Gemeinde Wandlitz • Prenzlauer Chaussee 157 • 16348 · PDF fileGemeinde Wandlitz Die...
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Gemeinde Wandlitz Die Bürgermeisterin
Postanschrift Rathaus Sprechzeiten Bankverbindung
Postfach 1111 16342 Wandlitz
Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz Tel: 033397 66-0 Fax: 033397 66-116
Dienstag: Donnerstag:
9-12 und 14-18 Uhr 9-12 Uhr
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Gemeinde Wandlitz, Postfach 1111, 16342 Wandlitz Amt
Kämmerei
Ihr Zeichen
Unser Zeichen
K 56 Wohnprojekt Basdorfer Gärten
Bearbeiter
Anja Rohland
Durchwahl
033397 66-274
E-Mail [email protected]
Datum
16.09.2016
Herrn/Frau/Familie
Wohnprojekt „Basdorfer Gärten“
Sehr geehrter Herr ……………...,
sehr geehrte Frau ……………….,
Sie haben einen Fragebogen zum Wohnprojekt „Basdorfer Gärten“ eingereicht und damit Ihr
Interesse an dem Projekt zum Ausdruck gebracht. Da inzwischen einige Zeit vergangen ist,
möchte ich Sie gern über den aktuellen Sachstand informieren. Zunächst bitte ich darum mir
mitzuteilen, ob Sie unverändert an einer Wohnung in den „Basdorfer Gärten“ interessiert sind.
Möglicherweise hat sich Ihre Lebensplanung geändert, so dass ein Umzug nach Basdorf nicht
mehr in Betracht kommt. In diesem Fall würde ich mich über eine kurze Information freuen, dies
gerne auch per E-Mail an [email protected], um unsere Interessentenliste aktuell halten
zu können. Auch über ggf. geänderte Kontaktdaten bitte ich Sie, mich zu informieren.
Die notwendige Finanzierung des Vorhabens ist gesichert. Die Gemeinde Wandlitz wird für das
Projekt einen Kredit in Höhe von ca. 9 Millionen Euro aufnehmen. Erfreulicherweise bietet sich
für die Gemeinde die Möglichkeit einer Wohnraumförderung durch das Land Brandenburg an.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsfreien Darlehens. Auf Grund der Förderung des Projekts
sind allerdings auch Vorgaben zur Wohnungsvergabe zu berücksichtigen. Konkret werden die
Wohnungen „gedrittelt“:
Für ein Drittel beträgt die Kaltmiete voraussichtlich 5,50 €/m². Für diese Wohnungen ist ein
Wohnberechtigungsschein (WBS) vorzulegen. Die Einkommensgrenze für den Erhalt eines WBS
richtet sich nach § 9 Wohnungsförderungsgesetz (WoFG) und beträgt jährlich für einen
- 1-Personen-Haushalt 12.000 €,
- 2-Personen-Haushalt 18.000 €,
- zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 4.100 €.
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Für jedes zum Haushalt rechnende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 500 €.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich nicht um das tatsächliche Bruttoeinkommen,
vielmehr können bei der Ermittlung des so genannten „bereinigten Jahreseinkommens“
verschiedene Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden.
Für ein weiteres Drittel beträgt die Kaltmiete voraussichtlich 6,50 €/m². Für diese Wohnungen darf
die Einkommensgrenze, die für den Erhalt eines WBS einzuhalten ist, um 40 % überschritten
werden.
Für das verbleibende Drittel der Wohnungen ist voraussichtlich eine Kaltmiete von 8,00 €/m² zu
zahlen, diese Wohnungen sind „frei vermietbar“, Einkommensgrenzen sind also nicht
einzuhalten.
Unter www.basdorfer-gaerten.de finden Sie unter der Rubrik „Wohnen“ die Grundrisse der
Entwurfsplanung. Die unterschiedlichen Wohnungen haben wir hinsichtlich der Vergabekriterien
wie folgt kenntlich gemacht:
voraussichtliche Kaltmiete 5,50 €/m² (WBS): blau
voraussichtliche Kaltmiete 6,50 €/m² (WBS + 40 %): grün
voraussichtliche Kaltmiete 8,00 €/m² (frei vermietbar): orange
Sie können bereits vorab an Hand Ihrer Einkommenssituation prüfen, welche Wohnung für Sie in
Betracht kommt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, sobald konkrete Wohnungsanträge
einzureichen sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich bereits jetzt Ihren „Wohnungsfavoriten“
aussuchen und uns benennen. Dies wäre sowohl für Sie als auch für die Gemeinde als Vermieter
noch vollkommen unverbindlich, würde uns aber die Planung der Vergabe erleichtern.
Wir gehen davon aus, dass die Wohnungen frühestens Mitte 2018 bezugsfertig sind. Etwa ein
halbes Jahr vorher werden wir verbindliche Wohnungsanträge anfordern. In diesem Rahmen sind
dann weitere Unterlagen (z. B. Schufa-Auskunft, Vorvermieterbescheinigung etc.) vorzulegen.
Unter Berücksichtigung der genannten Einkommensgrenzen kann dann auch bei der
Gemeindeverwaltung ein gebührenpflichtiger Wohnberechtigungsschein beantragt werden.
Für weitere Rückfragen und Erläuterungen steht Ihnen Frau Rohland sehr gerne zur Verfügung,
Tel. 033397/66274 oder [email protected]. Bitte informieren Sie sich unabhängig davon
von Zeit zu Zeit auch auf der entsprechenden Seite www.basdorfer-gaerten.de.
Freundliche Grüße
gez. Dr. Jana Radant