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Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Kitzingen Rundbrief Frühjahr 2020 Ausgabe: 01/2020 Geschäftsstelle: Mainbernheimer Str. 103 97318 Kitzingen Vorsitzender: Klaus Niedermeyer Geschäftsführer: Gerd Düll Jahreshauptversammlung des vlf Kreisverbandes Kitzingen am 31. Januar 2020 in Markt Einersheim: v. l. Sami Pfeifer, Katja Fuchs, Thorsten Bullmer, Julian Haack, Nicolas Dennerlein, Johannes Eberth, Sonja Eichinger, Sybille Haenisch- Weiß, Ute Braun, Barbara Etienne-Sattes, Beate Müller, Klaus Niedermeyer, Denise Kempa, Gerd Düll Bild: Claus Schmiedel

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Verband für landwirtschaftliche Fachbildung

Kitzingen

Rundbrief Frühjahr 2020

Ausgabe: 01/2020

Geschäftsstelle:

Mainbernheimer Str. 103 97318 Kitzingen

Vorsitzender:

Klaus Niedermeyer

Geschäftsführer: Gerd Düll

Jahreshauptversammlung des vlf Kreisverbandes Kitzingen am 31. Januar 2020 in Markt Einersheim: v. l. Sami Pfeifer, Katja Fuchs, Thorsten Bullmer, Julian Haack, Nicolas Dennerlein, Johannes Eberth, Sonja Eichinger, Sybille Haenisch-Weiß, Ute Braun, Barbara Etienne-Sattes, Beate Müller, Klaus Niedermeyer, Denise Kempa, Gerd Düll Bild: Claus Schmiedel

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Inhalt

Stellenangebot: Mitarbeit bei der Durchführung der Vor-Ort Kontrollen ....................... 3

Jahreshauptversammlung 2020 des vlf Kitzingen .......................................................... 4

aktuelle Veranstaltungen des vlf-Kreisverbandes Kitzingen .......................................... 5

vlf- Veranstaltungen Herbst/Winter 2019/2020 - Rückblick ......................................... 9

14. November 2019: vlf-Bezirksfrauentag ......................................................................... 9

30. November 2019 und 1. Februar 2020: Kreatives Nähkästchen .................................... 11

12. Dezember 2019: Bauerhofweihnacht im Haßgau ........................................................ 12

16. Januar 2020: Landwirtschaftlicher Unternehmertag 2020 ........................................... 14

20.-23. Januar 2020: Rat zur Saat – Pflanzenbauberatung im Januar 2020 ........................ 16

Neues aus dem AELF Kitzingen ..................................................................................... 17

Aktuelle Angebote des AELF Kitzingen ......................................................................... 19

aktuelle Termine zur Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz ........................................ 19

Befliegungsmaßnahme gegen den Schwammspinner ....................................................... 19

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) derzeit ausgesetzt ...................................... 20

Aktuelles zum Mehrfachantrag 2020 ............................................................................... 21

Gewässerrandstreifen ................................................................................................... 22

Was ist vor der Düngung zu erledigen? .......................................................................... 25

Qualifizierungsangebote für Betriebe mit Einkommenskombination ................................... 26

Bauernhofbesuch bald auch für die „Großen“ .................................................................. 27

Fit und gesund durch den Familienalltag mit Kindern unter vier Jahren ............................. 29

Gesund und fit im Kinder-Alltag für Kinder von 3 bis 6 Jahren .......................................... 29

Rückblick auf Aktivitäten des AELF Kitzingen .............................................................. 30

Arzneipflanzen in der Ernährung .................................................................................... 30

Weitere Beiträge aus dem Bereich der Grünen Berufe ................................................. 30

Eingliederung der Landwirtschaft an die Regierungen ...................................................... 30

Landwirtschaftlicher Nachwuchs in Bayern ...................................................................... 31

Die Meisterschule Schweinfurt: Meister werden – Zukunft gestalten .................................. 33

Verwertung von Erdaushub in der Landwirtschaft und im Wald ........................................ 33

Vorgaben zur Gülleausbringtechnik nach der aktuellen Düngeverordnung ......................... 35

Psychologische Krisenhotline ......................................................................................... 42

Informations- und Imagekampagne: Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft ..... 42

Erneuerbare Energien im Wärmemarkt: Hohe Investitionsanreize ..................................... 43

Grundstücksverkehrsgesetz: Vorkaufsrecht für Landwirte ................................................. 43

Informationen des Landesverbandes ........................................................................... 44

Volles Haus bei der vlf-Landesversammlung ................................................................... 44

Bildungszentrum Kloster Banz: vlf-Gespräch mit Umweltminister Glauber .......................... 45

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Impressum Herausgeber vlf Kreisverband Kitzingen

Druck Scholz Druck GmbH, Schnepfenbach, Am Pförtlein 8, 97337 Dettelbach

Verantwortlich Gerd Düll Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen

Zuständiges Registergericht Amtsgericht Würzburg VR Nr. 200889

Bankverbindung VR-Bank Kitzingen BIC GENODEF1KT1 IBAN DE48 7919 0000 0001 8325 14

Stellenangebot: Mitarbeit bei der Durchführung der Vor-Ort Kontrollen

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Abteilung Prüfdienst sucht für

die Dienstorte Kitzingen, Bamberg und Karlstadt in der Zeit vom 01.05. bis 31.12.2020

mehrere Mitarbeiter/innen (befristet mit 0,7 -1,0 AK)

zur Mitarbeit bei der Durchführung der Vor-Ort Kontrollen.

Anforderungen:

■ Landwirtschaftliche Kenntnisse sind gewünscht

■ Gute EDV-Kenntnisse und Erfahrung in den Standardprogrammen von MS-Office

■ Ausgeprägtes Teamverhalten, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität

■ Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit

■ Sicheres freundliches Auftreten

■ Führerschein Klasse B

Vergütung: Die Tätigkeit wird nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den

öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vergütet.

Ergänzende Hinweise:

Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte

Bewerber werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen fördert die berufliche

Gleichstellung von Frauen. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.

Bewerbungsschluss: 06.03.2020

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an [email protected]

Alternativ auf dem Postweg versendete Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt!

Ansprechpartner:

Herr Stefan Huber, Tel. 09321 / 3009-1300, Herr Paul Hutten Tel. 09321/3009-1301, Herr

Gerd Düll, Tel. 09321/3009-0

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Herr Fuchs erklärte den Besuchern des vlf Kitzingen die Betriebsabläufe von der Rohstoffanlieferung bis zum fertigen Endprodukt in seiner Backstube. Bild: Claus Schmiedel

Aktivitäten des vlf

Aktuelle Informationen und Ankündigungen

Jahreshauptversammlung 2020 des vlf Kitzingen in Markt Einersheim Vom Korn zum Brot - der vlf in der Backstube Fuchs

Auf dem Programm stand

die Betriebsbesichtigung der

Marktbäckerei Fuchs. Herr

Fuchs erklärte anschaulich

die Betriebsabläufe von der

Rohstoffanlieferung bis zum

fertigen Endprodukt in seiner

Backstube. Bereits in der

fünften Generation stellt die

Marktbäckerei Fuchs täglich

mit 160 Mitarbeitern ca.

2000 Brote und 15 000

Kleingebäckteile sowie 3000

Teile Süßes her. In 20

Filialen, die sich über die

Landkreisgrenzen hinaus von

Werneck über Rottendorf

und von Scheinfeld bis Volkach erstrecken, werden diese vertrieben. Großen Wert

legt die Bäckerei auf die Qualität ihrer Ausgangsprodukte wie Butter und Mehl aus

der Region. Die handwerkliche Backkunst bedarf großer Sorgfalt in der

Teigführung und -verarbeitung um den Kunden täglich ein hochwertiges Produkt

frisch anbieten zu können. Problematisch sieht der Bäckermeister auch, dass in

vielen Supermarktfilialen die Warentheken bis Ladenschluss mit bestimmten

Produkten bestückt sein müssen, was die Rücklaufzahlen von Gebäckstücken stark

erhöht.

Im Anschluss an die Betriebsbesichtigung fand die Jahreshauptversammlung des Verbandes

im Weingut Gamm statt.

Der Vorsitzende Klaus Niedermeyer freute sich über die rege Teilnahme an der

Veranstaltung und stellte gleich zu Anfang klar, dass Biodiversität und

Landschaftspflege nicht das einzige Standbein der Landwirtschaft sein kann,

sondern in erster Linie die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel im Fokus steht.

Bürgermeister Herbert Volkamer erläuterte kurz Eckdaten zur Geschichte und

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Gegenwart des Ortes Markt Einersheim, welcher nicht nur durch

Landwirtschaftsbetriebe und Winzerfamilien, sondern auch durch größere

Industriebetriebe, Handwerker und Dienstleistungsbetriebe geprägt wird.

Kreisobmann Alois Kraus ging in seinen Ausführungen auf die augenblickliche

Stimmung in der Landwirtschaft ein. Er bedankte sich bei allen, die „Flagge

zeigten“ und den Bayerischen Bauernverband in seiner Außenwirkung

unterstützten. Er bedankte sich beim vlf Kitzingen für die gute Zusammenarbeit

im vergangenen Jahr. Geschäftsführer Gerd Düll stellte den Geschäftsbericht des

vergangenen Jahres vor. Der aktuelle Mitgliederstand beläuft sich auf aktuell 973

Mitglieder, was den vlf Kitzingen als den größten Kreisverband in Unterfranken

auszeichnet. 2019 wurden 27 Aktivitäten mit insgesamt 1181 Teilnehmern

durchgeführt. Das vlf-Rundschreiben erscheint zweimal jährlich mit einer Auflage

von 1100 Exemplaren. Die Vorsitzenden Klaus Niedermeyer und Sonja Eichinger

ließen bei einer Präsentation die durchgeführten Veranstaltungen des

vergangenen Jahres kurz Revue passieren und wiesen auf den

Veranstaltungskalender 2020 hin, darin unter anderem das Highlight – die Som-

merlehrfahrt ins Elsass.

Wie in jedem Jahr wurden die anwesenden Absolventen in den Berufen der Land-

und Hauswirtschaft ausgezeichnet und erhielten Präsente: Fortbildung zum Landwirtschaftsmeister

Johannes Ebert (Bibergau) Abschlussprüfung Hauswirtschafterin

Ute Braun (Nordheim), Barbara Etienne-Sattes (Tiefenstockheim), Sibylle

Haenisch-Weiß (Obernbreit), Denise Kempa (Feuerbach) und Beate Müller

(Buchbrunn) Beruf Landwirt – Abschlußprüfung Landwirt/-in

Zu ihrem erfolgreichen Berufsabschluss als Landwirte beglückwünschten Herr

Niedermeyer und Herr Düll die anwesenden Thorsten Bullmer aus Wässerndorf,

Nicolas Dennerlein aus Michelfeld, Katja Fuchs aus Dornheim, Julian Haack aus

Michelfeld und Sami Pfeiffer aus Marktbreit.

Aus dem Landkreis Kitzingen haben außerdem die Ausbildung abgeschlossen:

Philipp Heubach aus Mönchsondheim, Franziska Hörner aus Kleinlangheim und

Lukas Troll aus Dornheim (siehe dazu auch Seite 31 f.).

aktuelle Veranstaltungen des vlf-Kreisverbandes Kitzingen

Hinweise zu den Veranstaltungen

Anmeldung, sofern nicht anderweitig angegeben, in der vlf-Geschäftsstelle unter

Tel. 09321/3009-0 mit Angabe von Name, vollständiger Adresse und telefonischer

Kontaktmöglichkeit für jede teilnehmende Einzelperson. Können Sie an einer

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Veranstaltung nicht teilnehmen, sorgen Sie bitte für Ersatz, denn bei Absage

müssen wir den Kostenbeitrag in Rechnung stellen.

Kritik, Anregungen und Themenvorschläge nehmen wir jederzeit gerne entgegen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Ihre personenbezogenen Daten sind für die Veranstaltungsabwicklung erforderlich. Während der Veranstaltungen

werden Foto- und Video-Aufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Bitte beachten Sie unsere

Datenschutzerklärung unter www.vlf-bayern.de

Montag, 02.03.2020 19.00 Uhr Willanzheim, Sportheim

konkret und praktisch: Fragen zur Unternehmensführung heute Fachvorträge

Thema: „Neues im landwirtschaftlichen Steuerwesen“ Referent: Johannes Scharvogel, LBD Thema: „Schluss mit Jammern - Welche Denkweisen Deinen Betrieb weiter bringen“ - Anders denken und vorausschauend handeln, das ist der Ursprung für eine bessere Zukunftsbewältigung. Referent: Sebastian Wächter, Barrierefrei im Kopf UG Die Teilnahme ist gratis.

Freitag, 13.03.2020 19.00 Uhr AELF Kitzingen, Lehrsaal 1. Stock, Gebäude AELF2

Kräuterseminar Sommer 2020 – für Anfänger

Informationsabend - Referentin: Kornelia Marzini Die Ausbildung zum „Geprüften Kräuterführer“ umfasst Übungen zum Bestimmen von Heilkräutern, Anleitungen zur Verwendung in der Küche, zur Herstellung einer Hausapotheke und die Einordnung in den kulturhistorischen Kontext.

Die Schulung umfasst 3 Exkursionen, 5 Seminar-termine und eine Kochveranstaltung. Festlegung der Termine und verbindliche Anmeldung am Informationsabend bitte Kalender und Schreibzeug mitbringen

Dienstag, 31.03.2020 19.30 Uhr An der Tabaksmühle 3 97776 Eußenheim Anmeldeschluss: 20.03.2020

Wunderwelt Effektive Mikroorganismen (EM) Abendexkursion nach Eußenheim

Jürgen Amthor, Eußenheimer Manufaktur KG, informiert über die EM-Anwendung in den Bereichen Garten, Landwirtschaft, Gesundheit und Haushalt. Die Anfahrt erfolgt privat. Bitte bilden Sie Fahrgemeinschaften für die gemeinsame Abfahrt um 18.30 Uhr am Treffpunkt: Parkplatz Grünes Zentrum Mainbernheimer Str. 103, 97318 Kitzingen

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Mittwoch, 13.05.2020 17.30 – ca. 21.30 Uhr Treffpunkt: Ferien- und Winzerhof Braun, Hallburger Weg 4, 97334 Nordheim

Heimatliche Exkursion nach Nordheim am Main

Wir besichtigen mit dem Gästeführer Günter Sauer den historischen Ortskern. Herr Sauer wird mit Winzermeister Udo Braun über bestehende und geplante Bewässerungssysteme für den Weinbau berichten und gerne Fragen beantworten. Anschließend lassen wir in der Häckerwirtschaft Braun den Abend gesellig mit fränkischen Spezialitäten ausklingen. Kosten: für vlf-Mitglieder gratis, für Nicht-Mitglieder 5,00 €/Person (vor Ort direkt zu zahlen)

Donnerstag, 11.06. bis Sonntag, 14.06.2020

Unterwegs im Schwarzwald und Elsass Sommerlehrfahrt 2020

Erleben Sie auf dieser Reise die fließenden Übergänge der französischen und deutschen Kulturen, die sich in Sprache, Küche, Architektur zum Ausdruck bringen. Preis 519,-€ / Person, EZ-Zuschlag 45,- €

Es gibt noch ein freies Doppelzimmer!

Programm: (Änderungen vorbehalten)

Do. 11.06. Schwarzwaldrundfahrt

Abfahrt in Kitzingen - Frühstück im Raum Herrenberg ab Mittag Rundfahrt durch den südlichen Schwarzwald (u.a. St. Blasien, Schluchsee ) mit Niki König, Reise-leiter und Betriebsinhaber Bartleshof, Besuch des Bartleshofes (Jungviehaufzucht und Sägewerk) mit Käseprobe, Weiterfahrt nach Freiburg, kurze Stadtführung, Übernachtung in Freiburg

Fr. 12.06. Colmar und Vogesen

Panoramafahrt durch die Vogesen mit Reiseleitung, Besuch einer Ferme Auberge (Bergbauernhof), am Nachmittag Stadtrundgang und freie Zeit in Colmar

Sa. 13.06. Obstbau – Wein – Schwarzwaldhof

Besichtigung eine Kirschanbaubetriebes im Kinzigtal, Führung mit Mittagessen auf einem typischen Schwarzwaldhof im Familienbetrieb, Weiterfahrt nach Gegenbach, in der Weinmanufaktur Kellergang mit Weinprobe, am Abend im Hotel Bauernkabarett mit Niki König

So. 14.06 Europametropole Straßburg

Schifffahrt und freie Zeit in Straßburg, Heimreise am Nachmittag, unterwegs Besuch bei Firma Reiseservice VOGT, Betriebsbesichtigung mit Familie Vogt und Blick hinter die Kulissen des Agrarreiseveranstalters, Imbiss und Zeit zum Gespräch mit der Unternehmerfamilie

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Mittwoch, 22.07.2020 09.30 – 22.00 Uhr 1-tägige Busfahrt Abfahrt: Parkplatz AELF KT Anmeldeschluss: 04.07.2020

Tagesfahrt nach Oberfranken mit Theaterbesuch im Freilichttheater Trebgast

Kosten: 45,- € / Person Das Essen ist separat zu bezahlen.

Programm: (Änderungen vorbehalten)

09.30 Uhr Abfahrt nach Bayreuth

12.00 Uhr Führung im Markgräflichen Opernhaus (UNESCO-Weltkulturerbe)

13.00 – 15.00 Uhr Mittagessen und freie Zeit in Bayreuth

15.30 Uhr Besuch der Naturkräuterschmiede in Harsdorf

18.00 Uhr Vorstellungsbeginn auf der Freilichtbühne Trebgast: „Kalender Girls“ Die Geschichte basiert auf einer wahren Begebenheit, die sich 1999 in der Grafschaft Yorkshire, England abgespielt hat und 2002 als britisch-amerikanische Komödie verfilmt wurde. Das Stück erzählt von einer Gruppe von Frauen um die 50.

20.30 Uhr Heimfahrt

22.00 Uhr geplante Ankunft in Kitzingen

Die nachfolgende Veranstaltung wird zweimal angeboten:

Samstag, 10.10.2020 18.00 Uhr und Samstag, 17.10.2020 10.00 Uhr AELF Kitzingen, Schulküche Anmeldeschluss für beide Termine: 30.09.2020 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Suppenvariationen – Entdecke die Möglichkeiten!

mit Denise Kempa, Referentin für Ernährung und Hauswirtschaft In Gruppen kochen wir verschiedene Suppen und verkosten diese gemeinsam. Vorab stellen wir eine haltbare Gemüsebrühe ohne Zusatzstoffe her, die wir als Basis verwenden. Ob Schüler der Abschluss-klassen, Eltern, die gern das nicht so lieb gewonnene Gemüse ihren Kindern versteckt servieren, Gastgeber für eine winterliche Party, Angestellte, Bauarbeiter…, sicherlich ist für jeden etwas dabei. Mitzubringen: Schürze, Geschirrtücher, Spüllappen, verschließbare Gläser/Dosen, Stift Kosten: 15,00 €/Person, vor Ort direkt zu zahlen

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Sebastian Wächter schilderte beim vlf-Frauentag in Iphofen, wie er mental mit seiner Behinderung umgeht. Über Hilfen im Pflegedschungel informierten (v. l.) Unterfrankens vlf-Vorsitzende Marina Eltschka, Petra Ruß und Kathrin Glaubrecht vom Pflegestützpunkt Haßberge sowie Bürgermeisterin Gertrud Bühl. Bilder: Ludwiga Friedl

vlf- Veranstaltungen Herbst/Winter 2019/2020 - Rückblick

14. November 2019: vlf-Bezirksfrauentag

Zwischen Barrieren im Kopf und Pflegedschungel - der 32. vlf-Frauentag wird den

200 Teilnehmerinnen lange im Gedächtnis bleiben und Anlass zu Gesprächen

liefern.

Grund dafür ist sicher auch Sebastian Wächter mit seinem Vortrag „Barrieren im Kopf“. Der

vlf-Kreisverband Kitzingen bietet Ihnen am 2. März in Willanzheim im Fachseminar „konkret

und praktisch: Fragen zur Unternehmensführung heute“ u. a. Herrn Wächter noch einmal

als Referenten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme (Näheres zur Veranstaltung siehe Seite 6).

Akzeptanz der eigenen Situation ist die Grundlage für eine Veränderung, so der

Coach. Einer Veränderung, der mir viel zu oft zwei Worte in den Weg stellen: Ja,

aber ….. Man fühlt sich nicht bereit, etwas zu tun – die Tierhaltung aufzugeben,

zum Beispiel. Also schaut man weg von dem, was geändert werden müsste, weg

von dem, was man entscheiden müsste. In der Landwirtschaft, findet Wächter,

wird zu oft weggeschaut. Bei der Hofübergabe zum Beispiel. Bei der Frage, wie es

mit der Pflege der älteren Generation auf dem Hof funktionieren soll, was mit den

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anderen Kindern ist, wenn einer den Hof übernimmt, welche Rolle die Frau im

Unternehmen einnehmen soll oder will. Statt zu reden und Lösungen zu suchen

werde geschwiegen und weggeschaut. „Dann nehmen die Spannungen noch zu.“

Veränderungen koste Mut und Kraft, aber ohne Veränderung gibt es keinen

Fortschritt. So mancher möchte keine Veränderung, weil er Angst hat, Fehler zu

machen. Also müssen Ausreden her. Bei ihm sei es anfangs der Satz gewesen

„Ich bin behindert.“ „Das ist eine echt gute Ausrede.“ Andere denken, sie seien zu

alt für etwas Neues, zu vergesslich, zu schlecht in Mathe, zu unattraktiv. Damit

würden wir rechtfertigen, dass wir untätig sind. „Aber oft ist es ein noch größeres

Risiko, nichts zu machen.“ Falscher Fokus, fehlende Akzeptanz, falsche Ziele,

fehlende Verantwortung – so fasste Sebastian Wächter die vier Barrieren

zusammen, die Veränderungen im Wege stehen. „Mich hat keiner gefragt, ob ich

die Veränderung will“, sagte er, und auch die Landwirte stehen vor

Veränderungen, für die sie zum Teil nichts könnten und sähen sich daher in der

Opferrolle. „Das habe ich auch lange gemacht. Aber da bin ich nicht

vorangekommen“, so Wächter. Geändert habe sich seine Situation erst, als er

handlungsfähig geworden sei. „Wer Opfer wird, hat Pech gehabt. Wer Opfer

bleibt, ist selber schuld.“

Als Lotsin durch den Pflegedschungel bewährte sich Kathrin Glaubrecht, Leiterin des

Pflegestützpunktes am Landratsamt Haßberge.

Davon gibt es in Bayern erst gerade mal neun. Pflegestützpunkte bieten neutrale,

unabhängige Pflegeberatung und arbeiten mit allen Pflegeakteuren des

Landkreises zusammen. Nutzen Sie dieses Angebot, es hilft in allen Fragen der

Pflege. Lebendig, anschaulich und beeindruckend die Beispiele vom Bürgerdienst

und Generationen-Café in Breitbrunn, vorgestellt von Bürgermeisterin Gertrud

Bühl. Ziel eines bayerischen Pilotprojektes 2012 war, den demokratischen Wandel

vor Ort aktiv zu gestalten und besonders den Senioren ein Altwerden in der

vertrauten Umgebung zu gewährleisten. Die Bürgerinnen und Bürger von

Breitbrunn dürfen stolz auf das Ergebnis sein. Es wurde ein Bürgerdienst und das

Generationen-Café gegründet sowie ein Bürgerbus angeschafft um die Nah-

Mobilität für ältere, pflegebedürftige Bürger zu verbessern. 21 Bürgerinnen und

Bürger fanden sich 2012 spontan, die im Bürgerdienst mithelfen wollten. Heute

sind es 42 Frauen und Männer. Wertvolle Koordinatorin des Bürgerservices ist

Magda Künnell. Das Generationen-Café bietet Bildungsangebote,

Entlastungsnachmittage für pflegende Angehörige, ist Bürgertreff für Auskunft

zum betreuten Wohnen zuhause, für Bürger, die helfen wollen und Anlaufstelle für

Hilfesuchende. Für die Zukunft wünschen sich die Breitbrunner Bürger

Sprechstunden vor Ort durch einen Hausarzt und kleinere, seniorengerechte

Wohnungen. Bürgermeisterin Gertrud Bühl ist sich ganz sicher: „Wenn Alt und

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Bilder und Beitrag: Bianca Scherer

Jung füreinander da sind, können auch kleine Gemeinden demografiefest in die

Zukunft gehen. Ganz im Sinne eines afrikanischen Sprichwortes. „Wenn viele

kleine Menschen viele kleine Dinge tun, werden sie das Antlitz dieser Welt

verändern.“

30. November 2019 und 1. Februar 2020: Kreatives Nähkästchen

Am 30.11.2019 fand das zweite kreative Nähkästchen unter der Leitung der

Schneiderin Marianne Baader statt.

13 Teilnehmerinnen in 2 Kursen von jung bis alt mit sehr unterschiedlichen

Projekten hatten viel Spass an dem Tag und haben viele Tipps und Anregungen

mitgenommen. Es entstanden Weihnachtswichtel, Hosen und Kapuzen. Sogar

ganze Kleider wurden geändert, aber auch die ersten Stiche selber genäht. In den

fachlichen Gesprächen stellte sich heraus, dass noch etliche angefangene Teile

zuhause in den Schränken der Teilnehmerinnen schlummern und darauf warten

im nächsten Kurs bearbeitet zu werden.

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Bilder: Bianca Scherer

Daher trafen sich am 01.02.2020 wieder 10 Frauen von jung bis etwas älter um

gemeinsam zu nähen. Es wurden unter anderem ein Abendkleid geändert,

Reißverschlüsse ersetzt, eine alte Bluse ganz modern umgenäht und ein

Turnbeutel für die Schule entstand. Frau Baader stellte für November 2020 eine

neue kreative Idee für die Teilnehmer in Aussicht und so manch eine Teilnehmerin

weiß auch jetzt schon, welches Projekt sie dann anpacken möchte. Wir freuen uns

über weitere Teilnehmer und interessante Näharbeiten in geselliger Runde.

12. Dezember 2019: Bauerhofweihnacht im Haßgau

Wer bis zum Weihnachtsausflug mit dem vlf-Kreisverband Kitzingen noch nicht auf

Weihnachten eingestimmt war, der war es spätestens danach.

Die erste Station an diesem vorweihnachtlichen Besuch im Haßgau war die St-Martinskirche

in Wetzhausen.

Dort wurde die Gruppe von Frau Henriette Dornberger begrüßt. Diese Kirche

(erbaut 1707 – 1708) gehört zu den schönsten Barockkirchen im Haßgau und

zeigt als Altarbild eine Krippenszene der Heiligen Nacht. Im Kirchenraum sind

insgesamt 35 Epitaphe (Grabinschriften bzw. Grabdenkmale an einer Kirchenwand

bzw. einem Pfeiler) an den Seitenwänden angebracht. Zwei davon sind besonders

erwähnenswert: Dem Eingang gegenüber ist das Epitaph von Diaz Truchseß, dem

Stammvater des Geschlechtes der Truchseß von Wetzhausen. Das Zweite befindet

sich unter der Kanzel und stellt Hans Heinrich Truchseß dar. Er wird auch „der

Brotstifter“ genannt, denn er gründete eine Stiftung, die alle Kinder Wetzhausens

mit Brot versorgte. Ein besonderes Kleinod ist die Orgel, die von dem

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Schweinfurter Orgelbaumeister Johann Michael Voit 1791 in die Kirche eingebaut

wurde. Sie enthält noch fast alle Pfeifen und Register im Original. Frau Dornberger

verstand es, die 50 Teilnehmer des Ausflugs in kürzester Zeit in besinnliche

Stimmung zu versetzen, denn sie überraschte in der Kirche mit wunderschönen

festlichen Deko-Ideen, die dieses Jahr von Schlichtheit und Naturschutz geprägt

sind. Außerdem informierte Frau Dornberger darüber, wie sich Brauchtum und

Dekorationen zu Weihnachten im Laufe der Zeit verändert haben.

Nach dem Kirchenbesuch ging es in das alte Forsthaus in Wetzhausen.

Frau Dornberger hat mit der Nutzung als Atelier dem Gebäude wieder zu neuem

Leben verholfen und es mit viel Liebe dekoriert. Nach der Sanierung des

Dorfplatzes wurde das Forsthaus im Mai 2012 das erste Mal geöffnet. Sonntags

lädt sie dort zu Kaffee und Kuchen ein und jede Ecke dieses einzigartigen Cafés

spiegelt die Kreativität seiner Chefin wieder. 2009 wurde die gelernte Erzieherin

„Meisterin der Tafelideen“, einem Wettbewerb, den die DeHoGa (Deutscher Hotel-

und Gaststättenverband) alle zwei Jahre ausschreibt und bei dem sich jeder

bewerben kann. Heute bietet sie im Forsthaus neben dem Atelier mit ihren

eigenen Arbeiten und dem Café-Betrieb auch Eventmanagement und Seminare

an.

Im Anschluß an die Kaffeepause fuhr der Bus die 50 Teilnehmer auf Gut Deutschhof in

Grettstadt zu Familie Eltschka.

Sie steckte mitten in den Vorbereitungen zu Ihrer Bauernhofweihnacht, trotzdem

nahmen sich Martin und Marina Eltschka, die unterfränkische Bezirksvorsitzende

der Frauen im vlf, die Zeit, den Besuchern den landwirtschaftlichen Betrieb und

ihre Produkte, hochwertige Edelbrände, zu zeigen und kosten zu lassen. Sie

erzeugen reine Naturprodukte, hergestellt aus den Früchten der ungespritzten

Streuobstwiesen ihres landwirtschaftlichen Anwesens in Schönbach (Kreis

Haßberge). Daneben herrscht jetzt Hochsaison für ihren Christbaumverkauf. Dabei

legen sie Wert auf das Angebot hochwertiger Christbäume, die sie völlig ohne

Chemie und mit ihren eigenen Shropshire-Schafen pflegen.

Bei Glühwein, Kinderpunsch und einem leckeren Bohneneintopf ließ die Gruppe

den Tag auf Gut Deutschhof ausklingen und kehrte am Abend nach einem

informativen und stimmungsvollen Nachmittag in Vorfreude auf die

Weihnachtstage nach Kitzingen zurück.

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Referenten und Teilnehmer am unterfränkischen Unternehmertag 2020 in Bergtheim; Bild: Gerd Düll

16. Januar 2020: Landwirtschaftlicher Unternehmertag 2020

Pflanzenschutz in der Kritik - wie geht es weiter?

So lautete das Motto des Unternehmertags in Bergtheim, den der vlf als Mitveranstalter

jährlich für Süd-Unterfranken anbietet.

Die Landwirtschaft macht gerade turbulente Zeiten durch. Die neue bundesweite

Düngeverordnung wird den Bauern in den besonders grundwassersensiblen

Gebieten und damit fast im ganzen Landkreis Kitzingen zusätzliche harte Auflagen

abfordern. Das bayerische Versöhnungsgesetz als Ergebnis des Volksbegehrens

„Rettet die Bienen“ schreibt bei uns Extensivierungen bei besonders empfindlichen

landwirtschaftlichen Flächen vor und verlangt zukünftig weitere Einschnitte in der

allgemeinen Bewirtschaftung. Die Bundesministerien für Umwelt und

Landwirtschaft planen gerade eine Ackerbaustrategie, die unter anderem

drastische Einschränkungen des bisher üblichen Pflanzenschutzes vorsehen.

Der jährliche Unternehmertag für Süd-Unterfranken in Bergtheim stellte

besonders das Thema „deutliche Verringerung des chemischen Pflanzenschutzes“

in den Fokus. Einen ganzen Tag lang informierten sich landwirtschaftliche

Unternehmer bei Fachleuten aus Forschung, Verbänden, Fachministerien und Bio-

Beratung über die geplanten Verschärfungen und diskutierten über Möglichkeiten

und Risiken:

Landwirtschaftsdirektor Klaus Gehring vom Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen

Landesanstalt für Landwirtschaft stellte die besonderen Herausforderungen für den

Ackerbau im unterfränkischen Gau dar.

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Zwar wiesen dort die Untersuchungen der Wasserwirtschaft keine Belastungen

des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln aus der Landwirtschaft aus, in

einigen Oberflächengewässern seien jedoch diese Mittel bzw. deren

Abbauprodukte unterhalb der zulässigen Grenzwerte nachweisbar. Bei

Kombination von mechanischer und chemischer Beikrautkontrolle seien

Einsparungen an chemischen Pflanzenschutzmitteln bei vielen Früchten

möglich.

Dr. Friedrich Dechet, der beim Industrieverband Agrar für den Bereich Pflanzenschutz,

Technik und Umwelt zuständig ist, verwies auf den Artenschwund in Europa und stellte

staatliche Überlegungen zur Erhöhung der Biodiversität vor.

Ein allgemeines Verringern des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes stellte er

allerdings als nicht zielführend heraus, da der tatsächliche Einfluss dieser Mittel

auf den Artenschwund vernachlässigbar sei. Wichtiger sei es, gezielt neue

Lebensräume für bedrohte Arten in der Fläche zu schaffen. Dies sei auch

wesentlich effektiver als beispielsweise das völlige Umschwenken auf

ökologischen Landbau.

Ministerialrat Konrad Koch vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten zeigte u.a. die unterschiedlichen Überlegungen des Bundes

zur Einschränkung des chemischen Pflanzenschutzes auf.

Er warnte vor pauschalen Verboten, verwies aber gleichzeitig auf das Staatsziel,

den chemisch-synthetischen Pflanzenschutzeinsatz in Bayern zu halbieren. Er

setze vor allem auf innovative Pflanzenschutztechnik und eine gute Beratung

und Ausbildung. Die anschließende Diskussion zeigte, dass die Umsetzung im

konkreten Einzelfall die Landwirte immer wieder vor große Probleme stellen

dürfte.

Bernhard Sauer aus Mühlhausen bei Werneck stellte als erfahrener Öko-Bauer seine

Strategien der Beikrautkontrolle vor.

Einigen Aspekten dieser Strategien wie vermehrtes Hacken und erweiterte

Fruchtfolgen seien auch Lösungsansätze für konventionell wirtschaftende

Betriebe.

Landwirtschaftsdirektor Bernhard Schwab vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten Karlstadt betonte als langjähriger Berater für Öko-Umstellungsbetriebe, dass es

keine einfache Lösung ohne Nachteile gebe.

Die erforderliche vermehrte Bodenbearbeitung durch Hacken und Striegeln

könne Ackerbrüter schädigen und Erosion vermehren. Neben dem Aspekt der

Unkrautkontrolle müssten auch Schädlinge und Krankheiten beachtet werden.

Auch im Öko-Anbau müssten deshalb als letztes Mittel dafür zugelassene

Spritzmittel eingesetzt werden.

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Großes Besucherinteresse des Fachpublikums bei den Gebietsversammlungen „Rat zur Saat“ im Januar 2020 Bild: Anton Lesch, AELF Kitzingen

20.-23. Januar 2020: Rat zur Saat – Pflanzenbauberatung im Januar 2020

Die Beteiligung auf den drei Gebietsversammlungen Pflanzenbau „Rat zur Saat“

war in diesem Winter mit rund 400 Anwesenden erneut überdurchschnittlich hoch.

Der Vortrag des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg zum Thema „Ausblick

und Umgang mit Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren zur

Artenvielfalt“ wurde in Schwarzenau und Willanzheim von Herrn Sehr als

Referent und in Stadelschwarzach von Herrn Maslowski vorgestellt. Die Regelung

ist durch Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes seit 01.08.2019 in

Bayern Gesetz. Die Referenten berichteten von einer notwendigen Korrektur der

im November 2019 vorgestellten Gebietskulisse. Aufgrund dieser Korrektur sollen

jetzt trockene grüne Gräben, die in der Grabensohle mit Gras bewachsen sind, i.

d. R. nicht mehr als Gewässer im Sinne des Volksbegehrens eingestuft werden.

Deshalb wurde die veröffentlichte Gebietskulisse wieder zurückgezogen. Weiterhin

kann ein aufgrund der unklaren Rechtslage im Herbst 2019 bereits getätigter

Anbau von Winterkulturen im Jahr 2020 noch beerntet werden. Gleiches gilt für

Dauerkulturen. Bis alle unklaren Gräben bzw. Gewässer von der Seite des

Wasserwirtschaftsamt eingestuft werden können, wird es noch zwischen 3 und 5

Jahren dauern. Die geprüften und eingestuften Gewässer werden im Umweltatlas

Bayern www.umweltatlas.bayern.de veröffentlicht. Jedoch ist bei Flächen, die

unstrittig an ein Gewässer angrenzen, beim Frühjahrsanbau ein

Gewässerschutzstreifen entsprechend den Vorgaben zu berücksichtigen.

Herr Sebastian Ries vom Erzeugerring Unterfranken stellte aktuelle

Sortenempfehlungen für das Frühjahr 2020 dar. Er informierte im Bereich

Pflanzenschutz über den Auslauf bestehender Zulassungen von gängigen Mitteln

und die damit verbundenen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen. Weiterhin klärte er

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über Neuerungen bei der Zulassung wichtiger Pflanzenschutzmittel auf und

wies insbesondere auf die sehr unterschiedlichen und schnellen Änderungen im

Bereich Zulassung hin.

Von der Erzeugergemeinschaft Kitzingen wurde die derzeitige Situation zur

Erfassung und Vermarktung von HO-Sonnenblumen sowie ein Ausblick auf

das Anbaujahr 2020 vorgestellt.

Zu den Vorgaben der aktuellen Düngeverordnung informierte Herr Thomas Karl

vom AELF Kitzingen. Die wichtigsten Vorgaben der aktuellen DüV für das Jahr

2020 wie die Düngebedarfsermittlung in den roten Gebieten, die Vorgaben einer

möglichen Düngung nach Auslauf der Sperrfrist sowie auf gefrorenen Boden und

die ab 2020 neue bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf

bestellten Ackerflächen - mit Ausnahme des mehrjährigen Feldfutterbaus -

wurden erläutert. Weiter wurden die vom Bund geplanten Änderungen der

Düngeverordnung vorgestellt, die im Laufe des Jahres 2020 beschlossen werden

sollen.

Zum Abschluss informierte Herr Thomas Karl über die Neuerungen in der

Förderung beim KULAP. Nach Ende der fünfjährigen Förderperiode können die

meisten auslaufenden Verpflichtungen um 3 Jahre verlängert werden. Die

Antragstellung für eine Verlängerung auslaufender Maßnahmen ist nur Online

über iBalis möglich. Nur einem Teil der angebotenen Maßnahmen kann für einen

fünfjährigen Verpflichtungszeitraum neu beantragt werden. Neben der Förderung

des ökologischen Landbaus sind dies u. a. wieder die Gewässer- und

Erosionsschutzstreifen auf Ackerland und der Streuobstbau. Neu wird seit 2020

eine extensive Fruchtfolge auf Ackerflächen mit mindestens 30 % blühenden

Pflanzen für einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum angeboten.

Neuerungen aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft

und Forsten Kitzingen

Neues aus dem AELF Kitzingen

Dr. Andreas Becker

Zum 15. Dezember 2019 wurde Dr. Andreas Becker zum neuen

Leiter der Abteilung Gartenbau ernannt. Dr. Becker kommt von

der LWG in Veitshöchheim. Dort leitete er seit 2009 erfolgreich

und mit hoher Anerkennung die Bayerische Gartenakademie. Mit

der Leitung der Abteilung Gartenbau möchte er sich neuen

beruflichen Herausforderungen stellen. Beratung und Bildung

prägten bisher seine Tätigkeit. Er war und ist weiterhin Lehrer für

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Marketing an der staatlichen Meister- und Technikerschule für Weinbau und

Gartenbau in Veitshöchheim. Die Berufsausbildung förderte er seit 1999 durch

seine Tätigkeit im Schriftleiterteam für das Buch Berufsausbildung und

Mitarbeiterführung. Der Bereich Förderung ist für ihn eine neue Aufgabe. Er freut

sich auf die Zusammenarbeit mit den Gartenbaubetrieben in Unter- und

Oberfranken sowie auf die Teamarbeit in der Abteilung Gartenbau im AELF

Kitzingen. Klimawandel, Digitalisierung und Förderung der Biodiversität sowie

immer umfangreichere gesetzliche Vorgaben prägen unser aktuelles Wirken.

Durch offenen Kommunikation, Netzwerkarbeit und fundiertes fachliches Wissen

möchte er die aktuellen Herausforderungen angehen. Sein Ziel ist es den

Gartenbau in Unter- und Oberfranken umfassend zu fördern und

weiterzuentwickeln.

Michael Dütsch

Ich wohne im Landkreis Bamberg in der Gemeinde Burgebrach. Nach meiner

Ausbildung zum Landwirt besuchte ich die Technikerschule in Triesdorf.

Anschließend absolvierte ich meine Anwärterzeit am AELF Coburg und am

AELF Bamberg. Seit dem 01.10.2019 bin ich am AELF Kitzingen (Außenstelle

Bamberg) im Prüfdienst als Erstprüfer tätig.

Lisa Geis

Seit dem 01.10.2019 bin ich am AELF Kitzingen – Außenstelle

Karlstadt im Prüfdienst als Erstprüferin tätig. Davor war ich als

Saison-Arbeitskraft im AELF Karlstadt in der L1 tätig. Ich komme

aus der Gemeinde Karsbach in Main-Spessart und bin 25 Jahre

alt. Nach meiner Ausbildung zum Landwirt besuchte ich die

Landwirtschaftsschule in Schweinfurt und legte anschließend die

Meisterprüfung ab. Im Oktober 2018 begann ich den

Vorbereitungsdienst in die zweite Qualifikationsebene im AELF

Kitzingen und AELF Karlstadt.

Julian Hofmann

Ich bin 26 Jahre alt und komme aus dem südlichen Landkreis

Würzburg. Dort bewirtschafte ich einen eigenen

landwirtschaftlichen Betrieb, deshalb habe ich mich auch

beruflich in diese Richtung orientiert. Ich absolvierte 2013 die

Ausbildung zum Landwirt und habe im Jahr 2016 erfolgreich die

Prüfung zum staatlich geprüften Techniker für Landbau in

Triesdorf abgeschlossen. Ab Februar 2018 war ich zwei Jahre am

AELF Karlstadt im Dienstgebiet Lkr. Würzburg als Wasserberater tätig. Daraufhin

schlug ich die Beamtenlaufbahn ein und kam im April 2019 an das AELF Kitzingen.

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Seit Oktober beschäftige ich mich in der Abteilung Förderung mit der

Antragsannahme von Agrarumweltmaßnahmen und Mehrfachanträgen. Ich

arbeite gerne mit Landwirten zusammen und freue mich über meinen neuen

Aufgabenbereich.

Aktuelle Angebote des AELF Kitzingen

aktuelle Termine zur Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz

Wer Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwirbt oder ausbringt, benötigt

seit dem 26.11.2015 einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine

regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.

Für die meisten Sachkundigen beginnt der dritte Fortbildungszeitraum am

1.1.2019 und endet am 31.12.2021. Nur wer die Fortbildung im vorgeschriebenen

Turnus absolviert, darf auch Pflanzenschutz betreiben. BBV, MR, vlf und VLM

bieten die Fortbildung gemeinsam an, daneben werden auch Veranstaltungen

anderer Anbieter von der LfL anerkannt. Weitere Informationen finden Sie im

Internet auf der Seite der LfL unter Rubrik Pflanzenschutz, dort erhalten Sie auch

eine laufend bayernweit aktualisierte Liste mit Terminen in Ihrer Wunschregion

unter: www.lfl.bayern.de/ips/recht/105347/index.php

Auskunft erteilt: Thomas Karl, AELF Kitzingen Abteilung L2.2, Tel. 09321 3009-1221

Befliegungsmaßnahme gegen den Schwammspinner

Der Schwammspinner erlebt derzeit eine Massenvermehrung und macht damit eine

Hubschrauberbefliegungsmaßnahme im Frühjahr auch in unserer Region erforderlich.

Die Trockensommer 2015, 2018 und 2019 haben die Population des Schwammspinners so

begünstigt, dass sich der Schwammspinner nach wie vor in einer Massenvermehrung

befindet. Bereits im letzten Jahr ließ der intensive Falterflug der Schwammspinner im Juli

und August, der bei warmen Temperaturen in zahlreichen Eichenbeständen zu beobachten

war, für dieses Jahr nichts Gutes vermuten. Aufwändige Prognosen im Wald im Spätherbst

letzten Jahres haben ergeben, dass zahlreiche Waldbestände durch Kahlfraß bedroht sind.

Derzeit wird eine Hubschrauberbefliegung von der Forstverwaltung zentral

organisiert, sie wird als Staatsaufgabe durchgeführt. Zahlreiche Forstämter von

Neustadt a.d.S. bis nach Nordschwaben sind betroffen, auch der Landkreis

Kitzingen. Auf mehreren hundert Hektar Fläche werden von der Technischen

Universität München gleichzeitig begleitende Untersuchungen für

wissenschaftliche Zwecke durchgeführt.

Die betroffenen Waldbesitzer wurden zwischenzeitlich schriftlich informiert und

ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich für die Befliegungsaktion anzumelden, Kosten

entstehen ihnen nicht. Um eine optimale Transparenz zu ermöglichen werden im

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Schwammspinnerweibchen bei der Eiablage Bild: Peter Aichmüller, AELF Kitzingen

Vorfeld der Aktion zahlreiche Behörden und Verbände sowie die Öffentlichkeit

informiert.

Naturschutzbelange werden intensiv geprüft. Aufgrund von pflanzen- und

naturschutzfachlichen Gründen werden zahlreiche gefährdete Flächen

unbehandelt bleiben. Das eingesetzte Pflanzenschutzmittel Mimic ist im Obst- und

Weinbau und im Forst zugelassen. Es wirkt primär und selektiv auf Raupen, die

sich häuten. Wenn die Raupen mit dem Mittel besprühte Blätter gefressen haben,

wird die Häutung beschleunigt und sie sterben. Mimic ist nicht bienengiftig und

wird in sehr geringer Dosierung eingesetzt: Pro Hektar werden 0,75 Liter mit 50

Liter Wasser gemischt und versprüht. Das ist eine sehr geringe Menge, es

befinden sich rein rechnerisch bei

einem Liter Niederschlag/m² bereits

rund 10.000 Liter Wasser auf einem

Hektar im Wald. Diese geringe

Dosierung erfordert bei der

Befliegung eine perfekt, ausgefeilte

Flugtechnik mit GPS und optimale

Witterungsbedingungen.

Die Befliegung beginnt, sobald die

Eichen Ende April genügend

Blattmasse haben. Für die durch die

Trockenheit der letzten Jahre sehr

stark geschwächte Eiche und deren

Lebensräume wird die Aktion sehr

hilfreich sein, schlussendlich geht es

bei der Aktion auch um die Erhaltung

der Eichenwälder als naturnahe

Lebensräume.

Auskunft erteilt: Peter Aichmüller,

AELF Kitzingen Bereich Forsten, Tel.

09321 3009-1501

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) derzeit ausgesetzt

Die Gültigkeit der EIF-Förderrichtlinie endete zum Jahresende 2019. Eine

neue Richtlinie ist noch in Vorbereitung, daher ist die Antragstellung derzeit

ausgesetzt. Zwar ist man bestrebt, das Zeitfenster der entstandenen

Zeitlücke möglichst kurz zu halten, trotzdem soll die Beantragung frühestens

im Frühjahr 2020 wieder möglich sein, die erste Antragsrunde voraussichtlich

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ab 1. März bis 3. April. In Härtefällen jedoch, z. B. bei Investitionen in Folge

eines Brandfalles, sind EIF-Anträge weiterhin möglich.

Auskunft erteilt: Wolfgang Pfrang, Abteilung L2.2, Tel. 09321 3009-1220

Aktuelles zum Mehrfachantrag 2020

Feldstücksprüfung

Für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken,

Unterfranken und Oberpfalz wurden neue Luftbilder zur

Verfügung gestellt. Die Einspielung der Luftbilder durch das Landesamt für

Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist bereits erfolgt (erkennbar

am eingeblendeten Befliegungsdatum). Soweit betroffen, können Sie mit dem

Prüfen und Ändern beginnen, sobald die Feldstücksbearbeitung freigegeben ist.

Die Landwirte sind verpflichtet, ihre Feldstücke im Flächen- und

Nutzungsnachweis exakt anzugeben. Im Rahmen der Befliegung 2019 wurden

wiederum sehr viele Feldstücke mit „Auffälligkeiten“ ausfindig gemacht. Vor dem

Abschicken des Mehrfachantrags muss jeder Antragsteller bei allen Feldstücken

bestätigen, dass er diese überprüft hat. Bei den Außengrenzen eines Feldstücks

ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass sie sich mit der tatsächlichen

Bewirtschaftungsgrenze decken. Besonders oft sind Abweichungen bei Flächen an

Wald oder anderer Nicht-LF festzustellen. Weiterhin ist darauf zu achten, dass sich

die Feldstücksgrenze im Regelfall auch mit der digital hinterlegten

Flurstücksgrenze zu decken hat. Gegebenenfalls können vor Ort ermittelte Maße

dazu beitragen, dass die Feldstücke korrekt definiert werden.

Verwaltung der Zahlungsansprüche

Zahlungsansprüche (ZA), die zwei Jahre hintereinander nicht genutzt werden,

werden in die nationale Reserve eingezogen. Die Prüfung, ob ein ZA-Einzug

vorzunehmen ist und der programmtechnische Einzug selbst erfolgen durch die

Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) sofort nach dem Ende des Antragszeitraums

für den Mehrfachantrag. Um einen Einzug zu verhindern, sollten die Betriebe also

spätestens im Zuge der anstehenden Antragstellung einen Vergleich ihrer

beihilfefähigen Fläche und der verfügbaren ZA (2019 und 2020) anstellen und bei

einem Übergang rechtzeitige Maßnahmen (z. B. Verkauf von ZA) ergreifen.

Nutzungsangaben bei Agrarumweltmaßnahmen

Die Teilnahme an Einzelmaßnahmen beim KuLaP und beim VNP verpflichtet zur

Einhaltung bestimmter Auflagen oder Nutzungen, die in der jeweiligen

Maßnahmenbeschreibung (s. Merkblatt Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen)

detailliert genannt sind. Den Antragstellern wird eindringlich geraten, diese

Vorgaben exakt zu befolgen. Bei Verstößen kommt es zur Kürzung von

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Fördermitteln, Sanktionierung und in Einzelfällen auch zur Bescheidsaufhebung

und Rückforderung der Fördermittel für die betroffene Maßnahme.

Gewässerrandstreifen

Aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dem Zweiten Gesetz zugunsten der

Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern ergibt sich die Pflicht für jeden Landwirt

Gewässerrandstreifen anzulegen. Da diese Regelungen im Bayerischen Naturschutzgesetz

verankert sind, liegen die Zuständigkeiten zu den Gewässerrandstreifen bei den WWÄ und

der Naturschutzverwaltung an den Landratsämtern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

diese Stellen.

Die folgenden Hinweise sind Stand Januar 2020 und können sich jederzeit ändern!

Welche Auflagen bestehen bei einem Gewässerrandstreifen (GWR)?

In einem Streifen von 5 m (bei staatlichen Grundstücken 10 m) an Gewässern

erster und zweiter Ordnung ist eine ackerbauliche bzw. gartenbauliche Nutzung

und auch eine Dauerkultur verboten. Bei staatlichen Flächen auch die Düngung

und der Pflanzenschutz.

Wie ist die Breite des Streifens?

5 (10) m ab Uferlinie (Grenze zwischen Wasser und Land bei Mittelwasser-

stand) oder alternativ ab Böschungsoberkante. Eine größere Breite des GWR ist

freiwillig möglich.

als Entschädigung ist geplant: 2 Jahre 500 €/ha, danach 200 €/ha

Welche förderrechtlichen Konsequenzen hat das?

Förderung von AUM-Ackermaßnahmen und B30 (mit GL-Nutzung) auf dem

GWR ist nicht mehr möglich.

GWR sollen auf KULAP-Erosionsschutzstreifen anrechenbar sein (ist bei der EU

beantragt). Damit werden sie in den KULAP-Gewässer/Erosionsschutzstreifen

integriert, die Förderfläche wird programmtechnisch reduziert.

Auf Flächen des Freistaats sind im 10-Meter-Bereich zusätzlich auch keine

Grünlandmaßnahmen mit Vorgaben zur Düngung zulässig.

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) teilt die oberirdischen Gewässer in Bayern in Kategorien

nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung ein:

Gewässer erster Ordnung (GEW I) sind Gewässer, die wasserwirtschaftlich, insbesondere wegen

ihrer Wasser-, Geschiebe-, Schwebstoff- oder Eisführung oder wegen ihrer Nutzbarkeit von größter

Bedeutung sind. Auch größere Seen können in diese Kategorie fallen.

Gewässer zweiter Ordnung (GEW II) sind mittelgroße Gewässer, die nicht zur ersten Ordnung

gehören, jedoch im Hinblick auf oben genannte Eigenschaften wasserwirtschaftlich von größerer

Bedeutung sind. Quelle: https://www.lfu.bayern.de/wasser

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GWR-Streifen gehören zukünftig zur VNP-Kulisse.

Förderfähigkeit bei DZP und AGZ ist uneingeschränkt gegeben mit

Grünlandnutzung

DZP: Eine Absenkung der Mindestparzellengröße auf 0,01 ha für Flächen, die

durch GWR entstehen, ist vorgesehen.

GWR können als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) mit Code 062, 054, 058

beantragt werden.

Streifen werden nach 5 Jahren GL-Nutzung zu Dauergrünland (Ausnahme:

Kombination mit ÖVF/AUM, die GL Zähljahre unterbindet)

An welchen Gewässern muss eine Digitalisierung durchgeführt werden?

Die Umweltverwaltung hat noch keine Kulisse für die Abgrenzung zur Verfügung

gestellt. Zuständig dafür sind die Wasserwirtschaftsämter. Jetzige Regelung:

Bei eindeutig zu erkennendem Gewässer muss ein GWR eingehalten und

digitalisiert werden. Ein Umbruch bestehender Saaten ist in keinem Fall

erforderlich. Bereits im Herbst bestellte Dauer-/Kulturen dürfen 2020 ohne

Konsequenzen noch beerntet werden.

Wann ist ein Gewässer eindeutig zu erkennen?

Es ist dauernd wasserführend, hat ein Kies-, Sand-, oder Lehmbett und ist ohne

Bewuchs.

Wann sind Gewässer nicht eindeutig?

Bei nicht dauernd wasserführende Gewässer mit durchgängigem Pflanzenbewuchs

ist eine Klärung erforderlich, zuständige Ansprechpartner: LMU, WWA.

Die Überprüfung dieser Gewässer wird im Rahmen von Vor-Ort-Terminen Zug

um Zug durch die Wasserwirtschaftsverwaltung erfolgen.

ist bis zur Klärung keine Einhaltung und Digitalisierung eines GWR notwendig.

entsteht kein Nachteil bei Förderung oder Bewirtschaftung.

Sobald die Ergebnisse in einer Hinweiskarte dargestellt sind, müssen die GWR

dann in der unmittelbar folgenden Antragsphase berücksichtigt werden. Wird

eine solche Hinweiskarte z. B. zum 1. Juli 2020 auf der Internetseite des

Wasserwirtschaftsamtes veröffentlicht, ist dort ab der Herbstaussaat 2020

zwingend die Anlage der GWR vorzunehmen.

Was heißt das für den Landwirt?

Die Schlagabgrenzung für die GWR-Fläche ist zwingend erforderlich. Grundsatz

ist: Der Landwirt ist für die Digitalisierung verantwortlich! Konsequenzen:

Kommt er zu dem Ergebnis, dass es sich um ein unklares Gewässer handelt

oder die Uferlinie mehr als 5 m von seiner FS-Grenze entfernt ist, braucht er

nicht zu digitalisieren bis ein Layer zur Verfügung gestellt wird.

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Bild Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Ufer ohne ausgeprägte

Böschungsoberkante:

Gewässerrandstreifen ab

der Mittelwasserlinie

ausgeprägte

Böschungsoberkante:

Gewässerrandstreifen ab

der Böschungsoberkante

Bei eindeutigem GWR muß jeder AUM-Antragsteller auf der beantragten Fläche

die Digitalisierung zum AUM-Antrag durchführen, da die Verpflichtung zur

Angabe von Sperrflächen besteht und sonst keine Bewilligung/Auszahlung

möglich sein wird.

Jeder andere Landwirt muss die Digitalisierung von eindeutigen GWR

spätestens zum MFA durchführen.

Wie führe ich die Messung und Digitalisierung durch?

Für die Digitalisierung ist eine Messung vor Ort erforderlich. Auf dem Luftbild ist

weder die Uferlinie noch die Böschungsoberkante sicher festzustellen.

Bei der Messung wird von der Feldstückgrenze (sowohl in der Natur als auch auf

dem iBALIS-Bild erkennbar) bis zur Böschungsoberkante bzw. Uferlinie gemessen.

Beträgt der Abstand über 5 m ist keine Digitalisierung erforderlich. Ist der Abstand

unter 5 m liegt die Differenz im Feldstück und muss digitalisiert und auch (evtl.

nach Ernte der jetzt vorhandenen Frucht) eingehalten werden. Die vor Ort

gewonnenen Maße werden vom Landwirt/Dienstleister ins iBALIS in den Layer

Gewässerrandstreifen übertragen und stehen dann zur Berechnung der Kulap

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Förderung bzw. der Ausgleichszahlung zur Verfügung. Messung und

Digitalisierung im iBALIS führt der Landwirt selbst oder mit Dienstleister durch.

Eine Überprüfung der Digitalisierung durch das AELF bei der AUM-/MFA-

Antragstellung erfolgt nicht, sie ist späteren Kontrollen vorbehalten. Auskunft erteilt das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Tel. 06021 5861-0

Was ist vor der Düngung zu erledigen?

Die neue Düngesaison im Frühjahr 2020 bringt einige Änderungen bzw. Neuerungen. Die

Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) ist seit der Düngesaison 2019 in

den sogenannten „Roten Gebieten“ zusätzlich einzuhalten.

Befreiung von den zusätzlichen Auflagen auf Flächen in Roten Gebieten

Betriebe mit weniger als 15 ha LF müssen auf Flächen im Roten Gebiet den

erweiterten Gewässerrand einhalten. Von den weiteren Auflagen

Wirtschaftsdüngeruntersuchung und Bodenstickstoffuntersuchung sind sie befreit.

Befreit von den zusätzlichen Auflagen der AVDüV sind auch Betriebe, die im

aktuellen Nährstoffvergleich (Ernte 2019) einen Kotrollwert von max. 35 kg N/ha

im dreijährigen Mittel nachweisen und/oder die an der KULAP-Maßnahme B10

„Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb“ teilnehmen.

Die zusätzlichen auf Auflagen auf Flächen in Roten Gebieten:

Betriebe, die Flächen in den Roten Gebieten bewirtschaften benötigen eine

jährliche Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs auf allen

Ackerschlägen bzw. Bewirtschaftungseinheiten (ausgenommen mehrschnittiger

Feldfutterbau).

Je Kultur muss mindestens auf einem Feldstück eine Nmin- oder EUF-

Bodenprobe gezogen werden. Für die weiteren Feldstücke der gleichen Kultur

kann der im Boden verfügbare Stickstoff mit einem Simulationsprogramm

(kostenlos zur Verfügung gestellt auf der LfL Homepage) ermittelt werden.

Erforderlich ist für Wirtschaftsdüngern sowie Gärrückständen vor dem

Aufbringen einmal pro Jahr die Untersuchung auf Gesamtstickstoff,

verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat. Die

Untersuchung vom mengenmäßig bedeutendsten Wirtschaftsdünger des

Betriebes durchzuführen. Das Ergebnis ist für die Düngebedarfsermittlung zu

verwenden. Biogasgärreste müssen mindestens zweimal im Jahr zu den

Hauptausbringzeiten beprobt werden.

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Bei der Düngung sind erhöhte Gewässerabstände einzuhalten mit 5 m statt 4

m auf ebenen Flächen und 10 m statt 5 m auf stark geneigten Flächen mit

mehr als 10% Hangneigung zur Böschungsoberkante.

Für die kommende Düngesaison greifen folgende Neuerungen:

Bereits seit dem 01. November können Nmin - Proben gezogen werden. Zu

beachten ist, dass 6 Wochen vor der Probennahme keine Bodenbearbeitung

und Düngung stattfinden darf. Der analysierte Nmin -Wert aus dem Ergebnis der

Herbstuntersuchung wird im DSN-System erfasst und daraus für den jeweiligen

Schlag im Frühjahr ein Nmin -Wert simuliert.

Düngung mit Harnstoff als Kopfdüngung ist nur noch erlaubt ohne Einarbeitung

unter Zugabe von Ureasehemmstoffen oder mit Einarbeitung spätestens

innerhalb von vier Stunden nach der Ausbringung.

Vorgeschrieben ist die streifenförmige Ausbringung von flüssigen organischen

oder flüssigen organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt

an verfügbarem oder Ammonium-Stickstoff, auf bestelltem Ackerland ab dem

1. Februar 2020. Mehrschnittiger Feldfutterbau und Grünland ist davon

ausgenommen (erst am 1. Februar 2025). Jauche mit <2% TS muss nicht

streifenförmig ausgebracht werden.

Beachten Sie zur neuen Düngesaison die o. g. Neuerungen und organisieren Sie rechtzeitig

die notwendigen Untersuchungen für Bodenstickstoff und organischen Dünger!

Auskunft erteilt: Thomas Karl, AELF Kitzingen Abteilung L2.2, Tel. 09321 3009-1221

Qualifizierungsangebote für Betriebe

mit Einkommenskombination

Im Programm Qualifizierungsmaßnahmen

2019/20 bieten die Ämter für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten in Bayern ein

umfangreiches Fortbildungsprogramm im

Bereich Erwerbskombination und

Betriebsmanagement an.

Detaillierte Informationen zu den

Seminaren und Anmeldung zu den

Seminaren unter

www.weiterbildung.bayern.de in der

Rubrik der Akademie für Diversifizierung.

zwei aktuelle Angebote aus unserer

Region:

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■ Mittelfränkischer Netzwerktag für Anbieter/innen erlebnisorientierter Angebote,

Naturvielfalt – erkennen.erleben.vermitteln.wertschätzen

Termin: 28. April 2020 von 09:00 - 16:30 Uhr Ort: Landgasthof "Zum Rappen",

Hauptstraße 19, 97258 Oberickelsheim Kosten: 15,00 EUR Kontakt Angelika

Horn, Telefon: 09842 208-1219, E-Mail: [email protected]

Anmeldeschluss 21.04.2020

Der mittelfränkische Netzwerktag steht ganz im Zeichen der Naturvielfalt. Das

Volksbegehren vom Frühjahr 2019 hat in der Landwirtschaft und bei den

Verbrauchern unterschiedliche Reaktionen ausgelöst und Diskussionen

angestoßen. Frau Margarita Spiegler möchte Ihnen Hilfestellungen geben, wie

man am besten mit kritischen Aussagen über die Landwirtschaft umgeht. Die

Experten der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) beschreiben die

Veränderung der Hausgärten in den letzten Jahren und zeigen Perspektiven für

den naturnahen bienenfreundlichen Garten auf.

■ Fit für das Programm Erlebnis Bauernhof für Grundschulen

Das Seminar ist verpflichtend für Neueinsteiger im Programm Erlebnis Bauernhof. Die eintägige Qualifizierung wurde für das Programm maßgeschneidert und bereitet auf die Durchführung von 3- bis 4-stündigen Lernprogrammen für Grund- und Förderschulklassen vor. Termin: 23. März 2020 von 10.00-18.00 Uhr - der Termin ist nach aktuellem Stand ausgebucht, bei ausreichender Nachfrage wird die Veranstaltung jedoch zeitnah wiederholt. Bitte nachfragen! Ort: Schulbauernhof Heinershof e.V., Stolzenroth 6 in Pommersfelden Kosten: 10,00 EUR Anmeldeschluss 19.03.2020 Nachfolgend weitere Informationen zum Programm „Erlebnis Bauernhof“:

Bauernhofbesuch bald auch für die „Großen“ Nun hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Pilotprojekt

gestartet und Schüler der 6. und 7. Klasse auf den Bauernhof eingeladen. Auch für sie bietet

der Bauernhof wertvolle Erfahrungsräume.

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Das hat sich bei dem jetzt durchgeführten Pilotprojekt gezeigt: Die Georg-Göpfert-

Mittelschule in Eltmann wurde dafür ausgewählt.

Je eine 6. und 7. Klasse durften mit ihren Lehrkräften, Frau Braun und Frau

Dünninger den Bauernhof der Familie Schwemmlein in Unterschleichach

besuchen. Die Referentinnen Michaela von der Linden und Ute Leyh haben das

Thema „Boden und Wasser“, das sich die Lehrkräfte für diesen Besuch ausgesucht

hatten, für die Altersstufe passend vorbereitet:

In praktischen Lernstationen erstellten die Schüler z. B. ein Bodenprofil, sie

erfuhren, was für ein gesundes Pflanzenwachstum wichtig ist und welche

Beeinträchtigungen weggeworfener Müll verursacht.

An der Station „Bodenerosion“ erzeugten sie Niederschläge über einem offenen

Boden und zum Vergleich über einem Boden mit Grasnarbe. „Bei dem Boden läuft

ja die ganze braune Soße weg“, so ein Schüler, „da schwimmt ja alles davon.“

Erosion fällt offensichtlich bei einem bepflanzten Boden wesentlich geringer aus

als bei einem unbewachsenen. Deshalb, so die Referentinnen, sät der Landwirt

Gründüngung, wie z. B. die jetzt auf den Feldern zu sehenden Senfeinsaaten, um

gewappnet zu sein für Winterniederschläge.

Den Jugendlichen gefielen diese Experimentierstationen. Sie erarbeiteten sich die

Versuchsanordnungen selbsttätig. Die einzelnen Gruppen fertigten Plakate für das

Klassenzimmer an und stellten sich ihre Versuche gegenseitig vor. Elisabeth Heller

vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt evaluierte die

Veranstaltung. Die Auswertung zeigte, dass Lehrer, Schüler und auch die

Referentinnen das Projekt positiv bewerteten. Alle befürworten, dass die

Eindrücke der Grundschüler durch diese Vertiefung in der Sekundarstufe gesichert

werden und Kinder dadurch einen besseren Bezug zu den Erzeugern ihrer

Nahrungsmittel erhalten. „Landwirtschaft ist ein Themenfeld, in dem

verschiedenste Wissensgebiete vereint werden“, so die beiden Lehrkräfte, „auch

in der Sekundarstufe ist der Bauernhof als Lernort relevant.“ Die Erhaltung der

natürlichen Lebensgrundlagen oder Fragen der Erzeugung regenerativer Energien

und nachwachsender Rohstoffe seien z. B. wichtige Aspekte schulischen

Unterrichts der höheren Jahrgangsstufen. Wichtig sei es, dass die Schüler

altersgemäß angesprochen werden und selber ausprobieren können. Die Schülern

selber bewerteten auch der Kontakt zu Tieren als überaus wichtig.

Dringend suchen wir Betriebe im Landkreis Kitzingen, die selbst aktiv bei

Erlebnis Bauerhof einsteigen und ihr Wissen an die nächsten Generationen

weitergeben möchten.

Auskunft erteilt: Gabriele Schenk, Tel. 09321/3009-1212 E-Mail:

[email protected] oder [email protected]

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Netzwerk Junge Eltern/Familien Ernährung und

Bewegung am AELF Kitzingen:

Fit und gesund durch den Familienalltag

mit Kindern unter vier Jahren

Die neuen Kurse des Netzwerks Junge

Eltern/Familien ab Januar 2020 unterstützen

Mamas, Papas, Omas, Opas und

Tageseltern dabei, gesundes Essen und

körperliche Aktivitäten ganz leicht in den

Alltag mit Kindern einzubauen.

Der Flyer für das erste Halbjahr 2020 ist

erhältlich beim Amt für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten Kitzingen. Die

Kurse sind ab sofort buchbar unter

www.aelf-kt.bayern.de/ernaehrung

Gesund und fit im Kinder-Alltag für Kinder

von 3 bis 6 Jahren Sechs Wege zur kindgerechten Ernährung und

Bewegung

Im aktuellen Kindergartenjahr nehmen wieder

fünf Kitas aus dem Landkreis teil. Für 2020/21

können sich schon jetzt interessierte

Kindergartenleiterinnen oder Elternbeiräte bei

Ruth Halbritter melden oder Informationen

erhalten.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Alltagskompetenzen junger Familien in den

Bereichen Ernährung und Bewegung zu stärken und sie für einen

gesundheitsförderlichen Lebensstil zu motivieren. Dazu gehört auch das

gemeinsame Zubereiten von Speisen mit regionalen Produkten, was Kinder und

Eltern immer mit Begeisterung machen. Da 90 % der Kinder in dieser

Altersgruppe in einer Einrichtung betreut werden, können Kindergärten bzw. Kitas

bis zu sechs verschiedene Module buchen. Die Themen lauten:

Frühstückswoche neue Ideen für Eltern-Kind-Kochen Sinn und Unsinn von Kinderlebensmitteln

Komm mit, wir gehen zum Bauernhof Wanderung mit Picknick Fitness-Olympiade.

In enger Absprache mit unserer Ansprechpartnerin Ernährung setzt die Kita ihre

Schwerpunkte. Das Programm startet immer nach den Sommerferien.

Auskunft erteilt: Ruth Halbritter Tel. 09321/3009-1211 E-Mail: Ruth.Halbritter@aelf-

kt.bayern.de

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Apothekerin Katharina Mantel, Leiterin des Klostergartens Kloster Oberzell Bild: Thea Schlesinger, AELF Kitzingen

Rückblick auf Aktivitäten des AELF Kitzingen

Arzneipflanzen in der Ernährung

Besonderen Unterricht bot die Fachschule Hauswirtschaft in Teilzeitform am 23. Januar

2020: „Antibiotisch wirksame Pflanzen in Garten und Küche“ lautete das Thema eines

Fachvortrags, zu dem Ortsbäuerinnen eingeladen waren.

Die Apothekerin Katharina Mantel,

Leiterin des Klostergartens Kloster

Oberzell und Mitglied der

Arbeitsgemeinschaft Klostermedizin

Würzburg, konnte als Referentin

gewonnen werden.

Mitten in der kalten Jahreszeit, in der

Erkältung der Atemwege mit Husten,

Schnupfen und Abgeschlagenheit

oder auch ein Infekt der Harnwege

häufiger vorkommen, ist es wertvoll

pflanzliche Helfer aus Garten und

Küche einsetzen zu können. Welche

Pflanzen besonders hilfreich sind, wie

z. B. Meerrettich oder Pflanzen mit

ätherischen Ölen wie verschiedene

Thymian-Arten, das stellte

Apothekerin Mantel in unterhalt-

samen praktischen Einheiten vor.

Großen Anklang bei den insgesamt 70 Teilnehmerinnen fanden ebenfalls die von

den Studierenden zubereiteten Kostproben.

Weitere Beiträge aus dem Bereich der Grünen Berufe

Weitere Beiträge aus dem Bereich der Grünen Berufe

Eingliederung der Landwirtschaft an die Regierungen

13 Jahre nach ihrer Auflösung ist die Landwirtschaftsverwaltung seit Oktober 2018 wieder

als eigener Bereich in die sieben Bezirksregierungen integriert. Mit dieser Neuorganisation

können die Belange der Landwirtschaft bei übergeordneten Planungs- und

Entscheidungsprozessen frühzeitig und „auf Augenhöhe“ eingebracht werden.

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Bereich 6 Ernährung und Landwirtschaft Andreas Maier

Teamassistenz Birgit Krüger

Juristin Pia Englert

Sachgebiet 60 Agrarstruktur und

Umweltbelange in der Landwirtschaft

Wolfgang Ehbauer

Dr. Joachim Liebler Dr. Nadine Jäger

Sachgebiet 61 Ernährung, Bildung und

Diversifizierung in der Land- und Hauswirtschaft

Peter Schwappach Veronika Mend

Katharina Graf (anteilig)

Aktuell gibt es im neuen Bereich 6 „Ernährung und Landwirtschaft“ zwei

Sachgebiete. Hauptaufgabe des Sachgebietes „Agrarstruktur und Umweltbelange

in der Landwirtschaft ist es, in allen Genehmigungs-

und Zulassungsverfahren der Regierung

landwirtschaftliche Stellungnahmen abzugeben. Es

berät die ÄELF bei landwirtschaftlichen Fragen des

Baurechts, unterstützt die Kreisverwaltungen in

Fragen des Grundstückverkehrsgesetzes und

arbeitet mit Natur- und Wasserschutz eng

zusammen zum besseren Schutz von Gewässern,

Böden, Pflanzen- und Tierwelt.

Das Sachgebiet „Ernährung, Bildung und

Diversifizierung in der Land- und Hauswirtschaft“ hat

ein weit gefächertes Aufgabenfeld, vorrangig die

Meisterprüfungen in der Land- und Hauswirtschaft,

die Qualitätssicherung in der Berufsbildung,

Ernährungsbildung, Gemeinschaftsverpflegung sowie

Hauswirtschaft und Diversifizierung in der Land- und

Hauswirtschaft. Darüber hinaus hat es die

Schulaufsicht über die Landwirtschaftsschulen und

unterstützt das „Bildungsprogramm Landwirt“. Durch die Unterstützung einer

Juristin kann der Bereich 6 landwirtschaftliche Fachfragen auch mit juristischem

Sachverstand begleiten.

Landwirtschaftlicher Nachwuchs in Bayern

In Unterfranken haben 2019 mit 79 Jugendlichen insgesamt 10 mehr als im

Vorjahr die Abschlußprüfung im Beruf Landwirt/-in erfolgreich bestanden. 44 der

79 Absolventen haben die normale Ausbildung in der Landwirtschaft durchlaufen

und 37 Teilnehmer haben sich nach §45/2 des Berufsbildungsgesetzes in Abend-

und Wochenendseminare (BiLa-Seminare) auf die Prüfung vorbereitet.

Aktuell besuchen in Unterfranken 115 Jugendliche das Berufsgrundschuljahr

Agrarwirtschaft, 60 in Ochsenfurt und 55 Schweinfurt.

Zur begonnenen Berufsausbildung die besten Wünsche und viel Erfolg!

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BGJ Agrarwirtschaft - Entwicklung der Schülerzahlen mit Berufsziel Landwirt 1998 - 2019

Bayernweit sind die Schülerzahlen im Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft (BGJ)

von 702 im Jahr 2018 auf 651 im Jahr 2019 (-7%) auf das Niveau des Jahres

2002 zurückgegangen. Sehr unterschiedlich zeigt sich die Entwicklung in den

Regierungsbezirken. Während in Schwaben (+1,5%) und Unterfranken (+5%) die

Berufsanfängerzahl stabil geblieben ist, kam es in Oberfranken mit -31% und der

Oberpfalz mit -23% zu kräftigen Einbrüchen. Somit ist eingetreten, womit das

Handwerk seit Jahren kämpft.

Wer erfolgreich einen landwirtschaftlichen Betrieb führen oder als Fachkraft im Bereich

Landwirtschaft tätig sein will, braucht eine umfassende berufliche Ausbildung als Landwirt

bzw. Landwirtin. Arbeitsbereiche und Inhalt der Ausbildung:

Landwirte arbeiten in den Bereichen Nahrungsmittelerzeugung und Vermarktung,

Rohstoff- und Energieerzeugung, Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft.

In der Ausbildung erwerben sie Wissen und Fertigkeiten in Pflanzenbau und

Tierhaltung. Besonders wichtig sind: Landtechnik, Umwelt- und Tierschutz,

Vermarktung, Arbeitsplanung, Betriebswirtschaft.

Künftige Schulabgänger mit Interesse am Beruf Landwirt/in und deren Eltern

sollten sich rechtzeitig mit der Frage der Berufswahl beschäftigen. Das Amt für

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Schweinfurt informiert gemeinsam mit

den Landwirtschaftlichen Berufsschulen und dem Bayerischen Bauernverband

über den Ausbildungsberuf „Landwirt/in“.

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Bild: pz-new.de

Die Meisterschule Schweinfurt: Meister werden – Zukunft gestalten

In 3 Semestern entwickeln Sie sich zum landwirtschaftlichen Unternehmer:

Sie lernen Sie die Stärken und Schwächen Ihres Betriebes kennen.

Sie überblicken das aktuelle Marktgeschehen und reagieren darauf.

Sie setzen sich mit den agrarpolitischen Rahmenbedingungen auseinander.

Sie lernen Ihren Betrieb erfolgreich zu führen!

Seit 97 Jahren bereitet die Landwirtschaftsschule Schweinfurt den beruflichen

Nachwuchs auf die Zukunft als Betriebsleiter vor. Zum Schwerpunktunterricht für

Schweinehalter kommen immer donnerstags 20 Studierende aus ganz Franken.

Die Lehrkräfte garantieren den regionalen Praxisbezug und reagieren schnell und

flexibel auf neue Entwicklungen. Das 1. Semester 2019/2020 besuchen seit dem

21. Oktober 2019 14 Studierende im Alter von 19 bis 31 Jahren, darunter drei

Frauen. Ihr Ziel ist klar: Meister werden und erfolgreich Betriebe führen.

Das gilt auch für die 17 Studierenden, die derzeit bereit im 3. Semester stehen.

Kontakt: Ansprechpartner für Fragen: Behörden- und Schulleiter Herbert Lang,

Tel: 09721 8087-1100 Ansprechpartner Praxisjahr: Dr. Reinhard Bischoff, Tel:

09721 8087-1222

Verwertung von Erdaushub in der Landwirtschaft und im Wald

Fällt bei einem Bauvorhaben Erdaushub an, dann stellt sich häufig die Frage: „Wohin

damit?“ Unter bestimmten Voraussetzungen kann und soll Bodenmaterial möglichst vor Ort

in der Landwirtschaft (in seltenen Fällen auch im Wald) verwertet werden anstatt es mit

hohen Kosten zu entsorgen.

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Grundsätzlich gilt:

Auf Waldböden (s. u.), in Wasserschutzgebieten und in naturschutzrechtlich

geschützten Gebieten, auf Moorböden und auf Böden mit mehr als 60

Bodenpunkten darf kein Bodenmaterial ausgebracht werden.

Auf landwirtschaftlicher Nutzfläche benötigen Sie für Auffüllungen mit mehr als

2 m Höhe oder mehr als 500 m2 Fläche eine Baugenehmigung des

Landratsamtes wie bei Haus-, Stall- oder Hallenbau.

Bei Auffüllungen unter 2 m Höhe und weniger als 500 m2 ist die

Bodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten. Sie besagt im Wesentlichen,

dass mit der Auffüllung die „natürliche Bodenfunktion“ – d. h. die

Ertragsfähigkeit des Bodens – nachhaltig gesichert, wieder herstellt oder

verbessert werden muss. Nicht in Frage kommt damit die Ausbringung von

steinhaltigem Material, mit Fremdstoffen versetztem Material oder Erdaushub

von einem schlechter auf einen besser eingestuften Boden

(Reichbodenschätzung). Die BBodSchV macht auch technische Vorgaben, z. B.

zur Auffüllhöhe. Übersteigt diese 20 cm, muss der Oberboden abgetragen,

zwischengelagert und wieder aufgebracht werden. Die Arbeiten dürfen nur bei

trockener Witterung stattfinden um Bodenverdichtung zu vermeiden.

Selbstverständlich ist bei Pachtflächen die Zustimmung des Verpächters

einzuholen.

Im Wald kann Bodenaushub ausgebracht werden, wenn die geplante

Verwertung die künftige Waldbewirtschaftung erleichtert. Meistens geht es

dabei um forstlichen Wegebau. Zur Bodenverbesserung darf Aushubmaterial

nicht im Wald ausgebracht werden. Bei Wegebau muss der betroffene Weg den

forstfachlichen Standards entsprechen und das Bodenmaterial muss

bautechnisch geeignet sein, d. h. einen genügend hohen Steingehalt aufweisen

und sich problemlos verdichten lassen. Damit sind lehmreicher oder toniger

Bodenaushub nicht geeignet. Außerdem muss die Erschließungsmaßnahme

sinnvoll sein, d. h. der Wald darf dadurch nicht übererschlossen werden.

Um sicher zu gehen, dass Sie weder mit dem Baurecht noch mit dem

Bodenschutzrecht Probleme bekommen und schlimmstenfalls zu einer teueren

Entfernung einer Auffüllung herangezogen, müssen Sie dies vor dem Ausbringen

beim Landratsamt, Abteilung Baurecht anzeigen. Dort erhalten Sie einen

Frageboden. Anhand Ihrer Angaben darin entscheidet das Landratsamt,

außerdem wird das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angehört.

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Quelle: Umweltbundesamt - Stickstoff-

Flächenbilanzen für Deutschland mit

Regionalgliederung Bundesländer und

Kreise, 1995 bis 2017

Vorgaben zur Gülleausbringtechnik nach der aktuellen Düngeverordnung

Auszug aus:

Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Faktenpapier

zur bodennahen Ausbringtechnik im Kontext mit § 6 Absatz 3 der Düngeverordnung

(Kürzung durch Gerd Düll, Berhördenleiter Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

Kitzingen)

Rechtliche Grundlagen

Im Rahmen des 2005 beschlossenen Göteborg-Protokolls, das der Verringerung der negativen Effekte von Luftschadstoffemissionen (Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickoxide, Ammoniak (NH3), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) auf die menschliche Gesundheit und auf die Ökosysteme dient, wurde von der EU die Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen (National Emission Ceilings = NEC) erlassen. Die neue NEC-Richtlinie (EU) sieht für die NH3-Emissionen vor, dass diese ab 2020 um 5% gegenüber 2005 und ab 2030 um 29% gesenkt werden müssen.

Die Minderungsverpflichtungen der einzelnen EU-Staaten basieren auf Modellrechnungen die für jedes Land Region die potenziellen Emissionsminderungen schätzen Deutschland hat neben Ungarn und der Slowakei die höchste prozentuale Minderungsverpflichtung, wobei die ursprünglich vorgesehenen 39% auf 29% abgesenkt wurden.

NH3-Emmissionen der

deutschen Landwirtschaft

Quelle: Thünen Institut,

NH3-Emissionen aus der LW

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Flächenbezogene Ammoniakemissionen (Mittel 2015 – 2017)

Quelle: Quelle: Umweltbundesamt - Stickstoff-Flächenbilanzen für Deutschland mit

Regionalgliederung Bundesländer und Kreise, 1995 bis 2017

Da in Deutschland derzeit rund 95 Prozent der NH3-Emissionen aus der Landwirtschaft stammen, steht dieser Sektor unter besonderem Anpassungsdruck. Die wichtigste NH3-Emissionsquelle in der Landwirtschaft sind die Wirtschaftsdünger. Die NH3-Verluste treten im Stall, im Lager und bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf.

Für die Zielerreichung sind umfangreiche Maßnahmen durch die Landwirtschaft notwendig. Die effektivste Maßnahme stellt die Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern dar. Die Düngeverordnung von 2017 gibt deshalb in § 6 Absatz 3 vor:

„Flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich flüssiger Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff dürfen im Falle von bestelltem Ackerland ab dem 1. Februar 2020 nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau gelten die Vorgaben nach Satz 1 ab dem 1. Februar 2025.“

Gleichzeitig kann die nach Landesrecht zuständige Stelle

■ davon abweichend genehmigen, dass die genannten Stoffe mittels anderer Verfahren aufgebracht werden dürfen, soweit diese zu vergleichbar geringen NH3-Emissionen wie die genannten Verfahren führen und

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Technik Anwendung Deutschland, Rinder-

gülle auf Grünland

(Thünen Report 67, 2019

aus Döhler et al. 2002)

Mittlere

Emissionsminderung

nach UNECE 2007

(Spanne UNECE 2001)

Europa Grünland

(Webb et al., 2010)

Mittelwert

(Anzahl; Spanne)

Schweiz Grünland

(Häni et al. 2016)

Mittelwert

(Anzahl; Spanne)

Schleppschlauch Acker,

Grünland

10% 30% (10-50%) 35% (45; 0-74%) 51% (7; 22-68%)

Schleppschuh Grünland 40% 60% (40-70%) 64% (37; 57-70%) 53% (5; 36-71%)

Injektion flach v.a. Grünland;

Acker

60% 70% (50-70%)

Injektion tief v.a. Grünland;

Acker

80% (70-90%) 80% (56; 60-99%) 76% (1; -)

Sofortige

Einarbeitung

Acker 80% (20-90%)

■ Ausnahmen von den Vorgaben genehmigen, soweit deren Einhaltung und eine Aufbringung mittels anderer Verfahren auf Grund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten des Betriebes unmöglich oder unzumutbar sind.

Um auf umfangreiche und noch teurere bzw. drastischere Maßnahmen (u.a. Viehabstockung, Umbauten bei Stallungen und Lägern) weitgehend verzichten zu können, ist eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben zur Ausbringtechnik in der DüV notwendig.

Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Minderungspotenzial der vorgegebenen

Technik und möglicher alternativer Verfahren

Die derzeit am Markt verfügbaren Verfahren zur Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger, die den o.g. Kriterien entsprechen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

■ Schleppschlauchverteiler (Acker- und Grünland) ■ Schleppschuhverteiler (Acker- und Grünland) ■ Injektionstechniken (Acker- und Grünland) ■ Güllegrubber (Ackerland)

Quelle: Zusammenstellung der LfL und nach Huguenin-Elie et al, 2018

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Die NH3-Emissionsminderung der Ausbringtechnik mit streifenförmiger Ablage ist unumstritten und wissenschaftlich belegt.

In Ländern wie z.B. Dänemark und den Niederlanden sind emissionsarme Techniken im Ackerbau und Grünland deshalb schon seit längerem verpflichtend vorgeschrieben.

Als Alternative wird immer wieder der Schwenkverteiler (z.B. Möscha) ins Gespräch gebracht. Das Verteilbild des Schwenkverteilers entspricht dem der Breitverteilung und ist daher ohne unverzügliche Einarbeitung ab 2020 (Ackerland) bzw. 2025 (Grünland) nicht mehr einzusetzen.

Aus Versuchen der LfL und aus Literaturstudien kann, neben Gülleverdünnung, lediglich die Wirkung von pH-Absenkung durch Säure und ggf. Urease-Inhibitoren bestätigt werden:

Dabei wird die emissionsmindernde Wirkung einer Schwefelsäurezudosierung (pH 6,4) zu Rinderflüssigmist während der Ausbringung in Höhe von 49% dokumentiert. Die Ansäuerung im Stall bzw. Güllelager (Mastschweinehaltung) erbrachte eine NH3-Emissionsminderung um 64%.

Insgesamt ist zwar die NH3-emissionsmindernde Wirkung des Säureeinsatzes in Gülle hinreichend belegt, bezüglich einer generellen Anwendungsempfehlung

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bestehen aber derzeit deutschlandweit noch offene Fragen in Bezug auf Arbeitsschutz, Tierschutz, Beständigkeit von Anlagen und Bauteilen sowie auf Wasserrecht und Düngerecht. Belegt sind auch seit langem niedrige NH3-Emissionen unter optimalen Ausbringungsbedingungen (niedrige Temperaturen, Regen, Windstille etc.). Niedrige Emissionen treten dabei bei allen Verfahren auf, ändern aber nichts daran, dass streifenförmige Verfahren noch niedriger als die Breitverteilung emittieren.

Jauche mit unter 2% Trockensubstanz (TS) weist eine vergleichbare NH3-emissionsmindernde Wirkung zur bodennahen Ausbringung auf und ist deshalb in Bayern analog der Befreiung vom Einarbeitungsgebot auf unbestelltem Ackerland gemäß von diesen Vorgaben befreit. Eine vergleichbare Vorgehensweise ist für dünne Güllen mit unter 2% TS und die flüssige Phase aus der Separation flüssiger Wirtschaftsdünger denkbar. Die Wasserverdünnung von Gülle auf unter 2% TS ist aus ökonomischer, ökologischer und arbeitswirtschaftlicher Sicht kritisch zu sehen.

Deshalb wird als anderes Verfahren mit vergleichbar geringen Ammoniakemissionen neben Jauche auch die Ausbringung von anderen flüssigen organischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, mit bis zu 2% TS-Gehalt zugelassen. Die Einhaltung des TS-Gehaltes der Düngemittel muss jederzeit nachgewiesen werden können. Zusätzlich ist das Düngemittel im Labor zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis darf bei der Ausbringung nicht älter als 2 Jahre sein. Für Jauche ist keine Untersuchung erforderlich.

Darüber hinaus sind derzeit keine alternativen Verfahren, insbesondere Güllezusatzmittel bekannt, die nachvollziehbar zu deutlich geringeren NH3-Emissionen in der Größenordnung von bodennahen Ausbringungsverfahren führen.

Verfügbare Technik und Wirtschaftlichkeit der Verfahren

Für bestelltes Ackerland ist unbestritten, dass die bodennahe, streifenförmige Ausbringtechnik funktioniert. Das belegt auch die kontinuierliche Steigerung der Inanspruchnahme der KULAP-Maßnahmen zur emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung auf über 545.000 Hektar bzw. 19 Mio. m³ und somit gut ein Drittel der Gesamtausbringmenge im Jahr 2018.

Laut einer Abfrage unter den Maschinenringen vermitteln diese emissionsarmen Ausbringtechniken für etwa 30 % des flüssigen Wirtschaftsdüngers in Bayern. Die Kosten für das Ausleihen der Ausbringtechnik betragen für die Schleppschuh/Schlitztechnik etwa 1,50-2,50 €/m³ (netto) und damit weniger als

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für die meisten Zusatzstoffe. Für die vollständige überbetriebliche Ausbringung inkl. Schlepper und Arbeitszeit belaufen sich die Kosten auf 4-8 €/m³ (netto).

Hinsichtlich der ökonomischen Belastung für die Betriebe lässt sich feststellen, dass der Einsatz emissionsarmer Ausbringtechniken zwar deutliche Mehrkosten verursacht, auf der anderen Seite jedoch eine Einsparung an mineralischen Düngemitteln durch gesteigerte Stickstoffeffizienz des organischen Düngemittels einhergeht.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Mehrkosten emissionsarmer Applikationstechniken!

Vergleich der Mehrkosten unterschiedlicher Applikationsverfahren und Gegenüberstellung

der Kostenersparnis durch ein gesteigertes Mineraldüngeräquivalente (MDÄ) bei

emissionsarmer Applikation*)

Kosten-differenz

Mehr-kosten (€/m3)

MDÄ (NH4-N)

Min. Kosten-ersparnis (€/ha)

Mehr-kosten (€/ha)

Zusätzl. Zugkraft-bedarf (€/ha)

Ergebnis (€/ha)

Schwenk-verteiler

- 40 - - - -

Schlepp-schlauch

(zu Schwenk-verteiler)

0,60 60 23 23 0

Schlepp-schuh

(zu Schlepp-schlauch)

0,40 70 14 15 -1

Injektions-technik

(zu Schlepp-schlauch)

0,71 90 40 27 9 +4

*)Allgemeine Annahmen:

19% MwSt., 6% Zins, 10à Abschreibungsdauer, 37,5 m3/ha Ausbringmenge,

Nutzungsdauer 62‘500 m3

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min. Reinnährstoffkosten 1,05 €/kg N, Ausbringungskosten min. Dünger 0,04

€/kg N ab Hof

Erhöhter Zugkraftbedarf z.B. MR-Satz 0,30 €/PS bei 50 m3/h Ausbringleistung

40 PS Mehrbedarf entspricht 0,24 €/m3

Ausnahme aufgrund der naturräumlichen oder agrarstrukturellen Besonderheiten

bzw. aus Sicherheitsgründen gemäß §6 Absatz 3 Satz 4

Bayern hat sich in der Düngeverordnung für die Aufnahme einer Länderermächtigung für Ausnahmen von den Vorgaben zur Ausbringtechnik auf Grund naturräumlicher oder agrarstruktureller Besonderheiten eingesetzt und macht davon Gebrauch. So wurde auf agrarstrukturelle Besonderheiten bereits festgelegt kleine Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftliche genutzte Fläche (LF) von den Vorgaben zur Ausbringtechnik zu befreien.

Aufgrund der Übergangsfrist bis 2025 für Grünland wurde noch keine abschließende Regelung für die naturräumlichen Besonderheiten getroffen.

Fazit

Eine grundsätzliche Beibehaltung der Breitverteilung ist nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich. Speziell in Bayern liegt der Schwerpunkt der NH3-Emissionen in den Bereichen Wirtschaftsdüngerausbringung und Rinderhaltung. Mit der Umsetzung der Vorgaben zur Ausbringtechnik in der DüV ist etwa die Hälfte der notwendigen Einsparungen möglich. Damit sind noch umfangreiche weitere Maßnahmen im Stall oder bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern zur Zielerreichung notwendig. Die Vorgaben zur streifenförmigen Ausbringung müssen deshalb angesichts der Herausforderungen beim Tierwohl (Aufstallung) und beim Umweltschutz (Ammoniakreduktion) mit Ausnahme für die kleinen Betriebe und Steillagen in Bayern 1:1 umgesetzt werden.

Es gibt in Bayern aus fachlicher Sicht bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern derzeit keine wissenschaftlich fundierten und behördlich vertretbaren Alternativen zu bodennaher, streifenförmiger Aufbringung bzw. Injektion.

Ein Blick in andere EU-Länder zeigt, dass v.a. in Dänemark und den Niederlanden

emissionsarme Technik im Ackerbau und Grünland seit Jahren verpflichtend und

erfolgreich eingesetzt wird.

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Psychologische Krisenhotline

Die Sorge um den Betrieb, Anfeindungen von Mitbürgern, Konflikte in der Familie, kritische

Lebensereignisse – irgendwann wird es einfach zu viel, um mit Belastungen alleine fertig zu

werden. Die Krisenhotline der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bietet schnell und

einfach Rat und Hilfe.

Ausgebildete und erfahrene Psychologen sind rund um die Uhr über eine

telefonische Krisenhotline zu erreichen. Die Experten unterstützen vertraulich,

zum Beispiel bei betrieblichen oder familiären Konflikten, aber auch bei

persönlichen und psychologischen Überlastungssituationen.

KRISENHOTLINE (rund um die Uhr): Telefon 0561/785-10101

Informations- und Imagekampagne: Leistungen der Landwirtschaft für

die Gesellschaft

Die Staatsregierung startet eine Informations- und Imagekampagne. Sie soll allen Bürgern

die Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft wieder näher bringen.

Die vielfältigen und wertvollen Leistungen der bäuerlichen Landwirtschaft für die

Kulturlandschaft, das Tierwohl, den Naturschutz und die Produktion hochwertiger

Lebensmittel sollen herausgestellt werden.

Im Mittelpunkt der Kampagne mit einem Budget von fünf Millionen Euro steht die

Begegnung zwischen Landwirt und Verbraucher:

Die Botschaften sollen über die verschiedensten medialen Kanäle verbreitet

werden - von Social Media, TV, Radio oder Print bis hin zu großflächigen

Anzeigenkampagnen.

Unter dem Motto „Stadt trifft Bauer“ sind zudem ein Schaubauernhof in

Stadtlage, ein eigenes Info-Mobil sowie aufsehenerregende Kunstinstallationen

in den bayerischen Großstädten geplant.

Auch eigene Bauernhofwochen sollen den Dialog zwischen Verbrauchern und

Landwirten verstärken.

Das bisherige Pilotprojekt „Wissen wie´s wächst und schmeckt“, das Kinder

wieder stärker in Kontakt mit der Herkunft von Lebensmitteln bringt, wird fest

eingeführt.

Das Finanzvolumen für das Programm „Urlaub auf dem Bauernhof“ wird

verdoppelt.

Um den Dialog mit der städtischen Bevölkerung zu vertiefen, sollen zudem künftig

die bewährten Bauernmarktmeilen in München und Nürnberg, die Hoffeste im

Bayerischen Landwirtschaftsministerium und das alle vier Jahre stattfindende

Zentrale Landwirtschaftsfest verstärkt genutzt werden.

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Erneuerbare Energien im Wärmemarkt: Hohe Investitionsanreize

Das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

im Wärmemarkt wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den

Geltungszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 neu geregelt. Antragsberechtigt

sind u. a. Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften und andere

Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen und Unternehmen.

Die neue Förderrichtlinie gewährt insbesondere für Scheitholzvergaserkessel und

Scheitholz-Pellet-Kombikessel eine deutlich verbesserte Förderung und macht es

so besonders attraktiv, alte Ölheizungen auszutauschen. Auch im Neubau werden

innovative, emissionsarme Biomasseanlagen gefördert.

Neben den Anschaffungskosten für die Anlage (anerkannte Anlagen gemäß

aktuellen Bafa-Listen) werden nun auch die Kosten für „notwendige

Umfeldmaßnahmen“ berücksichtigt. Dazu zählen z. B. Planungskosten und

Ausgaben für Schornstein, Puffer-/Brauchwasserspeicher, Pumpen, Heizkörper,

der Installationsaufwand und Inbetriebnahme sowie auch der Ausbau von

Altanlagen.

Für den Einbau förderfähiger Pelletheizungen, Hackschnitzelheizungen,

Scheitholzvergaserkessel und Scheitholz-Pellet-Kombikessel kann eine Förderung

in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden. Die

Förderung ist bei Wohngebäuden auf 50.000 Euro (brutto) gedeckelt. Wird in

Bestandsgebäuden eine alte Ölheizung freiwillig ausgetauscht, gibt es 10 Prozent

Austausch-Prämie on top, so dass insgesamt ein Investitionskostenzuschuss in

Höhe von 45 Prozent der förderfähigen Kosten beantragt werden kann. Eine

Antragstellung hat vor Maßnahmenbeginn zu erfolgen.

Informationen zum neuen Marktanreizprogramm, den Förderrichtlinien und

Fördervoraussetzungen sowie aktuelle Listen der förderfähigen Biomasseanlagen

können auf der Internetseite des Bundeamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(Bafa) abgerufen werden unter www.bafa.de

Grundstücksverkehrsgesetz: Vorkaufsrecht für Landwirte

Das Grundstücksverkehrsgesetz dient der Sicherung des Fortbestandes land- und

forstwirtschaftlicher Betriebe durch Schutz vor Ausverkauf der landwirtschaftlichen

Flächen. Zuständig für das Verfahren sind die Landratsämter. Genehmigungsfrei

ist der Kauf von maximal 1 ha landwirtschaftlich genutztem Boden. Darüber

hinaus gilt: Fall 1: Der Erwerber ist kein Landwirt.

Dann muß die zuständige BBV-Kreisgeschäftsstelle angehört werden und

Stellungsnahmen werden angefordert von den zuständigen Ämtern für ländliche

Entwicklung und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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Fall 2: Der Erwerber ist Landwirt.

Wenn er den vorläufigen Kaufvertrag eines Nicht-Landwirts übernehmen

möchte, erhält die Landessiedlungsgesellschaft oder eine

Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung das Vorkaufsrecht. Der

interessierte Landwirt kann danach das Grundstück vom Siedlungsunternehmen

in einem transparenten Vergabeverfahren erwerben. Einspruch dagegen

können Dritte innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages

erheben.

Aktuelle Vorkaufsfälle findet der kaufinteressierte Landwirt auf der Internetseite

der BBV-Landessiedlungsgesellschaft unter www.bbv-ls.de/aktuelle-faelle mit

Angabe der jeweiligen Gemarkung und Flächengröße. Unter www.bbv-ls.de/vkr-

vormerkung kann er sich auch in einer Vormerkungsliste registrieren lassen.

Informationen des Landesverbandes

Volles Haus bei der vlf-Landesversammlung

Bei der Landesversammlung des vlf Bayern am 4. Dezember 2019 in Kloster Banz konnten

sich die Vorsitzenden Hans Koller und Christine Wutz über einen guten Besuch freuen. Mehr

als 300 Verbandsmitglieder aus ganz Bayern strömten in die oberfränkische Bildungsstätte.

Vorstand und Geschäftsführung hatten ein ansprechendes Programm für die

Teilnehmer vorbereitet. Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber

appellierte in seiner Rede an die Ehemaligen, im fairen Austausch miteinander in

Landwirtschaft, Umwelt- und Tierschutz zum Erfolg zu kommen. Zudem sprach

sich Glauber klar für eine Bewirtschaftung und gegen die Stilllegung weiterer

landwirtschaftlicher Flächen aus. „Mit der Unterschrift unter das Volksbegehren ist

die Gesellschaft einen Vertrag zum Erhalt der Kulturlandschaft eingegangen.

Dieser muss jetzt auch mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden, damit die

nötigen Maßnahmen umgesetzt werden können“, forderte der Minister.

Prof. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesamts für Risikobewertung ind

Berlin, ging anschließend in einem launigen und sehr anschaulichen Vortrag auf

die unterschiedliche Wahrnehmung von Risiken in der Gesellschaft ein. Während

jährlich in Deutschland etwa 300.000 Personen durch verdorbene Lebensmittel

akut erkranken, seien keine Gesundheitsschäden durch zu hohe PSM-Rückstände

bekannt, sagte Hensel. Dennoch werde diese Gefahr viel höher eingeschätzt. "Die

Kritik an Pflanzenschutzmittel-Rückständen hat etwas mit einem schleichenden

Kontrollverlust zu tun“, stellte er fest. „Es ist ein Verlust an Sicherheit. Und je

reicher man ist, desto höher soll das Sicherheitsniveau sein“.

Die Vorstände konnten eine ganze Reihe von Abgeordneten begrüßen, die sich

Zeit für die Landesversammlung genommen hatten. Stellvertretend für alle

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Minister Glauber zwischen Vorsitzenden Hans Koller und Geschäftsführer Thomas Mirsch

Abgeordneten begrüßte die Bundestagsabgeordnete Emmi Zöllner die Teilnehmer.

Die BBV-Landesbäuerin Anneliese Göller, Wolfram Schöhl vom

Landwirtschaftsministerium, Johann Biener, Präsident des vlf-Bundesverbands,

sowie der oberfränkische vlf-Bezirksvorsitzende Mario Güldner schlossen sich mit

ihren Grußworten an. Außerdem wurden dreizehn verdiente Persönlichkeiten mit

dem Goldenen Verbandsabzeichen geehrt.

Bildungszentrum Kloster Banz: vlf-Gespräch mit Umweltminister

Glauber

Im Rahmen der diesjährigen Landesversammlung des vlf Bayern im Kloster Banz,

Oberfranken fand im Vorfeld und im kleinen Kreis ein Gespräch des vlf-Vorstandes und

Landwirten mit Umweltminister Thorsten Glauber statt.

Die Unruhen in der Landwirtschaft in Bezug auf die angeordneten massiven

Tierkontrollen und das Unverständnis zu den von der Umweltverwaltung

veröffentlichten fehlerhaften Gebietskulissen zu den Gewässerrandstreifen waren

Themen. Betroffene Berufskollegen haben über ihre Erfahrungen und auch

Wirkungen dieser Kontrollen auf Betrieb und Familie berichtet. Minister Glauber

versprach diese Themen mit betroffenen Landwirten und den zuständigen

Fachbehörden zu diskutieren und Antworten für eine adäquate Umsetzung zu

suchen. Der vlf Bayern hat angeboten, als Gesprächsplattform zur Verfügung zu

stehen.

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