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Frank Malter Senioren-Sicherheits-Berater für Verkehrsunfallprävention Kriminalitätsprävention

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Frank Malter

Senioren-Sicherheits-Berater

für

Verkehrsunfallprävention

Kriminalitätsprävention

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Elektrische Krankenfahrstühle und -Rollatoren im

Straßenverkehr

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Neben der Gesundheit ist die Mobilität das

höchste Gut des Menschen

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Elektrische Krankenfahrstühle und Rollatoren im Straßenverkehr

Gesetzliche Grundlagen

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StVO § 1 Abs. 1,2

§ 2 Abs. 1,4,5

§ 24 Abs. 1,2

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StVZO

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§ 16 Abs. 2 § 18 Abs. 5 § 35 Abs. 3,4 § 41 Abs. 5,13

§ 42 Abs. 1 § 50 Abs, 2 § 51a Abs. 1,5 § 53 Abs. 2

§ 54 Abs. 5 § 66a Abs. 1

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FeV § 4 Abs. 1

§ 5 Abs. 4

§ 76 Nr. 2a

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FeVändV § 4 Abs. 1

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MobHV §§ 1 - 8

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§ 1 STVO Grundlagen ( 1 )

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

( 2)

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den

Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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Prüfbescheinigung vom Hersteller oder Händler

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Führen von Fahrzeugen wenn keine Fahrerlaubnis

erforderlich ist

Mindestalter 15 Jahre

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Mindestalter entfällt

•Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h

•Wird von einem behinderten Menschen gefahren

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Altbestände

Stichtage

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31.08.2002

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30.06.1999

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DDR 28.02.1991

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Anhängelast

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Rollatoren mit Elektro-Antrieb

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Reine Gehhilfe bis 3,6 km/h keine Straßennutzungspflicht

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FeV § 2

Wer sich infolge körperlicher Mängel oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur

teilnehmen, wenn in geeigneter Weise Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem

Verkehrsteilnehmer selbst.

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StVO § 3 Abs. 2a

Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen,

insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft,

so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

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StVO § 25 Änderung vom 29.10.2017

Fußgänger

(1) 1Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. 2Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder

einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. 3Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am

rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand

gegangen werden, wenn das zumutbar ist. 4Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss

einzeln hintereinander gegangen werden.

(2) 1Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem

Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. 2Benutzen zu Fuß Gehende, die

Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich

nicht links einordnen.

(3) 1Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur

Fahrtrichtung zu überschreiten. 2Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der

Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen

innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu

überschreiten. 3Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene

Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

(4) 1Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. 2Absperrschranken

(Zeichen 600) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.

(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen

Stellen betreten werden.

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Überquerungshilfe

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Fußgängerüberweg

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Überweg für zu Fuß gehende

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Sekundenregel

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Bußgeldkatalog 2018

•Während der Fahrt ohne Freisprechanlage 100 .- € und 1 Punkt

•Mit Gefährdung 150 .- € 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

•Mit Unfallverursachung 200 .- € 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

•Bei Stopp mit laufendem Motor oder Start/Stopp-Automatik 100 .- € und 1 Punkt

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Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit Ich wünsche Ihnen ein unfallfreies und gesundes Weiterkommen, nicht nur im Straßenverkehr Komm gut heim

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