Fritz-Hoffmann-Str./Schleizer Str. 06116 Halle (Saale)¶gliche Bebauungsvarianten nach Vorschlägen...

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Fachbereich Immobilien Fritz-Hoffmann-Str./Schleizer Str. 06116 Halle (Saale)

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Fachbereich Immobilien

Fritz-Hoffmann-Str./Schleizer Str.

06116 Halle (Saale)

Allgemeine Hinweise zum Verkauf der Liegenschaft

Grundstück: Fritz-Hoffmann-Str./Schleizer Str.

Gemarkung: Diemitz

Flur: 2

Flurstück: 352

Grundstücksgröße: 1.213 m²

Derzeitige Nutzung: unbefestigte Freifläche, die zum Abstellen von Fahrzeugen

genutzt wird

Nutzungsziel: Die Grundstücksfläche kann gemäß § 34 BauGB mit 2 bis 3

Wohnhäusern bebaut werden, die sich in Maß und Art der

Nutzung in die vorhandene Bebauung in der Umgebung

einpassen.

Besichtigung: Das Grundstück ist frei zugänglich.

Kaufpreis: 73.000,00 Euro

(Mindestgebot)

Um die Abgabe Ihres Kaufgebotes einschließlich Nutzungskonzept und

Finanzierungsnachweis wird in schriftlicher Form im verschlossenen Umschlag

bis zum 28. Oktober 2016 gebeten.

Der Umschlag ist deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Bieterverfahren Fritz-

Hoffmann-Straße“ zu versehen.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung sollten bitte Ihre Zugehörigkeit

auf dem Kaufangebot gesondert ausweisen.

Ihre Unterlagen nimmt der Fachbereich Immobilien der Stadt Halle (Saale), Abteilung

Liegenschaften, Bereich Grundstücksverkehr, Am Stadion 5 in 06122 Halle (Saale)

dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr entgegen (andere Termine

nach telefonischer Vereinbarung). Ansprechpartner ist Frau Taube, Zimmer 921,

Telefon: 0345 221-4808.

Postanschrift: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Immobilien, Abteilung Liegenschaften,

Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)

Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung

ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle

(Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht

erlaubt. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den

Zuschlag zu erteilen. Ein vorzeitiger Zwischenverkauf ist möglich.

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Objektbeschreibung

Das Verkaufsgrundstück befindet sich im östlich der Innenstadt gelegenen Ortsteil

Diemitz. Bei der zum Verkauf stehenden Fläche handelt es sich um ein unbebautes

Eckgrundstück im Kreuzungsbereich der Schleizer Straße zur Fritz-Hoffmann-Straße.

Die Umgebungsbebauung bilden überwiegend zweigeschossige Wohnhäuser mit

Hausgärten. Auf der südlichen Seite der Fritz-Hoffmann-Straße liegen gewerblich

genutzte Grundstücke. Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten, Grundschule,

Versorgungseinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten sind in der Umgebung

vorhanden. Über die nahe gelegene Berliner Straße (Autobahnzubringer) bestehen

Nahverkehrsverbindungen (Straßenbahnhaltestelle ca. 500 m) in alle Stadtteile. Die

Bushaltestelle der Linie 27 befindet sich unmittelbar vor dem Grundstück. Bis zum

Hauptbahnhof sind es etwa 2 km, zur Innenstadt (Marktplatz) ca. 2,6 km.

Das unbebaute Grundstück besitzt einen rechteckigen Zuschnitt und eine gleichmäßige

Topografie.

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Nutzung

Planungs-/Baurecht

Die Verkaufsfläche kann mit 2 bis 3 Wohnhäusern bebaut werden, die sich in Maß und

Art der Nutzung in die vorhandene Bebauung in der Umgebung einpassen. Damit soll

die städtebauliche Lücke in der überwiegend zweigeschossigen, entlang der Fritz-

Hoffmann-Straße sogar dreigeschossigen Wohnbebauung geschlossen werden.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Es ist im

Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale) als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Bauvorhaben werden gemäß § 34 BauGB beschieden.

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Mögliche Bebauungsvarianten nach Vorschlägen des FB Planen

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Erschließung

Das Grundstück ist verkehrstechnisch über die Fritz-Hoffmann-Straße und die Schleizer

Straße erschlossen. Stadttechnisch ist das Grundstück ortsüblich voll erschlossen.

Versorgungsleitungen für Telefon, Gas, Elektroenergie und Trinkwasser sowie

Entsorgungsleitungen für Abwasser (Mischwasserkanäle) liegen in der Fritz-Hoffmann-

Straße bzw. der Schleizer Straße an.

Die Bestandsunterlagen der Versorgungsträger können in der Abteilung Liegenschaften

des Fachbereichs Immobilien eingesehen werden.

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Das Grundstück ist nicht in der "Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten"

der Stadt Halle (Saale) erfasst.

Es unterliegt keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.

Umweltschutz

Das Grundstück befindet sich auf einer teilweise als kampfmittelbelastet

gekennzeichneten Fläche (Bombenabwurfgebiet). Bei der Durchführung von

Tiefbaumaßnahmen oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen ist mindestens 12

Wochen vor Baubeginn ein Antrag an die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd,

Merseburger Straße 6, 06110 Halle (Saale) zu stellen, damit die weitere

Verfahrensweise abgestimmt werden kann.

Hinweise

Das Grundstück unterliegt keinem denkmalrechtlichen Schutzstatus.

Baulasten/Dienstbarkeiten

Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) ist für das Grundstück keine Baulast

eingetragen.

An der nördlichen Grundstücksgrenze ist eine Leitung der Telekom verlegt, die jedoch

außer Betrieb ist.

Denkmalschutz

Ansprechpartner - Öffentliche Versorgungsträger der Stadt Halle (Saale)

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Auszug aus der Stadtgrundkarte

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Übersichtskarte

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Auszug Stadtplan

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Luftbild

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Flächennutzungsplan mit Legende

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Ansicht von Südosten mit Einfahrt

Blick nach Westen mit dem Bereich der Bushaltestelle

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Teilansicht von Westen mit nördlicher Grundstücksgrenze (Hecke)

Ansicht von Nordwesten

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Ecke Schleizer Straße / Fritz-Hoffmann-Straße

Ansicht auf das Grundstück von Südwesten

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Hinweise zur Finanzierung

Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der

Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich,

den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises und Finanzierung der

Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter

Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:

a)

Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten

(Verpfändung der Auflassungsvormerkung).

b)

Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld

zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.

Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten

hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur

Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug

mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.

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