Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum Lubmin, 16. Mai...
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Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum
Lubmin, 16. Mai 2014
Dr. Edith Nolte
Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern
1.874.8381.823.084
1.775.703
1.609.9821.566.943
1.476.408
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1.800.000
2.000.000
1991 1995 2000 2011* 2020** 2030** Jahr
* Zensus 2011** aktualisierte 4. Landesprognose
2
Prognose der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in M-V 1990 bis 2030 Auszug aus der aktualisierten 4. Landesprognose (2012)
Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde 11/2012
3
Entwicklung des Wohnungsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern von 1991 bis 2011
4
Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
700.000
720.000
740.000
760.000
780.000
800.000
820.000
840.000
860.000
880.000
900.000
1991 1995 2000 2005 Zensus 2011
Anzahl
JahrJahr
Wohnungsbestandin Mecklenburg-Vorpommern 2011
5
von Eigentümer/-in
bewohnt35%
zu Wohnzwecken
vermietet57%
Ferien- oder Freizeitwohnung
2%Leerstehend
6%
Art der Nutzung des Wohnungsbestandes
Wohnungsleerstand in Mecklenburg-Vorpommern 2011
5,0 %
6,4 %
4,2 %
6,7 %
6,9 %
6,8 %
10,6 %
6,0 %
7,0 %
3,8 %
7,6 %
5,9 %
4,3 %
Quelle: GeoBasis-DE/M-V; CC-BY-SA 3.0
6
WohnungsleerstandDeutschland und Neue Bundesländer 2011
7
3,6
5,86,3
10,19,5
7
0,00
2,00
4,00
6,00
8,00
10,00
12,00
Leer
stan
dsqu
ote
in %
Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Deutschland 4,5
Weitere Entwicklung des Leerstands
Entwicklung Haushaltszahlen
2010: 853.000 Haushalte
2030: 770.000 Haushalte
= Abnahme um 83.000 Haushalte
Gleichzeitig:
Zunahme des Wohnungsbestandes durch Neubau –
Prognosen sprechen vom Neubau weiterer 70.000 Wohnungen
=> Der Leerstand wird wieder wachsen!
8
Anpassung der Wohnraumförderung an diese Entwicklung
Konsequente Konzentration auf den vorhandenen Bestand
Konsequente Konzentration auf zukunftsfähige Orte mit Infrastruktur, d. h. Anbindung an Zentrale-Orte-Prinzip des Landesraumentwicklungs-programms und der Regionalen RaumentwicklungsprogrammeSicherung der infrastrukturellen Basisangebote von Dienstleistungen
Entwicklung der Kategorie „barrierearm bzw. –reduziert“
Erweiterung der Förderung für Eigennutzer
9
Und außerdem?
Anpassung der Förderbeträge an tatsächliche Kosten, dabei Beibehaltung der Förderquote
Anpassung von Förderhöchstgrenzen an größere Wohnungen, damit höhere Förderung
Frage nach Senkung der Zinsen im Prüfungsstadium
Gewährung von Zuschüssen – derzeit Anhörung des Landesrechnungshofes zum Richtlinienentwurf
10
Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2014 und 2015
11
2014
Fördervolumen: 11,0 Mio. Eurodavon
Darlehensprogramm: 6,0 Mio. Euro
Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro
Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG
2015
Fördervolumen: 10,5 Mio. Eurodavon
Darlehensprogramm: 5,5 Mio. Euro
Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro
Novellierung der Wohnraumförderung
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Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum
Programmteil 1:
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen – allgemeines Programm (einschl. Balkonanbau, Dachaufbau und Wiederherstellung von Außenanlagen nach Teilrückbau)
Programmteil 2:
Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen, Baujahr vor 1990) einschl. barrierearmer Anpassung
Programmteil 3:
Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum (Baujahr vor 1949) in innerstädtischen Altbauquartieren
Novellierung der Wohnraumförderung
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Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum
Programmteil 4:
Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand
Programmteil 5:
Barrieren reduzierender (barrierearmer) Umbau von Miet- und Genossen-schaftswohnungen
Programmteil 6:
Nachrüstung von Personenaufzügen
Novellierung der Wohnraumförderung
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1. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen -
allgemeines Programm –
Förderkonditionen:
Modernisierung /Instandsetzung von Wohnungen:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 €/m²WF
Förderhöchstbetrag 12.000 €/WE
nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 €/m² WF
Förderhöchstbetrag 3.200 €/WE
Novellierung der Wohnraumförderung
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1. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen -
allgemeines Programm –
Förderkonditionen:
Dachaufbau nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 €/m² Bruttogrundfläche des zu
überdachenden letzten Geschosses
Wiederherstellung Außenanlagen nach partiellem Rückbau:
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 €/m² WF
Förderhöchstbetrag 1.200 €/WE
Novellierung der Wohnraumförderung
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2. NEU: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
(Eigenheime, Eigentumswohnungen)Bisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen
Gegenstand der Förderung: selbstgenutztes Wohneigentum,
o das vor 1970 fertiggestellt wurde, o in Wohngebäuden mit höchstens vier
Wohnungen belegen ist sowie o von Haushalten mit mindestens
einem Kind zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird
Gebietskulisse: Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 €/m²WF
o Förderhöchstbetrag 20.000 €/WE o Kinderzusatzdarlehen 3.000 €/Kind o barrierearme Anpassung bis zu Höhe der
Mehrausgaben, höchstens 250 €/m²
Gegenstand der Förderung: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Wohngebäuden, die vor 1990 erbaut wurden
Gebietskulisse: Lage in einem Ober-, Mittel- oder Grundzentrum Höhe Förderdarlehen: unverändert einschl. Kinderzusatzdarlehen, Darlehen barrierearme Anpassung
Novellierung der Wohnraumförderung
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3. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen
sowie von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen AltbauquartierenBisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen
Gegenstand der Förderung: Wohngebäude in innerstädtischen Altbauquartieren, die vor 1949 fertiggestellt wurden Gebietskulisse: Lage in einem Ober- und Mittelzentren bzw. in einer Stadt mit mehr als 10.000 Einwohnern Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 €/m²WF
o Förderhöchstbetrag 24.000 €/WE o Kinderzusatzdarlehen bei
Wohneigentum 3.000 €/Kind o barrierearme Anpassung von
Wohneigentum bis zu Höhe der Mehrausgaben, höchstens 250 €/m²
o Balkonanbau, Dachaufbau und Außenanlagen wie unter 1.
Fördergegenstand: unverändert Gebietskulisse: unverändert Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.200 €/m²WF
o Förderhöchstbetrag 43.200 €/WE z.B.: 60 m² Wfl. Darlehen 28.800 € 65 m² Wfl. Darlehen 31.200 € 90 m² Wfl. Darlehen 43.200 €
o Kinderzusatzdarlehen, Darlehen barrierearme Anpassung, Balkone u.s.w. unverändert fortsetzen
Novellierung der Wohnraumförderung
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4. NEU: Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und
selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand
Bisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen Gegenstand der Förderung: altengerechte Wohnungen mit Betreuungs-angebot - barrierefreier Umbau nach DIN Gebietskulisse: keine Förderdarlehen bei Wohnflächen bis
o unter 50 m² 28.000 € je Wohnung o ab 50 m² 33.000 € je Wohnung
Zweckbestimmung: o 15 Jahre o Wohnungen ausschließlich für ältere
Menschen (60+) Miethöhe (kalt):
o 4,75 € je m² monatlich für 10 Jahre
Gegenstand der Förderung: barrierefreier Umbau von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum nach DIN Gebietskulisse: Lage in einem Ober-, Mittel- oder Grundzentrum Förderdarlehen bei Wohnflächen bis
o unter 50 m² 31.000 € je WE o von 50 bis 70 m² 37.000 € je WE o ab 70 m² 43.000 € je WE
Zweckbestimmung:
o 15 Jahre (unverändert) o Altersbegrenzung aufheben
Miethöhe (kalt) monatlich für 10 Jahre:
o in Grundzentren: 4,75 €/m² o in Mittelzentren: 5,00 €/m² o in Oberzentren: 5,50 €/m²
Novellierung der Wohnraumförderung
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5. Barrieren reduzierender Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen
Gegenstand der Förderung:
Modernisierung, Instandsetzung und barrierefreie und – arme Anpassung von
Mietwohnungen
Gebietskulisse Ober-, Mittel- u. Grundzentren
Förderdarlehen:
60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 700 €/m²WF
Förderhöchstbetrag 25.200 €/WE
Technische Mindestvoraussetzungen:
schwellen- u. stufenloser Zugang zum Haus u. zur Wohnung
barrierefreie Zugänglichkeit der Räume innerhalb der Wohnung u. zum Freisitz
Durchgangsbreiten Hauseingangs-, Aufzugs- u. Wohnungseingangstüren
mind. 90 cm u. Türen innerhalb der Wohnung mind. 80 cm
stufenlos zugänglicher Duschplatz
Novellierung der Wohnraumförderung
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6. Nachrüstung von Personenaufzügen
Bisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen
Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 100.000 €/Aufzug
o Förderhöchstbetrag 40.000 €/WE
Förderdarlehen:
o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 150.000 €/Aufzug
o Förderhöchstbetrag 60.000 €/WE
Kumulation mit anderen Fördermitteln
Städtebauförderungsmittel einschließlich des Denkmalschutzes,
Mittel der Dorferneuerung, sofern sie sich auf die Gebäudehülle (Dach, Fassade) beziehen,
Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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Ausblick: Weitere Diskussion
Prognosen konsequent weiter fortschreiben und anpassen
Zusammenarbeit mit den Kommunen – zum Beispiel über die Monitoringberichte im Rahmen der Städtebauförderung
Weitere Diffenzierung der Diskussion erforderlich
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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