GEFAHRENBEREICHE UND GASMESSUNG BBS-Sicherheitsschulung 2015 Seite 1.

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Gefahrenbereiche und Gasmessung BBS-Sicherheitsschulung 2015 Seite 1

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Gefahrenbereiche und Gasmessung

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Einführung:

•Heißarbeiten / Arbeiten mit Zünd- und Brandgefährdung

•Verhalten von Produktgasen

•Gefahrenbereiche bei Heißarbeiten und Grenzen

•Werkzeuge

•„Schutzgut“ bei Gasschutzwänden

•Gasschutzwände

•Gasmessung und Gasmessprotokoll

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Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in Gefahrenbereichen sind immer gefährlich!

Das Potential für schwerste Verletzungen und Todesfälle ist leider ein ständiger Begleiter dieser Arbeiten!

Damit aus der grundsätzlichen Gefahr keine Explosion oder Verpuffung wird, sind einige Punkte im wahrsten Sinn des Wortes lebenswichtig:

Bewusstsein für die Zünd- und Brandgefahr

Kenntnisse über die Hintergründe und technischen Sachverhalte

Gute Schulung und Unterweisung aller beteiligten Personen

Vollständige und richtige Ausrüstung der Mitarbeiter mit Geräten und PSA

Volle Rückendeckung für jeden, der aus Sicherheitsgründen eine Arbeit einstellt

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Gefahren im Umgang mit Gasen

Hauptunfallursache für Verpuffungen: Umfüllarbeiten und Undichtigkeiten

„Normales“ Tanken gehört dazu!

Quelle: Leitfaden zu EU RL 1999/45/EG

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Verhalten von Gasen,die schwerer sind als Luft

• Sie Fließen immer zur tiefsten Stelle,

• und bleiben dort!

• Beseitigung kann nur durch Be- oder Entlüftung erfolgen.

• Es muss immer mit einer gefährlichen, explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden.

• Beispiele:Dämpfe von Benzin, Butan (LPG = Autogas), Propan, Spiritus, Lösemittel, Alkohol

Bild: Leitfaden zu EU RL 1999/92/EG (ATEX 137)

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Man kann nie 100% sicher sein, außer man beseitigt die Quelle oder die Möglichkeit für das Zuströmen von Gasen!

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Gefahrenbereiche BBS und TRBS auf einer Tankstelle OHNE technische Störungen und OHNE Bau- oder Montagetätigkeiten

NEU 2015

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Zapfsäulen = Gefahrenbereich!

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Gasanlagen = Gefahrenbereich

Flüssiggas (LPG) verhält sich wie Benzingas: Die Gase „fließen“ nach unten!

Erdgas (CNG) und Wasserstoff (H²) verhalten sich anders als Benzingase!Sie sind leichter als Luft, steigen auf bzw. sind flüchtig.

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Flüssigkeitsdichte Fahrbahn / Einläufe = Gefahrenbereich

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Fernfüllschächte = Gefahrenbereich

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Abscheider = GefahrenbereichKennen alle Mitarbeiter den Unterschied zu „normalen“ Kanaldeckeln?

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Domschächte = Gefahrenbereich

Die Wahrscheinlichkeit für die Anwesenheit von Produktgas ist extrem hoch !!! (Auch bei Dieselschächten)

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NEU

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Entgasungsmasten = Gefahrenbereich

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Waschhalle / Vorwaschplatz / SB - Waschplätze = Gefahrenbereich

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Gruben und (E-)Schächte = Gefahrenbereich

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Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in Gefahrbereichen sind notwendig und können daher nicht generell ausgeschlossen werden!

Für die Durchführung gibt es klare Regeln:

* Vermeidbare Heißarbeiten müssen unterlassen werden

* Heißarbeiten in Gefahrenbereichen sind PTW pflichtig (Arbeitserlaubnis – 4 Augen Prinzip)

* Vor Arbeitsbeginn erfolgt zwingend die Gasmessung durch eine kompetente Person

* Wenn eine Ex-Atmosphäre festgestellt wird, wird nicht mit der Heißarbeit begonnen

* Es erfolgt die technische Belüftung, bis Sicherheit hergestellt ist

* Es muss verhindert werden, dass Gas nachströmt (Gasschutzzaun, Gasdichte Abdeckung / Verpackung, Verschließen aller Rohre und Flansche …)

* Dauermessung an der gefährdetsten Stelle (i.d.R. Tiefpunkt und / oder Richtung der Gasquelle)

* Regelmäßige aktive Prüfung der Werte und Dokumentation der Gasmessung im BBS-Gasmessprotokoll während der Arbeiten

* Sofortige Einstellung der Arbeit, falls sich die Werte in Richtung UEG verschieben oder wenn Unsicherheit bezüglich der Sicherheit aufkommt

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Definition von Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in Gefahrenbereichen:

•Schweißen, Hartlöten, Löten, Brennschneiden•Sämtliche Arbeiten mit offener Flamme•Sämtliche Elektrowerkzeuge/-geräte (Kabel- oder Akkubetrieben)•Stemmen von Beton / harten Werkstoffen mit Presslufthämmern und / oder von Hand•Betonsägen, Trennen, Bohren, maschinelles Schleifen, Sägen •Einsatz mobiler Elektroheizer und Heißluftpistolen•Elektrisch betriebene Geräte / Maschinen (Akku- und Netzbetrieb ) •Sandstrahlarbeiten, sämtliche Arbeiten die statische Aufladungen erzeugen können•Betrieb von Verbrennungsmotoren•Sämtliche Werkzeuge die nicht vollständig explosionsgeschützt und eigensicher sind (sämtliche Komponenten nach ATEX Richtlinie zertifiziert)

•Sämtliche sonstigen Arbeiten, die eine Zündquelle darstellen können

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Beispiele von Zündquellen

Offene Flammen oder GlutSchweißen, Löten, Isolieren, Brände

Heiße Oberflächenelektrische Betriebsmittel, Katalysatoren

Mechanisch erzeugte FunkenTrennen, Schruppen, Schlagen, Reiben,

Elektrische erzeugte FunkenSchaltfunken, Motoren, Kurzschluss

Elektrostatische Entladung Personen, Gegenstände, Flüssigkeiten(insbesondere Benzin)

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Auszug aus den Güte und Prüfbestimmungen Montage, Instandsetzung und Instandhaltung von Tankstellen (GP 111)

In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen Heißarbeiten kurzzeitig nur ausgeführt werden, wenn vor und während der Ausführung der Arbeiten die Gasfreiheit sichergestellt und ständig überwacht wird. Vor Beginn der Heißarbeiten ist durch eine sachkundige Person des Fachbetriebs (in der Regel durch den betrieblich Verantwortlichen) schriftlich eine Erlaubnis zu erteilen. Bei erforderlichen Ent-gasungsarbeiten ist die GP 101 Nr. 5.3 sinngemäß anzuwenden.

(4) Gasfreiheit durch kontinuierliche Messung prüfen und während der Dauer der Arbeiten aufrechterhalten. Verwendete Ventilatoren müssen ex-geschützt sein. Die Aufstellung erfolgt in Zone 2. Gesaugt werden darf mit einem Ventilator nur, wenn er ausdrücklich für den Einsatz zur Absaugung aus Zone 1 oder 0 zugelassen ist.

5 Allgemeine Anforderungen an das Personal (2) Das Personal muss mit entsprechender Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet und in die Benutzung eingewiesen und geschult sein.

Die genannten Vorgaben sind allgemeingültig und basieren auf grundlegenden Vorschriften. Zum Beispiel:

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Werkzeuge: ATEX – VS – “ NORMAL“

Grundsatz: Auf unseren Baustellen darf nicht innerhalb einer Ex-fähigen Atmosphäre gearbeitet werden!

Ziel ist immer: Gasfreiheit herstellen, erhalten, kontrollieren und dokumentieren

„Problem“ ATEX Werkzeuge: Für viele Arbeiten stehen keine vollständig Ex-geschützten Werkzeuge zur Verfügung – viele Arbeiten sind per se niemals Ex-sicher. Bsp. Schweißen, Trennen, Bohren, Schruppen und Stemmen

Trotzdem: Grundsätzlich muss mit dem sichersten Werkzeug gearbeitet werden, um das Restrisiko so weit wie möglich zu minimieren! So weit möglich: ATEX, Funkenfrei, Funkenarm, mit wenig Hitzeentwicklung

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Es gilt hier wie über all das T-O-P Prinzip:

T- Technisch: Technische Belüftung, Werkzeuge: ATEX, Funkenfrei, Funkenarm, mit wenig Hitzeentwicklung

O- Organisatorisch: Weiträumig absperren, Gasschutz-Wände, Heißarbeiten im Gefahrenbereich vermeiden (soweit möglich), Gasmessung,

P- Persönlich / PersonellAusbildung / Unterweisung der MonteureSchwer entflammbare, antistatische Kleidung

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„Schutzgut“ bei Gasschutzwänden und gasdichter „Verpackung“

Was wird wogegen geschützt?

1.Arbeiter gegen Produktgas / sonstige Gase (Giftigkeit) 2.Arbeiter bei Heißarbeit gegen Produktgas (Explosionsgefahr) 3.Kunden / Personal / Unbeteiligte / Umgebung gegen Produktgas

Grundsatz:Das Gas darf nicht „eingesperrt“ werden! Der Mitarbeiter darf nicht in der Ex- fähigen und gesundheitsschädlichen Atmosphäre „gefangen“ sein!

•Natürliche Ventilation (Wind !) ist hilfreich und darf nicht unnötig unterbrochen werden. •Gasschutzwände sollen eine „gerichtete“ Wirkung haben – sie sperren Gas aus einer bestimmten Richtung aus, so dass es nicht zu den Arbeitsplätzen vordringen kann. •Oder sie sperren den Arbeitsbereich, in dem Gas frei gesetzt werden muss, von angrenzenden öffentlichen Bereichen ab, um Unbeteiligte zu schützen.

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Gasschutzwände - Gasdicht oder nicht ???

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Wer Gasschutzwände aufbauen und zum Schutz nutzen soll, muss dafür geschult und sensibilisiert sein!

Falsch montiert und/oder falsch verstanden wird die Gasschutzwand zu einer trügerischen Schein-Sicherheit, oder sogar zu einer direkten

Bedrohung!

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Gasschutzwände

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Grenzfälle am Gefahrenbereich:

Produktgas darf nicht aus dem Gefahrenbereich in den angrenzenden Bereich gelangen (ggf. Gasschutzwand).

Werden Heißarbeiten im Grenzbereich eines Gefahrenbereiches ausgeführt, muss immer unterbunden werden, dass Funken und andere Zündquellen in die Gefahrenbereiche gelangen, oder dass Gas in den Arbeitsbereich gelangt.

Gefahrenbereiche sind in der BBS Grafik schematisch dargestellt. Die Flächen selbst sind eindeutig zu identifizieren.

Muss direkt am Rand eines Gefahrenbereiches gearbeitet werden, ist mindestens eine Abgrenzung (Gasschutzwand) notwendig.

Gruben und Schächte im Grenzbereich sind in jedem Fall auf Gase zu überprüfen.

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Ein Gasschutzzaun darf in der Regel nicht komplett geschlossen sein!!!(Beispiel von bereits falsch gezeichneten Gasschutzzäunen)

Die vollständige Umfriedung der Arbeitsbereiche mit Gasschutzwänden führt ggf. zum Stau von Gasen und behindert das Ablüften durch Luftbewegungen.

Die technische Belüftung muss hier wesentlich mehr leisten.

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Gasmessung und Gasmessprotokoll

Warum? Um explosionsfähige oder giftige Atmosphäre oder die Abwesenheit von Sauerstoff festzustellen

Durch wen? Durch einen geschulten Sachkundigen / Gastester (Nachweis ist zu erbringen)

Wann?Vor Beginn der Arbeiten und nach Arbeitsunterbrechungen. Während der Arbeiten Dauermessung

Wie? Immer mit einem kalibrierfähigen Gasmessgerät (Multimeter)

Wo? Immer in Gefahrenbereichen, in Engen Räumen und ggf. in Baugruben und Schächten. (Nicht nur an einer Stelle messen!)

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Gasspürgerät

Was können Gasspürgeräte? Je nach Fabrikat, Modell und eingebaute Sensoren können bis zu 4 Gase gemessen werden.

Wie äußert sich Alarm?Visuell ist eine Veränderung auf dem Display zu erkennen, des weiteren ertönt ein akustischer Signalton und bei modernen Geräten vibriert dieses.

Wie oft muss das Gasspürgerät kalibriert werden?Unterschiedlich, hier sind die Herstellerangaben zu beachten!Ein entsprechender Nachweis der Prüfung muss vor Ort nachweisbar sein.

(Aufkleber / Hinweis im System / Prüfzertifikat)

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Um Heißarbeiten bzw. Arbeiten mit Zünd- & Brandgefahr in Gefahrbereichen sicher durchführen zu können muss eine kompetente Person Gasmessungen durchführen

Folgendes Vorgehen ist unabdingbar:

1.Messung vor Beginn der Arbeiten an allen möglichen Gasquellen im Arbeitsbereich und an Stellen, an denen sich Gase sammeln können

2.Positionierung des Gasmessgerätes für die Dauermessung (aufstellen oder aufhängen)

3.Regelmäßiger Check, ob das Gerät noch funktionstüchtig ist ( ggf. Person im Weg, Material, Sand, Arbeitsfortschritt, Gerät abgedeckt …)

4.Prüfen ob die technische Belüftung noch funktioniert

5.Prüfen, ob sich wg. Arbeitsfortschritt oder anderer Faktoren neue Gasquellen ergeben (Öffnen von Rohren, Flanschen, Tankdomen, Schächten)

6.Prüfung und Dokumentation der Werte im Gasmessprotokoll in regelmäßigen Abständen, angepasst an die Situation

Werden Gasmessungen an der falschen Stelle, zum falschen Zeitpunkt oder zu selten durchgeführt, ergibt sich eine gefährliche Scheinsicherheit, die ggf. zur Katastrophe führen kann!

Die Kompetenz für Gasmessungen muss nachweisbar sein (z.B. DGMK Sicherheitspass)

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UEG = Untere Explosionsgrenze

OEG=ObereExplosionsgrenze

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UEG = Untere Explosionsgrenze

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Zusammensetzung der Atemluft / Frischluft Sauerstoffgehalt / Sauerstoffmangel

Sauerstoffmangel herrscht schon bei einer

Konzentration von weniger als 19,5 %!

19,5 % - 12 % führen zu getrübtem Urteilsvermögen, beschleunigtem Puls und

schneller Atmung, Müdigkeit und

Koordinationsproblemen!

Unterhalb ca. 11 - 13 % folgen nicht reversible Hirnschäden und der Tod durch Sauerstoffmangel!

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Zusammensetzung:

Sauerstoff = 21% Stickstoff = 78% Spurengase = 1%

Die Übergänge sind fließend! Die Wahrnehmung eines

Menschen ist nicht verlässlich!

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Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit !

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