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Gemeinde Wandlitz Die Bürgermeisterin Postanschrift Rathaus Sprechzeiten Bankverbindung Postfach 1111 16342 Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Tel: 033397 66-0 Fax: 033397 66-116 Dienstag: Donnerstag: 9-12 und 14-18 Uhr 9-12 Uhr Sparkasse Barnim Kto.: 3300 2700 13 BLZ: 170 520 00 IBAN: DE 57 170520003300270013 [email protected] Internetadresse www.wandlitz.de BIC: WELADED1GZE Gläubiger-ID: DE 51WAN00000131165 Gemeinde Wandlitz, Postfach 1111, 16342 Wandlitz Amt Kämmerei Ihr Zeichen Unser Zeichen K 56 Wohnprojekt Basdorfer Gärten Bearbeiter Anja Rohland Durchwahl 033397 66-274 E-Mail [email protected] Datum 16.09.2016 Herrn/Frau/Familie Wohnprojekt „Basdorfer Gärten“ Sehr geehrter Herr ……………..., sehr geehrte Frau ………………., Sie haben einen Fragebogen zum Wohnprojekt „Basdorfer Gärten“ eingereicht und damit Ihr Interesse an dem Projekt zum Ausdruck gebracht. Da inzwischen einige Zeit vergangen ist, möchte ich Sie gern über den aktuellen Sachstand informieren. Zunächst bitte ich darum mir mitzuteilen, ob Sie unverändert an einer Wohnung in den „Basdorfer Gärten“ interessiert sind. Möglicherweise hat sich Ihre Lebensplanung geändert, so dass ein Umzug nach Basdorf nicht mehr in Betracht kommt. In diesem Fall würde ich mich über eine kurze Information freuen, dies gerne auch per E-Mail an [email protected], um unsere Interessentenliste aktuell halten zu können. Auch über ggf. geänderte Kontaktdaten bitte ich Sie, mich zu informieren. Die notwendige Finanzierung des Vorhabens ist gesichert. Die Gemeinde Wandlitz wird für das Projekt einen Kredit in Höhe von ca. 9 Millionen Euro aufnehmen. Erfreulicherweise bietet sich für die Gemeinde die Möglichkeit einer Wohnraumförderung durch das Land Brandenburg an. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsfreien Darlehens. Auf Grund der Förderung des Projekts sind allerdings auch Vorgaben zur Wohnungsvergabe zu berücksichtigen. Konkret werden die Wohnungen „gedrittelt“: Für ein Drittel beträgt die Kaltmiete voraussichtlich 5,50 €/m². Für diese Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) vorzulegen. Die Einkommensgrenze für den Erhalt eines WBS richtet sich nach § 9 Wohnungsförderungsgesetz (WoFG) und beträgt jährlich für einen - 1-Personen-Haushalt 12.000 €, - 2-Personen-Haushalt 18.000 €, - zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 €.

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Gemeinde Wandlitz Die Bürgermeisterin

Postanschrift Rathaus Sprechzeiten Bankverbindung

Postfach 1111 16342 Wandlitz

Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Tel: 033397 66-0 Fax: 033397 66-116

Dienstag: Donnerstag:

9-12 und 14-18 Uhr 9-12 Uhr

Sparkasse Barnim Kto.: 3300 2700 13 BLZ: 170 520 00 IBAN: DE 57 170520003300270013

[email protected]

Internetadresse www.wandlitz.de

BIC: WELADED1GZE Gläubiger-ID: DE 51WAN00000131165

Gemeinde Wandlitz, Postfach 1111, 16342 Wandlitz Amt

Kämmerei

Ihr Zeichen

Unser Zeichen

K 56 Wohnprojekt Basdorfer Gärten

Bearbeiter

Anja Rohland

Durchwahl

033397 66-274

E-Mail [email protected]

Datum

16.09.2016

Herrn/Frau/Familie

Wohnprojekt „Basdorfer Gärten“

Sehr geehrter Herr ……………...,

sehr geehrte Frau ……………….,

Sie haben einen Fragebogen zum Wohnprojekt „Basdorfer Gärten“ eingereicht und damit Ihr

Interesse an dem Projekt zum Ausdruck gebracht. Da inzwischen einige Zeit vergangen ist,

möchte ich Sie gern über den aktuellen Sachstand informieren. Zunächst bitte ich darum mir

mitzuteilen, ob Sie unverändert an einer Wohnung in den „Basdorfer Gärten“ interessiert sind.

Möglicherweise hat sich Ihre Lebensplanung geändert, so dass ein Umzug nach Basdorf nicht

mehr in Betracht kommt. In diesem Fall würde ich mich über eine kurze Information freuen, dies

gerne auch per E-Mail an [email protected], um unsere Interessentenliste aktuell halten

zu können. Auch über ggf. geänderte Kontaktdaten bitte ich Sie, mich zu informieren.

Die notwendige Finanzierung des Vorhabens ist gesichert. Die Gemeinde Wandlitz wird für das

Projekt einen Kredit in Höhe von ca. 9 Millionen Euro aufnehmen. Erfreulicherweise bietet sich

für die Gemeinde die Möglichkeit einer Wohnraumförderung durch das Land Brandenburg an.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsfreien Darlehens. Auf Grund der Förderung des Projekts

sind allerdings auch Vorgaben zur Wohnungsvergabe zu berücksichtigen. Konkret werden die

Wohnungen „gedrittelt“:

Für ein Drittel beträgt die Kaltmiete voraussichtlich 5,50 €/m². Für diese Wohnungen ist ein

Wohnberechtigungsschein (WBS) vorzulegen. Die Einkommensgrenze für den Erhalt eines WBS

richtet sich nach § 9 Wohnungsförderungsgesetz (WoFG) und beträgt jährlich für einen

- 1-Personen-Haushalt 12.000 €,

- 2-Personen-Haushalt 18.000 €,

- zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 €.

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Für jedes zum Haushalt rechnende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 500 €.

Bei den genannten Beträgen handelt es sich nicht um das tatsächliche Bruttoeinkommen,

vielmehr können bei der Ermittlung des so genannten „bereinigten Jahreseinkommens“

verschiedene Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden.

Für ein weiteres Drittel beträgt die Kaltmiete voraussichtlich 6,50 €/m². Für diese Wohnungen darf

die Einkommensgrenze, die für den Erhalt eines WBS einzuhalten ist, um 40 % überschritten

werden.

Für das verbleibende Drittel der Wohnungen ist voraussichtlich eine Kaltmiete von 8,00 €/m² zu

zahlen, diese Wohnungen sind „frei vermietbar“, Einkommensgrenzen sind also nicht

einzuhalten.

Unter www.basdorfer-gaerten.de finden Sie unter der Rubrik „Wohnen“ die Grundrisse der

Entwurfsplanung. Die unterschiedlichen Wohnungen haben wir hinsichtlich der Vergabekriterien

wie folgt kenntlich gemacht:

voraussichtliche Kaltmiete 5,50 €/m² (WBS): blau

voraussichtliche Kaltmiete 6,50 €/m² (WBS + 40 %): grün

voraussichtliche Kaltmiete 8,00 €/m² (frei vermietbar): orange

Sie können bereits vorab an Hand Ihrer Einkommenssituation prüfen, welche Wohnung für Sie in

Betracht kommt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, sobald konkrete Wohnungsanträge

einzureichen sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bereits jetzt Ihren „Wohnungsfavoriten“

aussuchen und uns benennen. Dies wäre sowohl für Sie als auch für die Gemeinde als Vermieter

noch vollkommen unverbindlich, würde uns aber die Planung der Vergabe erleichtern.

Wir gehen davon aus, dass die Wohnungen frühestens Mitte 2018 bezugsfertig sind. Etwa ein

halbes Jahr vorher werden wir verbindliche Wohnungsanträge anfordern. In diesem Rahmen sind

dann weitere Unterlagen (z. B. Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung etc.) vorzulegen.

Unter Berücksichtigung der genannten Einkommensgrenzen kann dann auch bei der

Gemeindeverwaltung ein gebührenpflichtiger Wohnberechtigungsschein beantragt werden.

Für weitere Rückfragen und Erläuterungen steht Ihnen Frau Rohland sehr gerne zur Verfügung,

Tel. 033397/66274 oder [email protected]. Bitte informieren Sie sich unabhängig davon

von Zeit zu Zeit auch auf der entsprechenden Seite www.basdorfer-gaerten.de.

Freundliche Grüße

gez. Dr. Jana Radant