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Investition in Ihre Zukunft Das Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altenpflegeausbildung in Deutschland/Brandenburg und Polen Handlungsempfehlungen zur gemeinsamen deutsch-polnischen Fachkräftesicherung im Pflegebereich Diese Forschungsarbeit ist Ergebnis des Projektes Deutsch-Polnische Kooperation zur Fachkräftesicherung im Pflegebereich Projekt nach der „Richtlinie zur Förderung des transnationalen Wissens- und Erfahrungsaustausches“ des MASF des Landes Brandenburg hier: „Aktion 1 – Transnationale Kooperation“ Träger: Berufsausbildungszentrum e. V. Selbelang (BAZ) Maßnahmezeitraum: 01.03.2012 bis 31.12.2013 Projektnummer: 1284703 Autoren: deutsch-polnisches Autorenteam

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Investition in Ihre Zukunft

Das Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altenpflegeausbildung in

Deutschland/Brandenburg und Polen – Handlungsempfehlungen zur gemeinsamen deutsch-polnischen Fachkräftesicherung im

Pflegebereich

Diese Forschungsarbeit ist Ergebnis des Projektes

Deutsch-Polnische Kooperation zur Fachkräftesicherung im Pflegebereich

Projekt nach der „Richtlinie zur Förderung des transnationalen Wissens- und Erfahrungsaustausches“ des MASF des Landes

Brandenburg hier: „Aktion 1 – Transnationale Kooperation“

Träger: Berufsausbildungszentrum e. V. Selbelang (BAZ) Maßnahmezeitraum: 01.03.2012 bis 31.12.2013 Projektnummer: 1284703 Autoren: deutsch-polnisches Autorenteam

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Investition in Ihre Zukunft

Das Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.

Impressum Titel: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altenpflegeausbildung in Deutschland/Brandenburg und Polen – Handlungsempfehlungen zur gemeinsamen deutsch-polnischen Fachkräftesicherung im Pflegebereich Autoren/Bearbeitung: Deutsch-polnisches Autorenteam Herausgeber: Berufsausbildungszentrum e. V. Selbelang Copyright: Berufsausbildungszentrum e. V. Selbelang Alle Rechte vorbehalten Dezember 2013 Fotos: Berufsausbildungszentrum e. V. Selbelang Archiv Druckerei: Druck und Werbung Havelland GmbH Gestaltung: Berufsausbildungszentrum e. V. Selbelang Grafisches Konzept: Berufsausbildungszentrum e. V. Selbelang Bestellung: [email protected] PDF-Datei: www.KultursensiblePflege.de (Transnationales Projekt) Unveränderter Nachdruck der Erstausgabe vom Dezember 2013

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Das Autorenteam besteht aus: Dr. Maria Buchbach, Projektmanagerin Osteuropa BAZ e. V. Selbelang, Leiterin des Autorenteams Margit Derfert, Diplom-Medizinpädagogin, Teamleitung der Altenpflegeschule des BAZ e. V. Dr. Gerd Michels, Projektmanager BAZ e. V. Dariusz Obiegło, Direktor des Altenpflegeheims in Tursk, Polen Anja Preckwinckel, Diplom-Pflegepädagogin cand. Gisela Prengel, Diplom-Medizinpädagogin (FH) Barbara Rinas, Diplom-Lehrerin und Übersetzerin Krista Schässburger, Diplom-Pflegepädagogin cand. Grażyna Sobieraj, Direktorin des Berufsausbildungszentrums in Sulęcin, Polen Sina Wienarick, Diplom-Medizinpädagogin, Teamleitung der Altenpflegeschule des BAZ e. V. Barbara Zareba, Fachdozentin am Berufsausbildungszentrum in Sulęcin, Polen Dr. habil. Jürgen Buchbach, Wissenschaftlicher Leiter und Geschäftsführer des BAZ e. V. Übersetzung der polnischen Beiträge: mgr Miroslaw Czarnecki, vereidigter Dolmetscher, Sulęcin, Polen Gliederung

1. Kurzbeschreibung – Summary

2. Die Situation – das Problemfeld

3. Kriterienkatalog zur Feststellung der Gleichwertigkeit von polnischen

Ausbildungsabschlüssen im Gesundheits- und Pflegebereich

3.1 Klassische quantitative und qualitative Indikatoren der Ausbildung

3.2 Übergreifende neue Kriterien zur Einbeziehung internationaler Standards in der

Pflegeausbildung

3.3 Gesetzlich festgelegte Kriterien zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse bei

Gleichwertigkeitsprüfungen

4. Überblick über das Bildungssystem in Polen

4.1 Struktur des Bildungssystems

4.2 Berufliche Erstausbildung und berufliche Weiterbildung

5. Überblick über aktuelle Ausbildungsberufe im Pflegebereich in Polen

5.1 Vorstellung der Ausbildung Betreuer einer älteren Person und Betreuer im Altenheim

5.2 Vorstellung der Ausbildung Medizinischer Betreuer

6. Vergleich der deutschen und polnischen Ausbildungsberufe und Abschlüsse als Grundlage

für eine gemeinsame transnationale Fachkräftesicherung

6.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede beim Vergleich der klassischen Indikatoren der

Ausbildung

6.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede unter Einbeziehung internationaler Standards

7. Chancen, Möglichkeiten und Bedingungen für eine transnationale Pflegekooperation

7.1 Anpassungsqualifizierungen für Absolventen polnischer Pflegeberufe

7.2 Willkommenskultur im Land Brandenburg weiter ausprägen

7.3 Algorithmus zur Gewinnung polnischer Mitarbeiter für den Altenpflegesektor im Land

Brandenburg

8. Resümee und Ausblick zur deutsch-polnischen Fachkräftesicherung im Pflegebereich

9. Anlagen

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1. Kurzbeschreibung – Summary In der vorliegenden Arbeit geht es im Grundsatz um den analytischen Vergleich der gegenwärtigen Altenpflegeausbildung in Deutschland und Polen, um somit Chancen und Möglichkeiten für eine gemeinsame deutsch-polnische Fachkräftesicherung im Pflegebereich aufzuzeigen. Gleichzeitig soll mit der Studie ein Beitrag zur Akquirierung und dem praktischen Einsatz polnischer Pflegekräfte in Brandenburger Pflegeeinrichtungen durch das Aufzeigen konkreter Handlungsempfehlungen für Nachqualifizierung, Praktika, Willkommenskultur u. a. geleistet werden. Desweiteren sollen die Ergebnisse der Studie die gegenseitige Anerkenntnis von Berufsabschlüssen im Altenpflegebereich, hier insbesondere im Land Brandenburg, erleichtern und befördern helfen. Der Fokus der Untersuchung ist zunächst auf die Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einjährigen Altenpflegehilfeausbildung in den beiden Ländern gerichtet. Dazu werden vergleichende Kriterien bestimmt und angewendet. Diese Kriterien werden aus der wissenschaftlichen und berufspädagogischen Literatur in Polen und Deutschland sowie aus dem europäischen Diskussionsraum bestimmt. Zum anderen erfolgt das Ableiten von Kriterien durch das Autorenteam aus dem praktischen Projektprozess selbst, was die Handhabbarkeit der Kriterien bei den beteiligten Projektpartnern in Polen und Deutschland deutlich befördert. Ziel ist das Einbringen der Forschungsergebnisse in das Erstellen eines Konzepts für ein gemeinsames deutsch-polnischen Curriculum zur Altenpflegehilfeausbildung und dessen Realisierung im Rahmen transnationaler Altenpflegeausbildung. In der Hauptsache werden in dieser Untersuchung fünf Felder empirischer Befunde dargestellt, die mittels bestimmter Kriterien analysiert und systematisiert werden. Das erste Feld empirischer Befunde umfasst die Ergebnisse, die in einer vergleichenden Untersuchung der deutschen und polnischen Rahmenpläne zur Altenpflegehilfeausbildung gewonnen wurden. Analysiert werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Ausbildung sowie die Curriculumstrukturen und –elemente. Zudem werden Ergebnisse aus Befragungen (Expertengespräche und Fragebogen), Resultate der Fachtagungen in Deutschland (Schloss Ribbeck) und in Polen (in der Berufsfachschule Sulęcin), die Beiträge der Konferenzen in Polen (Turski Dom) und in Frankfurt/Oder im Zuge der vergleichenden Untersuchung ausgewertet und systematisiert. Das zweite Feld empirischer Befunde resultiert aus der Dokumentenanalyse, die evaluierend alle Teilprozesse einer gemeinsamen Curriculumentwicklung durch die Projektgruppe umfasst. Die vergleichende Analyse entwirft ein Grundmuster, aus dem sich Trends der Pflegekräfteausbildung für die Zukunft dieses Berufsbildes ableiten lassen. Das dritte Feld empirischer Befunde findet seine Basis in der Umsetzung des gemeinsamen Curriculums, das im September 2012 mit der gemeinsamen Durchführung der einjährigen Ausbildung zum „Medizinischen Betreuer“ am Berufsoberschulzentrum in Sulęcin in Polen – dem Transnationalen Kooperationspartner des Projektes – als Pilotprojekt erfolgreich erprobt wurde. Diese Arbeit begleitete wissenschaftlich flankierend dieses Vorhaben, analysierte die befördernden und hemmenden Faktoren in der Ausbildungspraxis und gab praktische Impulse für die erfolgreiche Umsetzung der Ausbildung sowie für zukünftige Ausbildungsgänge. Das vierte Feld empirischer Untersuchungen umfasst die Kriterien für die Gleichwertigkeitsprüfung für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe, wie sie in Deutschland gehandhabt werden. Die Kriterien für die Gleichwertigkeitsprüfung für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe können in Deutschland als weitgehend identisch angesehen werden. Zentral ist die Frage, ob wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem inländischen Referenzberuf bestehen und ob diese gegebenenfalls durch Berufserfahrung, egal ob im In- oder Ausland erworben, ausgeglichen werden können.

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Es wurde ein Arbeitsmodell (als Ansatz für eine curriculare Konzeption) entwickelt, das veranschaulichen soll, wie polnische Ausbildungsberufe im Pflegebereich mit deutschen Ausbildungsmodulen sinnvoll verwoben werden können. Am Beispiel der abgleichenden Prüfung der sieben vorgesehenen Kern-Module wird ferner der kompetenzorientierte Ansatz des gemeinsamen Curriculums herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden Schlussfolgerungen mit Empfehlungscharakter gezogen, wie künftige Entwicklungen im Hinblick auf eine europäische Integration der Altenpflegeausbildung gestaltet werden können. Didaktische und ausbildungspraktische Ansätze, die für eine europäische Curriculumentwicklung förderlich sein könnten, werden referiert. Zudem wird ein konzeptioneller Ansatz von Praxisausbildung mit personellen Qualifikationsanforderungen für die Praxisbetreuer und Praxis-Lern-Orten für polnische Auszubildende im Land Brandenburg herausgearbeitet, um beispielhaft zu einer deutlicheren Berücksichtigung und Aufwertung der praktischen Ausbildung auf polnischer Seite im gemeinsamen Curriculum beizutragen. Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen und Entscheidungshilfen für deutsche und polnische Behörden formuliert, die die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen in diesem Berufsfeld befördern können. Abschließend werden zusammenfassende und perspektivische Überlegungen vorgetragen.

2. Die Situation – das Problemfeld 2030 werden in Deutschland über 300.000 Pflegekräfte fehlen, prognostiziert eine aktuelle PwC-Studie. Besonders betroffen sei das Land Brandenburg.1 Danach würde sich die Personalsituation bei den Pflegekräften „besonders dramatisch entwickeln", prognostiziert Michael Burkhart, Partner bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und Leiter des Bereichs Healthcare und Pharma.2 2020 fehlen demnach insgesamt gut 212.000 Vollzeitkräfte, 2030 bereits knapp 328.000. Knapp 18 Prozent aller benötigten Stellen - in Vollzeitäquivalenten gerechnet - könnten 2030 dann nicht besetzt werden, 2011 waren erst knapp acht Prozent.3 Die Studie schätzt ein, dass die Nachfrage nach Gesundheits- und Pflegeleistungen aufgrund der Alterung der Bevölkerung erheblich steigen wird, das Arbeitskräfte-angebot unter den gegebenen Bedingungen jedoch weit dahinter zurück bleibt.4 Die Defizite seien regional differenziert zu erwarten. Am stärksten betroffen von der Lücke zwischen Nachfrage und Angebot werde das Land Brandenburg sein. 2030 können dort 28 Prozent der nachgefragten Stellen nicht adäquat besetzt werden.5 Brandenburg ist nach offiziellen statistischen Angaben das Bundesland mit der am raschesten alternden Bevölkerung. Die Zahl der Beschäftigten in der ambulanten Pflege wird von 12.456 im Jahre 2010 auf 21.897 im Jahre 2030 und der in der stationären Pflege Beschäftigten von 16.429 auf 31.934 prognostiziert. 6 Das entspricht einem durchschnittlich jährlichen Bedarf an zusätzlichem qualifizierten Pflegepersonal von ca. 1.250 Personen.2012 wurden in den Altenpflegeschulen des Landes in der Erstausbildung 400, in der Umschulung 96 und berufsbegleitend 83 Altenpflegekräfte ausgebildet. 7 Rein rechnerisch handelt es sich auf Basis bisheriger Daten um einen jährlichen Fehlbedarf an qualifiziertem Pflegepersonal von 671 Personen! Nicht berücksichtigt ist dabei die nach wie vor hohe Fluktuationsrate im Berufsfeld. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer beträgt derzeit nur 8 Berufsjahre und hat sich seit Jahren auch nicht erhöht. Zudem ist leider die Wertschätzung dieses Berufes gering, was sich auch durch die niedrige Bezahlung ausdrückt. Die deutsche Regierung und die Bundesagentur für Arbeit (BA) stimmen überein, dass erst multiple Maßnahmen den dramatischen Fachkräftemangel aufhalten können.8 Dazu gehören die Erhöhung

1 Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers in der Studie "112 – und niemand hilft", www.pwc.de, zitiert nach

http://www.pwc.de/de/gesundheitswesen-und-pharma/fachraeftemangel_2012_artikel.html, Zugriff: 03.10.2012 2 ebenda

3 ebenda

4 ebenda

5 ebenda

6 Sozial Spezial, Daten und Fakten zur Pflege im Land Brandenburg, Ausgabe 03/2013

7 Angaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, 2013

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der Anzahl der angebotenen Ausbildungsplätze, die Modifizierung der Finanzierung (Kostenübernahme durch BA) des dritten Ausbildungsjahres sowie die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit. Doch weitere Maßnahmen seien nach Auffassung der Fachleute nötig, um die Zahl der Pflegekräfte deutlich zu erhöhen. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, brachte in der Zeitschrift Altenpflege Magazin (7/13) zum Ausdruck, dass sich die gesamte Branche darüber einig ist, dass trotz großer Anstrengungen in der Aus- und Weiterbildung auf eine qualifizierte Zuwanderung nicht verzichtet werden kann. Die für Brandenburg notwendige Erhöhung der Anzahl des Pflegepersonals kann nur gelingen, wenn mehr Pflegekräfte aus dem Ausland bzw. mit ausländischen Berufsqualifikationen für die Pflege älterer Menschen in den unterschiedlichen Betreuungsformen gewonnen werden, was voraussetzt, dass bereits in der Übergangsphase mit den kooperierenden EU-Partnern Elemente einer multikulturellen Bildungsteilhabe im Pflegebereich vereinbart werden. Für Brandenburg sollten dabei besonders die Chancen der grenzüberschreitenden traditionellen Kooperation mit unserem Nachbarland Polen genutzt werden und kommunale Kooperationsmöglichkeiten/Strukturen im Bereich einer kontinuierlichen Bildungsbeteiligung in den Gesundheits- und Pflegeberufen weiter ausgebaut und erprobt werden. Es geht mit unserer Studie nicht darum, Arbeitskräfte aus Polen abzuwerben, sondern vielmehr darum, besonders das Land Brandenburg mit seinen Pflegeeinrichtungen für arbeitslose polnische Jugendliche und junge Erwachsene interessant und perspektivreich zu machen. Für Pflegekräfte aus dem Ausland soll es einfacher gemacht werden, in Deutschland zu arbeiten. Denn das Inkrafttreten der uneingeschränkten Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den EU-Staaten hat bislang nicht wesentlich für eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt gesorgt. Ein wichtiger Grund für die vergleichsweise geringe Zuwanderung von Pflegekräften ist sicher auch, dass im EU-Ausland erworbene Berufsexamen in Deutschland kaum anerkannt werden, obwohl die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen – darunter die im EU-Ausland erworbenen Abschlüsse – in Deutschland seit dem 01. April 2012 per Gesetz neu geregelt ist.9 Das „Anerkennungsgesetz“ regelt die rechtliche Anerkennung von bundeseinheitlich geregelten nicht-reglementierten Berufen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung, also ca. 350 Ausbildungsberufe des dualen Systems, sowie einige reglementierte (staatlich anerkannte) Berufe. Die ca. 90 reglementierten Berufe umfassen zu einem Großteil akademische Abschlüsse und Meisterabschlüsse, also überwiegend keine klassischen Ausbildungsberufe. Bezieht man die wenigen reglementierten Ausbildungsberufe in die Gesamtzahl an Ausbildungsberufen ein, so ergibt sich für die nicht-reglementierten Berufe, die durch das Gesetz auf Bundesebene erfasst werden, ein Anteil von nahezu 90 Prozent. Die für die Verfahren zuständigen Stellen sind die Kammern bzw. deren neugegründete Zentralstelle IHK FOSA in Nürnberg, die 87 von 90 Kammern vertritt. Die Erwartungshaltung in Deutschland, besonders auch in Brandenburg, resultierend aus der unmittelbaren territorialen Nachbarschaft, zur Gewinnung vieler polnischer Pflegekräfte hat sich 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes leider nicht erfüllt. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Für den Pflegebereich verweisen die Autoren der Studie besonders auf die einseitige Ausrichtung des Anerkennungsverfahrens auf den Beruf des/der staatlich examinierten 3-jährigen Altenpflegers/Altenpflegerin, auf fehlende Angebote für Zusatzqualifikationen und Nachqualifizierungsmaßnahmen sowie auf die Höhe der Gebühren für die Prüfung der Anerkennung. Andererseits zeigen offizielle Daten (1,5 Mio. Seitenklicks und 220.000 Besucher auf der offiziellen Internetseite „Anerkennung in Deutschland“) sowie die Befragungsergebnisse der gemeinsam im Rahmen des Projektes ausgebildeten polnischen Azubis medizinischer Betreuer ein großes Interesse und hohe Motivation, in Brandenburg eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Pflegebereich aufnehmen zu wollen. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass es bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland weiterhin (rechtlichen) Nachholbedarf gibt, vor allem hinsichtlich einer individuellen Beratung, einem rechtlichen Anspruch auf Nachqualifizierung und der Frage der Gebühren. Bereits die Zielsetzung des Gesetzes spricht

8 http://www.welt.de/wirtschaft/article108563678/Altenpfleger-werden-dringend-gesucht.html, Zugriff: 3.10.2012

9 http://www.welt.de/wirtschaft/article108563678/Altenpfleger-werden-dringend-gesucht.html, Zugriff: 3.10.2012

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ausschließlich von einer besseren Nutzung der Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, eine Anerkennung als Person bzw. die soziale Integration wird ausgespart. So werden Interessierte keineswegs ermuntert, ihre Berufsqualifikation anerkennen zu lassen. Dabei spielen die vergleichenden Kriterien zur Begutachtung und Bewertung bis hin zur Entscheidung der Anerkenntnis der Abschlüsse von Berufsbildungssystemen eine wichtige Schlüsselrolle. 3. Kriterienkatalog zur Feststellung der Gleichwertigkeit von polnischen Ausbildungsabschlüssen im Gesundheits- und Pflegebereich Für die Analyse der Altenpflegeausbildung beider Länder müssen Kriterien gewonnen werden, um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Ausbildung sowie die Curriculumstrukturen und –elemente exakt beschreiben zu können. Die Anwendung der Kriterien bei der Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Altenpflegeausbildung erscheint als ein probates Mittel, das bereits im Zuge anderer wissenschaftlicher Untersuchungen und Diskussionen in Deutschland und anderen EU-Staaten zu entsprechenden Ergebnissen geführt hat, auf die im Kriterienkatalog der Studie zurückgegriffen wurde. So führte im Mai 2007 der luxemburgische Krankenpflegeverband eine Umfrage bzgl. der Krankenpflegeausbildung in den Ländern der EU durch. Die 31 Mitglieder des Europäischen Pflegeverbandes (EFN) wurden per E-Mail angeschrieben. 28 nationale Pflegeberufsverbände, darunter 24 Nationalverbände von EU-Mitgliedsstaaten, haben an der Umfrage teilgenommen. Die vier Mitgliedsverbände der EFN, die nicht zur EU gehören – Island, Kroatien, Norwegen und die Schweiz, beteiligten sich ebenfalls, um Vergleichskriterien der gegenseitigen Akzeptanz von Berufsabschlüssen zu diskutieren und zu bestimmen.10 Weiterhin ist zu verweisen auf die Untersuchung von Frau Heidrun Behrendt, „Analyse, Vergleich und Perspektiven zur Pflegeausbildung in den europäischen Ländern“.11Erkennbar sind hier jedoch auch große Unterschiede hinsichtlich einer Kodifizierung der Ziele, Inhalte, Kompetenzbeschreibungen und Empfehlungen zur Lernorganisation.12 Die Autorin Behrendt arbeitet aus den Gemeinsamkeiten bzw. der Zusammenstellung dessen, was als vereinbar erscheint, einen konzeptionellen Ansatz für die mögliche Entwicklung eines europäischen Curriculums für die Ausbildung von Krankenschwestern und -pflegern heraus. Diesen stellt sie in Form eines Arbeitsmodells vor.13 Sehr gute Ansätze für die vergleichende Analyse der Pflegeausbildung in Deutschland und Polen lieferte der Kriterienkatalog der Universität Bremen14 zum Vergleich von Berufsbildungssystemen in Pflegeberufen in Europa. Auch die vorliegende Untersuchung widmet sich der Diskussion eines konzeptionell basierten Arbeitsmodells, um daraus ein gemeinsames Curriculum für die deutsche und polnische Altenpflegeausbildung zu entwickeln. Dabei werden eine Reihe von lösbaren Problemschwerpunkten ausgewiesen und auch noch offene Probleme sichtbar. Ein Schwerpunkt umfasst das Bestimmen von handhabbaren, praktisch verifizierbaren Kriterien für die vergleichende Untersuchung.

10

Quelle: Marie-France Liefgen, Vizepräsidentin und Auslandsbeauftragte der ANIL (Association Nationale des Infirmier(e)s Luxembourgeois(es)/Nationaler Verband der luxemburgischen KrankenpflegerInnen) unter Mitarbeit von Torresani Laurent, Verwaltungsratsmitglied der ANIL, in: Die Schwester Der Pfleger 47. Jahrg., 04|08, S.1, http://www.dbfk.de/regionalverbaende/nw/aktuelles/btw_009/Artikel-DBfK-Aktuell-04-08_-Die-europaeischen-Krankenpflegeausbildungen-im-Vergleich.pdf, Zugriff: 08.09.2012 11

Heidrun Behrendt, Analyse, Vergleich und Perspektiven zur Pflegeausbildung in den europäischen Ländern, Cuvillier-Verlag, Göttingen 2008, S.14; Polnische Pflegekräfte in Deutschland: eine Möglichkeit zur Behebung des Pflegenotstands? von Patrycja Kniejska, in: Schriftenreihe der GFPS e.V., Ausgabe 02/2011, ISSN: 2192-2780 http://www.gfps.org/materialien/schriften/schriftenreihe/2011/polnische-pflegekraefte-in-deutschland-eine-moeglichkeit-zur-behebung-des-pflegenotstands.pdf (letzter Abruf am 12. August 2012) 12

Ebenda, S. 14 13

Ebenda, S. 15 14

http://www.itb.uni-bremen.de/modules.php?op%3Dmodload%26name%3DDownloads%26file%3Dindex%26req%3Dgetit%26lid%3D76+Kriterien+f%C3%BCr+Vergleichsanalyse+Ausbildung&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESji9zL8oWBYxmgEPmYFFfpy9IbQjyvEo6-hpEVfQdYPCp3remf9OScHJEzWuO1fMDDffqrJLWZhjVfEusAteWUL0ULKP_0Z_pZ3_kX__m1DuEq0vUjThVccTuNthzRDUh1X4Gnq&sig=AHIEtbT2Ut2SMy7BH7Bs_wrTVKGHzdo0Nw, Zugriff: 08.09.2012

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Mit der in den folgenden Punkten dargestellten Übersicht über drei verschiedene Gruppen von Kriterien ist ein praktikables Instrument für den Beginn der vergleichenden Analyse von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Altenpflegeausbildung gewonnen. Hervorzuheben ist die Anforderung für die gute praktische Nutzbarkeit der Kriterien als Orientierungshilfe bei der Gestaltung und dem transnationalen Vergleich von Rahmenlehrplänen und nicht zuletzt des zu entwickelnden gemeinsamen Curriculums im laufenden Projekt. Insofern sind sie ein wichtiges Element der konkreten Planungsgrundlage für die theoretische und praktische Ausbildung, die ab September 2012 in Polen startete. Darüber hinaus schaffen die Kriterien Transparenz und Vergleichbarkeit darüber, was die Ausbildungsstätte auf der einen und die Auszubildenden auf der anderen Seite während der Ausbildung leisten müssen. Insofern bilden die aufgeführten und die weiteren noch zu entwickelnden Kriterien wichtige Bewertungs- und Stabilitätsfaktoren für die Qualitätssicherung, damit die Auszubildenden in Polen und Deutschland ein vergleichbares Qualifikationsniveau erreichen. Die Anwendung der Kriterien sichert ebenso die Flexibilität und Gestaltungsoffenheit bei der praktischen Umsetzung des gemeinsamen Curriculums. Sie fördern die Integration des internationalen Wissenstransfers, nationaler Besonderheiten und europäischer Interessen in die theoretische und praktische Ausbildung. Sie leisten einen Beitrag zur gegenseitigen Akzeptanz von Berufsabschlüssen allgemein in Europa, konkret insbesondere auch für die aus dem laufenden Projekt angestrebte Anerkennungspraxis polnischer Berufsabschlüsse in Deutschland. Die Gegenüberstellung der Berufsbildungssysteme in Polen und Deutschland bietet für das Projekt wichtige Anhaltspunkte sowohl für das Bestimmen von Kriterien als auch für das Erarbeiten des gemeinsamen transnationalen Curriculums und hilft gleichzeitig, eine gegenseitige Anerkenntnis von beruflichen Abschlüssen in diesem Arbeitsmarktsegment zu sichern, zumindest zu befördern. Diese 3 Gruppen von Kriterien dienen nicht nur der Vergleichsanalyse, sondern sind zudem ein Instrument zur Bewertung und Beförderung der Qualitätsverbesserung und –sicherung der Altenpflegeausbildung. Mit dieser vorläufigen Übersicht über verschiedene Gruppen von Kriterien ist ein praktikables Instrument für den Beginn der vergleichenden Analyse von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Altenpflegeausbildung gewonnen. 3.1 Klassische quantitative und qualitative Indikatoren der Ausbildung Als Grundlage für den Vergleich der Brandenburger Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer mit den im Abschnitt 5 beschriebenen Berufsbildern in der Pflege in Polen wurde eine Checkliste quantitativer und qualitativer Indikatoren der Ausbildung entwickelt. Diese Checkliste zeigt neben den wesentlichen Indikatoren auch die Wichtung dieser Faktoren bezüglich einer Anerkennung im Bundesland Brandenburg sowie ausgewählte Messinstrumente auf, anhand derer Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Pflegeausbildung im Sinne einer SWOT-Analyse herausgearbeitet wurden.

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Checkliste quantitativer und qualitativer Indikatoren der Ausbildung für Pflegeberufe in Brandenburg und Polen

Indikator

Wichtungs-faktor*

(Skala von 1-4)

Messinstrumente

Quantitative Betrachtung

Ausbildungsdauer

Stundenzahl gesamt

Verhältnis theoretischer und fachpraktischer Unterricht

Stundenzahl Praktikum

Abbruchquote

Erfolgsquote

Vermittlungsquote in Arbeit

4

1 2 3

Gesetzliche Regelungen zum Berufsbild – Rahmenlehrpläne

Beobachtung Prüfungsergebnisse Checkliste zur Befragung der Teilnehmer

Qualitative Betrachtung

Zugangsvoraussetzungen

Inhalte der Ausbildung

Module/Lernfelder

Struktur der Ausbildung

Ausbildungsorganisation

Vorgehen nach Rahmenplan

Art der Prüfung/ Prüfungsmodalitäten

Qualifikation des Lehrpersonals

Bedingungen für die Durchführung der Ausbildung

Weiterbildungsmöglichkeiten

Zufriedenheit der Teilnehmer

Zufriedenheit der potenziellen Arbeitgeber

3 4

4 3 2 2 2

3

Gesetzliche Regelungen Lehrpläne, Stoffverteilungspläne

Gesetzliche Regelungen Qualifikationsnachweise Angebotskatalog der Einrichtungen Befragungen Kunden/ Zufriedenheitsanalyse (2 mal in der Ausbildung) Befragungen/Beobachtungen

* Erläuterungen zu den Wichtungsfaktoren 1 = geringe Bedeutung 2 = mittlere Bedeutung 3 = große Bedeutung 4 = sehr große Bedeutung

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3.2 Übergreifende neue Kriterien zur Einbeziehung internationaler Standards in der Pflegeausbildung Diese übergreifenden zu bestimmenden neuen Kriterien in der Pflegeausbildung haben folgenden Aspekten Rechnung zu tragen:

gegenwärtige und zukünftige Entwicklungen im Ausbildungssektor im EU-Raum

Berücksichtigung von Anforderungen und Inhalten in gemeinsamen Curricula und Rahmenplänen anderer EU-Staaten

Bewertung von international noch zu definierenden Standards hinsichtlich Ermöglichung und Beförderung der Qualität der Ausbildung

Zugänglichkeit, Zugangsvoraussetzungen und Willkommenskultur für EU-Bürger Übergreifende Kriterien, mit denen sich auch internationale Standards der Altenpflegeausbildung untersuchen lassen, werden beispielsweise im Positionspapier der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) dargestellt. Sie ermöglichen Empfehlungen zu fünf Qualitätsmerkmalen der Altenpflegeausbildung, die nach Einschätzung der Projektgruppe dringend erforderlich sind, um die ausbildenden Einrichtungen in Polen und Deutschland nachhaltig zu unterstützen und die Qualität der Ausbildung selbst zu fördern. Dabei handelt es sich im Einzelnen um die

Beseitigung der Theorie-Praxis-Diskrepanz,

Vereinheitlichung des Curriculums der theoretischen Ausbildung,

Finanzierungssicherheit der theoretischen Ausbildung,

Gerechte Finanzierungsregelung der praktischen Ausbildung,

Systematische Datenerhebung und einheitliche Berichterstattung.15

Zudem fordert die BGW „Kriterien wie die Transparenz der Lehr- und Lerninhalte für Mentoren und Auszubildende, die Einrichtung von zentraler Stundenplanung, Kursleistungssystemen und einheitlichen Prüfungsmodalitäten“, die der langfristigen Sicherung der Qualitätsstandards dienen, die wiederum Sicherheit für Schulen, Mentoren und Auszubildende schaffen und die Vergleichbarkeit und Anerkennung auf internationaler Ebene befördern. 16 Neben diesen im Wesentlichen unmittelbar auf Qualitätsstandards in der Ausbildung zugeschnittenen Kriterien sieht das Autorenteam einen Schwerpunkt im Bestimmen von handhabbaren praktisch verifizierbaren Kriterien, die unmittelbar mit der Person der ausländischen Pflegekraft in Verbindung stehen. Deshalb wurden in Verbindung mit dem von September 2012 bis Juni 2013 in Sulęcin durchgeführten Ausbildungsgang „Medizinischer Betreuer“ mit 12 polnischen TeilnehmerInnen folgende Kriterien unmittelbar in den Vergleich einbezogen:

Motivation und Engagement der TeilnehmerInnen

Mobilität und Flexibilität

Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Land

Internationalität und interkulturelle Kompetenz (Schwerpunkte u. a. Deutsche

Sprachkenntnisse, Sitten und Gebräuche, Traditionen, Religion, Kultursensible Pflege)

15

Expertenkommission Pflege der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege – BGW, Empfehlungen zur Qualitätssteigerung und –sicherung der Altenpflegeausbildung in Deutschland, Positionspapier, S. 5, Quelle: http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw_20themen/Expertenkommission__AP__Positionspapier,property=pdfDownload.pdf, Zugriff: 29.08.2012 16

Ebenda, S. 9

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3.3 Gesetzlich festgelegte Kriterien zur Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse bei

Gleichwertigkeitsprüfungen

Am 01. April 2012 trat das neue „Anerkennungsgesetz des Bundes“ in Kraft. Durch die Neuregelungen des Gesetzes werden im Ausland, z. B. in Polen, erworbene Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt besser genutzt sowie Zuwanderern der Zugang zu qualifizierter Arbeit erleichtert. Mit Blick auf die demografische Entwicklung wird in Zukunft insbesondere im Pflegebereich der Bedarf an qualifizierten Fachkräften steigen. In dem Zusammenhang sollen mit der Vergleichsstudie die Veränderungen infolge des neuen Gesetzes für die Berufsgruppe der Pflegekräfte betrachtet und untersucht werden. Altenpfleger gehört in Deutschland zu den definierten „reglementierten Berufen“. Laut Anerkennungsgesetz des Bundes „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ sind es berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist; eine Art der Ausübung ist die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen (§ 3 Abs. 5 BQFG). 17 Die Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer ist jedoch in die Gruppe der nicht-reglementierten Berufe eingeteilt. Das Feld empirischer Untersuchungen umfasst die Kriterien für die Gleichwertigkeitsprüfung für reglementierte und nicht-reglementierte Berufe, die in Deutschland als weitgehend identisch angesehen werden können – zentral ist die Frage, ob wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem inländischen Referenzberuf bestehen und ob diese gegebenenfalls durch Berufserfahrung, egal ob im In- oder Ausland erworben, ausgeglichen werden können. Das Prozedere der Gleichwertigkeitsprüfung Für den Beruf Altenpfleger oder im Herkunftsland adäquater Berufsabschlüsse kann eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit ist zwingende Voraussetzung dafür, um den Beruf in Deutschland ausüben zu können. Für Brandenburg zuständige Stelle: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Lipezker Straße 45, Haus 5 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893-0 E-Mail: [email protected]/cms/detail.php/bb1.c.264235.de Ansprechpartner: Abteilung 5, Dezernat 52 Frau Doehler, Frau Jahnke Telefon: 0355 2893-231, -591 E-Mail: [email protected]

17

Quelle: http://www.anerkennung-in-deutschland.de/media/20120320_erlaeuterungen_zum_anerkennungsg_bund.pdf, S. 5, Zugriff am 05.09.2012 Eine Liste mit allen Berufen, die in Deutschland reglementiert sind, finden Sie unter: http://eu.europa.eu/internal_market/qualifications/regprof/index.cfm?fuseaction=regProf.listCountry

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Weitere Informationen zum derzeitigen Antragsverfahren sind Anlage 1 zu entnehmen. Darüber hinaus wurde im März 2012 das BQ-Portal, das Informationsportal für ausländische Berufsabschlüsse, frei geschaltet – siehe www.bq-portal.de. Es besteht aus einem öffentlich zugänglichen Informations- und einem passwortgeschützten Arbeitsbereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Stellen. Das BQ-Portal stellt allgemeine Informationen zum Anerkennungsgesetz, seiner Umsetzung und den aktuellen politischen Entwicklungen im Bereich der Bewertung ausländischer Abschlüsse in Deutschland bereit und bietet Länder- und Berufsinformationen zu ausländischen Berufsbildungssystemen und Ausbildungen. Der passwortgeschützte Arbeitsbereich stellt darüber hinaus Beispiele für Originalurkunden, Fälschungen, übersetzte Urkunden und Dokumente aus verschiedenen Ländern sowie Hinweise zu Echtheitsmerkmalen der Urkunden bereit. Zudem haben registrierte Nutzerinnen und Nutzer Zugang zu Arbeitshilfen, das heißt inhaltlichen und methodischen Informationen, die die Durchführung eines Bewertungsverfahrens erleichtern. Gleichwertigkeitsprüfung – Vergleichskriterien Die zuständige Stelle prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen der im Ausland erworbenen Berufsausbildung und der deutschen Berufsausbildung (Referenzqualifikation) bestehen. Entscheidendes Kriterium für die Gleichwertigkeitsprüfung ist – in Anlehnung an die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie – ob wesentliche Unterschiede zwischen Auslands- und Inlandsqualifikation vorliegen. § 4 Abs. 2 BQFG legt gesetzlich fest, wann wesentliche Unterschiede vorliegen. Dies ist der Fall, wenn sich die im Ausland erworbenen berufsspezifischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erheblich unterscheiden. Relevante Kriterien sind Ausbildungsdauer und Inhalte der Ausbildung sowie die Frage, ob die unterschiedlichen Kenntnisse für die Ausübung des Berufes in Deutschland entscheidend sind. Ein wesentlicher Unterschied in der Ausbildungsdauer kann z. B. vorliegen, wenn die Dauer der ausländischen Regelausbildungszeit mehr als ein Drittel unter der entsprechenden deutschen liegt. Es muss eine hinreichende Übereinstimmung der Berufsqualifikationen vorliegen. Allerdings bedeutet Gleichwertigkeit nicht Gleichheit. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem deutschen Referenzberuf ist nicht erforderlich; die Gleichwertigkeit darf nicht wegen einfacher oder geringfügiger Unterschiede versagt werden. Die zuständige Stelle prüft die Gleichwertigkeit anhand der vorgelegten Unterlagen. Wenn diese Unterlagen für die Gleichwertigkeitsprüfung nicht ausreichen, kann die zuständige Stelle vom Antragsteller weitere Informationen verlangen, z. B. zu Inhalt, Dauer und Rahmenbedingungen der im Ausland absolvierten Berufsqualifikationen (§ 5 Abs. 4 BQFG). Die zuständigen Stellen können sich auch anderer Informationsquellen bedienen, z. B. indem sie sich an die einschlägigen Stellen für die ausländischen Berufsqualifikationen im Ausbildungsstaat wenden. Bei EU/EWR/Schweiz-Abschlüssen kann sich die zuständige Stelle direkt an die zuständige Stelle des Mitgliedstaates wenden und sie kann auf das Binnenmarktinformationssystem zurückgreifen. Die Überprüfung der Sprachkenntnisse muss allerdings unabhängig von der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikationen in einem gesonderten Prüfvorgang erfolgen. Die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation selbst darf wegen unzureichender Sprachkenntnisse grundsätzlich nicht verweigert werden. Das BQFG gilt subsidiär, sofern die Fachgesetze keine Regelungen zu Gleichwertigkeitsprüfverfahren enthalten. D. h. das BQFG gilt in erster Linie für die rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System (die nicht-reglementierten Berufe).

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Unterschiede zwischen dem BQFG-Verfahren und den fachrechtlichen Regelungen bestehen vor allem beim Antrag und der Bescheidung, bei den Fristen und dann, wenn wesentliche Unterschiede vorliegen und diese nicht durch Berufserfahrung ausgeglichen werden können. Die behördlichen Kriterien zur Gleichwertigkeitsprüfung – hier insbesondere zum aktuell durchgeführten Verfahren im Land Brandenburg – bilden ein besonders anspruchsvolles Feld der empirischen Untersuchung. Hierzu liegen uns für den Bereich Altenpflege noch keine wissenschaftlichen Belege vor. 4. Überblick über das Bildungssystem in Polen 4.1 Struktur des Bildungssystems Die Organisation des Bildungssystems in Polen beruht auf Artikel 70 der polnischen Verfassung. Danach hat jeder ein Recht auf Bildung. Bildung ist obligatorisch bis zum 18. Lebensjahr. Die Art der Umsetzung der Bildungspflicht ist im Bildungsgesetz vom 07. September 1991 und seinen Aktualisierungen und Ergänzungen definiert. Beginnend ab dem 08. Januar 1999 wurde in Polen per Gesetz ein neues reformiertes Bildungssystem eingeführt, das mit Wirkung vom 01.09.1999 in die Praxis umgesetzt wurde. Warum hat die damalige Regierung diese Reform unternommen? Ende der 80er Jahre vollzogen sich gewaltige politische Veränderungen in Polen und in vielen anderen Ländern des ehemaligen Ostblocks. Die Notwendigkeit für die Bildungsreform war eine natürliche Folge der politischen und wirtschaftlichen Veränderungen. Polen, mit Blick auf die Integration in die Europäische Union, musste die Herausforderungen im Bereich der Bildung bewältigen, denn die damals vorhandene veraltete Struktur zeigte:

mangelnde Anpassungsfähigkeit des aktuellen Bildungssystems an das Tempo und den Umfang der Kultur – und den sozialen Wandel

wenig ausgeprägte erzieherische Rolle der Schule bezüglich Persönlichkeitsentwicklung und Begabtenförderung

fehlende Chancengleichheit beim Zugang zur Bildung auf allen Ebenen und niedriger Anteil junger Menschen mit Sekundar- und Hochschulabschluss

Es war daher notwendig:

das Bildungssystem an die Bestimmungen der Verfassung und die politischen Reformen des Staates anzupassen

die Berufsausbildung an die sich ändernden Bedürfnisse der Marktwirtschaft anzupassen

stärker die Aktivitäten an der Schule auf allen Ebenen mit der Familie und der lokalen Gemeinschaft zu verbinden

Im Gegensatz zum deutschen Bildungssystem ist die Struktur des polnischen Bildungssystems einheitlich im ganzen Land. Dies liegt u. a. an einer zentralisierten Bildungspolitik unter Verantwortung des Ministeriums für Nationale Bildung und des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen. Das MEN (Ministerium für Nationale Bildung) übt die pädagogische Aufsicht mit Unterstützung der 16 Schulbehörden der Wojewodschaften in Polen aus. Daraus resultieren einheitlich für Polen Bildungsprogramme, Stoffverteilungspläne, Prüfungsordnungen u. a. In den Händen der lokalen Kommunalverwaltungen liegen das Management und die Verwaltung von Bildung. So sind die Gemeinden die führenden Behörden im Fall der Kindergärten und Grundschulen. Die Sekundärschulen und Gymnasien unterliegen den Landkreisen. Besonders deutlich wird das bei der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Bildung auf Grund der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden und Landkreise.

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Als Beispiel können hier die Einrichtungen aus Warschau dienen, welche durch reiche Bezirke betreut sind – im Gegensatz zu nur 5 Kilometer von Warschau entfernten Schulen, die über ärmere Gemeinden finanziert werden. Struktur des Bildungssystems in Polen

Quelle: http://www.ksztalceniemodulowe-koweziu.pl/o-ksztalceniu-modulowym/publikacje-i-artykuly/111-zmiany-w-szkolnictwie-zawodowym-od-1-wrzesnia-2012.html J. Ksieniewicz

Die wichtigsten Veränderungen im Zuge der Bildungsreform sind folgende:

Die 8-jährigen Grundschulen wurden durch 6-jährige Grundschulen ersetzt.

Es entstanden die 3-jährigen Sekundarschulen/Post-Grundschulen sog. Gymnasien, die aber nicht den deutschen Gymnasien entsprechen, sondern quasi die Verlängerung der Grundschule sind.

Für den Bereich der Berufsausbildung wurden neben der Berufsgrundschule neu eingeführt sog. postsekundäre Schulen.

Im Nachfolgenden werden am Beispiel des polnischen Projektkooperationspartners Berufsschulzentrum in Sulecin die neue reformierte Struktur des polnischen Berufsausbildungssystems sowie die aktuellen Ausbildungsgänge aufgezeigt. Ausbildungsangebot für das Jahr 2013/2014 aus unserer Partnerregion , Berufsoberschulzentrum in Sulęcin. Bei unserem Projektpartner, Berufsoberschulzentrum in Sulęcin gibt es folgende Schultypen im Rahmen der Erstausbildung und Weiterbildung:

Technische Sekundarschule – Technikum Techniker für Mechatronik Techniker für Ökonomie Techniker für Logistik Techniker für Informatik Techniker im Fremdenverkehr

Grundschule (6 Jahre)

Gymnasium (3 Jahre)

Allg.bild. Lyzeum (3 Jahre)

Technikum (4 Jahre)

Berufsgrund-schule

(3 Jahre)

Hochschul-reife

(Abitur)

Postsecundare

Schule (1–2,5 Jahre)

Abschluss-prüfung mit

Diplom Qualifizierung Berufskurse

Externe Prüfungm

Gymnasium für

Erwachsene

Allg. bildende Lyzeum für Erwachsene

Erwachsene (keine Schüler)

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Techniker des Hotelwesens Techniker für Geräte und Systeme für erneuerbare Energien

Allgemeinbildendes Lyzeum – Sekundarschule Mit erweitertem Lehrbereich: Militärisches Profil Öffentliche Sicherheit Brandschutz und Notfallmedizin Allgemeine Psychologie und Pädagogik

Berufsschule Monteur - Mechantroniker , Kfz- Mechaniker, Elektriker, Kfz- Elektriker, Blechschmied, Monteur von Maschinen und Anlagen, Zerspannungsmechaniker Bäcker, Koch, Konditor, Fleischer Maurer- Putzer, Betonbauer, Installations- und Abwasserentsorgungsmonteur, Gebäudeisolierungsmonteur, Monteur für Bau- und Ausbauarbeiten im Bauwesen, Tischler Hilfszimmerservicemitarbeiter, Schneider, Verkäufer, Friseur

Postsekundäre berufliche Schule, also weiterführende Schule nach dem Lyzeum Kfz- Techniker Techniker für Arbeitssicherheit Techniker für Schutz von Personen und Sachen Medizinischer Betreuer Betreuer im Altenheim Umweltbetreuer Verwaltungstechniker Informatiktechniker

Allgemeinbildendes Lyzeum für Erwachsene

Fach- und Spezialisierungskurse

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Weiterführende Links zur Beruflichen Bildung in Polen siehe Artikel von Frau Sobieraj „Berufsausbildung und Weiterbildung in Polen“ unter www.kultursensiblepflege.de (Transnationales Projekt). 4.2 Berufliche Erstausbildung und berufliche Weiterbildung Der Minister für Nationale Bildung koordiniert die Bildungspolitik und somit auch die Berufsausbildung im Land. Das Departament Kształcenia Zawodowego i Ustawicznego (Abteilung für Berufliche Bildung und Weiterbildung des Ministeriums für Nationale Bildung ) ist für die berufliche Ausbildung sowie für die Weiterbildung verantwortlich. Weitere Aufgaben übernehmen die Schulaufsichtsbehörden (in 16 Wojewodschaften und Bezirksabteilungen), die Schulleitungen, Weiterbildungszentren und Zentren für praktische Bildung und die kommunalen Selbstverwaltungen. Die schulische Berufsausbildung wird von öffentlichen und privaten Bildungszentren angeboten, insbesondere von:

Zasadnicze i srednie szkoly zawodowe (Berufsgrund- und Sekundarschulen),

Licea profilowane (spezialisierte Sekundarschulen – sog. Profil-Lyzeen – mit allgemein beruflicher Bildung),

Szkoly policealne (postsekundare berufliche Schulen, also weiterführende Schulen nach dem Lyzeum),

Technika (technische Sekundarschulen). Eine berufliche Weiterbildung bieten unter anderem:

Centrum Ksztalcenia Praktycznego CKP (Zentrum für Praktische Bildung),

Centrum Ksztalcenia Ustawicznego CKU (Weiterbildungszentrum) und

andere staatliche und nicht staatliche Weiterbildungszentren.

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Die öffentlichen Schulen bekommen Subventionen für jeden Schüler, der eine Berufsausbildung macht. Immer stärker wird heute in Polen – analog anderer EU-Staaten – die Rolle privater Berufsbildungszentren für die unterschiedlichsten Berufszweige. Diese teilweise Kommerzialisierung des Bildungssystems ist politisch gewollt und führt dazu, dass die Bedeutung privater und nicht staatlicher Finanzierungsquellen zunimmt. Solche Schulen dürfen Schulgeld entweder von den Auszubildenden oder den Arbeitgebern, die ihre Mitarbeiter zum Berufskurs geschickt haben, nehmen. Desweiteren werden auch die privaten Bildungszentren über polnische Strukturfonds und EU-Programme gefördert. Das Geld wird jedoch erst dann dem Bildungsträger bezahlt, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung bestanden hat. Berufliche Erstausbildung Das neue System der beruflichen Bildung besteht seit dem Schuljahr 2002/2003 und ist in der Übergangsphase bis 2007 weitgehend eingeführt worden. Die berufliche Erstausbildung in Polen ist in das nationale Bildungssystem integriert, in dem es zwei Level von Berufsschulen gibt: Die Berufsgrundschulen (Zasadnicze szkoly zawodowe) bereiten auf Tätigkeiten in wichtigen Wirtschaftsbereichen vor, etwa im Bereich Handwerk, Handel und Dienstleistungen. Die Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre. Die berufliche Bildung erfordert 1.260 bis 1.800 Stunden, 60 Prozent davon werden der praktischen Ausbildung gewidmet. Der Abschluss der Berufsgrundschule berechtigt zur weiterführenden Bildung auf Sekundarebene in ergänzenden (zweijährigen) Sekundarschulen (Lyzeen) oder in ergänzenden (dreijährigen) technischen Sekundarschulen (Technika). Zu den beruflichen Sekundarschulen (Srednie szkoly zawodowe) gehören Technika (technische Sekundarschulen, Dauer: 4 Jahre, ca. 1.800 Stunden berufliche Bildung), Technika uzupelniajace (ergänzende technische Sekundarschulen, 1.224 Stunden berufliche Bildung) und der (seit 2002/2003) neue Schultyp Liceum profilowane (spezialisierte Sekundarschule, sog. Profil-Lyzeum); hier wird eine auf einen bestimmten Berufsbereich spezialisierte Bildung angeboten. Die Schulen auf diesem Level vermitteln allgemeine und berufliche Sekundarbildung mit der Möglichkeit, das Abiturzeugnis zu erhalten. Die Schulen bereiten ebenso Techniker und äquivalentes Personal für technische, wirtschaftliche, Handels- und Dienstleistungsberufe wie auch für Berufe im Verwaltungsbereich, in der Landwirtschaft und im Kunsthandwerk vor. Die Absolventen bekommen nach Bestehen einer externen Prüfung berufliche Qualifikationen bescheinigt. Wer eine mittlere berufliche Schule (Sekundarschule, spezialisierte Sekundarschule, technische Sekundarschule, postsekundäre Schule) besucht und das Abitur gemacht hat, kann die Ausbildung an einer höheren Berufsschule (wyzsze szkoly zawodowe) fortsetzen. Es gibt Berufsschulen mit technischer, wirtschaftlicher und humanistischer Ausrichtung. Absolventen einer höheren Berufsschule erhalten nach 3 Studienjahren und bestandenen Abschlussprüfungen den Titel eines licencjat (Bachelor of Arts) oder inzynier (Bachelor of Science). Das Handwerk hat ein anderes und unabhängiges System für die Vergabe von Qualifikationsabschlüssen als czeladnik (Lehrling) und mistrz (Geselle). Diese Titel sind im Handwerksgesetz näher definiert. Es berechtigt die Handwerkskammern, die Lehrlings- und Gesellenprüfungen abzunehmen und die Prüfungen mit einem swiadectwo czeladnicze (Lehrlingszeugnis) und einem dyplom mistrzowski (Meisterdiplom) zu bestätigen. Zugang und Beratung für die berufliche Erstausbildung Die psychologische und pädagogische Beratung des Ministeriums für Bildung und die Lehrer in der Funktion der schulischen Berufsberater helfen bei der beruflichen Orientierung. Die lokalen und kommunalen Selbstverwaltungen entscheiden über die Berufsrichtungen und über das Netzwerk

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von Berufsschulen in Übereinstimmung mit Aufsichtsbeamten der Schulen und unter Einbeziehung der Provinzarbeitsräte. Berufliche Weiterbildung Die Finanzierung der arbeitsmarktpolitische Aus- und Weiterbildung wird vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik in Zusammenarbeit mit der PARP (Polnische Agentur für Unternehmensentwicklung) und mit regionalen Arbeitsämtern koordiniert. Die finanziellen Mittel stammen hauptsächlich aus einem nationalen Fonds (Fundusz Pracy – Fonds für Arbeit), aus Strukturfonds und EU-Beschäftigungsprojekten. Alle damit verbundenen Fragen sind seit dem 20. April 2004 im polnischen Arbeitsförderungsgesetz geregelt. Die betriebliche Weiterbildung wird hauptsächlich aus Quellen finanziert, die für konkrete Projekte von Arbeitgebern, Arbeitgeberorganisationen und Stiftungen zur Verfügung gestellt werden. Auch die Arbeitsämter fördern solche Maßnahmen, wenn sie geeignet sind, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Manche Programme zielen auf bestimmte Personengruppen ab, zum Beispiel auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von umstrukturierten Wirtschaftsbranchen betroffen sind, oder Existenzgründer. Das Arbeitsministerium fördert auch die Weiterbildung von Arbeitslosen durch die Entwicklung modularer Lehrpläne und Umschulungen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die berufliche Weiterbildung in Betrieben wird hauptsächlich im Auftrag der Arbeitgeber von privaten Bildungsfirmen durchgeführt. Solche Maßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops etc.) können auch vom Arbeitsamt organisiert werden, um Arbeitsstellen zu erhalten oder an neue Anforderungen anzupassen. Die Dauer der Maßnahmen legt der Arbeitgeber fest. Einrichtungen, die öffentliche Programme zur Berufsausbildung organisieren, stellen Bescheinigungen, Zertifikate oder Diplome nach eigenen Kriterien aus. Die Prüfungen können am Ende stattfinden oder ausbildungsbegleitend abgelegt werden. In dem Fall erhalten die Auszubildenden Credits für einzelne Bildungsmodule. Personen, die eine betriebliche Bildung absolvieren, erhalten die Bestätigung ihrer Qualifikationen in Form eines Zertifikates, das vom Bildungsträger ausgestellt wird. Weiterbildungen, die mit einer praktischen und theoretischen Prüfung abschließen und spezielle Fachkompetenzen vermitteln, sind bei Arbeitgebern hoch angesehen. In solchen Fällen werden die Zertifikate von autorisierten Organisationen oder von akkreditierten Institutionen ausgestellt. Informationen zur beruflichen Weiterbildung sowie den Zugangsvoraussetzungen sind erhältlich beim Ministerstwo Pracy i Polityki Spolecznej (Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik), bei den Arbeitsämtern, der PARP (Politische Agentur für Unternehmensentwicklung) und den einzelnen Bildungsanbietern im außerschulischen System. Weitere Informationen zum System der beruflichen Erst- und Weiterbildung am Beispiel des Berufsschulzentrums Sulecin sind der BAZ-Internetpräsentation www.kultursensiblepflege.de zu entnehmen. 5. Überblich über aktuelle Ausbildungsberufe im Pflegebereich in Polen Die laut Bundesaltenpflegegesetz in Deutschland geregelte 3-jährige Ausbildung zum/zur AltenpflegerIn existiert in Polen nicht. Analog dieser Ausbildung arbeiten in den polnischen Pflegeeinrichtungen Krankenschwestern, die an Hochschulen und Universitäten ausgebildet werden. Die Krankenschwesterausbildung ist aber nicht Gegenstand unserer Untersuchung.

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Pflegeberufe (1- und 2-jährige Ausbildung), teilweise vergleichbar in Deutschland mit dem Beruf Altenpflegehelfer bzw. mit dem Basisgrundkurs für den Pflegehelfer (vgl. hierzu auch Ausführungen in Punkt 7) existieren in Polen seit 2007. Im Rahmen des Systemprojektes KOWEZiU (Zentraleinrichtung zur Förderung der Berufs- und Fortbildung) – „Verbesserung der Rahmenpläne als Schlüssel zur Modernisierung der Berufsausbildung“, wurden ab 01. September 2012 für verschiedene Berufe, darunter auch für die Pflegeberufe, die Lehrprogramme überarbeitet und die modulare Ausbildung eingeführt. – In Polen wird der Bereich Pflege weiter gefasst als in Deutschland, d. h. man integriert hier die Betreuung kranker Personen sowie Behinderter und schließt Fragen der Umweltorganisation mit ein. Folgende 5 in Polen klassifizierte Berufe sind hierbei zu nennen:

Medizinischer Betreuer – Nr. des Berufes 532102

Betreuer einer älteren Person – Nr. des Berufes 341202

Betreuer im Altenheim – Nr. des Berufes 341203

Umweltbetreuer – Nr. des Berufes 341204

Assistent eines Behinderten – Nr. des Berufes 341201 Gesamtüberblick Berufsausbildung (seit 01.09.2012 – modularer Aufbau)

Beruf Gesamt-stundenzahl

Berufs-praktikum

Unterrichts-dauer

Medizinischer Betreuer 800 160 1 Jahr

Betreuer einer älteren Person 1.600 160 2 Jahre

Betreuer im Altenheim 1.600 160 2 Jahre

Umweltbetreuer 800 160 1 Jahr

Assistent eines Behinderten 800 160 1 Jahr

In unserer Forschungsarbeit haben wir uns aus Sicht der Altenpflege auf die ersten 3 Berufe konzentriert. Die zwei Berufe, die auch zur Pflege gehören: Umweltbetreuerin und Assistent eines Behinderten sind im Folgenden nur kurz erwähnt. Umweltbetreuer

Organisation von Betreuungsaktivitäten – 224 Stunden

betreuerisch-pflegerische Aktivitäten – 256 Stunden

Unterstützung der zu betreuenden Person bei Erhaltung der Selbstständigkeit – 160 Stunden

Berufspraktikum – 160 Stunden Assistent eines Behinderten

Vorbereitung auf die Arbeit mit einer behinderten Person – 160 Stunden

Betreuung einer behinderten Person – 208 Stunden

Aktivierung einer behinderten Person bei der Erhaltung der Selbstständigkeit – 272 Stunden

Berufspraktikum – 160 Stunden Die Berufsausbildung in Polen ist zentral geregelt. Die Abschlussprüfung ist einheitlich und wird bei dem zuständigen regionalen Bezirksprüfungsamt abgelegt. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und einer fachpraktischen Prüfung in den Pflegekabinetten der jeweiligen Schulen.

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Als Beispiel die Übersetzung eines Abschlusszeugnisses: Diplom über berufliche Qualifikationen Name und Vorname Geburtsdatum und Geburtsort Zeugnis über die Qualifikationen im Beruf Medizinischer Betreuer Erhaltene Punkte aus dem schriftlichen Teil aus dem praktischen Teil Qualifizierung Pflegedienstleitung der kranken, nicht selbstständigen Person %-Punkten von möglichen %-Punkten von möglichen Stempel: Bezirksprüfungsamt Posen Unterschrift: Direktor des Bezirksprüfungsamtes Die meisten Ausbildungen finden in den staatlichen Schulen statt und sind kostenlos. Es gibt aber auch private Anbieter, die die zukünftigen Pflegekräfte ausbilden. Sie müssen die Rahmenpläne einhalten und die Prüfung findet dann bei der zentralen Stelle statt. Auf der im Rahmen des Projektes durchgeführten Fachkonferenz zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Pflege in Deutschland und Polen im Mai 2012 auf Schloss Ribbeck stellte der Direktor des Alten- und Pflegeheims Turski Dom die wichtigsten Aspekte und gesetzlichen Regelungen des Personaleinsatzes und der Qualifizierung in den Altenheimen in Polen dar. (vgl. Anlage 2) Weitere Infos auf der Internetseite www.kultursensiblepflege.de (Rubrik Transnationales Projekt, Ausgewählte Projektergebnisse)

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5.1 Vorstellung der Ausbildung Betreuer einer älteren Person und Betreuer im Altenheim Betreuer einer älteren Person - Nr. des Berufes 341202 - 2 jährige Ausbildung - 1.600 Stunden

Lernbereich Lernfeld Std.

M1.

Unternehmens-

führung in der Pflege

der älteren

Personen

M1.1 Organisation von Betreuungsaktivitäten

M1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit

M1.3 Fremdsprache

128

172

48

M2.

Pflegerische

Aktivitäten bei

älteren Menschen

M2.1 Erkennung der Bedürfnisse und Probleme älterer Menschen

M2.2 Pflegerische Betreuungsaktivitäten

M2.3 Gebärdensprache

208

306

48

M3.

Betreuung und

Mobilitätsförderung

der älteren

Menschen

M3.1 Soziale Arbeit

M3.2 Psychologische Arbeit

M3.3 Unterstützung älterer Menschen bei der Selbstpflege und

Selbstverwirklichung

70

270

190

M4.

Berufspraktikum

160

Betreuer im Altenheim - Nr. des Berufes 341203 - 2 jährige Ausbildung - 1600 Stunden

Lernbereich Lernfeld Std.

M1. Organisation der Pflege- und Unterstützungsaktivitäten (240)

M1.1 Rechtliche Grundlagen der Betreuungsaktivitäten M1.2 Fremdsprache bei der Arbeit im Altenheim M1.3 Ökonomie der Pflege- und Betreuungsaktivitäten

96 64 80

M2. Betreuungs-aktivitäten (480)

M2.1 Erkennen von Bedürfnissen und Problemen der Bewohner M2.2 Körperpflege und Hygiene

156 324

M3. Aktivierung der zu betreuenden Person (400)

M3.1 Funktionieren der Bewohner im Umfeld M3.2 Förderung der Selbständigkeit M3.3 Gebärdensprache

170 182 48

M4. Hilfe bei Personen mit hohem Pflegebedarf (320)

M4.1 Erkennen und Lösen der schwierigen Situationen M4.2 Entwicklung der persönlichen Kompetenzen der Betreuer

144 176

Berufspraxis (160) 160

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Betreuer einer älteren Person I Ziel der Ausbildung Nach Abschluss der Ausbildung sollten die Absolventen zur Ausübung folgender Tätigkeiten befähigt sein:

1. Erkennen von Fähigkeiten und Beschränkungen der alten Person 2. Erkennen und Interpretieren der sozialen Situationen, Lebensbedingungen, familiäre

Verhältnisse, mit der Gruppe und Umgebung der alten Person und Nutzen der individuellen Fähigkeiten, Familienumfeld

3. Anpassen von Methoden, Techniken, Instrumenten und Formen bei pflegerischen Aktivitäten an Lebenssituation, Gesundheitszustand, Erkennen von Problemen und Bedürfnissen der alten Person

4. Emotionelle Fürsorge und Hilfe bei dem Erhalten der Selbständigkeit im Leben, abhängig von der Art und Grad der Behinderung

5. Aufrechterhaltung und Entwicklung der Zusammenarbeit mit den Behörden, die für alte Menschen zuständig sind.

II Ausführlicher Inhalt der Ausbildung, die den 4 Modulen zugeordnet ist:

1. Gesundheit und Sicherheit

Kenntnis der Begriffe verbunden mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Brandschutz, Umweltschutz und Ergonomie

Kenntnis Aufgaben und Befugnisse der Institutionen

Kenntnis von Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Identifizierung von Gefahren für die Gesundheit und das Leben

Identifizierung von Risiken bzw. schädliche Faktoren, welche auf den menschlichen Körper einwirken

Kenntnisse über die Wirkung von schädlichen Einflüssen auf den menschlichen Organismus

Organisieren einer Arbeitsumgebung in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen der Ergonomie, Sicherheit und Hygiene, Brandschutz und Umweltschutz

Leistung von erste Hilfe bei Arbeitsunfällen und in lebensbedrohlichen Zuständen

2. Wirtschaftstätigkeit

Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsrechts, Gesetze über den Schutz personenbezogener Daten und Steuer-und Urheberrecht

Kenntnisse über Vorschriften bzw. Grundlagen zur Geschäftsführung

Unterscheidung zwischen Unternehmen und Institutionen und Verbindungen zwischen ihnen

Analyse die Aktivitäten von den anderen Unternehmen aus der Branche

Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen zur Gründung und Leitung eines Unternehmens

Marketingaktivitäten

Optimierung der Kosten und Erlöse ihres Geschäfts

3. Fremdsprachen/Fachsprache

4. Persönliche und soziale Kompetenz

Grundsätze des Kultur und Ethik

Kommunikation mit den Mitarbeitern

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5. Organisation der Arbeit in kleinen Teams

6. Fertigkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen im Beruf

Bestimmung der mentalen, psychischen Prozesse und ihre Rolle im menschlichen Leben

Bestimmung der Auswirkungen von emotionalen und motivationalen Prozessen in der Effizienz der menschlichen Aktivität

Erklärung der regulatorischen Rolle der Persönlichkeit in Beziehung mit der Umwelt

Befolgung der Ethik und beruflicher Verantwortung

Charakterisierung der menschlichen Entwicklung in den verschiedenen Altersphasen

Methoden der Kommunikation und Verhandlung in verschiedenen sozialen Situationen

Stressursachen und Formen des Umgangs mit Stress; Burnout-Prävention

Modelle und Funktionen der Familie

Ziele und Aufgaben der Sozialpolitik des Staates

Wahrnehmung der Vielfalt der gesellschaftlichen, moralischen, nationalen, religiösen, ethischen und kulturellen Einstellungen

Festlegung der Rolle der sozialen Diagnose bei der Lösung sozialer Probleme

Identifizierung der Faktoren, die soziale Ausgrenzung von Einzelpersonen und Gruppen beeinflussen

Bestimmung und Einschätzung der Auswirkungen von Erziehung- und psychosozialen Problemen der älteren Menschen und deren Familien

Anwendung gesetzlicher Bestimmungen im Bereich der Sozialhilfe und Sozialversicherung

Feststellung des Umfanges und die Bedingungen für die Verwendung von Gesundheitsleistungen, die vom Staat garantiert sind

Organisation der Sozialheime/Altersheimen in Polen, unter Berücksichtigung des Leistungsumfanges

Beherrschung von Gebärdensprache

7. Betreuungsdienstleistungen bei zu pflegenden Personen

Dokumentation über den gesundheitlichen und sozialen Zustand der älteren Person

Erkennen von Lebensbedingungen der älteren Person

Einschätzung der psychophysischen Fähigkeiten

Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen der älteren Menschen bei der Erfüllung von biologischen, psychologischen, sozialen Bedürfnissen, die aus Alter und Grad der Behinderung entstehen

Erkennen von Bedürfnissen und Problemen älterer Personen

Erkennen und Nutzung von Umweltressourcen von einer älteren Person

Organisation des Wohnumfeldes, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und der Sicherheit von einer älteren Person

Entwicklung eines Planes zur Unterstützung und der langfristigen Pflege eines älteren Menschen

Planung von Aktivitäten zur Unterstützung der Pflege eines älteren Menschen und die Wahl der Methoden, Techniken und Instrumenten für diese Aktionen

Führung der Dokumentation über die Arbeit mit älteren Menschen

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Durchführung von Aktivitäten zur Unterstützung der Pflege eines älteren Menschen

Sicherung der Qualität der Dienstleistungen unter Beachtung medizinischer Verfahren und Normen für die Pflege

Erkennen von psychischen und physischen Erkrankungen von einer älteren Person

Erste Hilfe Leistung bei leben- und gesundheitsbedrohlichen Zuständen älterer Personen

Betreuungs- und Hygienemaßnahmen bei alten Menschen

Betreuung und Pflege im Endstadium der Krankheit und emotionelle Unterstützung der älteren Person

Therapeutische Prävention gegen Wundliegen bei älteren Personen

Art und Techniken zur Durchführung entzündungshemmenden Behandlungen

Hilfe bei Verabreichung/Einnahme der verordneten Medikamente

Hilfe bei Haushaltführung der alten Personen

Organisation der primären und sekundären Gesundheitsversorgung für ältere Personen

Hilfe bei Einsatz von orthopädischen Hilfsmitteln

Vorbereitung der älteren Person in Zusammenarbeit mit der Familie auf Selbstpflege, Selbstversorgung und Führung des gesunden Lebensstiles

Sprechen mit den alten Menschen über die Problematik des Todes und würdiges Sterben

Aktivierung der Lebensselbständigkeit einer älteren Person

Einleitung und Aufrechterhaltung positiver Beziehungen der älteren Person mit Menschen aus der unmittelbaren Umgebung

Hilfe und Unterstützung bei Lösung der persönlichen und sozialen Problemen der älteren Person

Unterstützung und Mobilisation der älteren Person zu aktiver Erholung

Organisation der Freizeit

Hilfe bei technischen Hilfen

Unterstützung bei psychophysischen Verbesserung

Zusammenarbeit mit Organisationen und Behörden, die sich mit der Betreuung der älteren Personen beschäftigen

Sensibilisierung der Menschen aus der Umgebung und Bedürfnisse und Probleme der zu betreuten Person

Einbeziehen von Familie der alten Person und lokalen sozialen Umfeld

Zusammenarbeit mit Menschen aus der Umgebung der älteren Menschen

Organisation von Selbsthilfegruppen

Organisation von materieller Unterstützung in Zusammenarbeit mit Sozialhilfeinstitutionen

Zusammenarbeit mit den Therapeutengruppen aus Altenheimen, Pflegeeinrichtungen

III Bedingungen für die Durchführung der Ausbildung Schulen/Ausbildungszentren, die Betreuer älterer Menschen ausbilden, sollten über folgende Ausstattung verfügen:

Übungsraum für Pflegeaktivitäten mit Krankenhausbetten, Pflegepuppe, Schränke und Nachttisch, Matratzen gegen Wundliegen/Antidecubitus-Matratzen, Geräte zur Pflege liegender Personen, Einrichtungen für Kranke wie Geländer und Bänke, Rampen, barrierefreie Zugänge, Rollstuhl, Verbandstoffe

Übungsraum für Haushaltaktivitäten: Küchenschränke, Haushaltsgeräte, Geschirr

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Übungsraum für soziale Aktivitäten und Kunsttherapie: Fernseher, DVD Player, Beamer, Digitalkamera, Bildschirm, Diktiergerät, Musikinstrumente, Nähmaschine und Nähzeug, Büroartikel

Computerzimmer: Computer für Dozenten und Auszubildende, Internet, Scanner, Drucker

Die praktische Ausbildung kann in Schulen, Altersheimen, Pflegeeinrichtungen, Pflegetageseinrichtungen, Organisationen und Verbänden erfolgen. Die Schule organisiert ein Berufspraktikum, das überwiegend im Krankenhaus absolviert wird. Für das Berufsbild Betreuer im Altenheim wurden folgende Ausbildungsziele festgelegt: Nach Abschluss der Ausbildung sollten die Absolventen zur Ausübung folgender Tätigkeiten befähigt sein:

1. Erkennen und Beurteilen des körperlichen, geistigen und sozialen Zustands der betreuten Person

2. Entwicklung eines individuellen Plans der Unterstützung und Betreuung einer Person im Altenheim

3. Betreuung einer nicht selbstständigen, behinderten Person 4. Emotionelle Fürsorge und Hilfe bei dem Erhalten der Selbstständigkeit im Leben, abhängig

von der Art und dem Grad der Behinderung 5. Motivierung und Unterstützung bei aktiver Freizeitgestaltung der betreuten Person

Die den 4 Modulen zugeordneten Ausbildungsinhalte sind inhaltlich sehr stark angelehnt und teilweise deckungsgleich mit der Ausbildung zum Betreuer einer älteren Person, so dass auf die ausführliche Integration des Lehrplans in diese Broschüre verzichtet wird. Unterschiede finden sich vor allem hinsichtlich der pflegerisch-medizinischen Betreuungsdienstleistungen, die verstärkt auf die stationäre Pflege und deren Erfordernisse und technischen Hilfsmittel ausgerichtet sind sowie auf praktische Übungen zu unterschiedlichen Beschäftigungsangeboten in den Pflegeheimen. Bei diesem Berufsbild wird das Praktikum in Sozialpflegeheimen, Pflegeeinrichtungen und Tageseinrichtungen durchgeführt. 5.2 Vorstellung der Ausbildung Medizinischer Betreuer Der Beruf Medizinischer Betreuer existiert in Polen seit 2007. Im Rahmen des Projektes bildete unser Projektpartner, das Berufsoberschulzentrum in Sulecin, ab September 2012 im Beruf Medizinischer Betreuer aus. 14 TeilnehmerInnen begannen am 28. September 2012 ihre Ausbildung/Umschulung zum Medizinischen Betreuer mit dem Ziel, zukünftig in Polen oder anderen EU-Ländern in Pflegeeinrichtungen zu arbeiten und den Status der Arbeitslosigkeit zu beenden. (Anlage 3) Eine gemeinsam durchgeführte anonyme Befragung der polnischen LehrgangsteilnehmerInnen im Mai 2013 erbrachte das Ergebnis, dass 75 % der Absolventen bereit wären, eine Tätigkeit im Pflegebereich in Brandenburg zu beginnen. Da die modulare Ausbildung erst im September 2012 in Polen eingeführt wurde und noch keinerlei praktische Erfahrungen hierzu vorlagen, orientierte sich die Ausbildung in Sulecin an den Minimalanforderungen für diese 1-jährige Ausbildung, die sich wie folgt darstellen:

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Lernbereiche und Lernfelder - Beruf: Medizinischer Betreuer in Sulęcin

Lernbereich

Lernfeld Theoretische Ausbildung

1. Semester 2. Semester Std.-zahl

1. Pflege einer kranken, abhängigen Person

1.1 Die Bestimmungen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Brandschutz und Umweltschutz

1.2 Patientenversorgung ( biologische Bedürfnisse) 1.3 Regelungen bei der Betreuung einer kranken, abhängigen Person

20 20 40

2. Öffentliches Gesundheitswesen

2.1 Organisation des Gesundheitswesens 2.2 Gesundheitsförderung und Prävention 2.3 Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens

10 10 20

3. Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathologie; Erste Hilfe

3.1 Anatomie und Physiologie eines Menschen 3.2 Pathologie 3.3 Erste Hilfe in lebens- und gesundheitsbedrohlichen Zuständen

20 15 35

4. Grundlagen der Psychologie und Soziologie

4.1 Psychologie als Wissenschaft vom menschlichen Wesen 4.2 Elemente der Soziologie 15 15

5. Wirtschaftliche Tätigkeit im Bereich Gesundheit

5.1 Markt für die Gesundheitsleistungen 5.2 Formelle und rechtliche Vorschriften über berufliche Tätigkeit 5.3 Grundsätze der Wirtschaftstätigkeit

10 10

6. Gebärdensprache 6.1 Gehörlose und Gebärdensprache 6.2 Daktylographie 6.3 Ideographie

20 20

7. Berufsfremdsprache 7.1 Namen von Geräten, Zubehör, Hilfsmitteln 7.2 Kommunikation mit dem Patienten in der Fremdsprache

15 15 30

Praktische Ausbildung

8. Pflege- und Betreuungs-aktivitäten - Übungsraum

8.1 Pflegerische und medizinische Handlungen 8.2 Pflegemaßnahmen

45 40 85

9. Pflegeaktivitäten bei einer kranken, abhängigen Person

9.1 Betreuung einer kranken, abhängigen Person 9.2 Medizinischer Betreuer im therapeutischen Team 40 45 85

Insgesamt 85 85 170

Berufspraktikum 80 80 160

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Die ab Herbst 2013 in Sulecin begonnenen neuen Kurse werden schon nach dem modularen System und mit einer Stundenzahl für die theoretische Ausbildung von 800 durchgeführt. Unabhängig von der Stundenzahl wurde in den Beratungen und Diskussionen der Deutsch-Polnischen Multiplikatorengruppe Pflege festgestellt, dass in der polnischen Ausbildung bestimmte Lernfelder und vor allem Praxisreflektionen unbedingt erweitert und vertieft werden müssen, um in Deutschland als Pflegehelfer oder Pflegeassistent in stationären Einrichtungen arbeiten zu können. Gleichermaßen trifft das auch auf das Praktikum zu, das von der durch uns untersuchten und begleiteten Azubi-Gruppe ausschließlich im Krankenhaus durchgeführt wurde. Deshalb wurde im Rahmen des Transnationalen Projektes beschlossen, am Beispiel dieses Kurses als Modell-Pilotprojekt eine gemeinsame Pflegeausbildung durchzuführen, die die Grundlage bilden sollte für ein gemeinsames deutsch-polnisches Curriculum Pflegehelfer. Hierzu wurden gemeinsame Lehrveranstaltungen, Vorträge von Dozenten der Altenpflegeschule des BAZ e. V. sowie gemeinsamer fachpraktischer Unterricht in den Pflegekabinetten des BAZ e. V. durchgeführt.

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Fünf polnische Teilnehmerinnen haben im Juli 2013 erfolgreich ein Praktikum im Seniorenpark Stadtforst des Wohn- und Pflegezentrum Havelland GmbH Rathenow der Unternehmensgruppe Havelland Kliniken absolviert.

Die hierzu erfolgte Befragung der Praktikantinnen (Fragebogen in Anlage 4) erbrachte das Ergebnis, dass das Praktikum voll ihren Erwartungen entsprochen hat, das hohe Niveau und die Qualitätsstandards in deutschen Pflegeeinrichtungen die Praktikanten begeistert haben und sie in ihrem Entschluss gestärkt haben, zukünftig in Form einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in Brandenburger Pflegeeinrichtungen arbeiten zu wollen. 6. Vergleich der deutschen und polnischen Ausbildungsberufe und Abschlüsse als Grundlage für eine gemeinsame transnationale Fachkräftesicherung Aufbauend und korrespondierend mit den im Punkt 3 herausgearbeiteten Kriterien wurden bei der Arbeit an der Vergleichsstudie folgende Methoden angewandt: a) Sekundärforschung

Literatur- und Internetrecherchen in Deutschland und Polen

Studium der aktuellen Ausbildungsgesetze im Pflegebereich in Deutschland/Brandenburg und Polen

Studium und Analyse vorliegender Rahmenlehrprogramme, Curricula und Prüfungsordnungen für den Pflegebereich in Deutschland und Polen

Auswertung von statistischem Material b) Primärforschung

Befragung in Verbindung mit Interviews und Fragebögen

Checklistentechnik

Selbstaufschreibung

Expertenbefragungen nach der Delphi-Methode

Arbeitsgruppentagungen

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Workshops

Beobachtung

Studien zu Best Practices

Tests – Modell- und Pilotprojekt für eine gemeinsame Pflegehelferausbildung Hierzu wurden in deutsch-polnischer Zusammenarbeit im Projektzeitraum zur Erreichung der gestellten Ziele folgende Projektaktivitäten durchgeführt, die die Grundlage für nachfolgenden Vergleich sowie die Rahmenbedingungen für eine mögliche transnationale Pflegekooperation bilden. A Ziel:

Entwicklung und Förderung des Austausches und der Zusammenarbeit mit Akteuren der Arbeitsmarktpolitik im Bereich Pflegemanagement in Polen

Ergebnistransfer:

Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen BAZ e. V. und den Kooperationspartnern des Projektes in Polen (Turski Dom, Berufsschulzentrum Sulecin)

aktive Begleitung und Unterstützung des Projektes und seiner Aktivitäten durch die Landkreise Havelland und Sulecin einschließlich Projektkontrolle

Teilnahme des BAZ e. V. und des Landkreises Havelland am 19. und 20. Kulturfestival der Pflegeeinrichtungen der WojewodschaftLubuskie

Vorstellung des Projektes durch die Leitung von Turski Dom vor anderen Pflegeeinrichtungen der Wojewodschaft

Regelmäßige Projektkontrolle und Projektberatung durch den Vize-Landrat aus Sulecin mit dem Sozialdezernenten des Havellandes.

B Ziel:

Entwicklung von Bausteinen/Modulen zur Absicherung des Fachkräftebedarfs in den Pflegeberufen in Deutschland und Polen

Ergebnistransfer:

Deutsch-Polnische Fachkonferenz zu Aspekten einer transnationalen Altenpflegeausbildung am 22. Mai 2012 auf Schloss Ribbeck (Anlage 5) - Teilnahme von Altenpflegeeinrichtungen des Havellandes

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Deutsch-Polnischer Workshop zur Fachkräftesicherung in der Pflege am 13.12.2012 im BAZ e. V. Selbelang

Austausch und Übersetzung vorhandener Lehrprogramme im Pflegebereich in Deutschland und Polen

Erarbeitung eines gemeinsamen Curriculums zur Pflegehelferausbildung nach Brandenburger Gesetz

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C Ziel:

Schaffung eines Deutsch-Polnischen Ausbildungsnetzwerkes für den Pflegebereich – Wechselseitiger Informationsaustausch zur Pflegeausbildung und Pflegepraxis zwischen Lehrern, Auszubildenden und Kooperationspartnern beider Länder.

Ergebnistransfer:

Bildung der Deutsch-Polnischen Multiplikatorenarbeitsgruppe Pflege am 23. Mai 2012 mit

Fixierung Arbeitsplan und Arbeitsaufgaben

Erprobung einer gemeinsamen Berufsausbildung in Zusammenarbeit mit dem

Berufsoberschulzentrum Sulecin ab September 2012 (Modell- und Pilotprojekt für Polen)

Auswahl deutscher Azubis und Umschüler für die Projektteilnahme

Treffen und Erfahrungsaustausch dieser Teilnehmer mit den polnischen Azubis am

21.09.2012 in Sulecin

Durchführung eines Polnisch-Grundkurses für interessierte Teilnehmer der Seminargruppe

Altenpflegehelfer (7 Personen) im Umfang von 30 Stunden im Zeitraum Januar bis Juni

2013. Den TeilnehmerInnen wurde hierzu in Verbindung mit ihrer Abschlussprüfung im

August 2013 ein Zertifikat über den Polnisch-Sprachkurs vom BAZ e. V. ausgestellt

Feierliche gemeinsame Eröffnung des polnischen Kurses Altenpflegehelfer/Medizinischer

Betreuer (14 TN) am Berufsoberschulzentrum Sulecin am 28.09.2012 unter Teilnahme des

Landrates von Sulecin

Durchführung gemeinsamer Lehrveranstaltungen in Selbelang und Sulecin

Exkursion der Gruppe Altenpflegehelfer des BAZ e. V. am 31.01.2013 zum Turski Dom in

Sulecin in Verbindung mit Workshop zu Arbeitsweisen und Methoden in der stationären

Pflege unter Teilnahme von Azubis der polnischen Gruppe Medizinischer Betreuer

Organisatorisch-technische Begleitung und Unterstützung der fachpraktischen Prüfung der

Gruppe Medizinischer Betreuer am 28. und 29.05.2013 in Sulecin durch das BAZ e. V. (z. B.

Bereitstellung von 2 Pflegepuppen)

Vorbereitung und Durchführung des Praktikums der Gruppe Medizinischer Betreuer im WPZ

Rathenow im Zeitraum vom 29.07. bis 02.08.2013

Inhaltliche Vorbereitung vor Ort in Rathenow sowie in Sulecin

Einbeziehung der Gruppe Altenpflegehelfer in die Vorbereitung und Betreuung der

polnischen Azubis (Patenschaften)

Abschluss eines Partnerschaftsvertrages zum Praktikum zwischen BAZ e. V. und

WPZ Rathenow

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6.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede beim Vergleich der klassischen Indikatoren der

Ausbildung

Verglichen werden im Nachfolgenden

I der Beruf Staatlich examinierter Altenpfleger mit den polnischen Berufen Betreuer einer älteren

Person und Betreuer im Altenheim

II der Beruf Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer nach Brandenburger Altenpflegehilfegesetz

sowie der Basiskurs Pflege mit dem polnischen Ausbildungsberuf Medizinischer Betreuer

In der Auswertung dieser Vergleiche werden Maßnahmen und Varianten für eine Vergleichbarkeit

der polnischen Berufe mit Blick auf eine Berufsanerkennung in Brandenburg vorgeschlagen.

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Indikator staatlich examinierter Altenpfleger in Deutschland

Betreuer einer älteren Person/Betreuer im Altenheim

Quantitative Betrachtung

Ausbildungsdauer

Stundenzahl gesamt

theoretischer Unterricht in Schule

Stundenzahl Praktikum

Abbruchquote

Erfolgsquote

Vermittlungsquote in Arbeit

3 Jahre 4.600 2.100

2.500 20% 95 % 100 %

2 Jahre 1.600 1.440 160 Da bei unserem polnischen Kooperationspartner 2012/2013 nicht ausgebildet wurde, liegen hierzu keine Ergebnisse vor.

Qualitative Betrachtung

Zugangsvoraussetzungen

Art der Prüfung

Zeugnis

Qualifikation des Lehrpersonals

Bedingungen für die Durchführung der Ausbildung

Lehrgangsinhalte

erweiterte Berufsbildungsreife

schriftlich (zentral für Brandenburg)

mündlich (in Schule)

praktisch (Praxiseinrichtung)

Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Altenpflege und Urkunde zur Führung der Berufs-bezeichnung

Dipl.-Pflegepädagogen/ Dipl.-Med.-Pädagogen mit pflegerischem Grundberuf

staatlich anerkannte Altenpflegeschule, Duales System – Pflegeeinrichtung in Praxis

siehe Curriculum Altenpfleger

Abschluss Lyzeum

schriftlich (zentral in den jeweiligen poln. Bezirken)

praktisch (Schule)

Diplom für die berufliche Qualifikation, gültig für ganz Polen

Krankenschwester mit pädagogischer Zusatzqualifikation

staatliche Berufsschule, die Ausbildung in den Pflegeberufen anbietet

siehe Lehrplan im Punkt 4.2

Ein unmittelbarer Vergleich ist auf Grund der unterschiedlichen Ausbildungsdauer und des Verhältnisses Theorie und Praxis nicht sinnvoll.

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Indikator Altenpflegehelfer nach Brb.

Altenpflegehilfegesetz

Pflegebasiskurs mit

Zusatzqualifikation Demenz

Medizinischer Betreuer

Quantitative Betrachtung

Ausbildungsdauer

Stundenzahl gesamt

theoretischer Unterricht in Schule

Stundenzahl Praktikum

Abbruchquote

Erfolgsquote

Vermittlungsquote in Arbeit

1 Jahr

1.650 750

900 20 % 90 % 95 %

9 Wochen/evtl. plus 4 Wochen Praktikum 360 360

Möglichkeit des Praktikums von 160 h besteht

1 Jahr 800 640

160

14 % 100 % 8 %

Qualitative Betrachtung

Zugangsvoraussetzungen

Art der Prüfung

Zeugnis

Qualifikation des Lehrpersonals

Bedingungen für die Durchführung der Ausbildung

Berufsbildungsreife

mündlich (Schule)

praktisch (Praxiseinrichtung)

Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpflegehelfer und Zeugnis über die staatliche Prüfung

Dipl.-Pflegepädagogen/ Dipl.-Med.-Pädagogen

staatlich anerkannte Altenpflegeschule plus Pflegeeinrichtung in Praxis

Berufsbildungsreife

Abschlusskolloquium

Zertifikat mit Fachinhalten und Stundenzahl

Dipl.-Pflegepädagogen/ Dipl.-Med.-Pädagogen

Abschluss Lyzeum

schriftlich (zentral in den Bezirken)

fachpraktisch (in Schule)

Diplom für die berufliche Qualifikation, anerkannt in ganz Polen

Krankenschwester mit pädagogischer Zusatzqualifikation

staatl. Berufsschule, die Ausbildung in den Pflegeberufen anbietet

Lehrgangsinhalte Da im Rahmen des Projektes eine teilweise gemeinsame Ausbildung der Medizinischen Betreuer in Polen mit der Klasse Altenpflegehelfer des BAZ in 2012/2013 durchgeführt wurde, sind im nachfolgenden folgende inhaltliche Unterschiede in den Lehrprogrammen festgestellt worden.

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Unterschiede in den Lehrprogrammen Polnisches Lehrprogramm

es gibt keine Themen über medizinische Rehabilitation, dt. Lernfeld 1.1.3/1.5.1

keine Themen über Sozialisierung d.h. historische und religiöse Einflüsse, Werte und Normen – dt. Lernfeld 2.1.1

keine Themen über ethnische und interkulturelle Aspekte in der Pflege und Betreuung – dt. Lernfeld 2.1.1

keine Themen über wichtige Grundlagen der Medikamentenverabreichung – dt. Lernfeld 1.3.1/1.5.3

keine Themen über Mitwirken bei Injektionen, Infusionen, Blutentnahme – dt. Lernfeld 1.5.4

keine Themen mit der Berücksichtigung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen und über die interdisziplinäre Zusammenarbeit - dt. Lernfeld 1.5.1

Keine Themen über Begleitung und Unterstützung der alten Menschen bei den therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen – dt. Lernfeld 1.5.7

Keine Themen über Gewalt in der Pflege – dt. Lernfeld 4.3.3

Deutsches Lehrprogramm

es gibt keinen Fremdsprachenunterricht

keinen Gebärdensprachenunterricht

kein Integrationstraining, ist im polnischen Lehrplan ein Teil des Berufspraktikums

Gemeinsamkeiten zwischen beiden Lehrprogrammen

Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen

Grundlagen des Pflegeprozesses im Rahmen der Altenpflegehilfe

Mithilfe bei der Unterstützung alter Menschen in ihrer Selbständigkeit und bei ihrer Selbstpflege

Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit eingeschränkten Funktionen der Sinnesorgane

Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit akuten und chronisch somatischen Erkrankungen

Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit neurologischen Erkrankungen

Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit psychischen und psychiatrischen Erkrankungen

Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit infektiösen Erkrankungen

Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit akuten und chronischen Schmerzen

Mithilfe bei der Pflege und Begleitung sterbender alter Menschen

Mithilfe bei der personen- und situationsbezogenen Pflege alter Menschen

Mithilfe bei der medizinischen Diagnostik und Therapie

Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

Gesundheitsförderung und Prävention 6.2 Gemeinsamkeiten und Unterschiede unter Einbeziehung internationaler Standards Um die Chancen und Möglichkeiten für die Beschäftigung polnischer Pflegekräfte in Brandenburger Einrichtungen zu verbessern und eine langfristige Personalzuwanderung zu erreichen, sind folgende im Punkt 3.2 aufgeführten übergreifenden neuen Kriterien und internationalen Standards gemeinsam zwischen polnischen Ausbildungseinrichtungen und dem BAZ e. V. Selbelang als Koordinierungs- und Ansprechstelle im Land Brandenburg umzusetzen:

Beseitigung der Theorie-Praxis-Diskrepanz bei allen polnischen Ausbildungsberufen im

Pflegebereich

Vereinheitlichung/Anpassung der Curricula der theoretischen Ausbildung an die deutschen

Lehrprogramme

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Erschließung von Finanzmitteln in Polen und Deutschland bzw. EU für die Aufstockung der

polnischen theoretischen Ausbildung sowie für Praktika und Sprachunterricht Deutsch

Sicherung einer echten Willkommenskultur im Land Brandenburg und besonders in den Brandenburger Pflegeeinrichtungen (vgl. hierzu weitere Ausführungen im Punkt 7)

7. Chancen, Möglichkeiten und Bedingungen für eine transnationale Pflegekooperation 7.1 Anpassungsqualifizierungen für Absolventen polnischer Pflegeberufe Aufgrund vom Vergleich der Pflegeberufe in Deutschland und Polen werden folgende polnische Zielgruppen für die Fachkräftesicherung in Brandenburg und dafür entsprechende Anpassungsqualifizierungen vorgeschlagen:

Zielgruppe 1:

Absolventen der Ausbildung Betreuer einer älteren Person/Betreuer im Altenheim mit mehrjähriger

Tätigkeit im Praxisbereich

Diese 2-jährige Ausbildung, die in Polen berufsbegleitend durchgeführt wird, ist adäquat bezogen

auf Gesamtstundenzahl sowie Lehrgangsinhalte (Lernfelder) dem Beruf der Staatlich anerkannten

Altenpflegehelfer nach Brandenburger Altenpflegehilfegesetz und müsste in dieser Form unmittelbar

von den zuständigen Behörden als gleichwertig anerkannt werden. Für die adäquaten Kenntnisse

sprechen desweiteren die höheren Zugangsvoraussetzungen für die polnischen Teilnehmer und das

in Polen erworbene Diplom für diese berufliche Qualifikation.

Notwendige Anpassungsqualifizierung: Zusatzkurs zur Erweiterung der deutschen

Sprachkenntnisse mit Pflegevokabular

Zielgruppe 2:

Absolventen/Umschüler der Ausbildung Betreuer einer älteren Person/Betreuer im Altenheim mit

160 Stunden Pflegepraxis

Analog Zielgruppe 1 entspricht formal der polnische Abschluss dem Beruf des Staatlich anerkannten

Altenpflegehelfers nach Brandenburger Altenpflegehilfegesetz. Eine berufliche Anerkennung in

Brandenburg für die Absolventen aus dieser Zielgruppe und somit die Aufnahme einer

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Brandenburger Pflegeeinrichtungen ist unserer

Meinung nach möglich, jedoch nur in Verbindung mit folgenden Anpassungsqualifizierungen:

Erwerb der fehlenden Pflegepraxis (mindestens 3 Monate) über Praktika in polnischen,

empfehlenswerterweise Brandenburger Pflegeeinrichtungen, die eventuell auch danach als

Arbeitgeber für die polnischen Absolventen agieren

Hierzu sind in deutsch-polnischer Zusammenarbeit unter der Regie des BAZ e. V. bereits

entsprechende Vorbereitungen (z. B. Auswahl der Kooperationspartner, Praktikumsplätze

und Abstimmung der Praktikumsinhalte) getroffen

Parallel zum Praktikum wird ein Deutschkurs mit Pflegevokabular durchgeführt

Zielgruppe 3: Absolventen der Ausbildung Medizinischer Betreuer

Diese überwiegend in Polen berufsbegleitende Ausbildung wird größtenteils von Umschülern besucht und über die Arbeitsagenturen finanziert. Bezüglich Stundenzahl, Praktikum und

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Lehrgangsinhalten ist dieser Abschluss mit dem Pflegebasiskurs als Grundlage für die Arbeit als Pflegehilfskraft in Deutschland zu vergleichen. Die im Rahmen des Projektes durchgeführte Bildungskooperation zwischen der Altenpflegeschule des BAZ e. V. und dem Berufsoberschulzentrum Sulecin bei der Ausbildung zum Medizinischen Betreuer zeigte aus deutscher Sicht bestimmte Defizite bei ausgewählten Lernfeldern sowie beim Praktikum auf. Deshalb wurde für diesen speziellen Kurs ein gemeinsames Curriculum (Anlage 6) entwickelt und erprobt. Notwendige Anpassungsqualifizierung:

Arbeit nach gemeinsamen Curriculum

Durchführung eines Praktikums in polnischen/deutschen Pflegeeinrichtungen unterschiedlichen Typs, und nicht wie derzeit nur im Krankenhaus

Zusatzkurs zur Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse mit Pflegevokabular Bezüglich der Kosten (Reisekosten, Unterbringung und Verpflegung) muss versucht werden, über das LEONARDO-Programm Zuschüsse für die polnischen Absolventen zu erhalten. Gleichzeitig müsste es auch im Interesse der Brandenburger Pflegeeinrichtungen liegen, für ihre potenziellen zukünftigen Arbeitskräfte aus Eigenmitteln solch ein Praktikum aktiv zu unterstützen und zu begleiten (WIN-WIN-Situation). Um die Deutsch-Sprachkenntnisse mit Pflegevokabular der polnischen Absolventen zu verbessern, wird das BAZ e. V. spezielle Kurse, die sowohl in Polen als auch beim BAZ e. V. in Paulinenaue/OT Selbelang durchgeführt werden, anbieten. Hierzu wurde durch das BAZ für 2014 ein Transnationaler Projektantrag bei der LASA gestellt, der sich vorrangig dieser Thematik zuwendet und die Erfahrungen Österreichs bei der Integration osteuropäischer Pflegekräfte (Österreichischer Integrationsfonds ÖIF) integriert. Desweiteren wird für junge polnische Ausbildungsinteressenten auf das Förderprogramm MobiPro-EU, zu beantragen über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn, verwiesen. Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Bonn Internationaler Personalservice www.thejobofmylife.de 7.2 Willkommenskultur im Land Brandenburg weiter ausprägen Verwaltungen im Land Brandenburg müssen sich für die Optimierung des Anerkenntnisgeschehens im Zuge von Benchmarking die Erfahrungen und Resultate aus anderen Bundesländern wie Hessen, Niedersachsen oder Baden-Württemberg zu Nutze machen. Denn wie der ,,Fortschrittsbericht 2012 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung’’18 verdeutlicht, muss Deutschland die Willkommenskultur für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten und Hochqualifizierte aus Drittstaaten entscheidend verbessern, wenn es ein attraktives Zielland für internationale Fachkräfte werden will. Hierzu wurde im Rahmen der Fachkräfte-Offensive das zweisprachige Willkommensportal www.make-it-in-germany.com gestartet. Darüber hinaus wird beispielsweise der Aufbau von Welcome Centern als Anlaufstellen für alle Fragen und Anliegen unterstützt. Das BMAS unterstützt diese durch Anschubfinanzierungen im Rahmen des IQ-Netzwerkes. Die Center sind kommunal organisiert. Zudem muss die Willkommenskultur in Unternehmen und in der Gesellschaft weiter verbessert werden. Insbesondere der Bereich der (Alten-)Pflege zeigt, dass Deutschland den Bedarf an ständig wachsendem Bedarf qualifizierter Pflegekräfte vor dem Hintergrund seiner demographischen Probleme nicht ohne Zuwanderung wird decken können. Dies machte zuletzt die umfangreiche Studie ,,Chancen zur Gewinnung von Fachkräften in der Pflegewirtschaft’’19 des BMWi vom Dezember 2012 überdeutlich.

18

www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/fortschrittsbericht-fachkraefte-2013-01.html 19

BMWi (2012): Chancen zur Gewinnung von Fachkräften in der Pflegewirtschaft

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Maßnahmen zur Erleichterung der Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte

Die bisher eingeleiteten Bemühungen zur Erhöhung des inländischen Angebots an Pflege-fachkräften werden daher von Maßnahmen flankiert werden müssen mit dem Ziel, verstärkt Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, die sich durch eine echte Willkommenskultur angenommen fühlen, wobei diese Kultur längst nicht nur auf den nationalen Rahmen in Deutschland bzw. regionalen Rahmen im Land Brandenburg begrenzt sein sollte. Langfristige Maßnahmen zum Ausprägen einer Willkommenskultur wären:20

a) Sensibilisierung der Gesellschaft für die gesellschaftliche Notwendigkeit von Zuwanderung in Pflegeberufen sowie die entsprechende Vereinfachung und Vereinheitlichung der Regeln zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (bundesweit gleiche Anforderungen z. B. bzgl. des geforderten Sprachniveaus, Transparenz und kurze Bearbeitungsfristen)

b) Überarbeitung der Zuwanderungsregelungen (insb. § 30 BeschV) – Öffnung des

Arbeitsmarktes für Pflegeberufe sowie die fachliche Unterstützung bzgl. der Besonderheiten von Pflegeabschlüssen bis hin zur administrativen Unterstützung bei der Einwanderung (Visabeschaffung, Behördengänge, Wohnungssuche, Jobvermittlung)

c) Förderung von Kooperationen mit potenziellen Herkunftsländern wie Polen zwecks

frühzeitiger Vorbereitung von Auszubildenden für einen Deutschlandaufenthalt (auch Einsatz deutscher Dozenten) oder zur Eröffnung von deutschen Pflegeschulen im Ausland (Berufsbildungsexport) bis hin zur Einführung binationaler Studiengänge für Pflegeberufe und entsprechende Angebote von Austauschprogrammen und Praktikumsplätzen

d) Angebot einer adäquaten Sprachförderung für zugewanderte Pflegekräfte mit Fokus auf die

Fachsprache in der Pflege (einschl. Angebot von „Refresherkursen“) e) Maßnahmen zur Integration z. B. durch gemeinsame Aktivitäten der Belegschaft oder

Gründung von „Zentren für Integration und Migration“, die Hilfestellungen z. B. bei Dolmetschertätigkeiten, der Wohnungssuche, Einschulung der Kinder etc. bieten

Doch was ist für eine gelebte Willkommenskultur erforderlich? Die Antwort bindet an die effektive Umsetzung der EU-Richtlinie 2005/36/EG an, wofür auch in der Verwaltung ein deutlicher Kompetenzaufbau erforderlich ist. Zum anderen verweist sie auf die Erfolgsfaktoren und Widerstände für eine gemeinschaftliche Integrationsleistung von Gesetzgeber, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft gegenüber den Migranten. Zur Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse ist in der Altenpflege im Rahmen einer individuellen Prüfung ein Antrag auf Gleichwertigkeit zu stellen. Derzeit ist eine Vielzahl von Behörden mit jeweils unterschiedlichen Verfahren mit der Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschäftigt, wobei die damit verbundenen Formalitäten stark einzelfallabhängig sind. Jedoch gibt es überzeugende Argumente für eine einheitliche Verwaltungspraxis in den Bundesländern für eine ermessensfehlerfreie Umsetzung des vorrangigen Europarechts, schon allein aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Entscheidungen in Bezug auf die Gleichwertigkeit innerhalb der Bundesländer.21 1. Handlungsempfehlung für Berufsanerkenntnisentscheidungen nach Projektmuster treffen

Standardisierung der Entscheidungskriterien für die Berufsanerkenntnis nach dem Muster aus dieser vorliegenden Studie. Die Interessenten aus den dargestellten fünf Berufen aus Polen, die im Bereich der Altenpflege im Land Brandenburg tätig werden wollen, sind insbesondere auf die Praxisanteile ihrer Tätigkeit im Bereich Altenpflege zu prüfen. Bei nicht

20

Ebenda, S. 42 21

Mit Beschluss vom 26.10.2012 hat die MPK sich dafür ausgesprochen, dass die Anerkennungsverfahren für Berufe in der Gesetzgebungskompetenz der Länder grundsätzlich auf der Basis der BQFGs der Länder erfolgen sowie in den Ländern getroffene Anerkennungsentscheidungen wechselseitig anerkannt werden.

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hinreichenden Zeiten in der Altenpflege wird ein bezahltes Praktikum in der Altenpflegehilfe in einer Brandenburger Altenpflegeeinrichtung empfohlen. Die berufsbezogenen Sprachkenntnisse sollten auf dem Niveau B2 liegen. Sind diese noch nicht erreicht, ist eine berufsbezogene Sprachqualifizierung durchzuführen.

Umschüler, wie sie die Ausbildung nach einem deutsch-polnischem Curriculum aus unserem Projekt hervorbringt, sollten eine Berufsanerkenntnis erhalten als Altenpflegehelfer, nachdem sie ein bezahltes Praktikum in einer Einrichtung der Altenpflege im Land Brandenburg geleistet haben. Die berufsbezogenen Sprachkenntnisse sollten auf dem Niveau B2 liegen. Sind diese noch nicht erreicht, ist eine berufsbezogene Sprachqualifizierung durchzuführen.

Koordination und Dokumentation von Beratungs- und Entscheidungsleistungen für MigrantInnen durch die damit befassten Mitarbeiter und Ressorts, die insbesondere für den Arbeitsmarktsegment Altenpflege im Land Brandenburg tätig sind

2. Handlungsempfehlungen für eine Willkommenskultur im Land Brandenburg, z.B. durch

Ausbau der Koordinierung der Arbeitsmarktakteure der Region Brandenburg

Ausbau der regionalen und grenzüberschreitenden Vernetzung der Arbeitsmarktakteure im Land Brandenburg

Koordination und Dokumentation von arbeitsmarktbezogenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für MigrantInnen, die in der Altenpflege im Land Brandenburg tätig werden wollen

Organisation von Workshops für Arbeitsagenturen, Jobcenter und Kammern im Land Brandenburg, wobei die Erkenntnisse und Kompetenzen des laufenden Projekts einbezogen werden können

Sensibilisierung von polnischen MigrantInnen und Kooperationspartnern

Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen zu arbeitsmarktrelevanten Themen in Polen, z.B. durch die Einrichtung einer Vor-Ort-Service-Agentur in den polnischen Nachbarregionen Brandenburgs

Einbinden von polnischen Kooperationspartnern im Bereich Berufsbildung, Kommune und Unternehmen der Altenpflege in den Anerkennungsprozess für den Bereich Nachqualifizierung

Individuelle Informationsweitergabe zum Thema Anerkennung auch an polnische Partnerbehörden und Projektpartner

Schaffen von Erstberatungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Polen und im Land Brandenburg für die Erst- und Verweisberatung sowie Prozessbegleitung (in Einzelfällen) in beruflichen Anerkennungsfragen für

insbesondere für Personen, die in der Altenpflege in Brandenburg tätig werden wollen BeraterInnen anderer Einrichtungen und Behörden

Informationssammlung und Weitergabe von Rechtliche Regelungen, Anerkennungsstellen, Anerkennungsverfahren, Beratung auf Grundlage des BQFG und dann des Brandenburger Berufsanerkenntnisgesetzes

Vernetzung mit IQ-Netzwerkpartnern, Anerkennungsstellen, Regeleinrichtungen, anderen Beratungsstellen und Netzwerken im Bereich Migration und Arbeitsmarktintegration insbesondere im Zielsegment Altenpflege

Sensibilisierung und Weiterbildung von Migrantenvertretungen und kommunalen Akteuren der Migrationsarbeit, wobei Migrantenvertretungen und -organisationen eine Lotsenfunktion für die berufliche Anerkennung übernehmen können bis hin zur Unterstützung von Migrantenvertretungen bei der Zusammenarbeit mit lokalen arbeitsmarktrelevanten Akteuren im Bereich der Altenpflege und Altenpflegeausbildung im Land Brandenburg

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7.3 Algorithmus zum Gewinnen polnischer MitarbeiterInnen für den Altenpflegesektor im Land Brandenburg Um die Ergebnisse des laufenden Projekts zu verallgemeinern, zu verstetigen und nachhaltig zu entwickeln, empfiehlt es sich, einen überschaubaren und zugleich flexibel handhabbaren Algorithmus aufzustellen. Dieser Algorithmus befördert ähnlich strukturierte Vorhaben und erleichtert, die Schlüsselergebnisse in die Wirkungsbreite der Arbeitskräftegewinnung aus Polen im Land Brandenburg zu forcieren. Zudem begünstigt er das Erreichen höherer Anzahlen von einsetzbaren Arbeitskräften sowie Azubis in überschaubaren Fristen. Der Algorithmus versteht sich so als ein Kompendium von Maßnahmen, Richtlinien für begründete Entscheidungen in ihrer logischen Abfolge, als ein Instrument zum Nutzen befördernder Faktoren eines solchen Vorhabens, wie auch zum Minimieren des Wirkens von hemmenden Faktoren. Insofern dient er als Schrittfolge dem Finden und Beschreiten des optimalen Weges zum Erreichen der in vielerlei Hinsicht schwierigen Integration von polnischen Fachkräften in Brandenburg. Daher berücksichtigten wir bei der Erstellung des Algorithmus nicht nur die allgemein zugänglichen Entwicklungsschritte, sondern konzentrierten uns auf die Analyse und Verallgemeinerung der Resultate auf der Zeit- und Handlungsachse des gerade laufenden Projekts. Der Algorithmus erleichtert das Lernen aus Fehlern, indem er gestattet, aus dem Projektprozess brauchbare Schlüsse und Schritte von den weniger geeigneten zu unterscheiden und abzuleiten, eine optimierte innere Ordnung der Meilensteine des Projekts herzustellen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit zu den gewünschten Wirkungen führt, als andere durchaus mögliche Wege. Der Algorithmus trägt so Modellcharakter. Er ist abgeleitet aus dem transnationalen Pilotprojekt, das von dieser Vergleichsstudie in seinem Prozessablauf komplett evaluiert wurde. Es handelt sich daher seiner Natur nach nicht um eine zufällige Ansammlung mehr oder weniger zueinander passender Einzelmaßnahmen, vielmehr basiert der Algorithmus auf einem systemischen Ansatz. Dieser Ansatz befördert im Bedarfs- und Anwendungsfall das prozessorientierte Handeln der regionalen Akteure auf beiden Seiten der deutsch-polnischen Grenze, in anderen transnationalen Zusammenhängen oder Vorhaben. Der Algorithmus besteht aus sechs jeweils untergliederten Schritten in drei Phasen, die an ihren Sollstellen ineinander derart übergehen, damit die innere Dynamik des systemischen Zusammenhalts des Gesamtprojekts erhalten bleibt:

Phase 1: Vorbereitung

Schritt 1

1.1. Projektansatz bestimmen, Ziele und Methoden festlegen, Schrittfolge und Meilensteine des Prozesses planen, eine Kosten-Nutzen-Vorausschau erstellen, einen Finanzplan erarbeiten und Finanzierung sichern. Konkreten Nutzeffekt diskutieren und festlegen - wir favorisieren derzeit eine Vermittlungs-Erfolgsquote von 30 Prozent der am Projekt teilnehmenden polnischen Ausbildungsteilnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Land Brandenburg.

1.2. Qualifizierte Projektpartner in Brandenburg und Polen suchen und vertraglich binden, inhaltliche Grundlagen und organisatorische Strukturen der gemeinsamen Zusammenarbeit in einem transnationalen Netzwerk des Projektes schaffen und schon in dieser Phase zum laufen bringen. Dazu regelmäßige Arbeitstreffen, Workshops und Konferenzen der Akteure auf beiden Seiten der Grenze organisieren.

1.3. Einbinden der kommunalen und behördlichen Partner in der polnischen und deutschen Region in das transnationale Netzwerk und deren Information und Beteiligung sichern.

1.4. Zielgruppe der Auszubildenden fokussieren – entsprechende Vorauswahl mit den polnischen Projektpartnern treffen; bisherige Erfahrungen gehen von einer optimalen Auszubildendenzahl von bis zu 15 Seminarteilnehmern aus.

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1.5. Gemeinsames und konsequentes Monitoring festlegen, Informationsregime für alle Projektpartner sichern.

1.6. Erstellen (falls noch nicht vorhanden) eines gemeinsamen deutsch-polnischen Curriculums auf modularer Basis unter Beteiligung der Kooperationspartner aus den polnischen und deutschen Ausbildungseinrichtungen.

1.7. Begleitende Evaluierung sichern durch gemeinsame Arbeitsgruppe für flankierendes und abschließendes Projektcontrolling.

1.8. Einen Plan für die Öffentlichkeitsarbeit diskutieren und beschließen sowie Einrichten der das Projekt begleitenden Website, damit jederzeit umfassender Zugriff der im Projekt tätigen wie auch der externen Interessenten möglich ist und gegebenenfalls Anfragen, Hinweise, Empfehlungen von interner und externer Seite im konkreten Prozessverlauf ohne Zeitverzögerung berücksichtigt werden können. Die lebendige Website sichert zudem die transnationale Transparenz der Grundsatzdokumente und das Verfolgen sowie Interpretation der aktuellen Arbeitsstände und Ergebnisse.

1.9. Sichern eines (deutsch-polnischen) Übersetzungs- und Dolmetscherdienstes, der ein zügigeres Kooperations- und Kommunikationsgeschehen ermöglicht.

Phase 2: Durchführung

Schritt 2

2.1. Gemeinsame deutsch-polnische Ausbildung an einer polnischen Ausbildungseinrichtung vorbereiten, starten und effizient durchführen. Fokus liegt auf erweitertem Praxis-Modul im Land Brandenburg und Sprachmodul (mindestens Stufe B2 entspricht dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEF) der berufsbezogenen Deutschkenntnisse im Bereich der Altenpflege.

2.2. Modulare Ausbildung ausrichten auch anhand der durch die vorliegende Vergleichsstudie

festgestellten Kriteriengruppen, mit denen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Berufsbilder der Altenpflege und Altenpflegehilfe in Polen und Deutschland herausgearbeitet wurden. So wird die Vergleichbarkeit der polnischen und deutschen Berufsbilder und Ausbildungsgänge allgemein befördert und eine konkrete Bewertung im Einzelfall für ein behördliches Anerkenntnisverfahren polnischer Abschlüsse durch zuständige Stellen in Deutschland erleichtert.

2.3. Ausbildung erfolgt unter Einbeziehung deutscher Dozenten in Polen zu ausgewählten

modularen Themen und im Austausch von polnischen Dozenten und Fachkräften in Brandenburger Altenpflegeinrichtungen zur gezielten Weiterbildung und interkulturellen Sensibilisierung der dortigen Fachkräfte.

Parallel dazu Schritt 3

3.1. Entwickeln einer überzeugenden und nachhaltigen Willkommenskultur in den Brandenburger Einrichtungen der Altenpflege durch geeignete deutsch-polnische Veranstaltungen und Workshops sowie Vor-Ort-Treffen in den Altenpflegeeinrichtungen.

3.2. Entwickeln und Forcieren einer dem Projekt förderlichen interkulturellen Kompetenz der

Geschäftsleitungen und beauftragten Mitarbeiter (Mentoren) in den Brandenburger Pflegeeinrichtungen.

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3.3. Entwickeln einer dem Projekt förderlichen interkulturellen Kompetenz bei behördlichen Ansprechpartnern für die mit dem Projekt befassten Akteure. Dazu ist eine „Handreichung“, wie sie im Zuge der laufenden vergleichenden Projektstudie erarbeitet wird, zu nutzen.

3.4. Durchführung und Auswertung einer anonymisierten, nicht repräsentativen Befragung der

polnischen Arbeitskräfte zu ihren Erwartungen an ein Praktikum in Deutschland und an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Brandenburger Altenpflegeinrichtungen.

Schritt 4

4.1. Start der Vermittlungsaktivitäten der polnischen Azubis zu den Brandenburger Altenpflegeeinrichtungen zwei Monate vor deren erfolgreichem Ausbildungsabschluss. Unterstützung gewähren hierzu Arbeitsagentur Brandenburg sowohl durch Vor-Ort-Präsenz in Polen für die polnischen Azubis als auch als Ansprechpartner der suchenden Brandenburger Altenpflegeeinrichtungen in Frankfurt/Oder.

4.2. Projektcontrolling + Feinjustierung des Projekts

Schritt 5

5.1. Durchführung und Auswertung eines modularen Praktikums für die polnischen Azubis in Brandenburger Altenpflegeeinrichtungen. Das Praktikum sollte genutzt werden, damit sich polnische Azubis und Brandenburger Mitarbeiter gegenseitig kennen lernen und dem konkreten Vermittlungsgeschehen nachhaltige Impulse geben.

5.2. Vermittlung der Azubis in Brandenburger Einrichtungen in sozialversicherungspflichtige

Beschäftigung im Zuge von Einzelfall-Management. Dabei sind auch gruppendynamische Vermittlungsvorhaben zu berücksichtigen, wenn zwei oder mehr Azubis zusammen ihre Tätigkeit in einer Brandenburger Altenpflegeinrichtung aufnehmen wollen.

Phase 3: Auswertung und Nachbereitung und Nachhaltigkeit sichern

Schritt 6

6.1. Sichern der Öffentlichkeits- und Vorbildwirkung des Prozesses für weitere Interessenten, Maßnahmen treffen zu weiteren Verstetigung des Projekts sowohl im transnationalen Netzwerk als auch darüber hinaus für Interessenten im EU-Raum bzw. für Arbeitskräftemigrationsprojekte zwischen Deutschland und Drittländern, indem Machbarkeit und Handhabbarkeit des Prozessmanagements nachgewiesen und veranschaulicht wird.

6.2. Kosten-Nutzenanalyse und Prüfung der Verwendung von Fördermitteln sowie eine

abschließendes Kostencontrolling nach Projektende. 6.3. Projektauswertung und Verbleibsuntersuchung dreimal – nach sechs Wochen, nach drei

und nach sechs Monaten: Feststellen, wie viele polnische Arbeitskräfte bleiben in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Brandenburg. Feststellen, wie viele Fachkräfte beenden ihr Arbeitsverhältnis aus welchen Ursachen; diese Ursachen nach Möglichkeit umgehend beseitigen bzw. für kommende Projekte ausschließen.

6.4. Durchführung und Auswertung einer anonymisierten, nicht repräsentativen Befragung der

polnischen Arbeitskräfte zur Stand der Erfüllung ihren Erwartungen in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Brandenburger Altenpflegeinrichtungen.

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6.5. Vergleichen der Ergebnisse aus Schritt 3.4 und Schritt 6.3 und Festlegen von Schlussfolgerungen für das laufende und die zukünftigen Projekte.

6.6. Bestimmen der befördernden und hemmenden Faktoren für das laufende Vorhaben und

kommende Projekte, um einen hohen Nachhaltigkeitseffekt zu erzielen und zu sichern. 6.7. Verallgemeinern der Erfahrungen aus dem Projekt im Best-Practices-Ansatz und einen

Beitrag leisten für den Diskurs zur europäischen Arbeitskräftemobilität in geeigneten Medien und Foren.

Zusammenfassung Dieser Algorithmus nutzt in der Perspektive dem projektbezogenen Planen und Handeln der regionalen Akteure im geschaffenen transnationalen Netzwerk, darüber hinaus der regionalen Akteure aus der Wirtschaft, Bildung und Politik in Polen, im Land Brandenburg und überregional in Deutschland. Damit stellt dieser Algorithmus in seiner Phasen- und Schrittfolge eine nutzwertorientierte und flexible Arbeitsmarktintegrations- und Bildungskette dar, der sich unter den rasch wandelnden Bedingungen des transnationalen Arbeits- und Bildungsmarktes auch perspektivisch beweisen und durchsetzen muss. Das BAZ e.V. und seine polnischen Projektpartner sind schon jetzt, nach erfolgreicher Durchführung des Pilotprojekts, in der Lage, für andere Projektkandidaten in Brandenburg, in Polen und anderen Ländern wertvolle Unterstützungsarbeit leisten, z.B. das gemeinsame deutsch-polnische Curriculum zur Verfügung zu stellen. Für ähnlich angedachte Projektvorhaben und deren Akteure halten das BAZ e.V. und seine Kooperationspartner im transnationalen Netzwerk bereits jetzt geeignete Ansprechpartner und handhabbare Kommunikationslinien vor. 8. Resümee und Ausblick zur deutsch-polnischen Fachkräftesicherung im Pflegebereich

Die Altenpflege in Zeiten des demographischen Wandels perspektivisch zu sichern ist das komplexe Problem, die große Herausforderung, zu der das Projekt und diese flankierende Studie einen Beitrag leisten wollen. Dazu haben wir im Zuge des Projekts innovative Ideen, praktikable Konzepte und einen nachvollziehbaren Algorithmus entwickelt, anschauliche Modelle gestaltet, die durchaus Experimentalcharakter tragen, wie zum Beispiel die binationale Ausbildung nach einem deutsch-polnischen Curriculum. Dabei hat sich das deutsch-polnische Projektteam von den tatsächlichen Erfordernissen der gegenwärtigen Lage in der Altenpflege im Land Brandenburg, des entsprechenden Arbeitsmarktsegments, den positiven und negativen Erfahrungen gemeinsamer Ausbildungsansätze leiten lassen. Bereits in der Planungsphase des Projekts bestand bei den Beteiligten Klarheit darüber, dass das Projekt auf konkrete, handhabbare Ergebnisse zur Problemlösung zielen muss: auf den Gewinn von polnischen Arbeitskräften für die Altenpflege in Brandenburg – ganz im Sinne des Dialoggedankens, wie er im entsprechenden Handout des Brandenburger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie angeboten wird: „Aber es gibt Ideen, konstruktiv mit dem Thema umzugehen, damit es nicht zum allseits beschriebenen Problem wird. Im Land Brandenburg tritt ein, was für andere Länder erst noch kommt. Was hier gemacht wird, kann beispielgebend sein für andere. Das Land sieht sich dabei in der Pflicht, seinen Beitrag für eine Kultur der Ermöglichung und der Ermutigung zu leisten. Für innovative Konzepte und kleine örtliche Lösungen, für Prävention, um den Pflegefall erst möglichst spät eintreten zu lassen, für Strukturen, die menschengerecht sind und bezahlbar bleiben.“22

22

1. Pflegedialog mit Günter Baaske in Potsdam, 18.Juni 2013, Handout Pflegedialog des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg zum Thema (durch den Pressesprecher) „Die Pflege in Zeiten des demographischen Wandels sichern“, S.1

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Ausblick - weiterer Forschungsbedarf Die genannten kurzfristigen Maßnahmen sollten wissenschaftlich begleitet werden, um folgende, für eine nachhaltige Ausgestaltung einer Zuwanderungspolitik für Pflegefachkräfte analysieren zu können. Dabei sollte die Entwicklung und Evaluation geeigneter Curricula zur fachlichen, sprachlichen und kulturellen Vorbereitung ausländischer Pflegekräfte für den Einsatz in deutschen Altenpflegeeinrichtungen im Mittelpunkt stehen. Die Fallbeispiele aus dem Projekt zeigen, dass sich polnische Auszubildende und Arbeitskräfte in aller Regel gut in die Brandenburger Teams und das Arbeitsleben integriert haben. Es ist in Auswertung der beiden nicht repräsentativen Befragungen der polnischen Auszubildenden - siehe Anhang - ausdrücklich festzustellen, dass es keine unüberwindbaren kulturellen und sprachlichen Hemmnisse der Beschäftigung von polnischen Pflegekräften in Deutschland gibt, wie manche Beispiele aus den vergangenen Jahren durchaus vermuten lassen. Stattdessen wurden die polnischen Praktikanten durch die Teammitarbeiter als echte Bereicherung empfunden. Sie haben ihre deutschen Sprachkenntnisse deutlich in sehr kurzer Frist verbessert, sich an die neuen Lebens- und Arbeitsbedingungen angepasst – und vor allem, sich in ihrem Entschluss bestätigt gefühlt, in der Brandenburger Altenpflege zukünftig tätig zu werden. Ganz allgemein bleibt festzuhalten, dass auch in Polen durch neue Arbeitsmigrationsoptionen nach Brandenburg sich die Attraktivität der Pflegeausbildung in Polen zumindest regional deutlich erhöht. Polnische Schüler entscheiden sich daher nicht nur deshalb für die Pflegeausbildung, weil sich in der Pflege aufgrund des weltweiten bzw. deutschen Pflegekräftemangels bessere Auswanderungs- und Verdienstmöglichkeiten ergeben als in anderen Branchen. Die auf den ersten Blick ‛verlorenen` Fachkräfte wurden somit zu einem großen Teil zusätzlich auch im polnischen Interesse ausgebildet.23 Das Vorgehen des Projektteams brachte eine Reihe von Vorteilen hervor, die es zukünftig zu nutzen gilt. 1. Vorteil: Voneinander zu lernen wird einfacher und lohnenswerter Eine hohe Zielübereinstimmung im Altenpflegeprojekt verdeutlicht, das eine Zusammenarbeit aussichtsreich erscheint. Die Euroregion Pro Europa Viadrina erklärt entsprechend: ,,Bestmögliche Bildung und Ausbildung ist Voraussetzung für eine spätere aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben. Bildung, Ausbildung und Förderung der Beschäftigung in der Region gehören deshalb zu den zentralen Anliegen der Euroregion Pro Europa Viadrina. Projekte der Bereiche Qualifizierung und Beschäftigung, bilden eine eigene Gruppierung innerhalb der Interreg III A Förderung, die Förderpriorität 5.“24 2. Vorteil: Pooling nutzen Nutzen des Pooling und vermehrtes Beitragen eigener Erkenntnisse – Zusammentragen und Auswerten von aktuellen Fakten und Trends in einer zentralen Erfassungsstelle. So bietet bereits das LASA-Portal „Infosystem Pflege“ regionalisierte Daten zur Pflege. Diese sehr detaillierten Datensätze zu Pflegebedürftigen, Pflegeeinrichtungen und Beschäftigten sind bis auf die Kreisebenen unter http://fis.lasa-brandenburg.de/fis/cms/isp/ abrufbar. Zudem sind Ergebnisse zu gewinnen aus der bundesweiten Erfassung der Ergebnisse im Berufsanerkenntnisgeschehen. Dazu ist festzustellen, dass das Berufsqualifikations-feststellungsgesetz in der Altenpflege mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung findet. In § 17 ist jedoch festgehalten, dass über die Verfahren zur Feststellung nach dem Anerkennungsgesetz eine Bundesstatistik durchgeführt wird. Auch wenn die Resultate aufgrund der relativ niedrigen Zahlen kaum Trendextrapolationen zulassen, zählt jeder Einzelfall für die Analyse.

23

Chancen zur Gewinnung von Fachkräften in der Pflegewirtschaft, Kurzfassung Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Stand Juli 2012, 24

S. www.euroregion-viadrina.de/cms/front_content.php?idart=24&idcat=17&lang=1

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Für die Pflegebranche sollten deshalb weitere Modellprojekte initiiert werden, bei denen an ausgewählten Modellstandorten, unter Ausschöpfung des aktuellen rechtlichen Rahmens, Pflegefachkräfte aus Polen in der Pflege in Brandenburg tätig werden. Weiterer Forschungsbedarf besteht in folgenden Richtungen: 3. Vorteil: Transfer Best Practices ausbauen Das Konzeptualisieren und Modularisieren der ausgewählten Berufsausbildungszüge, die von beiden Seiten als „hervorragend“ klassifiziert wurden, sollten grenzüberschreitend ausgebaut werden. Dieses Vorgehen des Transfer Best Practice verfolgt das Ziel, eine vertikale und horizontale Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungen im Pflegebereich zu befördern, die wiederum eine transnationale Mobilität und nicht zuletzt eine vereinfachte berufsverwaltungstechnische Anerkennung ermöglicht. Auf der Basis von Best Practices ist mit der Partnerseite im Rahmen von Vor-Ort-Diskussionen von Dozenten und Ausbildern sowie Lehrveranstaltungen mit Gastdozenten aus dem Partnerland jeweils vor Ort der Prozess angelaufen, mehrere Einzelmodule für die gemeinsame Ausbildung zu erstellen und zu erproben, einschließlich der benötigten Lehr- und Lernmaterialien und Bearbeitung im Hinblick auf Lernmethoden, die die Selbständigkeit der Auszubildenden erhöhen, ihnen intensive Sinngebung und hohe Flexibilität in der Gestaltung der Lernphasen ermöglichen. Dieser Prozess sollte fortgesetzt und intensiviert werden. Die Vergleichsstudie leistete für das Vorhaben des gemeinsamen Curriculums erste konzeptionelle und inhaltliche Konturen der sechs Module. Derzeit arbeitet eine deutsch-polnische Projektgruppe an der digitalen Visualisierung des Transfer Tableau, das hohe Anschaulichkeit, Transparenz des Vorankommens und Problemstatus im Projekt sowohl für Projektmitarbeiter intern als auch externe Interessenten sichert. Das durch die Studie geleistete Monitoring des laufenden Projekts erbrachte den Nachweis, dass der Know-how-Transfer ein zentrales Element im Rahmen des Projekts darstellt. Seine Komponenten sind ein lebendiger Austausch von bewährten und neuen innovativen Methoden in der Ausbildung junger Leute beim Vermitteln von fachlichen, sozialen und interkulturellen Kompetenzen. 4. Vorteil: Praxismodule einführen und in Deutschland absolvieren Polnische und deutsche Projektpartner erkannten gleichermaßen, dass

insbesondere die deutsche Seite den Transfer von Methoden aus dem dualen Ausbildungssystem den polnischen Partnern in ihrer Wirkungsweise im Zuge lernortveränderter Ausbildung anbieten müsse. So soll z.B. der im polnischen Modell noch unterrepräsentierte Praxisbezug zukünftig einen größeren Wirkungskreis erhalten, indem polnische Auszubildende und Interessenten für Berufsanerkenntnis in deutschen Pflegeeinrichtungen ihr Praktikum leisten. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass diese zukünftigen Praktika zeitlich länger als im laufenden Projekt durchzuführen sind, was zwei Vorteile mit sich bringt.

sich im Gegenzug auch Vor-Ort-Praktika deutscher Auszubildender in Polen lohnen, weil diese wertvolles Know-how sowohl an die polnischen Mitarbeiter vermitteln als auch einen Wissens- und Erfahrungszuwachs bei den Azubis aus Brandenburg befördert. Diese Gegenseitigkeit befördert den Prozess des Lernens voneinander, den Erfahrungsaustausch und nicht zuletzt die Arbeitskräftemigration auch von Deutschen nach Polen. Immerhin sieht eine von acht Praktikum-Teilnehmerinnen ihr zukünftiges Tätigkeitsfeld in Polen.

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Folgende Verfahren sollen dazu perspektivisch Gegenstand weiterer Forschung werden:

Entwicklung, Erprobung, Evaluierung eines binantionalen Konzeptes zur Modularisierung der Berufsausbildung in den Pflegeberufen

Integration von Methoden und Medien, die das selbständige Studium befördern, die Lust auf das Erlernen der Sprache des Nachbarlandes wecken, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien einbeziehen, die unterschiedlichen Vorbildungen und Interessenlagen der zumeist jugendlichen Auszubildenden berücksichtigen

Gegenseitiges Vor- und Bereitstellen, gemeinsame Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Lehr- / Lernmaterialien auf der Basis moderner Informations- und Kommunikationstechnologie, die insbesondere das Interesse und den Berufswunsch bei Jugendlichen auf den Pflegeberuf wecken bzw. verstärken. Nach Möglichkeit soll daraus das Ableiten von innovativen Ansätzen gelingen, um neuartige Lehrmaterialien für die handlungs- und digitalisierte dialogorientierte Kommunikation mit Patienten und Pflegebedürftigen gemeinsam zu entwickeln und zu nutzen sowie Dritten interessierten Seiten zur Verfügung zu stellen, um so besondere Nachhaltigkeitseffekte zu erzielen.

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Anlage 1

9. Anlagen Informationen für polnische Pflegekräfte zur Erlangung der beruflichen Anerkennung in Deutschland auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ 1 Wer kann das Verfahren durchlaufen?

Einen Antrag auf staatliche Erlaubnis kann stellen, wer über einen entsprechenden Berufsabschluss verfügt.

Über die Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Erlaubnis.

Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit, der Herkunft des Abschlusses und des Aufenthaltsstatus des Antragstellers gestellt werden.

Das Verfahren ist in der Regel gebührenpflichtig. Über die Kosten informiert die zuständige Stelle.

Wie läuft das Verfahren ab?

Die zuständige Stelle prüft, ob der im Ausland erworbene Abschluss gleichwertig ist mit dem entsprechenden deutschen Abschluss.

Abschluss wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen Abschluss und dem entsprechenden deutschen Abschluss bestehen.

Neben der Ausbildung berücksichtigt die zuständige Stelle auch im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung. Festgestellte wesentliche Unterschiede können durch einschlägige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Welche Ergebnisse sind möglich?

Es wird die Erlaubnis erteilt, wenn die Gleichwertigkeit des Abschlusses festgestellt wird und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (persönliche Integrität, gesundheitliche Eignung, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache).

Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Referenzqualifikation, haben Antragsteller die Möglichkeit, an einer Anpassungsmaßnahme (Prüfung oder Anpassungslehrgang) teilzunehmen, um die Gleichwertigkeit zu erreichen:

EU-/EWR-/Schweiz-Abschlüsse Der Antragsteller kann wählen, ob er eine Prüfung ablegt oder einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang absolvieren will. Die Prüfung bezieht sich auf die festgestellten Defizite. Nach Absolvierung des Anpassungslehrgangs oder nach Bestehen der Prüfung wird die Erlaubnis erteilt. Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

tabellarischer Lebenslauf

Ausbildungsnachweise sowie ggf. weitere Befähigungsnachweise

Bescheinigungen der einschlägigen Berufserfahrung

ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung

Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist Wenn die Unterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen sie in der Regel zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Wenn amtlich beglaubigte Kopien nicht ausdrücklich gefordert werden, können auch einfache Kopien Ihrer Unterlagen vorgelegt werden.

1 Erläuterungen zum Anerkennungsgesetz des Bundes „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland

erworbener Berufsqualifikationen“ (Stand: 15. März 2012, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 325) Quelle: http://www.anerkennung-in-deutschland.de /media/20120320_erlaeuterungen_zum_anerkennungsg_bund.pdf, S. 29, Zugriff am 05.09.2012

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1

„Doświadczenia i perspektywy zabezpieczenia personelu w zespole terapeutyczno-

opiekuńczym w domach pomocy społecznej w Polsce’’w o sce

(Dariusz Obiegło)

,,Erfahrungen und Perspektiven der Absicherung des Fachpersonals in Bereich

Therapie und Betreuung in den Altenheimen in Polen’’

(Dariusz Obiegło)

• Środowiskowe (w miejscu zamieszkania)• Półstacjonarne (ambulatoryjne)

Art der Hilfe und Betreuung über älteren und behinderten Personen in Polen:

• Umwelt (im Wohnsitz)

j ( yj )• Stacjonarne (całodobowe)

• Umwelt (im Wohnsitz)

• Halbstationär (ambulant)

• Stationär (durchgehend)

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2

Rechtliche Grundlagen, die die Fragen der institutionellen Betreuung und Hilfe für ältere und behinderte Personen regeln:

Gesetz vom 15 04 2011 über die Heilungstätigkeit (Gesetzblatt Nr 112‐ Gesetz vom 15.04.2011 über die Heilungstätigkeit (Gesetzblatt Nr. 112, Pos. 654)

‐ Gesetz vom 27.08.1997 über die berufliche und gesellschaftliche Rehabilitation und über die Beschäftigung der behinderten Personen (Gesetzblatt Nr. 127, Pos. 721)

‐ Gesetz vom 12.03.2004 über die Sozialhilfe (Gesetzblatt Nr. 175, Pos. 1362 mit späteren Änderungen).

Betreuungs- und Hilfeformen für die älteren und behinderten Personen:

‐ Betreuungs- und Spezialbetreuungsdienstleistungen im Wohnsitz‐ Unterstützungseinrichtungen für die Personen mit psychischen Störungen: Umwelthäuser und Selbsthilfeclubs‐ Werkstätte der Beschäftigungstherapie‐ Rehabilitationsdurchgänge (stationär oder unstationär)‐ Tägliche Altenheime‐ Pflege- und Betreuungsbetriebe‐ Betreuungs- und Heilungsbetriebe‐ Betriebe der Heilungsrehabilitation‐ Hospize‐ Familienaltenheime‐ Altenheime

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Rechtliche Vorschriften, die den Standard der Dienstleistungen in den Familienaltenheimen und in den Altenheimen regeln:

‐ Verordnung des Ministers für Sozialpolitik vom 28.07.2005 in der Sache der Familienaltenheimen – (Gesetzblatt Nr. 153, Pos. 1276)

‐ Verordnung des Ministers für Sozialpolitik vom 19.10.2005 in der Sache der Altenheime (Gesetzblatt Nr. 217, Pos. 1837)

Beschäftigungsfaktor der Arbeiter im Bereich Therapie und Betreuung in einzelnen Typen der Altenheime umgerechnet: die Arbeitsstelle

pro 1 Bewohner:

‐ Für die Personen im hohen Alter – nicht weniger als 0 4Für die Personen im hohen Alter nicht weniger als 0,4‐ Für körperlich behinderte Personen - nicht weniger als 0,5‐ Für die langwierig psychisch Kranke – nicht weniger als 0,5‐ Für die Erwachsenen geistig behindert – nicht weniger als 0,5‐ Für langwierig, somatisch Kranke – nicht weniger als 0,6‐ Für die Kinder und Jugend geistig behindert – nicht weniger als 0,6

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08.01.2014

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Minimale Forderungen zur Ausbildung und Qualifikationen der Mitarbeiter des Altenheimes im Bereich Therapie-Betreuung bestimmt das Gesetz vom 21 11 2008 über die kommunalen Arbeiter (Gesetzblattdas Gesetz vom 21.11.2008 über die kommunalen Arbeiter (Gesetzblatt Nr. 223, Pos. 1458) und die Verordnung des Ministerrates vom 18.03.2009 in der Sache der Entlohnung der kommunalen Arbeiter (Gesetzblatt Nr. 50, Pos. 398):

Minimale Forderungen zur Ausbildung und Qualifikationen in den Berufen im Bereich Therapie-Betreuung in Polen:

‐ Betreuer – Oberschule (ohne Qualifikationsnachweis im Beruf)‐ Zimmerman/ frau Grundschule‐ Zimmerman/-frau – Grundschule‐ Krankenschwester – Oberschule (Qualifikationen im Beruf notwendig)‐ Beschäftigungstherapeut – Ober-, Nachschule (Qualifikationen im Beruf notwendig)‐ Instrukteur für Kultur und Ausbildung – Oberschule‐ Physiotherapeut – Ober- und Nachschule (Qualifikationen im Beruf notwendig)‐ Sozialarbeiter – Hochschule (Qualifikationen im Beruf notwendig‐ Psychologe, Pädagoge, Arzt – Fachhochschule

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Anlage 3

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Anlage 4

Fragebogen

Fragen für polnische Auszubildende, die ihr Praktikum in der Zeit vom 29.07.2013 – 02.08.2013 in einer Pflegeeinrichtung im Land Brandenburg leisten Die Befragung findet zum Ende des Praktikums statt. Verehrte Auszubildende! Vielen Dank für Ihre Bereitschaft für die Beantwortung unseres Fragebogens, für Ihre Hinweise und Empfehlungen, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln. Die Ergebnisse und ihre Auswertung werden Bestandteil einer Studie, die den Prozess Ihrer Ausbildung inkl. Praktikum und Ihre Arbeitsaufnahme wissenschaftlich begleitet. An der Studie arbeiten polnische und deutsche Autoren gemeinsam. Auf Wunsch informieren wir Sie persönlich über die Studie. Nutzen Sie für Ihre Antworten bei Bedarf auch die die Rückseite des Fragebogens. Ihr Autoren-Team Frage 1 Welche Erwartungen hatte ich an das Praktikum in Deutschland? 1. Erwartung 2. Erwartung 3. Erwartung 4. Erwartung Frage 2 Welche dieser Erwartungen ist besonders in Erfüllung gegangen? Frage 3 Welche dieser Erwartung ist gar nicht oder fast gar nicht in Erfüllung gegangen? Frage 4 Hat das Praktikum meinen Wunsch zur Arbeitsaufnahme in Brandenburg befördert? Wenn JA – wodurch? Wenn NEIN – wodurch? Frage 5 Welche Verbesserungsvorschläge haben Sie für die deutschen Partner? Frage 6 Welche Erwartungen haben Sie an Ihren zukünftigen Arbeitgeber in Brandenburg? 1. Erwartung 2. Erwartung 3. Erwartung

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Frage 7 Wie beurteilen Sie den Stand Ihrer deutschen berufsspezifischen Sprachkenntnisse? (Setzen Sie ein Kreuz) völlig ausreichend ausreichend nicht ausreichend unzureichend völlig unzureichend Frage 8 Was genau hat Ihnen am Praktikum am besten gefallen? Frage 9 Warum wollen Sie zukünftig in Brandenburg arbeiten? Frage 10 Würden Sie den Ausbildungskurs in Ihrer Heimat weiter empfehlen? Wenn JA – warum? Wenn NEIN – warum? Vielen Dank!

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Anlage 5

Transnationale Kooperation: Deutsch-Polnisches Projekt zur Fachkräftesicherung im Pflegebereich

Ablauf der Konferenz am 22. Mai 2012 auf Schloss Ribbeck

Zeit: 13.00 bis 16.00 Uhr Moderation: Dr. Maria Buchbach, Projektleiterin

Zeit Thema Referent/in

13.00 Uhr bis 13.10 Uhr

Begrüßung durch die Ge-schäftsleitung des BAZ e.V. Selbelang und aktuelle Ent-wicklungen der Fachkräfte-ausbildung

Herr Dr. habil. Jürgen Buchbach, Ge-schäftsführer und wissenschaftlicher Leiter

13.10 Uhr bis 13.15 Uhr Grußwort Herr Wolfgang Gall Sozialdezernent Landkreis Havelland

13.15 Uhr bis 13.30 Uhr Vorstellung der Region Lubuskie – Kreis Sulecin

Herr Tadeusz Dabros Vize Landrat des Landkreises Sulecin

13.30 Uhr bis 13.45 Uhr Überblick über die Gesund-heits- und Pflegeausbildung in Polen

Frau Barbara Zareba, Berufsoberschule Sulecin

13.45 Uhr bis 14.00 Uhr Voraussetzungen und Vor-schläge für eine gemeinsame modulare Pflegeausbildung

Herr Dr. Gerd R. Michels, Sozialpädagoge BAZ e.V. Selbelang Frau Barbara Rinas, Diplompädagogin BAZ e.V. Selbelang

14.00 Uhr bis 14.10 Uhr

Erfahrungsbericht von Alten-pflegeschülerInnen des BAZ e.V. zum Modell der Umschu-lung in Pflegeberufe

14.10 Uhr bis 14.30 Uhr Diskussion

14.30 Uhr bis 14.50 Uhr Kaffepause

14.50 Uhr bis 15.10 Uhr

Erfahrungen und Perspektiven der Fachkräftesicherung in polnischen Pflegeeinrichtun-gen

Herr Dariusz Obieglo Geschäftsführer des Alten- und Pfle-geheimes Turski Dom in Sulecin

15.10 Uhr bis 15.20 Uhr Pflegeplanung und Pflegedo-kumentation in deutschen Pflegeeinrichtungen

Frau Britta Patsch Pflegedienstdirektorin, Wohn- und Pflegezentrum Rathenow

15.20 Uhr bis 15.30 Uhr

Erfassung der Problematik Demenz und Alzheimererkrankung in der Altenpflegeausbildung

Frau Monika Hover Leiterin der Altenpflegeschule des BAZ e.V. Selbelang

15.30 Uhr bis 15.40 Uhr

Erfahrungsbericht einer Alten-pflegeschülerin des BAZ e.V. zu Karriere- und Aufstiegs-chancen im Pflegebereich

15.40 Uhr bis 16.00 Uhr Diskussion

Investition in Ihre Zukunft

Die Veranstaltung wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und

Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des

Landes Brandenburg gefördert.

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Anlage 6

Gemeinsames Curriculum für den theoretisch-praktischen Unterricht für die Qualifizierung

zum „Medizinischen Betreuer“ – Ausbildung in Sulęcin, Polen

Das gemeinsame Curriculum wurde entwickelt von einem deutsch-polnischen Autorenteam im Rahmen des Projekts. Das gemeinsame Curriculum fand seine erste Anwendung in einem Ausbildungskurs 2012/2013 in Sulęcin mit einem ergänzenden Praktikum in Brandenburger Pflegeeinrichtungen. An der Ausbildung nahmen zwölf polnische Auszubildende erfolgreich teil. Fünf von ihnen wollen demnächst eine Tätigkeit im Altenpflegebereich im Land Brandenburg aufnehmen. Derzeit werden von den polnischen und deutschen Initiatoren des Projekts die Möglichkeiten geprüft, einen zweiten Ausbildungskurs nach diesem gemeinsamen Curriculum in Polen durchzuführen, wobei die Erfahrungen aus dem ersten Kurs einfließen werden.

Das gemeinsame Curriculum (Stand August 2013) besteht aus folgenden Lernfeldern, die derzeit durch das Autorenteam modularisiert werden.

Lernfeld 1: Aufgaben und Konzepte in der Altenpflegehilfe - 40 Stunden 1.1 Gerontologische, soziologische und sozialmedizinische Grundlagen 1.2 Mithilfe bei der Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen 1.3 Mithilfe bei der Personen- und situationsbezogenen Pflege alter Menschen Lernfeld 2: Öffentliches Gesundheitswesen – 20 Stunden 2.1 Organisation des Gesundheitswesens 2.2 Gesundheitsförderung und Prävention 2.3 Hygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens Lernfeld 3: Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathologie; Erste Hilfe – 35 Stunden 3.1 Anatomie und Physiologie eines Menschen – Grundlagen 3.2. Pathologie

Hauterkrankungen

Krankheiten des Bewegungsapparates

Nervensystem Erkrankungen

Herz-Kreislaufsystem

Atmungssystem

Verdauungssystem

Urogenitalsystem

Erkrankungen – Sinnesorgan 3.3 Erste Hilfe in lebens- und gesundheitsbedrohlichen Zuständen Lernfeld 4: Grundlagen der Psychologie und Soziologie – 20 Stunden 4.1 Psychologie als Wissenschaft vom menschlichen Wesen 4.2 Elemente der Soziologie

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Lernfeld 5: Rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit – 20Stunden 5.1 Rechtliche Grundlagen 5.2 Strafrecht 5.3 Haftungsrecht 5.4 Zivilrech 5.5 Arbeitsrecht Lernfeld 6: Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung – 40 Stunden 6.1 Mithilfe bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung und bei der Haushaltsführung 6.2 Mithilfe bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten Lernfeld 7: Deutsch in der Altenpflege – 50 Stunden 7.1 Namen von Geräten, Zubehör, Hilfsmitteln 7.2 Kommunikation mit dem Patienten in der Fremdsprache Lernfeld 8: Pflege- und Betreuungsaktivitäten - Übungsraum – 85 Stunden 8.1 Pflegerische und medizinische Handlungen 8.2 Pflegemaßnahmen mit Pflegehilfsmitteln Lernfeld 9: Pflegeaktivitäten bei einer kranken, abhängigen Person - 85 Stunden 9.1 Betreuung einer kranken, abhängigen Person

Pflegerelevante Grundlagen Mithilfe bei der Unterstützung alter Menschen in ihrer Selbständigkeit und bei ihrer

Selbstpflege Pflegerelevante Grundlagen Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit eingeschränkten Funktionender

Sinnesorgane Pflegerelevante Grundlagen Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit akuten und chronisch somatischen

Erkrankungen Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit neurologischen Erkrankungen Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit psychischen und psychiatrischen

Erkrankungen Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit infektiösen Erkrankungen Mithilfe bei der Pflege alter Menschen mit akuten und chronischen Schmerzen

9.2 Mithilfe bei der medizinischen Diagnostik und Therapie

Atmung Normwerte/Abweichungen Bestimmung der Atemfrequenz Inhalation

Herzkreislauf

Puls Normwerte/Abweichung Messorte, Pulsmessung manuell, apparativ

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Technik des Blutdruckmessens Fehlerquellen

Thermoregulation

Normwerte/Abweichungen Messorte, Messverfahren, Messgeräte Maßnahmen bei Unterkühlung Wärme- und Kältetherapie

Stoffwechsel Blutzuckerbestimmung Normwerte/Abweichung Messorte, Messverfahren, Messgeräte

Wundbehandlung Wundarten Wundheilung Materialien zur Wundversorgung Hilfeleistung bei der Wundversorgung

Lernfeld 10: Praktikum in Brandenburger Pflegeeinrichtungen

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Investition in Ihre Zukunft

Das Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg gefördert.