Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020 - 1 - Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“ Begründung Stand: 21. März/ 13. Juli 2006 Leonberg 2020

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Flächennutzungsplan„Leonberg 2020“

Begründung

Stand: 21. März/ 13. Juli 2006

Leonberg 2020

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Stadtverwaltung LeonbergBürgermeisterin Inge HornNorbert GeisselErhard WielandAngelika Dinger

Schmid-Treiber-Partner (Landschaftsplanung)Prof. Arno SchmidChristof Helbig

Wick+Partner (Stadtplanung)Wolfgang SchaufelbergerTimo Buff

Planungsgruppe Kölz (Verkehrsplanung)Prof. Gunter KölzAndreas Weber

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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INHALTSVERZEICHNIS Seite

1 Vorbemerkung 1.1 Aufgaben und Grundsätze der Flächennutzungsplanung 4 1.2 Verfahrensstand 5 1.3 Flächen, die von der Genehmigung ausgenommen werden 6 1.4 Kartengrundlage 6 1.5 Bestandteile des Flächennutzungsplans 6 1.6 Rechtliche Grundlage 6

2 Historische Ausgangslage und Landschaftsraum2.1 Lage im Raum und Verkehrsanbindung 72.2 Historische Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung 82.3 Wirtschaftsentwicklung 122.4 Landschaft und Naturraum 12

3 Übergeordnete Fachplanungen 16

4 Leitbild und Zielsystem des Flächennutzungsplans 17

5 Ziele der Landschaftsplanung (STP)5.1 Keuperlandschaft 205.2 Glems und Glemstal 205.3 Offenlandschaft - Übergang Hecken-/Korngäu 21

6 Herleitung der Flächenmarge und Prognoseberechnung 6.1 Wohnbauflächenprognose 22

6.1.1 Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes 226.1.2 Absinken der Belegungsdichte 246.1.3 Anrechnung der Auflockerung auf Haushalts gründende 24

Bevölkerungsteile6.1.4 Angesetzte Wohnbauflächen 256.1.5 Verteilungsmodell Kernstadt 266.1.6 Angesetzte Reserveflächen 266.1.7 Zusammenfassung Herstellung der Flächenmarge 29

6.2 Gewerbebauflächenprognose 30

7 Bewertung von Alternativstandorten7.1 Methodische Hinweise 347.2 Alternativenprüfung: Planungsrechtliche Aspekte/Restriktionen 357.3 Städtebauliche Bewertungskriterien 387.4 Alternativenprüfung: Landschaftsplanerische Bewertungskriterien 427.5 Integrative Gesamtbewertung und Flächenempfehlung 467.6 Ergebnisdarstellung - Steckbriefe 47

8 Bauflächenentwicklung8.1 Geplante Bauflächen 508.2 Besonders gekennzeichnete Bestandsflächen 56

8.2.1 Stark durchgrünte Wohnbauflächen 568.2.2 Strategische Umstrukturierungsflächen in der Kernstadt 57

8.3 Nicht dargestellte Perspektivflächen 598.4 Übersicht der aus der Alternativenprüfung heraus zur Ausweisung 60

gebrachter Flächen

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9 Einzelhandelskonzeption der Stadt Leonberg 63

10 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf10.1 Öffentliche Verwaltung 6410.2 Schulen 6510.3 Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 6610.4 Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 6610.5 Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 6710.6 Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 6710.7 Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 6810.8 Feuerwehr 6910.9 sonstigen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen im Außenbereich69

11 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge

11.1 überörtlicher Straßenverkehr 7011.2 Bahnanlagen 7011.3 Altstadttunnel mit Freihaltetrasse 70

11.3.1 Vorbemerkung 7011.3.2 Verkehrsplanerische Rahmenbedingungen 7111.3.3 Analyse der Netzfälle 7111.3.4 Schlussfolgerungen 77

12 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen

12.1 Versorgungsflächen (Wasser-, Strom-, Gasversorgung) 8012.2 Entsorgungsflächen (Abwasserversorgung, Deponie, Abfallbeseitigung) 81

13 Grünanlagen und Grünflächen13.1 Parkanlagen 8313.2 Dauerkleingärten 8313.3 bestehende Gartenhausgebiete 8413.4 Freibad 8413.5 Friedhof 8413.6 Spielplätze 84

14 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft14.1 Wasserflächen 8814.2 Überschwemmungsgebiete 8814.3 Gewässerrandstreifen 8814.4 Hochwassergefährdende Gebiete 8914.3 Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen, Wasserschutzgebiete, 89 fachtechnisch abgegrenzte Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiet

15 Flächen für Landwirtschaft und Wald15.1 Flächen für Landwirtschaft 9115.2 Flächen für Wald 93

16 Flächen für Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

16.1 Schutzgebiete (§§ 21-26 NatschG BW) 9416.2 Naturschutzgebiete (§ 21 NatschG BW) 9416.3 Landschaftsschutzgebiete (§ 22 NatschG BW) 9416.4 Naturdenkmale (§ 24 NatschG BW) 95

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16.5 Besonders geschützte Biotope (§ 24a NatschG BW) 9616.6 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete 9616.7 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen 96

17 Sonstige Planzeichen17.1 Altlasten 9817.2 Aussichtspunkte 9817.3 Bodendenkmale 9817.4 Bau- und Kulturdenkmale 10017.5 Sanierungsgebiete 100

Geissel/ 13.07.2006

Planungsamt LeonbergStadtentwicklung und Sonderprojekte

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1 Vorbemerkung

1.1 Aufgaben und Grundsätze der FlächennutzungsplanungDie Aufgabe des Flächennutzungsplan ist es, als vorbereitende Bauleitplanung, die mittel-bis langfristige (10-15 Jahren) beabsichtigte Art der Bodennutzung für die gesamte Gemar-kung Leonbergs in den Grundzügen darzulegen, sowie entsprechend die beabsichtigtestädtebauliche Entwicklung gemäß den Bedürfnissen der Großen Kreisstadt Leonberg dar-zustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan ist den Zielen der Raumordnungund Landesplanung anzupassen (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Der Flächennutzungsplan stellt keine verbindliche Rechtsform dar. Allein aufgrund den Dar-stellungen im Flächennutzungsplan können beispielsweise keine Ansprüche auf eine Bau-genehmigung abgeleitet werden. Dennoch ergeben sich aus den Darstellungen Wirkungenvon erheblicher Reichweite:

� Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung (Be-bauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne, Satzungen gem. § 34 BauGB).Entsprechend § 8 Abs. 2 BauGB müssen die verbindlichen Bebauungspläne aus demFlächennutzungsplan entwickelt werden. Das Entwicklungsgebot für die verbindlicheBauleitplanung wird als eine planerische Fortentwicklung der dargestellten städtebauli-chen Grundkonzeption verstanden und ist somit die wichtigste Bindewirkung des Flä-chennutzungsplans.

� Öffentliche Planträger haben, soweit sie nach § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. BauGB bei derAufstellung des Flächennutzungsplans beteiligt worden sind und den Darstellungen nichtwidersprochen haben, ihre Planungen den Inhalten des Flächennutzungsplans anzupas-sen (§ 7 BauGB).

� Der Erlass einer gemeindlichen Satzung nach § 34 Abs. 4 BauBG setzt die Darstellungdes Bereichs als Baufläche im Flächennutzungsplan voraus.

� Nach § 4 Abs. 2 WertV ist die Darstellung einer Baufläche im FlächennutzungsplanGrundlage für das Entstehen einer Bauerwartung und damit ausschlaggebend für dieEntwicklung der Bodenpreise auf den betroffenen Flächen.

� Ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt öffentliche Belange u.a. dann, wenn esden Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (§ 35 Abs. 3 BauBG). Mit demeingefügten Planvorbehalt kann von der Konzentrationswirkung für privilegierte VorhabenGebrauch gemacht werden.

Der Flächennutzungsplan hat keine gesetzlich geregelte Geltungsdauer. Er sollte jedochspätestens nach 15 Jahren nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung überprüftwerden und, soweit nach § 1 Abs. 3 Satz 1 erforderlich, geändert, ergänzt oder neu entste-hen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Die Pflicht zur gesetzlichen Überprüfung von Flächennutzungsplä-nen besteht gemäß § 244 Abs. 4 BauGB erst ab dem 1. Januar 2010 für Pläne die vor dem20. Juli 2004 aufgestellt worden sind. Die vorliegende Flächennutzungsplanung wurde nachaltem Baurecht vor dem 20.07.2004 aufgestellt. Der Flächennutzungsplan der Stadtverwal-tung Leonberg soll demzufolge die räumliche Entwicklung bis zum Jahre 2020 regeln. Aufdiesen Zeitraum beziehen sich auch die dem Plan zugrundeliegenden Bedarfseinschätzun-gen. Falls sich während dieser Zeit für einzelne Teilbereiche die Planziele ändern, bestehtdie Möglichkeit den Flächennutzungsplan zu ändern, ggf. parallel mit der Aufstellung oderÄnderung eines Bebauungsplans.

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1.2 Verfahrensstand

Die Stadt Leonberg hat im Rahmen eines Stadtentwicklungsprozesses mit umfassenderBürgerbeteiligung den Stadtentwicklungsplan „Leonberg 2020“ erarbeitet. Der Gemeinderathat in seiner Sitzung am 16.12.2003 den Stadtentwicklungsplan, bestehend aus IntegriertemGesamtkonzept, den Strategien und Entwicklungsimpulsen sowie den Leitprojekten, alsEntwicklungsleitlinie für die weitere Stadtentwicklung in Leonberg beschlossen. Der Stadt-entwicklungsplan bildet die inhaltliche Grundlage für die Fortschreibung des Flächennut-zungsplans.

Verfahrensvermerke:

Aufstellungsbeschluß durch Gemeinderat (§2 Abs.1 BauGB) am 14.05.2004Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlußes am 16.09.2004

Frühzeitige Bürgerbeteiligung (§3 Abs. 1 BauGB) am 19.10.2004

Zur öffentlichen Auslegung beschlossen (§3 Abs. 2 BauGB) am 19.07.2005durch Gemeinderat

Bekanntmachung der öffentl. Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) am 11.08.2005Öffentlich ausgelegt in der Zeit (§3 Abs. 2 BauGB) vom 15.08.2005

bis 23.09.2005

Billigung Planentwurf am 20.12.2005

Zur öffentlichen Auslegung beschlossen (§4 BauGB) am 20.12.2005

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§4 BauGB) am 21.12.2005

Bekanntmachung der öffentl. Auslegung (§4 BauGB) am 05.01.2006Öffentlich ausgelegt in der Zeit (§4 BauGB) vom 12.01.2006

bis 17.02.2006

Feststellungsbeschluß durch Gemeinderat (§4Abs. 4 GemO am 11.04.2006 i.V.m. §6 Abs. 6 BauGB)

Durchführung des Genehmigungsverfahrens (§6 Abs. 1 BauGB) vom 06.07.2006festgestellt durch Erlass des Reg.-Präs.Stuttgart, Nr. 21-2511.1/ Leonberg

Bekanntmachung der Genehmigung (§6 Abs. 5 BauGB) am 13.07.2006Inkrafttreten des Flächennutzungsplans am 13.07.2006

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1.3 Flächen, die von der Genehmigung ausgenommen werden

Von der Genehmigung ausgenommen ist eine westliche Teilfläche der geplanten Wohnbau-fläche „Ezach III“, soweit sie innerhalb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Glems-wald“ liegt.

1.4 Kartengrundlage

Die Planzeichnung wurde auf der Datengrundlage der automatisierten Liegenschaftskarte(ALK, Stand: Juni 2004) des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg erstellt.

1.5 Bestandteile des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan besteht aus dem Gesamtplan im Maßstab 1:10.000 und demLandschaftsplan sowie einer Begründung (§ 5 Abs. 5 i. V. m. § 2a BauGB). Die vorliegendeBegründung enthält insbesondere die Kernaussagen zu den Bauflächen in der Kernstadt undden Teilorten und wurde im Zuge der weiteren Bearbeitung bezüglich gemeindeübergreifen-der Bereiche der Flächennutzungsplanung (Ver- und Entsorgungsanlagen, Verkehr, Was-serwirtschaft u.a.) sowie um Aussagen zu den Flächen des Aussenbereichs ergänzt. Für dieTeilorte sind teilortsbezogene Pläne im Maßstab 1:5000 beigefügt. Des weiteren wurde dasEinzelhandelsgutachten für die Stadt Leonberg vom Januar 2003 mit eingearbeitet.

1.6 Rechtliche Grundlagen

Bei den rechtlichen Grundlagen handelt es sich im wesentlichen um folgende Gesetze undVerordnungen:

� Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997(BGBI. I, S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2004 (BGBI. I, S. 1359).Gemäß den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 BauBG wird das Verfahren nachdem Baugesetzbuch in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung geführt.

� Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung(BauNVO) - in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I, S. 132) zuletzt geändertdurch das Gesetz am 22. April 1993 (BGBI. I, S. 466)

� Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Plan-inhaltes – Planzeichenverordnung (PlanzV) 1990 – vom 18. Dezember 1990 (BGBI.1991 I, S. 58).

� Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) vom 25. März 2002 (BGBI. I, S. 1193) zuletzt ge-ändert durch Gesetz am 24. Juni 2004 (BGBI. I, S. 1359).

� Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 582, ber.S. 698), geändert durch Gesetz am 14. Februar 2006 (GBI. S. 20)

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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2 Historische Ausgangslage und Landschaftsraum

2.1 Lage im Raum und Verkehrsanbindung

Abb. 1: Lage von Leonberg

Die Stadt Leonberg und ihre Teilorte Gebersheim, Höfingen und Warmbronn - mit einer Ge-samtfläche von 4.873 ha und über 45.000 Einwohnern – liegt ca. 17 Km westlich von Stutt-gart, am Rande des bergigen Glemswaldes, der hier gut 80 m gegen die offene Hügelland-schaft des Strohgäus im Norden und Westen abfällt.

Die überregionale Verkehrsanbindung der Großen Kreisstadt Leonberg erfolgt durch dieBundesautobahnen A 8 in Richtung Karlsruhe und München, sowie auf der A 81 in RichtungHeilbronn. Von der Landeshauptstadt führt eine historische Handelsstraße (die heutige B295) über Leonberg nach Calw bzw. in den Nordschwarzwald. Über die seit dem 19. Jahr-hundert bestehende Eisenbahnlinie Stuttgart-Calw ist Leonberg an des S-Bahnnetz der Re-gion Stuttgart angeschlossen.

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2.2 Historische Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung

Leonberg mit Eltingen, Ramtel und Silberberg

Die genaue Gründung der Stadt Leonberg ist nurschwer nachvollziehbar. Sie ist wahrscheinlich auf dasJahr 1248/1249 zurück zu führen. Die Stadtgründungsteht wohl im direkten Zusammenhang mit der erstenAusbauphase des Landes und ist auf den Grafen UlrichI. von Württemberg sowie die Errichtung von neuenGebäuden – aus strategischen Gründen zur Abwehrfeindlicher Nachbarn – zurück zu führen, damals Levin-berch. Mitte des 14. Jahrhunderts wurde LeonbergAmtsstadt. Durch die Verwaltung des Umlandes konntein bescheidenem Umfang die Ansiedlung von Gewerbe erfolgen. Ein größerer wirtschaftli-cher Zuwachs war aber auf Grund der Lage – abseits der großen Handelsstraßen – nichtmöglich. Die Stadt war hauptsächlich von Ackerbürgern bewohnt, die bis ins 17. Jahrhundertauch Weinbau betrieben.Den Dreißigjährigen Krieg überstand die Stadt ohne nennenswerte bauliche Schäden. Je-doch blutete sie während der zeitweiligen Besetzung (1635-38) wirtschaftlich völlig aus.

Knapp 2 km südlich der Altstadt Leonbergs liegt das 1100erstmals urkundlich erwähnte Dorf Eltingen. Zur Stadtgrün-dung Leonbergs mußte es einen Teil seiner Flächen an dieneue Stadt abgeben. Am 1. Oktober 1938 wurde Eltingennach Leonberg eingemeindet und ist heute baulich mit derKernstadt Leonbergs zusammengewachsen. Ein wichtigerWirtschaftsfaktor war die Landwirtschaft, die nach der In-dustrialisierung hauptsächlich durch die Gipsgewinnung ab-gelöst wurde. Eltingen hatte ursprünglich 3 Steinbrüche und14 Gipsmühlen. Eine ehemalige Abbaustätte zwischen Leonberg und Eltingen - südlich derRömerstraße - ist heute als großzügiger Stadtpark gestaltet.

Siedlungsstruktur

Über 500 Jahren nach Gründung der Stadt Leonberg wuchs sie über die mittelalterlichenGrenzen hinaus. Der einstige Wehrcharakter von Leonberg ist aus der Lage am Westhangdes Engelbergs ersichtlich. Die Altstadt hebt sich – insbesondere ihre Westseite – topogra-phisch aus der übrigen Siedlungsfläche heraus. Die Zufahrtswege zur Altstadt im Osten wa-ren durch Gräben und Tore geschützt. Die Tore wurden 1786 abgetragen und in den folgen-den Jahren der Stadtgraben zugeschüttet. Somit konnte sich die Stadt Leonberg RichtungOsten erweitern.Mit der Errichtung des Bahnhofs unterhalb der Altstadt und dem Anschluß an die Eisenbahn-linie Stuttgart-Calw 1869 wurde Leonberg als Standort attraktiver und begann sich zu entwi-ckeln. Durch einen zweiten Stadtbrand im Jahre 1895 - wobei 54 Wohnhäuser und 16Scheunen in der Altstadt vernichtet wurden - erhielt Leonberg städtebaulich einen erneutenDämpfer. 1927 wird Leonberg durch eine Buslinie mit Stuttgart verbunden.Als eines der ersten Wohngebiete der NS-Zeit entsteht 1935/36 die Gartenstadt - Siedlung,welche nach dem Krieg weiter ausgebaut wurde. Bevor die Nachkriegsbebauung einsetzte,umfaßte Alt-Leonberg vorwiegend die Altstadt um den Markplatz mit der Grabenstraße, Teileder Stuttgarter Straße und der Feuerbacher Straße sowie das Gebiet am Seedamm. Nachdem 2. Weltkrieg erlebte die Stadt eine stürmische Bevölkerungsentwicklung. Es entstandzur Unterbringung der zahlreichen Heimatvertrieben und Flüchtlinge östlich der Autobahn dieWohnbebauung im Ramtel. 1950 lebten 12.430 Menschen in Leonberg, bis 1970 verdoppeltsich die Wohnbevölkerung.

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Schwerpunkte der weiteren Siedlungsentwicklung bildeten zunächst die Wohngebiete imNorden wie Leonberger Heide, Seestraße, Burghalde, Engelberg, Haldengebiet und ImWengert. Als erstes größeres Neubaugebiet wurde ab 1953 der Bereich „Halde“ projektiert.Die bis 1938 selbständigen Orte Leonberg und Eltingen wuchsen zusammen und veränder-ten durch ihr Wachstum ihr äußeres Gesicht. Jedoch war bis Mitte der 50er Jahre noch einescharfe Grenze der beiden Partner durch das „Gleisle“, das auf der Trasse der alten Römer-straße vom ehemaligen Gipswerk zum Bahnhof führt, erkennbar.Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde die Neue Stadtmitte mit einer hohenstädtebaulichen Dichte konzipiert. Im Zuge der Bebauung entstanden an diesem „Siedlungs-schwerpunkt“ mit hervorragender Anbindung an das überörtliche Straßennetz, zahlreicheöffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Begegnungsbereiche wie Volks-hochschule, Stadthalle, Stadtpark, Hallenbad. Mit dem Zusammenwachsen von Eltingen undLeonberg entstand um den Neuköllner Platz das Einkaufszentren „LEO-Center“.Bei der „Neuen Stadtmitte“ handelt es sich um ein hoch verdichtetes Siedlungsquartier mitheterogenen Architekturelementen. Zusammen mit der Nähe zum Stadtpark und der Kon-zentration von privaten Handels- und Dienstleistungseinrichtungen bzw. öffentlichen Infra-struktureinrichtungen weist es eine hohe Akzeptanz auf.

Begünstigt durch die Eisenbahnhaltestelle – heute S-Bahnhaltestelle Rutesheim – beginnt 1920 die Besiedlung der Ko-lonie Silberberg um den S-Bahn Haltepunkt. Heute ist Silberbergder kleinste Stadtteil Leonbergs.

Die Teilorte Gebersheim, Höfingen, Warmbronn

Gebersheim:Der kleinste der drei Teilorte ist das 1100 erstmals urkundlicherwähnte Gebersheim. Die dörfliche Struktur ist bis zumheutigen Zeitpunkt erhalten geblieben. 1925 bestand Ge-bersheim aus 98 Wohnhäusern. Bis Mitte des 20. Jahrhun-derts bestand der Haupterwerbszweig aus Landwirtschaft undViehzucht. Heute nutzen zahlreiche Bewohner Gebersheimals Wohnort und pendeln zu Arbeitsstätten in der Umgebung.Seit der Gemeindereform – ab 1. Januar 1975 – ist Gebers-heim ein Teilort Leonbergs.

Siedlungsstruktur:Gebersheim hat bis heute seinen dörflichen Siedlungscharakter nicht verloren. Mitte desletzten Jahrhunderts stieg die Bevölkerung rasch von etwa 650 Einwohner um 1948 bis 1976auf knapp 1800 Bürger an. Um die Wohnungsnot zu mildern, wurden neue Wohnbausied-lungen wie Greutle (1955), Hohe Steige (1966/67), Schießrain und Spitzäcker (1970/72) be-siedelt sowie an der Engelbergstraße ein kleines Gewerbegebiet (1986) errichtet.Nachdem die Bevölkerung in Gebersheim stieg, erhielt der Ort weitere öffentliche Einrichtun-gen und Begegnungsstätten wie Schule, Kindergarten, Sport- und Schwimmhalle, Bürger-haus, Feuerwehrhaus. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde der Straßenbau gefördert sowieeine Pumpstation für die Wasserversorgung und eine Kläranlage gebaut. Am 1. Januar 1975ist Gebersheim in die große Kreisstadt Leonberg eingemeindet worden. Um den weiter stei-genden Wohnraumbedarf in Gebersheim zu bewältigen, wurden weitere Siedlungen (z.B.Zollernstraße, Brühl, Südlich der Höfingerstraße, Legelbachweg) bis in die Neuzeit angelegt.Zur Zeit wohnen in Gebersheim ca. 2.300 Personen.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Höfingen:Von den neuen Teilorten, die im Zuge der Gemeindereformaufgenommen wurden, ist Höfingen der Älteste. Im Jahr 880ist das damalige Höfingen erstmals in einer Schenkungsur-kunde erwähnt. Jedoch deuten Funde aus der Zeit ab 73. nChr. auf eine frühe Besiedelung durch Römer, Alemannenund Franken hin. Die Bewohner waren zumeist Bauern, diesich von der Landwirtschaft, dem Wein- und Hopfenanbauernährten. Der Dreißigjährige Krieg und die Pest kostete ca.¾ der Bevölkerung das Leben. Bis Mitte des 20. Jahrhun-

derts blieb die Einwohnerzahl mit ca. 1000 Bewohner konstant. Nach dem Zweiten Welt-krieg strömten zahlreiche Flüchtlinge nach Höfingen, so dass die Einwohnerzahl rasch an-stieg. Heute ist Höfingen mit ca. 6.600 Einwohnern der größte Teilort.

Siedlungsstruktur:Bis ins 19. Jahrhundert hatte Höfingen einen dörflichen Siedlungscharakter. Neben einemGutsberieb mit Meierei gab es hauptsächlich landwirtschaftliche Gebäude. 1852 lebten et-was über 1000 Einwohner in Höfingen. Bis ins 20. Jh. blieb die Einwohnerzahl konstant. Erstmit Beginn der Industrialisierung und der Eisenbahnlinie entwickelte sich Höfingen zu einemPendlerort.Nach dem 2. Weltkrieg hat sich Höfingen durch Neubaugebiete im Südwesten deutlich ver-größert. Im Osten des Ortes entstand in mehreren Realisierungsabschnitten 1956 bzw. 1963ein Gewerbegebiet. Durch die steigende Einwohnerzahl Höfingens, von 1640 vor dem Kriegauf 2200 Personen bis 1948, mußte neuer Wohnraum geschaffen werden. Lange Zeit konntedie steigende Bevölkerungszahl über den vorhandenen Wohnraum abgedeckt werden, dochnach 1951 reichten die bestehenden Wohnung nicht mehr aus. Zur Behebung des Woh-nungsdefizits wurden 1951 im Gewann Röte „Doppelhäuser“, in denen 322 Personen unter-gebracht werden konnten, erbaut. Weitere Baulanderschließungen erfolgte in den GebietenRöte-Zichelsen (1954), In den Kühäckern (1955), Im Pfad I (1960), Im Bochtel (1956), Klinge(1966+1969), Röte (1950+1960+1966) und Zichelzen (1974). Aufgrund des raschen Bevöl-kerungswachstums von Höfingen erhielt der Ort öffentliche Einrichtungen wie Schule, Kin-dergarten, Mehrzweckhalle, Freibad, Sportplätze und ein Feuerwehrhaus. Anfang der 70.Jahre des letzten Jahrhunderts entstand auf dem historischen Schloßgelände in exklusiverLage eine Wohnanlage. Nach der Eingemeindung 1975 wuchs die Einwohnerzahl von ca.4950 Personen bis auf ca. 6600 Personen an. Dadurch mußte weiteres Bauland ausgewie-sen werden, das sich hauptsächlich im Westen auf das Gewann Beisheim (1993) und imOsten auf den Bereich „Südlich der Ditzingen Straße“ (1998) erstreckte.

Warmbronn:Ende des ersten Jahrtausends, so um das Jahr 800 n.Chr. stieg die Bevölkerung so stark an, dass einzelneWaldstücke gerodet werden mußte. Auf einer solchenRodungsinsel entstand Warmbronn. Aus dem Jahre 1105ist die erstmalige urkundliche Erwähnung bekannt. Durchdie Folgen des Dreißigjährigen Krieges starben mehr alsdie Hälfte der Einwohner. Jedoch ist die Bevölkerungszahlbis ca. 1939 konstant bei ca. 500 Menschen geblieben.Nach Einsetzen der Flüchtlingsströme stieg die Einwoh-nerzahl rasch an. Heute leben in Warmbronn ca. 4.300Menschen. Bis Anfang des 20. Jahrhunderts war der Haupterwerbszweig die Landwirtschaft.Dazu kam der Handel mit Holz. Seit der Gemeindereform 1975 gehört Warmbronn als Teilortzu Leonberg.

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Siedlungsstruktur:Der Teilort Warmbronn wurde vermutlich im Laufe des frühen Mittelalters gegründet. Der ge-naue Zeitpunkt ist leider nicht mehr feststellbar. Die Gründung ist jedoch darauf zurück zuführen, dass die Bevölkerungszahl anstieg und die Menschen in bisher unbewohnten, nichtbewirtschafteten Gegenden Siedlungen errichteten. Vermutlich sind Eltinger Bauern in dennahegelegenen Wald zum Roden gegangen. So entstand die neue Siedlung, der heutigeTeilort Warmbronn.Warmbronn galt als einer der ärmsten Flecken im Amt Leonberg. Im 18. Jahrhundert ver-doppelte sich die Einwohnerzahl (213 Menschen im Jahre 1703 auf 460 Menschen im Jahre1791). Die Warmbronner lebten zur damaligen Zeit in mehreren kleinen Hofgütern zusam-men.Die Siedlungsstruktur in Warmbronn war bis Mitte der 50er Jahre des vergangenen Jahrhun-derts ländlich geprägt. Die Entwicklung vom Bauerndorf zur Wohngemeinde begann in den60er Jahren. Nördlich bzw. nordöstlich des Dorfes entstand ein Wohngebiet mit Ein- undZweifamilienhäuser, Reihenhäuser und villenartigen Gebäuden. Weitere Baugebiete folgten:Riegeläcker (1961 und 1970) und Künzen (1970 und 1972), Krapswiesen (1972), die Land-haussiedung Lauerhalde (1963), die Hangbebauung Greutle/Brenntenhau (1966 und 1970)und schließlich Ziegelwiesen (1969) am Ortsausgang in Richtung Renningen. Die neuenWohngebiete übten eine beträchtliche Sogwirkung aus. Die Zahl der Einwohner stieg deut-lich an. 1955 betrug sie 645 Einwohner, 1960 waren es schon 828 und 1975 zählte Warm-bronn 3915 Einwohner.Aufgrund des Bevölkerungswachstums von Warmbronn erhielt der Ort öffentliche Einrichtun-gen wie Schule, Kindergarten, Bücherei, Mehrzweckhalle, Sportplätze und ein Feuerwehrge-rätehaus. Nach der Eingemeindung 1975 wuchs die Einwohnerzahl bis heute auf ca. 4320Personen an. Deshalb wurden weitere Baugebiete wie Hintere Lauerhalde (1981), Hinter denGärten (1988), Ziegelwiesen II (1999) und Büsnauer Straße/Bulachweg (2000) ausgewiesen.

Weitere Entwicklung für die Gesamtstadt:

Durch die Gesetze zur Verwaltungsreform in Baden-Württemberg (26.07.1971 Kreisreform,04.07.1974 Abschlußgesetz der Neuordnung der Gemeinden) hat sich die kommunale Ge-biets- und Verwaltungsstruktur des Planungsgebietes verändert. Leonberg ist heute GroßeKreisstadt und seit der Gebietsreform 1972 dem Landkreis Böblingen zugeordnet. Die selb-ständigen Gemeinden Gebersheim, Höfingen und Warmbronn wurden im Zuge der Gemein-dereform am 01.01.1975 nach Leonberg eingemeindet.

Stadtquartier und Teilorte 1990 2000 2001 2002 2003 2004

Kernstadt 12.295 11.997 12.084 12.186 12.146 12.111 -184 -1,5Eltingen 12.143 13.094 13.197 13.149 13.202 13.229 1.086 8,9Ramtel 5.398 5.365 5.380 5.456 5.518 5.541 143 2,6Silberberg 964 950 962 968 946 934 -30 -3,1Gebersheim 1.966 2.282 2.294 2315 2.309 2.329 363 18,5Höfingen 5.468 6.138 6.335 6.551 6.632 6.672 1.204 22,0Warmbronn 4.285 4.215 4.286 4.344 4.320 4.357 72 1,7Gesamtstadt 42.519 44.041 44.538 44.969 45.073 45.173 2.654 6,2

Veränderung `90-`04 absolut in %

Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung 1990 – 2004

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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2.3 Wirtschaftsentwicklung

Leonberg hatte bis in die Mitte des 19. Jahrhundert eine schlechte Verkehrsanbindung undwar an die damaligen Hauptverkehrsstraßen unzureichend angeschlossen. Da das Hand-werksgewerbe lange nur für den örtlichen Bedarf produzieren konnte, waren viele Einwohnerals Haupterwerb in der Landwirtschaft und dem Weinbau tätig.Mit der Errichtung des Bahnhofs unterhalb der Altstadt und dem Anschluß an die Eisenbahn-linie Stuttgart-Calw 1869 wurde Leonberg als Wirtschaftsstandort attraktiver. In den erstenLeonberger Fabriken sind landwirtschaftliche Geräte hergestellt worden. Kurz vor der Jahr-hundertwende wurde ein Teil der Altstadt durch einen Stadtbrand vernichtet. Um der Woh-nungsnot entgegen zu wirken, gründete der Missionar Christian Röckle 1924 den damaligenVerein „Christlicher Notbund zur gegenseitigen Hilfe“, aus dem dann 10 Jahre später die Le-onberger Bausparkasse hervorging.Doch brachte die im späten 19. Jahrhundert beginnende Industrieansiedlung zunächst mit-telständige Betriebe. Erst der Bau der Autobahn 1937 und die Eingemeindung von Eltingen1938 schuf die Voraussetzung zu industriellen Ansiedlungen in größerem Ausmaß. 1939noch Arbeiterwohngemeinde, entwickelte sich Leonberg nach dem 2. Weltkrieg zu einemMittelzentrum mit zentralörtlichen Funktionen für den damaligen Kreis Leonberg, später alsGroße Kreisstadt für den nördlichen Landkreis Böblingen. Die Industrie siedelte sich haupt-sächlich – Höfingen ausgenommen – auf der ehem. Markung Eltingen und im Ramtel an.1976 beschäftigten 41 Industriebetriebe 5224 Personen vorwiegend in den Branchen Eisenund Metall, Chemie, Kunststoffverarbeitung, Holz und Papier, Leder-, Bekleidungsindustrie,Stein und Feinkeramik. Weiterhin gab es 236 (1978) land- und forstwirtschaftliche Betriebe,362 Handwerksbetriebe (1977) mit 2066 Personen und 228 Handelsbetriebe mit 962 Be-schäftigten (1968).Mitte der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts änderte sich die Arbeitsplatzstruktur in Leon-berg. Zahlreiche produzierende Betriebe mußten ihre Aktivitäten einstellen. Die Zahl der Ar-beitsplätze im produzierenden Gewerbe nahm zugunsten der Beschäftigten im Dienstleis-tungsbereich deutlich ab.

1990 1994 1998 2000 2003

Produzierendes Gewerbe 6.672 5.912 4.992 5.142 4.446 -2.226 -33,4

Dienstleistungen 8.941 9.705 9.362 10.083 10.193 1.252 14,0

Insgesamt 15.613 15.617 14.354 15.225 14639 974 6,2

Veränderungen ` 90 bis `03

absolut in %

Tab. 2: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer

2.4 Landschaft und Naturraum

Die Stadt Leonberg liegt im Norden des Landkreises Böblingen am westlichen Rand desVerdichtungsraumes Stuttgart. Die Anteile der Flächennutzungen in Leonberg, insbesondereder hohe Anteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche, spiegelt dieräumliche Situation am Rande des Ballungsraumes wider.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Flächennutzung (Stand 2001) Flächenanteile in ha Flächenanteil in %Siedlung und Verkehr 1.327 27,2Landwirtschaftliche Nutzfläche 1.814 37,2Wald 1.654 34,0Wasser 20 0,4Andere Nutzungen 58 1,2Leoberger Gemarkung 4.873 100,0

Tab. 3: Flächennutzungen und -anteile in der Stadt Leonberg (Stadt Leonberg 2001)

Naturräumliche Gliederung, Topographie und Relief

Die Stadt Leonberg liegt im Übergang des Naturraumes „Schönbuch und Glemswald“ imSchwäbischen Keuper-Lias-Land im Süden zum Naturraum „Neckarbecken der Neckar-Tauber-Gäuplatten“ im nördlichen Teil des Stadtgebietes. Der aus den Gäuplatten hoch auf-ragende Keupertrauf bildet den räumlichen Übergang. In Warmbronn leitet die Maisgraben-senke zusätzlich in die westlich anschließenden „Oberen Gäue“ der Neckar-Tauber-Gäuplatten über.

Der Naturraum „Schönbuch und Glemswald“ ist von der überwiegend bewaldeten Keu-perstufe geprägt, die in Leonberg auf über 481 m ü. NN. ansteigt (Engelberg). Zwei bewal-dete Keuperhöhenzüge verlaufen hier als Ausläufer des Schönbuch durch den südlichen Teilder Gemarkung.

Das nördlich angrenzende Neckarbecken ist demgegenüber als lößüberdeckte, flachwelligeHochfläche auf 350 bis 400 m Höhe ü. NN. ausgebildet.

Das prägende Glemstal, auf ca. 380 bis ca. 310 m Höhe ü. NN gelegen, bildet im Stadtgebieteine landschaftliche Zäsur. Im Südosten, nach Eintritt in die Gemarkung, ist die Glems vonsteilen, durch Seitentälchen und Schluchten zerteilte Keuperhängen geprägt. Oberhalb desSeehauses treten die bewaldeten Talhänge zurück und es bildet sich eine breite Wiesenaueaus. Nach der Umrundung des Schopflochberges gräbt sich die Glems wieder tief in denMuschelkalk ein und bildet ein Flusstal mit steilen Hängen und Felswänden aus.

Geologie und Böden

Der Naturraum „Schönbuch und Glemswald“ wird geologisch von Schilf- und Stubensand-stein geprägt, der auf dem Gipskeuper aufliegt (Mittlerer Keuper). Nördlich des Keupertrau-fes wird das „Neckarbecken“ im Stadtgebiet vom Lettenkeuper des Unteren Keupers ge-prägt, der vielfach mit Löß und Lößlehm überdeckt ist.

Die Böden der Lößlandschaft im nördlichen Teil der Gemarkung Leonbergs sind als tiefgrün-dige schluffige Lehme und lehmige Schluffe ausgebildet. Der im Bereich Gebersheim anste-hende Lettenkeuper weist schluffig-tonige Lehme auf. Gipskeuperhügelland und Keuper-bergland im südlichen Teil der Gemarkung sind von schluffig-tonigen und sandigen Lehmbö-den geprägt.

Grundwasser

Die Gemarkung Leonberg liegt im Übergang der Grundwasserlandschaften „Muschelkalk –Lettenkeuper“ und „Gipskeuper - Höherer Keuper“ (Keuperbergland).

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Klima

Die Gemarkung Leonberg befindet sich im Übergang zwischen dem ozeanisch geprägtenKlima Westeuropas und dem Kontinentalklima Osteuropas. Großräumig ist Leonberg von ei-ner relativ häufigen Zufuhr maritimer Luft geprägt, wodurch die entsprechend kontinentalerLage zu erwartenden sommerlichen und winterlichen Extremtemperaturen gemildert werden(Kindermann + Partner, 1990).

Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt ca. 7 bis 9 °C. Der mittlere Jahresnieder-schlag nimmt von ca. 700 mm/a auf der Keuperstufe auf ca. 650 mm/a im Neckarbecken ab(DEUTSCHER WETTERDIENST, 1953).

Die Lage in verschiedenen Landschaftsräumen (Gäufläche, Glemstal, Hangzone der Keu-perberge) führt zu einer starken Ausdifferenzierung des Lokalklimas von Leonberg in Einzel-zonen. Der Luftaustausch in Leonberg wird ganz erheblich durch regionale und lokale Luft-zirkulationen wie Talabwinde, Hangabwinde sowie durch Austausch zwischen klimaökologi-schen Ausgleichs- und Belastungsräumen bestimmt.

Arten und Biotope

Potentielle Natürliche Vegetation

Nach Müller et. al. würde sich im Stadtgebiet nach Beendigung jeglichen menschlichen Ein-flusses als „Potentielle Natürliche Vegetation“ folgende Vegetation einstellen:

� Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald mit Waldmeister- bzw. Perlgras -Buchenwald, reicher Hainsimsen-Buchenwald im Keuperbergland sowie auf denGäuplatten im nordwestlichen Teil des Stadtgebietes.

� Reicher Hainsimsen-Buchenwald mit Maiglöckchen im Wechsel mit Waldmeister-bzw. Perlgras-Buchenwald auf den Gäuplatten.

Reale Vegetation

Die heutige reale Vegetation ist überwiegend ein Ergebnis der menschlichen Nutzung bzw.Bewirtschaftung. Von besonderer Bedeutung für Leonberg sind folgende Lebensraumtypen:

TrockenlebensräumeIn Leonberg nur mit geringem Flächenumfang in Südexposition entlang der Talhänge (z.T.Einschnitte in den Muschelkalk) und des Keupertraufes vorhanden.

FeuchtlebensräumeFeuchtlebensräume mit Feuchtwiesen, Seggenrieden und Auwaldrelikten finden sich in denFließgewässerauen mit einem Schwerpunkt im Glemstal östlich von Leonberg.

Fließ- und StillgewässerFließgewässer haben eine besondere ökologische Bedeutung aufgrund ihrer Vernetzungs-funktion. Dominierende Fließgewässer im Stadtgebiet sind die Glems mit ihren seitlichen Zu-flüssen (Wasserbach, Lohlenbach, Gebersheimer Bach) sowie der Maisgraben.Die Stillgewässer sind u.a. der Warmbronner See und der Tiefenbachsee.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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GehölzlebensräumeEine wichtige Bedeutung als Lebensraum haben in Leonberg Streuobstwiesen. Besondershervorzuheben sind Komplexe nördlich des Engelberges, westlich von Höfingen, südlich vonEltingen (Feinau), östlich des Ramtel (Ehrenberg, Schumisberg), nördlich und südlich vonWarmbronn.

Laubwälder dominieren die Waldflächen und besitzen wichtige Funktionen als Lebensraum.Waldränder haben insbesondere im Bereich der naturnahen Buchen-Laubmischwälder einebesondere Bedeutung, z.B. im Bereich des Schlegelwaldes westlich des Waldecks Höfingen.

Im Siedlungsraum besitzen innerstädtische Grünflächen bzw. -achsen wichtige Biotopfunkti-onen, so z.B. Trittstein- und Vernetzungsfunktion. Hier sind insbesondere die GrünachsenEngelberg – Alter Golfplatz – Bockberg sowie Alte Autobahntrasse – Stadtpark von Bedeu-tung. Wichtige Lebensraumfunktionen besitzen auch die im Flächennutzungsplan darge-stellten besonders durchgrünten Stadtteile, die von einem dichten und alten Gehölzbestandgeprägt sind.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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3 Übergeordnete Fachplanungen

Bauleitpläne – zu denen der Flächennutzungsplan zählt - sind nach §1 Abs. 4 BauGB denZielen der Raumordnung anzupassen. Die Grundsätze sowie die sonstigen Erfordernisse derRaumordnung sind nach § 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamenPlanungen und Maßnahmen in der Abwägung zu berücksichtigen. Gesetze und übergeord-nete Programme und Pläne, die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Regionalpla-nung mit Bedeutung für den Flächennutzungsplan der „Stadt Leonberg“ enthalten, sind vorallem:

� Landesentwicklungsplan 2002 - Baden-Württemberg� Regionalplan 1998 – Region Stuttgart mit Teilfortschreibungen

- 2002 und 2005 großflächiger Einzelhandel- 2004 Windenergie

Der Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg konkretisiert das Ziel, die Sied-lungsstruktur des Landes nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung zu entwickeln,um die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes zuschaffen. Die Stadt Leonberg ist im aktuellen Landesentwicklungsplan als Mittelzentrumeingestuft. Nächstgelegenes Oberzentrum ist die Landeshauptstadt Stuttgart.

Leonberg ist dem Verdichtungsraum Stuttgart zugeordnet.Die Funktion des Zentralen Ortes leitet sich aus dem „Be-deutungsüberschuß“ gegenüber seinem Umland (Versor-gungsbereich) ab, wobei eine flächendeckende Versorgungdurch die schwerpunktmäßige Bereitstellung von Gütern undDienstleistungen in diesen Orten gewährleistet werden soll.Mittelzentren – und damit auch Leonberg – haben Einrich-tungen zur Deckung des gehobenen Bedarfs für die Einwoh-ner ihres Mittelbereichs bereitzustellen. In Zentralen Ortensollen aufgrund günstiger Voraussetzungen auch Gewerbe- und Siedlungsentwicklungenkonzentriert werden.

Die Regionalplanung hat die Aufgabe, die Grundsätze und Ziele der Landesplanung zuvertiefen und in einem Regionalplan räumlich und sachlich zu konkretisieren. Dabei ist dasPrinzip der wechselseitigen Beeinflussung von örtlichen und überörtlichen Planungen anzu-wenden (Gegenstromprinzip).

Der für die Regionalplanung zuständige Träger, Verband Region Stuttgart, bestätigt dieAusweisung Leonbergs als Mittelzentrum.

Die Funktion des Mittelzentrums schließt die Versorgung der umliegenden Kommunen desMittelbereichs (Rutesheim, Weissach, Renningen und Weil der Stadt) ein. Der Mittelbereichsoll so ausgestattet sein, dass er den gehobenen, seltener auftretenden, qualifizierten Bedarfmit in der Regel mehr als 35.000 Einwohnern decken kann. Er sollte mindestens mit Gymna-sien, Schulen, Krankenhäusern, größeren Sportanlagen, vielseitigen Einkaufsmöglichkeitenund Dienstleistungen ausgestattet sein.

Der Regionalplan weißt die Achse Stuttgart – Leonberg - Weil der Stadt (-Calw) als regio-nale Entwicklungsachse aus. Der Siedlungsbereich innerhalb der Entwicklungsachse wird imRegionalplan mit der Kernstadt Leonberg und dem Teilort Höfingen definiert, während dieTeilorte Gebersheim und Warmbronn sowie der Stadtteil Silberberg außerhalb dieses Sied-lungsbereiches liegen.Die Siedlungsbereiche selber sind umgeben von einem System regionaler Grünzüge undGrünzäsuren.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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4 Leitbild und Zielsystem des FlächennutzungsplansDie Stadt Leonberg hat im Vorfeld der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Be-stimmung ihrer künftigen städtebaulichen Entwicklung einen Stadtentwicklungsplan er-stellt. Ziel der Stadtentwicklungsplanung STEP 2020 war es, die wesentlichen Entwicklungs-linien der Stadt aufzuzeigen. In Form von siedlungsstrukturellen Aussagen sollte der Stadt-entwicklungsplan gleichzeitig die städtebauliche Basis für die Fortschreibung des Flächen-nutzungsplanes bilden und die Ausweisung künftiger Bauflächen vorbereiten.

Die vom Gemeinderat der Stadt Leonberg beschlossenen Planungsgrundsätze beschrei-ben für den Stadtentwicklungsplan den Entwicklungsrahmen für die städtebaulichen Zielset-zungen:

- Verantwortungsvoller Umgang mit den Wachstumspotenzialen

- Sicherung und Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

- Nachhaltige Siedlungsentwicklung und Steigerung der Stadtqualität

- Erhaltung des ortstypischen Landschaftscharakters

- Ausbau der identitätsstiftenden Elemente Leonbergs und Stärkung des lokalenSelbstbewusstseins

Aufgrund der vielseitigen planerischen Fragestellungen galt es darüber hinaus, den bereits inder Stadtentwicklungsplanung verfolgten fachübergreifenden Ansatz auch in die Fortschrei-bung des Flächennutzungsplanes zu überführen. Die Fortschreibung wurde von Beginn anals integrierte Planung verstanden, die gleichermaßen die städtebaulichen, verkehrli-chen sowie landschaftsplanerischen Belange bei der Formulierung der Zielsetzungen be-rücksichtigt. Folglich wird bei der Fortschreibung des Flächenutzungsplans der Landschafts-plan integriert.

Im Folgenden werden die wesentliche Ziele für die Fortschreibung des Flächennutzungs-planes aus dem Stadtentwicklungsplan STEP 2020 nochmals zusammengefasst. Dabeiwerden die landschaftsplanerischen Ziele lediglich in ihren Grundzügen erfasst. In diesemZusammenhang wird auf die ausführliche Herleitung und Darstellung der Ziele aus demTextteil des Landschaftsplans verwiesen.

Die Zielsetzung für die künftige räumlich-siedlungsstrukturelle Entwicklung der Stadt Leon-berg mit ihren Teilorten wird auf der einen Seite durch eine maßvolle Außenentwicklungund auf der anderen Seite durch eine aktive Innenentwicklung definiert.

Im Rahmen der Innenentwicklung sollen insbesondere die Siedlungskerne bzw. die Zent-ren mit ihren öffentlichen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen in ihrer Funktion gesi-chert und weiter gestärkt werden. Entsprechend sind geeignete Standorte für die Auswei-sung neuer geplanter Bauflächen zu bestimmen, die sich in den räumlichen Kontext desStadtkörpers integrieren lassen. Hierbei sind vor allem nicht bebaute öffentliche Flächen zuuntersuchen. Bei einer Ausweisung bzw. einer baulichen Entwicklung ist stets darauf zuachten, dass die Aktivierung der Flächen nicht zu Lasten wichtiger Freiraumbezüge inner-halb des Siedlungskörpers gehen und somit die Freiraumqualität in starkem Maße beein-trächtigt wird.Bei der Aktivierung von Bauflächen im Innenbereich steht immer das freiraumplanerischeZiel im Vordergrund, die Siedlungsbereiche durch ein attraktives Grünflächennetz zu gliedernund über Grünbezüge mit dem angrenzenden Landschaftsraum zu verbinden. In diesem Zu-

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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sammenhang ist zu prüfen, ob durch eine partielle Bebauung von Freiflächen in Randberei-chen der städtische Freiraum nicht weiter qualifiziert werden kann.Neben der Ausweisung von geplanten Bauflächen wird das Ziel verfolgt, Stadtquartiere, dieein besonderes Entwicklungspotenzial aufweisen bzw. brach liegen, durch eine städtebauli-che Neuordnung und Aufwertung des Bestandes, Nachverdichtung bereits bebauter Berei-che sowie durch Umnutzung unter- und fehlgenutzter Flächen neu zu strukturieren.

Bei der Ausweisung von geplanten Neubauflächen außerhalb des Siedlungskörpers wirdgrundsätzlich eine behutsame sowie maßstäbliche Siedlungsentwicklung angestrebt, die sichaus dem städtebaulichen Kontext heraus entwickelt und zu einer schlüssigen Gesamtstrukturmit dem Siedlungsbestand zusammenfügt, die die siedlungsnahen Erholungsflächen sichertund den Erhalt der Landschaftscharakteristik gewährleistet.Gleichzeitig wird mit der Zielsetzung einer kompakten Siedlungsstruktur die Verzahnung desSiedlungsgefüges mit dem Landschaftraum in Verbindung mit einer Gestaltung der Ortsrän-der verfolgt. Entsprechend wird eine siedlungsstrukturelle Außenentwicklung als maßvolleArrondierung bestehender Strukturen verstanden. Eine weitere Zersiedlung der Landschaftin dem hoch verdichtetem Raum der Region Stuttgart soll weitgehend vermieden werden.Die Landschaft stellt hierbei das wesentliche Abwägungs- und Entscheidungskriterium für dieAusweisung von Arrondierungsflächen dar und schließt eine standortbezogene Betrachtungaller ökologischen Faktoren bei der räumlichen Abgrenzung ein.

Um die künftige Entwicklung der Stadt Leonberg räumlich zu steuern, werden übergeordneteRaumstrukturen benannt. Die als Entwicklungsbänder bezeichneten Raumstrukturen bil-den das siedlungsstrukturelle Rückgrat der Stadt Leonberg. Sie definieren besonders zustärkende Stadtstrukturen und Raumzusammenhänge und steuern somit perspektivisch dieEntwicklungs- und Flächenpotenziale.Aufgrund der überwiegend kleinteiligen Siedlungsstrukturen in den Teilorten werden mitAusnahme von Höfingen keine Entwicklungsbänder für die Teilorte bestimmt.

Für die Kernstadt werden vier Entwicklungsbänder dargestellt, deren wesentlichen Schwer-punkte nachfolgend aufgeführt werden:

- Das Entwicklungsband Stadtmitte erstreckt sich vom Gewerbegebiet Hertich imSüden über den Neuköllner Platz und die Altstadt bis hin zum Haldengebiet. Diezweite Linie des Entwicklungsbandes bindet die Gartenstadt im Westen sowie denStadtteil Ramtel im Osten über die Römerstraße an die Stadtmitte an. Im Bereich desNeuköllner Platzes kreuzen sich die Raumstrukturen des Entwicklungsbandes Stadt-mitte.Das wesentliche Ziel des Entwicklungsbandes stellt die städtebauliche Aufwertungdes zentralen Bereichs zwischen der Altstadt und dem Leo-Center dar. Dem Bereichzwischen dem Neuen Rathaus und der Altstadt mit dem Wüstenrot- und Post-Arealkommt dabei eine besondere strategische Bedeutung als wichtiges Bindeglied imSiedlungsgefüge der Kernstadt zu (Stadtfindung).Darüber hinaus ist zur Stärkung und Weiterentwicklung des Handelszentrums eineleistungsfähige Verkehrsinfrastruktur zu entwickeln, die eine Anbindung der hohenZiel- und Quellverkehre mit dem Neuköllner Platz als zentralen innerstädtischen Ver-kehrsknoten gewährleistet. Dies gilt insbesondere für die unmittelbar an die Stadt-mitte angrenzenden Bereiche und Stadtteile.

Das vergleichbare Entwicklungsband im Teilort Höfingen verbindet das im Osten be-findliche Sümak-Areal mit der Ortsmitte. Auch hier wird eine Aufwertung des öffentli-chen Raumes in Verbindung mit einer Verbesserung der gegenseitigen Anbindungder beiden Nahversorgungsstandorte verfolgt.

- Das Entwicklungsband Freiraum verläuft in Süd-Nord-Richtung vom Leobad imSüden über die alte Trasse der Autobahn hinauf zum Engelberg und weiter bis zum

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Naherholungsraum Tilgshäusle. Während eine der beiden Ostwest-Linien vom Kräh-winkel über das Reiterstadion und den Rathausbereich bis hinunter zu den Sailerwie-sen im Bereich der Clausenmühle führt, bindet die zweite Achse die Leonberger Hei-de an den Engelberg an.Das übergeordnete Ziel des Entwicklungsbandes Freiraum wird über die Vernetzungder einzelnen städtischen Freiräume untereinander, aber auch mit der Anbindung andie angrenzenden Landschaftsräume formuliert. Der Entwicklung und Aufwertung deralten Autobahntrasse sowie der Verbindungsachse von der alten Autobahntrasse ü-ber die Stadtmitte bis zur Glems kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

- Das Entwicklungsband Glems zieht den Verlauf der Glems vom Osten in die Stadthineinführend, vorbei am Gewerbegebiet Hertich und am Leonberger Bahnhof bisnach Höfingen im Norden der Stadt nach.Neben der Verknüpfung mit dem Entwicklungsband Freiraum und der Schaffung ei-ner durchgängigen Wegeverbindung entlang der Glems wird eine deutliche Verbes-serung des innerstädtischen Freiraumpotenzials in den Bereichen des Gewerbege-bietes Hertich und des Bahnhofs angestrebt.

- Das vierte Entwicklungsband Autobahn A8 verläuft parallel zwischen der Auto-bahntrasse im Süden und dem Entwicklungsband Glems im Norden und verbindetdie beiden Gewerbegebiete „Am Autobahndreieck“ im Osten von Leonberg und das„Gewerbegebiet Hertich“.Mit dem Entwicklungsband wird bewusst gegenüber dem Entwicklungsband Glems indiesem Bereich der Kernstadt ein zweiter wichtiger Entwicklungsschwerpunkt für diekünftige Entwicklung der Stadt Leonberg gesetzt.Dabei werden die städtebaulichen Ziele verfolgt, die beiden Standortgefüge funktionalund landschaftsgestalterisch in Beziehung zu setzen, zukunftsorientierte und vielsei-tige Nutzungsstrukturen im Sinne einer Adressbildung zu fördern und gleichermaßenden neuen Autobahnanschluss „Leonberg-West“ als Entwicklungspotenzial für dieErschließung neuer Gewerbeflächenpotenziale im Westen zu nutzen.

Unter der Überschrift „Vielseitigkeit als Qualität stärken und sich in der Region als Mittelzent-rum zu positionieren“ wird für die Ausweisung der Wohnbauflächen die Zielsetzung formu-liert, ein vielseitiges und differenziertes Wohnbauflächenangebot (z.B. verdichtetes,städtisches, exklusives, experimentelles, Generationen übergreifendes Wohnen) für Leon-berg bereit zu stellen. Hierzu bedarf es einer Entwicklung von Quartieren mit unterschiedli-chen Dichten und Standortqualitäten. Entsprechend ist bei der Flächenausweisung im Flä-chenutzungsplan darauf hinzuwirken, eher kleinere Standorte zu entwickeln, die keine grö-ßeren baulich-räumlichen Monostrukturen bei einer Flächenentwicklung fördern.Darüber hinaus sind die Flächenausweisungen, soweit möglich, im näheren Umfeld der öf-fentlichen Einrichtungen sowie der Nahversorgungsstandorte vorzunehmen, um die vorhan-dene Qualität von kurzen Wegen zu stärken und auszubauen. In diesem Zusammenhangwird das Ziel einer dezentralen Nahversorgung zur Sicherung der ortsnahen Grundversor-gung verfolgt. Dies gilt insbesondere für die Teilorte. Durch die Nähe und Anbindung der ge-planten Bauflächen an den öffentlichen Personennahverkehr soll dieser weiter optimiert wer-den. Als weiteres Standortpotenzial für ein attraktives Wohnbauflächenangebot ist das viel-seitige innerstädtische Freiflächenangebot sowie der angrenzende Landschaftsraum alsNaherholungspotenzial bei der Standortsuche einzubinden.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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5 Ziele der Landschaftsplanung

Die Ziele der Landschaftsplanung basieren auf den Grundsätzen des Ökologischen Fach-beitrags zum Stadtentwicklungsplan (Schmid-Treiber-Partner, 2002). Landschaftsraumbezo-gene Leitziele ergänzen und konkretisieren den Leitfunktionenansatz der 1996 begonnenenLandschaftsplanfortschreibung:

5.1 Keuperlandschaft:KeuperhöhenzügeDie Landschaft der Keuperhöhenzüge im südlichen Teil des Stadtgebietes ist als geschlos-sene Waldlandschaft und strukturierte Rodungsinsel Warmbronn ausgebildet. Sie hat einehohe Bedeutung für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion(Wohnumfeld- und Wochenenderholung).Leitziele sind:

� Schutz und Entwicklung der vorhandenen wertvollen Lebensraumkomplexe(Streuobst, extensives Grünland, Maisgraben, Feuchtflächen)

� Förderung naturnaher Wälder� Förderung der landschaftsgebundenen Erholung (Wander- und Radwege, Trimm-Dich-

Pfade, Erlebnispfade)� Sicherung und Förderung einer extensiven Landbewirtschaftung� landschaftlich angepasste Siedlungsentwicklung (Arrondierungen)

Keupertrauf (Übergangslandschaft)Der stark strukturierte und topographisch extrem geneigte Keupertrauf ist von einem Kom-plex aus Rebflächen, Streuobst, Gärten und Trockenlebensräumen geprägt. Er hat eine sehrhohe Bedeutung für das identitätsprägende Landschaftsbild Leonbergs und die Naherho-lung.

Leitziele sind:

� Sicherung der identitätsprägenden Strukturvielfalt� Vermeidung zukünftiger Inanspruchnahme für Siedlungsentwicklung (hohe Anforde-

rungen an eine landschaftsangepasste Bauweise!)� Stärkung der Bedeutung für die Biotopvernetzung, Schwerpunkt der Biotoppflege (Tro-

ckenlebensräume, gehölzgeprägte Lebensraumkomplexe)

5.2 Glems und Glemstal

Das Glemstal ist die prägende landschaftliche Leitlinie Leonbergs. Es ist als breites Mulden-tal mit engen Mäandern im Oberlauf (Mahdental) und tief in den Muschelkalk eingeschnitte-nes, enges Kastental im Unterlauf (bei Höfingen) ausgebildet. Abschnitte mit extensiver Nut-zung und z.T. hoher ökologischer Bedeutung wechseln mit solchen intensiver Nutzungsbe-anspruchung (Bereich Hertich). Das Glemstal hat eine hohe Bedeutung für die wohnumfeld-nahe Erholung und für die Wochenenderholung.

Leitziele sind:

� Förderung der ökologischen und räumlichen Durchgängigkeit� Stärkung der Funktion für die Wasserrückhaltung (Überschwemmungsbereiche)

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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� Sicherung und Entwicklung ökologisch besonders wertvoller Bereiche (Riedwiesen,Talhänge), Stärkung der biotopvernetzenden Funktion (Feuchtlebensräume, Trocken-lebensräume an den Talhängen), Schwerpunkt der Biotoppflege

� Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzung an die ökologischen Bedingungen (Exten-sivierung)

� Förderung der landschaftsgebundenen Erholung� Vermeidung einer weiteren baulichen Inanspruchnahme (besondere Beachtung land-

schaftlicher Belange erforderlich!)

5.3 Offenlandschaft - Übergang Hecken-/Korngäu:Siedlungslandschaft Kernstadt

Die Siedlungslandschaft der Kernstadt variiert stark in Bezug auf ihre Verdichtung undDurchgrünung. Prägende, stark durchgrünte Ortsteile finden sich z.B. im Bereich des Engel-berges. Teilbereiche der Siedlung sind bereits in sensible und prägende Landschaftsräumehineingewachsen (Keupertrauf und Glemsaue).

Leitziele sind:

� Förderung stadtökologischer und stadträumlicher Qualitäten (Aufbau und Gestaltungeines attraktiven Grünflächennetzes, Sicherung von Bereichen mit einer besonderenBedeutung für das Siedlungsklima, Berücksichtigung vorhandener Stadtbiotope wiez.B. Golfplatz/Bockberg)

� Lenkung der Siedlungsentwicklung unter besondere Berücksichtigung ökologischer undgestalterischer Anforderungen in sensiblen Landschaftsteilen (Glemsaue, Keupertrauf)

� Gestaltung attraktiver Siedlungsränder

Offenlandschaft des Gäus mit den Ortsteilen Gebersheim und Höfingen

Die Offenlandschaft des Gäus ist von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung aufhochwertigen Böden, von einem geringen Waldanteil und von einer starken Zerschneidungder Landschaft durch Infrastrukturanlagen (Verkehr / Leitungstrassen) geprägt.In Teilen sind jedoch strukturierte Landschaftskomplexe mit hoher Bedeutung für das Land-schaftsbild vorhanden.

Eine hohe Bedeutung hat die Gäulandschaft vor allem für die wohnumfeldnahe Erholung, inTeilen auch für die Wochenenderholung und als Raum mit 'ausgleichender Wirkung' für denBelastungsraum 'Kernstadt' (Luftaustausch).

Leitziele sind:

� Sicherung der zusammenhängenden freien Landschaft; Vermeidung weiterer Land-schafts-Zerschneidungen

� Förderung der ökologischen Ausgleichsfunktionen: Grundwasserbildung, Luftaus-tausch, Arten und Lebensräume, Bodenschutz

� Sukzessive Biotopanreicherung� Entwicklung der Qualität siedlungsnaher Erholungsräume (Gestaltung von Spazierwe-

gen und Spiel-, Grillplätzen)� Erhaltung der Kulturlandschaft durch Sicherung einer an die standörtlichen Bedingun-

gen angepassten landwirtschaftlichen Nutzung (Förderung einer extensiven Nutzung,vor allem in den Tallagen)

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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6 Darstellungssystematik, Prognoseberechnung und Flächenaus-weisung

Herleitung der Flächenmarge

Entsprechend §5 (1) Satz 1 BauGB ist im Flächennutzungsplan die „sich aus der beabsich-tigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Bodennutzung nach den voraussehbarenBedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen“. Mit dem im BauGB veran-kerten Anforderungsprofil ist demnach für die Darstellung der Quantität der auszuweisendenBauflächen eine nachvollziehbare Abschätzung zukünftiger Bedarfe verbunden. Die Not-wendigkeit einer quantitativen Abschätzung bezieht sich dabei vorrangig auf die Ausweisungvon Wohnbau- und Gewerbebauflächen, die abhängig von einer Entwicklung der Bevölke-rungszahlen, der Fortentwicklung der Bevölkerungsstruktur, zukünftiger Wohnbedürfnisse,Anforderungen an die Dichte der Siedlungsstruktur, der raumordnerischen Zielsetzung undder zukünftigen ökonomischen Prosperität der Kommune und ihres regionalen Umfelds sind.

6.1 Wohnbauflächenprognose

Berechnungsgrundlagen – Parameter in der Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs

Im Zuge der Herleitung der darzustellenden Wohnbauflächenpotenziale im Zeithorizont desFlächennutzungsplans bis 2020 bezieht sich die Abschätzung konkret auf den prognosti-zierten Einwohnerzuwachs (Bevölkerungsprognose Statistisches Landesamt) und eine Ab-schätzung der Auflockerung im Bestand.

Der Prognose werden folgenden Parameter zu Grunde gelegt:

1. die Regionalisierte Bevölkerungsprognose (Statisches Landesamt Baden-

Württemberg 2004),

2. die Intensität des Sinkens der Belegungsdichte,

3. die anzurechnenden Anteile der Haushalt gründenden Bevölkerungsteile,

4. die anzusetzenden Dichtewerte in der Wohnbauentwicklung,

5. und die räumliche Verteilung des Bedarfs zwischen Kernstadt und Teilorten.

Darüber hinaus sind bei der Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs die noch vorhandenenReserveflächen im Bestand anzusetzen. Parameter der Prognose sind hier

6. die Berücksichtigung eines prozentualen Ansatzes einer möglichen Mobilisierung vonBaulücken und minder genutzten Bestandsgrundstücken (sog. Mobilisierungsgradaus Baulückenkartierung)

6.1.1. Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes

Grundlage für die Prognose des Einwohnerzuwachses bildet die koordinierte Bevölkerungs-prognose des Statistischen Landesamtes mit Stand 2004. Diese beinhaltet eine regionali-sierte und damit Raum bezogene Prognose des Bevölkerungswachstums. Der Prognosewertbildet eine Kombination aus der Entwicklung der natürlichen Bevölkerungsentwicklung(= Saldo von Geburten und Sterbefällen) und eines auf den regionalen Betrachtungsraum

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 25 -

bezogenen Wanderungsverhaltens (=Saldo der Zu- und Wegzüge) ab. Der Vorteil der regio-nalisierten Bevölkerungsprognose gegenüber eines ausschließlich kommunal orientiertenPrognoseansatzes liegt in der räumlich wie quantitativ breiteren Prognosebasis, die zu trag-fähigeren Prognoseergebnissen führt.

Zeitliche Ausgangsbasis der regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Lan-desamtes bildet der 31.12.2003, als zeitlicher Zielpunkt der Prognose wird der 31.12.2020angesetzt.

Die regionalisierte Bevölkerungsprognose geht im Hinblick auf die zukünftige natürliche Be-völkerungsentwicklung in ihrer Grundannahme von einer konstant niedrigen durchschnittli-chen Kinderzahl von 1,38 Kinder je Frau aus, die regionalen Unterschiede der Jahre 1997-2001 werden im Vorausrechnungszeitraum beibehalten. In Bezug auf die Sterblichkeit wird,entsprechend den sich abzeichnenden demographischen Verhältnissen, mit einer weiterhinsinkenden Sterberate gerechnet. Die regionalen Unterschiede der Jahre 1997-2001 werdenauch hier beibehalten, was zu einer Konkretisierung der Prognosebasis auf der kommunalenEbene beiträgt.

Betrachtet man die Entwicklung der natürlichen Bevölkerungsentwicklung isoliert, so zeigtsich, dass auch in der Stadt Leonberg ein langfristig negatives Saldo zu erwarten ist (Ziel-wert 2020: 41.060 EW = Verlust von 4.440 EW zwischen 2001 und 2020). Dies bedeutet inder Konsequenz, dass zukünftige Bevölkerungsgewinne ausschließlich aus Wanderungs-gewinnen resultieren.

In der Prognose der Wanderungssalden bezieht sich die regionalisierte Bevölkerungsprog-nose auf das landesweite Außenwanderungssaldo. Hier wird im landesweiten Trend tenden-ziell mit Rückgängen gerechnet (Rückgang der innerdeutschen Wanderungsbewegungender letzten Jahre) und davon ausgegangen, dass im Vorausrechnungszeitraum die Zusam-mensetzung des Wanderungssaldos der Alters- und Geschlechtsstruktur des Jahres 2000entspricht. In der Prognose des Außenwanderungssaldos wird quantitativ davon ausgegan-gen, dass die Zahl der jährlichen Außenwanderungsgewinne von 50.000 Personen (2003)bis 2011 auf 40.000 Personen absinkt und ab diesem Zeitpunkt bis 2020 konstant bleibt. Inder Prognose wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Land Baden-Württembergund hier vorrangig die Region Stuttgart aufgrund der wirtschaftlichen Prosperität weiterhineine Magnetwirkung in den Außenwanderungsgewinnen auf Bundesebene besitzt. In der in-nerregionalen Verteilung wird in der Prognose die Annahme getroffen, dass die regionalenWanderungsmuster der Jahre 1997-2001 im Grundsatz fortgelten, was aufgrund der Markt-situation und des Bodenpreisgefälles zwischen Verdichtungsraum und peripheren suburba-nen Räumen als realistisch einzuschätzen ist.

Im Ergebnis wird im Rahmen der regionalisierten Bevölkerungsprognose von Seiten desStatistischen Landesamtes für die Stadt Leonberg für das Jahr 2020 ein Zielwert von46.800 EW prognostiziert. Dies entspricht einem Zuwachs der Bevölkerungszahl in der StadtLeonberg zwischen den Jahren 2003 und 2020 von 1.260 EW. Dieser Zuwachs wird auf-grund der absehbar negativen natürlichen Bevölkerungsentwicklungssalden faktisch überWanderungsgewinne generiert.

AusgangswertFNP-Analyse

2003: 45.540 EW

Zielwert regionalisierte Bevölke-rungsprognose Statistisches

Landesamt

2020: 46.800 EW

entspricht Zuwachs

2003 - 2020: + 1.260 EW

Tabelle 4: Übersicht Prognosebasis Bevölkerungsentwicklung (Stat. Landesamt Baden-Württemberg 2004):

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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6.1.2. Absinken der Belegungsdichte

Das Sinken der Belegungsdichte, also die durchschnittliche Zahl der Einwohner je Wohnein-heit, ist begründet durch einen zunehmend erhöhten Flächenbedarf je Person (bereits über45qm/Person). Hinzu kommt eine zunehmende Singularisierung durch veränderte Lebens-stile, aber auch aus Gründen der demographischen Entwicklung (Zuwachs von allein ste-henden älteren Personen in großen Wohneinheiten/ Einfamilienhäusern nach Auszug derKinder und/ oder Tod des Partners).

In der Rückschau der Entwicklung sank die Belegungsdichte in der Stadt Leonberg von2,232 EW/WE (1994) auf 2,099 EW/WE (2003), mithin also im Durchschnitt um 0,015 Punk-te/Jahr. Aufgrund der vorhandenen, sich deutlich zugunsten der älteren Bevölkerungsteileverschiebenden Altersstruktur und der sich daraus abzeichnenden zunehmenden Singulari-sierung wird auch für die zukünftige Entwicklung ein weiteres kontinuierliches Absinken derBelegungsdichte angenommen.

Setzt man ein lineares Sinken entsprechend der Entwicklung zwischen den Jahren 1994-2003 an, so würde die Belegungsdichte im Zieljahr des Flächennutzungsplans 2020 bei1,859 EW/WE liegen.

Für die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs wird jedoch ein gebremstes Sinken derBelegungsdichte auf den Zielwert von 1,9 EW/WE für das Jahr 2020 angesetzt. Dies ent-spricht einem jährlichen Sinken der Belegungsdichte um ca. 0,12 Punkte innerhalb von 16Jahren, was eine Minderung der bisherigen Geschwindigkeit des Absinkens um ca. 20% be-deutet.

Belegungs-dichte 1994

2,232 EW/WE

Belegungs-dichte 2003

2,099 EW/WE

Entspricht Sinkenzw.1993-2003

- 0,15 Punkte/Jahr

Belegungs-dichte 2020

1,9 EW/WE

Entspricht Sinkenzw. 2003-2020

- 0,12 Punkte/Jahr

Tabelle 5: Übersicht über die bisherige und die prognostizierte Entwicklung der Belegungsdichte (Stat. Landesamt Baden-Württemberg 2004/ Prognose Wick+Partner):

6.1.3. Anrechnung der Auflockerung auf Haushalts gründende Bevölkerungsteile

Die Anrechnung der Auflockerung, also der aus dem Sinken der Belegungsdichte sich erge-benden Flächenbedarf, kann nicht auf die Gesamtbevölkerung bezogen werden. So trägtinsbesondere die zunehmend höhere Zahl der Älteren im Rahmen der Altersverschiebungenzum Sinken der Belegungsdichte innerhalb der Bestandsbebauung bei. Grund ist hier vor-rangig die zunehmende Anzahl der nach dem Tod des Partners noch in großen Wohnein-heiten länger allein lebender Menschen, die jedoch keinen zusätzlichen Flächenbedarf gene-rieren. Dieser Sachverhalt wird auch in den kommenden Jahrzehnten verstärkt das Absinkender Belegungsdichte mitbestimmen. So steigt allein die Zahl der über 75-jährigen bis 2020 inLeonberg um 70% an.In der Konsequenz kann der Flächenbedarf aus Auflockerung nur auf die absehbar Haus-halts gründenden Personengruppen im Zeitraum des Planungshorizonts bis 2020 in An-rechnung gebracht werden. Innerhalb dieser Personengruppen besteht im Rahmen der Auf-lockerung einerseits ein Flächenbedarf durch eine zunehmende Singularisierung und damitverbundene Haushaltsgründung. Zum anderen durch Bauwünsche junger Familien, die nichtüber Bestandsimmobilien heraus abgedeckt werden können, da z.B. das elterliche Haus

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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noch durch die (stetig älter werdende) Elterngeneration bewohnt wird.Im Rahmen der Prognose wird daher lediglich die Bevölkerungsgruppe der 10- bis 45-jährigen zu Grunde gelegt. Für diese Personengruppe kann generell die Annahme getroffenwerden, dass sie im Planungszeitraum des Flächennutzungsplans Wohneigentum schaffenoder neuen Wohnraum in Form von Mietwohnungen nach Auszug aus der elterlichen Woh-nung in Leonberg nachfragen werden.Der Anteil von älteren Personengruppen, die im Rahmen der sogenannten „Reurbanisierung“aus bestehendem Wohneigentum an der Peripherie aufgrund von zunehmendem Alter inneues Wohneigentum in zentralen innerstädtischen Lagen ziehen, bleibt – weil absehbarnicht quantifizierbar – unberücksichtigt.

Der Anteil der Haushalt gründenden Personengruppen und damit der anzusetzende Anteilaus der Auflockerung beträgt im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung mit 20.662 Personenderzeit 45% der Gesamtbevölkerung.

Angesetzte Altersgruppe derHaushalt gründenden Bevöl-

kerungsteile

10 – 45 Jahre

Alter dieser Bevölke-rungsteile im Zieljahr des

FNP

26 – 71 Jahre

Anteil Auflockerung an derGesamtbevölkerung 2003

45 % der Gesamtbevölkerung

Tabelle 6: Übersicht Struktur und Quantität der Auflockerung für den angesetzten Anteils an der Gesamtbevölkerung

6.1.4. Angesetzte Wohnbaudichten

Im Regionalplan für die Region Stuttgart werden entsprechend der regionalplanerischen Ein-stufungen für die Kernstadt Leonberg als Mittelzentrum 80 EW/ha, für Höfingen mit der Lageim Siedlungsbereich des Regionalplans 60 EW/ha und für Gebersheim und Warmbronn 50EW/ha (Orte mit Eigenentwicklung) angesetzt.

Aufgrund der heterogenen Siedlungsstruktur der Kernstadt (z.B. Hanglagen des Engel-bergs, teilweise dörfliche Strukturen in Eltingen, aber auch die unterschiedlichen Dichten in-nerhalb der Stadtmitte, Gartenstadt und Ramtel) wird abweichend vom Regionalplan einedurchschnittliche Dichte von 75 EW/ha angesetzt. Die Dichtewerte aus dem Regionalplan fürdie Teilorte bleiben unverändert.Die angesetzte durchschnittliche Dichte von 75 EW/ha für die Kernstadt ergibt sich auseinem Ansatz unterschiedlicher Dichten: 30% der Siedlungsstruktur mit einer Dichte von 90EW/ha, 30% mit 80 EW/ha und 40% mit 60 EW/ha. Eine Überprüfung des angesetzten Mit-telwerts bzw. des beschriebenen Verteilungsmodus wurde überschlägig anhand städtebauli-cher Kennwerte der einzelnen Quartiere der Kernstadt durchgeführt.

Wohnbaudichte Kernstadt(Mittelzentrum), reduziert auf

75 EW/ha

Wohnbaudichte Höfingen(Siedlungsbereich)

60 EW/ha

Wohnbaudichten Gebersheim,Warmbronn (Eigenentwicklung)

50 EW/ha

Tabelle 7: Übersicht über die angesetzten Wohnbaudichten

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 28 -

6.1.5. Verteilungsmodell Kernstadt / Teilorte

Um eine breite Prognosebasis zu erlangen und lokale Ungenauigkeiten in der prognosti-schen Betrachtung zu vermeiden, wird die Wohnbauflächenprognose zunächst für die Ge-samtstadt berechnet. Die Verteilung des Bedarfs zwischen Kernstadt und Teilorten erfolgtauf Basis der heutigen Bevölkerungsverteilung mit einem Schlüssel von 70% Kernstadtzu 30% Teilorte.Die Verteilung basiert auf dem in der vorgelagerten Stadtentwicklungsplanung empfohlenenPrinzip, die wesentlichen Wohnbauflächenpotenziale innerhalb der mittelzentralen Funktionder Kernstadt zu platzieren. Anhand der Siedlungscharaktere der Teilorte sowie der im Ver-gleich zur Kernstadt eingeschränkten infrastrukturellen Versorgungssituation ist eine abge-schwächte quantitative Entwicklung vorzusehen. Für den Verteilungsschlüssel zwischenden Teilorten untereinander wird ein Ansatz mit 50% Höfingen, 25% Gebersheim und 25%Warmbronn gewählt.

Anteil amWohnbau-

flächenbedarf

Kernstadt 70%

Anteil amWohnbau-

flächenbedarf

Teilorte 30%

Anteil am Be-darf der Teilorte

Höfingen 50%

Anteil am Bedarfder Teilorte

Gebersheim 25%

Anteil am Bedarfder Teilorte

Warmbronn 25%

Tabelle 8: Übersicht über Verteilungsmodus Kernstadt – Teilorte

6.1.6. Angesetzte Reserveflächen

Die in der Wohnbauflächenprognose anzurechnenden Reserveflächen setzen sich zusam-men

- aus Reserveflächen in bislang unbebauten Baulücken- und in ihrer baulichen Ausnutzung minder- bzw. fehlgenutzten Flächen, die zwar

eine Bebauung im Bestand aufweisen, jedoch Potenzial für eine qualitativ hochwerti-gere Nutzung und deutlich dichtere Bebauung im Sinne des Innenentwicklungsgrund-satzes aufweisen.

Die Baulücken und minder genutzte Flächen wurden anhand einer katasterscharfen Erhe-bung seitens der Stadt Leonberg erhoben. Bei der Ermittlung der anzurechnenden Flächenauf die Flächenbedarfe werden die klassischen Baulücken über die mögliche Zahl vonWohneinheiten erfasst. Die mindergenutzten Flächen werden hingegen über einen abso-luten Flächenwert in ha, der Kataster genau ermittelt wurde, in die Berechnung eingestellt.

Zur Berechnung der Wohneinheiten bei Baulücken wird entsprechend der differenziertenDichtewerte, der städtebaulich angrenzenden Siedlungsstruktur und aus den Erfahrungender Bauvorhaben im Rahmen von Nachverdichtungen der vergangenen Jahre in der Kern-stadt von 5 Wohneinheiten je Baulücke, in Höfingen von 2 Wohneinheiten und in Gebers-heim und Warmbronn von 1,5 Wohneinheiten je Baulücke ausgegangen.

Aufgrund der in der überwiegenden Mehrzahl sich darstellender privaten Besitzverhältnisseist im Rahmen der Anrechnung der Reserveflächen nicht davon auszugehen, dass innerhalbdes Zeitraums der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes die ermittelten Reserveflä-chen komplett auf den Markt kommen werden. Diese werden entsprechend den Marktver-hältnissen und den privaten Interessen nur eingeschränkt mobilisiert werden können. Der inder Prognose zu berücksichtigende Mobilisierungsgrad wird hierbei mit 35 % angesetzt. Es

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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wird demnach davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2020 jede dritte noch verfügbareBaulücke bzw. mindergenutzte Fläche im Zuge einer Innenentwicklung mobilisiert und be-baut werden kann.

Zahl derverfügbarenBaulücken

AngesetzteWE/Baulücke Grad

derMobili-sierungbis 2020

Als Re-serveanzu-

setzen-de

Zahl WE

Umsetzung inha entspre-

chend Dichte-werte und Be-legungsdichte

1,9 EW/WE

Kernstadt 157 Baulücken 5,0 WE 35 % 270 WE 6,8 ha

Höfingen 74 Baulücken 2,0 WE 35 % 50 WE 1,6 ha

Gebersheim 32 Baulücken 1,5 WE 35 % 20 WE 0,8 ha

Warmbronn 24 Baulücken 1,5 WE 35 % 10 WE 0,4 ha

Gesamtstadt 287 Baulücken 35 % 350 WE 9,6 ha

Tabelle 9: Übersicht über das bestehende Potenzial an Baulücken

Zahl der min-der genutzten

Flächen

Flächenpotenzial Grad der Mobili-sierung bis 2020

Als ReserveanzusetzenderFlächenwert

(gerundet)

Kernstadt 55 Flächen 3,95 ha 35 % 1,4 ha

Höfingen 25 Flächen 1,08 ha 35 % 0,4 ha

Gebersheim 9 Flächen 0,73 ha 35 % 0,3 ha

Warmbronn 9 Flächen 1,41 ha 35 % 0,5 ha

Gesamtstadt 98 Flächen 7,17 ha 35 % 2,6 ha

Tabelle 10: Übersicht über das bestehende Potenzial mindergenutzte Flächen

Berechnung der Wohnbauflächenbedarfe

Ausgehend von den beschriebenen Grundannahmen ergibt sich folgende Berechnung fürdie Wohnbauflächenprognose:

• Einwohnerentwicklung auf Basis der regionalisiertenPrognose Statistisches Landesamt 2004

Basis Einwohnerzahl 31.12.2003 45.540 EW

Zielwert Einwohnerzahl 31.12.2020 46.800 EW (Prognose mit Zu- wanderung 16 Jahre

= 2004 bis 2020)__________

Zuwachs Einwohnerzahl +1.260 EW

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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• Einwohnerzuwachs in Wohneinheiten (WE)

Zuwachs Einwohnerzahl 2003-2020 + 1.260 EW

Angesetzte Belegungsdichte 1,9 EW /WE__________

Zuwachs an Wohneinheiten 2003-2020 + 660 WE

• Bedarf aus Auflockerung innerhalb der Bestandsbevölkerung

45.540 EW bei 2,1 EW/WE (2003) 21.700 WE

45.540 EW bei 1,9 EW/WE (2020) 23.970 EW_________

Zuwachs Zahl Wohneinheiten +2.270 WE

Angesetzter Anteil der 10-45 Jährigen 45 % der Gesamtbevölkerung

Gesamtbedarf aus Auflockerung2.270 WE (2020) x 45 % + 1.020 WE

• Gesamtbedarf Wohneinheiten Gesamtstadt

Einwohnerzuwachs entspricht 660 WE

Bedarf aus der Auflockerung 1.020 WE_________

Künftiger Bedarf WE Gesamtstadt 1.680 WE

• Umsetzung nach Verteilungsschlüssel

Kernstadt (70 % von Gesamtstadt) 1.180 WE

Höfingen (50% aus Anteil Teilorte) 250 WE

Gebersheim (25% aus Anteil Teilorte) 120 WE

Warmbronn (25% aus Anteil Teilorte) 130 WE

• Künftiger Bedarf an Wohneinheiten unter Abzugder ermittelten Baulücken

Kernstadt: 1.180 WE - 270 WE 910 WE

Höfingen 250 WE - 50 WE 200 WE

Gebersheim 120 WE - 20 WE 100 WE

Warmbronn 130 WE - 10 WE 120 WE

Gesamtbedarf unter Abzug Baulücken 1.330 WE

Page 31: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 31 -

• Künftiger Gesamtbedarf an Wohnbauflächen

Kernstadt 910 WE, 75 EW/ha, 1,9 EW/WE 23,0 haHöfingen 200 WE, 60 EW/ha, 1,9 EW/WE 6,3 haGebersheim 100 WE, 50 EW/ha, 1,9 EW/WE 3,8 haWarmbronn 120 WE, 50 EW/ha, 1,9 EW/WE 4,6 ha

Gesamtbedarf Wohnbaufläche ohneAnrechnung minder genutzter Flächen 37,7 ha

• Künftiger Wohnbauflächenbedarf unter Abzugder mindergenutzten Flächen

Kernstadt 23,0 ha - 1,4 ha 21,6 haHöfingen 6,3 ha - 0,4 ha 5,9 haGebersheim 3,8 ha - 0,3 ha 3,5 haWarmbronn 4,6 ha - 0,5 ha 4,1 ha

6.1.7 Zusammenfassung Herleitung der Flächenmarge

Flächenbedarf für Neuausweisungen von Wohnbauflächen im Rahmen der Fortschrei-bung des Flächennutzungsplanes bis zum Jahr 2020

Auf Basis der dargestellten Prognose ergibt sich ein Flächenbedarf an Neuausweisung fürdie Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2020:

Neuausweisungsbedarf Kernstadt 21,6 ha

Neuausweisungsbedarf Teilort Höfingen 5,9 ha

Neuausweisungsbedarf Teilort Gebersheim 3,5 ha

Neuausweisungsbedarf Teilort Warmbronn 4,1 ha

Neuausweisungsbedarf Gesamtstadt Leonberg 35,1 ha

Tabelle 11: Neuausweisungsbedarf

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 32 -

Gesamtpotenzial zur Entwicklung von Wohnbauflächen

Unter Berücksichtigung der in der Prognose in Ansatz gebrachten Baulücken und der min-dergenutzten Flächen ergibt sich folgendes Gesamtpotenzial für die Entwicklung von Wohn-bauflächen in der Gesamtstadt Leonberg bis zum Jahr 2020.Dabei werden die Baulücken in Form eines Flächen-Gleichwertes dargestellt, da die Bau-lücken in der Berechnung über Wohneinheiten erfasst wurden. Folglich existiert der aufge-führte Wert „Flächenpotenzial Baulücken“ als realer Flächenwert so nicht. Er stellt aus-schließlich ein Gleichwert dar, um das Gesamtpotenzial Wohnbauflächen bestehend ausNeubedarf, Baulücken und mindergenutzten Flächen abbilden zu können.

BedarfNeuauswei-

sung

FlächenpotenzialBaulücken

Flächenpotenzialmindergenutzter

Flächen

GesamtpotenzialWohnbauflächen

Kernstadt 21,6 ha 6,8 ha 1,4 ha 29,8 ha

Höfingen 5,9 ha 1,6 ha 0,4 ha 7,9 ha

Gebersheim 3,5 ha 0,8 ha 0,3 ha 4,6 ha

Warmbronn 4,1 ha 0,4 ha 0,5 ha 5,0 ha

Gesamtstadt 35,1 ha 9,6 ha 2,6 ha 47,3 ha

Tabelle 12: Gesamtpotenzial

6.2 Gewerbebauflächenprognose

Verzicht auf Prognose – Stadtentwicklungspolitische Betrachtung

Für die Ermittlung der gewerblichen Entwicklungspotenziale wird auf eine prognostische Be-trachtungsweise analog der Wohnbauflächenpotenziale verzichtet. Eine solche Prognosewäre z. B. zwar über Ansätze des Erwerbstätigenbesatzes oder der Entwicklung des Ver-hältnisses zwischen Produktions orientierten Betrieben und Dienstleistungsbetrieben mög-lich. Jedoch birgt eine Gewerbebauflächenprognose gerade vor dem Hintergrund der wirt-schaftlich starken Schwankungen der letzten und der künftigen Jahre so große Unsicherhei-ten, dass das Abbilden realistischer Flächenbedarfe der reinen Spekulation unterliegen wür-de.Aus diesem Grunde wird bei der Ermittlung der gewerblichen Flächenpotenziale statt auf ei-ne quantitative Prognose auf die qualitativen stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen desStadtentwicklungsprozesses als Grundlage zurückgegriffen. Dabei wird grundsätzlich dasraumordnerische Ziel der Sicherung der mittelzentralen Funktionen der Stadt Leonberg auchim gewerblichen Sektor verfolgt.

Aspekte der stadtentwicklungspolitischen Betrachtung zur Ermittlung der gewerbli-chen Entwicklungsbedarfe

Die für die Ausweisung von Gewerbebauflächen in der Fortschreibung des Flächennut-zungsplanes 2020 zugrunde gelegten Werte und strategischen Ansätze beinhalten in derKonsequenz einerseits das Ziel einer dem Mittelzentrum Leonberg angemessenen gewerbli-

Page 33: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 33 -

chen Angebotspolitik und andererseits die Absicherung der Eigenentwicklung in den Teilor-ten. Gleichermaßen wird das städtebauliche Ziel einer mittel- bis langfristigen Innenentwick-lung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bestandsgewerbeflächen in der Kernstadt in dieBedarfsermittlung einbezogen und mögliche Flächenpotenziale aus Umstrukturierungen indie Berechnung eingestellt.

Vor dem Hintergrund der städtebaulichen Zielsetzungen des Stadtentwicklungsplanes STEP2020 wird zur Ermittlung der gewerblichen Flächenbedarfe folgende strategische Herange-hensweise zu Grunde gelegt:

• Strategisches Ziel 1: Innenentwicklung: Qualifizieren von Bestandsgewerbegebieten - Nutzen von Re-serveflächen und Umstrukturierungspotentialen

Ziel dieses Handlungsansatzes ist das aktive Nutzen der vorhandenen Reservenflächen(Baulücken und mindergenutzte Flächen) und der Umstrukturierungspotenziale für eine ge-werbliche Innenentwicklung. Durch offensives planerisches Handeln sollen bestehende Ge-werbegebiete, die zur Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit sowohl unter städtebaulichen undfreiraumplanerischen Aspekten, aber auch hinsichtlich des Betriebsbesatzes sowie im räum-lichen Kontext einen Handlungsbedarf erfordern, in ihrer Standortqualität im Sinne einer Ad-ressbildung aufgewertet und regional wieder marktgängig und konkurrenzfähig gemachtwerden. Entsprechend der Wohnbauflächenprognose werden die Reserveflächen aus-schließlich als Flächenpotenzial mit einem Mobilisierunggrad von ca. 35 % überschlägigquantifiziert.

Eine Quantifizierung von Potenzialen durch Umstrukturierung erfolgt aufgrund der gewerbli-chen Siedlungsstrukturen nur für größere zusammenhängende Gewerbegebiete in der Kern-stadt sowie für das Gebiet des Sümak-Areals in Höfingen.Außerdem kommt vor allem dem Gewerbegebiet Hertich eine große Bedeutung zu, da durchdie Aufnahme in das Landessanierungsprogramm bereits erste Schritte für eine Umstruktu-rierung eingeleitet wurden.

GewerblicheEntwicklung derStadt Leonberg

1

Qualifizierung von Bestandsgewerbegebieten-Nutzen von Baulücken und

Umstrukturierungspotenzialen

Sicherung der gewerblichenEigenentwicklung in den

Teilorten

Strategische AngebotsplanungEntwicklung gewerblicher

Liberoflächen

2 3

Page 34: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 34 -

• Strategisches Ziel 2: Sicherung der Eigenentwicklung in den Teilorten

Die Sicherung der räumlichen Entwicklungsmöglichkeit vorhandener gewerblicher Betriebe inden Teilorten im Rahmen der Eigenentwicklung wird ergänzend zu den Umstrukturierungs-potenzialen als Entwicklungsziel formuliert. Das Ziel der Eigenentwicklung bedingt dabei einemaßstäbliche Entwicklung im Kontext zum bestehenden Ortscharakter. Des weiteren ist dar-auf hinzuwirken, dass die geplanten Gewerbebauflächen möglichst im räumlichen Zusam-menhang mit den Bestandsgebieten zu entwickeln sind. Gleichzeitig wird damit dem Problemvon Gemengelagen entgegen gewirkt. Das Ziel der gewerblichen Eigenentwicklung in denTeilorten beinhaltet grundsätzlich die Eigenentwicklung. Neuansiedlungen in größerem Maß-stab sollen an einem gesamtstädtisch ausgerichteten zentralen Gewerbestandort entwickeltwerden.

• Strategisches Ziel 3: Strategische Angebotsplanung -Entwicklung „gewerblicher Liberoflächen“

Für die gesamtstädtische gewerbliche Entwicklung, die auch eine Ansiedlung sowohl vonneu akquirierten als auch flächenintensiven Betrieben einschließt, sind zentrale Flächenpo-tenziale zu entwickeln. Diese Flächen sollen über ein langfristig ausgerichtetes räumlichesEntwicklungspotenzial verfügen, das auch über den Zeithorizont des Flächennutzungsplanseine dem Markt angepasste Erweiterungsoption bietet.Für eine langfristig ausgerichtete strategische Gewerbeflächenentwicklung wird eine Ge-samtflächengröße von 15-20 ha entsprechend der mittelzentralen Funktion der Stadt Leon-berg für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als angemessen erachtet.

Gewerbebauflächenpotenziale –Im Rahmen des Flächennutzungsplans 2020 angesetzte Quantitäten

• Innenentwicklung: Qualifizierung von Bestandsgewerbegebieten-Nutzen von Reserveflächen und Umstrukturierungspotenzialen

Potenziale Reserveflächen (Baulücken/ Mindernutzungen)- Kernstadt ca. 1,7 ha- Höfingen ca. 0,7 ha- Gebersheim ca. 0,1 ha

Potenziale Umstrukturierungsflächen- Kernstadt ca. 7,0 ha- Höfingen ca. 2,1 ha

Gesamtpotenziale Innenentwicklung ca. 11,6 ha

• Entwicklungspotenziale Eigenentwicklung in den Teilorten

- Höfingen, ca. 2,0 ha

- Gebersheim ca. 0,5 ha

- Warmbronn ca. 1,0 ha

Page 35: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 35 -

Gesamtpotenziale Eigenentwicklung ca. 3,5 ha• Strategische Angebotsplanung / gewerbliche Liberoflächen

Neuausweisung für die Gesamtstadt

Langfristige Angebotsausweisung ca. 15,0 bis 20,0 haBezogen auf die Gesamtstadtan einem gewerblichen „Liberostandort“

• Zusammenfassung

InnenentwicklungQualifizierung vonBestandsgebieten

Eigenentwicklungin Teilorten

Gesamtstädtischausgerichtete

Angebotsplanung

Kernstadt 8,7 ha 15,0 - 20,0 ha

Höfingen 2,8 ha 2,0 ha

Gebersheim 0,1 ha 0,5 ha

Warmbronn ---- 1,0 ha

Gesamtstadt 11,6 ha 3,5 ha 15,0 - 20,0 ha

Gesamtflächenpotenzial für die gewerbliche Entwicklung 30,1 – 35,1 ha

Tabelle 13: Gesamtpotenzial zur Entwicklung von Gewerbebaufläche

Page 36: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 36 -

7 Bewertung von Alternativstandorten

7.1 Methodische Hinweise

Die Alternativenprüfung stellt eine integrative Betrachtung und gleichzeitig zusammenfas-sende Bewertung der aus dem Stadtentwicklungsplan abgeleiteten potenziellen Entwick-lungsflächen der Stadt Leonberg dar.

Die in die Alternativenprüfung einbezogenen Flächen bilden Teilergebnisse der Stadtent-wicklungsplanung „Leonberg 2020“ ab. Das Ergebnis der vorgeschalteten Stadtentwick-lungsplanung dokumentiert demnach bereits eine erste Auswahl aus einem größeren Flä-chenpool. In der Konsequenz werden Flächen, die bereits im Rahmen des Stadtentwick-lungsprozesses ausgeschlossen wurden, nicht in die Alternativenprüfung eingestellt. Er-gänzend werden Entwicklungsflächen aus der kommunalpolitischen Diskussion in die Al-ternativenprüfung eingebunden.

Flächen, die innerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur im Rahmen der Fortschreibungdes Flächennutzungsplan städtebaulich ein strategisches Entwicklungspotenzial (Um-strukturierung) aufweisen, aber keine Brachflächen darstellen, werden keiner alternativenFlächenprüfung unterzogen. Zum einen stellen diese Bereiche keine realen Flächenalter-nativen dar und zum anderen können sie zum Decken der ermittelten Flächenbedarfe nichtherangezogen werden.Des Weiteren wurden im Teilort Warmbronn die beiden Flächen „Apfeläcker“ und „Ziegel-wiesen III“ nicht in die Alternativenprüfung mit einbezogen, da kommunalpolitische Be-schlüsse gefasst wurden.

Mit der Alternativenprüfung wird das Ziel verfolgt, die Flächen auf ihr Entwicklungspotenzi-al bzw. auf mögliche Konflikte bei einer Flächenentwicklung hin zu prüfen. Dabei fasst die In-tegrative Gesamtbewertung in abwägender Form die Ergebnisse verschiedener Betrach-tungsebenen zusammen.

Folgende Aspekte und Kriterien werden für die Integrative Gesamtbewertung herangezogen:

- Die Planungsrechtlichen Aspekte berücksichtigen dabei insbesondere die Zieleder Regionalplanung sowie die naturschutz- und wasserwirtschaftlichen Aspekte.Darüber hinaus werden die umweltrelevanten Faktoren Altlasten und Immissions-schutz mit einbezogen.

- Die zweite Betrachtungsebene der integrativen Alternativenprüfung bilden die Städ-tebaulichen Bewertungskriterien einschließlich dem Themenfeld Verkehr. Da-bei werden die Aspekte Lage im gesamtstädtischen Kontext, siedlungsstrukturellesUmfeld, verkehrliche Anbindung bzw. Erschließung, Lage zu sozialen Infrastruktur-einrichtungen sowie zu Versorgungseinrichtungen zusammengefasst und abschlie-ßend beurteilt.

- Die Landschaftsplanerischen Bewertungskriterien stellen die dritte Säule der Al-ternativenprüfung dar. Die landschaftsplanerische Wertung erfolgt dabei nach der ö-kologischen Erheblichkeit (Risiko) der Eingriffe und der daraus resultierenden Anfor-derungen für den Ausgleich. Dabei wird auf die Schutzgüter hingewiesen, die in be-sonderem Maß durch einen Eingriff betroffen wären. Eine Bewertung der Eingriffe fürjedes einzelne Schutzgut erfolgt nicht.

Page 37: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 37 -

Die fachlichen Aspekte und planerischen Bewertungskriterien dieser drei Betrachtungsebe-nen werden für jede Untersuchungsfläche tabellarisch in komprimierter Form aufgeführt undentsprechend bewertet. Die Bewertung der untersuchten Flächen erfolgt jeweils nach fünfWertstufen. Die Abstufung wird dabei gleichermaßen in der Reihenfolge von 1 bis 5 vorge-nommen. Die Wertstufe 1 stellt somit die beste, die Wertstufe 5 die schlechteste Bewertungdar.

Abschließend werden zur Bestimmung der auszuweisenden Flächenpotenziale die für dieIntegrative Gesamtbewertung wesentlichen Bewertungskriterien (Entwicklungspotenzialeund Restriktionen) für jede einzelne Untersuchungsfläche nochmals in Form eines Steck-briefes gegenüber gestellt. Aus einer planerisch fachlichen Abwägung der negativen sowiepositiven Bewertungskriterien, aber auch in einer Gesamtschau der Flächenpotenziale un-tereinander, wird im Sinne der Alternativenprüfung eine Ausweisungsempfehlung gege-ben. Sie bildet die fachliche Basis für die Bauflächenausweisung der Fortschreibung desFlächennutzungsplans 2020 der Stadt Leonberg.

7.2 Alternativenprüfung: Planungsrechtliche Aspekte/Restriktionen

Die im Rahmen der Alternativenprüfung erhobenen planungsrechtlichen Aspekte zeigen fürjede einzelne Untersuchungsfläche mögliche Restriktionen und damit verbundene Konfliktehinsichtlich einer Flächenausweisung bzw. einer späteren Genehmigung der Fläche in derFortschreibung des Flächennutzungsplanes auf. Dies gilt insbesondere für Konflikte mit denZielen der Regionalplanung sowie mit übergeordneten Fachgesetzen (Naturschutz undWasserschutz). Ergänzende Hinweise auf mögliche Konflikte geben die beiden Aspekte Alt-lasten und Immissionsschutz.

Die Einstufung in eine der fünf Wertstufen/Kategorien von P1 bis P5 wurde anhand der fol-genden Bewertungsgrundlage vorgenommen:

- Wertstufe/Kategorie 1Flächen ohne planungsrechtliche Restriktionen

- Wertstufe/Kategorie 2Flächen, die lediglich im Verhältnis punktuelle bzw. kleinflächige planungsrecht-liche Restriktionen wie §24a-Biotope, Naturdenkmale oder Altlasten und/oderFlächen die immissionsschutzrechtliche Aspekte aufweisen und/oder Flächen,die mit dem regionalplanerischen Hinweis für einen Bereich zur Sicherung vonWasservorkommen gekennzeichnet sind

- Wertstufe/Kategorie 3Flächen, die nur auf einem geringen Flächenanteil -gekennzeichnet durch *1- ei-nen Konflikt mit einem regionalplanerischem Ziel (ausgenommen Bereiche zurSicherung von Wasservorkommen) oder mit einem übergeordneten Fachgesetzaufweisen

- Wertstufe/Kategorie 4Flächen, die nur einen Konflikt mit einem regionalplanerischem Ziel oder mit ei-nem übergeordneten Fachgesetz aufweisen

- Wertstufe/Kategorie 5Flächen, die zwei Konflikte mit einem regionalplanerischem Ziel und/oder mit ei-nem übergeordneten Fachgesetz aufweisen

Page 38: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 38 -

Eintragungen mit dem Vermerk *2 haben ausschließlich Hinweischarakter, da die aufgeführ-ten planungsrechtlichen Aspekte nicht innerhalb der Untersuchungsfläche liegen, sondernnur im näheren Umfeld. Folglich wurden sie bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

KernstadtFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Regio-nalplan

Natur-schutz

Wasser-schutz

Altlasten Imissions-schutz

Wertung/Konflikte

Ks I - 01 Alte Autobahntrasse,nördlich Breslauer Straße

LSG*2

§24aP 2

Ks I - 02 Stadtpark,westlich Berliner Straße

P 1

Ks I - 03 Gleiwitzer Straßenördlich Gerlinger Straße

P 1

Ks I - 04 Bockberg,nördlich August-Lämmle-Schule

LSG*1 P 3

Ks I - 05 Reiterstadion,Zwischen Stein- und Fichtestraße

P 1

Ks I - 06 August-Lämmle-Weg,Leonberger Heide (Kirschgärten)

LSG*2

NSG*2

§ 24a*1

ND*1

L 1180 P 2

Ks I - 07 Unterer Schützenrain,südlich B 295

§ 24a B 295 P 2

Ks I - 08 Eltingen,südlich Renninger Straße

X*2 P 1

Ks A - 15 Ezach,südlich Siedlungsrand

SBWÜ*1 LSG§24a*1

ND*2

BAB 8Südrand-straße.

P 4

Ks A - 16 Sportflächen Jahnstraße,TSG Leonberg

SBWÜ*2 §24a*2 L 1136B 295

P 2

Ks A - 17 Lehmgrube,Haldengebiet

GZä*1

RGz*2§24a*2 L 1136

Umfahr.P 3

Ks A - 18 Lohlenbach,Schubartstraße West

SBWÜ*2 LSG*2

§24a*2L 1180 P 2

Ks A - 19 Hasenbrunnen/Kalbskopf,Beiderseits der B 295

RGzBSWv*2

LSG§24a*1

B 295 P 5

Ks A - 20 Längenbühl,südwestlich Schopflochberg

RGz*1

SBWÜ*2LSG§24a*1

BAB 8 P 4

Ks A - 21 Störrle/Eisengriff,nördlich BAB 8

RGzGZä*2

§24a*1 WSG*1 BAB 8Bahn

P 4

Ks A - 22 Gartenstadt,Hasensaul

RSWbBSWv*2

KrhsHub.Lpl.

P 4

Ks A - 23 Riedwiesen,südlich Glemseckstraße

RGzSBWÜRSGD*2

LSG§24a

BAB 8L 1187

P 5

Ks I - 24 Eltingen,westlich Bruckenbachstraße

SBWÜ*2 P 1

Ks A - 25 Lohlenbachtäle,Gewann Au

SBWÜ*2 LSG§24a*2

Bahn P 4

Ks A - 26 Breitwiesen/Waldwegnördlich Glemseckstraße

RGz LSG§24a

BAB 8L 1187

P 5

Ks A - 27 Blosenberg,östlich Ligusterweg

LSG§24a*1

P 4

Tabelle 14: Flächen der Alternativprüfung – Kernstadt

Page 39: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 39 -

GebersheimFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Regio-nalplan

Natur-schutz

Wasser-schutz

Altlasten Imissions-schutz

Wertung/Konflikte

Ge A - 31 nördlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

BSWvRGz*1

LSG*2 K 1059 P 3

Ge A - 32 südlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

BSWvRGz*2

K 1059 P 2

Ge A - 33 nördlich Zollernstraße,östlich Schafstraße

BSWvRGz

P 4

Ge A - 34 nördlich Zollernstraße,westlich Schafstraße

BSWvRGz*2

P 2

Ge A - 35 Schertlenswald,östlich Rutesheim

BSWvRGz*2

LSG*2

§24a*2WSG*2 P 2

Ge A - 36 Carl-Zeiss-Straße,Gebersheimer Grund

BSWv Gewerbe P 2

Tabelle 15: Flächen der Alternativprüfung - Gebersheim

HöfingenFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Regio-nalplan

Natur-schutz

Wasser-schutz

Altlasten Imissions-schutz

Wertung/Konflikte

Hö I - 41 Goldäckerstraße,Ulmenstraße

BSWv P 2

Hö A - 43 Gebersheimer Weg,westlich Albert-Schweitzer-Str.

K 1059 P 2

Hö A - 44 nördlich Rosenstraße,westlich Holbeinweg

RGz.*2 P 1

Hö A - 45 nördlich Strohgäuhalle,westlich Friedhof

BSWvRGz *2

P 2

Hö A - 46 nördlich Fontanestraße,östlich Friedhof

BSWvRGz *2

P 2

Hö A - 47 Pferchäcker,nördlich Röntgenstraße

BSWvRGz*2

Gewerbe P 2

Hö A - 48 Fuchsrain,östlich Röntgenstraße

BSWv Gewerbe P 2

Tabelle 16: Flächen der Alternativprüfung - Höfingen

WarmbronnFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Regio-nalplan

Natur-schutz

Wasser-schutz

Altlasten Imissions-schutz

Wertung/Konflikte

Wa A - 51 Hinter Erlen,nördlich Maisgraben

RGz*2 LSG*2 P 1

Wa A - 52 Hinter den Gärten,südlich Maisgraben

LSG*1 X*2 P 3

Wa A - 53 Krapswiesen,westlich Porschestraße

LSG*1 K 1008Gewerbe

P 3

Wa A - 54 Hinter den Gärten,östlich Hauptstraße

SBWÜ*2 LSG K 1008 P 4

Wa A - 55 südlich Gartenstraße,westlich Asternstraße

LSG Gewerbe P 4

Tabelle 17: Flächen der Alternativprüfung - Warmbronn

Page 40: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 40 -

Erklärungen der Abkürzungen

RGz - Regionaler GrünzugGzä - GrünzäsurSBWÜ - Schutzbedürftiger Bereich für Wasserwirtschaft, ÜberflutungsflächeBSWv - Bereich zur Sicherung von WasservorkommenRSWb - Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für den WohnungsbauRSGD - Regionalbedeutsamer Schwerpunkt für Industrie, Gewerbe und Dienstlei- stungseinrichtungenLSG- - LandschaftsschutzgebietNSG - Naturschutzgebiet§24a - Besonders geschützte Biotope gemäß §24a NatSchGND - NaturdenkmalWSG - WasserschutzgebietX - Altlasten vorhandenKrhs - Kreiskrankenhaus Hub.Lpl- Hubschrauber-LandeplatzBAB - Bundesautobahn L - LandesstraßeB - Bundesstraße K - Kreisstraße

7.3 Städtebauliche Bewertungskriterien

Eine additive Bewertung der in der Tabelle einzeln aufgeführten Bewertungskriterien, wiesie bei den planungsrechtlichen Restriktionen erfolgt, ist bei einer städtebaulichen Be-trachtung nicht möglich. Vielmehr basiert die Bewertung auf einer Gesamtbetrachtung dereinzelnen Aspekte in ihrer Wirkung untereinander.

Dies gilt im besonderen für die Lage im Siedlungskörper und das siedlungsstrukturelleUmfeld. Für eine Bewertung dieser beiden Aspekte wurde eine Vielzahl von Aspekten be-rücksichtigt:Topographie, Beeinträchtigungen auf das Raumgefüge und das Landschaftsbild, Auswirkun-gen auf den Siedlungsrand (Ortsrandgestaltung), Maßstäblichkeit in Bezug auf die angren-zenden Strukturen, Flächengröße und Nutzung.

Bei der verkehrlichen Erschließung der Untersuchungsfläche ist über die eigentlicheStraßenanbindung auch die Frage der Erreichbarkeit innerhalb des städtischen Erschlie-ßungsnetzes/-systems in die Bewertung eingeflossen. Dies gilt gleichermaßen für die damitverbundenen Erschließungswege durch bereits bebaute Bereiche, aber auch die Leis-tungsfähigkeit/ Belastbarkeit der betroffenen Straßen.Bezogen auf die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr wurde die Erreichbar-keit (Entfernungsradien als Luftlinien) zu den Haltestellen für den Busverkehr (300m und500m) als auch für die S-Bahn (700m und 1000m) dargestellt. Entfernungen über die an-gegebenen Radien hinaus finden keine Berücksichtigung.

Der Aspekt Infrastruktur bildet die Erreichbarkeit von öffentlichen Einrichtungen und Nah-versorgungsangeboten innerhalb eines 500m Radius an. Die Ermittlung des Radius erfolgtanalog der Ermittlung bei der ÖPNV-Anbindung. Auf eine detaillierte Auflistung insbesonde-re der öffentliche Angebote wurde in der Tabelle nicht abgebildet. Hier wird speziell derHinweis auf die Nähe zu Kindergärten und Schulen angegeben, in der städtebaulichen Ge-samtbewertung werden jedoch alle öffentlichen Einrichtungen im Einzugsradius in die Be-wertung einbezogen.

Page 41: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 41 -

Die Zuordnung in die Wertstufen S1 bis S5 wird nach folgender Differenzierung vorgenom-men:

- Wertstufe/Kategorie 1Fläche ist aufgrund ihres städtebaulichen Entwicklungspotenzials zur Stärkung undWeiterentwicklung der inneren Siedlungsstruktur besonders geeignet

- Wertstufe/Kategorie 2Fläche ergänzt folgerichtig in den Siedlungsbestand und ist für eine Flächenent-wicklung gut geeignet

- Wertstufe/Kategorie 3Fläche ergänzt im Kontext zur bestehenden Siedlungs- und Raumstruktur denSiedlungskörper angemessen

- Wertstufe/Kategorie 4Fläche wird aufgrund von verschiedenen städtebaulichen Problem- und Fragestel-lungen kritisch eingestuft, eine Entwicklung ist nur vor dem Hintergrund einerstädtebaulichen Gesamtlösung in Verbindung mit den übergeordneten städtebauli-chen Zielsetzungen in Betracht zu ziehen

- Wertstufe/Kategorie 5Fläche weist aufgrund einer Vielzahl städtebaulicher Problem- und Fragestellungenein hohes Konfliktpotenzial auf und stellt keine städtebauliche Entwicklungsop-tion dar

KernstadtFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Lage/Entw.-art

Siedlstr.Umfeld

Verkehrl.Erschl.

ÖPNV-Anbindg.

Infra-struktur

Wertung/Konflikte

Ks I - 01 Alte Autobahntrasse,nördlich Breslauer Straße

Innen-entwick-lung

WohnenFreifl.

Anbindg.BreslauerStr.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 1

Ks I - 02 Stadtpark,westlich Berliner Straße

Innen-entwick-lung

WohnenMischge.Stadtm.

Anbindg.BerlinerStr.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 1

Ks I - 03 Gleiwitzer Straßenördlich Gerlinger Straße

Innen-entwick-lung

WohnenFreifl.

Anbindg.GerlingerStr.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 2

Ks I - 04 Bockberg,nördlich August-Lämmle-Schule

Innen-entwick-lung

WohnenNaherh.Schule

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 3

Ks I - 05 Reiterstadion,Zwischen Stein- und Fichtestraße

Innen-entwick-lung

WohnenStadtm.öfftl. Einr.

Anbindg.Steinstr./Fichtestr.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 1

Ks I - 06 August-Lämmle-Weg,Leonberger Heide (Kirschgärten)

Innenent-wickl./Arrond.

WohnenNaherh.

Anbindg.A.- Läm-Mle Weg

HB 500m S 3

Ks I - 07 Unterer Schützenrain,südlich B 295

Innenent-wickl./Arrond.

WohnenNaherh.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 3

Page 42: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 42 -

Ks I - 08 Eltingen,südlich Renninger Straße

Innen-entwick-lung

WohnenOrtsmitteGlems

Anbindg.Niederho-fenstr.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 2

Ks A - 15 Ezach,südlich Siedlungsrand

Arrondie-rung

WohnenNaherh.Glems

Anbindg.Rennin-ger Str.

HB 300m öfftl.(K,S) S 2

Ks A - 16 Sportflächen Jahnstraße,TSG Leonberg

Arrondie-rung/Um-nutzung

WohnenNaherh.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300m öfftl.(K) S 2

Ks A - 17 Lehmgrube,Haldengebiet

Arrondie-rung

WohnenNaherh.

Anbindg.Stroh-gäustr.

HB 300m öfftl.(K) S 3

Ks A - 18 Lohlenbach,Schubartstraße West

Arrondie-rung

WohnenNaherh.

Anbindg.Stroh-gäustr.

S 4

Ks A - 19 Hasenbrunnen/Kalbskopf,Beiderseits der B 295

Solitär Landw.Naherh.

Anbindg.Feuerba-cher Str.

S 5

Ks A - 20 Längenbühl,südwestlich Schopflochberg

Solitär Landw.Naherh.Glems

Anbindg.Westan-schluss

S 4

Ks A - 21 Störrle/Eisengriff,nördlich BAB 8

Solitär Landw.Naherh.Autobahn

neue An-bind. er-fordl.

S 4

Ks A - 22 Gartenstadt,Hasensaul

neuerSiedl.-ansatz

Krkh.Landw.Wohnen

Anbindg.Rutes-heim. Str.

HB 300mHS 700m

öfftl.(K)Nahvers.

S 3

Ks A - 23 Riedwiesen,südlich Glemseckstraße

Siedl.-sporn

GewerbeNaherh.Glems

Anbindg.Glemseck/Südr.Str.

S 4

Ks I - 24 Eltingen,westlich Bruckenbachstraße

Innen-entwick-lung

WohnenOrtsmitteGlems

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300m öfftl.(K)Nahvers.

S 3

Ks A - 25 Lohlenbachtäle,Gewann Au

neuerSiedl.-ansatz

Naherh.GlemsS-Bahn

Anbindg.Gebers-heim. Str.

HB 300mHS 700m

S 4

Ks A - 26 Breitwiesen/Waldwegnördlich Glemseckstraße

Siedl.-sporn/n.Ansatz

Naherh.GlemsKleingär.

Anbindg.Glemseck/Südr.Str

HB 300m S 5

Ks A - 27 Blosenbergöstlich Ligusterweg

Innenent-wicklung

WohnenFreifl.

Anbindg.Blosen-bergstr.

HB 300 m öfftl. (K,S) S 3

Tabelle 18: Städtebauliche Bewertung - Kernstadt

GebersheimFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Lage/Entw.-art

Siedlstr.Umfeld

Verkehrl.Erschl.

ÖPNV-Anbindg.

Infra-struktur

Wertung/Konflikte

Ge A - 31 nördlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

Arrondie-rung

WohnenNaherh.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 500m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 2

Ge A - 32 südlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

Arrondie-rung

WohnenNaherh.

Anbindg.HöfingerStr

HB 300m Nahvers. S 2

Page 43: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 43 -

Ge A - 33 nördlich Zollernstraße,östlich Schafstraße

Arrondie-rung

WohnenNaherh.

Anbindg.Rötestr./Schaftstr.

HB 500m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 3

Ge A - 34 nördlich Zollernstraße,westlich Schafstraße

Arrondie-rung

WohnenGembed.Naherh.

Anbindg.Heimer-ding. Str.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 3

Ge A - 35 Schertlenswald,östlich Rutesheim

Arrond./Siedl.-sporn

GewerbeNaherh.

Anbindg.Gebers-heim. Str.

HB 300m(in Rutes-heim)

S 3

Ge A - 36 Carl-Zeiss-Straße,Gebersheimer Grund

Arrondie-rung

Mischge.Naherh.

Anbindg.Carl-Zeiss-Str.

HB 300m Nahvers. S 3

Tabelle 19: Städtebauliche Bewertung - Gebersheim

HöfingenFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Lage/Entw.-art

Siedlstr.Umfeld

Verkehrl.Erschl.

ÖPNV-Anbindg.

Infra-struktur

Wertung/Konflikte

Hö I - 41 Goldäckerstraße,Ulmenstraße

Innen-entwick-lung

WohnenGembed.Ortsmitte

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300mHS 1km

öfftl.(K,S)Nahvers.

S 1

Hö A - 43 Gebersheimer Weg,westlich Albert-Schweitzer-Str.

Arrondie-rung

WohnenNaherh.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300m öfftl.(K) S 2

Hö A - 44 nördlich Rosenstraße,westlich Holbeinweg

Arrondie-rung

WohnenNaherh.Landw.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300m öfftl.(K,S) S 3

Hö A - 45 nördlich Strohgäuhalle,westlich Friedhof

Arrondie-rung

WohnenNaherh.Landw.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 300m öfftl.(K,S)Nahvers.

S 3

Hö A - 46 nördlich Fontanestraße,östlich Friedhof

Arrondie-rung

WohnenNaherh.Landw.

Anbindg.Fontane/Röntg.Str

HB 300mHS 700

öfftl.(K,S)Nahvers.

S 2

Hö A - 47 Pferchäcker,nördlich Röntgenstraße

Arrondie-rung

GewerbeNaherh.Landw.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 500mHS 700

öfftl.(K)Nahvers.

S 2

Hö A - 48 Fuchsrain,östlich Röntgenstraße

Arrondie-rung

GewerbeNaherh.Landw.

Anbindg.Liebigstr.

HB 300mHS 700

öfftl.(K)Nahvers.

S 3

Tabelle 20: Städtebauliche Bewertung - Höfingen

WarmbronnFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Lage/Entw.-art

Siedlstr.Umfeld

Verkehrl.Erschl.

ÖPNV-Anbindg.

Infra-struktur

Wertung/Konflikte

Wa A - 51 Hinter Erlen,nördlich Maisgraben

Arrondie-rung

WohnenNaherh.Maisgrab.

Anbindg.Hauptstr.

HB 300m öfftl.(K)Nahvers.

S 2

Wa A - 52 Hinter den Gärten,südlich Maisgraben

Arrondie-rung

WohnenOrtsmitteNaherh.

Anbindg.Hinter d.Gärten

HB 300m öfftl.(K)Nahvers.

S 1

Wa A - 53 Krapswiesen,westlich Porschestraße

Arrondie-rung

GewerbeNaherh.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 500m öfftl.(K)Nahvers.

S 3

Page 44: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 44 -

Wa A - 54 Hinter den Gärten,östlich Hauptstraße

Arrondie-rung

WohnenMaisgrab.Ortsmitte

Anbindg.Hauptstr.

HB 300m öfftl.(K)Nahvers.

S 2

Wa A - 55 südlich Gartenstraße,westlich Asternstraße

Arrondie-rung

GewerbeWohnenNaherh.

vorhand.einseitigeErschl.

HB 500m öfftl.(K)Nahvers.

S 3

Tabelle 21: Städtebauliche Bewertung - WarmbronnErklärungen der Abkürzungen

Entw.-art - Entwicklungsart (Bezeichnung der Lage im Kontext zum bestehenden Siedlungsgefüge)Siedlstr. - Siedlungsstrukturelles Umfeld

Verkehrl. - VerkehrlicheErschl. - Erschließungvorhand. - vorhandeneAnbindg. - Anbindung

ÖPNV - Öffentlicher PersonennahverkehrHB 300m - nächste Haltestelle Bus innerhalb des angegebenen Radius (Mitte der

Untersuchungsfläche)HS 700m- nächste Haltestelle S-Bahn innerhalb des angegebenen Radius (Mitte der Untersuchungsfl.)

öfftl. - öffentliche Einrichtungen/Gemeinbedarf innerhalb eines 500m RadiusK - insbesondere KindergartenS - insbesondere SchuleNahvers. - Standort für Nahversorgung innerhalb eines 500m Radius

Mischge. - MischgebietGembed.- GemeinbedarfseinrichtungenStadtm. - StadtmitteFreifl. - städtische FreiflächeNaherh. - NaherholungsflächenSchulst. - SchulstandortLandw. - Landwirtschaftliche NutzflächeKrhs - KreiskrankenhausMaisgrab.- Maisgraben

7.4 Alternativenprüfung: Landschaftsplanerische Bewertungskriterien

Die landschaftsplanerischen Bewertungskriterien stellen eine Schutzgut bezogene Be-trachtung dar. Im Rahmen der vorliegenden Alternativenprüfung wurden folgende Aspekteauf Grundlage des ökologischen Beitrags zur Stadtentwicklung 2002 in die Bewertung dereinzelnen Schutzgüter eingestellt.

- Schutzgut Boden

Page 45: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 45 -

Bewertet wurde indikatorisch die Funktion des Bodens als Standort für die Kulturve-getation (Bonität) und als Standort für die natürliche Vegetation (Natürlichkeitsgradder Böden).

- Schutzgut WasserBewertet wurde indikatorisch die ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässerund die Ausgleichsfunktion des Standortes (Rückhaltevermögen) für den Wasser-haushalt

- Schutzgut Klima und LuftBewertet wurde die Fähigkeit eines Raumes aufgrund seiner Vegetationsstruktur,seiner Topographie und Lage das Lokalklima durch Staubfilterung, Luftbefeuchtung,Temperaturminderung und Luftvermischung positiv zu beeinflussen (klimatischeAusgleichsfunktion)

- Schutzgut Arten und BiotopeBewertet wurde die Seltenheit und die Gefährdung des Biotoptyps der im jeweiligenLebensraum vorkommenden Arten, die Ausprägung des Biotops, die Naturraum ty-pische Repräsentanz sowie die vorhandenen Biotopverbundfunktionen

- Schutzgut Landschafts- und Stadtbild, Mensch, Kultur- und SachgüterbildBewertet wurde indikatorisch die Raum bedeutsame Daseinsgrundfunktion für denMenschen, die die Landschaft zur Verfügung stellt, die Wohnfunktion/-qualität, dasVorhandensein von Kultur und Sachgütern sowie das Vermögen der Landschaft zurErholung der Menschen zu dienen

In der Tabelle sind jedoch nur die betroffenen Schutzgüter von besonderer Bedeutung fürdie jeweilige Untersuchungsfläche vermerkt. Die Wertung bzw. die Einschätzung des Kon-fliktpotenzials durch einen baulichen Eingriff erfolgt aber in einer Gesamtbetrachtung derSchutzgüter. Die Wertung in den Wertstufen L1 bis L5 wird nach folgender Einschätzungvorgenommen:

- Wertstufe/Kategorie 1Geringes ökologisches Risiko - Ausgleich durch geeignete Maßnahmen im Grün-ordnungsplan möglich

- Wertstufe/Kategorie 2Mittleres ökologisches Risiko - Ausgleich mit Aufwand möglich. Konflikte sind auslandschaftsplanerischer Sicht zu erwarten, der Eingriff in Natur und Landschaft istjedoch insgesamt durch grünordnerische Maßnahmen im Grünordnungsplan kom-pensierbar.

- Wertstufe/Kategorie 3Hohes ökologisches Risiko - Erhebliche Konflikte sind aus landschaftsplanerischerSicht zu erwarten. Der Eingriff ist nur mit hohem Aufwand kompensierbar. HoheAnforderungen an den Grünordnungsplan.

- Wertstufe/Kategorie 4Sehr hohes ökologisches Risiko - Erhebliche Konflikte sind aus landschaftsplaneri-scher Sicht zu erwarten - starke fachliche Bedenken. Ausgleich nur mit erhebli-chem Aufwand möglich. Ein Flächenverzicht wird angeraten. Sehr hohe Anforde-rungen an den Grünordnungsplan.

- Wertstufe/Kategorie 5Ökologische Tabufläche - Ausgleich nicht möglich. Flächenverzicht notwendig.

Page 46: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 46 -

KernstadtFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Boden Wasser Klima/Luft

Arten/Biotope

Landsb./Mensch

Wertung,Konflikte

Ks I - 01 Alte Autobahntrasse,nördlich Breslauer Straße

x L 3

Ks I - 02 Stadtpark,westlich Berliner Straße

x L 2

Ks I - 03 Gleiwitzer Straßenördlich Gerlinger Straße

L 1

Ks I - 04 Bockberg,nördlich August-Lämmle-Schule

x x L 4

Ks I - 05 Reiterstadion,Zwischen Stein- und Fichtestraße

x L 3

Ks I - 06 August-Lämmle-Weg,Leonberger Heide (Kirschgärten)

x x x L 4

Ks I - 07 Unterer Schützenrain,südlich B 295

x*1 L 3

Ks I - 08 Eltingen,südlich Renninger Straße

x L 4

Ks A - 15 Ezach,südlich Siedlungsrand

x x L 2N

L 4S

Ks A - 16 Sportflächen Jahnstraße,TSG Leonberg

x x L 4

Ks A - 17 Lehmgrube,Haldengebiet

x x*1 L4

Ks A - 18 Lohlenbach,Schubartstraße West

x L 3NW

L 4S

Ks A - 19 Hasenbrunnen/Kalbskopf,Beiderseits der B 295

x*1 x x x x L 3M

L 5N+S

Ks A - 20 Längenbühl,südwestlich Schopflochberg

x x x L 3S

L 5N

Ks A - 21 Störrle/Eisengriff,nördlich BAB 8

x x x*1L 2SW

L 3Ö

L 5N

Ks A - 22 Gartenstadt,Hasensaul

x L 3

Ks A - 23 Riedwiesen,südlich Glemseckstraße

x x x L5

Ks I - 24 Eltingen,westlich Bruckenbachstraße

x*1 x*1 L 4

Ks A - 25 Lohlenbachtäle,Gewann Au

x x x L 4

Ks A - 26 Breitwiesen/Waldwegnördlich Glemseckstraße

x*1 x*1 x x x L 3Ö*1

L 5

Page 47: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 47 -

Ks I - 27 Blosenberg,östlich Ligusterweg

x*1 x L 3S

L 4N

Tabelle 22: Landschaftsplanerische Bewertung - Kernstadt

GebersheimFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Boden Wasser Klima/Luft

Arten/Biotope

Landsb./Mensch

Wertung,Konflikte

Ge A - 31 nördlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

x x*1 L 3

Ge A - 32 südlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

x L 3

Ge A - 33 nördlich Zollernstraße,östlich Schafstraße

x x*1 L 3

Ge A - 34 nördlich Zollernstraße,westlich Schafstraße

x x*1 L 3

Ge A - 35 Schertlenswald,östlich Rutesheim

x x*1L 3N

L 5S

Ge A - 36 Carl-Zeiss-Straße,Gebersheimer Grund

x x*1 L 3

Tabelle 23: Landschaftsplanerische Bewertung - Gebersheim

HöfingenFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Boden Wasser Klima/Luft

Arten/Biotope

Landsb./Mensch

Wertung,Konflikte

Hö I - 41 Goldäckerstraße,Ulmenstraße

L 1

Hö A - 43 Gebersheimer Wegwestlich Albert-Schweitzer-Str.

x x*1 L 3

Hö A - 44 nördlich Rosenstraße,westlich Holbeinweg

x L 3

Hö A - 45 nördlich Strohgäuhalle,westlich Friedhof

x L 3

Hö A - 46 nördlich Fontanestraße,östlich Friedhof

x x*1 L 3

Hö A - 47 Pferchäcker,nördlich Röntgenstraße

x L 3

Hö A - 48 Fuchsrain,östlich Röntgenstraße

x L 3

Tabelle 24: Landschaftsplanerische Bewertung - Höfingen

WarmbronnFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Boden Wasser Klima/Luft

Arten/Biotope

Landsb./Mensch

Wertung,Konflikte

Wa A - 51 Hinter Erlen,nördlich Maisgraben

x L 3

Page 48: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 48 -

Wa A - 52 Hinter den Gärten,südlich Maisgraben

L 1

Wa A - 53 Krapswiesen,westlich Porschestraße

L 1

Wa A - 54 Hinter den Gärten,östlich Hauptstraße

x L 3

Wa A - 55 südlich Gartenstraße,westlich Asternstraße

x L 2

Tabelle 25: Landschaftsplanerische Bewertung - WarmbronnErklärungen der Abkürzungen

Landsb.- Landschafts-/Stadtbild, unter der Überschrift werden auch Kultur- und Sachgüter geführt

X - durch einen Eingriff betroffene Schutzgüter von besonderer Bedeutung*1 - geringfügige TeilflächeN - nördlicher Teil der UntersuchungsflächeÖ - östlicher Teil der UntersuchungsflächeS - südlicher Teil der UntersuchungsflächeW - westlicher Teil der UntersuchungsflächeM - mittlerer Teil der UntersuchungsflächeNW - nordwestlicher Teil der UntersuchungsflächeSW - südwestlicher Teil der UntersuchungsflächeN+S - nördlicher und südlicher Teil der Untersuchungsfläche

7.5 Integrative Gesamtbewertung und Flächenempfehlung

Die integrative Gesamtbewertung der Alternativenprüfung aus planungsrechtlichen, städte-baulichen und landschaftsplanerischen Aspekten erfolgt in fünf Wertstufen, die das Entwick-lungspotenzial der untersuchten Flächen kategorisieren.Das Entwicklungspotenzial der Untersuchungsflächen wird im Einzelnen nach den fünf Wert-stufen wie folgt kategorisiert:

- Wertstufe/Kategorie 1:Eine Ausweisung der dargestellten Fläche bzw. einer Teilfläche im Rahmen der Fort-schreibung des Flächennutzungsplans 2020 wird als weitgehend unbedenklich einge-stuft und empfohlen.

- Wertstufe/Kategorie 2:Eine Ausweisung der dargestellten Fläche bzw. einer Teilfläche im Rahmen der Fort-schreibung des Flächennutzungsplans 2020 kann mit geringfügigen Einschränkun-gen empfohlen werden, da die Entwicklungspotenziale deutlich die Restriktionen über-wiegen.

- Wertstufe/Kategorie 3:Eine Ausweisung der dargestellten Fläche bzw. einer Teilfläche im Rahmen der Fort-schreibung des Flächennutzungsplans 2020 wird aufgrund deutlicher Einschränkun-gen durch die aufgeführten Restriktionen als kritisch eingestuft. In Abwägung der Ent-

Page 49: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 49 -

wicklungspotenziale gegenüber den aufgezeigten Restriktionen und gleichzeitig einerBerücksichtig der in der Empfehlung dargestellten Belange im Rahmen der verbindlichenBauleitplanung wird eine Entwicklung dennoch gestützt.

- Wertstufe/Kategorie 4:Von einer Ausweisung im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020wird aufgrund erheblicher Konflikte und planerischer Restriktionen abgeraten. DieRestriktionen überwiegen die Entwicklungspotenziale deutlich, so dass die dargestellteFläche bzw. die Teilfläche planerisch keine Ausweisungsalternative darstellt.

- Wertstufe/Kategorie 5:Eine Ausweisung im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020kommt planerisch nicht in Betracht. Die dargestellte Fläche bzw. die Teilfläche stelltaufgrund zahlreicher Konflikte und zum Teil nicht überwindbarer Restriktionen sowieinsbesondere mit übergeordneten Fachplanungen und ökologischer Aspekte sowie denstädtebaulichen Zielsetzungen eine planerische Tabufläche dar.

Die im Rahmen der Gesamtbewertung in die Kategorien 1 bis 3 eingestuften Flächen bzw.Teilflächen stehen aus fachplanerischer Sicht für eine Ausweisung zur Verfügung, um dieprognostizierte Flächenmarge im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans2020 zu decken.

7.6 Ergebnisdarstellung – Steckbriefe

Das Ergebnis der Alternativenprüfung wird in Form von Steckbriefen dargestellt. Die unter-suchten Flächen werden auf der Plangrundlage des Allgemeinen LiegenschaftskatastersALK der Stadt Leonberg und hinterlegtem Luftbild abgegrenzt. Entsprechend der integrativenGesamtbewertung werden die untersuchten Flächen bzw. die Teilflächen bewertet und ent-sprechend dem Ergebnis farblich gekennzeichnet.

Im Sinne einer Zusammenfassung der einzelnen Betrachtungsebenen werden für jede Flä-che die wesentlichen Bewertungskriterien -Potenziale wie Restriktionen- im Steckbriefnochmals aufgeführt. Abschließend wird eine planerische Empfehlung für eine Ausweisungim Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgegeben.Darüber hinaus enthält der Steckbrief weitere Informationen über die Größe der Untersu-chungsfläche, die beabsichtigte Darstellung der Flächennutzung in der Fortschreibung desFlächennutzungsplanes 2020, die bisherige Flächenwidmung im rechtskräftigen Flächennut-zungsplan 1984 sowie die derzeitige Flächennutzung.Das Ergebnis der Alternativenprüfung wird im Anschluss der einzelnen Steckbriefe nochmalstabellarisch in Form einer Flächenbilanz zusammengefasst. Für jede alternativ geprüfte Flä-che wird unterteilt in die fünf Wertstufen eine Bilanz in ha dargestellt.

Zusammenfassung

KernstadtFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Kat. 1in ha

Kat. 2in ha

Kat. 3in ha

Kat. 4in ha

Kat. 5in ha

Flächen-summe

Ks I - 01 Alte Autobahntrasse,nördlich Breslauer Straße

1,3 0,6 0,5 2,4 ha

Ks I - 02 Stadtpark,westlich Berliner Straße

0,9 1,3 2,2 ha

Page 50: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 50 -

Ks I - 03 Gleiwitzer Straßenördlich Gerlinger Straße

0,4 0,4 ha

Ks I - 04 Bockberg,nördlich August-Lämmle-Schule

0,7 0,7 ha

Ks I - 05 Reiterstadion,Zwischen Stein- und Fichtestraße

2,0 2,0 ha

Ks I - 06 August-Lämmle-Weg,Leonberger Heide (Kirschgärten)

1,3 0,5 1,8 ha

Ks I - 07 Unterer Schützenrain,südlich B 295

0,2 0,4 0,8 1,4 ha

Ks I - 08 Eltingen,südlich Renninger Straße

1,0 0,1 0,4 1,5 ha

Ks A - 15 Ezach,südlich Siedlungsrand

1,5 2,9 7,6 12,0 ha

Ks A - 16 Sportflächen Jahnstraße,TSG Leonberg

1,8 0,4 1,6 3,8 ha

Ks A - 17 Lehmgrube,Haldengebiet

7,7 1,7 9,4 ha

Ks A - 18 Lohlenbach,Schubartstraße West

0,2 1,1 1,3 ha

Ks A - 19 Hasenbrunnen/Kalbskopf,Beiderseits der B 295

31,0 31,0 ha

Ks A - 20 Längenbühl,südwestlich Schopflochberg

6,5 4,5 11,0 ha

Ks A - 21 Störrle/Eisengriff,nördlich BAB 8

22,1 17,7 7,2 47,0 ha

Ks A - 22 Gartenstadt,Hasensaul

9,2 9,2 ha

Ks A - 23 Riedwiesen,südlich Glemseckstraße

27,6 27,6 ha

Ks I - 24 Eltingen,westlich Bruckenbachstraße

0,9 0,9 ha

Ks A - 25 Lohlenbachtäle,Gewann Au

1,6 1,6 ha

Ks A - 26 Breitwiesen/Waldwegnördlich Glemseckstraße

23,3 23,3 ha

Ks A - 27 Blosenberg,östlich Ligusterweg

0,6 0,9 1,5 ha

Summe 6,0 10,4 36,1 30,1 109,4 192,0 ha

Tabelle 26: Kernstadt

GebersheimFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Kat. 1in ha

Kat. 2in ha

Kat. 3in ha

Kat. 4in ha

Kat. 5in ha

Flächen-summe

Ge A - 31 nördlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

0,8 0,9 1,5 3,2 ha

Ge A - 32 südlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

1,8 0,9 2,7 ha

Ge A - 33 nördlich Zollernstraße,östlich Schafstraße

1,3 0,7 2,0 ha

Ge A - 34 nördlich Zollernstraße,westlich Schafstraße

1,1 1,3 2,4 ha

Page 51: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 51 -

Ge A - 35 Schertlenswald,östlich Rutesheim

5,6 16,4 22,0 ha

Ge A - 36 Carl-Zeiss-Straße,Gebersheimer Grund

1,0 0,7 0,5 2,2 ha

Summe 2,8 1,7 8,9 17,1 4,0 34,5 ha

Tabelle 27: Gebersheim

HöfingenFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Kat. 1in ha

Kat. 2in ha

Kat. 3in ha

Kat. 4in ha

Kat. 5in ha

Flächen-summe

Hö I - 41 Goldäckerstraße,Ulmenstraße

0,9 0,9 ha

Hö A - 43 Gebersheimer Wegwestlich Albert-Schweitzer-Str.

2,5 2,0 4,5 ha

Hö A - 44 nördlich Rosenstraße,westlich Holbeinweg

0,6 1,0 0,4 2,0 ha

Hö A - 45 nördlich Strohgäuhalle,westlich Friedhof

0,3 0,8 1,4 2,5 ha

Hö A - 46 nördlich Fontanestraße,östlich Friedhof

2,8 1,3 0,5 4,6 ha

Hö A - 47 Pferchäcker,nördlich Röntgenstraße

3,3 2,3 1,7 7,3 ha

Hö A - 48 Fuchsrain,östlich Röntgenstraße

0,4 0,5 2,1 3,0 ha

Summe 10,4 5,8 0,5 8,1 24,8 ha

Tabelle 28: Höfingen

WarmbronnFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Kat. 1in ha

Kat. 2in ha

Kat. 3in ha

Kat. 4in ha

Kat. 5in ha

Flächen-summe

Wa A - 51 Hinter Erlen,nördlich Maisgraben

2,7 0,6 1,1 4,4 ha

Wa A - 52 Hinter den Gärten,südlich Maisgraben

1,1 1,3 0,7 3,1 ha

Wa A - 53 Krapswiesen,westlich Porschestraße

0,8 0,3 0,7 1,8 ha

Wa A - 54 Hinter den Gärten,östlich Hauptstraße

0,5 0,5 ha

Wa A - 55 südlich Gartenstraße,westlich Asternstraße

0,5 0,3 0,8 ha

Summe 0,8 1,6 3,0 1,9 3,3 10,6 ha

Tabelle 29: Warmbronn

Gesamt-stadt

Flächenbezeichnung,Lage

Kat. 1in ha

Kat. 2in ha

Kat. 3in ha

Kat. 4in ha

Kat. 5in ha

Flächen-summe

Summe 20,0 13,7 53,8 49,6 124,8 261,9

Page 52: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 52 -

8 BauflächenausweisungNachfolgend werden die in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 dargestelltengeplanten Bauflächen aufgeführt und nach Nutzungen bilanziert. Neben den Wohn-, Misch-und Gewerbebauflächen werden u.a. auch Sonderbauflächen, insbesondere mit derZweckbestimmung „Gartenhausgebiet“, ausgewiesen. Die Gartenhausgebiete prägen Teileder Leonberger Landschaft und stellen gleichermaßen wichtige identitätsbildende Land-schaftsräume für die Bewohner Leonbergs dar. Ziel der Bauleitplanung ist die Wahrnehmungder extensiven, landschaftsangepassten Nutzung. Eine weitere Nutzungsintensivierung,bspw. einhergehend mit Erschließungsmaßnahmen und dem Bau von Wochenendhäusern,ist u.a. aus landschaftlichen Gründen abzulehnen. Durch die Ausweisung der Sonderbauflä-chen mit der Zweckbestimmung „Gartenhausgebiet“ wird dem spezifischen NachfragebedarfRechnung getragen.

Die Auflistung erfolgt getrennt nach Kernstadt und Teilorten. Die Flächensumme der ge-planten Bauflächen orientiert sich dabei an der im Kapitel 6 (Herleitung der Flächenmarge)ermittelten Prognosewerte. Die Mischbauflächen werden rechnerisch jeweils hälftig denWohn- und Gewerbebauflächen zugeordnet.

Ergänzend werden im Unterkapitel „besonders gekennzeichnete Bestandsflächen“ Bau-flächen aufgeführt, die von der üblichen Darstellungsweise in der Planzeichnung abweichen.Auf der einen Seite sind dies Bauflächen, die durch einen hohen Anteil an Durchgrünung ei-nen eigenen Charakter und damit gleichzeitig einen hohen Wohnwert aufweisen. Auf der an-deren Seite sind dies Umstrukturierungsflächen mit einem strategischen Entwicklungspoten-zial, für die immer bedeutsamer werdende Aufgabenstellung einer qualitativen Innenent-wicklung.

Daran anschließend werden im Absatz „nicht dargestellte Perspektivflächen“ Flächen-potenziale über die Laufzeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bis zum Jahr2020 benannt.

Das Kapitel „Bauflächenausweisungen“ wird abgeschlossen durch eine tabellarische Über-sicht, die nochmals zusammenfassend dokumentiert, welche Flächen bzw. welche Flä-chenanteile aus der Alternativenprüfung heraus zur Ausweisung gekommen sind, umden prognostizierten Bedarf für die Wohn- und Gewerbebauflächenentwicklung der StadtLeonberg zu decken.

8.1 Geplante Bauflächen

Kernstadt Leonberg

In der Kernstadt kommen nachfolgende Wohnbauflächen zur Ausweisung:Die Fläche Ks I-02 „Stadtpark“ als attraktiver Wohnstandort im unmittelbaren Umfeld derzentralen Versorgungseinrichtungen sowie mit einer Anbindung an wichtige Frei- und Naher-holungsflächen. Mit einer randlichen Bebauung soll ein Gegenpol zur bestehenden Bebau-ung am Nordwestrand des Stadtparks formuliert, der Straßenraum auf der westlichen Seiteder Berliner Straße gefasst und ein Entwicklungsimpuls für eine Aufwertung der angrenzen-den der Wohnbauflächen gegeben werden.Die Wohnbaufläche Ks I-05 „Reiterstadion“ stellt eine weitere Entwicklungsfläche in zent-raler innerstädtischer Lage zwischen dem Leo-Center und der Leonberger Altstadt dar. Glei-chermaßen ist bei einer baulichen Entwicklung darauf zu achten, dass diese Fläche alswichtiger Trittstein im Freiflächen- sowie Wegenetz der Stadt Leonberg ausgebaut und wei-ter gestärkt wird. Für die bisherigen Nutzungen auf der Fläche werden entsprechend der be-

Page 53: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 53 -

nötigen Flächenbedarfe und der Nutzungsanforderungen, attraktive Ersatzstandorte im Vor-feld einer Bebauung bestimmt.Weitere innerstädtische Baupotenziale werden im Bereich „Blosenberg“ (Ks I – 27) amwestlichen Rand der alten BAB- Trasse erschlossen. Der Bereich des Mahnmals wird durchdiese Ausweisung nicht berührt und entsprechend als wichtige Grünverbindung von einerBebauung freigehalten.

Im Stadtteil Ramtel kommen zwei kleinere Entwicklungsflächen zur Ausweisung. Zum einendie Wohnbaufläche Ks I-03 „Gleiwitzer Straße“ und zum anderen die Wohnbaufläche Ks I-04 „Bockberg“.

Darüber hinaus wird in attraktiver Lage im Norden des Stadtteils Ramtel die Siedlungsstruk-tur im Übergang zum Naherholungsbereich Leonberg Heide mit der Wohnbaufläche Ks I-06„August-Lämmle-Weg“ abgeschlossen.

Im Bereich des Haldengebietes wird der bestehende Siedlungsansatz westlich der Stroh-gäustraße durch die beiden Wohnbauflächen Ks A-16 „Jahnstraße“ und Ks A-17 „Lehm-grube/ Haldengebiet“ städtebaulich zusammenfassend eingebunden. Die bauliche Arron-dierung des Siedlungskörpers in diesem Bereich wird durch eine neue Straßenanbindungder Landesstraße L 1136 von Höfingen kommend an die Bundesstraße B 295 abgeschlos-sen. Der in der Planzeichnung dargestellte Trassenkorridor basiert auf den Zielsetzungen,die innerstädtischen Verkehrsprobleme/-belastungen durch einen Altstadttunnel zu lösen undhierfür geeignete Ansatzpunkte zusammenzuführen.Da die Tunnelzufahrt - gleich bei welcher Trassenführung des Altstadttunnels - vor der Orts-einfahrt im Bereich der Feuerbacher Straße erfolgten muss, wird eine neue Anbindung derStrohgäustraße an die B 295 vor dem Tunneleintritt notwendig.Nur so können die Verkehre aus Höfingen verkehrsoptimiert in den Tunnel geführt und damitdie Wirksamkeit der Tunneltrasse erhöht werden. Aufgrund der resultierenden Verkehre undden folglich erhöhten Verkehrsbelastungen im Bereich der Stadtdurchfahrt (insbesondereGrabenstraße und Eltinger Straße) kann eine vollständige Aufsiedlung des Haldengebieteserst im Zuge der angestrebten Verkehrslösung erfolgen.

In unmittelbarer Nähe wird die kleinteilige Wohnbaufläche Ks I-07 „Unterer Schützenrain“zum Abschluss der Siedlungsentwicklung in einem landschaftlich sensiblen Bereich, unterNutzung der vorhandenen verkehrlichen Erschließung, ausgewiesen.

Im Stadtteil Eltingen kommen zwei weitere Wohnbauflächen in der Fortschreibung des Flä-chennutzungsplanes zur Ausweisung: Die Flächen Ks I - 08 „Südlich Renninger Straße“und Ks I - 24 „Westlich Bruckenbachstraße“ schließen unmittelbar an die alte Ortsmittevon Eltingen. Mit der Ausweisung dieser Flächen wird eine maßstäbliche Siedlungsergän-zung im historisch-dörflichen Umfeld von Eltingen angestrebt. Hierbei ist besonderes Au-genmerk auf eine sensible Verzahnung mit dem unmittelbar südlich angrenzenden Land-schafts- und Erholungsraum der Glems zu richten.

Die Flächen bezogen größte Wohnbaufläche Ks A - 15 „Ezach“ in der Kernstadt arrondiertam südwestlichen Siedlungsrand das bestehende Siedlungsgefüge. Mit der Flächenauswei-sung soll der bis dato abrupt endende Siedlungsrand gefasst und eine sensible Verzahnungder Siedlungsfläche mit dem Naherholungsraum zwischen Glems und Schopflochberg ver-folgt werden. Bei der städtebaulichen Ausformulierung der geplanten Wohnbaufläche ist ins-besondere die Emissionsproblematik durch die südlich verlaufende Verkehrsinfrastruktur zuberücksichtigen. Die verkehrliche Anbindung der geplanten Wohnbaufläche soll auch vonSüden über die Renninger Straße möglich sein.

Ergänzend wird in der Gartenstadt als kleinteilige Arrondierung die Wohnbaufläche Ks A - 18„Schubartstraße West“ im Nordosten des Siedlungskörpers ausgewiesen.

Page 54: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 54 -

Die auf der Markung des Teilortes Gebersheim ausgewiesene Gewerbebaufläche Ge A - 35„Schertlenswald“ wird als gesamtstädtisches Gewerbeflächenpotenzial mit einem Flächenwert von11,3 ha ausgewiesen. Die in der Planzeichnung dargestellte geplante gewerbliche Bauflächeentspricht der Darstellung im rechtskräftigen Flächennutzungsplan von 1984, wird allerdings imNorden über die gesamte Breite bis an die Kreisstraße K 1059 herangezogen. Diese Fläche stelltneben den Entwicklungspotenzialen im Bestand die einzige Baufläche der Kernstadt für einelangfristige gewerbliche Angebotsplanung dar.

Im Bereich der Gartenstadt wird westlich des Kreiskrankenhauses die Fläche Ks A - 22 „Hasen-saul“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Erholung und Freizeit (Parkanlage) als sonstigeGrünfläche ausgewiesen. Mit dieser Ausweisung verfolgt die Stadt Leonberg langfristig das Ziel, ihrgesamtstädtisches Flächenangebot für Erholung und Freizeit den künftigen Anforderungen anzu-passen und weiter zu entwickeln.

Entsprechend der Zielsetzung, für Leonberg typische Landschaftsbilder zu bewahren sowiegleichzeitig eine über die heutige Bestandssituation hinausgehende Intensivierung der Nutzung imLandschaftsraum zu vermeiden und den bestehenden Nachfragebedarf an Gartenhausgebieten zudecken, werden in der Kernstadt bereits mit Gartenhäusern bestandene bzw. Gartenhaus ähnlicheBereiche als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Gartenhausgebiet ausgewiesen.Ausweisungsziel ist, den Bestand in eine geordnete Bauleitplanung zu überführen, um über dieheutige Bestandssituation hinaus gehende Intensivierung zu vermeiden. Dies sind die Flächen imNorden von Leonberg Ks A - 30 „Engelberg-Nordhang, Schützenrain/Lange Furche“ sowie dieFlächen (südlich der Bundesautobahn) Ks A - 28 „Eltingen, Mollenbach/Girshalde“ und Ks A - 29„Eltingen, Längenbühl/Tiefenbach“.

KernstadtFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Wohn-baufläche

Misch-baufläche

Gewerbe-baufläche

Gemein-bedarf

Sonder-baufläche

Grün-fläche

Ks I - 02 Stadtpark,westlich Berliner Straße 1,1 ha

Ks I - 03 Gleiwitzer Straßenördlich Gerlinger Straße 0,4 ha

Ks I - 04 Bockberg,nördlich August-Lämmle-Schule 0,7 ha

Ks I - 05 Reiterstadion,Zwischen Stein- und Fichtestraße 2,0 ha

Ks I - 06 August-Lämmle-Weg,Leonberger Heide (Kirschgärten) 1,3 ha

Ks I - 07 Unterer Schützenrain,südlich B 295 0,2 ha

Ks I - 08 Eltingen,südlich Renninger Straße 1,1 ha

Ks A - 15 Ezach,südlich Siedlungsrand 6,6 ha

Ks A - 16 Sportflächen Jahnstraße,TSG Leonberg 0,4 ha

Ks A - 17 Lehmgrube,Haldengebiet 7,3 ha

Ks A - 18 Lohlenbach,Schubartstraße West 0,2 ha

Ks A - 22 Gartenstadt,Hasensaul 9,2 ha

Ks A - 27 Blosenberg,östlich Ligusterweg 0,6 ha

Ge A - 35 Schertlenswald,Östlich Rutesheim

11,3 ha

Page 55: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 55 -

Ks A - 28 Eltingen, Mollenbach/ Girshalde 29,7 haKs A - 29 Eltingen

Längenbühl/Tiefenbach4,0 ha

Ks A - 30 Engelberg- Nordhang,Schützenrain, Lange Furche

25,6 ha

SummeKernstadt

21,9 ha 11,3 ha 59,3 ha 9,2 ha

Tabelle 30: ausgewiesene Flächen in der Kernstadt

Die auf der Markung des Teilortes Gebersheim ausgewiesene Gewerbebaufläche Ge A-35„Schertlenswald“ wird als gesamtstädtisches Gewerbeflächenpotenzial mit einem Flä-chenwert von 11,3 ha ausgewiesen (siehe Bilanz Teilort Gebersheim).

Diese Fläche stellt neben den Entwicklungspotenzialen im Bestand die einzige geplante Ge-werbebaufläche der Kernstadt für eine langfristige gewerbliche Angebotsplanung dar. InVerbindung mit den Flächenpotenzialen durch Aktivierung von gewerblichen Baulücken undMindernutzungen sowie durch Umstrukturierungen im Bestand (ca. 5,0 ha im GewerbegebietHertich) kann der in der Herleitung der Flächenmarge veranschlagte Bedarf von 15,0 ha bis20,0 ha für eine langfristige Gewerbeflächenentwicklung in der Kernstadt gedeckt werden.

Gebersheim

Im Teilort Gebersheim erfolgt eine Wohnbauflächenentwicklung am östlichen Ortsrand bei-derseits der Höfinger Straße. Die beiden ausgewiesen Flächen Ge A-31 „Nördlich Höfin-ger Straße“ und Ge A-31 „Südlich Höfinger Straße“ arrondieren den Siedlungskörper desTeilortes und schließen damit die städtebauliche Entwicklung in Richtung Osten ab. Gleich-zeitig soll mit der baulichen Entwicklung ein hochwertiger freiraumplanerisch gestalteterSiedlungsrand ausgebildet werden.

Am südlichen Siedlungsrand wird die Mischbaufläche Ge A-36 „Carl-Zeiss-Straße“ alssiedlungsstrukturelle Ergänzung des nördlich angrenzenden Gewerbegebietes in die Plan-zeichnung aufgenommen. Die Ausweisung als Mischbaufläche greift dabei die reale Nut-zungsstruktur des angrenzenden Bestandes, im wesentlichen durch Wohnen geprägt, aufund eröffnet darüber hinaus eine kleinteilige gewerbliche Entwicklungsoption für ortsansässi-ge nicht störende Betriebe.

Die auf Gebersheimer Markung ausgewiesene Gewerbebaufläche Ge A - 35 „Schertlens-wald“ deckt das für die Gesamtstadt/ Kernstadt als erforderlich angesehene gewerblicheEntwicklungspotenzial ab. Entsprechend ist diese Fläche quantitativ im Bereich der Kern-stadt bilanziert.

GebersheimFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Wohn-baufläche

Misch-baufläche

Gewerbe-baufläche

Gemein-bedarf

Sonder-baufläche

Grün-fläche

Ge A - 31 nördlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße 0,8 ha

Ge A - 32 südlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße 1,8 ha

Ge A – 351) Schertlenswald,östlich Rutesheim (11,3 ha)

Ge A - 36 Carl-Zeiss-Straße,Gebersheimer Grund 1,0 ha

Page 56: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

- 56 -

SummeGebersheim 2,6 ha 1,0 ha 0,5*²

Summe*1

Gebersheim3,1 ha 0,5 ha*²

Tabelle 31: ausgewiesene Flächen im Teilort Gebersheim

*1 Die Gewerbebaufläche „Schertlenswald“ ist in der Flächenbilanzierung unter der Kernstadt erfasst. Entsprechend wird sie in der Bilanz bei den geplanten Bauflächen im Teilort Gebersheim nicht angerechnet.

*2 Die Mischbaufläche wird in der Bilanz mit jeweils 50% anteilig der Wohnbau- und der Gewerbebaufläche zugeordnet.

Teilort Höfingen

Über die erfassten Baulücken sowie die Umstrukturierungsflächen hinaus weist neben derKernstadt lediglich der Teilort Höfingen ergänzende Innenentwicklungspotenziale auf. Ent-sprechend wird die Fläche Hö I-41 „Goldäcker-/Ulmenstraße“ in der Fortschreibung aus-gewiesen. Der östliche Teilbereich der Fläche entlang der Hischlander Straße wird weiterhinals geplante Gemeinbedarfsfläche in der Fortschreibung dargestellt. Der westliche Teil wirdgegenüber der bisherigen FNP-Darstellung in eine Wohnbaufläche umgewidmet.

Die Fläche Hö A-42 „Sümak-Areal“ ist als Umstrukturierungsfläche dargestellt. Da sie imGegensatz zu den strategischen Umstrukturierungsflächen in der Kernstadt von ihrem Flä-chenumfang und in ihrer Nutzung unverändert im Bebauungsplan als Gewerbebaufläche de-finiert ist, erfolgt ihre Benennung im Rahmen der Bauflächenausweisung.

Die Wohnbaufläche Hö A-43 „Gebersheimer Weg“ im Westen nutzt die vorhandene Er-schließung über die Albert-Schweitzer-Straße und bindet den bisher siedlungsstrukturell los-gelösten südlich angrenzenden Bereich „Beisheim“ an das bestehende Siedlungsgefüge biszur Pforzheimer Straße im Norden an. Mit einer Flächenentwicklung soll zum einen einesensible Verzahnung mit den Freiraumstrukturen im Westen erfolgen und zum anderen isteine ausreichende „Landschaftsfuge“ im Süden als Freiraumverbindung sowie als Kaltluftab-flussschneise freizuhalten. Zur langfristigen Sicherung dieses Grünbereichs wird dieser Be-reich in der Planzeichnung als sonstige Grünfläche Hö A – 49 „Gebersheimer Weg- nörd-lich Spielplatz“ dargestellt.

Mit einer Ausweisung der Wohnbaufläche Hö A-46 „Nördlich Fontanestraße“ und der sichöstlich daran anschließenden Fläche Hö A-47 „Pferchäcker“ wird die bestehende Sied-lungsstruktur im Nordosten von Höfingen sinnvoll ergänzt. Zur Vermeidung von Nutzungs-konflikten zwischen der bestehenden Nutzung im Siedlungsbestand im Bereich Pferchäcker(Gewerbegebiet im Osten und eingeschränktes Gewerbegebiet im Westen) und einer künfti-gen Entwicklung wird über das dargestellte Mischgebiet eine Nutzungsabstufung hin zumangrenzenden Gewerbegebiet vorgenommen.Mit der baulichen Weiterentwicklung wird gleichermaßen das Ziel verfolgt, die sich heute alsunbefriedigend darstellende Ortsrandsituation aufzulösen und einen ansprechenden Über-gang vom Siedlungskörper zum Landschaftsraum zu gestalten.

Die dargestellte Gewerbebaufläche Hö A-48 „Fuchsrain“ im Osten des bestehenden Ge-werbegebiets stellt darüber hinaus eine kleinteilige Arrondierung der gewerblichen Sied-lungsstruktur dar.Mit der Ausweisung der Mischbau- und Gewerbebauflächen wird der siedlungsstrukturellenGrundstruktur sowie der heutigen Nutzungsstruktur des Teilortes Rechnung getragen und fürden Planungshorizont 2020 ein entsprechendes Entwicklungspotenzial im Sinne der gewerb-lichen Eigenentwicklung abgebildet.Die geplante Sonderbaufläche Hö A – 50 „Beisheimer Rain/ Schöckenrain“ mit derZweckbestimmung „Gartenhausgebiet“ liegt im Südwesten von Höfingen und umfasst Berei-

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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che, die bereits heute durch Gartenhaustrukturen geprägt sind. Ausweisungsziel ist, den Be-stand in eine geordnete Bauleitplanung zu überführen, um über die heutige Bestandssituati-on hinaus gehende Intensivierung zu vermeiden.

HöfingenFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Wohn-baufläche

Misch-baufläche

Gewerbe-baufläche

Gemein-bedarf

Sonder-baufläche

Grün-fläche

Hö I - 41 Goldäckerstraße,Ulmenstraße 0,5 ha 0,4 ha

Hö I - 42*1 Sümak-Arealnördlich Ditzinger Straße (2,1 ha)

Hö A - 43 Gebersheimer Wegwestlich Albert-Schweitzer-Str. 2,5 ha

Hö A - 46 nördlich Fontanestraße,östlich Friedhof 1,4 ha

Hö A - 47 Pferchäcker,nördlich Röntgenstraße 1,0 ha 0,9 ha

Hö A - 48 Fuchsrain,östlich Röntgenstraße 0,4 ha

Hö A - 49 Gebersheimer Weg,nördlich Spielplatz 0,5 ha

Hö A - 50 Beisheimer Rain/Schöckenrain 5,9 ha

SummeHöfingen 4,4 ha 1,0 ha 1,3 ha

Summe*1

Höfingen4,9 ha 1,8 ha 0,4 ha 5,9 ha 0,5 ha

Tabelle 32: ausgewiesene Flächen im Teilort Höfingen

*1 Die Gewerbefläche im Sümak- Areal ist in der Flächenbilanzierung unter den Umstrukturierungspotenzialen erfasst. Entsprechend wird sie in der Bilanz bei den geplanten Bauflächen im Teilort Höfingen nicht angerechnet.

*2 Die Mischbaufläche wird in der Bilanz mit jeweils 50% anteilig der Wohnbau- und der Gewerbebaufläche zugeordnet.

Teilort Warmbronn

Die Wohnbauflächenentwicklung im Teilort Warmbronn verteilt sich im Wesentlichen aufnachfolgende Standorte:

Die Wohnbaufläche Wa A-51 „Hinter Erlen“ arrondiert die Siedlungsstruktur im Nordwes-ten Warmbronns.

Die Wohnbaufläche Wa A-57 „Ziegelwiesen III“ arrondiert die Siedlungsstruktur im Über-gang zum Landschaftsraum des Maisgrabens im Westen der bestehenden Siedlungstruktur.

Mit der Ausweisung der Wohnbauflächen Wa A-52 „Hinter den Gärten“ wird gezielt derunmittelbare Bereich der Ortsmitte ergänzt und gestärkt. Darüber hinaus wird langfristig an-gestrebt, den Maisgraben als Freiraumpotenzial in seiner Ausgestaltung weiter zu entwickelnund gleichzeitig mit der Siedlungsstruktur und ihrem historischen Kern zu verbinden.

Die Gewerbebaufläche Wa A-53 „Krapswiesen - westlich Poststraße“ stellt in Verbindungmit der Mischbaufläche Wa A-55 „Südlich Gartenstraße“ das gewerbliche Entwicklungs-potenzial des Teilortes Warmbronn dar. Beide Flächen grenzen unmittelbar an das beste-hende Gewerbegebiet „Krapswiesen“. Zur Vermeidung von Konflikten im Übergang zur an-

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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grenzenden Bebauung südlich der Gartenstraße (Wohnnutzung) wird eine Mischbauflächedargestellt.

Die Sonderbaufläche Nahversorgung Wa A-54 „Hinter den Gärten/Östlich Hauptstraße“in unmittelbarer Nähe zur Ortsmitte mit den bestehenden Nahversorgungseinrichtungen undmit direkter Lage an der Ortsdurchfahrt dient der langfristigen Sicherung der Nahversorgungin Warmbronn. Trotz Ausweisung als Sonderbaufläche wird an diesem Standort eine Nah-versorgung unterhalb der typischen Großflächigkeit für Handelsnutzungen projekiert.

Mit der Darstellung der Sonderbaufläche Wa A-58 „Altenhalde, Mittelhalde, Neubruch“(Zweckbestimmung Gartenhausgebiet) wird im Teilort Warmbronn insbesondere das Zielverfolgt, die vorhandenen Freiraumstrukturen- und qualitäten am nördlichen und nordöstli-chen Rand der Rodungsinsel zu sichern und den Bestand in eine geordnete Bauleitplanungzu überführen, um über die heutige Bestandssituation hinaus gehende Intensivierung zuvermeiden. Entsprechend wird durch die Umwidmung in der Fortschreibung des Flächennut-zungsplanes von der bisherigen Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet zur Zweckbe-stimmung Gartenhausgebiet die planerisch tatsächlich beabsichtigte Nutzungsintensität desLandschaftsraumes aufgezeigt.

WarmbronnFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Wohn-baufläche

Misch-baufläche

Gewerbe-baufläche

Gemein-bedarf

Sonder-baufläche

Grün-fläche

Wa A - 51 Hinter Erlen1,6 ha

Wa A - 52 Hinter den Gärten,südlich Maisgraben 1,1 ha

Wa A - 53 Krapswiesen,westlich Porschestraße 1,0 ha

Wa A - 54 Hinter den Gärten,östlich Hauptstraße 0,5 ha

Wa A - 55 südlich Gartenstraße,westlich Asternstraße 0,8 ha

Wa A - 57 Ziegelwiesen III1,0 ha

Wa A - 58 Altenhalde, Mittelhalde, Neu-bruch 38,1 ha

SummeWarmbronn 3,7 ha 0,8 ha 1,0 ha 0,5 ha

Summe*1

Warmbronn4,1 ha 1,4 ha 38,6 ha

Tabelle 33: ausgewiesene Flächen im Teilort Warmbronn

*1 Die Mischbaufläche wird in der Bilanz mit jeweils 50% anteilig der Wohnbau- und der Gewerbebaufläche zugeordnet.

8.2 Besonders gekennzeichnete Bestandsflächen

8.2.1 Stark durchgrünte Wohnbauflächen

Mit der gesonderten Kennzeichnung stark durchgrünter Bauflächen wird zum einen eineDarstellung aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1984 übernommen und zum an-deren das planerische Ziel dokumentiert, nicht nur die ökologische Ausgleichsfunktion in denWohnbaugebieten zu sichern, sondern auch den besonderen Charakter dieser Gebiete als

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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ein wesentliches städtebauliches Element der Stadt Leonberg zu bewahren. Dies gilt im Be-sonderen vor dem Zielhintergrund, ein vielfältiges Angebot an Wohnbauflächen zu schaffen.

Entsprechend der planerischen Zielsetzung, Sicherung sowie Ausbau der Qualitäten derstark durchgrünten Quartiere, werden über die bereits im rechtskräftigen Flächennutzungs-plan dargestellten Bestandswohnbauflächen in der Kernstadt und in Warmbronn weitere Flä-chen entsprechend gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich überwiegend um Wohnbauflä-chen, die bereits im Bestand stark durchgrünt sind.

In der Kernstadt� der gesamte Bereich des Engelbergs einschließlich der Randbereiche der alten Auto-

bahntrasse mit dem Krähwinkel bis zum Landschaftsschutzgebiet im Osten und imWesten zwischen dem ehemaligen Tunnelportal und dem Mahnmal am Blosenberg; die-ser Bereich wurde in seiner Darstellung aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ü-bernommen und in Teilbereichen erweitert

� der Bereich südlich des August-Lämmle-Weges bzw. der Leonberger Heide bis hin zurEinsteinstraße, dem Hans-Reyhing-Weg und dem Ludwig-Finckh-Weg

� der Siedlungsbereich der Gartenstadt südlich der Rutesheimer Straße mit Ausnahmedes Bereichs Schubartstraße im Westen

� in Silberberg weitgehend der gesamte Siedlungsbereich nördlich der S-Bahntrasse so-wie südlich der Bahntrasse im Bereich Warmbronner Weg und Starenweg am südwestli-chen Siedlungsrand

Im Teilort Gebersheim� im Osten der Bereich der alten Ortslage nördlich der Höfinger Straße und im Westen

nördlich der Alten Dorfstraße die Bereiche zwischen der Quellenstraße und der Do-belstraße

Im Teilort Höfingen� im Osten die Hanglagen zum Glemstal südlich der Weinbergstraße

Im Teilort Warmbronn� der Bereich im Norden mit dem Lauerhaldenweg und der Berghalde; dieser Bereich

wurde in seiner Darstellung aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan übernommen

� im Südosten des Siedlungskörpers nördlich der Straße Im Brenntenhau zwischen Dres-dener Straße und den sich am Bulachweg unmittelbar anschließendlichen Waldflächen

8.2.2 Strategische Umstrukturierungsflächen in der Kernstadt

Als Umstrukturierungsflächen werden innerstädtische Bereiche in der Kernstadt gekenn-zeichnet, denen im Zeitraum des Planungshorizonts bis 2020 eine besondere stadträumlichesowie nutzungsstrukturelle Bedeutung zugesprochen wird. Die als Umstrukturierungsflächenabgegrenzten Flächen sollen verstärkt durch gezielte städtebauliche Maßnahmen (z.B. Neu-ordnung, Sanierung, Umnutzung und/oder Aufwertung des Bestandes) im Rahmen der In-

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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nenentwicklung weiter entwickelt werden. Jedoch stellen die gekennzeichneten Bereichekeine abschließende Flächenabgrenzung dar. Die städtebaulichen Übergänge in die angren-zenden Quartiere sind fließend.

Die Umstrukturierungsflächen werden demnach als bedeutsame Innenentwicklungspotenzi-ale verstanden, die zum einen die im Stadtentwicklungsplan STEP 2020 dargestellten Ent-wicklungsbänder über die geplanten Bauflächen hinaus stärken. Zum anderen sollen vonden strategischen Umstrukturierungsflächen zusätzliche Entwicklungsimpulse in die angren-zenden Quartiere ausstrahlen.

Im Einzelnen werden in der Planzeichnung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanesfolgende Bereiche als strategische Umstrukturierungsflächen gekennzeichnet:

� der Bereich Beforter Platz/Stadtmitte mit dem Rathaus, dem südlich anschließenden Be-reich beiderseits der Eltinger Straße bis hin zur Römergalerie sowie das nördlich angren-zende Quartier mit dem Wüstenrot- und Post-Areal, einschließlich der in diesem Bereichbefindlichen Straßenabschnitte der Eltinger Straße, der Linden- und Bahnhofsstraße

� der Bahnhofsbereich zwischen der Glems im Norden, der Bahnhofstraße im Süden so-wie der Gebersheimer Straße im Westen und der Rutesheimer Straße im Osten

� der Bereich Berliner Straße, der unmittelbar im Süden an die geplante WohnbauflächeStadtpark angrenzt und sich beiderseits weiter nach Süden zur Tiroler Straße erstreckt

� das Gewerbegebiet Hertich, im Norden begrenzt durch die Glems bis runter an die Süd-randstraße und im Osten von der Bruckenbachstraße bis zum westlichen Siedlungsrandentlang der Renninger Straße

Die im Stadtentwicklungsplan übergeordnet formulierte Zielsetzung der „Stadtfindung“ wirdmit der Kennzeichnung der zentralen Fläche als strategische UmstrukturierungsflächeStadtmitte auch in die Flächennutzungsplanung transportiert und entsprechend dokumen-tiert.Der Begriff der „Stadtfindung“ umschreibt einen Umstrukturierungsprozess, der den heutigenStadtraum zwischen dem Leo-Center und der Altstadt zu einem lebendigen und erlebbarenStadtraum entwickelt und gleichzeitig als starkes Bindeglied zwischen den beiden zentralenStandorten in der Leonberger Stadtmitte fungiert.

Die Entwicklung eines gestalterisch qualitativ hochwertigen und mit vielseitigen Nutzungs-strukturen ausgestattetem Stadtbaustein wird neben der Entwicklung der in der Planzeich-nung geplanten Bauflächen als die wesentliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme derStadt Leonberg bis zum Jahr 2020 angesehen. Diese Aufgabenstellung muss unmittelbar miteiner Lösung der verkehrlichen Probleme im Bereich der Grabenstraße und der EltingerStraße in Verbindung gebracht werden.Mit dem in der Planzeichnung dargestellten Trassenkorridor eines Altstadttunnels wird einwesentlicher Lösungsansatz aufskizziert, der gleichermaßen mit den städtebaulichen, aberauch landschaftsplanerischen Fragestellungen der Stadtfindung weiter ausformuliert werdenmuss.

Die Bereiche Bahnhof und Berliner Straße stellen zwei weitere wichtige Bindeglieder imStadtgefüge der Stadt Leonberg dar.Eine Entwicklung im Bereich Gartenstadt erfordert im Besonderen eine Verbesserung derAnbindung für Fußgänger und Radfahrer. Der Bahnhofsbereich stellt hier ein wesentlichesBindeglied dar. Darüber hinaus soll vor allem der öffentliche Raum aufgewertet werden. Ins-besondere die Glems als wichtiger Frei- und Erholungsraum soll in eine Entwicklungskon-

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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zeption eingebunden werden. Dies gilt auch vor dem Ziel einer durchgängigen Wegeverbin-dung entlang der Glems.

Die Umstrukturierungsfläche Berliner Straße wird im direkten Zusammenhang mit der Ent-wicklung der Wohnbaufläche Stadtpark gesehen. Auf der einen Seite soll der städtebaulicheRaum im Sinne eines neuen attraktiven Stadtquartiers aufgewertet werden, auf der anderenSeite soll eine funktionale Anbindung der beiden Siedlungsbereiche nördlich wie südlich desheutigen Stadtparks geschaffen werden.

Mit der Darstellung des Gewerbegebiets Hertich als strategische Umstrukturierungsflächewird nicht nur die bereits begonnene Umstrukturierung durch die Ausweisung eines Sanie-rungsgebietes dokumentiert, sondern auch die Neuordnung des Gewerbegebiets als wichti-ge städtebauliche Aufgabe für die Stadt Leonberg vorangetrieben. Es wird das Ziel verfolgt,im Zeithorizont des Flächenutzungsplanes bis 2020 weitere Gewerbeflächenpotenziale zugenerieren. Das Potenzial wird derzeit auf ca. 5,0 ha geschätzt.

Für die anderen Umstrukturierungsbereiche lassen sich aufgrund der sehr heterogenenStrukturen keine Flächenwerte ermitteln, die wie beim Gewerbegebiet Hertich in die Flä-chenbilanz mit einfließen.

8.3 Nicht dargestellte Perspektivflächen

Mit der Alternativenprüfung wurden nicht nur Flächenpotenziale für die Fortschreibung desFlächennutzungsplan bis 2020 zur Deckung der ermittelten Flächenbedarfe benannt, son-dern auch wichtige Entwicklungspotenziale über den Planungshorizont erfasst. Diese alsPerspektivflächen bezeichneten Flächen skizzieren die langfristige städtebauliche Entwick-lung der Stadt Leonberg außerhalb dieses Festschreibungszeitraumes. Sie schreiben diestädtebauliche Entwicklung konsequent fort, die mit der vorgenommenen Flächenauswei-sung in der jetzigen Fortschreibung angeschoben wurde. Eine Darstellung in der Planzeich-nung erfolgt nicht.

Aus der Alternativenprüfung heraus wurden als Perspektivflächen folgende Flächen bzw.Flächenanteile als langfristige Entwicklungspotenziale eingestuft:

- Kernstadto KS I-01 „Alte Autobahntrasse“ (neue Flächenentwicklung)o KS A-17 „Lehmgrube/Haldengebiet“ (verbleibender Flächenanteil)o KS A-21 „Eisengriff/Störrle“ (neue Flächenentwicklung, Entwicklungspotenzial

Gewerbe)o Ks I- 24 „Bruckenbachstraße“

- Teilort Gebersheimo Ge A-31 „Nördlich Höfinger Straße“ (verbleibender Flächenanteil)

- Teilort Höfingeno Hö A-46 „Nördlich Fontanestraße“ (verbleibender Flächenanteil)o Hö A-47 „Pferchäcker“ (verbleibender Flächenanteil)

- Teilort Warmbronno Wa A-51 „Hinter Erlen“ (verbleibdender Flächenentwicklung)

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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8.4 Übersicht der aus der Alternativenprüfung heraus zur Ausweisung gebrachten Flächen

KernstadtFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Auswei-sung FNP

BaulicheNutzung

Flächen-größe

Hinweise/Bemerkungen

Ks I - 01 Alte Autobahntrasse,nördlich Breslauer Straße

wird entgegen der planeri-schen Empfehlung als Per-spektivfläche Wohnen(1,9ha) betrachtet und nichtzur Ausweisung gebracht

Ks I - 02 Stadtpark,westlich Berliner Straße

X Wohnbau-fläche

1,1 ha wird entgegen der planeri-schen Empfehlung nur dieHälfte der Fläche zur Aus-weisung gebracht, verblei-bender Anteil (1,1ha) wirdnicht weiter verfolgt

Ks I - 03 Gleiwitzer Straßenördlich Gerlinger Straße

X Wohnbau-fläche

0,4 ha wird entsprechend der pla-nerischen Empfehlung zurAusweisung gebracht

Ks I - 04 Bockberg,nördlich August-Lämmle-Schule

X Wohnbau-fläche

0,7 ha wird entgegen der planeri-schen Empfehlung zur Aus-weisung gebracht

Ks I - 05 Reiterstadion,Zwischen Stein- und Fichtestraße

X Wohnbau-fläche

2,0 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Ks I - 06 August-Lämmle-Weg,Leonberger Heide (Kirschgärten)

X Wohnbau-fläche

1,3 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Ks I - 07 Unterer Schützenrain,südlich B 295

X Wohnbau-fläche

0,2 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Ks I - 08 Eltingen,südlich Renninger Straße

X Wohnbau-fläche

1,1 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Ks A - 15 Ezach,südlich Siedlungsrand

X Wohnbau-fläche

6,6 ha wird über und entgegen derfachplanerischen Empfeh-lung hinaus zur Ausweisunggebracht

Ks A - 16 Sportflächen Jahnstraße,TSG Leonberg

X Wohnbau-fläche

2,2 ha Teilfläche wird teilweise überdie planerische Empfehlunghinaus mit Ks A -17 zurAusweisung gebracht,verbleibender Anteil (1,6 ha)wird kommunalpolitisch alsPerspektivfläche (ohne kon-krete Nutzungsbestimmung)betrachtet

Ks A - 17 Lehmgrube,Haldengebiet

X Wohnbau-fläche

5,5 ha Teilfläche wird entsprechendder planerischen Empfeh-lung mit Ks A -16 zur Aus-weisung gebracht. Entwick-lung jedoch nur im Zusam-menhang mit einer verkehrli-chen Lösung im Bereich derInnenstadt (Altstadt-Tunnel)

Ks A - 18 Lohlenbach,Schubartstraße West

X Wohnbau-fläche

0,2 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Ks A - 19 Hasenbrunnen/Kalbskopf,Beiderseits der B 295

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Ks A - 20 Längenbühl,südwestlich Schopflochberg

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Ks A - 21 Störrle/Eisengriff,nördlich BAB 8

wird entgegen der planeri-schen Empfehlung als lang-fristige Perspektivfläche Ge-werbe (22,1ha) betrachtet,eine Ausweisung in der an-stehenden FortschreibungFNP 2020 wird nicht weiterverfolgt; zur Vorbereitung ei-ner späteren Ausweisung istauf eine Änderung des Re-gionalplans hinzuwirken

Ks A - 22 Gartenstadt,Hasensaul

X Grünfläche 9.2 ha wird als Freizeit- und Erho-lungsfläche ausgewiesen.

Ks A - 23 Riedwiesen,südlich Glemseckstraße

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Ks I - 24 Eltingen,westlich Bruckenbachstraße

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Ks A - 25 Lohlenbachtäle,Gewann Au

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Ks A - 26 Breitwiesen/Waldwegnördlich Glemseckstraße

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Ks A - 27 BlosenbergÖstlich Ligusterweg

X Wohnbau-fläche

0,6 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Ge A – 35 SchertlenswaldÖstlich Rutesheim

X Gewerbe-baufläche

11,3 ha wird entgegen der planeri-schen Empfehlung zur Aus-weisung gebracht

Tabelle 34: Ausweisungsflächen Kernstadt

GebersheimFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Auswei-sung FNP

BaulicheNutzung

Flächen-größe

Hinweise/Bemerkungen

Ge A - 31 nördlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

X Wohnbau-fläche

0,8 ha Teilfläche wird zur Auswei-sung gebracht, verbleiben-der Anteil (0,9ha) wird alsPerspektivfläche Wohnenbetrachtet

Ge A - 32 südlich Höfinger Straße,östlich Rötestraße

X Wohnbau-fläche

1,8 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Ge A - 33 nördlich Zollernstraße,östlich Schafstraße

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Ge A - 34 nördlich Zollernstraße,westlich Schafstraße

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Ge A - 35 Schertlenswald,östlich Rutesheim

X Gewerbe-baufläche

11,3 ha wird entgegen der planeri-schen Empfehlung zur Aus-weisung gebracht

Ge A - 36 Carl-Zeiss-Straße,Gebersheimer Grund

X Mischbau-fläche

1,0 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Tabelle 35: Ausweisungsflächen Gebersheim

Page 64: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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HöfingenFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Auswei-sung FNP

BaulicheNutzung

Flächen-größe

Hinweise/Bemerkungen

Hö I - 41 Goldäckerstraße,Ulmenstraße

X Wohnbau-fläche

Gemein-bedarf

0,5 ha

0,4 ha

Teilfläche wird zur Auswei-sung gebracht, verbleiben-der Anteil (0,4ha) wird kom-munalpolitisch wie im recht-kräftigen FNP dargestelltweiterhin als Gemeinbe-darfsstandort betrachtet

Hö A - 43 Gebersheimer Wegwestlich Albert-Schweitzer-Str.

X Wohnbau-fläche

2,5 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebrachtsüdliche Teilfläche (Katego-rie 5) wird zu Teilen alsGrünfläche ausgewiesen

Hö A - 44 nördlich Rosenstraße,westlich Holbeinweg

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Hö A - 45 nördlich Strohgäuhalle,westlich Friedhof

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung nichtweiter verfolgt

Hö A - 46 nördlich Fontanestraße,östlich Friedhof

X Wohnbau-fläche

1,4 ha Teilfläche wird zur Auswei-sung gebracht, verbleiben-der Anteil (1,4 ha) wird alsPerspektivfläche Wohnenbetrachtet

Hö A - 47 Pferchäcker,nördlich Röntgenstraße

X Mischbau-fläche

Gewerbe-baufläche

1,0 ha

0,9 ha

Teilfläche wird zur Auswei-sung gebracht, verbleiben-der Anteil (1,3 ha) wird alsPerspektivfläche Wohnenbetrachtet

Hö A - 48 Fuchsrain,östlich Röntgenstraße

X Gewerbe-baufläche

0,4 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Tabelle 36: Ausweisungsflächen Höfingen

WarmbronnFlächen-Nr.

Flächenbezeichnung,Lage

Auswei-sung FNP

BaulicheNutzung

Flächen-größe

Hinweise/Bemerkungen

Wa A - 51 Hinter Erlen,nördlich Maisgraben

X Wohnbau-fläche

1,6 ha Teilfläche wird zur Aus-weisung gebracht, ver-bleibender Teil (1,1 ha) wirdals Perspektivfläche be-trachtet

Wa A - 52 Hinter den Gärten,südlich Maisgraben

X Wohnbau-fläche

1,1 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Wa A - 53 Krapswiesen,westlich Porschestraße

X Gewerbe-baufläche

1,0 ha wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung zurAusweisung gebracht

Wa A - 54 Hinter den Gärten,östlich Hauptstraße

X Sonder-bauflächeNahver-sorgung 0,5 ha

wird entsprechend der pla-nerischen Bewertung aus-schließlich für die Entwick-lung eines Nahversorgungs-standortes zur Ausweisunggebracht; parallel wird eineAusgrenzung aus demLandschaftsschutzgebietverfolgt

Wa A - 55 südlich Gartenstraße,westlich Asternstraße

X Mischbau-fläche

0,8 ha wird entgegen der planeri-schen Empfehlung zur Aus-weisung gebracht

Tabelle 37: Ausweisungsflächen Warmbronn

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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9 Einzelhandelskonzeption der Stadt Leonberg

Im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung wurde im Jahr 2003 eine Einzelhandelskonzepti-on durch die CIMA Stadtmarketing GmbH erstellt. Neben einer aktuellen Bestandsaufnahmefür den Bereich Ladenhandwerk und den Einzelhandel wurde, unter Einbindung marktwirt-schaftlicher Analysen, eine Einzelhandelskonzeption erstellt.

Zum Erhebungszeitpunkt befanden sich in Leonberg 286 Einzelhandelsbetriebe (davon 30Betriebe in den Teilorten) mit ca. 88.100 qm Verkaufsfläche (davon ca. 3.400 qm Verkaufs-fläche in den Teilorten) und einem hochgerechneten Umsatz von rd. 274, 4 Mio. Euro (davonrd. 12,8 Mio. Euro in den Teilorten).

Ausgehend von ausbaufähigen Kaufkraftbindungspotentialen unter Einbindung der zentral-örtlichen Bedeutung Leonbergs für das Umland wurden gutachterlich ermittelte Entwick-lungsreserven in den kurz- und mittelfristigen Bedarfsbereichen ermittelt. Zur Sicherung derMarktposition Leonbergs als Einkaufsstadt werden demnach weitere Aktivitäten in mehrerenBranchen- und Sortimentsbereichen empfohlen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Flä-chen- und Betriebstypenentwicklungen sollen hierbei innerstädtische Lagen zwischen Alt-stadt und Stadtmitte bzw. entlang der westlichen Römerstraße entwickelt werden. Ein be-sonderer Entwicklungsbedarf wird beim Betriebstyp „SB- Warenhaus“ sowie bei verschiede-nen Fachmarkttypen (z.B. Textil, Elektro, Sport) gesehen. Ergänzende Entwicklungen innicht zentrenrelevanten Sortimenten (z.B. Bau- und Heimwerkerbereich, Blumen und Pflan-zen) sind ebenfalls denkbar.

Die wohnortbezogene Nahversorgung in den Stadtteilen der Kernstadt und den Teilorten istzu sichern, wobei auch hier bei Neubauentwicklungen integrierte Lagen anzustreben sind.Entwicklungsgrenzen sind jedoch durch beschränkte Einzugsgebiete gesetzt.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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10 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf

Der Flächennutzungsplan stellt Gemeinbedarfseinrichtungen flächig dar, wenn die Standort-größe eine Lesbarkeit der Planzeichnung ermöglicht; ansonsten werden Gemeinbedarfsein-richtungen generalisiert durch ein Lagesymbol verortet. Im einzelnen werden folgende Ge-meinbedarfseinrichtungen dargestellt:

� Öffentliche Verwaltung� Schulen� Kirchen und kirchliche Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen� sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (wie z.B. Kindergärten, Senio-

renheim)� gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen� sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen� Feuerwehr

Die Benennung der vorgenannten Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf stellt ei-ne Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Planaufstellung dar. Es handelt sich nicht um eineZielformulierung für die nächsten 10-15 Jahre, vielmehr sind aufgrund veränderter Rahmen-bedingungen (z. B. demographischer Wandel) neue Standortkonzeptionen zu erarbeiten.

10.1 Öffentliche Verwaltung

In Leonberg gibt es mehrere überörtliche Verwaltungseinrichtungen:

� Amtsgericht Leonberg, Schloßhof 7� Agentur für Arbeit, Eltinger Straße 61� Finanzamt Leonberg, Schloßhof 3� Gesundheitsamt,

Außenstelle Leonberg, Rutesheimer Straße 50/3b� Landratsamt Leonberg

– Kfz-Zulassungsstelle, Rutesheimer Straße 50/8– Kreismedienstellle, Rutesheimer Straße 50/2b– Jugendamt, Rutesheimer Straße 50/2– Forstamt Leonberg

� Notariat Leonberg, Bahnhofstraße 57� Polizeirevier Leonberg, Gerhart-Hauptmann-Straße 8� Straßenmeisterei Leonberg, Niederhofenstraße 59� Notariat, Bahnhofstraße 57

Die städtischen Verwaltungseinrichtungen befinden sich im:

� Neues Rathaus, Belforter Platz 1� Altes Rathaus, Marktplatz 9� Postgebäude, Eltinger Straße 24� Rathaus Eltingen, Carl-Schmincke-Straße 37� Baubetriebshof, In der Au 14

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Neben der städtischen Gesamtverwaltung in der Kernstadt gibt es in den Teilorten noch ei-gene Ortschaftsverwaltungen.

� Gebersheim, Alte Dorfstraße 11� Höfingen, Pforzheimer Straße 9� Warmbronn, Hauptstraße 42

10.2 Schulen

Die Große Kreisstadt Leonberg bietet vielfältige und umfassende Bildungsmöglichkeiten an.Die ersten zwei Abschnitte der Schulausbildung an Grund- und Hauptschulen (Vorstufe, Pri-marstufe) haben ihren Einzugsbereich weitgehend in der Kernstadt und den Teilorten. Derdritte Abschnitt der Schulausbildung an den weiterführenden Schulen (Sekundärstufe) wird inverschiedenen Einrichtungen der Kernstadt angeboten.

Kernstadt: (Die statistischen Angaben beziehen sich auf das Jahr 2004)

Grundschulen:Mörikeschule, Hindenburgstraße 21 (312 Schüler in 13 Klassen)Sophie-Scholl-Schule, Wiesensteiger Straße 12 (150 Schüler in 7 Klassen)Spitalschule, Spitalhof 2 (356 Schüler in 14 Klassen)

Grund- und Hauptschulen:August-Lämmle-Schule, Gerlinger Straße 43-47 (494 Schüler in 22 Klassen)Schellingschule, Eltinger Straße 46 (411 Schüler in 19 Klassen)

Realschulen:Gerhart-Hauptmann-Realschule, Gerhart-Hauptmann-Straße 7 (468 Schüler in 17Klassen)Ostertagrealschule, Tiroler Straße 30 (534 Schüler in 18 Klassen)

Gymnasiumen:Albert-Schweitzer-Gymnasium, Gerhart-Hauptmann-Straße 15 (654 Schüler in 27Klassen)Johannes-Kepler-Gymnasium, Lindenstraße 4 (685 Schüler in 29 Klassen)

Sonderschulen:Karl-Georg-Haldenwang Sonderschule für geistig Behinderte, Ostertagstraße 24Pestalozzi-Schule Förderschule, Bahnhofstraße 69 (93 Schüler in 9 Klassen)

Berufsbildende Schulen:Berufliches Schulzentrum, Fockentalweg 8Überbetriebliches Ausbildungszentrum für Augenoptiker, Fockentalweg 8

Teilorte:Gebersheim:

Grundschule Gebersheim, Heimerdinger Straße 39 (104 Schüler in 4 Klassen)

Höfingen:Grund- und Hauptschule Höfingen, Ulmenstraße 8-12 (396 Schüler in 17 Klassen)

Warmbronn:Grundschule Warmbronn, Büsnauer Straße 85 (165 Schüler in 8 Klassen)

Page 68: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Darüber hinaus gibt es in Leonberg noch weitere schulische Einrichtungen wie:� Jugendmusikschule Leonberg, Lindenbergerstraße 16� Volkshochschule Leonberg, Neuköllner Straße 3

10.3 Kirchen und kirchlichen Zweck dienende Gebäude und Einrichtungen

In Leonberg gibt ein großes Angebot an kirchlichen Einrichtungen und Glaubensgemein-schaften. In der Altstadt befindet sich das Evang. Dekanatamt mit 2 Pfarrämtern, sowie daskath. Kirchenzentrum St. Johannes. Des weiteren sind in den Stadtteilen der Kernstadt e-vangelische wie auch katholische Kirchen mit zum Teil angegliederte Gemeindezentern vor-handen.In den Teilorten Gebersheim, Höfingen und Warmbronn ist die evangelische und katholischeKirchen (außer Gebersheim) vertreten.Des weiteren gibt es in Leonberg noch weitere religiöse Einrichtungen und Glaubens-gemeinschaften z. B. Adventgemeinde, Neuapostolische Kirche, Islamische Gruppierungenan unterschiedlichen Standorten.

10.4 Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Kindergarteneinrichtungen in Leonberg:(Die statistische Angaben beziehen sich auf das Jahr 2004)

Kernstadt:� Kinderhaus Pinocchio, Neue Ramtelstraße 60, (45 Kinder in 2 Gruppen)� Clara-Grunwald-Kindergarten,Rutesheimer Straße 50/2A, (32 Kinder in 2 Gruppen)� Elly-Heuss-Knapp-Kindergarten, Schleiermacherstraße 2, (75 Kinder in 3 Gruppen)� Ev. Kindergarten Silberberg, Am Heuweg 44, (35 Kinder in 2 Gruppen)� Ezachkindergarten, Uracher Straße 11, (75 Kinder in 3 Gruppen)� Fröbelkindergarten, Poststraße 24, (100 Kinder in 4 Gruppen)� Gartenstadtkindergarten, Rutesheimer Straße 47, (25 Kinder in 1 Gruppen)� Haldenkindergarten, Gotthold-Ege-Straße 17, (100 Kinder in 4 Gruppen)� Johanneskindergarten, Bahnhofstraße 71, (72 Kinder in 3 Gruppen)� Ludwig-Wolker-Kindergarten, Gerlinger Straße 51, (95 Kinder in 4 Gruppen)� Martha-Johanna-Haus, Ostertagstraße 38, (155 Kinder in 8 Gruppen)� Oberlinkindergarten, Im Wiesengrund 10, (75 Kinder in 3 Gruppen)� Oberlinkindertagesstätte, Im Wiesengrund 10, (40 Kinder in 2 Gruppen)� Schopflochkindergarten, Uracher Straße 9, (42 Kinder in 2 Gruppen)� Sonnenscheinkindergarten, Schlegelstraße 19, (50 Kinder in 2 Gruppen)� Stöckhofkindergarten, Stöckhofstraße 28, (75 Kinder in 3 Gruppen)� Kinderhaus Spitalhof, Klosterstraße 15, (195 Kinder in 9 Gruppen)� Wichernkindergarten, Königsberger Straße 14, (95 Kinder in 4 Gruppen)

Teilort Gebersheim:� Ev. Kindergarten Gebersheim, Hohe Steige 6 und 8, (125 Kinder in 5 Gruppen)

Teilort Höfingen:� Ev. Kindergarten Höfingen, Ulmenstraße 2, (75 Kinder in 3 Gruppen)� Kinderhaus Kunterbunt, Ulmenstraße 4, (65 Kinder in 3 Gruppen)� Kath. Kindergarten St. Michael, Albert-Schweitzer-St. 36-38, (119 Kinder in 5 Gruppen)

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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� Kindergarten Mammutzahn, Haydnstraße 1-5, (62 Kinder in 3 Gruppen)Teilort Warmbronn:� Christian-Wagner-Kindergarten, Binsenweg 3, (100 Kinder in 4 Gruppen)� Stöckhofkindergarten, Stöckhofstraße 28, (75 Kinder in 3 Gruppen)

sonstige sozialen Einrichtungen:

Alteneinrichtungen (Die statistische Angaben beziehen sich auf das Jahr 2005)

In Leonberg gibt es mehrere Wohneinrichtungen für ältere Menschen mit Wohn- und Versor-gungs- bzw. Pflegefunktionen.

� Samariterstift Leonberg, Seestraße 80 (195 Dauerpflegeplätze, 10 Kurzzeitpflegeplätze,69 betreute Wohnungen)

� Seniorenzentrum am Parksee, Ostertagstraße 42-46 (95 Dauerpflegeplätze, 3 Kurzzeit-pflegeplätze, 24 Altenheimplätze, 75 betreute Wohnungen)

� Residenz Pro Seniore, Böblinger Straße 27 (193 Dauerpflegeplätze, 10 Kurzzeitpflege-plätze)

� Seniorenresidenz Glemstalblick, Feuerbacher Straße 1-7 (52 Dauerpflegeplätze, 128 be-treute Wohnungen)

� Seniorenwohnanlage Seedamm-Center, Seestraße 6 und 10 (58 betreute Wohnungen)� Seniorenresidenz Stadtpark, Tiroler Straße 16 und Lobensteiner Straße 7-9 (109 be-

treute Wohnungen)� Städtische Wohnungen, Ostertagstraße 39 und An der Zehntscheuer 9

10.5 Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

� Kreiskrankenhaus Leonberg, Rutesheimer Straße 50 (Fachabteilung für Chirurgie, InnereMedizin, Anästhesie, Radiologie, Intensivstation sowie Gynäkologie und Geburtshilfe)

Die stationäre, medizinische Versorgung für das Einzugsgebiet Leonberg ist durch die be-stehende Gesundheitsinfrastruktur gewährleistet.

Auf die Benennung der ambulanten und privaten Einrichtungen (z. B. Arztpraxen) wird ausGründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

10.6 Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Folgende Gebäude werden regelmäßig für kulturelle Zwecke genutzt:

� Bauernhausmuseum Gebersheim, Alte Dorfstraße 34� Christian-Wagner-Haus, Christian-Wagner-Straße 3� Engelbergturm, Engelberg� Galerieverein Leonberg e. V., Zwerchstraße 27� Heimatmuseum Höfingen, Pforzheimer Straße 11� Stadtmuseum, Pfarrstraße 1� Stadtbücherei Leonberg, Liststraße

- Zweigstelle Gebersheim, Alte Dorfstraße 11- Zweigstelle Höfingen, Pforzheimer Straße 9

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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- Zweigstelle Warmbronn, Planstraße 1� Stadthalle, Römerstraße 110� Theater im Spitalhof, Klosterstraße 2� Bürgerhaus Gebersheim, Heimerdinger Straße 37� Steinturnhalle, Steinstraße 5� Rolf-Wagner-Halle, Büsnauer Straße 21

10.7 Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen

Folgende Gebäude und Einrichtungen werden regelmäßig für sportliche Zwecke genutzt:

Sporthallen:� Staigwaldhalle, Büsnauer Straße 67� Strohgäuhalle, Sonnenstraße 30� Georgii-Halle, Liststraße 4� Sportzentrum, Steinstraße 18� Sporthalle Kreisberufschulzentrum, Rutesheimer Straße 18� Turnhalle Gebersheim, Hohe Steige 10� Sporthalle TSV-Höfingen, Am Wäschbach 14� Turn- und Festhalle TSV Eltingen, Bruckenbachstraße 37� Jahnturnhalle TSG-Leonberg, Jahnstraße 6� Sporthalle Mörikeschule, Hindenburgstraße 21� Sporthalle August-Lämmle-Schule, Gerlinger Straße 43-47� Sporthalle Ostertagrealschule, Ostertagstraße 22/1� Sporthalle Spitalschule, Spitalhof 2

Sportplätze:� TSG Leonberg in der Jahnstraße ein Kunstrasenplatz und auf dem Engelberg ein Ra-

senplatz� TSV Eltingen in der Bruckenbachstraße zwei Rasenplätze, ein Kunstrasenplatz und ein

Werferfeld� SPVGG Warmbronn in der Büsnauer Straße ein Hartplatz (Tenneplatz) und ein Rasen-

platz� TSV Höfingen Am Wäschbach ein Rasenplatz, ein Hartplatz (Tenneplatz) und ein Wer-

ferfeld� Sportverein Gebersheim, An der Hohlen Eiche, zwei Rasenplätze

Tennisplätze:� Turn- und Sportgemeinschaft Leonberg e.V., Engelberg 5, Aussenplätze� Tennis-Club Leonberg e. V., August-Lämmle-Weg 71-73, Aussenplätze und Halle� Sportverein Gebersheim e. V. 1924, Straßenäcker, Aussenplätze� Turn- und Sportverein Höfingen e. V., Am Wäschbach 24, Aussenplätze� Sportvereinigung Warmbronn 1910 e. V., Büsnauer Straße 71, Aussenplätze� TSV Eltingen, Bruckenbachstraße 37, Aussenplätze

In der Kernstadt befindet sich ein weiteres Sportzentrum mit Hallenbad und Saunabereichsowie mehreren Sporthallen unter anderem im Bereich des Berufschulzentrums.

Außerdem gibt es weitere sportliche Einrichtungen auf der Gemarkung Leonberg. Der etwai-ge Bedarf von weiteren Einrichtungen kann voraussichtlich auf den jeweiligen Arealen ver-wirklicht werden.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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10.8 Feuerwehr

Leonberg verfügt über eine gut ausgebaute Gesamtfeuerwehr mit 5 hauptamtlichen und ca.153 freiwilligen Feuerwehrmänner und -frauen. Die Feuerwehr verteilt sich auf das Stadtge-biet und die Teilorte mit insgesamt 4 Feuerwehrgerätehäusern.

Hauptfeuerwache Leonberg Römerstraße 134 5 hauptamtliche und 78 freiwilligeFeuerwehrmänner

Gerätehaus Höfingen Pforzheimer Straße 46 26 freiwillige FeuerwehrmännerGerätehaus Gebersheim Im Bärenhof 3 20 freiwillige FeuerwehrmännerGerätehaus Warmbronn Talwiesen 3 29 freiwillige Feuerwehrmänner

Das Aufgabengebiet der Feuerwehr Leonberg umfaßt das Löschen von Haus-, KFZ- undWald-/Flächenbränden, Technische Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen mit Menschenret-tung und Beseitigen von Benzin und Öl, Befreien von Menschen und Tieren in Not undZwangslagen, Hochwasser und Wasserschadenseinsätze, Beseitigung von gefährlichenStoffen, Gefahrenabwehr und Umweltschutz, Hilfeleistung bei Straßenreinigung, Sturmschä-den, Naturereignisse, sowie Brandsicherheitswache. Im Jahr 2004 erfolgten 284 Einsätze.

Das Einsatzgebiet der Leonberger Feuerwehr umfaßt das gesamte Stadtgebiet mit den Teil-orten Gebersheim, Höfingen und Warmbronn, Teilbereiche der Bundesautobahnen A8 undA81 sowie in bestimmten Fällen die Überlandhilfe in Nachbarschaftsgemeinden.

10.9 Sonstigen Zweck dienende Gebäude und Einrichtung im Außenbereich

Im Gemarkungsgebiet Leonberg befinden sich verschiedene land-, forst- und gartenbauli-chen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Diese sind im Planteil mit einem Plan-zeichen versehen dargestellt.

Bauten im Außenbereich:� AL - land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Gartenbaubetriebe� AG - gewerbliche Einrichtungen� AF - Freizeitanlagen� AS - sonstige Bauten

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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11 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge

Der Flächennutzungsplan bzw. Landschaftsplan stellt neben überörtlichen und örtlichenHauptverkehrsstraßen sowie Bahnflächen auch wichtige Rad- und Wanderwege dar. DieDarstellung der Hauptverkehrsflächen erfolgt flächenhaft.

11.1 überörtlicher Straßenverkehr

Die großräumige Anbindung der Stadt Leonberg erfolgt über die Autobahnen A 8 und A 81,die unmittelbar südlich und östlich der Stadt verlaufen. Das Autobahndreieck Leonberg istein bedeutender Knotenpunkt für den Fernverkehr. Die Bundesstraße B 295 durchläuft dieStadt von Süden nach Norden.

Die regional bedeutsamen Straßenverbindungen als klassifizierte Landes- und Kreisstraßensind ebenfalls im Flächennutzungsplan dargestellt. Auch als „Bestand“ dargestellt sind dieplanfestgestellten Maßnahmen des neuen BAB-Anschluß „Leonberg-West“ sowie der Aus-bau der Bundesautobahn A 8 zwischen Leonberg-Rutesheim (teilweise dargestellt) und dieneuen Anbindungen der Bundesstraße B 295 im Bereich des neuen BAB-Anschlußes.

11.2 Bahnanlagen

Leonberg verfügt über eine S-Bahn - Verbindung nach Stuttgart und Böblingen bzw. Weil derStadt (S6) mit den Haltestellen Höfingen, Leonberg und Rutesheim (im Leonberger TeilortSilberberg gelegen). Weiterhin bestehen zahlreiche Busverbindungen nach Stuttgart undBöblingen / Sindelfingen sowie in den benachbarten Landkreis Ludwigsburg und den Enz-kreis. Das innerstädtische Bussystem ist größtenteils gut ausgebaut. 12 Buslinien (inklusiveder überregionalen Verbindungen) verbinden die Stadtteile wie auch Teilorte mit dem Stadt-zentrum.

Auf der Gemarkung Leonberg befindet sich eine 110 kV-Bahnstromleitung. Entlang der Lei-tungstrasse ist ein Schutzstreifen von 19 m links und rechts frei zu halten. Im Bereich derBahnstromleitung kann es zu Nutzungskonflikten kommen. Wir weisen darauf hin, dass die110 kV-Bahnstromleitung mit 16,7 Hz betrieben wird. Die Versorgegrenzwerte für die mag-netische Feldstärke nach den „Verordnung über elektromagnetische Felder“ – 26. BimSchVvom 16. Dez. 1996, betragen umgerechnet auf 16,7 Hz 300 µT für die ganztägige Einwirk-dauer auf Personen. Diese Grenzwerte werden im Einwirkungsbereich der Leitung nicht er-reicht. Darüber hinaus ist mit einer Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersu-chungsgeräten und anderen auf magnetische Felder empfindlich reagierende Geräte zurechnen. Auch eine Beeinträchtigung des Funk- und Fernsehempfangs ist möglich.

11. 3 Altstadttunnel mit Freihaltetrasse

11.3.1 Vorbemerkungen

Ausgehend von der Verkehrsentwicklungsplanung aus dem Jahr 2001 wurden in der Vorbe-reitung dieses Flächennutzungsplanverfahrens die erarbeiteten Grundlagen nochmals über-prüft und in einem interdisziplinären Ansatz mit Aspekten der Stadt- und Landschaftsplanungzusammengeführt. Außerdem sind die aktuellen Planungsüberlegungen aus der vorliegen-den Flächennutzungsplanung in die Verkehrsanalysen einbezogen. Die Prognosefortschrei-bung beinhaltet u.a. folgende Aspekte:

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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- Ausrichtung auf das neue Zieljahr (2020 statt 2010)- Berücksichtigung der Inhalte des Flächennutzungsplanes (z.B. künftige Bauflächen)- Allgemeine Anpassungen an aktuelle Entwicklungen (z.B. Kraftfahrzeugbestand)

Mit der Integration der Verkehrsplanung in die Stadt- und Landschaftsplanung wird die Dis-kussion nicht nur auf Verkehrsmengen und –verteilungen reduziert, sondern auch in wichtigestädtebauliche Zielsetzungen integriert.

11.3.2 Verkehrsplanerische Rahmenbedingungen

Die städtebaulichen Ziele innerhalb der Verkehrsplanung berücksichtigen u.a. folgende As-pekte:

- Reduzierung der Verkehrs- und Umweltbelastungen in stark vorbelasteten Straßen-räumen (z.B. Grabenstraße)

- Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Straßenrandbereichen, z.B. im Bereich derZwischenstadt

- Erreichbarkeit der Stadtmitte (z. B. Sicherung und Stärkung der mittelzentralen Han-delsfunktionen)

- stadtverträgliche Organisation und Integration des Verkehrs.

Auf der Grundlage des vorhandenen Datenmaterials der vorliegenden Verkehrsentwick-lungsplanung und gleichzeitig losgelöst von den Diskussions- und Entscheidungsprozessender vergangenen Jahre wurden nachfolgende Rahmenbedingungen ausgearbeitet, die alsGrundlage für die weitere Planungsabwägung der künftigen Verkehrskonzeption von beson-derer Bedeutung sind:

– Die im Rahmen der Verkehrsanalyse 1998 durchgeführte Verkehrsbefragung sämtlicherauf das Stadtgebiet ein- und ausstrahlender Verkehre macht deutlich, dass übergeordneteVerkehrsverflechtungen des sog. "Durchgangsverkehrs" generell untergeordnet bzw. pri-mär im südlichen Stadtgebiet bzw. in Ost-West-Richtung auftreten.

– Deutlich nachgeordnet sind im Gegensatz dazu die stadtübergreifenden Durchgangsver-flechtungen in Nord-Süd-Richtung, d. h. es ist aus dieser Verflechtungskonstellation keinevordergründige Erfordernis für eine "durchgängige Umgehungsstraße" zwischen der A 8und der B 295 Richtung Ditzingen abzuleiten.

– Die Betrachtung der verkehrlichen Maßnahmen, die im regionalen Umfeld der Stadt Le-onberg bereits realisiert oder planerisch definiert sind (z. B. Umfahrungen im DitzingerRaum, Nordumfahrung Rutesheim, Anschluss Leonberg West, Ausbau B 295, Neubau B464, Südumfahrung Weil der Stadt, etc.) macht deutlich, dass hier künftig durchaus neueNetzqualitäten im Umfeld des Stadtgebietes entstehen, die durch Netzergänzungen imStadtgebiet selbst dazu führen könnten, unerwünschte regionale Durchgangsverkehreanzuziehen bzw. vom parallelen Autobahnsystem abzuziehen. Dies bedeutet, dass auchdieser Aspekt gegen ein zusammenhängendes Umfahrungselement zwischen der A 8und der B 295 spricht.

– Neben diesen verkehrskonzeptionellen Rahmenbedingungen wird es in gleichem Maßeals wichtig angesehen, die künftige Entwicklungsperspektiven der Flächennutzungspla-nung 2020 heranzuziehen; dies nicht nur unter prognostischer Betrachtung des künftigenFahrtenaufkommens durch neue Nutzungsausweisungen, sondern auch unter dem As-pekt der jeweiligen "Standortgunst" und der Übereinstimmung von verkehrlichen undstädtebaulichen Zielsetzungen. Daraus sollte gleichzeitig auch eine Priorität der jeweilsrelevanten verkehrlichen Maßnahmen abgeleitet werden.

– Sowohl die Diskussionen im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes als auch während

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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des FNP-Prozesses des vergangenen Jahres haben deutlich gemacht, dass unabhängigvon der Erörterung übergeordneter Netzergänzungen alle Ansätze zur Minimierung desMIV-Verkehrsaufkommens intensiv weiterverfolgt werden müssen. Allerdings kann da-durch ein Verzicht auf die Weiterverfolgung von Netzergänzungen nicht erreicht werden.

11.3.3 Analyse der Netzfälle

Im Rahmen der Vorüberlegungen dieses Flächennutzungsplanes wurden verschiedeneNetzfälle „grundsätzlicher Prägung“ untersucht. Generell erfolgte die verkehrsplanerische A-nalyse der nachfolgend erläuterten Netzfälle unter folgenden Aspekten:

– Verkehrliche Wirksamkeit unter prognostischen Verkehrsmengen.

– Be- und Entlastungsverteilung für städtebaulich besonders relevante Bereiche.

– Sinnfälligkeit und Effizienz des jeweiligen Netzprinzips.

– Verträglichkeit mit den angestrebten Szenarien der künftigen Stadtentwicklung.

Nachfolgend werden die untersuchten und abgewogenen Netzfälle, aufbauend auf demNetzfall „0“, in stichwortartiger Form beschrieben und beurteilt:

Netzfall „0“

– Beibehaltung des heutigen Straßennetzes in unveränderter Form.

– Realisierung der BAB-Anschlussstelle "Leonberg West" und der damit zusammenhän-genden Netzergänzungen im Umfeld.

Der Planfall "Trendszenairo" zeigt erwartungsgemäß, dass im gesamten zentralen Stadtge-biet hohe bis sehr hohe Verkehrsbelastungen zu erwarten sind.

Insbesondere unter Betrachtung der städtebaulichen Wertigkeiten muss die Belastung derGrabenstraße (ca. 28.000 Kfz/24h) im Bereich der historischen Altstadt als gravierenderKonflikt gesehen werden; umso mehr, als hier die stadträumlich beengten Verhältnisse keingestalterisch und funktional verträgliches Nebeneinander der verschiedenen Verkehrsartenzulassen.

Aus den dargestellten Belastungszahlen ist deshalb abzuleiten, dass hier zwingend Netzer-gänzungen entwickelt werden müssen, die zur Entflechtung der Verkehrsströme beitragen.

Generell jedoch ist das Ziel zu formulieren, durch alternative Ansätze im Status Quo-Systemdas städtische Verkehrsaufkommen zu reduzieren (z. B. Verbesserung ÖPNV-System,Radwege, etc.).

Allerdings zeigt das prognostisch fortgeschriebene "Zielszenario" des Planfalls 0 auch, dassdie Entlastungswirkung eher begrenzt bleiben wird und sich zudem vorwiegend auf den inne-ren Stadtbereich konzentriert.

Netzfall „1“ (Engelbergtrasse)

– östliche Umfahrung des Kernstadtbereiches im Bereich der ehemaligen BAB- Trasse

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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(„Engelbergtrasse“) zwischen der B 295/ K 1657 im Norden und der Südrandstraße imSüden (mit Auffahrt).

– Angedachte Verknüpfungen mit der K 1657 (Leonberg-Gerlingen), der L 1180 (Leonberg-Stuttgart über Schillerhöhe), der L 1187 (Leonberg-Stuttgart über Mahdental) und der B295.

– Das dargestellte Netzprinzip zeigt zunächst eine zusammenhängende Entlastungstan-gente zwischen der BAB-Anschlussstelle "Leonberg West" und der B 295 in Richtung Dit-zingen.

Die Prognoseberechungen für 2020 machen deutlich, dass die verkehrliche Wirksamkeit die-ser Entlastungsstraße teilweise sehr begrenzt ist und auch nur geringe Entlastungswirkun-gen im zentralen Innenstadtgebiet zu erwarten sind. Zudem bleiben bei dieser Netzvariantesämtliche Netzsysteme im nördlichen und westlichen Stadtgebiet unverändert bestehen undkönnen deshalb für die dortigen Stadtteile und Stadtquartiere keine Entlastungswirkungenerzielen.Zusammenfassend wird deshalb empfohlen, die Netzkonzeption einer "Engelbergtrasse"nicht weiterzuverfolgen.

Netzfall „2“ (Nordwest-Umgehung)

– Durchgängige Umfahrungskonzeption zwischen der BAB-Anschlussstelle "LeonbergWest" und der B 295 als ortsferne Trassenlage im Norden und Westen des Stadtgebietes.

– Ergänzung der Netzkonzeption durch die östliche Umfahrung des Haldengebietes.

– Verknüpfungen mit der B 295, der L 1136, der K 1011 und der L 1180.

Grundsätzlich zeigt das Netzprinzip durchaus Ansätze zu einer hierarchischen Gliederungdes städtischen Verkehrssystems (übergeordnetes Tangentialelement mit radial orientiertenErschließungselementen für das innere Stadtgebiet. Die durchgeführten Prognoseberech-nungen zeigen entsprechende verkehrliche Wirksamkeiten im Zuge der gesamten Nordwest-Umgehung (ca. 16.000 Kfz/24h).

Allerdings wird ebenso deutlich, dass sich die Entlastungswirkungen vor allem im Bereichder historischen Altstadt in Grenzen halten, was insbesondere auf die eher ortsfernere undrückläufige Erschließungslage zurückzuführen ist. Als besonders negativ und potenziell be-denklich wird jedoch beurteilt, dass durch diese Netzvariante eine überörtliche "Umfahrungs-straße" geschaffen würde, die –wie bereits eingangs erwähnt– zweifellos dazu führen würde,das teilweise bestehende regionale Nebennetz des Autobahnsystems lückenlos zu schließenund dadurch unerwünschte Verkehrsverflechtungen iniziieren würde. Erkennbar ist die zuerwartende Entlastung für westliche Stadtquartiere (Gartenstadt) und –allerdings in be-grenztem Umfang– für die Stadtteile Höfingen und Gebersheim.

Zusammenfassend kann auch dieser Netzfall einer Nordwest-Umgehung nicht für die Wei-terverfolgung im Rahmen des Flächennutzungsplans empfohlen werden, da er zwar verkehr-liche Wirksamkeiten zeigt, jedoch seine eindeutige Schwächen in der begrenzten Entlastungder zentralen Innenstadt und in der überzogenen und nicht erforderlichen Interpretation einer"Umgehungsstraße" hat.

Netzfall „3“ (Nordwest-Tangente)

– Zusammenhängende neue Netzergänzung zwischen B 295 im Norden und der BAB-Anschlussstelle "Leonberg West" im Süden als weitgehend stadtnahe bzw. stadtinterne

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Trassenführung.

– Im nördlichen Abschnitt teilweise in Tunnellage, im südlichen Abschnitt parallel zur Bahn-linie bzw. im Glemstal zur Anschlussstelle „Leonberg West“.

– Kombination mit einer östlichen Umfahrung des Haldengebietes.

– Mehrfache Verknüpfungen mit dem städtischen Netz.

– Anbindungen an B 295, L 1136, K 1011 und L 1180.

Analog Netzfall 2 zeigt sich auch hier ein Netzprinzip, das durchaus eine hierarchische Neu-ordnung des städtischen Verkehrssystems ermöglichen würde. Die verkehrliche Bünde-lungswirkung (ca. 18.000-20.000 Kfz/24h) dieses Netzelements ist durchgängig hoch undzeigt dementsprechend eine hohe Entlastungswirkung im städtebaulich besonders sensiblenBereich der historischen Altstadt und der neueren zentralen Stadtmitte.

Dabei muss jedoch angemerkt werden, dass die vergleichende prognostische Untersuchungdes südlichen und des nördlichen Netzabschnittes gezeigt haben, dass die beiden Teile derNordwest-Tangente relativ unabhängig voneinander gesehen werden können und deshalbauch differenziert betrachtet werden sollten.

Während im nördlichen Abschnitt eine sehr gute städtebauliche Wirkung für die Innenstadthervorzuheben ist, wird die Realisierung eines neuen Streckenstücks im südlichen Abschnittunmittelbar parallel zur vorhandenen (und noch im Zuge des BAB-Anschlusses „Leonberg-West“ auszubauenden) Brennerstraße als eher unnötig und zudem aus stadtökologischerSicht problematisch angesehen.

Wenn auch die stadtnahe Trassenführung den Typus einer reinen Umgehungsstraße relati-viert, gilt auch hier die bereits erwähnte Konfliktsituation, dass die Schließung des Netzes imregionalen Kontext zu unerwünschten Verkehrsverflechtungen und damit neuen Verkehrs-problemen führen kann.

Zusammenfassend kann deshalb auch die Konzeption einer durchgängigen Nordwest-Tangente nicht für eine Aufnahme in den FNP 2020 empfohlen werden. Allerdings gilt dienegative Einstufung primär für den südlichen Streckenabschnitt zwischen der BAB-Anschlussstelle "Leonberg West" und der Anbindung der Römerstraße.

Netzfall „4“ (östlicher Altstadttunnel)

– Tunneltrasse zwischen B 295 im Norden; Einbindung der Tunneltrasse in die bestehendeEltinger Straße. Kombination mit einer östlichen Umfahrung des Haldengebietes.

– Unterfahrung östlich der Altstadt für die Nord-Süd Verkehre. Die Ost-West Verkehre wer-den über das Bestandsnetz abgewickelt.

Durch die zentrale Lage der Tunneltrasse und die relativ kurze Netzverbindung zeigt sich ei-ne sehr hohe verkehrliche Wirksamkeit (ca. 21.500 Kfz/24h). Dementsprechend besondershoch ist die Entlastung der Grabenstraße (ca. 11.000 Kfz/24h) und damit die Chance derstädtebaulichen Aufwertung dieses Verkehrsraums zu sehen.

Generell ergibt sich in Verbindung mit jeder Tunneltrasse die zwingende Notwendigkeit einer

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Koppelung mit der östlichen Umfahrung des Haldengebietes, um auch diese Verkehrsmen-gen in die Bündelungswirkung des Tunnels selbst einzubeziehen.

Insgesamt wird der Ansatz eines östlichen Altstadttunnels entsprechend Netzfall 4 als einegrundsätzliche Möglichkeit angesehen, die städtische Verkehrsproblematik in besondersempfindlichen Bereichen zu entschärfen.

Netzfall „5“ (westlicher Altstadttunnel)

– Tunneltrasse zwischen B 295 und Bahnhofstraße westlich der historischen Altstadt.

– Kombination mit östlicher Umfahrung des Haldengebietes.

– Ansonsten Beibehaltung des bestehenden Straßennetzes, allerdings mit restriktiven An-sätzen im inneren Stadtbereich.

Auch diese Tunnelvariante zeigt eine entsprechend hohe verkehrliche Wirksamkeit (ca.20.000 Kfz/24h) bei gleichzeitig hoher Entlastungswirkung im Bereich der historischen Alt-stadt (ca. 14.000 Kfz/24h), wenn auch graduell geringer als bei Netzfall 4.

Erkennbar ist gegenüber Netzfall 4 eine zusätzliche Entlastungswirkung im Bereich der El-tinger Straße, Brennerstraße und Römerstraße, da durch das Element der Bahnhofstraßeeine Teilentlastung der inneren Stadt übernommen wird.

Insgesamt ist deshalb auch dieser Netzfall 5 prinzipiell in der Lage, den geforderten städte-baulichen Zielsetzungen in der Innenstadt gerecht zu werden.

Netzfall „6“ (Verlängerung Südrandstraße)

Im Zusammenhang mit der möglichen Ausweisung eines möglichen gewerblichen Schwer-punktes im Bereich "Störrle / Eisengriff" (jetzt: Perspektivfläche- außerhalb des vorliegendenFortschreibungshorizontes) wurde auch die Frage der verkehrlichen Standortgunst und Er-schließung erörtert.

Dabei wurde –unabhängig von der städtebaulich/ökologischen Eignung des Gebiets– festge-stellt, dass eine zweifellos vorhandene gute Standortgunst nur dann gegeben wäre, wenn ei-ne direkte Anbindung an den neuen Anschluss Leonberg-West erfolgt.

Unter Einbeziehung der vor der Realisierung stehenden Nordumfahrung Rutesheim kann derBau eines zusammenhängendes Tangentialelements im Süden der Stadt Leonberg sinnvollsein. Die ermittelte Prognosebelastung zeigt jedoch, dass dieses Netzelement keinerleiAuswirkungen auf die Be- und Entlastung der Innenstadt hat. Die Entlastungswirkung kon-zentriert sich vielmehr auf den Bereich der L 1180 und das Netzsystem im Umfeld der Gar-tenstadt, wobei teilweise beträchtliche Entlastungen (z. B. Gebersheimer Straße) auftreten.

Insoweit sind keine wesentlichen verkehrlich- städtebaulichen Verbesserungen im Bereichder Kernstadt zu erwarten. Zusammenfassend wird deshalb eine solche Netzergänzung nurdann als sinnvoll erachtet, wenn im Rahmen der Stadtentwicklung eine potenzielle Auswei-sung eines Gewerbegebietes "Störrle / Eisengriff" beabsichtigt ist. Dies ist laut aktuellerBeschlußlage nicht vorgesehen, sodaß diese mögliche Netzergänzung im Geltungszeitraumdieses Flächennutzungsplanes nicht weiter verfolgt wird.

Netzfall „7“ (östlicher Altstadttunnel / verlängerte Südrandstraße)

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Dieser Netzfall kombiniert das Prinzip eines östlichen Altstadttunnels (entspr. Netzfall 4) miteiner Verlängerung der Südrandstraße zwischen der BAB-Anschlussstelle "Leonberg West"und der geplanten Nordumfahrung Rutesheim (entspr. Netzfall 6).

Da – wie bereits erwähnt – beide Netzabschnitte voneinander völlig unabhängige verkehrli-che Wirkungen erreichen, gelten auch hier die bereits formulierten Beurteilungen: DieserNetzfall 7 ist in seinem Prinzip verfolgenswert, jeweils vorausgesetzt, dass eine städtebauli-che Integration des östlichen Altstadttunnels machbar ist und andererseits eine Aufsiedlungdes potenziellen Gewerbegebietes "Störrle / Eisengriff" (jedoch nur Perspektivfläche) erfolgt.

Netzfall „8“ (westlicher Altstadttunnel/ verlängerte Südrandstraße)

Hier gilt im Grundsatz die selbe Einstufung wie beim vorgenannten Netzfall 7:Die verkehrliche Wirksamkeit des westlichen Altstadttunnels ist völlig getrennt von der Wir-kung der verlängerten Südrandstraße zu sehen, wobei beide ihre bereits genannten städte-baulichen und verkehrlichen Zielsetzungen erfüllen.Netzfall „9“ (modifizierter westlicher Altstadttunnel)

– siehe Netzfälle „4“ und „5“.

- Verschiebung (und Kürzung) der Tunnellage in nordwestlicher Richtung, anschließendeBrückenlage bei der Clausenmühle. Anschluß an Rutesheimer- und Weiterführung überdie Bahnhofstraße analog Netzfall 5. Kombination mit östlicher Umfahrung des Halden-gebietes.

Der Vergleich der Belastungswerte mit Netzfall 5 zeigt, dass die trassierungstechnische Ver-schiebung der Tunnellage und der offenen Trasse nach Westen nur unerhebliche Verände-rungen in der Verkehrsverteilung ergibt. Dementsprechend hoch bleiben auch hier die Ent-lastungswirkungen für die städtebaulich interessanten Bereiche in der zentralen Innenstadt.

Insgesamt ist deshalb auch dieser Lösungsansatz analog der Netzfälle 4 und 5 in der Lage,den strategisch- planerischen Oberzielen gerecht zu werden.

Netzfall „10“ (modifizierter westlicher Altstadttunnel/nördliche Umfahrung Kreiskranhenhaus)

– Modifizierte Tunneltrasse analog Netzfall 9.

– Netzergänzung durch eine nördliche Umfahrung des Kreiskrankenhauses bis zur Einfüh-rung in die L 1180 (Richtung Rutesheim).

– Kombination mit östlicher Umfahrung Haldengebiet.

Der Belastungsvergleich mit Netzfall 9 zeigt, dass sich die Bündelungswirkung im Bereichdes Altstadttunnels intensiviert, da der Streckenzug für übergeordnete Verflechtungen att-raktiver wird. Ansonsten bleibt die bereits bei Planfall 9 beschriebene hohe Entlastung im Be-reich der zentralen Innenstadt durchgehend bestehen.

Die angedachte Netzergänzung nördlich des Kreiskrankenhauses weist mit ca. 17.000Kfz/24h eine hohe verkehrliche Wirksamkeit auf und lässt dementsprechend deutliche Ent-lastungen im Bereich der Gartenstadt (Rutesheimer Straße, Gebersheimer Straße) erwarten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass dieser aus 2 Netzelementen kombinierte Netzfallhinsichtlich der verkehrlichen Wirksamkeit nahezu unabhängig unterschiedliche Zielsetzun-gen erfüllen.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Netzfall „11“ (Langer Altstadttunnel Ost)

Dieses Netzkonzept baut prinzipiell auf Netzfall 4 (östlicher Altstadttunnel) auf. Um einespürbare Entlastungswirkung im gesamten Zug der südlichen Eltinger Straße und im Bereichdes Neuköllner Platzes zu erzielen, wurde der Tunnel jedoch bis in die Brennerstraße er-weitert.

– Tunneltrasse zwischen der B 295 und der Brennerstraße.

– Verknüpfungsbauwerk mit dem Tunnel im Zuge der Eltinger Straße zwischen Lindenstra-ße und Neuköllner Platz zur Bündelung innerstädtischer Ziel- / Quell- und Binnenverkeh-re.

– Kombination mit östlicher Umfahrung des Haldengebietes.

– Ansonsten Beibehaltung des bestehenden Straßennetzes, allerdings mit restriktiven An-sätzen im inneren Stadtbereich.

Auch diese verlängerte westliche Tunnelvariante lässt eine hohe verkehrliche Bündelungs-wirkung erkennen (ca. 20.800 Kfz/24h).

Damit eine Entlastung der südlichen Eltinger Straße und des Neuköllner Platzes erreichtwerden kann, muss jedoch ein im Verhältnis zu anderen Varianten deutlich längerer Tunnelmit deutlich höheren Baukosten realisiert werden.

Zudem ist es aus netzkonzeptioneller Sicht zwingend erforderlich, dass die Innenstadt überein Verknüpfungsbauwerk an den Tunnel im Bereich der Eltinger Straße angebunden wird.

Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass auch dieser Lösungsansatz prinzi-piell in der Lage ist, den geforderten verkehrlichen Zielsetzungen in der Innenstadt gerechtzu werden.

Netzfall „12“ (Kurzer östlicher Altstadttunnel)

– Kurzer Tunnel zwischen B 295 und Seestraße / Eltinger Straße.

– Kombination mit östlicher Umfahrung des Haldengebietes.

– Abhängen der Seestraße und Führung über die Seedammstraße.

– Keine durchgängige Verbindung "Bahnhofstraße – Kurzer Tunnel", sondern Bündelungder Verkehre über die Lindenstraße.

– Anbindung der Grabenstraße an die Eltinger Straße auf Höhe der Verknüpfung See-dammcenter.

Aufgrund der Kürze des Tunnels sehr hohe Bündelungswirkung (ca. 24.000 Kfz/24h).

Jedoch sehr hohe Verkehrsbelastung im Abschnitt zwischen der Anbindung Lindenstraßeund Grabenstraße (ca. 38.000 Kfz/24h).

Deutliche Entlastungswirkung im Bereich der Feuerbacher Straße / Grabenstraße / nördlicheBahnhofstraße / Altstadt.

Insgesamt ist auch dieser Netzfall 12 prinzipiell in der Lage, die städtische Verkehrsproble-matik im Bereich der Altstadt zu entschärfen.

Page 80: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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SchlussfolgerungenGrundsätzlich ist anzumerken, dass die Betrachtung der verkehrlichen Aspekte nicht fach-spezifisch losgelöst erfolgte, sondern stets integriert in die städtebauliche Gesamtthematikdes Flächennutzungsplanprozesses behandelt wurde.

Vor diesem Hintergrund lässt sich die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Verkehrsent-wicklung der Stadt Leonberg und die intensive Erörterung der möglichen Lösungsansätzefolgendermaßen zusammenfassen:

– Große und zusammenhängende Umfahrungskonzepte entsprechend

� Netzfall 1 … Engelbergtrasse

� Netzfall 2 … Nordwest-Umgehung

� Netzfall 3 … Nordwest-Tangente

werden nicht empfohlen und sind demnach nicht Gegenstand dieser FNP-Fortschreibung.Die Hauptgründe liegen darin, dass einerseits die Anteile des Durchgangsverkehrs am städ-tischen Gesamtverkehr nachgeordnet sind und andererseits durchgängige "Umgehungsstra-ßen" zwischen dem neuen Anschluss A 8 / Leonberg West im Süden und der B 295 im Nor-den eher unerwünschte regionale Verbindungslinien ermöglichen könnte.

– Aus diesen Erkenntnissen ist eine nächste Schlussfolgerung, dass für die künftige Ver-kehrskonzeption die Netzfälle weiterverfolgt und detailliert abgewogen werden, die dieRealisierung eines Altstadttunnels in einem "Korridor" entsprechend der Prinzipien� Netzfall 4 … östlicher Altstadttunnel

� Netzfall 5 … westlicher Altstadttunnel

� Netzfall 9 … modifizierter westlicher Altstadttunnel

beinhalten.

– Auf der Basis dieser planerischen Empfehlungen und auch politisch getragenen Netzprin-zipien erfolgte eine weitere und vertiefende Abwägung sämtlicher potenzieller östlichenund westlichen Tunnelvarianten, und dies unter integrierter Betrachtung der TeilaspekteVerkehr, Städtebau und städtischem Freiraum. Die Abwägungsergebnisse lassen sichfolgendermaßen skizzieren:

– Die Realisierung eines sog. "Langen Altstadttunnels" zwischen der B 295 / Haldenumfah-rung im Norden und der Brennerstraße im Süden kann nicht empfohlen werden, da dieverkehrliche Wirkung ohne die Verknüpfung mit der Stadtmitte (Neuköllner Platz) nur be-grenzt sein könnte. Deshalb wäre eine zusätzliche Rampenverbindung in der EltingerStraße zwingend erforderlich, die jedoch zu erheblichen verkehrlichen und städtebau-lichen Verflechtungsproblemen in diesem zentralen Stadtbereich führen würde.

– Auch die Zielsetzung, in einem ersten Realisierungsabschnitt zunächst einen sog. "Mittle-ren Altstadttunnel" zu realisieren, sollte nicht weiterverfolgt werden, weil hierbei die vorge-nannt erwähnte Rampenverbindung völlig umgestaltet sein müsste und zudem die ge-samten Verknüpfungsmengen (Tunneltrasse und Eltinger Straße) vor dem NeuköllnerPlatz wieder an der Oberfläche zusammengeführt und dadurch die städtebaulichen Ziel-setzungen beeinträchtigt werden.

– Die Abwägung der zahlreichen Varianten zu einem "Östlichen Altstadttunnel" hat deutlichgemacht, dass aus verkehrlicher, städtebaulicher und freiräumlicher Sicht ein optimierterNetzvorschlag (entsprechend Netzfall 12) mit folgenden Ansätzen in die engere Abwä-gung einbezogen wurde:

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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� Tunnelmund in Höhe Hirschbrunnenplatz.

� Abschwenken der Grabenstraße und der Seestraße nach Süden und Verknüpfung mitder Eltinger Straße mit einem 4-armigen Knoten.

� Rückstufung der Bahnhofstraße zur Quartiererschließung und

� Bündelung der Haupterschließung in Ost-West-Richtung über die Rutesheimer Straßeund die Lindenstraße bis zur Einmündung in die Eltinger Straße.

Die Ermittlung der verkehrlichen Wirksamkeit zeigt deutlich, dass durch die Zusammen-führung der verschiedenen Netzelemente im nördlichen und südlichen Innenstadtbereicheine enorme Verkehrsbelastung (bis zu 38.000 Kfz/24h) im Streckenabschnitt zwischenSeestraße und Lindenstraße auftritt. Dadurch und auch durch die hohe Bündelungsfunkti-on in der Lindenstraße sind künftige Verkehrsbelastungen zu erwarten, die die Oberzieleder beabsichtigten "Stadtfindung" in diesem Bereich extrem belasten würden.

– Im Vergleich dazu erreicht die Konzeption eines "Westlichen Altstadttunnels" (entspre-chend Netzfall 5) eine Verteilung der stadtspezifischen Ziel- / Quell- und Binnenverkehreauf mehrere Netzelemente (z. B. Grabenstraße, Lindenstraße, Bahnhofstraße, Römer-straße, …) und ermöglicht so entsprechende Spielräume für städtebauliche und freiräum-liche Entwicklungen im Bereich der "Zwischenstadt". Dass dabei durch eine neue Ver-kehrslinie im Bereich der Glemsaue und der Weiterführung in die Bahnhofstraße erheb-liche Eingriffe in das vorhandene Freiraumpotenzial erfolgen müssen, ist in die inhaltlicheGesamtabwägung einzubeziehen.

– Auf der Grundlage aller betrachteten Abwägungsaspekte ist aus verkehrlicher Sicht derPlanungsansatz eines "Westlichen Altstadttunnels" zu präferieren und im Sinne einesverfeinerten "Trassenkorridors" in die Darstellung des Flächennutzungsplanes aufzuneh-men.

– Eine in diesem Zusammenhang denkbare Alternative durch eine Verlängerung der Süd-randstraße wäre nur dann verfolgenswert, wenn eine städtebauliche Entwicklung im Be-reich "Störrle / Eisengriff" angestrebt wird. Allerdings zeigt sich hierbei, dass sich die Ent-lastungen im Bereich der Gartenstadt vorrangig auf die Entlastung der GebersheimerStraße begrenzen.

Zusammenfassend haben die umfangreichen verkehrlichen Untersuchungen und die Integ-ration ihrer Ergebnisse in den gesamtplanerischen Prozess ergeben, dass der künftigen Ver-kehrskonzeption der Stadt Leonberg die Konzeption eines "Westlichen Altstadttunnels" zuGrunde gelegt werden sollte und hierfür ein Trassenkorridor im Flächennutzungsplan vorzu-halten ist. Dieser Koridor schliesst ein räumliches Spektrum (jeweils einschließlich), zwi-schen Glemstal und Bendelkreuzung ein.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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12 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen

Eine rationelle und ausreichende Versorgung mit Energie und Wasser sowie eine umweltge-rechte Entsorgung und Verwertung von Abfallstoffen und Abwässern ist lebensnotwendig.Im Flächennutzungsplan sind Anlagen/Standorte für nachfolgende Ver- und Entsorgungs-einrichtungen als Flächen und mit Symbolen versehen dargestellt:

12.1 Versorgungsflächen (Wasser-, Strom-, Gasversorgung)

Elektrizitäts- und Gasversorgung:

Die Stromversorgung auf dem Gebiet der Stadt Leonberg erfolgt durch die Energie Baden-Württemberg (EnBW).Das westlichen Gemarkungsgebiet von Leonberg wird von einer 380kV/220kV sowie einer110 kV Leitung durchzogen. Unterhalb der Leitungstrasse auf der Gemarkung Gebersheimbefindet sich ein Umspannwerk.Die Leitungstrassen sind im Flächennutzungsplan dargestellt. Auf die Darstellung von Mittel-und Niederspannungsleitungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

Der Trassenbereich der Gashochdruckleitungen (HGD) mit Gasdruckregelanlagen (GDR)wurde im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen und mit der entsprechendenSymbolik dargestellt. Entlang dieser Leitungstrasse besteht ein Schutzstreifen von 3m rechtsund links der Leitungsachse. Eine Bebauung des Leitungsschutzstreifens kann nur im Ein-vernehmen mit der EnBW erfogen.

Im südlichen Teil der Gemarkung Leonbergs befindet sich eine Gasfernleitung, die von derGasversorgung Süddeutschland betrieben wird. Der Trassenverlauf wurde im Flächennut-zungsplan nachrichtlich übernommen. Entlang der Leitungstrasse besteht ein Schutzstreifenvon 3m rechts und links der Rohrachse. Innerhalb dieses Schutzstreifens bedürfen alle Ver-änderungen wie Bebauung, Geländeniveauveränderungen, Bepflanzungen etc. einer Zu-stimmung des Leitungsunterhalters.

Wasserversorgung:

Die Wasserversorgung auf der Gemarkung Leonberg erfolgt zu 90 % aus Bodenseewasserund zu 10 % aus eigenen Quellen. Die Bodenseewasserversorgung (BWV) unterhält Versor-gungsleitung (DN 150-300) zwischen Leonberg, Gebersheim, Höfingen und Warmbronn undübergibt das Wasser an die städtischen Hoch- und Übergabebehältern. Sowohl die BWV-Leitung als auch die Wasserquellen sind im Plan als Bestandsanlagen dargestellt.

Die Stadtwerke Leonberg übernehmen die örtliche Verteilung des geförderten und geliefer-ten Frischwassers wobei die Teilorte Gebersheim, Höfingen und Warmbronn zu 100% mitBodenseewasser versorgt werden. In der Kernstadt Leonberg und im Stadtteil Silberbergerfolgt die vorgenannte Mischung aus Bodenseewasser mit Wasser aus eigenen Quellen(Hofgarten- und Mahdentalquelle). Die Mahdentalquelle befindet sich auf der GemarkungStuttgart.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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HB 11 Blosenberg HB 41 Gebersheim - Dobelstraße

HB 13 Mesner HB 42 Gebersheim - Alte Reute

HB 21 Stuttgarter Straße HB 51 Höfingen - Wanne

HB 22 Heide HB 61 Warnbronn - Wittumrain

HB 23 Winterrain PW 02 Hofgarten

HB 32 Studentenbäumle PW 03 Tiefenbach

Tabelle 38: Hochbehälter (HB) und Pumpstationen (PW) in Leonberg

12.2 Entsorgungsflächen (Abwasserentsorgung, Deponie, Abfallbeseitigung)

Abwasserentsorgung:

Das von den bebauten Flächen des gesamten Stadtgebietes (einschl. der Ortsteile Gebers-heim, Höfingen und Warmbronn sowie dem Stadtteil Silberberg) abfließende Abwasser(Mischwasser) wird der Sammelkläranlage „Mittleres Glemstal“ zugeführt und dort mecha-nisch/biologisch behandelt und in den Vorfluter Glems nach dem derzeitigen Stand derTechnik gereinigt und eingeleitet. Die Anlage ist auf 60.000 EWG (Einwohnergleichwerte)ausgelegt, wobei der Spitzenzufluß zur Anlage im Trockenwetterfall auf 915 m³/h und im Re-genwetterfall auf 1890 m³/h begrenzt ist.Die Einleitungswerte für die Abwasserinhaltsstoffe chemischer Sauerstoffbedarf, Ge-samtstickstoff und Gesamtphosphor, festgelegt im Wasserrechtsbescheid, werden beim der-zeitigen Betrieb der Anlage sicher eingehalten.

Das Kanalsystem der Stadt Leonberg besteht aus Mischwasser, Schmutz- und Re-gen/Niederschlagswasserkanälen und hat eine Gesamtlänge von ca. 203 Km.

Die Regenwasserbehandlung besteht im wesentlichen aus dem Betrieb von insgesamt 29Regenüberlaufbecken (RÜB) und 1 Regenrückhaltebecken sowie 5 semizentralen Versicke-rungsanlagen über das gesamte bebaute Gebiet der Stadt Leonberg einschl. der Teilorteverteilt. Das Gesamtbeckenvolumen mit 10.320,80 m³ erlaubt den Anschluß von 543,72 haversiegelter Fläche. Tatsächlich angeschlossen sind derzeit 477,56 ha Die Versickerungs-anlagen sind so angeordnet, dass sie sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu den zu entwäs-sernden Flächen befinden (gesamter bebauter Bereich „Engelberg Nordhang“ und Ziegel-wiesen I, Warmbronn).

Geht man davon aus, dass zukünftig Oberflächen- und Niederschlagswasser generell zuversickern ist und damit nicht der Kanalisation und den RÜBs zugeführt wird, ist das vorhan-dene Beckenvolumen bei weitem ausreichend. Ähnliches gilt auch für die Dimension dervorhandenen Kanäle, da ausschließlich die Niederschlags-/ Oberflächenwassermenge fürdie Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes maßgebend ist.

Page 84: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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RÜB Nr. Bezeichnung Rüb-Nr. Bezeichnung4 Bahndurchlass 34 Silberberg - Süd

6 Tilghäuslesmühle 36 Silberberg -Nord

8 Tennisplatz 38 Schopflochberg

10 TSV - Halle 40 Zwischen den Bächen

12 Jugendhaus 42 Hertich 1

14 Halden 44 Hertich 2

16 alte KA Gebersheim 46 Hertich 3

20 Gebersheim 2 48 Mollenbachstraße

22 Felsensägmühle 50 Kirchbach

24 Clausenmühle 52 Ramtel Autobahndreieck

26 Gartenstadt - Ost 54 Ramtel Mühlgraben

28 Bahnhof 56 Gerlinger Straße

30 Gartenstadt - West 58 Warmbronn Maisgraben

32 Ezach 60 Warmbronn Kläranlage

33 Bauhof

Tabelle 39: Regenüberlaufbecken

Abfallbeseitigung:

Die Abfallentsorgung in Leonberg obliegt dem Landkreis Böblingen. Die Entsorgung bein-haltet die Sammlung, den Transport und die Behandlung der gesamten Abfälle.Aus den hier anfallenden Abfällen werden die wiederverwertbaren oder speziell zu entsor-genden Stoffe durch getrennte Sammlungen oder Bringsysteme auf den Entsorgungsanla-gen wie Deponie und Recyclinghöfe aussortiert. Der nicht mehr zu verwertende Abfall wirdim Restmüllheizkraftwerk in Böblingen thermisch behandelt.

Folgende Entsorgungseinrichtungen befinden sich auf Leonberger Gemarkung:

� Wertstoffhof Leonberg, Bahnhofstraße 88� Wertstoffhof Leonberg - Höfingen, Röntgenstraße 35� Schadstoffannahmestelle und Häckselplatz, ehemalige Kreismülldeponie Rübenloch� Kompostwerk Leonberg� Erddeponie Leonberg

Des weiteren befindet sich zwischen Leonberg und dem Teilort Warmbronn die ehemaligeKreismülldeponie Rübenloch, die seit der Inbetriebnahme des Restmüllheizkraftwerks 1999nicht mehr befüllt wird. Jedoch muß nach der Schließung noch mit einer Nachsorgephase biszu 50 Jahre gerechnet werden. Die Gasverwertung, die Ableitung und Behandlung des Si-ckerwassers und die Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung sind Teile dieserNachsorgung. Mit der Oberflächenabdichtung kann frühesten 2009 nach Abschluß der Set-zungsvorgänge begonnen werden.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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13 Grünanlagen und Grünflächen Der Flächennutzungsplan unterscheidet entsprechend der beabsichtigten Nutzung bei denGrünflächen zwischen:

� öffentlichen Parkanlagen� Dauerkleingärten� Gartenhausgebieten� Freibädern� Friedhöfen� Spielplätzen� sonstige Grünflächen

Die speziellen Zweckbestimmungen der Grünflächen werden durch Lagesymbole dargestellt.

Im Flächennutzungsplan werden sowohl die vorhandenen Grünflächen in ihrem Bestand alsauch neu zu entwickelnde Grünflächen dargestellt.

Die Benennung der Grünanlagen und Grünflächen mit Ihren Zweckbestimmungen Friedhof,Spielplätze usw. stellt eine Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Planaufstellung dar. Eshandelt sich nicht um eine Zielformulierung für die nächsten 10-15 Jahre, vielmehr sind auf-grund veränderter Rahmenbedingungen (z. B. demographischer Wandel) neue Standortkon-zeptionen zu erarbeiten.

13.1 Parkanlagen

Auf der Gemarkung Leonberg gibt es nachfolgende Parkanlagen größeren Ausmaßes:

- Stadtpark- Engelberg- Leonberger Heide (Alter Golfplatz)- Alter Friedhof Höfingen- Friedhof Seestraße- Friedhof Eltingen

Im Stadtgebiet Leonbergs sollen Grün- und Freiflächen mit einer hohen Aufenthaltsqualitäterhalten und entwickelt werden. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die Vernetzung dieserGrünflächen („Grünes Netz“) sowie ihre Anbindung an die freie Landschaft. Neben Erho-lungsfunktionen übernehmen diese Grünflächen auch stadtökologische und insbesonderesiedlungsklimatische Ausgleichsfunktionen.

Eine besondere Beachtung erfordert die Entwicklung von naturnahen Pflegekonzepten mitgeringen Pflege- und Kostenaufwand für die Stadt Leonberg.

Friedhofsflächen, deren bisherige Nutzung langfristig aufgegeben wird, sollen in das „GrüneNetz“ Leonbergs integriert werden. Diese Flächen sollen zukünftig als attraktive Grün- bzw.Parkanlagen ergänzende Trittsteine im Grünflächennetz bilden.

13.2 Dauerkleingärten- südlich Eltingen

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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13.3 Bestehende Gartenhausgebiete

Auf der Gemarkungsbiet Leonberg gibt es bestehende Gartenhausgebiete:- Lohlenbach- Störrle /Heizenbrunner Hof- Obere Feinau- Schumisberg/Hinterer Ehrenberg- Unterer Ehrenberg- Glaunhalde- Katzental- Seitenäcker/Sälig

Um dem spezifischem Nachfragebedarf gerecht zu werden, sollen im vorliegenden Flächen-nutzungsplan folgende weitere Gartenhausgebiete ausgewiesen werden. Ausweisungszielist, den Bestand in eine geordnete Bauleitplanung zu überführen, um über die heutige Be-standssituation hinaus gehende Intensivierungen zu vermeinden.

Die geplanten Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung „Gartenhausgebiet“ sind in Kapitel 8(Bauflächenausweisung) in den jeweiligen Orts-/ Teilortsbeschreibungen dargelegt.

13.4 Freibäder

Das größte Freibad in Leonberg ist das Sport- und Erlebnisbad Leobad in Eltingen. DasBad bietet neben einem 50-Meter-Schimm-, Springer- und Nichtschwimmerbecken nochweitere Freizeitangebote.

Daneben befindet sich im Teilort Höfingen ein städtisches Freibad, das derzeit von einemVerein in privater Hand betrieben wird.

13.5 Friedhöfe

In Leonberg und den Teilorten gibt es insgesamt 7 Friedhöfe.

� Friedhof Seestraße� Friedhof Eltingen� Waldfriedhof� Alter Friedhof Höfingen� Neuer Friedhof Höfingen � Friedhof Gebersheim� Friedhof Warmbronn

Im Zuge des demographischen Wandels ist eine Friedhofserweiterung in Warmbronn und inder Kernstadt auf dem Waldfriedhof erforderlich.

13.6 Spielplätze

Leonberg verfügt (Stand 2005) über 60 Spielplätze. Darin enthalten sind Kleinspielplätze,Bolzplätze, Schulhofflächen usw..

Page 87: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Nr. des Spiel-

platzes

Name des Spielplatzes Kurzbe-schreibung Pl. Ber.

Nr. des Spiel-

platzes

Name des Spielplatzes Kurzbe-schreibung Pl. Ber.

L2 Niederhofen Spielplatz und Bolzwiese L26 Markgröninger Weg Kleinkinderspielplatz 02.05-5

L5 Ezach Kindergarten Sandkiste 03.07-2/1+2/2 L27 Bolzplatz

Hoffmannstraße Bolzplatz 02.05-5

L6 Ezach Mitte zentraler Spielplatz u. Bolzplatz

03.07-2/1+2/2 L32

Blosenbergkirche, Schleiermacher-straße

Spielplatz 02.02-4

L6/1 Ezach Mitte südl. Teil zentraler Spielplatz 03.07-2/1+2/2 L33 Blosenbergstraße Spielplatz 02.02-5

L8 Karlstraße Kleinkinderspielplatz L34Bolzplatz Blosenberg (KZ-Mahnmal)

Bolzplatz 02.02-5

L9ehemaliges Dampfsägewerk/ Gebersheimerstr.

Kleinkinderspielplatz u. Bolzplatz 01.01-2/1 L35 Mahdental Kleinkinderspielplatz u.

Bolzplatz

L10 Lohlenbach-/Schubartstraße Kinderspielplatz 01.05-1 L36 Schulhof August-

Lämmle-SchuleSchulhof, Spiel- und Bolzplatz 05.01-B

L11 Schloßgarten/Pomer-anzengarten Kinderspielplatz L37 Goethestraße Kleinkinderspielplatz

L12 Max-Eyth-Str. Kleinkinderspielplatz 03.03-1 L38 Hanggarage Spielplatz 02.01-7

L13 Stadtpark am Steg Kleinkinderspielplatz 03.04-8 L40Sailerwiese (unterhalb Schloßgarten)

Bolzplatz

L14 Neuköllnerstraße Spielplatz 03.04-3 L41 Sophie-Scholl-Schule

Schulhof, Spiel- u. Bolzplatz, eingezäunt, nur für Schule

03.07-4

L15 Obere Torstraße Spielplatz 03.04-5 L43 Stadtpark Skateanlage 03.04-3

L16 Tiefgarage Leonberger Straße Kleinkinderspielplatz 03.01-7 L44 Stadtpark

Berlinerstraße Spielplatz 03.04-3

L17 Tiroler Straße Spiel- u. Bolzplatz 03.04-1/3 L45 Schellingschule Spielplatz 02.03-6

L18 Albertus Magnus Straße Kleinkinderspielplatz 05.01-3 ohne Schellingschule Bolzplatz, Ballspiel-

fläche 02.03-6

L19 Esslingerstraße Spielplatz mit Bolzwiese ohne Mörikeschule Bolzplatz, eingezäunt,

nur für Schule

L20 Waldspielplatz Hinterer Ehrenberg Spielplatz ohne Ostertagreal-schule Bolzplatz 03.04-9

L21/1 Golfplatz südlicher Spielbereich Kleinkinderspielplatz 05.01-6 ohne Sportzentrum am

Hallenbad Sportplatz

L24 Haldenstraße Kleinkinderspielplatz

Tabelle 40: Spielplätze Kernstadt

Nr. des Spielplatzes Name des Spielplatzes Kurzbeschreibung Pl. Ber.

S1 Wasserbachstraße Spielplatz 04.02-3S3 Bolzplatz Bürgerverein Bolzplatz

Tabelle 41: Spielplätze Silberberg

Page 88: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Nr. des Spiel-platzes Name des Spielplatzes Kurzbeschreibung Pl. Ber.

G3 Indianerspielplatz Spielplatz

G4 Rechbergstraße Kleinkinderspielplatz 07.02-12

G5 Talstraße Kleinkinderspielplatz 07.01-1

G6 Schulhof Grundschule Spielplatz 07.02-9/1

Tabelle 42: Spielplätze Gebersheim

Nr. des Spiel-platzes Name des Spielplatzes Kurzbeschreibung Pl. Ber.

H1 Albert-Schweitzer-Straße Spielplatz 08.01-16

H2 Pfad III Kleinkinderspielplatz 08.02-9

H3 Pfad III Bolzplatz Pfad III 08.02-9

H5 Grünewaldstraße/Hans-Thoma-Weg Spielplatz 08.02-6

H6 Eichendorffstraße Spielplatz 08.02-D

H9 nördlich der Strohgäuhalle Basketballfeld auf Parkplatz 08.02-6/1

H9 südlich der Strohgäuhalle Tartanfeld 08.02-6/1

H10 Schulhof Grund-u. Hauptschule Schulhof 08.02H

H11 Erwin-Schöttle-Straße Kleinkinderspielplatz 08.01-11

H12 Dietrich-Bonhoeffer-Str. (nördl. Teil) Spielplatz 08.01-11

H13 Dietrich-Bonhoeffer-Str. (südl. Teil) Spielplatz 08.01-11

H14 Jugendhaus Skateranlage

Tabelle 43: Spielplätze Höfingen

Page 89: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Nr. des Spiel-platzes Name des Spielplatzes Kurzbeschreibung Pl. Ber.

W1 Stöckhof-/Riegeläckerstraße Spielplatz 06.01-5

W4 Binsenweg Kleinkinderspielplatz 06.01-3

W5 Gartenstraße Kleinkinderspielplatz 06.03-7

W7 Grillplatz am See Spielplatz

W8 Verweilplatz bei Blumen-Schopf Spielplatz

W9 Parkplatz bei der Tennishalle Basketballfeld 06.02.2004

W10 Bolzplatz bei der Kläranlage Wiese

W11 Grundschule Schulhof Spielplatz 06.02-4

W12 Regenbogenweg Kleinkinderspielplatz 06.01-9

Tabelle 44: Spielplätze Warmbronn

Page 90: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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14 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft

14.1 Wasserflächen

Das bedeutendste Fließgewässer des Planungsraumes ist die Glems. Untergeordnete Fließ-gewässer sind ihre seitlichen Zuflüsse wie Focken-, Heders-, Lohlen-, Rohr-, Tiefen- undWasserbach sowie der Mühlgraben und der Maisgraben in Warmbronn. Zahlreiche kleinereGräben sind im Stadtgebiet vorhanden.

Stillgewässer sind im Stadtgebiet nur vereinzelt vorhanden, z.B. Warmbronner See, Tiefen-bachseen am Tiefenbach sowie See am Teichelgraben und im Stadtpark.

Das Wassergesetz für Baden-Württemberg fordert in seinen Grundsätzen (§3) dazu auf,naturnahe Fließgewässer zu erhalten und naturferne Fließgewässer ökologisch aufzuwerten.Ziel ist es demzufolge, die vorhandenen Fließgewässer so zu entwickeln, dass sie ihre na-türlichen Funktionen nachhaltig und langfristig erfüllen können. Dies beinhaltet den Schutznaturnaher und die Gestaltung und Renaturierung naturferner Gewässerabschnitte.Ein Schwerpunkt der Gewässerentwicklung stellt insbesondere die Glems und ihre Seiten-gewässer dar. Für dieses Gewässersystem wurden erforderliche Maßnahmen aus demErprobungs- und Entwicklungsvorhaben Glems nachrichtlich übernommen.

14.2 Überschwemmungsgebiete

Für die Glems ist ein fachtechnisch abgegrenztes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen.Aufgrund der durch die realisierte Hochwasserrückhaltemaßnahme im Bereich Riedwiesengeänderten Rahmenbedingungen wird dieses Überschwemmungsgebiet aktuell von den zu-ständigen Behörden überarbeitet.

Nicht nur die fachtechnisch abgegrenzten, sondern auch die natürlichen Überschwem-mungsgebiete sind vor dem Hintergrund eines umfassenden Hoch- und Fließgewässer-schutzes zu sichern. Dies erfordert für die Glems, ihrer seitlicher Zuflüsse sowie für denMaisgraben:- eine weitere Überbauung der Auenbereiche zu vermeiden,- eine Nutzung als Dauergrünland zum Schutz des Fließgewässers vor Nähr- und Schad-

stoffeinträgen bei Hochwasserereignissen beizubehalten bzw. anzustreben.

Das Errichten und Entfernen sowie Umbau von Gebäuden in Überschwemmungsbebieten istnur zulässig, wenn ein wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 WG vorliegt.

14.3 Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionder Gewässer. Im Aussenbereich umfasst der Gewässerrandstreifen eine Breite von je 10 mrechts und links des Gewässers . Im Bereich des Randstreifens ist die Errichtung von bauli-chen und sonstigen Anlagen, soweit sie nicht standortgebunden oder wasserwirtschaftlicherforderlich verboten (§ 68b Abs. 4 Wassergesetz). Der jeweilige Randstreifen ist aus karto-graphischen Gründen nicht im Plan dargestellt.

Page 91: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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14.4 Hochwassergefährdende Gebiete

Hochwassergefährdete Gebiete sind Gebiete, die bei einem hundertjährigen Hochwasser-ereignis überschwemmt oder durchflossen bzw. bei einem größeren als einem hundertjähri-gen Hochwasserereignis bei Versagen oder Überströmen der vorhandenen Schutzeinrich-tungen überflutet werden.

Die fachtechnische Abgrenzung der hochwassergefährdenten Gebiete wird zur Zeit überar-beitet. Die Darstellung in Plan ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

14.5 Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen Wasserschutzgebiete, fach- technisch abgegrenzte Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiet

Bestehende Wasserschutzgebiete

4,5 % des Stadtgebietes (221,5 ha) sind als rechtskräftige und 21,5 % (1.047 ha) als fach-technisch abgegrenzte Wasserschutzgebiete ausgewiesen (Datengrundlage 1996).

ID-Nr.

Nutzer / Name Rechtsverordnung/Bearbeitungsstand

Datenquelle

Wasserschutzgebiete in Leonberg :3 Gebersheim "Kastenbrunnen und Mittel-

wiesen"12.03.82 M 1:2.500

4 Höfingen "Scheffelrainquelle" 21.11.63 M 1:2.5006 Warmbronn "Brombach" 22.09.64 M 1:2.50027 Eltingen "Hofgartenquelle" 16.08.82 M 1:2.50032 Mahdentalquelle 25.09.79 M 1:10.000*

Wasserschutzgebiete in Ditzingen mitTeilbereichen in Leonberg

28 /29

Wasserschutzgebiet Ditzingen(LfU-Nr.: 118-148)***

M 1:2.500

"TB Rauns" 29.06.71"TB Blauäcker" 03.05.67

137 WSG "Strudelbach" 15.11.94 M 1:2.500Wasserschutzgebiete in Stuttgart mitTeilbereichen in Leonberg

153 WSG "Parkseen, Stein- und Katzenbach-see"

17.03.80* M 1:10.000*

* Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt Stand 1999** Digitale Daten des Landratsamtes Böblingen, Untere Wasserbehörde, 2004*** Stadtbauamt Ditzingen, 2000

Tabelle 45: Trinkwasserschutzgebiete der Stadt Leonberg

In den Trinkwasserschutzgebieten ist die Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung denAnforderungen an einen umfassenden Trinkwasserschutz entsprechend den Schutzgebiets-verordnungen anzupassen.

Page 92: Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“

Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Geplante Ausweisung als Wasserschutzgebiet:

ID-Nr.

Nutzer / Name Rechtsverordnung/Bearbeitungsstand

Datenquelle

113 Höfingen "Lettenbergquelle" Fachtechn. abgegrenzt M 1:10.000**

Das geplante Wasserschutzgebiet ist im Plan dargestellt.

Heilquellenschutzgebiet

Das gesamte Stadtgebiet südlich einer, von Ost nach West zwischen Gebersheim und Hö-fingen verlaufenden Linie befindet sich innerhalb der Außenzone des Heilquellenschutzge-bietes Stuttgart - Bad Cannstatt – Berg (VO vom 11. Juni 2002).

In der Außenzone bestehen keine Einschränkungen für bauliche und andere Eingriffe. EineGrundwasserentnahme aus dem Oberen Muschelkalk ist verboten, für eine vorübergehen-den Entnahme bestehen Obergrenzen.

Die Rechtsverordnungen der Wasserschutzgebiete und des Heilquellenschutzgebietes sindzu beachten.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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15 Flächen für Landwirtschaft und Wald

Das Gebiet der Stadt Leonberg ist trotz der starken Besiedelung noch deutlich landwirt-schaftlich geprägt, denn mit 37 % wird der größte Teil der knapp 5.000 ha großen Markungs-fläche landwirtschaftlich genutzt, rund ein Drittel der Fläche ist bewaldet und 27 % besiedelt.Der Süden des Stadtgebiets ist im Bereich des Keupers mit dem Glemswald fast ausschließ-lich bewaldet. Die Keuperhänge mit weniger ertragreichen Böden werden teilweise garten-baulich genutzt (Gartenhausgebiete).

15.1 Flächen für Landwirtschaft

Das nördliche Stadtgebiet mit überwiegend guten lößüberdeckten Ackerböden ist eine offeneAgrarlandschaft und Kerngebiet der Landwirtschaft Leonbergs. 1.500 ha landwirtschaftlichgenutzter Flächen werden im Stadtgebiet von rund 50 landwirtschaftlichen Betrieben bewirt-schaftet. Knapp 60 % der Fläche ist Acker- und 40 % Grünland. Aufgrund des warmen Kli-mas wird auch Tafelobst und Wein erzeugt.

LandwirtschaftlicheFläche in ha (2003) Acker ha Dauer-

grünland haObst-

anlagen ha Rebland ha1.506 876 (58,2 %) 622 (41,3 %) 2 (0,1%) 2001: 3 (0,2 %)

(Statistisches Landesamt, 2004 - Fläche der Betriebe mit mehr als 2 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder Mindesterzeu-gereinheiten.)

Tabelle 46: Aufteilung der landwirtschaftlichen Nutzfläche 2003

Die Böden der Lößlandschaft im nördlichen Teil der Gemarkung Leonbergs besitzen alsfruchtbare, tiefgründige Böden eine besondere Bedeutung für die Landwirtschaft. Der Let-tenkeuper im Bereich Gebersheim ist von überwiegend mittleren Bonitäten geprägt.Gipskeuperhügelland und Keuperbergland im südlichen Teil der Gemarkung beinhaltenmeist mittlere bis schlechte Bodenqualitäten.

Wie auch in anderen Wirschaftsbereichen findet in der Landwirtschaft ein Konzentrations-prozess statt, der zur Aufgabe kleinerer Betriebe führt. Über die Hälfte der landwirtschaftli-chen Fläche wird in Leonberg von 9 landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftet, die alle ü-ber Flächen von mehr als 50 ha verfügen und in den Außenbereich ausgesiedelt sind.

Betriebe % LF ha %Landwirt. Betriebe 52 100 1.506 100mit unter 10 ha LF*) 21 40 90 610 bis unter 30 ha LF 11 21 232 1530 bis unter 50 ha LF 11 21 424 2850 bis unter 100 ha LF 6 12 384 25100 und mehr ha LF 3 6 377 25

* LF= landwirtschaftlich genutzte Fläche

Tabelle 47: Landwirtschaftliche Betriebe nach ihrer Betriebsgröße 2003 in Leonberg 2003

Die Viehhaltung ist in allen Haupterwerbsbetrieben der Schwerpunkt für das betriebliche Ein-kommen. Der Umfang der Viehhaltung der landwirtschaftlichen Betrieben ist beträchtlich,und es werden sehr große Rinder- und Schweinebestände sowie eine größere Zahl vonPensionspferden und Schafe gehalten.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Abbildung 1: Umfang der Tierhaltung in den landwirtschaftlichen Betriebe 2003 (gemessen in Großvieheinheiten GVE (ALLB Herrenberg 11/2004)

Ausreichende Wirtschaftsflächen sind Voraussetzungen für die zukünftige Entwicklung dertierhaltenden Betriebe, da eine erwerbsorientierte Landwirtschaft ein Flächenwachstum er-fordert, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Flächenverluste durch Überbauung und Umnut-zung verschärfen die Konkurrenz um die verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen mit derFolge steigender Boden- und Pachtpreise.

Ziele für die landwirtschaftlichen Flächen sind neben einer Sicherung der wirtschaftlichenProduktionsgrundlagen der Landwirtschaft:

- Hinwirkung auf eine standortgerechte und ressourcenschonende Bewirtschaftungunter Berücksichtigung der standörtlichen Faktoren wie Topografie, Hangneigung,natürlicher Ertragsfähigkeit des Bodens oder Wasserhaushalt.

- Anpassung der Bewirtschaftungsweise insbesondere in ökologisch sensiblen Berei-chen.

- Einbindung der Landwirtschaft in Maßnahmen der Landschaftspflege.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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15.2 Flächen für Wald

Die Waldfläche in der Stadt Leonberg beträgt 1675 ha und hat einen Anteil von 34 % an derGesamtfläche.

Von einer geschlossenen Bewaldung geprägt sind die Höhenzüge des Keuperberglandessüdlich von Leonberg. Der Höfinger und Gebersheimer Wald im Nordwesten des Stadtge-bietes ist Teil dieses weitläufigen, zusammenhängenden Waldgebietes.

Die Wälder im Stadtgebiet sind zu ca. 87 % Stadtwald (1463 ha). Sonstige Flächen sindStaatsforst (z.B. Schlegel nördlich Gebersheim (24 ha), Hirschäuer im Bereich der Erddepo-nie (183 ha)). Ein sehr geringer Anteil befindet sich im Privatbesitz (5 ha).

Laubwälder dominieren die Waldflächen. Sie sind im Stadtgebiet überwiegend als Buchen-und Eichenmischwälder ausgeprägt (ca. 64 % der Waldfläche). Fichten- bzw. Fichtenmisch-wälder nehmen ca. 12 % der Fläche ein. Kiefer, Lärchen-, Douglasien-, Buntlaubholzwäldersowie der Typ ‚Keupermischwald’ bestocken die sonstigen Waldflächen.

Folgende Waldfunktionen sind nach Waldfunktionenkartierung für die Wälder in Leonbergausgewiesen (vgl. Landschaftsplan):

- Wälder mit Bodenschutzfunktion (z.B. Waldhänge des Glemstals südöstlich von Le-onberg)

- Waldflächen mit Immissionsschutzfunktion: Wälder des Kammerforstes südlich undsüdöstlich von Leonberg entlang der Autobahn und stark befahrener Verkehrsachsen

- Waldflächen mit Klimaschutzfunktion: Waldfläche südlich von Leonberg- Waldflächen mit Sichtschutzfunktion: Umfeld der Kreismülldeponie 'Rübenloch' und

der Erddeponie nördlich von Warmbronn, Erddeponie an der Autobahn- Waldflächen mit besonderer Funktion für den Arten- und Biotopschutz Schonwald

'Steinenfirst' östlich des Ramtels- Waldflächen mit Erholungsfunktion: Erholungswälder der Stufe I (Höfinger und Ge-

bersheimer Wald, Wälder südlich von Silberberg, Wälder südlich und östlich vonWarmbronn, Wälder westlich des Ehrenbergs und östlich des Schumisberges (Win-terrain)Erholungswald der Stufe II alle sonstigen Wälder

Ziel der Forstwirtschaft ist die Förderung naturnaher, standortgerechter Wälder, die ihreSchutz-, Erholungs- und Lebensraumfunktionen optimal erfüllen können.

Dies bedeutet insbesondere für Leonberg- Förderung der Stabilität der Wälder durch Entwicklung standortgerechter Waldtypen, vor

allem in Bezug auf Windwurf (Mechanische Stabilität) und klimatische Extreme (zuneh-mende Verschärfung der Situation des Wasserhaushalts).

- Erhöhung des Anteils der Naturverjüngung im Stadtgebiet.- Entwicklung gestufter Waldränder, vordringlich z.B. am Gebersheimer und Höfinger

Wald, im Wald östlich des Ramtel, am Kammerforst nördlich von Warmbronn.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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16 Flächen für Maßnahmen zum Schutz , zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

16.1 Schutzgebiete (§§ 21-26 NatschG BW)

Die Beschreibung der festgesetzten Schutzgebiete im Flächennutzungsplan erfolgt als nach-richtliche Übernahme aus anderen Fachplanungen.

16.2 Naturschutzgebiete (§ 21 NatschG BW)

Der Schutzstatus „Naturschutzgebiete“ sichert Flächen, in denen in besonderem Maße derSchutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

BezeichnungNSG „Gerlinger Heide" (kleine Teilfläche auf Gemarkung Leonberg)

Tabelle 48: Naturschutzgebiete Bestand

Das Naturschutzgebiet ist, soweit die Leonberger Markung betroffen ist, im Plan abgebildet.

16.3 Landschaftsschutzgebiete (§ 22 NatschG BW)

Landschaftsschutzgebiete sind Flächen, in denen ein besonderer Schutz der Natur undLandschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen oder besondere Pflegemaßnahmenerforderlich sind.

BezeichnungLSG „Leonberg“ (VO v. 23.04.1987)LSG "Glemswald" (VO v. 16.10.1995 und 29.10.2001): Im Stadtgebiet von Leonberg be-findet sich nur ein kleiner Teil des gesamten Landschaftsschutzgebietes.

Tabelle 49: Landschaftsschutzgebiete – Bestand

Die Landschaftsschutzgebiete sind im Plan abgebildet.

Geplante Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet:

Nr. Beschreibung geplantes LandschaftsschutzgebietL1 Erweiterung LSG Leonberg ‚ Teilgebiet „Schützenrain / Heumahd“

Tabelle 50 : Landschaftsschutzgebiete geplant

Das geplante Landschaftsschutzgebiet ist im Plan dargestellt.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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16.4 Naturdenkmale (§ 24 NatschG BW)

Naturdenkmale sind Fläche bis zu 5 ha (flächenhafte Naturdenkmale) oder Einzelbildungender Natur (Naturgebilde), deren Schutz und Erhaltung erforderlich sind.

Lfd. Nr. Beschreibung14/01 "Gäu-Sänger-Linde"14/02 "Mergelgrube"14/03 "Engelbergstörung"14/05 "Seelesbergsee"14/07 Geologischer Aufschluss "August-Lämmle-Weg"14/08 Heidefläche am "Rappenberg"14/09 "Stieleiche Rappenberg"14/10 "Weidebuche Rappenberg"14/12 "2 Wellingtonien"14/13 "4 Gedächtnislinden"14/14 "Gipskeuperaufschluß"14/15 "Tiefenbach-See"14/16 "Teichelseen"14/17 "Hohlweg Steigweg"14/18 "Hohlweg Kaufmorgen"14/19 "Hohlweg Tiefenbach"14/20 "Dreistämmige Eiche"14/21 "Schopflochberg"14/22 "Feuchtbiotop Riedwiesen"14/23 "Kalksinterterrassen Rohrhalde/Scharrhalde"14/24 "Feuchtgebiet Lohlenbachtal"14/26 "Heide bei der Kapelle"14/27 "Tuffsteinkalkbank"14/28 "Heide – Ob dem Katzental"14/29 "Beisheimer Rain"14/30 "Heide am Lettenberg"14/31 "Fockentalquelle"14/32 "Kuhbrünnle"14/33 "Steinbruch Klinge"14/34 "Geologischer Aufschluss an der L 1136"14/35 "Hauerlöcher"14/36 "Wasserbachverwerfung"14/37 "Feuchtgebiet am Wannenwald"14/38 "Speierling"14/39 "Feuchtgebiet Beten"14/40 "Hohlweg – Magstädter Weg"14/41 "Feuchtwiesen Brenntenhau"14/42 "Wittumrain"14/43 "Feuchtgebiet Brombach"

Tabelle 51: Naturdenkmale – Bestand

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Die flächenhaften Naturdenkmale sind im Plan dargestellt.

Geplante Ausweisung als Naturdenkmal nach §24 LNatSchG B-W:

Nr. Beschreibung geplantes NaturdenkmalND 1 ‚Hohlweg am Steigle’ND 2 ‚Amphibienlaichtümpel Tilgshausenstraße’ (Höfingen) - südlich Ditzinger StraßeND 3 ‚Feuchtgebiet Hottersmahden’

Tabelle 52: Naturdenkmale geplant

Die geplanten Naturdenkmale sind im Plan dargestellt.

16.5 Besonders geschützte Biotope (§ 24a NatschG BW)

Besonders geschützte Lebensräume nach §24a-NatSchG Baden-Würdenberg wurden digitalvon der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Böblingen übernommen und nach-richtlich dargestellt. Der Anhang zum Flächennutzungsplan enthält eine tabellarische Über-sicht der vorhandenen Lebensräume.

Die 24a-Biotope sind im Plan ausgewiesen.

16.6 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete

Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sollen dazu beitragen, ein europaweit ver-netztes Schutzgebietssystem „Natura 2000“ aufzubauen und somit die Erhaltung der in Eu-ropa vorhandenen biologischen Vielfalt sichern bzw. wiederherstellen. Von den in Baden-Württemberg ausgewiesenen Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung nach FFH-Richtliniebefinden sich im Stadtgebiet:

Meldekulisse 2001:- 7119-301 „Enz und Seitentäler“:

- Buchenwaldgebiet nördlich von Gebersheim- Magere Flachlandmähwiesen nördlich und südlich von Warmbronn

- 7119-302 „Tuffstein-Kalkbank“ südlich von Höfingen

Nachmeldekulisse 2004:- 7119-341 „Strohgäu und Unteres Enztal“:

- Ergänzung des Buchenwaldgebietes zwischen Gebersheim und Höfingen- 7320-341 „Glemswald“: Auenwald mit Erle, Esche und Weide im Bereich Mahdental

16.7 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen

„Suchräume“ für Ausgleichsmaßnahmen werden als „Flächen zum Schutz, zur Pflege undEntwicklung von Natur und Landschaft“ ausgewiesen. Innerhalb dieser Suchräume sollen alsTeil des landschaftlichen Entwicklungskonzeptes gezielt Maßnahmen zur Aufwertung oderNeuanlage von Lebensräumen durchgeführt werden.

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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ID- Nr. Lage Entwicklungsziele / mögliche MaßnahmenA1. Nördlich Engel-

bergGehölzstrukturen (Hecken, Feldgehölze), Streuobst

A2. Katzen-, Focken-und Glemstal

Mager-/Trockenlebensräume, Extensivgrünland, Gehölzstruktu-ren (Hecken, Feldgehölze)

A3. Glemstal östlichvon Höfingen

Feucht-/Nasswiesen, extensives Grünland

A4. Glemstal zwischenHöfingen und Le-onberg

Feucht-/Nasswiesen, extensives Grünland, Strukturierung mitHecken / Feldgehölze auf Talhangbereichen

A5. Glemstal im Be-reich Eltingen

Feucht-/Nasswiesen, extensives Grünland,

A6. Glemstal im Be-reich Riedwiesen /Mahdental

Feucht-/Nasswiesen, Niedermoor, extensives Grünland, Au-wald

A7. Lohlenbachtal Feucht-/Nasswiesen, extensives Grünland, Aufwertung Fließ-gewässer

A8. Wasserbachtal Feucht-/Nasswiesen, extensives Grünland, Aufwertung Fließ-gewässer

A9. MaisgrabenaueWarmbronn

Entwicklung der Maisgrabenaue und angrenzender Flächen,Aufwertung Fließgewässer, extensives Grünland, Feucht-/Nasswiesen,2 Teilflächen

A10. Landschaft südlichvon Warmbronn

Streuobstpflege und -nachpflanzung, Waldrandaufbau, Feucht-und Nasswiesen, extensive Grünlandbewirtschaftung

Tabelle 53: „Suchräume“ für Ausgleichsmaßnahmen

Ergänzend zu den Suchräumen werden im Flächennutzungsplan nachrichtlich Maßnahmenzum Ausgleich oder Ersatz folgender Eingriffsplanungen übernommen, die für eingriffsrele-vante Planungen (Ausbau der Bundesautobahn A8, Ausbau der Kreisstraße K 1059, Baudes Westanschlusses sowie der Bundesstraße B259) rechtskräftig festgesetzt sind.

Ziele für den Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz in Leonberg sind:

Entwicklung und Pflege von Lebensräumen folgender Biotopachsen- Feuchtlebensräume (entlang der Glems, ihrer Seitentäler sowie am Maisgraben)- Trockenlebensräume (entlang der Hänge des Glemstales und der Seitentäler)- Gehölzgeprägte Lebensräume (Komplexe z.B. Engelbergnordhang, westlich Höfin-

gen etc.)- Innerörtliche Frei- / Lebensraumachsen (Park, Grünland, Gehölzstrukturen - Alte Au-

tobahntrasse – Stadtpark, Engelberg – ehem. Golfplatz – Bockberg)

Biotopanreicherung / -vernetzung in ausgeräumten Landschaftsteilen- im nördlichen Gemarkungsgebiet

Neuschaffung von Lebensräumen (Schwerpunkte)- Feuchtlebensräume (Schwerpunkt Glemstal mit Seitentälern, Maisgraben)- Trockenlebensräume (Katzen- und Fockental, Schopflochberg, Rappenberg)

Schutz von Lebensräumen

In Leonberg ist ein Schutzgebietssystem entsprechend der Schutzkategorien des Natur-schutzgesetzes Baden-Württemberg bereits gut ausgebildet. Vorschläge für Ergänzungendieses Systems sind:

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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17 Sonstige Planzeichen

17.1 Altlasten

Unter Altlasten versteht man Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdun-gen für die Umwelt, insbesondere die menschliche Gesundheit ausgehen oder zu erwartensind. Altablagerungen sind verlasse oder stillgelegte Ablagerungsplätze mit kommunalen o-der gewerblichen Abfällen, stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen mit Abfällen, Produk-tionsrückständen auch in Verbindung mit Bergmaterial und Bauschutt sowie illegale (wilde)Ablagerungen aus der Vergangenheit. Dagegen sind Altstandorte Grundstücke stillgelegterAnlagen mit Nebeneinrichtungen, nicht mehr verwendeter Leitungs-/Kanalsysteme sowiesonstige Betriebsflächen oder Grundstücke, in denen oder auf denen mit umweltgefährden-den Stoffen umgegangen wurde.Die Altlasten sind in der Plandarstellung dargestellt.

17.2 Aussichtspunkte

Auf der Gemarkung Leonberg befinden sich einige Aussichtspunkte, die insbesondere derWohnumfeld- und Naherholung dienen.

Diese befinden sich :� auf dem Engelberg� Rappenberg� Eltinger Kopf� Mülldeponie Rübenloch

17.3 Bodendenkmale

Auf der Gemarkung Leonberg gibt es 42 Bodendenkmale, die nachrichtlich im Flächennut-zungsplan dargestellt sind.

Nr. Lage auf der Gemarkung Bezeichnung1 Wanne Jungsteinzeitliche Siedlung

2 Kuhbrünnele Jungsteinzeitliche Siedlung

3 Beisheim Jungsteinzeitliche Siedlung; Römischer Gutshof

4 Bochtel Jungsteinzeitliche Siedlungsreste

5 Unter der Riedhöhe Jungsteinzeitliche Siedlung

6 Wieslesweg, Vordere Wanne Jungsteinzeitliche Siedlung

7 Ditzinger Weg Jungstein- und bronzezeitliche Siedlung

8 Ton Keltische Siedlung

9 Vogtsbrünnele Römische Siedlungsreste

10 Fuchsrain Vorgeschichtliche Siedlungsreste

11 Degenfeld Jungsteinzeitliche Siedlungsreste

Tabelle 54: Bodendenkmal Höfingen

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Nr. Lage auf der Gemarkung Bezeichnung1 Unter dem Längenbühl Jungsteinzeitliche Siedlung

2 Goldäcker Jungsteinzeitliche Siedlung

3 Silberberg Jungstein- und bronzezeitliche Siedlung

4 Distelfeld Siedlungen der Jungsteinzeit, Bronze- und Keltenzeit

5 Vordere Rauäcker Keltische Siedlungsreste

6 Seewiesen Römische Siedlungsreste

7 Ramtel Römische Siedlungsreste

8 Obere Burghalde, Engelberg Römische und vorgeschichtliche Siedlungsreste

9 Beim Siechenhaus Römische Siedlungsreste

10 Lohlenbach, Blosenberg Teile einer röm. Straße

11 Im Bereich der Schmalzstraße Vorgeschichtliche Siedlungsreste

12 Wald Kammerforst Vorgeschichtliche Siedlungsreste

12 a Ob dem Tilgshäusle Merowingische Siedlungsreste

13 Störrle Jungsteinzeitliche Siedlung

14 Au Jungsteinzeitliche Siedlung

14 a Mühlpfad Römische Siedlungsreste

15 Hummelberg Jungsteinzeitliche Siedlung

16 Heringsgrund Jungsteinzeitliche Siedlung

17 Blosenberg Jungsteinzeitliche Siedlungsreste

18 Hertich, Anwand Jungsteinzeitliche Siedlung

19 Benzenbühl Jungsteinzeitliche Siedlung

20 Blosenberg Römische Siedlungsreste

21 Beim alten Kirchhof Merowingische Siedlungsreste

22 Hölderle Vorgeschichtliche Siedlungsreste

23 Ob dem Weg Ezach Ausgdehnter merowingischer Friedhof

24 Buchhalde Bronzezeitliche Funde

25 Wasserbach Römische Siedlungsreste

26 Unter dem Längenbühl Jungsteinzeitliche Siedlung

Tabelle 55: Bodendenkmal Kernstadt

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Flächennutzungsplan Leonberg 2020

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Nr. Lage auf der Gemarkung Bezeichnung1 Zimmerwald Jungsteinzeitliche Siedlung

2 Oberes Katzental Bronze- und Hallstattzeitliche Siedlung

3 Pfennig Keltische Bestattungen

4 Kuhnhaus Merowingisches Reihengräberfeld

5 Schmalzäcker Merowingisches Reihengräberfeld

Tabelle 56: Bodendenkmal Gebersheim

17.4 Bau- und Kulturdenkmale

Da in Leonberg ca. 200 Gebäude bzw. bauliche Anlagen unter Denkmalschutz stehen, wirdzugunsten einer besseren Handhabung auf eine Darstellung im Plan und Begründung ver-zichtet. Auf die von der Denkmalschutzbehörde erstellten Schutzliste für Bau- und Kultur-denkmale darf verwiesen werden.

17.5 Sanierungsgebiete

In Leonberg gibt es zur Zeit ein Sanierungsgebiet. Das Gewerbegebiet „Hertich“ wurde An-fang der 70er Jahren des letzten Jahrhunderts an südlichen Ortsrand von Leonberg entwi-ckelt.