Fulda-Main-Leitung · 2020. 7. 2. · 4 Die Energiewende stellt unser Stromnetz vor neue...

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Fulda-Main-Leitung Sichere Stromversorgung für Hessen und Bayern

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  • Fulda-Main-Leitung Sichere Stromversorgung für Hessen und Bayern

  • Inhalt

  • Stabile Stromversorgung in Zeiten der Energiewende 4

    Projektüberblick: Die Fulda-Main-Leitung 7

    Das Genehmigungsverfahren:

    Von der Bedarfsermittlung bis zum Bau 8

    Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Projekt 14

    Impressum 16

    Inhalt

  • 4

    Die Energiewende stellt unser Stromnetz vor neue Herausforderungen.

    Ab 2031 wird die Fulda-Main-Leitung die Menschen und die Industrie in Hessen

    und Bayern mit regenerativem Strom versorgen. Damit trägt das Infrastruktur-

    projekt maßgeblich zum Gelingen der Energiewende in Deutschland bei.

    Deutschland hat sich für mehr Klimaschutz

    ehrgeizige Ziele gesetzt: bis 2030 den Anteil der

    Erneuerbaren Energien an der Stromproduktion

    auf 65 Prozent erhöhen, den Ausstieg aus der

    Kernenergie bis 2022 vollziehen und ab 2038

    vollständig auf Kohlestrom verzichten. Die große

    Mehrheit der Deutschen unterstützt diesen Umstieg

    auf eine klimaschonende Energieversorgung.

    Die Energiewende stellt aber auch unser Strom-

    netz vor neue Herausforderungen. Bislang wurde

    der Strom dort produziert, wo er gebraucht wurde.

    Rund um die Ballungszentren siedelten sich große

    Atom- und Kohlekraftwerke an, die die Regionen

    und die Industrie auf kurzem Weg mit Strom ver-

    sorgten. Erneuerbare Energien werden hingegen

    dort produziert, wo sie natur- und wetterbedingt

    am meisten Strom erzeugen können – also vor

    allem im windreichen Norden und sonnigen Süden.

    Die produzierbare Menge an Energie unterliegt

    dabei regionalen und saisonalen Schwankungen,

    die sich stark auf die Einspeisung in das Strom-

    netz auswirken.

    Um den erneuerbaren Strom bedarfsgerecht zu

    den Verbrauchern zu transportieren und flexibel auf

    Schwankungen reagieren zu können, braucht es

    ein starkes und stabiles Stromnetz. Die Herausfor-

    derung: An sonnen- oder windreichen Tagen kann

    unser Netz bereits heute die Erneuerbaren Energien

    nicht mehr vollständig abtransportieren. Als Folge

    überlasteter Stromleitungen müssen regionale

    Energiegewinnungsanlagen wie beispielsweise

    Windparks oder Photovoltaikanlagen zeitweise aus

    dem Betrieb genommen werden.

    Mittlerweile kommt es fast täglich zu solchen Über-

    tragungsengpässen, die bislang nur durch regulie-

    rende Netzeingriffe ausgeglichen werden können.

    Als solche werden unter anderem Änderungen der

    Lastflüsse im Netz oder auch das temporäre Hoch-

    oder Herunterfahren von Kraftwerken (Redispatch)

    bezeichnet. Allein im TenneT-Netzgebiet kosteten

    diese Netzeingriffe 2018 mehr als 1,1 Mrd. Euro.

    Der Ausbau des Transportstromnetzes trägt dazu

    bei, die regulierenden Maßnahmen und somit auch

    die Kosten so gering wie möglich zu halten.

    Stabile Stromversorgung in Zeiten der Energiewende

    Abbildung 1: Prognose Erzeugung Windenergie und Photovoltaik

    Quelle: Genehmigter Szenariorahmen 2030 (2019), Szenario B 2030;

    Netzentwicklungsplan 2030 (2019), Szenario B 2030

    Neue Höchstspannungs-Wechselstromleitungen

    wie die Fulda-Main-Leitung machen das Strom-

    netz fit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

    Sie erhöhen die Übertragungskapazitäten und

    ermöglichen damit sowohl den deutschlandweiten

    Stromtransport als auch den Abtransport regional

    erzeugter Erneuerbarer Energien in das über-

    regionale Übertragungsnetz.

    Prognose Erzeugung Windenergie und Photovoltaik

    2017

    2030

    55.900 MW

    98.500 MW

    2017

    2030

    42.400 MW

    91.300 MW

  • 5

    Versorgungssicherheit für Hessen und Bayern

    Unser derzeitiges Stromnetz stößt beim Transport

    der Erneuerbaren Energien an seine Grenzen.

    Spätestens nach der Abschaltung der letzten

    Kernkraftwerke 2022 entsteht in Hessen und

    Bayern eine Versorgungslücke. Der regionale

    Ausbau von Wind-, Photovoltaik-, Geothermie-

    oder Biomasseanlagen kann nur einen Teil dieser

    Lücke schließen. Um beide Bundesländer rund um

    die Uhr mit erneuerbarem Strom zu versorgen,

    muss dieser auch aus produktionsstärkeren

    Erzeugungsgebieten importiert werden.

    Hessen und Bayern sind zwei der wirtschafts-

    stärksten Bundesländer – und zählen gleichzeitig

    zu den am stärksten belasteten Regionen im

    deutschen Stromnetz. Am Netzverknüpfungspunkt

    im osthessischen Mecklar, wo drei Höchstspan-

    nungsleitungen aus dem Norden und Nordosten

    ankommen, „staut” sich bei hoher Einspeisung von

    Erneuerbaren Energien der Strom. Die bestehende

    Leitung von Mecklar nach Dipperz bei Fulda hat

    nicht ausreichend Kapazitäten, um die in Mecklar

    ankommende Leistung in Richtung Süden abzu-

    transportieren. Die Verstärkung der Leitung

    zwischen Mecklar und Dipperz erhöht Über-

    tragungskapazitäten und gewährleistet die Weiter-

    leitung der Energie. Die Fortführung der Fulda-

    Main-Leitung von Dipperz nach Bergrheinfeld/West

    bei Schweinfurt garantiert darüber hinaus den

    direkten Weitertransport des Stroms nach Bayern

    und weiter in die Verbrauchszentren in Süd-

    deutschland.

    Bislang sind Bayern und Hessen nur über eine

    380-kV-Leitung miteinander verbunden. Auf seinem

    Weg in den Süden fließt der Strom derzeit von

    Dipperz nach Großkrotzenburg bei Hanau und

    weiter in den Raum Aschaffenburg. (siehe Abbil-

    dung) Wegen der geringen Übertragungskapazitä-

    ten der Bestandsleitungen ist dieser „Umweg“ über

    das Rhein-Main-Gebiet stark überlastet. Die Fu-

    da-Main-Leitung entlastet die bestehenden Verbin-

    dungen und transportiert den Strom auf direktem

    Weg nach Bayern.

    UmspannwerkHohe Auslastung

    Sehr hohe Auslastung Fulda-Main-Leitung

    Umspannwerk GroßkrotzenburgDas Umspannwerk Großkrotzenburg liegt momentan auf der Hauptverbin-dung von Norden nach Süden. Der Netzknoten ist dementsprechend über-lastet. Aufgrund räumlicher Restriktio-nen ist das Umspannwerk nicht weiter ausbaubar. Die Fulda-Main-Leitung entlastet diesen Netzknotenpunkt.

    Umspannwerk Dipperz Im Umspannwerk Dipperz befindet sich eine Schnittstelle zum 110kV Verteilernetz. Bereits heute wird in Osthessen teilweise mehr Energie durch Windkraftanlagen erzeugt, als in der Region verbraucht wird. Die Fulda-Main-Leitung garantiert die Rückeinspeisung und den Abtrans-port der überschüssigen Wind- energie in das überregionale Trans-portnetz.

    Umspannwerk Bergrheinfeld/West Vom Umspannwerk Bergrheinfeld/West fließt der ankommende Strom weiter und versorgt so die ver-brauchstarken Regionen im Süden Deutschlands.

    Umspannwerk Mecklar In Mecklar treffen drei zuführende Leitungen aus dem Norden und Nordosten zusammen. Die existie-rende Bestandsleitung kann die an-kommende Leistung nicht vollstän-dig in den Süden abtransportieren.Dies führt zu einem Stau im Netz. Die Main-Fulda-Leitung erhöht die Übertragungskapazitäten und sichert so den reibungslosen Ab-transport des Stroms in den Süden.

    Großkrotzen- burg

    Bergrheinfeld/West

    Dipperz

    Mecklar

    Ankommende Leistung in Mecklar

    UW Raitersaich

    UW

    Kup

    ferz

    ell

    Vieselbach

    Borken

  • 6

    Gleichzeitig ist die Fulda-Main-Leitung aber auch

    für den Abtransport von regional erzeugten Erneu-

    erbaren Energien von Bedeutung. In Osthessen

    und Unterfranken gibt es zahlreiche Windkraft-

    anlagen, die bei günstigen Wetterverhältnissen

    mehr Strom erzeugen als in der Region verbraucht

    wird. Die Fulda-Main-Leitung erhöht die Übertra-

    gungskapazitäten und ermöglicht den stetigen

    Weitertransport von regional erzeugten Erneuer-

    baren Energien. Dadurch können Redispatch-

    kosten vermieden werden.

    Durch die Verbindung der drei Umspannwerke

    Mecklar, Dipperz sowie Bergrheinfeld/West und

    die Erhöhung der Übertragungskapazitäten leistet

    die neue Stromleitung einen wichtigen Beitrag für

    eine sichere, kostengünstige und ökologische

    Stromversorgung von Hessen, Bayern und

    ganz Deutschland.

  • 7

    Ab 2031 soll die etwa 130 Kilometer lange Fulda-

    Main-Leitung die Umspannwerke Mecklar und Dip-

    perz in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrhein-

    feld/West in Bayern verbinden. Mit einer Leistung

    von 3 bis 3,5 Gigawatt erhöht die Höchstspan-

    nungsleitung die Transportkapazitäten zwischen

    Nord- und Süddeutschland.

    Als Projekt P43 ist die Fulda-Main-Leitung Teil des

    Netzentwicklungsplans, der im Dezember 2019 von

    der Bundesnetzagentur bestätigt wurde. Der

    energiewirtschaftliche Bedarf für eine Verbindung

    aus Osthessen in den Süden wurde in den vergan-

    genen Jahren wiederholt überprüft und festgestellt.

    Bereits seit 2012 wird die Fulda-Main-Leitung in

    den Netzentwick-lungsplänen aufgeführt.

    Auf Basis des bestätigten Netzentwicklungsplans

    wird die Bundesregierung in den kommenden

    Monaten das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)

    beschließen. Darin wird die Notwendigkeit der

    Fulda-Main-Leitung gesetzlich verankert und es

    werden konkrete Vorgaben für die Umsetzung des

    Projekts festgelegt.

    Im Netzentwicklungsplan ist das Projekt in zwei

    Maßnahmen unterteilt: Im Rahmen der Maßnahme

    M74a wird das bestehende Netz zwischen Mecklar

    und Dipperz durch zwei zusätzliche 380-kV-Strom-

    kreise verstärkt. Die Maßnahme M74b sieht

    zwischen Dipperz und Bergrheinfeld/West den

    Neubau einer zweisystemigen 380-kV-Leitung vor.

    An den Umspannwerken in Mecklar, Dipperz und Bergrheinfeld/West wird die Fulda-Main-Leitung

    sowohl an das weitere überregionale Übertra-

    gungsnetz als auch an die regionalen Verteilernetze

    angeschlossen. Von den drei Standorten aus fließt

    der Strom weiter über die Verteilernetze zu den

    Endverbrauchern in Betrieben, öffentlichen Einrich-

    tungen und Privathaushalten. Ein wichtiger Eck-

    pfeiler für den wirtschaftlichen Erfolg von Hessen

    und Bayern und die Sicherung von Arbeitsplätzen.

    Projektüberblick:Die Fulda-Main-Leitung

    Projektsteckbrief

    Typ:

    Gesetzliche

    Legitimation:

    Höchstpannungs-Drehstromleitung

    Netzentwicklungsplan (P43 - Maßnahmen 74a, b)

    Bundesbedarfsplangesetz (Vorhaben 17)

    Streckenführung

    Startpunkt: Mecklar (Hessen)

    Zwangsverknüpfungspunkt: Dipperz (Hessen)

    Endpunkt: Bergrheinfeld/ West (Bayern)

    Stromtragfähigkeit: 4000 Ampere

    Spannungsebene: 380 kV Drehstrom (AC)

    Trassenlänge: Maßnahme 74a (Mecklar - Dipperz) – ca. 51 km

    Maßnahme 74b (Dipperz - Bergrheinfeld/West) – ca. 80 km

    Abbildung 2: Projektsteckbrief der Fulda-Main-Leitung nach Netzentwicklungsplan

    A71A66

    A45

    A49

    A7

    A7

    A5

    A5

    A7

    A3

    A3

    A70

    A81

    Hessen

    Bayern

    Thüringen

    Arnstein

    Bebra

    Bad Brückenau

    Bad Kissingen

    Bad Neustadtan der Saale

    Borken

    Flieden

    Frielendorf

    Burg-haun

    Burkardroth

    Eichenzell

    Eiterfeld

    Hün-feld

    Homberg

    Gemünden

    Gerolzhofen

    Gersfeld

    Großenlüder

    Hammelburg

    Haßfurt

    Heringen

    Hofbieber

    Steinau an der Straße

    Schwalmstadt

    Schlitz

    Schlüchtern

    Karlstadt

    Künzell

    Lohr

    Melsungen

    Münnerstadt

    Neuhof

    Neukirchen

    Niederaula

    Oerlenbach

    Petersberg

    Philippsthal

    Rimpar

    Rotenburg an der Fulda

    Tann

    Volkach

    Zellingen

    Aschaffenburg

    Bad Hersfeld

    Eisenach

    Fulda

    Hanau am Main

    Schweinfurt

    Würzburg

    Bergrheinfeld/West

    Mecklar

    Borken

    Dipperz

    Grafen-rheinfeld

    Groß-krotzen-burg

    Aschaffenburg

    Richtung Vieselbach

    Richtung Würgau

    Richtung Raitersaich

    Richtung Kupferzell

    Richtung Gießen

    Richtung Nordrhein-Westfalen

    Richtung Bergs-hausen

    Fulda-Main-Leitung380-kV-Leitungsbau(Stand: Mai 2020)

    Untersuchungsraum

    380-kV-Freileitungs- bau Wahle–Mecklar

    380-kV-Bestands- leitung

    Bahngleise

    Bundeslandgrenze

    0 10 km 20 km

  • 8 Das Genehmigungsverfahren: Von der Badarfsermittlung bis zum BauDie Bedarfsermittlung

    Für die Ermittlung der Notwendigkeit neuer Höchstspannungsleitungen ist im Energiewirtschaftsgesetz

    (EnWG) ein mehrstufiges Verfahren festgelegt, das unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Ziel dieses

    Prozesses ist es, das Stromnetz nur so weit auszubauen, wie es für eine sichere Stromversorgung nötig ist.

    Energiewirtschaftsgesetz: Drei Schritte zur Bedarfsermittlung

    Netzentwicklungsplan und Umweltbericht

    Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen auf Basis des Szenariorahmens einen Netzentwicklungsplan

    (NEP) mit den erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und dem

    Ausbau des Stromnetzes für die nächsten 10 bis 20 Jahre. Der Netzentwicklungsplan wird durch die

    Bundesnetzagentur überprüft, öffentlich konsultiert und bestätigt. In einem Umweltbericht beschreibt

    und bewertet die Bundesnetzagentur zudem die netzausbaubedingten Umweltbelastungen.

    Bundesbedarfsplan

    Der bestätigte Netzentwicklungsplan und der Umweltbericht sind Grundlage für den Bundesbedarfs-

    plan, der alle benötigten Netzausbauvorhaben auflistet und auf dessen Basis die Notwendigkeit der

    einzelnen Vorhaben gesetzlich im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt wird.

    Szenariorahmen

    Welche Entwicklungspfade?

    Netzentwicklungspläne

    Welcher Ausbaubedarf?

    Bundesbedarfsplan

    Welche Vorhaben?

    Bundesfachplanung / Raumordnung

    In welchen Korridoren?

    Planfeststellung

    Welcher konkrete Verlauf?

    Szenariorahmen

    Die Übertragungsnetzbetreiber geben einen Überblick über den Strombedarf und den

    prognostizierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in den nächsten 10 bis 15 Jahren.

    Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wird der Szenariorahmen geprüft und durch die

    Bundesnetzagentur genehmigt.

    Energiewirtschaftsgesetz: Drei Schritte zur Bedarfsermittlung

    Beteiligung für bestimmte Personengruppen

    Anhörung

    Bundesgesetzgeber

    ParlamentarischesVerfahren

    BNetzA:Konsultation2. Entwurf

    Jedermann-Beteiligung

    ÜNB:Konsultation1. Entwurf

    Behörden- undÖffentlichkeits-beteiligungen

    Antrags-konferenzen

    KonsultationSzenariorahmen

    Antrags-konferenzen

    Formelle Beteiligungsschritte

    VorhabenBedarfsermittlung

    2004

    3

    Netzentwicklungsplan und Umweltbericht

    Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen auf Basis des Szenariorahmens einen Netzentwicklungsplan

    (NEP) mit den erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und dem

    Ausbau des Stromnetzes für die nächsten 10 bis 20 Jahre. Der Netzentwicklungsplan wird durch die

    Bundesnetzagentur überprüft, öffentlich konsultiert und bestätigt. In einem Umweltbericht beschreibt

    und bewertet die Bundesnetzagentur zudem die netzausbaubedingten Umweltbelastungen.

    Bundesbedarfsplan

    Der bestätigte Netzentwicklungsplan und der Umweltbericht sind Grundlage für den Bundesbedarfs-

    plan, der alle benötigten Netzausbauvorhaben auflistet und auf dessen Basis die Notwendigkeit der

    einzelnen Vorhaben gesetzlich im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt wird.

    Szenariorahmen

    Welche Entwicklungspfade?

    Netzentwicklungspläne

    Welcher Ausbaubedarf?

    Bundesbedarfsplan

    Welche Vorhaben?

    Bundesfachplanung / Raumordnung

    In welchen Korridoren?

    Planfeststellung

    Welcher konkrete Verlauf?

    Szenariorahmen

    Die Übertragungsnetzbetreiber geben einen Überblick über den Strombedarf und den

    prognostizierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in den nächsten 10 bis 15 Jahren.

    Unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wird der Szenariorahmen geprüft und durch die

    Bundesnetzagentur genehmigt.

    Energiewirtschaftsgesetz: Drei Schritte zur Bedarfsermittlung

    Beteiligung für bestimmte Personengruppen

    Anhörung

    Bundesgesetzgeber

    Parlamentarisches Verfahren

    BNetzA: Konsultation 2. Entwurf

    Jedermann-Beteiligung

    ÜNB: Konsultation 1. Entwurf

    Behörden- und Öffentlichkeits- beteiligungen

    Antrags- konferenzen

    Konsultation Szenariorahmen

    Antrags- konferenzen

    Formelle Beteiligungsschritte

    VorhabenBedarfsermittlung

    2004

    3

  • 9

    Zweistufiges Genehmigungsverfahren

    Mit der Bestätigung des Bundesbedarfsplan-

    gesetzes wird TenneT damit beauftragt, die Fulda-

    Main-Leitung zu bauen. Als länderübergreifendes

    Infrastrukturprojekt ist der Ablauf des anschließen-

    den Genehmigungsverfahrens im Netzausbau-

    beschleunigungsgesetz (NABEG) festgelegt.

    Die Bundesnetzagentur leitet das Verfahren und

    entscheidet über den Verlauf der Stromleitung.

    Das Genehmigungsverfahren besteht aus zwei

    aufeinanderfolgenden Teilen: der Bundesfachpla-

    nung und dem Planfeststellungsverfahren. Ziel der

    Bundesfachplanung ist es, einen 1.000 Meter

    breiten Trassenkorridor zu finden, der in Hinblick

    auf unterschiedliche Schutzgüter, zum Beispiel auf

    Mensch und Natur, den schonendsten Verlauf für

    die Leitung erwarten lässt. Im Rahmen der Plan-

    feststellung wird dann der konkrete Leitungsverlauf

    festgelegt.

    Die Bundesfachplanung

    Die Einreichung des Antrags nach § 6 NABEG bei

    der Bundesnetzagentur eröffnet die Bundesfach-

    planung. In den Antragsunterlagen ist das Korridor-

    netz mit einem Vorschlagstrassenkorridor sowie

    weiteren ernsthaft in Betracht kommenden

    Alternativen enthalten.

    Kurz nach der Einreichung des §-6-Antrags richtet

    die Bundesnetzagentur öffentliche Antragskonfe-

    renzen aus. An den Antragskonferenzen können

    Politikerinnen und Politiker, Träger öffentlicher

    Belange, Umweltverbände, Landesbehörden

    sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger

    teilnehmen und eigene Stellungnahmen abgeben.

    Auf Grundlage der gesammelten Hinweise und

    Anmerkungen legt die Bundesnetzagentur einen

    Untersuchungsrahmen für das weitere Verfahren

    fest, also welche Trassenkorridore genauer

    geprüft werden sollen.

    Im weiteren Verlauf der Bundesfachplanung unter-

    suchen wir die eingereichten Korridore vertiefend

    auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit für einen

    Leitungsbau. Im Anschluss haben Privatpersonen,

    Kommunen und Landkreise nochmals die Möglich-

    keit, auf Erörterungsterminen der Bundesnetz-

    agentur eigene Stellungnahmen zusammen mit

    der Behörde zu diskutieren. Auf Grundlage dieser

    Öffentlichkeitsbeteiligung, einer Raumverträglich-

    keitsstudie sowie einer Strategischen Umwelt-

    prüfung legt die Bundesnetzagentur zum Ende der Bundesfachplanung den 1.000 Meter breiten

    Trassenkorridor verbindlich fest.

    Das Planfeststellungsverfahren

    Das Planfeststellungsverfahren schließt direkt an

    die Bundesfachplanung an. Innerhalb des in der

    Bundesfachplanung festgelegten Korridors wird im

    Planfeststellungsverfahren ein geeigneter, grund-

    stücksgenauer Verlauf für die Fulda-Main-Leitung

    gesucht. Die Suche nach einem konkreten Verlauf

    ähnelt von den Verfahrensschritten der Bundes-

    fachplanung. Der Trassenkorridor wird während der

    Planfeststellung aber deutlich detaillierter unter-

    sucht. Auch hier kann sich die Öffentlichkeit wieder

    umfangreich am Verfahren beteiligen.

    Den Beginn des Planfeststellungsverfahrens

    markiert die Einreichung des Antrags nach § 19 NABEG. Im Antrag sind ein begründeter

    Vorschlag für einen konkreten Verlauf innerhalb

    des Korridors sowie Alternativen enthalten.Im Anschluss finden öffentliche Antragskonferenzen

    statt, auf deren Basis die Bundesnetzagentur den

    Untersuchungsrahmen für die weitere Planfeststel-

    lung festgelegt. Auf Grundlage unserer Unter-

    suchungen und einer weiteren Öffentlichkeitsbe- teiligung entscheidet die Bundesnetzagentur über

    den konkreten Verlauf der Fulda-Main-Leitung.

    Nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss be-

    ginnen wir mit den Bauarbeiten.

  • 10 Ablauf des Genehmigungsverfahrens

    www.tennet.eu

    TenneT TenneT Bundesnetzagentur TenneT Bundesnetzagentur TenneT / Bundesnetzagentur

    Vorplanung

    • Untersuchungsraum

    analysieren

    • Entwicklung möglicher bis zu

    1.000 Meter breiter Korridore

    Bundesfachplanung

    Antrag nach § 6 NABEG*

    • Vorschlag für einen möglichen

    Korridor und ernsthaft in Be-

    tracht kommende Alternativen

    • Vorschlag für den Unter-

    suchungsrahmen für das

    weitere Verfahren

    Bundesfachplanung

    Antragskonferenzen

    Hinweise von Dritten:

    • Vorschläge für Korridore

    • Hinweise zum Unter-

    suchungsrahmen

    BNetzA-Festlegungen

    • Festlegung der Alternativen

    für Korridore, die vertieft

    untersucht werden sollen

    • Festlegung des Unter-

    suchungsrahmens für

    das weitere Verfahren

    Bundesfachplanung

    Unterlagen nach § 8 NABEG

    • detaillierte Prüfung der infrage

    kommenden Korridore (gemäß

    festgelegtem Untersuchungs-

    rahmen)

    • ggf. Umweltuntersuchungen

    vor Ort (z. B. Kartierungen)

    • erforderliche Unterlagen

    insbesondere für die raum-

    ordnerische Beurteilung und

    die Strategische Umwelt-

    prüfung der Korridore

    Bundesfachplanung

    Erörterungstermin und

    Entscheidung der BNetzA

    über die Bundesfachplanung,

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    • Beteiligung der Träger

    öffentlicher Belange

    • Öffentlichkeitsbeteiligung,

    auch im Internet

    • Erörterungstermin mit Ein-

    wendern und Vorhabenträger

    • Festlegung des Korridors

    Planfeststellung

    vertiefende Umweltprüfung

    im Planfeststellungsverfahren

    • umfassende Detailprüfungen

    • Festlegung des genauen Ver-

    laufs der Leitung innerhalb des

    1.000 Meter breiten Korridors

    2026 / 2027

    Derzeitiger Verfahrensstand

    Bau und Inbetriebnahmeca. 3 – 4 Jahre

    ? ?

    2003

    6

    Fulda-Main-LeitungGenehmigungsverfahren

    2020

    * NABEG = Netzausbau-

    beschleunigungsgesetz

    ?

  • 11

    www.tennet.eu

    TenneT TenneT Bundesnetzagentur TenneT Bundesnetzagentur TenneT / Bundesnetzagentur

    Vorplanung

    • Untersuchungsraum

    analysieren

    • Entwicklung möglicher bis zu

    1.000 Meter breiter Korridore

    Bundesfachplanung

    Antrag nach § 6 NABEG*

    • Vorschlag für einen möglichen

    Korridor und ernsthaft in Be-

    tracht kommende Alternativen

    • Vorschlag für den Unter-

    suchungsrahmen für das

    weitere Verfahren

    Bundesfachplanung

    Antragskonferenzen

    Hinweise von Dritten:

    • Vorschläge für Korridore

    • Hinweise zum Unter-

    suchungsrahmen

    BNetzA-Festlegungen

    • Festlegung der Alternativen

    für Korridore, die vertieft

    untersucht werden sollen

    • Festlegung des Unter-

    suchungsrahmens für

    das weitere Verfahren

    Bundesfachplanung

    Unterlagen nach § 8 NABEG

    • detaillierte Prüfung der infrage

    kommenden Korridore (gemäß

    festgelegtem Untersuchungs-

    rahmen)

    • ggf. Umweltuntersuchungen

    vor Ort (z. B. Kartierungen)

    • erforderliche Unterlagen

    insbesondere für die raum-

    ordnerische Beurteilung und

    die Strategische Umwelt-

    prüfung der Korridore

    Bundesfachplanung

    Erörterungstermin und

    Entscheidung der BNetzA

    über die Bundesfachplanung,

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    • Beteiligung der Träger

    öffentlicher Belange

    • Öffentlichkeitsbeteiligung,

    auch im Internet

    • Erörterungstermin mit Ein-

    wendern und Vorhabenträger

    • Festlegung des Korridors

    Planfeststellung

    vertiefende Umweltprüfung

    im Planfeststellungsverfahren

    • umfassende Detailprüfungen

    • Festlegung des genauen Ver-

    laufs der Leitung innerhalb des

    1.000 Meter breiten Korridors

    2026 / 2027

    Derzeitiger Verfahrensstand

    Bau und Inbetriebnahmeca. 3 – 4 Jahre

    ? ?

    2003

    6

    Fulda-Main-LeitungGenehmigungsverfahren

    2020

    * NABEG = Netzausbau-

    beschleunigungsgesetz

    ?

    Bau und Inbetriebnahme ca. 3 – 4 Jahre

    Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühe Einbindung der Menschen vor Ort ist uns als Vorhabenträger besonders wichtig. Bereits vor Eröffnung des

    formellen Genehmigungsverfahrens, der Bundesfachplanung, informieren wir daher Politik, Träger öffentlicher Belange

    sowie Bürgerinnen und Bürger über die von uns vorgeschlagenen Trassenkorridore und nehmen erste informelle Hinweise

    zur Planung entgegen. Jeder Interessierte kann bei uns Stellungnahmen einreichen, etwa zu Naturschutz- oder Neubau-

    gebieten, die wir möglicherweise noch nicht in unseren Planungen berücksichtigt haben. Die Hinweise werden im Anschluss

    von unseren Fachplanerinnen und Fachplanern geprüft und fließen in die Erstellung der Antragsunterlagen nach § 6 NABEG

    (vgl. Abbildung 3) ein. Das lokale Wissen hilft uns, die Planung der Fulda-Main-Leitung entscheidend zu verbessern.

    Sowohl während der Bundesfachplanung als auch im Planfeststellungsverfahren bietet die Bundesnetzagentur Behörden,

    Organisationen sowie Bürgerinnen und Bürgern weitere zahlreiche Möglichkeiten, sich formell an der Suche nach

    einem Verlauf zu beteiligen.

  • Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG)

    Das Bundesbedarfsplangesetz legt sämtliche

    Netzausbauvorhaben fest, die in den kommenden

    drei Jahren für einen sicheren und zuverlässigen

    Netzbetrieb in Deutschland notwendig sind.

    Die festgelegten Vorhaben werden damit als

    energiewirtschaftlich notwendig und dringlich ein-

    gestuft. Das BBPIG wird vom Bundestag beschlos-

    sen. Die Fulda-Main-Leitung wird im Bundes-

    bedarfsplan als Vorhaben Nr. 17 aufgeführt.

    Bundesnetzagentur (BNetzA)

    Die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,

    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, ist die

    für Deutschland zuständige Regulierungsbehörde,

    die in den genannten Sektoren einen wirksamen

    Wettbewerb sichert und einen diskriminierungs-

    freien Netzzugang für alle gewährleistet. Sie schützt

    wichtige Verbraucherrechte und ist zudem für die

    Umsetzung des Netzausbaubeschleunigungs-

    gesetzes (NABEG) verantwortlich.

    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes ist eine

    möglichst sichere, preisgünstige, verbraucher-

    freundliche, effiziente und umweltverträgliche Ver-

    sorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas,

    die zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruht.

    Das EnWG sichert unter anderem eine transparente

    und koordinierte Netzausbauplanung für das

    deutsche Höchstspannungsnetz. Die Ermittlung

    des Netzausbaubedarfs verläuft dabei in einem

    mehrstufigen Verfahren.

    Erneuerbare Energien

    Unter den Sammelbegriff der Erneuerbaren

    Energien werden alle Energieträger und Energie-

    quellen gefasst, die sich ständig erneuern oder

    nachwachsen. Zu den Erneuerbaren Energien

    gehören somit Sonnenenergie, Biomasse, Wasser-

    kraft, Windenergie, Erdwärme (Geothermie) und

    Gezeitenenergie. Um eine nachhaltige Nutzung

    der nachwachsenden Ressourcen zu gewährleis-

    ten, darf die Verbrauchsrate die Erzeugungsrate

    nicht übersteigen.

    Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

    Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz dient

    der Beschleunigung des Ausbaus der länderüber-

    greifenden und grenzüberschreitenden Höchst-

    spannungsleitungen im Sinne des Energiewirt-

    schaftsgesetzes. Zudem legt das Gesetz die

    Grundlage für einen rechtssicheren, transparenten,

    effizienten und umweltverträglichen Ausbau des

    Übertragungsnetzes und dessen Verstärkung.

    Netzentwicklungsplan (NEP)

    Der Netzentwicklungsplan ist Teil eines dreistufigen

    Verfahrens, mit dessen Hilfe gemäß Energiewirt-

    schaftsgesetz der Bedarf für den Netzausbau und

    -umbau in Deutschland ermittelt wird. Der NEP

    wird seit 2011 von den vier bundesdeutschen

    Übertragungsnetzbetreibern erstellt, die darin den

    Bedarf für den Um- und Ausbau des Höchst-

    spannungsnetzes darlegen. Der NEP wird öffentlich

    beraten und von der Bundesnetzagentur bestätigt,

    bevor der Bundestag die bestätigten Vorhaben

    für den Netzausbau in den Bundesbedarfsplan

    überträgt.

    Redispatch

    Redispatch ist eine Maßnahme zur Steuerung

    des Stromflusses. Bestimmte Teile im Stromnetz

    werden dabei unter Nutzung physikalischer

    Gesetze entlastet. Beim Redispatch wird die

    Kraftwerksleistung auf der einen Seite der Leitung

    gezielt reduziert und auf der anderen Seite gezielt

    erhöht. Dadurch wird der Gesamtstrom auf der

    Leitung verringert. Die notwendigen Absprachen

    dazu werden zwischen dem jeweiligen Netz-

    betreiber und den zuständigen Kraftwerks-

    betreibern getroffen.

    12 Glossar

  • 13

    Szenariorahmen

    Im Szenariorahmen geben die vier deutschen

    Übertragungsnetzbetreiber einen Überblick über

    den benötigten Netzausbau und die Entwicklung

    des Stromsektors in den folgenden 10 bis 15

    Jahren. Hierfür prognostizieren sie unter anderem

    den Strombedarf, den zu erwartenden Ausbau der

    Erneuerbaren Energien und die zukünftige installier-

    te Leistung je Energieträger. Die Übertragungs-

    netzbetreiber reichen den Szenariorahmen zu

    jedem geraden Kalenderjahr bei der Bundesnetz-

    agentur ein. Unter Einbeziehung von Bürgerinnen

    und Bürgern, Verbänden, Unternehmen und

    Behörden prüft und genehmigt die Behörde die

    eingereichten Szenarien.

    Stromnetz in Deutschland

    Das Stromnetz in Deutschland ist unterteilt in ein

    Höchstspannungs-, ein Hochspannungs-, ein

    Mittelspannungs- und ein Niederspannungsnetz.

    Das Höchstspannungsnetz dient dem überregiona-

    len Transport von Strom und überträgt Spannun-

    gen zwischen 220 und 380 kV. Höchstspannungs-

    leitungen verbinden die Ballungsräume und großen

    Industriebetriebe mit den Kraftwerken und großen

    Windparks. Auch der länderübergreifende Strom-

    austausch findet über das Höchstspannungsnetz

    statt. Über Hochspannungsleitungen (60-220 kV)

    wird der Strom zu lokalen Stromversorgern weiter-

    geleitet. Regionale Verteilernetze der Nieder-

    (230-400 Volt) und Mittelspannungsebene (6-60 kV)

    transportieren die Energie dann weiter in die Haus-

    halte und zur Industrie.

    Träger öffentlicher Belange (TöB)

    Träger öffentlicher Belange sind Behörden und

    Stellen, die aus der Sicht ihres Aufgabenbereiches

    zu Bauvorhaben Stellung beziehen sollen. Hierzu

    gehören (Fach-)Behörden der Gemeinden, Land-

    kreise, Länder und des Bundes. Aber auch Unter-

    nehmen der Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe

    oder die Bundeswehr können Träger öffentlicher

    Belange sein.

    Übertragungsnetzbetreiber

    Übertragungsnetzbetreiber sind Dienstleistungs-

    unternehmen, die die Infrastruktur der überregiona-

    len Stromnetze zur elektrischen Energieübertragung

    operativ betreiben, für die bedarfsgerechte Instand-

    haltung und Dimensionierung sorgen sowie Strom-

    händlern und Stromlieferanten diskriminierungsfrei

    Zugang zu diesen Netzen gewähren.

    Wechselstrom

    Bei Wechselstrom oder auch Drehstrom handelt

    es sich um elektrischen Strom, der im Gegensatz

    zu Gleichstrom periodisch und in steter Wieder-

    holung seine Richtung ändert. Dabei ergänzen sich

    positive und negative Augenblickswerte so, dass

    der Strom im zeitlichen Mittel null ist. International

    wird Wechselstrom häufig mit „Alternating Current“

    bzw. dem Kürzel AC bezeichnet. TenneT spricht

    bei Hoch- und Höchstspannungsleitungen von

    Wechselstrom.

  • 14

    Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie weitergehende

    Informationen? Wenden Sie sich bitte direkt an unser

    Team der Fulda-Main-Leitung.

    Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Projekt

    Cindy Schemmel

    Referentin für Bürgerbeteiligung

    TenneT TSO GmbH

    T +49 (0)921 50740-2706

    E [email protected]

    www.tennet.eu/fuldamain

  • 2004

    8

    TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 23.500 Kilometern Hoch- und Höchst-

    spannungsleitungen in den Niederlanden und Deutschland bieten wir eine zuverlässige und sichere Stromversorgung

    für 42 Millionen Endverbraucher. Wir erzielen mit fast 5.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 4,1Mrd. Euro. Gleichzeitig

    sind wir einer der größten Investoren in nationale und grenzübergreifende Übertragungsnetze an Land und auf See,

    die die Energiewende ermöglichen. Als verantwortungsbewusstes, engagiertes und vernetztes Unternehmen handeln

    wir dabei mit Blick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft.

    Taking power further

    TenneT TSO GmbH

    Bernecker Straße 70

    95448 Bayreuth

    Deutschland

    Telefon + 49 (0)921 50740- 0

    Fax + 49 (0)921 50740 -4095

    E-Mail [email protected]

    Twitter @TenneT_DE

    www.tennet.eu

    © TenneT TSO GmbH – Juni 2020

    Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne ausdrückliche

    Zustimmung der TenneT TSO GmbH vervielfältigt oder

    auf irgendeine andere Weise veröffentlicht werden.

    Aus dem Inhalt des vorliegenden Dokuments können

    keine Rechte abgeleitet werden.

    TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 23.500 Kilometern Hoch- und Höchst-

    spannungsleitungen in den Niederlanden und Deutschland bieten wir eine zuverlässige und sichere Stromversorgung

    für 42 Millionen Endverbraucher. Wir erzielen mit fast 5.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 4,1Mrd. Euro. Gleichzeitig

    sind wir einer der größten Investoren in nationale und grenzübergreifende Übertragungsnetze an Land und auf See,

    die die Energiewende ermöglichen. Als verantwortungsbewusstes, engagiertes und vernetztes Unternehmen handeln

    wir dabei mit Blick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft.

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