Freizeiten 2015

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FREIZEITEN 2015

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

CVJM Ludwigsburg e.V.

beim Freizeitenprospekt 2015 des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Ludwigsburg und des CVJM Ludwigsburg

Damit Sie sich gut zurechtfinden können, hier einige Hinweise zu diesem Prospekt:

Dies ist der gemeinsame Freizeitprospekt von CVJM Ludwigs-burg und EJW Bezirk Ludwigsburg. An den jeweiligen Logos und Farben können Sie den entsprechenden Reiseveranstalter er-kennen. Bitte achten Sie darauf in besonderer Weise bei der Anmeldung und bei den Reisebedingungen.

Inhalt: Im Inhaltverzeichnis finden Sie die jeweiligen Freizeitan-gebote nach Alter und Zeitraum aufgelistet. Außerdem ist dort auch eine Übersicht der verschiedenen Kürzel unserer Leistungsbeschreibungen abgedruckt.

Anmeldung: Die Reiseanmeldungen für Freizeiten erbitten wir schriftlich (mit dem jeweiligen Formular). Sie werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Für den Fall, dass zeitgleich mehr Anmeldungen eingehen, als noch Plätze vorhan-den sind, entscheidet das Los. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Kind zusammen mit anderen Kindern teilnehmen kann, vermerken Sie bitte deren Namen auf dem Anmeldeabschnitt oder schicken Sie die Anmeldungen am besten zusammen in einem Umschlag an uns. Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestäti-gung, die auch gleichzeitig die Rechnung darstellt. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen ausführliche Informationen, z. B. in einem Freizeit- bzw. Informationsbrief zusenden.

Preisnachlässe: Bei den CVJM-Freizeiten gelten die ausge-schriebenen Preisnachlässe für CVJM-Vereinsmitglieder, deren Mitgliedschaft vor dem Anmeldetermin schriftlich bestätigt wurde und für Kinder von Mitarbeitenden. Bei den EJW-Freizeiten gilt ein Preisnachlass von 3% bei An-meldung bis zum 31.03.2015.

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Zuschüsse: Unser Ziel ist, jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit einer Freizeit innerhalb unserer Freizeitkapazitäten zu ermöglichen. Bei allen Freizeiten kann für Kinder und Jugend-liche aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss über Lan-desjugendplanmittel beantragt werden. Weiterhin können finanziell schwache Familien beim jeweiligen Reiseveran-stalter einen Antrag auf Unterstützung aus unserem Sozial-fonds beantragen. Bitte vermerken Sie dies auf dem Anmelde-formular. Dann werden Ihnen automatisch die Antragsformulare zur Bezuschussung zugesandt. Bei einer Bewilligung werden erhebliche Kosten über die Zuschüsse finanziert. Wir setzen uns nach Kräften dafür ein, dass Ihre Kinder an unseren Freizeiten teilnehmen können.

Reisebedingungen: Bitte beachten Sie auch die "Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen" am Ende des Freizeitpros-pektes. Sie gelten für alle unsere Freizeiten.

Wir vom CVJM Ludwigsburg und EJW Bezirk Ludwigsburg wollen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Freizeiten anbieten, bei denen es um mehr als nur Urlaub geht. Neben vielen Eindrü-cken und Erlebnissen sollen unsere Teilnehmer/innen auch eine christliche Gemeinschaft mit anderen erfahren. Dazu gehört für uns die inhaltliche Beschäftigung mit Glaubens- und Lebensfra-gen auf altersgerechte Art und Weise. Es ist uns wichtig, ge-meinsam über den Glauben und Gott ins Gespräch zu kommen und dabei mehr mit ihm zu erleben und ihn persönlich kennen zu lernen.

Bitte denken Sie daran: Unsere Freizeiten könnten ohne das große Engagement von unseren dafür geschulten ehrenamtli-chen Mitarbeiter/innen nicht stattfinden. Die Vorbereitung und Durchführung geschieht dabei mit einem hohen Maß an Kreativi-tät, Kompetenz und Verantwortung. Die Mitarbeiter/innen brin-gen dafür einen erheblichen Teil ihrer Freizeit bzw. ihres Jahres-urlaubs ein.

Dafür sagen wir herzlich Danke.

So, das war jetzt ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Informationen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern wunderschöne Feriener-lebnisse und eine erholsame, stressfreie Urlaubszeit! Ihr

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CVJM Ludwigsburg e.V.

AF = Ausflug AM = Arbeitsmaterial

KV = Reisekrankenvers. L = Freizeitleitung

SB = Skibetreuung U = Unterkunft

O = Ortsabgaben RL = Reiseleitung

VG = Verpflegung VP = Vollpension

FT = Fahrt HP = Halbpension

MTS = Mithilfe bei Tisch-, Spül- und Reinigungsdiensten

Ferientagheim Grünbühl 1. Abschnitt

03.08. - 14.08.2015 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 2. Abschnitt

17.08. - 28.08.2015 7-13 Jahre

Ferientagheim Möglingen 3. Abschnitt

31.08. - 11.09.2015 7-13 Jahre

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Rosswald/Schweiz keine Ferien

07.03. - 14.03.2015 ab 18 Jahre

Valisera/Österreich Osterferien

28.03. - 04.04.2015 8-12 Jahre

Schloss Einsiedel Sommerferien

31.07. - 11.08.2015 9-11 Jahre

Valisera/Österreich Sommerferien

01.08. - 15.08.2015 7-12 Jahre

Dörflas Sommerferien

02.08. - 13.08.2015 11-13 Jahre

Grächen/Schweiz Sommerferien

01.08. - 15.08.2015 11-13 Jahre

Kalenberg/Niederlande Sommerferien

31.07. - 14.08.2015 13-16 Jahre

Pals/Costa Brava/Spanien Sommerferien

27.08. - 09.09.2015 14-17 Jahre

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Für Kinder von 7-13 Jahren* Der CVJM deckt die kompletten sechs Wochen Sommerferien mit drei Abschnitten Ferien-Tagheim (FTH) ab. Die ersten zwei Wochen finden in der Grundschule in Grünbühl statt. Wir haben uns für den Standort Grünbühl entschieden, da die Schu-le über gute Räumlichkeiten mit Turnhalle und Schwimmbad sowie über viel Frei- und Sportfläche verfügt. Das pädagogische Konzept rund um ein Oberthema steht in allen drei Abschnitten im Zentrum. Von Montag bis Freitag wird den Kindern tagsüber ein umfangrei-ches und vielfältiges Programm mit spannenden Anspielen, kreati-ven Angeboten, vielen Spielen zum Thema sowie eine warme Mahl-zeit und weitere Zwischenmahlzeiten angeboten. Zudem findet ein Elterntag statt (Samstag, 08.08. von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferien-Tagheim im 1. Abschnitt beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr. Durch den Sozialfonds und durch die Suche nach Patenschaften für Freiplätze wollen wir das FTH noch günstiger machen. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Ort: Eichendorffschule Grünbühl, Neißestr. 22

Termin: 1. Abschnitt: 03.08. - 14.08.2015

Alter: Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten: 155,- €

Ermäßigung (bis 50%) über Sozialfonds möglich Weitere Ermäßigung durch Patenschaften

Geschwisterermäßigung von 20,- €

Anmeldung: Bedingungen gelten wie beim 2. und 3.

Abschnitt

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Ort: Freizeitgelände “Leudelsbachtal” in Möglingen

Termin: 2. Abschnitt: 17.08. - 28.08.2015

3. Abschnitt: 31.08. - 11.09.2015

Alter: Kinder im Alter von 7*-13 Jahren * Mindestens 7 Jahre und vollendetes 1. Schuljahr

Kosten: 180,- €

Ermäßigung (bis zu 50%) durch Sozialfonds möglich

Geschwisterermäßigung von 20,- €

Zuschüsse: Über den Sozialfonds kann ein Zuschuss bis zu 50% (max. 90,- €) beantragt werden. Bitte die Anträge vor der Anmeldung stellen.

Anmeldung: Das Anmeldeformular zum Ferientag- (nicht über heim finden Sie unter Freizeitpros- www.cvjm-ludwigsburg.de pekt möglich!) Ebenso sind persönliche Anmeldungen durch einen Erziehungsberechtigten von montags bis donnerstags, 9-12 Uhr und 14-16 Uhr möglich. Bitte bringen Sie hierzu das Impfbuch des Kindes/der Kinder mit.

Zahlung: Der TN-Beitrag ist direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und muss überwiesen werden.

Leistungen: L, MTS, Programm, Teilverpflegung (Frühstück, 1 warme Mittagsmahlzeit, Vesper – kein Abendessen)

RV: CVJM Ludwigsburg e.V.

Unser Ferien-Tagheim für die 3. bis 6. Sommerferienwoche findet auf dem Freizeitgelände Leudelsbachtal des CVJM Möglingen statt. Zudem findet in diesen beiden Abschnitten ein Elterntag statt (Samstag, 22.08. bzw. 05.09., jeweils von 10 Uhr bis ca. 13 Uhr). Das Ferien-Tagheim im 2. und 3. Abschnitt beginnt um 8:30 Uhr und endet gegen 17:45 Uhr.

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Für Erwachsene Lust auf ein paar Tage, einfach mal die Seele baumeln lassen? Einfach mal Schnee, Sonne und die Natur pur genießen? Eine Wo-che ohne Auto, Stress und Lärm verbringen? Genau das bietet Rosswald! Ort und Unterkunft Rosswald, auch genannt „Sonnenterrasse über dem Rhone Tal“ – in das Skigebiet 1800 – 2600 m integriert und schneesicher. Eingebet-tet in eine Bilderbuchlandschaft mit über 40 km Fernblick – kurzum: klein aber fein. Unsere Unterkunft ist die Saflischhütte. Hier handelt es sich um ein Berghaus oberhalb Rosswalds in rund 2100 m Höhe, unmittelbar an der Piste gelegen. Einfach aber urgemütlich ist die Einrichtung. Matratzenlager in Mehrbetträumen, zentrale Waschräume und Duschraum. Viel Holz, viel Atmosphäre, Drei- und Viertausender rundherum, Sonne, Schnee und Sternenhimmel. Kurz: Lage Nähe Milchstraße. Programm Action und Erholung perfekt gemischt. Ohne Stress und Wartezeiten direkt vom Haus aus auf die Piste. Abendprogramm: Dancing, Gruppenfun, Schweizer Käse, nette Leute, Sonnen-untergänge, Sternenhimmel und vieles mehr… Alle weiteren Informationen bekommst Du unter www.cvjm-ludwigsburg.de

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Ort: Rosswald/Schweiz

Termin: 07.03. - 14.03.2015

Leitung: Manfred Klatt und Team

Kosten: 475,- € für Studierende und Nichtverdienende gibt es auf Anfrage Ermäßigungen. Staffelung möglich, ab dem 25. TN reduziert sich der Preis um 35,- €

Leistungen: VP, L, RL, U, VG, KV, MTS

Plätze: min. 19 bis max. 28 Teilnehmende

RV: CVJM Ludwigsburg e.V.

Fahrt: An-/ Rückreise auf eigene Kosten. Wir helfen bei der Zusammenstellung von Fahrgemeinschaften

Eine Bitte: Bei der Anmeldung bitte kurzer Ver- merk ob Wintersportanfänger oder Profi

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Für Kinder von 8-12 Jahren

Du willst eine Woche in den Bergen erleben, die noch toller wird als alles, was Du bisher erlebt hast? DANN BRAUCHEN WIR GENAU DICH! Ein motiviertes Team aus neuen und aus erfahrenen Betreuern möchte Dir eine unglaubliche, abwechslungsreiche, actiongeladene und niemals langweilige Woche bieten! Ein Erlebnis, das du auf keinen Fall verpassen solltest! Die Berghütte Valisera bietet Dir eine einzigartige Atmosphäre, eine super tolle Gebirgslandschaft, riesige Wiesen und Spielfläche. Und falls an Ostern Schnee liegt, gibt es super Rodelgelegenheiten, die Möglichkeit, Schneemänner und Iglus zu bauen und noch vieles mehr!!! Tolle Bastelprogramme, actionreiche Geländespiele, lustige Sport-programme, gemütliche Film-, Theater- oder Disco-Abende bieten Dir jeden Tag Abwechslung, Spannung und Spaß! Du bist zwischen 8 und 12 Jahren alt, hast Lust, eine Woche ohne Deine Eltern mit tollen Kids zu erleben, neue Freunde kennenzuler-nen und nach der Freizeit voller Stolz allen davon erzählen? Dann melde Dich jetzt ganz schnell an und sicher dir einen Platz! Wir freuen uns schon jetzt auf Dich und eine unvergessliche Woche im schönen Österreich.

Alle weiteren Informationen bekommst Du unter:

www.cvjm-ludwigsburg.de

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Ort: Berghaus Valisera/St. Gallenkirch/ Österreich

Termin: 28.03. - 04.04.2015

Leitung: Melanie Vogt, Sören Wiertellok und Team

Kosten: 249,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: VP, L, RL, U, VG, AF, FT, KV, MTS

Plätze: min. 17 bis max. 25 Teilnehmende

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Ostern 2015

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Für Kinder von 9 -11 Jahren

Du wolltest schon immer mal in einem Schloss wohnen? Da träumen doch alle mal davon!

Aber genau das kann jetzt für DICH Wirklichkeit werden! Und zwar ganze 12 Tage lang. Zieh einfach mit uns und 27 anderen Kids in das Schloss Einsiedel ein! Und damit euch da nicht langweilig wird, hat das EinsiedelTeam 2015 ein abwechslungsreiches Programm zusammen gestellt:

Spaß, Spiele und jede Menge Abenteuer rund um die Uhr

Grillen am knisternden Lagerfeuer

27 andere tolle SchlossKids kennenlernen

Geschichten von Gott hören und erleben

Durch die dichten Wälder des Schönbuchs jagen

Bei kreativen Workshops zeigen, was in dir steckt

Gemeinsam um Medaillen und Pokale kämpfen

In der SchlossKüche lecker kochen

Oder einfach mal chillen und die tollen Ferien genießen

Uns MitarbeiterInnen ärgern...nein, Quatsch vergesst das ganz schnell wieder!

Aber lieber nicht vergessen: Schnell die beste Freundin oder den Freund einladen und dann: ANMELDEN! Wir freuen uns riesig auf euch!

Infos zu Haus und Umgebung: Oberhalb des Neckartals bei Tübingen, am Rande des Schönbuch, steht das ehemalige Jagdschloss Einsiedel. Zum Haus gehört eine große Spielwiese mit Schaukel und Grillstelle. An das Gelände grenzt der Schönbuch-Wald an, der sich prima für Geländespiele und Waldaktionen eignet. Der nahe Baggersee von Kirchentellinsfurt macht die ideale Umgebung für Spiel, Spaß und Erholung perfekt.

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Ort: Schloss Einsiedel/Kirchentellinsfurt

Termin: 31.07 - 11.08.2015

Leitung: Simone Gugel, Jasmin Schmidt, Julia Nauth, Andreas Bachhofer, Leander Teubner, Roman Novotny, Dominik Thumulla

Kosten: 299,- € / 290,- € bis 31.03.2015

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, U, VG, MTS

Plätze: min. 18 bis max. 28 Teilnehmer/innen

RV: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

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Für Kinder von 7-12 Jahren Zwei Wochen in den Bergen? Den Sternen nachts viel näher sein als daheim? Zwei Wochen mal etwas Neues erleben? DANN KOMM DOCH MIT!!! Ein motiviertes Team aus erfahrenen Betreuern begleitet Dich in zwei unglaublichen, abwechslungsreichen, actiongeladenen und niemals langweiligen Wochen! Ein Erlebnis, das Du auf keinen Fall verpassen solltest! Egal ob im Wald, auf der Wiese, am Bach oder auf einem Berggip-fel: Wir freuen uns auf eine erlebnisreiche Zeit mit Dir! Natürlich bieten wir Dir bei tollen Bastelprogrammen, actionreichen Geländespielen, lustigen Sportprogrammen, gemütlichen Film-, Theater- oder Disco-Abenden jeden Tag Abwechslung, Spannung und Spaß! Ganz besonders freut sich das Betreuerteam auf die teilweise freiwilligen Ausflüge und das eine oder andere Abenteuer mit Dir! Außerdem kannst Du im Berghaus Valisera eine einzigartige Atmo-sphäre, eine super tolle Gebirgslandschaft, riesige Wiesen und Spielfläche und noch vieles mehr genießen!!! Du bist zwischen 7 und 12 Jahren alt, hast Lust, zwei Wochen mit tollen Kids zu erleben, neue Freunde kennenzulernen und nach der Freizeit voller Stolz allen davon erzählen? Dann melde Dich jetzt ganz schnell an und sichere Dir einen Platz! Wir freuen uns auf zwei unvergesslich schöne Wochen mit dir!

Alle weiteren Informationen bekommst Du unter:

www.cvjm-ludwigsburg.de

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Ort: Berghaus Valisera/St. Gallenkirch/ Österreich

Termin: 01.08. - 15.08.2015

Leitung: Melanie Vogt, Sören Wiertellok und Team

Kosten: 375,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: MTS, L, RL, AF, U, VG, FT

Plätze: min. 21 bis max. 28 Teilnehmende

RV: CVJM Ludwigsburg e.V.

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Für Kinder und Jugendliche von 11-13 Jahren Langeweile in den Sommerferien? - Das muss nicht sein!

Komm einfach Anfang August mit nach Dörflas! Denn wir haben bei unserer Freizeit die besten Voraussetzungen gegen Durchhängen und Langeweile in den Ferien am Start - nämlich ...

DICH und 19 weitere tolle und motivierte Teilnehmer/innen

5 super nette, lustige und einfallsreiche Teamer/innen

Ein super gemütliches Haus, in dem uns niemand stört

Dazu eine Wiese mit Lagerfeuerplatz und eine Spielscheune mit Tischtennis und Tischkicker

Massig Wald für coole Geländespiele und Nachtaktionen

Ein kostenloses Waldfreibad in der Nähe

Mindestens 1000 gute Ideen für Spiel & Spaß & kreatives „Chaos“

Gemeinsam unser Essen brutzeln, kochen und dann genießen

Uns geniale Gedanken über Gott und die Welt machen

12 Tage lang zusammen den Sommer einfach genießen von früh bis spät

Bist DU dabei? Wir freuen uns megamäßig auf DICH!

Infos zu Haus und Umgebung: Dörflas ist ein kleines idyllisches Dorf am Hauptkamm des Fichtelge-birges, 30 km südlich von Hof. Der am Waldrand gelegene frühere Bauernhof ist zu einem schönen und gemütlichen Freizeithaus umgebaut worden. Rittersaal und separate Spielscheune mit Tisch-tennisplatten und Tischkicker, sowie eine Lagerfeuerstelle lassen keine Langeweile aufkommen. In der Nähe gibt es außerdem ver-schiedene Bademöglichkeiten.

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Ort: Kirchenlamitz/Dörflas

Termin: 02.08. - 13.08.2015

Leitung: Klaus Neugebauer, Johanna Blau, Sofia Hilbers, Jeanette Möller, Dominik Markus

Kosten: 395,- € / 383,- € bis 31.03.2015

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, U, VG, MTS

Plätze: min. 15 bis max. 20 Teilnehmer/innen

RV: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

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Kinder von 11-13 Jahren … ist deine Gelegenheit für zwei geniale Ferienwo-chen in den Walliser Hoch-alpen der Schweiz. Es gibt viele Gründe: Du fragst welche? Die Berge vor Augen und ein See vor der Haustüre, Gruppenfeeling, Erlebnis, Abenteuer und Erholung bilden den “Einklang” für eine perfekte Freizeit. Lage: Direkt an einem verträumten Bergsee liegt unser gemütliches und uriges Freizeitheim „Chalet zum See”. Dies lädt mit seinem idyllisch gelegenen Sonnenbade-steg zu einem Sprung ins angenehm erfrischende Bergwasser ein. Das Wellnesspro-gramm: Kneippbad, Kletterwand, Trimm Dich Pfad, Spielwiese, Volley-ball-, Fußball- und Badmintonfeld ist in unmittelbarer Nähe. Euer Erlebnis: Die landschaftlich und kulturell atemberaubende Region lädt zu Ausflügen ein: Einmal direkt vor einem Gletscher stehen und sein Eis berühren. Zermatt mit Matterhorn und Brig mit Aletschgletscher zählen zu den UNESCO Weltnaturerben, die wir besuchen können. Die Extras: Unplugged Musik, grillen, plaudern, schlafen… unter grandiosem Sternenhimmel; Nachtwanderung, Sonnenuntergänge, 4000er sehen, Freibad mit Europas längster Rutsche, werken, bas-teln, kochen, Haus- und Geländespiele, Open Air Kino, Sport und der gesamte Schweizer Käse warten auf euch und machen Grächen so unverwechselbar. Lass dir das nicht entgehen… Genug der Worte, jetzt bist du am Zug! Freund/Freundin fragen und mitnehmen! Denke daran, das schnell zu tun, denn die Teilnahmezahl ist be-grenzt.

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Ort: Grächen/Schweiz

Termin: 01.08. - 15.08.2015

Leitung: Manfred Klatt & Team

Kosten: 435,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, U, VG, O, AF, MTS, KV

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis

Plätze: min. 35 bis max. 39 Teilnehmende

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Für Jugendliche von 13-16 Jahren Whats up in Holland? Julia, Anna, Moritz, Adrian und Verena haben die Gruppe „DIE Freizeit - Kalenberg 2015“ erstellt. Julia, Anna, Moritz, Adrian und Verena haben dich hinzugefügt.:

Halt Stopp! Nicht gleich wieder die Gruppe verlassen! Wir laden dich herzlich ein, in Kalenberg 2015 dabei zu sein. Und hier sind die Gründe, die eindeutig dafür sprechen:

Holland hat eine super Landschaft , schön flach – perfekt zum Radfahren und ganz wichtig: Das Ijsselmeer wartet auf dich

15 Tage Action, Spaß und Spannung erleben: In- und Outdoor, zu allen Tages- und Nachtzeiten

Badespaß im eigenen Hauskanal : läuft!

Eine genial schöne Kanutour miterleben: läuft auch!

leckeres. selbst gekochtes Essen genießen (Und: wer schon mal eine Küchenparty erlebt hat, weiß, wie spaßig das sein kann)

Spielen, kreativ und musikalisch sein, sich Gedanken über Gott und die Welt machen, bringt in der Gruppe doppelt Spaß

Sporteln u. auf dem Trampolin in die Höhe schleudern: wohoo!

sehr nette (Shopping-) Städtchen und ein Freibad ganz in der Nähe: sehr praktisch!

25 tolle neue Leute kennen lernen und am Ende nicht nur über WhatsApp verbunden sein: Auf jeden Fall!

Wir sprechen aus Erfahrung: Kalenberg ist eine Reise wert! Ein lustiges Team freut sich auf dich! Ach und: Gründe, die gegen eine Anmeldung sprechen, sind uns keine eingefallen. :-)

Infos zu Haus und Umgebung: In der Region Overijssel liegt das Gruppenhaus - direkt am Wasser. Es ist neu umgebaut, bietet gemütliche 2- bis 4-Bett-Zimmer und einen Wintergarten drinnen, sowie Terrasse und Spielwiese mit Trampolin und Volleyballfeld draußen. Die ganze Gegend besteht aus einem einzigartigen Geflecht von Wasserwegen, Kanälen und Seen. Mit den Fahrrädern, die wir von

daheim mitneh-men, erreichen wir alles, was ringsum interessant ist (Steenwijk, Frei-bad etc.). Aber auch Kanufahren ist hier natürlich eine geniale Sa-che, die sicher eingeplant wird. (Kanu-Miete nicht im Freizeitpreis enthalten.)

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Ort: Kalenberg/Niederlande

Termin: 31.07. - 14.08.2015

Leitung: Anna Hein, Julia Grau, Moritz Kuhnle, Adrian Wilhelm, Verena Kuhnle

Kosten: 566,- € / 549,- € bis 31.03.2015

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: FT, RL, L, KV, U, VG, MTS

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis

Plätze: min. 18 bis max. 22 Teilnehmer/innen

RV: Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg

15 Tage

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Vamos A La Playa für Jugendliche von 14-17 Jahren Sommer, Sonne, Strand - „Die schönsten Tage in deinem Sommer" Dann bist Du hier zu 100% richtig. Sei bei unserem bekannten Frei-zeitformat dabei! Dieses Jahr im Programm: Lange Sandstrände zum Sonnenbaden und ausgiebigen Chillen - erfrischendes Meer zum Abkühlen, Schwimmen und Tauchen - wildromantisch maleri-sche Landschaften voll felsiger Steilküsten - temperamentvoll mittel-alterliche spanische Dörfer und Städte.

Unsere Urlaubsadresse: Der Campingplatz Neptuno bei Pals. Von hier aus erreichst Du zu Fuß den schönen Strand und das glasklare Meer oder du erfrischst dich im campingeigenen Pool. Wohnen wer-den wir in komfortablen 4er Zelten mit eigenem Stromanschluss. Und wenn es tagsüber zu heiß in den Zelten ist, laden unsere mitge-brachten Hängematten zur Siesta ein.

Viele Tage sonniges Spanien - Dein Fun- und Actionteam bietet Dir ein abwechslungsreiches Programm aus Sport, Kreativem, Work-shops, Singen und Besinnlichem. Dabei versorgt uns unser eigenes Profiküchenteam mit genialem Essen. Geplant ist zudem ein Ausflug in die Weltmetropole Barcelona, wo Du dich vom Feuer spanischer Lebensfreude anstecken oder von den vielen Sehenswürdigkeiten verzaubern lassen kannst. Weitere Einzelheiten zu Programm, Unterbringung etc. können wir auf Anfrage zumailen und werden auf alle Fälle im Infobrief zuge-schickt. ¡Andale, ándale! Jetzt schnell den Kuli raus, denn die Plätze sind begrenzt und schnell vergeben. Wir freuen uns auf Dich, hasta la vista! Diese Freizeit wird zusammen mit dem Evang. Jugendwerk in Würt-temberg durchgeführt.

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Ort: Pals/Costa Brava/Spanien

Termin: 27.08. - 09.09.2015

Leitung: Rebecca Glenz, Tamara Schön und das Fun&ActionTeam

Kosten: 529,- €

Erhebliche Reduzierung durch Zuschüsse und Sozialfonds möglich

Leistungen: BF, VG, RL, KV, MTS

Anreise: Busfahrt ab Ludwigsburg

Dokumente: Personal- oder Kinderausweis

Plätze: min. 45 bis max. 51 Teilnehmende

RV: CVJM Ludwigsburg e.V.

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CVJM Ludwigsburg e.V.

wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten und Reisen auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, mit denen wir Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis setzen. Bitte lesen Sie deshalb die nachfolgenden Reise-bedingungen und Hinweise aufmerksam durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam einbezogen werden, werden diese Reise-bedingungen Inhalt des mit Ihnen - nachstehend "TN" (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt - und uns - nachstehend „RV" (Reiseveranstalter) bzw. Frei-zeitleiterin/Freizeitleiter genannt - abzuschließen-den Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die ge-setzlichen Vorschriften der §§651a ff. BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsver-ordnung für Reiseveranstalter (RWO) und füllen diese Vorschriften aus.

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1. Reiseveranstalter (RV) Reiseveranstalter 1 (RV 1) ist das Evangelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg als rechtlich unselbstständige Einrichtung und Teil der öffentlich-rechtlichen, kirchlichen Körperschaft Evangelische Lan-deskirche in Württemberg. Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Men-schen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). 2. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder für eine bestimmte Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeit-beginn maßgebend. Es wird erwartet, dass sich die TN in die Frei-zeitgemeinschaft einbringen und an den gemeinsamen Unterneh-mungen sowie am Programm teilnehmen. 3. Anmeldebestätigung / Rechnung / Zahlung Wenn bei der gewünschten Freizeit noch Plätze frei sind, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig auch die Rechnung ist. Spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit werden wir Ihnen nähere Informationen zusenden. Die Zahlung des Reise-preises ist fällig, wie in Ziffer 3 unserer Reisebedingungen festge-legt. 4. Umfang der Leistungen Im Preis inbegriffen sind – sofern nichts anderes angegeben ist – die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (drei Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt, wenn nicht anders ausgeschrie-ben, in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Gegen Aufpreis stehen zum Teil Einzelzimmer zur Verfügung. Die RV bzw. die von ihnen einge-setzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter vermitteln bei unseren Freizeiten vor Ort verschiedene Zusatzangebote (z. B. Ausflüge, Sportveran-staltungen, Theaterbesuche, Skipässe usw.). Diese Zusatzleistun-gen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestä-tigten Reiseangebots der RV sind, als Fremdleistung nach Maßgabe von Ziffer 9.2 der Reisebedingungen von den RV bzw. von deren Freizeitleiterin/Freizeitleiter lediglich vermittelt.

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5. Versicherungen Beachten Sie bitte bei einer gewünschten Freizeit zu Ihrer eigenen Sicherheit die Angaben in der Spalte „Leistungen“. Daraus können Sie entnehmen, welcher Versicherungsschutz vom RV jeweils vor-gesehen ist. Reiserücktrittskostenversicherung Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reise-rücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4 unserer Reisebedin-gungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese Reiserücktrittskostenversi-cherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversiche-rung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungsgesellschaft die Ansprechpartnerin ist. 6. Fahrt Die Reisen führen wir – wenn nichts anderes vermerkt ist – jeweils ab Ludwigsburg durch. Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. 7. Reiseausweise Für unsere Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Die entsprechenden Reisedokumente müssen ab Ende der Reise noch für mindestens sechs Monate gültig sein. 8. Zuschüsse Bei den Freizeiten, die mindestens fünf Tage dauern und in Europa stattfinden, kann für Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren aus finanziell schwachen Familien ein Zuschuss aus Landesjugendplan-mitteln beantragt werden. Grundlage hierfür sind die Richtlinien des Landesjugendplans und die jeweils bereitgestellten Geldmittel des Landes Baden-Württemberg. Antragsformulare können bei der An-meldung angefordert werden. Alle finanziell schwachen Familien können außerdem beim jeweili-gen RV einen Antrag auf Unterstützung aus unserem Sozialfonds beantragen. Bitte vermerken Sie dies auf dem Anmeldeformular. Dann werden Ihnen automatisch die Antragsformulare zur Bezu-schussung zugesandt.

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9. Reisepreissicherung Die Veranstalter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte Kundengeldabsicherung, also eine Versicherung des vom Kunden bezahlten Reisepreises, durchzuführen, und durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentie-ren. Durch den CVJM Ludwigsburg (RV 2) erfolgt deshalb die Reise-preisabsicherung. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind RV, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, das Evangelische Jugend-werk Bezirk Ludwigsburg (RV 1) wiederum ist eine Untergliederung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg. Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg ist eine rechtlich unselbstständige Ein-richtung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Somit gilt die Befreiung von der gesetzlichen Verpflichtung auch für das Evan-gelische Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg.

1. Anmeldung / Vertragsschluss / Verpflichtungen der Buchungsperson / Widerrufsrecht 1.1. Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der TN (soweit dieser minderjährig ist durch seine gesetzli-chen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reise-ausschreibung und aller darin und im Reiseprospekt enthaltenen Hinweise verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und dem/den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 1.2. Der Reisevertrag mit dem TN, und bei Minderjährigen mit sei-nen gesetzlichen Vertretern, kommt durch die schriftliche Anmelde-bestätigung des RV an den TN und seine gesetzlichen Vertreter zustande. 1.3. Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des TN sind

die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Infor-

mationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem TN bei der

Buchung vorliegen.

b) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht

vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leis-

tungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche

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Vereinbarung mit dem TN zum Inhalt der Leistungs-pflicht des RV

gemacht wurden. c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Bu-chung (Reiseanmeldung) ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zu-stande, wenn der TN die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reise-leistungen erklärt.

d) Der die Buchung (Reiseanmeldung) vornehmende TN haftet für

die vertraglichen Verpflichtungen von mitreisenden TN, für die er die

Buchung (Reiseanmeldung) vornimmt, wie für seine eigenen, soweit

er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und geson-

derte Erklärung übernommen hat. e) Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, online, per Fax oder per E-Mail) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziffer 4 dieser Reisebedingungen). 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseaus-schreibung im Internet und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere in den „Wichtigen Hin-weisen“ im Prospekt, sowie eventueller ergänzender Informations-briefe für die einzelnen Freizeitmaßnahmen, die den TN zur Verfü-gung gestellt wurden. 2.2. Ergänzende oder ändernde Vereinbarungen zu den im Freizeit-prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingun-gen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem RV. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 2.3. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften …), Reisever-mittler und Freizeitleiterinnen bzw. Freizeitleiter sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung des RV oder die Teilnah-mebestätigung hinausgehen, oder die im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

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3. Zahlung 3.1. Soweit der Reiseveranstalter (siehe hierzu insbesondere Ziffer 9. der "Wichtigen Hinweise") der Pflicht zur Durchführung der soge-nannten Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB und damit der Pflicht zur Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines unter-liegt, und keine der nachfolgend beschriebenen Ausnahmen von der Absicherungspflicht vorliegen, sind die nachfolgend festgelegten Zahlungen erst dann zu leisten, wenn ein Sicherungsschein überge-ben ist. 3.2. (RV 1) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmel-debestätigung) ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei Wo-chen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt wer-den kann. 3.3. (RV 2) Nach Abschluss des Reisevertrages (Zugang der Anmel-debestätigung) und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist der gesamte Reisepreis bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.4 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.4. Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den TN zur sofortigen Zahlung des Teilnehmerbeitrages gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aus-händigung des Sicherungsscheins im Sinne des §651 k BGB, soweit ein solcher zu übergeben ist. 3.5. Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-tungsrecht des TN gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des Veranstal-ters. 3.6. Leistet der TN die vereinbarten Zahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung des RV nicht fristgemäß innerhalb der vereinbarten Fristen, so kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten und den TN mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4. belasten.

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4. Rücktritt der/des TN 4.1. Der TN kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem RV jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Rücktrittser-klärung soll schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rück-trittserklärung beim RV. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der ge-wöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Eigenanreise Bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% (max. 21 €) vom 44.-35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% Bus- und Bahnreisen Bis 95 Tage vor Reiseantritt 3 % vom 94.-45. Tag vor Reiseantritt 6 % vom 44.-22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14.-7. Tag vor Reiseantritt 75 % ab 6 Tage vor Reiseantritt 90 % jeweils pro TN. Berechnungsgrundlage ist der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis. 4.3. Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tat-sächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflich-tet. 4.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die je-weils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendun-gen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleis-tungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des TN, gem. § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt.

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5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN 6.1. Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom RV in Form der Informationsbriefe vor Reiseantritt zugehen, verpflichtet. 6.2. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§§ 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN bei Reisen mit dem RV dadurch zu entspre-chen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der/dem vom RV eingesetzten Freizeitleiterin/Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 6.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beein-trächtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV oder seine Beauftragten (Freizeitleiterin/Freizeitleiter, örtliche Agentur) eine ihnen vom TN bestimmte ange-messene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe un-möglich ist, oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-deres Interesse des TN gerechtfertigt wird. 6.4. Leistungsträger, örtliche Agenturen, Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter und sonstige Beauftragte des RV sind von diesem nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder Zahlungsansprüche namens des RV anzuerkennen. 6.5. Der TN hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung

der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehe-

nen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. Fällt

der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort

staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend,

so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die

Geltendmachung kann frist-wahrend und nur gegenüber dem RV

unter dessen Anschrift (siehe unten) erfolgen. Die Ausschlussfrist gilt

nicht für deliktische Ansprüche und für Ansprüche aus Körperschä-

den des TN. Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn die

fristgerechte Geltendmachung durch den TN unverschuldet unter-

bleibt.

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7. Rücktritt und Kündigung durch den RV 7.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kün-digen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Freizeitleitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Freizeitarbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Freizeitleiterin/der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt. 7.2. Bei Minderjährigen ist er, nach Benachrichtigung der Erzie-hungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlas-sen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen. Der RV wird, soweit dies unter Berücksichtigung der Besonderheiten der vertrag-lich vereinbarten Beförderung möglich ist (demnach z. B. nicht bei Busreisen mit gemeinsamer An- und Abreise), die vertraglich vorge-sehene Rückbeförderung erbringen. Ist dies nicht möglich oder ent-stehen im Rahmen der vertraglichen Rückbeförderung Mehrkosten, gehen diese zu Lasten des TN bzw. seiner gesetzlichen Vertreter. 7.3. Im Falle der Kündigung behält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Auf-wendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genomme-nen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträ-gern gut gebrachten Beträge. 7.4. Der RV kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reise-ausschreibung deutlich genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Teilnahmebestätigung deut-lich anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug zu nehmen. b) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt des RV später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. d) Der TN kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Ange-bot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. 8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 8.1. Der RV wird im Freizeitprospekt Staatsangehörige eines Staa-tes der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten

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wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvor-schriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände-rungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des TN und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 8.2. Der TN ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwach-sen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch infor-miert hat. 8.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der TN ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten verletzt hat. 9. Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körper-schäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt, soweit a) ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her-beigeführt oder b) der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis-tungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltun-gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestäti-gung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspart-ners als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, so dass sie für den TN erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des TN vom ausgeschrie-benen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des TN die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursäch-lich geworden sind.

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10. Verjährung, Datenschutz 10.1. Ansprüche des TN nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Er-satz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1. und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstän-de, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frü-hestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 10.5. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personaldaten des TN werden mittels EDV erfasst und nur vom RV verwendet und nicht weitergegeben. 11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Für TN, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäi-

schen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesam-

te Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem TN und dem RV

die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Sol-

che Kunden/Reisende können den RV ausschließlich an dessen Sitz

verklagen. 11.2. Für Klagen des RV gegen TN, bzw. Vertrags-partner des Rei-severtrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts-stand der Sitz des RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart 2000-2015

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Reiseveranstalter 1 (RV 1) im Sinne des Gesetzes ist das Evangeli-sche Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg, welches zum Evangelischen Jugendwerk in Württemberg gehört und dadurch eine rechtlich un-selbstständige Einrichtung der Evangelischen Landeskirche in Würt-temberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:

Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: [email protected] Internet: www.ejw-lb.de

Reiseveranstalter 2 (RV 2) ist der Christliche Verein Junger Men-schen Ludwigsburg e.V. (abgekürzt: CVJM Ludwigsburg). Der CVJM Ludwigsburg ist ein eingetragener Verein und eingetragen beim Amtsgericht Ludwigsburg. Ihre Korrespondenz richten Sie bitte an unsere Geschäftsstelle:

CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de

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Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1) Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2) CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ weiblich männlich Straße: __________________________________________ Telefon: _________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg Geburtstag: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________ Beruf oder Schule: ________________________________ Krankenversichert bei: _____________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ____________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier ange-meldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle ver-traglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.

allein sorgeberechtigt

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Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1) Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2) CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ weiblich männlich Straße: __________________________________________ Telefon: _________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg Geburtstag: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________ Beruf oder Schule: ________________________________ Krankenversichert bei: _____________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ____________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier ange-meldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle ver-traglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.

allein sorgeberechtigt

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Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1) Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2) CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ weiblich männlich Straße: __________________________________________ Telefon: _________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg Geburtstag: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________ Beruf oder Schule: ________________________________ Krankenversichert bei: _____________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ____________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier ange-meldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle ver-traglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.

allein sorgeberechtigt

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Hiermit melde ich verbindlich beim RV (1) Evang. Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg RV (2) CVJM Ludwigsburg e.V. zur Teilnahme an der Freizeit_______________________ in ______ _______________________________________ vom ____ __________________ bis __________________ an: Vorname, Name: _________________________________ weiblich männlich Straße: __________________________________________ Telefon: _________________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Mitglied im CVJM Ludwigsburg Geburtstag: ______________________________________ E-Mail: __________________________________________ Beruf oder Schule: ________________________________ Krankenversichert bei: _____________________________ Bemerkungen (z.B. Behinderung): ____________________ Für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien ist eine Ermäßigung möglich. Ich bitte um Anträge auf Ermäßigung Bitte senden Sie mir Unterlagen für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zu Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier ange-meldete Personen, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, für alle ver-traglichen Verpflichtungen wie für meine eigenen einstehe und den Weisungen des verantwortlichen Reiseleiters nachkommen werde. Ich erkenne die Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, an. ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin ______________ ___________________________________ Datum Unterschrift beider Sorgeberechtigter (bei unter 18-Jährigen) .

Bei allein Sorgeberechtigten genügt eine Unterschrift.

allein sorgeberechtigt

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Evangelisches Jugendwerk Bezirk Ludwigsburg Karlstr. 24/1 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9542-820 Fax 07141/9542-825 E-Mail: [email protected] Internet: www.ejw-lb.de

CVJM Ludwigsburg e.V. Karlstr. 24 71638 Ludwigsburg Tel. 07141/9714-10 Fax 07141/9714-19 E-Mail: [email protected] Internet: www.cvjm-ludwigsburg.de