Gefahrstoffverordnung 2005 Die neue Gefahrstoffverordnung Referent: Rainer Hofmann Ministerium für...

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Gefahrstoffverordnung 2005 Die neue Gefahrstoffverordnung Referent: Rainer Hofmann Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg

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Gefahrstoffverordnung 2005

Die neue Gefahrstoffverordnung

Referent: Rainer Hofmann

Ministerium für Umwelt und Verkehr

Baden-Württemberg

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Inhalt

• Überblick über die neue Gefahrstoffverordnung

• Aufbau der Gefahrstoffverordnung

• Beschaffung von Informationen

• Gefährdungsbeurteilung

• Zusammenarbeit verschiedener Firmen

• Schutzstufen

• Schutzmaßnahmen

• Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation

• Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Umsetzung von EG-Richtlinien

EG-Richtlinien über Gefahrstoffe

Über Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen

über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen

über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit

Chemikaliengesetz Arbeitsschutzgesetz

Chemikalienverbots-verordnung

Gefahrstoffverordnung Biostoffverordnung

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Aufbau des Gefahrstoffrechts

Chemikaliengesetz

ChemG

Arbeitsschutzgesetz

ArbSchG

Gefahrstoffverordnung

GefStoffV

Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS

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Die wichtigsten Änderungen

Einführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Einbeziehung der physikalisch-chemischen Eigenschaften in die Gefährdungsbeurteilung

Einfachere Auswahl der Schutzmaßnahmen durch 4 Schutzstufen

Einführung neuer Arbeitsplatzgrenzwerte

Änderungen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge

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Aufbau der Gefahrstoffverordnung

1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§§ 1-3

2 Gefahrstoffinformation

§§ 4-6

3 Allgemeine Schutzmaßnahmen

§§7-9

4 Ergänzende Schutzmaßnahmen und Arbeits-

medizinische Vorsorge

§§ 7 - 17

5 Verbote und Beschränkungen

§ 18

6 Vollzugsregelungen und Schlussvorschriften

§§ 19 - 22

7 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

§§ 23-26

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang V

Anhang IV

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Gefahrensymbole

Explosions-gefährlich

Hoch-entzündlich

Brandfördernd

Leichtentzündlich

Sehr giftig Giftig

Ätzend Reizend

Gesundheits-schädlich

Umweltgefährlich

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Aufgabengruppen der Gefährdungsbeurteilung

Sicherheit von chemischen und

biologischen Stoffen

Zusammenwirken

Arbeitsstätte und Arbeitsorganisation

Anlagen-, Maschinen und Gerätesicherheit

Gestaltung von Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit

Arbeitsschutz-organisation im Betrieb

Qualifikation der Beschäftigten

Gestaltung und Einrichtung des Arbeitsplatzes

Gestaltung und Auswahl der Arbeitsmittel

Einsatz von Maschinen, Geräten und Anlagen

Physikalischen Einwirkungen

Auswahl der Arbeitsstoffe

Umgang mit chemischen und biologischen Stoffen

Physikalisch-chemische und biologische

Einwirkung von Stoffen

Sicherheit von chemischen und biologischen Stoffen

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Verfahrensschritte der Gefährdungsbeurteilung 1

1 Anlass für eine (erneute) Gefährdungsbeurteilung

2 Bestimmung des zu beurteilenden Arbeitsbereichs

Beurteilung des Teilbereichs „Gefahrstoffe“

3 Feststellung, ob bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe verwendet werden oder entstehen bzw. freigesetzt werden

4 Beschaffung der für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen zu den Gefahrstoffen

5 Eintragung der Gefahrstoffe in das Gefahrstoffverzeichnis

6 Ermittlungen zur Beurteilung der Situation am Arbeitsplatz

7 Bewertung und Beurteilung der Informationen und der Ergebnisse der Ermittlungeninhalativ - dermal - physikalisch-chemisch

8 Zusammenführung in einer Gesamtbeurteilung „Gefahrstoffe“

9 Festlegung der Schutzstufen

10 Festlegung der Schutzmaßnahmen „Gefahrstoffe“

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Verfahrensschritte der Gefährdungsbeurteilung 2

Zusammengefasste Gefährdungsbeurteilung aller Teilbereiche nach dem ArbSchG

11 Abstimmung und Zusammenfügen der Gefährdungsbeurteilung „Gefahrstoffe“ mit den Ergebnissen anderer Teilbereiche der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG

12 Durchführung der Schutzmaßnahmen

13 Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen

14 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

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Schutzstufenmodell

Geringe Gefährdung

Gefährdung

Hohe Gefährdung

Gefährdung durch krebserzeugende, erbgut-verändernde oder frucht-barkeitsgefährdende Stoffe

Schutzstufe 1

Schutzstufe 2

Schutzstufe 3

Schutzstufe 4

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Auswahl der Schutzstufen 1

Schutzstufe 1

Schutzstufe 2

JA

NEIN

1. Geringe Gefährdung der Beschäftigten aufgrunda) der Arbeitsbedingungenb) einer nur geringen verwendeten Stoffmengec) einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition

2. Die Maßnahmen nach § 8 GefStoffV reichen zum Schutz der Beschäftigten aus

3. keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen

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Auswahl der Schutzstufen 2

Schutzstufe 2

Schutzstufe 3

JA

NEIN

1. Die Maßnahmen nach §§ 8 und 9 reichen zum Schutz der Beschäftigten aus.

2. Keine Tätigkeiten mit sehr giftigen, giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen

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Auswahl der Schutzstufen 3

Schutzstufe 3

Schutzstufe 4

JA

NEIN

1. Tätigkeiten mit hoher Gefährdung

2. Tätigkeiten mit sehr giftigen und giftigen Stoffen

3. Keine Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen

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Auswahl der Schutzstufen 4

Schutzstufe 4

JA

NEIN

Schutzstufe 3

JA

Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeits-gefährdenden Stoffen

Arbeitsplatzgrenzwert wird eingehalten oder Tätigkeit entsprechend eines veröffentlichten VSK

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Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen

Allgemeine Maßnahmen

Technische Maßnahmen

Organisatorische Maßnahmen

Individuelle Maßnahmen

Gestaltung der Arbeitsstätte

Gestaltung des Fertigungsver-fahrens

Auswahl des Arbeitsstoffes, Substitution

Konstruktive Gestaltung des Produkts

Geschlossenes Verfahren, Kapselung

Absaugung an der Entstehungsstelle

Raumluft-absaugung

Inspektion, Wartung, Instandsetzung

Ausbildung

Betriebsanweisung

Unterweisung

Zugangs-beschränkung

Einsatzzeit

Reinigung

Persönliche Schutzausrüstung

Hautschutz

Hygiene-maßnahmen

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Grenzwerte

bisher neu

MAK- WerteArbeitsplatzgrenzwerte

AGW

BAT - Werte Biologische Grenzwerte

BGW

TRK - Werte

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Wirksamkeitskontrolle

• Offensichtlichkeitsprüfung

• Messung

• Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien VSK

• Abnahmemessung des Herstellers

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Gefahrstoffverzeichnis

Bezeichnung des Gefahrstoffes

Gefährliche Eigenschaften des Gefahrstoffes

Menge oder Mengenbereich des Gefahrstoffes

Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff durchgeführt werden

Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter

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Dokumentation

1. Datum der Überprüfung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit

2. Bezeichnung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit

3. Gefährdungen und Belastungen

4. Ergebnis der Ermittlung der Exposition

5. Festgelegte Schutzmaßnahmen

6. Durchgeführte Schutzmaßnahmen

7. Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle

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Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen

Substitution

Geschlossenes System

Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte

Verringerung der Exposition nach dem Stand der Technik

Zugangsbeschränkung zu Arbeitsbereichen

Aufbewahrung der Stoffe unter Verschluss

Zusätzliche Ermittlungspflichten bei Ereignissen

Abgrenzung der Gefahrenbereiche

Begrenzung der Dauer der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen

Keine Luftrückführung in den Arbeitsbereich ohne vorherige Reinigung

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Pflichtuntersuchung

§ 16 Abs. 1

Angebotsuntersuchung

§ 16 Abs. 3

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anh.V Nr. 1 bei Nichteinhaltung des Grenzwerts

Tätigkeiten nach Anhang V Nr. 2.1

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anh.V Nr. 1 bei Einhaltung des Grenzwerts und Exposition gegenüber Gefahrstoffen

Tätigkeiten nach Anhang V Nr. 2.2

Tätigkeiten mit Exposition gegenüber krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen

Beschäftigte mit einer Erkrankung, die auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückzuführen sein kann

Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Gefahrstoffverordnung 2005

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Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung