ANHANG ERSTER KLASSE€¦ · p fer d e anhÄ n g e r p fer d e anhÄ n g e r anhang erster klasse
G E M E I N D E H I P P AC H - hippach-schwendau.at · Bei Anwendung des TUP 2005 ist als erster...
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G E M E I N D E H I P P A C H
Örtliches Raumordnungskonzept 1. Fortschreibung 2014
U M W E L T B E R I C H T zur Strategischen Umweltprüfung (SUP)
INHALTSVERZEICHNIS
1 RAHMENBEDINGUNGEN .......................................................................................................................1
1.1 ÖROK HIPPACH, BESTAND - FORTSCHREIBUNG ..................................................................................1 1.2 STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG (SUP) ............................................................................................1 1.2.1 Gesetze, Ziele, Inhalte .................................................................................................................1 1.3 DATENGRUNDLAGEN ...........................................................................................................................2 1.4 METHODIK BEWERTUNG ......................................................................................................................3
2 KURZDARSTELLUNG INHALTE, ZIELE, RELEVANZ ...........................................................................4
2.1 NACHHALTIGE SICHERUNG NATURRÄUMLICHER FREIHALTEFLÄCHEN .....................................................4 2.1.1 Ökologische und landschaftliche Freihalteflächen ........................................................................4 2.1.2 Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Freihalteflächen .......................................................5 2.2 SICHERUNG DER GRUNDFUNKTIONEN ..................................................................................................5 2.2.1 Wohnen.........................................................................................................................................6 2.2.2 Arbeiten .........................................................................................................................................7 2.2.3 Tourismus und Erholungsnutzung ................................................................................................7 2.2.4 Öffentliche und soziale Einrichtungen ...........................................................................................7 2.2.5 Versorgungsnetz ...........................................................................................................................8 2.2.6 Verkehrsinfrastruktur ....................................................................................................................8 2.2.7 Strategieplan Zillertal ....................................................................................................................8 2.2.8 Sektorale Überörtliche Raumordnungsprogramme ......................................................................9 2.2.9 Gefahrenzonenplanung – WLV ...................................................................................................10 2.2.10 Seilbahngrundsätze ....................................................................................................................11
3 UMWELTZUSTAND UND MERKMALE DES PLANUNGSGEBIETS ...................................................12
3.1 NATURRAUM, SCHUTZGEBIETE ..........................................................................................................12 3.2 GEWÄSSER UND GEWÄSSERSCHUTZ .................................................................................................15 3.3 LANDWIRTSCHAFTLICHE BÖDEN ........................................................................................................16 3.4 WALD UND WALDFUNKTIONEN ...........................................................................................................18 3.5 KULTURGÜTER - DENKMALSCHUTZ.....................................................................................................19 3.6 ENTWICKLUNG BEI NICHTDURCHFÜHRUNG .........................................................................................20
4 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES .........................................................................................................21
4.1 ZIELE ...............................................................................................................................................21 4.1.1 Alpenkonvention .........................................................................................................................21 4.1.2 Nationale Gesetze ......................................................................................................................22 4.2 BERÜCKSICHTIGUNG BEI DER PLANERSTELLUNG ................................................................................24
5 UMWELTAUSWIRKUNGEN - VORAUSSICHTLICHE BEEINFLUSSUNG ..........................................28
5.1 MENSCH - NUTZUNGEN .....................................................................................................................28 5.1.1 Siedlungsstruktur ........................................................................................................................28
6 ALTERNATIVEN – ENTWICKLUNG BEI NICHTAUSFÜHRUNG ........................................................39
6.1 NULLVARIANTE .................................................................................................................................39 6.2 ALTERNATIVEN .................................................................................................................................39
7 MASSNAHMEN UND MONITORING ....................................................................................................42
8 ZUSAMMENFASSUNG ..........................................................................................................................43
Verwendete Abkürzungen:
BIK ............Biotopkartierung
ÖROK .......Örtliches Raumordnungskonzept
SUP ..........Strategische Umweltprüfung
TLRG ........Tiroler Landesregierung
TROG .......Tiroler Raumordnungsgesetz
TUP ..........Tiroler Umweltprüfungsgesetz
GEMEINDE HIPPACH Strategische Umweltprüfung (SUP) 1. Fortschreibung ÖROK 2014 U M W E L T B E R I C H T
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1 RAHMENBEDINGUNGEN
1.1 ÖROK Hippach, Bestand - Fortschreibung
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung des ÖROK Hippach durch die TLRG erfolgte am
10. 12 2002. Gemäß §31, Abs. 1 TROG 2011 besteht für die Gemeinde die
Verpflichtung zur Fortschreibung desselben im Jahr 2012, diese Frist wurde bis 2014
verlängert.
Das ÖROK ist für einen Planungszeitraum von zehn Jahren fortzuschreiben und hat für
das gesamte Gemeindegebiet zu erfolgen (§31a, Abs. 1 TROG 2011).
Nach §65, Abs. 1 TROG 2011 ist der Entwurf des ÖROK bzw. dessen Fortschreibung
einer Umweltprüfung nach dem TUP 2005 zu unterziehen.
1.2 Strategische Umweltprüfung (SUP)
1.2.1 Gesetze, Ziele, Inhalte
Das Tiroler Umweltprüfungsgesetz (TUP), Gesetz vom 9. März 2005 (LGBl. Nr. 34/2005)
zielt auf die Prüfung von Umweltauswirkungen bei Ausarbeitung bestimmter Pläne und
Programme ab, welche voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist die Sicherstellung eines hohen
Umweltschutzniveaus unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorrangig (TUP 2005, §1).
Bei Anwendung des TUP 2005 ist als erster Schritt ein Umweltbericht zu erstellen mit
dem Inhalt, die voraussichtlich erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Dabei sind in gleicher Art und Weise
auch vertretbare Alternativen zu prüfen. Gemäß §5, Abs. 5 hat der Umweltbericht
jedenfalls folgende Informationen zu enthalten:
a) eine Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Plans oder
Programms sowie die Beziehung zu relevanten Plänen und Programmen,
b) die maßgeblichen Gesichtspunkte des derzeitigen Umweltzustands und dessen
voraussichtliche Entwicklung bei Nichtausführung des Plans oder Programms,
c) die Umweltmerkmale der Gebiete, die erheblich beeinflusst werden,
d) sämtliche Umweltprobleme, die derzeit für den Plan oder das Programm relevant
sind, unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit
einer speziellen Umweltrelevanz beziehen (inkl. Natura2000-Gebiete),
e) die auf internationaler, gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind, und
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die Art, wie diese Ziele und alle Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans
oder Programms berücksichtigt wurden,
f) die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der Lit.f des
Anhangs I der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Prüfung der Umwertauswirkungen bestimmter Pläne und Programme,
g) die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen
aufgrund der Ausführung des Plans oder Programms zu verhindern, zu verringern
und weitestmöglich auszugleichen,
h) eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und eine
Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich allfälliger
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen,
i) eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen,
j) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der Informationen.
1.3 Datengrundlagen
Bei der Fortschreibung des ÖROK Hippach wurden die aktuellsten verfügbaren
Datengrundlagen herangezogen.
Plangrundlagen Stand Bemerkung
DKM
RO- Programm,
landw.
Vorrangflächen
Zillertal
Flächenwidmungsplan
Waldflächen
Naturgefahren
Schutzgebiete
Denkmalschutz
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1.4 Methodik Bewertung
Die Bewertung der Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Schutzgüter erfolgt
grundsätzlich gemäß der RVS 04.01.11 (Ausgabe 1. April 2008). Konkret zur
Anwendung kommt die (adaptierte) Klassifizierung der Eingriffsintensität der neuen
Planung bzw. Flächenausweisung auf die Umwelt. Diese ermittelt und quantifiziert den
Schweregrad des Eingriffs und dessen Wirkung auf das zu beurteilende Schutzgut.
Die Abschätzung bzw. Prognose der Eingriffsintensität des Vorhabens erfolgt in vier
Bewertungsklassen und zwar nach folgendem Grundschema:
Bewertungsklass
e
Beschreibung
keine Keine Störung/Beeinträchtigung des
untersuchten Schutzgutes zu erwarten.
gering (Zeitlich) beschränkte Störung führt zu
(kurzer) geringfügiger Beeinträchtigung; keine
Funktionsveränderung und keine nachhaltige
Beeinträchtigung des untersuchten
Schutzgutes zu erwarten.
mäßig Störung oder Verlust von (Teil)flächen führen
zu geringfügigen Funktionsveränderungen;
keine nachhaltige Beeinträchtigung
des untersuchten Schutzgutes zu erwarten.
erheblich Störung oder Verlust von (Teil)flächen führen
zu wesentlichen Funktionsveränderungen;
nachhaltige Beeinträchtigung
des untersuchten Schutzgutes zu erwarten.
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2 KURZDARSTELLUNG INHALTE, ZIELE, RELEVANZ
Mit der gegenständlichen Fortschreibung des ÖROK wird die angestrebte 10 jährige
Entwicklung der Gemeinde Hippach in räumlicher, funktionaler und struktureller Hinsicht
festgelegt. Die nachhaltige Sicherung der natürlichen Ressourcen (Boden, Luft,
Wasser), der wertvollen Naturräume aus ökologischer, landschaftlicher sowie land- und
forstwirtschaftlicher Sicht in Verbindung mit der Deckung der menschlichen
Grundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, etc.) bilden die zentralen Inhalte.
Die Entwicklungsstrategie, deren Zielsetzungen und Maßnahmen, basiert auf der
erwarteten Bevölkerungsentwicklung der nächsten 10 Jahre.
2.1 Nachhaltige Sicherung naturräumlicher Freihalteflächen
2.1.1 Ökologische und landschaftliche Freihalteflächen
Grundsätzlich wurden die Freihalteflächen aus dem bestehenden Konzept übernommen.
Aufgrund aktueller Richtlinien für die naturkundliche Bearbeitung (letzter Stand: Februar
2013) erfolgte eine diesbezügliche Überarbeitung auf Basis der Bestandspläne
(Lebensraumtypen, Landschaftsbild/Erholungswert), der Biotopkartierung (Stand: 1997)
sowie auf Basis eigener Begehungen des Dauersiedlungsraums (Stand: September
2013).
Bei der im Zuge der 1. Fortschreibung erfolgten naturkundlichen Überarbeitung ergaben
sich betreffend Anzahl ausgewiesener Freihalteflächen folgende Änderungen:
Kürzel Freihalteflächen gem. TROG 2011
ÖROK Bestand (Anzahl)
ÖROK 1. Fortschreibung (Anzahl)
FÖBK Biotopschutz in der Kulturlandschaft 7 39 FÖBN Biotopschutz in der Naturlandschaft 1 FALK Landschaftsschutz/Erholungsfunktion in
der Kulturlandschaft 8 4
FALN Landschaftsschutz/Erholungsfunktion in der Naturlandschaft
- -
FA_Ü Übrige Freihalteflächen für Landschaftsschutz/Erholungsfunktion in der Naturlandschaft
FÖE Entwicklungsraum für naturkundlich wertvolle Flächen
- 4
FAE Entwicklungsraum für Erholungsfunktion
- -
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In der naturkundlichen Bearbeitung 1998 erfolgte die Ausweisung von vergleichsweise
wenigen FÖ-Flächen. Dies unter dem fachlichen Ansatz, dass grundsätzlich eine
„restriktive“ Vorgangsweise gewählt wurde (es erfolgt die Konzentration auf
naturschutzfachlich wesentliche Bereiche). In der gegenständlichen Überarbeitung
wurden sämtliche als wertvoll eingestuften Bereiche ausgewiesen und nach Möglichkeit
und fachlicher Sinnhaftigkeit in einem Biotopverbund zusammengefasst. Die
landschaftlich wertvollen Flächen (FALK) wurden aktuell großzügiger bemessen (z.B.
gesamter Guggelberg, der überwiegende Teil des Schwend- und Hochschwendbergs),
sodass zwar deren Anzahl deutlich geringer, deren Gesamtfläche jedoch erheblich
größer ausfällt.
Zusammenfassend ergeben sich somit deutlich höhere Gesamtflächen bei den
ökologisch wertvollen (FÖBK) als auch bei den landschaftlich wertvollen Flächen (FALK)
in der aktuellen 1. Fortschreibung. Detaillierte Angaben sind mangels verfügbarer
digitaler Bestandsdaten nicht möglich.
2.1.2 Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Freihalteflächen
Grundsätzlich wurden die Freihalteflächen aus dem bestehenden Konzept übernommen,
bzw. neu definiert. Die FA_Ü Flächen sind dabei jene Freihalteflächen für
Landschaftsschutz/Erholungsfunktion im Naturraum im Großraum Schwendberg und im
Almgebiet, bzw. Hochgebirgsgebiet.
Die Schwerpunkte für die Erweiterungen für neuen Wohnraum sind in Kap. 2.2.1
angeführt.
In Summe ergibt sich eine Flächenreduktion von rd. 4,13 ha, um welchen die
Freihalteflächen (vorwiegend zur Schaffung von Wohnraum) im neuen Konzept
verringert werden.
2.2 Sicherung der Grundfunktionen
Die Gemeinde Hippach weist eine enge räumlich-funktionelle Verflechtung mit den
Nachbargemeinden, vor allem mit den Gemeinden Schwendau und Ramsau auf. Der
Siedlungskörper der Gemeinden Hippach und Schwendau ist derart verschmolzen, dass
für einen Außenstehenden keine sichtbare Trennlinie bzw. Grenze zu erkennen ist.
Diese starke strukturelle Verknüpfung der Gemeinden Hippach und Schwendau zeigt
sich auch in der Tatsache, dass sich beide Gemeindeämter im gleichen Gebäude
befinden.
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Bevölkerungsentwicklung – Ausblick:
Aus den statistischen Daten ergibt sich für Hippach das Bild einer faktischen Stagnation
der Bevölkerungszahl. Der Bevölkerungsstand mit 31.12.2013 belief sich auf 1401
Personen.
Aus diesen Gegebenheiten heraus bedarf es theoretisch keiner weiteren
Baulandwidmungen, zumal eine Baulandreserve von 3,48 ha besteht.
Da es in der Realität aber trotz der statistisch belegten Stagnation der Bevölkerungszahl
einen Baulandbedarf gibt, erfolgt eine Erhebung in der Bevölkerung.
Das Echo aus diesen Erhebungen war enorm, viele Anträge auf Umwidmung zu
Bauland sind bei der Gemeinde Hippach eingelangt. Viele der Anträge wurden
abgelehnt und nur jene Bereiche ins örtliche Raumordnungskonzept aufgenommen, die
eine sinnvolle bauliche Weiterentwicklung im Sinn der örtlichen Raumordnung
sicherstellen.
In der Realität gibt es faktisch kein verfügbares Bauland auf dem freien Markt, deshalb
wird auch in Zukunft eine Umwidmung von Bauland in jenen Bereichen zugelassen, die
dafür geeignet sind und deren Bebauung nicht einer sinnvollen raumordnerischen
Entwicklung der Gemeinde Hippach widerspricht. Wobei ganz klar festgestellt wird, dass
mit neu zu widmenden Flächen sorgsam umgegangen wird und grundsätzlich nur, wenn
durchführbar und unter der Voraussetzung von privatrechtlichen Vereinbarungen mit der
Gemeinde im Sinn des §33 TROG 2011.
2.2.1 Wohnen
Die im Zuge der Bestandsaufnahme durchgeführten Erhebungen zur Ermittlung des
tatsächlichen Baulandbedarfs in der Gemeinde Hippach haben gezeigt, dass ein Bedarf
besteht.
Ausgehend von der Tatsache, dass die Bevölkerungszahl stagniert, und eine
Baulandreserve von 3,48 ha besteht, erfolgen Widmungen zu Wohnzwecken nur mehr
zur Deckung des Eigenbedarfs beziehungsweise zur Arrondierung bestehender
Widmungsflächen und bei größeren Entwicklungsgebieten unter der Voraussetzung,
dass eine Vertragsraumordnung entsprechend §33 TROG 2011 mit der Gemeinde
anzustreben ist.
Die im örtlichen Raumordnungskonzept festgelegten Entwicklungsbereiche entsprechen
jenen Flächen, die sich aus der Bedarfserhebung ergeben haben, und die den Zielen
der Örtlichen Raumordnung im Sinn eine bodensparenden und
landschaftsbildschonenden Bebauung nicht widersprechen.
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2.2.2 Arbeiten
Vorherrschend sind Tourismusbetriebe und Handwerksbetriebe bzw. Dienstleister mit
kleiner und mittlerer Größe. Großbetriebe im Sinne von Industriebetrieben fehlen
gänzlich. Dazu kommen großteils haupterwerblich bewirtschaftete Landwirtschaften.
Es besteht kein unmittelbarer Bedarf für die Widmung neuer Gewerbegebiete.
2.2.3 Tourismus und Erholungsnutzung
Die Gemeinde Hippach wird, wie allgemein auch die Umlandgemeinden des Hinteren
Zillertales, intensiv touristisch genutzt. Die Gemeinde Hippach spielt eine bedeutende
Rolle im Tourismus in der Region. Dies schlägt sich auch in den wirtschaftlichen
Strukturen der Gemeinde nieder. Vor allem der Bereich Schwendberg stellt eine
touristische Besonderheit in Hinblick auf die Anzahl der dort angesiedelten
Tourismusbetriebe dar. Ein Umstand für diese Konzentration an gastronomischen
Betrieben in diesem Bereich ist die direkte Anbindung ans Schiegebiet Horberg durch
eine Busverbindung.
Diese touristische Stärke des Ortsteils Schwendberg spiegelt sich auch in der
Siedlungsentwicklung nieder, wie sich aus der Situierung der Raumstempel in Örtlichen
Raumordnungskonzept ersehen läßt.
Bei der Nutzung der Freizeitanlagen gibt es eine enge Kooperation mit der
Nachbargemeinde Schwendau, was sich allein aus der räumlichen Nähe ergibt. So wird
das Freischwimmbad, der Fußball – und die Tennisplätze, und weitere Einrichtungen
gemeindegrenzenübergreifend genutzt.
Ein zusätzliche Widmungsbedarf für Tourismus- Freitzeit- und Erholungsflächen besteht
momentan keiner.
2.2.4 Öffentliche und soziale Einrichtungen
Die Anzahl der öffentlichen und sozialen Einrichtungen der Gemeinde Hippach ist im
erforderlichen Ausmaß vorhanden. Im Hinblick auf die Gemeindeverwaltung gibt es
bereits eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schwendau. Beide
Gemeindeämter befinden sich in den gleichen Räumlichkeiten. Durch die entstehenden
Synergien wird eine effektivere und kostengünstigere Verwaltung erreicht und
gleichzeitig die Bürgernähe und die Serviceleistungen verbessert.
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2.2.5 Versorgungsnetz
Die Wasserversorgung und Wasserentsorgung der Gemeinde Hippach ist
flächendeckend gegeben. Alle im Raumordnungskonzept ausgewiesenen möglichen
Entwicklungsgebiete sind versorgungsmäßig bereits ans bestehende Netz angebunden
oder relativ leicht erreichbar. Größere Bauvorhaben im Bereich der Versorgungsnetze
sind in unmittelbarer Zukunft nicht erforderlich und geplant.
2.2.6 Verkehrsinfrastruktur
Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur der Gemeinde Hippach bedarf keiner größeren
Verbesserungsmaßnahmen zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens. Im Zeitraum
der Wintersaison bestehen durch das erhöhte Verkehrsaufkommen zur Bergstation der
Horbergbahn am Schwendberg punktuell innerörtliche Defizite durch Engstellen im
Wegenetz.
Die Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ist ausreichend gegeben. Die
Anbindung bzw. Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel ist in ausreichendem Maß
durch das Bus- und Bahnnetz gegeben. Ebenso sind die Einrichtungen für den
ruhenden Verkehr ausreichend vorhanden. Lediglich im unmittelbaren Dorfzentrum ist
die Parkplatzsituation teilweise unzureichend. Relevante Pläne und Programme.
2.2.7 Strategieplan Zillertal
Mit Beschluss vom 11. Februar 2011 hat der Planungsverband Zillertal die Entwicklung
eines Strategieplans für die gesamte Region beschlossen. Unter Mitwirkung von
zahlreichen Vertretern (Bürgermeister, Verantwortungsträger, Experten und
Interessensvertreter unterschiedlicher Fachbereiche) und intensiver Einbindung der
Bevölkerung wurden in vier Arbeitskreisen Ziele und Strategien für eine zukünftige
Entwicklung des Planungsraums erarbeitet. Im Gesamtbericht vom Juli 2012 sind das
Projekt und dessen Ergebnisse dargestellt (siehe „Strategieplan Zillertal – Ziele,
Strategien und Leitmaßnahmen für die Zukunft unseres Tales“, erste Gesamtausgabe,
Juli 2012).
Dezitiert angeführt ist das Örtliche Raumordnungskonzept, welches diesbezüglich als
ein zentrales Planungsinstrument in der Umsetzung angesehen wird. Folgende Kriterien
(Engpassfaktoren) sind dabei besonders zu berücksichtigen:
Verfügbarkeit von Grund und Boden Sensibilität des Orts- und Landschaftsbildes Verfügbarkeit des Arbeitsplatzangebots in zumutbarer Entfernung begrenzte Leistungsfähigkeit der Verkehrssysteme Akzeptanz der Entwicklungsdynamik durch die Bevölkerung.
Die raumordnerische Umsetzung erfolgt nach den Inhalten und Zielen des TROG 2011
(vgl. Kap. 4.1.2).
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2.2.8 Sektorale Überörtliche Raumordnungsprogramme
Die im Raumordnungsprogramm – „Landwirtschaftliche Vorrangflächen für den
Planungsverband Zillertal“ festgelegten Flächen wurden übernommen und bei der
aktuellen 1. Fortschreibung berücksichtigt.
In der Gemeinde Hippach sind die LV ausschließlich im Talboden verortet. Einerseits
östlich der L300 Zillertaler Dörferstraße mit dem Ziller als Grenze, andererseits westlich
der Straße bis überwiegend zum Waldrand zwischen Brandach und Laimach. Die
Gesamtfläche der LV in der Gemeinde Hippach beträgt 90,53 ha.
Abb. x: Landwirtschaftliche Vorrangflächen (LV) in der Gemeinde Hippach
(Stand: Oktober 2013, Quelle: TIRIS).
Die dortigen aktuellen Entwicklungsflächen wurden diesbezüglich abgestimmt, womit es
zu keiner Überlagerung mit den LV kommt.
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2.2.9 Gefahrenzonenplanung – WLV
Die im TIRIS aktuell verfügbaren Daten datieren mit Stand vom Jänner 2006. Demnach
befinden sich ausgedehnte gelbe und rote Zonen (Wildbach bzw. Lawine) im Areal
Brandach – Laimach. Inzwischen wurden dort umfangreiche Schutz- und
Sicherungsmaßnahmen der WLV umgesetzt (Geschieberückhaltebecken am
Dunkelbach, abschnittsweise Ufersicherung, etc.), wodurch sich dort bei der aktuellen
Beurteilung Flächenreduktionen in den Zonierungen ergeben werden. In der
gegenständlichen 1. Fortschreibung ist der aktuellste Datenstand berücksichtigt.
Eine ausgedehnte gelbe Zone Wildbach zieht sich im Bereich von Hippach Dorf und der
Linie nordwärts bis hin zum Ziller im Osten.
In den ausgedehnten Hanglagen finden sich Schwerpunkte v.a. im Bereich der L52
Schwendbergstraße von Waldrist bis nach Gschwendt (mehrheitlich rote und gelbe
Zonen Lawine) sowie im Ortsteil Aue.
Abb. x: Naturgefahren in der Gemeinde Hippach (Gefahrenzonen Lawine und
Wildbach; Stand: Jänner 2006, Quelle: TIRIS).
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2.2.10 Seilbahngrundsätze
Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluss vom 12.07.2011 das aus dem Jahre 2005
stammende Seilbahn- und Schigebietsprogramm fortgeschrieben.
Dieses novellierte Raumordnungsprogramm legt fest, nach welchen Grundsätzen bis
zum Jahr 2015 die Errichtung von Seilbahnen und Schipisten in Tirol erfolgen soll und
welche Kriterien konkrete Projekte erfüllen müssen, damit sie genehmigt werden
können. Damit setzt sich dieses Programm das Ziel, die verschiedenen und zum Teil
gegensätzlichen Ansprüche an den alpinen Raum im Sinne einer nachhaltigen "alpinen
Raumordnung" aufeinander abzustimmen.
Auf Gemeindegebiet von Hippach befindet sich der nördlichste Teil des Schigebiets
Penken (Mayrhofen) im Bereich der Unterbergalm. Das Gebiet ist ausschließlich von S
her schigebietstechnisch erschlossen, im Dauersiedlungsraum der Gemeinde Hippach
findet sich keine diesbezügliche Infrastruktur (Seilbahnen, Abfahrten, Liftparkplätze,
etc.).
Abb. x: Aktuelle Grenzen der Schigebiete Spieljoch-Fügen und Hochfügen (rechts) (Stand: Oktober 2011, Quelle: TIRIS).
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3 UMWELTZUSTAND UND MERKMALE DES PLANUNGSGEBIETS
3.1 Naturraum, Schutzgebiete
In der naturkundlichen Bearbeitung der aktuellen Fortschreibung wurden unter
Überprüfung der BIK sowie der Bestandsflächen im ÖROK folgende naturschutzfachlich
wertvollen Lebensräume sowie die landschaftlich bedeutsamen Gebiete ausgewiesen,
welche gemäß den Zielvorgaben des TROG 2011 weiterhin in ihrer Funktionsfähigkeit
zu erhalten und demzufolge freizuhalten sind (vgl. Kap. 2.1.1).
Fläche Status Beschreibung A B C
FÖBK 01
x Biotopverbund Fließgewässer und Umgebung – Netzwerk aus Abschnitt Krapferbach mit teils markant ausgeprägtem Uferbegleitgehölz sowie ufernahen Lebensräumen (mehrere Feuchtgebiete, Feldgehölze, extensive Weidefläche, Streuobstwiese).
FÖBK 02
x Heterogener Biotopverbund – räumlich nahe Anordnung und Vernetzung von wertvollen Lebensräumen (Feldgehölze, Feuchtgebiete, Borstgras-Kammgrasweide) am Guggelberg.
FÖBK 03
x Feldgehölze – Gruppe an wertvollen Feldgehölzen (Einzelbäume, Gehölzgruppe) am unteren Guggelberg.
FÖBK 04
x Biotopverbund – Feldgehölze in Verbindung mit einer talseitig am Waldrand gelegenen, großflächigen Feuchtwiese am unteren Guggelberg.
FÖBK 05
x Feldgehölz – linienförmiges Feldgehölz mit Natursteinmauer zwischen Laimach und Afelden.
FÖBK 06
x Biotopverbund Fließgewässer und Umgebung – Abschnitt Laimacher Bach mit Ufergehölz und angrenzenden Laubgehölzen (Waldstück, Feldgehölz) in Verbindung mit dessen nördlichem Zubringer dem Afeldbach samt ufernaher, feuchter Hochstaudenflur.
FÖBK 07
x Streuobstwiesen – mehrere Obstanger mit teils alten totholzreichen Obsthochstämmen in Laimach (FÖBK 07.1-07.6).
FÖBK 08
x Fließgewässer – aufgrund der heterogenen Linienführung noch naturnaher Abschnitt des Wiesenbachs zwischen Laimach und Astach.
FÖBK 09
x Streuobstwiese – am Siedlungsrand gelegener, markanter Obstanger beim Hof Draxl.
FÖBK 10
x Gehölzreicher Biotopverbund – räumlich nahe Anordnung und Vernetzung von wertvollen Lebensräumen in Göttstätt (Ufergehölz an kleinem Gerinne, Streuobstwiese, Feldgehölz, strukturreicher Waldrand).
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FÖBK 11
x Streuobstwiese – in einer Lücke bzw. am Rand gelegene Streuobstwiese (Obsthochstämme, extensive Nutzung) beim Hof Krippe.
FÖBK 12
x Fließgewässer – kurzer Abschnitt des Ramsbergbachs auf Hippacher Gemeindegebiet.
FÖBK 13
x Feldgehölz – markante Gehölzgruppe mit teils mächtigen Laubbäumen orographisch rechts des Ziller.
FÖBK 14
x Gehölzreicher Biotopverbund – Streuobstwiese beim Rauthäusl in Verbindung mit einem bergseitigen markanten Feldgehölz.
FÖBK 15
x Heterogener Biotopverbund – zahlreiche wertvolle Lebensräume unterschiedlicher Ausprägung mit Feuchtflächen (Pfeifengraswiese, Kleinseggenried, Hochstaudenflur), markantem Feldgehölz samt Lesesteinmauer, extensive Weidefläche sowie einem kleinen Gerinne (Wiesbach) bergseitig von Gruben.
FÖBK 16
x Feuchtgebietsreicher Biotopverbund – räumlich nahe Anordnung von mehreren Feuchtgebieten (Kleinseggenried, Pfeifengras- und Feuchtwiese) in Verbindung mit einem markanten Feldgehölz in Waldrandlage im Bereich Klette.
FÖBK 17
x Biotopverbund Fließgewässer und Umgebung – Abschnitt Spielleitenbach mit uferbegleitenden Laubgehölzen unterschiedlicher Ausprägung (gewässerspezifischer Uferbegleitsaum, Laubwald) in Vernetzung mit zahlreichen Feldgehölzen talseitig von Gruben.
FÖBK 18
x Feldgehölz – markantes straßennahes Feldgehölz nördlich von Hippach Dorf.
FÖBK 19
x Fließgewässer – Abschnitt Bruchbach mit uferbegleitender Vegetation (Gehölzsaum, Feuchtwiesen) auf Hippacher Gemeindegebiet.
FÖBK 20
x Feldgehölze, Lesesteinmauern – Verzahnung von markanten Feldgehölzen (Hecke, Einzelbäume) mit mehreren Feldmauern bergseitig von Hippach Dorf.
FÖBK 21
x Gehölzreicher Biotopverbund – großflächige Streuobstwiese mit bergseitig anschließendem Feldgehölz im Bereich Traiting.
FÖBK 22
x Feldgehölz – markante Baumhecke bergseitig von Traiting.
FÖBK 23
x Laubmischwald – arten- und strukturreicher Linden-mischwald taleinwärts vom Haus Kummerlandhof.
FÖBK 24
x Fließgewässer mit gehölzreichem Biotopverbund – Abschnitt Bruchbach mit Ufergehölz, strukturreichem Waldrand, nahen Feldgehölzen sowie einem großflächigem Obstanger in der Umgebung von Haus Mittertal.
FÖBK 25
x Gehölzreicher Biotopverbund – Vernetzung von Gehölz-strukturen unterschiedlicher Ausprägung in Form von Feldgehölzen (Hecke, Einzelbäume, Gruppe bzw. wald-ähnlicher Bestand) sowie einer extensiven Weidefläche talseitig von Waldrist.
FÖBK 26
x Feuchtgebiete – mehrere Feuchtflächen (Großseggenrieder, Nasswiese) bergseitig von Haus Tennl im Bereich Waldrist.
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FÖBK 27
x Feuchtgebiete – mehrere Feuchtflächen (ausgedehntes Kleinseggenried, Nasswiesen) bergseitig von Waldrist.
FÖBK 28
x Gehölzreicher Biotopverbund – großflächige Streuobstwiesen mit talseitig anschließendem Feldgehölz unterhalb von Bruch.
FÖBK 29
x Feldgehölz – markante Baumhecke taleinwärts von Bruch.
FÖBK 30
x Feldgehölz – Restbestand einer ehemaligen Baumhecke östlich vom Bereich Perler (vgl. Entwicklungsfläche FÖE 03).
FÖBK 31
x Feuchtflächen – mehrere kleinflächige Feuchtwiesen talseitig von Perler (Hochschwendberg).
FÖBK 32
x Biotopverbund – großflächiges Netz von markanten Feldgehölzen (Einzelbäume, Gruppe), mehreren Feucht-gebieten sowie einem Ufergehölz eines Zubringers zum Sidanbach unterhalb von Hochschwendberg.
FÖBK 33
x Weidefläche – extensive Weidefläche (Borstgras-Kamm-grasweide) mit einzelnen Feldgehölzen im Bereich Mühltal.
FÖBK 34
x Gehölzreicher Biotopverbund – Streuobstwiese mit talseitig anschließendem Feldgehölz unterhalb vom Gasthof Schnitzlwirt in Mühltal.
FÖBK 35
x Gehölzreicher Biotopverbund – Laubwaldbestand (Grauerlen-Birken Hangwald) mit anschließendem Feldgehölz und einer Streuobstwiese im südwestlichen Mühltal.
FÖBK 36, 37
x Fließgewässer – kurze Abschnitte von zwei Seitengewässern vom Sidanbach.
FÖBK 38
x Biotopverbund – großflächige Feuchtwiese in Verbindung mit einer extensiven Weidefläche in Waldrandnähe taleinwärts von Gschwendt.
FÖBK 39
x Fließgewässer – Abschnitt Stroblerbach mit Uferbegleitgehölz.
FÖBN 01
x Fließgewässer und Umgebung – naturnaher Abschnitt des Sidanbachs mit Hangbereichen von großflächigen Laubwaldbeständen (Grauerlen-Birken Hangwälder, Bergahorn-Eschenwälder).
FALK 01 x Prägende traditionelle Kulturlandschaft am Guggelberg. FALK 02 x Naherholungsraum und prägender Landschaftsteil Ziller
mit orographisch linkem Uferbereich. FALK 03 x Ausgedehnte, prägende traditionelle Kulturlandschaft der
Hanglagen vom Laimacher Berg, über Gschwendt und Grün bis Mösl bzw. Aue.
FALK 04 x Prägende traditionelle Kulturlandschaft in Mühltal.
Status im Vergleich zum bestehenden Konzept:
A… Fläche neu, B… Fläche Bestand (allfällig adaptiert), C… Fläche entfernt
Im gesamten Gemeindegebiet von Hippach sind keine dezitierten Schutzgebiete
(Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, etc.) gemäß TNSchG 2005 ausgewiesen. Die
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allgemeinen Bestimmungen u.a. zum Gewässerschutz (§7), zum Schutz von Auwäldern
(§8) sowie zum Schutz von Feuchtgebieten (§9) sind jedenfalls gegeben.
3.2 Gewässer und Gewässerschutz
Der Dauersiedlungsraum der Gemeinde Hippach wird von mehreren Fließgewässern
durchzogen, allen vor der Ziller mit seinen größten Zubringern Talbach und Laimacher
Bach. und Bruchbach. Deren naturschutzfachliche Bedeutung bezüglich
Gewässerökologie wird als maximal partiell eingestuft (= erhalten - entwickeln).
Nach §7, Abs. 2 im TNschG 2005 bestehen Schutzstreifen bei
- natürlichen Fließgewässern ab Oberkante Uferböschung von 5m,
- stehenden Gewässern mit einer Wasserfläche ab 2.000m² von 500m.
Vorfluter Zubringer 1. Ordnung
Zubringer 2. Ordnung
HZB-Nr. Bedeutung lt. NPFG
Ziller 2-8-214 gering Talbach 2-8-214-54 mittel Krapfenbach 2-8-214-54-3d Dunkelbach 2-8-214-54-4 sehr hoch **- mittel Laimacher Bach 2-8-214-52 mittel Afeldbach 2-8-214-52-e Wiesbach 2-8-214-51a Ramsbergbach
* 2-8-214-50 partiell
Spielleitenbach 2-8-214-49a Steinerbach * 2-8-214-48b mittel Bruchbach 2-8-214-48 mittel – partiell Sidanbach 2-8-214-42 sehr hoch –
partiell Stroblerbach 2-8-214-42-7c Krapfbach 2-8-214-42-7b Grünbach 2-8-214-42-7a Lichtebenbach 2-8-214-42-5g Quiemerbach 2-8-214-42-5e
NPFG Naturschutzplan Fließgewässer
* … kurze Abschnitte im Dauersiedlungsraum von Hippach
**… inzwischen Maßnahmen der WLV in betreffendem Abschnitt
Nennenswerte stehende Gewässer sind im Dauersiedlungsraum von Hippach keine
vorhanden. Im restlichen Gemeindegebiet finden sich im Oberlauf vom Sidanbach zwei
größere natürliche Stillgewässer, zahlreiche (sehr) kleine Flächen sind über das
ausgedehnte Berg- und Almgebiet verstreut.
Gemäß den Informationen im TIRIS sind im Dauersiedlungsraum der Gemeinde
Hippach keine Wasserschutz- bzw. –schongebiete ersichtlich, außerhalb im alpinen
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Bereich ist das Schutzgebiet Obere Kesselbrunnquelle (an der Grenze zur Gemeinde
Schwendau) verzeichnet.
Abb. x: Fließgewässer und deren ökologischer Zustand sowie Quellen; (Datenherkunft: TIRIS).
3.3 Landwirtschaftliche Böden
Rendsinen und Ranker sind die vorherrschenden Bodentypen im Dauersiedlungsraum
der Gemeinde. Deren Schwerpunkte liegen im Bereich der Ortschaften Laimach und
Brandach sowie am gesamten Schwendberg – Hochschwendberg bis Aue.
Vergleichsweise kleinflächig eingestreut sind Braunerden (z.B. bei Traiting und
Göttstätt), größere Areale finden sich in den oberen Hängen bergseitig von Gruben und
Greider sowie im Bereich Stockaste und den angrenzenden Almen.
Entlang des Ziller wird der Talboden großflächig von typischen Auböden sowie östlich
angrenzend von Hippach Dorf von Gleyen (Böden mit Staunässe) gebildet. Aufgrund der
kleinräumig oft wechselnden Bodenformen sind diese im Maßstab der Bodenkartierung
(M 1:25.000) nicht mehr übersichtlich darstellbar, deshalb werden diese Areale mit dem
Begriff „Bodenformenkomplex“ angezeigt. Dieser ist oft typisch entlang von kleineren
Fließgewässern, Schwerpunkte liegen konkret am Guggelberg, abschnittsweise entlang
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des Bruchbachs sowie entlang der (orographisch) linksseitigen Zubringer zum
Sidanbach (Abschnitte bei Mühltal, Gschwendt und Grün).
Abb. x: Landwirtschaftliche Böden (Bodenformen; Quelle: TIRIS).
Hinsichtlich ihrer Ertragsituation handelt es sich hauptsächlich um geringwertiges
Grünland, welches mosaikartig von Kleinflächen mittelwertiger Einstufung durchbrochen
ist. Auffallend ist ein Streifen hochwertigen Grünlands im Talboden des Ziller südöstlich
unmittelbar angrenzend an den Ortsteil Laimach sowie in kleinerer Ausprägung direkt
südlich desselben (Quelle: eBod – digitale Bodenkarte Österreich).
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Abb. x: Ertragsituation landw. Böden (Quelle: eBod, dig. Bodenkarte Österreich).
3.4 Wald und Waldfunktionen
Reine Fichtenwälder sowie Fichten-Tannenwälder dominieren die Talhänge zwischen
Guggelberg, Laimacher Berg, Hochschwendtberg und Aue. Bevorzugt entlang der
talseitigen Waldränder sind edellaubholzreiche Laub(misch)wälder vorgelagert. So etwa
auf Höhe von Laimach im Übergang zum Talboden sowie entlang der ausgedehnten
Hanglagen des gesamten Schwendbergs.
Laut Waldentwicklungsplan (WEB), einem forstlichen, in Abständen von 10 Jahren
erstellten Rahmenplan, werden die Waldareale im Bereich der Gemeinde Hippach fast
ausschließlich der Leitfunktion Schutz(wald) zugeordnet.
Grundsätzlich können folgende Leitfunktionen zugewiesen werden:
• Nutzfunktion – v.a. Holzproduktion, wirtschaftliche Nutzung
• Schutzfunktion – v.a. Wirkung gegen Erosion und Naturgefahren (Lawinen, etc.)
• Wohlfahrtsfunktion – v.a. Verbesserung Lokalklima (Luft, Staub, etc.)
• Erholungsfunktion – v.a. Bedarfsdeckung zur Erholung.
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Abb. x: Waldfunktionen gemäß Waldentwicklungsplan (WEB; Quelle: TIRIS).
3.5 Kulturgüter - Denkmalschutz
In der Gemeinde Hippach finden sich folgende unter Denkmalschutz stehende bzw.
kulturell erhaltenswerte Objekte:
Objekte Kennzeichnung VO- Plan
Unter Denkmalschutz: Pfarrkirche D1 Kapelle in Laimach D2 Haus Laimach 37 D3 Kapelle Spielleiten D4 Kapelle Hochschwendberg D5 Kapelle Gschwendt D6 Kapelle Mühltahl D7 Öffentliche Gebäude: Feuerwehr 1 Festplatz 2
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3.6 Entwicklung bei Nichtdurchführung
Bei Nichtdurchführung des Vorhabens (1. Fortschreibung des ÖROK) bleibt der
gegenwärtige Umweltzustand erhalten.
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4 ZIELE DES UMWELTSCHUTZES
Für die gegenständliche Planerstellung sind folgende auf internationaler,
gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene festgelegten Ziele relevant.
4.1 Ziele
Bei der Erarbeitung des ÖROK wurden, um die Ziele des Umweltschutzes zu erreichen,
folgende Grundsätze, Gesetze und Protokolle berücksichtigt:
4.1.1 Alpenkonvention
Protokolle Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
„Die Politiken der Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung zielen auf eine
rechtzeitige Harmonisierung der wirtschaftlichen Interessen mit den Erfordernissen des
Umweltschutzes, insbesondere hinsichtlich
- der Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichts und der
biologischen Vielfalt der alpinen Regionen;
- der Erhaltung und Pflege der Vielfalt an wertvollen Natur- und Kulturlandschaften
sowie Ortsbildern;
- der sparsamen und umweltverträglichen Nutzung der natürlichen Ressourcen,
namentlich von Boden, Luft, Wasser, Flora und Fauna sowie der Energie;
- des Schutzes seltener Ökosysteme, Arten und Landschaftselemente;
- der Wiederinstandsetzung geschädigter Lebensräume und Wohngebiete;
- des Schutzes vor Naturgefahren;
- der umwelt- und landschaftsgerechten Erstellung der für die Entwicklung
notwendigen Bauten und Anlagen;
- der Wahrung der kulturellen Besonderheiten der alpinen Regionen.“
Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege
„Die Vertragsparteien bemühen sich … um die Verringerung von Belastungen und
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Sie wirken darauf hin, dass alle
raumbedeutsamen Nutzungen natur- und landschaftsschonend erfolgen. Sie ergreifen
ferner alle geeigneten Maßnahmen zur Erhaltung und, soweit erforderlich,
Wiederherstellung besonderer natürlicher und naturnaher Landschaftsstrukturelemente,
Biotope, Ökosysteme und traditioneller Kulturlandschaften.“
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Die Vertragsparteien treffen die geeigneten Maßnahmen, um einen nationalen und
grenzüberschreitenden Verbund ausgewiesener Schutzgebiete, Biotope und anderer
geschützter oder schützenswerter Objekte zu schaffen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
einheimische Tier- und Pflanzenarten in ihrer spezifischen Vielfalt mit ausreichenden
Populationen, namentlich durch die Sicherstellung genügend großer Lebensräume, zu
erhalten.
Protokoll Bodenschutz
Die zu ergreifenden Maßnahmen zielen insbesondere auf eine standortgerechte
Bodennutzung, einen sparsamen Umgang mit den Flächen, die Vermeidung von Erosion
und nachteiligen Veränderungen der Bodenstruktur sowie auf eine Minimierung der
Einträge von bodenbelastenden Stoffen.
Insbesondere sind:
- auch die im Alpenraum typische Vielfalt der Böden und charakteristische Standorte
zu bewahren und zu fördern;
- Boden – und Felsbildungen von besonders charakteristischer Eigenart oder von
besonderer Bedeutung für die Dokumentation der Erdgeschichte zu erhalten;
- Nachteilige Auswirkungen von touristischen Aktivitäten auf die alpinen Böden zu
vermeiden.
Protokoll Berglandwirtschaft
Vor allem sind zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Berglandwirtschaft die
erforderlichen Flächen für eine standortgemäße und umweltverträgliche
landwirtschaftliche Nutzung vorzusehen. Dabei sind die traditionellen
Kulturlandschaftselemente (Wälder, Waldränder, Hecken, Feldgehölze, Feucht-,
Trocken- und Magerwiesen, Almen) und deren Bewirtschaftung zu erhalten oder
wiederherzustellen.
4.1.2 Nationale Gesetze
TROG 2011 Aufgabe und Ziele der überörtlichen Raumordnung (§ 1 Abs. 2, - Auszug): Die sparsame und zweckmäßige Nutzung des Bodens. Der Schutz und die Pflege der Umwelt, insbesondere die Bewahrung oder die weitestmögliche Wiederherstellung der Reinheit von Luft, Wasser und Boden sowie die Vermeidung oder Verringerung der schädlichen Auswirkungen von Lärm. Die Bewahrung oder die weitestmögliche Widerherstellung eines unbeeinträchtigten und leistungsfähigen Naturhaushaltes sowie des Artenreichtums der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer natürlichen Lebensräume sowie der Schutz und die Pflege der Natur und der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Siedlungsgebiete zur Deckung des Wohnbedarfes der Bevölkerung, wobei von nachteiligen Umwelteinflüssen möglichst gering beeinträchtigte Lebensbedingungen, die Verhinderung der Zersiedelung, die Verwirklichung verdichteter Bauformen sowie angemessene Grundstückspreise anzustreben sind.
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Die Sicherung geeigneter und ausreichend großer land- und forstwirtschaftlich nutzbarer Flächen, die Verbesserung der agrarischen Infrastruktur und die Erhaltung der bäuerlichen Betriebsstrukturen. Die möglichst umweltgerechte Deckung der Verkehrsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft, wobei die Vermeidung unnotwendigen Verkehrs, die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs, der Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn anzustreben sind. Aufgabe und Ziele der örtlichen Raumordnung (§ 27 Abs. 2, - Auszug): Die Erhaltung und Entwicklung des Siedlungsraumes und die Verhinderung der Zersiedelung durch die bestmögliche Anordnung und Gliederung der Bebauung, insbesondere des Baulandes im Hinblick auf die Erfordernisse des Schutzes des Landschaftsbildes, der Sicherung vor Naturgefahren, der verkehrsmäßigen Erschließung, insbesondere auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, der Erschließung mit Einrichtungen zur Wasser-, Löschwasser- und Energieversorgung, zur Abwasserbeseitigung und Abfallentsorgung sowie der Schaffung sonstiger infrastruktureller Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen und dergleichen. Die Vorsorge für eine zweckmäßige und Boden sparende, auf die Bedürfnisse der Bevölkerung die die Erfordernisse des Schutzes des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes abgestimmte Bebauung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten verdichteter Bauformen einschließlich der nachträglichen Verdichtung bestehender Bauformen. Die Erhaltung ökologisch besonders wertvoller Flächen und die Bewahrung erhaltenswerter natürlicher oder naturnaher Landschaftselemente und Landschaftsteile. Die Schaffung der erforderlichen Verkehrsflächen der Gemeinde unter weitestmöglicher Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs auf die Bevölkerung und die Umwelt.
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TNSchG 2005 § 1 Abs. 1 TNSchG: Die Natur ist als Lebensgrundlage des Menschen so zu erhalten und zu pflegen, dass ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit, ihr Erholungswert, der Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren natürliche Lebensräume und ein möglichst unbeeinträchtigter und leistungsfähiger Naturhaushalt bewahrt und nachhaltig besichert oder wiederhergestellt werden. Die Erhaltung und die Pflege der Natur erstrecken sich auf alle ihre Erscheinungsformen, insbesondere auch auf die Landschaft, und zwar unabhängig davon, ob sie sich in ihrem ursprünglichen Zustand befindet (Naturlandschaft) oder durch den Menschen gestaltet wurde (Kulturlandschaft). Der ökologische orientierten und der die Kulturlandschaft erhaltenden land- und forstwirtschaftlichen Nutzung kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Natur darf nur so weit in Anspruch genommen werden, dass ihr Wert auch für die nachfolgenden Generationen erhalten bleibt. Wasserrechtsgesetz 1959 § 30 Abs. 3 2.: Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit von Oberflächengewässern einschließlich ihrer hydromorphologischen Eigenschaften und der für den ökologischen Zustand maßgeblichen Uferbereiche sowie der Schutz des Grundwassers…. Forstgesetz 1975 § 6 Abs. 2: Das Vorhandensein von Wald ist in solchem Umfang und in solcher Beschaffenheit anzustreben, dass seine Wirkungen, nämlich die Nutzwirkung, das ist insbesondere die wirtschaftlich nachhaltige Hervorbringung des Rohstoffes Holz, die Schutzwirkung, das ist insbesondere der Schutz vor Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und –verwehung, Geröllbildung und Hangrutschung, die Wohlfahrtswirkung, das ist der Einfluss auf die Umwelt, und zwar insbesondere auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes, auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser, die Erholungswirkung, das ist insbesondere die Wirkung des Waldes als Erholungsraum auf die Waldbesucher bestmöglich zur Geltung kommen und sichergestellt sind.
4.2 Berücksichtigung bei der Planerstellung
Die sparsame und zweckmäßige Nutzung des Bodens, eine aufs Orts- Straßen – und
Landschaftsbild abgestimmte Bebauung, verdichtete Bauformen und Nachverdichtung
bestehender Bauformen:
Bei der Erarbeitung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wurde besonders darauf
Bedacht genommen, dass mit den vorhandenen Flächen schonend umgegangen wird.
Die für die land- und forstwirtschaftliche Produktion maßgebenden Flächen sind ihrem
Verwendungszweck entsprechend als landwirtschaftliche Freihalteflächen ausgewiesen
und darüber hinaus als landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgewiesen.
Vor allem durch die Festlegung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen soll
sichergestellt werden, dass eine unkoordinierte Zersiedelung vermieden wird und auch
weiterhin landwirtschaftlich wertvolle Flächen zusammenhängend erhalten bleiben, was
auch einen wesentlichen Einfluss auf das Landschaftsbild hat.
Im örtlichen Raumordnungskonzept werden keinerlei Waldflächen für zukünftige
Widmungsflächen vorgesehen. Grundsätzlich werden verdichtete Bauformen in jenen
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Bereichen der Gemeinde Hippach angestrebt, wo diese das vorhandene Landschaftsbild
nicht nachteilig beeinflussen. In jenen Gebieten, wo auch bisher kleingliedrige,
ortstypische bauliche Strukturen vorherrschen, zu Beispiel im Ortsteil Laimach, wird eine
dem vorhandenen Landschaftsbild angepasste zukünftige Bebauung angestrebt. In den
bereits bebauten Gebieten wird eine für das Landschaftsbild nicht nachteilige
Nachverdichtung vorhandener Gebäude gefördert und im Bedarfsfall durch die
Erlassung von Bebauungsplänen ermöglicht.
Der Schutz und die Pflege der Umwelt, insbesondere die Bewahrung oder die
weitestmögliche Wiederherstellung der Reinheit von Luft, Wasser und Boden sowie die
Vermeidung oder Verringerung der schädlichen Auswirkungen von Lärm:
Durch die Ausweisung der ökologisch wertvollen Flächen und der landschaftlich
wertvollen Flächen wurden besonders sensible Bereiche geschützt bzw. einer besonders
sorgfältigen Betrachtung unterzogen. Geplante mögliche Siedlungsgebiete wurden so
platziert, dass keine über das örtliche Maß üblichen Lärmemissionen zu erwarten sind.
Um einer erhöhten Lärmbelastung durch Betriebe vorzubeugen sollen mögliche
Gewerbegebietswidmungen in solchen Gebieten erfolgen wo der jeweilige Standort
aufgrund seiner topografischen Gegebenheiten bestens für eine solche Nutzung
geeignet ist. in der nunmehrigen Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
gibt es keine Entwicklungsgebiete für Gewerbe- und Industriegebietswidmungen.
Die Bewahrung oder die weitestmögliche Widerherstellung eines unbeeinträchtigten und
leistungsfähigen Naturhaushaltes sowie des Artenreichtums der heimischen Tier- und
Pflanzenwelt und ihrer natürlichen Lebensräume sowie der Schutz und die Pflege der
Natur und der Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Die Erhaltung
ökologisch besonders wertvoller Flächen und die Bewahrung und Erhaltung natürlicher
und naturnaher Landschaftselement und Landschaftsteile:
Durch die Ausweisung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen und der
landwirtschaftlichen Freihalteflächen ist ein zusammenhängender, für die Tier- und
Pflanzenwelt wertvoller Lebensraum auch zukünftig großräumig gesichert. Es sind im
örtlichen Raumordnungskonzept keinerlei Waldgebiete durch die möglichen
Entwicklungsgebiete betroffen, so dass auch hier weiterhin der Schutz der natürlichen
Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt gegeben ist. Durch die im örtlichen
Raumordnungskonzept ausgewiesenen Schutzbereiche und die sorgfältige Planung der
zukünftig möglichen Entwicklungsräume für Siedlungstätigkeit ist sichergestellt, dass
auch weiterhin das vorhandene, qualitativ hochwertige Landschaftsbild der Gemeinde
Hippach mit seiner Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und Schönheit erhalten bleibt.
Diesbezüglich wird im Besonderen auf die ausgewiesenen ökologischen und
landschaftlichen Freihalteflächen verwiesen. Die FÖ-Flächen umfassen die für Hippach
typischen Kulturlandschaften, welche für den Naturschutz und das Orts- und
Landschaftsbild bedeutend sind. Als geschlossene FA-Flächen sind darüber hinaus
weite Teile der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft der Hanglagen ausgewiesen. Für
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die nachhaltige Sicherung dieser traditionellen Kulturlandschaften spielt auch eine
standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung eine wesentliche Rolle. In diesem
Zusammenhang spielen auch die im Konzept ausgewiesenen landwirtschaftlichen
Freihalteflächen eine Rolle.
Durch die Umsetzung des örtlichen Raumordungskonzeptes der Gemeinde Hippach
bleiben naturnahe und natürliche Landschaftsteile unberührt und für zukünftige
Generationen gesichert.
Die Erhaltung und Weiterentwicklung der Siedlungsgebiete zur Deckung des
Wohnbedarfes der Bevölkerung, wobei von nachteiligen Umwelteinflüssen möglichst
gering beeinträchtigte Lebensbedingungen, die Verhinderung der Zersiedelung, die
Verwirklichung verdichteter Bauformen sowie angemessene Grundstückspreise
anzustreben sind. Die Sicherung vor Naturgefahren, verkehrsmäßige Erschließung, die
Schaffung infrastrukturelle Einrichtungen wie Schulen und dergleichen:
Ein Grundsatz und Ziel bei der Ausarbeitung des Raumordnungskonzeptes der
Gemeinde Hippach war, dass die Struktur der Siedlungsbereiche mit den dazwischen
liegenden Natur- und Grünbereichen erhalten bleiben und so das vorhandene
Landschaftsbild und die großflächig vorhandenen Lebensräume für Tier- und
Pflanzenwelt auch weiterhin von zu starker Zersiedelung verschont bleiben. Die
möglichen Entwicklungsgebiete wurden an den Rändern oder in der Nähe bestehender
Siedlungsbereiche angeordnet, so dass auch der Eingriff in die Natur durch erforderliche
Erschließungen möglichst gering ausfallen. Widmungen sollen generell mit einer
anzustrebenden Vertragsraumordnung durchgeführt werden, so dass angemessene
Grundstückspreise erreicht werden können. Bei der Anordnung möglicher
Entwicklungsgebiet im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Hippach wurden
unmittelbare Gefahrenzonenbereiche ausgespart. Ein Großteil des Talbodens der
Gemeinde Hippach befindet sich im gelben Gefahrenzonenbereich, wobei hier durch
besondere Auflagen im Bauverfahren eine Bebauung möglich ist. Die infrastrukturellen
Einrichtungen der Gemeinde sind auf einen möglichen zukünftigen Bevölkerungsanstieg
ausgelegt, bzw. es sind die Voraussetzungen vorhanden, dass eventuell erforderliche
Erweiterungen vorgenommen werden können.
Die Sicherung geeigneter und ausreichend großer land- und forstwirtschaftlich nutzbarer
Flächen, die Verbesserung der agrarischen Infrastruktur und die Erhaltung der
bäuerlichen Betriebsstrukturen:
Durch die verordneten landwirtschaftlichen Freihalteflächen und die landwirtschaftlichen
Vorrangflächen im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Hippach ist auch
zukünftig sichergestellt, dass die wertvollen landwirtschaftlich nutzbaren Flächen am
Talboden vor zu großem Zugriff gesichert sind. Bei der Festlegung möglicher
Entwicklungsbereiche wurden keine Waldflächen berührt, und auch sonst wurde
besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass möglichst schonend mit der Ressource
„Boden“ umgegangen wird. Durch diese im örtlichen Raumordnungskonzept
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umgesetzten Grundsätze werden die agrarischen Strukturen und damit die vorhandenen
bäuerlichen Betriebe gestärkt und in ihrer zukünftigen Entwicklung unterstützt.
Die möglichst umweltgerechte Deckung der Verkehrsbedürfnisse der Bevölkerung und
der Wirtschaft, wobei die Vermeidung unnotwendigen Verkehrs, die Verringerung des
motorisierten Individualverkehrs, der Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und die
Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn anzustreben sind. Die Schaffung der
erforderlichen Verkehrsflächen unter Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf die
Bevölkerung und Umwelt:
Im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Hippach sind keine nennenswerten
Erweiterungen der Verkehrswege festgelegt. Die Anordnung möglicher
Entwicklungsgebiete erfolgt unter dem Gesichtspunkt, dass möglichst keine neuen
Erschließungsstraßen erforderlich sind. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die
Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn ist ein schwer zu verbessernder Umstand,
zumal die Zillertalbahn die einzige Bahnverbindung der Gemeinde Hippach darstellt, und
die Betriebsstruktur der Unternehmen so ist, dass mit der Bahn kaum eine Anlieferung
erfolgen kann. Die Weiterentwicklung und Verbesserung des öffentlichen
Personenverkehrs wird entsprechend der Möglichkeiten verbessert und zukünftig unter
Einbeziehung der Umliegergemeinden verbessert. Durch die Anordnung der möglichen
Entwicklungsgebiete im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Hippach gibt es
bei einer Umsetzung nur eine geringe Erfordernis neuer Erschließungsstraßen, wodurch
nachteilige Auswirkungen des Verkehrs auf die Bevölkerung und die Umwelt vermieden
werden.
Umsetzung der Grundsätze aus den Vorgaben der Alpenkonvention, dem Tiroler
Naturschutzgesetz, dem Wasserrechtsgesetz und dem Forstgesetz:
Durch die Festlegungen und die Umsetzung des örtlichen Raumordungskonzeptes der
Gemeinde Hippach werden die vorhandenen Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt,
das vorherrschende, durch die Natur- und Kulturlandschaft geprägte Erscheinungsbild,
die natürliche Beschaffenheit der Oberflächengewässer und die ökologisch wertvollen
Uferbereiche nicht beeinträchtigt und für zukünftige Generationen erhalten.
Waldflächen werden durch die Umsetzung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der
Gemeinde Hippach überhaupt nicht beansprucht. Somit bleiben die wichtigen
Funktionen des Waldes, vor allem als Schutzwirkung vor Naturgefahren, als
Erholungsraum und als Nutzfläche für die Gewinnung des Rohstoffes Holz und somit als
Teilbereich und als Sicherstellung einer bäuerlichen Betriebsstruktur, erhalten.
Im örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Hippach wurden großflächig
landwirtschaftliche Vorrangflächen, landwirtschaftliche Freihalteflächen, landschaftlich
wertvolle Flächen und ökologisch wertvolle Flächen ausgewiesen, die einem besonderen
Schutz unterliegen und für die Nachwelt erhalten werden sollen.
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5 UMWELTAUSWIRKUNGEN - VORAUSSICHTLICHE BEEINFLUSSUNG
5.1 Mensch - Nutzungen
5.1.1 Siedlungsstruktur
Der Siedlungsraum der Gemeinde Hippach weist allgemein eine dezentrale Struktur mit
zahlreichen, von landwirtschaftlichen Grünräumen durchzogenen, Ortsteilen auf.
Größere Siedlungsgebiete für reine Wohnzwecke sind teilweise im Ortsteil Laimach und
teilweise am Schwendberg vorhanden.
Der Schwendberg stellt mit seiner Siedlungsstruktur insofern eine Besonderheit dar, als
in den letzten Jahren eine starke Siedlungsentwicklung stattfand und auch zukünftig als
einer der Hauptentwicklungsbereiche der Gemeinde Hippach anzusehen ist.
Das rührt auch unter Anderem daher, dass durch die direkte Anbindung des
Schwendberges an das Schiegebiet Horberg die wirtschaftliche Situation in Hinblick auf
touristische Vermietung sehr gut ist.
Die touristische Nutzung konzentriert sich auf die traditionellen Gastgewerbebetriebe im
Zentrum von Hippach im Bereich um die Kirche und auf den Schwendberg, wo sich eine
verhältnismäßig große Anzahl von Betrieben angesiedelt hat.
Auswirkungen des Vorhabens
Im Folgenden werden die wesentlichen im örtlichen Raumordnungskonzept der
Gemeinde Schwendau ausgewiesenen Entwicklungsgebiete behandelt:
GEMEINDE HIPPACH Strategische Umweltprüfung (SUP) 1. Fortschreibung ÖROK 2014 U M W E L T B E R I C H T
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z1 L 09 Michael Troppmair: BR1 Zur Abdeckung des Eigenbedarfes soll eine Fläche von insgesamt 1500 m² zur Umwidmung in Landwirtschaftliches Mischgebiet vorgesehen werden. Die entstehenden Bauparzellen sind für weichende Kinder. Voraussetzung für die mögliche Umwidmung ist der Eintritt des Bedarfsfalles. Das Flächenausmaß betragt gesamt 1500m². z1 L 34 Troppmair Florian BR1 Für den Grundeigentümer soll zur Deckung des Eigenbedarfs und zur Errichtung eines Wohnhauses eine Fläche von 600m² in Landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet werden. Die Anordnung der Widmungsfläche erfolgt so, dass Wegerschließungen für mögliche zukünftige Entwicklungsgebiete sinnvoll anzuordnen sind. Eine Fläche von ca. 650m², die südlich an das Grundstück Gst. 1160 anschließt, soll in eine Vorbehaltsfläche für die Gemeinde mit Festlegung einer näheren Definition umgewidmet werden. Diese Fläche geht durch Kauf an die Gemeinde Hippach. Das Grundstück Gst. 1160 gehört ebenfalls bereits der Gemeinde Hippach. Diese Umwidmungen stellen eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Siedlungsgebietes dar, wobei mögliche Erschließungswege für die langfristige Entwicklung des Gebietes bereits berücksichtigt werden. Weiters besteht ein öffentliches Interesse an der Umwidmung der Fläche von ca. 650m² in eine Vorbehaltsfläche für die Gemeinde und ist somit im Sinn der Örtlichen Raumordnung. z1 L 40 BR1 Landwirtschaftlich geprägter Siedlungsbereich mit überwiegender Bebauung mit ortstypischen landwirtschaftlichen Gebäuden mit Obstgärten sowie Wohnhäusern. Das örtliche Erscheinungsbild soll auch zukünftig erhalten bleiben. Gewidmet als landwirtschaftliches Mischgebiet oder Sonderfläche Hofstelle. Eine Nachverdichtung, bzw. eine Bebauung derzeit unbebauter Flächen ist unter Einfügung in die vorhandene kleingliedrige bauliche Struktur und dem vorliegenden Ortsbild möglich.
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SCHUTZGUT, SACHGEBIET
Umwelt-auswirkungen
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Beschreibung, Begründung
MENSCH
Nutzungen
Siedlungsstruktur X
Land-/Forstwirtschaft X Landw. Grünflächen betroffen
Verkehrsinfrastruktur X
Sach-/Kulturgüter X
MENSCH Gesundheit
Erholungsraum X
Emissionen X
Naturgefahren X Befindet sich im gelben Gefahrenzonenbereich (1)
NATURRAUM, Ökologie
Tiere (Arten) X
Pflanzen (Arten) X
Lebensräume X
RESSOURCEN
Boden X mehr Bodenversiegelung gegeben
Oberflächenwasser X
Grundwasser X
Luft X
LANDSCHAFT Landschaftsbild X
Ortsbild X
(1) Bei entsprechenden baulichen Vorkehrungen ist eine Bebauung in Abstimmung mit der
Wildbach- und Lawinenverbauung möglich.
Bei den zu beurteilenden Bereichen handelt es sich überwiegend um mögliche
Widmungen in Randzonen des Siedlungsgebietes, deren Größenordnung keine
maßgebliche negative Beeinflussung auf das Orts- und Straßenbild darstellen.
Im gegenständlichen Gebiet finden sich viele ortstypische Obstgärten, die
charakteristisch für das Erscheinungsbild des Ortsteiles Laimach sind und auch
zukünftig erhalten bleiben sollen. Eine Nachverdichtung ist denkbar bei Beachtung der
ökologisch wertvollen Flächen.
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z1 L 04 Elisabeth Eberharter und Maria Pfister: BR1 Die Grundeigentümer wünschen eine Baulanderweiterung in Richtung Osten, was aus raumordnerischer Sicht nicht sinnvoll ist, da vor einer solchen Widmung bestehende Widmungslücken geschlossen werden sollten. Der Bereich zwischen den beiden als Bauland gewidmeten Flächen nördlich und südlich könnte bei einem entsprechenden Grundtausch gewidmet werden. Wenn es zu einer Einigung zwischen den Grundeigentümern betreffend Grundtausch kommt und ein sinnvolles Erweiterungskonzept umgesetzt wird, welches den Zielen der örtlichen Raumordnung entspricht, ist eine mögliche Umwidmung denkbar. Das Gesamtausmaß der möglichen Widmungsfläche beträgt 1200m². z1 L 10 Spenglerei Holzer, Gst. .285/2 und Gst. .285/1 BR1 Westlich der Spenglerei Holzer (Gst. .285/2) und westlich am Grundstück Gst. .285/1 bestünde die Möglichkeit der Widmung eines Streifens zur Nachverdichtung bzw. baulichen Erweiterung, wenn die Frage des in diesem Bereich verlaufenden Servitutsweges gelöst ist. Beim Grundstück Gst. .285/2 könnte eine Widmungserweiterung von ca. 350m² erfolgen. Westlich des Grundstücks Gst. .285/1 könnte eine Fläche von ca. 500m² gewidmet werden. Eine solche Nachverdichtung stellt eine bodensparende Bebauung dar und ist im Sinn der örtlichen Raumordnung. Die Widmung erfolgt bei Eintritt des Bedarfsfalles. z1 W 11 Hundsbichler Hansjörg: BR1 Der Antragssteller wünscht die gesamte Fläche für den Eigenbedarf in Bauland umzuwidmen, dabei handelt es sich ca. um 5 – 6 Bauplätze. Eine solch großflächige Widmung ist aus raumordnerischer Sicht abzulehnen. Die mögliche Widmung von drei Grundstücken im Ausmaß von ca. 500 m² für den Eigenbedarf ist denkbar, wobei eine Widmung erst bei Vorliegen eines unmittelbaren Wohnbedarfs erfolgt. Gegebenenfalls ist eine Vertragsraumordnung gemäß §33 TROG 2011 mit der Gemeinde anzustreben. Das Gesamtausmaß der möglichen Widmungsfläche beträgt 1500m².
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SCHUTZGUT, SACHGEBIET
Umwelt-auswirkungen
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Beschreibung, Begründung
MENSCH
Nutzungen
Siedlungsstruktur X
Land-/Forstwirtschaft X Laubgehölz betroffen
Verkehrsinfrastruktur X
Sach-/Kulturgüter X
MENSCH Gesundheit
Erholungsraum X
Emissionen X
Naturgefahren X Befindet sich im gelben Gefahrenzonenbereich (1)
NATURRAUM, Ökologie
Tiere (Arten) X
Pflanzen (Arten) X Laubgehölze betroffen (2)
Lebensräume X
RESSOURCEN
Boden X mehr Bodenversiegelung gegeben
Oberflächenwasser X Bachlauf betroffen (3)
Grundwasser X
Luft X
LANDSCHAFT Landschaftsbild X
Ortsbild X
(1) Bei entsprechenden baulichen Vorkehrungen ist eine Bebauung in Abstimmung mit der
Wildbach- und Lawinenverbauung möglich.
(2) Bei entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen zumindest keine erheblichen Auswirkungen zu
erwarten.
(3) Bedarf einer naturschutzrechtlichen Bewilligung gem. §7, Abs.2, lit. a, TNSchG 2005.
Bei den unter den Raumstempeln L04 und W11 angeführten möglichen
Widmungsflächen handelt es sich um Gebiete, die an bestehende Siedlungsstrukturen
anschließen und wo keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Die unter dem Raumstempel L10 angegebene Entwicklungszone berührt ökologisch
wertvolle Flächen und einen Bachlauf. Bei entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen bzw.
Auflagen im Zuge einer betreffend des Bachlaufs erforderlichen naturschutzrechtlichen
Genehmigung sind keine maßgeblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
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z1 W 15 Michael Fankhauser: BR1 Hier soll nördlich an das bereits gewidmete Bauland ein Bauplatz für den Eigenbedarf gewidmet werden. Die Widmung eines Grundstücks für den Eigenbedarf ist grundsätzlich denkbar, jedoch ist aufgrund der Geländesituation vorab ein geologisches Gutachten betreffend die Untergrundverhältnisse, und eine Studie über eine mögliche Bebauung vorzulegen. Das Flächenausmaß der möglichen Widmungsfläche beträgt aufgrund der Steilheit und der Grundstückskonfiguration 550m².
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SCHUTZGUT, SACHGEBIET
Umwelt-auswirkungen
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Beschreibung, Begründung
MENSCH
Nutzungen
Siedlungsstruktur X
Land-/Forstwirtschaft X
Verkehrsinfrastruktur X
Sach-/Kulturgüter X
MENSCH Gesundheit
Erholungsraum X
Emissionen X
Naturgefahren X
NATURRAUM, Ökologie
Tiere (Arten) X
Pflanzen (Arten) X
Lebensräume X
RESSOURCEN
Boden X mehr Bodenversiegelung gegeben
Oberflächenwasser X
Grundwasser X
Luft X
LANDSCHAFT Landschaftsbild X Veränderung des Landschaftsbildes
Ortsbild X Veränderung des Ortsbildes
Hierbei handelt es sich um einen möglichen Widmungsbereich, der sich im extrem
steilen Gelände befindet. Eine bauliche Umsetzung ist ohne Inanspruchnahme
technologischer Hilfsmittel in Form von Stützkonstruktionen nicht möglich. Um die
negativen Auswirkungen betreffend das Ort- und Landschaftsbild gering zu halten, ist
besonderes Augenmerk auf die Wahl der eingesetzten Hilfsmittel zu legen. So sind
wenn möglich landschaftlich angepasste Konstruktionen zu wählen (zum Beispiel
begrünte bewehrte Erde) um negativen Auswirkungen vorzubeugen.
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z1 L 17 Kassian Dengg: BR1 In diesem Bereich sollen für weichende Kinder zwei Bauparzellen geschaffen werden. Die betreffende Fläche schließt nördlich an bereits gewidmete und mit Wohnhäusern bebaute Flächen an. Aufgrund der schwierigen topografischen Verhältnisse und der problematisch erscheinenden Erschließungssituation ist vor einer möglichen Umwidmung ein Erschließungs- und Bebauungskonzept und ein geologisches Gutachten zur Beurteilung der grundsätzlichen Bebaubarkeit vorzulegen. Die Umwidmung erfolgt bei Eintritt des Bedarfsfalles. Das mögliche Flächenausmaß beträgt 1100m². z1 W 21 Andreas Tipotsch: BR1 Im Bereich des bereits derzeit vorhandenen Siedlungsgebietes soll eine weitere Wegschließung entstehen und die durch diesen Weg erschlossenen Flächen in Bauland umgewidmet werden. Vor einer Umwidmung ist ein Erschließungskonzept mit Beurteilung der geologischen Untergrundverhältnisse und eine technisch umsetzbare Bebauungsstudie vorzulegen. Eine Vertragsraumordnung gemäß §33 TROG 2011 mit der Gemeinde ist anzustreben. Das Flächenausmaß beträgt 2000m².
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Beschreibung, Begründung
MENSCH
Nutzungen
Siedlungsstruktur X
Land-/Forstwirtschaft X Gehölze betroffen
Verkehrsinfrastruktur X
Sach-/Kulturgüter X
MENSCH Gesundheit
Erholungsraum X
Emissionen X
Naturgefahren X
NATURRAUM, Ökologie
Tiere (Arten) X Lebensraum betroffen
Pflanzen (Arten) X
Lebensräume X Lebensraum betroffen
RESSOURCEN
Boden X mehr Bodenversiegelung gegeben
Oberflächenwasser X
Grundwasser X
Luft X
LANDSCHAFT Landschaftsbild X Landschaftsbild betroffen
Ortsbild X Ortsbild betroffen
Die unter den Raumstempeln L17 und W21 angeführten Bereiche betreffen das Orts-
und Landschaftsbild prägende Gehölzstrukturen, die einen Refugialraum für Tiere
darstellen. Eine mögliche Bebauung ist im Erscheinungsbild in gleich lockerer und
freistehender Weise in nicht zu verdichteter Form wie die bereits bebauten
Nachbarflächen auszuführen, so dass eine im Orts- und Landschaftsbild einheitliche
Siedlungsstruktur in Erscheinung tritt, die den Verlust der landschaftlich prägenden
Elemente wett macht und wodurch kein erkennbarer Bruch im Übergang zwischen
Natur- und Siedlungsraum entsteht.
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z1 W 22 Florian Bradl / Lengauer Josef BR2 In diesem Gebiet wäre eine großflächige Baulandentwicklung möglich. Die möglichen Widmungsbereiche befinden sich im Anschluss an bereits als Bauland gewidmete Flächen, die bereits großteils bebaut sind. Eine Vertragsraumordnung mit der Gemeinde gemäß §33 TROG 2011 ist anzustreben. Das Gesamtausmaß beträgt 5150m².
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Umwelt-auswirkungen
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Beschreibung, Begründung
MENSCH
Nutzungen
Siedlungsstruktur X
Land-/Forstwirtschaft X Landwirtschaftliche Flächen betroffen
Verkehrsinfrastruktur X
Sach-/Kulturgüter X
MENSCH Gesundheit
Erholungsraum X
Emissionen X
Naturgefahren X
NATURRAUM, Ökologie
Tiere (Arten) X Lebensraum betroffen
Pflanzen (Arten) X
Lebensräume X Lebensraum betroffen
RESSOURCEN
Boden X mehr Bodenversiegelung gegeben
Oberflächenwasser X
Grundwasser X
Luft X
LANDSCHAFT Landschaftsbild X Landschaftsbild betroffen
Ortsbild X Ortsbild betroffen
Unter dem Raumstempel W22 wird ein Entwicklungsbereich definiert, wo relativ
großflächig in einer möglichen verdichteten Bauweise eine Siedlung entstehen kann. Im
unmittelbaren Nahbereich befinden sich bereits Wohnbauten, die auf als Wohngebiet
gewidmeten Flächen errichtet sind. Es handelt sich hierbei um den einzigen größeren
möglichen Widmungsbereich in der Gemeinde Hippach, wo unter Anstrebung einer
Vertragsraumordnung gemäß §33 TROG 2011 die Schaffung von günstigem Bauland
denkbar wäre. Für eine solche Widmung besteht öffentliches Interesse da es nicht
möglich ist, günstiges Bauland zur Verfügung zu stellen.
Sollte eine Umwidmung und Bebauung des betreffenden Bereiches erfolgen, so ist
durch die Erlassung eines Bebauungsplanes sicherzustellen, dass die entstehenden
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Baukörper kleinstrukturiert und in lockerer Weise angeordnet sind, so dass die
negativen Einflüsse auf das Landschaft- und Ortsbild zu gering wie mögliche gehalten
werden können.
6 ALTERNATIVEN – ENTWICKLUNG BEI NICHTAUSFÜHRUNG
6.1 Nullvariante
Die Gemeinde Hippach ist zur Fortschreibung des ÖROK gemäß §31a, Abs. 1 TROG
2011 gesetzlich verpflichtet. Insofern ist die Möglichkeit einer Nullvariante (keine
Fortschreibung) nicht gegeben.
6.2 Alternativen
Als grundsätzliche Alternative wäre eine Fristverlängerung des bestehenden ÖROK
denkbar, welche auf Antrag der Gemeinde eine maximal 20-jährige Geltungsdauer per
Verordnung der TLRG ermöglichen würde. Die Nullvariante bestünde darin, die
Geltungsdauer des örtlichen Raumordnungskonzeptes auf eine längere (zwanzigjährige)
First auszudehnen und damit die Inhalte des Konzeptes in der bisherigen Form
fortzuschreiben.
Da das vorliegende örtliche Raumordnungskonzept bereits mehrfach angepasst und
verändert wurden musste, um den aufgetretenen Erfordernissen Rechnung zu tragen,
wäre eine Verlängerung der vorliegenden örtlichen Raumordnungskonzeptes auf eine
Dauer von zwanzig Jahren nicht zielführend.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Umweltzustand bei Nichtausführung des
geplanten örtlichen Raumordnungskonzeptes ist festzustellen, dass sich dadurch keine
wesentlichen Änderungen der Umweltsituation ergeben würden.
Ausführung zu möglichen Alternativen zu den wesentlichen Änderungen:
Eine nähere Betrachtung von Alternativen erscheint nur für jene Maßnahmen sinnvoll,
welche unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lassen. Dabei ist
anzumerken, dass durch das örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Hippach
keine gravierenden Verschlechterungen zu erwarten sind bzw. durch gezielte
Ausgleichsmaßnahmen solche negativen Auswirkungen auf die Umwelt vermieden
werden können.
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z1 W 15 Michael Fankhauser: BR1 Hier soll nördlich an das bereits gewidmete Bauland ein Bauplatz für den Eigenbedarf gewidmet werden. Die Widmung eines Grundstücks für den Eigenbedarf ist grundsätzlich denkbar, jedoch ist aufgrund der Geländesituation vorab ein geologisches Gutachten betreffend die Untergrundverhältnisse, und eine Studie über eine mögliche Bebauung vorzulegen. Das Flächenausmaß der möglichen Widmungsfläche beträgt aufgrund der Steilheit und der Grundstückskonfiguration 550m².
Die mögliche Beeinträchtigung besteht bei dieser eventuellen Bebauung in der
Inanspruchnahme technischer Maßnahmen wie Stützmauern oder ähnliche
Konstruktionen, die das ortstypische Landschaftsbild maßgeblich verändern. Generell ist
anzumerken, dass es eine Vielzahl vergleichbarer Situationen aufgrund der Steilheit des
Geländes am Schwendberg gibt. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um die
Ausweitung eines bereits bestehenden Siedlungsbereiches. Die geologischen
Untergrundverhältnisse und die technische Umsetzbarkeit eines Bauvorhabens werden
als grenzwertig angesehen. Um diesen Umständen gerecht zu werden, und um eine
negative Auswirkung auf das Orts- und Landschaftsbild zu vermeiden, ist im Fall einer
möglichen Umwidmung im Vorfeld ein Alternativstandort zu prüfen und dem
gegenständlichen Standort in seinen Eigenschaften gegenüberzustellen. Sollte ein
technisch gesehen gleichwertiger Standort gefunden werden, der geringere negative
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild hat, so ist dieser zu bevorzugen. Nach
derzeitigem Wissensstand ist ein Alternativstandort nicht gegeben.
z1 L 17 Kassian Dengg: BR1 In diesem Bereich sollen für weichende Kinder zwei Bauparzellen geschaffen werden. Die betreffende Fläche schließt nördlich an bereits gewidmete und mit Wohnhäusern bebaute Flächen an. Aufgrund der schwierigen topografischen Verhältnisse und der problematisch erscheinenden Erschließungssituation ist vor einer möglichen Umwidmung ein Erschließungs- und Bebauungskonzept und ein geologisches Gutachten zur Beurteilung der grundsätzlichen Bebaubarkeit vorzulegen. Die Umwidmung erfolgt bei Eintritt des Bedarfsfalles. Das mögliche Flächenausmaß beträgt 1100m².
Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung eines bestehenden
Siedlungsbereiches. Das Gelände zeichnet sich durch schwierige geologische und
topografische Verhältnisse aus. Wenn technisch möglich sollen Bauflächen für den
Eigenbedarf entstehen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse sind derzeit keine
Alternativstandorte möglich.
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z1 W 22 Florian Bradl / Lengauer Josef BR2 In diesem Gebiet wäre eine großflächige Baulandentwicklung möglich. Die möglichen Widmungsbereiche befinden sich im Anschluss an bereits als Bauland gewidmete Flächen, die bereits großteils bebaut sind. Eine Vertragsraumordnung mit der Gemeinde gemäß §33 TROG 2011 ist anzustreben. Das Gesamtausmaß beträgt 5150m².
Bei diesem Entwicklungsgebiet handelt es sich um die einzige größere Fläche, wo im
Sinn des §33 TROG 2011 eine Vertragsraumordnung und somit die Schaffung von
leistbaren Grundstücken in Hippach möglich ist. Für eine solche Umwidmung besteht
höchstes öffentliches Interesse, zumal durch eine solche Maßnahme ein Abwandern
junger Bevölkerungsschichten vorgebeugt werden kann. Bei einer möglichen
Umsetzung ist durch die Erlassung eines Bebauungsplanes sicherzustellen, dass die
Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes so gering wie möglich gehalten wird.
Ein Alternativstandort ist im gesamten Gemeindegebiet nicht gegeben.
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7 MASSNAHMEN UND MONITORING
Zur Vermeidung von negativen Umwelteinflüssen werden im Zuge der Umsetzung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes folgende Maßnahmen durchgeführt:
• Baulandausweisungen erfolgen erst nach genauer Prüfung der dafür vorgesehenen
Flächen in Hinblick auf negative Umwelteinflüsse.
• Es wird vermieden, dass es markante Baulandausdehnungen in Freilandflächen gibt
und somit wird sichergestellt, dass es zu keiner negativen Beeinflussung des
vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes kommt.
• Förderung und Stärkung der bäuerlichen Strukturen und dadurch Erhaltung des
Landschaftsbildes durch die Vermeidung von Ausweitung des Baulandes auf Kosten
von Waldflächen und durch die großräumige Festlegung von landwirtschaftlichen
Freihalteflächen und landwirtschaftlichen Vorrangflächen.
• Ausarbeitung von Bebauungsplänen im Zuge der Umsetzung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes zur Sicherstellung einer geordneten Bebauung und
daraus folgend zur Sicherung des bestehenden Orts- und Landschaftsbildes.
Gemäß § 10 TUP ist die Behörde verpflichtet, die tatsächlich erheblichen
Umwelteinflüsse eines örtlichen Raumordnungskonzeptes in angemessenen Abständen
zu überwachen, um bei unvorhergesehenen möglichen Einflüssen rechtzeitig und
angemessen reagieren zu können.
Mit der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hippach
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt zu erwarten. Daraus ergibt sich,
dass eine Überwachung von eventuellen Umweltauswirkungen aus derzeitiger Sicht
nicht erforderlich ist.
Darüber hinaus ist gesetzlich vorgesehen, dass der Bürgermeister dem Gemeinderat
alle fünf Jahre eine, nach Widmungsarten gegliederte, Zusammenstellung über das
Flächenausmaß der während der vorangegangenen fünf Jahre als Bauland,
Sonderflächen und Vorbehaltsflächen gewidmeten und der während dieses Zeitraumes
allenfalls in Freiland rückgewidmeten Grundstücke vorzulegen hat. Diese
Zusammenstellungen sind der Landesregierung zu übersenden. Sollten sich größere
Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes ergeben, so sind diese einer
separaten Betrachtung in Hinblick auf Umwelteinflüsse zu unterziehen.
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8 ZUSAMMENFASSUNG
Die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzptes der Gemeinde Hippach ist
entsprechend dem TROG 2011 einer Umweltprüfung nach dem Tiroler
Umweltprüfungsgesetz zu unterziehen, bei welcher ein Umweltbericht zu erstellen ist, in
dem die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des örtlichen
Raumordnungskonzeptes zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten sind.
Mit der vorliegenden Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes werden die
räumlichen, funktionalen und strukturellen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde
festgelegt und auf die Dauer von zehn Jahren definiert.
Zwar gibt es eine Baulandreserve von 3,48 ha, jedoch ist die Ausweisung von
zukünftigen Entwicklungsgebieten erforderlich, weil es faktisch kein verfügbares
Bauland auf dem freien Markt gibt und eine Erhebung in der Bevölkerung gezeigt hat,
dass es Baulandbedarf gibt.
Folgende Festlegungen wurden zur Umsetzung der Zielvorgaben betreffend
Vermeidung von negativen Umwelteinflüssen getroffen:
• Ausweisung von ökologisch wertvollen Flächen, von landschaftlich
wertvollen Flächen, von landwirtschaftlichen Freihalteflächen und von
landwirtschaftlichen Vorrangflächen.
• Keine Inanspruchnahme von Waldflächen für zukünftige
Entwicklungsbereiche.
• Festlegung möglicher zukünftiger Baulandflächen direkt im Anschluss oder
im unmittelbaren Nahbereich von bestehenden Siedlungsräumen.
Anhand der Strukturuntersuchungen ergeben sich für die im örtlichen
Raumordnungskonzept der Gemeinde Hippach ausgewiesenen Entwicklungsbereiche
keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Umwelt.