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Funktionen und Inhalt des Normkonzepts

Prof. Dr. Felix Uhlmann

13. März 2012

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Das Regelungskonzept Eierlegende Wollmilchsau?

Einleitung

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Disposition

I. Einleitung

II. Praktische Beispielea) Bundesamt für Justizb) Kanton Aargauc) Kanton Graubünden

III. Funktionen des Normkonzeptsa) Entscheidungshilfe inhaltlicher Grundsatzfragenb) Arbeitshilfe auf dem Weg zum Normtextc) Fahrplan des Gesetzgebungsprojekts

IV. Beurteilung

V. Normkonzept im Kanton Zürich

Einleitung

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Begriff

"Das Normkonzept skizziert den wesentlichen Inhalt des Erlasses, zeigt möglichst auch Varianten auf und enthält erklärende und wesentliche inhaltliche Erläuterungen. Es enthält noch keine ausformulierten Normtexte."

(Gesetzgebungsleitfaden, Modul Gesetz, Bern 2008, Rz. 90)

Einleitung

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Begriff

Einleitung

Gesetzgebungsleitfaden, Modul Gesetz, Bern 2008, S. 4

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Normkonzept BJ

Weisung des BJ für die Unterbreitung von Gesetzgebungs-vorhaben(Gesetzgebungsleit-faden, 3. Aufl., Bern 2007, Anhang 3)

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Normkonzept Kanton AG

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Quelle: Regierungsrat AG, Richtlinien der Rechtsset zung vom 15. August 2001, in der Fassung vom 7. September 20 05

Normkonzept Kanton AG

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Normkonzept Kanton GR

1. Ausgangslage

1.1 Anstoss für die Revision

1.2 Geltende rechtliche Grundlagen

2. Ziele und Mittel (Soll-Definition)

3. Grundzüge der Regelung

3.1 Normstufe und systematische Einordnung

3.2 Geltungsbereich und Adressaten

3.3 Formale und inhaltliche Struktur

3.4 Umschreibung des normativen Inhalts (Thesen/Leit sätze/Regelungsdichte)

4. Zeitplan

Quelle: Regierungsrat GR, Richtlinien der Rechtsetz ung vom15. November 2010 (Prot. Nr. 1070), S. 32

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1. Entscheidungshilfe inhaltlicher Grundsatzfragen

Vorarbeiten der Verwaltung

Vorgesetzte Verwaltungsstelle / Regierung / Parlament

Normkonzept(Vorlage und

Rückmeldung)

Funktionen des Normkonzepts

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2. Arbeitshilfe auf dem Weg zum Normtext

Auftrag Normkonzept VorentwurfBericht

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3. Fahrplan des Gesetzgebungsprojekts

Normkonzept

Zeitbedarf, Arbeitsschritte, Ressourcen

Funktionen des Normkonzepts

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– Gewährleistung eines methodischen Vorgehens (system atischer Arbeitsschritt)

– Keine vorschnelle Fixierungauf eine bestimmte Lösung

– "Politische" Absicherung (bei richtigem Einsatz und entsprechender Rechtsetzungskultur)

– Grundlage einer ex ante-Evaluation

Vorteile des Regelungskonzepts

Beurteilung

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– Überfrachtung des Normkonzepts (fast schon Vorentwu rf mit Bericht) � Klärung der Funktionalität(en)

– Erst die Formulierung macht gewisse Probleme sichtb ar

– Zeitverlust bei schlechter Handhabung

Nachteile des Regelungskonzepts

Beurteilung

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Kanton Zürich: Das "grosse" Konzept

1. Entscheidet die Regierung über die Varianten?

2. Ist das Konzept (RRB) zugänglich?

3. Gibt es Konzepte nur für Rechtsetzungs-vorhaben von besonderer Tragweite?

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Startschuss …

Konzept

Inhalt. Das Konzept beschreibt die Problemlage und ihre Ursachen, die Zielsetzungen des Rechtsetzungsvorhabens und die Lösungswege (Varianten). Es äussert sich zur Regelungsstufe (Verfassung, Gesetz, Verordnung) und zur Revisionsart (Totalrevision, Teilrevision). Es beschreibt die Projektorganisation und macht Angaben über den zeitlichen Ablauf (§ 10 RSVO).

Form. Ein Konzept kann sehr kurz sein. Wichtig ist einzig die systematische Prüfung der Fragen. Auf Wunsch prüft der GGD den Konzeptentwurf.

Vorentwurf …

Vernehmlassung und Mitbericht

Beschluss. Ist das Rechtsetzungsvorhaben von besonderer Tragweite (§ 3 RSVO), so ist das Konzept dem Regierungsrat zum Beschluss zu unterbreiten (§ 10 RSVO). …

Entwurf (Antrag des Regierungsrates) …

Vorberatung in Sachkommission des Kantonsrates …

Beratung im Kantonsrat …

Volksabstimmung …

(http://www.ji.zh.ch/internet/justiz_inneres/de/unsere_direktion/generalsekretariat/gesetzgebungsdienst/rechtsetzungsverfahren.html#a-content)

Empfehlungen Homepage Gesetzgebungsdienst

Kanton Zürich: Das "kleine" Konzept

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Allgemeine Fragen:

– Welche Erfahrungen haben Sie mit Regelungskonzepten ?

– Was ist aus Ihrer Sicht die Hauptfunktion des Regel ungskonzepts?

– Wie verbindlich erachten vorgesetzte Stellen ihre Konzeptentscheide?

– Ist die Zürcher Variante des Normkonzepts – namentli ch im Vergleich mit dem Bund und anderen Kantonen – vollst ändig?

– Gibt es Beispiele, in denen erst die Formulierung d es Normtextes neue konzeptionelle Fragen aufgeworfen hat?

– In welchem Umfang sollte man mit Alternativen arbei ten?

– Was ist ein "Rechtsetzungsvorhaben von besonderer T ragweite"?

Fragen zum Regelungskonzept

Gruppenarbeit

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Fragen zu den Normkonzepten BVG- und Stiftungsaufsicht und Musikschulgesetz (vgl. auch Fragen gemäss vorstehend er Folie):

– Wie beurteilen Sie die vorliegenden Konzepte (Volls tändigkeit, Zwecktauglichkeit etc.)?

– Wie beurteilen Sie den Detaillierungsgrad der beide n Normkonzepte?

– Erachten Sie den Einsatz von Normkonzepten vorliege nd für sinnvoll? Weshalb? Weshalb nicht?

– Welche konzeptionellen Fragen sind im Hinblick auf die Abfassung des Vorentwurfes jeweils noch offen?

Fragen zum Regelungskonzept

Gruppenarbeit