Gefahrstoffbeauftragte in Schulen. 20.08.2009 Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung...
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Gefahrstoffbeauftragte in Schulen
20.08.2009 Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung
naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume
Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffverzeichnis Chemietreff der Bezirkregierung
Düsseldorf Abschlussdiskussion
Lagerung von Gefahrstoffen § 8 Grundsätze für die Verhütung von
Gefährdungen; … (6) Gefahrstoffe sind so aufzubewahren
oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Es sind dabei Vorkehrungen zu treffen, um den Missbrauch oder einen Fehlgebrauch zu verhindern.
Lagerung von Gefahrstoffen § 8 Grundsätze für die Verhütung von
Gefährdungen; … (7) Gefahrstoffe dürfen nicht in solchen
Behältern, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann, aufbewahrt oder gelagert werden. Gefahrstoffe dürfen nur übersichtlich geordnet ... gelagert werden.
Lagerung von Gefahrstoffen § 10 Ergänzende Schutzmaßnahmen
bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung ... Mit T+ oder T gekennzeichnete Stoffe
und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben.
Lagerung von Gefahrstoffen Kein Zutritt für Unbefugte in die
Chemikaliensammlung und –vorbereitung. In Schulen ist von außen z.B. ein Türknauf dringend zu empfehlen.
Keine Lagerung von Chemikalien im Abzug, dieser ist für die sichere Durchführung von Experimenten vorgesehen und kein Sammelplatz nicht mehr benötigter Chemikalien.
Lagerung von Gefahrstoffen Sehr giftige und giftige Stoffe sowie
krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe unter Verschluss halten, Zugriff nur für Fachkundige.
Neue Einstufung Borax, Borsäure
reproduktionstoxisch Phenolphthalein > 1%
krebserzeugend
Lagerung von Gefahrstoffen Wie sehr giftige Stoffe zu behandeln sind:
Chlorate Kalium, Natrium Quecksilber Trinitrophenol (Pikrinsäure)
D.h. Unter Verschluss aufbewahren Verbot von Schülerübungen (auch
Quecksilberthemometer und –manometer)
Lagerung von Gefahrstoffen Stoffe, die gefährliche Gase, Dämpfe, Nebel
oder Rauche abgeben, sind in entlüfteten Schränken zu lagern.
Lagerung von Gefahrstoffen Brennbare Flüssigkeiten werden in einem
Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1 (gültig ab 07/2004) oder DIN 12925 Teil 1 gelagert.
Druckgasflaschen sollten in einem Druckgasflaschenschrank nach DIN EN 14470-2 (gültig ab 11/2006) oder DIN 12925 Teil 2 gelagert werden.
Lagerung von Gefahrstoffen Behälter mit Gefahrstoffen dürfen
nur bis zu einer solchen Höhe aufbewahrt werden, dass sie noch sicher entnommen und abgestellt werden können. Ätzende Flüssigkeiten dürfen nicht über Augenhöhe aufbewahrt werden.
Welche Schränke braucht die Schule?
Säureschrank Säuren Neben Säuren auch folgende
besondere Gefahrstoffe: Brom Wasserstoffperoxid
Brom ist T+, also verschließen
Laugenschrank Laugen
Schrank für brennbare Flüssigkeiten Brennbare Flüssigkeiten
R 10, R11, R12 Diethylether Acetaldehyd Methanol (T, also verschließen) Entsorgungsbehälter für brennbare
Flüssigkeiten Nicht: Alkalimetalle
Giftschrank Giftige Stoffe Sehr giftige Stoffe Krebserzeugende Stoffe Erbgutverändernde Stoffe Reproduktionstoxische Stoffe Entsorgungsbehälter für diese
Stoffe Alkalimetalle
Druckgasflaschenschrank Optional
Je Gasart eine betriebsbereite Flasche ohne Schrank möglich
Für Wasserstoff: Lüftung im Deckenbereich nötig
Chemikalienschrank Alle anderen Chemikalien, die
keine gesundheitsschädlichen oder giftigen Gase, Dämpfe, Rauche abgeben.
Kühlschrank I.d.R. nicht nötig Beschriftung: Nur für Chemikalien, nicht
für Lebensmittel Nur in begründeten Ausnahmefällen
dürfen brennbare Flüssigkeiten mit den R-Sätzen 10, 11, 12, 15 oder 17 (z. B. Diethylether, Pentan) im Kühlschrank bereitgehalten werden. Er darf im Innenraum keine Zündquellen haben.
Zusammenlagerung Unverträgliche Stoffe nicht
zusammen lagern Beispiele:
Brennbare und brandfördernde Stoffe Alkalimetalle und Brom, Halogenalkane
oder Alkohole Schwefelsäure und Ameisensäure
Zusammenlagerungskonzept www.chemietreff.de
Gefahrstoffe Download
Zusammenlagerungskonzept
Kennzeichnung Name des Stoffes oder der Stoffe in der
Zubereitung Bei Zubereitungen ggf. Handelsname
oder Bezeichnung Gefahrensymbole mit den zugehörigen
Gefahrenbezeichnungen R-Sätze S-Sätze Name des Herstellers oder Vertreibers
Gefahrstoffverzeichnis Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes Mengenbereich des Gefahrstoffes Arbeitsbereiche, in denen mit dem
Gefahrstoff umgegangen wird Verzeichnis auf die entsprechenden
Sicherheitsdatenblätter
Gefahrstoffverzeichnis D-Giss Chisela Soester Liste wird nicht mehr
gepflegt GUV SR 2004 nicht aktuell, wird
gerade überarbeitet
Entsorgungslisten Stoffe die entsorgt werden müssen
Giftige und sehr giftige Druckgase CMR Stoffe
Stoffe die entsorgt werden sollten Explosionsgefährliche Stoffe Sehr giftige Stoffe CMR-Stoffe Stoffe, die nur für Analysezwecke
zugelassen sind
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit