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2 | Meldungen

AOK Forum plus | Jahrgang 2016 | Ausgabe 2

Zusatzbeitragssatz stabil

Bei seiner Sitzung am 13. Oktober 2016 kam der GKV­Schätzerkreis (beteiligt: Bundes­versicherungsamt, GKV­Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit) zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der Einnahmen und Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für das laufende und das nächste Jahr. Für 2017 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 214,8 Mil­liarden Euro erwartet, die voraussichtlichen Ausgaben betragen 229,1 Milliarden Euro. Aktuelle Gesetzesvorhaben und Konjunkturprognosen wurden bei dieser Schätzung berücksichtigt.

Somit fehlen der GKV im Jahr 2017 rund 14,3 Milliarden Euro. Um dies zu kompensieren, ist rein rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent notwendig – wie auch in diesem Jahr. Dieser Schätzung schloss sich das Bundesminis­terium für Gesundheit an und legte den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2017 bei 1,1 Prozent fest. Die gute Finanzprognose für 2017 kann aus Sicht der Krankenkassen jedoch nicht als Entwarnung gewertet wer­den. Schließlich schüttet die Bundes­regierung 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheits­fonds an die Krankenkassen aus, um im Wahljahr Ruhe an der Front der Zusatzbeiträge zu haben – Geld üb­rigens, das von den Beitragszahlern aufgebracht wurde. Und zudem zeigen die gesundheitspolitischen Reformen der vergangenen Jahre mit steigenden Kosten zunehmend ihre Finanzwirksamkeit.

AOK­App zur GesundheitskompetenzNeu ist die App »AOK Gesundheitskompetenz«. Mit dieser kann der Nutzer seine eigene Gesund­heitskompetenz messen. Die App setzt einen Fragebogen ein, der bei einer großen europa­weiten Befragung zur Gesundheitskompetenz verwendet wurde. Bei Nennung des Geschlechtes beziehungsweise einer Altersstufe gibt die App aufgrund der Antworten den individuellen Grad der Gesundheitskompetenz an und vergleicht ihn mit den Werten in der jeweiligen Alters­ beziehungsweise Geschlechtskategorie. Je nach Gesundheitskompetenzgrad erhält der Nutzer spezifische AOK­Angebote per Link, um seine Gesundheitskompetenz in der jeweiligen Kategorie stärken zu können. Ein Quiz mit Wissens­ und Einschätzungsfragen rundet das Angebot ab.

Die in der App erhobenen Daten werden nicht weitergeleitet und verbleiben stationär auf der App. Persönliche Daten werden hierbei nicht erhoben.

Die App »AOK Gesundheitskompetenz« gibt es für Android­ Geräte im Google­Playstore und für iOS­Geräte im App­Store.

Wussten Sie schon …

… dass 54,3 Prozent der Deutschen Schwierigkeiten im Umgang mit Gesundheits­informationen haben? Dies ergab eine repräsen­tative Studie zur Gesundheitskompetenz in Deutschland, an der 2.000 Menschen älter als 15 Jahre teilgenommen haben. Deutschland liegt bei der Gesundheitskompetenz damit unter dem europäischen Durchschnitt. 44,5 Prozent der Deutschen finden es schwierig, die Vor­ und Nachteile von verschiedenen Behand­lungsmöglichkeiten zu beurteilen. Wann sie eine zweite Meinung von einem anderen Arzt einholen sollten, finden 49,3 Prozent der Deutschen schwierig zu beurteilen.

Zitat

»Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern.«

Sprichwort der Xhosa aus Afrika

Von 100 Euro Ausgaben der GKV entfielen im ersten Halbjahr 2016 …

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Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind von Januar bis Juni 2016 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 um 4,4 Milliarden Euro auf 111 Milliarden Euro gestiegen. Krankenhaus, ärztliche Versorgung und Arzneimittel bleiben die mit Abstand größten Ausgabenposten.

*u. a. Leistungen bei Schwangerschaft/Mutterschutz, für soziale Dienste/Prävention

BMG, Grafik: AOK­Mediendienst

32,71 € Krankenhaus

17,98 € Vertragsärztliche Vorsorge

17,03 € Arzneimittel

6,20 € Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz

5,17 € Krankengeld

Netto­Verwaltungskosten4,76 €

3,68 € Hilfsmittel

3,29 € Sonstige Ausgabe*Heilmittel2,93 €

2,44 € Häusliche Krankenpflege2,29 € Fahrkosten

Vorsorge/Reha1,52 €

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Editorial | 3

AOK Forum plus | Jahrgang 2016 | Ausgabe 2

Drei neue Hauptabteilungsleiter bei der AOK Hessen

Die zweite Führungsebene der AOK Hessen wurde in den letzten Wochen und Monaten komplettiert. Anke Josten leitet die Hauptabteilung Marketing und Marktanalyse (MUM), Ralf Metzger die Hauptabteilung Unternehmenspolitik/-kommunikation (UPK) und Joachim Henkel die Hauptabteilung Integratives Leistungsmanagement (ILM).

Die Marken­ und MarketingexpertinAnke Josten ist Diplom­Marketing­Kommunikations­wirtin und war zuletzt im Produktmarketing­Management der Schufa Holding AG in Wiesbaden tätig. Ihr Fokus lag dabei auf der Markt­ und Zielgruppen analyse und der Geschäftsfeldstrategie. In früheren beruflichen Stationen hat sie unter anderem Marken wie Milka, e.on und DHL Global Mail betreut. Sie hat über 15 Jahre Erfahrung im Markenmanagement und in der Vermark­

tung von Dienstleistungen. In ihrer neuen Funktion verantwortet die 39­Jährige die Bereiche Marktanalyse und ­steuerung sowie das Marketing der AOK Hessen – also das Online­Marketing, die Markt­ und Produktkommunikation, Marktforschung, Koopera tions­management sowie das Veranstaltungsmarketing und die Präsenz der Gesundheitskasse in Bildungseinrichtungen. In ihrer Freizeit ist die Wiesbadenerin gern in der Natur und entspannt beim Yoga.

Viel Erfahrung in Fragen der Gesundheits­ und UnternehmenspolitikDer studierte Politikwissenschaftler Ralf Metzger be­gann seine Karriere bei der Frankfurter Allianz Versiche­rung und kam im Jahr 2001 als Vorstandsassistent zur Gesundheitskasse. 2003 wechselte er in die Unter­nehmens politik. Seit 2007 verantwortete er als Ab­teilungsleiter in der ehemaligen Hauptabteilung UKM die Themenfelder Gesundheitspolitik, Verbandsan­

gelegenheiten sowie Presse­ und Öffentlichkeitsarbeit. Etwas später kamen die Interne Kommunikation, die Kundenmedien sowie die Selbsthilfeförderung dazu. Mit der neuen Position wird dieses Aufgabenspektrum um unternehmensstrategische Frage­stellungen erweitert. In seiner Freizeit ist der 44­Jährige ein begeisterter Renault­5­Fahrer und hält sich mit Touren auf dem Rennrad fit – übrigens beides auch gern auf der Nord­schleife des Nürburgrings.

Der Mann, den Ärzte kennen solltenJoachim Henkel ist gelernter Sozialversicherungsfach­angestellter und hat bereits zahlreiche Stationen in der AOK Hessen absolviert. Nach seiner Ausbildung war er zunächst im Vertrieb und danach fast fünf Jahre als Beratungscenterleiter im Main­Kinzig­Kreis tätig. Er wechselte in die Personalentwicklung, wo er unter anderem den Aufbau der Call­Center begleitete. Es folgten Tätigkeiten als Abteilungsleiter im Bereich

Pflegeversicherung und Arzneimittel. Seit April 2013 war er als Abteilungsleiter für das ambulante Vertrags­ und Leistungsmanagement zuständig. Als Leiter der Hauptabteilung ILM wird sein Aufgabenspektrum um den ihm bekannten Bereich Arzneimittel, das Medizinische Kompetenzzentrum und den Arztpartnerservice erweitert. Der bekennende Outdoorfan liebt die Natur und blickt auch hier auf eine lange Karriere zurück – vom Zelt über Faltcaravan und Wohnwagen ist er inzwischen beim Wohnmobil angekommen. Für spontane Alpentouren hat der 47­Jährige auch immer sein Mountainbike oder Renn­rad im Gepäck.

Brigitte BakiVorsitzende des Verwaltungsratesder AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber 1995 eine beitragsfinanzierte Teilversicherung eingeführt, deren Kosten in einer alternden Gesellschaft tendenziell steigen mussten. Nun steht dieser Zweig vor einem großen Umbau. Die gesetzlichen Vorarbeiten sind geleistet. Alle Akteure – so auch die AOK Hessen – bereiten sich akribisch auf die Änderungen vor. Ab 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade, einen neuen Begriff der Pflege­bedürftigkeit und eine entsprechende Beurtei­lungssystematik. Dies betrifft rund 2,6 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung beziehen – im Jahr 2015 in Höhe von insgesamt fast 27 Milliarden Euro. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff bietet die Chance, die Bedürfnisse von Pflegebedürf­tigen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen besser abzubilden. Davon werden vor allem viele demenziell Erkrankte profitieren.

Patientensicherheit war im Sommer unser Thema bei »Selbsthilfe im Dialog«. Hierbei haben wir den Blick im Wesentlichen auf die Versorgung im Krankenhaus gerichtet. Die lebhafte Beteiligung von Ihnen – unseren Gästen – und die anregenden Diskussionen haben gezeigt, dass wir mit dem Thema und dem neuen Veranstaltungsformat auf dem richtigen Weg sind.

Und wie immer zum Jahresende stehen die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung im besonderen Fokus. Fest steht: Der vom Bundesgesundheitsministerium – auf Basis der Prognose des GKV­Schätzerkreises – ermittelte durchschnittliche Zusatzbeitrag bleibt stabil. Die AOK Hessen wird ihren Zusatzbeitrag 2017 nicht erhöhen.

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4 | Gesundheitspolitik

Neue Karte zweiter GenerationElektronische Gesundheitskarte I Die AOK Hessen beginnt umgehend, ihre Ver-sicherten wegen der Aussendung neuer elektronischer Gesundheitskarten der zweiten Generation anzuschreiben. Der Grund ist schnell erklärt: Die Verschlüsselung wird an eine neue Technologie angepasst und ab 2018 sollen erste Online-Anwendungen möglich sein. So bietet die neue Karte neben der Datensicherheit wichtige Voraussetzungen für zukünftige digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.

Demnächst werden die bisherigen Gesundheits­karten der ersten Generation das Ende ihrer Nut­z ungsdauer erreicht haben. Der Grund: Das Bundes­amt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat neue erhöhte Vorgaben für die Verschlüsselung der sensiblen Patientendaten erlassen. Die elektro­nische Gesundheitskarte (eGK) wird daher ausge­tauscht werden.

Neue Funktionen – bewährte DatensicherheitAuch das E­Health­Gesetz gibt zur eGK konkrete zeitliche Vorgaben. Die ersten digitalen Anwen­dungen der elektronischen Gesundheitskarte sind der Online­Abgleich und die Online­Aktualisierung der administrativen Daten der Versicherten, bei­spielsweise bei einem Umzug. Dadurch ist sicher­gestellt, dass der Arztpraxis immer aktuelle Daten vorliegen. Ab 2018 sollen dann erstmals auch die Not falldaten auf der eGK gespeichert werden kön nen sowie der kürzlich eingeführte Medikati­onsplan von der Gesundheitskarte elektronisch abrufbar sein. Weitere Anwendungsmöglichkeiten ab 2018 sollen die elektronische Patientenakte und der elektronische Arztbrief sein.

Bei allen Neuerungen bleibt ein Punkt gleich: Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst, welche Daten auf die Karte gespeichert werden sollen und der Arzt einsehen darf. Die Datenhoheit der Patienten bleibt gewahrt.

Aus alt mach neuAb Mitte November beginnt die AOK Hessen mit der Ausgabe der eGK der zweiten Generation. Im ersten Schritt erhalten sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Angehörige, anschlie­ßend werden die Gesundheitskarten in unter­schiedlichen Versandwellen an alle Versicherten ausgeliefert. Die Abgabe eines neuen Passbildes ist dafür nicht erforderlich. Kunden, die noch kein Lichtbild abgegeben haben, erhalten eine entspre­chende Bildanforderung.

Das AOK­weit einheitliche Kartendesign bleibt un verändert. Zu erkennen ist die neue Karte am Kürzel »G2« oben rechts unterhalb des Schriftzugs »Gesundheitskarte«. Neu ist auch die Kartenfolge­n ummer. Mit jeder neu ausgegebenen Karte wird der Zähler hochgesetzt. So kann man bei zwei identisch aussehenden Karten die jeweils aktuel­lere erkennen.

Elektronische Gesundheitskarte: Akzeptanz vorhanden

Eine Studie im Rahmen des Gesundheits­monitors 2016 lässt sich wie folgt zusammen­fassen: »Es ist Akzeptanz für die eGK in der Bevölkerung vorhanden. Allerdings braucht es mehr (verständliche) Information und Aufklärung, um wachsende Unsicherheiten abzubauen.« Ein Großteil der Bürger in Deutschland erhofft sich danach einen Mehrnutzen von der eGK. Nur 26 Prozent geben an, dass sie die Kosten ihrer Ein ­führung nicht wert sei. Was genau die eGK jedoch kann, welche Daten zum Beispiel gespeichert werden – bei diesen Fragen fühlen sich 62 Prozent der Deutschen zu wenig informiert. Und in dieser Einschät­zung liegen sie gar nicht weit weg von der Realität: Nur drei von zehn Befragten wissen zum Beispiel, dass außer Notfall­ und Pflichtdaten keine medizinischen Informationen direkt auf der eGK gespei­chert werden.

Mehr Infos zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie unter:

www.bmg.bund.deunter dem Stichpunkt »E­Health­ Gesetz« oder unter:

www.aok.de/hessen bei »Leistungen von A–Z«

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Gesundheitspolitik | 5

Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.Organspende | 2015 ist die Zahl der Organspender erstmals wieder leicht angestiegen. Zwar liegt sie mit 877 noch weit unter dem Stand von 2010, aber die Tendenz stimmt: plus 1,5 Prozent. Ob diese Entwicklung auch 2016 anhält, muss nach den Zahlen der ersten drei Quartale jedoch skeptisch gesehen werden. Am Tag der Organspende wurde nochmals verdeutlicht, dass Organspende »Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.« ist – untermauert mit beeindruckenden Zahlen.

125.233 Organe wurden seit 1963 in Deutschland transplantiert. Eine große Zahl, hinter der eine noch viel größere steht: die Anzahl der Lebens­jahre, die den Betroffenen durch das transplantierte Organ zusätzlich geschenkt wurden. Am Tag der Organspende im Juni in München wurde sichtbar, was die Entscheidung zur Organspende tatsächlich bedeuten kann. Bei der Aktion »Geschenkte Le­bensjahre« versammeln sich Organempfänger auf der Bühne – jeder mit einem Schild, auf dem die individuelle Anzahl seiner geschenkten Jahre steht. 882 zusätzliche Lebensjahre kamen zusammen – eine beeindruckende Zahl. Umso wichtiger und richtiger das Motto des diesjährigen Tages der Organspende: »Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.«

Leichter Anstieg der Organspender 2015Im Jahr 2015 ist die Zahl der Organspender bundes­weit um 1,5 Prozent von 864 im Vorjahr auf 877 leicht angestiegen. Insgesamt kamen in Deutschland 10,8 Spender auf eine Million Einwohner (2014: 10,7). Damit zeigt sich die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr erstmals wieder stabil, nach­dem sie in den Vorjahren zum Teil stark rückläufig war. Die Zahl für die ersten drei Quartale 2016 ist nun wieder rückläufig: 637 Organspender gegen­über 672 im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Auch im internationalen Vergleich bleiben die Zahlen weiterhin niedrig. Den 10,8 Spendern pro Million Einwohnern stehen in unseren Nachbar­ländern 26,8 in Belgien, 25,5 in Österreich und 16,1 in den Niederlanden gegenüber.

Auch innerhalb der sieben Regionen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) entwickelte sich 2015 die Organspende unterschiedlich. So wurde in der Region Ost (Sachsen, Sachsen­Anhalt und Thüringen) mit 16,2 Spendern auf eine Million Einwohner die höchste Spenderrate erreicht – die niedrigste mit 8,7 in der Region Nord. Die Region Mitte (Hessen, Rheinland­Pfalz, Saarland) lag mit 9,7 unter dem Bundesschnitt.

»Organspende rettet Leben!«Insgesamt konnten bundesweit im vergangenen Jahr 3.083 Organe transplantiert werden. Aber: Nach wie vor stehen über 10.000 Patienten auf der Warteliste für ein Organ. Daher ist für Dr. Axel Rahmel, den Medizinischen Vorstand der DSO, die Situation weiterhin angespannt: »Deshalb ist es der DSO so wichtig, den Wunsch des Verstorbenen, seine Organe nach dem Tod zu spenden, best­möglich umzusetzen – im Sinne des Spenders und der Patienten auf den Wartelisten.« Bundes­gesundheitsminister Hermann Gröhe machte auf dem Tag der Organspende deutlich: »Organspende rettet Leben! Ich wünsche mir daher, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen, die Informationsangebote wahrnehmen und mit ihren Familien und im Freundeskreis darüber sprechen. Am besten ist es, eine persön­liche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten.«

Anzahl der durchgeführten Organspen­den in Deutschland von 2010 bis 2015 (im Jahr 2015 wurden durchschnittlich 3,3 Organe pro Spender entnommen und transplantiert).

Die hessischen Krankenhäuser, in denen 2015 die meisten Organspenden durchgeführt wurden, waren das Universitäts­klinikum Frankfurt (neun Spenden), die Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden (sieben) und das Klinikum Kassel (sieben).

AOK Hessen informiert

Die AOK Hessen wird auch im nächsten Jahr wieder ihre Ver­sicherten anschreiben und auf das Thema aufmerksam machen – mit dem Ziel, den Menschen die Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu erleichtern.

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6 | Schwerpunkt Pflege

Pflegereform | Im letzten Jahr ein runder Geburtstag, im kommenden Jahr die große Reform – nach über 20 Jahren steht die Soziale Pflegeversicherung vor einschneidenden Veränderungen. Man kann die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes als »Paradigmenwechsel« bezeichnen oder als »völlig neue Philosophie der Begutachtung«. Wie auch immer, die Änderungen sind erheblich und haben spürbare Auswirkungen auf alle Beteiligten.

Fünfgradig statt dreistufig

Ab Januar 2017 steht die Pflege auf neuen Bei­nen – vor allem, da der Begriff der Pflegebedürftig­keit neu definiert wird. Dies bedeutet, dass dann nicht mehr – wie bisher – der zeitliche Betreuungs­aufwand maßgeblich für die Einstufung der Pflege­bedürftigen ist, sondern deren Grad der Selbststän­digkeit. Ziel der neuen Bewertung ist es, intensiver an den Ressourcen, Stärken und Fähigkeiten der Betroffenen anzusetzen. Was können sie noch alleine? Wobei benötigen sie Unterstützung?

Sechs Module, fünf Grade, viele KriterienIm Kern heißt das: Es werden sechs Module heran­gezogen, die den Menschen als Ganzes erfassen und ein Gesamtbild über den Grad seiner Selbst­ständigkeit ergeben sollen:• der Grad der Mobilität, • die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, • die Verhaltensweisen und psychischen Problem­

lagen,• der Grad der Selbstversorgung, • der Umgang mit krankheits­ oder therapie­

bedingten Anforderungen sowie • die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer

Kontakte. Die Module sind unterschiedlich stark gewichtet: die Selbstversorgung wird mit 40 Prozent am stärksten herangezogen, die Mobilität mit zehn Prozent am niedrigsten. Für die Module zwei und drei gilt, dass zur Berechnung nur das mit der höchs­ten Punktzahl herangezogen wird. Somit er geben sich schließlich fünf Module für die Gesamtbewer­tung. Aus diesen wird dann eine Punktezahl er­rechnet, die zur Einstufung in die neuen Pflege­grade führt. Diese fünf Pflegegrade lösen damit die bisherigen drei Pflegestufen ab.

Das »Neue Begutachtungsassessment« (NBA) wird für gesetzlich Versicherte weiterhin vom Medizi­nischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durch­ge führt. Dazu müssen nun alle sechs Module betrachtet und bewertet werden. Zu jedem ein­zelnen Modul gibt es noch unterschiedliche Kri­terien. So beinhaltet beispielsweise das Modul Mobilität fünf Kriterien: Positionswechsel im Bett,

Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fort­bewegen innerhalb des Wohnbereichs und Trep­pensteigen. Für jedes Kriterium dokumentiert der Gutachter in diesem Modul anhand einer vierstu­figen Skala, wie selbstständig jemand ist. Unter­schieden wird dann zwischen »selbstständig«, »überwiegend selbstständig«, »überwiegend un­selbstständig« und »unselbstständig«. In den an­deren Modulen kann die Kriterienbewertung durch­aus anders aussehen, gleich ist jedoch immer, dass der Gutachter – je nachdem, wie sehr die Selbst­ständigkeit eingeschränkt ist – für jedes Kriterium in jedem Modul eine festgelegte Punktzahl vergibt. Grundsätzlich gilt: Je höher die Punktzahl, desto schwerwiegender die Beeinträchtigung.

Beispiel: Herr Schulze hat Parkinson und ist dement

Dem Gutachter fällt beispielsweise beim Hausbesuch während der Begrüßung von Herrn Schulze gleich dessen schlurfender Gang auf. Und seine Frau hält ihn stets an der Hand, da er umzufallen droht. Genauso beim Treppensteigen: Um die drei Stufen zum Wohnzimmer zu bewältigen, muss sich Herr Schulze am Geländer festhalten und hochziehen – und seine Frau stützt ihn von hinten, damit er nicht umkippen kann. Der Gutachter vergibt somit bei »Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs« und bei »Treppensteigen« jeweils zwei Punkte, was »überwiegend unselbstständig« bedeutet. Die anderen Kriterien sind okay und werden mit null Punkten bewertet, sodass Herr Schulze im Modul Mobilität auf insgesamt vier Punkte kommt. So werden alle Module bewertet und dann entsprechend der Vorgaben gewichtet.

Module der Pflegebedürftigkeit

Die Module werden zur Bewertung der Pflegebedürftigkeit unterschiedlich gewichtet:

10 %

15 %

40 %

20 %

15 %

Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Selbstversorgung

Umgang mit krankheits­ oder therapiebedingten Anforderungen

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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Nun errechnet sich eine Gesamtpunktzahl, die zwi­schen 0 und 100 liegt. Diese Skala ist in mehrere Intervalle unterteilt, die jeweils einem bestimmten Ausmaß an Pflegebedürftigkeit beziehungsweise einem Pflegegrad entsprechen. So entspricht ein Wert zwischen 12,5 und 27 Punkten dem Pflege­grad eins. Ab 90 Punkten kommen Betroffene in den Pflegegrad fünf.

Abweichende Regelungen bei der Einschätzung der Pflegebedürftigkeit gibt es für Kinder und Jugendliche sowie für Pflegebedürftige mit be­sonderen Bedarfskonstellationen. Und das neue Begutachtungsinstrument hat noch eine Besonder­heit: Es enthält zwei weitere Bereiche – »Außer­häusliche Aktivitäten« und »Haushaltsführung«. Sie fließen zwar in die Berechnung des Pflege­grades nicht mit ein, sind aber wichtig, wenn es darum geht, die Versorgung der Pflegebedürftigen zu organisieren.

Kein HandlungsbedarfVersicherten, die schon jetzt in einer Pflegestufe sind, wird zum Jahreswechsel automatisch ein Pflegegrad zugeordnet – beispielsweise Pflegegrad zwei statt der bisherigen Pflegestufe eins. Dabei gilt: Alle, die bereits Leistungen der Pflegever­sicherung erhalten, bekommen diese auch weiter hin in mindestens gleichem Umfang. Die Betroffenen müssen dafür nichts tun. Niemand muss einen neuen Antrag auf Begutachtung stellen.

Beitrag steigt und Leistungen werden dynamisiertZur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeits­begriffes wird der Beitragssatz ab 2017 um 0,2 Pro­zentpunkte steigen – nachdem er schon zum Beginn letzten Jahres um 0,3 Punkte angehoben wurde. Ermöglicht wird damit auch eine weitere Dynamisierung einiger Leistungsbeträge. Zusätzlich werden unter anderem die Regelungen zur Quali­tätssicherung, ­prüfung und ­darstellung grund­legend überarbeitet.

AOK Hessen: Informationen und Schulungen zur Pflegereform

• Bereits im September wurden rund 74.000 Pflegebedürftige mit ambulanten Leistungen über die Neuerungen im Jahr 2017 schriftlich informiert.

• Im Dezember erhalten alle 96.000 Pflegebedürftigen einen Bescheid zu ihrer Einstufung (Pflege­grad) und ihren Leistungen ab Januar 2017. Wichtig hierbei ist, dass die Umstellung auto matisch erfolgt und kein neuer Antrag erforderlich ist!

• Hessenweit wurden 19 Info­Seminare für über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Pflege­diensten und Pflegeheimen durchgeführt.

Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt sich ab 2017 anhand eines mit dem neuen Begutachtungsassessment ermittelten Gesamtpunktwertes:

Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

12,5 bis unter 27 Punkte

Pflegegrad 2 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

47,5 bis unter 70 Punkte

Pflegegrad 4 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

70 bis unter 90 Punkte

Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbst­ständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100 Punkte

Bisherige Leistungsbezieher sollen ohne erneute Begutachtung reibungslos in das neue System übergeleitet werden.©

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8 | Schwerpunkt Pflege

Weichen für neue Strukturen gestellt?Pflegeberatung | Mit den ersten beiden Stufen des Pflegestärkungsgesetzes sind die Reformen im Pflegebereich noch nicht abgeschlossen. Natürlich ist die zweite Stufe mit der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes die größte Zäsur, aber auch Stufe drei bringt wichtige Neuerungen mit sich – vor allem was die Pflegeberatung betrifft. Dazu kommt das Pflegeberufereformgesetz.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verfolgt vor allem zwei Ziele: Zum einen werden die Re­gelungen des SGB XII – Sozialhilfe – und des Bun­desversorgungsgesetzes an den mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführten neuen Pfle­gebedürftigkeitsbegriff angepasst. Zum anderen sollen mit dem Gesetz die Empfehlungen einer Bund­Länder­Arbeitsgruppe umgesetzt werden. Dabei geht es um eine stärkere Rolle der Kom­munen in der Pflege in den Bereichen Sicherstel­lung der Versorgung, niederschwellige Angebote und Beratung. Das Gesetz wurde am 1. Dezember im Bundestag beschlossen und soll (vorbehaltlich der Bundesratsentscheidung) am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:• Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an

Pflege ausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen – Empfehlungen der Ausschüsse sollen künftig bei Vertragsverhandlungen Be­achtung finden.

• Kommunen sollen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestütz­punkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen.

• Die Pflegeversicherung fördert Angebote zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag im Umfang

AOK-Pflegeberater: Lotsen im Gesetzesdickicht

Im Pflegefall müssen Betroffene und Angehörige kurzfristig große persönliche, finanzielle und zeitliche Belastungen aushalten. Um bei der Fülle an Regelungen und Leistungen nicht den Überblick zu verlieren, stehen den Versicherten die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK Hessen zur Seite. Sie bieten eine individuelle, praxisorientierte und kostenlose Pflege­beratung. Die Gesundheitskasse beschäftigt hierzu 26 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater – so viele wie keine andere Krankenkasse in Hessen. Unter ihnen sind Pflegefachkräfte, Sozial­arbeiter und Sozialversicherungsfachangestellte. Alle haben eine spezielle Weiterbildung zu Case­Managern absolviert. Die Experten beraten die Versicherten nicht nur in den Pflegestütz­punkten und den AOK­Geschäftsstellen, sondern kommen auf Wunsch auch zu den Menschen nach Hause oder besuchen sie im Heim. So können sie sich vor Ort einen Eindruck über die Pflegesituation verschaffen.

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AOK Forum aktuell | Jahrgang 2016 | Ausgabe 2

Schwerpunkt Pflege | 9

von bis zu 25 Millionen Euro, wenn Länder beziehungsweise Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um zehn Millionen Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbst­organisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen.

Knackpunkt PflegeberatungIn bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten soll für die Dau­er von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evalua­tion mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen.

Die AOK Hessen befürchtet, dass dies etablierte und vernetzte Beratungsstrukturen der Pflegekassen zerschlagen würde. Bisher ist zwar nur von zeitlich befristeten Modellversuchen die Rede, damit könnten allerdings die Weichen für Strukturen gestellt werden, in denen das individuelle Engagement der Pflegekassen deutlich beschnitten würde und diese vom engagierten »Player« zum »Payer« zurückgestuft werden könnten. Grundsätzlich ist eine stärkere Beteiligung der Kommunen durchaus sinnvoll, aber nur wenn diese mit verbindlichen Finanzierungsregelungen verbunden ist. Der Aufbau von Doppelstrukturen und Insellösungen ist da­rüber hinaus nicht zielführend.

Generalistische Pflegeausbildung geplantMit dem Pflegeberufereformgesetz wird das Ziel verfolgt, die Ausbildung zum Kranken­, Alten­ und Kinderkrankenpfleger zu­sammenzulegen und eine generalistische, dreijährige Pflegeaus­bildung einzuführen. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte 2018 starten. Daneben ist die einheitliche Finanzierung der neuen Pflegeausbildung unter besonderer Berücksichtigung von Schul­geldfreiheit und eines Anspruchs der Auszubildenden auf ange­messene Ausbildungsvergütung ebenso vorgesehen wie die Einführung eines Pflegestudiums als weiterer Qualifizierungsweg in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung.

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Ralf MetzgerLeiter der Hauptabteilung

Unternehmenspolitik/-kommunikation der AOK Hessen

AOK Hessen bietet Unterstützung bei Fragen rund um Pflege

Fünf Bedarfsgrade statt drei Pflegestufen. Was sich zunächst wenig spektakulär anhört und eher technisch-formal erscheint, stellt die tiefgreifendste Reform der Pflegeversicherung in ihrer knapp über 20-jährigen Historie als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung dar. Insbesondere Personen mit kognitiven Einschränkungen werden dann besser – oder überhaupt erst – Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Neben den unmittelbar Anspruchsberechtigten sind diese Verbesserungen für Angehörige meist ebenso wichtig, wenn nicht sogar noch bedeutsamer. Denn oft stellt sich für sie die Frage nach der Vereinbarkeit der Pflege ihrer Angehörigen mit ihrer Berufstätigkeit.

Leistungsrechtlich und finanziell ist für Pflegebedürftige und An-gehörige ein guter Stand erreicht. Offen bleibt allerdings die Frage, wie eine Pflege durch qualifizierte Fachkräfte langfristig gewährleistet werden kann. Zwar versucht die Bundesregierung aktuell auch durch das Pflegeberufestärkungsgesetz, die bislang getrennten Ausbildungsgänge in der Pflege zusammenzuführen und damit auch durchlässiger zu gestalten. Ob hierdurch die Attraktivität dieser Berufsbilder verbessert wird und sich tatsächlich mehr junge Menschen für eine solche Ausbildung entscheiden, bleibt abzuwarten. Die Anerkennung und das Ansehen von Berufen ist letztlich nicht nur eine Frage der Ausbildungsordnung, sondern insbesondere auch einer Wertschätzung des Geleisteten durch die Gesellschaft.

Auch für pflegende Angehörige können Selbsthilfegruppen eine wichtige Anlaufstelle sein. Hier können eigene Erfahrungen weitergegeben werden und man profitiert von den Erfahrungen der anderen. Als AOK Hessen stehen wir unseren Versicherten und deren Angehörigen beim Thema Pflege ebenfalls unterstützend zur Seite. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater erarbeiten mit allen Betroffenen und Beteiligten –zumeist im persönlichen Gespräch zu Hause – passgenaue Unterstützungsleistungen für neue oder veränderte Lebenssituationen. Denn auch für die Pflege gilt: Dafür sind wir AOK.

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10 | Selbsthilfe

Patientensicherheit im FokusMit Sicherheit eine gute Hilfe | Die Veranstaltungsreihe »Selbsthilfe im Dialog« der AOK Hessen fand zum vierzehnten Mal statt – und hatte in diesem Jahr eine grundlegende Neuerung zu vermelden. Erstmals fand eine Podiumsdiskussion statt, die bei den Gästen auf große Zustimmung stieß. Dabei ging es um »Patientensicherheit« – ein Thema, das für alle Beteiligten von großer Bedeutung ist.

»Selbsthilfe im Dialog« ist ein zentraler Baustein der AOK Hessen zur Unterstützung von Patienten und Selbsthilfegruppen an zehn verschiedenen Standorten in Hessen. Außerdem ist die Veran­staltung eine etablierte Plattform sowohl zum gegen seitigen Informations­ und Erfahrungsaus­tausch als auch zum Wissenstransfer – für insge­samt immerhin rund 1.000 Interessierte. Die Rei­he startete in diesem Jahr Mitte Juni in Darmstadt und endete im September in Bad Hersfeld. Die Stationen da zwischen: Fulda, Wiesbaden, Heppen­heim, Kassel, Limburg, Marburg, Gelnhausen und Frankfurt.

Aus Fehlern lernenMit »Patientensicherheit im Gesundheitswesen« stand in diesem Jahr ein schwieriges und emoti­onales Thema im Fokus der Veranstaltungen. Am Vormittag konnte das »Aktionsbündnis Patienten­sicherheit« für einen Vortrag gewonnen werden. Ver treter des Aktionsbündnisses – oder vertre­tungsweise der hessischen Verbraucherzentrale –

erläuterten die vielfältigen Angebote für Patienten, Krankenhäuser und Ärzte, um eine neue Sicher­heitskultur zu etablieren und um aus Fehlern lernen zu können. Zusätzlich gab es Tipps, was man selbst tun kann – von der sorgfältigen Vor­bereitung auf einen Arztbesuch oder einen Kranken­hausaufenthalt bis hin zu einer Zweitmeinung bei schwerwiegenden Erkrankungen.

Qualität und Sicherheit im FokusZur anschließenden Podiumsdiskussion fanden sich auf der Bühne Vertreterinnen und Vertreter von jeweils örtlichen Krankenhäusern, des Aktions­bündnisses, der AOK Hessen und der Landesarbeits­gemeinschaft Hessen (LAGH) der Selbsthilfe ein. Debattiert wurde darüber, was die einzelnen Ak­teure dazu beitragen können, die Qualität der Versorgung und die Patientensicherheit zu erhöhen. Wer ist für was zuständig? Und wer hat was im Angebot? Jürgen Merz und Ralf Metzger, die jeweils die AOK Hessen vertraten, stellten die Angebote und Maßnahmen der Gesundheitskasse vor – von Patientenbefragungen über Qualitätssicherungs­maßnahmen bis hin zu den Angeboten der Online­ Gesundheitsnavigatoren. Moderiert wurde die gesamte Veranstaltung von Dr. Winfried Kösters, einem freien Journalisten, Publizisten und Berater. Die Schirmherrschaft hatte erneut Dr. Wolfgang Dippel, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, übernommen. Bei der Veranstaltung in Fulda war er unter den Gästen und sprach zu Beginn ein Grußwort.

Gesundheit im hektischen AlltagAm Nachmittag standen drei parallele Gesprächs­kreise zur Auswahl. Dr. Jörg Heitmann beschäftigte sich auf philosophische und medizinische Weise mit dem Thema »Die Zeit verrinnt – Gesundheit im hektischen Alltag«. Hier wurde erörtert, wie die

Der Schirmherr war zu Gast in Fulda. Von links nach rechts: Dr. Michael Karner, stellvertretender Vor­standsvorsitzender der AOK Hessen; Robert Vey, Versichertenvertreter im Verwaltungsrat; Dr. Wolfgang Dippel, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration; Susanne Strombach, Patientenkoordinatorin der AOK Hessen; Hubert Möller, AOK­Beratungscenter­Leiter in Fulda.

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Selbsthilfe | 11

»Selbsthilfe im Dialog« in Fulda

Menschen schon seit Jahrtausenden mit dem »Phänomen Zeit« umgehen. Warum ver geht die Zeit unterschiedlich schnell und warum ändert sich dieses Empfinden mit dem Alter? Die Prozesse der »Zeitbeschleunigung« und die Erkrankung Burn­out wurden unter diesem Aspekt beleuchtet. Es wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Mensch diesen Entwicklungen entgehen kann. Die Begriffe Resilienz, Achtsamkeit, Meditation, Resonanz und Zeitmanagement wurden mit Leben gefüllt. Michael Blatz griff mit seinem Gesprächs­kreis »Mitglieder gewinnen, begeistern und halten« die Themen der schrumpfenden Selbsthilfegruppen auf. Wie kann es gelingen, diesen Trend zu stoppen und umzukehren? Wie können Gruppenmitglieder motiviert werden, sich stärker zu engagieren und mehr Aufgaben und Verantwortung zu überneh­men? Gemeinsam konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Strategien für ihre Selbsthilfe­gruppen entwickeln.

Beim »Ganzheitlichen Gedächtnistraining« zeigten Claus Schlatter vom Bundesverband Gedächtnis­training und sein Team, wie die Merkfähigkeit ohne großen Aufwand im Alltag verbessert werden kann, denn Erinnerungslücken können nervige und pein­liche Momente bescheren. Mit zahlreichen Mit­mach­Übungen wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgefordert, spielerisch ihr Gedächt­nis »fit zu machen«. »Man muss sein Gehirn regel­mäßig beschäftigen. Am besten mit Dingen, die das Gehirn zwingen, etwas ohne Routine zu erle­digen«, so Schlatter. Fazit: Ein fitter Kopf ist mindes­tens so wichtig wie ein fitter Körper.

Sonderheft Patientensicherheit im Gesundheitswesen

Im Nachgang der Veranstaltungsreihe »Selbsthilfe im Dialog« wird es ein »Forum spezial« zum Thema Patientensicherheit geben. Hier werden die Fragen der Teilnehmenden erneut aufgegriffen und von den Podiumsbeteiligten beantwortet. Dieses Magazin wird somit eine Zusammen­fassung der wichtigsten Inhalte unserer Veranstaltung beinhalten.

Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Fulda

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12 | Selbsthilfe

»Bei uns ist Man(n) nicht alleine«Projektförderung mal anders | Ungewöhnliches für ein Stadtfest, bei dem es vornehmlich um Vergnügen geht: Mitten am Lahnufer bei »3 Tage Marburg« stand ein riesiges begehbares Prostatamodell. Im Maßstab von 200:1 zeigte es das feine Zusammenspiel von Prostata, Harnblase, Harnröhre und Beckenboden und stellte gutartige sowie bösartige Erkrankungen im Modell dar. Diese Aufklärungsaktion wurde von der AOK Hessen mit Projektfördergeldern unterstützt. Wir sprachen mit Hans-Werner Biehn, dem Gruppenleiter der Prostatakrebs-Selbsthilfegruppe Marburg.

Herr Biehn, seit wann gibt es die »Pros-tatakrebs-Selbsthilfegruppe Marburg«?Unsere Selbsthilfegruppe (SHG) gibt es schon seit 1999. Sie wurde von Prof. Luck und Werner Weber­Heuser ge­gründet. Sie ist damit eine der ältesten SHG für Männer.

Wie lange sind Sie schon Gruppenleiter und was macht Ihre Arbeit als Gruppen leiter aus?Vor fünf Jahren habe ich die Aufgabe des Gruppenleiters übernommen; unterstützt werde ich von zwei Stellver­tretern. Die Arbeit in unserer SHG erfolgt in einem dichten Netzwerk unter Einbeziehung der Familienangehörigen. Neben unseren Gruppentreffen stehe ich telefonisch und persönlich für Gespräche zur Verfügung, einmal im Monat während der interdisziplinären Sprechstunde in unserem Prostatakarzi­nomzentrum. Wir haben mehrere Kooperationsverträge, unter anderem mit dem Prostatakarzinomzentrum Marburg, der Rehaklinik Sonnenblick und der Anneliese Pohl­Psychosozialen Krebsberatungsstelle Marburg. Hierhin können wir immer wieder Männer und ihre Angehörigen vermitteln. Ich arbeite im Bundesverband und im Landesverband Hessen der Prostatakrebs Selbsthilfe, in verschiedenen Arbeitsgruppen der Uniklinik, des Gesundheitsamtes und

des BPS mit. Als Patientenvertreter bin ich in die Rezertifizierungen eingebunden und nehme regelmäßig an Fortbildungen teil. Weitere wichtige Aufgaben sind die Mitgestaltung von Patiententagen sowie die Entwicklung und Betreuung der Homepage unserer Gruppe und des Landesverbandes.

Das ist ein sehr hohes Engagement. Wo bleibt da das Vergnügen?Neben unserer Weihnachts­ und Grillfeier unternehmen wir einmal im Jahr gemeinsam mit unseren Frauen eine Fahrt. Aber die größte Freude entsteht bei der gemeinsamen Arbeit, beim Gespräch über unseren individuellen Weg und nicht zuletzt durch das »weibliche Element«, die Einbeziehung unserer Frauen. Bei uns wird viel gelacht, Krebs ist in unserem Kreis eine ernste, aber keine todtraurige Angelegenheit.

Wie oft treffen Sie sich und wie kann ich mir so ein Gruppentreffen vorstellen?Wir treffen uns regelmäßig einmal pro Woche zu Gesprächen und Bewegung mit Frauen in der Klinik Sonnenblick. Neben der Bewegung stehen Erfahrungs­austausch und gegenseitige Hilfe bei der Bewältigung der Erkrankung und des Alltags im Vordergrund. Während die einen sich um den Erhalt ihrer Fitness bemühen, ziehen sich andere in kleinen

Gruppen zu Gesprächen zurück. Dabei geht es oft um die Eröffnung von Perspektiven für individuell sinnvolle Behandlungsmöglichkeiten und den Umgang mit der Erkrankung sowie den Neben­ und Auswirkungen. Alle zwei Monate treffen wir uns zu Vorträgen über Themen, die die Gruppenmitglieder bewegen. Dazu laden wir regelmäßig Experten ein, die im Anschluss auch für individuelle Nachfragen zur Verfügung stehen. Alle Veranstaltungstermine sind auf unserer Homepage zu finden.

Am 9. Juli waren Sie mit einem begeh-baren Prostatamodell bei »3 Tage Marburg« am Lahnufer, um Aufklärung zu leisten. Wie war die Resonanz der Bevölkerung?Dank der Unterstützung der AOK Hessen hatten wir in Kooperation mit dem Prostatakarzinomzentrum Marburg die Möglichkeit, anhand einer begehbaren Prostata die Zusammenhänge von Erkrankungen, insbesondere von Prostata­krebs, zu verdeutlichen. Die Experten des Zentrums konnten kompetent alle medizinischen Fragen beantworten. Unsere SHG war mit zehn Männern und Frauen an der Standbetreuung beteiligt. Sie standen für Fragen zur Bewältigung der Erkrankung, zu Proble­men in Partnerschaft und Beruf zur Verfügung und warben für Früherkennung. Vielen konnten wir anhand unserer Erfahrungen Mut machen. Nach un­serer Schätzung besuchten über 600 Menschen unseren Stand.

Also eine rundum gelungene Aktion. Herr Biehn, wir danken Ihnen für das Gespräch und wünschen Ihnen und Ihrer Gruppe alles Gute.

Kontaktdaten der SHG:

[email protected]

Links Hartmut Hommel, rechts Hans­Werner Biehn von der Prostatakrebs­Selbsthilfegruppe in Marburg

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Selbsthilfe | 13

Seit 30 Jahren aktiv für die SelbsthilfeEin Grund zum Feiern I Mit einer zweitägigen Feier begingen die beiden Selbsthilfe kontakt-stellen (Sekos) Hanau und Gelnhausen in diesem Jahr ihr 30-jähriges Bestehen. Im Main- Kinzig-Forum in Gelnhausen startete am 8. Oktober 2016 die Jubiläumsveranstaltung mit Ehrungen von Selbsthilfegruppen, einer Podiumsdiskussion und anschließendem Vortrag und endete am nächsten Tag mit einem Jubiläumskonzert.

Nach Begrüßungsworten unterstrich Landrat Erich Pipa in seiner Ansprache die Bedeutung der Selbst­hilfe gruppen und der Selbsthilfekontaktstellen im Main­Kinzig­Kreis. Er erinnerte an die Initiative der damaligen Gesundheitsministerin Rita Süßmuth, die gemeinsam mit Unterstützung der AOK in Gelnhausen Ende 1986 ein Förderprogramm zur Selbst hilfe entwickelte, woraus unter anderem die beiden Selbsthilfekontaktstellen in Hanau und Gelnhausen entstanden sind. Im Anschluss be­dankten sich Ole Schön (Sekos Gelnhausen) und Hubert Reuter (Sekos Hanau) gemeinsam mit Pipa bei den vielen aktiven Selbsthilfegruppen mit einer Urkunde und einem handgeschnitzten Engel für ihr langjähriges Engagement. In der anschließenden Podiums diskussion wurde der Stellenwert der Selbst­hilfe im Gesundheitssystem aus verschiedenen Blick­winkeln diskutiert, und ein Vortrag zur Geschichte der Selbsthilfe rundete den Jubiläumstag ab.

Podiumsdiskussion von links nach rechts: Susanne Strombach, Koordinatorin Patienten und Selbst­hilfe der AOK Hessen und Vorsitzende der GKV­Selbsthilfeförderung; Jürgen Matzat, Leiter der Selbsthilfekontaktstelle in Gießen und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Kontaktstellen in Hessen; August Prasch, Vorsitzender des Landesverbandes Parkinson Hessen e. V.

Buchtipp

Lena hat Familiäre HypercholesterinämieUnterdiagnostizierte Stoffwechselstörung I Die Patientenorganisation »Cholesterin & Co e. V. – CholCo« hat eine Kinderbroschüre über Familiäre Hypercholesterinämie herausgegeben. Schätzungsweise sind in Deutschland bis zu 400.000 Menschen von der erblich bedingten Stoffwechselstörung betroffen, meist ohne es zu wissen.

Diese Erbkrankheit führt zu einer Störung des Fettstoffwechsels in verschiedenen Schweregraden und kann schon in jungen Jahren zu Arteriosklerose führen. Eine Nichtbehandlung kann zu schweren Folge­erkrankungen, wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall, führen. Die Broschüre »Lena hat Familiäre Hypercholesterinämie« vermittelt Kindern in altersgerechter und verständlicher Sprache und Illustrationen, wie sie besser mit ihrer Erkrankung umgehen können. Im Mittelpunkt der Broschüre steht die kleine Lena, die die Kinder auf eine Reise durch ihren Körper mitnimmt, und erklärt Cholesterin, die Erbkrank­heit und die Behandlung. Ziel der Broschüre ist es, dass Kinder schon in jungen Jahren ein Bewusstsein für ihre angeborene Erkrankung entwickeln und somit erfahren, dass sie durchaus ein normales und aktives Leben führen können. Die Broschüre kann kostenlos unter www.cholco.de heruntergeladen werden.

Patientenorganisation für Patienten mit Familiärer Hypercholesterinämie oder anderen schweren genetischen Fettstoffwechselstörungen (CholCo e. V.)Hoherodskopfstraße 3060435 Frankfurt am MainTelefon: 069 95 42 59 45E­Mail: [email protected]

www.cholco.de

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14 | Selbsthilfe und Familie

»Begegnung auf Augenhöhe«Familienwochenende | Den Landesverband Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien Hessen e. V. - kurz LKMF Hessen e. V - gibt es seit 2008, als Selbsthilfegruppe seit rund 20 Jahren. Er setzt sich für die Belange kleinwüchsiger Menschen und deren Familien ein. Seit vielen Jahren finden Familienwochenenden statt, die durch die AOK Hessen im Rahmen der Schwerpunktförderung finanziell unterstützt werden. Wir sprachen mit Karin Hoffmann, die mit ihrer Familie im nordhessischen Grebenstein wohnt.

Frau Hoffmann, seit wann sind Sie in der Selbsthilfe aktiv?Zwei Jahre nach der Geburt meiner klein­wüchsigen Tochter Cora habe ich mit der Arbeit in der Selbsthilfe begonnen. So habe ich viele Jahre die Arbeitsgruppe der Kleinwuchsform SEDC (Spondylo­ epiphysäre Dysplasia congenita) auf der Bundesebene geleitet und mich punk­tuell auch dort für den Landesverband Hessen eingesetzt. Seit drei Jahren leite ich ehren amtlich den Landesverband.

Welche Aufgaben hat der Landesverband?Die Kernaufgabe im Landesverband ist die Beratung rund um das Thema Kleinwuchs, um Betroffene und deren Familien zu stärken, praktische Alltags­hilfen zu geben, die Inklusion in Kinder­garten, Schule und Beruf zu fördern oder die Vermittlung an medizinische Spezialisten zu ermöglichen. In Zusam­menarbeit mit dem Bundes verband beteiligen wir uns an der Erstellung und Veröffentlichung von Informationsma­terial. Ein wichtiger Punkt der Landesarbeit ist die Öffentlichkeitsarbeit, um Vorurteile gegenüber kleinwüchsigen Menschen abzubauen und eine Sensibilisierung für die besonderen Probleme Kleinwüchsiger (unter anderem Barrierefreiheit, Zugang

zu Bank­ und Fahrkartenautomaten) zu erreichen. So haben wir in den ver­gangenen Jahren Informationsstände auf diversen Veranstaltungen gehabt, um aktiv auf uns aufmerksam zu machen. In den Köpfen vieler Menschen gibt es immer noch die automatische Verknüpfung klein–schwach/groß–stark, und so müssen sich Kleinwüchsige in ihrem Alltag oftmals noch beweisen.

Seit vielen Jahren führen Sie Familien-wochenenden durch. Wo waren Sie in diesem Jahr?In diesem Jahr fand dank der Schwer­punkt förderung der AOK Hessen vom 1. bis 3. Juli das Wochenendtreffen auf der Jugendburg Sensenstein bei Kassel unter dem Motto »Ernährung und Bewegung« statt. So gab es neben dem Vortrag einer Diplom­Ökotrophologin verschiedene Bewegungsangebote von Fitnesstraining für Kids über Naturer­kundungen, Einführung in den Flamenco­ Tanz und Bewegung im Wasser bis zum Sportparcours für die gesamte Familie. Daneben gab es aber auch immer ausreichend Zeit, um sich im per sönlichen Gespräch auszutau­schen und neue Kontakte zu knüpfen und den Kindern die Eigenständigkeit

zu ermöglichen. Die gemeinsamen Familienangebote stärken die Selbsthilfe­gruppe als Ganzes und sind somit auch ein tragendes Element.

Können Sie für sich von dem Wochen-endtreffen etwas mit in Ihren Alltag nehmen?Diese Frage kann ich nur mit einem lauten JA! beantworten. Neben der Vielzahl an praktischen Informationen rund um das Thema Kleinwuchs – auch als alter Hase kann man immer noch was lernen – ist die Sensibilität rund um das Thema Ernährung deutlich gestie­gen. Der größte Schatz, den ich jedes Mal von einem Treffen mitnehme, ist jedoch die psychische Stärkung. Die Lebensfreude, die das ganze Wochen­ende spürbar ist, trage ich in meinen Alltag. »Die Begegnung auf Augenhöhe«, so berichtet mir meine kleinwüchsige Tochter selbstbewusst, »ist das Beson­dere eines Wochenendtreffens, denn hier weiß jeder, auf was es ankommt: auf den Menschen – und nicht auf seine Größe.« Darum vielen Dank an die AOK Hessen für die Förderung.

Kontaktdaten des Landesverbandes Kleinwüchsige Menschen und ihre Familien Hessen e. V.:Karin HoffmannE­Mail: [email protected]: 05674 59 59

www.lkmf­hessen.deGruppenfoto vom Familienwochenende auf dem Sensenstein

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Selbstverwaltung | 15

Ein wichtiges Organ zur Mitgestaltung Selbstverwaltung | In unserem Magazin »Forum plus« widmen wir in jeder Ausgabe eine Seite der Selbstverwaltung. Aber was genau bedeutet Selbstverwaltung überhaupt? Welche Aufgaben hat diese und welche Organisationsform ist typisch für sie? Wir bringen Ihnen näher, wie sich die Selbstverwaltung zusammensetzt und was Ihre Funktion ist.

Selbstverwaltung ist die Übertragung von staatlichen Verwaltungsaufgaben an rechtlich selbstständige Organe. Sie ermöglicht somit die Beteiligung des Bürgers an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und gibt Raum zur Mitgestaltung. Die Vorteile der Selbst­verwaltung liegen vor allem darin, dass die Entschei­der sehr nah an der Praxis sind. Somit werden die Betroffenen zu Beteiligten. Eine typische Organisa­tionsform der Selbstverwaltung ist die Körper schaft des öffentlichen Rechts. Hierunter fallen bei spiels­weise Krankenkassen und Rentenversicherungsträ­ger. Sie erfüllen die ihnen gesetzlich und rechtlich zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung.

In der sozialen Selbstverwaltung der Krankenkassen werden die ehrenamtlichen Vertreter der Versicher­ten und Arbeitgeber in Sozialwahlen gewählt. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Die nächsten stehen 2017 an. Die gewählten Vertreter bilden den Verwaltungsrat. Im Falle der AOK Hessen setzt sich dieser paritätisch aus Arbeitgeber­ und Ver­sichertenvertretern zusammen. Die derzeitigen Vorsitzenden sind seitens der Versicherten Brigitte Baki und bei den Arbeitgebern Dr. Stefan Hoehl.

Entscheidungen von grundsätzlicher BedeutungIn der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Verwaltungsrat alle Entscheidungen zu treffen, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind. Insbesondere• beschließt er die Satzung und sonstiges auto­

nomes Recht,• stellt den Haushaltsplan fest,• entlastet den Vorstand wegen der Jahresrech­

nung und• vertritt die Krankenkasse gegenüber dem Vor­

stand und dessen Mitgliedern.

Um diese unternehmenspolitischen Grundsatz­entscheidungen treffen zu können, müssen die Mitglieder der Selbstverwaltung über umfassendes Branchenwissen verfügen und die politischen Rahmenbedingungen und Entwicklungen immer im Blick haben.

Der Verwaltungsrat der AOK Hessen kommt in der Regel zwei­ bis dreimal im Jahr zusammen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat er zusätzlich Fach­ausschüsse gebildet: den Grundsatzausschuss, den Ausschuss für Fragen der Geschäftsentwicklung, den Marktausschuss, den Ausschuss für Gesund­heit und Pflege sowie den Ausschuss für Personal­angelegenheiten des Vorstandes.

Auch auf Bundesebene vertretenAus der AOK Hessen ist zudem je ein Versicherten­ und Arbeitgebervertreter in den Aufsichtsrat des AOK­Bundesverbandes delegiert. Als Versicherten­vertreterin ist dies Angelika Beier und als Arbeit­gebervertreter Thomas Buresch. Ebenfalls sind Vertreter der Selbstverwaltung der AOK Hessen Mitglieder im GKV­Spitzenverband. Für die Versi­chertenvertretung ist dies ebenfalls Angelika Bei­er und für die Arbeitgebervertretung Friedrich Avenarius. Über den GKV­Spitzenverband sind AOK­Selbstverwalter auch in die Beratungen und Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (G­BA) eingebunden, der das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstver­waltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland ist. Der G­BA bestimmt in Form von Richtlinien die konkrete Ausgestaltung des Leistungskatalo­ges der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sozialwahlen 2017

Am 31. Mai 2017 sind die nächsten Sozialwahlen der Kranken­, Renten­ und Unfall­versicherung. Diese finden entweder als Friedens­ oder als Urwahl statt.

Eine Friedenswahl findet statt, wenn es nicht mehr Bewerber auf den Listen gibt, als Mitglieder im Verwaltungsrat vorgesehen sind. Im Gesetz wird dann von einer Wahl ohne Wahlhandlung gesprochen und die Kandidaten gelten mit Ablauf des Wahlter­mins als gewählt.

Zu einer Wahlhandlung, der sogenannten Urwahl, kommt es nur, wenn mehr Listen und Kandidaten zur Wahl zugelassen werden, als Plätze im Verwaltungsrat vorhan­den sind. Dann wählen die Beitragszahler per Briefwahl.

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16 | Unternehmen

Die schlaue ZahlZahlen, Daten, Fakten I Das Gesundheitswesen ist ein sehr komplexes Themenfeld. Es ist schwer, hier den Überblick zu behalten. Hier erhalten Sie ein paar markante Kennzahlen aus dem vergangenen Jahr, die vielleicht in der einen oder anderen Diskussion weiterhelfen können.

• Eine Blinddarmoperation kostet 3.263 Euro, eine Bandscheibenoperation 6.923 Euro und ein künstliches Kniegelenk 7.749 Euro.

• Die Versorgung von einem kleinen Frühgebo­renen, das weniger als 1.500 Gramm wiegt, kostet knapp 50.000 Euro.

• Das Durchschnittseinkommen von niederge­lassenen Ärzten lag 2011 bei 165.996 Euro (+32 Prozent im Vergleich zu 2003), das der Erwerbstätigen bei 32.100 Euro (+11 Prozent).

• Die Zahl der berufstätigen Ärzte ist in Deutsch­land von 1992 bis 2013 um über 100.000 auf 357.252 gestiegen.

• Für Patienten würde sich die Fahrzeit zum Kran­kenhaus im Schnitt um zwei Minuten verlängern, wenn von allen Kliniken diejenigen 20 Prozent mit den schlechtesten Qualitätsergebnissen bei Hüftgelenk­OPs diese nicht mehr durchführen dürften.

• Rund 40 Prozent der bislang neu auf den Markt gekommenen Arzneimittel haben keinen be­legten Zusatznutzen.

• Rund 50 Prozent der GKV­Mitglieder haben monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto zur Verfügung.

• Von einem Euro der Gesamtausgaben werden in der GKV 94 Cent für Gesundheitsleistungen ausgegeben – in der PKV nur 88 Cent.

• 198 Millionen Euro gibt die AOK täglich für Leistungen der Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten aus.

• Rund 50 Prozent der Pflegebedürftigen sind bei der AOK versichert.

• Jedes dritte Kind in Deutschland ist AOK­ versichert.

• Über 85 Prozent aller Präventionsangebote in Schulen, Kindergärten oder Kommunen werden von der AOK durchgeführt.

Mehr Patienten, weniger PflegeZwischen 2002 und 2013 ist die Zahl der Krankenhausärzte um 30,7 Prozent gestiegen, die der Pflegekräfte dagegen um 3,4 Prozent gesunken

Im selben Zeitraum hat die Zahl der Kranken­hausfälle um 10,2 Prozent zugenommen

Die Leistungszahlen sind bundes weite Durchschnittswerte aller AOK­Versicherten – und sind abrufbar unter:

http://aok­bv.de/aok/zahlen

+30,7%

­3,4%

2002 2013

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Unternehmen | 17

Orientierung für Ihre GesundheitAOK­Faktenboxen | Erst kürzlich zeigte eine große repräsentative Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO): Die Gesundheitskompetenz bei sechs von zehn Deutschen ist problematisch bis unzureichend. Mit den neu entwickelten Faktenboxen setzt der AOK-Bundesverband hier an. Komplexe Wissenschaft ist so aufbereitet, dass auch Laien die Informationen gut verstehen. Grafiken und verständliche Texte stellen Nutzen, Risiken, Schaden und Nebenwirkungen übersichtlich gegenüber. Impfungen, Nahrungsergänzungsmittel und IGeL-Leistungen sind ebenso Thema wie Untersuchungen und Arzneimittel. Als zusätzlicher Service werden AOK-Leistungen erklärt. Nach der Veröffentlichung der ersten zwölf Boxen erweitert der AOK-Bundesverband das Angebot fortlaufend.

In der Faktenbox zum Thema »Pflegeberatung« finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Informationen zu den unterstützenden Beratungs­stellen. Mit ihrer Pflegeberatung ist die AOK über­all präsent – in Städten und auf dem Land. Beraten wird in AOK­Geschäftsstellen und in Pflegestütz­punkten. Auf Wunsch kommen die Pflegeberater auch nach Hause.

Die Faktenbox »Behandlungs­ und Pflegefehler« klärt auf, warum Sie bei einem Verdachtsfall auf Behandlungs­ oder Pflegefehler aktiv werden sollten und welche Unterlagen Sie hierfür benöti­gen. Die AOK steht Ihnen unterstützend zur Seite.

Die Faktenboxen »Impfungen« informieren unter anderem über den Nutzen und mögliche Neben­wirkungen der Grippeschutzimpfung für Menschen ab 60 Jahren.

Für folgende Themen wurden bereits Faktenboxen erstellt:• Behandlungs­ oder Pflegefehler,• Impfungen,• Kieferorthopädie,• Kinderkrankengeld,• Nahrungsmittelallergie,• Nahrungsergänzungsmittel,• Organspendeausweis,• Pflegeberatung,• Reiseapotheke,• Röntgen,• Stoßwellentherapie,• Ultraschall der Eierstöcke.

Die Faktenboxen der AOK können im Internet aufgerufen werden unter:

www.aok.de/inhalt/faktenboxen­ gesundheit/

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18 | Unternehmen

Auf der Suche nach neuen LebensformenAOK­Kindertheater | Beim AOK-Kindertheater »Henriettas Reise ins Weltall« erleben Kinder und Pädagogen live, was ein gesundes Kinder- und Familienleben positiv beeinflusst. In diesem Jahr gab es eine kleine Premiere: Das Stück bekam eine neue Spielszene zum aktuellen Thema Flüchtlingskinder. Am 4. Juli 2016 gastierte das Stück im Bad Homburger Kurtheater, tags darauf in Kassel im Schauspielhaus.

Das Grundschulkind Henrietta ist die Heldin des rund 40­minütigen Stücks »Henriettas Reise ins Weltall«, das pro Veranstaltung von über 1.000

Kindern gesehen wurde. Schon 2014 hatten Schau­spieler und Autoren im Stück zentrale Erkenntnisse der AOK­Familienstudie aufgegriffen: Für einen gesunden Familienalltag ist es wichtig, einander zuzuhören, gemeinsame Regeln und Rituale zu pflegen, Kompromisse zu finden und mindestens einmal am Tag bewusst Zeit miteinander zu ver­bringen.

Zur Tour 2016 haben die Theaterpädagogen aus aktuellem Anlass das Thema Flüchtlingskinder ins Stück eingearbeitet. Es passt zu Fragen des Zu­sammenlebens und es betrifft viele Kinder.

Das AOK­Kindertheater ist ein zentrales Element der Initiative »Gesunde Kinder – gesunde Zukunft«. In den vergangenen Jahren besuchten schon mehr als 1,4 Millionen Menschen die über 500 Gastspiele im gesamten Bundesgebiet. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen zu den Theaterstücken unter:

AOK­Diabetes­Vertrag nominiertZum dritten Mal hintereinander war die AOK Hessen für den dfg­Award nominiert – die bedeu­tende Auszeichnung des Branchenmagazins »Dienst für Gesellschaftspolitik« (dfg). 2014 mit ihren Kommunikations­ und Aufklärungsmaß­nahmen zur Organspende, 2015 mit dem Präven­tionsprojekt »Davet« für türkeistämmige Versicher­te in Dietzenbach – damit konnte die AOK Hessen letztlich sogar gewinnen – und in diesem Jahr mit »AOK Aktiv & Vital Diabetesmanagement« zur qualitativ hochwertigeren Betreuung von Diabe­tespatienten. Die Preisverleihung fand wie immer in Hamburg statt.

Die Nominierung erhielt die AOK Hessen in der Kategorie »Herausragende Struktur­ und Prozess­

Innovation im Gesundheitswesen«. Der Vertrag mit Roche Diabetes Care Deutschland zur Versor­gung von insulinpflichtigen Patienten mit Diabe­tes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2 soll verlässlichere Ergebnisse und eine besonders si­chere Insulintherapie ermöglichen. Er stärkt zum einen die Souveränität der Ärzte. Die aktive Ein­bindung des Patienten erhöht zum anderen die Therapietreue und vermindert das Risiko für Lang­zeitfolgen und Komplikationen. Die Verbesserung der Struktur­ und Prozessqualität durch den ver­pflichtenden Einsatz der Accu­Chek SmartPix Software im Rahmen des erweiterten Blutzucker­monitorings sowie der Umsetzung des »PDM«­ Kreislaufs führt letztlich zu einer Erhöhung der Ergebnisqualität.

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AnAOK – Die Gesundheitskasse in HessenFrau Bettina Nöll / 0702364520 Groß-Gerau

ANTRAG AUF KRANKENKASSENINDIVIDUELLE FÖRDERUNG (PROJEKTFÖRDERUNG) GEMÄSS § 20H SGB V FÜR SELBSTHILFEGRUPPEN FÜR DAS JAHR 2017

Angaben zur Organisation (bitte gut leserlich schreiben)

*Name der Selbsthilfegruppe

*Ansprechpartner/-in

Anschrift

*Telefon *Telefax

*E-Mail *Internet

*Betreutes Krankheitsbild

Anzahl der aktiven Gruppenmitglieder

Durchschnittliche Besucherzahl bei den Gruppensitzungen

Häufigkeit der Gruppentreffen (nur der Gesprächsgruppen): pro Woche/Monat

Mit der Veröffentlichung der mit * gekennzeichneten Daten über die Selbsthilfegruppe in der Selbsthilfedatenbank der AOK Hessen unter www.aok.de/hessen/selbsthilfe im Internet sind wir:

einverstanden nicht einverstanden

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BEANTRAGTE FÖRDERUNG

ProjektförderungHinweis: Das Projekt soll sich an alle Mitglieder der Gruppe wenden. Projekte werden nur nach vorheriger Beantragung bewilligt. Kosten werden nur gegen Vorlage der Originalbelege erstattet.

Anträge auf Förderung der Gruppe wurden/werden außerdem gestellt bei:

Betriebskrankenkassen – BKK Name der BKK:

vdek (BARMER, DAK, TK etc.)

IKK

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)

Knappschaft

keiner anderen Krankenkasse

öffentliche Hand (z. B. Land, Kommunen)

Pharma-Unternehmen

sonstige Sponsoren

Bitte beschreiben Sie das Projekt (u. a. Ziel, Zielgruppe, Beginn, Dauer, Inhalt – ggf. ein gesondertes Blatt beifügen):

Kosten des Projektes:

Gesamtkosten: €

davon Eigenmittel: €

Öffentliche Zuschüsse (Kommunen, Land): € beantragt bereits bewilligt

Andere Krankenkassen: € beantragt bereits bewilligt

Beantragter Zuschuss nach § 20h SGB V bei der AOK: €

Bitte stellen Sie die Kosten detailliert dar (z. B. getrennt nach Honorar, Miete etc.) und/oder legen Sie einen Kostenvoranschlag (z. B. für Druckkosten) bei.

Kontoinhaber: Kreditinstitut:

IBAN:

Wir verpflichten uns, die finanziellen Zuschüsse zweckgebunden und ausschließlich für die regionale Gruppe zu verwenden.

D E

Datum 1. Unterschrift 2. Unterschrift

Bitte beachten: Es ist erforderlich, dass der Antrag von zwei vertretungsbefugten Mitgliedern der Gruppe unterschrieben wird.

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Projektförderung von SelbsthilfegruppenErläuterungen zu den Förderanträgen der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Voraussetzungen für die Selbsthilfegruppeu Ziel der Gruppe ist die Prävention und/oder Rehabilitation von Personen bei chronischen Erkrankungen. u Eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit wird gewährleistet.u Gruppengröße von grundsätzlich mindestens 6 Personen.u Offenheit für neue Mitglieder.u Keine professionelle Leitung, d. h. ausschließlich Interessenwahrnehmung und -vertretung durch

Betroffene.u Neutrale Ausrichtung (z. B. keine Verfolgung kommerzieller Interessen).u Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen.u Sitz/Treffpunkt der Gruppe in Hessen. u Die Anträge sind grundsätzlich von zwei vertretungsbefugten Mitgliedern zu unterzeichnen (sofern Satzungen keine anderen Regelungen vorsehen).

Fördermöglichkeiten von zeitlich begrenzten Projekten und AktionenAnträge können während des ganzen Jahres eingereicht werden, spätestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn.

Als Projekt gefördert werden (z. B.):u Druckkosten für Flyer und Broschüren,u Honorar-, Reise- und ggf. Übernachtungskosten für Referenten in begrenzter Höhe, u Durchführung von Aktionstagen oder Klausurtagungen in Hessen:

uu Fahrtkosten, Faltwände, Prospektständer, Roll Ups, Miete für Pavillons und Messeequipment, Standgebühren (anteilige Übernahme von Tagungspauschalen für die Gruppe – keine Landes- oder Bundesverbandstagungen),

u Jubiläumsveranstaltungen: uu Miete, Druckkosten für Einladungen, Portokosten,

u Beteiligung an Messen und anderen Veranstaltungen in Hessen, inkl. Fahrtkosten,u Homepage:

uu Erstauftritt und Erweiterungen (Chatrooms etc.).

Die Förderung erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beantragung und schriftlicher Bewilligung durch die AOK Hessen. Voraussetzung für die Abrechnung ist der Nachweis der tat-sächlichen Kosten gegen Vorlage der Originalbelege.

Als Projekt nicht gefördert werden (z. B.):u Tagungs- und Kongressbesuche,u Reisekosten für Gruppenleiter oder -teilnehmer zu Gruppentreffen, u Honorare für Übungsleiter,u professionelle Leitung von Funktionstrainings- oder Rehabilitationssportmaßnahmen,u Anschaffung von Geräten wie PC, Fax, Kopierer, Beamer (Bitte berücksichtigen Sie diese Ausgaben bei

Ihrem Antrag auf Pauschalförderung!).

Bitte klären Sie im Zweifelsfall vorher ab, ob ein geplantes Projekt förderfähig ist.Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen: Bettina Nöll • Telefon 06172 2 72-4 84 • Telefax 06172 2 72-1 39 • [email protected]

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Schwerpunktförderung von SelbsthilfegruppenErläuterungen zum Förderantrag der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Voraussetzungen für die Selbsthilfegruppeuu Die familienorientierte Selbsthilfe steht im Mittelpunkt des Förderzweckes. Somit können alle

Selbsthilfeakteure einen Antrag stellen, die sich in einem Projekt mit der Thematik der Angehörigen auseinandersetzen. Beispielsweise kann es sich hierbei um Kinder von erkrankten Eltern, kranke Kinder oder deren gesunde Geschwisterkinder oder Eltern und Partner handeln.

uu Es handelt sich um eine chronische Erkrankung.uu Die Gruppe hat keine professionelle Leitung, d. h., die Interessenwahrnehmung und -vertretung erfolgt

ausschließlich durch Betroffene bzw. deren Angehörige.uu Die Gruppe veranstaltet regelmäßige Treffen.uu Die Gruppe ist neutral ausgerichtet (d. h., es werden keine kommerziellen Interessen verfolgt und keine

speziellen Therapieformen bevorzugt) unduu Sitz/Treffpunkt der Gruppe ist in Hessen.uu Die Anträge sind grundsätzlich von zwei vertretungsbefugten Mitgliedern zu unterzeichnen (sofern

Satzungen keine anderen Regelungen vorsehen).

Fördermöglichkeiten von zeitlich begrenzten Projekten und AktionenAnträge können während des ganzen Jahres eingereicht werden, spätestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn.

Als Schwerpunktförderung unterstützt werden (z. B.):uu Coaching für Geschwisterkinder,uu angeleitete Wochenendseminare für Kinder oder Eltern,uu Gesprächswochenenden für Eltern inkl. Kinderbetreuung,uu »Trainingseinheiten« für erkrankte Kinder und Jugendliche (z. B. Umgang mit der Erkrankung,

Selbstsicherheitsübungen).

Im Rahmen des Projekts werden z. B. gefördert:uu Honorar-, Reise- und ggf. Übernachtungskosten für Referenten in angemessener Höhe, uu Honorar-, Reise- und ggf. Übernachtungskosten für die Betreuung der Kinder bzw. Angehörigen während

der Veranstaltung,uu Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung.

Die Förderung erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beantragung und schriftlicher Bewilligung durch die AOK Hessen. Voraussetzung für die Abrechnung ist der Nachweis der tat-sächlichen Kosten gegen Vorlage der Originalbelege.

Bitte klären Sie im Zweifelsfall vorher ab, ob ein geplantes Projekt förderfähig ist.

Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen: Bettina Nöll • Telefon 06172 2 72-4 84 • Telefax 06172 2 72-1 39 • [email protected]

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AOK Forum plus | Jahrgang 2016 | Ausgabe 2

Termine | 23

Termine »Selbsthilfe im Dialog« 2017Freitag, 23. Juni in WiesbadenKurhaus KolonnadeKurhausplatz 165189 Wiesbaden

Freitag, 7. Juli in KasselHotel RamadaBaumbachstr. 2 / Stadthalle34119 Kassel

Freitag, 18. August in DarmstadtWelcome HotelKarolinenplatz 464289 Darmstadt

Freitag, 1. September in MarburgTechnologie­ u. Tagungscenter MarburgSoftwarecenter 335037 Marburg

Freitag, 15. September in FrankfurtDGB Haus / GewerkschaftshausWilhelm­Leuschner­Str. 69–7760329 Frankfurt am Main

Samstag, 24. Juni in HeppenheimHalber MondLudwigstr. 564646 Heppenheim

Samstag, 8. Juli in GelnhausenStadthalle GelnhausenPhilip­Reis­Str. 1163571 Gelnhausen

Samstag, 19. August in FuldaHandelsschule Herrmann / Synapsis Dr. Jordan e. K.Rabanusstr. 40–4236037 Fulda

Samstag, 2. September in LimburgStadthalle LimburgHospitalstr. 465549 Limburg

Samstag, 16. September in Bad HersfeldStadthalle Bad HersfeldWittastr. 536251 Bad Hersfeld

Newsletter Forum plus der AOK Hessen

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Veranstaltungen und Vortragstermine hessenweit einem breiten Publikum zur Verfügung zu stellen – nämlich über den »Newsletter Forum plus«. Senden Sie uns einfach Ihre Termine und Einladungen per E­Mail an [email protected]. Wir werden diese dann in einem zweimonatigen Turnus im Newsletter veröffentlichen.

Selbsthilfe-Newsletter vom AOK-Bundesverband

Um den Dialog mit der Selbsthilfe noch weiter zu intensivieren, gibt der AOK­Bundesverband den Selbsthilfe­Newsletter »inKontakt« heraus. Hier erhalten Sie aktuelle gesundheits­ und sozialpolitische Informationen rund um das Thema Selbsthilfe. Haben Sie Interesse? Hier können Sie sich den Newsletter anschauen und natürlich auch kostenlos abonnieren:

www.aok­inkontakt.de

Anregungen

Haben Sie Wünsche oder Anregungen für unser Magazin »Forum plus«?Wir freuen uns auf Ihr Feedback unter [email protected]

Impressum

Forum plus – Informationsdienst für Patienten und Selbsthilfe der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Herausgeber AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen Ralf Metzger (V. i. S. d. P.), Hauptabteilungsleiter Unternehmenspolitik/ ­kommunikationBasler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H. Telefon 0 61 72 2 72­1 78 Fax 0 61 72 2 72­139E­Mail [email protected] Internet www.aok.de/hessen

Redaktionsleitung Susanne Strombach

Redaktionsmitglieder Sandra Metzler, Detlef Nitsch, Norbert Staudt

Redaktionsschluss 5. Dezember 2016

Titelbild © arahan – Fotolia

Realisation Meinhardt Verlag und Agentur Magdeburgstraße 11, 65510 Idstein www.meinhardt.info

ISSN: 1863­0782

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Gesundheit in besten Händen

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