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Heft 16 September 2008 Geschäftsbericht Berichtszeitraum Januar 2006 bis August 2008 Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

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Heft 16 September 2008

Geschäftsbericht Berichtszeitraum Januar 2006 bis August 2008

Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

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Impressum

Herausgeber: Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6, 24105 Kiel Tel.: 0431/57 00 50 - 30

Fax.: 0431/57 00 50 - 35 e-mail: [email protected] Internet: www.staedteverband-sh.de

Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellenangabe Copyright 2008, Städteverband Schleswig-Holstein, Kiel Hinweis: In dem vorliegenden Geschäftsbericht wird der Einfachheit halber nur die männliche Personen-form genannt!

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Vorwort

Dieser Geschäftsbericht des Städteverbandes Schleswig-Holstein ist mein erster Bericht als Ihr Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Gewisse Themen wie z.B. Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform, Kindertages-betreuung oder Finanzausgleich haben schon immer eine entscheidende Rolle in der Verbandsarbeit gespielt. So verwundert es nicht, dass diese Schwerpunktthemen eine intensive Begleitung des Städteverbandes Schleswig-Holstein seit dem letzten Bericht erforderten, der zum 2. Städtekongress des Städteverbandes im Januar 2006 vorgelegt worden ist. Der bisher beispiellose Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2007 mit 120 Mio. € jährlich hat den Kommunen den Boden für eine nachhaltige Haushaltskonso-lidierung in einer konjunkturellen Aufschwungphase entzogen. Die von der Landesregierung versprochene Kompensation wurde nicht ansatzweise er-reicht und bleibt mit Nachdruck einzufordern. Daneben haben die Kommunen eine Fülle neuer Ausgaben als Folge des neuen Schulgesetzes und des unbestritten notwendigen Ausbaus der Kindertagesbetreuung und in vielen weiteren Bereichen mehr. Auf Initiative des Städteverbandes Schleswig-Holstein ist das Thema "Finanzbeziehungen des Lan-des zu den Kommunen" ganz oben auf die Agenda der Landesregierung und der Regie-rungsfraktionen gesetzt worden. Die „Palette“ reicht von Chefgesprächen mit dem Minis-terpräsidenten bis Ressortgesprächen insbesondere mit dem Finanzminister und dem Innenminister und - ganz wichtig mit Blick auf den Doppelhaushalt - den Gesprächsrun-den mit den Landtagsfraktionen. Dieser Dialog ist wichtig, gerade auch vor dem Hintergrund neuerer Themen, die in der Umsetzung sind bzw. vor der Umsetzung stehen, wie z.B. "Einführung der Doppik", "EU-Dienstleistungsrichtlinie", "E-Government". Diese Sachverhalte werden nicht ohne Fol-gen bleiben für die kommunalen Haushalte. So werden von uns auch bei den Anpas-sungsinvestitionen Konnexitätsleistungen des Landes einzufordern sein. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat die Einrichtung eines „Finanzausgleichbeira-tes“ eingefordert, indem zukünftig frühzeitig mit den kommunalen Landesverbänden die Finanzbeziehungen verlässlich erörtert und Entscheidungen vorbereitet werden. Die Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform hat die Gremien des Städteverbandes Schleswig-Holstein und die Geschäftsstelle in den letzten Jahren erheblich gefordert und ist ein „Dauerbrenner“ des Verbandes in der kritischen Begleitung der Landesregierung und des Landtages. Die Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich hat als Ergebnis der unge-steuerten Freiwilligkeitsphase, die wir als Verband immer kritisiert haben, zu einer Schwächung der Städte und der zentralen Orte geführt. Wir haben die Landesregierung aufgefordert, ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Fortentwicklung der Verwaltungs-strukturen in Schleswig-Holstein zu entwickeln, das die Städte, in denen mehr als die Hälfte der Einwohner Schleswig-Holsteins leben, stärkt und in die Lage versetzt, ihre Funktion als Motoren der Entwicklung für die Regionen zu erfüllen. Dies hat in der Folge am 26.07.2007 zu einem Städteforum des Städteverbandes Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein geführt. Eine gemeinsame Erklärung unterstreicht die Rolle der Städte als Mo-toren für die Entwicklung Schleswig-Holsteins.

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Große Aufmerksamkeit sowohl bei der Landesregierung, bei den Landtagsfraktionen als auch bei den von der Landesregierung beauftragten Gutachtern hat das Positionspapier „Perspektiven für eine interkommunale Funktionalreform zur Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft zentraler Orte“ gefunden. Besonders intensiv werden wir uns in nächster Zeit mit dem Landesentwicklungsplan auseinandersetzen. Die Rolle der zentralen Orte für die Entwicklung einer Region vor den Herausforderungen der demographischen Entwicklung, der Ressourcenverantwor-tung, der Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung ist besonders herauszustellen. Eine ständige Herausforderung bleibt die Debatte um die Verwaltungsstrukturreform auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich in diesen Prozess konstruktiv kritisch eingebracht und wird die weitere Umsetzung ent-sprechend begleiten. Allerdings ist festzustellen, dass die Ergebnisse einer Aufgaben-verlagerung vom Land auf die kreisfreien Städte und Kreise weit hinter den Erwartun-gen, die noch Anfang 2006 zu verzeichnen waren, bleiben werden. In diesem Zusam-menhang kritisieren wir weiter die mangelnde Transparenz, ob und wie das Land in sei-nen Ressorts das vorgegebene Einsparvolumen von 80 Mio. € erreicht hat. Für die Städte in Schleswig-Holstein lässt sich feststellen, dass sie permanent darauf ausgerichtet sind, ihre Verwaltungen auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten. Sie sind bürgernah, bürgerfreundlich und haben effiziente Verwaltungen. Einsparpoten-ziale zu erkennen und umzusetzen, Strukturveränderungen anzunehmen und die Aus-richtung auf transparente, wirtschaftliche Verfahren zu finden, ist für die Städte im Lande eine Daueraufgabe. Erschwert wird das, wenn durch den Landes- und Bundesgesetzge-ber wie auch EU-Vorschriften eine echte Deregulierung nicht erreicht wird und durch den vermehrten Anspruch auf Dokumentation, Machbarkeitsstudien und gutachterliche An-forderungen die Gestaltungskraft der kommunalen Selbstverwaltung geschwächt wird. Bei allen Sachthemen, die der Städteverband Schleswig-Holstein begleitet und zukünftig begleiten wird, ist von besonderer Bedeutung, dass er sich mit seinen Mitgliedsverbän-den Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein nach außen im-mer mit einer Stimme präsentiert. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat – so mein Eindruck- einen besonderen Stellenwert und genießt als Sachwalter der Interessen der Städte ein hohes Ansehen. Die Arbeit der Gremien und der Geschäftsstelle wird sowohl im Land als auch bei seinen Mitgliedern geschätzt. Ich freue mich auf eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, den Gre-mien und Arbeitsgemeinschaften sowie allen, die im Verband Verantwortung tragen. Ich danke allen Mitwirkenden und kommunalen Vertretern für die Unterstützung der Ar-beit der Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein und für die vertrau-ensvolle Zusammenarbeit. Kiel, im August 2008 Jochen von Allwörden Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein

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Inhaltsverzeichnis

1. 1.1

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1.4

1.5

1.6

1.7

1.8 2. 3. 3.1

3.2 4. 4.1

4.2

4.3

4.4

4.5

4.6

4.7

4.8

4.9

4.10

Städteverband Schleswig-Holstein Gesprächspartner von Landtag und Landesregierung

Verbandsinterner Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess

Erfahrungsaustausch, Information und Beratung

Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Institutionen

Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitswirkung

Organisation des Städteverbandes Schleswig-Holstein

KUBUS – Kommunalberatung und Service GmbH

Besondere Veranstaltungen, Fachtagungen Die kommunalen Landes- und Bundesverbände Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Gemeinsames Projekt: Innovationsring NKR-SH

Veranstaltungen Arbeitsschwerpunkte des Städteverbandes für das Jahr 2006 Finanzen

Bildung

Funktional- und Verwaltungsstrukturreform

Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz, Jugend-, Familien-, Frauen- und Seniorenpolitik

Kommunales und Kommunalverfassungsrecht

Dienst- und Tarifrecht

Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Schleswig-Holstein

Europapolitik: Projekt „Europafähige Kommune“

Handlungsempfehlung für die Kalkulation von Feuerwehrgebühren in Schleswig-Holstein

Rettungsdienst/Einführung des Digitalfunks Anhang

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Anhang

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11.

Zusammensetzung der Ratsversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte nach den Kommunalwahlen 2008 Resolution des Städteverbandes Schleswig-Holstein "Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein" Gemeinsame Erklärung des Innenministeriums und des Städteverbandes Schleswig-Holstein anlässlich des STÄDTEFORUMS "Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung, Bildung und Kultur" 2007 Vertreter des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein in Drittorganisationen Mitglieder des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-Holstein Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein Mitglieder der Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtetages Schleswig-Holstein Rundschreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein Hefte der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

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Städte in Schleswig-Holstein mittendrin

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1. Städteverband Schleswig-Holstein

Der Städtebund Schleswig-Holstein und der Städtetag Schleswig-Holstein arbeiten seit 1972 auf vertraglicher Grundlage im Städteverband Schleswig-Holstein zusammen. Nachdem auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung aus dem Jahre 1996 die Geschäftsstellen des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein zu ei-ner gemeinsamen Geschäftsstelle zusammengeführt wurden und im Jahre 1998 für bei-de Verbände auch eine gemeinsame Haushaltsführung beschlossen wurde, haben der Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein und der Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein am 27.03.2003 bzw. am 02.06.2003 mit entsprechenden Satzungs-änderungen die Gründung des Dachverbandes Städteverband Schleswig-Holstein be-schlossen. Mitglieder des Dachverbandes Städteverbandes Schleswig-Holstein sind

- der Städtebund Schleswig-Holstein und

- der Städtetag Schleswig-Holstein. Städtebund Schleswig-Holstein

Der Städtebund Schleswig-Holstein ... ... ist der kommunale Landesverband von 59 kreisangehörigen Städten und der Gemeinde Halstenbek (2007: 953.345 Einwohner). Außerordentliche Mitglieder sind die Gemeinde Rellingen und der Zweckverband Süd-stormarn. Fördernde Mitglieder sind der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein und die Provinzial Versicherungsgruppe Kiel. ... ist ein eingetragener Verein; er hat damit eine privatrechtliche Organisationsform gewählt. Eine öffentlich-rechtliche Organisationsform hätte ihn der Aufsicht des Staates unterworfen. Das ist mit seinem Selbstverständnis als selbstständiger Sachwalter der kreisangehörigen Städte in der politischen Diskussion nicht zu vereinbaren. ... finanziert sich durch Beiträge, die er nach den Beschlüssen seiner Mitgliederver-sammlung von den in ihm zusammengeschlossenen Städten erhebt. Er erhält keine Zuwendungen des Landes oder des Bundes. Einnahmen und Ausgaben werden in Haushaltsplänen zusammengefasst, die von der Mitgliederversammlung beschlossen, von dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied verwaltet und nach Abschluss des Haushaltsjahres von Kassen- und Rechnungsprüfern überprüft werden.

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Städtetag Schleswig-Holstein

Der Städtetag Schleswig-Holstein ... ... ist der kommunale Landesverband der vier kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lü-beck und Neumünster (2007: 611.051 Einwohner). ... ist ein Verein des bürgerlichen Rechts und damit wie der Städtebund Schleswig-Holstein als privatrechtliche Organisation nicht der Aufsicht des Landes unterstellt. Dies wäre mit seinem Selbstverständnis als selbstständiger Sachwalter der kreisfreien Städte in der politischen Diskussion nicht zu vereinbaren. ... wird durch ein Umlagesystem seiner Mitglieder finanziert. Er erhält keine Zuwendungen des Landes oder des Bundes. Einnahmen und Ausgaben werden in Haushaltsplänen zusammengefasst, die vom Vor-stand beschlossen, von dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied bewirtschaftet und nach Abschluss des Haushaltsjahres von den Mitgliedstädten jeweils in alphabetischer Reihenfolge geprüft werden.

Städteverband Schleswig-Holstein

Der Städteverband Schleswig-Holstein ... ... vertritt die Interessen von 63 Städten in Schleswig-Holstein und der Gemeinde Halstenbek. ... ist der Sachwalter der Interessen aller kreisangehörigen und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins. ... repräsentiert über seine Mitglieder über 1,5 Mio. Menschen, d.h. ca. 55 % der Ge-samtbevölkerung Schleswig-Holsteins. Die Arbeit des Städteverbandes Schleswig-Holstein berührt nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein.

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1.1 Gesprächspartner von Landtag und Landesregierung

Der Städteverband Schleswig-Holstein erhält ebenso wie die anderen kommunalen Lan-desverbände die Entwürfe von Gesetzen, Rechtsvorschriften und wesentlichen Verwal-tungsentscheidungen zur Stellungnahme. Die Landesregierung genügt damit einer ge-setzlichen Verpflichtung aus § 132 Gemeindeordnung. Nach § 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages sollen die auf Landesebene be-stehenden kommunalen Landesverbände zu Gesetzentwürfen, Haushaltsvorlagen oder eine über den Bereich des Landes hinausgehende Vereinbarung, die wichtige Belange der kommunalen Selbstverwaltung berühren, vom Landtag gehört werden. 1.2 Verbandsinterner Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess

Die Beiträge des Städteverbandes Schleswig-Holstein zu der landes- und kommunalpo-litischen Situation können nur dann mit dem Anspruch vorgetragen werden, als sachli-che Stellungnahme aus der kommunalen Praxis und als politische Wertung durch die politischen Kräfte der kommunalen Selbstverwaltung anerkannt und berücksichtigt zu werden, wenn sie das Ergebnis eines geordneten, demokratischen Regeln entspre-chenden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses sind. Die Mitglieder der Vorstände der beiden kommunalen Landesverbände Städte-bund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein und der gemeinsa-men Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein werden nach den Kommunalwahlen durch die Delegierten der Städte in den Mitgliederversammlungen gewählt, die von den Ratsversammlungen bestimmt werden. Ihre Legitimation, für die Gesamtheit der Städte zu sprechen, ist damit – mittelbar über die Ratsversammlun-gen – aus dem in den Wahlen bekundeten Willen der Bürger abgeleitet. Die Beratungen der Fachausschüsse und Facharbeitsgemeinschaften münden ein in die der Vorstände, denen die abschließende Antwort auf alle politischen und verbands-politisch wesentlichen Fragen vorbehalten bleibt. 1.3 Erfahrungsaustausch, Information und Beratung

Die Arbeitsgemeinschaften des Städteverbandes Schleswig-Holstein widmen sich in ihren Verwaltungsfachbesprechungen vornehmlich dem Erfahrungs- und Informati-onsaustausch. Die Ergebnisse der Besprechungen tragen dazu bei, dass die in den einzelnen Städten zu treffenden Entscheidungen in Kenntnis der Überlegungen und in Einzelfällen auch der bereits schon gesammelten Erfahrungen in allen Städten des Landes getroffen werden. Sie dienen der Vermeidung von Mehrarbeit, vereinfachen die Verfahren in der Verwaltung und sind entscheidende Schritte auf dem Weg zum Ziel, kommunale Ver-waltung für die Bürger als Einheit erkennbar zu machen.

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Der Städteverband Schleswig-Holstein informiert seine Mitglieder - und darüber hinaus einen breiten Kreis von Organisationen, Verbänden, Körperschaften und Einzelperso-nen - über alle kommunalrelevanten Angelegenheiten durch verschiedene Publikatio-nen: NACHRICHTEN

Die monatlich erscheinenden NACHRICHTEN des Städteverbandes Schleswig-Holstein (Auflage: ca. 400 Stück) informieren über folgende Themenbereiche: - Aus den Verbänden -- Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund -- Städtebund, Städtetag und Städteverband Schleswig-Holstein

- Aus den Mitgliedsstädten -- Satzungen -- Umfragen -- Umfrageergebnisse -- Aktuelles

- Aus Schleswig-Holstein -- Veranstaltungen -- Aktuelles

- Öffentlicher Dienst, Personalverwaltung, Verwaltungsmodernisierung

- Recht, Sicherheit und Ordnung

- Soziales, Schule und Kultur

- Gesundheit und Sport

- Jugend, Frauen und Familie

- Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen

- Verkehr und Energie

- Wirtschaft, Vergabe und kommunale Unternehmen

- Natur und Umweltschutz

- Finanzen und Kommunalwirtschaft

- Europa- und sonstige Auslandsangelegenheiten

- Informations- und Kommunikationstechnik (IT)

- Aus der Rechtsprechung

- Bundes- und Landesgesetzgebung

- Bücher und Zeitschriften

- Personalien

- Zu guter Letzt

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Rundschreiben

Zusätzlich erhalten die Mitglieder in unregelmäßigen Abständen Rundschreiben. Darin werden u.a. Vertrags- und Satzungsmuster veröffentlicht, Umfragen verteilt oder aktuelle Themen aus dem Kommunalbereich dargestellt. Im Berichtszeitraum waren es 210 Rundschreiben (Januar 2006 bis August 2008). Eine Übersicht der im Berichtszeitraum vom Städteverband Schleswig-Holstein herausgegebenen Rundschreiben ist im Anhang unter Ziffer 10. abgedruckt. Hefte der Schriftenreihe

In den Heften der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein werden Texte, Sammlungen und Dokumentationen veröffentlicht. Im Berichtszeitraum wurden folgende Hefte herausgegeben: - Heft 13 2. STÄDTEKONGRESS DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN - Dokumentation – 2006 - Heft 14 DAS PACT-GESETZ Leitfaden für die Gründung, Einrichtung und Umsetzung einer Partnerschaft zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen 2006 - Heft 15 PERSPEKTIVEN FÜR EINE INTERKOMMUNALE FUNKTIONALREFORM ZUR STÄRKUNG DER LEISTUNGS- UND VERWALTUNGSKRAFT ZENTRALER ORTE - zugleich eine Bilanz des Verwaltungsstrukturreformprozesses im kreisangehörigen Bereich 2007 - Heft 16 GESCHÄFTSBERICHT DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN - Berichtszeitraum Januar 2006 bis August 2008 – 2008 - Heft 17 KOMMUNAL-HANDBUCH FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN 2008 Eine Übersicht der bisher vom Städteverband Schleswig-Holstein herausgegebe-nen Hefte der Schriftenreihe ist im Anhang unter Ziffer 11. abgedruckt.

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Homepage/Mitgliederservice

Der Städteverband Schleswig-Holstein präsentiert sich mit seiner Homepage im Internet unter der Adresse www.staedteverband-sh.de.

Im Mitgliederservice stehen unter "Service" im pdf-Format die Veröffentlichungen des Städteverbandes Schleswig-Holstein, eine Übersicht der Städtepartnerschaften sowie der Jahres-Sitzungskalender für die Mitglieder des zum Download zur Verfügung.

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1.4 Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Institutionen

Der Städteverband Schleswig-Holstein arbeitet in dem Auftrag, öffentliche Aufgaben zu erfüllen, mit einer großen Zahl anderer Verbände, Organisationen und Institutionen zusammen. Eine Vielzahl von Personen aus den Mitgliedskörperschaften des Städteverbandes Schleswig-Holstein, die von den Vorständen benannt oder auf ihre Vorschläge hin berufen werden, wirken in rund 100 Verbänden, Organisationen, Ausschüssen, Beirä-ten und Arbeitskreisen mit. Eine Übersicht über die Mitwirkungen des Städtebundes Schleswig-Holstein, des Städtetages Schleswig-Holstein und des Städteverbandes Schleswig-Holstein in Drittorganisationen ist im Anhang unter Ziffer 4 abgedruckt. 1.5 Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitswirkung

Der Städteverband Schleswig-Holstein leistet eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Durch Presseinformationen, Veranstaltungshinweise, die Bereitstellung von Materialien zu einzelnen Themen und in Gesprächen wird die Öffentlichkeit über die Arbeit des Städteverbandes Schleswig-Holstein informiert. 1.6 Organisation des Städteverbandes Schleswig-Holstein

Die Organisation des Städteverbandes Schleswig-Holstein kann dem nachstehenden Organisationsplan entnommen werden:

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Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte

Arbeitsgemeinschaften Nord, Mitte und Süd der kleinen Städte

Arbeitsgemeinschaft der ehrenamtlich

verwalteten Städte

Arbeitsgemeinschaft Bau

Arbeitsgemeinschaft Innere Verwaltung der Mittelstädte

Arbeitsgemeinschaft

Ordnungsverwaltung der Mittelstädte

Arbeitsgemeinschaft Soziales und Jugend der Mittelstädte

Arbeitsgemeinschaft

Kultur, Schule und Sport der Mittelstädte

Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen

Arbeitsgemeinschaft

der Finanzen

Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik der Mittelstädte

Arbeitsgemeinschaft der Sanierungsstädte

Arbeitsgemeinschaft der Garnisonstädte

Arbeitsgemeinschaft

der Bäderstädte

Arbeitsgemeinschaft Organisation und Verwaltungsmodernisierung

Arbeitsgemeinschaft Personal

Arbeitsgemeinschaft Finanzen

Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter

Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung

Arbeitsgemeinschaft Soziales

Arbeitsgemeinschaft Umwelt

Arbeitsgemeinschaft Jugend/Jugendhilfe

Arbeitsgemeinschaft Leiter der Berufsfeuerwehren

Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsämter

Arbeitsgemeinschaft der Fürsorgestellen

Arbeitsgemeinschaft der Bauordnungsämter

Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik

Arbeitskreis Abfallbehördliche Aufgaben*

Arbeitskreis Abfallwirtschaft*

Arbeitskreis Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelsicherheit*

*(gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag)

StädtetagStädtetagStädtebundStädtebund

VorstandVorstand

MitgliederversammlungMitgliederversammlung

StädteverbandStädteverband

AusschüsseAusschüsse

GeschäftsstelleGeschäftsstelle

VorstandVorstand

ArbeitsgemeinschaftenArbeitsgemeinschaften

VorstandVorstand

ArbeitsgemeinschaftenArbeitsgemeinschaften

MitgliederversammlungMitgliederversammlungSTÄDTEBUNDTAGSTÄDTEBUNDTAG

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Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Sie tritt bei Bedarf, mindestens aber jährlich zusammen. Sie muss darüber hin-aus einberufen werden, wenn es vom Vorstand beschlossen oder mindestens von einem Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangt wird. Die Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein besteht aus (a) den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-

Holstein und (b) den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes des Städtetages Schleswig-

Holstein. Die Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein kam im Berichts-zeitraum zu sieben Sitzungen zusammen. STÄDTEBUNDTAG/Mitgliederversammlung

Oberste Organe der rechtlich weiterhin selbstständigen Verbände Städtebund und Städ-tetag Schleswig-Holstein sind der STÄDTEBUNDTAG und die Mitgliederversammlung des Städtetages Schleswig-Holstein. In den konstituierenden Sitzungen der Ratsversammlungen der Mitgliedskörperschaften nach den Kommunalwahlen wird die durch die Satzungen von Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein vorgeschriebene Zahl von Delegierten fest-gelegt und entsandt. Die Zusammensetzung der Ratsversammlungen in den kreisangehörigen und kreisfreien Städten nach den Kommunalwahlen 2008 ist im Anhang unter Ziffer 1. wiedergegeben. Aufgabe der Mitgliederversammlungen ist die Wahl der Vorstände und der Fachaus-schüsse. Im Übrigen entscheiden die Mitgliederversammlungen über die ihnen durch die Satzungen zugeordneten Aufgaben. Städtekongress

Der Städteverband Schleswig-Holstein führt alle zwei Jahre einen Städtekongress durch, der sich u.a. aus den Mitgliederversammlungen der Mitgliedsverbände und inte-ressierten Vertretern der Mitglieder zusammensetzt. Der Städtekongress soll ein Programm und einen Bezug zu aktuellen Fragen der kom-munalen Selbstverwaltung aufweisen.

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2. Städtekongress "Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein

Der 2. Städtekongress des Städteverbandes Schleswig-Holstein fand unter dem Motto „Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein“ 20.01.2006 in der Stadthalle Neu-münster statt. Zu den rund 280 Teilnehmern des 2. Städtekongresses gehörten Vertreter der Städte in Schleswig-Holstein, des Schleswig-Holsteinischen Landtags, der Schleswig-Holsteini-schen Landesregierung sowie der Wirtschaft, der Verbände und der Kommunalpolitik. Ausgangspunkt des 2. Städtekongresses des Städteverbandes Schleswig-Holstein war dabei das von den die Landesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der umfassenden Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung, Verwaltungsstrukturreform und Funktionalreform unter der Überschrift „Verwaltungsmo-dernisierung in Schleswig-Holstein“. Im Rahmen des Kongresses „Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein“ wurden die bis zum 20.01.2006 vorliegenden Ergebnisse des Prozesses der Verwaltungsmo-dernisierung dargestellt und zur Diskussion gestellt. Neben Vorträgen zur Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein aus der Sicht der Städte in Schleswig-Holstein Harald Rentsch, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein und aus der Sicht der Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag - Dr. Johann Wadephul, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, - Lothar Hay, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, - Karl-Martin Hentschel, Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Günther Hildebrand, FDP-Land-tagsfraktion, - Anke Spoorendonk, Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag wurden zwei Foren durchgeführt: Die Projektgruppe „Verwaltungsstrukturreform und Funktionalreform“ – eine Zwischenbilanz – Referent: Ulrich Lorenz, Staatssekretär im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Die Projektgruppe „Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung“ – eine Zwischenbilanz – Referent: Klaus Schlie, Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung im Finanzminis-terium des Landes Schleswig-Holstein Die Positionen des Städteverbandes Schleswig-Holstein zum Thema Verwaltungsmo-dernisierung wurden nach entsprechenden Beschlüssen der Vorstände von Städtebund und Städtetag Schleswig-Holstein in einer Resolution zusammengetragen und im Rah-men dieses Städtekongresse vorgetragen. Die Resolution des Städteverbandes Schleswig-Holstein zur "Verwaltungsmoder-nisierung in Schleswig-Holstein" ist im Anhang unter Ziffer 2. abgedruckt.

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Vorstände

Städtebund Schleswig-Holstein

Die Zusammensetzung des Vorstandes und der Fachausschüsse soll das Ergebnis der Kommunalwahl im Verbandsbereich widerspiegeln. Auf Antrag müssen Vorstand und Fachausschüsse daher nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren (unter Berück-sichtigung der Anzahl der Kommunalwahlmandate in den Mitgliedskörperschaften) ge-bildet werden. Das sieht die Satzung ausdrücklich vor. Dem Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein gehören satzungsgemäß zwölf Personen und der Geschäftsführer an. Der Vorstand führt den Verband. Er tagt nach Bedarf, mindestens aber dreimal jährlich. Er wird von dem von der Mitglie-derversammlung gewählten Vorsitzenden geleitet. Im Berichtszeitraum 01/2006 bis 08/2008 kam der Vorstand des Städtebundes Schles-wig-Holstein zu zehn Sitzungen zusammen. Eine Liste der Mitglieder des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-Holstein ist im Anhang unter Ziffer 5. abgedruckt. Städtetag Schleswig-Holstein

Dem Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein gehören satzungsgemäß zehn Per-sonen mit Stimmrecht, darunter die Oberbürgermeister/Bürgermeister und die Stadtprä-sidenten der vier kreisfreien Städte, zwei weitere Vertreter der Städte Kiel und Lübeck, sowie ohne Stimmrechte die vier Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Geschäfts-führer an. Gemäß § 9 der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein ist eine Stellvertretung der ordentlichen Mitglieder im Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein möglich. Der Vorstand entscheidet über die ihm satzungsgemäß zugeordneten Aufgaben sowie über alle Angelegenheiten, die keiner Behandlung in der Mitgliederversammlung bedür-fen. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Er wird von dem von der Mitgliederversammlung gewähl-ten Vorsitzenden geleitet. Im Berichtszeitraum 01/2006 bis 08/2008 kam der Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein zu neun Sitzungen zusammen. Eine Liste der Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein ist im Anhang unter Ziffer 6. aufgeführt.

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Gemeinsame Sitzung der Vorstände von Städtebund Schleswig-Holstein und Städ-te- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern

Am 31.05./01.06.2007 fand in Reinbek eine gemeinsame Sitzung der Vorstände des Städtebundes Schleswig-Holstein und des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern statt. Hauptthema war die Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform in beiden Bundeslän-dern. Zum Thema referierten die Geschäftsführer Jochen von Allwörden und Michael Thomalla mit anschließendem Erfahrungsaustausch und Diskussion. Fachausschüsse

Die Mitgliederversammlungen von Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein wählen nach den Kommunalwahlen die Mitglieder der vier Fachaus-schüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein: - Rechts- und Verfassungsausschuss, - Ausschuss für Bildung und Soziales, - Ausschuss für Städtebau und Umwelt, - Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen. Die Ausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein bereiten die Beratungen der Vorstände der Mitgliedsverbände und des Vorstandes des Städteverbandes vor. Sie können Empfehlungen beschließen. Sie dienen dem inneren Meinungsbildungsprozess des Verbandes. Die Fachausschüsse wurden im Auftrag ihrer Vorsitzenden durch den Geschäftsführer nach Bedarf einberufen. Im Berichtszeitraum 01/2006 bis 08/2008 tagten - der Rechts- und Verfassungsausschuss sechsmal, - Ausschuss für Bildung und Soziales fünfmal, - Ausschuss für Städtebau und Umwelt sechsmal, - Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen fünfmal. in verschiedenen Mitgliedstädten des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Listen der Mitglieder der einzelnen Fachausschüsse sind im Anhang unter Ziffer 7. abgedruckt.

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Arbeitsgemeinschaften im Städtebund Schleswig-Holstein

Spezifische Fachfragen werden in den verschiedenen Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein und des Städtetages Schleswig-Holstein behandelt. Ihre Mitglieder sind Bürgermeister und leitende Mitarbeiter der Mitgliedskörperschaften. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem: - der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern, - die Information und Beratung über Rechts- und Sachfragen, - die Abstimmung von Verwaltungsverfahren und - die Abgabe von Stellungnahmen an die Geschäftsstelle des Städteverbandes. Während Vorstände und Fachausschüsse von den Mitgliederversammlungen gewählte Organe der politischen Willensbildung der Verbände sind, die ihre Legitimation zu politi-schen Aussagen aus den Kommunalwahlen ableiten, sind die Zusammenkünfte der Ar-beitsgemeinschaften interne Verwaltungsfachbesprechungen. Zurzeit gibt es folgende Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte

In der Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte, der die der Kommunalaufsicht des Innenmi-nisters unterstehenden 16 Städte mit über 20.000 Einwohnern angehören, treffen sich die Bürgermeister dieser Städte. Seit 1984 nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die ebenfalls über 20.000 Einwohner hat, als Gast an den Sitzungen dieser Arbeitsgemeinschaft teil. Die Arbeitsgemeinschaft tagte im Berichtszeitraum unter dem Vorsitz von Bürgermeister Tassilo von Bary, Bad Oldesloe (2006), Bürgermeister Gerd Schuberth, Bad Schwartau (2007), und Bürgermeister Jörg Sibbel, Eckernförde (2008). Die Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte kam im Berichtszeitraum zu fünf Sitzungen zu-sammen. Arbeitsgemeinschaften der kleinen Städte

Die Bürgermeister und büroleitenden Beamten der 44 (kleinen) Städte unter 20.000 Ein-wohner, der Gemeinde Halstenbek und – als Gäste - sechs großer, hauptamtlich verwal-teter Gemeinden kommen in drei Arbeitsgemeinschaften zusammen. Bedingt durch die Gesamtzahl von 51 Mitgliedern und der teilweise regional unterschiedlichen Problem-stellungen sind diese Arbeitsgemeinschaften in drei Sektionen gegliedert: Nord, Mitte und Süd. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Nord war bis Februar 2008 Bürgermeister Jan-Willi Degen, Arnis. Ab Februar 2008 ist Bürgermeister Wilfried Bockholt Vorsitzender dieser Arbeitsgemeinschaft.

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Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft Mitte hat Bürgermeister Jürgen Hein, Büdelsdorf, inne. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Süd ist Bürgermeister Gerhard Horn, Reinfeld. Die Arbeitsgemeinschaften der kleinen Städte tagten im Berichtszeitraum jeweils fünf-mal. Arbeitsgemeinschaft der ehrenamtlich verwalteten Städte

Der Verwaltungsstrukturreformprozess im kreisangehörigen Bereich hat erhebliche Ver-änderungen für die Städte unter 8.000 Einwohner im Städtebund Schleswig-Holstein mit sich gebracht. Auf diese Städte kommen besondere Herausforderungen in den kom-menden Jahren zu. Die ehrenamtliche Verwaltung eines zentralen Ortes, der zumeist noch über eine Reihe von eigenen Einrichtungen mit eigenem Personal verfügt (z. B. Stadtwerke, Bibliotheken, Volkshochschulen, Tourismusbetriebe usw.) sowie die besonderen kommunalverfas-sungsrechtlichen Kompetenzen und die Verzahnung zur hauptamtlichen Amtsverwaltung (oder Verwaltungsgemeinschaft) lassen es als unbedingt sinnvoll erscheinen, innerhalb des Städteverbandes über ein Gremium zu verfügen, das eine Plattform für den Erfah-rungsaustausch der ehrenamtlichen Bürgermeister zur Erörterung der spezifischen Inte-ressenlagen eines zentralen Ortes bildet. Der Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein hat deshalb in seiner Sitzung am 25.09.2006 beschlossen, - zur Förderung des Erfahrungsaustausches unter den Mitgliedern, - zur Information und Beratung über Rechts- und Sachfragen, - zur Abstimmung von Verwaltungsverfahren, - zur Vorbereitung von Stellungnahmen und - zur Beratung des Vorstandes und der Geschäftsstelle des Verbandes eine Arbeitsgemeinschaft der ehrenamtlich verwalteten Städte in Schleswig-Holstein einzusetzen. Die konstituierende Sitzung dieser Arbeitsgemeinschaft fand am 20.02.2007 statt. Insgesamt tagte die Arbeitsgemeinschaft im Berichtszeitraum unter Vorsitz von Bürger-meister a.D. Edmud Krüger, Garding, seit ihrer Gründung viermal. Arbeitsgemeinschaften leitender Mitarbeiter der Mittelstädte

Die leitenden Mitarbeiter in den Mittelstädten sind in folgenden Facharbeitsgemeinschaf-ten zusammengeschlossen: - Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung, - Arbeitsgemeinschaft Soziales und Jugend, - Arbeitsgemeinschaft Kultur, Schule und Sport, - Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik, - Arbeitsgemeinschaft Innere Verwaltung*, - Arbeitsgemeinschaft Bau*,

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- Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen*, - Arbeitsgemeinschaft Finanzen*. *An diesen Sitzungen nehmen auch Mitarbeiter der kleinen Städte teil.

Facharbeitsgemeinschaften

Städte, die besondere Aufgaben zu bewältigen haben, haben sich in themenbezogenen Facharbeitsgemeinschaften zusammen geschlossen. Zurzeit gibt es im Städtebund Schleswig-Holstein - eine Arbeitsgemeinschaft der Bäderstädte, - eine Arbeitsgemeinschaft der Garnisonstädte und - eine Arbeitsgemeinschaft der Sanierungsstädte. Arbeitsgemeinschaften/-kreise im Städtetag Schleswig-Holstein

Die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier kreisfreien Städte haben sich in folgenden Facharbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen: - Arbeitsgemeinschaft Organisation u. Verwaltungsmodernisierung - Arbeitsgemeinschaft Personal - Arbeitsgemeinschaft Finanzen - Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter - Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung - Arbeitsgemeinschaft Soziales - Arbeitsgemeinschaft Umwelt - Arbeitsgemeinschaft Jugend/Jugendhilfe - Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren - Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsämter - Arbeitsgemeinschaft der Fürsorgestellen - Arbeitsgemeinschaft der Bauordnungsämter - Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik Gemeinsame Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise des Städtetages Schleswig-Holstein mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag

Folgende Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise bestehen zudem gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag: - Arbeitskreis Abfallbehördliche Aufgaben - Arbeitskreis Abfallwirtschaft - Arbeitskreis Veterinärangelegenheiten u. Lebensmittelsicherheit - Arbeitskreis Wasserwirtschaft Die Übersichten über die Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes und des Städ-tetages Schleswig-Holstein sind im Anhang unter den Ziffern 8. und 9. abgedruckt.

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Arbeitskreise und Arbeitsgruppen von Städtebund, Städtetag und Städteverband Schleswig-Holstein aus aktuellem Anlass

Bei Bedarf können die Vorstände Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen zur Bearbeitung bestimmter Aufträge innerhalb eines begrenzten Zeitraumes einsetzen. Im Berichtszeit-raum tagten folgende Arbeitskreise: Arbeitsgruppe Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Begleitend zur Arbeitsgruppe Reform des Gemeindehaushaltsrechts im Innenministe-rium des Landes Schleswig-Holstein, die die Umsetzung der notwendigen Änderun-gen des Gemeindehaushaltsrechts vorbereitet, hat der Städteverband Schleswig-Holstein im Berichtszeitraum eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der kreisfreien und kreisangehörigen Städten eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe tagt in regelmäßigen Abständen, dient dem Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und bereitet vor allem die Sitzungen der Arbeitgruppe im Innenministerium vor. Arbeitsgruppe kommunaler Finanzausgleich

Die Koalitionsvereinbarung zwischen der CDU und SPD für die 16. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags von 2005 bis 2010 „in Verantwortung für Schleswig-Holstein: Arbeit, Bildung, Zukunft“, enthält unter anderem in den Zeilen 2208 bis 2217 folgendes politisches Ziel: „Der kommunale Finanzausgleich wird neu geordnet. Hierzu werden unter anderem die vorhandenen Gutachten herangezogen. Die derzeitigen Vorwegabzüge im kom-munalen Finanzausgleich werden überprüft, den Kommunen wird die Finanzmasse dann ungeschmälert zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen zwischen dem Land und den Kommunen werden in einem kommunalen Leistungsgesetz geregelt. Wir werden einen einfacheren, gerechteren und aufgabenbezogenen Finanzausgleich bei Wahrung der Ausgleichsfunktion zwischen strukturstarken und -schwachen Regio-nen ermöglichen. Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich mit dem alleinigen Ziel der Entlastung des Landeshaushalts wird es nicht geben.“ Unabhängig von diesem politischen Ziel stehen die Fragen des kommunalen Finanz-ausgleichs in unmittelbarem Zusammenhang mit der Funktional- und Verwaltungs-strukturreform. Vor diesem Hintergrund ergibt sich das Bedürfnis, die Sachgerechtig-keit des kommunalen Finanzausgleichs zu überprüfen und insbesondere die Vor-schläge der Gutachten zur Funktional- und Verwaltungsstrukturreform in Beziehung zu notwendigen Folgeänderungen des Finanzausgleichsgesetzes zu setzen. Dies ist bei-spielsweise für die Fragestellung der Aufgabenübernahme von Landesaufgaben durch die Kommunen, für die Frage des Kostenausgleichs bei interkommunaler Funktional-reform sowie die Frage der finanzrechtlichen Begleitregelung für die Einführung des kommunalverfassungsrechtlichen Status „Große kreisangehörige Stadt“ von besonde-rer Bedeutung. Parallel zu den Notwendigkeiten, den Finanzausgleich auf Grundlage der Überlegung zur Funktional- und Verwaltungsstrukturreform neu zu ordnen, gab es Überlegungen im Innenministerium über einen interkommunalen Haushaltskonsolidie-rungsfonds.

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Die Fragen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs waren unter anderem Gegenstand der gemeinsamen Vorstandssitzung von Städtebund und Städtetag Schleswig-Holstein am 24.09.2007 in Neumünster. Auf Grundlage der Beschlussfas-sung wurde eine verbandsinterne Arbeitsgruppe für die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs unter besonderer Berücksichtigung der Fragen der Funktional- und Verwaltungsstrukturreform sowie der Sachgerechtigkeit des kommunalen Finanzaus-gleichs unter Einbeziehung des Aufgabenspektrums der zentralen Orte eingerichtet. Arbeitsgruppe Funktional- und Verwaltungsstruktrurreform auf Ebene der Krei-se und kreisfreien Städte

Zur Prozessbegleitung des Funktional- und Verwaltungsstruktrurreformprozesses auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte wurde eine Arbeitsgruppe der betroffenen Städte eingerichtet, die insbesondere Fragen der landesplanerischen Grundsätze, der Aufgabenübertragung, des Personalübergangs, der Bildung von Kooperationsräumen und der Leitlinien erörtert hat. Arbeitsgruppe Funktional- und Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich

Unter Einbeziehung der von der Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Be-reich betroffenen Städte wurden die gesetzgeberischen Aktivitäten, wie z.B. • das Erste Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 28.02.2006 (GVOBl. S. 28) und • das Zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 14.12.2006 (GVOBl. S. 278) begleitet und die Stellungnahmen des Verbandes intensiv vorbereitet. Zudem wurden die politischen Diskussionen mit den Vertretern der Landesregierung und den Koaliti-onsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag geführt. Arbeitsgruppe Landesentwicklungsplan

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt als Landesplanungsbe-hörde den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) auf. Dieser soll den Landes-raumordnungsplan von 1998 ersetzen. Der Landesentwicklungsplan legt fest, auf wel-che Weise sich das Land und seine Regionen bis 2025 räumlich entwickeln sollen. Der Landesentwicklungsplan enthält die Ziele der Raumordnung, die das ganze Land betreffen, soweit landesweit einheitliche Rahmenvorgaben für viele Fachbereiche des gesellschaftlichen Lebens bestehen wie Siedlungswesen, Wirtschaft und Wissen-schaft, Verkehr, Einzelhandel, Energieversorgung, Tourismus, Bildung, Gesundheit und Pflege sowie Natur und Umwelt. Er ist damit auch Basis für die Aufstellung der Regionalpläne sowie die Fortschreibung der Regionalpläne im Land Schleswig-Holstein. Mit neuen Planungsinstrumenten, größerem Entwicklungsspielraum und In-strumenten zur regionalen und kommunalen Kooperation sowie zur städtischen Ent-wicklung wird die entwicklungspolitische Komponente der Raumordnung stärker be-tont. Der Landesentwicklungsplan besteht aus einem Plantext, einer Karte und einem Umweltbericht. Der Landesentwicklungsplan befindet sich zurzeit in der Anhörung, die am 31.10.2008 endet.

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Der Städteverband Schleswig-Holstein hat im Rahmen des Städteforums am 26.06.2007 in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Innenministerium festgestellt, dass „die Planungspolitik darauf auszurichten (ist), dass die Stadtregionen Schleswig-Holsteins als Wohn- und Wirtschaftsstandorte gestärkt und damit die Zukunftschancen und Lebensqualität der Menschen verbessert werden und dadurch ein wesentlicher Beitrag zum verfassungsrechtlichen Auftrag der Herstellung gleichwertiger Lebens-verhältnisse in alle Teilräumen des Landes geleistet wird.“ Zur fachlichen Bewertung des Planentwurfs wurde eine verbandsinterne Arbeitsgrup-pe aus Vertretern aller kreisfreien Städte und des kreisangehörigen Bereichs gebildet. Arbeitsgruppe Landeswohnraumförderungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 (BGBl. I S. 2034) haben die Länder im Zuge der Föderalismusreform u. a. die Gesetzgebungskompetenz für den Rechtsbereich der Wohnraumförderung sowie das Wohnbindungsrecht erhal-ten. Das Land beabsichtigt, ein eigenes Landeswohnraumförderungsgesetz zu schaffen, das nicht nur die Wohnraumförderung, sondern auch das Wohnungsbindungsrecht landes-rechtlich regelt. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Regelungen, die eine Flexibi-lisierung bei den Fördergegenständen, bei den Gegenleistungen und den Förderzielen beinhaltet. Zur Bewertung des Gesetzentwurfs und zur Beratung des für den Gesetzentwurf zu-ständigen Innenministeriums begleitet eine verbandsinterne Arbeitsgruppe das Ge-setzgebungsverfahren intensiv. Arbeitsgruppe Ganztagsschule

Nach Auffassung der Landesregierung ist die Entwicklung von kommunikativer Kom-petenz und Kreativität von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Element der Zu-kunftsgestaltung. Kulturelle Jugendbildung dürfe nicht von den finanziellen Möglichkei-ten der Eltern und dem freien Markt abhängig sein. Kulturelle Bildung sei Teil der all-gemeinen Bildung. Sie sei damit auch eine Länderaufgabe. Die Länder sind daher aufgefordert, der kulturellen Bildung in allen Schulformen einen wesentlich höheren Stellenwert zu geben. Ziel soll es sein, ein integriertes Ganztagsangebot kognitiver, kultureller und sozialer Bildung zu erreichen. Die derzeit praktizierten Modelle werden diesem Anspruch nach Meinung der Landesregierung vielfach noch nicht gerecht. Die Ursachen lägen nicht nur in finanziellen Restriktionen begründet; vielmehr mangele es auch an einer systematischen Kooperation von Schule und außerschulischen Part-nern. Notwendig erscheine insbesondere eine weitere Intensivierung der Zusammen-arbeit von Schule und Jugendhilfe. Bestehende positive Kooperationen seien syste-matisch weiter zu entwickeln. Aufgrund ihrer originären Zuständigkeit im Bereich der Jugendhilfe haben die Kommunen in diesem Bereich erhebliche Gestaltungsmöglich-keiten, z. B. durch eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, die Bildung besonderer Budgets zur gemeinsamen Erledigung von Aufgaben bzw. Projek-ten sowie die Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen von Vertretern beider Bereiche. Bei der Finanzierung des Ausbaus von Ganztagsschulen ist zwi-schen Investitionen sowie Folgekosten zu unterscheiden. Auf der Investitionsseite müssen die Förderprogramme bedarfsgerecht fortgeführt werden. Aus kommunaler Sicht gravierender sind jedoch die Folgekosten von Ganztagsschulen insbesondere im

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Bereich des notwendigen Personals. Der Ausbau der Schulen zum Ganztagsbetrieb ist eine Aufgabe der Länder. Für die Finanzierung folgt daraus, dass die Übernahme sämtlicher Personalkosten einschließlich des nichtlehrenden pädagogischen Perso-nals in die Zuständigkeit der Länder fällt. Die Geschäftstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein erarbeitet mit den Schul-verwaltungen in einer Arbeitsgruppe ein Positionspapier zur Entwicklung und Ausbau der Ganztagsschulen, in dem die Chancen und Probleme aufgezeigt werden. Arbeitskreis Recht

Die Anforderungen an juristische Beratungen in Kommunalverwaltungen sind in den letz-ten Jahren auch aufgrund der europarechtlichen Vorgaben stets gewachsen. Um dieser Entwicklung Rechnung tragen zu können, wurde der Arbeitskreis Recht im Städtever-band Schleswig-Holstein gegründet, um für eine Vernetzung der Justitiare/Rechtsamts-leiter im Verbandsbereich zu sorgen. Der Umstand, dass Justitiare/Rechtsamtsleiter im Verbandsbereich umfassend und nicht schwerpunktmäßig beraten müssen, bringt die Schwierigkeit mit sich, die Arbeitsthemen eines solchen Arbeitskreises Recht zu definieren. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Themen, die regelmäßig alle Justitiare/Rechtsamtsleiter interessieren, weil sie im All-tagsgeschäft häufiger vorkommen. Aus dem Berichtszeitraum sind z.B. Themen und Fragen rund um das kommunale Verfassungsrecht und im Zusammenhang mit Selbst-verwaltungsgremien (z.B. Fragen der Akteneinsicht, Auskunftsrecht, Datenschutz, Betei-ligungsrechte von Beiräten, Gründung von kommunalen Gesellschaften einschließlich Beteiligungsverwaltung etc.), das europäische und nationale Vergabe- und Beihilfen-recht, Gesellschaftsrecht sowie andere Rechtsgebiet aus dem Dienst-, Ordnungs- und öffentlichen Recht zu nennen. Der Arbeitskreis Recht setzt sich aus Vertretern der kreisangehörigen Mittelstädte und der kreisfreien Städte zusammen. Er tagt zweimal im Jahr. Arbeitskreis Vollstreckungsbehörden

In den vergangenen Jahren hat die kommunale Praxis gezeigt, dass es einen fortlaufen-den Abstimmungs- und Änderungsbedarf bei den gemeindlichen Vollstreckungsbehör-den mit der Geschäftsstelle und dem Innenministerium insbesondere bei der Anwen-dung der VVKO gibt. Dabei geht es z. B. um Fragen der länderübergreifenden Vollstre-ckungshilfe, die Höhe des Erstattungsbetrages nach § 16 a VVKO oder um etwaigen Änderungsbedarf beim LVwG. Es wurde daher ein Arbeitskreis städtischer Kassenleiter und der zuständigen Abtei-lungsleiter Vollstreckung im Städteverband Schleswig-Holstein gegründet, der sich ein bis zweimal im Jahr mit aktuellen Fragen des Vollstreckungswesens befasst. Arbeitsgruppe Feuerwehrgebührensatzung

In den letzten drei Jahren haben bundesweit Verwaltungsgerichte Gebührenbescheide aufgrund von gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzungen mit der Begründung aufge-

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hoben, dass es an einer erforderlichen rechtmäßigen Kalkulation der Gebühren für „sonstige Einsätze“ außerhalb des Brandschutzes fehlt. Es hat sich gezeigt, dass die Kalkulation von Gebühren für den Bereich Feuerwehren im Land sehr unterschiedlich gehandhabt wird und eine große Bandbreite von unterschiedlichen Gebühren für ver-gleichbare Einsätze von Wehren erhoben wird. Dies hängt zum einen mit unterschiedli-chen Maßstäben, Abschreibungen, Personalstärken und Vorhaltekosten der Wehren zusammen. Ziel einer im Jahr 2008 vom Städteverband Schleswig-Holstein initiierten Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Landesverbandes der Feuerwehren ist es bis zum Jahresende rechtsichere Hinweise für kommunales Handeln und möglichst einfache Verfahrenshinweise zur Kalkulation entsprechender Gebühren zu erarbeiten. Für die Erarbeitung derart pauschalierter Gebührensätze ist auf Initiative des Städteverbandes Schleswig-Holstein, des Landesfeuerwehrverbandes und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages eine Ermächtigungsgrundlage in § 29 Brandschutzgesetz eingefügt worden, die noch im September 2008 in Kraft treten soll. Die Arbeitsgruppe Feuerwehrgebühren wird noch zum Ende des Jahres 2008 eine Handlungsempfehlung zur Kalkulation von Feuerwehrgebühren für alle Kommunen im Land erarbeiten. Arbeitsgruppe EU-Dienstleistungsrichtlinie

Im Amtsblatt der EU vom 27.12.2006 ist die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt („EU-Dienstleistungsrichtlinie“) veröffentlicht worden und am 28.12.2006 in Kraft getreten. Die Vorgaben dieser Richtlinie sind von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Die Mitglieder des Städteverbandes Schleswig-Holstein sind beispielsweise über die NACHRICHTEN, gesonderte Post oder verschiedene Vor-träge in den Gremien unmittelbar über die Richtlinie informiert worden. Folgende für die Städte in organisatorischer und verwaltungstechnischer Hinsicht be-sonders bedeutende Richtlinienvorgaben sind zu erläutern und auszufüllen: • Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (Art. 6 Richtlinie) • Zugang zu Informationen (Art. 7 Richtlinie) • Elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8 und 21 Richtlinie) • Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung (Art. 13 Abs. 4 Richtlinie) Neben drei begleitenden Arbeitsgruppen des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des EU-Dienstleistungsrichtlinie - in zwei ist der Städteverband Schleswig-Holstein mit einem ordentlichen Mitglied oder als Gastmitglied vertreten - hat eine Unterarbeitsgruppe „Einheitliche Ansprechpartner-Gestaltungsoptionen für die Um-setzung von Art. 6 - 8 DLR“ unter Beteiligung aller kommunalen Landesverbände Lö-sungsvorschläge erarbeitet. Nach intensiven politischen Diskussionen zur Einführung eines sog. „Kommunalmodells“ ist im Mai des Jahres mit dem Finanzministerium, den IHK und den HWK im Lande sowie dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag verein-bart worden, den einheitlichen Ansprechpartner in Schleswig-Holstein in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft anzusiedeln. Die näheren Einzelheiten zur Umsetzung sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet wer-den und in einen Gesetzentwurf einfließen. Ergänzend zu den o.g. Themen müssen alle Kommunen und das Land alle Gesetze und Satzungen bis Ende 2008 auf Konformität mit der EU- Dienstleistungsrichtline überprü-fen (sog. Normenscreening). Unter Federführung des Finanzministeriums und des Städ-teverbandes Schleswig-Holstein erarbeitet eine gemeinsame Arbeitsgruppe zurzeit eine Handlungsempfehlung für Kommunen, wie dieses Normenscreening abgearbeitet wer-

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den kann. Dazu wird es eine umfangreiche Prüfliste geben, in der alle Satzungen im Kommunalbereich gelistet und kategorisiert sind. Entsprechende Empfehlungen zur Überprüfung und Änderung der Satzungen werden darin ebenfalls enthalten sein. Die Handlungsempfehlung soll noch im September 2008 veröffentlicht werden und wird bundesweit verbreitet. Die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein hat begleitend zu den o.g. Arbeitsgruppen eine verbandsinterne Arbeitsgruppe zur Umsetzung der EU- Dienstleis-tungsrichtlinie einberufen, die am 09.03.2007 konstituierend tagte. In der Arbeitsgruppe arbeiten Vertreter aller kreisfreien Städte, ein Vertreter der kreisangehörigen Mittelstäd-te, ein Vertreter von KomFIT sowie als Gast ein Vertreter des Finanzministeriums mit. Weitere Teilnehmer werden nach Bedarf interdisziplinär aus den Bereichen Organisati-on, Ordnung, Europa und IT der Mitgliedskörperschaften berufen. Die Arbeitsgruppe hat folgende Aufgabenstellung: • Informationsbeschaffung, • Erarbeiten einer abgestimmten Position und eines Forderungskatalogs an die Lan-

desregierung, • Erarbeiten einer Handreichung zur praktischen und organisatorischen Umsetzung in

den Kommunen. Arbeitsgruppe zum öffentlichen Dienstrecht

Mit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer erhebliche Gesetzgebungs-kompetenzen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts erhalten. Der Landesgesetzgeber nimmt diese neue Aufgabe in Teilen nur zögerlich wahr und hat Vereinbarungen und Musterentwürfe mit den anderen vier norddeutschen Bundesländern zu einem gemein-samen Vorgehen getroffen. Seit Mai 2008 liegt ein Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (LBNeuG) vor, das als Überarbeitung des Landesbeamtengesetzes die Gesetzgebungs-kompetenz des Landes aufnimmt. Weitere Gesetzentwürfe zu den Themenbereichen Laufbahnen, Versorgung und Beihilfen sind in den kommenden Monaten zu erwarten. Die Geschäftsstelle hat zur intensiven Begleitung der Themen 2008 eine verbandsinter-ne Arbeitsgruppe einberufen, die sich fortlaufend mit den Entwürfen der Landesregie-rung und eigenen Vorschlägen der Städte befasst. Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein

Am 20.01.2006 wurde im Anschluss an den 2. Städtekongress des Städteverbandes Schleswig-Holstein das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Harald Rentsch nach 15-jähriger Tätigkeit für den Verband und Ablauf seiner Wahlzeit verabschiedet. Die Leitung der Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein obliegt seit dem 01.02.2006 dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied, Jochen von Allwörden, zuvor Stadtrat und stellvertretender Bürgermeister der Stadt Rendsburg und dort zuständig für Fragen des Bürger- und Sozialbüros, Familie, Schule, Sport und Kultur. Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied führt zugleich die Geschäfte von Städtebund und Städtetag Schleswig-Holstein nach den Bestimmungen der Satzungen und den Richtlinien der Vorstände.

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Als Geschäftsführer des Städteverbandes vertritt er die gemeinsamen Interessen der beiden Verbände im Innen- und Außenverhältnis als Meinung des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Die Aufgabenbereiche der Geschäftsstelle sind wie folgt verteilt: Jochen von Allwörden Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

• Leitung der Geschäftsstelle • Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Geschäftsstelle • Grundsatzfragen der Geschäftsstellenarbeit, Angelegenheiten der kommunalen Lan-

des- und Bundesverbände • Vertretung des Städteverbandes, Städtebundes und Städtetages Schleswig-Holstein

in anderen Organisationen • Verbindung zum Deutschen Städte- und Gemeindebund, zum Deutschen Städtetag

und zu den kommunalen Landesverbänden • Zusammenarbeit mit Landtag und Landesregierung sowie sonstigen Behörden • Verbindungen zu politischen Parteien, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisatio-

nen, Verbänden, Vereinigungen, Körperschaften der Wirtschaft, der Kultur, der Reli-gionen auf Bundes- und Landesebene

• Grundsatzfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Sparkassenangelegenheiten • Grundsatzfragen des SPNV • Landesverfassung, Kommunalverfassungsrecht • Grundsatzfragen der Funktional- und Verwaltungsstrukturreform • Gleichstellungsangelegenheiten Marc Ziertmann Stellvertretender Geschäftsführer

• Finanzen

• Finanzwirtschaft, Finanzrecht, Finanzpolitik, Finanzreform, Finanz- und Investiti-onsplanung, Finanzausgleich, Finanzstatistik,

• Kommunalabgabengesetz (Steuern, Abgaben und Gebühren), • Haushaltsrecht/Haushaltswirtschaft der Kommunen, Kassen- und Rechnungswe-

sen

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• Wirtschaft

• Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, • öffentliche Unternehmen und Einrichtungen, • Privatisierung, • kommunale Wirtschaftsförderung, • Energierecht

• Bauen

• Raumordnung und Landesplanung, • Städtebau, Städtebauförderung, • Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, • Öffentliches Vergabewesen, • Denkmalschutz, Mobilfunk

• Landesverfassung, Kommunalverfassungsrecht • Funktional- und Verwaltungsstrukturreform • Schul- und Bildungswesen, Kultur und Archivwesen • Fremdenverkehr, Erholung und Sport • Rechtsangelegenheiten (dezernatsübergreifend) • Referendarausbildung Kurt Rohde Stellvertretender Geschäftsführer

• Soziales/Altenhilfe/Arbeit

• Sozialhilfe, Recht der sozialen Sicherung und Sozialgesetzbuch, Sozialhilfere-form, Sozialplanung, Grundsicherung im Alter, Altenpflege- und Altenhilfe

• Kommunalisierung sozialer Leistungen (Eingliederungshilfe) • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)

• Jugend/Kinder/Familie

• Kinder- und Jugendhilfe • Kindertageseinrichtungen, Kinderbetreuung, Integration behinderter Kinder • Familienhilfe, Bündnisse für Familien, Familienberatung, Kindergeld • Kinder- und Jugendhilfeplanung • Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule • Kinder- und Jugendschutz

• Gesundheit

• Öffentliches Gesundheitswesen, Gesundheitsdienst und -planung, Gesundheitsvor-sorge

• Krankenhausplanung und -finanzierung • Drogen- und Suchtgefahren

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• Umwelt Ansprech- und Koordinierungsfunktion zum Umweltreferenten • in Grundsatzfragen im Natur,- Gewässer,- Boden- und Immissionsschutz • in Fragen des Umweltschutzes, der Umweltinformation, Umweltplanung und

Umweltbildung • Rettungsdienst

• Grundsatzfragen zur Standardisierung von Rettungsfahrzeugen und deren Be-schaffung, Rettungsleitstellen, Größere Notfallereignisse, wirtschaftliche Gestal-tung des Rettungsdienstes, Digitalfunk

• E-Government und Datenschutz

• Online-Strukturen und Verfahren zur Datenverarbeitung, elektronische Verwal-tung, zentrale E-Government Strategie

• IT-Organisation der kommunalen Landesverbände • Datenschutz

• Post- und Fernmeldewesen

• Postdienstleistungen, Postagenturen, Postfilialen • Telekommunikation • Digitale Infrastruktur, Breitbandversorgung

Claudia Zempel Dezernentin

• Sicherheits- und Ordnungswesen

• Gewerberecht, Verbraucherschutz • Grundsatzfragen des Veterinärwesens und des Lebensmittelrechts • Ansprech- und Koordinierungsfunktion zum Referenten des LKT • Einwohner- und Meldewesen, Personenstandswesen • Pass- und Ausweiswesen • Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Asylrecht (Flüchtlinge und Vertrie-

bene) • Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

• Personalrecht und Verwaltungsorganisation

• Öffentliches Dienstrecht • Verwaltungsreform, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsführung/Verwaltungs-

management, Verwaltungsmodernisierung • Straßenverkehrsrecht, Anliegerrecht, Verkehrsaufsicht • Rechtsangelegenheiten (dezernatsübergreifend) • Europa, Europarecht, EU-Förderprogramme • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

• Redaktion der NACHRICHTEN • Internetauftritt des Städteverbandes Schleswig-Holstein • Organisation von Veranstaltungen

• Referendarausbildung

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Marion Swaczyna Referentin

• Vorbereitung und Organisation der Mitgliederversammlungen • Organisation und Mitarbeit bei Veranstaltungen und Seminaren • Auswertung und Analyse der Haushalts- und Strukturdaten der Mitgliedsverbände • Abrechnung von Dienstreisen • Datensammlung und Benennung in Gremien und Drittorganisationen, Mitgliederver-

waltung (Mitgliederliste, Telefonverzeichnis u.a.m.) • Jahresterminplanung und Überwachung Jürgen Jensen Referent

= Gemeinsamer Umweltreferent des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages und des Städteverbandes Schleswig-Holstein Maike Lühr Büroleitung

• Assistenz für den Geschäftsführer • Organisation des Geschäftsbetriebes • Personalangelegenheiten der Geschäftsstelle • Gestaltung und Fertigung der NACHRICHTEN/Schriftenreihen etc. • Auswertung von Umfragen • Pflege der verbandseigenen Homepage Ursula Eschholz Sachbearbeitung

• Haushaltsführung des Städteverbandes Schleswig-Holstein

• Führung der Bankkonten für laufende Zahlungen sowie für Termin- und Festgel-der

• Einrichtung und Führung der Haushaltsstellen sowie Haushaltsüberwachung • Vermögensverwaltung

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• Anweisung von Rechnungen • Erstellung der Jahresrechnung, des Haushaltsplans und Berechnung und Über-

wachung der Mitgliedsbeiträge • Beschaffung von Bürotechnik, Büroinventar und Büromaterial Antje Maschmeier Sekretariat

• Assistenz für Dezernat 4 • Sitzungsorganisation und –verwaltung

• Vorstände • Rechts- und Verfassungsausschuss

• Graphische Gestaltung

• Fertigung von Broschüren, • Dokumentvorlagen, • Vorträge, Referate, Visitenkarten u.a.m.

Sunna Zöllner Sekretariat

• Assistenz für Dezernat 3 • Empfang und Vermittlung eingehender Telefonate • Sitzungsorganisation und –verwaltung

• Ausschuss für Bildung und Soziales • Ausschuss für Städtebau und Umwelt

• Vorbereitende/ergänzende Sachbearbeitung

• Krankenhausplanung (Beteiligung nach § 19 AG/KHG) • Gesundheitsdienst (Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Vereinigungen) • Jugend und Soziales (Diverse Anfragen)

• Aktualisierung von Aktenplan und Büchereiregistratur Jutta Skambracks Sekretariat

• Assistenz für Dezernat 2 • Sitzungsorganisation und -verwaltung

• des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen • des Ausschusses für Städtebau und Umwelt

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• Verwaltung der Satzungssammlung • Betreuung der Sitzungen im Haus der kommunalen Selbstverwaltung Irmtraud Gau Sekretariat

• Organisation des Posteingangs und -rücklaufs • Postversand • Aktenverwaltung • Betreuung der Sitzungen im Haus der kommunalen Selbstverwaltung • Schreibarbeiten am PC nach Bedarf 1.7 KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Mit dem Städtebund Schleswig-Holstein, dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und dem Landkreistag Meck-lenburg-Vorpommern sind länderübergreifend vier kommunale Landesverbände an einer gemeinsamen Gesellschaft zur Beratung aller Kommunen in diesen beiden Bundeslän-dern beteiligt. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hält als Gründer und Altge-sellschafter 26,5 % der Anteile, die drei übrigen kommunalen Landesverbände halten jeweils 24,5 %. Ziel der Gesellschaft ist es, allen Kommunen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ein differenziertes, qualitativ anspruchsvolles und kostengünstiges Bera-tungsangebot aus kommunaler Hand anzubieten. Ansprechpartner der KUBUS GmbH ist ihr Geschäftsführer Hans-Werner Reimers, ehemals stellv. Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern. Die KUBUS GmbH bietet schwerpunktmäßig Beratungen zur Verwaltungsorganisation einschließlich der Stellenbewertung und die Durchführung von Sammelbeschaffungen von Investitionsgütern, vor allem von Feuerwehrfahrzeugen, Bürogeräten, EDV-Anlagen u. ä., an. Zu ihren weiteren Betätigungsfeldern gehört die Ausschreibung und Beratung im Bereich von Versicherungsdienstleistungen und Beratung zu Beiträgen und Gebüh-ren vor allem im Bereich des Straßenausbaus und Erschließungsmaßnahmen.

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1.8 Besondere Veranstaltungen, Fachtagungen

BÜRGERMEISTERSEMINARE

VIII. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das VIII. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 11. und 12.05.2006 in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Folgende Themenschwerpunkte/Beiträge waren Inhalt der Veranstaltung: Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein

"Schleswig-Holstein im Umbruch" Ulrich Gudat der Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.

Kommunale Interessenlage aus der Sicht • für die kreisfreien Städte

Gert Meyer, Stadtrat der Landeshauptstadt Kiel, • für die großen kreisangehörigen Städte

Andreas Breitner, Bürgermeister der Stadt Rendsburg • für die kleinen kreisangehörigen Städte

Thomas Maßmann, Bürgermeister der Stadt Marne Politik für Familien in Schleswig-Holstein

Bildung und Betreuung als Baustein von Familienfreundlichkeit • aus wissenschaftlicher Sicht

Prof. Dr. Raingard Knauer, Fachhochschule Kiel • aus der Sicht des Landes Schleswig-Holstein,

Dr. Gertrud Weinriefer-Hoyer, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Konzepte und Maßnahmen für Kinder- und Familienfreundlichkeit in den Städten • Günter Humpe-Waßmuth, Stadtrat der Stadt Neumünster, • Klaus-Dieter Schulz, Bürgermeister der Stadt Eutin, "Öffentliche Finanzen – Kinder haften für ihre Eltern?"

Rainer Wiegard, Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein Die Metropolregion Hamburg – Motor für die Entwicklung Schleswig-Holsteins?

Statements aus der Sicht • der Städte in Schleswig-Holstein:

Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt • der Landesplanung:

Ernst Hansen, Abt. Landesplanung im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

• der Wirtschaft: Telsche Ott, Geschäftsführerin der IHK Flensburg

"Die Bedeutung der Zusammenarbeit von Hamburg und Schleswig-Holstein" Ole von Beust, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg

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eGovernment in der Metropolregion Hamburg – Signalwirkung für Schleswig-Holstein? • Klaus Schlie,

Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung im Finanz-ministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

• Jörg Krüger, Vorstandsmitglied bei dataport, Altenholz IX. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das IX. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 26. und 27.04.2007 in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Unter dem übergreifenden Titel "Reformen in Schleswig-Holstein" wurden im Rahmen des ersten Veranstaltungstages folgende Referate gehalten: Verwaltungsstrukturreform

"Die Rolle der Städte in Schleswig-Holstein als Zentren für Arbeit und Wirtschaft, Ver-waltung und Dienstleistung sowie Bildung und Kultur" Dr. Ralf Stegner, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Kurzstatements: • Claus Asmussen,

Ministerialdirigent, Senatsmitglied des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein • Prof. Dr. Axel Priebs,

Erster Regionsrat der Region Hannover, Honorarprofessor an der Universität Kiel "Verwaltungsstrukturreform - Einführung und Sachstand" Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein Ausblick und Perspektive • für die kleinen Städte:

Wilfried Bockholt, Bürgermeister der Stadt Niebüll • für die Mittelstädte:

Detlef Palm, Bürgermeister der Stadt Reinbek • für die kreisfreien Städte:

Klaus Tscheuschner, Oberbürgermeister der Stadt Flensburg Reform der Schulstrukturen

"Das neue Schulgesetz und seine Auswirkungen für die Städte" Ute Erdsiek-Rave, Ministerin für Bildung und Frauen des LandesSchleswig-Holstein Am zweiten Tag wurden Referate zu folgenden Themen gehalten: Engagement für Kommunalwettbewerbe

• Für den Stadtmarketingpreis: Wolfgang Schneider, Bürgermeister der Stadt Preetz

• Für die sportfreundliche Kommune: Ursula Pepper, Bürgermeisterin der Stadt Ahrensburg

Soziale Zukunft in der Stadt

• "Soziale Leistungen im Vergleich - Benchmarking und Bürgerbefragungen" Dr. Helmut Hartmann, Beratungsunternehmen con_sens,

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• "Familien im sozialen Wandel" Petra Thobaben, Landespastorin, Diakonisches Werk

• "Möglichkeiten und Chancen kommunaler Sozial- und Familienpolitik" Adolf-Martin Möller, Stadtrat der Landeshauptstadt Kiel

X. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das X. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 24. und 25.04.2008 in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Folgende Referate bildeten die Schwerpunkte der Veranstaltung: "Es bedarf mehr als der Doppik - Kommunen zwischen ökonomischen Zwängen, Neo-etatismus und Gesellschaftlichen Krisentendenzen" Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus, Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Hamburg "Kommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge - Erfahrungen aus Bergkamen" Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen, Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Zukunft für unsere Kinder sichern - Kinderarmut, Kinderschutz und Kindertages- betreuung - Gespräche, Statements und Impulse • Kurt Rohde, Stellv. Geschäftsführer, Städteverband Schleswig-Holstein (Einleitung) • Irene Johns,

Landesvorsitzende, Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Schl.-Holst. e.V. • Georg Falterbaum, Landescaritasdirektor, Caritasverband für Schleswig-Holstein • Jürgen Hein, Bürgermeister der Stadt Büdelsdorf • Alfred Bornhalm,

Leiter des Amtes für Familie und Soziales der Landeshauptstadt Kiel Aktuelles zur Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein "Die Städte im Prozess der Funktional- und Verwaltungsstrukturreform" • Prof. Dr. Joachim Jens Hesse,

Internationales Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE), Berlin • Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt, Kiel Korruption – Erkennen, Vorbeugen, Handeln • Birgit Heß,

Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein

• Volker Willert, Dezernent des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein • Dr. Henning Hadeler, Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kiel "Die Bedeutung des Städtetourismus für unsere Städte " Michael Zeinert, Geschäftsführer der IHK zu Kiel und Vorsitzender der Marketingkooperation Städte in Schleswig-Holstein e.V. (MakS) "Ein persönlicher Rückblick auf 16 Jahre Kommunalabteilung des Landes Schleswig-Holstein" Ulrich Gudat, Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium des Landes Schl.-H.

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Stadtmarketingtage Schleswig-Holstein 2006 bis 2008

Der Städteverband Schleswig-Holstein ist Mitveranstalter der Stadtmarketingtage Schleswig-Holstein. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Stadtmarketingtage werden erfolgreiche Stadtmarketingprojekte mit dem Stadtmarketingpreis Schleswig-Holstein als Vorbild dargestellt. 3. Stadtmarketingtag 21.02.2006 "Faszination Stadt – Lebendige Zentren brauchen Profil!" Am 21.02.2006 fand in Flensburg der Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2006 statt. Im Rahmen des 3. Stadtmarketingtages, überreichte der Minister für Wissenschaft, Wirt-schaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Dietrich Austermann, die Stadtmar-ketingpreise 2006 an die Sieger. Das Motto des 3. Stadtmarketingtages Schleswig-Holstein lautete "Faszination Stadt – Lebendige Zentren brauchen Profil!". "Die Städte stehen vor großen Herausforderungen: Die Menschen, die in Städten leben oder konsumieren, werden immer älter. Viele werden auch einsamer. Die Revolten im Konsum- und Freizeitverhalten folgen einander in immer kürzeren Abständen. Heftiger Verdrängungswettbewerb steht zudem im Einzelhandel auf der Tagesordnung. In dieser Konstellation brauchen die Städte ein klares Profil. Das Stadtmarketing ist gefordert, Einzelhandel, Tourismus, Freizeitwirtschaft und das Kulturangebot zu einem eigenständigen Produkt zu verschmelzen und es im Städtewett-bewerb wirkungsvoll zu positionieren. Hierfür Ideen finden, Gespräche führen und Moti-vation erleben, das war das Ziel des 3. Stadtmarketingtages Schleswig-Holstein."

(Auszug aus dem Programm) Folgende Referate wurden im Rahmen der Veranstaltung gehalten: • „Chancen des demographischen Wandels für die Stadtentwicklung in Schleswig-

Holstein“ Prof. Dr. Hans-Jürgen Block, Direktor der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein

• „Professionelle Stadtentwicklung als bester Beitrag zum Stadtmarketing“ Bernadette Spinnen, Gesamtleiterin Münster Marketing

• „Stadtmarketingorganisation und –finanzierung in Kleinstädten“ Uwe Muchow, Gewerbeverein Neustadt i. H. e.V.

• „Wie machen es unsere nördlichen Nachbarn? Stadtmarketing in Dänemark“ Jeanette Therkildsen, Handelschef Kolding Handelsråd

• „Stadtmarketing und Tourismus: Getrennt oder zusammen?“ Klaus Tscheuschner, Oberbürgermeister der Stadt Flensburg

• Expertendiskussion: „Städte-Merchandising – Imageinvestition oder Ertragsinstrument?“ Andrea Gastager, Marketingleiterin Lübeck und Travemünde Tourist-Service GmbH Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH

• „Wäsche weg, die Komödianten kommen“ Vortrag und Demonstrationen Theaterdirektor Markus Dentler und Ensemble, Theater „Die Komödianten“, Kiel

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4. Stadtmarketingtag 22.02.2007 "Faszination Stadt – Gemeinsam stark!" Der 4. Stadtmarketingtag fand am 22.02.2007 in Norderstedt statt. Die Auszeichnung der Sieger mit den Stadtmarketingpreisen 2007 erfolgte durch die Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Karin Wiedemann. Der 4. Stadtmarketingtag fand unter dem Motto "Faszination Stadt – Gemeinsam stark!" statt. "Städte sind keine isolierten Wirtschaftsräume. Sie können nicht für sich existieren, son-dern nur als Zentren vitaler Regionen. Erfolgreiche Städte kooperieren partnerschaftlich und geben in die Region ab, nehmen aber auch aus der Region auf. Wachstumsstrate-gien, die nicht auf Raubrittertum fußen, sondern auf Steigerung der Akzeptanz, der Att-raktivität und des Bedeutungsüberschusses gegenüber der Region, gilt es zu entwickeln. So heißt es jedenfalls im wohlfeilen Beraterjargon. Wie nah sind die Städte in Schleswig-Holstein diesem Idealbild gekommen? Und wie halten es die Nachbarn in Hamburg damit? Diese Fragen waren Thema beim Stadtmar-ketingtag 2007."

(Auszug aus dem Programm) Folgende Beiträge standen dazu auf dem Programm: • „Zusammenarbeit von Stadt und Umland ist ohne Alternative – Das Beispiel Metro-

polregion Hamburg“ Ole von Beust, Präsident des Senats und Erster Bürgermeister der Freien und Han-sestadt Hamburg

• „PACT – und nun?“ Podiumsdiskussion mit Vertretern aus PACT-Bereichen Moderation: Carsten Kock, R.SH-Chefkorrespondent

• „Wohnen im Zentrum: Blickwinkel Stadt-marketing – Handlungsbedarf und Chancen“ Dr. Stefan Holl, Geschäftsführer GMA, Ludwigsburg

• „Neue Stadt- und Handelskonzepte in Innenstädten: Profilierung durch Inszenierung“ Lovro Mandac, Vorstandsvorsitzender der Kaufhof Warenhaus AG, Köln

• „Standort City: Innovation ist Kundendienst – ein Blick in die Betriebspraxis“ Mario Mensing, Geschäftsführer CIMA GmbH Lübeck

• „Expertengespräch: Großevents als Treibsatz für das Stadtmarketing – Das Beispiel Landesgartenschau“ Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt Thorsten Dahl, Bürgermeister der Stadt Schleswig Moderation: Elke Frauns, büro frauns, Münster

5. Stadtmarketingtag 14.02.2008 "Faszination Stadt – Die Zukunft der Einkaufsstraße" Am 14.02.2008 fand in Rendsburg der Stadtmarketingtag 2008 statt. Im Rahmen des Stadtmarketingtages, überreichte der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Lothar Hay, die Stadtmarketingpreise 2008 an die Sieger. Der 5. Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein stand unter dem Motto "Faszination Stadt – Die Zukunft der Einkaufsstraße".

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"Einkaufsstraßen sind die Lebensadern der innerstädtischen Wirtschaft. Energie und Dynamik, die von ihnen ausgehen, speisen sich aus dem Zusammenfließen von Kultur, Kommunikation und Kommerz. Diese Säulen müssen engagiert gepflegt und sorgfältig abgestimmt werden, damit insgesamt eine Bereicherung entsteht. Auch kleinere Nach-barn sollten hierbei nicht aus dem Blick geraten, denn das Funktionieren dieser Quartie-re stützt die Attraktion der Haupteinkaufszone. Ein anspruchsvolles Aufgabenpaket also, das sensible Planung und entschlossenen Mitteleinsatz verlangt."

(Auszug aus dem Programm) Im Rahmen des 5. Stadtmarketingtages richteten Experten mit ihren Beiträgen den Blick auf die Praxis: • "Weder Zonen noch Grenzen – Plädoyer für eine offene Konkurrenz innerstädtischer

Lagen" Prof. Dr. Walter Ackers, Büro für Städtebau, Braunschweig

• "Erfolgreiche Projektarbeit in der Innenstadt – Beispiele zum Nachmachen" Mario Mensing, Geschäftsführer CIMA GmbH Lübeck

• "Mehr Waren, mehr Gastronomie, mehr Werbung, mehr Ruhe – wie man die Nut-zung des öffentlichen Raumes optimiert" Gerold Leppa, Vorstandsvorsitzender Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V.

• "Die Klassiker: Wie Lemgo mit Sauberkeit, Sicherheit und Service den Kunden dient" Wolfgang Jäger, Geschäftsführer Lemgo Marketing e.V.

• "Die Innenstadt von morgen" Mag. Andreas Reiter, ZTB Zukunftsbüro Wien

PACT-Foren 2006 und 2007

PACT-Forum Schleswig-Holstein 2006 – Umsetzungshilfen und Praxisberichte Im Juli 2006 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das PACT-Gesetz erlassen. Mit diesem Gesetz sollen Innenstädte, Stadtteilzentren und Tourismusbereiche durch Privat-initiative gestärkt und zu vitalen, zukunftsfähigen Handels- und Dienstleistungsstandor-ten ausgebaut werden. Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, der Städteverband Schleswig-Holstein, die Handelsverbände und die Haus- und Grundeigentümer haben mit dem PACT-Forum 2006 am 21.11.2006 im Kulturzentrum Rendsburg eine erste Zwischenbi-lanz gezogen. Gemeinsam mit Unternehmern, Stadtmarketingexperten und Vertretern der Kommunen wurde im Rahmen des über die Umsetzung des Gesetzes diskutiert und erste Praxisberichte wurden gegeben. Folgende Beiträge standen auf dem Programm: • "PACT-Bereiche: Der gesetzliche Rahmen"

Nordert Scharbach, Abteilungsleiter im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

• "Handlungsempfehlungen für die Umsetzung" Marc Ziertmann, Stv. Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein

• "Anforderungen für erfolgreiche PACT-Initiativen" Jochem Schlotmann, Vorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein

Ferner wurden Praxisberichte aus den Städten Kiel und Flensburg gegeben.

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4. PACT-Forum Schleswig-Holstein 2007 Seit Inkrafttreten des PACT-Gesetzes wurden in vielen Städten PACT-Initiativen ins Rennen geschickt. Dass die Umsetzung von PACT allerdings kein Sprint über eine ebe-ne Fläche ist, sondern so manche Hürde überwunden werden muss, kam dabei nicht überraschend. Allerdings tauchten auch unerwartete Hindernisse auf und es fehlte zum Teil an der Unterstützung aus den eigenen Reihen. Vor diesem Hintergrund luden die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, der Städteverband Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen Handelsverbände sowie der Landesverband Haus & Grund zum 4. PACT-Forum am 01.11.2007 in die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg ein. Die nachstehenden Beiträge waren Gegenstand der Veranstaltung: • "PACT-Bilanz des ersten Jahres"

Michael Zeinert, Geschäftsführer der IHK zu Kiel • Praxisberichte aus Pilotstädten • "BID-Entwicklung in anderen Bundesländern"

Gerold Leppa, bcsd Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. • "Erfolgskontrolle im PACT-Prozess"

Sebastian Binger, Institut für Marketing, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg • "PACT praxistauglicher machen"

Marc Ziertmann, Stv. Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein Aktion „Unser sauberes Schleswig-Holstein“ 2006 bis 2008

Die Frühjahrsputzaktion wurde ursprünglich im Jahre 1994 von der NDR 1 Welle Nord ins Leben gerufen und von Beginn an vom Städteverband Schleswig-Holstein, dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag und den Provinzial Versicherungen unterstützt. Im Berichtszeitraum fanden die Aktionstage, unterstützt von Reportern von NDR 1 Welle Nord vor Ort, die über die Aktivitäten überall im Land berichteten, am • 25.03.2006 • 24.03.2007 und • 15.03.2008 statt. Mit diesem alljährlichen gemeinsamen Sammeltermin soll in ganz Schleswig-Holstein die Verantwortung für die Umwelt gefördert werden. Alle Einwohner in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, sich an der Müllsammlung zu beteiligen, damit unsere Landschaft von Schmutz und Umweltsünden befreit werden kann. In den vergangenen Jahren beteiligten sich durchschnittlich mehr als 20.000 Müllsamm-ler in rd. 200 Städten und Gemeinden. Nach der Säuberungsaktion treffen sich die frei-willigen Helfer aller Altersgruppen vielerorts zu einem gemütlichen „Klönschnack“. Auskunft über die zahlreichen Aktivitäten vor Ort wie z.B. Anmeldungen und Treffpunkte geben die zuständigen Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen. Weitere Informatio-nen stehen auf der eigens für die Aktion geschalteten Webseite www.sauberes-sh.de zur Verfügung.

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STÄDTEFORUM 2007 Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung, Bil-dung und Kultur

In den Städten Schleswig-Holsteins leben über die Hälfte der Bevölkerung Schleswig-Holsteins. Die Städte sind die Zentren und Kristallisationspunkte für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes. Sie werden diesem Anspruch im Sinne einer Selbstverpflichtung aber nur dann gerecht werden können, wenn die Rah-menbedingungen dies erlauben. Die Fragen der • Verwaltungsstrukturreform, • (interkommunalen) Funktionalreform, • Aufgaben angemessenen Finanzausstattung, • städtebaulichen Entwicklung oder • der Schaffung und Aufrechterhaltung von Infrastruktureinrichtungen und Einrichtun-

gen der Daseinsvorsorge berühren die Städte in Schleswig-Holstein in besonderer Weise. Um die Perspektiven und Anforderungen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zu erörtern, haben der Städteverband Schleswig-Holstein und das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein am 26.06.2007 in Rendsburg das gemeinsame STÄDTE-FORUM unter dem Titel „Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung, Bildung und Kultur“ durchgeführt und Eckpunkte der Stadtentwicklung in einer gemeinsamen Erklärung verabschiedet. „Starke Städte sind die Voraussetzung für starke Regionen und diese wiederum Basis für ein starkes Schleswig-Holstein“, heißt es u.a. in der Erklärung und bringt damit die Erwartungen der Städte auf den Punkt. Unter dem Veranstaltungstitel „Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwal-tung, Dienstleistung, Bildung und Kultur“ referierte der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner. Im Rahmen der Veranstaltung wurden unter dem Titel "Perspektiven und Anforderungen für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung" Statements abgegeben aus der Sicht • der kreisfreien Städte

Klaus Tscheuschner, Oberbürgermeister der Stadt Flensburg • der Mittelstädte

Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt • der kleinen Städte

Gerhard Horn, Bürgermeister der Stadt Reinfeld Die gemeinsame Erklärung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein und des Städteverbandes Schleswig-Holstein anlässlich des STÄDTEFORUMS "Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung, Bil-dung und Kultur" ist im Anhang unter Ziffer 3. abgedruckt. Bürgermeister-Studienfahrten 2006 bis 2008

Im Berichtszeitraum fanden drei gemeinsame Bürgermeister-Studienfahrten des Städte-verbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages statt.

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15. bis 17.06.2006 Die Fahrt führte die Teilnehmer nach Niedersachen und dort in die Städte Hannover, Oldenburg, Papenburg, Bad Zwischenahn, Worpswede und Cuxhaven. Programmpunkte waren u.a.: • Vortrag "Die Region Hannover – Beispiel für Verwaltungsreform?"

Robert Thiele, Innenministerium des Landes Niedersachsen • Vortrag "Auswirkungen der Region Hannover auf die kreisangehörigen Städte und

Gemeinden" Arpad Bogya, Bürgermeister der Gemeinde Isernhagen

• Führung Meyer Werft in Papenburg • "Oldenburg, die familienfreundliche Stadt – Ideen und Perspektiven auch für Schles-

wig-Holstein?" Gespräch mit Oberbürgermeister Dietmar Schütz, Stadt Oldenburg

• "Bad Zwischenahn als Tourismusmotor der Region" Gespräch mit Bürgermeister Jan-Dieter Osmers

• Empfang im Rathaus Worpswede mit anschließender Orts- und Kunstführung • Besichtigung des Havariekommandos 14. bis 16.06.2007 Im Jahr 2007 führte die gemeinsame Bürgermeister-Studienfahrten des Städteverban-des Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages die Teilneh-mer nach Dresden und Meißen. Auf den Programm standen u.a.: • Besuch in der Geschäftsstelle des Sächsischen Städte- und Gemeindetages mit ei-

nem Vortrag des Geschäftsführers Mischa Woitscheck zur Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen

• "Die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung – Aufgaben und Finan-zierung" Gespräch mit Direktor Karl-Otto Feger

• Sommerkonzert im Zwinger • "Vorstellung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Dresden"

Wirtschaftsbürgermeister der Stadt Dresden, Dirk Hilbert • Besichtigung der Gläsernen Manufaktur von Volkswagen • Besichtigung des Historischen Grünen Gewölbes • Stadtrundgang "Dresden zwischen Moderne und Weltkulturerbe" • "Meißen im Blickwinkel von Denkmalschutz und Stadtumbau"

Vortrag des Baudezernenten der Stadt Meißen, Steffen Wackwitz, • mit anschließendem Stadtrundgang • Besichtigung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur in Meißen GmbH 03. bis 05.07.2008 Ziele der gemeinsamen Bürgermeister-Studienfahrt 2008 waren Kopenhagen und die Region Südschweden. Aus dem Programm: • Besuch des dänischen Folketing, Christiansborg

mit Begrüßung durch den Chefredakteur des "Nordschleswiger", Siegfried Matlok und Gespräch mit Abgeordneten zur Verwaltungsreform in Dänemark

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• Empfang und Gespräch mit Stig Ålund und Stefan Lundgren, Verbandsdirektor und Vorsitzender Kommunförbundet Skåne, zu Grundlagen der Gemeindestruktur und rechtlichen Organisation in Skåne, Vorstellung der Verbandsarbeit, Verwaltungs-struktur in Schweden

• Vorstellung der Stadt Landskrona "Visionen und künftige Herausforderungen" Bürgermeister Torkild Strandberg

• Stadtführung Malmö • Mittagessen im Rathaus am Stortorget

mit Ilmar Reepalu, Bürgermeister der Stadt Malmö • "Öresundsbron – Hintergrund, was hat die Brücke für die Entwicklung bedeutet und

wie sieht die Zukunft aus" Jacob Vestergaard, Vorstand, Bereich Absatzmärkte, Öresundsbron

• Tatort Wallander in Ystad Gespräch mit dem Bürgermeister von Ystad, Thomas Lantz, und Besichtigung der Filmstudios

• Vorstellung der Stadt Helsingborg durch die Bürgermeisterin Carin Wiedström Fachtagung "mitWirkung! Schleswig-Holstien"

Gemeinsam mit dem Städteverband Schleswig-Holstein, dem Deutschen Kinderhilfs-werk und der Bertelsmann Stiftung hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Fami-lie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 12.01.2006 die Fachta-gung "mitWirkung! Schleswig-Holstein" – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kulturzentrum Rendsburg durchgeführt. Das Projekt "mitWirkung! Schleswig-Holstein" soll als Leitprojekt im Kinder- und Jugend-aktionsplan • die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Lebensumfeld, Kommune,

Schule und Kindertagesstätte, weiterentwickeln, • die Rechte auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Beteiligungsfeldern

stärken, • Fachkräfte in Politik und Verwaltung, Schule und Jugendhilfe qualifizieren und • kommunale Partizipationsnetzwerke schaffen. Die Fachtagung "mitWirkung! Schleswig-Holstein" hat hierzu Anregungen gegeben und Beispiele aufgezeigt. Aus dem Programm: • "Kinder- und Jugendbeteiligung – eine kommunaler Standortfaktor?!"

Michael Kruse, Stv. Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks e.V. • "Experten in eigener Sache – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als ressort-

übergreifende Aufgabe" Dr. Gitta Trauernicht, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Seni-oren des Landes Schleswig-Holstein

• "Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht Netzwerke – Mitwirkung in Schleswig-Holstein" Prof. Dr. Raingard Knauer, Dekanin Fachhochschule Kiel

• "mitWirkung!" – Handlungsansätze und Erfolgsfaktoren für Kommunen Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von über 17.000 Schülern zur Beteiligung Dr. Dr. Helmut Schneider, Westfälische Wilhlems-Universität Münscher

• "Gründe für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen" Sigrid Meinhold-Henschel, Projektleiterin der Bertelsmann-Stiftung "mitWirkung!"

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• "Kommunale Strategien zur Beteiligung junger Menschen fördern" Ursula Pepper, Bürgermeisterin der Stadt Ahrensburg

• "Kommunale Planungsprozesse beteiligungsorientiert gestalten" Peter Apel, Planungsbüro StadtKinder, Dortmund

• "Kinder sind Bürger – Kommunale Beteiligung beginnt in der Kindertagesstätte" Rüdiger Hansen, Institut für Partizipation und Bildung, Kiel

• "Demokratie lernen und leben in der Schule – Faktoren für eine gelingende Beteili-gung von Schülern" Michael Freitag, Universität Lüneburg, Berater für Demokratiepädagogik

• "Positionierung des Städteverbandes Schleswig-Holstein zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen" Kurt Rohde, Stv. Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein

Besuch der CeBIT 2008

Am 06.03.2008 führten der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag für interessierte Bürgermeister und Mitarbeiter ihrer Mitglie-der eine gemeinsame Fahrt zur CeBIT 2008 in Hannover mit anschließender Führung durch den Public Sector Parc durch. Auf dem Programm stand u.a. der Besuch des Norddeutschen Gemeinschaftsstands mit einer Begrüßung durch Finanzminister Rainer Wiegard und Staatssekretär Klaus Schlie. Datenschutz – (k)eine Barriere!? Schutz von Kindern gegen Vernachlässigung und Gewalt

In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe der kreisfreien Städte, der Ar-beitsgemeinschaft der Jugendämter der Kreise Schleswig-Holsteins der KIK Schleswig-Holstein und der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 22.03.2006 in der Fortbildungsreihe "Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst" im Elmshorner Dienstleistungszentrum die Fachtagung "Datenschutz – (k)eine Barriere!? Schutz von Kindern gegen Vernachlässigung und Ge-walt" durchgeführt. Ziel der Fachtagung war es, zu Fragen des Daten- und Kinderschutzes in der Kooperati-on von Fachkräften zu informieren und Empfehlungen für mehr Handlungssicherheit in der alltäglichen Praxis zu entwickeln. Aus dem Programm: • "Datenschutz – Hindernis oder Chance beim Kinderschutz?"

Dr. Thomas Meysen, Dt. Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. • "Sozialdatenschutz in der täglichen Sozialarbeit – Sicherheit im Handeln"

Torsten Koop, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein • "Kooperation von Schule und Jugendamt – ein (nicht nur) datenschutzrechtliches

Problem" Andreas Gleim, Leiter der Rechtsabteilung in der Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg

• Podiumsdiskussion "Handlungssicherheit gewinnen und Krisensituationen!"

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Zins- und Schuldenmanagement

In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank AG, Global Banking – Öffentlicher Sektor Deutschland, haben der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holstei-nische Landkreistag am 31.03.2006 im Kreishaus Rendsburg eine Veranstaltung zum Thema Zins- und Schuldenmanagement durchgeführt. Ein innovatives Zins- und Schuldenmanagement kann kommunale Haushalte entlasten. Immer mehr deutsche Kommunen nutzen moderne Finanzinstrumente, um sich Spiel-räume für neue Investitionen zu eröffnen. Es geht schließlich darum, trotz knapper Haushaltsmittel kommunale Zukunft aktiv zu gestalten. Im Rahmen der Veranstaltung stellten kommunale Praktiker und Finanzexperten Lö-sungsansätze vor und diskutierten Chancen und Möglichkeiten: • "Die aktuelle Finanzsituation der Kreise und großen Städte in Schleswig-Holstein

und Möglichkeiten zur Steuerung von Zinsrisiken aus Sicht der Kommunalaufsicht" Horst Schwager, Kommunalaufsicht Schleswig-Holstein

• "Praxisbeispiel: Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Salzgitter" Ekkehard Grunwald, Kämmerer der Stadt Salzgitter

• "Aktuelle Marktlage, mögliche Auswirkungen auf kommunale Haushalte sowie Steue-rung von Zinsrisiken mit derivativen Instrumenten und deren Wirkungsweise" Lauri Karp, Karp Financial Partners

Die Begrüßung und ein zusammenfassendes Schlusswort erfolgten durch Jochen von Allwörden, Geschäftsführer des Städteverbandes Schleswig-Holstein, und Jan-Christian Erps, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Studienreise der Stadt- und Kommunalregierungen des Kommunförbundet Skåne/Schweden

Die Stadt- und Kommunalregierungen des Kommunförbundet Skåne führten in der Zeit vom 28.06. bis zum 01.07.2006 eine mit Unterstützung des Städteverbandes Schleswig-Holstein organisierte Studienreise nach Hamburg und Schleswig-Holstein durch. In diesem Zusammenhang stand auch ein Empfang im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel mit Begrüßung durch den Bürgermeister Peter Todeskino auf dem Programm. Anschließend referierte Claudia Zempel, Dezernentin des Städteverbandes Schleswig-Holstein, zur Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein. Am folgenden Tag stand ein umfangreiches Programm auf der Tagesordnung. Dabei ging es in Beiträgen von Dr. Frieder Henf um die Aufgaben und Themenstellungen der KERN-Region, von Dr. Martin Kruse (IHK zu Kiel) um die Bedeutung der Fehmarn-Belt-Querung für die Wirtschaft, von Gudrun Dittrich um den demographischen Wandel in der KERN-Region sowie in einem Round-Table-Gespräch unter Moderation von Stefan Mu-siolik (Europaministerium) um die Bedeutung der Zusammenarbeit des Landes und der Kommunen im Ostseeraum. Als Diskussionsteilnehmer konnten der Europaminister Uwe Döring, die Vorsitzende des Europaausschusses im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Astrid Höfs, sowie der Vorsitzende und der Geschäftsführer des Kommunförbundet Skåne, Stefan Lundgren und Stig Alund, gewonnen werden. Am 01.07.2006 stand dann ein abschließender Besuch der Stadt Flensburg auf dem Programm. Nach einem Empfang im Rathaus und Begrüßung durch den Stadtpräsiden-

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ten Hans Hermann Laturnus wurde in einem Vortrag von Andrea Kunsemüller vom Re-gionskontor Sonderjylland/Schleswig die grenznahe Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Dänemark erläutert. In einer Ortsbesichtigung im Stadtteil Sonwig er-läuterte abschließend der Investor Torsten Koch von der Firma Bauplan Nord das dorti-ge Konversionsprojekt. Nachhaltigkeit in der Sozialen Stadt Erfahrungen und Perspektiven der integrierten Stadtteilentwicklung in Schleswig-Holstein

Seit einigen Jahren fördert das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ die Erneuerung städtebaulich und sozial benachteiligter Stadtteile. In den betroffenen 14 Stadtteilen werden neben baulichen Maßnahmen ins-besondere auch gemeinwesenorientierte, beschäftigungswirksame und lokal-ökonomische Ansätze verankert. Dabei sollen alle relevanten Akteure eingebunden und vorhandene Potenziale mobilisiert werden. Ziel der Stadtteilförderung ist jedoch nicht eine dauerhafte Subventionierung, sondern die Befähigung der Quartiere ihre eigenen Stärken zu entdecken, sie zu entwickeln und für nachhaltige Prozesse einzusetzen. Diese Erfahrungen müssen auch den Stadtteilen zu Gute kommen können, die keine Chance auf Förderprogramme haben. Nur wenn Beteiligte aus den unterschiedlichen Bereichen der Stadtteilentwicklung sich austauschen, können Erfahrungen über die Fachgrenzen hinweg kommuniziert werden. Die LAG Quartierentwicklung in Schleswig-Holstein hat in Kooperation mit dem Städte-verband Schleswig-Holstein, dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen und der Stadt Elmshorn am 04.10.2006 im Haus der Begegnung Elmshorn die Tagung " Nachhaltigkeit in der Sozia-len Stadt Verfahrungen und Perspektiven der integrierten Stadtteilentwicklung in Schleswig-Holstein" durchgeführt. Programmschwerpunkte: • Podiumsrunde "Wie sozial ist die soziale Stadt" • Parallele Thementische zu

o "Bürgerbeteiligung in der Sozialen Stadt - Machtverlust oder Kompetenzgewinn?" Marion Tempel, AWO, Quartiermanagement Neumünster-Vicelinviertel Susanne Schreck, plankontor GmbH, Quartiermanagement Neumünster-Böcklersiedlung

o "Sind Wohnungsunternehmen die besseren Quartiermanager?" Wulf Dau-Schmidt, Dau-Schmidt/Tornow, Quartiermanagement Elmshorn-Hainholz

o "Wer integriert hier wen? Bewegungen im Mikrokosmos Stadtteil" Anette Scheuermann, polis aktiv, Quartiermanagement Itzehoe-Edendorf

o "Nieder mit den Barrieren! Unterstützung für Familien im Sozialraum" Angelika Sydow, Sozialministerium Land Schleswig-Holstein

o "Was ist schön? Bewohnergeschmack contra Planerdesign" Elke Pillmaier, Sozial-Forum Kappeln e.V., Quartiermanagement Kappeln-Ellenberg

o "Soziale Träger: Kooperation als Allheilmittel?" Heinz Klauder, Sozial-Forum Kappeln e.V., Quartiermanagement Kappeln-Ellenberg

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o "Quartiersfonds – eine Chance zur verstärkten Aktivierung endogener Ressour-cen von sozialen Stadtgebieten!?" Norbert Schug, IHRSAN, Quartiermanagement Flensburg-Neustadt

o "Der bauliche Missstand ist behoben, aber... Wie saniere ich das Image?" Asmus Bredendiek, IHRSAN, Quartiermanagement Flensburg-Neustadt

• Vortrag "Soziale Stadt in einem sozialen Staat" Dr. Ralf Stegner, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein

• Vortrag "Die soziale Infrastruktur der Städte im Spannungsfeld öffentlicher Finanzen" Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote, Norderstedt, Vorsitzender des Städteverbandes Schleswig-Holstein

• "Nachhaltige Entwicklung von Soziale-Stadt-Gebieten – Implementationshürden und Lösungswege" Dr. Annegret Boos-Krüger, Hessen Agentur GmbH

Initiativ-Tagung "Seniorenfreundliche Gemeinde" der K.E.R.N.-Region

Damit ältere Menschen möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben und versorgt werden können, gibt es nach Experten-Meinung nur einen Weg: Auf lokaler Ebene müssen die heute vorhandenen Dienstleistungen für ältere Menschen ggf. mit neuen Angeboten ergänzt und zu einem gut koordinierten Netzwerk von Unterstützungs- und Versorgungsangeboten verwoben werden, das Hilfe- und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in ihrer häuslichen Situation zuverlässig trägt und unterstützt. Der Kern-Baustein dieses Netzwerks muss ein Lotsendienst (Case Management) sein. Er soll älteren Menschen mit Hilfe- oder Pflegebedarf dadurch Unterstützung und Si-cherheit vermitteln, dass eine an ihrem individuellen Bedarf orientierte Beratung und Be-gleitung gewährleistet ist. Angehörige und andere Personen des sozialen Umfelds sollen dadurch entlastet und in ein auf Dauer tragfähiges Unterstützungsnetzwerk eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund fand am 22.11.2006 im Gemeindezentrum Altenholz eine ge-meinsame Initiativ-Tagung der Technologie-Region K.E.R.N. e.V., des Landessenioren-rates und der schiff-gmbh unter dem Titel „Auf dem Weg zur seniorenfreundlichen Ge-meinde“ statt. Mit Unterstützung des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages wurden Konzepte zum Case Management und Beispiele aus der Entwicklungspartnerschaft STAGE vorgestellt. Folgende Beiträge bildeten den Schwerpunkt der Veranstaltung: • „Generationenfreundliche Gemeinden – Grundidee und die Umsetzung des Bau-

steins Lotsendienst (Case Management)“ Dr. Gerhard Berger, CAU Kiel, Institut für Sozialwissenschaften Christiane Vogler, Pflegefachkraft und Beraterin (Case Management)

• „Seniorenservicebüro Fruerlund“ Heidi Lyck, Stadt Flensburg Fachstelle für Senioren Michael Selck, AWO Servicehaus Sandberg, Flensburg

• "Bisheriger Weg der Pilotgemeinden Altenholz und Flintbek" Horst Striebich, Bürgermeister Altenholz Horst-Dieter Lorenzen, Bürgermeister Flintbek

• „Fit für die Zukunft – Neue Dienstleistungen rund um Gesundheit u. Lebensqualität“ Philip Plischke, schiff-gmbh/EP STAGE

• Das Projekt „Kieler Alltagshilfen“ Michaela Helmrich, IBAF gGmbH EP STAGE

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• "Servicepaket für Senioren und Angehörige" Inga Wallenstein, Mobilee Pflegenetzwerk Kiel e.V.

• "Auf dem Weg zur seniorenfreundlichen Gemeinde – Wo packt jeder mit an?" Statements vom Podium und aus dem Auditorium Horst Striebich, Bürgermeister Altenholz Alfred Bornhalm, Städteverband Schleswig-Holstein Helmer Otto, Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein Petra Thobaben, Landespastorin, Sprecherin des Forums Pflegegesellschaft Peter Feuser, Leiter der VHS Rendsburg Ring e.V. Margitta Matthies, schiff-gmbh/EP STAGE Günter Rahn, Landesseniorenrat Schleswig-Holstein "Abschlussimpuls – Zusammenfassung und Zielsetzung" Kurt Rohde, Städteverband Schleswig-Holstein

Wahrnehmen, Bewerten, Handeln Methoden der Frühen Hilfen

In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe der kreisfreien Städte, der Ar-beitsgemeinschaft der Jugendämter der Kreise Schleswig-Holsteins der KIK Schleswig-Holstein und der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 06./07.11.2006 in der Fortbildungsreihe "Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst" in den Media Docks in Lübeck die Fachtagung " Wahr-nehmen, Bewerten, Handeln - Methoden der Frühen Hilfen" durchgeführt. Risiken für Kinder von Gewalt und Vernachlässigung in ihren Familien rechtzeitig zu er-kennen, Problem belasteten Familien verbindlich und schnell Hilfe zukommen zu lassen, stellen Schlüsselkompetenzen im professionellen Handeln dar. Die Fachtagung befasste sich daher gezielt mit Methoden der frühen Hilfen in Diagnos-tik, in der Professionen und Institutionen übergreifenden Zusammenarbeit und in der Zusammenarbeit und Aktivierung hoch belasteter Familien. Sie gliederte sich in zwei Tage. Der erste Tag gab mit den Fachvorträgen • "Wahrnehmen und Bewerten kindlicher Lebenslagen und familiärer Lebenswelten.

Konzepte und Methoden sozialpädagogischer Diagnostik" Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz

• "Zwischen Kooperation und gemeinsamer Fallverantwortung" Christine Gerber, Stadtjugendamt München

• "Ermutigung, Aktivierung und soziale Kontrolle in hoch belasteten Familien" Prof. Dr. Klaus Wolf, Universität Siegen

einen Einstieg in grundsätzliche Fragen. Der zweite Tage diente mit seinen Workshops • "FAM – FamilienAktivierungsManagement"

Peter Niehoff, Deutsches Rotes Kreuz – FAMilienhilfe Bremen • "Wenn geholfen werden muss – Aufsuchende Familientherapie bei Kindeswohlge-

fährdung" Regine Dülks, Kinderschutz-Zentrum Köln

• "HOT – HaushaltsOrganisationsTraining" Ulrike Wössner, Deutscher Caritasverband Freiburg

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• "Der Verwandtschaftsrat – Family Group Conference" Wolfgang Budde, Otto-Friedrich-Universität Bamberg

• "Bindungsorientierte Frühprävention und das Medium Video" Prof. Dr. Ariane Schorn, Fachhochschule Kiel Lidija Baumann, Kinderschutz-Zentrum Kiel

• "Frühe Förderung in der Familie – Bildungsferne Familien erreichen mit den Pro-grammen HIPPY und OPSTAPJE" Dr. Kathrin Thrum, Alexandra Sann, Deutsches Jugendinstitut e.V. München (DJI) Konstanze Mathieu-Baur, HIPPY Deutschland e.V. Bremen

• "Prävention durch Frühe Hilfen" Volker Syring, Projekt „Schutzengel“ e.V. Flensburg Dr. Tanja Jungmann, Projekt „Pro Kind“ beim Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen

der konkreten Information und dem Austausch zu praktischen Ansätzen vor allem in der aufsuchenden Familienarbeit. Schleswig-Holsteinischer Immobilientreff

Am 20.11.2006 fand im Kieler Landeshaus der Schleswig-Holsteinische Immobilientreff statt, eine gemeinsame Veranstaltung • des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen, • der Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Wohnungsunternehmen, • des Ministeriums für Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, • der Investitionsbank Schleswig-Holstein, • der Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holsteins, • Haus & Grund, • des Landesverbandes freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und • des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Neben dem Referat "Energieland Schleswig-Holstein – Energieversorgung in der Zu-kunft: Schaffen wir die Wende?" von Dr. Gustav Sauer, Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, stand eine Podiumsdiskussion zum Thema "Energieversorgung in der Zukunft: Schaffen wir die Wende?" unter Beteili-gung von - Dr. Uwe Kolks, Vorstandsmitglied der E.ON Hanse AG, - Dr. Holger Krawinkel, VZBV Verbraucherzentrale Bundesverband, - Dr. Klaus Rave, Vorstand der Investitionsbank Schleswig-Holstein, - Dr. Gustav Sauer, Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, - Jochem Schlotmann, Vorsitzender Haus & Grund Schleswig-Holstein und - Dr. Joachim Wege, Verbandsdirektor des VNW auf dem Programm. Präqualifikation von Bauunternehmen

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem Bauin-dustrieverband Schleswig-Holstein, dem Baugewerbeverband Schleswig-Holstein und dem Städteverband Schleswig-Holstein am 11.04.2008 bei der Industrie- und Handels-kammer zu Kiel eine Informationsveranstaltung zur Präqualifikation von Bauunterneh-men durchgeführt.

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Bislang mussten Bauunternehmen bei jeder einzelnen öffentlichen Bauvergabe die Eig-nungsnachweise hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ent-sprechend § 8 VOB/A der Vergabestelle erneut vorlegen. Diese wiederum musste alle Eignungsnachweise aufs Neue prüfen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich mit der Grün-dung des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. und der Bereitstel-lung der Internetliste präqualifizierter Bauunternehmen aktiv dafür eingesetzt, dass die Belastungen der Unternehmen durch die Einführung eines Präqualifikationssystems (PQ-System) deutlich reduziert und die rd. 1,2 Mio. Bauaufträge schneller ausgeführt werden können. Zudem ermöglicht das Verfahren eine bessere Bekämpfung von illega-len Praktiken in der Bauwirtschaft. Ziel der Veranstaltung war es, mögliche Informationslücken zu schließen und offene Fragen durch Vorträge und Abschlussdiskussionen zu beantworten. Aus dem Programm: • "Entstehung, Ablauf und Vorteile des Präqualifikationsverfahrens"

Thies Claußen, Geschäftsführer des Vereins für Präqualifikation • "Präqualifikation von Bauunternehmen – Umsetzung in der Praxis"

Gerhard Winkler, Geschäftsführer der Zertifizierung Bau e.V., Berlin Bernd Kaiser, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH, Berlin

• "Präqualifikation aus Sicht der öffentlichen Auftraggeber" Oliver Schubert, Justiziariat Gebäudemanagement SH, AöR

• "Praktische Erfahrungen mit der Präqualifikation aus der Sicht eines präqualifizierten Unternehmens" Jörg Specht von der Johannes Specht KG, Bad Segeberg

Tagung der Stadtplaner und Bauingenieure der Stadt- und Kommunalregierungen des Kommunförbundet Skåne/Schweden

Die Stadtplaner und Bauingenieure der Stadt- und Kommunalregierungen des Kommun-förbundet Skåne besuchten am 05.06.2008 die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen einer Studienreise nach Schleswig-Holstein und Hamburg. Der Städteverband Schleswig-Holstein hatte das Tagungsprogramm organisiert. Bei einem Empfang im Haus der kommunalen Selbstverwaltung standen die nachste-henden Beiträge auf dem Programm: • Begrüßung und Vorstellung des Städteverbandes Schleswig-Holstein und wichtiger

aktueller kommunalpolitischer Themen Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein

• Schleswig-Holstein-Büros im Ostseeraum, Aspekte der Landesplanung und der Lan-desentwicklung Kurt Püstow Abteilungsleiter Landesplanung im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

• Die Landeshauptstadt Kiel stellt sich vor: Stadtplanung und Wirtschaftsfaktor Hafen Matthias Koep, Stadtplanungsamt Kiel

Anschließend ging es weiter zu einer stadtplanerischen Exkursion in die Kieler Innen-stadt.

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2. Die kommunalen Landes- und Bundesverbände

Im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik bilden die Kommunen die dritte Säule unseres Staates. Mit Bund und Land haben sie gemeinsam, dass ihre Willensbildung in Volksvertretungen erfolgt, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und ge-heimen Wahlen hervorgegangen sind. Die Stellung der Gemeinden in unserer Gesellschaft und die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Gemeinden ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepu-blik, aus der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein sowie aus der Gemeindeord-nung für Schleswig-Holstein. In Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die Selbstverwaltung der Gemeinden institutionalisiert und garantiert. In den Art. 46 bis 49 der Landesverfassung Schleswig-Holstein heißt es:

Artikel 46 Kommunale Selbstverwaltung

(1) Die Gemeinden sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. (2) Die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die glei-chen Rechte und Pflichten. (3) Das Land sichert durch seine Aufsicht die Durchführung der Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz. (4) Durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung können die Gemein-den und Gemeindeverbände zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden.

Artikel 47 Kommunale Haushaltswirtschaft

Die Gemeinden und Gemeindeverbände führen ihre Haushaltswirtschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

Artikel 48 Aufgabenhoheit

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben fließen den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe der Steuergesetze Einnahmen aus Realsteuern und den sonstigen Kommu-nalsteuern zu.

Artikel 49 Kommunaler Finanzausgleich

(1) Um die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen, stellt das

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Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Finanzausgleichs Mittel zur Verfügung. (2) Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Auf-gaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Sowohl bei Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft als auch bei der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten ist eine Zusammenarbeit der Städte, Gemein-den und Kreise unerlässlich. Das Ziel einer Zusammenarbeit der Gemeinden ist nur in sehr begrenztem Umfang durch ein Zusammenwirken einzelner Gemeinden und Städte zu erreichen. Einzelne Kommunen können gegenüber Parlamenten, Regierungen und Verwaltungs-behörden übergeordneter Träger öffentlicher Aufgaben nur die aus der örtlichen Sicht entwickelten Auffassungen vertreten; für eine Vertretung einer ganzen Gruppe von Ge-bietskörperschaften oder gar der Gesamtheit aller Gemeinden fehlt ihnen der Überblick und die Legitimation. Ihre politische Wirkungsmöglichkeit ist entsprechend beschränkt: Ihr Vortrag wird überwiegend als interessen- und ortsgebunden gewertet. Auch der Er-fahrungsaustausch, der sich nur auf einzelne Gemeinden erstreckt, vermittelt nicht den notwendigen umfassenden Überblick, der allein eine zuverlässige Grundlage von Ent-scheidungen sein kann. Die Gemeinden haben sich daher bereits vor fast 100 Jahren freiwillig in Verbänden zusammengeschlossen, um die Ziele der Zusammenarbeit zu erreichen. Diese Zusammenschlüsse entsprechen nicht allein dem kommunalen Interesse. Auch Parlamente, Regierungen und Verwaltungsbehörden übergeordneter Träger öffentlicher Aufgaben brauchen einen Partner, der für die Gesamtheit der Gemeinden zu sprechen befugt ist. Die Verwirklichung politischer Zielvorstellungen ist vielfach nur im Zusam-menwirken von Bund, Ländern und Gemeinden zu erreichen. Daher liegt es auch im Interesse des Staates, wenn die Gemeinden mit ihren kommunalen Landes- und Bun-desverbänden eine geschlossene Vertretung des kommunalen Partners bei der Erfül-lung der öffentlichen Aufgaben haben. Die kommunalen Landesverbände aller Länder in der Bundesrepublik Deutschland sind Mitglieder kommunaler Bundesverbände:

- Der Städtebund Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Ge-meindetag gehören dem Deutschen Städte- und Gemeindebund an.

- Der Städtetag Schleswig-Holstein gehört dem Deutschen Städtetag an.

- Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag ist Mitglied des Deutschen Land-

kreistages. Die drei kommunalen Bundesverbände bilden die Bundesvereinigung der kommu-nalen Spitzenverbände, deren Aufgabenstellung - bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland - der der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände (vgl. Ziffer 3.) entspricht. Organisationsform, innere Struktur und Finanzierung der kommunalen Bundesverbände gleichen denen der kommunalen Landesverbände.

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Die kommunalen Bundes- und Landesverbände - Schematische Übersicht-

Bundesvereinigung der

kommunalen Spitzenverbände

50968 Köln-Marienburg, Lindenallee 13-17 10623 Berlin, Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112

Deutscher Städte- und Gemeindebund:

12207 Berlin, Marienstraße 6, Tel.: 030/773070

53175 Bonn, August-Bebel-Allee 6,

Tel.: 0228/959620 www.dstgb.de

[email protected]

Deutscher Städtetag

10623 Berlin, Ernst-Reuter-Haus,

Straße des 17. Juni 112 Tel.: 030/37711-0

50968 Köln-Marienburg, Lindenallee 13-17, Tel.: 0221/37710

www.staedtetag.de [email protected]

Deutscher Landkreistag

10785 Berlin Lennéstraße 17

Tel.: 030/5900970

www.landkreistag.de [email protected]

[email protected]

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holstein

Städtebund Schl.- Holst.

24105 Kiel

Reventlouallee 6 0431/570050-30

www.stadteverband-sh.de [email protected]

kreisangehörige Städte

(60 Mitglieder) 953.345 Einwohner

Städtetag

Schl.-Holst.

24105 Kiel Reventlouallee 6 0431/570050-70

www.stadteverband-sh.de [email protected]

kreisfreie Städte

(4 Mitglieder) 611.051 Einwohner

Schl.-Holst.

Gemeindetag

24105 Kiel Reventlouallee 6 0431/570050-50

www.shgt.de [email protected]

(1.170 Mitglieder) rd. 1,3 Mio. Einwohner

Schl.-Holst.

Landkreistag

24105 Kiel Reventlouallee 6 0431/570050-10

www.sh-landkreistag.de [email protected]

(11 Mitglieder) rd. 2,2 Mio. Einwohner

Städteverband Schleswig-Holstein

24105 Kiel Reventlouallee 6 0431/570050-30

www.staedteverband-sh.de Mail: [email protected]

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3. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände in

Schleswig-Holstein

Alle vier kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein (Städtebund, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag) bilden die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Lan-desverbände Schleswig-Holstein. Wichtiges Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ist es, unterschiedliche Auffassungen zwischen den Verbänden auszugleichen und „den kom-munalen Standpunkt“ gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit geschlossen zu vertreten. Vorsitz und Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft wechseln jährlich: Sie lagen im Jahr 2006 beim Städtebund Schleswig-Holstein und im Jahr 2007 beim Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag. Im Jahr 2008 hat der Städtetag Schleswig-Holstein die Federführung inne. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein hat sich auf eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein verständigt. Darin wird festgelegt, dass auf allen Feldern der kommunalen Politik und der Aufgabenerledigung nach einvernehmlichen Positionen zu suchen und auf eine abgestimmte gemeinsame Interessenvertretung aller kommunalen Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein hinzuwirken ist. Die kommunalen Landes-verbände haben sich mit der Vereinbarung verbindlich darauf verständigt, vorrangig ei-nen partnerschaftlichen Umgang miteinander zu pflegen, der einer nach innen gerichte-ten Gesprächskultur mit gegenseitiger und frühzeitiger Information einen deutlichen Vor-rang vor einer öffentlichen Auseinandersetzung einräumt. So regelt die Vereinbarung neben einigen Grundsätzen Fragen zu regelmäßigen Vollsitzungen der Arbeitsgemein-schaft und Geschäftsführerbesprechungen; zu gemeinsamen Anstrengungen im IT-Bereich, in der Gremienarbeit und gemeinsamer Veranstaltungen. 3.1 Gemeinsames Projekt: Innovationsring NKR-SH

Der Innovationsring Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR) ist ein Projekt der kommunalen Landesverbände (KLV) Schleswig-Holsteins. Ziel des Projektes ist es, den Umstellungsbemühungen und Reformfortschritten bei der Einführung des NKR in Schleswig-Holstein Rechnung zu tragen und die Kommunen mit den Projektergebnissen zu unterstützen. Über 90 Teilnehmer aus verschiedenen Kom-munen haben in neun Projektgruppen in kürzester Zeit Handlungsempfehlungen zur Umstellung auf die Doppik nach dem künftigen Haushaltsrecht erarbeitet. Diese wurden in einer Veranstaltung am 26.06.2006 in den Holstenhallen Neumünster den Verwaltungen vorgestellt, die in ihren Verwaltungen den Umstellungsprozess auf das NKR maßgebend gestalten.

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Neben der Präsentation der Handlungsempfehlungen standen folgende Redebeiträge auf dem Programm: • Bevorstehende gesetzliche Änderungen zur Umsetzung einer Haushaltswirtschaft

nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Schleswig-Holstein Klaus Stöfen, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

• Umstellungsprojekt der Gemeinde Schönkirchen Michael Koops, Bürgermeister der Gemeinde Schönkirchen

• Bedeutung der Einführung des NKR für das Verwaltungsmanagement Prof. Dr. Dietmar Bräunig, Universität Gießen

Am 13.12.2006 ist das Doppik-Einführungsgesetz im Rahmen des dritten Verwaltungs-strukturreformgesetzes im Landtag verabschiedet worden und hat am 14.12.2006 ge-setzliche Bindung entfaltet. Die doppische Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVODoppik) ist am 30.08.2007 im GVOBl veröffentlicht worden. Damit lagen allen schleswig-holsteinischen Kommunen die kompletten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umstellung vor. Die in den Projektgruppensitzungen erarbeiteten Handlungsempfehlungen wurden dem den endgültigen Gesetzesstand angepasst und auch die ersten praktischen Erfahrungen flossen in die Empfehlungen mit ein. Die überarbeiteten Empfehlungen wurden in einer weiteren Informationsveranstaltung des Innovationsrings NKR-SH am 28.11.2007 im Kulturzentrum Rendsburg vorgestellt. Das Innenministerium informierte in diesem Zusammenhang über die gesetzlichen Än-derungen zur Umsetzung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung in Schleswig-Holstein. Im Einzelnen wurden folgende Referate gehalten: • Spezielle gesetzliche Aspekte hinsichtlich der Anwendung des doppischen Haus-

haltsrechts Klaus Stöfen, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

• Erste Erfahrungen mit der Doppik: Vorstellung der ersten doppischen Haushaltsplä-ne und Ausführung Lutz Necknig, Stadt Brunsbüttel; Michael Koops, Amt Schrevenborn; Rüdiger Schöning, Kreis Pinneberg

• Organisatorische Überlegungen bei der Einführung der Doppik - Fragestellung zent-ral/dezentral Ralf Warnholz, Stadt Büdelsdorf

• Vermögenserfassung und Bewertung/erste Erfahrungen und praktische Hinweise Volker Bensch, Gemeinde Scharbeutz

• Projektmanagement in der kommunalen Verwaltung Franz S. Fröhlich, Kreis Herzogtum-Lauenburg

• Vereinheitlichung der Rechnungsprüfung in SH Ulrich Schneider, Kreis Plön

• Kommunalpolitik und Verwaltungsmanagement Ralf Engel, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung, Altenholz

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3.2 Gemeinsame Veranstaltungen

Parlamentarische Abende der kommunalen Landesverbände

Zum Meinungs- und Informationsaustausch über aktuelle bundes-, landes- und vor allem kommunalpolitische Themen in lockerer Atmosphäre "ohne Block und Bleistift" trafen im Berichtszeitraum 2006 bis 2008 jährlich die Vorstände der kommunalen Landesverbän-de mit Mitgliedern des Schleswig-Holsteinischen Landtages und der Landesregierung Schleswig-Holstein im Haus der kommunalen Selbstverwaltung in Kiel zu einem Parla-mentarischen Abend zusammen. Die Parlamentarischen Abende fanden statt am • 14.09.2006 • 11.07.2007 • 29.05.2008 Schleswig-Holsteinische Archivtage 2007 und 2008

20. Schleswig-Holsteinischer Archivtag am 05.06.2007 Der regelmäßig vom Landesarchiv Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden durchgeführte Schleswig-Holsteinische Archivtag fand im Jahr 2007 unter dem Titel " Portale und Verwaltungsstrukturen – Aktuelle Akzente der Archivarbeit in Schleswig-Holstein" im Kultur- und Kommunikationszentrum "Die Pumpe" in Kiel statt. Aus dem Programm: • "Das Archiv-Portal Niedersachsen"

Dr. Bernd Kappelhoff, Niedersächsisches Landesarchiv • "Das Projekt DigiCult: Erschließung und Aufarbeitung von Museumsbeständen für

ein landesweites Museumsportal" Dr. Doris Tillmann, Stadtarchiv und Stadt- und Schifffahrtsmuseum Kiel

• "Neue Köpfe, neue Perspektiven" Gesprächsrunde mit Dr. Rainer Hering, Landesarchiv Schleswig-Holstein Dr. Jan Lokers, Archiv der Hansestadt Lübeck Johannes Rosenplänter, Stadtarchiv Kiel

• "Aktuelle Stunde zur Verwaltungsstukturreform: Zusammenlegung von Ämtern und Gemeinden und ihre Auswirkungen auf die Archive" - Impulsreferate von Almut Ueck, Kreisarchiv und Medienzentrum Nordfriesland Christian Lopau, Archivgemeinschaft Ratzeburg/Mölln

• "Neue Organisationsform für den Schleswig-Holsteinischen Archivtag 2008" Jutta Briel, Verband schleswig-holsteinischer Kommunalarchivare e.V.

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21. Schleswig-Holsteinischer Archivtag am 27./28.05.2008 Der 21. Schleswig-Holsteinische Archivtag fand am 27./28.05.2008 im Nordkolleg in Rendsburg statt. Die Veranstaltung gliederte sich in vier Sektionen: 1. Sektion: Reform des Personenstandsgesetzes • "Formen und Nutzung von standesamtlichem Schriftgut"

Carola Hofbauer-Raup, Standesamt Schleswig • "Die Auswirkungen des Personenstandsrechtsreformgesetzes auf die Archive"

Dr. Jessica von Seggern, Staatsarchiv Hamburg • anschließende Diskussion und Verabschiedung des Thesenpapiers "Auswirkungen

der Novellierung der Personenstandsgesetzgebung auf die kommunalen Archive" 2. Sektion: Schüler und Archiv: Zwei Welten begegnen sich • "Spurensuche im Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten: Schüler forschen

im Archiv" Sven Tetzlaff, Körberstiftung Hamburg

• Workshops: o "Archive und Geschichtswettbewerb: Möglichkeiten zur Zusammenarbeit"

Sven Tetzlaff o "Schüler im Archiv: Praktische und rechtliche Aspekte"

Prof. Dr. Rainer Hering, Landesarchiv Schleswig-Holstein o "Archiv und Schule – zwei ungleiche Partner?"

Dr. Karsten Dölger, Gymnasium Plön 3. Sektion: Und was ist mit den Akten? Überlieferungssicherung in der Verwaltungsstruk-turreform • "Gliederung der Verwaltung und Rechtspflege in Schleswig-Holstein in vorpreußi-

scher und preußischer Zeit" Dr. Hans Wilhelm Schwarz, Schleswig

• "Sachstand Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform" Harald Bach, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

• "Gebiets- und Verwaltungsreform in den nordelbischen Kirchenkreisen" Dr. Annette Göhres, Nordelbisches Kirchenarchiv

• Präsentation des Positionspapiers des VKA zur Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein

4. Sektion: Archive in der Region "Gemeinsam sind wir stark – Ein Rückblick auf 25 Jahre Archivgemeinschaft Schwar-zenbek" Dr. William Boehart, Archivgemeinschaft Schwarzenbek Wettbewerb "Energie-Olympiade der Kommunen"

Hohe Energiepreise und ihre Folgewirkungen belasten nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die öffentlichen Kassen im Land und bei den Kommunen - bei ohnehin schon sehr angespannter Haushaltslage. Steigerungsraten von 25 % und mehr bei den Energiekosten allein in den letzten zwei Jahren haben die Kommunen in Schleswig-Holstein verzeichnet. Gleichzeitig ist der Klimaschutz ein nach wie vor drängendes Prob-lem des vorsorgenden Umweltschutzes. Energie sparen, also die intelligente und effi-

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ziente Nutzung der Energieressourcen, steht damit wieder ganz oben auf der Agenda - auch und gerade in den Kommunen. Als relativ rohstoffarmes Land ist gerade in Schleswig-Holstein die Gewinnung, Förde-rung und Anwendung von Energieeffizienz-Know-how notwendig. Gefordert sind eine rasche Verbreitung vorbildlicher Maßnahmen in diesem Bereich und die Förderung von Innovationen auf allen Ebenen: Von Privaten über die Wirtschaft bis zur öffentlichen Hand, von neuen Technologien über eine schnellere Verbreitung bester Beispiele bis hin zu Verhaltensänderungen, die schnell umgesetzt werden können und oft keine oder nur geringe Investitionen erfordern. Die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, für Schleswig-Holstein Inno-vationen und deren schnelle Verbreitung auch in diesem Bereich zu fördern. Schwer-punkt sollen dabei die Kommunen sein, die damit ihre Vorbildfunktion für die Bürger wahrnehmen und Kostenbewusstsein demonstrieren können. Partner sind hierbei die kommunalen Landesverbände, die Investitionsbank Schleswig-Holstein/Energieagentur und das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Mit der Energieeffizienz-Initiative "e-ko" will die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung durch intelligente Energienutzung auf kommuna-ler Ebene fördern. Sie setzt dazu Anreize für neue Aktivitäten auf diesem Feld und ver-breitet die Information über vorbildliche Projekte, die zur Übernahme durch andere Kommunen - und den darin eingeschlossenen Gruppen wie Verwaltung, Unternehmen, Private - geeignet sind. Ziel ist ein sparsamer und kostenbewusster Energieeinsatz ei-nerseits, der hilft, die Gemeindefinanzen zu schonen. Andererseits wird die regionale Wirtschaftsentwicklung durch neue oder intensiver bearbeitete Geschäftsfelder, etwa für das örtliche Handwerk, vorangetrieben. Basis dafür ist ein breites und positiv gefärbtes öffentliches Bewusstsein über die vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz. Die Energieeffizienz-Initiative soll vor allem Kommunen und die von ihnen verwalteten Liegenschaften (z.B. Schulen) erreichen. Die Zielgruppen sind damit in erster Linie poli-tisch-administrative Entscheidungsträger in den Kommunen, aber darüber hinaus auch alle Projektverantwortlichen, die mit ihren beispielhaften Projekten das Image der Kom-mune als besonders energieeffizient und preiswürdig prägen. Die Projekte können in der Verwaltung selbst, aber auch in nachgeordneten Dienststellen, Schulen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (z.B. Stadt- oder Gemeindewerke, Wohnungsbaugesell-schaften) oder bei Projektträgern aus der Wirtschaft oder einem Kreis engagierter Bür-ger angesiedelt sein. Hauptsache, ein deutlicher kommunaler Bezug (Mitwirkung oder Kofinanzierung durch die Kommune, z.B. in Public-Private-Partnership o.ä.) ist gegeben. Insgesamt 24 Kommunen aus dem ganzen Land haben sich an der EnergieOlympiade 2007 beteiligt. Einzelheiten zu den Energiegewinnern 2007 stehen unter dem Link http://www.e-ko.de/energiewinner2007/energiewinner2007_Karte.php zur Verfügung. Aus dem Bereich der Mitglieder des Städteverbandes Schleswig-Holstein zählten bei-spielsweise die Städte Büdelsdorf, Elmshorn, Kiel, Lübeck, Meldorf und Norderstedt zu den Energiegewinnern 2007. Sportstättenbau neu denken und gestalten

Die angespannte Finanzsituation hat bei Land, Kreisen und Gemeinden zu einer Ein-schränkung der Investitionen für den Sportstättenbau geführt. Die Folge sind Sanie-rungsstaus und Reduzierungen des Sportangebotes. Doch die Lebensqualität, soziales

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Gefüge und die Identifikation der Bürger mit ihrer Kommune stehen in engem Zusam-menhang mit dem Angebot kommunaler Sportstätten wie Rasenplätzen, Sporthallen oder Schwimmbädern. Wie soll es im kommunalen Sportstättenbau weitergehen? Kooperationen mit privaten Investoren und Sportorganisationen im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften oder die enge Zusammenarbeit beim Unterhalt der Sportstätten zwischen Kommune und Sportverein halten verstärkt Einzug in kommunales Handeln. Welche weiteren Lösungs-ansätze und Wege gibt es für die Zukunft? Welche Ideen und praktischen Beispiele ma-chen Mut für neue Projekte? Vor diesem Hintergrund führte die Investitionsbank Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, den kommunalen Landesver-bänden Schleswig-Holstein und dem Landessportverband Schleswig-Holstein die Ta-gung „Sportstättenbau neu denken und gestalten“ 17.01.2007 durch. Ausgewiesene Experten diskutierten auf der Veranstaltung die dringendsten Fragen und gingen dabei auf folgende Aspekte ein: - Planungsverfahren als Grundlage für Investitionsentscheidungen - Beispiele für modernes, innovatives Bauen - Modelle für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Kommune und Sportorganisatio-

nen - Innovative Finanzierungsmöglichkeiten am Beispiel konkreter Bauprojekte - Beratungsangebot der Investitionsbank Neben dem Vortrag "Sportstättenbau neu denken und gestalten: Innovative und koope-rative Bau- und Finanzierungskonzepte" von Dr. Robin S. Kähler, Direktor des Sport-zentrums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, bildeten vier Workshops den Ver-anstaltungsschwerpunkt: 1. Das Sportverhalten erfassen – den Sportstättenbedarf bestimmen: Geändertes

Sportverhalten erkennen – Planungsdaten erheben – Sportstätten planen Leitung: Prof. Dr. Horst Hübner, Forschungsstelle Kommunale Sportentwicklung, Wuppertal Beate Janke, Fachdienst Sport und Schule der Stadt Ahrensburg

2. Innovative Planungsbeispiele für den Sportanlagenbau: Beispiele für Sanierung, Um- und Neubau und Planung von kommunalen Sportanlagen Leitung: Dr. Jörg Wetterich, Institut für kooperative Planung und Sportstättenentwicklung, Stuttgart

3. Kommune/Sportvereine – Neue Bündnisse in der Sportstättenentwicklung: Sportan-lagen gemeinsam planen-bauen-betreiben-finanzieren Leitung: Traudchen Perrefort, Amt für Schule, Kultur, Sport und Jugend der Stadt Pinneberg

4. Projektrealisierung mit neuen Finanzierungskonzepten Neue Finanzierungsformen für Sportstätten anhand konkreter praktischer Beispiele Leitung: Dr. Robin Kähler Dr. Joachim Keck, Leiter Bereich Kommunen Investitionsbank Schleswig-Holstein

Informationsveranstaltungen "LoB" - für Führungskräfte und Mitarbeiter

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht ab dem 01.01.2007 eine leis-tungsorientierte Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor.

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Leistungsbezogene Bezahlungssysteme sind dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes bislang weitgehend unbekannt gewesen. Zudem ist die Einführung solcher Systeme durchaus anspruchsvoll. Daher war es für alle Arbeitgeber hilfreich, sich rechtzeitig das notwendige Know-How anzueignen, um erfolgreich den Einstieg in ein leistungsgerech-tes Bezahlungssystem zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden am 11.05., 01.06. und 22.06.2007 drei halbtägige Schulungen jeweils für Führungskräfte und Mitarbeiter ver-anstaltet, die von der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung und InFORM durchgeführt wurde. Referent der Veranstaltung war Dr. Felix Kratz von der Beratunsgesellschaft Baumgart-ner & Co., der sich bereits seit vielen Jahren mit dem Thema befasst. Schwerpunktmäßig wurden in der Veranstaltung folgende Themen behandelt: • Ziele für die Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung • Leistungsmessung • Auszahlungsmechanismen • Mögliche Konfliktpunkte und Anhaltspunkte zur rechtlichen Situation • Gesamtprozess: Zielvereinbarung/Leistungsbewertung, unterjährige Kommunikation,

Feststellung der Zielerreichung, Auszahlung • Erfolgsfaktoren für den Einführungsprozess Zur weiteren Unterstützung der kommunalen Arbeitgeber haben der Kommunale Arbeit-geberverband Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände eine umfang-reiche Arbeitshilfe zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung in Schleswig-Holstein vorgelegt. Darin wurden die Grundlagen, Probleme und Eckpunkte zur Umset-zung des Tarifvertrags bei der leistungsorientierten Bezahlung dargestellt und mit prakti-schen Hinweisen, Mustern und Beispielen angereichert. Chefsache Integrationspolitik – Kommunale Umsetzung des Nationalen Integrationsplans

Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Rahmen des zweiten Nationalen Integra-tionsgipfels am 12.07.2007 den Nationalen Integrationsplan präsentiert. Dieser verfolgt das Ziel, die Chancen einer gelungenen Integration sowie die Risiken, die sich aus fort-dauernden Integrationsdefiziten ergeben, in den Blick zu nehmen. Bei der Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans stand die Zusammenarbeit mit den Migranten ebenso im Mittelpunkt, wie der Ansatz, Integration als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe mit ihren vielfältigen integrationspolitischen Handlungsfeldern zu betrachten. Die Integrationspolitik soll die sprachlichen, ökonomischen, kulturellen Po-tentiale von Zuwanderung – insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – nutzen. Der Nationale Integrationsplan enthält klare Ziele sowie über 400 konkrete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. Die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein haben am 13.11.2007 gemein-sam mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein eine Veranstaltung in Kiel zur Vorstellung des Nationalen Integrationsplans durchgeführt.

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Hauptrednerin war Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer mit dem Vortrag "Nationaler Integrationsplan – im bundesweiten Kontext" Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner, referierte zum Nati-onalen Integrationsplan – im schleswig-holsteinischen Kontext. In einer Blitzlicht-Runde zur kommunalen Integrationspolitik diskutierten Oberbürger-meisterin Angelika Volquartz, Landeshauptstadt Kiel, Bürgermeister Wolfgang Schnei-der, Preetz, Landrat Georg Gorrissen, Kreis Segeberg und Bürgermeister Werner Schultz, Gemeinde Trappenkamp. Bildung gemeinsam verantworten – Entwicklung regionaler Bildungspartnerschaften

Das Ministerium für Bildung und Frauen und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, die Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben gemeinsam am 15.04.2008 die Tagung "Bildung gemeinsam verantworten – Entwick-lung regionaler Bildungspartnerschaften" im Haus des Sports in Kiel durchgeführt. Die Veranstaltung diente der Diskussion mit Experten aus Wissenschaft und Praxis und bot interessierten Vertretern aus Schule, Politik, Verwaltung und Jugendhilfe Gelegen-heit, sich über Gelingensbedingungen kommunaler Bildungspartnerschaften im Umfeld von Ganztagsschulen zu informieren und auszutauschen. Nach der Begrüßung und einer Eröffnungsrunde durch die Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht, den Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Frauen, Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann und für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein, Jochen von Allwörden, wurden auf der Veranstaltung Praxisbeispiele vorgestellt von • Hans-Jürgen Kütbach, Bürgermeister der Stadt Bad Bramstedt • Dr. Harry Stussun, Schulleiter der Realschule Büchen • Roswitha Neuroth, Schulleiterin der Grundschule Büchen • Franz-Josef Scholz, Schulleiter der Grundschule Eichholz Lübeck • Uwe Gaul, Fachdienstleiter Schule und Kultur der Stadt Flensburg Vom Deutschen Jugendinstitut München referierte Dr. Heinz-Jürgen Stolz zum Thema "Lokale Bildungslandschaften". Die Moderation der Veranstaltung wurde von Maren Wichmann, Serviceagentur "Ganz-tägig lernen" durchgeführt. LOB-Kongress Empfehlungen: Aus der Praxis – Für die Praxis

Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind auf einem guten Weg flächendeckend die leistungsorientierte Bezahlung in ihren Verwaltungen einzuführen. Nach einer Befragung aller Kommunen in Schleswig-Holstein im Auftrag des Kommunalen Arbeitgeberverban-des und der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holstein im Jahr 2007 haben be-reits deutlich über 2/3 aller Kommunen eine Dienstvereinbarung abgeschlossen und die übrigen befinden sich in der abschließenden Verhandlungsphase. Damit nimmt Schles-wig-Holstein bei der Umsetzung der LOB einen Spitzenplatz im Bundesgebiet ein.

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Dennoch sind bei vielen Verantwortlichen, betroffenen Mitarbeitern und Personalräten noch etliche Fragen offen und insbesondere in der praktischen Umsetzung besteht wei-terer Schulungs-, Informations- und Beratungsbedarf. Um die Kommunen und die kommunalen Unternehmen in Schleswig-Holstein intensiv und praxisnah bei der Einführung der leistungsorientierten Bezahlung zu unterstützen, führte der Kommunale Arbeitgeberverband gemeinsam mit den kommunalen Landes-verbänden und der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung am 17.04.2008 im Hotel ConventGarten in Rendsburg den LOB-Kongress "Empfehlungen: Aus der Pra-xis – Für die Praxis" durch. Ziel des Kongresses war es, praktische Hilfen für die alltägli-chen Probleme zu geben. Im Vordergrund der Veranstaltung standen daher Themen wie "Mitarbeitergespräche führen", "Zielvereinbarung schließen" und "Konflikte lösen". Neben dem Impulsreferat "Zehnkampf-Power für die öffentliche Verwaltung – Warum Leistung sich lohnt" von Marcel Wüst, Damp Holding AG, standen u.a. Workshops mit namhaften Trainern und Referenten zu den nachstehenden Themen auf dem Pro-gramm: 1. Mitarbeitergespräche im LOB-Prozess: Gespräche als Beziehungsprozess gestalten

– Akzeptanz und Motivation fördern 2. Konfliktfeld LOB – Mediation: Mittel zur Konfliktvermeidung und Konfliktlösung 3. Führen und Steuern mit Zielen 4. Zielvereinbarungen: Erfolgskritische Parameter aus Sicht der Mitarbeiter und Füh-

rungskräfte 5. Eine neue Führungskultur für den öffentlichen Dienst 6. Führung und Verwaltungssteuerung verbinden: Produktziele werden zu Zielvereinba-

rungen 7. Personal- und Betriebsräte im Spannungsfeld der LOB 8. Sonderprobleme LOB: Tarifrecht, Beamte, Datenschutz – quo vadis? LOB - Herausforderung in Kindertagesstätten

Die Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) ist in den schleswig-holsteinischen Kommunen vielfach bereits weit vorangeschritten. In einigen Spezialbe-reichen der Verwaltung besteht jedoch gesonderter Informationsbedarf. So wurde in ei-ner ersten Spezialveranstaltung der Aufgabenbereich 'Kindertagesstätten' besonders beleuchtet. Die Informationsveranstaltung fand am 19.06.2008 im Auditorium der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz auf Einladung des Kommunalen Arbeit-geberverbandes Schleswig-Holstein und der kommunalen Landesverbände statt. Schwerpunkte der Veranstaltung bildeten • das Referat "Grundzüge der Leistungsorientierten Bezahlung"

von Claudia Zempel, Dezernentin im Städteverband Schleswig-Holstein, und Dr. Kai Litschen, Stv. Geschäftsführer beim Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein sowie

• Praxisbeispiel 1 Katrin Schulz, Zweckverband Kindertagesstätten Heide Umland

• Praxisbeispiel 2 Regina Rodan, Kita-Leitung Gemeinde Tremsbüttel

• LoBenswerte Kitaarbeit Marion Sturm-Hansow, Beraterin KITACONSULT

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4. Arbeitsschwerpunkte des Städteverbandes Schleswig-Holstein für das Jahr 2008

4.1 Finanzen

Kommunaler Finanzausgleich (Finanzbeziehungen Land-Kommunen)

Mit dem Landeshaushalt 2007/2008 ist mit 120 Mio. € jährlich in den kommunalen Fi-nanzausgleich gegen den Widerstand der Kommunen und im Widerspruch zu den Aus-sagen des Koalitionsvereinbarung, die einen solchen Eingriff ausschloss. Im Verhältnis zu der dem Landeshaushaltsplan 2007 und 2008 zugrunde gelegten Prognose über die zukünftige Einnahme- und Ausgabeentwicklung des Landes ergeben sich erhebliche Abweichungen. Diese Abweichungen müssen nach Auffassung der kommunalen Lan-desverbände zu einer Neubewertung des Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich vor dem Hintergrund der tatsächlichen Entwicklung führen. Trotz der erforderlichen Neu-bewertung wegen massiver Veränderung der Entscheidungsgrundlagen steht nach der Kabinettsentscheidung der Landesregierung zu erwarten, dass der Eingriff im Haushalt 2009/2010 fortgesetzt werden soll. Es gibt die politische Zusage, dass der Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich kompensiert werden soll. Der Nachweis für das Einhalten dieser politischen Zusage ist bisher noch nicht erbracht. Weiteres Vorgehen: Die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein wird sich intensiv auf die Diskussion im Zusammenhang mit der Aufstellung des nächsten Haushalts und den da-mit in Verbindung stehenden Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich vor-bereiten. Zudem wird sie auf Grundlage der aktuellen Beschlusslagen die Einrichtung eines „Finanzausgleichsbeirats“ einfordern, in dem frühzeitig mit den Vorsitzenden und Geschäftsführern der kommunalen Landesverbände die Finanzbeziehungen erörtert werden und Entscheidungen zusammen mit den kommunalen Landesverbänden vorbe-reitet werden sollen. Darüber hinaus wird die Geschäftsstelle weiterhin Kompensations-maßnahmen anmahnen. Schließlich bedarf es bei einem erneuten Eingriff in das FAG der rechtlichen Prüfung, ob sich ein solches Vorgehen angesichts der veränderten Aus-gangslage als verfassungsgemäß erweist. Kommunaler Finanzausgleich (Struktur und Novellierung des Finanzausgleichs)

Im Koalitionsvertrag heißt es u. a.: „Der kommunale Finanzausgleich wird neu geordnet, hierzu werden u. a. die vorhande-nen Gutachten herangezogen. Die derzeitigen Vorwegabzüge im kommunalen Finanz-ausgleich werden überprüft, den Kommunen wird die Finanzmasse dann ungeschmälert zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen zwischen dem Land und den Kommunen werden in einem kommunalen Leistungsgesetz geregelt. Wir werden einen einfacheren, gerechteren und aufgabenbezogenen Finanzausgleich bei Wahrung der Ausgleichsfunk-tion zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen ermöglichen. Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich mit dem alleinigen Ziel einer Entlastung des Landeshaus-haltes wird es nicht geben.

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Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument der Kommunen. Überprüfung des KIF gemeinsam mit den Kommunen im Hinblick auf Effi-zienz der Durchführung als auch in der Zielrichtung.“ Im Zusammenhang mit dem Funktional- und Verwaltungsstrukturreformprozess auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte wird über die Einführung des Status „Große Kreisangehörige Stadt“ beraten. Die Einführung der Großen Kreisangehörigen Stadt be-dingt eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, um eine verlässliche und Aufgaben angemessene Finanzausstattung der Großen Kreisangehörigen Stadt sicher zu stellen. Weiteres Vorgehen: Die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein wird sich intensiv auf die Diskussion mit dem Land vorbereiten. Zu den Zweckzuweisungen und zum Erhalt des Kommunalen Investitionsfonds liegen aktuelle Beschlüsse des Städteverbandes Schles-wig-Holstein vor. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.09.2008 wurde eine Arbeitsgruppe zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs eingesetzt, in der die laufenden Dis-kussionen begleitet und eigene Vorschläge zur Anpassung des FAG entwickelt werden. Zum Modell der Großen Kreisangehörigen Stadt hat der Städteverband Schleswig-Holstein ein Konzept mit einem Regelungsvorschlag für die Einführung eines § 59 s GO vorgelegt, das dem Innenministerium vorliegt und Gegenstand der Untersuchung von Prof. Dr. Ewer war. Dieses Modell hat durch den Gutachter in weiten Teilen Zustimmung erfahren. Unternehmenssteuerreform (Gemeindefinanzreform)

Im Jahr 2007 wurde die Unternehmenssteuerreform beschlossen, die erhebliche Aus-wirkungen auf die kommunalen Steuereinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer haben wird (- 4-5 %). Die Auswirkungen sind noch nicht endgültig abschätzbar, insbesondere ist fraglich wie sich das Gewerbesteueraufkommen in den einzelnen Mitgliedsstädten aufgrund der Struktur der Gewerbesteuer zahlenden Betriebe entwickeln wird. Zudem wirft das neue Recht ggf. rechtliche Fragestellungen auf. Weiteres Vorgehen: Die Geschäftsstelle wird die ersten Erfahrungen zur Unternehmenssteuerreform mit den Mitgliedstädten auswerten. Fortentwicklung des Gemeindehaushaltrechts

Nachdem am 23.11.2003 die Innenministerkonferenz den Rahmen für die Fortentwick-lung des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen hat, wurde auf Landesebene eine ge-meinsame Arbeitsgruppe der kommunalen Landesverbände und des Landes unter Lei-tung des Innenministeriums eingerichtet, die ihre Arbeit im Frühjahr 2004 beginnen hat. In dieser Arbeitsgruppe sind die zur Umsetzung notwendigen Änderungen der Gemein-dehaushaltsordnung vorbereitet worden.

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Der Rechtsrahmen (Doppik-Einführungsgesetz, GemHVO Doppik, VV-Doppik) liegt nunmehr vollständig vor. Zur operativ-fachlichen Unterstützung der Mitgliedskommunen haben die kommunalen Landesverbände das Projekt Innovationsring NKR-SH (www.nkr-sh.de) gegründet, das mit Ablauf des Jahres 2008 endet. Weiteres Vorgehen: Eine verbandsinterne Arbeitsgruppe begleitet kontinuierlich den Umsetzungsprozess und bereitet die Positionierung des Verbandes zu einzelnen Fragestellungen vor. Die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein und Vertreter der Mit-gliedsstädte wirken in der Arbeitsgruppe „Reform des Gemeindehaushaltsrecht“ beim Innenministerium mit. Die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein wird die Arbeit des Innova-tionsrings in den Gremien begleiten und Fach- bzw. Informationsveranstaltungen vorbe-reiten. Darüber hinaus muss die Frage einer dauerhaften Umsetzungsunterstützung der Kommunen in Schleswig-Holstein nach Auslaufen des NKR-SH konzeptionell entwickelt werden. Neue Finanzierungsformen kommunaler Investitionen (PPP, Schuldenmanage- ment, Einsatz von Derivaten)

Im Auftrag des Bundesbauministeriums ist ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, den Rechtsrahmen für Private Public Partnership - Modelle (PPP) zu untersuchen. Die-ses Gutachten liegt vor. Das Thema ist darüber hinaus im Forum „Unternehmen Stadt“ beim 1. Städtekongress des Städteverbandes Schleswig-Holstein 2004 behandelt wor-den. Seitdem hat sich der Einsatz neuer Finanzierungsformen im Verbandsbereich wei-ter verstärkt und wird auch durch das Land mit seinem aus Mitarbeitern des Finanzmi-nisteriums und der Investitionsbank bestehenden Kompetenzteam weiter gefördert. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass eine Investitionssicherung durch öffentlich-private Part-nerschaften (PPP) gewährleistet werden soll. Im Rahmen des Schulneubaus und der Schulbausanierung soll ein Investitionsschub ausgelöst werden. Innerhalb von zwei Jah-ren soll der Investitionsstau aufgelöst werden. Weiteres Vorgehen: Über die unterschiedlichen Modelle der Finanzierung von Investitionen muss fortlaufend informiert werden. Es besteht Prüfungs- und Klärungsbedarf hinsichtlich rechtlicher Fra-gestellungen, die insbesondere vergaberechtlicher Art sind. Es müssen Modelle entwi-ckelt werden, die insbesondere die Transaktionskosten minimieren. Soweit es den Einsatz von Derivaten anbetrifft, soll der Erfahrungsaustausch mit dem Finanzministerium intensiviert und ggf. institutionalisiert werden.

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4.2 Bildung

Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren (Krippenfinanzie-rung); Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung", Betriebskostenför-derung ab 2009 und beitragsfreies Kindergartenjahr

Investitionsprogramm ab 2008: Die kommunalen Landesverbände und das Ministerium für Bildung und Frauen des Lan-des Schleswig-Holstein haben sich im Sommer 2008 auf ein Verfahren zur Umsetzung des vor kurzem beschlossenen Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung" verständigt. Ziel der Verhandlungen war es, ein unbürokratisches und zügiges Verfahren zu entwickeln, um die notwendigen Bauvorhaben, deren Planung in vielen Städten be-reits abgeschlossen ist, möglichst rasch umsetzen zu können. Öffentlich-rechtliche Ver-träge zwischen dem Land sowie den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten sollen die Grundlage für die Abwicklung des Investitionsprogramms bilden. Bestandteil dieser Verträge ist die "Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitio-nen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung". Die Richtlinie sieht vor, dass die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte die Mittel aus dem Investitionsprogramm bewilligen. Die kreisfreien Städte haben die öffentlich-rechtlichen Verträge bereits unterzeichnet bzw. werden dies kurzfristig veranlassen. Die meisten Kreise sind hierzu erst nach entsprechenden Beschlüssen der Kreistage bereit. Das Verfahren der Bewilligung verzögert sich dadurch bis in den Herbst dieses Jahres, so dass die Richtlinie nicht, wie vom Städteverband Schleswig-Holstein nachdrücklich gefordert, noch vor der Sommerpause in Kraft treten konnte. Gleichwohl kann jetzt schon mit wichtigen vorbereitenden Arbeiten begonnen werden. So sollte zügig der Be-darf an zusätzlichen Plätzen für unter Dreijährige festgestellt werden. Ferner kann inten-siv darüber beraten werden, ob für neue Plätze Neubauten oder die Umgestaltung vor-handener Substanz in Betracht kommen können. Die kreisangehörigen Städte und Ge-meinden können schon jetzt den so ermittelten Bedarf an Plätzen an die Kreise melden. Die Kreise können dies mit der eigenen Bedarfsplanung abstimmen und prüfen, ob die ermittelten Kosten angemessen sind und entscheiden zeitig, ob die Vorhaben in die Be-darfspläne aufgenommen werden können, so dass im Herbst d. J. unverzüglich die Be-willigungsbescheide erteilt werden können. Betriebskostenförderung ab 2009: Im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2009/2010 soll das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geändert werden. In das FAG soll ein neuer § 31 c eingefügt werden. Danach leitet das Land Finanzierungsanteile des Bundes (Umsatzsteuer-Mehreinnahmen) an die Kreise und kreisfreien Städte weiter. Das Land stellt Mittel in gleicher Höhe für die Be-triebskostenförderung ab 2009 zur Verfügung. Der neue § 31 c sieht einen Verteiler-schlüssel nach der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen bemessen nach der Zahl des jeweils vergangenen Jahres vor. Der Städteverband Schleswig-Holstein wird hierzu Eckpunkte und Verfahrensvorschläge zur Betriebskostenförderung U3 ab 2009 vorlegen. Er strebt auch bei der Betriebskostenförderung ein schlankes und Ressourcen schonendes Ver-fahren an, neue oder umfangreiche zusätzliche Verwaltungsaufgaben mit weiteren Kos-ten müssen vermieden werden. Der Vorschlag sieht eine Förderung "pro betreutem Kind" analog zum Investitionskostenzuschuss vor, der eine kalkulierbare Basis für alle Beteiligten bietet. Es sollte eine Förderung analog zum Investitionskostenzuschuss ein-geführt werden. Diese Förderung ist nach Auffassung des Städteverbandes Schleswig-Holstein bedarfs- und verteilungsgerecht. Die Zuwächse der Zahl der tatsächlich betreu-

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ten Kinder werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Ausgangssituation. Es wird ein Verteilungssystem angestrebt, von dem auch insbesondere finanzschwächere Kommu-nen profitieren. Der Städteverband Schleswig-Holstein unterstützt insofern die Absicht des Landes, einen neuen § 31 c in das FAG einzufügen. Eine kontinuierliche Fortset-zung der Betriebskostenförderung des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein über das Jahr 2013 hinaus ist gleichwohl die zwingende Voraussetzung zur Umsetzung der vorstehenden Eckpunkte. Beitragsfreies Kindergartenjahr: Die politisch angedachte Einführung so genannter beitragsfreier Jahre bleibt im Zusam-menhang mit der vorstehenden Betriebskostenförderung "Ausbau U3" unbeachtlich, weil nur die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen berührt wird. Für die Einführung eines oder mehrerer beitragsfreier Kindergartenjahre wird der Städteverband Schleswig-Holstein in Kürze Eckpunkte und Prüfkriterien erarbeiten. Dabei wird der Städteverband zu bedenken geben, dass der Verzicht auf Kindergartengebühren ein solides Finanzie-rungskonzept erfordert und nicht an anderer Stelle familienattraktive Lebensbedingun-gen beeinträchtigt werden. Novellierung des Schulgesetzes

Am 24.01.2007 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das neue Schulgesetz verab-schiedet. Es ist am 13.02.2007 in Kraft getreten. Im parlamentarischen Verfahren hatte der Städteverband Schleswig-Holstein darauf hingewiesen, dass das neue Schulgesetz • zu erheblichen Investitionskosten bei den Schulträgern führen wird, • die Schulträgerinteressen durch die Regelung über die freie Schulwahl (§ 24) nicht

hinreichend berücksichtigt, • im berufsbildenden Bereich keine Zusammenführung von inneren und äußeren

Schulangelegenheiten durch Einführung der Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) zulässt,

• zwar den Schullastenausgleich interessengerecht neu regelt, aber unvollständig bleibt,

• für die Neuordnung der Schulträgerstruktur ein umfassendes Kooperationskonzept verlangt und hierfür sichere Planungsgrundlagen geschaffen werden müssen.

Das neue Schulgesetz stellt die Schulträger vor erhebliche Herausforderungen im Be-reich der Schulentwicklungsplanung, der Gestaltung der Schullandschaft durch die Ein-führung neuer Schulformen (Gemeinschaftsschule/ Regionalschule), der Neuorganisati-on der Schulträgerstruktur, des Übergangs von Kreisgymnasien, der Finanzierung der Strukturveränderungen usw. Darüber hinaus verändert sich die Schule allgemein als Ort des Lebens und des Lernens durch die Einführung der offenen Ganztagsschule. Der Strukturwandel hin zur Ganz-tagsschule, der durch das „Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung“ ange-schoben worden ist, wird sich weiter fortsetzen. Weiteres Vorgehen: Die Umsetzung des neuen Schulgesetzes wird durch die Geschäftsstelle in regelmäßi-gen Erfahrungsaustauschen auf Verbandsebene intensiv begleitet. Hinzu kommt die Er-arbeitung von Positionspapieren zu einzelnen Themenfeldern der schulischen Bildung (z.B. Ganztagsschulbereich).

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Regionale Berufsbildungszentren

Mit der Schulgesetznovelle wurde die Fortentwicklung beruflicher Schulen zu sog. Regi-onalen Berufsbildungszentren gesetzlich verankert. Damit ergeben sich erhebliche Ver-änderungen in den Bereichen der • die Organisationsentwicklung • die Unterrichtsorganisation und –gestaltung • die Organisationsstruktur • die Weiterbildungsfähigkeit • die Kooperation. Weiteres Vorgehen: Die Umsetzung wird durch die Geschäftsstelle begleitet. 4.3 Funktional- und Verwaltungsstrukturreform

Die Regierungsfraktionen des 16. Schleswig-Holsteinschen Landtages haben eine Funk-tional- und Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich und auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vorgesehen. Kreisangehöriger Bereich Grundlage des Verwaltungsstrukturreformprozesses in den Jahren 2006 und 2007 war der Koalitionsvertrag vom 16.04.2005 für die 16. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages von 2005-2010 zwischen der CDU und der SPD. Er hat in den Zeilen 482-493 folgendes Ziel formuliert: "Die Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten im kreisangehörigen Bereich ist im In-teresse einer weiteren Professionalisierung und Kostenreduzierung deutlich zu verklei-nern, z.B. durch Schaffung gemeinsamer Verwaltung oder Bildung größerer Ämter. Da-bei sind Verwaltungen zu bilden, die grundsätzlich einen Bereich mit mindestens 8.000 bis 9.000 Einwohnern erfassen. Die Zuständigkeitsbereiche dieser neuen Verwaltungen orientieren sich an den Verflechtungsräumen, wirtschaftliche und verkehrliche Zusam-menhänge sind wichtige Maßstäbe für die Gestaltung." Der Koalitionsvertrag sieht somit vor, die Verwaltungsstruktur in Schleswig-Holstein auf allen Ebenen grundlegend zu reformieren. Im kreisangehörigen Bereich sind die gesetz-lichen Voraussetzungen für die angestrebte Reform in zwei Schritten geschaffen wor-den. Als erster Schritt ist am 28.03.2006 das Erste Verwaltungsstrukturreformgesetz beschlossen worden. Das Gesetz ist am 31.03.2006 in Kraft getreten. Als zweite Stufe der Verwaltungsstrukturreform ist im Hinblick auf die im Jahr 2008 stattfindende Kom-munalwahl am 14.12.2006 das Zweite Verwaltungsstrukturreformgesetz beschlossen worden, durch das die abschließenden Regelungen zur Verwaltungsstrukturreform ge-schaffen worden sind. Das Gesetz ist am 01.01.2007 in Kraft getreten. In der Präambel des Ersten Verwaltungsstrukturreformgesetzes vom 28.03.2006 werden die Ziele der Reform wie folgt beschrieben:

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"Das Land strebt eine nachhaltige Modernisierung und Verschlankung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen an. Oberstes Ziel ist es, den Einwohnerinnen und Einwoh-ner des Landes professionelle, wirtschaftliche und bürgernahe Verwaltungen zur Seite zu stellen. Für die kommunale Ebene bedeutet dies, dass die Zahl der Verwaltungsein-heiten im kreisangehörigen Bereich durch Schaffung gemeinsamer Verwaltungseinhei-ten oder die Bildung größerer Ämter deutlich verkleinert werden muss. Die neuen Ver-waltungseinheiten sollen mindestens 8.000 bis 9.000 Einwohner betreuen, um zu ge-währleisten, dass Dienstleistungen kompetent und effizient erbracht werden.“ Die gesetzlichen Regelungen mit einer Mindesteinwohnergröße von 8.000 Einwohnern pro Verwaltung (vgl. § 48 Abs. 1 GO) haben eine tiefgreifende Verwaltungsneugliede-rung des kreisangehörigen Bereichs zur Folge, mit weitreichenden Folgewirkungen für den kommunalverfassungsrechtlichen Status von Gebietskörperschaften und erhebli-chen Auswirkungen für die Mitarbeiter der Verwaltungen, leitenden Verwaltungsbeam-ten, Bürgermeister sowie die ehrenamtlich Tätigen. Im Ergebnis ist sie eine Ämterstruk-turreform zur Stärkung der Ämter und zu Lasten der kleineren - bisher amtsfreien Ge-meinden und - vor allem - der Städte geworden. Mehr als 40 Ämter haben sich zusam-mengeschlossen, 24 Gemeinden und zehn Städte sind amtsangehörig geworden; weite-re drei Städte haben ihre Verwaltung in einer Verwaltungsgemeinschaft Ämtern übertra-gen. Eine Auswertung der Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich, die der Städteverband Schleswig-Holstein im April 2007 vorgenommen hat (Perspektiven für eine interkommunale Funktionalreform zur Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft zentraler Orte, Heft 15 der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein) kommt zu folgendem Ergebnis: „• Es hat sich gezeigt, dass durch eine ungesteuerte Freiwilligkeitsphase die Vorausset-

zungen der Koalitionsvereinbarung vielfach nicht beachtet worden sind. • Amtsverwaltungen im Nahbereich von Mittelzentren haben zum weit überwiegenden

Teil mit den zentralen Orten in der Nachbarschaft keine gemeinsame Verwaltung aufgebaut, obwohl dort vielfach der Amtssitz belegen ist (war).

• Der Gebietszuschnitt der neuen Verwaltungseinheiten folgt häufig nicht den tatsächli-

chen Verflechtungsbeziehungen, sondern zumeist dem Kriterium einer größtmögli-chen Gemeinde- und Interessenhomogenität.

• Der Verwaltungsstrukturreformprozess wurde nicht dazu genutzt, die wechselseitigen

Interessen der zentralen Orte und der Umlandgemeinden im Rahmen einer Gesamt-verwaltung in Einklang und Ausgleich zu bringen.

• Ehemals hauptamtlich verwaltete Zentrale Orte, namentlich die Unterzentren, verfü-

gen vielfach über keine eigene hauptamtlich geleitete Verwaltung mehr und mussten ihre Amtsfreiheit aufgeben."

Nach § 48 Abs. 1 Satz 3 GO besteht eine Ausnahmemöglichkeit von der Pflicht zur eh-renamtlichen Verwaltung. Das Innenministerium als Genehmigungsbehörde legt die Ausnahmemöglichkeit für Städte und Gemeinden unter 8.000 Einwohnern sehr zurück-haltend aus. Einen Anwendung der Vorschrift ist bisher auf die Stadt Niebüll beschränkt. Obwohl z.B. die Stadt Glücksburg im Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungs-gericht gegen das Innenministerium obsiegt hatte (vgl. Urteil v. 22.11.2007, 6 A 67/07), blieb das Innenministerium auch bei erneuter Ermessensausübung bei seiner ablehnen-den Haltung.

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Der Gesetzgeber hat in § 48 Abs. 3 die Möglichkeit geschaffen, dass in Städten und Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern, die Gemeindevertretung beschließen kann, einen Gemeindedezernenten einzustellen. Diese sollen zur Unterstützung der Aufga-benerfüllung der ehrenamtlichen Bürgermeister tätig werden. Das Modell des Gemein-dedezernenten ist bisher in Schleswig-Holstein ohne Anwendungsfall geblieben, weil die Kosten (kommunaler Wahlbeamter) auf der einen Seite und die Kompetenzen (lediglich Unterstützungsfunktion) auf der anderen Seite in einem Missverhältnis stehen. Den An-sprüchen der größeren zentralen Orte an einer Wahrnehmung ihrer eigenen Verwal-tungsbelange würde durch den Gesetzgeber besser entsprochen, wenn es ihnen gestat-tet würde, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen, der dann in die Gesamtver-waltung – ausgestattet mit eigenen Kompetenzen (z.B. der Stadtentwicklung) - einge-gliedert wird. Offen ist zurzeit, in welchem Umfang Aufgaben von den Kreisen auf die größer gewor-denen Verwaltungseinheiten im kreisangehörigen Bereich verlagert werden (interkom-munale Funktionalreform). Aufgaben der Bauaufsicht, der Naturschutzbehörden, des Denkmalschutzes, der KfZ-Zulassung oder des Jugendamtes können auch von kreisan-gehörigen Verwaltungseinheiten wahrgenommen werden und setzen für eine wirtschaft-liche Aufgabenerfüllung teilweise interkommunale Zusammenarbeit voraus. Der Städte-verband Schleswig-Holstein hat hierfür das Konzept der Bildung von Schwerpunktver-waltungen vorgeschlagen (vgl. dazu "Perspektiven für eine interkommunale Funktional-reform zur Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft zentraler Orte", Heft 15 der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein). Weiteres Vorgehen:

Das Thema Funktional- und Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich wirft in der Umsetzung einen erheblichen Beratungsbedarf in Einzelfragen auf. Der Vor-stand des Städtebundes Schleswig-Holstein hat eine Arbeitsgemeinschaft der ehrenamt-lich verwalteten Städte gegründet, die sich mit den Perspektiven der zentralen Orte in den neuen Verwaltungsstrukturen beschäftigt und hierzu im Laufe des Jahres 2008 ein Positionspapier entwickeln wird. Kreise und kreisfreie Städte Nach dem Scheitern der in der Koalitionsvereinbarung angelegten kommunalen Verwal-tungsregionen haben Gutachter den Bedarf und die Voraussetzungen für eine Kreisge-bietsreform geprüft. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gutachten: I. Prof. Dr. Wolfgang Ewer Gutachten zu den verfassungsrechtlichen Rahmen-

bedingungen der Verwaltungsstruktur-, Funktional- und Kreisgebietsreform (279 S.)

II. Prof. Dr. Hans Peter Bull Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen einer Funktional-, Struktur- und möglichen Kreisgebietsre-form in Schleswig-Holstein (146 S.)

III. Prof. Dr. Helmut Seitz Fiskalische und ökonomische Aspekte einer Verwal-tungsreform in Schleswig-Holstein (149 S.)

IV. Prof. Dr. Joachim Jens Hesse Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform in Schles-wig-Holstein (259 S.)

V. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof Thesen zur Planung einer Kreisreform in Schleswig-Holstein (13 S.)

VI. Finanzministerium, Abteilung Verwaltungsmodernisierung (Prof. Dr. Schliesky)

Einschätzungen zu den Fragestellungen: - Auswirkungen von E-Government auf die Aufga-

benerledigung, insbesondere alternative Modelle der Aufgabenerledigung

- Auswirkungen der Aufgabenübertragungen auf die IT-Struktur (112 S.)

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Die Landesregierung sieht einen „finanziell begründeten, funktional und strukturell gebo-tenen Anpassungsbedarf“ auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Parallel dazu sei eine verstärkte Kooperation der Kreise zwingend erforderlich. Der pure Aufruf zu mehr Zusammenarbeit reiche nach Gutachterauffassung nicht aus. Mit Blick auf die langfristi-gen Effekte einer Kreisgebietsreform sei begleitend dazu zumindest auch eine Koopera-tionsförderung durch das Land erforderlich. Das Land hat nunmehr Leitlinien für den Prozess festgelegt und den Prozess zeitlich wie folgt gestaltet:

2008 / 2009 / 2010/ 2011/2012/2013

12/2007Leitlinien1. Lesung

02/2008Leitlinien 2. Lesung

08/2008Gesetz-entwurf

LReg

12/20081. Lesung

04/20092. Lesung

IV. Leitlinien der Landesregierung – Zeitplan

Finanzielle Förderung,FreiwilligeFusionen

Freiwillig-keitsphase

Prüfung derEffizienz-renditen

Zwangs-fusionen

Umfangreiche Aufgabenverlagerungen vom Land auf die Kreise und kreisfreien Städte hat es bisher noch nicht gegeben, sind aber weiterhin in der politischen Diskussion (z.B. Aufgaben der staatlichen Umweltämter, der Ämter für die Ländlichen Räume, der Katas-terverwaltung). Weiteres Vorgehen: Das Thema Funktional- und Verwaltungsstrukturreform wird weiterhin intensiv durch die Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen und Gremien begleitet. Interkommunale Funktionalreform Die Vorstände des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein haben sich nicht zuletzt angesichts der aktuellen Diskussion über eine mögliche Kreisgebietsreform intensiv mit dem Prozess der Verwaltungsmodernisierung und den damit eingeschlosse-nen Themen der Verwaltungsstruktur- und Funktionalreform beschäftigt. Dabei sind die auch in Schleswig-Holstein zu beobachtenden Widersprüche zwischen einem als fach-lich notwendig angesehenen Aufgabenorganisationsmodell und einem klaren, an den Kommunen orientierten Gebietsorganisationsmodell einbezogen worden. Insbesondere der Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein hat im Rahmen einer Klausurtagung Anfang 2007 eine detaillierte Auswertung des Verwaltungsstrukturre-

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formprozesses im kreisangehörigen Bereich vorgenommen und die Frage der Fortent-wicklung zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen im kreisangehörigen Bereich gestellt. Als Ergebnis der Beratungen in den Vorständen von Städtebund und Städtetag Schles-wig-Holstein wurde 2007 das Positionspapier „Perspektiven für eine interkommunale Funktionalreform zur Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft zentraler Orte“ durch die Geschäftsstelle erstellt (Heft 15 der Schriftenreihe), in dem die genannten Be-schlussfassungen noch einmal ausführlich aufgearbeitet worden sind. Der Städtever-band Schleswig-Holstein leistet mit diesem Heft der Schriftenreihe einen Diskussionsbei-trag zur Umsetzung einer bürgernahen Verwaltungsorganisation, der auch die tiefgrei-fende Verwaltungsneugliederung im kreisangehörigen Bereich berücksichtigt. Zugleich verbindet der Städteverband Schleswig-Holstein damit das Angebot zur umfassenden interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Städten und den Verwaltungen des Ver-sorgungsbereichs zentraler Orte. Weiteres Vorgehen: Das Thema Funktional- und Verwaltungsstrukturreform wird weiterhin intensiv durch die Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen und Gremien begleitet. Ins-besondere müssen die Grundsätze zur Interkommunalen Funktionalreform, die Gegen-stand des von der Landesregierung zu entwickelnden Gesamtkonzepts sein sollen, unter Einbeziehung der anderen kommunalen Landesverbände umfassend bewertet und dis-kutiert werden. 4.4 Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz, Jugend-, Familien-, Frauen- und Seniorenpolitik

Ausführungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zum Sozialgesetzbuch XII; Aufgabenübertragung der Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers (Einglie-derungshilfe) auf die Kreise und kreisfreien Städte und dessen Umsetzung Nach der neuen Vorschrift des § 97 Abs. 2 SGB XII wird die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Landesrecht bestimmt. Soweit Landesrecht keine Bestimmung enthält, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für die Maßnahmen in den §§ 53 bis 72 AG SGB XII sachlich zuständig. Diese Vorschrift trat am 01.01.2007 in Kraft. Zur Aufgabenträgerschaft der Eingliederungshilfe sind per Gesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungs-verantwortung auf der kommunalen Ebene ab 01.01.2007 gebündelt wurde. Weiteres Vorgehen: Es finden regelmäßige Konsultationsgespräche des Ministeriums für Soziales, Gesund-heit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein mit dem Städtever-band Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag statt, um die Arbeitsweise und Umsetzung des AG SGB XII auf örtlicher Ebene zu strukturieren. Die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein wird die Diskussion ständig begleiten, wobei die vitalen Interessen der kreisfreien Städte besonders berücksichtigt werden müssen.

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Umsetzung des Landesrahmenvertrages (LRV) nach § 79 SGB XII

Das Land Schleswig-Holstein hat den Kreisen und kreisfreien Städten durch das Ausfüh-rungsgesetz zum SGB XII mit Wirkung ab 01.01.2007 nahezu alle Aufgabenbereiche nach dem SGB XII zur pflichtigen Selbstverwaltung übertragen. U.a. ergibt sich das Er-fordernis, die Gestaltung der Eingliederungshilfegewährung in Schleswig-Holstein neu zu akzentuieren. Um dies zu erreichen, wurde mit Schreiben vom 18.12.2006 der Lan-desrahmenvertrag in der Fassung des Jahres 2004 gekündigt. Inzwischen liegt ein neuer Landesrahmenvertrag vor. Die kommunalen Landesverbände haben die mit der seinerzeitigen Kündigung verfolgten Ziele erreicht. Dies umfasst vor allem praxisgerechte Kriterien der künftigen individuellen Hilfeplanung, die transparenten und verlässlichen Kriterien zur Festlegung und Vereinbarung leistungsgerechter Vergü-tungen und transparente Vorgaben der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen sowie der wichtigen Abgrenzung unternehmerischer Anbieterfunktionen vom sozialan-waltschaftlichen Anspruch der Wohlfahrtsverbände. Daneben sind schlanke Strukturen für die weitere Abwicklung des Vertrages in einer Vertragskommission verabredet wor-den. Weiteres Vorgehen Der Städteverband Schleswig-Holstein wirkt mit zwei Personen in der Vertragskommis-sion mit. Die Vertragskommission hat ständige Arbeitsgruppen eingesetzt, um insbeson-dere das Vergütungsverfahren zu ordnen. Die Umsetzung des Landesrahmenvertrages ist ein kontinuierlicher Prozess, in den die Geschäftsstelle fortlaufend eingebunden blei-ben muss. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz des Bundes; Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein

Der Deutsche Bundestag hat am 14.03.2008 das Gesetz zur strukturellen Weiterent-wicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht die Errichtung von Pflegestützpunkten in der gemeinsamen Trägerschaft der Pflege- und Krankenkassen, der Träger der örtlichen Altenhilfe und der Träger der Sozialhilfe vor. Voraussetzung ist, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Fami-lie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein als "Oberste Landesbehörde" im Sinne des obigen Gesetzes die Einrichtung von Pflegestützpunkten bestimmt. Durch die Errichtung von Pflegestützpunkten haben die Akteure der sozialen und privaten Pfle-geversicherung, der örtlichen Altenhilfe, der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sowie der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, durch umfassende Versorgungs- und Betreuungskonzepte ihre Zusammenarbeit zum Nutzen der betroffe-nen Pflegebedürftigen zu intensivieren. In die Arbeit der Pflegestützpunkte sollen Selbsthilfegruppen, ehrenamtlich Engagierte, kirchliche sowie sonstige religiöse und ge-sellschaftliche Träger und Organisationen eingebunden werden. Für den Städteverband Schleswig-Holstein ist es bedeutsam und unverzichtbar, dass auf vorhandene vernetzte Beratungsstrukturen und damit die in allen kreisfreien Städten und vier Kreisen vorhan-denen trägerunabhängigen Pflege-Beratungsstellen zurückgegriffen wird. Das Sozialmi-nisterium hat inzwischen deutlich gemacht, dass es die bundesgesetzliche Option nicht durch eine Landesregelung ausführen wird, sondern vielmehr auf ein freiwilliges Arran-gement der Beteiligten setzt. So soll es der eigenständigen Entscheidung jedes Kreises und jeder kreisfreien Stadt überlassen bleiben, ob man sich zusammen mit den Trägern der Pflegeversicherung an der Errichtung eines Pflegestützpunktes bzw. an der Weiter-entwicklung einer vorhandenen trägerunabhängigen Beratungsstelle beteiligen will. Das

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Land will den gemeinsamen Aufbau von Pflegestützpunkten in dem bisherigen Umfang der Förderung der trägerunabhängigen Beratungsstellen fortsetzen. Weiteres Vorgehen Auf vorstehender Grundlage wird in den nächsten Wochen und Monaten ein von den Pflegekassen in Schleswig-Holstein vorgelegter Entwurf eines "Landesrahmenvertrages Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein" beraten. Neuorganisation des SGB II (Gestaltung der Organisationsstrukturen)

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder und der Bundesminister für Arbeit und Soziales haben sich am 14.07.2008 darauf verständigt, bei der Neuorganisation des SGB II den Bund aufzufordern, gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zu erarbeiten, die eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen umfasst. Ziel soll es sein, eine für alle Beteiligten kon-sensfähige Lösung zu erarbeiten, die mit einer zufriedenstellenden, der Verantwortung von Bund und Ländern Rechnung tragenden Aufsichtsstruktur verbunden ist. Hinsichtlich der Option hat man sich darauf verständigt, den Fortbestand des bisherigen Optionsmo-dells zu gewährleisten, eine Ausweitung der bisher 69 Optionskommunen ist nicht vor-gesehen. Bis zum Ende der Sommerpause will das Bundesarbeitsministerium Entwürfe für die Grundgesetzänderungen und die Änderungen zum SGB II vorlegen. Für eine Bewertung aus kommunaler Sicht, wie sich die Änderungen der rechtlichen Rahmenbe-dingungen auf die Stellung und Einflussmöglichkeiten der kommunalen Träger auswir-ken werden, bedarf es der Konkretisierung der Absichtserklärungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und des Bundesarbeitsministeriums. Offen sind insbesondere u. a. die Aufsichtsrechte und Pflichten sowie die künftige rechtliche Ausgestaltung und Verortung der neu strukturierten Arbeitsgemeinschaften. Mit dem schleswig-holstei-nischen Arbeitsministerium ist am 30.07.2008 ein enges Zusammenwirken und eine auf-einander abgestimmte Meinungsbildung zu den Gesetzesänderungen verabredet wor-den. Weiteres Vorgehen Die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein wird sich intensiv in die Konsultationsgespräche mit dem Arbeitsministerium in Schleswig-Holstein einbringen. Reform des Kinder- und Jugendhilferechtes (Gesetz zur Weiterentwicklung des SGB VIII und Kinderförderungsgesetz)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein modernes, auf Prävention ausgerichtetes Recht. Gleichwohl stoßen die Kommunen bei der Umsetzung dieses Gesetzes an ihre Grenzen, teilweise sind diese überschritten. Nachdem das Kinder- und Jugendhilferecht seit 13 Jahren in Kraft und damit auf dem Prüfstand der Praxis ist, werden vor dem Hin-tergrund der bisherigen Erfahrungen weitere Novellierungen vorbereitet. Dazu gehören insbesondere die Neugestaltung der Kinderbetreuung mit der Schaffung eines Rechts-anspruchs für unter Dreijährige ab 2013. Weiteres Vorgehen Der Städteverband Schleswig-Holstein muss sich kontinuierlich und intensiv, insbeson-dere gemeinsam mit seinen kreisfreien Mitgliedsstädten um die Ausgestaltung der Re-

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form des Kinder- und Jugendhilfegesetzes kümmern. Die Diskussion wird auch Überle-gungen zur Änderung des Jugendstrafrechts und die aktuelle Diskussion zur Versorgung der unter Dreijährigen einbeziehen. Neuverhandlung des Jugendhilferahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII

Der Jugendhilferahmenvertrag ist bereits zum 31.12.2004 ausgelaufen. Seine Bestim-mungen gelten allerdings bis zum Abschluss eines neuen Vertrages fort. Lediglich bei Wegfall der Geschäftsgrundlage sieht der Jugendhilferahmenvertrag ein außerordentli-ches Kündigungsrecht vor, von dem der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag mit Schreiben vom 12.12.2007 Gebrauch ge-macht haben. In Verhandlungen seit Ende 2004 ist es den Vertragspartnern nicht gelungen, einen neuen Jugendhilferahmenvertrag zu erarbeiten. Den kommunalen Landesverbänden blieb deshalb nur die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, weil die Ge-schäftsgrundlage, auf der der Vertrag beruht, weggefallen ist und die damit zusammen-hängenden Aspekte im Wesentlichen hinderlich für eine Einigung seit Ablauf des Jahres 2004 waren. Eine der entscheidenden Vertragsgrundlagen, die für den seinerzeitigen Vertragsabschluss von herausragender Bedeutung war, ist in der bisherigen Kalkulation der Personalkosten nach Bundesangestelltentarif (BAT) zu sehen. Der BAT als Kalkula-tionsgrundlage ist zum 01.10.2005 durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) ersetzt worden. Weiteres Verfahren Mit der außerordentlichen Kündigung sind die Vertragspartner aufgefordert worden, mit den kommunalen Landesverbänden neue Vertragsinhalte zu vereinbaren. Die Vertrags-verhandlungen beginnen im September 2008 und dürften sich auf einen längeren Zeit-raum im Laufe des Jahres 2008, ggf. auch darüber hinaus, erstrecken. Umsetzung des Kinderschutzgesetzes ab 01.04.2008

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Kinderschutzgesetz verabschiedet. Es trat am 01.04.2008 in Kraft. Kern des Gesetzes ist ein so genanntes "verbindliches Einla-dungswesen", zu dem in einer Artikelvorschrift auch das Gesundheitsdienstgesetz (§ 7 a) geändert wurde. Es muss jetzt das Zusammenwirken der Zentralen Stelle beim Lan-desamt für Soziale Dienste für die Datenmitteilungen mit den Kreisen und kreisfreien Städten geordnet werden. Weiteres Verfahren Um der Gesetzesintention zu entsprechen muss innerhalb der Kreise und kreisfreien Städte sowie unter Einbindung der kreisangehörigen Städte die Durchführung der Auf-gaben organisiert werden. Gleichzeitig ist das Land nachdrücklich an seine Mitfinanzie-rungspflicht zu erinnern. Die neuen und zusätzlichen Aufgaben für die Kreise und kreis-freien Städte können mit einem ausschließlich kommunalen Engagement nicht finanziert und geleistet werden. Ferner sind Datenschutzaspekte zu berücksichtigen. Die Rolle der Jugendämter und der Gesundheitsämter müssen aufeinander abgestimmt werden. Über die Abstimmung im Jahre 2008 hinaus wird eine kontinuierliche Begleitung der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes durch den Städteverband erforderlich sein.

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Wohnraumförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 (BGBl. I S. 2034) haben die Länder im Zuge der Föderalismusreform u. a. die Gesetzgebungskompetenz für den Rechtsbereich der Wohnraumförderung sowie das Wohnungsbindungsrecht er-halten. Die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen bleiben so lange in Kraft, bis sie durch landesrechtliche Regelungen ersetzt werden. Der Erlass eines Landesgesetzes bietet die Möglichkeit, die Mängel der betroffenen Bundesgesetze zu überwinden und die Grundlagen der Förderung von Wohnraum unter Stabilisierung von Quartiersstrukturen anzupassen. Auf bundesrechtlicher Ebene sind insbesondere das Gesetz über die so-ziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) vom 13.09.2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 13 des Gesetzes vom 05.09.2006 (BGBl. I S. 2748) sowie das Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozial-wohnungen (Wohnbindungsgesetz - WoBindG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.09.2001 (BGBl. I S. 2404), zuletzt geändert durch Art. 87 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407), betroffen. Darüber hinaus gab es für die Wohnraumförderung auf Grundlage von Art. 104 a Abs. 4 GG alter Fassung Finanzhilfen des Bundes. Diese Finanzhilfen stehen bis zum 31.12.2019 zur Verfügung. Insoweit bestimmt Art. 143 c GG als finanzielle Übergangs- und Folgeregelung der Föderalismusreform, dass den Ländern ab dem 01.01.2007 bis zum 31.12.2019 für den durch die Abschaffung der Finanzhilfen zur sozialen Wohnraum-förderung bedingten Wegfall der Finanzierungsanteile des Bundes jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zustehen. Bis zum 31.12.2013 werden diese Beträge aus dem Durchschnitt der Finanzierungsanteile des Bundes im Referenzzeitraum 2000 bis 2008 ermittelt. Bis Ende 2013 überprüfen Bund und Länder, in welcher Höhe die den Ländern bis 2019 zugewiesenen Finanzierungsmittel zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind. Ausweislich der Begründung zum Gesetzentwurf zur Föderalismusreform ergeben sich danach jährliche Durchschnittszahlungen an die Länder in Höhe von 518,2 Mio. € als Finanzhilfe zur Förderung des Wohnungsbaus. Aus diesem Gesamtvolumen erhält Schleswig-Holstein einen Anteil. Das Land beabsichtigt, ein eigenes Landeswohnraumförderungsgesetz zu schaffen und auf Dauer nicht das fortgeltende Bundesrecht anzuwenden. In das zu schaffende Lan-desrecht sollen auch die Regelungen des Wohnungsbindungsgesetzes einbezogen werden. Aus kommunaler Sicht ist ein Landeswohnraumförderungsgesetz daran zu messen, dass die Aufgabe der Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge Wohnraum für Ein-wohnerinnen und Einwohner einer Stadt zur Verfügung zu stellen, die am freien Markt eben solchen Wohnraum nicht erhalten können, dauerhaft erfüllt werden kann. Um die-sen Sicherstellungsauftrag erfüllen zu können, bedarf es bei der Neuregelung der Wohn-raumförderung unter Einbeziehung des Wohnungsbindungsgesetzes auf Landesebene Regelungen, die den Kommunen einerseits Planungssicherheit geben und ihnen ande-rerseits Belegungsrechte auf günstigen Wohnraum einräumen. Weiteres Verfahren Das Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2008 ist durch die Geschäftsstelle zu begleiten.

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4.5 Kommunales und Kommunalverfassungsrecht

Kommunal-Handbuch für Schleswig-Holstein 2008-2013

Rund 13.500 Gemeindevertreter in ganz Schleswig-Holstein stehen zu Beginn der Wahlperiode 2008 bis 2013 vor der großen Herausforderung, die Belange ihrer Städte, Gemeinden und Ämter trotz der zunehmend angespannten kommunalen Haushaltslage und im Blickwinkel des demographischen Wandels sachgerecht wahrzunehmen. Grund-lage für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung ist dabei die ausreichende und um-fassende Kenntnis von gesetzlichen Grundlagen und anderen kommunalrelevanten In-formationen. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich deshalb der anspruchsvollen Aufgabe angenommen, den neu- und wiedergewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeinde-vertretern zur Bewältigung ihrer Aufgaben eine Arbeits- und Praxishilfe an die Hand zu geben - das „Kommunal-Handbuch für Schleswig-Holstein“. Diese handliche Broschüre im DIN A 5 Format enthält neben der Darstellung der kommunalrechtlichen Grundlagen auch Beiträge zu aktuellen Problemfeldern der gemeindlichen Selbstverwaltung. Die Broschüre soll allen Ratsmitgliedern der Mitgliedskörperschaften im Städteverband Schleswig-Holstein, aber auch anderen Gemeindevertretern in Schleswig-Holstein die alltägliche praktische Arbeit in den Räten, Gemeindevertretungen und Amtsausschüssen erleichtern. Das „Kommunal-Handbuch für Schleswig-Holstein“ eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, den Städteverband Schleswig-Holstein und seine Mitglieder darzustellen. Neben allge-meinen Informationen zum Verband hat jede Mitliedskörperschaft eine Seite in der Bro-schüre erhalten, um Grunddaten der Kommune und Kurzinformationen zur Historie, Be-sonderheiten und Sehenswürdigkeiten darzustellen. Mit Beginn der Kommunalwahlperiode 2008 – 2013 ist das Kommunal-Handbuch allen Mitgliedern des Städteverbandes und anderen Kommunen und Institutionen im Lande vorgestellt worden. Es kann unter www.staedteverband-sh.de oder bei den Anfang Sep-tember stattfindenden Mitgliederversammlungen von Städtebund und Städtetag Schles-wig-Holstein bestellt bzw. erworben werden. Weiteres Vorgehen: Die Geschäftsstelle wird das „Kommunal-Handbuch für Schleswig-Holstein 2008-2013“ weiter anbieten. 4.6 Dienst- und Tarifrecht

Leistungsorientierte Bezahlung

Mit Inkrafttreten des TVöD zum 01.10.2005 wurden ab dem 01.01.2007 auch in den Kommunalverwaltungen Elemente der leistungsbezogene Bezahlung eingeführt. Die Umstellung des Vergütungsrechts machte es erforderlich, dass auch die Kommunalver-waltungen umfangreiche Konzepte und Modelle für die Einführung von Leistungsele-

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menten entwickeln müssen. Hier sind beispielsweise Fragen zu Beurteilungswesen, Zielvereinbarungen und Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen zu prüfen. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem Kommunalen Arbeitge-berverband Schleswig-Holstein 2006 eine Praxishilfe erarbeitet, die wichtige Hilfestel-lungen zur Umsetzung des Themas gibt. Dieses Arbeitsheft ist allen Mitgliedern des Städteverbandes kostenfrei zur Verfügung gestellt worden. Dazu parallel sind verschie-dene Informations-, Schulungs- und Seminarveranstaltungen durch den Kommunalen Arbeitgeberverband und den Städteverband durchgeführt oder vermittelt worden. Diese intensive Informationsarbeit wird sich auch im Jahr 2008 fortsetzen. Unter anderem fand am 17.04.2008 ein großer Kongress zur Leistungsorientierten Bezahlung unter maßgeb-licher Beteiligung des Städteverbandes Schleswig-Holstein statt. In seiner Folge werden im 2. Halbjahr weitere Informations- und Schulungsangebote zu den Bereichen Schu-len/Kindergärten/ehrenamtliche Bürgermeister und Altenpflege angeboten. Entspre-chende Informationen werden unter www.staedteverband-sh.de zur Verfügung gestellt. Weiteres Vorgehen: Der Städteverband Schleswig-Holstein wird sich intensiv um die Begleitung seiner Mit-glieder bei der Umsetzung des Themas bemühen und gemeinsam mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband weitere Projekte organisieren. Reform des öffentlichen Dienstrechts

Mit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer erhebliche Gesetzgebungs-kompetenzen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts erhalten. Der Landesgesetzgeber nimmt diese neue Aufgabe nur zögerlich wahr und hat Vereinbarungen mit den anderen vier norddeutschen Bundesländern zu einem gemeinsamen Vorgehen getroffen. Seit Mai 2008 liegt ein Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (LBNeuG), vor, das als Überarbei-tung des Landesbeamtengesetzes die Gesetzgebungskompetenz des Landes aufnimmt. Weitere Gesetzentwürfe zu den Themenbereichen Laufbahnen, Versorgung und Beihilfe sind in den kommenden Monaten zu erwarten. Weiteres Vorgehen: Der Städteverband wird sich intensiv in die Diskussion zu den Gesetzentwürfen einbrin-gen und Stellungnahmen mit eigenen Vorschlägen abgeben. Personalmarketing für Kommunen in Schleswig-Holstein/ Imagekampagne für den öffentlichen Dienst

Aufgrund des demographischen Wandels und der generellen wirtschaftlichen Entwick-lung ist in den Kommunalverwaltungen seit einigen Jahren ein deutlicher Fachkräfte- und Nachwuchsmangel feststellbar. In den Verwaltungen der Mitgliedsstädte setzt sich der Gedanke durch, neue Strategien zur Gewinnung von Fach- und Nachwuchskräften im Sinne eines Personalmarketings zu entwickeln sowie eine Imagekampagne für den öffentlichen Dienst in Kommunen in Schleswig-Holstein zu starten, um dieser Entwick-lung entgegen zu wirken. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein hat sich unter Federführung des Städteverbandes Schleswig-Holstein darauf verständigt, das Thema gemeinsam für die nächsten zwei Jahre zu bearbeiten und am 29.10.2008

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eine Informationsveranstaltung zum Start einer gemeinsamen Imagekampagne mit pro-fessioneller Unterstützung ins Leben zu rufen. Adressaten der Veranstaltung sind alle Führungskräfte der Kommunalverwaltungen im Land. In die Imagekampagne sollen als Zielgruppe sowohl mögliche Auszubildende als auch sonstige Fachkräfte für den Öffent-lichen Dienst einbezogen werden. Weiteres Vorgehen: Der Städteverband Schleswig-Holstein wird sich intensiv mit den Fragen Personalmarke-ting und Imagekampagne befassen. Ziel soll es sein, in den kommenden zwei Jahren eine Verbesserung der Personalsituation in den Städten zu organisieren. 4.7 Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in SH

Im Amtsblatt der EU vom 27.12.2006 ist die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt („EU-Dienstleistungsrichtlinie“) veröffentlicht worden und am 28.12.2006 in Kraft getreten. Die Vorgaben dieser Richtlinie sind von den EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 28.12.2009 in nationales Recht umzusetzen. Die Mitglieder des Städteverbandes Schleswig-Holstein sind beispielsweise über die NACHRICHTEN oder gesonderte Post unmittelbar über die Richtlinie informiert worden. Folgende für die Städte in organisatorischer und verwaltungstechnischer Hinsicht be-sonders bedeutende Richtlinienvorgaben sind zu erläutern und auszufüllen: • Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner (Art. 6 Richtlinie) • Zugang zu Informationen (Art. 7 Richtlinie) • Elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8 und 21 Richtlinie) • Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung (Art. 13 Abs. 4 Richtlinie) Neben drei begleitenden Arbeitsgruppen des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des EU-Dienstleistungsrichtlinie - in zwei ist der Städteverband Schleswig-Holstein mit einem ordentlichen Mitglied oder als Gastmitglied vertreten - hat eine Unterarbeitsgruppe „Einheitliche Ansprechpartner-Gestaltungsoptionen für die Um-setzung von Art. 6 - 8 DLR“ unter Beteiligung aller kommunalen Landesverbände Lö-sungsvorschläge erarbeitet. Nach intensiven politischen Diskussionen zur Einführung eines sog. „Kommunalmodells“ ist im Mai des Jahres mit dem Finanzministerium, den IHK und den HWK im Lande sowie dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag verein-bart worden, den einheitlichen Ansprechpartner in Schleswig-Holstein in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft anzusiedeln. Die näheren Einzelheiten zur Umsetzung sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erarbeitet wer-den und in einen Gesetzentwurf einfließen. Ergänzend zu den o.g. Themen müssen alle Kommunen und das Land alle Gesetze und Satzungen bis Ende 2008 auf Konformität mit der EU- Dienstleistungsrichtline überprü-fen (sog. Normenscreening). Unter Federführung des Finanzministeriums und des Städ-teverbandes Schleswig-Holstein erarbeitet eine gemeinsame Arbeitsgruppe zurzeit eine Handlungsempfehlung für Kommunen, wie dieses Normenscreening abgearbeitet wer-den kann. Dazu wird es eine umfangreiche Prüfliste geben, in der alle Satzungen im Kommunalbereich gelistet und kategorisiert sind. Entsprechende Empfehlungen zur Überprüfung und Änderung der Satzungen werden darin ebenfalls enthalten sein. Die Handlungsempfehlung soll noch im August 2008 veröffentlicht werden und wird bundes-weit verbreitet werden.

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Weiteres Vorgehen: Der Städteverband Schleswig-Holstein wird sich weiter intensiv in die gemeinsamen Dis-kussionen mit der Landesregierung einbringen und mit den Mitgliedern gemeinsam ef-fektive und schlanke Umsetzungsvorschläge erarbeiten. 4.8 Europapolitik: Projekt „Europafähige Kommune“

Der Städteverband hatte gemeinsam mit der Europaabteilung der Staatskanzlei - unter Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages - im September 2004 einen Expertenbericht „Die Euro-pafähige Kommune in Schleswig-Holstein“ herausgegeben, in dem es um zentrale Fra-gen zum Thema Europa und Kommunen/Europafähigkeit der Kommunen ging. Als Schwerpunktthemen der weiteren Arbeit sind eine gemeinsame Weiterbildungsoffensive, der Aufbau eines Internet- Europa-Portals in Schleswig-Holstein und der Auf-/Ausbau der Beratungsstrukturen im Lande zu sehen. Zum Thema Weiterbildungsoffensive hat eine neue Arbeitsgruppe unter Federführung der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung im Jahr 2007 einen weiteren Ar-beitsbericht vorgelegt, der gemeinsam von den kommunalen Landesverbänden und dem Europaministerium offensiv im Jahr 2008 beworben und umgesetzt wird. Weiteres Verfahren: Die Geschäftsstelle wird sich bei der Umsetzung der vorgeschlagenen konkreten Projek-te und Maßnahmen aktiv einbringen. Beispielsweise ist eine Fortbildungsreise für Füh-rungskräfte der Städte und Kreise nach Brüssel geplant. 4.9 Handlungsempfehlung für die Kalkulation von Feuerwehr- gebühren in Schleswig-Holstein

In den letzten drei Jahren haben bundesweit Verwaltungsgerichte Gebührenbescheide aufgrund von gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzungen mit der Begründung aufge-hoben, dass es an einer erforderlichen rechtmäßigen Kalkulation der Gebühren für „sonstige Einsätze“ außerhalb des Brandschutzes fehlt. Es hat sich gezeigt, dass die Kalkulation von Gebühren für den Bereich Feuerwehren im Land sehr unterschiedlich gehandhabt wird und eine große Bandbreite von unterschiedlichen Gebühren für ver-gleichbare Einsätze von Wehren erhoben wird. Dies hängt zum einen mit unterschiedli-chen Maßstäben, Abschreibungen, Personalstärken und Vorhaltekosten der Wehren zusammen. Ziel einer vom Städteverband Schleswig-Holstein initiierten Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Landesverbandes der Feuerwehren ist es bis zum Jahresende, rechtsichere Hinweise für kommunales Handeln und möglichst einfache Verfahrenshin-weise zur Kalkulation entsprechender Gebühren zu erarbeiten. Für die Erarbeitung der-art pauschalierter Gebührensätze ist auf Initiative des Städteverbandes Schleswig-Holstein, des Landesfeuerwehrverbandes und des Schleswig-Holsteinischen Gemeinde-tages eine Ermächtigungsgrundlage in § 29 Brandschutzgesetz eingefügt worden, die noch im September 2008 in Kraft treten soll.

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Weiteres Verfahren: Die Geschäftsstelle wird die Arbeiten der Arbeitsgruppe intensiv begleiten und die ent-sprechenden Handlungsempfehlungen für die Kommunen veröffentlichen. 4.10 Rettungsdienst/ Einführung des Digitalfunks

Es bestand in Schleswig-Holstein die Absicht, die Zahl der Rettungsleitstellen zu verrin-gern und sog. "kooperative" Leitstellen gemeinsam mit der Polizei an vier Standorten in Schleswig-Holstein zu errichten. Die Auswahl der Standorte sollte in einem Leitstellen-gesetz geregelt werden, soweit eine Einigung der Beteiligten (Rettungsdienstträ-ger/Kostenträger/Land) nicht erreicht werden kann. Der Innenminister hat seinerzeit hiervon abgesehen, so dass von regional unterschiedlichen und uneinheitlichen Rege-lungen auszugehen ist. Dies zeigen bereits einige Kooperationsvereinbarungen der Kreise und kreisfreien Städte, die auf uneinheitliche Strukturen deuten, aber nicht zu unwirtschaftlichem Agieren führen dürfen. Die angelaufenen Überlegungen zu den kommunalen Kostenanteilen bei der Einführung des Digitalfunks werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Landes, der Kommu-nen, des Landesfeuerwehrverbandes und der Kassenverbände untersucht. Die einge-setzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, im Jahr 2008 entscheidungsreife Vorschläge ins-besondere für die Kostenteilung bei den Betriebskosten zu erarbeiten. Auch in den Fol-gejahren ist die weitere Einbindung des Städteverbandes wichtig und erforderlich. Weiteres Verfahren: Die Geschäftsstelle wird beide Bereiche weiterhin kontinuierlich und koordinierend be-gleiten, weil insbesondere die Gestaltung der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträ-gern von besonderer finanzieller Bedeutung für die kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes ist. Die Einführung des Digitalfunks wird alle Kommunen vor erhebli-che Neuanschaffungen und Kosten stellen. Hier bedarf es eines abgestimmten Vorge-hens.

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Anhang

1. Zusammensetzung der Ratsversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte nach den Kommunalwahlen 2008 2. Resolution des Städteverbandes Schleswig-Holstein "Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein" 3. Gemeinsame Erklärung des Innenministeriums des Landes Schleswig-

Holstein und des Städteverbandes Schleswig-Holstein anlässlich des STÄDTEFORUMS "Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwal-tung, Dienstleistung, Bildung und Kultur" 2007

4. Vertreter des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein in Drittorganisationen 5. Mitglieder des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-Holstein 6. Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein 7. Mitglieder der Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein 8. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein 9. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtetages Schleswig-Holstein 10. Rundschreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein 11. Hefte der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

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STÄDTEVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN

Zusammensetzung der Ratsversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte nach den Kommunalwahlen

Stand: 18. Juli 2008 (Änderungen bei den Mandaten in Itzehoe, Preetz, Tönning u. Kiel / bei den % : in Lübeck)

1. Kreisangehörige Städte (Mitgliedstädte des Städtebundes SH):Kommunalwahl 1998 Kommunalwahl 2003 Kommunalwahl 2008CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATT Andere CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATT Andere CDU SPD FDP GRÜNE SSW DIE LINKE WG Andere Sitze insg.

1 Ahrensburg 11 14 - - 6 3 - - 16 9 - - 4 3 - - 13 8 2 6 - - 5 - 342 Arnis - 3 - 2 4 - - - - 2 - 3 4 - - - - - - 3 - 6 - 93 Bad Bramstedt 10 9 2 - - 2 - - 12 6 3 - - 2 - - 11 7 5 4 - - - - 274 Bad Oldesloe 12 13 1 - - 1 - - 15 7 2 - - 3 - - 10 9 4 4 - - - - 275 Bad Schwartau 12 11 - - 3 1 - - 17 7 - - 2 1 - - 15 8 1 - - - 5 - 296 Bad Segeberg 12 12 1 - 1 1 - - 17 7 - - 2 1 - - 10 8 3 3 - - 8 - 327 Bargteheide 8 9 - - 5 1 - - 13 7 - - 3 - - - 11 7 1 - - - 4 - 238 Barmstedt 4 6 1 - 9 - - - 6 4 - - 10 - - - 5 4 1 - - 16 - 269 Bredstedt 3 6 - 1 7 - - - 6 2 - 2 9 - - - 5 3 - 3 - 9 - 20

10 Brunsbüttel 9 12 - - 2 - - - 11 9 1 - 2 - - - 8 8 3 - - - 5 - 2411 Büdelsdorf 7 12 - 1 3 - - - 10 10 - - 3 - - - 7 10 - - - - 6 - 2312 Eckernförde 10 15 - 2 - 1 1 - 15 8 1 2 - 2 - - 14 9 3 3 3 2 - - 3413 Elmshorn 14 20 2 - 3 - - - 20 15 2 - - 4 - - 14 17 6 - - - 7 - 4414 Eutin 10 11 - - 4 2 - - 15 7 - - 3 3 - - 14 9 3 5 - - 4 - 3515 Fehmarn (in 98 = Burg) 7 9 - - 1 1 1 - 11 8 - - 4 - - - 8 6 1 1 - - 7 - 2316 Friedrichstadt 6 7 - 2 2 - - - 7 6 - 1 3 - - - 6 5 - - 2 - 4 - 1717 Garding 8 7 - 1 1 - - - 9 5 - 1 2 - - - 8 5 - 2 - - 2 - 1718 Geesthacht 9 17 - - - 2 3 - 17 12 2 - - 3 - 2 12 10 4 5 - 2 - - 3319 Glinde 11 15 - - - 2 - - 15 9 1 - - 2 - - 13 9 - 5 - - - - 2720 Glücksburg 8 7 - 2 2 - - - 10 5 - 2 1 1 - - 10 3 - 2 3 - - 1 1921 Glückstadt 7 12 - - 4 - - - 11 9 3 - - - - - 8 10 5 - - - - - 2322 Halstenbek (Gemeinde) 12 10 2 - - 4 - - 15 7 2 - - 6 - - 14 9 4 10 - - - - 3723 Heide 11 12 - - 4 - - - 15 8 2 - 2 - - - 14 8 4 - - 3 2 - 3124 Heiligenhafen 8 9 - - 1 1 - - 11 6 - - 1 1 - - 6 5 1 2 - - 5 - 1925 Husum 9 14 2 2 3 1 - - 13 10 1 2 4 2 - - 12 9 2 2 3 - 6 - 3426 Itzehoe 12 14 - - 3 2 - - 17 8 - - 4 2 - - 15 10 3 3 - 4 6 - 4127 Kaltenkirchen 11 12 3 - - 1 - - 15 8 4 - - - - - 9 8 9 - - - - 1 2728 Kappeln 8 12 - 1 2 - - - 10 8 - 1 - - - - 10 5 - 2 2 - 3 - 2229 Kellinghusen 7 9 1 - 2 - - - 10 6 2 - 3 - - - 5 4 5 - - - 14 - 2830 Krempe 6 11 - - - - - - 10 7 - - - - - - 9 8 - - - - - - 1731 Lauenburg/E. 7 12 4 - - - - - 13 8 1 - 1 - - - 10 9 2 2 - - - - 2332 Lütjenburg 8 10 1 - - - - - 11 7 1 - - - - - 10 9 - - - - - - 1933 Marne 6 8 - - 5 - - - 9 5 1 - 5 - - - 6 5 2 - - - 6 - 1934 Meldorf 5 6 1 - 7 - - - 7 5 1 - 6 - - - 7 4 1 - 7 - 1935 Mölln 11 11 - - 4 1 - - 15 7 2 - 4 2 - - 12 8 3 5 - - 4 - 3236 Neustadt i.H. 11 13 - - 3 - - - 15 9 1 - 2 - - - 9 7 3 - - - 8 - 2737 Niebüll 8 9 - 2 - - - - 9 7 1 2 - - - - 9 5 1 3 3 - - - 2138 Norderstedt 15 18 2 - 2 2 - - 21 12 2 - 3 - - 2 19 14 5 - - 4 6 - 4839 Nortorf 8 9 1 - - 1 - - 10 7 1 - - 1 - - 9 6 2 2 - - - - 1940 Oldenburg i.H. 8 10 1 - - - - - 12 10 1 - - - - - 6 6 3 - - - 4 - 1941 Pinneberg 14 18 - - 2 3 - - 19 10 2 - 4 4 - - 12 11 3 5 - - 4 - 3542 Plön 11 11 1 - - - - - 12 7 1 - 3 - - - 8 8 2 - - - 5 - 2343 Preetz 10 11 2 - 4 - - - 13 10 2 - 7 - - - 9 8 3 3 - 1 6 - 3044 Quickborn 13 11 2 - - 1 - - 16 6 2 - 3 - - 15 9 4 6 - - - - 3445 Ratzeburg 8 8 - - 7 - - - 12 5 1 - 7 - - - 7 3 2 2 - - 9 - 23

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Kommunalwahl 1998 Kommunalwahl 2003 Kommunalwahl 2008noch 1. Kreisangehörige Städte CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATT Andere CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATT Andere CDU SPD FDP GRÜNE SSW DIE LINKE WG Andere Sitze insg.

46 Reinbek 11 12 1 - - 3 - - 15 9 2 - 3 4 - - 13 9 5 5 - - 4 - 3647 Reinfeld 7 10 - - 4 - - - 10 6 - - 3 - - - 8 7 - - - - 4 - 1948 Rendsburg 10 15 2 2 2 - - - 15 11 - 1 4 - - - 10 11 - 2 2 2 4 - 3149 Schenefeld 9 12 - - - 2 4 - 14 9 2 - - 3 2 2 10 11 3 - - - 3 - 2750 Schleswig 12 15 - 4 - - - - 17 11 - 5 - - - - 10 9 1 3 5 - - - 2851 Schwarzenbek 9 9 1 - 3 1 - - 12 6 1 - 3 1 - - 8 7 2 - - - 6 - 2352 Tornesch 7 7 4 5 - - - - 2353 Tönning 5 9 - 3 2 - - - 8 6 - 3 2 - - - 7 5 - - 4 - 4 - 2054 Uetersen 8 13 1 - 4 2 - - 15 9 1 - 5 - - - 10 11 3 - - - 6 - 3055 Wahlstedt 9 10 1 - 3 - - - 9 8 2 - - - - - 9 7 3 2 - - - - 2156 Wedel 11 14 3 - - 3 - - 16 11 4 - - 5 - - 12 9 4 5 - 3 - - 3357 Wesselburen 7 9 1 - - - - - 9 5 1 - 3 - - - 7 4 3 - - - 3 - 1758 Westerland 7 7 - 2 2 1 - - 10 5 - 2 1 1 - - 10 5 - 2 3 - 4 - 2459 Wilster 7 10 - - - - - - 10 7 - - - - - - 9 8 - - - - - - 1760 Wyk 6 5 - - 4 2 - - 6 5 - - 4 2 - - 4 3 - 3 - - 7 - 17

Summen: 523 645 40 27 130 48 9 0 729 445 59 27 136 62 2 6 578 446 134 114 36 21 228 2 1559gesamt: 1422 gesamt: 1466 gesamt: 1559

Gem. Rellingen 13 9 - - - 1 - - 15 6 - - - 2 - - 13 5 2 3(= außero. Mitglied)

1.1 Wahlergebnisse in Mandaten (Städtebund gesamt)

CDU SPD FDP GRÜNE SSWDIE LINKE WG STATT And.

1998 523 645 40 48 27 --- 130 9 02003 729 445 59 62 27 --- 136 2 62008 578 446 134 114 36 21 228 --- 2

1.2 Wahlergebnisse der Mandate in Prozenten

CDU SPD FDP GRÜNE SSWDIE LINKE WG STATT And.

1998 36,8 45,4 2,8 3,4 1,9 --- 9,1 0,6 0,02003 49,7 30,4 4,0 4,2 1,8 --- 9,3 0,1 0,42008 37,1 28,6 8,6 7,3 2,3 1,3 14,6 0,0 0,1

1.3 Sitzverteilung 2008 (Vorstand und Fachausschüsse)Berechnung nach dem d`Hondt`schen Höchstzahlverfahren

CDU SPD FDP GRÜNE SSW DIE LINKE WG And.:1 578 1 446 2 134 8 114 10 36 21 228 2:2 289 3 223 4 67 57 18 10,5 114 1:3 192,667 5 148,7 6 44,67 38 12 7 76 0,66667:4 144,5 7 111,5 11 33,5 28,5 9 5,25 57 0,5:5 115,6 9 89,2 13 26,8 22,8 7,2 4,2 45,6 0,4:6 96,3333 12 74,33 15 22,33 19 6 3,5 38 0,33333:7 82,5714 14 63,71 19,14 16,286 5,1429 3 32,6 0,28571:8 72,25 16 55,75 16,75 14,25 4,5 2,625 28,5 0,25:9 64,2222 49,56 14,89 12,667 4 2,333 25,3 0,22222

:10 57,8 44,6 13,4 11,4 3,6 2,1 22,8 0,2

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2. Kreisfreie Städte (Mitgliedstädte des Städtetages SH):

CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATT DIE LINKE And.1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 - - 2008 1998 2003 2008

Flensburg 14 17 9 15 11 7 - - 2 12 11 9 - - 10 2 4 3 - - - 3 - - -Kiel 16 24 17 25 18 19 - - 4 - - 1 3 - - 5 7 10 - - - 6 - - 1Lübeck 22 27 15 23 17 18 - 2 5 - - - - - 7 4 4 6 - - - 7 - - -Neumünster 14 20 15 24 18 15 - 2 4 - - - - - - 2 3 4 3 - - 5 - - -Summen: 66 88 56 87 64 59 0 4 15 12 11 10 3 0 17 13 18 23 3 0 0 0 0 21 0 0 1

2.1 Wahlergebnisse in Mandaten (Städtetag gesamt)

CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATTDIE LINKE And.

1998 66 87 - 12 3 13 3 - - Ges.mandate: 1842003 88 64 4 11 0 18 0 - 1 Ges.mandate: 1862008 56 59 15 10 17 23 0 21 1 Ges.mandate: 202

2.2 Wahlergebnisse der Mandate in Prozenten

CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATTDIE LINKE And.

1998 35,9 47,3 - 6,5 1,6 7,1 1,6 - -2003 47,3 34,4 2,2 5,9 0,0 9,7 0,0 - 0,52008 27,7 29,2 7,4 5,0 8,4 11,4 0,0 10,4 0,5

2.3 Verteilung der gültigen Stimmen in Prozenten

CDU SPD FDP SSW WG GRÜNE STATT DIE LINKE And.1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 1998 2003 2008 - - 2008 1998 2003 2008

Flensburg 31,2 37,0 20,5 34,3 24,9 15,9 2,4 3,2 4,6 26,1 24,2 22,0 0,2 - 22,3 5,8 10,7 7,3 - - - 7,3 - - -Kiel 31,4 44,7 28,6 47,8 32,7 31,3 3,1 3,7 8,1 1,1 0,8 1,7 6,9 2,9 0,8 9,6 14,1 16,6 - - - 11,1 0,2 1,1 1,8Lübeck 38,1 50,0 25,5 41,2 32,4 28,7 3,0 5,2 8,4 - - - 8,0 1,3 14,0 7,8 9,2 11,6 1,6 - - 11,7 0,2 1,8 0,2Neumünster 31,1 45,3 34,3 52,4 41,4 33,9 3,0 5,2 9,6 - - - - - - 5,2 8,1 8,9 8,3 - - 13,2 - - -

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2. Resolution des Städteverbandes Schleswig-Holstein "Verwaltungsmodernisierung in Schleswig-Holstein" 2. Städtekongress am 20.01.2006 in Neumünster

Präambel: Mehr als die Hälfte (55 %) der Einwohnerinnen und Einwohner in Schleswig-Holstein leben in Städten. Die Städte in Schleswig-Holstein können auf eine historische gewachsene Struk-tur und eine lange Tradition kommunaler Selbstverwaltung mit einem ausgeprägten bürger-schaftlichen Engagement zurückblicken. Alle Städte in Schleswig-Holstein erfüllen als Zent-rale Orte und Stadtrandkerne wichtige Versorgungsaufgaben im Rahmen des zentralörtli-chen Systems. Damit übernehmen sie zugleich wichtige Funktionen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Umlandes. Die Städte sind: 1. Regionale Dienstleistungszentren

Die Städte halten ein umfassendes Dienstleistungsangebot für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und des Umlandes vor. Mit Volkshochschulen, Theatern, Bü-chereien, Schwimmbädern usw. stellen sie ihrem Umland die wichtigsten Kultur-, Freizeit- und Bildungsangebote in der Region zur Verfügung. Die meisten weiterfüh-renden Schulen und eine Reihe von überörtlichen Verwaltungseinrichtungen (Fi-nanzämter, Justizbehörden, Katasterämter usw.) befinden sich in den Städten.

2. Partner der Umlandgemeinden

Insbesondere die Städte im ländlichen Bereich verstehen sich als Partner der Um-landgemeinden. In dem Bewusstsein, dass die Regionen in Zukunft ein größeres Gewicht bekommen werden und zukunftsfähige Dienstleistungsangebote in einer Region häufig nur noch gemeinsam von allen Beteiligten angeboten werden können, stehen sie für einen Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Dies gilt insbe-sondere für Planungsprozesse, wie z.B. gemeinsame Gebietsentwicklungsplanun-gen.

3. Partner der Wirtschaft

Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sind für lebenswerte Städte unverzichtbar. Eine lebendige Innenstadt setzt ein florierendes Gewerbe für das Zentrum des Stadt-lebens voraus.

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Die Haltung des Städteverbandes Schleswig-Holstein lässt sich nach Beschluss der Vor-stände von Städtetag Schleswig-Holstein und Städtebund Schleswig-Holstein wie folgt zu-sammenfassen: 1. Der Städteverband Schleswig-Holstein begrüßt das Ziel der Landesregierung,

die Verwaltung in Schleswig-Holstein zu modernisieren (Aufgabenkritik, Funktional- und Verwaltungsstrukturreform).

2. Der Städteverband Schleswig-Holstein steht als Partner für die Umsetzung

des Verwaltungsmodernisierungsprozesses an der Seite des Landes Schles-wig-Holstein.

Die Städte in Schleswig-Holstein haben eine bürgernahe, bürgerfreundliche und effiziente Verwaltung als Leitbild. Ziel muss es dabei sein, für Bürger und Wirtschaft verständliche, transparente und einfache Wege und Verfahren anzubieten. In den vergangenen Jahren haben die Städte auf diesem Weg wichtige Schritte zurückge-legt. Der Modernisierungsprozess wird auch in den kommenden Jahren weiter ei-nen hohen Stellenwert haben. Deshalb muss es gemeinsames Ziel von Land und Kommunen sein, den eingeleiteten Prozess der Deregulierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Reduzierung von personellen und sächlichen Stan-dards und der Neuorganisation von Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene auch durch neue Technik konsequent und zügig fortzusetzen. Die Städte in Schleswig-Holstein und ihr Verband werden sich – wie in den vergangen Jahren auch - daran aktiv beteiligen.

3. Der Städteverband Schleswig-Holstein begrüßt die von der Projektgruppe

„Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung“ unter Leitung von Staats-sekretär Klaus Schlie vorgelegten Zwischenergebnisse als einen ersten wich-tigen Schritt in Richtung Verwaltungsmodernisierung des Landes.

Die Arbeiten der Projektgruppe „Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung“ stellen als erste Phase der Verwaltungsmodernisierung die Basis und den Grund-stein für die weiteren Arbeiten der Projektgruppe "Verwaltungsstrukturreform und Funktionalreform" unter der Leitung von Innenstaatssekretär Ulrich Lorenz dar. Da-bei müssen insbesondere die Fragen der Kommunalisierung und Organisation von Aufgaben – vor allem in den kommunalen Verwaltungsregionen - und die Umset-zung des Konnexitätsprinzips intensiv geprüft werden. Land und Kommunen sind dabei weiter aufgefordert den begonnenen Prozess intensiv fortzusetzen und mit innovativen Ideen zu begleiten.

4. Der Städteverband Schleswig-Holstein erwartet eine partnerschaftliche Ein-

bindung in den Prozess auf gleicher Augenhöhe. Die für das Gelingen des Reformprozesses notwendige Unterstützung setzt eine

breite Überzeugung bei denjenigen voraus, die für die Umsetzung verantwortlich sind. In vielen Bereichen ist dies die kommunale Ebene und dort insbesondere die Städte. Deshalb muss die Landesregierung den offenen Dialog mit dem Städtever-

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band Schleswig-Holstein fortführen und bei der Gestaltung des Reformprozesses die besondere Interessenlage der Städte in Schleswig-Holstein stärker berücksich-tigen.

5. Der Städteverband Schleswig-Holstein fordert, die Verfahrensregeln für die

Funktionalreform festzulegen und zu beachten. Die Umsetzung der Vorschläge zur Kommunalisierbarkeit von Aufgaben bedingen

die Klärung einer Reihe von finanzverfassungsrechtlichen, organisationsrechtlichen und personalrechtlichen Fragestellungen. Insbesondere die Regeln für die Ermitt-lung eines angemessenen Kostenausgleichs für die zu übertragenden Aufgaben, aber auch eine interessengerechte Verteilung des Aufgabenentwicklungsrisikos sowie die von der Fachaufsicht geforderten Standards der Aufgabenerfüllung müs-sen gemeinsam vereinbart werden.

6. Durch die Funktional- und die Verwaltungsstrukturreform muss die städtische

kommunale Selbstverwaltung erhalten und gestärkt werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner einer Stadtregion erwarten ein umfassendes

Dienstleistungsangebot, das der Verwaltungs- und Leistungskraft der Stadt und des Umlandes angepasst ist. Die Städte müssen deshalb finanziell und strukturell in die Lage versetzt werden, das von ihnen erwartete Leistungsangebot auch zu erfüllen. Denn nur in leistungsfähigen Städten gibt es ausreichende Gestaltungsmöglichkei-ten für das Recht der Bürgerinnen und Bürger zur Selbstverwaltung. Und nur in leistungsfähigen Städten können die Bürgerinnen und Bürger kommunalpolitische Initiativen zur eigenständigen und selbstverantwortlichen Gestaltung ihres engeren Lebensraumes entfalten. Im Zuge der Funktionalreform dürfen nicht nur Aufgaben vom Land auf die Kreise und kreisfreien Städte oder auf die zu bildenden kommu-nalen Verwaltungsregionen übertragen werden. Zur Sicherstellung einer ortsnahen Aufgabenerfüllung müssen ebenso Aufgaben vom Land oder den Kreisen auf den kreisangehörigen Bereich verlagert werden, soweit es sich als sinnvoll erweist. Dies entspricht auch der berechtigten Erwartungshaltung derer, die ihre Verwaltungen zusammenlegen, um die Voraussetzungen für die Übernahme neuer Aufgaben zu schaffen.

7. Der Gründung von kommunalen Verwaltungsregionen steht der Städtever-

band Schleswig-Holstein offen gegenüber. Bei der Gestaltung der kommunalen Verwaltungsregionen muss das aus der kom-

munalen Selbstverwaltungsgarantie folgende Recht zur Organisations- und Koope-rationshoheit gewahrt bleiben.

8. Die Reform der Verwaltungsstrukturen im kreisangehörigen Bereich darf

nicht zu einer Schwächung der Verwaltungskraft der kreisangehörigen Städte – insbesondere der Städte im ländlichen Raum – führen.

Bei Zusammenschlüssen von Verwaltungen darf nicht allein auf die Einwohnerzahl der Partner abgestellt werden. Maßgebliches Kriterium müssen vielmehr die Aus-wirkungen auf bestehende Zentralitätsfunktionen und Verwaltungsstrukturen, die

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Lage im Raum, den Verflechtungsbereich und historische Gegebenheiten werden. Ein Verwaltungszusammenschluss muss immer auch die Interessen der Region be-rücksichtigen. Vorrangiges Ziel müssen wirtschaftlich sinnvolle, effizient arbeitende und auf die Zukunft gerichtete Verwaltungszusammenschlüsse sein. Der Städte-verband Schleswig-Holstein erwartet von der Landesregierung auch innerhalb der Freiwilligkeitsphase regulierend einzugreifen, wenn sich Fehlentwicklungen ab-zeichnen.

Hans-Joachim Grote Vorsitzender

des Städtebundes Schleswig-Holstein

Harald Rentsch Geschäftsführendes

Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein

Angelika Volquartz Vorsitzende

des Städtetages Schleswig-Holstein

Für den Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein

Für den Vorstand des Städtetages

Schleswig-Holstein

Bürgermeister Detlef Palm, Stadt Reinbek

Bürgermeister Bernd Saxe, Hansestadt Lübeck

Bürgermeister Jan Willi Degen, Stadt Arnis

Ratsfrau Cathy Kietzer, Landeshauptstadt Kiel

Bürgermeister Wolfgang Engelmann, Stadt Mölln

Stadtpräsident Hatto Klamt, Stadt Neumünster

Stadtverordneter Andreas Hahn, Stadt Elmshorn

Stadtpräsident Hans Hermann Laturnus, Stadt Flensburg

Bürgermeister Jürgen Hein, Stadt Büdelsdorf

Bürgerschaftsmitglied Klaus Puschaddel, Hansestadt Lübeck

Bürgervorsteherin Karin Himstedt, Stadt Eckernförde

Stadtpräsident Peter Sünnenwold, Hansestadt Lübeck

Bürgervorsteher Edmund Krüger, Stadt Garding

Oberbürgermeister Klaus Tscheuschner, Stadt Flensburg

Bürgermeister Klaus-Dieter Schulz, Stadt Eutin

Oberbürgermeister Hartmut Unterlehberg, Stadt Neumünster

Bürgermeister Ulf Stecher, Heide

Stadtpräsident Rainer Tschorn, Landeshauptstadt Kiel

Ratsherr Jürgen Vollbrandt, Stadt Geesthacht

Senator Mark Voß, Stadt Husum

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3. Gemeinsame Erklärung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein und des Städteverbandes Schleswig-Holstein anlässlich des STÄDTEFORUMS "Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltung,

Dienstleistung, Bildung und Kultur" am 26. Juni 2007 in Rendsburg

Im Rahmen des gemeinsamen Städteforums unter dem Titel „Die Stadt als Zentrum für Arbeit und Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung, Bildung und Kultur“ haben das Innenministeri-um und der Städteverband Schleswig-Holstein die Bedeutung der Städte und der zentralen Orte in Schleswig-Holstein als die zukunftsfähige Organisations- und Siedlungsform unserer sich ent-wickelnden Gesellschaft und als die Motoren für das wirtschaftliche Wachstum herausgehoben. Das Innenministerium und der Städteverband Schleswig-Holstein stellen übereinstimmend fest:

▶ Die Städte in Schleswig-Holstein können auf eine historische gewachsene Struktur und eine lange Tradition kommunaler Selbstverwaltung mit einem ausgeprägten bürgerschaft-lichen Engagement zurückblicken. Alle Städte in Schleswig-Holstein erfüllen als Zentrale Orte und Stadtrandkerne umfangreiche Versorgungsaufgaben im Rahmen des zentralört-lichen Systems. Damit übernehmen sie zugleich wichtige Funktionen für die Einwohne-rinnen und Einwohner des Umlandes.

▶ In den Städten entfalten sich kulturelles Leben und gesellschaftliches Engagement. Ge-rade in Städten entscheidet sich oft, ob der gesellschaftliche Auftrag sozialer Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und Ethnien erfüllt werden kann. Hier kumulieren die wichtigsten Aufgaben und Chancen der Stadt- und Siedlungsentwicklung unter den Bedingungen des wirtschaftsstrukturellen, demographischen und sozialen Wandels.

▶ Starke Städte sind die Voraussetzung für starke Regionen und diese wiederum Basis für ein starkes Schleswig-Holstein.

▶ Das Wohl der Bürgerinnen und Bürger des Versorgungsbereiches einer Stadt erfordert es, die Städte in die Lage zu versetzen, ihrem Anspruch und ihren berechtigten Erwar-tungen an kommunale Leistungen zu genügen. Starke Städte müssen deshalb durch eine aufgaben- und funktionsbezogene Finanzausstattung in die Lage versetzt werden, dau-erhaft das erwartete Leistungsangebot zu erfüllen und aufrechtzuerhalten.

▶ Das dem Anspruch und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger genügende Ange-bot an kommunalen Leistungen ist vorrangig in den zentralen Orten zu konzen-trieren, in denen tragfähige räumliche, wirtschaftliche, finanzielle, personelle und verwaltungstech-nische Grundlagen vorhanden sind. Insbesondere die Verwaltungsstrukturen sind an den Verflechtungsbeziehungen und der Lebenswirklichkeit der Kunden der Verwaltung auszu-richten.

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▶ Stadt und Land sind keine Gegensätze, sondern bilden schon aufgrund der bestehenden Verflechtungsbeziehungen eine Einheit. An die Stelle einer für die zentralen Orte ruinö-sen Konkurrenz zwischen Stadt und Land muss eine umfassende interkommunale Zu-sammenarbeit treten, die Voraussetzung für die zukunftsfähige Entwicklung der Stadtre-gionen ist. Die Planungspolitik ist darauf auszurichten, dass die Stadtregionen Schleswig-Holsteins als Wohn- und Wirtschaftsstandorte gestärkt und damit die Zukunftschancen und Lebensqualität der Menschen verbessert werden und dadurch ein wesentlicher Bei-trag zum verfassungsrechtlichen Auftrag der Herstellung gleichwertiger Lebensverhält-nisse in allen Teilräumen des Landes geleistet wird.

▶ Die Städte im Land Schleswig-Holstein sind mit ihrer Leistungsfähigkeit und Verwal-tungskraft in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen und diese dann partnerschaft-lich mit ihrem Umland zu erfüllen. In dem Bewusstsein, dass die Regionen in Zukunft ein größeres Gewicht bekommen werden und zukunftsfähige Dienstleistungsangebote in ei-ner Region häufig nur noch gemeinsam von allen Beteiligten angeboten werden können, stehen sie im Prozess der interkommunalen Funktionalreform für einen umfassenden Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit.

▶ Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sind für lebenswerte Städte unverzichtbar. Die Innenstadt ist der Kristallisationspunkt einer zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung und zugleich die Visitenkarte einer Stadt. Ein qualitätsvoller Einzelhandel schafft nicht nur Attraktivität, sondern ist seinerseits auf attraktive, lebendige, sichere sowie saubere und gut erreichbare Städte angewiesen. Deshalb muss die Attraktivität der Zentren und Orts-kerne gestärkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Städte zu verbessern. Der Si-cherung der Nahversorgung in den Innenstädten, Stadtteilen und Ortskernen kommt da-bei vor dem Hintergrund des demographischen Wandels besondere Bedeutung zu.

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4. Vertreter des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein in Drittorganisationen

Stand: April 2008 Drittorganisationen, in denen Städtebund UND Städtetag Schleswig-Holstein vertreten sind

AKADEMIE FÜR NATUR UND UMWELT • Kuratorium ARBEITSGRUPPE „ZUR REFORM DES GEMEINDEHAUSHALTSRECHTS“ beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein ARBEITSKREIS KOMMUNALES ARCHIVWESEN AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR VERWALTUNG • Kuratorium • Fachbereichsrat f.d. Fachbereich „Allgemeine Verwaltung“ an der Verwaltungsfach-

hochschule (Fachhochschule f. Verwaltung u. Dienstleistung) • Ausbildungsausschuss für die Verwaltungsakademie Verein zur Unterhaltung der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeverwaltungsschule (Schulverein) • Vorstand • Gemeinsamer Prüfungsausschuss des Ausbildungszentrums für Verwaltung und des

Vorstandes der LVA Schleswig-Holstein zur Abnahme von Ausbilder-Eignungsprüfungen beim Ausbildungszentrum für Verwaltung – Verwaltungsschule –

• Prüfungsausschuss f.d. Abnahme der Angestelltenprüfungen I u. II gem. § 25 BAT • Prüfungsausschuss I (Zwischenprüfung) • Prüfungsausschuss III (Zwischenprüfung) • Prüfungsausschuss I (Abschlussprüfung) • Prüfungsausschuss II (Abschlussprüfung) • Prüfungsausschuss III (Abschlussprüfung) BEIRAT FÜR TOURISMUS beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein BEIRAT NACH DEM GRUNDWASSERABGABENGESETZ des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein BEOBACHTERGREMIUM: Gemeinsames Aufstiegsverfahren vom gehobenen in den höheren allgemeinen Verwal-tungsdienst im kommunalen Bereich und beim Land Schleswig-Holstein BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST BRANDSCHUTZBEIRAT beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein BÜCHEREIVEREIN SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V. Vorstand DATAPORT • Verwaltungsrat • Kommunaler Beirat

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DEUTSCHE BANK • Kommunaler Gesprächskreis Schleswig-Holstein I DEUTSCHER VEREIN FÜR ÖFFENTLICHE UND PRIVATE FÜRSORGE • Hauptausschuss FREIHERR VOM-STEIN-AKADEMIE FÜR EUROPÄISCHE KOMMUNALWISSEN- SCHAFTEN e.V. HANSEATISCHE FEUERWEHR-UNFALLKASSE NORD • Vorstand • Vertreterversammlung SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER HEIMATBUND • Landeskuratorium „Schleswig-Holstein-Tag“ KOMMUNALER ARBEITGEBERVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN • Vorstand • Fachausschuss Verwaltungen • Fachausschuss Versorgungs-, Verkehrs- und HafenbetriebeFachausschuss

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen KOMMUNALER SCHADENAUSGLEICH SCHLESWIG-HOLSTEIN • Vorstand • Vertreterversammlung LANDESBEAMTENAUSSCHUSS beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein LANDESENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT (LEG) • Beirat LANDESFEUERWEHRSCHULE • Kuratorium LANDESFEUERWEHRVERBAND • Landesfeuerwehrausschuss LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT RETTUNGSDIENST beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein LANDESPFLEGEAUSSCHUSS beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein Vorstand des Landespflegeausschusses LANDESPLANUNGSRAT LANDESSCHULBEIRAT LANDESWEITE VERKEHRSSERVICEGESELLSCHAFT (LVS) beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein • Aufsichtsrat

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PROJEKTARBEITSGRUPPE VERWALTUNGSMODERNISIERUNG UND DEREGULIE-RUNG im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein PROVINZIAL-VERSICHERUNGEN • Kommunaler Beirat SPARKASSEN- UND GIROVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN • Vorstand • Kommunaler Verbindungsausschuss UNFALLKASSE SCHLESWIG-HOLSTEIN • Vorstand • Vertreterversammlung VERBAND KOMMUNALER UNTERNEHMEN (VKU) - LANDESGRUPPE SCHLESWIG-HOLSTEIN • Vorstand VERSORGUNGSAUSSGLEICHSKASSE DER KOMMUNALVERBÄNDE IN SCHLESWIG-HOLSTEIN • Vorstand KOMMISSION WEITERBILDUNG bei der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung KOMMUNALER INVESTITIONSFONDS GEM. § 19 FAG • Beirat WIBERA • Regionalbeirat Nord Drittorganisationen, in denen der StädteBUND Schleswig-Holstein vertreten ist

AKADEMIE FÜR DIE LÄNDLICHEN RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEINS e.V. BEIRAT INTEGRIERTES KÜSTENSCHUTZMANAGEMENT im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein DENKMALRAT beim Ministerpräsidenten des Landes SH - Staatskanzlei - DEUTSCHE SPORTJUGEND • Arbeitsgruppe „Verein und Schule“ DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT ABWASSER UND ABFALL E.V. ATV-DVWK Landesverband Nord • Beirat DEUTSCHER BIBLIOTHEKSVERBAND - LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN - • Vorstand

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DEUTSCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND • Hauptausschuss • Präsidium • Erfahrungsaustausch „Garnisonen“ vormals AK Garnisonen) • Erfahrungsaustausch „Tourismus“ (vormals AK Fremdenverkehrs- u. Bädergemeinden) • Fachausschüsse

o Ausschuss für Schule, Kultur und Sport o Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit o Ausschuss für Städtebau und Umwelt: o Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft: o Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr: o Ausschuss für Recht, Personal und Organisation: o Europaausschuss

DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL e.V. Landesverband Nord Einigungsstelle zur Beilegung von WETTBEWERBSSTREITIGKEITEN bei der IHK zu Lübeck Einigungsstelle zur Beilegung von WETTBEWERBSSTREITIGKEITEN IN DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT bei der IHK zu Kiel GEMEINSAMER ARBEITSKREIS STÄDTEBAUFÖRDERUNG DES INNENMINISTERS UND DER ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN LANDESVERBÄNDE GEMEINSAMER ARBEITSKREIS DES SCHL.-HOLST. GEMEINDETAGES UND DES STÄDTEBUNDES SH „VERTRAGSGEMEINSCHAFT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN“ (Kommunaler Begleitausschuss zum Regionalen Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg - REK) KUBUS KOMMUNALBERATUNG UND SERVICE GMBH • Aufsichtsrat • Gesellschafterversammlung • Beirat LANDESVERBAND DER VOLKSHOCHSCHULEN SCHLESWIG-HOLSTEINS e.V. • Vorstand METROPOLREGION HAMBURG • Lenkungsausschuss METROPOLREGION HAMBURG • Regionsrat PROJEKTGESELLSCHAFT NORDERELBE mbH (Tochtergesellschaft der Wirtschaftsförderungsgesellschaften Entwicklungsgesellschaft Bruns-büttel mbH (egeb) u. Wirtschaftsförderungs-, Entwicklungs- u. Planungsgesellschaft der Kreise Pinneberg und Segeberg (WEP) • Regionaler Beirat für die Förderregion Süd-West REGIONALE PFLEGEKONFERENZ FÜR DEN KREIS SEGEBERG SACHVERSTÄNDIGENAUSSCHUSS FÜR VERDINGUNGSFRAGEN beim Innenminister des Landes Schleswig-Holstein WIRTSCHÄFTSFÖRDERUNG- UND REGIONALENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT FLENSBURG/SCHLESWIG mbH (WiREG) - REGIONALPROGRAMM 2000 - • Beirat

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ZUKUNFTSPROGRAMM WIRTSCHAFT (als Bestandteil des Zukunftsprogramms Schleswig-Holstein) • Regionaler Beirat für die Förderregion Süd-Ost Drittorganisationen, in denen der StädteTAG Schleswig-Holstein vertreten ist

BETEILIGTENRUNDE ZUR KRANKENHAUSPLANUNG beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein BRANDSCHUTZBEIRAT beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein BOS-Digitalfunknetz SH beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein • Arbeitsgruppe DEUTSCHER STÄDTETAG • Hauptausschuss • Präsidium • Fachausschüsse • Personal- u. Organisationsausschuss • Presseausschuss • Schulausschuss • Kul Sportausschuss • Bauausschuss • Ausschuss für Wirtschaft u. Europäischen Binnenmarkt • Finanzausschuss • Umweltausschuss • Ausschuss für Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten • Rechts- und Verfassungsausschuss • Sozialausschuss mit Arbeitskreis „Familie und Jugend“ • Gesundheitsausschuss • Arbeitskreise

o Fachkommission Baurecht o Beirat für Katastrophenschutz, Brandschutz und Rettungswesen o Arbeitskreis EDV der ständigen Gartenamtsleiterkonferenz beim DST

- Landesgruppe Schleswig-Holstein – o Fachkommission Kommunales Vermessungs- u. Liegenschaftswesen o Konferenz der städt. Pressereferenten o Arbeitsgruppe Kommunale Denkmalpflege o Arbeitskreis „Stadtforschung, Statistik und Wahlen“

(angebunden beim Personal- u. Organisationsausschuss) FACHHOCHSCHULE KIEL – FB SOZIALE ARBEIT UND GESUNDHEIT • Beirat für die Praxissemester, Studium und Weiterbildung (Berufspraktikum) GESELLSCHAFT FÜR DIE ORGANISATION DER ENTSORGUNG VON SONDERABFÄLLEN mbH (GOES) • Aufsichtsrat • Beirat HÄRTEFALLKOMMISSION beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

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JUGENDHILFEKOMMISSION beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein KomFIT • Projektmanagement KOORDINIERUNGSSTELLE DER SCHULDNERBERATUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN • Beirat KRANKENHAUSGESELLSCHAFT SCHLESWIG-HOLSTEIN • Mitgliederausschuss LANDESAMT FÜR SOZIALE DIENSTE SCHLEWIG-HOLSTEIN • Beirat betr. Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge (DG-KOF) LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER ARGEn IN SCHLESWIG-HOLSTEIN (LAG-ARGEn SH) LANDESAUSSCHUSS ZUR FÖRDERUNG DER JUGENDZAHNPFLEGE • Vorstand LANDESAUSSCHUSS FÜR BERUFSBILDUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Bildung u. Frauen des Landes Schleswig-Holstein LANDESBEIRAT FÜR BEWÄHRUNGS- UND STRAFFÄLLIGENHILFE beim Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein LANDESJUGENDHILFEAUSSCHUSS SCHLESWIG-HOLSTEIN des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein LANDESPFLEGESATZKOMMISSION SCHIEDSSTELLE nach § 78 g SGB VIII des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein SCHIEDSSTELLE NACH § 80 SGB XII beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein 1. Bereich der Vertreter/innen der örtl. Träger der Sozialhilfe 2. Bereich der Einrichtungsvertreter SCHIEDSSTELLE FÜR ANGELEGENHEITEN DES PFLEGEVERSICHERUNGSGESETZES beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein SCHIEDSSTELLE FÜR ENTGELTE IM RETTUNGSDIENST (§ 8 a RDG) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHE VEREINIGUNG ZUR BEKÄMPFUNG DER TUBERKULOSE UND DER LUNGENERKRANKUNGEN e.V. • Vorstand STIFTUNG "FAMILIE IN NOT" • Kuratorium

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5. Mitglieder des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-Holstein (Wahlperiode 2003 bis 2008)

Stand: April 2008 Grote Oberbürgermeister Norderstedt (CDU) Vorsitzender Hans-Joachim Palm Bürgermeister Reinbek (SPD) Stv. Vorsitzender Detlef Engelmann Bürgermeister Mölln (SPD) Wolfgang Hahn Stadtverordneter Elmshorn (CDU) Andreas Hein Bürgermeister Büdelsdorf (parteilos - Jürgen auf Vorschlag der CDU-Gruppe) Himstedt Bürgervorsteherin Eckernförde (CDU) Karin Krüger Bürgermeister Garding (CDU) Edmund Pepper Bürgermeisterin Ahrensburg (SPD) Ursula Schulz Bürgermeister Eutin (CDU) Klaus-Dieter Stecher Bürgermeister Heide (CDU) Ulf Vollbrandt Ratsherr Geesthacht (SPD) Jürgen Voß Senator Husum (CDU) Mark von Allwörden Geschäftsführendes Jochen Vorstandsmitglied Während der o.a. Wahlperiode im Berichtszeitraum ausgeschiedene Vorstandsmitglieder: Degen Bürgermeister a.D. (SPD) (ausgeschieden in 2006) Jan-Willi Rentsch Geschäftsführendes (ausgeschieden in 2006) Harald Vorstandsmitglied a.D.

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6. Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein (Wahlperiode 2003 bis 2008)

Stand: April 2008 Volquartz Angelika

Oberbürgermeisterin

Kiel (CDU) Vorsitzende

Saxe Bernd

Bürgermeister Lübeck (SPD) Stv. Vorsitzender

Kietzer Cathy

Ratsfrau

Kiel (SPD)

Klamt Hatto

Stadtpräsident Neumünster (CDU)

Laturnus Hans Hermann

Stadtpräsident Flensburg (CDU)

Puschaddel Klaus

Bürgerschaftsmitglied Lübeck (CDU)

Sünnenwold Peter

Stadtpräsident Lübeck (CDU)

Tscheuschner Klaus

Oberbürgermeister Flensburg (parteilos)

Tschorn Rainer

Stadtpräsident Kiel (CDU)

Unterlehberg Hartmut

Oberbürgermeister Neumünster (SPD)

von Allwörden Jochen

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Stellvertretende Vorstandsmitglieder: Arend Hansheinrich

Erster Stadtrat Neumünster (CDU)

Brüggemann Henning

Bürgermeister Flensburg (parteilos)

Eder Franz

1. Stv. Stadtpräsident Flensburg (SSW)

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Hein Helga

Stv. Stadtpräsidentin Neumünster (SPD)

Hiller Reinhold

1. Stv. Stadtpräsident Lübeck (SPD)

Kaske Roswitha

2. Stv. Stadtpräsidentin Lübeck (CDU)

Lindner Cai-Uwe

Ratsherr Kiel (SPD)

Lintzen Sönke

Ratsherr Kiel (CDU)

Meyer Gert

Stadtrat Kiel (CDU)

Stabe Henning

Bürgerschaftsmitglied Lübeck (CDU)

weitere Vorstandsmitglieder ohne Stimmrecht (Vorsitzende der Fachausschüsse des Städtetages Schleswig-Holstein): Rechts- und Verfassungsausschuss

Hiller 1. Stv. Stadtpräsident Lübeck (SPD) Reinhold Ausschuss für Städtebau und Umwelt

Menschel Ratsherr Flensburg (SPD) Stephan Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

Grassau Ratsherr Neumünster (CDU) Klaus Ausschuss für Bildung und Soziales

Tschorn *) Stadtpräsident Kiel (CDU) Rainer *) siehe auch Vorstandsmitgliederliste Während der o.a. Wahlperiode im Berichtszeitraum ausgeschiedene Vorstandsmitglieder: Rentsch Geschäftsführendes (ausgeschieden in 2006)) Harald Vorstandsmitglied

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7. Mitglieder der Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein (Wahlperiode 2003 bis 2008)

Stand: April 2008

Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

NN CDU

Bauer Horst Senator 25813 Husum SPD

Cordes Robert Ratsherr 24109 Kiel CDU

Diedrichsen Sven Bürgermeister 23812 Wahlstedt SPD

Dörflinger Oliver Ratsherr 24943 Flensburg CDU

Döscher Günter Stadtvertreter 22846 Norderstedt CDU

Egtved, Dr. Peer Ratsherr 24939 Flensburg CDU

Ellerbrock Gisela Ratsherrin 21502 Geesthacht SPD

Fokken Ingo Bürgermeister 21502 Geesthacht parteilos (Vorschlag CDU)

Grassau Klaus Ratsherr 24536 Neumünster CDU / Stv. Vorsitzender

Günther Daniel 1. Stadtrat 24340 Eckernförde CDU

Hahn Jürgen Ratsherr 24109 Kiel SPD

Hergesell Heinz-Günter Ratsherr 24943 Flensburg SSW

Jappsen Kurt-Heinz Stadtvertreter 25899 Niebüll CDU

Kluckhuhn Andreas Ratsherr 24537 Neumünster SPD

Koch Michael Bürgerschaftsmitglied 23558 Lübeck CDU

Krügel Roland Bürgermeister 25436 Tornesch CDU

Künkel Rainer Bürgervorsteher 23730 Neustadt CDU

Lüttge Klaus-Peter Stadtvertreter 25541 Brunsbüttel CDU

Moll Rainer Stadtvertreter 24376 Kappeln SPD

Nawotki Henning Ratsherr 24106 Kiel CDU

Pepper Ursula Bürgermeisterin 22926 Ahrensburg SPD / Vorsitzende

Petersen Klaus Bürgerschaftsmitglied 23570 Lübeck-Travemünde CDU

Pundt Hans-Werner Ratsherr 24534 Neumünster CDU

Ruppert Frank Bürgermeister 21493 Schwarzenbek parteilos (Vorschlag CDU)

Scheel Barbara Bürgerschaftsmitglied 23552 Lübeck SPD

Schröder Karsten Ratsherr 24537 Neumünster SPD

Seemann Jürgen Bürgervorsteher 24376 Kappeln CDU

Stabe Henning Bürgerschaftsmitglied 23568 Lübeck CDU

Stadelmann Falk Ratsherr 24118 Kiel SPD

Strauß Hartmut Bürgerl. Mitglied 24939 Flensburg SPD

Weingärtner Jürgen Stadtvertreter 22941 Bargteheide SPD

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Ausschuss für Bildung und Soziales Arens Reinhard Ratsherr 24539 Neumünster SPD

Bachstein-Unglaube Andrea Stadtverordnete 21465 Reinbek SPD

Bendixen Horst Verwaltungsdirektor 24937 Flensburg parteilos

Encke Birgitt Bürgervorsteherin 25813 Husum CDU

Fick Peter Bürgerschaftsmitglied 23566 Lübeck CDU

Fraederich Oliver Bürgerschaftsmitglied 23568 Lübeck CDU

Dr. Freter Harald Erster Stadtrat 22851 Norderstedt SPD

Frey Michael Ratsherr 24111 Kiel CDU

Hein Jürgen Bürgermeister 24782 Büdelsdorf parteilos (Vorschlag CDU)

Hentschel Dirk-Justus Ratsherr 24536 Neumünster CDU

Humpe-Waßmuth Günter Stadtrat 24534 Neumünster SPD

Kaske Roswitha 2. Stv. Stadtpräsidentin 23564 Lübeck CDU

Kersten Bärbel Ratsfrau 23909 Ratzeburg SPD

Klimm Erich Stadtvertreter 24211 Preetz SPD / Stv. Vorsitzender

Köppl Thomas Bürgermeister 25451 Quickborn CDU

Krätzschmar Swetlana Ratsfrau 24943 Flensburg CDU

Krüger Ralph Ratsherr 24340 Eckernförde CDU

Krüger Edmund Bürgermeister 25836 Garding CDU

Kütbach Hans-Jürgen Bürgermeister 24576 Bad Bramstedt FDP (Vorschlag CDU)

Lenz Dieter Ratsherr 24943 Flensburg SSW

List Kai Ratsherr 24943 Flensburg SPD

Dr. Matthée Volker Ratsherr 24539 Neumünster CDU

Mittelberger Heike Bürgervorsteherin 22869 Schenefeld CDU

Paustenbach Johannes Stadtvertreter 22844 Norderstedt SPD

Porsch Siglinde Bürgervorsteherin 21502 Geesthacht CDU

Schopenhauer Gabriele Bürgerschaftsmitglied 23558 Lübeck SPD

Schulz Klaus-Dieter Bürgermeister 23701 Eutin CDU

Treffan Heike Stv. Bürgervorsteherin 21502 Geesthacht SPD

Tschorn Rainer Stadtpräsident 24105 Kiel CDU / Vorsitzender

Vogelsang Bernd Ratsherr 24159 Kiel SPD

Wimmer Gerda Bürgervorsteherin 25980 Westerland CDU

Wehner Thomas Ratsherr 24107 Kiel SPD

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Rechts- und Verfassungsausschusses Ahlers-Hoops Wolfgang Bürgerliches Mitglied 22851 Norderstedt SPD

Bockholt Wilfried Bürgermeister 25899 Niebüll parteilos (VorschlagCDU) / Vorsitzender

Dahl Thorsten Bürgermeister 24837 Schleswig CDU

Döring, Dr. Frank Markus Ratsherr 24943 Flensburg CDU

Feodoria Roman Bürgermeister 24376 Kappeln CDU

Hampel Hans-Joachim Bürgermeister 23795 Bad Segebg CDU

Hiller Reinhold 1 Stv. Stadtpräsident 23556 Lübeck SPD / Stv. Vorsitzender

Hinrichs Rüdiger Bürgerschaftsmitglied 23568 Lübeck CDU

Hinrichsen Silke Bürgerl. Mitglied 24943 Flensburg SSW

Jessen Peter Ratsherr 24539 Neumünster CDU

Köppl Thomas Bürgermeister 25451 Quickborn CDU

Kluckhuhn Andreas Ratsherr 24537 Neumünster SPD

Küsel Uwe Bürgerschaftsmitglied 23564 Lübeck CDU

Krügel Roland Bürgermeister 25436 Tornesch CDU

Lorenz Michael Ratsherr 25421 Pinneberg CDU

Mardini-Müther, Dr. Martina Ratsfrau 24931 Flensburg SPD

Meißner Christoph Ratsherr 24943 Flensburg CDU

Mrozek Fedor M. Ratsherr 24099 Kiel CDU

Peter Hans-Jürgen 1. Stv. Bürgervorsteher 25469 Halstenbek SPD

Pundt Hans Werner Ratsherr 24534 Neumünster CDU

Rotermundt Steffen Stadtverordneter 22926 Ahrensburg CDU

Rudolph Gerhard Bürgerliches Mitglied 22851 Norderstedt SPD

Schatz Ingrid Bürgerschaftsmitglied (Hansestadt Lübeck)

23566 Schlutup Paul-Behncke-Str. 32 CDU

Scheidler Joachim Ratsherr 25524 Itzehoe SPD

Schorner Gerhard Ratsherr 24159 Kiel CDU

Stadelmann Falk Ratsherr 24118 Kiel SPD

Stanull Hans-Georg Ratsherr 24537 Neumünster SPD

Steffen Karsten Ratsherr 21502 Geesthacht CDU

Tietz Dieter Ratsherr 25421 Pinneberg SPD

Wagner Michael Ratsherr 24111 Kiel SPD

NN.

NN.

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Ausschuss für Städtebau und Umwelt Arend Hansheinrich 1. Stadtrat 24531 Neumünster CDU

Berg Arne-Michael Stadtvertreter 22851 Norderstedt CDU / Stv. Vorsitzender

Bergien Peter Ratsherr 24107 Kiel CDU

Biermann Ranjet Senator 25836 Garding CDU

Bosholm Klaus Ratsherr 24837 Schleswig SPD

Bühse Helga Ratsfrau 24536 Neumünster CDU

Fehrmann Rainer Stadtverordneter 23843 Bad Oldesloe CDU

Freitag Christian Bürgerschaftsmitglied 23570 Lübeck CDU

Hahn Sybille Stadtvertreterin 22851 Norderstedt SPD

Hergesell Heinz-Günter Ratsherr 24943 Flensburg SSW

Holbach Karl Stv. Bürgervorsteher 25335 Elmshorn SPD

Huckriede Dietrich Ratsherr 24159 Kiel CDU

Klein Antje Ratsfrau 24534 Neumünster SPD

Köhnke, Dr. Heinz Bürgervorsteher 25524 Itzehoe CDU

Kühl Horst Ratsherr 23879 Mölln CDU

Lindner Cai-Uwe Ratsherr 24109 Kiel SPD

Lötsch Christopher Bürgerschaftsmitglied 23568 Lübeck CDU

Lutz Rainer Ratsherr 25524 Itzehoe SPD

Menschel Stephan Ratsherr 24937 Flensburg SPD / Stv. Vorsitzender

Mordhorst Alfred Senator 25813 Husum CDU

Nicolai Gernot Ratsherr 24943 Flensburg CDU

Pahl Carsten Stadtvertreter 24782 Büdelsdorf SPD

Schell Uwe Ratsherr 25451 Quickborn CDU

Schindler Sven Bürgerschaftsmitglied 23562 Lübeck SPD

Schulz Klaus-Dieter Bürgermeister 23701 Eutin CDU

Seyfert Klaus 1. Stadrat, Ratsherr 25421 Pinneberg CDU

Stephan Heidemarie Ratsfrau 24536 Neumünster SPD

Trauzettel Horst 1. Stadrat 24376 Kappeln CDU

Vollbrandt Jürgen Ratsherr 21502 Geesthacht SPD

Wagner Michael Ratsherr 24111 Kiel SPD

Zander Andreas Bürgerschaftsmitglied 23562 Lübeck CDU

NN.

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8. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein

Stand: Juni 2008 Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte Vorsitz: Jährlicher Wechsel unter den Bürgermeistern in alphabetischer Reihenfolge der Städte: 2006: Bürgermeister von Bary, Bad Oldesloe 2007: Bürgermeister Schuberth, Bad Schwartau 2008: Bürgermeister Sibbel, Eckernförde

- Ahrensburg Gast: Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Bad Oldesloe - Bad Schwartau - Eckernförde - Elmshorn - Geesthacht - Heide - Husum - Itzehoe - Norderstedt - Pinneberg - Quickborn - Reinbek - Rendsburg - Schleswig - Wedel

Arbeitsgemeinschaft Nord der kleinen Städte Vorsitz: Bürgermeister Bockholt, Niebüll

- Arnis Gäste: Gemeinde Harrislee - Bredstedt Gemeinde Leck - Friedrichstadt Gemeinde St. Peter-Ording - Garding - Glücksburg - Kappeln - Meldorf - Niebüll - Tönning - Wesselburen - Westerland - Wyk auf Föhr

Arbeitsgemeinschaft Mitte der kleinen Städte Vorsitz: Bürgermeister Hein, Büdelsdorf

- Bad Segeberg Gast: Gemeinde Altenholz - Büdelsdorf - Eutin - Fehmarn - Heiligenhafen - Lütjenburg - Marne - Neustadt in Holstein - Nortorf - Oldenburg in Holstein - Plön - Preetz - Wahlstedt

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Arbeitsgemeinschaft Süd der kleinen Städte Vorsitz: Bürgermeister Horn, Reinfeld

- Bad Bramstedt Gast: Gemeinde Wentorf - Bargteheide - Barmstedt - Brunsbüttel - Glinde - Glückstadt - Halstenbek - Kaltenkirchen - Kellinghusen - Krempe - Lauenburg/Elbe - Mölln - Ratzeburg - Reinfeld - Gemeinde Rellingen - Schenefeld - Schwarzenbek - Tornesch - Uetersen - Wilster Arbeitsgemeinschaft der ehrenamtlich verwalteten Städte im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitz: Bürgermeister a.D. Edmund Krüger, Garding

- Arnis - Bredstedt - Friedrichstadt - Garding - Glücksburg - Kellinghusen - Krempe - Lütjenburg - Marne - Meldorf - Niebüll - Nortorf - Tönning - Wesselburen - Wilster - Wyk a.F. Arbeitsgemeinschaften leitender Mitarbeiter der Verwaltungen der Mitgliedstädte des Städtebundes Schleswig-Holstein o Arbeitsgemeinschaft Bau

im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzender: Manfred Kuhmann, Mölln Stellv. Vors.: Antje Langethal, Bad Segeberg

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o Arbeitsgemeinschaft Innere Verwaltung der Mittelstädte im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzende: Maren Marquardt, Geesthacht Stellv. Vors.: Uwe Schmitz, Husum Mitglieder: Mittelstädte sowie für die kleinen Städte: die büroleitenden Beamten der Städte der Vorsitzenden der AG`s der kleinen Städte o Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung

der Mittelstädte im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzender: Joachim Gädigk, Gemeinde Henstedt-Ulzburg Stellv. Vors.: Rainer Raup, Schleswig o Arbeitsgemeinschaft Soziales und Jugend der Mittelstädte im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzender: Klaus Kaschke, Eckernförde Stellv. Vors.: Magdalena Halle, Reinbek Stellv. Vors.: Jens Tauschwitz, Norderstedt Stellv. Vors.: Oliver Wleklinski, Wedel o Arbeitsgemeinschaft Kultur, Schule und Sport der Mittelstädte im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzende: Traudchen Perrefort, Pinneberg Stellv. Vors.: Gerd Huckfeldt, Elmshorn Stellv. Vors.: Bernd M. Kraske, Reinbek o Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzender: Gerhard Seggelke, Wedel Stellv. Vors.: Michael Packschies, Eckernförde Stellv. Vors.: Jan Birk, Preetz o Arbeitsgemeinschaft Finanzen im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzender: Peter Seidel, Husum Stellv. Vors.: Mandy Treetzen, Bad Oldesloe Mitglieder: Mittelstädte sowie für die Arbeitsgemeinschaft der kleinen Städte: Kappeln für Nord, Plön für Mitte und Kaltenkirchen für Süd o Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik der IT-Leiter der Mittelstädte im Städtebund Schleswig-Holstein Vorsitzender: Norbert Osterloh, Norderstedt Stellv. Vors.: Frank Brinkmann, Husum

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9. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtetages Schleswig-Holstein

Stand: Juni 2008 Arbeitsgemeinschaft der Bauordnungsämter kommissarischer Vorsitzender: Gerhard Porten, Kiel

Eiko Wenzel, Flensburg Joachim Lauenroth, Lübeck Dieter Wirth, Neumünster

Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Vorsitzender: Oliver Bäth, Lübeck

Dr. Ralf Kirchhoff, Kiel Detlef Tanneberger, Neumünster Carsten Herzog, Flensburg

Arbeitsgemeinschaft Finanzen Holger Wernsdörfer, Flensburg Thomas Brünger, Kiel Norbert Kurt, Hansestadt Lübeck Hans-Jürgen Holland, Neumünster Arbeitsgemeinschaft der Fürsorgestellen der kreisfreien Städte Kiel, Lübeck u. Neumünster sowie des Kreises Schleswig-Flensburg Vorsitzender: Dirk Wommelsdorf, Kiel

Rolf Kleie, Lübeck Georg Breitenbach, Neumünster Herr Birth, Kreis Schleswig-Flensburg

Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsdienste der kreisfreien Städte Vorsitzender: Dr. Michael Hamschmidt, Lübeck

Dr. Martin Oldenburg, Flensburg Andrea Hofmann, Kiel Dr. Alexandra Barth, Neumünster

Arbeitsgemeinschaft Jugend/Jugendhilfe Vorsitzender: Hans-Joachim Ogurreck, Kiel

Alfred Bornhalm, Kiel Uwe Gaul, Flensburg Horst Bendixen, Flensburg Marita Rieck, Neumünster Hans-Heinrich Voigt, Neumünster Renate Junghans, Lübeck Beatrix Schnicke, Lübeck Susanne Diedrichs, Norderstedt

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Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik Vorsitzender: Jan Koppelmann, Kiel Stv. Vors.: Marcus Ott, Flensburg Jörg Wenghöfer, Lübeck Werner Bröcker, Neumünster Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung der kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein Maria-Theresia Schlütter, Flensburg Manfred Rotzoll, Kiel Norbert Siegrist, Lübeck Udo Wachholz, Neumünster Arbeitsgemeinschaft Personal Holger Wernsdörfer, Flensburg Dr. Ingmar Soll, Kiel Gisela Heinrich, Lübeck, Dirk Brosowski, Neumünster Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsämter Dieter Tetzlaff, Flensburg Hans-Joachim Ogurreck, Kiel Friedrich Thorn, Hansestadt Lübeck Gabriele Bartelheimer, Neumünster Arbeitsgemeinschaft Soziales

Vorsitzender: Alfred Bornhalm, Kiel Horst Bendixen, Flensburg Detlef Schlichting, Lübeck Holger Pohlmann, Neumünster

Arbeitsgemeinschaft Umwelt Joachim Kaulbars, Flensburg Michael Sinofzik, Kiel NN, Lübeck Heinrich Kautzky, Neumünster Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsoptimierung u. - organisation Bernd Ulrichsen, Flensburg Jürgen Bartlomiej, Kiel Thomas Manke, Lübeck Klaus Buchholz, Neumünster

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Arbeitskreise/Arbeitsgemeinschaften des Städtetages Schleswig-Holstein mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag

Arbeitskreis Abfallbehördliche Aufgaben (des Städtetages Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages) Vorsitzender: Jürgen Strube, Kreis Schleswig-Flensburg stellvertr. Vorsitzender: Birger Urff, Kiel stellvertr. Vorsitzende: Frau B. Vuchelich, Kreis Rendsburg-Eckernförde weitere Mitglieder: Dieter Heidemann, Flensburg

Joachim Blumenthal, Lübeck Stefan Dunst, Neumünster

Arbeitskreis Abfallwirtschaft (des Städtetages Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages) Vorsitzender: Burkhard Hochschild, Abfallwirtschaftsgesellschaft Dithmarschen mbH stellvertr. Vorsitzende/r: N.N. weitere Mitglieder: N.N., Lübeck Willi Hoffmann, Neumünster Jens Gibbels, Flensburg Arbeitskreis Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelsicherheit (des Städtetages Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages) Vorsitzender: Dr. Bernhard Kaufhold, Kreis Herzogtum Lauenburg Mitglieder: Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein

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10. Rundschreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein vom Januar 2006 bis August 2008

2006 lfd. Nr. Betreff Datum

1. live-community Landesweite Online-Befragung der Bürger 03.01.2006

2. Programm Daphne II (2004-2008) 04.01.2006

3. Waldbenutzungsgebühren für Veranstaltungen in Wäldern 09.01.2006

4. Nummer nicht vergeben!

5. Weiterbildung in Schleswig-Holstein 16.01.2006

6. FIFA Fußball WM in Nichtausrichterstädten 16.01.2006

7. Stand der Vergaberechtsreform 17.01.2006

8. Blitzumfrage - Schullastenausgleich 19.01.2006

9. Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2006 25.01.2006

10. Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Nebenwohnungen von verheirateten Berufstätigen 25.01.2006

11. Projekt Pflegekinderhilfe des Deutschen Jugendinstituts e.V. Bundesweite Struktur- und Materialerhebung bei Jugendämtern zur Pflegekinderhilfe

27.01.2006

12. Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer 02.02.2006

13. Beihilfeablöseversicherung für schleswig-holsteinische Kommunen Rundschreiben Nr. 41/2005 vom 27.06.2005 06.02.2006

14. Ideen und Beschwerdemanagement Recherche von Informdoku im Auftrag der Kommunalen Landesverbände 06.02.2006

15. Abschlussbericht der Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung („Schlie-Bericht“) 07.02.2006

16. Stiftung Elektro-Altgeräteregister (EAR) 07.02.2006

17. Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2006 08.02.2006

18. Aktion „Unser sauberes Schleswig-Holstein“ am 25.3.06 13.02.2006

19. Fußball WM 2006: Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von „Public-Viewing-Veranstaltungen“ 13.02.2006

20. "Soziale Wochen 2006" im HANSA-PARK 15.02.2006

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lfd. Nr. Betreff Datum

21. Aktion Sauberes SH 08.03.2006

22. Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer 23.03.2006

23. Spielgerätesteuer 23.03.2006

24. Städtepartnerschaftsprogramm und Aktionsprogramm Jugend 16.03.2006

25. Fundraising - Wege in die Zukunft! 27.03.2006

26. Workshop des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-hilfe am 06.05.2006: „Durchführung von Veranstaltungen im Zusam-menhang mit der FIFA-WM 2006“

11.04.2006

27. Schleswig-Holstein: Topographie 12.04.2006

28. Europawoche 2006 18.04.2006

29. Erfahrungsaustausch zum Gefahrhundegesetz 03.05.2006

30. Spielgerätebesteuerung - nicht veröffentlicht - 08.05.2006

31. Interkommunaler Kennzahlenvergleich für Bauhöfe; Veranstaltung der KUBUS GmbH 10.05.2006

32. Finanzierungsmöglichkeiten in der kommunalen Entwicklungszusam-menarbeit 17.05.2006

33. Reform der Grundsteuer; Finanzministerkonferenz am 05.05.2006 - nicht veröffentlicht - 17.05.2006

34. Geplantes Spieleinsatzsteuergesetz des Bundesrates - nicht veröffent-licht - 23.05.2006

35. Projekt Mehrgenerationenhäuser 24.05.2006

36. Stellenprofil Bauamtsleiter/Bauhofleiter 15.06.2006

37. "Europa ist 50 - 50 Städte sind dabei" – Informationsreihe des Auswärti-gen Amtes 23.06.2006

38. Deutsch-Polnische Kommunalkonferenz 2006 in Dresden 27.06.2006

39. Verfassungsbeschwerde Grundsteuer 29.06.2006

40. Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Grundsteuer 04.07.2006

41. Seminar: Von der Projektpartnerschaft zu langfristigen Nord-Süd-Partnerschaften - Sachstand und Perspektiven 07.07.2006

42. Bericht der Bundesregierung nach § 24a Abs. 3 SGB VIII über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder und drei Jahren - 2006 -

12.07.2006

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lfd. Nr. Betreff Datum

43. Beihilfeablöseversicherung für schleswig-holsteinische Kommunen 20.07.2006

44. Stadt der Zukunft - Telekom will die am besten vernetzte Stadt Deutsch-lands kreieren 24.07.2006

45. Schutz vor Passivrauchen; Umfrage zu Regelungen 27.07.2006

46. Wettbewerb Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr 08.08.2006

47. Kongress „Großschadenslage - Erfahrungen der Vorsorge und Bewälti-gung“ 08.08.2006

48. Einführung der leistungsorientierten Bezahlung 28.08.2006

49. Vorankündigung einer Veranstaltung am 04. Okt. 2006 ab 14.00 Uhr in Elmshorn "Nachhaltige soziale Stadt - Wie gestalten wir eine kontinuierli-che soziale Stadtteilentwicklung?

29.08.2006

50. Aktionsprogramm des BMFSFJ "Mehrgenerationenhäuser" startet mit erster Ausschreibung 30.08.2006

51. Familienfreundliche Städte in Schleswig-Holstein 31.08.2006

52. Gender Mainstreaming 04.09.2006

53. Haushaltserlass 2007 06.09.2006

54. Erstes Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Regel-satzverordnung

15.09.2006

55. Unzulässige Abgabenerhebung durch juristische Personen des Privat-rechts; Urteil des OVG Schleswigs vom 15.03.2006 - 2 LB 9/05 -

15.09.2006

56. Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 20.09.2006

57. Ausschreibung zum Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ 20.09.2006

58. Ausschreibung Wettbewerb „Sportfreundliche Kommune“ 22.09.2006

59. Europaveranstaltungen in Städten und Gemeinden im Rahmen der deut-schen EU-Ratspräsidentschaft 05.10.2006

60. 3. Schulkooperationswettbewerb „Kinder zum Olymp“ 2006/2007 10.10.2006

61. Spielgerätesteuer 20.10.2006

62. Soziale Frühwarnsysteme - Aktionsprogramm des BMFSFJ 24.10.2006

63. Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten - Konsequenzen aus dem Unglücksfall Bad Reichhall

30.10.2006

64. Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben nach der Energierechts-reform 2005 01.11.2006

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lfd. Nr. Betreff Datum

65. Vollzug des Urheberrechtsgesetzes 02.11.2006

66. Aktion „Unser sauberes SH“ im Jahre 2007, Terminankündigung 03.11.2006

67. Tagung "Seniorenfreundliche Gemeinde" der K.E.R.N.-Region in Alten-holz 03.11.2006

68. Ergebnisse der Novembersteuerschätzung 09.11.2006

69. Europolitische Kommunikation in Deutschland 13.11.2006

70. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremis-mus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus 22.11.2006

71. Schleswig-Holstein: Topographie 22.11.2006

72. Aktion „Unser sauberes SH“ im Jahre 2007 27.11.2006

73. Umfrage zu Städtepartnerschaften 28.11.2006

74. In-Kraft-Treten der Änderungsverordnung zur Vergabeverordnung zum 01.11.2006 29.11.2006

75. Projekt "Versuch macht klug" Errichtung von Konsultations-KiTas (KoKiTa) im Bereich "vorschulische Begegnung mit Naturwissenschaft und Technik"

30.11.2006

76. Vergnügungssteuer 05.12.2006

77. Info-Börse für Verkehrssicherheitsaktionen der PARTNER-AKTION 05.12.2006

78. Vertragsmuster öffentliche Telekommunikationsstellen 05.12.2006

79.

1. JESSICA – Stadtentwicklungsfonds als innovative Finanzierungsin-strumente 2. Aufruf zur Interessenbekundung „Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort“

20.12.2006

80. Neues Baugesetzbuch tritt am 01.01.2007 in Kraft 20.12.2006

81. Entscheidung des Kartellsenats des Oberlandesgerichtes Stuttgart zu Stromnetzdurchleitungsentgelten 20.12.2006

82. Kommunalrelevante Entwicklungen in der Energiewirtschaft 20.12.2006

83. Zukunftsprogramm Arbeit des Landes Schleswig-Holstein; Handlungs-konzept Schule und Arbeitswelt 21.12.2006

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2007 lfd. Nr. Betreff Datum

1. Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2007 12.01.2007

2. Raumprogramm-Richtwerte; Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen in Schulen 22.01.2007

3. Befragung zur Biomassenutzung in Städten und Gemeinden 31.01.2007

4. Umfrage zu den IT-Verfahren: Personalverwaltung und Personalabrechnung 07.02.2007

5. Partnerschaftsgesuche polnischer Schulen 14.02.2007

6. Schöffenwahl 2008 26.02.2007

7. Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD in Schleswig-Holstein; Erlass des Innenministeriums vom 19.12.2006

26.02.2007

8. "Soziale Wochen 2007" im HANSA-PARK in Sierksdorf 27.02.2007

9. Kinderbetreuung; Rechtsanspruch für unter 3-Jährige 02.03.2007

10.

Kommunales Engagement im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen hier: Millenniums-Erklärung der Mitgliedstädte des Deutschen Städteta-ges

07.03.2007

11. GEWERBE-Monitor 2007 12.03.2007

12. EU-Mittel für Projekte gegen Radikalisierung und Gewalt 12.03.2007

13. Weltgesundheitstag 2007 am 7. April 15.03.2007

14. Präqualifikation von Bauunternehmen 22.03.2007

15. Umfrage "Leitfaden zum Pförtnerdienste" 29.03.2007

16. Bund-, Länder- und Kommunengespräch zum Ausbau der Kindertages-betreuung für Kinder unter drei Jahren am 02. April 2007 in Berlin

03.04.2007

17. Handreichung für Schulträger von öffentlichen allgemein bildenden Schu-len und Förderzentren „Lernen“ zu den Bestimmungen des neuen Schul-gesetzes

04.04.2007

18. Service Angebot des Euro Info Centre im Bereich EU-Förderung 04.04.2007

19. Fachkonferenz "UN-Millenniumsentwicklungsziele – Kommunale Praxis-beispiele im Dialog" vom 18. bis 20. Oktober 2007 in Bonn 16.04.2007

20. Arbeitsplätze für Lehrkräfte in den Schulen 24.04.2007

21. Entwurf einer Verordnung für die Anreizregulierung / Verschärfung des Energiekartellrechts 24.04.2007

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lfd. Nr. Betreff Datum

22. Ergebnisse der Mai Steuerschätzung 14.05.2007

23. Regionalisiertes Ergebnis der Mai-Steuerschätzung 16.05.2007

24. Pilot-Schulen für energiesparende Gebäudesanierung gesucht 22.05.2007

25. Schleswig-Holstein: Topographie 31.05.2007

26. Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 15.06.2007

27. Veranstaltung "Integration durch Ausbildung und Arbeit" am 10. Juli 2007 15.06.2007

28. Umweltpreis 2007 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und länd-liche Räume Schleswig-Holstein 26.06.2007

29. Gebührenpflichtige Auskünfte aus öffentlichen Registern 27.06.2007

30. Datenbank der kommunalen Partnerschaften im RGRE-Internet 02.07.2007

31. Spielgerätesteuer 02.07.2007

32. Anspruch auf Besuch einer Kindertageseinrichtung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII für vom Schulbesuch beurlaubte Kinder 05.07.2007

33. Neue De-minimis-Verordnung und Bürgschaftsregelung 13.07.2007

34. Förderpreisauslobung "Nachhaltigkeit in S.-H." des FöVer "Zukunftsfähi-ges S.-H. - FöVer der Umweltakademie e.V." - Wettbewerb 2007 16.07.2007

35. Umweltgesetzbuch des Bundes (UWB) Aktueller Arbeitsentwurf - Teil "Wasserwirtschaft" 18.07.2007

36. Ausschreibung zum Dieter Baacke-Preis 2007 endet am 31. August 19.07.2007

37. Berufsausbildung und SGB II 30.07.2007

38. Norddeutsche Klimakonferenz 31.07.2007

39. Gewerbesteuerumlage ab 2008 07.08.2007

40. Fachgespräch über Beratungsstrukturen in Schleswig-Holstein am 18.09.2007 in Lübeck - Vorankündigung und Einladung 10.08.2007

41. Kürzungspläne der Bundesregierung Städte und Gemeinden fordern angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung im Alter

10.08.2007

42. Deutscher Städtetag fordert Erhöhung des Wohngeldes Immer mehr Erwerbstätige beziehen ergänzende SGB II-Leistungen - große Belastungen für Haushalte der Städte

10.08.2007

43. Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobaea) auf landesei-genen Waldflächen 20.08.2007

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lfd. Nr. Betreff Datum

44.

"Operationelles Programm EFRE Schleswig-Holstein 2007-2013 " Programm unter Beteiligung des Europäischen Fonds für Regionale Ent-wicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels "Wettbewerbsfähigkeit und Be-schäftigung"

21.08.2007

45. Übertragung der Endrunde der Fußballeuropameisterschaft 2008 auf Großbildleinwänden (Public Viewing) 10.09.2007

46. Haushaltserlass 2008 17.09.2007

47. Doppik in Schleswig-Holstein – Veranstaltung des Innovationsrings NKR-SH am 28.11.2007 26.09.2007

48. Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „Weltwärts“ 26.09.2007

49. Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- u. Geschicklichkeitsgeräten 26.09.2007

50. Keine systematische Benachteiligung des Einzelhandels durch gewerbe-steuerliche Hinzurechnung anteiliger Mieten und Pachten 26.09.2007

51. Projekt „1000 Bolzplätze“ des DFB 26.09.2007

52. Anschluss von Kleinkläranlagen an den Regenwasserkanal – Bürger-meisterkanal; Beseitigung des „Bürgermeisterkanals“ 02.10.2007

53. Anreizregulierung 08.10.2007

54. Holocaust-Gedenktag am 27. Januar 2008 08.10.2007

55. Gemeinsame Veranstaltung der KUBUS, Schwerin, und des Städtever-bandes SH, Kiel: "Konzessionsverträge Strom und Gas" am 11.10.2007 08.10.2007

56. Stiftungspreis „Arbeit für Straffällige 2007“ 15.10.2007

57. Kinder zum Olymp! Wettbewerb 2007/2008: Schulen kooperieren mit Kultur 16.10.2007

58. Information des DSGV für Kommunen zur Kundenkategorisierung im Rahmen von MiFID 09.11.2007

59. Projekt „1.000 Bolzplätze“ des DFB 09.11.2007

60. Aktion Sauberes Schleswig-Holstein, Terminankündigung 09.11.2007

61. Ergebnisse der 130. Sitzung des Arbeitskreises "Steuerschätzungen“ vom 6. bis 7. November 2007 12.11.2007

62. Positionierung der kommunalen Arbeitgeber zur Tarifrunde 2008 21.11.2007

63. Referentenentwürfe zum Umweltgesetzbuch (UGB) 28.11.2007

64. Gemeindetag und Städteverband vereinbaren kostenfreien CeBIT-Besuch für alle Verwaltungschefs am 06. März 2008 03.12.2007

65. Studie zu den Aufstockern im Sozialgesetzbuch II 05.12.2007

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lfd. Nr. Betreff Datum

66. Klimaschutz als kommunale Zukunftsaufgabe 06.12.2007

67. Umsetzung des Gesetzes gegen die Gefahren des Passivrauchens in Schleswig-Holstein - Informationsveranstaltung des Sozialministeriums des Landes Schleswig-Holstein am 13.12.2007

13.12.2007

68. Informationen der Bezüge berechnenden Dienststellen an Beamtinnen und Beamte zur Gewährung von jährlichen Sonderzahlungen 2007 17.12.2007

2008

lfd. Nr. Betreff Datum

1. Förderpreis für die Integration von Frauen in die Feuerwehr 08.01.2008

2. Konzept zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der schleswig-holsteinischen Landes- und Kommunalverwaltungen im Thema „Europafähige Kommu-ne“

14.01.2008

3. Rechtstreitverfahren zur Gewährung von jährlichen Sonderzahlungen 2007 22.01.2008

4. Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" (BfDT) 23.01.2008

5. Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2008 23.01.2008

6. KORRUPTION Erkennen - Vorbeugen - Handeln Sonderlehrveranstaltung Fachbereich Polizei 31.01.2008

7. 5%-Klausel bei Kommunalwahlen in SH für verfassungswidrig erklärt 13.02.2008

8. Veranstaltung am 17.04.2008: Leistungsorientierte Bezahlung im öffentli-chen Dienst in der Praxis - ein Thema zum Anfassen! 14.02.2008

9. LexisNexis Wissensmanagement für Städte und Gemeinden 19.02.2008

10. Soziale Wochen 2008 im HANSA-PARK 20.02.2008

11. New Energy Husum Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in öffentlichen und privaten Liegenschaften

21.02.2008

12. Veranstaltung Wohnungsmarktkonzepte und Monitoring 25.02.2008

13. Kommunale Grundstückgeschäfte und Vergaberecht 28.02.2008

14. Tagung „Bildung gemeinsam verantworten – Entwicklung regionaler Bil-dungslandschaften“ 05.03.2008

15. Einbeziehung der verbeamteten Gleichstellungsbeauftragten in die leis-tungsorientierte Bezahlung 10.03.2008

16. Bundesweite Aktion „Bücher aus dem Feuer“ anlässlich des 75. Jahres-tagung der Bücherverbrennung die Nationalsozialisten am 10.05.2008

17.03.2008

17. Präqualifikation von Bauunternehmen 03.04.2008

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lfd. Nr. Betreff Datum

18. Schwimm- und Badeatlas Schleswig-Holstein 04.04.2008

19. Arbeitshilfe Grundstücksgeschäfte 09.04.2008

20. Informationsveranstaltung zu den EU-Förderprogrammen „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und „Lebenslanges Lernen“ 17.04.2008

21. Nationaler Integrationsplan - Tagung am 14.5.2008 22.04.2008

22. Nichtraucherschutzgesetz 24.04.2008

23. Aktion Sauberes SH, T-Bekanntgabe für 2009 pp 25.04.2008

24. Ausnahmen vom Alkoholverbot für nichtschulische Veranstaltungen im Schulgebäude 29.04.2008

25. Preis Soziale Stadt 2008: Einladung zur Mitwirkung am Wettbewerb 05.05.2008

26. Gemeindeverfassungsrecht Schleswig-Holstein Kommentar Rentsch / Ziertmann 08.05.2008

27. Beratung für Kommunen in Kamerun 13.05.2008

28. Ergebnisse der neuen Mai-Steuerschätzung für 2008 bis 2012 14.05.2008

29. Fachtagung - Optimierung der lokalen Strukturen in Schleswig-Holstein am 11.06.2008 in Kiel 13.05.2008

30. Presseinformation der Landeswahlleiterin zur Gemeinde- und Kreiswahl 15.05.2008

31. 2. Projektaufruf Nationale Stadtentwicklungspolitik 16.05.2008

32.

Biomasse - Energie einfach ernten? Seminar der Akademie für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

22.05.2008

33. Vorläufige Ergebnisse der Kommunalwahl 2008 27.05.2008

34.

Kommunalverfassungsrecht - Zulässigkeit von Zählgemeinschaften bei der Bildung von Ausschüssen der Gemeindevertretungen

27.05.2008

35. Handlungsempfehlungen zur Anwendung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Tariftreuegesetz) 30.05.2008

36. Einladung von Firmen an Personen mit Amtsträgereigenschaften zu Regattabegleitfahrten (Kieler Woche) bzw. Schleswig-Holsteinisches Musikfestival bzw. ähnliche Veranstaltungen

10.06.2008

37. Ergebnisse der Kommunalwahl 2008 13.06.2008

38. Leitfaden (NRW) zum EG-Beihilferecht 17.06.2008

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lfd. Nr. Betreff Datum

39. „Aktion zusammen wachsen“ 18.06.2008

40. Kommunalwahlen - Blitzumfrage 23.06.2008

41. Wettbewerb „Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz“ 23.06.2008

42.

Bestattungskosten und Ersatzpflichten nach dem schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetz - Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 17.03.2008

23.06.2008

43. Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein 30.06.2008

44. Grundsteuererlass – Gesetzesinitiative der Länder Berlin, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zur Abschaffung des § 33 GrStG 30.06.2008

45. Nichtigkeit von Konzessionsverträgen 11.07.2008

46. Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung und Vergaberecht: EU-Kommission erläutert Einstellung des Vertragsverletzungsverfah-rens wegen Stadtentwicklungsprojekt Flensburg

11.07.2008

47. Studie zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit 16.07.2008

48. Kostenerstattung für Feuerwehren bei Tragehilfe für Rettungsdienst 21.07.2008

49. Aktion „Fit im Dienst“ - Schulung zu generationsgerechtem Personal-management 23.07.2008

50. Aktionstag der Vereinten Nationen vom 17. - 19.10.2008 29.07.2008

51. Unterstützungsangebot LOB für Kindertagesstätten 31.07.2008

52. Partnerschaften Deutschland AG 04.08.2008

53. Zukunftsprogramm Arbeit 06.08.2008

54. Kampagne "Lehrer/Erzieher: Helden des Alltags - Mehr Männer in die Bildung" 11.08.2008

55. Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin zu Qualitätskriterien institutioneller Betreuung von Kindern unter drei Jahren (Krippen)

14.08.2008

56. Fotokopieren an Schulen 14.08.2008

57. „Schneller und einfacher gründen“ im Rahmen der Lissabon-Strategie; hier: Ideenbörse 18.08.2008

58. „Kommunaler Klimaschutz in globaler Verantwortung" 21.08.2008

59. "Das PPP-Mittelstandsmodell Bau" in Hamburg 21.08.2008

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11. Hefte der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

Herausgegeben von den Vorständen des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein

1 STARKE STÄDTE BRAUCHT DAS LAND

Dokumentation der Veranstaltung des Städteverbandes Schleswig-Holstein am 09. Dezember 1997 im Kieler Schloss DIN A 4 – 66 Seiten Kiel 1998

2 DAS BERICHTSWESEN NACH DER NEUEN KOMMUNALVERFASSUNG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN

- Eine Arbeitshilfe - DIN A 4 - 89 Seiten Kiel 1999

3 KOMMUNEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN UND DÄNEMARK - Eine Darstellung - KOMMUNER I SLESVIG-HOLSTEN OG DANMARK - en beskrivelse - DIN A 4 - 62 Seiten Kopenhagen, Kiel 1999 4 GESCHÄFTSBERICHT DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 4 - 204 Seiten Kiel 2000 5 GUTACHTEN ZUR STADT-UMLAND-PROBLEMATIK IM LAND

SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 4 - 44 Seiten (plus Anlagen) Kiel 2001 6 FORTSCHREIBUNG DER KOMMUNALVERFASSUNG

Vorschläge des Städteverbandes Schleswig-Holstein DIN A 4 – 65 Seiten Kiel 2002

7 GESCHÄFTSBERICHT DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 4 - 116 Seiten Kiel 2002 8 GESCHÄFTSBERICHT DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 4 - 90 Seiten Kiel 2003

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9 DAS BERICHTSWESEN NACH DER NEUEN KOMMUNALVERFASSUNG IN SCHLESWIG-HOLSTEIN - Eine Arbeitshilfe – 2. Auflage DIN A 4 Kiel 2003 10 DAS KOMMUNALUNTERNEHMEN LEITFADEN FÜR ERRICHTUNG UND BETRIEB EINER NEUEN ORGANISATIONS-

FORM FÜR KOMMUNALE WIRTSCHAFTLICHE TÄTIGKEIT IN SCHLESWIG- HOLSTEIN

DIN A 4 – 123 Seiten Kiel 2003 11 DAS KOMMUNALE BEURTEILUNGSWESEN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 4 – 165 Seiten Kiel 2004 12 GESCHÄFTSBERICHT DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 4 - 84 Seiten Kiel 2006 13 2. STÄDTEKONGRESS DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN

- Dokumentation – DIN A 4 – 44 Seiten Kiel 2006 14 DAS PACT-GESETZ Leitfaden für die Gründung, Einrichtung und Umsetzung einer Partnerschaft zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen DIN A 4 – 107 Seiten (plus Anhang) Kiel 2006 15 PERSPEKTIVEN FÜR EINE INTERKOMMUNALE FUNKTIONALREFORM ZUR STÄRKUNG DER LEISTUNGS- UND VERWALTUNGSKRAFT ZENTRALER ORTE - zugleich eine Bilanz des Verwaltungsstrukturreformprozesses im kreisangehörigen Bereich DIN A 4 – 61 Seiten Kiel 2007 16 GESCHÄFTSBERICHT DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 4 - 123 Seiten Kiel 2008 17 KOMMUNAL-HANDBUCH FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A 5 – 252 Seiten Kiel 2008