Gemeinde Otterfing 09 182 127€¦ · Statistik kommunal 2018 Gemeinde Otterfing 09 182 127 Eine...

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Statistik kommunal 2018 Gemeinde Otterfing 09 182 127 Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten www.statistik.bayern.de Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400 Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800

Transcript of Gemeinde Otterfing 09 182 127€¦ · Statistik kommunal 2018 Gemeinde Otterfing 09 182 127 Eine...

  • Statistik kommunal 2018

    Gemeinde

    Otterfing

    09 182 127Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    www.statistik.bayern.de

    Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400

    Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800

    http://www.statistik.bayern.de/

  • Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen

    0

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    s

    D

    Kostenlos

    Redaktionsschluss

    ©

    Publikationsservice

    mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten

    in der Tabelle nachgewiesenen Einheit

    Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-

    bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-

    mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu

    den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-

    derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der

    Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.

    Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.

    nichts vorhanden oder keine Veränderung

    keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug

    Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht

    rechenbar

    Angabe fällt später an

    Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht

    angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent

    Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert

    erhebliche Fehler aufweisen kann

    vorläufiges Ergebnis

    berichtigtes Ergebnis

    geschätztes Ergebnis

    Durchschnitt

    entspricht

    Statistik kommunal 2018 Vertrieb

    Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht jährlich über 400 Publikationen. Das aktuelle Veröffentlichungsverzeich-

    nis ist im Internet als Datei verfügbar und kann auch als Druckversion kostenlos zugesandt werden.

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    Telefax 089 2119-3457

    Erscheinungsweise Auskunftsdienst

    jährlich E-Mail [email protected]

    Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten

    für die jeweilige Regionaleinheit,

    dargestellt in Tabellen und Graphiken

    E-Mail [email protected]

    Telefon 089 2119-3205

    Telefon 089 2119-3218

    Preise

    Heft 8,00 €

    DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle

    Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €

    Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €

    Telefax 089 2119-13580

    31. Januar 2019

    Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019

    Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,

    mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik

    Nürnberger Str. 95

    90762 Fürth

  • 09 182 127 Otterfing

    Statistik kommunal 2018

    Gemeinde

    Otterfing

    Minuten Sekunden

    Breitengrad................... N 47 54 41

    Längengrad................... O 11 40 34

    Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:

    Die Koordinaten (Stand: 2018) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.

    Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern

    Regionalschlüssel............................................ 09 182 127

    Landkreis......................................................... Miesbach

    Regierungsbezirk............................................. Oberbayern

    Verwaltungsgemeinschaft...............................

    Region............................................................. Oberland

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4475781

    Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5308091

    Grad

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 3Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 09 182 127 Otterfing

    STATISTIK kommunal

    führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr

    2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten

    statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im

    Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit

    ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je

    nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.

    Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand

    Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen

    Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den

    Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch

    Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem

    2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der

    Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da

    lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde

    betroffen waren.

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 4Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Seite

    09 182 127 Otterfing

    Inhaltsverzeichnis

    Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8

    Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10

    Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8

    Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10

    Steuern ................................................................................................................................... 11

    Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8

    Bauland ................................................................................................................................... 10

    Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12

    Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13

    Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14

    Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15

    Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15

    Tourismus ............................................................................................................................... 16

    Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16

    Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16

    Schulen ................................................................................................................................... 17

    Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17

    Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18

    Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18

    Erläuterungen ......................................................................................................................... 19

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 5Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    15

    18

    25

    30

    40

    50

    65

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    9. Mai 2011 55,3 640 14,5 278 6,3 1 846 511

    25. Mai 1987

    151,7

    52,0 4 812

    56,0

    253

    102,0

    2 333

    4,6

    504

    27,038,3

    3,4

    x

    73,2

    x

    3 189

    4 411 2 441

    15,8

    x

    107

    159,8

    Anzahl %

    1,0

    1,1

    2,4

    0,7

    49

    113

    34

    2016

    2017

    85

    45

    4 477

    4 515

    4 519

    4 467

    4 520

    4 605

    4 650

    702,3

    Jahr

    Bevölkerung am 31. Dezember

    insgesamtVeränderung zum Vorjahr

    1)

    Anzahl %

    2008

    2009

    29

    30

    - 0,3

    0,8

    - 13

    38

    18,0

    09 182 127 Otterfing

    insgesamt

    Veränderung

    31.12.2017

    gegenüber … in %

    Bevölkerung

    Einwohner

    je km²

    3 189

    604

    629

    736

    Volkszählung

    bzw.

    Zensus

    01.12.1840

    01.12.1871

    01.12.1900

    16.06.1925

    17.05.1939

    06.06.1961

    27.05.1970

    13.09.1950

    856

    815

    1 492

    1 542

    1 925

    889

    156

    383

    231

    411

    7,5

    290

    245

    603

    7,6

    9,7

    4,9

    12,0

    7,2

    12,9

    18,9

    16,2 516

    66

    189

    111

    4,1

    11,7

    13,2

    141

    322

    229

    3,2

    7,3

    5,2

    143

    364

    275

    100,0

    133

    216

    67

    166

    110

    281

    368

    537

    483

    2 361

    5,6

    9,1

    2,8

    7,0

    4,7

    11,9

    15,6

    22,7

    20,5

    15,2

    3 189 100,0

    216

    501

    10,6

    212

    4 411 4 846

    454

    385

    338

    1 609

    882

    779

    83013,4

    100,0

    20,8

    17,6

    20,4

    590

    718

    1 066

    100,0100,0 100,0

    446

    2 184

    20,0

    17,7

    18,8

    3,3

    6,4

    5,1

    11,8

    72

    139

    111

    25711,4

    3,0

    7,5

    5,7

    12,2

    14,8

    22,0

    18,3

    303

    498

    5,6

    9,1

    122

    198

    242

    309

    466,1

    224,8

    214,3

    2012

    2013

    2014

    2015

    insgesamt

    152

    6,7

    41

    71

    73

    92

    Veränderung 2011 zu 1987 in %

    25.05.1987

    Anzahl

    670,4

    558,4

    494,6

    2010

    2011

    35

    39

    Bevölkerungsentwicklung

    %

    09.05.2011

    Volkszählung bzw. Zensus

    4 411 9,9 210 4 846

    0,1

    - 1,2

    1,2

    1,9

    4 699

    4

    - 52

    53

    insgesamtweiblich weiblich

    9,7

    121

    159 9,9

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht

    6,3

    10,3

    297

    430

    1 183

    6

    Bevölkerung

    und zwarPrivat-

    haushalte

    darunter

    Einpersonen-

    haushalte

    römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer

    Anzahl %

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    6,9

    insgesamt

    % Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl

    Alter von…Jahren

    Bevölkerung

    25. Mai 1987

    unter 6

    65 oder mehr

    9. Mai 2011 31. Dezember 2017

    insgesamt weiblich

    0

    1 000

    2 000

    3 000

    4 000

    5 000

    6 000

    1840

    1871

    1900

    1925

    1939

    1950

    1961

    1970

    1987

    2011

    2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 6Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Altersstruktur der Bevölkerung

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    5,6 58,6 56,5 27 284 274 35

    Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung

    2017 52 10,7

    2016 41

    78,1

    81,1

    72,0

    76,4

    73,28,5 113

    32

    31

    45

    46

    352

    381

    4556,4 94,6

    2010

    2014

    2015

    5,8

    6,6

    294

    335

    359

    251

    269

    363

    80,5

    62,4

    1990

    2000

    42

    45

    56

    26

    28 6,0

    6,8

    9,7

    11,9

    9,3

    43

    88

    45

    98

    82

    4

    45,4

    43,4

    282

    4,1

    5,8

    53,8

    77,7

    62,4

    95,7

    52,4

    72,4

    65,4

    65,1

    8326,6

    1980

    86

    162

    40

    37

    23

    17

    154

    193

    332

    331

    16,6

    10,4

    11,5

    9,0

    33

    32 18

    6,6 131970

    09 182 127 Otterfing

    Jahr

    Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen

    7,11960 11 70 41

    Bevölkerungs-

    zunahme bzw.

    -abnahme (-)

    Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene

    insgesamtje 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohnerinsgesamt

    je 1 000

    Einwohner

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr

    Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2017

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017

    Lebendgeborene Gestorbene

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    300

    350

    1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017

    Zugezogene Fortgezogene

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 7Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Durchschnittsalter der Bevölkerung

    Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen

    2014

    2015

    2016

    2017

    6

    3

    3

    4

    15

    16

    16

    17

    10

    8

    10

    10

    6

    4

    6

    3

    70

    62

    58

    54

    16

    11

    12

    11

    665männlich

    Handel, Verkehr, Gastgewerbe

    6 14

    Jahr

    2011

    2012

    2013

    Arbeitslose

    (Jahresdurchschnitt)

    und zwar

    Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte

    709

    Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 11

    Beschäftigte am Wohnort

    454 461 504 550

    948 981 990

    Unternehmensdienstleister

    589

    13 17darunter 1)

    weiblich

    Jahr

    530

    11 10

    Durchschnittsalter Jugend-

    quotient

    Alten-

    quotientinsgesamt

    Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni

    2)

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    1 239

    503 527 529

    1 093 1 215

    09 182 127 Otterfing

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2008

    43,4 36,9

    30,4

    2017 42,4 40,6 44,2 35,8 30,5

    2016 42,2 40,5 43,9

    männlich weiblich

    29,4

    35,8

    40,5 43,6

    2008 41,2 40,4 42,1 35,5

    37,1 30,7

    2014 41,9 40,5

    2010 41,9

    2009 41,6 40,6 42,8 35,2

    36,6

    31,540,6 43,2

    30,4

    43,4

    30,4

    2015 42,0

    211

    514

    179 190 198 216 380 399

    422 429 465 524 516

    267 225 246 212

    20

    Produzierendes Gewerbe

    263

    Beschäftigte am Arbeitsort

    davon

    445

    49

    59

    13

    11 5 14

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2011

    19

    4 4

    5 7 6

    10 5 7

    1 766 1 868 1 918

    94 90 73 85 91

    59

    2) Bei den Ergebnissen 2012 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 vorläufige Ergebnisse.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    95

    1 650 1 700 1 702

    Öffentliche und private Dienstleister

    35,6

    41,5 39,9 43,1 37,5 31,62011

    31,3

    2013 41,9 40,4 43,4 36,0 30,3

    2012 41,9 40,3

    37,0

    38,0

    39,0

    40,0

    41,0

    42,0

    43,0

    44,0

    45,0

    2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    insgesamt männlich weiblich

    0

    2

    4

    6

    8

    10

    12

    14

    16

    18

    20

    2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 8Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen

    Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %

    1) FREIE WÄHLER Bayern.

    x 4,2 18,8

    3 385 1 728 51,0 5 1 723 35,8 18,2 18,6 9,1 4,1 14,3

    9 1 776 51,9 9,5 15,607.06.2009

    25.05.2014

    3 321 1 785

    7,4

    3 139 1 590 50,7 6 1 584 58,6 12,6 16,7 x x 12,1

    5 1 545 67,4 16,6 8,5

    53,7

    18.06.1989

    12.06.1994

    13.06.1999

    13.06.2004

    x x 2 476 1 666 67,3

    2 637 1 647 62,5

    2 877 1 550 53,9 x x

    10 1 637 49,1 14,5 13,7 x x 22,7

    14 1 652 42,7 18,5 12,0

    10. Europawahlen seit 1989

    24.09.2017 3 458 2 986 86,4 17 2 969 40,6

    26,8

    12,2 12,910,5 12,2 11,6

    2 700

    10,846,7 13,8 13,0x 15,6 3 314 2 621 79,1 20 2 601

    8,9x 7,5

    2,3

    3 147 2 659 84,5 22 2 637 52,6 20,7 10,4x 11,7 4,6

    61,5 20,8 10,7x 4,8 3 072 2 709 88,2 9

    82,0 7 2 165

    2 405 84,9 7 2 398 51,5 25,1

    75,3

    4 414

    4 270

    4 456

    5 092

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    X

    X

    X

    X

    4 383

    4 211

    4 361

    5 032

    13.09.1998

    21.09.2003

    28.09.2008

    22.09.2013 3 380 2 546

    8,5

    11,3

    6,152,2

    17,4

    10,5

    2,5

    1,4

    9,5

    16,3

    22,1

    20,5

    19,1

    15,5

    19,9

    1 929

    8. Landtagswahlen seit 1990

    CSU

    2 824 2 207

    3 107 2 135

    3 252 2 228

    57,0

    56,1

    58,4

    62,5

    40,5

    78,2

    68,7

    68,5

    X

    GRÜNE FW 1) AfD

    WahltagStimm-

    berechtigteWähler

    2 851 82,8 5 702 5 641 37,3 21,8 10,7

    09 182 127 Otterfing

    2 57814.10.1990

    25.09.1994

    71,2

    73,2

    3 632

    3 794

    11,5

    9,5

    X

    XX

    3 670

    3 858

    1 835

    2 634

    7,6

    16.10.1994

    27.09.1998

    22.09.2002

    18.09.2005

    27.09.2009

    6,0

    2 834

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf

    ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige

    14.10.2018 3 445

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Abgegebene

    GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf

    insgesamtdarunter

    gültige %

    SonstigeFDPSPD

    %

    SPD GRÜNE AfD FW¹) Sonstige

    %

    WahltagWahl-

    berechtigteWähler

    Wahl-

    beteili-

    gung

    in %

    Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf

    StimmenCSU

    7,0

    54,0 19,7 10,8x 9,6 2 649 2 172

    16,4 6,3 5,6 10,2 10,522.09.2013 3 389 2 677 79,0 13 2 664 50,9

    8,3

    7,7

    3,4

    3,0

    9,9

    3,1

    5,6

    7,5

    8,8

    10,2

    2,7

    7,2

    8,2

    8,6

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018

    CSU Grüne FW¹) AfD SPD FDP

    0

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170

    10

    20

    30

    40

    50

    60

    70

    80

    1989 1994 1999 2004 2009 2014

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 9Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Eglseder, Jakob, CSU, gewählt am: 16.03.2014

    Rzehak, Wolfgang, GRÜNE, gewählt am: 30.03.2014

    Bürgermeister..............................

    209

    Wahlvorschlag

    CSU

    SPD

    FREIE WÄHLER 1)

    GRÜNE

    gemeinsame Wahlvorschläge

    Wählergruppen

    Sonstige

    12. Gemeindefinanzen seit 2013

    Gewerbesteuer (netto)

    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

    darunter

    darunter Personalausgaben

    laufender Sachaufwand

    Sachinvestitionen

    Grundsteuer A

    Grundsteuer B

    Bruttoausgaben

    Gemeindesteuereinnahmen 4 763

    233

    1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.

    0,161

    .

    2 263

    561

    7 416

    4 921

    778

    1 034

    0,216

    275

    2 198

    0,276

    275

    2 056

    1 536

    1 942

    0,437

    6 228

    4 884

    116

    25 576

    3 996

    2 313

    7 560

    3 383

    14 560

    2 025

    1 140

    3 475

    12 351

    2 218

    1 545

    1 933

    1 774

    16 480

    1 843

    1 237

    4 989

    26

    382

    1 251

    3 182

    87

    474

    5 540

    4 316

    435

    5 351

    3 942

    1 992

    9 919

    1 587

    972

    1 523

    0,335

    164

    09 182 127 Otterfing

    gültig

    Anzahl

    Anzahl

    %

    Anzahl

    Anzahl

    Anzahl

    Stimmberechtigte

    Wähler

    Wahlbeteiligung

    Abgegebene Stimmzettel

    dav. ungültig

    2 296

    3 563

    2 328

    65,3

    2 328

    32

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Gewichtete Stimmen Sitze

    Anzahl

    12

    1 556

    1

    3

    3

    7

    7

    257

    2 249 241

    Verkaufspreis

    baureifes

    Land

    Bauland

    insgesamt

    Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche

    5

    4

    10

    1 121

    Anzahl 1000 m² Tsd. Euro

    13. Bauland seit 2013

    2014

    2015

    2013

    2016

    Bauland

    insgesamt

    6 121

    3 307

    25

    6

    Durchschnittlicher Kaufwert von

    Bauland

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    Jahr

    769

    .

    .

    7

    baureifes

    Land

    2 686

    Bauland

    insgesamt

    baureifes

    Land

    48 .

    .

    477 676

    1

    4

    23

    €/m²

    – –

    517 23

    1

    – –

    841 37

    539 23

    399 17

    3

    4 –

    3 –

    4 936 5 685 5 633 6 672

    2016 2017

    1 000 €Gegenstand der Nachweisung

    2014 2015

    % insgesamt dar. Frauen

    – –

    Planmäßig geleisteter Schuldendienst

    Finanzkraft

    Verschuldung je Einwohner 1)

    Gegenstand

    der

    Nachweisung

    Einheit Wert

    Landrat.........................................

    2013

    23

    375

    1 315

    2 956

    85

    1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern.

    – – –

    6 1

    Gemeindeschlüsselzuweisungen

    Steuerkraftmesszahl

    Verschuldung

    595

    28

    507

    2 160

    3 820

    150

    26

    502

    1 488

    3 491

    118

    Steuereinnahmekraft

    Gewerbesteuerumlage

    6 166

    4 569

    1 286

    64

    869

    1 237

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 10Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 1) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.

    2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Lieferungen und Leistungen

    je Steuerpflichtigen in 1000 Euro

    1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.

    Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro

    Einkommensteuerpflichtigen in Euro

    Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und

    Steuerbelastung 2)

    in Prozent

    2016

    2007

    2008

    2009

    2010

    2011

    Jahr

    101 851

    95 358

    134 781

    141 644

    153 684

    122 000

    125 050

    99 916

    109 851

    103 316

    305

    296

    309

    325

    oder mehr

    331

    274

    277

    Anzahl 1 000 €

    842 89 235 21 528

    2014

    2015

    273

    285

    299

    2012

    2013

    15. Umsatzsteuerstatistik 1)

    seit 2007

    Umsatz-

    steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen

    50 000

    13 715 1 929

    166 3 725 289

    182 5 010 478

    327

    1 861 58

    152 2 665 135

    160 5 200 641

    2 162

    148

    20 141

    18 813

    20 962

    24 035

    Jahr

    ––

    Einkommensgrößenklassen

    in €

    25 089

    unter

    bis unter

    Einkommensgrößenklassen 2014

    252 379 11

    150 1 150 20

    Lohn- und

    Einkommen-

    steuerpflichtige

    5 000

    10 000

    09 182 127 Otterfing

    16 668 2 050

    122 939

    117 043

    107 351

    98 968

    98 289

    82 805

    2 379

    2 381

    2 292

    2 217

    2004 1)

    2007

    2010

    2013

    2014

    2012

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004

    Gesamtbetrag der

    Einkünfte

    Lohn- und

    Einkommensteuer

    Anzahl 1 000 €

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    50 000

    5 000

    10 000

    15 000

    20 000

    25 000

    30 000

    35 000

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    0

    10 000

    20 000

    30 000

    40 000

    50 000

    60 000

    2004 2007 2010 2012 2013 2014

    18

    19

    20

    21

    2004 2007 2010 2012 2013 2014

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    300

    350

    400

    450

    500

    2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    120

    140

    160

    180

    2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 11Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Wohngebäude 1)

    1 Wohnung

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohngebäuden

    darunter in Wohngebäuden mit

    2 Wohnungen

    3 oder mehr Wohnungen

    Wohnungen 2)

    in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    1 Raum

    2 Räumen

    3 Räumen

    4 Räumen

    5 Räumen

    6 Räumen

    7 oder mehr Räumen

    Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²

    Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden

    Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung

    113,5

    10 066

    5,1

    44

    124

    262

    x

    113,6

    5,1

    x

    x 10 129

    20,4

    16,9

    21,2

    1 990

    2,2 2,2

    100,0 100,0

    100,0

    33,1

    1 171

    841

    198

    132

    1 842

    396

    605

    1 979

    21,2

    1 184

    852

    199

    133

    1 858

    398

    608

    x x

    5,1

    1 196

    860

    200

    135

    1 888

    400

    625

    2 022

    44

    129

    273

    400

    403

    336

    437

    229 661

    113,6

    10 275

    5,1

    13,5

    x x

    x x x

    1 203

    865

    200

    137

    1 904

    400

    636

    2 035

    44

    130

    275

    400

    403

    345

    438

    231 714

    113,9

    10 345

    11,3 11,4

    x

    x x x

    21,5 21,6 21,5

    19,8

    16,8 16,6 17,0

    2,2

    6,2 6,4 6,4

    20,3 19,9

    19,8 19,8 19,7

    13,2 13,5

    100,0 100,0 100,0

    Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²

    2,1

    6,3

    13,3

    19,9

    davon

    395

    403

    334

    428

    226 036

    42

    124

    263

    393

    403

    x

    334

    420

    224 638 x

    16,9

    Anzahl Anzahl %

    21,5

    32,8

    100,0

    21,4 21,0

    32,7

    100,0

    33,4

    100,0

    72,0 71,9 71,9

    16,8 16,7 16,6

    11,2

    2017 7 5 71,4 –

    16,1 162016 11 8 72,7 2

    Anzahl

    23

    21

    9

    2

    6

    1

    9,0 4 44,4

    – 3,0

    %

    ––

    3

    1

    7

    4

    4

    117,0 2 28,6 19 3

    32,318,2 1 9,1 31 5

    57,9

    1051,6

    15,8 5 26,3

    75,012,0 1 8,3 16 22015 12 11 91,7 – 12,5 2 12,5 12

    17,412,5 2 25,0 23 42014 8 5 62,5 1 17,4 15 65,2 4

    22,225,0 1 25,0 9 52013 4 2 50,0 1 55,6 2 22,2 2

    5 55,65,0 1 20,0 9 –

    2011 1 1 100,0 –

    2012 5 4 80,0 –

    100,01,0 – 1,0 3 – 3,0 3

    4,0 3 75,050,0 – 2,0 4 1

    %% Anzahl Anzahl

    2010 2 1 50,0 1

    % Anzahl

    25,0 –

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4

    Anzahl % Anzahl %

    X

    33,3

    30,2

    13,8

    47,8

    66,7

    44,4

    X

    27,8

    53,5

    37,9

    30,4

    19,0

    44,4

    6

    13

    4

    5

    Anzahl

    11

    4

    5

    23

    11

    5 oder mehr

    100,0

    X

    38,9

    16,3

    48,3

    1

    7

    7

    14

    X

    X

    25,0

    42,9

    6,3

    1

    18

    43

    29–

    X

    X

    25,0

    X

    X

    1

    2

    1

    1

    71,4

    90,9

    100,0

    14,3

    X

    X

    21,7

    14,3

    11,1–

    2015

    2016

    2017

    14,3

    9,1

    X

    7

    11

    2 2

    14

    16

    100,0

    X

    50,0

    57,1

    93,8 152014

    10

    5

    2010

    2011

    2012

    2013

    1

    4

    8

    1

    8

    14

    71,8

    09 182 127 Otterfing

    100,0

    % % %

    17. Baugenehmigungen3)

    seit 2010

    18. Baufertigstellungen3)

    seit 2010

    Jahr

    Errichtung

    neuer

    Wohn-

    gebäude 1)

    davon mit … Wohnung(en)

    Wohnungen in

    Wohn- und

    Nichtwohn-

    gebäuden 2) 4)

    davon mit … Räumen

    1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr

    Anzahl %

    darunter mit

    Anzahl

    1) Einschl. Wohnheime. -

    2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.

    3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -

    4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014

    % Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %

    Gegenstand der Nachweisung

    Bestand am 31. Dezember

    2014 2015 2016 2017

    Anzahl Anzahl

    100,0

    100,0

    11,3

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 12Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Siedlung

    dar.: Wohnbaufläche

    Industrie- und Gewerbefläche

    Verkehr

    Vegetation

    dar.: Landwirtschaft

    Wald

    Gewässer

    Bodenfläche insgesamt

    dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)

    darunter Dauergrünland

    darunter Wiesen und Weiden 2)

    Ackerland

    darunter Getreide

    darunter Weizen insgesamt

    Roggen

    Wintergerste

    Sommergerste

    Hülsenfrüchte

    Hackfrüchte

    darunter Kartoffeln

    Gartengewächse

    Handelsgewächse

    darunter Winterraps

    Pflanzen zur Grünernte

    Anteile ausgewählter Flächen in Prozent

    – – – X

    856 40,5 856 40,5

    2 115 100,0 2 115

    245 11,6 246 11,6

    100,0

    4,2 89 4,2

    16 0,8 17 0,8

    982 46,4 982 46,4

    1 853 87,6 1 854 87,7

    89

    09 182 127 Otterfing

    85 4,0 84 4,0

    173 8,2 172 8,1

    20161)

    2017

    ha % ha

    Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart

    (ALKIS)%

    19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017

    562 483

    1) Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren stark eingeschränkt. Siehe Erläuterungen S. 24.

    561 461

    1 004 1 001 1 016 977

    . 542

    513 515

    20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016

    Fläche in ha

    2003 1)

    2007 1)

    2010 1)3)

    Nutzungsart2016

    1)3)

    209

    479 459 .

    . 90

    . –

    193 202 214

    . 62

    495

    .

    . . .

    37 35 32 11

    9 .

    . . . .

    20

    223 210

    77 48 34 67

    . .

    7

    17 . .

    . . . .

    . . .

    2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.

    3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.

    darunter Silomais einschließlich Grünmais

    212 249

    99 97 123 117

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    0

    20

    40

    60

    80

    100

    Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer

    2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 13Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Rinder

    darunter Milchkühe

    Schweine

    darunter Zuchtsauen

    andere Schweine

    Schafe

    Pferde 3)

    Hühner

    darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)

    Masthühner-/hähne

    5

    10

    20

    50

    5

    10

    20

    50 oder mehr

    09 182 127 Otterfing

    23 1 470 64 21 1 406 67 18 1 304 72

    21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016

    TiereTiere je

    Tierhalter

    Viehhalter und Viehbestand 1)

    1999 2007 2016 2)

    Halter

    . .

    – – 1 . . 1

    Tierart

    22 703 32 18

    . 3

    – . .

    TiereTiere je

    TierhalterHalter Tiere

    Tiere je

    TierhalterHalter

    378 76 5

    649 36

    X

    15

    3 18 6 2 .

    3 . .X X X X X

    . .

    319 64

    8 132 17

    10 234 23 7 200 29 7 410 59

    5 102 20 7 175 25

    4 408 102 5

    . .

    10 234 23 7 . .

    Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt

    22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)

    7 . .

    – – – – – –

    Viehhalter 1)

    nach Tierarten

    1

    Viehbestand 1)

    davon mit einer LF von … ha

    2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.

    3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).

    Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)

    33 35 33 31 31

    4 5

    5 5

    1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.

    4

    1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).

    2 4 3 1 –

    4 4 4

    unter

    bis unter

    bis unter

    bis unter

    4

    4 4

    5 5 6 5

    18 17 17 16 17

    0

    200

    400

    600

    800

    1 000

    1 200

    1 400

    1 600

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner

    1999 2007 2016

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 14Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter

    Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    10

    7

    39

    7

    Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)

    Tätige Personen Ende Juni

    Betriebe Ende Juni

    2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    31

    3 103

    8

    34

    4 830

    9

    39

    4 642 4 152 4 812

    19

    12

    7

    17

    12 696

    Jahr

    2011

    2012

    2013

    2014

    2015

    2016

    Gewerbeanzeigen 2)

    Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen

    4

    10 728

    4

    5 375 14 418

    334

    268 9 484

    4 296

    3

    74

    60 66

    57 80

    71 53

    69

    Bauhauptgewerbe 1)

    (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)

    10

    10

    29 22

    22

    3

    23

    20

    Verletzte

    Straßenverkehrsunfälle 1)

    Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden

    innerhalb von Ortschaften

    29

    1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.

    23

    17

    10

    7

    27

    27

    4

    2

    14

    11

    7

    17

    14

    5

    9

    21

    2

    23

    09 182 127 Otterfing

    4 257 7 731

    3 264 9 084 76 58

    55 51

    sowie Gewerbeanzeigen seit 2011

    Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)

    Betriebe 3)

    Beschäftigte 3) Bruttoentgelte

    in 1 000 €

    23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

    23

    2

    Getötete

    25. Straßenverkehrsunfälle seit 2012

    4

    56 40

    1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).

    380

    Verunglückte

    5 14 729

    Gegenstand der Nachweisung2013 2014 2015 2016 2017

    9

    39

    8

    19

    22

    –davon

    21

    außerhalb von Ortschaften

    2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -

    3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.

    24. Bauhauptgewerbe seit 2013

    2017

    Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel

    Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne

    2017Gegenstand der Nachweisung

    Straßenverkehrsunfälle

    2012 2013 2014 2015 2016

    1

    21

    21

    3

    0

    2

    4

    6

    8

    10

    12

    14

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    2012 2013 2014 2015 2016 2017

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 15Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • darunter Pkw insgesamt

    Krafträder insgesamt

    4) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.

    2016 35 153 27

    221 221

    – 36

    – 27

    – 33 37 157

    37 134 50 – 31

    3 234 215

    2015

    5 091

    3 615

    1 476

    1,8

    3 530

    2 762

    2,1

    910

    8 887

    6 906

    1 981

    2,3

    2 948

    2,2

    3 107

    10 732

    8 017

    2 715

    2,1

    5 726

    3 976

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    1) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -

    2) Einschließlich Privatquartiere.

    3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.

    2,2

    2,3

    Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland

    in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)

    Durchschnittliche Auslastung

    der angebotenen Betten in Prozent

    ––

    1,8

    2,3

    2,32,0

    9 052

    6 104

    2,5

    768

    8 702

    6 909

    1 793

    2,5

    Gästeübernachtungen

    hiervon von Gästen aus dem Inland

    von Gästen aus dem Ausland

    von Gästen aus dem Ausland

    davon von Gästen aus dem Inland

    Gästeübernachtungen

    Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen

    5 4

    92

    4

    89

    2,4

    4

    89

    3 906

    2 996

    8 793

    7 258

    1 535

    2,4

    2,6

    3 596

    2 838

    758 1 750

    12 131

    9 024

    4 073

    2 571

    1 502

    davon von Gästen aus dem Inland

    121

    3 581 3 667

    2017

    321 328 330

    4

    85

    Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Gästebetten 1)

    2 722 2 788

    312

    2 524

    302

    2 562

    Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 5

    120

    Gästeankünfte

    Angebotene Gästebetten im Juni

    2 974

    09 182 127 Otterfing

    Tourismus

    2012 2013 2014 2015 2016 2017Gegenstand der Nachweisung

    27. Tourismus seit 2012

    Kraftfahrzeugbestand insgesamt 3 170 3 354

    Fahrzeugart2014

    3 445

    26. Kraftfahrzeugbestand seit 2013

    2013

    Kraftfahrzeugbestand

    3 112

    20182015 2016

    339

    – –

    2,0

    2,2

    Gästeankünfte

    2014 3 206 205

    Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4)

    20

    31

    28. Kindertageseinrichtungen seit 2013

    JahrAnzahl der

    Einrichtungen

    Genehmigte

    Plätze

    Betreute Kinder

    insgesamt

    2 906

    von Gästen aus dem Ausland

    36

    2018 3 259 199 39 135 25 – 35

    2017 3 247 218 40 147 31 –

    2013 3

    41 144

    Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen

    insgesamtunter

    3 Jahren

    3 bis unter 6

    Jahren

    6 bis unter 11

    Jahren

    11 bis unter 14

    Jahren

    3 259 225

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    30

    35

    2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 20170

    2 000

    4 000

    6 000

    8 000

    10 000

    12 000

    14 000

    2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017

    Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 16Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Allgemeinbildende Schulen insgesamt

    1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.

    ――

    ––

    21

    129

    215

    129 1–

    privat männlich

    10

    215

    14

    1

    1

    1

    1

    ––

    ––

    21

    2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.

    Klassen Schüler

    und zwar

    öffentlich

    – –

    Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Berufsschulen –

    – –

    Berufsfachschulen 1)

    Berufsfachschulen des Gesundheitswesen

    Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)

    Landwirtschaftsschulen

    10

    14

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    – –

    1

    1) Ausländische und internationale Schulen.

    2012

    2010

    2016

    2014

    09 182 127 Otterfing

    Schulen

    Voll-

    und teilzeit-

    beschäftigte

    Lehrkräfte

    darunter

    männlichKlassen Schüler

    und zwardavon

    öffentlich privat männlichAus-

    länder

    29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2017/18

    Schulart

    darunter

    männlich

    31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006

    Stichtag

    jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen

    Personal i.Einrichtungen für ältere

    Menschen

    2008

    2006 – – – –

    – –

    Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen

    Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung

    Realschulen

    Gymnasien

    Wirtschaftsschulen

    Freie Waldorfschulen

    Gesamtschulen

    Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)

    Schulartunabhängige Orientierungsstufe

    Fachoberschulen

    Fachakademien

    Berufsoberschulen

    Berufliche Schulen insgesamt

    Förderzentren

    30. Berufliche Schulen 2017/18

    Schulen des zweiten Bildungswegs 2)

    – –

    Aus-

    länder

    Schulart Schulen

    davon

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 17Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • 2) 2017: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.

    32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch

    33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

    Kanalisation

    Kläranlagen

    Wasserversorgung

    94,9 96,8

    100,0

    94,9

    100,0

    98,2

    100,0

    100,0

    99,3

    100,0

    96,8

    4 406

    4 534

    4 387

    4 387

    4 560

    4 527

    4 527

    15 7 35

    2017 . . – 12 6 28

    3 .

    4 64398,2 96,8 99,3

    3 299

    3 299

    4 486

    4 406

    3 476

    1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung

    4 798

    2010 2013 2016

    Anzahl % Anzahl %Anzahl

    11 28

    .

    24

    28

    30

    4 643

    32

    12

    25

    27

    besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.

    am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016

    % Anzahl % Anzahl %

    Versorgungsart

    Angeschlossene Einwohner

    1991 2007

    2014

    2015 3

    .

    SGB XII (Sozialhilfe) seit 2010 nach Wohnort

    .

    .

    3

    .

    23

    3

    4

    6

    10

    9

    19

    24

    12

    13

    12

    14

    .

    .

    9

    13

    18

    15.

    34

    09 182 127 Otterfing

    2016

    .

    4

    3

    3

    2012

    2013

    3

    4

    .

    .

    4

    3

    16

    - 19 42010

    33

    - 24

    .

    10

    Stichtag

    jeweils

    31.

    Dezember /

    Ende des 4.

    Quartals

    3. Kapitel

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    4. Kapitel

    Grundsicherung im Alter und

    bei Erwerbsminderung

    5. bis 9. Kapitel

    Sonstige Hilfen 1)

    Bedarfs-

    gemeinschaften

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Empfänger/-

    innen

    insgesamt

    darunter

    weiblich

    Von den Empfänger/-innen erhielten

    Hilfen nach dem

    6. Kapitel 7. Kapitel 2)

    Eingliederungs-

    hilfe für

    behinderte

    Menschen

    Hilfe

    zur

    Pflege

    .2011 9

    9 8

    -

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –

    Statistik kommunal 2018 18Bayerisches Landesamt für

    Statistik

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 19 Statistik

    1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840

    Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.

    Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-

    nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.

    Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum

    Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.

    Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur

    Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-

    de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.

    Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung

    des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.

    2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011

    Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder

    mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.

    Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die

    Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.

    Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder

    der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.

    Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des

    Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.

    Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle

    Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.

    Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam

    wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen

    eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.

    Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.

    3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht

    Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2017 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.

    4. Bevölkerungsbewegung seit 1960

    Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der

    Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.

    In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen,

    die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 20 Statistik

    Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-

    nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.

    Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.

    Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.

    5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2008

    Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-

    tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.

    Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der

    jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient

    vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere

    auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.

    6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012

    Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.

    Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei

    der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

    Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-

    dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.

    Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei

    werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.

    Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 21 Statistik

    7. Arbeitslosenzahlen seit 2011

    Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

    8. Landtagswahlen seit 1990

    Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.

    Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).

    Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung

    a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-

    nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und

    c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

    Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.

    Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von

    ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an

    den Stimmberechtigten wieder.

    9. Bundestagswahlen seit 1994

    Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die

    andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.

    Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

    c) nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

    Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

    10. Europawahlen seit 1989

    Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.

    Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 2014 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des

    Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag

    a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-

    lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und

    c) nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 22 Statistik

    11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014

    Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.

    Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.

    Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag

    a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),

    b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-

    meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist),

    d) nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.

    Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem

    Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt

    den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.

    Gewichtete Stimmen

    Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis

    errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:

    Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag

    Gültige Stimmen insgesamt

    Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-

    trägt in Gemeinden mit

    bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80

    12. Gemeindefinanzen seit 2013

    Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und

    Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.

    Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich

    aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.

    Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe

    der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.

    Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-

    fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.

    Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-

    messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).

    13. Bauland seit 2013

    Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland

    werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche

    von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 23 Statistik

    14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004

    Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden

    alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veran-lagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitge-ber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.

    Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo

    der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.

    Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich

    um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).

    15. Umsatzsteuerstatistik seit 2007

    Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003)

    betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.

    Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.

    16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014

    Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur

    Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m

    2 Wohnfläche rechnen ebenfalls

    dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.

    Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-

    ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.

    Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer

    wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m

    2 Wohnfläche sowie abge-

    schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.

    Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.

    17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2010

    Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs-

    oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen

    von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.

    Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-

    gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.

    Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend

    (mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).

  • Erläuterungen

    Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 24 Statistik

    Wohnungen (vgl. Nr. 16).

    In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Des-wegen können bei der Anzahl an genehmigten Woh-nungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmerwohnung umgebaut werden, des-gleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.

    Räume (vgl. Nr. 16).

    19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017

    Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nach Nutzungsarten erfolgt bundeseinheitlich auf der Grund-lage des „Nutzungsartenkatalogs der Arbeitsgemein-schaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland“ (AdV-Nutzungsarten-katalog). Die Daten basieren auf dem Amtlichen Lie-genschaftskataster-Informationssystem (ALKIS). Im Rahmen der Umstellung auf ALKIS wurde nicht nur der gesamte Flächendatenbestand neu erfasst, sondern z. T. wurde auch die