Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR )
-
Upload
aloysius-caleb -
Category
Documents
-
view
57 -
download
0
description
Transcript of Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR )
• Gründung von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern
• Kann von min. 2 Gesellschaftern gegründet werden --> Personengesellschaft
• Gegenseitige Verpflichtung durch Gesellschaftsverträge (mündlich oder schriftlich)
--> Anpassung an individuelle Bedürfnisse ( Verantwortung, Entscheidung, )
• Muss im Handelsregister eingetragen werden
• Unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft, z.B. :
-> Freiberufler zu einer Praxisgemeinschaft
-> Bauunternehmen mit gemeinsamen Bauvorhaben
-> Wohngemeinschaft, Fahrgemeinschaft ( gemeinsame Zweck muss nicht von beruflicher Natur sein )
• Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben
• Personengesellschaft ( = Gesellschafter haften mit Privatvermögen)
• GbR wird automatisch zur OHG, wenn Handelsgewerbe betrieben wird (=kaufmännischer Geschäftsbetrieb)
• Name des Unternehmens muss die Vor – und Familiennamen der Gesellschafter erhalten mit „GbR“ Bezeichnung
Vorteile:
- keine Registerpflicht- keine Formpflichten bei Gesellschaftsverträgen- günstige und schnelle Gründung- flexible Unternehmensführung,- hohes Ansehen, weil die Gesellschafter mit ihrem
privat Vermögen haften
Nachteile:
- unbeschränkte Haftung der Gesellschafte- bei hohem Geschäftsrisiko und
unübersichtlichen Umsätzen ungeeignet- GbR kein Gesellschaftsvertrag: negativer
Aspekt interne Streitigkeiten der Gesellschafter können zur Auflösung der GbR führen.
Fotografie Dein Augenblick GbRFotograf BiberachOrtsstraße 2188433 Schemmerhofen
Vertreten durch:Andrea HafnerWalter Mikle
Aufträge im Bereich Event, Hochzeit, Beauty, Portrait