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Folie 1 © Skript IHK Bildungshaus Schwaben Augsburg in Überarbeitung Christian Zerle Bachelor Bachelor of Business Administration of Business Administration geboren am 10. Mai 1976 geboren am 10. Mai 1976 glücklich verheiratet, glücklich verheiratet, eine Tochter 7 Jahre und eine Tochter 7 Jahre und ein Sohn 1 Jahr alt ein Sohn 1 Jahr alt wohnhaft in Donauwörth wohnhaft in Donauwörth Hobbies: Baustelle, Waldarbeit Hobbies: Baustelle, Waldarbeit C h r i s t i a n C h r i s t i a n Z e r l e Z e r l e

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Bachelor Bachelor

of Business Administrationof Business Administration

geboren am 10. Mai 1976geboren am 10. Mai 1976

glücklich verheiratet,glücklich verheiratet,

eine Tochter 7 Jahre undeine Tochter 7 Jahre und

ein Sohn 1 Jahr altein Sohn 1 Jahr alt

wohnhaft in Donauwörthwohnhaft in Donauwörth

Hobbies: Baustelle, WaldarbeitHobbies: Baustelle, Waldarbeit

C h r i s t i a n Z C h r i s t i a n Z e r l ee r l e

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Industriemeister Industriemeister Metall Metall

BetriebswirtschaftlicBetriebswirtschaftliches Handelnhes Handeln

Band 1Band 1

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1.01.0 Berücksichtigung der Berücksichtigung der ökonomischen Handlungsprinzipien ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter von Unternehmen unter Einbeziehung volks-wirtschaftlicher Einbeziehung volks-wirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Zusammenhänge und sozialer WirkungenWirkungen

1.11.1 Unternehmensformen und deren Unternehmensformen und deren Einbindung in volks-Einbindung in volks- wirtschaftliche wirtschaftliche ZusammenhängeZusammenhänge

1.1.1 1.1.1 UnternehmensformenUnternehmensformen

1.1.2 1.1.2 Konzentrationsformen der WirtschaftKonzentrationsformen der Wirtschaft

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11 Berücksichtigung der ökonomischen Berücksichtigung der ökonomischen Handlungsprinzipien von Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Zusammenhänge und sozialer WirkungenWirkungen

Die Unternehmensform – als Rechtsform – regelt Die Unternehmensform – als Rechtsform – regelt die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens sowohl nach innen als auch nach außen.sowohl nach innen als auch nach außen.

Die Wahl der Rechtsform ist eine langfristige Die Wahl der Rechtsform ist eine langfristige Entscheidung bei der Unternehmensgründung – Entscheidung bei der Unternehmensgründung – sie ist abhängig von (haftungs-)rechtlichen, sie ist abhängig von (haftungs-)rechtlichen, steuerlichen, die Mitbestimmung betreffenden , steuerlichen, die Mitbestimmung betreffenden , wirtschaftlichen und/oder persönlichen Faktoren.wirtschaftlichen und/oder persönlichen Faktoren.

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1.1 1.1 Unternehmensformen und Unternehmensformen und deren deren Einbindung in Einbindung in volkswirtschaftliche volkswirtschaftliche ZusammenhängeZusammenhänge

BetriebswirtschaftBetriebswirtschaft mikroökonomische Betrachtungsweise in Bezug zur mikroökonomische Betrachtungsweise in Bezug zur Einzelwirtschaft (einzelnes Unternehmen) mit Einzelwirtschaft (einzelnes Unternehmen) mit betrieblichen Strategien und dem Ziel der betrieblichen Strategien und dem Ziel der Gewinnmaximierung.Gewinnmaximierung.

VolkswirtschaftVolkswirtschaft makroökonomische Betrachtungsweise in Bezug zum makroökonomische Betrachtungsweise in Bezug zum Volk (der Gesamtwirtschaft) durch Abhängigkeiten von Volk (der Gesamtwirtschaft) durch Abhängigkeiten von Einzelbetrieben und deren Güteraustausch mit dem Einzelbetrieben und deren Güteraustausch mit dem Ziel der Wohlfahrtsmaximierung.Ziel der Wohlfahrtsmaximierung.

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Definitionen

FirmaBetrie

bUnternehmen

Name unter dem Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden und unter dem ein Kaufmann klagt und verklagt werden kann.

Ort der Leistungserstellung

Rechtlicher Rahmen

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I H K M e i s t e r k u r s I M I 26 2011/2012

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FirmenwahrheitFirmenwahrheit FirmenklarheitFirmenklarheit FirmenausschließlicFirmenausschließlic

hkeit hkeit FirmenbeständigkeitFirmenbeständigkeit FirmenöffentlichkeitFirmenöffentlichkeit FirmeneinheitFirmeneinheit

F I R M AFirmengrundsätze

Firmenarten PersonenfirmPersonenfirm

aa FantasiefirmaFantasiefirma Sachfirma Sachfirma MischfirmaMischfirma

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FirmenklarheitDie Firmenbezeichnung muss zur Kennzeichnung geeignet sein (sog. "Namensfunktion") und Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB). An der Namensfunktion fehlt es z.B. bei einer aus nichtlateinischen Buchstaben oder reinen Bildzeichen gebildeten Firma. Unterscheidungskraft fehlt bei reinen Gattungsbezeichnungen, z.B. "Consulting GmbH" ohne weitergehendes Kennzeichnungsmerkmal. Die grafische Gestaltung des Schriftbildes ist namensrechtlich und somit auch firmenrechtlich irrelevant. Das Registergericht ist deshalb nicht an die Zeichenformatierung gebunden, die das Unternehmen in der Anmeldung zum Handelsregister gewählt hat. Es steht dem Unternehmen jedoch grundsätzlich frei, die von ihm selbst der Anmeldung zugrunde gelegte Schreibweise der Firma im Rechtsverkehr zu verwenden.

FirmenwahrheitDer allgemeine Grundsatz der Firmenwahrheit war das oberste Prinzip des früheren Firmenrechts; danach musste für Außenstehende erkennbar sein, wer Firmeninhaber ist und welche Art von Unternehmung vorliegt. Das Prinzip bleibt nach Einführung des aktuellen Firmenrechts im Jahre 1998 wichtig, gilt aber abgeschwächt. Firmenwahrheit bedeutet heute: Die Firma darf nicht irreführend sein, das heißt geeignet "eine Täuschung über die Art und den Umfang des Geschäfts oder die Verhältnisse des Geschäftsinhabers herbeizuführen" (§ 18 Abs. 2 HGB).

FirmenausschließlichkeitJede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich in derselben Gemeinde befinden (§ 30 Abs. 1 HGB).

F I R M A

Firmengrundsätze

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FirmenbeständigkeitDie bisherige Firma kann fortgeführt werden, auch wenn eine Namensänderung (z. B. Heirat), eine Übertragung der Firma (z. B. Kauf, Erbschaft) oder eine Änderung im Gesellschafterbestand erfolgte (§§ 21 ff. HGB). Um Verwechselungen zu vermeiden, kann bei Übergabe der Firma nicht allein der Name verkauft werden; diese ist nur kaufbar, wenn die Branche beibehalten wird (§ 23 HGB).

FirmenöffentlichkeitJeder Kaufmann muss seine Firma, den Ort (Sitz) und die inländische Geschäftsanschrift in das Handelsregister eintragen lassen (§ 29 HGB). In jedem Geschäftsbrief muss die Firma mit Rechtsformzusatz, zustellfähiger Anschrift und weiteren Angaben genannt werden.

FirmeneinheitNach dem Grundsatz der Firmeneinheit darf ein Kaufmann für ein- und dasselbe Unternehmen nur eine Firma führen; von der Rechtsprechung[3] hergeleitet aus § 17 HGB.

F I R M A

Firmengrundsätze

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Personenfirma als Firma gibt ein Einzelkaufmann seinen Vor- und Nachnamen oder eine Gesellschaft den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter an, z. B. Henkel KGaA nach dem Unternehmensgründer Fritz Henkel.

Fantasiefirma als Firma wird irgendein Ausdruck frei gewählt, z. B. Infineon

Sachfirma als Firma wird die Tätigkeit des Unternehmens sachlich beschrieben, z. B. Bankaktiengesellschaft

Mischfirma eine Kombination aus Personen-, Fantasie- und/oder Sachfirma, z. B. Tchibo – Carl Tchilling-Hiryan-Kaffeebohnen

Wie auch bei Markennamen werden im Zuge der Globalisierung vermehrt international funktionierende Kunstbegriffe eingesetzt, welche erstens in möglichst vielen Sprachen aussprechbar sind, zweitens weltweit weitestmöglich unbesetzt sind (z. B. keine Treffer in Internet-Suchmaschinen vor der Firmierung), drittens in jeder Sprache positive Assoziationen wecken; z. B. „Novartis", das die lateinischen Ausdrücke für neu und Kunst vereint.

F I R M A

Firmenarten

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Betriebe

Sachleistungsbetriebe Dienstleistungsbetriebe

Gewinnungs-betriebe

Verarbeitungs-betriebe

Landwirtschaftlb. Handwerksb.

Handelsbetriebe Verkehrsb. Banken Versicherungen

Betriebe

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RechtsformenRechtsformen

KapitalgesellschaftenKapitalgesellschaftenPersonengesellschaftPersonengesellschaft

Einzel-Unter-

nehmen

OHG

KG undGmbH & Co. KG

Stille Gesellschaft

GbR (auch

mbH)

AG

KG aA

GmbH und

UG (haftungsbeschränkt)

BesondereBesondere GesellschaftsformenGesellschaftsformen

Genossenschaft

1.1.1 Unternehmensformen 1.1.1 Unternehmensformen Die wichtigsten deutschen Unternehmensformen im Überblick:Die wichtigsten deutschen Unternehmensformen im Überblick:

Die Unternehmensform (Rechtsform) ist die rechtliche Verfassung des Unternehmung, welche die Rechtsbeziehung im Innen- und Außenverhältnis regelt.

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Rechtsfähigkeit mit Rechtsfähigkeit mit Vollendung der GeburtVollendung der Geburt

Geschäftsfähigkeit mit Geschäftsfähigkeit mit Vollendung des 18. Vollendung des 18. Lebensjahres Lebensjahres (eingeschränkte (eingeschränkte Geschäftsfähigkeit mit Geschäftsfähigkeit mit Vollendung des 14 Lebensjahres) Vollendung des 14 Lebensjahres)

Definition

Natürliche Person

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Rechts- und Rechts- und Geschäftsfähigkeit mit Geschäftsfähigkeit mit Eintragung in ein Eintragung in ein Verzeichnis, öffentlichen Verzeichnis, öffentlichen Glaubens.Glaubens.

Juristische Person

Definition

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GeschäftsführungGeschäftsführung

Sie betrifft das Sie betrifft das Innenverhältnis eines Innenverhältnis eines Unternehmen und umfasst Unternehmen und umfasst die Weisungsbefugnis die Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten, gegenüber den Beschäftigten, wie sie zur ordnungsgemäßen wie sie zur ordnungsgemäßen Geschäfts-abwicklung Geschäfts-abwicklung erforderlich ist und schließt erforderlich ist und schließt andererseits die andererseits die Verantwortung für die Verantwortung für die ordnungsgemäße und legale ordnungsgemäße und legale Unter-nehmensführung ein.Unter-nehmensführung ein.

VertretungVertretung

Sie betrifft das Sie betrifft das Außenverhältnis. Sie Außenverhältnis. Sie bedeutet Handlungsbefugnis bedeutet Handlungsbefugnis gegenüber Dritten (Kunden, gegenüber Dritten (Kunden, Lieferante, Behörden, ...)Lieferante, Behörden, ...)

Wo nicht zwischen Geschäftsführung und Vertretung unterschieden wird, wird ein zur Geschäftsführung Bestellter auch als Vertretungsbevoll-mächtigter angesehen.

Definition

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PPKEINE juristische PersonKEINE juristische Person

Einkommensteuerpflichtige Einkommensteuerpflichtige GewinneGewinne

GeschäftsführungGeschäftsführung und und VertretungVertretung durch die Gesellschafterdurch die Gesellschafter

Eintragung ins Handelsregister Eintragung ins Handelsregister (HR) unter HRA(HR) unter HRA

Gesellschaftsvermögen, das Gesellschaftsvermögen, das Privatvermögen der Vollhafter Privatvermögen der Vollhafter und das Privatvermögen der und das Privatvermögen der Teilhafter bis zur Höhe der Teilhafter bis zur Höhe der geleisteten Einlagegeleisteten Einlage

Bestehen der Unternehmung vom Bestehen der Unternehmung vom Gesellschafterbestand Gesellschafterbestand abhängigabhängig

Gesellschaftsvermögen ist Gesellschaftsvermögen ist Gesamthandvermögen der Gesamthandvermögen der GesellschafterGesellschafter

KapitalgesellschafKapitalgesellschaftenten juristische Personjuristische Person

Körperschaftssteuerpfl. GewinneKörperschaftssteuerpfl. Gewinne

GeschäftsführungGeschäftsführung und und VertretungVertretung durch die Organedurch die Organe

Eintragung ins Handelsregister Eintragung ins Handelsregister (HR) unter HRB(HR) unter HRB

Nur das GesellschaftsvermögenNur das Gesellschaftsvermögen

Bestehen der Unternehmung vom Bestehen der Unternehmung vom Gesellschafterbestand Gesellschafterbestand unabhängigunabhängig

Gesellschaftsvermögen ist das Gesellschaftsvermögen ist das eigene Vermögen der eigene Vermögen der juristischen Personjuristischen Person

Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

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P E R S O N E N G E S E L L S C H A F T P E R S O N E N G E S E L L S C H A F T E NE N

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EinzelunternehmenEinzelunternehmenGründung:Gründung:

Einzelne natürliche PersonEinzelne natürliche Person

Firma:Firma:

Möglichkeit der freien Wahl, auch PhantasienamenMöglichkeit der freien Wahl, auch Phantasienamen

Vorteile:Vorteile:

Alleinige EntscheidungenAlleinige EntscheidungenKeine Gewinnteilung Keine Gewinnteilung Leichtere Fremdkapital (FK) –beschaffung!!! Leichtere Fremdkapital (FK) –beschaffung!!!

NachteileNachteile::

Alleinige Eigenkapital (EK) EinlageAlleinige Eigenkapital (EK) EinlageAlleiniges VerlustrisikoAlleiniges VerlustrisikoHaftung mit dem Privatvermögen!!!Haftung mit dem Privatvermögen!!!Gefahr von FehlentscheidungenGefahr von Fehlentscheidungen

Personengesellschaften

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Gesellschaft Bürgerlichen Rechts Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (jetzt auch als mbH möglich)(jetzt auch als mbH möglich)

Gründung:Gründung: Mindestens 2 PersonenMindestens 2 PersonenKeine Eintragung in Register (schnelle Gründung und Auflösung)Keine Eintragung in Register (schnelle Gründung und Auflösung)Keine Formvorschrift bei der GründungKeine Formvorschrift bei der Gründung

Firma:Firma:sie führt keine Firmasie führt keine Firma

Vorteile:Vorteile: Alle Gesellschafter haben die gleichen Rechte und Pflichten Alle Gesellschafter haben die gleichen Rechte und Pflichten (Vertretung und Geschäftsführung)(Vertretung und Geschäftsführung)Hohe KreditwürdigkeitHohe KreditwürdigkeitKeine Eintragung in Register (schnelle Gründung und Auflösung)Keine Eintragung in Register (schnelle Gründung und Auflösung)Keine Formvorschrift bei der Gründung Keine Formvorschrift bei der Gründung

Nachteile:Nachteile: Haftung auch mit dem Privatvermögen (uneingeschränkt) und Haftung auch mit dem Privatvermögen (uneingeschränkt) und solidarisch (jeder haftet auch für die Schulden anderer solidarisch (jeder haftet auch für die Schulden anderer Gesellschafter)Gesellschafter)In der mbH-Form nur mit der jeweiligen Einlage!!!In der mbH-Form nur mit der jeweiligen Einlage!!!

Personengesellschaften

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KommanditgesellschaftKommanditgesellschaft

Gründung:Gründung:

Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen Komplementär und Komplementär und KommanditistKommanditist

Gesellschaftervertrag vorgeschriebenGesellschaftervertrag vorgeschrieben

Haftung:Haftung:

Alle Komplementär haftet mit der Einlage und Alle Komplementär haftet mit der Einlage und Privatvermögen (wie bei OHG)Privatvermögen (wie bei OHG)

Alle Kommanditist haftet nur mit der EinlageAlle Kommanditist haftet nur mit der Einlage

Personengesellschaften

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KommanditgesellschaftKommanditgesellschaftVorteile:Vorteile:

Klare Kompetenz (Komplementär hat Vertretung und Klare Kompetenz (Komplementär hat Vertretung und Geschäftsführung inne) Geschäftsführung inne)

EK kommt von 2 oder mehr Personen EK kommt von 2 oder mehr Personen

Auswahl der Kapitalgeber kann erfolgenAuswahl der Kapitalgeber kann erfolgen

Nachteile:Nachteile:

Haftung auch mit dem Privatvermögen (Komplementär)Haftung auch mit dem Privatvermögen (Komplementär)

Kommanditist hat nur ein Widerspruchsrecht bei Kommanditist hat nur ein Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften und Kontrollrecht der außergewöhnlichen Geschäften und Kontrollrecht der Geschäftsbücher. Geschäftsbücher.

Gewinnverteilung:Gewinnverteilung:

4 % des Kapitals, der Rest nach Köpfen4 % des Kapitals, der Rest nach Köpfen

Personengesellschaften

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Offene HandelsgesellschaftOffene HandelsgesellschaftGründung:Gründung:

Mindestens 2 PersonenMindestens 2 PersonenGesellschaftervertrag vorgeschriebenGesellschaftervertrag vorgeschriebenEintragung ins Handelsregister (HR)Eintragung ins Handelsregister (HR)

Haftung:Haftung:

Direkt und primärDirekt und primär (Jeder Gläubiger kann sich unmittelbar an jeden (Jeder Gläubiger kann sich unmittelbar an jeden einzelnen Gesellschafter einzelnen Gesellschafter wenden gegenüber – wenden gegenüber – Gläubiger kann sich finanzkräftigsten Schuldner Gläubiger kann sich finanzkräftigsten Schuldner aussuchen)aussuchen)

Unbeschränkt Unbeschränkt (sowohl Einlage als auch Privatvermögen)(sowohl Einlage als auch Privatvermögen)

SolidarischSolidarisch (jeder ist Schuldner der Gesamtverpflichtungen der (jeder ist Schuldner der Gesamtverpflichtungen der Gesellschaft, Gesellschaft, auch wenn auch wenn die Schulden schon vor seinem Eintritt bestanden haben)die Schulden schon vor seinem Eintritt bestanden haben)

Personengesellschaften

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Folie 23I H K M e i s t e r k u r s I M I 26 2011/2012

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Offene HandelsgesellschaftOffene Handelsgesellschaft

Vorteile:Vorteile:

Geringe Rechtsvorschriften Geringe Rechtsvorschriften Eigenkapital wird von mehreren Personen aufgebracht (können auch Eigenkapital wird von mehreren Personen aufgebracht (können auch

Sachleistungen sein)Sachleistungen sein)

Nachteile:Nachteile:

Haftung jedes Gesellschafter auch mit dem Privatvermögen Haftung jedes Gesellschafter auch mit dem Privatvermögen (Umfangreichste Haftung aller Gesellschaftsformen)(Umfangreichste Haftung aller Gesellschaftsformen)

Gewinnverteilung:Gewinnverteilung:4 % des Kapitals, der Rest nach Köpfen4 % des Kapitals, der Rest nach Köpfen

Personengesellschaften

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Folie 24I H K M e i s t e r k u r s I M I 26 2011/2012

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Stille GesellschaftStille Gesellschaft

Gründung:Gründung:

Einlage in eine bestehendes UnternehmenEinlage in eine bestehendes Unternehmen

Keine Formvorschrift bei der GründungKeine Formvorschrift bei der Gründung

Firma:Firma:sie führt keine Firmasie führt keine Firma

Haftung:Haftung: Gesellschafter haftet nur mit der Gesellschafter haftet nur mit der konkursberechtigten Einlage konkursberechtigten Einlage

Die Vertretungsbefugnis und Geschäftsführung liegenDie Vertretungsbefugnis und Geschäftsführung liegen

ausschließlich beim Inhaberausschließlich beim Inhaber

Personengesellschaften

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K A P I T A L G E S E L L S C H A F K A P I T A L G E S E L L S C H A F T E NT E N

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KapitalgesellschaftenKapitalgesellschaftenSie sind juristische Personen mit eigener Sie sind juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie haben ihr eigenes Rechtspersönlichkeit. Sie haben ihr eigenes Vermögen und haften mit diesem auch gegenüber Vermögen und haften mit diesem auch gegenüber Gläubigern.Gläubigern.

Die Unternehmensfunktionen sind in Die Unternehmensfunktionen sind in unterschiedliche Organe aufgeteilt:unterschiedliche Organe aufgeteilt:

BeschlussorganBeschlussorgan wird von den wird von den Eigenkapitalgebern Eigenkapitalgebern gebildet (Gesellschafter, gebildet (Gesellschafter, Aktionäre)Aktionäre)

LeitungsorganLeitungsorgan haben die haben die Geschäftsführer bzw. Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder Vorstandsmitglieder inneinne

KontrollorganKontrollorgan ist der Aufsichtsrat ist der Aufsichtsrat

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AktiengesellschaftAktiengesellschaftO r g a n e d e r A G

Hauptversammlung Aufsichtsrat Vorstand

Beschlussfassendes Organ

überwachendes Organ

Leitendes/ausführendes

Organ

Wahl der Aktionärs- vertreter

Berufung, Überwach

ung, Abberufun

gWahl der

Arbeitnehmervertreter von der Belegschaft

Kapitalgesellschaften

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AktiengesellschaftAktiengesellschaftGründung:Gründung:

Mindest Grundkapital 50.000 €Mindest Grundkapital 50.000 € Mindestens 1 GründungsmitgliederMindestens 1 GründungsmitgliederEintragung ins HR (HRB)Eintragung ins HR (HRB)

Organe:Organe: HauptversammlungHauptversammlung ( (beschlußfassendbeschlußfassend) besteht aus den Aktionären ) besteht aus den Aktionären sie sie

- wählt den Aufsichtsrat- wählt den Aufsichtsrat- entlastet den Aufsichtsrat und Vorstand- entlastet den Aufsichtsrat und Vorstand- bestellt die Abschlussprüfer- bestellt die Abschlussprüfer- entscheidet über Satzungsänderungen- entscheidet über Satzungsänderungen- Entscheidet über die Auflösung der Gesellschaft- Entscheidet über die Auflösung der Gesellschaft

Aufsichtsrat Aufsichtsrat ((überwachendüberwachend) er besteht aus mindestens 3 ) er besteht aus mindestens 3

Mitgliedern und bestellt den Vorstand und überwacht diesen und Mitgliedern und bestellt den Vorstand und überwacht diesen und beruft ihn ggf. ab; er hat bei Unternehmen mit mehr als 500 AN beruft ihn ggf. ab; er hat bei Unternehmen mit mehr als 500 AN eine Arbeitnehmervertretung eine Arbeitnehmervertretung

Vorstand Vorstand (leitend)(leitend) er wird vom Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt und er wird vom Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt und von ihm über-von ihm über-

wacht. Kein Vorstandsmitglied darf im Aufsichtsrat sein.wacht. Kein Vorstandsmitglied darf im Aufsichtsrat sein.

Kapitalgesellschaften

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AktiengesellschaftAktiengesellschaftHaftung:Haftung:

Nur mit der Einlage Nur mit der Einlage (Aktiennominus)(Aktiennominus)

Vorteile:Vorteile: Schnelle EK BeschaffungSchnelle EK BeschaffungKeine private HaftungKeine private HaftungAktionäre erhalten einen Gewinnanteil Aktionäre erhalten einen Gewinnanteil

(Dividende)(Dividende)

Nachteile:Nachteile: Weitreichende rechtliche VorschriftenWeitreichende rechtliche VorschriftenRisiko des Kurswertverlustes gegenüber dem Risiko des Kurswertverlustes gegenüber dem

NominalwertNominalwertKein Einfluss bei Börsenhandel auf die EK-Geber Kein Einfluss bei Börsenhandel auf die EK-Geber

(Übernahmegefahr)(Übernahmegefahr)Über 500 AN ist die AN-Mitbestimmung im Über 500 AN ist die AN-Mitbestimmung im

Aufsichtsrat vorgeschriebenAufsichtsrat vorgeschrieben

Kapitalgesellschaften

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Aktien nach der StückelungAktien nach der Stückelung Nennwertaktien z. B. 5 € (Mindestnennwert 1 €)Nennwertaktien z. B. 5 € (Mindestnennwert 1 €) Quotenaktie z. B. 1/1000 des EK (in Deutschland Quotenaktie z. B. 1/1000 des EK (in Deutschland

nicht nicht zugelassen)zugelassen)

Aktien nach der ÜbertragbarkeitAktien nach der Übertragbarkeit InhaberaktieInhaberaktie NamensaktieNamensaktie Vinkulierte NamensaktieVinkulierte Namensaktie

Aktien nach den verbrieften RechtenAktien nach den verbrieften Rechten StammaktieStammaktie Vorzugsaktie (besonderes Stimmrecht, Vorzugsaktie (besonderes Stimmrecht,

Sonderdividende)Sonderdividende)

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Gesellschaft mit beschränkter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Haftung (GmbH)Gründung:Gründung:

Mindest Grundkapital 25.000 € (bei Gründung 12.500 € Mindest Grundkapital 25.000 € (bei Gründung 12.500 € eingezahlt)eingezahlt)Eintragung ins HR (HRB)Eintragung ins HR (HRB)Gesellschaftervertrag vorgeschriebenGesellschaftervertrag vorgeschrieben

Organe:Organe: Versammlung der Gesellschafter (beschlußfassend)Versammlung der Gesellschafter (beschlußfassend)Aufsichtsrat bei GmbH mit mehr als 500 AN (überwachend)Aufsichtsrat bei GmbH mit mehr als 500 AN (überwachend)Geschäftsführer (leitend) Geschäftsführer (leitend)

Firmierung:Firmierung: Der Zusatz mbH muss ersichtlich sein Der Zusatz mbH muss ersichtlich sein

Haftung:Haftung: Nur mit der EinlageNur mit der Einlage

Vorteile:Vorteile: Keine private HaftungKeine private Haftung

Nachteile:Nachteile: Weitreichende rechtliche Vorschriften zum HGB noch das Weitreichende rechtliche Vorschriften zum HGB noch das GmbH-GesetzGmbH-Gesetz Bei Unternehmen mit mehr als 500 AN muss ein Aufsichtsrat Bei Unternehmen mit mehr als 500 AN muss ein Aufsichtsrat errichtet werden.errichtet werden.Schwere Fremdkapitalbeschaffung!!! Da nur Haftung im Umfang des Schwere Fremdkapitalbeschaffung!!! Da nur Haftung im Umfang des

Betriebsvermögens.Betriebsvermögens.

Kapitalgesellschaften

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Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) „ „kleine GmbH“kleine GmbH“

Gründung:Gründung: Mindest Grundkapital 1 € maximal 25.000 € (da ab hier die GmbH beginnt)(bei Mindest Grundkapital 1 € maximal 25.000 € (da ab hier die GmbH beginnt)(bei Gründung 12.500 € eingezahlt)Gründung 12.500 € eingezahlt)

Eintragung ins HR (HRB)Eintragung ins HR (HRB)Gesellschaftervertrag vorgeschriebenGesellschaftervertrag vorgeschrieben

Im Gegenzug dafür, dass die Stammeinlage (nahezu) beliebig gering ausfallen kann, Im Gegenzug dafür, dass die Stammeinlage (nahezu) beliebig gering ausfallen kann, müssen jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt müssen jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Wenn die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen werden. Wenn die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital die Summe von 25.000 Euro (Mindestkapital gem. § 5 Abs. 1 GmbHG) Stammkapital die Summe von 25.000 Euro (Mindestkapital gem. § 5 Abs. 1 GmbHG) erreicht kann in eine GmbH umgewandelt werden, muss jedoch nicht.erreicht kann in eine GmbH umgewandelt werden, muss jedoch nicht.

Organe:Organe: Versammlung der Gesellschafter (beschlußfassend)Versammlung der Gesellschafter (beschlußfassend)

Aufsichtsrat bei UG haftungsbeschränkt mit mehr als 500 AN (überwachend)Aufsichtsrat bei UG haftungsbeschränkt mit mehr als 500 AN (überwachend)Geschäftsführer (leitend) Geschäftsführer (leitend)

Firmierung:Firmierung: UG (haftungsbeschränkt) UG (haftungsbeschränkt)

Haftung:Haftung: Nur mit der Einlage Nur mit der Einlage

Vorteile:Vorteile: Keine private HaftungKeine private Haftung Niedriges GrundkapitalNiedriges Grundkapital

Nachteile:Nachteile: Weitreichende rechtliche Vorschriften zum HGB noch das GmbH-GesetzWeitreichende rechtliche Vorschriften zum HGB noch das GmbH-Gesetz Bei Unternehmen mit mehr als 500 AN muss ein Aufsichtsrat errichtet werden.Bei Unternehmen mit mehr als 500 AN muss ein Aufsichtsrat errichtet werden.

Schwere Fremdkapitalbeschaffung!!! Da nur Haftung im Umfang des Schwere Fremdkapitalbeschaffung!!! Da nur Haftung im Umfang des Betriebsvermögens.Betriebsvermögens.

Kapitalgesellschaften

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Folie 33

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M I S C H F O R M M I S C H F O R M E NE N

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Folie 34

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GmbH & Co. Kommanditgesellsch

aft

• MischformenMischformen

GmbH

Vollhafter (Komplementä

r)

Juristische Person

Co

Teilhafter (Kommandi

tist)

Natürliche Person

&&

Mischformen

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Folie 35I H K M e i s t e r k u r s I M I 26 2011/2012

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

und Co. KG (GmbH & Co. KG)und Co. KG (GmbH & Co. KG)

Vorteile:Vorteile:

Keine private Haftung, da GmbH Komplementär und da Keine private Haftung, da GmbH Komplementär und da sie eine sie eine

juristische Person ist, verfügt sie über kein juristische Person ist, verfügt sie über kein PrivatvermögenPrivatvermögen

Nachteile:Nachteile:

Schwere Fremdkapitalbeschaffung!!! Schwere Fremdkapitalbeschaffung!!!

Mischformen

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Folie 36

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Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaAauf Aktien KGaA

Die KGaA ist die Mischform aus einer AG und KG. Die KGaA ist die Mischform aus einer AG und KG.

Haftung:Haftung:

Kommanditaktionäre leisten die Einlage in Form Kommanditaktionäre leisten die Einlage in Form von Aktien auf das Grundkapital und haften nicht von Aktien auf das Grundkapital und haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Gesellschaft.Mindestens ein Gesellschafter haftet als Mindestens ein Gesellschafter haftet als Komplementär, der auch das Unternehmen leitet.Komplementär, der auch das Unternehmen leitet.

Vorteile:Vorteile:

Keine private Haftung, der Kommanditgesellschafter, Keine private Haftung, der Kommanditgesellschafter, da ihreda ihre

Einlage nur durch Aktien geleistet wird.Einlage nur durch Aktien geleistet wird.

Nachteile:Nachteile:

Mindestens ein Gesellschafter haftet als KomplementärMindestens ein Gesellschafter haftet als Komplementär

Mischformen

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Folie 37

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GenossenschaftGenossenschaftDie Genossen bilden das beschlussfassende Organ, die so genannte Die Genossen bilden das beschlussfassende Organ, die so genannte Generalversammlung: Sie wählt nicht nur den Vorstand, sondern auch Generalversammlung: Sie wählt nicht nur den Vorstand, sondern auch den Aufsichtsrat, die Abstimmung erfolgt nicht nach Geschäftsanteilen, den Aufsichtsrat, die Abstimmung erfolgt nicht nach Geschäftsanteilen, sondern nach Köpfen.sondern nach Köpfen.

Gründung:Gründung: Mindestens 7 GründerMindestens 7 GründerSatzung ist vorgeschriebenSatzung ist vorgeschriebenEintrag ins GenossenschaftsregisterEintrag ins Genossenschaftsregister

Firmierung:Firmierung: Der Zusatz eG muss ersichtlich sein Der Zusatz eG muss ersichtlich sein

Haftung:Haftung: Nur mit dem Geschäftsguthaben Nur mit dem Geschäftsguthaben

Vorteile:Vorteile: Keine private HaftungKeine private HaftungGemeinsames Ziel (auch gemeinnützig) wird von den Genossen Gemeinsames Ziel (auch gemeinnützig) wird von den Genossen

getragengetragenund finanziertund finanziert

Nachteile:Nachteile: Große GründerzahlGroße GründerzahlOrganbildung mit Generalversammlung , Vorstand und Aufsichtsrat.Organbildung mit Generalversammlung , Vorstand und Aufsichtsrat.

Mischformen

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Folie 38

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Abkürzung Vollständige Bezeichnung

e. K. eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau

e. Kfm. eingetragener Kaufmann

e. Kfr. eingetragene Kauffrau

OHG / oHG Offene Handelsgesellschaft

EWIV Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung

KG Kommanditgesellschaft

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

gGmbHGemeinnützige GmbH (wird nicht mehr erteilt – da Widerspruch)

UG (haftungsbeschränkt)

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

AG Aktiengesellschaft

SE Europäische Gesellschaft (Societas Europaea)

Deutsche Rechtsformen

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Folie 39

Abkürzung Vollständige Bezeichnung

VVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

eG eingetragene Genossenschaft

SCEEuropäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea)

eGmbHeingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (veraltet)

eGmuHeingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (veraltet)

KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

Deutsche Rechtsformen

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Folie 40

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Abkürzung Vollständige Bezeichnung

GmbH & Co. KG

Kommanditgesellschaft mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin

AG & Co. KGKommanditgesellschaft mit einer Aktiengesellschaft als Komplementärin

GmbH & Co. KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin

AG & Co. KGaAKommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Aktiengesellschaft als Komplementärin

Deutsche Rechtsformen

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Folie 41

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Band 1 Seite 4Band 1 Seite 4

Wichtig:Wichtig:- BeteiligungBeteiligung- Haftung!!!Haftung!!!- Geschäftsführung = Rechtsgeschäfte Geschäftsführung = Rechtsgeschäfte

im Innenverhältnisim Innenverhältnis- Vertretung = Rechtsgeschäfte im Vertretung = Rechtsgeschäfte im

AußenverhältnisAußenverhältnis

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Folie 42

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Übung – Gewinnverteilung einer Übung – Gewinnverteilung einer OHG OHG

Für das vergangene Geschäftsjahr haben die Gesellschafter Für das vergangene Geschäftsjahr haben die Gesellschafter der ‚Wir machen richtig Asche OHG:der ‚Wir machen richtig Asche OHG:

Gesellschafter A 190 000,00 €, Gesellschafter A 190 000,00 €,

Gesellschafter B 240 000,00 € und Gesellschafter B 240 000,00 € und

Gesellschafter C 160 000,00 € Gesellschafter C 160 000,00 €

Gewinnanteil Gewinnanteil erhalten. erhalten.

Frage:Frage:

Wie hoch sind die Kapitaleinlagen der Gesellschafter A, B Wie hoch sind die Kapitaleinlagen der Gesellschafter A, B und C, wenn der Restgewinn, der nach Köpfen verteilt und C, wenn der Restgewinn, der nach Köpfen verteilt wurde, 420.000,00 € betrug? wurde, 420.000,00 € betrug?

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Übung – Gewinnverteilung einer Übung – Gewinnverteilung einer OHG OHG

Lösung Lösung

Gewinnverteilung einer OHGVerzinsung:4%; Gewinnverteilung einer OHGVerzinsung:4%; Restgewinn: nach KöpfenRestgewinn: nach Köpfen

Gesellschafter KapitalanteilGesellschafter Kapitalanteil

A 1.250.000,00 € A 1.250.000,00 €

B 2.500.000,00 € B 2.500.000,00 €

C 500.000,00 € C 500.000,00 €

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Folie 44

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Übung – Gewinnverteilung einer OHG Übung – Gewinnverteilung einer OHG

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Folie 45

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1.1.21.1.2 Konzentrationsformen der Wirtschaft

Unternehmensverbindungen

Kooperation

Konzentration - Kartell

- Interessengemeinschaft (IG)- Konsortium- Holding- Verbundene Unternehmen- Vereinigte Unternehmen

Verschmelzung

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Folie 46

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Verbindungen

KooperationKooperation

Rechtliche und wirtschaftliche

Selbständigkeit aller Partner bleibt erhalten (Unternehmen,

die durch vertragliche Ab-kommen zusammenarbeiten

---Einheitliche Lieferungs-, Zahlungsbedingungen

Interessen- gemeinschaft zur Forschung)

KonzentrationKonzentration

Mindestens ein Partner gibt seine wirtschaftliche

Selbständigkeit auf und unter-Stellt sich einer zentralen

Leitung

VerschmelzungenVerschmelzungen

Jeder Partner verliert seine wirtschaftliche und

rechtliche Selbständigkeit

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Folie 47

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Ziele von Kooperationen:Ziele von Kooperationen: Sicherung der Beschaffungs- und Absatzbasis Sicherung der Beschaffungs- und Absatzbasis Steigerung des Absatzes durch gemeinschaftliche Steigerung des Absatzes durch gemeinschaftliche

WerbungWerbung Höhere Erträge durch Beschränkung bzw. Höhere Erträge durch Beschränkung bzw.

Ausschaltung des WettbewerbsAusschaltung des Wettbewerbs Sicherung der Beschäftigung durch Übernahme Sicherung der Beschäftigung durch Übernahme

von Aufträgen, welche die Kapazitäten der von Aufträgen, welche die Kapazitäten der einzelnen Unternehmen übersteigen würdeeinzelnen Unternehmen übersteigen würde

Höherer technischer und wirtschaftlicher Höherer technischer und wirtschaftlicher Wirkungsgrad durch gemeinsame Entwicklungs- Wirkungsgrad durch gemeinsame Entwicklungs- und Forschungsarbeitund Forschungsarbeit

Größere Wirtschaftlichkeit durch gemeinsame Größere Wirtschaftlichkeit durch gemeinsame Rationalisierung der Fertigungsverfahren, Rationalisierung der Fertigungsverfahren, Fertigungsgegenstände und SortimentsgestaltungFertigungsgegenstände und Sortimentsgestaltung

Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischer Großunternehmen.ausländischer Großunternehmen.

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Folie 48

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Einteilung nach der Stellung der Unternehmen

Vertikaler Zusammenschl.

Horizontaler Zusammenschl.

Anorganisch (lateraler) Zusammenschl.

Gleiche Produktions-

oder Handelsstufebranchenfremd

Aufeinander folgende Produktions-

oder Handelsstufe

Beschaffung und AbsatzSollen gesichert werden

Dient der Schaffung einerStärkeren Marktposition

Dient dem AusgleichEines branchenspezifischen

Risikos

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KartellKartellDas Kartell ist ein vertraglicher horizontaler Das Kartell ist ein vertraglicher horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbständig bleiben aber einen Teil ihrer selbständig bleiben aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit aufgeben. wirtschaftlichen Selbständigkeit aufgeben.

Ziel ist die Marktbeherrschung. Im deutschen Ziel ist die Marktbeherrschung. Im deutschen Kartellrecht ist die Bildung von Kartellen Kartellrecht ist die Bildung von Kartellen grundsätzlich verboten. Seine Mitglieder verpflichten grundsätzlich verboten. Seine Mitglieder verpflichten sich zu gemeinsamen Handeln und evtl. zur Zahlung sich zu gemeinsamen Handeln und evtl. zur Zahlung von Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung. Der von Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung. Der Bundeswirtschaftsminister kann Kartelle unter Bundeswirtschaftsminister kann Kartelle unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. bestimmten Voraussetzungen zulassen.

Nach dem neuen Kartellrecht (gültig seit 1. Mai Nach dem neuen Kartellrecht (gültig seit 1. Mai 2005) gibt es keine anmelde- bzw. 2005) gibt es keine anmelde- bzw. genehmigungspflichtigen Kartelle mehr.genehmigungspflichtigen Kartelle mehr.

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KartellKartell

Der Bundeswirtschaftsminister kann Kartelle Der Bundeswirtschaftsminister kann Kartelle unter bestimmten Voraussetzungen zulassen: unter bestimmten Voraussetzungen zulassen:

MittelstandskartelleMittelstandskartelle sind von kleinen und mittleren sind von kleinen und mittleren Unternehmen geschlossene Kartelle, die der Unternehmen geschlossene Kartelle, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen dienen, z. B. teilnehmenden Unternehmen dienen, z. B. Vereinbarungen und Beschlüsse über den gemeinsamen Vereinbarungen und Beschlüsse über den gemeinsamen Einkauf von Waren. Dabei darf es jedoch zu keinem Einkauf von Waren. Dabei darf es jedoch zu keinem Bezugszwang für die beteiligten Unternehmen kommen.Bezugszwang für die beteiligten Unternehmen kommen.

Nach dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbs-Nach dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen können Mittelstandskartelle von einem beschränkungen können Mittelstandskartelle von einem Verbot freigestellt werden. Dies ist in § 3 Abs. 1 Verbot freigestellt werden. Dies ist in § 3 Abs. 1 geregelt.geregelt.

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KartellKartellNach dem neuen GWB gilt grundsätzlich ein Nach dem neuen GWB gilt grundsätzlich ein Kartellverbot. Mittelstandskartelle bleiben jedoch Kartellverbot. Mittelstandskartelle bleiben jedoch privilegiert. Neu ist nun, dass den Unternehmen privilegiert. Neu ist nun, dass den Unternehmen grundsätzlich selbst die Pflicht obliegt zu prüfen, ob die grundsätzlich selbst die Pflicht obliegt zu prüfen, ob die von ihnen getroffene (wettbewerbsbeschränkende) von ihnen getroffene (wettbewerbsbeschränkende) Vereinbarung nach §2 des GWB erlaubt ist und somit - Vereinbarung nach §2 des GWB erlaubt ist und somit - ohne Anmeldung und ohne Genehmigung - gilt (System ohne Anmeldung und ohne Genehmigung - gilt (System der Legalausnahme). Dieses Selbstprüfungssystem hat der Legalausnahme). Dieses Selbstprüfungssystem hat eine höhere Eigenverantwortung der Unternehmen zur eine höhere Eigenverantwortung der Unternehmen zur Folge. Es birgt mitunter jedoch auch die Gefahr einer Folge. Es birgt mitunter jedoch auch die Gefahr einer falschen Beurteilung und somit das Risiko, dass gegen falschen Beurteilung und somit das Risiko, dass gegen das Unternehmen Bußgelder oder das Unternehmen Bußgelder oder Schadensersatzansprüche erhoben werden. Vorteil der Schadensersatzansprüche erhoben werden. Vorteil der neuen Regelung ist ein geringerer bürokratischer neuen Regelung ist ein geringerer bürokratischer Aufwand, da Anmelde- und Genehmigungsvorgang Aufwand, da Anmelde- und Genehmigungsvorgang entfallen.entfallen.

Üblicherweise werden Kartelle zwischen Unternehmen Üblicherweise werden Kartelle zwischen Unternehmen abgeschlossen. Es gibt aber auch Kartelle von Staaten; abgeschlossen. Es gibt aber auch Kartelle von Staaten; das bekannteste davon ist die OPEC.das bekannteste davon ist die OPEC.

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Folie 52

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InteressengemeinschaftenInteressengemeinschaftenSie ist ein horizontaler oder vertikaler Zusammenschluss von Sie ist ein horizontaler oder vertikaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtliche Selbständigkeit bleibt erhalten, Unternehmen, die rechtliche Selbständigkeit bleibt erhalten, ihre wirtschaftliche Selbständigkeit meist aufgegeben. ihre wirtschaftliche Selbständigkeit meist aufgegeben.

Der Zusammenschluss dient der Der Zusammenschluss dient der Förderung gemeinsamer Förderung gemeinsamer Interessen,Interessen, z. B. Forschung, Austausch technischer z. B. Forschung, Austausch technischer Erfahrungen, Vermeidung von Produktionsüberschneidungen, Erfahrungen, Vermeidung von Produktionsüberschneidungen, gemeinsame Abnahme von Rohstoffen, gemeinsame Verwaltung gemeinsame Abnahme von Rohstoffen, gemeinsame Verwaltung und Betriebsabrechnung.und Betriebsabrechnung.

Eine besondere Form der IG ist die Gewinn-und-Verlust-Eine besondere Form der IG ist die Gewinn-und-Verlust-Gemeinschaft (Pool) Der gesamte Reingewinn wird nach einem Gemeinschaft (Pool) Der gesamte Reingewinn wird nach einem vertraglichem Schlüssel (Umsatz, Kapitalhöhe) auf die vertraglichem Schlüssel (Umsatz, Kapitalhöhe) auf die beteiligten Unternehmen aufgeteilt.beteiligten Unternehmen aufgeteilt.

Die IG hat oftmals die Rechtsform der Gesellschaft Die IG hat oftmals die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.bürgerlichen Rechts.

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Folie 53

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KonsortiumKonsortiumHorizontaler Zusammenschluss von Unternehmen Horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen zur Durchführung bestimmter, meist zeitlich zur Durchführung bestimmter, meist zeitlich begrenzter Aufgaben.begrenzter Aufgaben.

BGB-Gesellschaft ist häufige Rechtsform. BGB-Gesellschaft ist häufige Rechtsform.

Beispiele: Emissionskonsortium (Ausgabe von Beispiele: Emissionskonsortium (Ausgabe von Schuldverschreibungen Schuldverschreibungen oder Aktien bei Banken) oder Aktien bei Banken)

Industriekonsortium (Übernahme von Industriekonsortium (Übernahme von Großaufträgen)Großaufträgen)

Versicherungskonsortium Versicherungskonsortium (Risikoverteilung)(Risikoverteilung)

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HoldingHolding Die Unternehmen 1, Die Unternehmen 1, 2, und 3 gehen 2, und 3 gehen wirtschaftlich in der wirtschaftlich in der Holding auf. Holding auf.

Rechtlich bleiben Sie Rechtlich bleiben Sie selbständige selbständige Unternehmen, weisen Unternehmen, weisen aber oftmals in der aber oftmals in der Firmierung auf die Firmierung auf die Holding hin:Holding hin:

… … an XY an XY CompanyCompany

… … ein Unternehmen ein Unternehmen der XY Gruppe der XY Gruppe

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HoldingHolding

Die Tochtergesellschaften bleiben rechtlich und organisatorisch Die Tochtergesellschaften bleiben rechtlich und organisatorisch selbständig. Handelt es sich um einen Mehrheitsbesitz und/oder eine selbständig. Handelt es sich um einen Mehrheitsbesitz und/oder eine Verbindung mit einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag Verbindung mit einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag spricht man von einem Konzern.spricht man von einem Konzern.

Vorteile:Vorteile:- Steuerliche Vorteile, die Gewinne der Tochterunternehmen werden an die - Steuerliche Vorteile, die Gewinne der Tochterunternehmen werden an die

Holding abgeführt, die Ihren Sitz in einem steuerlich günstigerem Land Holding abgeführt, die Ihren Sitz in einem steuerlich günstigerem Land hat.hat.

- Zoll / Importvorteile, hohe Einfuhrzölle können umgangen werden, wenn - Zoll / Importvorteile, hohe Einfuhrzölle können umgangen werden, wenn eine Veredelung, Fertigstellung im Land des Verkaufs durch eine eine Veredelung, Fertigstellung im Land des Verkaufs durch eine Holdingtochter erbracht wird.Holdingtochter erbracht wird.

- Synergien, gemeinsamer Einkauf von Rohstoffen, die bei großvolumiger - Synergien, gemeinsamer Einkauf von Rohstoffen, die bei großvolumiger Beschaffung Marktvorteile (Rabatte) bringen.Beschaffung Marktvorteile (Rabatte) bringen.

Nachteile:Nachteile:- Allgemeine Abhängigkeit am Mutterkonzern „Entscheidungen werden nicht - Allgemeine Abhängigkeit am Mutterkonzern „Entscheidungen werden nicht

dort getroffen, wo sie Auswirkungen zeigen.“ dort getroffen, wo sie Auswirkungen zeigen.“ - Durch Strukturen kann es in den Tochtergesellschaften zur „Blindheit“ - Durch Strukturen kann es in den Tochtergesellschaften zur „Blindheit“

gegenüber den Zielen des Gesamtkonzerns kommen.gegenüber den Zielen des Gesamtkonzerns kommen.- Bei mangelnder Organisation können in den Tochtergesellschaften durch - Bei mangelnder Organisation können in den Tochtergesellschaften durch

die rechtliche Selbständigkeit höherer administrativer Aufwand entstehen die rechtliche Selbständigkeit höherer administrativer Aufwand entstehen (zwei Abteilungen welche die gleiche Arbeit machen) (zwei Abteilungen welche die gleiche Arbeit machen)

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Verbundene UnternehmenVerbundene UnternehmenSie entstehen durch kapitalmäßige, personelle Sie entstehen durch kapitalmäßige, personelle Verpflechtungen oder per Verpflechtungen oder per Unternehmensverträge, die Unternehmen Unternehmensverträge, die Unternehmen bleiben rechtlich selbständig, unterstehen bleiben rechtlich selbständig, unterstehen jedoch einer Leitung.jedoch einer Leitung.

GmbH, GmbH, durch Stammteile verbundendurch Stammteile verbunden

GmbH & Co (KG), GmbH & Co (KG), durch Einlage verbundendurch Einlage verbunden

KonzernKonzern

UnterordnungskonzernUnterordnungskonzern

GleichordnungskonzernGleichordnungskonzern

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Beteiligungsstufen:Beteiligungsstufen:

Anteil unter 25%: Noch keine Beteiligung Anteil unter 25%: Noch keine Beteiligung

Anteil = 25%: Einfache Minderheitenbeteiligung Anteil = 25%: Einfache Minderheitenbeteiligung

Anteil 25,1 - 50%: Qualifizierte Minderheitsbeteiligung Anteil 25,1 - 50%: Qualifizierte Minderheitsbeteiligung (Sperrminorität)(Sperrminorität)

Anteil 50,1 - 74,9%: Einfache Mehrheitsbeteiligung Anteil 50,1 - 74,9%: Einfache Mehrheitsbeteiligung (ermöglicht Beherrschung einer AG) (ermöglicht Beherrschung einer AG)

Anteil 75 - 100%: Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung Anteil 75 - 100%: Qualifizierte Mehrheitsbeteiligung

Anteil über 95%: Ermöglicht Eingliederung Anteil über 95%: Ermöglicht Eingliederung

Anteil = 100%: Totalbeteiligung (vollständige Anteil = 100%: Totalbeteiligung (vollständige Beherrschung) Beherrschung)

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Verbundene UnternehmenVerbundene Unternehmen Wechselseitig beteiligte UnternehmenWechselseitig beteiligte Unternehmen

Die Unternehmen bleiben rechtlich Selbständig, Die Unternehmen bleiben rechtlich Selbständig, ihre Wirtschaftliche Selbständigkeit wird durch ihre Wirtschaftliche Selbständigkeit wird durch den Einfluss der Kapitalanteilgeber beeinflusst.den Einfluss der Kapitalanteilgeber beeinflusst.

Durch Vertrag verbundene Durch Vertrag verbundene UnternehmenUnternehmen

neben Beherrschungsverträgen können auch neben Beherrschungsverträgen können auch Gewinnabführungs-, Gewinngemeinschafts-, Gewinnabführungs-, Gewinngemeinschafts-, Teilgewinnabführungs-, Betriebspacht- oder Teilgewinnabführungs-, Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsverträge abgeschlossen Betriebsüberlassungsverträge abgeschlossen werden.werden.

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Folie 59

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Vereinigte UnternehmenVereinigte UnternehmenVereinigte Unternehmen (Trust) ist ein Zusammenschluss von Vereinigte Unternehmen (Trust) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen die ihre rechtliche und wirtschaftliche Unternehmen die ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgeben.Selbständigkeit aufgeben.Beide Unternehmen werden durch Fusion ein neues Beide Unternehmen werden durch Fusion ein neues Unternehmen.Unternehmen.

Verschmelzung durch AufnahmeVerschmelzung durch Aufnahme

Das Vermögen der übertragenden Gesellschaft die durch starken Das Vermögen der übertragenden Gesellschaft die durch starken Wettbewerb aufnahmewillig gemacht wurde oder deren Aktien Wettbewerb aufnahmewillig gemacht wurde oder deren Aktien allmählich aufgekauft wurden, geht als Ganzes auf die allmählich aufgekauft wurden, geht als Ganzes auf die übernehmende Gesellschaft über gegen Gewährung von Aktien übernehmende Gesellschaft über gegen Gewährung von Aktien dieser Gesellschaft. Die übertragende Gesellschaft erlischt.dieser Gesellschaft. Die übertragende Gesellschaft erlischt.

Verschmelzung durch NeubildungVerschmelzung durch NeubildungEs wird eine neue Gesellschaft gegründet, auf die das Vermögen Es wird eine neue Gesellschaft gegründet, auf die das Vermögen der sich vereinigenden Gesellschaften übergeht gegen der sich vereinigenden Gesellschaften übergeht gegen Gewährung von Aktien der neuen Gesellschaft. Alle Gewährung von Aktien der neuen Gesellschaft. Alle übertragenden Gesellschaften erlöschen.übertragenden Gesellschaften erlöschen.

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1.1.3 Internationalisierung und Globalisierung1.1.3 Internationalisierung und Globalisierung

Diese Begriffe sind gerade im Zuge der EU und Diese Begriffe sind gerade im Zuge der EU und Weltvernetzung von immer größerer Bedeutung. Weltvernetzung von immer größerer Bedeutung. Beinahe jedes größere Unternehmen ist bemüht Beinahe jedes größere Unternehmen ist bemüht weltweit Fuß zu fassen um konkurrenzfähig zu weltweit Fuß zu fassen um konkurrenzfähig zu werden/bleiben. In diesem Zusammenhang sind werden/bleiben. In diesem Zusammenhang sind gerade internationale Zertifizierungen sehr gerade internationale Zertifizierungen sehr wichtig.wichtig.

Um als multinationale Unternehmung zu gelten Um als multinationale Unternehmung zu gelten muß mindestens eine Tochtergesellschaft im muß mindestens eine Tochtergesellschaft im Ausland ihren Sitz haben. Diese Gesellschaften Ausland ihren Sitz haben. Diese Gesellschaften werden meist bei steigenden Exportaktivitäten werden meist bei steigenden Exportaktivitäten als Vertriebsnieder-lassung oder als als Vertriebsnieder-lassung oder als Produktionsstätte gegründet. Produktionsstätte gegründet.

Multinationale Unternehmen stellen and die Multinationale Unternehmen stellen and die Leitung besondere Herausforderungen der Leitung besondere Herausforderungen der multikulturellen Unternehmensführung.multikulturellen Unternehmensführung.

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1.1.3 Internationalisierung und 1.1.3 Internationalisierung und GlobalisierungGlobalisierung

Vorteile:Vorteile: Kosteneinsparung und Nutzung von Synergie Kosteneinsparung und Nutzung von Synergie

EffektenEffekten Beschaffung von Rohstoffen Beschaffung von Rohstoffen Weltweite SpezialisierungsvorteileWeltweite Spezialisierungsvorteile EinkaufsgemeinschaftenEinkaufsgemeinschaften

Nachteile:Nachteile: Kulturelle UnterschiedeKulturelle Unterschiede RechtsunsicherheitRechtsunsicherheit Sprachliche BarrierenSprachliche Barrieren Unterschiedliche ZeitzonenUnterschiedliche Zeitzonen

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ÜbungsaufgabeÜbungsaufgabe

- - UnternehmenszusammenscUnternehmenszusammenschlüssehlüsse