für Schleswig-Holstein - Startseite ... · hoher Anfall an Wirtschaftsdünger zu ... 4.2 Biogas-...

64
Im Auftrag Wirtschaftsdüngerbericht 2015 für Schleswig-Holstein

Transcript of für Schleswig-Holstein - Startseite ... · hoher Anfall an Wirtschaftsdünger zu ... 4.2 Biogas-...

Im Auftrag

Wirtschaftsdüngerbericht 2015für Schleswig-Holstein

I

Wirtschaftsdüngerbericht 2015 für Schleswig-Holstein

Herausgeber:

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Grüner Kamp 15 17

24768 Rendsburg

Email: [email protected]

Internet: http://www.lksh.de/landwirtschaft/pflanze/duengung/meldeprogramm-wirtschaftsduenger/

Verfasser:

Peter Lausen, Carina Wilken

Rendsburg, im Dezember 2016

© Dezember 2016, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Herausgebers

II

Vorwort

Die landwirtschaftliche Flächennutzung in Schleswig-Holstein ist geprägt von Regionen mit unterschiedlichem Aufkommen an Wirtschaftsdüngern. In Regionen mit intensiver Milchvieh- und Schweinehaltung oder auch durch Biogaserzeugung ist ein hoher Anfall an Wirtschaftsdünger zu verzeichnen. Ebenso sind auch vornehmlich durch Ackerbau geprägte Regionen mit geringer Viehdichte vorhanden. Der in den Betrieben aufkommende Wirtschaftsdünger stellt eine wesentliche und wertvolle Nährstoffquelle für die Bewirtschaftung dar.

Die optimale betriebliche Verwertung voranzutreiben ist Auftrag und Anliegen der Landwirtschaftskammer. Dabei ist deutlich feststellbar, dass in einigen viehintensiv wirtschaftenden Betrieben der komplette anfallende Wirtschaftsdünger nicht optimal verwertet werden kann. Die bestehenden Richtwerte für die Düngung geben hierzu wichtige Hinweise. Darüber hinaus schreibt die Düngeverordnung vor, wieviel Wirtschaftsdünger maximal auf dem Betrieb verbleiben darf. Die über den Nährstoffbedarf hinausgehende und nicht mehr effizient ausnutzbare Wirtschaftsdüngermenge muss auf Betriebe und Flächen verbracht werden, die über weniger betriebseigenen Wirtschaftsdünger verfügen.

Um die Ströme der Wirtschaftsdünger in Schleswig-Holstein besser überblicken zu können, ist zusätzlich zur Verbringensverordnung auf Bundesebene im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger erlassen worden. Die Landwirtschaftskammer ist mit der Umsetzung dieser elektronischen Meldeverpflichtung vom Land beauftragt worden. Mittlerweile liegen die Meldedaten

des ersten Meldezeitraums für das Kalenderjahr 2015 vor und sind Gegenstand dieses Berichtes.

Auftrag und Anliegen der Landwirtschaftskammer ist es, mit diesen Meldedaten den Umgang mit organischen Nährstoffen hinsichtlich Entstehung und Verwendung präziser zu erfassen. Dabei ist es das Ziel, neue Ansätze zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz zu erkennen und die Umsetzung zu begleiten. Ebenso geht es darum, Orte bzw. Regionen für eine bessere Wirtschaftsdüngerverwertung zu erkennen, Maßnahmen zur besseren Nährstoffausnutzung und die Verbesserung der Transportwürdigkeit zu entwickeln und solche für die Beratung aufzubereiten. Die Nähe der Landwirtschaftskammer zu den landwirtschaftlichen Betrieben, den begleitenden Dienstleistungsunternehmen und den Beratungsorganisationen ist hierbei ein wertvoller Vorteil.

Peter Levsen Johannsen

Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

III

Inhalt

Übersichtsverzeichnis ........................................................................................................ V

Zusammenfassung ...............................................................................................................1

1 Einleitung ...........................................................................................................................4

2 Rechtliche Grundlagen .....................................................................................................7

2.1 Düngegesetz (DüngG) ..................................................................................................7

2.2 Düngemittelverordnung (DüMV) ....................................................................................7

2.3 Düngeverordnung (DüV) ...............................................................................................8

2.4 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) ...........................................................................................................................9

2.5 Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger (WDüngMeldPflV-SH) .........................................................................................................9

3 Allgemeine Daten / Situation in Schleswig-Holstein .....................................................11

3.1 Anteil Landwirtschaftlicher Fläche (LF) .......................................................................11

3.2 Klima ...........................................................................................................................11

3.3 Naturräume, Bodenarten und Nutzung ........................................................................11

3.4 Beschreibung der Landkreise......................................................................................12

3.5 Flächennutzungsdaten ................................................................................................13

3.6 Tierhaltung ..................................................................................................................14

3.7 Biogaserzeugung ........................................................................................................16

4 Material und Methoden....................................................................................................19

4.1 Meldeprogramm ..........................................................................................................19

4.2 Biogas- und LWK-Zugänge .........................................................................................22

4.3 Korrekturmeldungen ...................................................................................................23

5 Ergebnisse Bruttoabgaben .............................................................................................24

5.1 Meldungsumfang ........................................................................................................24

5.2 Abgabemenge nach Wirtschaftsdüngerart ..................................................................25

5.3 Abgabemengen nach Landkreisen ..............................................................................25

5.4 Abgegebene Nährstoffmengen ...................................................................................27

5.5 Beförderer des Wirtschaftsdüngers .............................................................................28

5.6 Abgaben zu Betrieben desselben Betriebsleiters ........................................................29

5.7 Abgaben von Kommanditgesellschaften .....................................................................29

5.8 Aus Schleswig-Holstein exportierte Wirtschaftsdünger................................................29

5.9 Nach Schleswig-Holstein importierte Wirtschaftsdünger .............................................29

5.10 Empfangsmeldungen aus anderen Ländern ..............................................................31

IV

6 Ergebnisse Nettoabgaben ..............................................................................................32

6.1 Nettoabgabemengen...................................................................................................32

6.2 Nährstoffabgabe der Nettoabgabemengen .................................................................34

6.3 Wirtschaftsdünger-Abgabe nach Landwirtschaftszählung 2010 ..................................35

7 Ausblick ...........................................................................................................................37

7.1 Erfordernis der Abgabe von Wirtschaftsdüngern .........................................................37

7.2 Wirtschaftsdünger-Transport ausgewählter Regionen .................................................37

7.3 Stickstoffsensible Bereiche in Aufnahmegebieten .......................................................38

Anhang ............................................................................................................................... VII

Quellenverzeichnis .......................................................................................................... XXII

V

Übersichtsverzeichnis Übersicht 1: Die Grundwasserkörper auf dem Geestrücken sind besonders durch

Nitrateinträge gefährdet (Steinmann, 2016) ..........................................................6 Übersicht 2: Die Landesverordnung zur Umsetzung von Meldepflichten bei

Wirtschaftsdüngern ist ein Baustein zur Umsetzung der Düngeverordnung, EG-Nitratrichtlinie und EG-Wasserrahmenrichtlinie ..................................................10

Übersicht 3: In Schleswig-Holstein finden sich drei Hauptnaturräume und sieben Hauptbodenarten (Quelle Kartengrundlage: LLUR, o.J.). ...................................12

Übersicht 4: Schleswig-Holstein ist in sieben Bodenklimaräume unterteilt. ...........................12 Übersicht 5: Anzahl der Betriebe und Umfang landwirtschaftlicher Fläche nach Kreisen in

[ha]. In den flächenstarken nördlichen Landkreisen sind die meisten Betriebe angesiedelt (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016). .................................................................................................................13

Übersicht 6: Anbauumfang ausgewählter Kulturen nach Naturräumen. In Schleswig-Holstein sind etwa 2/3 der LF Ackerland und 1/3 Dauergrünland. (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016). ..............................................14

Übersicht 7: Installierte elektrische Leistung sowie Rinder- und Schweine-GV-Besatz nach Kreisen in [kWel/ha] und [GV/ha]. In den südöstlichen Landkreisen ist die Biogasanlagen- sowie Tierbesatzdichte am geringsten (Datengrundlage Tierhaltung: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2010; Biogasanlagen: Bundesnetzagentur, 2014). .......................................................16

Übersicht 8: Anzahl BHKW nach Kreisen und Jahren. Insbesondere in 2010 und 2011 wurden neue Biogasanlagen installiert; Stand: Juli 2014 (Quelle: Bundesnetzagentur, 2014) .................................................................................17

Übersicht 9: Anzahl BHKW und installierte elektrische Leistung nach Kreisen. In den nördlichen Landkreisen produzieren die Biogasanlagen am meisten Strom; Stand: Juli 2014 (Datengrundlage: Bundesnetzagentur 2014) ............................18

Übersicht 10: Menüansicht. Im Hauptmenü kann die Meldung unter "Abgabemeldung erfassen" durchgeführt werden. ..........................................................................20

Übersicht 11:Eingabemaske Abgabemeldung. In der Abgabemeldung wird der Abgeber, Empfänger sowie die Wirtschaftsdüngerart und -menge mit Nährstoffgehalten abgefragt. ...........................................................................................................21

Übersicht 12: Lieferschein. Das Meldeprogramm generiert automatisch nach einer Meldung den entsprechenden Lieferschein. ......................................................................22

Übersicht 13: Fehlerkorrekturmaske. Bei fehlerhaften Angaben kann im Nachgang die Meldung storniert beziehungsweise korrigiert werden. .......................................23

Übersicht 14: Abgabemeldungen nach Monaten in [t]. Insbesondere Ende März 2016 wurden die meisten Abgabemeldungen für 2015 getätigt. ...............................................24

Übersicht 15: Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart, Angaben in [t]. Die häufigste Wirtschaftsdüngerart war Substratrest................................................................25

Übersicht 16: Abgabemengen nach Landkreisen und Verbringungsort in [t]. Der Wirtschaftsdünger gelangt zu etwa 25 v.H. in fremde PLZ-Bereiche, wovon knapp 6 v.H. in fremde Landkreise gelangen. ...............................................................26

Übersicht 17: Nach Kreisen saldierte Abgabemengen in [t]. Der Großteil der nördlichen Landkreise gibt Wirtschaftsdünger ab, der Großteil der südlichen Landkreise nimmt Wirtschaftsdünger auf (Salden beziehen sich auf Abgeber und Empfänger aus Schleswig-Holstein). ....................................................................................27

VI

Übersicht 18: Stickstoff- und Phosphatabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [kg]. Die Verbringung von 30 Mio. kg Stickstoff und 12 Mio. kg Phosphat in 2015 wurden gemeldet. Für Rinder- und Schweinegülle liegen wenige Analysen vor. (* für Substratrest liegen in den Richtwerten für die Düngung keine Nährstoffgehalte vor; ** Hühner insg., Rindermist, Mischgülle, Pferdemist, Putenmist, Schafmist, Schweinemist) ....................................................................................................28

Übersicht 19: Anteil der Beförderergruppen in [%]. Der Transporteur ist ungefähr zu gleichen Anteilen auf den Abgeber, Empfänger sowie Dritte aufgeteilt .............................28

Übersicht 20: Anteil nach Betriebsinhaber in [%]. Der Geschäftsführer des Abgebers und des Empfängers war in 52 v.H. der Abgabemengen identisch. .................................29

Übersicht 21: Exportanteil in [%]. Der aus Schleswig-Holstein meist exportierte Wirtschaftsdünger ist Substratrest (Angaben in t). .............................................30

Übersicht 22: Wirtschaftsdüngerimport aus anderen Ländern nach Kreisen in [t]. Die meisten Wirtschaftsdünger aus Niedersachsen gelangen nach Herzogtum Lauenburg ...30

Übersicht 23: Darstellung der Nettomengenberechnung der Lieferbeziehungen. Die Nettoabgabemenge wurde über den Saldo zwischen zwei Betrieben berechnet. Die Nettomenge zwischen Betrieb A und B beträgt 200 t. ..................................32

Übersicht 24: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [t] und [%]. Durch die Umrechnung auf Nettoliefermengen sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t. .........................................................................33

Übersicht 25: Nettoabgabemengen nach Kreisen und Verbringungsorten in [t]. Knapp 31 v.H. der abgegebenen Nettomengen gelangen in andere PLZ-Bereiche, knapp 9 v.H. in andere Landkreise. .........................................................................................33

Übersicht 26: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart und Kreis in [t]. Auch bei den Nettoabgaben geben die Landkreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland am meisten Wirtschaftsdünger ab. ....................34

Übersicht 27: Stickstoff- und Phosphatnettoabgaben nach Kreisen in [kg]. Die Nährstoff-Nettoabgaben in Schleswig-Holstein betrugen 20.002 t N und 7.751 t P2O5. ......35

Übersicht 28: Stickstoff-Anfall organischer Dünger (ohne Ausbringverluste) nach aktueller DüV (links) sowie nach Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Novellierung der DüV (rechts) nach Taube et al. (2013) .....................................37

Übersicht 29: Bruttoabgabemengen ausgewählter kreisüberschreitender Lieferungen in [t]. Insgesamt gelangten 45.684 t (0,6 v. H.) aus Fremdkreisen in die aufnahmefähigen Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg. Nicht berücksichtigt sind Abgaben aus Ostholstein und Herzogtum Lauenburg in Fremdkreise (vgl. dazu Anhang C). ....................................................................38

1

Zusammenfassung Der Anstieg der Nitratbelastungen im

Grundwasser, die insbesondere auf der Geest und Vorgeest in Schleswig-Holstein hoch sind, ist auch durch landwirtschaftli-ches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdün-gerausbringung in unangebrachter Menge und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu bringen. Zur Vermeidung von Belas-tungen des Grundwassers und der Ober-flächengewässer müssen suboptimal ein-gesetzte und überschüssige Nährstoff-mengen den Betrieb und die Region ver-lassen, um in aufnahmefähigen Gebieten und Betrieben mit Aufnahmekapazitäten einer sinnvollen und sachgerechten Ver-wertung (z. B. Ackerbauregionen) zuge-führt und eingesetzt zu werden.

Um die bestehenden Wirtschaftsdün-gerströme in Schleswig-Holstein besser überblicken zu können, ist als weiterge-hende Regelung der WDüngV des Bundes im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschafts-dünger (Landesverordnung über Melde-pflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger) erlassen worden. Dazu müssen alle ver-brachten Wirtschaftsdüngermengen über 200 t Frischmasse im Jahr durch den Ab-geber online gemeldet werden. Betrieb im Sinn der Verordnung ist der, für den ein eigenständiger Jahresabschluss vorliegt. Die Meldungen beziehen sich auf Wirt-schaftsdünger, nicht aber auf Klärschlamm und Kompost. Die Landwirtschaftskammer ist mit der Umsetzung dieser elektroni-schen Meldeverpflichtung beauftragt wor-den. Das Meldeprogramm läuft stabil und störungsfrei, auch bei erheblichem Zugriff. Die Meldungen haben zunächst zögerlich begonnen, sind zum Ende der Meldefrist am 31. März 2016 dann aber sprunghaft angestiegen.

Insgesamt wurden 7,48 Mio. t abgegebe-ner Wirtschaftsdünger gemeldet. Die An-

gaben zur Zusammensetzung der Wirt-schaftsdünger beruhen auf Angaben des Melders. Eine Plausibilisierung bei der Eingabe ist zurzeit noch nicht eingepflegt. Eine mögliche versehentliche Fehleingabe wurde bei der Auswertung nur dann korri-giert, wenn es offenkundig war. Die bei weitem am häufigsten gemeldete Wirt-schaftsdüngerart stellt mit knapp 4,4 Mio. t (59 v.H.) Substratrest aus Biogasanlagen dar. Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rinder-gülle/-mist und 1,0 Mio. t Schweinegülle/ -mist abgegeben. Die mit Abstand meisten Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland gemeldet. Diese Kreise sind durch eine hohe Bio-gasanlagendichte sowie intensive Milch-vieh- und Schweinehaltung charakterisiert. Die räumliche Distanz zwischen abgeben-dem und aufnehmendem Betrieb bewegt sich im Mittel um 75 v. H. im selben PLZ-Gebiet. In andere PLZ-Gebiete wurden 25 v. H. verbracht. Weiter in andere Landkrei-se wurden im Mittel nur knapp 6 v.H. der abgegebenen Wirtschaftsdüngermengen transportiert. Die Schweinegülleabgaben von Kommanditgesellschaften an deren Stammbetriebe betrug 609.724 t. Die ge-samte gemeldete Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe wurden somit 418.539 t abgegeben. Etwa 0,8 v.H. der gemeldeten abgegebenen Wirtschaftsdünger gelang-ten zu Empfängern außerhalb Schleswig-Holsteins. Bei den gemeldeten Wirt-schaftsdüngerlieferungen nach Schleswig-Holstein handelt es sich um 36.721 t aus Niedersachsen und 300 t aus Nordrhein-Westfalen. Zum großen Teil erfolgten die Lieferungen in den Kreis Herzogtum Lauenburg. Die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön sowie Herzogtum Lauenburg gaben mehr Wirtschaftsdünger ab als sie aufnahmen. Die größten Nähr-

2

stoffströme sind dabei von Schleswig-Flensburg nach Rendsburg-Eckernförde, von Rendsburg-Eckernförde nach Dith-marschen, von Plön nach Ostholstein, von Ostholstein nach Segeberg sowie von Se-geberg nach Steinburg und Pinneberg zu verzeichnen. Abgaben in Bereiche außer-halb Schleswig-Holsteins umfassten 32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfries-land nach Dänemark, knapp 20.000 t von Herzogtum Lauenburg und Ostholstein nach Mecklenburg-Vorpommern sowie über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauen-burg nach Niedersachsen.

Durch eine Saldierung der Hin- und Rück-lieferungen zwischen zwei Betrieben wur-den die Nettoliefermengen ermittelt. Dadurch sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62 v. H.. Dabei ist die Mengenreduktion beim Substratrest am deutlichsten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26 Mio. t. Wirtschaftsdünger-Meldemengen aus dem Rinderbereich sanken um 0,63 Mio. t, die der Schweine um nur 0,05 Mio. t. Die Nettomengenberechnung führte bei Abgaben im selben PLZ-Bereich zu einer Mengenreduktion von 44 v. H.. Die Reduk-tion der in andere PLZ-Bereiche verbrach-ten Menge betrug 22 v. H.. Kreisüber-schreitungen reduzierten sich um 7 v. H.. Durch die Nettoabgabenberechnung än-dert sich die Rangierung nach Kreisen für Substratrest kaum (Ausnahme: die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland tauschen die Plätze). Die aus den Mel-dungen erkennbare Abgabe von Rinder-gülle, insbesondere in den drei nördlichen Kreisen und dem Kreis Steinburg, bestä-tigt die Erwartung hoher Abgabemengen aufgrund des Viehbesatzes. Die Schwei-negülleabgabe ist in den beiden Kreisen mit hohem Schweinebesatz (Schleswig-Flensburg und Segeberg) und in Osthol-stein hoch. Aus den Abgabemeldungen einerseits und den Viehbestands- und Bi-ogasanlagenbesatz andererseits wird er-

kennbar, dass in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdün-ger-Abgabebedarf besteht und in den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Pinne-berg die geringste Abgabemenge vorliegt.

Bereits heute gibt die Düngeverordnung vor, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur so aufzubringen, dass die aufgebrach-te Menge an Gesamtstickstoff im Durch-schnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar im Mittel aller Flächen nicht übersteigen darf. Es ist zu erwarten, dass in diese Berechnung zu-künftig auch die N-Anteile pflanzlichen Ursprungs einfließen werden. In dem Fall verschärft sich die Abgabenotwendigkeit in den aufgezeigten Regionen noch weiter. Von den abgegebenen 7.417.632 t brutto werden 45.684 t (0,6 v.H.) in die Landkrei-se Ostholstein und Herzogtum Lauenburg importiert. Bei der Bewertung von Wirt-schaftsdüngerströmen stehen insbesonde-re die durch Ackerbau geprägten Regio-nen mit geringer Viehdichte als potentielle Aufnahmegebiete im Fokus. Dabei ist je-doch zu beachten, dass es in Teilregionen auch dort erhebliches Wirtschaftsdün-geraufkommen gibt. Zum anderen sind insbesondere stickstoffsensible Bereiche zu beachten, in denen gesetzliche oder freiwillige Vereinbarungen die Wirtschafts-düngeranwendung begrenzen.

Bei der Auswertung wurde auf die Situati-on in den Kreisen eingegangen, da ein klarer Bezug der Betriebsnummer zum Kreis und der Gemeinde besteht. Obwohl der Kreisbezug nicht den Einfluss der Bo-denart und der Flächennutzung wieder-gibt, wurde diese Bezugsgröße aus Grün-den der Praktikabilität beibehalten. Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung insgesamt in Schleswig-Holstein anfallen-den Nährstoffe ist mit Unsicherheiten be-haftet, da die Fütterung und Haltungsver-fahren der Tiere nicht bekannt sind und

3

somit auch keine N und P Ausscheidun-gen kalkuliert werden können. Die Ange-messenheit eines betriebsindividuellen Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da kei-ne betriebsindividuellen Daten zum Tier-bestand, zur Flächennutzung, zum Flä-chenumfang und zu den erzielten Erträgen zur Verfügung gestellt werden. Bei der Betrachtung der Nährstoffströme war fest-zustellen, dass Wirtschaftsdünger in eine Region gebracht und andere sehr ähnliche

Wirtschaftsdünger wieder aus der Region herausgefahren werden. Unter der An-nahme, dass die Qualität der Wirtschafts-dünger sowie die Lieferbedingungen ver-gleichbar sind, stellt sich die Frage, inwie-fern durch eine höhere Transparenz des Marktes die Transportstrecken und damit Kosten reduziert werden können.

4

1 Einleitung Unter den in der Landwirtschaft ein-

gesetzten organischen Nährstoffträgern sind in erster Linie Gülle, Mist und Jauche aus der Tierhaltung sowie Substratrest aus der Biogaserzeugung zu nennen. Nährstoffträger wie Klärschlamm und Kompost werden weit weniger auf land-wirtschaftliche Flächen aufgebracht. Der Umfang des anfallenden Wirtschaftsdün-gers auf dem jeweiligen Betrieb ist von der Intensität der Tierhaltung abhängig. In Betrieben mit intensiver Tierhaltung ist nicht in jedem Fall sichergestellt, dass deren Fläche ausreicht, um den anfallen-den Wirtschaftsdünger optimal zu verwer-ten. Eine zu hohe Düngemenge von Gülle oder Substratrest führt zu Nährstoffnach-lieferungen, die durch die Pflanzen nicht ausreichend aufgenommen werden kön-nen. Um Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer zu vermei-den, müssen diese überschüssigen Nähr-stoffmengen den Betrieb bzw. auch die Region verlassen, um in aufnahmefähigen Gebieten und Betrieben einer sinnvollen und sachgerechten Verwertung (z. B. Ackerbauregionen) zugeführt und einge-setzt zu werden.

Dennoch zeigt die Entwicklung der Nitrat-gehalte in einer Vielzahl von Grundwas-sermessstellen und -brunnen eine bedenk-liche Entwicklung: Zu den Regionen, die in Deutschland auffällig sind, zählen auch die tierhaltungsintensiven Regionen im Nor-den. Diese sind neben denen Niedersach-sens und Nordrhein-Westfalens auch auf dem Mittelrücken Schleswig-Holsteins anzutreffen. Die Messungen der Nitrat-gehalte in den grundwassernahen Mess-stellen in der Nähe landwirtschaftlich ge-nutzter Flächen zeigen insbesondere für den Geestbereich häufig Gehalte über 50 mg Nitrat/l. Beunruhigend ist dabei der Trend dieser Messwerte: Waren es 2009 noch 40 Messstellen mit Nitratgehalten

über 50 mg/l, so stieg die Zahl der Brun-nen mit diesen Gehalten auf 59 im Jahr 2013 an. Die im Jahr 2016 gemessenen Werte sind in der Übersicht 1 dargestellt. Demnach ist keine Verbesserung der Nit-ratbelastung in den gemessenen Grund-wasserbrunnen feststellbar (Steinmann, 2016). Der Anstieg dieser Brunnenwerte ist auch durch landwirtschaftliches Han-deln, u.a. durch Wirtschaftsdüngeraus-bringung in unangebrachter Menge und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu bringen.

Zur Planung einer bedarfsgerechten Dün-gung werden von der Landwirtschafts-kammer regelmäßig aktualisierte Richtwer-te für die Düngung herausgegeben. Diese am jeweiligen tatsächlich erzielten Ertrag orientierten N-Bedarfs- und N-Düngebedarfswerte führen in der Regel zu ausgeglichenen bis geringen zulässigen Stickstoffüberschüssen. Um die Dünge-menge auf landwirtschaftlichen Flächen zu begrenzen, sind mehrere Verordnungen erlassen worden. Die für alle Wirtschafts-dünger gültigen Rechtsvorschriften sind im folgenden Kapitel beschrieben. Für be-stimmte Gebiete gilt ein weitergehender Schutzstatus. In Gebieten, die der Trink-wassergewinnung dienen, gelten über die Regelungen in den Richtwerten für die Düngung hinausgehende Vorgaben. Bei-spielsweise sind in den Wasserschutzge-biets-Verordnungen (WSG-VO) verkürzte Ausbringzeiten für Wirtschaftsdünger ge-regelt. Trotz der eingeführten Regelwerke zur Begrenzung der Düngung wurden im Jahr 2014 von 55 Grundwasserkörpern 22 als in einem, vor allem durch Belastungen mit Nitrat und untergeordnet Pflanzen-schutzmitteln, schlechten chemischen Zu-stand bewertet. Die Fläche dieser Grund-wasserkörper entspricht etwa der Hälfte der Landesfläche Schleswig-Holsteins (LLUR Flintbek, 2014). Mit dem Erlass der

5

EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird das Ziel formuliert, die in einem schlechten chemischen Zustand befindlichen Grund-wasserkörper bis zum Jahr 2015 so weit zu verbessern, dass der Zustand nicht mehr als gefährdet zu bezeichnen ist (Übersicht 1). Dieses Ziel wurde jedoch verfehlt. In dieser Gebietskulisse der EG-WRRL sind seit dem Jahr 2008 in sechs Beratungsgebieten landwirtschaftliche Gewässerschutzberater im Einsatz, um verstärkt grundwasserschonende Bewirt-schaftungs- und Düngungsmaßnahmen zur Verringerung des Nitrataustrags (ge-zielte Düngeplanung, Anbau von Unter-saaten, Zwischenfrüchte, etc.) vorzustel-len, dazu zu beraten und sie mit den Be-trieben umzusetzen. Daneben geht es darum, die erfolgte Düngung zu beobach-ten und Pflanzen und Boden hinsichtlich des N-Verbleibs zu beproben. Da die Ziele hinsichtlich eines guten chemischen Zu-stands im Grundwasser nicht erreicht wur-den, gilt es also weiterhin, in den Gebieten verstärkt Maßnahmen zur Verbesserung dieses Zustandes zu ergreifen. Neben dem Problem überhöhter Nitratgehalte in den Beobachtungsbrunnen rückt auch das Phosphat in Oberflächengewässern in den Fokus. Da Phosphat in nur sehr geringem Maße in wasserlöslicher Form im Boden vorkommt und daher in sehr geringem

Maße über das Sickerwasser verlagert wird, ist eine Belastung des Grundwassers nicht zu besorgen. Wohl aber ist die ober-flächliche Erosion und die über Drainagen abgeführte Phosphatfracht in den Blick zu nehmen und bei Düngeplanung und Aus-bringung der Düngemittel zu beachten.

Da auch der in einigen Regionen z. T. sehr hohe Wirtschaftsdüngeranfall und die übermäßige Düngung, insbesondere mit betriebseigenen organischen Düngemit-ten, als Ursache für erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser und Oberflächengewäs-sern und erhöhte Phosphatgehalte in Oberflächengewässern gesehen wird, tauchte verstärkt die Frage auf, wieviel und wohin die überschüssigen Wirt-schaftsdüngermengen verbracht wurden. Um die Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein besser überblicken und beurteilen zu können, ist im Jahr 2015 in Schleswig-Holstein eine Landesverord-nung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirtschaftsdünger erlassen worden. Die Landwirtschaftskammer ist mit der Umsetzung dieser elektronischen Meldeverpflichtung beauftragt worden. Somit liegen nun die Meldedaten des ers-ten Meldezeitraums für das Kalenderjahr 2015 vor und sind Gegenstand dieses Berichtes.

6

Übersicht 1: Die Grundwasserkörper auf dem Geestrücken sind besonders durch Nitrateinträge gefährdet (Steinmann, 2016)

Zusammenfassung:

Der Anstieg der Nitratwerte im Grundwasser, die insbesondere auf der Geest in Schleswig-Holstein hoch sind, ist auch durch landwirtschaftliches Handeln, u.a. durch Wirtschaftsdün-gerausbringung in unangebrachter Menge und zum falschen Zeitpunkt, in Verbindung zu bringen. Zur Vermeidung von Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer müssen suboptimal eingesetzte bzw. überschüssige Nährstoffmengen den Betrieb und die Region verlassen, um in aufnahmefähigen Gebieten und Betrieben einer sinnvollen und sachgerechten Verwertung (z. B. Ackerbauregionen) zugeführt und eingesetzt zu werden.

Um die bestehenden Wirtschaftsdüngerströme in Schleswig-Holstein besser überblicken und beurteilen zu können, ist als weitergehende Regelung der WDüngV im Jahr 2015 in Schles-wig-Holstein eine Landesverordnung zur Meldung von in andere Betriebe verbrachtem Wirt-schaftsdünger (Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger) er-lassen worden.

7

2 Rechtliche Grundlagen

2.1 Düngegesetz (DüngG) Das Düngegesetz vom 09.01.2009,

zuletzt geändert am 31. August 2015, re-gelt insbesondere die Anforderungen, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflan-zenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Sie dient dem Zweck die Ernährung mit Nutz-pflanzen sicher zu stellen, die Boden-fruchtbarkeit und den Humusgehalt zu erhalten oder zu verbessern, den gefahr-losen Umgang mit Düngemitteln sicher zu stellen und EU-Regelungen umzusetzen.

Das Düngegesetz enthält Ermächtigun-gen, die näheren Bestimmungen hierzu durch Rechtsverordnung zu erlassen. So wird die Umsetzung der EG- Nitratrichtlinie in nationales Recht durch die Düngever-ordnung geregelt.

Es ist auch die Ermächtigung enthalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates gewisse Vorschriften zu erlassen. Diese umfassen Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungs-pflichten bezüglich der Abgabe und des Verbringens von Düngemitteln, Boden-

hilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kul-tursubstraten, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Düngemittelzulas-sung, des Düngebedarfsgrundsatzes und der Anwendung nach Vorgaben, die in der Düngeverordnung geregelt sind, sicherzu-stellen und die Daten zwischen den Län-dern auszutauschen.

Zurzeit befindet sich das Düngegesetz in der Überarbeitung. Dabei sind insbeson-dere Änderungen enthalten, die die Novel-lierung der Düngeverordnung erforderlich machen. So soll der Zweck insbesondere auf eine Verringerung von Nährstoffverlus-ten erweitert werden. Die Vorgaben der Düngeverordnung sollen zum Schutz vor Gewässerverunreinigung ausgedehnt werden. Dies betrifft insbesondere die Er-weiterung der 170 kg N/ha Grenze auf alle organischen Nährstoffträger, die Auswei-tung der Sperrfristen zur Düngerausbrin-gung, die Konkretisierung der Regelungen zur Düngeplanung und -bilanzierung und die Möglichkeit, Daten der Tierhaltung für die Beurteilung der Angemessenheit von Nährstoffströmen heranziehen zu können.

2.2 Düngemittelverordnung (DüMV) Das Düngegesetz regelt in § 5, dass

zum Inverkehrbringen von Düngemitteln durch Rechtverordnung nähere Anforde-rungen erlassen werden können. Die Düngemittelverordnung legt das Inver-kehrbringen von Düngemitteln, die nicht als EG-Düngemittel bezeichnet sind sowie von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln fest. Es dürfen nur zugelassene Düngemittel in den Ver-kehr gebracht werden, die in der Herstel-lung und bei der Anwendung unbedenklich für Menschen, Tiere, Pflanzen und Boden sind. Nach der Prüfung wird ein Düngemit-

tel einem Düngemitteltyp zugeordnet und ggf. Auflagen für deren Anwendung be-nannt. Diese Angaben und die Inhaltsstof-fe sind dem Düngemittel beim Inverkehr-bringen durch eine Deklaration beizufü-gen. Für Inhaltsstoffe und Fremdstoffe sind die jeweiligen Grenzwerte einzuhal-ten. Diese Vorgaben gelten auch für Wirt-schaftsdünger, die in Verkehr gebracht werden. Diese Regelungen gelten nicht bei ausschließlicher Verwendung von Wirtschaftsdüngern zwischen zwei Betrie-ben, die demselben Landwirt gehören so-wie zwei juristischen Personen, die beide

8

von demselben Landwirt als alleinigem Anteilseigner oder alleinigem Gesellschaf-

ter beherrscht werden.

2.3 Düngeverordnung (DüV) Das geltende Düngegesetz regelt,

dass die Anforderungen an die gute fachli-che Praxis der Düngung durch Rechtsver-ordnung näher bestimmt werden können. Die Düngeverordnung setzt dabei im We-sentlichen die Vorgaben der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezem-ber 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirt-schaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1) sog. EG-Nitratrichtlinie

durch Rechtsverordnung um. Dieses Aktionsprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und, falls erforderlich, einschließlich zusätzlicher Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie fort-zuschreiben. Des Weiteren werden Vor-gaben zur Anwendung (§3 DüngG) ge-macht und der Rahmen für Zuwiderhand-lungen abgesteckt (§14 DüngG).

.Im Hinblick auf die Anwendung von Wirt-schaftsdünger wird durch die DüV im We-sentlichen folgendes geregelt:

Vor der Aufbringung von wesentli-chen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfs-stoffen, Kultursubstraten und Pflanzen-hilfsmitteln ist der Düngebedarf der Kultur sachgerecht festzustellen. Die Ermittlung des Düngebedarfs soll schlagweise, unter Berücksichtigung des erzielten Ertrages und Proteingehaltes sowie der Bodenver-sorgung, erfolgen.

Auf Ackerland dürfen nach der Ern-te der letzten Hauptfrucht vor dem Winter Gülle und Substratrest, bis in Höhe des aktuellen N-Düngebedarfes der Kultur o-der als Stroh-Ausgleichsdüngung bis zu 40 kg/ha Ammoniumstickstoff, aufgebracht werden. Nach Mais, Kohl und Körnerle-guminosen dürfen Gülle und Substratrest

im Herbst in Schleswig-Holstein nicht aus-gebracht werden.

Gülle und Substratrest dürfen auf Ackerland vom 1. November bis 31. Janu-ar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht aufgebracht werden. Eine Verschiebung dieser Sperrfrist ist auf Antrag möglich.

Gülle und Substratrest dürfen nicht aufgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentime-ter mit Schnee bedeckt ist.

Werden Gülle und Substratrest auf unbestelltem Boden ausgebracht, so sind diese sofort einzuarbeiten.

Wirtschaftsdünger tierischer Her-kunft dürfen nur so ausgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamt-stickstoff im Durchschnitt der landwirt-schaftlich genutzten Flächen des Betrie-bes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff/ha nicht übersteigt.

Beim jährlichen betrieblichen Nähr-stoffvergleich ist ein Überschuss von 60 kg N (im Mittel der letzten drei Jahre) und 20 kg P2O5 (im Mittel der letzten sechs Jahre) einzuhalten.

Die überfällige Novellierung der DüV ist derzeit noch nicht abgeschlossen. We-sentliche Änderungen sind dabei in einer Konkretisierung des Düngebedarfs für N und P, einer Verschärfung der Herbstdün-gung, dem Mindestlagerraum für Wirt-schaftsdünger und bei der Festlegung der zulässigen N- und P-Überschüsse zu er-warten. Weitreichende Folgen wird auch die Hinzurechnung der organischen Dün-gemittel nichttierischen Ursprungs zur Obergrenze von 170 kg N/ha haben.

9

2.4 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) Die Bundesverordnung vom 21. Juli

2010 gibt vor, wer beim Inverkehrbringen von Wirtschaftsdünger was zu erfüllen hat, damit die Handelsströme erkennbar und nachprüfbar werden.

Betroffen ist, wer mehr als 200 t Frisch-masse im Kalenderjahr insgesamt in den Verkehr bringt, beförderte und aufnimmt.

Das Inverkehrbringen dieser Stoffe ist einmalig dem zuständigen LLUR vor dem erstmaligen Inverkehrbringen mitzuteilen.

Wer aus anderen Ländern (auch Bundes-ländern) Wirtschaftsdünger aufnimmt, hat diese bis zum 31. März beim LLUR zu melden.

Abgeber, Beförderer sowie Empfänger haben spätestens einen Monat nach Ab-schluss des Inverkehrbringens, des Beför-

derns oder der Übernahme Aufzeichnun-gen zu erstellen, in denen Name und An-schrift der Beteiligten, Datum, Menge, Wirtschaftsdüngerart, Gehalte an Stickstoff und Phosphat sowie die Menge des Stick-stoffs aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft angegeben sind, sofern sich die-se Angaben nicht ohne Weiteres aus den geschäftlichen Unterlagen ergeben.

Durch die WDüngV wurde den Landesre-gierungen die Befugnis übertragen durch Rechtsverordnung weitergehende Rege-lungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mit-teilungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, zu treffen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vor-schriften erforderlich ist.

2.5 Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger (WDüngMeldPflV-SH)

Die WDüngMeldPflV-SH vom 18. Mai 2015 regelt auf der Rechtsgrundlage der WDüngV die Online-Meldung von Wirtschaftsdünger (Gülle, Substratrest, Mist, Jauche, Champost und Geflügelkot). Die Abgabe anderer organischer Dünge-mittel, wie Kompost und Klärschlamm, ist nicht meldepflichtig. Die Vorgaben der WDüngV zur Aufzeichnungspflicht gelten auch für die Meldungen nach dieser Ver-ordnung. Nähere Erläuterungen zu den Angaben, die bei einer Meldung zu ma-chen sind, werden im Kapitel Material und Methode beschrieben.

Meldungen sind nur dann nicht erforder-lich, wenn es sich um einen Betrieb, bzw. bei zwei Betrieben um denselben Verfü-gungsberechtigten handelt. Die Betriebs-definition ist hier auf die gleiche Weise wie in der WDüngV geregelt: Es liegt nur dann ein Betrieb vor, wenn alle Betriebsteile

über denselben Jahresabschluss geführt werden. Daher besteht auch dann eine Meldepflicht, wenn eine natürliche oder juristische Person Inhaber mehrerer Be-triebe ist, wie es z. B. der Fall ist, wenn ein Stall in der Rechtsform einer KG ausgela-gert wurde.

Nach aktuell gültiger Verordnung muss der Empfang von Wirtschaftsdünger nicht be-stätigt werden. Der Aufnehmer hat jedoch die Möglichkeit, die Richtigkeit der Abga-bemeldung zu bestätigen oder eine korri-gierte Meldung seinerseits vorzunehmen. Die Richtigkeit der Meldung ist insofern in beiderseitigem Interesse, da die Online-Meldungen zur Prüfung der betrieblichen Nährstoffvergleiche nach DüV herangezo-gen werden können.

10

Übersicht 2: Die Landesverordnung zur Umset-zung von Meldepflichten bei Wirtschaftsdüngern ist ein Baustein zur Umsetzung der Düngever-ordnung, EG-Nitratrichtlinie und EG-Wasserrahmenrichtlinie

Zusammenfassung:

Im Düngegesetz ist die Ermächtigung enthalten, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, Vorschriften zu erlassen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe und des Verbringens von Düngemitteln, Bo-denhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Düngemittelzulassung, des Düngebedarfsgrundsatzes und der Anwendung nach Vorgaben, die in der Düngeverordnung geregelt sind, sicherzustellen und die Daten zwischen den Ländern auszutauschen.

Die Düngeverordnung setzt im Wesentlichen die Vorgaben der sog. EG-Nitratrichtlinie durch Rechtsverordnung um.

Die Novellierung der Düngeverordnung betrifft im Wesentlichen die Konkretisierung des Düngebedarfs für N und P, die Verschärfung der Regelungen zur Herbstdüngung inklusive Ausweitung der Sperrfristen, den Mindestlagerraum für Wirtschaftsdünger und die zulässigen N- und P-Überschüsse. Weitreichende Folgen wird auch die Hinzurechnung der organischen Düngemittel nichttierischen Ursprungs zur Obergrenze von 170 kg N/ha haben. Durch die WDüngV wurde den Landesregierungen die Befugnis übertragen, durch Rechtsverordnung weitergehende Regelungen über Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- oder Aufbewahrungs-pflichten, hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Übernahme von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, zu treffen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der düngerechtlichen Vorschriften er-forderlich ist.

Nach der WDüngMeldPflV-SH müssen alle verbrachten Wirtschaftsdüngermengen über 200 t Frischmasse im Jahr (Summe aller Abgaben) durch den Abgeber online gemeldet werden.

Als Betrieb ist ein solcher definiert, bei dem ein eigenständiger Jahresabschluss vorliegt.

11

3 Allgemeine Daten / Situation in Schleswig-Holstein

3.1 Anteil Landwirtschaftlicher Fläche (LF)Die Gesamtfläche des nördlichsten

Bundeslandes beträgt 1,58 Mio. ha. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche betrug

2013 etwa 70 v.H. (995.637 ha) der Lan-desfläche (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2014).

3.2 Klima Das Land zwischen den Meeren ist

durch ein gemäßigtes Klima geprägt. Die Durchschnittstemperaturen lagen in 10 cm Bodentiefe im langjährigen Mittel in den

wärmsten Monaten Juli und August um 18 °C. Die Jahresniederschläge lagen im langjährigen Trend um 820 mm.

3.3 Naturräume, Bodenarten und NutzungSchleswig-Holstein ist in vier Natur-

räume untergliedert (Übersicht 3; LLUR o. J.):

Die Marsch ist durch Sedimentation ent-standen. Demzufolge ist die hier vorherr-schende Bodenart durch hohe Schluff- und Tonanteile gekennzeichnet. Je nach Alter und Eindeichungsreife schwanken die Textur und der Kalkgehalt. Die ältere Marsch (z.B. Dwogmarsch) wird überwie-gend als Grünland für Milchvieh, Rinder-mast und Schafhaltung genutzt. Die jünge-re Marsch (Kalk- und Kleimarsch) wird überwiegend ackerbaulich zum Getreide- und Rapsanbau, aber auch zum Kohl- und Kartoffelanbau mit teilweise intensiver Schweinemast genutzt. Die typischen Böden der in der Weichsel-, aber auch in der Saaleeiszeit entstande-nen Hohen Geest sind Braunerde und Braunerde-Podsol mit geringer Wasser- und Nährstoffbindung. Die Nutzung erfolgt überwiegend durch Grünland und Maisan-bau. Die daran nach Osten anschließende Vor-geest ist im Wesentlichen in der Weichsel-eiszeit durch Schmelzwassersande gebil-det worden. Diese ebene Region besteht

aus teilweise sehr mächtigen Sander-schichten. Daher ist der Podsol der hier vorherrschende Bodentyp Je nach Grundwasserstand in trockneren Gebieten auch Podsol-Braunerde bzw. in grund-wassernahen Gebieten auch Gley-Podsol. Aufgrund des hohen Sandanteils sind die Wasser- und Nährstoffhaltefähigkeit we-sentlich durch den Humusgehalt bestimmt. Die Flächennutzung erfolgt durch Grün-land und Maisanbau für die Rindviehhal-tung und Biogaserzeugung. Im Bereich der Geest sind die größten Vorkommen an Niedermoor und Hochmoor in Schleswig-Holstein anzutreffen. Aufgrund der Be-fahrbarkeit und des Wasserstands werden diese Flächen als Dauergrünland genutzt. Das Östliche Hügelland ist der Naturraum mit dem größten Flächenanteil. Vorherr-schende Bodentypen sind Parabrauner-den, Gley und Pseudogley, mit ihren je-weiligen Übergangstypen. Die Bodennut-zung erfolgt überwiegend ackerbaulich zum Getreide-, Raps- und Maisanbau. Daneben sind auch große Teile als Grün-land genutzt. Der westliche Teil des östli-chen Hügellandes hat einen deutlich höhe-ren Anteil leichter Böden, weshalb hier auch Rindviehhaltung betrieben wird. Im Vergleich zu den übrigen Landesteilen

12

Übersicht 3: In Schleswig-Holstein finden sich drei Hauptnaturräume und sieben Hauptbodenarten (Quel-le Kartengrundlage: LLUR, o.J.).

Schleswig-Holsteins überwiegt im Bereich der Tierhaltung im östlichen Hügelland die Schweinehaltung. Aus der Bodenkarte in Übersicht 3 werden die in den jeweiligen Regionen vorherr-schenden Bodenarten deutlich. Die An-bauwürdigkeit und Ertragsfähigkeit einzel-ner Kulturen gibt Übersicht 4 wieder. Ein Blick auf die Bodenklimaräume zeigt, dass im Norden des Landes andere klimatische Bedingungen herrschen als im wärmeren Süden. Der Einfluss von Bodenart- und -erwärmung findet beispielsweise in der Anbauwürdigkeit bestimmter Silomaissor-ten und deren Abreifeverhalten seinen Niederschlag.

Übersicht 4: Schleswig-Holstein ist in sieben Bodenklimaräume unterteilt. 152 Niedersächsische Küsten- und Elbmarsch 153 Geest Süd 154 südliches schleswig-holsteinisches Hügel-land 155 Marsch Nord 156 Geest Nord 157 nördliches schleswig-holsteinisches Hügel-land 158 NW-Mecklenburg und Küstengebiet/bessere diluviale Böden (Quelle: Roßberg et al., o.J.)

3.4 Beschreibung der Landkreise

13

Der Anteil landwirtschaftlich genutz-ter Fläche ist in den Kreisen sehr unter-schiedlich. In Übersicht 5 sind die Anteile der Landwirtschaftlichen Fläche an der gesamten Kreisfläche zu sehen. Im Mittel werden in Schleswig-Holstein 69,9 v.H. der Landesfläche landwirtschaftlich ge-nutzt. Zur landwirtschaftlich genutzten Flä-che zählen Ackerflächen, Grünland, Gar-tenflächen, Obstbau und Baumschulflä-chen sowie Moore und Heideflächen. Zu den Kreisen mit einem Anteil von mehr als 70 v.H. dieser Flächen zählen Nordfries-land, Dithmarschen, Schleswig Flensburg, Steinburg, Ostholstein und Rendsburg-Eckernförde. Ein Blick auf die Kreisgren-zen in der Übersicht 3 macht deutlich,

dass sich die Kreisgrenzen nicht an den Naturräumen orientieren. So umfassen die Gebiete der beiden westlichen Kreise Nordfriesland und Dithmarschen sowohl den Westküsten Naturraum der Marsch als auch große Teile der Geest. Auf der ande-ren Seite bildet die Geest große Anteile der Kreise Schleswig-Flensburg, Rends-burg-Eckernförde und Segeberg, die je-doch zur anderen Hälfte dem Naturraum des östlichen Hügellandes zuzuordnen sind. Obwohl der Kreisbezug nicht den Einfluss der Bodenart und der Flächennut-zung auf die Fragestellung wiedergibt, wird dieser Bezug im Weiteren aus Grün-den der Praktikabilität beibehalten.

Anzahl Betriebe Fläche in ha

Schleswig-Holstein 14 087 995 637

Flensburg, Stadt 15 333

Kiel, Landeshauptstadt 32 2 213

Lübeck, Hansestadt 87 5 290

Neumünster, Stadt 32 1 853

Dithmarschen 1 439 100 083

Herzogtum Lauenburg 797 67 397

Nordfriesland 2 151 141 925

Ostholstein 940 90 791

Pinneberg 962 34 751

Plön 769 67 998

Rendsburg-Eckernförde 1 942 143 358

Schleswig-Flensburg 1 984 146 406

Segeberg 1 167 76 812

Steinburg 1 130 68 606

Stormarn 640 47 822 Übersicht 5: Anzahl der Betriebe und Umfang landwirtschaftlicher Fläche nach Kreisen in [ha]. In den flächenstarken nördlichen Landkreisen sind die meisten Betriebe angesiedelt (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016).

3.5 Flächennutzungsdaten Die Flächennutzung in den Natur-

räumen Schleswig-Holsteins ist recht un-terschiedlich. In den durch Ackerbau ge-prägten Regionen der Marsch und des östlichen Hügellandes herrschen Weizen- und Rapsanbau vor. Hier wird 1/3 der Ackerfläche zum Anbau von Weizen ge-nutzt (Übersicht 6). Der Rapsanteil im öst-

lichen Hügelland macht ¼ der dortigen Ackerfläche aus. In der Marsch ist dieser Anteil nur halb so hoch. Hier werden 40 v. H. der LF als Dauergrünland bewirtschaf-tet. Dieser Anteil macht im östlichen Hü-gelland nur 17 v. H. aus. Auf der Hohen Geest beträgt dieser Anteil 48 v. H. Auf dem anderen Teil der Geest, der Vorge-

14

est, sind es 36 v. H.. Während auf den etwas besseren Böden der Hohen Geest der Getreideanteil der Ackerfläche mit 23 v. H. höher ist als auf der Vorgeest, ist hier der Maisanbau mit 56 v. H. der Ackerflä-che höher als auf der hohen Geest (48 v. H.). Mit 122.800 ha Silomaisfläche werden 2/3 des Silomaises auf der Geest ange-baut. Der Dauergrünlandanteil liegt hier

mit 182.300 ha bei 58 v. H. der Dauer-grünlandfläche des Landes. Insgesamt werden in Schleswig-Holstein 312.400 ha für Dauergrünland und 666.500 ha für Ackerbau genutzt. In der Übersicht 6 sind die Kulturen mit den höchsten Anbauantei-len aufgeführt (Statistisches Amt für Ham-burg und Schleswig-Holstein, 2016).

Naturraum Acker-land

gesamt

Anbau von ausgewählten Ackerkulturen (ha) Wiesen

und Weiden

(ha)

Winter- weizen

Roggen und Winter-meng-

getreide

Winter- gerste

Som-mer-

gerste

Winter- raps

Silomais / Grünmais

Feld-gras

Schleswig- Holstein 666.500 158.400 26.500 53.400 8.700 112.600 181.100 43.000 312.400

Marsch 92.400 32.100 500 1.800 2.200 12.100 10.000 4.100 62.600

Hohe Geest 134.700 13.500 8.200 5.800 3.400 10.300 65.300 13.500 123.500

Vorgeest 102.400 4.500 10.100 2.600 1.700 3.900 57.500 12.300 58.800

Hügelland 337.000 108.300 7.700 43.300 1.500 86.300 48.300 13.100 67.400 Übersicht 6: Anbauumfang ausgewählter Kulturen nach Naturräumen. In Schleswig-Holstein sind etwa 2/3 der LF Ackerland und 1/3 Dauergrünland. (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016).

3.6 TierhaltungDie Daten der Tierhaltung sind in

den Tabellen im Anhang im Einzelnen nachvollziehbar (Anhang E). Die Datenba-sis für die Zusammenstellung bildet die Landwirtschaftszählung von 2010 des Statistisches Amt für Hamburg und

Schleswig-Holstein . Die letzte veröffent-lichte Landwirtschaftszählung liegt für das Erhebungsjahr 2010 vor. Die im sechsjäh-rigen Turnus vorgenommene Befragung ist in 2016 erneut durchgeführt worden. Die Daten sind jedoch noch nicht veröf-fentlicht. Die Veröffentlichung nach der Landwirtschaftszählung wurde zugrunde gelegt, da hier eine kreisweise Darstellung zur Verfügung steht.

Einen Überblick über die Intensität der Tierhaltung und der Biogaserzeugung in den Kreisen gibt die Übersicht 7. Bei der Berechnung wurde den jeweiligen Tier-gruppen der GV-Schlüssel des Statisti-schen Bundesamtes zugeordnet und auf die landwirtschaftliche Fläche des jeweili-

gen Kreises bezogen. Es zeigt sich dabei, dass in allen Kreisen der GV-Besatz mit Schweinen geringer als, bzw. genauso hoch wie der Rinder GV-Besatz ist. Der höchste Schweinebesatz ist im Kreis Schleswig-Flensburg (im westlichen Teil in der Landschaft Angeln) anzutreffen. Wei-tere Kreise mit hohem Schweinebesatz sind die Kreise Segeberg und Stormarn. Die intensivste Rindviehhaltung wird im Kreis Steinburg, gefolgt von den Nordkrei-sen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, betrieben. Nur etwas weniger intensiv ist die Rindviehhaltung in Dith-marschen und Rendsburg-Eckernförde. Damit sind im Wesentlichen auch die Krei-se mit dem höchsten Grünlandanteil, dem höchsten Geestanteil und dem höchsten Anteil landwirtschaftlicher Flächen be-nannt. Dieser als Mittelrücken Schleswig-Holsteins bezeichnete Naturraum der Geest bildet über alle Kreisgrenzen hin-weg die Region ab, in der vorwiegend Milchvieh gehalten und Grünland genutzt

15

wird. Es ist zugleich der Bereich, in dem die größten Belastungen in den Grund-wasserkörpern vorliegen. Die Verände-rung der Rindvieh und Milchkuhbestände in den Kreisen von 2010 auf 2016 ist im Anhang E 6 zu erkennen. Der Rückgang der Rindvieh haltenden Betriebe hat in allen Kreisen in ähnlichem Umfang statt-gefunden. Im Mittel beträgt der Rückgang 16 v.H.. Während die Zahl der Rinder ins-gesamt leicht rückläufig war, ist der Milch-viehbestand in Schleswig-Holstein um 6 v.H. angestiegen. Der Anstieg war in den Kreisen Dithmarschen und Pinneberg am höchsten. Die Zunahme der Milchviehbe-stände in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Stormarn war am gerings-ten. Sie ist auch vor dem Hintergrund des Auslaufens der Milchquote im Jahr 2015 zu sehen.

Die Schafbestände in den Kreisen sind in Anhang E 4 dargestellt. Die größten Schafbestände sind in den Westküsten-kreisen anzutreffen und dort vornehmlich in der Marsch. Im Hinblick auf den Anfall von Wirtschaftsdünger ist diese Tierart eher vernachlässigbar, da die klassischen Schafhalter auf Naturschutzflächen oder

Deichflächen oder auf Betrieben mit eher geringer Viehdichte anzutreffen sind und damit hinsichtlich des Aufkommens und der Aufnahmemöglichkeit für Wirtschafts-dünger anderer Art auf den Weideflächen nicht in Betracht kommen.

Die Geflügelbetriebe sind vorwiegend in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg und Herzogtum Lauen-burg ansässig. Die Geflügelhaltung nach Kreisen ist in Anhang E 5 aufgeführt. Ins-gesamt ist die Geflügelhaltung in Schles-wig-Holstein nicht sehr intensiv. Im Mittel werden in Schleswig-Holstein 0,01 GV Geflügel /ha LF gehalten.

Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung insgesamt in Schleswig-Holstein anfallen-den Nährstoffe ist mit Unsicherheiten be-haftet, da die Fütterung und Haltungsver-fahren der Tiere nicht bekannt sind und somit auch keine N und P Ausscheidun-gen kalkuliert werden können. Die Ange-messenheit eines betriebsindividuellen Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da kei-ne betriebsindividuellen Daten zum Tier-bestand, der Flächennutzung, des Flä-chenumfangs und der erzielten Erträge zur Verfügung gestellt werden.

16

Übersicht 7: Installierte elektrische Leistung sowie Rinder- und Schweine-GV-Besatz nach Kreisen in [kWel/ha] und [GV/ha]. In den südöstlichen Landkreisen ist die Biogasanlagen- sowie Tierbesatzdichte am geringsten (Datengrundlage Tierhaltung: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2010; Biogasanlagen: Bundesnetzagentur, 2014).

3.7 BiogaserzeugungMit der Förderung der Biogaserzeu-

gung durch das Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) ist die Biogaserzeugung aus Wirt-schaftsdünger und pflanzlicher Urproduk-tion dem Pionierbereich entwachsen. Bundesweit hat die Zahl der Anlagen ab 2004 stark zugenommen. Ursache war die erste Novelle des EEG 2004 .Waren es im Jahr 2004 in Deutschland noch 2.010 An-lagen, so stieg die Anzahl im Jahr 2005 bereits auf 2.690 Anlagen und lag zwei Jahre später bereits bei 3.711. (DBFZ, o. J.). Im Jahr 2009 waren in Deutschland

4.671 Biogasanlagen in Betrieb, die insge-samt rund 11 v.H. des Stroms aus erneu-erbaren Energien produzieren. Diese Ent-wicklung lässt sich durch die Erhöhung der Vergütung der durch Biogasanlagen er-zeugten elektrischen Leistung erklären. Mit der von 2009 bis 2011 gültigen 2. No-velle des EEG wurde ein Güllebonus ein-geführt, der kleinere Anlagen mit hohem Gülleanteil fördern soll.

Die neue Einspeisevergütung durch das EEG 2012 führte zu einem starken Rück-gang bei neu installierten Anlagen.

17

Übersicht 8: Anzahl BHKW nach Kreisen und Jahren. Insbesondere in 2010 und 2011 wurden neue Bio-gasanlagen installiert; Stand: Juli 2014 (Quelle: Bundesnetzagentur, 2014)

Die Entwicklung der Biogasanlagen in Schleswig-Holstein ist der Übersicht 8 zu entnehmen. Der Verlauf der Anlagenanz-ahl zeigt, dass auch in Schleswig-Holstein seit 2004 ein erster Anstieg bis zum Jahr 2007 und ein zweiter bis 2011 erfolgte. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden noch etwa 30 Anlagen gebaut. Nach dem Zeit-raum sind nur noch etwa 10 Anlagen im Leistungsbereich bis zu 75 kWel, die soge-nannten Hofbiogasanlagen, gebaut wor-den. Der Zubau von Anlagen mit nach-wachsenden Rohstoffen spielt seit 2014 praktisch keine Rolle mehr, da die Ein-speisevergütung seit 2012 um ¼ reduziert und seit August 2014 die Zusatzvergütung für Gülle und Nachwachsende Rohstoffe abgeschafft wurde. Von den 870 Biogas-

BHKW (Blockheizkraftwerk) in Schleswig-Holstein (an 727 Orten) mit einer installier-ten Leistung von 360 MW stehen 549 (63 v.H.) in den drei nördlichen Kreisen SL, NF und RD (Bundesnetzagentur 2014; Über-sicht 9).

In Übersicht 7 ist die Intensität der Bio-gasnutzung in den Kreisen dargestellt. Dabei wurde die installierte Leistung der Biogas-BHKW auf die LF des Kreises be-zogen. Die installierte Leistung entspricht der Normleistung des jeweiligen BHKW in kW. Es wird erkennbar, dass die Vielzahl der Biogasanlagen in den beiden nörd-lichsten Kreisen trotz ihrer flächenmäßigen Größe weit höhere installierte elektrische Leistung je ha LF aufweisen als die übri-gen Kreise.

0

50

100

150

200

250

An

zah

l n

eu

in

sta

llie

rte

r B

iog

asa

na

lge

n PI

OH

OD

IZ

PLÖ

RZ

HEI

SE

RD

NF

SL

18

Übersicht 9: Anzahl BHKW und installierte elektrische Leistung nach Kreisen. In den nördlichen Land-kreisen produzieren die Biogasanlagen am meisten Strom; Stand: Juli 2014 (Datengrundlage: Bundes-netzagentur 2014)

Zusammenfassung:

Die Flächen der alten Marsch werden überwiegend als Grünland und für Milchvieh, Rinder-mast und Schafhaltung genutzt. Die neuere Marsch (Kalkmarsch und Kleimarsch) wird überwiegend ackerbaulich zum Getreide und Rapsanbau, aber auch zum Kohl und Kartoffel-anbau mit teilweise intensiver Schweinemast genutzt. Geestflächen dienen überwiegend zur Grünlandnutzung und Maisanbau für die Rindviehhaltung und Biogaserzeugung. Das östli-che Hügelland wird ackerbaulich zum Getreide-, Raps- und Maisanbau genutzt. Hier wird auch Schweinehaltung betrieben.

Der Kreisbezug wird aus Gründen der Praktikabilität verwendet, obschon dabei der Einfluss der Bodenart und der Flächennutzung auf die Fragestellung nicht abgebildet wird.

In den Kreisen Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde sind im We-sentlichen auch die Kreise mit dem höchsten Grünlandanteil, dem höchsten Geestanteil und dem höchsten Anteil landwirtschaftlicher Flächen benannt. Der als Mittelrücken Schleswig-Holsteins bezeichnete Naturraum der Geest bildet über alle Kreisgrenzen hinweg die Region ab, in der vorwiegend Milchvieh gehalten, auf dem bewirtschafteten Ackerland vorwiegend Mais angebaut und Grünland genutzt wird. Es ist zugleich der Bereich, in dem die größten höchsten Nitratbelastungen in den Grundwasserkörpern vorliegen.

Ein Abschätzen der durch die Tierhaltung insgesamt in Schleswig-Holstein anfallenden Nährstoffe ist mit Unsicherheiten behaftet, da die Fütterung und Haltungsverfahren der Tiere nicht bekannt sind und somit auch keine N und P Ausscheidungen kalkuliert werden können. Die Angemessenheit eines betriebsindividuellen Tierbesatzes ist nicht abschätzbar, da keine betriebsindividuellen Daten zum Tierbestand, der Flächennutzung, des Flächenumfangs und der erzielten Erträge zur Verfügung stehen.

Von den 870 Biogas-BHKW in Schleswig-Holstein (an 727 Orten) mit einer installierten Leis-tung von 360 MW stehen 549 (63 v.H.) in den drei nördlichen Kreisen SL, NF und RD.

0

20

40

60

80

100

120

0

50

100

150

200

250

Sch

lesw

ig-F

lens

burg

Nor

dfrie

slan

d

Ren

dsbu

rg-

Eck

ernf

örde

Seg

eber

g

Dith

mar

sche

n

Her

zogt

umLa

uenb

urg

Plö

n

Ste

inbu

rg

Sto

rmar

n

Ost

hols

tein

Pin

nebe

rg

[Mw

el]

An

zah

l

Anzahl 2012

MWel 2014

19

4 Material und Methoden

4.1 MeldeprogrammAuf der Basis des WDüngMeld-

PfLV_SH hat die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein die Erstellung eines Online Meldeprogramms für Wirtschafts-dünger in Auftrag gegeben. Die GeoInfor-mationsDienst GmbH (GID) in Göttingen wurde mit der Umsetzung beauftragt. In den Ländern Niedersachsen und Nord-rhein-Westfalen wird seit einiger Zeit die Online-Meldung mit einem Programm der GID betrieben. Aufbauend auf den Erfah-rungen des Betriebs eines Meldepro-gramms in den Ländern wurde eine an Schleswig-Holstein angepasste Version erstellt.

Das Meldeprogramm ist über www.meldeprogramm-sh.de aufrufbar. Um eine Meldung durchführen zu können, muss der Betrieb mit einer Betriebsnum-mer im Meldeprogramm hinterlegt sein. Dies gilt auch für die Betriebe, an die Wirt-schaftsdünger geliefert wird. Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen, können ihre BNRZD (ZID)-Nummer ver-wenden. Tierhaltenden Betrieben wurde im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier), auch als HIT bezeichnet, eine Betriebs-nummer zugewiesen. Der ZID und der HIT Nr. ist ein Kennwort zugeordnet. Dadurch sind eine eindeutige Identifizierung und der alleinige Zugang des Melders möglich. Biogasanlagen, die eine Betriebsnummer nach der TierischeNebenprodukteBeseiti-gungsVerordnung (TierNebV) erhalten haben (auf 11 endende Nr.), werden mit dieser Nummer geführt und erhalten auf

Anfrage ein Kennwort zum Zugang ins Meldeprogramm. Biogasanlagen ohne 11er Nummer und Kommanditgesellschaf-ten sowie Betriebe, die keinen Agrarantrag stellen, konnten nicht im Vorwege im Mel-deprogramm hinterlegt werden. Auf Nach-frage wurde diesen Betrieben eine Be-triebsnummer zugewiesen. Abgabemel-dungen zwischen zwei Betrieben sind auch vorzunehmen, wenn sie von dersel-ben juristischen oder natürlichen Person bewirtschaftet werden, aber steuerlich getrennt veranlagt werden und demzufol-ge keinen gemeinsamen Buchführungsab-schluss erstellen.

Der dem Meldeprogramm hinterlegte Da-tensatz umfasst alle Betriebe, die im Früh-jahr 2015 beim Landesamt für Landwirt-schaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) einen Sammelantrag gestellt ha-ben. Die Betriebsnummer des Hauptbe-triebes ist als ZID-Nummer hinterlegt. Die-ser Nummer wird auf Hauptbetriebsebene die HIT-Nummer nachrangig zugeordnet. Daher sind alle Meldedaten über die ZID-Nummer sichtbar. Über den HIT-Zugang sind jedoch nur die über den HIT-Zugang gemachten Meldungen sichtbar. Die Zu-gangsberechtigung aller Biogasbetriebe, Kommanditgesellschaften sowie Betriebe, die keinen Sammelantrag gestellt haben, erforderten die Kennwortvergabe durch die Landwirtschaftskammer.

Nach erfolgreichem Einloggen kann eine Meldung im Hauptmenü unter Abgabe-meldung erfassen getätigt werden (Über-sicht 10).

20

Übersicht 10: Menüansicht. Im Hauptmenü kann die Meldung unter "Abgabemeldung erfassen" durchge-führt werden.

Im ersten Schritt wird die Betriebsnummer des Abgebers sowie Empfängers abge-fragt (Übersicht 11). Ist der Melder Abge-ber beziehungsweise Empfänger, kann durch Anklicken eig. Betrieb als Abgeber beziehungsweise eig. Betrieb als Emp-fänger die Betriebsnummer ohne erneute Eingabe übernommen werden.

Eine abrufbare Liste der bereits verwende-ten Betriebsadressen vereinfacht die Ein-gabe.

Befindet sich der Empfänger außerhalb Schleswig-Holsteins, so ist der Betrieb vom Melder über Betriebe nicht in SH anzulegen.

Die Abgabemenge ist in t Frischmasse anzugeben. Dabei wird von einer Dichte von 1 ausgegangen. Bei abweichender Dichte der flüssigen Wirtschaftsdünger ist eine entsprechende Anpassung der Ge-wichtsangabe vorzunehmen.

Nach Auswahl der Wirtschaftsdüngerart muss die Datenbasis der Nährstoffgehalte ausgewählt werden. Dabei ist Analyse voreingestellt. Durch Anklicken von Ana-lyse eingeben oder auswählen kann die betriebsindividuelle Wirtschaftsdüngerana-lyse mit den entsprechenden Nährstoffge-halten eingegeben und gespeichert wer-den. Die Analyse bleibt für zukünftige Mel-dungen gespeichert. Unter manuelle Ein-gabe kann eine betriebsindividuelle Ana-lyse eingegeben werden, welche nicht für weitere Meldungen gespeichert wird. Liegt keine Wirtschaftsdüngeranalyse vor, kann auf Richtwerte zurückgegriffen werden. Dies ist allerdings nicht für Substratreste möglich. Im letzten Schritt wird der Beför-derer abgefragt. Hier kann zwischen Ab-geber , Empfänger sowie Dritten ge-wählt werden. Erfolgt die Beförderung durch Dritte, kann der Beförderer durch Anklicken von Beförderer einge-ben/auswählen angelegt werden.

21

Übersicht 11:Eingabemaske Abgabemeldung. In der Abgabemeldung wird der Abgeber, Empfänger sowie die Wirtschaftsdüngerart und -menge mit Nährstoffgehalten abgefragt.

Abschließend können durch das Anklicken von Daten prüfen Fehleingaben festge-stellt werden. Wurden alle erforderlichen Angaben getätigt, kann die Meldung über Einfügen/ Speichern abgeschickt wer-

den. Nach der Speicherung liegt die Mel-dung bei der Landwirtschaftskammer vor. Nach erfolgter Meldung generiert das Pro-gramm automatisch einen Lieferschein, der gespeichert und ausgedruckt werden kann (Übersicht 12). Alle wichtigen Infor-mationen zum Meldeprogramm stehen auf

der Homepage der Landwirtschaftskam-mer unter www.lksh.de/landwirtschaft/pflanze/duengung/meldeprogrammwirtschaftsduenger/. Hier kann auch eine Vollmacht herunter-geladen werden, mit der sich Dritte wie Berater, Beförderer und Vermittler, die für den Abgeber die Meldung tätigen, absi-chern. Außerdem gibt es eine Demoversi-on, um sich mit der Benutzeroberfläche vertraut machen zu können. In dieser sind keine Echtdaten hinterlegt.

22

Übersicht 12: Lieferschein. Das Meldeprogramm generiert automatisch nach einer Meldung den entspre-chenden Lieferschein.

4.2 Biogas- und LWK-ZugängeBetriebe ohne Zugangsdaten erhiel-

ten auf Nachfrage einen Meldezugang. (vgl. 4.1). Es wurden mehr als 860 Einzel-zugänge erstellt. Davon entfielen 233 Zu-

gänge auf Biogas-Betriebe, die nach der TierNebV bereits aufgrund ihrer Betriebs-daten eine Betriebsnummer erhalten hat-ten. Diesen Betrieben wurde ein Zugang

23

bereits kurz nach dem Programmstart ein-gerichtet. Die Zuteilung einer sogenannten LWK-Nummer wurde nur auf Anfrage er-stellt. Daher lief diese Vergabe sehr viel zögerlicher und eilte dem Verlauf der Mel-dungen nur unwesentlich voraus. Knapp die Hälfte der Zugänge wurde im März

2016 erstellt. Von den insgesamt 625 er-stellten Zugängen entfielen 289 auf Tier-haltungsgesellschaften und 290 auf Bio-gasbetriebe, die über keine TierNebV-Nr. verfügen. Für Hobbytierhalter wurden 21 und für Vermittler, Beförderer, Händler und andere Betriebe waren es 25 Zugänge.

4.3 KorrekturmeldungenFallen im Nachgang fehlerhafte

Angaben (z. B. bei der Abgabemenge) auf, besteht die Möglichkeit, die Meldung zu stornieren. Dies ist nur über die Betriebsnummer möglich, mit der die fehlerhafte Meldung getätigt wurde. Dabei hat der Melder die Möglichkeit, zwischen Stornieren und Korrektur zu wählen

(Übersicht 13). Bei einer Stornierung müssen für eine neue Meldung alle Angaben neu eingegeben werden. Bei einer Korrektur werden die, wie in Übersicht 13 anteilig sichtbaren, grau hinterlegten Eingabefelder wieder überschreibbar.

Übersicht 13: Fehlerkorrekturmaske. Bei fehlerhaften Angaben kann im Nachgang die Meldung storniert beziehungsweise korrigiert werden.

Um eine Meldung durchführen zu können, muss der Betrieb mit einer Betriebsnummer im Meldeprogramm hinterlegt sein. Dies gilt auch für die Betriebe, an die Wirtschaftsdünger ge-liefert wird. Betriebe, die einen Antrag auf Agrarförderung stellen, können ihre BNRZD (ZID)-Nummer verwenden. Tierhaltenden Betrieben wurde im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier), auch als HIT bezeichnet, eine Betriebsnummer zugewiesen. Biogasanlagen, die eine Betriebsnummer nach der TierischeNebenprodukteBe-seitigungsVerordnung (TierNebV) erhalten haben (auf 11 endende Nr.), werden mit dieser Nummer geführt. Die Zugangsberechtigung aller Biogasbetriebe, Kommanditgesellschaften sowie Betriebe, die keinen Sammelantrag gestellt haben, waren nicht über den Datensatz des MELUR abprüfbar, sondern erforderten die Kennwortvergabe durch die Landwirtschafts-kammer. Es wurden mehr als 860 Einzelzugänge erstellt. Davon entfielen 233 Zugänge auf Biogas-Betriebe, die nach der TierNebV bereits aufgrund ihrer Betriebsdaten eine Betriebs-nummer erhalten hatten. Von den insgesamt 625 erstellten Zugängen entfielen 289 auf Tier-haltungsgesellschaften und 290 auf Biogasbetriebe.

24

5 Ergebnisse Bruttoabgaben

5.1 MeldungsumfangAb dem 25. November 2015 konnten

in Verkehr gebrachte Wirtschaftsdünger gemeldet werden. Fristende für den in 2015 verbrachten Wirtschaftsdünger war der 31. März 2016.

In 8.173 Einzelmeldungen wurden insge-samt 7.482.939 t Wirtschaftsdünger durch 3.493 Betriebe abgegeben. Die Meldun-gen liefen zunächst zögerlich an, kamen aber nach Kenntnis der betriebsindividuel-len Zugangsdaten für Abgeber und Emp-fänger und nach einer Eingewöhnungs-phase in Fahrt (Übersicht 14). Die Eingabe auf den Betrieben verlief dann reibungs-los, zügig, unkompliziert und ohne Server-probleme im Meldebetrieb. Auch nach dem 31. März 2016 wurden wegen fehlen-der Zugangsdaten noch vereinzelte Nachmeldungen vorgenommen, für die eine Verlängerung gewährt wurde. Die

dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf den Stand vom 28.09.2016.

Die Meldungen werden üblicherweise durch den Abgeber vorgenommen. Es ist jedoch auch möglich, dass Abgabemel-dungen durch den Empfänger, den Beför-derer, Nährstoffbörsen oder Vermittler vorgenommen werden. Dies trifft auf 2.716 Meldungen (33 v.H.) zu. Davon entfällt der größte Teil auf Empfängermeldungen, die mit einem anderen Betrieb auch Abgeber sind. Auf Nährstoffbörsen entfällt ein Anteil von 0,4 v.H. der Abgabemeldungen. Loh-nunternehmer sind üblicherweise aus-schließlich Beförderer. Es wurden 42.437 t an Lohnunternehmen abgegeben und von diesen wiederum 46.927 t abgegeben.

Übersicht 14: Abgabemeldungen nach Monaten in [t]. Insbesondere Ende März 2016 wurden die meisten Abgabemeldungen für 2015 getätigt.

0

1.000.000

2.000.000

3.000.000

4.000.000

5.000.000

6.000.000

7.000.000

8.000.000

Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Apr 16 Mai 16

[t]

25

5.2 Abgabemenge nach WirtschaftsdüngerartBei der Abgabemeldung wurde auch

die Wirtschaftsdüngerart erfasst. Die bei weitem häufigste Wirtschaftsdüngerart stellt Substratrest aus Biogasanlagen dar. Mit einem Anteil von 59 v.H. bildet Sub-stratrest die meist abgegebene Wirt-schaftsdüngerart (knapp 4,4 Mio. t). Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle und Rindermist gemeldet (Übersicht 15). An dritter Stelle folgt Schweinegülle und

Schweinemist: 1,0 Mio. t wechselten den Betrieb. Geflügel (46.510 t) sowie die in der Übersicht 15 als Sonstige zusam-mengefasste Wirtschaftsdüngerarten Mischgülle (32.106 t), Pferdemist (8.022 t) und Schafmist (2.531 t) spielen eine nur untergeordnete Rolle. Der unter Rinder aufgeführte Anteil, der auf Rindermist ent-fällt, beträgt 54.825 t. Für Schweinemist wurden 280 t gemeldet (Anhang A).

Übersicht 15: Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart, Angaben in [t]. Die häufigste Wirtschaftsdün-gerart war Substratrest.

5.3 Abgabemengen nach LandkreisenNeben der Gesamtmenge der ge-

meldeten Wirtschaftsdünger, galt der Fra-ge, wo die Wirtschaftsdünger anfallen, und wohin diese verbracht werden, besondere Aufmerksamkeit. Die mit Abstand meisten Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland gemeldet (Übersicht 16; jeweils linke Säule). Diese Kreise sind durch eine hohe Biogasanla-gendichte sowie intensive Milchvieh- und Schweinehaltung charakterisiert. Die räumliche Distanz zwischen abgebendem

und aufnehmendem Betrieb bewegt sich im Mittel zu 75 v. H. im selben PLZ-Gebiet. In andere PLZ-Gebiete werden 25 v. H. verbracht. Weiter in andere Landkreise wird im Mittel nur knapp 6 v.H. der abge-gebenen Wirtschaftsdüngermengen trans-portiert (Übersicht 16; jeweils mittlere und rechte Säule; Anhang B). Hierbei ist nicht unterscheidbar, wie weit die Wirtschafts-dünger transportiert wurden, da auch Randeffekte räumlich naher, jedoch das PLZ-Gebiet oder den Landkreis über-schreitende Ortschaften inbegriffen sind.

Substratrest4.382.731

58%

Rindergülle und -mist

1.982.49526%

Schweinegülle und -mist

1.028.54314%

Geflügelkot, -gülle und -mist

46.5101%

Sonstige (Mischgülle, Pferdemist, Schafmist)

42.6591%

26

Der Großteil der abgegebenen Wirt-schaftsdünger verbleibt demnach im enge-

ren Umfeld.

Übersicht 16: Abgabemengen nach Landkreisen und Verbringungsort in [t]. Der Wirtschaftsdünger ge-langt zu etwa 25 v.H. in fremde PLZ-Bereiche, wovon knapp 6 v.H. in fremde Landkreise gelangen.

In Übersicht 17 sind die saldierten Abga-bemengen innerhalb der Landkreise Schleswig-Holsteins dargestellt. Die Land-kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön sowie Her-zogtum Lauenburg geben mehr Wirt-schaftsdünger ab als sie aufnehmen. Die größten Nährstoffströme sind dabei von Schleswig-Flensburg nach Rendsburg-Eckernförde, von Rendsburg-Eckernförde nach Dithmarschen, von Plön nach Ost-holstein von Ostholstein nach Segeberg sowie von Segeberg nach Steinburg und Pinneberg zu verzeichnen (Anhang C). Eine Zuordnung der Nährstoffströme zu den Naturräumen wäre inhaltlich zweck-mäßig, allerdings ist die Zuordnung der

Betriebsflächen und der jeweiligen Ge-meinde zu einem Naturraum in den Grenzbereichen mit sehr großen Unsi-cherheiten behaftet und wurde daher vor-erst nicht verwendet.

Bei der Betrachtung der Nährstoffströme an Empfänger außerhalb Schleswig-Holsteins ist festzustellen, dass über 32.000 t Wirtschaftsdünger von Nordfries-land nach Dänemark, knapp 20.000 t von Herzogtum Lauenburg und Ostholstein nach Mecklenburg-Vorpommern sowie über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauen-burg nach Niedersachsen gemeldet wur-den (Anhang B und C).

0200.000400.000600.000800.000

1.000.0001.200.0001.400.0001.600.0001.800.0002.000.000

[t]

Abgegebene Bruttomenge davon außerhalb eigene PLZ davon außerhalb eigener Landkreis

27

Übersicht 17: Nach Kreisen saldierte Abgabemengen in [t]. Der Großteil der nördlichen Landkreise gibt Wirtschaftsdünger ab, der Großteil der südlichen Landkreise nimmt Wirtschaftsdünger auf (Salden bezie-hen sich auf Abgeber und Empfänger aus Schleswig-Holstein).

5.4 Abgegebene Nährstoffmengen Aus der Übersicht 18 wird die Nähr-

stoffabgabe für die Nährstoffe Stickstoff als Gesamt-N und Phosphat (P2O5) er-sichtlich. Da im Meldeprogramm die Da-tenbasis des Wirtschaftsdüngers angege-ben werden muss, sind die Nährstofffrach-ten der einzelnen Wirtschaftsdünger er-kennbar. Bei der Eingabe ist Analyse voreingestellt: Durch vorliegende Analy-sewerte wird die tatsächliche Nährstoff-menge am besten erfasst. Die Kenntnis der genauen Menge ist für die Berechnung erforderlicher Abgabemengen genauso

bedeutsam wie für die Düngeplanung beim Empfänger. Die Eingabe kann aber alternativ auch über manuelle Eingabe und Richtwerte erfolgen (für Substratrest sind keine Richtwerte hinterlegt). Der hohe Anteil manueller Eingaben überrascht, da es durchaus angebracht sein kann die Daten zu speichern, um sie für die nächste Meldung zu nutzen. Hier kommt jedoch möglicherweise auch die Schwierigkeit bei der Eingabe von Analysewerten zum Tragen. Die Häufigkeit der Nachfragen zu diesem Thema ist ein Indiz dafür. Auf Ana-

28

lysen ( manuelle Eingaben und Analy-sen ) beruhen 100 v. H. der N-Lieferung bei Substratrest, 47 v. H. bei Rindergülle und 55 v. H. bei Schweinegülle (Übersicht 18). Die Nährstofffrachten korrespondieren sehr gut mit den Abgabemengen (Anhang B, Anhang D). Von der insgesamt abge-gebenen N-Menge von 30.541 kg N entfal-len 60 v. H. auf Substratrest, 23 v. H. auf Rindergülle und 12 v. H. auf Schweinegül-le. Die insgesamt abgegebene Phosphat-

menge von 12.192 kg P2O5 wird zu 55 v. H. über Substratrest, zu 23 v. H. über Rin-dergülle und zu 14 v. H. über Schweine-gülle verbracht. Bei den angegebenen Nährstoffgehalten wurden Abweichungen von 25 v. H. bis 400 v. H. des jeweiligen Richtwertes akzeptiert. Abweichungen darüber hinaus wurden durch die jeweili-gen Richtwerte ersetzt. Vielfach war eine Verschiebung der Kommastelle bei der Eingabe zu vermuten.

Übersicht 18: Stickstoff- und Phosphatabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [kg]. Die Verbringung von 30 Mio. kg Stickstoff und 12 Mio. kg Phosphat in 2015 wurden gemeldet. Für Rinder- und Schweine-gülle liegen wenige Analysen vor. (* für Substratrest liegen in den Richtwerten für die Düngung keine Nährstoffgehalte vor; ** Hühner insg., Rindermist, Mischgülle, Pferdemist, Putenmist, Schafmist, Schwei-nemist)

5.5 Beförderer des Wirtschaftsdüngers Der Transport kann neben dem Ab-

geber und dem Empfänger auch durch Dritte (primär Lohnunternehmer) vonstat-tengehen. In 2015 wurden die Wirt-schaftsdüngermengen zu etwa gleichen Anteilen von den möglichen Akteuren transportiert (Übersicht 19).

Übersicht 19: Anteil der Beförderergruppen in [%]. Der Transporteur ist ungefähr zu gleichen Anteilen auf den Abgeber, Empfänger sowie Dritte aufgeteilt

0

2.000.000

4.000.000

6.000.000

8.000.000

10.000.000

12.000.000

14.000.000

16.000.000

18.000.000

20.000.000

N-G

esam

t

P2O

5

N-G

esam

t

P2O

5

N-G

esam

t

P2O

5

N-G

esam

t

P2O

5

Substratrest* Rindergülle Schweinegülle Sonstige**

[kg

]

Richtwerte

manuelle Eingabe

Analyse

Dritte27%

Abgeber 39%

Empfänger 34%

29

5.6 Abgaben zu Betrieben desselben Betriebsleiters Die Landesverordnung sieht die

Meldepflicht der Abgabe zu einem ande-ren Betrieb vor. Abgebender und aufneh-mender Betrieb können dabei den identi-schen Betriebsleiter aufweisen. Dies be-trifft insbesondere die Abgabe von Schweinegülle von der Kommanditgesell-schaft zum Stammbetrieb sowie die Abga-be von Rindergülle vom Stammbetrieb an Biogasanlagen und die Abgabe des Gär-restes zurück an den Stammbetrieb. Zur Identifizierung der Betriebsleiter wur-den alle Meldungen hinsichtlich identi-scher Postadressen sowie bei Firmen hin-sichtlich übereinstimmender hinterlegter Geschäftsführer verglichen Dieses Verfah-ren kann aber nicht sicherstellen, dass alle Geschäftsbeziehungen einwandfrei identi-

fiziert wurden. Aufgrund dieser Einteilung entfallen auf abgegebene Wirtschaftsdün-ger an einen Betrieb desselben Verfü-gungsberechtigten 52 v.H. der Meldungen (knapp 4 Mio. t; Übersicht 20).

Übersicht 20: Anteil nach Betriebsinhaber in [%]. Der Geschäftsführer des Abgebers und des Empfängers war in 52 v.H. der Abgabemengen identisch.

5.7 Abgaben von KommanditgesellschaftenDa dem Meldeprogramm im Vorwe-

ge nur Betriebe hinterlegt waren, die einen Sammelantrag gestellt haben, wurde allen Kommanditgesellschaften auf Antrag eine LWK-Nummer zugewiesen. Diese wurde

durch eine im Vorwege festgelegte Sys-tematik vergeben. Werden die Schweine-

gülleabgaben von einer Kommanditgesell-schaft an dessen Stammbetrieb zusam-mengezählt, so beläuft sich dessen Menge auf 609.724 t. Die gesamte gemeldete Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe wurden somit 418.539 t abgegeben.

5.8 Aus Schleswig-Holstein exportierte Wirtschaftsdünger Etwa 0,8 v.H. der gemeldeten abge-

gebenen Wirtschaftsdünger gelangen zu Empfängern außerhalb Schleswig-Holsteins. Dabei handelt es sich größten-teils um Substratrest (Übersicht 21). Den

größten Teil davon nimmt die Sub-stratrestabgabe nach Dänemark ein (32.552 t). Die übrigen Lieferungen erfolg-ten größtenteils nach Mecklenburg-Vorpommern (Anhang B, Anhang C).

5.9 Nach Schleswig-Holstein importierte Wirtschaftsdünger Da die Schleswig-Holsteinische

Landesverordnung nur die Meldung der Abgabe, nicht aber der Aufnahme von Wirtschaftsdünger vorschreibt, gibt es hierzu keine Daten im hiesigen Meldepro-gramm. Aufgrund der durch die Meldepro-gramme in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erfassten Meldungen können folgende Aussagen getroffen werden:

In Niedersachsen wurden insgesamt 36.721 t nach Schleswig-Holstein gemel-det, wobei am meisten in den Landkreis Herzogtum Lauenburg verbracht wurde. In Nordrhein-Westfalen wurden 300 t gemel-det, die nach Schleswig-Holstein geliefert wurden.

Geschäfts-führer

identisch52%

Geschäfts-führer nicht identisch

48%

30

Übersicht 21: Exportanteil in [%]. Der aus Schleswig-Holstein meist exportierte Wirtschaftsdünger ist Substratrest (Angaben in t).

aus Niedersachsen [t] aus Nordrein-Westfalen [t] Herzogtum Lauenburg 14.478 160 Rendsburg-Eckernförde 4.177 49 Ostholstein 4.045 28 Schleswig-Flensburg 3.125 - Stormarn 2.870 - Plön 2.850 63 Segeberg 1.731 - Dithmarschen 1.511 - Steinburg 973 - Nordfriesland 768 - Pinneberg 145 - Kiel 48 - Übersicht 22: Wirtschaftsdüngerimport aus anderen Ländern nach Kreisen in [t]. Die meisten Wirt-schaftsdünger aus Niedersachsen gelangen nach Herzogtum Lauenburg

Bei den gemeldeten Wirtschaftsdüngerlie-ferungen handelt es sich überwiegend um Schweinemist, häufig aber auch um Hüh-nertrockenkot und Hähnchenmist. Die Empfänger waren überwiegend Biogasan-lagen (95 v. H.). Nur ein kleiner Teil wurde direkt zu landwirtschaftlichen Betrieben

geliefert. Es ist bekannt, dass aus den Niederlanden, Dänemark und anderen EU-Staaten Wirtschaftsdünger nach Schleswig-Holstein geliefert werden. Über die Größenordnung herrscht jedoch noch keine genaue Kenntnis, da ein Datenaus-tausch zurzeit noch vorbereitet wird.

Substratrest53.78095%

Hühnertrockenkot6861%

Rindergülle1.0262%

Pferdemist8592%Andere

2.5715%

31

5.10 Empfangsmeldungen aus anderen Ländern Die WDüngV regelt, dass jeder Be-

trieb, der Wirtschaftsdünger in Schleswig-Holstein aufnimmt dies einmal jährlich an das zuständige LLUR melden soll. Diese Meldemöglichkeit besteht auch über das Online-Meldeprogramm. Die Meldungen sind in den Vorjahren direkt an das LLUR erfolgt. Ein Vergleich der aus Niedersach-

sen und Nordrhein-Westfalen gemeldeten Wirtschaftsdüngerlieferungen mit den Empfangsmeldungen im Online-Meldeprogramm zeigt, dass nur wenige Meldungen online erfolgten. Der überwie-gende Teil dieser Meldungen ist daher vermutlich direkt an das LLUR erfolgt.

Zusammenfassung:

In 8.173 Einzelmeldungen wurden insgesamt 7.482.939 t Wirtschaftsdünger durch 3.493 Betriebe abgegeben. Die Eingabe auf den Betrieben verlief reibungslos, zügig, unkompliziert und ohne Serverprobleme im Meldebetrieb.

Die bei weitem häufigste Wirtschaftsdüngerart stellt Substratrest aus Biogasanlagen dar. Mit einem Anteil von 59 v.H. bildet Substratrest die meist abgegebene Wirtschaftsdüngerart (knapp 4,4 Mio. t). Es wurden knapp 2,0 Mio. t Rindergülle und Rindermist gemeldet. An drit-ter Stelle folgt Schweinegülle und Schweinemist: 1,0 Mio. t wechselten den Betrieb.

Die mit Abstand meisten Wirtschaftsdüngerabgaben wurden in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland gemeldet. Diese Kreise sind durch eine hohe Biogasanlagendichte sowie intensive Milchvieh- und Schweinehaltung charakteri-siert. Die räumliche Distanz zwischen abgebendem und aufnehmendem Betrieb bewegt sich im Mittel zu 75 v. H. im selben PLZ-Gebiet. In andere PLZ-Gebiete werden 25 v. H. ver-bracht. Weiter in andere Landkreise wird im Mittel nur knapp 6 v.H. der abgegebenen Wirt-schaftsdüngermengen transportiert.

Die Landkreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön sowie Herzogtum Lauenburg geben mehr Wirtschaftsdünger ab als sie aufnehmen. Die größten Nährstoffströme sind dabei von Schleswig-Flensburg nach Rendsburg-Eckernförde, von Rendsburg-Eckernförde nach Dithmarschen, von Plön nach Ostholstein von Ostholstein nach Segeberg sowie von Segeberg nach Steinburg und Pinneberg zu verzeichnen.

Für Abgaben außerhalb Schleswig-Holsteins ist festzustellen, dass über 32.000 t Wirt-schaftsdünger von Nordfriesland nach Dänemark, knapp 20.000 t von Herzogtum Lauenburg und Ostholstein nach Mecklenburg-Vorpommern sowie über 2.000 t aus dem Herzogtum Lauenburg nach Niedersachsen verbracht wurden. Dies macht etwa 0,8 v.H. der gemeldeten abgegebenen Wirtschaftsdüngermenge aus.

Werden die Schweinegülleabgaben von einer Kommanditgesellschaft an dessen Stammbe-trieb zusammengezählt, so beläuft sich dessen Menge auf insgesamt 609.724 t. Die gesam-te gemeldete Schweinegülleabgabe 2015 beläuft sich auf 1.028.263 t. An Fremdbetriebe wurden somit 418.539 t abgegeben.

Aus Niedersachsen wurden insgesamt 36.721 t nach Schleswig-Holstein gemeldet, wobei am meisten in den Landkreis Herzogtum Lauenburg verbracht wurde. Aus Nordrhein-Westfalen wurden 300 t gemeldet, die nach Schleswig-Holstein geliefert wurden.

32

6 Ergebnisse Nettoabgaben

6.1 NettoabgabemengenAbgabemeldungen sind von Betrie-

ben, die Wirtschaftsdünger an andere Be-triebe abgeben, ohne von diesen Wirt-schaftsdünger zurück zu erhalten, als auch von solchen zu machen, die regel-mäßig anderen Wirtschaftsdünger zurück erhalten. Dies ist insbesondere bei der Lieferung von Gülle an Biogasbetriebe, die ihrerseits Substratrest zurückliefern, der Fall. Aus Sicht des Nährstoffstromes han-delt es sich dabei weitgehend um einen annähernd geschlossenen Kreislauf. Der Umfang, den die gemeldeten Schweine-gülleabgaben der KG-Betriebe an der ins-gesamt abgegebenen Schweinegülle ausmachen, beträgt 59,3 v. H.. Die Schweinegülleabgabe eines KG Betriebes

an den Stammbetrieb ist kein Abgabetat-bestand im eigentlichen Sinne, da die Nährstoffe in einem weiteren Betrieb des-selben Verfügungsberechtigten angewen-det werden. Eine Abgrenzung dieser Ab-gabemeldungen zu denen, die an andere, fremde Betriebe erfolgt, ist nicht einwand-frei möglich, da die Differenzierung auf der Basis der Adressangaben erfolgt. Daher sind diese Lieferungen in der folgenden Betrachtung der Nettoabgabemengen wei-terhin enthalten. Zur Betrachtung der Net-toabgaben wurden die Salden zwischen zwei Betrieben berechnet, bei denen eine Hin- und Rücklieferbeziehung besteht (Übersicht 23).

Übersicht 23: Darstellung der Nettomengenberechnung der Lieferbeziehungen. Die Nettoabgabemenge wurde über den Saldo zwischen zwei Betrieben berechnet. Die Nettomenge zwischen Betrieb A und B beträgt 200 t.

Durch die Umrechnung auf Nettoliefer-menge sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62 v. H. (Übersicht 24). Dabei ist die Mengen-reduktion beim Substratrest am deutlichs-

ten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26 Mio. t. Wirtschaftsdünger-Meldemengen aus dem Rinderbereich sanken um 0,63 Mio. t, die der Schweine um nur 0,05 Mio. t.

33

Übersicht 24: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart in [t] und [%]. Durch die Umrechnung auf Nettoliefermengen sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t.

Bei der Betrachtung der Abgabemengen insgesamt hat sich hinsichtlich der Reihen-folge, mit der Ausnahme, dass die Kreise Herzogtum-Lauenburg und Dithmarschen die Plätze getauscht haben, keine Verän-derung ergeben (Übersicht 25). Die Men-genreduktion hat sich erwartungsgemäß

auf die Lieferungen, die im selben PLZ-Bereich verblieben, am stärksten ausge-wirkt. Hier ist eine Mengenreduktion von 44 v. H. zu verzeichnen. Die Reduktion der in andere PLZ-Bereiche verbrachten Menge betrug 22 v. H.: Kreisüberschrei-tungen reduzierten sich um 7 v. H..

Übersicht 25: Nettoabgabemengen nach Kreisen und Verbringungsorten in [t]. Knapp 31 v.H. der abgege-benen Nettomengen gelangen in andere PLZ-Bereiche, knapp 9 v.H. in andere Landkreise.

Substratrest2.261.141

48,9 %Rindergülle und -

mist1.326.527

28,7 %

Schweinegülle und -mist957.08120,7 %

Geflügelkot, -gülle und -mist57.7351,2 %

Sonstige (Mischgülle, Pferdemist, Schafmist)

25.6530,6 %

0

200.000

400.000

600.000

800.000

1.000.000

1.200.000

[t]

Abgegebene Nettomenge davon außerhalb eigene PLZ davon außerhalb eigener Landkreis

34

Ein Vergleich der Nettoabgaben nach Kreisen (Übersicht 25) und der Aufteilung der kreisweisen Abgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart (Übersicht 26) zeigt für Substratrest eine ähnliche Rangierung. Ausnahme bilden nur die Kreise Rends-burg-Eckernförde und Nordfriesland. Die höchsten Substratrestabgaben je Anlage sind in den Kreisen Plön, Segeberg und Pinneberg zu verzeichnen. Offenbar ist die Anlagengröße hier im Durchschnitt höher. In den Kreisen Ostholstein, Steinburg und Stormarn sind die Abgabemengen je BHKW nur halb so hoch. Das aus den Meldungen erkennbare Abgabeverhalten von Rindergülle insbesondere in den drei nördlichen Kreisen und dem Kreis Stein-burg bestätigt die Erwartung hoher Abga-bemengen aufgrund des Viehbesatzes. Die Schweinegülleabgabe ist in den bei-

den Kreisen mit hohem Schweinebesatz (Schleswig-Flensburg und Segeberg) und in Ostholstein hoch. Aus den Abgabemel-dungen einerseits und den Viehbestands- und Biogasanlagenbesatz andererseits wird erkennbar, dass in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland der höchs-te Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf be-steht und in den Kreisen Ostholstein, Stormarn und Pinneberg die geringste Abgabemenge vorliegt. Bezogen auf die Fläche in den Kreisen liegt die Nettoabga-be der Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Segeberg bei 5,9 6,7 t/ha LF. An-ders dagegen sieht es in den Kreisen Ost-holstein, Dithmarschen und Stormarn aus: hier liegen die Nettoabgaben bei 1,9 2,8 t/ha LF.

Übersicht 26: Nettoabgabemengen nach Wirtschaftsdüngerart und Kreis in [t]. Auch bei den Nettoabga-ben geben die Landkreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland am meisten Wirtschaftsdünger ab.

6.2 Nährstoffabgabe der Nettoabgabemengen Das zu den Betrachtungen der Brut-

tonährstoffabgaben Gesagte gilt auch für die Nettoabgabemengen. Insgesamt wur-den 20.002 t N und 7.751 t P2O5 abgege-

ben (Übersicht 27). Diese Nährstoffabga-ben reichen aus, um 154.000 ha -bezogen auf die N-Lieferung- oder 86.000 ha -bezogen auf die Phosphatlieferung- zu

0

100.000

200.000

300.000

400.000

500.000

600.000

[t]

Substratrest netto Rindergülle netto Schweinegülle netto

35

versorgen. Berechnungsgrundlage ist eine angemessene Wirtschaftsdünger-Gabe, die bei einem Normalertrag der Kulturen Winterweizen, Winterraps, Silomais und Mähweide im Mittel erforderlich sind. Da-her wurde eine Düngung durch Wirt-schaftsdünger von 130 kg Nges/ha bzw. 90 kg P2O5/ha zugrunde gelegt. Die Angaben

zur Zusammensetzung der Wirtschafts-dünger beruhen auf Angaben des Mel-ders. Eine Plausibilisierung bei der Einga-be ist zurzeit noch nicht eingepflegt. Eine mögliche versehentliche Fehleingabe wur-de bei der Auswertung nur dann korrigiert, wenn es offenkundig war.

Übersicht 27: Stickstoff- und Phosphatnettoabgaben nach Kreisen in [kg]. Die Nährstoff-Nettoabgaben in Schleswig-Holstein betrugen 20.002 t N und 7.751 t P2O5 .

6.3 Wirtschaftsdünger-Abgabe nach Landwirtschaftszählung 2010Mit der Landwirtschaftszählung 2010

ist auch die Wirtschaftsdüngeranwendung abgefragt worden. Demnach haben in Schleswig-Holstein 492.300 ha mindes-tens einmal in dem Jahr Gülle erhalten. Für Festmist waren es 140.200 ha. Eine Wirtschaftsdüngerabgabe an andere Be-triebe haben 1.600 Betriebe angegeben. Dabei wurde der abgegebene Anteil des

Wirtschaftsdüngers im Mittel der Betriebe auf 67 v.H. geschätzt. Die Zahl der abge-benden Betriebe ist vermutlich so gering, weil nur die Abgabe an Fremde angege-ben wurde. Der Anteil abgegebenen Wirt-schaftsdüngers ist insbesondere in den Betriebsgrößenklassen bis 100 GV sehr hoch. Hier sind beispielsweise auch Pfer-debetriebe enthalten.

0

500.000

1.000.0001.500.000

2.000.000

2.500.000

3.000.000

3.500.000

4.000.0004.500.000

5.000.000

[kg

]

Nettoabgabe N-Gesamt Nettoabgabe P2O5

36

Zusammenfassung:

Durch die Umrechnung auf Nettoliefermenge sinkt die Wirtschaftsdünger-Abgabemenge von 7.482.939 t auf 4.629.701 t und reduziert sich damit auf 62 v. H.. Dabei ist die Mengenreduk-tion beim Substratrest am deutlichsten. Hier sank die Abgabemenge von 4,34 Mio. t auf 2,26 Mio. t . Wirtschaftsdünger-Meldemengen aus dem Rinderbereich sanken um 0,63 Mio. t, die der Schweine um nur 0,05 Mio. t.

Die Nettoberechnung hat sich auf die Lieferungen, die im selben PLZ-Bereich verblieben sind, am stärksten ausgewirkt. Hier ist eine Mengenreduktion von 44 v. H. zu verzeichnen. Die Reduktion der in andere PLZ-Bereiche verbrachten Menge betrug 22 v. H.: Kreisüber-schreitungen reduzierten sich um 7 v. H..

Ein Vergleich der Nettoabgaben nach Kreisen und der Aufteilung der kreisweisen Abgabe-mengen nach Wirtschaftsdüngerart zeigt für Substratrest eine ähnliche Mengenrangierung.

Die aus den Meldungen erkennbare Abgabe von Rindergülle insbesondere in den drei nörd-lichen Kreisen und dem Kreis Steinburg bestätigt die Erwartung hoher Abgabemengen auf-grund des Viehbesatzes. Die Schweinegülleabgabe ist in den beiden Kreisen mit hohem Schweinebesatz (Schleswig-Flensburg und Segeberg) und in Ostholstein hoch. Aus den Ab-gabemeldungen einerseits und den Viehbestands- und Biogasanlagenbesatz andererseits wird erkennbar, dass in den Kreisen Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Nordfriesland der höchste Wirtschaftsdünger-Abgabebedarf besteht und in den Kreisen Ost-holstein, Stormarn und Pinneberg die geringste Abgabemenge vorliegt.

Diese Nährstoffabgaben reichen aus, um 154.000 ha -bezogen auf die N-Lieferung- oder 86.000 ha -bezogen auf die Phosphatlieferung- zu versorgen.

37

7 Ausblick

7.1 Erfordernis der Abgabe von Wirtschaftsdüngern Bereits heute gibt die Düngeverord-

nung vor, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur so aufzubringen, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich ge-nutzten Flächen des Betriebes 170 Kilo-gramm Gesamtstickstoff pro Hektar nicht übersteigt. Betriebe, die zur Unterschrei-tung der Grenze von 170 kg N/ ha Wirt-schaftsdünger abgeben müssen, sind pri-mär in den Landkreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland angesiedelt.

Demgegenüber weist insbesondere der Südosten Schleswig-Holsteins (Herzogtum Lauenburg und Ostholstein) hohe Kapazi-täten zur Wirtschaftsdüngeraufnahme auf (Übersicht 28). Es ist zu erwarten, dass in die Berechnung für die 170 kg N/ha-Grenze künftig auch die N-Anteile pflanzli-chen Ursprungs (insbesondere Sub-stratreste) einfließen werden. In dem Fall verschärft sich die Abgabenotwendigkeit in den aufgezeigten Regionen, wie sie in Kapitel 3.6 und 3.7 beschrieben sind.

Übersicht 28: Stickstoff-Anfall organischer Dünger (ohne Ausbringverluste) nach aktueller DüV (links) sowie nach Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Novellierung der DüV (rechts) nach Taube et al. (2013)

7.2 Wirtschaftsdünger-Transport ausgewählter RegionenVon den abgegebenen 7.482.839 t

brutto werden 45.684 t (0,6 v.H.) in die Landkreise Ostholstein und Herzogtum Lauenburg importiert (Übersicht 29). Wer-den die Importe mit den Exporten verrech-net, so hat Ostholstein 1.368 t (Import 22.763 t / Export 24.131 t) und Herzogtum Lauenburg 22.414 t (Import 22.922 t / Ex-port 45.336 t) exportiert. Die einzelnen Wirtschaftsdünger-Ströme zwischen den

Kreisen sind in Anhang C aufgeführt. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Potenzial die-ser Regionen demzufolge nicht ausge-schöpft.

Die Berücksichtigung von Substratresten pflanzlicher Herkunft bei der 170 kg N/ha Regelung wird insbesondere in den Milch-vieh- und Biogasanlagenintensiven Regio-nen zu weiteren Wirtschaftsdüngerabga-ben führen müssen (Übersichten 7 und

38

28). Trotz einer Transportwürdigkeit von maximal 50 km könnten aus den Über-schussregionen Transportwege darüber hinaus erforderlich werden. Über die 170 kg N/ha Regelung hinaus sollen ab 2018

die erlaubten Nährstoffüberhänge bei Stickstoff von 60 kg N/ha auf 50 kg N/ha reduziert und bei Phosphat auf 10 kg P2O5/ha festgelegt werden.

Übersicht 29: Bruttoabgabemengen ausgewählter kreisüberschreitender Lieferungen in [t]. Insgesamt gelangten 45.684 t (0,6 v. H.) aus Fremdkreisen in die aufnahmefähigen Landkreise Ostholstein und Her-zogtum Lauenburg. Nicht berücksichtigt sind Abgaben aus Ostholstein und Herzogtum Lauenburg in Fremdkreise (vgl. dazu Anhang C).

7.3 Stickstoffsensible Bereiche in Aufnahmegebieten Entscheidendes Ziel der elektroni-

schen Meldeverpflichtung muss es sein, Regionen für eine bessere Wirtschafts-düngerverwertung zu erkennen, die Ver-besserung der Transportwürdigkeit zu entwickeln und Lösungsansätze für die Beratung aufzubereiten. Als potentielle Aufnahmegebiete kommen insbesondere die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer Viehdichte in Frage (u. a. Ostholstein, Plön sowie Herzogtum Lauenburg). Diese Aussage ist jedoch pauschal und wird den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten nicht immer gerecht. Zum einen gibt es in diesen Aufnahmegebieten durchaus Teilregionen mit erheblichen Wirtschaftsdüngeraufkommen. Zum ande-ren stehen nicht alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesen Regionen für

die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Hierbei handelt es sich insbe-sondere um stickstoffsensible Bereiche, die gesetzlich oder durch freiwillige Ver-einbarungen sowohl die Ausbringungs-menge, als auch den Ausbringungszeit-raum begrenzen. Auch auf die Akzeptanz und Aufnahmebereitschaft der potentiell in Frage kommenden (Ackerbau-) Betriebe in diesen Aufnahmegebieten wird es in erster Linie ankommen, um Wirtschaftsdünger aus den Überschussgebieten in Bedarfs-gebiete zu verbringen und verwerten zu können. Gleichzeitig sind dabei aber auch gesetzliche Vorgaben und Beschränkun-gen für den Einsatz von Wirtschaftsdün-gern zu beachten und eine Reihe von wei-teren gebietlichen Restriktionen und Hemmnissen zu berücksichtigen.

02.0004.0006.0008.000

10.00012.00014.00016.00018.000

Seg

eber

g

Plö

n

Ren

dsbu

rg-E

cker

nför

de

Sto

rmar

n

Nor

dfrie

slan

d

Abgeber aus

[t]

Empfänger in Ostholstein

Empfänger in HerzogtumLauenburg

39

Gesetzliche Vorgaben und weitere gebiet-liche Restriktionen zur Wirtschaftsdünger-verwertung

Wasserschutzgebiete

Neben dem Ausbringungszeitraum ist auch die organische Herbstdüngung stark eingeschränkt bzw. verboten, so dass die-se Gebiete insbesondere im Herbst nicht für die Aufnahme von Wirtschaftsdünger zur Verfügung stehen.

Natura 2000/ Landesnaturschutz-gesetz

Für die Natura 2000- Gebiete werden so-genannte Managementpläne erstellt, die sinnvolle Bewirtschaftungsmaßnahmen auf freiwilliger Ebene vorschlagen. Eine gesetzliche Sicherung der Gebiete erfolgt zumeist durch Ausweisung von Land-schaftsschutz- oder Naturschutzgebieten. Insbesondere in Naturschutzgebietsver-ordnungen kann die Düngung einge-schränkt sein. Diese Gebiete stehen somit nur begrenzt als Aufnahmegebiet zur Ver-fügung.

Greening

Auf Brachflächen sowie Puffer- bzw. Ackerrandstreifen, die im Rahmen des Greening als ökologische Vorrangfläche anerkannt sind, ist eine Düngung unter-sagt, so dass dieser Flächenanteil eben-falls nicht berücksichtigt werden kann.

Arten- und strukturreiches Dauer-grünland

Auf diesem nach dem Landesnaturschutz-gesetz geschützten Dauergrünland ist ausschließlich eine geringe Festmistdün-gung erlaubt, so dass diese landesweit rd. 5.000 ha ebenfalls nicht als Aufnahmeflä-che zur Verfügung stehen.

Düngeverordnung

Die Vorgaben der Düngeverordnung wur-den bereits in Kapitel 2 hinreichend darge-stellt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Einzelflächen mit sehr hohen Phos-phatgehalten ebenfalls nicht für Aufnahme von Wirtschaftsdünger zur Verfügung ste-hen.

Freiwillige Vereinbarungen

Freiwillige Gewässerrandstreifen

Auf den für den Gewässerschutz dauer-haft angelegten und gesicherten Gewäs-serrandstreifen ist eine Düngung grund-sätzlich untersagt, so dass dieser Flä-chenanteil keine Berücksichtigung findet.

Vertragsnaturschutz

Verschiedene Vertragsmuster untersagen eine Düngung, so dass diese vertraglich gebundenen Flächen nicht für Aufnahme von Wirtschaftsdünger zur Verfügung ste-hen.

Ökokontoflächen/ Ausgleichsflä-chen

Auf den Flächen, die noch landwirtschaft-lich genutzt werden ist die Düngung zu-meist untersagt. Somit fallen auch diese Flächen als potentielle Aufnahmefläche weg.

Grundsätzlich stehen die vorgenannten Flächen aufgrund der Belegenheit und der Nutzung zur Wirtschaftsdüngeraufnahme aus anderen Regionen nicht im Vorder-grund. Der Flächenanteil dieser stickstoff-sensiblen Flächen ist aufgrund fehlender Datengrundlage nicht zu ermitteln. Die eingangs getroffene Feststellung, dass es sich bei den potentiellen Aufnahmegebie-ten insbesondere um die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer Vieh-dichte handelt, bleibt richtig. Sie ist aber bei einer zunehmend kleinräumigeren Be-trachtung (z.B. auf Gemeindeebene) einer genauen Prüfung zu unterziehen.

40

Zusammenfassung:

Die Düngeverordnung gibt vor, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft nur so aufzubringen, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich ge-nutzten Flächen des Betriebes 170 Kilogramm Gesamtstickstoff pro Hektar nicht übersteigt.

Die Novellierung der Düngeverordnung sieht die Berücksichtigung von Gärresten pflanzlicher Herkunft bei der 170 kg N/ha Regelung vor. Insbesondere in den Milchvieh- und Biogasanla-genintensiven Regionen wird dies zu weiteren Wirtschaftsdüngerabgaben führen müssen. Trotz einer Transportwürdigkeit von maximal 50 km könnten aus den Überschussregionen Transportwege darüber hinaus erforderlich werden. Über die 170 kg N/ha Regelung hinaus sollen ab 2018 die erlaubten Nährstoffüberhänge bei Stickstoff von 60 kg N/ha auf 50 kg N/ha reduziert und bei Phosphat auf 10 kg P2O5/ha festgelegt werden.

Entscheidendes Ziel der elektronischen Meldeverpflichtung muss es sein, Regionen für eine bessere Wirtschaftsdüngerverwertung zu erkennen, die Verbesserung der Transportwürdig-keit zu entwickeln und Lösungsansätze für die Beratung aufzubereiten. Als potentielle Auf-nahmegebiete kommen insbesondere die durch Ackerbau geprägten Regionen mit geringer Viehdichte in Frage (u.a. Kreise Ostholstein, Plön sowie Herzogtum Lauenburg). Diese Aus-sage ist jedoch pauschal und wird den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten nicht immer ge-recht. Zum einen gibt es in diesen Aufnahmegebieten durchaus Teilregionen mit erheblichen Wirtschaftsdüngeraufkommen. Zum anderen stehen nicht alle landwirtschaftlich genutzten Flächen in diesen Regionen für die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern zur Verfügung. Hier-bei handelt es sich insbesondere um stickstoffsensible Bereiche, die gesetzlich oder durch freiwillige Vereinbarungen sowohl die Ausbringungsmenge, als auch den Ausbringungszeit-raum begrenzen.

VII

Anhang Anhang A: Abgegebene Wirtschaftsdünger nach Art und Landkreis differenziert (Angaben in t)

Anhang A 1: Substratrest

Empfänger (t Biogassubstratrest)

Dänemark Hamburg Mecklenburg- Vorpommern

Nieder- sachsen Berlin

Dith- marschen

Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster

Nord- friesland Ostholstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

32.552 19.100 2.128 217.761 203.492 1.200 8.567 10.641 892.747 45.212 68.617 274.098 915.609 1.102.944 337.181 175.345 75.537

Abg

eber

(t

Bio

gass

ubst

ratr

est)

Dithmarschen 208.051 11.249 7.920

Herzogtum Lauenburg 16.800 2.104 196.381 5.941 447 1.567

Nordfriesland 32.331 1.710 885.451 1.016 1.530 6.814

Ostholstein 2.300 2.626 42.652 479

Pinneberg 58.830 538

Plön 952 1.544 268.517 1.150 10.328

Rendsburg- Eckernförde 221 8.000 6.215 3.767 504 5.454 890.310 7.726 5.241 3.954

Schleswig- Flensburg 24 6.792 10.324 1.079.334 2.606

Segeberg 248 6.874 9.787 127 322.664 10.205 6.692

Steinburg 1.750 157.293

Stormarn 897 3.171 63.325

VIII

Anhang A 2: Rindergülle

Empfänger (t Rindergülle)

Hamburg Berlin Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

Rindergülle dick

Abg

eber

(t

Rin

derg

ülle

)

Dithmarschen 93.199 1.000

Herzogtum Lauenburg 7.428

Nordfriesland 18.515 250

Ostholstein 200

Pinneberg 528 8.728 2.278

Plön 1.185 6.555

Rendsburg-Eckernförde 150 1.135 51.516 1.600

Schleswig-Flensburg 1.257 920 16.575

Segeberg 9.925

Steinburg 42 137 27.161

Stormarn 2.116

Empfänger (t Rindergülle)

Hamburg Berlin Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

Rindergülle dünn

Abg

eber

(t

Rin

derg

ülle

)

Dithmarschen 1.000

Herzogtum Lauenburg 12.030

Lübeck, Hansestadt 54.034

Nordfriesland 500

Ostholstein 3.235

Pinneberg 28.438

Plön 42.459

Rendsburg-Eckernförde 120.360

Schleswig-Flensburg 2.530

Segeberg 4.614

Steinburg 275

IX

Anhang A 2: Rindergülle weiter

Empfänger (t Rindergülle)

Hamburg Berlin Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

Rindergülle normal

Abg

eber

(t R

inde

rgül

le)

Dithmarschen 59.018 624

Herzogtum Lauenburg 498 26.067 720

Kiel, Landeshauptstadt 300

Neumünster, Stadt 1.250 304.563 6.700

Nordfriesland 8.487

Ostholstein 47.225 800

Pinneberg 400 300 9.509 89.377 500 2.240

Plön 19.708 2.610 1.400 320.581 2.900 4.610

Rendsburg-Eckernförde 2.258 2.117 8.182 262.945

Schleswig-Flensburg 1.500 3.000 61.549 1.640 2.340

Segeberg 2.700 150 2.400 1.500 2.457 322 103.510

Steinburg 1.060 22.782

Stormarn 1.000 11.995

X

Anhang A 3: Schweinegülle

Empfänger (t Schweinegülle)

Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

Schweinegülle dick

Abg

eber

(

t S

chw

eine

gülle

)

Dithmarschen 5.406

Herzogtum Lauenburg 9.531

Nordfriesland 2.570

Ostholstein 1.732

Plön 10.391 Rendsburg-Eckernförde 200

Schleswig-Flensburg 1.500 11.190

Segeberg 16.208

Stormarn 2.841

Schweinegülle dünn

Abg

eber

(

t S

chw

eine

gülle

)

Dithmarschen 14.893

Herzogtum Lauenburg 18.530 450 14.820

Nordfriesland 47.304

Ostholstein 41.050 4.538

Plön 6.209 Rendsburg-Eckernförde 600 760 400 20.592

Schleswig-Flensburg 35.887

Segeberg 8.663 33.415 1.965

Steinburg 14.677

Stormarn 14.581

Schweinegülle normal

Abg

eber

(

t S

chw

eine

gülle

)

Dithmarschen 48.584

Herzogtum Lauenburg 39.769 1.609 380

Nordfriesland 40.046 1.850

Ostholstein 59.842 1.200 14.294

Pinneberg 2.986

Plön 1.020 35.633 Rendsburg-Eckernförde 2.900 96 4.200 83.955 2.753

Schleswig-Flensburg 3.376 9.286 150.568 3.400

Segeberg 3.300 4.195 2.400 111.754

Steinburg 19.048

Stormarn 6.514 32.404

XI

Anhang B: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen nach Landkreis differenziert (Angaben in t)

Anhang B 1: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen innerhalb Schleswig-Holsteins

Empfänger innerhalb Schleswig-Holstein (t)

Gesamt- abgabe Dithmarschen

Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster Nordfriesland Ostholstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

Abg

eber

(t)

Dithmarschen 441.896 1.000 11.873 7.920 462.690

Herzogtum Lauenburg 315.992 6.391 2.056 14.820 2.667 341.926

Kiel 300 300 600

Nordfriesland 2.998 1.371.262 1.016 1.530 15.912 1.392.717

Ostholstein 2.626 157.605 1.200 19.311 180.742

Pinneberg 125.365 538 3.078 128.981

Plön 2.372 300 14.162 462.216 2.565 1.150 12.568 495.333

Rendsburg- Eckernförde 30.758 6.215 696 6.377 504 4.960 8.389 1.435.501 11.062 2.753 11.451 3.954 1.522.620

Schleswig- Flensburg 5.634 12.146 28.712 1.697.913 3.400 2.606 1.750.411

Segeberg 11.963 248 6.874 4.320 11.287 6.194 2.896 573.425 11.845 10.997 640.049

Steinburg 2.700 150 4.778 1.542 6.597 151 322 329.654 345.895

Stormarn 8.471 3.171 139.712 151.354

Lübeck 275 275

Neumünster 1.000 11.995 12.995

7.426.588

XII

Anhang B 2: Abgegebene Wirtschaftsdüngermengen außerhalb Schleswig-Holsteins

Empfänger außerhalb Schleswig-Holstein (t)

Gesamt- abgabe Dänemark Hamburg

Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Berlin

Abg

eber

(t)

Dithmarschen

Herzogtum Lauenburg 498 16.800 2.104 19.402

Kiel 0

Nordfriesland 32.331 32.331

Ostholstein 2.986 2.986

Pinneberg 528 528

Plön 0

Rendsburg-Eckernförde 221 221

Schleswig-Flensburg 24 24

Segeberg 0

Steinburg 0

Stormarn 859 859

Lübeck

Neumünster

56.351

XIII

Anhang C: Saldierte Wirtschaftsdüngerabgabemengen zwischen Landkreisen sowie Exporte aus Schles-wig-Holstein (In der Übersicht sind nur Salden über 1.000 t sowie keine kreisfreien Städte berücksichtigt).

XIV

Anhang D: Abgegebene Nährstoffmengen

Anhang D 1: Abgegebener Stickstoff nach Landkreis differenziert (Angaben in kg)

Empfänger (kg Gesamt-N)

Dänemark Hamburg Mecklenburg- Vorpommern

Nieder- sachsen Berlin

Dith- marschen

Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster

Nord- friesland

Ost- holstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

Abg

eber

(kg

Ges

amt-

N)

Dithmarschen 1.805.343 4.800 41.810 2.772

Herzogtum Lauenburg 1.743 65.951 1.241 1.355.724 20.212 8.207 45.557 8.417 Kiel 3.900 1.050 Lübeck 26.814 11.734 770 Neumünster 2.482 3.900 41.983 Nordfriesland 163.675 13.787 5.338.990 3.447 765 482.590 Ostholstein 26.814 11.734 621.300 3.720 52.659 Pinneberg 2.482 517.111 2.233 13.817 Plön 9.625 1.050 85.567 2.013.936 50.852 4.554 56.157

Rendsburg- Eckernförde 1.227 119.311 24.858 2.242 20.974 2.719 16.467 38.213 5.803.282 54.800 9.911 50.588 18.347

Schleswig- Flensburg 705 19.732 52.491 108.793 6.894.698 24.956 16.968 Segeberg 482.835 1.441 27.908 12.747 54.010 89.784 22.528 2.606.513 64.441 38.719 Steinburg 9.930 585 52.622 6.147 33.141 754 1.127 1.438.230 Stormarn 5.581 31.808 12.538 619.263

XV

Anhang D 2: Abgegebenes Phosphat nach Landkreis differenziert (Angaben in kg)

Empfänger (kg P2O5)

Dänemark Hamburg Mecklenburg- Vorpommern

Nieder- sachsen Berlin

Dith- marschen

Herzogtum Lauenburg Kiel Lübeck Neumünster

Nord- friesland Ostholstein Pinneberg Plön

Rendsburg- Eckernförde

Schleswig- Flensburg Segeberg Steinburg Stormarn

Abg

eber

(kg

P2O

5)

Dithmarschen 991.084 2.000 18.247 871

Herzogtum Lauenburg 697 28.155 610 541.783 6.059 3.813 25.596 3.059 Kiel 2.400 420 Lübeck 303 Neumünster 1.700 16.793 Nordfriesland 56.002 4.202 1.995.176 1.064 306 26.557 Ostholstein 16.032 3.931 287.638 1.680 31.877 Pinneberg 1.003 185.017 791 5.422 Plön 3.423 420 46.635 914.194 35.332 1.955 23.141

Rendsburg- Eckernförde 447 47.170 6.215 316 6.594 904 7.490 18.742 2.219.485 21.898 4.405 16.875 6.326

Schleswig- Flensburg 668 8.888 19.771 41.074 2.739.605 14.688 16.345 Segeberg 7.219 327 8.386 5.955 18.967 64.991 15.744 1.117.924 16.802 15.029 Steinburg 4.140 255 51.798 2.672 14.258 453 451 575.066 Stormarn 2.576 13.149 4.148 245.914

XVI

Anhang E 1: Landwirtschaftliche Betriebe mit Rinderhaltung und Rinderbestand am 1. März 2010 nach regionaler Einheit (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)

Und zwar Kälber und Jungrinder Kühe bis unter 1 Jahr Rinder 1 bis unter 2 Jahre Rinder 2 Jahre und älter und zwar und zwar und zwar und zwar

Regionale Merkmal Insgesamt

zusammen

zusammen zusammen zusammen

Einheit weiblich weiblich Statistisches Amt für

Hamburg und

Schleswig-Holstein

GV

Kühe: 1,0

Milchkühe andere Kühe

GV bis 1 Jahr: 0,3

männlich weiblich GV 1-2 Jahre: 0,7

männlich (nicht ab-

GV über 2: 1,0

männlich (nicht ab-

Summe GV

Rinder

GV/ha landw. Fläche

gekalbt) gekalbt) Schleswig- Betriebe 7 943 7 308 5 050 2 612 7 413 6 572 7 081 7 481 5 497 7 113 7 115 3 684 6 635

Holstein Tiere 1 137 172 408 969 408 969 364 240 44 729 333 464

100 039 147 461

186 003 289 904

202 933 109 276

180 628 104 835

104 835 11 520 93 315

Flensburg Betriebe 8 8 5 3 7 7 7 7 5 7 7 3 5 Tiere 555 248 248 218 30 141 42 30 111 106 74 18 88 60 60 3 57 425 333 1,27 Kiel Betriebe 14 11 4 7 10 7 10 12 6 12 12 6 12 Tiere 1 296 475 475 397 78 338 101 55 283 354 248 59 295 129 129 18 111 953 2 213 0,43 Lübeck Betriebe 31 30 21 12 26 24 25 29 19 28 29 14 24 Tiere 2 411 964 964 793 171 686 206 265 421 557 390 175 382 204 204 40 164 1 764 5 290 0,33 Neumünster Betriebe 18 18 13 7 16 14 16 16 13 15 17 7 16 Tiere 2 290 856 856 823 33 598 179 209 389 593 415 205 388 243 243 9 234 1 694 1 853 0,91 Dithmarschen Betriebe 853 750 473 329 782 697 728 801 596 740 751 429 675 Tiere 134 574 43 093 43 093 35 960 7 133 41 752 12 526 21 653 20 099 36 589 25 612 16 925 19 664 13 140 13 140 1 607 11 533 94 371 100 083 0,94 Herzogtum Betriebe 325 283 171 124 305 261 281 300 211 274 266 118 238 Lauenburg Tiere 30 035 9 825 9 825 8 454 1 371 9 270 2 781 4 734 4 536 8 551 5 986 4 088 4 463 2 389 2 389 341 2 048 20 981 67 397 0,31 Nordfriesland Betriebe 1 395 1 281 922 444 1 305 1 204 1 246 1 345 1 086 1 263 1 264 705 1 182 Tiere 216 430 73 890 73 890 64 608 9 282 65 632 19 690 32 504 33 128 59 016 41 311 26 732 32 284 17 892 17 892 2 569 15 323 152 783 141 925 1,08 Ostholstein Betriebe 337 296 146 157 300 240 271 295 190 266 271 139 240 Tiere 23 825 9 741 9 741 8 160 1 581 6 282 1 885 1 773 4 509 5 477 3 834 1 268 4 209 2 325 2 325 366 1 959 17 785 90 791 0,20 Pinneberg Betriebe 396 357 217 155 358 321 342 366 269 346 351 209 324 Tiere 44 856 16 865 16 865 14 206 2 659 12 483 3 745 5 007 7 476 10 853 7 597 3 406 7 447 4 655 4 655 613 4 042 32 862 34 751 0,95 Plön Betriebe 388 354 233 135 355 295 340 361 232 342 344 172 316 Tiere 44 673 19 551 19 551 17 845 1 706 11 335 3 401 3 217 8 118 9 781 6 847 2 116 7 665 4 006 4 006 632 3 374 33 804 67 998 0,50

Rendsburg- Betriebe 1 232 1 169 809 409 1 157 1 041 1 123 1 171 836 1 133 1 135 590 1 065

Eckernförde Tiere 192 923 72 622 72 622 65 411 7 211 54 221 16 266 20 877 33 344 46 989 32 892 14 503 32 486 19 091 19 091 1 869 17 222 140 872 143 358 0,98 Schleswig- Betriebe 1 271 1 198 900 342 1 223 1 109 1 189 1 207 902 1 173 1 155 570 1 114 Flensburg Tiere 221 668 78 130 78 130 71 533 6 597 67 009 20 103 31 431 35 578 56 757 39 730 22 333 34 424 19 772 19 772 1 567 18 205 157 735 146 406 1,08 Segeberg Betriebe 603 558 371 211 566 482 533 557 401 535 538 242 500 Tiere 70 322 26 168 26 168 23 212 2 956 19 888 5 966 7 803 12 085 17 735 12 415 5 740 11 995 6 531 6 531 566 5 965 51 080 76 812 0,66 Steinburg Betriebe 791 744 610 170 750 678 731 766 575 745 738 367 705 Tiere 124 835 45 452 45 452 42 728 2 724 36 903 11 071 15 671 21 232 30 561 21 393 10 110 20 451 11 919 11 919 958 10 961 89 835 68 606 1,31 Stormarn Betriebe 281 251 155 107 253 192 239 248 156 234 237 113 219 Tiere 26 479 11 089 11 089 9 892 1 197 6 926 2 078 2 232 4 694 5 985 4 190 1 598 4 387 2 479 2 479 362 2 117 19 835 47 822 0,41

XVII

Anhang E 2: Rinderbestände in Schleswig-Holstein am 3. Mai 2016 (Quelle: Statistikamt Nord) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Land

KREISFREIE STADT

Kreis

Haltungen mit Haltungen mit Haltungen mit

Statistisches Amt für

Hamburg und

Schleswig-Holstein

Einheit Insgesamt

Milchkühen

GV Milch- kühe:

1,0 sonstigen Kühen

GV sonst. Kühe:

1,0

Kälbern bis einschl. 8 Monate

GV-Schlüssel

0-6 Monate

Jungrindern von mehr als 8

Monate bis einschl. 1 Jahr

GV-Schlüssel

6-12 Monate

Rindern von mehr als 1 Jahr bis unter 2 Jahre

Rindern 2 Jahre und älter

männlich weiblich GV Kälber:

0,3 männlich weiblich GV Jungrin-

der: 0,3

männlich weiblich GV

Rinder 1-2: 0,7

männlich weiblich

GV Rinder ab 2: 1,0

Summe GV

Rinder

ha landw. Fläche

GV/ha landw. Fläche

Schleswig- Haltungen 7.716 4.255 2.785 5.475 5.798 3.156 5.276 4.479 6.374 3.353 5.813

Holstein Anzahl Tiere 1.110.74

8 394.666 40.571 87.565 131.83

9 34.113 64.974 79.198 187.209 9.877 80.736 FLENSBURG Haltungen 8 2

5 6 4

5 6 6 6 4 5

Anzahl Tiere 275 · · 0 26 28 16 9 12 6 24 45 48 10 29 39 110 333 0,33

KIEL Haltungen 20 6 6 8 8 12

4 8 8 16 6 7

Anzahl Tiere 1.920 · · 0 39 318 107 18 196 64 31 408 307 23 76 99 578 2.213 0,26

LÜBECK Haltungen 35 15

13 19 20

14 22 18 28 14 21

Anzahl Tiere 2.528 819 819 201 201 187 261 134 73 130 61 218 444 463 35 160 195 1.874 5.290 0,35

NEUMÜNSTER Haltungen 21 9

8 13 11

9 13 13 13 9 13

Anzahl Tiere 3.040 951 951 278 278 144 331 143 95 159 76 224 484 496 156 218 374 2.317 1.853 1,25

Dithmarschen Haltungen 807 407

304 585 585

348 517 482 645 375 588

Anzahl Tiere 133.683 41.174 41.174 5.301 5.301 12.557 14.131 8.006 5.878 7.318 3.959 14.488 21.094 24.907 1.709 10.033 11.742 95.090 100.083 0,95

Herzogtum Lauenburg

Haltungen 341 152

142 219 230

146 211 176 256 126 224

Anzahl Tiere 29.915 8.890 8.890 1.648 1.648 2.608 3.199 1.742 1.667 1.484 945 3.522 4.588 5.677 419 1.890 2.309 21.211 67.397 0,31

Nordfriesland Haltungen 1.296 763

463 970 1.017

624 946 848 1.107 613 1.025

Anzahl Tiere 209.119 69.990 69.990 8.845 8.845 17.129 23.845 12.292 7.612 12.079 5.907 18.726 34.124 36.995 2.002 14.767 16.769 150.799 141.925 1,06

Ostholstein Haltungen 343 130

165 206 232

96 188 165 264 138 221

Anzahl Tiere 24.845 8.980 8.980 1.651 1.651 1.315 3.159 1.342 498 1.465 589 1.159 4.433 3.914 323 1.862 2.185 18.662 90.791 0,21

Pinneberg Haltungen 370 178

143 246 266

141 240 199 299 161 277

Anzahl Tiere 46.390 16.877 16.877 2.334 2.334 3.316 5.732 2.714 1.330 2.757 1.226 2.539 7.788 7.229 468 3.249 3.717 34.097 34.751 0,98

Plön Haltungen 397 202

156 261 288

120 247 205 317 168 288

Anzahl Tiere 46.360 19.415 19.415 1.805 1.805 2.086 6.118 2.461 729 2.684 1.024 1.518 8.355 6.911 388 3.262 3.650 35.266 67.998 0,52

Rendsburg- Eckernförde

Haltungen 1.202 680

433 858 910

497 825 727 1.002 550 910

Anzahl Tiere 189.952 72.177 72.177 5.639 5.639 13.129 23.406 10.961 4.602 11.662 4.879 10.208 33.543 30.626 1.330 14.256 15.586 139.867 143.358 0,98

Schleswig- Flensburg

Haltungen 1.235 744

393 920 976

520 882 702 1.039 528 958

Anzahl Tiere 204.043 73.736 73.736 5.588 5.588 19.334 24.525 13.158 5.581 11.953 5.260 13.325 34.288 33.329 1.277 14.436 15.713 146.784 146.406 1,00

Segeberg Haltungen 590 308

236 409 442

228 404 341 494 228 449

Anzahl Tiere 69.896 25.112 25.112 3.142 3.142 4.691 8.375 3.920 2.088 4.224 1.894 4.504 12.122 11.638 664 4.974 5.638 51.344 76.812 0,67

Steinburg Haltungen 739 527

175 566 599

315 575 454 657 324 618

Anzahl Tiere 121.067 45.544 45.544 2.655 2.655 9.158 14.994 7.246 3.286 7.275 3.168 7.105 20.605 19.397 806 9.639 10.445 88.455 68.606 1,29

Stormarn Haltungen 312 132

141 189 206

89 192 135 231 109 209

Anzahl Tiere 27.715 10.209 10.209 1.373 1.373 1.846 3.417 1.579 647 1.576 667 1.607 4.888 4.547 267 1.885 2.152 20.526 47.822 0,43

XVIII

Anhang E 3: Schweinebestände in Schleswig-Holstein am 01. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Und zwar

ha landw. Fläche

Regionale Einheit Merkmal Insgesamt

Zucht- sauen

andere

Schweine

GV gesamt:

Ferkel GV: 0,02

GV: 0,3 GV: 0,16 GV/ha LF

Schleswig-Holstein Betriebe 1.742 644 652 1.691 Tiere 1.620.161 397.319 7.946 116.356 34.907 1.106.486 177.038 219.891 Flensburg, Stadt Betriebe - - - - Tiere - - 0 - 0 - 0 333 Kiel, Landeshauptstadt Betriebe 3 - - 3 Tiere . - 0 - 0 . 0 2.213 Lübeck, Hansestadt Betriebe 9 4 4 9 Tiere 8.207 . 0 . 0 2.734 0 5.290

Neumünster, Stadt Betriebe 1 1 1 1 Tiere . . 0 . 0 . 0 1.853

Dithmarschen Betriebe 86 28 27 80 Tiere 69.089 25.006 500 6.014 1.804 38.069 6.091 8.395 100.083 0,08 Herzogtum Lauenburg Betriebe 165 59 60 161 Tiere 114.716 22.922 458 5.441 1.632 86.353 13.816 15.907 67.397 0,24

Nordfriesland Betriebe 196 88 89 187 Tiere 266.060 100.855 2.017 28.281 8.484 136.924 21.908 32.409 141.925 0,23

Ostholstein Betriebe 132 38 40 128 Tiere 121.558 33.749 675 9.668 2.900 78.141 12.503 16.078 90.791 0,18

Pinneberg Betriebe 41 20 21 39 Tiere 20.520 5.094 102 1.361 408 14.065 2.250 2.761 34.751 0,08 Plön Betriebe 118 45 50 113 Tiere 80.080 20.551 411 6.511 1.953 53.018 8.483 10.847 67.998 0,16 Rendsburg-Eckernförde Betriebe 199 80 78 194 Tiere 156.150 33.794 676 11.679 3.504 110.677 17.708 21.888 143.358 0,15 Schleswig-Flensburg Betriebe 355 128 128 350 Tiere 388.406 72.751 1.455 20.856 6.257 294.799 47.168 54.880 146.406 0,37 Segeberg Betriebe 179 60 55 177 Tiere 182.443 36.141 723 12.250 3.675 134.052 21.448 25.846 76.812 0,34 Steinburg Betriebe 154 54 57 150 Tiere 116.953 20.596 412 5.143 1.543 91.214 14.594 16.549 68.606 0,24 Stormarn Betriebe 104 39 42 99 Tiere 95.741 21.491 430 7.987 2.396 66.263 10.602 13.428 47.822 0,28

XIX

Anhang E 4: Schafbestände in Schleswig-Holstein am 01. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) mit GV-Einheiten (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Und zwar Und zwar

GV gesamt

Schafe unter 1

Jahr

GV unter

1 Jahr: 0,05

Mutterschafe

Schafböcke, Hammel

und andere Schafe

GV Böcke und Ham-mel: 0,1

Regionale Einheit

Merkmal Insgesamt und zwar

GV Mutter-schafe: 0,1

zusammen

Milch- andere

schafe Mutter-

schafe

Schleswig- Holstein

Betriebe 1.925 1.417 1.796 69 1.736 1.162 Tiere 281.728 124.203 151.744 2.169 149.575 5.781

Flensburg Betriebe 2 - 1 - 1 1

Tiere . - 0 . - . 0 . 0 0

Kiel Betriebe 5 3 3 - 3 3

Tiere . . 0 . - . 0 . 0 0

Lübeck Betriebe 9 6 8 - 8 6 Tiere 945 237 12 685 - 685 69 23 2 83

Neumünster Betriebe 3 2 3 - 3 - 0 Tiere 46 . 0 . - . 0 - 0 0

Dithmarschen Betriebe 304 251 297 4 293 188 0 Tiere 89.451 41.491 2.075 46.787 266 46.521 4.679 1.173 117 6.871

Herzogtum Lauenburg

Betriebe 49 36 42 2 40 35 0

Tiere 3.334 1.239 62 1.973 . . 197 122 12 271

Nordfriesland Betriebe 648 501 624 22 606 403 0

Tiere 117.496 51.417 2.571 63.737 858 62.879 6.374 2.342 234 9.179

Ostholstein Betriebe 110 70 106 4 102 64 0 Tiere 5.574 2.663 133 2.734 43 2.691 273 177 18 424

Pinneberg Betriebe 74 54 71 3 69 41 0 Tiere 11.790 4.760 238 6.827 40 6.787 683 203 20 941

Plön Betriebe 95 59 77 3 75 55 0

Tiere 4.671 2.218 111 2.269 30 2.239 227 184 18 356

Rendsburg- Eckernförde

Betriebe 192 133 175 9 168 115 0 Tiere 17.888 7.496 375 10.035 424 9.611 1.004 357 36 1.414

Schleswig- Flensburg

Betriebe 174 128 160 8 152 95 0

Tiere 14.658 6.228 311 7.984 251 7.733 798 446 45 1.154

Segeberg Betriebe 87 54 73 5 69 55 0

Tiere 3.610 1.205 60 2.010 79 1.931 201 395 40 301

Steinburg Betriebe 120 83 111 5 106 74 0

Tiere 10.971 4.678 234 6.043 119 5.924 604 250 25 863

Stormarn Betriebe 53 37 45 4 41 27 0 Tiere 1.258 536 27 624 . . 62 98 10 99

XX

Anhang E 5: Landwirtschaftliche Betriebe mit Geflügelhaltung am 1. März 2010 (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)

Und zwar Sonstiges Geflü-

gel Und zwar

Regionale Einheit Merkmal Hühner Junghennen Legehennen Masthühner und insgesamt Gänse Enten Truthühner

insgesamt -hähne

1 2 3 4 5 6 7 8

Schleswig-Holstein Betriebe 1.683 90 1.574 278 549 326 411 64

Tiere 2.948.936 111.743 1.158.679 1.678.514 126.290 41.255 14.698 70.337

Flensburg, Stadt Betriebe 6 - 6 1 2 1 1 -

Tiere 137 - . . . . . -

Kiel, Landeshauptstadt Betriebe 5 - 5 - 3 2 2 -

Tiere . - . - 34 . . -

Lübeck, Hansestadt Betriebe 9 - 7 3 5 1 4 1

Tiere 6.554 - . . 228 . 168 .

Neumünster, Stadt Betriebe 4 - 4 - 2 2 1 -

Tiere . - . - . . . -

Dithmarschen Betriebe 140 10 129 16 48 32 35 6

Tiere 263.866 164 6.038 257.664 12.769 12.414 328 27

Herzogtum Lauenburg Betriebe 107 11 97 21 36 24 27 2

Tiere 395.054 . 87.912 . 2.487 . 1.698 .

Nordfriesland Betriebe 234 11 222 34 77 41 64 8

Tiere 60.646 . 36.074 . 1.886 905 936 45

Ostholstein Betriebe 160 4 158 10 57 33 47 6

Tiere 204.396 46 198.649 5.701 1.927 531 1.056 340

Pinneberg Betriebe 87 4 79 22 27 20 16 2

Tiere 20.131 258 18.015 1.858 5.110 553 . .

Plön Betriebe 128 4 120 26 41 21 30 8

Tiere 490.457 . 419.529 . 34.249 . 933 .

Rendsburg-Eckernförde Betriebe 231 12 216 50 74 46 59 8

Tiere 741.904 329 71.686 669.889 5.278 2.838 2.367 73

Schleswig-Flensburg Betriebe 217 8 204 42 73 36 55 8

Tiere 143.045 . 47.631 . 2.507 673 1.371 463

Segeberg Betriebe 150 8 138 18 41 28 28 7

Tiere 432.196 . . 212.701 12.322 8.225 4.051 46

Steinburg Betriebe 130 12 119 21 34 19 25 7

Tiere 100.928 . 25.347 . . 629 376 .

Stormarn Betriebe 75 6 70 14 29 20 17 1

Tiere 69.635 . 19.345 . 16.354 1.552 . .

XXI

Anhang E 6: Vergleich der Rinderbestände und Rinderhaltungen der Jahre 2010 und 2016; Basis HIT-Tiermeldungen (Quelle: © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein)

Betriebe Anzahl der Tiere Anzahl der Milchkühe

Kreis 2010 2016 Veränderung (v.H.)

2010 2016 Veränderung (v.H.)

2010 2016 Veränderung (v.H.)

Schleswig-Holstein 9.145 7.716 84 1.137.384 1.110.748 98 373.460 394.666 106

Dithmarschen 984 807 82 133.777 133.683 100 36.595 41.174 113 Herzogtum Lauenburg 413 341 83 30.016 29.915 100 8.432 8.890 105

Nordfriesland 1.541 1.296 84 215.865 209.119 97 65.826 69.990 106 Ostholstein 411 343 83 24.020 24.845 103 8.433 8.980 106

Pinneberg 433 370 85 46.730 46.390 99 15.384 16.877 110

Plön 467 397 85 45.150 46.360 103 18.152 19.415 107

Rendsburg-Eckernförde 1.417 1.202 85 193.438 189.952 98 67.796 72.177 106

Schleswig-Flensburg 1.468 1.235 84 221.337 204.043 92 73.301 73.736 101

Segeberg 699 590 84 70.139 69.896 100 23.790 25.112 106

Steinburg 868 739 85 123.297 121.067 98 43.338 45.544 105

Stormarn 344 312 91 26.361 27.715 105 9.904 10.209 103

XXII

Quellenverzeichnis

Bundesnetzagentur, 2014: Anlagenregister der Bundesnetzagentur, Stand: Juli 2014

DBFZ (o. J.): https://www.dbfz.de

DWD, 2016: Datenlieferung des Deutschen Wetterdienstes, Abteilung Agrarmeteorologie für die Landwirt-schaftskammer Schleswig-Holstein; Messstandorte Leck, Schleswig, Kiel, Elpersbüttel, Itzehoe, Lübeck, Quickborn

FNR, 2015: Entwicklung Biogasanlagen https://mediathek.fnr.de/entwicklung-biogasanlagen.html (14.10.2016)

LLUR, 2012: Die Böden Schleswig-Holsteins -Entstehung, Verbreitung, Nutzung, Eigenschaften und Ge-fährdung- https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/geologie/boden_sh.pdf (14.10.2016)

LLUR, 2014: Nährstoffe in Gewässern Schleswig-Holsteins - Entwicklung und Bewirtschaftungsziele, LLUR Flintbek, https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/wafis/fliess/gewaessernaehrstoffe.pdf (14.10.2016)

LLUR (o.J.): Bereitstellung von Kartenmaterial des LLURs

Roßberg et al. (o. J.).: Boden-Klima-Räume und Anbaugebiete als Basis des regionalisierten Sortenwesens in Deutschland

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2014: Statistik informiert ... http://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Presseinformationen/SI14_169.pdf (15.10.2016)

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, 2016: Die Bodennutzung in Schleswig-Holstein, 2013 endgültiges Ergebnis- http://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/landwirtschaft/C_IV_ASE_j_SH/C_IV_ASE2013_Teil_1_SH_korr.pdf

Steinmann, 2016: Darstellung der Nitratbelastung an Messstellen des chem. Monitoring in 2015