G U T A C H T E N · 2018-07-06 · Schallausbreitungsprogramm SAOS-NP in der Version 2015.02 des...

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Messstelle nach § 29b (ehemals § 26) Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) VMPA-SPG-134-97-HE Unsere Zeichen: UT-F2/Hub Dokument: L8247.docx Das Dokument besteht aus 41 Seiten Seite 1 von 41 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. G U T A C H T E N Nr. L 8247 zum Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Baiersdorfer Straße“ hinsichtlich der Geräuschbelastung durch einen geplanten Netto-Markt in 91090 Effeltrich Auftraggeber: MIBEG Investment International (MII) GmbH Hegelstraße 8 63628 Bad Soden-Salmünster Ausgestellt am: 30. Dezember 2016 Anzahl der Ausfertigungen: 3fach Auftraggeber 1fach Auftragnehmer Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ralf Huber Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch Managementsystem ISO 9001 / ISO14001 zertifiziert durch: Handelsregister Darmstadt HRB 4915 USt-IdNr. DE 111665790 Informationen gem. §2 Abs. 1 DL-InfoV unter www.tuev-hessen.de/impressum Bankverbindung: Commerzbank AG BIC DRESDEFFXXX IBAN DE23 5008 0000 00971005 00 Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Matthias J. Rapp Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Reiner Block Dipl.-Betrw. Erwin Blumenauer Telefon: +49 69 7916-310 Telefax: +49 69 7916-477 www.tuev-hessen.de Beteiligungsgesellschaft von: TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH IS Am Römerhof 15 60486 Frankfurt am Main Deutschland

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Messstelle nach § 29b

(ehemals § 26) Bundes-

Immissionsschutzgesetz

(BImSchG)

VMPA-SPG-134-97-HE

Unsere Zeichen:

UT-F2/Hub

Dokument:

L8247.docx

Das Dokument besteht aus

41 Seiten

Seite 1 von 41

Die auszugsweise Wiedergabe

des Dokumentes und die

Verwendung zu Werbezwecken

bedürfen der schriftlichen

Genehmigung der

TÜV Technische

Überwachung Hessen GmbH.

Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände.

G U T A C H T E N

Nr. L 8247

zum

Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Baiersdorfer Straße“

hinsichtlich der Geräuschbelastung

durch einen geplanten Netto-Markt

in 91090 Effeltrich

Auftraggeber:

MIBEG Investment International (MII) GmbH Hegelstraße 8 63628 Bad Soden-Salmünster

Ausgestellt am:

30. Dezember 2016

Anzahl der Ausfertigungen:

3fach Auftraggeber 1fach Auftragnehmer

Bearbeiter:

Dipl.-Ing. Ralf Huber Dipl.-Ing. (FH) Karl Baumbusch

Managementsystem

ISO 9001 / ISO14001 zertifiziert durch:

Handelsregister Darmstadt HRB 4915 USt-IdNr. DE 111665790 Informationen gem. §2 Abs. 1 DL-InfoV unter www.tuev-hessen.de/impressum Bankverbindung: Commerzbank AG BIC DRESDEFFXXX IBAN DE23 5008 0000 00971005 00

Aufsichtsratsvorsitzender:

Dr. Matthias J. Rapp

Geschäftsführer:

Dipl.-Ing. Reiner Block

Dipl.-Betrw. Erwin Blumenauer

Telefon: +49 69 7916-310

Telefax: +49 69 7916-477 www.tuev-hessen.de

Beteiligungsgesellschaft von:

TÜV Technische

Überwachung Hessen GmbH

IS

Am Römerhof 15

60486 Frankfurt am Main

Deutschland

Seite 2 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

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Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabenstellung ............................................................................................................ 3

2 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen ............................................................................ 3

3 Lagebeschreibung .......................................................................................................... 5

4 Beschreibung des Netto-Marktes ................................................................................... 5

5 Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Bauleitplanung ....................................... 6

6 Bestimmungen der TA Lärm........................................................................................... 7 6.1 Allgemeine Bestimmungen ....................................................................................... 7 6.2 Immissionsorte und Richtwerte nach TA Lärm ......................................................... 7 6.3 Vorbelastung ............................................................................................................ 8 6.4 Seltene Ereignisse ................................................................................................... 8

7 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen ................................................................. 9

8 Geräuschemissionen von Vorgängen auf dem Betriebsgelände .............................. 10 8.1 Fahrgeräusche von Lkw ......................................................................................... 10 8.2 Verladegeräusche .................................................................................................. 11 8.3 Pkw-Parkplatzgeräusche ........................................................................................ 13

9 Bestimmung der Zusatzbelastung ............................................................................... 15

10 Zusammenfassung und Diskussion ............................................................................ 17 10.1 Geräuschbelastung durch den geplanten Netto-Markt............................................ 17 10.2 Schallschutzmaßnahmen ....................................................................................... 18 10.3 Verkehr auf den öffentlichen Straßen ..................................................................... 19

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1 Aufgabenstellung

Der Auftraggeber plant in Effeltrich südlich der Kreisstraße FO 7 die Errichtung eines Netto-Marktes mit einer Verkaufsfläche von rund 1.018 m² mit zusätzlichem Backshop von ca. 55 m² (vgl. mit den Plänen in den Anhängen 1 und 2). Für die Kunden wird ein Parkplatz mit insge-samt 69 Pkw-Stellplätzen angelegt. An der südlichen Seite des Verkaufsgebäudes ist eine über-dachte Anlieferungsrampe vorgesehen. Zur Schaffung der städtebaulichen Voraussetzungen für den SB-Markt wird derzeit der Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Baiersdorfer Straße“ auf-gestellt, in dem der Bereich für den geplanten Netto-Markt als Sondergebiet SOLEH mit der Zweckbestimmung großflächiger Lebensmitteleinzelhandel ausgewiesen werden soll. Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH wurde nun beauftragt, die zu erwartende Geräuschbelastung durch den geplanten Netto-Markt in der Umgebung auf Grundlage von theoretischen Betrachtungen zu untersuchen. Dabei sollen die impulshaltigen Geräuschanteile durch die Lkw-Fahrvorgänge einschließlich der Verladung sowie durch den Pkw-Fahrverkehr und durch die Nutzung der Einkaufswagen auf dem Gelände des SB-Marktes mit Hilfe der so genannten „Parkplatzlärmstudie“ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und der „Lkw-Stu-die“ der Hessischen Landesanstalt für Umwelt berechnet werden. Zusätzlich ist Vorbelastung durch das vorhandene eingeschränkte Gewerbegebiet Mühlbach-wiesen zu betrachten.

2 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen

Bei der Abfassung dieses Berichtes wurden folgende Rechts- und Beurteilungsgrundlagen her-angezogen:

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I, Seite 1274); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749)

Sechzehnte Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Bundes-Immissi-onsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) in der Fassung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I, Jahrgang 1990, Seite 1036), zuletzt geänderte durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269)

Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997, veröffentlicht im Verkehrsblatt 12/1997 des Bundes-ministeriums für Verkehr

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech-nische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl. Nr. 26, S. 503ff

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Länderausschuss für Immissionsschutz: Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm

aus dem Jahre 1998, Protokoll der 101. Sitzung des LAI vom Mai 2001

Arbeitspapier des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz vom Juni 1999 zur me-teorologischen Korrektur Cmet in DIN ISO 9613-2

DIN ISO 9613-2 vom Oktober 1999, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Frei-en, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren

DIN 45635 Teil 1 vom April 1984, Geräuschmessung an Maschinen, Luftschallemissionen, Hüllflächen-Verfahren

DIN EN ISO 3746 vom März 2011 Akustik – Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruck-messungen – Hüllflächenverfahren der Genauigkeitsklasse 3 über einer reflektierenden Ebene (ISO 3746:2010); Deutsche Fassung EN ISO 3746:2010

DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 mit Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 vom Mai 1987 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Pla-nung“

Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Parkplatzlärmstudie (6. Auflage), Augsburg 2007

Knuth Lenkewitz, Jürgen Müller: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Ausliefe-rungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten erschienen im Heft „Umwelt und Geologie: Lärm-schutz in Hessen“, Heft 3, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden 2005

Ekkehard Knothe: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, erschie-nen im Heft Nr. 192 „Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz“, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden 1995

Freudenstein: Geräuschemissionen bei Verladetätigkeiten, erschienen im Heft Nr. 129 „Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz“, herausgegeben von der Hessischen Lan-desanstalt für Umwelt, Wiesbaden 1993

Merkblätter Nr. 25: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, herausgegeben vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LUA NRW), Es-sen, im Jahre 2000

Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoff-Containern (Wertstoffsam-melstellen) von der Bayerischen Landesanstalt für Umwelt, München 1993

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Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, erschienen in der Schriften-reihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden 2000

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ der Gemeinde Effeltrich, rechtsver-bindlich vom 29. Januar 2010

3. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Mühlbachwiesen“ der Gemeinde Effel-trich, rechtsverbindlich vom 16. Januar 2004

Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Baiersdorfer Straße“ der Gemeinde Effeltrich, Ent-wurf vom November 2016

Verkehrsuntersuchung des Büros HEINZ + FEHR GmbH, Wiesbaden, vom 30. Novem-ber 2016 zum geplanten SB-Markt an der FO 7 in Effeltrich

Schallausbreitungsprogramm SAOS-NP in der Version 2015.02 des Ingenieurbüros Kra-mer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin, mit Lima-Rechenkern Lima_7.exe vom 21. Juli 2015 des Büros Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbH, Dortmund

3 Lagebeschreibung

Die Lage des Plangebietes mit dem geplanten Netto-Markt kann den Plänen in Anhang 1 bis Anhang 3 entnommen werden. Östlich des geplanten Lebensmittelmarktes schließt sich in der Baiersdorfer Straße 2 die Baumschule Fischer an. Nordöstlich befindet sich das Wohngebiet Mühlbachwiesen. In einem Abstand von rund 300 m in nordwestlicher Richtung liegt an der Kreisstraße FO 7 das eingeschränkte Gewerbegebiet Mühlbachwiesen.

4 Beschreibung des Netto-Marktes

Es soll ein neuer Netto-Marktes mit einer Verkaufsfläche von rund 1.018 m² mit zusätzlichem Backshop mit ca. 55 m² errichtet werden (vgl. mit den Plänen in den Anhängen 1 und 2). Für die Kunden wird ein Parkplatz mit insgesamt 69 Pkw-Stellplätzen angelegt. Der Fahrwege des Parkplatzes sollen mit glattem Asphalt befestigt werden, während die eigentlichen Pkw-Stellflä-chen gepflastert werden. An der südlichen Seite des Verkaufsgebäudes ist eine überdachte An-lieferungsrampe geplant. Die Andienung des Netto-Marktes wird ausschließlich in der Tageszeit zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr abgewickelt. Für die Andienung des SB-Marktes kann nach Angaben des Betreibers von folgendem Fahrzeugaufkommen pro Tag ausgegangen werden:

4 Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t (1 x Frische, 1 x Trockensortiment, 1 x Leergut, 1 x Streckenlieferant)

3 Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t (2 x Vorkassenbäcker, 1 x optional Metzgerei)

2 Kleintransporter (1 x Zeitung und 1 x Backware für den SB-Bereich)

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Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Die vorgesehenen Öffnungszeiten des Netto-Marktes erstrecken sich an einem Werktag von frühestens 06.00 Uhr bis maximal 22.00 Uhr. Entsprechend der Verkehrsuntersuchung des Büros HEINZ + FEHR GmbH, Wiesbaden, zum geplanten SB-Markt an der FO 7 in Effeltrich erreicht das Verkehrsaufkommen an dem Netto-Markt im Durchschnitt 1.658 Pkw-Bewegungen (= 829 Pkw) und 10 Lkw-Bewegungen (= 5 Lkw) pro Tag. An einem Spitzentag in der Woche kann nach eigenen Messerfahrungen an ver-gleichbaren Märkten von einem um rund 30 % höheren Verkehrsaufkommen ausgegangen wer-den. Zur Berechnung der Geräuschbelastung durch den geplanten Netto-Markt wurde daher im Sin-ne einer Maximalbetrachtung von 1.078 Pkw pro Tag ausgegangen. Für die Anlieferung werden in der vorliegenden Untersuchung täglich 8 Lkw und 2 Kleintransporter zugrunde gelegt.

5 Berücksichtigung des Lärmschutzes in der Bauleitplanung

In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, dass im Rahmen von raumbe-deutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zu-zuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend zum Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie mög-lich vermieden werden. Als technisches Regelwerk steht für die Belange des Lärmschutzes in der Bauleitplanung die DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ zur Verfügung. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 werden schalltechnische Orientierungswerte genannt, die als eine sachverständige Konkretisie-rung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen sind. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die vorhandene Vorbelastung und die Auswirkungen einer Planung, und zwar getrennt nach den verschiedenen Lärmquellenarten (Gewerbe, Verkehr, Sport, Freizeit etc.). Die schalltechnischen Beurteilungspegel werden für jede Lärmquellenart getrennt mit den dazugehörigen schalltechnischen Orientierungswerten verglichen. Diese Orientierungswerte sind nicht als Grenzwerte gedacht, sondern sie unterliegen einer ver-antwortlichen oder begründeten Abwägung. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen - insbe-sondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte u.U. nicht einhalten. Besonders dann sollte das umfangreiche Instrumentarium zur Lärmbekämpfung, vor allem das der bauleitplanerischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Flächen mit Überschreitun-gen möglichst gering zu halten. Es sollte nicht alleine deshalb auf Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden, weil damit kein ausreichender Schallschutz erreicht werden kann. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abge-wichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch an-dere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Über-schreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausrei-chenden Schallschutzes sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeich-net werden.

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Da im späteren Beschwerdefall im Immissionsschutzrecht die TA Lärm angewendet wird, wurde im vorliegenden Fall zur Beurteilung der Geräusche von dem geplanten Netto-Markt die TA Lärm herangezogen.

6 Bestimmungen der TA Lärm

6.1 Allgemeine Bestimmungen

Für die Beurteilung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des BImSchG wird, mit Ausnahme von Sportgeräuschen, in der Regel die TA Lärm angewendet. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) dient zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräu-sche von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die den An-forderungen des 2. Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Die in der TA Lärm festgelegten Immissionsrichtwerte werden als im Grundsatz zutreffende Konkretisierung des Begriffs der schädlichen Umwelteinwirkung im Sinne des BImSchG ange-sehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer dazu geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Welche Beeinträchtigungen als erheblich einzustufen sind, richtet sich nach der Zumutbarkeit. Dabei ist auf die konkrete Betroffenheit abzustellen, die insofern umgebungsabhängig ist.

6.2 Immissionsorte und Richtwerte nach TA Lärm

Nach den Messvorschriften der TA Lärm soll 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster eines nach DIN 4109 schutzbedürftigen Raumes gemessen werden. Unter Anwendung dieser Messvorschriften wurden die Geräuschimmissionen durch den geplanten Netto-Markt in Effeltrich an folgenden Immissionsorten untersucht (siehe Pläne in den Anhän-gen 1 und 2):

IP 1: Flurstück 1414/14 im Wohngebiet Mühlbachwiesen

IP 2: Baumschule Fischer Baiersdorfer Straße 2 (Flurstück 1383) Der Bereich mit dem Immissionsort IP 1 wird in der 3. Änderung des B-Planes Wohngebiet „Mühlbachwiesen“ als allgemeines Wohngebiet (WA) mit folgenden Richtwerten nach TA Lärm ausgewiesen: 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts. Für den Bereich mit dem Immissionsort IP 2 (Baumschule Fischer) liegt kein Bebauungsplan vor. Er liegt nach Auskunft des Planungsbüros Fischer im Außenbereich. Hier können in Anbe-tracht der tatsächlichen Nutzung die folgenden Richtwerte nach TA Lärm für Mischgebiet (MI) herangezogen werden: 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts.

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Die Tageszeit erstreckt sich von 06.00 bis 22.00 Uhr und die Nachtzeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, dabei wird in der Nachtzeit zur Beurteilung die lauteste Nachtstunde herangezogen. Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Richtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht-zeit um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

6.3 Vorbelastung

Die Erheblichkeit von Belästigungen und damit die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen hängt von allen einwirkenden Geräuschen ab, so dass nicht nur die von der zu beurteilenden Anlage ausgehenden Immissionen mit den Richtwerten zu vergleichen sind, sondern vielmehr die Vorbelastung durch benachbarte vorhandene und zukünftige Gewerbebetriebe berücksich-tigt werden muss. Daher ist bei Einwirkung mehrerer genehmigungsbedürftiger und nicht ge-nehmigungsbedürftiger Anlagen verschiedener Betreiber auf einen Immissionsort sicherzustel-len, dass durch die Errichtung und den Betrieb einer Anlage keine schädlichen Umwelteinwir-kungen entstehen können. Die Verkehrsgeräusche von öffentlichen Straßen gelten in diesem Sinne nicht als gewerbliche Vorbelastung. Die beiden Immissionsorte IP 1 und IP 2 werden durch die Geräusche aus dem vorhandenen eingeschränkten Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ in einem Abstand von rund 300 m nordöst-lich des geplanten Netto-Marktes bereits belastet. Entsprechend Nummer 1.1.2 der textlichen Festsetzungen B in dem zugehörigen B-Plan Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ vom 29. Januar 2010 dürfen „durch die Arbeiten im Gewerbegebiet die Immissionsrichtwerte für das angrenzen-de Wohngebiet (55 dB(A) Tag und 40 dB(A) Nacht) nicht überschritten werden“. Daher wurde für das eingeschränkte Gewerbegebiet GEe ein Schallleistungspegel LWA derart festgelegt, dass an den benachbarten Wohnhäusern südwestlich der Straße der Kreisstraße FO 7 die Richtwerte nach TA Lärm für allgemeines Wohngebiet (WA) von tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) eingehalten werden. Mit Hilfe dieser Schallleistung wurde die maximal mögli-che Vorbelastung durch das eingeschränkte Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ an den Immissi-onsorten IP 1 und IP 2 über eine Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-T2 berechnet (vgl. auch mit Kapitel 8). Die Baumschule Fischer in der Baiersdorfer Straße 2 befindet sich im Außenbereich und wird als landwirtschaftlicher Betrieb und nicht als Gewerbebetrieb betrachtet. Nicht genehmigungs-pflichtige landwirtschaftliche Anlagen fallen nicht in den Anwendungsbereich der TA Lärm und werden daher bei der Bestimmung der Vorbelastung nicht berücksichtigt.

6.4 Seltene Ereignisse

Bei „seltenen Ereignissen“ an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres be-tragen die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm: 70 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts.

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Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Richtwerte für seltene Ereignisse in Misch-, Wohn- und Kurgebieten am Tage um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. In Gewerbegebieten dürfen diese Werte am Tage kurzzeitig um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nachtzeit um nicht mehr als 15 dB(A) überschritten werden.

7 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen

Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie der Ein- und Ausfahrt, die in Zusam-menhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Geräuschbelastung zu be-rücksichtigen. Die Ein- und Ausfahrt wird begrenzt durch die Teilnahme am öffentlichen Ver-kehr. Das Fahrzeug nimmt nicht mehr am öffentlichen Verkehr teil, wenn die erste Achse des Fahrzeuges den öffentlichen Verkehrsweg verlassen hat. Umgekehrt nimmt das Kfz dann am öffentlichen Verkehr teil, sobald die letzte Achse sich auf dem öffentlichen Verkehrsweg befin-det. Unter Verkehrsweg ist hier die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr zu verstehen, nicht der Fuß-gängerweg. Sofern die Verladetätigkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen im näheren räumlichen Umfeld der Anlage entstehen, so sind diese Tätigkeiten dem Anlagengeräusch zuzurechnen. Geräu-sche, die durch menschliches Verhalten verursacht sind (z.B. Gespräche, Autoradio usw.) und auf die der Anlagenbetreiber keinen Einfluss hat, sind nach den Kommentierungen des Länder-ausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 8. März 2000 nicht dem Anlagengeräusch zuzu-ordnen, sondern nach den verhaltensbezogenen Lärmbekämpfungsvorschriften zu behandeln. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, in reinen und allgemeinen Wohn-gebieten sowie in Mischgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechne-risch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

die Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden.

In Gewerbe- und Industriegebieten entfällt die Betrachtung des anlagenbezogenen Verkehrs auf den öffentlichen Straßen. Dabei ist der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öf-fentlichen Verkehrsflächen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990 - RLS-90 zu berechnen. Nach diesem Regelwerk ist für die Geräuschbelastung durch Straßenverkehr ein Beurteilungspegel zu bilden, der sich vom Beurteilungspegel der TA Lärm unter anderem dadurch unterscheidet, dass keine Impuls- und Ruhezeitenzuschläge berück-sichtigt werden und die Beurteilung in der Nachtzeit nicht auf die lauteste Nachtstunde, sondern auf 8 Stunden abgestellt werden.

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Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

In der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990 werden für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche in reinen und allgemeinen Wohngebieten folgende Immissionsgrenzwerte festgesetzt:

zwischen 06.00 und 22.00 Uhr: 59 dB(A) und

zwischen 22.00 und 06.00 Uhr: 49 dB(A). Für Mischgebiete gelten folgende Immissionsgrenzwerte festgesetzt:

zwischen 06.00 und 22.00 Uhr: 64 dB(A) und

zwischen 22.00 und 06.00 Uhr: 54 dB(A).

8 Geräuschemissionen von Vorgängen auf dem Betriebsgelände

Parkplätze an SB-Märkten und bei sonstigen Gewerbebetrieben sind dadurch gekennzeichnet, dass nicht wie bei viel befahrenen Straßen Geräusche des fließenden Verkehrs überwiegen, sondern ungleichmäßigere, zum Teil informationshaltige Geräusche wie Türenschlagen, Anlas-sen des Motors, An- und Abfahrgeräusche, Radio usw. auftreten. Zusätzlich sind noch impuls-haltige Geräusche bei der Andienung des Marktes zu betrachten. Bei der Bestimmung der Ge-räuschbelastung durch den Betrieb eines SB-Marktes sind insbesondere folgende Geräusch-vorgänge auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen:

Lkw-Fahrgeräusche einschließlich der Kühlaggregate und

Verladung der Fahrzeuge,

Pkw-Parkplatzgeräusche und

Nutzung der Einkaufswagen sowie

Betrieb von Lüftungs- und von Kühlanlagen.

8.1 Fahrgeräusche von Lkw

Die Hessische Landesanstalt für Umwelt (HLfU) hat die Geräuschemissionen von Lkw für den aktuellen Fahrzeugbestand repräsentativ für typische Fahrzustände untersuchen lassen. Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat sich entsprechend dieser Studie bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen. Die Geräuschemissionen für verschiedene Einzelvorgänge beim Betrieb eines Lkw werden in Tabelle 1 zusammengestellt. Im Sinne des Takt-Maximalpegelverfahrens mit einer Taktzeit von 5 Sekunden kann man für Impulsgeräusche, wie Motorstart und Türenschlagen usw., von einer Einwirkzeit von 5 Sekunden ausgehen.

Seite 11 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Tabelle 1: Schallemissionen eines Lkw

Geräuschvorgang Schallleistung

LWA LWA’,1h 1)

LWA,1h 2)

Türenschlagen 100 dB(A) - -

Motorstart 100 dB(A) - -

unterer Leerlauf 94 dB(A) - -

Betriebsbremse 108 dB(A) - -

Betätigen der fahrzeugeigenen

Ladebordwand

84 dB(A) - -

Fahrgeräusche bei 20 km/h

- auf ebener Strecke 106 dB(A) 63 dB(A) je m -

- auf Steigungsstrecken > 7 % 109 dB(A) 66 dB(A) je m -

Rangieren bei 5 km/h

- Strecke 30 m 103 – 105 dB(A) 66 – 68 dB(A) je m 81 – 83 dB(A)

- Strecke 40 m 103 – 105 dB(A) 66 – 68 dB(A) je m 82 – 84 dB(A)

- Strecke 50 m 103 – 105 dB(A) 66 – 68 dB(A) je m 83 – 85 dB(A)

1) LWA’,1h = längenbezogene Schallleistung für einen Vorgang pro Stunde 2) LWA,1h = Schallleistung für einen Vorgang pro Stunde

Nach eigenen Untersuchungen der TÜV Hessen GmbH liegen die Geräuschemissionen eines Kleintransporters (Kleinbus bzw. Sprinter) nach aktuellen technischen Stand um rund 8 dB(A) niedriger als die Fahrgeräusche eines großen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t (vgl. auch mit Messbericht Nr. L 7140-A vom 28. März 2012).

8.2 Verladegeräusche

In Tabelle 2 sind die zeitbezogenen mittleren Schallleistungspegel LWAT,1h, bezogen auf eine Stunde, für verschiedene Ladevorgänge entsprechend der o.g. „Lkw-Studie“ angegeben. Für die kurzzeitige Geräuschspitze wie z.B.

beim An- und Abkuppeln von Anhängern,

beim Absetzen und Aufnehmen von Wechselbrücken und Aufliegern,

beim Ablassen der Luft aus Luftfedern,

beim Absetzen von Überladebrücken und

beim Öffnen und Schließen der Ladebordwand usw. kann ein Schallleistungspegel LWA,max von bis zu 122 dB(A) angesetzt werden.

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Tabelle 2: auf 1 Stunde bezogener Schallleistungspegel LWAT,1h beim Verladen

Vorgang Schallleistung LWAT,1h

Außenrampe Innenrampe

Palettenhubwagen auf:

- Überladebrücke 85 dB(A) 80 dB(A)

- fahrzeugeigene Ladebordwand 88 dB(A) --

Rollcontainer auf:

- Überladebrücke -- 64 dB(A)

- fahrzeugeigene Ladebordwand 78 dB(A) --

Kleinstapler auf Überladebrücke 75 dB(A) 70 dB(A)

Rollgeräusche auf Wagenboden 75 dB(A) 75 dB(A)

In der Zeitschrift Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 129, wurden von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Angaben zu den Geräuschemissionen von typischen Verladevorgängen, wie sie z.B. an Lebensmittelmärkten auftreten, veröffentlicht. Die Schall-leistung LWAFTeq für verschiedene Verladevorgänge auf Grundlage des Takt-Maximalpegels so-wie die kurzzeitigen Geräuschspitzen LWA,max werden in Tabelle 3 zusammengestellt. Tabelle 3: Geräuschemissionen beim Verladen

Geräuschvorgang mittlere kurzzeitige

Schallleistung Geräuschspitze

LWAFTeq LWA,max

- Kühlaggregat am Lkw

- mit eigenem Dieselmotor 100 dB(A) --

- Elektroaggregat 93 dB(A) --

- Auflegen der Überladebrücke -- 110 dB(A)

- Handverladung von Getränken und Backware 100 dB(A) 106 dB(A)

- Verladung mit Hubwagen und Rollcontainer 96 dB(A) 106 dB(A)

- Verladung mit Elektro-Hubwagen 88 dB(A) 98 dB(A)

Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat im Jahre 1993 schalltechnische Hinweise er-arbeitet, die zur Beurteilung der Geräuschemissionen von Sammelcontainern herangezogen werden können. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden von dem Landesamt für Umwelt-schutz eigenen Schallpegelmessungen an verschiedenen Wertstoffsammelstellen durchgeführt. Die Tabelle 4 gibt die ermittelten Schallleistungspegel bei einem Containeraustausch wider. Die Ergebnisse wurden aus dem mittleren Takt-Maximalpegel mit einer Taktdauer von 5 Sekunden gewonnen. Zusätzlich wird in dieser Tabelle die mittlere Einwirkdauer der Geräuschvorgänge angegeben.

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Tabelle 4: Schallleistungspegel beim Containeraustausch Geräuschvorgang LWAFTeq LWA,max Einwirkdauer

Stahl-Abroll-Container - Absetzen 113 dB(A) 121 dB(A) 75 sec - Aufnehmen 114 dB(A) 126 dB(A) 100 sec - Summe mit Rangieren 114 dB(A) 126 dB(A) 175 sec Stahl-Absetz-Container - Absetz en 107 dB(A) 111 dB(A) 80 sec - Aufnehmen 105 dB(A) 111 dB(A) 150 sec - Summe mit Rangieren 106 dB(A) 111 dB(A) 230 sec

8.3 Pkw-Parkplatzgeräusche

Gemäß der „Parkplatzlärmstudie“ berechnet man die Geräuschbelastung durch den Betrieb ei-nes Parkplatzes durch Betrachtung der eigentlichen Parkvorgänge, wie z.B. An- und Abfahrt, Motorstart und Türenschlagen, sowie dem Durchfahrverkehr. Näherungsweise kann dabei für N Parkbewegungen folgende Formel benutzt werden: LWA = [ 63 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg N ] dB(A) mit KPA = Zuschlag für die Parkplatzart (siehe Tabelle 5) KI = Impulszuschlag (siehe Tabelle 5) KD = Zuschlag für den Anteil des Fahrverkehrs KStrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen N = Anzahl der Parkbewegungen je Stunde KD = [2,5 lg (f x B - 9)] dB(A) für f x B > 10 Stellplätze KD = 0 dB(A) für f x B < 10 Stellplätze f = Anzahl der Stellplätze je Bezugsgröße B = Bezugsgröße f x B = Anzahl der Stellplätze Für die Anzahl f der Stellplätze je Bezugsgröße werden in Abhängigkeit von der Parkplatzart in der Parkplatzlärmstudie folgende Werte angegeben:

Diskothek: f = 0,50 Stellplätze / m² Netto-Gastraumfläche

Gaststätten: f = 0,25 Stellplätze / m² Netto-Gastraumfläche

Verbrauchermarkt und Warenhaus: f = 0,07 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche

Discountmarkt: f = 0,11 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche

Elektrofachmarkt: f = 0,04 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche

Bau- und Möbelfachmarkt: f = 0,03 Stellplätze / m² Netto-Verkaufsfläche

Hotel: f = 0,50 Stellplätze / Bett

P+R- und Mitarbeiterparkplatz: f = 1,00 Stellplätze

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Tabelle 5: Zuschläge für unterschiedliche Parkplatzarten

Zuschläge

Parkplatz für Parkplatzart für Impulse

KPA KI

P+R-Parkplätze, Besucher- und Mit-

Arbeiterparkplätze, Wohnanlagen

0 dB 4 dB

Parkplätze an Einkaufszentren

- Standard-Einkaufswagen

- Fahrwege aus Asphalt 3 dB 4 dB

- Fahrwege aus Pflaster 5 dB 4 dB

- lärmarme Einkaufswagen

- Fahrwege aus Asphalt 3 dB 4 dB

- Fahrwege aus Pflaster 3 dB 4 dB

Parkplätze

- Restaurant 3 dB 4 dB

- Gaststätten 3 dB 4 dB

- Schnellrestaurant 4 dB 4 dB

- Diskotheken 4 dB 4 dB

Autohöfe für Lkw 14 dB 3 dB

Die kurzzeitige Geräuschspitze beim Zuschlagen des Kofferraumdeckels an einem Pkw beläuft sich im Mittel auf einen Schallleistungspegel LWAF,max von 99,5 dB(A) und von einer Pkw-Tür auf einen Wert von 97,5 dB(A). Bei Parkplätzen, bei denen sich die Verkehrsaufteilung auf die einzelnen Fahrstraßen genau abschätzen lässt, wird die Geräuschbelastung durch die getrennte Berechnung der Pegelanteile aus dem eigentlichen Parkvorgang (An- und Abfahrt, Türenschlagen usw.) und aus dem Durch-fahrverkehr bestimmt. Die Geräusche für den Durchfahrverkehr werden entsprechend den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) ermittelt. Die Schallanteile für die Parkvor-gänge und für den Fahrverkehr auf dem Parkplatz werden energetisch addiert, wobei dann für die eigentlichen Parkvorgänge auf den Stellplätzen der Impulszuschlag KI für die unterschiedli-chen Parkplatzarten entsprechend obiger Tabelle berücksichtigt wird. Der Zuschlag KStrO für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen beträgt für das getrennte Berech-nungsverfahren wie folgt:

für asphaltierte Fahrgassen: KStrO = 0 dB(A)

für Betonsteinpflaster mit Fugen < 3 mm: KStrO = 1,0 dB(A)

für Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm: KStrO = 1,5 dB(A)

für wassergebundenen Decken (Kies): KStrO = 4,0 dB(A)

für Natursteinpflaster: KStrO = 5,0 dB(A)

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9 Bestimmung der Zusatzbelastung

Durch die TA Lärm wurde ein einheitliches Beurteilungsverfahren für die Geräusche von tech-nisch gewerblichen Anlagen entwickelt, wodurch sich die verschiedenen Einflussgrößen wich-ten lassen und kombiniert zu einem Beurteilungspegel zusammengefasst werden können. Die-ser Beurteilungspegel wird mit den Richtwerten nach TA Lärm verglichen. Der Mittelungspegel dient dabei zur Kennzeichnung von Geräuschen mit zeitlich veränderlichen Schalldruckpegeln ohne Berücksichtigung von auffälligen Einzeltönen oder Impulsen. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt auf Grundlage der DIN ISO 9613-2, die die Zu-sammenhänge zwischen der Schallemission (Schallleistungspegel) und Schallimmission im Ein-wirkungsbereich der Anlage (ausgedrückt durch den Schalldruckpegel) aufzeigen. Gemäß Punkt A.1.4. des Anhangs der TA Lärm ist zur Ermittlung der Beurteilungspegel die meteorologische Korrektur nach Punkt 8 der DIN ISO 9613-2 zu berücksichtigen. Dabei ist auf der Grundlage der örtlichen Wetterstatistiken und nach deren Analyse ein Faktor C0 zu bestim-men bzw. abzuschätzen, der als Basis für die Bestimmung der meteorologischen Korrektur Cmet heranzuziehen ist. Da für den vorliegenden Standort in Effeltrich keine repräsentative Häufig-keitsverteilung für die Windrichtungen und Windgeschwindigkeiten vorlagen, wurde entspre-chend dem Arbeitspapier des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz vom Juni 1999 zur meteorologischen Korrektur Cmet in DIN ISO 9613-2 für den Faktor C0 in der Tagzeit ein Wert von 3 dB und für die Nachtzeit ein Wert von 1 dB herangezogen. Die Bodendämpfung wurde nach der Alternativformel entsprechend Gleichung 10 in DIN ISO 9613-2 ermittelt. Als Beurteilungszeit für den Tages-Richtwert gilt gemäß TA Lärm die Zeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr. Dabei erhalten in reinen und allgemeinen Wohngebieten Geräusche, die in den Zei-ten mit erhöhter Störwirkung auftreten, einen Zuschlag von 6 dB: Zeiten mit erhöhter Störwirkung werktags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Zeiten mit erhöhter Störwirkung sonn- und feiertags: 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr In Misch-, Gewerbegebieten sowie Industriegebieten entfällt allerdings dieser „Ruhezeitenzu-schlag“. Zur Berechnung der Vorbelastung durch das eingeschränkte Gewerbegebiet GEe „Mühlbach-wiesen“ und der Zusatzbelastung durch den geplanten Netto-Markt in Effeltrich wurde von fol-genden Annahmen ausgegangen:

Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“:

In dem eingeschränkten Gewerbegebiet GEe wurde tagsüber ein Schallleistungspegel LWA von 100 dB(A) gleichmäßig auf die Gewerbeflächen verteilt, so dass an den benach-barten Wohnhäusern Reuthstraße 24 bis 30 südwestlich der Straße der Kreisstraße FO 7 der Tages-Richtwert nach TA Lärm für allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 dB(A) eingehalten wird (vgl. auch mit Kapitel 6.3).

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Mit Hilfe dieser Schallleistung wurde die maximal mögliche Vorbelastung durch das ein-geschränkte Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ an den Immissionsorten IP 1 und IP 2 über eine Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-T2 berechnet.

Zusatzbelastung durch den geplanten Netto-Markt:

Zur Andienung des geplanten Netto-Marktes einschließlich des Back-Shops fahren pro Tag 8 Lkw und 2 Kleintransporter den Markt an, wobei 2 Lkw mit einem Diesel-Kühl-aggregat ausgestattet sind.

Die Diesel-Kühlaggregate für die Lkw bleiben während der Verladung an der Andie-nungsrampe auf der Südseite eingeschaltet.

Für die Geräusche durch diese Diesel-Kühlaggregate wird an allen Aufpunkten prognos-tisch ein Tonzuschlag KT nach TA Lärm für die erhöhte Lästigkeit von tonhaltigen Ge-räuschen in Höhe von 3 dB angenommen.

Es werden im Andienungsbereich des Netto-Marktes insgesamt 80 Palletten bzw. Roll-container verladen. Darüber hinaus wird an der Andienungsrampe Leergut für 0,5 h per Hand verladen.

Die beiden Lkw zur Anlieferung des Back-Shops werden per Hand vor den Eingang auf der O-Seite des Verkaufsgebäudes für jeweils 0,5 h verladen.

Insgesamt 1.078 Pkw-Kunden fahren pro Tag mit dem Pkw auf den Parkplatz mit dem geplanten Netto-Markt. Die Fahrwege des Parkplatzes werden mit glattem Asphalt be-festigt. Es wurde bei der Berechnung der Parkplatzgeräusche von Standard-Einkaufs-wagen im Sinne der „Parkplatzlärmstudie“ ausgegangen.

Da sich der Immissionsort IP 1 in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) befindet, wurde an diesem Aufpunkt für ca. 19 % der Geräuschvorgänge mit dem Pkw in den „Ruhezei-ten“ ein pauschaler „Ruhezeitenzuschlag“ von 1,9 dB berücksichtigt.

Etwa 30 % der Lkw-Andienungsvorgänge findet tagsüber vor 07.00 Uhr und somit inner-halb der „Ruhezeiten“ statt. Daher ist für die Lkw-Geräusche einschließlich der Verlade-vorgänge an dem Immissionsort IP 1 im allgemeinen Wohngebiet (WA) ein pauschaler „Ruhezeitenzuschlag“ von 2,8 dB zu berücksichtigen.

Für den Immissionsort IP 2 im Außenbereich ist kein „Ruhezeitenzuschlag“ erforderlich.

Die Ergebnisse für die Geräuschbelastung durch den Netto-Markt auf Grundlage der oben an-gegebenen Geräuschvorgänge werden in der Tabelle 6 auf folgender Seite zusammengestellt (vgl. mit den Berechnungsprotokollen in den Anhängen). Darüber hinaus können der Tabelle 6 die kurzzeitigen Geräuschspitzen durch verschiedene Geräuschvorgänge auf dem Betriebsge-lände des Marktes in der jeweils ungünstigsten Position entnommen werden.

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Tabelle 6: Richtwerte nach TA Lärm, Vorbelastung durch GEe-Gebiet „Mühlbachwiesen“ und Geräuschbelastung durch den geplanten Netto-Markt in Effeltrich in dB(A)

Geräuschquelle Immissionsort

IP 1 IP 2 tagsüber (06.00 bis 22.00 Uhr)

Tages-Richtwert nach TA Lärm 55 60 Vorbelastung durch GEe-Gebiet „Mühlbachwiesen“ 34 33 Zusatzbelastung durch geplanten Netto-Markt

- Lkw-Geräusche 41,4 41,0

- Verladegeräusche 43,5 42,7

- Pkw-Parkgeräusche 48,7 48,4

- Summe Netto-Markt 51 50 Gesamtbelastung 51 50 (Summe Vorbelastung plus Netto-Markt) kurzzeitige Geräuschspitze

- Lkw-Bremsimpuls 60 61

- Verladung 69 67

- Zuschlagen eines Pkw-Kofferraumdeckels 74 75

10 Zusammenfassung und Diskussion

10.1 Geräuschbelastung durch den geplanten Netto-Markt

Im vorliegenden Gutachten wurde die zu erwartende Geräuschbelastung durch einen geplanten Netto-Markt in Effeltrich auf Grundlage von theoretischen Betrachtungen an folgenden Immissi-onsorten untersucht (siehe Pläne in den Anhängen 1 und 2):

IP 1: Flurstück 1414/14 im Wohngebiet Mühlbachwiesen

IP 2: Baumschule Fischer Baiersdorfer Straße 2 (Flurstück 1383) Der Bereich mit dem Immissionsort IP 1 wird in der 3. Änderung des B-Planes Wohngebiet „Mühlbachwiesen“ als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Bereich mit dem Immis-sionsort IP 2 befindet sich im Außenbereich. Hier können in Anbetracht der tatsächlichen Nut-zung die Richtwerte nach TA Lärm für Mischgebiet (MI) herangezogen werden. Die Ergebnisse für die Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ und für die Zusatzbelastung durch den Netto-Markt bei einem Verkehrsaufkommen von 1.078 Pkw und von 10 Lkw bzw. Kleintransporter pro Tag werden in Tabelle 6 zusammengestellt. Zusätzlich ist hier die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung aufgelistet.

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Die Baumschule Fischer in der Baiersdorfer Straße 2 befindet sich im Außenbereich und wird als landwirtschaftlicher Betrieb und nicht als Gewerbebetrieb betrachtet. Nicht genehmigungs-pflichtige landwirtschaftliche Anlagen fallen nicht in den Anwendungsbereich der TA Lärm und werden daher bei der Bestimmung der Vorbelastung nicht berücksichtigt. Somit werden an den Immissionsorten IP 1 und IP 2 die jeweils zulässigen Tages-Richtwerte nach TA Lärm durch die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung durch den Netto-Markt um mindestens 4 dB(A) unterschritten. Die kurzzeitigen Geräuschspitzen durch verschiedene Impulsvorgänge auf dem Gelände des SB-Marktes übersteigen die maßgebenden Tages-Richtwerte um bis zu 19 dB(A), wobei nach TA Lärm die Richtwerte am Tage kurzzeitig um bis zu 30 dB(A) überschritten werden dürfen. Bei einer Steigerung des Fahrzeugaufkommens um 25 % erhöht sich die Zusatzbelastung an den Aufpunkten um bis zu 1 dB(A) und bei 60 % um bis zu 2 dB(A). Die Genauigkeit der Pro-gnose beläuft sich abschätzungsweise auf + 3 dB(A).

10.2 Schallschutzmaßnahmen

Damit an den Immissionsorten die jeweils zulässigen Richtwerte nach TA Lärm durch die Ge-samtbelastung eingehalten werden können, empfehlen wir folgende Schallschutzmaßnahmen:

Zur Reduzierung der „Klappergeräusche“ beim Schieben der Einkaufswagen sind die Fahrwege des Parkplatzes des Netto-Marktes mit glattem Asphalt zu befestigen. Diese Maßnahme wurde bei der Bestimmung der Geräuschbelastung durch den geplanten Netto-Markt in Tabelle 6 bereits berücksichtigt.

In der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr darf der Netto-Markt nicht angedient werden, da durch einen Lkw-Bremsimpuls bzw. durch einen Verladeimpuls der jeweils zulässige Nacht-Richtwert nach TA Lärm kurzzeitig unzulässig um mehr als 20 dB(A) überschritten werden kann.

Die Geräuschemissionen von Lüftungs- und Kälteanlagen sowie von Heizungsanlagen sind bei einem Abstand der Geräte von 100 m zum nächsten Immissionsort im allgemei-nen Wohngebiet (WA) in der Summe auf einen Schallleistungspegel LWA nach DIN 45635 „Geräuschmessung an Maschinen“ bzw. nach DIN EN ISO 3746 „Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen“ zu begren-zen von

LWA = 78 dB(A)

Dies entspricht einem maximal zulässigen Schalldruckpegel Lp in einem Abstand von 10 m zum Mittelpunkt der Anlagen von 50 dB(A). Die Geräusche der technischen Aggregate dürfen nicht einzeltonhaltig sein (kein Brum-men und kein Pfeifen bzw. Summen). Damit ist sichergestellt, dass der Nacht-Richtwert für allgemeines Wohngebiet (WA) von 40 dB(A) durch die technischen Aggregate um mindestens 10 dB(A) unterschritten wird.

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In der Tageszeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr kann der zulässige Schallleistungspegel LWA für die technischen Aggregate des SB-Marktes in einer höheren Leistungsstufe um 10 dB(A) auf 88 dB(A) angehoben werden.

Bei einem anderen Abstand der Lüftungs- und Kälteanlagen sowie der Heizungsanlagen zu dem nächst gelegenem Wohnhaus sind die zulässigen Emissionen der Gerätschaften entsprechend zu ändern.

10.3 Verkehr auf den öffentlichen Straßen

Entsprechend der Verkehrsuntersuchung des Büros HEINZ + FEHR GmbH zum geplanten SB-Markt an der FO 7 in Effeltrich erreicht das Verkehrsaufkommen an dem Netto-Markt im Durch-schnitt 1.658 Pkw-Bewegungen und 10 Lkw-Bewegungen pro Tag, wobei 60 % des anlagenbe-zogenen Verkehrs auf der Kreisstraße FO 7 aus bzw. in Richtung Westen und 40 % aus bzw. in Richtung Osten abgewickelt werden. Nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) errechnet sich für den anlagen-bezogenen Verkehr auf der öffentliche Straße an einem Wohnhaus in 20 m Abstand zur Mittel-achse der Straße östlich des geplanten Netto-Marktes ein Beurteilungspegel Lr bei einer zuläs-sigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h von Lr,tags = 52 dB(A)

Somit wird der Immissionsgrenzwert nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für Wohngebiete in Höhe von tagsüber 59 dB(A) durch die Kfz-Geräusche des geplanten Netto-Marktes auf öffentlichen Straßen an einem Wohnhaus in 20 m Abstand zur Mittelachse der Straße um mindestens 7 dB(A) unterschritten. Damit sind nach TA Lärm keine organisatorischen Maßnahmen zur Reduzierung der anlagen-bezogenen Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Straßen erforderlich (vgl. auch mit Kapitel 7). Industrie Service, Geschäftsbereich Umwelttechnik Lärm- und Erschütterungsschutz Ralf Huber Karl Baumbusch stellvertretender fachlich Verantwortlicher Gruppe V Sachverständiger

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Verzeichnis der Anhänge Seite Pläne Anhang 1: Übersichtsplan 21 Anhang 2: Freiflächenplan des Netto-Marktes 22 Bestimmung der Mittelungspegel Anhang 3: Erläuterung der Emissionstabelle 23 und 24 Anhang 4: Erläuterung der Immissionstabelle 25 Vorbelastung Anhang 5: Emissionstabelle 26 Anhang 6: Immissionsort IP 1 27 Anhang 6: Immissionsort IP 2 27 Anhang 6: Immissionsort IP 3 28 Anhang 7: Immissionsort IP 4 28 Anhang 7: Immissionsort IP 5 28 Zusatzbelastung durch Netto-Markt Anhang 8: Emissionstabelle mit „Ruhezeitenzuschlag“ 29 bis 31 Anhang 9: Immissionsort IP 1 32 bis 34 Anhang 10: Emissionstabelle ohne „Ruhezeitenzuschlag“ 35 bis 37 Anhang 11: Immissionsort IP 2 38 bis 40 anlagenbezogener Verkehr nach RLS-90 Anhang 12: Emissionstabelle 41 Anhang 12: Immissionsort IP 41

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Anhang 1 Übersichtsplan

Netto-Markt

IP 1

IP 2

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Anhang 2 Freiflächengestaltungsplan des Netto-Marktes

IP 1

IP 2

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Anhang 3 Erläuterung zum spektralen Schallausbreitungsprogramm SAOS-NP „EMISSION“ Nr. = „ID-Nummer“: Kennzeichnungsmöglichkeit von Einzelquellen zur Erstellung von Hitlisten zur

Auslegung von Schallschutzmaßnahmen (SSM); eine Doppelbelegung sollte deshalb vermieden werden. Alternativ = „Steuerungsparameter“: ZS steht als Eintrag für Zwischensumme der in den darüber liegenden Zeilen angegebenen Quellen, bis zur nächsten ZS bzw. ersten Quelle. GS steht als Eintrag für Gesamtsumme aller darüber liegenden Quellen bzw. Zeilen.

Kommentar

= „Kommentarspalte“, erläutert den Modellansatz (Schallquellen, Betriebsbedingungen, Bauteile etc.) siehe hierzu auch Tabelle „Quellenkennung“ unten

Emission (Nr.)

= „Spektrum-Nummer für die Schallemission“, benennt die Zeilen-Nr. in der Datenbank „Einga-bespektren“, für die links in den Kommentarzeilen beschriebene Schallquelle. In der Datei „Einga-bespektren“ sind u.a. die Schallleistungspegel, Schalldruckpegel in bestimmtem Abstand oder Hal-leninnenpegel abgelegt. Aus diesem Emissionsspektrum wird unter Berücksichtigung von Zuschlä-gen, Abschlägen, Anzahl der Einzelvorgänge und der VDI 2571 der ausbreitungswirksame Ge-samtschalleistungspegel (letzte Spalte der vorliegenden Emissionstabelle) der betrachteten Schall-quelle abgeleitet.

Emission dB(A)

= „A-bewerteter Summenpegel“ des in der Datenbank „Spektren“ angewählten Emissionsspek-trums. Bei Straßenverkehrslärm wird hier nach RLS 90 der Emissionspegel LmE dargestellt.

Bez. Abst. m

= „Bezugsabstand (m)“, für unter Emission (Nr.) eingetragene Freifeldpegel. Wird als Halbkugel-Hüllflächenmaß zum Freifeldpegel addiert und ergibt den Schallleistungspegel. Eine Abweichung von der Halbkugelabstrahlung bei der Messung wird durch Eintrag in der folgenden Spalte „num. Add.“ korrigiert bzw. berücksichtigt.

num. Add. dB

= „numerische Addition (dB)“: Werte die hier eingetragen sind werden zum Immissionspegel ad-diert (negative Zahlen subtrahiert). Diese Spalte kann verschiedene Funktionen ausüben: z.B. Be-rücksichtigung des Raumwinkels (Reflexionen), einen Ruhezeitenzuschlag oder Tonzuschlag ein-rechnen, oder die Stückzahl durch Zuschlag mit (10*log n) korrigieren, Fremdgeräuschkorrekturen usw.

Messfl. (m2) Anzahl Stk.

= „Messfläche S in m2“, für die der in der Spalte „Emission“ angegebene Pegel maßgebend ist. Das Messflächenmaß (= 10 x log S (dB)) für die jeweils angegebene, zu berechnende Quelle wird dem Emissionspegel hinzuaddiert. Alternativ = „Anzahl“ der Einzelereignisse, für die der in der Spalte „Emission“ angegebene Pegel maßgebend ist.

R´ Nr.

= „Spektrum-Nummer für das Schaldämm-Maß“, benennt die Zeilen-Nr. in der Datenbank “Spektren“ in der u.a. die Schalldämm-Maße hinterlegt sind. In dieser Datei kann aber auch eine Einfügungsdämmung oder sonstige Verbesserungsmaße abgelegt sein. Je nach Anwendung muss in der Spalte „num. Add. dB“ eine Korrektur für den Diffus-Freifeldsprung im Sinne der VDI 2571 eingerechnet werden.

R+Cd (6) Mw dB

= „berechnetes Schalldämmmaß + 6 (dB)“, Ergebnis als berechnetes, tatsächliches Schall-dämm-Maß zuzüglich 6 dB für den Diffus-Freifeldübergang; R´ Werte = 0 als Eintrag in „Spektren“ ergibt hier als Ergebnis = 6 dB für den Pegelsprung

MM dB

= „Minderungsmaßnahme (dB)“: hier eingetragene Summenpegelminderung wird nur eingerech-net, wenn im Menü „Vereinbarungen“ auf „Ls gemindert“ geschaltet wurde. Diese Werte werden dann von den Immissionspegeln subtrahiert, nicht aber von den Schallleistungspegeln. Zu beach-ten ist, dass hiermit i.d.R. nur ein Minderungsbedarf im Summenpegel abgeschätzt wird. Die Aus-legung von Schallschutzmaßnahmen (SSM) wird vorzugsweise spektral kalkuliert.

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Einw. T h(-s/100)

= „Einwirkzeit“, bestimmt die zeitliche Bewertung der einzelnen Quelle. Ohne Eintrag wird die Quelle ohne zeitlichen Abzug über die gesamte voreingestellte Beurteilungszeit (1h nachts, 16h tags etc.) berechnet. Sonst gilt folgende Konvention: positive Zahlen bedeuten Einwirkzeiten in Stunden, negative Zah-len bedeuten Einwirkzeiten in 100 Sekunden. (Bsp.: die Eingabe von -0,05 bedeutet eine Einwirk-zeit von 5 sec).

v km/h

= „Fahrgeschwindigkeit (km/h)“, bei bewegten Quellen die als Linienquellen digitalisiert wurden (z.B. Lkw, Pkw, Stapler), wird deren Einwirkzeit über die Geschwindigkeit und die Länge der Li-nienquelle automatisch berechnet und in der Spalte „Einwirkzeit“ angegeben.

hQ m

= „Quellenhöhe (m)“, gibt die Höhe der Emissionsquelle an, die in der Abschirmungsberechnung verwendet wird. Bei Flächen- und Linienquellen wird die Quellenhöhe aus den Angaben in der „Um-risstabelle“ übernommen.

x-Q (U-Nr.) / m

= „X-Koordinate (m)“ bei Punktquellen. Bei Linien- und Flächenquellen wird hier die Zeilennum-mer der Quelle aus der „Umrisstabelle“ eingetragen.

Y-Q / m = „Y-Koordinate (m)“ bei Punktquellen. Bei Linien- und Flächenquellen erfolgt in dieser Spalte kein Eintrag.

Richt wirk. Nr.

= „Richtwirkungs-Spektrum-Nummer“: hier wird die entsprechende Zeilennummer der Datei „Eingabespektren“ eingetragen, in der u.a. auch Richtwirkungsmaße in 30° Schritten abgelegt wer-den können.

Lw (LmE) dB(A)

= Schallleistungspegel [dB(A)]“: aus dem Emissionsansatz der jeweiligen Zeile berechneter im-missionswirksamer Schallleistungspegel in dB(A).

„Quellenkennung - Kurzfassung“ Kommentar = „Kommentarspalte“ beschreibt das digitalisierte Objekt: siehe Kennung

Die angegebene Kennung definiert in der Kommentarspalte um welche Quelle es sich in der Emis-

sionszeile, lfd. Nr., zur Übernahme in die Berechnung in „EMISSION“ handelt

Nr. oder Kennung

= „Kenn-Nummer“, für die weitere Berechnung verwendete Kennung zur Unterscheidung um wel-

ches Objekt oder Quellelement es sich handelt: Die Kennungen sind aufgelistet:

Nr. 0 – Kennung P = Punktquelle

Nr.1 – Kennung Fh = Flächenquelle -horizontal, Eingabe geschlossener Polygone z.B. Parkplatz, Dach, etc.

Nr.2 – Kennung L = Linienquelle, z.B. Rohrleitung, Straße, Fahrstrecken etc.

Nr.3 – Kennung H = Hindernis, allgemein z.B. Gebäude mit geschlossenem Polygon (siehe Umrisse)

Nr. 4 – Kennung Fs = Flächenquelle -senkrecht, Eingabe von 2 Höhen (unten / oben): Wand, Fenster, Tor etc.

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Anhang 4

Erläuterung zum spektralen Schallausbreitungsprogramm SAOS-NP „IMMISSIONEN“ VDI ISO 2714 9613-2

Nr. = „Quellen-Nummer“, identisch zur Quellen -Nr. in „EMISSION“, wird hier übernommen für alle Immissionsorte

Kommentar

= Kommentarspalte, identisch zur Kommentarspalte in „EMISSION“, wird hier übernommen für alle Immissionsorte

Lw Lw(LmE) dB(A) dB(A)

= Schallleistungspegel [dB(A)], identisch mit Ergebnisspalte aus „EMISSION“; gibt den aus dem Emissionsansatz der jeweiligen Zeile berechneten immissionswirksamen Schalleistungspegel an

DT DT dB dB

= Einwirkzeit-Korrekturmaß (dB), berechnete positive Einwirkzeitkorrektur aufgrund der vor ein-gestellten Beurteilungszeit und der für die jeweilige Quelle angegebenen oder aus v (km/h) berech-neten Einw. T

MM MM dB dB

= Minderungsmaßnahme (dB), identisch mit MM (dB) Spalte in „EMISSION“ Blatt 2, wird hier übernommen für alle Immissionsorte

Ko Do dB dB Refl.- Refl. Ant. Ant. dB dB

= Raumwinkelmaß (dB), wird von SAOS-LIMA automatisch berechnet; Ko beschreibt den Einfluss von quellennahen Reflektoren bzw. die Reflexion des zugehörigen Gebäudes. SAOS-LIMA be-rechnet kein Ko >6 dB. siehe Refl. -Ant. dB = Reflexionsanteil (dB), stattdessen wird der genauere Reflexionsanteil zusätzlich berechnet und in der Tabelle „IMMISSION“ angegeben. Die tatsächliche Gesamtreflexion für die verschiedenen IP´s setzt sich aus diesem Reflexions-Anteil und Ko zusammen.

- Cmet dB

= meteorologische Korrektur (dB), zur Berücksichtigung des Langzeitmittelungspegels, wird nach Abschnitt 8 bzw. Gleichung 22 der DIN ISO 9613-2 berechnet; sofern keine spezifische Wet-terstatistik / Windverteilung vorliegt wird Co = 2 dB eingesetzt.

- +RT dB

= Ruhezeitenzuschlag = KR = Zuschlag für Zeiten erhöhter Empfindlichkeit; berechnet anhand der betriebsanteiligen Zeiten einer Quelle in Spalte Betrieb in der Ruhezeit und der Gebietsausweisung über Polygone (ohne GI, GE, MI)

sm dp m m

= Abstand Quelle - Immissionsort (m), wird bei Punktquellen automatisch dreidimensional er-mittelt, d.h. es wird die jeweils tatsächliche, dem Abstandsmaß (dB) zugrunde liegende Entfernung, berechnet. Bei Flächen- und Linienquellen wird der minimale Abstand angegeben.

DI DI dB dB

= Richtwirkungsmaß (dB),

De Abar dB dB

= Einfügungsdämpfungsmaß (dB), die Abschirmungsberechnung erfolgt frequenzabhängig in Oktavbandbreite über alle Beugungskanten (auch seitlich); diese Spalte zeigt die tatsächliche Summenpegeldifferenz, aus Spektren, in Einwertangabe an.

Ds Adiv dB dB

= Abstandsmaß (dB), berechnet nach für Vollkugelabstrahlung (4II*r2), über den dreidimensiona-len Weg

DL Aatm dB dB

= Luftabsorptionsmaß (dB)

DBM Agr dB dB

= Boden- und Meteorologie- Dämpfungsmaß (dB),

Refl.- Refl.- Ant. Ant. dB dB

= Reflexionsanteil [dB(A)], Ergebnisspalte für den automatisch, frequenzabhängig mit SAOS-LIMA berechneten Reflexionsanteil; Voreinstellung Reflexionsverlust von 1dB

Ls LfT dB(A) dB(A)

= Immissionspegel [dB(A)], richtlinienkonform berechnete Ergebnisse für diskret definierte Einzel-Immissionspunkte (IP´s)

Seite 26 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

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Anhang 5 Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr Datei-Nr.: L8247-A Voreinstellungen: C0 3 dB Anzahl der Reflexionen: 2

Radius der Reflexionen: 40 m Temperatur: 10 °C Feuchte: 70 % LMINP: 0.01 DISIND: 30 m smin 2 m DBFEHLER: 0 dB Agr nach Gleichung 10 in DIN ISO 9613-2

Emissionstabelle

Nr. Kommentar Emis- sion

dB(A)

num. Add. dB

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

Einw.T h (-s/100)

v km/ h

hQ m Lw

(LmE) dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

GEe-Gebiet Mühlbachwiesen

========================

HF - GE-Flächen 100,0 16,00 100,0

GS Summe 100,0

Seite 27 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

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Anhang 6 Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr Datei-Nr.: L8247-A Immissionsort IP 1: Flurstück 1414/14 im WA

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

GEe-Gebiet Mühlbachwiesen

========================

HF - GE-Flächen 100,0 3,0 2,2 4,8 298,1 62,1 0,7 4,3 33,7

GS Summe 33,7

Immissionsort IP 2: Baiersdorfer Straße 2

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

GEe-Gebiet Mühlbachwiesen

========================

HF - GE-Flächen 100,0 3,0 2,5 3,4 323,1 62,7 0,7 4,5 32,6

GS Summe 32,6

Immissionsort IP 3: Reuthstraße 24

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

GEe-Gebiet Mühlbachwiesen

========================

HF - GE-Flächen 100,0 2,9 4,8 36,1 47,3 0,1 1,2 54,2

GS Summe 54,2

Seite 28 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

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Anhang 7 Vorbelastung durch das Gewerbegebiet „Mühlbachwiesen“ tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr Datei-Nr.: L8247-A Immissionsort IP 4: Reuthstraße 26

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

GEe-Gebiet Mühlbachwiesen

========================

HF - GE-Flächen 100,0 2,9 4,8 34,1 47,0 0,1 1,1 54,7

GS Summe 54,7

Immissionsort IP 5: Reuthstraße 30

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

GEe-Gebiet Mühlbachwiesen

========================

HF - GE-Flächen 100,0 2,9 0,1 4,8 35,4 48,5 0,1 1,3 52,9

GS Summe 52,9

Seite 29 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

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Anhang 8 Zusatzbelastung durch Netto-Markt tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr mit „Ruhezeitenzuschlag“ Datei-Nr.: L8247-B Voreinstellungen: C0 3 dB Anzahl der Reflexionen: 2

Radius der Reflexionen: 40 m Temperatur: 10 °C Feuchte: 70 % LMINP: 0.01 DISIND: 30 m smin 2 m DBFEHLER: 0 dB Agr nach Gleichung 10 in DIN ISO 9613-2

Emissionstabelle

Nr. Kommentar Emis- sion

dB(A)

num. Add. dB

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

Einw.T h (-

s/100)

v km/ h

hQ m Lw

(LmE) dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

L: Linienquelle

P: Punktquelle

=============================

mit Ruhezeitenzuschlag

1 Lkw-Fahrgeräusche

=======================

Netto-Markt

- 6 Lkw, davon 2 Fahrzeuge

mit Diesel-Kühlaggregat

- 2 Kleintransporter

Back-Shop

- 2 Lkw

=======================

- Tonzuschlag KT von 3 dB für

Dieselkühlaggregat in Spalte num. Add.

- Ruhezeitenzuschlag für

30 % der Lkw: 2,8 dB

==============================

Lkw-Fahrgeräusche SB-Markt

L - Fahrweg Lkw 106,0 2,8 6,0 -0,58 20,0 1,0 116,5

L - Fahrweg Kleintransporter 106,0 -5,2 2,0 -0,58 20,0 1,0 103,8

L - Dieselkühlaggregat 100,0 2,8 2,0 -0,58 20,0 3,0 105,8

Lkw-Fahrgeräusche Back-Shop

L - Fahrweg Kleintransporter 106,0 2,8 2,0 -0,28 20,0 1,0 111,8

Seite 30 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

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Nr. Kommentar Emis- sion

dB(A)

num. Add. dB

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

Einw.T h (-

s/100)

v km/ h

hQ m Lw

(LmE) dB(A)

Andienung SB-Markt

L - Lkw-Rangieren 104,0 2,8 8,0 -0,30 5,0 1,0 115,8

HF - Lkw-Motorstart 100,0 2,8 8,0 -0,05 1,0 111,8

HF - Lkw-Türenschlagen 100,0 2,8 16,0 -0,05 2,0 114,8

HF - Lkw-Bremsimpuls 108,0 2,8 6,0 -0,05 1,0 118,6

HF - Lkw-Leerlauf 94,0 2,8 8,0 -0,60 1,0 105,9

HF - Dieselkühlaggregat Zufahrt 100,0 -5,2 2,0 0,50 3,0 97,8

Andienung Back-Shop

HF - Lkw-Motorstart 100,0 2,8 2,0 -0,05 1,0 105,8

HF - Lkw-Türenschlagen 100,0 2,8 4,0 -0,05 1,0 108,8

HF - Lkw-Bremsimpuls 108,0 2,8 2,0 -0,05 1,0 113,8

HF - Lkw-Leerlauf 94,0 2,8 2,0 -0,60 1,0 99,9

ZS Summe Lkw-Fahrger. 124,2

2 Verladegeräusche

===================================

- Ruhezeitenzuschlag für

30 % der Verladung: 2,8 dB

==============================

Rampe SB-Markt

HF - Palettenhubwagen 88,0 2,8 80,0 1,00 1,3 109,8

HF - Rollcontainer auf Ladebordwand 78,0 2,8 80,0 1,00 1,3 99,8

HF - Rollger. Wagenboden 75,0 2,8 160,0 1,00 1,0 99,8

L - Ladebordwand 84,0 2,8 6,0 -0,15 1,3 94,6

Verladung Leergut

HF - Handverladung 100,0 2,8 1,0 0,50 1,3 102,8

Verladung Back-Shop

HF - Handverladung 100,0 2,8 2,0 0,50 1,0 105,8

ZS Summe Verladung 112,4

3 Parkplatzgeräusche

========================

- 1.078 Pkw pro Tag

= 2.156 Parkbewegungen

Ruhezeitenzuschlag: 1,9 dB

==========================

- Asphaltbelag

- normale Einkaufswagen

- Impulszuschlag: KI = 4 dB

- Parkplatzart: Kpa = 3 dB

- KStrO = 0 dB

- gleichmäßige Verteilung auf allen 91 Plätzen

- Ruhezeitenzuschlag für Parkvorgänge: 0 dB

=========================

Parkvorgänge

HF - 16 Stellplätze 63,0 8,9 500,0 1,00 1,0 98,9

HF - 10 Stellplätze 63,0 8,9 312,0 1,00 1,0 96,8

HF - 14 Stellplätze 63,0 8,9 438,0 1,00 1,0 98,3

HF - 29 Stellplätze 63,0 8,9 906,0 1,00 1,0 101,5

Pkw-Fahrgeräusche

L - Pkw Fahrweg 1 92,4 1,9 328,0 -0,25 30,0 1,0 119,5

L - Pkw Fahrweg 2 92,4 1,9 375,0 -0,18 30,0 1,0 120,1

L - Pkw Fahrweg 2 92,4 1,9 375,0 -0,14 30,0 1,0 120,1

ZS Summe Pkw-Geräusche 124,7

Seite 31 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Nr. Kommentar Emis- sion

dB(A)

num. Add. dB

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

Einw.T h (-

s/100)

v km/ h

hQ m Lw

(LmE) dB(A)

GS Gesamtsumme 127,6

kurzzeitige Geräuschspitze

===================================

Pkw-Kofferraumdeckel

P - Position 1 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 2 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 3 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 4 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 5 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 6 99,5 16,00 1,0 99,5

Bremsimpuls

P - Position 1 108,0 16,00 1,0 108,0

P - Position 2 108,0 16,00 1,0 108,0

P - Position 3 108,0 16,00 1,0 108,0

P - Position 4 108,0 16,00 1,0 108,0

Verladung

P - Position 1 122,0 16,00 1,0 122,0

P - Position 2 122,0 16,00 1,0 122,0

Seite 32 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Anhang 9 Zusatzbelastung durch Netto-Markt tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr mit „Ruhezeitenzuschlag“ Datei-Nr.: L8247-B Voreinstellungen: C0 3 dB Anzahl der Reflexionen: 2

Radius der Reflexionen: 40 m Temperatur: 10 °C Feuchte: 70 % LMINP: 0.01 DISIND: 30 m smin 2 m DBFEHLER: 0 dB Agr nach Gleichung 10 in DIN ISO 9613-2

Immissionsort IP 1

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m

dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

L: Linienquelle

P: Punktquelle

=============================

mit Ruhezeitenzuschlag

1 Lkw-Fahrgeräusche

=======================

Netto-Markt

- 6 Lkw, davon 2 Fahrzeuge

mit Diesel-Kühlaggregat

- 2 Kleintransporter

Back-Shop

- 2 Lkw

=======================

- Tonzuschlag KT von 3 dB für

Dieselkühlaggregat in Spalte num. Add.

- Ruhezeitenzuschlag für

30 % der Lkw: 2,8 dB

==============================

Lkw-Fahrgeräusche SB-Markt

L - Fahrweg Lkw 116,5 30,0 3,0 0,1 3,3 31,6 47,8 0,4 1,7 24,2 39,5

L - Fahrweg Kleintransporter 103,8 30,0 3,0 0,1 3,3 31,6 47,8 0,4 1,7 11,4 26,7

L - Dieselkühlaggregat 105,8 30,0 2,9 4,3 31,3 47,7 0,1 1,2 29,7

Lkw-Fahrgeräusche Back-Shop

L - Fahrweg Kleintransporter 111,8 33,1 3,0 0,1 3,3 34,5 45,9 0,4 1,5 19,4 33,9

Seite 33 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m

dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Andienung SB-Markt

L - Lkw-Rangieren 115,8 32,8 3,0 1,2 3,3 103,7 10,9 52,5 0,3 3,6 -11,9 17,5

HF - Lkw-Motorstart 111,8 40,6 3,0 1,4 3,3 119,3 12,3 52,8 0,2 3,8 3,7

HF - Lkw-Türenschlagen 114,8 40,6 3,0 1,1 3,8 119,2 7,4 52,9 0,2 3,6 12,1

HF - Lkw-Bremsimpuls 118,6 40,6 3,0 1,2 3,3 103,7 9,7 52,1 0,2 3,6 14,2

HF - Lkw-Leerlauf 105,9 29,8 3,0 1,2 3,3 103,7 10,0 52,3 0,3 3,6 -19,3 11,7

HF - Dieselkühlaggregat Zufahrt 97,8 15,1 3,0 0,9 4,3 119,2 3,4 52,8 0,1 3,4 25,2

Andienung Back-Shop

HF - Lkw-Motorstart 105,8 40,6 3,0 0,6 3,3 80,2 49,2 0,2 3,1 13,5 17,4

HF - Lkw-Türenschlagen 108,8 40,6 3,0 0,6 3,3 80,2 49,2 0,2 3,1 16,5 20,4

HF - Lkw-Bremsimpuls 113,8 40,6 3,0 0,6 3,3 80,2 49,2 0,2 3,1 21,5 25,4

HF - Lkw-Leerlauf 99,9 29,8 3,0 0,6 3,3 80,2 49,2 0,4 3,1 17,4 21,7

ZS Summe Lkw-Fahrger. 41,4

2 Verladegeräusche

===================================

- Ruhezeitenzuschlag für

30 % der Verladung: 2,8 dB

==============================

Rampe SB-Markt

HF - Palettenhubwagen 109,8 12,0 3,0 1,4 3,4 132,5 12,0 53,4 0,3 3,8 27,9 32,1

HF - Rollcontainer auf Ladebordwand 99,8 12,0 3,0 1,4 3,4 132,5 12,0 53,4 0,3 3,8 17,9 22,1

HF - Rollger. Wagenboden 99,8 12,0 3,0 1,2 3,3 103,7 9,7 52,1 0,2 3,6 24,0

L - Ladebordwand 94,6 35,8 3,0 1,4 3,4 132,5 12,0 53,4 0,3 3,8 -11,2 -7,0

Verladung Leergut

HF - Handverladung 102,8 15,1 3,0 1,4 3,4 132,5 12,0 53,4 0,3 3,8 17,8 22,0

Verladung Back-Shop

HF - Handverladung 105,8 15,1 3,0 0,6 3,3 80,2 49,2 0,2 3,1 39,1 43,0

ZS Summe Verladung 43,5

3 Parkplatzgeräusche

========================

- 1078 Pkw pro Tag

= 2156 Parkbewegungen

Ruhezeitenzuschlag: 1,9 dB

==========================

- Asphaltbelag

- normale Einkaufswagen

- Impulszuschlag: KI = 4 dB

- Parkplatzart: Kpa = 3 dB

- KStrO = 0 dB

- gleichmäßige Verteilung auf allen 91 Plätzen

- Ruhezeitenzuschlag für Parkvorgänge: 0 dB

=========================

Parkvorgänge

HF - 16 Stellplätze 98,9 12,0 3,0 3,3 40,2 45,6 0,1 1,7 42,4

HF - 10 Stellplätze 96,8 12,0 3,0 3,3 55,9 46,3 0,1 2,3 39,1

HF - 14 Stellplätze 98,3 12,0 3,0 0,3 3,3 70,9 48,4 0,1 2,9 37,6

HF - 29 Stellplätze 101,5 12,0 3,0 0,3 3,3 51,5 48,9 0,1 2,7 40,4

Pkw-Fahrgeräusche

L - Pkw Fahrweg 1 119,5 33,6 3,0 0,1 3,3 32,5 47,0 0,1 1,7 40,0

L - Pkw Fahrweg 2 120,1 35,1 3,0 0,1 3,3 34,0 45,8 0,1 1,4 40,6

L - Pkw Fahrweg 2 120,1 36,1 3,0 3,3 33,2 45,0 0,1 1,4 40,4

ZS Summe Pkw-Geräusche 48,7

Seite 34 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m

dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

GS Gesamtsumme 50,5

kurzzeitige Geräuschspitze

===================================

Pkw-Kofferraumdeckel

P - Position 1 99,5 3,0 3,3 49,4 44,9 0,1 1,7 55,8

P - Position 2 99,5 3,0 3,3 37,5 42,5 0,1 0,4 59,5

P - Position 3 99,5 3,0 3,3 56,3 46,0 0,1 2,2 54,2

P - Position 4 99,5 3,0 3,3 56,7 46,1 0,1 2,2 54,1

P - Position 5 99,5 3,0 0,4 3,3 74,9 48,5 0,1 2,9 50,6

P - Position 6 99,5 3,0 0,5 3,3 80,7 49,1 0,2 3,1 49,6

Bremsimpuls

P - Position 1 108,0 3,0 3,3 35,9 42,1 0,1 0,1 68,7

P - Position 2 108,0 3,0 3,3 60,7 46,7 0,1 2,4 61,8

P - Position 3 108,0 3,0 0,4 3,3 77,1 48,7 0,2 3,0 58,7

P - Position 4 108,0 3,0 0,6 3,3 81,7 49,2 0,2 3,1 56,5 60,3

Verladung

P - Position 1 122,0 3,0 0,6 3,3 83,4 49,4 0,2 3,2 70,1 73,9

P - Position 2 122,0 3,0 1,5 3,3 132,5 12,6 53,4 0,3 3,8 51,0 55,4

Seite 35 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Anhang 10 Zusatzbelastung durch Netto-Markt tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr ohne „Ruhezeitenzuschlag“ Datei-Nr.: L8247-C Voreinstellungen: C0 3 dB Anzahl der Reflexionen: 2

Radius der Reflexionen: 40 m Temperatur: 10 °C Feuchte: 70 % LMINP: 0.01 DISIND: 30 m smin 2 m DBFEHLER: 0 dB Agr nach Gleichung 10 in DIN ISO 9613-2

Emissionstabelle

Nr. Kommentar Emis- sion

dB(A)

num. Add. dB

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

Einw.T h (-

s/100)

v km/ h

hQ m Lw

(LmE) dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

L: Linienquelle

P: Punktquelle

=============================

ohne Ruhezeitenzuschlag

1 Lkw-Fahrgeräusche

=======================

Netto-Markt

- 6 Lkw, davon 2 Fahrzeuge

mit Diesel-Kühlaggregat

- 2 Kleintransporter

Back-Shop

- 2 Lkw

=======================

- Tonzuschlag KT von 3 dB für

Dieselkühlaggregat in Spalte num. Add.

==============================

Lkw-Fahrgeräusche SB-Markt

L - Fahrweg Lkw 106,0 6,0 -0,58 20,0 1,0 113,7

L - Fahrweg Kleintransporter 106,0 -8,0 2,0 -0,58 20,0 1,0 101,0

L - Dieselkühlaggregat 100,0 3,0 2,0 -0,58 20,0 3,0 106,0

Lkw-Fahrgeräusche Back-Shop

L - Fahrweg Kleintransporter 106,0 2,0 -0,28 20,0 1,0 109,0

Andienung SB-Markt

L - Lkw-Rangieren 104,0 8,0 -0,30 5,0 1,0 113,0

Seite 36 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

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Nr. Kommentar Emis- sion

dB(A)

num. Add. dB

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

Einw.T h (-

s/100)

v km/ h

hQ m Lw

(LmE) dB(A)

HF - Lkw-Motorstart 100,0 8,0 -0,05 1,0 109,0

HF - Lkw-Türenschlagen 100,0 16,0 -0,05 2,0 112,0

HF - Lkw-Bremsimpuls 108,0 6,0 -0,05 1,0 115,8

HF - Lkw-Leerlauf 94,0 8,0 -0,60 1,0 103,1

HF - Dieselkühlaggregat Zufahrt 100,0 3,0 2,0 0,50 3,0 106,0

Andienung Back-Shop

HF - Lkw-Motorstart 100,0 2,0 -0,05 1,0 103,0

HF - Lkw-Türenschlagen 100,0 4,0 -0,05 1,0 106,0

HF - Lkw-Bremsimpuls 108,0 2,0 -0,05 1,0 111,0

HF - Lkw-Leerlauf 94,0 2,0 -0,60 1,0 97,1

ZS Summe Lkw-Fahrger. 121,6

2 Verladegeräusche

===================================

Rampe SB-Markt

HF - Palettenhubwagen 88,0 80,0 1,00 1,3 107,0

HF - Rollcontainer auf Ladebordwand 78,0 80,0 1,00 1,3 97,0

HF - Rollger. Wagenboden 75,0 160,0 1,00 1,0 97,0

L - Ladebordwand 84,0 6,0 -0,15 1,3 91,8

Verladung Leergut

HF - Handverladung 100,0 1,0 0,50 1,3 100,0

Verladung Back-Shop

HF - Handverladung 100,0 2,0 0,50 1,0 103,0

ZS Summe Verladung 109,6

3 Parkplatzgeräusche

========================

- 1078 Pkw pro Tag

= 2156 Parkbewegungen

==========================

- Asphaltbelag

- normale Einkaufswagen

- Impulszuschlag: KI = 4 dB

- Parkplatzart: Kpa = 3 dB

- KStrO = 0 dB

- gleichmäßige Verteilung auf allen 91 Plätzen

=========================

Parkvorgänge

HF - 16 Stellplätze 63,0 7,0 500,0 1,00 1,0 97,0

HF - 10 Stellplätze 63,0 7,0 312,0 1,00 1,0 94,9

HF - 14 Stellplätze 63,0 7,0 438,0 1,00 1,0 96,4

HF - 29 Stellplätze 63,0 7,0 906,0 1,00 1,0 99,6

Pkw-Fahrgeräusche

L - Pkw Fahrweg 1 92,4 328,0 -0,25 30,0 1,0 117,6

L - Pkw Fahrweg 2 92,4 375,0 -0,18 30,0 1,0 118,2

L - Pkw Fahrweg 2 92,4 375,0 -0,14 30,0 1,0 118,2

ZS Summe Pkw-Geräusche 122,8

GS Gesamtsumme 125,4

kurzzeitige Geräuschspitze

===================================

Pkw-Kofferraumdeckel

P - Position 1 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 2 99,5 16,00 1,0 99,5

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Nr. Kommentar Emis- sion

dB(A)

num. Add. dB

Messfl. (m2)

Anzahl R' Nr.

R+Cd Mw dB

Einw.T h (-

s/100)

v km/ h

hQ m Lw

(LmE) dB(A)

P - Position 3 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 4 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 5 99,5 16,00 1,0 99,5

P - Position 6 99,5 16,00 1,0 99,5

Bremsimpuls

P - Position 1 108,0 16,00 1,0 108,0

P - Position 2 108,0 16,00 1,0 108,0

P - Position 3 108,0 16,00 1,0 108,0

P - Position 4 108,0 16,00 1,0 108,0

Verladung

P - Position 1 122,0 16,00 1,0 122,0

P - Position 2 122,0 16,00 1,0 122,0

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Anhang 11 Zusatzbelastung durch Netto-Markt tagsüber zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr ohne „Ruhezeitenzuschlag“ Datei-Nr.: L8247-C Voreinstellungen: C0 3 dB Anzahl der Reflexionen: 2

Radius der Reflexionen: 40 m Temperatur: 10 °C Feuchte: 70 % LMINP: 0.01 DISIND: 30 m smin 2 m DBFEHLER: 0 dB Agr nach Gleichung 10 in DIN ISO 9613-2

Immissionsort IP 2

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m

dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Schallquellen:

HF: horizontale Flächenquelle

L: Linienquelle

P: Punktquelle

=============================

ohne Ruhezeitenzuschlag

1 Lkw-Fahrgeräusche

=======================

Netto-Markt

- 6 Lkw, davon 2 Fahrzeuge

mit Diesel-Kühlaggregat

- 2 Kleintransporter

Back-Shop

- 2 Lkw

=======================

- Tonzuschlag KT von 3 dB für

Dieselkühlaggregat in Spalte num. Add.

==============================

Lkw-Fahrgeräusche SB-Markt

L - Fahrweg Lkw 113,7 30,0 3,0 0,5 1,9 34,6 46,2 0,3 2,9 23,1 37,1

L - Fahrweg Kleintransporter 101,0 30,0 3,0 0,5 1,9 34,6 46,2 0,3 2,9 10,3 24,3

L - Dieselkühlaggregat 106,0 30,0 3,0 0,1 2,9 34,5 46,0 0,1 1,8 6,5 31,1

Lkw-Fahrgeräusche Back-Shop

L - Fahrweg Kleintransporter 109,0 33,1 3,0 0,4 1,9 35,6 44,7 0,3 2,7 17,8 30,9

Andienung SB-Markt

L - Lkw-Rangieren 113,0 32,8 3,0 1,7 1,9 79,7 4,8 50,9 0,4 4,0 6,5 21,4

Seite 39 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m

dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

HF - Lkw-Motorstart 109,0 40,6 3,0 1,9 1,9 104,0 4,4 51,8 0,2 4,1 9,0

HF - Lkw-Türenschlagen 112,0 40,6 3,0 1,7 2,4 104,0 2,2 51,7 0,2 3,9 14,7

HF - Lkw-Bremsimpuls 115,8 40,6 3,0 1,8 1,9 79,7 3,9 50,8 0,2 4,0 4,5 17,7

HF - Lkw-Leerlauf 103,1 29,8 3,0 1,8 1,9 79,7 4,3 50,9 0,3 4,0 15,1

HF - Dieselkühlaggregat Zufahrt 106,0 15,1 3,0 1,4 2,9 104,0 1,0 51,8 0,1 3,7 12,9 36,0

Andienung Back-Shop

HF - Lkw-Motorstart 103,0 40,6 3,0 1,3 1,9 66,5 47,6 0,1 3,6 11,0 15,0

HF - Lkw-Türenschlagen 106,0 40,6 3,0 1,3 1,9 66,5 47,6 0,1 3,6 14,0 18,0

HF - Lkw-Bremsimpuls 111,0 40,6 3,0 1,3 1,9 66,5 47,6 0,1 3,6 19,0 23,0

HF - Lkw-Leerlauf 97,1 29,8 3,0 1,3 1,9 66,5 47,6 0,3 3,6 15,3 19,5

ZS Summe Lkw-Fahrger. 41,0

2 Verladegeräusche

===================================

Rampe SB-Markt

HF - Palettenhubwagen 107,0 12,0 3,0 2,0 2,0 120,1 4,4 52,6 0,2 4,1 33,7 37,3

HF - Rollcontainer auf Ladebordwand 97,0 12,0 3,0 2,0 2,0 120,1 4,4 52,6 0,2 4,1 23,7 27,3

HF - Rollger. Wagenboden 97,0 12,0 3,0 1,8 1,9 79,7 3,9 50,8 0,2 4,0 14,3 27,5

L - Ladebordwand 91,8 35,8 3,0 2,0 2,0 120,1 4,4 52,6 0,2 4,1 -5,4 -1,8

Verladung Leergut

HF - Handverladung 100,0 15,1 3,0 2,0 2,0 120,1 4,4 52,6 0,2 4,1 23,6 27,2

Verladung Back-Shop

HF - Handverladung 103,0 15,1 3,0 1,3 1,9 66,5 47,6 0,1 3,6 36,6 40,6

ZS Summe Verladung 42,7

3 Parkplatzgeräusche

========================

- 1078 Pkw pro Tag

= 2156 Parkbewegungen

==========================

- Asphaltbelag

- normale Einkaufswagen

- Impulszuschlag: KI = 4 dB

- Parkplatzart: Kpa = 3 dB

- KStrO = 0 dB

- gleichmäßige Verteilung auf allen 91 Plätzen

=========================

Parkvorgänge

HF - 16 Stellplätze 97,0 12,0 3,0 1,9 27,0 40,8 0,1 1,5 45,5

HF - 10 Stellplätze 94,9 12,0 3,0 0,5 1,9 43,0 44,4 0,1 2,9 38,0

HF - 14 Stellplätze 96,4 12,0 3,0 0,6 1,9 44,6 44,8 0,1 3,0 38,8

HF - 29 Stellplätze 99,6 12,0 3,0 1,5 1,9 56,0 49,5 0,1 3,7 35,7

Pkw-Fahrgeräusche

L - Pkw Fahrweg 1 117,6 33,6 3,0 1,0 1,9 43,2 47,6 0,1 3,3 34,9

L - Pkw Fahrweg 2 118,2 35,1 3,0 0,4 1,9 35,5 44,3 0,1 2,7 18,8 38,6

L - Pkw Fahrweg 2 118,2 36,1 3,0 0,4 1,9 33,6 44,2 0,1 2,6 37,7

ZS Summe Pkw-Geräusche 48,4

GS Gesamtsumme 50,0

kurzzeitige Geräuschspitze

===================================

Pkw-Kofferraumdeckel

P - Position 1 99,5 3,0 0,9 1,9 53,5 45,6 3,2 52,8

P - Position 2 99,5 3,0 1,9 34,4 41,7 0,1 2,0 58,7

Seite 40 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB

Do dB

Cmet dB

hm m

dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

P - Position 3 99,5 3,0 0,6 1,9 47,5 44,5 0,2 2,9 54,3

P - Position 4 99,5 3,0 1,9 29,1 40,3 0,1 1,2 60,9

P - Position 5 99,5 3,0 1,9 35,9 42,1 0,1 2,1 58,2

P - Position 6 99,5 3,0 1,7 1,9 86,3 49,7 0,2 3,9 47,0

Bremsimpuls

P - Position 1 108,0 3,0 0,4 1,9 43,6 43,8 0,1 2,7 64,0

P - Position 2 108,0 3,0 1,9 35,2 41,9 0,2 2,0 66,9

P - Position 3 108,0 3,0 0,4 1,9 43,2 43,7 2,7 64,2

P - Position 4 108,0 3,0 1,3 1,9 68,1 47,7 0,1 3,6 56,8 60,6

Verladung

P - Position 1 122,0 3,0 1,3 1,9 67,3 47,6 0,1 3,6 70,6 74,6

P - Position 2 122,0 3,0 2,1 1,9 120,1 4,8 52,6 0,2 4,2 59,3 63,3

Seite 41 von 41 zum Gutachten Nr. L 8247

Zeichen/Erstelldatum: UT-F2/Hub/30.12.2016 Dokument: L8247.docx

Anhang 12

anlagenbezogener Verkehr durch den geplanten Netto-Markt nach RLS-90 tagsüber (06.00 - 22.00 Uhr) Datei-Nr.: L8247-D Datenbank

Kommentar

Abst. äuß. Achsen

LmE Tag dB(A)

Gattung Belag %

Steigung DTV M Tag

% Lkw Tag

v km/h Lkw Tag

v km/h Pkw Tag

1 Fahrweg 3,75 50,1

1 0,0

41,70 0,6 70,0 70,0

Ergebnistabelle

Nr. Kommentar Lw

(LmE) dB(A)

DT dB Do dB Cmet

dB +RT dB

dp m Abar dB

Adiv dB

Aatm dB

Agr dB

Refl. Ant. dB

LAT dB(A)

Erläuterung der Abkürzungen

in Spalte 'Nr.'

=========================

- P = Punktschallquelle

- L = Linienschallquelle

- HF = horizontale Flächenquelle

- VF = vertikale Flächenquelle

anlagenbez. Verkehr auf

öffentlichen Straßen

===================

L - Verkehr durch Netto 50,1 20,1 19,0 0,1 1,1 36,3 51,2

GS Summe 51,2