frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region...

13
EU-Japan-Abkommen: Erster Praxistest Seite 3 Technologietransfer und Exportkontrolle Seite 4 Richtig schenken im Außenhandel Seite 23 Außenwirtschaft aktuell 11 -12 /2019 ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE

Transcript of frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region...

Page 1: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

EU-Japan-Abkommen: Erster Praxistest Seite 3

Technologietransfer und Exportkontrolle Seite 4

Richtig schenken im Außenhandel Seite 23

Außenwirtschaft aktuell11 -12 / 2019

ADVENTSZEITfrohe

wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart

EINE

Page 2: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 32 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019

Inhalt

Ziel der Umfrage war es, JEFTA einem ersten Praxistest zu unter-ziehen. Schließlich setzt die EU große Erwartungen in dieses Ab-kommen: Es ist das größte, das die EU je geschlossen hat. In Kraft getreten ist das Wirtschafts- und Partnerschaftsabkommen zum 1. Februar 2019 – Zeit für die IHK Region Stuttgart also, eine Zwi-schenbilanz zu ziehen.

Und diese fällt bescheiden aus: Rund 78 Prozent der Befragten geben an, die im Abkommen festgeschriebenen Zollvorteile nicht zu nutzen – vor allem deshalb, weil die Vorgaben zur Nachweis-führung zu kompliziert seien, aber auch, weil eine Vielzahl von Waren bei der Einfuhr nach Japan ohnehin zollfrei sind.

Fast 80 Prozent der Befragten nutzen Zollvorteile nicht

Die Geschäftsbeziehungen mit Japan konzentrieren sich bei der Mehrheit der Befragten (72 Prozent) auf Warenexporte, ein Drittel importiert Ware aus Japan (Mehrfachnennungen waren möglich). Tatsächlich genutzt werden die Zollvorteile von JEFTA aber nur von 31 Prozent beim Export und von rund 20 Prozent beim Import.

Dem gegenüber stehen rund 78 Prozent der Befragten, die an-geben, die Zollvorteile des Abkommens nicht zu nutzen. Gründe hierfür liegen darin,

• dass Informationen zum Ursprung fehlen (35 Prozent), • dass die verwendete Software das Abkommen nicht abbilden

kann (22 Prozent),• dass die von ihnen versendeten Produkte ohnehin zollfrei sind

(18 Prozent).

Problematisch: Regelungen zu Ursprungskriterien

Die Pflicht zur Angabe der Ursprungskriterien auf der Erklärung zum Ursprung und auf der Lieferantenerklärung wird als beson-ders problematisch bewertet. Das häufigste Problem stellt dabei die aufwändige Pflege des pro Produkt anzugebenden Ursprungs-kriteriums dar (52 Prozent). Darüber hinaus geben 34 Prozent

der Teilnehmer der Umfrage an, dass die Abbildbarkeit der Erklä-rung über die Zollsoftware und das Warenwirtschaftssystem nicht möglich ist. Weitere Schwierigkei-ten ergeben sich, wenn Lieferan-tenerklärungen von Vorlieferanten mit Japan als präferenzbegünstig-tes Land bezogen werden. In den meisten Fällen fehlt die Codierung (31 Prozent), oder der Vorlieferant möchte oder kann dazu keine Aus-sage treffen (28 Prozent).

Zollabwicklung läuft nach wie vor eher reibungslos

Als unproblematisch bewertet die Mehrheit der Befragten (78 Pro-zent) die Zollabwicklung im Handel mit Japan. 20 Prozent sehen Probleme bei der Zollabwicklung auf Seiten Japans, nur 5 Prozent auf Seiten der EU. Die Mehrheit der Umfrageteilnehmer (73 Pro-zent) hat seit Inkrafttreten des Abkommens keine Veränderung – somit aber auch keine Verbesserung – im Japan-Geschäft bemerkt.

Fazit: JEFTA bringt noch nicht die erhofften Erleichterungen

Insgesamt kann das JEFTA-Abkommen die angestrebten Zoller-leichterungen bislang nur bedingt bewirken. Dabei stellen die technischen Regularien zur Dokumentation des Ursprungs das Haupthemmnis dar. Das ist ärgerlich, eine kurzfristige Abhilfe ist allerdings nicht in Sicht. Bleibt zu hoffen, dass die im Japan-Ab-kommen festgeschriebene Öffnung für Dienstleistungen und die Harmonisierung von Standards zu einer spürbaren Marktöffnung und damit zu einer Belebung des Japan-Business führt.

Weitere Informationen zum EU-Japan-Abkommen finden Sie un-ter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4147412.

Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

Die Zollvorteile des EU-Japan-Abkommens (JEFTA) bleiben weitgehend ungenutzt. Das ergab eine bundesweite Umfrage der IHK Region Stuttgart, an der sich 176 Unternehmen beteiligt haben.

EU-Japan-Abkommen: Der erste PraxistestInhalt

Außenwirtschaft Spezial

EU-Japan-Abkommen: Der erste Praxistest 3

Titelthema

Technologietransfer und Exportkontrolle 4–7

Internationaler Warenverkehr 8–11

Länder und Märkte

Standortsuche Osteuropa 12–13

Ergebnisse der DIHK-Studie zum Onlinehandel 14

Europa 14–15

Asien 15–16

Amerika 16

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen 17

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Mitarbeiterentsendungen richtig melden - Italien 18–19

Regional

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bezirkskammern im Kurzinterview 20–22

Impressum 22

Kurz vor Schluss

Richtig schenken im Außenhandel 23

Foto

: get

tyim

ages

Foto

: get

tyim

ages

Foto

: get

tyim

ages

Foto

: get

tyim

ages

Außenwirtschaft Spezial

Foto

: IH

K Re

gion

Stu

ttga

rt

3

4

18

23

Marc Bauer,

IHK Region Stuttgart

Page 3: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 54 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019

Titelthema

nisse, die nicht nur zivil, sondern auch militärisch genutzt werden können, so genannte Dual-Use-Güter, nicht unkontrolliert weiter-gegeben werden und somit in falsche Hände geraten.

Diese kontrollierten Güter definiert das Außenwirtschaftsrecht eindeutig anhand ihrer technischen Eigenschaften. Festgehalten werden sie in den Güterlisten. Neben den Waren selbst beinhalten diese Güterlisten auch Software und Technolgie.

Wer die dort gelisteten Güter ausführen möchte, kann dies nur mit der Genehmigung der zuständigen Behörden tun. Und die wird nur erteilt, wenn die Endverwendung der zu exportieren-den Waren geklärt und für unbedenklich befunden wurde. Dass es dabei aber nicht nur um die Erzeugnisse selbst geht, also um die Werkzeugmaschine, den Laser oder einen bestimmten Werk-stoff, sondern eben auch um das Wissen darum, wie diese Waren entwickelt, hergestellt und verwendet werden, gerät häufig aus dem Blickfeld.

Eigentlich jedoch liegt es auf der Hand, dass die Exportkontrolle auch und gerade diesen Aspekt mit berücksichtigen muss. Denn im Gegensatz zur kritischen Ware kann die Technologie tausend-fach genutzt werden, können mit dem Wissen um das Wie die gefährlichen Güter tausendfach produziert werden. Die Kontrolle der Weitergabe von Know-how ist deshalb nachvollziehbar und folgerichtig. Doch was genau wird kontrolliert?

Technologie-Export oder technische Unterstützug?

Die Exportkontrolle differenziert zwischen Technologie-Export und technischer Unterstützung. Beim Technologie-Export wird

Was die grenzüberschreitende Vermittlung von Wissen, das Intranet in der Cloud

und der Vortrag vor einem internationalen Publikum mit der Exportkontrolle zu tun

haben und warum Unternehmen sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung

mit diesem Thema auseinandersetzen sollten, lesen Sie hier.

Technologietransfer und Exportkontrolle

Die Regelungen der Exportkontrolle sollen verhindern, dass der grenzüberschreitende Waren- oder Dienstleistungsaustausch für Rüstungs- oder Terrorismuszwecke missbraucht werden

kann. Dies spielt in immer stärkerem Maße im immateriellen Technologietransfer eine Rolle. Was oft nicht bekannt ist: Die Regelungen greifen in alltägliche Arbeitsabläufe in Unternehmen

hinein, in denen viele sie gar nicht vermuten.

Sie überlegen, Ihr Intranet auf eine Cloud zu verlagern? Ihre Mitarbeiter sollen auf Geschäftsreisen jederzeit und von überall aus die Möglichkeit haben, auf das firmeneigene Intranet zuzu-greifen? Ihre Ingenieure reisen zur Installation einer zuvor expor-tierten Werkzeugmaschine ins Ausland? Ein Mitarbeiter aus Ihrer Forschungs- und Entwicklungsabteilung nimmt an einem interna-tionalen Kongress teil und hält dort einen Vortrag? Via Sharepoint, E-Mail oder Telefon tauschen Mitarbeiter aus dem Hauptsitz Ihrer Firma sich mit Kollegen in der Produktionsstätte in China über technische Daten Ihrer Anlage aus?

Kommen Ihnen diese Szenarien bekannt vor? Vermutlich ja, denn sie sind Teil des täglichen Business in deutschen Unternehmen. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wird der schnelle Austausch von Know-how zu einem entscheidenden Wettbe-werbsfaktor für die hiesige Industrie. Doch was die Technik heute ermöglicht – nahezu unbegrenzter Transfer von riesigen Daten-mengen über alle Grenzen hinweg –, stößt eben doch an Grenzen, denn er birgt neben Chancen auch Risiken. Datenschutz und Cy-ber Security sind hier naheliegende Stichworte. Weniger nahe-liegend jedoch ist für viele das Stichwort Exportkontrolle. Dabei sind die Beschränkungen, die der Gesetzgeber Unternehmen und Forschungseinrichtungen für den Transfer von sensiblem Know-how auferlegt, komplex.

Ziele der Exportkontrolle: Kontrollierte Güter

Doch warum ist das so? Wichtigstes Ziel der Ausfuhrkontrolle ist es, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die un-kontrollierte Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern zu verhindern. Dafür will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Erzeug-

Foto

: get

tyim

ages

Page 4: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 76 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019

Titelthema

Wissen ins Ausland geliefert. Irre-levant ist dabei die Frage, ob das Know-how in einer verkörper-ten Form, also zum Beispiel auf Papier oder auf einem Stick ins Ausland gelangt oder ob es sich um die nicht-gegenständliche Übertragung von Daten handelt, wenn zum Beispiel eine Daten-übertragungstechnik wie E-Mail, Fax oder Telefon genutzt wird.

Wissen in der Cloud: Daten zum Abruf bereitstellen

Auch das Bereitstellen sensibler Daten zum Download in einer Cloud zählt als Technologie-Export. Vor dem Hintergrund der Ex-portkontrolle problematisch ist das Cloud-Szenario dann, wenn der Zugriff auf die Daten von überall und ohne Zugangsbeschrän-kung erfolgen kann. Denn dann ist die Möglichkeit des grenzüber-schreitenden Abrufs von Know-how ja von vornherein gegeben. Problematisch ist es auch, wenn der Cloud-Server, der die Daten hostet, in einem Drittland steht. Ob ein Zugriff auf die kritischen Daten erfolgt oder nicht, spielt dabei gar keine Rolle. Entschei-dend ist allein, dass die Möglichkeit zum Zugriff besteht.

Technische Unterstützung: Wissen ortsunabhängig weitergeben

Im Gegensatz zum Technologie-Export ist bei der technischen Un-terstützung der Auslandsbezug nicht immer offensichtlich. Hier ist es besonders wichtig, dass die Unternehmen der Problematik gegenüber sensibilisiert sind. Technische Unterstützung ist immer dann gegeben, wenn ein Mitarbeiter unverkörpertes sensibles Wissen weitergibt – in der Regel passiert das mündlich. Gemeint ist also jede Form der technischen Hilfestellung oder Unterwei-sung. Unternehmen tun gut daran, ihre Prozesse einmal gezielt vor diesem Hintergrund zu betrachten.

Ein Beispiel: Eine exportkontrollrechtlich relevante technische Unterstützung liegt auch dann vor, wenn eine deutsche Mitar-beiterin oder ein deutscher Mitarbeiter einer deutschen Firma in Deutschland einen Vortrag vor einem internationalem Fachpub-likum hält.

Was bedeutet das für die Prozesse in Ihrem Unternehmen?

Wie können Sie innerhalb Ihres Unternehmens umgehen mit der Thematik des Technologietransfers und der grenzüberschreitenden technischen Unterstützung? Auch wenn das Exportkontrollrecht sehr komplex ist: Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, in wel-cher Weise die betriebsinterne Umsetzung der Prüfschritte und der Kontrolle zu erfolgen hat. Der Gesetzgeber setzt hier auf die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen. Er legt lediglich fest, dass keine Verstöße erfolgen dürfen. Aus diesem Grund haben die meisten Unternehmen zur eigenen Absicherung innerbetriebliche Exportkontrollsysteme eingerichtet, sogenannte Internal Compli-ance Programs oder kurz ICPs.

Eine Herausforderung für die innerbetrieblichen Kontrollsysteme

Der Vorteil einer systematisierten Exportkontrolle liegt auf der Hand: Die bestehenden betrieblichen Abläufe werden auf Voll-ständigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft, es können klare, ziel- orientierte Abläufe und Ansprechpartner sowie Vertreter definiert werden, durch den standardisierten Ablauf passieren weniger Feh-ler. Wo sie aber geschehen, können sie leichter entdeckt und be-hoben werden. Somit fallen die Auswirkungen dieser Fehler und möglicher Strafen tendenziell geringer aus.

Ein betriebliches Exportkontrollsystem ist aber nur dann gut, wenn es verständlich ist und in der täglichen Arbeit gelebt werden kann. Daher bietet es sich an, bestehende Dokumentationen oder Qualitätsmanagementsysteme zu nutzen und die Exportkontrolle darin zu integrieren. Eine Arbeits- und Organisationsanweisung mit Aufgaben des Bereichs „Exportkontrolle“ sowie detaillierten Anweisungen zur Einhaltung der exportkontrollrechtlichen Vor-gaben sollte das Herzstück des ICP bilden. Sie sollte allen Mitar-beitern zur Verfügung stehen.

Eine der Herausforderungen für Unternehmen besteht nun darin, das Exportkontrollrecht im Zuge der fortschreitenden Digitalisie-rung und im ständigen Wandel der technischen Möglichkeiten im Blick zu behalten. Weiterhin müssen sie auch ihre Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter diesbezüglich sensibilisieren. Unternehmen sind also gut beraten, wenn sie innerhalb ihres Unternehmens eine Awareness für die Risiken des Technologietransfers schaffen.

Welche Faktoren sind entscheidend?

Wie in der klassischen Exportkontrolle geht das Risiko des Techno-logietransfers von folgenden vier Faktoren aus:

• Handelt es sich um gelistete Technologie?

• Habe ich Kenntnis von einer kritischen (militärischen) Endverwendung?

• Liefere ich die Technologie in ein Embargoland?

• Ist der Empfänger mit Sanktionen belegt?

Gibt es Branchen, die stärker betroffen sind als andere?

Sicher gibt es Branchen, die in Bezug auf die Exportkontrolle ei-nem höheren Risiko unterliegen als andere. Dazu gehören zum Beispiel Maschinenbau, Elektro-, Verfahrens-, Werkstofftechnik, Energie- und Umwelttechnik oder Luft- und Raumfahrttechnik um nur einige Beispiele zu nennen.

Tipps für die Umsetzung in der Praxis

Auch bei der Umsetzung in die Praxis kommt der Unterschied zwischen dem Technologie-Export und der technischen Unter-stützung zum Tragen. Die innerbetriebliche Kontrolle des Techno-logie-Exports lässt sich durch Sperr- und Freigabemechanismen weitgehend regeln. Die Kontrolle der technischen Unterstützung hingegen gestaltet sich sehr viel schwieriger. Denn wer kontrol-liert reisende Mitarbeiter, die sensibles Know-how mit sich her-umtragen? Hier hilft nur ein solides, im Unternehmen gelebtes und von der Unternehmensleitung getragenes ICP, das alle Mitar-beiter und Abteilungen sensibilisiert, mit einfachen und nachvoll-ziehbaren Regeln. Denn nur so ist man bei möglichen Verstößen

als Unternehmensleitung gegen den Vorwurf gefeit, man habe vorsätzlich gehandelt.

Bei den Behörden hat das Thema in jüngster Zeit ebenfalls an Aufmerksamkeit gewonnen. So hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in jüngerer Zeit zwei Leitfäden zu diesem Thema veröffentlicht und betont dabei, dass es in der ge-meinsamen Verantwortung aller Unternehmerinnen und Unter-nehmer und der Forschungseinrichtungen liegt, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und konventionellen Rüstungs-gütern zu verhindern.

Beide Leitfäden sind kostenlos im Internet abrufbar auf der Seite des BAFA (www.bafa.de). Den Leitfaden Technologietransfer und Non-Proliferation finden Sie unter dem Suchbegriff „Technologietrans-fer“, das BAFA-Handbuch Exportkontrolle und Academia können Sie unter der Rubrik Ausfuhrkontrolle/Academia herunterladen.

Andrea Schubode, IHK Region Stuttgart

Weitere Informationen / Ansprechpartner Weitere Informationen zum Thema Technologietransfer und Exportkontrolle finden Sie im Internet unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4555396.

Welche Anforderungen ein innerbetriebliches Exportkontroll-system erfüllen sollte, erfahren Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 3972994.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der IHK Region Stuttgart gern zur Verfügung unterTelefon 0711 2005-1466 oder [email protected].

Foto

: get

tyim

ages

Andrea Schubode,

IHK Region Stuttgart

Foto

: IH

K Re

gion

Stu

ttga

rt

Page 5: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

8 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019 Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 9

Internationaler Warenverkehr

Internationaler Warenverkehr

Neues ATLAS-Release 9.0 / AES 2.4.4: Vorbereitung auf ZELOS

Im September wurde das neue ATLAS-Release 9.0 / AES 2.4.4 eingespielt. Neu ist, dass ATLAS jetzt auf die künftige Anwen-dung ATLAS-ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellung-nahmen) vorbereitet wurde.

Mit ZELOS wird der rein elektronische Austausch von Unterlagen und Dokumen-ten zwischen Zoll und Unternehmen er-möglicht. Noch ist ZELOS nicht aktiv, es soll aber nach Angaben der Zollverwal-tung während der Laufzeit des ATLAS-Releases 9.0 eingeführt werden. Weitere Neuerungen erläutert der Zoll in den ATLAS-Informationen. Eine Übersicht fin-den Sie in der ATLAS-Info 3023/19.

Informationen zu ZELOS finden Sie unter www.zoll.de, Stichwort: ZELOS.

ATLAS-Verfahrensanweisung neu aufgelegt

Pünktlich zur Einführung des neuen Relea-ses hat die Zollverwaltung die ATLAS-Ver-fahrensanweisung neu aufgelegt. Änderun-gen sind kenntlich gemacht.

Auch wenn sich die Änderungen in Gren-zen halten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie immer mit der aktuellen Ausgabe der Verfahrensanweisung arbeiten, denn diese ist bindend. Zugang zur aktuellen ATLAS-Verfahrensanweisung erhalten Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 9060.

Leitfaden Handelsabkommen – Wie können KMU profitieren? Russland: Ergänzung auf

Ursprungszeugnis verlangt

Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ): Zugang jetzt ohne Signa-turkarte möglich

Einfach und klar ver-ständlich erläutert ein neuer IHK-Leitfa-den, wie gerade klei-ne und mittelständi-sche Unternehmen Freihandelsabkom-men nutzen können.

Den Leitfaden kön-nen Sie kostenlos auf unserer Website unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4080184 down-loaden.

Vereinzelt haben Unternehmen rückge-meldet, dass bei der Importabfertigung in Russland der dortige Zoll eine Ergänzung auf dem IHK-Ursprungszeugnis verlangt. Diese soll besagen, dass das Ursprungs-zeugnis für nicht-präferenzielle Zwecke ausgestellt wurde. Eine solche Aussage ist auf dem Ursprungszeugnis nicht nötig, denn das Ursprungszeugnis bescheinigt ja gerade den nicht-präferenziellen Ursprung. Außerdem handelt es sich um ein offi-zielles, zwischen der IHK-Organisation und der Zollverwaltung abgestimmtes Formular, das keine Änderungen erlaubt. Als Lösung könnte der Exporteur auf der Handelsrech-nung für Russland den Satz er-gänzen: „The non-pre-ferential origin of the

Komfortabel und rein passwortgestützt online Ursprungszeugnisse bei der IHK beantragen: Das geht mit der neuen Stufe des elektronischen Ursprungszeugnisses. Der Zugang zur neuen Online-Anwen-dung erfolgt über zwei Kanäle: wie bis-her über die digitale Signaturkarte oder aber ganz neu auch ohne technisches Gerät über eine passwortgestützte An-meldung. Die Anwendung selbst ist deut-lich benutzerfreundlicher und erlaubt eine freie Arbeitsteilung im antragstel-lenden Unternehmen. Details zur neuen Online-Anwendung eUZ finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 10378.

Neu: Bürger- und Geschäfts- kundenportal Zoll online

Seit 1. Oktober 2019 können Anträge auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ausschließlich über das neue Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls gestellt werden. Eine ausführliche Ausfüllhilfe für den e-Antrag hilft, das neue Portal zu nut-zen. Die Registrierung der EORI-Nummer kann seit 1. Oktober 2019 wahlweise me-dienbruchfrei über das Bürger- und Ge-schäftskundenportal oder wie bisher auf Papier erfolgen. Für beide Anwendungen ist zunächst eine Registrierung erfor-derlich. Zur Registrierung im Portal und zur Anwendung des neuen Portals hat die Zollverwaltung ausführliche Fragen und Antworten online bereitgestellt. Der Zugang zum neuen Portal erfolgt unter www.zoll-portal.de.

Immer zum Jahreswechsel stellt sich die Frage nach Änderungen bei Lieferanten-erklärungen. Da zum Zeitpunkt des Redak-tionsschlusses die Abkommen mit Singapur und Vietnam noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden wa-ren, ist das einzige neu mögli-che Land Japan. Hier sollte geklärt werden, wie man mit den An-gaben zur ange-wendeten Ur-sprungsregel umgehen möchte.

Lieferantenerklärungen 2020

Foto

: get

tyim

ages

Zollaussetzungen und Zollkontingente

Für bestimmte, genau definierte Waren können bei Einfuhr in die Europäische Union (EU) Zollbefreiungen in An-spruch genommen werden.

Diese Aussetzungen werden in jedemHalbjahr angepasst. Den aktuellen

Stand sowie Informationen zum Antrags- und Widerspruchs-

verfahren finden Sie auf unserer Website:

www.stuttgart.ihk.de, Nr. 675240

Einzelheiten hierzu und zu weiteren Fra-gestellungen finden Sie im Internet unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 34736.

Änderungen bei Antidumpingverfahren

Die Europäische Union kann Anti-dumping- und Antisubventionszölle verhängen, um die heimische Industrie vor gedumpten Waren zu schützen. Antidumpingzölle sollen dabei den zu niedrigen Preis ausgleichen.

Für Importeure ist es deshalb wich- tig, rechtzeitig über geplante Anti-dumping-Maßnahmen informiert zu werden.

Eine umfassende und aktuelle Infor-mation über bestehende und geplante Antidumping-Maßnahmen finden Sie im Antidumpingregister der Handels-kammer Hamburg und der Handels-kammer Bremen.

Alle Informationen unter: www.stuttgart.ihk.de,

Nr. 10588

product is ...“, der von der IHK bescheinigt werden könnte.

Page 6: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

10 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019 Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 11

Internationaler Warenverkehr

Zum 1. Januar 2020: Neue Warennummern, neuer EU-Zolltarif

Zum 31. Oktober 2019 wurde der neue EU-Zolltarif (Kombinierte Nomenklatur) für 2020 veröffentlicht. Dieser enthält die ab 1. Januar 2020 gültigen Zollsätze bei der Einfuhr in die EU. Ebenfalls erschienen ist das Warenverzeichnis für die Außenhan-delsstatistik 2020 mit den achtstelligen Warennummern. Änderungen zum 1. Ja-nuar 2020 sind in einer Gegenüberstellung kenntlich gemacht. Einzelheiten finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 18132.

Ursprungszeugnisse Türkei

Es werden weiterhin in sehr vielen Fällen Ursprungszeugnisse (UZs) für Lieferungen in die Türkei verlangt. Die Anzahl der aus-gestellten Ursprungszeugnisse hat sich vom ersten Halbjahr 2017 zum ersten Halbjahr 2019 um 159 Prozent erhöht. Das Handels-volumen ist im selben Zeitraum um 15 Pro-zent zurückgegangen. Es hat sich bestätigt, dass auf die Vorlage eines Ursprungszeug-nisses in der Türkei verzichtet wird, wenn der türkische Importeur den Status eines AEO (Authorised Economic Operators) hat. Neu scheint zu sein, dass der türkische Zoll für die Lieferung von Waren mit Schweizer Ursprung zusätzlich zum Ursprungszeugnis und zur Warenverkehrsbescheinigung A.TR eine Exporter’s Declaration verlangt. Diese Erklärung war entfallen, scheint aber wie-derbelebt worden zu sein. Eine Übersicht zur Zollunion EU-Türkei finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 18673.

Wie umgehen mit der US-(Re)-Exportkontrolle? Gutachten gibt Hilfestellung

Dem Umgang mit dem schwierigen Thema US-(Re-)Exportkontrolle widmet sich ein im Auftrag der IHK Region Stuttgart erstelltes Gutachten, das im Dezember 2018 erstmals veröffentlicht und jetzt aktualisiert wur-de. Das Gutachten macht deutlich, dass es nicht das US-(Re-)Exportkontrollrecht einzuhalten gilt, sondern gegebenenfalls nur einzelne wenige Regeln, die mit einem bereits existierenden innerbetrieblichen Exportkontrollsystem (Internal Compliance Programme ICP) gut zu beherrschen sind.

Die aktuelle Fassung des Gutachtens kön-nen Sie unter folgender Adresse anfordern: [email protected].

Taiwan–China: Strenge Umsetzung der Ursprungsmarkierung

Foto

: get

tyim

ages

US-Dollar gegen die USA zu reagieren. Die-se hatte die WTO der EU vor vielen Jahren zugestanden, die EU hat diese jedoch bisher nicht angewandt.

Betroffen sind neben Flugzeugen eine Viel-zahl von Lebensmitteln wie Käse, Joghurt, Kaffee, Oliven und Schweinefleischproduk-te, aber auch bestimmte Handwerkzeuge, Induktionsöfen, Bagger und Objektive. Eine Liste mit den betroffenen Waren, geordnet nach Zolltarifnummern, finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4109720. Bitte beachten Sie:

• Bei den Zolltarifnummern, die in dieser Liste der US-Administration genannt sind, handelt es sich um US-amerikani-sche Nummern, die daher zum Teil von den EU-Zolltarifnummern abweichen können, auch wenn in der Regel die ers-ten sechs Stellen übereinstimmen. Wenn Sie also wissen wollen, ob Ihre Produkte betroffen sind, müssen Sie auf jeden Fall berücksichtigen, unter welcher Nummer Ihre Kunden in den USA Ihre Produkte zur Einfuhr abfertigen.

• Die US-Verwaltung macht Strafzölle da-von abhängig, in welchem EU-Mitglieds-staat die Ware ihren Ursprung hat. So gilt der Zusatzzoll in Höhe von 25 Prozent

IHK bietet Exportinfos als kostenlose App – Know-how im Außenhandel mit dem Smartphone abrufbar

Im Export- lexikon fin-den Sie alles Wichtige rund um die Begriffe und Abkürzun-gen im Außen-handel kurz und kompakt erläutert.

Nutzen Sie die kostenlose Export-App:Erhältlich unter www.export-app.de oder im App-Store.

Ihre IHK-Ansprechpartner

Zu allen Fragen rund um den Zoll und zur Exportkontrolle geben Ihnen unsere Experten gern Auskunft.

Telefon 0711 2005-1466 [email protected]

Käse, Kaffee, Werkzeug: USA erhebt Strafzölle auf EU-Waren

Die chinesische Zollverwaltung setzt zur-zeit bei der Einfuhr von Waren mit Ur-sprung Taiwan konsequent eine seit 2005 bestehende Vorschrift um. Diese schreibt folgende Etikettierungsvarianten vor:

1. TAIWAN PROVINCE OF CHINA, oder TAIWAN, CHINA, oder CHINESE TAIWAN;

2. TAIPEI, CHINA, oder CHINESE TAIPEI.

Auch das Komma ist vorgeschrieben. Ab-weichende Varianten, wie REPUBLIC OF CHINA (TAIWAN) werden nicht akzeptiert. Auch Geschäftspapiere sollen die entspre-chenden Ursprungsangaben enthalten.

Seit 18. Oktober 2019 erheben die Vereinig-ten Staaten von Amerika Strafzölle in Höhe von 10 Prozent und 25 Prozent auf eine Vielzahl von Waren aus der EU. Hintergrund ist der Streit zwischen der EU und den USA um die staatliche Subventionierung der Flugzeugindustrie.

So wirft die USA der EU vor, Airbus zu un-terstützen, wodurch ein Wettbewerbsvorteil für Airbus und ein entsprechender Nachteil für den US-amerikanischen Flugzeugbauer Boeing entstünde. Die Welthandelsorga-nisation (World Trade Organisation, WTO) hatte der USA am 2. Oktober Recht gege-ben und damit den Weg für die Zusatzab-gaben frei gemacht. Anhängig ist noch ein spiegelbildliches Verfahren bei der WTO, bei dem es um unzulässige US-Subventionen für Boeing geht.

Die WTO-Entscheidung darüber, in welcher Höhe die EU wiederum Zölle gegen die USA verhängen kann, wird Anfang 2020 erwar-tet. Die EU hatte seit Jahresanfang versucht, mit den USA in beiden Fällen eine Verhand-lungslösung zu erreichen, um neue beider-seitige Zölle zu vermeiden.

Da die USA dies bis zuletzt abgelehnt ha-ben, gibt es in der EU nun Überlegungen, rasch mit Zöllen in Höhe von rund 4 Mrd.

DIHK-Außenwirtschafts- report 2019

Die Handelskonflikte auf der Welt verur-sachen einen beispiellosen finanziellen und bürokratischen Aufwand. Dies ist das Gesamtfazit des DIHK-Außenwirtschafts-reports 2019. In der Beratungs- und Leis-tungspraxis der Industrie- und Handelskam-mern schlägt neben dem Brexit auch der Handelskonflikt zwischen China und den USA immer stärker durch. IHKs sind erster Ansprechpartner für auslandsaktive Un-ternehmen. 2018 registrierten sie mehr als 533.000 Beratungen. Hinzu kommen 1,43 Millionen ausgestellte Ursprungszeugnisse.

Der Report mit detaillierten Auswertun-gen ist abrufbar auf der Website des DIHK (www.dihk.de) unter dem Suchbegriff

„Außenwirtschaftsreport“.

auf gerösteten Kaffee nur für Kaffee aus Deutschland, während Käse aus einer Vielzahl von EU-Mitgliedsländern vom Strafzoll betroffen ist.

Page 7: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

12 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019 Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 13

Den richtigen Standort finden – Osteuropa

Immer wieder stehen Unternehmen vor der Herausforderung, einen neuen Pro-duktionsstandort zu finden. Ob es um die Erschließung eines neuen Markts geht oder darum, bewusst die Nähe zum Kunden zu suchen, oder ob die Gründe in der höheren Verfügbarkeit von Arbeitskräften oder in niedrigeren Kosten liegen – die Frage, wie man die Suche nach einem neuen Standort zielgerichtet organisieren kann, treibt viele Unternehmerinnen und Unternehmer um.

Schließlich wird der Erfolg durch eine gan-ze Reihe von Faktoren bedingt. Nur wenn diese sich optimal ergänzen, ist der Stand-ort ebenfalls ideal. Dazu gehören der Zu-gang zu qualifiziertem Personal, die Lohn-kosten, die Logistik, die Erreichbarkeit des neuen Standorts für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Stammhaus, die Steu-erbelastung oder auch das gesellschaftliche Umfeld und die politische Stabilität.

Wie aber gelingt es Unternehmen, diese Faktoren zu berücksichtigen und eine ziel-gerichtete Suche zu starten? Ein Beispiel für ein mögliches Vorgehen kann das struk-turierte, mehrstufige Verfahren der Orban Consulting sein. Fehlentscheidungen auf-grund eines zu engen Fokus oder wegen zu grober Daten sollen so vermieden werden. Dr. Peter Orban, Inhaber des Beratungsun-ternehmens, und Mario Schade, Projektleiter, skizzieren das Vorgehen wie folgt:

Länder und Märkte

Vor der Suche – Standortstrategie

Vor der Standortsuche ist eine Überprü-fung der heutigen Standorte und eine ge-nerelle Strategie zu entwickeln. Im Ergebnis wird festgelegt, mit wie vielen Standorten für welche Märkte und in welcher Ferti-gungstiefe produziert werden soll.

Schritt 1: Anforderungsprofil / Länderliste

Zuerst werden die Anforderungen an den Produktionsstandort aufgenommen. Aus

dem Produktportfolio ergeben diese sich im Bezug auf Personal und Qualifikation, Logistik, Grundstück und Gebäude sowie hinsichtlich des Umfelds. Bei der Auswahl der Länder für die Untersuchung werden auch interkulturelle Merkmale herangezo-gen, um auf Mentalitätsunterschiede zwi-schen Deutschland und den Ländern in der Region aufmerksam zu machen.

Eine große Entfernung zum Kunden sowie hohe Lohnkosten führen zum Ausschluss von Ländern.

Schritt 2 – Longlist

Die Untersuchung erfolgt ab jetzt auf Regionsebene, um die Unterschiede in-nerhalb der Länder greifbar zu machen. So unterscheiden sich beispielweise Personal-kosten in einzelnen osteuropäischen Staa-ten um bis zu 40 Prozent. Die Regionen sind

aus der NUTS-Klassifizierung der EU übernommen (Nomenclature des Unités territoriales statistiques). Für Nicht-EU-Länder werden vorhan-dene Klassifizier-ungen genommen, die mit dem NUTS-System ver- gleichbar sind. Auf Basis von drei bis

fünf quantitativen Kriterien werden mehr als 200 Regionen verglichen und die jeweiligen Kriterien-Ausprägungen in Punkte umge-rechnet. Die Top-10-Regionen werden als Longlist weiter betrachtet.

Schritt 3 - Shortlist

Die Regionen der Longlist werden nun nach weiteren quantitativen und qualita-tiven Kriterien betrachtet. Der Kunde hat hier die Gelegenheit, durch die Gewich-tung der Kriterien seine speziellen Anfor-derungen entsprechend herauszustellen. Die besten drei bis vier Regionen bilden

Länder und Märkte | Standortsuche Osteuropa

die Shortlist. Parallel zur Erarbeitung der Shortlist erfolgt die Erstellung einer Ge-winn- und Verlustrechnung für den zu-künftigen Standort. Das Gerüst wird dabei von der Muttergesellschaft übernommen und die spezifischen Daten der Region werden eingetragen.

Schritt 4 – Besuche vor Ort

Bis hierher fand die Arbeit hauptsäch-lich mit Daten statt. Der Eindruck vor Ort kommt jetzt als wichtiger Faktor hinzu. Für den Besuch in den Shortlist-Regionen werden Programme von zwei bis drei Tagen vorbereitet. Gespräche mit Bürgermeistern, Unternehmensvertretern, Personalagentu-ren, Steuer- und Fördermittelberatern wer-den durch erste Immobilien- und Gewerbe-parkbesichtigungen ergänzt.

Entscheidung und Gründung

Die Entscheidung erfolgt dann auf Basis der Kennzahlen der Region, des Eindruckes aus den Gesprächen und der Verfügbar-keit von Immobilien oder Land für einen Neubau. Nach der Standortentscheidung steht die Wahl der Rechtsform und die Gründung an. Die Einbindung eines lo-kalen Steuerberaters sollte Teil der Vor-bereitung sein. In Osteuropa besteht die Möglichkeit, für Investitionen Zuschüsse

zu erhalten, hierfür stehen so-wohl die Kohäsionsfonds der EU

als auch lokale Fördertöpfe zur Verfügung. Fördermittelberater helfen, die Anträge richtig und zeitgerecht zu erstellen und einzureichen.

Die Standortsuche ist ein hochkomplexes Vorhaben, welches Führungskräfte vor gro-ße Herausforderungen stellt, da die Aufga-be selten ansteht und hohe Geldsummen im Spiel sind. Die Einbeziehung externer Unterstützung kann die Akzeptanz der Entscheidung im Unternehmen erhöhen, da auf Basis eines strukturierten Vorgehens unter Nutzung von teilweise nicht öffent-lichen Daten gearbeitet wird.

Dr.-Ing. Peter Orban, Inhaber von Orban Consulting und Mario Schade, Projektleiter

bei Orban Consulting, Beratung zu Opera-tional Excellence, Standortsuche Osteuropa,

www.orbanconsulting.de

Beispiel für die regionale Diversität von Lohnkosten aus einer Standortsuche auf dem Balkan und in an die EU

angrenzenden osteuropäischen Staaten. Grün: geringste Lohnkosten, rot: höchste Lohnkosten; Darstellung: Orban

Consulting

Dr. Peter Orban,

Orban Consulting

Ihre IHK-Ansprechpartnerin Zu Ihren Fragen rund um Osteuropa steht Ihnen unsere Länderreferentin Barbara Effenberger gern zur Verfügung.

Barbara Effenberger Telefon 0711 2005-1257 [email protected]

Foto

: Orb

an C

onsu

lting

Hol

ding

Gm

bH

Foto

: get

tyim

ages

Page 8: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

14 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019 Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 15

Wir stehen Unternehmen zur Seite

Die IHK Region Stuttgart ist Partner im Enterprise Europe Network, einem EU-Beratungsnetzwerk zur Förderung des Auslandsgeschäfts und der Inno-vationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Das Enterprise Europe Network wird kofinanziert durch die Europäische Union www.stuttgart.ihk.de, Nr. 75517

Ihr IHK-Ansprechpartner

Thomas BittnerTelefon 0711 [email protected]

nannte Healthcare Provider Directory (HPD), und zum anderen ein Patientenregister, den Master Patient Index (MPI).

Die geringe Einwohnerzahl (1. Januar 2019: 614.000) begünstigt die Implementierung eines umfassenden E-Health-Systems. Zu-dem hat das Land in der Gesundheitsver-sorgung schlanke Strukturen mit wenigen Institutionen. Darüber hinaus ist die Wirt-schaftskraft mit einem Bruttoinlandspro-dukt (BIP) pro Kopf in Höhe von 96.700 Euro (2018) äußerst hoch und die Infrastruktur der Informations- und Kommunikations-technologie (IKT) in einem sehr guten Zu-stand. (GTAI)

Niederlande

Strategie für künstliche Intelligenz

Ein neues Bündnis soll künstliche Intelligenz (KI) in den Niederlanden voranbringen. Das Land muss konkrete Maßnahmen ergreifen, um in diesem Bereich international Schritt zu halten.

Im Oktober 2018 gründeten das Ministerium für Wirtschaft und Klima und der Arbeitgeber-verband eine Taskforce KI. Diese ist federfüh-rend bei der Entwicklung eines na-tionalen Aktionsprogramms. Im Juli 2019 hat die Projektgruppe die

Das weltweite Ein- und Verkaufen per Maus-klick wird zum Standard, Onlineshops und Plattformen bieten Händlern und Herstellern neue Absatzmöglichkeiten. Doch es gibt Hür-den, wie eine Befragung von Händlern durch den Deutschen Industrie- und Handelskam-mertag DIHK und dem Forschungsinstitut ibi research der Universität Regensburg zeigt.

So halten rechtliche Unsicherheiten beim Verkauf an Kunden im Ausland oder kom-plizierte und umfangreiche Zollabwicklun-gen viele Unternehmen davon ab, Märkte in aller Welt ins Visier zu nehmen. Schnell kann zum Beispiel das Überschreiten der Lieferschwelle bei der Umsatzsteuer zum Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterzie-hung führen oder eine nach nationalem Recht mangelnde Produktsicherheit ein Vertriebsverbot nach sich ziehen.

Länder und Märkte | International / Europa Europa / Asien | Länder und Märkte

Europa

Ausgerechnet im EU-Binnenmarkt, der ei-gentlich den freien Warenverkehr fördern soll, ist der Aufwand für die rechtlichen Vorgaben hoch – vor allem im Umweltbe-reich. Unternehmen müssen alle Umsatz-steuerformalitäten in den jeweiligen Län-dern abwickeln oder sich für jedes EU-Land gemäß Verpackungs- und Elektroschrott-verordnung registrieren – meist in der je-weiligen Landessprache.

Vor diesem Aufwand und möglichen Sank-tionen schrecken viele kleine Unternehmen zurück und verzichten auf die Absatzchan-cen. Fazit der Befragung: eine Harmonisie-rung rechtlicher Vorgaben, einheitliche An-sprechpartner – oder zumindest Ausnahmen für kleine und mittelständische Betriebe – könnten den internationalen E-Commerce weiter beflügeln.

Der DIHK verweist in seinem Fazit aus der Studie auf die Unterstützung der Industrie- und Handelskammern und Auslandshan-delskammern beim Start ins Auslandsge-schäft. Die vollständige Studie steht auf der Website des DIHK (www.dihk.de) unter dem Suchbegriff „Studie E-Commerce“ zum Download bereit.

Dagmar Jost, IHK Region Stuttgart

Luxemburg

Luxemburg treibt E-Health-Innovationen

weiter voran

Luxemburg will noch 2019 die digitale Pa-tientenakte für alle Versicherten einführen und ist Vorreiter beim europäischen Aus-tausch von Gesundheitsdaten.

Luxemburg hat bereits früh Grundlagen für E-Health, im Großherzogtum auch französisch eSanté genannt, geschaffen. So existiert bereits seit 2011 die öffentli-che Agentur eSanté. Die Grundlage hierfür wiederum bildete eine 2010 vollzogene Ge-sundheitsreform. Die Agentur eSanté ist für den Aufbau und die Pflege einer digitalen Gesundheitsplattform zuständig. Diese be-inhaltet zum einen ein Register über alle Gesundheitsanbieter des Landes, das soge-

ersten Pläne veröffentlicht. Die Basis für die weitere Entwicklung ist der Abschluss eines KI-Bündnisses.

Es laufen bereits viele Projekte zur Entwick-lung von KI. So bestehen beispielsweise einige innovative KI-Labs, in denen Unter-nehmen wie ING, Philips oder Elsevier mit staatlichen Akteuren wie der Polizei und wis-senschaftlichen Instituten zusammen KI-An-wendungen entwickeln. In Den Haag wird an einem KI-Hub rund um das Thema Sicherheit, in Rotterdam rund um Mobilität gearbeitet. Der Verband der technologischen Industrie FME will ein konkretes Aktionsprogramm für die Industrie ausarbeiten. Allerdings sind die genannten Initiativen bislang über das Land verteilt und arbeiten trotz gemeinsamer Inte-ressen größtenteils unabhängig voneinander.

Mithilfe eines KI-Bündnisse sollen die Kräf-te gebündelt werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Klima, VNO-NCW, der Unter-nehmensverband für kleine und mittlere Un-ternehmen MKB Nederland, das Forschungs-zentrum TNO, das Topteam Dutch Digital Delta und verschiedene Universitäten schlie-ßen sich hierfür zusammen. Weitere 60 Partei-en haben bereits ihr Interesse an dem Zusam-menschluss bekundet. (GTAI)

Volksrepublik China

Chinas Corporate Social Credit System (SCS):

Deutsche Firmen müssen sich informieren

Rund ein Jahr vor der geplanten Ein-führung eines umfassenden nationalen Scoring-Systems für Unternehmen zeigt sich, dass knapp sieben von zehn deut-schen Unternehmen in China nicht mit dem System, seiner Wirkungsweise und Zielsetzung im Geschäftskontext vertraut sind. Dies ergab eine aktuelle Umfrage der Deutschen Handelskammer in China unter ihren Mitgliedern.

So fehlen substanzielle Informationen zur Systematik und Funktion des Scoring-Sys-tems sowie über vorzubereitende Maßnah-men. Es ist bisher unklar, welche konkreten Auswirkungen auf den Unternehmensalltag zu erwarten sind.

Das Thema ist von hoher Zukunftsrelevanz, da mit einem umfassenden Scoring-System für Unternehmen Steuerungsmechanismen des Marktes und des Rechtssystems in ein bisher beispielloses Metasystem übertragen werden, das auf einem intransparenten Al-gorithmus beruht. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft sind eine Koppelung an rechts-staatliche Prinzipien und transparente nach-vollziehbare Regeln eine Grundvorausset-zung für ein derartiges Bewertungssystem.

Asien

Lukrativ, aber nicht einfach – DIHK-Studie zeigt Hürden im internationalen Onlinehandel auf

Länder 2020 im Managerfort-bildungsprogramm: Ukraine, Chile, Ägypten

Im Rahmen des Managerfortbildungspro-gramms des BMWi organisiert die IHK Region Stuttgart Besuche von Führungskräften aus Partnerländern, denen neben zielgerichteten Veranstaltungen auch Wirtschaftskontakte

vermittelt werden, die auf Doing Business mit deutschen Unternehmen vorbereiten. Ziel ist, möglichst konkrete Kooperationsprojekte mit deutschen Unternehmen zu ermöglichen. 2020 werden Führungskräfte aus drei Län-dern die Region besuchen: im Februar/März aus der Ukraine, im Juni/Juli aus Chile und im September/Oktober aus Ägypten. Nähere Informationen zur Teilnahme und zu Mög-lichkeiten der Geschäftsanbahnung finden Sie unter: www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4345710.

Ihre Ansprechpartner sind Tobias Meyer und Dr. Nahida Amado, Telefon 0711 2005-1920, [email protected].

Foto

: gett

yim

ages

Page 9: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

16 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019 Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 17

Länder und Märkte | Asien / Amerika

Die Datenabfrage sollte sich auf das not-wendige Minimum beschränken. Ein solches System kann im Geschäftsalltag vertrauens-bildend bei Unternehmen wirken. Es könnte beispielsweise helfen, andere Unternehmen besser einzuschätzen, bevor eine Geschäfts-beziehung eingegangen oder vertieft wird. Jedoch nur, wenn den Marktteilnehmern klar ist, wie sich die Bewertungen zusam-mensetzen und welche Konsequenzen sich aus diesen ergeben. Ist dies nicht gegeben, lässt das Scoring-System Spielraum für den Aufbau von Markthürden abseits von bereits existierenden Markteintrittsbeschränkungen und Regularien. Dies schafft zusätzliche Un-sicherheiten. (AHK Greater China)

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

Projekt- und Ausschreibungs- recherchedienst GTAI

Aus den Ausschreibungsbekannt- machungen ergeben sich vielfältigeGeschäftschancen – nutzen Sie diese.

In Kooperation mit Germany Trade & Invest (GTAI) bietet die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, sich in einer Übersicht über aktuelle Projekte und Ausschrei-bungen im Ausland zu informieren.www.stuttgart.ihk.de, Nr. 676362

Ihr IHK-Ansprechpartner

Thomas BittnerTelefon 0711 [email protected]

Das Auslandsmesseprogramm des BMWi wird 2020 deutlich ausgeweitet

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) plant 2020 deutsche Unternehmen auf 304 Gemeinschaftsbeteiligungen auf Messen in rund 50 Ländern zu unterstützen. Dafür sind rund 45,5 Millionen Euro vorgesehen. 1,5 Mil-lionen Euro entfallen auf 12 Gemeinschafts-beteiligungen innerhalb der Pro-Afrika-In-itiative. 135 Messebeteiligungen werden in Süd-Ost- und Zentralasien organisiert, dar-unter 62 in China, einschließlich Hongkong. Weitere wichtige Zielregionen für deutsche Messebeteiligungen sind die europäischen Länder außerhalb der EU (43), darunter 34 in Russland, sowie der Nahe und Mittlere Osten (34) und Nordamerika (34). Lateinamerika ist mit 20 und Afrika mit erstmals 30 Messebe-teiligungen vertreten.

Das Bundeswirtschaftsministerium ermög-licht jährlich in Kooperation mit dem Ausstel-lungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen, sich auf Gemeinschaftsständen unter der Dachmarke

„Made in Germany“ zu günstigen Konditionen an Auslandsmessen zu beteiligen. Auf die-sen sogenannten German Pavillions werden die Aussteller organisatorisch und technisch durch eine deutsche Durchführungsgesell-schaft unterstützt. Die Messen im Auslands-

messeprogramm 2020 sind in der AUMA-Messedatenbank veröffentlicht. (AUMA)

Frankreich finanziert innovative netzferne Erneuerbare-Energien-Projekte in Afrika

Die französische Entwicklungsagentur Agence Française de Développement (AFD) hat, gemeinsam mit der französischen Um-welt- und Energiemanagementagentur ADE-ME, 1,6 Millionen Euro für Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) zur Finanzierung innovativer netzferner Energieprojekte in Afrika bereitgestellt. Mit Hilfe der Projekte sollen vor allem die Berei-che des nachhaltigen Heizens und Kühlens vorangebracht sowie die Stromversorgung ausgebaut werden.

Es ist bereits das zweite Mal, dass ein solcher Aufruf zur Einreichung von Projekten veröf-fentlicht wurde. Im Jahr 2017 wurden neun Projekte aus den Bereichen hybride Solaran-lagen und netzunabhängige elektrische Inf-rastruktur gefördert. Frist für die Einreichung von Projekten ist der 16. Dezember 2019. Auch deutsche Unternehmen können sich mit Projektvorschlägen beteiligen. (BMWi)

Firmeninformationsreise Weltbank

Der Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Washington (RGIT) bietet vom 2. bis 4. De-zember 2019 eine Firmeninformationsreise zum Thema Internationale Finanzierungsin-stitutionen (Weltbank, Inter-American Deve-lopment Bank, Millennium Challenge Corpo-ration) an.

Angesprochen sind Unternehmen, die Interesse haben, ihre wirtschaftli-chen Aktivitäten in Schwellen- und Ent-wicklungsländern über die Weltbank, die Inter-American Development Bank (IDB) und die Mill-ennium Challenge Corporation (MCC) auszubauen. Die Reise richtet sich gleicher-maßen an Consultants, Planungs- und Inge-nieurbüros, Dienstleister und exportierende Unternehmen. Weitere Infos sowie Anmel-dungen sind unter der Webseite des RGIT hinterlegt (IHK Region Stuttgart).

Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

USA

US-Verbraucher bevor-zugen Naturkosmetik

Laut der „New York Times“ sind Kosmetik-produkte aus Deutschland ein neuer Trend in den USA. Sie enthielten deutlich weniger Chemikalien als andere und auch das ele-gant-minimalistische Verpackungsdesign spreche die Kundschaft an, heißt es. Gerade bei Naturkosmetik zählen deutsche Marken dort zu den beliebtesten.

Prognosen über das Marktwachstum von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten in den USA variieren und bewegen sich bis 2023 meist in einem Korridor zwischen 2,5 und 4,5 Prozent pro Jahr. Überdurch-schnittliche Zuwächse verzeichnen vor allem natürliche und organische Schön-heitsprodukte.

Für mehr als die Hälfte der Kunden ist es wichtig, dass ihre Hautpflege natürlich ist, sagen Marktbeobachter. Ferner lesen rund 60 Prozent der US-Verbraucher erst die Lis-te der Inhaltsstoffe auf der Produktverpa-ckung, bevor sie sich zum Kauf eines Pro-dukts entscheiden.

Amazon will nun offenbar auch den Kosme-tikmarkt aufmischen. US-Pressemeldungen zufolge kündigte der E-Commerce-Riese im Juni 2019 an, einen Kosmetik-Channel zu eröffnen. Der Amazon Professional Beauty Store könnte schon bald zu einer wichtigen Bezugsquelle für Stylisten, Frisöre und Kos-metiker werden, wenn diese dort die von ihnen benötigten Beauty-Produke alle über dieselbe Website ordern können. Der Ama-zon Professional Beauty Store dürfte so für die Branche schnell zu einem wichtigen Vertriebskanal werden, sagen Analysten. (GTAI)

Amerika

Japan

Hohe Investitionen in Elektromobilität

Japan setzt die Messlatte für die Auto-mobilindustrie höher. Die Jahre 2019 und 2020 werden Übergangsjahre für die ja-panische Kfz-Industrie sein. Anpassungen in der Modellpolitik und am Steuersys-tem sollen umweltfreundliche Mobilität fördern.

Mit neuen Standards für die Kraftstoff-effizienz hat Japans Regierung Anfang Juni 2019 den Druck auf die einheimische Automobilindustrie erhöht. Die strikte-ren Maßnahmen fordern von den Kfz-Unternehmen, bis zum Fiskaljahr 2030 die flottenweite Effizienz um mehr als 30 Prozent zu verbessern.

Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der japanischen Kfz-Industrie gegenüber China und Europa gestärkt werden. Der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch soll 25,4  Kilometer pro Liter Benzin für die gesamten Verkäufe eines Kfz-Herstellers nicht überschreiten, was die Messlatte gegenüber dem Fiskaljahr 2016 (1. April bis 31. März) um 32 Prozent hö-her legt. Daher müssen die japanischen Hersteller verstärkt Modelle mit neuen Antrieben wie Elektro- und Brennstoff-zellen-Fahrzeuge in ihr Angebot aufneh-men. Gleichzeitig soll der Anteil an Mo-dellen mit konventionellen Kraftstoffen sinken. (GTAI)

Weitere Informationen

Die ausführliche Studie der Euro- päischen Handelskammer China finden Sie auf deren Website (www.europeanchamber.com.cn) unter Publications/European Chamber Publications unter dem Titel „Chinas Corporate Social Credit System“.

Ihre IHK-Ansprechpartnerin

Dorothee Minne Telefon 0711 2005-1236 [email protected]

Thomas Bittner,

IHK Region Stuttgart

Foto

: IH

K Re

gion

Stu

ttga

rt

Partner weltweit – das AHK-Netz

Unter diesem Titel erfahren Sie in der Novemberausgabe des Magazins Wirtschaft mehr über die Kooperation der IHKs mit den AHKs weltweit.www.stuttgart.ihk.de, Nr. 3330852

Ihre IHK-Ansprechpartner

Zu allen Ländern geben Ihnen die Länder-referentinnen und Länderreferenten der IHK Region Stuttgart gern Auskunft.

Sie erreichen unsere Ansprechpartner zu den Zielmärkten unter: Telefon 0711 2005-1257 [email protected]

Page 10: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 1918 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Mitarbeiter nach Italien zu entsenden und sie dabei korrekt zu melden, diese Herausforderung können Unternehmen heute leichter meistern als noch vor Kurzem – warum ?

Carolina Pajè: Die Tatsache, dass alle Informationen anfangs nur auf italienisch zur Verfügung standen und dass auch das Meldeportal auf italienisch war, hat es den Unter-nehmen sehr schwer gemacht, ihre Meldepflicht korrekt zu erfüllen. In der Zwischenzeit haben sich die Ver-hältnisse jedoch deutlich gebessert: Das Portal für die (einmalige) Regis-trierung des Entsendeunternehmens steht zwar weiterhin ausschließlich

in italienischer Sprache zur Verfügung, allerdings ist die Websei-te für die Meldung der Entsendungen seit einem Jahr zumindest teilweise auf Englisch.

Darüber hinaus haben die italienischen Behörden im vergangenen August Leitlinien für die Kontrollen im Rahmen der grenzüber-schreitenden Arbeitnehmerentsendungen nach Italien veröffent-licht. Sie geben den ausländischen Unternehmen, die in Italien tätig sind, einige weitere Anhaltspunkte für eine korrekte Abwick-lung der Meldepflichten an die Hand.

Muss jede Entsendung gemeldet werden?

Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien ist dann melde-pflichtig, wenn diese im Rahmen der Dienstleistungserbringung zugunsten eines in Italien ansässigen Leistungsempfängers tätig sind. Wichtig: Es ist keine Mindestdauer der meldepflichtigen Ent-sendungen vorgesehen, das heißt, es gibt keine meldefreien Tage.

Mitarbeiterentsendungen richtig melden – Italien

Das italienische Entsendegesetz gilt als schwierig umzusetzen. Außerdem drohen hohe Geldbußen bei Verstößen gegen die Meldepflicht. Warum die Anwendepraxis inzwischen leichter ist als bei Inkrafttreten des Gesetzes und was Unternehmen beachten sollten, erklärt Carolina Pajé, Teamleiterin Recht und Steuern der AHK Italien im Interview.

Welche Pflichten muss das Entsendeunternehmen einhalten?

Das Entsendeunternehmen muss sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums (einmalig) registrieren und die einzelnen Entsendungen melden. Darüber hinaus muss es be-stimmte Unterlagen während der Entsendung bereithalten und zwei Jahre nach deren Beendigung aufbewahren. Diese müssen auch in italienischer Sprache zur Verfügung stehen. Zudem müs-sen ein Zustellungsbevollmächtigter und ein vertretungsbefugter Ansprechpartner ernannt werden. Dass die italienischen Arbeits-bedingungen eingehalten werden, obliegt ebenfalls der Verant-wortung des Entsendeunternehmens.

Welche konkreten Unterlagen sind das?

Die Unternehmen müssen den Arbeitsvertrag, die Gehaltsabrech-nung, den Stundenzettel der Arbeitszeit für den Entsendungs-zeitraum, den Nachweis der Gehaltsüberweisung, die öffentliche Mitteilung über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie die A1-Bescheinigung bereithalten – und zwar jeweils inklusive einer Ausfertigung in italienischer Sprache.

Was passiert, wenn die A1-Bescheinigung zwar rechtzeitig beantragt, aber verspätet erstellt wird?

Wird eine rechtzeitig beantragte A1-Bescheinigung für einen ent-sendeten Mitarbeiter verspätet oder gar erst nach der Rückkehr dieses Arbeitnehmers nach Deutschland ausgestellt, so brauchen Unternehmen keine Sanktion zu fürchten. Die italienischen Be-hörden haben vielmehr geklärt, dass für die Gültigkeit der Mel-dung nicht das Ausstellungsdatum relevant ist. Wichtig ist, dass die Bescheinigung den Zeitraum der Entsendung abdeckt. Wenn dies gegeben ist, können die Behörden das Nichtvorliegen der A1-Bescheinigung zum Zeitpunkt der Entsendung nicht beanstanden.

Verstößt ein Unternehmen gegen die Richtlinien, drohen Geldbußen, richtig?

Genau. Geldbußen drohen, wenn die Entsendung nicht gemeldet wird, wenn die Aufbewahrungspflicht der Dokumente verletzt wird, wenn Unternehmen keine Ansprechpartner in Italien ernen-nen oder wenn es sich um eine sogenannte „unechte Entsendung“ handelt. Eine „unechte“ Entsendung liegt vor, wenn durch den Anschein der Legalität italienisches Recht zu Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherheit vorsätzlich umgegangen wird und so un-lauterer Wettbewerb realisiert wird.

Wie hoch sind diese Geldbußen jeweils?

Bei Nichtmeldung der Entsendung drohen zwischen 180 und 600 Euro pro entsandtem Arbeitnehmer. Geht es um die Nichtein-haltung der Aufbewahrungspflicht, so liegt die Strafe zwischen 600 und 3.600 Euro pro entsandten Arbeitnehmer. Ein fehlender Ansprechpartner schlägt schon mit 2.400 bis 7.200 Euro zu Bu-che – fehlen beide, verdoppelt sich die Strafe. Bei einer „unechten“ Entsendung muss man mit 60 Euro pro Mitarbeiter pro Arbeitstag rechnen, wobei die Mindeststrafe bei 6.000 Euro liegt. Verstößt ein Unternehmen mehrmals innerhalb von drei Jahren gegen die Meldepflichten, so werden die Sanktionen um 40 Prozent erhöht.

Gibt es Sanktionen gegenüber dem Leistungsempfänger?

Die Geldbußen werden nur gegenüber dem Entsendeunterneh-men verhängt. Der italienische Leistungsempfänger kann aus-schließlich in zwei Fällen zur Rechenschaft gezogen werden: Er hat erstens die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Arbeitnehmer in Bezug auf Gehalt und Sozialabgaben für die Zeit der Entsendung. Handelt es sich um eine „unechte“ Entsendung, so wird die Geldbuße kumulativ auch über das Empfangsunter-nehmen verhängt.

Gibt es für die Geldbußen eine absolute Höchstgrenze?

Die Strafen für die Nichtmeldung der Entsendung und Nichtein-haltung der Aufbewahrungspflicht dürfen insgesamt nicht höher als 180.000 Euro sein. Die Strafe für „unechte Entsendung“ darf nicht über 60.000 Euro liegen.

Lohnt es sich vor dem Hintergrund der italienischen Entsen-devorschriften noch, Aufträge in Italien anzunehmen?

Ja, selbstverständlich. Das italienische Entsendegesetz bringt zwar eine gewisse Bürokratie mit sich, unsere Erfahrung zeigt aber, dass deutsche Unternehmen diese Hürde meistern. Wir als AHK Italien unterstützen eine große Anzahl deutsch- und englischsprachiger Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtun-gen einer Arbeitnehmerentsendung nach Italien, damit diese auch weiterhin reibungslos ihr Italiengeschäft abwickeln können.

Carolina Pajé,Teamleiterin Recht und Steuern, AHK Italien

Foto:

getty

imag

es

Die Serie „Rechtssicher auf Auslandsmärkten“ informiert über rechtliche Anforderungen und steuerrechtliche Aspekte im Auslandsgeschäft sowie Länderrisiken und -chancen.

Ihre IHK-Ansprechpartner

Internationales Wirtschaftsrecht und Internationale Handelspolitik

Silke Helmholz Telefon 0711 2005-1455, [email protected]

Matthias FührichTelefon 0711 2005-1455, matthias.fü[email protected]

Carolina Pajé, AHK Italien

Foto

: AH

K It

alie

n

Page 11: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 2120 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019

Regionalseite

Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie mit Informationen und Dienstleistungen in Ihrem Auslands-geschäft. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da, wenn Sie Rat in einer der Bezirks- kammern suchen? Wir stellen Ihnen einige im Kurzinterview vor.

Wir erhalten sehr viele Anfragen zur Erstellung von Exportdokumenten wie z. B. Ursprungszeugnissen oder Lieferantenerklärungen. Daneben spielen länderspezifi-

sche Fragen – aktuell häufig zur Türkei – eine große Rolle. Insge-samt hat der Beratungsbedarf der Mitglieder rund um die Themen Im- und Export in letzter Zeit stark zugenommen. Die Themen sind dabei überaus vielfältig.

Die Anforderung im Außenhandel sind in den letzten Jahren immer komplexer und undurchsichtiger geworden. Auf dem Wunschzettel ganz weit oben stünde daher eine

Vereinfachung der Abläufe auf allen Ebenen.

Bezirkskammer Göppingen

Monika OppelReferat Außenwirtschaft

Telefon 07161 6715-8432E-Mail [email protected]

Bezirkskammer Ludwigsburg

Ute MinßenFachreferentin

Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Telefon 07141 122-1012E-Mail [email protected]

Die Top-3-Anfragen bei uns: 1. Ich muss eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erstellen. Wie soll ich vorgehen?

2. Unser Kunde fordert eine Lieferantenerklärung. Wo bekomme ich das Formular und wie fülle ich es aus? 3. Unser deutscher Kunde fordert von uns eine Sicherheitser-klärung an. Wir sollen darin Auskunft geben, ob unser Produkt von der Ausfuhrliste oder der Dual-Use-Verordnung erfasst ist. Auch will er wissen, ob es der US-Exportkontrolle unterliegt. Können Sie mir helfen?

Auf unserem Wunschzettel würde stehen: Weniger Bü-rokratie bei der Exportabwicklung, beispielsweise weni-ger komplizierte Ursprungsregeln bei der Ermittlung der

Präferenz, zur zollfreien oder zollermäßigten Lieferung in Abkom-mensländer.

Ute Minßen ist Ihre Ansprechpartnerin in der Bezirkskammer Ludwigsburg.

Frage 1: Was sind die Top-3-Anfragen von Unternehmen, die bei Ihnen eintreffen?

Frage 2: Wenn Sie im Namen der Unternehmen Ihrer Region einen Wunschzettel schreiben dürften: Was würde ganz oben stehen?

Foto

: IH

K Re

gion

Stu

ttga

rt

Foto

: IH

K Re

gion

Stu

ttga

rt

Ein offenes Ohr für Ihre Anfragen: Ihre Ansprechpart-nerinnen und Ansprechpartner in den Bezirkskammern

Peggy Vollmer ist Ihre Ansprechpartnerin in der Bezirkskammer Böblingen.

Bezirkskammer Böblingen

Peggy VollmerFachreferentin Referat Außenwirtschaft

Telefon 07031 6201-8245E-Mail [email protected]

Foto

: priv

at

Unsere Top-3-Anfragen:1. Dass man das neue Ursprungszeugnis elektronisch und mit wenigen Klicks beantragen und damit Zeit

und Geld sparen kann, kommt gut an, Fragen zur Anwendung häufen sich dadurch.2. Beim Warenverkehr mit der Türkei fragen aktuell viele Un-ternehmen, ob und warum ein UZ benötigt wird, was man tun muss, wenn die Ware beim Zoll hängt ...3. Bei den Ursprungszeugnissen werden wir sehr häufig gefragt, welche Nachweise von der IHK anerkannt werden.

Für die Firmen aus dem Kreis Göppingen wünschen wir uns eine (eine!) umfassende Wissensdatenbank für die Anforderungen der verschiedenen Empfangsdesti-

nationen weltweit – statt der bisherigen Datenbanken wie KM-Vorschriften, Datenbank der GTAI, Market Access Database und so weiter. Auch der Zoll sollte in Zeiten der Digitalisierung alle notwendigen Dokumente zur Onlinebearbeitung freigeben.

Monika Oppel und ihre Kollegin Hale Tarhan sind Ihre Ansprechpartnerinnen in der Bezirkskammer Göppingen.

Die häufigsten Anfragen von Unternehmen drehen sich um die Ausstellung von Außenhandelsdokumenten: Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonstige

dem Warenverkehr dienende Dokumente sowie um die in die-sem Zusammenhang stehenden Exportbestimmungen. An zweiter Stelle steht das Carnet ATA zur vorübergehenden Ausfuhr von Waren, dicht gefolgt von Themen rund um Lieferantenerklärun-gen für Waren mit präferenziellem Ursprung und die (Langzeit)-Erklärung-IHK ohne präferenziellen Ursprung.

Unser Wunsch: weniger Bürokratie, mehr Transparenz, Gradlinigkeit sowie Gleichbehandlung von Unterneh-men – unabhängig von Größe, Marktmacht und -stel-

lung oder Wettbewerbsfähigkeit – im Ausland.

Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Geschäftsstelle Nürtingen

Cristi Kieltsch Fachreferent Außenwirtschaft

Telefon 07022 3008-8612 E-Mail [email protected]

Foto

: IH

K Re

gion

Stu

ttga

rt

Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen

Anja Birkhold Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (IHK)

Außenwirtschaft

Telefon 0711 39007-8332E-Mail [email protected]

Foto

: priv

at

Anja Birkhold und Cristi Kieltsch sind Ihre Ansprechpartner in der Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen.

Häufig rufen Unternehmen bei uns an, die von Ihrem Kun-den im Ausland, ein bestimmtes Exportpapier benötigen. Etwa so: „Mein Kunde in der Türkei will ein CoO (Certi-

ficate of Origin oder Ursprungszeugnis) haben. Was ist das und wo bekomme ich das her?“ Als IHK stellen wir verbindlich eine Urkunde zum Ursprung einer Ware aus. Zurzeit fragen unsere Mitgliedsunter-nehmen vermehrt nach, ob Warenbegleitpapiere auch elektronisch abwickelbar seien. Seit Anfang Oktober 2019 haben wir ein neues Tool mit dem Ursprungszeugnisse, Rechnungen und andere Doku-mente für den Außenhandel bequem und digital erstellt werden können. Ich werde immer wieder gefragt, wie ich mir diese Fülle an Informationen im Außenwirtschaftsbereich überhaupt merken kann? Ich denke, in dem Job ist es gut, wenn man ein gewisses Maß an Interesse für die Materie mitbringt. Die Lektüre lässt sich so we-sentlich leichter durchgehen und auch behalten.

Ganz oben auf meiner Wunschliste würde sicherlich der Abbau von Handelshemmnissen und bürokratischen Hür-den stehen. Diese sind in den letzten Jahren vermehrt

aufgekommen und erleichtern den Unternehmen nicht gerade das wirtschaftliche Handeln.

Page 12: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

Außenwirtschaft aktuell 11 –12 / 2019 | 2322 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2019

Regionalseite | Impressum

Herausgeber Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Telefon 0711 2005-0 www.stuttgart.ihk.de, [email protected]

Konzeption Geschäftsbereich International

Verantwortung Tassilo Zywietz

Redaktion, Satz und Layout Thirza Albert

Design SANSHINE Communications GmbH

Bilder gettyimages (Titel, 16, 23) Fotolia (Seite 10, 24)

Druck Druckhaus Waiblingen Remstal-Bote GmbH © 2019

Impressum

IHK Region Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Datenträgern sowie Einspeisungen in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Die Außenwirtschaftsnachrichten der Industrie-und Handelskammer Region Stuttgart werden unter anderem in Zusammenarbeit mit Germany Trade und Invest (GTAI) verfasst.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart keine Gewähr. Das Magazin Außenwirtschaft aktuell ist zu beziehen über [email protected]

Wird die Ware dann noch in ein Land expor-tiert, mit welchem die EU ein Handelsabkom-men geschlossen hat, stellt sich die Frage, ob die Waren präferenzbegünstigt sind. Auch hier werden meist Vorpapiere von Lieferanten be-nötigt. Neben diesen Anfragen kommen auch oft Fragen zum Thema Carnet ATA/CPD bei uns an. Aktuell gibt es 78 Abkommensländer, welche beim Carnet-Verfahren teilnehmen.

Unser Wunsch: Hat ein Unterneh-men nur wenige Ausfuhren, ist der Aufwand sehr hoch. Hier wün-

schen wir uns eine einfachere Nachweis-führung.

Maximilian Hübsch ist Ihr Ansprechpartner in der Bezirkskammer Rems-Murr.

Kurz vor Schluss

Richtig schenken im Außenhandel

Der Wein hängt im Zoll fest, während die Trüffel in der Hitze des Verteilzentrums dahinschmelzen? Alle Jahre wieder lauert bei gut gemeinten Weihnachtsgeschenken im Außenhandel so manche Stolperfalle.

So schön Weihnachtsgeschenke auch sind, im internationalen Business können sie sich auch schnell als Stolpersteine entpuppen.

Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht

Keine gute Idee ist es zum Beispiel, Alkohol oder alkoholhaltige Süßigkeiten in arabi-sche Länder zu schicken. Das gleiche gilt für die im Schwabenland beliebte und ger-ne exportierte Maultasche, die mit Schwei-nefleisch gefüllt zum No-Go in islamisch geprägten Ländern wird. Schließlich gibt es Regionen, in denen es passender ist, einen Gruß und eine Aufmerksam-keit zu Neujahr zu verschenken und nicht zu Weihnachten. Es gibt aber auch ganz praktische Fragen, die zu beachten sind. Ob die feinen Schokoladentrüffel für den Ge-schäftspartner nach dem langen Transport nach Bangkok und bei 30 Grad Celsius tatsächlich noch so lecker schmecken und genau so appetitlich aussehen, wie Sie sie auf den Weg gebracht haben?

Auch das Thema Compliance kann zu ei-nem Problem werden: So will man den Be-schenkten nicht in die Bredouille bringen, indem man ihm zu großzügige Geschenke macht. Im schlimmsten Fall darf er das Präsent, über das er sich eigentlich freuen sollte, gar nicht erst annehmen.

Statt des Geschäftspartners versehent-lich der Bürokratie huldigen

Sie wähnen sich auf der sicheren Seite, denn Sie haben die Auswahl des Geschenks gründlich erwogen und kulturelle Dif-ferenzen, Compliance und Transportweg sowie Ankunftstemperatur bedacht? Lei-der zu früh gefreut: Einige Stolperfallen

Die Top-Anfrage in Waiblingen ist das Ursprungszeugnis und damit der Ursprung einer Ware. In vielen Ländern ist für die Einfuhr ein Ursprungszeugnis zwingend er-

forderlich oder der Kunde benötigt dies, da er die Waren wei-terverkaufen möchte. Sofern die Ware nicht im eigenen Be-trieb hergestellt wurde und somit nicht deutschen Ursprungs ist, sind Nachweise erforderlich, die den Ursprung belegen.

lauern schon, bevor die Geschenksendung Deutschland überhaupt verlässt. Beispiels-weise, wenn die Zolltarifnummern der Ge-schenke gar nicht in der Bewilligung zur vereinfachten Zollanmeldung stehen. Mir nichts dir nichts fliegen Sie aus dem Sys-tem der vollautomatisierten Zollanmeldung heraus und müssen das zeitaufwändige Re-gelzollverfahren durchlaufen.

Verbrauchssteuer-Forderung statt freu-diger Überraschung

Augen auf auch beim Versand: Achten Sie darauf, dass alle für die Importverzollung erforderlichen Papiere korrekt und voll-ständig vorliegen. Insbesondere ist sicher-zustellen, dass es nicht Ihr zu beschen-kender Geschäftspartner ist, der am Ende die Zollabgaben zahlt. Hier kann es selbst innerhalb der EU zu Überraschungen kom-men. Die Flasche Trollinger, mit der Sie Ih-ren Geschäftspartner in Schweden erfreu-

en wollten, wird zur unerfreulichen Gabe, wenn der Fiskus beim diesem anklopft und die fällige Verbrauchsteuer abführen will.

Hilfestellung für die Vorbereitung der Geschenksendung leistet die Market Ac-cess Database der EU. Ausgehend von der Zolltarifnummer und dem Empfangsland lassen sich die Höhe der Abgaben, mögli-che Freigrenzen, aber auch eventuelle Be-schränkungen sowie die für die Import-verzollung erforderlichen Dokumente und Papiere recherchieren. Für Geschenke in-

nerhalb der EU ist das Trade Helpdesk, ebenfalls bereitgestellt von der EU,

eine gute Quelle. Hinweise zu Sit-ten und Gebräuchen enthält auch die Broschüre der IHK Heilbronn „Geschenke über die Grenze“. Sie steht zur Verfügung unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 2994310.

Warum nicht mal eine nachhal-tige Alternative wählen?

Im Zeitalter von Fridays for Future, Nachhaltigkeit und Corporate Social Res-

ponsibility lassen sich zunehmend andere Formen der Wertschätzung finden. Unter-nehmen denken immer häufiger über Alter-nativen zur Geschenksendung nach. So gibt es Spendenplattformen, über die Spen-dengutscheine erworben und verschenkt werden können. Vielleicht liegt Ihnen ein bestimmtes Sozial-, Umwelt- oder Kunst-projekt besonders am Herzen, das Sie unter-stützen möchten? Frei nach der Devise „Tue Gutes und rede darüber” können Sie damit nicht nur Ihre Geschäftspartner erfreuen. Sie ersparen sich unter Umständen viel Arbeit und Ärger und tun nebenbei gleich noch etwas Gutes für Ihre Reputation.

Andrea Schubode, IHK Region Stuttgart

Foto

: IH

K Re

gion

Stu

ttga

rt

Bezirkskammer Rems-Murr

Maximilian HübschReferat Außenwirtschaft

Telefon 07151 [email protected]

Page 13: frohe EINE ADVENTSZEIT - IHK Region Stuttgart...ADVENTSZEIT frohe wünscht Ihnen Ihre IHK Region Stuttgart EINE 2 | Außenwirtschaft aktuell 11 -12/ 2091 Außenwirtschaft aktuell 11

Veranstaltungshinweise

Veranstaltung Ansprechpartner

November

12. November 2019 Carnet ATA/CPD Kirsten Stürner, Telefon 0711 2005-1335,[email protected]

15. November 2019 Auslandsaktivitäten – vermeiden Sie steuerrechtliche Risiken

Sebastian Schieder, Telefon 0711 2005-1266,[email protected]

25. November 2019 Ermittlung der richtigen Warennummer Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

Dezember

2. Dezember 2019 ATLAS-Ausfuhr Spezialseminar Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

10. Dezember 2019 Webinar: Vertrieb in Korea Kathrin Seitz, Telefon 0711 2005-1325,[email protected]

13. Dezember 2019 Änderungen im Außenwirtschaftsrecht 2019/2020

Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

Januar

9. /17. /20. Januar 2020

Änderungen im Außenwirtschaftsrecht 2019/2020 (Veranstaltungsort: Stuttgart; weitere Veranstaltungstermine in den Bezirkskammern finden Sie unter www.ihk.st/event/175101558)

Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

28. Januar 2020 Business Breakfast Indonesien Kathrin Seitz, Telefon 0711 2005-1325,[email protected]

Newsletter IHK-Publikationen

Mit unserem kostenlosen Informationsservice kommen die neuesten IHK-Wirtschaftsinforma-tionen aus den von Ihnen gewählten Themenge-bieten tagesaktuell per E-Mail zu Ihnen.

www.stuttgart.ihk.de/newsletter

Lesen Sie die Außenwirtschaft aktuell, das IHK-Magazin Wirtschaft und weitere Publikationen bequem mobil. Jetzt mit vielen digitalen Extras!

www.stuttgart.ihk.de/digitale_publikationen

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den obigen Veranstaltungshinweisen nicht um abschließende Empfehlungen handelt. Wir weisen vielmehr ausdrücklich darauf hin, dass es eine Vielzahl weiterer Anbieter und Angebote entsprechender Veranstaltungen gibt.

Diese und weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.bw.ihk.de/taetigkeitsfelder/veranstaltungen/international Auf folgende Veranstaltungen weisen wir besonders hin: