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46 Für zukunftsfähige Funktechnologien Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder Oktober 2008

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Für zukunftsfähige Funktechnologien

Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder

Oktober 2008

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2 BUNDpositionen

Inhalt

Zusammenfassung 3

Executive Summary 6

1 Einführung 8

2 Wo kommen die hochfrequenten elektromagnetischen Felder her? 112.1 Betrachtung der Emissionen (Quellen) 112.2 Betrachtung der Immissionen (Einwirkungen) 14

3 Welchen Gefahren und Risiken sind Mensch und Umwelt ausgesetzt? 153.1 Gesundheitliche Auswirkungen 153.2 Auswirkungen auf Tiere 193.3 Auswirkungen auf Pflanzen 21

4 Welche gesellschaftlichen Auswirkungen sind zu befürchten? 234.1 Generelle Problemlage 234.2 Probleme wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Wahrnehmung 234.3 Der Umgang mit Betroffenen 244.4 Mobilfunk als Energie- und Ressourcenfresser 244.5 Wertminderung von Immobilien 25

5 Welche konkreten Regelungslücken bestehen? 265.1 Klärung des Vorsorge- und Gefahrenbegriffs 265.2 Die unzureichende Verordnung über elektromagnetische

Felder – 26. BImSchV 28

6 Welche Schutzziele sind erforderlich und wie sind sie umzusetzen? 306.1 Vorbemerkungen 306.2 Begründung von Immissionswerten zum Schutz und zur Vorsorge 31

6.2.1 Grundlagen 316.2.2 BUND-Gefahrenabwehrstandard: 100 μW/m2 (0,2 V/m) 336.2.3 BUND-Mindest-Vorsorgestandard: 1 μW/m2 (0,02 V/m) 336.2.4 Entwicklung einer auf die Dosis bezogenen Messtechnik 34

6.3 Der Diskurs als Lösungsweg im Vorfeld verbindlicher Regulierungen 34

7 Die BUND-Lösung für eine zukunftsfähige Kommunikationstechnik 367.1 Vorbemerkung zur Wende in der mobilen Kommunikationstechnik 367.2 Begrenzung des Ausbaus von HF-Funktechnologien, Frequenzzuteilung 387.3 Weiterentwickelte und neue Techniken 387.4 Gesetzliche Regelungen 407.5 Verbindlicher Diskurs mit gesellschaftlichen Gruppen 417.6 Räumliche Vorsorge und Planung 427.7 Transparente und zielorientierte Forschung 42

Fußnoten 43

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3Für zukunftsfähige Funktechnologien

reichen, damit keine Störungen oder Veränderungenin biologischen Systemen hervorgerufen werdenkönnen. Die Beweislast zum Ausschluss möglicher Veränderungen muss der Verursacher tragen. DieUmsetzung dieses BUND-Schutz- und Vorsorge-konzepts bedeutet allerdings eine weitgehende Ab-kehr von herkömmlichen und geplanten Anwen-dungen und Übertragungstechnologien hin zuzukunftsfähigen, gesundheitlich unbedenklicherenKommunikationstechniken und Verhaltensweisen.Folgende generellen Schritte sind dazu erforderlich:

• Stopp des Ausbaus und Begrenzung der bisheri-gen Funkanwendungen mit hochfrequenten Fel-dern auf leistungsarme Anwendungen oder fürNotsituationen bzw. primär zur Nutzung imFreien,

• Gesundheitsverträgliche Ausgestaltung von Funk -technologien und deren Standorte, Anwendungdes Minimierungsprinzips (ALARA – „As Low AsReasonably Achievable“, so gering, wie dies mitvernünftigen Mitteln machbar ist) auf allen Ebe-nen dieser Technologien, Rückbau mehrfach an-gebotener Netze, Ausbau der netzgebundenenTechniken, Übergang z.B. zu mobilen optischenÜbertragungstechniken,

• Einführung gesetzlicher Regelungen zum Schutzund zur Vorsorge vor gesundheitlichen Wirkungensowie zum Schutz von Lebewesen, Einführungvon Genehmigungspflichten und Mitwirkungs-rechten für die Allgemeinheit und die Nachbar-schaft, Schutz vor ungewollter Einstrahlung in denprivaten Bereich,

• Offener Diskurs mit allen Akteuren und Betroffe-nen der Funktechnologien zur Bewertung derwissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrun-gen, zur fachlichen Konkretisierung des weiterenVorgehens und zur Vorbereitung politisch-recht-licher Festlegungen.

L ebende Organismen sind auf ein funktions-fähiges, möglichst ungestörtes bio-elektri-sches System und damit auf die natürlich

vorkommenden elektrischen, magnetischen undelektromagnetischen Felder angewiesen. Aufgrundtechnischer Entwicklungen wird heute durch ver-schiedene Felder störend bis schädigend in diese Sy-steme eingegriffen. Die bereits vorliegenden Er-kenntnisse, Erfahrungen und Beobachtungen zeigenunmissverständlich, dass dringend eine drastischeReduzierung bzw. Minimierung der anthropogenverursachten elektromagnetischen Felder erreichtbzw. wirksame Schutz- und Vorsorgemaßnahmenfür das Wohl von Menschen, Tieren und Pflanzenergriffen werden müssen.Die bereits eingeleiteten Entwicklungen zum Ausbauweiterer Funknetze und Funktechnologien gebenAnlass zu größter Sorge, da zukünftig noch inten-siver auf die biologische Regulation von Lebeweseneingewirkt werden wird. Eine Wende in der Kom-munikationstechnik ist daher dringend erforderlichund wird mit dieser Position skizziert. Weil energie -reiche hochfrequente Felder feste Körper (wie z.B.Wände) durchdringen, ist im Unterschied zu ande-ren, mit menschlichen Sinnen wahrnehmbaren Um-welteinwirkungen (wie z.B. Lärm) ein wirksamerpassiver Schutz der Betroffenen kaum möglich.Notwendig wird daher ein überprüfbares Schutz-und Vorsorgekonzept, welches die bestehendenrechtlichen Defizite (insbesondere der 26. BImSchV)behebt und den Betroffenen einen Mindest-Schutzgarantiert. Aufgrund der bereits heute vorliegendenUntersuchungen mit wissenschaftlich haltbarer Aus-sage werden daher Immissionswerte zum rechtlichverbindlichen Gefahrenschutz und Vorsorgewertebegründet. Letztere sind als Übergangsstrategie ge-eignet, die heute beobachteten Wirkungen beimMenschen zu begrenzen. Davon unbenommen istaufgrund der bisherigen Kenntnisse und Beobach-tungen das BUND-Ziel, auf Dauer Leistungsdichtenvon Feldern anthropogenen Ursprungs in der Grö -ßen ordnung natürlich vorkommender Felder zu er-

Zusammenfassung

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3. Genehmigungs- statt Anzeigepflicht. Die Errich-tung und der Betrieb von Hochfrequenz- undNiederfrequenzanlagen (oberhalb von 9 kHz) sindmit einer umfassenden und förmlichen Geneh-migungspflicht unter Beteiligung der Öffentlich-keit auszustatten. Genehmigungen sind generellzu befristen und mit Nachrüstpflichten bei sichändernden technischen Standards auszustatten.

4. Wirksame Schutzstandards. Zum allgemeinenGefahrenschutz sind als erster Schritt Schutz-standards in Höhe von 100 μW/m2 (0,2 V/m) alseinklagbare (nachbarschützende) Grenzwerte imAnhang der Verordnung über elektromagneti-sche Felder (26. BImSchV) festzulegen, derenEinhaltung durch eine gesetzlich vorgeschrie-bene Nachrüstung von Altanlagen dort erreichtwird, wo die derzeitige Belastung höher ist.

5. Vorsorgeanspruch in der 26. BImSchV konkreti-sieren. Die Anforderungen zu den in §§ 2 und 3der 26. BImSchV genannten Anlagen sind auchauf die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwir-kungen auszudehnen. Zur Vorsorge und zum in-dividuellen Schutz sind übergangsweise Vorsor-gestandards in Höhe von 1 μW/m2 (0,02 V/m) alsRichtwerte im Anhang der 26. BImSchV festzu-legen, die bei der Neugenehmigung/ Zulassungvon Anlagen von den zuständigen Stellen aufEinhaltung in Gebäuden oder auf Grundstücken,die zum Aufenthalt von Menschen bestimmtsind, geprüft werden.

6. Genehmigung und Überwachung von Geräten.Zum gesundheitlichen Schutz vor ungewolltenFremdeinwirkungen sind zulässige Leistungs-dichten in Höhe des genannten Vorsorgestan-dards zumindest in Räumen, die dem Aufenthaltdienen, durch spezifische Regelungen sicherzu-stellen.

4 BUNDpositionen

Im Einzelnen werden daraus die folgenden konkre-ten Forderungen abgeleitet:

1. Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen.Verschärfung der Beweislastregel für Verursa-cher: Hersteller und Betreiber funktechnischerAnlagen und Geräte müssen den Nachweis er-bringen, dass die verursachten Felder keine ge-sundheitlichen und Umweltbeeinträchtigungenhervorrufen können. Solange die Gefahren undRisiken anthropogen erzeugter Felder nur unzu-reichend ermittelt und nicht sicher ausgeschlos-sen werden können, muss zudem ein generellesVerschlechterungsverbot (hinsichtlich Nutzungder Frequenzen und Leistungsdichten) sowie einMinimierungs- und Optimierungsgebots zur Be-grenzung der elektrischen, magnetischen undelektromagnetischen Felder von Geräten und An-lagen eingeführt werden. Das Recht auf Infor-mation der Betroffenen über die Feldbelastungdurch Informations-, Warn- und Kennzeich-nungspflichten seitens der Hersteller, Betreiberund Verursacher ist gesetzlich zu verankern. EineHaftpflichtversicherungspflicht der Hersteller undBetreiber funktechnischer Geräte und Anlagen isteinzuführen.

2. Rückbau elektromagnetischer Felder. Minimie-rung von Leistungsdichten durch einen Stoppdes weiteren Netzausbaus und Verzicht auf ge-sundheitlich wirksame Funktechniken, Frequenz-bereiche und Signalformen. Wechsel hin zu Über-tragungstechniken, die – nach hinreichen derPrüfung der Umweltverträglichkeit – offen bar ge-rin gere biologische Wirkungen verursachen (z.B.Einsatz optischer Wellenlängen, also von „Licht“im engeren Sinne). Die Grundversorgung mitKommunikationsdiens ten und die großen Daten-ströme erfolgen leitungs gebunden. Mehrfach an-gebotene Netze werden zurückgebaut.

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5Für zukunftsfähige Funktechnologien

7. Änderung der Frequenzzuteilungsverordnung,Aufnahme in das UVPG. Die Zuteilung neuerFrequenzen (und damit neuer Nutzungen) darfzukünftig nur aufgrund eines beteiligungsoffe-nen, transparenten Prozesses unter Einbeziehunggesellschaftlicher Gruppen gewährt werden, dadie natürlich vorkommenden elektrischen, ma-gnetischen und elektromagnetischen Felder zuden natürlichen Lebensgrundlagen und Umwelt-bedingungen zählen, die in Deutschland verfas-sungsgemäß geschützt werden müssen. Die Zuteilung von Frequenzen ist von einer Strate -gischen Umweltprüfung (die die Wirkungen aufdie menschliche Gesundheit einschließt) abhän-gig zu machen (Aufnahme der Frequenzzuteilungin das Gesetz über die Umweltverträglichkeit-sprüfung – UVPG).

8. Verbindlicher Diskurs zur Risikobewertung. ZurErreichung mehrheitsfähiger Entscheidungen istein ergebnisoffener, transparenter und verbind-licher Diskurs gemäß den Empfehlungen der Ri-sikokommission einzurichten, dem legitimierte,fachlich versierte Vertreter der gesellschaftlichenGruppen (insbesondere der anerkannten Natur-schutzverbände) angehören. Einrichtung einerunabhängigen Stelle zur transparenten Durch-führung von Risikobewertungen und zur Erar-beitung der hier lediglich ansatzweise vorgestell-ten, zukunftsfähigeren Lösungen.

9. Transparente und zielorientierte Forschung. Si-cher stellung einer von den industriellen Interes-sen unabhängigen und transparenten Forschung,Offenlegung der Forschungsfragen und Ziele derUntersuchungen, der Auftragnehmer und Auf-traggeber sowie der vollständigen Ergebnisse.Forschungsförderungen für neue zukunftsfähigeFunktechnologien (z.B. Infrarot-Übertragungs-techniken, Trennung Außen-/In nen versorgung).

10. Räumliche Vorsorge und Planung. Festlegungsensibler Bereiche in Kommunen, in denen nie -drige Immissionen gewährleistet werden können(Schutz-Oasen) durch gesamträumliche Pla-nungen (Bauleitplanung, Stadtentwicklungs-planung). Einführung einer mit Betroffenen,Behörden und Betreibern abgestimmten Netz-planung.

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6 BUNDpositionen

L iving organisms depend on a functioning, tothe largest possible degree undisturbed bio-el-ectrical system and consequently on naturally

occurring electric, magnetic and electro-magneticfields. Due to technical developments, various fieldsinterfere with and disturb this system. Recently gai-ned insights, experiences and observations leave nodoubt that a drastic reduction or a minimisation ofanthropogenic electromagnetic fields are necessaryand that protective and precautionary measures tosafeguard humans, animals and plants need to be ta-ken.Wireless communication networks and technologiesare extending further, causing greatest concern, be-cause the impact on the biological regulations of or-ganisms will intensify. Therefore, a change in com-munication technology is urgently needed and isbeing outlined in this position paper. As energy richhigh frequency fields can penetrate solid bodies (e.g.walls), effective, passive protection of the affected po-pulation is hardly possible, contrary to other envi-ronmental impacts (e.g. noise) which human beingscan sense. The future will call for a controllable con-cept for protection and precaution in order to coun-teract legal deficits (in particular those of the 26th Fe-deral Immission Control Ordinance) and guaranteeminimum protection of affected citizens. Based onpublished studies, which contain scientifically sup-ported statements, maximum immission values arebeing derived for legally binding risk control and pre-caution. Due to insights gained so far, Friends of theEarth Germany – BUND aims at reaching power den-sities of anthropogenic fields comparable to those ofnaturally occurring fields so that these cannot causedisturbances or changes in biological systems. Theburden of proof concerning possible changes has tolie with the originator. The implementation of thisBUND concept for protection and precaution meansmoving as far as possible away from common andplanned applications and transmission technologiesand aiming at sustainable, healthy and risk-free com-munication technologies and behavioural patterns.The following steps have to be taken:

• Stop the extension of wireless communication ap-plications with high frequency fields and reducethem to low capacity applications or applications foremergency situations, primarily for use outdoors. • healthy design of wireless communication techno-logies and their locations, application of the ALARAprinciple (as low as reasonably achievable) at all le-vels, reduction of multiple networks, extension ofgrid-connected technologies, transition to e.g. mo-bile optical transmission techniques,• introduction of legislation for the protection andprecautionary measures against impacts on healthand on other organisms, introduction of the obliga-tion to obtain a permit and right to participation forthe general public and the neighbourhood, protectionfrom unwanted radiation in the private sphere,• open discourse with all stakeholders of wirelesscommunication technology in order to assess scien-tific insights and experiences, to define further ac-tions, and to prepare political and legal agreements.

In particular, the following concrete demands arebeing derived: 1. Creation of the regulatory framework. Tighten therule of onus of proof for initiators: Producers andoperators of wireless communication facilities and appliances have to proof that the fields they arecausing cannot cause damage to health or the envi-ronment. As long as the dangers and risks of an thro -pogenic fields cannot be sufficiently investigatedand excluded with certainty, a general degradationprohibition (with respect to use of frequencies andpower densities) needs to be introduced. Also, mini-misation and optimisation requirements are necessaryin order to limit electro-magnetic fields of equipmentand facilities. The right of affected citizens to beinginformed on field exposures needs to be legally gu-aranteed by obliging producers, operators and pol-luters to inform, warn and label their goods and ser-vices. The duty of producers and operators of radiotechnology and facilities to sign liability insuranceshas to be introduced.

Executive Summary

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7Für zukunftsfähige Funktechnologien

2. Dismantling of electromagnetic fields. Minimisa-tion of power densities by stopping the extension ofwireless networks and doing without radio techno-logies, frequency ranges and signals with health im-pacts. Moving towards transmission technologieswith low biological impacts (e.g. application of op-tical wave lengths, “light” in the narrow sense). Thebasic provision with communication services andlarge data streams are to be grid-bound, parallelnetworks reduced.3. Obligation to obtain a permit instead of obliga-tion to disclose. The establishment and the operationof high frequency and low frequency facilities (above9 kHz) are to be based on an extensive and formalobligation to obtain a permit with public participa-tion. Permits need to be generally restricted and pro-vided with the duty to retrofit if the technical stan-dard is changing. 4. Effective protection standards. To achieve the ge-neral prevention of hazards, the first step it to setprotection standards of 100 μW/m2 (0,2 V/m) as en-forceable (neighbour protecting) limit values in theAnnex to the 26th Ordinance for the Implementationof the Federal Immission Control Law. Its compliancewill be achieved with the help of legally prescribed re-fitting measures (including a transition period) at exi-sting installations, if the present exposure is higher. 5. Concretise the entitlement to precautionary mea-sures of the 26. Federal Immission Control Ordi-nance. The requirements concerning facilities refer-red to in §§ 2 und 3 of the 26. Federal ImmissionControl Ordinance are to be extended to environ-mental damage precaution. As a precautionary mea-sure and for individual protection, precautionarystandards for the transition period are to be fixed at1 μW/m2 (0,02 V/m) as guideline values in the An-nex to the 26. Federal Immission Control Ordinance,to be applied by responsible authorities to buildingsor parcels of land meant for human inhabitationwhen renewing permits/approving facilities. 6. Approval and inspection of equipment. For healthprotection from unwanted external forces and by ap-plying specific regulations, permitted power densities

are to be guaranteed below the above mentionedprecautionary standard at least in rooms frequentedby humans. 7. Change of Frequency Allocation Ordinance, in-clusion into EIA Law. The allocation of new fre-quencies (and consequently new applications) may infuture only be granted on the basis of a public,transparent process involving civil society, becausethe naturally occurring electric, magnetic and electro-magnetic fields are part of the natural basis of lifeand environmental conditions protected by the Ger-man Constitution. The allocation of frequencies is tobe made dependent on a Strategic Environmental As-sessment (including the impact on human health),which in effect means the inclusion of frequency al-lotment into the Law on Environmental Impact As-sessment. 8. Binding discourse for risk assessment. In order toreach decisions likely to be accepted by a majority, anunbiased, transparent and binding discourse accor-ding to the recommendations of the Risk Commissionis to be conducted, which include legitimate, autho-ritative experts representing the various groups of so-ciety (in particular, acknowledged nature conservationorganisations). Installation of an independent bodyfor the transparent implementation of risk asses-sments and for the development of those sustaina-ble solutions outlined in this paper.9. Transparent and goal oriented research. Securingtransparent research independent of industrial inte-rests, disclosing research questions and aims of stu-dies, contractors and contracting bodies as well ascomplete results. Promoting research into new su-stainable wireless communication technologies (in-frared transmission technologies, separation of com-munication outdoors and inside buildings). 0. Spatial planning. Defining sensitive areas in com-munities, where low immissions can be guaranteed(sanctuaries) with the help of spatial planning (urbanland use planning, urban development planning).Introduction of network planning in consultationwith affected citizens, authorities and operators.

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8 BUNDpositionen

Die natürlich vorkommenden elektrischen,magnetischen und elektromagnetischenFelder (EMF) zählen zu den wichtigsten

Bedingungen der Evolution und Organisation desLebens. Dadurch gehören sie zu den natürlichen Le-bensgrundlagen und Umweltbedingungen, die inDeutschland verfassungsgemäß geschützt werdenmüssen. Beispielsweise entstehen elektromag -netische Felder geringer Intensität, wenn diemensch lichen Nervenzellen im Gehirn und Rücken -mark Informationen verarbeiten und die Muskeln zuAktivitäten anregen. Tiere (vor allem Vögel, Repti-lien, aber auch einige Säugetiere) nutzen das Erd-magnetfeld bzw. lokale Feldanomalien für die Ori-entierung. Im Gegensatz zu vielen Tieren besitzt derMensch offensichtlich kein direktes Sinnesorgan fürsolche Felder, er kann allenfalls deren Auswirkungenwahrnehmen.

Innerhalb nur einer Generation wurden die denMenschen und andere Lebewesen von jeher umge-benden natürlichen Felder massiv von künstlichenFeldern überlagert. Vor allem in bewohnten Gebie-ten treten heute diese künstlichen Felder nungroßräumig, intensiv und dauerhaft auf. Sie lie-gen in vielen Fällen bereits mehr als zehntausend-bis millionenfach höher als die natürliche elektro-magnetische Strahlung und damit im Bereich vonbiologisch nachweisbaren Wirkungen. Denn die der-zeit angebotenen Lösungen für die mobile Kom-munikation bzw. Datenübertragung verwendenüberwiegend dauernd strahlende Sendeanlagen mithochfrequenten Feldern – in Deutschland sind diesmittlerweile ca. 260.000 größere Sendeanlagen undca. 2 Millionen kleinere, genehmigungsfreie Sende-anlagen, ca. 100 Millionen mobile Sendeanlagenund ca. 40–50 Millionen häusliche Sendeanlagen(WLAN, schnurlose Telefone – DECT, Anlagen zuDaten- und Videoübertragungen). Eine Sättigungs-grenze bei Mobilfunkdienstleistungen ist noch nichtzu erkennen; die Bundesnetzagentur genehmigtständig weitere Funknetze.

Die vielen parallel aufgebauten Sendernetze und an-dere Quellen (z.B. auch hochfrequente Felder vonEnergiesparlampen und Schaltnetzteilen) strahlenelektromagnetische Felder hoher Frequenz bevor-zugt in den Aufenthaltsbereich von Menschen ab.Die Feldquellen rücken dabei immer öfter und näheran die Menschen heran. Dadurch wird in einer Weiseund Zeitdauer auf die elektrischen Aktivitäten vonOrganismen eingewirkt, wie dies bisher nur bei ein-zelnen, starken Sendern und besonders exponiertenPersonen bekannt war (z.B. bei den Beschäftigtengroßer Radaranlagen).

Bisher werden vom Gesetzgeber lediglich die direk-ten oder Wärme-Effekte durch elektromagnetischeFelder anerkannt und geregelt. Zur Vermeidungsolcher Wirkungen sind verbindliche Grenzwerte fürdie Feldstärke festgelegt. Aber bereits bei weniger alseinem Tausendstel des Grenzwerts, der vor thermi-schen Wirkungen schützen soll, üben die schwäche-ren Felder sog. nicht-thermische Wirkungen auf dienatürlichen elektrischen Aktivitäten des menschli-chen Organismus und auch auf Tiere und Pflanzenaus.

Die zunehmend umfangreicher und sicherer wer-denden Kenntnisse um die Wirkungen elektromag-netischer Felder führen besonders seit dem Ausbauder Mobilfunknetze dazu, dass sich ein immergrößer werdender Teil der Bevölkerung bedrohtfühlt. Viele Bürgerinnen und Bürger versuchen, vonden Gerichten Schutz vor diesen Feldern einzufor-dern. Diese Klagen sind aber in der Regel nicht er-folgreich, weil die unzureichenden rechtlichen Vor-aussetzungen zur Genehmigung von Sendeanlageneingehalten werden (z.B. fehlt eine bau- oder im-missionsschutzrechtliche Prüfung und Genehmi-gung). Zwar gilt sowohl in der EU als auch nachdem hier anzuwendenden Bundes-Immissions-schutzgesetz das Vorsorgeprinzip, welches auchdann rechtlich wirksame Maßnahmen ermöglicht,wenn lediglich ein Verdacht bzw. eine Besorgnis be-steht und eine schädigende Wirkung nicht mit hin-

1 Einführung

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9Für zukunftsfähige Funktechnologien

reichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann(also kein wissenschaftlicher Beweis geführt werdenkann). Die Umsetzung dieses Rechts prinzips erfolgtjedoch nicht.

Ein besonderer Mangel ist auch darin zu sehen, dasskeine Grenzwerte genannt sind, mit denen die bekannten biologischen (nicht-thermischen) Wir-kungen so begrenzt werden können, dass demgrundrechtlichen Schutzanspruch und dem Vorsor-ge grundsatz entsprochen wird. So wird regelmäßigunter dem Hinweis darauf, dass die verbindlichenGrenzwerte nur zu einem minimalen Bruchteil (vonz.B. unter 1%) ausgeschöpft seien, Kritik von Be-troffenen zurück gewiesen. Hinzu kommt, dass imVergleich zu anderen Vorhaben mit Umweltrele-vanz eine demokratische Mitwirkung vor Ort bisherweitestgehend verweigert wird. Mangels ausrei-chender Information und Mitwirkungsmöglichkeitenbei den vielfältigen Funkanwendungen heute und inZukunft entsteht so ein äußerst brisantes Demo-kratie-Defizit, welches im Hinblick auf die technik -orientierte Entwicklung unserer Gesellschaft kaumwägbar ist.

Eine erste umfassende Betrachtung und Kritik – ins-besondere auch zu den Problemen niederfrequen-ter Felder – erfolgte bereits im BUND-Hintergrundaus dem Jahr 19971 und in der BUND-Position 36aus dem Jahr 20012 , deren grundlegende Aussagennach wie vor gültig sind. Neue Erkenntnisse zuWirkungen, Risiken und Gefahren der heute ver-fügbaren Technologien und Geräte erfordern aller-dings eine Überprüfung bzw. Ergänzung dieser Aussagen. Ziel dieser Position ist es, zunächst Funk -tionsweise und Wirkungen derzeitiger Funktech-nologien aufzuzeigen. Durch die anschließende,fachlich begründete Quantifizierung notwendigerSchutz- und Vorsorgeanforderungen wird der Um-fang für Maßnahmen deutlich und begründet so diegrundsätzlichen Forderungen. Die daraus resultie-renden, sehr weitgehenden gesellschaftlich-ökono-mischen und technischen Konsequenzen können

allerdings nicht in allen Details dargestellt werden.Dies muss einem Diskussions- und Entwicklungs-prozess vorbehalten bleiben. Hierzu werden grund -sätzliche Hinweise und Begründungen gegeben.Eine Auseinandersetzung mit speziellen Fragen (inwelchen Räumen bzw. an welchen Orten sollenwelche Schutzanforderungen gelten? Wie lässt sichein Beurteilungssystem für Belastungsspitzen defi-nieren?) und konkrete Handlungsanleitungen zumindividuellen Umgang mit den aufgezeigten Pro-blemen bleiben nachfolgenden Papieren vorbehal-ten.

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10 BUNDpositionen

Verwendete Begriffe

Elektrisches Feld, elektrisches Wechselfeld Ein elektrisches Feld beschreibt den Zustandeines Raumes, in dem physikalische Kräftezwischen elektrischen Ladungen wirken. Manveranschaulicht dies durch Feldlinien. Ru-hende elektrische Ladungen sind von einemstatischen, das heißt zeitlich konstanten, elek-trischen Feld umgeben, bewegte Ladungenführen zu einem zeitlich veränderlichen Feld.Niederfrequente elektrische Wechselfelder ent-stehen bei allen Leitungen und Geräten, diean die Stromversorgung angeschlossen sind.Die Feldstärke eines elektrischen Felds wird inder Maßeinheit „Volt pro Meter“ (V/m) ge-messen. Grundbelastungen innerhalb vonHäusern rangieren zwischen 5 und 50 V/m.

Magnetisches Feld, magnetisches Wechselfeld Jeder stromdurchflossene Leiter ist von einemMagnetfeld umgeben. Gemessen wird die ma-gnetische Feldstärke in der Einheit „Amperepro Meter“ (A/m). Die magnetische Flussdichtewird mit der Maßeinheit „Tesla“ (T) angege-ben. Mag ne tische Wechselfelder entstehenz.B. durch die Hausstromversorgung (50Hertz) und die Bahnstromversorgung (16,66Hertz). Grundbelastungen innerhalb von Häu-sern: zwischen 0,02 und 0,2 Mikrotesla.

Elektromagnetische Felder (EMF) Elektromagnetische Felder sind eine Eigen-schaft des Raums, die durch sich veränderndeelektrische oder magnetische Felder hervor-gerufen wird. Zeitlich veränderliche elektrischeund magnetische Felder treten immer zusam-men auf: Ein sich än derndes elektrisches Felderzeugt ein Magnetfeld und umgekehrt. Siebreiten sich von der Quelle (Hochfrequenzer-

zeuger) durch Leitungen oder von Antennenausgehend in den Raum mit Lichtgeschwin-digkeit aus. Sie werden mit zunehmender Ent-fernung allmählich schwächer. Hochfrequenteelektromagnetische Felder, die sich in denRaum ausbreiten, werden auch als elektro-magnetische Welle oder elektromagnetischeStrahlung bezeichnet.Elektromagnetische Strahlung ist charakteri-siert durch ihre Wellenlänge bzw. durch ihreFrequenz (Anzahl Schwingungen pro Se-kunde). Kurzwellen und modulierte Ultra-kurzwellen werden z.B. für die Rundfunkü-bertragung genutzt, Mikrowellen für dieMobilkommunikation. Auch sichtbares Licht,UV- und Röntgenstrahlung sind elektroma-gnetische Wellen. Die Intensität eines hoch-frequenten elektromagnetischen Felds wirdentweder über die Stärke des elektrischenFeldanteils in V/m (Feldstärke) oder durch diesog. Leistungsdichte in Watt pro Quadratme-ter (W/m2) bzw. bei geringeren Intensitäten inMikrowatt pro Quadratmeter (μW/m2) ange-geben. EMF wird oft als Abkürzung für dieGesamtheit aller elektrischen, magnetischenund elektromagnetischen Felder (elektroma-gnetisches Spektrum) verwendet. Es umfasstelektrische und magnetische Gleich- undWechselfelder sowie elektromagnetische Wel-len.

Umrechnung Leistungsdichte/ Feldstärke: 1 W/m2 =̂ 19,416 V/m1 V/m =̂ 0,002653 W/m2

Dimensionsumrechnung: 1 μW/m2 = 0,000.001 W/m2

1.000 μW/m2 = 0,001 W/m2

1.000.000 μW/m2 = 1 W/m2

1 W/m2 = 1.000 mW/m2 = 1.000.000 μW/m2

1 mW/m2 = 1.000 μW/m2

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11Für zukunftsfähige Funktechnologien

2.1 Betrachtung der Emissionen(Quellen)

Wie in anderen technisch hoch entwickelten Län-dern, hat auch in Deutschland sowohl die Anzahlder Quellen hochfrequenter elektromagnetischerFelder als auch die Hochfrequenzexposition der Be-völkerung seit den 1960er Jahren erheblich zuge-nommen. Zum einen ist die Anzahl der Geräte inden privaten Haushalten stark gestiegen, zum an-deren erfordern viele Geräte der Informations- undKommunikationstechnik eine Infrastruktur aus vie-len mehr oder weniger leistungsstarken Funksen-deanlagen zur Übertragung von Informationen. Beider Bewertung der Emissionen von kleinen undgroßen Funksendeanlagen sind mehrere Faktoren zubeachten. Dazu gehören unter anderem:• die Frequenz der Welle: Von der Frequenz hängt

unter anderem ab, wie gut eine Funkwelle z.B.von Baumaterialien gedämpft wird, ob und wiestark sie in einen Organismus eindringen kann undwelche Wirkung sich dort zeigt;

• die Feldstärke bzw. die Intensität (Leistungsdichte):Ein hochfrequentes elektromagnetisches Feld ho-her Intensität hat im Allgemeinen eine stärkereWirkung als ein schwaches Feld. Diskutiert werdenaber auch Frequenz- und Intensi tätsfenster, woz.B. zwischen 10 und 30 Mikrowatt Wirkungen er-wartet werden, während stärkere und schwächereIntensitäten weniger oder keine Wirkung haben.Demnach können also auch schwächere Feldergefährlicher sein als stärkere;

• die Struktur der Welle: Erfolgt die Abstrahlung inPulsen (also zeitlich immer wieder kurz unterbro-chen), so wird die Intensität der Strahlung derzeitüber eine Mittelung zwischen den Maxima derPulse und den Pausen über die Zeit errechnet. DieIntensität während der Pulszeit kann aber einVielfaches der Intensität einer kontinuierlichenWelle gleicher mittlerer Intensität betragen. Mög-licherweise hat nicht nur die Intensität im Puls,sondern auch der zeitliche Abstand der Pulse bzw.die Pulsfrequenz Einfluss auf die Wirkung in ei-nem Organismus.

Radio- und FernsehsenderZu den leistungsstärksten Anlagen gehören Radio-und Fernsehsender, die in ihrer Umgebung zu sehrhohen Immissionen führen können. Radio- undFernsehsender arbeiten mit Sendeleistungen vonbis zu 100 kW. Die Sender des neuen digitalenRundfunks (T-DAB: Terrestrial Digital Audio Broa-dcasting) strahlen dagegen deutlich geringere Sen-deleistungen ab (1 kW), allerdings sind für eineflächendeckende Versorgung auch mehr Anlagen er-forderlich. Je größer der Abstand vom Sender, desto geringerist die Intensität einwirkender Felder, denn siehängt, wie bei allen Funksendeanlagen, quadra-tisch von der Entfernung zwischen Sender und Im-missionsort ab. Das heißt, dass die Intensität in ei-nem Abstand von 500 m zum Sender nur noch 1/25der Intensität in 100 m Entfernung beträgt.

Behörden- und Betriebsfunkanlagen, Schiffs- undFlugfunkIm Vergleich mit Radio- und Fernsehsendern sinddie Sendeleistungen der meisten Behörden- undBetriebsfunkanlagen sowie der Anlagen für denSchiffs- und Flugfunk deutlich geringer. Solche An-lagen werden ebenfalls schon seit Jahrzehnten betrieben, ihre Anzahl ist jedoch deutlich gewach-sen. Zurzeit erfolgt die Umstellung des Behörden-funks auf den TETRA-Standard, dessen Netzstruk-tur dem Mobilfunk ähnlich ist.

Richt- und Satellitenfunkanlagen sowieRadaranlagenGewachsen ist auch die Anzahl der Richt- und Sa-tellitenfunkanlagen, die allerdings in Daueraufent-haltsbereichen der Bevölkerung in der Regel nur zusehr geringen Immissionen führen. Auch die Anzahlder im Mikrowellenbereich arbeitenden Radaranla-gen für Luftraum-, Flughafen-, See- und Wasser-straßenüberwachung, Navigation und Zielbestim-mung, Verkehrskontrollen, Wettererkundung undandere wissenschaftliche Zwecke hat erheblich zu-genommen. Radaranlagen arbeiten mit gepulsten

2 Wo kommen die hochfrequentenelektromagnetischen Felder her?

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12 BUNDpositionen

Feldern und mit Antennen, die das abgestrahlteFeld sehr stark zu einem Hauptstrahl bündeln. Al-lerdings ist die Bündelung nicht perfekt und jedeRadarantenne strahlt in den so genannten 'Neben-keulen' auch in andere Richtungen. In Gebieten, dievom Hauptstrahl leistungsstarker Radaranlagenüberstrichen werden, sind sehr hohe Immissionenmöglich. Sehr hohe Immissionen können auch in der Umge-bung vieler Anlagen und Maschinen, die in Industrieund Gewerbe eingesetzt werden, sowie im Wir-kungsbereich mancher Diebstahlsicherungsanlagen(z.B. in Kaufhäusern oder Bibliotheken) auftreten.Erhöhte Expositionen sind auch in der Umgebungvon Amateurfunkanlagen möglich.

Mobilfunkanlagen Die von Mobilfunkanlagen verursachten Immissio-nen erreichen zwar lange nicht die Stärke der Fel-der im Nahbereich von Industrieanlagen oder vonRadio- und Fernsehsendern, dennoch stellt der Mo-bilfunk mittlerweile die Hauptexpositionsquelle derBevölkerung im Hochfrequenzbereich dar. Mit derEinführung des digitalen GSM-(Global System forMobile Communication) Mobilfunks ab Mitte der1990er Jahre ist die Hochfrequenzexposition der Be-völkerung in vielen Regionen sprunghaft angestie-gen. Dieser GSM-Standard wurde vor allem für dieSprachübertragung entwickelt. Die Datenmengen,die mit ihm übertragen werden können, sind starkbegrenzt. Mit dem UMTS-Mobilfunk (Universal Mo-bile Telecommunication Standard) wurde ein völligneuer technischer Standard eingeführt, der vor al-lem die Möglichkeiten der mobilen Datenübertra-gung verbessert. Die für den UMTS-Mobilfunk er-forderliche technische Infrastruktur wird parallelzur GSM-Infrastruktur aufgebaut und betrieben.Mobilfunkanlagen führen zur Dauerexposition derin ihrer Nachbarschaft lebenden Bevölkerung, da siein den für die Organisation der Mobiltelefonie ver-wendeten Funkkanälen permanent senden. Die An-

tennen von Mobilfunkanlagen bündeln das abge-strahlte Feld vor allem in der Vertikalen sehr stark.Daher sind die Immissionen an Orten, die von demHauptstrahl getroffen werden, relativ hoch, obwohldie Sendeleistung solcher Anlagen vergleichsweisegering ist (meist 20 W). Auf der Anwenderseite stellen Mobiltelefone diestärkste Quelle hochfrequenter Felder dar, denengroße Teile der Bevölkerung ausgesetzt sind. DieFelder, in denen sich der Kopf bei Benutzung einesMobiltelefons befindet, sind viel stärker als die Fel-der, die von anderen Geräten ausgehen – wennman einmal von der Situation absieht, dass eine Per-son der Leckstrahlung ausgesetzt ist, die bei geal-terten Mikrowellenkochgeräten auftritt. Die Feldervon GSM-Mobiltelefonen weisen eine ausgeprägtePulsstruktur auf. Andere Geräte in privaten Haushalten arbeiten zwarmit deutlich geringeren Sendeleistungen als Mobil-telefone, sie können aber dennoch zu problemati-schen Expositionen führen, wenn sie in geringemAbstand von Personen betrieben werden. Hierzugehören unter anderem schnurlose Telefone (Stan-dard DECT) und die aktiven Komponenten von Fun-knetzwerken für Computer (WLAN, WIFI). Die Ba-sisstationen schnurloser Telefone können auchdeshalb problematisch sein, weil sie – wie es heutenoch bei den meisten DECT-Telefonen der Fall ist –permanent senden und so zur Dauerexpositionführen. Ähnliches gilt für WLAN-Access-Points oderständig sendende Babyphone.

Sonstige HF emittierende elektrische undelektronischen Geräte Energiesparlampen, elektronische Schaltnetzteile undKommunikationsgeräte etc. können Felder im Kilo-und Megahertz-Bereich emittieren. Auch diese Ge -rä te dürfen den BUND-Vorsorgestandard von 0,02 V/m nicht überschreiten (siehe Kapteil 6.2.3).Eine kritische Bilanzierung der Nutzen und Risikenvon Energiesparlampen ist derzeit in Arbeit.

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13Für zukunftsfähige Funktechnologien

Funkanwendungen in der Entwicklung Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Funk-sendeanlagen, insbesondere solcher zum fernge-steuerten Betrieb von Mess- und Überwachungs-stationen, in naher Zukunft noch stark zunehmenwird. Die Möglichkeiten, periphere Geräte, wie Maus,Tastatur und Drucker, kabellos an einen Computeranzuschließen (Bluetooth), Lichtschalter und Vi-deokameras für die Überwachung von Gebäuden, diedas Schaltsignal bzw. die von ihnen aufgenomme-nen Bilder drahtlos übertragen, kabellose Ablesun-gen von Wärme- und Wasserzählern sowie drahtloseSteuerungen von Heizungs- und Lüftungsanlagensind Beispiele für weitergehende Anwendungen, beidenen Daten per Funk übertragen werden. In der Lo-gistik und im Handel gibt es sehr weitreichendeKonzepte für die Überwachung von Güterströmenund Lagerbeständen mit Hilfe von RFID- (RadioFrequency Identification) Chips, bei denen die in ih-nen gespeicherten Daten per Funk ausgelesen wer-den. Es gibt Überlegungen und erste Pilotprojekte,die RFID-Technik auch für die Personenüberwa-chung und andere Sicherheitszwecke sowie in derAbfallwirtschaft verstärkt einzusetzen. In der Erpro -bung sind Sensoren, mit denen der Gesundheitszu-stand von Patienten permanent über Funk über-wacht werden kann. Erste Modellhäuser wurdenrealisiert, in denen unter anderem Heizung, Be-leuchtung, Lüftung, Ver- und Entsorgung drahtloskontrolliert und gesteuert werden. Dies sind ersteSchritte auf dem Weg zu einer allgegenwärtigen In-formations- und Kommunikationstechnik, die dieKommunikation und den Zugriff auf Informationenzu jeder Zeit und an jedem Ort ermöglicht sowieÜberwachungs- und Steuerfunktionen in fast allenLebensbereichen übernimmt. Aktuelle Messungenzeigen, dass bereits heute in Wohnungen proble-matische Immissionen als Summe der Felder exter-ner Sendeanlagen und einer großen Anzahl internbetriebener Geräte auftreten können.Betrachtet man das rechtlich geregelte elektromag -

netische Spektrum von 0–300 Gigahertz im Hinblickauf bisher schon sehr stark genutzte und bisher we-nig genutzte Bereiche, sind noch enorme Zuwächsean Immissionen im gesamten elektromagnetischenSpektrum möglich bzw. zu erwarten. Die Notwen-digkeit einer Regulierung zum Ausschluss weitererGefahren und Risiken wird hiermit deutlich.

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14 BUNDpositionen

2.2 Betrachtung der Immissionen(Einwirkungen)

Für die von elektromagnetischen Feldern Betroffe-nen ist letztlich entscheidend, was bei ihnen amAufenthaltsort als Immission „ankommt“. Zunächstgilt, dass die Intensität einer Immission mit demQuadrat der Entfernung von der Quelle abnimmt.Darüber hinaus hängt die Intensität von der Strah-lungscharakteristik der Antenne ab, d.h. davon, wiedie Strahlung im Raum verteilt wird3. Heute werdenbeim Mobilfunk Hochleistungsantennen zur Erfas-sung großer Räume verwendet, die wegen der ver-tikalen Ausrichtung der Strahler eine breitgedrückte,leicht schräg nach vorn unten geneigte sog. Haupt-keule (Strahlungszunge) ergeben. In ihr ist die Feld-Intensität am höchsten. Konstruktionsbedingt gibtes bei diesen Antennen auch sog. Nebenkeulen, dieschräg nach unten und oben strahlen (siehe Abbil-dung 1). Allerdings variiert die Feldintensität imUmfeld bei fester Höhendifferenz stark, ein stetigerAbfall der Feldintensität mit dem Abstand von der

Antenne tritt also nicht auf. Auch unterhalb der An-tenne findet sich Strahlung. Die bestimmende Größefür eine Belastung ist also nicht nur der Abstand vonder Quelle, sondern auch die Höhe einer Exposition.

Durch Bündelung verschiedener Antennen an einemStandort, Reflexionen an und in Gebäuden unddurch EMF-leitende Körper entstehen unterschied-liche Feldintensitäten bzw. ein sehr komplexes Feld.Pauschale Einschätzungen für einen bestimmtenAufenthaltsort sind daher schwierig, genauere Da-ten werden in der Regel über Messungen gewonnenwerden müssen.

Für die Aufnahme elektromagnetischer Felder durchden menschlichen Körper (insbesondere bei der Be-nutzung eines Handys oder Mobilteils des DECT-Te-lefons) spielen auch noch andere Faktoren eineRolle, z. B. der unterschiedliche Wassergehalt der Or-gane, aber auch metallische Teile wie Brillenbügel,Zahnkronen oder Körperschmuck.

Abbildung 1:Strahlungsprinzip in der Umgebung einerMobilfunkantenne4

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15Für zukunftsfähige Funktechnologien

3.1 Gesundheitliche Auswirkungen In diesem Abschnitt werden mögliche gesundheit-liche Beschwerden und Erkrankungen in Verbin-dung mit elektromagnetischen Feldern erörtert. DieBasis dafür liefern Beobachtungen und Erkenntnisseder Grundlagenforschung, der Epidemiologie, derärztlichen und baubiologischen Praxis, gezielte Ex-positionsstudien sowie Kasuistiken (eine Untersu-chungsmethodik, die sich am Einzelfall orientiert).Wissenschaftliche Untersuchungen mit hoher Aus-sagekraft bzw. dem Nachweis von Effekten be-nötigen oft ausreichend hohe Probandenzahlen,lange Beobachtungsintervalle und sind kostenin-tensiv. Unabhängig durchgeführte Vorstudien oderStudien mit geringerer Probandenzahl und kürzerenZeiträumen werden wegen angeblich me tho discherMängel häufig disqualifiziert. Die hier vorliegendeBeurteilung der Fakten kann keine wissenschaftlichlückenlose Aufarbeitung derzeitiger Erkenntnissesein, da die finanziellen und personellen Ressourcenfür eingehende Untersuchungen nicht gegeben sind. Aus ärztlicher Sicht sollte darauf hingewiesen wer-den, dass meist mehrere über einen Zeitraum ein-wirkende Faktoren eine Erkrankung verursachen.Dabei ist zwischen akuten, reversiblen (z.B. Schlaf-störungen und deren Folgen mit Krankheitswert)und chronischen, persistierenden Krankheiten (z.B.Demenz) zu unterscheiden. Allerdings gibt es aberauch Menschen, die besonders durch eine Noxe,durch einen Faktor oder durch ein Ereignis massiverkranken können.Die gesundheitlichen Auswirkungen verschiedener,also nicht nur mobilfunktechnischer elektromag -netischer Strahlen werden bereits seit vielen Jahr-zehnten untersucht:• Seit den 50er Jahren wurden vor allem in Russland

Versuche mit nieder- und hochfrequenten elek-tromagnetischen Feldern durchgeführt, in denendeutliche neuro-vegetative Störungen (z.B. Schlaf-störungen, Erschöpfungszustände) nachgewiesenwurden).5,6

• Skandinavische Forscher haben belegt, dass selbstdie von Bildschirmen emittierten Felder in Ver-

bindung mit Amalgam elektrosensibel machen kön-nen7. • Seit über 10 Jahren zeigen wissenschaftliche Un-

tersuchungen, dass elektromagnetische Feldergravierende Störungen des vegetativen, kogniti-ven, hormonellen und immunologischen Systemsbewirken können8,9,10. Auch gibt es ver schie deneHinweise auf eine erhöhte Durchlässigkeit derBlut-Hirn-Schranke11.

• In einer Gruppe von Individuen, die einer Strah-lung gleichermaßen ausgesetzt sind, können beimanchen klinische Störungen auftreten, bei an-deren nicht12. Den Auswirkungen von Strahlungliegt also eine individuelle Sensibilität (Sensitivität)zugrunde.

In den vergangenen sechs Jahren haben Umwelt-mediziner13, Wissenschaftler14 und Baubiologen15

zahl reiche Beobachtungen und Erfahrungen beiMenschen gemacht, die sehr stark gegenüber hoch-frequenter Strahlung exponiert waren. Sehr häufigwurden Vergleichsmessungen bei gesundheitlichenBelastungen mit DECT-Telefonen, mit Mikrowel-lengeräten, aber auch zu Mobilfunkstationen durch-geführt. Dabei wurde klar, dass nach Abschalten derhäuslichen DECT-Telefone oder nach Abschir-mungsmaßnahmen vorher aufgetretene Beschwer-den verschwanden oder gelindert wurden. FolgendeSymptome treten in der Reihenfolge der Häufigkeitauf16:Antriebsstörungen, Schlafstörungen, innere Unruheund Nervosität, Gedächtnis- und Konzentrations-störungen, Kopfschmerzen, Sehstörungen, de pres -si ve Stimmung, Herzfunktionsstörungen, Tinnitus,grippale Symptome, Magen-Darm-Störungen, In-fektanfälligkeit, Lymphknotenschwellung, Gelenk-und Gliederschmerzen, Nerven- und Weich teil -schmer zen, Taubheits- oder Kribbelgefühl, Aller-gien.Sehr viele Patienten, die bis dahin besonders gesundwaren, entwickelten unter Feldeinwirkungen unty-pische Schlafstörungen, Herzrhythmusstörungen,Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Müdig-keit und Bluthochdruck (meist in Form sehr hoher

3 Welchen Gefahren und Risiken sindMensch und Umwelt ausgesetzt?

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16 BUNDpositionen

Drücke) trotz 2- oder 3-fach-Therapien. Angst- undPanikattacken haben in den letzten fünf Jahren ra-pide zugenommen. Depressionen nahmen in vierJahren um 20% zu17; auch Kinder mit ADHS (Auf-merksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom) sindschwer therapierbar, da Ursachen nicht gefundenwerden können. Ein Zusammenhang mit Feldein-wirkungen kann daher nicht ausgeschlossen werden.Außerdem werden elektromagnetische Felder ur-sächlich in Verbindung gebracht mit AmyotropherLateralsklerose (zunehmende Lähmung der Musku-latur bis hin zum Tod durch Atemlähmung), Mor-bus Alzheimer und wahrscheinlich auch MorbusParkinson. Bei der Wirkung spielen offensichtlich auch die Sig-nalform und Struktur (Taktung, Pulsform) der Fel-der eine Rolle. Modellhaft kann anhand der Pulsunggezeigt werden, wie der Unterschied zwischengleichmäßiger Strahlung (z.B. bisherige UKW-Ra-dionetze) und gepulster Strahlung (z.B. GSM, DECT)zu verstehen ist: Fährt man mit einem offenen Ca-brio bei konstanter Sonneneinstrahlung durch dieLandschaft, bekommt man bei Langzeitexpositionevtl. Kopfschmerzen. Dagegen reagiert das Gehirndeutlich angestrengter, wenn man durch eine Alleemit wechselndem Schatten und Licht fährt. Hierkann unter Umständen sogar ein epileptischer An-fall ausgelöst werden, obwohl eine entsprechendePerson sonst keine Probleme hat. So können diehochfrequenten Strahlen bei gepulster Technik dieRegulationssysteme des Gehirns wesentlich stärkerbelasten als bei einem kontinuierlichen Frequenz-muster.Umweltmediziner gehen davon aus, dass die nega-tiven Effekte sowohl durch elektrische Ströme imKörper, als auch durch verschiedene elektromagne-tische Frequenzmuster ausgelöst werden. Diese unterschiedlichen Feldeinflüsse können zu Regula-tions störungen im Nervensystem und im Zell stoff -wechsel führen. Nicht nur der Melatoninstoffwech-sel ist betroffen, sondern auch die fein regulierten,kybernetisch arbeitenden Systeme werden gestört.Die spannungsabhängigen Membranrezeptoren

werden durch lokale Potentialveränderungen bein-flusst18. Das Zentrale Nervensystem (mit den hoch-komplexen Regulationssystemen des Groß- undStammhirns) kann zwar nur sehr schwer beeinflusstwerden, allerdings können sowohl pharmakologi-sche als auch elektromagnetische Einflüsse überlängere Zeit mit geringer Stärke zu Störungenführen. Z.B. zeigt die individuelle Empfindlichkeitvon Personen eine sehr hohe Variabilität nach Be-strahlung und Mammographie19. Dieser Befund sollhier exemplarisch auf die Wahrscheinlichkeit hin-weisen, dass es auch im Falle einer Hochfrequenz-belastung individuelle Empfindlichkeiten gebenkann. Schließlich handelt es sich immer um dasgleiche physikalische Phänomen, bei dem sich le-diglich die Frequenzbereiche unterscheiden.So muss man gegenwärtig davon ausgehen, dassnicht nur Risikogruppen wie Kleinkinder, sensiblePersonen, Kranke und Multimorbide (vielfach Er-krankte) durch die zunehmende EMF-Belastung inMitleidenschaft gezogen werden, sondern dass miteiner allgemeinen Zunahme von Symptomen („Elek-trosensibilität“) in der Bevölkerung gerechnet wer-den muss. Unter Elektrosensibilität wird hier dievon Patienten und Bürgern selbst berichtete Beein-trächtigung und Schädigung der Gesundheit beiEinwirkungen elektromagnetischer Felder verstan-den. Schätzwerte zur Zahl dieser Betroffenen inhoch technisierten Ländern erhöhen sich im Zeit-raum von 1995 (unter 1%) bis 2004 (bis zu>13%)20; Hochrechnungen führen sogar zu Wertenvon 50% für das Jahr 2017.Auch bei der Entstehung von Krebserkrankungenkann man von komplexen Vorgängen ausgehen,die kaum einer Kausalität zuzuordnen sind. Durchdie Erfahrungen mit PCB oder Dioxinen wissen wir,dass Reparaturvorgänge auf den Kernbereich derZelle begrenzt bleiben und somit deren Entartungoder auch die Apoptose (programmierter Zelltod) initiiert werden kann21,22. Aktuelle Forschungser-gebnisse lassen die Schlussfolgerung zu, dass diefragliche Hirntumorhäufigkeit nur durch weitereStudien und Forschungsanstrengungen geklärt wer-

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17Für zukunftsfähige Funktechnologien

den kann23,24,25,26. Dabei unterscheidet man bösar-tige (maligne) von gutartigen (benignen) Tumoren.Bösartige Krebsarten führen sehr häufig zum Tod,während gutartige Tumore operabel sind und seltenlebensgefährlich werden. Aktuelle Studien konntennach 10 Jahren Mobilfunk zwar keinen sicherenHinweis auf vermehrte Hirntumore von der ArtGliome und Akustikusneurinome finden, da die inder medizinischen Wissenschaft angenommene La-tenzzeit für bösartige Hirntumore 10 bis 20 Jahrebeträgt. Allerdings haben gutartige Hirntumore (z.B.Meningeome) signifikant zugenommen27,28.Für hochfrequente elektromagnetische Felder undinsbesondere für hochfrequente Felder mit nieder-frequenter Taktung und Pulsung (wie bei Mobil-funk, Radio- und Fernsehsendern) verdichtet sichder Verdacht auf Förderung und/oder Auslösungvon Tumoren, insbesondere Leukämie, Lympho-me, Gehirntumore29. Erhöhtes Risiko für Leukämieund Lymphome in der Umgebung von Fernseh-und Radiosendern und erhöhtes Hirntumorrisikobei Handynutzern ist möglich. Dass Symptome wieKopfschmerzen, Unbehagen, Müdigkeit, Schwindel,Hautbrennen, veränderte Schlafarchitektur vom Mo-biltelefonieren (mit)verursacht werden können, istwahrscheinlich30.All diese Erkrankungen und Störungen, von Er-schöpfung und Verspannungsschmerzen bis hin zuAutoimmunerkrankungen und Krebserkrankungen,können durch ein Wirkungsmodell erklärt werden,welches die intrazelluläre Schädigung durch freieRadikale und Stickoxide zur Grundlage hat. Dabeikommt es zu hochkomplexen Reaktionen, bei denenGewebe – ihrer Art entsprechend – Störungen ent-wickeln. Man bezeichnet diese Reaktionen als nitro-sativen Stress. Diese enden dann in manifestenSymptomen und Krankheiten, wie sie oben aufge-zählt wurden.Führt man die vielfältigen Aussagen heute zusam-men, so kann man der „BioInitiative WorkingGroup“32 folgen, einem unabhängigen Konsortiumaus international anerkannten Experten, welchesdie Beweislage für die wichtigsten biologischen

Effekte elektromagnetischer Felder ausgewertet undgewichtet hat. Sie kommt zum Ergebnis:„Es bestehen schwerwiegende Bedenken bezüglichSchädigung der öffentlichen Gesundheit durch Ex-position gegenüber elektromagnetischen Feldern(EMF) von Hochspannungsleitungen und Mobilte-lefonen“. Die Autoren überprüften mehr als 2.000 wissen-schaftliche Studien und Literaturübersichten undschlossen daraus, dass die derzeit gültigen Grenz-werte für den Schutz der öffentlichen Gesundheitunzureichend sind. Auch die vorliegenden Kasuisti-ken diverser Ärzte zeigen deutlich, dass die Bevöl-kerung gesundheitlichen Beeinträchtigungen durchelektromagnetische Felder ausgesetzt ist. Die vorliegenden Einschätzungen über gesundheit-liche Risiken gehen jedoch weit auseinander. DasDeutsche Mobilfunkforschungsprogramm, das fach-lich vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreutwurde und dessen Ergebnisse nach 6 Jahren Lauf-zeit am 17. Juni 2008 der Öffentlichkeit vorgestelltwurden, stellt fest, die geltenden Grenz werte wür-den die Bevölkerung ausreichend vor den bekann-ten Gefahren der Mobilfunkstrahlung schützen. DasForschungsprogramm habe keine Erkenntnisse er-bracht, die die geltenden Grenzwerte aus wissen-schaftlicher Sicht in Frage stellen. Ein ursächlicherZusammenhang zwischen elektromagnetischen Fel-dern unterhalb der geltenden Grenzwerte und un-spezifischen Gesundheitsbeschwerden wie z.B.Kopfschmerzen, Schlafstörungen („Elektrosensibi-lität“) sei nicht nachweisbar. Klärungsbedarf werdevor allem bei Kindern gesehen, die sehr empfindlichsind, und weiterer Klärungsbedarf beträfe die Lang-zeitwirkungen bei Kindern und Erwachsenen.Solche vereinfachenden Feststellungen ignorierendie weltweit in die Größenordnung von Tausendenreichenden Studien und Erkenntnisse und vermei-den die wissenschaftliche Auseinandersetzung da-mit, stellen auf einfache, in der Praxis nicht zutref-fende Kausalitäten ab und scheuen die Suche nacheinem Wirkungsmechanismus, der durch die vielenFallbeschreibungen Betroffener offensichtlich ist.

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18 BUNDpositionen

Einen „Klärungsbedarf“ mit der Fortsetzung desGroßversuchs in der Bevölkerung zu quittieren,zeugt eher von einer Missachtung grundrechtlicherPflichten. Die großen Differenzen sind typisch für diesesThema. Der umfassende Report der BioInitiativeoder Warnke33 zeigen, von wie vielen Schädigungeninzwischen ausgegangen werden muss. Sie ma-chen sichtbar, in welchem Maße die künstlichen

elektromagnetischen Felder das Leben in allen Be-reichen gefährden und (zer)stören. Das Fazit: Die Gesundheit der Menschen nimmtSchaden durch flächendeckende, unnatürlicheStrahlung mit einer bisher nicht aufgetretenen Lei-stungsdichte. Kurz- und langfristige Schädigun-gen sind absehbar und werden sich vor allem in dernächsten Generation richtig manifestieren, fallsnicht politisch verantwortlich und unverzüglich ge-handelt wird.

Beispiel für einen Wirkungsmecha nis musohne Temperatur-Relevanz31

Proteine reagieren auf energetische Anregungz.B. mit Licht, indem sie ein Elektron abgeben.Wenn das Elektron dann auf ein benachbar-tes Molekül übertragen wird, entsteht ein in-stabiles Radikalpaar. Dieses Radikalpaar wech-selt zwischen einem Singulett- (antiparallelerSpin) und Triplettzustand (paralleler Spin) hinund her. Besteht dieses Radikalpaar ausrei-chend lange, dann wird Ausmaß und Zeit die-ses Wechsels von Magnetfeldern und Hoch -frequenzschwingungen beeinflusst. Diesephy si ka lischen Größen bewirken einen Spinflipweitgehend unabhängig von Temperaturpro-zessen. Das Magnetfeld der Erde und aufge-pfropfte Magnetfelder technischen Ursprungssowie elektrische Hochfrequenzfelder sind ge-eignet, diesen Mechanismus auszulösen. Dieso vermehrt erzeugten Triplettzustände zer-fallen schließlich in Freie Radikale. Schwachemagnetische Felder beschleunigen die S-T-Interkonversion und vergrößern damit die Bil-dung Freier Radikale um 10–40%.Die Frequenz der Wechselfelder, die hier eineRolle spielen, ist auch abhängig von den mo-mentan am Ort einwirkenden Magnetfeldern.Zusätzlich einwirkende elektromagnetischeFelder können allerdings nur dann Effekte

auslösen, wenn der resultierende Magnetfeld-Vektor nicht mit der Vektorrichtung desgleichzeitig einwirkenden Magnetfeldes übe-reinstimmt, also wenn sich Magnetfeld undHochfrequenzfeld unter einem Winkel kreuzenund nicht parallel verlaufen.Je stärker die magnetischen Unterschiede derzwei Radikalintermediaten, desto stärker dieAntwort auf Magnetfelder. Deshalb ist eineBeteiligung von eisenhaltigen Molekülen be-sonders effektiv. Allgemein gilt: Je langlebigerdas Radikalpaar, desto schwächere Magnet-felder in Kombination mit niederfrequentenWechselfeldern beeinflussen das Interkonver-sions-System. Die Lebensdauer ist in Enzymenbesonders lang. Die Reaktionsmoleküle be-finden sich innerhalb eines Enzyms wie in ei-nem Käfig eingeschlossen (micellar cage). Des-halb sind Enzyme, die Elektronen vermittelnund dadurch Radikalpaare erzeugen, beson-ders empfindlich für den Effekt. Dies trifftauf eine ganze Reihe von Enzymen zu: Cyto-chrom P-450 (Abbau von Pharmaka, SteroidHydroxylierung), Lipoxygenase (Schlüsselen-zym für Prostaglandine und Thromboxane-Synthese), Cyclo-Oxigenase (erzeugt Prostag-landin aus Arachidonsäure), Oxidasen(Xantinoxidase, NADH-Oxidase, Cytochrom-Oxidase).

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19Für zukunftsfähige Funktechnologien

3.2 Auswirkungen auf Tiere Die natürlich vorkommenden Felder, die an der Er-doberfläche, im Meer und in der nahen Atmos -phäre vorherrschen, zählen zu den wichtigen Be-dingungen der Evolution und Organisation desLebens. Das macht verständlich, warum Eingriffe indiesen ‚unsichtbaren’ ökologischen Haushalt derErde Störungen und Schädigungen der Fauna nachsich ziehen. Aus der Vielzahl bisher vorliegender Un-tersuchungen können nur einige wesentliche hierzusammengefasst werden

Orientierung und Navigation werden gestörtUm sich die Energien und Informationen natürlicherFelder zunutze zu machen, verfügen viele Tiere aller Organisationsstufen über einen magnetischenSinn. Meist orientieren sich Tiere, indem sie die In-formationen des Magnetfelds mit Richtungshin-weisen anderer Herkunft verbinden (z.B. Schwer-kraft, Sonnen-Licht, Ultraviolett-Licht, Licht-Po la risation). Diese Mehrfachinformation dient derAuslösung und Kalibrierung (Eichung) der natürli-chen Kompasssysteme. Z.T. sind die Sensibilitätender Tiere für magnetische Feldstärkenunterschiedeextrem hoch – wie bei Thunfischen, Bienen unddem Haussperling. Beispielsweise gelten Vögel mitNavigationssystemen als extrem wetterfühlig, wassich aus ihrer Elektro- und Magnetosensibilität er-klären kann. Sie können „Wetterstrahlung“ wahr-nehmen, beispielsweise kurze, elektromagnetischeImpulse bestimmter Frequenzstruktur mit stark ab-fallenden Amplituden bei Wetterfronten. Es wundertalso nicht, dass elektromagnetische Felder gleichwelcher Herkunft (z.B. von Hochspannungsleitun-gen, Fernsehen, Mobilfunk, Satelliten) die Energie-und Informationsverarbeitung der Natur massivstören können, auf die die Tiere angewiesen sind34. Anhand der Wirkungsmechanismen bei magneti-schen Feldern lässt sich dies bereits nachvollziehen.Die Überlagerung der natürlichen durch künstlicheMagnetfelder verfälscht die Kalibrierung und setztfalsche Richtungsimpulse (Missweisungen). Für Bie-nen und Brieftauben ist die daraus folgende Störung

des Heimkehrvermögens schon länger bekannt. In-zwischen wurde sie auch an einer ganzen Reihe an-derer Tierarten gezeigt – so an Nachtigalldrosseln,Fledermäusen, Meeresschildkröten und Ameisen.Auch die Mechanismen der Desorientierung sindinzwischen genauer bekannt. Magnetit-Kristalle,unter anderem im Schnabel ziehender Vögel, zeigenden Tieren die Intensität des Magnetfelds an. Aufder Grundlage dieser Information wissen sie in je-dem Augenblick ihres Flugs, wo innerhalb ihrer bio-logisch gespeicherten Erd-Magnetfeld-Karte sie sichgerade befinden. Selbst die anschließenden bioche-mischen Prozesse, die das ‚Sehen’ der Vögel bedin-gen, sind heute entschlüsselt35,36. Auch die Störungder bekannten V-Formation des Vogelflugs durchtechnisch bedingte elektromagnetische Felder istinzwischen dokumentiert37. Ein besonders wichtiges Beispiel bilden die Bienen(Zuchtbienen und Wildbienen). Noch folgenreicherals die Gefährdung der Honigproduktion ist dieTatsache, dass Bienen ca. 85% aller Blüten bestäu-ben und dadurch für die Ernährung der Weltbevöl-kerung unentbehrlich sind. Schon in den 70er Jah-ren konnte festgestellt werden, dass Bienen unterdem Einfluss niederfrequenter Felder (10 bis 20KHz)Stressreaktionen und ein stark reduziertes Rückfin-devermögen zeigen. 2005 wurde in einer Pilotstu-die zur Wirkung elektromagnetischer Strahlung aufBienen festgestellt, dass Heimfindvermögen undWabenbau empfindlich gestört wurden38. Diegrundsätzlich bestehenden Zusammenhänge sindauch in einer aspektreichen internationalen For-schung dokumentiert39. Als weitere verhängnisvolle Folge erläutert Warnkedie Störungen des Redox-Systems, das bei Tierenwie auch beim Menschen die Immunabwehr stabi-lisiert. Die immer wieder auftretenden, rasant zu-nehmenden Schädigungen durch die Varroamilbeund andere Parasiten erscheinen im Licht dieser Er-kenntnisse möglicherweise als Folge einer Vorschä-digung durch künstliche elektromagnetische Felder.

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Veränderungen im Organismus Die folgenden allgemeinen Wirkungen auf tierischeOrganismen sind bekannt: Die Zellentwicklung wirdgestört40,41,42, die Zellvermehrung wird beein-flusst43, die Immunabwehr wird verändert44, die Re-produktion ist gestört45,46, gentoxische Effekte sindmessbar47,48,49, Einflüsse auf das Nervensystem wer-den deutlich50,51, eine verminderte Fruchtbarkeitkonnte nachgewiesen werden52, in der Nähe vonSendemasten wird die Fauna insgesamt ungünstigbeeinflusst53,54. Besonders verhängnisvoll dabei ist,dass sich die Tiere unter dem Einfluss elektroma-gnetischer Felder offenbar schlechter oder über-haupt nicht mehr entwickeln und fortpflanzen kön-nen55,56,57,58,59,60,61.

Schäden bei Tieren in der LandwirtschaftDie oben genannten Wirkungen bestätigen sichauch an Nutztieren. Zur Schädigung landwirtschaft-licher Nutztiere durch Mobilfunksendeantennengibt es Fallbeschreibungen bei Milchrindern,Schweinen und Geflügel 62,63,64,65. Sie belegenenorme Unterschiede zwischen hoch und niedrig ex-ponierten Betrieben: Fertilitätsprobleme, eine Er-höhung der Anzahl von Fehl- und Missgeburten,vermehrte Zwillingsgeburten und Verhaltens-störungen und als Folge die reduzierte Leistung eines Betriebs. Dabei lagen in allen Fällen die gemessenen Feldstärken weit unter den gesetzlichenGrenzwerten. Die Beeinträchtigungen traten erstnach der Installation der Mobilfunksender auf. In den Jahren 1998 bis 2000 wurden umfangreicheUntersuchungen in landwirtschaftlichen Be triebenmit Rinderhaltung durchgeführt66. Sie sind als‚Bayerische Rinderstudie’ bekannt geworden underbrachten u. a. folgende Ergebnisse:

• Erhöhte Anzahl missgebildeter Kälber im Ver-gleich der exponierten mit den nicht exponiertenKontrollbeständen (38:11),

• Vermehrte Erkrankungsrate in den exponiertenBetrieben (z. B. Augenentzündungen),

• Erhöhte 2-Mikrokern-Produktion in Erythrozy tenbei mobilfunkexponierten Rindern,

• Eindeutige Verhaltensänderungen bei mobilfunk-exponierten Kühen als vermutliche Folge chro-nischer Stressbelastung – z.B. kürzere Liegezeitenund eine erniedrigte Wiederkaudauer und -fre-quenz, verbunden mit einer schlechteren Nah-rungsverwertung.

Zusammenhänge zwischen elektromagnetischenFeldern und deren Wirkungen auf Tiere und Pflan-zen wurden inzwischen auch noch auf eine ganzandere Weise bestätigt. Ende der 80er-Jahre wurdenin Laborexperimenten Getreide und Fischeier ei-nem elektrostatischen Feld ausgesetzt. PatentiertesResultat: „Wachstum und Ertrag konnten in diesemFeld massiv gesteigert werden. Gleichzeitig wuchsendabei völlig überraschend „Urzeitformen“ der ver-wendeten Arten heran, die als längst ausgestorbengalten67. Das bestätigt, was russische Wissenschaft-ler schon lange behaupten: Der DNA-Code wirdmassiv durch elektromagnetische Felder beeinflusst.Allein diese Erkenntnis gebietet höchstes Verant-wortungsbewusstsein im Umgang mit energierei-chen Feldern.Ungeklärt ist, warum es in vielen Tierbeständen inder Nähe von Mobilfunksendeanlagen zu Verände-rungen kommt, in anderen trotz ähnlicher Exposi-tion aber nicht. Weitere Einflussfaktoren sind alsoeinerseits nicht ganz auszuschließen, was den For-schungsbedarf nur unterstreicht. Andererseits istdie notwendige vorsorgliche Vermeidung bereitsausreichend begründet.

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21Für zukunftsfähige Funktechnologien

Folgerungen:Tiere sind als Indikatoren eines Umweltzustands be-deutsam, da bei ihnen – im Unterschied zu betrof -fenen Menschen – nur physiologische Wirkungeneine Rolle spielen. Auch wenn diese Überschau vor-liegender Erkenntnisse hier nicht hinsichtlich der je-weiligen wissenschaftlichen Qualität abschließendbeurteilt werden kann, bestehen kaum Zweifel daran,dass viele Tiere höchst empfindlich auf elektroma-gnetische Felder reagieren und gravierende Schädi-gungen auftreten können. Aus dem skizzierten Standder Forschung ergibt sich also auch im Bereich derTierwelt ein dringender Handlungsbedarf zur er-heblichen Reduktion der anthropogen verursachtenFelder. Da Vergleichswerte zur hineichenden Beur-teilung der Umweltgefahren zum größten Teil feh-len, müssen Änderungen der natürlich einwirkendenFelder weitestgehend vermieden werden.

3.3 Auswirkungen auf Pflanzen Die Erkenntnisse der Schädigung von Pflanzendurch elektromagnetische Felder haben eine rund60-jährige Geschichte68. Seit 1950 wurden in Wald-gebieten sog. UKW-Schneisen in der Nähe vonRichtfunksendern beobachtet, seit Einführung desFernsehens dann auch Pflanzenschäden in der Nähevon Sendeantennen. Eine ganze Reihe von Wissen-schaftlern und wissenschaftlichen Institutionen hatsich des Themas angenommen. Als das Waldsterben ab 1981 dramatische Formenannahm, gingen vor allem Forstbotaniker und In-genieure den möglichen Schädigungen durch elek-tromagnetische Felder nach. H. Hommel konntemesstechnisch nachweisen, dass sich die Leitfähig-keit an Tannennadeln in Abhängigkeit von Fre-quenz, Feldstärke und Jahreszeit veränderte69. Nachersten Langzeitbeobachtungen (1985–1988) sahKoch in den Spaltöffnungen der Nadeln, mit derenHilfe Nadelbäume ihren Wasserhaushalt steuern, ei-nen möglichen Angriffspunkt auch für elektromag-netische Schädigungen70. W. Volkrodt dokumen-tierte die Waldschäden an vielen Standorten von

Richtfunk-, Radar-, Rundfunk- und Fernsehsen-dern und vermutete, dass die Mitwirkung von Ei-senmolekülen im Chlorophyll die Wandlung vonHochfrequenzenergie in chemische Energie ermög-licht. Er interessierte sich auch bereits für die Aus-wirkungen der EMF auf Wassermoleküle71.Angesichts der ebenso signifikanten wie beunruhi-genden Hinweise hatte das Umweltbundesamt dieFragestellung bereits 1985 im Rahmen eines Sym-posiums aufgegriffen72. Den dort diskutierten Wir-kungen und aufgeworfenen Fragen zur generellenErforschung der Hochfrequenzwirkungen auf denPflanzenstoffwechsel hätte dringend weiter nach-gegangen werden müssen. Doch die Entwicklunglief in die entgegengesetzte Richtung. Die Strah-lenschutzkommission, von der man eine Prüfungvorliegender Erkenntnisse und Forderungen ihrerWeiterverfolgung hätte erwarten dürfen, erklärte ineiner Stellungnahme ohne jede Untersuchung oderBegutachtung für Deutschland kategorisch: „Richt-funk- und Radarwellen rufen keine Waldschädenhervor“73. Neue Forschungen zeigten schon innerhalb wenigerJahre, wie unverantwortlich die gegebene Entwar-nung war. 1996 informierte eine Publikation überdas verminderte Wachstum der Kiefern und überStörungen der Funktion ihrer Zellen, seit 1970 derSkrunda-Sender (Lettland) in Betrieb gegangen war74,75. In Michigan, USA, wurde eine Beschleuni-gung des Wachstums (Länge oder Durchmesser)einzelner Baumarten durch bestimmte Frequenzenbeobachtet76. An den Universitäten Wuppertal undKarlsruhe wurden 1999/2000 einjährige Keimlingevon drei Nadelbaumarten einem gepulsten Signalvon 383 MHz (entspricht der zukünftigen TETRA-Nutzung) ausgesetzt – mit folgenden Wirkungen:Bei der Zwergkiefer (Pinus pumila) wurden unter Ex-position Wachstumsbeschleunigungen sowie einegedrosselte Chlorophyllproduktion beobachtet, beiallen drei untersuchten Nadelbaumarten auch einesignifikante Zunahme toter Pflanzen77. Auch andereArbeiten haben solche Wirkungszusammenhängeerhärtet78,79,80.

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22 BUNDpositionen

Seit 2004 zeigt sich eine rasante Verbreitung vonunerklärlichen Baumschäden der verschiedenstenArt: Verlichtung der Kronen, Braunverfärbung derBlätter, vorzeitiger Blattfall, Vorwölbungen amStamm, zu rasches Dickenwachstum, Aufreißen undAbplatzen der Rinde, Verfärbung der Rinde, starkeAusbreitung von Pilzen, Flechten und Moosen, Ver-änderung des Obstes, geringe Haltbarkeit. Währendstaatlich geförderte Projekte zur Erforschung solcherSymptome tabu zu sein scheinen, haben Stadtgärt-ner und andere Praktiker der Umweltpflege inDeutschland, Holland und der Schweiz mit der Er-fassung von Baumschäden im Umfeld von Mobil-funksendeanlagen begonnen81. Seit mehreren Jah-ren hält der Physiker Schorpp die Baumschäden imWandel der Jahreszeiten in Fotoreihen fest undsetzt sie zu der gemessenen Hochfrequenz-Feld-verteilung in Beziehung82. Er korreliert empirischeBeobachtung und theoretische Begründung in einerWeise, die den Status von Nachweisen beanspruchendarf. Doch nach der Präsentation seiner Ergebnisseim Bundesamt für Strahlenschutz (2006) sprachsich auch diese Behörde gegen weitere Untersu-chungen aus:83 Das BfS steht damit im Widerspruchsowohl zu Einschätzungen der WHO84, als auch desAusschusses für Bildung, Forschung und Technik-folgenabschätzung85.

Folgerungen Wie im Tierreich gibt es eine Fülle von Befunden zuden Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt, auchwenn deren wissenschaftliche Qualität nicht absch-ließend beurteilt werden kann. Da auch hier Vergleichswerte zur hineichenden Beurteilung derUmweltgefahren weitgehend fehlen, müssen Än-derungen der natürlich einwirkenden Felder wei-testgehend vermieden werden. Die systematischeBlockierung der Forschung zur Wirkung auf Floraund Fauna muss ein Ende haben.

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23Für zukunftsfähige Funktechnologien

4.1 Generelle ProblemlageEine ganze Reihe aktueller Publikationen zeigt, dassdie Klage über einen unzureichenden Verbraucher-und Umweltschutz berechtigt ist. Lilo Cross undBernd Neumann beschreiben in einem gut recher-chierten Buch Elektrosmog und Handystrahlen,Lärm und Umweltgifte als „heimliche Krankma-cher“ der Gesellschaft86. Der Arzt Hans-ChristophScheiner fasst die bekannten schädigenden Wir-kungen des Elektrosmogs im Begriff der „verkauf-ten Gesundheit“ zusammen87. Das Phänomen er-scheint nur als logische Entsprechung jenes„gekauften Staates“, dessen Politik nach den Re-cherchen von Sascha Adamek und Kim Otto bis indie Etagen deutscher Ministerien hinein von den In-dustrielobbys mit gestaltet wird88. Von einemscheindemokratischen Föderalismus spezifisch deut-scher Prägung, dessen Charakteristikum die Aus-bürgerung der Verantwortung sei, hatte schon derbekannte Jurist Hans Herbert von Arnim gespro-chen89. Der Journalist Hans Leyendeker betont daswachsende Missverhältnis von Wirtschaft und Mo-ral als Folge einer Profitgier, die längerfristig auchden Profit gefährdet90. Heiner Geißler kritisiert einenum sich greifenden Kapitalismus, der gegen dasGrundgesetz ebenso verstößt wie gegen jedes bib-lisch begründbare Christentum91. Franz Alt undKlaus Töpfer zeigen, dass der gewalttätige Umgangmit Menschen auch die Folge eines gewalttätigenUmgangs mit der Natur ist. Wer den sozialen Frie-den will, darf Mensch und Natur nicht zum Objektseiner egoistischen bzw. betriebswirtschaftlichenInteressen machen92.

4.2 Probleme wissenschaftlicher undgesellschaftlicher Wahrnehmung

Belastungswirkungen auf Mensch und Umwelt wer-den in der Regel von den Wissenschaften mono-kausal betrachtet. Nur der nachweisbare direkteWirkungsmechanismus wird dann möglicherweisezu rechtlich verbindlichen Schutzmaßnahmenführen. Hier ist bereits zu beklagen, dass selbst un-mittelbare Wirkungen des Mobilfunks, für die esstarke bzw. konsistente wissenschaftliche Hinweisegibt, für das 'amtliche' Risikomanagement prak-tisch keine Rolle spielen. Mit zunehmend geringerem Belastungsniveau vie-ler klassischer Noxen, dafür aber einer wachsendenZahl verschiedenartiger Belastungswirkungen (vontoxischen Stoffen in Nahrungsmitteln und anderenProdukten über Stressfaktoren in Familie und Ge-sellschaft bis hin zu elektromagnetischen Feldern)lässt sich eine solch kurzsichtige Denkweise immerweniger vertreten. Auch die auf monokausalen Ableitungen fußende rechtlich-politische Bewer-tung und Regulierung wird den beobachteten Zu-sammenhängen und Effekten nicht gerecht. For-schungsergebnisse, die mangels Betrach tung allerrelevanten Faktoren und aufgrund des nicht nach-weisbaren direkten Zusammenhangs zu der Aussagekommen, dass elektromagnetische Felder des Mobilfunks keine Schäden hervorrufen, sind als un-qualifiziert zu betrachten. Die bereitwillige Über-nahme solcher Ergebnisse durch die Mobil funk -befürworter kann daher nicht akzeptiert werden.Auch wenn aufgrund der relativ kurzen Einwir-kungszeiträume die Aussagen epidemiologischerStudien noch schwierig einzuschätzen sind, müssenbeispielsweise aktuelle Befunde zum Hirntumorrisikobei Handy-Nutzern und auffällige Krebs-Cluster inKommunen ernst genommen werden.

4 Welche gesellschaftlichenAuswirkungen sind zu befürchten?

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24 BUNDpositionen

4.3 Der Umgang mit BetroffenenUnter den Wirkungen elektromagnetischer Felderhat unsere gesamte Lebenswelt zu leiden – Men-schen, Tiere und Pflanzen. Doch der politische Um-gang mit den erkennbar betroffenen Lebewesen istso unbefriedigend wie derjenige mit dem Stand derErkenntnis. Hauptursache dafür sind die bisherigenrechtlich fixierten Grenzwerte, die aus Sicht derdargestellten Forschungslage völlig unzureichendsind. In den Kapiteln 5 und 6 wird dies ausführlichuntersucht.

Mit dem Hinweis auf eingehaltene Grenzwerte er-sparen sich die Verantwortlichen in der Gesellschaftauch den Blick dafür, dass sie immer mehr Men-schen ihrer Lebensqualität berauben. Die Feldbela-stungen bedeuten für immer mehr Menschen eineebenso quälende wie schädigende Zwangsbestrah-lung, der sie sich nicht entziehen können. Die rapidefortschreitende Dichte elektromagnetischer Felderlässt auch die Anzahl der „Elektrosensiblen“ (sieheKapitel 3.1) dramatisch ansteigen. Die einen ziehensich auf der Suche nach Schutz in ihre Keller zurück.Die anderen geben Wohnungen und Häuser aufund ziehen in weniger belastete Gebiete. Sie sind voreiner flächendeckenden ‚Versorgung’ mit allen Mög-lichkeiten schnurloser Kommunikation auf derFlucht. Selten gibt es geeignete passive Schutz-möglichkeiten wie z.B. massive Wände, die bei klas-sischen Noxen in vielen Fällen Belastungen abhal-ten können.Viele sehen daher in einer als rücksichtslos undwillkürlich erlebten Politik den Verstoß gegen de-mokratische Grundrechte. Vergleicht man den be-schriebenen Stand des Wissens mit den Vorgabender Europäischen Menschenrechtskonvention unddem Deutschen Grundgesetz, kann man solche Ein-drücke bestätigen. Mit der – letztlich von Steuerzahlern finanzierten –vorwiegend ökonomisch-technologischen Orientie-rung von Forschung und Entwicklung des Mobil-funks werden negative Auswirkungen auf Umweltund Gesundheit weitgehend verdrängt. Die dadurch

induzierten erhöhten Aufwendungen im Gesund-heitswesen werden ausgeblendet. Die durch Leis -tungsabfall und Arbeitsausfall sinkende Produkti-vität führt ebenso zu wirtschaftlichen Schäden. Esmüssen daher Alternativen zur derzeitigen Technikder mobilen Kommunikation gefunden werden.

4.4 Mobilfunk als Energie- und Ressourcenfresser

Mobilfunknetze und der Ausbau der Kommunikati-onsinfrastruktur in den Haushalten verschlingenzunehmend kostbare Energie. Allein bei der Leis-tungsaufnahme von 2 kW für eine Basisstation desMobilfunks (insbesondere für die aufwändige Kli-matisierung) ergeben sich für Deutschland hochge-rechnete Verbrauchswerte in Höhe von 4–5 Milliar-den Kilowattstunden pro Jahr. Zum Vergleich: DieHälfte der Stromproduktion vom AKW Biblis A wirddafür benötigt oder weit mehr als der Beitrag durchSolarstrom in Deutschland (2007: 2 Milliarden kWh)wird quasi von der Mobilfunktechnologie konsu-miert. Zu erwarten ist, dass insbesondere bei den klassi-schen Mobilfunknetzen zukünftig die Energiekos-ten die akzeptablen Grenzen überschreiten und fallende Tarifpreise durch die steigenden Stromko-sten bei der Infrastruktur der Mobilfunk-Providerwieder aufgezehrt werden. Die Energieaufwendun-gen machen dort mittlerweile den drittgrößten Posten aus. Die zunehmende Verbreitung mo bilerDienste wird diese Entwicklung voraussichtlich nocherheblich verschärfen. Der Stromverbrauch der welt-weiten Mobilfunknetze93 soll bis zum Jahr 2011 mit124 Milliarden Kilowattstunden auf etwa das Drei-fache steigen. Aus Sicht des zu erwartenden Klima-Desasters wird daher dringend über eine andereVersorgungsstruktur nachgedacht werden müssen.Betrachtungen aus der Ökobilanz-Perspektive zei-gen94, dass bisher alle Effizienzsteigerungen in derInformations- und Kommunikationstechnologiedurch Rückwirkungen aufgehoben wurden: DieMinderung des Materialverbrauchs pro Einheit

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25Für zukunftsfähige Funktechnologien

wurde durch die steigende Anzahl von Einheitenwieder ‚kompensiert’. Hinzu kommt, dass überholtetechnische Einrichtungen und Geräte oft in wenigerentwickelte Länder zum weiteren Gebrauch expor-tiert werden und zur Fortsetzung der negativen Bi-lanz führen. Ein möglicher Fortschritt beim Ener-gieverbrauch wird so relativiert.

Der schnelle Produktwechsel und die Angebotsviel-falt nicht kompatibler Komponenten (z.B. bei Akkusund Netzteilen) erzeugen eine steigende Menge anüberflüssigem Elektronikschrott. Meist gelangt die-ser Schrott mit dem normalen Hausmüll in Müll-verbrennungsanlagen, deren Filter die enthaltenenGiftstoffe (u. a. Arsen, Blei, Quecksilber) nur bedingtzurückhalten. Im Jahr 2005 wurden in Europa 100Mio., in den USA 130 Mio. Handys „entsorgt“95.

4.5 Wertminderung von ImmobilienEine Auswertung vieler Veröffentlichungen undUmfragen zeigt, dass Mobilfunksendeanlagen aufden Wert von Immobilien Einfluss nehmen odernehmen können96. Das zuständige Amt der StadtMünchen beispielsweise nahm zur gutachterlichenBewertung von Einflüssen nahe gelegener Mobil-funksendeanlagen wie folgt Stellung97: Zu den Lagemerkmalen und wertbildenden Umständenzählen „auch nahe gelegene, d.h. in jedem Fallsichtbare oder im Umfeld der Immobilie gelegeneMobilfunkantennenanlagen. (…). Zumindest für ei-nen Teil von Kaufinteressenten oder Mietern habendiese eine abschreckende Wirkung. Somit ist von ei-nem eingeschränkten Interessentenkreis (…) auszu-gehen, was die Vermarktung erschweren, die Ver-marktungsdauer eher verlängern und damit zu einerWertminderung führen kann. In Einzelfällen wurdenWertminderungen von Sachverständigen – je nachkonkreter Sachlage – zwischen 3% und 10% des(unbelasteten) Verkehrswertes gesehen“. Dies geltenicht für extreme Situationen mit einer Mobilfunk-sendeantenne in nur wenigen Metern Entfernungvom Objekt. Hier müsse die besondere Sachlage

gewürdigt werden. Aus einer Umfrage unter RDM-Maklern98 ist bekannt, dass sich Mobilfunksende-masten auf den benachbarten Immobilienbesitz ver-kaufshemmend auswirken. Detaillierte Beispielewerden angegeben, wonach sich ein Sendemast visà vis dem Schlafzimmer des zu verkaufenden Ob-jektes gegenüber als absolut verkaufsverhinderndauswirkte.Das Amtsgericht München99 sieht eine Mietkürzungals angemessen an, da ein Mieter einen Anspruchdarauf habe, „dass sein Vermieter nicht nachträglichdas Anwesen in einer bei Abschluss des Vertragesnicht vorhersehbaren Weise nutzt und dem Mieterdie Angst aufbürdet, hierdurch (mindestens lang-fristig) gesundheitlich geschädigt werden zu kön-nen“. Auch Kreditinstitute senken offensichtlich be-reits die Beleihungsgrenzen über einen Wertabschlagwegen Mobilfunkanlagen100.

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26 BUNDpositionen

5.1 Klärung des Vorsorge- und Gefahrenbegriffs

Eine Klärung der Begriffe „Schutz vor Gefahren“und „Vorsorge“ und eine Auseinandersetzung umderen rechtliche Bedeutung ist vorab erforderlich,weil im gesellschaftlichen Umgang mit diesen Nor-men unterschiedliche rechtliche Verbindlichkeiten,Forderungen und Herangehensweisen verbundensind. Insbesondere die rechtlichen Regelungen zunicht ionisierender Strahlung gemäß BundesImmis-sionsschutzgesetz (BImSchG) und gemäß Sechs-undzwanzigster Verordnung zur Durchführung desBundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung überelektromagnetische Felder - 26. BImSchV) stellenauf diese Begriffe ab, so dass bei Forderungen anden Gesetzgeber auch von dem Gefahren- und Vor-sorgebegriff ausgegangen werden muss. Danebensind auch grund- und fachrechtliche Schutzziele so-wie die Sicherheit medizinischnaturwissenschaftli-cher Aussagen über Wirkungen von Noxen aufMensch und Umwelt zu betrachten.

Vom Schutz …Im Umwelt- und Gesundheitsschutz (insbesonderenach dem hier anzuwendenden BImSchG) unter-scheidet man zwischen dem Schutz- und dem Vor-sorgeprinzip. Vereinfacht ausgedrückt geht es beimSchutzprinzip um den Schutz vor Gefahren, dassind „erhebliche Schäden für Mensch, Umwelt oderandere Schutzgüter, deren Eintritt mit hinreichen-der Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann“101.Der Gesetzgeber ist gehalten, einen solchen Scha-denseintritt mit einem gewissen Sicherheitsabstandunterhalb der Schädigungsschwelle sicher auszu-schließen, Schäden (das BImSchG spricht hier von„schädlichen Umwelteinwirkungen“) dürfen alsonicht entstehen. Zur Gefahrenabwehr von Immis-sionen, zu denen auch die elektromagnetischenFelder zählen, dienen so genannte „Schutzstan-dards“ (z.B. sind dies bei Luftschadstoffen die Im-missionswerte der Technischen An leitung zur Rein-haltung der Luft (TA Luft), bei elektromagnetischenFeldern die Grenzwerte der 26. BImSchV). Diese

rechtlich verbindlichen Standards sind einzuhaltenund bei deren Nichteinhaltung können Sanktionenfolgen. Da solche Standards aufgrund von Güter-abwägungen und Mehrheitsentscheidungen in Par-lamenten entstehen, sind diese hinsichtlich ihresSchutzumfangs mehr oder weniger weitgehend102.

… über die Vorsorge …Die heute geltenden, nur auf die thermischen Wir-kungen elektromagnetischer Felder bezogenenSchutzstandards reichen aufgrund der bekanntenund in Kap 3.1 beschriebenen Effekte durch dienicht-thermischen Wirkungen bei weitem nicht ausund verlangen dringend nach einer Anpassung anden aktuellen Stand der Erkenntnisse, wie es untenin Kapitel 6.2.2 vorgestellt wird. Selbst wenn recht-lich wirksame Maßnahmen wegen der von Ämternund Gerichten nicht anerkannten Nachweise vonAuswirkungen durch elektromagnetische Felder bis-her unterbleiben (wobei nicht zuletzt auch indu-striepolitische Gründe eine Rolle spielen), greift nundas nicht nur in Deutschland geltende, sondern in-ternational eingeführte Vorsorgeprinzip. Es ermög-licht, insbesondere bei noch unvollständigem Wis-sen um die Wirkungszusammenhänge und bei nichtexakt abschätzbaren Eintrittswahrscheinlichkeitenvon Schäden, bereits wirkungsvolle und rechtlichverbindliche Maßnahmen zur Vorsorge bzw. Be-grenzung von Risiken. Die Vorsorge gegen Um-weltbelastungen ist eine zentrale Aufgabe der Um-weltpolitik in Deutschland und als Staatsziel imGrundgesetz und in diversen Fachgesetzen (wieauch im BImSchG) verankert. Das Bundesverwal-tungsgericht hat hierzu schon sehr früh herausge-stellt: Es müssen „auch solche Schadensmöglich-keiten in Betracht gezogen werden, (...) (für dienoch) keine Gefahr, sondern nur ein Gefahrenver-dacht oder ein 'Besorgnispotential' besteht“103.

5 Welche konkreten Regelungslückenbestehen?

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27Für zukunftsfähige Funktechnologien

Das bedeutet:• einem Schädlichkeitsverdacht ist vor der Gefah-

rengrenze vorzubeugen (mit ausreichendem Sicherheitsabstand),

• Vorsorge kann Risikominimierung bereits dannverlangen, wenn kausale, empirische oder statis-tische Verursachungszusammenhänge nicht odernicht hinreichend bekannt oder nachweisbarsind104.

Ähnlich äußert sich auch der Rat der EuropäischenGemeinschaften über die Anwendbarkeit des Vor-sorgeprinzips im Februar 2000:105 Danach greiftVorsorge insbesondere in den Fällen, in denen auf-grund einer objektiven wissenschaftlichen Be wer -tung berechtigter Grund für die Besorgnis besteht,dass die möglichen Gefahren nicht hinnehmbar odermit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft un-vereinbar sein könnten. Explizit wird damit das ma-terielle Ziel der Vorsorge gemäß Art. 174 Abs. 1 und2 EWGV aufgegriffen, wonach ein hohes Gesund-heits- und Umweltschutzniveau eingefordert wird.Dieses „hohe Schutzniveau“ ist auch im deutschenRecht festgelegt106. Zudem be kräftigt die Kommis-sion in Brüssel, dass die Behörden den zunehmen-den Besorgnissen der Öffentlichkeit Rechnung tra-gen müssen, indem bei der Entscheidungsfindungvon der Beteiligung der Bür gergesellschaft auszu-gehen ist und unter schied liche Sichtweisen des be-treffenden Problems zu berücksichtigen sind; Min-derheitsgutachten und Minderheitspositionenmüssten zu Wort kommen.

… zu den „Nachweisen“Wenn also klar ist, dass Maßnahmen zur Vorsorgebereits bei einer Wahrscheinlichkeit von Wirkungenund einem Schädlichkeitsverdacht möglich sind,kommt es anschließend darauf an zu klären, wie so-wohl die vorliegenden Erkenntnisse im Hinblick aufdie Höhe des Gesundheits- oder Umweltrisikos alsauch die Sicherheit der gefundenen Aussagen zu be-werten sind. Geht man von der bestehenden Rechts-lage aus, so liegt der Schlüssel in dem von Gerich-

ten ausgelegten, grundrechtlich und fachgesetzlichverankerten Schutzanspruch der Bevölkerung oderIndividuen einerseits und der anerkannten Formdes „objektiv-wissenschaftlichen Nachweises“ dieserWirkungen bzw. Schädigungen andererseits. Gerichte bewerten also den Schutzanspruch auf-grund der gesetzlichen Bestimmungen. Sind dieseunzureichend oder nennen keinen konkretenSchutzanspruch (z.B. in Form eines konkreten Stan-dards), verweisen sie auf die Rolle des Gesetzgebers,der den Schutzanspruch auszufüllen bzw. zu kon-kretisieren hat. Als Ergebnis dieser Situation muss esalso gelingen, die Tragfähigkeit vorliegender Er-kenntnisse und Nachweise über Wirkungen demGesetzgeber so zu vermitteln, dass endlich entspre-chende Normen und Standards aufgestellt und ein-geführt werden. Diese Position leitet daher zur Kon-kretisierung des gebotenen Schutzes und derVorsorge anhand von als objektiv-wissenschaftlicheinzustufenden Erkenntnissen entsprechendeSchutz- bzw. Vorsorgestandards ab. Diese Konkre-tisierung muss zwingend die bisher offene Vor-sorge-Lücke der 26. BImSchV ausfüllen, wie in Kapitel 5.2. näher begründet wird.Eine klare Formulierung des Zumutbarkeits- undVorsorge-Anspruchs der Gesellschaft durch den Ge-setzgeber ist auch deshalb überfällig, weil fachlichund rechtlich unhaltbare Urteile die Situation be-herrschen. Der BGH beispielsweise formulierte 2004107, dass eine Exposition nicht-thermischerWirkungen elektromagnetischer Felder von jeder-mann zu dulden sei, da gesundheitliche Auswir-kungen wissenschaftlich nicht nachgewiesen seien.Ob geringe Beeinträchtigungen zu dulden sind,hänge vom „Empfinden eines verständigen Durch-schnittsmenschen“ ab. Zum einen ist die Begrün-dung nicht haltbar, dass wissenschaftlich begrün-dete Wirkungsmechanismen fehlten (die ja wederBestandteil der Vorsorge sein müssen noch alsGrundlage für eine messbare oder belegbare Wir-kung vorausgesetzt werden müssen). Zum anderensind bei toxikologisch begründeten Standardset-zungen zum Immissionsschutz die bekannten Risi-

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kogruppen der Bevölkerung zu betrachten und keine„Durchschnittsmenschen“ anzusetzen. Hier bleibtweiter beharrlich zu fordern, dass der Gesetzgeberendlich sowohl fachlich als auch rechtlich kompe-tente Festlegungen trifft. Insbesondere gehört dieunhaltbare Definition des „wissenschaftlichen Be-weises“ durch die Strahlenschutzkommission aufden Prüfstand. Sie muss dringend an die bisherigeBeurteilungsweise in anderen Bereichen des Immis-sionsschutzes angepasst werden.Die Vorsorge besitzt darüber hinaus zwei verschie-dene Regelungsansätze: Zum einen geht es um dieschutzobjektbezogene Vorsorge (wie zuvor be schrie -ben die immissionsseitige bzw. auf die Einwirkungbezogene Grenzziehung zum Schutz der Betroffe-nen) und zum anderen um die schutzobjektunab-hängige Vorsorge zur Begrenzung der Emissionenan der Quelle (an Anlagen und Geräten, Stand derTechnik). Da auch dieser Aufgabenbereich des Ge-setzgebers bei weitem nicht ausgeschöpft ist, wirdin Kapitel 7 vorgestellt, welche Weiterentwicklungenhier notwendig sind.

5.2 Die unzureichende Verordnungüber elektromagnetische Felder –26. BImSchV

Eine Betrachtung der rechtlichen Reichweite von Be-stimmungen über Anlagen zum Mobilfunk musszunächst davon ausgehen, dass es sich bisher umsog. „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“ imSinne des BImSchG handelt. Die Betreiberpflichtengemäß § 5 BImSchG zur Vorsorge greifen daher hiernicht. Auch die Regelungen zum Genehmigungs-verfahren (Bürgerbeteiligung etc.) gemäß BImSchGfinden keine Anwendung. Gleichwohl besteht auf-grund § 23 BImSchG die Ermächtigungsgrundlage,dass Anforderungen in der 26. BImSchV nicht nurzum Schutz vor, sondern auch zur Vorsorge gegenschädliche Umwelteinwirkungen erlassen werdenkönnen. Weit reichende Festlegungen durch den Ge-setzgeber sind also bereits heute möglich.

Anpassung des SchutzanspruchsZwar vermitteln die Immissionsgrenzwerte nach § 2der 26. BImSchV einklagbaren Nachbarschutz. Ohnedie erhebliche Verschärfung und Anpassung der inAnhang 1 der 26. BImSchV genannten Werte an dieaktuellen Erkenntnisse über die gesundheitlichenWirkungen wird es aber keine ausreichenden recht-lichen Schutzmöglichkeiten geben. Zurzeit müssendie Genehmigungsbehörden folglich die Aussagetreffen, dass bei Einhaltung der in der 26. BImSchVgegebenen Grenzwerte (Schutzstandards) keine ge-sundheitlichen Gefahren entstehen. Will nun einBetroffener strengere Schutzanforderungen durch-setzen, wird er als Kläger den Beweis dafür an tretenmüssen, dass die nach der 26. BImSchV geltendenStandards nur unzureichend vor gesundheitlichenGefahren schützen. Die Gerichte urteilen dann mitdem Hinweis auf den Gesetzgeber, dass dieser auf-grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Ab-wägung der Rechtsgüter den Schutzanspruch mitden Werten der 26. BImSchV abschließend festge-legt hat. Konkrete Anhaltspunkte für eine von Mo-bilfunkanlagen ausgehende mögliche Gesundheits-gefährdung bestehen demnach also nicht, wenn

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diese Werte eingehalten sind108. Nur die Aufnahmeder erkannten Gesundheitsgefahren in die Werta-bleitung in Anhang 1 der 26. BImSchV kann ausdieser Zwickmühle heraus und zu einem Urteilführen, welches dieser Verordnung endlich dengrund- und fachrechtlichen gebotenen Schutzum-fang zuweist.

Konkretisierung des VorsorgeanspruchsDie 26. BImSchV bezieht sich zwar ausdrücklich in §1 Abs. 1 (Anwendungsbereich) auf die Vorsorge, be-nennt diese aber lediglich in § 4 für Niederfrequenz-Anlagen (mit unzureichenden Bestimmungen). Aus-weislich der Begründung zur 26. BImSchV hat derGesetzgeber darauf verzichtet, Anforderungen zurVorsorge und zum Schutz vor nicht-thermischenWirkungen durch elektromagnetische Felder aufzu-nehmen. Dadurch ist der unhaltbare Zustand ent-standen, dass bei den beobachteten Wir kungen durchelektromagnetische Felder quasi ein rechtsfreier Raumbesteht und Betroffene keinen Rechtsschutz geltendmachen können. Lediglich der Schutzanspruch vorthermischen Wirkungen durch hochfrequente Felderist bisher in § 2 der 26. BImSchV festgelegt.Gefordert ist also der Gesetzgeber, der sowohl dieWirksamkeit des Gefahrenschutzes anpassen als auchdie Begrenzung der nicht-thermischen Wir kungenendlich mit wirksamen Vorsorgebestimmun gen und-werten in §§ 2 und 3 der 26. BImSchV bzw. im An-hang dazu festlegen muss. Anhand solcher Immissi-onsstandards zur Vorsorge ließen sich dann Anfor-derungen an Betreiber formulieren bzw. der Stand derTechnik festlegen (zum Beispiel durch die Abkehr vonhochfrequenten Feldern zur Funkübertragung). Auchkönnten Festlegungen über erforderliche Abstände zusensiblen Nutzungen die Immissionen begrenzen.Mit diesen Werten wäre möglicherweise kein Nach-barschutz (Drittschutz, „Einklagbarkeit“) verbunden,sie würden aber de facto bei Genehmigungen odernach träglichen Anordnungen zu Auflagen führen,die einen vorsorglichen Schutz erreichen.

Dass die Zeit reif ist für eine neue Bewertung der Ge-fährdungen durch elektromagnetische Felder, zeigtein bislang einzigartiges Urteil, welches die bloßeWahrscheinlichkeit einer dauerhaften Gesundheits-gefährdung als ausreichenden Grund ansieht, eineMobilfunkanlage zu untersagen109. Da Erfahrungenin anderen Gefahrenbereichen (Asbest, Holzschutz-mittel, PCBs, Feinstaub, Rauchen) befürchten lassen,dass die Vorsorge vor langfristigen Risiken und Ge-fahren zugunsten kurzfristiger Vorteile vernachläs-sigt werden110, ist der Gesetzgeber unverzüglich undin seiner ganzen Verantwortung gefordert.

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6.1 VorbemerkungenDie natürlichen (nichttechnischen) elektromagneti-schen Felder sind als grundrechtlich geschützte Lebensgrundlage für Mensch und Umwelt anzuse-hen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse (s. Kapitel 3) ist bekannt, dass die zusätzlichen, an-thropogen erzeugten Felder zu Beeinträchtigungender menschlichen Gesundheit und der Umweltführen. Zwangsläufig wird deshalb das Ziel „Orien-tierung an natürlich auftretenden Feldstärken“ ver-folgt werden müssen. An diesem Ziel wird sich ei-nerseits die zulässige Dauerbelastung durch EMFund andererseits die technische Gestaltung aus-richten müssen: Möglichst niedrige Feldintensitätensind also anzustreben (Minimierungsgebot, ALARA-Prinzip - „As Low As Reasonably Achievable“, so ge-ring, wie dies mit vernünftigen Mitteln machbar ist),kritische Signalformen und Frequenzen sind zu ver-meiden. Im Zweifelsfall muss ein Mindestabstandzwischen Exposition und Quelle gewahrt werden, dadie Strahlungsintensität mit der Entfernung ab-nimmt.Da nicht erwartet werden kann, dass Verursachervon Umwelteinwirkungen freiwillig Aufwendungenzur Belastungsminimierung leisten, kommt es dar-auf an, die Schäden bzw. Gefahren oder Risiken ih-res Handelns mit sanktionsbewehrten Standardskonkret zu begrenzen. Solche Grenzen werden inden nachfolgenden Abschnitten entwickelt. Die gebotene Minimierung der Feldintensität erfor-dert allerdings eine grundlegende Überarbeitungder derzeitigen Mess- und Beurteilungsverfahren.Bekannt ist, dass aufgrund der unterschiedlichenbiologischen Wirkungen zwischen dauerhaft gleich-förmigen Einwirkungen und temporären Belas-tungsspitzen (Pulsung) unterschieden werden muss.Mangels konkreter Kenntnisse über gesundheitlicheVerträglichkeitsschwellen bei kurzzeitigen bzw. Ma-ximalwerten wird im Folgenden die mittlere Bela-stung betrachtet, wie sie auch den in Kapitel 3 an-geführten Wirkungsuntersuchungen zugrunde liegt.Mess- und Beurteilungsverfahren für Belastungs-spitzen müssen also noch definiert werden. Darüber

hinaus sind zukünftig noch weitere Vorgaben zu kri-tischen Signalformen und Frequenzbereichen zuentwickeln. Mangels anderer Vorgehensweisen soll bei der Ab-leitung von Standards wie in der Umwelttoxikolo-gie üblich vorgegangen werden. Eine Begründungvon Immissionswerten zum Schutz und zur Vor-sorge vor EMF gestaltet sich jedoch aus verschie-denen Gründen als schwierig, sie sollen daher kurzangesprochen werden. Zunächst einmal mangelt esderzeit an ausreichenden, langzeitigen epidemiolo-gischen Untersuchungen. Entsprechende Studienin der Umgebung von Radio- und TV-Sendern ge-ben jedoch z.T. deutliche Hinweise auf erhöhte Tu-morraten. Kurzfristige Einwirkungen mit höherenFeldintensitäten – das zeigen Untersuchungen beianderen Umweltnoxen – lassen dagegen seltenRückschlüsse auf Wirkungen einer Langzeit-Expo-sition zu. Auch sind wegen der nicht abschließendgeklärten Wirkungsmechanismen und oft nicht ver-gleichbarer Untersuchungsdesigns eindeutige Belegefür Schadwirkungen schwer zu finden. Andererseitsist es ebenfalls schwierig, die individuell sehr un-terschiedliche Empfindlichkeit einzelner Personendurch einen generell verbindlichen Schutz zuberücksichtigen. Hier bleibt die Notwendigkeit (unddieses wird bei anderen Umweltnoxen so praktiziert),Risikogruppen wie Kinder, Schwangere etc. zu be-trachten. Ein weiteres Problem besteht darin, dassin der Umwelttoxikologie i.d.R. nur einzelne Noxenhinsichtlich der Wirkungen betrachtet werden unddie Vielfalt gleichzeitig einwirkender Immissionen(Wechselwirkungen durch verschiedene Felder,gleichzeitig Schwermetalle und andere Schadstoffeetc.) ausgeblendet wird.Schließlich gilt der gesetzlich festgelegte Schutzder Bevölkerung (jenseits des Arbeitsschutzes, derhier nicht betrachtet werden soll) in der Regel fürden Bereich außerhalb von Gebäuden und Woh-nungen (siehe Luftverunreinigungen, Lärm). Dienachfolgenden Betrachtungen beziehen sich da-her weniger auf den Innenraum als auf den Raumaußerhalb von Gebäuden. Dieser Schutzanspruch

6 Welche Schutzziele sind erforderlichund wie sind sie umzusetzen?

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31Für zukunftsfähige Funktechnologien

muss allerdings so ausgestattet sein, dass auch derInnenraum ausreichend geschützt wird und der An-spruch auf das Freisein von Einwirkungen weitge-hend erfüllt werden kann. Denn im Gegensatz zuanderen Immissionen stellt die Durchdringungschützender Barrieren (zum Beispiel Wände) beielektromagnetischen Feldern ein besonderes Pro-blem dar, da ungewollte Einwirkungen von außenkaum abgeschirmt werden können.

6.2 Begründung von Immissions -werten zum Schutz und zur Vor-sorge

6.2.1 GrundlagenGesundheitliche Schäden durch eine Noxe geltengemeinhin dann als nachgewiesen, wenn Ergebnisseaus unabhängig voneinander geführten Untersu-chungen im Hinblick auf den Schadeffekt überein-stimmen oder Untersuchungen nach wissenschaftli-chen Regeln durchgeführt werden und demnach alsvalide eingestuft werden können. Als Ausgangs-punkt zur Begründung einer Schadwirkung gilt derso genannte „adverse Effekt“, in der Regel ein sol-cher mit Krankheitswert. Durch entsprechende Maß-nahmen müssen adverse Effek te ausgeschlossen wer-den. Insbesondere bei langfristig einwirkenden, nichtakut toxisch wirken den Noxen ist aber eine ent-sprechende Beweisführung oft schwierig, so auch beiden nicht-thermischen Effekten elektromagnetischerFelder. In der (Umwelt-) Toxikologie, die fachwissen-schaftliche Grundlagen für rechtliche und politischeBewertungen erarbeitet, müssen die vorliegendenErgebnisse – in einem zweiten Schritt – hinsichtlichder Aussagensicherheit von Wirkungen eingeschätztwerden (Risikoabschätzung). Eine solche begründeteSkala zur Sicherheit der Aussagen zu Wirkungendurch elektromagnetische Felder (Nachweis, kon sis -tente Hinweise, starke Hinweise, Hinweise, schwa-che Hinweise) liegt vor111 und wird unten als Aus-

gangspunkt für eine Ableitung der Standards her-angezogen. In einem dritten Schritt geht es darum,zum sicheren Ausschluss der beobachteten Wirkun-gen einen Sicherheitsabstand zur Gefahrenschwellebzw. zur Vorsorge zu definieren. Auch hier kannweit gehend auf die üblichen Ansätze der Toxiko-logie zurückgegriffen werden: Risikogruppen (z. B.Ungeborene, Kinder, Kranke oder Ältere) oder mul-tifaktorielle Wirkungen können durch zusätzliche Si-cherheitsabstände berücksichtigt werden. Die heute zwar gültigen, aber völlig unzureichendenGrenzwerte für elektromagnetische Felder basierenim wesentlichen auf der Überlegung112, dass:• spontane Nervenreizungen durch starke, indu-

zierte Körperströme verhindert werden müssen(maßgebend bei niederfrequenten Feldern),

• Körpergewebe vor übermäßiger Erwärmung ge-schützt werden muss (maßgebend bei hochfre-quenten elektromagnetischen Feldern).

Eine Fülle an weiteren biologischen Effekten, dieschon bei deutlich geringeren Feldintensitäten auf-treten, wird seit langem ignoriert, weil diese Effekteals nicht gesundheitsschädlich bzw. mit der beliebigdehnbaren Aussage „wissenschaftlich nicht eindeu-tig belegt“ bewertet werden. Führt man die vielfäl-tigen Aussagen heute zusammen, so kann man der„BioInitiative Working Group“ folgen, einem unab-hängigen Konsortium aus international anerkann-ten Experten, welches die Beweislage für die wich-tigsten biologischen Effekte elektromagnetischerFelder ausgewertet und gewichtet hat (s. Kapitel3.1). Sie kommt zum Ergebnis, dass die derzeit gül-tigen Grenzwerte für den Schutz der öffentlichenGesundheit unzureichend sind. Auch die vorliegen-den Berichte von Ärzten zeigen deutlich, dass dieBevölkerung gesundheitlichen Beeinträchtigungendurch elektromagnetische Felder ausgesetzt ist. Da eine wirksame Begrenzung der Immissionenhochfrequenter Felder ohne konkrete Vergleichs-werte kaum möglich ist, werden nachfolgendBUND-Immissionswerte als Forderung abgeleitetund begründet. Ausgegangen wird dabei von den„konsistenten Hinweisen“ als Maß einer hohen Evi-

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32 BUNDpositionen

denz für gesundheitliche Auswirkungen und biolo-gische Effekte mit folgenden Schwellenwerten, dieein Tausendstel bis ein Hundertstel unterhalb derheute noch gültigen Grenzwerte betragen113 (Ab-bildung 2):• Störungen des Zentralen Nervensystems:

10.000 μW/m2

• zelluläre Stressreaktion: 50.000 μW/m2

• Kanzerogenität: 100.000 μW/m2.

Zusätzlich gibt es „starke Hinweise“114 als Maß derEvidenz für Störungen des Hormonsystems bei200.000 μW/m2. Daneben gibt es noch bei einemTausendstel bis zu einem Zehntausendstel derGrenzwerte verschiedene „Hinweise“115 auf Störun-gen des Immunsystems, Erhöhung der Durchlässig-keit der Blut-Hirn-Schranke und der Beeinflussungvon Selbststeuerungsprozessen sowie verstärkteNeubildung von Zellen (hier bereits bei 1.000μW/m2).

Abbildung 2: Wissenschaftliche Evidenzen fürgesundheitliche Auswirkungen und biologischeEffekte durch hochfrequente elektromagnetischeFelder sowie Wertebereiche der Leistungsdichte, indenen diese Wirkungen festgestellt werden (Quelle:Fußnote 11, S. 2/12)

GrenzwertHFThermische Effekte

Nachweis

Konsistente Hinweise

Starke Hinweise

Hinweise

Schwache Hinweise

Verstärkte Zellproliferation

Zelluläre Stressreaktion

Beeinflussung von Zellsteuerungsprozessen

Gentoxizität

Erhöhte Permeabilität der Hirn-Blut-Schranke

Störungen des Zentralen Nervensystems

Befindlichkeitsstörungen/Elektrosensibilität

Störungen des Hormonsystems

Störungen des Immunsystems

Teratogenität/Fertilität

Kanzerogenität

Legende

Leistungsdichte [W/m2]

100,0 10,0 1,0 0,1 0,01 0,001 0,0001

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33Für zukunftsfähige Funktechnologien

6.2.2 BUND-Gefahrenabwehr stan dard: 100 μW/m2 (0,2 V/m)

Wie oben dargelegt, muss als Grundlage für die Ableitung eines Standards zum Schutz vor Gesund-heitsgefahren von einer nachgewiesenen (bewiese-nen/evidenten) Wirkungsschwelle mit gesundheitli-cher Relevanz ausgegangen werden. Ein solcher,als evident einzuschätzender Schwellenwert liegtbei einer Leistungsdichte von 10.000 μW/m2 vor, daes hier bereits konsistente Hinweise auf Störungendes Zentralen Nervensystems gibt (s. Abbildung 2).Eine solche Störung ist als erhebliche gesundheitli-che (adverse) Wirkung gemäß BImSchG auszusch-ließen. Wenn man zum Ausschluss solcher Effekteeinen Standard definiert, so ist im Allgemeinen ein– eher niedrig angesetzter – Unsicherheitsfaktor 10üblich. Hinzu muss zumindest ein weiterer Faktor 10zum Schutz empfindlicher Bevölkerungsgruppenkommen (für Kinder, Kranke, Schwangere, Ältere,Elektrosensible). Bei der Standardfindung im stoff-lich-toxikologischen Bereich liegen solche Sicher-heitsabstände mit einem Faktor 100 unterhalb eineranerkannten Wirkungsschwelle im üblichen Rah-men. Mit 100 μW/m2 (0,2 V/m) erhält man den er-forderlichen Gefahrenschutzstandard für die mittlereExposition, der – je nach verwendeter Maßeinheit –etwa um den Faktor 100.000 bzw. 300 unterhalbder Werte der 26. BImSchV liegt. Dieser Schwellen-wert deckt sich mit der Empfehlung für die Eu-ropäische Kommission zur Begrenzung der Lang-zeitbelastung116.Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass auchunterhalb der hier angesetzten Schwelle weiterekritische Wirkungen beobachtet werden, die bisherallerdings als weniger evident eingeschätzt werden.Gleichwohl sind diese aber aus dem Vorsorge-grundsatz heraus zu begrenzen.

6.2.3 BUND-Mindest-Vorsorgestan dard: 1 μW/m2 (0,02 V/m)

Aufgrund der noch nicht erkennbaren Folgen einerDauereinwirkung über viele Jahre, der Mehrfach -einwirkungen durch verschiedene Felder, nur un-vollständig zu berücksichtigenden weiteren Wir-kungshinweisen oder der teilweise unsicherenKenntnislage wird ein weiterer Sicherheitsfaktor 100angesetzt. Dieser führt zu einem Vorsorgestandardin Höhe von 1 μW/m2. In elektrischen Feldstärke-werten ausgedrückt ergibt sich ein Wert von 0,02V/m. Diese Immissionswerte sollten als maximaleWerte für die Summe aller Einwirkungen und fürAufenthaltsbereiche sensibler Nutzungen gelten(d.h. für Schlafplätze von Wohnungen, für Kinder-gärten, Altenheime, Krankenhäuser und Schulenauch innerhalb von Gebäuden). Die hier vorgenom-mene Betrachtung „Innenbereich = Außenbereich“ergibt sich aus der Tatsache, dass beispielsweise beifreier Sicht auf die Antennenanlage durch Fensteroder in Dachgeschossen oft keine ausreichende Ab-schirmung gegenüber Schlafplätzen gegeben ist. Mit dieser Größenordnung werden Beeinträchti-gungen nach Angaben von Ärzten und Betroffenenebenso berücksichtigt wie die aktuell beobachtetenWirkungen von Hutter et al.117 (0,2 V/m (100μW/m2). Dieser Sicherheitsfaktor lässt sich auch da-durch begründen, dass bei der Betrachtung vonWirkungszusammenhängen i.d.R. auf direkte Kau-salität abgestellt wird und Wechselwirkungen mitweiteren Belastungsfaktoren (wie Lärm, chemischeStoffe, Medikamente usw.) bei der Nachweisführungoft ausgeschlossen bleiben (müssen). Zusätzlich müsste noch berücksichtigt werden, dassnicht nur die Signalstärke, sondern auch Frequenz,Struktur (Modulation, Pulsung) eine biologischeWirkung von gesundheitlicher Relevanz haben kön-nen.

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34 BUNDpositionen

6.2.4 Entwicklung einer auf die Dosis bezoge-nen Messtechnik

In der Messtechnik bei hochfrequenten Feldern wirdunterschieden zwischen Mittelwertmessungen einerseits, welche die durchschnittliche Leis tungs -dichte über eine definierte Zeit erfassen (zum Bei-spiel bei der Anwendung der 26. BImSchV), undSpitzenwertmessungen andererseits, die maximalePegel einer Leistungsdichte erfassen. Zur Beurteilung einer biologischen Belastung vonLebewesen sind die heute üblichen Messungen mitt-lerer Werte offensichtlich unzureichend. Die Be-deutung der Erfassung von Spitzen- bzw. Mittel-wert-Messungen ergibt sich aus unterschiedlichenBetriebsarten. Erst durch die Erfassung von Spit-zenwerten können z.B. „Stand by“-Sendesignale er-fasst werden, welche ein Handy regelmäßig einmalpro Stunde verursacht. Diese kurzzeitigen Spitzen-werte wurden als Ursache für Schlafstörungen iden-tifiziert. Zukünftig werden daher entsprechendeStandards zum Schutz vor maximalen Belastungs-spitzen und über andere zeitliche Parameter ent-wickelt werden müssen.

6.3 Der Diskurs als Lösungsweg im Vorfeld verbindlicher Regulierungen

Weder eine Ziel- oder Strategieentwicklung zurFestlegung der Schutzobjekte (z.B. Bevölkerung,Risikogruppen, Flora und Fauna) noch die Definitionder Schutzziele (z.B. Schutz vor gesundheitlicheBeeinträchtigungen, Befindlichkeitsstörungen) ein -schließlich der Bewertung vorliegender Erkennt-nisse über Wirkungen können durch die Naturwis-senschaften oder die Medizin allein erfolgen.Vielmehr muss dieser Prozess der Zielfindung undBewertung bis hin zur Erarbeitung möglicher Re-gelungen im offenen, transparenten gesellschaftli-chen Diskurs erfolgen. Ein solcher Diskurs wird mitlegitimierten, fachlich versierten Vertretern der ge-sellschaftlichen Gruppen verbindlich geführt werdenmüssen.

In Deutschland besteht seit Beginn der Umweltdis-kussion in den 70er Jahren Unklarheit darüber, wieein gesellschaftlich geordnetes, die wissenschaftli-chen Erkenntnisse adäquat aufgreifendes Verfahrenzum Umgang mit gesundheitlichen und ökologi-schen Risiken aussehen müsste. Die Ursachen liegen offensichtlich im schwierigen Abgrenzungs-prozess zwischen objektiven, naturwissenschaft -lichen bzw. medizinischen Betrachtungen einerseitsund subjektiven Abwägungen der Entscheidungs-träger in der Gesellschaft andererseits. Zum Ver-ständnis dieses Problems sei auf verschiedene Quel-len hingewiesen118, 119, 120. Erstmals – nach einergrundlegenden Bestandsaufnahme von Umwelt-standards in Deutschland durch das Gutachten desSachverständigenrats für Umweltfragen121 – gibt eseinen Lösungsvorschlag zur Erfassung, Bewertungund zum Umgang auch mit EMF-bezogenen Risi-ken durch die Ergebnisse der von der Bundesregie-rung eingesetzten „Risikokommission“122. Nebenden umfangreichen Untersuchungen und Aussa-gen zur transparenten Analyse von Risiken, zur Beteiligung an der Risikobewertung und zum Risiko management wird als wesentliches Ergebniseine Institutionalisierung zur Klärung und Bearbei-tung der Aufgaben gefordert. Dies kann hier nur inwenigen Stichworten aufgezeigt werden.

Einrichtung einer koordinierenden InstitutionUm Risiken frühzeitig gezielt erkennen zu können,die Risikoabschätzung zu beschleunigen und zuoptimieren sowie deren Transparenz zu erhöhen, istdie Einrichtung einer koordinierenden Institutionnotwendig. Dazu empfiehlt die Risikokommissiondie Einrichtung eines sog. Risikorats, dem verschie-dene Aufgaben zukommen. Er setzt sich zusammenaus national und international anerkannten Exper-tinnen und Experten aller risikorelevanten Diszi -plinen. Die Mitglieder werden auf Zeit berufen,Bundesländer und organisierte gesellschaftlicheGruppen haben ein Vorschlagsrecht. Der Risikoratdarf in seinem wissenschaftlichen Urteil keinen In-

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35Für zukunftsfähige Funktechnologien

teressenkonflikten unterliegen. Er ist befugt, dieBevölkerung über besondere Umweltrisiken zu in -for mieren. Grundlage dafür ist ein vorläufig durch-geführtes Vorverfahren oder Abschätzungsverfahren. Zur organisatorischen Umsetzung der Leitgedankenzur Kommunikation und Beteiligung soll Institu-tionen und Behörden übergreifend beim Risikorateine Servicestelle für Risikokommunikation einge-richtet werden, über die der Rat die Aufsicht führt.

FolgerungenEine transparente, verlässliche und institutionali-sierte Vorgehensweise ist für den BUND von großerBedeutung: Nur so können alle wesentlichen fach-lichen Verfahrensschritte und Prozesse (insbesondereRisikoanalyse, Risikobewertung und Risikomanage-ment), einschließlich der Mitarbeit von Fachöffent-lichkeit und Öffentlichkeit bzw. den NGOs zielori-entiert geplant und organisiert werden.Der aufgezeigte Weg über eine vorläufige Stan-dardsetzung für elektromagnetische Felder stelltnur eine mögliche Variante dar. Andere Wege, wiez.B. Verwendungs- bzw. Nutzungsverbote oder Ge-bote zum Einsatz von alternativen Verfahren, müs-sen ebenso möglich sein wie Regelungen zur Fre-quenzplanung, Frequenzzuteilung oder Art derFrequenznutzung (Modulation). Wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftlicheAkzeptanz der Beurteilung möglicher Wirkungenund der daraus abzuleitenden Konsequenzen undMaßnahmen ist ein transparenter, beteiligungs- undergebnisoffener Prozess (EU: „Beteiligung der Bür-gergesellschaft“). Offene, rechtzeitige und vollstän-dige Informationen über Belastungen und Gefahrensowie alle geplanten Forschungen, Versuche, Testsund Vorhaben zu elektromagnetischen Feldern zäh-len ebenfalls hierzu.

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36 BUNDpositionen

7.1 Vorbemerkung zur Wende in dermobilen Kommunikationstechnik

Elektromagnetische Felder dringen einerseits in daspersönliche Lebensumfeld (z.B. Wohnungen) ein.Andererseits steigt die Anzahl der Quellen dieser Fel-der und gleichzeitig rücken diese immer näher anden Menschen heran. Es kommt also darauf an, dassdie ungewollte Exposition von Personen vermiedenwird und sensible Gruppen (z.B. Kinder/Ungeborene,Elektrosensible) ausreichend geschützt werden. Ins-besondere der Schutz von Wohnungen bzw. Schlaf-räumen und dem Aufenthalt dienenden Räumenmuss gewährleistet werden. Wenn Bürgerinnen undBürger dies wünschen, müssen solche Räume freivon anthropogen erzeugten Feldern werden bzw.bleiben können. Ein persönlicher Schutzanspruchvor nicht gewollten bzw. schädlichen Feldeinwir-kungen muss dringend geschaffen werden. Um allen auf den Mobilfunk bezogenen Befürch-tungen, Risiken und Gefahren abzuhelfen, ist derÜbergang zu Informationsträgern notwendig, diesich bisher als unbedenklich zeigen (z.B. Infrarot-wellen oder Ultraschall geringer Intensität). Derdrahtlose Datenträger Licht ist heute bereits keineUtopie mehr und bietet verschiedene Vorteile123.

Der BUND ist sich darüber im Klaren, dass ein so-for tiges „Abschalten“ der mit hochfrequenten Fel-dern betriebenen Netze politisch nicht durchsetzbarwäre. Gründe dafür sind beispielsweise der heute er-reichte technische Entwicklungsstand, die ökonomi-schen Rahmenbedingungen und das bisher geringeProblembewusstsein in weiten Teilen der Gesell-schaft. Man muss die Tatsache berücksichtigen,dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung das Vor-handensein vielfältiger elektromagnetischer Feldersubjektiv nicht wahrnimmt. Gleichwohl machen esdie in Kapitel 3 festgestellten Auswirkungen dieserFelder auf Mensch und Umwelt, deren Bewertungund rechtliche Einschätzung (Kapitel 5) sowie diezukünftig zu erwartenden Ausweitungen dieserTechnik zwingend erforderlich, eine ökologischeWende in der derzeitigen Kommunikationstechnikeinzuleiten. Zum Schutz der menschlichen Gesund-heit – auch für kommende Generationen – undzum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sindeinschneidende und umfangreiche Maßnahmen zurBegrenzung der derzeitigen Felder und zur Umkehrhin zu gesundheitsverträglichen Techniken zu er-greifen. Dies zeigen Ergebnisse von Messungen imVergleich zu den BUND-Schutzanforderungen

7 Die BUND-Lösung für einezukunftsfähigeKommunikationstechnik

Land Statistisches Maß Messort Prozent vom elektr. Feldstärke Leistungsdichte Zum Vergleich: Grenzwert (V/m) (μW/qm) BUND-Grenz-/

Vorsorgewert (μW/qm)

NRW ca. 85% geringer als 1 0,6 1.000 100/1

Berlin Mittlere Werte 4,78 3 24.000 100/1geringer als

Mittlere Werte außen 5,67 3,4 30.000 100/1

Mittlere Werte innen 4,08 2,4 16.000 100/1

Bayern Mittlere Werte außen 1 0,6 1.000 100/1

Baden-Württemberg Mittlere Werte außen 1 0,6 1.000 100/1

Hessen Mittlere Werte außen 2,50 1,5 6.000 100/1

Spitzenwert außen 20 11 300.000 100/1

Spitzenwert innen 5,7 3,4 30.000 100/1

Tabelle 1: Messungen in der Nähe von Mobilfunkstationen bzw. sensiblen Einrichtungen im Vergleich (eigene Zusammenstellung)

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37Für zukunftsfähige Funktechnologien

(s. Tabelle 1). Als Konzept wird dies im Kapitel 7.3vorgeschlagen und näher erläutert. Im Ergebnis bedeutet dies, dass es nicht um einegrundsätzliche Ablehnung der Nutzung elektroma-gnetischer Felder geht, sondern als erster Schritt einkonsequenter Mindestschutz und eine ausreichendeVorsorge vor schädlichen Feldeinwirkungen aufMensch und Umwelt erreicht werden muss. Ziel istdie Minimierung der anthropogen erzeugten Felderauf ein Maß, welches keine Störungen oder Verän-derungen in biologischen Systemen hervorrufenkann. Ein entsprechendes Niveau dürfte aufgrundder bisherigen Kenntnisse und Beobachtungen inder Größenordnung natürlich vorkommender Felderliegen.

Um die bereits heute erkennbaren Schäden und Ri-siken einzudämmen, sind Maßnahmen und Schritteerforderlich, die in den folgenden Abschnitten wei-ter vertieft werden und ein in sich schlüssiges undgestuftes Gesamtkonzept ergeben (s. Abbildung 3):

• Stopp des Ausbaus und Begrenzung der bisheri-gen Funkanwendungen mit hochfrequenten Fel-dern auf leistungsarme Anwendungen oder fürNotsituationen bzw. primär zur Nutzung im

Leistungsdichte/Wirkung

Sanierung(Drittschutz)

Gefahrenabwehr(behörden -verbindlich)

Schaden/-verdacht(10.000 μW/m2)

Schutzstandard(100 μW/m2)

Vorsorgestandard(1 μW/m2)

Restrisiko

0

Natürliche Felder

➜➜

Vorsorge(Minimierungsangebot)

Freien (da Gebäude zwecks ausreichender Über-tragungsqualität verlassen werden können);

• Gesundheitsverträglichere Ausgestaltung vonFunktechnologien und deren Standorte, Anwen-dung des Minimierungsprinzips (ALARA - „As LowAs Reasonably Achievable“, so gering, wie dies mitvernünftigen Mitteln machbar ist) auf allen Ebe-nen dieser Technologien, Rückbau mehrfach an-gebotener Netze, Ausbau der netzgebundenenTechniken, Übergang z.B. zu mobilen optischenÜbertragungstechniken, Trennung der Innen- undAußenversorgung beim Mobilfunk (um minimaleImmission zu erreichen);

• Einführung gesetzlicher Regelungen zum Schutzund zur Vorsorge vor gesundheitlichen Wirkun-gen sowie zum Schutz von Lebewesen, Einfüh -rung von Genehmigungspflichten und Mitwir-kungsrechten für die Allgemeinheit und dieNachbarschaft, Schutz vor ungewollter Einstrah-lung in den privaten Bereich;

• Offener Diskurs mit allen Akteuren und Betroffe-nen der Funktechnologien zur Bewertung derwissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrun-gen, zur fachlichen Konkretisierung des weiterenVorgehens und zur Vorbereitung politisch-recht-licher Festlegungen.

Abbildung 3: Das BUND-Ampelkonzept ausimmissionsschutzrechtlicher Sicht zurErreichung einer minimalen Belastungdurch elektromagne tische Felder

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38 BUNDpositionen

7.2 Begrenzung des Ausbaus vonHF-Funktechnologien, Frequenz-zuteilung

Angesichts bereits heute überfälliger Maßnahmenzur Begrenzung von Einwirkungen auf Mensch undUmwelt ist es unverantwortbar, stetig neue An-wendungen zu entwickeln und neue Frequenzenzuzuteilen. Heute bereits notwendige Immissions-grenzen (siehe den BUND-Schutzstandard, Kapitel6.2.2) begrenzen die Möglichkeiten radikal. Auf-grund der enormen Ausweitungsmöglichkeiten imnutzbaren Frequenzspektrum bedarf es dringendeiner öffentlich begleiteten und gesellschaftlich akzeptierten Regelung zukünftiger Entwicklungen.Hier ist der Gesetzgeber gefordert, seiner Pflicht zumSchutz des Menschen und der Umwelt auch gemäßdem grundgesetzlichen Schutz der natürlichen Le-bensgrundlagen nachzukommen. Die Zuteilungneuer Frequenzen darf zukünftig nur aufgrund ei-nes beteiligungsoffenen, transparenten Prozessesaller Beteiligten und Betroffenen gewährt werden.Die hier einschlägige Frequenzzuteilungsverord-nung ist entsprechend zu ändern. Insbesonderemuss die Zulassung von Frequenznutzungen von ei-ner Strategischen Umweltprüfung (gemäß UVPG)abhängig gemacht werden. Dazu ist das UVPG ent-sprechend zu ändern.

7.3 Weiterentwickelte und neueTechniken

Die maximale Intensität von elektromagnetischenFeldern muss räumlich und zeitlich so minimiertwerden, dass zumindest die oben abgeleitetenBUND-Vorsorge- und Schutzstandards eingehaltenwerden können. Hierzu ist folgende Unterschei-dung nötig:

• Öffentliche Mobilfunknetze sollen – unter Ein hal -tung des BUND-Schutzstandards – aus schließ licheiner allgemeinen und Notversorgung dienen.

• Die private Nutzung von Funktechnologien (Mo-bil funk, WLAN etc.) ist so auszugestalten, dasskeine Abstrahlung von Feldern oberhalb desBUND-Vorsorgestandards in öffentliche oder pri-vate Lebensbereiche entsteht.

Weiterentwicklung bestehender TechnikenGenerell kann und muss die Empfindlichkeit derEmpfänger sowie das Abstrahlungsverhalten derAntennen in Handys und Basisstationen noch opti-miert werden. Gesteuerte an Stelle starrer Sendean-tennen beispielsweise können statt eines großenRaums bedarfsmäßig nur die Bereiche der tatsäch-lich benötigten Empfangskorridore mit elektroma-gnetischen Feldern versorgen. Auch lässt sich dieausschließlich technisch bedingte aktive Nutzungs-dauer begrenzen. Nicht hinnehmbar ist, dass bei ver-gleichbaren Nutzungszielen sehr häufig verschie-dene Quellen (verschiedener Anbieter) parallelbetrieben werden. Die aufgezeigten Gefährdungenund Risiken verlangen hier die Vermeidung bzw. Minimierung der Anzahl von Sendeanlagen. Auchdurch die bekannte Relaisstationen-Technik (ge-ringe Entfernungen zum sendenden Handy) könnendie bisherigen Mobilfunk-Varianten weiter verbes-sert werden: Die Belastung für die Handybenutzersinkt dann drastisch.

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39Für zukunftsfähige Funktechnologien

Einsatz neuer TechnikenEin Wechsel weg von gesundheitlich bedenklichenSignalformen und Frequenzen hin zu gesundheits-verträglicheren Übertragungstechniken wird aller-dings erforderlich. Aus dem großen Spektrum derheute verfügbaren technischen Möglichkeiten zurMinimierung der elektromagnetischen Felder bietensich diejenigen Techniken, Frequenzbereiche undSignalformen an, die voraussichtlich geringe biolo-gische Wirkungen verursachen. Die BUND-Lösungfavorisiert „Licht“ im engeren Sinne, denn für op-tische Wellenlängen wirken undurchsichtige Körperbzw. in gewissem Maße die Hautoberfläche der Le-bewesen als Abschirmung. Biologisch aggressiveSignalformen sind so verzichtbar. Die Grundversor-gung mit Kommunikationsdiensten und die großenDatenströme der Zukunft können leitungsgebundenerfolgen. Die mobile Kommunikation ist dann durchden Verbund dreier Technikkonzepte möglich (s. Ab-bildung 4):

• Die Kommunikations-Grundversorgung (auch fürein breitbandiges Angebot) erfolgt durch lei-tungsgebundene Dienstleistungen,

• Die Grundversorgung für eine mobile Kommuni-kation erfolgt über Satellit,

• Die Datenübertragung an mobile Nutzer erfolgtz.B. durch optische lokale Netze.

a) Mobilfunk via Satellit

b) Kabel- bzw. optische Fasernetze (Breitbandversorgung)

c) optische, lokale Netze

Abbildung 4: Prinzip des zukünftigmöglichen Technik-Konzepts zur mobilen und generellen Kommunikation

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40 BUNDpositionen

7.4 Gesetzliche RegelungenUm den notwendigen Wechsel hin zu einer zu-kunftsfähigen Technik einzuleiten und zu errei-chen, sind entsprechende Änderungen in allen ein-schlägigen gesetzlichen Regelungen (nicht nur inder 26. BImSchV) erforderlich. Solche Bestimmun-gen sollten zum Gegenstand haben, dass die Kommunikations-Grundversorgung ohne gesund-heitliche Beeinträchtigungen erfolgt (z.B. leitungs-gebunden). Öffentliche Dienstleistungen, Notrufeetc. sollten Vorrang vor privaten Nutzungen oderDienstleistungen genießen. Auch die Einführungeines generellen Verschlechterungsverbots (hinsicht-lich Nutzung der Frequenzen, Strahlungsintensitätund Signalform) ist dringend erforderlich

Allgemeine rechtliche RegelungenEine deutliche Verschärfung der Beweislastregelanalog zum Umwelthaftungsgesetz zur EntlastungBetroffener bei der Beweisführung ist ebenso ein-zuführen wie eine Haftpflichtversicherungspflichtfür Hersteller und Betreiber funktechnischer Anlagenund Geräte (Versicherungspflicht ohne Haftungs-ausschluss). Auch eine verbindlich geregelte Han-dyabgabe, die als Rücklage zur Finanzierung auf-tretender Schäden verwendet wird, muss eingeführtwerden. Hersteller und Betreiber von Anlagen undGeräten dürfen elektromagnetische Felder nur emit-tieren, wenn deren Gefahren und Risiken mit hin-reichender Sicherheit ausgeschlossen werden kön-nen.Erforderlich ist auch die Einführung von Vorschrif-ten zur systematischen Feststellung des Ausmaßesder EMF-Belastung der Bevölkerung durch öffent-liche Emissions- und Immissionskataster sowie dieVerankerung des Rechts auf Information der Be-troffenen über die Feldbelastung durch Informati-ons-, Warn- und Kennzeichnungspflichten durchVerursacher.Das BUND-Schutzkonzept sieht also eine umfas-sende und förmliche Genehmigungspflicht für An-lagen und Geräte im UGB, in der 26. BImSchV undweiteren Gesetzen vor, definiert Beteiligungsrechte

für Betroffene und Öffentlichkeit sowie aktive undtransparente Informationspflichten von Seiten derBehörden, Betreiber von Anlagen etc. Ohne die voll-ständige und präzise Angabe der erforderlichen Da-ten an Betroffene darf keine Genehmigung erteiltwerden. Die Genehmigungspflicht gilt für Anlagenoberhalb einer Sendeleistung, die geeignet ist, dieBUND-Vorsorgewerte zu überschreiten. Eine gene-relle Befristung von Genehmigungen mit Nach-rüstpflichten bei sich ändernden technischen Stan-dards und sonstigen geänderten Anforderungen istebenfalls erforderlich.

Änderungen in der 26. BImSchVErforderlich ist die Festlegung von Vorsorge- undSchutzstandards als Immissionswerte in der 26.BImSchV, die nicht überschritten werden dürfen:1. Zum allgemeinen Gefahrenschutz werden die

BUND-Schutzstandards (100 μW/m2 bzw. 0,2V/mals Grenzwerte in Anhang 1 der 26. BImSchV) ein-geführt, deren Einhaltung ggf. mit Sanierungs-klauseln (gesetzliche Nachrüstung incl. Über-gangsfristen) zur Anpassung der Altanlagen dorterforderlich wird, wo die derzeitige Belas tunghöher ist. Betroffene Bürgerinnen und Bürgerkönnen diesen Schutz einklagen (sog. Dritt-schutz). Bei diesem Schutzstandard ist eineGrundversorgung mit mobiler Kommunikationfür öffentliche Dienstleistungen etc. durchausmöglich.

2. Zur Vorsorge und zum individuellen Schutz wer-den die BUND-Vorsorgestandards (1 μW/m2 bzw.0,02 V/m) als Richtwerte in der 26. BImSchVeingeführt, die bei der Neugenehmigung/Zulas-sung von Anlagen von den zuständigen Stellenauf Einhaltung geprüft werden. Diese Standardssind also behördenverbindlich und lösen keineneinklagbaren Nachbarschutz aus. Diese Wertekönnen Betroffene oder Nutzer – nach heutigenErfahrungen und Erkenntnissen – weitgehendvor schädlichen EMF schützen. Sie können auchals Mindestschutzniveau für empfindliche räum-liche Bereiche verwendet werden.

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3. Ergänzend zum Schutz- und Vorsorgestandardsind die Einführung eines Minimierungs- undeines Optimierungsgebots zur Begrenzung derLeistungsdichte erforderlich, um zukünftig Wertezu erreichen, die biologische Systeme nicht störenbzw. verändern. Hier bietet sich eine Regelungähnlich der Begrenzung Krebs erzeugender Emis-sionen gemäß TA Luft an.

Regulierung der privaten NutzungenFür private Nutzungen sind umfassende Schutzme-chanismen und Kennzeichnungspflichten einzu-führen (Angabe von Leistungswerten, Signalfor-men, Warnhinweisen für Kinder bis hin zum Verbotder Handybenutzung für Kinder etc.). Insbesonderemuss bei der Zulassung jeglicher Geräte (z.B. auchWLAN, DECT-Telefone) von den zu stän digen Stel-len die Einhaltung der o.g. Immissionswerte zurVorsorge vorgeschrieben bzw. ge prüft werden. Auchist ein Minimierungs- und Optimierungsgebot zurBegrenzung der Leistungsdichte bei Geräten einzu-führen und der entsprechende Stand der Technik zubestimmen.

7.5 Verbindlicher Diskurs mit gesell-schaftlichen Gruppen

Grundlegende Veränderungen im Verhalten großerTeile der Gesellschaft, generelle technische Umori-entierungen und dergleichen lassen sich nicht po-litisch durchsetzen, wenn dies nicht mehrheitsfähigist. Da Informationen über die Probleme elektro-magnetischer Felder und deren gesundheitliche Aus-wirkungen weitgehend ignoriert werden und der Le-bensstil vieler Menschen ohne Handy kaum denkbarerscheint, sind zur Erreichung mehrheitsfähiger Ent-scheidungen noch immense Anstrengungen erfor-derlich.Als Kern des gesamten Bildungs-, Beteiligungs-und Umstrukturierungsprozesses ist die Einrichtungeiner unabhängigen Stelle (Risikorat/EMF-Rat) zusehen, um die generelle Risikobewertung und daserforderliche Risikomanagement transparent undhandhabbar zu machen (s. Kapitel 6.3). Ein weite-rer Schritt ist auch darin zu sehen, öffentlichkeits-wirksame Kampagnen von Seiten der politisch Ver-antwortlichen, aber auch von den Umweltverbändenetc. anzustoßen, in denen verstärkt auf die heute er-kennbaren Gefahren und Risiken hingewiesen wirdund bereits heute mögliche Schutzmaßnahmen undauch alternative Verhaltensweisen und Technikenkommuniziert werden.

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42 BUNDpositionen

7.6 Räumliche Vorsorge und PlanungIn gesamträumlichen Planungen (Bauleitplanung,Stadtentwicklungsplanung) sollten die Immissio-nen für Anwohner durch die räumliche und zeitli-che Organisation der Feldquellen anhand transpa-renter Daten und in Form öffentlicher Beteiligungenbegrenzt werden. In Zusammenarbeit mit Betroffe-nen, Behörden und Betreibern sollte eine abge-stimmte Netzplanung entwickelt werden, die dieoben gezeigten Möglichkeiten zur Minimierung vonImmissionen umsetzt (Quellenminimierung bezüg-lich Stärke, Richtung, Mindestabstand, Empfänger-ziel, Optimierung der Empfangstechnik etc.). Als eine weitere Form der Vorsorge sollten in denKommunen sensible Bereiche festgelegt werden, indenen niedrige Immissionen gewährleistet werdenkönnen (Schutz-Oasen). Diese können auch bei wis-senschaftlichen Untersuchungen über die Belastungdurch Elektrosmog zu Vergleichszwecken herange-zogen werden.

7.7 Transparente und zielorientierteForschung

Die Forschungsprogramme sind auf mögliche Wir-kungen bei Mensch und Umwelt abzustellen. Siemüssen von den Interessen und Wünschen der An-lagenhersteller und -betreiber unabhängig undtransparent sein. Verlässliche Forschung zeigt sichz.B. an einem adäquaten Gefährdungs- bzw. Wir-kungsmodell. Alle Parameter (Begrenzung der Ge-samtbelastung, Ressourcenschonung, Schutzberei-che, Stärke, Zeit, Sender- und Empfängeraufwand,Nutzungsintensität und Nutzungsverhalten, Perso-nenbeschränkungen etc.) müssen als Grundlage ineine zielorientierte Forschung eingebunden sein.Forschung darf sich nicht allein auf die Auswirkun-gen der am Markt eingesetzten Technologien be ziehen, sondern muss auch nachhaltige, d.h. gesundheits- und umweltverträgliche Informati-onstechnologien fördern. Neue Ansätze der Wir-kungserkennung von Umwelt- und Gesundheitsbe-lastungen müssen ebenfalls in die Forschungeneinbezogen werden, wenn aufgrund des schnellenTechnologiewandels ursachenbezogene Faktorennicht mehr zeitnah zu erfassen sind. Unvollständi-ges Wissen muss durch Erfahrungswerte aus derPraxis ergänzt werden.

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43Für zukunftsfähige Funktechnologien

1 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),Arbeitskreis Immissionsschutz (Hrsg.) (1997): BUND-Hintergrund„Elektromagnetische Felder“ – Erklärungen, Zusammenhänge undBUND-Positionen zum Thema „Elektrosmog“, Bonn

2 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (Hrsg.)(2001): Position Elektrosmog, Gefahren und Risiken elektromagne ti -scher Felder geringer Stärke und BUND-Mindestanforderungen zurProblemlösung, Bearb. v. Kühling, W.; Müller, B. R.

3 Bornkessel, C.; Schramm, A.: Neikes, M.: Elektromagnetische Felder inNRW. Untersuchung der Immissionen durch Mobilfunk Basissta tio nen.Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST) GmbH, Kamp-Lintfort, 2002

4 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL, 2005:Elektrosmog in der Umwelt. Bern, S. 42

5 Hecht, K.: Auswirkungen von Elektromagnetischen Feldern. EineRecherche russischer Studienergebnisse 1960-1996, in: UMG 14,3/2001:222-231

6 Hecht, K., & Balzer, H.-U.; Auswirkungen von EMF, Eine Rechercherussischer Studienergebnisse 1960-1997, 1997

7 Granlund-Lind, R.; Lans, M.; Rennerfelt, J.: Computers and amalgamare the most common causes of hypersensitivity to electricityaccording to the sufferers' reports. In: Lakartidningen 2002; 99 (7):682 – 683

8 Hutter, H.-P.; Moshammer, H.; Wallner, P.; Kundi, M.: Subjectivesymptoms, sleeping problems, and cognitive performance in subjectsliving near mobile phone base stations. In: Occup. Environ. Med 63:307–313, 2006

9 Hamblin D. L. et al.: Effects of mobile phone emissions on human brainactivity and sleep variables. In: Int J Radiat Biol 78:659-669, 2002

10 Salford et al.: Nerve Cell Damage in Mammalian Brain after Exposureto Microwaves from GSM Mobile Phones, Salford et al, Environ men -tal Health Perspectives, 2003

11 Neitzke, H.-P.; Osterhoff, J.; Voigt, H.: EMF-Handbuch - Elektromag -ne tische Felder: Quellen, Risiken, Schutz. ECOLOG-Institut für Sozial-ökologische Forschung und Bildung gGmbH, ECOLOG: Hannover2006, S. 2/11

12 Santini, R: Gründe für die Anwendung des Vorsorgeprinzips beiMobilfunk-Basis-Stationen. Meeting Bioelectromagnetic Society,2004; Santini Vortrag vor dem National Institute of Research andSafety (INRS) 1995

13 Warnke, U.: Reizthema Mobil- und Kommunikationsfunk aus gesund -heitlicher Sicht, im Tagungsband des 3. Rheinland-Pfälzisch-Hessi -schen Mobilfunksymposiums der BUND-Landesverbände Rheinland-Pfalz und Hessen, 12.6.2004

14 Zwamborn, A. P. M. et al.: Effects of Global Communication Systemradiofrequency fields on well being and cognitive functions of humansubjects with and without subjective complaints. In: TNO Physics andElectronics Lab., Netherlands, Sept. 2003

15 Selbmann, F.: Auswertung der Krankheitssymptome von 356 Perso -nen unter häuslicher Langzeitbelastung mit gepulsten hoch frequen -ten Feldern , ärztlich-private Sammlung 2006

16 Santini, R. et al.: Symptoms experienced by people living in vicinity ofmobile phone base stations, Pathologic Biology 50:369-373, 2002

17 DAK-Gesundheitsbericht von 200318 Warnke, U.: Reizthema Mobil- und Kommunikationsfunk aus gesund -

heitlicher Sicht, im Tagungsband des 3. Rheinland-Pfälzisch-Hessi -schen Mobilfunksymposiums der BUND-Landesverbände Rheinland-Pfalz und Hessen, 12.6.2004

19 Heves, G. J.; Mill, A. J.: The neoplastic transformation potential ofmammography X-rays and atomic bomb spectrum radiation. In:Radiat. Res. 162(2):120-127, Aug.2004

20 Hallberg, Ö.; Oberfeld, G.: Werden wir alle elektrosensitiv? Electro -magnetic Biology and Medicine 25,189-191, 2006

7 Fußnoten

21 Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen: Toxikologische Bewertungpolychlorierter Biphenyle (PCB) bei inhalativer Aufnahme,Materialien Nr. 62, 2002

22 Strack, S.; Günther, R.; Wahl, M.: Molekular-Toxikologische Unter -suchung (Poly) bromierter Flammschutzmittel, ForschungszentrumKarlsruhe, Zwischenbericht BW Plus, 2005: NVwZ 2001, S. 461

23 Hardell, L. et al.: Case-control study of the association between theuse of cellular and cordless telephones and the risk of benign braintumours diagnosed during 1997-2003. In: Intern. J. of Oncology, 28:509-518, 2006

24 Schüz, J. et al.: Cellular Phones, Cordless Phones, and the Risks ofGlioma and Meningioma ( Interphone Study Group, Germany ); Am. J.Epidemiol., 163(6):512-520,2006

25 Schoemaker, M. J. et al.: Mobile phone use and risk of acousticneuroma: result of the Interphone case-control study in five NorthEuropean countries. In: Brit. J. of Cancer, 1-7, 2005

26 Hepworth, S. J. et al.: Mobile Phone use and risk of glioma in adults:case control study. In: BMJ, Jan. 20, 2006

27 Hardell L, Carlberg M, Hansson Mild K.: Pooled analysis of two case-control studies on the use of cellular and cordless telephones and therisk of benign brain tumors diagnosed during 1997-2003; Int JOncology 2006; 28,2: 508-518

28 Hardell L, Carlberg M, Hansson Mild K.: Pooled analysis of two case -control studies on use of cellular and cordless telephones and the riskof malignant brain tumours diagnosed during 1997-2003. Int ArchOccup Env Health 2006; DOI 10.1007/s00420-006-0088-5

29 Szmigielski S. et al.: Accelerated development of spontaneous andbenzopyrene-induced skin cancer in mice exposed to 2450 MHzmicrowave radiation. Bioelectromagnetics 3 179-191,1982.,Szmigielski S., Analysis of Cancer Morbidity in Polish CareerMilitary Personnel Exposed Occupationally to Radiofrequency andMicrowave Radiation, 2. World Congress for Electricity andMagnetism in Biology and Medicine, Bologna, 8.-13. June 1997

30 Röösli M., et al.: Radio and microwave frequency radiation andhealth – an analysis of the literature. Gesundheitswesen 65, 6, 378-392, 2003

31 Warnke, U.: Technischer Kommunikationsfunk - Wirkungs mechanis -men und Pathophysiologie, neue Modellansätze. BUND 7. Rheinland-Pfälzisch-Hessisches Mobilfunksymposium 24. Mai 2008 in Mainz

32 BioInitiative: A Rationale for a Biologically-based Public ExposureStandard for Electromagnetic Fields (ELF and RF) Deutsch: „Bio Ini tia -tive: Argumente für biologisch begründete öffentliche Grenzwertegegenüber elektromagnetischen Feldern (NF und HF)“. BioInitiativeWorking Group, University of Albany, New York - 31. August 2007.Übersetzung: Evi Gaigg, Diagnose-Funk, www.bioinitiative.org

33 Warnke, U.: Bienen, Vögel und Menschen. Die Zerstörung der Naturdurch ‚Elektrosmog’. Wirkungen des Mobil- und Kommunikations-funks. Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz vonMensch, Umwelt und Demokratie. Hecht K. et al. (Hrsg.), Heft 1,Dezember 2007

34 Siehe Warnke, U., Fußnote 3335 Ritz T., Thalau P, Phillips JB., Wiltschko R, Wiltschko W. Resonance

effects indicate radical pair mechanism for avian magnetic compass.Nature. 2004; 13 May: 429.

36 Wiltschko W, Stapput K, Thalau P, Wiltschko R. Avian magneticcompass: fast adjustment to intensities outside the normalfunctional window. Naturwissenschaften. 2006 Jun;93(6):300-4.

37 Vgl. zusammenfassend Warnke, U.: Information Transmission byMeans of Electrical Biofields Electromagnetic Bio-Information, F.A.Popp, U. Warnke, H. König, W. Peschka (eds.), 2nd edition. Urban &Schwarzenberg, München, Wien, Baltimore, 74-101 (1989).

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44 BUNDpositionen

38 Harst W., Kuhn J., Stever, H. Can Electromagnetic Exposure Cause aChange in Behavior? Studying Possible Non-Thermal Influences onHoney Bees. An Approach within the Framework of EducationalInformatics. ACTA SYSTEMICA – International Journal, Vol. Vl, 2006,No. 1: 1-6

39 Vgl. Warnke, Fußnote 3340 arteri, M., Pala, A., Rotella, S. 2005. Structural and kinetic effects of

mobile phone microwave on acetylcholinesterase activity.Biophysical Chemistry 113: 245-253.

41 Daniells, C., Duce, I., Thomas, D., Sewell, P., Tattersall, J., de Pomerai,D. 1998. Transgenic nematodes as biomonitors of microwave-induced stress. Mutat. Res. 399: 55-64.

42 Weisbrot, D., Lin, H., Ye, L., Blank, M., Goodman, R. 2003. Effects ofmobile phone radiation on reproduction and development inDrosophila melanogaster. J. Cell. Biochem. 89: 48-55.

43 Velizarov, S., Raskmark, P., Kwee, S. 1999. The effects of radiofre -quency fields on cell proliferation are non-thermal. Bioelectrochem.Bioenerg. 48: 177-180.

44 Novoselova, E.T., Fesenko, E.E. 1998. Stimulation of production oftumor necrosis factor by murine macrophages when exposed in vivoand in vitro to weak electromagnetic waves in the centimeter range.Biofizika 43: 1132-1133.

45 Dasdag, S., Ketani, M.A., Akdag, Z., Ersay, A.R., Sar, I., Demirtas Ö.C.,Celik, M.S. 1999. Whole body microwave exposure emmited bycellular phones and testicular function of rats. Urological Research27: 219-223.

46 Daniells, C., Duce, I., Thomas, D., Sewell, P., Tattersall, J., de Pomerai,D. 1998. Transgenic nematodes as biomonitors of microwave-induced stress. Mutat. Res. 399: 55-64.

47 Balode, S. 1996. Assessment of radio-frequency electromagneticradiation by the micronucleus test in bovine peripheral erythrocytes.Sci. Total. Environm. 180: 81-85.

48 Garaj-Vrhovac, V., Horvat, D., Koren, Z. 1991. The relationshipbetween colony-forming ability, chromosome aberrations andincidence of micronuclei in V79 Chinese hamster cells exposed tomicrowave radiation. Mutat. Res. 263: 143-149.

49 Lai, H., Singh, NP. 1995. Acute low-intensity microwave exposureincreases DNA single-strand breaks in rat brain cells.Bioelectromagnetics 16: 207-210.

50 Beasond, R.C. y Semm, P. 2002. Responses of neurons to anamplitude modulated microwave stimulus. Neuroscience Letters 33:175-178.

51 Panagopoulos, D.J., Karabarbounis, A. y Margaritis, L.H. 2004. Effectof GSM 900 MHz Mobile Phone Radiation on the ReproductiveCapacity of Drosophila melanogaster. Electromagnetic Biology andMedicine 23: 29-43.

52 Magras, I.N., Xenos, T.D. 1997. Radiation-induced changes in theprenatal development of mice. Bioelectromagnetics 18: 455-461.

53 Balmori, A. 2003. Aves y telefonía móvil. Resultados preliminares delos efectos de las ondas electromagnéticas sobre la fauna urbana. ElEcologista, 36: 40-42.

54 Balmori, A. 2005. Possible effects of electromagnetic fields fromphone masts on a population of white stork (Ciconia ciconia).Electromagnetic Biology and Medicine 24: 109-119.

55 Carpenter R.L., Livstone E.M. 1971. Evidence for nonthermal effectsof microwave radiation: Abnormal development of irradiated insectpupae. IEEE Trans. Microwave Theory Tech. 19 (2): 173 - 178

56 Ma T.H., Chu K.C. 1993. Effect of the extremely low frequency (ELF)electromagnetic field (EMF) on developing embryos of the fruit fly(Drosophila melanogaster L.). Mutat. Res. 303 (1): 35-39.

57 Pan, H., Liu, X. 2004. Apparent biological effect of strong magneticfield on mosquito egg hatching. Bioelectromagnetics 25 (2): 84-91.

58 Panagopoulos, D.J., Margaritis, L.H. 2002. Effects of different kinds ofemfs on the offspring production of insects. 2 nd InternationalWorkshop on Biological effects of EMFS. Rhodes (Greece): 348-452.

59 Panagopoulos, D.J., Karabarbounis, A., Margaritis, L.H. 2004. Effect ofGSM 900 MHz Mobile Phone Radiation on the Reproductive Capacityof Drosophila melanogaster. Electromagnetic Biology and Medicine23: 29-43.

60 Prolic, Z., Jovanovic, R., Konjevic, G., Janac, B. 2003. Behavioraldifferences of the insect Morimus funereus (Coleoptera,Cerambycidae) exposed to an extremely low frequency magneticfield Electromagnetic Biology and Medicine 22 (1): 63-73.

61 Ramirez, E., Monteagudo, J.L., Garcia-Gracia, M., Delgado, J.M. 1983.Oviposition and development of Drosophila modified by magneticfields. Bioelectromagnetics 4 (4): 315-326.

62 Löscher W, Käs G. Auffällige Verhaltensstörungen bei Rindern imBereich von Sendeanlagen. Der praktische Tierarzt 1998;79:437-444.

63 Balode, Z. 1996 Assessment of radio-frequency electromagneticradiation by the micronucleus test in Bovine peripheral erythrocytes.The Science of the Total Environment 180(1):81-86.

64 Schweinberger, K. (1998) Ist der Mobilfunk die Ursache? Bayer.Landwirtsch. Wochenblatt 188, 40-41.

65 Löscher, W. (1999) : Biologische Effekte elektromagnetischer Felder(„Elektrosmog“) . Eine potentielle Gefahr für Mensch und Tier?,Tierärztliche Umschau, 8, 458

66 Leiniger M, Matthes R. Untersuchung zu denVerhaltensauffälligkeiten und Gesundheitsschäden bei einerRinderherde in Schnaitsee. Bayerisches Staatsministerium fürLandesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.), Materialien 137,Umwelt & Entwicklung, 1998.Bayrisches Staatsministerium für Landesentwicklung undUmweltfragen (BSTMLU): Untersuchungen zum Einflusselektromagnetischer Felder von Mobilfunkanlagen auf Gesundheit,Leistung und Verhalten von Rindern. StMLU, Munich 2001.Vgl. auch: Wenzel C, Wöhr A-C, Unselm J. Das Verhalten vonMilchrindern unter dem Einfluss elektromagnetischer Felder.Praktischer Tierarzt 2002;83(3):260-267.W. Löscher Die Auswirkungen elektromagnetischer Felder vonMobilfunksendeanlagen auf Leistung, Gesundheit und Verhaltenlandwirtschaftlicher Nutztiere: Eine Bestandsaufnahme. PraktischerTierarzt 2003, 84: 11.Bericht des Abgeordneten des Bayr. Landtags Volker Hartenstein undReport des Münchener Fachredakteurs Karl Schweinberger, („Lebenauf dem Land“, Nr. 1/2001, Seite 20-21).

67 Mit dem Europapatent EP 0351 357 A1 ließ sich Ciba-Geigy einVerfahren patentieren, welches durch elektromagnetischeEinwirkungen bei Fischen bleibende, wünschenswerte und nützlicheVeränderungen induziert. S. Bürgin, Luc (2007): der Urzeit-Code, Dieökologische Alternative zur umstrittenen Gen-Technologie.München: Herbig 2007, http://www.urzeit-code.com/index.php?id=3

68 Vgl. z. B. Harte, C. (1950): Mutationsauslösung durchUltrakurzwellen, Zeitschrift Chromosoma, 1950, Band 3, S.140-147

69 Hommel, H. (1986): Schaden die elektromagnetischen Wellen?,umwelt & technik, 1986 Heft-Nr. 4, Seite 36-40, Schluss in Heft 1,1987, Seite 57-58

70 Koch, W. (1989): Der Reinluft/ Standortsluft-Vergleich an Fichte,Forstw. Cbl. 108, 1989

71 S. u. a. Volkrodt, W. (1987): Wer ist am Waldsterben schuld?Mikrowellensmog der Funk- und Nachrichtensysteme, raum & zeit,26, S. 53-62

72 Wissenschaftliches Symposium des Umweltbundesamtes „NeueUrsachen-Hypothesen“ in Berlin am 16./17.12.1985

73 Stellungnahme vom 27.09.1990, Bundesamt für Strahlenschutz,Schutz vor elektromagnetischen Feldern, SSK, 6-93/EMF

74 Balodis V., Brumelis G., Kalviskis K., Nikodemus O., Tjarve D., ZnotinaV. (1996): Does the Skrunda Radio Location Station diminish theradial growth of pine trees?, The Science of the Total Environment180 (1996) 57-64

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45Für zukunftsfähige Funktechnologien

75 Kalnins T., Krizbergs R., Romancuks A. (1996): Measurement of theintensity of electromagnetic radiation from the Skrunda radiolocation station, Latvia, The Science of the Total Environment 180(1996) 51-56

76 Kiernan, V.(1995): Forest grows tall on radio waves, New Scientist, 14January 1995, p 5

77 Lerchl, D., Lerchl, A., Hantsch, P., Bitz, A., Streckert, J., Hansen, V.(2000): Studies on the Effects of Radio-Frequency Fields on Conifers,Kurzmitteilung auf der Tagung der Bioelectromagnetics Society inMünchen (bisher nicht als vollständige Publikation veröffentlicht.)

78 Tkalec M.,Malaric K., Pevalek-Kozlina B. (2005): Influence of 400, 900and 1900 MHz electromagnetic fields on lemna (Wasserlinse) minorgrowth and peroxidase activity, Bioelectromagnetics 2005, 26 (3):185-193

79 Muraji, M. et al. (1998) : Primary root growth rate of Zea mays seed -lings grown in an alternating magnetic field of different frequencies,Bioelectrochemistry and Bioenergetics 44, 271-273, 1998

80 Tafforeau M. et al (2004): Plant sensitivity to low intensity 105 GHzelectromagnetic radiation, Bioelectromagnetics 2004, 25 (6): 403-407

81 gl. etwa die Dokumentation aus Holland unterwww.boomaantastingen.nl

82 vgl. u. a. die von PULS-SCHLAG hrsg. DVD: Hochfrequenzsenderverursachen Baumschäden. Eine Beweisführung. Live-Mitschnitteiner Informationsveranstaltung am 2. Juni 2007

83 „Zu möglichen Auswirkungen hochfrequenter Felder auf Pflanzengibt es von wissenschaftlicher Seite bisher keine klaren Hinweise.Daher messe ich dieser Frage ebenfalls keine Priorität bei“ (SchreibenDr. A. Dehos vom 13.11.2007).

84 Matthes, R., Bernhardt, J.H., Repacholi, M.H. (2000): Effects ofelectromagnetic fields on the living environment, ProceedingsInternational Seminar on Effects of Electromagnetic Fields on theLiving Environment – Ismaning, Germany, October 4 and 5, 1999,ICNIRP 10/2000, 259-267

85 Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolge -nabschätzung (2003): Gesundheitliche und ökologische Aspekte beimobiler Telekommunikation und Sendeanlagen – wissenschaftlicherDiskurs, regulatorische Erfordernisse und öffentliche Debatte,Deutscher Bundestag, Drucksache 15/1403, 15. Wahlperiode

86 Cross, L. und Neumann, B. : Die heimlichen Krankmacher. Wie Elek -trosmog und Handystrahlen, Lärm und Umweltgifte unsere Gesund -heit bedrohen, München und Zürich, 2. Aufl. 2008.

87 Scheiner, H.-Chr. und Scheiner, A.: Mobilfunk – die verkaufteGesund heit. Peiting 2006.

88 Adamek, S. und Otto, K.: Der gekaufte Staat. Wie Konzernvertreter indeutschen Ministerien sich ihre Gesetze selbst schreiben, Köln 2008.

89 Arnim, H. H. von: Vom schönen Schein der Demokratie. Politik ohneVerantwortung – am Volk vorbei, erw. Tb.-Ausg. München 2002.

90 Leyendecker, H.: Die große Gier. Korruption, Kartelle, Lustreisen:Warum unsere Wirtschaft eine neue Moral braucht, Berlin 2007.

91 Geißler, H.: Was würde Jesus heute sagen? Die politische Botschaftdes Evangeliums, 9. Aufl. Reinbek bei Hamburg 2006.

92 Alt, F.: Der ökologische Jesus. Vertrauen in die Schöpfung. Vorwortvon Klaus Töpfer, 2. Aufl. München 2003

93 http://www.dsl-review.de/dsl/archives/302/mobilfunk-ist-ein-energiefresser; aufgerufen am 05.10.07; Die Zahlen stammen vomMarktforschungsunternehmen Abi Research direkte Quelle:http://www.abiresearch.com/abiprdisplay.jsp?pressid=791, Titel:WiMAX and Metro Wi-Fi Are More Energy-Efficient than Cellular forMobile Broadband vom 11.1.2007

94 http://de.internet.com/index.php?id=2049380&section=Mobile,aufgerufen am 09.05.2007

95 Universität Rostock, Winteruni 2006: http://tb-uni-rostock.de/tiki/tiki-download_file.php?fileId=22. Power-Point-Präsentation: Lebenund Kommunikation – mobil !

96 Schoeller, F. D.: Wertzuwachs/ Wertminderung von Immobilien –Mobilfunk-Antennen in der Nachbarschaft, Freier Sachverständigerfür die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstückendes Bundes Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS),München 2004

97 Beschluss des Kommunalausschusses vom 01.10.2002 des MünchnerStadtrates (Antrag Nr. 71 „Mobilfunksendeanlagen und Immobilien-werte“)

98 „Sendernahe Immobilien mit erheblichen Wertverlusten“Fachzeitschrift: Der Sachverständige, (Hrsg.: BVS Organ desBundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowiequalifizierter Sachverständiger. BVS-Verlag, Augsburg, Mai 2002

99 Amtsgericht München, Endurteil 432 C 7381/95, Quelle: AmtsgerichtMünchen, www.funkurteile.de

100 Wolfram, J.: Funk-Störungen auf dem Immobilienmarkt,Süddeutsche Zeitung vom 23.05.2003 (München-Land-Süd S. 1)

101 Risikokommission [Ad hoc-Kommission „Neuordnung der Verfahrenund Organisationsstrukturen zur Risikobewertung undStandardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz der Bundes-republik Deutschland“ im Rahmen des gemeinsamen Aktions-programms „Umwelt und Gesundheit“ der Bundesministerien fürUmwelt, Naturschutz Und Reaktorsicherheit sowie Gesundheit,Berlin]: Abschlussbericht der Risikokommission. Geschäftsstelle derRisikokommission/ Bundesamt für Strahlenschutz (Hrsg.),Salzgitter, Juni 2003.http://apug.de/risiken/risikokommission/index.htm

102 Kühling, W. (2001): Risikobewertung und Grenzwertsetzung – wiekönnte eine Problemlösung aussehen? in: Gefahrstoffe –Reinhaltung der Luft 61, H. 10, S. 449-453

103 BVerwG, Urteil v. 19. Dez. 1985, – 7 C 65.82 104 Di Fabio, U. (1991): Entscheidungsprobleme der Risikoverwaltung.

In: Natur und Recht 13 (8), 357105 Communication on the Precautionary Principle, 2000. http:// eu-

ropa.eu.int/off/com/health_consumer/prectaution.htm106 Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie,

der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz 107 BGH Urteil vom 13.2.2004, V ZR 218/03108 VG München v. 13.11.2000, in: NVwZ 2001, S. 461109 Urteil des AG Freiburg v. 20.12.2000 (UKÖB 08/01, S. 3) zit. n. LOIBL,

H, Umwelt kommunale ökologische Briefe 11/2001, S. 12110 UBA111 ebda. Fn. 11, S. 2/11 f 112 Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich

veränderliche elektrische, magnetische und elektromagnetischeFelder (bis 300 GHz), deutsche Übersetzung von: InternationalCommission on NonIonizing Radiation Protection – ICNIRP:Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic,and electromagnetic fields (up to 300 GHz), Health Physics 74 (4):494-522; 1998, Berichte der Strahlenschutzkommission, Heft 23

113 ebda. Fn. 11, S. 2/11 f114 Fachbegriff, der eine hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit

ausdrückt115 Fachbegriff, der eine gewisse Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit

ausdrückt116 Europäisches Parlament, Generaldirektion A, Abteilung Industrie,

Forschung, Energie, Umwelt und STOA – BewertungWissenschaftlicher und Technologischer Optionen (2001): Diephysiologischen und umweltrelevanten Auswirkungen nichtionisierender elektromagnetischer Strahlung, PE Nr. 297.574 März2001 (Hrsg.: University of Warwick, Department of Physics,Coventry, UK und Internationales Institut für Biophysik, Neuss-Holzheim, Deutschland), S. 2

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46 BUNDpositionen

117 Hutter, H.-P. et al.: Subjective symptoms, sleeping problems, andcognitive performance in subjects living near mobile phone basestations. Occupational and Environmental Medicine 2006;63:307-313

118 Bechmann, A. (1988): Grundlagen der Bewertung vonUmweltauswirkungen. In: Storm, P.-C., T. Bunge (Hrsg.): Handbuchder Umweltverträglichkeitsprüfung (HdUVP). Losebl.-Ausg.. Kennz.3510. Berlin.

119 Kühling, W. (1997): Die Inwertsetzung der Umweltqualität fürPlanungs- und Entscheidungsprozesse, Habilitationsschrift(unveröff.)

120 Kühling, W. (2007): Zum verantwortungsvollen Umgang mit denRisiken der Nanotechnologien. Vorstellung eines konzeptionellenRahmens am Beispiel der Nanopartikel. In: Immissionsschutz 01.07,12. Jg., S. 12-17

121 Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (1996):Umweltgutachten 1996. Zur Umsetzung einer dauerhaft-umwelt-gerechten Entwicklung. Stuttgart.

122 Risikokommission 2003, s. Fn. 101123 Siehe z. B. Kavehrad, M.: Mit Licht ins Internet. Spektrum der

Wissenschaft, Jan. 2008 Seite 100-105

ImpressumHerausgeber:

Bund für Umwelt und Natur schutz Deutschland e.V. (BUND),

Friends of the Earth Germany

Am Köllnischen Park 1

10179 Berlin

www.bund.net

Telefon: 0 30/2 75 86-40

Fax: 0 30/2 75 86-440

E-Mail: [email protected]

Mitarbeiter:

Dr. Peter Germann,

Prof. Dr. Wilfried Kühling,

Bernd Rainer Müller,

Prof. Dr. Karl Richter,

Dr. Stefan Spaarmann,

Dr. Cornelia Waldmann-Selsam,

Dr. Ulrich Warnke, u. a.

V.i.s.d.P.:

Dr. Norbert Franck

Produktion: Natur & Umwelt GmbH

Bestellnummer: 11.046,

Oktober 2008

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47Für zukunftsfähige Funktechnologien

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Die Erde braucht Freundinnenund FreundeDer BUND ist ein Angebot: an alle, die unsere Natur schützen und den kommen-den Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten wollen. Zukunft mit-gestalten - beim Schutz von Tieren und Pflanzen, Flüssen und Bächen vor Ort oder na-

tional und international für mehr Verbraucherschutz, gesunde Lebensmittel und natürlich

den Schutz unseres Klimas.

Der BUND ist dafür eine gute Adresse. Wir laden Sie ein, dabei zu sein.

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