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www.dr-behringer.de E-Mail: [email protected] GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER UNABHÄNGIGE BAUINGENIEURE UND GEOLOGEN BAUGRUND ALTLASTEN GEBÄUDERÜCKBAU HYDROGEOLOGIE Titel: BV „Pflegeeinrichtung Beinstein“, Waiblingen – Beinstein Auftraggeber: Stadtverwaltung Waiblingen Fachbereich Stadtplanung Kurze Straße 24 71332 Waiblingen Stuttgart, den 08. August 2014 Aktenzeichen: S-14 465 be/bi Verteiler: Stadtverwaltung Waiblingen, Fachbereich Stadtplanung 3fach 1fach pdf Geol. Büro Dr. Behringer * Rotenbergstraße 20 * 70190 Stuttgart (0711) 26 34 393 Fax (0711) 26 36 395 Stuttgart Ulm Aalen Baugeologisches Gutachten

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GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER

UNABHÄNGIGE BAUINGENIEURE UND GEOLOGEN BAUGRUND � ALTLASTEN � GEBÄUDERÜCKBAU � HYDROGEOLOGIE

Titel: BV „Pflegeeinrichtung Beinstein“, Waiblingen – Beinstein Auftraggeber: Stadtverwaltung Waiblingen Fachbereich Stadtplanung Kurze Straße 24 71332 Waiblingen Stuttgart, den 08. August 2014 Aktenzeichen: S-14 465 be/bi Verteiler: Stadtverwaltung Waiblingen, Fachbereich Stadtplanung 3fach 1fach pdf

Geol. Büro Dr. Behringer * Rotenbergstraße 20 * 70190 Stuttgart

� (0711) 26 34 393 Fax (0711) 26 36 395

Stuttgart

Ulm

Aalen

Baugeologisches

Gutachten

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INHALTSVERZEICHNIS

ANLAGEN 2

1. VORGANG 3

2. INGENIEURGEOLOGIE 4

3. HYDROGEOLOGIE 6

4. BODENKLASSEN 7

5. BODENKENNWERTE 8

6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG 10

6.1 GRÜNDUNG AUF EINER BEWEHRTEN BODENPLATTE 10

6.2 PFAHL- ODER TIEFGRÜNDUNG 11

7. BAUGRUBENBÖSCHUNG 11

8. DRAINAGE 12

9. VERSICKERUNG 12

10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB 13

11. ERDBEBEN 13

12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE 14

13. SCHLUSSBEMERKUNG 17

ANLAGEN

Anlage 1 Lageplan M 1 : 500

Anlage 2.1 Schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung B 1

Anlage 2.2 Bohrung B 2

Anlage 2.3 Bohrung B 3

Anlage 2.4 Schwere Rammsondierung SRS 4 und Bohrung B 4

Anlage 3.1 Geologische Profilskizze A – A‘

Anlage 3.2 Geologische Profilskizze B – B‘

Anlage 3.3 Geologische Profilskizze C – C‘

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1. VORGANG

Der Fachbereich Stadtplanung der Stadtverwaltung Waiblingen plant den Neubau einer

Pflegeeinrichtung in Waiblingen – Beinstein (Flst. 47, 49, 51 u. a.; vgl. Anlage 1).

Das geplante Gebäude umfasst voraussichtlich nach vorliegendem, vorläufigem Planungsstand eine

Teilunterkellerung, Erdgeschoss sowie drei Obergeschosse.

Das Planum des Erdgeschosses wird bei ca. 226,0 mNN angenommen. Die Baugrubensohle der

Teilunterkellerung wird bei etwa 3 m darunter angenommen, also bei ca. 223,0 mNN.

Fundamentpläne standen zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht zur Verfügung. Der AG und

der Tragwerksplaner muss prüfen, ob diese ergänzend mit dem Unterzeichner abzustimmen sind.

Am Standort erfolgten zunächst insgesamt zwei schwere Rammsondierungen (SRS 1 und SRS 4)

mit Tiefgang von je ca. 7 m, also bis zum festen Baugrund, zur Charakterisierung des Baugrunds.

Weiter wurden vier Bohrungen (B 1 bis B 4) ausgeführt. Die Bohrungen erreichten einen Tiefgang

von je 6 m unter Gelände.

In den Bohrungen wurde außerdem je eine provisorische Grundwassermessstelle eingerichtet um

den Ruhewasserspiegel hinreichend genau zu dokumentieren. Die Messstellen wurden nach

Abschluss der Erkundungsarbeiten rückgebaut und ordnungsgemäß verfüllt.

Die maximale Erkundungstiefe liegt bei 218,6 mNN.

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2. INGENIEURGEOLOGIE

Die ingenieurgeologische Modellvorstellung ist aus den Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen. Es

handelt sich hier um eine Skizzierung mit Modellcharakter auf der Grundlage der hier durchgeführten

Untersuchungen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um keine Zeichnungen im technischen Sinne.

Es handelt sich um eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Abweichungen im

Rahmen der natürlichen geologischen Schwankungen sind also möglich.

Allgemeine Geologie: Talablagerungen der Rems, auf

Muschelkalk

Die Einteilung der Schichten erfolgt auf Grund der ingenieurgeologisch relevanten Eigenschaften

der jeweiligen Schicht bzw. des jeweiligen Bodens oder Felses. Die Schichtgrenzen stellen teilweise

auch Verwitterungsgrenzen dar.

Es gelten die weiterführenden Angaben im Abschnitt 12.

Die punktuellen Angaben aus Anlage 2.1 ff. sind hier räumlich und gutachterlich abgeschätzt.

Schicht � Tallehm, teilweise sandig, weich bis steif, bereichsweise umgelagert

Bodenklasse: BK 4

Schicht � besteht aus mittelbraunem Tallehm, der teilweise sandig ausgebildet ist. In Bohrung B 1

wurde bis wenige dm unter Gelände eine Auffüllung aus standorttypischem Tallehm mit etwas

Ziegelschutt angetroffen. Die Schicht weist insgesamt weiche bis steife Konsistenz auf und wird der

Bodenklasse BK 4 zugeordnet.

Schicht � weist eine Mächtigkeit von ca. 1 m bis 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft in etwa

zwischen 223 mNN und 224 mNN.

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Schicht � Tallehm, teilweise stark tonig oder schwach bis stark sandig, steif

Bodenklasse: BK 4

Schicht � besteht aus mittel- bis graubraunem Tallehm, der teilweise stark tonig oder schwach bis

stark sandig ausgebildet ist. Die Schicht weist steife Konsistenz auf und wird der Bodenklasse BK 4

zugeordnet.

Schicht � weist eine Mächtigkeit zwischen ca. 1 m und etwa 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft

in etwa zwischen 222 mNN und 223 mNN.

Schicht � Tallehm, teilweise schwach bis stark sandig oder stark tonig, teilweise

humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif bis halbfest

Bodenklassen: BK 4 / 5

Schicht � besteht aus mittel- bis graubraunem, teilweise mittelgrauem oder schwarzbraunem

Tallehm, der bereichsweise schwach bis stark sandig oder stark tonig ausgebildet ist. Nach unten

hin nimmt der organische Anteil im Tallehm zu und es wurden humose bis stark humose Bereiche

angetroffen. In Bohrung B 1 wurden an der Basis der Schicht � wenige dm starke

Torfeinlagerungen angetroffen. Die Schicht weist insgesamt steife bis halbfeste Konsistenz auf und

wird den Bodenklassen BK 4 / 5 zugeordnet.

Schicht � weist eine Mächtigkeit zwischen ca. 1 m und etwa 2 m auf. Die Schichtunterkante verläuft

in etwa zwischen 220 mNN und 222 mNN.

Schicht � Talsand und –kies, mitteldicht

Bodenklasse: BK 3

Schicht � besteht aus Talsand und Talkies in mitteldichter Lagerung. Die Schicht wird der

Bodenklasse BK 3 zugeordnet.

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Schicht � weist nach gutachterlicher Einschätzung eine Mächtigkeit von bis zu ca. 4 m auf. Die

Schichtunterkante wurde jedoch nur im Erkundungspunkt B 4 / SRS 4 nachgewiesen. Im

Erkundungspunkt B 1 / SRS 1 im nordwestlichen Baufeld wurde Schicht � nicht angetroffen.

Die Schicht � ist Grundwasser führend. Das Grundwasser ist gespannt.

Schicht � Kalksteinfels, teilweise entfestigt

Felsklassen: FK 6 / 7

Schicht � besteht aus mittel- bis hellgrauem Kalksteinfels, der nach oben hin entfestigt und teilweise

verlehmt vorliegt. Die Schicht wird den Felsklassen FK 6 / 7 zugeordnet und bildet die Felsoberkante.

Die Felsoberkante der Schicht � wurde nur in den Erkundungspunkten B 1 / SRS 1 und B 4 / SRS

4 nachgewiesen und liegt nach gutachterlicher Einschätzung in etwa zwischen 218 mNN und 220

mNN.

3. HYDROGEOLOGIE

Bei den Erkundungsarbeiten am 18.07.2014 wurde in den Bohrungen B 2 bis B 4 der Wasserzutritt

an der Oberkante der Schicht � festgestellt. Der exakte Wasserzutritt in Bohrung B 1 konnte nicht

genau bestimmt werden. Nach gutachterlicher Einschätzung befindet sich dieser zwischen ca. 3,3

m und etwa 4,7 m unter GOK im angetroffenen stark sandigen Tallehm.

Bis zum Abschluss der Arbeiten stieg das Grundwasser in den Bohrungen auf maximal 1,3 m

unter GOK bzw. 224,2 mNN.

Der Bemessungswasserspiegel wurde nach Schätzung auf 224,7 mNN festgelegt.

Am Standort ist auf Grundlage der vorliegenden Erkundungsergebnissen mit gespanntem

Grundwasser zu rechnen. Bei Pfahl- oder Tiefergründungen ist die Baufirma bzw. der

Spezialtiefbauer davon in Kenntnis zu setzen. Als Druckwasserspiegel ist der genannte

Bemessungswasserspiegel anzusetzen.

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Sobald die genaue Höhe der Baugruben- bzw. Gründungssohle des Untergeschosses festgelegt ist,

ist ergänzend mit dem Unterzeichner Rücksprache zu halten um die Gefahr des hydraulischen

Grundbruchs einzuschätzen.

Auf Grund der vorliegenden gespannten Grundwasserverhältnisse sowie der Lage des geplanten

Bauvorhabens im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems empfehlen wir das Untergeschoss

gegen drückendes Grund- und Sickerwasser abzudichten.

Für eine genauere Einschätzung des Ruhe- bzw. Druckwasserspiegels und somit

Bemessungswasserspiegels empfehlen wir, soweit vom Planer und Bauherrn für notwendig

erachtet, eine Beobachtung des Grundwasserstands in einem 2"-Pegel über einen längeren

Zeitraum. Eventuell liegen zur Grundwassersituation im Hinblick auf gespanntes Grundwasser am

Standort bereits Informationen bei der Stadtverwaltung oder dem LRA Waiblingen vor.

Weiter weisen wir darauf hin, dass je nach Einbindetiefe des Untergeschosses für die

Baumaßnahme eventuell eine Grundwasserhaltung zur Reduzierung des Druckwasserspiegels

notwendig wird.

Sobald die Planung hinreichend fortgeschritten ist, ist mit dem Unterzeichner Rücksprache zu halten,

ob ein wasserrechtlicher Antrag für die Grundwasserhaltung ergänzend auszuarbeiten und dem

zuständigen Landratsamt vorzulegen ist.

Weiter ist anzumerken, dass am Standort teilweise stark humoser Tallehm und

Torfeinlagerungen angetroffen wurden. Daher ist mit, zumindest lokal und saisonal auftretenden,

leicht betonaggressivem Grundwasser zu rechnen. Wir empfehlen von der Expositionsklasse

XA1 ausgehen.

4. BODENKLASSEN

Für die Ausschreibung sowie für die Kalkulation bzw. Wiederverwendung des Aushubes können

folgende Bodengruppen und Bodenklassen berücksichtigt werden (Mittelwertbildung).

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Tabelle 1: Zuordnung der Schichten in Bodengruppen und Bodenklassen

Schichten Tiefe [mNN]

vergleiche

Anlage 3.1 – 3.3

Bodenart

nach

DIN 18196

Bodenklasse

nach

DIN 18300

Bodenklasse

nach

DIN 18 319

Frostklasse

nach

ZTVE-StB

Tallehm, tw. sandig,

weich bis steif,

bereichsweise

umgelagert

tw. bis ca.

223 mNN TM – UM BK 4 LBM 1 – 2 F 3

Tallehm, tw. stark

tonig oder schwach

bis stark sandig, steif

tw. bis ca.

222 mNN TM – UM BK 4 LBM 2 F 3

Tallehm, tw. schwach

bis stark sandig oder

stark tonig, tw. humos

bis stark humos oder

Torfeinlagerungen,

steif bis halbfest

tw. bis ca.

220 mNN

TM – UM,

tw. OT / OU BK 4 / 5 LBM 2 F 3

Talsand und –kies,

mitteldicht

tw. bis ca.

219 mNN SW / GW BK 3 LNW 2 F 1 – 2

Kalksteinfels, teilweise

entfestigt

tw. ab ca.

220 mNN

Fels, tw.

entfestigt FK 6 / 7 FZ / FD 2 – 4 -

5. BODENKENNWERTE

Für die beschriebenen Schichten können die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten,

bodenmechanischen Kennwerte angesetzt werden. Die Werte sind Mischwerte und bilden die

Grundlage für die erdstatischen Berechnungen und Nachweise und sind an Hand von

gutachterlichen Erfahrungen mit ähnlichen Bodenverhältnissen vergleichbarer geologischer

Formationen festgesetzt.

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Tabelle 2: Zusammenstellung der Bodenkennwerte

Schicht Nr. Tiefe [mNN]

vgl. Anlage

3.1 – 3.3

Raumgewicht Scherparameter Steife-

modul

erdfeucht

γ

[kN/m³]

unter Auftrieb

γ´

[kN/m³]

Reibungs-

winkel

ϕ´

[°]

Kohäsion

[kN/m²]

ES

[MN/m²]

Tallehm, tw. sandig,

weich bis steif,

bereichsweise

umgelagert

tw. bis ca.

223 mNN 18 9 22 5 4

Tallehm, tw. stark

tonig oder schwach

bis stark sandig, steif

tw. bis ca.

222 mNN 19 10 24 10 6

Tallehm, tw. schwach

bis stark sandig oder

stark tonig, tw. humos

bis stark humos oder

Torfeinlagerungen,

steif bis halbfest

tw. bis ca.

220 mNN 19,5 10,5 25 12 10

Talsand und –kies,

mitteldicht

tw. bis ca.

219 mNN 18 10,5 35 2 60

Kalksteinfels,

teilweise entfestigt

tw. ab ca.

220 mNN 23 13 37,5 15 90

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6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG

Ingenieurgeologische Inhomogenitäten – soweit bekannt – sind hier mit berücksichtigt.

Auf Grund den angetroffenen, teilweise stark humosen Bereichen sowie der Torfeinlagerungen in

Schicht �, die besonders unter Wasserzutritt ein nur schwer einschätzbares Setzungsverhalten

zeigen, empfehlen wir am Standort die Gründung über eine bewehrte Bodenplatte auszuführen (vgl.

Abschnitt 6.1).

Alternativ wäre eine Pfahl- oder andere Tiefgründung (z. B. Betonstopfsäulen) aus dem

Spezialtiefbau möglich (vgl. Abschnitt 6.2).

Die Fundamentsohlen sind vom Gutachter abzunehmen (2 Arbeitstage Vorlauf).

Falls höhere Lasten für Streifen- und Einzelfundamente anfallen, wie im Folgenden angegeben, so

sind die Fundamente in Abstimmung mit dem Gutachter zu vergrößern. Sollte eine Tiefgründung

notwendig werden, ist mit dem Gutachter vorher und rechtzeitig Rücksprache zu halten.

Bei abweichender Gründung zu den unten angegebenen Gründungsvorschlägen ist ebenfalls mit

dem Gutachter Rücksprache zu halten.

6.1 Gründung auf einer bewehrten Bodenplatte

Für die Gründung auf einer bewehrten Bodenplatte empfehlen wir Folgendes:

• bei aufgeweichtem Planum: Einbringen von mindestens 25 cm Schroppen (z. B. 45 / 80 mm)

in das Planum, darauf oder andernfalls

• mindestens 40 cm Schottertragschicht (Bodengruppe: GW; z. B. 0 / 45 mm); mindestens zwei

Verdichtungsübergänge.

Von der Verwendung von Recyclingmaterial raten wir am Standort ab, da sich das Baufeld im

Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems befindet.

Die Berechnung des Bettungsmoduls soll vom Tragwerksplaner über das Steifemodulverfahren

erfolgen. Hierzu gelten die Werte aus Tabelle 2.

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Zur vorläufigen Dimensionierung kann für Schicht � und Schicht � ein Bettungsmodul ks von

ca. 3 MN/m³ angenommen werden:

6.2 Pfahl- oder Tiefgründung

Alternativ ist eine Pfahlgründung oder eine andere Methode zur Tiefgründung aus dem

Spezialtiefbau möglich. Sollte dies angestrebt werden, ist ergänzend mit dem Unterzeichner

Rücksprache zu halten.

Für eine eventuelle Pfahlgründung empfehlen wir mantelverpresste, duktile Pfähle. Alternativ sind

Betonstopfsäulen denkbar.

Die Machbarkeit eine Pfahl- oder Tiefgründung ist auf Grund der vorliegenden gespannten

Grundwasserverhältnisse im Vorfeld mit dem Spezialtiefbauer abzustimmen.

Weiter empfehlen wir auf Grund der gespannten Grundwasserverhältnisse im Vorfeld bei einer

Pfahl- oder Tiefgründung eine Abstimmung mit dem zuständigen LRA. Außerdem ist zu beachten,

dass Pfahlgründungen beim zuständigen LRA anzeigepflichtig sind.

7. BAUGRUBENBÖSCHUNG

Die Böschung darf auf Tiefbauzeit (ca. 4 Monate) bis ca. 3 m Tiefe mit einem Winkel von maximal

50° hergestellt werden. Die Böschungsschulter muss mind. 2 m lastfrei ausgebildet sein. Schwere

Lasten (z.B. Baukran) müssen entsprechend von der Grube entfernt aufgestellt werden.

Drainagen und Wasserzufuhr in die Böschung sind für die Standsicherheit ungünstig. Die Funktion

eventuell bestehender Drainagestränge ist zu erhalten. Diese sind ggf. funktionstüchtig umzuleiten.

Die Böschung soll vom Unterzeichner abgenommen werden. Die Qualität ist vor Ort zu prüfen, ggf.

die Böschung zu modifizieren.

Sollte die Böschungsgestaltung gemäß o. g. Vorgaben auf Grund von Grenzabständen,

Nachbarbebauung o. Ä. nicht möglich sein, ist ein Verbau einzuplanen. Die Dimensionierung des

Verbaus soll dann durch den Tragwerksplaner oder Verbaustatiker mit den Werten aus Tabelle 2

erfolgen.

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Weiter sind bei der Böschungsgestaltung eventuelle Lasten durch Verkehr (z. B. angrenzende

Straßen, Baustraßen) oder ständige Lasten (z. B. durch Nachbarbebauung) zu beachten. Sollte der

o. g. lastfreie Abstand nicht eingehalten werden können, ist auch hier rechtzeitig vor Beginn der

Baumaßnahme Rücksprache mit dem Gutachter zu halten um ergänzend eine

Standsicherheitsberechnung mit den anfallenden Lasten durchzuführen bzw. ggf. einen Verbau

einzuplanen.

In seltenen Fällen kann es zu folgenden Problemen kommen:

• Im Bohrprofil nicht bekannte, teilweise nur wenige Meter lange rutschempfindliche, weiche

“Lehmlinsen“ können im Böschungsbereich auftreten. In einem solchen Fall wäre es dann

notwendig entweder die Böschung in diesem Teilbereich weiter abzuflachen oder alternativ

ein Verbau einzuplanen.

8. DRAINAGE

Bei einer Abdichtung des Untergeschosses gegen drückendes Grund- und Sickerwasser kann nach

DIN 4095 auf eine Drainage verzichtet werden.

Auf eine Tragschicht mindestens á 20 cm (Bodengruppe: GW bzw. weitgestufter Schotter; z. B.

0 / 45 mm) unterhalb der Bodenplatte wird hingewiesen. Von einem Einbau von Recyclingmaterial

raten wir auf Grund der Lage des Baufelds im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rems ab.

Darüber hinaus gelten die Vorgaben der DIN 4095.

Eine geordnete Ableitung von Hof- und Dachwasser bleibt davon unberührt.

9. VERSICKERUNG

Die Versickerung von Regenwasser ist eventuell über eine Kiesrigole mit Notüberlauf möglich, bei

der ein Mindestabstand von 4 m zu unterkellerten Gebäuden eingehalten werden muss. Falls dies

beabsichtigt wird, sollen 1 – 2 Versickerungstests ausgeführt werden.

Darüber hinaus gelten die Vorgaben des zuständigen LRA.

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10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB

Augenscheinlich sowie auf Grund der bisherigen Nutzung gibt es keine Hinweise auf

Bodenkontaminationen. Nach VwV-Boden BW darf gewachsener Boden ohne

Kontaminationsverdacht ohne weitere Untersuchung verwertet werden.

Sollten beim Aushub Auffüllungen oder Bodenkontaminationen angetroffen werden, ist das Materials

auf einem Haufwerk zwischenzulagern und für eine repräsentative Aussage für die Verwertung oder

Entsorgung am Haufwerk zu beproben.

Für die Verwertung / Entsorgung von Auffüllungen oder kontaminiertem Boden empfehlen wir

folgende Alternativpositionen im LV auszupreisen:

• Zwischenlager für mindestens 10 Arbeitstage; anteilig 10 % des Erdaushubs

• Verwertung von Erdaushub als Z1.1-Material; anteilig 10 % des Erdaushubs

• Verwertung von Bauschutt als Z1.1-Material; anteilig 10 % des Erdaushubs

• Entsorgung des Erdaushubs auf einer Deponie der Klasse DK0; anteilig 10 % des

Erdaushubs

Soweit möglich, kann dieses Material kostenneutral vor Ort verwertet werden.

11. ERDBEBEN

Der Bereich liegt in der Erdbebenzone 0; für den Statiker gelten unter Voraussetzung einer späteren

Prüfung bzw. Bestätigung des Unterzeichners im offenen Aufschluss folgende Angaben:

• Erdbebenzone 0

• Einteilung nach DIN EN 1998-1 / EC 8:

Schicht � bis � Baugrundklasse C

Schicht � (bis 20 m Tiefe) Baugrundklasse A

Tiefe unterhalb 20 m Untergrundklasse R

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12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE

Für die Kalkulation und für die spätere Bauausführung sind vom AG und vom AN (GU) folgende

wichtige Hinweise zu berücksichtigen:

• Der hier aufgezeigte Grundwasserspiegel unterliegt saisonalen Schwankungen und ist

gespannt.

• Der Bemessungswasserspiegel wurde anhand von unseren gutachterlichen Erfahrungen

geschätzt; langfristige Beobachtungen des maximalen Grundwasserspiegels liegen uns nicht

vor. Weiter gelten die Angaben aus Abschnitt 3.

• Sollten kurzfristig genauere Angaben zum Bemessungswasserspiegel gewünscht werden,

empfehlen wir die Errichtung von ein bis zwei 2" – Pegeln zur hinreichenden Bestimmung der

Grundwasserschwankungen sowie des Bemessungswasserspiegels.

• Zur Ableitung von plötzlich auftretenden Wässern (Starkregen, Hangsickerwässer nach

Schneeschmelzen usw.) sind ausreichend Schmutzwasserpumpen für die notwendige

Ableitung auf der Baustelle vorrätig zu halten und bei Bedarf bzw. bei Starkregen vom AN

unaufgefordert einzusetzen. Die Erlaubnis einer Wasserableitung ist vom AN mit den

zuständigen Behörden, ggf. mit der Bauleitung des Bauherrn abzustimmen. Bei sandigen oder

bindigen Böden sind entsprechende Absetzbecken in Abhängigkeit der Baustellengröße

vorrätig zu halten. Vor Ableitung darf augenscheinlich keine Trübung auftreten (vgl. auch

Abschnitt 3).

Weiter gelten die behördlichen Auflagen (LRA) zu einer eventuellen Wasserableitung.

• Die Baugrubensohle ist mit Gefälle so herzustellen, dass ein dauerhaftes Einstauen bzw.

tiefgründiges Aufweichen des Planums, infolge von Niederschlägen, nicht möglich ist.

• Bindige Böden sowie lehmige Kiese können durch Nässe in ihrer Konsistenz verändert werden.

Steife Böden können sich dadurch kurzfristig in weiche, bis zu breiige Konsistenz

(Verschlammung!) verändern. Bei nasser Jahreszeit oder zu erwartenden Niederschlägen

oder Frost darf das Planum nicht offen liegen. Ggf. sind Gründungsarbeiten zeitlich zu

verschieben oder entsprechend höhere Mehrkosten, infolge von zusätzlichem Bodenaushub

oder Bodenverbesserung, dann einzukalkulieren.

• Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gegründet werden. Gefrorener Boden ist zur Tiefe hin

vollständig auszukoffern und durch gut verdichtbares Material zu ersetzen und zu verdichten.

• Die geologische Abschätzung der schweren Rammsondierungen ist eine fachtechnische

Annäherung an den tatsächlichen Schichtaufbau.

• Bei gegebenem Untersuchungsraster sind Abweichungen in dem Schichtprofil in Anlage 3.1 bis

3.3 möglich. Insbesondere ist es denkbar, dass kleinflächige Auffüllungen bei gegebenem

Untersuchungsraster nicht erfasst wurden (z.B. Altlasten in alten Gruben, Auffüllungen in

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Geländesenken, Hinterfüllungen mit Fremdmaterial hinter Mauerwerken oder zum

Geländeausgleich, weiche Sedimente in alten Bachläufen und alten Tümpeln usw.).

• Bei direkt angrenzender Nachbarbebauung ist grundsätzlich Information über die

Gründungsform zu erheben. Ggf. ist eine Unterfangung mit einzuplanen.

• Eine geordnete Trockenhaltung des Bauplanums ist in der Verantwortung des Bauherrn und

dessen Auftragnehmer. Das endgültige Planum ist nur kurzfristig offen zu halten und soll

zeitgleich, entsprechend durch die überlagernde Schicht (z.B. Vlies mit mind. 20 cm KFT-

Schicht) bedeckt werden. Auf keinen Fall darf das Planum bei bindigen Böden eingestaut sein.

Dieses Planum neigt dann, entgegen den gutachterlichen Konsistenzangaben, zum Aufweichen

und zum Verschlammen.

• Ggfs. ist dann witterungsabhängig eine zusätzliche Sauberkeitsschicht (z.B. Schroppen; 45 / 80

bis 80/120 mm) mit einer Schichtmächtigkeit von 20 – 30 cm in die Baustelleneinrichtung mit

einzuplanen und bei Bedarf auszuführen.

• Oberboden (tw. humos) ist auf eine Stärke von mind. 30 cm abzuschieben. Auf humosem

Oberboden dürfen weder Parkplätze errichtet, noch Lasten abgetragen werden.

• Auf eine frostsichere Überdeckung der UK Fundamente von mind. 1 m unter GOK wird

hingewiesen.

• Werden entgegen diesen, hier vom Gutachter empfohlenen Flachgründungen, alternative

Gründungen, wie Tiefgründungen u. a., vom Bauherrn oder vom GU ausgeführt, so sind diese

vorher mit dem Unterzeichner abzustimmen. Insbesondere ist es denkbar, dass bei Alternativen

noch ergänzende bodenmechanische oder baugeologische Untersuchungen notwendig

werden.

• Treten während der Baumaßnahme vermeintlich andere Boden- oder Felsklassen auf als hier

im Gutachten aufgezeigt worden sind, so ist der Unterzeichner wie auch der Bauherr

unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen.

Änderungen in der Klassifizierung werden nur dann anerkannt, wenn sie auch vom Auftraggeber

und vom Unterzeichner abgenommen worden sind.

• Wird das Gründungsniveau – auch nur in Teilbereichen – verändert, so müssen die

Gründungsempfehlungen mit dem Gutachter neuerlich abgestimmt werden.

• Falls das Baugrundgutachten abweichend vom Auftraggeber an Dritte (z. B. GU) veräußert wird,

ist rechtzeitig vorher der Unterzeichner zu benachrichtigen. Evtl. sind dann noch

Nachuntersuchungen vorzunehmen.

• Bei Überschreitung der Böschungshöhe von 4 m soll Rücksprache mit dem Unterzeichner

gehalten werden, um evtl. Standsicherheitsberechnungen zu erörtern. Es ist dann zu prüfen, ob

ergänzende Untersuchungen notwendig sind.

• Bei Ausführen von Pfahlgründungen ist in die Gesamtkalkulation die Durchführung von

Probebelastungen vor Beginn der Baumaßnahme einzurechnen. Sie ist notwendig um dem

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Bauherrn eine verlässliche Kostenschätzung aufzuzeigen. Die Ergebnisse sind rechtzeitig vor

Baubeginn vorzulegen. Falls dies nicht ausgeführt wird, muss der Bauherr damit einverstanden

sein.

Bei einer Gründung mit Pfählen müssen nach DIN 1054 an mindestens 3 % der Pfähle, jedoch

wenigstens an zwei Pfählen, eine Probebelastung vorgenommen werden.

Werden Probebelastungen ausgeführt, so ist der Ort vorher mit dem Unterzeichner

abzustimmen.

• Sofern Pfahlgründungen ausgeführt werden, ist im Vorfeld zu prüfen, ob bis zur geplanten

Einbindetiefe der Pfähle felsartige Steinbänke oder Fels und / oder tiefere, gespannte

Grundwasserverhältnisse anzutreffen sind, sofern dies verfahrensbedingt relevant ist (z. B.

GEWI-Pfähle u. a.).

• Auftragsgemäß wurden die vorgenannten Untersuchungen (vgl. Anlage 2.1ff.) bis zur

auftragsgemäßen Erkundungstiefe ausgeführt. Nach endgültiger Tragwerksplanung muss

abgestimmt werden, ob die Bohrtiefe ausreichend ist.

Insbesondere ist dies bei Pfahlgründungen, deren Pfahllänge über die hier ausgeführte,

jeweilige Erkundungstiefe hinausgeht der Fall.

• Bei Pfahl- oder Tiefergründungen ist der Spezialtiefbauer / GU auf den Sachverhalt des

gespannten Grundwassers hinzuweisen um eventuelle Mehrkosten wegen gespanntem

Grundwasser bei Pfahl- oder Tiefergründungen mit einzukalkulieren.

• Die Fundamentsohlen der Einzel- und Streifenfundamente sind bei Bedarf vom Unterzeichner

abzunehmen. Weiter sind eventuelle Pfahlgründungen mit dem Gutachter vorher abzustimmen.

• Wird der Baukran inkl. Kranfundament / -sockel in einer Entfernung zur offenen Baugrube <

1-fachen Böschungstiefe aufgestellt, muss der AN eine Kranstatik von einem unabhängigen

Statikbüro vorlegen. Die hinreichende Standsicherheit des Baukrans ist dann auf Verlangen der

BauBG oder des Bauherrn und dessen Vertreter vorzulegen. Einem Verzicht hiervon muss der

Bauherr zustimmen.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zur Einstellung von Baustellen (durch den

Prüfstatiker, TiefbauBG oder Baubehörde) auf Grund einer falschen Kranaufstellung, d. h. die

Baukräne wurden zu nah an der Baugrubenböschung aufgestellt.

Die Baufirma ist auf diesem Sachverhalt unbedingt hinzuweisen.

• Der Statiker soll grundsätzlich prüfen, ob die hier angesetzten zulässigen Setzungen gemäß

den Gründungsempfehlungen gebäudeverträglich sind.

• Die anstehenden Böden haben nach gutachterlicher Einschätzung eine natürliche, geologisch

bedingte Stoffzusammensetzung. Auf Grundlage der VwV Boden BW dürfen diese Böden

auch ohne weitere analytische Untersuchung verwertet werden.

• In Schicht � (inklusive Oberboden) ist ein Fremdstoffanteil (Ziegelschutt u.a.) mit einem

geschätzten, mittleren Anteil von < 10 % nicht auszuschließen.

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DR.BEHRINGER S-14 465

Seite 17

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• Bei spezifischer Verwertung des Erdaushubs werden dem AN spezielle Nachuntersuchungen

empfohlen; unter spezifischer Verwertung wird hier verstanden: Verwertung des Oberbodens

im Garten- oder Landschaftsbau, TL- bis UL-Böden als Dichtungsschicht usw.; ggf.

Rücksprache mit dem Bodengutachter, um eine ergänzende Qualitätsuntersuchung

vorzunehmen.

• Beim hier beschriebenen Oberboden darf nicht vorausgesetzt werden, dass es sich um einen

humus- und nährstoffreichen Boden handelt.

• Der Fels kann im Baufeld stark geklüftet und zerrüttet vorliegen.

• Bei bindigen Böden darf eine Einbindetiefe der Fundamente von 0,5 m nicht unterschritten

werden.

• Bei einer Gründung auf dem anstehenden, kompakten Fels darf die in Abschnitt 6 angegebene

Einbindetiefe der Fundamente reduziert werden.

• Die gutachterlichen Aussagen beschränken sich auf die jeweilige Erkundungstiefe.

• Sobald eine konkrete, objektbezogene Planung vorliegt, ist vom Unterzeichner zu prüfen,

welche ergänzenden Baugrunduntersuchungen und baugeologischen Bewertungen zusätzlich

vorzunehmen sind.

• Die durch uns angegebenen Ansatzhöhen der schweren Rammsondierungen und der

Bohrpunkte sind orientierend zu werten. Die Einmessung erfolgte über nicht öffentliche

Messpunkte mit teils ungesicherten Höhenangaben (hier: Kanaldeckel).

Die Einmessung ist ggf. durch ein Fachbüro (Vermessungsbüro) zu prüfen.

13. SCHLUSSBEMERKUNG

Die hier vorgenommene gutachterliche Bewertung beschränkt sich auf die in Anlage 1 aufgezeigten

Standorte der Aufschlüsse. Prinzipiell sind Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und -

ausbildung zwischen bzw. außerhalb der Aufschlusspunkte nicht völlig auszuschließen. Sollten bei

großflächigem Aufschluss während der Bauarbeiten wider Erwarten wesentlich andere

Untergrundverhältnisse als die dem Gutachten zugrunde liegenden angetroffen werden, so ist unser

Büro sofort zu verständigen, um die im Gutachten genannten Empfehlungen zu überprüfen und ggf.

ergänzen zu können.

Weitergehende Qualitätsforderungen durch den Bauherrn und dessen Vertreter haben darüber

hinaus ebenfalls Bestand.

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DR.BEHRINGER S-14 465

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Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Verbindlichkeit. Abschnitt 12 ist Teil dieses

Gutachtens und fachtechnisch verbindlich.

Dr. J. Behringer

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B3

B1/SRS1

S-14 465

Anlage 1

Geologisches BüroDr. Behringer

Lageplan, M 1: 500BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein

Legende:

gepl. Bauvorhaben

ca. Lage UG

Bohrung/ B1/ schwere RammsondierungSRS1

geol. Profilskizze (vgl. Anlage 3)A A’

N

O

S

W

B2

B4/SRS4

B‘

A‘

A

C

C‘

B

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Geologisches Büro Dr. Behringer

www.dr-behringer.dee-mail: [email protected]

Bohrung Nr. : B1/SRS1Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014

Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.1Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung: B1

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

7

NN +225.60 m

0.40Auffuellung aus Tallehm mit etwasZiegelschutt, mittelbraun

2.00

Tallehm, weich bis steif, mittelbraun

3.30

Tallehm, tw. sandig bis stark sandig,steif, mittelbraun

0018.07.14

2.10

4.70

Tallehm, stark sandig, mittelbraun,steif-halbfest

5.40

sandiger Tallehm, schwarzbraun,steif-halbfest

5.70stark humoser Tallehm und Torf

6.00entfestigter Kalkstein, verlehmt,hellgrau bis mittelgrau, FK6

NN +218.60 m

7.00

baltz
Textfeld
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Bohrung Nr. : B2Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014

Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.2Maßstab : 1:50

B2

NN +225.60 m

1.50

Tallehm, mittelbraun, weich bis steif

3.30

Tallehm, stark tonig, mittelbraun,steif

4.20

Tallehm, stark tonig, graubraun,schwach humos, steif-halbfest

4.2018.07.14

1.70

5.50

Sand, mitteldicht

NN +219.60 m

6.00

Talkies, Kiesgerölle gut gerundet

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Bohrung Nr. : B3Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014

Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.3Maßstab : 1:50

B3

NN +225.60 m

1.70

Tallehm, weich bis steif

4.4018.07.14

1.80

4.40

Tallehm, tw. schwach sandig, graubraunbis mittelbraun, vorwiegend steif

5.70

Sand, beigebraun, nass (tw. BK2),mitteldicht

NN +219.60 m

6.00Talkies, Kiesgerölle gut gerundet,mittelbraun bis beigebraun,mitteldicht

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Bohrung Nr. : B4/SRS4Projekt Nr. : S-14 465Bearbeiter : beDatum : 18.07.2014

Projekt : BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein Anlage Nr. : 2.4Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung SRS 4 und Bohrung: B4

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +225.50 m

0.60

sandiger Tallehm, mittelbraun, weich

2.00

sandiger Tallehm, mittelbraun bisgraubraun, weich bis steif

3.50

schwach sandiger Tallehm, vorwiegendmittelbraun, steif

4.40

schwach sandiger Tallehm, vorwiegendmittelbraun, steif-halbfest

4.8018.07.14

1.30

4.80schwach humoser Tallehm, mittelgrau,steif-halbfest

5.60

Sand, beigebraun, mitteldicht

5.80 Sand und gut gerundete Kiesgerölle,mitteldicht

6.00Kalksteinschotter (vermutlichzerbohrter und entfestigterKalksteinfels) mittelgrau bis hellgrau

NN +218.60 m

6.90

Page 24: GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER

S-14 465

Anlage 3.1Geologisches Büro Dr. BehringerGeol. Profilskizze A-A‘, M 1: 200 (2fach überhöht)

BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein

224

227

226

225

223

222

221

220

219

218

217

GW am 18.07.14 (224,2 mNN)

Bemessungswasserspiegel (224,7 mNN)

ca. GOK

218,6 mNN

max. Erkundungstiefe

Legende:

nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

4

3

5

2

1

mNN

A A‘

ca. gepl. Bauvorhaben

ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mNN)

B1/SRS1SchnittC-C‘

B2

weiterführende Erläuterung siehe Textteil

gespanntes GW am 18.07.14 angetroffen (vgl. Abschnitt 3)

1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert

2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif

3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest

4 Talsand und Talkies,mitteldicht

5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7

Page 25: GEOLOGISCHES BÜRO DR. BEHRINGER

S-14 465

Anlage 3.2Geologisches Büro Dr. BehringerGeol. Profilskizze B-B‘, M 1: 200 (2fach überhöht)

BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein

224

227

226

225

223

222

221

220

219

218

217

Bemessungswasserspiegel (224,7 mNN)

ca. GOK

218,6 mNN

max. Erkundungstiefe

Legende:

nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

4

3

5

22 + 3

1 1

mNN

B B‘

ca. gepl. Bauvorhaben

B4/SRS4SchnittA-A‘

B3

weiterführende Erläuterung siehe Textteil

gespanntes GW am 18.07.14 angetroffen (vgl. Abschnitt 3)

1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert

2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif

3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest

4 Talsand und Talkies,mitteldicht

5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7

GW am 18.07.14 (224,2 mNN)

ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mNN)

ca. Baugrubensohle (angenommen ca. 223,0 mNN)

?

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S-14 465

Anlage 3.3Geologisches Büro Dr. BehringerGeol. Profilskizze C-C‘, M 1: 200 (2fach überhöht)

BV Pflegeheim Waiblingen-Beinstein

224

227

226

225

223

222

221

220

219

218

217

ca. GOK

218,6 mNN

max. Erkundungstiefe

Legende:

nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

4

3

5

2

1 1

mNN

C C‘

ca. gepl. Bauvorhaben

B1/SRS1SchnittA-A‘

B4/SRS4SchnittB-B‘

weiterführende Erläuterung siehe Textteil

gespanntes GW am 18.07.14 angetroffen (vgl. Abschnitt 3)

1 Tallehm, tw. sandig, weich-steif, bereichsweise umgelagert

2 Tallehm, tw. stark tonig oder schwach sandig- stark sandig, steif

3 Tallehm, tw. schwach sandig bis stark sandig oder stark tonig, tw. humos bis stark humos oder Torfeinlagerungen, steif-halbfest

4 Talsand und Talkies,mitteldicht

5 Kalksteinfels, tw. entfestigt, FK6/7

Bemessungswasserspiegel (224,7 mNN)

GW am 18.07.14 (224,2 mNN)

ca. Planum EG (angenommen ca. 226,0 mNN)

ca. Baugrubensohle (angenommen ca. 223,0 mNN)