Freizeiten 2015 - Ferienbörse Rheinland-Pfalz...Freizeiten 2015 Erlebe Deine Frei e zeit Impressum...
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Freizeiten 2015
Erlebe
Deine
Frei e zeit
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Impressum
Evangelische Jugend Germersheim Hauptstraße 1
76726 Germersheim
Tel.: 07274-9 49 99 25
Fax: 07274-9 49 99 29
www.jugendzentrale-ger.de
Bankverbindung (Freizeitkonto): Empfänger: Prot. Verwaltungsamt SP-GER IBAN DE56 5486 2500 0001 0058 80 BIC GENODE61SUW (VR-Bank Südpfalz) Verwendungszweck: Name Teilnehmer/-in und Freizeit
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Überblick
Nr. Alter Titel Datum Ort
1 6-12 Osterferienak8on 07.-10.04. Germersheim
2 14-16
Ac8on und
Abenteuer in der
Tarnschlucht
25.07.-08.08. Frankreich
3 8-12
Sommerfreizeit
auf dem
Hahnenhof
27.07.-05.08. Oberschle=en-
bach
4 10-13 Ac8on im Allgäu 23.-30.08. Bühl am Alpsee
5 ab 16 Europatour 25.08.-04.09. Südeuropa
Weitere Angebote aus dem Kirchenbezirk
6 8-13 Pfings@reizeit 22.-24.05. Oberschle=en-
bach
7 7-13 Pfingstzeltlager 22.-25.05. Fischbach/Dahn
8 13-16 Sommerfreizeit
in Österreich 22.08.-01.09.
Lermoos/
Österreich
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Herzlich Willkommen
zu unserem vielfäl8gen Ferienangebot. Wir hoffen, dass auch für
Dich das Rich8ge dabei ist und freuen uns auf Deine Anmeldung-
entweder mit dem Anmeldeformular (Rückseite) oder online unter: www.jugendzentrale-ger.de!
Informa8onen zu unseren Freizeiten
Die gut geschulten und erfahrenen Mitarbeiter/-innen haben
schon viele tolle Ideen für ein buntes und vielfäl8ges Programm. Mit dabei sind, je nach Freizeit, Spiele, Ausflüge, Workshops,
Lieder, Impulse zum Glauben und vieles mehr.
Nach der Anmeldung versenden wir eine Teilnahmebestä3gung, mit der eine Anzahlung von 50,- € fällig wird.
Bei vielen Freizeiten gibt es ein Vortreffen, an dem sich alle vor der Reise kennenlernen, gegensei8ge Erwartungen klären und
Informa8onen bekommen. Nach der Freizeit bietet das Nach-treffen die Möglichkeit, sich noch einmal zu sehen und Bilder auszutauschen.
Unsere Unterkün7e sind sorgfäl8g ausgesucht und ihre Aus-sta=ung ist zweckmäßig. Die Übernachtung findet in der Regel in
Mehrbe=zimmern sta=. Wenn nicht anders angegeben, handelt
es sich um Selbstversorgerhäuser. Die Teilnehmer/-innen wirken beim Küchendienst mit und übernehmen Mitverantwortung
beim Sauberhalten. So können wir die Preise gering halten.
Peter Fischer (Jugendreferent)
PS: Die Teilnahme soll möglichst nicht am Geld scheitern. In Ein-
zelfällen sind besondere Zuschüsse aus unserem Sozialfonds
möglich. Bi=e sprich uns an.
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Teilnehmende bis 35 Kinder Leistungen Tagesprogramm in Germersheim (9-16 Uhr) (Früh– bzw. Spätbetreuung möglich),
Mi=agessen und Getränke
Leitung Nina Däuwel, Jaqueline Jacob Sons3ges Der Teilnehmerbeitrag wird bei dieser Ak8on am ersten Tag eingesammelt.
Osterferienak3on
6-12 Jahre
7.-10. April 2015
30 €
Hast du Lust mit uns
durch Zeit und Raum,
von der Vergangen-
heit bis in die ZukunR
zu reisen und dabei
jede Menge zu erle-
ben?
Egal ob ein spannen-
des Ri=erturnier oder
eine Vorstellung im
römischen Amphithe-
ater. Bei uns wird es nie langweilig! Mit unserer Zeitmaschine
reisen wir wohin wir wollen und auch die ZukunR lassen wir
nicht aus.
Neugierig geworden?
Dann melde dich schnell an. Wir freuen uns auf dich!
1
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Ac3on und Abenteuer in der Tarnschlucht
14-16 Jahre
25. Juli - 8. August 2015
525 €
Die Tarnschlucht
ist eine der wild-
roman8schen
Gebirgsschluch-
ten des sonnigen,
französischen
Zentralmassivs.
Direkt am Fluss
befindet sich
unser gut ausgesta=etes Zeltlager, mit geräumigen Hauszelten.
Der Fluss lädt zum Baden und Paddeln mit den Kanus ein. Bei
unserem Programm haben wir viele Auswahlmöglichkeiten wie
z.B. Kle=er- und Abseilak8onen, gemeinsame Gruppen- und
Sportak8onen, Felsenspringen, aber auch gemütliche Abende,
Workshops und Musik. Es wartet auf euch ein Urlaub mit einer
tollen GemeinschaR, viel Ac8on und Spaß.
Teilnehmende 20-30 Personen Leistungen Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Programm, Ac8onausflüge, Vollverpflegung,
UnterkunR in Mehrpersonenzelten
Leitung Monika Germann und Team
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Sommerfreizeit auf dem Hahnenhof in Oberschle;enbach
8-12 Jahre
27. Juli - 5. August 2015
180 €
Lust auf Lagerfeuer, Stock-
brot, Geländespiele und
Nachtwanderungen? Dann
pack die Koffer und sei da-
bei, wenn es heißt „Wir fah-
ren zum Hahnenhof!“
Bei uns gibt´s jede Menge
Spaß, Ac8on und vor allem
gute Laune. Der Hahnenhof
liegt mi=en im Pfälzer Wald
in der Nähe der Burg Lindel-
brunn, wo es Vieles zu ent-
decken und erkunden gibt.
Also melde dich schnell an!
Das Freizei=eam freut sich auf die gemeinsame Zeit mit dir!
Teilnehmende 20-35 Personen Leistungen Anreise im Reisebus (Abholung durch die Eltern), Programm, Vollverpflegung, UnterkunR
Leitung Dani Barmo und Team
3
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Ac3on im Allgäu
10-13 Jahre
23. - 30. August 2015
295 €
In diesem Jahr fah-
ren wir ins Allgäu,
wo wir in unserem
eigenen Freizeit-
haus, nur wenige
Meter vom Großen Alpsee en@ernt, wohnen werden.
Ende August ist das
We=er perfekt, um eine Woche voller Spaß und Abenteuer zu
erleben. Bei Sonnenschein werden wir natürlich im See baden,
aber es steht noch viel mehr auf dem Programm:
Von Booten basteln, die wir schwimmen lassen, bis zu aufregen-
den Nachtwanderungen haben wir vieles mit euch vor. Nach
Möglichkeit werden wir sogar Wasserski fahren und auf einem
Fluss in Booten die LandschaR erkunden.
Es bleibt aber natürlich auch genug Zeit zum selbst gestalten,
sodass ihr euren Urlaub so erleben könnt, wir ihr es am liebsten
wollt.
Teilnehmende 20-30 Personen Leistungen Hin- und Rückfahrt im Reisebus, Programm, Ausflüge, Vollverpflegung, UnterkunR in
Mehrbe=zimmern
Leitung Lukas Keiber und Team
4
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Europatour
ab 16 Jahre
25. August - 4. September 2015
495 €
Unterwegs durch Europas Süden Am ersten Tag treffen wir uns im Gemeindehaus in Germers-
heim, um zu packen und gemeinsam unsere Route zu planen.
Am nächsten Morgen geht
es dann los.
Wo es uns gefällt, halten
wir an und genießen den
Augenblick.
Ist uns nach Ac8on zumute,
hält uns nichts mehr auf.
Vieles in diesen Tagen ist
spontan und wird in der
Gruppe geplant.
Das Leben ist ein Abenteuer und wir sind mi=endrin ☺.
Teilnehmende 7-16 Personen Leistungen Unterwegs in Kleinbussen, Programm, Ausflüge, Vollverpflegung, UnterkunR in
Zelten (Campingplätze)
Leitung Timo Kuhm, Selina Kuzner, Peter Fischer
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Pfings@reizeit
der Kirchengemeinden Wörth/Hagenbach/
Neuburg
auf dem Hahnenhof/Oberschle�enbach
8-13 Jahre
22.-24. Mai 2015
35 €
(für Geschwister und bei Übernachtung im
eigenen Zelt gibt es Raba�e!)
Informa3onen und Anmeldungen bi;e direkt über den Gemeindepädagogischen Dienst Germersheim: Joachim Würth
Tannenstr. 15
76744 Wörth
Tel: 07271 - 1 23 86
E-Mail: [email protected]
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Pfingstzeltlager
der Kirchengemeinde Jockgrim
im Pfälzer Wald bei Fischbach/Dahn
7-13 Jahre
22. - 25. Mai 2015
46 €
(für weitere Geschwister ermäßigt 36 €!)
Anmeldungen bi;e direkt über die Kirchengemeinde Jockgrim: Kastanienstr. 26
76751 Jockgrim
Tel: 07271 - 95 00 42
Fax: 07271 - 98 10 52
E-Mail: [email protected]
Weitere Informa3onen rund um‘s Zeltlager erteilt Dietmar Kiekebusch: Tel.: 07271 - 5 27 14
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Sommerfreizeit in Österreich
des CVJM Kandel/der Prot. Kirchengemeinde Kandel
13 - 16 Jahre
22. August - 01. September 2015
299 € (für Mitglieder des CVJM Kandel 289 €)
Du hast Lust und Spaß auf ein
Freizeiterlebnis im atembe-
raubenden Panorama der
Zugspitze und willst neue
Freunde finden? Dann bist du
bei uns genau rich8g!
Komm mit nach Österreich in
unser Freizeithaus nach Ler-
moos. Viele Seen und das Panoramabad laden ein zum Baden.
Doch auch Ac8on und Spaß mit verschiedenen Spielideen und
Workshops, sowie Grillabende am Lagerfeuer stehen auf dem
Programm. Wir werden krea8v sein, uns von Ideen und Gedanken
überraschen lassen, viel lachen, uns sportlich betä8gen und viele
Abenteuer erleben. Impulse zum Nachdenken und ein Ausflug
nach München packen wir auch ein.
Melde dich schnell an. Die Plätze sind begrenzt.
Wir freuen uns auf Dich!
Teilnehmende 20-30 Personen Leistungen Hin- und Rückreise mit dem Reisebus, UnterkunR, Vollverpflegung,
Programmangebote und Ausflüge
Leitung Florian Schulz, Marcus Rasig und Team
Anmeldungen bi;e direkt Per E-Mail bei Marcus Rasig: [email protected]
Telefonisch bei Michaela Keppel: 07275 - 91 37 72
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Reisebedingungen
Die Reisebedingungen gibt es auch online unter www.jugendzentrale-ger.de. Reisebedingungen für Freizeiten der Evangelischen Jugend Germersheim, Hauptstr. 1, 76726 Germersheim nachfolgend "Veranstalter" (VA) genannt. 1. Anmeldung und Vertragsabschluss 1.1 Mit der Freizeitanmeldung, die schriRlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular der Freizeitenbroschüre oder über die Anmeldefunk8on auf unserer Homepage erfolgen muss, bietet der/die Teilnehmer/-in (soweit dieser/diese minderjährig ist, durch seine/ihre gesetzlichen Vertreter), dem VA den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen und den ergänzenden Informa8onen verbindlich an. 1.2 Der Reisevertrag - bei Minderjährigen mit einem gesetzlichen Vertreter/einer gesetzlichen Vertreterin – ist zustande gekom-men, wenn die Anmeldung vom VA schriRlich bestä8gt wurde. Ausnahme: Bei Internetbuchungen ist der Vertrag zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom VA schriRlich bestä8gt wurde und die geforderte Anzahlung auf unserem Konto gutge-schrieben wurde. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung des VA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestä8gung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gül8gen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltener Hinweise und Erläuterungen, insbesondere der wich8gen Hinweise im Freizeitprospekt sowie evtl. ergänzender Informa8onsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem/der Teilnehmer/-in zur Verfügung gestellt wurden. 2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu den im Prospekt beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem VA. Sie sollten aus Beweisgründen schriRlich getroffen werden. 3. Änderungen der Reiseleistungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom VA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gesta=et, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschni= der gebuchten Reise nicht beeinträch8gen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaRet sind. Der VA ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/-in über erhebliche Leistungsänderungen und Leistungsab-weichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem/der Teilnehmer/-in einen kostenlosen Rücktri= anbieten. 4. Zahlungsbedingungen Soweit im Einzelfall keine andere Regelung angegeben ist, wird nach Vertragsabschluss, bei Erhalt der Reisebestä8gung, eine Anzahlung von 50,00 € fällig. Wird die Anzahlung nicht geleistet, so ist damit kein Rücktri= vom Reisevertrag gegeben. Der gesamte Reisepreis (Anzahlung und Restbetrag) ist bis zwei Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestä8gung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Veranstalter zu bezahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. 5. Rücktri; des/der Teilnehmenden, Umbuchungen, Ersatzperson 5.1 Der/die Teilnehmer/-in kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktri=serklärung soll zur Beweissicherung schriRlich erfolgen. S8chtag ist der Eingang der Rücktri=serklärung beim Veranstalter. 5.2 Tri= der/die Teilnehmer/-in vom Reisevertrag zurück oder tri= er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an, kann der VA eine angemessene Entschädigung für die getroffene Reisevorbereitung und für seine Aufwendungen verlangen: 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises 14 bis 8Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises Die Berechnung der Pauschalsätze berücksich8gt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderwei8ge Verwendung der Reiseleistungen. Dem/der Teilnehmer/-in bleibt es freigestellt nachzuweisen, dass der Aufwand des VA geringer ausfällt als die angegebenen Pauschalsätze. 5.3 Nichtantri= der Reise ohne ausdrückliche Rücktri=serklärung gilt nicht als Rücktri= vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der/die Teilnehmer/-in zur vollen Zahlung des Reisepreises verpflichtet. 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der/die Teilnehmer/-in verlangen, dass sta= seiner/ihrer ein Dri=er / eine Dri=e in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintri=. Der VA kann dem Eintri= des Dri=en widersprechen, wenn dieser/diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner/ihrer Teilnahme gesetzliche VorschriRen entgegenstehen. Tri= ein Dri=er/eine Dri=e in den Vertrag ein, so haRen er/sie und der/die ursprüngliche Teilnehmer/-in dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. 5.5 Tri= der/die Teilnehmer/-in früher als 60 Tage vor Reisebeginn zurück, lässt sich durch eine geeignete Person vertreten oder es wird eine Umbuchung vorgenommen, so fällt eine Verwaltungsgebühr von 25,00 € pro Person an. Der VA empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktri=s-Versicherung. 6. Rücktri; und Kündigung durch den Veranstalter 6.1 Der VA kann in folgenden Fällen vor Antri= der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antri= der Reise den Reisever-trag kündigen: 6.1.1 Bis 4 Wochen vor Reiseantri= bei nicht erreichen der Mindes=eilnehmendenzahl. Die Mindes=eilnehmendenzahl ist in der jeweiligen Freizeitausschreibung (siehe Prospekt) angegeben. Der VA ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/-in unverzüglich nach Eintri= der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm/ihr die Rücktri=serklärung zuzuleiten. Der/die Teilnehmer/-in erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 6.1.2 Wenn der Vertragspartner (der/die Teilnehmer/-in bzw. dessen/deren Erziehungsberech8gte/r) seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. 6.1.3 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Teilnehmer/-in die Durchführung der Reise nachhal8g stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofor8ge Kündigung des Reisevertrages gerech@er8gt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Mehrkosten für die Rückbeförderung des/der Teilnehmers/-in trägt dieser/diese selbst. 6.1.4 Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehba-rer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträch8gt ist. 7. AuKebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird eine Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beein-träch8gt, so können sowohl VA als auch der/die Teilnehmer/-in den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der VA für die jeweils erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädi-gung verlangen. Weiterhin ist der VA verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den/die Teilnehmer/-in zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur HälRe zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem/der Teilnehmer/in zur Last.
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8. Ausschluss Der VA erwartet, dass der/die Teilnehmer/-in die Si=en und Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respek8ert. Wenn ein/e Teilnehmer/-in gegen sie verstößt, gibt der/die Teilnehmer/-in dem VA oder seinen BeauRragten die Möglichkeit, ihn/sie nach Abmahnung im Wiederholungsfall ohne Ersta=ung des Reisepreises von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstö-ßen (z.B. StraRaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Konsum illegaler Drogen, mutwilliger Sachbeschädigung, usw.) kommt ein sofor8ger Ausschluss von der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberech8gten. Entsprechendes gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/-in das Miteinander in der Gruppe unzumut-bar beeinträch8gt. 9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin einzelne Reiseleistungen infolge vorzei8ger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VA zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten des/der Teilnehmenden kein Anspruch auf anteilige Rückersta=ung. Der VA ersta=et dem/der Teilnehmer/-in ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den VA zurückgezahlt worden sind. 10. Mitwirkungspflicht, Ausschlussfrist 10.1 Der/die Teilnehmer/-in ist zur Beachtung der ihm/ihr in der Freizeitausschreibung und/oder den übersandten Reiseunterla-gen, insbesondere dem Informa8onsbrief, enthaltenen Hinweise verpflichtet. 10.2 Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bes8mmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 10.3 Der/die Teilnehmer/-in ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauRragt - sofern möglich - für Abhilfe zu sorgen. 10.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträch8gt, so kann der/die Teilnehmer/-in den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VA bzw. seine örtlich BeauRragten eine angemessene Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. 10.5 Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom VA erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der/die Teilnehmer/-in Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche der/des Teilnehmenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjäh-rung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen der/dem Teilnehmenden und dem VA über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die/der Teilneh-mende oder der VA die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tri= frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 11. Ha7ung Der VA haRet für die gewissenhaRe Reisevorbereitung, die sorgfäl8ge Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Rich8gkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. 11.1 Beschränkung der HaRung Die vertragliche HaRung des VA ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder bei Schäden, die allein aufgrund des Verschulden eines Leistungsträgers (Busunternehmen, ausländische Vertragspartner) des VA entstehen. 11.2 Der VA haRet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermi=elt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den VA ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund interna8onaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen VorschriRen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen aufzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenser-satz gegen den Leistungsträger nur unter bes8mmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bes8mmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Für alle gegen den VA gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haRet der VA bei Sachschäden bis 4100,- €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die HaRung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese HaRungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmenden und Reise. 11.3 HaRungsausschluss Keine HaRung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reisunfallversi-cherung. Der/die Teilnehmer/-in haRet für den Schaden, der durch die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird. 12. Gepäckbeförderung Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer und ein Handgepäckstück, im Winter zusätzlich ein paar Ski/ein Snowboard sowie ein paar Skischuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriRlichen Zus8m-mung des VA. Gepäck und sons8ge mitgenommene Sachen sind vom Teilnehmenden beim Umsteigen von einem Transportmi=el in ein anderes selbst zu beaufsich8gen. 13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbes3mmungen 13.1 Soweit für die Reise wesentlich, ist der VA ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/-innen über Bes8mmungen der Pass-, Visa- und GesundheitsvorschriRen zu unterrichten, soweit sie ihm bei üblicher Sorgfalt bekannt sind. Ohne besondere Mi=eilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, dass der/die Teilnehmer/in deutsche/r Staatsbürger/in ist und keine Besonderheiten (Doppel-StaatsbürgerschaR, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. Teilnehmer/-innen, die nicht die deutsche StaatsbürgerschaR haben, müssen sich rechtzei8g ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen. 13.2 Soweit der VA seiner Hinweispflicht nachkommt, ist der /die Teilnehmer/-in zur Einhaltung dieser Bes8mmungen verpflich-tet. 13.3 Der VA haRet nicht für die rechtzei8ge Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diploma8sche Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei denn, die Verzögerung ist von ihm/ihr zu vertreten. 13.4 Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer/-innen können nur berücksich8gt werden, soweit dem Veranstalter dies mit der Anmeldung schriRlich bekannt gegeben wird. 14. Verjährung/Datenschutz 14.1 Ansprüche des/der Teilnehmers/-in gegenüber dem VA, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des/der Teilnehmers/-in aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Neben-pflichten aus dem Reisevertrag. 14.2 Die für die Verwaltung der Freizeiten benö8gten Daten der Teilnehmer/-innen werden mi=els EDV erfasst und nur vom Veranstalter im Rahmen der Maßnahmenorganisa8on genutzt. 15. Sons3ges 15.1 Die Berücksich8gung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem VA vorbehalten. 15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bes8mmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Der Inhalt des Anmeldeformulars ergänzt die Allgemeinen Reisebedingungen und ist ebenfalls Grundlage des Reisevertrags.
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Vorname: _______________________________________________
Nachname: ______________________________________________
Straße: __________________________________________________
PLZ/Ort: ________________________________________________
Telefon: _________________________________________________
E-Mail: _________________________________________________ (Mit der Angabe einer E-Mailadresse, die regelmäßig abgerufen wird, helfen Sie uns, Informa6onen schnell und effizient zu verschicken. Vielen Dank!)
Geburtsdatum: ___________________________________________
Geschlecht: � männlich � weiblich
Ich nehme zur Kenntnis, dass bei Fahrtmaßnahmen die Freizeitleitung berech8gt ist, mich/meine Tochter/meinen
Sohn bei groben Verstößen gegen die Freizeitordnung auf eigene Kosten zurück zu schicken.
Eine HaRung für selbstverschuldete Unfälle, bei Fällen höherer Gewalt, sowie bei verlorenen
Gegenständen kann seitens des VA nicht übernommen werden.
Ich erlaube meinem Kind, an den Ausflügen und allen Ak8vitäten teilzunehmen!
Die für die Organisa8on der Veranstaltung benö8gten Teilnehmerdaten werden mi=els EDV
erfasst. Bei Veranstaltungen gemachte Fotos werden in den Publika8onen (inkl. Internet)
der Ev. Jugend verwendet und nicht an Dri=e weitergegeben.
Die Reisebedingungen akzep8ere ich.
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Datum, UnterschriR/-en aller Personensorgeberech8gten
Anmeldung Ich/wir melde/n mich/unsere/n Tochter/Sohn verbindlich zu
folgender Freizeit an:
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Bi=
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Evangelische Jugend Germersheim Hauptstraße 1
76726 Germersheim