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GEOLOGISCHES BÜRO D R. BEHRINGER

UNABHÄNGIGE BAUINGENIEURE UND GEOLOGEN

BAUGRUND ALTLASTEN GEBÄUDERÜCKBAU HYDROGEOLOGIE

Titel: BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1 (Flst. Nr. 4658), Ditzingen Auftraggeber: Tennisclub Ditzingen e. V. Im Lontel 18 71254 Ditzingen Stuttgart, den 11. Oktober 2017 Aktenzeichen: S-17 1043 be/bi

Verteiler: Tennisclub Ditzingen e. V. 3fach 1fach pdf

Geol. Büro Dr. Behringer * Rotenbergstraße 20 * 70190 Stuttgart

(0711) 26 34 393 Fax (0711) 26 34 395

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Ulm

Aalen

Baugeologisches

Gutachten

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INHALTSVERZEICHNIS

ANLAGEN 3

QUELLEN 3

1. VORGANG 4

2. INGENIEURGEOLOGIE 4

3. HYDROGEOLOGIE 7

4. BODENKLASSEN 7

5. BODENKENNWERTE 8

6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG 8

6.1 GRÜNDUNG AUF STREIFENFUNDAMENTEN 9

6.2 GRÜNDUNG AUF EINZELFUNDAMENTEN 9

6.3 ALTERNATIVE GRÜNDUNGSMÖGLICHKEITEN 10

6.4 AUFBAU UNTER BODENPLATTE 11

7. BAUGRUBENBÖSCHUNG 11

8. DRAINAGE 11

9. VERSICKERUNG 12

10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB 12

11. ERDBEBEN 13

12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE 13

13. SCHLUSSBEMERKUNG 16

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ANLAGEN

Anlage 1 Lageplan M 1 : 500

Anlage 2.1 Schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung B 1

Anlage 2.2 Schwere Rammsondierung SRS 2 und geologische Abschätzung

Anlage 2.3 Schwere Rammsondierung SRS 3 und Bohrung B 3

Anlage 2.4 Schwere Rammsondierung SRS 4 und geologische Abschätzung

Anlage 2.5 Schwere Rammsondierung SRS 5 und geologische Abschätzung

Anlage 2.6 Schwere Rammsondierung SRS 6 und geologische Abschätzung

Anlage 2.7 Schwere Rammsondierung SRS 7 und geologische Abschätzung

Anlage 2.8 Schwere Rammsondierung SRS 8 und Bohrung B 8

Anlage 3.1 Geologische Profilskizze A – A‘

Anlage 3.2 Geologische Profilskizze B – B‘

Anlage 3.3 Geologische Profilskizze C – C‘

Anlage 4 Hochwasserrisikomanagement – Abfrage

QUELLEN

/1/ Herr Dipl.-Ing. (FH) Georg Kuntz: Lageplan – Einmessung der

Erkundungspunkte nach Höhe und Lage; vom 05.10.2017

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1. VORGANG

Der Tennisclub Ditzingen e. V. plant den Neubau einer 2-Feld-Tennishalle auf dem Vereinsgelände

in der Au 1 in Ditzingen (Flst. 4658; vgl. Anlage 1).

Die geplante 2-Feld-Tennishalle soll nicht unterkellert werden. Das Planum liegt gemäß den

vorliegenden Planunterlagen bei ca. 293,0 mNN.

Fundamentpläne standen zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht zur Verfügung. Der AG und

der Tragwerksplaner müssen prüfen, ob diese ergänzend mit dem Unterzeichner abzustimmen sind.

Am Standort erfolgten zunächst insgesamt acht schwere Rammsondierungen (SRS 1 bis SRS 8)

mit Tiefgang von 6 m bzw. 7 m zur Charakterisierung des Baugrunds.

Weiter wurden drei Bohrungen (B 1, B 3 und B 8) ausgeführt. Die Bohrungen erreichten einen

Tiefgang von je 6 m unter Gelände.

In den Bohrungen wurde nach Abschluss der Arbeiten außerdem eine mögliche

Grundwasserführung geprüft. Die Bohrlöcher wurden nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß

verfüllt.

Die maximale Erkundungstiefe liegt bei 286,7 mNN (SRS 1).

Das Vorhaben wird nach EC 7 bzw. VOB / Teil C der geotechnischen Kategorie GK 2 zugeordnet.

Nach VOB 2016 bzw. DIN 4022 ist ab GK 2 vom AG zu prüfen, ob nach der hier vorgelegten

Erstuntersuchung des Baugrunds eine Haupt- (oder abschließende) Untersuchung notwendig ist.

Dies kann bei Bedarf, z. B. nach Vorlage der Fundamentpläne, mit uns ergänzend abgestimmt bzw.

beauftragt werden.

2. INGENIEURGEOLOGIE

Die ingenieurgeologische Modellvorstellung ist aus den Anlagen 3.1 bis 3.3 zu entnehmen. Es

handelt sich hier um eine Skizzierung mit Modellcharakter auf der Grundlage der hier durchgeführten

Untersuchungen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um keine Zeichnungen im technischen Sinne.

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Es handelt sich um eine Annäherung an die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Abweichungen im

Rahmen der natürlichen geologischen Schwankungen sind also möglich.

Allgemeine Geologie: Talablagerungen der Glems, auf

Lettenkeuper (ku) und Oberem Hauptmuschelkalk (mo2)

Die Einteilung der Schichten erfolgt auf Grund der ingenieurgeologisch relevanten Eigenschaften

der jeweiligen Schicht bzw. des jeweiligen Bodens oder Felses (= Einteilung in sogenannte

Homogenbereiche nach VOB / Teil C). Die Schichtgrenzen stellen teilweise auch

Verwitterungsgrenzen dar.

Weiter gelten die weiterführenden Angaben im Abschnitt 12.

Die punktuellen Angaben aus Anlage 2.1 ff. sind hier räumlich und gutachterlich abgeschätzt.

Schicht Auffüllung, inhomogen

Bodenklassen: BK 3 und BK 4

Die Auffüllung ist im nicht befestigten Bereich von wenigen dm durchwurzeltem Oberboden

überdeckt.

In befestigten Bereichen besteht die Auffüllung aus Asphalt sowie Pflasterbereichen mit

Schotterunterbau oder aus rotem Splitt (Sandplatz) mit Schotterunterbau der Bodenklasse BK 3.

Darunter wurde eine Auffüllung aus standorttypischem, mittel- bis dunkelbraunem Ton, teilweise

schottrig und / oder wenig Ziegelschutt angetroffen. Der Ton weist weiche bis steife oder steife

Konsistenz auf und wird der Bodenklasse BK 4 zugeordnet.

Für die Ausschreibung und Kalkulation empfehlen wir für Schicht von bis zu 10 Vol.-% Fremdanteil

(z. B. Ziegel- und Bauschutt, Glas, Keramik etc.) auszugehen.

Schicht weist in den Erkundungspunkten eine Mächtigkeit von ca. 1 m bis etwa 2 m aus. Die

Schichtunterkante verläuft nach gutachterlicher Einschätzung in etwa zwischen 291 mNN und

293 mNN.

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Auf Grund der Inhomogenität der Auffüllungen können Abweichungen in Zusammensetzung,

Stoffgehalt und Mächtigkeit auch auf kürzester Distanz nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Schicht Ton, teilweise schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, teilweise

auch Sand, locker oder locker bis mitteldicht

Bodenklassen: BK 4, tw. BK 3

Schicht besteht aus mittel- bis dunkelbraunem, teilweise schluffigem bis stark schluffigem Ton.

Dieser liegt in vorwiegend steifer, teilweise auch weicher bis steifer Konsistenz vor und wird der

Bodenklasse BK 4 zugeordnet. In Teilbereichen liegt der Ton eventuell umgelagert vor. In Bohrung

B 3 wurden im Bereich der Schicht auch geringe Anteile an Ziegelschutt angetroffen.

Nach unten hin kann teilweise auch schwach kiesiger bzw. schottriger, bereichsweise auch

schluffiger Sand auftreten. Dieser liegt in lockerer oder lockerer bis mitteldichter Lagerung vor und

wird der Bodenklasse BK 3 zugeordnet.

Schicht weist eine Mächtigkeit von ca. 3 m bis etwa 5 m auf. Die Schichtunterkante verläuft in

etwa zwischen 288 mNN und 289 mNN.

Schicht Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, teilweise Schluff

und Ton, schottrig, halbfest

Bodenklassen: BK 3 und BK 5

Schicht besteht aus kiesigem Sand bzw. sandigem Kies, der teilweise schwach schluffig vorliegen

kann. Der Sand und Kies weist vorwiegend mitteldichte Lagerung auf. Lagenweise kann hier auch

graubrauner, sandiger bis stark sandiger Schluff oder schwach sandiger, schottriger Ton eingelagert

sein. Der Schluff und Ton weisen hier halbfeste Konsistenz auf.

Schicht wird den Bodenklassen BK 3 und BK 5 zugeordnet. Die Schichtoberkante verläuft in etwa

zwischen 288 mNN und 289 mNN.

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3. HYDROGEOLOGIE

Bei den Erkundungsarbeiten am 05.10.2017 wurde in Bohrung B 8 bei 5,55 m unter Gelände bzw.

ca. 287,75 mNN Grundwasser angetroffen.

Das Baufeld liegt ca. 5 m östlich der Glems. Der Wasserspiegel der Glems lag am 05.10.2017 bei

290,04 mNN.

Das HQ100 der Glems liegt bei ca. 292,8 mNN. Es wird empfohlen den HQ100 als

Bemessungswasserspiegel zu Grunde zu legen.

Das Baufeld liegt im Bereich der Überflutungsfläche des sogenannten HQEXTREM. Der HQEXTREM liegt

am Standort bei ca. 293,6 mNN (vgl. Anlage 4). Es handelt sich dabei um den Stand eines

Hochwassers mit eine Wiederkehrwahrscheinlichkeit von deutlich mehr als 100 Jahren.

4. BODENKLASSEN

Für die Ausschreibung sowie für die Kalkulation bzw. Wiederverwendung des Aushubes können

folgende Bodengruppen und Bodenklassen berücksichtigt werden (Mittelwertbildung).

Tabelle 1: Zuordnung der Schichten in Bodengruppen und Bodenklassen

Schicht /

Homogenbereich

(vgl. Abschnitt 2)

Tiefe [mNN]

vgl. Anl.

3.1 – 3.3

Bodenart

nach

DIN18196

Bodenklasse

nach

DIN18300

Bodenklasse

nach

DIN18301/2012

Frostklasse

nach

ZTVE-StB

Schicht tw. bis ca.

291 mNN

GW / GI,

TM / TL

BK 3

und BK 4

BN 1 – 2 /

BB 2 F 2 – 3

Schicht tw. bis ca.

288 mNN

TM / TL;

tw. SW / SE

BK 4,

tw. BK 3

BB 2;

BN 1 – 2 F 3

Schicht tw. ab ca.

289 mNN

SW / GW,

tw. UM / TM BK 3 und BK 5

BN 1 – 2 /

BB 3 F 2 – 3

Es gelten die zusätzlichen Angaben im Text. Auf Wunsch unserer Kunden werden die Bodenklassen nach

DIN 18300 und DIN 18301 weiterhin aufgeführt. Dies führt in der Baupraxis zu einer besseren Charakterisierung

des Baugrunds gegenüber den neuen Homogenbereichen in der VOB 2016.

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5. BODENKENNWERTE

Für die beschriebenen Schichten können die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellten,

bodenmechanischen Kennwerte angesetzt werden. Die Werte sind Mischwerte und bilden die

Grundlage für die erdstatischen Berechnungen und Nachweise und sind an Hand von

gutachterlichen Erfahrungen mit ähnlichen Bodenverhältnissen vergleichbarer geologischer

Formationen sowie mit Laboruntersuchungen festgesetzt. Sie sind bzgl. der Homogenität als

ungefährer Mittelwert zu verstehen. Werden für die Kalkulation Bandbreiten der Bodenkennwerte

sowie weitere Bodenkennwerte benötigt, so bitten wir um Rücksprache.

Tabelle 2: Zusammenstellung der Bodenkennwerte

Schicht /

Homogenbereich

(vgl. Abschnitt 2)

Tiefe [mNN]

vgl. Anl.

3.1 – 3.2

Raumgewicht Scherparameter Steife-

modul

erd-

feucht

[kN/m³]

unter

Auftrieb

´

[kN/m³]

Reibungs-

winkel

´

[°]

Kohäsion

[kN/m²]

undrainierte

Kohäsion

c´u

[kN/m²]

ES

[MN/m²]

Schicht tw. bis ca.

291 mNN 18,5 9 25 1 - 3

Schicht tw. bis ca.

288 mNN 20 10 25 6 80 5

Schicht tw. ab ca.

289 mNN 19 10 29 2 - 25

Es gelten die zusätzlichen Angaben im Text.

6. AUFNEHMBARER SOHLDRUCK UND GRÜNDUNG

Ingenieurgeologische Inhomogenitäten – soweit bekannt – sind hier mit berücksichtigt.

Die Gründung ist als Gründung über Einzel- und Streifenfundamente geplant. Die Werte des

aufnehmbaren Sohldrucks sind hierfür in Abschnitt 6.1 und 6.2 angegeben.

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Da die Gründung über Einzel- und Streifenfundamente nach gutachterlicher Einschätzung auf Grund

der voraussichtlich anfallenden Lasten nicht möglich sein wird, sind in Abschnitt 6.3 alternative

Gründungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Fundamentsohlen sind vom Gutachter abzunehmen (2 Arbeitstage Vorlauf).

Witterungsbedingt aufgeweichte Bodenabschnitte im Gründungsbereich wären

auszutauschen.

Falls höhere Lasten für Streifen- und Einzelfundamente anfallen, wie im Folgenden angegeben, so

sind die Fundamente in Abstimmung mit dem Gutachter zu vergrößern. Sollte eine Tiefgründung

notwendig werden, ist mit dem Gutachter vorher und rechtzeitig Rücksprache zu halten.

Bei abweichender Gründung zu den unten angegebenen Gründungsvorschlägen ist ebenfalls mit

dem Gutachter rechtzeitig Rücksprache zu halten.

6.1 Gründung auf Streifenfundamenten

Für die Gründung auf Streifenfundamenten auf bzw. in Schicht (Höhenlage vgl. Anlage 3.1 bis

3.3) mit einer Einbindetiefe von insgesamt mindestens 1 m gelten folgende Werte. Zwischen den

Fundamentbreiten darf linear interpoliert werden.

Fundamentbreite aufnehmbarer Sohldruck1 Last / m Setzung s

0,6 m 140 kN/m² 85 kN ca. 2,5 cm

0,8 m 115 kN/m² 90 kN ca. 2,5 cm

1,0 m 100 kN/m² 100 kN ca. 2,5 cm

1,2 m 90 kN/m² 110 kN ca. 2,5 cm

1,4 m 80 kN/m² 115 kN ca. 2,5 cm

6.2 Gründung auf Einzelfundamenten

Für die Gründung auf Einzelfundamenten auf bzw. in Schicht (Höhenlage vgl. Anlage 3.1 bis

3.3) mit einer Einbindetiefe von insgesamt mindestens 1 m gelten folgende Werte. Zwischen den

Fundamentgrößen darf linear interpoliert werden.

1 Die Bestimmung des aufnehmbaren Sohldrucks erfolgt nach DIN 1054:2005. Früher: "zulässige Bodenpressung".

Hierbei handelt es sich somit um charakteristische Werte. Sollten die Werte des Sohlwiderstands nach EC7 benötigt werden, ist Rücksprache mit dem Unterzeichner zu halten.

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Fundamentgröße aufnehmbarer Sohldruck1 Last Setzung s

2 x 2 m² 105 kN/m² 420 kN ca. 2,5 cm

2,5 x 2,5 m² 90 kN/m² 560 kN ca. 2,5 cm

3 x 3 m² 75 kN/m² 675 kN ca. 2,5 cm

6.3 Alternative Gründungsmöglichkeiten

Alternativ zu einer Flachgründung über Einzel- und Streifenfundamente kann ggf. bei höheren

anfallenden Lasten ein Pfahl- oder Tiefgründung erfolgen.

Aus gutachterlicher Sicht eignet sich am Standort eine Bodenverbesserung aus dem

Spezialtiefbau (z. B. VBS-Säulen, Rüttelstopfsäulen o. Ä.) wesentlich besser.

Alternativ sind duktile Verpresspfähle grundsätzlich möglich. Vom Tragwerksplaner ist zu prüfen, ob

hier auf Grund der zu Grunde liegenden Lasten sowie der örtlichen Gegebenheiten eine

wirtschaftlichere Tiefgründung möglich ist. Ggf. ist Rücksprache mit dem Unterzeichner zu halten.

Alternative Spezialgründungen sind je nach Herstellerangaben in Abhängigkeit des Lastenplans zu

prüfen und ggf. ebenfalls fachtechnisch und kostenmäßig zu werten.

Eine vergleichende Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Spezialgründungen ist stets vorzunehmen.

Sollte eine Pfahl- oder Tiefgründung ausgeführt werde, müssen ergänzende

Baugrunderkundungen, insbesondere zur Tiefe hin, ausgeführt werden (Gebäude mit

geotechnischer Kategorie GK 2).

Die zu beauftragende Firma zur Erstellung der Pfahl- oder Tiefgründung muss prüfen, ob alle

ingenieurgeologischen Daten für die Kalkulation hinreichend zur Verfügung stehen. Insbesondere

muss die ausführende Firma / GU prüfen, ob noch Erkundungsbohrungen in der Fläche und /

oder zur Tiefe hin notwendig sind und ob die vorliegenden Ergebnisse für die nachhaltige

Kalkulation ausreichend sind. Falls nicht ausreichend, müssen vorher umgehend in der Fläche oder

zur Tiefe hin ergänzende Erkundungen vorgenommen werden.

Unsere fachtechnischen Aussagen sind nur gültig bis zur jeweiligen Bohrtiefe. Ggf. muss der AG

bzw. der GU also weitere Erkundungen zur Tiefe hin vornehmen.

Weiter weisen wir darauf hin, dass Pfahlgründungen beim zuständigen LRA anzeigepflichtig sind.

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6.4 Aufbau unter Bodenplatte

Sofern eine Bodenplatte in der geplanten 2-Feld-Tennishalle vorgesehen ist, gilt Folgendes.

Das Erdplanum im Bereich des geplanten Bauvorhabens weist keine hinreichende Tragfähigkeit auf

und muss eventuell verbessert werden (z. B. Einfräsen von Dorosol C30 auf ca. 40 cm Höhe).

Alternativ zur Bodenverbesserung kann hier ein Bodenaustausch mit weit gestuftem, gut

verdichtbarem Material (Bodengruppe: GW; z. B. 8 / 45 mm; auf einer Höhe von mind. 40 cm)

ausgeführt werden.

Zwischen der Bodenplatte aus Beton des geplanten Bauvorhabens und dem bodenverbesserten

oder ausgetauschten, tragfähigen Untergrund muss eine Tragschicht aus mindestens 40 cm

weitgestuftem, gut verdichtbarem Schotter eingebracht werden. In die Tragschicht kann die

kapillarbrechende Schicht mit integriert werden (vgl. Abschnitt 8).

Die Tragfähigkeit des Untergrunds sowie die Dicke der Tragschicht hängen von der anfallenden Last

ab. Die genaue Dimensionierung soll ergänzend in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner erfolgen.

7. BAUGRUBENBÖSCHUNG

Sollte entgegen dem derzeitigen Planungsstand doch eine Baugrubenböschung notwendig werden,

ist ergänzend mit dem Gutachter Rücksprache zu halten.

8. DRAINAGE

Auf eine kapillarbrechende Schicht mindestens á 20 cm (Bodengruppe: GW nach DIN 18196 bzw.

weitgestufter Schotter; z. B. 8 / 45 mm) unterhalb der Bodenplatte wird hingewiesen.

Weiter soll nach DIN 4095 bei Gebäuden, wie bei vorliegendem Bauvorhaben, mit einer überbauten

Fläche > 200 m² eine Flächendrainage vorgesehen werden.

Darüber hinaus gelten die Vorgaben der DIN 4095.

Eine geordnete Ableitung von Hof- und Dachwasser bleibt davon unberührt.

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Die Funktion eventuell bestehender Drainagestränge ist zu erhalten. Diese sind ggf. funktionstüchtig

umzuleiten.

9. VERSICKERUNG

Bei den anstehenden, wenig durchlässigen Schichten (geschätzter kf-Wert: < 1 x 10-5 m/s) raten wir

von einer Versickerung am Standort ab.

Sollte dennoch eine Versickerung am Standort angestrebt werden, empfehlen wir einen Nachweis

der Versickerungsfähigkeit über Versickerungstests an den beabsichtigten Stellen zu führen.

Ein Notüberlauf am Versickerungsschacht ist stets einzuplanen.

Darüber hinaus gelten die Vorgaben des zuständigen LRA.

10. ALTLASTEN UND ERDAUSHUB

Von unserer Seite wurde eine Mischprobe aus den Bohrungen entnommen. Diese Probe wird als

Rückstellprobe bei uns aufbewahrt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Rückstellprobe nach

VwV Boden untersucht werden um die Bewertung nach Zuordnungsklassen vorzunehmen.

Für die Verwertung / Entsorgung des Bodens empfehlen wir, falls dieser teilweise umgelagert wurde,

folgende Alternativpositionen im LV auszupreisen bzw. bei der Kalkulation zumindest für

Teilbereiche des Aushubs zu berücksichtigen:

Zwischenlager zur Haufwerksbeprobung für bis zu 15 Arbeitstage

Verwertung von Erdaushub und / oder Bauschutt als Z1.1-Material

Verwertung von Erdaushub und / oder Bauschutt als Z1.2-Material

Entsorgung des Aushubs auf einer normalen Erddeponie der Klasse DK0 oder einer

genehmigten Abreinigungs- / Entsorgungsanlage; anteilig 10 % des Aushubs (nur alternative

Preisabfrage im Vorfeld)

Der Erdbauer soll dem Bauherrn vor Vergabe mitteilen, wo der Erdaushub verwertet oder entsorgt

werden soll. Die Entsorgung / Verwertung ist zwischen Bauherrn und Erdbauer vor Vergabe genau

abzustimmen. Andernfalls kann dies zu Mehrkosten für den Bauherrn führen. Ggf. ist der Gutachter

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zu kontaktieren. Weiter soll der Erdbauer mitteilen, ob er für seinen Entsorgungsweg weitere und,

wenn ja, welche (VwV Boden oder Deponieverordnung) und wie viele Analysen benötigt.

Soweit möglich, kann dieses Material kostenneutral vor Ort verwertet werden.

11. ERDBEBEN

Das Baufeld liegt in der Erdbebenzone 0; für den Statiker gelten folgende Angaben:

Erdbebenzone 0

Einteilung nach DIN EN 1998-1 / EC 8:

Schicht / Schicht Baugrundklasse C

Schicht (bis 20 m Tiefe) Baugrundklasse B

Tiefe unterhalb 20 m Untergrundklasse R

12. BESONDERE MAßNAHMEN UND FACHTECHNISCHE HINWEISE

Für die Kalkulation und für die spätere Bauausführung sind vom AG und vom AN (GU) folgende

wichtige Hinweise zu berücksichtigen:

Der hier aufgezeigte Grundwasserspiegel unterliegt saisonalen Schwankungen.

Der Bemessungswasserspiegel wurde anhand von unseren gutachterlichen Erfahrungen

geschätzt; langfristige Beobachtungen des maximalen Grundwasserspiegels liegen uns nicht

vor. Weiter gelten die Angaben aus Abschnitt 3.

Sollten kurzfristig genauere Angaben zum Bemessungswasserspiegel gewünscht werden,

empfehlen wir die dauerhafte Errichtung eines 2" – Pegels zur kontinuierlichen Erfassung der

Grundwasserschwankungen sowie des Bemessungswasserspiegels.

Zur Ableitung von plötzlich auftretenden Wässern (Starkregen, Hangsickerwässer nach

Schneeschmelzen usw.) sind ausreichend Schmutzwasserpumpen für die notwendige

Ableitung auf der Baustelle vorrätig zu halten und bei Bedarf bzw. bei Starkregen vom AN

unaufgefordert einzusetzen. Die Erlaubnis einer Regenwasserableitung ist vom AN mit den

zuständigen Behörden, ggf. mit der Bauleitung des Bauherrn abzustimmen. Bei sandigen oder

bindigen Böden sind entsprechende Absetzbecken in Abhängigkeit der Baustellengröße

vorrätig zu halten. Vor Ableitung darf augenscheinlich keine Trübung auftreten (vgl. auch

Abschnitt 3).

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Weiter gelten die behördlichen Auflagen (LRA) zu einer eventuellen Wasserableitung aus der

Baugrube.

Die Baugrubensohle ist mit Gefälle so herzustellen, dass ein dauerhaftes Einstauen bzw.

tiefgründiges Aufweichen des Planums, infolge von Niederschlägen, nicht möglich ist.

Bindige Böden sowie lehmige Kiese können durch Nässe in ihrer Konsistenz verändert werden.

Steife Böden können sich dadurch kurzfristig in weiche, bis zu breiige Konsistenz

(Verschlammung!) verändern. Bei nasser Jahreszeit oder zu erwartenden Niederschlägen

oder Frost darf das Planum nicht offen liegen. Ggf. sind Gründungsarbeiten zeitlich zu

verschieben oder entsprechend höhere Mehrkosten, infolge von zusätzlichem Bodenaushub

oder Bodenverbesserung, dann einzukalkulieren.

Auf gefrorenem Untergrund darf nicht gegründet werden. Gefrorener Boden ist zur Tiefe hin

vollständig auszukoffern und durch gut verdichtbares Material zu ersetzen und zu verdichten.

Die geologische Abschätzung der schweren Rammsondierungen ist eine fachtechnische

Annäherung an den tatsächlichen Schichtaufbau.

Bei gegebenem Untersuchungsraster sind Abweichungen in dem Schichtprofil in Anlage 3.1 bis

3.3 möglich. Insbesondere ist es denkbar, dass kleinflächige Änderungen bei gegebenem

Untersuchungsraster nicht erfasst wurden (z. B. Auffüllungen in Geländesenken, weiche

Sedimente in alten Bachläufen und alten Tümpeln usw.).

Eine geordnete Trockenhaltung des Bauplanums ist in der Verantwortung des Bauherrn und

dessen Auftragnehmer. Das endgültige Planum ist bei schlechter Witterung nur kurzfristig offen

zu halten und soll zeitgleich, entsprechend durch die überlagernde Schicht (z.B. Vlies mit mind.

20 cm KFT-Schicht) bedeckt werden. Auf keinen Fall darf das Planum bei bindigen Böden

witterungsbedingt eingestaut sein. Dieses Planum neigt dann, entgegen den gutachterlichen

Konsistenzangaben, zum Aufweichen und zum Verschlammen.

Ggfs. ist dann witterungsabhängig eine zusätzliche Tragschicht (z.B. Schroppen; 45 / 80 bis

80/120 mm) mit einer Schichtmächtigkeit von 20 – 30 cm in die Baustelleneinrichtung mit

einzuplanen und bei Bedarf auszuführen.

Oberboden (tw. humos) ist auf eine Stärke von mind. 30 cm abzuschieben. Auf humosem

Oberboden dürfen weder Parkplätze errichtet, noch Lasten abgetragen werden.

Auf eine frostsichere Überdeckung der UK Fundamente von mind. 1 m unter GOK wird

hingewiesen.

Werden entgegen diesen, hier vom Gutachter empfohlenen Flachgründungen, alternative

Gründungen, wie Tiefgründungen u. a., vom Bauherrn oder vom GU ausgeführt, so sind diese

vorher mit dem Unterzeichner abzustimmen. Insbesondere ist es denkbar, dass bei Alternativen

noch ergänzende bodenmechanische oder baugeologische Untersuchungen notwendig

werden.

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Seite 15

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Treten während der Baumaßnahme andere Boden- oder Felsklassen auf als hier im Gutachten

aufgezeigt worden sind, so ist der Unterzeichner wie auch der Bauherr unverzüglich davon in

Kenntnis zu setzen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen. Änderungen in der

Klassifizierung werden gegenüber dem AN nur dann anerkannt, wenn sie auch vom

Auftraggeber und vom Unterzeichner abgenommen worden sind.

Wird das Gründungsniveau – auch nur in Teilbereichen – verändert, so müssen die

Gründungsempfehlungen mit dem Gutachter neuerlich abgestimmt werden.

Falls das Baugrundgutachten abweichend vom Auftraggeber an Dritte (z. B. GU) veräußert wird,

ist rechtzeitig vorher der Unterzeichner zu benachrichtigen. Evtl. sind dann noch

Nachuntersuchungen vorzunehmen.

Analytische Untersuchungen von Gebäudebestand, Straßen- und Hofbefestigungen im Baufeld

wurden auftragsbedingt nicht ausgeführt. Ob in diesen Bauteilen möglicherweise Schadstoffe

enthalten sind, kann nicht beurteilt werden.

Auf Wunsch des Bauherrn können wir hier ergänzende Untersuchungen vornehmen.

Bei Ausführen von Pfahlgründungen ist in die Gesamtkalkulation die Durchführung von

Probebelastungen vor Beginn der Baumaßnahme einzurechnen. Sie ist notwendig um dem

Bauherrn eine verlässliche Kostenschätzung im Vorfeld aufzuzeigen. Die Ergebnisse sind

rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen. Falls dies nicht ausgeführt wird, muss der Bauherr damit

einverstanden sein.

Bei einer Gründung mit Pfählen müssen nach DIN 1054 an mindestens 3 % der Pfähle, jedoch

wenigstens an zwei Pfählen, eine Probebelastung vorgenommen werden.

Werden Probebelastungen ausgeführt, so ist der jeweilige Pfahl vorher mit dem Unterzeichner

abzustimmen.

Sofern Pfahlgründungen ausgeführt werden, ist im Vorfeld zu prüfen, ob bis zur geplanten

Einbindetiefe der Pfähle felsartige Steinbänke oder Fels und / oder gespannte

Grundwasserverhältnisse anzutreffen sind, sofern dies verfahrensbedingt relevant ist (z. B.

GEWI-Pfähle u. a.).

Auftragsgemäß wurden die vorgenannten Untersuchungen (vgl. Anlage 2.1ff.) bis zur

vereinbarten Erkundungstiefe ausgeführt. Nach endgültiger Tragwerksplanung muss

abgestimmt werden, ob die Bohrtiefe ausreichend ist.

Insbesondere ist dies bei Verbauträgern und bei Pfahlgründungen, deren Länge über die hier

ausgeführte, jeweilige Erkundungstiefe hinausgeht der Fall.

Die Fundamentsohlen der Einzel- und Streifenfundamente sind bei Bedarf vom Unterzeichner

abzunehmen. Weiter sind eventuelle Pfahlgründungen mit dem Gutachter vorher und rechtzeitig

abzustimmen.

Der Statiker soll grundsätzlich prüfen, ob die hier angesetzten zulässigen Setzungen gemäß

den Gründungsempfehlungen gebäude- und maschinenverträglich sind.

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Die anstehenden Böden haben nach gutachterlicher Einschätzung eine natürliche, geologisch

bedingte Stoffzusammensetzung.

Sollten beim Erdaushub wider Erwarten Anzeichen von Bodenkontaminationen oder

Fremdmaterial auftreten, ist der Gutachter neuerlich zu benachrichtigen.

Vor Verwertung des Erdaushubs kann bei Bedarf eine analytische Untersuchung nach VwV-

Boden angefertigt werden.

Rückstellproben hierzu sind bis drei Monate nach Gutachtenerstellung in unserem Büro

vorhanden.

In Schicht (inklusive Oberboden) ist ein Fremdstoffanteil (Ziegelschutt, Betonbrocken,

verrottete Holzreste u.a.) mit einem geschätzten, mittleren Anteil von < 10 % nicht

auszuschließen.

Beim evtl. Rückbau der Tennisplätze darf humusführender Oberboden nicht mit der

Platzbefestigung aus dem Rückbau vermischt werden (wegen möglicher Mehrkosten bei der

Entsorgung).

Die gutachterlichen Aussagen beschränken sich auf die jeweilige Erkundungstiefe.

Sobald ein objektbezogener Fundamentplan vorliegt, ist vom Unterzeichner zu prüfen, welche

ergänzenden Baugrunduntersuchungen und baugeologischen Bewertungen zusätzlich

vorzunehmen sind.

13. SCHLUSSBEMERKUNG

Die hier vorgenommene gutachterliche Bewertung beschränkt sich auf die in Anlage 1 aufgezeigten

Standorte der Aufschlüsse. Die Beschreibung des Baugrunds ist stets eine Annäherung an die

tatsächlichen Gegebenheiten im Boden. Soll die Informationsdichte den Untergrund betreffend

erhöht werden, so empfehlen wir dem AG weitere Erkundungen zu beauftragen. Prinzipiell sind

Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und -ausbildung zwischen bzw. außerhalb der

Aufschlusspunkte nicht völlig auszuschließen. Sollten bei großflächigem Aufschluss während der

Bauarbeiten wider Erwarten wesentlich andere Untergrundverhältnisse als die dem Gutachten

zugrunde liegenden angetroffen werden, so ist unser Büro sofort zu verständigen, um die im

Gutachten genannten Empfehlungen zu überprüfen und ggf. ergänzen zu können.

Weitergehende Qualitätsforderungen durch den Bauherrn und dessen Vertreter gegenüber der

Baufirma haben darüber hinaus ebenfalls Bestand.

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Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Verbindlichkeit. Abschnitt 12 ist Teil dieses

Gutachtens und fachtechnisch verbindlich.

Dr. J. Behringer Andrea Bihr (Dipl.-Geol.)

Sachbearbeiterin

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A

A‘

B3/SRS3

B8/SRS8

C‘ C

B B‘

S-17 1043

Anlage 1

Geologisches BüroDr. Behringer

Lageplan, M 1: 500BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

N

OS

W

Legende: B1/ Bohrung/ SRS1 schwere Rammsondierung

A A‘ geol. Profilskizze (vgl. Anlage 3)

WasserspiegelGlems: 290,04 mNNam 05.10.2017

WasserspiegelGlems: 290,02 mNNam 05.10.2017

B1/SRS1SRS2

SRS4 SRS5

SRS6 SRS7

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Bohrung Nr. : B1/SRS1Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.1Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung SRS 1 und Bohrung: B1

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

7

NN +293.70 m

0.50

Auffuellung, (durchwurzelter Ober-boden, Ton, schottrig), weich

1.50

Auffuellung, (Ton, schwachschottrig, mittelbraun), steif

4.40

Ton, tw. schluffig, steif, mittel- bisdunkelbraun

5.70

Sand, stark schottrig, graubraun,locker-mitteldicht oder mitteldicht

6.00Schluff, sandig bis stark sandig,graubraun, steif oder steif-halbfest

NN +286.70 m

7.00

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Bohrung Nr. : SRS2Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.2Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS2

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +293.60 m

1.30

Auffuellung, inhomogen

5.20

Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3

NN +287.60 m

6.00

Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5

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Bohrung Nr. : B3/SRS3Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.3Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung SRS 3 und Bohrung: B3

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +293.30 m

0.40Auffuellung, (roter Splitt undSchotterunterbau)

0.70Auffuellung, (Ton, sandig, schwachschottrig, mittelbraun), steif

1.60

Auffuellung, (Ton, mittelbraun,wenig Ziegelschutt), weich-steif

4.40

Ton, mittelbraun, steif, wenig Ziegel-schutt, evtl. umgelagert

4.90

Sand, schottrig, locker-mitteldicht

5.50

Schotter, sandig, schwach schluffig,graubraun, mitteldicht

NN +287.30 m

6.00

Ton, schottrig, schwach sandig,steif bis halbfest, gelbbraun

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Bohrung Nr. : SRS4Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.4Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS4

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +293.20 m

0.40Auffuellung (roter Splitt undSchotterunterbau)

2.00

Auffuellung, inhomogen

5.40

Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3

NN +287.20 m

6.00

Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5

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Bohrung Nr. : SRS5Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.5Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS5

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +293.20 m

0.40Auffuellung (roter Splitt undSchotterunterbau)

2.00

Auffuellung, inhomogen

5.00

Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3

NN +287.20 m

6.00

Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5

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Bohrung Nr. : SRS6Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.6Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS6

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +293.30 m

1.00

Auffuellung, inhomogen

5.50

Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorw. steif, tw. auch Sand, lockeroder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3

NN +287.30 m

6.00

Sand und Kies bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5

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Bohrung Nr. : SRS7Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.7Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung und geol. Abschätzung: SRS7

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +293.30 m

0.90

Auffuellung

5.50

Ton, tw. schluffig-stark schluffig,vorwiegend steif, tw. auch Sand,locker oder locker-mitteldicht,BK4, tw. BK3

NN +287.30 m

6.00

Sand und Kies, bzw. Schotter, vorw.mitteldicht, tw. Schluff und Ton,schottrig, halbfest, BK3 und BK5

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Bohrung Nr. : B8/SRS8Projekt Nr. : S-17 1043Bearbeiter : be

Projekt : BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle,Au 1, Ditzingen

Anlage Nr. : 2.8Maßstab : 1:50

schwere Rammsondierung SRS 8 und Bohrung: B8

5 15 25 35 45 55 65 75

SondierungSchlz./10cm

Teufe 0

1

2

3

4

5

6

NN +293.30 m

0.30Auffuellung, (roter Splitt)

0.60Auffuellung, (Ton, schwach schottrig)

4.40

Ton, mittelbraun, weich bis steif

5.00

Sand, schluffig, schwach kiesig,locker

5.5505.10.17 5.70

Sand, kiesig bis stark kiesig,schwach schluffig, mitteldicht

NN +287.30 m

6.00Kies, sandig bis stark sandig,mitteldicht-dicht

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S-17 1043 Geol. Profilskizze A-A‘, M 1: 250 (2,5 fach überhöht)BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1, Ditzingen Anlage 3.1

291

295

mNN

294

293

292

290

289

288

287

286

ca. Planum (ca. 293,0 mNN)

ca. gepl. 2-Feld-Tennishalle

ca. GOK

A A’

Legende:

nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

weiterführende Erläuterung siehe Textteil

SRS2 SRS4Schnitt B-B‘

SRS7Schnitt C-C‘

B6/SRS8

1 Auffüllung, inhomogen

2 Ton, tw. schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, tw. auch Sand, locker oder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3

3 Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, tw. Schluff und Ton, schottrig, halbfest, BK3 und BK5

286,7 mNN

max. Erkundungstiefe (SRS1)

3

2

1

Geologisches Büro Dr. Behringer

ca. 287,75 mNN

GW B8 am 06.10.17

292,8 mNN

Bemessungswasserspiegel (=HQ ) 100

293,6 mNNHQ Extrem (vgl. Anlage 4)

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ca. GOK

m NN

B B’

Legende:

nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

weiterführende Erläuterung siehe Textteil

2

1

SRS4 SRS5Schnitt A-A‘

S-17 1043 Geol. Profilskizze B-B‘,M 1: 250 (2,5 fach überhöht)BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1, Ditzingen Anlage 3.2

291

295

294

293

292

290

289

288

287

286

ca. Planum (ca. 293,0 mNN)

ca. gepl. 2-Feld-Tennishalle

1 Auffüllung, inhomogen

2 Ton, tw. schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, tw. auch Sand, locker oder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3

3 Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, tw. Schluff und Ton, schottrig, halbfest, BK3 und BK5

286,7 mNN

max. Erkundungstiefe (SRS1)

ca. 287,75 mNNGW B8 am 06.10.17

292,8 mNN

Bemessungswasserspiegel (=HQ )100

WasserspiegelGlemsam 05.10.17

290,02 mNN

3

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ca. GOK

C C’

Legende:

nachgewiesen gutachterlich abgeschätzt

weiterführende Erläuterung siehe Textteil

2

1

WasserspiegelGlemsam 05.10.17

290,04 mNN

SRS7 SRS6Schnitt A-A‘

S-17 1043 Geol. Profilskizze C-C‘,M 1: 250 (2,5 fach überhöht)BV Errichtung einer 2-Feld-Tennishalle, Au 1, Ditzingen Anlage 3.3

m NN

291

295

294

293

292

290

289

288

287

286

ca. Planum (ca. 293,0 mNN)

ca. gepl. 2-Feld-Tennishalle

1 Auffüllung, inhomogen

2 Ton, tw. schluffig bis stark schluffig, vorwiegend steif, tw. auch Sand, locker oder locker-mitteldicht, BK4, tw. BK3

3 Sand und Kies bzw. Schotter, vorwiegend mitteldicht, tw. Schluff und Ton, schottrig, halbfest, BK3 und BK5

286,7 mNN

max. Erkundungstiefe (SRS1)

ca. 287,75 mNNGW B8 am 06.10.17

292,8 mNN

Bemessungswasserspiegel (=HQ )100

3

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S-17 1043

Anlage 4

(2 Seiten)

Hochwasserrisikomanagement - Abfrage

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gedruckt am 10.10.2017

Koordinate:

Rechtswert 3504795

Hochwert 5410714

UF UT [m] WSP [müNN]

10­jährliches Hochwasser (HQ10)   ­ ­

50­jährliches Hochwasser (HQ50)   ­ ­

100­jährliches Hochwasser (HQ100)   ­ ­

Extrem Hochwasser (HQEXTREM)   0,4 m 293,6 m

UF: Überflutungsflächen, UT: Überflutungstiefen, WSP: WasserspiegellagenHinweis: Die angegebenen Werte sind auf Dezimeter gerundet. Überflutungstiefenkleiner 10cm werden auf 10cm gerundet. Es ist zu beachten, dass Werte inGebäuden mit Unsicherheiten behaftet sind.

Hochwasserrisikomanagement‐Abfrage

Im Folgenden erhalten Sie das Ergebnis zu Ihrer Abfrage an der von Ihnen gewählten Koordinate.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserrisiko­Management in Baden­Württemberg sind unter www.hochwasserbw.de zu finden.

Information zu Überflutungsflächen und ­tiefen

mögliche Änderung /Fortschreibung

HWGK in Bearbeitung

10­jährliches Hochwasser (HQ10)

100­jährliches Hochwasser (HQ100)

Überflutungsflächen

50­jährliches Hochwasser (HQ50)

Extrem Hochwasser (HQEXTREM)

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Geländeinformation

der Hochwassergefahrenkarte 293,2 müNN

Hinweise:Digitales Geländemodell der Hochwassergefahrenkarte (HWGK­DGM). Es wurden alle hydraulisch relevanten Strukturen (z. B.terrestrisch vermessene Querprofile, Dämme und Durchlässe) indas DGM des Landes Baden­Württemberg eingearbeitet.Die angegebenen Werte sind auf Dezimeter gerundet. Es ist zubeachten, dass Werte innerhalb von Gebäuden mitUnsicherheiten behaftet sind.

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Dokumente

Zu der markierten Koordinate konnten folgende Dokumente gefunden werden:

Endfassung

Überflutungsflächen­Karte M10.000

HWGK_UF_M100_092072.pdf

Überflutungstiefen­Karte HQ100 M10.000

HWGK_UT100_M100_092072.pdf

Hochwasserrisikokarte (HWRK)

Hochwasserrisikobewertungskarte (HWRBK)

Hochwasserrisikosteckbrief (HWRSt)

HWRK_GMD_8118011_Ditzingen.pdf

Maßnahmenbericht – Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen und des Vorgehens

HWRM_Massnahmenbericht_Allgemeine_Beschreibung_2015­12­02.pdf

Maßnahmenbericht – Anhang I: Maßnahmen auf Ebene des Landes Baden­Württemberg

Anhang_I_2015­10­20.pdf

Maßnahmenbericht – Anhang II: Maßnahmen nicht kommunaler Akteure

Bericht_15_Anhang2.pdf

Maßnahmenbericht – Anhang III: Verbale Risikobeschreibung und ­bewertungDer Anhang III setzt sich aus der verbalen Risikobeschreibung und ­bewertung, den Maßnahmen der Kommune und dem zugehörigen Stand desHochwasserrisikosteckbriefs für ein Gemeindegebiet zusammen.

8118011_Ditzingen_A_verbale_Risikobewertung.pdf

Maßnahmenbericht – Anhang III: Maßnahmen der Kommunen

8118011_Ditzingen_B_Tabellen.pdf

Maßnahmenbericht – Anhang III: HochwasserrisikosteckbriefeHinweis: Der hier aufgeführte Hochwasserrisikosteckbrief entspricht dem Stand der verbalen Risikobeschreibung­ und Bewertung für das jeweilige Gemeindegebiet.Zum Teil wurde bereits eine aktuellere Version erarbeitet, die oben unter Hochwasserrisikosteckbrief (HWRSt) bereits bereitgestellt ist.

8118011_Ditzingen_C_Steckbrief.pdf

Blattschnittübersichten

HWGK_450_Enz_Blattschnitt_KartenTyp_1b.pdfHWGK_450_Enz_Blattschnitt_KartenTyp_1a_T2.pdf

sonstige Dokumente

Weiterführende Informationen:Hochwassergefahrenkarten: Beschreibung der Vorgehensweise zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten in Baden­WürttembergHochwassergefahrenkarten: Beschreibung der Vorgehensweise zur Erstellung von Hochwassergefahrenkarten in Baden­Württemberg­ AnlageHWRMP VorgehenskonzeptHWRMP Vorgehenskonzept AnhangLesehehilfe HWGKHochwasserrisikomanagementpläne

Quelle: LUBW. Die Nutzungsbedingungen des Umweltinformationssystem Baden­Württemberg entnehmen Sie bitte der Nutzungsvereinbarung.

Geobasisdaten: © LGL, www.lgl­bw.de.

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