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Ingenieurgruppe Freiburg GmbH Brandschutzkonzept Donaueschingen Seite 1 127_BSK-DO.docx Seite 1 von 62 Ganzheitliches Brandschutzkonzept (Fortschreibung) für die Personenverkehrsanlage Donaueschingen (Baden-Württemberg) Bahnhofskennnummer: 1264 Auftraggeber: DB Station&Service AG Arnulf-Klett-Platz 2, 70173 Stuttgart Auftragnehmer: Ingenieurgruppe Freiburg GmbH Munzinger Strasse 5a, 79111 Freiburg Stand: 22.08.2014, zuletzt geändert am 19.11.2015 Das BSK umfasst: 62 Seiten und Brandschutzpläne

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Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Brandschutzkonzept

Donaueschingen Seite 1

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Ganzheitliches Brandschutzkonzept (Fortschreibung)

für die Personenverkehrsanlage

Donaueschingen

(Baden-Württemberg)

Bahnhofskennnummer: 1264

Auftraggeber: DB Station&Service AG

Arnulf-Klett-Platz 2, 70173 Stuttgart

Auftragnehmer: Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Munzinger Strasse 5a, 79111 Freiburg

Stand: 22.08.2014, zuletzt geändert am 19.11.2015

Das BSK umfasst: 62 Seiten und Brandschutzpläne

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Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 2

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Änderungen:

Datum Seite/ Kapitel/ Abschnitt

Geänderte Punkte

Bearbeiter/ Auftragnehmer

2001-09-25 Ersterstellung DB Anlagen und Haus Service

Geschäftsbereich Ingenieurleistun-gen

Ingenieurbüro Brandschutz

Brandschutzberater

Rainer Schmitt

Mittelbruchstrasse 4

76137 Karlsruhe

2008-05-05 - Einarbeitung IVE-Nachweis

- Anpassung an geänderte Nut-zung

- Geänderte Anforderungen an ganzheitliche Brandschutzkon-zeptes für Personenverkehrsan-lagen

Fortschreibung (komplette Über-arbeitung)

Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2008-10-24 - Redaktionelle Änderungen:

Inhaltsverzeichnis

Keine Feuerlöscher auf Bahn-steigen

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2009-07-20 - Aufnahme der Zusatzergänzungs-beleuchtung (10.2.4.3)

- Funktionserhalt aufgenommen (10.1.6)

- Maßnahmen des inneren und äu-ßeren Blitzschutzes eingetragen (10.1.5)

- Redaktionelle Überarbeitung

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2009-08-14 - Nach Absprache mit Brandschutz-beauftragten einige Ertüchti-gungsmaßnahmen (Türen) her-ausgenommen

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2011-06-09 - Prüfung des Brandschutzkonzep-tes

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2011-10-12 - Einarbeitung des Prüfberichtes Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2011-11-10 - Einarbeitung des Prüfberichtesvom 09.11.2011

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

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Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 3

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Datum Seite/ Kapitel/ Abschnitt

Geänderte Punkte

Bearbeiter/ Auftragnehmer

2013-07-18 - Gleichstellung des Brandschutz-konzeptes an ausgeführte Maß-nahmen

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2013-11-30 - Einarbeitung von umgesetzten Maßnahmen gemäß Besprechung v. 21.11.2013 mit Hr. Knorr

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Haslacher Strasse 199

79115 Freiburg

2014-08-22 - Berücksichtigung des IVE-Nach-weises v. 04.06.2013

- Maße der PU/ PU-Abgänge korri-giert

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Munzinger Strasse 5a

79111 Freiburg

2015-10-26 - Berücksichtigung von Umbau-maßnahmen hinsichtlich eines Presse- und Buchladens sowie ei-nes Backwarenladens

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

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Munzinger Strasse 5a

79111 Freiburg

2015-11-12 - Einarbeitung der neu geplanten Aufzüge

- Redaktionelle Überarbeitung

Fortschreibung Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Munzinger Strasse 5a

79111 Freiburg

2015-11-19 - Redaktionelle Korrektur (Pkt. 15) Korrektur Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Ingo Bullerjahn

Munzinger Strasse 5a

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1 Inhaltsverzeichnis

1 INHALTSVERZEICHNIS..................................................................................................................................... 4

1.1 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS............................................................................................................................... 8

1.2 BEGRIFFE .......................................................................................................................................................... 8

1.3 ANSPRECHPARTNER .......................................................................................................................................... 8

2 ZWECK DER BEAUFTRAGUNG ....................................................................................................................... 9

2.1 BESTANDSSCHUTZ .......................................................................................................................................... 11

3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN .................................................................................................................... 11

3.1 GESETZE, VERORDNUNGEN, NORMEN, RICHTLINIEN ...................................................................................... 11

3.2 ANGEWANDTE RICHTLINIEN DER DEUTSCHEN BAHN/ DES EISENBAHNBUNDESAMTES................................... 12

3.3 ORTS- UND BESPRECHUNGSTERMINE .............................................................................................................. 13

3.4 VERWENDETE UNTERLAGEN........................................................................................................................... 13

3.5 ANGEWANDTE BERECHNUNGSVERFAHREN UND SIMULATION ........................................................................ 13

4 SACH- UND PLANSTANDFESTSTELLUNG.................................................................................................. 14

4.1 GRUNDSTÜCK ................................................................................................................................................. 14

4.1.1 Angrenzende Grundstücke ......................................................................................................................... 14

4.1.2 Feuerwehrzu- und -umfahrt, -flächen, etc.................................................................................................. 15

4.1.3 Rettungswege auf dem Grundstück ............................................................................................................ 17

4.2 OBJEKTDATEN................................................................................................................................................. 17

4.3 OBJEKTBESCHREIBUNG ................................................................................................................................... 17

4.3.1 Empfangsgebäude ...................................................................................................................................... 18

4.3.2 Personenunterführung ............................................................................................................................... 19

4.3.3 Bahnsteige.................................................................................................................................................. 20

4.4 NUTZUNG........................................................................................................................................................ 20

4.4.1 Bahnsteige.................................................................................................................................................. 23

4.4.2 Kreuzungsbauwerke ................................................................................................................................... 24

5 BRANDGEFAHREN, SCHUTZZIELE UND RISIKOBEWERTUNG .......................................................... 25

5.1 VORGEHENSWEISE .......................................................................................................................................... 25

5.2 BESONDERE SCHUTZZIELE .............................................................................................................................. 25

5.2.1 Personenschutz .......................................................................................................................................... 25

5.2.2 Sachschutz.................................................................................................................................................. 25

5.2.3 Umweltschutz ............................................................................................................................................. 25

5.2.4 Nachbarschutz............................................................................................................................................ 26

5.3 RISIKOBEWERTUNG......................................................................................................................................... 26

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5.3.1 Gemäß EBA-Leitfaden Ziffer 3.2 [1] ......................................................................................................... 26

5.3.2 Brandszenarien .......................................................................................................................................... 26

Qualitative Abwägung............................................................................................................................................. 27

5.4 ABSCHALTUNG/ ERDUNG DER FAHRSTROMANLAGEN..................................................................................... 28

6 EINSATZWERT DER ÖRTLICH ZUSTÄNDIGEN FEUERWEHR............................................................. 29

7 BAULICHER BRANDSCHUTZ ......................................................................................................................... 30

7.1 BRAND- UND BRANDBEKÄMPFUNGSABSCHNITTE ........................................................................................... 30

7.1.1 Brandabschnitte ......................................................................................................................................... 30

7.1.2 Brandbekämpfungsabschnitte .................................................................................................................... 30

7.2 RAUCHABSCHNITTE ........................................................................................................................................ 31

7.3 ANFORDERUNGEN AN EINZELNE BAUTEILE HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES .......................................... 31

7.3.1 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen ............................................................................ 31

7.3.2 Raumabschließende Bauteile/ Trennwände ............................................................................................... 31

7.3.3 Außenwände/ Außenwandkonstruktionen .................................................................................................. 32

7.3.4 Decken ....................................................................................................................................................... 33

7.3.5 Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen .............................................................................................. 33

7.3.6 Dächer ....................................................................................................................................................... 33

7.3.7 Systemböden............................................................................................................................................... 34

7.4 BAUPRODUKTE IN/ AN RAUMABSCHLIEßENDEN BAUTEILEN............................................................................ 34

7.4.1 Brandschutztüren ....................................................................................................................................... 34

7.4.2 Rauchschutztüren/ dichtschließende Türen................................................................................................ 35

7.4.3 Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen .................................................................................. 36

7.4.4 Lichtkuppeln und Lichtbänder ................................................................................................................... 36

7.4.5 Verglasungen ............................................................................................................................................. 36

7.4.6 Verkleidungen für Wände und Decken....................................................................................................... 36

7.4.7 Dämmschichten.......................................................................................................................................... 37

7.4.8 Dehnungsfugen .......................................................................................................................................... 37

7.4.9 Schottungen................................................................................................................................................ 37

8 RETTUNGSWEGKONZEPT.............................................................................................................................. 38

8.1 RETTUNGSWEGFÜHRUNG ................................................................................................................................ 38

8.2 PERSONENSTROMANALYSE ............................................................................................................................. 39

8.2.1 Einholung und Ermittlung von Personenzahlen......................................................................................... 40

8.2.2 Evakuierung ............................................................................................................................................... 40

8.2.3 Rauchfreihaltung........................................................................................................................................ 41

8.3 ANFORDERUNGEN AN RETTUNGSWEGE .......................................................................................................... 42

8.3.1 Flure/ Vorräume/ Schleusen ...................................................................................................................... 42

8.3.2 Treppenräume ............................................................................................................................................ 42

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8.3.3 Sicherheitstreppenräume ........................................................................................................................... 44

8.4 KENNZEICHNUNG DER RETTUNGSWEGE/ RETTUNGSWEGLEITSYSTEM ............................................................ 44

9 FÖRDERTECHNIK ............................................................................................................................................. 45

9.1 PERSONENAUFZÜGE ........................................................................................................................................ 45

9.2 FEUERWEHRAUFZÜGE ..................................................................................................................................... 45

9.3 LASTENAUFZÜGE ............................................................................................................................................ 45

9.4 FAHRSTEIGE/ FAHRTREPPEN ........................................................................................................................... 45

9.5 FÖRDERBÄNDER.............................................................................................................................................. 45

10 ELEKTRISCHE LEITUNGEN UND ANLAGEN ............................................................................................ 46

10.1 ELEKTRISCHE LEITUNGEN............................................................................................................................... 46

10.1.1 Funktionserhalt elektrischer Leitungen ................................................................................................. 46

10.2 ELEKTRISCHE ANLAGEN ................................................................................................................................. 46

10.2.1 Strom- und Ersatzstrommaßnahmen...................................................................................................... 46

10.2.2 Notbeleuchtung...................................................................................................................................... 46

10.2.3 Blitzschutz.............................................................................................................................................. 47

10.3 TELEKOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGEN ........................................................... 47

11 HEIZUNG, LÜFTUNG, SANITÄR .................................................................................................................... 48

11.1 HEIZUNG ......................................................................................................................................................... 48

11.2 LÜFTUNG ........................................................................................................................................................ 48

11.3 SANITÄR.......................................................................................................................................................... 48

12 ANLAGENTECHNISCHER BRANDSCHUTZ................................................................................................ 49

12.1 NOTRUFEINRICHTUNGEN................................................................................................................................. 49

12.2 GEFAHRENMELDEANLAGEN ............................................................................................................................ 49

12.2.1 Brandmeldeanlage................................................................................................................................. 49

12.2.2 Gaswarnanlage...................................................................................................................................... 51

12.2.3 Leckwarnanlage..................................................................................................................................... 51

12.3 ALARMIERUNGSANLAGE ................................................................................................................................. 51

12.3.1 Beschallungsanlage ............................................................................................................................... 51

12.3.2 Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS).......................................... 51

12.4 LÖSCH-/ INERTISIERUNGSANLAGEN ................................................................................................................ 51

12.5 ANLAGEN ZUR RAUCHFREIHALTUNG .............................................................................................................. 51

12.5.1 Natürliche Entrauchung ........................................................................................................................ 51

12.5.2 Maschinelle Entrauchung...................................................................................................................... 52

12.5.3 Druckbelüftung ...................................................................................................................................... 52

12.6 GEBÄUDEFUNKANLAGE .................................................................................................................................. 52

13 MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG ................................................................................................ 53

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13.1 EINRICHTUNGEN ZUR SELBSTHILFE ................................................................................................................ 53

13.1.1 Feuerlöscher.......................................................................................................................................... 53

13.1.2 Wandhydranten an nassen Steigleitungen ............................................................................................. 53

13.2 EINRICHTUNGEN DER FEUERWEHR.................................................................................................................. 53

13.2.1 Wandhydranten an trockenen Steigleitungen ........................................................................................ 53

13.2.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot..................................................................................................................... 53

13.2.3 Löschwasserversorgung ........................................................................................................................ 54

14 ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ.................................................................................................... 55

14.1 VERANTWORTLICHKEITEN UND AUFGABENVERTEILUNG................................................................................ 55

14.2 FLUCHT- UND RETTUNGSWEGPLÄNE............................................................................................................... 55

14.3 FEUERWEHRPLÄNE.......................................................................................................................................... 55

14.4 BRANDSCHUTZORDNUNG ................................................................................................................................ 56

14.5 BRANDSCHUTZAKTE GEMÄß VORGABE FACHSTELLE BRANDSCHUTZ ............................................................. 56

14.6 NOTFALLMANAGEMENT.................................................................................................................................. 56

14.7 FESTLEGUNG BESONDERER MAßNAHMEN ....................................................................................................... 56

15 ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................................................................... 57

15.1 ABWEICHUNGEN ............................................................................................................................................. 58

15.2 MAßNAHMENLISTE.......................................................................................................................................... 60

15.3 SCHLUSSWORT ................................................................................................................................................ 61

16 ANHÄNGE ............................................................................................................................................................ 62

16.1 BRANDSCHUTZPLÄNE ..................................................................................................................................... 62

16.2 ANLAGEN ........................................................................................................................................................ 62

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1.1 Abkürzungsverzeichnis

ABC Zusammenfassung der drei Brandklassen A, B und C. Findet Anwendung bei der Be-

zeichnung von Löschmitteln und Feuerlöschern (hier: ABC-Pulver)

DG Dachgeschoss

DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.

ELA Elektroakustische Alarmierungsanlage

LAR Leitungsanlagenrichtlinie

LBO-BW Landesbauordnung Baden-Württemberg

LBO-AVO Allgemeine Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg

NAM nichtautomatischer Melder (Handtaster zum Auslösen eines Brandalarms)

Pva Personenverkehrsanlage

RMO Rauchmelder optisch

1.2 Begriffe

Es werden nur gebräuchliche Begriffe verwendet.

1.3 Ansprechpartner

Bahnhofsmanagement DB Station&Service AG Wentzingerstraße 7a 0761/212-2127

79106 Freiburg

zuständige Feuerwehr Donaueschingen Dürrheimer Str. 2a 0771/ 83785-0

78166 Donaueschingen

Stadtverwaltung Donaueschingen Rathausplatz 1 0771/ 857-0

78166 Donaueschingen

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2 Zweck der Beauftragung

Die Ingenieurgruppe Freiburg GmbH wurde von der

DB Station&Service AG

Bahnhofsplatz 1, 76137 Karlsruhe

beauftragt, ein das ganzheitliches Brandschutzkonzept für den Bahnhof Donaueschingen

aufgrund von Umbaumaßnahmen für einen Presse- und Buchladen sowie eines Backwarenladens

fortzuschreiben.

Ziel der Fortschreibung:

Es sollen die brandschutztechnischen Maßnahmen im Bestand geprüft werden.

Zu beurteilen ist ausschließlich der Bereich der Umbaumaßnahmen (Buch- und Presseladen so-

wie Backshop) und damit verbundene Änderungen hinsichtlich Flucht- und Rettungswege, bauli-

cher Veränderungen, etc..

Aufgrund des Auftrags zur Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes wird hier nicht beur-

teilt:

• Die Personenverkehrsanlage in ihrer Gesamtheit, bestehend aus dem Empfangsge-

bäude und den Bahnsteigen

• die benachbarte Gaststätte

• das Nebengebäude (West) aufgrund des Leerstands

Das vorliegende Brandschutzkonzept soll für den Auftraggeber eine Grundlage zur Umsetzung

von Brandschutzmaßnahmen sein.

Das Brandschutzkonzept geht auf alle Aspekte des Brandschutzes ein. Dies betrifft im Wesentli-

chen den baulichen, technischen, abwehrenden sowie den organisatorischen Brandschutz.

Das Ziel ist eine aus Sicht des Brandschutzes betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erarbei-

ten. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass bauliche Anlagen derart anzuordnen, zu errichten,

zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung

von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von

Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind (§15, LBO).

Vor der Erstellung des Brandschutzkonzeptes wurde eine Ortsbegehung durchgeführt. Dabei wur-

den beispielweise nicht alle Wände mit Anforderung oder Leitungsanlagen geprüft. Die entdeckten

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Mängel werden bei der Beurteilung beispielhaft genannt. Alle entdeckten Mängel werden im An-

hang gelistet.

Als Grundlage dienen das am 25.09.2001 sowie das bisher erstellte Brandschutzkonzept sowie

die aktuellen Brandschutzvorschriften der Deutschen Bahn AG und die anerkannten Regeln der

Technik. Es sind Abweichungen und Mängel in einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen

und mit einer Kostenberechnung zu hinterlegen.

Bild: Bahnhof Donaueschingen

Das nachfolgende brandschutztechnische Konzept bezieht sich ausschließlich auf den bestehen-

den Bahnhof Donaueschingen mit den im Konzept genannten Planunterlagen / Schriftstücken. In

diesem Konzept können nur die Sachverhalte geprüft werden, die in den Planunterlagen erkenn-

bar sind und in übergebenen Beschreibungen und Informationen (schriftlich oder mündlich) dem

Konzeptersteller zur Kenntnis gebracht wurden.

Zukünftige Plan- und Nutzungsänderungen sowie Neuvermietungen sind mit dem Fachspezialis-

ten Brandschutz abzustimmen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird durch den Fachspezia-

listen Brandschutz bewertet ob die v.g. Änderung oder Neuvermietung einer Fortschreibung des

BSK bedarf.

Auftragsgemäß wird das brandschutztechnische Konzept auf der Grundlage der Mindestanforde-

rungen nach öffentlich - rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Tech-

nik erstellt.

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Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes, die sich aus internen betrieblichen Festlegungen

ergeben, werden soweit bekannt, in das Brandschutzkonzept integriert.

Brandschutztechnische Maßnahmen, die sich aus versicherungsrechtlichen Regelungen ergeben

können, werden nicht berücksichtigt. Versicherungsrechtliche Regeln (z.B. Richtlinien des Verban-

des der Schadensversicherer) werden ausschließlich beim Fehlen anderer geeigneter Vorschriften

bzw. Regelwerke oder Fachliteratur als Entscheidungshilfe herangezogen.

2.1 Bestandsschutz

Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, ist die Frage des Bestandsschutzes i.d.R. von

wichtiger Bedeutung.

Werden an einem Gebäude bauliche Veränderungen vorgenommen, welche „die Genehmigungs-

frage neu aufwerfen“, dann kann dies bedeuten, dass das Gebäude im Rahmen der baulichen

Maßnahmen wesentlichen Änderungen (auch Nutzungsänderung) unterworfen wird (z.B. durch

Abriss, Erweiterungen, etc.)

Dies ist hier zum Teil der Fall.

Da lediglich Umbaumaßnahmen des Presse- und Buchladens sowie bei einem Teil der Empfangs-

halle (Einrichtung eines Backwarenverkaufs) erfolgen, die Grundrissänderungen nach sich ziehen,

kann der Bestandsschutz außerhalb dieses Bereiches weiterhin geltend gemacht werden.

Der Bestandsschutz besteht nicht bzgl. einer veränderten oder mangelhaften Flucht- und Ret-

tungswegsituation. Hier kann die Bauaufsicht jedoch „das Gebot der Erforderlichkeit und das Ge-

bot der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf den Gebäudebestand und den Umfang des Eingriffs“

beachten und „die vorhandene bauliche Substanz“ angemessen berücksichtigen.

3 Beurteilungsgrundlagen

3.1 Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien

1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW) LBO-BW

Stand: 2010-03-05 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert 2014-11 (GBl. S. 501)

2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg: Allgemeine Aus-führungsverordnung des Ministeriums für Verkehr und Infra-struktur zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Stand: 2010-02-05 (GBl. S. 24), zuletzt geändert am 11.11.2014 (GBl. S. 501, 505)

3 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4102-4

Stand: ---

4 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung)einschließlich Arbeitsstättenrichtlinien

ArbStättV

Stand: 2004-08-12

5 DIN EN 50172: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Stand: 2005-01

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6 DIN 14096 – Brandschutzordnung Stand: 2014-05

7 DIN 14095: Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen Stand: 2007-05

8 DIN 4844 – Teil 1 bis 3: Sicherheitskennzeichnung Stand: 2001-02, 2002-11, 2003-09

9 ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände Stand: 2012-11

10 Feuerungsverordnung Baden-Württemberg (FeuVO) Stand: 2012-01

11 Leitungsanlagenrichtlinie Baden-Württemberg LAR

Stand: 2006-11

12 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichVO

Stand: 2004-12

13 Verwaltungsvorschrift Löschwasserversorgung

in Verbindung mit Arbeitsblatt DVGW W 405

DVGW W 405

Stand: 2008-02

14 Muster-Richtlinie über automatische Schiebetüren in Ret-tungswegen (M-AutSchR)

Stand: 1997-12

15 sowie aktuelle Richtlinien, DIN-Normen und technische Bau-bestimmungen, soweit hier nicht gelistet.

3.2 Angewandte Richtlinien der Deutschen Bahn/ des Eisenbahnbundesamtes

1 DB Netze AG: Leistungsbeschreibung Erstellung/ Fort-schreibung von Brandschutzkonzepten und brandschutz-technische Fachbegleitung von Projekten

DB Netze AG:

Stand: 2013-01-01

2 Leitfaden für den Brandschutz in Personenverkehrsanla-gen der Eisenbahnen des Bundes

EBA-RL

Stand: 2011-03

3 Erläuterungen zum Leitfaden für den Brandschutz in Perso-nenverkehrsanlagen der Eisenbahnen des Bundes vom Ja-nuar 2001

Referat 21, Arbeitskreis Hochbau

EBA-RL

Stand: 2014-11

4 Allgemeines Eisenbahngesetz AEG

Stand: 1993-12; zuletzt geändert 2013-06-26 I 1738

5 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung EBO

Stand: 1967-05; zuletzt geändert 2012-07-25 I 1703

6 Notfallmanagement, Brandschutz

Grundsätze

DB-Konzernrichtlinie 123.0101

Stand: 2015-10-12

7 Organisation und Managementsysteme

Vorbeugender Brandschutz; Grundsätze

DB-Konzernrichtlinie 123.0105

Stand: 2013-04-15

8 Notfallmanagement, Brandschutz

Maßnahmen zur Selbstrettung

DB-Konzernrichtlinie 123.0130

Stand: 2015-01-12

9 Notfallmanagement, Brandschutz

Erläuterungen der DB

DB-Konzernrichtlinie 123.0180A02

Stand: 2015-10-01

10 Maschinen-, Energie- und DB Konzernrichtlinie 954.9105

Stand: 2011-08-01

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Elektrotechnik, Werkstättenwesen - Elektrische Energiean-lagen

Gebäudeblitzschutz

11 Risikoanalyse Bahnsteige, Kurzfassung IVE

Stand: 2005

3.3 Orts- und Besprechungstermine

1 Donaueschingen, Vor-Ort-Begehung, Teilnehmer:

Hr. Lehmann (DB Station&Service AG, Bahnhofsmanage-ment)

Hr. Bullerjahn (Ingenieurgruppe Freiburg GmbH)

am 12.10.2007

3.4 Verwendete Unterlagen

1 Bahnhof Donaueschingen, Grundriss, 1. Obergeschoss, dwg-Datei

Plan-Nr. ---

Stand: 2007-09

2 Bahnhof Donaueschingen, Grundriss, Erdgeschoss, dwg-Datei

Plan-Nr. ---

Stand: 2007-09

3 Bahnhof Donaueschingen, Grundriss, Kellergeschoss, dwg-Datei

Plan-Nr. ---

Stand: 2007-09

5 Maßnahmenblatt durch den Anlagenverantwortlichen bzw. Bauherren/ Bauherrenvertreter

Bericht-Nr.: keine

Stand: 23.03.2011

6 BHF Donaueschingen, Umbau des Presse- und Buchla-dens

Grundriss EG/ Schnitt A-A7 Schnitt B-B/ Schnitt C-C

LP 03 Entwurf

Stand: 26.06.2015

3.5 Angewandte Berechnungsverfahren und Simulation

1 IVE-Nachweis Stand: 04.06.2013

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4 Sach- und Planstandfeststellung

4.1 Grundstück

Das Grundstück des Gebäudes befindet sich in zentraler Lage in der Stadt Donaueschingen.

Das Grundstück grenzt an:

Im Norden: öffentliche Verkehrsfläche

Im Süden: Gleisanlagen der DB Netz

Im Osten: öffentliche Verkehrsflächen

Im Westen: öffentliche Verkehrsflächen mit Parkplätzen

4.1.1 Angrenzende Grundstücke

Das Empfangsgebäude ist ein alleinstehendes, mehrgeschossiges Gebäude mit zwei Gebäudetei-

len. Weitere, benachbarte Gebäude (z.B. Wohnhäuser, Firmengebäude) stehen mehr als 5 Meter

entfernt.

Folgende Abstände gibt es zur Grundstückgrenze (minimaler Abstand ab Gebäudeaußenkante):

Nach Norden: ca. 0 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche (Bahnhofstraße)

Nach Süden: ca. 80 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche (Friedrich-Ebert-Straße)

Nach Osten: ca. 50 Meter bis zur öffentlichen Verkehrsfläche

Nach Westen: mehr als 100 Meter bis zur öffentlichen Verkehrsfläche

Standort Bahnhof Donaueschingen

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Für die Gefährdungsbeurteilung sind Anlagen und Gebäude sowie Bahnsteige einzubeziehen.

Diese haben folgenden Abstand zum Empfangsgebäude (minimaler Abstand ab Gebäudeaußen-

kante):

Im Norden: keine Anlagen/ Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft

Im Süden: Bahnsteig 1: 0 Meter

Bahnsteig 2: ca. 20 Meter

Im Osten : Fahrradunterstand in unmittelbarer Nachbarschaft

Im Westen: keine Anlagen/ Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft

Aus Sicht des Brandschutzes werden die baurechtlichen Mindestabstände zwischen baulichen

Anlagen eingehalten

Die Bahngleise/ Bahnsteige sind durch eine Personenunterführung erreichbar. Auf den Bahnstei-

gen stehen überdachte Wartebereiche.

4.1.2 Feuerwehrzu- und -umfahrt, -flächen, etc.

Bezug: u.a. § 2 LBO-AVO, DIN 14090

Die Gebäude und baulichen Anlagen sind wie folgt für die Feuerwehr zugänglich:

Empfangsgebäude:

- Im Norden: über die Bahnhofstraße (Eingang Wohnung, Eingang Empfangshalle,

Nebeneingang Gaststätte

- Im Süden: über den Bahnsteig 1

- Im Osten: über Nebeneingang Gaststätte

- Im Westen: kein Zugang

Bild: Gebäudezugänge (alter Grundriss)

Trotz der Umbaumaßnahmen ändern sich sowohl die Feuerwehrflächen, als auch die Zugänge

(für Löschangriff und Rettungsmaßnahmen) ins Gebäude nicht.

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Aufgrund der Umbaumaßnahme ändert sich ein Teil des Gebäudes. Das Servicecenter und der

Lagerbereich im Erdgeschoss am Treppenraum werden zu einem Presse- und Buchladen umge-

baut. Zusätzlich wird ein Teil der Empfangshalle für Gastronomiezwecke genutzt:

Abbildung 4.1-1: schematische Darstellung der Grundrissänderungen sowie der veränderten Fluchtwegsitu-

ation

Personenunterführung:

- über den Bahnsteig 1

Bahnsteig 1:

- über die Empfangshalle

- über den Bahnsteig 1

- über öffentliche Verkehrsflächen

Bahnsteig 2:

- über Personenunterführung

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127_BSK-DO.docx Seite 17 von 62

Die befestigte Hauptzufahrt erfolgt über die Bahnhofstrasse.

Nördlich und westlich des Gebäudes grenzen öffentliche Verkehrsflächen, im Westen mit Parkplät-

zen an, so dass der Bahnhof von mindestens zwei Seiten angefahren werden kann.

Der Löschangriff kann von drei Seiten stattfinden.

Eine Umfahrung der baulichen Anlage ist nicht möglich und auch nicht erforderlich.

4.1.3 Rettungswege auf dem Grundstück

Das Gebäude kann über zwei Seiten verlassen werden:

- Nach vorne, zur Bahnhofsstraße

- Nach hinten, auf den Bahnsteig bzw. durch die Fußgängerunterführung zu Bahnsteig 2

Das Grundstück kann im Brandfall schnell verlassen werden. Die Rettungswegsituation ist auf-

grund der übersichtlichen Struktur und der zu erwartenden Anzahl von Personen ausreichend.

Als Rettungswege stehen im Einzelnen zur Verfügung:

Gebäude/ Anlage Rettungsweg über Rettungswegbreite ca. [m]

Empfangsgebäude - Öffentliche Verkehrsfläche

- Bahnsteig 1

2,00 (Ausgang)

2,00 (Ausgang)

Personenunterführung - Norden: Karlsgarten

- Süden: Friedrich-Ebert-Straße

2,57

3,50

Bahnsteig, Gleis 1 - Abgang Giebelseite Ost

- Abgang Giebelseite West

- Abgang P&R-Anlage

3,50

7,20

1,80

Bahnsteig, Gleis 2/3 - Abgang Personenunterführung 1,80

Bahnsteig, Gleis 4/5 - Abgang Personenunterführung 2,77

4.2 Objektdaten

Das Empfangsgebäude steht in zentraler Lage in Donaueschingen.

Die Stadt Donaueschingen ist eine große Kreisstadt mit ca. 21.600 Einwohner (inkl. umliegende

Gemeinden, siehe www.Donaueschingen.de). Der Bahnhof wird als Durchgangsbahnhof betrie-

ben.

Er ist als Personenverkehrsanlage (Pva) in der Gefährdungsstufe 1 einzuordnen:

• Oberirdische Pva ohne Überbauung mit Hochbauten und Bahnsteiganlagen6 sowie

• Personenzahl < 1000 Personen pro Stunde und

• zugehörige Gebäude, wenn vorhanden, bis einschließlich Gebäudeklasse 3 (MBO)

4.3 Objektbeschreibung

Bezug: u.a. § 2 Abs. 5 LBO

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Der Bahnhof ist als Durchgangsbahnhof errichtet, welcher an der elektrifizierten Strecke Villingen

– Singen steht. Er verfügt über 3 Bahnsteige und 7 durchgehende Gleise. Die Gleise 1 bis 5 bzw.

die Bahnsteige 2 bis 3 sind über eine Personenunterführung erreichbar.

Zum Bahnhof gehören folgende bauliche Anlagen:

- Empfangsgebäude mit Gaststätte, Empfangshalle, Presse- und Buchladen, Verkaufs- und

Gastronomiefläche, Wohnung, Fahrdienstleitung, Technik-/ IT-Räume

- Betriebsdienstgebäude mit Büros und Garagen

- Relaisgebäude

- Personenunterführung

- Bahnsteige 1 bis 3

- Fahrradunterstand

Die Bahnsteige sind zum Teil mit einer Beton-/ Bitumendachkonstruktion überdacht.

Das Empfangsgebäude ist in folgende Teile strukturiert:

Erdgeschoss: Gaststätte, Empfangshalle, Technik, Presse- und Buchladen, Verkaufs- und

Gastronomiefläche

1. Obergeschoss: Wohnung

4.3.1 Empfangsgebäude

Es ist gemäß LBO-BW ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 (sonstige Gebäude mit einer maxima-

len Höhe des Aufenthaltsraums von maximal 7 Meter und mehr als 2 Nutzungseinheiten)

PersonenunterführungEmpfangsgeb.LadenbereichTechnik

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127_BSK-DO.docx Seite 19 von 62

Das Gebäude ist als Sonderbau einzustufen, da es als bauliche Anlage bewertet wird, welche

zwar überwiegend für gewerbliche Betriebe bestimmt ist, deren Grundfläche insgesamt mehr als

400 qm hat.

Die Gaststätte ist aufgrund der Bruttogrundfläche keine Versammlungsstätte.

Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss (teilweise unterkellert), einem Erdgeschoss und

zum Teil aus einem 1. Obergeschoss (Westteil) mit darüber liegendem Speicher.

Die tragenden Wände sind massiv und bestehen Stahlbeton.

Die tragenden Decken sind ebenfalls massiv und aus Stahlbeton

Das Dach ist ein Ziegelsatteldach.

Die Längen x Breiten sowie Grundrissflächen (brutto) betragen:

Empfangsgebäude: ca. 60 x 12 Meter = ca. 720 m2

Betriebsdienstgebäude: ca. 37 x 11,25 Meter = ca. 416 m2

Relaisgebäude: 10 x 9 Meter = 90 m2

4.3.2 Personenunterführung

Die Personenunterführung ist eine bauliche Anlage unterhalb der Geländeebene. Sie verbindet die

Bahnsteige 1 bis 3. Der Zugang zur Unterführung erfolgt über offene Treppen.

Länge: ca. 99,50 Meter (Bahnhofstrasse - Friedrich-Ebert-Strasse)

Breite: ca. 3,00 Meter

Höhe: ca. 2,20 Meter

Bilder: Bahnsteige & Personenunterführung

Die Personenunterführung endet also nicht im Empfangsgebäude. Daher führt der Flucht- und

Rettungsweg für die Bahnsteige 1 bis 3 nicht über das Empfangsgebäude

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 20

127_BSK-DO.docx Seite 20 von 62

Es ist zu beachten, dass die Personenunterführung zu 50% der Stadt Donaueschingen gehört und

zu 50% der DB Station&Service AG. Dennoch wird die Personenunterführung im Brandschutzkon-

zept komplett betrachtet.

4.3.3 Bahnsteige

Der Bahnsteig 1 befindet sind unmittelbar am Empfangsgebäude.

Er ist über die Eingangshalle und den öffentlichen Verkehrsflächen erreichbar.

Die Bahnsteige 2 und 3 sind durch eine Personenunterführung erreichbar.

Die Bahnsteige sind teilweise durch eine Überdachung aus Stahltagkonstruktion mit Betonplatten-

überdeckung überdacht.

Die Bahnsteige haben folgende Ausdehnung und Abgänge:

Bahnsteig Gleis 1 Gleis 2/3 Gleis 4/5

Länge x Breite [m] 245,00 x 6,55 245,00 x 5,90 120,00 x 9,10

Abgang Giebelseite Ost [m] 16,00 x 3,50

Abgang Giebelseite West [m] 17,00 x 7,20

Abgang P&R-Anlage [m] 2,40 x 1,80

Abgang Bahnhofstrasse [m] ---

Abgang Personenunterführung [m] 9,20 x 1,80 9,37 x 2,77

Quelle. IVE-Nachweis

Die Bahnsteigflächen betragen ca. 4.142 m2. Die Höhe beträgt ca. 0,00 Meter (FBOK höchster

Aufenthaltsraum)

4.4 Nutzung

Nutzung der Gebäudeteile

Im Mittelteil des Bahnhofgebäudes (Empfangshalle) befindet sich:

Untergeschoss: nicht unterkellert

Erdgeschoss: Empfangshalle mit Reisezentrum und Fahrkartenverkauf sowie der Fahrdienst.

Im westlichen Teil des Bahnhofgebäudes (Wohnung) befindet sich:

Untergeschoss: Treppenabgang, Lagerräume

Erdgeschoss: Treppenaufgang, Aufenthaltsraum, Technikräume, Presse- und Buchladen, Ver-

kaufs- und Gastronomiefläche

Obergeschoss: Wohnung

Die Wohnung ist über einen eigenen Treppenraum zugänglich.

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Im östlichen Teil des Bahnhofgebäudes (Gaststätte) befindet sich:

Untergeschoss: Heizungsraum, Tankraum, Lagerräume

Erdgeschoss: Treppenabgang, Gaststätte mit Küche und Lagerräumen

Nutzung der Räume

Gebäudeteil Etage Raumnr. Nutzung Nutzungseinheit

Empfangsgebäude

Gaststätte UG TR1 Treppenraum DB Station&Service

Gaststätte UG U01 Heizraum (36 KW) Gaststätte

Gaststätte UG U02 Lagerraum Gaststätte

Gaststätte UG U03 Kühlraum Gaststätte

Gaststätte UG U04 Flur DB Station&Service

Gaststätte UG U05 Lagerraum Gaststätte

Gaststätte UG U06 Lagerraum Gaststätte

Gaststätte UG U07 Lagerraum Gaststätte

Gaststätte UG U08 Lagerraum DB Station&Service

Wohnung UG TR2 Treppenraum DB Station&Service

Wohnung UG U08 Lagerraum Wohnung

Wohnung UG U09 Lagerraum Wohnung

Wohnung UG U10 Lagerraum Wohnung

Wohnung UG U11 Heizraum (192 KW) DB Station&Service

Wohnung UG U12 Lagerraum Wohnung

Wohnung UG U13 Lagerraum Wohnung

Wohnung UG U14 Vorraum/ Abstellbereich Wohnung

Wohnung UG U15 Vorraum DB Station&Service

Gaststätte EG TR1 Treppe DB Station&Service

Gaststätte EG 001 Kühlraum Gaststätte

Gaststätte EG 002 Lager Gaststätte

Gaststätte EG 003 Küche Gaststätte

Gaststätte EG 004 Gastraum Gaststätte

Gaststätte EG 005 WC Herren/ WC Damen Gaststätte

Gaststätte EG 006 Flur Gaststätte

Gaststätte EG 007 Büro Gaststätte

Gaststätte EG 008 WC Damen Gaststätte

Gaststätte EG 009 WC Herren Gaststätte

Gaststätte EG 010 Gastraum Gaststätte

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 22

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Gebäudeteil Etage Raumnr. Nutzung Nutzungseinheit

Empfangshalle EG 011-014 Verkaufs- und Gastronomiefläche DB Station&Service

Empfangshalle EG 013 Alt: Büro

Neu: DB-Vertrieb (Lager & Tresor)

DB Netz

Wohnung EG 014 Alt: Fahrdienst

Neu: Fahrdienst & DB-Technik

DB Netz

Wohnung EG 015 Alt: Service Center

Neu: Empfangshalle

DB Vertrieb

Wohnung EG 016 Alt: Büro

Neu: Buch- und Presseladen

DB Station&Service

Wohnung EG 017 Vorraum Treppenraum DB Station&Service

Wohnung EG 018 Flur/ Vorraum DB Station&Service

Wohnung EG 019 Vorraum DB Station&Service

Wohnung EG 020 Relaisraum DB Station&Service

Wohnung EG 021 Aufenthaltsraum DB Netz

Wohnung EG 022 Alt: Lagerraum

Neu: Nebenraum (Aufenthaltsraum)

DB Netz

Wohnung EG TR2 Treppenraum DB Station&Service

Wohnung EG 023 WC Behinderte DB Station&Service

Wohnung EG 024 Alt: Lagerraum

Neu: Lager-/ Sozialraum

DB Station&Service

Wohnung EG 025 WC Buch-/ Presseladen DB Station&Service

Wohnung EG 026 WC barrierefrei DB Station&Service

Wohnung EG 027 Alt: WC Damen

Neu: Abstellraum DB

DB Station&Service

Wohnung EG 028 Windfang DB Station&Service

Wohnung EG 029 Gemeinsamer Sozialraum DB Station&Service

Wohnung EG 030 DB Technik, Elektroverteilung DB Station&Service

Wohnung EG 031 Fahrdienstleiter DB Station&Service

Wohnung EG 032 DB Vertrieb, Lager + Tresor DB Station&Service

Wohnung OG TR2 Treppenraum Wohnung 1 + 2

Wohnung OG 101 Flur Wohnung 1

Wohnung OG 102 Zimmer Wohnung 1

Wohnung OG 103 WC Wohnung 1

Wohnung OG 104 Zimmer Wohnung 1

Wohnung OG 105 Zimmer Wohnung 1

Wohnung OG 106 Zimmer Wohnung 1

Wohnung OG 107 Zimmer Wohnung 1

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 23

127_BSK-DO.docx Seite 23 von 62

Gebäudeteil Etage Raumnr. Nutzung Nutzungseinheit

Wohnung OG 108 Zimmer Wohnung 2

Wohnung OG 109 WC Wohnung 2

Wohnung OG 110 Zimmer Wohnung 2

Wohnung OG 111 Zimmer Wohnung 2

Wohnung OG 112 Flur Wohnung 2

4.4.1 Bahnsteige

4.4.1.1 Bahnsteige außerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke

Die Bahnsteige sind über die Fußgängerunterführung und offene Treppen erreichbar.

Durch ihre Länge ist ein Teil im Brandfall ausreichend

weit vom Gebäude oder Zug entfernt, so dass die Nut-

zer im gesicherten Bereich im Freien stehen.

Im Brandfall eines an den Bahnsteigen stehenden

Zugteils sind die Bahnsteige in Teilbereichen, je nach

Ereignisort, ebenfalls aufgrund ihrer Länge als sichere

Bereiche gemäß EBA-Leitfaden zu bewerten.

Sicher bedeutet:

• Entfluchtungsmöglichkeiten in zwei Richtungen

• Ausreichende, hindernisfreie Breite (mindestens 1,20 Meter) der Bahnsteige sowie der Perso-

nenunterführung für maximal anzunehmende Personenzahl

• Ausreichender Abstand (mehr als 30 Meter, Entfernung Überdachungsende - Bahnsteigende)

von brennbaren Bauteilen auf den Bahnsteigen Dachkonstruktion, etc.) möglich

• Keine Gefährdung durch Rauch, da Aufenthalt vollständig im Freien, ohne Überdachung

Die Bahnsteige haben gemäß IVE-Nachweis folgende Ausdehnung und Abgänge

Bahnsteig Maße [m] Fläche [qm]

Bahnsteig Gleis 1 (Länge x Breite) 245,00 x 6,55 1.604,75

Abgang: Giebelseite Ost 16,00 x 3,50 ---

Abgang: Giebelseite West 17,00 x 7,20 ---

Abgang: P&R Anlage 2,40 x 1,80

Bahnsteig 2/3 (Länge x Breite) 245,00 x 5,90 1.445,50

Abgang: Treppenabgang in Personenunterführung 9,20 x 1,80

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 24

127_BSK-DO.docx Seite 24 von 62

Bahnsteig 4/5 (Länge x Breite) 120,00 x 9,10 1.092,00

Abgang: Treppenabgang in Personenunterführung 9,37 x 2,77

Die Abgänge sind hinsichtlich ihrer Flucht- und Rettungswegbreite und aufgrund der im IVE-Nach-

weis dargestellten Personenanzahl ausreichend.

Die Bahnsteige:

• verfügen über eine hindernisfreie breite von mindestens 1,20 m Breite

• enthalten keine Kioske, Aufsichts- und Warteräume.

• sind zum Teil mit einer Stahltragkonstruktion und nichtbrennbaren Bedachung überdacht.

4.4.1.2 Bahnsteige innerhalb geschlossener Hallen und Bauwerke

Nicht vorhanden

4.4.2 Kreuzungsbauwerke

Aufgrund der gemischten Eigentumsverhältnisse ist die Personenunterführung als Kreuzungs-

punkt aufzunehmen. Zur Beurteilung siehe Pkt. 4.3.2.

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 25

127_BSK-DO.docx Seite 25 von 62

5 Brandgefahren, Schutzziele und Risikobewertung

5.1 Vorgehensweise

Die Analyse der Brandgefahren und die Risikobewertung wird aufgrund der Gebäudestruktur und

der im Durchschnitt anwesenden Personen im Gebäude ohne Ingenieurmethoden durchgeführt.

Für das Empfangsgebäude werden auf Grundlage der o.g. Gesetze und Verordnungen sowie der

nachstehenden Schutzziele und möglichen Brandszenarien brandschutztechnische Anforderun-

gen ermittelt und ggfs. Ertüchtigungsmaßnahmen vorgegeben.

5.2 Besondere Schutzziele

Bezug: u.a. LBO-BW § 15 Abs. 1

5.2.1 Personenschutz

Primäres Schutzziel

Das Bahnhofsgelände wird zu den Öffnungszeiten von mehreren hundert Personen besucht.

Die Empfangshalle und das Reisezentrum sowie der Presse- und Buchladen sind zurzeit nicht

durchgehend geöffnet.

Es ist davon auszugehen, dass:

- Diese Personen mit den örtlichen Gegebenheiten des Gebäudes nicht vertraut sind.

- Personen eingeschränkt mobil sein können. Dies bedeutet, dass sie auf Fremdhilfe angewie-

sen sind. Dies gilt nicht für den öffentlichen Bereich im Gebäude sowie Bahnsteig 1. Diese

sind ebenerdig zugänglich. Die Personenunterführung ist nicht barrierefrei zugänglich.

Der Personenschutz muss deshalb besonders betrachtet werden. Hier hat in erster Linie die

Selbstrettung oberste Priorität. Dabei spielen die Aspekte der Gefahrenerkennung, Warnung/ Alar-

mierung der Personen sowie die Sicherung der Flucht- und Rettungswege eine wichtige Rolle.

5.2.2 Sachschutz

Sekundäres Schutzziel

Es befinden sich keine für den Sachschutz wesentlichen Einrichtungen. Maßnahmen des Sach-

schutzes sind nicht erforderlich.

5.2.3 Umweltschutz

Es werden keine umwelt- bzw. wassergefährdenden Stoffe oder explosionsgefährdenden Stoffe

gelagert. Daher spielt der Umweltschutz im Brandschutzkonzept eine untergeordnete Rolle.

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 26

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5.2.4 Nachbarschutz

Das Empfangsgebäude ist ein alleinstehendes Gebäude. Der Abstand zu benachbarten Gebäu-

den ist mehr als 5 Meter, so dass keine direkte Brandgefährdung besteht.

5.3 Risikobewertung

5.3.1 Gemäß EBA-Leitfaden Ziffer 3.2 [1]

Eine gesonderte Risikoanalyse ist nicht erforderlich

5.3.2 Brandszenarien

Potentielle Brandursachen

Folgende potentiellen Brandursachen sind im Gebäude vorhanden:

- Elektrische Lichtquellen

- Elektrische Kleingeräte im Erdgeschoss wie z.B. PCs, Kaffeemaschine, etc. (Defekte Geräte-

teile, Wärmestau, Blitzeinschlag, etc.)

- Elektrische Schaltanlagen im Relaisraum (Defekte Anlagenteile, Wärmestau, Blitzeinschlag,

etc.)

- Elektrische Leitungsanlagen im Relaisraum (Anschlüsse, Klemmverbindungen)

- Sonstige Gefahrenquellen, die auf Handlungen von Personen zurückzuführen sind (feuerge-

fährliche Arbeiten, etc.)

Potentielle Brandlasten

Folgende Brandlasten sind in erheblichem Maß im Empfangsgebäude/ auf dem Bahnhofsgelände

vorhanden:

- Lagerbestände

- Mobiliar

- Elektrische Einrichtungen und Leitungen

Diese Brandlasten können zur einer schnellen Brand- und Rauchausbreitung führen.

Risiken der Brandbekämpfung

Die Raumaufteilung des Gebäudes ist übersichtlich und stellt daher für die Brandbekämpfung kein

erhöhtes Risiko dar.

In allen Bereichen kann mit Wasser oder Schaum gelöscht werden.

Im Erdgeschoss des Empfangsgebäudes befindet sich im Westteil ein elektrotechnische Einrich-

tung (Relaisraum), die jedoch keine Spannung größer 1000 Volt führt.

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 27

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Brandszenarien

Brandfall im Gaststättenbereich

- Brand-/ Rauchausbreitung innerhalb der Gaststätte

Brandfall in der Fahrdienstleitung

- Brand-/ Rauchausbreitung in das Gebäude (DB-Vertrieb, Buch- und Presseladen)

Brandfall im Presse- und Buchladen

- Brand-/ Rauchausbreitung in die Empfangshalle

Brandfall in einem Personen- oder Güterzug

- Evakuierung der betroffenen Züge und Bahnsteige

- Zerstörung der Dachkonstruktion der Bahnsteigüberdachungen

Alle Brandszenarien, mit Ausnahme der Brände in den Zügen, haben eine thermische Beanspru-

chung von Wänden und Decken des Bahnhofgebäudes zur Folge. Zum gegenseitigen Schutz der

Nutzungseinheiten müssen im weiteren Verlauf die baulichen brandschutztechnischen Maßnah-

men überprüft werden.

Qualitative Abwägung

Das Gebäude ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:

• Kurze Flucht- und Rettungswege

• Flucht- und Rettungswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes ausreichend breit.

• Alle Räume sind mit öffenbaren Fenstern ausgestattet (außer Untergeschoss)

• Zum Teil keine brandschutztechnische Trennung der Nutzungseinheiten vorhanden

• Geringe Gebäudetiefe

Die o.g. Aspekte geben den Gebäudenutzern die Möglichkeit, das Gebäude schnell zu verlassen.

Weiterhin sind die Orte der Brandentstehung für fremde Personen nur zu Öffnungszeiten zugäng-

lich, so dass eine schnelle Alarmierung durch Entdeckung eines Brandes möglich ist.

Die Nutzungseinheiten in den Obergeschossen sind durch die Gefahr der Brand- und Rauchaus-

breitung gefährdet, da es keine ausreichende brandschutztechnische Trennung gibt. Daher sind

hier Maßnahmen erforderlich, um diese Einheiten zu schützen bzw. die Flucht- und Rettung zu er-

möglichen.

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127_BSK-DO.docx Seite 28 von 62

5.4 Abschaltung/ Erdung der Fahrstromanlagen

Bezug: u.a. Konzernrichtlinie (KoRiL) 123, DB Station&Service: MP02-05-A01

Die Bahnerdung der Oberleitung dient der Abwehr einer bahntypischen Gefahr und ist daher

Aufgabe der Deutschen Bahn AG. Für die Sicherstellung der Bahnerdung ist der Notfallmanager

verantwortlich.

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6 Einsatzwert der örtlich zuständigen Feuerwehr

Die örtlich zuständige Feuerwehr ist die Freiwillige Feuerwehr Donaueschingen. Die Hilfsfrist be-

trägt im Einzelnen:

Alarmierungszeit

Die telefonische Alarmierung wird i.d.R. unter der Nummer 112 erfolgen. Daher wird die Alarmie-

rungszeit ca. ½ Minute dauern.

Ausrückzeit

Bei der freiwilligen Feuerwehr Donaueschingen beträgt die Ausrückzeit durchschnittlich 5-10 Minu-

ten.

Anfahrtszeit

Die Entfernung zwischen Feuerwehr und Empfangsgebäude beträgt ca. 1,4 km. Bei einer anzu-

nehmenden Geschwindigkeit vom 30 km/h beträgt die Anfahrtszeit ca. 4 Minuten.

Die Hilfsfrist beträgt in der Summe mindestens ca. 11 – 15 Minuten, aufgrund der Meldezeit kann

die Hilfsfrist durchaus erheblich länger dauern. Es ist beim Eintreffen der Feuerwehr, je nach

Brandszenario, durchaus mit einem Vollbrand zu rechnen.

Meldezeit

Die freiwillige Feuerwehr wird nicht durch eine automatische Brandmeldeanlage alarmiert, sondern

durch einen Telefonanruf von Gebäudenutzern bzw. Personen. Welche den Brand entdecken und

alarmieren. Daher ist mit einer Meldezeit von mindestens 5 Minuten zu rechnen. Bei einem

Schwelbrand in den Technikräumen, die i.d.R. selten betreten werden, kann die Meldezeit erheb-

lich länger sein.

Nach den Öffnungszeiten bzw. in der Nacht ist mit erheblich längeren Meldezeiten zu rechnen, da

das Gebäude nicht unter Beobachtung steht.

Die Feuerwehr ist u.a. imstande Brände von empfindlichen elektrotechnischen Anlagen zu lö-

schen. Die Standardausrüstung der Feuerwehr ist für wirksame Löschmaßnahmen und Rettungs-

maßnahmen (z.B. tragbare Leitern), auch im Hinblick auf die Hilfsfrist, geeignet.

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7 Baulicher Brandschutz

7.1 Brand- und Brandbekämpfungsabschnitte

7.1.1 Brandabschnitte

Das Empfangsgebäude ist ca. 60 Meter lang. Innerhalb ausgedehnter Gebäude sind in Abständen

von höchstens 40 m Brandwände zu errichten. Größere Abstände sind zuzulassen, wenn die Nut-

zung des Gebäudes dies erfordert und keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen.

Aufgrund der Gebäudelänge ist eine Brandwand erforderlich.

Hier wird von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen

Abweichung 7.1-1: Auf eine Brandwand wird verzichtet

BEZUG: § 7 Brandwände, Abs. 1, Satz 2

SOLL:

Brandwände sind erforderlich als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in

Abständen von nicht mehr als 40 m.

IST:

Aufgrund der Gebäudestruktur des Bahnhofgebäudes wird auf eine Brandwand verzichtet.

BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:

Es bestehen aus Sicht des Brandschutzes jedoch keine Bedenken.

Begründung:

• Die Grundfläche der baulichen Anlage ist wesentlich geringer als die maximal zulässige Brand-

abschnittsfläche (1.600 qm), sodass ein Brandszenario für die Einsatzkräfte beherrschbar ist.

• Die Gebäudetiefe ist gering (ca. 12 m), sodass ein rascher Zugang zum Brandszenario, für ge-

eignete Löschmaßnahmen, möglich ist

• Die Empfangshalle verhindert mit der geringen Brandlast und der Breite von ca. 5 Meter in

ausreichendem Maß eine Brandausbreitung. Voraussetzung: Es dürfen keine Brandlasten,

bspw. Stelen, Fahrkartenautomaten, zwischen dem Eingang des Buch-/ Presseladens und der

Verkaufstheke der Bäckerei vorhanden sein. Stelen, Fahrkartenautomaten, etc. sind gesondert

zu beurteilen.

• Es sind die Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten ausreichend, welche jedoch min-

destens feuerhemmend ausgeführt sein müssen.

• Eine erhöhte Gefährdung der Gebäudenutzer ist auch aufgrund der kurzen Flucht- und Ret-

tungswege nicht zu erwarten.

7.1.2 Brandbekämpfungsabschnitte

Nicht vorhanden und nicht erforderlich

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7.2 Rauchabschnitte

Rauchabschnitte innerhalb von notwendigen Fluren sind hier nicht vorhanden und nicht erforder-

lich. Die Nutzungseinheiten selbst bilden Rauchabschnitte (Ausnahme: an die Empfangshalle an-

grenzenden Nutzungseinheiten (Buch- und Presseladen, Backshop). Hier werden jedoch aufgrund

der kurzen Flucht- und Rettungswege keine weiteren brandschutztechnischen Maßnahmen gefor-

dert.

7.3 Anforderungen an einzelne Bauteile hinsichtlich des Brandschutzes

7.3.1 Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen

Bezug: u.a. LBO-AVO § 5

Innenliegende, tragende Wände sind im Untergeschoss feuerbeständig und in den oberen Ge-

schossen feuerhemmend herzustellen. Aufgrund der Massivbauweise ist davon auszugehen, dass

die tragenden Wände die Anforderung erfüllen.

Räume mit erheblicher Brandgefahr nach § 6 LBO-AVO sind in diesem Gebäude nicht vorhanden,

sodass eine feuerhemmende Abtrennung für ausreichend angesehen wird. Dies betrifft Raumnr.

30 und 018-020

Bei genehmigungspflichtigen Umbauten oder Nutzungsänderungen, etc. ist ein Nachweis für die

tatsächlich vorhandene Feuerwiderstandsklasse zu erbringen. Bei Nichteinhaltung der o.g. Anfor-

derungen sind die Wände zu ertüchtigen.

7.3.2 Raumabschließende Bauteile/ Trennwände

Bezug: u.a. LBO-BW § 26, LBO-AVO § 7

Folgende Bereiche müssen brandschutztechnisch mindestens feuerhemmend abgetrennt sein:

Hauptgebäude

Feuerbeständige Abtrennung

Untergeschoss (Abtrennung erfolgt im Erdgeschoss, siehe Treppenräume)

Feuerhemmende Abtrennung

Treppenraum 1 und 2 (Erdgeschoss + Obergeschoss)

Empfangshalle (011), Büros (012/ 013), Servicecenter (015), WC-Räume

Fahrdienstleitung (014) inkl. DB-Technik (Elektroverteilung)

Gaststätte mit Küche, Gasträumen, WC-Räumen, Lagerraum (001 – 010)

Relaisraum mit Vorraum (019/ 020)

Lagerraum (016)

Aufenthaltsraum (021, 022), da eigene Nutzungseinheit und zu Ruhezwecken genutzt

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Innerhalb des Buch- und Presseladenbereiches sind keine weiteren brandschutztechnischen Ab-

trennungen erforderlich.

Der brandschutztechnische Raumabschluß des Buch- und Presseladens, der Empfangshalle und

des Backshops sind aufgrund der offenen Verbindung nicht gegeben.

Hier wird von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen

Abweichung 7.3-1: kein brandschutztechnischer Raumabschluß vorhanden

BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 1, Satz 1

SOLL:

Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und

anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren

IST:

Zwischen den Nutzungseinheiten Backshop, Empfangshalle und Buch- und Presseladen sind

keine Trennwände für einen brandschutztechnischen Raumabschluß geplant

BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:

Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, weil folgende Aspekte erfüllt werden:

• Sehr kurze Flucht- und Rettungswege aus den Nutzungseinheiten, sodass die Gebäudenutzer

auf schnellstem Wege das Gebäude verlassen können

• Offene und durchgängige Sichtverbindungen zwischen den Nutzungseinheiten vorhanden, so-

dass die Gebäudenutzer einen Entstehungsbrand rechtzeitig entdecken können

• Große Rauchableitungsflächen (Fenster, Schiebetüren) vorhanden, sodass die Einsatzkräfte

im Brandereignisfall ausreichende Sichtverbindungen herstellen können

• Kleine Grundfläche (<< 1.600 m2) für geeignete Löschmaßnahmen der Feuerwehr

• Empfangshalle mit geringer Brandlast und ausreichender Breite (ca. 5 Meter)

An sonstige nichttragende Innenwände in den Nutzungseinheiten werden keine brandschutztech-

nischen Anforderungen gestellt, soweit im Konzept nicht anders gefordert.

7.3.3 Außenwände/ Außenwandkonstruktionen

Bezug: u.a. LBO-BW § 26 Abs. 1, LBO-AVO § 6

Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände müssen aus

nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen müssen aufgrund der Ge-

bäudeklasse 3 keine brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen.

Die tragenden Außenwände bestehen aus verputztem Mauerwerk.

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An die tragenden Außenwände werden keine weiteren brandschutztechnischen Anforderungen

gestellt, da der Abstand zu benachbarten Gebäuden größer 5 Meter beträgt.

7.3.4 Decken

Bezug: u.a. LBO-AVO § 5

Im Untergeschoss der Gebäudeklasse 3 müssen tragende Decken feuerbeständig (F90-AB) sein.

Aufgrund der Massivbauweise ist davon auszugehen, dass die tragenden Decken die Anforderung

erfüllen.

Im Erdgeschoss und im Obergeschoss sind die tragenden Wände und Decken augenscheinlich

feuerhemmend (F30-A).

7.3.5 Unterdecken in Flucht- und Rettungswegen

Da brandschutztechnisch relevante Unterdecken im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Betrach-

tung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant

7.3.6 Dächer

Bezug: u.a. LBO-BW § 27 Abs. 1, LBO-AVO § 9, DIN 4102-7

Die Bedachung/ Dachdeckung besteht aus Ziegel. Daher ist das Dach eine harte Bedachung nach

DIN 4102-7.

In der Trennwand des nordwestlich stehenden höheren Gebäudeteils sind oberhalb des Daches

des niedrigeren Gebäudeteils Fenster eingebaut.

Abbildung 7.3-1: Fenster in der Außenwand über Bauteil Mitte

Diese abgebildeten Fenster befinden sich an der Außenwand, welche eine Trennwand zwischen

Nutzungseinheiten darstellt. Aufgrund dieser Fenster besteht ein Brandüberschlagspotential vom

Erdgeschoss (Service Center, Büros) zum Obergeschoss (Wohnung, z.Zt. leerstehend).

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Es bestehen folgende Lösungsmöglichkeiten:

Aufgrund der Raumnutzung (Abstellraum, WC) können diese Wandöffnungen fachgerecht ge-

schlossen werden ODER

Abweichung 7.3-2: Fenster ohne brandschutztechnische Anforderungen

BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 4

SOLL:

Öffnungen in Trennwänden (hier zwischen Nutzungseinheiten) sind nur zulässig, wenn sie auf

die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Sie müssen feuerhem-

mende und selbstschließende Abschlüsse haben.

IST:

Das Fenster in der Außenwand erfüllt keine brandschutztechnischen Anforderungen

BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:

Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, wenn folgende Aspekte erfüllt werden:

• Sollten diese Wandöffnungen beibehalten werden, so muss für eine frühzeitige Alarmierung

der Wohnungsnutzer (wenn Wohnung nicht leer steht) gesorgt werden.

Dies muss dann durch funkvernetzte Rauchwarnmelder umgesetzt werden. Das bedeutet,

dass bei Nutzung der Wohnung funkvernetzte Rauchwarnmelder in folgenden Räumen instal-

liert werden müssen:

o Erdgeschoss: Buch- und Presseladen, DB Vertrieb

o Obergeschoss: Flur (101)

7.3.7 Systemböden

Bezug: u.a. MSysBöR

Da brandschutztechnisch relevante Systemböden im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Betrach-

tung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant

7.4 Bauprodukte in/ an raumabschließenden Bauteilen

Bezug: u.a. LBO-AVO § 14

7.4.1 Brandschutztüren

Folgende Türen sind mindestens feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend auszuführen:

Nr. Geschoss Standort SOLL IST

1 UG Heizraum (Ost) DS T30-RS

2 UG Heizraum (West) DS T30-RS

3 UG Heizraum (West) T30 T30

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Nr. Geschoss Standort SOLL IST

4 EG Zugang Kellertreppen (TR2 & TR1) T30-RS T30-RS

5 EG Aufenthaltsraum (021) – Treppenraum TR2 T30-RS T30-RS

6 EG Zugang Fahrdienstleiter T30 Neu

7 EG Zugang Elektroverteilung T30 Neu

7.4.2 Rauchschutztüren/ dichtschließende Türen

Bezug: u.a. LBO-AVO § 14, DIN 18095-1

Nr. Geschoss Standort SOLL IST

1 OG Zugang Wohnung D D

Anforderungen an Türen sowie Feuer-/ Rauchschutzabschlüsse

Definition dichtschließend: - das Türbblatt muss einfach gefälzt oder stumpf in eine Zarge mit dreiseitig umlaufender Dichtung ein-schlagen ODER- das Türbblatt muss zweifach gefälzt in eine Zarge ohne dreiseitig umlaufender Dichtung einschlagen- die Türen dürfen am Boden einen offenen Luftspalt haben- Verglasungen in diesen Türen sind zulässig- ein Verwendbarkeitsnachweises ist nicht erforderlich

Definition vollwandig: - Eine Tür darf keine „Hohlräume“, also keine Röhrenspan oder Wabeneinlage, haben.- Eine Türe darf keine "Durchbrüche" (z.B. Briefschlitz) haben

Als vollwandig gelten beispielsweise:- Türblätter in einer durchgehenden Dicke von mindestens 4 cm ohne Hohlräume- Türblätter aus Glasflächen - Türblätter mit Glasflächen aus Drahtglas

Türblätter mit Ausführung als Röhrenspan oder Wabeneinlage sind nicht vollwandig

Notausgänge, die aus Sicherheitsgründen verschlossen sein müssen, müssen dennoch von innen stets zugänglich und zu öffnen sein. Gegebenenfalls muss ein Panikschloss oder eine Fluchtwegsteuerung eingebaut werden.

Türen zu Räumen mit besonderen Brandlasten oder Technikräume sind derart von außen zu kennzeich-nen, dass die Nutzung der Räume klar ersichtlich ist.

Die Türen der jeweiligen Rettungswege müssen jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können

Schiebetüren und -tore sind in Rettungswegen unzulässig; dies gilt nicht für automatische Schiebetüren, die die Rettungswege nicht beeinträchtigen

Brand-/ Rauchschutztüren sind mit der Kennzeichnung der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Nach-weis der Güteüberwachung zu versehen. Das Kennzeichnungsschild muss an den Brandschutztüren dauerhaft, durch Schweißen oder Nieten, angebracht werden.

absenkbare Rauchschutzleisten müssen bei geschlossener Türe auf einer glatten Bodenoberfläche eben aufliegen

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Anforderungen an Türen sowie Feuer-/ Rauchschutzabschlüsse

Die Schlüssellöcher bei Rauchschutztüren nach DIN 18095 müssen geschlossen sein (ggfs. Blindzylinder einsetzen)

Feuerschutz- oder Rauchabschlüssen dürfen nicht verkeilt oder durch andere Gegenstände am Schließ-vorgang gehindert werden.

Hinweis für Betreiber: Feuerschutz- oder Rauchabschlüsse sind regelmäßig, mindestens jedoch 1 x jährlich oder nach Herstel-lerangaben auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion durch eine sachkundige Person zu prüfen

7.4.3 Bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtungen

Bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen können aus betrieblichen Gründen eingebaut wer-

den.

Anforderungen an Feststellanlagen

Brandschutz-/ Rauchschutztüren sind stets geschlossen zu halten.

Türen, die selbstschließend sein müssen, dürfen offengehalten werden, wenn sie baurechtlich zugelassene Einrichtungen haben, die bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen der Türen bewirken. Sie müssen auch von Hand geschlossen werden können.Das unzulässige Offenhalten von Türen mit Keilen, Ketten, Feuerlöscher, etc. ist grob fahrlässig!

Werden Handtaster zum Auslösen der Feststellanlagen verwendet bzw. gemäß baurechtlicher Zulassungbenötigt, sind diese rot zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Türe schließen“ zu versehen.

Hinweis für Betreiber: Feststellanlagen sind regelmäßig, mindestens jedoch alle 3 Monate oder nach Herstellerangaben (gemäß bauaufsichtlichem Nachweis) auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion durch eine sachkundige Per-son zu prüfen (DIN 14637, 2008-01)

7.4.4 Lichtkuppeln und Lichtbänder

Da brandschutztechnisch relevante Lichtkuppeln und Lichtbänder im Objekt nicht vorhanden sind,

ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant

7.4.5 Verglasungen

Aufgrund der in Pkt. 7.3.2 dargestellten Situation des brandschutztechnischen Raumabschlusses

wird an die Verglasung des Buch-/ Presseladens (Trennwand bzw. Eingangsbereich) keine Anfor-

derungen gestellt.

Da brandschutztechnisch weitere relevante Verglasungen im Objekt nicht vorhanden sind, ist die

Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant

7.4.6 Verkleidungen für Wände und Decken

Da brandschutztechnisch relevante Verkleidungen von Wänden im Objekt nicht vorhanden sind,

ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

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Die Wände und Decken bestehen aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton.

7.4.7 Dämmschichten

Da brandschutztechnisch relevante Dämmschichten im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Be-

trachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

7.4.8 Dehnungsfugen

Da brandschutztechnisch relevante Dehnungsfugen im Objekt nicht vorhanden sind, ist die Be-

trachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant

7.4.9 Schottungen

Bezug: u.a. LAR-BW

Die Leitungsanlagenrichtlinie ist in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Abweichungen von

den eingeführten technischen Baubestimmungen sind auf Grundlage der LBO-BW möglich, wenn

die Gleichwertigkeit der Lösung durch den Ersteller gegenüber dem Konzeptersteller und der un-

teren Bauaufsicht nachgewiesen wird.

Wand- und Deckendurchführungen sind bei Feuerwiderstandsanforderungen in der Qualität der

Wand/ Decke abzuschotten. Dabei können Erleichterungen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie ge-

stattet werden.

Die Wand- und Deckendurchführungen sind regelmäßig zu prüfen und ggfs. fachgerecht gemäß

den Anforderungen der Leitungsanlagenrichtlinie geschlossen werden.

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8 Rettungswegkonzept

8.1 Rettungswegführung

Bezug: u.a. LBO § 15 Abs. 3, LBO-AVO § 11, LB1-AVO § 12

Die Rettungswege im Gebäude sind:

Raumbezeichnung 1. Rettungswegmöglichkeiten Lauflänge (ca.)

Empfangsgebäude

UG Aus den Kellerräumen 2. Nur über Treppen ins Erdgeschoss < 15 Meter

EG Gaststätte 1. Über Flur (006) direkt ins Freie

2. Aus dem Gastraum (004) direkt ins Freie

3. Aus dem Gastraum (010) über Empfangshalle ins Freie

ca. 12 Meter

7 Meter

ca. 10 Meter

EG Backshop 1. 2 x Ausgänge (Empfangshalle) direkt ins Freie

2. Nicht erforderlich (Stichweg < 10 Meter zuläs-sig)

< 15 Meter

EG Empfangshalle 1. Haupteingang (Bahnhofstrasse)

2. Haupteingang (Bahnsteig 1)

< 10 Meter

< 10 Meter

EG Fahrdienst 1. Ausgang direkt ins Freie

2. Über Presse- und Buchladen – Empfangshalle – Ausgang ins Freie

ca. 8 Meter

ca. 25 Meter

EG Aufenthaltsraum 1. Über Treppenraum (TR2) ins Freie

2. Über Lager (016) ins Freie

ca. 15 Meter

ca. 15 Meter

EG Presse- und Buchladen 1. Über Empfangshalle ins Freie

2. Über Treppenraum (TR2) ins Freie

ca. 25 Meter

ca. 15 Meter

EG DB Arbeitsraum 1. Ausgang direkt ins Freie

2. Nicht erforderlich (kein Aufenthaltsraum)

ca. 5 Meter

EG DB Technik 1. Über Presse- und Buchladen – Empfangshalle – Ausgang direkt ins Freie

2. Nicht erforderlich (kein Aufenthaltsraum)

ca. 25 Meter

EG Relaisraum 1. Ausgang direkt ins Freie

2. Nicht erforderlich (kein Aufenthaltsraum)

< 10 Meter

OG Wohnung 1. Über Treppenraum (TR2) ins Freie

2. Fenster als anleiterbare Stelle der Feuerwehr

ca. 25 Meter

ca. 5 Meter

Bahnsteige

EG Gleis 1 1. mehrere niveaugleiche Abgänge ---

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Raumbezeichnung 1. Rettungswegmöglichkeiten Lauflänge (ca.)

EG Gleis 2/3 und 4/5 1. sicherer Bereich auf dem Bahnsteig

2. über Personenunterführung

- zum Bahnsteig 1 oder

- zur Bahnhofstrasse oder

- zur Friedrich-Ebert-Strasse

---

---

Hinweis zum Raum Nr. 011 (Personal/ Lager) zur Flucht- und Rettungswegsituation:

Der Raum ist ein gefangener Raum. Um eine rechtzeitige Selbstrettung zu gewährleisten, sind fol-

gende Aspekte zu erfüllen:

• Sichtverbindung zur Spülküche

• Einweisung des Personals, dass im Brandereignisfall die Mitarbeiter im Aufenthaltsraum durch

Zuruf zu alarmieren sind

8.2 Personenstromanalyse

Bezug: IVE-Nachweis

Bahnsteig 1:

Der Bahnsteig 1 (Außenbahnsteig) hat 3 Abgänge.

In den für den IST-Zustand erstellten IVE-Nachweis wurde für die Rettungswegmöglichkeiten Fol-

gendes festgestellt:

Rettungszeit Risikostufe Fazit/ Maßnahme zur Risikominderung

540 sec. tolerabel keine

Gemäß IVE-Nachweis/ Festlegung aus dem Maßnahmenblatt (IVE) verfügt der Bahnsteig somit

über ausreichend dimensionierte Rettungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Risikominderung sind

nicht erforderlich.

Bahnsteig 2/3:

Der Bahnsteig 2/3 (Mittelbahnsteig) hat 1 Abgang in die Personenunterführung.

In dem für den IST-Zustand erstellten IVE-Nachweis wurde für die Rettungswegmöglichkeiten fol-

gendes festgestellt:

Rettungszeit Risikostufe Fazit/ Maßnahme zur Risikominderung

540 sec. intolerabel Weitere Maßnahmen erforderlich:

Es ist ein sicherer Bereich für 59 Personen auszuweisen

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Gemäß IVE-Nachweis/ Festlegung aus dem Maßnahmenblatt (IVE) verfügt der Bahnsteig somit

nicht über ausreichend dimensionierte Rettungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Risikominderung

sind erforderlich.

Bahnsteig 4/5:

Der Bahnsteig 4/5 (Außenbahnsteig) hat 1 Abgang in die Personenunterführung.

In den für den IST-Zustand erstellten IVE-Nachweis wurde für die Rettungswegmöglichkeiten Fol-

gendes festgestellt:

Rettungszeit Risikostufe Fazit/ Maßnahme zur Risikominderung

540 sec. tolerabel keine

Gemäß IVE-Nachweis/ Festlegung aus dem Maßnahmenblatt (IVE) verfügt der Bahnsteig somit

über ausreichend dimensionierte Rettungsmöglichkeiten. Maßnahmen zur Risikominderung sind

nicht erforderlich.

8.2.1 Einholung und Ermittlung von Personenzahlen

Als Grundlage zur Ermittlung der Personenstromanalyse dient der IVE-Nachweis vom 04.06.2013.

Die Evakuierungskapazität der Abgänge ist von Faktoren wie z.B. der Bahnsteig- und Rettungs-

wegbeleuchtung abhängig. Dadurch ergibt sich eine erforderliche Evakuierungszeit, die Grundlage

von erforderlichen Maßnahmen ist.

8.2.2 Evakuierung

Aus der Empfangshalle können die Reisenden über die o.g. Rettungswege direkt ins Freie gelan-

gen (Maximale Länge 10 Meter). Die Ausgangsbreiten betragen sowohl in Richtung Bahnsteig 1

als auch in Richtung Bahnhofsplatz ca. 2,00 Meter. Diese Ausgangsbreiten sind für eine Evakuie-

rung ausreichend.

Die maximal verfügbare Rettungswegbreite mit Ausgang direkt ins Freie (Empfangshalle) beträgt

ca. 4,00 Meter (2 Ausgänge).

Die Kapazitäten für das Verlassen des Bahnhofsgeländes (Abgänge Bahnsteig Gleis 1) in Rich-

tung Giebelseiten Ost/ West sowie P&R-Abgang beträgt lt. IVE 6.478 Personen.

Die Kapazität des Abgangs zur Personenunterführung beträgt laut IVE-Analyse 699 Personen.

Das Personenaufkommen beträgt für Bahnsteig Gleis 2/3 jedoch bis zu 759 Personen. Daher sind

weitere Maßnahmen zur Sicherung der Flucht- und Rettung erforderlich.

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Bahnsteig Gleis 1

Rettungswegmöglichkeiten tolerabel Rettungszeit = 540 Sekunden

keine weiteren Maßnahmen

Beleuchtung --- Gemäß TM 01/2012 keine Berücksichtigung; keine weiteren Maßnahmen

Bahnsteig Gleis 2/ 3

Rettungswegmöglichkeiten

Zusätzliche Maßnahme

tolerabel Rettungszeitzeit = 540 Sekunden =>

Sicheren Bereich für 59 Personen herstellen

Beleuchtung --- Gemäß TM 01/2012 keine Berücksichtigung; keine weiteren Maßnahmen

Bahnsteig Gleis 4/ 5

Rettungswegmöglichkeiten tolerabel Rettungszeit = 540 Sekunden

keine weiteren Maßnahmen

Beleuchtung --- Gemäß TM 01/2012 keine Berücksichtigung; keine weiteren Maßnahmen

Der Bahnsteig Gleis 2/3 ist lt. IVE-Nachweis ca. 245 Meter lang. Die Länge der Überdachung be-

trägt weit weniger als 50% der Bahnsteiglänge.

• Bereichsbreite: 5,90 Meter abzgl. 2 x 0,5 Meter (Mittelbahnsteig, gemäß EBA-Leitfaden, Pkt.

2.2) = 4,90 Meter

• Personendichte gemäß EBA-Leitfaden: 3 P/ m2

• Länge des Sicheren Bereiches: 59 [P]/ 3 [P/m2]/ 4,90 [m] = 4,0 Meter an beiden Bahnsteigen-

den

„Sichere Bereiche“ nach EBA-Leitfaden sind auf dem Bahnsteig Gleis 2/3 in ausreichender Größe

vorhanden.

8.2.3 Rauchfreihaltung

Bezug: u. a. LBO-AVO §11 Abs. 5, ArbStättVo Pkt. 2.3, MAutSchR

Bauliche Anlage Maßnahmen

Bahnsteige Keine weiteren Maßnahmen

Personenunterführung Keine weiteren Maßnahmen, da ausreichend Öffnungen (Treppen) vorhanden sind

Eingangshalle Zur Rauchableitung stehen zwei gegenüberliegende Schiebtüren zur Verfügung. Diese haben eine ausreichend große Fläche zur Rauch-ableitung

Buch- und Presseladen Im Buch- und Presseladen sind i.d.R. die Fenster (Straßenseite) durch Regale verstellt. Daher ist zu beachten, dass diese Fenster zu-gänglich und manuell öffenbar bleiben.

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Weiterhin besteht eine offene Verbindung zur Empfangshalle, so dass eine Rauchableitung auch durch die Halle erfolgen kann

Backshop Der Backshop wird über die Empfangshalle entraucht

Gaststätte Alle Räume der Gaststätte verfügen über ausreichende Rauchablei-tungsmöglichkeiten über Fenster und Türen

Wohnung Die Wohnung verfügt über ausreichende Rauchableitungsmöglich-keiten über Fenster und Türen

Treppenraum Der Treppenraum ist ein außenliegender Treppenraum mit öffenba-ren Fenstern im Obergeschoss

Für den Hauptpersonenstrom (Reisende) ist die Rettungswegsituation im Erdgeschoss aufgrund

der kurzen Rettungswege und der breiten Fluchtwegöffnungen als ausreichend zu bezeichnen.

8.3 Anforderungen an Rettungswege

Bezug: u.a. LBO-AVO; ArbStättVO Pkt. 2.3; M-AutSchR; LAR-BW

Die Ausgangstüren der Flucht- und Rettungswege im Empfangsgebäude entsprechend bzgl. der

lichten Breite den Anforderungen der LBO.

Die Schiebetüren in der Empfangshalle müssen für Flucht- und Rettungswege gemäß Muster-

Richtlinie über automatische Schiebtüren (Stand: 1997-12) zugelassen sein.

8.3.1 Flure/ Vorräume/ Schleusen

Es existieren keine notwendigen Flure, Schleusen oder Vorräume, welche feuerhemmend abge-

trennt werden müssen.

Der brandlastfreie Raum (017), vor Treppenraum 2, ist keine Schleuse, sondern Bestandteil des

Treppenraums. Die Türe zwischen diesem Vorraum und dem Treppenraum kann aus Sicht des

Brandschutzes entfallen.

8.3.2 Treppenräume

Für den Treppenraum (TR-2) gelten folgende Anforderungen:

Anforderungen an notwendige Treppenräume

LBO-AVO i.V. mit LBO-BW (Stand: 01.03.2010, zuletzt geändert am 11.11. 2014 (GBl. S. 501)§ 10 Treppen§ 11 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

Merkmale Beschreibung

Höhe < 13 m

Standort außenliegend

Erschlossene Geschosse 1. Untergeschoss – Erdgeschoss – 1. Obergeschoss

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(im Wesentlichen) Erschlossene Nutzungsein-heiten

Keller, Buch- und Presseladen, Aufenthaltsraum, Wohnung

Merkmale Anforderungen

Tragende Bauteile (Wände)FeuerhemmendHier: Oberlichter in der Trennwand zw. Wohnung und Treppenraum (Siehe Hinweis nach Tabelle)

Tragenden Teile notwendiger Treppen aus nichtbrennbaren Baustoffen oder feuerhemmend

Oberer Abschluß bis zur Dachhaut wird bis unter die Dachhaut geführt

Maximale Lauflänge (Erreichbarkeit)35 MeterHier: wird erfüllt

Merkmale Anforderungen

Verkleidungen von Decken und Wänden, inkl.Dämmstoffe

nicht brennbar (A)hier: wird erfüllt, Wände nicht verkleidet, verputzt

Bodenbelägemind. schwer entflammbar (B1)hier: wird erfüllt, Stufen bestehen aus Steinmaterial

Öffnungen zu KellergeschossenT30-RSHier: erfüllt, Zugang zum Keller hat Feuerschutzab-schluss

Öffnungen zu nicht ausgebauten DachräumenT30-RSHier: Nicht erforderlich, da keine nicht ausgebauten Dachräume vorhanden sind

Öffnungen zu Werkstätten, Läden, Lager- und ähnlichen Räumen

T30-RSHier: nicht vorhanden

Öffnungen zu Räumen und Nutzungseinhei-ten mit einer Fläche von mehr als 200 m² Brutto-Grundfläche, ausgenommen Wohnun-gen

T30-RSHier: Zugang zum Buch- und Presseladen muss eine T30-RS Türe seinZugang zum Aufenthaltsraum hat T30-RS im Bestand

Öffnungen zu WohnungenDHier: erfüllt

Öffnungen zu notwendigen FlurenRSHier: keine notwendigen Flure vorhanden

Innenliegende Treppenräume (Gebäude > 13 Meter Höhe)

SicherheitsbeleuchtungHier: nicht erforderlich

Rauchableitung (außenliegender Treppen-raum)

öffenbare Fenster in jedem Geschoss mit einem freien Öff-nungsquerschnitt von mind. 0,5 m2

Hier: erfüllt, EG: Türe; OG: öffenbare Fenster

Rauchableitung (innenliegender Treppen-raum)

Rauchableitungsöffnung im Dach mit einem freien Öff-nungsquerschnitt von mind. 1,0 m2

Rauchableitung (Treppenräume in Gebäude > 13 Meter Höhe)

Rauchableitungsöffnung im Dach mit einem freien Öff-nungsquerschnitt von mind. 1,0 m2

Allgemeine AnforderungenTreppenräume müssen grundsätzlich brandlastfrei gehal-ten werden.

DefinitionTrennwände aus Gipskarton können nicht durch die Wär-medämmung weiter nach oben geführt werden, da der Gipskarton ansonsten in den Taupunktbereich gerät und

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Hinweis zum Oberlicht in der Trennwand zwischen Wohnung und Treppenraum

Die Wohnung ist zurzeit leerstehend, daher besteht zurzeit kein Handlungsbedarf, da eine Gefähr-

dung der Gebäudenutzer im Erdgeschoss durch ein Brandereignis in der Wohnung auszuschlie-

ßen ist. Des Weiteren ist die Wohnung frei von Brandentstehungspotentialen (z.B. stromlos).

Wird die Wohnung vermietet, muss das Oberlicht die baurechtlichen Anforderungen erfüllen, wo-

bei aufgrund der Höhe (> 1,80 m) auf eine F30-Verglasung verzichtet wird und lediglich G30-Ver-

glasung eingebaut werden kann.

8.3.3 Sicherheitstreppenräume

Nicht vorhanden und keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

8.4 Kennzeichnung der Rettungswege/ Rettungswegleitsystem

Bezug: ASR A2.3, Pkt. 7, Abs. 2

In den Flucht- und Rettungswegen werden lang anhaltend nachleuchtende Hinweisschilder ange-

bracht. Die Orte der Kennzeichnungen sind

• die Türen ins Freie

• in den Treppenräumen auf jeder Geschossebene

• im Buch- und Presseladen insoweit, dass keine Sichtverbindung zu den Ausgängen besteht

und darauf durch Flucht- und Rettungswegkennzeichnen hingewiesen werden muss

Auf hinterleuchtete Flucht- und Rettungskennzeichen wird bspw. im Buch- und Presseladen ver-

zichtet, weil die Gänge zwischen den Bücherregalen ausreichend breit sind und nicht durch Ver-

kaufsartikel oder anderes Lagermaterial verstellt werden dürfen. Des Weiteren sind die Zugänge

zur Empfangshalle sehr großzügig bemessen, so dass ein gefahrloses Verlassen des Raums,

auch aufgrund der großen Fenster- und Türflächen möglich ist.

Schaden nehmen kann. Daher ist die Decken des Trep-penraum ebenfalls mit Brandschutzanforderungen auszu-führen

Leitungsanlagen in Sicherheitstreppenräumen

In Sicherheitstreppenräumen und in Räumen zwischen Si-cherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie sind nur Leitungsanlagen zulässig, die ausschließlich der unmittel-baren Versorgung dieser Räume oder der Brandbekämp-fung dienen (M-LAR, Pkt. 3.1.3)

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 45

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9 Fördertechnik

9.1 Personenaufzüge

Für den barrierefreien Zugang der Bahnsteige 1 – 3 sind Personenaufzüge vorgesehen.

An diese Aufzüge werden keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt, weil:

1. diese im Außenbereich stehen und lediglich die Personenunterführung mit den ebenerdigen

Bahnsteigen verbinden

2. die Flucht- und Rettungswegbreiten der Personenunterführung nicht beeinträchtigen

3. eine Brandfallsteuerung für ein Brandereignisfall auf den Bahnsteigen nicht erforderlich ist

4. diese Aufzüge nicht zur Personenevakuierung der Bahnsteige verwendet werden dürfen

9.2 Feuerwehraufzüge

Nicht vorhanden und nicht erforderlich.

9.3 Lastenaufzüge

Nicht vorhanden

9.4 Fahrsteige/ Fahrtreppen

Nicht vorhanden

9.5 Förderbänder

Nicht vorhanden

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10 Elektrische Leitungen und Anlagen

10.1 Elektrische Leitungen

Bezug: u.a. LBO-AVO §15; LAR-BW

Die Muster-Leitungsanlagenrichtlinie ist in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Abweichun-

gen von den eingeführten technischen Baubestimmungen sind auf Grundlage der LBO-BW mög-

lich, wenn die Gleichwertigkeit der Lösung durch den Ersteller gegenüber dem Konzeptersteller

und der unteren Bauaufsicht nachgewiesen wird.

Wand- und Deckendurchführungen sind bei Feuerwiderstandsanforderungen in der Qualität der

Wand/Decke abzuschotten. Dabei können Erleichterungen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie ge-

stattet werden.

Es sind insbesondere im Kellerbereich eine erhebliche Anzahl von fehlerhaften Wand- und De-

ckendurchführungen vorhanden. Diese sind zu prüfen und fachgerecht zu schließen. Ein zentrales

Management der Wand- und Deckendurchführungen ist im organisatorischen Brandschutz zu in-

tegrieren.

An Kabeltrassen werden keine brandschutztechnischen Anforderungen gestellt, da keine Leitun-

gen mit Anforderungen an den Funktionserhalt vorhanden sind bzw. gefordert werden.

Installationsschächte sind nicht vorhanden.

10.1.1 Funktionserhalt elektrischer Leitungen

Das Verlegen von Leitungen mit Funktionserhalt kann entfallen, da keine sicherheitstechnischen

Anlagen installiert werden, bei denen eine Verlegung der Leitungen im Funktionserhalt notwendig

ist.

10.2 Elektrische Anlagen

10.2.1 Strom- und Ersatzstrommaßnahmen

Da keine sicherheitstechnischen Einrichtungen mit der Anforderungen einer Ersatzstrommaß-

nahme im Objekt vorhanden sind, ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes

nicht relevant.

10.2.2 Notbeleuchtung

10.2.2.1 Sicherheitsnotbeleuchtung

Im Gebäude befindet sich keine Sicherheitsnotbeleuchtung. Dies ist in diesem Gebäude aufgrund:

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• der geringen Personenanzahl und

• der ausreichenden Flucht- und Rettungswegsituation (Lauflänge, Breite)

auch nicht erforderlich.

10.2.2.2 Ersatzbeleuchtung

Eine Ersatzbeleuchtung erscheint brandschutztechnisch für die betrachtete Personenverkehrsan-

lage nicht notwendig. Die Vorhaltung einer Ersatzbeleuchtung obliegt dem Betreiber und ist nicht

durch den Konzeptersteller festzulegen.

10.2.3 Blitzschutz

Bezug: u.a. LBO §15

Das Gebäude ist gemäß VdS 2010 in die Schutzklasse III einzuordnen.

Zum Schutz gegen Zerstörung der elektrischen und elektronischen Systemen (insbesondere im

Fahrdienstraum) Maßnahmen zum Überspannungsschutz erforderlich (Überspannungsschutz).

Blitzschutzmaßnahmen zum äußeren Blitzschutz sind an dem Gebäude erkennbar.

Der Blitzschutz wird regelmäßig geprüft.

10.3 Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen

Da keine entsprechende Anlage im Objekt vorhanden ist, ist die Betrachtung im Rahmen dieses

Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

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11 Heizung, Lüftung, Sanitär

11.1 Heizung

Es gelten lediglich die Anforderungen der LBO für Untergeschosse der Gebäudeklasse 3.

Feuerungsstätten in Donaueschingen:

Die Heizung in den Gebäuden wird mit Gas betrieben.

Gemäß der Feuerungsverordnung 2012-01 sind Räume, in denen die Brennwerttechnik für flüs-

sige oder gasförmige Brennstoffe steht, lediglich Aufstellräume von Feuerstätten. Diese haben fol-

gende Anforderungen (für mehr als 50 kW):

• Sie dürfen nicht anderweitig genutzt werden, ausgenommen zur Aufstellung von Wärmepum-

pen Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren sowie zur Lagerung von

Brennstoffen

• sie dürfen gegenüber anderen Räumen keine Öffnungen ausgenommen Öffnungen für Türen,

haben

• die Türen zu diesen Räumen müssen mindestens dicht- und selbstschließend sein

• die Räume müssen gelüftet werden können.

Da sich in diesen Räumen keine Heizöllagertanks befinden, sind keine weiteren brandschutztech-

nischen Anforderungen erforderlich.

11.2 Lüftung

Eine Lüftungsanlage ist im Empfangsgebäude nicht vorhanden.

Für die Abluftleitungen der Küche werden keine weiteren Maßnahmen erforderlich, da diese aus

nicht brennbarem Material direkt nach außen geführt werden.

11.3 Sanitär

Querverweis: Kap. 10.1.4

Leitungen, die durch Wände und Decke mit Feuerwiderstandsanforderungen verlaufen, müssen in

der Qualität der Wand/ Decke abgeschottet werden. Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Bei genehmigungspflichtigen Umbauten oder Nutzungsänderungen, etc. ist ein Nachweis für die

tatsächlich vorhandene Feuerwiderstandsklasse zu erbringen. Bei Nichteinhaltung der o.g. Anfor-

derungen sind die Abschottungen fachgerecht auszuführen.

Heizraum / S & S 10196503 Heizung Bahnhof Brenner/Kessel 192,0 1989Heizraum / Gaststätte 10196504 Heizung EG Gaststätte Brenner/Kessel 36,0 1986Heizraum / Gaststätte 10276192 Gaswarmwasserspeicher 9,0 2003

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12 Anlagentechnischer Brandschutz

12.1 Notrufeinrichtungen

Eine brandschutztechnisch relevante Notrufeinrichtung ist im Objekt nicht vorhanden und nicht er-

forderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant und

nicht erforderlich.

12.2 Gefahrenmeldeanlagen

12.2.1 Brandmeldeanlage

Bezug: u.a. DIN VDE 0833-2, DIN 14675

Eine brandschutztechnisch relevante Brandmeldeanlage ist im Objekt nicht vorhanden und auf-

grund dieses Konzeptes nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brand-

schutzkonzeptes nicht relevant und nicht erforderlich.

Es werden jedoch Rauchwarnmelder installiert. Diese sind auch nur dann erforderlich bzw. müs-

sen installiert werden, wenn die Wohnung vermietet wird bzw. diese nicht mehr leerstehend ist.

Folgende Anforderungen werden gestellt:

Anforderungen an Rauchwarnmelder

LBO-AVO i.V. mit LBO-BW (Stand: 01.03.2010, zuletzt geändert am 11.11. 2014 (GBl. S. 501)§ 15 Brandschutz, Abs. 7 (LBO-BW)

DIN 14676

Merkmale Anforderungen

Definition

Unter „Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung“ werden „Räume bzw. Raum-gruppen in wohnungsähnlicher Struktur“ verstanden. Dazu gehören z.B. Wohnungen, Wohnhäuser, Hotels, Pensionen o.Ä. mit weni-ger als 12 Gastbetten, Containerräume, Freizeitunterkünfte u.Ä., soziale Einrich-tungen wie Kindergärten, Schulen für diekeine bauaufsichtlichen Auflagen bestehen.

RauchmelderpflichtEinbau: Der Eigentümer der Wohnung/ der baulichen Anlage ist zum Einbau der Rauchwarnmelder verpflichtet

ÜberwachungsbereichRettungswege von Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (LBO-BW § 15).

ÜberwachungsbereichEs sind mindestens Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure von Wohnungen zuüberwachen (DIN 14676, Pkt. 4.2)

ÜberwachungsbereichEs sind mindestens Schlafbereiche und Flure von Räumen mit wohnungsähnli-cher Nutzung zu überwachen (DIN 14676, Pkt. 4.3)

BetriebsbereitschaftDie Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (LBO-BW § 15).

Betriebsbereitschaft

- Der Rauchwarnmelder muss an geeigneter Position an der Decke angebracht sein.- Die Raucheintrittsöffnungen dürfen nicht verstaubt, verschmutzt oder überklebtsein.

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BetriebsbereitschaftDie Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst (LBO-BW § 15)

BetriebsbereitschaftRauchmelder sind mindestens einmal jährlich entsprechend der Herstelleranlei-tung einer Funktionsprüfung zu unterziehen (DIN 14676, Pkt. 6)

BetriebsbereitschaftDie Funktionsprüfung erfolgt durch eine Sichtprüfung und durch eine Alarmprü-fung mittels Prüftaste (DIN 14676, Pkt. 6)

Betriebsbereitschaft

Bei Rauchwarnmeldern mit wechselbarer Batterie muss die Batterie für mindes-tens ein Jahr, bei Rauchwarnmeldern mit fest eingebauter Batterie für mindes-tens zehn Jahre ausreichend Energie liefern, wenn von den Bewohnern jede Wo-che einmal die Prüftaste betätigt wird.

Betriebsbereitschaft

Die Batterie des Rauchmelders sollte mindestens einmal jährlich oder nach Her-stellerangaben ausgewechselt werden. Der Batteriewechsel muss spätestens dann erfolgen, wenn dies durch den Rauchmelder akustisch signalisiert wird (DIN 14676, Pkt. 6)

Instandhaltung

Rauchwarnmelder sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens +/- 3 Mo-naten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unter-ziehen (DIN 14676, Pkt. 6.1)

InstandhaltungDie Ergebnisse der Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung sowie Maßnah-men sind zu dokumentieren (DIN 14676, Pkt. 6.1)

Instandhaltung

Zur Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder gehört min-destens:- Kontrolle der Verschmutzung der Raucheindringöffnungen- Kontrolle auf funktionsrelevante Beschädigungen- Kontrolle des Abstandes zu Hindernissen (z.B. Einrichtungsgegenstände) (DIN 14676, Pkt. 6.2)

Austausch von Batte-rien

- Die Batterie des Rauchwarnmelders muss nach Herstellerangaben ausge-tauscht werden.- Ein Austausch von Batterien muss spätestens dann erfolgen, wenn der Rauch-warnmelder die Batteriestörungsmeldung abgibt.- Rauchwarnmelder mit nicht auswechselbaren Langzeitbatterien als Energie-speicher (z. B. Lithiumbatterien) sind nach Herstellerangaben auszutauschen, spätestens jedoch wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.(DIN 14676, Pkt. 6.4.1)

Austausch von Akumu-latoren

- Der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht austauschbarem Akku-mulator ist nach Herstellerangaben auszutauschen. - Liegen hierüber keine Herstellerangaben vor, so muss der Akkumulator bzw. der Rauchwarnmelder mit nicht tauschbarem Akkumulator spätestens dann aus-getauscht werden, wenn die Störungsmeldung der Energieversorgung auftritt.(DIN 14676, Pkt. 6.4.1)

Austausch von Rauch-warnmelder

Rauchwarnmelder sind spätestens 10 Jahre + 6 Monate nach dem Datum der In-betriebnahme auszutauschen oder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung zu unterziehen (DIN 14676, Pkt. 6.5.).

Funkvernetzung

Bei Detektion in derWohnung

keine Funkvernetzung innerhalb der Wohnung erforderlich

Funkvernetzung mit Buch- und Presseladen/ DB Vertrieb erforderlich (siehe Pkt. 7.3.6)

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Bei Detektion im Buch-und Presseladen

Funkvernetzung mit Wohnung erforderlich (siehe Pkt. 7.3.6)

Bei Detektion im DB-Vertriebsraum

Funkvernetzung mit Wohnung erforderlich (siehe Pkt. 7.3.6)

12.2.2 Gaswarnanlage

Eine brandschutztechnisch relevante Gasversorgung ist im Objekt nicht vorhanden. Daher ist die

Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

12.2.3 Leckwarnanlage

Eine brandschutztechnisch relevante Gasversorgung ist im Objekt nicht vorhanden. Daher ist die

Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

12.3 Alarmierungsanlage

12.3.1 Beschallungsanlage

Im Empfangsgebäude nicht relevant, da zu Öffnungszeiten eine Alarmierung durch das anwe-

sende Personal möglich und ausreichend ist. Dies ist im organisatorischen Brandschutz zu be-

rücksichtigen.

Für die Bahnsteige sind Beschallungsanlagen vorhanden, diese müssen nicht als akustische Not-

fallwarnanlage gemäß DIN 60849 installiert werden.

12.3.2 Sprachalarmanlagen (SAA), Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS)

Nicht relevant, da:

- zu Öffnungszeiten eine Alarmierung durch das anwesende Personal möglich und ausreichend

ist. Dies ist im organisatorischen Brandschutz zu berücksichtigen.

- Die Flucht- und Rettungswege aus den Aufenthaltsräumen, in den sich ortsunkundige Perso-

nen aufhalten können (hier: Erdgeschoss: Eingangshalle), kurz sind.

12.4 Lösch-/ Inertisierungsanlagen

Brandschutztechnisch relevante stationäre Löschanlagen sind im Objekt nicht vorhanden und

nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht rele-

vant.

12.5 Anlagen zur Rauchfreihaltung

12.5.1 Natürliche Entrauchung

Bezug: u.a. LBO-AVO: § 11

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 52

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Siehe Pkt. 8.2.3

Für die Treppenräume sind Fenster als Möglichkeiten der Rauchableitung vorhanden. Diese sind

jedoch schlecht bedienbar. Daher sind diese Fenster derart umzurüsten, dass diese leicht zu öff-

nen sind.

12.5.2 Maschinelle Entrauchung

Eine brandschutztechnisch relevante maschinelle Entrauchung ist im Objekt nicht vorhanden und

nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht rele-

vant.

12.5.3 Druckbelüftung

Eine brandschutztechnisch relevante Druckbelüftung ist im Objekt nicht vorhanden und nicht erfor-

derlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

12.6 Gebäudefunkanlage

Eine brandschutztechnisch relevante Gebäudefunkanlage ist im Objekt nicht vorhanden und nicht

erforderlich. Eine Anforderung für eine Gebäudefunkanlage durch Feldstärkemessungen muss

nicht geprüft bzw. nachgewiesen werden.

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 53

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13 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

13.1 Einrichtungen zur Selbsthilfe

13.1.1 Feuerlöscher

Bezug: u.a. ASR A2.2; DIN EN 3

Empfohlene Löscheinheiten nach ASR A2.2 pro Teilbereiche:

Anzahl und Standorte der Feuerlöscher ist, insbesondere nach Nutzungsänderungen, mit der zu-

ständigen Feuerwehr abzustimmen.

13.1.2 Wandhydranten an nassen Steigleitungen

Brandschutztechnisch relevante Wandhydranten sind im Objekt nicht vorhanden und nicht erfor-

derlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

13.2 Einrichtungen der Feuerwehr

13.2.1 Wandhydranten an trockenen Steigleitungen

Brandschutztechnisch relevante Wandhydranten sind im Objekt nicht vorhanden und nicht erfor-

derlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht relevant.

13.2.2 Feuerwehr-Schlüsseldepot

Ein brandschutztechnisch relevantes Feuerwehr-Schlüsseldepot ist im Objekt nicht vorhanden und

nicht erforderlich. Daher ist die Betrachtung im Rahmen dieses Brandschutzkonzeptes nicht rele-

vant.

Bereich

beurteilte

Grundriss-

fläche [m2]

Brand-

klassen

Brand-

gefährdung

Grund-

ausstattung

Anzahl der

Wand-

hydranten

davon

anrechenbar

LE für

Hand-

feuerlöscher

festgelegte

Anzahl der

FL1)

Bemerkungen

Grundlage: ASR 2.2 "Maßnahmen gegen

Brände" (Stand: 2012-11)

Pkt. 4.1,

Tab. 1

Pkt. 5.2.1,

Tab. 3

Pkt. 5.2.2,

Abs. 2Empfehlung Bemerkungen

Untergeschoss: Gebäudeteil Ost 108ABC/

Schaumnormal 12 0 0 12 2

Untergeschoss: Gebäudeteil West 150ABC/

Schaumnormal 12 0 0 12 2

Erdgeschoss: Gaststätte: Gastraum 110ABC/

Schaumnormal 12 0 0 12 2

Erdgeschoss: Gaststätte: Küche 0ABC/

Schaumnormal 6 0 0 6 1

zzgl. 1 x

Fettbrandlöscher

Erdgeschoss: Empfangshalle 100ABC/

Schaumnormal 9 0 0 9 2

Erdgeschoss: Empfangshalle: Verkaufs-/

Gastronomiebereich65

ABC/

Schaumnormal 9 0 0 9 2

Erdgeschoss: Presse-/ Buchladen 87ABC/

Schaumnormal 9 0 0 9 2

Erdgeschoss: Relaisraum 36ABC/

Schaumnormal 6 0 0 6 1

Obergeschoss: Wohnung 200ABC/

Schaumnormal 12 0 0 12 2 optional

Gesamt 16

1) es wird angenommen, dass ein Feuerlöscher ca. 6 Löscheinheiten erzielt. Die Anzahl hängt von der LE-Leistung des Feuerlöschers ab

Feuerlöscherberechnung für neue Feuerlöscher

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13.2.3 Löschwasserversorgung

Bezug: u.a. DVGW Arbeitsblatt 405

Das Empfangsgebäude benötigt eine Löschwasserversorgung der Kategorie Grundschutz.

Die Löschwasserversorgung wird aus dem öffentlichen Trinkwassernetz der Gemeinde Donaue-

schingen gedeckt.

Der Löschwasserbedarf beträgt nach DVGW Arbeitsblatt 405 mindestens 48 m3/h für 2 Stunden.

Bei Verwendung des öffentlichen Trinkwassernetzes darf bei Anschluss von „besonderen“ Abneh-

mern der Druck nicht unter 1,5 bar sinken. Die Feuerwehr benötigt einen Druck von mindestens 3

bar.

Die von der Gemeinde als Grundschutz zugesicherte Löschwassermenge ist schriftlich nachge-

wiesen.

Das Löschwasser muss in einem maximalen Umkreis von 300 Meter aus Hydranten entnommen

werden können. Als Löschwasserentnahmestelle stehen 3 Unterflurhydranten und 1 Überflurhyd-

rant zur Verfügung. Die maximale Entfernung zur Brandbekämpfung beträgt weniger als 100 Me-

ter. Die Hydranten sind auch für einen Erstangriff gut geeignet.

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14 Organisatorischer Brandschutz

14.1 Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung

Bezug: u.a. vfdb 12-09/01

a) Bahnhofsmanager

Dem Bahnhofsmanager obliegt gemäß BGB und dem Betriebssicherheitsgesetz allgemein die Be-

treiberverantwortung. Er muss nach AEG § 4 Abs. 1 den Betrieb sicher führen und in Anlagen in

einem betriebssicheren Zustand erhalten.

b) Brandschutzbeauftragter

Zur Unterstützung der unter a) genannten Aufgaben des Bahnhofsmanagers wird ein Brand-

schutzbeauftragter benannt.

Der Brandschutzbeauftragte ist als Erfüllungsgehilfe des Bahnhofsmanagers für die Veranlassung

der Instandhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen, die Einhaltung der betrieblichen

Brandschutzmaßnahmen und Einhaltung der Prüffristen verantwortlich.

Durch den Brandschutzbeauftragten werden alle brandschutztechnisch relevanten Dokumente in

der Brandschutzakte dokumentiert.

14.2 Flucht- und Rettungswegpläne

Bezug: u.a. DIN 4844 Teil 1-3, ArbeitsstättVO, BGV A8

Für den Bahnhof Donaueschingen sind keine Flucht- und Rettungspläne notwendig, das die Infra-

struktur übersichtlich ist, nur wenige Räume für ortsunkundige Personen zugänglich sind, die

Flucht– und Rettungswege ausreichend gekennzeichnet sind und während der Betriebszeiten

ortskundiges Personal anwesend ist.

Flucht- und Ret-tungswegpläne

Ja Nein Maßnahmen/ Bemerkung

erforderlich X keine

vorhanden X keine

14.3 Feuerwehrpläne

Bezug: u.a. DIN 14095

Für den Bahnhof Donaueschingen sind nach Absprache mit der zuständigen Feuerwehr (FFw Do-

naueschingen, Kommandant Hr. Wicher, 0771/ 83785-0 (Fw-Gerätehaus)) keine Feuerwehrein-

satzpläne gemäß DIN 14095 und deren Ausführungsbestimmungen zu erstellen. Diese sind auch

weiterhin nicht erforderlich, da ein Buch- und Presseladen bereits vorher vorhanden am Bahnhof

war.

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Feuerwehrpläne Ja Nein Maßnahmen/ Bemerkung

erforderlich X keine

vorhanden X keine

14.4 Brandschutzordnung

Bezug: u.a. DIN 14096

Eine Brandschutzordnung Teil A liegt vor. Die Aktualisierung erfolgt durch das Bahnhofsmanage-

ment.

Eine Brandschutzordnung Teil B ist aufgrund der unterschiedlichen Pächter/ Mieter erforderlich.

Sie ist allen Mitarbeitern und Pächtern zur Kenntnis zu geben.

Eine Brandschutzordnung Teil C ist zentral im Bahnhofsmanagement zu hinterlegen.

14.5 Brandschutzakte gemäß Vorgabe Fachstelle Brandschutz

Die Brandschutzakte wird beim Bahnhofsmanagement geführt.

14.6 Notfallmanagement

Im Ereignisfall ist die Feuerwehr zu alarmieren. Weitere Alarmierungen regelt das Notfallmanage-

ment gemäß Konzernrichtlinie 123.

14.7 Festlegung besonderer Maßnahmen

Nicht vorhanden

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15 Zusammenfassung

Zusammenfassende Wertung

• Der Bahnhof Donaueschingen wird von verschiedenen Mietern genutzt.

• Es sind keine weiteren sicherheitstechnischen Anlagen (Brandmeldeanlage, Sicherheitsbe-

leuchtung, etc.) erforderlich.

• Die Flucht- und Rettungswegsituation ist ausreichend.

• Aussagen bzgl. der Brandszenarien:

Aufgrund der in diesem Konzept beschriebenen baulichen und technischen Maßnahmen wird

eine Brandausbreitung in benachbarte Nutzungseinheiten hinreichend lang vermieden. Wei-

tere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Bei einem Brandszenario bzgl. eines in Bahnhofbereich stehenden Zuges werden ebenfalls

die Personenschutzziele erreicht, wenn die Mindestzugfolgezeiten (394 sec.) gemäß IVE-

Nachweis im Vergleich zur maximalen Räumzeit (hier: 353 sec) nicht unterschritten werden.

Außerdem wird in der Personenunterführung eine Zusatzergänzungsbeleuchtung installiert,

da für die Gleise 2 + 3 die Mindestzugfolgezeiten kleiner ist als die tolerierbare Räumzeit ohne

weitere Maßnahmen.

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15.1 Abweichungen

Abweichung 7.1-1: Auf eine Brandwand wird verzichtet......................................................... 30

BEZUG: § 7 Brandwände, Abs. 1, Satz 2

SOLL:

Brandwände sind erforderlich als innere Brandwand zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in

Abständen von nicht mehr als 40 m.

IST:

Aufgrund der Gebäudestruktur des Bahnhofgebäudes wird auf eine Brandwand verzichtet.

BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:

Es bestehen aus Sicht des Brandschutzes jedoch keine Bedenken.

Begründung:

• Die Grundfläche der baulichen Anlage ist wesentlich geringer als die maximal zulässige Brand-

abschnittsfläche (1.600 qm), sodass ein Brandszenario für die Einsatzkräfte beherrschbar ist.

• Die Gebäudetiefe ist gering (ca. 12 m), sodass ein rascher Zugang zum Brandszenario, für ge-

eignete Löschmaßnahmen, möglich ist

• Die Empfangshalle verhindert mit der geringen Brandlast und der Breite von ca. 5 Meter in

ausreichendem Maß eine Brandausbreitung. Voraussetzung: Es dürfen keine Brandlasten,

bspw. Stelen, Fahrkartenautomaten, zwischen dem Eingang des Buch-/ Presseladens und der

Verkaufstheke der Bäckerei vorhanden sein. Stelen, Fahrkartenautomaten, etc. sind gesondert

zu beurteilen.

• Es sind die Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten ausreichend, welche jedoch min-

destens feuerhemmend ausgeführt sein müssen.

• Eine erhöhte Gefährdung der Gebäudenutzer ist auch aufgrund der kurzen Flucht- und Ret-

tungswege nicht zu erwarten.

Empfehlung:

Nicht zustimmungspflichtige Abweichung

Abweichung 7.3-1: kein brandschutztechnischer Raumabschluß vorhanden ...................... 32

BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 1, Satz 1

SOLL:

Trennwände sind erforderlich zwischen Nutzungseinheiten sowie zwischen Nutzungseinheiten und

anders genutzten Räumen, ausgenommen notwendigen Fluren

IST:

Zwischen den Nutzungseinheiten Backshop, Empfangshalle und Buch- und Presseladen sind

keine Trennwände für einen brandschutztechnischen Raumabschluß geplant

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BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:

Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, weil folgende Aspekte erfüllt werden:

• Sehr kurze Flucht- und Rettungswege aus den Nutzungseinheiten, sodass die Gebäudenutzer

auf schnellstem Wege das Gebäude verlassen können

• Offene und durchgängige Sichtverbindungen zwischen den Nutzungseinheiten vorhanden, so-

dass die Gebäudenutzer einen Entstehungsbrand rechtzeitig entdecken können

• Große Rauchableitungsflächen (Fenster, Schiebetüren) vorhanden, sodass die Einsatzkräfte

im Brandereignisfall ausreichende Sichtverbindungen herstellen können

• Kleine Grundfläche (<< 1.600 m2) für geeignete Löschmaßnahmen der Feuerwehr

• Empfangshalle mit geringer Brandlast und ausreichender Breite (ca. 5 Meter)

Empfehlung:

Nicht zustimmungspflichtige Abweichung

Abweichung 7.3-2: Fenster ohne brandschutztechnische Anforderungen ........................... 34

BEZUG: LBO-AVO § 6 Trennwände, Abs. 4

SOLL:

(4) Öffnungen in Trennwänden (hier zwischen Nutzungseinheiten) sind nur zulässig, wenn sie

auf die für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe beschränkt sind. Sie müssen feuerhem-

mende und selbstschließende Abschlüsse haben.

IST:

Das Fenster in der Außenwand erfüllt keine brandschutztechnischen Anforderungen

BEURTEILUNG/ KOMPENSATION:

Aus Sicht des Brandschutzes bestehen keine Bedenken, wenn folgende Aspekte erfüllt werden:

• Sollten diese Wandöffnungen beibehalten werden, so muss für eine frühzeitige Alarmierung

der Wohnungsnutzer (wenn Wohnung nicht leer steht) gesorgt werden.

Dies muss dann durch funkvernetzte Rauchwarnmelder umgesetzt werden. Das bedeutet,

dass bei Nutzung der Wohnung funkvernetzte Rauchwarnmelder in folgenden Räumen instal-

liert werden müssen:

o Erdgeschoss: Buch- und Presseladen, DB Vertrieb

o Obergeschoss: Flur (101)

Empfehlung:

Nicht zustimmungspflichtige Abweichung

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15.2 Maßnahmenliste

Bahnhof/ Objekt Donaueschingen

Gebäude-Nr. Bahnhofskennnummer 1264

BM

Konzeptersteller IGF GmbH

Datum des BSK 19.11.2015

Nr. BSK-Pkt. Maßnahme/ Bemerkungen Priorität

7.4.1Feuerschutzabschlüsse einbauen Zugang Fahrdienstleiter Zugang Elektroverteilerraum

3

7.4.9Wand- und Deckendurchführungen prüfen und ggfs. fachgerecht schließen

3

8.3.2Oberlichter im Obergeschoss feuerhemmend ertüchtigen oder schließen, sobald Wohnung vermietet wird.

3

8.4 geänderte Flucht- und Rettungswege kennzeichnen 3

12.2.1funkvernetzte Rauchwarnmelder installieren(erst, wenn Wohnung wieder vermietet wird!)

3

12.5.1Die Bedienung der Fenster des Treppenraums TR-2 müssen der-art angepasst werden, dass diese leicht öffenbar sind

3

13.1.1 Anzahl und Art der Feuerlöscher anpassen 3

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BrandschutzkonzeptDonaueschingen Seite 61

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15.3 Schlusswort

Dieses Brandschutzkonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der

anerkannten Regeln der Technik sowie der aufgeführten und dem Verfasser zugänglichen Unter-

lagen ohne Ansehen der Person des Auftraggebers angefertigt.

Ingenieurgruppe Freiburg GmbH

Dipl.-Ing., M.Eng. Ingo Bullerjahn

Freiburg, 19.11.2015

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16 Anhänge

16.1 Brandschutzpläne

Plan Plan-Nr. Stand

Untergeschoss

151112_127_BSP-DO 12.11.2015Erdgeschoss

Obergeschoss

Lageplan 151113_BSP_127_LP-DO 13.11.2015

16.2 Anlagen

• Anlage 1: Lageplan (beiliegend)

• Anlage 2: Brandschutzpläne (beiliegend)

• Anlage 3: Maßnahmenliste (Seite 60)

• Anlage 4: bemaßte Grundrisspläne (nicht beiliegend)

• Anlage 4: bemaßte Schnittzeichnung (nicht beiliegend)

• Anlage 5: Fotodokumentation (nicht beiliegend)

• Anlage 6: Brandschutzordnung Teil A (nicht beiliegend)

• Anlage 7: Feuerwehrpläne (nicht erforderlich)

• Anlage 8: Flucht- und Rettungspläne (nicht erforderlich)

• Anlage 9: Löschwassernachweis (beiliegend)

• Anlage 10: IVE-Nachweis

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Ingo Bullerjahn

Von: [email protected]

Gesendet: Freitag, 10. Juni 2011 08:22

An: [email protected]

Betreff: WG: Löschwassernachweis: Hydranten: Bahnhofsnähe

Seite 1 von 2Nachricht

10.06.2011

Sehr geehrter Herr Bullerjahn, im Bereich des Bahnhofes Donaueschingen liegen die Rohrnetzleistungen an den Hydranten mit bis zu

ca. 104 m3/h sowie den Rohrnetzruhedrücken mit bis zu ca. 5,5 bar (Ruhedruck) über mind. 2 Stunden.

Um ganz genaue Angaben machen zu können müssten die einzelnen Hydranten auf Leistung und Druck

gemessen werden. Mit freundlichen Grüßen STADT DONAUESCHINGEN Klaus Scholl Leiter Wasserwerk Villinger Str. 27 - 78166 Donaueschingen Telefon 0771 857-230 - Fax 0771 857-6230 E-Mail [email protected] Internet www.donaueschingen.de

Von: Bayer, Petra (WW) Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2011 15:02 An: Scholl Klaus (WW) Betreff: WG: Löschwassernachweis: Hydranten: Bahnhofsnähe Hallo Herr Scholl, bitte um weitere Bearbeitung. Danke Gruß STADT DONAUESCHINGEN Petra Bayer Wasserwerk Villinger Str. 27 - 78166 Donaueschingen Telefon 0771 857-231 - Fax 0771 857-6231 E-Mail [email protected] Internet www.donaueschingen.de -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Ingo Bullerjahn [mailto:[email protected]] Gesendet: Donnerstag, 9. Juni 2011 14:50 An: Bayer, Petra (WW) Betreff: Löschwassernachweis: Hydranten: Bahnhofsnähe

Sehr geehrte Frau Bayer, wie soeben telefonisch angefragt, benötige ich für die Hydranten im Umkreis vom 300 Meter um den Bahnhof Donaueschingen herúm, die Angabe der Durchflussmenge in [m3/h] für mind. 2 Stunden. Die Angaben werden für ein Brandschutzkonzept benötigt. Herzlichen Dank.

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Mit freundlichen Grüßen Ingo Bullerjahn geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS/ IHK Dresden) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- BTE-Consult GmbH Oltmannsstraße 3 * 79100 Freiburg Tel.: 0761/ 13 73 13 35 * Mobil: 0170/ 4 876 452 * Fax: 0761/ 13 73 13 34 [email protected] * www.bte-consult.de GF: Dipl.-Ing. Ingo Bullerjahn, Registergericht Freiburg HRB 703383, Sitz der Gesellschaft: Freiburg, Ust.-ID-Nr.: DE 264372547 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Partner der Sachverständigengemeinschaft roser & bullerjahn Brandschutzsachverständige Ingenieure & Architekten Oltmannsstraße 3 * 79100 Freiburg Tel.: 0761/ 13 73 13 0 * Fax: 0761/ 13 73 13 34 ********************************************************************************************************************************************************** Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. **********************************************************************************************************************************************************

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10.06.2011