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Inhalt 1 Einführung..........................................................................................................................3 2 Rahmenbedingungen der Bewirtschaftung des Stadtwaldes...........................................3

2.1 Natürliche Rahmenbedingungen................................................................................3 2.2 Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen / Gemeinderatsbeschlüsse.........4 2.3 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen aller Waldfunktionen..................................5

2.3.1 Der Wald als Produktionsort des nachwachsenden Rohstoffs Holz (Nutzfunktion des Waldes)............................................................................................5 2.3.2 Der Wald als flächenmäßig bedeutsamstes naturnahes Ökosystem (Schutzfunktion des Waldes)........................................................................................5 2.3.3 Der Wald als Naherholungsraum für die Bevölkerung (Erholungs- und Sozialfunktion des Waldes)...........................................................................................62.3.4 Wald- und Umweltpädagogik / Öffentlichkeitsarbeit............................................6

3 Zieldefinition 2020..............................................................................................................6 3.1 Zielsetzung Stadtforstbetrieb......................................................................................7

3.1.1 Zielsetzung Holzproduktion.................................................................................7 3.1.2 Zielsetzung Ökosystemmanagement..................................................................8 3.1.3 Zielsetzung Sozial- und Erholungsfunktion.......................................................10

4 Ausblick Stadtwald 2020..................................................................................................11 4.1 Herausforderung Klimawandel.................................................................................11 4.2 Zunkunftsfähigkeit von Holz als Rohstoff und Energieträger...................................11

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1 Einführung42% des Stadtkreisgebietes von Freiburg (6.400ha von 15.000ha) sind mit Wald bedeckt. 5.140ha sind im Eigentum der Stadt, davon 3.080ha (60%) im Berg- und 2.095ha (40%) im Mooswald (früher auch als Auewald bezeichnet).Mit diesen über 5000ha eigenem Wald ist die Stadt Freiburg eine der großen waldbesitzenden Kommunen in Deutschland. Die Geschichte der Stadt ist eng mit dem Stadtwald verknüpft. Die Rolle und die Funktionen des Waldes für die Stadt haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Stand im Mittelalter die Rohstoffsicherung (Gewinnung von Bau- und vor allem Brennholz) und die zahlreichen so genannten Nebennutzungen (Waldweide, Köhlerei, Sammeln von bestimmten Produkten) im Vordergrund, so spielte der Stadtwald in der Zeit der beginnenden Industriellen Revolution und zur Blütezeit des Holzhandels eine erhebliche Rolle für den städtischen Haushalt.Heute sind zu der schon immer wichtigen „Nutzfunktion“ des Waldes die ebenso wichtigen Funktionen der stadtnahen Erholung für die Bürgerinnen und Bürger (Sozial- und Erholungsfunktion) und der Schutz des Waldes als naturnahes Ökosystem und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten (Schutzfunktion) hinzugekommen. Waldbewirtschaftung heute bedeutet immer einen Ausgleich zwischen diesen verschiedenen Ansprüchen an den Wald.Die Freiburger Waldkonvention, die 2001 das erste Mal vom Gemeinderat beschlossen und nun fortgeschrieben und aktualisiert wurde, soll die Ziele der Stadt als Waldeigentümerin und damit die Grundprinzipen der Arbeit des städtischen Forstamtes bei Pflege und Bewirtschaftung des Stadtwaldes im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben festlegen.Die Waldkonvention ersetzt nicht die detaillierte forstliche Betriebsplanung: Diese ist Gegenstand der 10-jährigen, periodischen Betriebsinventur und -Planung, der so genannten „Forsteinrichtung“. Für diese Planung bildet die Waldkonvention mit den Zielen des Waldbesitzers eine wichtige Grundlage. Auch die Forsteinrichtung, also die konkrete flächenbezogene Planung wird abschließend durch den Gemeinderat beschlossen. Sie ist maßgebend für die jährliche Betriebsplanung des städtischen Forstamtes.Die Waldkonvention soll gleichermaßen dem Gemeinderat, der Verwaltung und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Informationsgrundlage und Richtlinie sein: Sie soll einen Weg aufzeigen, wie die Stadt Freiburg ihren Stadtwald ökologisch, ökonomisch und sozial ausgewogen und damit nachhaltig und erfolgreich bewirtschaften kann.

2 Rahmenbedingungen der Bewirtschaftung des StadtwaldesDie Definition der Ziele und Grundsätze der Waldbewirtschaftung orientiert sich an den vorliegenden natürlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

2.1 Natürliche RahmenbedingungenDer Stadtwald Freiburg ist geprägt von einer großen naturräumlichen Vielfalt. Er erstreckt sich von 200m ü.NN im Mooswald bis auf eine Höhe 1284m ü.NN am Gipfel des Schauinslandes. Der Wald in der Ebene unterscheidet sich in den standörtlichen Voraussetzungen (Boden, Kleinklima, Wasserhaushalt) und der Baumartenmischung grundlegend vom Wald an den Schwarzwaldhängen, so dass für die Planung und Bewirtschaftung zwei so genannte Betriebsklassen („Bergwald“ und „Mooswald“) gebildet

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werden.Der Mooswald ist fast ausschließlich geprägt von Laubbäumen wie der Stieleiche in Anlehnung an die dort vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften. Durch Wasserentnahme und Siedlungseinflüsse auf das Grundwasser ist er kein typischer Auewald mehr. Andererseits wird durch ein Bewässerungsprojekt im nördlichen Mooswald seit vielen Jahren das Grundwasser erfolgreich angereichert.Im Bergwald ist von Natur aus und gefördert durch die Bewirtschaftung ein höherer Nadelbaumanteil vorhanden. Zu der in den natürlichen Waldgesellschaften vorkommenden Nadelbaumart Tanne gesellen sich daher heute die Fichte und die Douglasie, die seit rund 100 Jahren im Stadtwald angebaut wird. Bedingt durch den höheren Nadelbaumanteil weist der Bergwald einen deutlich höheren Holzzuwachs auf als der Mooswald.Die Bedingungen für die Holzproduktion (Boden, Kleinklima) sind auf die Gesamtfläche bezogen aus forstwirtschaftlicher Sich durchschnittlich bis gut. Die Waldflächen sind mit Ausnahme steiler Bergwaldbereiche durch Wege gut erschlossen.Die siedlungsnahe Lage des Stadtwalds mit den zahlreichen Verkehrswegen, die oft unmittelbar an den Wald heranreichende Bebauung und die zahlreichen Erholungseinrichtungen stellen hohe Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

2.2 Rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen / GemeinderatsbeschlüsseDas Bundes- und Landeswaldgesetz sowie die auf den Wald wirkende Gesetzgebung zu Natur-, Wasser- und Bodenschutz sowie das Jagdrecht definieren den rechtlichen Rahmen der Waldbewirtschaftung und damit den Handlungsspielraum des Waldbesitzers. Gleichzeitig soll gemäß §46 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg der Gemeindewald, entsprechend dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung, der besonderen Zweckbestimmung und den Bedürfnissen der Gemeinde dienen.In den Waldgesetzen des Bundes und des Landes ist die Sicherstellung der drei Waldfunktionen Nutz-, Schutz-, und Erholungsfunktion als grundsätzliche Zielsetzung der Waldbewirtschaftung definiert. Diese drei Waldfunktionen sind Ausdruck der Ansprüche, die die Bürgerinnen und Bürger heute an den Wald haben. Sie werden im Abschnitt 2.3 (gesellschaftliche Rahmenbedingungen) näher erläutert.Für die Waldflächen auf Stadtkreisgebiet Freiburg, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, wie zum Beispiel der Wald des Landes oder der Heiliggeist-Spitalstiftung, übernimmt das städtische Forstamt neben der Zuständigkeit als untere Forstbehörde auch die forsttechnische Betriebsführung. Hinzu kommt die fallweise Beratung und Betreuung privater Waldbesitzer/innen.Durch die Beschlüsse des Gemeinderates zur Zertifizierung des Stadtwaldes nach den Standards des Forest Stewardship Council (G 98/170) von 1998, zur Freiburger Waldkonvention (vgl. UA-01/011) und zur letzten Forsteinrichtung (vgl. G-01/121) aus 2001 sind für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes besonders hohe, über den gesetzlichen Vorgaben liegende Standards definiert.

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2.3 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen aller Waldfunktionen

2.3.1 Der Wald als Produktionsort des nachwachsenden Rohstoffs Holz (Nutzfunktion des Waldes)Die naturnahe Nutzung von Wäldern ist von allen Landnutzungsformen die am wenigsten intensive. Holz ist einer der wenigen Rohstoffe, dessen nachhaltige Nutzung und Produktion Tradition hat. Es wird mit sehr geringem Energieeinsatz erzeugt, ist vielseitig verwendbar, bildet eine temporäre Kohlendioxidsenke und ist bei sachgerechter Behandlung ohne Probleme recyclebar. Holz vermag andere energieintensivere oder in ihrer Produktlinie problematische Stoffe (Recycling / Entsorgung) zu ersetzen. Die heimische Erzeugung dieses Rohstoffs folgt den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Im Stadtwald Freiburg werden aktuell Jahr für Jahr 30.000 – 35.000 Kubikmeter (Festmeter) Holz auf diese Weise geerntet.

2.3.2 Der Wald als flächenmäßig bedeutsamstes naturnahes Ökosystem (Schutzfunktion des Waldes)Unter allen Landnutzungsformen bildet der Wald eine Lebensgemeinschaft, die sich durch hohe Stabilität und biologische Vielfalt besonders auszeichnet. Als langlebiges Ökosystem ist er zur Selbstregulation fähig und produziert und speichert Biomasse. Wälder sind Wasserspeicher, schützen vor Bodenerosion sowie Immissionen, sind Klimaregulatoren und beheimaten eine Vielzahl von Lebensräumen für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere die höchsten Lagen des Bergwaldes und die Freiburger Mooswaälder haben für den Schutz von Arten und deren Lebensräumen überregionale Bedeutung.Eine verantwortungsbewusste, nachhaltige Bewirtschaftung sichert die Biodiversität des Walde und ist gleichzeitig aktiver Klimaschutz: Im Rahmen der internationalen Klimaschutzabkommen werden auch Wälder aufgrund ihrer Fähigkeit, Kohlendioxid zu binden als Klimafaktoren gesehen. Grundsätzlich können Wälder als temporäre Kohlenstoffdioxidsenken wirken. Dies gilt jedoch nur für Wälder, die noch im Wachstum sind, in denen folglich kontinuierlich Holz zuwächst, wie dies in bewirtschafteten Wäldern der Fall ist. Und dies gilt auch für die Humusschicht der Waldböden.Für das Aufwachsen arten- und strukturreicher Mischwälder ist ein angepasster Wildbestand die Voraussetzung. Die Jagd im Stadtwald erfolgt auf zwei Drittel der Fläche in Eigenregie durch Bedienstete des städtischen Forstamtes. Dabei wird revierlosen Jägerinnen und Jägern die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen von Begehungsscheinen an der Jagd teilzunehmen. Ziel ist es, die Wildbestände so zu regulieren, dass die natürliche Waldverjüngung nicht behindert wird. Die Verhältnisse sind vorbildlich und wirken sich kostenmindernd aus. Die Waldflächen der eingemeindeten Ortschaften sind bevorzugt an ortsansässige Jäger verpachtet. Für den Stadtkreis Freiburg ist das Forstamt nicht nur untere Forstbehörde sondern auch untere Jagdbehörde (Kreisjagdamt).Fast die gesamte Stadtwaldfläche (90%), steht unter Landschaftsschutz. Hinzu kommen mehrere Naturschutzgebiete (3%), Bann- und Schonwald (7%), Natura 2000-Flächen (40%) und zahlreiche geschützte Waldbiotope (17%) – jeweils bezogen auf die Waldfläche im Eigentum der Stadt Freiburg i.Br. Diese Prozentwerte sind nicht additiv zu betrachten da sich Teilflächen überlagern können.

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2.3.3 Der Wald als Naherholungsraum für die Bevölkerung (Erholungs- und Sozialfunktion des Waldes)Der Wald (und hier vor allem der siedlungsnahe) ist ein wichtiger Naherholungsraum für die Bevölkerung. Für Spaziergänge und Wanderungen, aber auch für die unterschiedlichsten sportlichen Aktivitäten, bietet der Wald Raum. Der Stadtwald hat damit eine besondere Bedeutung für die Lebensqualität der Stadt. Die Stadt wie ein grüner Ring umgebend ist er landschaftsprägend und von allen Stadtteilen mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln in maximal 10 Minuten erreichbar. 90% der Fläche des Stadtwaldes sind als Erholungswald nach der Waldfunktionenkartierung kartiert, was die besondere Bedeutung für die Naherholung unterstreicht.Die stadtnahen Waldbereiche werden jährlich von schätzungsweise 4 Millionen Waldbesucher/innen frequentiert, weshalb vor allem in diesen Bereichen eine qualitativ und quantitativ hochwertige Infrastruktur geschaffen wurde. Aus Sicht der Bevölkerung gilt die „Erholung im Wald“ als Primärprodukt des Stadtwaldes. Über das Angebot für die Bürgerschaft hinaus leisten der Stadtwald und seine Infrastruktur einen wesentlichen Beitrag zur touristischen Attraktivität der Stadt.Gemäß Freiburger Sportentwicklungsplan muss es Ziel sein, die hohen, an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierten Standards der Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen zu erhalten. Mit jährlichen Kosten von rund 900.000€ für den Produktbereich Erholung (23,2% des Haushaltsvolumens des städtischen Forstamtes) entspricht das Kosten von rund 0,23€ je Waldbesuch (Stand 2008).

2.3.4 Wald- und Umweltpädagogik / ÖffentlichkeitsarbeitDas Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg definiert in § 65 die Waldpädagogik als Bildungsauftrag der Forstbehörden. Das städtische Forstamt bietet daher zahlreiche waldpädagogische Führungen für Schulklassen aber auch für andere Interessierte an. Zu den Aufgaben des Forstamtes gehört auch die Durchführung von Exkursionen und Fachveranstaltungen für die inzwischen zahlreichen Fachbesuchergruppen aus dem In- und Ausland.Das WaldHaus Freiburg (Eröffnung Oktober 2008) trägt erheblich zur umweltpädagogischen Attraktivität Freiburgs bei. Es ist nicht nur außerschulischer Lernort, sondern Lehr- und Bildungsstätte in der Vermittlung und Erfahrung ökosystemarer Zusammenhänge. Getragen wird es von einer selbständigen Stiftung bürgerlichen Rechts. Das Forstamt stellt gemeinsam mit der Landesforstverwaltung und der Schulverwaltung das Personal und leitet das operative Geschäft.

3 Zieldefinition 2020Die Zweckbestimmung des Stadtwaldes muss sich an den derzeitigen und zukünftigen gesellschaftlichen Ansprüchen und den Bedürfnissen der Freiburger Bürgerinnen und Bürger orientieren.Oberstes Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung des Stadtwaldes. Diese Form der Waldbewirtschaftung ist bereits im Badischen Forstgesetz von 1837 verankert, wenngleich in den damals häufig devastierten Wäldern im Wesentlichen auf die nachhaltige Holznutzung abgezielt wurde. Wenn hier für den Stadtwald vom Ziel einer nachhaltigen Bewirtschaftung gesprochen wird, ist dies in einem weit umfassenderen Sinn

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zu verstehen. Es geht eben neben der nachhaltigen Holzlieferung auch um eine ökologische Nachhaltigkeit (Erhaltung der Artenvielfalt, der genetischen Vielfalt und der Waldstrukturen). Ebenso soll im Rahmen einer sozialen Nachhaltigkeit die Nutzung des Waldes für die vielfältigen Ansprüche der Bevölkerung und seine Rolle als Arbeitsplatz dauerhaft gesichert und erhalten werden.Bei der Bewirtschaftung des Stadtwalds werden also die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele gleichrangig und mit dem Anspruch der dauerhaften Sicherung aller Waldfunktionen verfolgt.Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise eine Maximierung des Geldertrages aus dem Forstbetrieb zu Ungunsten der Zielsetzungen aus den Bereichen Ökologie oder Sozialfunktion des Waldes nicht angestrebt wird. So wird der höchstmögliche Gesamtnutzen des Waldes für die Stadt und Ihre Bürgerinnen und Bürger erzielt.Auf schätzungsweise 80% (4.160 ha) der Betriebsfläche kommt diese Gleichrangigkeit der vorgenannten Ziele zur Umsetzung. Auf bestimmten Flächen (20%) ist der Ökologie oder der Sozial- und Erholungsfunktion Vorrang einzuräumen. Die Konkretisierung der Vorrangflächen Ökologie erfolgt abschließend mit der Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete.

3.1 Zielsetzung StadtforstbetriebDer Stadtforstbetrieb Freiburg gliedert sich grob in die Bereiche Holzproduktion, Ökosystemmanagement und Sozial- und Erholungsfunktion, im Folgenden als „Produkte“ bezeichnet.Nachfolgend werden bezogen auf die kommende Dekade 2010 bis 2020 die Ziele für die einzelnen Produkte, also die Leistungen, die das städtische Forstamt erbringt, definiert.

3.1.1 Zielsetzung HolzproduktionZiel ist es, die durch die Planung ermittelte dauerhaft nachhaltige Menge an Holz zu ernten, mit einer möglichst hohen Wertschöpfung zu vermarkten. Dabei soll ein Überschuss/Gewinn erzielt werden. Die monetäre Ertragsleistung des Waldes wird durch Nadelbaumanteile von 60% im Bergwald - davon 20% Douglasie dauerhaft gesichert.Der bei diesem Produkt erzielte Überschuss kann allerdings den Aufwand bei den anderen Produkten nicht decken. Gründe hierfür sind zum einen ein hoher Aufwand bei der Holzernte durch:

● Bewirtschaftungsrestriktionen und hohe Standards (Flächenstillegungen, Schutzgebiete, Zertifizierung)

● Bewirtschaftungserschwernissen (Verkehrssicherung, Steillagen, Flächen mit Erholungsfunktion, Wasserschutzgebiete, etc.)

und zum anderen die Abhängigkeit der Höhe der Erträge aus der Holzproduktion von:● der Höhe des in der Forsteinrichtung festgelegten Hiebssatzes (Nachhaltigkeit)● kurzfristigen Entwicklungen am Holzmarkt und dadurch hervorgerufene

Preisschwankungen für Rohholz (Exportorientierung, Wirtschaftskrise)Ein weiteres Ziel ist die Bewirtschaftung des Stadtwaldes als Dauerwald. Diese wurde Mitte der 90er Jahre eingeleitet. Zu den wichtigsten Maßnahmen auf diesem Weg gehören:

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● Standortgerechte Baumartenwahl● Stopp aller Säume, das bedeutet waldbaulicher Verjüngungsverfahren, die mit

einem Aufhieb entlang einer definierten Linie und größeren Freiflächen arbeiten, und Einführung flächiger Verjüngungsverfahren

● keine flächigen Kahlschläge (FSC definiert hier max. 0,3ha)● Vorrang von Naturverjüngung vor Pflanzung - Aufbau flächiger

Naturverjüngungsvorräte● Förderung/Entwicklung vertikaler Struktur und Durchmesserspreitung● vermehrte Ausnutzung biologischer Automation (natürliche Selektion statt

aufwendiger Pflege, etc.)● individuelle Hiebsreifebestimmung (Zieldurchmesserernte)● Regulierung der Schalenwildbestände und Verzicht auf Wildschutzzäune● boden-und bestandespflegliche Holzernte● Einführung der Betriebsinventur (1999) als Basis für die waldbauliche

Erfolgskontrolle und Steuerung (Wiederholungsinventur 2009)● Erhaltung der Nutzung des Waldes und des Rohstoffes Holz mit hoher Priorität als

Beitrag zum Klimaschutz● Erhaltung und Ausbau der sogenannten „Selbstwerbung“ von Energieholz im

Stadtwald zur Senkung der Kosten für die Waldpflege

Die Waldwege werden grundsätzlich den Erfordernissen der Waldwirtschaft entsprechend unterhalten. Für Wege im Bereich der Erholungsschwerpunkte gelten höhere Standards.

Im Produkt Holzproduktion wird ein angemessener Überschuss erzielt (Stand 2008 rund 200.000€).

3.1.2 Zielsetzung Ökosystemmanagement

Zielsetzung auf der GesamtflächeDie FSC-Zertifizierung des Stadtwaldes wird beibehalten. Damit gelten für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes besonders hohe, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Standards.Kernpunkte des deutschen FSC-Standard sind:

● Verbot von Kahlschlägen (maximal 0,3ha mit Ausnahmeregelung bei gesicherter Naturverjüngung) und Verbot von Chemieeinsatz (Bewirtschaftung orientiert sich an naturnahen Waldökosystemen)

● Nutzungsverzicht: Natürliche Prozesse werden zugelassen & genutzt (Referenzflächen auf 3% der Forstbetriebsfläche)

● Nutzungsverzicht: Belassen von alten Bäumen & Totholz (Lebensraumschutz für Tier- und Pflanzenarten)

● Verbot flächiger Befahrung der Waldböden - Verwendung biologisch abbaubarer Schmierstoffe und Hydrauliköle (dauerhaftes, geländeangepasstes Wegenetz)

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● Begrenzung nicht heimischer Baumarten wie Douglasie und Roteiche auf Anteile von max. 20% (Umbau nicht standortgemäßer Bestockungen)

● Unabhängige, jährliche Kontrolle der Einhaltung der Standards vor Ort (Von FSC akkreditierte Zertifizierer)

Über das durch die FSC Zertifizierung geforderte Belassen von Totholz hinaus hat das städtische Forstamt durch ein spezifisches Totholzkonzept auf der Gesamtfläche des Stadtwaldes dem Artenschutz Rechnung getragen. Ein Netz von Totholzinseln und kleineren „Trittsteinflächen“ (1,7% der Waldfläche) sichert die Nachhaltigkeit dieses für Vögel, Fledermäuse und zahlreiche Insekten wichtigen Lebensraums. Kernlebensräume totholzbewohnender Arten sollen so einerseits möglichst lange erhalten bleiben und andererseits ständig neu entstehen (dynamischer Ansatz).Weitere Ziele beim Ökosystemmanagement sind die Beibehaltung des bewährten Systems bei der Jagd, bei dem städtische Bedienstete, mithelfende Jägerinnen und Jäger sowie engagierte Pächter/innen gemeinsam für angepasste Wildbestände Sorge tragen sowie die Weiterführung des Projekts Wiederbewässerung des nördlichen Mooswaldes in Kooperation mit Rhodia Acetow mit wissenschaftlicher Begleitung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA).

Zielsetzung auf den Vorrangflächen ÖkologieÖkologische Zielsetzungen haben überall dort Priorität, wo

● europäische, nationale und landesspezifische Rechtsnormen die Bewirtschaftung des Waldes zum Schutz von Natur und Umwelt beschränkenden oder modifizierenden,

● der Waldbesitzer dies im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtung bestimmt (z.B. Totholzflächen und FSC-Referenzflächen).

Auf diesen Flächen werden primär Naturschutzziele (Pflege und Erhaltung bestimmter Pflanzen- und Tierarten oder bestimmter Waldtypen und -Strukturen) verfolgt. Eine forstliche Bewirtschaftung ist hier unter besonderen Auflagen zwar möglich, jedoch mit einem deutlich höheren Aufwand bzw. Ertragsverzicht verbunden.Dies trifft in besonderem Maße auf folgende Waldflächen im Stadtwald zu:

● Teilflächen von Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten (FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie) und von Habitaten streng geschützter Arten gemäß §44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Konkretisierung dieser Flächen erfolgt im Rahmen der Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000-Schutzgebiete im Stadtwald.

● Waldflächen die Teil der Naturschutzgebiete Gaisenmoos und Schauinsland sowie der FFH- und Vogelschutz-Gebietskulisse sind (3% des Stadtwaldes)

● Waldflächen, die Teil des Bannwaldes Bahnholz sind (0,7% des Stadtwaldes)● Waldflächen, die als Totholzfläche (1,7%) oder als FSC-Referenzfläche (3%)

freiwillig aus der forstlichen Bewirtschaftung herausgenommen wurden● Waldflächen, die im Zuge des Ausgleichs für Waldinanspruchnahmen stillgelegt

wurden bziwhungsweise werden: Beispielsweise Ausgleich für Bebauung IKEA / Möbel Braun und (geplante) Kohärenzmaßnahmen Rheintalbahn (Flächenausdehnung noch nicht bekannt)

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Die Mindererträge durch die ausgesetzte Bewirtschaftung bzw. erhöhte Aufwendungen sind bisher nicht monetarisiert.

3.1.3 Zielsetzung Sozial- und Erholungsfunktion

Zielsetzung auf der GesamtflächeDer Stadtwald hat eine besondere Bedeutung für die Lebensqualität der Freiburger Bürger/innen: Schätzungsweise 4 Millionen Besucher/innen hat der Stadtwald pro Jahr. Dabei sind die Anforderungen und Erwartungen der Bürgerschaft an „ihren“ Wald vielfältig. Sie reichen vom reinen Walderlebnis über die Inanspruchnahme von Wander- und Fußwegen, über Mountainbike- oder Nordic Walking Strecken bis hin zu Grillplätzen und Waldhütten für Ausflüge und Feste. Die vom städtischen Forstamt herausgegebene Waldfreizeitkarte spiegelt die ganze Breite der im Wald nachgefragten und durch die Stadt zur Verfügung gestellten Infrastruktur wieder. Dabei ist eine steigende Tendenz der Nutzung des Waldes durch die Bevölkerung festzustellen.

Zielsetzung auf den Vorrangflächen Sozial- und ErholungsfunktionVorrangflächen liegen im Bereich der stadtrandnahen Wälder mit besonders hoher Frequentierung durch Waldbesucher/innen. Wesentlich ist die behutsame Weiterentwicklung der Infrastruktur, die Erhaltung des guten Standards und ihre Ergänzung wo notwendig:

● Die aktuell vorhandene Infrastruktur der Erholungseinrichtungen und deren hohe Qualität werden erhalten.

● Für Waldkindergärten und Spielgruppen werden Flächen zur Verfügung gestellt.● Es werden weiterhin kostenfreie waldpädagogische Angebote für Freiburger

Bildungseinrichtungen angeboten.● Die fachtouristischen und ökotouristischen Angebote des Forstamtes (Führungen /

Exkursionen) werden beibehalten und im Rahmen der städtischen Kampagne green city in Zusammenarbeit mit dem WaldHaus Freiburg weiter ausgebaut.

● Bürgerschaftliches Engagement (Naturschutz, Pflege von Wegen) wird aktiv unterstützt.

● Die Kooperation mit dem Verein zur Förderung kommunaler Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen e.V. (VABE) im Rahmen des ausgezeichneten Projektes „Brennholz vom Ökoforst“ wird fortgeführt.

● Das städtische Forstamt beschäftigt aus Gründen der Qualitätssicherung und der Erhaltung betrieblicher Flexibilität auch in Zukunft eigene Waldarbeiter und bildet aus.

Im Produkt Sozialfunktion besteht ein Zuschussbedarf (Stand 2008 rund 900.000€).

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4 Ausblick Stadtwald 2020

4.1 Herausforderung KlimawandelDer Klimawandel ist real und wird sich besonders stark auf Waldökosysteme - und damit auch den Stadtwald - auswirken. Die Forstwirtschaft ist dabei wegen der langen Produktionszeiträume für den nachwachsenden Rohstoff Holz besonders betroffen.Bereits heute sind Maßnahmen zur Anpassung der Bewirtschaftung des Stadtwaldes im Hinblick auf Baumartenwahl und Baumartenzusammensetzung zu berücksichtigen, denn erst in etwa 100 bis 200 Jahren sind die sich heute verjüngenden Bäume erntereif. Die verschiedenen Nutzergruppen eines multifunktionalen Waldes sehen sich - wie die für die Waldbewirtschaftung zuständigen Forstfachleute selbst - mit einer stetig abnehmenden Planungssicherheit konfrontiert, mit der konstruktiv im Sinne einer möglichst weitgehenden Risikostreuung umgegangen werden muss.Die genauen Auswirkungen des Klimawandels auf einzelne Waldökosysteme lassen sich mit den derzeit vorhandenen wissenschaftlichen Methoden und Konzepten im Detail kaum simulieren. Die Wissenschaft geht derzeit für Südwestdeutschland von folgenden bis zum Jahr 2050 zu erwartenden Effekten aus:

● Anstieg der Jahresdurchschnittstemperatur um 2 - 4°C● Zunahme von sogenannten „Klimaextremen“● Rückgang der Anzahl der Frosttage je Jahr● Anstieg der Anzahl der Hitzetage je Jahr● Zunahme der Niederschlagsmengen, dabei extremere Verteilung der

Niederschläge mit Spitzen im Winterhalbjahr und langen Trockenperioden im Sommerhalbjahr

Fakt ist: Ein extremer Klimawandel schädigt die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit von Waldökosystemen großflächig und irreversibel. Die einzige Möglichkeit, diesem angenommenen Wandel waldbaulich zu begegnen ist nach Aussage der Wissenschaft derzeit die Begründung und Pflege möglichst vielfältiger, naturnaher, standortangepasster und damit stabiler arten- und strukturreicher Waldbestände. Darüber hinaus sollten die Holzvorräte möglichst nicht weiter ansteigen (Sturmwurfrisiko) und es sollten in verstärktem Umfang trockenresistentere Baumarten wie beispielsweise Kiefer, Esskastanie oder Spitzahorn an den Waldbeständen beteiligt werden.Das Forstamt verfolgt aus Gründen der Risikostreuung die Strategie einer möglichst großen, standortgerechten Baumartenvielfalt. Die Anteile der trockenheitstoleranten Baumarten Roteiche und Douglasie an der Baumartenzusammensetzung im Stadtwald sollen beibehalten werden. Die Holzvorräte sollen aus Gründen der Risikominimierung nicht weiter ansteigen.

4.2 Zunkunftsfähigkeit von Holz als Rohstoff und EnergieträgerAngesichts der fortschreitenden Klimaveränderung und der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Bedeutung klimaschonender Lebensstile und Strategien ist der nachwachsende Rohstoff Holz ein zukunftsfähiges Produkt einer verantwortungsvollen Waldwirtschaft: Holzbauwerke und Holzprodukte tragen als CO2-Senken zu einer Verbesserung der Klimabilanzen bei. Auch die Bedeutung der Zertifizierung als Gütesiegel

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für dieses Produkt wird zunehmen. Die Öffentlichkeitsarbeit für den Rohstoff Holz und seine Verwendung (Gremienarbeit, Tagungen, Veröffentlichungen) bleibt daher weiterhin eine Aufgabe für das städtische Forstamt.Der städtische Forstbetrieb wird auf der überwiegenden Fläche des Stadtwaldes nach deutschem FSC-Standard auch in Zukunft Holz nutzen und damit lokal Arbeitsplätze sichern, die regionale Wirtschaft stärken und vor allem einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bei der Umsetzung der in der Waldkonvention benannten Ziele durch das städtische Forstamt können alle Waldfunktionen durch den Stadtwald zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft erbracht werden.

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