschaftsplanung, die seit 2003 vorliegt. Als wichtigste Datengrundlage dient eine spezielle Geländekar-tierung (Biotoptypen), die eigens für diese Planung eine Vegetationsperiode lang durchgeführt wurde, sowie meist digitale Daten verschiedener Fachämter und -behörden. Für Bewertungen wird der methodische Ansatz der Nutzwertanalyse gewählt, der mit nur wenigen Wertstufen auskommt. Wichtige Informationsdefizite bei den Grunddaten bestehen noch beim Thema der Natura-2000-Schutzgüter (nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU). Die in Auf-stellung befindlichen „Managementpläne“ haben wichtige Auswirkungen auf planeri-sche Entscheidungen und können vermutlich erst in späteren Fortschreibungen ein-fließen. Ähnliches gilt für Pläne, die nach der „Wasserrahmenrichtlinie“ der EU zu erstellen sind und ebenfalls Festlegungen in der Fläche treffen. 7.9 Umweltüberwachung Eine Überwachung von Ausgleichsmaßnahmen vor Ablauf der Geltungsdauer des Flächennutzungsplans (ca. 2020) ist nicht erforderlich, da dies auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu erfolgen hat. Erst im Zuge einer Gesamtfortschrei-bung sollten die Zielerfüllungsgrade summarisch mit Hilfe einer aktualisierten Land-schaftsplanung überprüft werden.

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Eine Überwachung der Auswirkungen der Windenergie ist nur bei geänderten Rah-menbedingungen erforderlich, z.B. bei Beteiligungsverfahren zur Änderungen des Regionalen Raumordnungsplans zum Thema Windenergie mit dem Ziel, zusätzliche Standorte auszuweisen oder höhere Anlagen zuzulassen und die Flächennutzungs-planung daran anzupassen. Nach einer zurückliegenden Umweltüberwachung der Auswirkungen der vorhande-nen WKA (im Rahmen der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Wind-energie im Jahr 2002) wurde die bis dahin noch nicht vorbelastete Fläche der VG mit Ausschluss für Windkraft belegt. Dies wurde mit der sonst zu erwartenden Überlas-tung des Raumes begründet. Auch in den bereits belasteten Gemarkungen wurden weitere Ausweisungswünsche stark beschnitten. Eine zusätzliche Neuausweisung ist auch nach dem jetzt gültigen Regionalen Raumordnungsplan nicht mehr vorgese-hen. Teile der bestehenden Windkraftflächen wurden nicht als Vorrangflächen aus-gewiesen. Nach Abnutzung der Anlagen sind diese zurückzubauen. Dies bedeutet, dass zukünftig die Zahl der Windkraftanlagen wieder abnehmen wird. Sonstige Umweltprüfungen (z.B. unvorhergesehene Immissionsverstärkungen, Ge-wässerbelastungen, Veränderungen in Schutzgebieten) obliegen im Geltungs-zeitraum des Flächennutzungsplans nicht der Gemeinde, sondern den einschlägigen Fachbehörden, die ihrerseits zur Informationsweitergabe verpflichtet sind.

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Verbandsgemeinde Neuerburg - Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

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Region Trier als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung