FOM ADR, Mediation & Kommunikation: 6 Formen der Streitbeilegung in Deutschland, Definitionen

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Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA 1 Alternative Methoden zur Streitbeilegung (ADR) Die Europäische Kommission hat in einer Pressekonferenz kürzlich von 750 verschiedenen (freiwilligen) Methoden der Streitbeilegung in der EU gesprochen… Zunächst ein Paar Definitionen (entnommen aus der PWC-Studie: Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich, 2005, S. 28): Glossar Außergerichtliches Verfahren Verfahren, das jenseits des staatlichen Gerichtsverfahrens zur Konfliktbearbeitung zur Verfügung steht. Außergerichtliches Verfahren mit Drittbeteiligung Außergerichtliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter die Parteien in der Konfliktbearbeitung unterstützt (im Rahmen dieser Studie: Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsbarkeit). Gerichtsverfahren Staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines Gerichtes durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet werden. Mediation Strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet. Schiedsgerichtsverfahren Nicht-staatliches [privates] Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums durch einen bindenden Schiedsspruch beendet werden.

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Dr. Carsten Weerth BSc LLM (Com.) MA

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Alternative Methoden zur Streitbeilegung (ADR)

Die Europäische Kommission hat in einer Pressekonferenz kürzlich von 750

verschiedenen (freiwilligen) Methoden der Streitbeilegung in der EU gesprochen…

Zunächst ein Paar Definitionen (entnommen aus der PWC-Studie:

Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich, 2005, S. 28):

„Glossar

Außergerichtliches Verfahren

Verfahren, das jenseits des staatlichen Gerichtsverfahrens zur Konfliktbearbeitung

zur Verfügung steht.

Außergerichtliches Verfahren mit Drittbeteiligung

Außergerichtliches Verfahren, in dem ein neutraler Dritter die Parteien in der

Konfliktbearbeitung unterstützt (im Rahmen dieser Studie: Mediation, Schlichtung,

Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsbarkeit).

Gerichtsverfahren

Staatliches Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung eines Gerichtes

durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet werden.

Mediation

Strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne Entscheidungsgewalt

gemeinsam mit den Konfliktparteien eine einvernehmliche Lösung erarbeitet.

Schiedsgerichtsverfahren

Nicht-staatliches [privates] Verfahren, in dem Rechtsstreitigkeiten unter Führung

eines mit von den Parteien benannten neutralen Dritten besetzten Gremiums durch

einen bindenden Schiedsspruch beendet werden.

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Schiedsgutachten

Entscheidungsvorschläge eines von den Konfliktparteien einvernehmlich bestellten

Sachverständigen zu abgrenzbaren, strittigen (Fach-)Fragen, die für die Parteien – je

nach vorab getroffener Vereinbarung – verbindlich oder unverbindlich sein können.

Schlichtung

Unterbreitung eines für die Parteien rechtlich unverbindlichen Konfliktlösungs-

vorschlags durch einen neutralen Dritten nach Anhörung aller Konfliktparteien.

Verhandlung

Eigenständige Konfliktbearbeitung durch die Parteien ohne Beteiligung eines

neutralen Dritten, in denen erzielte Übereinkünfte als bindender Vertrag oder als

informelle Vereinbarung formuliert werden können.“

Hier werden sechs Hauptmethoden benannt, die in Deutschland in Anwendung sind.

1. Gerichtsverfahren

2. Schiedsgerichtsverfahren

3. Schiedsgutachten

4. Mediation

5. Schlichtung (Ombudsmannverfahren)

6. Verhandlungen

Diese sechs Hauptmethoden unterscheiden sich hinsichtlich der Dauer, Kosten,

Eigenverantwortung/Fremdentscheidung, Öffentlichkeit/Vertraulichkeit (bzw. Privat-

heit), der Schaffung von Gewinnern/Verlieren, der Möglichkeit auf Win-Win-Lösungen

und damit der Zukunftsfähigkeit.