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Mario Zimmermann Stadt Rosenheim Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS Gefährliche Stoffe und Güter Freiwillige Feuerwehr Rosenheim

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Mario ZimmermannStadt Rosenheim

Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS

Gefährliche Stoffe und Güter

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Feu

erw

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Ros

enhe

im

Gefährliche Stoffe und Güter

EinfEinf üührunghrung

Definition

� „Gefährliche Stoffe und Güter sind Stoffe und/oder Gegenstände, die aufgrund ihrer Natur, Ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tiere und andere Sachen ausgehen müssen.“

Warum ist das Thema wichtig?

� ca. 1,1 Millionen Tonnen Gefahrgut werden täglich befördert!

54

50

47

158

Mio t

16,07Eisenbahn

14,88Binnenwasserstraßen

22,02Seeverkehr

47,0314711

deutsche LKW ausländische LKW

Straße

%Pro Jahr

Aggregatzustände, Lagerung und Transport

� Flüssige Stoffe• Kanistern

• Fässer• Tanks

• Tankfahrzeuge

� Gasförmige Stoffe• Druckgasflaschen

• Tanks• Gasleitungen

• Kartuschen

� Feste Stoffe• Gebinden

• Silos• Silotanks

• Schüttung

Wo treffen wir auf gefährliche Stoffe

� Industriebetriebe

� Baumärkte / Baustoffhandel

� Brauereien

� Arztpraxen

� Kliniken

� Forschungsanlagen und Labors von Universitäten

� Straßenverkehr

� Güterfernverkehr ( Schifffahrt, Eisenbahn, Flugzeug )

� Versandstücke bei Paketdiensten

Ziel der Ausbildung

Kenntnis der Gefahren von gefährlichen Stoffen und Gütern

Schutz vor Gefahren

Gefahren erkennen

auf Gefahren achten

Gefahren anGruppen- oderStaffelführer

melden

Im Einsatz

Erkennen gefährlicher Stoffe und Güter

Rechtsgrundlagen

� GGVS / ADR (international) „Gefahrgutverordnung Str aße“

� GGVE / RID (international) „Gefahrgutverordnung Eis enbahn“

� GGVBinSch / ADNR (int.) „Gefahrgutverordnung Binnens chifffahrt“

� GVSee / IMDG (int.) „Gefahrgutverordnung Seeschifffa hrt“

� IATA-DGR (int.) „Dangerous Goods Regulations“ (Luftve rkehr)

� GefStoffV „Gefahrstoffverordnung“

� BetrSichV „ Betriebssicherheitsverordnung“

� TRG „Technische Regeln Druckgase“

� Sprengstoffgesetz Brandschutzbestimmung für Munitio n

� DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen

Rechtsgrundlagen

� Straße und SchieneÜber die Beförderung von Gefahrgut existieren besondere Vorschriften, z. B. hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport. Diese sind für viele europäische und benachbarte Staaten (zur Zeit 40) durch die Übereinkommen des Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) für den Straßenverkehr beziehungsweise die Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) beim Schienenverkehr gegeben.

� SchifffahrtIn der Binnenschifffahrt gilt das Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereusespar voie de navigation intérieure au Rhin ADNR. In der internationalen Seeschifffahrt gilt der International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code).

� LuftIm Luftverkehr gelten die von der ICAO herausgegebenen Technical Instructions (ICAO-TI). Diese werden vom Internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften IATA mit den IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) übernommen. Daneben haben alle IATA-Mitgliedsairlines die Möglichkeit, spezielle Bestimmungen (i. d. R. Verschärfungen der geltenden Bestimmungen] und Bedingungen festzulegen.

� Nationale UmsetzungAll diese "überstaatlichen" Vorschriften werden in den einzelnen Ländern durch nationale Gesetzgebung in das nationale Recht übernommen.

• * In Deutschland sind dies im Wesentlichen das Gefahrgutbeförderungsgesetz , die GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn), die GGVBinSch (Gefahrgutverordnung Binnenschiff), die GGVSee (Gefahrgutverordnung Seeschiff) sowie das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) und die Nachrichten für Luftfahrer (NfL).

• * in Österreich gilt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), die Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV), für Gefahrguttransporte allgemein die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Eisenbahngesetz (EisbG) sowie Regelungen des Luftfahrtgesetzes (LFG) und des Binnenschifffahrtsrechts sowie insbesondere das Containersicherheits-gesetz (CSG).[2]

• * In Italien gibt es kein organisches Gesetz, die Bestimmungen werden aber mit verschiedenen Dekreten und Verordnungen geregelt, die als Art Anhang C des ADR/RID veröffentlicht werden.

Gefährliche Stoffe und Güter

Kennzeichnung am ArbeitsplatzKennzeichnung am Arbeitsplatz

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

� Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen.

� Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind:• mindergiftig (gesundheitsschädlich)

• giftig• sehr giftig• ätzend• reizend• explosionsgefährlich• brandfördernd• hoch-/leichtentzündlich• entzündlich• umweltgefährlich• krebserzeugend, fruchtschädigend,

erbgutverändernd

R- und S-Sätze

� R 36 Reizt die Augen� R 45 Kann Krebs erzeugen� R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung

mit der Haut

� S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen� S 15 Vor Hitze schützen� S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten

R-Sätze: Hinweis auf besondere Gefahren

S-Sätze: Sicherheitsratschläge

Warnschilder

Sicherheitsschilder

Sicherheitsschilder

Kennzeichnung von Druckgasflaschen (bis 01.07.2006)

� Der Inhalt einer Druckgasflasche kann durch folgende Merkmale ermittelt werden:• Farbkennzeichnung• Anschlussgewinde• Eingeschlagene Gasbezeichnung auf der Schulter• Gefahrgutaufkleber am Flaschenhals

(einzige rechtsverbindliche Kennzeichnung)

Rechtsgewinde außenGrauAndere nicht-brennbare Gase

Rechtsgewinde innenGrauPressluft

Rechtsgewinde außenGrünStickstoff

Rechtsgewinde außenBlauSauerstoff

Linksgewinde außenRotAndere brennbare Gase

BügelverschlussGelbAcetylen

AnschlussgewindeFarbeGas

Kennzeichnung von Druckgasflaschen (EN – Norm)

� Am 1. Juli 1997 wurde die neue Euro-Norm(DIN EN 1089-3) veröffentlicht

� Wegen der großen Zahl umzustellender Druckgasflaschen wurde mit der neuen Kennzeichnung zum 1. Januar 1998 begonnen

� Die Norm muss jedoch erst ab 1. Juli 2006 angewendet werden

� Bis zum 30. Juni 2006 sind daher beide Kennzeichnungen anzutreffen

� Um Verwechslungen während der Übergangsphase auszuschließen, werden die nach neuer Norm farblich gekennzeichneten Gasflaschen mit dem großen Druckbuchstaben „N“ versehen

Gefahrgutaufkleber

1. Risiko- und Sicherheitssätze2. Gefahrzettel3. Zusammensetzung des

Gasgemisches / Gases4. Produktbezeichnung des

Herstellers5. EWG-Nummer oder das

Wort „Gasgemisch"6. Gasbenennung nach GGVS7. Herstellerhinweis8. Name, Anschrift und

Telefonnummer des Herstellers

Die einzig verbindlicheKennzeichnung desFlascheninhalts erfolgt nach wievor durch denGefahrgutaufkleber. Dieser befindet sich auf derFlaschenschulter derGasflasche

Die neue Kennzeichnung

� Die Information über den Flascheninhalt und die davon ausgehende Gefahr wird bei der neuen Kennzeichnung auf dem Flaschenhals durch die Farbgebung abgelesen

� Bei Gasgemischen wird eine Farbkombination verwendet um die Information über den Flascheninhalt und die davon ausgehende Gefahr wiederzugeben.

Farbkennzeichnung von Gasflaschen

� Besondere Gase für den industriellen Gebrauch

Farbkennzeichnung von Gasflaschen

� Farbcodierung nach Gaseigenschaften

Farbkennzeichnung von Gasflaschen

� Besondere Gase für den medizinischen Gebrauch

Kennzeichnung von Rohrleitungen

Gefährliche Stoffe und Güter

Kennzeichnung Kennzeichnung StraStra ßße e –– Eisenbahn Eisenbahn -- SchiffSchiff

Gefahrklassen nach GGVS / ADR

� Die GGVS teilt Gefahrstoffe in 9 Gefahrklassen mit bis zu 6 Unterklassen ein:

StoffeigenschaftenStoffeigenschaftenGruppeGruppe1 Explosive Stoffe und Gegenstände

2 Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase

3 Entzündbare flüssige Stoffe

4 Entzündbare feste Stoffe

5 Brandfördernde Stoffe und organische Peroxide

6 Giftige, ansteckungsgefährdende und ekelerregende

Stoffe

7 Radioaktive Stoffe

8 Ätzende Stoffe

9 Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände

Gefahrklasse 1

1.4 bis 1.6

Hauptgefahren:

Klasse 1.1 DetonationsdruckKlasse 1.2 Splitterbildung

Klasse 1.3 Feuer

Zusätzliche Kennzeichnung

Bahn: „Sorgfältig rangieren“,

„Abstoß- und Ablaufverbot!“

Binnenschifffahrt:

Explosions-und Detona-tionsgefahr;giftige Brand-gase

1.1 bis 1.3

1Explosive

Stoffe

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Massenexplosionsfähige Stoffe und Gegenstände

0129 Bleiazid, angefeuchtet

0030 Sprengkapseln, elektrisch

0402 Ammoniumperchlorat

0330 Torpedosmit Sprengladung

* *1

Unterklasse 1.1

Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen

(nicht massenexplosionsfähig)

0107 Zünder, sprengkräftig

0413 Patronen für Waffen, Manöver

0138 Minen, mit Sprengladung

0468 Gegenstände mit Explosivstoff, n.a.g.

* *1.2

Unterklasse 1.2

Stoffe und Gegenstände, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht oder die

nacheinander so abbrennen, daß eine geringe Luftdruckwirkung und/oder Splitter-, Spreng-,

Wurfstückwirkung entsteht

0161 Treibladungspulver

0305 Blitzlichtpulver

0240 Raketen, Leinenwurf

0335 Feuerwerkskörper

1.3

Unterklasse 1.3

Stoffe und Gegenstände, die eine geringeExplosionsgefahr darstellen.

Die Auswirkungen bleiben im wesentlichen auf das Versandstück beschränkt.

1.4

1* *

0378 Anzündhütchen

0407 Tetrazol-1-essigsäure

0301 Munition, Augenreizstoff

Unterklasse 1.4

Sehr unempfindliche, massenexplosionsfähige Stoffe

0331 Sprengstoff, Typ B

0332 Sprengstoff, Typ E

0482 Explosive Stoffe, sehr unempfindlich, (Stoffe, EVI), n.a.g.

1.5

1* *

Unterklasse 1.5

Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind

0486 Gegenstände mit Explosivstoff, extrem unempfindlich (Gegenstände, EEI)

1.6

1* *

Unterklasse 1.6

Gefahrklasse 1 (Munitionsbrandklassen)

Feuer und Hitze

(normaler Brand)500 m25 m10 m

Massenfeuer,teilweise

Explosionen,

starke Rauch- und

Nebelbildung,starke Hitze

500 m60 m60 m

Explosionen,

Splitter undandere

Wurfstücke

1000 m135 m100 m

Massenexplosion,

Splitter undandere

Wurfstücke

1000 m300 m200 m

EigenEigen --schaftenschaften

Abstand Abstand

unbeteiligteunbeteiligteAbstand Abstand

ohne Deckungohne DeckungAbstand Abstand

mit Deckungmit DeckungMBKMBK

Gefahrklasse 2

Zusätzliche Kennzeichnung

Bahn:„Sorgfältig rangieren“,

„Abstoß- und Ablaufverbot!“

Binnenschifffahrt:

Explosions-gefahr desGas– LuftGemisch;Druckgefäßzerknall;Erfrierungen

Entzündbare Gase

Nicht entzündbare,

nicht giftige Gase

Giftige Gase

2Gasförmige

Stoffe

ZusZus äätzlichetzlicheGefahren / HinweiseGefahren / Hinweise

GefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Gefahrklasse 3

Meist sind die Dämpfe

Atemgifte � Atemschutz;

offene Oberflächen mit

Schaum abdecken

Binnenschifffahrt:

Explosions-gefahr desDampf– LuftGemisch;Fließausbrei-tung;giftigeBrandgase

3Entzündbare Flüssigkeiten

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Gefahrklasse 4

HeftigeReaktion beiWasserein-satz möglich;giftigeBrandgase

4.3Stoffe die bei

WasserkontaktentzündlicheGase bilden

4.2Selbstent-zündliche

Feste Stoffe

Alle Klassen könnenauch als heißeSchmelze transportiertwerden

Explosions-gefahr beiStäuben;giftigeBrandgase

44.1

EntzündbareFeste Stoffe

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Gefahrklasse 5

Explosions-gefahr;FreisetzungvonSauerstoff;sehrReaktions-freudig

5.2Oxidierende

Peroxide

StichflammenundVerpuffungen;giftigeund ätzendeDämpfe undBrandgase

55.1

Entzündende(oxidierende

Stoffe)

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Gefahrklasse 6

Infektions-Gefahr durchViren,Bakterienu.ä.; Gefahrder VerbreitungdurchLöschwasser

6.2Ansteckungs-Gefährliche

Stoffe

KennzeichnungbiologischerArbeitsstoffe imStraßentransport

(z.B. UN-Nr. 3291= Klinikabfall)

DämpfeundBrandgasesindtoxisch

66.1

GiftigeStoffe

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Gefahrklasse 7

Versandstückkennzeichnung mit

Kategorie, je nach

Aktivität und Art desStrahlers

Strahlen-schäden;Vergiftung;Gefahr derVerbreitungdurchLöschwasser

Fahrzeugkennzeichnung

7Radioaktive

Stoffe

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

(spaltbar)

Gefahrklasse 8

Verätzungs-gefahr fürHaut,Lunge,Augen;Ausbreitung;gefährlicheReaktionmit Wasser

8ÄtzendeStoffe

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Gefahrklasse 9

Mögliche

Zusatzkennzeichnung

für erwärmte Stoffe

Beispiele sind:

Asbest,dioxinbildende Stoffe,

Altöl

VerschiedeneGefahren;meistUmwelt derLangzeit-schädenmöglich

9Verschiedene

gefährlicheStoffe

ZusZus äätzlichetzliche

Gefahren / HinweiseGefahren / HinweiseGefahrenGefahrenKennzeichnungKennzeichnungKlasseKlasse

Gefahrgutkennzeichnung nach GGVS(Gefahrgutverordnung Straße)

� Tanks ab 1000 l im Straßenverkehr� Tanks ab 3000 l im Schienenverkehr

und

� Stoffe die im Anhang B5 der GGVSaufgeführt sind

Nur im

Straßenverkehr

Beispiel:

Orangefarbene Warntafeln� Kennzeichnung von Beförderungseinheiten

� mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten� Radioaktive Stoffe immer

� Nettogewicht > 50 kg der Klasse 6.2, 1.1-1.5

� Nettogewicht > 1000 kg der Klassen 2, 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9

� Besonders gefährliche Stoffe� 40 cm x 30 cm (PKW 30 cm x 12 cm)

Gefahrzettel� Versandstücke

� Tanks� Tankfahrzeuge

� Aufsetztanks

� Label (Großzettel,

Placard) mind. 10cm x 10cm

Gefahrnummer („Kemler-Zahl“)

� Kann die Gefahr durch eine Ziffer beschrieben werden, so wird eine 0 angehängt

� Verdoppelung der Ziffer bedeutet Zunahme der Gefahr

� Wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert wird ein X vorangestellt

Beispiele:22

Tiefgekühltes Gas30

Brennbare Flüssigkeit72

Radioaktives GasX886

Stark ätzender, giftiger Stoff, dergefährlich mit Wasser reagiert

2 Entweichen von Gas durch Druck oderchemische Reaktion

3 Entzündbarkeit von Gasen, Flüssigkeitenoder Dämpfen oder Selbsterhitzungs-fähigkeit flüssiger Stoffe

4 Entzündbarkeit oder Selbsterhitzungs-fähigkeit fester Stoffe

5 Oxidierende (brandfördernde Wirkung)6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr7 Radioaktivität8 Ätzwirkung9 Gefahr einer spontanen, heftigen

Reaktion

Transportkennzeichnungen

Transportkennzeichnungen

� Orangefarbener 30 cm breiter umlaufender Ring am Kesselwagen

Transportkennzeichnungen an Pkws

Gefährliche Stoffe und Güter

Kennzeichnung an und in Kennzeichnung an und in GebGebääudenuden

Wichtige Kennzeichnungen an und in Gebäuden

Gefährliche Stoffe und Güter

UnterschiedUnterschiedVBF und VBF und BetrSichVBetrSichV

VbF und Betriebssicherheitsverordnung

� Die VbF (Verordnung brennbare Flüssigkeiten) regelte bisher u.a. die Einteilung brennbarer Flüssigkeiten nach dem Flammpunkt

� Die VbF wurde größtenteils zurückgezogen, seit dem 03.10.2002 gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Früher VbFVerordnung brennbare Flüssigkeiten

Der Flammpunkt einer Flüssigkeit

„Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Flüssigkeitstemperatur, bei der sich Dämpfe in solcher Menge bilden, dass über dem Flüssigkeitsspiegel ein durch Fremdzündung entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht.“

Heute BetrSichV Brennbare Flüssigkeiten

flüssige Stoffe / Zubereitungen mit

FP von mindestens 21 °C und

höchstens 55 °C

-entzündlich

flüssige Stoffe / Zubereitungen mitFP < 21 °C (aber nicht hochentzündlich)

R 11

R 15

R 17

leicht-entzündlich

flüssige Stoffe / Zubereitungen, mit

FP < 0 °C und einem Siedepunkt (SP)

von ≤ 35 °C

R 12hoch-entzündlich

KriterienR-SatzGefahren-

symbolBezeichnung

Vergleich VbF - BetrSichV

� Gefahrklassen A I und B entsprechen jetzt „leicht“-oder „hochentzündlich“; Gefahrklasse A II „entzündlich“

� Nach der neuen BetrSichV werden ehemalige A III-Anlagen nicht mehr als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft

� Die Wasserlöslichkeit spielt bei der Einteilung kei ne Rolle mehr

-A III

entzündlichA II

hochentzündlich oder leichtentzündlichA I bzw. B

Bezeichnungen

Gefährliche Stoffe und Güter

Kennzeichnung auf mitgefKennzeichnung auf mitgef üührten hrten PapierenPapieren

Unfallmerkblatt

Unfallmerkblatt

Begleitpapiere (Frachtbrief)

Begleitpapiere (Frachtbrief)

Gefährliche Stoffe und Güter

Information, NachschlagewerkeInformation, Nachschlagewerke

Nachschlagewerke

Als Blattsammlung, bestehend aus einzelnen Merkblättern für jeden Gefahrstoff.

� Hommel Nachschlagewerk in 7 Bänden� Kühn-Birett Gefahrgutschlüssel� ERI-cards (Emergency Response Intervention Cards)

Nachschlagewerke und Information

TUISTransportUnfallInformations- u. HilfeleistungsSystem

Betreiber ist die chemische Industrie

� Fa. Wacker� Fa. Bayer� Fa. BASF

Hilfeleistungsstufen

1. Telefonische Auskunft (Chemikern, Fachleute)

2. Beratung vor Ort (Fachkraft kommt an die Einsatzstelle.)

3. Technische Hilfe vor Ort Werkfeuerwehr kommt mit technischem Gerät an die Einsatzstelle

Gefährliche Stoffe und Güter

Der GefahrendiamantDer Gefahrendiamant

Gefahrendiamant

Sehr Gefährlich! Aufenthalt im Gefahrenbereich

nur mit voller Schutzkleidung und Atemgerät.

3

Äußerst gefährlich! Jeden Kontakt mit Dämpfen oder Flüssigkeiten ohne speziellen Schutz

vermeiden.

4

Gefährlich! Aufenthalt nur mit Atemgerät und

einfacher Schutzbekleidung.

2

Geringe Gefahren. Atemgerät wird empfohlen.1

Ohne besondere Gefahr.0

BedeutungSymbol

Gesundheitsgefahr (blaues Feld)

Gefahrendiamant

Entzündungsgefahr bei normalen

Temperaturen.

3

Extrem leicht entzündlich bei allen

Temperaturen.

4

Entzündungsgefahr bei Erwärmung.2

Entzündungsgefahr nur bei Überhitzung.1

Keine Entzündungsgefahr unter üblichen Bedingungen.

0

BedeutungSymbol

Brandgefahr (rotes Feld)

Gefahrendiamant

Explosionsgefahr bei Hitzeeinwirkung oder

starker Erschütterung durch Schlag. Sicherheitszone bilden.

Löschangriffe nur aus sicherer Deckung.

3

Große Explosionsgefahr! Sicherheitszone bilden. Bei Brand gefährdetes Gebiet

sofort räumen.

4

Heftige chemische Reaktion möglich.

Verstärkte Schutzmaßnahmen. Löschangriff nur aus sicherem Abstand.

2

Wird bei Erhitzung instabil. Schutzmaßnahmen erforderlich.

1

Unter normalen Bedingungen keine Gefahr.0

BedeutungSymbol

Reaktionsgefahr (gelbes Feld)

Gefahrendiamant

Das Material ist eine Säure.ACID

Das Material ist eine Alkalie.ALK

Das Material wirkt ätzend.COR

Das Material ist biologisch gefährlich (ansteckend).

BIO

Das Material wirkt oxidierend.OX

Bei Freiwerden des Stoffes Gefahr der radioaktiven Strahlung.

Kein Wasser zum Löschen verwenden.W

Wasser als Löschmittel zulässig.W

Wasser als Löschmittel zulässig.(leer)

BedeutungSymbol

Besondere Anweisungen (weißes Feld)

Gefährliche Stoffe und Güter

Fahrzeuge und TechnikFahrzeuge und Technik

Technik der FW im Gefahrgut-Einsatz

� ÖSA / RW 2• Auffangen und Abbinden von Mineralölen

� GW-G• Auffangen und Abbinden von Chemikalien

� GW-S• Schutz von radioaktiver Kontamination

Fahrzeuge für den Gefahrguteinsatz

Rüstwagen RW 2

Ausgestattet mit:• Stromerzeuger• Beleuchtungsgerät• Trenn- und Schneidgeräte• Luftheber• Mechanische Heber• Anschlagmittel, Stahlseile• Schlauchboot• Seilwinde (festeingebaut) 50kN• Stromerzeuger (festeingeb.) 20

KVA• Ölschutzkleidung• Mineralölumfüllpumpe u.

Zubehör• Druckschläuche Mineralöl• Schachtabdeckungen• Handfunkgeräte

• Atemschutzgeräte• Rüsthölzer• Hydr. Rettungsgeräte• Auffang- und Abdichtmaterial• Motorsäge, Motortrennschleifer• Werkzeug, nicht funkenreißend• Schaufeln, Besen, Haken,

Gabeln usw.• Etc.

Gerätewagen Gefahrgut

Ausgestattet mit:• Schutzkleidung (CSA)• Atemschutzgeräte• Auffangbehälter• Umfüllpumpen• Abdichtmaterialien• Absperr-Gerät• Nachschlagewerk• Beständigkeitslisten• Beleuchtungsgerät• Stromerzeuger• Werkzeug (nicht funkenreißend)• Übergangstücke, Flansche etc.

Dekon-P

Ausgestattet mit:• Duschzelt, luftgestützt, 15m²• Aufenthaltszelt, luftgestützt, 25m²• Wasserdurchlauferhitzer 100 kW• Warmluftheizgerät 45 kW• Umwälzpumpe, Dusch- u. Heizbetrieb• Entsorgungspumpe• Stromerzeuger 8 kVA• Beleuchtungsgeräte• Schläuche, Armaturen, Zubehör• Verschiedene Wasserbehälter• Handfunkgeräte

Schutzkleidung für Einsatzkräfte

� Um die Einsatzkräfte bei Gefahrguteinsätzen vor Gesundheitlichen Gefahren zu schützen, wird die persönliche Schutzausrüstung durch verschiedene Ausrüstungen erweitert.

Umluftabhängiger AtemschutzVollmaske mit Kombinationsfilter

Umluftunabhängiger AtemschutzPressluftatmer mit Vollmaske

Visier / GesichtschutzKlappvisier auf dem Feuerwehrhelm oderSchutzbrille, z.B. Schutz vor Spritzern desGefahrstoffes

Schutzkleidung für Einsatzkräfte

� ChemikalienschutzanzugGasdichter Vollschutzanzug in gewissem Rahmen Chemikalienbeständig, Gesichtschutz, Schutzstiefel, Gummihandschuhe mit langen Stulpen.

Umluftunabhängiger Atemschutz erforderlich.

Form I: leichter Schutzanzug aus PVCForm II: schwerer Schutzanzug aus laminiertem

Gewebe

� ÖlschutzkleidungÖlabweisender, meist zweiteiliger Anzug um Verschmutzung durch Mineralöl zu verhindern. In der Haube Flammschutzgitter als Gesichtsschutz eingearbeitet.

Umluftunabhängiger Atemschutz nicht unbedingt erforderlich

Schutzkleidung für Einsatzkräfte

� KontaminationsschutzanzugLeichter Baumwollanzug, der den Träger vor Kontamination durch radioaktive Stäube schützt. Ein Schutz gegen radioaktive Strahlung ist nicht möglich. Umluftunabhängiger Atemschutz erforderlich.

Form II: Kontaminationsschutzanzug

Form I: Kontaminationsschutzhaube für Ersteinsatz

Form III: Chemikalienschutzanzug

Anforderungen an Geräte im Gefahrguteinsatz

� Schläuche für Gefahrgut haben eine eingewebte Erdungslitze� Alle eingesetzten Geräte sind durch eine Erdungslitze zu verbinden

bzw. zu erden� Stromerzeuger bzw. Stromgenerator erden

Um ein Entzünden der Gefahrstoffe durchelektrostatische Aufladung zu verhindern sindbesondere Maßnahmen erforderlich.

Bei Geräten ist eine Flügelmutter angebracht.

Als Erdpunkt kann z.B. ein:ErdspießErdungsklemme

Explosionsschutz (EX-Schutz)

� Stecker u. Kupplungen� Motorkapselung� Schalter u. Schaltkästen

Elektrische Geräte die im Gefahrguteinsatz Verwendung finden, müssen über einen EX-Schutz verfügen, um die Entzündung der Gase durch einen Schaltfunken zu vermeiden.

Bei Stecker u. Kupplungen:Nach dem Zusammenstecken muss derStecker erst um 45°verdreht werden umden elektrischen Kontakt zu schließen.

Temperaturklassen

Um auszuschließen, dass sich brennbare Gase u. Stäube anden heißen Oberflächen der eingesetzten Geräte entzünden,werden die Geräte in Temperaturklassen eingeteilt

Schwefel-kohlenstoff

85

>85

T6

-

100

>100

T5

EthyletherAcetalde-

hyd

BenzineLösemittel

EthylenAlkoholeAcetylen

PropanMethan

AmmoniakBeispiele

135200300450maximale Oberflächentemperaturin °C

>135>200>300>450Zündtemperatur in °C

T4T3T2T1Temperaturklasse

Temperaturklassen brennbarer Gase und Dämpfe und zu lässige maximale Oberflächentemperaturen der Betriebsmittel nach EN 50014.

Ex-Zonen-Einteilung

� Jede Einsatzstelle in Verbindung mit entzündbaren Gasen / Dämpfen / Aerosolen oder Stäuben muss zur Absicherung des Ex -Schutzes in Zonen eingeteilt werden.

� In betrieblichen Anlage kann die Einteilung schon im Rahmen der Einsatzvorbereitung vorgenommen werden.

� Anderen Einsatzstellen ist die Zuordnung von Zonen erst nach demEintreten des Störfalls möglich.

Gefährliche Stoffe und Güter

EinsatzablaufEinsatzablauf

GAMS-Regel

� Gefahr erkennen� Absichern und Absperren� Menschenrettung� Spezialkräfte anfordern

Gefahr erkennen

� Lageerkundung• Art, Ursache, Schadensumfang, etc

� Stoffinformation einholen• Stoffinformation einholen• Aggregatzustand• Gefahr- und Stoffnummer• Produktname• Gefahrlabel

� Freisetzung• Art und Menge

Absichern und Absperren

� Windrichtung beachten� Fahrzeugaufstellung außerhalb des Gefahrenbereichs� Absperrbereiche festlegen� Gefahrenbereich Mindestens 50 m Radius (Ex-Gefahr

300 m)� Absperrbereich Mindestens 100 m Radius (Ex-Gefahr

1000 m)

Menschenrettung

� Mindestausrüstung (Feuerwehr-Schutzkleidung und umluftunabhängiges Atemschutzgerät)

� Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich retten und an Rettungsdienst an der Absperrgrenze übergeben (evtl. Notdekontamination durchführen)

� Gefahrbereich vollständig räumen, Aufenthalt nur für unbedingt notwendiges Personal

� Kontaminationsverschleppung vermeiden

Spezialkräfte anfordern

� Feuerwehr mit Sonderausrüstung und spezieller Ausbildung nachfordern

� Anfahrtswege und Bereitstellungsräume festlegen

� Fachbehörden verständigen (Einsatzbegleitung durch die Mitarbeiter der Feuerwehr-Einsatzzentrale)

Maßnahmen im Absperrbereich

� Brandschutz an der Absperrgrenze 3-fach (Wasser, Schaum, Pulver) sicherstellen

� Evtl. Gase und Dämpfe niederschlagen� Evtl. Brandbekämpfung oder Kühlung im

Gefahrenbereich aus der Deckung heraus durchführen� Eindämmen und Auffangen von ausgetretenen

Gefahrstoffen (Kanalisation dicht setzen)� Abdichten von Undichtigkeiten und Behältern� Umfüllen des Gefahrstoffes� Grobdekontamination von Personen und Gerät

durchführen Dekontaminationsplatz einrichten

Maßnahmen im Absperrbereich

Dekontaminationsplatz

Ausgang mit Geräteablage undStiefeldesinfektion

Dekontaminationsplatz mitDuschzelt, Umkleidezelt undAufenthaltszelt

Ende

Vielen Dankfür ihre Aufmerksamkeit

Noch Fragen?

Für Fragen, Anregungen und Informationen zu dieser Präsentation wenden Sie sich bitte an:

Mario ZimmermannHauptbrandmeister

Stadt RosenheimSachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS

Adresse Küpferlingstraße 7 – 83022 RosenheimTelefon 08031 / 36-1326Fax 08031 / 36-289-1326E-Mail [email protected]