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Folgende Hinweise sind eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Richtlinien und

Bestimmungen, welche bei der Hinterlegung des Jahresabschlusses zu beachten sind. Sie

sind eine Hilfe um die Hinterlegung der Bilanzen, korrekt und fehlerlos durchführen zu

können.

Weitere Hinweise und Anleitungen finden Sie auf unserer Internetseite

www.handelskammer.bz.it „Anleitungen von Unioncamere für die Hinterlegung der

Bilanzen“.

Die Meldung für die Bilanzhinterlegung wird am PC mit der Software FedraPlus, oder

gleichwertigen Programmen, oder mit dem Onlinedienst „Bilanci Online“ erstellt (siehe

www.registroimprese.it – sportello pratiche online).

„Bilanci Online“ kann für die Gesellschaften verwendet werden, die das

Gesellschafterverzeichnis nicht hinterlegen: Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(GmbH, Vereinfachte Gesellschaften mbH, Konsortien mbH), Genossenschaften. Weiters

Aktiengesellschaften (AG, KGaA, Konsortien aA) die das Gesellschafterverzeichnis

bestätigen.

Inhalt:

1. Modell B ........................................................................................................................ 3

2. XBRL-Bilanz ................................................................................................................. 4

3. Erklärungen .................................................................................................................... 5

4. Einhebung der Stempelsteuer und der Sekretariatsgebühren .......................................... 6

5. Anlagen .......................................................................................................................... 6

6. Konzernbilanz ................................................................................................................ 7

7. Netzwerkverträge ........................................................................................................... 8

8. Innovative Startup .......................................................................................................... 8

9. Sonderbetriebe und Institute von Lokalkörperschaften ................................................... 9

10. Zusammenfassung (Riepilogo pratica Fedra) ............................................................. 10

11. Automatische Protokollierung .................................................................................... 10

12. Korrekturen ................................................................................................................ 11

13. Abschließende Hinweise ............................................................................................ 12

14. Häufigste Fehler ......................................................................................................... 13

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1. Modell B:

Aktkodex („codice atto“): 711, 712 oder 713

Datum des Genehmigungsprotokolls

Angabe des Formats xbrl: verpflichtetes Subjekt (soggetto obbligato)

Wenn es sich um ein „nicht verpflichtetes“ Subjekt handelt („soggetto non obbligato“)

ist eine der angezeigten Begründungen auszuwählen (Versicherungsaktivität, quotierte

Gesellschaft, usw.).

Wenn das Vollversammlungsprotokoll eine Gewinnausschüttung vorsieht, ist das

entsprechende Feld anzukreuzen

Nur für die AG: immer den Vordruck S (modello S) beilegen wobei die Felder

„generalità“ und „riconferma“ (sofern keine Änderung der Gesellschafter vom Datum

der Gesellschafterversammlung der Bilanzgenehmigung des Vorjahres bis zum Datum

der Gesellschafterversammlung der Bilanzgenehmigung dieses Jahres erfolgte)

auszuwählen sind. Bei erfolgter Änderung der Gesellschafterzusammenstellung ist das

Feld „generalità“, „elenco soci“ und „indicazione analitica variazioni“ ausfüllen.

Wurde eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung durchgeführt (die Aktionäre

ändern sich nicht) ist das Feld „indicazione analitica variazione“ nicht auszufüllen. Im

Feld NOTE ist dieser Hinweis der Reduzierung oder Erhöhung anzuführen; es ist auch

das Datum der Änderungsurkunde anzuführen.

Sind sehr viele Gesellschafter vorhanden, kann in Telemaco die Funktion „scarica dati

RI“ (in pratiche RI – dati di lavoro) hilfreich sein. Hiermit kann das hinterlegte

Gesellschafterverzeichnis heruntergeladen und in FedraPlus importiert werden und

dann angepasst werden.

In der distinta fedra muss im Feld „in qualità di…“ immer diejenige Person angegeben

werden, die die Meldung digital unterzeichnet (siehe Anlage)

Es kann sich um folgende Person handeln:

gesetzlicher Vertreter (legale rappresentante): wenn dieser Inhaber der digitalen

Unterschrift ist, müssen alle übermittelten Dokumente („distinta“ und „allegati“) von

diesem digital unterschrieben werden.

Bevollmächtigter (delegato – vormals „intermediario con procura“): in diesem Fall sind

alle Dokumente und Sondervollmacht („modello procura speciale“ – Kodex D01), von

diesem digital zu unterzeichnen. Eine einfache Kopie des Personalausweises (Kodex E20)

des gesetzlichen Vertreters ist beizulegen.

beauftragter Freiberufler (professionista incaricato): die distinta fedra und alle

übermittelten Dokumente sind von diesem digital zu unterzeichen (Wirtschaftsberater im

Sinne Art. 31, Absatz 2 –quater und –quinquies, Gesetz Nr. 340/2000 und Art. 78 D.Lgs.

139/2005 - eingetragen im Abschnitt A des Berufsverzeichnisses).

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Sollte der Freiberufler die digitale Unterschrift ohne „Certificato di ruolo“ besitzen ist im

Feld NOTE folgende Erklärung anzubringen: „Telematische Meldung übermittelt vom

Unterfertigten <Vor- und Nachname>, in seiner Eigenschaft als vom gesetzlichen

Vertreter der Gesellschaft beauftragter Wirtschaftsberater. In Anlehnung an Art. 31,

Abs. 2-quater und –quinquies, Gesetz Nr. 340/2000, eingetragen im Berufsverzeichnis

der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der <Provinz> unter der Nr.

<Einschreibungsnummer> in der Abteilung A, gegen welchen keine

Disziplinarmaßnahmen bestehen.

Sollte der Freiberufler die digitale Unterschrift mit dem „Certificato di ruolo“ besitzen,

genügt es im Feld NOTE folgende Erklärung anzuführen: „Telematische Meldung

übermittelt vom Unterfertigten <Vor- und Nachname>, in seiner Eigenschaft als vom

gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft beauftragter Wirtschaftsberater. In

Anlehnung an Art. 31, Abs. 2-quater und –quinquies, des Gesetzes Nr. 340/2000.“

2. XBRL-Bilanz New

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2014 und später welche nach dem 02.03.2015 genehmigt

worden sind müssen im XBRL-Format hinterlegt werden (sowohl Bilanz als auch

Anhang).

Die anzuwendende Taxonomie ist „2014-11-17“ wie sie auf der Internetseite von AGID

veröffentlicht ist und von XBRL Italia unter http://www.xbrl.org/it/ abrufbar ist.

Zusätzlich stehen unter http://webtelemaco.infocamere.it – unter Bilanci – sowohl

Informationen für das Ausfüllen als auch für die Erstellung des Jahresabschlusses im

XBRL-Format bereit.

Außerdem ist eine Videoanleitung zur Erstellung des Jahresabschlusses samt Anhang in

XBRL unter Informazioni – „guarda il tutorial“ verfügbar.

Die xbrl-Instanz muss mit der neuesten Taxonomie, „2014-11-17“, erstellt werden.

Die formelle Gültigkeit der xbrl-Instanz kann vor der Übermittlung mit TEBENI

(Telemaco) Online-Service überprüft werden.

Im Bilanzanhang der xbrl-Instanz findet sich am Ende der Abschnitt „Nota integrativa

parte finale“. Dort muss evtl. im Punkt „Dichiarazione di conformità“ folgende

Erklärung abgegeben werden (s. Anlage):

a) Wenn die Datei vom gesetzlichen Vertreter digital unterschrieben wird: keine

Erklärung;

b) Wenn die Datei vom beauftragten Freiberufler digital unterschrieben wird:

„Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art. 31

Absatz 2-quinquies des Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses Dokument dem

Original entspricht, welches bei der Gesellschaft aufbewahrt wird.“;

c) Wenn die Datei von einer anderen Person als laut a) oder b) digital unterschrieben

wird, also dem Bevollmächtigten: keine Erklärung

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Die Bilanz im PDF/A-Format darf als zusätzliche Anlage zur xbrl-Instanz NUR dann

beigelegt werden, wenn die Taxonomie nicht ausreichen würde um den genehmigten

Jahresabschluss entsprechend dem besonderen Firmenstand, in Bezug auf das Klarheits-,

Korrektheits- und Wahrheitsprinzip darzustellen. In diesem Fall muss im Bilanzanhang

der xbrl-Instanz am Ende im Abschnitt „Nota integrativa parte finale“ im Punkt

„Dichiarazione di conformità“ folgende Erklärung abgegeben werden (s. Anlage):

„Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) erklärt, dass die

Vermögenssituation, die Gewinn- und Verlustrechnung und/oder der Bilanzanhang nicht

gemäß der italienischen XBRL-Taxonomie erstellt sind, da dieselbe nicht ausreicht, den

besonderen Firmenstand, in Bezug auf das Klarheits-, Korrektheits- und

Wahrheitsprinzip gemäß Art. 2423 ZGB darzustellen.“

Die Bilanz (Jahresabschluss und Anhang) in PDF/A ist in einer einzigen Datei zu

übermitteln.

3. Erklärungen New

Am Ende eines jeden Dokuments sowie im XBRL (wie unter Punkt 2 beschrieben) muss

folgende Erklärung angegeben werden:

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„Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art. 31

Absatz 2-quinquies des Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses Dokument dem

Original entspricht, welches bei der Gesellschaft aufbewahrt wird.“

Die oben angeführte Konformitätserklärung ist nicht notwendig, wenn für die Meldung die

Spezialvollmacht (modello procura speciale) verwendet wird, welche auf unserer

Internetseite verfügbar ist.

Am Ende eines jeden Dokuments ist folgende Erklärung bezüglich der Stempelsteuer

anzuführen (alternativ kann diese Erklärung auch in der “distinta“ enthalten sein):

„Stempelsteuer telematisch durch die Handelskammer Bozen eingehoben. Autorisiert mit

Verfügung Prot. Nr. 1423/2000/2/SS, Rep. 2 vom 19.09.2000 vom Ministerium der

Finanzen - Departement der Einnahmen - Abteilung der Einnahmen Bozen.“

N.B.: In der xbrl-Datei die Erklärung im Abschnitt „Nota integrativa parte finale“ -

„Dichiarazione di conformità“ angeben.

4. Einhebung der Stempelsteuer und der Sekretariatsgebühren (siehe Anlage)

Auf der distinta fedra ist „bollo assolto in entrata“ anzugeben;

Sozialgenossenschaften und Gesellschaften der Sondersektion Startup/Inkubatoren sind

von der Bezahlung der Stempelsteuer befreit, deshalb ist „esente bollo“ anzuführen (New)

Die Sekretariatsgebühren für die Bilanzhinterlegung im Jahr 2015 betragen 62,70.-

Für Sozialgenossenschaften sind sie reduziert auf 32,70.-

Innovative Startups und Zertifizierte Inkubatoren sind befreit (New)

5. Anlagen

Anlage Format

Gekürzter

Jahresabschluss

(712)

Ordentlicher

Jahresabschluss

(711)

Jahresabschluss (Bilanz und

Anhang)

Xbrl JA JA

Genehmigungsprotokoll **)

PDF/A JA JA

Lagebericht PDF/A wenn erstellt JA

Bericht des

Überwachungsrates

PDF/A wenn ernannt wenn ernannt

Bericht des Kontrollorgans PDF/A wenn ernannt wenn ernannt

Zertifizierungsbericht PDF/A wenn vorgesehen wenn

vorgesehen

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Die Genossenschaften füllen im Modell B auch den Abschnitt „deposito per l’Albo

cooperative“ aus. Dieser Abschnitt ersetzt das ehemalige Modell C17 und ist in Fedra ab

V. 6.7 verfügbar.

N.B. (New)

1. Wenn die PDF/A-Anlagen gescannte Dokumente sind, müssen die eigenhändigen

Unterschriften zuerst angebracht werden und im gescannten Dokument sichtbar sein.

Wenn hingegen die Anlagen direkt z.B. von Word in PDF/A umgewandelt werden,

muss am Ende Vor- und Zuname, bekleidetes Amt und der Zusatz “gezeichnet“

angegeben werden.

2. Die Anlagen zu einem Dokument müssen in der selben Datei auf die sie sich beziehen

eingefügt werden (z. B. Anlagen zur Vollversammlung müssen in der Datei sein,

welche das Vollversammlungsprotokoll enthält).

**)

Wenn eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter erfolgt, ist eine Kopie der

Bestätigung des Ansuchens um Registrierung des Genehmigungsprotokolls bei der

Agentur der Einnahmen beizulegen. Es kann auch die Kopie dieses registrierten Protokolls

beigelegt werden (siehe Anlage).

Alternativ kann auch am Ende des Protokolls folgende Erklärung angebracht werden:

„Registriert bei der Agentur für Einnahmen von (Ort angeben), am (Datum), mit der

Nummer (Registriernummer)“, oder „das Protokoll wurde am … zur Registrierung bei der

Agentur der Einnahmen … hinterlegt und befindet sich im Zuge der Registrierung.“

N.B. Bitte das Genehmigungsprotokoll beilegen und nicht auch eventuelle Protokolle von

vorausgehenden erfolglosen Versammlungen. Wenn es sich also um eine Genehmigung in

zweiter Einberufung handelt, reicht im Protokoll der Hinweis, dass die erste

termingerechte Einberufung erfolglos war. (New)

Für die Einpersonen-GmbH: (New) Wenn der Alleinige Gesellschafter auch der Alleinverwalter ist, ist es zulässig dass kein

Genehmigungsprotokoll beigelegt wird, wenn am Ende des Bilanzanhangs (im Abschnitt

“commento”) der Alleinige Verwalter/Gesellschafter die Genehmigung des

Jahresabschlusses erklärt.

N.B.: In der telematischen Meldung wird als Genehmigungsdatum jenes des

Bilanzanhangs angegeben.

6. Konzernbilanz

Die Konzernbilanzen können sowohl mit der aktuellen, als auch mit der vorherigen

Taxonomie (2011-01-04) erstellt werden was die Bilanz betrifft. Der Bilanzanhang wird

weiterhin im PDF/A-Format erstellt. (New)

Sollte kein Vollversammlungsbeschluss der Genehmigung vorhanden sein, so ist im

entsprechenden Feld „verbale di approvazione“ das Datum der Übermittlung (New) des

Jahresabschlusses anzugeben.

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(New) Die Hinterlegung des Jahresabschlusses und der Konzernbilanz stellen einen

einzigen Vorgang dar (Art. 42, D.Lgs. 127/1991) und deshalb zahlen die

Unternehmen welche den Jahresabschluss und die Konzernbilanz hinterlegen nur

einmal die Stempelsteuer und Sekretariatsgebühr im Zuge der Hinterlegung des

Jahresabschlusses. Obwohl es sich um einen einzigen Vorgang handelt, ist es technisch nicht möglich, beide

Bilanzen mit einer einzigen Meldung zu hinterlegen.

Deshalb hinterlegen die Unternehmen welche die Konzernbilanz hinterlegen müssen,

zuerst den Jahresabschluss und dann mittels einer weiteren Meldung die Konzernbilanz.

Bei der Hinterlegung der Konzernbilanz geben sie im Feld Note die Eckdaten der

erfolgten Hinterlegung des Jahresabschlusses an und zahlen keine Gebühren.

7. Netzwerkverträge

Netzwerkverträge sind verpflichtet, innerhalb zwei Monaten nach Abschluss des

Geschäftsjahres, beim Handelsregister wo sich ihr Sitz befindet, die Vermögenssituation

zu hinterlegen, welche nach den Grundsätzen der Bilanzen von Aktiengesellschaften

abgefasst werden muss. Diese Bestimmung trifft auch auf die Netzwerkverträge ohne

Rechtspersönlichkeit zu.

Die in der XBRL-Datei anzugebende Steuernummer ist jene des Netzwerkvertrags.

Sollte der Netzwerkvertrag keine Rechtspersönlichkeit und keine eigene Eintragung im

Handelsregister besitzen, so werden im Modell B die Daten des Unternehmens angegeben,

welches die Hinterlegung vornimmt (Bezugsunternehmen), während in den Anlagen der

Steuerkode und die Identifikationsdaten des Netzwerkvertrags angegeben werden.

Es ist der Aktenkode 722 zu verwenden und das Modell B beizulegen, welches auch

für Einzelfirmen und Personengesellschaften verwendet werden kann. Die

Übermittlung kann mittels Fedra bzw. Bilanci online vorgenommen werden, einzige

Ausnahme die Einzelunternehmen, welche nur Bilanci online verwenden können.

8. Innovative Startup

Die Bilanzhinterlegung der Startup ist von der Stempelsteuer und von der

Sekretariatsgebühr befreit.

N.B.: Innerhalb 30 Tagen ab Bilanzgenehmigung, jedoch spätestens innerhalb sechs

Monaten ab Jahresabschluss müssen die innovativen Startup (diese sind im

Handelsregister in der eigenen Sondersektion eingetragen) neben der üblichen

Bilanzhinterlegung auch eine Eigenerklärung über die Beibehaltung der Voraussetzungen

als innovative Startup hinterlegen. Dafür wird das Modell S2 (Aktenkodex A99)

verwendet und der Abschnitt „altri atti e fatti soggetti a iscrizione e a deposito“ mit Kodex

001 ausgefüllt. Dort wird folgender Text angegeben: „Wiederbestätigung am … (Datum

der Hinterlegung der Meldung) über den Besitz der Voraussetzungen als innovative

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Startup (Art. 25 Abs. 15 L.D. Nr. 179/2012 umgewandelt in G. Nr. 221/2012)“. Siehe auch

www.startup.registroimprese.it.

N.B.: Art. 25, Absatz 16 sieht vor, dass die unterlassene fristgerechte Hinterlegung der

oben genannten Eigenerklärung mit dem Verlust der Voraussetzungen gleichgestellt wird

welche die Streichung von amtswegen von der Sondersektion der Startup oder Inkubatoren

zur Folge haben. (New)

9. Sonderbetriebe und Institute von Lokalkörperschaften (New)

Hinterlegungstermin: 31. Mai eines jeden Jahres

Codice atto: 722

Sonderbetriebe und Institute müssen den Jahresabschluss einschließlich Bilanzanhang

verfassen.

Die Sonderbetriebe welche im Handelsregister eingetragen sind müssen die Bilanz im

XBRL-Format hinterlegen.

Wenn das Subjekt nur im VWV eingetragen ist, ist das Modell B von Fedra zu verwenden,

oder „Bilanci Online“ wenn es sich beispielsweise um die Rechtsform AZ (Azienda

Speciale), EN (Ente) handelt.

N.B.: zur Hinterlegung befugte Person ist, neben dem gesetzlichen Vertreter der

Körperschaft, auch der Gemeindesekretär.

Sonderbetriebe welche im Handelsregister eingetragen sind

Neben der XBRL-Bilanz, sind Bilanzanhang, Lagebericht der Verwalter, Revisionsbericht

und Beschluss über die Bilanzgenehmigung von Seiten der Lokalkörperschaft beizulegen.

Stempelsteuer: 65,00.- und Sekretariatsgebühr: 62,70.-

Im VWV eingetragene Institute

Diese brauchen die Bestimmungen bezüglich XBRL nicht befolgen

Die Bilanz wird mittels Modell B hinterlegt. Bei „indicazione formato xbrl“ den Wert 3

(=utilizzo principi contabili internazionali) angeben. Dieser Wert dient nur dazu, den

technischen Vorgang in der Software zu ermöglichen und stellt keine Angabe dar.

Dem Modell B sind im PDF/A-Format die Bilanz, der Anhang, der Lagebericht der

Verwalter, der Bericht der Rechnungsrevisoren der Lokalkörperschaft und der Beschluss

über die Bilanzgenehmigung von Seiten der Lokalkörperschaft beizulegen.

Stempelsteuer: 16,00.- und Sekretariatsgebühren: 62,70.-

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10. Zusammenfassung (Riepilogo pratica Fedra)

Dokument

Cod.

doc.

Codice

atto

Pag.

Iniz.

Pag.

Fin.

Data documento Formato

allegato

Firma

digit.

Jahresabschluss (Bilanz

und Anhang) im

XBRL-Format

B06 712 (oder

711)

1 *) 31.12.20.. (Datum

Jahresabschluss)

XBRL SI

Protokoll der

Vollversammlung V01 712 (oder

711)

1 ….. Datum des

Protokolls

PDF/A SI

Lagebericht R05 711 (bei

712 nur

wenn

verfasst)

1 ….. Datum des Berichts PDF/A SI

Bericht Aufsichtsrat

(wenn im Amt) R06 712 (oder

711)

1 …… Datum des Berichts PDF/A SI

Bericht des

Kontrollorgans (wenn

im Amt)

R02 712 (oder

711)

1 ….. Datum des Berichts PDF/A SI

Zertifizierungsbericht

(wenn vorgesehen) R02 712 (oder

711)

1 ---- Datum der

Zertifizierung

PDF/A SI

ODER

Gesamte Bilanz (Bilanz

und Anhang)

Letze Seite der Bilanz

und erste Seite des

Bilanzanhangs

B00 712 (oder

711)

1 …… 31.12.20.. (Datum

Jahresabschluss)

PDF/A SI

Sondervollmacht D01 ----------- 1 1 Datum der

Unterzeichnung

PDF/A SI

Identitätskarte E20 ----------- 1 --- Datum des

Dokuments

-------- NO

*) Beim Jahresabschluss im XBRL-Format wird die Seitennummerierung automatisch vom

System vorgenommen.

Wird als Dokument “Bilancio XBRL” (TIPO) auswählt, ist es nur möglich Dateien

im XBRL.P7M- Format beizufügen.

Vollständige Bilanz „Bilancio completo“ (Bilanz und Bilanzanhang im PDF/A-Format):

bei Angabe des Dokumentenkodex B00 verlangt die Software die Angabe der letzten Seite

der Bilanz und der ersten der Seite des Bilanzanhangs.

11. Automatische Protokollierung

Vom Server werden bei den übermittelten Meldungen automatisch gewisse Kontrollen

durchgeführt, wie z. B. die Kontrolle der Gültigkeit der digitalen Unterschrift, ob die

Vorauszahlung in Telemaco ausreichend ist, ob bereits Jahresabschlussmeldungen

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übermittelt wurden und bei den GmbHs, ob das Gesellschafterverzeichnis

irrtümlicherweise ausgefüllt wurde.

Sollte eine dieser Kontrollen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, wird dem Benutzer

eine Mitteilung zugesendet, die den Text „protocollo automatico in errore“ beinhaltet.

Sollte dies der Fall sein, ist die Übermittlung dem Handelsregister trotzdem zugekommen,

und die Meldung wird manuell protokolliert (eine Bestätigung wird dann zugestellt).

12. Korrekturen

Sollte die Urkunde nicht komplett ausgefüllt, die beigelegten Dateien unvollständig sein

oder fehlen, wird eine Fehlermeldung eröffnet (richiesta di correzione). Je nach Art des

Fehlers wird in der Meldung eine neue Übermittlung gefordert (reinvio), bzw. darauf

hingewiesen, dass es genügt neue Unterlagen des bestehenden Akts beizufügen.

Dahingehend bitten wir zu beachten:

a) Sollte eine Neuübermittlung (reinvio) notwendig sein, muss die Urkunde nochmals

komplett mit allen Anlagen, übermittelt werden. Die entsprechenden Fehler im Modell

B sind auszubessern. Sollte die Übermittlung mittels Sondervollmacht durchgeführt

werden, so ist in der Neuübermittlung der entsprechende Identifizierungskodex des

neuen Aktes anzugeben (N.B. Bilanzen fallen nicht unter die Vereinheitlichte

Meldung).

b) Wenn nur verlangt wird, zusätzliche Dokumentation beizulegen, dann braucht man

keinen „Reinvio“ durchzuführen. Es ist möglich in „Telemaco – Pratiche

Telematiche – Istruttoria“ die entsprechenden Anlagen beizufügen. Dies gilt auch für

Bilanci Online. Bitte klicken Sie nach Abschluss der Operation <chiudi correzione>,

damit der Sachbearbeiter in der Handelskammer bemerkt, dass der Akt vervollständigt

wurde.

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13. Abschließende Hinweise

1. Der Termin für die Übermittlung des Jahresabschlusses beträgt 30 Tage ab dem

Datum der Genehmigung des Jahresabschlusses vonseiten der Gesellschafter; sollte der

dreißigste Tag auf einen Samstag oder Sonntag fallen, so kann am ersten

darauffolgenden Arbeitstag die Hinterlegung durchgeführt werden.

2. Der konsolidierte Jahresabschluss (Konzernbilanz) muss gleichzeitig mit dem

jährlichen Jahresabschluss hinterlegt werden. Es sind aber zwei getrennte Anträge zu

übermitteln.

3. Bei Richtigstellung eines hinterlegten und bereits veröffentlichten Jahresabschlusses

ist nochmals der Jahresabschluss samt Beilagen zu hinterlegen. Im Feld „NOTE“ vom

Modell B sind die genauen Gründe der Neuübermittlung und durchgeführten

Änderungen anzugeben. Es sind die Stempelsteuer von Euro 65,00 und

Sekretariatsgebühren von Euro 62,70 geschuldet (New).

4. Wird ein „nicht genehmigter“ Jahresabschluss hinterlegt, ist ein Vordruck S2

(„modello S2- codice atto 700) zu verwenden. Beim Feld „NOTE“ ist anzugeben, dass

es sich um einen „nicht genehmigten Jahresabschluss“ handelt. Anlagen: alle

Dokumente, die den Jahresabschluss zusammensetzen und das Protokoll der zweiten

erfolglosen Einberufung der Gesellschafterversammlung.

5. Für die ausländischen Gesellschaften mit Zweitsitz in Italien muss der

Jahresabschluss des Mutterunternehmens (und nicht der des Zweitsitzes) erst

übermittelt werden nachdem dieser bei der zuständigen Behörde des Sitzes hinterlegt

wurde. Der Nachweis der erfolgten Hinterlegung beim Sitz ist beizulegen.

6. Die Auflösungsbilanz (bilancio finale d liquidazione) ist mit einem Vordruck S3

(„modello S3- codice atto 730) zu hinterlegen.

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14. Häufigste Fehler (zu vermeiden)

Die Hinterlegung wird in der Eigenschaft als (qualità di): DELEGATO übermittelt

(vormals intermediario con procura), im Feld NOTE ist fälschlicherweise die Erklärung

bezüglich der Übermittlung als beauftragter Freiberufler (professionista incaricato)

enthalten.

Die Hinterlegung wird in der Eigenschaft als beauftragter Freiberufler (professionista

incaricato) verschickt und im Feld NOTE fehlt die entsprechende Erklärung.

In der Erklärung des beauftragten Freiberuflers fehlt die Angabe der Provinz des

Berufsalbums (New)

In der Konformitätserklärung wird die Formel „der unterfertigte in seiner Eigenschaft

als ….“ verwendet und es wird ein Vor- und Zunamen angegeben der nicht mit der

digitalen Unterschrift übereinstimmt, bzw. es wird eine andere Berufsbezeichnung als

jene in der Distinta Fedra verwendet (intermediario/delegato anstatt professionista

incaricato oder umgekehrt).

Die Identifikationsdaten des Unternehmens, welche in allen Bilanz-Dokumenten

angegeben sein müssen, sind nicht komplett (z.B.: fehlender Steuerkode) und/oder die

Angabe der Gesellschaftsbezeichnung stimmt nicht mit dem Statut überein (wenn z.B.

das Statut nur eine einsprachige Bezeichnung vorsieht ist es nicht korrekt die

Rechtsform in der anderen Sprache anzuführen).

Die Eigenschaft der unterzeichnenden Person entspricht nicht dem zur Zeit im Amt

befindlichen Gesellschaftsorgan (z.B.: es wird ein „Alleinverwalter“ angegeben,

während dessen ein Verwaltungsrat im Amt ist bzw. „Mehrere Verwalter“ und/oder

umgekehrt).

April 2015

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Erklärungen und Angaben im Zuge der Bilanzhinterlegung je nach Eigenschaft der hinterlegenden Person:

Hinterlegende Person in der Eigenschaft

als (in qualità di):

“Professionista incaricato”

Der Freiberufler mit digitaler

Unterschrift welche auch das

Zertifikat des Berufsverzeichnisses

enthält

“Professionista incaricato”

Der Freiberufler mit digitaler Unterschrift

ohne das Zertifikat des

Berufsverzeichnisses

“Legale rappresentante”

Der gesetzliche Vertreter mit

persönlicher digitaler

Unterschrift

“Delegato”

Die Person mit Vollmacht

In Fedra im Feld NOTE

In Bilanci online bereits unter Punkt

“Firmatario della distinta“ automatisch

vorgegeben und lediglich zu

vervollständigen

Der/Die unterfertigte ….. , erklärt,

gemäß Art. 46 und 47 des D.P.R.

Nr. 445/2000, dass gegen ihn/sie

keine Disziplinarverfahren

anhängig sind, welche die

Suspendierung von der Ausübung

der Berufstätigkeit zur Folge

haben, und dass er/sie vom

gesetzlichen Vertreter pro tempore

der Gesellschaft für die Erfüllung

der gegenständlichen Obliegenheit

beauftragt worden ist.

Der/Die unterfertigte ….. , eingetragen im

Berufsverzeichnis der Wirtschaftsprüfer

und Steuerberater von … mit der Nr. …,

erklärt, gemäß Art. 46 und 47 des D.P.R.

Nr. 445/2000, dass gegen ihn/sie keine

Disziplinarverfahren anhängig sind,

welche die Suspendierung von der

Ausübung der Berufstätigkeit zur Folge

haben, und dass er/sie vom gesetzlichen

Vertreter pro tempore der Gesellschaft

für die Erfüllung der gegenständlichen

Obliegenheit beauftragt worden ist.

Keine Erklärung Keine Erklärung

Übereinstimmung der Dokumente mit

dem Original als Fußnote in allen

hinterlegten PDF/A-Dateien

Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art. 31 Absatz 2-quinquies des

Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses Dokument dem Original entspricht, welches bei der Gesellschaft

aufbewahrt wird.

-

Übereinstimmung der XBRL-Datei

In der XBRL-Datei im Feld «Nota

integrativa parte finale – Dichiarazione di

conformità»

Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) gemäß Art.

31 Absatz 2-quinquies des Gesetzes Nr. 340/2000, erklärt, dass dieses

Dokument dem Original entspricht, welches bei der Gesellschaft aufbewahrt

wird.

- -

NICHT-Übereinstimmung der XBRL-

Datei*), wenn Bilanz und Anhang auch im

PDF/A-Format (als eine Datei) hinterlegt

werden. Erklärung in der XBRL-Datei im

Feld «Nota integrativa parte finale –

Dichiarazione di conformità»

Der/Die unterfertigte (Vor- und Zuname wer digital unterschreibt) erklärt, dass die Vermögenssituation, die Gewinn- und Verlustrechnung

und/oder der Bilanzanhang nicht gemäß der italienischen XBRL-Taxonomie erstellt sind, da dieselbe nicht ausreicht, den besonderen

Firmenstand, in Bezug auf das Klarheits-, Korrektheits- und Wahrheitsprinzip gemäß Art. 2423 ZGB darzustellen.

*) Die XBRL-Datei muss im Wesentlichen und nicht lediglich formell vom genehmigten Dokument abweichen

Erklärung im Falle einer

Gewinnausschüttung

Wenn die Bilanzgenehmigung eine Gewinnausschüttung vorsieht, ist das registrierte Protokoll beizulegen, oder es wird eine Kopie der

Empfangsbestätigung des Registrierungsantrages der Agentur der Einnahmen beigelegt, oder Erklärung als Fußnote im Protokoll:

“Registrierung bei der Agentur der Einnahmen von … erfolgt am … mit Nr. …” (oder “im Zuge der Registrierung“).

Art der Abführung der Stempelgebühr (in

Fedra/Bilanci online)

“Bollo assolto in entrata”

(Bei Sozialgenossenschaften, Innovativen Startups und Zertifizierten Inkubatoren: “esente bollo”)