GEMEINSAM MEHR ERLEBEN! Korsika - Die Insel der Schönheit · Korsika - Die Insel der Schönheit 4...

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GEMEINSAM MEHR ERLEBEN! Die pittoreske Festungsstadt Bonifacio Korsika - Die Insel der Schönheit 4 Rundreise zwischen Gebirge und tiefblauem Meer 4 Umfangreiches Ausflugspaket inklusive 4 Malerische Landschaften und lebendige Städte April 2018 · Flug ab/an Köln-Bonn · ab € 1.595,- p.P. im Doppelzimmer Statue des Napoléon Bonaparte Bergdorf in der Balagne Genuesischer Wachturm am Cape Corse SO BUCHEN SIE DIESE REISE: Kölner Stadt-Anzeiger – Leserreisen Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln Telefon: 0 61 87 / 48 04-840 Montag - Freitag von 9:30 - 18:00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.ksta.de/leserreisen Bitte Kennwort „Kölner Stadtanzeiger“ angeben!

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GEMEINSAM MEHR ERLEBEN!

Die pittoreske Festungsstadt Bonifacio

Korsika - Die Insel der Schönheit

4 Rundreise zwischen Gebirge und tiefblauem Meer

4 Umfangreiches Ausflugspaket inklusive

4 Malerische Landschaften und lebendige Städte

April 2018 · Flug ab/an Köln-Bonn · ab € 1.595,- p.P. im Doppelzimmer

Statue des Napoléon Bonaparte Bergdorf in der BalagneGenuesischer Wachturm am Cape Corse

SO BUCHEN SIE DIESE REISE:Kölner Stadt-Anzeiger – LeserreisenAmsterdamer Str. 192, 50735 Köln

Telefon: 0 61 87 / 48 04-840 Montag - Freitag von 9:30 - 18:00 Uhr

E-Mail: [email protected]

Internet: www.ksta.de/leserreisenBitte Kennwort „Kölner Stadtanzeiger“ angeben!

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Reisverlauf: Bastia - Cape Corse - Balagne - Ajaccio - Saterne - Bonifa-cio - See von Urbinu - Corte - Bastia

Schon beim Anflug wird klar: Die Insel gleicht einem Gebirge im Wasser. Pittoresk

ragt die Silhouette Korsikas aus dem blauen Mittelmeer, kleine Ortschaften kle-

ben wie helle Farbtupfer an den Bergen und sanfte Buchten verbinden die Insel mit

dem Meer. Korsika-Neulinge werden nicht aufhören, über die Schönheit der Insel zu

staunen. Schon die alten Griechen hatten sie „kalliste“, die Schönste, genannt; und

heutzutage sprechen die Franzosen von der „île de beauté“, der „Insel der Schön-

heit“. Entdecken Sie mit uns die Schönheiten Korsikas und den Stolz seiner Bewohner.

Weithin bekannt ist das Unabhängigkeitsstreben der Korsen und dennoch ist es auch

ein Stück Frankreich, welches Sie auf dieser einwöchigen Rundreise erle-

ben werden. Lassen Sie sich von pulsierenden Städten, der wunder-

schönen Landschaft und den herrlichen Küsten verzaubern. Diese

Erlebnisreise zeigt Ihnen die vielen Facetten Korsikas und Sie tau-

chen mitten in den Lebensalltag der Korsen ein!

Highlights dieser Reise:

4 Rundreise zwischen Gebirge und tiefblauem Meer

4 �Malerische Landschaften im idyllischen Hinterland

4 �Lebendige Hafenstädte und pittoreske Bergdörfer

4 �Die aromatische Küche der Korsen

Das Örtchen Erbalunga

Ihr Reiseprogramm:

1. Tag: Flug nach Korsika

In weniger als zwei Flugstunden erreichen Sie

Bastia im Norden Korsikas. Vom Flughafen

geht es in kurzer Fahrt zu Ihrem Hotel Best

Western Corsica in Bastia, Ihrem Quartier für

die nächsten beiden Nächte.

2. Tag: Bastia und das Cape Corse

Ihr Urlaub beginnt am Cape Corse der Halb-

insel, die wie ein ausgestreckter Zeigefinger

im Norden Korsikas liegt und der Insel die

charakteristische Form gibt. Sie flanieren

durch Erbalunga, eines der schönsten

und wahrscheinlich deshalb auch

meist gemalten Dörfer Korsi-

kas. Fischerhäuser säumen die

malerischen Gassen und den

kleinen Hafen. Weiter geht es

entlang der flach abfallenden

Ostküste, ehe der Bus die stei-

len Berghänge erklimmt, die eine

stolze Höhe von über 1.300 Metern

über dem Meeresspiegel aufweisen.

An die schmale, kurvenreiche Küstenstraße

der felsigen Westküste schmiegen sich nur

wenige kleine Dörfer und winzige Marinas.

Zitadelle von Corte

Ajaccio •

• Bonifacio

• Erbalunga

Korsika

Ile Rousse •• Bastia

Saterne •

• See von Urbinu

• Corte

Mittelmeer

Ihr Reiseziel Abendliches Ajaccio

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Weiter geht es in die Hauptstadt des Nordens,

nach Bastia. Auf einem kurzen Stadtrundgang

zeigen wir Ihnen die Sehenswürdigkeiten der

Hafenstadt. Zum Abschluss dann der kulina-

rische Höhepunkt im Etang de Biguglia. Es

erwartet Sie ein Abendessen mit Austern, Mu-

scheln und Langusten. Bon Appetit. Rückfahrt

ins Hotel nach Bastia.

3. Tag: Über Borgo und Porto nach Ajaccio

Sie fahren entlang der korsischen Nordküste

und erreichen Ile Rousse. Sie spazieren durch

ein eigenwilliges Hafenstädtchen, das durch

seine exponierte Lage als der wärmste Ort

der Insel gilt. Von hier aus ist es nicht mehr

weit bis in die Balagne, in den Garten Korsi-

kas. Knorrige Olivenbäume, Feigen, Palmen

und blühende Zitrusplantagen begleiten Ihren

Weg in kleine, romantische Dörfer, die sich bis

heute eine besondere, typisch korsische At-

mosphäre und ihren ursprünglichen Charme

bewahren konnten. Strategisch günstig an

steilen Hängen oder hoch oben auf den Ber-

gen gelegen, boten sie im Mittelalter Schutz

vor Piraten. Weiter geht es über die Küsten-

straße nach Porto und zum Tagesabschluss

nach Ajaccio.

4. Tag: Ajaccio, eine Stadt mit vielen Ge-

sichtern

Nach dem Frühstück erwartet Sie die Stadt-

führung durch die größte Stadt Korsikas. Über

zahlreiche Plätze, enge Gassen und große

Boulevards führt Sie Ihre Reiseleitung und Sie

entdecken korsische Geschichte auf Schritt

und Tritt. Spätestens nach dem Abendessen

werden Sie den Stolz der Korsen auf ihre Hei-

mat und ihren Drang nach Unabhängigkeit

verstehen. Das traditionelle Abendessen im

Restaurant „Le 20123“ macht Sie mit vielen

korsischen Spezialitäten bekannt. Junge Mu-

siker unterhalten Sie mit korsischer Musik und

es geht in jedem Lied um die Liebe, den Krieg

und die Unabhängigkeit. Vielleicht erleben Sie

Emelie, eine 20-jährige Korsin, die Ihnen auf

ganz charmante Art ihr Land näher bringt.

5. Tag: Ajaccio - Saterne - Bonifacio

Am Morgen verlassen Sie Ajaccio und reisen

weiter zu dem mittelalterlichen Saterne, in

den Bergen Südkorsikas gelegen. Das kleine

Städtchen wird Sie begeistern und Sie haben

genügend Zeit für einen Bummel durch die

Gassen der Stadt. Danach geht es weiter in Sü-

den nach Bonifaccio mit seinen steil ins Meer

Palmengarten Hotel Campo Dell‘Oro

HHH Best Western Corsica Hotel Bastia:

Das Hotel bietet eine ideale Lage, nur 900 Meter vom Hafen, dem Stadtzentrum, Geschäften, Res-taurants und dem typischen Mittelmeerambiente des alten Hafens entfernt. Das Hotel bietet 71 ge-räumige Zimmer, alle ausgestattet mit Klimaan-lage, Kabelfernsehen und kostenlosem Wi-Fi. Das Hotel wurde 2010 komplett renoviert.

HHHH Hotel Campo Dell’Oro in Ajaccio:

Das Hôtel liegt im Herzen des Golfs von Ajaccio, nur 600 m vom Strand Ricanto und 4 km vom Stadt-zentrum entfernt, in einem großen Park mit Pal-men. Die modernen und geräumigen Zimmer sind alle klimatisiert und verfügen über einen LCD-TV und ein eigenes Bad.

HHH Hotel Santateresa in Bonifacio:

Dieses Haus zählt zu den am besten bewerteten Hotels in Frankreich. Es bekam das Zertifikat Holi-dayCheck Quality Selection 2014. Das Hotel wurde als Herrenhaus im späten 19. Jahrhundert erbaut und befindet sich in exponierter Lage in der ge-nuesischen Stadt Bonifacio. Der atemberaubende Blick über die Klippen auf Sardinien und das Mit-telmeer ist einmalig. Das Hotel liegt nur 5 Gehmi-nuten von den pittoresken Gassen der Altstadt mit vielen kleinen Geschäften, Restaurants und Cafés entfernt. Die 42 Zimmer sind modern und elegant eingerichtet, schallisoliert, und verfügen über Bad oder Dusche/WC, Föhn, Telefon, TV, Safe und Kli-maanlage.

HHH Hotel Solemare in Bonifacio:

Das Hotel wurde mit dem Prüfsiegel HolidayCheck Quality Selection 2014 prämiert. Das Hotel liegt direkt am Hafen. Vom Frühstücksraum mit Pano-ramaterrasse und von der Sonnenterrasse genie-ßen Sie eine herrliche Aussicht auf den Hafen und die wuchtige Zitadelle. Zu den weiteren Vorzügen zählen die ansprechende Ausstattung und die Tatsache, dass die 44 Zimmer, alle zur Meerseite gelegen, erst unlängst ein gründliches Facelifting erhielten. Restaurants, Bars und Cafés finden Sie im unmittelbaren Umfeld, vom historischen Zent-rum trennt Sie ein kurzer Spaziergang.

Zimmerbeispiel Best Western HotelIdyllisches Bergdorf

Pittoreskes Bonifacio Idylle entlang der Ostküste

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fallenden Klippen. Von hier aus genießen Sie

den Blick bis hinüber nach Sardinien oder hi-

nab in den Naturhafen, den Wind und

Wetter in die Kreidefelsen gebohrt

haben. Übernachtung im Hotel in Bo-

nifacio. Gemeinsames Abendessen in

einem der vielen Restaurants der Stadt.

6. Tag: Bonifacio

Am Vormittag unternehmen wir eine ca.

1-stündige Bootsfahrt um die Grotten und

Felsenformationen Bonifacios. Die für viele

Besucher schönste Stadt Korsikas wurde auf

steil ins Meer abfallenden Klippen erbaut. Zu-

rück an Land geht es mit der Minibahn in die

Hochstadt. Dort besichtigen Sie die Festung.

Der Nachmittag steht zu Ihrer freien Verfü-

gung. Entdecken Sie die malerischen Gassen,

Plätze und Gebäude Bonifaccios, und genie-

ßen Sie die atemberaubenden Ausblick auf

das Meer bis nach Sardinien. Abendessen in

einem Restaurant in der Innenstadt.

7. Tag: Von Bonifaccio über Corte zurück

nach Bastia

Nach dem Frühstück Abfahrt in Richtung Nor-

den. Am späten Vormittag erreichen wir den

See von Urbinu. Der See von Urbinu ist der

zweitgrößte See von Korsika und ein Paradies

für Vögel: Graureiher, Eisvögel, Silberreiher...

Hier genießen Sie ein Mittagessen mit Mu-

scheln und Austern. Nach gut einer Stunde

erreichen Sie anschließend Corte im Zent-

rum Korsikas. Auf der Fahrt erwartet Sie eine

atemberaubende Fahrt entlang von Flüssen,

Wäldern und Gebirgsgipfeln. Corte - einst die

Hauptstadt Korsikas, überzeugt durch seine

wunderschöne Altstadt mit malerischen Gas-

sen. Ganz im Gegensatz dazu die moderne

Universität mit ihren vielen jungen Studenten.

Die Stadt lebt von diesem Flair. Danach Wei-

terfahrt nach Bastia, wo Sie am frühen Abend

ankommen. Der letzte Abend Ihrer Reise steht

Wichtige Hinweise/Reiseinfos:

Flugplan-, Hotel- und Programmänderungen

bleiben ausdrücklich vorbehalten, ebenso wie

eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen

Fluggesellschaft. An- und Abreisetag dienen

ausschließlich der Erbringung der vertraglichen

Beförderungsleistungen. Aus technischen oder

flugplanbedingten Gründen kann bei allen Flügen

eine Zwischenlandung erforderlich sein.

Je nach Fluggesellschaft und Flugdauer werden

Bordverpflegung und Getränke nur gegen Bezah-

lung angeboten.

Einreisebestimmungen: Für die Einreise ist kein

Ausweisdokument erforderlich. Allerdings ist

das Mitführen eines gültigen Reisepasses oder

Personalausweis Pflicht. Reisegäste mit nicht

deutscher Staatsangehörigkeit erkundigen sich

bitte beim zuständigen Konsulat nach den für sie

gültigen Bestimmungen.

Impfvorschriften: keine

Hotelkategorien (unsere Eigenbewertung):

HHH: Hotel der guten Mittelklasse mit zweck-

mäßiger Ausstattung

HHHH: Hotel der gehobenen Mittelklasse mit

komfortabler Ausstattung

Flugsicherheitsgebühren, -steuern und Kerosin-

zuschlag entsprechen dem Zeitpunkt der Druck-

legung. Wir behalten uns vor, Erhöhungen bis zum

Reiseantritt in Rechnung zu stellen

Stand: August 2017, Änderungen vorbehalten.

Es gelten die Reisebedingungen des Veranstalters:

GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH · 61137 Schöneck

GLOBALIS®ERLEBNISREISEN

Reisetermine Reisepreis p.P.

07.04.- 14.04.2018 1.595,- €

14.04.- 21.04.2018 1.595,- €

21.04.- 28.04.2018 1.645,- €

28.04.- 05.05.2018 1.645,- €

Einzelzimmerzuschlag: 275,- €

Flug ab/an:

Köln-BonnIm Reisepreis bereits enthalten:

● Flug nach Bastia und zurück

● Flugabhängige Steuern und Gebühren

● Sämtliche Transfers im Zielgebiet lt.

Programm

● 3 x Übernachtung im HHH Best Wes-

tern Corsica Hotel in Bastia

● 2 x Übernachtung im HHHH Hotel

Campo Dell‘Oro in Ajaccio

● 2 x Übernachtung im HHH Hotel

in Bonifacio (Anreise am 07.04. und

21.04.: Hotel Santateresa, Anreise am

14.04. und 28.04.: Hotel Solemare)

● 7 x Buffetfrühstück

● 1 x Abendessen mit Austern, Muscheln

und Langusten (Tag 2)

● 1 x traditionelles Abendessen im

Restaurant „Le 20123“ (Tag 4)

● 1 x Abendessen in einem Restaurant in

Ajaccio (Tag 5)

● 1 x Abendessen in einem Restaurant in

Bonifacio (Tag 6)

● 1 x Mittagessen mit Muscheln und Aus-

tern am See von Urbinu (Tag 7)

● Rundreise und Besichtigungen inkl. Ein-

trittsgelder lt. Programm::

● Bastia und das Cape Corse

● Ile Rousse und die Balagne

● Stadtführung Ajaccio

● Stadtbummel in Saterne

● Bootsfahrt um die Grotten von Bonifacio

● Besichtigung der Festung von Bonifacio

● Stadtbesichtigung Corte

● Deutsch spechende Reiseleitung vor Ort

● Reiseliteratur

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

Blick auf Ile Rousse

zu Ihrer freien Verfügung.

8. Tag: Rückflug nach Deutschland

Heute endet Ihre Reise durch die Insel der

Schönheit. Je nach Flugzeit bleibt Ihnen noch

Zeit für Einkäufe oder individuelle Erkundi-

gungen. Sie werden zum Flughafen gebracht.

Rückflug nach Deutschland.

Sie fliegen mit:

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Name:

Vorname(n): (laut Ausweis)

Straße:

PLZ, Wohnort:

Telefon:

ggf. Tel. tagsüber:

E-Mail:

Geburtsdatum / -ort: / /

Nationalität:

Ich/wir buche(n) folgenden Reisetermin / Unterkunft (bitte ankreuzen):

o 07.04.- 14.04.2018 o Doppelzimmer € 1.595,- p.P. o Einzelzimmer, Zuschlag € 275,-

o 14.04.- 21.04.2018 o Doppelzimmer € 1.595,- p.P. o Einzelzimmer, Zuschlag € 275,-

o 21.04.- 28.04.2018 o Doppelzimmer € 1.645,- p.P. o Einzelzimmer, Zuschlag € 275,-

o 28.04.- 05.05.2018 o Doppelzimmer € 1.645,- p.P. o Einzelzimmer, Zuschlag € 275,-

o Ich bin Inhaber einer Abocard und erhalte deshalb den Bonus von 3%. Meine Abocard-Nr. lautet:

Reiseanmeldung Korsika - Die Insel der Schönheit Flug ab/an Köln-Bonn

WICHTIG! Für die Ausstellung der Reisedokumente müssen die folgenden Daten mit denen Ihrer Ausweis dokumente übereinstimmen, da wir sonst die verursachten Mehrkosten weiterbelasten müssen und es zu erheblichen Problemen bis hin zur Nichtbeförderung kommen kann. Bitte sorgfältig und gut leserlich ausfüllen.

Zutreffendes bitte ankreuzen! 1. Reisegast 2. Reisegast

Die Zahlungen (20% Anzahlung sofort, Restbetrag 30 Tage vor Reisebeginn) leiste ich wie folgt:o Überweisung nach Rechnungserhalto Bankeinzug (SEPA-Lastschrift-Mandat; Gläubiger-Identifikationsnummer: DE76ZZZ00000731727): Ich ermächtige Globalis Erlebnis-

reisen GmbH, die fällige Anzahlung sowie den Restbetrag (30 Tage vor Reiseantritt) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Die Mandatsreferenz wird im Rahmen der Abbuchung mitgeteilt. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bankinstitut Kontoinhaber

BIC IBAN Unterschrift für Bankeinzug

Hiermit melde ich mich und, als deren Vertreter, die vorstehend ge-nannten Reiseteilnehmer verbindlich an. Mit der Gültigkeit der Reise-bedingungen bin ich - zugleich für alle Teilnehmer - einverstanden.

8Ort / Datum / 1. Unterschrift

Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen der von mir mitange-meldeten Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.

8Ort / Datum / 2. Unterschrift

Senden Sie die Anmeldung direkt an den Reiseveranstalter:

GLOBALIS® Erlebnisreisen GmbH · Uferstraße 24 · 61137 Schöneck

Telefon: 0 61 87 / 48 04-840 Montag - Freitag von 9:30 - 18:00 UhrE-Mail: [email protected] Bitte Kennwort „Kölner Stadtanzeiger“ angeben! 90870

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Reisebedingungen der GLOBALIS Erlebnisreisen GmbHZu einer optimalen Reisedurchführung tragen auch klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Bestimmungen treffen. Diese Reisebe-dingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationspflichten für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Reisender“ – und uns der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen, GmbH – nachstehend „GLOBALIS“ – zustande kommenden Reisevertrages.1. Abschluss des Reisevertrages1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) – schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internet - bietet der Reisende GLOBALIS den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reise-ausschreibung, aller ergänzenden Informationen und dieser Reisebedingungen verbindlich an.1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von GLOBALIS an den Reisenden bzw. den Vermittler der Grup-penreise zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt.1.3 Der anmeldende Reisende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisenden aus dem Reisevertrag, so-fern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.2. Leistungsverpflichtung von GLOBALIS2.1 Die Leistungsverpflichtung von GLOBALIS ergibt sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung an den Reisenden bzw. an den Vermittler der Gruppenreise - in Ver-bindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Pros-pekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften), Reise-büros und insbesondere der Vermittler der Gruppenreise und dessen Mitarbeiter oder Beauftragte sind von GLOBALIS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarun-gen zu treffen, die über die Reiseausschreibung von GLOBALIS oder die Buchungsbestätigung bzw. die mit dem Vermittler der Gruppenreise getroffenen Vereinbarungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reise- oder Gruppenvertrages abändern.2.3 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von GLOBALIS erstellt wurden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinba-rung für GLOBALIS nicht verbindlich.3. Anzahlung und Restzahlung3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Siche-rungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20% des Reisepreises, mindestens € 50,- pro Person.3.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausge-händigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen ab-gesagt werden kann.3.3 Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständi-ger Bezahlung des Reisepreises direkt oder über den Vermitt-ler der Gruppenreise ausgehändigt.3.4 Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsschei-nes sofort zahlungsfällig.3.5 Leistet der Kunde die Anzahlung, bzw. die Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte, so ist GLOBALIS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurück zu treten und den Kunden mit Rücktritts-kosten gemäß Ziffer 8. dieser Bedingungen zu belasten.3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, kein vertrag-liches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und GLOBALIS zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezah-lung des Reisepreises kein Anspruch des Reisenden auf Inan-spruchnahme der Reiseleistungen.3.7 Der/die gesetzlich vorgeschriebene(n) Sicherungs-schein(e) können bei Gruppenreisen dem Vermittler der Gruppenreise als Vertreter des Reisenden zur Verwahrung für diesen übergeben werden.4. Umbuchung, Ersatzteilnehmer4.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Rei-se Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens vorgenommen (Umbuchung) so erhebt GLOBALIS, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Vornah-me einer Umbuchung besteht, bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 15,- je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Be-dingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.4.2 Bei einem Wechsel in der Person des Reisenden ist GLO-BALIS, soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb wi-derspricht, weil der neue Reisende den besonderen Reiseer-fordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, den Ersatz der durch den Eintritt des Ersatzteilneh-mers in den Reisevertrag entstehenden Mehrkosten und eine Kostenpauschale für den Aufwand von € 15,- pro Person zu

berechnen.5. PreisänderungenGLOBALIS behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha-fengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Rei-se geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages be-stehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoff-kosten, so kann GLOBALIS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann GLO-BALIS vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförde-rungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö-hungsbetrag für den Einzelplatz kann GLOBALIS vom Reisen-den verlangen.5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-den Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber GLOBALIS erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-chenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für GLOBALIS verteu-ert hat.5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Ver-tragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für GLOBALIS nicht vorhersehbar waren.5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat GLOBALIS den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirk-sam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Rei-se zu verlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von GLOBALIS zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rücker-stattung. GLOBALIS bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzel-nen Leistungsträgern tatsächlich an GLOBALIS zurückerstattet worden sind.7. Rücktritt und Kündigung durch GLOBALIS7.1 GLOBALIS kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages unge-achtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auf-hebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt GLOBALIS, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; GLOBALIS muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer ander-weitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten von GLOBALIS (Agen-tur, Reiseleitung) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von GLOBALIS wahrzunehmen.7.2 GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Vermittler der Gruppenreise vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maß-gabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:a) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Ver-mittler der Gruppenreise als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer-zahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tage vor Reisebe-ginn ist nicht zulässig.c) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn GLOBALIS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber GLOBALIS geltend zu machen.8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung8.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklä-rung gegenüber GLOBALIS, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktritt-serklärungen des Reisenden gegenüber dem Vermittler der Gruppenreise, der Eingang bei GLOBALIS.8.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden stehen GLOBALIS unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Auf-wendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Ver-wendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädi-gungen vom Reisepreis pro Person zu:Bei Flugreisen mit Charter-, Linien- oder Sondertarifen, Feri-enwohnungen und -häuser:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %

d) vom 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 %e) vom 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreisesf) Bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80%Bei Schiffsreisen:a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35 %c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %d) vom 14. bis 01. Tag vor Reisebeginn 75 %e) Ein Rücktritt am Tage des Reiseantritts ist ausgeschlossen und verpflichtet, wie der Nichtantritt zur vollen Bezahlung des Reisepreises8.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Vermittler der Gruppenreise, wirk-sam vereinbart wurden.8.4 Dem Reisenden ist es gestattet, GLOBALIS nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.8.5 GLOBALIS behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Ent-schädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.8.6 Soweit im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversi-cherung eingeschlossen ist (siehe hierzu die Leistungen in der Reiseausschreibung), empfehlen wir dem Reisenden, eine solche Versicherung abzuschließen. Wir empfehlen dem Reisenden außerdem eine Überprüfung des Krankenversiche-rungsschutzes für das betreffende Reiseland und gegebenen-falls auch den Abschluss einer solchen Versicherung.9. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden9.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit GLOBALIS dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftreten-de Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von GLOBALIS anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.9.2 Ist von GLOBALIS keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht ge-schuldet (Siehe hierzu auch die Reiseausschreibung!), so ist der Reisende verpflichtet, GLOBALIS direkt unter der nachfol-gend bezeichneten Adresse, Telefon- und Faxnummer, unver-züglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.9.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen, bzw. Zah-lungsansprüche des Reisenden namens GLOBALIS anzuer-kennen.9.4 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unter-bleibt.9.5 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen un-verzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförde-rungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.9.6 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Man-gels aus wichtigen, GLOBALIS erkennbaren Grund nicht zu-zumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn GLOBALIS bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von GLOBALIS oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein beson-deres Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.9.7 Der Kunde ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht ver-tragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb ei-nes Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur nach Reiseende und nur gegenüber GLOBA-LIS unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen und sollte schriftlich eingereicht werden. Ansprüche des Kunden im Falle einer Fristversäumnis entfallen nur dann nicht, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.10. Pass-, Visa-, Devisen- u. Gesundheitsbestimmungen10.1 GLOBALIS informiert mit der Reiseausschreibung bzw. den Reiseinformationen über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonde-ren Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbür-gerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie GLOBALIS nicht ausdrücklich vom Reisen-den mitgeteilt worden sind.10.2 GLOBALIS wird den Kunden über wichtige Änderungen dieser Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise infor-mieren.10.3 Soweit GLOBALIS seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet.11. Haftung11.1 Die vertragliche Haftung von GLOBALIS, für Schäden, die

nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den drei-fachen Reisepreis beschränkt, soweita) ein Schaden des Reisenden von GLOBALIS weder vorsätz-lich noch grob fahrlässig herbeigeführt oderb) GLOBALIS für einen dem Reisenden entstehenden Scha-den allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.11.2 GLOBALIS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflü-ge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Rei-seausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrück-lich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von GLOBALIS sind. GLOBALIS haftet jedocha) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschrie-benen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Ver-letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflich-ten von GLOBALIS ursächlich geworden ist.12. Verjährung, Abtretungsverbot12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtver-letzung von GLOBALIS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GLOBALIS beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GLOBALIS oder eines gesetzlichen Ver-treters oder Erfüllungsgehilfen von GLOBALIS beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung nach vorgenanntem beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Schweben zwischen dem Reisenden und GLOBALIS Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begrün-denden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder GLOBALIS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.12.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.13. Rechtswahl und Gerichtsstand13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und GLOBALIS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.13.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen GLOBALIS im Ausland für die Haftung von GLOBALIS dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.13.3 Der Kunde kann GLOBALIS nur an deren Sitz verklagen.13.4 Für Klagen von GLOBALIS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kun-den, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von GLOBA-LIS vereinbart.13.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Rei-severtrag zwischen dem Kunden und GLOBALIS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oderb) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Schöneck, Juni 2016Reiseveranstalter:GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH Uferstraße 24, D-61137 SchöneckTelefon: 06187 / 4804-840 · Fax: 06187 / 4804-335e-Mail: [email protected] · www.globalis.deGeschäftsführer: Hartmut PielHandelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 3089