Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum Lubmin, 16. Mai...

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Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum Lubmin, 16. Mai 2014 Dr. Edith Nolte

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Fördermöglichkeiten zur altengerechten Anpassung von Mietwohnungen/Wohneigentum

Lubmin, 16. Mai 2014

Dr. Edith Nolte

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Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern

1.874.8381.823.084

1.775.703

1.609.9821.566.943

1.476.408

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

1.400.000

1.600.000

1.800.000

2.000.000

1991 1995 2000 2011* 2020** 2030** Jahr

* Zensus 2011** aktualisierte 4. Landesprognose

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Prognose der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in M-V 1990 bis 2030 Auszug aus der aktualisierten 4. Landesprognose (2012)

Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde 11/2012

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Entwicklung des Wohnungsbestandes in Mecklenburg-Vorpommern von 1991 bis 2011

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Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG

700.000

720.000

740.000

760.000

780.000

800.000

820.000

840.000

860.000

880.000

900.000

1991 1995 2000 2005 Zensus 2011

Anzahl

JahrJahr

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Wohnungsbestandin Mecklenburg-Vorpommern 2011

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von Eigentümer/-in

bewohnt35%

zu Wohnzwecken

vermietet57%

Ferien- oder Freizeitwohnung

2%Leerstehend

6%

Art der Nutzung des Wohnungsbestandes

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Wohnungsleerstand in Mecklenburg-Vorpommern 2011

5,0 %

6,4 %

4,2 %

6,7 %

6,9 %

6,8 %

10,6 %

6,0 %

7,0 %

3,8 %

7,6 %

5,9 %

4,3 %

Quelle: GeoBasis-DE/M-V; CC-BY-SA 3.0

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WohnungsleerstandDeutschland und Neue Bundesländer 2011

7

3,6

5,86,3

10,19,5

7

0,00

2,00

4,00

6,00

8,00

10,00

12,00

Leer

stan

dsqu

ote

in %

Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen

Deutschland 4,5

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Weitere Entwicklung des Leerstands

Entwicklung Haushaltszahlen

2010: 853.000 Haushalte

2030: 770.000 Haushalte

= Abnahme um 83.000 Haushalte

Gleichzeitig:

Zunahme des Wohnungsbestandes durch Neubau –

Prognosen sprechen vom Neubau weiterer 70.000 Wohnungen

=> Der Leerstand wird wieder wachsen!

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Anpassung der Wohnraumförderung an diese Entwicklung

Konsequente Konzentration auf den vorhandenen Bestand

Konsequente Konzentration auf zukunftsfähige Orte mit Infrastruktur, d. h. Anbindung an Zentrale-Orte-Prinzip des Landesraumentwicklungs-programms und der Regionalen RaumentwicklungsprogrammeSicherung der infrastrukturellen Basisangebote von Dienstleistungen

Entwicklung der Kategorie „barrierearm bzw. –reduziert“

Erweiterung der Förderung für Eigennutzer

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Und außerdem?

Anpassung der Förderbeträge an tatsächliche Kosten, dabei Beibehaltung der Förderquote

Anpassung von Förderhöchstgrenzen an größere Wohnungen, damit höhere Förderung

Frage nach Senkung der Zinsen im Prüfungsstadium

Gewährung von Zuschüssen – derzeit Anhörung des Landesrechnungshofes zum Richtlinienentwurf

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Wohnraumförderung in Mecklenburg-Vorpommern 2014 und 2015

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2014

Fördervolumen: 11,0 Mio. Eurodavon

Darlehensprogramm: 6,0 Mio. Euro

Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro

Foto: Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft eG

2015

Fördervolumen: 10,5 Mio. Eurodavon

Darlehensprogramm: 5,5 Mio. Euro

Zuschussprogramm: 5,0 Mio. Euro

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Novellierung der Wohnraumförderung

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Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum

Programmteil 1:

Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen – allgemeines Programm (einschl. Balkonanbau, Dachaufbau und Wiederherstellung von Außenanlagen nach Teilrückbau)

Programmteil 2:

Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheime, Eigentumswohnungen, Baujahr vor 1990) einschl. barrierearmer Anpassung

Programmteil 3:

Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum (Baujahr vor 1949) in innerstädtischen Altbauquartieren

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Novellierung der Wohnraumförderung

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Modifizierung der Förderrichtlinien Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum

Programmteil 4:

Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand

Programmteil 5:

Barrieren reduzierender (barrierearmer) Umbau von Miet- und Genossen-schaftswohnungen

Programmteil 6:

Nachrüstung von Personenaufzügen

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Novellierung der Wohnraumförderung

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1. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen -

allgemeines Programm –

Förderkonditionen:

Modernisierung /Instandsetzung von Wohnungen:

40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 €/m²WF

Förderhöchstbetrag 12.000 €/WE

nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen:

40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 130 €/m² WF

Förderhöchstbetrag 3.200 €/WE

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Novellierung der Wohnraumförderung

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1. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen -

allgemeines Programm –

Förderkonditionen:

Dachaufbau nach partiellem Rückbau von Wohngebäuden:

40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 300 €/m² Bruttogrundfläche des zu

überdachenden letzten Geschosses

Wiederherstellung Außenanlagen nach partiellem Rückbau:

40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 50 €/m² WF

Förderhöchstbetrag 1.200 €/WE

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Novellierung der Wohnraumförderung

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2. NEU: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum

(Eigenheime, Eigentumswohnungen)Bisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung: selbstgenutztes Wohneigentum,

o das vor 1970 fertiggestellt wurde, o in Wohngebäuden mit höchstens vier

Wohnungen belegen ist sowie o von Haushalten mit mindestens

einem Kind zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird

Gebietskulisse: Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern Förderdarlehen:

o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 500 €/m²WF

o Förderhöchstbetrag 20.000 €/WE o Kinderzusatzdarlehen 3.000 €/Kind o barrierearme Anpassung bis zu Höhe der

Mehrausgaben, höchstens 250 €/m²

Gegenstand der Förderung: Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum in Wohngebäuden, die vor 1990 erbaut wurden

Gebietskulisse: Lage in einem Ober-, Mittel- oder Grundzentrum Höhe Förderdarlehen: unverändert einschl. Kinderzusatzdarlehen, Darlehen barrierearme Anpassung

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Novellierung der Wohnraumförderung

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3. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen

sowie von selbstgenutztem Wohneigentum in innerstädtischen AltbauquartierenBisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen

Gegenstand der Förderung: Wohngebäude in innerstädtischen Altbauquartieren, die vor 1949 fertiggestellt wurden Gebietskulisse: Lage in einem Ober- und Mittelzentren bzw. in einer Stadt mit mehr als 10.000 Einwohnern Förderdarlehen:

o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.000 €/m²WF

o Förderhöchstbetrag 24.000 €/WE o Kinderzusatzdarlehen bei

Wohneigentum 3.000 €/Kind o barrierearme Anpassung von

Wohneigentum bis zu Höhe der Mehrausgaben, höchstens 250 €/m²

o Balkonanbau, Dachaufbau und Außenanlagen wie unter 1.

Fördergegenstand: unverändert Gebietskulisse: unverändert Förderdarlehen:

o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.200 €/m²WF

o Förderhöchstbetrag 43.200 €/WE z.B.: 60 m² Wfl. Darlehen 28.800 € 65 m² Wfl. Darlehen 31.200 € 90 m² Wfl. Darlehen 43.200 €

o Kinderzusatzdarlehen, Darlehen barrierearme Anpassung, Balkone u.s.w. unverändert fortsetzen

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4. NEU: Schaffung von barrierefreien Miet- und Genossenschaftswohnungen und

selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand

Bisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen Gegenstand der Förderung: altengerechte Wohnungen mit Betreuungs-angebot - barrierefreier Umbau nach DIN Gebietskulisse: keine Förderdarlehen bei Wohnflächen bis

o unter 50 m² 28.000 € je Wohnung o ab 50 m² 33.000 € je Wohnung

Zweckbestimmung: o 15 Jahre o Wohnungen ausschließlich für ältere

Menschen (60+) Miethöhe (kalt):

o 4,75 € je m² monatlich für 10 Jahre

Gegenstand der Förderung: barrierefreier Umbau von Mietwohnungen und selbstgenutztem Wohneigentum nach DIN Gebietskulisse: Lage in einem Ober-, Mittel- oder Grundzentrum Förderdarlehen bei Wohnflächen bis

o unter 50 m² 31.000 € je WE o von 50 bis 70 m² 37.000 € je WE o ab 70 m² 43.000 € je WE

Zweckbestimmung:

o 15 Jahre (unverändert) o Altersbegrenzung aufheben

Miethöhe (kalt) monatlich für 10 Jahre:

o in Grundzentren: 4,75 €/m² o in Mittelzentren: 5,00 €/m² o in Oberzentren: 5,50 €/m²

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5. Barrieren reduzierender Umbau von Miet- und Genossenschaftswohnungen

Gegenstand der Förderung:

Modernisierung, Instandsetzung und barrierefreie und – arme Anpassung von

Mietwohnungen 

Gebietskulisse Ober-, Mittel- u. Grundzentren

 Förderdarlehen:

60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 700 €/m²WF

Förderhöchstbetrag 25.200 €/WE

Technische Mindestvoraussetzungen:

schwellen- u. stufenloser Zugang zum Haus u. zur Wohnung

barrierefreie Zugänglichkeit der Räume innerhalb der Wohnung u. zum Freisitz

Durchgangsbreiten Hauseingangs-, Aufzugs- u. Wohnungseingangstüren

mind. 90 cm u. Türen innerhalb der Wohnung mind. 80 cm

stufenlos zugänglicher Duschplatz

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6. Nachrüstung von Personenaufzügen

Bisherige Förderkonditionen Neue Förderkonditionen

Förderdarlehen:

o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 100.000 €/Aufzug

o Förderhöchstbetrag 40.000 €/WE

Förderdarlehen:

o 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 150.000 €/Aufzug

o Förderhöchstbetrag 60.000 €/WE

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Kumulation mit anderen Fördermitteln

Städtebauförderungsmittel einschließlich des Denkmalschutzes,

Mittel der Dorferneuerung, sofern sie sich auf die Gebäudehülle (Dach, Fassade) beziehen,

Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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Ausblick: Weitere Diskussion

Prognosen konsequent weiter fortschreiben und anpassen

Zusammenarbeit mit den Kommunen – zum Beispiel über die Monitoringberichte im Rahmen der Städtebauförderung

Weitere Diffenzierung der Diskussion erforderlich

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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