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G G e e b b r r a a u u c c h h s s a a n n w w e e i i s s u u n n g g B B A A R R O O N N

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GGeebbrraauucchhssaannwweeiissuunngg

BBAARROONN

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Sehr geehrte Baron - Fahrerin, sehr geehrter Baron - Fahrer,

herzlichen Glückwunsch zum Kauf eines Elektrofahrzeuges Baron E - POWER. Ihr

BARON wird Sie von nun an auf vielen Wegen begleiten. Dieses Fahrzeug wurde

nach dem neuesten Stand elektrotechnischer Erkenntnisse für Sie hergestellt. Damit

benutzen Sie ein Produkt mit geprüfter Qualität gemäß EU Richtlinie 2002/24/EG

und auffallend modernem Design.

Diese Bedienanleitung enthält umfangreiche Informationen, welche Sie für eine si-

chere und störungsfreie Benutzung Ihres Fahrzeuges benötigen. Lesen Sie dieses

Handbuch bitte vor Inbetriebnahme aufmerksam durch.

.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt.

Ihr aktiv Deutschland Team

Hinweise zur Benutzung des Handbuches:

Notwendig durchzuführende Tätigkeiten bei der Benutzung des

Fahrzeuges.

Kennzeichnet Warnhinweise, die Sie unbedingt beachten sollten

aus Gründen Ihrer Sicherheit, der Sicherheit anderer und um Ihr

Fahrzeug vor Schäden zu bewahren

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Inhaltsverzeichnis

1. Gesetzliche Bestimmungen ........................................................................................................4

1.1 Gesetzliche Bestimmungen für Deutschland ...........................................................................4

1.1.1 Elektrofahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h .............................4

1.1.2 Elektrofahrzeuge über 10 km/h ...........................................................................................4

2. Übersicht der Komponenten des Baron .......................................................................................5

2.1 Lenkeranzeige- und Bedieninstrumente ..................................................................................6

2. 2 Multifunktionsanzeigeinstrument ........................................................................................... 10

3. Handhabung Ihres Baron .......................................................................................................... 11

3.1 Verwendung ......................................................................................................................... 11

3.2 Erste Fahrübungen ............................................................................................................... 11

3.3 Fahren im Straßenverkehr .................................................................................................... 11

4. Fahren mit dem Fahrzeug..................................................................................................... 12

4.1 Fahrbereitschaft herstellen ................................................................................................... 12

4.2 Fahrgeschwindigkeit einstellen ............................................................................................. 13

4.3 Abbremsen bis zum Stillstand ............................................................................................... 14

4.3.1 Dosiertes Abbremsen ....................................................................................................... 14

4.3.2 Notbremsung ................................................................................................................... 14

4.3.3 Mechanische Feststellbremse .......................................................................................... 14

4.4 Kontrolle Batterieladezustand ............................................................................................... 15

4.5 Batterien laden ..................................................................................................................... 15

5. Bedienung des Sitzes und des Sicherheitsgurtes * ............................................................... 17

6. Pflege und Instandsetzung des Fahrzeuges ......................................................................... 18

6.1 Pflege ................................................................................................................................... 18

6.2 Instandsetzung und Wartungsintervalle ................................................................................ 19

6.3 Verladen und Transport ........................................................................................................ 19

7. Technische Daten des Baron - Grundausstattung: ................................................................ 20

8. Impressum ........................................................................................................................... 21

9. Inspektionsnachweis ............................................................................................................ 22

10. Garantieerklärung für das Elektrofahrzeug Baron.................................................................. 24

10.1 Garantieinhalt ................................................................................................................... 24

10.2 Garantieumfang ............................................................................................................... 24

10.3 Garantieausschlüsse ........................................................................................................ 24

10.4 Übergang von Garantieansprüchen und Verjährung ......................................................... 24

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1. Gesetzliche Bestimmungen

Beachten Sie die jeweils länderspezifischen, gesetzlichen Bestimmungen.

1.1 Gesetzliche Bestimmungen für Deutschland

1.1.1 Elektrofahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h

Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h wird für

Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h laut Straßenver-

kehrszulassungsordnung (StVZO) folgendes gefordert:

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Eine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges durch die örtliche Zulassungsstelle.

Das für die Betriebserlaubnis erforderliche Einzelgutachten von TÜV/ DEKRA ist im

Lieferumfang des Elektromobiles enthalten. Wenden Sie sich zuerst an Ihre Versi-

cherung, Sie erhalten dort ein Verkehrskennzeichen, welches hinten an der Heckver-

kleidung anzubringen ist.

Nehmen sie am öffentlichen Straßenverkehr teil, ist die Betriebserlaubnis stets mitzu-

führen.

Jede Änderung des so zugelassenen Fahrzeuges führt zum Erlöschen der Be-

triebserlaubnis.

1.1.2 Elektrofahrzeuge über 10 km/h

Benutzer, die nach dem 01.04.1964 geboren wurden und nicht im Besitz einer gülti-

gen Fahrerlaubnis sind, benötigen eine Prüfbescheinigung nach § 5, FeV (Mofafüh-

rerschein).

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2. Übersicht der Komponenten des Baron

Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Komponenten und Bedieneinrichtungen.

1 Sitz 2 Lenker / Lenksäule 3 Räder vorn 4 Verkleidung vorn 5 Räder hinten

6 Gasdrehgriff 7 Fahrschloss 8 Bedienfeld 9 Heckverkleidung

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2.1 Lenkeranzeige - und Bedieninstrumente

1 Taster Hupe 2 Schalter Beleuchtung

3 Ladekontrolle 4 Schalter Rückwärtsgang

5 Schalter Warnblinkanlage 6 Anzeige Warnblinkanlage

7 Blinker rechts 8 Schalter Not Aus

9 Ladesteckdose 10 Multifunktionsanzeige

11 Zündschloss 12 Schiebebetrieb

13 Geschwindigkeitsvorwahl 14 Blinker links

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1 Taster Hupe

Bei der Betätigung der Hupe ertönt ein akustisches Warnsignal. Dieses Signal sollte in Gefahrensituationen benutzt werden.

2 Schalter Beleuchtung

Mit dem Schalter wird der Hauptscheinwerfer vorn, Positionsleuchten vorn und die LED- Strahler hinten in Betrieb gesetzt. Das Licht ist bei Dunkelheit und schlechter Sicht einzuschalten. In dem Multifunktionsanzeigeinstrument wird die Funktion durch eine Kontrollleuchte angezeigt.

3 Ladekontrolle LED Diese Kontrollleuchte blinkt grün sobald der Wizard durch eine externe Stromquelle geladen wird. In diesem Zustand ist der Fahrbetrieb nicht möglich.

4 Schalter Rückwärtsgang

Die Fahrtrichtung Rückwärtsfahrt wird durch die Taste R gewählt. Im Multi-funktionsanzeigeinstrument erscheint ein R.

o Bei der Rückwärtsfahrt reduziert sich die Geschwindigkeit automatisch auf

max. 6 km/h. Weiterhin ein akustisches Warnsignal.

5 Schalter Warnblinkanlage Mit diesem Schalter wird die Warnblinkanlage für die Blinker vorn und hinten in Betrieb gesetzt und ebenfalls im Multifunktionsanzeigeinstrument Angezeigt. Gleichzeitig erscheint zur Kontrolle die Anzeige 6.

6 Anzeige Warnblinkanlage Diese Kontrollleuchte erscheint beim Betätigen des Warnblinkschalters 5.

und blinkt entsprechend der Blinksequenz der Fahrtrichtungsanzeiger.

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7 Blinker rechts

Die Betätigung des Schalters setzt die Blinkleuchten vorn und hinten rechts in Betrieb. Bei eingeschaltetem Blinker blinkt zur Kontrolle der Schalter selbst und es wird im Kontrollinstrument die Gewählte Richtung angezeigt. Ein erneutes Drücken deaktiviert die Blinker.

8 Schalter NOT AUS Mit diesem Schalter wird das gesamte Fahrzeug sofort außer Betrieb gesetzt. In Gefahrensituationen sollte dieser Schalter betätigt werden

9 Ladesteckdose siehe Abschnitt Batterieladung

10 Multifunktionsanzeige siehe Abschnitt Multifunktionsanzeigeinstrument

.

11 Zündschloss

siehe Seite 11

12 Schiebebetrieb

Bei einem Ausfall des Fahrzeuges kann durch Betätigung des Schalters das Fahrzeug geschoben werden. Dazu ist der Zündschlüssel in Stellung 2 zu drehen.

11 Ladesteckdose

siehe Abschnitt Batterieladung .

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13 Geschwindigkeitsvorwahl

Durch den Drehregler kann eine stufenlose Voreinstellung der Geschwindig- keit (von 2 km/h bis 25km/h) vorgenommen werden. Das Symbol Schildkröte steht für die geringe und der Hase für hohe Ge schwindigkeit. . ( Bei Fahrzeugen welche mit Dach ausgeliefert werden, befindet sich an dieser Stelle der Intervallschalter für die Scheibenwischer ).

14 Blinker links

Die Betätigung des Schalters setzt die Blinkleuchten vorn und hinten links in Betrieb. Bei eingeschaltetem Blinker blinkt zur Kontrolle der Schalter selbst und es wird im Kontrollinstrument die Gewählte Richtung angezeigt. Ein erneutes Drücken deaktiviert die Blinker.

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2. 2 Multifunktionsanzeigeinstrument

1 Blinker links 2 Anzeige der Batteriekapazität 3 Geschwindigkeitsanzeige 4 Blinker rechts 5 Rückwärtsfahrt 6 Anzeige Warnblinkanlage 7 Anzeige der Tageskilometer 8 Uhr 9 Tasten für den Service 10 Anzeige der Gesamtkilometer 11 Beleuchtung

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3. Handhabung Ihres Baron

3.1 Verwendung

Dieses Elektromobil ist ein umweltfreundliches Fahrzeug mit einem Elektroantrieb. Das Fahrzeug ist mit einem kombinierten Motor- Generator Antrieb ausgerüstet Dadurch ist eine Energierückspeisung bei Talfahrt oder Abbremsung möglich. 3.2 Erste Fahrübungen

Wir empfehlen für die ersten Fahrübungen mit einer geringen Geschwindigkeit zu fahren. Machen Sie sich schrittweise mit dem Fahrverhalten Ihres Baron vertraut. 3.3 Fahren im Straßenverkehr Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr müssen die Regeln der Straßen-verkehrsordnung beachtet und eingehalten werden. Vor jeder Fahrt ist das Elektromobil auf Funktion und Sicherheit zu überprüfen Prüfen Sie vor jeder Fahrt die Beleuchtungsanlage auf Ihre Funktion. Führen Sie nach dem Anrollen – bei sehr geringer Geschwindigkeit – einen kur-

zen Brems- und Lenktest durch Bitte berücksichtigen Sie die nachfolgenden Sicherheitshinweise: Drehen Sie den Fahrschlüssel nicht während der Fahrt auf die Position 0 oder 2.

Das Elektromobil wird dadurch außer Betrieb gesetzt und stoppt sofort. Durch den An- und Abbau von Zubehörteilen/Komponenten kann sich das Fahr-

verhalten ändern. Sichern Sie Ihren Baron gegen unbefugte Benutzung durch Abziehen des Fahr-

schlüssels.

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4. Fahren mit dem Fahrzeug

4.1 Fahrbereitschaft herstellen

Vor jedem Fahrtantritt ist der Baron auf Funktion und Sicherheit zu überprüfen. Vor der ersten Fahrt müssen die Batterien über die Ladebuchse an der Lenksäule geladen werden. (Siehe dazu den Abschnitt – Batterieladung ) Steigen Sie nur in bzw. aus dem Sitz des Elektrofahrzeuges, wenn der Fahr-

schlüssel abgezogen ist oder auf Position 0 steht und somit der Baron ausge-schaltet ist.

Stecken Sie keine anderen Gegenstände als den Fahrschlüssel in das Fahr-schloss. – KURZSCHLUSSGEFAHR –

Während des Erscheinens des Firmenschriftzugs des Herstellers dieses Anzeige-instrumentes nicht den Gasdrehgriff bewegen.

Ein unbeabsichtigtes Berühren des Gasdrehgriffs kann das Elektromobil unkon-trolliert anfahren lassen! – UNFALLGEFAHR -

Zum Einschalten den Fahrschlüssel in das Fahrschloss einstecken und im Uhrzei-gersinn auf die Position 1 drehen (Bild 1). Im Multifunktionsanzeigeinstrument er-scheint der Firmenschriftzug des Herstellers dieses Anzeigeinstrumentes (Bild 2). Anschließend wechselt das Anzeigefeld in die eigentliche Anzeigeposition. Es er-scheint die Batterieanzeige, die Geschwindigkeitsanzeige, die Anzeige der Tages- und Gesamtkilometer sowie die Uhr. (Siehe dazu das Kapitel – Multifunktionsanzei-geinstrument). Das Elektromobil ist nun fahrbereit.

Bild 1: Zündschloss 1 Parkstellung (das Elektrofahrzeug ist ausgeschaltet) 2 Position (der Fahrbetrieb ist aktiviert) 3 Position Schiebebetrieb

4 Zündschlüssel

Bild 2: Selbstest

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4.2 Fahrgeschwindigkeit einstellen

Das Fahrzeug besitzt die Möglichkeit der Voreinstellung der zu fahrenden Geschwin-digkeit. Mit dieser Einstellmöglichkeit kann das Fahrzeug stufenlos von 2km/h (Sym-bol Schildkröte) bis 25 km/h (Symbol Hase) gefahren werden. Anschließend kann der Gasdrehgriff (Bild 3) langsam nach hinten gedreht werden, bis die gewünschte Fahr-geschwindigkeit erreicht ist.

Bild 3: Geschwindigkeitsvorwahl Bild 4: Gasdrehgriff

Eine geringe Geschwindigkeit sollte für Fahrsituationen, in denen Sie sich unsicher fühlen, gewählt werden (z.B. bei Fahrten auf engstem Raum, bei der Bergabfahrt, beim Befahren von Rampen o.ä. Gasdrehgriff erst betätigen, wenn der Selbsttest der Elektronik beendet ist! Je nach Art der Straßenzulassung ist Ihr Elektrofahrzeug mit 15 km/h, bei einer Zu-lassung als Krankenfahrstuhl, oder mit 25 km/h, bei einer Zulassung als leichtes Kraftfahrzeug, ausgestattet. Diese Geschwindigkeit ist fest im Fahrzeug program-miert und in Ihren Zulassungspapieren eingetragen. Über die Stellung des Gasdreh-griffs können Sie die Geschwindigkeit stufenlos regeln. Im Multifunktionsanzeigein-strument können Sie die momentan gefahrene Geschwindigkeit ablesen. Wenn das Fahrzeug länger als 3 Minuten nicht gefahren wird (Stillstand) schaltet

das Fahrzeug in einen Energiesparmodus. In der Anzeige im Display erscheint CURTIS. Um das Fahrzeug wieder in den Fahrbetrieb zu versetzen ist der Schal-ter NOT AUS (8) zu betätigen. Anschließend kann die Fahrt fortgesetzt werden.

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4.3 Abbremsen bis zum Stillstand

4.3.1 Dosiertes Abbremsen

Der Motor arbeitet elektrisch als Betriebsbremse und bremst das Fahrzeug sanft und ruckfrei bis zum Stillstand ab. Den Gasdrehgriff entsprechend der gewünschten Ab-bremsung in die Ausgangsstellung zurückführen und das Fahrzeug kommt zum Still-stand. 4.3.2 Notbremsung Den Gasdrehgriff in die Nullstellung zurückdrehen. – Das Elektromobil bremst auf kürzesten Weg ab. Berücksichtigen Sie, dass der Bremsweg sich je nach Zustand der Bereifung, dem Gesamtgewicht des Fahrzeuges und der Fahrbahnbeschaffen-heit ändern kann. In Extremsituationen kann die mechanische Vorderradbremse als Notbremse genutzt werden, um den Bremsweg nochmals zu verringern. Bei einer Notbremsung mit zusätzlichem Einsatz der Vorderradbremse können

die Räder der Vorderachse blockieren. Durch abruptes Abbremsen mit hoher Ge-schwindigkeit, kann Ihr Elektromobil ins Schleudern geraten! – Unfallgefahr!

Bei einseitig wirkenden Bremsen oder nachlassender Bremswirkung, Bremsen umgehend von einer autorisierten Fachwerkstatt instand setzen lassen.

4.3.3 Mechanische Feststellbremse

Die mechanische Handbremse dient als zusätzliche Feststellbremse und als Notfall-bremse in Gefahrensituationen (Bild 5) Um diese Bremse zu aktivieren drücken Sie, bei gezogenem Handbremshebel, den roten Feststellhebel nach vorn (Bild 6).

Bild 5: Feststellbremse

Bild 6: Feststellbremse

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4.4 Kontrolle Batterieladezustand

Nach dem Einschalten zeigt die Batterieanzeige (Bild 7) den Batteriezustand an.

Die Anzahl der Balken bedeuten:

10 Balken (1) = Batterie hat die volle Kapazität 5-8 Balken (1/2) = Nachladen empfeh-lenswert 1-4 Balken (0) = Batterien erschöpft, umgehend nachladen.

Bei erschöpften Batterien leuchtet am rechten Rand der Multifunktionsanzeige ein Warnsymbol. Die Kapazität ist unter 20% der Batteriekapazität abgesunken. Batterien sofort laden, sonst ist eine Schädigung der Batterien möglich. Eine genaue Batterieanzeige wird nur während der Fahrt unter ebenen Fahrbahn-verhältnissen wiedergegeben. Bergauf- und Bergabfahrten verfälschen die Anzeige. Zeigt die Batterieanzeige nur einen Balken und leuchtet rechts vom Anzeigein-

strument die Alarmanzeige (Seite 8) müssen die Batterien umgehend geladen werden. Im Bereich dieser zur Verfügung stehenden Kapazität fährt das Elektro-fahrzeug nur noch mit einer Geschwindigkeit von ca. 6 km/h. Nach kurzer Zeit ist ein Fahrbetrieb nicht mehr möglich, das Fahrzeug schaltet automatisch ab um die Batterien zu schonen.

4.5 Batterien laden Die Batterien sollten gleich nach dem täglichen Einsatz Ihres Elektromobiles geladen werden, damit Ihnen am nächsten Tag die volle Fahrleistung zur Verfügung steht. Jede Batterie unterliegt einer normalen „Selbstentladung“. Wird das Elektromobil längere Zeit nicht benutzt, sollten die Batterien einmal pro Monat nachgeladen wer-den. Dadurch bleibt Ihr Elektrofahrzeug ständig einsatzbereit und die Batterien wer-den geschont. Zum Laden der Batterien darf nur das im Fahrzeug integrierte Ladegerät verwen-

det werden Nur so bleibt die Gewährleistung in vollem Umfang erhalten. Bei der Verwendung eines externen Ladegerätes kann es zu einer Zerstörung der Batte-rien kommen.

Stecken Sie keine anderen Gegenstände als den Batterieladestecker in die Batte-rieladebuchse.

Bild 7: Batterieanzeige

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Zum Laden der Batterien erst das Elektromobil ausschalten dann den mitgelieferten Netzstecker in die Ladebuchse einstecken (Bild 8,9). Der Ladevorgang wird eingelei-tet und der Lüfter des Ladegerätes schaltet ein. Laden Sie vorzugsweise über Nacht. Eine völlige Aufladung der Batterien nimmt un-gefähr 8 Stunden in Anspruch. Eine Tiefentladung der Batterien ist auf jeden Fall zu vermeiden. Schon ein einmali-ges Tiefentladen kann zur Zerstörung der Batterien führen. Eine solche Tiefentla-dung entsteht, wenn die Beleuchtung bzw. elektrische Verbraucher über einen länge-ren Zeitraum eingeschaltet bleiben, ohne dass die Zündung in Betrieb ist. Falls es doch zu einer Tiefentladung kommt sind die Batterien mit dem eingebauten Ladegerät zu laden. Sind nach dem ersten Ladevorgang die Batterien nicht funkti-onsfähig, ist das Ladekabel zu entfernen. Nach einer Zeitdauer von 5 min ist das La-dekabel erneut anzuschließen und der Ladevorgang für weitere 6- 8 Stunden zu wie-derholen. Wenn nach diesem erneuten Vorgang keine Ladung der Batterien erfolgt ist, ist der Service zu verständigen. Dabei muss der gesamte Batteriesatz ge-wechselt werden. Der Ladevorgang läuft nur mit intakter Hauptsicherung! Nach beendetem Ladevorgang den Netzstecker vom Netz trennen und den La-

destecker aus der Ladebuchse herausziehen.

Bild 8: Ladekabel

Bild 9: Batteriesteckdose

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5. Bedienung des Sitzes und des Sicherheitsgurtes *

Der ausgelieferte Sitz kann von der bildlichen Darstellung abweichen. Der im Bild (10) dargestellte Sitz ist inkl. Armlehnen und Kopfstütze und in Längsrich-tung verschiebbar. Um den Sitz nach vorn oder hinten zu verschieben drücken Sie den Hebel (siehe Bild 11) nach links. Sie können dann den Sitz in die gewünschte Position verschieben. Der Winkel der Armlehne kann durch Drehen des Einstellrades (Bild 12) verändert werden. Bild 29 Zum Ein- und Ausstieg können die Armlehnen hochgeschwenkt werden. Zum Umlegen der Rückenlehne auf den Sitz muss der Feststellhebel (Bild 13) nach oben gezogen werden. Der Beckengurt dient zum Anschnallen einer im Elektromobil sitzenden Person. Er ist nicht im Serienumfang enthalten kann aber als Zubehör erworben werden. Er ermöglicht eine zusätzliche Stabilisierung der Sitzposition und verhindert das nach vorn Rutschen (z.B. bei abrupten Bremsmanövern) Das Gurtband nach vorn ziehen und in das Gurtschloss einstecken. Anschließend ist eine Zugprobe durchzuführen. Zum Öffnen des Beckengurtes wird die rote Entriegelungstaste eingedrückt.

Bild 10: Sitz des Fahrzeuges

Bild 11: Hebel Sitzverstellung

Bild 13: Hebel Rückenlehne

Bild 12: Einstellrad Armlehne

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6. Pflege und Instandsetzung des Fahrzeuges

6.1 Pflege

Im Hinblick auf Ihre und die Sicherheit anderer kann auf regelmäßige Pflege des Elektromobiles nicht verzichtet werden. Durch die Verarbeitung bester Materialien und moderner Werkstoffe ist es gelungen, den Pflegeaufwand auf ein Minimum zu reduzieren. Die aufgeführten Pflegehinweise sollten stets beachtet werden, denn re-gelmäßige Pflege erhält die Einsatzbereitschaft und den Wert des Elektrofahrzeuges. Bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist der Fahrzeugführer für den

funktions- und betriebssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich. Die Beleuchtungseinrichtung stets sauber halten und vor jedem Fahrtantritt auf

Funktion prüfen. Ein- und Verstellungen sind nur bei zuvor ausgeschaltetem Elektromobil durchzu-

führen! – Unfallgefahr durch ungewollte Rollbewegungen! Eine mangelhafte oder vernachlässigte Pflege und Wartung des Fahrzeuges führt zur Einschränkung der Produkthaftung. Das Elektromobil ist selbstverständlich spritzwassergeschützt ! Zur Lackpflege sind Lackpflegemittel empfehlenswert. Kunststoffteile Die Kunststoffverkleidungen sollten nur mit einem weichen feuchten Tuch sowie handelsüblichen Kunststoffreinigern gepflegt werden. Beachten Sie deren spezielle Produktinformationen. Sitzpolster Säubern Sie die Polster mit warmen Wasser. Bei hartnäckiger Verschmutzung ist der Bezug unter Verwendung eines handelsüblichen Feinwaschmittels abwaschbar. Fle-cken lassen sich mit einem Schwamm oder mit einer weichen Bürste entfernen. Ver-wenden Sie keine aggressiven Reinigungsmittel, z. B. Lösungsmittel oder hart Bürs-ten usw. Mit klarem Wasser nachwischen und trocknen lassen. Bereifung Bei unterschiedlichem Reifendruck einer Achse zieht das Fahrzeug nach einer Seite und erschwert die Geradeausfahrt. Bei zu niedrigem Reifendruck ist der Rollwider-stand größer und den Batterien wird mehr Energie entnommen. Beim Befüllen der Reifen ist der max. zulässige Reifendruck anzustreben. max. zulässige Reifendruck (2,5 bar) Die Reifenventile stets durch Ventilkappen schützen Profil/ Zustand: Abgefahrenes Profil beeinträchtigt die Fahreigenschaften. Bei einem Reifenwechsel: Die Reifen einer Achse stets paarweise erneuern.

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6.2 Instandsetzung und Wartungsintervalle

Zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten wenden Sie sich an eine autorisierte Fachwerkstatt. Sie ist in der Ausführung der Arbeiten kompetent und hat geschultes Personal. Nach 1000 km oder 12 Monaten ist eine 1. Durchsicht am Fahrzeug not-wendig. Einmal im Jahr bzw. alle 5.000 km ist eine Wartung durch einen autorisierten Fachhändler durchzuführen und im Serviceheft nachzuweisen. Falls dies nicht erfolgt, besteht keinerlei Garantieanspruch auf das Fahrzeug. 6.3 Verladen und Transport

Ihr Fahrzeug kann jederzeit mit dafür geeigneten Transportmitteln befördert werden. Benutzen Sie aufgrund des hohen Eigengewichtes Ihres Fahrzeuges immer für das entsprechende Gewicht geprüfte und zugelassene Auffahrschienen. Beim Transport in Fahrzeugen niemals auf dem Elektromobil Platz nehmen. – Bei

Unfällen treten enorme Kräfte auf, Sie sind somit in hohem Maße gefährdet! Zum Verzurren des Elektromobiles ausschließlich die an der Hinterachse angebrach-ten Verzurrösen verwenden! Verwenden Sie nur von TÜV oder DEKRA zugelassene und geprüfte Befestigungsmittel. Nach dem Verladen den Fahrschlüssel abziehen! CE-Bestimmungen

Die Technik dieses Elektrofahrzeuges entspricht den einschlägigen Anforderungen der EG-Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit.

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7. Technische Daten der Baron - Grundausstattung:

o Aktionsradius bis 70 km

o Geschwindigkeit bis 25 km/h

o Steigfähigkeit bis max. 25%

o Abmessungen: Breite ca.810 mm, Länge ca.1650 mm,

Höhe ca.1450 mm

Bodenfreiheit ca.150 mm,

Radstand ca.1000 mm

o Leistung: 1,1 KW

o Batterien: 2x 12V 105 Ah

o Integriertes Ladegerät mit Tiefenladeschutz

o Leergewicht: ca. 205 Kg,

o max. Zuladung: 160 kg

o Steuerung programmierbar mit Diagnosefunktion

o Sitz längs verschiebbar

o Außenspiegel links/rechts

o Beleuchtung gemäß Richtlinie 2002/24/EG

o Bereifung vorn 15 x 6,00-6, hinten 15 x 6,00-6

o CE – Kennzeichnung, Straßenzulassung

o Display: Anzeige Geschwindigkeit, Tages- Gesamtkilometer, Uhr, Fahrtrichtungs-

anzeiger, Lade und Entladeanzeige, Anzeige vorwärts/rückwärts, Beleuchtung,

Warnblinkanlage

o Schalter Blinker, Beleuchtung, Hupe, Warnblinkanlage, vorwärts/ rückwärts,

o Schalter Not/ Aus

o Zündschloss

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8. Impressum

Nachdruck, Erfassung in elektronischen Datenanlagen, Übersetzung sowie jegliche

Vervielfältigung bedarf der Genehmigung.

Konstruktive Änderungen die dem Fortschritt und der technischen Verbesserung die-

nen behalten wir uns vor. Die Abbildungen sind unverbindlich.

Drucklegung: Stand Mai 2011

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9. Inspektionsnachweis

Fahrzeugdaten: Modell: Fahrzeug- Ident- Nummer:

Fahrzeugübergabe incl. Einweisung Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion I nach 1000 km

Sicherheitsinspektion I (nach 1000 km Fahrleistung bzw. 12 Monate nach Datum der Fahrzeugübergabe) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

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empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

empfohlene Sicherheitsinspektion: (spätestens alle 12 Monate) Fachhändlerstempel: Unterschrift: _________________________ Ort/ Datum: _________________________ Nächste Sicherheitsinspektion in 12 Mona-ten. Datum: ____________________________

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10. Garantieerklärung für das Elektrofahrzeug Baron 10.1 Garantieinhalt aktiv Deutschland gewährt für das Elektrofahrzeug Baron eine Garantie, die die Funktionsunfähigkeit der in Ziffer 13.2. genannten Bauteile für die Dauer von zwei Jahren umfasst. Abweichend hiervon wird auf Batterien eine Garantiezeit von nur 12 Monaten gewährt. Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantienlaufzeit unmittelbar und nicht infolge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktions-fähigkeit, hat der Garantienehmer Anspruch auf eine dadurch erforderliche, fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bau-teils durch die aktiv Deutschland, sofern die in Folge genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung. Schlägt die Reparatur zweimal fehl, so kann vom Kunden verlangt werden, dass eine andere Fachwerkstatt mit der Reparatur beauftragt wird. Eventuelle Ansprüche aus Sachmangel Haftung werden durch die Garantie nicht ausgeschlossen. Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten nach den Arbeitszeitrichtwerten der aktiv Deutschland, wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Garantieschadens erforderlich sind. Nicht hierzu gehören von aktiv Deutsch-land vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions-, Reinigungs- oder Pflegearbeiten. Nicht von der Garantie umfasst sind die Über-nahme von Kosten für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen). 10.2 Garantieumfang

Die Garantie bezieht sich auf das Elektrofahrzeug Baron mit allen mechanischen und elektrischen Bauteilen, soweit sie nicht durch die folgenden Ziffern ausgeschlossen sind. Es wird keinen Ersatz von Kosten, Material - und Lohnkosten geleistet für:

- Teile, die einem erhöhten Verschleiß unterliegen (z.B. Achslager, Bremsbeläge, Bremstrommeln, Fahrwerksfedern, Scheibenwischerblät-ter, Spurstangen und Spurstangenköpfe, Stoßdämpfer).

- Teile, die bei Wartung - und Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden. - Einstellarbeiten an Bremsen. - Akkumulatoren (Batterie)/Pflege/Tausch/Nachladen. - Fahrzeugschlüssel, Glühlampen, Leuchtdioden, Hupe. - Reifen, Räder, Felgen. - Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug, Rahmen-, Karosserie- und Zierteilen, Kratzer, Lackbeschädigungen,

Verdeck, Verdeckscheiben, Spiegel und Spiegelgläser, Sitzgestell. - Probefahrten, Funktionskontrolle. - Bezüge um Polsterung, Ziernähte. - Mechanische Beschädigungen an Blinkleuchten und Scheinwerfern. - Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Personenschäden und sonstige, unmittelbar oder mittelbar verursachte Sach- und Vermögens-

schäden. Anfahrtskosten zum Kunden (Servicewagen und Fahrzeit) sowie anfallende Arbeitsleistungen und Transportkosten unterfallen ebenfalls nicht der Garantie. Sicherungen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen. Die Garantie gilt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz.

10.3 Garantieausschlüsse

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden: - durch Unfall, das heißt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. - durch unsachgemäße, Mut - oder böswillige Handlungen, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, durch unmittelbar einwirkende Schäden,

Strom, Hagel, Frost, Blitzschlag, Erdbeben, Brand oder Explosion - durch Kriegereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe

oder durch Kernenergie - die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen, - die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeuges (z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteile

verursacht werden, die nicht durch aktiv Deutschland zugelassen sind. - durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles.

- durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder durch einen Mangel an Betriebsstoffen. 10.4 Übergang von Garantieansprüchen und Verjährung

Bei Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Fahrzeuges gehen die Garantieansprüche – soweit sie noch bestehen - mit dem Eigentum des Fahrzeuges an den Erwerber über. Die Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach Entdeckung des Schadenseintrittes, spätestens sechs Monate nach Ablauf der Garantiefrist. 10.5 Voraussetzung für Garantieansprüche

Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:

a) die erste Durchsicht des Fahrzeuges nach 1000 km und einmal pro Jahr beziehungsweise alle 2000 km eine Wartung durch aktiv Deutschland beziehungsweise eine autorisierte Werkstatt nachweislich durchführen lässt.

b) – sofern er die Wartung bzw. Durchsicht nicht oder nicht bei aktiv Deutschland oder einer autorisierten Werkstatt durchführen lässt - den Nachweis führt, dass dies für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich war.

c) die Hinweise von aktiv Deutschland in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs beachtet. d) am Kilometerzähler keine Eingriffe vorgenommen werden..

10.6 Reparatur in nicht autorisierten Werkstätten Garantiereparaturen sind von aktiv Deutschland oder durch die autorisierten Werkstätten auszuführen. Lässt der Garantienehmer Garantiereparaturen nicht durch aktiv Deutschland beziehungsweise einer autorisierten Werkstätten durchführen, gilt folgendes:

a. Der Garantienehmer hat nachzuweisen, dass ein Garantiefall vorliegt. b. Der Garantiefall ist unverzüglich und vor Reparaturbeginn bei aktiv Deutschland anzuzeigen. c. Die Besichtigung und Untersuchung des Fahrzeuges durch aktiv Deutschland ist zu gestatten. d. Weisungen von aktiv Deutschland sind zu befolgen. e. Die Reparaturrechnung muss die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteile, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitricht-

werten im einzelnen ersichtlich sein müssen, ist innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum bei aktiv Deutschland einzureichen. f. aktiv Deutschland erstattet die Kosten maximal in der Höhe, in der sie bei einer Reparatur bei aktiv Deutschland beziehungsweise ei-

ner von ihr autorisierten Werkstatt für die nachweislich garantiebedingte Reparatur entstanden wären. aktiv Deutschland erstattet die garantiebedingten Lohnkosten nach den Arbeitsrichtwerten der aktiv Deutschland, garantiebedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen der aktiv Deutschland beglichen. Durch die Beauftragung von Dritten ent-

stehende Mehrkosten werden von aktiv Deutschland nur übernommen, wenn der Garantienehmer dies vor Reparaturbeginn mit aktiv Deutschland abgestimmt und aktiv Deutschland die Übernahme verbindlich, schriftlich zugesagt hat.

g. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffern 13.1 bis 13.5 entsprechend.