Französische Revolution - Ideen und Ziele, wo finden wir ... · Es war der Marquis de Lafayette,...
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Lukas Ewert
Freiherr-vom-Stein Schule Hessisch Lichtenau
15.04.2015
Französische Revolution - Ideen und Ziele, wo
finden wir sie heute in den europäischen
Verfassungen und Regierungssystemen wieder? Q2, Politik und Wirtschaft, Herr Löber
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Inhalt
1. Vorwort ......................................................................................................................... 1
2. Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der Französischen Revolution.. 2
3. Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution................................... 2
3.1 Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches .................................... 3
3.2 Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte................................................. 3
3.3 Frankreich als konstitutionelle Monarchie ..................................................... 4
3.4 Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft ................................ 5
3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien de Robespierre ........................................................................................................... 6
3.6 Eine Revolution neigt sich dem Ende............................................................. 7
4. Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Staaten im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme an verschiedenen Beispielen ..... 9
4.1 Politisches System und Verfassung der Schweiz ........................................... 9
4.2 Politische Strukturen Großbritanniens.......................................................... 12
4.3 Grundgesetz und Verfassung von Deutschland ............................................ 14
5. Fazit ............................................................................................................................ 17
6. Literaturverzeichnis .................................................................................................... 18
7. Abbildungsverzeichnis ............................................................................................... 18
8. Internetquellen ............................................................................................................ 19
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1. Vorwort
Liberté - Egalité - Fraternité oder Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit. Diese Worte
kommen jedem direkt in den Sinn, wenn man nach der Französischen Revolution
gefragt wird. Manche sprechen auch von dem Sturm auf die Bastille, dem Beginn des
Niederganges der Monarchie oder der Herrschaft des Terrors. Doch was war die
Französische Revolution wirklich? Sind die paar Fakten, die einem noch im Gedächtnis
geblieben sind, wirklich alles was man über diese Zeiten des Umbruches wissen muss?
Gibt es politische Folgen in den Regierungssystemen Europas, die noch heute spürbar
sind? Ich habe mich für eine Bearbeitung dieses Themas entschieden, da ich glaube,
dass sich in Zeiten des größten Umsturzes immer die wahren Intentionen und Wünsche
der Menschen äußern. Im Rahmen meiner Jahresarbeit möchte ich hinterfragen, ob die
Französische Revolution nur ein historisches Ereignis war, das die Entwicklung
Europas förderte oder vielleicht eine Sammlung guter politischer Ideen, die heute noch
Anwendung finden?
In der folgenden Jahresarbeit möchte ich, mit Hilfe einer differenzierten Darstellung der
verschiedenen Meinungen und politischen Strömungen zur Zeit der Französischen
Revolution, die Auswirkungen auf die heutigen europäischen Staaten näher beleuchten.
Mit einem kurzen Verfassungsvergleich von Staaten mit leicht unterschiedlichen
Staatsformen soll sich somit die Frage gestellt werden, ob wir Europäer heute noch die
verschiedenen Ideen aus der Zeit dieser Revolution in unseren Verfassungen
wiederfinden?
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2. Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der
Französischen Revolution
Obwohl sich Frankreich Mitte des 18. Jahrhunderts noch zu den mächtigsten Kräften
Europas zählen konnte, begann mit dem Voranschreiten des Jahrhunderts auch der
langsame Niedergang Frankreichs. Durch kostspielige Kriege und die enormen
Ausgaben des Hofes begannen die Ausgaben unter der Herrschaft Ludwig XVI. in
unermessliche Höhen zu wachsen. Auch das Ungleichgewicht in Bezug auf die
Steuerlast trug seinen Teil dazu bei. Der Adel und der Klerus probierten zu der Zeit ihre
alten Privilegien zu sichern, indem sie die Reformen, die der König und seine Berater
entwickelten, schlicht und einfach blockierten.1 Nun sah der König nur noch eine letzte
Möglichkeit, den Staatsbankrott zu verhindern - er berief die Generalstände zusammen.
Die Generalstände waren eine gewählte Versammlung aus Klerus, Adel und Bürgern,
welche seit 175 Jahren nicht mehr zusammengetreten waren. Von ihr erhoffte sich der
Monarch, dass sie ihm neue Steuerreformen bestätigten. Doch nicht nur der
Staatshaushalt steckte in großen Schwierigkeiten, sondern auch der größte Teil der
Bevölkerung, nämlich die Bauern. Obwohl sie etwa 80% der Bevölkerung ausmachten,
mussten sie an die privilegierten ersten beiden Stände so viel zahlen, dass „Ihre
Belastung durch Steuern, Kirchenzehnt grundherrliche Abgaben(..) sich auf bis zu zwei
Drittel des Ertrages[summierten].“2 Doch die wohl wichtigste aller gesellschaftlichen
Veränderungen war die Erstarkung des Bürgertums, welches immer bedeutungsvollere
Ämter im Staat bekleidete und eine immer lauter werdende Stimme wurde.
3. Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution
In der Darstellung der Ideen und Ziele der Französischen Revolution werde ich mich
hauptsächlich auf politische und wirtschaftspolitische Bereiche beschränken. Einen
kompletten Überblick über alle Bereiche zu geben, in denen sich das Volk
Verbesserung erhoffte, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen und ein ganzes Buch
füllen. Auch werde ich mir nur exemplarisch beteiligte historische Persönlichkeiten
anschauen können, da die Vielzahl derer, die an der Revolution mitgewirkt haben,
gewaltig ist. Jeder von ihnen verfolgte unterschiedliche Interessen und Ziele.
1 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 40-41 2 Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 42
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3.1 Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches
Obwohl die Französische Revolution ein Phänomen war, das man in ganz Frankreich
beobachten konnte, kann man sagen, dass eine Art Modellrevolution in der Hauptstadt
Paris ablief, die zu der Zeit mit 600.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt in
Europa war.3 Viele Historiker behaupten, dass es nicht nur eine Revolution gab, sondern
vielmehr die sogenannten „Drei Revolutionen“4, die ineinander übergriffen und von
verschiedenen Akteuren geleitet wurden. Die erste Revolution fand auf dem Land statt.
Hier erhoben sich die Bauern gegen ihre Grundherren und brannten deren Häuser und
Burgen nieder. Dies war der erste Schritt in Richtung Freiheit der Bauern und später
auch dem Abschaffen der Stände. Die zweite Revolution war die, in der Abgeordnete
der Generalständeversammlung (hauptsächlich Bürgerliche, aber auch liberale Adlige),
in Versailles den Ballhausschwur leisteten und solange zusammen bleiben wollten, bis
sie eine Verfassung verfasst hatten. Die dritte Revolution war die der leidenden
Bevölkerung von Paris, diese wurde immer stärker politisiert und von vielen aus der
neuen Nationalversammlung für ihre eigenen Zwecke missbraucht.
3.2 Entstehung der Menschen- und Bürgerrechte
Als sich 1789 Mitglieder des dritten Standes zur Nationalversammlung erklärten, sah
ein Mann den Zeitpunkt gekommen, dass Frankreich einen enormen Fortschritt machen
musste. Es war der Marquis de Lafayette, ein Veteran, der im amerikanischen
Unabhängigkeitskrieg gekämpft hatte. Zusammen mit Thomas Jefferson und seinen
Beratern arbeitete er die „Erklärung von Menschen- und Bürgerrechten“5 aus. Diese
wurde später in die erste Verfassung von Frankreich aufgenommen. An ihr war
besonders, dass sie im Gegenteil zu ihrem amerikanischen Vorbild für alle Menschen
bzw. Männer galt. Allerdings war sie mit ihren 17 Artikeln nur wenig konkret. Die
Freiheit, die mit der Gleichheit auf einer Ebene stand, galt, solange sie die Freiheit eines
Anderen nicht einschränkte. Auch die Gleichheit von allen bezog sich wohl eher auf den
Konvent, wo jede Stimme gleich zählen sollte. Sie war besonders fortschrittlich in
3 Vgl.: Reichart, Rolf E.: Das Blut der Freiheit Fran zösische Revolution und demokrat ische Kultur, Frankfurt am Main 1998, S. 112 4 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 43f 5 Vgl.: Dr. Herrmann, A xel: Informationen zur polit ischen Bildung-Menschenrechte; Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 2007, S. 12,f
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Bezug auf die Juden, denn Frankreich war der erste Ort, wo Juden gleichgestellt waren.
Allerdings galt all dies nicht für Frauen. Als sich eine Frau, Olympe de Gouges, über
diesen Zustand beklagte, wurde sie 1793 hingerichtet. Die Menschenrechte sollten mit
der zweiten Verfassung von 17 Artikeln auf 35 Artikel erweitert werden. Da diese
Verfassung aber nie in Kraft trat, wurde diese Erweiterung erst nach der Revolution
durch die Einführung des „Code civil“ von Napoleon vorgenommen.
3.3 Frankreich als konstitutionelle Monarchie
Abb. 1: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1791
Obwohl die Unzufriedenheit mit dem Monarchen in der letzten Zeit stetig gewachsen
war, sah die Mehrheit der ersten Nationalversammlung, also die Verfassungsgebende
Nationalversammlung, den König als festen Teil des Staates. Sie arbeitete eine
Verfassung aus, die eine Brücke zwischen alten Strukturen und Innovationen schlagen
sollte. Die Ausarbeitung war eng mit den entwickelten Menschen- und Bürgerrechten
verknüpft, und die früheren Grenzen und Vorteile der verschiedenen Stände war völlig
beseitigt worden. Es galt ein Zensuswahlrecht, also nur für Männer die älter als 25 Jahre
waren und eine bestimmte Steuerleistung erbrachten. Diese Männer wurden
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Aktivbürger genannt und konnten die Gemeindeverwaltung, Friedensrichter und 45.000
Wahlmänner wählen. Diese konnten dann zum einen die Richter und Geschworenen
wählen, welche wiederum den Kassationshof bestimmten. Diese beiden Gruppen
stellten einen Teil der drei verschiedenen Regierungsbereiche dar. Sie waren die
Judikative, also die Gesetzsprechende Gewalt. Zum anderen war es den Wahlmännern
möglich, die Departementsverwaltungen (Verwaltungen der verschiedenen Gebiete
Frankreichs) zu wählen. Diese wurden von den verschiedenen Ministern beaufsichtigt.
Die Departementsverwaltungen, die Minister und der König, welcher das Militär
kontrollierte und die Minister benannte, stellten die Exekutive, die Ausführende Gewalt
dar. Die dritte Gewalt war die Legislative und somit die Gesetzgebende Gewalt. Sie
setzte sich aus der Nationalversammlung mit 745 Mitgliedern zusammen. Ihre Aufgabe
war es, Gesetze zu erlassen. Dem König war aber ein Vetorecht erhalten geblieben.6 Mit
dieser Verfassung hätte die Revolution enden können, aber die drohende Gefahr von
außerhalb Frankreichs (der Europäischen Fürsten und der misslungene Fluchtversuch
von Ludwig XVI, den das Volk als schweren Verrat sah) trieb die Revolution noch
weiter voran.
3.4 Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft
Abb. 2: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1793
Nachdem der König von der Nationalversammlung verurteilt war und hingerichtet
worden war, war es klar, dass die vorher ausgearbeitete Verfassung nicht mehr
funktionieren könne. Während die Jakobiner immer mehr Macht im Konvent erlangten,
6 Vgl.: Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S. 45, M3
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wurde auch eine Verfassung entwickelt, die größtenteils ihren Vorstellungen entsprach.
Das Zensus Wahlrecht wurde gegen ein allgemeines Wahlrecht getauscht. Eine weitere
Idee war, dass das private Eigentum gesichert sei, trotzdem aber das größtmögliche
Wohl für das gesamte Volk erreicht werden sollte. Weiterhin konnte das Volk die
Nationalversammlung direkt wählen, und zwar immer für ein ganzes Jahr. Richter und
das Berufungsgericht, welches von der Nationalversammlung kontrolliert wurde und die
Beamten, wurden durch vom Volk gewählte Wahlmänner gewählt. Die bisherige
Gewaltenteilung blieb bestehen, nur die Stelle des Königs wurde von einem
Vollzugsrat, der von der Nationalversammlung gewählt wird, eingenommen. Diese
Verfassung wurde dann aber nie umgesetzt, da sich Frankreich seit dieser Zeit immer im
Krieg mit anderen Nationen befand.
3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien
de Robespierre
Wie vorher angedeutet gab es vor wichtigen Schritten im Voranschreiten der Revolution
immer große Diskussionen. Obwohl es einen allgemeinen Grundkonsens über die
umzusetzenden Ideen gab, waren die Vorstellungen der einzelnen Personen doch völlig
unterschiedlich. Es gab viele bedeutende Persönlichkeiten, die durch ihr Handeln die
Revolution vorantrieben. Sei es nun Jean Paul Marar, Louis-Antoine-Léon de Saint-Just
oder Georges Jacques Donton und sein vormaliger Freund und späterer Widersacher
Maximilien Marie Isidore de Robespierre7, welcher wohl den größten Bekanntheitsgrad
nach der Revolution genoss. Aber was wollte dieser Anwalt und Richter aus Arras
genau? 1789 wurde Robespierre in die Generalstände gewählt und war später Teil der
ersten Nationalversammlung. Außerdem trat er dem Jakobinerclub bei, dessen Präsident
er im Frühjahr 1790 wurde. Im Juli 1793 wurde Robespierre dann schließlich in den
Wohlfahrtsausschuss gewählt. Dort läutete er mit Hilfe einiger seiner Jakobinerfreunde,
wie Saint-Just, die Herrschaft des Terrors ein, in der Tausende zum Wohle der
Revolution auf dem Schafott landeten. Am 27.07.1794 oder 9. Thermidor wurden
Robespierre und seine Anhänger entmachtet, da Robespierre dem Konvent gedroht
hatte, weitere Namen von Verrätern an der Republik vorzulesen. Zu der Zeit hatte der
7 Vgl.: Fenske, Hans/ Mertens, Dieter/ Reinhard, Wolfgang/Rosen, Klaus: Geschichte der politischen Ideen; Frankfurt am Main, 1994, S. 406,f
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Wohlfahrtsausschuss schon viele wichtige Persönlichkeiten wie Donton auf dem
Gewissen. Einen Tag später wurde Robespierre, der seine letzten Stunden im
Wohlfahrtsausschuss mit einer schweren Kieferverletzung liegend verbracht hatte,
durch die Guillotine hingerichtet.
Als erstes ist zu erwähnen, dass für Robespierre Demokratie und Republik eine
unzertrennliche Einheit und die höchste aller Staatsformen darstellte. Eine Idee, die er
von seinem großen Vorbild Rousseau übernommen hatte. Für ihn war die Republik ein
Staatswesen, in dem das souveräne Volk im Rahmen der von ihm selbst beschlossenen
Gesetze alles erledigte, wozu es selbst in der Lage war und nur die übrigen
Staatsgeschäfte Aufgabe der Abgeordneten waren. Die Abgeordneten sollten aber nur
unter strengster Kontrolle ihre Aufgabe ausführen. Diese Kontrolle zog zum Beispiel
das Verbot der Wiederwahl von Abgeordneten nach sich. Viele seiner Vorstellungen
waren konform mit der Konventsverfassung von 1793. Allerdings war er zum Beispiel
mit der Regelung der Wirtschaft nicht einverstanden, denn nicht
Wirtschaftsliberalismus sondern eine Wirtschaftsform mit viel sozialeren Strukturen
hatte sich Robespierre erhofft. Doch der wichtigste Begriff bzw. Leitfaden für ihn war
„vertu publique“, die öffentliche Tugend. Robespierre war der Auffassung, dass es die
Pflicht jedes einzelnen Bürgers Frankreichs sei, sich aktiv an den Staatsgeschäften zu
beteiligen, und sich auch in allen anderen Bereichen des Lebens nach dem tugendhaften
Kodex zu verhalten. Ein Verstoß war nicht nur eine Unsittlichkeit, sondern sogar die
Grundlage des Despotismus. Robespierre glaubte, dass die Menschen nicht von allein
tugendhaft leben würden, sondern nur mit Hilfe des Terrors dazu bewegt werden
konnten. Dies war für Robespierre Rechtfertigung für die Gräueltaten zu Zeiten der
Jakobinerherrschaft. Obwohl er gegen die Kirche arbeitete, war er ein sehr gläubiger
Mann. Viele seiner vorherigen Erfolge, die sehr fortschrittlich waren (z.B. das
Einführen der Pressefreiheit), wurden durch diese radikale Einstellung wieder
rückgängig gemacht.
3.6 Eine Revolution neigt sich dem Ende
Nachdem am 9. Thermidor 1794 Robespierre und seine Unterstützer entmachtet worden
waren, übernahmen wieder die Girondisten die Führung im Nationalkonvent und
begannen, den von den Jakobinern angerichteten Schaden langsam zu beseitigen.
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Abb. 3: Regierungssystem der französischen Verfassung von 1795
Die neue bürgerliche Republik unter Führung des Direktoriums, die
„Verfassungsmäßige Exekutive der Republik (…)“8, die aus fünf gewählten Mitgliedern
bestand, hatte nie eine besonders gesicherte Position, was den steigenden Zahlen an
Royalisten zuzuschreiben war. Trotzdem schaffte es diese Verfassung immerhin vier
Jahre zu bestehen. Das allgemeine Wahlrecht von 1793 war wieder in ein
Zensuswahlrecht umgewandelt worden und das Volk wählte lediglich Wahlmänner, die
alle anderen Wahlen tätigten. Sie durften Richter und Geschworene und das
Kassationsgericht wählen. Dieses wiederum wählte das Oberste Gericht. Die vorherige
Nationalversammlung war aufgeteilt in den Rat der 500, der beratende Tätigkeiten in
Bezug auf die Gesetzgebung ausführte. Um in den Rat der 500 zu kommen, musste man
mindestens 30 Jahre alt sein. Wollte man aber in den Rat der Alten, der nur halb so viele
Mitglieder hatte wie der Rat der 500, so musste man mindestens 40 Jahre alt und
verheiratet sein. Bei beiden Räten wurden jährlich je 1/3 der Abgeordneten auf eine
Amtszeit von drei Jahren gewählt. Der Rat der Alten hatte die Aufgabe,
Gesetzesentwürfe anzunehmen oder sie zu verwerfen. Zudem wählten sie das
Direktorium, welches wiederum die Beamten wählte. Am 9. November 1799 wurde die
8 Reichart, Rolfe E.: Das Blut der Freiheit Französ ische Revolution und demokratische Kultur; Fran kfurt am Main; 1998, S. 367
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bestehende Regierung endgültig durch einen Staatsstreich von Napoleon entmachtet.
Dies war das Ende der Französischen Revolution.
4. Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Staaten
im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme
an verschiedenen Beispielen
Betrachtet man die Auswirkungen der Französischen Revolution auf die Entwicklung
von Europa, erkennt man wie gewaltig diese waren. Die Französische Revolution setzte
das Gedankengut, welches seinen Ursprung in der Zeit der Aufklärung hatte, in die Tat
um und brachte die Völker Europas dazu, neu zu denken und neue Wege gehen zu
wollen. Die Französische Revolution, vielmehr die Herrschaft des Terrors unter den
Jakobinern und Robespierre, schwebte allerdings auch über jeder folgenden Revolution
und schuf die Angst, dass Revolutionen aus dem Ruder laufen können. Dies war auch
der Grund dafür, dass einige bedeutende Revolutionen zwar gut begannen, aber nicht
bis zum Ende durchgeführt wurden. Ein Beispiel wäre die 1848er Revolution. Aber man
sollte sich doch fragen, wo wir heute in unseren politischen Systemen und Verfassungen
die Ideen dieser Zeit wiederfinden? Dazu habe ich die in 4.1 - 4.3 erläuterten Beispiele
ausgewählt.
4.1 Politisches System und Verfassung der Schweiz
Die schweizerische Bundesverfassung beginnt mit der Präambel, in der erklärt wird,
dass sich das Volk und die Kantone die Verfassung selbst geben, wobei sie das Wohl
Aller achten, sich oder Anderen keinen Schaden zufügen und dankbar für das von Gott
gegebene und das von ihnen Errungene sind.9 Es folgt Art. 1: „Das Schweizervolk und
die Kantone Zürich, Bern, (…), Genf und Jura bilden die Schweizerische
Eidgenossenschaft.“ 10 Schon gleich zu Beginn lässt sich hier die Ähnlichkeit zu
9 Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Präambel; (Zugriff am 15.03.2015 online im Internet), URL: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.ht ml; (in folgenden Fußnoten gleich und deshalb nicht angegeben) 10 Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 1
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Frankreich feststellen, denn die damaligen Departements waren souverän und
eigenständig, solange es keine Angelegenheit des Bundes war.11
Abb. 4: Regierungssystem der Schweiz
Kommen wir nun zum Aufbau des Verfassungssystems der Schweiz. In der Schweiz
gilt ein allgemeines Wahlrecht. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, das
zentrale Organ der Legislative, die Vereinigte Bundesversammlung bzw. ihre zwei Teile
(also Ständerat und Nationalrat) zu wählen. Die Legislaturperiode beträgt allerdings
nicht zwei bzw. ein Jahr wie in den beiden Französischen Verfassungen, sondern vier
Jahre. Die Wahl von Richtern und Beamten ist in der Schweiz umstrukturiert worden
und ist somit nicht mehr Teil des Verfassungssystems wie es damals der Fall war. Nur
die Wahl der höchsten richterlichen Instanz, in diesem Fall das Bundesgericht, ist noch
Teil dieses Systems, wird aber von der Vereinigten Bundesversammlung auf sechs
Jahre gewählt. Die Vereinigte Bundesversammlung hat im Vergleich zur damaligen
Nationalversammlung einen kleinen Unterschied, denn sie besteht aus zwei
verschiedenen Gremien. Erst 1795 war dies auch in Frankreich der Fall. Eine
Ähnlichkeit zu den französischen Verfassungen aus 1793 und 1795 besteht in der Wahl
11 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 3
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eines Rates, der weitere Aufgaben im Staat übernimmt. In Frankreich war es der
Vollzugsrat bzw. das Direktorium und in der Schweiz der Bundesrat. Anders ist
allerdings, dass der Vollzugsrat bzw. das Direktorium an der Spitze der Exekutive
standen, während der Bundesrat die oberste Instanz in der Schweiz ist. 12 Weitere
Ähnlichkeiten zur Verfassung von 1793 sind die Aufgaben im Bezug über die Aufsicht
anderer Organe. Denn genau wie die Nationalversammlung, die damals das
Berufungsgericht und den Vollzugsrat kontrollierte, kontrolliert heute in der Schweiz
die Bundesversammlung das Bundesgericht, den Bundesrat und zusätzlich noch den
Bundeskanzler. 13 Doch ein prägnanter Unterschied zu beiden Verfassungen der
Französischen Revolution und auch zu den meisten Verfassungen heutzutage ist die
Volksinitiative und das Referendum, in dem das Volk aktiv mit seinen Stimmen unter
bestimmten Bedingungen politische Entscheidungen selbst treffen kann.14
Wenn man sich nun das Schweizer Verfassungssystem in seiner Gesamtheit anschaut,
lassen sich viele Parallelen zum zweiten französischen Verfassungssystem entdecken.
Die Verfassung von 1795 dagegen weist mit ihrem Zensuswahlrecht und ihren
Wahlmännern nicht so große Ähnlichkeiten mit dem Schweizer Verfassungssystem auf.
In den Grundstrukturen ähneln sich beide Verfassungen sehr, was dafür spricht, dass die
zweite französische Verfassung so revolutionär war, dass sie heute mit einigen Zusätzen
noch besteht. Mit der Präambel wird sogar die Tugend-Idee von Robespierre in Teilen
übernommen, die das Zwischenmenschliche und das ganze Zusammenleben an sich
regeln soll. Somit hätte die Verfassung von 1795 und das Leben in Frankreich schon vor
200 Jahren auf heutigem Stand sein können, wäre die Verfassung jemals in Kraft
getreten und hätte man nicht versucht, die Tugend mit Terror durchzusetzen.
12 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 174 13 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 169 14 Vgl.: Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 136-142
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4.2 Politische Strukturen Großbritanniens
Der Vergleich zwischen den beiden ersten Verfassungen Frankreichs und der
Verfassung Großbritanniens fällt schwer. Dies liegt daran, dass Großbritannien keine
Verfassung wie die kontinentalen Staaten Europas besitzt. An der Stelle eines
gesammelten Verfassungstextes stehen vier Eckpfeiler. Der Erste sind Gesetze, die vom
Rang her einer Verfassung gleich zu setzen sind. Diese Gesetze regeln das
Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen der Regierung. Der zweite Eckpfeiler
sind die Entscheidungen der Richter in Bezug auf Fragen, die verfassungsrechtliche
Themen behandeln. Der dritte Eckpfeiler sind das Common und das Status Law. Es
handelt sich dabei um Rechte, die auf alten richterlichen Präzedenzfällen und auf
Entscheidungen durch das Parlament beruhen. Der letzte Eckpfeiler ist ein
Grundkonsens über die verschiedenen Abläufe und Regeln zwischen den verschiedenen
Institutionen. Dieser Konsens ist nicht niedergeschrieben.15 Befassen wir uns jetzt mit
Abb. 5: Regierungssystem von Großbritannien
dem Regierungssystem von Großbritannien. Das wohl erste Merkmal, das ins Auge
fällt, ist das Vorhandensein eines Königs und somit unterscheidet sich das politische
System von den Verfassungen von 1793 und 1795 in Frankreich. England ist demnach,
genau wie Frankreich in seiner ersten Verfassung von 1791, eine konstitutionelle
15 Vgl.: Bundeszentrale für Polit ische Bildung: Großbritannien(GB); (Zugriff am 23.03.2015 online im Internet), URL: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17582/grossbritannien-gb
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Monarchie. Das Volk - es gilt ein allgemeines Wahlrecht für alle über 18-Jährigen -
wählt das House of Commons oder auch Unterhaus, welches eins der zwei Organe der
Legislative ist. Das Unterhaus, das mit 5 Jahren eine relativ lange Amtsperiode hat im
Vergleich mit den 2 Jahren der Nationalversammlung in 1791, muss wiederum dem
Premierminister sein Vertrauen aussprechen. Diesem obliegt die Aufgabe der
Ernennung der verschiedenen Minister, also seinem Kabinett, die mit ihm die Regierung
bilden und der Ernennung weiterer Posten außerhalb der Regierung wie zum Beispiel
Staatsminister. Da der König aber den Premierminister ernennt, lässt sich sagen, dass
es, wie in der französischen Verfassung von 1791, die Aufgabe des Königs ist, die
höchsten Beamten innerhalb des Staatsapparates zu ernennen, nur mit dem
Premierminister als Zwischenschritt. Die Rolle des Mittelsmannes übernimmt der
Premierminister auch bei der Auflösung des Unterhauses, was er allerdings nur faktisch
auflöst aber nicht formalrechtlich, denn dies ist die Aufgabe des Monarchen. Die
Gesetzgebung besteht nicht nur aus dem House of Commens, sondern auch aus dem
House of Lords auch Oberhaus genannt. Beide zusammen bilden das Parlament und
üben Kontrolle über die Regierung aus. Im Oberhaus sitzen hauptsächlich Mitglieder
aus alten adligen Familien und Bischöfe. Die Mitglieder werden nicht gewählt, sondern
vom König ernannt. Hier besteht ein großer Unterschied zu den Verfassungen aus der
Zeit der Französischen Revolution, denn in ihnen spielten der damalige erste und zweite
Stand, also Klerus und Adel, keine Rolle. Ein weiterer Unterschied zu der französischen
Verfassung aus 1791 ist, dass nicht der König, sondern das Oberhaus über ein Vetorecht
verfügt, das aber vom Unterhaus überstimmt werden kann. Auch die Mitglieder des
Obersten Gerichtshofes werden auf Vorschlag des Premierministers vom König
ernannt. Der Kronrat, der heute immer noch Teil des britischen Regierungssystems ist,
erfüllt heute lediglich repräsentative Aufgaben. Zusätzlich gibt es Regierungsorgane,
die nicht zentral gelegen sind wie z.B. das Schottische Parlament. Diese Organe
entscheiden aber nur über die genaue Umsetzung der verschiedenen Gesetze in ihren
eigenen Regionen.
Beide Systeme sind konstitutionelle Monarchien, aber sie unterscheiden sich sehr stark.
In Großbritannien kann das Unterhaus nur vom Volk gewählt werden und selbst jenes
kann vom König aufgelöst werden. In Frankreich dagegen hatte der König kaum bis gar
keine Kontrolle auf die beiden anderen Gewalten. In England kann der König die
Regierung bestimmen, die Mitglieder des obersten Organs der Justiz ernennen sowie die
eine Hälfte des Parlamentes ernennen und die andere auflösen. Obwohl er nicht wie der
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Monarch in Frankreich die direkte Kontrolle über das Militär hat, ist der britische
Monarch um einiges mächtiger als es König Ludwig der XVI mit der Verfassung von
1791 gewesen wäre.
4.3 Grundgesetz und Verfassung von Deutschland
Obwohl man sehen kann, dass sich die Ideen der Französischen Revolution in
verschiedenen europäischen Verfassungen wiederspiegeln, stellt sich jetzt für mich die
wichtigste Frage: Sind auch in unserem deutschen politischen System und unserem
Grundgesetz Teile der Ideen der Französischen Revolution verankert? Ähnlich wie bei
der Verfassung der Schweiz beginnt das Grundgesetz mit einer Präambel. In ihr steht:
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen
beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu
dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern,
(…), Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit
und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte
Deutsche Volk.“16 Hier wird auch, wie in der schweizerischen Präambel deutlich, dass
das Volk eine gewisse Verantwortung gegenüber dem Staat und seinen Mitmenschen
hat. Diese Idee war auch sehr stark unter den damaligen Revolutionären vertreten. Sei
es nun durch Robespierres Tugend-Gedanken oder durch die 1793er Verfassung, wo
Saint-Just und Andere dem Volk durch die kurzen Amtsperioden der Abgeordneten, ein
großes Maß an Überwachung zuteilwerden ließen. Auch die damals entwickelten
Menschenrechte finden sich gleich zu Beginn des Grundgesetzes in den ersten 19
Artikeln. Seien es nun Gesetze wie Artikel 1.1 „Die Würde des Menschen ist
unantastbar. “17 oder Artikel 3.1 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“18 Wir
messen den Menschen- und Bürgerrechten - anders als in der Schweiz - somit eine
enorme Bedeutung zu. Erst im 20. Artikel wird die deutsche Staatsform als „(…) ein
16 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 12 17 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 13 18 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 13
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demokratischer und sozialer Bundesstaat“19 festgelegt. Betrachtet man das politische
System bzw. das Regierungssystem fällt auf, dass es in zwei Ebenen aufgeteilt ist.
Abb. 6: Regierungssystem von Deutschland
Zum einen die Länder und zum anderen den Bund, der aus den verschiedenen Ländern
besteht. Es herrscht ein allgemeines Wahlrecht für alle Bürger, die das 18. Lebensjahr
erreicht haben. Auf Landesebene können die wahlberechtigten Bürger den Landtag
wählen. Dieser wiederum wählt den Ministerpräsidenten und das
Landesverfassungsgericht. Außerdem werden bestimmte gekorene Mitglieder des
Landtages in die Bundesversammlung entsandt. Der Ministerpräsident ernennt das
Landeskabinett. Die verschiedenen Ministerpräsidenten und Mitglieder der
Landeskabinette entsenden eine bestimmte Anzahl an Personen, die den Bundesrat
bilden. Diese Anzahl richtet sich nach der Größe und der Bevölkerungszahl der
verschiedenen Länder. Auf Bundesebene können die Wahlberechtigten den Bundestag
über die Wahl von Parteien und Direktmandaten auf vier Jahre wählen. Der Bundestag
und der Bundesrat sind die beiden Organe der Legislative und haben somit Einfluss auf
die Entstehung bzw. Bestätigung der Gesetze und die Wahl des Obersten Gerichtshofes.
19 S.: Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn, 2013, S. 22
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Eine weitere Aufgabe des Bundestages ist die Ernennung des Bundeskanzlers, welcher
sich sein Bundeskabinett wählt. Doch sowohl Gesetze, als auch die Ernennung des
Bundeskanzlers und Bundeskabinetts müssen durch den Bundespräsidenten bestätigt
werden. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt, die aus dem Bundestag und
den gekorenen Mitgliedern der Länder besteht.
Wenn man die Regierungsform der Deutschen betrachtet fällt auf, dass sie nur minimale
Ähnlichkeiten zum ersten französischen Regierungssystem aufweist. Das Vetorecht des
Königs lässt sich in geringer Form in dem Vetorecht des Bundespräsidenten
wiederfinden. Auch die Wahl von Beamten in den verschiedenen Departements ähnelt
leicht den Wahlen der Landesparlamente. Die einzige wirklich gute und unbestreitbare
Ähnlichkeit ist die Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung ist auch die größte
Gemeinsamkeit mit den beiden Verfassungen von 1793 und 1795. In der 1793er
Verfassung hatte man wie in Deutschland das allgemeine Wahlrecht. In der 1795er
Verfassung ist als Gemeinsamkeit noch die Trennung des Organs der Legislative in
zwei Gremien zu nennen. Wobei nur eines der beiden Organe das Handelnde ist,
welches z.B. das Oberhaupt der Exekutive wählt. Damals wurde das Direktorium und
heute der Bundeskanzler bzw. der Bundespräsident gewählt.
Es lässt sich somit abschließend sagen, dass in bestimmten Bereichen Ähnlichkeiten zu
den verschiedenen Verfassungen der damaligen Zeit bestehen, doch diese nicht so
auffallend sind, dass man Deutschland einer zuordnen kann, die besondere Ähnlichkeit
aufweist.
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5. Fazit
Nachdem ich die Ähnlichkeiten bzw. Unterschiede der drei ersten französischen
Verfassungen zu heutigen europäischen Verfassungen und Regierungssystemen näher
untersucht habe, ist mir aufgefallen, dass die Ideen, die zu dieser Zeit entstanden sind,
heute noch sehr viel Einfluss auf die verschiedenen Staatssysteme haben. Diese Ideen
sind heute Teil eines Grundkonsens, den die europäischen Staaten teilen, sei es nun in
Bezug auf Menschenrechte, Gewaltenteilung, usw.
Überrascht hat mich allerdings, dass in den Verfassungen von Großbritannien und der
Schweiz auffallende Parallelen zu den einzelnen der drei französischen Verfassungen
bestehen, sodass sie mit ein paar Änderungen nahezu gleich erscheinen. Allerdings
muss man hierbei betonen, dass - so gut und schön verschiedene Ideen in den damaligen
drei Verfassungen auch gewesen sein mögen - die erste Verfassung nur kurz zum
Einsatz kam und die Zweite gar nicht umgesetzt wurde. Die Dritte konnte sich
immerhin über einen Zeitraum von vier Jahren etablieren, führte aber schließlich zum
Wiederaufleben der Monarchie in Gestalt Napoleons. Ihre Ideen, deren Wurzeln aus der
Zeit der Aufklärung stammten, waren somit eine große Förderung der europäischen
Entwicklung. Andererseits hemmte die Französische Revolution auch viele
Revolutionen der darauffolgenden Zeit, denn das Grauen und das Unrecht, das zur Zeit
der Jakobiner aber auch Anderer in Frankreich herrschte waren enorm.
Somit kann man die Französische Revolution als Münze mit zwei Seiten betrachten. Die
eine mit dem unvorstellbaren Grauen und die andere mit den guten Ideen, die bis in die
heutige Zeit überdauern und sich sogar zu großen Teilen in manchen Verfassungen
wiederspiegeln. Zusammenfassend kann man daher sagen, dass viele Ideen und Ziele
noch heute ihre Gültigkeit in den verschiedenen europäischen Verfassungen und
Regierungssystemen haben.
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18
6. Literaturverzeichnis
Bahr, Frank: Horizonte II Geschichte für die Sekundarstufe II, Braunschweig 2010, S.
40-44
Bundeszentrale für politische Bildung, Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland, Bonn, 2013, S. 12, 13, 22
Dr. Herrmann, Axel: Informationen zur politischen Bildung-Menschenrechte;
Bundeszentrale für politische Bildung; Bonn 2007, S. 12,f
Fenske, Hans/Mertens, Dieter/Reinhard, Wolfgang/Rosen, Klaus: Geschichte der
politischen Ideen; Frankfurt am Main, 1994; S. 406,f
Reichart, Rolf E.: Das Blut der Freiheit Französische Revolution und demokratische
Kultur, Frankfurt am Main 1998, S. 112, 367
7. Abbildungsverzeichnis
Deckblatt (von oben links nach unten rechts):
http://www.france-mail- forum.de/wp-content/uploads/2011/08/Freiheit-Gleichheit-
Bruederlichkeit%E2%80%93franzoesische-Tugenden.jpg
http://www.schulbilder.org/bild-eugene-delacroix-die-freiheit-fuehrt-das-volk-
franzoesische-revolution- i15554.html
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8e/Flag_map_of_Germany.sv
g/170px-Flag_map_of_Germany.svg.png
http://fsymbols.com/images/paragraph-symbol-rules.jpg
http://www.cbg-erkelenz.de/cbg/images/artikelbilder/england.png
http://www.die-stiftung.de/wp-
content/uploads/sites/6/2014/02/flagge_land_schweiz_navarro_raphael_panthermedia_1
600755_5208x3524.jpg
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Abbildungen:
Abbildung 1:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/b/b4/Verfassung_Frankreich1791.jpg
Abbildung 2:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0b/French_constitution_of_1
793_german.svg/2000px-French_constitution_of_1793_german.svg.png
Abbildung 3:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3d/Direktionalverfassung_Frankreic
h_22.August_1795.png
Abbildung 4:
(http://www.bpb.de/cache/images/1/8381-st-galerie.jpg?DB6F5)
Abbildung 5:
http://www.bpb.de/cache/images/9/10539-st-galerie.jpg?059B0/
Abbildung 6:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8b/Politisches_System_Deuts
chlands_neu.svg/2000px-Politisches_System_Deutschlands_neu.svg.png
8. Internetquellen
Bundeszentrale für Politische Bildung: Großbritannien(GB); (Zugriff am 23.03.2015 im
Internet)
URL:http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17582/grossbritannien-gb
Schweizerische Bundesbehörden; Bundesverfassung der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, (Zugriff am 15.03.215 im Internet) Präambel, Art.1, 3, 136-142,
169, 174; im Internet URL: http://www.admin.ch/opc/de/classified-
compilation/19995395/index.html
Inhalt1. Vorwort2. Überblick über die gesellschaftliche Lage zu Beginn der Französischen Revolution3. Darstellung der Ideen und Ziele der Frantösischen Revolution3.1 Wünsche und Hoffnungen zu Zeiten des Umbruches3.2 Enstehung der Menschen- und Bürgerrechte3.3 Frankreich als konstitutionelle Monarchie3.4 Ideen in der Verfassung unter der Jakobiner Herrschaft3.5 Darstellung der verschiedenen Ideen am Beispiel von Maximilien de Robespierre3.6 Eine Revolution neigt sich dem Ende
4. Folgen der Französischen Revolution für die Europäischen Statten im besonderen Bezug auf ihre Verfassungen und politischen Systeme an verschiedenen Beispielen4.1 Politisches System und Verfassung der Schweiz4.2 Politische Strukturen Großbrittaniens4.3 Grundgesetz und Verfassung von Deutschland
8. Internetquellen7. Abbildungsverzeichnis6. Literaturverzeichnis5. Fazit