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Fragen & Antworten…zum Gebrauch von Großpackmitteln,
Kombinations-IBC
Fragen und Antworten zum Gebrauch von Großpackmitteln, Kombinations-IBC
Auswahl des Kombinations-IBC
1. Was ist ein Kombinations-IBC?
Kombinations-IBC (intermediate bulk container) – weiter K-IBC
genannt – sind Gebinde für den Transport und die Lagerung
hauptsächlich flüssiger und/oder pastöser Füllgüter.
Auszug ADR:
Großpackmittel (IBC): Starre oder flexible, transportable Verpa-
ckung, die nicht in Kapitel 6.1 aufgeführt ist und einen Fassungs-
raum hat von höchstens 3,0 m3 für feste und flüssige Stoffe der
Verpackungsgruppen II und III, für mechanische Handhabung
ausgelegt ist und den Beanspruchungen bei der Handhabung
und Beförderung standhalten kann, was durch die in Kapitel 6.5
festgelegten Prüfungen zu bestätigen ist.
Die meisten K-IBC bestehen aus
• einem Innenbehälter
• und einem Außenbehälter (Käfig),
• einer Palette (auch integraler Bestandteil
des Außenbehälters) sowie
• einer Einfüllöffnung mit einer Schraubkappe und
• einer Entleerungsarmatur.
Es können noch andere Bestandteile enthalten sein, wie z.B.
Scheuerschutz oder Unterlagekissen sowie, wenn zugelassen,
auch weitere Stutzen zur Entnahme oder zur Befüllung. Auch
müssen für verschiedene Füllgüter oder bei der Heißabfül-
lung Druckausgleichseinrichtungen vorhanden sein.
Die Innenbehälter sind typischerweise aus PE-HD gefertigt,
was eine gewisse Universalität für die Füllgüter zulässt. Not-
wendige Dichtungen werden immer in Verbindung mit dem
geplanten Füllgut ausgesucht. Für eine maximale Betriebs-
sicherheit wählen Sie den Dichtungstyp, der sich am besten
für das Produkt eignet, das in den IBC gefüllt werden soll. Im
Zweifelsfall stimmen Sie sich bezüglich der Auswahl der Dich-
tung mit dem IBC–Hersteller ab.
In Abhängigkeit der verwendeten Dichtungen werden bei
einzelnen Herstellern der Dichtung zugeordnete Farben für
den Griff der Entleerungsarmaturen verwendet. Gemäß
Kapitel 5.4.2 der DIN 30823 sind K-IBC mit Entleerungs-
armaturen an den Öffnungshebeln in Abhängigkeit des
verwendeten Dichtungswerkstoffes farblich folgendermaßen
zu kennzeichnen:
Werden in K-IBC gefährliche Güter transportiert, sind je nach
Transportmittel unterschiedliche Verordnungen und Gesetze
zu erfüllen:
• ADR für Straßentransport
• RID für Eisenbahntransport
• IMDG-Code für den Seetransport
Dichtungswerkstoff Benennung
FKM grauweiß
NBR graphitschwarz
EPDM karminrot
PTFE himmelblau
2. Welcher K-IBC ist der richtige für meine Zwecke?
K-IBC sind IBC, die aus einem Rahmen in Form einer starren
äußeren Umhüllung und einem Kunststoff-Innenbehälter
bestehen. Beide Komponenten bilden nach der Zusammen-
setzung eine untrennbare Einheit, die als solche gefüllt,
gelagert, befördert und entleert wird. K-IBC können für die
Lagerung und den Einweg- oder Mehrwegversand gefähr-
licher und nicht gefährlicher Flüssigkeiten bis zur Verpackungs-
gruppe II eingesetzt werden.
Für jede IBC-Bauart, die für den Transport von gefährlichen
Gütern gedacht ist, ist ein Bauartgenehmigungszeugnis und
ein Kennzeichen zu erteilen, wodurch bestätigt wird, dass
die Bauart einschließlich ihrer Ausrüstung den Prüfvorschrif-
ten entspricht. IBC, die für den Transport von Gefahrgütern
bestimmt sind, müssen für die UN-Zulassung diverse Bau-
musterprüfungen durchlaufen (ADR Unterkapitel 6.5.6).
Die Auswahl des für Ihre Zwecke richtigen K-IBC sollten Sie
mit Ihrem Lieferanten besprechen. Folgende Aspekte sollten
dabei berücksichtigt werden: Gewicht und Art des Füllgutes
sowie gewünschte Methode der Befüllung, des Transports,
der Lagerung und der Entleerung. Die Eignung des K-IBCs
für das Füllgut liegt in der Verantwortung des Verwenders.
Je genauer Sie Ihr Füllgut spezifizieren können, desto pass-
genauer kann Ihr Lieferant den richtigen K-IBC für Ihre An-
forderungen empfehlen. Unbedingt sollten Sie klären, ob Ihr
K-IBC für spezifische Anforderungen geeignet sein muss, wie
z. B. den Transport von Gefahrgut, den Einsatz in Ex-Zonen
oder den Transport von Lebensmittelrohstoffen.
Wenn das Füllgut einen Flammpunkt von 60°C (bei geschlos-
senem Behälter) oder darunter hat, müssen Vorkehrungen
getroffen werden, um eine gefährliche elektrostatische Ent-
ladung zu verhindern. Elektrostatische Ladungen entstehen
hauptsächlich bei schneller Befüllung und Entleerung so-
wie bei Misch- und Rührvorgängen. Unabhängig von dem
Flammpunkt des Füllgutes sind für den Einsatz in Ex-Zonen
ebenfalls explosionsgeschützte K-IBC zu verwenden, um elek-
trostatische Entladungen zu verhindern. Ex-IBC sind durch
zwei innerhalb des IK standardisierte Aufkleber gekennzeichnet:
Auch an Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln,
Vorprodukten der Pharmazie u. ä. Füllgüter werden besondere
Anforderungen gestellt. Durch die Einhaltung der national und
international geltenden Richtlinien für Verpackungen, die in
direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen, soll sichergestellt
werden, dass die Verpackungen keine Ursache von Verunreinigun-
gen darstellen, die die menschliche Gesundheit gefährden, eine
unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebens-
mittel herbeiführen oder eine Beeinträchtigung der organolepti-
schen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen können.
Je nach Füllgut kann auch der Einsatz eines K-IBC mit Permea-
tionsbarriere sinnvoll sein. Permeation bezeichnet den stark
temperaturabhängigen Stofftransport durch feste Materialen
(insbesondere Kunststoffe), bei dem der diffundierende Stoff
das feste Material hauptsächlich in Richtung des Konzentrations-
bzw. Druckgefälles durchdringt.
Eine Permeationsbarriere minimiert die Permeation des Füllgu-
tes bzw. einzelner Produktinhaltsstoffen sowohl von innen nach
außen als auch in umgekehrter Richtung. Je nach Barriereart gilt
dies ebenfalls für die Permeation von Wasserdampf, Sauerstoff
und anderen Gasen. Um zu klären, ob der Einsatz einer Permea-
tionsbarriere für Ihr Füllgut sinnvoll ist, wenden Sie sich bitte an
Ihren Lieferanten.
3. Welche Normen und technische Regeln gibt es für
die Verwendung von K-IBC?
• DIN 30823:
Großpackmittel Starre IBC – Metallene, starre Kunststoff-
und Kombinations- IBC Maße, konstruktive Anforderungen,
Kennzeichnung
• DIN EN ISO 15867:
Großpackmittel (IBC) für nicht-gefährliche Güter
• UN-Empfehlungen für den Gefahrgut-Transport
(ADR, RID, IMDG-Code, Orange Book, Chapter 6.5)
• TRBS 2153 (Ausgabe 4, 2009):
Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer
Aufladungen
4. Wie sollten K-IBC gekennzeichnet sein?
Jeder K-IBC, der für die Verwendung gemäß ADR gebaut und
bestimmt ist, muss mit einer dauerhaften, lesbaren und an
einer gut sichtbaren Stelle angebrachten Kennzeichnung
versehen sein. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben
umfassen:
Grundkennzeichnung:
• Verpackungssymbol der Vereinten Nationen
• IBC-Code
• Zugelassene Verpackungsgruppe
• Monat und Jahr der Herstellung
• Staat, in dem die Bauart zugelassen wurde
• Name und Zeichen des Herstellers und andere von der
zuständigen Behörde festgelegte Identifizierung
• Prüflast der Stapeldruckprüfung (in kg)
• Höchstzulässige Bruttomasse (in kg)
Zusätzliche Kennzeichnung:
• Fassungsraum/Überlaufvolumen (in l)
• Eigenmasse (in kg)
• Prüfdruck (in kPa)
• Datum der letzten Dichtheitsprüfung
• Datum der letzten Inspektion
Nach den UN-Richtlinien müssen die für Gefahrgut zugelasse-
nen K-IBC mit folgenden Angaben dauerhaft gekennzeichnet
sein (siehe nachfolgendes Beispiel):
1) Symbol der Vereinten Nationen für Verpackungen
2) Art des K-IBC: K-IBC für die Beförderung von flüssigen Stoffen mit starrem Kunststoff- Innenbehälter und äußerer Umhüllung aus Stahl
3) Verpackungsgruppe für die die Bauart zugelassen ist: X: für Verpackungsgruppen I, II und III (nur IBC für feste Stoffe) Y: für Verpackungsgruppen II und III Z: nur für Verpackungsgruppe III
4) Monat und Jahr (die letzten zwei Ziffern) der Herstellung
5) Zeichen des Staates, in dem die Zuordnung der Kennzeichnung zugelassen wurde (gemäß internationalen Kraftfahrzeugzeichen)
6) Name oder Zeichen des Herstellers und jede andere von der zuständigen Behörde festgelegte Identifizierung des IBC
7) Prüflast der Stapeldruckprüfung in kg. Bei IBC, die nicht für die Stapelung ausgelegt sind, ist „0“ anzugeben.
8) Höchstzulässige Bruttomasse in kg (K-IBC und Inhalt)
9) Fassungsraum in Liter bei 20°C
10) Eigenmasse in kg
11) Prüfdruck (Überdruck) in kPa oder in bar, falls zutreffend
31HA1/Y/0501D/MülleR/1683/10800/1200/60KG/100KPA
2 3 4
1 5 6 7 8 9 10 11
5. Was bedeutet der Stapellastaufkleber?
Gemäß Unterkapitel 6.5.2.2.2 des ADR muss die höchstzuläs-
sige anwendbare Stapellast bei der Verwendung des IBC wie
folgt auf einem Piktogramm angegeben werden:
Das Piktogramm muss mindestens 100 mm x 100 mm groß,
dauerhaft und gut sichtbar sein. Die über dem Piktogramm
angegebene Masse darf nicht größer sein als die bei der Bau-
artprüfung aufgebrachte Last dividiert durch 1,8.
Das Stapellast-Piktogramm gilt nur für die Stapellast während
des Transports. Die Stapellast für die statische Last bzw.
im Lager ist wie bisher der UN-Kennzeichnung „Prüflast
der Stapeldruckprüfung in kg“ zu entnehmen. Der Stapellast-
Aufkleber wird nur bei Gefahrgut benötigt.
Chemische Beständigkeit von K-IBC
6. Was muss in Bezug auf die Beständigkeit von Kunst-
stoff- und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter
berücksichtig bzw. geprüft werden?
Vor dem Einsatz eines IBCs insbesondere zum Transport
eines Gefahrgutes muss nachgewiesen werden, dass dieser
ausreichend chemisch beständig gegenüber dem Füllgut ist.
Dies erfolgt im einfachsten Falle durch die Anwendung des
Assimilierungsverfahrens nach ADR 4.1.1.19, durch Laborme-
thodenprüfungen oder über eine Originalfüllgutprüfung. Die
einzelnen Verfahren werden nachfolgend beschrieben:
Originalfüllgutprüfung:
Gemäß ADR 6.5.6.3.3 müssen hierzu die Prüfmuster mit den
jeweiligen Gütern gefüllt werden, für deren Beförderung sie
vorgesehen sind, und dann so für sechs Monate bei Raum-
temperatur gelagert werden. Im Anschluss an diese Lagerung
erfolgt die komplette Baumusterprüfung. Wird diese bestan-
den, gilt der Nachweis der chemischen Verträglichkeit als
geführt und der IBC kann in der geprüften Ausführung ein-
gesetzt werden. Die Dauer des kompletten Verfahrens liegt
bei ca. 8 Monaten. In Einzelfällen kann die Lagerdauer durch
eine Erhöhung der Temperatur auf 40°C auf eine Dauer von
28 Tage verkürzt werden. Dies ist aber im Vorfeld der Lagerung
und Prüfung mit der jeweiligen zuständigen Behörde (in
Deutschland die BAM) abzustimmen.
Standardflüssigkeiten (ADR 6.1.6):
Neben dem o. a. Verfahren gibt es auch die Möglichkeit, IBC
mit sogenannten Standardflüssigkeiten zu prüfen und dann
die Füllgüter diesen entsprechend zuzuordnen (ADR 6.5.6.3.5).
Hierzu werden die IBC mit Standardflüssigkeiten, welche so
ausgewählt sind, dass sie stellvertretend für die Schädigungs-
mechanismen an PE stehen, gefüllt und für 21 Tage bei 40°C
gelagert. Nach der Lagerung erfolgt dann ebenfalls die
Baumusterprüfung.
Die Zuordnung des Füllgutes (und somit der Nachweis der
chemischen Verträglichkeit) erfolgt dann entweder über das
unter ADR 4.1.1.19 beschriebene Assimilierungsverfahren
oder über Zuordnung nach einer Labormethodenprüfung.
Assimilierung nach 4.1.1.19:
Kurz umrissen wird mittels einer Füllgutliste und Regeln
bezüglich der Kombination von verschiedenen Chemikalien
geprüft, ob eine Zuordnung zu den Standardflüssigkeiten
oder einer Kombination von Standardflüssigkeiten möglich
ist. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass alle Füllgutbestand-
teile bekannt und in der Assimilierungsliste vorhanden sind.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine reine Papier-
prüfung, welche relativ zügig durchgeführt werden kann.
Labormethodenprüfung:
Ist eine Assimilierung nicht möglich, kann eine Zuordnung
auch durch die Ergebnisse von Labormethoden-Prüfungen
erfolgen. Hierzu werden Kunststoffprobekörper im Original-
füllgut gelagert und dann entsprechend geprüft. Insgesamt
gibt es drei verschiedene Prüfungen, welche wieder die ent-
sprechenden Schädigungsmechanismen simulieren:
• Labormethode A,
Widerstand gegen Absorption/ Anquellung:
Bei diesem Verfahren wird die Widerstandsfähigkeit von
Kunststoffverpackungen gegen Anquellung (Absorption)
bestimmt, wenn sich diese in Kontakt mit dem Füllgut
befinden. Die prozentuale Zunahme der Masse bei Prü-
fung mit dem Füllgut darf höchstens so groß sein wie der
Wert, der bei Prüfung mit der anwendbaren Standard-
flüssigkeit erreicht wird.
• Labormethode B,
Widerstand gegen Spannungsrissauslösung:
Bei diesem Verfahren wird die Widerstandsfähigkeit von
Kunststoffverpackungen gegen Spannungsrissauslösung
bestimmt, wenn sich diese in Kontakt mit dem Füllgut
befinden.
Es ist eines von drei alternativen Verfahren anzuwenden.
Das gebräuchlichste dieser Verfahren ist die Stifteindrück-
prüfung. Bei diesem Verfahren müssen die Ergebnisse
zeigen, dass unter Füllguteinfluss die Restzugfähigkeit
gleich oder höher als die der zur Kontrolle verwendeten
Standardflüssigkeit ist.
• Labormethode C,
Widerstand gegen molekularen Abbau:
Bei diesem Verfahren wird die Widerstandsfähigkeit von
Kunststoffverpackungen gegen molekularen Abbau
bestimmt, wenn sich diese in Kontakt mit dem Füllgut
befinden. Es ist eines von drei alternativen Verfahren an-
zuwenden. Das häufig angewendete Verfahren ist die
Messung des Schmelzindexes:
Bei diesem Verfahren darf der Schmelzindex des Prüfkör-
pers aus dem jeweiligen Werkstoff, der mit dem Füllgut in
Kontakt ist, den des Prüfkörpers aus dem gleichen Werk-
stoff, der mit 55%iger Salpetersäure in Kontakt ist, nicht
überschreiten.
Die Lagerung der Proben findet über 42 Tage bei 40°C
statt, die kompletten Labormethodenprüfungen dauern
ca. 12 Wochen.
Falls eine Zuordnung weder durch Assimilierung nach
4.1.1.19 noch durch Labormethode A, B und C möglich
ist, bleibt nur noch der Weg über die Eingangs bereits
beschriebene Prüfung mit dem Originalfüllgut.
Darüber hinaus kann noch die Prüfung der Dichtungsbestän-
digkeit und die Beständigkeit von Anbauteilen, welche nicht
aus HDPE sind, relevant sein. Hier erfolgt die Beurteilung unter
anderem durch Beständigkeitslisten.
Handling von K-IBCBefüllung
7. Wie befülle ich sicher einen K-IBC?
Zunächst muss sichergestellt werden, dass die Entleerungsar-
matur beim Befüllen geschlossen ist. Füllen Sie das Füllgut bei
atmosphärischem Druck in die obere Einfüllöffnung. Die maxi-
male Abfülltemperatur sollte je nach Produkt und Bauart 70°C
(~158°F) nicht überschreiten. Um Deformationen beim Abküh-
len durch ein Vakuum zu verhindern, muss für eine ausreichen-
de Be- und Entlüftung des PE-Innenbehälters gesorgt werden.
Drehen Sie die Schraubkappe wieder auf die Einfüllöffnung
und ziehen Sie diese vor der Lagerung oder dem Versand an.
Weitere Details sind in einer technischen Information für Mit-
glieder der IK zusammengefasst: Anzugsdrehmomente für Ver-
schlüsse bei Gefahrgutverpackungen und IBC.
K-IBC sind für eine drucklose Befüllung, Lagerung und Entlee-
rung bestimmt. Grundsätzlich empfehlen wir, eine Druckbeauf-
schlagung beim IBC zu vermeiden.
Die Inspektion vor der Befüllung liegt in der Verantwortung des
Befüllers (ADR Unterkapitel 4.1.1.9). Für weitere detaillierte Infor-
mationen, insbesondere in Bezug auf die Befüllung mit Gefahr-
gütern und die chemische Beständigkeit, setzen Sie sich bitte
mit Ihrem Lieferanten in Verbindung.
Transport
8. Wie hebe ich sicher einen K-IBC?
Überprüfen Sie vor dem Heben zunächst den K-IBC auf Trans-
portschäden. Der Container sollte in vollem oder leerem
Zustand immer voll unterfahren mittels Palette transportiert
werden, unter Einsatz von:
Palettenhubwagen
Elektrostaplern (nicht für Rahmenpaletten geeignet)
Gabelstaplern
Schützen Sie den IBC vor Stößen. Schützen Sie außerdem
die Armatur vor Schäden. Verwenden Sie niemals an den Tra-
versen oder dem Gitter angebrachte Ketten, um den IBC zu
bewegen. Wegen alternativer Transportmöglichkeiten setzen
Sie sich bitte mit Ihrem Lieferanten in Verbindung.
Wenn die Sicherheit des IBC durch einen Sturz oder Beschädi-
gungen beeinträchtigt wurde, sollte er nicht mehr verwendet
werden.8
9. Wie transportiere ich sicher einen K-IBC auf dem lKW
und im Frachtcontainer?
Ladungssicherung ist notwendig, um das Produkt sicher und
unbeschädigt zum Kunden befördern zu können. IBC müssen
durch geeignete Mittel gesichert werden, die in der Lage sind,
die Güter im Fahrzeug oder Container so zurückzuhalten, dass
eine Bewegung während der Beförderung, durch die die Aus-
richtung der IBC verändert wird oder die zu einer Beschädi-
gung der IBC führt, verhindert wird.
Ordnungs gemäße Ladungssicherung ist ein wesentlicher Bei-
trag für die Verhinderung von Unfällen. Gesetzliche Vorgaben
und Hinweise zum sicheren Transport müssen beachtet werden.
Für den Transport im ISO See-Container ist darauf zu achten,
dass die IBC über nestende Paletten verfügen. Um ein unge-
wolltes Springen zu vermeiden, sind die gestapelten IBC ent-
weder mit Luftkissen zur Containerdecke hin zu sichern oder
mittels geeigneten Materials zusammenzubinden.
Bitte beachten Sie, dass die Höhe im Türbereich niedriger ist
als im übrigen See- Container, so dass ggf. nur Einfachstape-
lung möglich ist.
Packen von K-IBC mit Abmessungen von 1000 x 1200 mm in
20‘- und 40‘-Containern in Anlehnung an die CTU-Packrichtlinie:
lagerung und Stapelung
10. Wie sind befüllte K-IBC zu stapeln?
Achten Sie darauf, dass der Boden, auf dem Sie stapeln, eben
ist. Setzen Sie nur Gabelstapler ein, die über die entsprechend
notwendige Hublast verfügen. Stellen Sie sicher, dass die
Gabeln die korrekte Länge haben und den IBC in kompletter
Länge unterfahren.
Beim Einstapeln der IBC ist das formschlüssige Einnesten
der IBC immer zu gewährleisten, z.B. 2 auf 2 anstatt 1 auf 3.
Stapeln Sie nur gefüllte IBC, die korrekt ineinander genestet
sind. Stapeln Sie nur IBC des gleichen Typs.
Alle Leerräume sind zu füllen
Eine Stapelung gefüllter K-IBC ist im Lager erlaubt, sofern die
Stabilität des Stapels gewährleistet ist. Bitte beachten Sie die
Prüflast in der UN-Kennzeichnung auf der Beschriftungstafel.
Fragen Sie im Zweifel Ihren Lieferanten.
Eine Stapelung gefüllter K-IBC ist während des Transports mit
bis zu 2 IBC möglich, sofern die Stabilität des Stapels gewähr-
leistet ist und die K-IBC für die Stapelung zugelassen sind (siehe
Stapellastpiktogramm Abschnitt 5). Aufgrund der Asymmetrie
der Paletten müssen die Container entsprechend der Lade-
fläche gestapelt werden, wobei der obere Container korrekt
in den unteren genestet werden muss.
11. Wie sind K-IBC zu lagern?
Bei der Lagerung von IBC ist insbesondere das Lagerrecht mit
unterschiedlichen Vorschriften und somit unterschiedlichen
Anforderungen zu beachten. Im Unterschied zum Transport-
recht gibt es beim Lagerrecht nur nationale Vorgaben.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Regelungen zur Lage-
rung brennbarer Stoffe und zur Lagerung wassergefährden-
der Stoffe, die in unterschiedlichen Vorschriften zusammenge-
fasst sind. Weitere Informationen finden Sie in der technischen
Information: Vorschriften und Anforderungen für den Trans-
port und die Lagerung von IBC.
entleerung
12. Wie entleere ich sicher einen K-IBC?
Stellen Sie sicher, dass der IBC auf einer ebenen Oberfläche
steht, die frei von Fremdkörpern ist. Stellen Sie sicher, dass der
IBC beim Entleeren immer auf dem gesamten Untergrund
aufliegt. Leeren Sie den IBC vorzugsweise durch die Entlee-
rungsarmatur an der Unterseite.
Vor dem Öffnen der Armatur lösen Sie den oberen Fülldeckel,
um Luft in den Container zu lassen und zu verhindern, dass
der Innenbehälter (durch Vakuum) kollabiert. Die Entleerung
des K-IBC sollte immer drucklos erfolgen.
Wenn die Armatur mit einem fest installierten Leitungssystem
verbunden ist, muss die Installation dieser festen Entnahme-
leitung so erfolgen, dass Längenaus dehnungen und Vibrati-
onen, die zu mechanischen Beschädigungen führen können,
keine Auswirkung auf die Sicherheit des IBC haben. Weiterhin
ist darauf zu achten, dass durch die Entnahme von Füllgut
kein Vakuum im IBC entstehen kann.
Es ist auch möglich, durch die Einfüllöffnung mittels Pumpe
zu entleeren. Rührgeräte oder Pumpen und sonstige Aus-
stattungen sind nicht direkt am Gitter zu befestigen. Falls
eine Rohrleitung angeschlossen wird, müssen Filter, schwere
Absperr armaturen oder schwere Rohre unabhängig abge-
stützt werden. Des Weiteren darf die Pumpvorrichtung keine
Vibrationen auf den Container übertragen.
Mehrfachverwendung
13. Wie häufig und wie lange kann ein K-IBC wiederver-
wendet werden?
K-IBC können wiederverwendet werden, insofern vor der
Befüllung und der Aufgabe zur Beförderung überprüft wird,
ob sie frei von Korrosion, Verunreinigung oder anderen Schä-
den sind. Außerdem muss jeder IBC bezüglich der ordnungs-
gemäßen Funktion der Bedienungsausrüstung überprüft
werden.
Es muss auf jeden Fall gewährleistet sein, dass der K-IBC auch
bei der Wiederver wendung den gleichen Anforderungen
entspricht wie vor der Erstabfüllung. Jeder IBC, der Anzeichen
verminderter Widerstandsfähigkeit aufweist, darf nicht mehr ver-
wendet werden. (ADR Unterartikel 4.1.1.9). Die Verantwortung
für die Prüfung und Wiederverwendung liegt beim Verwender.
Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Verwender von
IBC für den Transport gefährlicher Güter gemäß IMDG Code
sowie RID/ADR (jeweils Kapitel 6.5.4.4.1 – 6.5.4.4.3) verpflichtet
sind, spätestens nach zweieinhalb Jahren eine sogenannte
„wiederkehrende Prüfung“ an jedem IBC durchzuführen. Die
Prüfungen sind von Werkskundigen zu realisieren und zu
dokumentieren. Die Dokumente sind mindestens bis zur
nächsten Wiederholungsprüfung aufzubewahren.
Im Zuge der Wiederholungsprüfung von Gefahrgut-IBC sind
mindestens die Sichtprüfung hinsichtlich des Allgemeinzu-
standes und der Funktion der Bedienungs ausrüstung sowie
die Dichtheitsprüfung durchzuführen. Sehen Sie hierzu auch
die technische Information des IK: Durchführung von wieder-
kehrenden Prüfungen an IBC.
Nach Ablauf der Frist für die Inspektion bzw. nach Ablauf der
Frist für die wieder kehrende Prüfung darf ein IBC nicht befüllt
oder zur Beförderung aufgegeben werden. Die zulässige Ver-
wendungsdauer zur Beförderung gefährlicher Güter beträgt,
vom Datum der Herstellung gerechnet, je nach Füllgut bis zu
5 Jahre.
Bei Mehrfachverwendung mit aggressiven Füllgütern sollte
darauf geachtet werden, dass höhere Einsatzgewichte der
Innenblase zum Einsatz kommen sollten bzw. ent sprechende
Eigenschaften des Füllgutes hinsichtlich des Lichtschutzes
ebenfalls berücksichtigt werden.
Beispielsweise sollte bei einer Mehrfachverwendung für
Salpetersäure mit einer Konzentration von 55% oder darüber
ein lichtgeschützter Innenbehälter mit höherem Einsatzge-
wicht verwendet werden.
Verwertung
14. Wie funktioniert die Rekonditionierung eines K-IBC?
Für die Wiederverwertung von K-IBC stehen verschiedene
Methoden zur Verfügung:
Reinigung
• Bei der Reinigung werden K-IBC mittels Spülen oder
Dampfstrahlen gereinigt. Gegebenenfalls werden Origi-
nalverschlüsse und –dichtungen ausgewechselt. Die
Auswechselung der Armatur ist jedoch ausgeschlossen.
In der Regel erfolgt eine visuelle Kontrolle im Hinblick
auf Funktion der Armaturen und Dichtungen. Bis auf die
wiederkehrende Prüfung (2,5 Jahre) gibt es innerhalb der
Verwen dungsdauer keine weitere Überwachung.
Die Verantwortung innerhalb der Verwendung liegt beim
Befüller. Der Austausch der Armatur erfordert zwangsläu-
fig eine dokumentierte Dichtheitsprüfung.
Reparatur
• Bei der Reparatur wird der K-IBC so instandgesetzt, dass
die Bauartprüfung erfolgreich bestanden werden kann.
Im Schadensfall wird der Innenbehälter durch einen neu-
en Innenbehälter der ursprünglichen Bauart desselben
Herstellers und die Armatur ersetzt.
Es sind die Prüfungen der Inspektion und eine Dicht-
heitsprüfung durchzu führen. Es ist eine Kennzeichnung
des Staates und des für die Reparatur verantwortlichen
Betriebes durchzuführen. Die UN-Kennzeichnung wird
nicht verändert.
Der Austausch der Armatur erfordert zwangsläufig eine
dokumentierte Dichtheitsprüfung.
Wiederaufarbeitung
• Bei der Wiederaufbereitung handelt es sich um die
Umwandlung einer bestimmten IBC-Bauart in eine an-
dere oder dieselbe Bauart. Die äußere Umhüllung wird
geprüft und ggf. in Stand gesetzt und ein neuer Innen-
behälter eingesetzt. Voraussetzung ist, dass es sich um
bauartgeprüfte Gebinde handelt.
In diesem Fall muss eine neue UN-Kennzeichnung auf-
gebracht werden und die Prüfungen bei der Produktion
entsprechen denen eines neuen K-IBC.
Reparierte und wiederaufgearbeitete K-IBC sollten auf geeig-
nete Weise gekennzeichnet werden.
15. Können K-IBC recycelt werden?
Für die Verwertung von K-IBC stehen zum einen herstellerge-
bundene Rücknahme systeme zur Verfügung. Darüber hinaus
gibt es Rekonditionierer, die verschiedene Arten der Wieder-
verwertung durchführen.
K-IBC können werkstofflich verwertet werden. Hierbei werden
die gebrauchten Rohstoffe (PE-HD und Metall) mechanisch
aufbereitet. Das aus dem gebrauchten PE-HD neu gewon-
nene Material (Rezyklat) kann als Rohstoff für verschiedene
Anwendungen, beispielsweise im Bereich der Palette, dienen
und ersetzt umwelt freundlich neues Granulat.
K-IBC können auch energetisch verwertet werden, d. h. die
in ihnen enthaltene Energie wird durch Verbrennung zurück
gewonnen.
16. Welche Rücknahmebedingungen gelten für K-IBC?
Um die gesetzlich geforderte Wiederverwendung bzw. stoff-
liche Verwertung erfüllen zu können, sind folgende Rücknah-
mebedingungen durch den Abgeber von IBC einzuhalten:
1) der IBC ist restentleert, d.h. tropffrei, rieselfrei oder spachtelrein,
2) der IBC ist frei von äußeren Produkthaftungen,
3) alle Öffnungen des IBC sind mit Originaldeckel, -Auslaufhahn,
und -Verschlusskappe dicht verschlossen,
4) der IBC darf nicht beschädigt sein, d.h. er darf keine Deformation
an Gitterkorb und Palette oder Beschädigungen am Innenbehälter
einschließlich Oxidationsschäden aufweisen,
5) das letzte Füllgut des IBC muss eindeutig identifizierbar sein,
entsprechende Schrifttafeln, Füllgutaufkleber, Gefahrgutkennzeichnungen
und Gefahrstoffhin weise müssen lesbar sein.
Mehr Informationen finden Sie in der technischen Information
der IK: Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an IBC.
Fustiplast GmbH www.fustiplast.it
SOTRALENTZ Packagingwww.sotralentz.com
HC Hessentaler Container GmbHwww.hessentaler-container.de
WERIT Kunststoffwerke W. Schneider GmbH & Co. KG
www.werit.de
Mauser-Werke GmbHwww.mauser-werke.de
Promens www.promens.com
RIKUTEC Richter Kunststofftechnik GmbH & Co. KG
www.rikutec.de
SCHÜTZ GmbH & Co.KGaAwww.schuetz.de
17. Mitglieder der IK-Fachgruppe IBC-K
Fachgruppe IBC-K
IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. Bundesverband für Kunststoffverpackungen und Folien
Kaiser-Friedrich-Promenade 43 61348 Bad Homburg v. d. H.
Tel. (0 61 72) 92 66-65 Fax (0 61 72) 92 66-70
www.kunststoffverpackungen.de [email protected]
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