Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch...

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Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung - Bremen, 13. Juni 2017 Oliver Reif-Dietzel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Deutsches Institut für Urbanistik

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Förderung des Klimaschutzes

durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB

- Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung -

Bremen, 13. Juni 2017

Oliver Reif-Dietzel

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz,

Deutsches Institut für Urbanistik

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Was erwartet Sie

Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz

Die Nationale Klimaschutzinitiative NKI

Die Kommunalrichtlinie – ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Weitere Förderprogramme der NKI

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Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)

am Deutschen Institut für Urbanistik

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Informationsplattform Fördermittelberatung

Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene

Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene

Information & Beratung zum Klimaschutz

Aufgaben des SK:KK

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Beratungsleistungen

Das Beratungsteam ist von Montag bis Freitag telefonisch & per Mail erreichbar

Kommen Sie ins Difu!

Persönliche Beratung in Berlin und Köln

… oder das SK:KK kommt zu Ihnen!

Fördermittelvortrag und Beratung auf Anfrage » Voraussetzung: Mehrere potenzielle Antragsteller/innen sind anwesend

So erreichen Sie uns:

030 / 39001-170

[email protected] www.klimaschutz.de/kommunen

Fotos: David Ausserhofer

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Das SK:KK ist an jedem Wochentag telefonisch und per Mail erreichbar

Beratungshotline

030 / 39001-170

[email protected]

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Internetportal und Community

Alle Infos unter: www.klimaschutz.de/kommunen

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, Mehr als 19.000 Projekte

1,4 Mio. Tonnen THG* weniger

555 Mio. € gefördert

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Die Nationale Klimaschutzinitiative - NKI

Zielgruppen Kommunen |Unternehmen |Verbraucher |Bildungseinrichtungen

Meilensteine 2008: Start der NKI 2014: Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 2015: Klimaschutzplan 2050

2020: - 40 % THG* 2050: - 80 bis 95% THG

2014

2014

2011

* Treibhausgasemissionen

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Aktionsprogramm Klimaschutz 2020

Ziel • 40% Minderung der Treibhausgase bis 2020

(Basis: 1990)

Lücke • Mit der gegenwärtigen Politik:

Nur ca. 33-34 % THG-Minderung möglich.

Folge • Aktionsprogramm Klimaschutz 2020

• Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)

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Klimaschutzplan 2050

Klimaschutzplan 2050 erarbeitet “Architektur“ für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung

Dialogprozess zur Erarbeitung von Maßnahmen mit Ländern, Kommunen, Verbände und Bürger/innen 2015-2016

Übergabe der Vorschläge an BMUB im März 2016

Stellungnahme der Bundesregierung

Abschlusskonferenz im Februar 2017

Erste Programme/Gesetze für 2018 geplant

Fortschreibung für 2019/2020 geplant

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Zielgruppen

SK:KK

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„Richtlinie zur Förderung von

Klimaschutzprojekten in

sozialen, kulturellen und

öffentlichen Einrichtungen

im Rahmen der Nationalen

Klimaschutzinitiative“

Die Kommunalrichtlinie

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10.000 KRL-Projekt bewilligt

Energiesparmodell ‚Halbe-halbe‘ Energie- und Wassersparen an Leipziger Schulen

Laufzeit: 2017-2021 Geplant: 30 Schulen (aktuell: 7) Beteiligungsprämienmodell 50 % an die Schulen 10 % an die Hausmeister 40 % an Träger/Stadt Leipzig

Bundesumweltministerin Hendricks überreicht Urkunde an OB Burkhard Jung

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Regionale Verteilung der Förderbewilligungen

KRL-Bewilligungen 2008 – 6/2016

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Bewilligte Projekte je Bundesland 2008 - 2016

1.549

1.429

1.327

1.179

689

553

563

168

107

109

97

67

78

51

24

33

390

324

318

320

167

157

106

49

41

18

24

36

18

12

19

8

Baden-Württemburg

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Bayern

Rheinland-Pfalz

Schleswig-Holstein

Hessen

Brandenburg

Mecklenburg-Vorpommern

Saarland

Thüringen

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Berlin

Hamburg

Bremen

Förderbewilligungen 2008-2015 Förderbewilligungen 2016

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Förderbewilligungen je 100.00 Einwohner, 2008-2016 Nach Bundesländern

Darstellung: SK:KK / Datenquelle: PtJ 09.12.2016, destatis 31.12.2014

25,1

21,3

21,0

18,1

12,8

11,8

11,0

9,9

9,3

8,8

6,2

5,6

4,3

2,5

2,4

1,8

- 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0

Schleswig-Holstein

Rheinland-Pfalz

Niedersachsen

Baden-Württemburg

Saarland

Bayern

Hessen

Nordrhein-Westfalen

Mecklenburg-Vorpommern

Brandenburg

Bremen

Thüringen

Sachsen-Anhalt

Sachsen

Hamburg

Berlin

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Die wichtigsten Änderungen:

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für investive Klimaschutzmaßnahamen beantragen (ausgenommen: nachhaltige Mobilität und Siedlungsabfalldeponien)

Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.

Green-IT: Förderung von Klimaschutz in Rechenzentren.

Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.

Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.

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Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind.

Kindertagesstätten und Schulen

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII

Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen

Kulturelle Einrichtungen

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus

Hochschulen

Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung

kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung

private Unternehmen , rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen

= NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016

Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt:

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Investiv Personell Strategisch

Förderschwerpunkte

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrich-tungen der Kinder- und

Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

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Antragsberechtigte

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Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen

Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten:

Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %,

Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %,

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeit-einrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %.

Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ und „Abfallentsorgung“.

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Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

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Einstiegsberatung in den Klimaschutz

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Einstiegsberatung

Inhalt:

Umfassende Beratung für einen strukturierten Einstieg in den kommunalen Klimaschutz

Für Kommunen, die noch am Anfang ihres Klimaschutzengagements stehen

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 65 % der Personal- und Sachausgaben für Beratungsleistungen von fachkundigen Dritten

Weiterhin: Begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Max. 15 Beratertage, mind. 5 vor Ort

Erforderliche Mindestzuwendung: 5.000 EUR

Foto: BMUB, Sascha Hilgers

Erhöhte FQ: bis zu 90 %

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Gutes Beispiel: Stockelsdorf schafft Strukturen im Klimaschutz

Großgemeinde Stockelsdorf / 17.400 Einwohner / Schleswig-Holstein

15 Beratungstage durch externes Büro

Überblick über Fördermöglichkeiten und konkrete Handlungsfelder

Belastbare Strukturen geschaffen – verwaltungsintern und in Bezug auf externe Verbündete (Städtische Wärmeversorgung)

Planung eines Blockheizkraftwerks als erste konkrete Maßnahme

Öffentliche Informationsveranstaltung

Erfolgreiche Beantragung eines Klimaschutzkonzeptes

Fördersumme: 7.800 Euro / Gesamtkosten: 12.000 Euro

Einstiegsberatung – Praxisbeispiel Stockelsdorf

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Klimaschutzkonzepte

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Klimaschutz(teil)konzepte – Überblick

Inhalt:

Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für Klimaschutzanstrengungen

Merkmale:

Maßgeschneidert für Ihre Kommune / Institution

Umfasst alle relevanten (= integriertes KSK) oder einzelne, tiefer zu betrachtende Handlungsfelder (= KS-Teilkonzept)

Wo liegen technische und wirtschaftliche Energie- und THG-Minderungspotenziale?

Besondere Bedeutung: Akteursbeteiligung, Kommunikationsstrategie, Controlling-Konzept

Prozesscharakter: Erstellungsprozess ca. ein Jahr

Foto: Daniele Civello

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Klimaschutz(teil)konzepte – wesentliche Bestandteile

• Bestandsanalyse

• Energie- und THG-Bilanz

• Potenzialanalyse

• Akteursbeteiligung

• Maßnahmenkatalog

• Controlling-Konzept

• Kommunikationsstrategie

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Klimaschutzkonzepte und Teilkonzepte Alternativ bei Einzelgebäude-Betrachtung: BMWi-Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ > Sanierungskonzept und Neubauberatung für Nichtwohngebäude (bis zu 80% Förderquote)

Alternativ: BMUB-Förderrichtlinie „Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen“ (30% Förderquote)

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Überblick Förderung von Klimaschutz(teil)konzepten

Was wird gefördert?

Klimaschutzkonzepte: Zuschuss von bis zu 65 %

der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten

Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Klimaschutzteilkonzepte: Zuschuss von bis zu 50 %

der Sach- und Personalkosten von fachkundigen Dritten

Ausnahme: TK Abfallentsorgung & Industrie- und Gewerbegebiete, hier max. 50 %

Weiterhin: begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Hinweise:

Pro Antragsteller können max. ein Klimaschutzkonzept und bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden

Projektzeitraum: i.d.R. ein Jahr

Erhöhte FQ: bis zu 90 %

Erhöhte FQ: bis zu 70 %

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Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

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Personal für den Klimaschutz - Klimaschutzmanagement

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Klimaschutzmanagement

Aufgaben einer Klimaschutzmanagerin bzw. eines Klimaschutzmanagers:

Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzepts

Koordination / Management der Aktivitäten und Akteure in der Kommune

Integration von Klimaschutzaspekten in die kommunalen Abläufe

Initiierung und Steuerung von Klimaschutzprojekten mit der Verwaltung, Energieversorgern, Wirtschaft, Bürgern, NGO

Fördermittelakquise

Presse- /Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Umweltbildung

Erfassung klima-schutz-

relevanter Daten

Projekt-management

Moderation/ Kommuni-

kation

Klimaschutz-standards

Einführung EMAS

Partizipation

Akteurs-vernetzung

Initiierung neuer Projekte

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Klimaschutzmanagement: Erstvorhaben

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 65 % der

Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten

für zusätzliches / neues Fachpersonal

Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung

Voraussetzungen:

Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutzkonzepts bzw. eines Teilkonzepts (Liegenschaften, Mobilität, Anpassung, Industrie- und Gewerbegebiete)

Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes und den Aufbau eines Controllingsystems

Foto: BMUB

Erhöhte FQ: bis zu 90 %

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Klimaschutzmanagement: Anschlussvorhaben

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 40 % der

Personalkosten, Sachausgaben, Literatur, Reisekosten

für zusätzliches / neues Fachpersonal

Weiterhin: Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Prozessunterstützung

Hinweise:

Bewilligungszeitraum bei Klimaschutzkonzepten max. 2 Jahre, bei Teilkonzepten 1 Jahr

Antragsabgabe min. 6 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums (lückenloser Übergang)

Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem (Teil-)Konzept

Erhöhte FQ: bis zu 56%

Foto: CC0 Public Domain

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Klimaschutzmanagement: Ausgewählte Maßnahme

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50% der Ausgaben für Investitionen und Installationen (max. 30% auf Basis TK Industrie- und Gewerbegebiete)

Deckelung: max. 200.000 €

Voraussetzungen:

Investiv und regionaler Modellcharakter

THG-Minderungspotential von mind. 70 %

Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutz(teil)-konzepts sein

Antragstellung während Erstvorhaben oder Anschlussvorhaben (während der ersten 18 Monate des Bewilligungszeitraums)

Foto: BMUB

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Beispiele für zuwendungsfähige Maßnahmen

Umfassende energetische Sanierungen eines Gebäudes / Gebäudekomplexes in Verbindung mit der Installation oder Verbesserung der Gebäudeleittechnik

Kombination einzelner energieeinsparender Maßnahmen an Gebäuden wie die Wärmedämmung in Kombination mit Begrünung von Dach oder Fassaden, Geschossdeckendämmung, der Austausch von Fenstern und die Optimierung eines kompletten Heizungssystems

Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf Elektromobilität (E-Bikes, Pedelecs, Elektrolastenfahrräder, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybrid Fahrzeuge)

Hinweis:

Die in der Kommunalrichtlinie unter V benannten investiven Maßnahmen sind von einer Förderung als ausgewählte Maßnahme ausgeschlossen und müssen bei Bedarf komplementär beantragt werden

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Energiesparmodelle – eine tief hängende Frucht?

Idee Energiespar-Bemühungen lohnt sich für die Schul-

und Kitaträger und für die Nutzer/innen. Finanzieller Anreiz für energiesparendes

Verhalten im Alltag. Pädagogischer Ansatz: „Am realen Beispiel

Energiesparen lernen“ Hintergrund Nutzungsgebundenes Potenzial und technische

Heizungseinstellung zur Senkung des Energieverbrauchs liegen bei rd. 10 %

Lösung für das „Eigentümer-Nutzer-Dilemma“

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Energiesparmodell – ein idealtypischer Ablauf

Handschlag Energieteam Energiespar-aktivitäten

Updates: Was sparen

wir wo?

Jährliche Energiespar-

prämie

Vereinbarung zum Energie-

sparen zwischen

Eigentümer und Nutzer Basisjahr X

Bildung eines Energieteams –

repräsentativ für die Nutzer

Aktionstage, Aufspüren und Schließen von Energielecks,

Klassen-verantwortliche

Regelmäßige Wasserstands-

meldung an alle Beteiligten zu

erzielten Ergebnissen

Finanzielle Beteiligung am

Gesparten

Klimaschutzmanager/in für die Bildungseinrichtung

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Energiesparmodelle in Kitas und Schulen

Was wird gefördert?

Zusätzliches Personal beim Schul –oder Kitaträger für die Arbeit mit den Bildungseinrichtungen

Variante: Alternativ (!) können auch Aufträge an fachkundige Dritte bezuschusst werden.

Klimaschutzmanager Dominic Demme, SK:KK im Gespräch

Zuschuss von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewilligungszeitraum: 4 Jahre

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Energiesparmodelle in Kitas und Schulen

Was wird gefördert?

Je betreuter Einrichtung max. 1.000 Euro für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Aktionstags

z.B. Ausgaben für Konzeption, Layout und Druck von Flyern, Broschüren und Plakaten

Fotos: Dirk Wolf, Sven-Niclas Korte

Zuschuss von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Erhöhte FQ: bis zu 90%

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Gutes Beispiel: Klimaschutz von Kindesbeinen an in Hamburg

Hansestadt Hamburg / 1,8 Mio. Einwohner / Hamburg

„fifty/fifty“ Energiesparmodell in Hamburger Schulen seit 20 Jahren erfolgreich

Ausweitung des Modells auf 120 Kindertagesstätten durch „fifty/fifty-junior“

Freiwillige Selbstverpflichtung zur Energieeinsparung

Individuelle Schlüssel zur Verteilung der eingesparten Mittel auf Träger, Kita, Sanierungsfonds

Kitas profitieren von zusätzlichen finanziellen Mitteln für ihre Arbeit

Verknüpfung von Klimaschutz und Bildungsarbeit

Einsparungen in 40 Kitas:

24.000 Euro und 60 Tonnen CO2 jährlich

Fördersumme: 72.500,00 €

Energiesparmodelle in Kitas und Schulen

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Starterpaket – das Handwerkszeug zum Energiesparen

Das Starterpaket – maßgeschneiderte Ausstattung für Ihr Energiesparprojekt

z.B. pädagogische Materialien, Messgeräte, Experimentiersets und Demonstrationsgeräte, Ausstattung für Wettbewerbe und Ausstellungen, …

Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einmalige Beantragung innerhalb der ersten 18 Monate im Rahmen eines geförderten Energiesparmodells

Mindestzuwendung beträgt 5.000 Euro

Kriterium: Bezug zum gefördertem Energiesparprojekt

Erhöhte FQ: bis zu 62 %

Foto

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Was steckt drin im Starterpaket - Beispiele

Pädagogische Ausstattung

Bildungsmaterialien, Lerneinheiten

Reisen und Eintrittsgelder

Unterrichtsmodule von Dritten

Bastelbedarf, Poster, Infotafeln, Schaukästen

Klimamesskiste, Experimentiersets

Puzzles, Karten- und Internetspiele

Demonstrationsmaterial (z.B. Solarkocher)

Ausstattung Gärten oder Pflanzwände

Ausstattung „Energieteams“

Strommessgerät

(Infrarot-)Thermometer

Lüftungs- oder CO2-ampel

Luxmeter

Langzeit-Temperaturmessgerät

T-Shirts, Taschen, etc.

Geschäftsbedarf, Poster etc.

Energetische Optimierung

Abdichten von Außentüren und Fenstern

Türschließer

Thermostatventile

Effiziente Kleinlüfter

Wassersparaufsätze / wassersparenden Armaturen

… und noch mehr!

Page 45: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Investive Klimaschutzmaßnahmen

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

Page 46: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Investitionen für den Klimaschutz

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Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren

Was wird gefördert?

Unterschiedliche Förderquoten je nach Förderbaustein und Energieeinsparung

Erhöhte Förderquote für finanzschwache Kommunen

Investitionskosten, Montage- und Demontagekosten, fachgerechte Entsorgung, projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen der Leistungsphase 8 HOAI

Voraussetzung:

Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und für mind. 5 Jahre verbleiben

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Investive Maßnahmen – Beleuchtungs-, Lüftungsanlagen und Rechenzentren

Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen/ Kriterien

LED-Außen- und Straßenbeleuchtung

20 % (ohne Steuer- und Regelungs-technik) erhöhte FQ bis zu 25 %

mind. 70 %

25 % (mit Steuer- und Regelungstechnik) erhöhte FQ bis zu 31 %

mind. 80 %

LED-Lichtsignalanlagen 30 % erhöhte FQ bis zu 37 %

mind. 70 %

LED-Innen- und Hallenbeleuchtung

30 % (in Verbindung mit nutzungsgerechter Leistungs- und/oder Präsenzsteuerung bzw. Alternativen) erhöhte FQ bis zu 37 %

mind. 50 %

Raumlufttechnische Anlagen 25 % erhöhte FQ bis zu 31 %

u.a. Wärmerückgewinnungs-klasse H1 (DIN 13 053)

Rechenzentren 40 % erhöhte FQ bis zu 50 %

u. a. Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an „Blauem Engel“

NEU

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Gutes Beispiel: Sanierung der Innenbeleuchtung in 10 kreiseigenen Schulen

St. Wendel / 89.000 Einwohner / Saarland

Umfangreiche Bestandsaufnahme durch Lichtberechnungen und Erfassung der Leuchttypen samt Anzahl

Ersetzen von Paneleinbauleuchten mit opaler Abdeckung durch LED-Aufbauleuchten als Flachpanel mit Plexiglasscheiben

Einbau von Tageslicht- und Präsenzsteuerungen

Jährliche Reduzierung der THG-Emissionen um 192 Tonnen (50 Prozent)

Investitionssumme von 500.000 Euro amortisiert sich nach vier Jahren

Investive Maßnahmen – Praxisbeispiel St. Wendel

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Gutes Beispiel: Die Drachenhöhle Syrau erstrahlt in neuem Licht

Gemeinde Rosenbach (Vogtland) / 4.300 Einwohner / Sachsen

Erneuerung der Innenbeleuchtung in einer von der Gemeinde betriebenen Tropfsteinhöhle

Austausch von 50 Glühbirnen und 20 Baustrahlern gegen 209 LED-Leuchten

Aufstockung der Fördermittel durch einen regionalen Energiedienstleister

Besondere Lichteffekte durch moderne Steuerungstechnik

Deutliche Steigerung der Besucherzahlen

Verringerung der Energiekosten für die Höhlenbeleuchtung um 80 %

THG-Einsparung: rund 456 Tonnen in 20 Jahren

Investive Maßnahmen – Praxisbeispiel Syrau

Foto: Daniel Möschke / Drachenhöhle Syrau

Page 51: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Investive Maßnahmen - Rechenzentren

Was wird gefördert?

Investitionen in Hardware und Optimierungsdienstleistungen mit dem Ziel der deutlichen Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums

Richtungsweisend: Die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für energieeffiziente Rechenzentren

Zusätzlich: Messtechnik, Komponenten für ein Energiemonitoring und Mitarbeiterschulungen

Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Ausgaben Investitionen und Optimierungsdienstleistungen

Erhöhte FQ: bis zu 50 %

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Investive Maßnahmen im Bereich

nachhaltige Mobilität

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Investive Maßnahmen – Nachhaltige Mobilität

Was wird gefördert?

Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch:

Ergänzung vorhandener Wegenetze (Lückenschluss durch Radwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege oder Radfahr-und Schutzstreifen)

LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege

die Umgestaltung von Knotenpunkten

Errichtung von hochwertigen Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr und öffentlichen Einrichtungen (ggf. auf grundstücks-zugehörigen Außenflächen)

Einrichtung von Fahrrad-Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität

Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen

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Nachhaltige Mobilität - Antragsberechtigt sind …

Für alle Förderbausteine:

Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) sowie deren Zusammenschlüsse

Mind. 50,1 % kommunale Betriebe, Unternehmen und Organisationen

Hochschulen

Nur für Radabstellanlagen:

Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. deren Träger

Foto: Jörg Thiemann-Linden

Page 55: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Material und Personaldienstleistungen zu Bau und Umbau von Infrastruktur- komponenten

Deckelung: max. 350.000 Euro

Hinweise: In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Förderbereich gestellt werden

Flächen/Grundstücke müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden bzw. es muss ein Gestattungsvertrag o.ä. vorliegen

Investive Maßnahmen – Nachhaltige Mobilität

Fotos: Jörg Thiemann-Linden, Difu

Erhöhte FQ: bis zu 62 %

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Investive Maßnahmen – Stillgelegte Siedlungsabfalldeponien

Ziel:

Aerobe In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien und Altablagerungen durch Verfahren der Saug- und Druckbelüftung sowie Kombinationen dieser Belüftungsverfahren

Ergebnis: Vollständiger Rückgang der Methanbildung (THG-Minderungspotenzial von mind. 50 %)

Was wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 50 % der Ausgaben für Investitionen und Installationen geeigneter Technologien zur Reduzierung von THG-Emissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Deckelung: max. 450.000 Euro

Voraussetzung:

Fördergegenstände und Infrastruktur befinden sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers und verbleiben dort während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren

Erhöhte FQ: bis zu 62 %

Luftbild: Bing

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Investive Klimaschutzmaßnahmen

Die erweiterte Kommunalrichtlinie

Stelle für Klimaschutz-management

Anschluss-vorhaben

Klimaschutz in

stillgelegten Siedlungsabfalldeponien

Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle

Investive Klimaschutz-maßnahmen

Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Einstiegsberatung

Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Energiespar-

modelle

Ausgewählte Maßnahme

Erstellung von Klimaschutzteil-

konzepten

Starterpaket für

Energiespar-modelle

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Nachhaltige Mobilität

Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Weitere investive

Maßnahmen

LED-Außen-/-Straßen-/-Innen- und -Hallen-

beleuchtung

Raumlufttechnische Geräte

Klimaschutz in Rechenzentren

NEU

Austausch von Elektrogeräten

NEU

Page 58: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Investitionen für den Klimaschutz – Kitas, Schulen, Einrichtungen der

Kinder- und Jugendhilfe, Sportstätten

Page 59: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Was wird gefördert? Investive Maßnahmen im Bereich der technischen Anlagen und Gebäuden von

Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- Jugendhilfe sowie Sportstätten Für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger wird eine besondere Förderung

gewährt Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung, (De-)Montage und

fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten

Voraussetzung: Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum

des Antragstellers befinden

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

© CC Pixabay, Public Domain, alle Bilder

Page 60: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Maßnahme Förderquote/ erhöhte Förderquote THG-Einsparungen / Kriterien

LED-Außenbeleuchtung mit Steuer- und Regelungstechnik

30 % erhöhte FQ bis zu 39 %

mind. 70 %

LED-Innen- und Hallenbeleuchtung

40 % erhöhte FQ bis zu 52 %

mind. 50 %

Raumlufttechnische Anlagen 35 % erhöhte FQ bis zu 45 %

u.a. Wärmerückgewinnungs-klasse H1 (DIN 13 053)

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Page 61: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Maßnahme Förderquote/erhöhte Förderquote

THG-Einsparungen/Kriterien

Investitionen und Optimierungsdienstleistungen in Rechenzentren

50 % Erhöhte Förderquote bis zu

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Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz, Orientierung an „Blauem Engel“

Austausch von Elektrogeräten* in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas

40% Erhöhte Förderquote bis zu 52%

Eintausch gegen Geräte der höchsten Effizienzklasse (EU-Label), fachgerechte Entsorgung der Altgeräte (Nachweis!)

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

* Backöfen, Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, älter als 10 Jahre gegen Geräte der Effizienzklasse A+++ • Alte ineffiziente Elektroherde mit gusseisernen Kochfeldern gegen Elektroherde mit Induktions- oder

Glaskeramikkochfeld • Anschaffung von Kleinspeichern für Warmwasser (Stand-by-Verlust nicht über 0,2 kWh/Tag) im Austausch gegen

ineffiziente Geräte • Austausch von Konvenktomaten (Mindest-Koch-Wirkungsgrad von 50%) • Montage und Demontage

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Weitere Maßnahmen Förderquote: 40%

Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen inklusive hydraulischem Abgleich

Dämmung von Heizkörpernischen

Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungs-anlagen gegen dezentrale Warmwasserbereitung

Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser

Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für Beckenwasser

Einbau Gebäudeleittechnik

Einbau Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung

Technisches Rahmenbedingungen: siehe Merkblatt

Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

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Erhöhte FQ: bis zu 52 %

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Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ)

Antragsfenster:

1. Januar bis 31. März

1. Juli bis 30. September

Ausnahmen (ganzjährige Beantragung):

Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben)

Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements

Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen

Hinweis:

Bitte planen Sie den Beginn des Vorhabens frühestens fünf Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrags ein

Antragstellung nur über:

Page 65: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Wie stelle ich einen Antrag?

Digital und postalisch:

1. Antragstellung über Webseite „Easy Online“ (s. Link)

2. Postalischer Versand mit rechtsgültiger Unterschrift im Anschluss den Versand des Antrags über Easy Online.

Page 66: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Ergänzende Formulare für die Antragstellung

… finden Sie auf der Webseite der Kommunalrichtlinie vom Projektträger Jülich (PtJ),

jeweils abgelegt bei den einzelnen Förderbausteinen.*

* Hinweis: Nicht bei allen Förderschwerpunkten sind in der Antragstellung ergänzende Dokumente beizufügen.

Page 67: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Bitte beachten Sie…

dass ein Vergabeverfahren, das heißt auch mit einer Ausschreibung, erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.

Ausschreibungen für Personal

- Die öffentliche Ausschreibung kann bereits vor Erhalt des Bewilligungsbescheids unter Vorbehalt der Mittelbewilligung erfolgen. Der Zeitpunkt der Stellenausschreibung ist mit dem PtJ abzustimmen. Bitte beachten Sie weitere Hinweise aus dem Merkblatt.

Page 68: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Weitere NKI-Förderprogramme

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Name Antragsfenster Förderung Antragsberechtigung

Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2016) Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (2017/2018) (Förderaufruf)

01.04. – 30.06.16 01.01. – 15.04.17 01.01. – 15.04.18

Förderquote: 80% (finanzschwache Kommunen bis zu 90%) Fördersumme: 200.000 – 5.000.000 €

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Betriebe; weitere Antragstellergruppen bei Verbundprojekten

Kurze Wege für den Klimaschutz (2016) Kurze Wege für den Klimaschutz (2017/2018) (Förderaufruf)

20.06. – 31.10.16 01.05. – 01.07.17 01.05. – 01.07.18

Förderquote: individuell Fördersumme: ab 5.000 €

Kommunen, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

Innovative Klimaschutzprojekte (Förderaufruf)

01.07. – 15.09.17 Förderquote und -summen: individuell

Verbände, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Unternehmen u.a.

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf)

15.02. – 15.05.17 15.02. – 15.05.18

Förderquote: 70% (finanzschwache Kommunen bis zu 90%) Fördersumme: ab 200.000 €

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Betriebe; weitere Antragstellergruppen bei Verbundprojekten

Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie)

bis 31.12.19 Je nach Förderbereich Kommunen, kommunale Einrichtungen, Krankenhäuser, gemeinn. Organisationen, Schulen, kirchliche Einricht., Unternehmen

Kommunale Netzwerke Richtlinie(Richtlinie)

bis 01.01.19

Je nach Förderbereich Netzwerkmanager/-innen, qualifizierte Energieberater/-innen

Weitere NKI-Förderprogramme

Page 70: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Leuchttürme für Energieeffizienz

und Klimaschutz Modellprojekte unterstützen

zur Nachahmung anregen

Umfassender Ansatz

Öffentlichkeitsarbeit Ausstrahlwirkung

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

© CC0 Public Domain

Page 71: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Inhaltliche Anforderungen

Hohe Treibhausgasminderung

Klimaschutzziele der Bundesregierung

Konzeptqualität und Innovationskraft

Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden

Übertragbarkeit

Bundesweite Strahlungskraft

Besonders förderwürdige Bereiche

Abfallentsorgung

Abwasserbeseitigung

Energie- und Ressourceneffizienz

Grün in der Stadt © CC0 Public Domain

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Page 72: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen (allein und in Kooperation)

Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal)

Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen

Wie wird gefördert?

bis zu 80 % Zuschuss

für förderfähige investive Ausgaben : Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro

Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben

Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten

Projektdauer: in der Regel 3 Jahre

für finanzschwache Kommunen bis auf

90 % erhöht

© CC0 Public Domain

Page 73: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Zweistufiges Verfahren

Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ)

Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über „Easy-Online“

Frist zur Skizzeneinreichung: 15. April 2017

Projektbeginn: Frühestens 15. April 2018

© CC0 Public Domain

Projektträger Jülich (PtJ)

Kontakt für Modellprojekte Telefon: 030 / 20199-3510

https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte

E-Mail: [email protected]

Page 74: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Worum geht es?

praktikable und zügig umzusetzende Angebote mit

hohem Treibhausgasminderungspotenzial für

Bürgerinnen und Bürger schaffen

Alltag klimafreundlich und ressourceneffizient

gestalten

Verankerung dieser Ansätze vor Ort und deren

Verstetigung

Erfolgreiche Ansätze etablieren und zur Nachahmung

anregen

Reduzierung der Pro-Kopf-THG-Emissionen

Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz

Page 75: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Was wird gefördert?

Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote

zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf

Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen

Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im

Klimaschutz

Maßnahmen, zur Unterstützung der Bürgerinnen und

Bürger, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient

zu gestalten und zum konkreten Handeln zu aktivieren

die Einrichtung und der Betrieb von Begegnungs-stätten/-

flächen sowie deren Weiterentwicklung mit

klimaschutzbezogenen Aktivitäten auf Nachbarschafts-

ebene

innovative Ideen, die den Nachbarschaftsgedanken und den

Klimaschutz voranbringen

Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz

Page 76: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Was wird gefördert?

zusätzliche vorhabenbezogene Personalausgaben,

vorhabenbezogene Sachausgaben,

Ausgaben für Verträge mit sachkundigen externen Dienstleisterinnen/Dienstleistern,

Reise- sowie Teilnahmeausgaben

Voraussetzung: Ausgaben sind für die Durchführung des Vorhabens notwendig und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Vorhaben

Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz

Page 77: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Wer ist antragsberechtigt?

Kommunen,

eingetragene Vereine,

Genossenschaften

und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

! Vorhaben können auch von mehreren Antragstellenden im Verbund durchgeführt werden

Nicht antragsberechtigt

Einzelpersonen

Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz

Page 78: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung setzt sich zusammen aus

Eigenmitteln, Drittmitteln, Zuwendungen

Eigenmittel müssen

als Ausdruck seines Eigeninteresses am Vorhaben zwingend und in angemessener Höhe eingebracht werden

Ein hoher Eigenanteil wird positiv bei der Projektbewertung berücksichtigt

Wichtig: Die Finanzierung muss nachweisbar gesichert sein!

Erforderliche Gesamtsumme

Zuwendung

Drittmittel

Eigenmittel

Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz

Page 79: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Wie wird gefördert?

Zuwendungen als nicht zurückzahlbare

Zuschüsse

Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form

einer Anteilfinanzierung. Die Höhe der

beantragten Förderquote ist dabei plausibel

und nachvollziehbar in der Vorhaben-

beschreibung darzulegen

Die Mindestzuwendung beträgt 5.000 € © Lumi Images/Dario Secen / getty images

Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz

Page 80: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Wie stelle ich einen Antrag?

Das Auswahlverfahren ist zweistufig:

1. Stufe Skizzeneinreichung vom 01.05.2017 bis 01.07.2017 und vom 01.05.2018 bis 01.07.2018

2. Stufe nach positiver Skizzenbewertung Aufforderung zur Vorlage eines Förderantrags

Projektstart: Frühestens zehn Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist der Skizze

Projektlaufzeit: Zwei Jahre

Weitere Informationen: © Lumi Images/Dario Secen / getty images

Projektträger Jülich (PtJ)

Kontakt für Kurze Wege im Klimaschutz Telefon: 030 / 20199 – 3449

Website: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/nachbarschaften

E-Mail: [email protected]

Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz

Page 81: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (1)

Was wird gefördert?

Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret

definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren

Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren

realisiert werden

Investive Projekte mit Modellcharakter zur

Fahrrradverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßen-

und Siedlungsraums,

zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen sowie

zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen

Mögliche Themenbereiche:

Alltagsmobilität

Tourismus

Wirtschaftsverkehr

© Fotolia/JiSign | Shutterstock/Bokica

Page 82: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (2)

Wer wird gefördert?

Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie

Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen

mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung

Kooperationen („Verbünde“) von Kommunen,

Unternehmen, Verbänden, Vereinen,

Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und

Hochschulen

© Fotolia/JiSign | Shutterstock/Bokica

Page 83: Förderung des Klimaschutzes - energiekonsens...2017/06/13  · Förderung des Klimaschutzes durch die „Kommunalrichtlinie“ des BMUB - Schwerpunkt Innen- und Hallenbeleuchtung

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (3)

Wie wird gefördert?

Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten

Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw.

Projekt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt

diese Mindestsumme für das Verbundprojekt

insgesamt

Wie stelle ich einen Antrag?

Zweistufiges Verfahren

Einreichung einer Projektskizze beim

Projektträger Jülich (PtJ)

Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung

zur Antragstellung

Antrag über „Easy-Online“

Projektträger Jülich (PtJ)

Kontakt für Klimaschutz im Alltag Tel: + 49 30 20199 – 3422

https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/klimaschutz-im-alltag

E-Mail: [email protected]

Website: www.ptj.de/klimaschutzinitiative

für finanzschwache Kommunen bis auf

90% erhöht

© Fotolia/JiSign | Shutterstock/Bokica

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Was wird gefördert?

Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen

Voll- oder Teilsanierung von Kälte- oder Klimaanlagen

Wer wird gefördert?

Kommunen, kommunale Einrichtungen, Krankenhäuser,

gemeinnützige Organisationen, Schulen, kirchliche Einrichtungen

Unternehmen

Wie wird gefördert?

Basis- und Bonusförderung in Form von Zuschüssen

in Abhängigkeit von Leistung und Art der Anlage

Höchstgrenze: 150.000 Euro/Maßnahme

Antragsfenster: 01.01.2017 bis 31.12.2019

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Kälte-Klima-Richtlinie

© iStock/nikamata

Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) Telefon.: 06196 / 908 – 1249

E-Mail: [email protected] http://www.klimaschutz.de/kaelte-klima-richtlinie

http://www.deutschland-machts-effizient.de/

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Kommunale Netzwerke Richtlinie (1)

Was wird gefördert?

Aufbau eines kommunalen Netzwerks (Phase 1)

Mind. sechs, max. 12 teilnehmende Kommunen

Sachausgaben für die Netzwerkarbeit (Fahrten, Veranstaltungen, etc.)

Zuwendung 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 3.000

Euro/Netzwerk mit einem Schwerpunkt, max. 6.000 Euro/Netzwerk

mit zwei Schwerpunkten

Dreijährige Netzwerkphase (Phase 2)

Sach- und Personalausgaben für einen externen Netzwerkmanager

Zuwendung im 1. Förderjahr 70%, Folgejahre je 50%, Höchstgrenzen

pro Netzwerkteilnehmer

Beratung durch externe Experten

Wer kann einen Antrag stellen?

Netzwerkmanager/innen

Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerke

© CC0 Public Domain

Mögliche Varianten: • Energieeffizienz-Netzwerk • Ressourceneffizienz-Netzwerk • Kombiniertes Energie- und

Ressourceneffizienz-Netzwerk

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Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Kommunale Netzwerke Richtlinie (2)

© CC0 Public Domain

Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon.: 06196 / 908 – 1249 E-Mail: [email protected] http://www.klimaschutz.de/kommunale-netzwerke-richtlinie

Was wird gefördert?

Ausgaben für Beraterhonorare für eine Energieanalyse in öffentlichen

Abwasseranlagen

Analyse nach den Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 216

Zuwendung bis zu 30% des Netto-Beraterhonorars, max. 30.000 Euro

Wer kann einen Antrag stellen?

Qualifizierte Energieberater/innen

Energieanalysen für Abwasseranlagen

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Schauen Sie vorbei …!

Fach- und Informationsveranstaltungen des SK:KK

Di, 11. Juli, Ulm

Förderwissen für den Klimaschutz: Informationsveranstaltung für Bayern und Baden-Württemberg

Mi, 12. Juli, Ulm

SK:KK-Fachaustausch: Mobilität neu denken - Impulse für eine lokale Verkehrswende

Mi, 27. September, Magdeburg

SK:KK-Fachaustausch: Gewusst wie - Klimaschutz im ländlichen Raum

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Vielen Dank!

…und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte!

SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik

Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln

Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin

Beratungshotline: 030 / 39001-170

[email protected]

www.klimaschutz.de/kommunen Dipl.-Geogr. Oliver Reif-Dietzel Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Tel.: 030 / 39001-177 Mail: [email protected]