German Police Search Procedures 2004 Leak

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    Urheberrechtlich geschtzt; Nachdruck, auchauszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigungdes/der lnnenministeriums/-senatsverwaltung desBundes oder eines Landes.

    PDV 384 .1 Aus gabe 2004

    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH

    Fahndung

    VereinnahmtStand: 02/2004Ergnzung: 13.04.2005

    Datum Beleg-Nr./Lfd. Nr.

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    Einfhru ngserlass

    Baden- WrttembergBayernBerlinBrandenburgBremenHamburgHessenMecklenburg- VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfaienRheinland-PfalzSaarlandSachsenSachsen-Anhalt

    Seh!eswig-Hols teinThringenBund

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHnderungsnachweis

    nderungNr. Datum

    Gendertvon Dienststel le am

    Unterschrift

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH n d e r u n g s n a c h w e i s

    nderungNr. Datum

    Gendertvon Dienststel le am

    Unterschrift

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHInhaltsverzeichnis Seite

    1 G r u n d s t z e 92 N a t i o n a l e F a h n d u n g 112.1 Nat ionale Fahndung nach Personen 112.1.1 Fahndungszrele 112.1.2 Fahndungsraum 112.1.2.1 rt l icher Fahndungsraum 112.1.2.2 berrtl icher Fahn dungs raum 112.1.3 Ausschreibung 122.1.3.1 Allgem eines 122.1.3.2 Fahndu ngsanlass 132.1.3.3 Fahndu ngszwe ck 132.1.3.3.1 Repres siver Fahnd ungszw eck 132.1.3.3.2 Prventiver Fahn dungs zwe ck 132.1.3.3.3 Auslnd errechtl icher Fahn dungs zwec k 142.1.4 Laufzeit , Fristverlngerung u nd nderun g, Erledigung und LschungimINP O L 152.2 Nat ionale Fahndung nach Sachen 152.2.1 Fahndungsziele 152.2.2 Fahndungsraum 162.2.2.1 rtl icher Fahn dungs raum 162.2.2.2 berrt licher Fahndungsraum 162.2.3 Ausschreibung 162.2.3.1 Al lgemeines 172.2.3.2 Fahnd ungsan lass 172.2.3.3 Fahnd ungszw eck 172.2.3.4 Sonderfl le der Aussc hreibung 182.2.3.4.1 Ausschreibung von Sac hen ohne individuel le alphanumerische

    Kennzeichnung 182.2.3.4.2 Ausschreibung von Bankn oten 182.2.3.4.3 Ausschreibung von Personaldokumenten und sonstigen fahndungsrelevantenLegitimationen 192.2.4 Laufzeit , Fristverlngerung und nd erung, Erledigung und Lschungi m I N P O L 1 9

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH3 i n t e rn a t i o n a le F a h n d u n g . 2 13.1 Internationale Fahn dung nach Personen 213.1.1 Fahn dung sziel 213.1.2 Fahndun gsraum 213.1.2.1 Schengen-Staaten 213.1.2.2 Interpol-Staaten ...223.1.2.3 Sonstige Staate n 223.1.3 Ausschreibung 223.1.3.1 Ausgehende Fahndungsersuchen 223.1.3.1.1 Ausgehende Fahndungsersuchen im SIS 223.1.3.1.2 Ausge hende Fahndung sersuchen ber Interpol 223.1.3.2 Eingehende Fahndungsersuchen 233.1.3.2.1 Eingehende Fahndungsersuchen im SIS 233.1.3.2.2 Eingehende Fahndun gsersuchen ber Interpol 233.1.4 Laufzeit und Trefferfa ll, Fristverlngerung und nd erun g, Erledigu ngund Lschung 233.2 Internat ionale Fahn dung nach Sachen . ,233.2.1 Fahnd ungsE iel , 233.2.2 Fahndung sraum 233.2.2.1 Schengen-Staaten 233.2.2.2 Interpol-Staaten 243.2.2.3 Sonstige Staaten 243.2.3 Aus schre ibung 243.2.3.1 Ausgehende Fahndungsersuchen 243.2.3.1.1 Ausgehende Fahndungsersuchen im SIS 243.2.3.1.2 Ausgehende Fahndungsersuchen ber Interpol 243.2.3.2 Ei3.2.3.2.1 E3.2.3.2.2 E3 ? 4

    ngehende Fahndu ngsersuchen ,. 25ngehende Fahndu ngsersuche n im SIS 25ngehe nde Fah ndu ngse rsuch en ber Interpol 25

    Lau fze i t und Tre f fe r fa l l , F r i s tve r lngerung und nderung , Er led igung undL s c h u n g 2 54 Fahndungsmanahmen . . . . . . . . . 275 Fahn dung sar t en 235.1 Tatortbere ichsfahn dung 295.2 Alarm fahndung , , 305.2.1 Ringalarmfahndung 305 .2 .2 Grenza la rmfahndung , Landesalarmfahndung. Bundesalarmfahndung.. . . 335 3 Sch we rpun k t fah ndun g ... 355.4 Zie l f ahn dun g 38

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAU CH5.5 Vor r ang f ahn dun g , 395 .6 f f en t l i chke i ts fa hndu ng 405 .7 We i te re Fahn dungsa r ten 425 .7 .1 Ras te r fahndu ng 425.7.2 Fa hnd ung in Datenn etzen 435 .7 .3 Sch lep pne tz f ahndu ng 435 .7 .4 Verk ehrsw eges o fo r t fa hndu ng 445 .7 .5 Verda ch ts - un d e re ign isun abhn g ige Fahnd ung 446 Fah ndun gshil fsmittel 476 .1 A l l gem e ines 476 .2 In te rne Fah ndu ngsh i l fsm i t te l 476 .3 Ex te rne Fah ndu ngsh i l fsm i t te l 496 .4 Son s t ige Fah ndun gsh i l fsm i t te l 49

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHAnlagenAn lage 1 FahndungsersuchenAnlage 2 Reg elunge n fr die Fahndu ng nach Person en im Informationssystem der

    PolizeiAnlage 3 Regelungen fr die Fahndung nach Sachen im Informationssystem der Pol izeiAnlage 4 Regelungen fr d ie Fahndung nach Personen und Sachen im SchengenerInformationssystemAnlage 5 Regelungen fr d ie Ausschreibung im Bundeskr iminalb lat t und in den Lan-deskr iminalb lt tern sowie deren HerausgabeAnlage 6 Merkblatt fr Kontrol lstel len (M uster)Anlage 7 Kontrol l l iste (Muster)Anlage 8 Merkblatt fr FahndungsinformationenAnlage 9 Anordnung e iner Grenzalarmfahndung, Landesalarmfahndung, Bundes-alarmfahndung/Schwerpunkt fahndung (Muster )Anla ge 10 VorrangfahndungAnlage 11 Grundstze fr d ie bundesweite Ausstrahlung von Fahndungsmeldungen imFernsehen(Fassung vom 24. Juni 1987)An lag e 12 Kr iter ienkatalog fr unter Mitwirkung der Polizei von den Medien init i ier teFernsehproduktionen zum Zwecke der ffent i ichkeitsfahndung( IMK-Beschluss vom 08.05.1998)Anlage 13 Gem einsam e Beka nntm achu ng de s . .. [Just izminister iums] und des . .. [ Innenminister iums] ber die Inanspruchnahme von Publikat ionsorganen unddie Nutzung des Internets sowie anderer elektronischerKommunikat ionsmitte! zur ffent l ichkeitsfahndung nach Personen imRahmen von Strafverfahren(Richt l inien fr das Strafverfahren und das Bugeldverfahren [RiStBVf,Anlage B)(Fassung vom 17.11.2004)An lag e 14 Fachbegrif feAn lage 15 Abkrzungsverzeichnis

    A n m e r k u n g :Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Grnden der Lesbarkeif nur in dermnnlichen Form verwendet werden, gelten sie Gleichermaen fr Frauen

    t raanzunq 2005

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH1 Grundstze1.1 Fahndung im polizeitaktischen Sinn ist die planmige, allgemeine oder gezielte Suche nach Personen oder Sachen im Rahm en der

    - Strafverfolgung- Strafvollstreckung- Gefahrenabwehr- Durchfhrung auslnderrechtlicher ManahmenEs sollen fahndungsrelevante Feststellungen, insbesondere ber Tter, Tathergang, Bewaffnung, Fluchtzeit, Fluchtweg, Fluchtfahrzeuge, Zeugen, Beweismittel getroffen werden.Die Fahndung dient darber hinaus der Verdachtsgewinnung.1.2 Fahndung ist ein wesen tlicher Bestandteil polizeilicher Aufgabenerfllung.Sie ist auch ohne besonderen A utr ag Aufgabe jedes Polizeibeamten.

    1.3 Die Fahndung erfolgt insbesondere auf Grund von Hinweisen, Auswertungsergebnissen, polizeilich relevanten Ereignissen oder Ersuchen. Sie kann auchohne konkreten A nlass durchgefhrt werden.Ggf. sind Fahndungskonzeptionen zu ersteilen.1.4 Art, Umfang und Intensitt der Fahndung richten sich nach Anlass, Schwereder Tat und deren Sozialschdlichkeit.Die Auswirkung der Manahmen auf die Bevlkerung ist zu bercksichtigen;die Wirkung in der ffentlichkeit ist zu bedenken.1.5 Die jewe iligen landes- und bundesrechtlichen sowie die internationalen Regelungen sind zu beachten.

    Darber hinaus sind die PDV 384.2 VS-NfD , die PDV 389, der LF 355, der LF371 sowie die Richtlinien fr das Strafverfahren und das Bugeldverfahren(RiStV)" zu beachten.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH2 N a t i o n a l e F a h n d u n g2 .1 N a t i ona le F ah ndu ng nac h Pe r sone n2.1 .1 Fahndungsz ie le

    Ziele der Fahndung nach Personen sind insbesondere die Ermitt lung von- Pers onen , die sich der Strafverfolgung , der Strafvol lstreckung, dem Strafvollzug oder dem Vollzug anderer freiheitsentziehender oder freiheitsbeschrnkender Anordnun gen von Just iz- oder Verwal tungsbehrden entz iehen- Personen, die trotz bestehender Ausschreibung zur Einreiseverweigerung indas Gebiet der Staaten, d ie den Schengen er Besi tzstand anwenden (Schengen-S taaten), einreisen wollen oder sich dort uner laubt a ufhalten- Zeugen und Auskunf tspersonen- Vermissten- Personen, von denen eine Gefahr fr die ffent l iche Sicherheit und Ordnungausgeht- Personen zur Sicherstel lung von Fhrerscheinen- Person en zur Feststel lung der Identitt- Personen zur Durchfhrung von erkennungsdienst lichen Manahmen- Personen zur Durchfhrung von DNA -Probenentnahmen

    2 .1 .2 F ahndungs r aum2 .1 .2 .1 r t l i ch e r F ahn dung s r aum

    Die Fahndung f indet grundstzl ich im Bereich der rt l ich zustndigen Polizei-dienststel le/-behrde statt .2 .1 .2 .2 be rr t l i cher Fah ndu ngs raum2.1.2.2.1 Die Fahndung ist berrt lich einzuleiten, wen n zu verm uten ist, dass die Person sich nicht oder nicht mehr im Bereich der rtlich zustndigen Polizeidienststel le/-behrde a ufhlt und Informationen vor l iege n, die da s Erkennen der Person ermglichen.

    Es sind nur solche Behrden, Dienststel len und sonstige Stel len einzubezie-hen, von denen nach dem Sachstand Erkenntnisse erwartet werden knnen.Alle beteiligten Polizeidienststeilen werten ihre Informationen aus und gebensachdienliche Hinweise. Das Sammeln, Bewerten, Aufbereiten und ggf. Steuern von Informationen ist grundstzlich Aufgabe der Zentralstellen der Lnderund des Bundes,

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH2.1.2.2.2 In jedem L and und beim Bund ist eine Polizeidienststelle zu bes timm en, die beilnderbergreifenden herausragenden Fahndungslagen al le untersttzendenund begleitenden Manahmen fr die zustndige Polizeidienststel le koordiniert.

    Zeichnet sich in herausragenden Fahndungslagen eine lnderbergreifendeLageentwicklung ab, ist in jedem voraussicht l ich betroffenen Land eine Polizeidienststel le fr die Fhrungsbernahme vorsorgl ich zu best immen und deren Erreichbarkeit den Zentralstellen der Lnder und des Bundes mitzuteilen.Alle an der Fahndung beteiligten Polizeidienststellen sind ber relevante Lageentwicklungen umgehend, umfassend und regelmig zu informieren.

    2.1.3 AusschreibungAusschreibung ist d ie Aufnahme von Fahndungsdaten in Fahndungshi l fsmit te l.Sie ist unverzgl ich von der Pol izeidienststel le zu veranlassen, die den Sachverhalt aufgenommen hat bzw. welcher der Sachverhalt zur Kenntnis gebrachtwurde .Die Ausschreibung ist grundstzl ich befr istet und kann rumlich beschrnktwerden.

    2.1.3.1 Allgemeines2.1.3.1.1 Regelungen fr die Ausschre ibung

    - im Informationssystem der Polizei (INPOL) enthlt Anlage 2- im Schengener Informationssystem (SIS) enthlt An lage 4- im Bundeskriminalblatt (BKBI.)/ in den Landeskriminalblttern (LKBI.) enthltAnlage 5Erfolgt die Auss chreibun g in anderen Fahndung shi l fsmit te ln, gelten die lnder-bzw. bundesspezif ischen Regelungen.

    2.1.3.1.2 Vor der Aussch reibung von Ausln dem ist grundstzl ich beim Aus lnderzentralregister (AZR) anzufragen, ob der Aufenthalt des Gesuchten bekanntist.2.1.3.1.3 Ersuchen auf Auss chreibung im INPOL und im SIS sind der fr die Dateneingabe zustndigen Polizeidienststel le zu bersenden . Es ist darauf h inzuwirken,dass Ausschreibungsersuchen inlndischer auerpol izei l icher Dienststel len

    und Behrden mit dem fr die Fahndung nach Personen vorgesehenen Vordruck gestell t we rden .2.1 .3.1 4 Eine Ausfert igung de s Ausschre ibungsersuchen s ist de r fr den letzten W ohn sitz oder den stndigen Aufenthaltsort der betroffenen Person rt l ich zustndigen P olizeidienststel le zur Fahndung zuzuleiten.2.1.3.1.5 Fr die Rechtm igkeit und den Inhalt der Auss chreibu ng trgt die ersuchendeDienststelle/Behrde die Verantwo rtung. D ie ersuch te P ol izeidienststel le ist frdie Dateneingabe bzw. die Aufnahme in Fahndungshi l fsmit te l verantwort l ich;dort sind die Ausschreibungsunterlagen bis zur Lschung aufzubewahren.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH2.1.3.2 Fahndungsanlass

    Der Fahndungsanlass ergibt sich aus Erfordernissen der Strafverfolgung, derStrafvol lstreckung, der Gefahrenabwehr oder der Durchfhrung auslnderrechtl icher M anahm en.2.1.3.3 Fahndungszweck2.1 .3.3.1 Repressiver Fahndungszweck

    Zum Zwecke der Strafverfolgung bzw. der Strafvol lstreckung knnen Personenausgeschr ieben werden zur- Festnahme- Aufenthaltsermit t lung- Feststellung der Identitt,

    auch dan n, wen n nur Al iaspersonalien bekannt sind- Durchfhrung von erkennungsdienst l ichen Malinahmen- Durchfhrung von DNA-Probenentnahmen- Sicherstel lung von Fhrerscheinen,wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder die vorluf ige Entziehung derFahrerlaubnis angeordnet wurde und sie den Fhrerschein bei der zustndigen Dienststel le/Behrde nicht abgegeben haben oder der Fhrerscheinnicht eingezogen werden konnte- Durchsetzung eines Fahrverbots

    bei Inhabern einer in lndischen Fahrerlaubnis, wenn sie den Fhrerscheinbei der zustndigen Dienststel le/Behrde nicht abgegeben haben und derVersuc h einer Sicherstel lung bzw. Besch lagnahm e erfolglos gebl ieben ist bei Inhabern einer auslndischen Fahrerlaubnis, wenn im Inland ein Fahrverbot erteilt wurde

    2.1.3.3.2 Prventiver Fah ndu ngsz we ckZum Zwecke der Gefahrenabwehr knnen Personen ausgeschrieben werdenzur- ingewahrsamnahme

    wenn diese unerissiich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehungoder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicherBedeutung fr die Al lgemeinheit zu verhindern bei Warnmeldungen von Sicherheitsbehrden anderer Staaten, um eineunmit telbar bevorstehende Gefahr fr Leib, Leben, Freiheit oder wesent l i che Vermgenswerte abzuwehren. Die Ausschreibung erfolgt durch dasBundeskriminalamt (BKA.) oder bei Zustndigkeit eines Landes durch diezustndige Landesbehrde. Bei Auslndern erfolgt zustzlich eine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung durch die G renzpolizeibehrde.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH~ wenn sie an einer bertragbaren Krankheit im Sinne des Gesetzes zurVerhtung und Bekmpfung von Infekt ionskrankheiten beim Menschen ( Infekt ionsschutzgesetz - I fSG) erkrankt sind und sich der ger icht l ich angeordneten Unterbr ingung entziehen wenn sie psychisch erkrankt sind und sich der ger icht l ich angeordneten

    Unterbr ingung entziehen~ wenn es sich um vermisste Minder jhr ige handelt wenn es sich um vermisste Voll jhr ige handelt , bei denen eine Gefahr frLeib oder Leben angenomm en werden kann (PDV 389) wenn sie Opfer einer Kindesentziehung geworden sind

    - Aufenthaltsermitt lung wenn es sich um vermisste Voll jhr ige handelt , die nicht in Gewahrsamgenommen werden sol len wenn es s ich um Zeugen oder Ausk untsperso nen handel t

    - Kontrol le,soweit nach Polizeirecht zulssig

    - Durchfhrung von erkennungsdienstl ichen Mana hmen- Durchfhrung von DNA-Probenentnahmen

    2.1.3.3.3 Auslnderrechtl icher FahndungszweckZum Zwecke der Durchfhrung auslnderrecht licher Ma nahm en knnen Aus lnder ausgeschrieben werden zur- Festnahme

    -- zum Zwecke der Aufenthaltsbeendigung durch d ie Auslnderbehrden,wenn die Voraussetzungen fr e ine Ausweisung oder Abschiebung vor l iegen und der Aufenthalt in Deutschland unbekannt ist wenn e ine vollz iehbare Ausweisungs- /Abschiebungsver fgung vor l iegt unddie zum Ver lassen des Bundesgebietes best imm te Fr ist abgelaufen ist wenn sie abgeschoben worden sind wenn sie gem 57 Aufenthal tsgesetz (AufenthG) zurckgeschobenworden sind

    - Aufenthaltsermitt lung wenn sie von Auslnderbehrden , Aufnahmeeinr ichtungen oder demBundesamt fr Migrat ion und F lcht l inge (BAMF) gesucht werden, derAufenthaltsort unbekannt ist und Auflagen nicht beachtet wurden

    - Zurckweisung/Einre iseverweigerung wenn zu m Zei tpunkt der Einre ise d ie Voraussetzungen des Ar t ike ls 96 desSchengener Durchfhrungsbereinkommens (SD) - Dr i t tauslnder - vor fegen. Beim Antreffen im Inland sind Art und Ums tnde d er Einreise unddes Aufenthal ts zu prfen und ggf . aufenthal tsbeendende Manahmeneinzuleiten.

    14 Ergnzung 2005

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRA UCH- Prfung auslnderrechtlicher Manahmen-- wenn die zur Ausreise gesetzte Frist abgelaufen und die ausgestellteGrenzbertrittsbescheinigung bei der Auslnderbehrde nicht eingegangen ist wenn sie auf Grund des Verdachts der unerlaubten Arbeitsaufnahme vonden G renzbehrden zurckgewiesen worden sind und bei ihnen zu vermuten ist, dass sie versuchen werden, aus diesem Anlass erneut einzureisen.Beim Antreffen im Inland ist der rechtmige Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz zu prfen und es sind ggf. aufenthaltsbeendende Manahmenin Absprache mit der rtlich zustndigen Auslnderbehrde zu treffen. Ander G renze sind die Voraussetzungen fr die Einreise zu prfen. wenn sie unter Versto gegen 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG eingereist sindoder den Versuch unternommen haben und sie zurckgewiesen, zurckgeschoben, ausgewiesen oder abgeschoben worden sind. Dies gilt nichtfr Personen im Sinne des 95 Abs. 5 AufenthG und fr Staatsangehrige

    aus den Mitgliedstaaten der Europischen Union (EU). wenn sie nach strafbarer unerlaubter Einreise - einschlielich des Versuchs gem 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1 AufenthG - zurckgewiesen, zurckgeschoben oder abgeschoben worden sind. Dies gilt nicht frPersonen im Sinne des 95 Abs. 5 AufenthG und fr Staatsangehrigeaus den Mitgliedstaaten der EU.

    2.1.4 Laufzeit, Fristverlngerung und nderung, Erledigung undLschung im INPOLRegelungen enthlt Anlage 2.

    2.2 Nationale Fahndun g nach Sachen2.2.1 Fahndungsziele

    Ziele der Fahndung nach Sachen sind insbesondere die- Ermittlung von Sachen, die zu r Begehung einer Straftat benutzt oder durchsie hervorgebracht wurden oder in anderer Weise fr ein Strafverfahren vonBedeutung sind- Erkennung missbruchl icher Benutzer von Personaldokumenten und sonst i

    gen fahndungsrelevanten Legit imat ionen- Wiederbeschaffung von S achen, die durch eine Straftat oder sonst abhandengekommen s ind- Sichersteung von Sachen , von denen eine Gefahr ausg eht- Eigentmer-ZBesitzerermitt lung von Sach en, die nach Sicherstei lung zunchst nicht zugeordnet werden knnen- Untersttzung der Fahndung nach Personen

    Erqnzunci 2005

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHFahndungsraum1 rt l icher Fahndu ngsraum

    Die Fahndung findet grundstzlich im Bereich der rtlich zustndigen Polizei-dienststelle/-behrde statt.2 berrtlicher Fahndungsraum2.1 Die Fahndung ist berrtlich einzuleiten, wenn zu vermuten ist, dass die Sachesich nicht oder nicht mehr im Bereich der rtlich zustndigen Polizeidienststel-le/-behrde befindet und Informationen vorliegen, die das Erkennen der Sacheermglichen.

    Es sind nur solche Behrden, Dienststellen und sonstige Stellen einzubezie-hen, von denen nach dem Sachstand Erkenntnisse erwartet werden knnen.Alle beteiligten Polizeidienststellen werten ihre Informationen aus und gebensachdienliche Hinweise. Das Samm eln, Bewerten, Aufbereiten und ggf. Steuern von Informationen ist grundstzlich Aufgabe der Zentralstellen der Lnderund des Bundes.

    2.2 In jedem Land und beim Bund ist eine Polizeidienststelle zu bestimmen, die beilnderbergreifenden herausragenden Fahndungslagen alle untersttzendenund begleitenden Manahmen fr die zustndige Polizeidienststelle koordiniert.Zeichnet sich in herausragenden Fahndungslagen eine lnderbergreifendeLageentwicklung ab, ist in jedem voraussichtlich betroffenen Land eine Polizeidienststelte fr die Fhrungsbemahme vorsorglich z u bestimmen und deren Erreichbarkeit den Zentralstellen der Lnder und des Bundes mitzuteilen.Alle an der Fahndung beteiligten Polizeidienststellen sind ber relevante Lageentwicklungen um gehend, umfassend und regelmig zu informieren.AusschreibungAusschreibung ist die Aufnahme von Fahndungsdaten in Fa hndungshilfsmittel.Sie ist unverzglich von der Polizeidienststelle zu veranlassen, die den Sachverhalt aufgenommen hat bzw. welcher der Sachverhalt zur K enntnis gebrachtwurde.Die Ausschreibung ist grundstzlich befristet und kann rumlich beschrnktwerden.Auch Sachen ohne individuelle alphanumerische Kennzeichnung knnenausgeschrieben w erden (Nr. 2.2.3.4.1).

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAU CH2.2.3.1 Al lgemeines2.2.3.1.1 Regelungen fr die Ausschreibung

    - im INPOL enthlt Anlage 3- im SIS enthlt Anlage 4- im BKBI./in den LKBI. enthlt Anlag e 5Erfolgt die Ausschreibung in anderen Fahndungshilfsmitteln, gelten die lnder-bzw. bundesspezifischen Regelungen.

    2.2.3.1.2 Ersuchen auf Ausschreibung im IN PO L und im SIS sind der fr die Dateneingab e zustndigen Polizeidienststelle zu bersen den. Es ist darauf hinzuwirken,dass Ausschreibungsersuchen inlndischer auerpolizeilicher Dienststellenund Behrden mit dem fr die Fahndun g nach Sachen vorgesehenen Vordruckgestellt werden .Fr die Re chtmigkeit und den Inhalt der Ausschreibung trgt die ersuchendeDienststelle/Behrde die Ve rantwortung. D ie ersuchte Polizeidienststelle ist frdie Dateneingabe bzw. die Aufnahme in Fahndungshilfsmittel verantwortlich.Die Ausschreibungsunterlagen sind bei der ersuchenden Dienststelle/Behrdebis zur Lschung aufzubew ahren.

    2.2.3.2 FahndungsanlassDer Fahndungsanlass ergibt sich aus Erfordernissen der Strafverfolgung, derStrafvol lstreckung und der G efahrenabwehr.

    2.2.3.3 FahndungszweckEs knnen Sac hen ausgeschrieben werden zur- Sicherstellung/Beschlagnahme, insbesondere zur

    Beweissicherung Einziehung, zum Verfal l , z.B. Vermgensabschpfung kriminaltechnischen Untersuchung-- Eigentumssicherung Gefahrenabwehr

    - Insassenfeststellung,zur Untersttzung der Fahndung nach Personen knnen insbesondere Kfzausgeschrieben werden, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass diese von gesuchten Personen genutzt werden- Eigentmer-ZBesitzerermitt lung- Feststeilung der Identitt einer Person- Kontrolle,soweit nach Polizeirecht zulssig- Entstempelung von Fahrzeugkennzeichen

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH2.2.3.4 Son derflle der Au ssch reibun g2.2.3.4.1 Au ssch reibu ng von Sachen ohne individuelle alphanu me rische Kennzeichnung

    Diese Sachen knnen ausgeschrieben werden, wenn eine aussagekrftigeBeschreibung vorhanden ist.Fr eine Ausschreibung im BKBI./LKBI. mssen darber hinaus Abbildungenvorliegen.Umfasst sind vor allem Kunstwerke oder sonstige kulturhistorisch wertvolleSachen, z.B. Gemlde, Druckgrafiken, Zeichnungen, Ikonen, Figuren, sowieWertgegenstnde, z.B. Schmuck, Pelze.Sofern die Schwere des Delikts oder die Besonderheit der Sache es erfordern,kann eine Ausschreibung auch dann erfolgen, wenn eine Sache zwar ber eine individuelle alphanumerische Kennzeichnung verfgt, diese aber zum Zeitpunkt des Abhandenkommens nicht bekannt ist.Daten dieser Sachen sind der jeweiligen Zentralstelle des Landes oder desBundes zur Ausschreibung zu bermitteln. Die Richtlinien fr den Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD )" sind zu beachten.

    2.2.3.4.2 Au ssch reibu ng vo n Ba nkno tenFr die Fahndung nach greren Mengen von registrierten Banknoten, die aufGrund von Tterforderungen im Zusammenhang mit Entfhrungen, Geiselnahmen oder herausragenden Erpressungen im polizeitaktischen Sinne bergeben werden sollen, gelten die nachfolgenden Regelungen.Die registrierten Banknoten sind im INPOL und im SIS auszuschreiben. DieFahndungsdaten werden grundstzlich durch das BKA eingegeben.Vor der Eingabe der Fahndungsdaten hat das BKA die Landeskriminalmter(LK) zu informieren. Sollte die Eingabe der Fahndungsdaten durch ein Landeskriminalamt (LKA) erfolgen, so hat dieses das BKA und die brigen LK zuinformieren.Der Zeitpunkt der Dateneingabe richtet sich ausschlielich nach polizeitaktischen Gesichtspunkten. In der Regel sind die Fahndungsdaten erst dann einzugeben, wenn die registrierten Banknoten bergeben worden und der polizeilichen Einwirkungsmglichkeit entzogen sind.Rechtzeitig vor bergabe der registrierten Banknoten hat die sachbearbeiten-de Polizeidienststelle das LKA zu informieren und die fr die Eingabe derFahndungsdaten relevanten Informationen zu bermitteln- ausschreibende Polizeidienststelle/Geschftszeichen- Anlass und Zweck der Ausschreibung- Paketnummern, Wert, Stckelung und WhrungDie Erfassung eines Musterdatensatzes ist zu empfehlen.

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    V S - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHDas LKA ist unverzglich von der bergabe zu informieren. Es leitet die Information an das BK A weiter und initi ier t die Speicherung de r Fah ndungsd aten.Die Fahndungsdaten werden bis auf Widerruf ausgeschr ieben. Die sachbear-beitende Polizeidienststel le hat nach drei Jahren zu prfen, ob die Ausschreibung gelscht werden kan n.Nach bergabe der registr ier ten Banknoten ist unverzglich eine iageange-passte Warnmeldung an Geldinst i tute (Bankenwarnung") zu veranlassen.Die Ausschreibung von anderen registr ier ten Banknoten oder von Registr iergeld B anke n" r ichtet sich nach Nr. 2.2.3.

    2.2.3.4.3 Ausschreibung von Personaldokumenten und sonstigen fahndungsrelevanten Legit imationenEs sind a l le abhanden gekommenen Personaldokumente und sonst ige fahndungsrelevanten Legit imationen, z.B. Psse, Personalausweise, Fhrerscheine, Visa, Aufenthaltst i tel, Waffenscheine, sowie entsprechende Blanko-Vordrucke auszuschreiben.Darber hinaus sind totalgeflschte Personaldokumente und sonstige fahndungsrelevante Legit imationen auszuschreiben, wenn zu erwarten ist, dassweitere Exemplare einer Flschungsser ie benutzt werden. Die Ausschreibungdient auch der Verdachtsgewinnung sowie dem Erkennen derart iger Totalflschun gen und weiterer Straftaten.

    2 .2 .4 Lau fze i t, F r i s t ve r l nge r ung und nd e r ung , E r l ed igu ng und Ls chun g imINPOLRegelungen enthlt Anlage 3.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH3 I n t e r n a t io n a l e F a h n d u n g

    Die internationale Fahndung umfasst die Suche nach Personen oder Sachen- im Ausland auf Ersuchen einer inlndischen Polizeidienststel le oder Just izbehrde- im Inland auf Ersuchen einer auslndischen Polizeidienststel le oder Just izbehrdeDie Fahndung im Ausland setzt die Fahndung im Inland voraus. Die Ausschreibung im Inland muss einen Hinweis auf die Fahndung im Ausland enthalten.Insbesondere auf- das SD- das G esetz ber die Internationale Rechtshil fe in Strafsachen ( IRG)- die Richt l inien fr den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtl ichen Angelegenheiten (RiVASt)"- die RiStBV, Anlage Fwird h ingewiesen.

    3.1 Internationale Fahndun g nac h Person en3.1.1 Fahndungsziel

    Ziel ist die Ermitt lung von Perso nen , insbesondere zur- Festnahme zwecks A usl ie ferung/berste l lung- Ingewahrsamnahme- Aufenthalteermitt lung- Einreiseverweigerung oder Einleitung aufenthaltsbeendender Manahmen,wenn sie trotz Verbots in das Gebiet der Schengen-Staaten einreisen wollenoder sich dort uner laubt aufhalten- gezielten Kontrolle

    3.1.2 Fahndungsraum3.1.2.1 Schengen-Staaten

    Fahndungen in den Schengen-Staaten erfolgen grundstzl ich ber das SIS;e ine Beschrnkung auf e inzelne Schengen-Staaten, d ie das SIS anwenden,oder e ine Verknpfun g von Fahndungen nach Personen und Sa chen sind n ichtmglich.Fr Schengen-Staaten, die das SIS noch nicht anwenden, gi l t Nr. 3.1.2.2.

    Ergnzung 2005 21

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH3.1.2.2 Interpol-Staaten

    Fahndungen in Staaten, die Interpol angehren und die nicht Schengen-Staaten sind bzw. als Schengen-Staaten das SIS noch nicht anwenden, werden ber die Internationale Kr iminalpolizei l iche Organisat ion ( IKPO-lnterpol)durchgefhr t .Die Fahndung kann auf einzelne Staaten oder Staatengruppen beschrnktwerden.Eine Fahndung ber Interpol in den Schengen-Staaten, die das SIS anwenden , ist grundstzl ich nicht mglich; Fahndungen im SIS und ber Interpolknnen jedoch nebeneinander durchgefhrt werden.

    3.1.2.3 Sonst ige StaatenStaaten, die weder Schengen-Staaten sind noch Interpol angehren, werdenvom BKA zur Mit fahndung ersucht, wenn dies von der Staatsanwaltschaft(StA) oder einer Polizeidienststel le beantragt wird und Anhaltspunkte vor l iegen , dass die gesuchte Person sich in diesem Staat aufhlt .

    3.1.3 Ausschreibung3.1.3.1 Ausgehende Fahndungsersuchen3.1.3.1.1 Ausgehende Fahndungsersuchen im SIS

    Fr die Ausschreibung im SSS gilt Anlage 4.Bei Ausschreibungen nach den Art ikeln 95 bis 98 SD erfolgt die Eingabe desFahndungsdatensatzes durch die fr die Erfassung zustndige Polizeidienststelle.Zur Fahndung zwecks Festnahme und Auslieferung/berstel lung erstel l t dieStA den Europischen Haftbefehl. Er ist ber die LK bzw. die Bundespolizeidirekt ion an das BKA zu bermitteln.

    3.1.3.1.2 Ausgehend e Fahndungsersuch en ber InterpolZur Fahndung zwecks Festnahme und Ausiieferungberstel lung erstei l t dieStA den Europischen Haftbefehl. Er ist ber die LK bzw. die Bundespolizeidirekt ion an das BKA zu bermitteln.Fr Staaten, die den Europischen Haftbefehl nicht anwenden, ist eine Erklrung beizufgen, dass im Fall der Ermitt lung des Gesuchten ein Auslieferungsersuchen angeregt werden wird (mit Namen des Staatsanwalts und Geschftszeichen der StA)Sofern beschaffbar, sind Lichtbilder des Gesuchten beizufge n.Vlkerrechtl iche Vereinbarungen zur Regelung von Fahndungen im unmittelbaren Dienstverkehr der zustndigen Polizeidienststel le mit dem Ausland bleiben davon unberhrt. In diesen Fllen informiert die zustndige Polizeidienststel le unverzglich ber das LKA bzw. die Bund espolizeidirekt ion das BKA.

    anzunq 2005

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH3.1.3.2 Eingehende Fahndungsersuchen3.1.3.2.1 Eingehende Fahndungsersuchen im SIS

    Fahndungsersuchen aus den Schengen-Staaten, die das SiS anwenden, sindirn SIS abfragbar und berechtigen zur Durchfhrung der in der Ausschreibungbezeichneten M anahmen.Bei Ersuchen um Festnahme zur Auslieferung/berstellung richtet sich die vorlufige Festnahme nach 19 IRG.

    3.1.3.2.2 Eingehende Fahndungsersuchen ber InterpolBei Fahndungsersuchen auslndischer Polizei- oder Justizbehrden gibt dasBKA nach rechtlicher und tatschlicher Prfung, ggf. unter Beachtung von Vorlagepflichten und nach Entscheidung durch die Bundesregierung, die Fahndungsdaten in das INPOL ein und legt die Ausschreibungsdauer fest.Ggf. veranlasst das BKA die Ausschreibung in weiteren Fahndungshilfsmitteln.Gezielte Fahndungsersuchen leitet das BKA zugleich an das zustndige LKAweiter.In besonders dringenden Fllen kann das Ersuchen unmittelbar der rtlich zustndigen Polizeidienststelle unter gleichzeitiger Information des jeweiligenLKA bermittelt werden .Bei Ersuchen um Festnahme zur Auslieferung richtet sich die vorlufigeFestnahme nach 19 IRG.

    3.1.4 Laufzeit und Trefferfall, Fristverlngerung und n derun g, Erledigung undLschung3.1.4.1 Regelungen enthlt Anlage 4 .3.1.4.2 Fr die Lschung der Fahndungsersuchen ber Interpol gelten die Regelungender Anlage 4 , Nr. 2.9, entsprechend.3.2 Internationale Fahndung nach Sachen3.2.1 Fahndungsziel

    Ziel ist die Erm ittlung von Sachen, insbesondere- die gestohlen oder sonst abhanden gekommen sind oder die zur Sicherstellung oder Beweissicherung im Strafverfahren gesuch t werde n- die gezielt kontrolliert werden sollen

    3.2.2 Fahndungsraum3.2.2.1 Schengen-Staaten

    Fahndungen in den Schengen-Staaten, die das SIS anwenden, erfolgengrundstzlich ber das SIS; eine Beschrnkung auf einzelne Schengen-Staaten, die das SIS anwenden, oder eine Verknpfung von Fahndungen nachPersonen und Sachen sind nicht mglich.

    Ergnzung 2005 23

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHFahndungen ber das SIS haben Vorrang vor Fahndungen ber Interpol.Fr Schengen-Staaten, die das SIS noch nicht anwenden, gilt Nr. 3.2.2.2.

    3.2.2.2 Interpol-StaatenFahndungen in Staaten, die Interpol angehren und die nicht Schengen-Staaten sind bzw. als Schengen-Staaten das SIS nicht anwenden, werden -ber IKPO-Interpol durchgefhrt.Die Fahndung kann auf einzelne Staaten oder Staatengruppen beschrnktwerden.Eine Fahndung ber Interpol in den Schengen-Staaten, die das SIS anwenden, ist grundstzlich nicht mglich; Fahndungen im SIS und ber Interpolknnen jedoch nebeneinander durchgefhrt werden.

    3.2.2.3 Sonst ige StaatenStaaten, die weder Schengen-Staaten sind noch Interpol angehren, werdenvom BKA zur Mitfahndung ersucht, wenn dies von der ausschreibenden Polizeidienststelle beantragt wird und Anhaltspunkte vorliegen, das s die gesuchteSac he sich dort befindet.

    3.2.3 Ausschreibung3.2.3.1 Ausgehende Fahndungsersuchen3.2.3.1.1 Ausgehende Fahndungsersuchen im SIS

    Fr die Ausschreibung im SIS gilt Anlage 4.Fahndungsersuchen nach Sachen werden im INPOL durch die zustndige Po-i izeidienststei le eingegeben.Soweit sie den in Art. 100 SD genannten Kategorien entsprechen, werden siegrundstzlich automatisch in das SIS berfhrt.Die Mitteilung von Treffern erfolgt ber die jeweilige SIRENE (SupplementaryInformation REquest at the National Entry); die weitere Bearbeitung erfolgtdurch die ausschreibende und die feststellende Postdienststelle.

    3.2.3.1.2 Ausgehende Fahndungsersuchen ber InterpolErsuchen um Fahndung ber Interpol mssen enthalten- Fahndungsziel- ersuchende Polizeidienststel le, Geschftszeichen- genaue Bez eichnung und Beschreibung der Sache- Sachyerhaitsschitderung, ggf. Bezeichnung der Straftat- Talort , Tafzeit- den Staat bzw. die Staaten, in denen gefahndet werden soll

    Erqnzuna 200^

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHSoweit die Fah ndung mit dem Ziel der Sicherstellung im Rahm en d es Strafverfahrens be tr ieben wird, sind auerdem erforderlich- Beschlagnahmebeschluss mit Datum- Geschftszeichen des Gerichts- Name des RichtersErsuchen um Fahndung ber Interpol sind ber die LK bzw. die Bundespolizeidirektion an das BKA zu richten.

    2 Eingehende Fahndungsersuchen2.1 Eingehende Fahndungsersuchen im SIS

    Fahndungsersuchen aus den Schengen-Staaten sind im SIS abfragbar undberechtigen zur Durchfhrung der in der Ausschreibung bezeichneten Manahmen.Im Treffer fall gelten die Re gelungen der Anlage 4.

    2.2 Eingehende Fahndungsersuchen ber InterpolDas BKA gibt nach rechtl icher und tatschlicher Prfung die Fahndungsdatenin INPOL ein und legt die Ausschreibungsdauer fest. Ggf. veranlasst das BKAdie Aussc hreibung in weiteren Fahndung shil fsmitteln.Gezielte Fahndungsersuchen leitet das BKA zugieich an das zustndige LKAweiter.In besonders dr ingenden Fllen kann das Ersuchen unmittelbar der rt l ich zustndigen Polizeidienststel le unter gleichzeit iger Information des jeweil igenLKA bermittelt werden.Laufzeit und Trefferfa ll , Fr istverlngerung und n derun g, Erledigung undLschung

    1 Regelunge n enthlt Anlage 4 .2 Fr die Lschung der Fahndun gsersuchen ber Interpol gelten die Regelungender Anlage 4, Nr. 3.8, entspreche nd.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH4 Fahndungsmal inahmen

    Als Fahndungsmanahmen kommen insbesondere in Betracht- Aufklrung, Kontrolle und Observation- Auswerten interner und externer Unterlagen und Dateien- Stellen von Fahndungsersuchen (Anlage 1)- Beteiligen anderer Behrden, Dienststellen und sonstiger Stellen, z.B. Auslnderbehrden, Gewerbemter, Zustelldienste, Berufs- und Fachverbnde,Geldinstitute, Versicherungen, gew erbliche W ach- und Sicherheitsuntemeh-men, ggf. Veranlassen von Suchvermerken in deren Informationssystemenund Publikationen- Ausschreiben in Fahndungshilfsmitteln (Nr. 6)- Ausschreiben in ffentlich zugnglichen Medien, z.B. Internet

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5 FahndungsartenFahndungsarten sind- Tatortbereichsfahndung- Alarmfahndung-- Ringalarmfahndung

    Grenzalarmfahndung, Landesalarmfahndung, Bundesalarmfahndung- Schwerpunktfahndung- Ziel fahndung- Vorrangfahndung- ffentl ichkeitsfahndungSie sind grundstzl ich kalendermig vo rzuberei ten.We itere Fahndungsarten sind- Rasterfahndung- Fahndung in Datennetzen- Schleppnetzfahndung- Verkehrswegesofortfahndung- Verdachts- und ereignisunabhngige Fahndung

    5.1 Tatortbereichsfahndung5.1.1 Eine Tatortbere ichsfahnd ung ist die gezielte Such e nach Person en oder Sachen aus aktuel lem Anlass in einem begrenzten Raum um den Tatort; h ierzuzhlen auch Fund - oder andere Ereignisorte.

    Sie ist durchzufhren, wenn Anhaltspunkte dafr vorl iegen, dass der Tternoch im Tatortbereich ergri f fen werden kann oder Fahndungsinformationengewonnen werden knnen.5.1.2 Zu den vorberei tenden Man ahmen zhlen insbesondere

    - Festlegen von Fahndungsabs chnitten- Erfassen von besonderen Flucht- und Unterschlupfmgl ichkei ten, insbesondere

    rtl ichkeiten, die dem Tter gnstige Fluchtmglichkeiten zu Fu erffnenbzw. den Wechsel des Fluchtmitte ls ermgl ichen, z.B. Haltestel len, Parkpltze, Parkhuser, Taxistnde, Bahnhfe, Flugpltze ffentl ich zugngl iche Gebude, z.B. Kaufhuser, Gaststtten, Kinos, Museen, Ausstel lungsrume, Kirchen

    - Absprachen mit Behrden, Dienststel len, z.B. der Zoll- oder Forstbehrden,Feldjger, Mil i trpolizei auslndischer Streitkrfte, und sonstigen Stellen, z.B.gewerbl iche Wach- und Sicherhei tsuntemehmen, Rettungs- und Hi l fsdienste,fax iuntemehmen, Verkehrsbetr iebe, mi t denen zur Gewinnung von Fahndungsinformationen eine Zusammenarbei t in Betracht kommt

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    VS - NUR FR D IN D IENS T G E BRAUCH- Erstel len von Einsatzkonze ptionenDie Einsatzfhrung obliegt der rt l ich zustndigen Polizeidienststel le, soferndiese Aufgabe nicht einer anderen Polizeidienststei ie bertragen ist. Sie lstd ie Fahndung au s, best immt den Fahndungsraum und beendet d ie Fahndung.AlarmfahndungEine Alarmfahndung " ist die aus akutem Anlass schlagart ig durchgefhrte, gezie l te Suche nach Personen oder Sach en.Sie soll durchgefhrt werden, wenn die ffent l iche Sicherheit besonders beeintrchtigt ist. Dies gi l t beispielsweise bei- Anschlgen- Ent fhrungen, Geiselnahmen- Entweichen gefhr l icher Gefangener/Straftter- Terror ismus und poli t isch motivierten Gewaltdelikten- schwerer Gewaltkr iminali tt- berfl len auf Geldinst i tute und vergleichba re Einr ichtunge n, Geld- undWe rt transpor te, Geschf te- uner laubtem Entfernen vom Unfal lor t nach Verkehrsunfl len mit schwerwiegenden Folgen- Abhand enkom men von bedeutsam en, wer tvollen oder gefhr lichen SachenIn Fllen poli t isch motivierter Kr iminali tt sind die besonderen bundeseinheit l ichen Konzept ionen zu beachten.Den Einsatzkrften kann lageabhngig ein besonderer Funkverkehrskreis zugewiesen werden.Arten der Alarmfahndung sind- Ringalarmfahndung- Grenzalarmfahndung, Landesalarmfahndung, Bundesalarmfahndung

    1 R i n g a l a r m f a h n d u n g1.1 Bei einer Ringalarm fahndun g wird grundstzl ich an r ingfrmig um den Tatortbzw. Feststel lungsort in einem jeweils anzuordnenden Radius festgelegter.Kontrol lstel len und im Innern des Fahndungsr ings gesucht.

    Die Ringalarmfahndung urnfasst- al le Manahmen der Tatortbereichsfahndung nach Nr. 5.1- die Fahndung an den Kontrol lstel len

    1.2 Der Fa hn du ng sr au m wird durch Festlegung eines Rings mit einem Radiusvon maximal 50 km um den Tatort bzw. Feststellungsort begrenzt.Bei der Fest legung ist von folgenden Richtwerten auszugehen:

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHFluchtzeit bis zum RingbezeichnungAuslsen der Ringalarmfahndung (Radius in km)bis 10 Minuten Ring 20"1 0 -2 0 Minuten Ring 30"20 - 30 Minuten Ring 40"ber 30 Minuten Ring 50"Rumliche Struktur, Verkehrswege, Verkehrslage und Fluchtfahrzeuge sind beider Festlegung zu bercksichtigen.In Grostdten und Ballungsgebieten knnen auch kleinere Fahndungsrumevorgesehen werden.Bei der Festlegung Ring 40" ist wegen des erhhten Krftebedarfs ein strenger M astab anzulegen.Ring 50" ist nur festzulegen, wenn darber hinaus besondere Erkenntnissediese Manahme noch Erfolg versprechend erscheinen lassen.Kontrollstellen sind nach taktischen Gesichtspunkten festzulegen, in einemKontrollstellenverzeichnis zu erfassen und auf einer Kontrollstellenkarte zumarkieren.Die Kon trollstellen sind mit benachbarten Polizeidienststellen abzustimmen.Im Grenzgebiet sind die Kontrollstellen in Absprache mit dem zustndigenBundespolizeiamt, in Bayern mit den Polizeiprsidien mit grenzpolizeilichenAufgaben, festzulegen.Die Kontrollstellen sind grundstzlich mit den fr den rtlichen Bereich geltenden Kennbuchstaben der Kfz-Zulassungsstellen zu bezeichnen und fortlaufendzu nummerieren.In Grostdten, Ballungsgebieten oder bei besonderen topograftschen Gegebenheiten kann es zweckmig sein, Kontrollstellen auch abweichend von derringfrmigen Anordnung festzulegen.Bestehende Begrenzungslinien, z.B.- Flsse- Kanle- Bahnanlagen- Straensollen genutzt werd en.Einheitlich sind vorzubereiten- Kontrollsteltenverzeichnis (Zustndigkeitsbereich, Kontrollstelle, Lagebezeichnung)- Kontrollstellenkarte im Mastab 1:200.000- durchsichtige Ringschablone fr die Kontrollstellenkarte- Merkblatt fr Kontrollstellen (Anlage 6)- Kontrolliste (Anlage 7)

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRA UCH- Merkblatt fr Fahndungsinformationen (Anlage 8)Leitstellen knnen Kontrollsteilenkarten und Ringschablonen auch in anderenMastben verwenden.

    5.2.1.6 Die Einsatzfhrung obliegt der rtlich zustndigen Polizeidienststelie, soweitnicht eine andere Regelung getroffen ist.Sie lst die Ringalarmfahndung aus und beendet sie.5.2.1.7 Das Auslsestichwort ist Ring" mit Kilometerangabe und Tatort bzw. Feststellungsort.

    Soweit es zur genauen Bestimmung des Tatortes bzw. Feststellungsortes erforderlich ist, muss der Ortsbezeichnung der Stadtteil, Gemeindeteil oder die.Himmelsrichtung hinzugefgt we rden .Die Anordnung zur Auslsung der Ringalarmfahndung soll darber hinaus enthalten- kurzen Sachverhalt mit Angaben ber Ta t, Tter, Sachen (Anlage 8 )- Zuweisung de r zu besetzenden Kontrollstellen- Art der Kontrolle (Anhaltekontrolle bzw. Durchfahrtkontrolle)- Manahmen bei Antreffen des Gesuchten oder Auffinden der Sa cheDie Durchsage der Anordnung ist mehrfach zu wiederholen und zu aktualisieren.

    5.2.1.8 Werden insbesondere bei Geiselnahmen, Entfhrungen oder herausragendenErpressungen im polizeitaktischen Sinn Ringalarmfahndungen angeordnet,sind grundstzlich verdeckte Kontrollen bzw. verdeckte Durchfahrtkontrollendurchzufhren.Das Anhalten von Fahrzeugen oder Personen ist nur auf besondere Anweisung der einsatzfhrenden Dienststelle zulssig.Die PDV 131 VS-NfD, die PDV 132 VS-NfD und die PDV 133 VS-NfD sind zubeachten.

    5.2.1.9 Nach Auslsung der Ringalarmfahndung sind mit al len verfgbaren Krftenunter Zurckstei lung nicht vordr inglicher Aufga ben- schwerpunktmig die Manahmen der Tatortbereichsfahndung durchzufhren- die zugewiesenen Kontrol lstel len zu besetzenIm Rahmen der Durchfahrtkontrol le ist der Kfz-Verkehr au s Richtung Tatort zubeobachten und mglichst lckenlos in Kontrol l listen zu erfassen.Im Rahmen der Anhaltekontrolle sind bei konkreten Informationen entsprechende Personen und Fahrzeuge zu kontrol l ieren. Es sind Kontrolllisten zufhren.Die Kontrol l isten sind nach Beendigung der Ringalarmfahndung der zustndigen Polizeidienststelie unverzglich zuzuleiten und dort auszuwerten.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5,2.110 Auerhalb des angeordneten Rings l iegende Kontrol lstel len knnen erforder l ichenfal ls einbezogen werden, z.B. wicht ige Verkehrsknotenpunkte.

    Auf Bundesautobahnen und hnlich ausgebauten Straen sind, soweit mglich,- innerhalb des angeordneten Rings an Zufahrten- in doppelter R ingentfernung- zwischen de m an geordneten Ring und der dopp elten Ringentfem ung anAusfahrtenDurchfahrtkontrol len durchzufhren.

    5.2.1.11 Von der angeordneten Ringalarmfahndung sind die bergeordneten Polizeidienststel len und ggf. das LKA unverzglich zu informieren.5.2.1.12 Erstreckt sich der Fahndungsraum auch auf andere Lnder, sind die unmittelbar betroffenen Polizeidienststel len und ggf. LK unverzglich zu informieren.

    Ist das Grenzgebiet oder der Bereich eines Verkehrsf lughafens bzw. eineszum grenzberschreitenden Verkehr zugelassenen Verkehrslandeplatzes bet rof fen, sind auch die zustndigen Dienststel len der Bund espolizei, ggf. in Bayern die Polizeiprsidien mit grenzpolizei l ichen Aufgaben, und die Zollbehrdenunverzglich zu informieren.Die fahndungsauslsende Polizeidienststel le hat auch in diesen Fllen dieEinsatzfhrung, soweit nicht andere Zustndigkeiten vereinbart wurden.

    5.2.1.13 Ist das berschreiten der Grenze der Bundesrepublik Deutschland durch dieTter zu vermuten, sind die benachbarten auslndischen Polizeidienststel lenunverzglich zu informieren.Die jeweils angrenzenden Polizeidienststel len knnen gemeinsame Fahndungsmanahmen durchfhren, sowei t zwischenstaat l iche Vereinbarungenber die polizei l iche Zusammenarbeit in den Grenzgebieten diese zulassen.

    5.2.1.14 Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Ringalarmfahndung ist for t laufendzu prfen.Dies ist insbesondere abhngig vom Anlass und von den whrend der Fahndun g gewonn enen Erkenntn issen zu prfen.5.2.2 Grenzalarmfahndung, Landesalarmfahndung, B u n d e s a l a r m f a h n d u n g

    Grenz- , Landes- ode r B undesalarmfahndungen sind grundstzl ich nur auszulsen, wen n ausreichende Anhal tspunkte e inen Fahnd ungser fo lg erwarten lassen.Sie sind auf das zeit l ich unbedingt notwendige Ma zu beschrnken.Zur Auslsung einer Grenz-, Landes- oder Bundesalarmfahndung sind die inAnlage 9 aufgefhr ten A ngabe n er forder lich.Die Einsatzfhrung obliegt grundstzl ich der anordnenden Dienststel le; diesebeendet auch d ie Fahn dung.Bei einer Grenz- oder Landesalarmfahndung sind grundstzl ich al le Zentralste llen der Lnder und d es Bu ndes zu in formieren.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5.2.2.1 Bei einer Grenzalarmfahndung umfasst der Fahndungsraum die Grenze derBundesrepublik Deutschland bis zu einer Tiefe von 30 km (von der seewrtigen Begrenzung bis zu einer Tiefe von 50 km) sowie die Seehfen und dieFlugpltze gem Luftverkehrsgesetz, die fr den grenzberschrei tenden Verkehr zugelassen s ind .

    Die An ordnung einer Grenzaiarmfahndung erfolgt grundstzlich tatortbezogen- auf Grund eigener Lagebeurteilung oder- auf Ersuche n der fr den Tatort zustndigen Polizetdienststelle- durch das zustndige Bundespolizeiprsidium.In Bayern ist fr die Anordnung auch das B ayerische LKA zustndig.Ersuchen um Anordnung einer Grenzalarmfahndung in Fllen von bundesweiter oder internationaler Bedeutung sind durch die Zentralstellen de r Lnd er unddes B undes a n die Bundespolizeidirektion zu richten.Fr die Anordnung und Durchfhrung an den Grenzen zu den Schengen-Staaten sind die Bestimmungen des Art. 2 A bs. 2 und 3 SD z u beachten.Fr eine in Ausnahmefllen mgliche und zeitlich befristete Wiederaufnahmevon Grenzkontrol len an den Schengener Binnengrenzen is t die Anordnung desBundesminister iums des Innern Voraussetzung.Die Dauer der Grenzalarmfahndung betrgt maximal 48 Stunden.

    5.2.2.2 Bei einer Landesalarmfahndung umfasst der Fahndungsraum das Gebieteines Landes. Die Landesalarmfahndung kann auch rumlich beschrnktdurchgefhrt werden.Fr die Anordnung is t das LKA zustndig.Ersuchen um Anordnung einer Landesalarmfahndung in einem anderen Landsind vom LKA an das dortige LKA zu richten. Das BKA ist nachrichtiich zubetei l igen.Nheres bleibt lnderspezi f ischen Regelungen vorbehalten.

    5.2.2.3 Bei einer Bundesalarmfahndung umfasst der Fahndungsraum grund-stzlichdas Gebiet der Bundesrepubl ik Deutschland. Die Bundesalarmfahndung besteht aus den jewei l igen Landesalarmfahndungen und der Grenzalarmfahndung. Sie kann auch rumlich beschrnkt durchgefhrt werden.Ersuchen um Bundesalarmfahndung sind vom BKA, einem LKA, einem Bun-despolizeiprsidium oder der Bundespolizeidirektion an die anderen Zentralstellen der Lnder und des Bundes zu richten.Die Anordnun gen e rfolgen entsprechend den Landesalarmfahndungen und derGrenzaiarmfahndung durch die jeweils betroffenen Lnder bzw. die Bundespol izeiprsidien,Steuerung von Informationen sowie Koordinierung von Manahmen obl iegender fr den Tatort zustndigen Zentralsteile.

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    VS NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5 . 3 S c h we rp u n k t f a h n d u n g5.3.1 Eine Schw erpunk tfahndun g ist die planm ig vorbere itete, befristete, gezielte,mit Einsatzschwerpunkten du rchgefhrte Suche nach Personen oder Sachen.5.3.2 Ein Fahndungsanlass kann insbesondere dann vorl iegen, wenn

    - Serientter oder besonders gefhrliche Straftter ermittelt- Tatserien oder - auf Grund einer auergewhnlichen Hufung - best immteDelikte aufgeklrt- gezielte Suchm anahm en im Ansch luss an eine Alarmfa hndung fortgefhrtwerden so l len.

    5.3.3 Bei der Schw erpunk tfahndun g sind- Fahndungszeitraum- Fahndungsraum- Fahndungsschwerpunkt- Fahndungsobjekt- Fahndungsmanahmenlageangepasst festzulegen.

    5.3.3.1 Der Fahndungszeitraum legt Beginn und Ende der Schwerpunktfahndung fest.Innerhalb dieses Zeitraums knnen lageangepasst zeit l ich begrenzte Fahndungsmanahmen durchgefhrt werde n.5.3.3.2 Als Fahndungsraum kommt der Bereich

    - einer Polizeidienststelle- mehrerer Polizeidienststellen- eines Landes- mehrerer Lnder- des Bundesgebietes- eines Tei ls der Grenze ode r die gesam te G renze der BundesrepublikDeutschlandin Betracht.

    5.3.3.3 Als Fahndungsschwerpunkte kommen insbesondere in Betracht- Grenzberga ngsstel len, z.B. Stra e, Schiene , Wa sser, Luft- Verkehrsmit tel, z.B. Flugzeuge, Schienenfahrzeuge (einschl iel ich Privat-,Straen- , U- und S-Bahn), Busse, Taxen, Wasserfahrzeuge- Verkehrseinrichtungen, z.B. Bahnhfe, Haltestel len, Verkehrsf lughfen, Landepltze- Verkehrswege und Pltze, z.B. Straen mit ihren Nebenanlagen, Wasserst raen, Schienen, Fugngerzonen, Grnanlagen, Parkpltze, Parkhuser,Garagen, Tankstel len- BrDckenbauwerke, z.B. Straen, Schien en, Wass erstraen 35

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH- Beherbergungssttten, z.B. Hote ls, Gasthfe, Woh nheime , Herbergen, Campingpltze, Stand- oder Lagerpltze umherziehender Personen- Schlupfwinkel , z.B. Wohnanlagen, leerstehende Gebude, Jagd- und Berghtten, Hhlen, Stol len, Kana lisat ion- Treff- und Sammelpunkte, z.B. VergngungsviertelZ-pltze, Spielhallen,Bordelle- weitere ffent l iche und pr ivate Einr ichtungen, z.B. Behrden, Schulen, Einkaufszentren, Restaurants

    5.3.3.4 Als Fahndungsobjekte komm en insbesondere in Betracht- Pers one n, dif ferenziert z.B. nach Gesch lecht, Alter, Fahrer, Mit fahrer- Fahrzeuge- Ladung, Gepck- Unter lagen, z.B. von Einwohnermeldemtern, Ordnungsm tern, Hote ls,

    Wo hnungs unteme hme n, Kraf tfahrzeugvermietern, Zulassungsste i len fr Kfz5.3.3.5 Als Fahndungsmanahm en komm en insbesondere in Betracht- al lgemeine Kontrol le

    Stichprobenko ntrol ie Selektivkontrolle Vollkontrolle mobile Kontrol le-- stationre Kontrolle wechselnde Kontrol le Anhaltekontrol le Durchfahrtkontrol le-- Scheinkontrol le verdeckte Kontrolle

    - Observation- Durchsuchung- Identittsfeststellung- Razzia- offene Beobachtung

    5.3.3.6 An den Fahndungsschwerpunkten sind lageabhngig einzelne oder mehrereFahndungsmanahmen nach Fahndungsobjekten durchzufhren.5,3.4 Fahndungs auftrag, Fahndu ngsraum , Fahndun gsschwe rounkt. Fahndungsob jekte und Fahndungsmafinahmen bestimmen Art und Umfang der Zusammenarbeit mit anderen Polizeidienststel len, Behrden, Dienststeifen und sonstigenStellen.

    Dies knnen sein- Behrden und Organisat ionen mit Sicherheitsaufgaben, z.B.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH Zolldienststellen Justizbehrden Bundesamt und Landesmter fr Verfassungsschutz~ Feldjger- Betriebssicherungsdienst der Deutschen Post AG

    - Bundesverwaltungsamt- Kraftfahrtbundesamt- Militrpolizei auslndischer Streitkrfte- Luftfahrt-Bundesamt- Flugplatzbetreiber- Luftfahrtuntemehmen- Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen- Forstmter- Bundesamt fr Gterverkehr- MedienDie Schwerpunktfahndung wird durch die rtlich zustndige Polizeidienststelleangeordnet, sofern dies nicht einer anderen Polizeidienststelle bertragenwird.Diese lst die Fahndung aus und bestimmt den Fahndungsraum.Die Anordnung soll die in Anlage 9 aufgefhrten Ang aben enthalten. Benachbarte Polizeidienststellen sind zu informieren.Bei einer berrtlichen Schwerpunktfahndung ist das LKA von der Auslsungzu informieren.Eine das gesamte Land umfassende Schwerpunktfahndung wird durch dasLKA angeordnet, sofern dies nicht einer anderen Polizeidienststelle bertragenwird.Ersuchen um Anordnung einer Schwerpunktfahndung in einem anderen Landsind vom LKA an das do rtige LKA zu richten.Die LKA der angrenzenden Lnder, das BKA und die Bundespolizeidirektionsind fortlaufend zu informieren; ggf. erforderlich werdende koordinierendeManahmen bei lnderbergreifenden Lagen oder Auslandsbezug obliegendem BKA.Bei Anordnung durch die B undespolizei sind die betroffenen Polizeidienststellen der Lnder und des Bundes zu informieren.Die Beendigung der Schwerpunktfahndung erfolgt durch die anordnende Poli-zeidienststelte, wenn- das Fahndungsziel erreicht oder der Fahndungsauftrag durchgefhrt ist- der angeordnete Fahndungszeitraum ab gelaufen ist un d keine Grnde fr eine Fortsetzung vorliegen- das Fahndungsziel nicht mehr erreicht werden kannStellt die Schwerpunktfahndung die Fortsetzung einer Alarmfahndung dar,verbleibt die Einsatzfhrung grundstzlich bei der fr die Alarmfahndung zustndigen Polizeidienststelle.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5.4 Zielfahndung5.4.1 Eine Zielfahndung ist die gezielte, intensive, operative Suche nach einzelnen,bereits identifizierten Personen, deren Festnahme oder Ingewahrsamnahmevon besonderer Bedeutung ist. Sie ist grundstzlich erst dann durchzufhren,wenn andere Fahndungsmglichkeiten ausgeschpft sind oder keinen Erfolgversprechen.5.4.2 Die Koordination der Zielfahndungsflle der Lnder und des Bundes erfolgtdurch das BKA. Die L nder benennen hierfr bei den LK Ansprechpartner.In Fllen von Terrorismus und politisch motivierten Gewaltdelikten legt dasBKA in Abstimmung m it den LK die Personen der Zielfahndung fest.5.4.3 Die Zielfahndung wird grundstzlich durch die LK und das BKA durchgefhrt.Auf eine Abstimmung m it der StA ist zu achten.5.4.4 Die Zielfahndung ist von speziell dafr eingerichteten Organisationseinheitendurchzufhren.Diesen obliegt auch die systematische Beschaffung von Informationen.5.4.5 Kriterien fr die Aufnahme als Zielperson sind insbesondere

    - Schwere der Tat, hohe Sozialschdlichkeit, hoher volkswirtschaftlicher Schade n- hohe kriminelle Energie, welche die Begehung weiterer Straftaten erwartenlsst- berregional bzw. international agierende Straftter- Hhe der Reststrafe bzw. Anordnung der Sicherungsverwahrung bei entwichenen Strafgefangenen- besondere Gefahr fr die Allgemeinheit, die von aus gerichtlich angeordneterUnterbringung Entwichenen ausgeht- Ereignisse, die die ffent lichkeit in besonderem Mae beunruhigen

    5.4.6 Fahndung sgrundlage sind alle Informationen, die aus- dem Lebenslauf- den besonderen persnlichen Eigenschaften- dem persnlichen Umfeld- den Kenntnissen der Vorgehensweisender Zielperson gewonnen werden knnen und geeignet sind, den Aufenthaltsort zu best immen und die Festnahme oder Ingewahrsamnahme zu ermglichen.5.4.7 Mglichkeiten der Informationsbeschaffung und der Erstel lung eines Perso-nagramms der Zielperson bestehen in der Auswertung al ler internen und externen Informationsquellen, insbesondere durch- Ausw ertung der Kr iminal- oder Haftakten- Aufklrung bzw. Observation des Umfeldes und der Kontaktpersonen derZieiperson- Abklrung von Spuren- berwachung mglicher Anlaufstel ien/Hinwendungsorte- ffentlichkeitstahnduna

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH- Informationsbeschaffung bei Behrden, z.B. Einwohnermelde-, Gewerbe-, Finanz-, Gesundheitsmter,Auslnderbehrden, Zoll, Staatsanwaltschaft Banken Schutzgemeinschaft fr die allgemeine K reditsicherung GmbH (SCHUFA)-- Kreditkartengesellschaften Anbieter fr Telekommunikation Versicherungen Rentenversicherungstrgern Krankenkassen Steuerberatern Verbnden, z.B. Industrie- und Handelskammern Sch ulen, Fachhochschulen, Universitten Vereinen

    5.4.8 Eine Aufnahm e in die Vorrangfahndung, das Einstellen in das Intranet und dasNutzen von ffentlich zugnglichen Medien, z.B. Internet, sind zu prfen.5.5 Vorrangfahndung5.5.1 Eine Vorrangfahndung ist die Suche nach einem festgelegten Kreis von Personen, die von Strafverfolgungsbehrden zur Festnahme gesucht werden unddie die A llgemeinheit besonders beunruhigen oder die ffentliche Sicherheit inhohem Mae gefhrden.Vorausse tzung fr die Aufnahme in die Vorrangfahndung ist die Ausschreibung

    im INPOL und im SIS.5.5.2 In die Vorrangfahndung sollten nicht mehr als 10 Personen aufgenommenwerden.5.5.3 Antrge (Anlage 10) sind von der sachbearbeitenden Polizeidienststelle imEinvernehmen mit der Staatsanwaltschaft ber das LKA an das BKA zu richten. Das BKA entscheidet in Abstimmung mit den LK ber den Antrag; dasgilt auch, wenn das BKA die Aufnahme einer Person in die Vorrangfahndungbeabsichtigt.

    Antrge von Dienststellen der Bundespolizei werden durch die Bundespolizeidirektion gestellt.5.5.4 Die Laufzeit betrgt 3 Monate. Sie kann in begrndeten Fllen verkrzt oderverlngert werden. Die Entscheidung obliegt dem BKA in Abstimmung mit demzustndigen LKA.5.5.5 Die Vorrangfahndung umfasst im Regelfall Manahmen der

    - Zielfahndung- Schwerpunktfahndung- ffentlichkeitsfahndung- internationalen Fahndung

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    V S - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHim Rahmen der ffentl ichkei tsfahndung kommen insbesondere Verffentl i chungen durch Plakataushang, ber Presse, Rundfunk und Fernsehen sowiemittels Fahndungsaufrufen in anderen ffentl ich zugnglichen elektronischenMedien in Betracht.

    5.5.6 Gestal tung, Druck und Vertei lung von Fahndung splakaten, ggf. auch von Vorrangfahndungskarten, obl iegen dem BKA.5.5.7 Sac hdien liche Informa tionen sind der sachb earbe itenden Polizeidienststelle,nachrichtlich den Z entralstel len der Lnder und des Bund es, zu bermitteln.5.6 ffentlichkeitsfahndung5.6.1 Eine ffentl ichkei tsfahndung ist d ie Suche nach Personen ode r Sachen unterInanspruchnahme der Bevlkerung. Sie wendet sich an eine bestimmte Zielgruppe o der an einen unbestimmten Tei l der Bevlkerung.

    Eine Auslobung ka nn die ffentl ichkei tsfahndung u ntersttzen.5.6.1.1 Die zielgruppengerichtete f fentt ichkeitsfahndung wendet sich an einenbestimmten Personenkreis, von dem anzunehmen ist, dass er Informationenber die gesuchte Person oder Sache besi tzt, z.B. Krankenkassen, Innungen,Mietwagenfirmen. Sie erfolgt in der Regel durch Verffentl ichungen in derenFachpresse oder durch gezieltes Anschreiben.Eine Verbrei tung von Fahndungsfotos bzw. Personenbeschreibungen in ziel-gruppengerichteten Verbundsystemen, z.B. im intranet von Hotels, ber Taxi-Funk, kann ebenfal ls in Frage komm en.Die zielgruppengerichtete ffentl ichkeitsfahndung hat den Vorteil, dass sie frden Tter kaum erkennbar ist; er wird nicht gewarnt und damit auch nicht veranlasst, seinen derzeitigen Aufenthaltsort zu wechseln, sein Aussehen/Verhalten zu ndern oder die gesuchte Sache beiseite zu schaffen.5 .6.1 .2 Die an e inen un be st im m ten Te i l der Bevlkerung gerichtete ffentl ichkei tsfahndung erfolgt durch Verffentl ichung in Publikationsorganen mit fokalem,regionalem, nationalem oder internationalem Verbreitungsgebiet, insbesonderePresse, Rundfunk, Fernsehen oder durch Nutzung ffentl ich zugnglicher e-lektronischer Medien sowie durch weitere Ma nahm en (Nr. 5.6.5).5.6.1.3 Der zieigruppeng erichteten ffentl ichkeitsfahndung ist grunds tzlich Vorrangzu geben.5.6.2 Verbrei tungsgebiet und Wirksamkeit der in Anspruch genom mene n Medien

    sind zu bercksichtigen.5.6.3 Die ffe ntl ichkeitsfahndung soll erst durchgefhrt we rde n, wen n andere denBetroffenen weniger beeintrchtigende Fahndungsmanahmen nicht gengend Erfoig versprechend erscheinen, erfolglos geblieben sind oder voraussichtl ich nicht oder nicht rechtzeitig zum Erfolg fhren werden.5.6.3.1 Bei einer Inanspruchn ahme von Publikationsorganen oder ffentl ich zugnglichen elektronischen Medien soll der Sachverhalt verbunden mit konkretenFragen dargestellt werden.Um die Aufmerksamkeit von Nutzern ffentl ich zugnglicher elektronischerMedien zu erlangen, kann es zweckmig sein, Fahndungen auf speziellenSeifen, z.B. der Polizei, zu bndeln.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHGleichzeitig kann ein H inweis auf eine Auslobung erfolgen .Es ist zu beachten, dass bei hufiger Inanspruchnahme das Interesse und dieBereitschaft der ffentlichkeit, an der Fahndung mitzuwirken, erlahmen knnen.

    5.6.3.2 Der Grundsatz der Verhltnismigkeit ist besonders zu beachten. In jedemEinzelfall bedarf es einer sorgfltigen Abwgung zwischen dem ffentlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung oder der Erfllung anderer ffentlicher Aufgaben einerseits und den schutzwrdigen Interessen des Gesuchtenoder sonstiger Betroffener andererseits. Dabei sind insbesondere zu bercksichtigen- die vorbeugende Wirkung einer schnellen Tataufklrung- die Gefahr weiterer Straftaten bei Nichtausschpfung aller Fahndungsmglichkeiten- die Gefahr der Tter- und Beteiligtenwarnung- die Gefahr der Nachahmung von Straftaten- die Gefahr der Rufschdigung der Betroffenen oder der Beeintrchtigung derResozialisierung des Tters- das Leid der Opfer, die Gefhle der Angehrigen und der Schutz der Privatsphre- die Notwendigkeit der Warnung der Bevlkerung vor einem besonders gefhrlichen Straftter einerseits und die Gefahr der negativen Beeinflussungdes subjektiven Sicherheitsgefhls der Bevlkerung andererseits

    5.6.4 Die ffentlichkeitsfahndung kann aus repressiven oder prventiven Grndenerfolgen.5.6.4.1 Die ffentlichkeitsfahndung aus repressiven Grnden richtet sich nach denBestimmungen der 131 ff. StPO und umfasst die Fahndung nach Beschuldigten und nach Zeugen. Bei flchtigen Verurteilten entscheidet die Vollstreckungsbehrde ber die ffentlichkeitsfahndung. Ist der Verurteilte aus einerJustizvollzugsanstalt geflohen, so kann bei G efahr im Verzuge neben dem Leiter der Justizvollzugsanstalt auch die Polizei die ffentlichkeitsfahndung veranlassen.5.6.4.2 Die ffentlichkeitsfahndung aus prventiven Grnden, insbesondere zur

    - Suche nach Vermissten Personen mit gefhrlichen ansteckenden Krankheiten Personen, von denen eine Gefahr fr die Allgemeinheit ausgeht suizidgefhrdeten Personen

    - Identifizierung von unbekannten Toten und unbekannten hilflosen Personenrichtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Lnder und obliegt ausschlielich der Polizei. Dies gilt auch, wenn die prventive Fahndung zugleichder Strafverfolgung dient, die Gefahrenabwehr jedoch vorrangig ist.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5.6,4.3 Bundesweite ffentlichkeitsfahndungen nach terroristischen Gewaltttern werden grundstzlich durch d as Bundesministerium d es Innern veranlasst.5.6.5 Ne ben der Inanspruchnahme von Publikationsorganen oder ffentlich zugnglichen elektronischen Medien kommen im Rahmen der ffentlichkeitsfahndunginsbesondere in Betracht

    - Lautsprechereinsatz aus Kfz oder Hubschraubern- Nutze n von Lautsprecheranlagen ffentlicher und privater Stellen- Verteilen von Handzetteln- Postwurfsendungen- Plakataushang- Kinoverffentlichung- Ausstellen von Beweismitteln- Telefonansagedienst, z.B. mit der Stimmaufzeichnung von Gesuchten- Bildschirmtext/Videotext- Faxabruf- elektronische Bildwnde- Monitore in ffent l ichen Verkehrsmitteln- Mitteilungen auf Mobiitelefone- Mit tei lungen auf Displays von Autoradios

    5.6.6 Fr die bundesweite Ausstrahlung von Fahndungsm eldungen im Fernsehen istAnlage 11 , fr unter Mitwirkung der Polizei von den Medien initiierten Fernsehproduktionen zum Zwe cke der ffentlichkeitsfahndung ist Anlag e 12 zu beachten.5.6.7 Bei Verffentlichungen, die ber den rtlichen Bereich oder das Land hinauswirken, sind die zustndigen Polizeidienststellen und LK sowie das BKA, dieBundespolizeidirektion und die zustndigen Bundespolizeiprsidien, in Bayernauch das PP Niederbayern-Oberpfalz, unverzglich z u unterrichten.5.6.8 Die Fahn dung ist unverzglich einzustel len, we nn das Fahndun gsziel erreichtist oder Ausschreibungsvoraussetzungen nicht mehr vor l iegen.5.6.9 W ird insbeso ndere in schwe rwiegenden, die ffent l ichkeit beunruhigendenFllen die E r iedigung der Fa hndung bekannt ge geb en, so soll die Er ledigung inden Publikat ionsorganen oder ffent l ich zugnglichen elektronischen ^4ed!e^ler folgen, die fr die ffent l ichkeitsfahndung in Anspruch genommenen wordensind.5.6.10 Auf die RiStBV, Anlage B (Anlage 13), wird hingewiesen.5 .7 We i t e r e F ahn dung sa r t en5 .7 .1 Raster fahndung5.7,1.1 Eine Raster fahndung umfasst die maschinell ablaufende Suche in bermittel

    ten Datenbestnden ffent l icher und nichtffent l icher Stel len nach best immtenPrfungsmerkmalen (Rastern).

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5.7.1.2 Die Rasterfahndung aus repressiven Grnden r ichtet sich nach den Bestimmungen des 98b StPO. Die Rasterfahndung aus prventiven Grnden r ichtetsich nach den jeweil igen Bestimmungen der Lnder.Sie dient der Suche nach Hinweisen und Spuren, die zur Aufklrung von Straftaten oder Abwehr von Gefahren beitragen knnen.5.7.1.3 Die abzug leichenden Prfungsm erkmale werden lageabh ngig festgelegt. Eskann sich um Merkmale handeln, die vermutl ich auf die gesuchte Person zutreffen (posit ive Rasterfahndung). Es knnen auch Prfungsmerkmale ausgewhlt werden, die auf die ge suchte Pe rson nicht zutreffen, um so nicht gesuch te Personen auszuschlieen (negative Rasterfahndung).5.7.1.4 Nach Durchfhrun g der Rasterfahndung verbleibt ein Restbestand an Datenstzen von Pe rsonen.Diese Personen mssen anschlieend mit anderen Manahmen, z.B. Observat ion, Verneh mun g, Gegenberste l lung, berprf t werden.5.7.2 Fahndung i n Datennetzen5.7.2.1 Eine Fahndu ng in Daten netzen ist die system atische Such e zum Feststellenpolizei l ich relevanter Sachverhalte, insbesondere Straftaten in den verschiedenen Bereichen des Internets, der Online-Dienste sowie anderer Datennetze.Sie kann auch anlassunabhngig durchgefhrt werden.5.7.2.2 Durch offene und verdec kte Man ahmen sollen

    - Personen von der Nutzung von Datennetzen fr kr iminelle Zwecke abgeschreckt und strafbare Handlungen verhindert bzw. erschwert- potenziel le Straftter durch Aufrechterhaltung eines erheblichen Fahndungsdrucks verunsichert und damit das Sicherheitsgefhl der anderen Teilnehmer

    in Datennetzen verbessert- Straftaten verfolgtwerden.

    5.7.2.3 Fahndungsrume umfassen insbesondere das Wo r ld W ide We b, Newsgroups,Chatforen und File-Transfer-Systeme. Sie sind vir tuel ler Natur und gestattenkeine regionale Festlegung. Darber hinaus sind diese Rume stndigen,meist unvorhersehbaren nderungen unterworfen, die lngerfr ist ige Festlegungen zustzl ich ersch weren b zw. verh indern.5.7.2.4 Die Fahndun g in Date nnetz en ist grundstzl ich koordiniert durchzu fhren.Zustndigkeitsfragen sind ggf. in enger Abstimmung mit der Just iz zu klren.5.7.2.5 Die prventive W irku ng der Fahnd ung in Datenne tzen kan n durch ffent lichkeitsarbeit gesteigert werden.5.7.3 Schleppnetzfahndung

    Eine Schleppnetzfahndung ist die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Datei fr Zwecke der Strafverfolgung, wenn diese Daten bei einer grenzpolizei l ichen Kontrol le oder einer Kontrol lstel le i .S. des 111 StPO erhoben w orden sind.Ziel der Speicherung und Auswertung dieser Daten ist es, die Ergreifung desTters oder die Aufklrung der Straftat zu ermglichen.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHV e rk e h rs we g e s o f o r t f a h n d u n gEine Verkehrswegesofort fahndung ist d ie Suche nach Personen oder Sachen,bei der ausgehend vom Tatort unter entsprechender Weg-Zeit-Berechnung aufoder an Verkehrswegen Kontrol len, z.B. Durchfahrtkontrol len oder Anhaltekon-trol len, durchgefhrt werden.Kontrollorte knnen sein- Autobahnen, Schnellstraen- Zge, Bahnhfe- Wasserst raen- FlugpltzeVerdachts- und ereignisunabhngige Fahndung

    1 Eine Verda chts- und ereignisunabhng ige Fahndung umfasst die Suche nachPersonen oder Sachen zur vorbeugenden Bekmpfung grenzberschreitenderKriminalitt.2 Um grenzbe rschreitende Kriminal i tt handelt es sich insbesondere dann,wenn

    - Tatbeitrge in mehreren Staaten geleistet werden,- Tter sich ins Ausland begeben oder eine zur Tatbegehung verwendete oderaus ihr hervorgegangene Sache in das Ausland verbringen wollen,- Straftaten im Ausland begangen wurden, bei denen der Tter durch den Aufenthalt im Bundesgebiet sich oder eine zur Tatbegehung verwendete oderaus ihr hervorgegangen e S ache dem Zugri f f entziehen wil loder- Personen in das Bundesgebiet eingeschleust werden oder sonst unerlaubteinreisen wollen.

    .3 Mit der Verdachts- und ereignisunabhngigen Fahndung sol len fahndungsrelevante Feststel lungen insbesondere ber- potenzielle Tter, Opfer und Angriffsobjekte- Tatfahrzeuge- Transportwegegetroffen werden.

    .4 Die Verdachts- und ereignisunabhngige Fahndung kann durch zeitl ich undrtlich gezielt eingesetzte stationre oder mobile Krfte durchgefhrt werdensowie im R ahmen von Anhaltekontrol len und Durchfahrtkontrol len erfolgen.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH5.7.5.5 Als Fahndungsrume kommen insbesondere in Betracht

    - Verkehrswege von erheblicher Bedeutung fr den grenzberschreitendenVerkehr- ffentlich zugngliche E inrichtungen des internationalen Verkehrs- das Grenzgebiet

    5.7.5.6 Manahmen der Verdachts- und ereignisunabhngigen Fahndung sind ggf. zukoordinieren.5.7.5.7 Die prventive Wirkung der Verdachts- und ereignisunabhngigen Fahndungkann durch ffentlichkeitsarbeit gesteigert werden.

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    VS * NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH6 F a h n d u n g s h i l f s m i t t e i6 ,1 A l l geme ines

    Fahndungshi l fsmitte l s ind Informationssysteme, Dateien und Unterlagen, welche die Suche nach Personen oder Sachen ermgl ichen oder untersttzen.Sie dienen entweder speziel l der Suche nach Personen oder Sachen oderwerden im Rahmen der Fahndung fr d iese Zw ecke genutzt .Kenntnis und Nutzung der zur Verfgung stehenden internen und externenFahndungshi l fsmitte l s ind fr den Fah ndungserfolg von entscheidender Bedeutung. Sie unter l iegen einer stndigen technischen, rechtl ichen und taktischenEntw icklung; eine abschl ieende Aufz hlung ist deshalb nicht mgl ich.6.2 Interne Fahndu ngshilfsmittel

    - INPOL (Informationssystem der Pol izei) :Datenverbundsystem der Pol izeien der Lnder und des Bundes fr dieFahndung nach Personen und Sachen- SIS (Schengener Informationssystem):Datenverbundsystem der Pol izei- , Bundespol izei- und Zol lbehrden derSchengen-Staaten fr die Fahndung nach Personen und Sachen- VERMI/UTOT (Datei Vermisste/unbekannte Tote):Datenverbundsystem der Pol izeien der Lnder und des Bundes zur Ausschreibung Vermisster und als Identifizierungshilfe fr unbekannte Tote undunbekannte hil flose Personen- A FIS (Automatisiertes Fingerabdruck-Identi f iz ierungssystem):Datenverbundsystem der Pol izeien der Lnder und des Bundes fr die Zuordnung daktyloskopischer S puren- DAD (DNA-Analyse-Datei) :Datenverbundsystem der Pol izeien der Lnder und des Bundes fr die Zuordnung von DNA-Merkmalen- SPUDOK (Spuren-Dokumentations-System):Dateianwen dung zur Informationsverarbei tung in umfangreichen Ermitt lungsverfahren- Intranet/Extranet:durch die Polizei genutztes geschlossenes Datennetz- FINAS (Fahrzeug-Identi f iz ierungs-Nummem-Auswertungs-System):Datenbank mit Informationen der Kraftfahrzeughersteller zu Produktionsdaten von Fahrzeugeinzeltei len (anhand des Herstellungszeitraums des Kfzund der Produktionsdaten auf den Einzeltei len kann auf Zeitschlssigkeitverglichen werden)- EuFID (Europische Fahrzeugidentifizierungsdatei):Datenbank mit Identrfizierungshinweisen zu den einzelnen Modellen der fhrenden Kraftfahrzeughersteller, mit Beschreibungen von echten Fahrzeugdo

    kumenten europischer und auereuropischer Staaten sowie mit dem vorn

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegebenenSchlsselkatalog fr Autos und Motorrder"- Online-Verbindungen zu Kraftfahrzeugherstellern:Abfragemglichkeit zur berprfung von Individualdaten von Kfz, z.B. Motor-,Getriebe- und Produktionsnummem- LUNA (Leuchtendatei fr Unfallfluchtnachforschungen):Datenbank fr z.B. Leuchtenarten, Materialen, Farben, Einbauzeiten derLampen (aus am Unfallort zurckgebliebenen Beleuchtungsteilen knnenRckschlsse auf unfallbeteiligte Fahrzeuge gezogen werden)- ASF (Automated Search Facilities):automatisiertes Fahndungssystem von Interpol fr Personenfahndung undausgewhlte S achfahndungsbestnde u.a. mit den Datenbanken

    -- ASF-Nominal Database (Personen) ASF-Stolen Vehicles (gestohlene Fahrzeuge) ASF-Stolen W orks of Art (gestohlene Kunstgegenstnde) ASF-Bulletin Board Services (Unterlagensammlung) ASF-Stolen Travel Documents (gestohlene Reisedokumente) VIN-ASSIST (einheitliches Plausibilittsprogramm fr Fahrzeugidentifizierungsnummern nordamerikanischer Fahrzeuge) WRECKS (Hinweise zur Ermittlung und Verhinderung von Schrottfrisierun-gen von Kfz)

    - NCIC (National Crime Information Center):Fahrzeugfahndung des FBI, Zugriff ber BKA (bereits in ASF implementiert)- EUCAP (European Collection o f Automotive Paints):Datenbank mit Informatbnen der Lack- und Fahrzeughersteller zu Materialien, eingesetzten Maschinen und Verfahren im Fahrzeuglackierungsprozess(sie ermglicht, einen Originallacksplitter einem Fahrzeug zuzuordnen, d.h.die Farbe, das Fahrzeugmodell, den Fahrzeughersteller und den Bauzeitraum zu bestimmen)- RAKK (Recherche amtlicher Kfz-Kennzeichen):Datenbank mit Informationen insbesondere zu Kategorien (z.B. Pkw, Lkw,Bus, M otorrad), Ausstellungsland, m itzufhrende Kfz-Dokum ente, zur Zuordnung auslndischer Kfz-Kennzeichnen (Plausibilittsprfung)- Sachfahndungsbestnde anderer Staaten:Zugriff ber das BKA- Fahndungsunterlagen der Polizeien der Lnder, die zum Teil bundesweit genutzt werden, z.B.

    Fahndungsblock der bayerischen Polizei (BY) DOKIS (Dokumenteninformab'onssystem) (BY) Verdachtskalender Kfz (NW)~ Ordner nichtnumerische Sachfahndung (BW)

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH- Fahn dung snac hwe is d er Wassersc hutzpolizeien der BundesrepublikDeutschland (Duisburg-Fahndung")- Fahndungsraster, z.B. nach gestohlenen Kfz, Rauschgift- ISU (Informationssystem Urkunden):zentra le, datenbankbasierte Anwen dung, in der hochaufgelste Abbi ldungenvon Urkunden und Stempeln mit deren wesent l ichen Echthei ts- und Fl-schungs- bzw. Ver f lschungsmerkmalen und d ie dazugehr igen Beschreibungen abrufbar s ind- BKBI./LKBI.Externe Fahndungshilfsmittel- AZR (Auslnderzentralregister - mit Visa-Datei des Bundesverwaltungsamtes) :Registr ier t werden im Wesentl ichen die in der Bundesrepublik Deutschlandlebenden Auslnder, wenn ihr Aufenthalt nicht nur vorbergehend ist; femerAsylantragstel ler , ausgeschr iebene oder ausgelieferte Auslnder sowie Aus-tnder, gegen deren Einreise Bedenken bestehen oder die im Verdacht stehen, bestimmte Straftaten begangen zu haben. Die Visa-Datei enthltGrund Personalien und Visa-Daten v on Aus lnde rn, die ein Visum bei Auslandsvertretungen oder - im Ausnahmefall - bei den Grenzpolizeibehrdenbeantragt haben.- ZEV IS (Zentrales Verkehrsinform ationssystem des Kraft fahrtbundesam tes[KBA] mit Daten aus dem ZFZR [Zentralen Fahrzeugregister] und dem VZR

    [Verkehrszentrairegister]) :Abrufbar sind Halterdaten, Fahrzeug- und Zulassungsdaten sowie Daten derin das VZR eingetragenen Personen, denen die Fahrer laubnis entzogen,versagt oder gesperrt wurde.- Gewerbezentralregister- EUCAR1S (European Car and Driving License Information System/Europisches Fahrzeug- und Fhrerschein-Informationssystem):Datenverbund zwischen europischen Staaten zu Fahrzeugzulassung undFhrerscheinen; Teilnehmer fr die Bundesrepublik Deutschland ist das KBA- ffentlich zugngliche Medien, z.B. Internet- Register der MeldebehrdenSons t i ge F ahndungsh i l f sm i t t e lDateien nach 483 ff. StPO, die Fah ndungs informationen enthalten

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH Anlage 1F a h n d u n g s e r s u c h e n

    1 Allgemeines1.1 Diese Anlage regelt das Erstellen, Bearbeiten und Steuern von Fahndungsersuchen.Die Informationswege und Kommunikationsmittel zur Steuerung von Fahndungsersuchen sind hinsichtlich ihrer Schnelligkeit und Sicherheit lageange-passt auszuwhlen.Die PDV 810.1 ist zu beachten.1.2 Fahndungsersuchen beinhalten Fahndungsinformationen (fahndungsrelevanteFeststellungen, insbesondere ber Tter, Tathergang, Bewaffnung, Fluchtzeit,Fluchtweg, Fluchtfahrzeuge, Zeugen, Beweismittel) fr bestimmte Empfngermit der Bitte um Beteiligung an der Fahndung.2 Erstellen, Bearbeiten und Steuern von Fahndungsersuchen2.1 Erstellen von Fahndungsersuchen2.1.1 Fahndungsersuchen zu Personen sollen enthalten bzw. Ang aben machen ber

    - Personalien- Personengebundene Hinweise- Personaldokumente- Personenbeschreibung- Lichtbilder, ggf. mit Fundstelle, z.B. Polizeidienststelle, Internet, Extranet, Intranet- Fluchtrichtung, -mittel und -ziel- mgliche Antaufstellen/Hinwendungsorte- Kontakt- oder Begleitpersonen- Anlass und Zweck der Ausschreibung- Ha ftbefehl, Unterbringungsbefehl oder sonstiger Beschluss und derenHinterfegungsort- Manahmen bei Antreffen bzw. Feststellen- Besonderheiten, fahndungsrelevante Anhaltspunkte- Ausschreibung in Fahndungshilfsmitteln- Ausschreibungsbehrde und Geschftszeichen- Datum der Ausschreibung

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHn o c h Anlage 1- sachbearbeitende Polizeidienststel le, Geschftszeichen

    2.1,2 Fahnd ungsersuc hen zu Kfz sollen insbesondere enthalten- Art, Aufbau, Fabrikat sowie Typ/Modell und Farbe des Kfz- amtliches Kennzeichen/Versicherungskennzeichen mit Farbangabe- Nationalittszeichen bei Kfz mit auslndischen Kennzeichen- Fahrzeugidentifizierungsnummer- Motornummer- besondere Merkmale- Fahrzeughalter- Anlass und Zweck der Ausschreibung- besondere Bearbeitungshinweise- Tatzeit, Tatort- Ausschreibungsbehrde und Geschftszeichen- sachbearbeitende Polizeidienststel le, Geschftszeichen

    2,1.3 Bei der Erstel lung von Fahndungsersuchen ist Folgendes zu beac hten:- Im Betreff' sind - soweit bekannt - die Personalien, die kriminologische Bezeichnung des Delikts oder die Art des Ereignisses mit Ort und Datum aufzufhren.

    Familiennamen sind voranzustellen. Vornamen sind im Zweifelsfall durch Vorn." zu kennzeichnen.~ Bei mehreren Personen sind d ie Namen durchzunum mer ieren.

    - Im Steuerungsverme rk einer Zentralstel le der Lnder oder des Bundes ist aufvorausgegangene Vorgnge in einem Zusatz zu verweisen.- Nachfolgeschreiben sind an dieselben Em pfnger zu r ichten; es ist derBetreff ' des Ausgangsschreibens zu verwenden. Im Bezug" ist das Aus-gangsschreiben zu bezeichnen (Nr., Datum, sachbearbeitende Pozeidienst-stel ie, Geschftszeichen). Es gengen die Angaben zum ersten und letztenSchreiben.- Eine Kurzfassung des Sachverhalts ist Adressaten, die erstmals einbezogenwerden, als Zusatz zu b ermitteln.- Sofern eine ffent l ichkeitsfahndung bereits durchgefhrt wurde oder geplantist, sol l te unter Nennung des genutzten Mediums darauf hingewiesen werden. Bei Nutzung des Internets zur ffentlichkeitsfahndung ist die entsprechende Adresse anzugeben.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH noch Anlage 12.2 Bearbeiten von Fahn dungse rsuchen2.2.1 Fahndungsersuchen sind den Zentralstellen der Lnder und des Bundes im

    mer dann zuzuleiten, wenn ein Sachverhalt berrtliche Bedeutung erlangenkann.2.2.2 Ersuchen um Steuerung von Fahndungsersuchen sind an die jeweilige Zentralstelle des Landes bzw. des Bundes zu richten.2.2.3 Ersuchen um Fahndung an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland sindgrundstzlich an das Bundespolizeiprsidium in dessen Zustndigkeitsbereichdie ersuchte D ienststelle liegt, zu richten, in Bayern zustzlich an das LKA.In Eitfllen knnen rtlich zustndige Bundespolizeimter, in Bayern die Polizeiprsidien mit grenzpolizeilichen Aufgaben, unmittelbar ersucht werden. Dasfr das ersuchte Bundespolizeiamt zustndige Bundespolizeiprsidium ist

    nachrichtlich zu inform ieren, in Bayern zustzlich das LKA.2.2.4 Fahndungsersuchen sind nach dem Wegfall des Fahndungsanlasses unverzglich von der Polizeidienststelle zu widerrufen, welche die Fahndung ausgelst hat. Ist die Sachbearbeitung von einer anderen Polizeidienst-steile bernommen worden, hat diese den Widerruf zu veranlassen . Be i Teilwiderrufen istanzugeben, in welchem Umfang die Fahndung fortzusetzen ist.2.3 Steuern von Fahndungsersuchen2.3.1 Fahndungsersuchen knnen an

    - einen Empfnger- mehrere Empfnger- einen bestimmten Empfngerkreis mit Sammeladressen oder Verteilergesteuert werden .

    2.3.2 Die Steuerung mit Samm eladressen oder Verteiler kommt grundstzlich nur inbedeutsamen Fllen und nur dann in Betracht, wenn der Zweck nicht durchgezielte Fahndungsersuchen an einen oder mehrere Empfnger erreicht werden kann.2.3.3 Fr die Steuerung mit Sammeladressen oder Verteiler sind grundstzlich dieZentralstellen der Lnder und des Bundes zustndig. Sie prfen Zweckmigkeit, Eilbedrftigkeit, materiellen Inhalt, Samm eladressen oder Verteiler und dieBeachtung der Formvorschriften.

    Fahndungsersuchen sind um eigene Erkenntnisse zu ergnzen.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCH Anlage 2Regelungen fr die Fahndung nach Personen im Informationssystem der Polizei1 Allgemeines1.1 INP OL wird von den Lndern und vom Bund gemeinsam und arbeitsteilig betrieben.Teilnehmer sind die Polizeidienststellen der Lnd er und d es Bun des, das Zollkriminalamt und andere Dienststellen mit grenzpolizeilichen Aufgaben.1.2 Fr die Eingabe und Abfrage gelten die von den Teilnehme rn auf der Grundlage der INPOL-Verbundkonventionen herausgegebenen Erfassungs- und Abfragerichtlinien.1.3 Vor Eingabe ist zu prfen, ob bereits ein Datens atz zu der Person im INPOLgespeichert ist.2 Ausschreibung2.1 Die Ausschreibung ist nur dann vorzunehm en, wenn die Person durch die Daten zur Ausschreibung eindeutig konkretisiert werden kann.

    Die Ausschreibung muss darber hinaus enthalten- Ausschreibungsbehrde mit Geschftszeichen- Anlass- Zweck- Lschungsdatum, wenn die Laufzeit (Nr. 3 dieser Anlag e) nicht ausgeschpftwerden sollEs ist ein Hinweis aufzun ehmen , wenn- die rechtmigen Personalien nicht bekannt sind und die Person aus diesemGrund unter Alias-Personalien ausgeschrieben wird- die Personalien einer existenten Person als Alias-Personalien benutzt werden, insbesondere ob Erkennungsmerkmale vorliegen, die eine Unterscheidung der gesuchten Person vom rechtmigen Inhaber der Personalien ermglichen

    2.2 Fr eine Ausschreibung zur Festnahme oder Ingewahrsamnahme ist e ine derfolgenden Fabndungsunterlagen e rforderlich:- Haftbefehl oder Unterbringungshefehl,- Gerichtsbeschluss,- schriftl iche Verfgung der anordnenden Behrde, aus der sich die Grnde frdie Ausschreibun g ergeben.Auf die Fahndungsunterlage und auf deren Hinterlegungsort ist in der Ausschreibung hinzuweisen.Liegen die Fahndungsunterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nichtvor, sind unverzglich Manahmen zu deren Erlangung einzuleiten. Sind sienicht zu erlang en, ist se Aussc hreibung unverz glich, sp testens nach Abiaufeiner Wo che, zu lschen.

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    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHnoch An lage 2Die Fahndungsunter lagen sind grundstzl ich bei der fr die Dateneingabe zustndigen Potizeidienststel le zu hinter legen.

    2.3 Zusamm enhngende Fahndungen nach Personen und Sachen sind zu verknpfen.3 Lau fze i tDie Laufzeit beginnt mit der Eingab e.Die gesetzl ichen Verjhrungsfr isten ( 78, 79 StGB) sind zu bea chten.

    3 .1 S t r a f ve r f o lgung /S t r a f vo l l s t r eckung ( rep r ess ive r F ahndun gszw ec k )Die Laufzeit betrgt bei Ersuchen zur

    3 .1 .1 Festnahmegestel l t von- Polizeidienststellen~ bei Vor l iegen eines Haft- oderUnterbr ingungsbefehls

    bei Vor l iegen der Voraussetzungeneines Haft- oder Unterbr ingungsbefehlsanderen B ehrden des Pol ize id ienstes bei Vor l iegen eines Haft- oderUnterbr ingungsbefehls~ bei Vor l iegen der Voraussetzunge n e inesHaft- oder Unterbr ingungsbefehlsJust izbehrden 2*

    - Just izvollzugsanstalten(entwichene Strafgefangene)ber die zustndige Potizeidienststel le- zustndigen Stel len fr psychiatr ischeKrankenhuser/Entziehu ngsanstalten(entwichene strafger icht l ich untergebrachte

    verurtei l te Personen)- Mi l itrbehrden von NATO -Entsendestaaten(ber inlndische Just izbehrden)

    3 Jahre1 Woche

    3 Jahre

    1 Wochenach konkreterVorgabe;ansonsten 3 Jahre1 Woche

    1 Monat

    Ver jhrungsf r is ten de s EntsendestaatesHinweis:Bei entwichenen Untersuchungshf t l ingen und Personen, d ie aufgrund e inervor luf igen Anordnung der Unterbr ingung gem. 126a StPO eingewiesensind, r ichtet sich die Laufzeit nach dem jeweil igen Haft- oder Unterbr ingungsbefehl.

    Im Sinne des 163 StPO sind dies z.B. Z ollfahndung, Steuerfahndung, Eichbehrden, Bergm-- ter.' Dies sind insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Finanzbehrden gem . 399 Abs. 1Abgabenordnung.2

    1)

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    3.1.2

    3.1.3

    3.1.4

    3.1.5

    3.1.6

    VS - NUR FR DEN DIENSTGEBRAUCHAufenthaltsermit t lunggestel l t von- Polizeidienststel len- anderen Behrden des Polizeidienstes 11- Just izb ehrd en^ nach konkreter

    - Mil i trbehrden von NATO-Entsendestaaten(ber inlndische Just izbehrden)Feststellung der Identittgestellt von- Polizeidienststellen- anderen Behrden des Polizeidienstes 1)- Just izbehrden25 3 Jahre- Mil i trbehrden der NATO-Entsendestaaten(ber inlndische Just izbehrden)D u r c h f h r u n g v o n e r k e n n u n g s d i e n s t l i c h e n M a n a h m e ngestel l t von- Polizeidienststellen- anderen Behrden des Polizeidienstes

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    noc h Anlage 2

    1 Woche1 WocheVorgabe;ansonsten 3 JahreVerjhrungsfr isten des Entsendestaates

    1 Woche1 Woche

    Verjhrungsf r is ten des tnt -sendestaates

    1 Woche1 Woche

    - Just izbehrden 2 3 JahreMil i trbehrden der NATO-Entsendestaaten(ber inlndische Just izbehrden)

    Durchfhrung von DNA-Probenentnahmengestel l t von- Polizeidienststel len- Just izbehrden21

    (bei Vor l iegen eines r ichter l ichen Beschlusses)- Mil i trbehrden der NATO-Entsendestaaten(ber inlndische Just izbehrden)S i che r s