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Geld, Konsum und Kreditprobleme von Jugendlichen – rechtliche Aspekte + Aspekte des Verbraucherschutzes Kooperationsveranstaltung Amt für Soziale Sicherung und Stadtjugendamt der LHM

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Geld, Konsum und Kreditprobleme von Jugendlichen – rechtliche Aspekte + Aspekte des Verbraucherschutzes

Kooperationsveranstaltung

Amt für Soziale Sicherung und Stadtjugendamt der LHM

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Institutionelle Regelungen zur Reduktion der Transaktionskosten im Sinne der „Prinzipal-Agent-Theorie“

Quelle: verändert nach Kleinaltenkamp, in: Corsten/Gössinger 2005, S. 69

Gesetze

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3Institutionen zum Verbraucherschutz

Institutionen

Gebote und Verbote

Sanktionen

Im Vertragsverhältnis Im Marktveranlasst vom Verbraucher veranlasst vom Staat, Verbraucher oder Konkurrenten

Quelle: eigene Darstellung

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4Aspekte der Lebenswelt

Lebenswelt

Gesellschaft (Ordnungen)

Kultur (Wissensvorrat)

Persönlichkeit (Kompetenzen)

Quelle: in Anlehnung an Habermas (1981), Bd. 2, S. 209

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5Eigentumsordnung – hier: Abstraktionsprinzip (Grundlage)

Neuer EigentümerKäufer

Ehemaliger Eigentümer

Verkäufer

Verfügungsgeschäft,

z.B. Übereignung

Ursache oder Grundlage des

Geschäfts

Verpflichtungsgeschäft, z.B. Kaufvertrag

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6Eigentumsordnung – hier: Abstraktionsprinzip („Störung“)

Neuer EigentümerKäufer

Ehemaliger Eigentümer

Verkäufer

Verfügungsgeschäft,

z.B. Übereignung

Verpflichtungsgeschäft, z.B. Kaufvertrag

Störung, z.B. wegen Minderjährigkeit eines Beteiligten

Keine Auswirkung

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Rechtsordnung – hier: Der homo oeconomicus im Rechtssystem

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Willenserklärungen =

Geschäftsfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit

HandlungsfähigkeitFähigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen durch

Handlungen=

DeliktsfähigkeitHomo

oeconomicus

Rechtsfähigkeit als die Option, Träger von Rechten und Pflichten zu sein

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8Eigentumsordnung

===

Eigentumserwerb

AneignungErbschaftÜbereignung

Begründung von Eigentum an einer herrenlosen Sache

Erben von einem Erblasser

Übertragung von einem Anderen

Quelle: eigene Darstellung

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9Lebenswelt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Jugendlicher

Schule/Ausbildung

Familie/ElternHaushalt

Anbieter

Peer Group

Stationärer Handel

Internet

Tausch-markt

Informationen

Sachgüter

Finanzgüter

Zeitachse

Märkte

SozialeGruppen

GüterartenDienstleistungen

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Probleme Jugendlicher beim Umgang mit Geld, Konsum und Krediten

Mögliche Ursachen: einen Probleme verursachenden Umgang mit den

Entwicklungsaufgaben einem jugendspezifischen Lebensstil, der die Probleme

hervorbringt, mangelnde ökonomische und rechtliche Kompetenz, oder auf einer Unvollkommenheit der Rechte und Pflichten.

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Verfügungsgewalt von Jugendlichen (10-13 Jahre) über eigenes Geld

Jugendlicher hat Verfügungsmöglichkeiten über das eigene Girokonto 36,0 % darf bis zu einer best. Summe selbstständig abheben

30,5 % darf völlig frei über das Konto verfügen

30,8 % Abhebungen nur mit Zustimmung der Eltern möglich

81,0 % Abhebungen nur mit Zustimmung der Eltern möglich

4,1 % darf völlig frei über das Konto verfügen

11,4 % darf bis zu einer best. Summe selbstständig abheben

Jugendlicher hat Verfügungsmöglichkeiten über das eigene Sparbuch

31,4 % eigenes Girokonto

86,9 % eigenes Sparbuch

Jugendlicher besitzt

Quelle: aus Edmont Ehapa GmbH, KidsVerbraucherAnalyse 2008, S. 23.

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Verwendung von Taschengeld und anderen Geldzuwendungen in % der 10- bis 13-Jährigen (n=100)

5,7Hörspiele auf CDs, Kassetten, Hörbücher

10,7Bekleidung, Schuhe

11,4Kosmetik/Körperpflege

12,9DVDs, Videos

11,0Bücher

10,3Schulsachen/Stifte/Füller

18,9Computer-, Video-, Konsolenspiele

20,3Musik-CDs

28,6Handy-Kosten

27,3Kino

14,6Sticker/Sammelkarten

15,9Spiele/Spielzeug

34,7Essen unterwegs/Fast Food

34,2Getränke

32,5Eis

53,2Zeitschriften, Magazine, Comics, Mangas

55,4Süßigkeiten/Kekse/Kaugummi

Quelle: aus Edmont Ehapa GmbH, KidsVerbraucherAnalyse 2008, S. 25.

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Gesetzlichen Ziele und Wertvorstellungen der Jugendhilfe (gemäß § 1 SGB VIII)

Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und

auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

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Rechtsdienstleistungen

Können im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs erbracht werden durch:

eine gerichtlich oder behördlich bestellte Person (z.B. Betreuer/innen),

eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine nach Landesrecht als geeignet anerkannte Person oder Stelle

im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung, Verbraucherzentralen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII

Quelle: vgl. § 8 RDG

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Rechtsgebiete in der Schuldnerberatung

Sozialrecht Zwangsvollstreckungsrecht

Titulierungsrecht Unterhaltsrecht

Verzugsrecht Darlehensrecht

Verjährungsrecht Fernabsatzrecht

Rechtsdienstleistungsrecht Datenschutzrecht

Schadensersatzrecht Mietrecht Insolvenzrechts

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?

Rechtsgebiete in der Schuldnerberatung

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Ökonomische Grundtatbestände

Was ist der Antrieb für die Nachfrage nach Gütern? (Bedürfnisse und Bedarf, Güter, Konsum)

Warum muß man wirtschaften? ( Zweck/Mittel-Knappheit)

Und welche Möglichkeiten gibt es, Knappheit zu vermindern? (Wahlentscheidungen, ökonomisches Prinzip)

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Bedürfnisse und Bedarf

Bedürfnis

Gefühl eines Mangels, verbunden mit dem Streben, ihn zu beseitigen Definition (v. Hermann 1832)

Beispiel: Durst

Bedarf

„...richtet sich das Bedürfnis auf ein wirtschaftliches Gut, so erzeugt es ein Gefühl oder Bewusstsein vom Mangel dieses Gutes und den Wunsch, diesen Mangel zu beseitigen: es erzeugt einen Bedarf.“ (Scherhorn 1959, S. 84)

Beispiel: Durst speziell auf Apfelsaftschorle

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Güter

Waren und Dienstleistungen, die von den Menschen nachgefragt werden, um Bedürfnisse zu befriedigen

Freie Güter: Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen, die in einer

bestimmten Volkswirtschaft insgesamt vorliegen, reichlich vorhanden sind.

Wirtschaftliche Güter: sind Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen knapp sind.

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Konsum

„Unter Konsum im weiteren Sinne versteht man die Nutzung von Leistungen knapper Güter zum Zwecke der unmittelbaren Befriedigung der Bedürfnisse der Letztverbraucher. Nachfrage des Verbrauchers am Markt.

(…)

Unter Konsum im engeren Sinne versteht man die Einkommensverwendung für Zwecke des Konsums im weiteren Sinne oder die Marktentnahme von Konsumgütern.“

(aus: Streissler, E. und M.(1966): Konsum und Nachfrage, Köln/Berlin1966, S. 13)

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Zweck-Mittel-Knappheit als Gegenstand der Ökonomie

Verfügungen über Zwecke und Mittel

unter dem Aspekt der Zweck/Mittel-Knappheit

Zwecke (Güter) X X X X

„Verfügung“ ? ? ? ?

Mittel (Güter) X X ? ?

Knappheit

In Anlehnung an Seel 1991, S. 47

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Ziele Befriedigung von Bedürfnissen

Zwecke Menge an vorgestellten und gewollten Gütern, die

man sich zur Befriedigung von Bedürfnissen wünscht

Verfügbare Mittel Menge an Gütern, über die ein Wirtschaftssubjekt

verfügt und die es zur Zweckerfüllung einsetzen kann

Zweck-Mittel-Knappheit Die relative Knappheit, die entsteht, wenn die

Zwecke die Mittel übersteigen

Zweck-Mittel-Knappheit

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Beispiel

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Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug

Taschengeld 50 EUR

Rest von Omas Geschenk 64,- EUR

Darlehen vom Freund 35,- EUR

Mittel

„Verfügung“

.......KinobesuchIpod 149,- EURZwecke

Januar 2009 April 2009

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Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug

Taschengeld 50 EURMittel

„Verfügung“

.......KinobesuchZwecke

Februar 2009 April 2009

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Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug

Taschengeld 50 EURMittel

„Verfügung“

.......KinobesuchZwecke

März 2009 April 2009

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Aufgabenstellung: Knappheit unter Darlehensbezug

Taschengeld 50 EURMittel

„Verfügung“

.......KinobesuchZwecke

April 2009 April 2009

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Restschuldbefreiung

Treuhandphase

Verbraucherinsolvenzverfahren

gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren

Außergerichtlicher Einigungsversuch

ERFOLGREICH

Gericht entscheidet mit Erfolgsaussichtkeine Erfolgsaussicht

gescheitert

gescheitertERFOLGREICH

1.

2.

3.6 Jahre6 Jahre

Insolvenz - Ablauf des Verfahrens

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Versagungsgründe

in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung falsche schriftliche Angaben über die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen, Sozialleistungen und Steuererklärungen gemacht wurden.

im letzten Jahr vor der Eröffnung unangemessene Verbindlichkeiten eingegangen wurden oder Vermögen verschwendet wurde.

der Schuldner wegen Konkursbetrugs oder Gläubigerbegünstigung strafrechtlich verurteilt wurde.

während der letzten 10 Jahre ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchgeführt wurde oder in der Wohlverhaltensperiode gescheitert ist.

vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag gemacht werden oder Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren verletzt werden.

Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers wird die Restschuldbefreiung versagt, wenn:

Antragszeitpunkt: ⇨ im Schlusstermin

Nachweispflicht: ⇨ Glaubhaftmachung durch Insolvenzgläubiger

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Obliegenheiten in der WVP

eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. jede zumutbare Arbeit annehmen,

ererbtes Vermögen zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben, Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel anzeigen, auf Verlangen dem Gericht und dem Treuhänder Auskunft über

Erwerbstätigkeit, Bemühungen, Einkommen und Vermögen geben, Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den

Treuhänder leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil verschaffen.Jeder Insolvenzgläubiger kann aus den o.g. Gründen

die Versagung beantragen

Dies sind:

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Ausgenommene Forderungen

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind folgende Forderungen:

zinslose Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.

UND

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Mahn- und Vollstreckungsverfahren I

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Antragsteller (Gläubiger)

Fälliger Anspruch auf Geldzahlung

Antragsgegner (Schuldner)

Mahnung(en) des Gläubigers Schuldner zahlt

Angelegenheit erledigt

Schuldner zahlt nicht

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim AG des GL- Wohnsitzes oder zentrales

Mahngericht

AG erlässt Mahnbescheid (ohne Prüfung des Anspruchs nach Höhe und

Grund)

Zustellung des Mahnbescheids i.d.R. durch Postzustellungsurkunde

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Mahn- und Vollstreckungsverfahren II

Zustellung des Mahnbescheids postalische Zustellung

Schuldner zahlt nicht Schuldner zahlt

Angelegenheit erledigt

(Teil-)Widerspruch durch Schuldner

Übergang in das streitige Verfahren

(Wohnsitz des Schuldners Antrag auf Kostenvorschuss)

Schuldner beantragt das streitige Verfahren

bzw. Gläubiger beantragt und

begründet Anspruch & zahlt die Kosten ein

- aktualisiert 05.2008 (BAG-SB)

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Mahn- und Vollstreckungsverfahren III

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Antrag auf Vollstreckungsbescheid beim AG des GL- Wohnsitzes oder zentrales

Mahngericht

AG erlässt Vollstreckungsbescheid (ohne Prüfung des Anspruchs nach Höhe und

Grund)

Zustellung des Vollstreckungsbescheid i.d.R. durch Postzustellungsurkunde

Schuldner zahlt nicht Schuldner zahlt

Angelegenheit erledigtZwangsvollstreckung

(Teil-)Einspruch durch Schuldner (Frist 2 Wochen)

Übergang in das streitige Verfahren

- aktualisiert 05.2008 (BAG-SB)

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Mahnbescheid Muster

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Vollstreckungsbescheid Muster

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