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FREIZEITEN 2021 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck

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FREIZEITEN 2021

Evangelisch-Lutherische

Kirchengemeinde Gladbeck

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Inhaltsverzeichnis

Seite 2

Einleitung

Seite 3

Information zur Preisstaffelung

Seite 4

Stadtranderholung /Kirchhellen Kinder 6 - 11 Jahre Seite 5

Schweden, Lysvik Jugend 13 - 17 Jahre Seite 6

Südfrankreich, Mittelmeer Jugend 15 - 18 Jahre Seite 8

Griechenland, Korfu Jugend ab 14 Jahre Seite 10

Niederlande, Ameland Kinder 6 - 12 Jahre Seite 12

Reisebedingungen

Seite 14

Anmeldung

Seite 16

Freizeitanmeldungen:

Jugendreferat Henning Puch

Tunnelstrasse 59 45966 Gladbeck

Mobil: 0177/8959547 Tel.: 02043/2745203 Fax: 02043/2745201

Mail: [email protected]

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Liebe Freizeitteilnehmer:innen, liebe Eltern,

auch im Sommer 2021 bieten wir Euch wieder eine Reihe von Freizeiten an, die von der Evangelischen Jugend und der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck veranstaltet werden.

Die besondere Situation dieser Zeit erfordert natürlich auch besondere Planung und Umsetzung der Freizeiten. Wir informieren uns, Euch und Sie frühzeitig über aktuelle Regelungen in den Zielregionen. Da die Freizeiten schon mit einigem Vorlauf geplant wurden, kann es zu Veränderungen oder Absagen kommen, die zwar bedacht, aber nicht eingeplant sind. Wir sind hoffnungsvoll, dass ihr und wir gemeinsam einen erholsamen und aufregenden Sommer erleben können.

Mit unserem Angebot möchten wir uns ganz bewusst von den kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unseren Freizeiten stehen das gemeinsame Urlaubserleben und das Gespräch im Mittelpunkt, natürlich ohne den Spaß und Freizeitcharakter dabei aus den Augen zu verlieren.

Trotzdem finden unsere Freizeiten nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Auch wir müssen uns an gewisse Regeln halten, ebenso wie Ihr als Teilnehmende. Aus diesem Grund machen wir das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen Euch und uns abgeschlossenen Reisevertrages. Ihr werdet sehen, dass Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Als Veranstalter weisen wir daraufhin, dass ein Omnibusunternehmen die entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung für uns durchführt und wir uns alle an die geltenden Bestimmungen bei Busreisen halten müssen.

Die Preisstaffelung hat sich bewährt und wird auch in diesem Jahr bei einigen Freizeiten angeboten. Näheres erfahrt Ihr auf der nächsten Seite.

Leider können wir in diesem Jahr nicht für alle Freizeiten die Rabatte anbieten.

Wenn Ihr noch Fragen habt, kommt doch einfach bei uns vorbei oder ruft uns an, wir helfen Euch gerne weiter!!

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Preisstaffelung

Die Preisstaffelung soll zur besseren sozialen Gewichtung beitragen und den evangelischen Kirchensteuerzahler wertschätzen, denn ohne ihn gäbe es diese Angebote nicht.

Es gibt folgende Rabattkategorien Kategorie I: Sie sind Kirchensteuer zahlendes Mitglied der Evangelischen Kirche Kategorie II: Sie haben mindestens drei Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen Kategorie III: Sie gehören zur Einkommensgruppe 24.500,- € bis 49.000,- € brutto jährlich Kategorie IV: Sie gehören zur Einkommensgruppe bis 24.500 € brutto jährlich

Für jede auf Sie zutreffende Kategorie erhalten Sie eine Ermäßigung. Wenn Sie Kategorie IV beanspruchen, kreuzen Sie bitte Kategorie III ebenfalls an!

Beispiel: Teilnehmerhöchstpreis Korfu 850,- € Sie zahlen Kirchensteuer (Kat. I) 10,- €

Sie haben drei Kinder (Kat. II) 10,- €

Einkommensgruppe 24.500,-€ bis 49.000,-€ brutto jährlich

(Kat. III) 10,- €

Rabatt 30,- €

Ihr daraus resultierender Teilnehmerbetrag: 820,- €

Insgesamt würden Sie hierbei eine Ermäßigung von 30 € erhalten!

Sollte Ihr Kind Sozialhilfe/ALG/Hartz IV beziehen, geben Sie bitte einen gesonderten Hinweis auf der Anmeldung.

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Stadtranderholung am Heidhof /Kirchhellen

Wir bieten: - die tägliche Fahrt zum Heidhof von verschiedenen Haltestellen - leckeres Mittagessen und Kakao & Kuchen am Nachmittag - tolle Spiel- und Spaßangebote für jeden Geschmack - Betreuung durch unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen - Erforschung des Heidhofes und seiner Umgebung

Leistungen: Bustransfer, Spaß und tolle Gemeinschaft, nette Betreuer:innen, Freizeitprogramm, Spiel- und Bastelmaterial, Getränke, warmes

Mittagessen, Snacks und viele Überraschungen.

Termin: 05.07. - 16.07.2021 (1. + 2. Ferienwoche)

Alter: Teilnehmer:innen-zahl: Anmeldung:

Preis:

6- 11 Jahre maximal 30 Henning Puch Tunnelstraße 59 45966 Gladbeck 02043/2745203 [email protected]

170,00 € bis 210,00 € je Rabattkategorie gibt es 10 € Ermäßigung

(Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf Seite 4) (sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden)

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Jugendfreizeit Lysvik

See und Sandstrand Im Sommer 2021 ist die Ev. Jugend in Gladbeck erneut in Schweden unterwegs - diesmal in Värmland. Berga Gård ist ein ehemaliger Herrenhof und liegt auf einer kleinen Anhöhe über dem Fryken-See. Die Aussicht, die sich ringsrum bietet, ist fantastisch. Auf dem Gelände stehen prächtige alte Bäume

und ein Gartenpavillion mit Panorama über den See versetzt die Besucher:innen zurück in vergangene Zeiten. Ein See mit Ruderboot und Kanu gehören ebenfalls zur Anlage. Möglichkeiten zum Fußballspielen und Volleyball sind vorhanden. Das Programm unserer Freizeit besteht aus unterschiedlichen Workshops, Sport für jeden und jede, viel Musik, stimmungsvollen Abendabschlüssen, Ausflügen und einer tollen Gemeinschaft. Diese Freizeit ist für Menschen gedacht, die bereits jetzt in der Kinder- und Jugendarbeit in Gladbeck mitmachen oder mitgemacht haben. Freunde sind willkommen. Die Anmeldezahl ist begrenzt. Wichtig: Ein Freizeitplatz kostet weit mehr als der Preis, für den wir ihn zur Verfügung stellen. Das Angebot (610,- €) ist der Mindestpreis für einen Freizeitplatz. Wer mehr geben kann und möchte, unterstützt damit unsere Arbeit. Wir stellen gerne Spendenquittungen aus. 100,- € Überweisung bei Anmeldung.

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Sommerfreizeit Schweden

– mittendrin, statt nur dabei!

Leistungen: Fahrt im Reisebus, Fährfahrten mit Scandlines, Unterkunft in eigenem Haus,

Verpflegung (Selbstversorgung, 3 Mahlzeiten), Programm, 2 Ausflüge, Vor– und Nachbereitungstreffen in Gladbeck

Termin: 30.07. -15.08.2021 Alter: 13 - 17 Jahre Teilnehmer:innenzahl: 35 Anmeldung/ Leitung:

Preis:

Pfarrer Frank Großer: 02043/23869 [email protected] Festpreis 610,00 € ( (sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann

gesprochen werden)

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Jugendfreizeit Frankreich

Sommerferien 2021 am Mittelmeer in Südfrankreich

In diesem Jahr bieten wir eine aufregende Freizeit für junge Menschen im Alter von 12 bis 15 Jahren an. Mit dem perfekten Mix aus Erlebnis und Erholung gestaltet sich diese Kanu-/Mittelmeerreise. Die ersten 6 Tage sind wir mit dem Kanu in der atemberaubenden Tarnschlucht unterwegs und im Anschluss entspannen wir 1 Woche am Mittelmeer. Während unserer sechstägigen Kanutour übernachten wir jede Nacht auf einem anderen Campingplatz in Igluzelten für 2-3 Personen. Auf den Campingplätzen wartet dann schon ein ausgiebiges Abendbrot auf uns und Lebensmittel für Frühstück und Mittagssnack werden bereitgestellt. Angekommen am Mittelmeer wartet auf uns ein langer Sandstrand zum entspannen, aber auch für Ausflüge und sportliche Aktivitäten ist gesorgt. Wir übernachten in Zelten mit Holzfußböden und Betten. Auch hier erwartet uns Vollverpflegung und ein All-In Getränkeservice. Die Anfahrt erfolgt mit einem Komfortreisebus über Nacht. Vor Ort ist jederzeit ein:e Mitarbeiter:in des Reiseunternehmens ansprechbar, falls nötig. Es findet eine ständige professionelle Tourenbegleitung statt.

Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 20 begrenzt, also: schnell anmelden!

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Jugendfreizeit Frankreich

Leistungen:

Unterkunft in 2-3 Personenzelten, Spaß, tolle Gemeinschaft, nette Betreuer:innen, Sport- & Freizeitprogramm, Spiel- und Bastelmaterial, Vollverpflegung, langer Sandstrand am Mittelmeer, Volleyball, Kicker, Tischtennis, außergewöhnliche Erfahrungen, atemberaubende Natur

…und viele Überraschungen

Termin: Alter: Teilnehmer:innenzahl: Leitung/Anmeldung: Preis:

02.08. - 16.08.2021 12-15 Jahre

max. 20 Annegret Blöß Evang. Kinder- und Jugendtreff St. Stephani Tunnelstraße 59 45966 Gladbeck 02043/2745200

610 € bis 650 €

(Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben - mit uns kann gesprochen werden! Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)

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Jugendfreizeit Griechenland

Unser Haus „Nikolas“ befindet sich im Norden der Insel bei Karousades. Bis zur Hauptstadt Kerkyra sind es 38 km.

Korfu gehört zu den beliebtesten Inseln des gesamten Mittelmeerraumes. Die immergrüne Insel bietet für jeden etwas. Wassersport, Sonnenanbeten oder Chillen, für jeden ist was dabei.

Wir fliegen von Düsseldorf mit „Condor“ nach Kerkyra. In Kerkyra bringt uns ein Bus zu unserem Haus.

Dort erwartet uns hausgemachter Tzatziki und Fladenbrot, ein Service der Hausbesitzer. Die Gastfreundschaft in Griechenland werdet ihr noch in vielen anderen Begegnungen erleben dürfen. „Haus Nikolas“ befindet sich in idyllischer Lage, umgeben von prächtigen Orangen- und Olivenbäumen, nur etwa 50 m vom Meer entfernt. Vor Ort können wir viele interessante Freizeitangebote, von Rad- oder Bootstouren, Shoppingausflüge, über Reitausflüge bis zu griechischen Abenden und mehr, organisieren. Also, schnell anmelden! Wir fahren mit max. 20 Teilnehmer:innen!

!!!!Also, keine Zeit verlieren!!!

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Jugendfreizeit Griechenland

Leistungen:

Flug mi Condor-Airline von Düsseldorf, Bustransfer, Betreuung, Unterkunft in Mehrbettzimmern (max. 3), v(t)olle Verpflegung (Selbstversorgung),

Kleinbus vor Ort, viel Spaß und jede Menge Action. Alle TeilnehmerInnen und ihre Eltern werden zu einem Vortreffen eingeladen, dort können dann

alle weiteren Fragen besprochen werden.

Termin: 12.07. - 26.07.2021 Alter: ab 14 Jahre Teilnehmer:innenzahl: max. 20 Leitung: Henning Puch Anmeldung: Tunnelstraße 59

45966 Gladbeck 02043/2745203 [email protected]

Preis: 810€ bis 850€ (Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden! Welche Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)

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Kinderfreizeit Niederlande

*ab durch die Dünen, auf zum Strand*

Unsere Kinder-Sommerfreizeit findet diesen Sommer auf der holländischen Insel Ameland statt. Wir wohnen in Hollum im „Haus De Kuul“.

Das Gruppenhaus hat ein großes Außengelände und liegt am Rande des malerischen Ortes Hollum, umgeben von einer wunderschönen Dünenlandschaft.

Neben vielen Bastel- und Spielangeboten werden wir natürlich oft in der Nordsee baden und am Strand herumtollen. Ein besonderes Highlight ist der Ausflug zu den Robbenbänken und die Wattwanderung.

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Kinderfreizeit Niederlande

Leistungen: Programm, Unterkunft mit Mehrbettzimmern, Busanreise mit

Fährüberfahrt, Spaß und tolle Gemeinschaft, nette Betreuer:innen, Freizeitprogramm, Ausflug, Spiel- und Bastelmaterial, Vollpension (keine

Selbstverpflegung), …und viele Überraschungen

Termin: 19.07.- 26.07.2021 Alter: 6 - 12 Jahre Teilnehmer:innenzahl: 20 Leitung: Annegret Blöß Anmeldung: Evang. -Kinder und Jugendtreff St. Stephani

Tunnelstraße 59 45966 Gladbeck 02043/2745200

Preis: 360 € bis 400 €

je Rabattkategorie gibt es 10 € Ermäßigung (Sollte es Probleme bei der Finanzierung geben – mit uns kann gesprochen werden! Welche

Rabattkategorie Sie in Anspruch nehmen können erfahren Sie auf Seite 4)

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Reisebedingungen

1. Anmeldung Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter der jeweiligen Freizeit - nachfolgend RV genannt - den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesem Katalog genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch den jeweiligen Veranstalter der Fahrten, wie in diesem Katalog angegeben, zustande. 2. Zahlung des Reisepreises Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 100 € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt fällig. 3. Leistungen I. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog, sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen) die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den RV. II. Vermittelt der RZ im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird 4. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (-651 J BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der RV wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der RV ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen I. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. II. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. III. Der RV ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. IV. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Freizeit aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche gegenüber uns geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform. 6. Rücktritt und Umbuchung I. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. II. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung . III. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen (Abs.2) unter gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung des Reisenden, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt.

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7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise I. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen. II. Tritt ein Reisemangel ein, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. III. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an den RV, die Adressen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. IV. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. V. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende. 7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften I. Im Prospekt haben wir Sie über eventuelle notwendige Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Über etwaige Änderungen werden wir Sie, sobald uns diese bekannt werden, unverzüglich unterrichten. II. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich. III. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer VI zu belasten. 8. Versicherungen VERSICHERUNGSSCHUTZ GEGEN DIEBSTAHLB UND FÜR REISEGEPÄCK BESTEHT NICHT! 9. Leitung Wir setzen bei unseren Freizeiten geschulte Leiter zur pädagogischen Betreuung der Teilnehmer ein. Diese Personen übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei besonderer Missachtung der notwendigen Forderungen ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer auf eigene Kosten zurückzuschicken. 11. Drittmittel In den Teilnehmendenpreisen unserer Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen ist eine Förderung durch Kirchensteuermittel, als auch Zuschüsse öffentlicher Stellen (Stadt, Land, usw.) auf der Grundlage der geltenden Richtlinien und der Erfahrungswerte der Vorjahre berücksichtigt. Wenn diese nicht in der einkalkulierten Höhe ausgezahlt werden sollten, ist dies das Risiko des kirchlichen Veranstalters- durch diesen Umstand wird sich kein Teilnehmendenpreis erhöhen. Es gibt aber auch Fälle, bei denen sich nach Abschluss der Maßnahme aufgrund der ausgezahlten Zuschüsse ein "Überschuss" ergibt. Da dies lt. Richtlinien der öffentlichen Zuschussgeber nicht statthaft ist (weil es sich bei den Zuschüssen um Steuermittel handelt, aus denen die Maßnahme gefördert wurde), müssen etwaige Überschüsse, höchstens jedoch in der Höhe des Zuschusses, an die Teilnehmenden zurückgezahlt werden. Oder - worüber wir uns natürlich sehr freuen würden - die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigten spenden uns den infrage kommenden Betrag für unsere Freizeit-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Daher enthält das Anmeldeformblatt einen entsprechenden Hinweis.

12. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Teilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Gladbeck.

Jugendreferat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck,

Tunnelstraße 59, 45966 Gladbeck Tel. 02043/2745203 Fax: 02043/2475201

E-Mail: [email protected]

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Anmeldung Hiermit melde ich unsere Tochter / unseren Sohn zu folgender

Freizeitmaßnahme an:

Freizeit nach:

Termin am:

Name:

Vorname:

Strasse:

Wohnort:

Telefon/Handy:

Email:

Geb.-Datum:

Mir sind die allgemeinen Reisebedingungen bekannt und ich erkenne sie an.

Ich bin damit einverstanden, dass etwaige Erlöse (siehe Reisebedingungen) der Jugendarbeit als Spende zu gute kommen (bitte ankreuzen):

Ich nehme die Rabattkategorien in Anspruch; einen entsprechenden Nachweis zur Beanspruchung der Rabattkategorien kann ich gegebenenfalls beibringen (z.B. Steuererklärung).

Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV

Datum Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten

ja nein