Freiburg Güterbahnhof Nord · 2020. 10. 6. · M132113/01 KOLL/EZR 04. Mai 2017 Seite 3 S: \ m \ j...
Transcript of Freiburg Güterbahnhof Nord · 2020. 10. 6. · M132113/01 KOLL/EZR 04. Mai 2017 Seite 3 S: \ m \ j...
-
Müller-BBM GmbH
Niederlassung BFB Stuttgart
Schwieberdinger Str. 62
70435 Stuttgart
Telefon +49(711)136757 0
Telefax +49(711)136757 9
www.MuellerBBM.com Dipl.-Geophys. Jochen Kollofrath
Telefon +49(711)136757 18
[email protected] 04. Mai 2017
M132113/01 KOLL/EZR
Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025
Müller-BBM GmbH
Niederlassung BFB Stuttgart
HRB München 86143
USt-ldNr. DE812167190
Geschäftsführer:
Joachim Bittner, Walter Grotz,
Dr. Carl-Christian Hantschk, Dr. Alexander Ropertz,
Stefan Schierer, Elmar Schröder
S
:\m
\pro
j\1
32
\m132
113\m
1321
13
_0
1_
ber_
2d.D
OC
X : 0
4.
05. 2
01
7
Freiburg – Güterbahnhof Nord
Erschütterungen und Sekundärluftschall
durch Güterzugverkehr
Bericht Nr. M132113/01
Auftraggeber: Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG
Mergenthalerallee 15-21
65760 Eschborn
Auftragsnummer: 0539
Bearbeitet von: Dipl.-Geophys. Jochen Kollofrath
Berichtsumfang: Insgesamt 81 Seiten, davon
29 Seiten Textteil,
9 Seiten Anhang A,
17 Seiten Anhang B,
17 Seiten Anhang C und
9 Seiten Anhang D
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 2
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung 3
1 Situation und Aufgabenstellung 6
2 Zitierte Unterlagen 7
3 Messtechnische Untersuchungen 8
3.1 Datum und Ort der Messungen 8
3.2 Lage der Messpunkte 8
3.1 Verwendete Messgeräte und Messunsicherheit 9
3.2 Verarbeitung der Messsignale 10
3.3 Messergebnisse 11
4 Beurteilungskriterien 13
4.1 Erschütterungen 13
4.2 Sekundärer Luftschall 16
5 Prognose der Erschütterungs- und sekundären
Luftschallimmissionen 18
5.1 Vorgehensweise 18
5.2 Ergebnisse der KB-Wert-Prognose 20
5.3 Ergebnisse der Sekundärluftschallberechnungen 22
6 Beurteilung der prognostizierten Immissionssituation 24
6.1 Vorbemerkung 24
6.2 Erschütterungen: Beurteilung nach DIN 4150/2 25
6.3 Sekundäre Luftschallimmissionen 26
7 Schlussfolgerungen 27
7.1 Allgemeines 27
7.2 Empfehlungen für Wohn- und Bürogebäude auf den Baufeldern 28
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 3
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Zusammenfassung
In Freiburg ist der Bebauungsplan Nr. 2-89.2 „Güterbahnhof Nord“ - 2. Teilbebau-
ungsplan 2015 in Kraft getreten. Da Bereiche der Baufelder als Mischgebiete entwi-
ckelt werden sollen, sind die Areale auf eine Nutzung als Büro- sowie als Wohn-
räume zu bewerten.
In direkter Nachbarschaft vom Plangebiet verläuft nordwestlich die Güterzugstrecke
Basel – Karlsruhe. Störende Einwirkungen infolge von Erschütterungen und damit
verbundenen sekundärem Luftschall in der künftigen Bebauung sind daher im Vorn-
herein nicht auszuschließen.
Es galt, durch messtechnische Untersuchungen auf dem Baugrundstück die mögli-
chen Immissionen unter Berücksichtigung des Betriebsprogramms zu prognostizieren
und nach einschlägigen Regelwerken zu beurteilen. Die Untersuchungen sollten auf-
zeigen, in welchem Maße die Areale von Erschütterungen und sekundären Luftschal-
limmissionen beeinträchtigt werden.
Die Untersuchungen führten zu folgenden Ergebnissen:
Erschütterungen:
- Die Erschütterungen der Güterzüge sind ab einem Abstand von 100 m zur
Gleisachse 7 mit einem KBFmax-Wert ≤ 0,1 praktisch nicht mehr wahrnehmbar
bzw. von Relevanz.
- Ab ca. 80 m Abstand zur Gleisachse 7 wird der Anhaltswert Au von 0,15 nachts
für Mischgebiete sicher eingehalten.
- Ab ca. 60 m Abstand zur Gleisachse 7 wird der Anhaltswert Au von 0,2 tagsüber
für Mischgebiete sicher eingehalten.
- Ab ca. 30 m Abstand zur Gleisachse 7 wird der Anhaltswert Au von 0,3 tagsüber
für Gewerbegebiete sicher eingehalten. Nachts kann es zu einer Überschreitung
des Anhaltswertes Au von 0,2 für Gewerbegebiete kommen, wobei der Ar von
0,1 für Gewerbegebiete eingehalten wird und somit eine Nutzung als Gewerbe-
gebiet tags und nachts ausgesprochen werden kann.
- Unter 30 m Abstand zur Gleisachse 7 wird für Gewerbegebiete der Anhaltswert
Ar von 0,15 Tags eingehalten, der Anhaltswert Ar von 0,1 kann für die Nacht
überschritten werden. Die Nachtnutzung als Gewerbegebiet im Falle eines
Neubaus im Bereich der BWW-Halle ist somit nur unter speziellen konstruktiven
Vorgaben oder Gebäudelagerungen möglich.
- Die prognostizierten KBFTr – Werte für das aktuelle Betriebsprogramm 2016 lie-
gen ab einem Abstand von 80 m unter 0,05 (Tag- und Nachtzeitraum). Der An-
haltswert Ar von 0,1/0,07 (Tag/Nacht) für Mischgebiete wird somit ab 80 m gut
eingehalten.
Für das prognostizierte Betriebsprogramm 2025 für Güterverkehr fallen die gemittel-
ten Erschütterungswerte KBFTr aufgrund der geringeren Zugzahlen deutlich geringer
aus. Als Grundlage für die hier durchgeführte Prognose wird daher nur das Betriebs-
programm 2016 herangezogen.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 4
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Sekundäre Luftschallimmissionen:
Die Bewertung der sekundären Luftschallimmissionen erfolgt gemäß den Vorgaben
der TA Lärm gebietsunabhängig.
- Ab ca. 100 m Abstand zur Gleisachse 7 werden die Anforderungen an den
Maximalpegel Lmax nach TA Lärm von 35 dB(A) sowie der Beurteilungspegel
Lr von 25 dB(A) nachts eingehalten.
- Ab ca. 60 m Abstand zur Gleisachse 7 werden die Anforderungen an den Maxi-
malpegel Lmax von 45 dB(A) sowie der Beurteilungspegel Lr (35 dB(A) nach TA
Lärm tagsüber eingehalten.
- Zwischen 30 bis 60 m wird der Beurteilungspegel Lr (35 dB(A) nach TA Lärm
tagsüber eingehalten, nachts der Beurteilungspegel Lr (25 dB(A) überschritten.
- Unter 30 m wird sowohl die Maximalpegel Lmax, als auch die Beurteilungspegel
Lr überschritten.
Bei einer Wohnbebauung der Baufeldabschnitte D2-2, D2-1 und C2-5 würde somit
der zulässige Maximalpegel Lmax von 35 dB(A) nachts auch bei ungünstigen Bauteil-
eigenschaften eingehalten werden. Für die Baufeldabschnitte D1-8 und D1-1 könnten
aufgrund ihres geringeren Abstandes zur Gleisachse im ungünstigsten Fall Über-
schreitungen des nächtlichen Maximalpegel Lmax von 35 dB(A) nicht ausgeschlossen
werden.
Empfehlungen:
Sollen Wohngebäude in geringerem Abstand als 100 m zur Gleisachse 7 geplant
sein (z. B. D1-8 und D1-1) sollte aufgrund einer möglichen Überschreitung des An-
haltswertes für Sekundärluftschall nachts (35dB(A)) eine Messung auf Gründungs-
niveau der Bauwerke erfolgen und eine Untersuchung der real geplanten Struktur
mittels eines detaillierten Finite-Elemente-Modells durchgeführt werden, um eine el-
astische Lagerung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden.
Für die Baufelder D3, D4 und C3 werden ab ca. 60 m die Anhaltswerte für Erschütte-
rungen und sekundären Luftschall für Mischgebiete tagsüber eingehalten und somit
kann eine Nutzung für Bürogebäude empfohlen werden.
Zwischen 30 bis 60 m Abstand muss aufgrund der Sekundärluftschalleffekte unab-
hängig von der Nutzung als Misch- oder Gewerbegebiet mit Überschreitungen des
nächtlichen Beurteilungspegel Lr (25 dB(A) gerechnet werden, tagsüber werden für
Gewerbegebiete die Anhaltswerte für Erschütterungen und Sekundärluftschall einge-
halten.
Unter 30 m Abstand muss mit deutlichen Einschränkungen auch für Gewerbegebiete
sowohl aus erschütterungs- wie sekundärluftschalltechnischer Sicht gerechnet wer-
den und die Eignung sollte im speziellen Fall geprüft werden. Aktuell betrifft dieser
Bereich nur die bestehende BWW-Halle und müsste bei einem Neubau berücksich-
tigt werden.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 5
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Für den technischen Inhalt verantwortlich:
Dipl.-Geophys. Jochen Kollofrath
– Projektverantwortlicher –
Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfäl-
tigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf
der schriftlichen Genehmigung durch Müller-BBM.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 6
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
1 Situation und Aufgabenstellung
In Freiburg ist der Bebauungsplan Nr. 2-89.2 „Güterbahnhof Nord“ - 2. Teilbebau-
ungsplan 2015 in Kraft getreten. Für diesen Bebauungsplan wurde vom Büro für
Baudynamik1 (BfB) 2007 bereits ein Erschütterungsgutachten vorgelegt. Auf dem Ge-
lände liegen Anlagen der Badischen Flüssiggas GmbH. Der Betrieb dieser Anlagen
zog Nutzungsausschlüsse nach sich. Die vorzeitige Verlegung der Betriebsanlagen
führt dazu, dass schneller als vorgesehen einige neue Erschließungsflächen bereit-
gestellt werden können.
In direkter Nachbarschaft vom Plangebiet verläuft nordwestlich die Güterzugstrecke
Basel-Karlsruhe. Störende Einwirkungen infolge von Erschütterungen und damit ver-
bundenen sekundärem Luftschall in der künftigen Bebauung sind daher im Vornhe-
rein nicht auszuschließen.
Bereiche im Westen des Gebiets sollen in Änderung des Bebauungsplans künftig als
Mischgebiete entwickelt werden. Im Erschütterungsgutachten von 2007 wurden keine
Immissionen durch Sekundärluftschall untersucht. Das vorliegende Gutachten unter-
sucht auf Basis der aktuell geplanten Bebauungsstruktur (21.12.2016) die Nutzbar-
keit der Baufelder hinsichtlich Wohn- und Bürogebäude auf Grundlage der Richtwerte
für Mischgebiete.
Nachfolgend ist das für die Prognose berücksichtigte Betriebsprogramm der
Deutschen Bahn [9] für 2016 und 2025.
Tabelle 1: Betriebsprogramm der Güerzugstrecke Basel-Karlsruhe. Güterzugzahlen für 2016
und 2025.
Anzahl Züge Zugart Prognosejahr
Tag Nacht 117 49 GZ 2016
15 4 GZ 2025
Die drastische Verringerung der Zugzahlen von 2016 auf 2025 ist auf die geplante
Verlegung des Güterschienenverkehrs auf die Neubautrasse parallel zur Autobahn
A 5 zurückzuführen [9]. Es ist jedoch noch nicht absehbar, wann die Neubautrasse
tatsächlich nutzbar ist. Im vorliegenden Gutachten wurden deshalb die Zugzahlen
von 2016 verwendet. Die Zugzahlen sind ausschließlich für die Mittelungspegel von
Bedeutung, für die Maximalwertbetrachtungen für Erschütterungen und Sekundärluft-
schall jedoch irrelevant.
1 Aus diesem Büro ist 2011 die Niederlassung BfB Stuttgart der Müller-BBM GmbH
hervorgegangen.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 7
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
2 Zitierte Unterlagen
Folgende Unterlagen fanden Verwendung:
[1] DIN 45669-1: Messung von Schwingungsimmissionen. Teil 1: Schwingungs-
messer; Anforderungen, Prüfung. September 2010
[2] DIN 45669-2: Messung von Schwingungsimmissionen. Teil 2: Messverfahren.
Juni 2005
[3] DIN 4150 Teil 2: Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf Menschen in
Gebäuden. Juni 1999
[4] VDI-Richtlinie 2057, Blatt 3; Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den
Menschen, Beurteilung; Mai 1987 (zurückgezogen September 2002)
[5] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzge-
setz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom
26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503
[6] 2. Teilbebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Güterbahnhof Nord,
03.02.2015
[7] Borgmann, R.; Schutz vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall an
Schienenverkehrswegen; Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für
Umweltschutz (LfU), Heft 147, 2001
[8] Überarbeiteter Konsens Rahmenplan mit Bebauungsstruktur vom 14.03.2017
[9] Zugdaten für 2016 und 2025, E-Mail von Herrn Volker Ganz 10.01.2017, FIRU -
Gesellschaft für Immissionsschutz mbH
[10] Bebauungsplan Güterbahnhof Nord, Freiburg i.B.- Gutachten zu Erschütterun-
gen aus Bahnverkehr, Büro für Baudynamik 2007
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 8
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
3 Messtechnische Untersuchungen
3.1 Datum und Ort der Messungen
Die Erschütterungsmessungen wurden am 21. und 22. Dezember 2016 zwischen
15:30 Uhr und 09:15 Uhr auf dem Baugrundstück durchgeführt. Die Messungen wur-
den von Dipl.-Geophys. Jochen Kollofrath und Messtechniker Timo Pietz durchge-
führt.
3.2 Lage der Messpunkte
Insgesamt wurden 8 Messpunkte auf dem Baugrundstück eingerichtet. Dabei lag ein
Profil mit 3 Messpunkten südwestlich der „BWW-Halle“, das zweite Profil mit 5 Mess-
punkten im nordöstlichen Bereich. Beide Profile lagen in Lotrichtung zu den Bahn-
gleisen. Die Messpunktabstände zur Gleisachse 7 [6] betrugen 16 m bis 142 m.
Die Lage und Zuordnung der Messpunkte ist in Abbildung 1 dargestellt. Das Gelände
ist derzeit unbebaut, bis auf das Bestandsgebäude „BWW-Halle“.
Abbildung 1. Lage der Messpunkte an Profil 1 (Messpunkte 11, 12, 13) und Profil 2 (Mess-
punkte 21, 22, 23, 24, 25). Die Abstände beziehen sich auf die Gleisachse 7. Unterlegt ist der
Rahmenplan der Bebauungsstruktur vom 14.03.2017 [8].
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 9
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Die Schwinggeschwindigkeitsaufnehmer wurden folgendermaßen aufgestellt:
- Profil1:
Messpunkt 11: auf Bahnschwelle, darunter Bahnschotter
Messpunkt 12: auf Asphalt
Messpunkt 12: auf Asphalt
- Profil2:
Messpunkt 21: Erdspieß
Messpunkt 22: Erdspieß
Messpunkt 23: Erdspieß
Messpunkt 24: Erdspieß
Messpunkt 25: Erdspieß
Die Aufstellung der Messpunkte wurde entsprechend der Gegebenheiten vor Ort ge-
wählt, mit einer bestmöglichen Anbindung an das Erdreich und entsprechen der DIN
45669/2 [2]
3.1 Verwendete Messgeräte und Messunsicherheit
Die für die Schwingungsmessungen eingesetzten Geräte entsprechen den Vorgaben
für Schwingungsmesser nach DIN 45669-1 [1] und DIN 45669-2 [2]. Durch die Erfül-
lung der in DIN 45669-1 festgelegten Einzelanforderungen an Schwingungsmesser
können gerätetechnisch bedingte Messabweichungen klein gehalten werden. Auf-
grund der in DIN 45669-1 erlaubten Einzelabweichungen ist zu erwarten, dass die
Messabweichung einer einzelnen Anzeigegröße unabhängig von der Signalart die
Vertrauensgrenze von 15 % für effektivwertbasierte Messwerte und 20 % für Spit-
zenwerte mit hohem statistischem Vertrauensniveau einhält.
Die zur Messung verwendeten Messgeräte sind in Tabelle 2 aufgeführt. Die verwen-
deten und nachfolgend aufgeführten Messgeräte wurden vor und nach der Messung
auf ihre einwandfreie Funktion überprüft. Im Rahmen des hauseigenen Qualitätssi-
cherungssystems werden die Geräte zusätzlich in regelmäßigen Abständen über-
wacht und auf nationale Normale rückführbar kalibriert.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 10
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Tabelle 2. Eingesetzte Messtechnik.
Beschreibung Hersteller Typ SN MP / Profil
Triaxialer Schwinggeschwin-
digkeitssensor
Lennartz
electronic Le3D-DIN
A-057
B-067
A-039
O-018
B-072
A-053
A-019
A-049
MP11
MP12
MP13
MP21
MP22
MP23
MP24
MP25
Mehrkanalmesssystem für
Vibrationsmessungen
bestehend aus:
Controller (MKII12-7927)
Messdateneingangskarte
Messkarteneingangsmodule
MECALC/
Müller-BBM VAS
PAK Mobile
MKII
PQ12 G2
SC42 G2
ICP4211 G2
CHG42S9 G2
ICT426 G2
MIC42X7 G2
1113M0846
1013M0067
1113M0781
0714M7275
0913M9207
1115M4396
Profil 1
Mehrkanalmesssystem für
Vibrationsmessungen
Sinus
Messtechnik
Soundbook
Oktave G
06075
5DAYY01149
Profil 2
Mess- und Auswertsoftware Müller-BBM VAS PAK 5.9
Die Messapparatur wurde mit folgenden Einstellungen betrieben:
Abtastrate: 1024 s-1
Messkanalanzahl: 6 Kanäle
Auflösung: 24 Bit
3.2 Verarbeitung der Messsignale
Entsprechend der Vorbeifahrdauer einzelner Zugfahrten wurden für jeden Messpunkt
die aufgezeichneten Messsignale in Zeitabschnitte unterteilt. Aus den Zeitabschnitten
wurden Terzspektren mit folgender Einstellung gebildet:
Startfrequenz: 4 Hz
Stopfrequenz: 315 Hz
Mittelungsart: exponentiell
Zeitkonstante: 0,125 s („Fast“)
Schrittweite: 0,0125 s.
Amplitude: RMS in dB(lin)
Mittelung: Max-Hold
Aus den Ergebnissen der ausgewerteten Zugfahrten wurden für den Zugtyp Güterzug
(GZ) energetische Mittelwerte der Max-Hold-Terzspektren berechnet. Die Schnelle-
pegel-Terzspektren werden im Frequenzbereich zwischen 4 Hz und 315 Hz darge-
stellt.
Insgesamt wurden 12 Zugfahrten messtechnisch erfasst und ausgewertet.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 11
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
3.3 Messergebnisse
Die nach 3.2 berechneten und quadratisch gemittelten (RMS) Schnellepegel-Terz-
spektren für jeden Messpunkt können der nachfolgenden Abbildung 2 entnommen
werden. An den Messpunkten am Profil 1 (MP 11, MP 12 und MP 13) sind im höher-
frequenten Bereich (zwischen 80 – 120 Hz) stärkere Pegelabfälle als am Profil 2 zu
beobachten. Außerdem ist die Abnahme der Erschütterungen mit dem Abstand am
Profil 1 an den vorderen Messpunkten (MP 11 und MP 12) geringer als am Profil 2.
Ursächlich können hierfür unterschiedliche Untergrundverhältnisse sein. Der Bereich
um den Messpunkt MP 11 am Profil 1 bestand vorwiegend aus Bahnschotter, wäh-
rend am Profil 2 der Untergrund vorwiegend aus Erde/Kies besteht.
Die Abbildung 3 und Abbildung 4 zeigt beispielhaft die Schwinggeschwindigkeiten,
die am Profil 1 bzw. Profil 2 erfasst wurden.
Abbildung 2. Messergebnisse; gemittelte (RMS) Schnellepegel-Terzspektren bei Vorbeifahr-
ten der Güterzüge an den Messpunkten MP 11, MP 12, MP 13, MP 21, MP 22, MP 23,
MP 24, MP 25. Für jeden Messpunkt wurden jeweils 12 Vorbeifahrten quadratisch gemittelt.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 12
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Abbildung 3. Schwinggeschwindigkeiten in mm/s am Profil 1 bei Vorbeifahrt eines
Güterzuges. Das gezeigte Beispiel hat folgende maximalen Schwinggeschwindigkeiten:
MP11: 0,18 mm/s, MP12: 0,07 mm/s, MP13: 0,06 mm/s.
Abbildung 4. Schwinggeschwindigkeiten in mm/s am Profil 2 bei Vorbeifahrt eines
Güterzuges. Das gezeigte Beispiel hat folgende maximalen Schwinggeschwindigkeiten:
MP21: 0,32 mm/s, MP22: 0,10 mm/s, MP23: 0,06 mm/s, MP24: 0,04 mm/s,
MP25: 0,05 mm/s.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 13
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
4 Beurteilungskriterien
4.1 Erschütterungen
Zur Beschreibung der Einwirkung von Erschütterungen auf den Menschen wird die
bewertete Schwingstärke KBF(t) nach DIN 45669-1 [1] herangezogen.
Die Beurteilung erfolgt nach DIN 4150-2 [3] anhand von zwei Beurteilungsgrößen:
- KBFmax, die maximale bewertete Schwingstärke
- KBFTr, die Beurteilungsschwingstärke.
Die maximale bewertete Schwingstärke KBFmax ist der Maximalwert der bewerteten
Schwingstärke KBF(t), der während der jeweiligen Beurteilungszeit (einmalig oder
wiederholt) auftritt.
Die Beurteilungsschwingstärke KBFTr berücksichtigt die Häufigkeit und Dauer der Er-
schütterungsereignisse. Diese wird mit Hilfe eines Taktmaximalwertverfahrens (Takt-
zeit = 30 sec) für die Beurteilungszeiten tags (6 bis 22 Uhr; 16 Std.) und Nacht (22 bis
6 Uhr; 8 Std.) ermittelt.
Die Beurteilung erfolgt entsprechend nachstehend beschriebener Vorgehensweise:
Ermittlung der maximal bewerteten Schwingstärke KBFmax. Vergleich von KBFmax mit
den Anhaltswerten Au und Ao der DIN 4150-2 [3] (siehe Tabelle 3):
- Ist KBFmax kleiner oder gleich dem (unteren) Anhaltswert Au, dann ist die Anfor-
derung dieser Norm eingehalten.
- Ist KBFmax größer als der (obere) Anhaltswert Ao, dann ist die Anforderung nicht
eingehalten.
- Ist KBFmax größer als Au, aber kleiner, höchstens gleich Ao, gilt die Anforderung
dieser Norm dann als eingehalten, wenn die Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr
nicht größer als Ar nach Tabelle 3 ist.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 14
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Tabelle 3. Anhaltswerte nach DIN 4150-2 für die Beurteilung von Erschütterungen in
Wohnungen und vergleichbar genutzten Räumen. Die für Mischgebiete gültigen Anhaltswerte
sind blau umrahmt.
Zeile Einwirkungsort Tag Nacht
Au Ao Ar Au Ao Ar
1 Einwirkungsorte, in deren Umgebung nur ge-werbliche Anlagen und gegebenenfalls aus-
nahmsweise Wohnungen für Inhaber und
Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen untergebracht sind
(vgl. Industriegebiete § 9 BauNVO)
0,4 6 0,2 0,3 0,6 0,15
2 Einwirkungsorte, in deren Umgebung vorwie-gend gewerbliche Anlagen untergebracht sind
(vgl. Gewerbegebiete § 8 BauNVO)
0,3 6 0,15 0,2 0,4 0,1
3 Einwirkungsorte, in deren Umgebung weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch
vorwiegend Wohnungen untergebracht sind
(vgl. Kerngebiete § 7 BauNVO, Mischgebiete
§ 6 BauNVO, Dorfgebiete § 5 BauNVO)
0,2 5 0,1 0,15 0,3 0,07
4 Einwirkungsorte, in deren Umgebung vorwie-gend oder ausschließlich Wohnungen
untergebracht sind (vgl. Reine Wohngebiete
§ 3 BauNVO, allgemeine Wohngebiete § 4
BauNVO, Kleinsiedlungsgebiete § 2 BauNVO)
0,15 3 0,07 0,1 0,2 0,05
5 Besonders schutzbedürftige Einwirkungsorte, z. B. Krankenhäuser, Kurkliniken, soweit sie
in dafür ausgewiesenen Sondergebieten
liegen
0,1 3 0,05 0,1 0,15 0,05
In Klammern sind jeweils die Gebiete der Baunutzungsverordnung - BauNVO angegeben, die in der
Regel den Kennzeichnungen unter Zeile 1 – 4 entsprechen. Eine schematische Gleichsetzung ist
jedoch nicht möglich, da die Kennzeichnung unter Zeile 1 – 4 ausschließlich nach dem Gesichts-
punkt der Schutzbedürftigkeit gegen Erschütterungseinwirkung vorgenommen worden ist, die Ge-
bietseinteilung in der BauNVO aber auch anderen planerischen Erfordernissen Rechnung trägt.
Für die Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen aus Schienenverkehr gelten fol-
gende Besonderheiten:
- Die Beurteilung erfolgt anhand der Kriterien Au (für KBFmax) und Ar (für KBFTr).
- Bei der Ermittlung von KBFTr wird der Faktor 2 zur Berücksichtigung der erhöh-
ten Störwirkung für Einwirkungen während der Ruhezeiten nicht angewendet.
- Für den Schienenverkehr hat der (obere) Anhaltswert Ao nachts nicht die Be-
deutung, dass bei dessen seltener Überschreitung die Anforderungen der Norm
als nicht eingehalten gelten. Liegen jedoch nachts einzelne KBFTi-Werte bei
oberirdischen Strecken gebietsunabhängig über Ao = 0,6, so ist nach der Ursa-
che bei der entsprechenden Zugeinheit zu forschen (z. B. Flachstellen an Rä-
dern) und diese möglichst rasch zu beheben. Diese hohen Werte sind bei der
Berechnung von KBFTr zu berücksichtigen.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 15
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
- Bei städtebaulichen Planungen von Baugebieten sollten die Anhaltswerte nach
[3] eingehalten werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Anhaltswerte
indikatorischen Charakter haben und eine Beurteilung jeweils im Einzelfall –
auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit – zu erfolgen hat.
In den Erläuterungen zur Norm DIN 4150-2 [3] wird bezüglich „gerade spürbarer“ Er-
schütterungen angemerkt:
„Einen Hinweis auf die Fühlbarkeit der Erschütterungseinwirkung gibt die Größe
KBFmax. Die Fühlschwelle liegt bei den meisten Menschen im Bereich zwischen
KB = 0,1 und KB = 0,2. In der Umgebungssituation „Wohnung“ werden auch be-
reits gerade spürbare Erschütterungen als störend empfunden.
Erschütterungseinwirkungen um KB = 0,3 werden beim ruhigen Aufenthalt in
Wohnungen überwiegend bereits als gut spürbar und entsprechend stark stö-
rend wahrgenommen.“
In der VDI-Richtlinie 2057, Blatt 32 [4] werden Zusammenhänge zwischen bewerteten
Schwingstärken und subjektiver Wahrnehmung angegeben:
Tabelle 4. Zusammenhänge zwischen bewerteten Schwingstärken und subjektiver Wahrneh-
mung.
KB-Werte Beschreibung der Wahrnehmung
0,1 nicht spürbar
0,1 Fühlschwelle
0,1 – 0,4 gerade spürbar
0,4 – 1,6 gut spürbar
1,6 – 6,3 stark spürbar
2 Die VDI 2057, Blatt 3, wurde im September 2002 zurückgezogen, da im Zuge der Anpas-
sung der Arbeitsrichtlinien an das europäische Recht sich für diesen Bereich die Bewer-
tungsverfahren geändert haben. Der in der zurückgezogenen Richtlinie beschriebene Zu-
sammenhang zwischen bewerteter Schwingstärke und der subjektiven Wahrnehmung von
Erschütterungseinwirkungen kann aber weiterhin allgemein gültig verwendet werden.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 16
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
4.2 Sekundärer Luftschall
4.2.1 Allgemeines zur Beurteilung von sekundären Luftschallimmissionen
Durch Erschütterungswirkungen verursacht strahlen schwingende Raumbegren-
zungsflächen (Wände, Geschossdecken) Luftschall ab. Bei ausreichend hohen Pe-
geln kann dieser „sekundäre Luftschall“ vom Menschen hörbar wahrgenommen wer-
den.
Für die Beurteilung der sekundären Luftschallimmissionen aus Schienenverkehrsan-
lagen liegen derzeit weder eingeführte Regelwerke noch rechtlich verbindliche Richt-
werte vor. Es wird daher hilfsweise auf Regelwerke, die Anforderungen an Innen-
raumpegel angeben, und auf die darin genannten Anhaltswerte zur Beurteilung zu-
rückgegriffen.
Die Richtwerte der TA Lärm [5] in Verbindung mit den Empfehlungen des LfU Bayern
[7] gewährleisten im Rahmen der derzeit in Betracht gezogenen Regelwerke den
besten Schutz der betroffenen Anlieger.
4.2.2 Beurteilungskriterien nach TA Lärm
Das LfU Bayern [7] empfiehlt zur Beurteilung der Sekundärluftschallimmissionen eine
differenzierte Anwendung der TA Lärm [5]. In der TA Lärm sind die nachfolgend ge-
nannten Immissionsrichtwerte „innen“ für Körperschallübertragung in Wohnräume
aufgeführt.
Tabelle 5. Immissionsrichtwerte „innen“ nach TA Lärm.
Bezugszeitraum Mittelungspegel
Lm in dB(A)
Maximalpegel
Lmax in dB(A)
Tag (6 bis 22 Uhr; 16 Std.) 35 45
Nacht (22 bis 6 Uhr; 8 Std.) 25 35
Die genannten Anhaltswerte gelten für Wohn- und Schlafräume unabhängig von der
Gebietsausweisung. Hierbei dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immis-
sionsrichtwerte Lm um nicht mehr als 10 dB übersteigen bzw. dürfen die Maximalpe-
gel Lmax nicht überschritten werden.
Entsprechend den Empfehlungen des LfU Bayern [7] ist zur Beurteilung der sekundä-
ren Luftschallimmissionen für eine Wohnnutzung die TA Lärm und die darin genann-
ten Anhaltswerte bzw. Immissionsrichtwerte heranzuziehen. Die Beurteilung erfolgt
nach den Mittelungspegel Lm. Bei mehr als fünf Zugfahrten nachts ist zusätzlich das
Maximalwertkriterium für die „Nachtzeit“ anzuwenden.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 17
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Weiterhin wird in [7] ausgeführt:
„Bei Überschreiten der Immissionsrichtwerte für den sekundären Luftschall sol-
len Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden, die die Einhaltung der Immissi-
onsrichtwerte (IRW) zum Ziel haben. Sollte auch mit Maßnahmen die Über-
schreitung der IRW größer als 5 dB sein, ist das Bauvorhaben aus der Sicht des
Lärm- und Erschütterungsschutzes abzulehnen.“
Dies bedeutet, dass durch geeignete und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen
sichergestellt werden muss, dass zumindest das Maximalwert-Kriterium von 40 dB(A)
nachts eingehalten werden kann.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 18
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
5 Prognose der Erschütterungs- und sekundären Luftschall-
immissionen
5.1 Vorgehensweise
Zur Prognose der Immissionswerte im Gebäude muss die Reaktion des Gebäudes
auf die von außen einwirkenden Erschütterungen betrachtet werden. Hierzu sind An-
nahmen über das Eigenschwingverhalten der einzelnen Bauteile (insbesondere für
das Gebäude als Ganzes auf dem Erdreich sowie für Decken und schwimmende
Estriche) erforderlich.
Das Eigenschwingverhalten der einzelnen Bauteile wird mit idealisierten Korrektur-
spektren angenähert, die anhand baudynamischer Modelle entwickelt wurden.
Hierbei werden Korrekturspektren angesetzt für
den Übergang Erdreich – Fundament,
die Erschütterungsfortleitung im Gebäude,
die Übertragung auf Decken verschiedener Bauarten, Deckenstärken und
Spannweiten, d. h. verschiedener Eigenfrequenzen,
das Eigenschwingverhalten schwimmender Estriche.
Die Prognoseberechnungen werden im Frequenzbereich durchgeführt. Die Korrek-
turspektren werden terzweise zu den auf dem Baugelände gewonnenen Schnelle-
pegel-Terzspektren nach Abschnitt 3.3 addiert. Diese Spektren werden im
Nachfolgenden als „Prognosespektren“ bezeichnet.
- Erschütterungsimmissionen
Der KB-Wert wird aus den Terzspektren bzw. Prognosespektren berechnet. Die
Prognosespektren werden hierzu terzweise einer Korrektur unterzogen, die der
KB-Bewertung des Erschütterungszeitsignals nach [1] entspricht. Zur Ermittlung
des KBFmax.prog-Wertes wird der Summenwert des KB-korrigierten Terzspektrums
gebildet. Die Beurteilungs-KB-Werte (KBFTr,prog) werden unter Berücksichtigung
der in Abschnitt 1 aufgeführten Streckenbelastung für 2016 für die Tag- und
Nachtzeit berechnet.
- Sekundäre Luftschallimmissionen
Bauwerksschwingungen werden von Raumbegrenzungsflächen (Wände und
vor allem Geschossdecken) abgestrahlt und können als tieffrequenter Luftschall
wahrgenommen werden.
Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Schwingschnelle auf den
Raumbegrenzungsflächen, den jeweiligen Abstrahl- und Absorptionsverhältnis-
sen und den daraus resultierenden Schalldruckpegeln im Raum. Ein allgemein
gültiges Berechnungsverfahren kann jedoch aufgrund des sehr komplexen Wir-
kungsgefüges der o. g. Zusammenhänge im hier bestimmenden Frequenzbe-
reich unter 100 Hz derzeit nicht angegeben werden.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 19
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Aufgrund von Erfahrungen, basierend auf einer Vielzahl messtechnischer Un-
tersuchungen, kann der sekundär abgestrahlte Luftschall in guter Näherung
nach folgender Formel abgeschätzt werden:
LpA (fT) = LvA (fT) + 10 log 4 S/A (fT) + 10 log (fT) in dB (A)
Dabei bedeuten:
LpA (fT) = Terzpegel des A-bewerteten Schalldrucks im Raum
LvA (fT) = Terzpegel der A-bewerteten Schwingschnelle der
Raumbegrenzungsflächen, bezogen auf 5*10-8 m/s
S = Größe der schwingerregten Fläche in m2
A (fT) = äquivalente Absorptionsfläche des Raumes in m2
(fT) = Abstrahlgrad
fT = Terzmittenfrequenz
Für eine genauere Abschätzung des sekundären Luftschalls müsste die mittlere
Schnellepegelverteilung aller abstrahlenden Flächen mit den zugehörigen Ab-
strahlgraden und den äquivalenten Absorptionsflächen bekannt sein.
Für raumakustische Verhältnisse in Wohnräumen und mit Wohnräumen ver-
gleichbar ausgestatteten Räumen können zur Abschätzung folgende Erfah-
rungswerte für S, A und angesetzt werden:
S 2 x Grundrissfläche G
A (fT) 0,8 x Grundrissfläche G
(wird in der Näherung als konstant angesetzt)
(fT) = Abstrahlgrade für Betonbauteile – frequenzabhängig
Die Korrektur wird terzweise zu den Prognosespektren addiert. Die so ermittel-
ten sekundären Luftschallpegel stellen Maximalpegel Lmax,prog dar. Die Mitte-
lungspegel (Lm,prog) wurden unter Berücksichtigung der in Abschnitt 1 aufgeführ-
ten Streckenbelastung 2016 für die Tag- und Nachtzeit berechnet. Die Berech-
nung erfolgt im Frequenzbereich von 4 bis 315 Hz.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 20
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
5.2 Ergebnisse der KB-Wert-Prognose
Die Ergebnisse der KB-Wert-Berechnungen für die zu erwartenden Deckeneigenfre-
quenzen und die möglichen Estrich-Abstimmfrequenzen auf Basis des Betriebspro-
gramms sind in den Anhängen A und B zusammengestellt3.
Die in die Beurteilung eingehenden KBFmax,prog- und KBFTr,prog-Werte sind in der nach-
folgenden Tabelle 6 aufgelistet.
Für die Ermittlung des KBFTr,prog-Wertes wird vom jeweils höchsten Wert der Progno-
seergebnisse ausgegangen, welcher sich aus der Variation der für das vorliegende
Bauvorhaben angesetzten baudynamischen Parameter ohne Einschränkungen der
Bauformen ergibt.
Die angegebenen Werte sind somit als Obergrenze der möglichen Immissionswerte
zu verstehen und stellen eine „Worst-Case“-Abschätzung für den Fall eines Zusam-
mentreffens besonders ungünstiger baudynamischer Parameter dar. Wie aus den
Berechnungsblättern im Anhang zu ersehen, sind dabei auch geringere Immissions-
werte möglich.
In der Regel wurden am zur Bahntrasse nächstgelegenen Messpunkt die höchsten
Schnellepegel gemessen und damit auch prognostiziert. Es zeigt sich jedoch, dass
bei ähnlichen Abständen die Erschütterungen am Profil 1 höher sind als am Profil 2.
Ursächlich hierfür sind vermutlich unterschiedliche Untergrundbedingungen. Ein Bo-
dengutachten hierzu liegt uns nicht vor.
3 Die Eigenfrequenzen der Deckenbauteile im modernen Hochbau liegen typischerweise im
Frequenzbereich zwischen 12 und 30 Hz, die der schwimmenden Estriche zwischen 63
und 80 Hz. Im Anhang sind auch Berechnungsergebnisse für Decken- bzw. Estricheigen-
frequenzen enthalten, die unter- bzw. oberhalb der genannten Eigenfrequenzen liegen.
Die in der Beurteilung berücksichtigten Berechnungsergebnisse sind in den Tabellen (An-
hang) durch Fettdruck hervorgehoben.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 21
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
KB-Wert -Ergebnisse für das Betriebsprogramm 2016:
Tabelle 6. KB-Werte: KBFmax,prog und KBFTr,prog bei Zugvorbeifahrten; Betriebsprogramm 2016.
KB-Werte
Messpunkt KBFmax,prog KBFTr,prog1) Tag/Nacht
MP11 0,07 – 0,16 0,05/0,05
MP12 0,05 – 0,08 0,00/0,00
MP13 0,03 – 0,06 0,00/0,00
MP21 0,09 - 0,43 0,15/0,14
MP22 0,07 – 0,21 0,07/0,07
MP23 0,05 – 0,10 0,00/0,00
MP24 0,03 – 0,05 0,00/0,00
MP25 0,02 – 0,03 0,00/0,00
1) Auf der Basis der „Worst-case“-
Abschätzung, gerundet
Abbildung 5 stellt die KBFmax-Werte unter „Worst-Case“-Bedingungen grafisch dar. Es
zeigt sich, dass selbst unter sehr ungünstigen Bedingungen (Deckeneigenfrequenz
und Estricheigenfrequenz bei ca. 40 Hz) die KBFmax-Werte ab 100 m Abstand unter
0,1 und somit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle liegen. Ab 60 m Abstand
unterschreitet der KBFmax-Wert den für Mischgebiete geforderten Anhaltswert Au von
0,2 tags bzw. ab 80 m den Anhaltswert Au von 0,15 nachts.
Abbildung 5. Zu erwartende KBFmax-Werte in Abhängigkeit vom Abstand zur Gleisachse. Die
prognostizierten Maximalwerte aus den Erschütterungsmessungen sind als rote Quadrate
dargestellt. Die blaue Linie ist die lineare Regressionsgerade, um die Messpunkte zu inter-
polieren. Die Wahrnehmbarkeitsschwelle bei 0,1 ist schwarz gestrichelt.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 22
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
5.3 Ergebnisse der Sekundärluftschallberechnungen
Die prognostizierten Lmax,prog- und Lm,prog- Pegelwerte für verschiedene mögliche
Deckeneigenfrequenzen und Estrichabstimmfrequenzen sind in den Anhängen A, B,
C und D zusammengestellt .
Die für die Beurteilung maßgebenden Lmax,prog- und Lm,prog- Pegelwerte sind in Tabelle
7 aufgelistet. Als Ergebnis sind jeweils die höchsten Pegelwerte der Prognose aufge-
führt, welche sich aus einer Variation der baudynamischen Parameter (Anhang A und
B) ergeben. Die angegebenen Werte sind somit als Obergrenze der möglichen Im-
missionen zu verstehen und stellen eine „Worst-Case“-Abschätzung für den Fall ei-
nes Zusammentreffens besonders ungünstiger baudynamischer Parameter dar. Für
die Mittelungspegel Lm,prog wurden die aktuellen Zugzahlen zugrunde gelegt, für den
Prognosehorizont 2025 fallen diese Werte sehr viel niedriger aus (-9 dB tags-
über, -11 dB nachts, Anhang C). Für die die Zugzahlen ab 2025 ist somit der Mitte-
lungspegel Lm,prog praktisch nicht mehr relevant. Für Beurteilung der maximalen
Pegel Lmax,prog sind die geringer prognostizieren Zugzahlen für 2025 unerheblich bzw.
sind äquivalent zu den Werten für 2016.
Ergebnisse Sekundärluftschall für das Betriebsprogramm 2016:
Tabelle 7. Sekundäre Luftschallpegel: Maximalpegel Lmax,prog und Beurteilungspegel Lr,prog in
dB(A) (auf ganze dB gerundet); Lr,prog auf der Basis des Prognosehorizontes 2016.
Messpunkt Lmax,prog [dB(A)] Lr,prog [dB(A)] 1) Tag/Nacht
MP11 34 – 44 33/32
MP12 22 - 34 23/23
MP13 17 - 29 18/17
MP21 42 - 51 41/40
MP22 34 - 45 34/33
MP23 27 - 38 28/27
MP24 22 - 30 20/19
MP25 16 - 28 17/16
1) Auf der Basis der „Worst-case“-Abschätzung, auf ganze
dB gerundet
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 23
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Abbildung 6 zeigt die Maximalpegel Lmax,prog unter „worst-case“ Bedingungen. Ab
einem Abstand von 100 m sind keine Maximalpegel oberhalb von 35 dB(A) zu er-
warten. Für Abstände im Bereich von ca. 40 – 70 m kann davon ausgegangen wer-
den, dass keine Maximalpegel oberhalb von 45 dB(A) erreicht werden. Wie die
Messwerte jedoch zeigen, gibt es vereinzelt recht hohe Abweichungen, insbesondere
des Messpunkt MP11 am Profil 1, siehe schwarzer Kreis in Abbildung 6.
Abbildung 6. Zu erwartende maximalen Schalldruckpegel Lmax,prog in Abhängigkeit vom
Abstand zur Gleisachse. Die prognostizierten Maximalwerte aus den Erschütterungs-
messungen sind als rote Quadrate dargestellt. Die blaue Linie ist die lineare Regressions-
gerade, um die Messpunkte zu interpolieren.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 24
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
6 Beurteilung der prognostizierten Immissionssituation
6.1 Vorbemerkung
Die folgende Beurteilung geht von den Bedingungen aus, welche bei der Messung
vorgelegen haben. Sie setzt voraus, dass sich der entsprechende Streckenzustand
und das erfasste Wagenmaterial nicht wesentlich ändern.
Zur Berechnung und zur Beurteilung der Erschütterungs- (KB-Werte) und Sekundär-
luftschallimmissionen wurden die aus den gemessenen Schnellepegel-Terzspektren
berechneten Prognosepegel herangezogen. Durch einzelne Zugfahrten (z. B. bei
schadhaftem Zugmaterial mit Flachstellen etc.) können jedoch gelegentlich auch hö-
here Immissionswerte erreicht werden.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die tatsächliche Gestörtheit durch die Einwirkung
von sekundären Luftschallimmissionen wesentlich vom jeweiligen Umfeld abhängt.
Insbesondere bei einer hochwertigen Nutzung, bei welcher ein erheblicher Aufwand
zur Minderung primärer Luftschalleinwirkungen von außen (Fassadenschalldäm-
mung, baulicher Schallschutz im Gebäude etc.) betrieben wird, können in ruhigen
Zeitphasen oder in abgeschirmten Räumen sehr niedrige Grundgeräuschpegel er-
reicht werden. Damit können sekundäre Schallereignisse, welche deutlich unter den
Anhaltswerten liegen, hörbar wahrgenommen werden. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Einhaltung der einschlägigen Anhaltswerte nicht ausschließt,
dass die Zugfahrten als Erschütterungen spürbar wahrgenommen werden können
bzw. als einzelne Schallereignisse zu hören sind. Dies gilt vor allem für die Abend-
und Nachtstunden und bei niedrigen Umgebungsgeräuschen.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 25
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
6.2 Erschütterungen: Beurteilung nach DIN 4150/2
Wahrnehmbare Erschütterungen mit KBFmax-Werten > 0,1 sind bis ca. 100 m Abstand
zur Gleisachse zu erwarten. Im ungünstigsten Fall bis ca. 110 m.
In den geplanten Gebäuden auf den Baufeldern D4 und C3 [8] ist mit schwach
spürbaren Erschütterungen zu rechnen ist. Im bereits bestehenden Gebäude auf
dem Baufeld D4 (BWW-Halle) teilweise auch mit gut spürbaren Erschütterungen:
Dieses Ergebnis deckt sich mit den Aussagen der derzeitigen Nutzer. Die Bereiche
D4-1, D3 und C3 sind ab ca. 60 m Abstand mit KBFmax-Werten bis ca. 0,2 entspre-
chend den zu erwartenden Erschütterungen nach als Mischgebiet (Tabelle1, Zeile 3
[3]) für Tagnutzung, z. B. Büroräume, einzuordnen. Für die aktuelle Planung dieser
Gebiete als Gewerbegebiete wird der Richtwert von 0,2 für die nächtliche Beurteilung
ebenfalls eingehalten.
In den zur Bahnlinie nächstliegenden Areale (Abstand ca. 80 m) der Baufelder D1
(D1-8, D1-1) und D2 (D2-2, D2-1) werden KBFmax-Werte bis maximal 0,15 erreicht
und somit die Anforderungen (Tag und Nacht) für Mischgebiete (Zeile 3, Tabelle1 [3])
eingehalten.
Für die Baufelder C1, B2 und B1 sind keine störenden Einflüsse durch Bahnerschüt-
terungen zu erwarten.
Die aktuellen Messungen stimmen weitestehend mit denen des vorherigen Gutach-
tens von 2007 [10] überein. Abweichungen sind gegebenenfalls auf unterschiedlich
starke Erschütterungseinwirkungen der erfassten Güterzüge zurückzuführen.
Hinweis: Im Falle eines Abgangs der bestehenden „BWW-Halle“ im auf dem Baufeld
D4 mit anschließender Neubebauung ist folgendes zu beachten:
- Bei Abständen unterhalb 30 m zum nächstgelegenen Gleis werden bei
ungünstigen Estricheigenfrequenzen die Anhaltswerte Au und Ar für die Nacht-
nutzung als Gewerbegebiet überschritten. Estricheigenfrequenzen von 40 Hz
müssen im Falle einer Nachtnutzung vermieden werden.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 26
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
6.3 Sekundäre Luftschallimmissionen
Die Bewertung der sekundären Luftschallimmissionen erfolgt gemäß den Vorgaben
der TA Lärm gebietsunabhängig.
Die Anforderung der TA Lärm an den Beurteilungspegel Lr (35 dB(A) tags kann ab
einer Entfernung von 30 m eingehalten werden. Nachts kann der Beurteilungspegel
Lr (25 dB(A) der TA Lärm ab einer Entfernung von ca. 60 – 80 m eingehalten werden.
Die Anforderungen der TA Lärm an den Maximalpegel Lmax (45 dB(A) tags des se-
kundären Luftschalls werden bei ungünstigen Bauteileigenschaften ab einem Ab-
stand von ca. 60 m eingehalten. Nachts wird der zulässige Maximalpegel Lmax von
35 dB(A) ab einem Abstand von ca. 100 m eingehalten.
Bei einer Wohnbebauung der Baufeldabschnitte D2-2, D2-1 und C2-5 würde somit
der zulässige Maximalpegel Lmax von 35 dB(A) nachts auch bei ungünstigen Bauteil-
eigenschaften eingehalten werden. Für die Baufeldabschnitte D1-8 und D1-1 können
aufgrund des geringeren Abstandes zur Gleisachse im ungünstigsten Fall Über-
schreitungen des nächtlichen Maximalpegel Lmax von 35 dB(A) nicht ausgeschlossen
werden.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 27
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
7 Schlussfolgerungen
7.1 Allgemeines
Ausschlaggebend für die untersuchten Bauvorhaben sind die Überschreitungen der
Anhaltswerte der TA Lärm für die Maximalpegelkriterien und die Überschreitungen
der Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 für Mischgebiete.
Maßnahmen zur Minderungen der Erschütterungs- und sekundären Luftschallimmis-
sionen an Schienenwegen sind prinzipiell an 3 Stellen möglich:
am Emissionsort (Gleis),
am Übertragungsort (Boden) und
am Immissionsort (Gebäude).
Maßnahmen am Gleiskörper scheiden an bestehenden Bahnstrecken aus.
Maßnahmen am Übertragungsweg entlang von Bahnstrecken erreichen generell nur
sehr geringe Minderungen und sind in ihrer Wirksamkeit mit großen Unsicherheiten
behaftet. Zudem sind diese Maßnahmen mit erheblichen Kosten verbunden, so dass
sie technisch und wirtschaftlich nicht zu vertreten sind.
Für ein Bauvorhaben an einer bestehenden Bahnstrecke sind daher nur Maßnahmen
am Immissionsort erfolgversprechend. Als Maßnahme am Immissionsort kommen
konstruktive Vorkehrungen bei der Bauausführung und/oder die elastische Auflage-
rung eines Gebäudes in Betracht.
Für Lagerungssysteme auf der Basis von Elastomerwerkstoffen ist überschlägig mit
Kosten von ca. 15 % bis 20 % der Rohbaukosten der gelagerten Bereiche zu rech-
nen. Die Auswahl der Lagerungsebenen muss in enger Zusammenarbeit mit Planern
und Statiker erfolgen.
Es ist unbedingt zu beachten, dass die elastische Auflagerung eines Gebäudes einen
erheblichen Eingriff in Statik und Bauablauf darstellt. Sie muss unter fachlicher Be-
ratung geplant und korrekt durchgeführt werden, damit die volle Effektivität der Maß-
nahme gewährleistet ist. Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen ist zur endgülti-
gen Festlegung der Abstimmfrequenzen (Estriche, Decken, Gebäudelagerung), der
Auswahl der Lagerungsebenen und der baulichen Ausführung ein rechnerischer
Nachweis, welcher die dynamischen Eigenschaften der geplanten Gesamtbauwerke
berücksichtigt, erforderlich. Es wird dringend empfohlen, die Belange des Erschütte-
rungsschutzes möglichst früh in den Planungsprozess bzw. in die Tragwerksplanung
einfließen zulassen.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 28
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
7.2 Empfehlungen für Wohn- und Bürogebäude auf den Baufeldern
Wohngebäude:
Ab einem Abstand ab ca. 100 m zur Gleisachse 7 ist eine Bebauung von Wohnge-
bäuden unbeschadet der Deckeneigenfrequenz möglich. Die Anhaltswerte für Er-
schütterungen [3] und sekundären Luftschall [5] könnten sowohl für den Bezugszeit-
raum Tag sowie Nacht eingehalten werden. Entscheidend hierfür sind weniger die zu
erwartenden Erschütterungen sondern der zu erwartende Sekundärluftschall.
Nach der aktuellen Bebauungsstruktur [8] befinden sich die Baufeldabschnitte D1-8
und D1-1 in einem geringeren Abstand als 100 m zur Gleisachse. Für den Fall einer
Wohnnutzung auf diesen Arealen sollte aufgrund einer möglichen Überschreitung
des Anhaltswertes für Sekundärluftschall nachts (35 dB(A)) eine weitere Messung auf
Gründungsniveau der Bauwerke erfolgen und eine Untersuchung der real geplanten
Struktur mittels eines detaillierten Finite-Elemente-Modells durchgeführt werden, um
eine eventuelle elastische Lagerung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermeiden.
Sollte Wohnbebauung in Betracht gezogen werden, die näher als 70 m an die
Gleisachse heranrückt, sollte eine Lagerung der Gebäude um 8 Hz (Anhang D) erfol-
gen und Deckeneigenfrequenzen < 12 Hz müssen vermieden werden. Die Verwen-
dung einer elastischen Gebäudelagerung sollte jedoch unter Einbeziehung der realen
Gebäudestruktur mittels FE-Modell untersucht werden.
Da die Erschütterungen bei gleichem Abstand zur Gleisachse an Profil 1 höher aus-
fallen als an Profil 2, bieten sich für höherwertige Gebäude nahe den Gleisen eher
Baufelder am untersuchten Profil 2 an (z. B. C3, D3) verglichen zum Baufeld D4.
Bürogebäude:
Für Büronutzung tolerable Erschütterungen können auf allen geplanten Baufeldern
eingehalten werden, indem die ersten Deckeneigenfrequenzen nicht höher als 20 Hz
betragen. Dadurch können KBFmax-Werte > 0,2 vermieden werden und liegen damit
unterhalb dem für Mischgebiete geforderten Anhaltswert von Au = 0,2 tagsüber. Die
maximal auftretenden Erschütterungen liegen damit im „gerade spürbaren“ Bereich
[4] und gelten für übliche Büronutzung als gut tolerierbar.
Für den sekundären Luftschall können für Bürogebäude die Anhaltswerte nach TA
Lärm für den Bezugszeitraum Tag auf allen Baufeldern mit einem Abstand > 60 m
von der Gleisachse eingehalten werden, im Bereich des Profils 2 ab ca. 30 m.
Abbildung 7 stellt die Nutzungsmöglichkeiten vereinfacht dar. Im Falle, dass Wohnbe-
bauung auch im blau gefärbten Bereich erfolgen soll sind die oben genannten Maß-
nahmen zu berücksichtigen.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Seite 29
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Abbildung 7. Empfehlungen für die Nutzung der Baufelder. Entsprechend der oben
genannten Anmerkungen kann der blau eingefärbte Bereich als Nutzung für Bürogebäude
empfohlen werden. Im Falle einer elastischen Gebäudelagerung ist im blau markierten
Bereich auch eine Wohnbebauung möglich. Der gelb eingefärbte Bereich im Baufeld D1 ist
unter Berücksichtigung der Angaben in Kapitel 7.2 für Wohngebäude zu empfehlen. Im rot
eingefärbten Bereich sind maximale Sekundär-Luftschallpegel > 45dB(A) möglich, die bei
einer Nutzung als Bürogebäude als störend empfunden werden können, weiterhin kann es
hier zu Überschreitungen der nächtlichen Anhaltswerte für Erschütterungen für Gerwerbe-
gebiete kommen. Die restlichen Baufelder können ohne besondere konstruktive Vorhaben zur
Wohnbebauung genutzt werden.
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Anhang A, Seite 1
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Anhang A
Prognoseergebnisse ohne Maßnahmen –
Maximalwerte für Erschütterungen und sekundären Luftschall
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP11Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,07 0,08 0,08 0,08 0,07 0,07 0,07
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,08 0,09 0,09 0,09 0,08 0,08 0,08
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,12 0,13 0,13 0,13 0,12 0,12 0,12
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,14 0,15 0,15 0,14 0,14 0,14 0,14
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13 0,13
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,12 0,16 0,12 0,12 0,12 0,12 0,12
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,11 0,16 0,16 0,12 0,12 0,11 0,11
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,11 0,12 0,16 0,16 0,12 0,11 0,11
Maximalwert 0,14 0,16 0,15 0,14 0,14 0,14 0,14Minimalwert 0,07 0,08 0,08 0,08 0,07 0,07 0,07
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 34 35 37 40 38 37 37
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 34 35 37 40 38 38 37
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 35 36 38 41 39 38 38
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 35 36 38 41 39 39 38
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 36 37 39 42 40 39 39
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 37 38 40 43 41 40 40
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 40 42 42 44 42 42 42
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 44 45 48 46 45 45 45
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 49 49 51 53 50 49 49
Maximalpegel dB(A) 40 42 42 44 42 42 42Minimalpegel dB(A) 34 35 37 40 38 38 37
M132113/014. Mai 2017 Seite 2
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP12Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,05 0,07 0,06 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,05 0,07 0,07 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,04 0,05 0,06 0,05 0,04 0,04 0,04
Maximalwert 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08 0,08
Minimalwert 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 21 24 28 26 24 23 23
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 22 24 28 27 24 24 23
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 22 25 29 27 25 24 24
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 23 26 29 28 26 25 25
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 25 27 30 29 27 27 26
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 27 29 31 30 29 28 28
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 31 34 33 32 31 31 31
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 36 37 40 37 36 36 36
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 37 38 41 40 38 38 37
Maximalpegel dB(A) 31 34 33 32 31 31 31Minimalpegel dB(A) 22 24 28 27 24 24 23
M132113/014. Mai 2017 Seite 3
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP13Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,03 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,03 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,03 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,03 0,03 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03
Maximalwert 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Minimalwert 0,03 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 16 19 22 21 20 18 17
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 17 19 22 22 20 19 18
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 17 20 23 22 21 19 18
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 19 21 24 23 22 21 20
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 20 22 24 24 23 22 21
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 21 23 25 25 24 23 22
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 25 29 27 27 26 26 25
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 30 32 34 31 31 30 30
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 32 32 35 35 32 32 32
Maximalpegel dB(A) 25 29 27 27 26 26 25Minimalpegel dB(A) 17 19 22 22 20 19 18
M132113/014. Mai 2017 Seite 4
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP21Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,08 0,12 0,09 0,09 0,09 0,08 0,08
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,09 0,13 0,10 0,10 0,09 0,09 0,09
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,10 0,15 0,12 0,11 0,11 0,11 0,11
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,14 0,18 0,15 0,15 0,14 0,14 0,14
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,20 0,23 0,21 0,21 0,20 0,20 0,20
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,21 0,24 0,22 0,21 0,21 0,21 0,21
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,26 0,43 0,27 0,27 0,26 0,26 0,26
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,26 0,42 0,31 0,27 0,26 0,26 0,26
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,17 0,21 0,24 0,22 0,17 0,17 0,17
Maximalwert 0,26 0,43 0,27 0,27 0,26 0,26 0,26
Minimalwert 0,09 0,13 0,10 0,10 0,09 0,09 0,09
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 42 43 43 45 45 46 47
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 42 44 44 45 45 46 48
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 43 44 44 46 46 47 48
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 43 45 45 46 46 47 49
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 44 45 45 47 47 48 49
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 45 46 46 48 48 49 50
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 48 52 49 50 50 51 51
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 50 53 53 52 52 52 53
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 53 53 54 57 54 54 54
Maximalpegel dB(A) 48 52 49 50 50 51 51Minimalpegel dB(A) 42 44 44 45 45 46 48
M132113/014. Mai 2017 Seite 5
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP22Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,06 0,07 0,07 0,06 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,07 0,08 0,08 0,08 0,07 0,07 0,07
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,09 0,10 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,12 0,13 0,13 0,13 0,12 0,12 0,12
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,15 0,16 0,16 0,16 0,15 0,15 0,15
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,15 0,16 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,14 0,21 0,15 0,14 0,14 0,14 0,14
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,13 0,20 0,17 0,14 0,13 0,13 0,13
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,11 0,12 0,15 0,14 0,11 0,11 0,11
Maximalwert 0,15 0,21 0,16 0,16 0,15 0,15 0,15
Minimalwert 0,07 0,08 0,08 0,08 0,07 0,07 0,07
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 33 35 36 39 36 35 35
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 34 36 37 40 37 36 36
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 34 36 37 40 37 36 36
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 35 37 38 41 38 37 37
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 36 38 39 41 39 38 38
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 37 39 40 42 40 39 39
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 41 45 42 44 42 42 42
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 44 46 48 46 45 45 45
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 48 48 50 52 49 48 48
Maximalpegel dB(A) 41 45 42 44 42 42 42Minimalpegel dB(A) 34 36 37 40 37 36 36
M132113/014. Mai 2017 Seite 6
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP23Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,04 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,05 0,06 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,06 0,07 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,06 0,07 0,07 0,07 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,05 0,06 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,06 0,10 0,06 0,06 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,06 0,10 0,08 0,07 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,05 0,05 0,07 0,06 0,05 0,05 0,05
Maximalwert 0,06 0,10 0,07 0,07 0,06 0,06 0,06
Minimalwert 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 26 29 29 32 30 29 28
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 27 29 30 32 31 29 29
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 27 30 30 33 31 30 29
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 28 30 31 33 32 30 30
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 29 31 31 34 33 31 31
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 29 32 32 34 33 31 31
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 34 38 36 37 36 35 35
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 37 40 41 39 38 38 38
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 41 41 42 45 41 41 41
Maximalpegel dB(A) 34 38 36 37 36 35 35Minimalpegel dB(A) 27 29 30 32 31 29 29
M132113/014. Mai 2017 Seite 7
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP24Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,03 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,03 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,03 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,02 0,03 0,03 0,03 0,02 0,02 0,02
Maximalwert 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Minimalwert 0,03 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 21 23 24 25 26 26 24
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 22 23 24 25 26 26 24
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 22 24 25 26 27 27 25
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 23 24 25 26 27 28 25
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 24 25 26 27 28 28 26
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 25 26 27 27 29 29 27
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 28 31 29 29 30 30 29
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 31 33 35 32 33 33 32
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 33 34 36 37 35 35 34
Maximalpegel dB(A) 28 31 29 29 30 30 29Minimalpegel dB(A) 22 23 24 25 26 26 24
M132113/014. Mai 2017 Seite 8
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP25Abstand [m]Zugart GZFahrtrichtungBeschreibung Güterzug
KB-Werte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,02 0,03 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,02 0,03 0,03 0,02 0,02 0,02 0,02
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,02 0,02 0,03 0,02 0,02 0,02 0,02
Maximalwert 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Minimalwert 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02
Sekundärluftschall-Pegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 16 18 20 19 18 19 18
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 16 18 21 19 18 19 19
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 17 19 21 20 19 20 19
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 17 20 22 20 20 20 20
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 18 20 22 21 20 21 20
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 19 21 23 21 21 21 21
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 24 28 26 25 25 25 25
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 28 30 32 29 29 29 29
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 29 29 33 32 30 30 30
Maximalpegel dB(A) 24 28 26 25 25 25 25Minimalpegel dB(A) 16 18 21 19 18 19 19
M132113/014. Mai 2017 Seite 9
Ohne Maßnahmen
Anhang A,
-
M132113/01 KOLL/EZR
04. Mai 2017 Anhang B, Seite 1
S
:\m
\pro
j\132
\m13
2113
\m132
11
3_
01
_be
r_2d.D
OC
X:0
4.
05. 2
01
7
Anhang B
Prognoseergebnisse ohne Maßnahmen – Betriebsprogramm 2016
Mittelungspegel für Erschütterungen und sekundären Luftschall
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP11Beurteilungswerte: Tag
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,04 0,05 0,05 0,05 0,05 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,04 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,04 0,05 0,06 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,04 0,04 0,06 0,05 0,04 0,04 0,04
Maximalwert 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05Minimalwert 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Lm - Sekundärluftschall-Mittelungspegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 23 24 26 29 27 26 26
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 23 24 26 30 27 27 27
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 24 25 27 30 28 27 27
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 24 25 27 31 28 28 28
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 25 26 28 31 29 28 28
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 26 27 29 32 30 29 29
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 29 32 31 33 31 31 31
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 33 34 37 35 34 34 34
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 38 38 40 42 39 39 39
Maximalpegel dB(A) 29 32 31 33 31 31 31Minimalpegel dB(A) 23 24 26 30 27 27 27
M132113/014. Mai 2017 Seite 2
Ohne Maßnahmen
Anhang B,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP11Beurteilungswerte: Nacht
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,04 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,04 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,04 0,05 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,04 0,04 0,05 0,05 0,04 0,04 0,04
Maximalwert 0,04 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05 0,04Minimalwert 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Lm - Sekundärluftschall-Mittelungspegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 22 23 25 28 26 25 25
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 22 23 26 29 26 26 26
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 23 24 26 29 27 26 26
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 23 24 27 30 28 27 27
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 24 25 27 30 28 28 27
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 26 26 28 31 29 29 28
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 28 31 30 32 30 30 30
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 33 34 36 35 34 33 33
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 37 37 39 42 38 38 38
Maximalpegel dB(A) 28 31 30 32 30 30 30Minimalpegel dB(A) 22 23 26 29 26 26 26
M132113/014. Mai 2017 Seite 3
Ohne Maßnahmen
Anhang B,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP12Beurteilungswerte: Tag
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maximalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00Minimalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Lm - Sekundärluftschall-Mittelungspegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 10 13 17 15 13 12 12
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 11 13 17 16 13 13 12
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 11 14 18 16 14 13 13
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 12 15 18 17 15 14 14
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 14 16 19 18 16 16 15
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 16 18 20 19 18 17 17
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 20 23 22 21 20 20 20
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 25 26 29 26 25 25 25
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 26 27 30 29 27 27 27
Maximalpegel dB(A) 20 23 22 21 20 20 20Minimalpegel dB(A) 11 13 17 16 13 13 12
M132113/014. Mai 2017 Seite 4
Ohne Maßnahmen
Anhang B,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP12Beurteilungswerte: Nacht
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maximalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00Minimalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Lm - Sekundärluftschall-Mittelungspegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 10 12 16 15 12 12 11
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 10 13 16 15 13 12 11
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 11 13 17 16 13 13 12
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 12 14 18 16 14 14 13
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 13 15 18 17 15 15 14
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 16 17 19 19 17 17 16
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 19 23 21 21 20 19 19
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 24 26 29 25 24 24 24
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 26 26 29 29 26 26 26
Maximalpegel dB(A) 19 23 21 21 20 19 19Minimalpegel dB(A) 10 13 16 15 13 12 11
M132113/014. Mai 2017 Seite 5
Ohne Maßnahmen
Anhang B,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP13Beurteilungswerte: Tag
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maximalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00Minimalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Lm - Sekundärluftschall-Mittelungspegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 5 8 11 10 9 8 7
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 6 8 11 11 10 8 7
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 6 9 12 11 10 9 8
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 8 10 13 12 11 10 9
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 9 11 14 13 12 11 10
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 10 12 14 14 13 12 11
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 14 18 16 16 15 15 14
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 19 21 23 20 20 20 19
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 21 21 24 24 21 21 21
Maximalpegel dB(A) 14 18 16 16 15 15 14Minimalpegel dB(A) 6 8 11 11 10 8 7
M132113/014. Mai 2017 Seite 6
Ohne Maßnahmen
Anhang B,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP13Beurteilungswerte: Nacht
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Maximalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00Minimalwert 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Lm - Sekundärluftschall-Mittelungspegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 4 7 10 10 8 7 6
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 5 8 11 10 9 7 6
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 6 8 11 11 9 8 7
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 7 9 12 11 10 9 8
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 8 10 13 12 11 10 9
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 9 11 13 13 12 11 10
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 13 17 16 15 15 14 14
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 18 20 23 19 19 19 19
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 20 20 23 23 21 20 20
Maximalpegel dB(A) 13 17 16 15 15 14 14Minimalpegel dB(A) 5 8 11 10 9 7 6
M132113/014. Mai 2017 Seite 7
Ohne Maßnahmen
Anhang B,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP21Beurteilungswerte: Tag
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,05 0,04 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,04 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,05 0,06 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,07 0,08 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,07 0,08 0,08 0,08 0,07 0,07 0,07
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,09 0,15 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,09 0,15 0,11 0,09 0,09 0,09 0,09
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,06 0,07 0,08 0,08 0,06 0,06 0,06
Maximalwert 0,09 0,15 0,09 0,09 0,09 0,09 0,09Minimalwert 0,04 0,05 0,04 0,04 0,04 0,04 0,04
Lm - Sekundärluftschall-Mittelungspegelin dB(A)
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 31 32 32 34 34 35 36
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 32 33 33 34 35 36 37
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 32 33 33 35 35 36 37
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 33 34 34 35 36 37 38
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 33 35 34 36 36 37 38
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 34 35 35 37 37 38 39
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 38 41 38 39 39 40 41
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 39 42 42 41 41 41 42
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 42 42 43 46 43 43 44
Maximalpegel dB(A) 38 41 38 39 39 40 41Minimalpegel dB(A) 32 33 33 34 35 36 37
M132113/014. Mai 2017 Seite 8
Ohne Maßnahmen
Anhang B,
-
MÜLLER-BBM
M132113
Prognose der aus Zugvorbeifahrten zu erwartendenErschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen / Betonkonstruktion
Messpunkt MP21Beurteilungswerte: Nacht
KBFTr-Beurteilungswerte
Estricheigenfrequenzen [Hz]
ohne 40 50 63 80 100 125Decke mit Eigenfrequenzen von 8-10 Hz 0,00 0,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 10-12 Hz 0,00 0,04 0,03 0,00 0,00 0,00 0,00
Decke mit Eigenfrequenzen von 12-16 Hz 0,03 0,05 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03
Decke mit Eigenfrequenzen von 16-20 Hz 0,04 0,06 0,05 0,05 0,05 0,05 0,05
Decke mit Eigenfrequenzen von 20-25 Hz 0,06 0,07 0,07 0,07 0,06 0,06 0,06
Decke mit Eigenfrequenzen von 25-30 Hz 0,07 0,08 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07
Decke mit Eigenfrequenzen von 30-40 Hz 0,08 0,14 0,09 0,09 0,08 0,08 0,08
Decke mit Eigenfrequenzen von 40-50 Hz 0,08 0,14 0,10 0,08 0,08 0,08 0,08
Decke mit Eigenfrequenzen von 50-63 Hz 0,05 0,07 0,08 0,07 0,05 0,05 0,05
Maximalwert 0,08 0,14 0,09 0,09 0,08