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Frankfurter Neue Presse ·16.01.2016 von Julia Lorenz:

Sachsenhausen. „In allerlei verschiedenen Farben blü-hen derzeit, mitten im Winter, verschiedene Blumen auf einer wunderschön grünen Wiese – auf einer Haus-fassade in der Gartenstraße, kurz bevor man aus Niederrad kommend auf die Stresemannstraße zufährt. Doch was verbirgt sich hinter dem Slogan „Die Gartenstraße blüht auf“ mag sich da wohl der ein oder andere Autofahrer fragen. Wer mit seinem Smartphone den großen QR-Code abfotografiert gelangt auf eine Internetseite die für Neubau-Eigentumswohnungen wirbt, die dort in diesem Jahr gebaut werden sollen. Wer Interesse an solch einer Immobilie nahe des Mains und der Straßenbahnhal-testelle „Stresemannallee/Gartenstraße“ hat, solle sich an Her-mann Immobilien wenden.„Das Projekt befindet sich noch in der Aufbauphase“, sagt Nina Fister, Leitung Gesamtvertrieb bei Hermann Immobilien. Käufer des Geländes und Bauträger die Firma Kleespies aus Jossgrund im Main-Kinzig-Kreis, die Wohnungen werden von

Hermann-Immobilien verkauft. Wie viele Wohnungen dort entste-hen werden und wann es losgehen soll, könne man noch nicht sagen. Denn auch mit der Stadt befinde man sich noch im Abstim-mungsprozess. Fest steht allerdings, dass das nun mit einem Graf-fiti verschönerte Haus direkt an der Gartenstraße ebenso abge-rissen werde wie die Holzgaragen, die sich auf dem Grundstück dahinter befinden. Darauf soll ebenfalls ein Gebäude entstehen.„Es ist natürlich schade, dass das Graffiti irgendwann wieder wegkommt. Es ist wirklich toll geworden“, schwärmt Fister.Verantwortlich dafür sind die professionellen Sprayer von der Agentur „artmos4“ in Offenbach. Mit ihrer Graffitikunst verschö-nert die Agentur in ganz Deutschland öffentliche Flächen oder Hausfassaden. So haben sie in Frankfurt schon das Escherhei-mer Heizwerk der Mainova gestaltet, die Kläranlage in Flörsheim und – natürlich als Offenbacher – das neue Stadion am Bieberer Berg von den Offenbacher Kickers. In der Gartenstraße waren die Sprayer drei Tage lang beschäftigt. Hunderte Spraydosen wurden verwendet, um die Fassade so schön sommerlich zu ge-stalten. (jlo)“

So schön bunt blüht es in der Gartenstraße

© Alle Rechte vorbehalten. Frankfurter Societäts-Medien GmbH, Frankfurt

Graffiti-Gestaltung „artmos4“ Offenbach

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Die im Herzen Deutschlands gelegene Metropole Frankfurt am Main präsentiert sich in zahlreichen Studien als eine der lebens-wertesten Städte der Welt.

Dass man die einst eher als Banken- und Industriestandort bekann-te Großstadt heute zurecht neben Wien, Vancouver, München und Genf in den Top Ten der Wunschwohnorte findet, liegt nicht zuletzt an dem ganz speziellen Charakter der Stadt und ihrer Ein-wohner. Hochfinanz trifft hier auf hessische Ebbelwoigemütlich-keit, Museumsufer trifft auf mondänes Nightlife und gewachsene Arbeiterviertel treffen auf studentische Hipsterkultur. Hibbdebach trifft auf Dribbdebach.

Mit dem hessischen Begriff Hibbdebach bezeichnet man die Frankfurter Stadtteile nördlich des Mains, mit Dribbdebach die südlich gelegenen. Und vor allem den Stadtteil Sachsenhausen. Und obwohl es eigentlich ein Widerspruch zur historisch gepräg-ten Namensgebung darstellt, ist kein Stadtteil so hip wie Sachsen-hausen. Hier sind Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Frank-furts so erlebbar wie sonst nirgends.

Hier will man leben, wohnen, arbeiten, einkaufen, ausgehen! Hier gibt es sie noch - oder besser gesagt - wieder - die kleinen Boutiquen und die originellen Lebensmittelgeschäfte, die histori-schen und zugleich ultraangesagten Apfelweinlokale.

Hier brainstormen kreative Agenturen in stylishen Industrieetagen, hier vermarkten internationale Konzerne weltweit Produkte von der Tütensuppe bis zum Schokoriegel, hier wird Bier gebraut und hier geht man ins Fußballstadion. Oder man sitzt ganz einfach abends am Mainufer und genießt den Sonnenuntergang mit Blick auf die eindrucksvollste Skyline Deutschlands.

Die 43 Eigentumswohnungen in der Gartenstraße liegen unweit der beliebten Ausgeh- und Einkaufsmeile Schweizer Straße.

Der facettenreiche Stadtteil kann für seine Bewohner alles sein, was sie von ihrem Wohnort erwarten, vom idyllischen Großstadt-kiez mit hohem Erholungswert durch die Nähe zum grünen Main bis hin zum Wohnsitz mit perfekten Verkehrsanbindungen.

DRIBBDEBACH DELUXE

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Schaubstr.

Rubensstr.

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Sachsenhausen

WesthafenTower

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Vogelweidstraße

Stresemannallee/Gartenstraße

Stresemannallee/Gartenstraße

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Friedensbrücke

Theodor-Stern-Kai

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Stresemannallee

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Gartenstr. Vogelweidstr.

Ludwig-Rehn-Str. Töplitz

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Vogelweidstr.

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Westhafen-platz

Unter der Friedensbrücke

Karpfenweg

B 44

B 44

B 44

B 43

B 43

...MIT KURZEN WEGEN

Maincafé mit Skylineblick950 m

Kleinmarkthalle2,3 km

Alte Oper2,3 km

Commerzbank Arena5,8 km

Zoo 4,5 km

Fichtekränzi1,8 km

Mainufer50 m

Hauptbahnhof1,1 km

Komödie Frankfurt1,4 km

S-Bahn50 m

a tavola!1,2 km

Paris Bar1,1 km

Schweizer PlatzU-Bahn1 km

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Drohnenbild cameraflights Frankfurt eingearbeitete Bilder unverbindliche Visualisierung

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Müll (Papier+DSD)

Unverbindliche Visualisierung · ohne Maßstab

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FREIFLÄCHEN-PLAN

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Feuerwehr-aufstellfläche

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PROJEKTHIGHLIGHTS · Moderne Architektur in urbaner Lage

· 2 Gebäude mit insgesamt 43 Wohnungen

· Erdgeschosswohnungen mit Privatgärten

· Jede Wohnung mit Terrasse oder Balkon

· Parkett & hochwertige Fliesen

· Fußbodenheizung · elektrische Rollläden

· Moderne Bäder mit Handtuchheizkörper

· BUS-Verkabelung für Licht, Fußbodenheizung und

Rollläden

· Glasfasertapete

· Videogegensprechanlage

· Aufzug

· Tiefgarage

· Renommierter Bauträger: Firmengruppe Kleespies

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VORDERHAUS

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HOFHAUS

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Illustration Wohnen/Kochen/Essen (unverb. Visualisierung)

ohne Maßstab | m2 = circa Angaben | Angaben in Klammern = GrundflächeAbweichungen der Wohnfläche möglich. Genaue m2-Angaben entnehmen Sie bitte der Wohnflächenberechnung.

Abstell-raum

Flur

Schlafen

Zimmer

WC

Wohnen, Kochen, Essen

Balkon

Bad

O

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N

WohnungNo. 32 |

Wohnfläche3-Zimmer-Wohnung |

Wohnen, Kochen, Essen |Schlafen |Ankleide |Zimmer |

Bad |WC |Flur |

Abstellraum |

Balkon |

1.OG

102,60 m²

39,90 m² 13,75 m²

10,74 m²13,54 m²

8,94 m²

1,95 m²

6,82 m²

1,68 m²

5,28 m²

(10,56 m²)

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Illustration Terrasse (unverb. Visualisierung)

WohnungNo. 26 |No. 33 |No. 40 |No. 43 |

Wohnfläche5-Zimmer-Wohnung |

Wohnen, Kochen, Essen |Schlafen |

Zimmer 1 |Zimmer 2 |Zimmer 3 |

Bad |DU/WC |

Flur 1 |Flur 2 |

Abstellraum | Terrasse/Balkon |

EG1.OG2.OG3.OG

146,52 m²

49,90 m² 15,72 m² 14,97 m² 15,30 m²13,33 m²

10,59 m²

3,98 m²

11,03 m²

4,36 m²

2,45 m²

4,86 m²

(9,72 m²)

ohne Maßstab | m2 = circa Angaben | Angaben in Klammern = GrundflächeAbweichungen der Wohnfläche möglich. Genaue m2-Angaben entnehmen Sie bitte der Wohnflächenberechnung.

Abstell-raum

Flur 1

Flur 2

Schlafen

Zimmer 1

Zimmer 2

Zimmer 3

Wohnen, Kochen, Essen

Terrasse/Balkon

Bad

DU/WCO

WS

N

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TIEFGARAGEKELLERGESCHOSS

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Fahrräder/Kinderwagen

Heizung

Waschen

Waschen

Was

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Schleuse

Müllbox 1

Ein- und AusfahrtTiefgarage

Schleuse

HA-RaumMüllbox 2

HA-RaumSc

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unverbindliche Visualisierung · ohne Maßstab

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Einleitung

In der Gartenstraße 137 – 139, im Frankfurter Stadtteil Sach-senhausen, entsteht ein neues Wohnquartier mit insgesamt 43 Eigentumswohnungen. Das Wohnensemble besteht aus einem Vorderhaus (VH) mit den Treppenhäusern 1 und 2 und einem Hof-haus (HH) mit den Treppenhäusern 3 und 4. Das Vorderhaus mit 19 Wohnungen schließt die Straßenansicht zur Gartenstraße und fügt sich harmonisch in die flankierende Bestandsbebauung ein.Über einen privaten Durchgang im Vorderhaus gelangt man von der Gartenstraße über den begrünten Innenhof mit Quartiersplatz zum Hofhaus mit weiteren 24 Wohnungen. Die Abstellmöglich-keiten für PKWs und Fahrräder befinden sich in der gemeinsamen Tiefgarage, die direkt von der Gartenstraße aus befahrbar ist. Die Tiefgarage und das restliche Kellergeschoss sind über insgesamt vier Aufzüge und Treppenhäuser direkt an die Wohnetagen an-gebunden.

Erdarbeiten

Aushub der Baugrube und Fundamente, Verfüllen der Arbeitsräu-me mit geeignetem Material. Abfuhr des Erdaushubes inklusive Kippgebühr, soweit erforderlich.

Hausanschlüsse

Die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze für Wasser, Strom und Gas für die Heizung, sowie die Anschlüsse an den Kanal sind im Kaufpreis enthalten.

Die Versorgungsverträge für Wasser, Abwasser Strom und Gas werden vom Bauträger mit den Versorgern abgeschlossen und intern nach Eigentumsanteil bzw. Verbrauch nach den Maßgaben des WEG abgerechnet.

Telefon/Fernsehen

Die Kabel oder Leerrohre für die Medienversorgung mit Telefon und Kabelfernsehen werden von der Grundstücksgrenze in den Hausanschlussraum verlegt. Der Anschluss von der Grundstücks-grenze an das öffentliche oder private Netz für Kabelfernsehen ist Sache der Erwerber. Der Bauträger haftet nicht für das Vorhan-densein eines Anschlusses am Grundstück. Als Vorbereitung für den Einbau einer Satellitenanlage wird vom jeweiligen Hausan-schlussraum bis auf das Dach ein Leerrohr, bzw. eine Leitungsver-bindung verlegt.Die Entscheidung für Kabel- oder Satellitenanschluss obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Alle Anschlüsse sind vom Käufer zu beantragen, die Anschlussgebühren sind nicht im Kaufpreis enthalten, ebenso wenig etwa erforderliche technische Einrichtungen, wie z. B. Satellitenanlage, -antenne, etc.

Baustelleneinrichtung

Baustelleneinrichtung mit allen erforderlichen Geräten, Gerüsten, etc. sowie Vorhalten während der Bauzeit.

Beton- und Stahlbetonarbeiten

Das Kellergeschoss des o.g. Bauvorhabens wird als WU-Konst-ruktion nach DAfStb-WU-Richtlinie entsprechend Beanspruchungs-klasse 1 (drückendes oder zeitweise drückendes Wasser) geplant und gebaut. Die derzeitigen Grundwasserverhältnisse sehen keine Grundwasserbeanspruchung vor. Der Empfehlung des Bau-grundgutachters folgend wird das Untergeschoß als WU-Kons-truktion ausgebildet. Die Nutzräume im Kellergeschoss werden der Nutzungsklasse A, die Tiefgarage der Nutzungsklasse B der WU-Richtlinie zugeordnet.

BAUBESCHREIBUNGfür das Bauvorhaben: Neubau von zwei Mehrfamilien-Wohnhäusern mit Tiefgarage in 60596 Frankfurt am Main, Gartenstraße 137 - 139

Es werden die in der WU-Richtlinie genannten Entwurfsgrundsät-ze unter Berücksichtigung der Wasserbeanspruchung und der Nutzung angewendet. Ziel ist es, die Anzahl der nicht zu vermei-denden Trennrisse auf ein Minimum zu reduzieren. Alle zu erwar-tenden Risse in der Tiefgarage werden dauerhaft abgedichtet.

Wegen der zu erwartenden Temperaturänderungen in der Tief-garage infolge der für die Nutzung erforderlichen Querlüftung ist auch eine vereinzelte Rissbildung nach Nutzungsbeginn nicht auszuschließen. Die Abdichtung der Risse gegenüber der Chlo-ridbeanspruchung in der Tiefgarage erfolgt mit rissüberbrücken-den Bandagen.

Kelleraußenwände und seitliche Wände der Tiefgarageneinfahrt werden in wasserundurchlässigem Beton und, wenn notwendig, mit einer Bitumenabdichtung in Anlehnung an die DIN 18195 erstellt. Die Außendämmung in diesem Bereich erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltenden Energieeinspar-verordnung.

Decken und gegebenenfalls notwendige Aussteifungsstützen aus Beton/Stahlbeton nach den jeweiligen statischen Erfordernissen.

Maurerarbeiten und nicht tragende Wände

Die Wohnungstrennwände, Treppenhauswände, Kellerinnen-wände und Wände in der Tiefgarage werden nach statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen in Kalksandstein oder Stahlbeton errichtet. Die Festlegung obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die Oberfläche der Kellerinnenwände bestehen aus Mauerwerk verputzt (Kalkzementputz) oder Beton schalungsrauh. Nichttragen-de Innenwände in den Wohnungen im jeweiligen Erdgeschoss, den Obergeschossen und Dachgeschoss bestehen aus Gipskar-tonständerwänden d = 12,5 cm stark. Falls es konstruktiv notwen-dig ist, können die Wandstärken auch bis zu 20 cm betragen. Tragende Innenwände im jeweiligen Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss und Dachgeschoss nach statischen Erfordernissen in Kalksandstein oder Stahlbeton, auch hier obliegt die Festle-gung dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Außenwände bestehen aus gebranntem porosiertem Ziegelmau-erwerk mit integrierter Wärmedämmung, Typ Coriso. Das Mau-erwerk der Außenwände wird geklebt, das der Innenwände ge-mauert oder geklebt.

Außenputz

UnterputzKalkzementputz als Grundputz d = 10 - 15 mm

OberputzMineralischer Edelputz Korngröße ca. 3 mm. An allen Ecken und Kanten werden Eckschutzschienen eingebaut.

Die farbliche Gestaltung der jeweiligen Außenfassade obliegt alleine dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten, dem inso-weit ein Wahlrecht zusteht. Die in den Vertriebsunterlagen des Vertriebspartners ggf. enthaltenen Farbgestaltungen sind nur bei-spielhaft und werden nicht Vertragsbestandteil. Der Bauträger ist an diese Farbgestaltung nicht gebunden.

SockelputzDie sichtbaren Sockelflächen werden mit Zementmörtel glatt ge-scheibt und teilweise farbig angelegt oder mit Zinkblech verklei-det, Farbfestlegung obliegt dem Bauträger oder dessen Bevoll-mächtigten.

FassadenverkleidungAm Vorderhaus wird der Erdgeschossbereich zur Gartenstraße hin mit Klinkerriemchen verkleidet. Produkt- und Farbauswahl ob-liegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Dächer

Vorderhaus:Das Dach wird als Satteldach mit Holzdachstuhl und Ziegelein-deckung ausgebildet. Die unterseitige Bekleidung des Dachstuhls in den Wohnungen und Treppenhäusern erfolgt mit Gipskarton-platten auf Unterkonstruktion. Die Ausführung der Gesamtkonst-ruktion erfolgt nach wärme-, brand- und schallschutztechnischen Vorschriften.

Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt. Die Dachränder und erforderlichen Anschlüsse an die Nachbar-gebäude werden aus Zinkblech bzw. aus kunststoffbeschichtetem Verbundblech in hellgrau hergestellt.

Hofhaus:Die Dächer werden als Flachdächer ausgebildet, wobei die Un-terkonstruktion mit einer Stahlbetondecke als tragendes Element für die weiteren Aufbauten ausgeführt wird.

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Wärmedämmung und Abdichtung

Auf der Stahlbetondecke wird ein Voranstrich zur Aufnahme der Dampfsperre aufgebracht. Auf die Dampfsperre wird die Wär-medämmung gemäß Berechnung der EnEV 2014 (Stand Januar 2016) als Gefälledämmung zur Wasserableitung verlegt. Zum Schutz gegen Witterungseinflüsse von außen erfolgt eine Abdich-tung mit Kunststoffbahnen oder alternativ mit Bitumenbahnen.

Extensive Begrünung

Die extensive Begrünung der Dachflächen erfolgt im System Bau-der oder gleichwertig. Umlaufend um Anschlussbereiche von Durchdringungen und entlang des Dachrandes wird ein Kiesstrei-fen als vegetationsfreie Abstandsfläche angelegt.

Pflegehinweis:Wässern ist zumindest bei etablierten Extensivbegrünungen nicht notwendig. Lediglich bei Neuanlagen kann in Trockenpe-rioden eine Notbewässerung erforderlich werden. Bis sich die gewünschte Vegetation nach ein bis zwei Vegetationsperioden flächendeckend entwickelt hat, ist unter Umständen etwas mehr Pflege erforderlich. Danach genügen in der Regel zwei Pflege-gänge im Jahr, idealerweise im zeitigen Frühjahr und im Herbst. Die Pflege auch nach der Neuanlage obliegt der Eigentümerge-meinschaft.

Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Zinkblech hergestellt. Die Dachränder werden aus Zinkblech bzw. aus kunststoffbe-schichtetem Verbundblech in hellgrau hergestellt. Die Mauerkro-nenabdeckung der Attika erfolgt in Zink- bzw. Aluminiumverble-chung.

Fenster

Kunststofffenster und -türen in den Wohnungen und im Treppen-haus mit 3-facher Verglasung, Doppeldichtung, Isolierverglasung, U-Wert gemäß Berechnung der EnEV 2014 (Stand Januar 2016). Farbe innen weiß, außen anthrazit.Die Fenstereinteilung, Aufschlags- bzw. Drehrichtung der Flügel und der Bedarfsflügel werden durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt.

Die Abbildungen und Aufteilungen der Fenster und Fenstertüren in Plänen oder im Exposé sind beispielhafte Darstellungen und sind insoweit nicht vereinbart. Alle Fenster haben einen bedienungs-

freundlichen Standard-Sicherheitsbeschlag.

Die Fenster im „Eltern-Kind-Raum“ (VH Erdgeschoss) erhalten zu-sätzlich eine einbruchhemmende Ausstattung in Anlehnung an die Widerstandsklasse RC 2. Hierzu erhält jeder Flügel Pilzköpfe als Aushebelsicherung, einen absperrbaren Fenstergriff und eine Ver-glasung mit VSG.

Die Fenster und Fenstertüren in den Erdgeschosswohnungen und die Fenster im Eltern-Kind-Raum (VH) erhalten verdeckte Kontakte, die an die BUS-Verkabelung angebunden wird und an eine vom Käufer nachrüstbare Alarmanlage angeschlossen werden kann.

Die Fenster vom Treppenhaus 3 auf die Terrasse der WE 21 und auf die Balkone der WE 28 und 35 erhalten eine satinierte Verglasung.

Als Rauch- und Wärmeabzugsöffnung wird im Treppenhaus 1 und 2 je ein Dachflächenfenster, im Treppenhaus 3 und 4 jeweils ein Flachdachfenster eingebaut.Alle notwendigen Maßnahmen hierfür werden vom Bauträger ausgeführt und von der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.

Folgende Räume des Vorderhauses erhalten ebenfalls Dachflä-chenfenster (DFF) aus Kunststoff nach wärme-, brand- und schall-schutztechnischen Anforderungen:

WE 18: Zimmer 1, 2 und 3, Schlafen, Kochen/Essen/Wohnen (je ein DFF)WE 19: Zimmer 1 und 2 (je ein DFF); Bad, Schlafen(je zwei DFF)

Es wird auf Seite 92 – „Allgemeines“ verwiesen. Hier Bewertung lüftungstechnischer Merkmale nach DIN 1946-6 Kap. 4.2.

Im Kellergeschoss werden je nach Lage und Erfordernis wärmege-dämmte Nebenraumfenster und Lichtschächte mit Einbruchschutz eingebaut.

Die Fenster der Bäder erhalten auf Wunsch satiniertes Glas (ohne Mehrkosten) ausgenommen sind die Dachflächenfenster im Bad der WE 19.

Fensterbänke/Rollläden mit Elektroantrieb

Innenfensterbänke Micro sivec, Farbe grau-weiß, d = 2 cm, Brei-te ca. 20 cm, auf gemauerten Brüstungen. Außenfensterbänke in Aluminium, pulverbeschichtet, Farbe anthrazit oder alternativ Alu Natur möglich. Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Alle Fenster in den Wohnungen im jeweiligen Erdgeschoss, den Obergeschossen und Dachgeschoss sind mit Rollladenkästen, Führungsschienen sowie Kunststoff-Profilrollläden, Farbe Grau und Elektroantrieb mit Auf- und Ab-Kippschalter ausgestattet.Die Dachflächenfenster in den WEs 18 und 19 erhalten außenlie-gende Rollläden passend zum ausgewählten Fabrikat des Dach-flächenfensters, elektrisch betrieben.

Keine Rollläden erhalten die Fenster in den Treppenhäusern, so-wie Fenster, bei denen dies aus technischen Gründen nicht mög-lich ist.

Die Fenster bzw. Dachfenster, die im Brandschutzkonzept als zweiter Rettungsweg vorgesehen sind, erhalten zusätzlich zu den elektrisch betriebenen Rollläden einen mechanischen Kurbelan-trieb. Im Falle eines Stromausfalles kann der Rollladen mit der Kur-bel mechanisch hochgefahren werden. Diese Kurbel wird seitlich der jeweiligen Fensteröffnungen angebracht.

Türen

Die jeweilige Hauseingangstür wird mit Aluminium-Profilen anthra-zit, gemäß Planung mit elektrischem Türöffner, Sicherheitszylinder-schloss 3-fach Verriegelung ausgeführt.Verglasung: Sicherheits-Iso-Glas.

Die Türe zwischen Treppenhaus 3 (HH) und dem jeweiligen Stich-flur zu den WEs 20, 21 und 22 im EG, zu den WEs 27, 28 und 29 im 1.OG, sowie zu den WEs 34, 35 und 36 im 2.OG wird als Rauchschutztür aus Metall-Profilen mit Glasausschnitt ein-gebaut.

Die Wohnungseingangstüren im jeweiligen Erdgeschoss, den Obergeschossen und Dachgeschoss werden in schallhemmender Ausführung SKE 332, als massive Vollspantür, kunststoffbeschich-tet, glatt, Farbe weiß, mit Bodendichtungsprofil und 3-fach Verrie-gelung als Komplettelement eingebaut.

Nach Angaben im Brandschutzkonzept erhalten die Wohnungs-eingangstüren einen Obentürschließer.

Die Wohnungsinnentüren im jeweiligen Erdgeschoss, den Ober-geschossen und Dachgeschoss sind kunststoffbeschichtet, glatt, Farbe weiß, mit Futter und Bekleidung sowie einer Anschlagdich-tung zur Geräuschminderung ausgestattet. Passende Drückergar-nituren in Edelstahl, Materialpreis bis 25,00 €/Stück inklusive Mehrwertsteuer, sowie Buntbartschloss mit Schlüssel. Die Türen zu den Räumen Bad, Dusche/WC und WC erhalten eine WC-Garnitur.

Tiefgaragen- und Kellergeschosstüren

Stahltüren mit Stahleckzargen, entsprechend den Brandschutz technischen Anforderungen, teilweise als Rauch- und/oder Feuer-schutztüren mit oben Türschließern.

Türen zwischen Tiefgarage/Schleuse 1 bis 4 und Tiefgarage/Fahrradraum:Stahltüren wie vor beschrieben, jedoch mit Glasausschnitt und elektrischem Antrieb. Ansteuerung der Türe über Drucktaster.

Türen zwischen Schleuse 1 bis 4 und Treppenhaus 1 bis 4:Stahltüren wie vor beschrieben, jedoch mit magnetischer Offen-haltung. Die Türen stehen im Regelfall offen und schließen sich im Brandfall selbsttätig. Die Ansteuerung erfolgt über Rauchmelder im Türbereich. Zusätzliche Schließmöglichkeit über Drucktaster.

Die Türen der Kellerabteile (Keller 1 bis 43) werden im System der Firma Braun in den Serien „Fünfzig 200“ oder Forum (oder gleichwertig), nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten eingebaut.

Innentreppen

Die jeweilige Geschosstreppe führt vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss, Ausführung aus Stahlbeton, Stufen und Podest werden mit Feinsteinzeugplatten belegt, nach Vorgabe durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

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Heizung und Lüftungsanlage

Beheizt werden alle Räume der Wohnungen, außer den Abstell-räumen (bezeichnet mit „ABS“), nach gültigen DIN-Vorschriften und der EnEV 2014 (Stand Januar 2016).

Wärmeversorgung

Die für Heizung und Warmwasserbereitung notwendige Wärme wird von einem noch zu bestimmenden Versorger zur Verfügung gestellt und über Wärmemengenzähler abgerechnet. Die Wär-meerzeugung erfolgt durch ein oder mehrere Blockheizkraftwerke sowie einen Gasbrennwertkessel, welche durch den Versorger im Raum Heizung (Hofhaus) aufgestellt werden. Dieser Technik-raum sowie die Fläche für einen Warmwasserpufferspeicher im Raum Wasserverteilung (Vorderhaus) wird dem Versorger für die Laufzeit des Wärmeliefervertrages unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Schnittstelle der Wärmeübergabe ist der Übergang in das Hausnetz im Raum Heizung (Hofhaus) und wasserseitig die Warmwasserpufferspeicher.Der vom Bauträger abgeschlossene Wärmelieferungsvertrag wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen.

Warmwasserspeicher

Standspeicher, Größe nach Berechnung und Vorschrift.

Fußbodenheizung

Die Beheizung der Wohnräume erfolgt über eine Fußbodenhei-zung mit separaten Heizkreisen, die jeweils mit Unterputzthermo-staten gesteuert werden.Die Position der Heizkreisverteiler wird vom Bauträger oder des-sen Bevollmächtigtem festgelegt.

Heizkörper: Treppenhaus 1 bis 4 und Eltern-Kind-RaumEs werden Heizkörper, Größe und Leistung nach Berechnung, eingebaut. Markenfabrikat Stelrad oder gleichwertig. Ein- oder mehrlagig profilierte Heizkörper. Jeder Heizkörper ist vom Werk aus grundiert und mit einer weißen Fertiglackierung versehen.

Handtuchheizkörper im BadKermi Basic-E Designheizkörper oder gleichwertig für reinen Elek-trobetrieb. Mit waagerechtem Rundrohrdurchmesser 24 mm und senkrechten Sammelrohren 50 x 35 mm als D-Profil. Zwischen den Rohrblöcken Abstände zur Handtuchaufhängung.

Serienfarbe weiß (RAL 9016). Bauhöhe 1770 mm, Baulänge 599 mm.

Heizkörper-Thermostat-VentilSämtliche Heizkörper werden zur Steuerung der Raumtemperatur mit Thermostatventilen, Fabrikat Heimeier oder gleichwertig, ver-sehen.

HeizkörperanschlussgarniturenEnthalten ist die Heizkörperverschraubung, das Entlüftungsventil und Wandhalterungen.

Rohrleitungen

Leitungen ab den Technikräumen sowie in den Kellerräumen wer-den aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren verlegt.

Heizungszuleitungen

Aus Kunststoff- oder außen verzinkten Stahlrohren.

Wärmedämmung der Heizkörperzuleitungen

Heizkörperzuleitungen werden nach der gültigen Heizungsanla-genverordnung und EnEV wärmegedämmt.

Messeinrichtungen

Messeinrichtungen wie z.B. Wasser- und Wärmemengenzähler werden vom Bauträger eingebaut und angemietet. Der Käufer tritt in das Mietverhältnis ein.

Kamine des Heizraumes („Heizung“) und der Wohnungen

Zur Ableitung der Abgase aus der Heizungsanlage werden im Raum „Heizung“ (HH) zwei Kamine errichtet. Diese werden durch das Gebäude über Dach geführt.

Der Ausstieg für den Kaminkehrer zum Kaminkopf erfolgt durch ein Flachdachfenster im Treppenhaus des Dachgeschosses. Das Flachdachfenster wird mit den notwendigen Zusatzeinrichtungen (Offenhaltung, Ausstiegsleiter) ausgestattet. Die Ausstiegsleiter wird der Eigentümergemeinschaft übergeben. Zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten des Kamins wird eine Sicherungseinrichtung eingebaut.

Sonderwunsch Einzelkamine:

Den Erwerbern der Wohnungen 18 und 19 (VH), 41, 42 und 43 (HH) steht es frei, innerhalb von 6 Wochen nach Rohbaubeginn als Sonderwunsch einen Kamin für Festbrennstoffe zu bestellen. Dessen Reinigung würde aus der Wohnung erfolgen.Der Dachausstieg für diese Kamine ist aus dem Dachflächenfenster bzw. Flachdachfenster des jeweiligen Treppenhauses vorgesehen und zwar unter Berücksichtigung der Auflagen des zuständigen Bezirksschornsteinfegers. Alle für das Betreiben und Warten des Kamines notwendigen baulichen Einrichtungen gehen zu Lasten des Käufers.Die Lage des Kaminzuges und der Standort des Ofens ist nur an einer Tragwand entsprechend den technischen Gegebenheiten möglich.Die Ausführung des Kaminkopfes wird vom Bauträger oder des-sen Bevollmächtigten festgelegt.Der zuständige Schornsteinfeger entscheidet über die Notwen-digkeit einer zusätzlichen Drucküberwachung für die Kombination mit der Lüftungsanlage.

Sanitäre Installationen und Lüftung

Abwasserleitungen einschließlich aller Form- und Verbindungsstü-cke aus hochwertigem, hitzebeständigem Kunststoffrohr; die Kalt- und Warmwasserleitungen in Kunststoff oder Edelstahl, gedämmt nach gültiger EnEV.Kalt- und Warmwasserversorgung erfolgt in den Bädern, Küchen, Dusche/WCs und WCs.

Die Entlüftung der Bäder, sowie WCs, Dusche/WC erfolgt über zweistufige Einzelraumlüfter.Bei innen liegendem Bad, WC oder Dusche/WC wird die Be-darfsstufe lichtgesteuert über einen Ventilator geschaltet. Bei Bä-dern mit Fenstern und in den Abstellräumen mit Waschmaschinen-anschluss in den Dachgeschosswohnungen erfolgt die Schaltung jeweils über einen Feuchtesteuerung. Die Grundstufe der zweistu-figen Ventilatoren läuft auf Dauer, um die Grundlüftung der Woh-nungen sicher zu stellen.

Im Raum Waschen 1 (HH) im Kellergeschoss sind Kaltwasseran-schlüsse inklusive Zapfventile für Waschmaschinenanschlüsse und ein Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss vorgesehen. Im Raum Waschen 2 (VH) im Kellergeschoss sind Kaltwasser-anschlüsse inklusive Zapfventile für Waschmaschinenanschlüs-se und ein Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasseranschluss

vorgesehen. Im Raum Heizung (HH) wird ein Ausgussbecken mit Kalt- und Warmwasseranschluss eingerichtet.

Für die Wohnungen im Erdgeschoss und die WE 41 wird jeweils eine Außenzapfstelle mit Trinkwasser eingerichtet. Standort nach Wahl des Bauträgers oder dessen Bevollmächtigten.

Des Weiteren erhält jedes Gebäude (Treppenhaus 1 bis 4) eine allgemeine Außenzapfstelle (Trinkwasser), Standort nach Wahl des Bauträgers oder dessen Bevollmächtigten.

Für die Bewässerung der begrünten Flächen des Gemein-schaftseigentums können zusätzliche Außenzapfstellen auf dem Grundstück errichtet werden. Anzahl und Standort werden auf Grundlage einer Fachplanung vom Bauträger oder dessen Bevoll-mächtigten festgelegt.

Sanitärobjekte

Die Sanitärobjekte werden in der Standardfarbe weiß geliefert. Alle Keramikobjekte haben eine schmutzabweisende Beschich-tung.

Im Einzelnen werden eingebaut:

Bäder:

Je 1 Stahlkörperform-Badewanne, Fabrikat Kaldewei, Serie Ambi-ente „Puro“, emailliert, 3,5 mm stark. Größe 170 x 75 cm, inkl. Unterputz-Badearmatur Serie Dornbracht „Meta 02“, Optiline Handbrause Air 100, Hansgrohe „Rainshower Wandanschluss-bogen“, Hansgrohe „Isiflex“ Brauseschlauch

Je 1 Duschelement bodengleich, Ablauf mittig, gefliest, Größe 90 x 90cm, inkl. Unterputz-Brausearmatur Serie Dornbracht „Meta 02“, Optiline Handbrause „Air 120“, Brausestange Optiline „Shower 120“, Schlauchanschluß Hansgrohe „Fixfit S“, Hansgro-he „Isiflex“ Brauseschlauch. Inklusive Duschabtrennung aus Ganz-glas, nach Festlegung des Bauträgers.

Je 1 Keramik-Waschtisch, Serie RuF „Mystar“, rund, Größe 65 x 50 cm, inkl. Waschtischarmatur Serie Dornbracht „Meta 02“, Syphon und Eckventile RuF Optiline „Design“

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett, Fabrikat RuF, Serie „My Star“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten, Drückerplatte

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Geberit Serie „Sigma 20“

Dusche/WC:

Je 1 Duschelement bodengleich, Ablauf mittig, gefliest, Größe 90 x 75cm, inkl. Unterputz-Brausearmatur Serie Dornbracht „Meta 02“, Optiline Handbrause „Air 120“, Brausestange Optiline „Shower 120“, Schlauchanschluß Hansgrohe „Fixfit S“, Hansgro-he „Isiflex“ Brauseschlauch. Inklusive Duschabtrennung aus Ganz-glas, nach Festlegung des Bauträgers.Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett, Fabrikat RuF, Serie „My Star“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten, Drückerplatte Geberit Serie „Sigma 20“

Je 1 Keramik-Handwaschbecken, Serie RuF „Mystar“, rund, Grö-ße 50 x 40cm, inkl. Waschtischarmatur Serie Dornbracht „Meta 02“, Syphon und Eckventile RuF Optiline „Design“

WC:

Je 1 wandhängendes Tiefspül-Klosett, Fabrikat RuF, Serie „My Star“ inkl. Kunststoffsitz und Unterputzspülkasten, Drückerplatte Geberit Serie „Sigma 20“

Je 1 Keramik-Handwaschbecken, Serie RuF „Mystar“, rund, Grö-ße 50 x 40cm, inkl. Waschtischarmatur Serie Dornbracht „Meta 02“, Syphon und Eckventile RuF Optiline „Design“

Elektroinstallationen

Die Ausführung erfolgt nach den DIN- bzw. VDE-Richtlinien und den jeweiligen Vorschriften des Energieversorgungsunternehmens. Zähler werden zentral in den Kellergeschossen für jede Wohnung eingebaut. Die Unterverteilung mit Sicherungsautomaten in jeder Wohnung, bestückt nach DIN 18015-2:2010-11. Zum Einbau kommen quadratische Großflächen-Wippschalter oder Taster, mit dazu passenden Steckdosen in studioweiß, Fabrikat Busch Jäger, Serie „future linear“ oder gleichwertig.

Steuerung Wohnungen

Jede Wohnung erhält eine BUS-Verkabelung und eine Woh-nungssteuerung zur Kontaktschaltung von Licht, Fußbodenheizung und Rollläden. Die Steuerung kann über eine WLAN-Verbindung durch PC, Tablett oder Smartphone bedient werden. Fabrikat und Steuerungsumfang werden vom Bauträger festgelegt.

Kellergeschoss:

Keller 1 bis 43Je 1 Deckenbrennstelle mit Oval-Leuchte und AusschaltungJe 1 Steckdose

Waschen 1 (HH)Je 19 abschließbare WaschmaschinensteckdosenJe 19 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für KondenstrockerJe 3 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchten

Waschen 2 (VH)Je 24 abschließbare WaschmaschinensteckdosenJe 24 abschließbare Wäschetrocknersteckdosen für Konden-strocknerJe 5 Deckenbrennstellen mit Ausschaltung auf Wannenleuchten

Treppenhäuser:

Treppenhaus 1 (VH)KG: 3 Deckenbrennstellen, 3 Wandbrennstellen am TreppenlaufEG bis 4. OG: 2 Deckenbrennstellen, 2 Wandbrennstellen am TreppenlaufDG:1 Deckenbrennstelle, 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Treppenhaus 2 (VH)KG:1 Deckenbrennstellen, 3 Wandbrennstellen am TreppenlaufEG bis 4. OG: 2 Deckenbrennstellen, 2 Wandbrennstellen am TreppenlaufDG: 1 Deckenbrennstelle, 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Treppenhaus 3 (HH)KG: 3 Deckenbrennstellen, 2 Wandbrennstellen am TreppenlaufEG bis 2. OG: 2 Deckenbrennstellen, 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Treppenhaus 4 (HH)KG: 2 Deckenbrennstellen, 2 Wandbrennstellen am TreppenlaufEG bis 3. OG: 2 Deckenbrennstellen, 2 Wandbrennstellen am Treppenlauf

Die Mindestausstattung wird von den entsprechenden Vorgaben zur Beleuchtung von Flucht- und Rettungswegen angegeben. An allen Decken- und Wandbrennstellen werden Rundleuchten mon-tiert. Die Leuchten innerhalb eines Stockwerkes sind miteinander vernetzt. Deren Ansteuerung erfolgt über Präsenzmelder. Die Aus-

wahl der Leuchtenfabrikate obliegt dem Bauherren oder dessen Bevollmächtigten.

Tiefgarage

Langfeldleuchten mit Bewegungsmeldern, an den Zugangstüren und an der Einfahrt mit zusätzlichem Taster, nach technischen Er-fordernissen. An den Tiefgaragenstellplätzen TGS 1 bis 43 wird

je eine abschließbare Steckdose installiert, die dem Zähler des jeweiligen Sondernutzungsberechtigten zugeordnet wird.

Nach Vorgaben der Garagenverordnung werden an drei Tief-garagenstellplätzen Ladestationen (Steckdosen) für Elektroautos montiert. Deren Lage wird vom Bauträger oder dessen Bevoll-mächtigten festgelegt.

Fahrräder/KiWa8 Deckenbrennstellen mit Tasterschalter und einstellbarem Zeitre-lais auf Wannenleuchten.

KellerflureDeckenbrennstellen mit Rundlampen und integriertem Präsenzmel-der miteinander vernetzt. Ausstattung nach technischen Erforder-nissen.

Schleuse 1 bis 4, Raum Wasserverteilung, HAR 1 und 2In den jeweiligen Schleusen und in den Räumen Wasservertei-lung, HAR 1 und 2, jeweils 1 Deckenbrennstelle mit Rundlampe und integriertem Präsenzmelder.

Müllräume 1 und 2In den Müllräumen 1 und 2 jeweils 2 Deckenbrennstellen mit Rundlampen und integrierten Präsenzmeldern.

In allen anderen Räumen Ausstattung nach technischen Erforder-nissen.

Erdgeschoss, Obergeschosse und DachgeschossTerrassen/BalkoneJe 1 Außenwandbrennstelle inkl. Außenleuchte mit Ausschaltung von innenJe 1 Steckdose mit Deckel (mit Ausschaltung von innen für Erdge-schosswohnungen)Je 1 Stromanschluss für eine käuferseitig montierbare Markise (schaltbar von innen)

Weitere Außenwandbrennstellen inkl. Außenleuchten an den Bal-konen und Terrassen werden je nach technischen Erfordernissen vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt.

KochenJe 1 Deckenbrennstelle mit AusschaltungJe 1 Anschluss für BackofenJe 1 Anschluss Dampfgarer/MikrowelleJe 1 Anschluss für ElektroherdJe 1 Anschluss für SpülmaschineJe 8 Steckdosen

WohnenJe 1 Deckenbrennstelle mit WechselschaltungJe 3 SteckdosenJe 2 DoppelsteckdosenJe 1 DreifachsteckdoseJe 1 SAT- oder Kabelanschlussdose

EssplätzeJe 1 Deckenbrennstelle mit AusschaltungJe 2 Steckdosen

AbstellräumeJe 1 Deckenbrennstelle mit AusschaltungJe 2 SteckdosenJe 1 Telefonanschlussdose (in WE 1 im Raum Kochen/Essen/Wohnen)

BadJe 1 Deckenbrennstelle mit AusschaltungJe 1 Wandbrennstelle über WaschbeckenJe 2 Steckdosen

Dusche/WCJe 1 Deckenbrennstelle mit AusschaltungJe 1 Wandbrennstelle über WaschbeckenJe 2 Steckdosen

WCJe 1 Deckenbrennstelle mit AusschaltungJe 1 Wandbrennstelle über WaschbeckenJe 2 Steckdosen

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Flur

WE 1/2/4/7/11/17/20/21/22/28/29/34/35/36:Je 1 Deckenbrennstelle mit WechselschaltungJe 3 SteckdosenJe 1 Telefonanschlussdose

WE 18/19 (jeweils nur Flur 1):Je 1 Deckenbrennstelle mit WechselschaltungJe 3 SteckdosenJe 1 Telefonanschlussdose

WE 18/19/26/33/40/43 (jeweils nur Flur 2):Je 1 Deckenbrennstelle mit WechselschaltungJe 3 Steckdosen

WE 3/5/6/8/9/10/12/13/14/16/24/31/38:Je 2 Deckenbrennstellen mit WechselschaltungJe 3 SteckdosenJe 1 Telefonanschlussdose

WE 26/33/40/43 (jeweils nur Flur 1) :Je 2 Deckenbrennstellen mit WechselschaltungJe 3 SteckdosenJe 1 Telefonanschlussdose

WE 23/25/30/32/37/39/41/42:Je 3 Deckenbrennstellen mit WechselschaltungJe 3 SteckdosenJe 1 Telefonanschlussdose

Zimmer, Zimmer 1 + 2Je 1 Deckenbrennstelle mit AusschaltungJe 3 SteckdosenJe 2 DoppelsteckdosenJe 1 SAT- oder Kabelanschlussdose

SchlafenJe 1 Deckenbrennstelle mit WechselschaltungJe 2 SteckdosenJe 2 DoppelsteckdosenJe 1 SAT- oder Kabelanschlussdose

Eltern-Kind-Raum3 Deckenbrennstellen mit Wechselschaltung8 Steckdosen

Je 1 Anschluss für BackofenJe 1 Anschluss für ElektroherdJe 1 Anschluss für Spülmaschine

Freiflächenbeleuchtung/Objektbeleuchtung

In der Außenfläche des Wohnensembles werden in folgenden Be-reichen Beleuchtungskörper in Form von Stehleuchten und/oder Wandlampen montiert:

Durchgang/Durchfahrt im Vorderhaus von der Gartenstraße zum Quartiersplatz, der Quartiersplatz mit Sitz- und Spielbereich, die Zuwege zu den Eingängen Treppenhaus 3 und 4 im Hofhaus, die Eingänge Treppenhaus 1 und 2, sowie die Tiefgaragenein-fahrt im Vorderhaus.

Die Fassaden der Wohngebäude werden in den Abendstunden beleuchtet. Der Bauträger montiert dazu geeignete Außenleuch-ten an verschiedenen noch zu bestimmenden Fassadenflächen. Die Steuerung der Beleuchtung erfolgt über eine zentrale Zeit-schaltuhr.

Die Außenbeleuchtung wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.

Die genaue Lage und Anzahl der Leuchten, sowie das Leuchten-Produkt werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt.

Klingelanlagen/Gegensprechanlagen/Videoüberwachungen

Jede Wohnung erhält eine kombinierte Klingel- und Gegen-sprechanlage mit Videoüberwachung. Die Sprech- und Über-wachungseinheit innerhalb der Wohnung wird in der Nähe der Wohnungseingangstür angebracht. Die Klingel,- Sprech- und Video-Überwachungseinheit außerhalb des Gebäudes wird an den jeweiligen Hauseingängen installiert.Eine zusätzliche Klingel,- Sprech- und Video-Überwachungsein-heit wird neben dem Hoftor, das den Durchgang zum Hofhaus abschirmt, montiert. Nur über die Überwachungseinheiten der Wohnungen im Hofhaus kann mit dieser Sprechstelle kommuni-ziert und das Hoftor über einen elektrischen Türöffner geöffnet werden.

Sicherheitstechnik/Vorbereitung zur Alarmanlage

Alle Erdgeschosswohnungen und der Eltern-Kind-Raum erhalten eine BUS-Verkabelung, die mit den Kontakten in den Fenstern und Fenstertüren verbunden sind. Die Kontakte können an allen übri-gen Fenstern und Fenstertüren verdeckt nachgerüstet werden. Die dazu notwendige Verkabelung ist vor Beginn der Installationsar-beiten als Sonderwunsch zu beauftragen. Eine Alarmanlage mit Anbindung an die Wohnungssteuerung kann auf Sonderwunsch durch den Käufer, in Abhängigkeit vom Bautenstand, nachgerüs-tet werden.

Im Einzelnen werden eingebaut:

- Kabel NYM-J 3x1,5 zur Spannungsversorgung Alarmanlage (230V)- Cat5-Patchkabel zur Anbindung Alarmanlage ans Internet und APP-Nutzung- Fernmeldekabel 4x2x0,6 zur Anbindung Scharf-/ Unscharf- Schalteinheit.

Innenputz

Folgende Wände erhalten einen tapezierfähigen Kalkgipsputz (Qualitätsstufe Q 2) mit Eckschutzschienen:Die Massivwände der Wohnungen im jeweiligen Erdgeschoss, den Obergeschossen und Dachgeschoss.Die Massivwände der jeweiligen Treppenhäuser, dazugehörigen Treppenhausflure und Schleusen auf der diesem Raum zugewand-ten Seite.

Folgende Wände erhalten einen Kalkzementputz (Qualitätsstufe Q2) mit Eckschutzschienen:

Die Massivwände der Räume Bad, Dusche/WC.Alle gemauerten Wände im jeweiligen Kellergeschoss.Für die Aufnahme von Malervlies und bestimmte Tapeten (je nach Herstellerangabe) sind weitere Untergrundbehandlungen erfor-derlich, die nicht im Festpreis enthalten sind. Bei den tapezierfer-tigen Stahlbetonfertigdecken im jeweiligen Kellergeschoss, Erd-geschoss, den Obergeschossen und Dachgeschoss werden die unterseitigen Stöße lediglich verspachtelt, ebenso die Stöße der Stahlbeton-Kellerwände, falls vorhanden. Gipskartonständerwän-de gespachtelt (Qualitätsstufe Q 2)zur Aufnahme von mittel- und grob strukturierter Wandbekleidung.

Maler- und Tapezierarbeiten

Treppenhäuser: Wände mit Glasfasertapete (Sto Classic 210 oder gleichwertig), Anstrich weiß. Decken mit Raufasertapete, feine Körnung, Anstrich weiß.

Alle Wände der Wohnungen 1 bis 43 werden mit Glasfaserta-pete (Sto Classic 210 oder gleichwertig), Anstrich weiß, ausge-führt. Alle Decken der Wohnungen 1 bis 43 werden mit Raufaser-tapete, feine Körnung, Anstrich weiß, ausgeführt.

Massive Wände der Kellerräume 1 bis 43, Schleusen 1 bis 4, Waschen 1 und 2, Fahrräder/KiWa, HA-Raum 1 und 2, Hei-zung und Wasserverteilung erhalten einen Anstrich weiß.Die Wände und Decken der Tiefgarage werden als sichtbare Betonfläche belassen, außer in den Deckenbereichen, die un-terseitig mit Wärmedämmplatten versehen werden. Auf dieser Oberfläche erfolgt kein weiterer Anstrich.

Estrich

Schwimmender Estrich (Wärmeschutz nach gültiger EnEV, erhöh-ter Schallschutz nach DIN 4109:1989-11, Beiblatt 2) auf den Fußböden im Kellergeschoss der Treppenhäuser 1 bis 4, sowie Schleusen 1 bis 4. Das Gleiche gilt für die Fußböden im jeweili-gen Erdgeschoss, den Obergeschossen und Dachgeschoss.

Alle anderen Räume im Kellergeschoss erhalten einen Verbunde-strich oder einen Estrich auf Trennlage, je nach Erfordernis.

Die Kellerräume 1 bis 43, sowie die Räume HA-Raum 1 und 2, Heizung und Wasserverteilung erhalten einen Bodenanstrich. Farbliche Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevoll-mächtigten .

Fußbodenbeläge

Die Räume (falls vorhanden) Kochen/Essen/Wohnen, Schlafen, Zimmer, Zimmer 1, Zimmer 2, Flur 1 und Flur 2 in den Wohnun-gen im jeweiligen Erdgeschoss, den Obergeschossen und Dach-geschoss erhalten einen Fertigparkett-Bodenbelag nach Bemus-terung, Materialpreis 50,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer, mit einer furnierten Sockelleiste.

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Die Böden der Bäder, der WCs, Dusche/WCs und Abstellräu-me im jeweiligen Erdgeschoss, den Obergeschossen und Dach-geschoss, erhalten Keramikbodenbeläge nach Mustervorlage (Format z.B. 60x60 cm), Materialpreis 50,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer.

Die Räume Waschen 1 und 2, die Kellerflure, die Schleusen und die jeweiligen Treppenhäuser werden mit Feinsteinzeugplatten nach Vorgabe durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten ausgelegt und erhalten einen Sockel aus der Fliese geschnitten.

Fliesenarbeiten

Die Bäder erhalten Wandplatten (Format z.B. 30x60 cm), in Grau- oder Beigetönen oder weiß. Im Bereich der Duschen wird ca. 2,10 m hoch gefliest, im Bereich der Waschtische, WCs und Badewannen wird bis ca. 1,50 m hoch gefliest. Die übrigen Wandbereiche erhalten einen Sockel aus der Fliese geschnitten.Bordüren und Dekorfliesen in Bädern, WCs und Dusche/WCs gegen Aufpreis möglich.Es wird ein Materialpreis bis zu 50,00 €/ m² inklusive Mehrwert-steuer zugrunde gelegt.

Balkone

Die Balkone in den Obergeschossen bestehen aus Stahlbeton-platten. Die thermische Trennung der Balkonplatte zum Gebäude erfolgt über einen Schöck-Isokorb, oder gleichwertig.

Die Balkonbrüstungen, ausgenommen die der Wohnungen 18 und 19, werden gemauert oder betoniert, je nach statischen Er-fordernissen. Die Brüstungen erhalten eine Abdeckung aus Titan-zink- oder Aluminiumverblechung.Die Balkone der Wohnungen 18 und 19 erhalten Geländer aus einer Metallkonstruktion.

Die Balkone und Terrassen aller Wohnungen erhalten einen ein-heitlichen Betonplattenbelag, Materialpreis 25,00 €/m² inklusi-ve Mehrwertsteuer, der lose auf Stelzlager oder in Splitt verlegt wird. Die Materialauswahl und die Ausführung der Arbeiten er-folgen nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevoll-mächtigten und den technischen Möglichkeiten.

Die Balkone und Terrassen sollen nach den Regeln der Technik im Übergangsbereich zur Wohnung eine Aufkantung/Schwelle von 15 cm erhalten. Aus der Erfahrung heraus, dass durch diese Art

der Ausführung eine Stolperfalle entstehen kann und Nachteile bei Nutzung und Wartung entstehen können, wird hiervon ab-gewichen. Vor den Balkon- und Terrassentüren-Elementen werden Entwässerungsrinnen eingebaut.Der Erwerber ist berechtigt, bis 4 Monate nach Rohbaubeginn den Einbau einer regelgerechten 15 cm hohen Aufkantung/Schwelle vom Bauträger zu verlangen. Wir weisen in diesem Fall auf eine verminderte Durchgangshöhe an der Balkon- bzw. Terrassentüren hin.

Aufzüge

Jeweiliger Aufzugsschacht: Ausführung gemäß statischen Erforder-nissen gemauert oder in Stahlbeton. Es wird ein Personenaufzug für mindestens vier Personen eingebaut.Der Aufzug enthält einen Hydraulikantrieb, alternativ System Seilaufzug. Dies behält sich der Bauträger vor. Ausstattung mit Schiebetüren, Beleuchtung und Nottelefon nach den gültigen Vorschriften. Der Aufzug beginnt im Kellergeschoss und endet im Dachgeschoss.Ausstattung der Aufzugskabine nach Festlegung des Bauträgers oder dessen Bevollmächtigten.

Trennwände und Türen Kellerräume

Die Trennwände und Eingangstüren der Kellerräume 1 bis 41 und die Eingangstüren der Kellerräume 42 und 43 werden im System der Firma Braun mit der Serie Forum (oder gleichwertig) hergestellt, nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Metallbauarbeiten

Die Balkongeländer der Wohnungen 18 und 19 bestehen aus einer verzinkten, pulverbeschichteten Stahlkonstruktion aus Ober- und Untergurt aus Rohr- oder Flachstahl. Die Brüstungsfelder sind mit einem geschlossenen Aluminiumblech gefüllt. Farbliche Festle-gung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die bodentiefen Fenstertürelemente ohne Brüstungsprofil in den jeweiligen Obergeschossen und Dachgeschossen erhalten als Absturzsicherung ein Brüstungsgeländer. Dieses besteht aus einer verzinkten, pulverbeschichteten Stahlkonstruktion mit einem Rah-men und senkrechten Füllstäben aus Flachstahl, Farbe anthrazit.

TreppengeländerIn den Treppenhäusern 1 bis 4 werden Treppengeländer montiert. Sie bestehen aus einer Stahlkonstruktion mit Ober- und Untergurt aus Rohr- oder Flachstahl mit senkrechten Füllstäben aus Rund- oder Flachstahl. Farbliche Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten. Als oberer Abschluss wird ein Handlauf aus Edelstahl-Rundrohr montiert.

HoftorDie Durchfahrt zum Quartiersplatz wird an der Fassade zur Gar-tenstraße mit einem Gittertor geschlossen. Es besteht aus zwei Torflügeln und einem integrierten Türflügel. Die Toranlage wird hergestellt aus einer verzinkten, pulverbeschichteten Stahlkonst-ruktion mit einem Rahmen aus Vierkantrohr oder Flachstahl und senkrechten Füllstäben aus Vierkantrohr oder Flachstahl, Farbe anthrazit. Vorrichtung für einen Profil-Schließzylinder und einen elektrischen Türöffner.

Außentreppe

Aus der WE 42 im 3. Obergeschoss des Hofhauses führt der 2. Rettungsweg über eine Spindeltreppe auf die Freifläche im Erdgeschoss. Die Spindeltreppe mit Podest besteht aus verzinkten Stahlprofilen nach statischer Berechnung mit einem Geländer aus Rohr- oder Flachstahl.

Tiefgaragentor

Automatisches Garagentor nach Wahl des Bauträgers oder des-sen Bevollmächtigten, mit Funkbedienung, mit Schlüsselschalter außen, Zugschalter innen, automatischer Schließung und Ampel-anlage.

Tiefgarageneinfahrt/Tiefgaragendecke

Der jeweilige nicht überbaute Teil des Kellergeschosses und der Tiefgarage wird nach den Regeln der Bauwerksabdichtung ab-gedichtet und aufgebaut. Auf den nicht überbauten Teilen des Kellergeschosses und der Tiefgarage wird anschließend Erdreich aufgebracht und so vorbereitet, dass eine Raseneinsaat vorge-nommen bzw. Zuwege ausgeführt werden können.

Tiefgaragenboden/Stellplätze (TGS 1 bis 43), Müllräume 1 und 2

Die Tiefgarage wird nach Ausführungsvariante A2 mit zusätzli-chem Oberflächenschutz OS 8 nach DBV-Merkblatt „Parkhäuser

und Tiefgaragen“ hergestellt.

Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit ist normativ für Tiefgaragen eine über die gesamte Lebensdauer der Tiefgarage erforderliche Wartung und Instandhaltung entsprechend dem übergebenen Wartungs- und Instandhaltungsplan sicherzustellen. Die dafür jähr-lich durchzuführende Inspektionsbegehung erfolgt in Verantwor-tung der Eigentümer. Der dabei erstellte Inspektionsbericht ist dem Bauträger jährlich zu übergeben. Die daraus sich ergebenden ergänzenden Maßnahmen werden in den ersten 5 Jahren durch den Bauträger umgesetzt.Die Tiefgarage wird mit Gefälle ausgeführt. Am Fuße der Rampe ist eine Rinne mit Entwässerung angeordnet um das Wasser von der Rampe aufzufangen und abzuführen. Das durch die Fahr-zeuge in die Tiefgarage eingeschleppte Wasser wird zu den geplanten Verdunstungsrinnen geführt. Die Verdunstungsrinnen sind gefällelos, und weisen Pumpensümpfe auf, in denen sich das Wasser bei größerem Wasserandrang sammeln und dann abgepumpt werden kann. Das bei üblichen Regenereignissen eingeschleppte Wasser sammelt sich in den Verdunstungsrinnen und wird dort nach gewisser Verweilzeit verdunsten. Innerhalb der Verdunstungsrinnen kann das Wasser in Pfützen stehen. Das in den Verdunstungsrinnen oder den Pfützen verweilende Wasser stellt keinerlei Einschränkung der Dauerhaftigkeit dar.Bei größeren anfallenden Wassermengen durch extreme Wettersi-tuationen durch abtauenden, von den Fahrzeugen eingeschlepp-ten Schnee können zusätzliche Maßnahmen zur Beseitigung des Wassers erforderlich werden.

Die Oberfläche der Tiefgarage wird mit einem starren, verschleiß-festen und rutschsicheren Oberflächenschutzsystem auf Epoxid-harzbasis beschichtet, das zusätzlich das eingeschleppte Tausalz von der Konstruktion fernhält. Im Bereich von Rissen werden riss-überbrückende Bandagen in die Flächenbeschichtung integriert.Die aufgehenden Bauteile erhalten eine Sockelschutzbeschich-tung, die planmäßig die Chloride von den Bauteilen fernhalten muss.Tiefgaragen müssen neben der jährlichen Wartung regelmäßig gereinigt werden (mindestens 4 x jährlich), um die Tausalzbelas-tung der Konstruktion möglichst zu minimieren.

Belüftung der Tiefgarage

Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über natürliche Querlüftung. Wie im Freiflächenbereich erkennbar, setzen sich notwendige Entlüftungsschächte im Gelände sichtbar ab.

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Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine CO-Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.

Rampe/Zuwegung/Stellfläche für Fahrräder im Außenbe-reich/Terrassen der Erdgeschosswohnungen

Die Rampe bzw. Einfahrt zur Tiefgarage, die Zufahrt zum Innen-hof und Quartiersplatz und die Zuwege zu den Eingängen des Hofhauses werden nach Planungsvorgabe und örtlicher Auflage gepflastert. Verlegt wird Betonsteinpflaster inklusive erforderlicher Unterbauten.Die Lage des Übergangs vom Pflasterbelag der Tiefgaragenram-pe zum Belag der Tiefgarage sowie Farbe und Aussehen des Pflasters werden vom Bauträger festgelegt.An der Zufahrt zur Tiefgarage werden Entwässerungsrinnen an-geordnet. Anzahl und Lage nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die Terrassen der jeweiligen Wohnungen im Erdgeschoss werden mit Betonplatten, Materialpreis 25,00 €/m² inklusive Mehrwert-steuer, auf erforderlichen Unterbauten erstellt. Farbe und Aussehen werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt. Eventuelle Höhenunterschiede von den Terrassen auf das Gar-tengelände werden mit Böschungen oder mit Betonwinkelsteinen ausgeglichen, festgelegt durch den Bauträger oder dessen Bevoll-mächtigten.

Die Höhenunterschiede innerhalb der Freiflächen der Sondernut-zung (S 20, S 21 und S 23) werden mit Betonwinkelsteinen (oder gleichwertige Bauteile) ausgeglichen und eingefasst. Die Verbindung der unterschiedlichen Ebenen auf der Freifläche der Sondernutzung (S 20, S 21 und S 23) erfolgt über eine Treppe aus Betonstufen, Breite ca. 1,00 m.

Soweit nach der noch zu erteilenden Baugenehmigung beson-dere Anforderungen an die Ausführungsart der Beläge gestellt werden (z.B. Rasengitter, Öko-Pflaster, etc.) sind diese zu beach-ten und gelten dann anstelle der vorstehenden Ausführung als vereinbart.Außenanlage

Die vorhandene Erde wird eingeebnet. Auf den im Freiflächen-plan dargestellten Gartenflächen (Gemeinschafts- und Sonderei-gentum) wird Rollrasen verlegt. Die befestigten und begrünten Feuerwehraufstellfächen (z.B. Einbau eines Kunststoffgittersystems)

werden mit Rasensamen eingesät. Beides erfolgt zu einem vege-tationstechnisch günstigen Zeitpunkt. Eine Anwuchsgarantie und Anwuchspflege kann vom Bauträger nicht übernommen werden.

Die Pflege und die laufende Bewässerung der Sondernutzungsflä-chen, Hecken und Bäume erfolgen durch den jeweiligen Sonder-nutzungsberechtigten, die Pflege der Gemeinschaftsflächen durch die Eigentümergemeinschaft.

Das Gemeinschaftseigentum wird nach Angaben des Außenanla-genplanes bepflanzt. Im Innenhof werden gemäß Außenanlagenplan Sitzmöglichkei-ten und eine Fläche für einen Spielplatz errichtet. Die erstmalige Bestückung mit Sitzmöglichkeiten und Spielgeräten erfolgt durch den Bauträger und wird von der Eigentümergemeinschaft über-nommen. Die Instandhaltung, Wartung und Pflege obliegt der Eigentümergemeinschaft.

Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird auf den Sonder-nutzungsflächen S 23, S 24 und S 25 vom Bauträger eine He-cke als Sichtschutz zu den angrenzenden Nachbargrundstücken gepflanzt. Die spätere Pflege, Unterhaltung sowie notwendige Ersatzpflanzungen für diese Hecke, sowie jene Pflanzungen, die bedingt durch die Auflagen aus der Baugenehmigung oder dem Bebauungsplan durchgeführt werden müssen, obliegen der Ei-gentümergemeinschaft

Entlang der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze (betrifft die Sondernutzungsflächen S 20, S 21, S 23, S 24 und S 25) wird eine Zaunanlage errichtet. Ausführung als Stabgitterzaun, verzinkt und pulverbeschichtet, Farbe anthrazit. Höhe ca. 1,00 m, Festlegung nach Örtlichkeit durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Die weitere Gestaltung der Außenanlagen und eine eventuelle weitere Einzäunung ist für die Gemeinschaftsflächen Sache der Eigentümergemeinschaft und für die Sondernutzungsflächen Sa-che der Sondernutzungsberechtigten. In diesem Zuge sind die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept, was maximale Zaunhö-hen und Durchgangsmöglichkeiten für die Feuerwehr, etc. betrifft, einzuhalten.Der Bauträger weist darauf hin, dass Höhenunterschiede im Ge-lände bzw. zu den Nachbargrundstücken bestehen. Diese wer-den durch Böschungen bzw. Natursteinblöcke oder Betonwinkel-steine, Farbe grau, nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten ausgeglichen.

Das Baugrundstück ist entlang der Grenze zu den Nachbargrund-stücken Gartenstraße 135 und Stresemannallee 8 und 10 mit einer bestehenden Gartenmauer, Höhe ca. 2,00 m eingefasst.

Briefkastenanlage

Im Bereich der Hauseingänge wird jeweils eine Briefkastenanla-ge erstellt, in der jede Wohnung einen Briefkasten erhält. Ausfüh-rung und Lage nach Festlegung durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Baureinigung

Die Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum werden einma-lig vom Bauträger gereinigt.

Sonderwünsche

Sonderwünsche und Abweichungen von der Baubeschreibung und den Plandarstellungen sind nur beim Innenausbau und gegen Aufpreis möglich.Umfang und Art der Sonderwünsche sowie deren Durchführung sind mit der Bauleitung zu vereinbaren, rechtzeitig zu beantragen und dürfen die laufenden Arbeiten nicht behindern.

Technische Informationen/Änderungen

MaßeMaße, Mengen und Gewichte halten sich innerhalb der Toleran-zen der DIN 18202 und der Maßtoleranzen im Hochbau. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei allen in den Plänen angegebenen Maßen, wie z.B. Flächenmaßen, Fenstergrößen oder Türgrößen um „Rohbaumaße“ handelt. Die Putzstärke an Wänden ist rechnerisch mit ca. 15 mm anzusetzen. Bei der Pla-nung der Möblierung sind die Maße daher grundsätzlich am vor-handenen Bauwerk zu überprüfen.

NaturprodukteHolz: Naturbedingte Verdrehungen, Rissbildungen etc. in und an den Bauteilen und Verkleidungen lassen sich nicht immer vermei-den. Solche Erscheinungen führen zu keinem Qualitätsverlust und sind ohne Bedeutung für die Tauglichkeit des Materials als Bau-stoff und stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Holzteile bedürfen einer regelmäßigen Pflege.

Kleespies Projekt Mittelhessen GmbH empfiehlt daher dem Käu-fer, dass er Unterhaltsanstriche rechtzeitig vor dem Auftreten von deutlich sichtbaren Verwitterungserscheinungen, d.h. bereits in-nerhalb der 5-jährigen Gewährleistungszeit ausführt. Dies gilt ins-besondere für Bauteile, die einer starken Witterung oder Sonnen-einstrahlung ausgesetzt sind.

Optische oder sonstige Materialbeeinträchtigungen, die auf die Unterlassung von Unterhaltsanstrichen zurückzuführen sind, stellen im Rahmen der Gewährleistung keinen Mangel dar. Alle Holz-bauteile im Außenbereich bleiben naturbelassen oder, wenn not-wendig, mit Schutzanstrich/-lasur.

NatursteinBei Natursteinbelägen sind Farbstruktur- und Texturschwankungen innerhalb desselben Vorkommens zulässig. Das Gleiche gilt für Abweichungen in der Oberfläche (stumpfe und glatte Flächen). Ebenso sind sogenannte Glasadern möglich, für die weder für Haltbarkeit, Qualität und Aussehen eine Wertminderung abzu-leiten ist.

Pflasterbeläge, Betonsteinplatten, Terrassenplatten

Der Einsatz von Tausalz ist nur nach den Herstellerrichtlinien für das Pflaster und generell für alle Betonsteinplatten und nach den örtlichen Satzungen zulässig. Der Einsatz von Tausalz kann - im Falle der fehlerhaften Verwendung - zu Ausblühungen und Be-schädigungen am Belag führen.

Auftreten feiner Risse in den Stahlbetonelementen, Wandan-schlüssen, Innenwänden, Außenwänden und Decken

Allgemein übliche Setzungen des Bauwerkes, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und Temperaturein-flüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwer-kes feine Risse in den Stahlbetonelementen hervorrufen.Diese feinen Risse stellen - sofern sie die nach DIN 1045 an-gegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten - keinen Mangel dar.Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und Mau-erwerkswänden im Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bau-physikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rah-men der Gewährleistung keinen Mangel dar.

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Wartungen, Verschleißteile und Eingriffe des Käufers

Das Bauwerk enthält Teile, die einer natürlichen, gebrauchs-bedingten und gewöhnlichen Abnutzung und unvermeidbaren Rissbildung auch innerhalb der Verjährungsfrist unterliegen (Ver-schleißteile). Es handelt sich hierbei insbesondere um Bauteile, bei denen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Funktions- und Gebrauchstüchtigkeit eine regelmäßige Wartung bzw. Kunden-dienstleistungen erforderlich sind.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der Abnutzung für Elektroteile und elektrotechnische flammenberührte Teile, wie z. B. Pumpen, Schalter, Schaltrelais und Thermostatventile, oder um funktionale Bauteile wie Griffe, Schlösser oder Fensterbeschläge, Kurbeln zu Rollläden etc.. Funktionsstörungen und Funktionsausfälle, die ihre Ursache ganz oder auch nur teilweise in fehlenden, regelmäßi-gen Wartungs- oder Kundendienstleistungen haben, stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Dasselbe gilt für solche Störungen und Ausfälle, die nachweisbar ihre Ursache in eigenmächtigen Eingriffen des Käufers oder Dritter in technische Bauteile/Anlagen haben, soweit dies nicht durch den Bauträger autorisiert wurde.

Der Bauträger weist den Erwerber darauf hin, dass Wartungs-verträge bzw. -arbeiten an folgenden, soweit vorhandenen Bau-teilen, erforderlich sind und empfohlen werden: Hebeanlagen, Aufzugsanlagen, Zisternenfilter und Hauswasserwerk, Wasserar-maturen und –leitungen, elektrisch betriebene Toranlagen (Tief-garage), Tiefgaragenboden, Brandschutztüren, Rauchmelder, Ein-laufrinnen bzw. Dachrinnen, FI-Schalter, CO-Warnanlagen.

Wartungsfugen

Die elastischen Verfugungen in Duschen, Bädern, WCs, in den Treppenhäusern und am Übergang vom Mauerwerk zur Dach-stuhlkonstruktion sind unvermeidbar Bewegungen, Mikroorganis-men, Schrumpfprozessen und mit diesem im weitesten Sinne ver-gleichbaren, weiteren Vorgängen ausgesetzt.

Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physika-lischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmä-ßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch Dichtstoffe haben in ihrer Belastbarkeit Grenzen.

Bei den elastischen Verfugungen handelt es sich daher um Fu-gen, die vom Käufer bereits innerhalb der Gewährleistungszeit auf Rissbildungen oder sonstige Beschädigungen hin beobachtet werden und ggf. nachgebessert oder erneuert werden müssen. Für Rissbildungen oder Schäden an diesen Fugen, sowie für die sich hieraus möglicherweise ergebenden Folgeschäden besteht keine Gewährleistungsverpflichtung des Bauträgers. Für die erfor-derliche Überprüfung, Wartung und Erneuerung elastischer Fugen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

Allgemeines

Der Wärmeschutznachweis der Gebäude ist auf der Grundlage der bei Einreichung des Bauantrages geltenden Energieeinspar-verordnung (EnEV 2014, Stand Januar 2016) ermittelt.Es wird eine Bewertung lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6 Kap. 4.2 (vereinfachter Nachweis, Lüftungskonzept) erstellt. Dieses lag bei Aufstellung der Baubeschreibung und Beur-kundung der Teilungserklärung noch nicht vor. Aus dem Lüftungs-konzept ergeben sich die notwendigen Zuluftöffnungen, welche als feuchtegeführte Zuluftelemente entweder in die Rollladenkäs-ten oder in die Außenwände eingebaut werden.

Alle Auflagen bzw. erforderlichen Maßnahmen werden vom Bau-träger ausgeführt und sind von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen und zu unterhalten.

In Bezug auf Schalldämmung gelten die sich aus den gültigen Vor-schriften ergebenden erhöhten Schallschutzwerte der DIN 4109, Beiblatt 2, als vereinbart, auch wenn aus der Baubeschreibung und den Plänen heraus höhere Werte abgeleitet werden können. Bei den Bauteilanforderungen gilt die DIN 4109:1989-11, Bei-blatt 2.

Es wird eine schalltechnische Untersuchung über die Anforderun-gen an den baulichen Schallschutz erstellt. Nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde werden die sich daraus ergebenden notwendigen Schallschutzmaßnahmen durch den Bauträger aus-geführt und vom Erwerber übernommen und unterhalten.

Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen der Räume wurden auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung (WoFIV) ermittelt. Die angegebenen Wohnflächen sind Rohbau-maße.

Wird infolge technischer Fortschritte anderes, mindestens gleich-wertiges Material verwendet oder werden infolge behördlicher Anordnungen oder Auflagen, Materialknappheit oder Lieferungs-änderungen Umdisponierungen notwendig, müssen diese, falls keine Qualitätsminderung und Verschiebung des vereinbarten Ein-zugstermins damit verbunden ist, vom Käufer anerkannt werden.

Soweit im Baugenehmigungsverfahren zur Nutzung des Gebäu-des oder der Tiefgarage weitere Auflagen zu beachten oder notwendige Änderungen vorzunehmen sind, werden diese vom Bauträger auf seine Kosten erbracht. Diese Leistungen sind von den Eigentümern bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft zu übernehmen und zu unterhalten.

Ver- und Entsorgungsleitungen laufen nach Erfordernissen vor Wand und Decke. Bei Erstellung der Werkpläne im Maßstab 1:50 kann es sich ergeben, dass aus statischen Gründen oder we-gen der haustechnischen Installation Stützen, Träger, Unter-/Über-züge, Abmauerungen und Rohrverkleidungen angeordnet werden.Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erstellen der Werkpläne bzw. der Entwässerungsplanung für die Dachflächen-, Balkon- und Dachterrassenentwässerung noch Fallleitungen, Einläufe, Notüberläufe und sämtliche Leitungen hierfür notwendig werden bzw. zur Ausführung kommen. Diese sind bisher noch in keiner Ansicht oder Perspektive ersichtlich, werden sich dabei sichtbar von der Fassade abheben und sind von den Eigentümern zu über-nehmen. Lage und Ausführung nach Festlegung durch den Bauträ-ger oder dessen Bevollmächtigten.

Den Erwerbern der einzelnen Wohnungen ist es freigestellt, eine Dunstabzugshaube zu montieren. Aus schallschutztechnischen Gründen sind nur Umluft-Dunstabzugshauben zulässig.

Die Wohnungseigentümer der Wohnungen 18, 19, 34, 37 und 41 sind berechtigt, ihre nicht überdachten Dachterrassen und Balkone mit einem Kunststoff- oder Glasdach mit einer Tiefe bis zur Brüstung zu überdachen. Die Profile sind einheitlich anthrazit auszuführen. Eine Prüfung der baurechtlichen Durchführbarkeit ob-liegt nicht dem Bauträger.

Die Eigentümer der Wohnungen 1 bis 43 sind berechtigt, an ihren Terrassen und Balkonen eine ausfahrbare Markise anzubrin-gen. Die Markisen sind einheitlich auszuführen und auf die Fassa-dengestaltung abzustimmen. Eine Festlegung hierzu erfolgt in der ersten Eigentümerversammlung.

Als seitlicher Sichtschutz wird zwischen den Terrassen- und Bal-konflächen folgender Wohnungen eine Sichtschutzwand errich-tet: 1 und 2, 4 und 5, 7 und 8, 11 und 12, 15 und 16. Die Ausführung, Material und Gestaltung obliegt dem Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.

Es wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Alle Auflagen bzw. erfor-derlichen Maßnahmen, dazu gehört auch die Art der Ausführung der Feuerwehraufstellflächen, werden vom Bauträger ausgeführt und sind von den Erwerbern vorbehaltlos zu übernehmen und zu unterhalten.

Weiter werden die Standorte der Rauchmelder im Rahmen der Montagevorschriften für Rauchmelder durch den Montagebetrieb festgelegt. Die Rauchmelder werden vom Bauträger angemietet, der Käufer tritt in das Mietverhältnis ein.

Eine Kopie der Baugenehmigung wird der Hausverwaltung nach Übergabe des Gemeinschaftseigentums in Papierform oder digi-tal zur Verfügung gestellt.Bei Diskrepanzen oder abweichenden Aussagen zwischen Bau-beschreibung und Plänen ist die Baubeschreibung maßgebend.

Jossgrund, den 07.02.2017

Rechtlich verbindlich ist die notariell beglaubigte Bauleistungsbe-schreibung.

Änderungen, Druckfehler und Zwischenverkauf vorbehalten.

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Referenzobjekt Hattersheim

Der Bauträger hat wesentlichen Einfluss auf die Qualität Ih-rer neuen Immobilie. Deshalb ist es für Sie wichtig zu wis-sen, wer Ihr Partner ist.

Die Unternehmensgruppe Kleespies aus Jossgrund-Obern-dorf wird Ihrer berechtigten Forderung nach Zuverlässigkeit in jeder Hinsicht gerecht. So ist die Firma Kleespies schon über Generationen (seit über 65 Jahren) als Bauunterneh-men tätig. Hier steht der Mensch im Mittelpunkt der Unter-nehmensphilosophie. Dies zeigt sich auch bei den bisher durchgeführten Wohnbauprojekten.

Seit über 20 Jahren hat sich die erfolgreiche Unterneh-mensgruppe auf das schlüsselfertige Bauen als Bauträger im Geschosswohnungsbau im Rhein-Main-Gebiet speziali-siert. Viele realisierte Projekte sowie laufende Bauvorhaben zeigen Ihnen die hohe Kompetenz am Bau. In Bezug auf Baubiologie, Bauqualität und Infrastruktur gewährleistet der Bauträger Kleespies höchstes Niveau.

Um die selbstgesetzten hohen Qualitätsstandards stets ein-halten zu können, arbeitet das Familienunternehmen Klee-spies seit vielen Jahren mit einem erfahrenen und bewährten

Team von Handwerkern zusammen. Diese Zusammenarbeit beginnt bereits bei der Planung und geht bis zur Erstellung der Außenanlage. Das Bauunternehmen Kleespies stellt höchste Ansprüche an Zuverlässigkeit und Qualität.

Die persönliche Betreuung von Beginn an bis zur Übergabe und darüber hinaus ist eine ihrer entscheidenden Stärken. Kurze Wege und eine ständige Kommunikation legen den Grundstein für Ihre Zufriedenheit.

Die Firma Kleespies will sich an Ihren Ansprüchen messen lassen und diesen zu jedem Zeitpunkt gerecht werden. Ler-nen Sie die Unternehmensgruppe Kleespies kennen. Sie werden zu 100 % zufrieden sein. Weitere Informationen unter: www.kleespies.de

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Bad Nauheim

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WIR BAUEN FÜR SIE

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Bitte beachten Sie:Alle in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sollen dem Interessenten eine allgemeine Information ermöglichen. Die Bilder geben Stimmungen wieder und bestimmen nicht den Leistungsum-fang. Die Verkaufsunterlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Leistungsumfang wird durch die geschlossenen Verträge und nicht durch den Prospekt bestimmt. Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen bei Prospektherausgabe sind zwar nicht vorgesehen, können aber aus technischen und terminlichen Gründen eintreten. Daher ist eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder für die Verletzung eventueller Aufklärungspflichten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Prospekt wird nach Maßgabe dieses Vorbehaltes zur Verfügung gestellt.

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Adresse Projekt:Gartenstraße 137 - 13960598 Frankfurt

Beratung & Verkauf:Hermann Immobilien GmbHHauptstr. 47-49 · 63486 BruchköbelTelefon 06181 9780-0E-Mail [email protected]

Bauträger:Kleespies Projekt Mittelhessen GmbH Deutelbacher Str. 10 · 63637 Jossgrundwww.kleespies.de

Layout: Kerstin Varga-SinselHermann Immobilien GmbH

Fotos:Seite 5: © Hermann ImmobilienSeite 6: © philipus - fotolia.com

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